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EVN AG — Annual Report 2019
Dec 12, 2019
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Annual Report
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Energie. Wasser. Leben.
Ganzheitsbericht 2018/19
EVN Ganzheitsbericht 2018
/19
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die Zukunft des globalen Klimas hat die öentliche Diskussion in den vergangenen Monaten entscheidend geprägt. Auch die EVN hat im Geschäftsjahr 2018 /19 vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Preise für CO2-Emissionszertifikate den vorzeitigen Kohleausstieg in der Stromerzeugung in Niederösterreich vollzogen und den Windkraftausbau beschleunigt. Unsere Windkraftkapazität ist in nur zwei Geschäftsjahren um etwa 100 MW auf 367 MW angestiegen; damit haben wir unser Zwischenziel um ein Jahr früher erreicht als geplant. Allein diese beiden Beispiele zeigen, dass wir mit Engagement am zukunftsorientierten Umbau unseres Energiesystems in Richtung erneuerbare Erzeugung arbeiten.
Als börsenotiertes Unternehmen verwirklichen wir eine langfristige Strategie, die sich an unseren klar definierten Unternehmenswerten sowie an unserer Verantwortung gegenüber unseren Stakeholdern orientiert. Deshalb gestalten wir unsere Strategie im Einklang mit den für unser Unternehmen prioritären Handlungsfeldern, allen voran Versorgungssicherheit und Kundenzufriedenheit. Gleichzeitig müssen unsere Entscheidungen und unser Handeln auch langfristigen strategischen Überlegungen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen entsprechen. Dazu zählt nicht zuletzt die sorgsame Planung und konsequente Umsetzung eines Investitionsprogramms, das auch die energiewirtschaftlichen, rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen umfassend berücksichtigt.
Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr sind wieder erhebliche Teile unserer Gesamtinvestitionen in die niederösterreichische Netzinfrastruktur geflossen. Wir sehen in diesen Investitionen zentrale Schritte auf dem Weg zu einem klimagerechten Energiesystem. Denn der Netzausbau ist eine unabdingbare Voraus setzung dafür, dass wir die Netzstabilität auch bei einer weiteren Zunahme der volatilen erneuerbaren Erzeugung gewährleisten können.
Auch zum erneuerbaren Ausbau tragen wir tatkräftig bei: Schon heute der führende Windkrafterzeuger in Niederösterreich, haben wir uns vor ein paar Jahren das ehrgeizige Ziel gesetzt, unsere Kapazität auf 500 MW zu erweitern. Und während wir konsequent an der Verwirklichung dieses Ziels arbeiten, prüfen wir auch Projekte für großflächige Photovoltaik-Anlagen, insbesondere an eigenen Kraftwerksstandorten. Wir sehen hier in unseren Märkten bei entsprechenden Rahmenbedingungen mittelfristig ein Potenzial von bis zu 100 MW.
Energie. Wasser. Leben. Seit dem Geschäftsjahr 2018 /19 tritt die EVN verstärkt unter diesem neuen Slogan auf. Denn mit der Bereitstellung von Energie – Strom, Erdgas, Fernwärme und -kälte – und der Obsorge für Trinkwasser und Abwasser leisten wir einen unverzichtbaren Beitrag zur tagtäglichen Lebensqualität unserer Kunden. Dies rückt seit dem Frühjahr 2019 auch eine neue Kampagne im niederösterreichischen Heimmarkt prägnant in den Blick: Die EVN sorgt mit Energie und Trinkwasser Tag für Tag, rund um die Uhr für Wohlbefinden, Versorgungssicherheit und Kundenservice in höchster Qualität.
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Sprecher des Vorstands
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied des Vorstands
Kennzahlen
| +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | 2017/18 | % | 2016/17 | ||
| Verkaufsentwicklung | |||||
| Stromerzeugung | GWh | 5.594 | 5.526 | 1,2 | 6.059 |
| davon erneuerbare Energie | GWh | 2.315 | 2.213 | 4,6 | 2.093 |
| Stromverkauf an Endkunden | GWh | 19.924 | 18.413 | 8,2 | 18.544 |
| Erdgasverkauf an Endkunden | GWh | 5.083 | 5.178 | –1,8 | 5.744 |
| Wärmeverkauf an Endkunden | GWh | 2.196 | 2.219 | –1,0 | 2.293 |
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||||
| Umsatzerlöse1) | Mio. EUR | 2.204,0 | 2.078,7 | 6,0 | 2.215,6 |
| EBITDA | Mio. EUR | 631,7 | 671,8 | –6,0 | 721,6 |
| EBITDA-Marge 1) 2) | % | 28,7 | 32,3 | –3,7 | 32,6 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | Mio. EUR | 403,5 | 392,9 | 2,7 | 346,9 |
| EBIT-Marge 1) 2) | % | 18,3 | 18,9 | –0,6 | 15,7 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | Mio. EUR | 373,5 | 355,7 | 5,0 | 325,5 |
| Konzernergebnis | Mio. EUR | 302,4 | 254,6 | 18,8 | 251,0 |
| Konzern-Bilanz | |||||
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 8.188,6 | 7.831,1 | 4,6 | 6.454,9 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 4.552,1 | 4.092,6 | 11,2 | 3.150,1 |
| Eigenkapitalquote 2) | % | 55,6 | 52,3 | 3,3 | 48,8 |
| Nettoverschuldung | Mio. EUR | 999,5 | 963,7 | 3,7 | 1.213,2 |
| Gearing2) | % | 22,0 | 23,5 | –1,6 | 38,5 |
| Return on Equity (ROE)2) | % | 7,6 | 7,7 | –0,2 | 9,2 |
| Konzern-Cash-Flow und Investitionen | |||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | Mio. EUR | 429,7 | 603,5 | –28,8 | 508,9 |
| Investitionen3) | Mio. EUR | 391,4 | 356,4 | 9,8 | 303,8 |
| Net Debt Coverage (FFO)2) | % | 50,9 | 69,0 | –18,2 | 48,7 |
| Interest Cover (FFO) | x | 11,7 | 14,4 | –18,9 | 10,1 |
| WertschaŒung | |||||
| Operatives Ergebnis nach Steuern (NOPAT) | Mio. EUR | 216,3 | 314,8 | –31,3 | 425,7 |
| Capital Employed4) | Mio. EUR | 4.135,4 | 4.094,2 | 1,0 | 4.173,5 |
| Operativer Return on Capital Employed (OpROCE)2) | % | 5,2 | 7,7 | –2,5 | 10,2 |
| Weighted Average Cost of Capital (WACC)2) 5) | % | 6,3 | 6,3 | – | 6,3 |
| Economic Value Added (EVA®) 6) | Mio. EUR | –42,1 | 58,9 | – | 164,8 |
| Aktie | |||||
| Ergebnis | EUR | 1,70 | 1,43 | 18,7 | 1,41 |
| Dividende | EUR | 0,47 + 0,037) | 0,44 + 0,037) | 6,4 | 0,44 + 0,037) |
| Dividendenrendite2) | % | 3,1 | 2,8 | 0,3 | 3,6 |
| Performance der Aktie | |||||
| Kurs per Ultimo | EUR | 16,14 | 16,88 | –4,4 | 13,22 |
| Höchstkurs | EUR | 17,28 | 18,00 | –4,0 | 13,40 |
| Tiefstkurs | EUR | 12,16 | 13,07 | –7,0 | 10,47 |
| Börsekapitalisierung per Ultimo | Mio. EUR | 2.903 | 3.036 | –4,4 | 2.377 |
| Credit Rating | |||||
| Moody's | A1, stabil | A2, positiv | A2, stabil | ||
| Standard & Poor's | A, stabil | A–, stabil | A–, stabil | ||
1) Vorjahreswerte wurden angepasst – siehe Anhang, Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Änderungen in der Darstellung des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
2) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
3) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
4) Die ausgewiesenen Werte entsprechen einem durchschnittlichen und bereinigten Capital Employed.
5) Genauer Wert 2016/17, 2017/18 und 2018/19: 6,25 %
6) Definition laut Stern Stewart & Co.
7) Bonusdividende von 0,03 Euro je Aktie; Geschäftsjahr 2018/19: Vorschlag an die Hauptversammlung
| 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | ||
|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter | ||||
| Mitarbeiterstand auf Vollzeitbasis (FTE) | Ø | 6.908 | 6.831 | 6.840 |
| Mitarbeiterstand zum Bilanzstichtag (Kopfzahl) | Anzahl | 7.327 | 7.200 | 7.181 |
| davon Frauen | Anzahl | 1.686 | 1.664 | 1.674 |
| davon Männer | Anzahl | 5.641 | 5.536 | 5.507 |
| Frauenanteil | % | 23,0 | 23,1 | 23,3 |
| Mitarbeiterfluktuation | % | 3,4 | 1,9 | 2,6 |
| Ausbildungsstunden pro Mitarbeiter | Std. | 34,1 | 33,8 | 31,3 |
| Arbeitsunfälle1) 2) | Anzahl | 85 | 100 | 89 |
| Umwelt | ||||
| Direkte Treibhausgasemissionen (Scope 1)2) | t CO2e | 2.726.185 | 2.573.847 | 2.839.782 |
| Spezifische Treibhausgasemissionen (Scope 1)2) | t CO2e/GWh | 310,80 | 291,62 | 301,82 |
| NOx-Emissionen | t | 1.979 | 2.353 | 2.497 |
| Gefährliche Abfälle und Reststoffe3) | t | 19.604 | 19.348 | 11.524 |
| Wasserverbrauch4) | Mio. m³ | 32,2 | 32,7 | 31,5 |
1) Anzahl der Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen (ohne Wegunfälle)
2) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung in der Berechnungsmethode
3) Ohne Baurestmassen und Kraftwerksnebenprodukte
4) Trinkwasserversorgung aus aufbereitetem Grundwasser durch evn wasser

Cash Flow und Investitionen

Umsatzerlöse1), EBITDA und EBITDA-Marge1)
Mio. EUR und %

1) Vergleichsinformationen wurden angepasst – siehe Anhang, Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Änderungen in der Darstellung des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
Mitarbeiter nach Regionen
Jahresdurchschnitt

Highlights 2018/19
Umsatz +6,0 % auf 2.204,0 Mio. Euro
EBIT +2,7 % auf 403,5 Mio. Euro
Konzernergebnis +18,8 % auf 302,4 Mio. Euro
Dividendenvorschlag 0,47 + 0,03 Euro Bonus je Aktie
1


Zielorientiert. Nachhaltig.
Strategie, Analyse wesentlicher Themen, Nachhaltigkeitsrisiken, Einbindung der Stakeholder (gem. NaDiVeG)
| Interview mit dem Vorstand | 10 |
|---|---|
| Fokussierte Strategie | 15 |
| Unsere Kernstrategien | 18 |
| Eziente CSR-Organisation | 20 |
| Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft |
21 |
| Nachhaltig attraktiv für Investoren |
25 |
| Externe Ratings | 27 |

| Stets zur Stelle. | 36 |
|---|---|
| Der Kunde im Fokus | 38 |
| Produktkennzeichnung und -verantwortung |
41 |
| Datenschutz | 43 |
28
30
34
Auf die EVN ist Verlass.
Umfangreiches Maßnahmenbündel sichert Versorgung
Hocheziente Stromnetze

| Umwelt- und klimaschonendes Handeln ist für uns eine Selbstverständlichkeit |
46 |
|---|---|
| Umweltauswirkungen unserer Wärmekraftwerke |
48 |
| Emissionen | 49 |
| Verantwortungsvolle Nutzung von Energie |
52 |
| Verantwortungsvoller Einsatz von Ressourcen |
53 |
| Nachhaltige Wasserwirtschaft | 54 |
| Umweltgerechtes Abfallmanagement |
56 |
| Biodiversität | 57 |

| Klaren Werten verpflichtet. |
58 |
|---|---|
| Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte & Bekämpfung von Korruption (gem. NaDiVeG) |
|
| Menschenrechte, Ethik und Integrität |
60 |
| Unsere Mitarbeiter – die Basis unseres Geschäftserfolgs |
63 |
| Lieferanten | 74 |
| Nachhaltigkeits- programm |
82 | |
|---|---|---|
| Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung |
88 | |
| Corporate Governance Diversitätskonzept (gem. NaDiVeG) |
91 | |
| Bericht des Aufsichtsrats | 91 | |
| Konsolidierter Corporate | 93 |
Governance-Bericht
| Konzernlagebericht | 104 |
|---|---|
| Energiepolitisches Umfeld | 104 |
| Wirtschaftliches Umfeld | 106 |
| Energiewirtschaftliches Umfeld |
107 |
| Geschäftsentwicklung | 108 |
| Innovation, Forschung und Entwicklung |
116 |
| Risikomanagement | 118 |
| Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht |
123 |
| Angaben gemäß § 243a UGB |
123 |
| Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 / 20 |
124 |
| Good | 76 | |
|---|---|---|
| Corporate Citizen. | ||
| Sozialbelange (gem. NaDiVeG) | ||
| Proaktive Einbindung mit unserer Stakeholder |
78 | |
| Gesellschaftliches Engagement |
80 | |
| Wertschöpfung für unsere | 81 | Service |
| Stakeholder | Glossar | |
| Kontakt |
| Segmentbericht erstattung |
125 |
|---|---|
| Konzernabschluss | 137 |
| Service | 227 |
| Glossar | 227 |
| GRI-Inhaltsindex | 230 |
| Kontakt | Umschlag |
Zum Bericht
Unter dem Titel "EVN Ganzheitsbericht" erstellen wir jährlich einen integrierten Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht. Die in dieser Publikation verwirklichte gleichrangige Behandlung von nichtfinanziellen Informationen mit der finanziellen Berichterstattung und dem Corporate Governance-Bericht bringt unser Selbstverständnis als verantwortungsbewusstes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen zum Ausdruck.
Standards und Richtlinien
Der vorliegende Ganzheitsbericht entspricht den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) in der Option "Kern" und geht darüber hinaus auf zusätzliche Leistungsindikatoren ein. Zudem beinhaltet er unternehmensspezifische Indikatoren der GRI Sector Supplements für Unternehmen der Elektrizitätsbranche. Der GRI-Inhaltsindex umfasst alle in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Global Reporting Initiative erstellten Leistungsindikatoren und liefert somit eine zusammenfassende Inhaltsangabe. Darüber hinausgehende nichtfinanzielle Informationen werden nicht im GRI-Inhaltsindex ausgewiesen.
Der vorliegende Bericht entspricht zudem den hohen Anforderungen des UN Global Compact und dient auch der Darstellung unserer diesbezüglichen Fortschritte.
Die Erhebung und Berechnung der Daten erfolgte – unter Beachtung nationaler und internationaler Standards sowie Leitlinien der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung – durch die Konzernfunktionen Rechnungswesen, Controlling und Personalwesen sowie die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt. Als Grundlage für die nichtfinanzielle Berichterstattung dienten die jeweiligen Standards und Sector Supplements der Global Reporting Initiative, die so weit wie möglich vollinhaltlich angewendet wurden.
Berichterstattung gemäß NaDiVeG
Zur Erfüllung der Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betre¬ender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), haben wir für diesen Konzernabschluss die Option gewählt, einen
eigenständigen nichtfinanziellen Bericht, der in diesen Ganzheitsbericht integriert ist, zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption finden sich daher im Berichtsteil "Nichtfinanzieller Bericht" und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.
Berichtsprinzipien und -gliederung
Ein zentrales Element im integrierten Geschäftsmodell der EVN ist eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen und Anliegen unserer unterschiedlichen Stakeholder. Dies spiegelt sich insbesondere in der EVN Wesentlichkeitsmatrix wider, der eine regelmäßige Erhebung der für die unterschiedlichen Interessengruppen relevanten Schwerpunktthemen zugrunde liegt. Die Auswahl der Berichtsinhalte für die nicht finanzielle Berichterstattung basiert neben der Maßgeblichkeit im Nachhaltigkeitskontext und einer ausgewogenen und vollständigen Darstellung der wesentlichen und aktuellen Themen auf folgenden Grundsätzen:
• Einbeziehung der Stakeholder: Die Berichtsinhalte orientieren sich an den gesetzlichen Vorschriften und den Informationsbedürfnissen
unserer Stakeholder, die wir im Rahmen der Stakeholder-Befragung im Geschäftsjahr 2016 / 17 erhoben haben. Dieser strukturierte Erhebungsprozess erfolgt regelmäßig alle drei Jahre.
• Wesentlichkeit: Als
Ergebnis der Stakeholder-Befragung definiert die EVN Wesentlichkeitsmatrix die wesentlichsten Handlungs- und somit Themenfelder der EVN, die sich auch in der Struktur des vorliegenden Berichts widerspiegeln. Diese Gliederung nach den Handlungsfeldern soll die vielfältigen und unterschiedlich gelagerten Informationsbedürfnisse ausgewogen und zielgruppengerecht erfüllen. In Über einstimmung mit den GRI-Berichtsstandards ver zichten wir auf Angaben von geringerer Relevanz, um durch den Fokus auf die Wesentlichkeit von Themen eine möglichst hohe Aussagekraft und Transparenz des Berichts zu gewährleisten.
- Vollständigkeit: Die Berichterstattung erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowie den angewendeten GRI Standards.
- Zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 16 f
Externe Verifizierung
Die Prüfung des Konzernabschlusses sowie die Verifizierung der Einhaltung der GRI Standards und des NaDiVeG erfolgte für das Geschäftsjahr 2018 / 19 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft.
- Zum Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers siehe Seite 222 ¬
- Zum Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß NaDiVeG und GRI Standards siehe Seite 88 f
Verweise
Zum Teil finden sich weiterführende Inhalte auf der Website der EVN. Dies zeigen wir im Bericht jeweils durch entsprechende Verweise an. Zudem enthält der Ganzheitsbericht Ver weise auf GRI Standards sowie auf Informationen an anderen Stellen des Berichts. Hier ein Überblick der verwendeten Verweisarten:
- Verweis innerhalb des Ganzheitsberichts
- Verweis auf Inhalte im Internet
- Verweis auf GRI Standards
Inhaltliche Richtigkeit und geschlechtsspezifische Formulierungen
Wir haben diesen Ganzheitsbericht mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Daten überprüft. Rundungs-, Satz- oder Druckfehler können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendi¬erenzen auftreten. Dieser Ganzheitsbericht enthält auch zukunftsbezogene Einschätzungen und Aussagen, die wir auf Basis aller uns bis zum Redaktionsschluss zur Verfü gung stehenden Informationen getro¬en haben. Diese zukunftsbezogenen Aussagen werden üblicherweise mit Begri¬en wie "erwarten", "schätzen", "planen", "rechnen" etc. umschrieben. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Gegebenheiten – und damit auch die tatsächlichen Ergebnisse – aufgrund verschiedenster Faktoren von den in diesem Bericht dargestellten Erwartungen abweichen können.
Die EVN ist in allen ihren internen und externen Schrift stücken um sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern bemüht, so auch in diesem Ganzheitsbericht. Soweit jedoch im Interesse der besseren Lesbarkeit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Dieser Ganzheitsbericht ist auch in englischer Sprache verfügbar. Maßgeblich ist in Zweifelsfällen die deutschsprachige Version.
Redaktionsschluss war der 18. November 2019.
- Zum GRI-Inhaltsindex siehe Seite 230 ¬
- Zur Global Reporting Initiative siehe www.globalreporting.org
- Zum UN Global Compact siehe www.unglobalcompact.org
- GRI-Indikatoren: GRI 102-46, GRI 102-54
Die EVN – Energieunternehmen und Umweltdienstleister
Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in 16 Ländern aktiv.
Geschäftsbereiche
Energiegeschäft Umweltgeschäft
Unser integriertes Geschäftsmodell deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab:
- Erzeugung von Energie
- Betrieb von Verteilnetzen
-
Versorgung von Endkunden mit Strom, Erdgas und Wärme (mit unterschiedlichen Schwerpunkten in unseren verschiedenen Märkten)
-
Trinkwasserversorgung in Niederösterreich
- Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasser entsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung
Beteiligungen
Kerngeschäftsnahe Beteiligungen als Ergänzung und Absicherung unserer Wertschöpfungskette:
- Verbund AG (12,63 %)
- Burgenland Holding AG (73,63 %), die ihrerseits 49,0 % an der Energie Burgenland AG hält
- RAG Austria AG (50,03 %)
Wertschöpfungskette

HR MK Märkte1) und Tätigkeitsfelder
AL
Österreich
DE
- Erzeugung: Strom, Wärme, thermische Abfallverwertung
- Netzbetrieb: Strom, Erdgas, Wärme, Kabel-TV, Telekommunikation
- Energieversorgung: Strom, Erdgas, Wärme
- Umweltgeschäft: Trinkwasserversorgung
Bulgarien
- Erzeugung: Strom, Wärme
- Netzbetrieb: Strom, Wärme
- Energieversorgung: Strom, Wärme
Kroatien
- Netzbetrieb: Erdgas
- Energieversorgung: Erdgas • Umweltgeschäft: Abwasser-
- entsorgung
Nordmazedonien
AT
- Erzeugung: Strom
- Netzbetrieb: Strom
- Energieversorgung: Strom
Deutschland
- Erzeugung: Strom
- Energieversorgung: Strom
- Umweltgeschäft: Trinkwasserverund Abwasserentsorgung sowie thermische Klärschlammverwertung
BG
Nichtfinanzieller Bericht Unternehmensprofil
Albanien
• Erzeugung: Strom
Diverse Länder
• Internationales Projektgeschäft: Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasser entsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlammverwertung

Nichtfinanzieller Bericht Unternehmensprofil

Vorausschauend. Zielorientiert. Nachhaltig.
"Als Energie- und Trinkwasserversorger des größten österreichischen Bundeslandes Niederösterreich setzen wir uns für einen gesellschaftlichen und politischen Konsens zur Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) ein. Wir sehen es als Verpflichtung und Herausforderung, in allen unseren Märkten einen konkreten Beitrag zu leisten. Als Leitschnur dient dabei unsere Wesentlichkeitsmatrix, die die Interessen und Anliegen unserer Stakeholder widerspiegelt."

Stefan Szyszkowitz und Franz Mittermayer
EVN Vorstand
Nichtfinanzieller Bericht Interview mit dem Vorstand

Unsere Aktionäre können auf Stabilität und Kontinuität bauen.
Franz Mittermayer und Stefan Szyszkowitz über veränderte Kundenerwartungen, Klimaschutz und erneuerbare Energien, umfangreiche Investitionen sowie Erfolge im internationalen Projektgeschäft.
"2020 werden wir unseren CO2-Footprint in Niederösterreich gegenüber 2005 um etwa zwei Drittel reduziert haben – durch den massiven Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugung und die vorzeitige Schließung des Steinkohlekraftwerks Dürnrohr."
Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands
Eingangs gleich vorweg: Welche Kernbotschaft steckt hinter dem Slogan dieses Berichts, "Energie. Wasser. Leben."?
Stefan Szyszkowitz:
Unsere Kunden haben klare Erwartungen: eine qualitativ hochwertige Versorgung in Form einer breiten Palette an Produkten und Dienstleistungen, die ihr tagtägliches Leben und Arbeiten unterstützen und erleichtern – um nicht zu sagen, oft überhaupt erst ermöglichen. Unverzichtbare Basis dafür ist eine technisch hoch
entwickelte Infrastruktur, von der Erzeugung bis hin zur Verteilung über unsere Netze.
Franz Mittermayer: Das
gilt nicht nur für Energie, sondern auch für Trinkwasser. Um unseren Kunden auch hier dauerhaft eine verlässliche Versorgung in höchster Qualität garantieren zu können, investieren wir seit Jahren massiv in die Wasserversorgung. Dieses Investitionsprogramm wird sich über mindestens eine weitere Dekade erstrecken und insbesondere dem
Ausbau der Leitungsinfrastruktur gewidmet sein. Denn ein überregionales Netz – aktuell sprechen wir bereits von einer Gesamtlänge von rund 2.800 km – ermöglicht uns einen quantitativen sowie qualitativen Ausgleich und sichert damit die Versorgung unserer Kunden.
Was bedeuten Wandel und Herausforderungen für die Mitarbeiter der EVN?
Stefan Szyszkowitz: Wir sind oen für neue Formen der Kommunikation und der Zusammenarbeit – das verstehen wir unter der "neuen EVN Arbeitswelt". Zudem nutzen wir die Chancen der Digitalisierung, um interne Abläufe ezienter zu gestalten, aber auch um Antworten auf veränderte Kundenanforderungen zu entwickeln. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, brauchen wir motivierte Kolleginnen und Kollegen, die Veränderungen aufgeschlossen und positiv gegenüberstehen. Unser Denkund Handlungsradius darf nicht an den Abteilungsund Unternehmensgrenzen enden. Ganz besonders wollen wir natürlich die Bedürfnisse unserer Kunden im Auge haben. Erstaunlich ist übrigens, wie sich die Arbeitsmärkte in unseren Kernmärkten verändern. Eine Lösung der damit verbundenen Herausforderungen sehen wir in dualen Ausbildungsangeboten, die wir etwa in Bulgarien und Nordmazedonien individuell mit Partnerschulen entwickeln. Innovative Wege der Personalentwicklung beschreiten wir künftig auch in Niederösterreich mit einem neu konzipierten Lehrgang, der unseren Mitarbeitern die Ausbildung zum "Digitalisierungs-Meister" ermöglicht.

"Versorgungssicherheit bedeutet, dass die Stromkunden lückenlos immer dann Strom in der gewünschten Menge und in der in Europa geltenden Frequenzqualität von 50 Hertz erhalten, wenn sie ihn brauchen."
Franz Mittermayer, Mitglied des Vorstands

Im August 2019 hat die EVN im Kraftwerk Dürnrohr zum letzten Mal Strom mit Steinkohle produziert. Wie kam es zu dieser Entscheidung?
Franz Mittermayer: Durch die Trennung der deutschösterreichischen Strompreiszone konnten wir unsere thermischen Kraftwerke, darunter Dürnrohr, seit 1. Oktober 2018 nicht mehr wie in den Jahren zuvor als Kapazitätsreserve für den süddeutschen Raum unter Vertrag stellen. Dadurch ist ein wesentlicher Grund weggefallen, die Anlagen betriebsbereit zu halten, zumal sich die Preise von CO2-Emissionszertifikaten bis Ende Mai 2019 in nur eineinhalb Jahren etwa verdreifacht haben. Deshalb haben wir beschlossen, keine weitere Kohle mehr zu bestellen; Ende Mai 2019 ist das Schi mit der letzten Lieferung für Dürnrohr eingelaufen. Abseits von betriebswirtschaftlichen Erwägungen leisten wir mit dieser Entscheidung aber auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz: Durch die Beendigung des Betriebs vor Ende der technischen Nutzungsdauer des Kraftwerks im Jahr 2025 vermeiden wir insgesamt rund 3,6 Mio.t CO2.
Stefan Szyszkowitz: Für die Versorgungssicherheit ist die Stilllegung allerdings eine große Herausforderung, und es werden andere Kraftwerke in Österreich einspringen müssen. Solange Strom aus Wasser, Wind und Sonne nicht in jenem Ausmaß speicherbar ist, wie es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlich wäre, müssen alternative Formen der Reservekapazität zur Verfügung stehen. Ich denke hier vor allem an schnell startende Gasturbinen, vergleichbar mit jenen von Flugzeugen, die zu flexibel einsetzbaren Energiestationen gebündelt werden können. Um dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaen, braucht es eine abgestimmte Vorgehensweise nicht nur innerhalb Österreichs, sondern auf europäischer Ebene.
Und wie sieht nun die Zukunft von Dürnrohr aus?
Franz Mittermayer:
Dürnrohr bekommt als wichtiger Energiestandort neue Aufgaben. Unsere thermische Abfallverwertungsanlage wird – neben Strom und Fernwärme – weiterhin auch Prozess dampf für Industriekunden erzeugen. Um unsere Verpflichtungen ihnen gegenüber abzusichern, z. B. für den Fall eines wartungsbedingten Stillstands, errichten wir gerade einen zusätzlichen Gaskessel zur Dampfproduktion. Zudem planen wir die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage und einer groß flächigen Photovoltaik-Anlage, deren optimale Kapazität wir gerade analysieren. Sie könnte bis zu 20 MW betragen, das wäre dann Niederösterreichs größte Photovoltaik-Anlage – eine schöne Alternative am
Standort eines ehemaligen Kohlekraftwerks.
In den letzten Monaten hat in der öentlichen Diskussion die Sensibilität für Fragen des Klimaschutzes deutlich zugenommen. Welche Antworten hat die EVN für klimabewusste Kunden?
Franz Mittermayer: Die jüngste Antwort ist "joulie", ein hoch innovatives webbasiertes Paket, mit dem wir den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen in
Privathaushalten gezielt unterstützen. joulie – eine Eigenentwicklungung der EVN – optimiert nicht nur die Erzeugung und den Verbrauch beim Betreiber der Anlage selbst, sondern auch die Vermarktung überschüssiger Strommengen. Damit wandeln wir uns zukunftsorientiert vom reinen Versorger zum Energiemanager unserer klimabewussten Haushaltskunden.
Stefan Szyszkowitz:
Das ist aber nur eines von vielen Angeboten. Seit vielen Jahren haben unsere Kunden z. B. die Möglichkeit, über die Produktfamilie "Natur" Strom aus 100 % erneuerbarer Erzeugung zu beziehen. Hier beobachten wir den erfreulichen Trend, dass gerade Großkunden – sowohl Unternehmen als auch Gemeinden – vermehrt ganz bewusst Ökostrom nachfragen. Aber auch sonst haben wir in den letzten Jahren den Anteil von Strom mit CO2-Footprint in unserem Versorgungsmix deutlich reduziert. Und diesen Weg werden wir in den nächsten Jahren konsequent fortsetzen.
Stichwort Investitionen, wo lagen die Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2018 / 19, und wie schauen Ihre künftigen Pläne aus?
Stefan Szyszkowitz: Unser Investitionsschwerpunkt liegt im Bereich Netzinfrastruktur, denn gerade jetzt steht ein höherer Investitionszyklus für das Verteilnetz der Zukunft an. Für die nächsten drei Jahre erwarten wir daneben noch zusätzlichen Mittelbedarf für die Einführung der Smart Meters in Niederösterreich.
Gleichzeitig investieren wir auch weiter in die erneuerbare Erzeugung: Im vergangenen Geschäftsjahr haben wir den Windausbau deutlich beschleunigt und gleich fünf Projekte fertiggestellt. Damit sind wir ein Jahr früher als geplant an unserem mittelfristigen Ausbauziel von rund 370 MW angelangt. Die Windkraft kapazität der EVN soll bis Ende 2023 auf rund 500 MW weiter wachsen, sofern die Rahmenbedingungen stimmen. Diesem Ziel liegt eine Pipeline von etwa einem Dutzend fertig ent wickelter, zum Teil bereits behördlich genehmigter Projekte in Niederösterreich zugrunde. Wir prüfen aktuell aber auch die Realisierbarkeit von großflächigen Photovoltaik-Anlagen in unseren Versorgungsgebieten. Derzeit gehen wir hier konzernweit von einem Potenzial von bis zu 100 MW aus. Das dritte Schwerpunktthema für Investitionen sehen wir – wie bereits erwähnt – im Bereich der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich.
In Zahlen gegossen bedeutet all dies, dass unsere Investitionen in den nächsten vier Geschäftsjahren in der Größenordnung von
400 Mio. Euro pro Jahr liegen werden, davon entfallen etwa drei Viertel auf Niederösterreich.
Und welche Neuigkeiten gibt es aus dem internationalen Projektgeschäft?
Franz Mittermayer: Hier gibt es ein spannendes neues Thema, denn wir beschäftigen uns in letzter Zeit vermehrt mit Konzepten und Lösungen für die Trocknung und thermische Verwertung von Klärschlamm – und damit einer Frage mit hohem Zukunftspotenzial. Wir haben dafür mit unserem Know-how in der Planung, Errichtung und Betriebsführung solcher Anlagen genau die passenden Lösungen parat. Die WTE Wassertechnik arbeitet aktuell bereits an Aufträgen zur Errichtung von Klärschlammverbrennungsanlagen in Deutschland, Litauen und Bahrain.
Zum Schluss noch: Welche Erwartungen können Aktionäre in die EVN setzen?
Stefan Szyszkowitz: Sie können auf Stabilität und Kontinuität bauen. Denn wir positionieren die EVN mit einem klaren strategischen Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten, die dem Unternehmen planbare Geldflüsse und damit seine Grundstabilität sichern. Daher liegt auch unser Investitionsschwerpunkt auf diesen Tätigkeitsgebieten,
während wir zusätzliches Wachstum in Geschäftsfeldern mit höherem Ertrags-Risiko-Profil äußerst acht sam verfolgen.
Nachhaltigkeit ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der unser Unternehmen auch im Hinblick auf den Kapitalmarkt maßgeblich prägt. Denn unsere Strategie ist in hohem Maß auf verantwortungsvolles, nachhaltiges Handeln ausgerichtet. Das macht die EVN Aktie aus unserer Sicht gerade für Investoren interessant, die auf nachhaltige Geldanlagen fokussieren.
Da wir Ratings im soliden A-Bereich anstreben, achten wir auf eine ausgewogene Mittelverwendung zwischen Investitionen und Ausschüttungen an unsere Aktionäre und richten unsere Dividendenpolitik speziell auf Stabilität aus. Für das Geschäftsjahr 2018/19 werden wir der Hauptversammlung eine Basisdividende von 0,47 Euro pro Aktie vorschlagen. Im Interesse der Planbarkeit für unsere Aktionäre streben wir auch für die Zukunft an, diese jährliche Basisdividende zumindest konstant zu halten. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wollen wir an lässlich unseres 30-jährigen Börsejubiläums zusätzlich eine Bonusdividende von 0,03 Euro pro Aktie zur Abstimmung vorlegen. Damit wollen wir unsere Aktionäre an diesem besonderen Jubiläum zusätzlich teilhaben lassen.
Nichtfinanzieller Bericht Fokussierte Strategie
Fokussierte Strategie
Unser Weg in die Zukunft folgt definierten Leitlinien: Unsere zentralen und dauerhaft gültigen Ziel und Wertvorstellungen haben wir verbindlich in unserer Vision, unserer Mission sowie unseren Werten formuliert und damit ein Orientierungssystem für unsere gesamte Tätigkeit als Energieunternehmen und Umweltdienstleister geschaffen. Auf diesem Wertegerüst beruhen nicht nur alle Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten unserer Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner, sondern unsere gesamte Konzernstrategie, die sich zudem streng an den Anliegen und Prioritäten unserer Stakeholder orientiert.
Unsere Werte
Im Sinn der hohen Verantwortung für unsere tagtäglichen Ver- und Entsorgungsaufgaben gelten für die Tätigkeit und die Führung unserer Gruppe anspruchsvolle Grundsätze. Die Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen ist für uns dabei selbstverständlich.
Wir bekennen uns zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und streben in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – unserer Stakeholder – ist das Leitmotiv dabei.
Die ökonomische Verantwortung für den langfristigen Bestand unserer Gruppe verlangt von uns Spitzenleistungen. Höchste Kompetenz
und Zuverlässigkeit sorgen für die Zufriedenheit unserer Kunden sowie Partner. Sie wiederum sichert unseren nachhaltigen Erfolg.
Unserer Verantwortung für die Umwelt kommen wir insbesondere durch möglichst weitgehende Ressourcenschonung, Minimierung unserer Emissionen und forcierte Nutzung erneuerbarer Energieträger nach. Laufende Innovation und Ezienzsteigerung tragen dazu entscheidend bei.
In mehrfacher Weise ent sprechen wir unserer sozialen Verantwortung. Die Sorge um das Wohl unserer Mitarbeiter, eine faire Entlohnung und die Gestaltung einer positiven Unternehmenskultur, geprägt durch Oenheit, Loyalität und gegenseitigen Respekt, sind hier ebenso von Bedeutung wie der Dienst am Menschen und eine angemessene Positionierung in einer
"Ein klares Bekenntnis zu unserer Verantwortung und zur Einbeziehung unserer Stakeholder ziehen sich wie ein roter Faden durch unsere Strategie."
Stefan Szyszkowitz, Sprecher des Vorstands
von vielfältigen Einflüssen geprägten Gesellschaft. Wir fördern und unterstützen Aktivitäten und Initia tiven – sowohl von Mitarbeitern als auch von Dritten – in den Bereichen Kunst, Kultur, Soziales und Sport sowohl auf immaterieller als auch auf materieller Basis. Dies schließt hohe Transparenz und Dialogbereitschaft mit ein, sowohl innerhalb wie auch außerhalb unseres Unternehmens.
Neben diesen grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den konzernweiten Verhaltensund Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennen wir uns zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
- EVN Verhaltenskodex:
- siehe Seite 60 , 102 f Umweltleitbild der EVN:
- siehe Seite 46
- Integritätsklausel für Lieferanten
- der EVN: siehe Seite 60, 75 Siehe auch www.evn.at/Vision-Mission
- GRI-Indikator: GRI 102-16
Wertesystem, Nachhaltigkeit und Stakeholder-Management als integrale Bestandteile der Unternehmensstrategie
"Nachhaltigkeit" – verstanden als Überbegri insbesondere für ethische, soziale und umweltbezogene Aspekte – ist für uns das zentrale Grundprinzip unserer Tätigkeit. In Kombination mit unserem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer Handlungsrahmen, aus dem wir in weiterer Folge unsere Kernstrategien ableiten. Ein ganz wesentliches Element ist dabei die Berücksichtigung der Interessen unserer
internen und externen Stakeholder, mit denen wir in vielfältiger Weise in regem Austausch stehen.
Den Kern unseres Stakeholder-Managements bildet ein institutionalisierter Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen, die aus nachstehender Darstellung ersichtlich sind. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix. Dabei überprüfen wir auch stets die Relevanz der einzelnen Stakeholder-Gruppen für unser Unternehmen.
Die systematisierte Darstellung unserer wesentlichsten Nachhaltigkeitsthemen in Form unserer Wesentlichkeitsmatrix findet im Drei jahresabstand statt, die nächste Aktualisierung ist für das Geschäftsjahr 2019 /20 geplant. Bei der letzten Erhebung im Geschäftsjahr 2016/17 haben wir in einem eigenen Workshop mit externen und internen Experten auch die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit ("Impact") im Zusammenhang mit den einzelnen Handlungsfeldern ermittelt. Dieser strukturierte Erhebungsprozess ermöglicht es uns, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für
unsere Stakeholder aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen haben. Unsere Konzernstrategie berücksichtigt dadurch stets die neuesten ökologischen und sozialen Entwicklungen und orientiert sich damit auch stark an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDG). Auch in der Berichterstattung konzentrieren wir uns auf die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder.
Zu den SDG und den jeweiligen Unterzielen siehe auch https://sustainabledevelopment.un.org/sdgs

EVN Wesentlichkeitsmatrix

Hohe Zielkongruenz mit der Energie und Klimapolitik
Gerade als integriertes Energieunternehmen sehen wir uns als logischer Partner für Politik und Gesellschaft, um in unseren Geschäftsfeldern aktiv zur Erfüllung der Klima- und Energieziele beizutragen, die im europäischen wie im österreichischen Rahmen definiert werden. Deshalb ist es uns
wichtig, unsere Unternehmensstrategie auch auf diese Ziele abzustimmen. Konzepte und Lösungen, die angesichts der Klimaveränderung von unserer Branche erwartet werden, stehen damit bei der EVN weit oben auf der Agenda. Belege dafür sind der massive Ausbau unserer Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung sowie unser Investitionsschwerpunkt im Bereich Netzinfrastruktur, der einen
essenziellen Beitrag zur Integration der wachsenden dezentralen Erzeugung in das Energiesystem leistet.
- Zum energiepolitischen Umfeld siehe Seite 104 f
- GRI-Indikatoren: GRI 102-29, GRI 102-40, GRI 102-42, GRI 102-43, GRI 102-44, GRI 102-47, GRI 413-1
Acht wesentliche Handlungsfelder
Die EVN Wesentlichkeitsmatrix mit ihren acht Handlungsfeldern und ihren potenziellen positiven oder negativen Auswirkungen auf sozialem, ökologischem und wirtschaftlichem Gebiet dient als Grundlage für den Abgleich zwischen unserer Konzernstrategie und den Interessen unserer Stakeholder.
Unsere Kernstrategien

Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Versorgungssicherheit; Umwelt- und Klimaschutz Versorgungssicherheit; Umwelt- und Klimaschutz; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Versorgungssicherheit; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung

Kundenzufriedenheit; Verantwortungsvolle Unternehmensführung Versorgungssicherheit; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung; Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Versorgungssicherheit; Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung; Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Effiziente CSR Organisation
ebene verankert. • Der zweimal jährlich tagende Konzernausschuss für Nachhaltigkeit setzt sich neben dem Gesamtvorstand aus Führungskräften verschiedenster Unternehmensbereiche zusammen und stellt dadurch sicher, dass die dort behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele auch operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.
Konzernweite Berücksichtigung energie und klimapolitischer Aspekte
Mit unserer CSR-Organisation stellen wir sicher, dass
Die folgende Darstellung illustriert die CSR-Organisation unserer Gruppe, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice – insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt:
• Der Gesamtvorstand verantwortet das Thema Nachhaltigkeit sowie alle damit verbundenen Aktivitäten einschließlich des Nachhaltigkeitsmanagements. Da der Vorstand – in enger Ab stimmung mit dem Aufsichtsrat – auch die Strategie verantwortet, ist die Schnittstelle für die (Weiter-)Entwicklung beider Themen auf der höchsten Unternehmens-
EVN CSR-Organisation

energie- und klimapolitische Themen strukturiert auf allen relevanten Ebenen unserer Gruppe berücksichtigt werden. Als sehr zweckmäßig erweist sich dabei der Umstand, dass die dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt und Klima verantwortlich ist. Zudem beschäftigen sich die meisten unserer Innovationsund Forschungsprojekte mit Technologien, die einen positiven Beitrag für Umwelt und Klima leisten sollen.
Ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das in der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz angesiedelt ist, stellt zudem die lückenlose Ein haltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards unserer Gruppe sicher. Seine Mit glieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexperten in den einzelnen Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für unsere Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda.
Die Beiräte der EVN: wertvolle Inputs aus verschiedensten Bereichen
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere thematisch dierenzierte Beiräte zur Seite:
- EVN Kundenbeirat
- Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung
- Beirat des EVN Sozialfonds
- EVN Kunstrat
Mithilfe der beiden EVN Kundenbeiräte in Österreich und Bulgarien erschließen und integrieren wir die praxisnahe Sicht von Privatpersonen und achten hier daher auf höchstmögliche Diversität bei den regelmäßig wechselnden Mitgliedern. Im Rahmen der übrigen Beiräte bringen externe Experten verschiedenster Fachrichtungen ihr wertvolles Fachwissen und ihre Außenperspektive ein.
- Zum projektbezogenen Stakeholder-Dialog siehe Seite 78 f
- Zum EVN Kundenbeirat siehe auch Seite 39 sowie www.evn.at/Kundenbeirat
- Zum Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung siehe auch Seite 46 sowie
- www.evn.at/Umweltbeirat Interview mit Univ.-Prof. Jörg Krampe, Mitglied des EVN Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung: siehe Seite 47
- Zum EVN Sozialfonds siehe auch Seite 80 sowie
- www.evn.at/Sozialfonds Zum EVN Kunstrat siehe auch Seite 80 sowie
- www.evn-sammlung.at GRI-Indikatoren: GRI 102-21, GRI 102-42, GRI 102-44
Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft
Die nachfolgende, nach den Handlungsfeldern der EVN Wesentlichkeitsmatrix gegliederte Tabelle liefert einen Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit. Sie enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die wir – im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und unseren übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen (ein)setzen. Detailliertere Informationen finden sich in den einzelnen Kapiteln des nichtfinanziellen Berichts.
Nachhaltigkeitsrisiken
Aufgrund des hohen Stellenwerts, den das Thema Nachhaltigkeit in unserem Unternehmen genießt, erfassen und managen wir Nachhaltigkeits- und Compliance-Risiken im Rahmen des jährlich stattfindenden zentralen Risikomanagementprozesses gezielt anhand klar strukturierter und definierter Prozesse. Die Verantwortung dafür obliegt dem zentralen Risikomanagement-Team, das gemeinsam mit den dezentralen Risikoverantwortlichen unserer diversen Geschäftseinheiten die Risiken erhebt sowie Maßnahmen zu deren Minimierung entwickelt. Nachhaltigkeitsrisiken finden sich dabei als Querschnittsmaterie in allen Risikokategorien. Zu nennen wären hier vor allem Risiken für die Versorgungssicherheit, Risiken in Bezug auf die nachhaltige Unternehmensführung sowie Umwelt- und Klimarisiken. Dank unseres dierenzierten Risikomanagementprozesses sind wir bei alldem in der Lage,
Risiken und Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungsund Vorstandsebene gewährleisten wir dabei insbesondere dadurch, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden.
Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel bedrohen die EVN vor allem im Hinblick auf die Nachfrage nach unseren Produkten sowie die Entwicklung unserer Ein- und Verkaufspreise. Deshalb berücksichtigen wir diesbezügliche Schwankungen (z. B. Mengenrückgänge durch wärmere Winter) auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäten und Szenarioanalysen. Der Fokus liegt dabei auf der Frage, in welchem Ausmaß klimatische Faktoren die für unsere Planungen angenommenen Mengen verändern und damit unsere Ergebnisse negativ beeinflussen können. Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die künftige Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Auf dieser Grundlage werden Themen wie der Klimawandel und seine Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert.
Im Bereich der Versorgungssicherheit beziehen sich die Risiken u. a. auf Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib und Leben sowie Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien Betrieb und die technische Sicherheit unserer Kraftwerke – beides maßgebliche Voraussetzungen für die verlässliche Versorgung – zu gewährleisten, führen wir regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durch, die geplante Stillstandszeiten nach sich ziehen. Tatsächliche Unter"Nachhaltigkeits- und Compliance-Risiken erfassen wir strukturiert und regelmäßig und entwickeln auf dieser Basis gezielt Gegenmaßnahmen."
Thomas Polzer, Leiter Finanzwesen und Risikomanagement
brechungen der Stromversorgung messen und überwachen wir im Netzbereich anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen.
Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten unseres Unternehmens ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau gewährleisten wir dabei vor allem
durch Schulungen und Bewusstseinsbildung. Neben den gesetzlichen Vorschriften haben wir dafür ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in nachstehender Tabelle beim Handlungsfeld "Verantwortungsvolle Unternehmensführung" beschrieben, beziehen sich die Mitarbeiterrisiken aber auch auf den Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern oder auf eine bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten. Diesen Risiken begegnen wir u. a. mit der Schaung eines attraktiven Arbeitsumfelds und flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie unserem internen Kontrollsystem (IKS).
Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energieund Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegt der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen
Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.
- Nähere Details zum konzernweiten Risikomanagementprozess, der die Erfassung von Nachhaltigkeitsrisiken inkludiert, siehe Seite 118 f
- Nähere Informationen zu SAIFI und SAIDI siehe Seite 35
- Weiterführende Informationen zu den Themen Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung sowie Compliance siehe Seite 66 sowie Seite 60
- Details zu den ökologischen Auswirkungen der Tätigkeit der EVN siehe Seite 44
- GRI-Indikatoren: GRI 102-15, GRI 203-2
Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
| EVN Handlungsfeld und Definition | Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv |
Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug) |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|
| Versorgungssicherheit … steht für eine verlässliche Ver sorgung, auch in Krisensituationen. Im Energiebereich spielen dabei eine vorausschauende Beschaf fungsstrategie, ein flexibler Erzeu gungsmix mit ausreichenden Reserve- und Speicherkapazitäten sowie die technische Netzqualität eine bedeutende Rolle. |
– Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträch tigung der Biodiversität durch Netz ausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen – Verbrauch natürlicher Ressourcen – Emissionen – Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netzausfälle + Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie + Zuverlässige Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft + Bereitstellung von Infrastruktur |
• Zertifizierte Umweltmanagement systeme • 500 MW mittelfristiges Ausbauziel für Windkraft • Höchste Priorität für Versorgungs sicherheit und -qualität • EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke) • Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität) • Geringe Netzverluste und Strom unterbrechungen |
• SDG 6 Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion |
| Kundenzufriedenheit … steht für Produkte und Dienst leistungen, die individuelle Bedürf nisse erfüllen und transparent sind, für hohe Servicequalität, eine ziel gruppenadäquate Kommunikation sowie die Unterstützung unserer Kunden beim effizienten Umgang mit Energie. |
– Datenschutzrechtliche Vorfälle + Verbesserter und effizienter Umgang mit Energie + Kooperationen sichern regionale Arbeitsplätze + Hohe Standards in der Versorgungssicherheit + Hohe Verfügbarkeit der EVN Kraftwerke |
• Höchste Priorität für Versorgungs sicherheit und -qualität • Höchste Priorität für Datenschutz • Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität) • Monitoring der mittleren Strom unterbrechungshäufigkeit • Unterstützung der Kunden in effizientem Verbrauchsverhalten |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 10 Weniger Ungleich heiten • SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz |
Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
| EVN Handlungsfeld und Definition | Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv |
Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug) |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|
| Umwelt- und Klimaschutz … steht für einen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung mit Energiespeichern als Ausgleich. Bis dahin nehmen ther mische Kraftwerke eine Brücken funktion ein, um die Versorgungs sicherheit zu gewährleisten. Effizienzsteigerungen und Innova tionsinitiativen liefern in allen Bereichen einen wichtigen Beitrag. Denn unsere Produkte und Dienst leistungen sollen generell so umweltschonend wie möglich bereitgestellt werden. |
– Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträch tigung der Biodiversität durch Netz ausbau, Wasserkraftwerke und Errich tung von Windkraftanlagen – Verbrauch natürlicher Ressourcen – Emissionen + Hohe Standards in der Versorgungsqualität + Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft + Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Innovationsinitiativen + Beitrag zur Erreichung der internatio nalen und nationalen Klimaziele + Reduktion treibhausrelevanter Emissionen |
• Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung • Zertifizierte Umweltmanagement systeme • 500 MW mittelfristiges Ausbauziel für Windkraft • Vorzeitiger Kohleausstieg am Standort Dürnrohr im August 2019 • EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke) • Vielfältige Maßnahmen zum Arten schutz, zur Wahrung der Biodiversität sowie zum Schutz und zur Wieder herstellung natürlicher Lebensräume • Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten • Hohe Nachhaltigkeitsansprüche in der Lieferkette • Laufende Modernisierung des Gasleitungsnetzes • Fokus auf Effizienzsteigerung |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur • SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz • SDG 15 Leben an Land |
| Nachhaltige Unternehmens wertsteigerung … steht für unternehmerisches Handeln, das u. a. die stetige An passung an unser dynamisches Um feld durch gezielte Innovationen, eine wertorientierte Investitions strategie sowie eine stabile Dividen denentwicklung im Fokus hat. |
– Risiko eines Wertverlusts bei Eigen und Fremdkapitalinvestoren + Stabile Dividendenentwicklung + Verbesserung der Infrastruktur in Ländern/Regionen, in denen Projekte durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden + Arbeitsplatzsicherung |
• Projektabsicherung durch Garantien • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attrak tiven Aktionärsvergütung als Ziel • EVN Verhaltenskodex • EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferantenbeziehung • Corporate Compliance Management • Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur |
| Gesellschaftliches Engagement … steht für das Übernehmen von Verantwortung für Menschen in herausfordernden Lebenssituatio nen, insbesondere für Kinder und junge Menschen. Im Fokus befinden sich aber auch Maßnahmen zur Be kämpfung von Energiearmut, die evn sammlung, das EVN Archiv und der EVN Sozialfonds. |
+ Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in heraus fordernden Lebenssituationen + Verbesserung des Verbrauchs verhaltens bei Kunden + Vermittlung von naturwissenschaft lichen und praktischen Grundlagen der Elektrizität für Volksschulkinder |
• Bekämpfung von Energiearmut • Unterstützung der Kunden in effizientem Verbrauchsverhalten • Verantwortung für Kunst und Kultur im Rahmen der evn sammlung • EVN Sozialfonds • EVN Schulservice |
• SDG 1 Keine Armut • SDG 4 Hochwertige Bildung • SDG 10 Weniger Ungleich heiten • SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion |
| Stakeholder-Einbindung … steht für den proaktiven Dialog mit unseren Anspruchsgruppen und den verantwortungsvollen Umgang mit deren Anliegen, z. B. durch die Einbindung von Anrainern beim Anlagenausbau und -betrieb. |
– Asymmetrische Einbeziehung unter schiedlicher Stakeholder-Gruppen – Mangelnde Identifikation von Erwar tungen und Ansprüchen der unter schiedlichen Stakeholder-Gruppen – Beeinträchtigungen durch Luftemis sionen der Kraftwerke – Lärmbeeinträchtigungen beim Anlagenausbau und -betrieb + Wahrung der Interessen der wesent lichsten Stakeholder-Gruppen + Sicherung und Erhöhung der Lebens qualität durch die verlässliche Bereitstellung von Energie |
• EVN Kundenbeirat zur gleichmäßigen Wahrung der Interessen unterschied licher Kundengruppen • Regelmäßige Stakeholder-Befragung • Proaktive Stakeholder-Einbindung • Projektbezogene Stakeholder-Kom munikation • EVN Wesentlichkeitsmatrix als Instrument zum Abgleich zwischen Konzernstrategie und Stakeholder Interessen |
• SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)
| EVN Handlungsfeld und Definition | Impact-Bewertung (Auszug) "–" = negativ; "+" = positiv |
Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug) |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|
| Verantwortungsvolle Unternehmensführung … steht für ethisches, regelkonfor mes Verhalten und eine voraus schauende Weiterentwicklung des Geschäftsmodells mit Fokus auf Digitalisierung und innovative Energiedienstleistungen. Dabei gilt es auch, unsere Verantwortung als Arbeitgeber wahrzunehmen, um eine nachhaltige Personalentwick lung in einem sich stets wandeln den Arbeitsumfeld zu ermöglichen. |
– Risiko eines Wertverlusts bei Eigen und Fremdkapitalinvestoren – Arbeitsunfälle – Betrugsfälle, Korruption + Schaffung von Arbeitsplätzen + Arbeitsplatzsicherung + Attraktives Arbeitsumfeld + Stabile Dividendenentwicklung + Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Aus- und Weiterbildung + Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Infrastrukturprojekte und -investitionen |
• EVN Verhaltenskodex • Compliance-Schulungen • EVN Leitwerte • Anonymes Hinweisgeberverfahren • Betriebliche Sozialpartnerschaft • Nachhaltige Personalentwicklung • Grundsätze und Richtlinien der International Labour Organization (ILO) und des UN Global Compact • Hohe Standards bei Gesundheitsvor sorge, Arbeitsschutz und -sicherheit • Flexible Arbeitszeitmodelle • Internes Kontrollsystem (IKS) • Wiedereinstieg karenzierter Mitarbeiter; Behaltefristen über gesetzliches Ausmaß hinaus • Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten • Integriertes Geschäftsmodell • Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten • Ratings im soliden A-Bereich als Ziel • Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attrak tiven Aktionärsvergütung als Ziel |
• SDG 1 Keine Armut • SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen • SDG 4 Hochwertige Bildung • SDG 5 Geschlechtergleichheit • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum • SDG 10 Weniger Ungleich heiten |
| Verantwortung in der Lieferkette … steht für die Verankerung von sozialen und ökologischen Aspekten in der Beschaffung und Auftragsvergabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei unseren Lieferanten. |
– Menschenrechts- oder Arbeitssicher heitsverletzungen durch Lieferanten und/oder Subauftragnehmer – Unzureichende Umwelt- und Ressourcenschonung + Regionale Wertschöpfung durch Kooperationen + Faire und transparente Auftrags vergabe |
• Hohe Nachhaltigkeitsansprüche in der Lieferkette • Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaffungsvorgänge der EVN • EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferantenbeziehung • Selbstdeklarationsbogen für alle Bieter bei Ausschreibungen • Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmer |
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
rechte in der Lieferkette
Fokussierte Strategie
Nichtfinanzieller Bericht
Nachhaltig attraktiv für Investoren
Die Berücksichtigung der ökonomischen Interessen unserer Stakeholder kommt in unserem unternehmerischen Handeln am offensichtlichsten dadurch zum Ausdruck, dass wir bei strategischen Entscheidungen stets auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wertorientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für unsere Aktionäre achten. Investitionsentscheidungen legen wir in diesem Sinn strenge Wirtschaftlichkeitskriterien zugrunde und berücksichtigen insbesondere die für unsere Aktivitäten relevanten energiewirtschaftlichen, rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen.
Zudem legen wir größten Wert darauf, uns auf dem Kapitalmarkt als verlässlicher Partner zu erweisen und den Erwartungen unserer Eigen- und Fremdkapitalgeber gleichermaßen zu entsprechen. Nicht zuletzt deshalb fokussieren wir in unserer Unternehmenstätigkeit gezielt auf unsere regulierten und stabilen Geschäftsfelder. Dies bildet nicht nur die Basis für planbare Geldflüsse und
Aktionärsstruktur1)
damit für Kontinuität in unserer Dividendenpolitik. Auch für die Rating-Beurteilungen – sie bilden die Grundlage für unsere Positionierung auf dem Fremdkapitalmarkt – ist diese klare strategische Ausrichtung von zentraler Bedeutung.
Unser Fokus auf eine nachhaltige Unternehmenswertsteigerung kommt auch in den Kernpunkten unserer Equity Story zum Ausdruck:
- Hoher Anteil regulierter und stabiler Aktivitäten
- Stabiler niederösterreichischer Heimmarkt
- Integriertes Geschäftsmodell
- Solide Kapitalstruktur
- Attraktive Dividenden
Investor Relations
Das Vertrauen des Kapitalmarkts in die EVN stärken wir durch aktive, regelmäßige und zielgruppengerechte Kommunikation mit allen Kapitalmarktteilnehmern. Unser Kapitalmarktauftritt ist den Prämissen Zeitnähe, Transparenz, Verständlichkeit und substanzielle Information verpflichtet. Zu diesem Zweck führen wir – neben vierteljährlichen Telefonkonferenzen anlässlich der Veröentlichung unserer Ergebnisse – regelmäßig Gespräche mit Analysten und Investoren im Rahmen internationaler Roadshows und Investorenkonferenzen. Auf diese Weise verfolgen der Vorstand und das Investor-Relations-Team das Ziel, die Aufmerksamkeit und das Verständnis für die
EVN kontinuierlich zu verbessern und dadurch das langfristige Vertrauen in unsere Aktie zu stärken.
Dividendenpolitik
Die EVN strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ihren Investitionsprojekten und einer attraktiven Vergütung für ihre Aktionäre an. Für das Geschäftsjahr 2018/19 wird der Vorstand der 91. Hauptversammlung am 16. Jänner 2020 die Ausschüttung einer Basis dividende von 0,47 Euro pro Aktie zuzüglich einer ein maligen Bonusdividende von 0,03 Euro pro Aktie anlässlich des 30-jährigen Börse jubiläums der EVN vorschlagen. Für die Zukunft zielt die Dividendenpolitik der EVN darauf ab, die absolute Höhe der Basisdividende von 0,47 Euro pro Aktie zumindest konstant zu halten.
Marktumfeld und Performance
Der überwiegende Teil der internationalen Aktienmärkte entwickelte sich im Berichts-

GRI-Indikator: GRI 102-5
zeitraum Oktober 2018 bis September 2019 ohne klare Tendenz. So legten beispielweise der deutsche Leitindex DAX um 1,5 % und der amerikanische Leitindex Dow Jones um 1,7 % zu, während der Wiener Leitindex ATX um knapp 10 % nachgab. Der für die EVN maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities gewann im Berichtszeitraum um 26,2 % an Wert. Dieser positiven Vorgabe konnte die EVN Aktie mit einem Kursrückgang von 4,4 % im Jahresabstand allerdings nicht folgen. Das durchschnittlich täglich gehandelte Aktienvolumen lag bei 53.555 Stück (Einmalzählung). Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 190,1 Mio. Euro (Einmalzählung), das einem Anteil von 0,6 % am Gesamtumsatz des Prime Market entspricht.
Die EVN Aktie als nachhaltiges Investment
Ökologische und soziale Themen und Ziele sind ebenso fest in unseren Kernstrategien verankert wie ökonomische. Deshalb positionieren wir die EVN Aktie verstärkt auch als Investment für nachhaltig orientierte Anleger und sind bestrebt, gerade ihre Informationsbedürfnisse bestmöglich zu bedienen. Folgende Aspekte unterstreichen diese Ausrichtung:
- Bekenntnis von Vorstand und Aufsichtsrat zu einer auf nachhaltige Unternehmenswertsteigerung ausgerichteten Leitung und Weiterentwicklung der EVN Gruppe
- Enge Verzahnung von Werten, Verhaltensstandards, Stakeholder-Dialog, Nachhaltigkeitsfragen und Kernstrategien
- Hohe Compliance- und Governance-Standards
- Investitionsstrategie und Innovationsaktivitäten tragen zu Umwelt- und Klimaschutz bei:
- Fokus auf Investitionen in CO2-freie Erzeugungskapazitäten
- Zukunftsweisender Ausbau der Netzinfrastruktur zur Integration der wachsenden dezentralen erneuerbaren Erzeugung und zur Stärkung der Versorgungssicherheit
- Forschungsprojekte zu den Themen Versorgungssicherheit, Stromspeicherung sowie Umwelt- und Ressourcenschonung
- Innovative Produkte und Lösungen für klimabewusste Kunden:
- Breites Produktangebot aus zu 100 % erneuerbaren österreichischen Energiequellen
- Kontinuierliche Reduktion des CO2-Anteils im gesamten Versorgungsmix
- Produktinnovation "joulie": optimierte Nutzung von Strom-Eigenerzeugung aus Photovoltaik-Anlagen für zukunftsorientierte "Prosumer"
- Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen durch die vorzeitige Beendigung der Stromerzeugung aus Kohle im Kraftwerk Dürnrohr Anfang August 2019
- Zukunftsthema Trinkwasser:
- Umfangreiche Investitionen in die Versorgungssicherheit in Niederösterreich trotz steigenden Wasserverbrauchs aufgrund des Bevölkerungswachstums, des Verbrauchsverhaltens und klimatischer Veränderungen
- Nachhaltige Klärschlammbewirtschaftung als neues Geschäftsfeld im internationalen Projektgeschäft:
- Know-how in Anlagenplanung und -bau sowie Betriebsführung als Beitrag zu Ressourcenschonung und Gesundheitsschutz
| Die EVN Aktie | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Kurs per Ultimo September | EUR | 16,14 | 16,88 | 13,22 |
| Höchstkurs | EUR | 17,28 | 18,00 | 13,40 |
| Tiefstkurs | EUR | 12,16 | 13,07 | 10,47 |
| Kursveränderung | % | –4,4 | 27,7 | 25,2 |
| Total Shareholder Return | % | –1,6 | 31,3 | 29,2 |
| Entwicklung ATX | % | –10,0 | 0,9 | 37,9 |
| Entwicklung Dow Jones Euro Stoxx Utilities | % | 26,2 | –3,4 | 13,5 |
| Aktienumsatz1) | Mio. EUR | 190,1 | 169,7 | 97,9 |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz1) | Stück | 53.555 | 42.769 | 33.921 |
| Börsekapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 2.903 | 3.036 | 2.377 |
| Gewichtung ATX-Prime | % | 1,13 | 1,09 | 0,81 |
| Ergebnis je Aktie2) | EUR | 1,70 | 1,43 | 1,41 |
| Dividende je Aktie | EUR | 0,47 + 0,033) | 0,44 + 0,033) | 0,44 + 0,033) |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis | X | 9,5 | 11,8 | 9,4 |
| Dividendenrendite | % | 3,1 | 2,8 | 3,6 |
1) Wiener Börse, Einmalzählung
2) Bezogen auf die per 30. September im Handel befindlichen Aktien
3) Bonusdividende von 0,03 Euro je Aktie; Geschäftsjahr 2018/19: Vorschlag an die Hauptversammlung
Externe Ratings
Unabhängige Bonitätsbeurteilungen bilden ein wesentliches Element des Kapitalmarktauftritts und der Finanzierungsstrategie der EVN. Dabei streben wir Ratings im soliden A-Bereich an. Im April bzw. Mai 2019 aktualisierten beide Rating-Agenturen ihre Einstufungen für die EVN:
- Standard & Poor's: Rating von A– auf A angehoben, Ausblick stabil
- Moody's: Rating von A2 auf A1 angehoben, Ausblick stabil
NachhaltigkeitsRatings und indizes
Neben traditionellen finanzwirtschaftlichen Kriterien werden bei nachhaltigen Investments auch umweltbezogene, soziale und ethische Aspekte berücksichtigt. Unabhängige Nachhaltigkeits-Rating-Agenturen bewerten Unternehmen hinsichtlich ihrer Performance im Bereich Nachhaltigkeit. Zudem helfen Nachhaltigkeitsindizes nachhaltig orientierten Investoren dabei, gezielt in Unternehmen zu investieren, die weltweit anerkannte Standards hinsichtlich ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt und Stakeholdern erfüllen.
Die EVN wird regelmäßig von folgenden unabhängigen Nachhaltigkeits-Rating-Agenturen bewertet:
- MSCI ESG Research
- ISS Oekom Research
- Vigeo Ratings
- Sustainalytics • Carbon Disclosure Project (CDP)
Bereits seit dem Jahr 2005 ist die EVN Aktie im österreichischen Nachhaltigkeitsindex VÖNIX der Wiener Börse vertreten, der die hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Leistungen führenden börsenotierten Unternehmen Österreichs abbildet. Eine erneute Aufnahme in den Index für die Periode 2019 / 20 wurde bestätigt. Außerdem ist die EVN Aktie auch im Ethibel Excellence Register der Ethibel-Sustainability-Index-Gruppe (ESI) vertreten.
GRI-Indikator: GRI 102-12
Auf die EVN ist Verlass.
Voller Einsatz für die Versorgungssicherheit.
Verlässliche Versorgung 24 / 7 ist unser zentrales Kundenversprechen. Denn unsere Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen Energie und Trinkwasser immer dann in gewünschter Menge und Qualität zur Verfügung stehen, wenn sie diese benötigen. Ohne Kompromisse. Damit wir dieses Versprechen einhalten können, setzen wir eine Fülle von Maßnahmen.
"Dass man auf die EVN bauen kann, müssen unsere Kunden in ihrem Alltag spüren. Das ist mir auch persönlich ein Anliegen."
Irene Pinczolitsch, Mitarbeiterin Netz Niederösterreich GmbH

Umfangreiches Maßnahmenbündel sichert Versorgung
Unsere Netze – die Grundlage für die Versorgung unserer Kunden – sind sehr weit gespannt und vielgliedrig. Ebenso vielfältig sind die Maßnahmen, mit denen wir das tagtägliche reibungslose Funktionieren dieser Infrastruktur und damit die Versorgung sicherstellen. Sie spielen sich zumeist im Hintergrund ab, denn die Kunden sollen im Idealfall gar nichts davon bemerken. Für uns sind sie jedoch allgegenwärtig und erstrecken sich auf so gut wie alle Geschäftsbereiche.
Strom: Mit welch umfangreichen Maßnahmen die EVN die Versorgung mit Strom sicherstellt, warum diese erforderlich sind und welche Zusammenhänge bestehen, erläutert in nebenstehendem Interview Franz Mittermayer, Mitglied des Vorstands und u. a.
für die Segmente Erzeugung und Netze verantwortlich.
Grundversorgung für E-Mobilität: Mit der Errichtung einer flächendeckenden Grundversorgung an Stromladestationen in Niederösterreich haben wir in unserem Heimmarkt schon frühzeitig einen entscheidenden Beitrag zur Verbreitung der E-Mobilität geleistet. Neben dem kontinuierlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur im öentlichen, zusehends aber auch im privaten Bereich begleiten wir die dynamische Entwicklung
der E-Mobilität mit zahlreichen weiteren Initiativen aus der Perspektive eines Energieversorgers. Dank Roaming-Kooperationen stehen allen Nutzern der EVN Strom-Tankkarte österreichweit aktuell bereits 3.500 Ladepunkte zur Verfügung.
"Oft im Verborgenen, jedoch umso wirksamer sind die zahlreichen Aktivitäten der EVN im Dienst der Versorgungssicherheit."
René Maier, Hochspannungstechniker
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"Verlässliche Stromversorgung ist eine große Herausforderung."
Im Gespräch mit Franz Mittermayer, Mitglied des EVN Vorstands
Herr Mittermayer, seit die erneuerbaren Energien auf dem Vormarsch sind, wird verstärkt auch das Thema Versorgungssicherheit diskutiert. Was bedeutet dieser Begriff eigentlich genau?
Franz Mittermayer: Versorgungssicherheit bedeutet, dass die Stromkunden lückenlos immer dann Strom in der gewünschten Menge und Qualität erhalten, wenn sie ihn brauchen. Mit Qualität meine ich dabei die in Europa geltende Frequenzstabilität von 50 Hertz. Und das ist nicht so einfach, wie es vielleicht klingen mag, denn die Physik setzt uns hier sehr enge Grenzen. Konkret gesagt: Wenn im starr verbundenen europäischen Stromnetz nicht exakt so viel Strom erzeugt wird, wie die Kunden gerade nachfragen, schwankt die Frequenz.
Und was hat Strom aus erneuerbaren Quellen damit zu tun?
Während herkömmliche Kraftwerke in ihrem Einsatz sehr genau geplant und gesteuert werden können, ist erneuerbarer Strom durch seine Abhängigkeit von Wind und Sonne volatil, zusätzlich liefert eine große Zahl dezentraler, voneinander unabhängiger Anlagen ins allgemeine Netz ein, was die Sache noch komplexer macht. Es ist aber nicht nur die Volatilität des Stroms aus erneuerbaren Quellen, auch das Verbraucherverhalten hat sich deutlich geändert und tut dies noch weiter. Denken Sie z. B. an E-Mobilität, Smart Homes oder Wärmepumpenheizung. Dadurch nimmt auch die Stromnachfrage insgesamt zu. Hatte ein durchschnittlicher Haushalt in der Vergangenheit einen Anschlusswert von gerade einmal 5 kW, geht der Bedarf heute zum Teil weit darüber hinaus – besonders, wenn ein E-Auto aufgeladen oder ein Haus bei sehr tiefen Außentemperaturen per Wärmepumpe beheizt werden soll.
Wie lautet die Antwort auf diese Herausforderungen?
Ich könnte das mit einem einzigen Wort beantworten: Investitionen – und zwar in Back-up-Leistung im Kraftwerksbereich einerseits und in Netzinfrastruktur andererseits. Die Kraftwerke werden immer dann benötigt, wenn Wind- und Sonnenstrom nicht zur Verfügung stehen, und das meistens sehr kurzfristig. Da die bestehenden thermischen Kraftwerke üblicherweise nicht sehr flexibel sind, muss hier mittelund langfristig investiert werden, etwa in schnell startende Gasturbinen. Derartige Projekte prüfen auch wir für unsere Standorte Dürnrohr, Korneuburg oder Theiß gerade.
Und wo liegt der Investitionsbedarf im Netzbereich?
Hier müssen wir einerseits sicherstellen, dass wir die stetig zunehmenden Strommengen aus dezentralen Wind- und Photovoltaik-Anlagen auch wirklich abtransportieren können. Das betrifft den Hochspannungsbereich, in dem wir sowohl das Leitungsnetz als auch die Peripherie, also Umspannwerke, Trafostationen, IT etc., laufend erweitern. Andererseits müssen wir unsere Ortsnetze ertüchtigen, damit sie den erhöhten Anforderungen entsprechen. Das bedeutet insbesondere zusätzliche Trafostationen, aber auch stärkere Leitungen. All das zeigt, dass verlässliche Stromversorgung eine große Herausforderung ist.
Wind und Sonne liefern manchmal sogar mehr Strom, als gerade benötigt wird. Was geschieht mit den überschüssigen Mengen?
Hier sind wir beim Thema Tag-Nacht- bzw. Sommer-Winter-Ausgleich, also grob gesagt bei der Stromspeicherung. Während der Tag-Nacht-Ausgleich durch lokale Batterien in Haushalten bzw. durch Sektorkopplung – also den Stromeinsatz im Verkehr oder in der Industrie – gelingt, ist Strom bislang nur durch Pumpspeicherkraftwerke wie z.B. unser eigenes in Ottenstein über längere Zeiträume und in großem Umfang wirtschaftlich speicherbar. Derartige Anlagen können aber nur über relativ kurze Zeit einen Ausgleich schaffen.
Da Batterien bis dato auch keine wirtschaftliche Option für saisonale Speicherung darstellen, bedarf es innovativer neuer Konzepte. Eines davon ist die elektrolytische Umwandlung von Wind- und Sonnenstrom in Wasserstoff, der dann gespeichert und bei Bedarf energetisch genutzt werden kann. Hier laufen gerade interessante Versuche, an denen auch wir uns beteiligen. Dieses "Green Gas" könnte das derzeit genutzte Erdgas schrittweise ersetzen, z.B. auch in unseren neuen Gasturbinen.
Das bedeutet, dass wir weiterhin Reservekapazitäten benötigen?
Absolut, denn der endgültige Umbau des Energiesystems auf erneuerbare Energien wird noch einige Zeit dauern – auch wenn wir selbst und viele andere Akteure intensiv daran arbeiten. Und gerade in dieser Übergangszeit kommt dem Thema Versorgungssicherheit besondere Bedeutung zu. Deshalb investieren wir – neben dem konsequenten Ausbau unserer eigenen Windkraft- und künftig auch Photovoltaik-Kapazität – laufend in unsere Netzinfrastruktur. Mit beidem tragen wir aktiv zur Energiewende bei.
Erdgas: Durch die Nutzung langfristig vertraglich gesicherter Gasspeicher sorgen wir vor allem für Perioden mit temperaturbedingt hohem Verbrauch sowie für mögliche Lieferengpässe auf europäischer Ebene (etwa aufgrund politischer Krisen in den Herkunftsoder Durchleitungsländern) wirksam vor. Unsere Beteiligung an der RAG – sie legt ihren strategischen Fokus
vor allem auf das Erdgasspeichergeschäft – ist in diesem Kontext von hoher strategischer Bedeutung.
Fernwärme: Als Österreichs
größter Naturwärmeversorger investieren wir laufend in die Instandhaltung und den Neubau von Biomasse-Heizwerken und in die Erweiterung unserer Fernwärmenetze. Auf diese Weise versorgen wir unsere Kunden verlässlich und komfortabel mit erneuerbarer Energie aus lokal verfügbarer Biomasse.
Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen:
Auch in diesem Bereich bilden leistungsstarke Netz- und Technikinfrastruktur die Grundlage für jederzeit verlässliche und hochwertige Lösungen.
Trinkwasser: Erschließung von Quellen und Brunnenfeldern, Neu- und Ausbau überregionaler Verbindungsleitungen sowie Errichtung und Betrieb von Naturfilteranlagen – mit diesem Bündel an Maßnahmen sichern wir die verlässliche Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser.
| Stromerzeugungskapazität der | 30.09.2019 | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Kraftwerke | MW | % | MW | % | MW | % |
| Erneuerbare Energie | 719 | 42,2 | 673 | 27,5 | 624 | 26,1 |
| davon Wasserkraft1) | 307 | 18,0 | 306 | 12,5 | 306 | 12,8 |
| davon Windkraft | 367 | 21,5 | 318 | 13,0 | 269 | 11,2 |
| davon Photovoltaik | 6 | 0,3 | 5 | 0,2 | 5 | 0,2 |
| davon Biomasse | 13 | 0,7 | 18 | 0,7 | 18 | 0,8 |
| davon Sonstige 2) | 26 | 1,5 | 26 | 1,1 | 26 | 1,1 |
| Wärmekraft 3) | 985 | 57,8 | 1.771 | 72,5 | 1.771 | 73,9 |
| davon Erdgas4) | 583 | 34,2 | 1.037 | 42,4 | 1.037 | 43,3 |
| davon Steinkohle5) | 355 | 20,8 | 734 | 30,0 | 734 | 30,6 |
| davon Energieknoten Dürnrohr6) | 46 | 2,7 | – | – | – | – |
| Summe | 1.704 | 100,0 | 2.444 | 100,0 | 2.395 | 100,0 |
1) Inkl. Strombezugsrechte aus den Donaukraftwerken Melk, Greifenstein und Freudenau sowie den Beteiligungen
an den Kraftwerken Nussdorf in Wien und Ashta in Albanien sowie an der Verbund Innkraftwerke 2) Beinhaltet zwei klärschlammbetriebene Blockheizkraftwerke in Moskau.
3) Inkl. Cogeneration- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Österreich und Bulgarien;
Angabe der Kapazitäten (Nettoleistung) entsprechend den Beteiligungsansätzen 4) Jene thermischen Kraftwerkskapazitäten in Theiß und Korneuburg, die derzeit nicht mehr vertraglich als Reservekapazität bereitgehalten werden,
sind im aktuellen Marktumfeld konserviert und daher nicht mehr enthalten.
5) Das Steinkohlekraftwerk Dürnrohr ist nicht mehr enthalten, da die Stromproduktion aus Steinkohle im August 2019 vorzeitig eingestellt wurde.
6) Beinhaltet die Dampfauskoppelung aus der thermischen Abfallverwertung in Zwentendorf/Dürnrohr.
| Energieerzeugung | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Eigenerzeugungsquote | % | 28,1 | 30,0 | 32,7 |
| Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtproduktion | % | 41,4 | 40,0 | 34,5 |

Bestes Trinkwasser – heute und morgen
kontinuierlich. Für beides haben wir gute Lösungen."
Raimund Paschinger, Geschäftsführer evn wasser
"Wasserreiches Österreich" – dieser beinahe poetisch klingende, aber durchaus belegbare Slogan wird gern herangezogen, um Bilder mit sprudelnden Quellen und klaren Gebirgsbächen in Worte zu fassen. Für unsere Trinkwasserkunden verwirklicht sich dieses Bild in Form von Leitungswasser, das jederzeit in höchster Qualität verfügbar ist. Um dieses Produkt verlässlich bereitstellen zu können, sind Know-how und laufende Investitionen notwendig. Denn die Nachfrage nach Trinkwasser steigt kontinuierlich. Gründe dafür sind demografische Entwicklungen in unserem Versorgungsgebiet – insbesondere steigende Bevölkerungszahlen in den Ballungsräumen – sowie die sich ändernden klimatischen Bedingungen.
All dies führt zu Schwankungen in der lokalen Aufbringung von Trinkwasser bei gleichzeitig steigendem Spitzenbedarf. Eine weitere Herausforderung besteht im steigenden Qualitätsanspruch, den Verbraucher heute stellen. Immer seltener verlassen sich Haushalte auf eigene Hausbrunnen, da diese den höheren Anforderungen nicht mehr entsprechen.
Bereits heute betreibt die EVN ein weitläufiges Trinkwasserleitungsnetz mit einer Gesamtlänge von rund 2.800 km. Gespeist wird es aus 99 Brunnenfeldern und 99 Hochbehältern in ganz Niederösterreich. Damit stellen wir die gezielte und lückenlose Versorgung unserer Kunden sicher. Ergänzt wird unser Leistungsspektrum durch Naturfilteranlagen. Im Geschäftsjahr 2018/19 konnten wir den Bau der vierten Anlage dieser Art abschließen. Durch diese Investition in Höhe von rund 8 Mio. Euro auf dem südlich von Wien gelegenen Brunnenfeld Wienerherberg
profitieren nunmehr rund 100.000 Menschen in 18 Gemeinden von der Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser, das rein physikalisch und ohne den Zusatz von Chemikalien enthärtet wird. Weiches Wasser schont elektrische Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wasserkocher und macht den individuellen Einsatz von chemischen Wasserenthärtern überflüssig. Weitere Naturfilteranlagen befinden sich in Planung.
Unseren Investitionsschwerpunkt setzen wir aber auch in den nächsten Jahren auf den Aus- und Neubau überregionaler Leitungen. Eines unserer Großprojekte ist die neue Versorgungsleitung zwischen Krems und Zwettl mit einer Gesamtlänge von 60 km. Insgesamt wollen wir bis 2030 weitere rund 165 Mio. Euro in die Versorgung Niederösterreichs mit Trinkwasser investieren. Derzeit laufen die Vorbereitungen zur Erschließung einer Quelle in den niederösterreichischen Voralpen, die optimal für die Trinkwasserversorgung künftiger Generationen genutzt werden könnte. Die "Kalte Quelle" liegt am Fuß des 1.002 m hohen Eibl und sprudelt mit 100 bis 200 l pro Sekunde aus dem Fels. Sie könnte bis zu 100.000 Haushalte mit frischem Trinkwasser versorgen. Durch Know-how und Investitionen bleibt die EVN auch für die Zukunft bestens aufgestellt, um als Qualitätsanbieter langfristig eine verlässliche Wasserversorgung zu gewährleisten.
Hocheffiziente Stromnetze
In Niederösterreich lagen die ungeplanten Netzausfälle im Kalenderjahr 2018 dank unserer laufenden Investitionen in die Verbesserung der Netzinfrastruktur bei lediglich rund 24 Minuten und damit auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Dies gilt auch für die Netzverluste – mit rund 4 % bewegen wir uns in Österreich auch bei diesem Indikator international im absoluten Spitzenfeld.
Höher liegen die entsprechenden Werte aufgrund der unterschiedlichen Stromnetzstruktur in Bulgarien und Nordmazedonien, wo wir unsere Investitionsprogramme deshalb gezielt auf die weitere Reduktion der Netzverluste und damit auf eine kontinuierliche E¡zienzsteigerung ausrichten.
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In Bulgarien konnten wir die Netzverluste damit seit unserem Markteintritt im Geschäftsjahr 2004 / 05 von rund 20 % auf zuletzt 7,2 % senken, in Nordmazedonien haben wir eine Reduktion von rund 25 % im Geschäftsjahr 2005 / 06 auf derzeit 13,9 % erzielt.
GRI-Indikator: GRI EU12
Stromunterbrechungen weit unter dem Branchenschnitt
Die Zuverlässigkeit unserer Stromversorgung lässt sich auch durch extern ermittelte Kennzahlen gut belegen. So betrug die anhand des System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) gemessene mittlere Unterbrechungshäufigkeit1) im Kalenderjahr 2018 1,01 (Vorjahr: 1,16). Dieser Wert bedeutet, dass ein EVN Kunde im Jahr 2018 im Durchschnitt etwa einmal von einer ungeplanten Stromunterbrechung betroen war. Die durchschnittliche Dauer der
ungeplanten Stromunterbrechungen1), zu deren Berechnung der System Average Interruption Duration Index (SAIDI) herangezogen wird, betrug im Kalenderjahr 2018 23,99 Minuten (Vorjahr: 38,09 Minuten) und lag damit einmal mehr deutlich unter dem österreichischen Durchschnitt 2) von 31,47 Minuten (Vorjahr: 53,22 Minuten). Aufgrund der ungesicherten Datenbasis für die Berechnung des SAIDI und des SAIFI für Bulgarien und Nordmazedonien ist eine Angabe für unsere südosteuropäischen Standorte derzeit nicht möglich.
GRI-Indikatoren: GRI EU28, GRI EU29
Kraftwerke praktisch lückenlos verfügbar
Die nachstehende Tabelle zeigt die geplanten und ungeplanten Zeiträume, in denen unsere im Berichtszeitraum betriebsbereiten thermischen Kraftwerke und Windparks nicht verfügbar waren. Nicht einbezogen sind dabei jene Kapazitäten in den Wärmekraftwerken Theiß und Korneuburg, die nicht mehr vertraglich als Reservekapazität bereitgehalten werden und die wir deshalb per 1. Oktober 2018 konserviert haben. Im Geschäftsjahr 2018/19 standen 430 MW im Gaskraftwerk Theiß als Reservekapazität für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber unter Vertrag. Im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr haben wir die Stromproduktion vor dem Hintergrund einer Verdreifachung der Preise für CO2-Emissionszertifikate innerhalb der letzten eineinhalb Jahre mit August 2019 vorzeitig eingestellt.
GRI-Indikator: GRI EU30
- 1) Quelle: Netz Niederösterreich GmbH, Ausfalls- und Störungsstatistik 2017 und 2018
- 2) Quelle: E-Control, Ausfalls- und Störungsstatistik 2017 und 2018
Geplant Ungeplant
Durchschnittliche Nichtverfügbarkeit
| der Kraftwerke 2018/191) | Stunden | %2) | Stunden | %2) | |
|---|---|---|---|---|---|
| Windkraftanlage3) | Österreich | 123,5 | 1,5 | 396,4 | 4,6 |
| Kleinwasserkraftwerke | Österreich | 96,4 | 1,1 | 460,2 | 5,3 |
| Speicherkraftwerke | Österreich | 669,2 | 7,6 | 52,1 | 0,6 |
| Gaskraftwerk Theiß | Österreich | 1.455,8 | 16,6 | 13,5 | 0,2 |
| Steinkohlekraftwerk Dürnrohr | Österreich | 2.968,0 | 33,9 | 10,3 | 0,1 |
| Steinkohlekraftwerk Walsum 10 | Deutschland | 529,2 | 6,0 | 189,4 | 2,2 |
1) Jene thermischen Kraftwerkskapazitäten in Theiß und Korneuburg, die derzeit nicht mehr vertraglich als Reservekapazität bereitgehalten werden,
sind im aktuellen Marktumfeld konserviert und daher in diese Darstellung nicht einbezogen.
2) Bezugsgröße: 8.760 Betriebsstunden pro Jahr (Regelarbeitsvermögen bzw. Regelarbeit)
3) Durchschnittswert je Windkraftanlage; Anlagen, die im Geschäftsjahr 2018/19 in Betrieb genommen wurden, werden aliquot berücksichtigt.
Stromerzeugung nach Energieträgern (GWh)
Wärmeerzeugung nach Energieträgern (GWh)
| Erneuerbare 2.315 GWh (41,4 %) | Erneuerbare 2.012 GWh (83,9 %) | ||
|---|---|---|---|
| Wasserkraft 1.218 | Biomasse 759 | ||
| Windkraft 790 | Dampf 831 | ||
| Sonstige erneuerbare Energie 306 | Kraft-Wärme-Kopplung 420 | ||
| Thermische 3.279 GWh (58,6 %) | Thermische 386 GWh (16,1 %) | ||
| Erdgas 404 | Erdgas 358 | ||
| Steinkohle 2.749 | Heizöl 28 |
Stets zur Stelle.
Volle Leistung für unsere Kunden.
Die Tätigkeit der EVN bringt erst dann wirklichen Nutzen, wenn sie gezielt auf die Bedürfnisse unserer Kunden ausgerichtet ist. Jede und jeden einzelnen von ihnen möglichst gut und individuell zu betreuen, ist deshalb unser oberstes Ziel. Durch intensiven persönlichen Kontakt kennen wir die Wünsche und Anliegen unserer Kunden sehr genau. Darauf aufbauend arbeiten wir konsequent daran, ihre Zufriedenheit mit unseren Produkten und Leistungen immer weiter zu steigern.
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"Wenn ich etwas von der EVN brauche, ist mein Berater immer sofort greifbar und weiß Rat. Das schätze ich sehr."
Philipp S., EVN Kunde in Niederösterreich
Der Kunde im Fokus
Unser zentrales Produkt ist die Energieversorgung von Endkunden. In Niederösterreich kommen darüber hinaus noch die Versorgung mit Trinkwasser sowie Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen hinzu. Die Bandbreite unserer Produkte und Services reicht jedoch deutlich weiter. Sie umfasst Energieberatung ebenso wie den Vertrieb von Energieeffizienzprodukten und Energiedienstleistungen. Entsprechend umfassend muss folglich auch das Fachwissen sein, das unsere Mitarbeiter im täglichen Kundenkontakt bereitstellen, auch wenn es in den meisten Kundenkontakten um grundlegende Themen der Geschäftsbeziehung geht – etwa um Fragen der Anund Abmeldung, um Tarifberatung oder um Rechnungsauskünfte.

Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen immer die Bedürfnisse sowie die Zufriedenheit unserer Kunden. Entsprechend hoch ist der Stellenwert, den das Handlungsfeld "Kundenzufriedenheit" in der Wesentlichkeitsmatrix der EVN einnimmt. Höchste Professionalität und maximale Kundennähe sind die Grundlage für alle unsere Service- und Beratungsleistungen. Für unsere Kunden in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien haben wir eine Vielzahl an einfachen und
bequemen Kommunikationskanälen für Anfragen und Anliegen aller Art geschaen:
- In persönlichen Kontakt treten wir mit unseren Kunden in den Service Centers der EVN sowie bei Kundenveranstaltungen und auf Messen.
- Ein Service-Telefon mit zahlreichen spezifischen Servicenummern zu speziellen Themen und Anliegen ermöglicht die zielgerichtete Kontaktaufnahme mit unseren Mitarbeitern.
- Über unseren Störungsdienst sind wir für unsere Kunden an allen sieben Tagen der Woche rund um die Uhr erreichbar.
- E-Mail sowie diverse andere Online-Services (z. B. Chat) sind weitere wichtige Kanäle, über die uns unsere Kunden jederzeit kontaktieren können.
- Zu Energiee¡zienzdienstleistungen und -produkten siehe auch Seite 52
Mehr als 1 Mio. Kundenanfragen
… beantworteten die Mitarbeiter unseres Customer-Relations-Teams im Geschäftsjahr 2018 /19 allein in Niederösterreich. Die Zahl belegt die anhaltend hohe Nachfrage nach persönlicher und individueller Beratung.
Intensiver Dialog in Kundenbeiräten
In Österreich und Bulgarien haben wir darüber hinaus Kundenbeiräte eingerichtet, die den regelmäßigen und systematischen Gedankenaustausch zwischen der EVN und Vertretern repräsentativer Kundensegmente ermöglichen. Die aus der Arbeit des Beirats entwickelten Vorschläge und Ideen nutzen wir unmittelbar zur Gestaltung und Verbesserung unserer Serviceleistungen, Produkte und Kommunikationsmaßnahmen. Im Geschäftsjahr 2018/19 lieferten unsere Kundenbeiräte u. a. wertvolle Anregungen zur Einführung des Produkts "kabelplus mobile".
Im Kalenderjahr 2019 startete in Österreich der EVN Kundenbeirat in neuer Zusammensetzung in seine bereits fünfte Funktionsperiode. Im Mittelpunkt seiner ersten Sitzung stand das Thema Kundenzufriedenheit. Erste Ideen und Verbesserungsvorschläge werden nun von den betroffenen Fachabteilungen umgesetzt.
Siehe auch
Laufende Verbesserung der Servicequalität
Kundenzufriedenheit definieren wir einerseits über unsere Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent abgerechnet werden. Auf der anderen Seite stehen hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kunden in Fragen des e¡zienten Umgangs mit Energie. Rund um diese Angelpunkte setzen wir
in allen unseren Märkten auf eine faire Partnerschaft mit unseren Kunden auf einer hochprofessionellen Basis. Gerade im Bereich Service wollen wir uns durch besonderes Engagement von unserem Mitbewerb abheben und damit nicht nur Kundenbedürfnissen besser gerecht werden, sondern auch unseren Unternehmenserfolg steigern. Zu den konkreten Maßnahmen auf diesem Weg zählen die rasche Bearbeitung von Anfragen, ein aktives Beschwerdemanagement, das nach Analyse jeder einzelnen Beschwerde spezifische Verbesserungsvorschläge erarbeitet, oder die regelmäßige stichprobenweise Analyse von E-Mail-Antworten zur Optimierung der Beratungsqualität.
Neben diesen Maßnahmen zur Qualitätssicherung setzen wir intensiv auf
Schulungen und Trainings für unsere Customer-Relations-Mitarbeiter. Diese laufenden Fortbildungsprogramme umfassen spezifische Ausbildungen ebenso wie Teambuilding-Seminare und Schulungen für neue Mitarbeiter. Für die Durchführung von Voice Coachings erhielten die Teamleiter des Kundenservice der EVN etwa eine eigene, mit einem Zertifikat ausgezeichnete Ausbildung.
Als Basis für Verbesserungen in unserem Dienstleistungsangebot ziehen wir auch Best-Practice-Beispiele heran. Dazu beobachten wir Serviceangebote anderer Unternehmen und beziehen auch gezielt Inspiration sowie frische Ideen aus innovativen und erfolgreichen Ansätzen anderer Wirtschaftssegmente, wie etwa der Telekommunikations- und der Bankenbranche.
Bezahlformen: vielfältig und kundenfreundlich
In allen unseren Märkten bieten wir unseren Kunden ein breites Spektrum an flexiblen Bezahlmöglichkeiten, das auch unterschiedliche Marktusancen berücksichtigt. So können Kunden in Österreich ihren Energiebezug wahlweise quartalsweise oder halbjährlich mittels Bankeinzug oder Überweisung bezahlen. In Bulgarien und Nord-

In Nordmazedonien können unsere Kunden komfortabel per Kreditkarte in unseren Service Centers bezahlen.
mazedonien ist hingegen eine monatliche Verrechnung üblich. Als Zahlungsmethode bieten wir hier neben Bankeinzug und Überweisung auch die Möglichkeit, Rechnungen vor Ort in unseren Service Centers zu begleichen. Neben der Barzahlung stehen dafür auch spezielle Terminals für die Bezahlung per Kreditkarte zur Verfügung.
Neue ISO-Norm für EVN Kundenservice
Im Dezember 2018 wurde das Kundenservice der EVN nach der internationalen ISO-Norm 18295-1 zertifiziert. Dieses neue, weltweit anerkannte Qualitätssiegel ersetzt die seit 2010 bestehende Zertifizierung nach EN 15838. Die EVN zählt zu den ersten Unternehmen Österreichs, deren Kundenzentren nach diesem strengen und weltweit anerkannten Standard zertifiziert wurden. In einem umfassenden Audit waren zuvor Mitarbeiterrekrutierung, Schulungen, Kommunikationsformen, Datensicherheit und viele andere Aspekte eingehend geprüft worden.
20 Jahre Customer Relations
Vor 20 Jahren wurde aus dem Bereich Kundenservice der EVN die neue Abteilung Customer Relations gebildet. Gerade einmal zwölf Mitarbeiter befassten sich damals mit der Beratung unserer niederösterreichischen Kunden. Heute beschäftigt die Abteilung 116 Mitarbeiter – klarer Beleg für die hohe Bedeutung aktiver Kundenbetreuung in unserem Unternehmen. Und auch in Bulgarien und Nordmazedonien haben wir den Bereich Kundenservice in unseren Versorgungsgebieten nach österreichischem Vorbild rasch weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2018/19 arbeiteten in Bulgarien 158 Mitarbeiter in diesem Bereich, in Nordmazedonien 60.
Kundenorientierung als Schwerpunktthema 2018 / 19
Im Geschäftsjahr 2018 /19 erklärte der Vorstand das Anliegen der Kundenorientierung zu einem Schwerpunktthema für die EVN in Österreich. Damit wurde und wird unser Fokus noch mehr auf auf dieses Ziel hin geschärft. Im Rahmen von K2 , einem Programm zur Stärkung der internen und externen Kundenorientierung, vertiefen wir seither das entsprechende Bewusstsein aller Mitarbeiter mit einer Reihe spezifischer Initiativen. Das mittelfristige Ziel von K2 besteht darin, die EVN zum Energieunternehmen mit der höchsten Kundenorientierung in Österreich zu machen.
Um unsere Performance an den Schnittstellen mit unseren Kunden immer weiter zu optimieren, veranstalten wir alle zwei Jahre einen Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter mit Kundenkontakt aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Dabei werden konkrete Inhalte und Anforderungen aus dem Servicealltag diskutiert und sodann konzernweit geltende Maßnahmen abgeleitet.
Anhaltend hohe Kundenzufriedenheit
Regelmäßig stellen wir uns in unseren drei Kernmärkten proaktiv externen und unabhängigen Beurteilungen zur Qualität unseres Kundenservice sowie zur Zufriedenheit unserer Kunden. Anhand der Ergebnisse von Befragungen und Analysen sowie ihres Vergleichs im
Zeitverlauf verfolgen wir die Entwicklung der Kundenzufriedenheit insgesamt und analysieren alle relevanten Geschäftsfälle. Daraus ergeben sich wertvolle Rückschlüsse für Verbesserungspotenziale. Diese werden in einem weiteren Schritt durch die jeweiligen Fachbereiche bewertet. Darauf aufbauend definieren wir anschließend konkrete Ansatzpunkte für Verbesserungsmaßnahmen.
In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den Customer Loyalty Index. Dabei wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität unserer Kunden auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu identifizieren, um rasch entsprechend reagieren zu können. Erfreulicherweise blieb der Wert in den letzten Jahren durchwegs stabil auf hohem Niveau.
Strategien gegen Energiearmut
Das Wertegerüst der EVN umfasst auch das Bekenntnis zu sozialer Verantwortung. Um diesem Gesichtspunkt gerecht zu werden, engagieren wir uns u. a. in der Bekämpfung von Energiearmut. Dabei setzen wir vor allem auf Projekte, in denen wir gemeinsam mit sozialen Hilfsorganisationen einkommensschwache Haushalte gezielt fördern. Den Fokus bilden hier Energiee¡zienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen.
Gemeinden geht ein Licht auf
In Niederösterreich zählen 152 Gemeinden mit insgesamt rund 83,6 Tsd. Lichtpunkten zum Kundenkreis der EVN. Schon heute bieten wir ihnen ein umfassendes Lichtservicepaket. Es umfasst die Betriebs führung, Wartung, Instandhaltung und den Ausbau der Straßenbeleuchtung. Um stets rasch auf etwaige Ausfälle reagieren zu können, umfasst das Paket auch einen 24-Stunden-Störungsdienst, der von Gemeindeverantwortlichen ebenso wie von Bürgern über das eigens eingerichtete EVN Störmeldeportal kontaktiert werden kann. In der Beratung zu maßgeschneiderten Be leuchtungslösungen für Gemeinden setzen wir dar über hinaus auf e®ziente und sparsame LED-Technik.
Sehr gute Erfahrungen machen wir mit Programmen, in denen wir nach dem Prinzip "Train the Trainer" Sozialarbeiter für Beratungsgespräche ausbilden (z.B. zu Themen wie Fördermöglichkeiten in Form von Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen begleiten.
GRI-Indikator: GRI 203-2
Produktkennzeichnung und -verantwortung
Wenn wir beim persönlichen Kontakt und dem Umgang mit unseren Kunden höchste Maßstäbe anlegen, setzt dies naturgemäß ebenso hohe Qualitätsansprüche in Bezug auf unsere Produkte und Dienstleistungen voraus. Die damit verbundenen Anforderungen sind tief in der Wertehierarchie der EVN verankert.
Entsprechend der gesetzlichen Stromkennzeichnungspflicht legen wir unseren Kunden in Österreich alle Informationen über den gelieferten Strom oen. Dazu zählen geografische Herkunft, Zusammensetzung nach Primärenergieträgern sowie die bei der Erzeugung verursachten Umweltauswirkungen wie CO2-Emissionen und radioaktiver Abfall. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens gestalten wir unsere Produktpalette nach folgenden Grundsätzen:
- Langjähriges Bekenntnis zu 0 % Atom- und Graustrom
- Nachweis, dass der Strom zu 100 % aus österreichischen Quellen stammt
- Angebot von Stromprodukten, die zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen
- Angebot von Mischvarianten, die neben einem möglichst hohen Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen auch Strom aus konventioneller Erzeugung enthalten
- Wahlmöglichkeiten hinsichtlich fixer oder variabler Energiepreise als Basis für den Tarif
Geprüft wird die Einhaltung dieser Grundsätze jährlich von einem unabhängigen
Wirtschaftsprüfer. Für das Kalenderjahr 2019 werden die aktuellen Daten erst nach Redaktionsschluss dieses Ganzheitsberichts vorliegen. Die Werte aus dem Jahr 2018 zeigen aber einen – aus ökologischer Sicht – sehr erfreulichen Trend: Die CO2-Emissionen des von der EVN KG an ihre Endkunden gelieferten Stroms lagen mit 86,61 g / kWh nicht nur neuerlich unter den Vorjahreswerten (2017: 103,69 g / kWh; 2016: 192,67 g / kWh), sondern erstmals deutlich unter 100 g / kWh. Möglich wurde diese Reduktion durch einen erneuten Rückgang des Anteils von Strom, der aus Steinkohle erzeugt wird. 2018 lag sein Anteil am Versorgungsmix nur mehr bei 0,3 % (2017: 0,3 %), und auch der Anteil von Strom aus Erdgas sank von 27,2 % auf 23,3 %.
In Bulgarien muss in den regulierten Marktsegmenten der Strom vom staatlichen Energieversorger NEK bezogen werden. Da dieser keine Kennzeichnung vornimmt und auch keine Produktwahlmöglichkeit anbietet, hat unsere bulgarische Vertriebsgesellschaft keine Möglichkeit, die Stromzusammensetzung zu beeinflussen. Eine analoge Regelung gilt in Nordmazedonien: Auch hier ist unsere Vertriebsgesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom für Kunden in regulierten Marktsegmenten von der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft ELEM zu beziehen, und kann die Zusammensetzung des gelieferten Stroms daher ebenfalls nicht beeinflussen. In beiden Ländern sind die Vertriebsgesellschaften nicht zur Stromkennzeichnung verpflichtet.
- Zur Beschaung von Energie siehe auch Seite 74
- Siehe auch
- www.verantwortung.evn.at Siehe auch
- www.evn.at/Herkunft GRI-Indikator: GRI 417-1
Kundengesundheit und -sicherheit
Das Risiko allfälliger negativer Auswirkungen unserer Produkte auf die Gesundheit und die Sicherheit unserer Kunden minimieren wir durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Qualitätsmanagement der EVN, das höchste Standards für alle relevanten produktbezogenen Tätigkeiten und Prozesse definiert. Dazu zählen die (Weiter-) Entwicklung des Produktportfolios, Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsaktivitäten sowie alle Abläufe im Rahmen der Zertifizierung, Herstellung und Produktion, des Vertriebs, des Marketings und der Verkaufsförderung sowie der Verwendung, Wartung, Entsorgung und Wiederverwendung unserer Produkte. Durch laufende Qualitätssicherung stellen wir im Sinn ganzheitlicher Verantwortung sicher, dass unsere Produkte und Dienstleistungen allen Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Zufriedenheit unserer Kunden entsprechen.
GRI-Indikatoren: GRI 102-11, GRI 416-1
"Das perfekte Angebot für umweltbewusste Kunden"
Leopold Wanzenböck, Geschäftsführer der auf Ökostrom spezialisierten Naturkraft Energievertriebsgesellschaft m.b.H., freut sich über stetig steigende Nachfrage nach hochwertigem Ökostrom. Über die EnergieAllianz Austria ist die EVN indirekt zu 45% an Naturkraft beteiligt.
Das Volumen an Ökostrom, das Naturkraft jährlich an Endkunden liefert, hat sich in den letzten zehn Jahren vervielfacht. "Die Nachfrage hat sowohl bei Privat- als auch bei Businesskunden deutlich angezogen", erklärt Leopold Wanzenböck. "Vermehrt beliefern wir auch Großkunden, die damit ihre CO2-Bilanz verbessern, darunter namhafte österreichische Konzerne wie Vöslauer, Ottakringer und Ströck, und ab Jahresbeginn 2020 auch die A1 Telekom Austria Gruppe und die Brau Union Österreich."
Der Anspruch von Naturkraft ist dabei hoch: "Wir liefern zu 100 % Ökostrom aus Österreich zu fairen Preisen, und das im gesamten Bundesgebiet. Damit haben wir das perfekte Angebot für umweltbewusste Kunden, die auf Qualität schauen und dafür auch einen geringen Preisaufschlag akzeptieren."
Den Strom bezieht Naturkraft direkt von den Erzeugern, kleinen privaten Betreibern von Photovoltaik-Anlagen ebenso wie größeren
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Windkraftbetreibern. Wanzenböck: "Neben dem Mehrwert in Form höherer Qualität bedeutet der direkte Bezug von vielen Ökostromerzeugern natürlich auch einen höheren Aufwand, als wenn wir große Mengen an der Strombörse kaufen würden. Dafür haben unsere Kunden die Garantie, dass ihr Strom ausschließlich aus heimischen Kleinwasserkraftwerken, Windparks oder Photovoltaik-Anlagen stammt." Die Herkunft des Stroms weist die – für das Produkt "NaturStrom" mit dem Österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnete – Naturkraft auch im Detail auf ihrer Website aus. Wanzenböck: "Wir kaufen Energie, die zu 100% aus Österreich stammt, samt Herkunftsnachweis direkt an der Quelle ein, und unsere Stromzusammensetzung wird jährlich durch den TÜV Austria zertifiziert. Darauf legen viele unserer Kunden großen Wert."
Angesichts stetig steigender Nachfrage will das Unternehmen auch in Zukunft weiter wachsen und könnte dabei durch die aktuelle öffentliche Diskussion durchaus unterstützt werden: "Die Fridays for Future-Bewegung hat kurzfristig noch kein deutlicheres Anziehen der Nachfrage gebracht. Doch ich könnte mir gut vorstellen, dass wir mittel- und langfristig davon noch einiges spüren werden", meint Leopold Wanzenböck. "Unsere Bedeutung als reiner Ökostromanbieter wird damit sicher weiter steigen, und auf dieser Grundlage möchten wir unser Verkaufsvolumen und unseren Marktanteil in den nächsten Jahren deutlich steigern."

Datenschutz
Der professionelle Schutz und die Geheimhaltung von personenbezogenen Daten und Geschäftsinformationen sind seit jeher zentrale Verhaltensnormen in unserem Unternehmen.
Daher ist Datenschutz auch dezidiert im EVN Verhaltenskodex ausgewiesen. Anhand von sieben Grundsätzen werden darin alle unsere Mitarbeiter zu einem äußerst sorgsamen Umgang mit personenbezogenen und vertraulichen Daten im Arbeitsalltag angewiesen. Und auch in unserer Unternehmensorganisation kommt die hohe Bedeutung dieses Themas zum Ausdruck: Datenschutzagenden sind in der Stabsstelle Corporate Compliance Management verankert, die direkt an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus beschäftigen wir in allen unseren Märkten jeweils einen lokalen Datenschutzbeauftragten.
Mit unserem Datenschutzmanagementsystem stellen wir sicher, dass alle Vorgaben der seit Mai 2018 wirksamen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ebenso konzernweit umgesetzt und lückenlos eingehalten werden wie die Vorgaben des neuen österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG 2018).
Den Handlungsrahmen des Datenschutzmanagementsystems gibt dabei die Geschäftsanweisung Datenschutz vor. Wir sind uns des Vertrauens bewusst, das uns unsere Kunden entgegenbringen. Nicht zuletzt deshalb ist der sichere und vertrauensvolle Umgang mit personenbezogenen Daten eine der obersten Prämissen unseres täglichen Handelns.
Um Begehren nach datenschutzrechtlicher Auskunft oder Löschung zeitnah und e¡zient prüfen und behandeln zu können, haben wir standardisierte Datenschutzprozesse implementiert. Im Geschäftsjahr 2018/19 haben uns vier Auorderungen der Datenschutzbehörde zur Stellungnahme erreicht. Im Anschluss wurden die damit verbundenen Verfahren seitens der Behörde eingestellt.
Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten werden umgehend erfasst und bearbeitet, sodass gegebenenfalls rasch Korrekturmaßnahmen gesetzt werden können. In der Berichtsperiode wurden keine begründeten Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes der Kunden daten erhoben. Im Zusammenhang mit dem möglichen Verlust von Kundendaten wurden neun Fälle identifiziert, die nach internen Untersuchungen jedoch keine Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroenen Personen ergaben.
Zur direkten Kontaktaufnahme mit dem Datenschutzbeauf tragen besteht die eigene E-Mail-Adresse: [email protected].
GRI-Indikator: GRI 418-1

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Ressourcen schonen, Emissionen minimieren.
Mit ganzer Kraft für Umwelt- und Klimaschutz.
Nur wenn es uns gelingt, den Ressourcenverbrauch und die Emissionen unserer Tätigkeit möglichst gering zu halten und immer weiter zu reduzieren, können wir langfristig – oder noch besser: nachhaltig – erfolgreich sein. Deshalb trachten wir in allen Aktivitäten unseres Unternehmens danach, so sorgsam wie möglich zu handeln – ganz im Sinn unserer Wesentlichkeitsmatrix, in der das Handlungsfeld "Umwelt- und Klimaschutz" ganz weit oben rangiert.
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Umwelt- und klimaschonendes Handeln ist für uns eine Selbstverständlichkeit
Unsere grundlegenden Ziele und Werte in Sachen Umwelt- und Klimaschutz sind im Umweltleitbild der EVN verankert. Dieses enthält u.a. Vorgaben zur Minimierung der Umweltbelastung, zur Ressourcenschonung durch den Einsatz modernster Umwelttechnik und zur stetigen Verbesserung unserer Umweltleistung.
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis ein Umweltmanagementsystem. Als integriertes Managementsystem schließt es neben den Anforderungen von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und ISO 14001 auch jene des Brand- und Arbeitnehmerschutzes mit ein. Die Verordnung schreibt u. a. die Definition von messbaren Umweltzielen vor. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle unsere thermischen Kraftwerke in Niederösterreich sowie 56 Wärmeerzeugungs- und vier Kälteanlagen unterliegen diesen Standards. Unsere thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf / Dürnrohr ist zusätzlich auch nach ISO 9001 und nach den Vorgaben für das Überwachungszeichen "Entsorgungsfachbetrieb" zertifiziert. Auch in Bulgarien und Nordmazedonien folgt das Umweltmanagementsystem internationalen Standards. So entspricht das zertifizierte integrierte Qualitäts- und Umwelt-
managementsystem in Bulgarien den Anforderungen nach ISO 9001:2008, ISO 14001:2004 und BS OHSAS 18001:20017.
Durch die forcierte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, e£zienzsteigernde Maßnahmen und die umfassende Beratung unserer Kunden zur Reduktion ihres Energiebedarfs erbringen wir einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Österreichs. Eine ausgewogene Mischung aus optimaler Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen ist hier entscheidend. Unser Engagement zum Klimaschutz umfasst unterschiedliche Initiativen und strategische Ansätze:
- Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas
- Steigerung der Energiee£zienz der eigenen Produktionsanlagen und Netze
- Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
- Information und Beratung unserer Kunden zur Reduktion des Energiebedarfs
"Bei Wasser liegt unser Investitionsschwerpunkt weiterhin im Aus- und Neubau unserer überregionalen Leitungsnetze."
Franz Dinhobl, Geschäftsführer evn wasser
- Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und Biogas
- Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z. B. Elektroautos
- Siehe auch www.evn.at/Umweltleitbild
In Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat zudem von den 27 Mitgliedern des EVN Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung beraten. Im Geschäftsjahr 2018 / 19 tagte der Beirat insbesondere zu den Themen "CO2 freie Stromerzeugung in Österreich" und "Aktuelle Entwicklungen im Bereich Klärschlamm".
- Siehe auch
- www.evn.at/Umweltbeirat Zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf
- Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft siehe auch Seite 21« GRI-Indikatoren: GRI 102-31, GRI 413-1
Versorgungssicherheit und Qualität sind keine Selbstverständlichkeit
Univ.-Prof. Dr. Jörg Krampe, Leiter des Instituts für Wassergüte und Ressourcenmanagement an der TU Wien, im Gespräch
Die lückenlose Versorgung mit Energie und Trinkwasser ist für die meisten Österreicher selbstverständlich. Um diesen erfreulichen Zustand nachhaltig zu sichern, ergänzt die EVN ihr internes Know-how auch um Einschätzungen externer Experten. Einer dieser Experten ist Univ.-Prof. Dr. Jörg Krampe, Leiter des Instituts für Wassergüte und Ressourcenmanagement an der TU Wien und Mitglied des EVN Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung.
Herr Professor Krampe, bleibt die Versorgung mit Trinkwasser eine Selbstverständlichkeit?
Jörg Krampe: In Österreich sind wir in der glücklichen Lage, dass uns ausreichend Wasser in ausgezeichneter Qualität zur Verfügung steht. Die Herausforderung des Versorgers ist daher weniger die Menge als die Verteilung des Wassers. Dabei spielen derzeit vor allem drei Aspekte eine besondere Rolle. Die Infrastruktur in der Wasserversorgung besteht zu einem hohen Anteil aus Leitungen, die oft bereits in die Jahre gekommen sind. Damit stehen in den kommenden Jahren umfangreiche Erneuerungsmaßnahmen an. Außerdem steigt die Zahl regionaler Extremwetterereignisse – also Starkregen und Trockenperioden. Um einen Ausgleich zwischen den einzelnen Quellen zu schaffen, müssen die Netze – ähnlich wie bei Gas und Strom –
großmaschiger ausgelegt werden. Und das wiederum führt dazu, dass Sicherheitsaspekte wie Zutrittskontrolle, IT-Sicherheit und Schutz der Infrastruktur immer wichtiger werden.
Hier ist ein hochprofessioneller Zugang gefragt, und große Anbieter wie die EVN können in diesem Umfeld natürlich auf wesentlich mehr Erfahrung und Schlagkraft im Aufbau und im Betrieb großer Netze zurückgreifen als kleinere Versorger. Aber um auf Ihre Frage zurückzukommen: Die lückenlose Versorgung unserer Haushalte mit hochwertigem Wasser ist keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis laufender Investitionen in eine hochkomplexe Infrastruktur und deren Weiterentwicklung.
Welche Rolle spielt die Infrastruktur zur Erhaltung der Wasserqualität?
In Österreich sind praktisch 100 % des Leitungswassers Grund- bzw. Quellwasser. Daher müssen wir uns nur in wenigen Regionen mit der Aufbereitung von Trinkwasser befassen. Dazu zählen etwa manche Versorgungsgebiete der EVN im Osten Österreichs, wo aufgrund der erhöhten Wasserhärte Trinkwasser aufbereitet werden muss. Mit ihren Naturfilteranlagen ist die EVN auf einem sehr schönen Weg, die Wasserhärte auf natürlichem Weg zu verringern. Ein weiterer Zusammenhang zwischen Wasserqualität und Infrastruktur besteht darin, dass es weitläufigere Netze erlau-

ben, Wasser aus verschiedenen Quellen zu mischen und auf diese Weise überregional konstant hohe Qualität sicherzustellen.
Die wichtigste Maßnahme zum langfristigen Erhalt der hohen Wasserqualität findet aber am unteren Ende der Leitung statt. Denn dort sollte das gebrauchte Wasser wieder möglichst sauber in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Die Kläranlagen in unserem Land leisten hier seit vielen Jahren hervorragende Arbeit. Aber es kommen auch neue Herausforderungen auf uns zu, gerade was das Thema Spurenstoffe wie Medikamentenrückstände, Mikroplastik oder Hormone betrifft. Die kalorische Verwertung von Klärschlamm ist hier ein wichtiger Baustein für zukünftige Konzepte. Sie verhindert nicht nur, dass schädliche Substanzen in die Umwelt gelangen, es lassen sich sogar noch wertvolle Rohstoffe wie etwa Phosphor rezyklieren und zudem Energie gewinnen. Auf dieses Thema setzt auch die EVN – etwa mit dem Plan zur Errichtung einer
Klärschlammverbrennungsanlage am Energiestandort Dürnrohr. Ich halte es für sehr erfreulich, dass das Unternehmen damit eine weitere wichtige Station im gesamten Wasserkreislauf bearbeitet.
Was kann der einzelne Verbraucher zur Erhaltung der hohen Wasserqualität in Österreich beitragen?
Als Verbraucher muss man sich bewusst machen, dass vieles von dem, was wir im Haushalt an Chemikalien einsetzen, in den Gewässern landet, und was wir in den Boden einbringen, letztendlich ins Grundwasser gelangt. Daher sollte man auch im privaten Umfeld Chemikalien wie Düngeund Pflanzenschutzmittel oder Herbizide sehr überlegt und sparsam einsetzen bzw. auch über Alternativen nachdenken. Denn schließlich ist das Grundwasser auch die Quelle dessen, was in unseren Häusern und Wohnungen als Trinkwasser kühl, frisch und gesund aus dem Hahn kommt.
Umweltauswirkungen unserer Wärmekraftwerke
Die Bewertung der direkten und indirekten Umweltauswirkungen unserer Kraftwerke erfolgt einmal jährlich im Rahmen einer ABC-Analyse. Diese umfasst die Aspekte Luft, Wasser, Abwasser, Abfall, Boden, Flächenverbrauch, Ressourcen- und Energieverbrauch, Lärm, Vibrationen, Radioaktivität und Biodiversität. Beurteilt werden dabei nicht nur die Umweltauswirkungen der Anlagen sowohl im Normalbetrieb als auch bei Störungen, sondern auch deren Umweltrelevanz sowie bestehende Verbesserungspotenziale.
Direkte Umweltauswirkungen
Die wesentlichen direkten Umweltauswirkungen unserer Kraftwerke bestehen in der Emission der Luftschadsto«e CO2, NOX, SO2, Staub und CO. Durch den Einsatz von dem Stand der Technik entsprechenden Brennern und e£zienter Rauchgasreinigungsanlagen
halten wir die Umwelt beeinflussung unserer Kraftwerke durch NOX- bzw. SO2-Emissionen möglichst gering. Die in den Verbrennungs- bzw. Rauchgasreinigungsprozessen anfallende Flugasche, Grobasche und REALIT (ein Abfallprodukt aus der Rauchgasreinigung) werden in der Zement- bzw. Bausto« industrie verwertet.
In unseren Anlagen setzen wir außerdem Wasser als Wärmeübertragungsmedium und für Kühlzwecke ein. Das aus der Donau entnommene Kühlwasser wird unter Einhaltung aller umweltrechtlichen Bestimmungen wieder in die Donau eingeleitet. Weitere umweltrelevante Prozesse sind die Rohwasser- und Kesselwasseraufbereitung. Abwässer

aus Sanitäranlagen werden über das ö«entliche Kanalnetz zur Kläranlage geleitet und ammoniumbelastete Abwässer aus der Kondensat-Reinigung werden fachgerecht entsorgt. Abwässer aus der Wasseraufbereitung und nicht mit Ammonium belastete Abwässer werden nach ihrer Neutralisation wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Laufende


pH-Wert-Messungen und jährliche externe Analysen stellen sicher, dass dabei alle Grenzwerte lückenlos eingehalten werden.
Für die Vermeidung und Verminderung von Lärm durch maschinelle Prozesse setzen wir auf wirksame technische Maßnahmen. Dazu zählen etwa der Einsatz möglichst lärmarmer Maschinen und Aggregate oder die Schalldämmung von Maschinen.
Die Auswirkungen unserer Kraftwerke auf die Umwelt werden im Rahmen umfangreicher Umgebungsüberwachungen geprüft. Dafür betreibt die EVN ständige Luftgütemessstationen und
führt hydrologische Beweissicherung, also Untersuchungen des Grundwassers, im Einflussbereich ihrer Kraftwerke durch.
Indirekte Umwelt auswirkungen
Die indirekten Umweltauswirkungen beziehen sich hauptsächlich auf die Anlieferung der eingesetzten Primärenergieträger. Zur Vermeidung von unnötigem Abfall und zur Rohstoeinsparung berücksichtigen wir ökologische Faktoren schon beim Einkauf der für den Betrieb benötigten Produkte.
Siehe auch
www.evn.at/umwelterklaerung

Emissionen
Als Energieunternehmen und Umweltdienstleister sehen wir uns in der Verantwortung, einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten. Dies betrifft insbesondere den Bereich Emissionsminimierung. Unseren Fokus legen wir hier nicht zuletzt auch auf den Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung – vor allem auf den Ausbau unserer Windkraftkapazitäten.
CO2-Emissionszertifikate
Die CO2-Emissionen aller thermischen Kraftwerke der EVN sowie jene von acht unserer Fernwärmeanlagen werden unter dem System des EU-Emissionsrechtehandels erfasst.
Da im Berichtszeitraum nur für das Gaskraftwerk Theiß ein Vertrag mit dem österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Engpassvermeidung bestand, der jedoch auf eine Leistung von nur 430 MW begrenzt war, haben wir jene thermischen Kraftwerkskapazitäten in Theiß und Korneuburg, für die keine derartigen Verträge vorlagen, per 1. Oktober 2018 konserviert. Zudem haben wir im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr vor dem Hintergrund einer Verdreifachung
der Preise für CO2-Emissionszertifikate innerhalb der letzten eineinhalb Jahre Anfang August 2019 die Stromproduktion vorzeitig eingestellt. CO2-Emissionszertifikate waren daher im Geschäftsjahr 2018 / 19 nur für den verbliebenen Betrieb des Steinkohlekraftwerks Dürnrohr sowie für die Stromproduktion im Gaskraftwerk Theiß bei Abrufen durch den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstützung und im Steinkohlekraftwerk Walsum 10 (im Ausmaß unseres Strombezugsrechts) erforderlich. Die dafür erforderlichen Emissionszertifikate beziehen wir über die EnergieAllianz Austria auf dem Großhandelsmarkt.
Im Geschäftsjahr 2018 / 19 wurden rund 1,8 Mio. CO2- Emissionszertifikate benötigt, davon waren 3 % Gratis-Zertifikate, die für die Wärmeerzeugung zugeteilt wurden.
GRI-Indikator: GRI EU5
Direkte und indirekte Treibhausgasemissionen
Die in diesem Kapitel angegebenen Werte für direkte und indirekte Treibhausgasemissionen berechnen wir anhand von Regeln und Faktoren, die die EU-Emissionshandelsrichtlinie für die einzelnen Länder vorschreibt. Dazu werden die CO2-Emissionen mit dem Standard-Heizwert und den Standardemissionsfaktoren sowie mit Faktoren aus der Brennsto«analyse berechnet. Sonstige biogene CO2-Emissionen bleiben aufgrund unzureichender Datenerhebungsmöglichkeiten außer Betracht. Bei der Zuordnung der Emissionen zu den einzelnen Kategorien (Scopes) folgen wir den Empfehlungen des Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) des World Resource Institute (WRI). Die angegebenen Werte beziehen sich immer auf das jeweilige Geschäftsjahr.
Das absolute Gewicht der direkten Treibhausgasemissionen (Scope 1) lag im Geschäftsjahr 2018 / 19 mit 2.726.185 t CO2 um 6,1 % über dem Vorjahreswert (Vorjahr: 2.573.847 t CO2).
Maßnahmen zur Reduktion treibhausrelevanter Emissionen
t
Mit unseren Investitionsund Innovationsaktivitäten wollen wir einen wesentlichen Beitrag zum Umweltund Klimaschutz leisten. Besonderes Potenzial sehen wir hier im Ausbau CO2 freier Erzeugungskapazitäten, insbesondere der Windkraft. Daher streben wir (bei entsprechenden Rahmenbedingungen) bis 2023 einen Ausbau unserer Windkraftkapazitäten auf rund 500 MW an. Im Geschäftsjahr 2018 / 19 haben wir fünf neue Windparks fertiggestellt und damit die Basis für eine weitere jährliche CO2-Vermeidung (Scope 1) von rund 78.400 t CO2 gescha«en. In Summe bewirken unsere Windparks eine jährliche CO2-Vermeidung (Scope 1) von rund 471.600 t CO2.
Im August 2019 haben wir uns darüber hinaus dazu entschlossen, die Stromproduktion im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr vorzeitig einzustellen. Neben betriebswirtschaftlichen Erwägungen leisten wir damit auch einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz: Durch die Beendigung des Betriebs vor Ende der technischen Nutzungsdauer des Kraftwerks im Jahr 2025 vermeiden wir insgesamt rund 3,6 Mio. t CO2 (Scope 1).
GRI-Indikatoren: GRI 305-5, GRI 305-7
Weitere signifikante Luftemissionsmengen der EVN1)

1) Erzeugungs- und thermische Abfallverwertungsanlagen (exkl. Nahwärmeanlagen); Österreich, Deutschland, Bulgarien und Russland; in Nordmazedonien fallen keine Emissionen aus der Stromproduktion an.
Wesentlicher Beitrag für eine CO2-arme Energieerzeugung
Im Geschäftsjahr 2018/19 leisteten unsere Initiativen einen aktiven Beitrag zur Erfüllung der Klima- und Energieziele Österreichs:
- Vermeidung von 3.600.000 t CO2 im Zeitraum 2020 bis 2025 durch die vorzeitige Beendigung der Stromerzeugung aus Steinkohle in Dürnrohr
- Jährliche Vermeidung von rund 471.600 t CO2 durch unsere Windparks; davon rund 78.400 t CO2 durch die im Berichtszeitraum fertiggestellten fünf neuen Windparks

| Scope 1 – Direkte THG-Emissionen1) 2) | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich und Deutschland3) | t CO2 e | 2.554.212 | 2.426.230 | 2.664.823 |
| Bulgarien | t CO2 e | 169.226 | 144.606 | 172.042 |
| Nordmazedonien | t CO2 e | 2.148 | 2.327 | 2.291 |
| Russland | t CO2 e | 600 | 684 | 626 |
| Summe | t CO2 e | 2.726.185 | 2.573.847 | 2.839.782 |
| t CO2 e/GWh | 310,80 | 291,62 | 301,82 |
1) Zu den direkten Emissionen (Scope 1) zählen bei der EVN jene CO2-Emissionen, die aus eigenen Anlagen und Betrieben durch den Einsatz von Primärenergieträgern
(Steinkohle, Erdgas, Heizöl) sowohl zur Energieproduktion als auch für den Eigenbedarf und Transport (Treibstoffe) sowie aus Gas-Netzverlusten entstehen.
2) Berechnungsmethode: CO2-Emissionen aus Strom- und Wärmeproduktion + Eigenverbrauch für die Produktion; Gas-Netzverluste von Methan in CO2-Äquivalenten
entsprechend dem GHG-Protokoll; zur Berechnung der Intensität wurde im Nenner die gesamte produzierte Strom- und Wärmemenge in GWh herangezogen.
3) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung in der Berechnungsmethode.
| Scope 2 (standortbasiert) – Indirekte THG-Emissionen1) 2) | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich und Deutschland | t CO2 e | 256.127 | 201.930 | 214.744 |
| Bulgarien | t CO2 e | 179.388 | 180.896 | 204.417 |
| Nordmazedonien | t CO2 e | 533.717 | 521.340 | 556.663 |
| Russland | t CO2 e | 15.162 | 15.739 | 16.340 |
| Summe | t CO2 e | 984.394 | 919.905 | 992.164 |
| t CO2 e/GWh | 49,40 | 49,96 | 53,50 | |
1) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung in der Berechnungsmethode. Die indirekten Emissionen (Scope 2) sind Emissionen, die bei der Produktion der in der EVN verwendeten Mengen an Strom oder Kälte entstanden sind. Zudem werden Strom-Netzverluste einbezogen.
2) Berechnungsmethode: Umrechnung der Strom- und Kältemengen in MWh auf Basis des Strommix von ENTSO-E bzw. eines länderspezifischen Strommix;
zur Berechnung der Intensität wurde im Nenner die gesamte abgesetzte Menge an Strom herangezogen.
| Scope 2 (marktbasiert) – Indirekte THG-Emissionen1) 2) | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Österreich und Deutschland | t CO2 e | 195.842 | 161.340 | 190.494 |
| Bulgarien | t CO2 e | 265.193 | 267.144 | 302.433 |
| Nordmazedonien | t CO2 e | 533.717 | 521.340 | 556.663 |
| Russland | t CO2 e | 15.162 | 15.739 | 16.340 |
| Summe | t CO2 e | 1.009.913 | 965.563 | 1.065.930 |
| t CO2 e/GWh | 50,69 | 52,44 | 57,48 | |
1) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung in der Berechnungsmethode. Die indirekten Emissionen (Scope 2) sind Emissionen, die bei der Produktion der in der EVN verwendeten Mengen an Strom oder Kälte entstanden sind. Zudem werden Strom-Netzverluste einbezogen.
2) Berechnungsmethode: Umrechnung der Strom- und Kältemengen in MWh auf Basis des Strommix von ENTSO-E bzw. eines länderspezifischen Strommix;
zur Berechnung der Intensität wurde im Nenner die gesamte abgesetzte Menge an Strom herangezogen.
| Weitere indirekte THG-Emissionen (Scope 3)1) 2) | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Summe | t CO2 e | 7.540.215 | 7.224.874 | 7.680.936 |
| t CO2 e/GWh | 378,43 | 392,36 | 414,20 |
1) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung in der Berechnungsmethode. Scope-3-Emissionen beinhalten weitere indirekte Emissionen, die in der Lieferkette (Emissionen aus dem Abbau und Transport der Primärenergieträger), durch an Endkunden verkaufte und durch diese genutzte Strom- und Gasmengen und aus der Reisetätigkeit von EVN Mitarbeitern mit Massentransportmitteln entstehen.
2) Berechnungsmethode: Netzabsatz (bereinigt um Eigenerzeugung; Umrechnung in CO2 auf Basis des Strommix der EVN) +
Gasverkauf (nach Standardfaktoren der österreichischen Treibhausgas-Inventur) + Reisetätigkeit (CO2 laut Angaben des Reisebüros)
| Intensität der THG-Emissionen1) 2) | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Summe CO2-Emissionen | t CO2 e/GWh | 449,89 | 454,33 | 474,02 |
1) Anpassung der Vorjahresinformationen aufgrund einer Änderung in der Berechnungsmethode. Spezifische CO2-Emissionen aus der Summe Scope 1–3
bezogen auf die abgesetzte Menge an Strom und Erdgas (19.924 GWh Strom und 5.083 GWh Erdgas für 2018/19) 2) Upstream-CO2-Belastung der Primärenergieträger berechnet auf Basis der Faktoren des UNFCCC
GRI-Indikatoren: GRI 305-1, GRI 305-2, GRI 305-3, GRI 305-4
Verantwortungsvolle Nutzung von Energie
Als verantwortungsbewusstes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen wollen wir unser umfangreiches Know-how in Ressourcenschonung, Umweltschutz und Energieeffizienz nicht nur innerbetrieblich anwenden, wir wollen es auch an unsere Kunden weitergeben.
Im Geschäftsjahr 2018 / 19 betrug die Energieintensität1) der EVN 26,3 MWh Primärenergie pro abgesetzter Gigawattstunde Strom (Vorjahr: 24,4 MWh). Durch den Einsatz neuer Technologien und durch laufende Optimierungsmaßnahmen – auch im Zusammenhang mit zusätzlichen freiwilligen Zielvereinbarungen im Rahmen unserer EMAS-Zertifizierungen – erzielen wir immer weitere E£zienzsteigerungen.
- 1) Die Energieintensität gibt den konzerninternen Eigenverbrauch von Strom, Erdgas, Wärme und Heizöl im Verhältnis zum Energieabsatz an.
- GRI-Indikator: GRI 302-3
Energieeffizienzmaßnahmen
Vielfältige Initiativen helfen uns dabei, unsere eigene Energiee£zienz konsequent zu verbessern und gleichzeitig die mit unserer Tätigkeit verbundenen Emissionen auf Produktions-, Energiebescha«ungs- und Kundenseite zu reduzieren. Seit 1. Jänner 2015 sind wir als Energielieferant in Österreich gesetzlich zur Durchführung von Energiee£zienzmaßnahmen bei Endkunden im Umfang von 0,6 % des jeweiligen Vorjahres-Endenergieabsatzes verpflichtet. Für das Jahr 2018 ergab sich daraus eine Zielvorgabe von 45,3 GWh, die wir durch ein breites Bündel an Maßnahmen auch erreichten.
Bezieht man unternehmensinterne Energiee£zienzmaßnahmen mit ein, etwa die Umrüstung auf energiee£ziente LED-Beleuchtung und bedarfsgeregelte Geräte oder die Installation von Photovoltaik-Anlagen zur Deckung unseres Eigenbedarfs an Strom, haben wir die gesetzliche Zielvorgabe sogar übererfüllt. Einige dieser Maßnahmen resultieren übrigens aus dem kontinuierlichen Verbesserungsprozess des Umwelt-
managementsystems für unsere Erzeugungsanlagen.
GRI-Indikator: GRI 302-5
Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs
Im Geschäftsjahr 2018 / 19 konnte unser direkter Energieverbrauch durch den Ersatz einer elektrisch betriebenen Klimaanlage in einem unserer Betriebsgebäude durch Versorgung mit Fernkälte um rund 3.000 kWh reduziert werden. Zur Verringerung des indirekten Energieverbrauchs setzen wir gerade für Kurzstreckenfahrten so weit wie möglich Elektrofahrzeuge ein. Zudem reduzieren wir die betriebliche Reisetätigkeit gezielt durch den verstärkten Einsatz von Videokonferenzen und Webinaren. In der Berichtsperiode brachte etwa der Einsatz von Webinaren anstelle von Präsenzschulungen in Summe eine Einsparung von rund 13 t CO2.
Energieeffizienzmaßnahmen auf Kundenseite
Beispiele für Maßnahmen, die sich an die unterschiedlichsten Kundensegmente (Haushalte, Gewerbe und Industrie sowie Städte und Gemeinden) richten:
- Energieberatungen
- Energiedienstleistungen (u. a. zur Hebung von Energiesparpotenzialen)
- E-Mobilität
- Tausch von Heizkesseln
- Umstieg auf e°ziente LED-Straßenbeleuchtung in Gemeinden
- Substitution wenig e°zienter Heizsysteme durch Fernwärmeanschluss bei EVN Wärme
- Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern zur Erhöhung der dezentralen Erzeugung bei gleichzeitiger Verbrauchsoptimierung (Demand Side Management)
Im Geschäftsjahr 2018 / 19 betrug der Energieverbrauch außerhalb der Organisation (Scope 3) 27.224 GWh (Vorjahr: 25.831 GWh).
GRI-Indikatoren: GRI 302-1, GRI 302-2, GRI 302-4
| Direkter und indirekter Eigenenergieverbrauch der EVN nach | ||||
|---|---|---|---|---|
| Energieträgern | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
| Nicht erneuerbare Energieträger | MWh | 5.516 | 5.817 | 5.834 |
| davon Erdgas | MWh | 5.198 | 5.295 | 5.356 |
| davon Heizöl1) | MWh | 317 | 522 | 477 |
| Erneuerbare Energieträger | MWh | – | – | – |
| Strom, Heiz- und Kühlenergie | MWh | 640.502 | 632.163 | 678.824 |
| Summe | MWh | 646.018 | 637.980 | 690.492 |
1) Einsatz von Heizöl nur in Nordmazedonien und Bulgarien
Verantwortungsvoller Einsatz von Ressourcen
Die in unserem Unternehmen eingesetzten Materialien sind zum Großteil Primärenergieträger wie fossile Brennstoffe, Abfälle und Biomasse. Zur Energieerzeugung und zur Abwasserbehandlung verwenden wir in unseren Anlagen als Hilfs- und Betriebsmittel aber auch Nebenkomponenten. Aus technischen Gründen findet sich unter den eingesetzten Betriebsmitteln nur wenig Recycling-Material.
| Material- und Betriebsmitteleinsatz – Energieerzeugung, Abwasserbehandlung, Müllverbrennungsanlagen |
2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Erneuerbare Energieträger | ||||
| Biomasse | Terajoule1) | 3.341 | 3.389 | 3.400 |
| Nicht erneuerbare Energieträger | ||||
| Fossile Brennstoffe 2) | Terajoule1) | 31.304 | 31.562 | 35.781 |
| Nicht erneuerbare Materialien | ||||
| Kalk | t | 27.491 | 20.547 | 21.657 |
| Ammoniak | t | 897 | 957 | 1.073 |
| Ammoniakwasser3) | t | 2.136 | 1.672 | 1.579 |
| Deionat | m³ | 175.937 | 219.133 | 213.627 |
| Schmieröle3) | t | 7 | 2 | 2 |
| Salzsäure3) | t | 219 | 192 | 188 |
| Natronlauge3) | t | 67 | 113 | 62 |
| Dosiermittel | t | 10 | 9 | 9 |
| Steinsalz3) | t | 131 | 101 | 85 |
| Kalkhydrat | t | 340 | 343 | 312 |
| Fällungsmittel | l | 1.645 | 1.631 | 1.296 |
| Flockungsmittel | l | 404 | 386 | 334 |
| Harnstoff | t | 15 | 15 | 15 |
| Sonstige Energieträger | ||||
| Abfälle 4) | Terajoule1) | 5.581 | 5.635 | 5.559 |
1) Aufgrund unterschiedlicher Brennstoffqualitäten erfolgt die Angabe in Terajoule.
2) Erdgas, Steinkohle, Heizöl
3) Werte inkludieren ab dem Geschäftsjahr 2017/18 Bulgarien.
4) Zur Verbrennung in der thermischen Abfallverwertungsanlage Dürnrohr/Zwentendorf
| Materialeinsatz – Leitungsneubau in Niederösterreich1) | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|
| Leitungszuwachs Strom | km | 251 | 356 | 302 |
| Leitungszuwachs Erdgas | km | 25 | 10 | 15 |
| Leitungszuwachs Wärme | km | 14 | 18 | 15 |
1) Darin erfasst sind Freileitungen sowie erdverlegte Kabel- bzw. Rohrleitungen.
GRI-Indikator: GRI 301-1
Nachhaltige Wasserwirtschaft
Die Ressource Wasser nutzt die EVN für haushaltsübliche Zwecke (z. B. in Sanitärbereichen) oder als Prozesswasser (z. B. in Wärmenetzen oder als Schmierwasser). Die hierfür benötigten Mengen beziehen wir aus der kommunalen Trinkwasserversorgung oder aus eigenen Grundwasserbrunnen. Das Kühlwasser für den Betrieb unserer Anlagen wiederum stammt aus Oberflächengewässern.
Alle haushaltsüblichen Abwässer werden über kommunale Kläranlagen gereinigt, bevor sie in ein Oberflächengewässer gelangen. Die Abwasserströme aus unseren Kraftwerken werden laufend auf ihre Qualität überprüft und – nach entsprechender Abwasseraufbereitung zur Vermeidung von relevanten Beeinträchtigungen – gemäß geltenden Umweltnormen wieder dem Wasserkreislauf zugeführt. Im Geschäftsjahr 2018 / 19 betrug der Kühlwasserdurchsatz bei unseren niederösterreichischen Wärmekraftwerken 256,5 Mio. m³ (Vorjahr: 276,0 Mio. m³). Dieser Wert entspricht 0,43 % des durchschnittlichen Jahresvolumens der Donau, das sich beim Pegel Korneuburg1) (Messstellennummer 207241) auf 59.707 Mio. m³ beläuft. Der Grenzwert von 5 % wird somit deutlich unterschritten.
Wenn an einem unserer Standorte die Art oder die Menge des Abwasserstroms von haushaltsüblichen Abwässern abweicht, schließen wir gemäß der Indirekteinleiterverordnung einen Vertrag mit dem je weiligen Kläranlagenbetreiber, sofern ein Kanalanschluss vorhanden ist. Diese Verträge enthalten detaillierte Regelungen über die erlaubte Abwassermenge, die wesentlichen Inhaltssto«e und die erforderlichen Abwasseruntersuchungen. Direkteinleitungen in ein Oberflächengewässer regeln die Abwasseremissionsverordnung und diverse wasserrechtliche Vorschriften. Unsere Abwasserströme lassen wir regelmäßig auch durch akkreditierte Prüfanstalten analysieren. Selbstverständlich halten wir alle Bescheidauflagen hinsichtlich der Einleittemperatur von Kühlwasser ein. Sickerund Niederschlagswasser aus unseren betriebseigenen Deponien recyceln wir, indem wir es in der Rauchgasreinigung einsetzen.
Wasser spielt jedoch noch in einem anderen Kontext eine wichtige Rolle für unser Unternehmen: Während in Niederösterreich die evn wasser die Versorgung mit Trinkwasser verantwortet, ist im internationalen Projektgeschäft die WTE Wassertechnik mit der Planung, Errichtung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung befasst. Ein weiteres, neues Geschäftsfeld betri«t die Klärschlammbewirtschaftung. Hier besteht das Ziel darin, e£zient arbeitende und gleichzeitig ökologisch verträgliche Anlagen zur thermischen Verwertung von Klärschlamm zu bauen.
Im Bereich der Abwasserentsorgung bereiteten wir im Geschäftsjahr 2018 / 19 mit den von uns betriebenen Anlagen bei einer mittleren Reinigungsleistung von 87,5 %2) insgesamt 144,5 Mio. m3 Abwasser auf (Vorjahr: 87,7%; 165,2 Mio. m³). Der bei der Reinigung entstehende
Klärschlamm wird zum Teil in der Landwirtschaft und für Kompostierung verwendet, zum Teil wird er deponiert oder zur Wärmeproduktion eingesetzt.
- 1) Quelle: Hydrographisches Jahrbuch von Österreich 2015, BMNT
- 2) Gemittelter Wert über die Parameter chemischer Sauersto«bedarf, biologischer Sauersto«bedarf, Gesamtsticksto« und Gesamtphosphor; der Prozentwert bedeutet, dass der angegebene Anteil der Schadsto«e abgebaut werden konnte.
- GRI-Indikatoren: GRI 303-1, GRI 303-2, GRI 303-3, GRI 303-4, GRI 303-5, GRI 306-5

| Wasser1) Mio. m³ |
2018/19 | 2017/18 | 2016/17 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Wasserentnahme2) | Gesamt | 294,4 | 314,4 | 322,9 | |
| davon nach Quelle | Oberflächengewässer | 259,7 | 279,0 | 288,9 | |
| Grundwasser | 34,3 | 35,0 | 33,6 | ||
| Geliefertes Wasser | 0,3 | 0,4 | 0,4 | ||
| Wasserabgabe2) | Gesamt | 262,2 | 281,7 | 291,4 | |
| davon nach Ziel | Oberflächengewässer | 259,7 | 279,0 | 288,9 | |
| An Dritte abgegebenes Wasser (kommunale Abwasserreinigung) |
2,5 | 2,7 | 2,5 | ||
| davon nach Behandlung | No Treatment – Keine Behandlung | 259,7 | 279,0 | 288,9 | |
| Treatment Level – Kommunale Abwasserreinigung |
0,2 | 0,3 | 0,3 | ||
| Treatment Level – Betriebliche Abwasserreinigung |
2,3 | 2,4 | 2,1 | ||
| Wasserverbrauch3) | Gesamt | 32,2 | 32,7 | 31,5 |
1) Das gereinigte Wasser unserer Kunden im Umweltgeschäft ist nicht in der Wasserbilanz enthalten.
2) Alle entnommenen bzw. abgegebenen Wässer sind Frischwasser (≤ 1.000 mg/l gesamt gelöste Feststoffe).
3) Trinkwasserversorgung aus aufbereitetem Grundwasser durch evn wasser

konkret für die auf Trink- und Abwasserbehandlungsanlagen spezialisierte WTE Wassertechnik – eröffnet sich derzeit im Bereich der thermischen Behandlung von Klärschlamm. Wurde dieser bisher zu einem großen Teil auf Feldern ausgebracht oder kompostiert, kommt man davon zusehends ab; denn Klärschlamm kann
Medikamentenrückstände enthalten. Doch es geht nicht nur um Schadstoffreduktion, sondern auch um Ressourcenschonung. Manfred Graf, in der EVN für das Geschäftsfeld thermische Klärschlammbehandlung verantwortlich: "Durch die Behandlung von Klärschlamm kann Phosphor – ein endlicher Rohstoff, der weltweit nur in wenigen Ländern vorkommt –
rückgewonnen werden. In Deutschland fordert deshalb die neue Abfallklärschlammverordnung ab 2029 nahezu flächendeckendes Phosphorrecycling. Und das bedeutet in der Regel thermische Behandlung." Das ergibt auch energetisch Sinn, denn aus der Klärschlammverbrennung kann – abgesehen von der Stromerzeugung für den eigenen Betrieb – auch Fernwärme ausgekoppelt werden. Zahlreiche Anlagen befinden sich in Deutschland bereits in Planung oder Bau; auch die WTE ist über das im Jahr 2012 gemeinsam mit einem deutschen Partnerunternehmen gegründete Joint Venture sludge2energy an einem dieser Vorhaben in Halle-Lochau beteiligt. Doch auch außerhalb Deutschlands steigt das Interesse, und mittelfristig werden alle großen Städte und Ballungsräume Bedarf haben.
Für die EVN Gruppe liegen die Hoffnungsmärkte vorderhand neben Deutschland und Österreich – u. a. befinden sich hier gerade zwei Anlagen mit unterschiedlichen Dimensionen und Technologien für unseren Energiestandort Dürnrohr im Planungsstadium – auch auf der
arabischen Halbinsel. Hier arbeitet die WTE in Tubli in Bahrain im Rahmen der Erweiterung einer Kläranlage bereits an einer großen Klärschlammverbrennungsanlage. Und auch aus dem Norden Europas – konkret aus dem litauischen Utena – hat die WTE bereits einen Auftrag erhalten, in diesem Fall für eine Klein anlage. Manfred Graf: "Die fünf Projekte, an denen wir gerade arbeiten, bilden eine große Bandbreite an Anlagengrößen und -typen ab. Damit sammeln wir breite Erfahrung und können gleichzeitig Referenzanlagen für verschiedenste Anwendungen vorweisen." Nicht zuletzt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung in der maßgeschneiderten Planung und schlüsselfertigen Umsetzung von Projekten sieht sich die EVN gut vorbereitet, um die aufkommende Nachfrage gezielt zu bedienen, als Generalunternehmen für Planung und Errichtung ebenso wie als Betreiber. Manfred Graf lächelt: "Das Potenzial für die Klärschlammverbrennung ist beachtlich."
Umweltgerechtes Abfallmanagement
Die Material- und Stoffströme unserer Gruppe werden genau verfolgt und gelenkt: Erstens um Abfallvermeidung, zweitens um Recycling und drittens um eine geeignete Entsorgung sicherzustellen. Außerdem wählen wir Lieferanten von Material und Geräten sowie Entsorgungspartner nach ökologischen Gesichtspunkten aus.
Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle geben wir auf Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht entsorgen. In der Berichtsperiode haben wir keinerlei gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle grenzüberschreitend entsorgt.
Flug- und Grobasche sowie REALIT verwerten wir zu 100 %, die Biomasseasche aus der Fernwärmeproduktion wird etwa zur Hälfte über Entsorger verwertet. Die restlichen Mengen werden ordnungsgemäß deponiert. Umweltrelevante Zwischenfälle jeglicher Art erfassen wir über ein einheitliches Meldewesen, das sämtliche Anlagen in Österreich, Deutschland, Bulgarien und Nordmazedonien einschließt. Im Geschäftsjahr 2018 / 19 hat sich in unserem Unternehmen ein meldepflichtiger umweltrelevanter Zwischenfall ereignet: Im Heizraum des Fernheizwerks in Ernsthofen, Niederösterreich, traten aufgrund eines undichten Manometers der Heizölversorgung rund 400 l Heizöl aus. Dadurch entstanden jedoch keine Umweltbeeinträchtigungen, da der Ölaustritt auf dichtem Boden
im Heizraum auftrat. Das ausgetretene Heizöl konnte wieder vollständig abgepumpt und der Boden sach gemäß gereinigt werden.
GRI-Indikatoren: GRI 306-3, GRI 306-4
| 2016/17 | |||
|---|---|---|---|
| t | 19.604 | 19.348 | 11.524 |
| t | 237.346 | 267.224 | 259.242 |
| t | 0 | 0 | 0 |
| 2018/19 | 2017/18 |
1) Ohne Baurestmassen und Kraftwerksnebenprodukte

Verwertung Kraftwerksnebenprodukte – Kraftwerk Walsum 10

Biodiversität
Bei allen unseren Aktivitäten achten wir darauf, Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Oberste Priorität haben dabei für uns der Schutz von Flora und Fauna sowie der Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Eine behutsame Realisierung von Bauvorhaben ist für uns ebenso selbstverständlich wie ein schonungsvoller Betrieb der fertiggestellten Anlagen.
Dies bedeutet:
- Minimierung des Ressourcen- und Raumverbrauchs
- Minimierung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds
- Minimierung von Energieverlusten in der Energieerzeugung und -übertragung
Durch unsere Infrastruktur – in erster Linie Kraftwerke und Netze – sind hauptsächlich Lebensräume in der Luft sowie im Wasser von möglichen Auswirkungen betro«en. Bei Wasserkraftwerken kann es vor allem aufgrund der eingeschränkten Durchgängigkeit von Fließgewässern zu Auswirkungen auf die Biodiversität kommen, bei thermischen Kraftwerken hingegen durch die Temperatur der in Fließ gewässer eingeleiteten Kühlwässer. Windkraftwerke und Freileitungen wiederum
können für verschiedene Vogelarten sowie für Fledermäuse eine Gefahr darstellen, wenn sie sich in Höhe der Flugrouten befinden.
Durch ökologische Planung und Bauaufsicht minimie ren wir die Auswirkungen unserer Bauvorhaben auf die Biodiversität. Darüber hinaus setzen wir zum Schutz der Lebensräume in unserem Einflussbereich zahlreiche Initiativen und Programme um, häufig in enger Zusammenarbeit mit externen Experten von NGOs und Behörden. Konkrete Maß nahmen zum Schutz der Artenvielfalt sind u. a.:
- Erdverlegte Kabel statt Freileitungen, wenn technisch und wirtschaftlich möglich
- In Farbgebung und Höhe an das Landschaftsbild angepasste Strommaste
- Leitungsverlegung durch Pflügen als Alternative zum Graben
- Kooperation mit BirdLife Österreich bei der Isolation von Gittermasten zum Schutz der Kaiseradler im Laaer Becken
- Betrieb einer Online-Monitoring-Anlage zur laufenden Überwachung der Wasserqualität in verschiedenen Wassertiefen des Stausees Ottenstein
- Gemeinschaftsprojekt mit der Gesellschaft für Großtrappenschutz in Österreich (Verlängerung im Rahmen des EU-Programms LIFE+)
- Artenschutzmaßnahmen bei ausgewählten Windkraftprojekten (z. B. gemeinsames Konzept mit BirdLife zur Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen zur Scha«ung alternativer Lebensräume für Vögel)
- Errichtung von Fischwanderhilfen bei Kleinwasserkraftwerken
- Scha«ung von Nestplattformen zum Schutz des bedrohten Weißstorchs in Bulgarien und Nordmazedonien
- Gemeinschaftsprojekt mit dem bulgarischen Verband für Vogelschutz zum Schutz des Kaiseradlers (EU-Programm LIFE+)
- Gemeinschaftsprojekt mit dem bulgarischen Umweltschutzverband Green Balkans zum Schutz der Mönchsgeier (EU-Programm LIFE+)
- Projekt zum Schutz von Schlangen durch den Einsatz von Ultraschallgeräten zur Nagetierabwehr in Netzinfrastrukturanlagen in Nordmazedonien
GRI-Indikator: GRI 304-4
Gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß Weltnaturschutzunion (IUCN) sowie laut nationalen Listen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien 2019
| Kategorie | Tiere | Pflanzen |
|---|---|---|
| Vom Aussterben bedroht (critically endangered) | 51 | 7 |
| Stark gefährdet (endangered) | 79 | 19 |
| Gefährdet (vulnerable) | 152 | 23 |
| Gering gefährdet (near threatened) | 146 | 18 |
| Nicht gefährdet (least concern) | 1.398 | 696 |
| Summe | 1.826 | 763 |
Klaren Werten verpflichtet.
Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, Partnern und Lieferanten.
Die Wesentlichkeitsmatrix der EVN spricht eine klare Sprache: Unsere Stakeholder messen den Themen "Verantwortungsvolle Unternehmensführung", "Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung" und "Verantwortung in der Lieferkette" zentrale Bedeutung bei. Deshalb legen auch wir größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten, denen wir umgekehrt ebenso verantwortungsvoll und wertschätzend begegnen.
"Respekt und Wertschätzung prägen bei uns den Umgang miteinander – innerhalb des Unternehmens ebenso wie nach außen."
Julia Handler, Recruiting
Menschenrechte, Ethik und Integrität
Um unser Bekenntnis zu lückenloser Regeltreue auch wirksam in die Tat umzusetzen, haben wir im EVN Konzern eine breite Palette an Compliance-Richtlinien und -Maßnahmen implementiert, angeführt von dem in zehn Themenbereiche gegliederten EVN Verhaltenskodex. Er regelt u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten sowie Arbeitsschutz und Unfallvermeidung betreffen. Ergänzend und vertiefend dazu bestehen in unserem Unternehmen weitere Richtlinien, die sich spezifisch auf bestimmte Zielgruppen wie Mitarbeiter oder Lieferanten bzw. auf bestimmte Themen wie Korruptionsprävention beziehen.
Die Regelungen unseres Verhaltenskodex basieren auf vielfältigen Grundlagen, die jeweils auf die Gegebenheiten und Anforderungen unseres Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken, etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht hinausgehen. Verlässlichkeit, Transparenz, Vertrauen und Qualität im Umgang mit internen und externen Partnern bilden dabei die zentralen Leitlinien.
Den EVN Verhaltenskodex gibt es in einer deutschen und einer englischen Fassung sowie in den Landessprachen unserer Tochtergesellschaften. Zudem ist er auf unserer Website öentlich
abrufbar. Interessierten Geschäftspartnern bieten wir darüber hinaus jederzeit vertiefende Informationen über unser Compliance-Management.
- Zur Integritätsklausel für Lieferanten der EVN siehe Seite 75
- Siehe auch www.evn.at/ verhaltenskodex.aspx
Verhaltensnorm für Lieferanten
Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex sind die verbindliche Richtschnur für unser Verhalten in Bezug auf Menschenrechte, Korruptionsprävention, Ethik und Integrität. Auch von unseren Lieferanten verlangen wir die Einhaltung unserer Grundsätze und Werte. Daher verpflichten wir sie durchwegs zur Einhaltung der EVN Integritätsklausel, die auch das Thema Menschenrechte mit abdeckt.
Menschenrechte
Ein ganz zentraler Themenbereich in unserem Verhaltenskodex ist unser uneingeschränktes und unmissverständliches Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte und ethischer Grundsätze an allen unseren Standorten. Da wir uns verpflichtet haben, den zehn Prinzipien des UN Global Compact Folge zu leisten, lehnen wir insbesondere jede Form von Kinderund Zwangsarbeit entschieden ab. Damit verbunden ist auch die Anforderung, niemanden aus Gründen der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Kultur, der Religion, des Alters oder des Gesundheitszustands zu diskriminieren. Dies gilt nicht nur gegenüber unseren Geschäftspartnern, sondern auch im Umgang mit unseren Mitarbeitern.
Als international tätiges Unternehmen sind wir auch in Ländern aktiv, in denen ein weniger ausgeprägtes Verständnis für Fragen der Menschenrechte besteht. Auch wenn es hier primär in der Verantwortung der Regierungen liegt, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen, fühlen wir uns ebenfalls verpflichtet, ihre Einhaltung im Rahmen unserer Möglichkeiten auch außerhalb unseres unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.
Korruptionsprävention
Wir treten entschieden gegen alle Arten der Korruption ein und fassen den Begri Korruption sehr weit. Er beinhaltet für uns neben gesetzwidrigen Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierten Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle Arten von Zuwendungen (z. B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und
Protektion). Alle diese Varianten sind für unsere Mitarbeiter und deren Angehörige – mit Ausnahmen etwa für die Annahme oder Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts – konzernweit verboten.
Umfassende präventive Maß nahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen – sollen unsere Mitarbeiter gerade zum Thema Korruptionsvermeidung besonders stark sensibilisieren. Deshalb legt die Stabsstelle Corporate Compliance Management im Rahmen der regelmäßigen Erhebung von Compliance-
Compliance Readiness Check
Unter diesem Titel führte CCM im Geschäftsjahr 2018/19 in Bulgarien, Nordmazedonien und für das internationale Projektgeschäft der WTE Wassertechnik eine Evaluierung der Compliance-Kultur und der faktischen Umsetzung des CMS innerhalb der EVN Gruppe ein. Für die Evaluierung wurden die Strukturen sowie die Kenntnisse und das Bewusstsein der Mitarbeiter zu diesem Thema überprüft. Auf Basis der Ergebnisse werden nun die Compliance-Maßnahmen weiterentwickelt, um sie noch ezienter und zielgenauer zu machen. In den kommenden Jahren soll der Compliance Readiness Check nun standardisiert in allen Ländern durchgeführt werden, in denen der EVN Konzern tätig ist.
Risiken auch einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Korruption. Basis dafür ist ein Kriterienkatalog, der als wesentliche Elemente das Geschäftsumfeld bzw. Land, die Branche, den Geschäftsumfang sowie die Art der Geschäftsanbahnung und -abwicklung berücksichtigt.
GRI-Indikatoren: GRI 102-16, GRI 205-1
Organisation des Compliance-Managements
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der unsere Mitarbeiter im Arbeitsalltag dabei unterstützen soll, sich integer und gesetzestreu zu verhalten.
- Es baut auf drei Säulen auf:
- Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
- Identifikation von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
- Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung
Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS liegen in den Händen der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM). Neben dem Chief Compliance O¨cer und den Mitarbeitern von CCM wurden in den einzelnen operativen Bereichen der EVN dezentrale Compliance O¨cer sowie in Bulgarien, Nordmazedonien und in der für das internationale Projektgeschäft zuständigen WTE Wassertechnik nationale Compliance O¨cer
installiert. Durch diese Struktur stellen wir sicher, dass das zentral gesteuerte CMS bestmöglich auf die jeweiligen fachlichen bzw. regionalen Anforderungen ausgerichtet ist. Insgesamt tragen damit in der EVN Gruppe elf Mitarbeiter spezifische Verantwortung bei der Umsetzung von Compliance-Maßnahmen.
Konzernweite Erhebung von Compliance-Risiken
Compliance-Risiken, die bei uns auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen im Zusammenhang mit Compliance.
Im Geschäftsjahr 2018/19 startete CCM neuerlich eine umfassende konzernweite Risikobewertung aus Compliance-Perspektive, in deren Rahmen nun alle Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex strukturiert überprüft und bewertet werden. Dadurch sollen bestehende Risiken noch breiter erfasst und detaillierter analysiert werden, um das CMS durch die Entwicklung neuer zielgerichteter Maßnahmen weiter zu verbessern – so etwa im Bereich Schulungen. Nach
Abschluss der Risikobewertung in allen österreichischen Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2018/19 soll sie in weiterer Folge bei den internationalen Konzerngesellschaften fortgesetzt werden.
GRI-Indikator: GRI 205-1
Hinweisgeberverfahren
Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeitern über das EVN Intranet bzw. spezielle Compliance-E-Mail-Adressen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Hier können alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten gemeldet werden.
Über eigens eingerichtete Compliance-E-Mail-Adressen können aber auch unsere Geschäftspartner das Hin weis geberverfahren nutzen. Den Umgang mit den gemeldeten Bedenken sowie den Schutz der Hinweisgeber haben wir in einer eigenen Konzernanweisung geregelt.
Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem von strafrechtlicher Relevanz. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Deshalb sind Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessenoder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance O¨cer zu wenden.
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden uns keine Fälle von Diskriminierung aufgrund ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder politischer Ansichten gemeldet.
In der Berichtsperiode haben uns jedoch drei Meldungen über vermutete Verstöße gegen den im Verhaltenskodex verankerten Grundsatz der Integrität und Vermeidung von Korruption erreicht. Zwei Hinweise gegen Mitarbeiter, die jedoch nicht Gegenstand einer Klage waren, haben sich nach interner Untersuchung bestätigt, und es wurden Maßnahmen gesetzt, derartige Fälle künftig zu verhindern. Keiner dieser Fälle hatte eine Entlassung oder eine Abmahnung von Mitarbeitern oder eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartnern zur Folge.
GRI-Indikatoren: GRI 205-3, GRI 406-1
Überprüfung der Geschäftspartner
Die Verpflichtung zur Ein haltung hoher und strenger ethischer Standards gilt explizit auch für unsere Geschäftspartner. Besonderen Wert legen wir hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umwelt- und Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik". Im ganzen Konzern trachten wir daher danach, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte
oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht nachgewiesen wurden oder zur Last gelegt werden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner, die übrigens auch das Screening von Sanktionslisten mit einschließt, folgen wir einem risikobasierten Ansatz und berücksichtigen insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Für Österreich sowie für das internationale Projektgeschäft der WTE Wassertechnik nutzen wir zudem die Compliance-Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters. Sofern diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, setzen wir entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion.
GRI-Indikator: GRI 102-17
Compliance-Schulungen
Um das Thema Compliance bei Management und Mitarbeitern der EVN Gruppe möglichst flächendeckend zu verankern, sensibilisieren wir konzernweit sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiter sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig auf korrektes ethisches Verhalten. Dies erfolgt zumeist im Rahmen von Schulungen und Workshops, die insbesondere auf die Themen "Menschenrechte", "Unternehmensethik", "Korruptionsprävention", "öentliches Auftreten" und "Wettbewerbsverhalten" fokussieren. Das Spektrum dieser Ausbildungen reicht von verpflichtenden standardisierten Präsenzschulungen für alle konzernweit neu eintretenden Mitarbeiter –

1) Inkludiert auch nicht vollkonsolidierte Gesellschaften
diese betreen insbesondere die zehn Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex – über ergänzende E-Learning-Programme bis hin zu Spezialschulungen für besonders exponierte Bereiche. Letztere richten sich beispielsweise an Mitarbeiter in wettbewerbsintensiven Geschäftsfeldern oder im internationalen Projektgeschäft sowie an Mitarbeiter, die im Behördenkontakt stehen. Auch die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in der Vergangenheit von externen Experten zusätzlich vertiefend geschult.
Gemeinsam mit Führungskräften aus verschiedensten Bereichen arbeitet CCM zudem laufend an der Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance-Grundsätze und -Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien. In den zu diesem Zweck abgehaltenen mehrstündigen Workshops sollen die Führungskräfte zudem in die Lage versetzt werden, die erarbeiteten Inhalte auch ihren Mitarbeitern zu vermitteln. Ein besonderer Schwerpunkt galt hier im Geschäftsjahr 2018/19 den Führungskräften in Bulgarien, Nordmazedonien und im internationalen Projektgeschäft sowie ihren Mitarbeitern. In Österreich erhielten die Führungskräfte im Berichtszeitraum vertiefende Schulungen zu den Themen Gleichbehandlung und Interessenkonflikte.
GRI-Indikator: GRI 205-2
Unsere Mitarbeiter – die Basis unseres Geschäftserfolgs
6.908 Mitarbeiter beschäftigte die EVN Gruppe im Geschäftsjahr 2018 / 19 durchschnittlich auf Vollzeitbasis (FTE, Full Time Equivalent). Zum Bilanzstichtag am 30. September 2019 waren es 7.327 Mitarbeiter (Kopfzahl). Unsere Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlichen Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen unseren Geschäftsaktivitäten eine zentrale Rolle. Im Bewusstsein um ihre große strategische Bedeutung handeln wir ihnen gegenüber als verantwortungsbewusster und fairer Arbeitgeber. Damit sichern wir nicht zuletzt eine zielgerichtete und effiziente Personalentwicklung in einem sich laufend wandelnden Arbeitsumfeld.
Diversität
Die internationale Marktpräsenz unseres Unternehmens spiegelt sich auch in unserer Belegschaft wider: Unsere Mitarbeiter stammen aus mehr als 25 Ländern, allen voran aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Wir bekennen uns klar zur Einbeziehung und Förderung von regionalen Mitarbeitern, da wir auf diese Weise vom Verständnis für die Besonderheiten der lokalen Kultur profitieren und damit auch den wirtschaftlichen Nutzen unserer betrieblichen Tätigkeit erhöhen. Deshalb achten wir darauf, dass in allen unseren Märkten möglichst viele Mitarbeiter sowie Führungskräfte (rund 90 %) aus der jeweiligen Region stammen. Gerade die Stärkung der lokalen Managementkapazitäten bildet einen wichtigen Aspekt unserer Unternehmensstrategie.
Neben unseren Konzernmitarbeitern beschäftigten wir zum Bilanzstichtag 30. September 2019 auch 162 Leasingmitarbeiter. Sie repräsentieren damit einen Anteil von 2,2 % an der Gesamtbelegschaft der EVN. Personalleasing setzen wir aus mehreren Gründen ein: erstens als Vorstufe zu einem traditionellen Arbeitsverhältnis (Integrationsleasing), zweitens für zeitlich befristete Aufgaben und Projekte, drittens zur Abdeckung von Arbeitsspitzen und viertens in Geschäftsbereichen mit unsicherer Marktsituation.
Die Vergütung der Leasingmitarbeiter orientiert sich dabei an jenem Entgelt, das vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten auf Basis von Kollektivverträgen oder gesetzlichen Regelungen zusteht. Im Geschäftsjahr 2018 / 19 lag das Verhältnis
zwischen dem höchsten Gehalt und dem Durchschnittsgehalt1) bei der EVN in Österreich bei rund 7,5:1.
Zum Stichtag 30. Septem ber 2019 gehörten unserer Belegschaft 1.686 Frauen (23,0 %) und 5.641 Männer (77,0 %) an. Zur Erhöhung des Frauenanteils im Konzern haben wir das Programm "Frauen@EVN" lanciert, das mithilfe bedarfsorientierter Seminare, interner Netzwerkmöglichkeiten und diverser weiterer Initiativen die Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen laufend weiter verbessert. Insbesondere hoch qualifizierte Frauen sollen mit dem Programm in ihrer Karriereplanung und als Führungskräfte unterstützt werden. Auch in Nordmazedonien laufen seit dem Geschäftsjahr 2015/16 spezifische Maßnahmen
"Dass die EVN uns als Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter wirk lich schätzt, beweist die Vielzahl an attraktiven Angeboten und flexiblen Lösungen."
Claudia Tabacco-Buchta, Personalmanagement
zur Verbesserung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mittelfristig streben wir im Konzern eine Frauenquote an, die dem aktuellen Geschlechterverhältnis in der berufsgruppenspezifischen Ausbildung entspricht.
- 1) Grundlage der Berechnung ist der Durchschnittswert.
- Zur Diversität und dem Diversitätskonzept im Aufsichtsrat und Vorstand siehe Corporate Governance-Bericht Seite 93
- GRI-Indikatoren: GRI 102-8, GRI 202-1, GRI 202-2, GRI 401-1, GRI 405-1
Mitarbeiterdiversität 2018 / 191)
Geschlecht

Prinzipien und Leitbilder im Umgang mit unseren Mitarbeitern
Neben länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken sowie den grundlegenden Formulierungen im Verhaltenskodex der EVN definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente unsere Prinzipien und Leitbilder im Umgang mit unseren Mitarbeitern.
Diese hohen Standards wollen wir in allen unseren Ländern gleichermaßen anwenden. Dazu haben wir schon vor einigen Jahren EVN Leitwerte für den gesamten Konzern definiert: "ensure" (sichern), "encourage" (ermutigen) und "enable".
ensure: Wir sichern Qualität und Unternehmenserfolg.
- Wir stehen für Kontinuität und Sicherheit. Unsere Mitarbeiter sind leistungsbereit, kompetent, verlässlich und qualitätsbewusst.
- Jeder stellt mit seinem
Beitrag sicher, dass unsere Kunden bestmöglich mit Energie und Umweltdienstleistungen im Sinn unserer Strategie versorgt sind.
• Durch diese Haltung ermöglichen wir als Konzern ein gesundes Wachstum.
encourage: Wir ermutigen Menschen.
- Wir ermutigen Menschen durch die Art, wie wir denken und handeln.
- Gute Stimmung und ein positives Klima sind für unseren Geschäftserfolg genauso wichtig wie für die Entwicklung unserer Mitarbeiter.
- Menschen, die Freude am Lernen haben und die – wenn notwendig – auch konstruktive Kritik üben, sind bei uns richtig.
enable: Wir machen die Zukunft möglich.
- Wir reden nicht nur, wir machen Dinge möglich.
- Wir gehen dabei stets den korrekten und lösungsorientierten Weg.
• Was immer wir tun, wir haben die Umwelt, aus der wir Energie gewinnen, im Blick.
Beschäftigungsart2)
• Nachhaltigkeit ist uns in allen Bereichen ein wichtiges Anliegen.
Diese Leitwerte wurden auch in wesentliche Dokumente unserer Unternehmens- und Führungskultur integriert, etwa in unser Führungsleitbild und in unsere sogenannten "Feedback- und Orientierungsgespräche", die wir regelmäßig mit mehr als 80% unserer Mitarbeiter in Österreich führen. In diesen Gesprächen erhalten diese einmal jährlich Feedback zu ihren Leistungen und ihrer Entwicklungsplanung. Im Geschäftsjahr 2018 / 19 nahmen 429 Frauen (21 %) und 1.584 Männer (79 %) in Österreich die Möglichkeit des Feedbackgesprächs in Anspruch. Neben der Beurteilung durch den jeweiligen Vorgesetzten umfasst dieses wichtige Führungsinstrument auch strukturiertes gegenseitiges Feedback
zu Arbeitsverhalten und -qualität und definiert konkrete Mitarbeiterziele.
Wir motivieren unsere Mitarbeiter aber auch dadurch, dass wir als Arbeitgeber nicht nur unseren gesetzlich definierten Pflichten nachkommen, sondern darüber hinaus eine Reihe freiwilliger Leistungen erbringen. Die folgenden fundamentalen Prinzipien prägen dabei unsere konzernweite Unternehmenskultur:
- Gleichbehandlung und Chancengleichheit
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
- Betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation
- Personalentwicklung und -förderung
- GRI-Indikatoren: GRI 102-16, GRI 404-3
Teilzeitbeschäftigte3)
| 464 Gesamt | 342 Frauen | ||
|---|---|---|---|
| Österreich | 280 | Österreich | 208 |
| Bulgarien | 11 | Bulgarien | 2 |
| Nordmazedonien | 136 | Nordmazedonien | 98 |
| Andere Länder | 37 | Andere Länder | 34 |
| 6,3 % | |||
| 4,7 % |
1) Per 30. September 2019
- 2) In Bulgarien und Nordmazedonien wird nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden. 3) Bei der EVN gibt es befristete einjährige
- Arbeitsverträge nur bei Neueintritten. Wegen mangelnder Relevanz erfolgt diesbezüglich keine weitere Datenerfassung.
Gleichbehandlung und Chancengleichheit
Im Einklang mit den Prinzipien des UN Global Compact sowie der Grundsätze der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter der EVN ungeachtet ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung,
ihrer Kultur und Religion, ihres Alters oder ihres Gesundheitszustands gleichwertig behandelt. Außerdem lehnen wir Diskriminierung von Mitarbeitern in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab.
Unabhängig vom Geschlecht richtet sich die Vergütung aller unserer Mitarbeiter ausschließlich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleicher Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Zu
unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit gehört auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2018 / 19 beschäftigten wir 122 Menschen aus dieser Personengruppe; dies entspricht einem Anteil von 1,7 % der Gesamtbelegschaft.
| Neu eingetretene Mitarbeiter 2018/19 |
Österreich | Bulgarien | Nordmazedonien | Andere Länder | Gesamt Absolut |
%1) | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| < 30 Jahre | 86 | 72 | 67 | 17 | 242 | 3,3 | |
| davon Frauen | Anzahl | 26 | 10 | 33 | 3 | 72 | 1,0 |
| davon Männer | Anzahl | 60 | 62 | 34 | 14 | 170 | 2,3 |
| 30 – 50 Jahre | 62 | 78 | 32 | 31 | 203 | 2,8 | |
| davon Frauen | Anzahl | 12 | 24 | 13 | 5 | 54 | 0,7 |
| davon Männer | Anzahl | 50 | 54 | 19 | 26 | 149 | 2,0 |
| > 50 Jahre | 6 | 3 | 2 | 12 | 23 | 0,3 | |
| davon Frauen | Anzahl | 2 | 1 | 1 | 1 | 5 | 0,1 |
| davon Männer | Anzahl | 4 | 2 | 1 | 11 | 18 | 0,2 |
| Gesamtsumme | 154 | 153 | 101 | 60 | 468 | 6,4 | |
| davon Frauen | Anzahl | 40 | 35 | 47 | 9 | 131 | 1,8 |
| davon Männer | Anzahl | 114 | 118 | 54 | 51 | 337 | 4,6 |
1) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft per 30. September 2019.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein weiteres zentrales Anliegen ist uns eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und dem Familienleben unser Mitarbeiter. Als wichtigen Schritt auf diesem Weg haben wir im Mai 2011 die "Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern-Wirtschaft" unterzeichnet. Damit bekennen wir uns klar zu einer elternorientierten Personalpolitik. In vielen Bereichen können unsere Mitarbeiter etwa ihre Arbeitszeit frei gestalten. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das hohe Flexibilität ermöglicht, sofern dem nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen. Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitern verschiedene Teilzeitmodelle an, die besonders im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle spielen. Wir unterstützen Mitarbeiter mit Familienverantwortung außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind-Büro oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN.
Sowohl in Österreich als auch in Bulgarien und Nordmazedonien haben unsere Angestellten nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit, den wir selbstverständlich im Rahmen der bestehenden Regelungen gewähren. In Südosteuropa wird diese Möglichkeit allerdings in geringerem Ausmaß genutzt als in Niederösterreich. Während der Karenzzeit halten wir den Kontakt zu unseren Mitarbeitern
ganz gezielt aufrecht und erleichtern damit ihren beruflichen Wiedereinstieg. Darüber hinaus stehen unseren Mitarbeitern in Karenz weiterhin spezifische Informationsveranstaltungen und unser umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm oen. Auch immer mehr männliche Mitarbeiter der EVN nutzen dieses Angebot.
Im Geschäftsjahr 2018 / 19 befanden sich in Österreich neben 40 Frauen auch 19 Männer in Elternkarenz. Und beinahe alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder in unser Unter nehmen zurück (Rückkehrrate: 97,5 % bei Frauen, 100 % bei Männern). Im Berichtszeitraum schied eine Mitarbeiterin nach der Karenz aus dem Unternehmen aus, im Jahr zuvor waren alle Mitarbeiter nach ihrer Karenz an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt und auch noch nach zwölf Monaten weiterhin bei der EVN beschäftigt.
GRI-Indikator: GRI 401-3
Arbeitsschutz und -sicherheit
Ein wesentlicher Themenbereich unseres Verhaltenskodex befasst sich mit unseren Bestrebungen im Interesse von Arbeits sicherheit und Unfallvermeidung in sämtlichen Unternehmenseinheiten. Zusätzlich zu den zahlreichen europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften definieren wir eigene Grundsätze zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese Grundsätze sind im Sicherheitsleitbild und in der siebengliedrigen
Die neue EVN Arbeitswelt: miteinander einfach besser
Die Welt ist im Wandel. Digitalisierung, Vernetzung und die Energiewende schaffen neue Rahmenbedingungen für unsere Branche. Damit wir unseren Kunden in Zukunft weiterhin innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten können, gestalten wir die Arbeitswelt in der EVN Zentrale bis 2020 neu – und fördern damit Teamwork über alle Abteilungsgrenzen hinweg.
Die zentrale Maßnahme des Projekts "EVN Arbeitswelt" besteht in der Öffnung der Räume. An die Stelle abgegrenzter Büros treten offene Flächen mit Vernetzungszonen, gemeinsam genutzte Infrastruktur und topausgestattete Besprechungsräume. Alles mit dem Ziel, den Informationsfluss und den Dialog zwischen den Bereichen sowie zwischen
Sicherheitsstrategie der EVN verankert. Hinzu kommt ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien, die alle mit unserer Tätigkeit verbundenen Sicherheitsrisiken beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeben.
Trotz umfassender Sicherheitsvorkehrungen ereigneten sich in der Berichtsperiode leider zwei tödliche Arbeitsunfälle in Nordmazedonien. Die Umstände der Unfälle wurden eingehend untersucht, und die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen nun konzernweit in Schulungen ein.
Sämtliche Arbeitsunfälle nahezu aller unserer
Vorgesetzten und Kollegen zu optimieren. Das Konzept fördert eine neue Arbeitskultur, in der Erfahrung und Expertise aus verschiedenen Abteilungen für die Entwicklung neuer Kundenlösungen genutzt werden sollen.
Ein wichtiger Aspekt im Rahmen dieser Umgestaltung ist auch das Thema Flexibilität. Wir bieten unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, jährlich bis zu 100 Stunden ortsungebunden zu arbeiten und dadurch die Betreuung ihrer Kinder zu erleichtern oder ihre Arbeitswege zu reduzieren. Und schließlich werden im Rahmen der neuen EVN Arbeitswelt auch viele technische Verbesserungen umgesetzt. Die Einführung neuer Technologien wie Skype for Business zählt dazu ebenso wie neues digitales Equipment.
konzerneigenen Mitarbeiter und unserer Leiharbeiter erfassen und analysieren wir über einen zentralen sicherheitstechnischen Dienst und leiten gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ein. Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroener Maßnahmen orientieren wir uns an den Anforderungen der ISO 45001. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den Sicherheitsfachkräften stellen wir außerdem sicher, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdoku-
| Unfall- und Ausfallstatistik | 2018/19 | 2017/18 | 2016/17 |
|---|---|---|---|
| Todesfälle nach arbeitsbedingten Verletzungen | 2 | – | – |
| Rate der Todesfälle | 0,2 | – | – |
| Anzahl der Arbeitsunfälle1) 2) | 85 | 100 | 89 |
| davon schwere Unfälle mit Ausfallzeiten > 6 Monaten | – | 5 | 1 |
| Rate schwere Unfälle mit Ausfallzeiten > 6 Monaten | – | 0,4 | 0,1 |
| Anzahl der Ausfalltage 2) | 2.376 | 3.535 | 2.354 |
| LTIF 3) | 4,3 | 4,8 | 5,3 |
| Anzahl der LTIF-relevanten Arbeitsunfälle4) | 53 | 58 | 64 |
| Krankheitstage/Mitarbeiter | 10 | 11 | 10 |
1) Anzahl der Arbeitsunfälle (ohne Wegunfälle)
2) Anzahl der Krankenstandtage (inkl. Wochenenden und Feiertagen), die aus Arbeitsunfällen resultieren (ohne Wegunfälle).
Vorjahreswerte aufgrund einer Änderung der Berechnungsmethode angepasst.
3) Lost Time Injury Frequency Index – Häufigkeit von Arbeitsunfällen pro eine Million Arbeitsstunden
4) Anzahl der Arbeitsunfälle mit Krankenstandfolge (ohne Wegunfälle), deren Unfallursache im tatsächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.
mente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihren Kenntnissen im Arbeitsschutz der erste Ansprechpartner für Betroene. Darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter und Leiharbeiter über Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und darüber beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich. In alle Belange der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge ist zudem auch unser Betriebsrat laufend eingebunden.
Die Analyse von Unfällen auf Basis konkreter Ereignisse erweitern wir durch eine regelmäßige Analyse von Beinahe-Unfällen und Unfälle von Vertragsfirmen (Kontraktoren). Mit nahezu einem Drittel aller Arbeitsunfälle stellen Sturz und Fall, Stolpern und Verknöcheln die häufigsten Verletzungsursachen dar, direkt gefolgt von körperlicher Überlastung bei Arbeitsvorgängen, Absturz sowie Schnitt- bzw. Stichverletzungen. Bedeutende Gefahrenquellen für schwere Unfälle mit langen Ausfallzeiten sind z. B. Verkehrsunfälle, das Umstürzen mit Strommasten sowie Bänderrisse oder Knochenbrüche im Zuge von Leitungsbegehungen.
Um Unfälle zu vermeiden, setzen wir auf Information und Unterweisung unserer Mitarbeiter in allen gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen. Dafür verwenden wir das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete "Handbuch Sicherheit". Zusätzlich haben wir eigene Handbücher für spezielle Bereiche wie z. B. Wasserkraftwerke oder Windkraftanlagen erstellt. Alle diese Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und sind verpflichtend bei der Erstunterweisung neu eingetretener Mitarbeiter (bei Neueintritt bzw. auch bei Versetzung in einen neuen Arbeitsbereich) einzusetzen. Detaillierte Unterweisungen erfolgen auch bei Arbeiten, die innerhalb unseres Betriebs von Fremdpersonen durchgeführt werden. Darin
weisen wir gezielt auf allfällige besondere Gefahren hin, die von Anlagen der EVN ausgehen. Unterweisungen in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz umfassen neben allgemeinen Informationen vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich des jeweiligen Mitarbeiters eingehen. Die Unterweisung vermittelt zudem folgende Punkte:
- Namen und Funktionen der zuständigen Sicherheitsfachkraft, der Sicherheitsvertrauensperson, des Brandschutzbeauftragten sowie des Brandschutzwarts
- Innerbetrieblich verwendete Sicherheitssymbole, Kennfarben, Hilfseinrichtungen sowie deren Bedeutung und Verwendung
- Brandschutzordnung sowie Brandalarmplan
- Sicherheits-, Rettungsund Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kästen)
- Spezielle, den Arbeitsplatz eventuell betreende Gefahren und deren Vermeidung bzw. Abwendung (z.B. Handhabung von Maschinen oder Verhalten in der Nähe elektrischer Anlagen)
Beispiele für laufende Schulungen und gezielte Bewusstseinsbildung im Bereich Arbeitsschutz und -sicherheit sind die Seminare "Arbeitssicherheit Strom", "Arbeiten unter Spannung" oder "Errichtung von Hochund Niederspannungsfreileitungen: Begleitende sicherheitstechnische Aspekte beim Leitungsbau". Sie alle vermitteln den betroenen Mitarbeitern in einem Mix aus theoretischen und praktischen Schulungen sicherheitsrelevante Aspekte ihres Arbeitsalltags.
Im Geschäftsjahr 2018 / 19 starteten wir eine weitere Initiative, in deren Rahmen wir in nahezu jeder Besprechung das Thema Arbeitssicherheit als ersten Tagesordnungspunkt behandeln. Darüber hinaus informieren Video-Animationen auf den Infoscreens der Dienststellen laufend über das Thema. Alle Dokumente, Schulungsunterlagen und Ansprechpartner zum Thema Arbeitnehmerschutz stehen unseren Mitarbeitern auch über das EVN Intranet zur Verfügung.
GRI-Indikatoren: GRI 403-1, GRI 403-2, GRI 403-4, GRI 403-5, GRI 403-6, GRI 403-9
Betriebliche Gesundheitsvorsorge
Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmedizinerinnen für alle Fragen rund um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen unsere Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen Gesundenuntersuchungen, Impfungen sowie Seh- und Hörtests, aber auch psychologische Beratung, Coaching, Tipps zu gesunder Ernährung sowie zielgruppenspezifische Angebote für Mitarbeiter, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Auch in
unseren Tochtergesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien haben wir Gesundheitsprogramme zur Bewusstseinsbildung und zur Erhöhung der Gesundheit unserer Mitarbeiter entwickelt. Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes Risiko durch übertragbare Krankheiten oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit unserer Mitarbeiter dauerhaft gefährden könnten. Dennoch haben wir Konzernanweisungen für Ernstfälle in allen Konzerngesellschaften entwickelt – darunter die "Pandemievorsorge EVN".
Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen bietet die EVN Kultur- und Sportvereinigung allen Mitarbeitern ein vielfältiges Portfolio an Aktivitäten, in denen allem voran auch der Gesichtspunkt der Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert einnimmt.
GRI-Indikatoren: GRI 403-2, GRI 403-3, GRI 403-6
Betriebliche Sozialpartnerschaft und interne Kommunikation
Mehr als 90 % aller Mitarbeiter unserer Gruppe (insbesondere jene in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien) werden durch Mitarbeitervertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche, tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die Mitarbeiterver tretungen in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien in die jeweiligen Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert
sich das Gehaltsschema von mehr als 90 % unserer Mitarbeiter an diesen Kollektivverträgen, die in den Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Deutschland gelten. Für den größten Teil unserer Mitarbeiter in Österreich gilt etwa der Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen, der im Geschäftsjahr 2018/19 von den beteiligten Sozialpartnern überarbeitet und damit zukunftsfähig gemacht wurde.
Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achten wir auf Transparenz und bewegen uns damit im Einklang mit unserem Führungsleitbild und mit allen gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Sinn werden auch die Arbeitnehmervertreter – neben der EVN AG bestehen auch

Mitarbeiter nach Betriebszugehörigkeit 2018/19

"Arbeitssicherheit muss zur inneren Überzeugung werden, dann wirken unsere Maßnahmen auch wirklich zuverlässig."
Horst Wagner, Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit groß geschrieben!
Höchsten Stellenwert genießen bei uns selbstverständlich die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter. Unfälle gefährden nicht nur ihr Wohlergehen, sondern können zudem zu Sachschäden, Lieferunterbrechungen und langen Ausfallzeiten führen. Das Thema Unfallverhütung ist bei der EVN deshalb schon seit jeher tief verankert und bildet einen zentralen Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Was uns 2018/19 bewegte
Gezielt haben wir während der letzten beiden Geschäftsjahre das Bewusstsein unserer Mitarbeiter rund um das Thema Arbeitssicherheit im gesamten Konzern weiter geschärft. Als Grundlage dafür wurden die leitenden Mitarbeiter im Rahmen des EVN Sicherheitstags über den aktuellen Status des Unfallgeschehens bei der EVN und dessen Bewertung im internationalen Vergleich informiert. Österreichweit zählt die EVN heute bereits zu den sichersten Arbeitgebern der
Branche. Vergleicht man jedoch über Österreichs Grenzen hinaus oder mit anderen Branchen, zeigt sich noch Verbesserungspotenzial. Deshalb soll die Sicherheitsperformance im gesamten Konzern weiter signifikant verbessert werden.
Erster EVN Sicherheitstag
Im Mai 2018 fand der erste EVN Sicherheitstag statt. Geladen waren leitende Angestellte des EVN Konzerns sowie Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte. Zunächst erläuterte der Vorstand die Konzernstrategie zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und stellte das neue Leitbild Sicherheit der EVN vor. Als Gastrednerin schilderte sodann Lucy Innes vom britischen Energieversorger UK Power Networks Services, wie sich ihr Unternehmen zum Energieversorger mit den geringsten Unfallzahlen Englands entwickelt hat. Am Nachmittag fand schließlich eine Informationsveranstaltung für alle Sicherheitsvertrauenspersonen statt.
Arbeitssicherheit im Kopf
Seit vielen Jahren sank die Zahl der Arbeitsunfälle in der EVN kontinuierlich. In den vergangenen Jahren stagnierte diese Entwicklung allerdings. Dies dürfte daran liegen, dass die klassischen Maßnahmen für mehr Arbeitssicherheit bei der EVN ausgeschöpft sind. Denn längst verfügen alle unserer Mitarbeiter über hervorragende Schutzausrüstung, sind bestens geschult und haben jederzeit Zugang zu allen erforderlichen Informationen, um sich zuverlässig gegen Unfälle zu schützen.
Nicht zuletzt deshalb stellen wir kaum Unfälle im Umgang mit unseren Produkten Strom, Gas, Wärme oder Wasser fest. Bei den meisten Unfällen im Konzern handelt es sich um Stürze, die bei Nebentätigkeiten wie Abtragungsarbeiten oder Transporten geschehen – oft aufgrund von Unachtsamkeit oder wegen mangelnder Konzentration.
Neben der konsequenten Einhaltung aller klassischen Arbeitsschutzmaßnahmen wollen wir daher das
Thema Sicherheit in den Köpfen unserer Mitarbeiter noch stärker verankern und zur inneren Überzeugung machen. Eine Reihe von Initiativen soll genau diese verhaltensorientiere Arbeitssicherheit fördern.
Mit Sicherheit eine gute Idee
Mit einem 2018 gestarteten Ideenwettbewerb setzen wir etwa einen besonderen Schwerpunkt auf die Vermeidung von Wegunfällen, die zuletzt gehäuft aufgetreten waren. Im Rahmen des Wettbewerbs machen sich unsere Mitarbeiter Gedanken zum Thema Fahrsicherheit. Einige interessante Anregungen wurden bzw. werden auch bereits umgesetzt – darunter Verkehrssicherungsmaßnahmen auf dem Firmengelände. Der Gewinner des Wettbewerbs wurde mit einem Preis prämiert.
Offener Austausch auf Augenhöhe
Paul Hofer, Vorsitzender des europäischen Betriebsrats der EVN Gruppe, im Gespräch
Herr Hofer, die EVN hat seit 2007 neben nationalen Arbeitnehmervertretungen auch einen europäischen Betriebsrat. Worin besteht aus Ihrer Sicht die Hauptfunktion dieses Gremiums?
Paul Hofer: Abgesehen von unserer Arbeit an konkreten inhaltlichen Fragen denke ich, dass eine ganz wesentliche Funktion im offenen, direkten Austausch der Belegschaftsvertretungen unserer Hauptmärkte mit dem Konzernvorstand liegt. Darin liegt eine enorme Chance, denn auf diese Weise gewinnen die Beteiligten nicht nur an Informationstiefe, sondern vor allem auch an wechselseitigem Verständnis und Vertrauen.
Und wie gestaltet sich dieser Austausch bzw. die Zusammenarbeit mit der Unternehmensführung?
Aus meiner Sicht bzw. auch aus der Sicht meiner Kollegen sehr positiv. Wir haben ja grundsätzlich das Recht, zu relevanten Themen – also allen Angelegenheiten, die größere Bedeutung für die Arbeitnehmer haben oder mehr als ein Land betreffen – informiert und konsultiert zu werden. In der Praxis wird das bei der EVN sehr partnerschaftlich gehandhabt: Wir kommen regelmäßig mindestens zweimal im Jahr zu turnusmäßigen Konsultationen mit der Konzernleitung zusammen, werden im Rahmen dieser Treffen sehr offen informiert und bekommen auch Gelegenheit zur Mitgestaltung.
Bei diesen Veranstaltungen ist nicht nur der Personalchef der EVN Gruppe, sondern auch der Vorstand so gut wie immer präsent. Das schätzen wir sehr, denn wir können hier wirklich auf Augenhöhe kommunizieren.
Kommen wir zu den Inhalten – welche Themen beschäftigen Sie im Rahmen des europäischen Betriebsrats?
Ganz allgemein geht es bei unserer Arbeit um sozialen Frieden und Gerechtigkeit in der EVN Gruppe. Deshalb arbeiten wir grundsätzlich auf Gleichbehandlung bei gleichen Rahmenbedingungen hin, aber natürlich mit Augenmaß und Rücksicht auf die Gegebenheiten in den einzelnen Märkten.
Konkrete Themenbereiche, bei denen wir uns auch länderübergreifend einbringen und in denen schon viel erreicht werden konnte, sind Arbeitssicherheit, Sozialleistungen wie etwa die Altersvorsorge, Gesundheitsangebote von Impfungen bis hin zur Vermeidung psychischer Belastungen, flächendeckende Mitarbeitergespräche, der Fragenkomplex Ausbildung, Entwicklungsmöglichkeiten und Karriereplanung oder das Thema
Fachkräftemangel, das vor allem in Bulgarien immer gravierender wird und dem die Gruppe mit dem Rollout der dualen Ausbildung auch in Südosteuropa entgegenwirkt. Doch wir beschäftigen uns auch mit gemeinschaftsbildenden transnationalen Initiativen in den Bereichen Kultur und Sport. Ein Beispiel dafür ist der EVN Lauf, der mittlerweile zeitgleich in allen Ländern stattfindet. Mit diesen vielfältigen Anliegen versuchen auch wir dazu beizutragen, dass die EVN als Arbeitgeberin in allen ihren Märkten attraktiv bleibt. Beim Vorstand stoßen wir damit erfahrungsgemäß auf große Offenheit.
in allen anderen größeren Unternehmen unserer Gruppe eigene Belegschaftsvertretungen – laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich. Neben laufender Information im Rahmen von regelmäßigen Jours fixes halten wir bei betrieblichen Veränderungen auch alle Mitteilungsfristen gegenüber Arbeitnehmervertretern und Mitarbeitern lückenlos ein.
Mitarbeiterthemen werden bei uns auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, die sich u. a. aus Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter unseres Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung äußern. Das Mitspracherecht unserer Lehrlinge im Betriebsrat erfolgt über gewählte Jugendvertrauensräte. Über einen europäischen Betriebsrat werden zudem die südosteuropäischen Tochterunternehmen in die Arbeitnehmervertretung der EVN eingebunden. Diesem Gremium, das mit seinen regelmäßigen Sitzungen als Kommunikations- und Austauschplattform dient, gehören Vertreter aus Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien an.
Notwendige Restrukturierungsmaßnahmen sozial verträglich und in Abstimmung mit den Gewerkschaften auszuarbeiten und umzusetzen, ist uns ein zentrales Anliegen. Diese produktive Zusammenarbeit hat auch im Rahmen der Schließung des Steinkohlekraftwerks Dürnrohr eine sozial verträgliche Lösung für die betroenen Mitarbeiter ermöglicht. Angesichts der Entwicklung der Primärenergie- und Strompreise sowie einer Verdreifachung der Preise für CO2-Emissionszertifikate innerhalb der letzten eineinhalb Jahre waren wir veranlasst, die Stromproduktion im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr im August 2019 vorzeitig einzustellen. Als Energiestandort soll Dürnrohr jedoch erhalten und sogar ausgebaut werden: Derzeit errichten wir hier einen zusätzlichen Gaskessel zur Dampfproduktion für Industriekunden. Eine Klärschlammverbrennungsanlage und eine großflächige Photovoltaik-Anlage sind darüber hinaus in Planung. Insgesamt sind 70 Mitarbeiter von dieser Restrukturierungsmaßnahme betroen, die Hälfte davon können wir weiterhin am Standort einsetzen. Der überwiegende Teil der noch verbleibenden Mitarbeiter wird in näherer Zukunft in den Ruhestand treten. Und alle übrigen Mitarbeiter werden zum Großteil in anderen Bereichen der EVN eingesetzt bzw. ersetzen dort pensionsbedingt ausscheidende Kollegen.
Über die Mitarbeiterzeitung "EVN Intern" informieren wir unsere Belegschaft regelmäßig und umfassend über aktuelle Entwicklungen im Konzern. Zusätzlich bietet das EVN Intranet einen breiten Überblick zu aktu ellen Ereignissen im Unternehmen, zum Thema
Energieversorgung, zu Anliegen der Belegschaftsvertretung sowie zu aktuellen Fortbildungsveranstaltungen. Um die interne Nachbesetzung vakanter Stellen zu begünstigen, erfolgt deren Ausschreibung ebenfalls prioritär über unser Intranet.
GRI-Indikatoren: GRI 102-41, GRI 402-1, GRI 413-1
Personalentwicklung und -förderung
Die Qualifikation unserer Mitarbeiter ist wesentlich für die Sicherung unseres nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz unserer Mitarbeiter einen zentralen Schwerpunkt unseres Perso nalmanagements. Durchgeführt werden die entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangebote in Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien durch die jeweiligen lokalen EVN Akademien.
Im Geschäftsjahr 2018 /19 haben wir pro Mitarbeiter 356,8 Euro (Vorjahr: 335,9 Euro) in Weiterbildungsmaßnahmen investiert. Dies ergibt einen Gesamtaufwand von 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,3 Mio. Euro). Im Schnitt absolvierte jeder Mitarbeiter in der Berichtsperiode 34,05 Stunden (Vorjahr: 33,8 Stunden) an Weiterbildungsveranstaltungen.
Nicht zuletzt aufgrund des tendenziell steigenden Durchschnittsalters unserer Mitarbeiter (44,4 Jahre) legen wir großen Wert auf die Nachwuchssicherung für Fach- und Führungskräfte. Denn aufgrund von Pensionierungen steigt unser Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern. Dem begegnen wir mit gezielten Ausbildungsprogrammen und Maßnahmen zum Wissenstransfer zwischen älteren und jüngeren Mitarbeitern. Einen traditionell hohen Stellenwert hat bei der EVN zudem die Ausbildung von Lehrlingen. Zum Bilanzstichtag 30. September 2019 beschäftigten wir 78 Lehrlinge.
Um unser Ausbildungsangebot bestmöglich abzurunden, bieten wir in Österreich neben der dualen Ausbildungsschiene aus Berufsschule und Einsatz im Unternehmen auch begleitende Kurse und Seminare an und unterstützen darüber hinaus Doppel- und Mehrfachqualifizierungen. Der Großteil unserer Lehrlinge wird nach dem Lehrabschluss als Mitarbeiter in das Unternehmen übernommen. Da es in Südosteuropa keine gesetzliche Regelung be züglich eines dualen Ausbildungskonzepts gibt, versuchen wir auch in diesen Ländern in Kooperation mit Schulen eine ähnliche unter nehmensinterne Struktur zu etablieren.
GRI-Indikator: GRI 404-2
Betriebliche Zusatzleistungen
In vielen Unternehmen unserer Gruppe stehen den Mitarbeitern unabhängig von Alter, Geschlecht und Beschäftigungsausmaß zusätzliche freiwillige betriebliche Leistungen zur Verfügung:
"Mit einem breiten Ausbildungsangebot und spannenden Karrieremöglichkeiten sind wir für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesprochen attraktiv."
Wolfgang Maier, Leiter Personalwesen
• Krankenzusatz-
versicherung: Sowohl in Österreich als auch in Bulgarien bieten wir unseren Mitarbeitern als freiwillige Sozialleistung die Möglichkeit zum begünstigten Abschluss einer Krankenzusatzversicherung. Entsprechende Rahmenverträge mit ausgewählten Versicherungsunternehmen in den jeweiligen Ländern sollen für alle teilnehmenden Mitarbeiter eine optimale ärztliche Betreuung sicherstellen.
GRI-Indikator: GRI 403-6
• Altersvorsorge: Jeder
Mitarbeiter der EVN (100 % der konzerneigenen Mitarbeiter) hat Anspruch auf Leistungen aus einer gesetzlichen Pensionsversicherung. In Ergänzung dazu gewährt die EVN allen österreichischen Mitarbeitern mit unbefristetem Dienst verhältnis nach einer Wartezeit von einem Jahr eine private Vorsorge über eine Pensionskasse. Damit bauen wir für unsere Mitarbeiter ein zusätzliches privates Standbein für die Altersversorgung auf. Diese überbetriebliche, nicht dem EVN Konzern zugehörige Pensionskasse bietet ein beitragsorientiertes Pensionssystem, bei dem sich die Höhe der künftigen Pension aus der Verrentung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteile bis zum Pensionsantritt errechnet. Der Beitrag der EVN betrug im Geschäftsjahr 2018 /19 zumindest 2 % des jeweiligen Monatsbruttogrundbezugs. Beiträge seitens der Arbeitnehmer erfolgen auf freiwilliger Basis. In der Berichtsperiode haben rund 41 % unserer Mitarbeiter in Österreich von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Auch in Bulgarien nehmen wir unsere Verantwortung für unsere Mitarbeiter im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge wahr und haben sowohl für Vollals auch für Teilzeitmitarbeiter eine freiwillige Rentenversicherung abgeschlossen.
GRI-Indikator: GRI 201-3
Förderung des Mitarbeiterengagements für soziale und gesellschaftliche Anliegen
Viele unserer Mitarbeiter sind neben ihrer beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich in Organisationen wie dem Roten Kreuz oder der Freiwilligen Feuerwehr aktiv.
Insgesamt engagieren sich aktuell 427 Mitarbeiter bei derartigen Hilfsorganisationen. Als Arbeitgeber unterstützen wir dieses Engagement u. a. dadurch, dass wir die betroenen Mitarbeiter im Einsatzfall für bis zu 50 % ihrer für das Ehrenamt aufgewendeten Zeit von der Arbeit freistellen.
Betriebliche soziale Zuwendungen
Im Geschäftsjahr 2018 /19 haben wir in Summe 17,5 Mio. Euro (Vorjahr: 13,9 Mio. Euro) für betriebliche soziale Zuwendungen (Aufwendungen für Pensionen, sonstige Sozialaufwendungen) aufgewendet. Dies entspricht einem Anteil von 5,2 % (Vorjahr: 4,3 %) des Personalaufwands.
GRI-Indikator: GRI 401-2
| Mitarbeiterfluktuation – Austritte 2018/191) |
Gesamt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Österreich | Bulgarien | Nordmazedonien | Andere Länder | Absolut | %2) | ||
| < 30 Jahre | 17 | 15 | 17 | 6 | 55 | 0,8 | |
| davon Frauen | Anzahl | 5 | 8 | 6 | 3 | 22 | 0,3 |
| davon Männer | Anzahl | 12 | 7 | 11 | 3 | 33 | 0,5 |
| 30 – 50 Jahre | 37 | 20 | 48 | 7 | 112 | 1,5 | |
| davon Frauen | Anzahl | 17 | 7 | 14 | 3 | 41 | 0,6 |
| davon Männer | Anzahl | 20 | 13 | 34 | 4 | 71 | 1,0 |
| > 50 Jahre | 10 | 6 | 66 | 1 | 83 | 1,1 | |
| davon Frauen | Anzahl | 5 | 3 | 31 | – | 39 | 0,5 |
| davon Männer | Anzahl | 5 | 3 | 35 | 1 | 44 | 0,6 |
| Gesamt | Anzahl | 64 | 41 | 131 | 14 | 250 | 3,4 |
| davon Frauen | Anzahl | 27 | 18 | 51 | 6 | 102 | 1,4 |
| davon Männer | Anzahl | 37 | 23 | 80 | 8 | 148 | 2,0 |
1) In diesem Wert nicht berücksichtigt sind Konzernübertritte, Pensionierungen, Praktikanten sowie Austritte aufgrund des bulgarischen Sozialplans.
2) Im Verhältnis zur Gesamtbelegschaft per 30. September 2019
GRI-Indikator: GRI 401-1
Duale Ausbildung: neue Wege in Bulgarien und Nordmazedonien
In Südosteuropa besteht kaum die Tradition einer hochwertigen dualen Ausbildung, wie sie in Österreich durch das System der – aus praktischer Ausbildung im Betrieb und theoretischer Ausbildung in der Berufsschule kombinierten – Lehre existiert. Deshalb hat die EVN in Bulgarien und Nordmazedonien in enger Kooperation mit Schulen ein eigenes duales Ausbildungskonzept entwickelt. Damit verhelfen wir Schülern nicht nur zu einer praxisnahen Ausbildung, sondern sichern uns auch kompetente Nachwuchskräfte für eine erfolgreiche Zukunft.
Bulgarien gewinnt junge Talente
Nach dem Start unserer Kooperation mit technischen Schulen in Bulgarien vor zwei Jahren arbeiten wir heute bereits mit sechs Ausbildungsstätten zusammen. Im Schuljahr 2018/19 nahmen insgesamt 61 junge Leute an unserem Ausbildungsprogramm für Elektrotechnik teil, das die Schüler durch ihre gesamte fünfjährige Ausbildungszeit begleitet. Schon 2019 machten die ersten "EVN Absolventen" ihren Abschluss.
In den ersten drei Jahren steht in Bulgarien primär die theoretische Ausbildung der Schüler auf dem Lehrplan. Doch bereits in dieser Phase besuchen EVN Experten die Klassen, um Erfahrungen aus der Praxis zu teilen. Darüber hinaus können die Schüler auf einem eigenen Trainingsgelände erfahrenen EVN Technikern bei der Arbeit zusehen. In den letzten
positiven Beitrag, den wir im Rahmen der Ausbildung leisten. Wir stellen Schülern und Lehrern ein E-Learning-Programm zur Verfügung, richten darüber hinaus jedes Jahr ein Klassenzimmer in einer der sechs Partnerschulen ein und unterstützen diverse Schulveranstaltungen. Besonders gute

beiden Schuljahren steht dann der praktische Teil der Ausbildung im Vordergrund. Und hier entscheiden sich viele Schüler für die EVN als ausbildendes Unternehmen – klarer Beleg dafür, dass es sich lohnt, schon frühzeitig mit den Schülern in Kontakt zu treten und Talente für die EVN zu gewinnen.
Die Bereitschaft der Schulen zur Zusammenarbeit mit der EVN ist groß. Das liegt nicht nur am
Schüler erhalten zudem eine finanzielle Unterstützung. Und selbstverständlich ist, dass alle Schüler, die ihre Praxis bei der EVN absolvieren, fair entlohnt werden.
Umfassendes Gesamtpaket für Nordmazedonien
In Nordmazedonien starteten wir unser Engagement im Schulbereich bereits im Jahr 2013 mit praktischem Unterricht für Schüler bei der EVN in Skopje. Damals nahmen zehn Schüler teil, heute unterhalten wir enge Partnerschaften mit zehn Schulen im ganzen Land und konnten bisher rund 300 Elektrotechnik-Schülern berufsrelevante Kompetenzen vermitteln.
Seit 2017 stellen wir dabei im Rahmen eines dreijährigen Programms an zwei Schulen nicht nur unser fachliches Know-how, sondern ein umfangreiches Gesamtpaket bereit: Es besteht aus Trainings und Mentoring für Lehrer und Schüler sowie aus der Bereitstellung von Unterrichtsmaterial, technischem Equipment für die Klassenzimmer, Schutz ausrüstung und E-Learning-Lösungen. Mit tatkräftiger Unterstützung von mehr als 100 EVN Mitarbeitern werden aktuell rund 120 Schüler umfassend betreut; 2020 werden die ersten ihren Abschluss machen. Von ihnen wollen wir im Rahmen eines Ausbildungsprogramms die besten 20 direkt als Fachkräfte übernehmen.
Mit seinem Lehrplan, der maßgeblich die Handschrift der EVN trägt, ist unser maßgeschneidertes Programm in Nordmazedonien dem österreichischen Lehrausbildungsmodell sehr ähnlich. Es gilt mittlerweile als Leitprojekt einer weitreichenden Bildungsreform, die das nordmazedonische Bildungsministerium gerade umsetzt. Und auch auf anderer Ebene erhalten wir vielfache Anerkennung: U. a. zeichnete EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen unser Ausbildungsprogramm bei den "Awards for Vocational Education and Training Excellence" der "European Alliance for Apprenticeship" im November 2018 als europaweites Best-Practice-Beispiel für berufsbildende Maßnahmen aus.
Lieferkette
Die Geschäftstätigkeit der EVN insgesamt, besonders aber unsere Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung bedingen eine intensive Zusammenarbeit mit Bauunternehmen, Anlagen-, Rohrleitungs- und Kabelleitungsbauern, aber auch mit Lieferanten von elektrotechnischen Anlagen und Komponenten, Rohren, Leiterseilen, Kabelleitungen, Zählern, Hardware und Software sowie Arbeits bekleidung.
Unsere deutsche Konzerngesellschaft WTE Wassertechnik wiederum – sie ist im internationalen Projektgeschäft mit der Planung und Errichtung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung befasst – vergibt in ihrer Rolle als Generalunternehmerin Subunternehmeraufträge insbesondere an Bauunternehmen sowie an Lieferanten von maschinenund elektrotechnischen Anlagen und Komponenten.
Beschaffung von Energie und Primärenergieträgern
Strom
Die Strommengen, die wir für die Versorgung unserer österreichischen Kunden benötigen, beschaen wir über mittelfristige Bezugsverträge sowie – via EnergieAllianz Austria – über den Großhandelsmarkt. Hier wird der Strom entweder direkt über die Börse gehandelt oder bilateral bei Handelspartnern bzw. außerbörslich "Over the Counter" (OTC) zugekauft – darunter auch aus der Produktion unserer eigenen Kraftwerke. Darüber hinaus beziehen wir Ökoenergie, die uns gemäß Ökostromgesetz je nach unserem Anteil an der gesamten Stromabgabemenge pro Regelzone zugewiesen wird.
- Zur Stromkennzeichnung siehe Seite 41
- Zur Entwicklung der EEX-Börsepreise siehe Seite 107
Unsere Stromversorgungsunternehmen in Bulgarien und Nordmazedonien sind gesetzlich dazu verpflichtet, den für den Verkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten benötigten Strom von den nationalen Stromerzeugern NEK bzw. ELEM zu beziehen. Den restlichen Strom, der für die Versorgung von Kunden in den bereits liberalisierten Marktsegmenten benötigt wird, beziehen sie über die Großhandelsmärkte.
Erdgas
Erdgas beschaen wir zu einem erheblichen Teil auf Basis langfristiger Bezugsverträge. Den restlichen Bedarf decken wir über den Großhandelsmarkt ab, also über nationale und internationale OTC-Handelsplätze und Börsen, etwa in Österreich (CEGH) oder in Deutschland (NCG). Auch bei Gas zeichnet für den Großhandelsbezug zum überwiegenden Teil die EnergieAllianz Austria verantwortlich. Die Bezugsquellen eines Großteils des
nach Europa importierten Erdgases liegen in Russland und Norwegen. Lieferanten Organisation der
Steinkohle
Die Stromproduktion im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr wurde im August 2019 und damit deutlich vor Ende der technischen Nutzungsdauer im Jahr 2025 eingestellt. Die bis zum vorzeitigen Ende der Kohleverstromung eingesetzte Steinkohle hatten wir direkt von zwei Tier-1-Lieferanten (Kohlegroßhändler bzw. Handelsund Speditionsagenten) bezogen, die diese ihrerseits entweder von Kohleaufbereitungsunternehmen oder von Exklusivexporteuren (Kohlegroßhändler) beschat hatten (Tier 2). Diese wiederum bezogen die Steinkohle direkt von den Minengesellschaften (Tier 3). Rund 45 % der eingesetzten Steinkohle stammten aus Europa, der Rest aus Amerika und Russland. Die Kohlebeschaung für das deutsche Kraftwerk Walsum 10, an dem wir mit 49 % beteiligt sind, wird – so wie auch der Betrieb des Kraftwerks – vom Joint-Venture-Partner STEAG verantwortet und liegt damit nicht in unserem direkten Einflussbereich.
GRI-Indikator: GRI 102-9
Beschaffungsaktivitäten
Die Verantwortung für die Beschaung von Produkten und Dienstleistungen richtet sich in unserer Gruppe nach dem Tätigkeitsfeld.
Seit Anfang Juni 2019 wickeln wir Beschaungsaufträge ab einem Wert von 10.000 Euro über ein webbasiertes Beschaungsportal ab. Damit kann nun der gesamte Beschaungsprozess – angefangen von der EU-Bekanntmachung bis hin zu Ausschreibung, Angebotslegung und Vergabe – online abgewickelt werden. Der breitflächige Rollout von E-Procurement ebnet vor allem den Weg zu einer strategischen Beschaung. So bringt die neue Plattform eine deut liche Transparenzsteigerung und ermöglicht zudem ein nachhaltiges Lieferantenmanagement, nicht zuletzt in Bezug auf die in unserer Integritätsklausel verankerten strengen Nachhaltigkeitsanforderungen.
An den Hauptgeschäftsstandorten Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien haben wir im Geschäftsjahr 2018/19 ein Bestellvolumen von rund 624,0 Mio. Euro (Vorjahr: rund 648,0 Mio. Euro) abgewickelt. In Österreich
Produkte und Dienstleistungen Beschaffung und Einkauf Primärenergie und Primärenergieträger Internationales Projektgeschäft (Umweltgeschäft)
Beschaungsaktivität Zuständige Organisationseinheit Energiebeschaffung und -vertrieb Umwelt
Herkunftsländer der Lieferanten an den Hauptgeschäftsstandorten

stand die EVN in diesem Zeitraum in direkten Lieferantenbeziehungen zu 1.470 Anbietern bzw. Auftragnehmern.
GRI-Indikator: GRI 204-1
Hohe Nachhaltigkeitsansprüche
Die EVN sieht sich zu fairen, partnerschaftlichen und transparenten Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten verpflichtet. Dabei stellen wir – stets unter Wahrung des Wirtschaftlichkeitsprinzips – strenge Nachhaltigkeitsanforderungen. Dieses Prinzip ist unter dem Titel "Verantwortung in der Lieferkette" auch als eigenes Handlungsfeld in unserer Wesentlichkeitsmatrix verankert. Konkret um gesetzt wird dieser hohe Anspruch durch unsere Integritätsklausel, mit der wir unsere Lieferanten zur Einhaltung hoher Standards verpflichten. Im Vordergrund stehen dabei Themen wie Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt- und Ressourcenschonung sowie Geschäftsethik. Die Integritätsklausel ist elementarer Bestandteil jeder Bestellung unseres Unternehmens und gilt konzernweit ohne Ausnahme für alle Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen, ebenso für alle Sublieferanten im internationalen Projektgeschäft. Im Berichtszeitraum traten keine Beanstandungen in Bezug auf die Einhaltung der Integritätsklausel durch Lieferanten auf.
Siehe auch www.evn.at/ Integritaetsklausel
Die EVN ist in weiten Bereichen sogenannte "Sektorenauftraggeberin" nach dem EU-Vergaberecht und unterliegt diesbezüglich den entsprechenden Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes. Diese halten wir ebenso lückenlos ein wie die in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden wettbewerbsrechtlichen Grundsätze. Bei Ausschreibungen berücksichtigen wir regelmäßig neue Bieter. Seit März 2019 werden alle Ausschreibungen, deren Auftragswert 100.000 Euro übersteigt und die den Sektorenbereich betreen, national bekanntgemacht. Als Sektorenauftraggeber müssen wir weiters bei jedem Vergabeprojekt in der Auftragsbekanntmachung auch auf die Anlaufstelle für Beschwerdeverfahren in Niederösterreich hinweisen, bei der alle teilnehmenden Bieter kostenlos und ohne Erfordernis eines Rechtsbeistands Beschwerde einlegen bzw. Aufklärung verlangen können. In den letzten Jahren gab es hier keine berechtigten Einwände.
Dokumentation von Nachhaltigkeitskriterien
Bei der Implementierung unseres neuen E-Procurement-Portals haben wir eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen getroen, um die Einhaltung unserer hohen Nachhaltigkeitsansprüche an Lieferanten weiter zu standardisieren und zu verbessern. So muss jeder interessierte Bieter in Österreich nun schon bei seiner Vollregistrierung einen Selbstauskunftsbogen zu sämtlichen Aspekten der Integritätsklausel bearbeiten. Damit durchlaufen alle potenziellen Lieferanten schon frühzeitig eine standardisierte systematische Befragung zu den Themen Nachhaltigkeit und Risikobewertung sowie zu Verhaltensregeln in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit, Menschen- und Arbeitsrechte, Wirtschaftsethik, Lieferkette sowie Arbeitssicherheit und
-unfälle. Zudem legen wir bei manchen Vergabeverfahren der Angebotsbeurteilung auch explizit Nachhaltigkeitskriterien zugrunde.
In der Vergangenheit überprüften wir insbesondere die Lieferkette von Steinkohle regelmäßig. Besonderen Wert legten wir dabei auf die Themen Einhaltung der Menschenund Arbeitnehmerrechte sowie Lebens- und Arbeitsbedingungen. Hier konnten wir feststellen, dass alle Kohleminen, deren Steinkohle wir im Geschäftsjahr 2018/19 zur Energieerzeugung einsetzten, weitreichende internationale Standards erfüllen und nach ISO 14001 (Umweltmanagement) zertifiziert sind. Eine Mine in Amerika, von der wir Steinkohle bezogen, hält zusätzlich ein Zertifikat nach OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety). Da wir jedoch Ende Mai 2019 die letzte Steinkohlelieferung für das Kraftwerk in Dürnrohr erhielten und die Kohleverstromung im August 2019 vorzeitig eingestellt haben, führten wir im Berichtszeitraum – anders als in früheren Geschäftsjahren – keine Vor-Ort-Besichtigung bei den Minengesellschaften mehr durch.
Good Corporate Citizen.
Dialogorientiert, fair, sozial.
Wir sind zwar in vielen Ländern und an vielen Orten tätig, legen aber dennoch großen Wert auf unsere regionale Verwurzelung. Dass dies hohe Verantwortung mit sich bringt, ist uns nur zu bewusst. Deshalb stehen wir auch in regem Dialog mit unseren unterschiedlichen Stakeholdern und sind bestrebt, einen angemessenen und fairen Ausgleich zwischen ihren oft widerstrebenden Interessen zu schaffen. Und auch allgemeingesellschaftlichen Anliegen widmen wir uns mit zahlreichen Initiativen und Maßnahmen.


Proaktive Einbindung unserer Stakeholder
Die gesellschaftliche Akzeptanz unserer Arbeit betrachten wir als Grundvoraussetzung für unseren langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die gute öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an uns herangetragenen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert. Auf strategischer Ebene sichert darüber hinaus ein eigener Leitfaden für das Stakeholder-Management die regelmäßige Einbeziehung unserer Interessengruppen.
Als zentrale inhaltliche Grundlage für den strukturierten Abgleich unserer Unternehmensstrategie mit den Anliegen unserer Stakeholder und für die Analyse der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen unserer Tätigkeit dient die Wesentlichkeitsmatrix der EVN. Alle drei Jahre wird sie im Austausch mit allen wesentlichen Stakeholdern aktualisiert. Auch in die Erstellung dieses Ganzheitsberichts waren verschiedene Stakeholder-Gruppen eingebunden, darunter etwa der
Aufsichtsrat, der Vorstand, Mitarbeiter sowie der Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung.
- Details zu den Stakeholdern und zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe Seite 16 f
- GRI-Indikator: GRI 102-43
Projektbezogener Stakeholder-Dialog
Ergänzend zum regelmäßigen Dialog mit verschiedenen Stakeholder-Gruppen pflegen wir zu verschiedenen Sachthemen laufend auch einen oenen und intensiven Austausch mit relevanten NGOs und Interessenvertretungen. Denn der Aufbau vertrauensvoller und lang fristig tragfähiger Beziehungen zu Gruppen, die manchen Aktivitäten und Projekten der EVN kritisch gegenüberstehen, hilft uns bei der Planung von konkreten Vorhaben und deren Kommunikation. Abseits von klassischen Konfliktlinien entwickeln wir auf Basis von Gesprächen und wechselseitigem Verständnis gemeinsam alternative Lösungen, die für alle Projektparteien tragbar sind. Abgesehen von höherer Planungsqualität und -sicherheit trägt die proaktive Einbindung von NGOs und Interessenvertretungen damit in vielen Fällen zu einer intensiveren und professionelleren Kommunikation mit Anrainern und lokalen Initiativen bei. Positiv wirkt sich auch hier die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten aus.
Die Projektkommunikation – also das projektbezogene Stakeholder-Management sowie der entsprechende Stakeholder-Dialog – ist in der EVN institutionalisiert.
| Stakeholder der EVN und Art ihrer Einbeziehung (Auszug) |
Befragung (Mitarbeiter- und Kundenbefragung in regelmäßigen Abständen, Stakeholder befragung etc.) |
Laufender und regelmäßiger Kontakt |
Arbeitsgruppe, Forum, Jahresversammlung (1–2-mal pro Jahr oder öfter) |
Beiräte, Expertengremien (1–2-mal pro Jahr oder öfter) |
Aufsichtsrat |
|---|---|---|---|---|---|
| Mitarbeiter | + | + | + | + | + |
| Kunden | + | + | + | + | + |
| Geschäftspartner | + | + | + | + | + |
| Zivilgesellschaft | + | + | + | + | – |
| Medien | + | + | + | – | – |
| Kapitalmarkt | + | + | + | + | + |
Transparenz schaffen
Gemeinsame Lösungen entwickeln
und Windparks bis hin zu Biomasseanlagen planen und realisieren wir konzernweit alle unsere Bauvorhaben unter aktiver Einbindung von Anrainern, Bürgerinitia-• Frühzeitiges Identifizieren von Erwartungen und Ansprüchen der unterschiedlichen Interessengruppen
Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte
tiven, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen. Von Planungsbeginn an fließen auf diese Weise ökologische und soziale Aspekte in die Projektentwicklung mit ein. Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
• Förderung der Realisierbarkeit von Projekten • Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden • Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten • Hohe Akzeptanz bei internen und externen
Stakeholdern
Die aus der Stakeholder-Kommunikation gewonnenen Erkenntnisse fließen regelmäßig auch in Due-Diligence-Prüfungen ein. Diese Prüfungen, die vor jedem Projektstart durchgeführt werden, dienen als Grundlage für interne Entscheidungsprozesse des Vorstands bzw. je nach Projektgröße auch des Aufsichtsrats.
GRI-Indikator: GRI 102-29
Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder
Im Dialog mit den Menschen, die unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroen sind, müssen Zeitpunkt und Form der Information gut gewählt
- Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern
- umfassende Darstellung tionen in einfach verständlichen Informationsmaterialien sowie kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung dieser Materialien
- Einsatz moderner und oener Formate für die Projektinformation
- nikation mit den politischen Entscheidungsträgern, Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und
menarbeit mit den Projektlei-
GRI-Indikator: GRI 413-1
Krisenmanagement
Für weite Teile unserer Geschäftstätigkeit – insbesondere für Risikobereiche, die auch die Bevölkerung betreen – verfügen wir über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie entsprechende Schulungsprogramme. An allen unseren Standorten werden zudem Maßnahmen in Krisensituationen regelmäßig geprobt. In Niederösterreich finden darüber hinaus regelmäßig interne und externe Übungen und Schu lungen zum Thema Krisenmanagement statt. Mitarbeiter im Störungsdienst schulen wir laufend, ebenso erfolgen jährlich Trainings für Diensthabende sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter. In Bulgarien und Nordmazedonien bestehen ebenfalls eigene Krisenmanagement-Systeme.
Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen
Mit dem Betrieb unserer Infrastruktur und unseren vielfältigen Dienstleistungen leisten wir einen zentralen Beitrag zum Funktionieren

Diskussion versachlichen
Vertrauen und Akzeptanz aufbauen
sowie
Zu den aktiven Mitgliedschaften siehe auch www.evn.at/ Mitgliedschaften
Europäischen Union eingetragen.
GRI-Indikatoren: GRI 102-12, GRI 102-13
sein. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf:
- Transparente und relevanter Projektinforma-
- Koordination der Kommu-Vermittlung bei Konflikten
Unsere Projektkommuni ka tion erfolgt in enger Abstimmung und Zusamtern und -verantwortlichen, deren Kompetenz in Sachen Projektkommunikation wir laufend erweitern. Natürlich können sich die lokalen Stakeholder mit ihren Anliegen auch jederzeit von sich aus an uns wenden. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit dem Projektleiter stehen hierfür auch das EVN Service-Telefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.

Planungssicherheit erzielen
Gesellschaftliches Engagement
Im Bewusstsein um unsere Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen der EVN setzen wir auch außerhalb unseres operativen Kerngeschäfts vielfältige soziale und kulturelle Initiativen. Schwerpunkte unseres sozialen Engagements bilden die Wissensvermittlung für Kinder und Jugendliche sowie die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen. Nachfolgend einige exemplarische Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext.
Jugend- und Schulplatt-
form: Einen Schwerpunkt im Hinblick auf unsere gesellschaftliche Verantwortung setzen wir in der Förderung des Wissens zum Themenkreis "(Sorgsamer Umgang mit) Energie, Energiee«zienz sowie Energiesparen". Dafür haben wir für Niederösterreich, Bulgarien und Nordmazedonien das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe mit Kindern und Jugendlichen anbietet. Im Geschäftsjahr 2018 / 19 belief sich der Gesamtförderbeitrag auf 457,5 Tsd. Euro.
Siehe auch www.young.evn.at
EVN Junior Ranger-
Programm: An der Ybbs, an der wir neben Kleinwasserkraftwerken mit Fischaufstiegshilfen auch ein Projekt zur nachhaltigen Fischereibewirtschaftung betreiben, organisierten wir im Frühjahr 2019 wieder für 13 Jugendliche die Ausbildung zum "EVN Junior Ranger". An vier Nachmittagen vermittelten dabei Experten Theorie- und Praxiswissen zu Hydro biologie, Flora und Fauna in Flussauen, GewässerökoloKernmärkten an. Dafür steht nicht zuletzt auch die evn sammlung. Gegründet 1995, birgt sie heute eine vielfältige Kollektion zeitgenössischer Werke internationaler Künstlerinnen und Künstler.
Kunst, die verbindet.
Die evn sammlung in der Europäischen
Kulturhauptstadt Plovdiv 2019
Mit unseren Produkten und Dienstleistungen leisten wir einen zentralen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft. Wir gehen in unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft aber noch deutlich weiter. Denn langfristig streben wir eine tiefe gesellschaftliche Verwurzelung in allen unseren
2019 wurde eine Initiative der evn sammlung in der diesjährigen Europäischen Kulturhauptstadt Plovdiv in Südbulgarien – und damit erstmals außerhalb Österreichs – präsentiert. Plovdiv ist nicht nur reich
Versorgungsgebiet. Heuer wurden diese Aktivitäten noch um diverse Kunstprojekte im Rahmen der Kulturhauptstadtinitiative ergänzt. So konzipierte die evn sammlung
an historischen Sehenswürdigkeiten, die Stadt beheimatet auch das Headquarter der EVN in Bulgarien und ist damit seit 2005 die Drehscheibe für unsere Aktivitäten in unserem bulgarischen
gemeinsam mit drei Künstlern eine Sonderschau in Plovdiv. Sie zeigt neben Objekten des in Bulgarien geborenen und mittlerweile in Wien lebenden Künstlers Lazar Lyutakov auch Arbeiten von Franz Kapfer und Martina Vacheva.
gie, Fischerei sowie Naturund Gewässerschutz.
Bonuspunkte spenden:
In der EVN Bonuswelt bieten wir unseren Kunden vielfältige Angebote zur Verwendung ihrer Bonuspunkte, die sie laufend anhand ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für den Kunden oder aber als Beitrag zur Unterstützung
von Sozialprojekten der EVN eingelöst werden. Auf diese Weise können unsere Kunden ihre gesammelten Bonuspunkte z. B. für die professionelle Betreuung psychisch beeinträchtigter Menschen spenden.
EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds, der mit jährlich rund 100.000 Euro dotiert ist, unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet
ein Expertengremium, das zweimal pro Jahr zusammentritt. Die Empfehlungen an den Vorstand der EVN zur Mittelverwendung erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2018 / 19 haben wir auf diesem Weg 18 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von 118,5 Tsd. Euro unterstützt.
Siehe auch www.evn.at/Sozialfonds
Siehe auch www.evn-sammlung.at
Der Künstler Lazar Lyutakov mit einem seiner Kunst-Objekte.
Wertschöpfung für unsere Stakeholder
Der wirtschaftliche Unternehmenserfolg der EVN wird maßgeblich von unseren Stakeholdern geprägt, die gleichzeitig an den erwirtschafteten Erträgen partizipieren. Damit profitieren die wichtigsten Anspruchsgruppen der EVN – Eigentümer, die Gesellschaft insgesamt, die öffentliche Hand, Mit arbeiter, Lieferanten und Fremdkapitalgeber – auch unmittelbar finanziell von unserer Tätigkeit.
Einnahmenseitig tragen vor allem die Erträge aus dem operativen Geschäft und aus Beteiligungsunternehmen zu unserer Wertschöpfung bei. Verteilt wird der geschaene Wert hauptsächlich an unsere Kapitalgeber (Dividenden, Zinsen), an die Gesellschaft insgesamt (Spenden, Sponsoring, soziale Programme), weiters an die öentliche Hand (Steuern, Abgaben) sowie an unsere Mitarbeiter (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben) und Lieferanten (Primärenergieträger, Material und bezogene Leistungen). In nebenstehender Grafik ist der von der EVN erwirtschaftete wirtschaftliche Wert über jedem Balken als Summe ausgewiesen. Die Dierenz aus den Einnahmen und den verteilten Werten ergibt den zurückbehaltenen wirtschaftlichen Wert, der u. a. für die Weiterentwicklung unseres Unternehmens durch wichtige Zukunftsinvestitionen zur Verfügung steht.
GRI-Indikator: GRI 201-1

Direkt erwirtschafteter wirtschaftlicher Wert
Verteilter wirtschaftlicher Wert

Nachhaltigkeitsprogramm
Unser Nachhaltigkeitsprogramm wurde in einem iterativen Prozess im Zuge von Zielgesprächen erarbeitet. Dabei haben wir auf Basis der EVN Wesentlichkeitsmatrix bereichsspezifische Themenschwerpunkte konkretisiert und – darauf aufbauend – unternehmensweite Nachhaltigkeitsziele sowie entsprechende Maßnahmen definiert. Das Nachhaltigkeitsprogramm wird laufend unter Beteiligung aller Unternehmensbereiche aktualisiert bzw. erweitert.
Zudem haben wir erhoben, welche Ziele bzw. Maßnahmen bereits einen konkreten Beitrag zur Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) leisten. Eine Zuordnung zu den jeweiligen SDG und den entsprechenden Unterzielen findet sich im folgenden Abschnitt.
- Zur EVN Wesentlichkeitsmatrix siehe auch Seite 17 Zu den SDG und den jeweiligen
- Unterzielen siehe auch https://sustainabledevelopment. un.org/sdgs
Unternehmensweite Ziele nach Handlungsfeldern (Auszug)
Versorgungssicherheit
Ziel: Beibehaltung des konzernweiten Eigendeckungsgrads von 30 % der Stromabsatzmenge
• Status: Eigendeckung im Geschäftsjahr 2018 / 19: 28,1 % (Vorjahr: 30,0 %)
Ziel: Beibehaltung der hohen Netzqualität und der geringen Ausfallzeiten trotz der laufenden Zunahme volatiler dezentraler Erzeugungskapazitäten im Markt
• Status: Im Branchenvergleich minimale Werte bei Ausfallzeiten (2018: 23,99 Minuten; 2017: 38,09 Minuten – österreichischer Durchschnitt: 31,47 Minuten; Vorjahr: 53,22 Minuten) Zu den Stromunterbrechungen siehe auch Seite 35
Umwelt und Klimaschutz
Ziel: Mittelfristiger Ausbau der Windkraftkapazität auf 500 MW
• Status: Installierte Leistung per 30. September 2019: 367 MW (Vorjahr: 318 MW)
Ziel: Steigerung der erneuerbaren Erzeugung auf 50 % der Gesamtstromproduktion • Status: Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen im Geschäftsjahr 2018 / 19: 41,4 % (Vorjahr: 40,0 %)
Ziel: Ende des Kohlebetriebs für das thermische Kraftwerk in Dürnrohr bis zum Jahr 2025
• Status: Vorzeitige Einstellung der Stromproduktion aus Steinkohle im August 2019
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Ziel: Erhöhung des Frauenanteils im Unternehmen (die Frauenquote soll das aktuelle ausbildungsbezogene Geschlechterverhältnis berufsgruppenspezifisch widerspiegeln)
• Status: Frauenanteil im Geschäftsjahr 2018 / 19: 23,0 % (Vorjahr: 23,1 %)
Ziel: Kontinuierliche Reduktion des Lost Time Injury Frequency Index (LTIF); Erreichen eines im Branchenvergleich sehr guten Werts
• Status: LTIF im Geschäftsjahr 2018 / 19: 4,3 (Vorjahr: 4,8)
Zur Umsetzung der unternehmensweiten Ziele wurden u. a. folgende Projektziele erarbeitet und Maßnahmen ergri©en:
| Maßnahmen | Meilenstein | Status per | Sustainable Development Goals |
|---|---|---|---|
| Termin | 30. September 2019 | (SDG) | |
| • Investitionen in Netzausbau zur Integration der erneuerbaren Erzeugung • Aus- und Neubau überregionaler Wasserleitungsnetze • Integration weiterer dezentraler Erzeugungskapazitäten zur Netzstabilisierung |
Kontinuität in der Investitionsstrate gie – Fortführung der Investitions o©ensive in die Netzinfrastruktur Ausbau überregio naler Trinkwasser leitungsnetze – Investitionen von 165 Mio. Euro; rund 300 km zusätzliche Trans portleitungen (bis 2030) |
• Weiterhin starker Fokus auf höchstmögliche Verfügbarkeit bei Versorgung und Dienst leistungen • Baubeginn neuer Transport und Anschlussleitungen |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie (7.1, 7.2) • SDG 6 Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen (6.3) • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur (9.4) |
| • Qualitätsverbesserung durch Wasserenthärtung • Einsatz weiterer kontinuierlicher Messsysteme wird derzeit getestet |
Inbetriebnahme der Naturfilter anlage auf dem Brunnenfeld Wienerherberg Ende Mai 2019 |
• Errichtung von Naturfilter anlagen zur natürlichen Reduktion der Wasserhärte • Naturfilteranlage auf dem Brunnenfeld Wienerherberg erfolgreich in Betrieb ge nommen; Versorgung von 18 Gemeinden • Qualitätssicherungsprozess weiterentwickelt |
• SDG 6 Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen (6.3) • SDG 14 Leben unter Wasser |
| • Durchführung von Energieeffizi enzmaßnahmen bei Kunden und im Unternehmen selbst • Unterstützung der Kunden in effizientem Verbrauchsverhalten • Reduktion des Eigenbedarfs bei Erzeugungsanlagen • Energieeffizienzmaßnahmen im eigenen Gebäudebestand |
Laufende Weiterführung der eingeleiteten Energieeªzienz maßnahmen im Kerngeschäft (Produkte und Dienstleistungen) |
• Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben aus dem Energie effizienzgesetz sowie darüber hinausgehende Leistungen bei der EVN und den Kunden • Dezentrale Energielösungen (Photovoltaik, Speicher, Energie management) kontinuierlich weiterentwickelt • Weiterentwicklung des joulie Optimierungsassistenten; einfacher und leistbarer Zugang zu erneuerbaren Energie systemen; Integration in das Gesamtenergiesystem durch den Optimierungsassistenten; Teilnahme am Energiemarkt durch virtuelles Kraftwerk |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie (7.3) • SDG 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion (12.2) |
| • Institutionalisiertes Umweltmanagement und -controlling • EMAS bei Wärme- und Stromerzeugungsanlagen |
Jährliche Umwelt programme mit Verbesserungs maßnahmen (KVP) |
Umweltprogramm 2018/19 abgeschlossen |
• SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen (3.9) • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie (7.3) • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz • SDG 15 Leben an Land (15.5) |
| Umwelt- und Klimaschutz und vernünftigen Nutzung |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2019 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
|---|---|---|---|---|
| • Systemweiterentwicklung in Richtung dezentrale erneuerbare Erzeugung • Ergänzung durch steuer bare zentrale und dezen trale Energiespeicher |
• Investitionen in erneuerbare Energie als wichtige Maßnahme für den Klimaschutz • Stromspeicher/Flexibilisierungs lösungen ausbauen • Innovative Speicherlösungen entwickeln und testen • Wasserstoffforschungsprogramm |
Laufend | • 367 MW installierte Windkraft kapazität und 307 MW installierte Wasserkraftkapazität • Bestehender Kraftwerkspark weiter auf Netzstützungsanforde rungen umgerüstet • Detailuntersuchungen am Großbatteriespeicher Prottes (z. B. Offline-Simulation der Betriebsmodi, Simulation eines multimodalen Betriebs, Charakte risierung der Batteriezellen, Labortests einer Umrichtereinheit, Hardware-in-the-Loop, Tests von verschiedenen Betriebsmodi parallel zu den Feldtests); Schwarzstartfähigkeit und multi modaler Betrieb des Speichers nachgewiesen • Power-to-Gas-/Wind-to-Hydro gen-Projekt abgeschlossen • Speicherausbauprogramm der RAG durch FFG-gefördertes Forschungsprojekt "Underground Sun Conversion"; gefördert im Rahmen des Energieforschungs programms durch den österreichi schen Klima- und Energiefonds; Inbetriebnahme der Forschungs anlage "Underground Sun" mit Ende Oktober 2018 • Power-to-Heat-Anlage in Theiß in Betrieb • Dezentrale Energielösungen (Photovoltaik, Speicher, Energie management) für Kunden im Angebot; Markteinführung von joulie (Vertriebsinstrument, das eine einfache Konfiguration von Photovoltaik-Anlagen mit rascher Preisermittlung ermöglicht; joulie unterstützt bei der Erhöhung des Eigenverbrauchs und hilft beim Sparen durch die Optimierung der Einschaltzeiten von Elektrogeräten; joulie visualisiert die Verbräuche und die Stromproduktion) |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie (7.1, 7.2) • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur (9.4) • SDG 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion |
| Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsinitiativen in Südosteuropa |
• Investitionen in Stromnetz und Zähler • Reduktion der Netzverluste • Weiterentwicklung von Umwelt und Naturschutz (Abfallmanage ment und Vogelschutz) • Aktivitäten zur Steigerung von Energieeffizienz und technischem Verständnis bei Kunden |
Laufend | • Fokus auf Investitionen in netzrelevante Infrastruktur • Zusammenarbeit mit Behörden, NGOs und Kunden im Umwelt schutz und bei der Verbesserung der Energieeffizienz |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie (7.3) • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur (9.1, 9.4) • SDG 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion (12.4, 12.5) • SDG 15 Leben an Land (15.5) |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2019 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
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|---|---|---|---|---|---|
| Verwertung von Neben und Abfallprodukten |
• Prüfung der Verwendbarkeit von Biomasseasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung |
Bei Einhaltung der entsprechenden Qualitätspara meter kann die Biomasse asche als Zuschlagsto© kompostiert werden |
• Verwendbarkeit nach erfolgter fachlicher Prüfung bestätigt |
• SDG 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion (12.5) |
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| Reduktion von umwelt relevanten Chemikalien |
• Erstellung einer übergreifenden Betriebsmittelliste zur Bewertung und Auswahl der Produkte |
Fertigstellung einer Umkehr osmose-Anlage Ende 2018 |
Seit September 2018 Umkehrosmose als Ersatz für die Wasseraufberei tung in Betrieb; Reduktion der Be triebsmittel für die Wasseraufbe reitung (Natronlauge und Salzsäure) |
• SDG 12 Nachhaltiger Konsum und Produktion (12.4) |
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| Reduktion von Schadstoffen im Abwasser |
• Errichtung einer Pilotanlage bei evn wasser zur Stickstoffentfer nung |
Projekt läuft bis Ende 2019; Weitergehende Sticksto©ent fernung, Platz und Energie ersparnis |
Entwicklung eines Biofilmverfahrens zur weitergehenden mikrobiologi schen Reinigung von stickstoffhalti gem Wasser (für Grundwässer und als nachgeschaltete Biologiestufe für kommunale Abwässer) |
• SDG 6 Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen (6.3) |
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
| • Frauenanteil im Unternehmen erhöhen • Frauen für technische Berufe begeistern |
• Arbeitszeit für Männer und Frauen attraktiv gestalten und Flexibilität bei Arbeitszeit und -ort erhöhen • Unterstützung von frauenspezifi schen Trainingsmaßnahmen und beim Aufbau von Netzwerken mit anderen erfolgreichen Frauen aus externen Bereichen • Verstärkter Auftritt auf relevanten Messen zu den Themen Beruf und Ausbildung zur Erhöhung des generellen Frauenanteils in technischen Berufen • Gezielte Meinungsbildung im Führungskräftekreis |
Laufend | • Frauenanteil im Recruiting derzeit über dem Frauenanteil im Konzern • Überdurchschnittliche Teilnahmequote von Frauen an Personalentwicklungs maßnahmen |
• SDG 5 Geschlechtergleichheit (5.5) |
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|---|---|---|---|---|---|
| Sicherstellung der Zukunfts fähigkeit des Unternehmens mit Fokus auf ergebnis orientiertes Arbeiten und Mitarbeiterzufriedenheit |
• Kontinuierliche Weiterentwick lung der Unternehmensorganisa tion zwecks Anpassung an die sich ständig verändernde Arbeitswelt • Förderung von Mobilität und dezentralem Arbeiten, u. a. durch Investitionen in modernste mobile Enduser-Geräte • Prozessbegleitung der Mitarbeiter und ständiger Erfahrungsaus tausch zur Optimierung der Arbeitswelt mit externen und internen Stakeholdern |
Laufende Umsetzung |
In der Außenorganisation der EVN weit fortgeschritten, in der Direktion schrittweise in Umsetzung |
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachs tum (8.2) |
| Projektziel | Maßnahmen | Meilenstein Termin |
Status per 30. September 2019 |
Sustainable Development Goals (SDG) |
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|---|---|---|---|---|---|
| Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung | |||||
| Weiterentwicklung des Geschäftsmodells unter Berücksichtigung der Digitalisierung |
• Verstärkter Fokus auf Stromnetz steuerung • Digitale Kundeninteraktion • Schutz kritischer Infrastruktur • Bereitstellung von innovativen Energiedienstleistungen • Aktivitäten in Forschung und Technologieentwicklung |
Laufend | • Schrittweise Einführung von automatisierter Steuerung bei internen und externen Assets • Weiterentwicklung des joulie Optimierungsassistenten • Durchführung eines Forschungs projekts in Echsenbach als Weiterentwicklung des Feldver suchs in Seitenstetten bis Ende März 2019; Erprobung eines All-Electricity-Szenarios im Hinblick auf Gewährleistung künftiger optimaler Versorgungs sicherheit bei gleichzeitigem Systemausbau in Richtung erneu erbare Erzeugung; Technologie testprogramm gestartet |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur |
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| Unterstützung der Verbrei tung alternativer Antriebs systeme in der Mobilität |
• Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Kunden • Schaffung einer österreichweiten Plattform für die kundenfreund liche Ladung von E-Fahrzeugen • Schrittweise Umstellung des EVN Fuhrparks auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben |
• Laufender weiterer Aus bau des Lade netzes • Schrittweise Umstellung auf E-Autos bei EVN geplant (beginnend mit 2018; bis 2022 20 % der Pkw-Flotte E-Fahrzeuge) |
• Allen Nutzern der EVN Strom Tankkarte stehen österreichweit aktuell bereits 3.500 Ladepunkte zur Verfügung • Weiterentwicklung der EVN E-Mobilitäts-App "Autoladen" • Plattform funktionsfähig seit März 2017 • 38 E-Fahrzeuge im EVN Fuhrpark im Einsatz; 25 zusätzliche E-Autos für 2019/20 geplant |
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur (9.4) • SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden |
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| Verantwortung in der Lieferkette | |||||
| Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaffungsvorgänge der EVN |
• Überarbeitung der Integritäts klausel für Lieferanten • Systematische Anwendung eines Selbstdeklarationsbogens für alle Bieter bei Ausschreibungen • Analyse und Kategorisierung der Relevanz von Nachhaltigkeits aspekten bei Beschaffungs vorgängen und Entwicklung von zielgerichteten Maßnahmen |
Ausdehnung auf alle relevanten Bescha©ungsvor gänge bis 2019 |
• Erhebung von Maßnahmen für die Beschaffungsbereiche Bau leistungen und Abfallentsorgung abgeschlossen • Selbstdeklarationsbogen in Anwendung |
• SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts wachstum |
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| Stakeholder-Einbindung | |||||
| Überarbeitung des Stake holder- Dialogs der EVN zum Thema Nachhaltigkeit |
• Weiterentwicklung des bestehen den Stakeholder-Dialogs zur externen Beurteilung der Hand lungsfelder der EVN |
Externe Beurteilung der Handlungsfelder alle drei Jahre |
Überarbeitung des Konzepts zum Stakeholder-Dialog gestartet |
• SDG 17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele |
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Das vorstehende Nachhaltigkeitsprogramm ist Ausdruck unseres Anliegens, die Handlungsfelder unserer Wesentlichkeitsmatrix auch mit konkreten Projektzielen und Maßnahmen zu verknüpfen. Denn die Handlungsfelder sollen unser tagtägliches Agieren als Unternehmen ebenso maßgeblich prägen wie unsere Kernstrategien, die unsere verantwortungsvolle und nachhaltige Ausrichtung in einen mittel- und langfristigen Kontext stellen. Zudem soll die Konkretisierung auch bei unseren Mitarbeitern das Bekenntnis noch stärker verankern, dass wir stets im Einklang mit unserer Strategie und im besten Interesse unserer Stakeholder arbeiten wollen.
Maria Enzersdorf, am 18. November 2019
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2018/19
Wir haben die unabhängige Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts sowie von Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Ganzheitsbericht (im Folgenden "NFI-Berichterstattung") für das Geschäftsjahr 2018/19 der
EVN AG
(im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt)
durchgeführt.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Die Gesellschaft wendet die gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) sowie die Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung der Global Reporting Initiative (GRI Standards in der Option "Kern") als Berichtskriterien an und verö©entlicht die NFI-Berichterstattung im Ganzheitsbericht 2018/19.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Tre©en von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen nichtfinanziellen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen, Prozessen und internen Kontrollen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Verantwortung des Prüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage unserer Prüfungshandlungen eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die NFI-Berichterstattung der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) sowie den GRI Standards (Option "Kern") übereinstimmt.
Klarstellung zum Prüfumfang aufgrund der integrierten NFI-Berichterstattung im Ganzheitsbericht: Unsere Prüfung umfasste folgenden Bereich des Ganzheitsberichts:
• NFI-Angaben im "Ganzheitsbericht 2018/19", auf welche im GRI-Inhaltsindex verwiesen wird.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000) durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten, einschließlich der Vorschriften zur Unabhängigkeit, einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können.
Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine geringere Sicherheit gewonnen wird. Trotz einer gewissenhaften Planung und Durchführung des Auftrags kann nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Fehler, rechtswidrige Handlungen oder Unregelmäßigkeiten bei der nichtfinanziellen Berichterstattung unentdeckt bleiben.
Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten: • Befragung von für die Wesentlichkeitsanalyse verantwortlichen Mitarbeitern auf Konzernebene, um ein Verständnis über die Vorge-
- hensweise zur Identifizierung wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen und entsprechender Berichtsgrenzen der Gesellschaft zu erlangen;
- Durchführung einer Medienanalyse zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung der Gesellschaft in der Berichtsperiode;
- Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Überwachung von Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung von Menschenrechten und Bekämpfung von Korruption und Bestechung, einschließlich der Konsolidierung der Daten;
- Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der Angaben zu Konzepten, Risiken, Due-Diligence-Prozessen, Ergebnissen und Leistungsindikatoren verantwortlich sind;
- Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente, um zu bestimmen, ob qualitative und quantitative Informationen durch ausreichende Nachweise hinterlegt sowie zutre©end und ausgewogen dargestellt sind;
- Einschätzung der lokalen Datenerhebungs-, Validierungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten durch eine Stichprobenerhebung am Standort Bulgarien (Plovdiv);
- Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden;
- Einschätzung der Konsistenz der für die Gesellschaft anwendbaren Anforderungen des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) sowie der GRI Standards (Option "Kern") mit den Angaben und Kennzahlen der NFI-Berichterstattung;
- Einschätzung der Gesamtdarstellung der Angaben durch kritisches Lesen des NFI-Berichts.
Gegenstand unseres Auftrags ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z. B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der E©ektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrags. Darüber hinaus ist die Prüfung zukunftsbezogener Angaben, Vorjahreszahlen sowie von Aussagen aus externen Dokumentationsquellen und Expertenmeinungen nicht Gegenstand unseres Auftrags. Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüften Angaben wurden auf korrekte Übernahme geprüft (keine inhaltliche Prüfung).
Wir erteilen diesen Bericht auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt Punkt 7 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe zur Anwendung. Die jeweils aktuelle Fassung der AAB ist über http://www.kpmg.at/aab abrufbar.
Zusammenfassende Beurteilung
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die NFI-Berichterstattung der Gesellschaft in wesentlichen Belangen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) sowie den GRI Standards (Option "Kern") übereinstimmt.
Wien, am 18. November 2019
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Damen und Herren,
die konsequente Ausrichtung der EVN auf regulierte und stabile Geschäftsfelder sowie deren selektive und behutsame Ergänzung um Aktivitäten mit höherem Ertrag-Risiko-Profil gewährleisten eine grundsolide Kapitalstruktur, die sich nicht zuletzt in den Bonitätsbeurteilungen der Rating-Agenturen widerspiegelt. Der Aufsichtsrat sieht die EVN daher strategisch und wirtschaftlich gut für die Zukunft gerüstet.
Nach eingehender Analyse entschied sich das Management der EVN im Geschäftsjahr 2018/19 angesichts der aktuellen ökonomischen Rahmenbedingungen für die vorzeitige Beendigung der Stromerzeugung im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr. Als Aufsichtsrat unterstützen wir diesen Schritt ausdrücklich und begrüßen den positiven Beitrag dieser Maßnahme zum Umwelt- und Klimaschutz. Einsatz und Leidenschaft für eine saubere Energiezukunft prägen aber auch in vielen anderen Bereichen die Strategie der EVN. Hervorheben möchte ich hier vor allem zwei Aspekte: Einerseits die weiterhin hohen Investitionen in den dynamischen Ausbau der Windkraft – hier hat die EVN ihr Mittelfristziel von rund 370 MW installierter Leistung bereits heuer und damit ein Jahr früher erreicht als ursprünglich geplant. Auf der anderen Seite trägt die EVN durch ihre Investitionen in die Netzinfrastruktur entscheidend dazu bei, die von Politik und Öentlichkeit gewünschte stärkere Einspeisung dezentral erzeugter erneuerbarer Energie in der österreichischen Energiewirtschaft zu verwirklichen.
Erfüllung der Aufgaben
Der Aufsichtsrat hat die strategischen Schritte der EVN im Rahmen seiner Verantwortung und Befugnis aktiv begleitet und unterstützt. Er hat im Berichtszeitraum in vier Plenarsitzungen sowie in fünf Sitzungen seiner Ausschüsse die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Durch die Berichte des Vorstands wurde der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements der Gesellschaft und wesentlicher Konzernunternehmen, informiert. Insbesondere auf Grundlage dieser Berichterstattung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstands laufend überwacht und begleitend unterstützt. Die Kontrolle, die im Rahmen einer
oenen Diskussion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat stattfand, hat zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben. Anregungen des Aufsichtsrats wurden vom Vorstand aufgegrien.
Änderungen im Aufsichtsrat
Frau Dipl.-Ing. Irene Pugl und Herr Uwe Mitter wurden mit Wirkung vom 14. Mai 2019 für die ausgeschiedenen Herren Manfred Weinrichter und Franz Hemm als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt.
Konsolidierter Corporate Governance-Bericht, Österreichischer Corporate Governance Kodex
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß § 96 Abs. 2 AktG der EVN AG geprüft und hierüber an den Vorstand und an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2019 auf Basis des Berichts des Prüfungsausschusses vom 26. November 2019 gemäß § 96 AktG den konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß der Stellungnahme des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee geprüft; diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Als börsenotiertes Unternehmen bekennt sich die EVN zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Aufsichtsrat hat den Österreichischen Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2018 für die EVN ab dem 1. März 2018 in Kraft gesetzt. Der Aufsichtsrat ist bestrebt, den Bestimmungen des Kodex, die den Aufsichtsrat betreen, konsequent zu entsprechen. In diesem Sinn werden alle Regeln, die die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand sowie den Aufsichtsrat selbst betreen, bis auf eine Abweichung, die im konsolidierten Corporate Governance-Bericht dargestellt ist, eingehalten.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 bestellte KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschluss der EVN AG zum 30. September 2019 sowie den Lagebericht des Vorstands geprüft. Sie hat über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht des Abschlussprüfers erhalten und geprüft. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat dem Aufsichtsrat gemäß § 92 AktG über das Ergebnis der Abschlussprüfung und dessen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung sowie über die Zusatzberichterstattung des Abschlussprüfers gemäß Art. 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung) berichtet.
Nach eingehender Prüfung und Erörterung im Prüfungsausschuss sowie im Aufsichtsrat billigte der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 30. September 2019 samt Anhang, Lagebericht und konsolidierten Corporate Governance-Bericht sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Damit ist der Jahresabschluss zum 30. September 2019 gemäß § 96 Abs. 4 AktG festgestellt.
Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, ebenfalls von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht geprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet; dieser hat den Konzernabschluss samt Konzernlagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den eigenständigen nichtfinanziellen Bericht zum Konzernabschluss, den die EVN zur Erfüllung der Anforderungen des NaDiVeG zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreender Informationen erstellt hat, einer sonstigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit unterzogen. Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat über das Ergebnis schriftlich berichtet und einen Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Informationen vorgelegt.
Die im Lagebericht zum Jahresabschluss der EVN AG enthaltene nichtfinanzielle Erklärung wurde im Rahmen der Abschlussprüfung von der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, dahingehend gelesen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich im Widerspruch zum Jahresabschluss steht oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheint. Über die Ergebnisse hat die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, gemeinsam mit den Ergebnissen der Jahresabschlussprüfung der EVN AG schriftlich berichtet.
Abschließend dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EVN Konzerns für ihren Einsatz und ihr Engagement im Geschäftsjahr 2018/19. Besonderer Dank gilt auch den Aktionärinnen und Aktionären, den Kundinnen und Kunden sowie den Partnern der EVN für das entgegengebrachte Vertrauen.
Maria Enzersdorf, am 11. Dezember 2019
Für den Aufsichtsrat
Mag. Bettina Glatz-Kremsner Präsidentin
Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
Grundlagen
Die EVN AG (EVN) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Grundlagen für ihre Corporate Governance finden sich im österreichischen Recht, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, in den Bestimmungen über die betriebliche Mitbestimmung, in der Satzung der EVN, im Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) sowie in den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex
Erklärung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investoren hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 1. März 2018 hat sich die EVN dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2018 vollinhaltlich unterworfen. Der ÖCGK ist unter www.corporate-governance.at abrufbar.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist eine österrei chische Aktiengesellschaft, die an der Wiener Börse notiert und zum Konsolidierungskreis der EVN gehört. Der von ihr aufge stellte und veröentlichte Corporate Governance-Bericht ist unter www.buho.at/corporate-governance-bericht abrufbar.
Die Regelkategorien des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen1): Die Legal Requirements (L-Regeln) beruhen durchwegs auf zwingenden Rechtsvorschriften und sind von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. C-Regeln
(Comply or Explain) sollen eingehalten werden; eine Abweichung muss erklärt und begründet werden. Die EVN stellt derartige Abweichungen unter www.evn.at/Corporate-Governance-Bericht im Detail dar und liefert nachstehend dazu einen Überblick. R-Regeln (Recommendations) haben Empfehlungscharakter. Die Nichteinhaltung ist weder oenzulegen noch zu begründen.
1) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden diese Regeln in Folge ohne Bezugnahme auf den ÖCGK ausgewiesen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der EVN erklären, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK unbeschadet der nachfolgend angeführten Abweichung samt Begründung vollständig beachtet und einhält; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen.
Abweichungen von C-Regeln
Von der EVN wird folgende C-Regel des ÖCGK nicht vollständig eingehalten:
C-Regel 16: Die Bestimmung, wonach der Vorstand einen Vorsitzenden hat, wird nicht eingehalten. Da der Vorstand vor dem Hintergrund seiner Aufgaben sowie der Struktur der Gesellschaft aus zwei Mitgliedern besteht, hat der Aufsichtsrat im Bestellungsbeschluss keines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. In diesem Fall ist für einen gültigen Vorstandsbeschluss die ordnungsgemäße Einberufung und Teilnahme beider Vorstandsmitglieder erforderlich. Beschlüsse haben einstimmig zu erfolgen; die Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Kommt kein einstimmiger Beschluss zustande, hat der Vorstand diesen Tagesordnungspunkt binnen zehn Tagen der neuerlichen Beratung und Beschlussfassung zuzuführen. Sollte wiederum kein Beschluss zustande kommen, hat der Vorstand dies dem Aufsichtsrat zu berichten. Auch bei zwei Vorstandsmitgliedern gibt es einen Sprecher des Vorstands; die Ausführungen zu Sitzungsleitung und Repräsentation gelten in diesem Fall für den Sprecher des Vorstands. Der Beschluss des Aufsichtsrats, keinen Vorsitzenden des Vorstands zu bestellen, erfolgte unbefristet.
Vorstand
Zusammensetzung
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Sprecher des Vorstands
Geboren 1964, Magister der Rechtswissenschaften, Master of Business Administration. 1993 Eintritt in die EVN, Jänner 2011 Berufung in den Vorstand der EVN. Oktober 2017 Ernennung zum Sprecher des Vorstands. Bestellung bis 19. Jänner 2021. Verantwortlich für die Segmente Energie und Südosteuropa sowie für die Konzernfunktionen Controlling, Customer Relations, Finanzwesen, Rechnungswesen, Generalsekretariat und Beteiligungsmanagement, Recht und Public Aairs, Information und Kommunikation sowie Personalwesen. Vier Aufsichtsratsmandate in anderen, nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gemäß C-Regel 161).
1) CEESEG Aktiengesellschaft, Mitglied des Aufsichtsrats Wiener Börse AG, Mitglied des Aufsichtsrats Österreichische Post Aktiengesellschaft, Mitglied des Aufsichtsrats Verbund AG, Mitglied des Aufsichtsrats
Funktionen in wesentlichen Tochterunternehmen1) Funktion
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | Vorsitzender des Aufsichtsrats | ||
|---|---|---|---|
| EVN Macedonia AD | Vorsitzender des Aufsichtsrats | ||
| Netz Niederösterreich GmbH | Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
||
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft | Vorsitzender des Aufsichtsrats | ||
1) Über diese Aufsichtsratsfunktionen hinaus steuert der Gesamtvorstand wesentliche Tochterunternehmen im Wege eines quartalsweisen Reportings nach Segmenten.
Arbeitsweise
Der Vorstand der EVN besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Sofern der Aufsichtsrat nicht einen Vorsitzenden des Vorstands oder einen Sprecher des Vorstands ernannt hat, wählt der Vorstand seinen Sprecher. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öentlichen Interesses es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse- und unternehmensrechtliche Vorschriften, die Bestimmungen der Satzung, die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand sowie der ÖCGK.
Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat nach den jeweiligen Anforderungen an die Geschäfts-
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Mitglied des Vorstands
Geboren 1958, Diplom-Ingenieur für Maschinenbau – Betriebswissenschaften. 1993 Eintritt in die EVN, Oktober 2017 Berufung in den Vorstand der EVN. Bestellung bis 30. September 2022. Verantwortlich für die Segmente Erzeugung, Netze und Umwelt sowie für die Konzernfunktionen Informationsverarbeitung, Beschaung und Einkauf, Verwaltung und Bauwesen sowie Revision.
Funktionen in wesentlichen Tochterunternehmen1) Funktion
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats |
|
|---|---|---|
| Netz Niederösterreich GmbH | Vorsitzender des Aufsichtsrats | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft | Mitglied des Aufsichtsrats | |
1) Über diese Aufsichtsratsfunktionen hinaus steuert der Gesamtvorstand wesentliche Tochterunternehmen im Wege eines quartalsweisen Reportings nach Segmenten.
führung die Bildung und Verteilung von Vorstandsbereichen. Ausgewählte Geschäfte sind jedoch der kollegialen Beratung und Beschlussfassung durch den Gesamtvorstand vorbehalten. Darüber hinaus hat der Vorstand bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Die dort normierte Berichtspflicht gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage des Gesamtkonzerns sowie Informationen zu wichtigen Belangen wesentlicher Konzerngesellschaften.
Vergütung
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 1.234,9 Tsd. Euro (inkl. Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge). Davon entfallen auf Mag. Stefan Szyszkowitz 651,3 Tsd. Euro und auf Dipl.-Ing. Franz Mittermayer 583,6 Tsd. Euro.
Erfolgsbeteiligung des Vorstands (C-Regeln 27, 30): Die Bezüge des Vorstands setzten sich im Geschäftsjahr 2018/19 zu rund 74 % aus fixen und zu rund 26 % aus erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Basis für die Auszahlung der erfolgsabhängigen Komponenten war das vorangegangene Geschäftsjahr 2017/18. Die Erfolgsbeteiligung basiert zu 30 % auf der Steigerung des Economic Value Added (EVA®), zu 40 % auf dem durchschnittlichen Cash-Flow-Beitrag und zu 30 % auf individuell vereinbarten Zielen. Für die quantitativen Leistungskriterien Steigerung EVA® und Cash-Flow-Beitrag sind Zielerreichungskorridore definiert, die zu 0 % bis 200 % erreichbar sind, die individuell vereinbarten Ziele sind zu 0 % bis 100 % erreichbar. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vergütungsbericht zum Vergütungssystem für leitende Angestellte (C-Regel 28a) verwiesen.
Grundsätze für Anwartschaften und Ansprüche des Vorstands des Unternehmens im Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit (C-Regel 30): Für die Mitglieder des Vorstands wurden Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse geleistet. Weiters besteht jeweils Anspruch auf einen vertraglich vereinbarten Versorgungsanspruch zum Pensionsantritt, auf den ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Directors-and-Ocers-Versicherung (C-Regel 30): Die Mitglieder des Vorstands sind in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung) einbezogen. Im Rahmen dieser Versicherung sind Schadenersatzansprüche der Gesellschaft, der Aktionäre sowie der Gläubiger, Mitbewerber und Kunden an die Unternehmensleiter versichert, die infolge einer Verletzung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht als ordentlicher Geschäftsführer auftreten. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen.
Aufsichtsrat
Zusammensetzung
Dem Aufsichtsrat der EVN gehörten per 30. September 2019 zehn von der Hauptversammlung gewählte und fünf vom Betriebsrat entsandte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einer Präsidentin und zwei Vizepräsidenten geleitet, die der Aufsichtsrat aus den eigenen Reihen wählt. Die Mindestzahl der unabhängigen Mitglieder wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 29. Mai 2006 mit 50 % festgesetzt. Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder nach C-Regel 53 ist aus der Aufstellung auf Seite 96 ersichtlich.
Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Aktiengesetzes und der Satzung, aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich jeweils in den Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats kam es im Berichtsjahr zu folgenden Änderungen: Frau Dipl.-Ing. Irene Pugl und Herr Uwe Mitter wurden mit Wirkung vom 14. Mai 2019 für die ausgeschiedenen Herren Manfred Weinrichter und Franz Hemm als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat entsandt.
| Vorstandsvergütung | |||
|---|---|---|---|
| C-Regel 31, Tsd. EUR | 2018/19 | ||
| Fixe Bezüge | Variable Bezüge | Sachbezüge | |
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA1) | 414,8 | 162,3 | 11,4 |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer2) | 387,1 | 124,6 | 13,9 |
1) Für Mag. Stefan Szyszkowitz wurden Pensionskassenbeiträge in Höhe von 62,8 Tsd. Euro geleistet.
2) Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer wurden Pensionskassenbeiträge in Höhe von 58,0 Tsd. Euro geleistet.
Mitglieder des Aufsichtsrats
| Kapitalvertreter Erstbestellung1) |
Funktionen in börsenotierten Gesellschaften und andere wichtige Funktionen |
Unabhängigkeit C-Regel 532) |
Diversitäts faktoren3) |
|
|---|---|---|---|---|
| Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende |
21.01.2016 | Vorsitzende des Vorstands der Casinos Austria Aktiengesellschaft; Geschäfts führerin der Österreichischen Lotterien Gesellschaft m.b.H.; Vorsitzende des Aufsichtsrats der Flughafen Wien Aktiengesellschaft; Generalrätin der Oesterreichischen Nationalbank |
Ja | Weiblich geb. 1962 Österreich |
| Dr. Norbert Griesmayr 12.01.2001 1. Vizepräsident |
Vorsitzender des Vorstands der Hutschinski Privatstiftung; Mitglied des Vorstands der Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten; Geschäftsführer der Alma Kano Gesellschaft m.b.H.; Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der BauWelt Handels-Aktiengesellschaft sowie der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung; Mitglied des Aufsichtsrats der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft |
Nein | Männlich geb. 1957 Österreich |
|
| Mag. Willi Stiowicek 2. Vizepräsident |
15.01.2009 | Leiter der Präsidiale des Magistrats der Landeshauptstadt St. Pölten; Mitglied des Aufsichtsrats der NÖ Regional GmbH |
Ja | Männlich geb. 1956 Österreich |
| Mag. Philipp Gruber | 21.01.2016 | Verwaltungsjurist; Vorstandsvorsitzender der Business Messen Wiener Neustadt Genossenschaft für Wirtschaftsförderung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung; Obmann des Abwasserverbands Wiener Neustadt-Süd; Gemeinderat der Statutarstadt Wiener Neustadt |
Männlich geb. 1979 Österreich |
|
| Kommerzialrat Dieter Lutz | 12.01.2006 | Geschäftsführer der IMMRE-LUTZ GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der Ja NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH; Vizepräsident der Wirtschafts kammer Niederösterreich |
Männlich geb. 1954 Österreich |
|
| Dr. Reinhard Meißl | 12.01.2006 | Leiter der Gruppe Finanzen des Amts der Niederösterreichischen Landesregie rung; Geschäftsführer der NÖ Holding GmbH sowie der NÖ Landes-Beteiligungs holding GmbH |
Ja | Männlich geb. 1959 Österreich |
| Mag. Susanne Scharnhorst | 21.01.2016 | Unternehmensberaterin | Ja | Weiblich geb. 1961 Österreich |
| Dipl.-Ing. Angela Stransky | 16.01.2014 | Prokuristin der Raižeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG sowie Geschäftsführerin in mehreren Gesellschaften der Raižeisen-Gruppe |
Ja | Weiblich geb. 1960 Österreich |
| Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka | 21.01.2016 | Ao. Univ.-Prof. am Institut für Verkehrswesen an der Universität für Bodenkultur Wien; unbeschränkt haftender Gesellschafter der Zibuschka Regional Consulting OG |
Ja | Männlich geb. 1950 Österreich |
| Dr. Johannes Zügel | 19.01.2017 | Leiter Beteiligungsmanagement bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG | Ja | Männlich geb. 1966 Deutschland |
| Arbeitnehmervertreter | ||||
| Ing. Paul Hofer | 01.04.2007 | Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der EVN; Mitglied des Aufsichtsrats der VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft |
Männlich geb. 1960 Österreich |
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| Uwe Mitter | 14.05.2019 | Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH | Männlich geb. 1971 Österreich |
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| Dipl.-Ing. Irene Pugl | 14.05.2019 | Vorsitzende des Betriebsrats der EVN Business Service GmbH | Weiblich geb. 1975 Österreich |
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| Friedrich Bußlehner | 01.01.2016 | Stellvertretender Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH |
Männlich geb. 1962 Österreich |
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| Mag. Dr. Monika Fraißl | 01.07.2013 | Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH (Direktion) |
Weiblich geb. 1973 Österreich |
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| Franz Hemm | 03.05.1994 (bis 13.05.2019) |
Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH | Männlich geb. 1955 Österreich |
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| Manfred Weinrichter | 01.01.2001 (bis 13.05.2019) |
Stellvertretender Vorsitzender des Zentralbetriebsrats der Netz Niederösterreich GmbH |
Männlich geb. 1961 Österreich |
1) Die Funktionsperiode der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/20 zu beschließen hat.
2) Unabhängigkeit von der Gesellschaft und vom Vorstand
3) Diversitätsfaktoren beinhalten Geschlecht, Geburtsjahr und Staatsangehörigkeit.
Unabhängigkeit
Nach C-Regel 53 ist ein Aufsichtsratsmitglied als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Für den Fall eines derartigen Konflikts sind bei der EVN in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien zur Feststellung der Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
- in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur EVN oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, sein Verhalten zu beeinflussen;
- in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der EVN oder eines Tochterunternehmens der EVN gewesen ist;
- zur EVN oder einem Tochterunternehmen der EVN kein Geschäftsverhältnis in einem für das Mitglied bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse der EVN oder eines Tochterunternehmens der EVN mit Unternehmen, an denen es ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig;
- in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der EVN oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist;
- nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der EVN Aufsichtsratsmitglied ist;
- nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören soll. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten;
- kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Onkeln, Tanten, Geschwister, Nichten, Neen) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmit-
gliedern (L-Regel 48): Von keinem Mitglied des Aufsichtsrats wurden Verträge mit der EVN oder einem ihrer Tochterunternehmen abgeschlossen, die zu einer Leistung gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten oder berechtigen. Derartige Verträge würden die Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern.
Arbeitsweise
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in schriftlicher Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und der Präsidentin des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. In den Sitzungen des Aufsichtsrats wurden im Bericht des Vorstands sowie bei Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte regelmäßig auch wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Aspekte der jeweils behandelten Themen mitbeleuchtet. Weiters wurde im Rahmen einer Klausur des Aufsichtsrats das Thema "Die österreichische Klima- und Energiestrategie aus der Perspektive der EVN" umfassend erörtert.
Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats sind die Feststellung des Jahresabschlusses 2017/18 und die Genehmigung des Budgets 2019/20 für den EVN Konzern hervorzuheben. Letztere umfasste auch die Genehmigung von Investitionen in Wärmeund Windkraftanlagen, in Fern- und Nahwärmeanlagen, in Strom-, Erdgas- und Wärmenetze sowie in IT-Infrastruktur, die insbesondere der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sowie dem Transport von erneuerbarer Energie dienen. Im Kraftwerksbereich erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu einem Turbinentausch im Kraftwerk Theiß. Der Aufsichtsrat genehmigte weiters die Abgabe eines verbindlichen Angebots zur Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage in Deutschland und legte ein internes Verfahren zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen gemäß § 95a AktG geschlossenen Geschäften fest. Aufgrund des Ausscheidens eines Arbeitnehmervertreters aus dem Beirat für Umwelt und soziale Verantwortung der EVN wurde vom Aufsichtsrat ein Mitglied neu bestellt. Schließlich genehmigte der Aufsichtsrat die Erteilung zweier Gesamtprokuren samt Immobiliarklausel gemäß § 49 Abs. 2 UGB.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß C-Regel 18a zur Kenntnis genommen.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt.
Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 91,7 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.
Evaluierung der Tätigkeit des Aufsichtsrats
Gemäß C-Regel 36 führte der Aufsichtsrat im Berichtsjahr neuerlich eine Selbstevaluierung seiner Tätigkeit durch. Die Evaluierung wurde anhand eines umfangreichen schriftlichen Fragebogens vorgenommen, der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats beantwortet wurde. Das Ergebnis der Evaluierung wurde im Plenum erörtert.
Ausschüsse
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Derzeit sind im Aufsichtsrat der EVN folgende Ausschüsse eingerichtet, die sich jeweils aus zumindest drei gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats und der jeweils gesetzlich vorgegebenen Anzahl an Arbeitnehmervertretern zusammensetzen:
| Arbeitsausschuss | |||
|---|---|---|---|
| Name | Funktion | ||
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner | Vorsitzende | ||
| Dr. Norbert Griesmayr | Mitglied | ||
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied | ||
| Dr. Reinhard Meißl | Mitglied | ||
| Franz Hemm (bis 13.05.2019) | Arbeitnehmervertreter | ||
| Ing. Paul Hofer | Arbeitnehmervertreter | ||
| Uwe Mitter (ab 14.05.2019) | Arbeitnehmervertreter | ||
Der Arbeitsausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die ihm vom Gesamtaufsichtsrat übertragen werden. In bestimmten dringenden Fällen ist er durch die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ermächtigt, als Dringlichkeitsausschuss im Namen des Aufsichtsrats die Zustimmung zu bestimmten Geschäften zu erteilen.
Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten.
| Personalausschuss | |
|---|---|
| Name | Funktion |
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner | Vorsitzende; Vergütungsexpertin |
| Dr. Norbert Griesmayr | Mitglied |
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied |
Der Personalausschuss fungiert sowohl als Nominierungs- als auch als Vergütungsausschuss. Als Vergütungsausschuss gehört ihm ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (C-Regel 43). Ihm obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreen, soweit nicht die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats zwingend vorgesehen ist. Dazu gehören insbesondere der Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern, die Umsetzung der C-Regeln 27, 27a und 28 sowie die Überprüfung der Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder. Als Nominierungsausschuss ist er für die Nachbesetzung freiwerdender Mandate im Vorstand zuständig und unterbreitet Vorschläge für die Nachbesetzung freiwerdender Mandate im Aufsichtsrat.
Der Personalausschuss hat im Geschäftsjahr 2018/19 drei Sitzungen abgehalten. Gegenstand waren die Zielfestsetzung und die Feststellung der Zielerreichung für die variable Vergütung des Vorstands, die Überprüfung des variablen Entgeltsystems sowie die Kenntnisnahme eines Berichts über die Vergütungspolitik für den Vorstand.
Prüfungsausschuss
| Name | Funktion | ||
|---|---|---|---|
| Dr. Norbert Griesmayr | Vorsitzender | ||
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner | Mitglied | ||
| Mag. Willi Stiowicek | Mitglied | ||
| Dr. Reinhard Meißl | Mitglied; Finanzexperte | ||
| Franz Hemm (bis 13.05.2019) | Arbeitnehmervertreter | ||
| Ing. Paul Hofer | Arbeitnehmervertreter | ||
| Uwe Mitter (ab 14.05.2019) | Arbeitnehmervertreter | ||
Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:
- die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
- die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
- die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
- die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung) zu beachten;
- die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
- die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
- gegebenenfalls die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
- die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfungsverordnung).
Der Prüfungsausschuss verfügt über den von Gesetz und L-Regel 40 geforderten Finanzexperten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats tagte im Geschäftsjahr 2018/19 zweimal und befasste sich dabei mit allen ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, vor allem mit der Vorbereitung des Konzernabschlusses nach IFRS und des Jahresabschlusses nach UGB zum 30. September 2018 samt Anhang, Lagebericht und konsolidiertem nichtfinanziellen Bericht, Corporate Governance-Bericht und Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Halbjahresabschlusses 2018/19 inklusive der Erwartung für das Geschäftsjahr. Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich zudem eingehend mit dem internen Kontroll-, Revisions-, Risikound Compliance-Management-System. Weiters hat er einen Vorschlag für den Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss im Geschäftsjahr 2018/19 samt Bericht über die Erbringung von "Nicht-Prüfungsleistungen" durch den Abschlussprüfer unterbreitet.
Vergütung
Die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist insgesamt mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 118,8 Tsd. Euro pro Jahr festgesetzt. Auf die Präsidentin entfallen davon 18,2 Tsd. Euro, auf die beiden Vizepräsidenten 13,2 Tsd. Euro und auf jedes weitere Mitglied des Aufsichtsrats 10,6 Tsd. Euro. Das Sitzungsentgelt beträgt 0,5 Tsd. Euro pro Sitzung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter (D&O-Versicherung) einbezogen.
Directors-and-Ocers-Versicherung (C-Regel 30): Im Rahmen der bestehenden D&O-Versicherung sind Schadenersatzansprüche der Gesellschaft, der Aktionäre sowie der Gläubiger, Mitbewerber und Kunden an die Unternehmensleiter versichert, die infolge einer Verletzung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht als ordentlicher Geschäftsführer auftreten. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Da die Prämie für den Konzern kalkuliert ist und nicht von der Anzahl der zu versichernden Personen bestimmt wird, führt die Mitversicherung der Mitglieder des Aufsichtsrats zu keiner Prämienerhöhung.
| Aufsichtsratsvergütung | ||
|---|---|---|
| C-Regel 51, Tsd. EUR | AR-Vergütung | Sitzungsgelder |
| Mag. Bettina Glatz-Kremsner | 18,2 | 5,5 |
| Dr. Norbert Griesmayr | 13,2 | 5,5 |
| Mag. Willi Stiowicek | 13,2 | 5,0 |
| Mag. Philipp Gruber | 10,6 | 2,0 |
| Kommerzialrat Dieter Lutz | 10,6 | 3,0 |
| Dr. Reinhard Meißl | 10,6 | 2,5 |
| Mag. Susanne Scharnhorst | 10,6 | 2,5 |
| Dipl.-Ing. Angela Stransky | 10,6 | 3,0 |
| Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka | 10,6 | 3,0 |
| Dr. Johannes Zügel | 10,6 | 3,0 |
Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie der EVN gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrfach- oder Vorzugsstimmrechten bestehen nicht. Der Hauptversammlung sind per Gesetz oder Satzung definierte Entscheidungen vorbehalten.
Die Hauptversammlung stimmt über die Verwendung des Bilanzgewinns ebenso ab wie über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats und wählt den Abschlussprüfer sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats. Auch Vorschläge zu Satzungsänderungen und geplante Kapitalmaßnahmen sind ihr zur Entscheidung vorzulegen. Die Abstimmungsergebnisse sowie die Tagesordnung der 90. ordentlichen Hauptversammlung der EVN vom 17. Jänner 2019 können auf der Webseite der EVN eingesehen werden (www.evn.at/Hauptversammlung.aspx).
Maßnahmen zur Förderung von Frauen
(§ 243c Abs. 2 Z. 2 UGB)
In der EVN Gruppe belief sich der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2018/19 auf 23,0 %; der Anteil von Frauen, die als Geschäftsführerinnen fungieren oder denen die Prokura verliehen wurde, betrug in diesem Zeitraum rund 13 %. Mit dem Programm "Frauen@EVN" ist die EVN jedoch bestrebt, auf oberster Führungsebene das bestmögliche Maß an Diversität zu erreichen und den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen. Anhand zahlreicher Initiativen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Frauen ermöglichen, je nach Neigung und Fähigkeit qualifizierte Tätigkeiten in Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen.
Aktuell sind konzernweit zehn Mitarbeiterinnen mit der Leitung von Projekten betraut (Projektleiterkarriere). An speziellen Führungskräfteentwicklungsprogrammen haben insgesamt mehr weibliche Nachwuchskräfte teilgenommen, als es dem aktuellen Frauenanteil entspricht.
Zudem setzt die EVN schon seit Langem Maßnahmen, die Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeitmodelle, individuelle Unterstützung beim Wiedereinstieg nach der Karenz, Ferienbetreuung, Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Karenz sowie ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das auch karenzierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offensteht. Mittelfristig strebt die EVN einen Frauenanteil an, der die
aktuelle Ausbildungsstruktur von Frauen berufsgruppenspezifisch widerspiegelt.
In Österreich sind laut Gleichbehandlungsgesetz die Arbeitgeber ab einer gewissen Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht zur Entgeltanalyse zu erstellen. Für die betroffenen Gesellschaften wurde der Einkommensbericht laut § 11a Gleichbehandlungsgesetz dem Zentralbetriebsrat wie im Gesetz vorgesehen übermittelt bzw. offengelegt.
Diversitätskonzept für die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
(§ 243c Abs. 2 Z. 3 UGB)
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleiche Chancen zu bieten, ist ein zentraler Grundsatz der EVN Gruppe. Das Unternehmen ist davon überzeugt, dass vielfältige Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Effektivität und Innovationskraft verfügen als geschlechtermäßig homogen zusammengesetzte Gruppen. Dieser Grundsatz gilt gleichermaßen für die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens.
Im Vorstand der EVN sind derzeit keine Frauen vertreten. In der Berichtsperiode ist keine Nachbesetzung erfolgt. Neubestellungen erfolgen nach einer Ausschreibung gemäß dem Stellenbesetzungsgesetz.
Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats bilden fachliche Qualifikation und persönliche Kompetenz die zentralen Kriterien. Dabei ist auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht zu nehmen. Besonderes Augenmerk gilt hier der Diversität hinsichtlich der Vertretung beider Geschlechter, einer ausgewogenen Altersstruktur sowie der Internationalität und des Berufshintergrunds der Mitglieder.
Aufgrund seiner aktuellen Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat der EVN sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und technischen Bereich.
Dem Aufsichtsrat der EVN gehörten im Geschäftsjahr 2018/19 seit 14. Mai 2019 insgesamt fünf Frauen an, davon drei Kapitalvertreterinnen und seit 14. Mai 2019 zwei Arbeitnehmervertreterinnen; seit 21. Jänner 2016 ist Mag. Bettina Glatz-Kremsner Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Frauenanteil lag damit im Gesamtaufsichtsrat bei 33,3 %. Damit entspricht die aktuelle Zusammensetzung
des Aufsichtsrats der EVN sowohl bei Gesamtbetrachtung als auch bei getrennter Betrachtung von Kapitalvertretern und Belegschaftsvertretern dem Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat, BGBl. I 104/2017, das für börsenotierte Kapitalgesellschaften mit einer bestimmten Mindestzahl an Aufsichtsratsmitgliedern sowie Arbeitnehmern eine Quote von 30 % beider Geschlechter im Aufsichtsrat vorsieht. Derzeit ist die Quote von 30 % im Aufsichtsrat der EVN insgesamt zu erfüllen (§ 86 Abs. 9 AktG).
Die Aufsichtsratsmitglieder sind zwischen 40 und 69 Jahre alt.
Vergütungsbericht
Die Grundsätze der Vergütungspolitik für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Abschnitt zum jeweiligen Organ ausgewiesen.
Vergütungssystem für leitende Angestellte (R-Regel 28a):
Im Hinblick auf die Anforderungen des ÖCGK besteht ein variables Vergütungssystem für leitende Angestellte, das folgende Schwerpunkte setzt:
- Kennzahlen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens: Im Sinn der Weiterentwicklung der Steuerungskennzahlen entsprechend den strategischen und operativen Prioritäten des EVN Konzerns werden nachfolgende quantitative Kenngrößen verwendet: Steigerung des Economic Value Added (EVA®) und durchschnittlicher Cash-Flow-Beitrag.
- Nachhaltigkeit: Ein wesentliches Regelungsziel des aktuellen ÖCGK ist es, mit den Vergütungsregeln das Handeln von Vorstand und leitenden Angestellten noch stärker auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit auszurichten. Mit der Einführung von mehrjährigen Zielvorgaben sowie dem Instrument einer Bonusreserve ist die Solidität und Stabilität des variablen Vergütungssystems weiter erhöht worden.
- Bonusreserve: Die Bonusreserve ist als Auszahlungsmechanismus definiert, der die quantitative Zielerreichung in einer Periode in eine aliquote jährliche Bonusauszahlung überführt. Aus der erreichten Bonusreserve werden nach Feststellung der Zielerreichung bis zu 50 % ausbezahlt, der verbleibende Betrag wird in das Folgejahr übertragen. Mit der Bonusreserve werden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt: Einerseits entsteht damit eine Mehrjährigkeit, da die aufeinanderfolgenden Jahre miteinander verbunden werden, indem der nicht ausbezahlte Bonusbestandteil im Sinn eines Anfangsbestands in die nächste Periode fortgeschrieben wird. Andererseits werden
damit die "autonomen" Schwankungen der wirtschaftlichen Leistung des Unternehmens abgefedert und geglättet.
• Mehrjährigkeit: Die quantitativen Zielgrößen wurden bis zum Geschäftsjahr 2018/19 jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren im Vorhinein fixiert. Ab dem Geschäftsjahr 2019/20 beträgt dieser Zeitraum vier Jahre. Bei der Zielableitung werden dabei neben den verfügbaren unternehmensinternen Daten und Informationen zusätzlich auch externe Quellen, z.B. Benchmarks, Peer-Vergleiche sowie Kapitalmarkt- und Rating-Beurteilungen herangezogen. In Ergänzung zu dieser grundsätzlichen Gültigkeitsdauer wird die Sachrichtigkeit und Validität der Mittelfristziele jährlich überprüft und nur im Ausnahmefall – bei unvorhersehbaren Ereignissen oder Veränderungen im Unternehmen mit signifikanten Auswirkungen – abgeändert.
Aktien-Optionen (L-Regel 29): Bei der EVN ist kein Aktien-Optionsprogramm eingerichtet.
Directors-and-Ocers-Versicherung (C-Regel 30): Im Rahmen der bestehenden D&O-Versicherung sind Schadenersatzansprüche der Gesellschaft, der Aktionäre sowie der Gläubiger, Mitbewerber und Kunden an die Unternehmensleiter versichert, die infolge einer Verletzung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht als ordentlicher Geschäftsführer auftreten. Derzeit gelten derartige Ansprüche gegen die Mitglieder der Geschäftsführung von konzernmäßig verbundenen Tochterunternehmen sowie bestimmter Beteiligungsgesellschaften bedingungsgemäß als mitversichert. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Da die Prämie für den Konzern kalkuliert ist und nicht von der Anzahl der zu versichernden Personen bestimmt wird, führt die Mitversicherung der Organträger aus anderen Konzerngesellschaften zu keiner Prämienerhöhung.
Related Party: Es besteht ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag zwischen der EVN und der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH aus dem Jahr 2005. Zu den übrigen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen im Sinn von IAS 24 wird auf die Ausführungen zu den Grundsätzen der Rechnungslegung im Konzernanhang (Erläuterung 65.) verwiesen.
Honorare des Wirtschaftsprüfers: Die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses erfolgte im Geschäftsjahr 2018/19 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die KPMG betrugen konzernweit in Summe 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro). Davon entfielen 33,4 % auf Prüfungshonorare (Vorjahr: 34,1 %), 14,3 % auf prüfungsnahe Honorare (Vorjahr: 17,5 %), 31,0 % auf Steuerberatungsleistungen (Vorjahr: 39,8 %) und 21,3 % auf sonstige Beratungsleistungen (Vorjahr: 8,6 %).
Revision, Risikomanagement und Compliance
Revision
Die Konzernrevision der EVN berichtet direkt an den Vorstand sowie an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. Bei den Konzerngesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien bestehen eigene Revisionsabteilungen, deren Mitarbeiter – ebenso wie jene der Konzernrevision – laufend durch Weiterbildungsmaßnahmen geschult werden. In den Kompetenzbereich der Revisionsabteilungen fallen Prüfungen von Abläufen und Unternehmenseinheiten. Zu deren Umsetzung erstellen die Revisionsabteilungen nach Risikogesichtspunkten orientierte Jahresprüfungspläne. Diese werden von den zuständigen Gremien beschlossen und bei Bedarf durch Ad-hoc- und Sonderprüfungen ergänzt. Die von den Revisionsabteilungen durchgeführten Prüfungen erfolgen unter Berücksichtigung der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis (IPPF), die das Institute of Internal Auditors (IIA) herausgibt. Die festgestellten Beanstandungen und vorgeschlagenen Maßnahmen werden den geprüften Unternehmenseinheiten mitgeteilt. Die Umsetzung der von der Unternehmensleitung beschlossenen Maßnahmen wird im Rahmen von Follow-up-Prüfungen verfolgt. Gravierende Beanstandungen, die die Strategie und Ziele des EVN Konzerns gefährden könnten, wurden im Zuge der oben angeführten Prüfungen nicht festgestellt.
Risikomanagement
Das Ziel des Risikomanagements der EVN besteht in der Sicherung bestehender und zukünftiger Ertragspotenziale. Zur Erfassung und Auswertung wird ein zentral geführtes, zweistufig aufgebautes Risikomanagement eingesetzt, das den verantwortlichen Mitarbeitern des EVN Konzerns die Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Beurteilung von Risiken zur Verfügung stellt. Die jeweiligen Geschäftseinheiten, die auch für das Risikomanagement verantwortlich sind, kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Dort findet eine bereichsübergreifende Einordnung, Auswertung und Beurteilung statt. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen zur Minimierung der Unternehmensrisiken erfasst und deren Umsetzung überwacht. Der zweistufige Prozess des Risikomanagements wird durch einheitliche Richtlinien unterstützt und regelmäßig konzernweit durchgeführt. Die daraus resultierenden Risikoanalysen werden im Rahmen des Konzernrisikoausschusses in regelmäßigen Abständen dem Vorstand und den zuständigen Geschäftsführern vorgelegt. Eine ausführliche Darstellung der wesentlichen Risiken der EVN und der Maßnahmen zur Risikosteuerung finden sich im Kapitel "Risikomanagement" im Konzernlagebericht zum Geschäftsjahr 2018/19.
Kapitalmarkt-Compliance
In Erfüllung der Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung), des österreichischen Aktien- und Kapitalmarktrechts sowie der Marktmissbrauchsrichtlinie der EU besteht bei der EVN ein umfassendes internes Regelwerk zur Verhinderung des Missbrauchs von Insiderinformationen. Es wurden 20 ständige sowie drei Ad-hoc-Vertraulichkeitsbereiche eingerichtet. Laufend werden Schulungen der Mitarbeiter durchgeführt. Überwacht und administriert wird dieser Bereich von einem Compliance-Verantwortlichen, der direkt dem Vorstand berichtet. Im Geschäftsjahr 2018/19 führten die regelmäßigen Kontrollen durch den Compliance-Verantwortlichen zu keinen Beanstandungen.
Directors' Dealings (C-Regel 73): Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden der EVN bzw. der Finanzmarktaufsichtsbehörde keine Transaktionen mit EVN Aktien durch Personen, die bei der EVN Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen gemäß Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) gemeldet.
Compliance und EVN Verhaltenskodex
Die EVN legt größten Wert auf die Integrität und das gesetzeskonforme Verhalten aller Mitarbeiter sowie aller Geschäftspartner. Als Angehörige eines international tätigen Energie- und Umweltdienstleisters haben die Führungskräfte sowie die Mitarbeiter der EVN weitreichende Verantwortung und Vorbildwirkung im In- und Ausland.
Der in einem konzernweiten Prozess entwickelte EVN Verhaltenskodex bildet dabei die Leitlinie für alle Compliance-Maßnahmen im Konzern. Für den Aufbau, die Führung und die Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems (CMS) ist die direkt dem Vorstand unterstellte Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM) verantwortlich. Das CMS gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der die Mitarbeiter im Arbeitsalltag dabei unterstützen soll, sich integer und gesetzestreu zu verhalten.
Unter www.evn.at/verhaltenskodex.aspx ist der EVN Verhaltenskodex abrufbar. Sein inhaltlicher Aufbau orientiert sich an den Stakeholder-Gruppen der EVN. Er soll alle Mitarbeiter bei der Umsetzung der Werte der EVN in ihrem operativen Berufsalltag unterstützen.
Seit dem Geschäftsjahr 2013/14 führt die EVN basierend auf einer eigens entwickelten Compliance-Box flächendeckend Schulungen ihrer Mitarbeiter in Bezug auf ethisches und gesetzeskonformes Verhalten durch. Grundlage der zumindest zweieinhalbstündigen Schulungen ist der Verhaltenskodex der EVN. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden so knapp 1.900 Mitarbeiter und Führungskräfte in fünf unterschiedlichen Sprachen und acht verschiedenen
Ländern im Bereich Compliance trainiert. Darüber hinaus stehen den Mitarbeitern Informationsangebote im EVN Intranet zur Verfügung. Verpflichtend wird von jedem Mitarbeiter im Anschluss an die Präsenzschulung ein einstündiges, modular aufgebautes E-Learning absolviert. Für besonders risikoexponierte Bereiche stehen darüber hinaus Spezialschulungen zu relevanten Themen bereit. Dabei wurde mit Führungskräften internationaler Konzerngesellschaften in jeweils halbtägigen Workshops mit realistischen Compliance-Szenarien gearbeitet. In Summe wurden seit Einführung des CMS mehr als 9.000 Mitarbeiter und Führungskräfte in mehreren Schulungsrunden und in unterschiedlichen Formaten zu den Themen "Kundinnen und Kunden", "Kapitalmarkt und Investoren", "Integrität und Vermeidung von Korruption" sowie "Datenschutz und Vertraulichkeit" des EVN Verhaltenskodex geschult.
Ein wesentliches Element des CMS ist das Hinweisgebersystem, über das allfällige Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex gemeldet werden können. Das System beruht auf Freiwilligkeit; Meldungen können auch in anonymer Form erstattet werden. Bei nicht anonymen Meldungen wird die Identität des Meldungslegers vertraulich behandelt.
Eine spezifische Bewertung der Compliance-Risiken je Organisationseinheit stellt die Basis für die darauf aufbauenden Compliance-Maßnahmen dar. Der angepassten Organisationsstruktur des Konzerns und dem sich laufend ändernden Geschäftsumfeld Rechnung tragend, wurde im Berichtszeitraum eine Compliance-Risikobewertung in individuellen Workshops mit den Führungskräften und Fachexperten in Österreich entlang der Themen des Verhaltenskodex durchgeführt.
Zur laufenden Vertiefung und Weiterentwicklung der Compliance Awareness wurden mit Führungskräften und Mitarbeitern in der gesamten EVN Gruppe Compliance-Szenarien in Workshops diskutiert und Lösungsansätze erarbeitet. Der Schwerpunkt in Österreich lag auf vertiefenden Schulungen zu Gleichbehandlung und Interessenkonflikten. Diese wurden flächendeckend für Führungskräfte durchgeführt und in die Basisschulungen für Mitarbeiter aufgenommen. Mit dem Compliance Readiness Check wurden in Bulgarien, Nordmazedonien und für das internationale Projektgeschäft der WTE Wassertechnik GmbH die Compliance-Kultur und die faktische Umsetzung des CMS erhoben. Das Bewusstsein für Compliance-Themen, die Strukturen des CMS und die Kenntnisse der Mitarbeiter waren Inhalt der Analyse.
Compliance versteht sich als interner Business Partner aller Unternehmensbereiche, weshalb im Sinn der Steigerung der internen Kundenorientierung mit allen Compliance O¸cers Ansatzpunkte
entwickelt wurden, die mit dem Ziel der weiteren Optimierung des Leistungsangebots durch das CMS und der noch besseren Unterstützung der Geschäftstätigkeit aller Bereiche des EVN Konzerns umzusetzen sind.
In der Aufsichtsratssitzung vom 12. Dezember 2018 wurde dem Aufsichtsrat in Entsprechung der C-Regel 18a in einem eigenen Tagesordnungspunkt über Inhalt, Zielsetzung und Stand der Compliance-Organisation berichtet.
Den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird weiterhin unter Koordination des Datenschutzbeauftragten gemeinsam mit den Verantwortlichen für Datenschutz begegnet, um so hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten laufend Gesetzeskonformität zu garantieren.
Externe Evaluierung
Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance-Bericht zu berichten.
In diesem Sinn wurde im Geschäftsjahr 2017/18 eine externe Evaluierung vorgenommen. Die Evaluierung hat ergeben, dass die EVN die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2016/17 mit wenigen Ausnahmen eingehalten hat, soweit diese von der Verpflichtungserklärung der EVN umfasst waren. Einige Regeln waren auf die EVN im Evaluierungszeitraum nicht anwendbar.
Die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, hat den konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß § 96 Abs. 2 AktG der EVN geprüft und hierüber an den Vorstand und den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Diesen Bericht über die Beachtung des Österreichischen Corporate Governance Kodex finden Sie unter www.investor.evn.at.
Maria Enzersdorf, am 18. November 2019
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Die energiepolitischen Rahmenbedingungen unserer Arbeit werden wesentlich von den Zielen der europäischen Energie- und Klimapolitik sowie von deren Umsetzung auf nationaler Ebene bestimmt. Dabei spielt die Interaktion der europäischen Institutionen – etwa der Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) oder der Energy Community – eine zentrale Rolle.
Europäische Energie- und Klimapolitik
Nach Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens formulierte der Europäische Rat bereits 2011 das Ziel, die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union gegenüber dem Stand von 1990 bis 2050 um 80 % bis 95 % zu reduzieren. Auf dem Weg dorthin definierte der Rat in seinem Klima- und Energierahmen folgende Zwischenziele, die bis 2030 erreicht werden sollen:
- Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber 1990
- Erhöhung des Anteils von erneuerbarer Energie am Gesamtenergiemix auf mindestens 32 %
- Steigerung der Energieezienz um mindestens 32,5 %
- Schaung von grenzüberschreitenden Stromverbindungsleitungen im Umfang von mindestens 15 % der heimischen Erzeugungskapazität
Clean Energy Package
Um diese übergeordneten Ziele erreichen zu können, verabschiedete die Europäische Union im Berichtszeitraum unter dem Titel "Saubere Energie für alle Europäer" (Clean Energy Package) ein Maßnahmenpaket, das für die Energiewirtschaft insbesondere folgende Bereiche umfasst: "Gestaltung des Strommarkts", "Versorgungssicherheit für Strom", "Steuerung der zukünftigen Energieunion", "Energieezienz" sowie "erneuerbare Energie".
Dabei sollen u. a. neue Rahmenbedingungen für dezentrale Erzeugungsstrukturen im europäischen Energiemarkt geschaen werden. Der europäische Strommarkt sieht künftig die Möglichkeit von Kapazitätsmechanismen durch die entgeltliche Bereitstellung von Erzeugungskapazitäten vor. Damit sollen im zukünftigen europäischen Strommarkt Versorgungssicherheit und ein dauerhafter Lastausgleich sichergestellt werden. Außerdem sind regionale und europaweite Berechnungen für den Kapazitätsbedarf vorgesehen. Zudem sollen die "Prosumer", also aktive Verbraucher, mit eigenen, dezentralen Erzeugungskapazitäten – auch im Rahmen von Bürgerenergiegemeinschaften – selbst zu Marktteilnehmern werden.
Um bei verstärkt dezentraler Erzeugung geeignete technische Lösungen für die Netzinfrastruktur bereitstellen zu können, müssen alle Verteilnetzbetreiber in die Umgestaltung des Stromsystems einbezogen werden. Die Bildung einer Europäischen Organisation der Verteilnetzbetreiber (DSO Entity) soll die Zusammenarbeit mit den Übertragungsnetzbetreibern verbessern.
Künftige klimapolitische Zielvorstellungen in der EU
Noch vor ihrem Amtsantritt schlug die neue Präsidentin der Europäischen Kommission eine deutlich stärkere Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vor – nämlich um 55 % gegenüber 1990. Bis Anfang 2020 soll ein Strategiepapier vorgestellt werden, auf dessen Basis eine Überarbeitung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und Rahmenbedingungen erfolgen soll.
Österreichische Klima- und Energiestrategie
Wie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss auch Österreich der EU-Kommission bis Ende 2019 einen finalen nationalen Energie- und Klimaplan vorlegen. Als Grundlage dafür dient die #mission2030, eine bereits im Juni 2018 präsentierte Klimaund Energiestrategie der damaligen österreichischen Bundesregierung. Die #mission2030 sieht u. a. einen Ausstieg aus der fossilen Energiewirtschaft bis 2050 sowie eine Anhebung des Anteils erneuerbarer Energie am gesamten Primärenergiebedarf auf 45 % bis 50 % bis 2030 vor. Zudem soll 2030 der Gesamtstromverbrauch zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Im Bereich der Energieezienz setzt sich Österreich das Ziel, die Primärenergieintensität gegenüber 2015 ebenfalls bis zum Jahr 2030 um 25 % bis 30 % zu verbessern.
Österreichische Ökostromgesetzgebung
Im September 2019 beschloss der österreichische Nationalrat eine Novelle zum Ökostromgesetz. Sie sieht eine gesetzliche Übergangslösung vor, die durch das Vorziehen von Fördermitteln den Abbau der Wartelisten für bereits behördlich genehmigte Windkraftprojekte ermöglicht. Darüber hinaus sichert die Novelle bis zum Inkrafttreten des neu zu beschließenden Erneuerbare Energie Ausbau Gesetzes den Weiterbetrieb zahlreicher Biomasse- und Biogasanlagen.
In der laufenden Legislaturperiode des österreichischen Parlaments muss das Erneuerbare Energie Ausbau Gesetz beschlossen werden. Von diesem Gesetz werden neue Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zur Erreichung der österreichischen und europäischen Klimaziele sowie die Umsetzung des Clean Energy Package und neue Regelungen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erwartet.
Deutsch-österreichische Strompreiszone
Der seit 2002 unbegrenzt mögliche Stromhandel zwischen Deutschland und Österreich unterliegt seit 1. Oktober 2018 einem Engpassmanagement, das zwischen den beiden Ländern eine langfristige Kapazitätsgrenze von 4,9 GW vorsieht. Zudem ist der österreichische Übertragungsnetzbetreiber seit 1. Oktober 2018 verpflichtet, einen Beitrag zur Stabilisierung der deutschen Übertragungsnetze
im Ausmaß von bis zu 1,0 GW zu leisten; mit 1. Oktober 2019 erhöhte sich dieser Beitrag auf 1,5 GW. Zur Netzstabilisierung stellt die EVN seit 1. Oktober 2018 Reservekapazität – nämlich 430 MW aus dem Gaskraftwerk in Theiß – für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber bereit.
Regulatorisches Umfeld
Österreich
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich GmbH. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) des Netzbetreibers sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode. Diese beträgt in Österreich fünf Jahre.
Mit Beginn der neuen Regulierungsperioden für das Erdgas-Verteilnetz am 1. Jänner 2018 bzw. für das Strom-Verteilnetz am 1. Jänner 2019 hat die Regulierungsbehörde den gewichteten Kapitalkostensatz angesichts des gesunkenen allgemeinen Zinsniveaus reduziert, dierenzierte dabei jedoch erstmals nach der Ezienz von Netzbetreibern sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Ezienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.
Bulgarien
Nachdem der bulgarische Strommarkt für Industriekunden mittlerweile vollständig liberalisiert ist, erhalten nun auch die Gewerbekunden schrittweise Zugang zum freien Markt. Im Geschäftsjahr 2019/20 werden die Gewerbekunden im regulierten Marktsegment noch von der EVN Bulgaria beliefert, die danach nur mehr die Haushaltskunden und – als Supplier of Last Resort – jene Kunden versorgen wird, die keinen anderen Anbieter wählen oder vom gewählten Anbieter unverschuldet keinen Strom beziehen können. Der Energieverkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen. Als Anbieter für die liberalisierten Kunden fungiert weiterhin die EVN Trading SEE.
Per 1. Juli 2019 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich dadurch die Endkundenpreise für Haushaltskunden bei Strom um durchschnittlich 3,5 % und bei Wärme um rund 7,4 % (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 1,4 % bei Strom bzw. Reduktion um rund 4,0 % bei Wärme per 1. Juli 2018).
Mit 1. Juli 2019 begann in Bulgarien das zweite Jahr der neuen dreijährigen Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethode für das Stromnetz ist eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen einschließt. Betrieben werden die Stromverteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug.
Nordmazedonien
In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den Netzbetrieb im regulierten Marktsegment verantwortet die EVN Elektrodistribucija DOOEL, die per 1. Jänner 2019 in Elektrodistribucija DOOEL umbenannt wurde, während die Belieferung der Kunden im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL.
Ende Februar 2019 ging die EVN als Bestbieter aus einer Ausschreibung zur Vergabe der Lizenz für den Supplier of Universal Service für Nordmazedonien hervor. Auf dieser Grundlage versorgt sie seit 1. Juli 2019 über die neugegründete Vertriebsgesellschaft EVN Home DOO alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz beträgt vorerst fünf Jahre.
Keine Änderungen brachten in Nordmazedonien die per 1. Juli 2019 wirksamen Tarifentscheidungen für den Strom-Endkundenpreis (Vorjahr: Reduktion um durchschnittlich 0,2 %). Ebenfalls am 1. Juli 2019 begann für das Stromnetz das zweite Jahr der neuen dreijährigen Regulierungsperiode. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethode für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.
Kroatien
Die vollständige Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts wurde bis 2021 verschoben. Haushaltskunden haben aber dennoch bereits das Recht auf einen Lieferantenwechsel. Der Markt für Gewerbe- und Industriekunden hingegen ist schon seit 2012 geö net, und die zunehmende Liberalisierung führte zu einem gestiegenen Wettbewerb unter den auf dem kroatischen Markt tätigen Gaslieferanten. Bereits eingeleitete Konsolidierungs- und Übernahmeprozesse innerhalb des Gassektors lassen erwarten, dass sich dieser Wettbewerb noch intensivieren wird.
Wirtschaftliches Umfeld
Die Weltwirtschaft expandierte zuletzt abgeschwächt, und insbesondere die Industrie befindet sich im Abschwung. Der schwelende Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Brexit dämpfen weltweit die Investitionsnachfrage, und dies wiederum schwächt rund um den Globus die Industrieproduktion und den Welthandel. Eine weltweite Rezession zeichnet sich aber dennoch nicht ab: Die Finanzierungsbedingungen bleiben wegen der lockeren Geldpolitik günstig, die Fiskalpolitik liefert mancherorts Impulse für die Konjunktur, und die Konsumnachfrage der privaten Haushalte nimmt in vielen Ländern weiterhin kräftig zu. In diesem Umfeld erwarten die Wirtschaftsforschungsinstitute für die Europäische Union – nach einem Wachstum von 2,1 % im Jahr 2018 – ein BIP-Wachstum von jeweils 1,4 % für 2019 und für 2020.
Auch die österreichische Wirtschaft hat sich aufgrund der schwächeren internationalen Rahmenbedingungen merklich abgekühlt. Insbesondere die Exporte haben bereits beträchtlich an Dynamik verloren. Zusätzliche Abwärtsrisiken für die heimische Wirtschaft bestehen in den wirtschaftspolitischen Unsicherheiten sowie einem möglichen Übergreifen des Wachstumsrückgangs auf den Dienstleistungssektor. Umgekehrt stützen die weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen, die positive Beschäftigungsdynamik sowie fiskalische Impulse und eine robuste Konsumnachfrage die Konjunktur. Nach 2,4 % im Jahr 2018 liegen die Wachstumserwartungen für Österreich bei 1,5 % bis 1,7 % für 2019 und bei 1,3 % bis 1,4 % für 2020.
Das Wirtschaftswachstum in Bulgarien hat sich mit Fortdauer des Kalenderjahres 2019 beschleunigt. Haupttreiber dieses Trends waren nicht nur der private Konsum und die Investitionen, sondern auch der Außenhandel, der sich zuletzt positiv entwickelte. Nach aktuellen Erwartungen dürfte der günstige Einfluss der Auslandsnachfrage auch weiter anhalten. Unterstützend für die Wachstumsaussichten wirken die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die sinkende Arbeitslosigkeit bei gleichzeitig steigenden Löhnen. Dies war auch der Grund dafür, dass die Rating-Agentur Moody's den Ausblick des bulgarischen Staats-Ratings von "stabil" auf "positiv" anhob und die Bonitätsnote des Landes mit Baa2 bestätigte. In diesem Umfeld soll das Wirtschaftswachstum – nach 3,1 % im Jahr 2018 – 2019 bei 3,0 % bis 3,6 % und 2020 bei 2,5 % bis 3,0 % zu liegen kommen.
Ähnlich positiv zeigen sich auch die Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung in Kroatien. Das Wachstum wird hier weiterhin von der Inlandsnachfrage getragen, wozu die Investitionen nach langer Zeit erstmals stärker beitragen als der private Konsum. Vor allem die öentlichen Infrastrukturinvestitionen nehmen zu, während sich der Tourismus unverändert solide entwickelt. Die Exporte hingegen haben sich in einem zunehmend herausfordernden globalen Umfeld zuletzt verlangsamt. Unter diesen Rahmenbedingungen wird für 2019 mit einem BIP-Zuwachs von 2,8 % bis 3,0 % und für 2020 mit einem Anstieg von 2,5 % bis 2,7 % gerechnet.
Nach der Einigung im jahrzehntelangen Streit mit Griechenland trägt die bisherige Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien seit Februar 2019 den oziellen Namen Republik Nordmazedonien. Damit hat das Land einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in Richtung EU- und NATO-Beitritt erreicht. Und auch die nordmazedonische Wirtschaft hat die Stagnation des Jahres 2017 mit einem
| % | 2020f | 2019e | 2018 | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1,4 | 1,4 | 2,1 | 2,7 | 2,0 | |
| 1,3 – 1,4 | 1,5 – 1,7 | 2,4 | 2,5 | 2,0 | |
| 2,5 – 3,0 | 3,0 – 3,6 | 3,1 | 3,8 | 3,9 | |
| 2,5 – 2,7 | 2,8 – 3,0 | 2,6 | 2,9 | 3,5 | |
| 3,2 – 3,4 | 2,9 – 3,2 | 2,7 | 0,2 | 2,8 | |
1) Quelle: "European Economic Forecast, Autumn 2019", EU-Kommission, November 2019
2) Quelle: "Prognose der österreichischen Wirtschaft 2019 –2020", IHS, Oktober 2019
3) Quelle: "Prognose für 2019 und 2020: Abschwächung der Konjunktur, aber keine Rezession", WIFO, Oktober 2019
4) Quelle: "Strategie Österreich & CEE 4. Quartal 2019", Raiffeisen Research, September 2019
5) Quelle: "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2019
6) Quelle: "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2019
BIP-Wachstum von 2,7 % im Jahr 2018 überwunden. Positive Impulse gehen vor allem von den florierenden Exporten und dem privaten Konsum aus, der von Maßnahmen wie der Erhöhung des Mindestlohns und der wachsenden Beschäftigung profitiert. Für langanhaltende Investitionsanreize sorgen zudem strukturelle Reformen sowie der stabile Bankensektor. Gleichzeitig hat die Stabilisierung der politischen Situation das Vertrauen der Investoren wieder deutlich erhöht. Die Wachstumserwartungen für die nordmazedonische Wirtschaft liegen vor diesem Hintergrund für 2019 bei 2,9 % bis 3,2 % und für 2020 bei 3,2 % bis 3,4 %.
Energiewirtschaftliches Umfeld
Das Energiegeschäft ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während im Bereich der Haushaltskunden vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, wird die Nachfrage der Industriekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt.
Die Temperaturen lagen im Geschäftsjahr 2018/19 in allen drei Kernmärkten der EVN über dem langjährigen Niveau. In Österreich konnte kühleres Wetter im Mai 2019 den während des milden Winterhalbjahres verzeichneten Rückgang des Energiebedarfs zwar etwas mildern, dennoch lag die Heizgradsumme – sie definiert den heizungsbedingten Energiebedarf – im Berichtszeitraum um 3,0 bzw. 4,8 Prozentpunkte unter dem langjährigen Durchschnitt bzw. unter dem Vorjahreswert. Auch in Bulgarien und Nordmazedonien zeigte sich das Wetter wieder außergewöhnlich mild, allerdings lagen die Heizgradsummen hier mit einem Plus von 0,6 bzw. 1,3 Prozentpunkten leicht über dem Vorjahresniveau.
Eine uneinheitliche Entwicklung zeigte hingegen der Energiebedarf für Kühlung: Während die Kühlgradsumme in Österreich um 1,2 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert blieb, lag sie in Bulgarien und Nordmazedonien um 1,8 Prozentpunkte bzw. 35,6 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau.
Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas ging im Geschäftsjahr 2018/19 im Vorjahresvergleich – ausgehend von einem bereits niedrigen Niveau – um 20,9 % auf 17,1 Euro pro MWh zurück. Wesentliche Gründe dafür waren die gut befüllten Speicher sowie hohe Liefermengen an Flüssigerdgas nach Europa. Auch die Durchschnittspreise für Steinkohle zeigten einen Rückgang um 19,5 % auf 62,6 Euro pro Tonne. Zusätzlich zur nachlassenden Konjunktur
| Energiewirtschaftliches Umfeld – | |||
|---|---|---|---|
| Kennzahlen | 2018/19 | 2017/18 | |
| Heizungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 97,0 | 101,8 | |
| Bulgarien | 93,9 | 93,3 | |
| Nordmazedonien | 96,9 | 95,6 | |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) | % | ||
| Österreich | 104,0 | 105,2 | |
| Bulgarien | 105,0 | 103,2 | |
| Nordmazedonien | 129,1 | 93,5 | |
| Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 58,6 | 58,3 |
| Erdgas – NCG2) | EUR/MWh | 17,1 | 21,6 |
| Steinkohle – API#23) | EUR/t | 62,6 | 77,7 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 23,3 | 12,6 |
| Strom – EEX Forwardmarkt 4) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 45,7 | 34,1 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 55,6 | 42,2 |
| Strom – EPEX Spotmarkt5) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 45,5 | 39,2 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 52,4 | 47,5 |
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) Durchschnittspreise der jeweiligen Quartals-Forwardpreise, beginnend ein Jahr vor dem jeweiligen Zeitraum an der EEX (European Energy Exchange)
5) EPEX Spot – European Power Exchange
war die Preisentwicklung hier durch die starke Verteuerung der CO2-Emissionszertifikate belastet, die mit einem Plus von 84,5 % im Berichtszeitraum besonders deutlich ausfiel. Neben dem reduzierten Angebot an Emissionszertifikaten – bedingt durch eine künstliche Verknappung – ist dieser Anstieg auch auf die gestiegene Nachfrage der Industrie zurückzuführen. Zudem hat das Europäische Parlament im Februar 2018 eine noch stärkere Verknappung der Emissionszertifikate ab dem Jahr 2021 beschlossen.
In der Berichtsperiode zogen auch die Marktpreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom an: Im Schnitt notierten die Terminmarktpreise für Grundlaststrom mit 45,7 Euro pro MWh um 34,1 %, jene für Spitzenlaststrom mit 55,6 Euro pro MWh um 31,8 % über dem jeweiligen Wert des Vorjahres. Im Vergleich dazu fielen die Anstiege im Spotmarkt etwas moderater aus. Dennoch lagen die Durchschnittspreise für Grund- bzw. Spitzenlaststrom im Geschäftsjahr 2018/19 mit 45,5 Euro pro MWh um 15,9 % bzw. mit 52,4 Euro pro MWh um 10,2 % – und damit deutlich – über den Vorjahreswerten. Auch diese Entwicklung beruhte vor allem auf dem Preisanstieg bei den CO2-Emissionszertifikaten. Die Trennung der gemeinsamen Preiszone von Österreich und Deutschland ab dem 1. Oktober 2018 hat in Österreich zu einer Steigerung des Strompreises im Vergleich zu Deutschland geführt: Laut einer Berechnung der Österreichischen Energieagentur war Strom im Großhandel in Österreich in den ersten zwölf Monaten der Trennung im Schnitt um 3,40 Euro pro MWh teurer als in Deutschland. Die Preisunterschiede wiesen dabei eine starke saisonale Schwankung auf und waren im Winterhalbjahr deutlich höher als in den Sommermonaten.

Umsatz nach Regionen1)
1) Vorjahreswerte wurden angepasst – siehe Anhang, Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Änderungen in der Darstellung des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
Geschäftsentwicklung
Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert.
Siehe auch Seite 151f
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Highlights 2018/19
- Konzernergebnis durch unbare Einmaleffekte über Vorjahresniveau
- Gesunkenes Marktzinsniveau und gestiegene Strompreise bedingten Wertaufholungen bei in der Vergangenheit wertgeminderten erneuerbaren Erzeugungsanlagen, Strombezugsrechten, Fernwärmeanlagen sowie Kundenstöcken (in Bulgarien und Nordmazedonien)
- Sehr gute Ergebnisbeiträge aus Windkraft
- Gestiegene Großhandelspreise, Entfall der Netzstabilisierung für den süddeutschen Raum sowie Preis- und Mengeneffekte im Segment Netze belasteten Ergebnisentwicklung wie prognostiziert

EBITDA nach Regionen


1) Vergleichsinformationen wurden angepasst – siehe Anhang, Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Änderungen in der Darstellung des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
Ertragslage
Die Umsatzerlöse der EVN stiegen im Geschäftsjahr 2018/19 gegenüber dem Vorjahr um 6,0 % auf 2,2 Mrd. Euro. Getragen wurde dieser Anstieg vor allem von deutlichen Zuwächsen in der erneuerbaren Erzeugung, von positiven Impulsen aus der Wärmeversorgung sowie von Bewertungseekten aus Absicherungsgeschäften für die Stromerzeugung. Einer positiven Umsatzentwicklung in Südosteuropa stand ein gegenläufiger Eekt aus der geänderten, wenn auch ergebnisneutralen Verrechnungsmethodik für den sogenannten "Ökostrom-Zuschlag" in Bulgarien gegenüber (siehe dazu auch die Erläuterungen zum Segment Südosteuropa). Rückgänge im Umsatz verzeichneten zudem auch die thermische Erzeugung und das Segment Netze.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 978,7 Mio. Euro (Vorjahr: 958,8 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz reduzierte sich damit von 46,1 % im Vorjahr auf 44,4 % im Geschäftsjahr 2018/19.
Positive Bestandsveränderungen – insbesondere im internationalen Projektgeschäft – bewirkten eine Steigerung der sonstigen betrieblichen Erträge um 19,1 % auf 117,8 Mio. Euro.
Der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger verzeichnete per Saldo einen Anstieg um 120,0 Mio. Euro. Geschuldet war dies der aufwandserhöhenden Bewertung von Absicherungsgeschäften für Primärenergieträger und CO2-Emissionszertifikate sowie höheren
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Kurzfassung |
2018/19 Mio. EUR |
2017/18 Mio. EUR |
+/– Absolut |
% | 2016/17 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse1) | 2.204,0 | 2.078,7 | 125,3 | 6,0 | 2.215,6 |
| Sonstige betriebliche Erträge1) | 117,8 | 98,9 | 18,9 | 19,1 | 101,9 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | –1.081,3 | –961,3 | –120,0 | –12,5 | –989,0 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | –280,3 | –275,1 | –5,2 | –1,9 | –313,7 |
| Personalaufwand | –338,7 | –321,7 | –17,0 | –5,3 | –316,8 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | –120,2 | –135,7 | 15,5 | 11,4 | –139,0 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
130,5 | 188,0 | –57,6 | –30,6 | 162,6 |
| EBITDA | 631,7 | 671,8 | –40,2 | –6,0 | 721,6 |
| Abschreibungen | –269,8 | –258,3 | –11,5 | –4,5 | –262,3 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | 41,6 | –20,6 | 62,2 | – | –112,5 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 403,5 | 392,9 | 10,6 | 2,7 | 346,9 |
| Finanzergebnis | –29,9 | –37,2 | 7,3 | 19,5 | –21,4 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 373,5 | 355,7 | 17,8 | 5,0 | 325,5 |
| Ertragsteuern | –46,7 | –76,1 | 29,4 | 38,7 | –53,9 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 326,9 | 279,6 | 47,3 | 16,9 | 271,5 |
| davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) | 302,4 | 254,6 | 47,8 | 18,8 | 251,0 |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 24,5 | 25,0 | –0,6 | –2,3 | 20,5 |
| Ergebnis je Aktie in EUR2) | 1,70 | 1,43 | 0,3 | 18,7 | 1,41 |
1) Vorjahreswerte wurden angepasst – siehe Anhang, Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Änderungen in der Darstellung
des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
2) Verwässert ist gleich unverwässert
vorgelagerten Netzkosten. Für eine Reduktion und damit einen gegenläufigen Eekt sorgte hingegen u. a. die erwähnte Änderung in der Verrechnung des Ökostrom-Zuschlags in Bulgarien.
Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,9 % auf 280,3 Mio. Euro.
Bedingt durch die jährlichen kollektivvertraglichen Anpassungen sowie einen Anstieg im durchschnittlichen Personalstand erhöhte sich der Personalaufwand der EVN im Jahresvergleich um 5,3 % auf 338,7 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum waren im Durchschnitt 6.908 Mitarbeiter in der EVN Gruppe beschäftigt (Vorjahr: 6.831 Mitarbeiter).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich um 11,4 % auf 120,2 Mio. Euro. Zurückzuführen ist dieser Rückgang u. a. auf geringere Forderungsabschreibungen in Südosteuropa.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter – er sank im Jahresvergleich per Saldo um 30,6 % auf 130,5 Mio. Euro – war durch gegenläufige Entwicklungen geprägt. Während der im Berichtszeitraum durch höhere Beschaungskosten und stichtagsbedingt negative Bewertungseekte aus Absicherungsgeschäften belastete Geschäftsverlauf
der EVN KG in Kombination mit einem geringeren Ergebnisbeitrag der RAG zu einem Rückgang führte, verbesserte sich der Ergebnisbeitrag der Verbund Innkraftwerke GmbH. Dies wiederum war einem operativ besseren Geschäftsverlauf sowie einer infolge des gesunkenen Marktzinsniveaus und gestiegener Strompreiserwartungen erforderlichen Wertaufholung der Beteiligung (92,2 Mio. Euro) geschuldet.
Auf Basis dieser Entwicklungen betrug das EBITDA für das Geschäftsjahr 2018/19 per Saldo 631,7 Mio. Euro. Es lag damit um 6,0 % unter dem Vorjahreswert. Während die planmäßigen Abschreibungen den hohen Investitionen entsprechend um 4,5 % auf 269,8 Mio. Euro zunahmen, führten die Werthaltigkeitsprüfungen – wie bereits am 21. Oktober 2019 ad-hoc gemeldet – zu positiven Einmaleekten infolge von Wertaufholungen. Diese ergaben sich aufgrund des gesunkenen Marktzinsniveaus sowie gestiegener Strompreiserwartungen und betrafen vor allem in der Vergangenheit wertgeminderte erneuerbare Erzeugungsanlagen, Strombezugsrechte, Fernwärmeanlagen sowie Kundenstöcke (in Bulgarien und Nordmazedonien). Die Werthaltigkeitsprüfungen, die neben den erwähnten Zuschreibungen auch Wertminderungen auf das von der EVN anteilig gehaltene Kraftwerk Walsum 10 (13,0 Mio. Euro) sowie auf weitere thermische Erzeugungsanlagen enthalten, ergaben damit in Summe einen positiven Eekt von 41,6 Mio. Euro. Somit
errechnete sich für den Berichtszeitraum ein gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % höheres EBIT von 403,5 Mio. Euro.
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Berichtszeitraum um 19,5 % auf –29,9 Mio. Euro, was insbesondere auf die gesteigerte Wertentwicklung des R 138-Fonds sowie auf ein verbessertes Beteiligungsergebnis zurückzuführen ist.
Per Saldo ergab sich damit ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 373,5 Mio. Euro, das um 5,0 % über dem Vorjahreswert lag. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 46,7 Mio. Euro (Vorjahr: 76,1 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 302,4 Mio. Euro (Vorjahr: 254,6 Mio. Euro).
Bilanz
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2019 mit 8.188,6 Mio. Euro um 4,6 % über dem Wert zum 30. September 2018. Dieser Anstieg war der Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte geschuldet, die in Summe um 6,5 % auf 7.330,9 Mio. Euro zunahmen. Wesentlicher Treiber war hier die Kursentwicklung der Verbund-Aktien (Stichtagskurs von 50,20 Euro zum 30. September 2019 im Vergleich zu 42,42 Euro zum 30. September 2018). Zudem verzeichneten die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen einen Anstieg, getrieben durch die im Berichtszeitraum höheren Investitionen sowie Wertaufholungen. Diese ergaben sich aufgrund des gesunkenen Marktzinsniveaus sowie gestiegener Strompreiserwartungen und betrafen vor allem in der Vergangenheit wertgeminderte erneuerbare Erzeugungsanlagen, Strombezugsrechte, Fernwärmeanlagen sowie in Bulgarien und Nordmazedonien die Kundenstöcke.
Bei den at Equity einbezogenen Unternehmen war ein Rückgang zu verzeichnen, da der negative Ergebnisbeitrag der EVN KG und deren geringere Ergebnisausschüttung für das Jahr 2017/18 durch den höheren Ergebnisbeitrag der Verbund Innkraftwerke GmbH nur zum Teil ausgeglichen werden konnten. Auch die übrigen
| Konzern-Bilanz Kurzfassung |
30.09.2019 Mio. EUR |
30.09.2018 Mio. EUR |
+/– Absolut |
% | 30.09.2017 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Aktiva | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 3.798,0 | 3.620,8 | 177,2 | 4,9 | 3.560,6 |
| At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen | 3.297,5 | 2.939,9 | 357,6 | 12,2 | 1.873,8 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 235,4 | 321,2 | –85,8 | –26,7 | 289,5 |
| 7.330,9 | 6.881,9 | 449,0 | 6,5 | 5.723,8 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 857,7 | 949,1 | –91,5 | –9,6 | 731,0 |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | – | – | – | – | – |
| Summe Aktiva | 8.188,6 | 7.831,1 | 357,5 | 4,6 | 6.454,9 |
| Passiva | |||||
| Eigenkapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG | 4.295,6 | 3.832,8 | 462,9 | 12,1 | 2.892,1 |
| Nicht beherrschende Anteile | 256,5 | 259,9 | –3,4 | –1,3 | 258,0 |
| 4.552,1 | 4.092,6 | 459,4 | 11,2 | 3.150,1 | |
| Langfristige Schulden | |||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 990,0 | 1.040,5 | –50,4 | –4,8 | 1.125,4 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen | 1.081,2 | 951,8 | 129,5 | 13,6 | 624,4 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse und übrige | |||||
| langfristige Verbindlichkeiten | 661,9 | 678,0 | –16,1 | –2,4 | 642,4 |
| 2.733,2 | 2.670,3 | 62,9 | 2,4 | 2.392,2 | |
| Kurzfristige Schulden | |||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 68,8 | 89,1 | –20,3 | –22,8 | 50,5 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 834,6 | 979,1 | –144,5 | –14,8 | 862,1 |
| 903,3 | 1.068,1 | –164,8 | –15,4 | 912,6 | |
| Summe Passiva | 8.188,6 | 7.831,1 | 357,5 | 4,6 | 6.454,9 |
Vermögenswerte verringerten sich gegenüber dem 30. September 2018. Ursachen dafür waren insbesondere eine Reduktion der Veranlagung in langfristige Wertpapiere im R 138-Fonds, ein Rückgang der Forderungen aus derivativen Geschäften, der die – von den gestiegenen Großhandelspreisen verursachte – geringere Bewertung von Derivaten im Energiebereich widerspiegelt, sowie die Umgliederung von Vorräten in den kurzfristigen Bereich.
Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen im Berichtszeitraum um 9,6 % auf 857,7 Mio. Euro ab, hervorgerufen vor allem durch stichtagsbedingte Rückgänge bei den Forderungen und den Veranlagungen in Cash-Fonds. Demgegenüber stiegen die Vorräte durch Zuwächse bei den nicht abgerechneten Kundenaufträgen sowie eine – durch die erwähnte Umgliederung bedingte – Zunahme der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoe.
Das Eigenkapital der EVN belief sich per 30. September 2019 auf 4.552,1 Mio. Euro und lag damit um 11,2 % über dem Vorjahreswert. Neben dem im Berichtszeitraum erzielten Ergebnis waren dafür vor allem positive Eekte aus erfolgsneutralen Bewertungen verantwortlich (insbesondere durch den Kursanstieg der Verbund-Aktien). Die Eigenkapitalquote belief sich zum 30. September 2019 auf 55,6 % (30. September 2018: 52,3 %).
Die langfristigen Schulden nahmen im Berichtszeitraum – bei gegenläufigen Entwicklungen einzelner Komponenten dieser Position – um 2,4 % auf 2.733,2 Mio. Euro zu. So stiegen die langfristigen Steuerverbindlichkeiten durch den höheren Kurswert der Verbund-Aktien, die langfristigen Personalrückstellungen erhöhten sich durch Anwendung eines niedrigeren Diskontierungssatzes, ebenso verzeichneten die vereinnahmten Baukosten- und Investitionszuschüsse Zuwächse. Demgegenüber führten die Umgliederung langfristiger Finanzverbindlichkeiten in den kurzfristigen Bereich sowie geringere langfristige Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften zu einem Rückgang.

Die kurzfristigen Schulden hingegen reduzierten sich um 15,4 % auf 903,3 Mio. Euro. Hauptgründe dafür waren Rückgänge bei den Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, den Lieferantenverbindlichkeiten, den kurzfristigen Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften sowie den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Gegenläufig wirkten höhere kurzfristige Steuerverbindlichkeiten.
Wertanalyse
Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 6,25 % angesetzt. Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im
| Wertanalyse | +/– | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | 2017/18 | % | 2016/17 | ||
| Durchschnittliches Eigenkapital | Mio. EUR | 4.322,4 | 3.621,4 | 19,4 | 2.960,4 |
| WACC nach Ertragsteuern1) 2) | % | 6,3 | 6,3 | – | 6,3 |
| Operativer ROCE (OpROCE)1) 3) | % | 5,2 | 7,7 | –2,5 | 10,2 |
| Durchschnittliches Capital Employed3) | Mio. EUR | 4.135,4 | 4.094,2 | 1,0 | 4.173,5 |
| Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT) 3) | Mio. EUR | 216,3 | 314,8 | –31,3 | 425,7 |
| EVA® | Mio. EUR | –42,1 | 58,9 | – | 164,8 |
1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC (genauer Wert: 6,25 %) wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln,
wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.
| Kapitalkennzahlen | 30.09.2019 Mio. EUR |
30.09.2018 Mio. EUR |
+/– Absolut |
% | 30.09.2017 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 990,0 | 1.040,5 | –50,4 | –4,8 | 1.125,4 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 68,4 | 89,1 | –20,6 | –23,2 | 49,2 |
| Fonds der liquiden Mittel | –246,2 | –214,5 | –31,7 | –14,8 | –221,8 |
| Lang- und kurzfristige Wertpapiere | –187,2 | –274,8 | 87,6 | 31,9 | –59,0 |
| Lang- und kurzfristige Ausleihungen | –36,8 | –42,2 | 5,4 | 12,8 | –43,9 |
| Nettofinanzverschuldung | 592,0 | 598,0 | –5,9 | –1,0 | 849,9 |
| Nettoverschuldung | 999,5 | 963,7 | 35,8 | 3,7 | 1.213,2 |
| Eigenkapital | 4.552,1 | 4.092,6 | 459,4 | 11,2 | 3.150,1 |
| Gearing (%)2) | 22,0 | 23,5 | – | –1,5 | 38,5 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten
Berichtsjahr 5,2 % (Vorjahr: 7,7 %). Der im Geschäftsjahr 2018/19 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA®) der EVN betrug –42,1 Mio. Euro (Vorjahr: 58,9 Mio. Euro).
Liquiditätslage
Die EVN hat ihre Nettoverschuldung in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert. Diese bewegt sich nunmehr – mit stichtagsbedingten Schwankungen – auf einem Niveau von etwa 1 Mrd. Euro (Nettoverschuldung inklusive langfristige Personalrückstellungen per 30. September 2019: 999,5 Mio. Euro). Auf dieser Basis und dank des – nicht zuletzt durch den Kursanstieg der Verbund-Aktie – neuerlich gestiegenen Eigenkapitals nahm die Gearing Ratio von 23,5 % auf 22,0 % ab.
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von rund 92,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2019 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Für die als strategische Liquiditätsreserve vorgesehene syndizierte Kreditlinie wurde im Mai 2019 die im Kreditvertrag enthaltene Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr genutzt; dadurch wurde das Laufzeitende auf Mai 2024 (statt bisher Mai 2023) erstreckt. Die Restlaufzeiten der mit sieben Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu drei Jahre. Die solide Ausstattung mit Liquiditätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und Flexibilität der EVN Gruppe.
Geldflussrechnung
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN reduzierte sich im Berichtszeitraum um 1,8 % auf 550,5 Mio. Euro. Während hier der Anstieg im Ergebnis vor Ertragsteuern und das geringere nicht zahlungswirksame Ergebnis der at Equity einbezogenen Unterneh-
Nettoverschuldung und Gearing
Mio. EUR und %

Zur Zusammensetzung und Fälligkeit der langfristigen Finanzverbindlichkeiten siehe Seite 185f
men positiv wirkten, sorgten die durch Werthaltigkeitsprüfungen reduzierten Abschreibungen für einen gegenläufigen Eekt.
Mit 429,7 Mio. Euro (Vorjahr: 603,5 Mio. Euro) zeigte sich der Cash Flow aus dem operativen Bereich durch die stichtagsbedingt negative Entwicklung des Working Capital belastet.
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug –207,1 Mio. Euro (Vorjahr: –457,1 Mio. Euro). Wesentlicher Treiber der hier verzeichneten Veränderung waren die Veranlagungen in Cash-Fonds und in Wertpapiere des R 138-Fonds: Einer Erhöhung im Vorjahr folgte nun im Berichtszeitraum eine Reduktion. Die Nettoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte – mit Schwerpunkten in den Bereichen Netzinfrastruktur, Windkraft und Trinkwasserversorgung – bewegten sich hingegen über dem Vorjahresniveau.
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich im Berichtszeitraum auf –191,0 Mio. Euro (Vorjahr: –153,5 Mio. Euro). In diesem Betrag sind auch die Dividendenzahlungen für das Geschäftsjahr 2017/18 an die Aktionäre der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile sowie planmäßige Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten berücksichtigt.
In Summe errechnet sich für das Geschäftsjahr 2018/19 ein Cash Flow von 31,5 Mio. Euro. Die liquiden Mittel beliefen sich per 30. September 2019 auf 246,2 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVN Gruppe vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 492,0 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.
Investitionstätigkeit
Das Investitionsvolumen der EVN lag im Geschäftsjahr 2018/19 mit 391,4 Mio. Euro um 9,8 % über jenem der Vergleichsperiode. Der Strategie entsprechend wurden die Investitionen schwerpunktmäßig in Niederösterreich in den Bereichen Strom- und Gasnetze, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser getätigt.
Die – im Vorjahresvergleich gestiegenen – Investitionen im Segment Energie umfassten dabei u. a. den weiteren Ausbau der Fernwärmenetze in den Wiener Umlandgemeinden und den Bau
überregionaler Fernwärmeverbindungsleitungen in der Thermenregion und im mittleren Schwarzatal.
Im Segment Erzeugung, dessen Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr ebenfalls gesteigert wurde, liegt der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftkapazitäten in Niederösterreich. So hat die EVN im Berichtszeitraum fünf neue Windparks in Gänserndorf West (der dortige Windpark wurde im Zuge eines Repowerings vollständig erneuert und auf den neuesten Stand der Technik gebracht), Au am Leithaberge, Obersiebenbrunn, Markgrafneusiedl und Glinzendorf fertiggestellt und verfügte per 30. September 2019 über eine Windkraft-Erzeugungskapazität von insgesamt 367 MW (30. September 2018: 318 MW). Dadurch hat die EVN ihr Ausbau-Zwischenziel auf dem Weg in Richtung der angestrebten 500 MW Windkraftkapazität vorzeitig erreicht.
Einen deutlichen Anstieg verzeichneten die Investitionen in die Netzinfrastruktur in Niederösterreich, die in der Unternehmensstrategie der EVN einen zentralen Schwerpunkt bilden und einen wesentlichen Beitrag zu verlässlicher Versorgungssicherheit und -qualität leisten sollen. Wichtige Projekte waren hier im Berichtszeitraum u. a. der Umbau der Umspannwerke Gerstl und
| Konzern-Geldflussrechnung Kurzfassung |
2018/19 Mio. EUR |
2017/18 Mio. EUR |
+/– Absolut |
% | 2016/17 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 373,5 | 355,7 | 17,8 | 5,0 | 325,5 |
| Unbare Ergebniskomponenten | 176,9 | 204,6 | –27,7 | –13,5 | 246,8 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 550,5 | 560,3 | –9,8 | –1,8 | 572,3 |
| Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen | –114,2 | 45,2 | –159,4 | – | –52,8 |
| Zahlungen für Ertragsteuern | –6,6 | –2,0 | –4,6 | – | –10,5 |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 429,7 | 603,5 | –173,9 | –28,8 | 508,9 |
| Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse |
–321,8 | –262,3 | –59,6 | –22,7 | –144,5 |
| Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten |
65,4 | –54,3 | 119,7 | – | –1,0 |
| Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren | 49,3 | –140,6 | 189,9 | – | 74,9 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –207,1 | –457,1 | 250,0 | 54,7 | –70,6 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –191,0 | –153,5 | –37,5 | –24,4 | –439,9 |
| Cash Flow gesamt | 31,5 | –7,1 | 38,7 | – | –1,6 |
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode | 214,5 | 221,8 | –7,3 | –3,3 | 223,5 |
| Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | 0,2 | –0,1 | 0,3 | – | –0,1 |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode | 246,2 | 214,5 | 31,7 | 14,8 | 221,8 |
| Investitionsschwerpunkte1) | 2018/19 2017/18 |
+/– | 2016/17 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Energie | 25,6 | 19,2 | 6,4 | 33,3 | 20,0 |
| Erzeugung | 62,2 | 54,6 | 7,6 | 13,9 | 24,6 |
| davon erneuerbare Energie in Niederösterreich | 51,7 | 43,3 | 8,4 | 19,3 | 13,7 |
| davon thermische Kraftwerke | 10,5 | 11,1 | –0,6 | –5,1 | 10,3 |
| Netze | 201,7 | 171,6 | 30,1 | 17,6 | 153,3 |
| davon Stromnetz | 134,6 | 108,6 | 26,0 | 23,9 | 101,8 |
| davon Gasnetz | 43,7 | 40,6 | 3,1 | 7,6 | 35,8 |
| davon Kabel-TV und Telekommunikation | 23,4 | 22,3 | 1,1 | 5,0 | 15,7 |
| Südosteuropa | 81,1 | 86,4 | –5,2 | –6,1 | 92,0 |
| Umwelt | 17,4 | 20,7 | –3,3 | –16,0 | 11,5 |
| davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze für Trinkwasser |
14,8 | 17,3 | –2,4 | –14,1 | 8,3 |
| Alle sonstigen Segmente | 3,5 | 4,0 | –0,5 | –12,5 | 2,3 |
| Summe | 391,4 | 356,4 | 35,1 | 9,8 | 303,8 |
1) Nach Konsolidierung
GRI-Indikator: 203-1
Struktur der Investitionen


Wilhelmsburg sowie die Erweiterung des Umspannwerks Bisamberg. Ebenso konnte die Erneuerung einer 110-kV-Leitung zwischen Gresten und Pottenbrunn mit einer Gesamtlänge von knapp 50 km sowie die Errichtung eines neuen Umspannwerks mit 110-kV-Leitungseinbindung in Wöllersdorf fertiggestellt werden.
Die – im Vorjahresvergleich weitgehend stabilen – Investitionen der EVN im Segment Südosteuropa betrafen im Wesentlichen Neuanschlüsse, den Austausch von Zählern sowie Ausbaumaßnahmen im Verteilnetz im Interesse der Versorgungssicherheit.
Im Einklang mit der strategischen Ausrichtung der EVN umfassen die Investitionen im Segment Umwelt primär die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Schwerpunkte waren hier der Bau neuer Transportleitungen im Wiener Umland, dessen Bevölkerungszahlen seit Jahren stark steigen. Zudem ging im Berichtszeitraum die neue Naturfilteranlage auf dem Brunnenfeld Wienerherberg – sie versorgt 18 Gemeinden mit hochwertigem Trinkwasser – vom Probein den Normalbetrieb über. Für eine weitere solche Naturfilteranlage zur natürlichen Reduktion der Wasserhärte erfolgte in Petronell der Spatenstich. Stichtagsbedingt lagen die Investitionen im Segment Umwelt leicht unter dem Vorjahreswert.
Innovation, Forschung und Entwicklung
Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insgesamt wurden in der Berichtsperiode 1,2 Mio. Euro (davon 8,1 % über Förderungen; Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Neben der Umsetzung eines Blockchain-Prototyps lag der Fokus dabei auf der Erprobung und Umsetzung technologischer Lösungen, die zur weiteren Stärkung der Versorgungssicherheit beitragen. Dazu zählten u. a.:
• Batteriespeicherprojekt im Windpark Prottes: Der Vorteil der hier testweise eingesetzten und neuartigen Batterie liegt darin, dass sie im Millisekundenbereich arbeitet und deshalb rasch auf Laständerungen im Netz reagieren kann. Der Einsatz eines solchen Speichers erlaubt es beispielsweise, die Netzfrequenz zu stabilisieren und Spannungsschwankungen zu kompensieren. In diesem Projekt wurden gemeinsam mit den Projektpartnern alle Funktionen des Batteriespeichers getestet und dabei seine grundsätzliche Eignung für verschiedene Aufgaben der Netzstabilisierung – etwa Spannungshaltung, Blindstromkompensation, Ausgleich zwischen den Phasen, Frequenzstabilisierung oder Funktion als virtuelle Schwungmasse – überprüft. Ebenso erfolgten Kurzschlusstests auf der 30-kV- und der 110-kV-Spannungsebene. Diese lieferten interessante und für den Einsatz von Speichern im Netz wichtige Erkenntnisse hinsichtlich des Verhaltens bei Auftreten eines Kurzschlusses. Auch ein Schwarzstart- und Inselbetriebstest wurde durchgeführt. Dazu wurden ein Netzausfall (Blackout) simuliert und ein lokales Netz aus Batteriespeicher und Windrädern des benachbarten Windparks Prottes/Ollersdorf aufgebaut. Dabei zeigte sich der Batteriespeicher in der Lage, den für das Anfahren der Windkraftanlagen benötigten Strom zu liefern. Nachdem diese in Betrieb gegangen waren, wurde der erzeugte Strom in der Großbatterie gespeichert. Damit konnte die prinzipielle Eignung der Batterieanlage zum dezentralen Aufbau eines Netzes nachgewiesen werden.
In den bis August 2019 durchgeführten Dauerbetriebstests wurden in Kooperation mit der TU Wien und dem Austrian Institute of Technology (AIT) mehrere Funktionen des Batteriespeichers kombiniert, um dessen Leistungsfähigkeit und Flexibilität im Einsatz wesentlich zu erhöhen. Mit diesem neuen multimodalen Betrieb kann künftig eine Kostenoptimierung erzielt werden. Innovativ ist insbesondere die Bereitstellung einer Momentanreserve (virtuelle Schwungmasse), die derzeit von Großkraftwerken erbracht wird und in Zukunft – nach Abschaltung von Großkraftwerken – in anderer Weise bereitgestellt werden muss. Der größte Nutzen für Endkunden besteht darin, dass mit Großbatteriespeichern eine Technologie zur Verfügung steht, die bei steigendem Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern und Wegfall von Großkraftwerken künftig einen wichtigen Beitrag für eine stabile Stromversorgung leisten kann.
- Technologien zur Stabilisierung im Verteilnetz: Durch die zunehmende Anzahl dezentraler Erzeugungsanlagen und die immer stärkere Durchdringung des Energiesystems mit E-Mobilität und Wärmepumpen kann es im Niederspannungsnetz zu Verletzungen der zulässigen Spannungsgrenzwerte kommen. Neben der herkömmlichen Lösung in Form eines weiteren Netzausbaus kann die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Teil auch durch innovative Technologien gesichert werden. Dazu wurden diverse Pilotversuche durchgeführt und alle Netzdaten erfasst. Neben der Kombination eines regelbaren Ortsnetztransformators (RONT) mit dem intelligenten Verteilnetz-Managementsystem iNES wurde dabei zusätzlich der Einsatz eines Längsreglers – einer weiteren Technologie zur Stabilisierung im Niederspannungsnetz – getestet. Vor allem die Kommunikation mit den dezentralen Messstellen der EVN und die Auswirkungen auf die Netzstabilität wurden dabei untersucht.
- Optimierungsassistent joulie: Das Produkt joulie ermöglicht es Privatkunden erstmals, ihre individuelle dezentrale Stromversorgung (Photovoltaik-Anlage, Batterie, Wärmepumpe, Warmwasser und E-Mobilität) online zu planen und zu optimieren und damit auch Geld auf dem Energiemarkt zu verdienen. Ihre Anlagen werden Teil eines virtuellen Kraftwerks und leisten damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Das Echtzeit-Kraftwerksoptimierungssystem EZISSE für den Energiehandel der EVN ermöglicht über den beim Kunden installierten joulie-Optimierungsassistenten eine automatisierte Echtzeit-Einbindung in das virtuelle Kraftwerk. Via App oder Webportal hat der Kunde dabei jederzeit die volle Kontrolle über sein System und erhält zudem in Echtzeit einen Überblick über alle wichtigen Anlagendaten, Komponenten und Energieströme (Erzeugung, Verbrauch, Ladezustand des Batteriespeichers, Einspeisung ins Netz, Eigenversorgungsgrad).
Diese innovative Eigenentwicklung der EVN leistet einen wertvollen Beitrag im Sinn der globalen Nachhaltigkeitsziele:
- Bezahlbare und saubere Energie: Endkunden erhalten mit joulie vereinfachten Zugang zu verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energieversorgung.
- Maßnahmen zum Klimaschutz: joulie macht erneuerbare Energiesysteme skalierbar und leistet damit auch einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel.
- Nachhaltige Städte und Gemeinden und nachhaltiges Leben auf dem Land: Förderung der regionalen Wertschöpfung durch die Zusammenarbeit mit regionalen Partnern bei der Installation.
joulie wurde im vergangenen Geschäftsjahr mehrfach ausgezeichnet:
- Erster Platz beim Green and Blue Building Award
- Nominierung für den ICEBERG Innovation Leadership Award
- Entsendung zum Staatspreis für Innovation im Rahmen des Niederösterreichischen Innovationspreises
- Top-Drei-Platzierung beim VERENA Preis im Rahmen des Staatspreises für Innovation
Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Förderquote1)

Förderquote
Aufwand Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
• All-Electricity-Projekt E-Mobilität Echsenbach: Bereits im vergangenen Jahr hatte die EVN im Rahmen eines ersten einschlägigen Feldversuchs in Seitenstetten analysiert und dokumentiert, wie sich die gleichzeitige Ladung zahlreicher E-Autos bzw. die parallele Einspeisung mehrerer Photovoltaik-Anlagen auf die Netzstabilität auswirken. Dabei wurde nachgewiesen, dass die gesteigerte Eigenerzeugung bei gleichzeitiger Einspeisung im Verteilnetz Spuren in Form von Spannungsschwankungen und Spitzenlasten hinterlässt. Um die optimale Versorgungssicherheit für die Kunden der EVN auch künftig zu gewährleisten und zugleich den Systemausbau in Richtung erneuerbare Erzeugung sowie den Ausbau der E-Mobilität proaktiv zu unterstützen, wurde nun im Berichtszeitraum das Kooperationsprojekt E-Mobilität Echsenbach als Folge-Feldversuch umgesetzt. Im Einklang mit den Zielen der #mission2030 verfolgen die Netz Niederösterreich GmbH und die gesamte EVN Gruppe die nahtlose Integration von erneuerbarer Erzeugung, E-Mobilität und Wärmepumpen bei Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit für die Kunden.
Kernpunkt des Forschungsprojekts waren umfassende Messungen und Analysen sowohl bei den teilnehmenden Kunden als auch im Niederspannungsnetz in Echsenbach. Dort wurden 24 Haushalte einer Einfamilienhaussiedlung mit E-Autos ausgestattet, um ein Szenario zu erproben, in dem die Mobilität mit konventionellen Antrieben durch E-Mobilität ersetzt wird. Erstmals wurde im Rahmen des Projekts auch das neue Konzept der sogenannten "P(U)-Regelung" erfolgreich umgesetzt: Es reduziert die Ladeleistung der E-Autos bei absinkender Spannung und schützt dadurch das Netz vor möglichen Ausfällen.
Zusätzlich zu den Projektpartnern, die von der Planung über die Umsetzung in Form der Feldtests bis hin zur Abschlussphase involviert waren, wurde begleitend die wissenschaftliche Expertise der TU Wien und des Austrian Institute of Technology (AIT) herangezogen, um fundierte Schlüsse aus den gewonnenen Daten zu ziehen und daraus im Dialog – auch mit den teilnehmenden Kunden – geeignete Maßnahmen abzuleiten. Die Erkenntnisse aus dem Projekt fließen nun in den weiteren Ausbau der Netze ein und sollen die Integration fluktuierender erneuerbarer Erzeugung bestmöglich unterstützen und dabei helfen, E-Mobilität flächendeckend zu etablieren. Zudem können anhand der gewonnenen Erkenntnisse und Messergebnisse neue regulatorische Standards und Normen definiert werden. Das Projekt E-Mobilität Echsenbach stellt einen wichtigen Grundstein für weitere Innovationsprojekte rund um das Thema Strom im Kontext der Energiewende dar.
Bei der Entwicklung und Durchführung von Innovationsprojekten hat die EVN stets den Menschen im Blick. Im Design-Thinking-Prozess verbindet sie daher gezielt technologische Machbarkeit mit wirtschaftlicher Vermarktbarkeit und Attraktivität für den Menschen und bewertet den Prozess immer aus Gesamtsicht. Wesentlich dabei ist vor allem ein kooperativer Ansatz: So sind der Vorstand und das mittlere Management zwar wichtige Partner im Innovationsprozess und die wichtigsten Mentoren und Unterstützer für die Umsetzung innovativer Lösungen. Der Prozess läuft allerdings in zwei Richtungen: Die Top-down-Inputs aus der Führungsebene werden nämlich gezielt mit von den Mitarbeitern eingebrachten Bottom-up-Lösungsansätzen vereint. Dazu holt die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, in der das konzernweite Innovationsmanagement verankert ist, laufend Inputs der Führungsebene zu konkreten Handlungsfeldern ein. Gleichzeitig bietet sie Mitarbeitern die Möglichkeit, mittels unterschiedlicher Innovationsinstrumente am Innovationsprozess aktiv mitzuwirken und damit einen zusätzlichen Beitrag zur Unternehmensentwicklung zu leisten. So wurden Praktikanten der EVN im Rahmen ihrer Tätigkeit in der sogenannten "Innovationschallenge" motiviert, sich eingehend mit Themen rund um Kundenservice, Digitalisierung und digitale Medien zu befassen. Sie entwickelten in kleinen, jeweils durch einen EVN Coach unterstützten Teams spannende neue Konzepte und Lösungen für die Energiekunden der Zukunft.
Risikomanagement
Risikodefinition
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Risikomanagementprozess
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
- Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
- Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
- Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
- Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision
Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Aairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Ocer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Konzernrisikoausschuss und Kontrolle
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
GRI-Indikator: GRI 102-30
Risikoprofil
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategieund Planungs- sowie sonstige Risiken. Aufgrund des hohen Stellenwerts von Nachhaltigkeit in der EVN fließen Nachhaltigkeitsrisiken als Querschnittsmaterie in alle Risikokategorien mit ein und werden integriert berichtet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
Erweiterung der Risikoinventur gemäß NaDiVeG
Bereits vor Inkrafttreten des NaDiVeG wurden in den einzelnen Risikokategorien stets auch potenzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten erfasst und analysiert (z. B. Risiken für die Versorgungssicherheit, Mitarbeiter- oder Umweltrisiken). Ab dem Geschäftsjahr 2017/18 wurde die Risikoinventur im Sinn des NaDiVeG dahingehend vertieft, dass potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen aus der Geschäftstätigkeit der EVN und ihren Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet wurden. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Zu den wesentlichen Auswirkungen im Sinn des NaDiVeG siehe Seite 21
Gesamtrisikoprofil
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.
Wesentliche Merkmale des internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme | ||
|---|---|---|---|---|
| Markt- und Wettbewerbsrisiken | ||||
| Deckungsbeitragsrisiko (Preis- und Mengene«ekte) |
Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs und Absatzpreise (insb. für Energieträger) • Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb) • Rückgang der Eigenerzeugung • Rückgang des Projektvolumens im Umweltbereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Res sourcen für Infrastrukturprojekte oder Nichtberück sichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen) |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerkskapazitäten |
||
| Lieferantenrisiko | Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen |
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise |
||
| Finanzrisiken1) | ||||
| Fremdwährungsrisiken | Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungsumrech nung im Konzernabschluss; nicht währungskonforme Finanzierung von Konzerngesellschaften |
Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente | ||
| Liquiditäts-, Cash-Flow- und Finanzierungsrisiko |
Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/ Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können |
Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien) |
||
| Preis-/Kursänderungsrisiken | Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z.B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteili gungen (z.B. Verbund AG, Burgenland Holding AG) |
Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien |
||
| Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) |
Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner |
||
| Beteiligungsrisiken | Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäfts nahen Beteiligungsgesellschaft |
Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungs gesellschaft |
||
| Rating-Veränderung | Bei Verringerung der Rating-Einstufung höhere Refinanzierungskosten |
Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanzkennzahlen |
||
| Zinsänderungsrisiken | Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife |
Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen |
||
| Wertminderungs-/Impairment-Risiken | Wertberichtigung von Forderungen; Wertminderung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeugungsanla gen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlich keit/Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig) |
Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen | ||
| Haftungsrisiko | Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten |
Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring |
1) Zum Einsatz von Finanzinstrumenten siehe auch Seite 199 f und Seite 205 ff
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme | ||
|---|---|---|---|---|
| Strategie- und Planungsrisiken | ||||
| Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologierisiko Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnissen; Investitionen in die "falschen" Technologien |
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik |
|||
| Planungsrisiko | Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollständi gen Annahmen; Opportunitätsverluste |
Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip |
||
| Organisatorische Risiken | Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt stellen; Doppelgleisigkeiten |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS) |
||
| Betriebsrisiken | ||||
| Infrastrukturrisiken | Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen |
Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
||
| Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle |
Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/ Unfälle |
Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instandhaltung der Netzkapazitäten |
||
| IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) |
Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe |
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prü fung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen |
||
| Mitarbeiterrisiken | Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahres abschlussposten |
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS) |
||
| Umfeldrisiken | ||||
| Veränderung der politischen und rechtlichen Gesetzgebungs-, regulatorische und Rahmenbedingungen sowie des regulatorischen politische Risiken Umfelds (z.B. Umweltgesetze, wechselnde recht liche Rahmenbedingungen, Änderung des Förder regimes, Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und wirtschaftliche Instabilität; Netz betrieb: Nichtanerkennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netztarif durch den Regulator |
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungsverrechnung |
|||
| Rechts- und Prozessrisiko | Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts rechtliche Prüfungen |
Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung |
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| Soziales und gesamtwirtschaftliches Umfeld |
Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanzkrise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit |
Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen |
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| Vertragsrisiken | Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertrags risiko aus Finanzierungsverträgen |
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring |
Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung
| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme | ||
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Risiken | ||||
| Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance, Datenschutzrechtliche Vorfälle |
Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance Organisation |
||
| Projektrisiko | Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten |
Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt management |
||
| Co-Investment-Risiko | Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunternehmen |
|||
| Sabotage z.B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Sabotage Müllverbrennungsanlagen |
Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte |
|||
| Imagerisiko | Reputationsschaden | Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung |
GRI-Indikator: GRI 102-15
Kontrollumfeld
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugrisberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Information, Kommunikation und Überwachung
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den
Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Ezienz und Eektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
GRI-Indikatoren: GRI 102-31, GRI 102-33
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.
Siehe Seite 1
Angaben gemäß § 243a UGB
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- Per 30. September 2019 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
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- Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.
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- Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist der EnBW Trust e.V., ein im Vereinsregister des Amtsgerichts Mannheim unter VR 3737 eingetragener Verein mit Sitz in Karlsruhe, der zum 30. September 2019 Aktien im Ausmaß von 28,6 % des Grundkapitals treuhändig für die EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 107956, hielt. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zu diesem Stichtag 1,0 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,4 %.
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- Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
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- Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
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- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens zehn und höchstens fünfzehn Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
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- Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, bestanden im Geschäftsjahr 2018/19 nicht. Der Ordnung halber wird festgehalten, dass die von der Hauptversammlung beschlossene Ermächtigung des Vorstands, auf Inhaber lautende eigene Stückaktien zum Zweck (i) der Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie (ii) gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG (zweckfreier Erwerb) im Ausmaß von insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der EVN zu erwerben, durch Zeitablauf bereits im Geschäftsjahr 2017/18 endete. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
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- Aufgrund der oben, insbesondere in Punkt 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
-
- Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019/20
Die EVN setzt bereits seit einigen Jahren vor allem auf zwei zentrale strategische Schwerpunkte, um die Transformation des Energiesystems aktiv mitzugestalten: Zum einen verfolgt sie das Ziel, ihre erneuerbare Erzeugungskapazität stark auszubauen, zum anderen investiert sie massiv in ihre Netzinfrastruktur, um die besonders in Niederösterreich stark zunehmende dezentrale Erzeugung zu integrieren.
Nachdem die EVN bereits per 30. September 2019 und damit ein Jahr früher als geplant ihr Zwischenziel von rund 370 MW installierter Windkraft-Kapazität erreicht hat, setzt sie nun den Ausbau in Richtung der angestrebten 500 MW fort. Entsprechende Rahmenbedingungen vorausgesetzt, sollte dieses Ziel bis Ende 2023 erreichbar sein. Grundlage für diesen Ausbau ist eine Projekt-Pipeline mit bereits entwickelten und teils auch schon behördlich genehmigten Projekten an attraktiven Windstandorten in Niederösterreich. Zudem prüft die EVN auch die Realisierbarkeit von großflächigen Photovoltaik-Anlagen in ihren Versorgungsgebieten.
Während die EVN damit auch im Geschäftsjahr 2019/20 intensiv am weiteren Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten arbeiten wird, stehen die künftigen Aktivitäten im Bereich der thermischen Kraftwerke in Niederösterreich unter dem Eindruck der im Geschäftsjahr 2018/19 getroenen Entscheidungen: Angesichts der vorzeitigen Schließung des Steinkohlekraftwerks Dürnrohr und der Konservierung jener thermischen Kapazitäten in den Kraftwerken Theiß und Korneuburg, die nicht mehr vertraglich als Reservekapazität bereitgehalten werden, dienen nur mehr
430 MW in Theiß als Reservekapazität für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber. Der zugrunde liegende Vertrag läuft vorerst bis September 2021.
Im Bereich ihrer Stromnetze wird die EVN den erwähnten Investitionsschwerpunkt fortführen. Durch die Ausrollung der Smart Meters in Niederösterreich beginnt hier ein zusätzlicher Investitionszyklus, sodass das bereits sehr hohe Investitionsvolumen im Geschäftsjahr 2019/20 weiter zulegen wird. Gerade diese Investitionen entsprechen jedoch der Zielsetzung, weiterhin in hohem Ausmaß Ergebnisbeiträge aus regulierten und stabilen Geschäftsfeldern im niederösterreichischen Heimmarkt zu erwirtschaften. Demselben Ziel dient auch die fortgesetzte Investitionsinitiative der EVN zur weiteren Verbesserung von Versorgungssicherheit und -qualität in der Trinkwasserversorgung.
Im internationalen Projektgeschäft wird sich die EVN – neben der Abwicklung bereits bestehender Aufträge – vor allem auf das erwartete Großprojekt in Kuwait konzentrieren. Als weiteres attraktives Zukunftsthema in diesem Bereich gelten Projekte und Ausschreibungen für Anlagen zur thermischen Klärschlammverwertung.
Unter der Annahme von durchschnittlichen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet die EVN für das Geschäftsjahr 2019/20 ein Konzernergebnis in einer Bandbreite von 200 bis 230 Mio. Euro. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist auf die im Geschäftsjahr 2018/19 berücksichtigten positiven Bewertungseekte im Ausmaß von rund 110 Mio. Euro nach Steuern zurückzuführen. Für das Ergebnis aus der operativen Geschäftstätigkeit wird damit eine konstante Entwicklung erwartet.
Maria Enzersdorf, am 18. November 2019
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Segmentberichterstattung
Überblick
Die Konzernstruktur der EVN umfasst sechs berichtspflichtige Segmente. Deren Abgrenzung bzw. Definition erfolgt gemäß IFRS 8 Geschäftssegmente ausschließlich auf Grundlage der internen Organisations- und Berichtsstruktur.
Im Segment Alle sonstigen Segmente werden dabei alle jene Geschäftstätigkeiten zusammengefasst, die mangels Überschreiten der quantitativen Schwellenwerte nicht separat berichtspflichtig sind.
| Geschäftsbereiche | Segmente | Wesentliche Aktivitäten • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und auf Großhandelsmärkten • Wärmeproduktion und -verkauf • 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH1) • Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG)1) |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | ||||
| Erzeugung | • Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen Standorten • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich2) • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH (Deutschland)1) • 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 (Deutschland)3) • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1) |
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| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich • Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland |
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| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromerzeugung aus Wasserkraft in Nordmazedonien • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien • Energiehandel für die gesamte Region |
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| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung |
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| Sonstige Geschäftsaktivitäten |
Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG Austria AG (RAG)1) • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG; diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt1) • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG4) • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Die bis dahin im Segment Umwelt abgebildete thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr wird seit dem vierten Quartal 2017/18 dem Segment Erzeugung zugeordnet.
3) Die Beteiligung an der Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wird als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet.
4) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzern | GWh | 2018/19 | 2017/18 | Absolut | % | 2016/17 |
| Stromerzeugung | 5.594 | 5.526 | 68 | 1,2 | 6.059 | |
| davon erneuerbare Energie | 2.315 | 2.213 | 102 | 4,6 | 2.093 | |
| davon Wärmekraftwerke | 3.279 | 3.313 | –34 | –1,0 | 3.966 | |
| Netzabsatz | ||||||
| Strom | 22.734 | 22.520 | 214 | 1,0 | 22.622 | |
| Erdgas1) | 16.080 | 17.126 | –1.046 | –6,1 | 18.777 | |
| Energieverkauf an Endkunden | ||||||
| Strom | 19.924 | 18.413 | 1.511 | 8,2 | 18.544 | |
| davon Mittel- und Westeuropa2) | 7.941 | 7.080 | 861 | 12,2 | 6.493 | |
| davon Südosteuropa | 11.983 | 11.333 | 650 | 5,7 | 12.051 | |
| Erdgas | 5.083 | 5.178 | –95 | –1,8 | 5.744 | |
| Wärme | 2.196 | 2.219 | –23 | –1,0 | 2.293 | |
| davon Mittel- und Westeuropa2) | 1.987 | 2.011 | –24 | –1,2 | 2.062 | |
| davon Südosteuropa | 209 | 208 | 2 | 0,8 | 231 | |
1) Inkl. Netzabsatz an Kraftwerke der EVN
2) Mittel- und Westeuropa beinhaltet Österreich und Deutschland.
Energie
Highlights 2018/19
- Zuwachs im Stromabsatz; Rückgänge im Erdgas- und Wärmeabsatz durch milde Temperaturen
- Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften
- Positiver Einmaleffekt durch Wertaufholungen bei Fernwärmeanlagen
- EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter Vorjahresniveau
Mengenentwicklung im Energieabsatz
Der Energieabsatz der EVN an Endkunden entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018/19 uneinheitlich. Während der Stromabsatz aufgrund höherer Nachfrage bei den Industriekunden um insgesamt 12,2 % auf 7.941 GWh gesteigert werden konnte, führten die im langjährigen Vergleich milden Temperaturen beim Erdgasund Wärmeabsatz zu Rückgängen von 2,1 % bzw. 1,2 % auf 4.974 GWh bzw. 1.987 GWh.
Umsatzentwicklung
Die Umsatzentwicklung des Segments Energie wird maßgeblich von der hier abgebildeten Vermarktung des Stroms aus eigenen thermischen Kraftwerken beeinflusst. Diese ging im Berichtszeitraum spürbar zurück, da jene Kapazitäten in den Wärmekraftwerken Theiß und Korneuburg, die nicht mehr vertraglich als Reservekapazität bereitgehalten werden, per 1. Oktober 2018 konserviert wurden und die restliche betriebsbereite Kapazität von 430 MW in Theiß ausschließlich zum Engpassmanagement für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber eingesetzt wurde. Der dadurch bewirkte Umsatzrückgang konnte jedoch durch positive E¢ekte aus der Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften sowie durch Zuwächse in der Wärmeversorgung und im Erdgashandel kompensiert werden. In Summe nahmen die Umsatzerlöse des Segments daher um 18,9 % auf 573,5 Mio. Euro zu.
Operativer Aufwand
Der operative Aufwand erhöhte sich um 20,7 % auf 625,8 Mio. Euro, getrieben vor allem durch die stichtagsbedingte Bewertung von Absicherungsgeschäften für Primärenergieträger und CO2-Emissionszertifikate.
| Kennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Energie | 2018/19 | 2017/18 | Absolut | % | 2016/17 | |
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | |||||
| Stromabsatz | 7.941 | 7.080 | 861 | 12,2 | 6.493 | |
| Erdgasabsatz | 4.974 | 5.083 | –109 | –2,2 | 5.660 | |
| Wärmeabsatz | 1.987 | 2.011 | –24 | –1,2 | 2.062 | |
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | |||||
| Außenumsatz1) | 569,4 | 463,0 | 106,4 | 23,0 | 512,0 | |
| Innenumsatz | 4,1 | 19,4 | –15,3 | –78,7 | 8,4 | |
| Gesamtumsatz1) | 573,5 | 482,4 | 91,1 | 18,9 | 520,5 | |
| Operativer Aufwand1) | –625,8 | –518,5 | –107,3 | –20,7 | –518,1 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen | ||||||
| Unternehmen mit operativem Charakter | –32,7 | 117,0 | –149,7 | – | 99,4 | |
| EBITDA | –85,0 | 80,8 | –165,8 | – | 101,8 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus | ||||||
| Werthaltigkeitsprüfungen | –12,2 | –23,4 | 11,2 | 47,7 | –27,9 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | –97,2 | 57,4 | –154,7 | – | 73,9 | |
| Finanzergebnis | –2,2 | –3,3 | 1,1 | 33,6 | –2,7 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –99,4 | 54,2 | –153,6 | – | 71,2 | |
| Gesamtvermögen | 827,6 | 862,7 | –35,1 | –4,1 | 696,3 | |
| Gesamtschulden | 696,5 | 764,6 | –68,1 | –8,9 | 599,2 | |
| Investitionen2) | 26,4 | 19,5 | 6,9 | 35,3 | 20,0 |
1) Vorjahreswerte wurden angepasst – siehe Anhang, Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Änderungen in der Darstellung
des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter betrug im Berichtszeitraum –32,7 Mio. Euro (Vorjahr: 117,0 Mio. Euro). Ausschlaggebend für diesen Rückgang waren vor allem höhere Energiebescha¢ungspreise und negative E¢ekte aus der Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften der EVN KG.
Operatives Ergebnis
Per Saldo ergab sich für das Segment ein EBITDA in Höhe von –85,0 Mio. Euro (Vorjahr: 80,8 Mio. Euro). Die Abschreibungen einschließlich der E¢ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nahmen um 47,7 % auf 12,2 Mio. Euro ab. Während die hier enthaltenen planmäßigen Abschreibungen nahezu stabil blieben, machte das ge sunkene Marktzinsniveau Zuschreibungen bei Fernwärmeanlagen erforderlich, für die in der Vergangenheit Wertminderungen erfolgt waren. Neben diesem positiven Einmale¢ekt fällt zusätzlich ins Gewicht, dass der Vorjahreswert durch Wertminderungen auf Fernwärmeanlagen beeinflusst gewesen war. In Summe errechnete sich daraus ein Segment-EBIT von –97,2 Mio. Euro (Vorjahr: 57,4 Mio. Euro).
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis verbesserte sich um 33,6 % auf –2,2 Mio. Euro. Damit lag das Ergebnis vor Ertragsteuern in der Berichtsperiode insgesamt bei –99,4 Mio. Euro (Vorjahr: 54,2 Mio. Euro).
Investitionen
Das Investitionsvolumen des Segments stieg im Vorjahresvergleich um 35,3 % auf 26,4 Mio. Euro. Es betraf ausschließlich den Anlagenund Netzausbau im Wärmebereich.
Ausblick
Im Geschäftsjahr 2018/19 war das Vertriebsergebnis maßgeblich durch die in den letzten eineinhalb Jahren stark gestiegenen Großhandelspreise belastet. Diese führten zu höheren Bescha¢ungskosten sowie zu negativen E¢ekten aus der Stichtagsbewertung von Absicherungsgeschäften der EVN KG. Durch geringere E¢ekte aus der Bewertung von Absicherungsgeschäften und eine Normalisierung des operativen Geschäfts wird im Geschäftsjahr 2019/20 wieder ein positives Segmentergebnis erwartet.
Erzeugung
Highlights 2018/19
- Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie – Erweiterung der Windkraftkapazitäten
- Hohes Windaufkommen
- Bereitstellung von 430 MW Reservekapazität zur Engpassvermeidung im Stromnetz
- Vorzeitige Beendigung der Stromerzeugung aus Steinkohle in Dürnrohr
- EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau
Entwicklung der Erzeugung
Im Bereich der erneuerbaren Stromerzeugung verzeichnete das Segment im Geschäftsjahr 2018/19 einen deutlichen Anstieg von 9,6 % auf 1.941 GWh. Getrieben wurde diese positive Entwicklung durch ein im Vorjahresvergleich deutlich höheres Windaufkommen
und die laufende Erweiterung der Windkraftkapazitäten der EVN, während das Wasserdargebot ähnlich weit über dem langjährigen Durchschnitt lag wie bereits im Vorjahr. Den Windkraftausbau beschleunigte die EVN im Berichtszeitraum mit der Fertigstellung von fünf Projekten deutlich und konnte dadurch ihr mittelfristiges Ausbauziel auch ein Jahr früher als geplant erreichen: Per 30. September 2019 belief sich die installierte Windkraftkapazität auf 367 MW (30. September 2018: 318 MW). Bis Ende 2023 soll sie bei entsprechenden Rahmenbedingungen auf rund 500 MW ausgebaut werden. Die Grundlage für diesen weiteren Ausbau bildet eine Projekt-Pipeline mit bereits entwickelten und teils auch schon behördlich genehmigten Projekten an attraktiven Windstandorten in Niederösterreich.
Für die Wärmekraftwerke der EVN brachte das Geschäftsjahr 2018/19 markante Änderungen. So führte die Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone per 1. Oktober 2018 dazu, dass die thermischen Kraftwerke nicht mehr zur Netzstabilisierung im süddeutschen Raum bereitgestellt werden können. Dadurch verringerte sich die von der EVN zur Engpassvermeidung vertraglich bereitgestellte Reservekapazität merklich: Im Berichts-
| Kennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Erzeugung | 2018/19 | 2017/18 | Absolut | % | 2016/17 | |
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | |||||
| Stromerzeugung | 4.850 | 4.794 | 57 | 1,2 | 5.280 | |
| davon erneuerbare Energie | 1.941 | 1.771 | 170 | 9,6 | 1.695 | |
| davon Wärmekraftwerke | 2.909 | 3.023 | –114 | –3,8 | 3.585 | |
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | |||||
| Außenumsatz1) | 132,0 | 71,4 | 60,6 | 84,9 | 53,7 | |
| Innenumsatz | 204,7 | 200,8 | 3,9 | 2,0 | 186,3 | |
| Gesamtumsatz1) | 336,7 | 272,1 | 64,5 | 23,7 | 240,0 | |
| Operativer Aufwand1) | –178,2 | –155,1 | –23,1 | –14,9 | –125,1 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen | ||||||
| Unternehmen mit operativem Charakter | 102,1 | 6,6 | 95,5 | – | –11,1 | |
| EBITDA | 260,6 | 123,7 | 136,9 | – | 103,7 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus | ||||||
| Werthaltigkeitsprüfungen | –42,3 | –45,3 | 3,1 | 6,7 | –110,7 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 218,4 | 78,4 | 140,0 | – | –7,0 | |
| Finanzergebnis | –15,4 | –14,0 | –1,4 | –9,8 | –10,0 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 203,0 | 64,4 | 138,6 | – | –17,0 | |
| Gesamtvermögen | 1.169,7 | 1.056,8 | 112,9 | 10,7 | 923,4 | |
| Gesamtschulden | 781,9 | 804,5 | –22,6 | –2,8 | 662,6 | |
| Investitionen2) | 67,8 | 58,9 | 8,9 | 15,2 | 26,3 |
1) Vorjahreswerte wurden angepasst – siehe Anhang, Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Änderungen in der Darstellung
des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
zeitraum standen nur mehr 430 MW als Reservekapazität für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber für vorerst drei Jahre unter Vertrag (Vorjahr: insgesamt 1.090 MW für den süddeutschen Raum). Jene thermischen Kraftwerkskapazitäten in den Kraftwerken Theiß und Korneuburg, für die derzeit kein Vertrag zur Engpassvermeidung besteht, wurden angesichts des Marktumfelds per Anfang Oktober 2018 konserviert. Anfang August 2019 hat die EVN unter dem Eindruck einer Verdreifachung der Preise für CO2- Emissionszertifikate innerhalb der letzten eineinhalb Jahre zudem die Stromproduktion im Steinkohlekraftwerk Dürnrohr vorzeitig beendet.
Vor diesem Hintergrund reduzierte sich die thermische Erzeugung der EVN im Geschäftsjahr 2018/19 um 3,8 % auf 2.909 GWh. Das Kraftwerk Walsum 10 stand dabei nach den planmäßigen und außerordentlichen Revisionen der Vorperiode im Berichtszeitraum stärker im Einsatz.
Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse des Segments lagen mit 336,7 Mio. Euro um 23,7 % über dem Vorjahreswert. Zurückzuführen war dies auf die oben erwähnte energiewirtschaftliche Entwicklung sowie auf die seit dem vierten Quartal 2017/18 in diesem Segment erfassten Erlöse aus der thermischen Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr.
Operativer Aufwand
Auch beim operativen Aufwand bedingte die Umgliederung der thermischen Abfallverwertungsanlage in das Segment Erzeugung eine Erhöhung um 14,9 % auf 178,2 Mio. Euro.
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter legte im Jahresvergleich auf 102,1 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro) zu. Haupttreiber dafür war ein deutlich höherer Ergebnisbeitrag der Verbund Innkraftwerke GmbH, der seinerseits auf einem besseren operativen Geschäftsverlauf sowie einer Wertaufholung beruhte, die infolge des gesunkenen Marktzinsniveaus und gestiegener Strompreiserwartungen erforderlich geworden war.
Operatives Ergebnis
Per Saldo stieg das EBITDA des Segments damit auf 260,6 Mio. Euro (Vorjahr: 123,7 Mio. Euro). Die Abschreibungen inklusive der E¢ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen reduzierten sich hingegen um 6,7 % auf 42,3 Mio. Euro. Während sich hier die planmäßigen Abschreibungen durch die Einbeziehung der thermischen Abfallverwertungsanlage in dieses Segment erhöhten, führten Wertaufholungen nach Werthaltigkeitsprüfungen zu positiven Einmale¢ekten. Sie betrafen vor allem in der Vergangenheit wertgeminderte erneuerbare Erzeugungsanlagen sowie Strombezugsrechte und ergaben sich aus dem gesunkenen Marktzinsniveau sowie gestiegenen Strompreiserwartungen. Für die thermischen Erzeugungsanlagen ergaben die Werthaltigkeitsprüfungen hingegen einen Wertminderungsbedarf. In Summe errechnete sich damit ein EBIT von 218,4 Mio. Euro (Vorjahr: 78,4 Mio. Euro).
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Unter Einbeziehung des mit –15,4 Mio. Euro im Berichtszeitraum weitgehend stabilen Finanzergebnisses (Vorjahr: –14,0 Mio. Euro) ergibt sich für das Segment Erzeugung ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 203,0 Mio. Euro (Vorjahr: 64,4 Mio. Euro).
Investitionen
Das Investitionsvolumen des Segments lag mit 67,8 Mio. Euro um 15,2 % über dem Vorjahresniveau. Dieser Anstieg spiegelt den erwähnten beschleunigten Ausbau der Windkraftkapazitäten im Berichtszeitraum wider.
Ausblick
Im Segment Erzeugung haben im Geschäftsjahr 2018/19 Werthaltigkeitsprüfungen aufgrund des gesunkenen Marktzinsniveaus sowie gestiegener Strompreiserwartungen zu Wertaufholungen von in der Vergangenheit wertgeminderten erneuerbaren Erzeugungsanlagen sowie Strombezugsrechten und damit zu positiven Einmale¢ekten von rund 110 Mio. Euro geführt. Diese Einmale¢ekte haben das Segmentergebnis 2018/19 deutlich erhöht.
Im Lauf des Geschäftsjahres 2018/19 hat die EVN ihre Windkraftkapazitäten um 49 MW auf 367 MW gesteigert. Der erstmalige ganzjährige Betrieb dieser zusätzlichen Anlagen sollte sich im Geschäftsjahr 2019/20 positiv auf die Windstromproduktion auswirken. Die Ergebnisbeiträge aus der erneuerbaren Erzeugung hängen jedoch neben den installierten Kapazitäten und – im Fall jener Anlagen, die nicht mehr zu Fördertarifen produzieren (Kapazität per 30. September 2019 rund 127 MW) – den Strompreisen auch wesentlich vom Wasser- und Winddargebot ab und sind daher volatil.
Die Ergebnisbeiträge aus der thermischen Erzeugung werden im Geschäftsjahr 2019/20 weiter zurückgehen, da in Niederösterreich bis auf jene 430 MW im Gaskraftwerk Theiß, die als Reservekapazität für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber unter Vertrag stehen, alle restlichen thermischen Kapazitäten im aktuellen Marktumfeld konserviert sind bzw. der Betrieb des Steinkohlekraftwerks Dürnrohr eingestellt wurde.
Unter Berücksichtigung all dieser Aspekte ist von einer rückläufigen Ergebnisentwicklung in diesem Segment auszugehen.
Segmentberichte
| Kennzahlen – Netze |
2018/19 | 2017/18 | +/– Absolut |
% | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | |||||
| Netzabsatz | ||||||
| Strom | 8.511 | 8.565 | –54 | –0,6 | 8.452 | |
| Erdgas | 15.838 | 16.927 | –1.090 | –6,4 | 18.642 | |
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | |||||
| Außenumsatz | 470,8 | 489,6 | –18,8 | –3,8 | 497,9 | |
| Innenumsatz | 63,2 | 64,7 | –1,6 | –2,4 | 68,8 | |
| Gesamtumsatz | 534,0 | 554,4 | –20,4 | –3,7 | 566,7 | |
| Operativer Aufwand | –325,8 | –301,0 | –24,8 | –8,2 | –273,8 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
– | – | – | – | – | |
| EBITDA | 208,2 | 253,4 | –45,2 | –17,8 | 292,9 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–125,3 | –110,8 | –14,5 | –13,1 | –115,2 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 82,9 | 142,6 | –59,7 | –41,9 | 177,6 | |
| Finanzergebnis | –17,1 | –17,1 | – | 0,2 | –16,6 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 65,8 | 125,4 | –59,6 | –47,5 | 161,0 | |
| Gesamtvermögen | 2.010,5 | 1.944,7 | 65,8 | 3,4 | 1.921,3 | |
| Gesamtschulden | 1.410,9 | 1.332,1 | 78,7 | 5,9 | 1.317,2 | |
| Investitionen1) | 202,1 | 173,0 | 29,1 | 16,8 | 153,3 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Netze
Highlights 2018/19
- Umsatzerlöse durch Preis- und Mengeneffekte belastet
- Tarifsenkungen infolge geringerer Kapitalkostensätze (neue Regulierungsperioden)
- Gedämpfter Netzabsatz bei Strom und Erdgas aufgrund von Witterungseffekten; zusätzlicher Rückgang bei Erdgas durch geringeren Kraftwerkseinsatz
- EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern unter Vorjahresniveau
Entwicklung des Netzabsatzes
Die Netzabsatzmengen verzeichneten im Geschäftsjahr 2018/19 einen Rückgang. Bei Strom war dieser der warmen Witterung geschuldet, fiel jedoch mit einem Minus von 0,6 % auf 8.511 GWh moderat aus. Der Erdgas-Netzabsatz ging um 6,4 %
auf 15.838 GWh zurück, vor allem bedingt durch den geringeren Einsatz der über das Netz der EVN mit Erdgas versorgten Kraftwerke zur Netzstabilisierung.
Umsatzentwicklung
Per 1. Jänner 2019 wurden durch einen Beschluss der E-Control-Kommission die Netznutzungsentgelte für Haushaltskunden bei Strom um durchschnittlich 5,7 % und bei Erdgas um durchschnittlich 9,3 % gesenkt. Grund für diese Reduktionen war die Anwendung der geänderten Parameter für die neuen Regulierungsperioden (insbesondere des geringeren gewichteten Kapitalkostensatzes). Zudem spiegeln die gesenkten Tarife den Ausgleich der in Vorperioden aufgrund der kalten Winter erzielten positiven Mengene¢ekte wider.
Zum regulatorischen Umfeld siehe Seite 105
Die beschriebenen Mengen- und Preise¢ekte ließen auch die Umsatzerlöse des Segments um 3,7 % auf 534,0 Mio. Euro zurückgehen.
Operativer Aufwand und operatives Ergebnis
Der operative Aufwand erhöhte sich – vor allem getrieben durch höhere vorgelagerte Netzkosten und einen Anstieg der Aufwendungen für Fremdleistungen – um 8,2 % auf 325,8 Mio. Euro. Das EBITDA reduzierte sich auf Basis dieser Entwicklungen um 17,8 % auf 208,2 Mio. Euro. Da die planmäßigen Abschreibungen zudem investitionsbedingt um 13,1 % auf 125,3 Mio. Euro anstiegen, ging das EBIT um 41,9 % auf 82,9 Mio. Euro zurück.
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis entwickelte sich mit –17,1 Mio. Euro nahezu stabil auf Vorjahresniveau. Per Saldo erwirtschaftete das Segment Netze damit im Berichtszeitraum ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 65,8 Mio. Euro (Vorjahr: 125,4 Mio. Euro).
Investitionen
Die Investitionen im Segment Netze stiegen im Geschäftsjahr 2018/19 um 16,8 % auf 202,1 Mio. Euro. Dieses hohe Investitionsniveau bestätigt den strategischen Fokus der EVN, sowohl massiv in die Erweiterung und Verstärkung der Leitungsnetze als auch in die Errichtung neuer Umspannwerke und Trafostationen zu investieren, um die Versorgungssicherheit und -qualität weiterhin sicherstellen zu können. Zudem bekennt sich die EVN zum Ausbau der Netzinfrastruktur im niederösterreichischen Versorgungsgebiet, um hier die Integration der wachsenden dezentralen erneuerbaren Erzeugung zu ermöglichen.
Ausblick
Im Geschäftsjahr 2019/20 kommt der seit Beginn der neuen fünfjährigen Regulierungsperiode am 1. Jänner 2019 geltende geringere gewichtete Kapitalkostensatz für das Strom-Verteilnetz erstmals ganzjährig zur Anwendung. Im Jahr 2020 werden die niedrigeren Kapitalkostensätze und die in der Regulierungsmethodik vorgesehene nachträgliche Mengenkorrektur der Vorperioden auf die Netztarife wirken. Zusätzlich ist aufgrund der intensiven Investitionstätigkeit im Netzbereich mit einem Anstieg der planmäßigen Abschreibungen zu rechnen. In Summe ist daher für das Geschäftsjahr 2019/20 von einem Ergebnis unter dem Vorjahresniveau auszugehen.
Südosteuropa
Highlights 2018/19
- Anstieg im Netz- und Energieabsatz
- Positiver Einmaleffekt durch zinssatzbedingte Wertaufholung von Kundenstöcken
- EBITDA, EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern über Vorjahresniveau
Energiewirtschaftliche und regulatorische Entwicklung
Im Segment Südosteuropa lag der heizungsbedingte Energiebedarf zwar weiterhin unter dem langjährigen Durchschnitt, jedoch leicht über dem Niveau des Vorjahres. Der Strom-Netzabsatz im Segment Südosteuropa legte im Jahresvergleich um 1,9 % auf 14.223 GWh zu, der Energieabsatz an Endkunden stieg um 5,7 % auf 12.302 GWh. In Bulgarien wirkte sich zudem die Rückgewinnung von Gewerbekunden positiv auf den Stromverkauf aus. Der Wärmeabsatz entwickelte sich in Bulgarien mit 209 GWh nahezu stabil.
Uneinheitlich entwickelte sich im Berichtszeitraum die Stromerzeugung in Südosteuropa. Nach einem im Vorjahr außergewöhnlich hohen Wasserdargebot in Nordmazedonien lagen die hydrologischen Rahmenbedingungen nunmehr unter dem langjährigen Durchschnitt. Dadurch ging die erneuerbare Erzeugung im Segment um 27,6 % auf 125 GWh zurück. Die thermische Erzeugung hingegen nahm um 41,0 % auf 300 GWh zu. Allerdings war hier der Vorjahresvergleichswert durch einen außerplanmäßigen Stillstand der Cogeneration-Anlage in Plovdiv beeinflusst gewesen.
Infolge einer seit 1. Juli 2018 wirksamen Änderung der Verrechnungsmethodik ist der sogenannte "Ökostromzuschlag" in Bulgarien nicht mehr im Energiepreis enthalten. Er wird nunmehr getrennt ausgewiesen an die Kunden verrechnet. Da sich dadurch die Umsatzerlöse und die Bescha¢ungskosten gleichermaßen reduzieren, bleibt diese Änderung per Saldo ergebnisneutral.
Zum regulatorischen Umfeld siehe Seite 105f
Umsatzentwicklung
Trotz der erwähnten, letztlich ergebnisneutralen Änderung der Verrechnungsmethodik für den Ökostromzuschlag in Bulgarien lagen die Umsatzerlöse des Segments aufgrund der in Summe positiven energiewirtschaftlichen Entwicklungen mit 910,7 Mio. Euro um 0,9 % über dem Vorjahreswert.
| Kennzahlen – Südosteuropa |
2018/19 | 2017/18 | +/– Absolut |
% | 2016/17 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Energiewirtschaftliche Kennzahlen | GWh | |||||
| Stromerzeugung | 425 | 385 | 40 | 10,3 | 436 | |
| davon erneuerbare Energie | 125 | 172 | –47 | –27,6 | 129 | |
| davon Wärmekraftewerke | 300 | 213 | 87 | 41,0 | 306 | |
| Netzabsatz Strom | 14.223 | 13.955 | 268 | 1,9 | 14.170 | |
| Energieverkauf an Endkunden | 12.302 | 11.636 | 666 | 5,7 | 12.366 | |
| davon Strom | 11.983 | 11.333 | 650 | 5,7 | 12.051 | |
| davon Erdgas | 109 | 95 | 14 | 15,2 | 84 | |
| davon Wärme | 209 | 208 | 2 | 0,8 | 231 | |
| Finanzkennzahlen | Mio. EUR | |||||
| Außenumsatz | 909,9 | 902,0 | 7,9 | 0,9 | 957,5 | |
| Innenumsatz | 0,8 | 0,8 | – | –0,4 | 0,5 | |
| Gesamtumsatz | 910,7 | 902,8 | 7,9 | 0,9 | 958,0 | |
| Operativer Aufwand | –779,6 | –798,2 | 18,6 | 2,3 | –790,6 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
– | – | – | – | – | |
| EBITDA | 131,1 | 104,6 | 26,5 | 25,3 | 167,3 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–35,2 | –64,4 | 29,3 | 45,4 | –86,3 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 95,9 | 40,2 | 55,7 | – | 81,0 | |
| Finanzergebnis | –20,6 | –20,6 | – | –0,2 | –23,0 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 75,3 | 19,6 | 55,7 | – | 58,0 | |
| Gesamtvermögen | 1.211,6 | 1.207,7 | 3,9 | 0,3 | 1.161,1 | |
| Gesamtschulden | 913,1 | 956,5 | –43,3 | –4,5 | 937,6 | |
| Investitionen1) | 81,1 | 86,4 | –5,2 | –6,1 | 92,0 |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Operativer Aufwand und operatives Ergebnis
Die operativen Aufwendungen reduzierten sich im Berichtszeitraum dank geringerer Forderungsabschreibungen und der geänderten Verrechnung des Ökostromzuschlags um 2,3 % auf 779,6 Mio. Euro. In Summe konnte das Segment-EBITDA damit im Berichtszeitraum um 25,3 % auf 131,1 Mio. Euro zulegen.
Wie am 21. Oktober 2019 ad-hoc gemeldet, führten Werthaltigkeitsprüfungen aufgrund des gesunkenen Marktzinsniveaus zu Wertaufholungen der im Geschäftsjahr 2013/14 wertgeminderten Kundenstöcke in Bulgarien und Nordmazedonien. Diese Wertaufholungen reduzierten die Abschreibungen inklusive der E¢ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen im Berichtszeitraum um 23,0 Mio. Euro. Eine zusätzliche Reduktion ergab sich aus einer Zuschreibung bei der bulgarischen Fernwärmegesellschaft TEZ Plovdiv sowie bei den Erdgas-Aktivitäten in Kroatien. Während die Wertaufholung bei der Fernwärmegesellschaft auch eine Folge des gesunkenen Zinsniveaus ist, spiegelt jene in Kroatien die verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider, nachdem im April 2019 die
Konzessionen für die Erdgasverteilnetze in den beiden Gespanschaften Split-Dalmatien und Šibenik-Knin von 30 auf 50 Jahre – und damit bis 2060 – verlängert worden waren. In Summe reduzierten sich die Abschreibungen einschließlich der E¢ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen dadurch um 45,4 % auf 35,2 Mio. Euro. Auf dieser Basis erzielte die EVN im Segment Südosteuropa ein EBIT von 95,9 Mio. Euro (Vorjahr: 40,2 Mio. Euro).
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis blieb mit –20,6 Mio. Euro nahezu unverändert. Insgesamt belief sich das Ergebnis vor Ertragsteuern auf 75,3 Mio. Euro (Vorjahr: 19,6 Mio. Euro).
Investitionen
Die Investitionen der EVN in Südosteuropa – sie betrafen im Wesentlichen Neuanschlüsse, den Austausch von Zählern sowie Ausbaumaßnahmen im Verteilnetz im Interesse der Versorgungssicherheit – sanken im Jahresabstand auf 81,1 Mio. Euro und lagen damit unter dem Vorjahresniveau.
Entscheidung im Schiedsverfahren gegen die Republik Bulgarien
Im April 2019 endete das beim Schiedsgericht der Weltbank angestrengte Schiedsverfahren der EVN AG gegen die Republik Bulgarien ohne weiteren Ersatz von Ansprüchen, wodurch sich auch keine ergebniswirksamen oder bilanziellen Auswirkungen ergaben. Bereits im Februar 2017 war jener Teil der in diesem Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche, der die Vergütung für Verpflichtungen in Bezug auf erneuerbare Energie betraf, durch Aufrechnung zwischen einem bulgarischen Tochterunternehmen der EVN und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK beglichen worden. Das Schiedsgerichtsverfahren gegen die Republik Bulgarien ist damit nun abgeschlossen.
Ausblick
Im Segment Südosteuropa führten Werthaltigkeitsprüfungen im Geschäftsjahr 2018/19 zu positiven unbaren Einmale¢ekten. Für die Zukunft stellt die fortschreitende Liberalisierung der Energiemärkte weiterhin eine wesentliche Herausforderung für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung dar. Änderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen können das Segmentergebnis ebenso beeinflussen wie witterungsbedingte Schwankungen des Netzund Energieabsatzes. Unter der Annahme stabiler regulatorischer und energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist für das Geschäftsjahr 2019/20 von einem EBIT in der Bandbreite von 40 bis 60 Mio. Euro auszugehen.
Umwelt
Highlights 2018/19
- EBIT und Ergebnis vor Ertragsteuern trotz Rückgangs im EBITDA – über Vorjahresniveau
- Erfolge im internationalen Projektgeschäft
- Fertigstellung je eines Kläranlagenprojekts in Kroatien und in Nordmazedonien
- Zuschlag für sechs neue Generalunternehmeraufträge
Internationales Projektgeschäft
Im Geschäftsjahr 2018/19 konnte die WTE Wassertechnik – die deutsche Tochtergesellschaft der EVN verantwortet das internationale Projektgeschäft des Konzerns – ein Kläranlagenprojekt in Vodice in Kroatien und ein weiteres in Kočani in Nordmazedonien planmäßig fertigstellen und den Auftraggebern übergeben. Zusätzlich verbuchte das Unternehmen im Berichtszeitraum den Eingang
von insgesamt sechs Generalunternehmeraufträgen aus Litauen, Polen, Rumänien und Kroatien mit einem Gesamtwert von rund 86 Mio. Euro. Damit arbeitete die WTE Wassertechnik zum Stichtag 30. September 2019 im Bereich Abwasser an insgesamt acht Generalunternehmeraufträgen in Litauen, Polen, Rumänien, Kroatien und Bahrain.
Im Berichtszeitraum konnten Fortschritte bei den Vorbereitungen und exklusiv geführten Verhandlungen – etwa auch über die in Aussicht genommene Projektfinanzierung – für ein umfangreiches Abwasseraufbereitungsprojekt in Kuwait erzielt werden. So erfolgte mittlerweile auch die Gründung der für das Vorhaben erforderlichen Projektgesellschaft, die mehrheitlich im Eigentum staatlicher kuwaitischer Institutionen steht und an der die WTE Wassertechnik als Minderheitsaktionärin beteiligt ist. Zudem wurde der WTE Wassertechnik Anfang April 2019 die Betriebsführung einer bestehenden Kläranlage übertragen. Die endgültige Auftragsvergabe zur Umsetzung des Abwasseraufbereitungsprojekts Umm Al Hayman ist allerdings noch ausständig.
Für das internationale Projektgeschäft hat mit der Planung und Errichtung von Anlagen zur thermischen Klärschlammverwertung auch ein neues Geschäftsfeld an Bedeutung gewonnen. In Litauen und in Bahrain arbeitet die WTE Wassertechnik bereits an entsprechenden Projekten. Eine weitere derartige Anlage errichtet sie im deutschen Halle-Lochau im Rahmen von sludge2energy, einem Joint Venture mit dem deutschen Partnerunternehmen Huber SE.
Für das Kläranlagenprojekt in Budva in Montenegro führte die WTE Wassertechnik mit der Gemeinde Budva und der Republik Montenegro im Berichtszeitraum Gespräche über die vorzeitige Vertragsbeendigung. Die Ansprüche der WTE Wassertechnik sind teilweise durch eine Garantie der Republik Montenegro sowie zur Gänze durch weitere Garantien der Gemeinde Budva sowie der Bundesrepublik Deutschland abgesichert.
Umsatzentwicklung
Die Umsatzerlöse im Segment Umwelt lagen im Berichtszeitraum ungeachtet der Umsatzsteigerungen in der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich mit 105,1 Mio. Euro um 30,3 % unter dem Vorjahresniveau. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die im vierten Quartal 2017/18 erfolgte Umgliederung der thermischen Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr in das Segment Erzeugung.
Operativer Aufwand
Der operative Aufwand des Segments reduzierte sich im Berichtszeitraum korrespondierend mit der erwähnten Umgliederung um 29,2 % auf 94,6 Mio. Euro.
| Finanzkennzahlen – Umwelt |
Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 | +/– Absolut |
% | 2016/17 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Außenumsatz1) | 104,7 | 137,7 | –33,0 | –24,0 | 180,9 | |
| Innenumsatz | 0,5 | 13,1 | –12,6 | –96,4 | 16,6 | |
| Gesamtumsatz1) | 105,1 | 150,8 | –45,6 | –30,3 | 197,5 | |
| Operativer Aufwand1) | –94,6 | –133,7 | 39,1 | 29,2 | –207,7 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
16,2 | 13,0 | 3,2 | 24,8 | 13,9 | |
| EBITDA | 26,8 | 30,1 | –3,3 | –11,0 | 3,7 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–11,6 | –20,8 | 9,2 | 44,4 | –24,9 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 15,2 | 9,3 | 5,9 | 63,8 | –21,2 | |
| Finanzergebnis | –11,7 | –10,4 | –1,3 | –12,9 | –1,6 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3,5 | –1,1 | 4,6 | – | –22,8 | |
| Gesamtvermögen | 682,0 | 644,1 | 38,0 | 5,9 | 816,4 | |
| Gesamtschulden | 530,1 | 498,4 | 31,7 | 6,4 | 637,1 | |
| Investitionen2) | 17,4 | 20,7 | –3,3 | –16,0 | 11,6 |
1) Vorjahreswerte wurden angepasst – siehe Anhang, Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Änderungen in der Darstellung
des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verzeichnete im Jahresvergleich einen Anstieg um 24,8 % auf 16,2 Mio. Euro. Getrieben wurde diese Entwicklung vor allem durch die Ergebnisbeiträge aus dem Kläranlagenprojekt in Zagreb. Zudem enthielt diese Position im Geschäftsjahr 2018/19 zum letzten Mal auch Ergebnisbeiträge aus dem Kläranlagenprojekt in Prag. Nachdem die Anlage im September 2018 erö¢net worden war, übernahm die WTE Wassertechnik für die ersten zwölf Monate noch die Betriebsführung.
Operatives Ergebnis
Per Saldo erwirtschaftete die EVN im Segment Umwelt im Berichtsjahr damit ein um 11,0 % geringeres EBITDA in Höhe von 26,8 Mio. Euro. Da bei den planmäßigen Abschreibungen jene der umgegliederten thermischen Abfallverwertungsanlage entfielen, nahm das EBIT um 63,8 % auf 15,2 Mio. Euro zu.
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis belief sich auf –11,7 Mio. Euro nach –10,4 Mio. Euro im Vorjahr. In Summe erwirtschaftete das Segment im Berichtszeitraum damit ein Ergebnis vor Ertragsteuern von 3,5 Mio. Euro, verglichen mit –1,1 Mio. Euro im Vorjahr.
Investitionen
Die Investitionen im Segment Umwelt betrugen im Berichtszeitraum 17,4 Mio. Euro und blieben damit stichtagsbedingt um 16,0 % unter dem Vorjahreswert. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag in diesem Segment weiterhin im Bereich Trinkwasserversorgung. So wurde auch im Geschäftsjahr 2018/19 wieder massiv in neue Transportleitungen und damit in die überregionale Versorgungssicherheit investiert. Im Frühjahr 2019 ging südlich von Wien zudem die bereits vierte Naturfilteranlage im Versorgungsgebiet der EVN in Betrieb. Die Investitionen in derartige Anlagen zur natürlichen Reduktion der Wasserhärte sollen auch in Zukunft fortgesetzt werden. Im September 2019 erfolgte bereits der Spatenstich für das nächste Projekt in Petronell. Bis zur geplanten Inbetriebnahme Ende 2021 sollen hier rund 9,4 Mio. Euro investiert werden, um künftig etwa 50.000 Menschen in zehn Gemeinden in der Region östlich des Flughafens Wien-Schwechat mit weichem Trinkwasser zu versorgen.
Ausblick
Die Ergebnisentwicklung im Segment Umwelt ist wesentlich von der weiteren Auftragsakquisition und -abwicklung im internationalen Projektgeschäft beeinflusst. Unter der Annahme des Auftragseingangs für das Großprojekt in Kuwait wird für das Geschäftsjahr 2019/20 von einem über dem Vorjahresniveau liegenden Segmentergebnis ausgegangen.
| Finanzkennzahlen – | +/– | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Alle sonstigen Segmente | Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 | Absolut | % | 2016/17 |
| Außenumsatz | 18,4 | 15,0 | 3,4 | 22,7 | 13,4 | |
| Innenumsatz | 64,3 | 61,0 | 3,3 | 5,4 | 59,5 | |
| Gesamtumsatz | 82,7 | 76,0 | 6,7 | 8,8 | 73,0 | |
| Operativer Aufwand | –93,2 | –87,2 | –6,0 | –6,9 | –80,7 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
44,8 | 51,4 | –6,6 | –12,9 | 60,4 | |
| EBITDA | 34,2 | 40,2 | –6,0 | –14,9 | 52,7 | |
| Abschreibungen inkl. Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen |
–1,8 | –0,9 | –0,9 | – | –1,4 | |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 32,4 | 39,3 | –6,9 | –17,6 | 51,2 | |
| Finanzergebnis | 52,2 | 43,8 | 8,4 | 19,3 | 45,6 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 84,6 | 83,1 | 1,5 | 1,8 | 96,8 | |
| Gesamtvermögen | 4.586,5 | 4.374,4 | 212,1 | 4,8 | 3.040,0 | |
| Gesamtschulden | 1.674,4 | 1.670,8 | 3,6 | 0,2 | 1.265,8 | |
| Investitionen1) | 3,5 | 4,0 | –0,5 | –12,5 | 2,3 | |
1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Alle sonstigen Segmente
Highlights 2018/19
- Unterschiedliche Entwicklung der Ergebnisbeiträge – Zuwachs bei der Energie Burgenland
- - Rückgang bei der RAG
- Ergebnis vor Ertragsteuern trotz Rückgängen in EBITDA und EBIT – über Vorjahresniveau
Umsatz-, EBITDA- und EBIT-Entwicklung
Die Umsatzerlöse dieses Segments stiegen im Geschäftsjahr 2018/19 um 8,8 % auf 82,7 Mio. Euro, gleichzeitig verzeichnete auch der operative Aufwand einen Anstieg um 6,9 % auf 93,2 Mio. Euro.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging hingegen um 12,9 % auf 44,8 Mio. Euro zurück. Ein höherer Ergebnisbeitrag der Energie Burgenland konnte hier einen Rückgang im Ergebnisbeitrag der RAG nur teilweise ausgleichen.
Auch das EBITDA ging vor diesem Hintergrund um 14,9 % auf 34,2 Mio. Euro zurück. Nach Abzug der Abschreibungen einschließlich der E¢ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen, die mit 1,8 Mio. Euro um 0,9 Mio. Euro über dem Vorjahreswert lagen, ergibt sich ein EBIT in Höhe von 32,4 Mio. Euro. Dies entspricht einem Rückgang von 17,6 % im Jahresabstand.
Finanzergebnis und Ergebnis vor Ertragsteuern
Das Finanzergebnis – es enthält die am 20. Mai 2019 ausbezahlte Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 0,42 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,42 Euro je Aktie) – lag mit 52,2 Mio. Euro um 19,3 % über dem Vorjahreswert. Zudem sind darin die Performance-Steigerungen des R 138-Fonds sowie der aufgrund der rückläufigen Finanzverschuldung der EVN niedrigere Zinsaufwand abgebildet.
Per Saldo blieb das Ergebnis vor Ertragsteuern des Segments mit 84,6 Mio. Euro um 1,8 % unter jenem des Vorjahres.
Ausblick
Das Segmentergebnis – es wird wesentlich von den Ergebnisbeiträgen der RAG, der Energie Burgenland sowie der Verbund AG bestimmt – wird etwas über Vorjahresniveau erwartet.
EVN Ganzheitsbericht 2018/19
Konzernabschluss 2018/19
Nach International Financial Reporting Standards
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 138 | |
|---|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 139 | |
| Konzern-Bilanz | 140 | |
| Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals | 141 | |
| Konzern-Geldflussrechnung | 142 | |
| Konzernanhang | 143 | Grundsätze der Rechnungslegung |
| 150 | Konsolidierung | |
| 154 | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | |
| 166 | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |
| 173 | Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | |
| 194 | Segmentberichterstattung | |
| 199 | Sonstige Angaben | |
| Beteiligungen der EVN | 217 | |
| Bestätigungsvermerk | 222 | |
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2018/19 | 2017/18 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 24 | 2.204,0 | 2.078,71) |
| Sonstige betriebliche Erträge | 25 | 117,8 | 98,91) |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | 26 | –1.361,6 | –1.236,4 |
| Personalaufwand | 27 | –338,7 | –321,7 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 28 | –120,2 | –135,7 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | 29 | 130,5 | 188,0 |
| EBITDA | 631,7 | 671,8 | |
| Abschreibungen | 30 | –269,8 | –258,3 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | 30 | 41,6 | –20,6 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 403,5 | 392,9 | |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter | – | 0,1 | |
| Ergebnis aus anderen Beteiligungen | 23,2 | 20,1 | |
| Zinserträge | 8,1 | 10,7 | |
| Zinsaufwendungen | –51,5 | –54,0 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | –9,8 | –14,0 | |
| Finanzergebnis | 31 | –29,9 | –37,2 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 373,5 | 355,7 | |
| Ertragsteuern | 32 | –46,7 | –76,1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 326,9 | 279,6 | |
| davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) | 302,4 | 254,6 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 24,5 | 25,0 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR2) | 33 | 1,70 | 1,43 |
| Dividende je Aktie in EUR | 0,503) | 0,47 |
1) Vergleichsinformationen wurden angepasst – siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Änderungen in der Darstellung
des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
2) Verwässert ist gleich unverwässert.
3) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,47 Euro + Bonusdividende von 0,03 Euro
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2018/19 | 2017/18 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 326,9 | 279,6 | |
| Sonstiges Ergebnis aus | |||
| Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
233,5 | –8,5 | |
| Neubewertung IAS 19 | 45 | –55,4 | –14,3 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 45 | –10,7 | 2,3 |
| Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente1) |
381,6 | – | |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 45 | –82,0 | 3,5 |
| Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
5,1 | 777,9 | |
| Währungsdifferenzen | 5 | 10,8 | 2,1 |
| Available-for-Sale-Finanzinstrumente1) | 45 | – | 1.025,4 |
| Cash Flow Hedges | 45 | –0,1 | 7,4 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 45 | –7,3 | 0,8 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 45 | 1,8 | –257,8 |
| Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 238,6 | 769,4 | |
| Gesamtergebnis der Periode | 565,5 | 1.049,0 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG | 546,0 | 1.023,4 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 19,5 | 25,6 | |
1) Siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, IFRS 9 Finanzinstrumente
Konzern-Bilanz
| Mio. EUR | Erläuterung | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 34 | 218,5 | 182,1 |
| Sachanlagen | 35 | 3.579,6 | 3.438,7 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 36 | 972,1 | 995,7 |
| Sonstige Beteiligungen | 37 | 2.325,4 | 1.944,2 |
| Aktive latente Steuern | 49 | 72,1 | 68,8 |
| Übrige Vermögenswerte | 38 | 163,3 | 252,4 |
| 7.330,9 | 6.881,9 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 39 | 104,1 | 94,6 |
| Forderungen | 40 | 417,4 | 500,3 |
| Wertpapiere | 41 | 89,7 | 139,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 59 | 246,6 | 214,5 |
| 857,7 | 949,1 | ||
| Summe Aktiva | 8.188,6 | 7.831,1 | |
| Passiva | |||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG | 42– 46 | 4.295,6 | 3.832,8 |
| Nicht beherrschende Anteile | 47 | 256,5 | 259,9 |
| 4.552,1 | 4.092,6 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 48 | 990,0 | 1.040,5 |
| Passive latente Steuern | 49 | 543,8 | 471,0 |
| Langfristige Rückstellungen | 50 | 537,5 | 480,8 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 51 | 615,7 | 602,6 |
| Übrige langfristige Schulden | 52 | 46,2 | 75,4 |
| 2.733,2 | 2.670,3 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 53 | 68,8 | 89,1 |
| Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern | 54 | 138,3 | 85,6 |
| Lieferantenverbindlichkeiten | 55 | 301,0 | 337,1 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 56 | 90,4 | 91,4 |
| Übrige kurzfristige Schulden | 57 | 304,9 | 464,9 |
| 903,3 | 1.068,1 | ||
| Summe Passiva | 8.188,6 | 7.831,1 | |
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
| Mio. EUR | Grund kapital |
Kapital rücklagen |
Gewinn rücklagen |
Bewertungs rücklage |
Unterschieds betrag aus der Währungs umrechnung |
Eigene Anteile |
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG |
Nicht beherrschende Anteile |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2017 | 330,0 | 253,0 | 2.126,2 | 226,2 | –22,1 | –21,2 | 2.892,1 | 258,0 | 3.150,1 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 254,6 | 766,7 | 2,1 | – | 1.023,3 | 25,6 | 1.048,9 |
| Dividende 2016/17 | – | – | –83,6 | – | – | – | –83,6 | –23,7 | –107,3 |
| Veränderung eigene Anteile | – | 0,4 | – | – | – | 0,7 | 1,1 | – | 1,1 |
| Sonstige Veränderungen | – | – | –0,0*) | 0,0*) | 0,0*) | – | 0,0*) | –0,1 | –0,0*) |
| Konsolidierungskreis - änderung |
– | – | –0,2 | – | 0,0*) | – | –0,2 | 0,1 | –0,1 |
| Stand 30.09.2018 | 330,0 | 253,4 | 2.297,0 | 992,9 | –20,0 | –20,5 | 3.832,8 | 259,9 | 4.092,6 |
| Änderung der Rechnungslegungsmethode (IFRS 9 Konzern)1) |
– | – | –2,4 | 1,1 | – | – | –1,3 | –0,5 | –1,8 |
| Änderung der Rechnungslegungsmethode (IFRS 9 at Equity)1) |
– | – | 0,7 | – | – | – | 0,7 | – | 0,7 |
| Änderung der Rechnungslegungsmethode (IFRS 15 Konzern)2) |
– | – | –0,1 | – | – | – | –0,1 | – | –0,1 |
| Änderung der Rechnungslegungsmethode (IFRS 15 at Equity)2) |
– | – | 0,2 | – | – | – | 0,2 | – | 0,2 |
| Stand 01.10.2018 | 330,0 | 253,4 | 2.295,5 | 994,0 | –20,0 | –20,5 | 3.832,4 | 259,4 | 4.091,8 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 302,4 | 232,8 | 10,7 | – | 546,0 | 19,5 | 565,5 |
| Dividende 2017/18 | – | – | –83,7 | – | – | – | –83,7 | –22,5 | –106,1 |
| Veränderung eigene Anteile | – | 0,2 | – | – | – | 0,8 | 1,0 | – | 1,0 |
| Sonstige Veränderungen | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Konsolidierungskreis - änderung |
– | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Stand 30.09.2019 | 330,0 | 253,6 | 2.514,2 | 1.226,8 | –9,3 | –19,7 | 4.295,6 | 256,5 | 4.552,1 |
| Erläuterung | 42 | 43 | 44 | 45 | 5 | 46 | 47 |
1) Siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Wesentliche Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 9
2) Siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS, Wesentliche Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 15
Konzern-Geldflussrechnung
| Mio. EUR | Erläuterung | 2018/19 | 2017/18 |
|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 373,5 | 355,7 | |
| + Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 30 | 228,2 | 278,9 |
| – Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 36, 37 | –153,7 | –208,2 |
| + Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 161,1 | 163,3 | |
| + Zinsaufwendungen | 51,5 | 54,0 | |
| – Zinsauszahlungen | –41,4 | –42,9 | |
| – Zinserträge | -8,1 | –10,7 | |
| + Zinseinzahlungen | 7,4 | 8,4 | |
| + Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen | 9,9 | 10,5 | |
| +/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis | –1,6 | 3,4 | |
| – Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 59 | –50,6 | –47,9 |
| – Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs | –3,1 | –0,7 | |
| – Abnahme /+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen | 50 | –22,6 | –3,6 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 550,5 | 560,3 | |
| + Abnahme /– Zunahme der Vorräte und Forderungen | 109,7 | –69,8 | |
| + Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen | –1,0 | –0,1 | |
| + Zunahme /– Abnahme der Lieferantenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten | –222,8 | 115,2 | |
| – Zahlungen für Ertragsteuern | –6,6 | –2,0 | |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 429,7 | 603,5 | |
| + Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 5,7 | 20,9 | |
| + Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen | 64,4 | 68,2 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | 72,4 | 25,1 | |
| + Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere | 49,3 | – | |
| – Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | –391,9 | –351,3 | |
| – Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | –7,0 | –79,3 | |
| – Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere | – | –140,6 | |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | –207,1 | –457,1 | |
| – Gewinnausschüttung an die Aktionäre der EVN AG | 44 | –83,7 | –83,6 |
| – Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile | –22,5 | –23,7 | |
| – Anteilsaufstockung bei vollkonsolidierten Gesellschaften | – | –0,1 | |
| + Verkauf eigener Anteile | 1,0 | 1,1 | |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 59 | 3,2 | 2,0 |
| – Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | 59 | –89,1 | –49,2 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –191,0 | –153,5 | |
| Cash Flow gesamt1) | 31,5 | –7,1 | |
| Fonds-Veränderungen | |||
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 1) | 59 | 214,5 | 221,8 |
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel 0,2 –0,1 Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 1) 246,2 214,5 Cash Flow gesamt 2) 31,5 –7,1
1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
2) Zusatzangaben zur Konzern-Geldflussrechnung finden sich in Erläuterung 59. Konzern-Geldflussrechnung.
Konzernanhang
Grundsätze der Rechnungslegung
1. Allgemeines
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kunden in 13 Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendierenzen kommen.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Berichterstattung nach IFRS
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2018/19 erstmals anzuwenden:
| Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen | Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|
|---|---|---|---|
| Neue Standards und Interpretationen | |||
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 | Siehe unten |
| IFRS 15 | Erlöse aus Kundenverträgen | 01.01.2018 | Siehe unten |
| IFRIC 22 | Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen | 01.01.2018 | Siehe unten |
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| Diverse | Annual Improvements 2014 –2016 | 01.01.2018 | Keine |
| IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen | 01.01.2018 | Keine |
| IFRS 4 | Anwendung des IFRS 9 Finanzinstrumente mit IFRS 4 Versicherungsverträge | 01.01.2018 | Keine |
| IFRS 15 | Klarstellungen zu IFRS 15 Erlöse aus Kundenverträgen | 01.01.2018 | Siehe unten |
| IAS 40 | Übertragungen von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien | 01.01.2018 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 9 ersetzt die bestehenden Regeln zur Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten gemäß IAS 39. IFRS 9 beinhaltet im Vergleich zu IAS 39 neue Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie erweiterte Regelungen hinsichtlich der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und umfasst ferner neue Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
Klassifizierung und Bewertung
IFRS 9 sieht im Vergleich zu IAS 39 eine neue Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte vor, die auf dem jeweiligen Geschäftsmodell sowie den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der jeweiligen Finanzinstrumente basiert. Zukünftig sind finanzielle Vermögenswerte einer der drei Einstufungskategorien "zu fortgeführten Anschaungskosten (AC)", "zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam über die GuV (FVTPL)" oder "zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI)" zuzuordnen. Die Evaluierung im EVN Konzern hat ergeben, dass der Großteil der finanziellen Vermögenswerte, insbesondere Ausleihungen, sonstige langfristige Vermögenswerte, Forderungen sowie Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten, auch weiterhin die Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaungskosten erfüllt. Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich zum FVTPL zu bewerten, die Eigenkapitalinstrumente, die bisher als Available-for-Sale (AFS) klassifiziert wurden und langfristig gehalten werden, sind künftig unter der von der EVN gewählten Anwendung von IFRS 9.5.7.5 der Kategorie FVOCI zuzuordnen. Diesbezügliche Wertänderungen werden in Zukunft nicht mehr in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Die bislang unter Anwendung der Ausnahmeregel des IAS 39.46 (c) zu Anschaungskosten bewerteten Investitionen in Eigenkapitalinstrumente führen zu keiner wesentlichen Erhöhung des Buchwerts. Bei den von der EVN gehaltenen langfristigen und kurzfristigen Wertpapieren handelt es sich um Fonds-Anteile, die Bewertung erfolgt zum FVTPL.
IFRS 9 Finanzinstrumente
| Klassifizierung und Bewertung Mio. EUR |
Ursprüngliche Klassifizierung gemäß IAS 39 |
Neue Klassifizierung nach IFRS 9 |
Buchwert IFRS 9 zum 01.10.2018 |
Buchwert IAS 39 zum 30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertet | ||||
| Sonstige Beteiligungen | AFS | FVOCI1) | 1.939,6 | 1.939,6 |
| Wertpapiere (langfristig) | FVTPL | FVTPL | 135,1 | 135,1 |
| Wertpapiere (kurzfristig) | AFS | FVTPL | 139,8 | 139,8 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften2) | FVTPL | FVTPL | 83,2 | 83,2 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften2) | FVTPL | FVTPL | 122,3 | 122,3 |
| Zu fortgeführten Anschažungskosten bewertet | ||||
| Ausleihungen | LAR | AC | 38,3 | 38,3 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | LAR | AC | 28,7 | 28,7 |
| Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte | LAR | AC | 0,63) | 0,2 |
| Forderungen | LAR | AC | 418,54) | 419,5 |
| Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten | LAR | AC | 214,5 | 214,5 |
| Anleihen | FLAC | AC | 504,5 | 504,5 |
| Bankdarlehen | FLAC | AC | 536,0 | 536,0 |
| Sonstige übrige Schulden | FLAC | AC | 20,3 | 20,3 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | FLAC | AC | 89,1 | 89,1 |
| Lieferantenverbindlichkeiten | FLAC | AC | 337,1 | 337,1 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | AC | 292,7 | 292,7 |
1) Das Wahlrecht gemäß IFRS 9.5.7.5, sonstige Beteiligungen der Kategorie FVOCI zuzuordnen, wurde für alle Beteiligungen ausgeübt.
2) Inklusive zur Sicherung eingesetzte Hedging-Instrumente
3) Bewertungsanpassungen gemäß IFRS 15 (Vertragserlangungskosten)
4) Bewertungsanpassungen gemäß IFRS 9 (Wertminderungen)
Wertminderungen
Hinsichtlich der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte ersetzt IFRS 9 das Incurred-Loss-Modell durch das Expected-Loss-Modell. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaungskosten, Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 sowie Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, unterliegen in Zukunft bereits bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Loss-Modells und werden einer Wertminderung unterzogen. Dabei sind Wertminderungen entweder auf Basis eines Zwölf-Monats-Modells, bei dem der erwartete Verlust von möglichen Ausfällen innerhalb der nächsten zwölf Monate berücksichtigt wird, oder in Form eines Gesamtlaufzeitmodells, bei dem der erwartete Verlust von möglichen Ausfällen während der gesamten Laufzeit berücksichtigt wird, zu ermitteln. Das Gesamtlaufzeitmodell ist für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie auf Vermögenswerte, bei denen sich das Kreditrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, verpflichtend anzuwenden. Für Forderungen aus Leasinggeschäften bietet der Standard die praktische Erleichterung an, ebenfalls das Gesamtlaufzeitmodell anzuwenden. Die EVN verzichtet auf die Anwendung dieses Wahlrechts und beurteilt die Ausfallwahrscheinlichkeit mithilfe des Zwölf-Monats-Modells. Im EVN Konzern fallen insbesondere Ausleihungen, Forderungen aus Leasinggeschäften sowie Guthaben bei Kreditinstituten unter die Anwendung des Zwölf-Monats-Modells, sofern die Bedingungen des IFRS 9.7.2.19a erfüllt sind. Im Zuge der Erstellung des Konzernabschlusses zum Stichtag 30. September 2018 wurde der Wertminderungsbedarf nach IFRS 9 auf Konzernebene für die Bilanzpositionen "Ausleihungen", "Forderungen aus Leasinggeschäften" sowie "Guthaben bei Kreditinstituten" berechnet. Demzufolge würde sich in Summe ein zusätzlicher unwesentlicher Wertminderungsbedarf in Höhe von 0,1 Mio. Euro ergeben. Die EVN verzichtet aufgrund des unwesentlichen Betrags auf die Durchführung der Wertminderung.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente ist verpflichtend das Gesamtlaufzeitmodell anzuwenden. Die EVN macht dabei von den Regelungen des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu wurden im EVN Konzern, regional dierenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt. Die Berechnungen zum Stichtag 30. September 2018 ergaben einen zusätzlichen Wertminderungsbedarf auf Konzernebene von 1,0 Mio. Euro sowie eine Wertaufholung bei at Equity einbezogenen Gesellschaften von 0,9 Mio. Euro.
| Wertberichtigung – Forderungen Mio. EUR |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Sonstige Forderungen (Allgemeiner Ansatz)1) |
Summe |
|---|---|---|---|
| Stand 30.09.2018 (IAS 39) | 301,3 | 399,9 | 701,2 |
| Anpassung Wertberichtigung | –1,0 | – | –1,0 |
| Stand 01.10.2018 (IFRS 9) | 300,3 | 399,9 | 700,2 |
1) Der allgemeine Ansatz enthält folgende Bilanzposten: "Ausleihungen", "Forderungen aus Leasinggeschäften", "Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte", "Sonstige Forderungen" sowie "Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten".
Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Mit dem neuen Modell zur Sicherungsbilanzierung soll ein besserer Zusammenhang zwischen der Risikomanagementstrategie des Unternehmens, den Gründen für den Abschluss von Sicherungsgeschäften und der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen hergestellt werden. Neben der Annäherung an die Ziele und Strategien des Konzernrisikomanagements erweitert IFRS 9 die zulässigen Grundgeschäfte und schreibt einen eher qualitativen und zukunftsorientierten Ansatz bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen vor.
Die im EVN Konzern zum Übergangszeitpunkt bestehenden Sicherungsbeziehungen für die Absicherung von Fremdwährungs- und Zinsrisiken erfüllen die Erfordernisse des IFRS 9, stehen im Einklang mit den Strategien und den Zielen des Risikomanagements des EVN Konzerns und können somit auch nach den Regeln des IFRS 9 fortgeführt werden.
Übergang
Der Standard IFRS 9 ist grundsätzlich rückwirkend anzuwenden. Die EVN wird jedoch von der Ausnahme Gebrauch machen, dass zum Erstanwendungszeitpunkt keine Anpassung von Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich der Änderung der Einstufung und Bewertung (einschließlich der Wertminderung) vorzunehmen ist. Dierenzen zwischen den Buchwerten aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden grundsätzlich erfolgsneutral in der Gewinnrücklage zum 1. Oktober 2018 erfasst. Davon abweichend sind die neuen Bilanzierungsvorschriften für Sicherungsgeschäfte grundsätzlich prospektiv anzuwenden.
IFRS 15 Erlöse aus Kundenverträgen
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vor und ersetzt alle bisher anzuwendenden Standards und die dazugehörigen Interpretationen. Nach diesem Modell erfasst ein Unternehmen Erlöse in der Höhe, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtungen zur Übertragung von Waren und Dienstleistungen entsprechende Gegenleistungen erwartet werden. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Umsatzerlöse werden demzufolge realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. Der Standard enthält zudem umfangreiche Vorschriften in Bezug auf qualitative und quantitative Angaben zu Vermögenswerten, die aus aktivierten Kosten für die Erlangung und die Erfüllung eines Vertrags mit einem Kunden resultieren.
Im Rahmen eines konzernweiten Projekts wurden Kundenverträge analysiert, um jene Verträge zu identifizieren, die zu einer potenziellen Änderung der bisherigen Umsatzrealisierung führen könnten. Insbesondere beim Kerngeschäft der EVN rund um die Energieversorgung ergeben sich durch die Anwendung von IFRS 15 aktuell keine wesentlichen Auswirkungen auf den Umfang und den Zeitpunkt der Erlösrealisierung. Insbesondere die Regelungen des IFRS 15.25a sind für das Kerngeschäft der EVN, die Bereitstellung und Lieferung von Energie, maßgeblich. Da der Kunde die laufende Bereitstellung der Dienstleistung und die Energie sofort in Anspruch nimmt und ein anderes Unternehmen die bisherige Arbeit bei Übernahme des Vertrags und Erfüllung der verbleibenden Leistungsverpflichtungen nicht erneut erbringen müsste, erfolgt die Umsatzrealisierung über einen bestimmten Zeitraum. Der EVN Konzern wird in weiterer Folge, sofern die entsprechenden Voraussetzung vorliegen, von der praktischen Erleichterung des IFRS 15.B16 Gebrauch machen, wonach Umsätze in Höhe des Betrags erfasst werden dürfen, den das Unternehmen berechtigt ist, in Rechnung zu stellen.
Darüber hinaus wurden im Zuge der Vertragsanalysen folgende Sachverhalte identifiziert:
Vertragskosten zur Anbahnung eines Vertrags mit einem Kunden sind zusätzlich anfallende Kosten. Wenn das Unternehmen davon ausgeht, dass es diese Kosten zurückerlangen wird, sind diese Kosten grundsätzlich zu aktivieren und planmäßig in Abhängigkeit von der Übertragung der vertragsgegenständlichen Güter oder Dienstleistungen an den Kunden abzuschreiben. Wenn der erwartete Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt, besteht die praktische Erleichterung, dass die Kosten aufwandswirksam verrechnet werden dürfen. Im Geschäftsjahr 2017/18 hätte dies zu einer Aktivierung von Kosten für die Vertragsanbahnung in Höhe von 0,4 Mio. Euro geführt.
Für Vertriebszwecke an den Kunden geleistete Zahlungen wie z. B. Gratismonate werden grundsätzlich erlösmindernd berücksichtigt. Eine Zahlung bei Vertragsabschluss führt zum Ansatz eines Vermögenswerts, der über die Mindestvertragslaufzeit erlösmindernd aufzulösen ist. Im Geschäftsjahr 2017/18 hätte dies zu einer Aktivierung eines Vermögenswerts in Höhe von 0,2 Mio. Euro geführt.
Mit dem Schiedsspruch vom November 2016 kam es bei der Projektgesellschaft STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH ("SEK") im Zusammenhang mit gewährten Baukostenzuschüssen zu einer Vertragsmodifikation gemäß IFRS 15.21b, die so zu behandeln ist, als wäre sie bereits immer Bestandteil des bestehenden Vertrags gewesen. Das heißt, dass Erlösanpassungen auf kumulierter Basis ausgehend vom erstmaligen Ansatz des Baukostenzuschusses erfolgen. Dies führte zu einer Erhöhung von 0,7 Mio. Euro und in weiterer Folge zu einer Erhöhung der jährlichen Umsatzrealisierung von 0,1 Mio. Euro bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
Die erstmalige Anwendung von IFRS 15 erfolgte rückwirkend, wobei die kumulierten Anpassungsbeträge zum Zeitpunkt der Erstanwendung mit 1. Oktober 2018 in der Gewinnrücklage erfasst wurden.
Wesentliche Änderungen aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15
Die EVN hat IFRS 9 und IFRS 15 erstmals zum 1. Oktober 2018 angewendet. Wie bereits in den vorangegangenen Kapiteln erläutert, wurden die Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden nicht angepasst. Ergebniswirksame Eekte aus der Anwendung der neuen Standards wurden in der Gewinnrücklage zum 1. Oktober 2018 erfasst.
Im Folgenden werden die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 15 auf den Abschluss des EVN Konzerns, insbesondere auf die Konzern-Bilanz und das Konzern-Eigenkapital, dargestellt. Auf die zusätzlich geforderten Angaben gemäß IFRS 15.C8 wird aufgrund von Unwesentlichkeit verzichtet.
| Anpassungen in der Konzern-Bilanz Mio. EUR |
01.10.2018 | Anpassungen IFRS 9 |
Anpassungen IFRS 15 |
30.09.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Aktiva | ||||
| Langfristige Vermögenswerte | ||||
| Immaterielle Vermögenswerte | 182,1 | – | – | 182,1 |
| Sachanlagen | 3.438,7 | – | – | 3.438,7 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 996,9 | 0,9 | 0,3 | 995,7 |
| Sonstige Beteiligungen | 1.944,2 | – | – | 1.944,2 |
| Aktive latente Steuern | 69,0 | – | 0,2 | 68,8 |
| Übrige Vermögenswerte | 253,0 | – | 0,6 | 252,4 |
| 6.884,0 | 0,9 | 1,1 | 6.881,9 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||
| Vorräte | 94,6 | – | – | 94,6 |
| Forderungen | 499,3 | –1,0 | – | 500,3 |
| Wertpapiere | 139,8 | – | – | 139,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 214,5 | – | – | 214,5 |
| 948,2 | –1,0 | – | 949,1 | |
| Summe Aktiva | 7.832,1 | – | 1,1 | 7.831,1 |
| Passiva | ||||
| Eigenkapital | ||||
| Grundkapital | 330,0 | – | – | 330,0 |
| Kapitalrücklagen | 253,4 | – | – | 253,4 |
| Gewinnrücklagen | 2.295,5 | –1,7 | 0,2 | 2.297,0 |
| Bewertungsrücklage | 994,0 | 1,1 | – | 992,9 |
| Währungsumrechnungsrücklage | –20,0 | – | – | –20,0 |
| Eigene Aktien | –20,5 | – | – | –20,5 |
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG | 3.832,3 | –0,6 | 0,2 | 3.832,8 |
| Nicht beherrschende Anteile | 259,4 | –0,5 | – | 259,9 |
| 4.091,8 | –1,1 | 0,2 | 4.092,6 | |
| Langfristige Schulden | ||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.040,5 | – | – | 1.040,5 |
| Passive latente Steuern | 472,2 | 1,0 | 0,2 | 471,0 |
| Langfristige Rückstellungen | 480,8 | – | – | 480,8 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 603,3 | – | 0,7 | 602,6 |
| Übrige langfristige Schulden | 75,4 | – | – | 75,4 |
| 2.672,2 | 1,0 | 0,9 | 2.670,3 | |
| Kurzfristige Schulden | ||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 89,1 | – | – | 89,1 |
| Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern | 85,6 | – | – | 85,6 |
| Lieferantenverbindlichkeiten | 337,1 | – | – | 337,1 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 91,4 | – | – | 91,4 |
| Übrige kurzfristige Schulden | 464,9 | – | – | 464,9 |
| 1.068,1 | – | – | 1.068,1 | |
| Summe Passiva | 7.832,1 | – | 1,1 | 7.831,1 |
| Anpassungen im Eigenkapital Mio. EUR |
Gewinnrücklage | Bewertungsrücklagen (ausschließlich AFS) |
Bewertungsrücklagen (ausschließlich FVOCI) |
beherrschende Nicht Anteile |
Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 30.09.2018 | 2.297,0 | 1.108,5 | – | 259,9 | 4.092,6 |
| Klassifizierung IFRS 9 | |||||
| Umgliederung kurzfristige Wertpapiere von AFS zu FVTPL |
–1,1 | 1,1 | – | – | – |
| Umgliederung Eigenkapitalinstrumente von AFS zu FVOCI |
– | –1.109,5 | 1.109,5 | – | – |
| –1,1 | –1.108,5 | 1.109,5 | – | – | |
| Wertminderung IFRS 9 | |||||
| Wertminderungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Konzern) |
–0,5 | – | – | –0,5 | –1,0 |
| Latente Steuer auf Erstanwendungseffekte (Konzern) |
–0,8 | – | – | – | –0,8 |
| Wertaufholung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (at Equity) |
0,9 | – | – | – | 0,9 |
| Latente Steuer auf Erstanwendungseffekte (at Equity) |
–0,2 | – | – | – | –0,2 |
| –0,6 | – | – | –0,5 | –1,1 | |
| Anpassungen IFRS 15 | |||||
| Vertragserlangungskosten (Konzern) | 0,4 | – | – | – | 0,4 |
| Vertragserlangungskosten (at Equity) | 0,3 | – | – | – | 0,3 |
| Vertragsvermögenswerte | 0,2 | – | – | – | 0,2 |
| Vertragsmodifikation Kraftwerk Walsum 10 | –0,7 | – | – | – | –0,7 |
| Latente Steuer auf Erstanwendungseffekte | –0,1 | – | – | – | –0,1 |
| 0,2 | – | – | – | 0,2 | |
| Stand 01.10.2018 | 2.295,5 | – | 1.109,5 | 259,4 | 4.091,8 |
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen
IFRIC 22 regelt die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten. Die Interpretation stellt klar, dass für die Ermittlung des Wechselkurses eines nicht monetären Vermögenswerts derjenige Zeitpunkt relevant ist, zu welchem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert erfasst wird. Anwendung findet diese Interpretation bei der EVN im internationalen Projektgeschäft bei erhaltenen und geleisteten Anzahlungen in Fremdwährung.
| Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
||
|---|---|---|---|---|
| Neue Standards und Interpretationen | ||||
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 01.01.2019 | Siehe unten | |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | Keine | |
| Geänderte Standards und Interpretationen | ||||
| IAS 19 | Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen | 01.01.2019 | Keine | |
| IAS 28 | Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 01.01.2019 | Keine | |
| IFRS 9 | Negative Vorfälligkeitsentschädigungen | 01.01.2019 | Keine | |
| Diverse | Annual Improvements 2015–2017 | 01.01.2019 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRS 16 wurde vom IASB im Jänner 2016 veröentlicht und wird den bisherigen Standard zu Leasingverhältnissen, IAS 17, sowie die bisherigen Interpretationen ersetzen. Die Anwendung von IFRS 16 ist verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. IFRS 16 enthält sowohl eine geänderte Definition des Begris Leasingvertrag als auch wesentlich geänderte Regeln zur Bilanzierung beim Leasingnehmer. Der neue Standard verfolgt das Ziel, dass nahezu alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen beim Leasingnehmer in der Bilanz als Nutzungsrecht bzw. Leasingverbindlichkeit erfasst werden, wodurch die frühere Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt. Die Bilanzierungsregeln beim Leasinggeber unterscheiden sind nicht wesentlich von den bis dato angewendeten Regelungen des IAS 17. Die Geschäftsfälle, in denen die EVN als Leasinggeber auftritt, sind von untergeordneter Bedeutung. Das Bilanzierungsmodell des IFRS 16 unterscheidet sich hierbei nicht wesentlich von dem des IAS 17.
Die Umstellung auf IFRS 16 wird bei der EVN nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz vorgenommen, die Vorjahreszahlen werden deshalb nicht angepasst. Die Leasingverbindlichkeit entspricht dabei dem abgezinsten Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen unter Anwendung eines Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Das Wahlrecht, das Nutzungsrecht in Höhe der Leasingverbindlichkeit abzüglich im Voraus geleisteter Leasingzahlungen anzusetzen, wird in Anspruch genommen. Die EVN unterscheidet in Nichtleasing- und Leasingkomponenten und verzichtet damit auf das Wahlrecht des IFRS 16.15. Ebenso verzichtet sie auf eine erneute Beurteilung, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinn des IFRS 16 enthält oder nicht, sofern dieses zum Erstanwendungszeitpunkt bereits bestand. Im Umkehrschluss wird IFRS 16 nicht auf Vereinbarungen angewendet, die nach IAS 17 in Verbindung mit IFRIC 4 als Vereinbarung ohne Leasingverhältnis eingestuft wurden. Für Leasinggegenstände von geringem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse (weniger als zwölf Monate) bzw. Leasingverträge, deren Restlaufzeit zum Erstanwendungszeitpunkt zwölf Monate oder weniger beträgt, wird von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht. Diese Zahlungen werden weiterhin im sonstigen Aufwand erfasst. Ebenso wird im Zuge der Übergangserleichterungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf eine Wertminderungsprüfung zu verzichten. Stattdessen wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bewertet, ob es sich bei den identifizierten Leasingverträgen um belastende Verträge handelt. Sollte dies der Fall sein, würde das aktivierte Nutzungsrecht um eine allenfalls bestehende Rückstellung gekürzt werden.
Die EVN führte ein konzernweites Projekt zur Implementierung von IFRS 16 durch. Die Analyse der bestehenden Verträge, die Vertragserfassung sowie die Analyse der Auswirkungen wurden bis zum Ende des Geschäftsjahres am 30. September 2019 weitestgehend abgeschlossen. Die Auswirkungen aus der Einführung von IFRS 16 auf die einzelnen Bestandteile des Konzernabschlusses und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns lassen sich aus heutiger Sicht wie folgt beschreiben: In der Bilanz führt die Anwendung des Standards zum Erstanwendungszeitpunkt durch die Aktivierung der Nutzungsrechte zu einem Anstieg sowohl des Anlagevermögens als auch der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten in der Größenordnung von 70,0 Mio. Euro. Dies führt auch zu einem Anstieg der Nettoverschuldung in derselben Höhe. Darüber hinaus wird sich das EBITDA in der Berichtsperiode 2019/20 durch die erstmalige Anwendung um rund 5,8 Mio. Euro verbessern. Wesentliche Auswirkungen auf das Konzernergebnis werden nicht erwartet.
Die aus Leasingnehmersicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge im Zusammenhang mit dem Ausbau von Windparks, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird.
Noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen.
| Noch nicht anwendbare und von der EU noch nicht übenommene Standards und Interpretationen |
Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|
|---|---|---|---|
| Neue Standards und Interpretationen | |||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 | Keine |
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IAS 1 & IAS 8 | Angabeninitiative Wesentlichkeit | 01.01.2020 | Keine |
| IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse – Definition von Geschäftsbetrieb | 01.01.2020 | Keine |
| Diverse | Überarbeitetes Rahmenkonzept | 01.01.2020 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.
Änderungen in der Darstellung des Konzernabschlusses und Anpassung der Vorjahreszahlen
Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen wurde im Geschäftsjahr 2018/19 angepasst. Im Rahmen des konzernweiten IFRS-15-Projekts wurde der Ausweis der erfolgswirksamen Auflösung der Baukostenzuschüsse bei der EVN neu definiert. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt nunmehr in den Umsatzerlösen (siehe nachfolgende Tabelle).
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Mio. EUR |
2018/19 (neue Darstellung) |
2017/18 (neue Darstellung) |
Anpassungen | 2017/18 (bisherige Darstellung) |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2.204,0 | 2.078,7 | 6,1 | 2.072,6 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 117,8 | 98,9 | –6,1 | 105,0 |
Konsolidierung
3. Konsolidierungsmethoden
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.
4. Konsolidierungskreis
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2019 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 29 inländische und 32 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 31 inländische und 32 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). 19 Tochterunternehmen (Vorjahr: 21) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die EVN AG ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz. Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen.
Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 217 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 47. Nicht beherrschende Anteile und 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
| Veränderungen des Konsolidierungskreises | Voll | Anteilig (Joint Operation) | Equity | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 30.09.2017 | 63 | 1 | 17 | 81 |
| Erstkonsolidierungen | – | – | 1 | 1 |
| Entkonsolidierungen | – | – | –2 | –2 |
| 30.09.2018 | 63 | 1 | 16 | 80 |
| Erstkonsolidierungen | 1 | – | – | 1 |
| Entkonsolidierungen | –2 | – | – | –2 |
| Umgründungen1) | –1 | – | – | –1 |
| 30.09.2019 | 61 | 1 | 16 | 78 |
| davon ausländische Unternehmen | 32 | 1 | 5 | 38 |
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
1) Konzerninterne Umgründungen
Mit 1. Juli 2019 wurde die EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien erstmals vollkonsolidiert. Die Gesellschaft übernahm mit Anfang Juli 2019 als neu gegründete Vertriebsgesellschaft, die Belieferung von Haushaltskunden und kleinen Businesskunden im regulierten Umfeld in Nordmazedonien.
Die bisher vollkonsolidierten Gesellschaften EVN Umwelt Finanz- und Service GmbH, Maria Enzersdorf, und WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen, Deutschland, wurden im ersten Quartal 2018/19 aufgrund von Unwesentlichkeit entkonsolidiert.
5. Währungsumrechnung
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdierenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdierenz ergab sich im Geschäftsjahr 2018/19 eine Eigenmittelveränderung von 10,8 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro). Darin enthalten ist ein Betrag von –8,7 Mio. Euro, der vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert wurde.
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Dierenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdierenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdierenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
| Währungsumrechnung | 2018/19 | 2017/18 | ||
|---|---|---|---|---|
| Währung | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt1) |
| Albanischer Lek | 122,11000 | 123,80077 | 126,29000 | 129,88692 |
| Bulgarischer Lew2) | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 |
| Kroatische Kuna | 7,41100 | 7,41497 | 7,43460 | 7,44503 |
| Ungarischer Forint | 334,83000 | 323,84923 | 324,37000 | 316,56769 |
| Nordmazedonischer Denar | 61,49500 | 61,51280 | 61,49380 | 61,51948 |
| Polnischer Zloty | 4,37820 | 4,30480 | 4,27740 | 4,24698 |
| Russischer Rubel | 70,75570 | 73,92941 | 76,14220 | 71,88993 |
| Serbischer Dinar | 117,52830 | 118,05547 | 118,41790 | 118,53138 |
| Tschechische Krone | 25,81300 | 25,75438 | 25,73100 | 25,63185 |
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
6. Immaterielle Vermögenswerte
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anscha ungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kundenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anscha ungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit im Besonderen beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.
7. Sachanlagen
Sachanlagen werden mit ihren Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Materialund Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend, entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
| Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen | Jahre |
|---|---|
| Gebäude | 10 – 50 |
| Leitungen | 15 – 50 |
| Maschinen | 10 – 50 |
| Zähler | 5 – 40 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 – 25 |
Bei Anlagenabgängen werden die Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Di erenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
8. At Equity einbezogene Unternehmen
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anscha ungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 31. Finanzergebnis und 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
9. Finanzinstrumente
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte ab 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:
- Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
- Zu fortgeführten Anscha ungskosten bewertet (AC)
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anscha ungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anscha ungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt FVTPL zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich, unter Ausübung der sogenannten "FVOCI-Option" gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
- Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
- Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen mit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default (PoD)" mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default (EAD)" und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall des Kunden "Loss Given Default (LGD)".
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 bzw. IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen).
Derivative Finanzinstrumente
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen im Beschaffungsbereich und bei Stromgeschäften entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2-Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2-Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten "Own Use Exemption" vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivaten Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anscha ungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch ö entliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahentenrisikos berücksichtigt wird. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlichkeiten.
Einen Teil der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten eingesetzt.
Die Marktbewertungen von derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Cash Flow Hedges designiert wurden, werden mit ihrem e ektiven Teil im sonstigen Ergebnis in der Bewertungsrücklage unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden/-ansprüche erfasst. Der ine ektive Teil wird unmittelbar in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigt. Der im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag verbleibt im sonstigen Ergebnis und wird in derselben Periode bzw. denselben Perioden als Umgliederungsbetrag vom Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in der bzw. in denen das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird oder mit der erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet werden kann. Die Laufzeit des Sicherungsinstruments ist auf den Eintritt der zukünftigen Transaktion abgestimmt.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt.
Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Änderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.
10. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anscha ungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die restlichen sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten "FVOCI-Option" gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).
11. Übrige langfristige Vermögenswerte
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anscha ungskosten unter Anwendung der E ektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IAS 17 in Verbindung mit IFRIC 4 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
12. Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebssto e erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
13. Forderungen
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anscha ungskosten, die den Anscha ungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional di erenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gesta elt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert und, falls notwendig, die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden ensprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anscha ungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.
14. Wertpapiere
Die kurzfristigen Wertpapiere sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
16. Eigenkapital
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anscha ungskosten der erworbenen eigenen Anteile o en vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anscha ungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betri t etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den e ektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.
17. Rückstellungen
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) verö entlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeitern, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz NÖ beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeitern selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionisten als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell gescha en, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betri t Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeitern sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter und Mitbegünstigter.
Rückstellung für Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeitersicherung.
Bei Mitarbeitern österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und /oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden risikolose Zinssätze vor Steuern verwendet. Risiken und Unsicherheiten der zu erwartenden Ausgaben finden in der Schätzung über die künftigen Cash Flows Berücksichtigung.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde gelegten Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
18. Schulden
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anscha ungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbescha ungskosten sind Teil der fortgeführten Anscha ungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der E ektivzinsmethode verzinst.
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kunden zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anscha ungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anscha ungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 19. Ertragsrealisierung).
19. Ertragsrealisierung
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kunden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/ Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekunden. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Energielieferungen
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da der Kunde diese Dienstleistungen nutzt, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskunden, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kunden ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die der Kunde zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringt, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Internationales Projektgeschäft
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden.
Sonstiges
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen der Kunde vereinnahmt, während sie erbracht werden, und auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der E ektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden und der Zahlung durch den Kunden unter einem Jahr liegt.
Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskunden mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
20. Ertragsteuern und latente Steuern
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
| Ertragsteuersätze | ||
|---|---|---|
| % | 2018/19 | 2017/18 |
| Unternehmenssitz | ||
| Österreich | 25,0 | 25,0 |
| Albanien | 15,0 | 15,0 |
| Bulgarien | 10,0 | 10,0 |
| Deutschland – Bereich Umwelt | 30,3 | 30,3 |
| Deutschland – Bereich Erzeugung | 34,0 | 34,0 |
| Estland1) | 20,0 | 20,0 |
| Kroatien | 18,0 | 18,0 |
| Kuwait | 15,0 | 15,0 |
| Litauen | 15,0 | 15,0 |
| Nordmazedonien | 10,0 | 10,0 |
| Montenegro | 9,0 | 9,0 |
| Polen | 19,0 | 19,0 |
| Rumänien | 16,0 | 16,0 |
| Russland | 20,0 | 20,0 |
| Serbien | 15,0 | 15,0 |
| Slowenien | 19,0 | 19,0 |
| Tschechien | 19,0 | 19,0 |
| Zypern | 12,5 | 12,5 |
1) Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgt erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter. Im Unternehmen thesaurierte Gewinne werden nicht besteuert.
Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2019 durch Bildung einer (Vorjahr: eine) Unternehmensgruppe Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in dieser Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, als Gruppenträger. Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es demnach frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Gruppe mit aufzunehmen.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert, vorgesehen. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahmen davon bilden die Verträge mit den Gruppenmitgliedern WEEV Beteiligungs GmbH in Liquidation und Burgenland Holding, die vorsehen, dass den genannten Gesellschaften im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren.
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Di erenzen (Di erenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Di erenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.
Gegenwärtig findet für die gesamte steuerliche Unternehmensgruppe eine Prüfung durch die Finanzbehörde statt, die in den nächsten Wochen abgeschlossen werden soll. Für die daraus resultierenden Risiken wurde entsprechend vorgesorgt.
21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Windparks, Strombezugsrechte, Telekomnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Erzeugungsanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Erzeugungsanlagen ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2040), an.
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht eines Marktteilnehmers berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch jene des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, Deutschland, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung (50:50) anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft. Die Durchschnittsbildung erfolgt zum Erhalt eines ausgewogenen Bildes über die zukünftige Strompreisentwicklung. Für die Bewertungen wird das realistische Preisszenario der beiden Informationsdienstleister herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen könnten, umfassend berücksichtigt.
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Markt-Risikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem Rating-abhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betre ende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
22. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getro en, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet; diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte, 35. Sachanlagen sowie 36. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in Erläuterung 4. Konsolidierungskreis beschrieben.
Am 10. April 2019 übermittelte das Schiedsgericht der Weltbank seine Entscheidung in dem von der EVN AG gegen die Republik Bulgarien angestrengten Schiedsgerichtsverfahren. Bereits im Februar 2017 war jener Teil der in diesem Schiedsverfahren geltend gemachten Ansprüche, der die Vergütung für Verpflichtungen in Bezug auf erneuerbare Energie betraf, durch Aufrechnung zwischen einem bulgarischen Tochterunternehmen der EVN und der staatlichen bulgarischen Elektrizitätsgesellschaft NEK beglichen worden. Mit der nun im April 2019 getro enen Entscheidung des Schiedsgerichts wurde der EVN AG kein weiterer Ersatz für Ansprüche zugesprochen. Da sich die EVN AG nach entsprechender juristischer Prüfung entschieden hat, auf die – aus sehr eng begrenzten Gründen – bestehende Möglichkeit einer Anfechtung der Entscheidung des Schiedsgerichts zu verzichten, ist das Thema Schiedsgerichtsverfahren gegen die Republik Bulgarien nun abgeschlossen. Somit ergeben sich aus dem Schiedsverfahren im Geschäftsjahr 2018/19 keine weiteren ergebniswirksamen oder bilanziellen Auswirkungen für die EVN.
Die EVN hält auf Basis eines Vertrags aus dem Jahr 2007 für die Wien Energie einen Strombezugsrechtsvertrag gegenüber der Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft und verrechnet die für die Stromlieferungen zu entrichtenden Entgelte. Bestandteil des Endpreises ist der sogenannte "Leistungspreis 1", der vorrangig durch die (noch nicht endgültig feststehenden) Investitionskosten des Kraftwerks Walsum 10 bestimmt wird. Die Wien Energie hat die EVN mit Schiedsklage vom 24. Mai 2017 beim Ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Wien auf Rechnungslegung durch Aufschlüsselung des Leistungspreises 1 geklagt. Die Wien Energie erteilte der EVN auch mehrfach Weisungen betre end die Vorgehensweise gegenüber der SEK, insbesondere betre end Geltendmachung einer Wirtschaftsklausel. Die
EVN hat hiezu mit 25. September 2017 ebenfalls beim Ständigen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Wien eine Widerklage auf Feststellung eingebracht, dass die Wien Energie nicht berechtigt ist, derartige Weisungen zu erteilen. Sowohl der Schiedsklage der EVN als auch der Schiedsklage der Wien Energie wurde stattgegeben, die EVN hat die entsprechenden Unterlagen an Wien Energie übergeben.
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 17. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 64. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen) und in der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 19. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutre end erachtet werden.
23. Grundsätze zur Segmentberichterstattung
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 58. Segmentberichterstattung).
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
24. Umsatzerlöse
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde IFRS 15 erstmals angewendet. Demnach werden Erlöse aus Verträgen mit Kunden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Aus heutiger Sicht ergeben sich beim Kerngeschäft der EVN rund um die Energieversorgung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Umfang und den Zeitpunkt der Erlösrealisierung durch die Anwendung von IFRS 15 (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Der Ausweis der Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen wurde im Geschäftsjahr 2018/19 angepasst (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kunden ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
| 2018/19 | 2017/18 |
|---|---|
| 2.123,9 | 2.142,6 |
| 80,0 | –63,9 |
| 2.204,0 | 2.078,7 |
Bei den sonstigen Erlösen handelt es sich im Wesentlichen um Erlöse aus der Bewertung von Stromderivaten.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kunden gegliedert nach Segmenten und Produkten:
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach Segmenten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Erzeugung1) | 131,8 | 71,4 |
| Energie1) | 489,3 | 526,9 |
| Netze | 469,8 | 489,6 |
| Südosteuropa | 909,9 | 902,0 |
| Umwelt1) | 104,7 | 137,7 |
| Alle sonstigen Segmente | 18,4 | 15,0 |
| Summe | 2.123,9 | 2.142,6 |
1) Vergleichsinformationen wurden angepasst
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach Produkten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Strom | 1.504,4 | 1.523,0 |
| Erdgas | 181,5 | 190,4 |
| Wärme | 146,0 | 136,1 |
| Umweltdienstleistungen | 104,7 | 136,9 |
| Sonstige1) | 187,5 | 156,2 |
| Summe | 2.123,9 | 2.142,6 |
1) Vergleichsinformationen wurden angepasst
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke GmbH im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 54,8 Mio. Euro (Vorjahr: 59,0 Mio. Euro).
Die folgende Tabelle enthält Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum 30. September 2019 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind.
Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis
| < 1 Jahr | 1 – 5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|
| 6,5 | 26,8 | 42,7 |
| 49,0 | 267,0 | – |
| 55,2 | 291,5 | 55,0 |
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskundenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde hat dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.
25. Sonstige betriebliche Erträge
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen1) | 44,5 | 41,8 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 24,5 | 20,8 |
| Bestandsveränderungen | 15,0 | 8,5 |
| Entschädigungen und Vergütungen | 7,9 | 3,2 |
| Miet- und Pachterträge | 3,1 | 3,4 |
| Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 3,1 | 0,7 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 19,6 | 20,6 |
| Summe | 117,8 | 98,9 |
1) Vergleichsinformationen wurden angepasst
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.
26. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | 1.081,3 | 961,3 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | 280,3 | 275,1 |
| Summe | 1.361,6 | 1.236,4 |
Die Aufwendungen für Fremdstrombezug und Energieträger umfassen insbesondere Strom-, Erdgas-, Steinkohle- und Biomassebezugskosten sowie den durch die zu geringe Zuteilung von Gratiszertifikaten entstandenen Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate in Höhe von 17,9 Mio. Euro (Vorjahr: 20,5 Mio. Euro).
Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.
27. Personalaufwand
| Personalaufwand | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Gehälter und Löhne | 261,4 | 250,0 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 4,3 | 4,5 |
| Aufwendungen für Pensionen | 10,0 | 6,7 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
55,6 | 53,3 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 7,5 | 7,2 |
| Summe | 338,7 | 321,7 |
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV Pensionskasse in Höhe von 6,8 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) enthalten.
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug:
| Mitarbeiter nach Segmenten1) | 2018/19 | 2017/18 |
|---|---|---|
| Erzeugung | 252 | 250 |
| Netze | 1.255 | 1.232 |
| Energie | 304 | 307 |
| Südosteuropa | 4.126 | 4.121 |
| Umwelt | 432 | 384 |
| Alle sonstigen Segmente | 539 | 536 |
| Summe | 6.908 | 6.831 |
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter setzte sich zu 97,5 % aus Angestellten und zu 2,5 % aus Arbeitern zusammen (Vorjahr: 97,3 % Angestellte und 2,7 % Arbeiter). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.
28. Sonstige betriebliche Aufwendungen
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Betriebssteuern und Abgaben | 18,9 | 18,1 |
| Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken | 15,9 | 13,3 |
| Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen | 12,6 | 12,2 |
| Werbeaufwand | 11,9 | 13,0 |
| Wartung und Instandhaltung | 10,5 | 9,2 |
| Versicherungen | 10,1 | 9,9 |
| Telekommunikation und Portospesen | 9,5 | 9,0 |
| Mieten | 8,0 | 7,3 |
| Weiterbildung | 2,5 | 2,3 |
| Forderungszu-/-abschreibungen | –1,3 | 17,6 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 21,6 | 23,8 |
| Summe | 120,2 | 135,7 |
Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position "Mieten" umfasst auch die Änderung der Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien.
Die Veränderung der Forderungszu- bzw. -abschreibungen resultiert zum einen aus dem Wegfall von erforderlichen Einzelwertberichtigungen des Vorjahres und zum anderen aus der Bezahlung von in der Vergangenheit vollständig wertberichtigten Forderungen in Höhe von 4,3 Mio. Euro im Segment Südosteuropa.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.
29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| EVN KG | –36,2 | 114,3 |
| RAG | 32,6 | 39,8 |
| Energie Burgenland | 12,2 | 11,6 |
| ZOV; ZOV UIP | 13,9 | 10,1 |
| Verbund Innkraftwerke | 96,3 | 6,3 |
| Andere Gesellschaften | 11,5 | 5,8 |
| Summe | 130,5 | 188,0 |
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter ging im Geschäftsjahr 2018/19 auf 130,5 Mio. Euro zurück (Vorjahr: 188,0 Mio. Euro). Dies resultierte neben einem geringeren Ergebnisbeitrag der RAG vor allem aus dem Geschäftsverlauf der EVN KG: Deren Vertriebsaktivitäten waren im Berichtszeitraum infolge gestiegener Großhandelspreise durch höhere Bescha ungskosten sowie zudem durch stichtagsbedingt negative Bewertungse ekte aus Absicherungsgeschäften belastet.
Der positive Ergebnisbeitrag der Verbund Innkraftwerke resultiert im Wesentlichen aus einer Zuschreibung in Höhe von 92,2 Mio. Euro infolge verbesserter Strom-Forward-Notierungen sowie der Reduktion des WACC (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).
30. Abschreibungen und E¨ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.
| Abschreibungen und E¨ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 14,9 | 13,3 |
| Sachanlagen | 275,5 | 291,8 |
| Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | –42,1 | –10,3 |
| Zuschreibungen auf Sachanlagen | –20,2 | –16,0 |
| Summe | 228,2 | 278,9 |
| Abschreibungen und E¨ekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Abschreibungen | 269,8 | 258,3 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)1) | 20,6 | 46,9 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)1) | –62,3 | –26,3 |
| Summe | 228,2 | 278,9 |
1) Details siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte und 35. Sachanlagen
31. Finanzergebnis
| Finanzergebnis Mio. EUR |
2018/19 | 2017/18 |
|---|---|---|
| Beteiligungsergebnis | ||
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. | – | 0,1 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter | – | 0,1 |
| Dividendenzahlungen | 23,0 | 21,1 |
| davon CEESEG AG | 0,9 | 1,2 |
| davon Verbund AG | 18,4 | 18,4 |
| davon Verbund Hydro Power GmbH | 1,0 | 1,0 |
| davon andere Gesellschaften | 2,6 | 0,4 |
| Wertminderungen/Abgänge | 0,2 | –1,0 |
| Ergebnis aus anderen Beteiligungen | 23,2 | 20,1 |
| Summe Beteiligungsergebnis | 23,3 | 20,2 |
| Zinsergebnis | ||
| Zinserträge aus Vermögenswerten | 5,0 | 6,5 |
| Übrige Zinserträge | 3,1 | 4,2 |
| Summe Zinserträge | 8,1 | 10,7 |
| Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten | –41,3 | –43,8 |
| Zinsaufwand Personalrückstellungen | –7,3 | –7,2 |
| Übrige Zinsaufwendungen | –2,9 | –3,0 |
| Summe Zinsaufwendungen | –51,5 | –54,0 |
| Summe Zinsergebnis | –43,4 | –43,3 |
| Sonstiges Finanzergebnis | ||
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens | 2,2 | –1,8 |
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen | –1,4 | –0,0*) |
| Währungskursgewinne/-verluste | –7,9 | –10,5 |
| Übriges Finanzergebnis | –2,8 | –1,8 |
| Summe sonstiges Finanzergebnis | –9,8 | –14,0 |
| Finanzergebnis | –29,9 | –37,2 |
*) Kleinbetrag
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter (siehe Erläuterung 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen.
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investment-Fonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens. Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der E ektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 5,8 Mio. Euro (Vorjahr: 8,7 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betre en die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen. Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 44,2 Mio. Euro (Vorjahr: 46,8 Mio. Euro).
32. Ertragsteuern
| Ertragsteuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand | 57,5 | 20,7 |
| davon österreichische Gesellschaften | 44,7 | 4,8 |
| davon ausländische Gesellschaften | 12,8 | 15,9 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand | –10,9 | 55,4 |
| davon österreichische Gesellschaften | –23,1 | 55,3 |
| davon ausländische Gesellschaften | 12,3 | 0,1 |
| Summe | 46,7 | 76,1 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2019 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2018/19 gemäß Konzern-Gewinnund-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:
| Ermittlung des E¨ektivsteuersatzes | 2018/19 | 2017/18 | ||
|---|---|---|---|---|
| % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 373,5 | 355,7 | ||
| Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz | 25,0 | 93,4 | 25,0 | 88,9 |
| – Abweichende ausländische Steuersätze |
–2,7 | –10,2 | –0,1 | –0,2 |
| – Effekt aus Steuersatzänderung |
– | – | –0,2 | –0,7 |
| – Steuerfreie Beteiligungserträge |
–12,8 | –48,0 | –6,3 | –22,6 |
| + Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern |
–1,6 | –5,9 | 1,1 | 3,8 |
| +/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen auf Konzernforderungen |
3,1 | 11,5 | 0,8 | 2,8 |
| + Nicht abzugsfähige Aufwendungen |
0,9 | 3,4 | 0,7 | 2,6 |
| – Steuerfreie Erträge |
–0,5 | –1,9 | –0,1 | –0,4 |
| + Aperiodische Steuererhöhungen |
1,2 | 4,4 | 0,7 | 2,5 |
| –/+ Sonstige Posten | – | –0,1 | –0,2 | –0,7 |
| E¨ektivsteuersatz/-aufwand | 12,5 | 46,7 | 21,4 | 76,1 |
Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betre en im Wesentlichen die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführten Zuschreibungen der Beteiligungen an EVN UBS, OOO EVN Umwelt Service, EVN Bulgaria und BG FW Holding (Vorjahr: Zuschreibungen der Beteiligungen an EVN Nk BuB und OOO EVN Umwelt Service).
Die e ektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2018/19 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 12,5 % (Vorjahr: 21,4 %). Der E ektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der e ektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Tochtergesellschaften (siehe Erläuterung 49. Latente Steuern).
33. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2018/19 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.006.833 Stück (Vorjahr: 177.938.720 Stück) ermittelt. Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte "potenzielle Aktien" aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 302,4 Mio. Euro (Vorjahr: 254,6 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2018/19 ein Ergebnis je Aktie von 1,70 Euro (Vorjahr: 1,43 Euro).
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz
Aktiva
34. Immaterielle Vermögenswerte
Die Firmenwerte sind den CGUs "Internationales Projektgeschäft" und "Sonstige CGUs" zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Software-Lizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kundenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.
| Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2018/19 | Sonstige immaterielle | |||
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte | Vermögenswerte | Summe |
| Bruttowert 30.09.2018 | 216,7 | 413,1 | 76,0 | 705,8 |
| Zugänge | – | 9,0 | – | 9,0 |
| Abgänge | – | –6,4 | –3,5 | –9,8 |
| Umbuchungen | – | 0,3 | – | 0,3 |
| Bruttowert 30.09.2019 | 216,7 | 416,0 | 72,5 | 705,2 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 | –160,9 | –288,4 | –74,4 | –523,7 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –14,3 | –0,6 | –14,9 |
| Wertminderungen | – | – | – | – |
| Zuschreibungen | – | 19,1 | 23,0 | 42,1 |
| Abgänge | – | 6,3 | 3,5 | 9,8 |
| Umbuchungen | – | – | – | – |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 | –160,9 | –277,3 | –48,5 | –486,8 |
| Nettowert 30.09.2018 | 55,8 | 124,7 | 1,5 | 182,1 |
| Nettowert 30.09.2019 | 55,8 | 138,7 | 24,0 | 218,5 |
| Geschäftsjahr 2017/18 | Sonstige immaterielle | |||
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte | Vermögenswerte | Summe |
| Bruttowert 30.09.2017 | 216,7 | 381,2 | 102,4 | 700,3 |
| Zugänge | – | 11,9 | 0,3 | 12,2 |
| Abgänge | – | –2,0 | – | –2,0 |
| Umbuchungen | – | 22,0 | –26,7 | –4,7 |
| Bruttowert 30.09.2018 | 216,7 | 413,1 | 76,0 | 705,8 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2017 | –160,9 | –272,6 | –89,8 | –523,3 |
| Planmäßige Abschreibungen | – | –12,7 | –0,6 | –13,3 |
| Wertminderungen | – | –0,0*) | – | –0,0*) |
| Zuschreibungen | – | 10,3 | – | 10,3 |
| Abgänge | – | 2,1 | – | 2,1 |
| Umbuchungen | – | –15,4 | 16,0 | 0,5 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 | –160,9 | –288,4 | –74,4 | –523,7 |
| Nettowert 30.09.2017 | 55,8 | 108,6 | 12,6 | 177,1 |
| Nettowert 30.09.2018 | 55,8 | 124,7 | 1,5 | 182,1 |
Die Buchwerte der Firmenwerte verteilen sich mit 52,9 Mio. Euro auf die CGU "Internationales Projektgeschäft" und mit 2,9 Mio. Euro auf die CGU "Sonstige CGUs".
Der Buchwert des Nettovermögens der CGU "Internationales Projektgeschäft" betrug 264,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 460,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,17 % (Vorjahr: 5,80 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,59 % (Vorjahr: 6,33 %) entspricht. Der erzielbare Betrag der CGU lag damit um 73,9 % über ihrem Buchwert. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es im Geschäftsjahr 2018/19 ceteris paribus zu einer Überdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 156,2 Mio. Euro gekommen (Überdeckung in Höhe von 245,4 Mio. Euro). Bei einem WACC nach Steuern von 8,54 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.
Im Segment Südosteuropa wurde insbesondere aufgrund der Reduktion des WACC eine Zuschreibung bei den Kundenstöcken sowohl bei der CGU "Stromverteilung Bulgarien" in Höhe von 7,5 Mio. Euro als auch bei der CGU "Stromverteilung Nordmazedonien" in Höhe von 15,5 Mio. Euro notwendig. Der erzielbare Betrag bei der CGU "Stromverteilung Bulgarien" wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 442,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,51 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,10 % entspricht. Der erzielbare Betrag bei der CGU "Stromverteilung Nordmazedonien" wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 416,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,04 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 8,17 % entspricht.
Im Segment Erzeugung wurde aufgrund der gestiegenen Strom-Forwardpreise sowie aufgrund der Reduktion des WACC eine Zuschreibung der Strombezugsrechte aus dem Donaukraftwerk Freudenau in Höhe von 18,9 Mio. Euro notwendig. Die EVN hält am Donaukraftwerk Freudenau Strombezugsrechte im Ausmaß von 12,5 % auf die Betriebsdauer des Kraftwerks. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 66,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,78 % (Vorjahr: 5,72 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,67 % (Vorjahr: 7,17 %) entspricht. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % bzw. bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % würde man jeweils zu einer Wertaufholung in Höhe von 18,9 Mio. Euro kommen.
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden insgesamt 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 3,4 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurden 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro) aktiviert.
35. Sachanlagen
| Entwicklung der Sachanlagen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2018/19 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2018 | 849,6 | 4.259,7 | 3.013,6 | 264,7 | 195,1 | 196,2 | 8.778,9 |
| Währungsdifferenzen | – | – | 5,0 | – | – | 0,1 | 5,1 |
| Zugänge | 19,9 | 127,8 | 83,0 | 20,3 | 30,5 | 116,6 | 398,2 |
| Abgänge | –6,7 | –27,7 | –14,8 | –16,0 | –19,9 | –1,3 | –86,5 |
| Umbuchungen | 10,3 | 57,6 | 32,6 | – | 5,0 | –105,5 | 0,1 |
| Bruttowert 30.09.2019 | 873,1 | 4.417,5 | 3.119,4 | 269,0 | 210,8 | 206,0 | 9.095,7 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 | –509,3 | –2.342,5 | –2.178,9 | –157,8 | –142,7 | –9,0 | –5.340,2 |
| Währungsdifferenzen | – | – | –4,1 | – | – | – | –4,1 |
| Planmäßige Abschreibungen | –21,5 | –111,1 | –87,1 | –15,7 | –19,5 | – | –254,9 |
| Wertminderungen | –3,7 | –0,5 | –14,0 | – | –1,0 | –1,3 | –20,6 |
| Zuschreibungen | 6,0 | 7,5 | 6,6 | – | – | – | 20,2 |
| Abgänge | 5,8 | 27,4 | 14,3 | 15,6 | 19,5 | 0,9 | 83,4 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 | –522,8 | –2.419,2 | –2.263,1 | –158,0 | –143,8 | –9,4 | –5.516,2 |
| Nettowert 30.09.2018 | 340,3 | 1.917,2 | 834,7 | 106,9 | 52,4 | 187,2 | 3.438,7 |
| Nettowert 30.09.2019 | 350,3 | 1.998,3 | 856,3 | 111,1 | 67,0 | 196,6 | 3.579,6 |
| Geschäftsjahr 2017/18 Mio. EUR |
Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2017 | 818,4 | 4.111,6 | 2.966,1 | 255,3 | 184,7 | 168,8 | 8.504,9 |
| Währungsdifferenzen | –0,0*) | –0,0*) | –7,5 | –0,0*) | –0,0*) | 0,0*) | –7,5 |
| Zugänge | 20,5 | 110,5 | 66,8 | 24,1 | 22,8 | 109,0 | 353,7 |
| Abgänge | –2,2 | –10,0 | –33,0 | –15,5 | –13,4 | –0,8 | –74,9 |
| Umbuchungen | 13,1 | 47,5 | 21,1 | 0,8 | 1,2 | –80,9 | 2,8 |
| Bruttowert 30.09.2018 | 849,6 | 4.259,7 | 3.013,6 | 264,7 | 195,1 | 196,2 | 8.778,9 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2017 | –479,1 | –2.247,0 | –2.091,5 | –155,8 | –139,5 | –8,3 | –5.121,3 |
| Währungsdifferenzen | 0,0*) | 0,0*) | 5,9 | 0,0*) | 0,0*) | – | 6,0 |
| Konsolidierungskreisänderungen | – | – | 0,0*) | – | 0,0*) | – | 0,0*) |
| Planmäßige Abschreibungen | –20,4 | –107,7 | –84,0 | –16,4 | –16,5 | – | –245,0 |
| Wertminderungen | –10,1 | –4,0 | –32,0 | –0,1 | –0,0*) | –0,6 | –46,9 |
| Zuschreibungen | 2,4 | 6,3 | 7,0 | – | 0,3 | – | 16,0 |
| Abgänge | 2,0 | 9,8 | 15,6 | 14,4 | 13,0 | – | 54,9 |
| Umbuchungen | –4,1 | 0,0*) | 0,1 | 0,0*) | 0,0*) | – | –3,9 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2018 | –509,3 | –2.342,5 | –2.178,9 | –157,8 | –142,7 | –9,0 | –5.340,2 |
| Nettowert 30.09.2017 | 339,3 | 1.864,6 | 874,6 | 99,5 | 45,2 | 160,4 | 3.383,6 |
Nettowert 30.09.2018 340,3 1.917,2 834,7 106,9 52,4 187,2 3.438,7
In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 61,0 Mio. Euro (Vorjahr: 58,9 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand eine Höchstbetragshypothek in unveränderter Höhe von 1,8 Mio. Euro.
In den Zugängen zu den Sachanlagen waren aktivierte Fremdkapitalkosten in Höhe von 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) enthalten. Der Aktivierungszinssatz betrug 1,4 % – 3,8 % (Vorjahr: 2,0 % – 3,8 %).
Für geleaste und gepachtete Anlagen ist in der Konzern-Bilanz der Barwert der Zahlungsverpflichtungen aus der Nutzung von Wärmenetzen und Heizwerken ausgewiesen. Die Buchwerte dieser Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3,0 Mio. Euro). Die zugehörigen Pacht- bzw. Leasingverbindlichkeiten wurden unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten passiviert (siehe auch Erläuterung 52. Übrige langfristige Schulden).
Zum 30. September 2019 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2018/19 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Aufgrund der verschlechterten Einschätzung der kombinierten langfristigen Strompreis-, Primärenergie- und Emissionszertifikatspreisentwicklung (Clean Dark Spread), die aus aktuellen Marktanalysen hervorgeht, wurde eine Wertminderung beim anteilsmäßig als Joint Operation einbezogenen Kraftwerk Walsum 10 in Höhe von 13,0 Mio. Euro notwendig.1) Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 89,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,27 % (Vorjahr: 4,94 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,27 % (Vorjahr: 6,63 %) entspricht. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es im Geschäftsjahr 2018/19 ceteris paribus zu einer Wertminderung in Höhe von 15,8 Mio. Euro (Wertminderung in Höhe von 10,0 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2018/19 ceteris paribus zu einer Wertaufholung von 12,8 Mio. Euro (Wertminderung von 39,1 Mio. Euro) gekommen. 1) Die Impairment-Betrachtung des Kraftwerksanteils erfolgt rein auf Konzernebene, auf Segmentebene erfolgt die Bildung einer Rückstellung für die Vermarktung der eigenen Stromproduktion; die Wertminderung wird daher in der Überleitungsspalte "Konsolidierung" ausgewiesen.
Die Werthaltigkeitsprüfung der CGU "Thermenregion" (vormals Baden-Mödling) führte aufgrund der Zuerkennung eines geförderten Nachfolgetarifs sowie der Reduktion des WACC zu einer Zuschreibung von 3,3 Mio. Euro im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 50,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,28 % (Vorjahr: 5,24 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,24 % (Vorjahr: 6,96 %) entspricht. Gleichermaßen führten verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie die Reduktion des WACC bei sechs Wärmeanlagen der EVN Wärme zu einer Zuschreibung von 5,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 15,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 3,28 % – 3,59 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 4,97 % – 6,57 % entspricht.
Weitere Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Wärme führten aufgrund von verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei vier Wärmeanlagen zu Wertminderungen von 0,9 Mio. Euro im Segment Energie. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 3,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 3,12 % – 3,50 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 3,32 % – 4,08 % entspricht.
Aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen und der Reduktion des WACC wurden bei diversen Windparks und Kleinwasserkraftwerken Werthaltigkeitsprüfungen bei der EVN Naturkraft durchgeführt. Dies führte im Segment Erzeugung bei zwei Windparks und bei sechs Kleinwasserkraftwerken zu einer Zuschreibung von 4,6 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 16,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 3,09 % – 3,78 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 3,72 % – 5,95 % entspricht.
In Bulgarien musste aufgrund der Reduktion des WACC eine Zuschreibung in Höhe von 2,9 Mio. Euro bei den Cogeneration-Anlagen der TEZ Plovdiv im Segment Südosteuropa vorgenommen werden. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 45,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,83 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet einen Detailplanungszeitraum von vier Jahren, eine Grobplanungsphase bis ins Jahr 2029 sowie eine ewige Rente.
Weiters kam es aufgrund der Reduktion des WACC zu einer Zuschreibung in Höhe von 2,4 Mio. Euro beim Windpark der EVN in Kavarna im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 11,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,46 % für die Phase der geförderten Einspeisetarife und von 5,5 % für die Phase der freien Vermarktung verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,06 % bzw. 6,11 % entspricht.
Sonstige Wertminderungen in Höhe von 5,2 Mio. Euro entfielen auf die im Geschäftsjahr stillgelegten thermischen Kraftwerke Korneuburg und Dürnrohr.
36. At Equity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 217 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine ö±entlich notierten Marktpreise.
Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen
| Geschäftsjahr 2018/19 | |
|---|---|
| Mio. EUR | |
| Bruttowert 30.09.2018 | 911,2 |
| Zugänge | 0,5 |
| Abgänge | –22,2 |
| Bruttowert 30.09.2019 | 889,5 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2018 | 84,4 |
| Währungsdifferenzen | 0,5 |
| Abgänge | 21,8 |
| Zuschreibungen | 93,1 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 37,4 |
| Ausschüttungen | –137,9 |
| Umbuchungen | 1,3 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | –18,0 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2019 | 82,6 |
| Nettowert 30.09.2018 | 995,7 |
| Nettowert 30.09.2019 | 972,1 |
Geschäftsjahr 2017/18 Mio. EUR Bruttowert 30.09.2017 911,0 Zugänge 0,4 Abgänge –0,2 Bruttowert 30.09.2018 911,2 Kumulierte Wertänderungen 30.09.2017 43,8 Währungsdifferenzen –6,0 Abgänge – Zuschreibungen 2,5
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 185,7 |
|---|---|
| Ausschüttungen | –144,4 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | 3,0 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2018 | 84,4 |
| Nettowert 30.09.2017 | 954,8 |
| Nettowert 30.09.2018 | 995,7 |
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen sowie der Reduktion des WACC bei der Verbund Innkraftwerke eine Zuschreibung von 92,2 Mio. Euro vorgenommen. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Verbund Innkraftwerke wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 163,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,39 % (Vorjahr: 5,20 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,41 % (Vorjahr: 6,52 %) entspricht (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 % wäre es bei der at Equity einbezogenen Verbund Innkraftwerke im Geschäftsjahr 2018/19 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von 66,4 Mio. Euro (Zuschreibung von 106,1 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2018/19 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von 106,1 Mio. Euro (Zuschreibung von 75,5 Mio. Euro) gekommen.
Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Wasserkraftwerk Ashta bei der Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH eine Zuschreibung in Höhe von 0,9 Mio. Euro vorgenommen. Der erzielbare Betrag für den EVN-Anteil an der Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 4,4 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 8,64 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 9,52 % entspricht (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).
Die Anteile an der ZOV, deren anteiliges Eigenkapital im Besitz der EVN zum 30. September 2019 113,9 Mio. Euro betrug (Vorjahr: 112,0 Mio. Euro), wurden zur Besicherung an die kreditfinanzierenden Banken abgetreten.
37. Sonstige Beteiligungen
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anscha±ungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,6 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 2.202,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.861,5 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 118,0 Mio. Euro (Vorjahr: 78,2 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG (WSTW) einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz des Bestehens des Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher entsprechend IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2018/19 führte die Bewertung der Beteiligung an der CEESEG AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 1,7 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 18,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,35 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Geschäftsjahr 2018/19 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 37,0 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 96,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,78 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den ö±entlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden vier Jahre sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Geschäftsjahr 2018/19 führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 1,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 2,5 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,18 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der ö±entlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2015 –2018 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2019 basiert.
38. Übrige langfristige Vermögenswerte
| Übrige langfristige Vermögenswerte Mio. EUR |
30.09.2019 | 30.09.2018 |
|---|---|---|
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Wertpapiere | 97,6 | 135,1 |
| Ausleihungen | 33,0 | 38,3 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 18,3 | 28,7 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 12,0 | 35,7 |
| Langfristige sonstige Vermögenswerte | ||
| Primärenergiereserven | 0,7 | 14,5 |
| Vertragsvermögenswerte | 0,6 | – |
| Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte | 1,1 | 0,2 |
| Summe | 163,3 | 252,4 |
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investment-Fonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich, sowie von Cross-Currency Swaps.
Die Primärenergiereserven wurden im Geschäftsjahr 2018/19 großteils in den kurzfristigen Bereich umgegliedert, da sie innerhalb von zwölf Monaten veräußert werden.
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften
| Mio. EUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit zum 30.09.2019 | Restlaufzeit zum 30.09.2018 | |||||
| Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
Ausstehende Leasingzahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasingzahlungen |
|
| < 5 Jahre | 5,8 | 1,4 | 7,2 | 15,2 | 2,1 | 17,3 |
| > 5 Jahre | 12,4 | 1,4 | 13,9 | 13,4 | 1,4 | 14,8 |
| Summe | 18,3 | 2,8 | 21,1 | 28,6 | 3,5 | 32,0 |
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen dem Anteil der Zinskomponente an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2018/19 wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Kurzfristige Vermögenswerte
39. Vorräte
| Vorräte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Primärenergievorräte | 36,6 | 49,6 |
| CO2-Emissionszertifikate | 4,7 | 3,1 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte | 34,2 | 29,0 |
| Nicht abgerechnete Kundenaufträge | 28,6 | 13,0 |
| Summe | 104,1 | 94,6 |
Die Primärenergievorräte bestehen vor allem aus Gas- und Ölvorräten.
Bei den CO2-Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurzfristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 56. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet.
Dem Bestandsrisiko aufgrund geringer Umschlagshäufigkeiten sowie gefallener Nettoveräußerungserlöse bei den Roh-, Hilfs- und Betriebssto±en und sonstigen Vorräten wurde durch eine zusätzliche Erhöhung der Wertberichtigung um 9,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) Rechnung getragen. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.
Die EVN geht davon aus, dass die insbesondere im internationalen Projektgeschäft aktivierten Vertragskosten erstattungsfähig sind. Zum 30. September 2019 betrug der Stand der aktivierten Vertragskosten 25,1 Mio. Euro. Der Ausweis erfolgt unter den "Nicht abgerechneten Kundenaufträgen". Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden 14,4 Mio. Euro aktiviert und 1,2 Mio. Euro analog zum ermittelten Projektfortschritt realisiert. Auf die aktivierten Vertragskosten wurden keine Wertminderungen vorgenommen.
40. Forderungen
| Forderungen Mio. EUR |
30.09.2019 | 30.09.2018 |
|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 259,3 | 301,3 |
| Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 24,1 | 64,1 |
| Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 6,7 | 7,9 |
| Forderungen gegenüber Dienstnehmern | 0,1 | 0,3 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 33,6 | 47,5 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 12,5 | 18,3 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 24,4 | 27,8 |
| 360,8 | 467,0 | |
| Sonstige Forderungen | ||
| Forderungen aus Abgaben und Steuern | 38,1 | 31,8 |
| Geleistete Anzahlungen | 18,5 | 1,4 |
| 56,6 | 33,2 | |
| Summe | 417,4 | 500,3 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekunden. Ebenso in dieser Position enthalten ist die Forderung aus dem Abwasserprojekt in Budva. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 60. Risikomanagement.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Finanz- und Energiebereich.
Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten u. a. Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen.
Zum 30. September 2019 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.
41. Wertpapiere
| Zusammensetzung der Wertpapiere | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Fonds-Anteile | 89,7 | 139,8 |
| davon Cash-Fonds | 89,4 | 139,4 |
| davon sonstige Fonds-Produkte | 0,3 | 0,4 |
| Aktien | – | 0,0*) |
| Summe | 89,7 | 139,8 |
*) Kleinbetrag
Aufgrund gefallener Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2018/19 eine erfolgswirksame (Vorjahr: erfolgsneutrale) Bewertung in Höhe von –0,8 Mio. Euro (Vorjahr: –1,4 Mio. Euro) vorgenommen.
Passiva
Eigenkapital
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2018/19 und 2017/18 ist auf Seite 141 dargestellt.
42. Grundkapital
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).
43. Kapitalrücklagen
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 204,4 Mio. Euro (Vorjahr: 204,4 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
44. Gewinnrücklagen
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.514,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2.297,0 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:
| Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | ||||
| Ausgewiesener Jahresüberschuss 2018/19 | 154,1 | |||
| Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2017/18 | 0,1 | |||
| Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen | –65,1 | |||
| Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn | 89,1 | |||
| Vorgeschlagene Gewinnausschüttung | –89,0 | |||
| Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2019/20 | 0,1 |
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von 0,47 Euro je Aktie zuzüglich einer einmaligen Bonusdividenden von 0,03 Euro ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.
Dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zur Dividendenauszahlung an die Aktionäre der EVN AG für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von 83,7 Mio. Euro bzw. 0,47 Euro pro Aktie, inklusive einer einmaligen Bonusdividende von 0,03 Euro, hat die 90. ordentliche Hauptversammlung am 17. Jänner 2019 zugestimmt. Die Ausschüttung an die Aktionäre erfolgte am 25. Jänner 2019.
45. Bewertungsrücklagen
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)" und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von –5,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 139) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.
| Bewertungsrücklagen Mio. EUR |
Vor Steuern | 30.09.2019 Steuern |
Nach Steuern | Vor Steuern | 30.09.2018 Steuern |
Nach Steuern |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus | ||||||
| Available-for-Sale-Finanzinstrumenten | – | – | – | 1.477,9 | –369,4 | 1.108,5 |
| Finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert |
1.860,5 | –465,1 | 1.395,4 | – | – | – |
| Cash Flow Hedges | –24,7 | 8,2 | –16,5 | –24,6 | 8,1 | –16,5 |
| Neubewertungen IAS 19 | –173,7 | 43,1 | –130,7 | –118,2 | 29,4 | –88,9 |
| At Equity einbezogenen Unternehmen | –22,7 | 1,3 | –21,4 | –9,8 | –0,4 | –10,2 |
| Summe | 1.639,3 | –412,5 | 1.226,8 | 1.325,3 | –332,4 | 992,9 |
Betre±end Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2018/19 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Aufgrund von Ine±ektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von –1,3 Mio. Euro erfolgswirksam erfasst.
46. Eigene Anteile
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 73.528 Stück eigene Aktien, um diese für eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 67.030 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:
| Entwicklung der Anzahl der in Umlauf befindlichen Anteile |
Stückaktien | Eigene Aktien | In Umlauf befindliche Anteile |
|---|---|---|---|
| 30.09.2017 | 179.878.402 | –1.950.854 | 177.927.548 |
| Erwerb eigener Aktien | – | – | – |
| Verkauf eigener Aktien | – | 67.030 | 67.030 |
| 30.09.2018 | 179.878.402 | –1.883.824 | 177.994.578 |
| Erwerb eigener Aktien | – | – | – |
| Verkauf eigener Aktien | – | 73.528 | 73.528 |
| 30.09.2019 | 179.878.402 | –1.810.296 | 178.068.106 |
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.006.833 Stück (Vorjahr: 177.938.720 Stück).
47. Nicht beherrschende Anteile
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
| Finanzinformationen von Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 | ||||
| Tochterunternehmen | RBG | BUHO | EVN Macedonia | RBG | BUHO | EVN Macedonia |
| Nicht beherrschende Anteile (%) | 49,97 | 26,37 | 10,00 | 49,97 | 26,37 | 10,00 |
| Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 190,4 | 39,1 | 25,9 | 198,5 | 38,9 | 22,0 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis | 16,3 | 3,2 | 4,3 | 19,9 | 3,1 | 2,1 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden | 20,0 | 2,5 | – | 21,0 | 2,7 | – |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 380,6 | 185,8 | 338,2 | 396,8 | 185,5 | 301,0 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0,2 | 8,8 | 50,1 | 0,2 | 8,5 | 102,4 |
| Langfristige Schulden | – | 0,5 | 105,2 | – | 0,5 | 101,2 |
| Kurzfristige Schulden | – | – | 22,7 | 0,0*) | 0,0*) | 82,9 |
| 2018/19 | 2017/18 | |||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | – | – | 237,3 | – | 0,0*) | 308,6 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 32,6 | 12,2 | 45,8 | 39,8 | 11,7 | 21,1 |
| Cash Flow | ||||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 40,0 | 9,9 | 34,4 | 41,9 | 9,3 | 34,0 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | – | – | –44,9 | – | – | –22,2 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | –40,0 | –9,5 | –0,2 | –42,0 | –10,4 | –8,2 |
*) Kleinbetrag
Langfristige Schulden
48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten
| Zusammensetzung Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Nominal verzinsung (%) |
Laufzeit | Nominale | Buchwert 30.09.2019 Mio. EUR |
Buchwert 30.09.2018 Mio. EUR |
Marktwert 30.09.2019 Mio. EUR |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 519,3 | 504,5 | 615,8 | |||
| EUR-Anleihe | 4,250 | 2011 – 2022 | 293,0 Mio. EUR | 289,2 | 287,7 | 325,2 |
| JPY-Anleihe | 3,130 | 2009 – 2024 | 12,0 Mrd. JPY | 107,3 | 94,2 | 114,0 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012 – 2032 | 100,0 Mio. EUR | 98,2 | 98,0 | 141,3 |
| EUR-Anleihe | 4,125 | 2012 – 2032 | 25,0 Mio. EUR | 24,6 | 24,6 | 35,3 |
| Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen) | –0,033 – 4,99 | Bis 2068 | – | 470,7 | 536,0 | 559,9 |
| Summe | 990,0 | 1.040,5 | 1.175,7 |
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:
| Fälligkeitsstruktur langfristige | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | Restlaufzeit zum 30.09.2019 | Restlaufzeit zum 30.09.2018 | ||||
| Mio. EUR | < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe |
| Anleihen | 396,5 | 122,8 | 519,3 | 287,7 | 216,8 | 504,5 |
| davon fix verzinst | 289,2 | 122,8 | 412,0 | 287,7 | 122,6 | 410,3 |
| davon variabel verzinst | 107,3 | – | 107,3 | – | 94,2 | 94,2 |
| Bankdarlehen | 155,5 | 315,2 | 470,7 | 189,3 | 346,6 | 536,0 |
| davon fix verzinst | 145,4 | 314,3 | 459,7 | 180,4 | 346,0 | 526,4 |
| davon variabel verzinst | 10,1 | 0,9 | 11,0 | 8,9 | 0,7 | 9,6 |
| Summe | 552,0 | 438,0 | 990,0 | 477,0 | 563,5 | 1.040,5 |
Anleihen
Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency Swaps abgesichert.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anscha±ungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 62. Berichterstattung zu Finanzinstrumente).
Bankdarlehen
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umweltund Wasserwirtschafts-Fonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind die Schuldscheindarlehen in Höhe von 121,5 Mio. Euro, die im Oktober 2012 emittiert wurden, enthalten.
Die Zinsenabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
49. Latente Steuern
| Latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Aktive latente Steuern | ||
| Sozialkapital | –58,6 | –48,2 |
| Verlustvorträge | –22,4 | –14,8 |
| Beteiligungsabschreibungen | –19,6 | –38,6 |
| Sachanlagen | –47,4 | –38,2 |
| Finanzinstrumente | –11,4 | –17,1 |
| Rückstellungen | –11,1 | –4,5 |
| Sonstige aktive latente Steuern | – | –9,3 |
| Passive latente Steuern | ||
| Sachanlagen | 49,5 | 56,9 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 2,9 | 0,7 |
| Finanzinstrumente | 481,6 | 379,5 |
| Rückstellungen | 96,7 | 106,9 |
| Sonstige passive latente Steuern | 11,4 | 28,7 |
| Summe | 471,6 | 402,1 |
| davon aktive latente Steuern | –72,1 | –68,8 |
| davon latente Steuerverbindlichkeiten | 543,8 | 471,0 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Veränderung latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Latenter Steuersaldo 01.10. | 402,1 | 92,2 |
| – Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen | 0,2 | 0,3 |
| – Erfolgswirksame Veränderung | –10,9 | 55,4 |
| – Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage | 80,2 | 254,2 |
| Latenter Steuersaldo 30.09. | 471,6 | 402,1 |
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 88,9 Mio. Euro (Vorjahr: 95,4 Mio. Euro), von denen 76,0 Mio. Euro (Vorjahr: 76,0 Mio. Euro) auf die EVN MVA 1 entfallen, wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 3,0 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig.
Für Di±erenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Di±erences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 92,3 Mio. Euro (Vorjahr: 92,0 Mio. Euro) für temporäre Di±erenzen in Höhe von 383,9 Mio. Euro (Vorjahr: 373,6 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben werden.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen im Wesentlichen die Positionen "Finanzinstrumente" 95,6 Mio. Euro (Vorjahr: 258,8 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit –13,8 Mio. Euro (Vorjahr: –3,5 Mio. Euro).
50. Langfristige Rückstellungen
| Langfristige Rückstellungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Rückstellung für Pensionen | 283,1 | 253,7 |
| Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen | 29,3 | 23,6 |
| Rückstellung für Abfertigungen | 95,0 | 88,4 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 130,0 | 115,1 |
| Summe | 537,5 | 480,8 |
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
- Zinssatz 0,70 % p. a. (Vorjahr: 1,85 % p. a.)
- Bezugserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Bezugserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
- Pensionserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Pensionserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
- Rechnungsgrundlagen gemäß "AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung"
| Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 253,7 | 250,4 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | 1,9 | –1,0 |
| + Zinsaufwand | 4,7 | 4,7 |
| – Pensionszahlungen | –16,8 | –14,5 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 39,6 | 14,1 |
| davon aus | ||
| demografischen Annahmen | – | 9,0 |
| finanziellen Annahmen | 42,5 | –0,0*) |
| erfahrungsbedingten Annahmen | –2,9 | 5,2 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 283,1 | 253,7 |
*) Kleinbetrag
Zum 30. September 2019 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 14,7 Jahre (Vorjahr: 13,3 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2019/20 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 14,4 Mio. Euro (Vorjahr: 14,9 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. | 23,6 | 22,8 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | 0,4 | 0,5 |
| + Zinsaufwand | 0,4 | 0,4 |
| – Pensionszahlungen | –0,9 | –0,9 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 5,7 | 0,8 |
| davon aus | ||
| demografischen Annahmen | – | 0,6 |
| finanziellen Annahmen | 5,7 | – |
| erfahrungsbedingten Annahmen | – | 0,2 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. | 29,3 | 23,6 |
Zum 30. September 2019 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 19,1 Jahre (Vorjahr: 17,5 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2019/20 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 88,4 | 90,1 |
| – Währungsdifferenzen | – | –0,0*) |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) | 3,0 | 3,4 |
| + Zinsaufwand | 1,7 | 1,8 |
| – Abfertigungszahlungen | –8,3 | –6,2 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 10,3 | –0,6 |
| davon aus | ||
| demografischen Annahmen | – | –1,3 |
| finanziellen Annahmen | 9,6 | 0,1 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 0,7 | 0,6 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 95,0 | 88,4 |
*) Kleinbetrag
Zum 30. September 2019 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 9,4 Jahre (Vorjahr: 9,5 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2019/20 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 7,2 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro) erwartet.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen
| % | 30.09.2019 | 30.09.2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 7,99 | –7,03 | 7,13 | –6,34 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –3,01 | 3,24 | –2,62 | 2,80 |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –11,37 | 14,05 | –10,38 | 12,65 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –5,03 | 5,16 | –4,63 | 4,71 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen
| % | 30.09.2019 | 30.09.2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 10,47 | –9,05 | 9,48 | –8,26 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | – | – | – | – |
| Pensionserhöhung | 1,00 | –13,98 | 17,80 | –12,70 | 15,91 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | –4,32 | 4,39 | –3,88 | 3,91 |
Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen
| % | 30.09.2019 | 30.09.2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,50 | 4,91 | –4,58 | 4,89 | –4,56 |
| Bezugserhöhung | 1,00 | –8,98 | 10,13 | –9,44 | 10,24 |
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen Mio. EUR
| Mieten für | Prozesskosten/ | Umwelt- und Entsorgungs |
Übrige langfristige |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jubiläumsgelder | Netzzutritte | -risiken | risiken | Rückstellungen | Summe | |
| Buchwert 01.10.2018 | 24,3 | 6,6 | 8,6 | 68,3 | 7,2 | 115,1 |
| Währungsdifferenzen | – | – | – | – | – | – |
| Zinsaufwand | 0,5 | – | – | 0,7 | – | 1,2 |
| Verwendung | –2,1 | – | – | – | –3,7 | –5,8 |
| Auflösung | – | –0,3 | –1,8 | –0,8 | –1,3 | –4,3 |
| Zuführung | 3,4 | 0,3 | 2,2 | 17,0 | 1,2 | 24,3 |
| Umbuchung | 0,1 | – | – | – | – | 0,1 |
| Umgliederung | – | – | –1,0 | – | 0,5 | –0,5 |
| Buchwert 30.09.2019 | 26,2 | 6,6 | 8,1 | 85,2 | 3,9 | 130,0 |
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruchund Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von zwei bis 27 Jahren gerechnet.
51. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Investitionszuschüsse betre±en insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der evn wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netz NÖ.
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | Baukostenzuschüsse | Baukostenzuschüsse | Investitions | |
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | (IFRS 15) | (IAS 20) | zuschüsse | Summe |
| Buchwert 01.10.2018 | 66,2 | 471,3 | 65,0 | 602,6 |
| Zugänge | 7,7 | 53,0 | 5,4 | 66,2 |
| Umgliederung | –6,4 | –40,9 | –5,9 | –53,1 |
| Buchwert 30.09.2019 | 67,6 | 483,5 | 64,6 | 615,7 |
52. Übrige langfristige Schulden
| Übrige langfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Pachtverbindlichkeiten | 3,9 | 4,8 |
| Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | 0,2 | 0,6 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 20,2 | 49,7 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 22,0 | 20,3 |
| Summe | 46,2 | 75,4 |
Die Pachtverbindlichkeiten beinhalten langfristige Nutzungsverträge von Wärmenetzen sowie Heizwerken. Die Abgrenzungen aus Finanztransaktionen betre±en anteilige Barwertvorteile aus Lease-and-Lease-back-Transaktionen im Zusammenhang mit Strombezugsrechten an Donaukraftwerken.
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften bei Anleihen, denen zum Teil eine gegenläufige Entwicklung der Anleiheverbindlichkeit gegenübersteht, sowie von Projektfinanzierungen im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. abgegrenzte Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Steuergruppe in Österreich, abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden
| Mio. EUR | |
|---|---|
| Restlaufzeit zum 30.09.2019 | Restlaufzeit zum 30.09.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | |
| Pachtverbindlichkeiten | 3,3 | 0,6 | 3,9 | 3,4 | 1,4 | 4,8 |
| Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | 0,1 | – | 0,2 | 0,6 | – | 0,6 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 17,3 | 2,9 | 20,2 | 41,7 | 8,0 | 49,7 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 18,0 | 3,9 | 22,0 | 9,0 | 11,2 | 20,3 |
| Summe | 38,8 | 7,4 | 46,2 | 54,8 | 20,6 | 75,4 |
Kurzfristige Schulden
53. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Bankdarlehen | 68,4 | 59,1 |
| Anleiheverbindlichkeiten | – | 30,0 |
| Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite | 0,3 | 0,0*) |
| Summe | 68,8 | 89,1 |
| *) Kleinbetrag |
Kredite im Ausmaß von 68,4 Mio. Euro wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese nun innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind (Vorjahr: 59,1 Mio. Euro).
54. Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern
Die Position "Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern" setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
| Verbindlichkeiten aus Abgaben und Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Energieabgaben | 29,7 | 28,2 |
| Umsatzsteuer | 21,4 | 14,1 |
| Körperschaftsteuer | 71,7 | 33,6 |
| Sonstige Posten | 15,4 | 9,7 |
| Summe | 138,3 | 85,6 |
55. Lieferantenverbindlichkeiten
In den Lieferantenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 115,2 Mio. Euro (Vorjahr: 98,3 Mio. Euro) enthalten.
56. Kurzfristige Rückstellungen
| Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen Mio. EUR |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| Personalansprüche | Mieten für Netzzutritte |
Prozessrisiken | Sonstige kurzfris tige Rückstellungen |
Summe | |
| Buchwert 01.10.2018 | 74,2 | 2,8 | 1,7 | 12,7 | 91,4 |
| Verwendung | –9,7 | – | –0,7 | –3,5 | –13,8 |
| Auflösung | – | – | – | –0,1 | –0,1 |
| Zuführung | 10,9 | – | 0,3 | 0,7 | 11,9 |
| Umbuchung | – | – | – | 0,5 | 0,5 |
| Umgliederung | – | – | 1,0 | –0,6 | 0,4 |
| Buchwert 30.09.2019 | 75,5 | 2,8 | 2,4 | 9,7 | 90,4 |
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und o±ene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeitern in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 5,6 Mio. Euro (Vorjahr: 6,0 Mio. Euro) ausgewiesen.
57. Übrige kurzfristige Schulden
| Übrige kurzfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 112,4 | 225,4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 0,6 | 1,8 |
| Zinsenabgrenzungen | 14,6 | 15,5 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 21,5 | 72,6 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 35,8 | 50,0 |
| 185,0 | 365,3 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Erhaltene Anzahlungen | 51,9 | 35,4 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 52,3 | 49,5 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 15,6 | 14,8 |
| 119,9 | 99,7 | |
| Summe | 304,9 | 464,9 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EAA aus dem Vertrieb und der Bescha±ung von Strom.
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich.
Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten mit 17,0 Mio. Euro (Vorjahr: 26,5 Mio. Euro) eine im Zusammenhang mit der Tarifentscheidung vom 1. Juli 2014 in Bulgarien angesetzte Verbindlichkeit aufgrund der Rückführung von Erlösen aus vorangegangenen Perioden. Ansonsten sind in dieser Position Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
Die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen bestehen aus Vorauszahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Übersteigen diese Anzahlungen im Zuge der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung den Leistungsfortschritt, handelt es sich um Vertragsverbindlichkeiten nach IFRS 15. Der bezüglich des internationalen Projektgeschäfts ausgewiesene Saldo belief sich zum 30. September 2019 auf 16,7 Mio. Euro. Dabei wurden im Geschäftsjahr 2018/19 Zahlungen von 18,6 Mio. Euro vereinnahmt und 1,9 Mio. Euro als Umsatzerlöse realisiert.
Segmentberichterstattung
| Segmentberichterstattung Mio. EUR |
Energie | Erzeugung | Netze | Südosteuropa | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | |
| Außenumsatz | 569,3 | 463,01) | 131,8 | 71,41) | 469,8 | 489,6 | 909,9 | 902,0 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 4,2 | 19,4 | 204,8 | 200,8 | 64,1 | 64,7 | 0,8 | 0,8 |
| Gesamtumsatz | 573,5 | 482,4 | 336,7 | 272,1 | 534,0 | 554,4 | 910,7 | 902,8 |
| Operativer Aufwand | –625,8 | –518,51) | –178,2 | –155,11) | –325,8 | –301,0 | –779,6 | –798,2 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
–32,7 | 117,0 | 102,1 | 6,6 | – | – | – | – |
| EBITDA | –85,0 | 80,8 | 260,6 | 123,7 | 208,2 | 253,4 | 131,1 | 104,6 |
| Abschreibungen | –12,2 | –23,4 | –42,3 | –45,3 | –125,3 | –110,8 | –35,2 | –64,4 |
| davon Wertminderung | –1,4 | –3,8 | –6,3 | –14,8 | – | – | – | –2,1 |
| davon Zuschreibung | 8,4 | 0,1 | 25,9 | 18,2 | – | 7,3 | 28,0 | – |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | –97,2 | 57,4 | 218,4 | 78,4 | 82,9 | 142,6 | 95,9 | 40,2 |
| EBIT-Marge (%) | –17,0 | 12,0 | 64,9 | 29,0 | 15,5 | 25,7 | 10,5 | 4,5 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen finanziell |
– | – | – | – | – | – | – | – |
| Zinserträge | 0,1 | 0,2 | 0,9 | 0,8 | 0,2 | 0,2 | 0,1 | 0,0*) |
| Zinsaufwendungen | –2,3 | –2,5 | –15,4 | –14,3 | –17,3 | –17,4 | –20,7 | –20,7 |
| Finanzergebnis | –2,2 | –3,3 | –15,4 | –14,0 | –17,1 | –17,1 | –20,6 | –20,6 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | –99,4 | 54,2 | 203,0 | 64,4 | 65,8 | 125,4 | 75,3 | 19,6 |
| Firmenwerte | – | – | 1,2 | 1,2 | 1,8 | 1,8 | – | – |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
109,6 | 218,9 | 175,6 | 75,1 | – | – | – | – |
| Gesamtvermögen | 827,6 | 862,7 | 1.169,7 | 1.056,8 | 2.010,5 | 1.944,7 | 1.211,6 | 1.207,7 |
| Gesamtschulden | 696,5 | 764,6 | 781,9 | 804,5 | 1.410,9 | 1.332,1 | 913,1 | 956,5 |
| Investitionen2) | 26,4 | 19,5 | 67,8 | 58,9 | 202,1 | 173,0 | 81,1 | 86,4 |
1) Vergleichsinformationen wurden angepasst
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Segmentberichterstattung
| Mio. EUR | Umwelt | Alle sonstigen Segmente | Konsolidierung3) | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | |
| Außenumsatz | 104,7 | 137,71) | 18,4 | 15,0 | – | – | 2.204,0 | 2.078,7 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) | 0,5 | 13,1 | 64,3 | 61,0 | –338,7 | –359,9 | – | – |
| Gesamtumsatz | 105,1 | 150,8 | 82,7 | 76,0 | –338,7 | –359,9 | 2.204,0 | 2.078,7 |
| Operativer Aufwand | –94,6 | –133,71) | –93,2 | –87,2 | 394,4 | 398,8 | –1.702,8 | –1.594,9 |
| Ergbnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
16,2 | 13,0 | 44,8 | 51,4 | – | – | 130,5 | 188,0 |
| EBITDA | 26,8 | 30,1 | 34,2 | 40,2 | 55,7 | 39,0 | 631,7 | 671,8 |
| Abschreibungen | –11,6 | –20,8 | –1,8 | –0,9 | 0,2 | –13,2 | –228,2 | –278,9 |
| davon Wertminderung | – | –0,8 | – | – | –13,0 | –25,4 | –20,6 | –46,9 |
| davon Zuschreibung | – | – | – | 0,7 | – | – | 62,3 | 26,3 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 15,2 | 9,3 | 32,4 | 39,3 | 55,9 | 25,7 | 403,5 | 392,9 |
| EBIT-Marge (%) | 14,5 | 6,2 | 39,2 | 51,8 | – | –0,0*) | 18,3 | 19,0 |
| Ergbnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen finanziell |
– | – | – | 0,1 | – | – | – | 0,1 |
| Zinserträge | 3,0 | 5,5 | 28,8 | 27,8 | –24,8 | –23,9 | 8,1 | 10,7 |
| Zinsaufwendungen | –5,8 | –5,5 | –14,9 | –17,5 | 24,9 | 23,9 | –51,5 | –54,0 |
| Finanzergebnis | –11,7 | –10,41) | 52,2 | 43,8 | –15,2 | –15,71) | –29,9 | –37,2 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3,5 | –1,1 | 84,6 | 83,1 | 40,7 | 10,1 | 373,5 | 355,7 |
| Firmenwerte | 52,9 | 52,9 | – | – | – | – | 55,8 | 55,8 |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
116,0 | 114,5 | 570,9 | 587,1 | – | – | 972,1 | 995,7 |
| Gesamtvermögen | 682,0 | 644,1 | 4.586,5 | 4.374,4 | –2.299,3 | –2.259,3 | 8.188,6 | 7.831,1 |
| Gesamtschulden | 530,1 | 498,4 | 1.674,4 | 1.670,8 | –2.370,3 | –2.288,5 | 3.636,5 | 3.738,4 |
| Investitionen2) | 17,4 | 20,7 | 3,5 | 4,0 | –6,8 | –6,0 | 391,4 | 356,4 |
1) Vergleichsinformationen wurden angepasst
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
3) Nachfolgend in der Erläuterung zur Segmentberichterstattung beschrieben
| Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Strom | 1.584,4 | 1.459,1 |
| Erdgas | 181,5 | 190,4 |
| Wärme | 146,0 | 136,1 |
| Umweltdienstleistungen | 104,7 | 136,9 |
| Sonstige1) | 187,5 | 156,2 |
| Summe | 2.204,0 | 2.078,7 |
1) Vergleichsinformationen wurden angepasst.
| Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz1) | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Österreich2) | 1.225,2 | 1.120,0 |
| Deutschland2) | 41,4 | 38,8 |
| Bulgarien | 529,6 | 535,6 |
| Nordmazedonien | 378,4 | 365,8 |
| Sonstige | 29,3 | 18,5 |
| Summe | 2.204,0 | 2.078,7 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
2) Vergleichsinformationen wurden angepasst.
Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte1)
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | |
| Österreich | 126,2 | 2.600,6 | 111,6 | 2.469,5 |
| Deutschland | 44,8 | 132,9 | 45,1 | 147,6 |
| Bulgarien | 27,7 | 499,8 | 20,8 | 486,2 |
| Nordmazedonien | 19,7 | 304,4 | 4,6 | 296,9 |
| Sonstige | – | 41,9 | 0,0*) | 38,5 |
| Summe | 218,5 | 3.579,6 | 182,1 | 3.438,7 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
58. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
| Geschäftsbereiche | Segmente | Wesentliche Aktivitäten • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und auf Großhandelsmärkten • Wärmeproduktion und -verkauf • 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH1) • Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG)1) • Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen Standorten • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich2) • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH (Deutschland)1) • 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 (Deutschland)3) • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)1) |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | ||||
| Erzeugung | |||||
| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich • Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland |
||||
| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Nordmazedonien • Stromerzeugung aus Wasserkraft in Nordmazedonien • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien • Energiehandel für die gesamte Region |
||||
| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung |
|||
| Sonstige Geschäftsaktivitäten |
Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG Austria AG (RAG)1) • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG; diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt1) • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG4) • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Per 1. Juli 2018 wurden die bislang von der EVN AG gehaltenen Kraftwerksteile an den gemeinsam mit der Verbund Thermal Power betriebenen thermischen Kraftwerken Dürnrohr und Korneuburg sowie das thermische Kraftwerk Theiß in die EVN Abfallverwertung NÖ GmbH überführt, die nunmehr unter EVN Wärmekraftwerke GmbH firmiert. Diese Gesellschaft ist (inklusive der bis dahin im Segment Umwelt abgebildeten thermischen Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr) seit dem vierten Quartal 2017/18 dem Segment Erzeugung zugeordnet.
3) Die Beteiligung an der Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wird als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet.
4) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
Grundsatz der Segmentzuordnung und Verrechnungspreise
Tochtergesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskunden – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Darüber hinaus ergeben sich Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen der separaten Betrachtung der Segmente Erzeugung sowie Energie und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation resultieren. Während im Segment Erzeugung das dort anteilig enthaltene Kraftwerk aus der Einbeziehung der Steag-EVN Walsum als Joint Operation werthaltig ist und im Segment Energie hinsichtlich der Vermarktung der eigenen Stromproduktion Rückstellungen für belastende Verträge bestehen, liegt aus Konzernbetrachtung eine Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 vor. Aus diesem Sachverhalt resultiert ein Überleitungsbetrag aus der Summe der Segmente auf das Konzern-EBIT in Höhe von 55,9 Mio. Euro (Vorjahr: 25,7 Mio. Euro).
Unternehmensweite Angaben
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kunden sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kunden und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kunden, die dieses Kriterium erfüllen.
Sonstige Angaben
59. Konzern-Geldflussrechnung
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.
| Fonds der liquiden Mittel | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Liquide Mittel | 246,6 | 214,5 |
| davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) | 0,2 | 0,4 |
| davon Guthaben bei Kreditinstituten | 246,4 | 214,1 |
| Kontokorrentverbindlichkeiten | –0,3 | 0,0*) |
| Summe | 246,2 | 214,5 |
*) Kleinbetrag
Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten betreen 0,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro) Verpfändungen.
Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterungen 25. Sonstige betriebliche Erträge) und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.
| Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) | 44,5 | 41,8 |
| Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) | 6,2 | 6,1 |
| Summe | 50,6 | 47,9 |
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Summe |
| Stand 01.10.2018 | 89,1 | 1.040,5 | 1.129,5 |
| Einzahlungen | – | 3,2 | 3,2 |
| Auszahlung | –89,2 | – | –89,2 |
| Umgliederung Fonds der liquiden Mittel | 0,3 | – | 0,3 |
| Währungsumrechnung | – | 0,9 | 0,9 |
| Veränderung Fair Value | – | 12,1 | 12,1 |
| Veränderung Geldbeschaffungskosten | – | 2,1 | 2,1 |
| Umgliederung | 68,8 | –68,8 | – |
| Stand 30.09.2019 | 68,8 | 990,0 | 1.058,8 |
60. Risikomanagement
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität durch Marktrisiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.
Zinsrisiken
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 62. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tages unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 2,7 Mio. Euro). Im Rückgang des Zins-VaR im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag spiegelt sich der Rückgang der Volatilität der Zinsen im Lauf des Geschäftsjahres wider.
Währungsrisiken
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, HRK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Währungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der Anleihen in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank ein Cross-Currency Swap mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Guthaben bei Kreditinstituten von rund 2 Mrd. Yen gehalten. (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 148,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 75,6 Tsd. Euro) und ist weiterhin von untergeordneter Bedeutung.
Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO2-Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren.
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO2-Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas, Kohle und Co2 im Energiebereich Futures-, Forwardsund Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own Use Geschäfte beurteilt. In der Tabelle auf Seite 207 sind die zum Stichtag offenen Kontrakte aufgelistet (siehe auch Erläuterung 62. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 3,5 Mio. Euro) ergeben.
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 105,1 Mio. Euro (Vorjahr: 69,8 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf einen höheren Kurs-/Marktwert der Position zurückzuführen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 246,2 Mio. Euro (Vorjahr: 214,5 Mio. Euro) und kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 89,7 Mio. Euro (Vorjahr: 139,8 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro nicht ausgenutzt) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 92,0 Mio. Euro (Vorjahr: 92,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 22,0 % (Vorjahr: 23,5 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden
| Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | ||||
|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Zahlungsabflüsse | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre |
| 519,3 | 638,9 | 21,1 | 453,8 | 164,1 |
| 539,1 | 644,1 | 80,3 | 193,5 | 370,3 |
| 4,7 | 5,3 | 1,0 | 3,8 | 0,5 |
| 41,7 | 35,9 | 20,3 | 12,6 | 3,0 |
| 1.104,9 | 1.324,2 | 122,7 | 663,6 | 537,9 |
| Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | |||
| > 5 Jahre | ||||
| 534,5 | 674,9 | 52,3 | 357,9 | 264,6 |
| 595,1 | 718,9 | 71,8 | 234,6 | 412,5 |
| 6,4 | 8,4 | 2,8 | 4,3 | 1,3 |
| 122,3 | 126,2 | 72,3 | 42,6 | 11,4 |
| 1.258,2 | 1.528,4 | 199,1 | 639,4 | 689,8 |
| Buchwert | Summe Zahlungsabflüsse |
< 1 Jahr | 1–5 Jahre |
Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahenten durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahenten herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkunden und sonstige Debitoren.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kredit-Ratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kunden wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kundenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kundenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert.
Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung
- von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
- für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, nach dem erwarteten 12-Monats-Kreditverlust.
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisiko-Rating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BB– oder höher bei der Rating-Agentur Standard and Poor's (S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Der EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitäts-Rating entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
- es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
- der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht
- bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wenn nach der zweiten Mahnung keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Rating-Kategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie Forderungen gegenüber Dienstnehmern. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und langfristigen Werte.
| Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen |
Äquivalent S&P | Ausfall wahrscheinlichkeit (%)1) |
Ausleihungen | Leasing forderungen |
Bankguthaben2) | Errechnete Wertminderung3) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Rating-Klasse 1 | AAA | 0,00 | – | – | 246,4 | – |
| EVN Rating-Klasse 2 | Bis AA– | 0,03 | 19,6 | 7,1 | – | – |
| EVN Rating-Klasse 3 | Bis A– | 0,06 | 16,3 | – | – | – |
| EVN Rating-Klasse 4 | Bis BBB– | 0,24 | – | 15,9 | – | – |
| EVN Rating-Klasse 5a | Bis BB– | 0,95 | – | 3,1 | – | – |
| EVN Rating-Klasse 5b | Bis B– | 6,75 | – | – | – | – |
| EVN Rating-Klasse 5c | Bis D | 26,89 | – | – | – | – |
| Ohne Rating | – | – | 0,9 | 4,7 | – | – |
| Summe | – | – | 36,8 | 30,8 | 264,4 | – |
1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.
3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional dierenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.
Folgende Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:
Erwartete Kreditverluste Österreich 2018/19
Mio. EUR
Mio. EUR
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0 – 1,1 | 0,1 | 21,7 | 21,7 | – |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1 – 1,4 | 0,7 | 2,1 | 2,1 | – |
| Bis 179 Tage überfällig | 3,3 – 34,9 | 20,3 | 0,4 | 0,3 | 0,1 |
| Bis 359 Tage überfällig | 4,7 – 43,7 | 37,5 | 0,6 | 0,4 | 0,2 |
| > 360 Tage überfällig | 8,5 – 53,2 | 41,5 | 4,0 | 2,3 | 1,7 |
| Sonstige Einzelforderungen | – | – | 13,9 | 13,9 | – |
| Summe | – | – | 42,7 | 40,7 | 2,0 |
Der nicht berücksichtigte Rest betrit die Geschäftsbeziehungen mit staatsnahen Betrieben und mit Debitoren, die eine ausgesprochen gute Bonität aufweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wurde für jeden einzelnen Debitor erhoben. Im Geschäftsjahr 2018/19 kam es zu keiner Wertminderung.
Erwartete Kreditverluste Bulgarien 2018/19
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0 – 0,2 | 0,2 | 57,9 | 57,8 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 1,8 – 48,0 | 7,7 | 4,4 | 4,0 | 0,3 |
| Bis 179 Tage überfällig | 36,4 – 100 ,0 | 47,3 | 0,7 | 0,4 | 0,4 |
| Bis 359 Tage überfällig | 47,0 – 100 ,0 | 66,2 | 1,0 | 0,4 | 0,7 |
| > 360 Tage überfällig | 36,4 – 100 ,0 | 100,0 | 14,5 | – | 14,5 |
| Sonstige Einzelforderungen | – | – | 0,3 | 0,3 | – |
| Summe | – | – | 78,8 | 62,9 | 16,0 |
| Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,3 – 5,5 | 5,2 | 59,5 | 56,4 | 3,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 1,0 – 21,4 | 11,7 | 15,9 | 14,0 | 1,9 |
| Bis 179 Tage überfällig | 33,8 – 68,4 | 66,5 | 5,3 | 1,8 | 3,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 52,8–82,1 | 80,0 | 10,2 | 2,1 | 8,2 |
| > 360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 210,5 | – | 210,5 |
| Summe | – | – | 301,4 | 74,3 | 227,1 |
Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien 2018/19 Mio. EUR
Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 81,5 Mio. Euro betreen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggebern um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt. Für eine Forderung mit Bruttobuchwert von 54,0 Mio. Euro (Vorjahr: 56,6 Mio. Euro), welche in die Stufe 3 fällt, wurde eine Wertminderung von 10,0 Mio. Euro (Vorjahr: 10,0 Mio. Euro) erfasst.
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018/19 wie folgt:
| Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |
|---|---|
| Stand 30.09.2018 | 255,4 |
| Anpassungen durch IFRS 9 | 1,0 |
| Stand 01.10.2018 | 256,4 |
| Zuführung | 3,5 |
| Abgang | –4,8 |
| Stand 30.09.2019 | 255,1 |
Wertminderungen im Geschäftsjahr 2018/19 werden wie folgt im Gewinn oder Verlust erfasst:
| Wertminderungen nach Klassen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Abschreibungen/Wertberichtigungen | ||
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Nicht finanzielle Vermögenswerte | – | 1,0 |
| – | 1,0 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | –1,3 | 17,6 |
| Summe | –1,3 | 17,6 |
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2019 und zum 30. September 2018 entspricht den in den Erläuterungen 38. Übrige langfristige Vermögenswerte, 40. Forderungen und 41. Wertpapiere dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 62. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 64. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.
61. Kapitalmanagement
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 30 % als Ziel definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 55,6 % (Vorjahr: 52,3 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 50,9 % (Vorjahr: 69,0 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurzund langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen und zuzüglich langfristiger Personalrückstellungen.
| Kapitalmanagement | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Langfristige Finanz- und Pachtverbindlichkeiten | 993,9 | 1.040,5 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten1) | 68,4 | 89,1 |
| Fonds der liquiden Mittel | –246,2 | –214,5 |
| Langfristige und kurzfristige Wertpapiere | –187,2 | –274,8 |
| Langfristige und kurzfristige Ausleihungen | –36,8 | –42,2 |
| Nettofinanzverschuldung | 592,0 | 598,0 |
| Langfristige Personalrückstellungen2) | 407,5 | 365,8 |
| Nettoverschuldung | 999,5 | 963,7 |
| Funds from Operations | 508,3 | 665,1 |
| Eigenkapital | 4.552,1 | 4.092,6 |
| Gearing (%) | 22,0 | 23,5 |
| Net Debt Coverage (%) | 50,9 | 69,0 |
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung
Im EVN Konzern erfolgt ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen. Zwischen der EVN AG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu entsprechende Verträge abgeschlossen. In den Verträgen wurden die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt.
62. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleiheverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten
| Mio. EUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2019 | 30.09.2018 | |||||
| Klassen | Bewertungs kategorie |
Fair-Value Hierarchie (IFRS 13) |
Buchwert | Fair Value | Buchwert | Fair Value |
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige Beteiligungen | ||||||
| Beteiligungen | FVOCI | Stufe 3 | 118,0 | 118,0 | 78,2 | 78,2 |
| Andere Beteiligungen | FVOCI | Stufe 1 | 2.202,9 | 2.202,9 | 1.861,5 | 1.861,5 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Wertpapiere | FVTPL | Stufe 1 | 97,6 | 97,6 | 135,1 | 135,1 |
| Ausleihungen | AC | Stufe 2 | 33,0 | 40,4 | 38,3 | 44,7 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | AC | Stufe 2 | 18,3 | 19,8 | 28,7 | 31,8 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 5,4 | 5,4 | 35,1 | 35,1 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | 6,5 | 6,5 | 0,6 | 0,6 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte |
||||||
| Forderungen | AC | 327,2 | 327,2 | 419,5 | 419,5 | |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 33,6 | 33,6 | 47,5 | 47,5 |
| Wertpapiere | FVTPL | Stufe 1 | 89,7 | 89,7 | 139,8 | 139,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||||
| Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten | AC | 246,6 | 246,6 | 214,5 | 214,5 | |
| Langfristige Schulden | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | AC | Stufe 2 | 519,3 | 615,8 | 504,5 | 591,9 |
| Bankdarlehen | AC | Stufe 2 | 470,7 | 559,9 | 536,0 | 593,7 |
| Übrige langfristige Schulden | ||||||
| Pachtverbindlichkeiten | AC | Stufe 2 | 3,9 | 4,2 | 4,8 | 5,6 |
| Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | AC | 0,2 | 0,2 | 0,6 | 0,6 | |
| Sonstige übrige Schulden | AC | 22,0 | 22,0 | 20,3 | 20,3 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 4,6 | 4,6 | 29,9 | 29,9 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | 15,7 | 15,7 | 19,9 | 19,9 |
| Kurzfristige Schulden | ||||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | AC | 68,8 | 68,8 | 89,1 | 89,1 | |
| Lieferantenverbindlichkeiten | AC | 301,0 | 301,0 | 337,1 | 337,1 | |
| Übrige kurzfristige Schulden | ||||||
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 163,5 | 163,5 | 292,7 | 292,7 | |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 16,3 | 16,3 | 67,4 | 67,4 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | 5,2 | 5,2 | 5,1 | 5,1 |
| davon aggregiert nach Bewertungskategorie | ||||||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis |
FVOCI | 2.320,8 | 1.939,6 | |||
| Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden |
FVTPL | 226,2 | 357,4 | |||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden |
AC | 2.188,1 | 2.486,2 | |||
| Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum |
beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden FVTPL 20,8 97,3
| Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien1) Mio. EUR |
2018/19 | 2017/18 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Klassen | Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
|
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI) |
– | – | –0,0*) | –0,0*) | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) |
2,1 | 1,3 | –29,8 | –17,6 | |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgs wirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) |
33,5 | – | –6,9 | – | |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) | 10,5 | – | 0,2 | – | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden (AC) |
–13,0 | – | –0,4 | – | |
| Summe | 33,1 | 1,3 | –36,9 | –17,6 | |
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung, Zinsaufwände/Zinserträge sowie Dividenden sind nicht enthalten. *) Kleinbetrag
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
| Derivative | 30.09.2019 | 30.09.2018 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzinstrumente | Nominalwert1) | Marktwerte2) | Nominalwert1) | Marktwerte2) | ||||||
| Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | |
| Währungsswaps | ||||||||||
| Mio. JPY (> 5 Jahre)3) | 10.000,0 | – | 6,5 | – | 6,5 | – | 12.000,0 | – | –4,7 | –4,7 |
| Zinsswaps | ||||||||||
| Mio. EUR (< 5 Jahre)3) | 15,6 | – | – | –1,2 | –1,2 | 18,0 | – | – | –1,7 | –1,7 |
| Mio. EUR (> 5 Jahre)3) | 137,5 | – | – | –19,7 | –19,7 | 153,4 | – | 0,6 | –18,54) | –17,94) |
| Derivate Energiebereich | ||||||||||
| Swaps | 28,4 | – | 0,4 | –2,0 | –1,6 | 59,6 | –0,9 | 23,0 | –0,1 | 22,9 |
| Futures | 22,5 | –16,0 | 33,6 | –3,3 | 30,3 | 30,9 | –37,8 | 46,8 | –24,9 | 21,9 |
| Forwards | 11,7 | –93,2 | 4,9 | –15,4 | –10,5 | 30,9 | –137,3 | 12,8 | –72,3 | –59,5 |
1) In Mio. in Nominalwährung
2) In Mio. EUR
3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet
4) Vergleichsinformationen wurden angepasst.
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditäsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 60. Risikomanagement).
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Eektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury Management System abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft eektiv sein wird oder eektiv war. Mögliche Quellen für Ineektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen in Einklang mit internen Richtlinien.
Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten) und für die Absicherung künftiger Zahlungen von variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Walsum 10 sowie die Absicherung eines Kredits der evn naturkraft an.
Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäft designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf –0,3 Mio. Euro (davon Bewertung der Anleihe –12,1 Mio. Euro und Bewertung der Swaps 11,8 Mio. Euro; Vorjahr: –0,2 Mio. Euro Ergebniseekt, davon Bewertung der Anleihe –0,4 Mio. Euro und Bewertung der Swaps 0,2 Mio. Euro) und wurde im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jeweiligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt. Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank aufgelöst. Im Zuge der Aufl ösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von 0,6 Mio. Euro vereinnahmt. Das zinsrisikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von 1,2 Mio. Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt.
Der EVN Konzern strebt einen ausgewogenen Mix aus fix und variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten an, der sich an den operativen Gegebenheiten orientiert. Aufgrund der unterschiedlichen Auszahlungscharakteristiken von Investitionen finden sowohl variabel als auch fix verzinste Finanzierungen Anwendung. Zur Absicherung der oben beschriebenen Risiken (Kredite Walsum 10 und evn naturkraft) werden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Alle Geschäfte werden im Treasury Management System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäft designiert und dokumentiert. Sämtliche Sicherungsbeziehungen in Verbindung mit Finanzverbindlichkeiten konnten per 30. September 2019 als eektiv klassifiziert werden.
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2019 Mio. EUR |
Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Cross-Currency Swaps | 6,5 | Übrige langfristige Vermögenswerte | 10,01) | 11,8 | |
| Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2019 Mio. EUR |
Buchwert | Fair Value Adjustment |
Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
| JPY Anleihe | –90,5 | –5,7 | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 10,01) | –12,1 |
| 1) Mrd. JPY |
| Absicherung von Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2019 |
Änderung beizulegender |
|||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Zeitwert |
| Zinsswaps Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft | –19,7 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 137,5 | –1,21) |
| Zinsswaps ENK (French Lease) | –1,2 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 15,6 | 0,5 |
1) Die Differenz zur Veränderung im Buchwert der Zinsswaps ist auf die Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen im Buchwert zurückzuführen.
| Absicherung von Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2019 Mio. EUR |
Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|
|---|---|---|---|
| Fremdkapitalfinanzierung Steag-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft | 2,5 | 17,61) | |
| ENK (French Lease) | –0,5 | 1,2 | |
1) Der im sonstigen Ergebnis verbleibende Saldo bei den Cash Flow Hedges, bei dem die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird, beträgt zum Stichtag 30. September 2019 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 7,8 Mio. Euro).
| Ergebnis erfasste Sicherungsgewinne/ -verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ine«ektivitäten |
Posten, bei denen die Ine«ektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
|---|---|---|---|---|
| Sonstiges | Zinsaufwand | |||
| –0,5 | – | – | – | – |
| 2,5 | –1,3 | Finanzergebnis | –1,9 |
| Nominalbetrag und durchschnittlicher Zinssatz | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2020 | 30.09.2021 | 30.09.2022 | |
| Zinsswaps | ||||
| Nominalbetrag | 134,8 | 116,4 | 88,9 | |
| Fixer Zinssatz (%) | 3,114 | 3,110 | 3,036 |
In der folgenden Tabelle wird die Fälligkeit der als Cash Flow Hedges designierten Zinsswaps dargestellt. Die Laufzeiten der Sicherungsinstrumente sind auf den Eintritt der zukünftigen Transaktionen abgestimmt. Die Perioden, in denen die Zahlungsströme eintreten, entsprechen jenen, in denen sie sich voraussichtlich auf das Periodenergebnis auswirken.
| Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Cash Flow Hedges | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2019 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme | |||
| Mio. EUR | Zahlungsströme | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre | |
| Cash Flows der abgesicherten Grundgeschäfte | –154,2 | –18,7 | –81,9 | –53,7 | |
| Cash Flows der Sicherungsinstrumente | –22,0 | –5,1 | –13,9 | –3,0 | |
| 30.09.2018 | Summe | Vertraglich vereinbarte Zahlungsströme | |||
| Mio. EUR | Zahlungsströme | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre | |
| Cash Flows der abgesicherten Grundgeschäfte | –179,2 | –18,7 | –86,2 | –74,2 | |
| Cash Flows der Sicherungsinstrumente | –21,3 | –5,6 | –13,1 | –2,7 | |
63. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 217 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2018/19 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die Zuordnung der at Equity einbezogenen Unternehmen nach operativem und finanziellem Charakter:
| Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2019 einbezogen wurden |
Operativer Charakter |
Finanzieller Charakter |
|---|---|---|
| Gesellschaft | ||
| Bioenergie Steyr GmbH | ||
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s. | ||
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. | ||
| EnergieAllianz | ||
| EVN KG | ||
| EVN-WE Wind KG | ||
| Fernwärme St. Pölten GmbH | ||
| Fernwärme Steyr GmbH | ||
| RAG | ||
| Ashta | ||
| sludge2energy GmbH | ||
| ZOV |
| Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2019 einbezogen wurden |
Operativer Charakter |
Finanzieller Charakter |
|---|---|---|
| Gesellschaft | ||
| Energie Burgenland | ||
| Verbund Innkraftwerke | ||
| ZOV UIP |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
| Finanzinformationen für sich genommen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 | ||||
| Gemeinschaftsunternehmen | EVN KG | RAG | ZOV | EVN KG | RAG | ZOV |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 4,7 | 651,3 | 219,4 | 17,4 | 551,5 | 235,5 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 166,9 | 94,8 | 60,3 | 364,7 | 184,7 | 62,3 |
| Langfristige Schulden | – | 281,4 | 22,8 | 0,0*) | 317,3 | 40,7 |
| Kurzfristige Schulden | 110,6 | 227,6 | 22,0 | 208,9 | 170,8 | 34,6 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
||||||
| Nettovermögen | 60,9 | 237,1 | 234,9 | 173,2 | 248,2 | 222,6 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen in Prozent | 100,0 | 100,0 | 48,50 | 100,0 | 100,0 | 48,50 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 60,9 | 237,1 | 113,9 | 173,2 | 248,2 | 112,0 |
| +/– Umwertungen | – | 151,1 | – | – | 156,2 | 0,0*) |
| Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
60,9 | 388,2 | 113,9 | 173,2 | 404,4 | 112,0 |
| 2018/19 | 2017/18 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | 517,1 | 436,7 | 19,3 | 450,5 | 470,5 | 16,1 |
| Planmäßige Abschreibungen | –0,1 | –60,9 | 0,0 | –0,0*) | –37,2 | –0,0*) |
| Zinserträge | – | 1,2 | 0,3 | 0,0*) | 0,3 | 0,1 |
| Zinsaufwendungen | – | –4,6 | –4,0 | –0,4 | –3,8 | –4,9 |
| Ertragsteuern | – | –14,7 | –5,8 | – | –5,4 | –4,1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | –36,2 | 36,2 | 26,3 | 114,3 | 45,1 | 18,8 |
| Sonstiges Ergebnis | –6,7 | –8,8 | 1,1 | –4,6 | 2,8 | 0,7 |
| Gesamtergebnis | –42,9 | 27,5 | 27,4 | 109,7 | 47,9 | 19,4 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 70,4 | 40,0 | 11,4 | 83,3 | 42,0 | 1,3 |
*) Kleinbetrag
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
| Finanzinformationen für sich genommen unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN Anteil) |
||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 | ||
| Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag | 60,9 | 53,4 | ||
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 10,3 | 5,9 | ||
| Sonstiges Ergebnis | –0,2 | 0,8 | ||
| Gesamtergebnis | 10,2 | 6,6 |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:
Finanzinformationen wesentlicher
| assoziierter Unternehmen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 | |||||
| Assoziiertes Unternehmen | Verbund IKW |
ZOV UIP | Energie Burgenland |
Verbund IKW |
ZOV UIP | Energie Burgenland |
|
| Bilanz | |||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 1.080,9 | 0,3 | 708,9 | 1.053,2 | 0,2 | 695,7 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 46,9 | 4,3 | 165,1 | 45,1 | 3,0 | 172,4 | |
| Langfristige Schulden | 40,4 | – | 170,7 | 27,0 | – | 172,0 | |
| Kurzfristige Schulden | 11,4 | 1,0 | 371,4 | 6,8 | 0,6 | 371,6 | |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
|||||||
| Nettovermögen | 1.076,1 | 3,5 | 331,9 | 1.064,4 | 2,6 | 324,6 | |
| Anteil der EVN am Nettovermögen in Prozent |
13,00 | 31,00 | 36,08 | 13,00 | 31,00 | 36,08 | |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 139,9 | 1,1 | 119,8 | 138,4 | 0,8 | 117,1 | |
| +/– Umwertungen | 24,0 | –0,1 | 62,8 | –69,5 | – | 65,5 | |
| Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen |
163,9 | 1,0 | 182,5 | 68,8 | 0,8 | 182,6 |
| 2018/19 | 2017/18 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||||||
| Umsatzerlöse | 87,0 | 12,5 | 342,0 | 75,6 | 13,2 | 318,5 | |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 24,0 | 4,1 | 24,8 | –102,6 | 3,4 | 19,8 | |
| Sonstiges Ergebnis | – | – | –5,0 | – | – | –6,4 | |
| Gesamtergebnis | 24,0 | 4,1 | 19,8 | –102,6 | 3,4 | 13,4 | |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | 1,3 | 1,0 | 9,8 | 1,3 | 1,0 | 9,3 |
In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.
64. Sonstige Verpflichtungen und Risiken
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Verpflichtungen und Risiken | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2019 | 30.09.2018 |
| Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften | 98,1 | 50,9 |
| Garantien für Projekte im Umweltbereich | 77,0 | 53,6 |
| Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von | ||
| Energienetzen | 2,8 | 3,0 |
| Kraftwerken | 101,0 | 104,5 |
| Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 89,6 | 112,8 |
| Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen | 0,1 | 0,1 |
| Summe | 368,6 | 324,9 |
| davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen | 75,1 | 74,0 |
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgrisforderungen in Höhe von 49,7 Mio. Euro (Vorjahr: 32,8 Mio. Euro) gegenüber.
Die Eventualverbindlichkeiten betreend die Garantien für Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die von der EAA abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2019 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 11,4 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 289,0 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2019 betrug das Risiko betreend Marktpreisänderungen 13,9 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 289,0 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft gegen EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen oene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.
65. Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 217 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.
Am 20. Dezember 2013 hat die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, Deutschland, mit der EnBW Trust einen Treuhandvertrag im Rahmen eines sogenannten "Contractual-Trust-Arrangement-Modells" abgeschlossen. In dessen Folge übertrug die EnBW ihren 32,5 %-Anteil an der EVN AG treuhänderisch an den EnBW Trust. Per 30. September 2019 beträgt der Anteil des EnBW Trust an der EVN AG 28,6 %.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Hauptgesellschafter
Mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, wurde im Zuge der Aufnahme der EVN AG in die Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN AG weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2019 eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, in Höhe von 54,5 Mio. Euro (Vorjahr: 16,2 Mio. Euro). Alle weiteren sonstigen Geschäftsbeziehungen mit dem Hauptgesellschafter bzw. den dem Hauptgesellschafter zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.
EnBW Trust e.V.
Mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und dem EnBW Trust e.V. bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/19 mit Ausnahme der Dividendenausschüttung keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen.
At Equity einbezogene Unternehmen
Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EAA wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaung von Strom und Gas getroen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.
Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen Mio. EUR |
2018/19 | 2017/18 |
|---|---|---|
| Umsätze | 307,2 | 335,0 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –88,4 | –100,7 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12,2 | 23,6 |
| Sonstige Forderungen | 11,9 | 40,5 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 16,6 | 24,9 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 33,2 | 116,7 |
| Ausleihungen | 16,3 | 19,9 |
| Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling | 61,8 | 83,1 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 0,7 | 0,9 |
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen | ||
| Mio. EUR | 2018/19 | 2017/18 |
| Umsätze | – | – |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | –9,3 | –7,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | – | – |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,9 | 0,6 |
Transaktionen mit nahestehenden Personen
Vorstand und Aufsichtsrat
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2018/19 insgesamt 1.234,9 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.160,3 Tsd. Euro).
| Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Tsd. EUR | 2018/19 | 2017/18 | |||||
| Fixe Bezüge | Variable Bezüge |
Sachbezüge | Fixe Bezüge | Variable Bezüge |
Sachbezüge | ||
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA | 414,8 | 162,3 | 11,4 | 401,7 | 184,4 | 14,3 | |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer | 387,1 | 124,6 | 13,9 | 346,2 | 83,1 | 13,8 |
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2018/19 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 62,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 60,7 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 58,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 56,1 Tsd. Euro) geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen erfolgte im Geschäftsjahr 2018/19 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 1.894,0 Tsd. Euro (davon 88,5 Tsd. Euro Zinsaufwand und 1.621,5 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr war eine Dotierung von 823,2 Tsd. Euro erfolgt (davon 72,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 593,1 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer erfolgte eine Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 1.911,3 Tsd. Euro (davon 114,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 1.566,7 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr war eine Dotierung von 4.223,1 Tsd. Euro erfolgt (davon 33,7 Tsd. Euro Zinsaufwand und 4.119,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 9,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 9,2 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 8,0 Tsd. Euro (Vorjahr: 6,8 Tsd. Euro) geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung. Herr Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ist seit 1. Oktober 2017 Vorstandsmitglied, daher sind im Vorjahr bei den variablen Bezügen nur die vorläufigen Akontozahlungen für das Geschäftsjahr 2017/18 angefallen, jedoch keine Vergütung für das vorangegangene Geschäftsjahr 2016/17. Auch die Sonderzahlungen für Herr Dipl.-Ing. Franz Mittermayer sind im Vorjahr nur anteilig für den Zeitraum ab 1. Oktober 2017 angefallen.
Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung ab Pensionsantritt, auf welche ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 4.019,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.972,0 Tsd. Euro).
Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Aufwand in Höhe von 1.198,7 Tsd. Euro (davon 41,7 Tsd. Euro Zinsaufwand und 846,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 533,3 Tsd. Euro (davon 94,3 Tsd. Euro Zinsaufwand und 603,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). An die Mitglieder des Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kunden eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2018/19 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2019 oenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
66. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2019 und dem Redaktionsschluss des Konzernabschlusses am 18. November 2019 traten keine wesentlichen Ereignisse auf.
67. Angaben über Organe und Arbeitnehmer
Die Organe der EVN AG sind:
Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat
Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner
Vizepräsidenten Dr. Norbert Griesmayr Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder Kommerzialrat Dieter Lutz Dr. Reinhard Meißl Dipl.-Ing. Angela Stransky Mag. Susanne Scharnhorst Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka Dr. Johannes Zügel Mag. Philipp Gruber
Arbeitnehmervertreter/-innen Ing. Paul Hofer Mag. Dr. Monika Fraißl Uwe Mitter (seit 14.05.2019) Friedrich Bußlehner Dipl.-Ing. Irene Pugl (seit 14.05.2019)
Franz Hemm (bis 13.05.2019) Manfred Weinrichter (bis 13.05.2019)
68. Freigabe des Konzernabschlusses 2018/19 zur Verö«entlichung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN AG werden am 11. Dezember 2019 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
69. Honorare des Wirtschaftsprüfers
Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2018/19 durch die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien, betrugen in Summe 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen 46,8 % auf Prüfungshonorare, 40,0 % auf prüfungsnahe Honorare und 13,2 % auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die KPMG betrugen konzernweit in Summe 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,6 Mio. Euro). Davon entfielen 33,4 % auf Prüfungshonorare, 14,3 % auf prüfungs nahe Honorare, 31,0 % auf Steuerberatungsleistungen und 21,3 % auf sonstige Beratungsleistungen. Berücksichtigt sind alle Gesellschaften, die im Konsolidierungskreis enthalten sind.
Maria Enzersdorf, am 18. November 2019
EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Sprecher des Vorstands Mitglied des Vorstands
Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN AG.
1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥20,0 % per 30. September 2019
| 1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2018/19 |
|---|---|---|---|---|
| Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH, Wien | EVN | 49,99 31.12.2018 | E | |
| Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg | EVN Wärme | 51,00 30.09.2019 | E | |
| Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten | EVN Wärme | 49,00 31.12.2018 | E | |
| Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien | BG SN Holding | 100,00 31.12.2018 | V | |
| ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien | EVN | 45,00 30.09.2019 | E | |
| EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien | BG SV Holding | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien | EVN | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien | BG FW Holding | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Croatia Plin d.o.o, Zagreb, Kroatien | Kroatien Holding | 100,00 31.12.2018 | V | |
| ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN EV"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | E | |
| EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia/ EVN Supply |
100,00 – | V | |
| EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria RES | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("EVN Kraftwerk"), Maria Enzersdorf EVN | 100,00 30.09.2019 | V | ||
| EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H. ("EVN LV"), Maria Enzersdorf | EVN/Utilitas | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien | EVN Mazedonien | 90,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"), Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V | |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Trading d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien | EVN Trading SEE | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Trading SEE | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 31.12.2018 | V | |
| EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V |
Konsolidierungsart
- V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
- NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
- JO: Als Joint Operation einbezogenens Unternehmen
- NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht at Equity einbezogenes Unternehmen
E: At Equity einbezogenes Unternehmen
| Anteilseigner | Beteiligung % |
zum | Konsolidierungsart 2018/19 |
|---|---|---|---|
| EVN Naturkraft | E | ||
| EVN | E | ||
| EVN Wärme | E | ||
| BG SE Holding | V | ||
| Utilitas | V | ||
| EVN | V | ||
| EVN Kraftwerk | JO | ||
| EVN Naturkraft | E | ||
| EVN Naturkraft | V | ||
| Jahresabschluss 50,00 30.09.2019 49,00 31.12.2018 49,00 30.09.2019 76,00 31.12.2018 100,00 30.09.2019 100,00 30.09.2019 49,00 31.12.2018 13,00 31.12.2018 70,00 30.09.2019 |
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.
| 1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2018/19 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ARGE Coop Telekom, Maria Enzersdorf | EVN Geoinfo | 50,00 | 82 (110) |
21 (49) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NE |
| ARGE Digitaler Leitungskataster NÖ, Maria Enzersdorf | EVN Geoinfo | 30,00 | 382 (276) |
107 (68) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NE |
| Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt | EVN Wärme | 90,00 | 477 (474) |
3 (–27) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NV |
| Energiespeicher Sulzberg GmbH, Maria Enzersdorf | EVN Sulzberg | 51,00 | 10 (43) |
–32 (–36) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| EVN Asset Management EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 | 6 (6) |
0 (0) |
31.12.2017 (31.12.2016) |
NV |
| EVN Energiespeicher Sulzberg Beteiligungs GmbH ("EVN Sulzberg"), Maria Enzersdorf |
EVN Naturkraft | 100,00 | 25 (58) |
–34 (–37) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| EVN Gorna Arda Development EOOD, Sofia, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 | 78 (77) |
2 (–89) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NV |
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 | 44 (43) |
1 (0) |
30.09.2018 (30.09.2017) |
NE |
| Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell | EVN Wärme | 48,86 | –76 (–10) |
–66 (–76) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NE |
| FWG-Fernwärmeversorgung Amstetten registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Amstetten |
EVN Wärme | 100,00 | 184 (743) |
–9 (88) |
30.06.2018 (30.06.2017) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien | EVN Naturkraft | 33,33 | 41 (39) |
3 (3) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG, Wien |
EVN Naturkraft | 33,33 | 7.937 (7.547) |
391 (304) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NE |
| 1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2018/19 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Beteiligung 60 GmbH ("EVN Bet. 60"), Maria Enzersdorf |
Utilitas | 100,00 | 1.783 (1.784) |
–1 (–2) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| EVN Grundstücksverwaltung Bergern GmbH, Maria Enzersdorf |
EVN Bet. 60 | 100,00 | 1.789 (1.789) |
2 (6) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| Netz Niederösterreich Beteiligung 31 GmbH ("Netz Bet. 31"), Maria Enzersdorf |
Netz NÖ | 100,00 | 1.997 (1.999) |
–1 (–3) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, Maria Enzersdorf |
Netz Bet. 31 | 100,00 | 1.963 (1.954) |
–6 (–29) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥ 20,0 % per 30. September 2019
| 2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2018/19 |
|---|---|---|---|---|
| Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien | WTE Betrieb | 100,00 30.09.2019 | V | |
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik | WTE Wassertechnik | 35,00 31.12.2018 | E | |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf | EVN / EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH ("EVN MVA1"), Essen, Deutschland |
WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH ("EVN MVA3"), Maria Enzersdorf |
EVN Umwelt /Utilitas | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf | EVN Umwelt | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH ("EVN Umwelt"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V | |
| evn wasser Gesellschaft m.b.H. ("evn wasser"), Maria Enzersdorf | EVN/Utilitas | 100,00 30.09.2019 | V | |
| AO Budapro-zavod No. 1, Moskau, Russland | EVN MVA1 | 100,00 31.12.2018 | V | |
| AO EVN MSZ 3 ("AO MVA3"), Moskau, Russland | EVN MVA3 | 100,00 31.12.2018 | V | |
| OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2018 | V | |
| OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland | EVN UBS | 100,00 31.12.2018 | V | |
| sludge2energy GmbH, Berching, Deutschland | WTE Wassertechnik | 50,00 31.12.2018 | E | |
| Storitveno podjetje Lasko d.o.o., Lasko, Slowenien | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2019 | V | |
| WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland | International | 100,00 30.09.2019 | V | |
| WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2019 | V | |
| WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro | WTE Betrieb | 100,00 31.12.2018 | V | |
| 2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2018/19 |
|---|---|---|---|---|
| WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2019 | V | |
| WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro | WTE Wassertechnik | 100,00 31.12.2018 | V | |
| WTE Projektna druzba Bled d.o.o., Bled, Slowenien | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2019 | V | |
| WTE Wassertechnik GmbH ("WTE Wassertechnik"), Essen, Deutschland | EVN Bet. 52 | 100,00 30.09.2019 | V | |
| WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen | WTE Wassertechnik | 100,00 30.09.2019 | V | |
| Zagrebacke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien | WTE Wassertechnik | 48,50 31.12.2018 | E | |
| Zagrebacke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien | WTE Wassertechnik | 33,00 31.12.2018 | E |
| 2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2018/19 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen |
EVN Wärme kraftwerke |
26,00 | 37 (37) |
0 (0) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NE |
| EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH ("EVN UFS"), Maria Enzersdorf |
EVN Umwelt | 100,00 | 43 (–) |
–6 (–) |
30.09.2019 (–) |
NV |
| JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain | WTE Wassertechnik |
50,00 | – (–) |
– (–) |
– (–) |
NE |
| OOO EVN-Ekotechprom MSZ3, Moskau, Russland | AO MVA3 | 70,00 | –9.917 (–8.904) |
–335 (–2.124) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NV |
| Saarberg Hölter Projektgesellschaft Süd Butowo mbH ("Süd Butowo"), Essen, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
100,00 | 25 (26) |
–1 (–1) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| SHW Hölter Projektgesellschaft Zelenograd mbH, Essen, Deutsch land |
WTE Wassertechnik |
100,00 | 16 (16) |
– (–1) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien | WTE Wassertechnik |
50,00 | 566 (566) |
–12 (156) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NE |
| Umm Al Hayman Holding Company W.L.L, Kuwait City, Kuwait | WTE Wassertechnik |
50,00 | – (–) |
– (–) |
– (–) |
NE |
| Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
49,00 | 553 (550) |
3 (3) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NE |
| Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach | evn wasser | 50,00 | 866 (866) |
0 (0) |
31.12.2018 (31.12.2017) |
NE |
| WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland | International | 100,00 | 23 (23) |
0 (0) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen | WTE Wassertechnik |
100,00 | 153 (141) |
12 (32) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| WTE Projektgesellschaft Kurjanovo mbH ("Kurjanovo"), Essen, Deutschland |
WTE Wassertechnik |
100,00 | 18 (19) |
–1 (–1) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen, Deutschland |
EVN UFS /WTE Wassertechnik |
100,00 | 25 (–) |
0 (–) |
30.09.2019 (–) |
NV |
3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥ 20,0 % per 30. September 2019
| 3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungsart 2018/19 |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt | EVN | 73,63 30.09.2019 | V | |
| Energie Burgenland AG, Eisenstadt | BUHO | 49,00 30.09.2019 | E | |
| EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN Finanzservice GmbH, Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 30.09.2019 | V | |
| EVN WEEV Beteiligungs GmbH ("EVN WEEV"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 31.08.2019 | V | |
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien | EVN | 50,00 30.09.2019 | E | |
| R 138-Fonds, Wien | EVN/Netz NÖ/ evn wasser |
100,00 30.09.2019 | V | |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf | EVN | 50,03 31.03.2019 | V | |
| RAG Austria AG ("RAG"), Wien | RBG | 100,00 31.12.2018 | E | |
| UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H ("Utilitas"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 30.09.2019 | V |
| 3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen Gesellschaft, Sitz |
Anteilseigner | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsoli dierungsart 2018/19 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Beteiligung 40 GmbH, Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 | 20 (22) |
–2 (–2) |
30.09.2019 (30.09.2018) |
NV |
| WEEV Beteiligungs GmbH in Liquidation, Maria Enzersdorf | EVN/EVN WEEV | 100,00 | 4.095 (5.035) |
–0 (4.059) |
30.06.2019 (30.06.2018) |
NV |
Bestätigungsvermerk
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den Konzernabschluss der
EVN AG, Maria Enzersdorf,
und ihrer Tochtergesellschaften ("der Konzern"), bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Geldflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2019 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr 537/2014 (im Folgenden AP-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
Siehe Anhang Punkt 21, 29, 30, 34, 35 und 36 und Konzernlagebericht Kapitel Geschäftsentwicklung
Das Risiko für den Abschluss
Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen mit einem Buchwert von insgesamt 4.770,2 Mio. EUR stellen 58,3 % des ausgewiesenen Vermögens des Konzerns zum Bilanzstichtag dar.
An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen erzielbaren Betrag und damit für außerplanmäßige Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und somit eine Zuschreibung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (CGU). Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelt die Gesellschaft grundsätzlich zunächst den Nutzungswert und im Bedarfsfall den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Sowohl die Berechnung des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt als Barwert der zukünftig erzielbaren Zahlungsmittelströme mittels eines anerkannten Discounted Cash Flow-Verfahrens.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von Planungsannahmen und den Einschätzungen der zukünftigen Zahlungsmittelströme des Vorstands sowie von den im Rahmen der Bewertungsmodelle verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig und sind daher mit bedeutenden Schätzungsunsicherheiten behaftet, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Werthaltigkeitsüberprüfung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen analysiert sowie kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die wesentlichen internen Kontrollen erhoben und die Schlüsselkontrollen auf deren Ausgestaltung, Implementierung und Funktion evaluiert.
Wir haben die vom Unternehmen durchgeführte Beurteilung, ob Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen vorliegen, kritisch hinterfragt und mit unseren Erkenntnissen aus der Konzernabschlussprüfung verglichen.
Das Bewertungsmodell, die Planungsannahmen und die Bewertungsparameter haben wir unter Konsultation unserer Bewertungsspezialisten zu ausgewählten Fragestellungen überprüft. Die bei der Bestimmung der Zinssätze herangezogenen Annahmen wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf Angemessenheit beurteilt. Die der Bewertung zugrunde gelegten Plandaten haben wir in Stichproben auf die vom Management genehmigten mittelfristigen Planungsrechnungen übergeleitet. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir in Stichproben die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlungen verglichen und Abweichungen mit dem Management besprochen. Die betroenen Buchwerte haben wir mit der Anlagenbuchhaltung abgestimmt.
Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft
Siehe Anhang Punkte 19, 24 und Konzernlagebericht Kapitel Geschäftsentwicklung
Das Risiko für den Abschluss
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von 2.204,0 Mio. Euro ausgewiesen.
Ein wesentlicher Teil davon betrit Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft in Österreich, die angesichts der Komplexität der für die zutreende Erfassung und Abgrenzung erforderlichen Systeme und dem Einfluss fortwährender Änderungen der Geschäfts-, Preis- und Tarifmodelle einem besonderen Risiko unterliegen. Die Erlöse werden mit Unterstützung statistischer Verfahren aus den Kundenabrechnungssystemen ermittelt und in Bezug auf die in der Periode gelieferten Energiemengen abgegrenzt. Umsätze werden dann als Erlöse erfasst, wenn gegenüber dem Kunden eine abrechenbare Leistung erbracht wurde.
Der Ansatz und die Bewertung dieses spezifischen und betragsmäßig bedeutsamen Umsatzbestandteils bedarf in hohem Maße Einschätzungen und Annahmen des Vorstands und benötigt die Anwendung von komplexen Berechnungsverfahren, sodass dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der vorzunehmenden Einschätzungen ein erhöhtes Risiko in der korrekten Ermittlung der Umsatzerlöse besteht, haben wir die vom Konzern eingerichteten relevanten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung der Umsatzerlöse aus dem Endkundengeschäft einschließlich der zum Einsatz kommenden IT Systeme unter Einbeziehung unserer Spezialisten aus dem Bereich Information Risk Management (IRM) beurteilt. Schlüsselkontrollen wurden hinsichtlich ihrer Funktionalität evaluiert.
Zusätzlich haben wir angemessene Analysen sowie Detailprüfungshandlungen hinsichtlich der korrekten Ermittlung und Realisierung der Umsatzerlöse durchgeführt und die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroenen Annahmen kritisch gewürdigt.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der AP-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
- Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
- Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
- Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu
machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
- Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
- Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abgeben zu können. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
- Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
- Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
- Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld haben wir keine wesentlichen fehlerhaften Angaben im Konzernlagebericht festgestellt.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.
In Verbindung mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Konzernabschluss oder mit unserem, während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese sonstigen Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 AP-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Jänner 2019 als Abschlussprüfer gewählt und am 22. März 2019 vom Aufsichtsrat mit der Konzernabschlussprüfung der Gesellschaft beauftragt. Wir sind ohne Unterbrechung seit mehr als 20 Jahren Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der AP-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der AP-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Rainer Hassler.
Wien, am 18. November 2019
KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Rainer Hassler Wirtschaftsprüfer
Glossar
Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Bericht für Konzerngesellschaften der EVN zum Teil Kurzbezeichnungen verwendet. Die vollen Firmenwortlaute finden sich in der Beteiligungsübersicht ab Seite 217.
Biogas
Gemisch, das zum größten Teil aus Methan und Kohlendioxid besteht und bei der sauerstofffreien Vergärung von organischem Material (nachwachsende Rohstoffe, Gülle oder organische Reststoffe aus der Lebensmittelindustrie) entsteht.
Biomasse
Gesamtheit der Masse an organischem Material (abgestorbene Lebewesen, organische Stoffwechselprodukte und Reststoffe); bestimmte Teilmengen davon können in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme bzw. Kälte genutzt werden.
Capital Employed
Eigenkapital zuzüglich verzinsliches Fremdkapital bzw. Vermögen abzüglich nicht verzinsliche Verbindlichkeiten.
Cash Generating Unit (CGU)
Kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die eigenständige Mittelzuflüsse generiert, die von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten weitestgehend unabhängig sind. Der Barwert künftiger Cash Flows kann zur Bewertung der jewei ligen CGU herangezogen werden.
CO2 (Kohlendioxid)
Chemische Bezeichnung für Kohlendioxid. Entsteht überwiegend aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe.
CO2e
Die Einheit CO2e oder CO2- Äquivalent gibt das relative Treibhausgaspotenzial an. 1 t CO2e entspricht der Menge eines Stoffes, der dieselbe mittlere Erwärmungswirkung auf die Atmosphäre hat wie eine Tonne CO2.
CO2-Emissionshandel bzw. EU-Emissionshandel
Im Rahmen des EU-weiten Emissionshandelssystems teilen die Mitgliedstaaten CO2-Emissionsrechte an Unternehmen zu. Unternehmen, deren tatsächliche CO2-Emissionen das Volumen der zugeteilten Zertifikate übersteigen, müssen zusätzliche Emissionsrechte zukaufen.
CO2-Emissionszertifikat
Die mit 1. Jänner 2005 im Rahmen der Umsetzung der Kyoto-Ziele in der EU eingeführten Emissionszertifikate ge statten die Emission bestimmter Mengen klimarelevanter Gase. Die Zertifikate werden im Rahmen des "Nationalen Allokationsplans" in Abhängigkeit von den bisherigen Emissionen an die Emittenten vergeben.
Corporate Governance Kodex
"Verhaltensregel-Kodex" für Kapitalgesellschaften, der die Grundsätze für die Führung und Überwachung eines Unternehmens festschreibt. Er stellt kein gesatztes Recht dar, sondern ein Regelwerk, dem sich Unternehmen freiwillig unterwerfen.
Dividendenrendite
Verhältnis zwischen der ausgeschütteten Dividende und dem Aktienkurs.
Due-Diligence-Prüfung
Als Due-Diligence-Prüfung wird eine Risikoprüfung bezeichnet, die Stärken und Schwächen sowie entsprechende Risiken eines Projekts, Objekts oder Unternehmens analysiert und damit eine wichtige Rolle bei dessen Bewertung spielt.
EBIT (Earnings before Interest and Taxes)
Ergebnis vor Zinsen und Steuern, auch Betriebs- oder operatives Ergebnis genannt; Messgröße für die operative Ertragskraft eines Unternehmens.
EBITDA (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization)
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen oder Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Dient auch als einfache Kenngröße für den Cash Flow.
Economic Value Added (EVA®)
Differenz aus dem Rendite-Spread (ROCE abzüglich Kapitalkostensatz) multipliziert mit dem durchschnittlichen Kapitaleinsatz (Capital Employed); Maß für die Wert schaffung eines Unternehmens.
E-Control
(Energie-Control Austria) Vom österreichischen Gesetz-
geber auf Grundlage des Energieliberalisierungsgesetzes eingerichtete Regulierungsbehörde. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Liberalisierung des österreichischen Strom- und Gasmarkts zu überwachen und zu begleiten sowie gegebenenfalls regulierend einzugreifen.
EEX (European Energy Exchange)
Die größte Energiebörse in Kontinentaleuropa mit Sitz in Leipzig.
Eigendeckungsgrad
Verhältnis zwischen der Stromerzeugung in eigenen Kraftwerken und dem gesamten Stromverkaufsvolumen.
Eigenkapitalquote
Verhältnis zwischen Eigen- und Gesamtkapital.
EMAS
Europäische Verordnung für Umweltmanagementsysteme.
Ergebnis je Aktie
Konzernergebnis dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der in Umlauf befindlichen Aktien.
Ex-Dividendentag
Tag, ab dem Aktien ohne Recht auf Dividende gehandelt werden. An diesem Tag wird die Höhe der Dividende vom Preis des Wertpapiers abgezogen.
Fair Value
Auf effizienten Märkten unter Einbeziehung aller preisbeeinflussenden Faktoren ermittelter Preis, zu dem ein Geschäft zwischen unabhängigen Geschäftspartnern zustande kommen würde.
Funds from Operations (FFO)
Operativer Cash Flow bereinigt um das Zinsergebnis.
Gearing
Verhältnis zwischen Nettoverschuldung und Eigenkapital.
Global Reporting Initiative (GRI)
Initiative mit der Aufgabe, weltweit anwendbare Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln und so eine standardisierte Darstellung von Unternehmen in ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimension zu erreichen.
Hedging-Geschäft
Hedging ist ein Instrument des finanziellen Risikomanagements, das Verluste aus negativen Marktwertveränderungen im Zins-, Währungs- oder Kurswertbereich limitieren bzw. vermeiden soll. Das Unternehmen, das ein Geschäft "hedgen" möchte, geht eine weitere Transaktion ein, die mit dem Grundgeschäft gekoppelt ist.
Heizgradsumme
Messgröße für den temperaturbedingten Energiebedarf für Heizzwecke.
Interest Cover
Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zum Zinsaufwand.
International Financial Reporting Interpretation Committee/Standard Interpretation Committee
(IFRIC, vormals SIC) Aufgabe des IFRIC ist es, die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten IFRS zu interpretieren und zu konkretisieren.
International Financial Reporting Standards/ International Accounting Standards (IFRS, vormals IAS)
Die Bezeichnung IAS wurde 2001 auf IFRS geändert, bis dahin veröffentlichte IAS werden jedoch weiter unter der früheren Bezeichnung geführt. Sie werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben.
ISO 14001
Internationale Umweltmanagementnorm, die weltweit anerkannte Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem festlegt.
Kraft-Wärme-Kopplung (Cogeneration)
Gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme in einer Energieerzeugungsanlage. Durch die kombinierte Produktion kann der Wirkungsgrad erhöht und damit die eingesetzte Primärenergie optimal genutzt werden.
KVP (Kontinuierlicher Verbesserungsprozess)
Der KVP zielt auf eine stetige Verbesserung der Produkt-, Prozess- und Servicequalität ab, indem Mitarbeiter eigenständig in ihren Abteilungen und Teams an laufenden Verbesserungen in ihrem Verantwortungsbereich und ihrem Umfeld arbeiten. Im Vordergrund stehen kleine Verbesserungen jeglicher Art.
Management Approach
Darstellung der steuerungsrelevanten Komponenten eines Konzerns.
Messzahlen Energie
Energie (Wh) = Leistung × Zeit kWh Kilowattstunde: 1 Wattstunde (Wh) × 103 MWh Megawattstunde: 1 Wh × 106 GWh Gigawattstunde: 1 Wh × 109 Erdgas-Energieinhalt: 1 Nm3 1 m3 Erdgas = 11,07 kWh
NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz)
2017 in Kraft getretenes österreichisches Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Schaffung eines europaweiten Mindeststandards für mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Net Debt Coverage
Verhältnis der FFO (Funds from Operations) zur verzinslichen Nettoverschuldung.
Net Operating Profit
after Tax (NOPAT) Versteuertes Ergebnis vor Finanzierungskosten.
Nettoverschuldung
Saldo aus zinstragenden Aktivund Passivpositionen (begebene Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und langfristige Personalrückstellungen minus Ausleihungen, Wertpapiere und liquide Mittel).
Netzverlust
Differenz zwischen dem in ein Netzsystem eingespeisten und dem entnommenen Strom im Netzsystem. Netzverluste entstehen grundsätzlich aufgrund physika lischer Eigenschaften der Leitungen.
Ökostrom
Strom, der ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern wie Wasser, Wind, Biogas, Biomasse, Photovoltaik, Geothermie, Deponiegas und Klärgas erzeugt wird.
Operatives Ergebnis (EBIT) Siehe EBIT.
PPP-Projekt
(Public Private Partnership) Im Rahmen von PPP-Projekten werden Anlagen für öffentlichrechtliche Kunden gebaut, finanziert und nach Ablauf einer zuvor vereinbarten, fixen Laufzeit ins Eigentum der Kunden übertragen. Diese Projekte wurden in der Vergangenheit als BOOT-Projekte bezeichnet.
Primärenergie
Energie, die aus natürlich vorkommenden Energieträgern zur Verfügung steht. Sowohl fossile Energieformen wie Erdgas, Mineralöl, Stein- und Braunkohle als auch Kernbrennstoffe wie Uran und erneuerbare Energiequellen wie Wasser, Sonne und Wind zählen dazu.
REALIT
Abfallprodukt aus der Rauchgasreinigung, das bei der EVN zu 100 % verwertet wird.
Regelzone
Als Regelzone bezeichnet man einen geografisch abgegrenzten Verband von Hoch- bzw. Höchstspannungsnetzen, deren Stabilität von einem verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber gewährleistet wird.
Regulatory Asset Base (RAB – Finanzierungskostenbasis)
Die verzinsliche Kapitalbasis setzt sich aus der Summe der immateriellen Vermögensgegenstände und dem Sachanlagevermögen abzüglich passivierter Netzzutritts- und Netzbereitstellungsentgelte (Baukostenzuschüsse/BKZ) und etwaiger Firmenwerte auf der Basis von bilanziellen Werten zusammen. Anpassungen erfolgen in Bezug auf die Standardisierung der Abschreibungsdauern und der Standardisierung der Auflösung der BKZ.
ROCE
(Return on Capital Employed)
Gibt die Rendite auf das in einem Unternehmen insgesamt eingesetzte Kapital an. Zur Berechnung dieser Messgröße wird das versteuerte Ergebnis zuzüglich der um Steuereffekte verminderten Zinsaufwendungen in Bezug zum buchmäßigen Kapitaleinsatz gesetzt. Beim operativen ROCE (OpROCE) werden Impairments, Einmaleffekte und die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht berücksichtigt, um die Entwicklung des Wertbeitrags konsistent zu zeigen.
ROE (Return on Equity)
Zur Bestimmung der Eigenkapitalrendite – einer Messgröße für die Wertschaffung eines Unternehmens auf Basis des Eigenkapitals – wird das versteuerte Ergebnis in Bezug zum buch mäßigen Eigenkapital gesetzt.
Sektorenauftraggeber
Als Sektorenauftraggeber gelten laut Bundesvergabegesetz vom 1. Februar 2006 Unternehmen, die in der Versorgung der Allgemeinheit in den Bereichen Gas, Wärme, Wasser, Verkehr, Postdienste und Energiegewinnung tätig sind.
Smart Meter/Metering
Ein intelligenter Zähler (auch Smart Meter genannt) ist ein elektronischer Stromzähler, der es dem Energieversorgungsunternehmen über eingebaute Zusatzfunktionen oder nachträglich ergänzte Module ermöglicht, die erfassten Zählerstände aus der Ferne abzulesen.
Sonstiges Ergebnis
Das sonstige Ergebnis, das auch mit dem englischen Begriff "Other Comprehensive Income" (OCI) bezeichnet wird, ist die Summe aller ergebnisneutralen Erträge abzüglich der Summe aller ergebnisneutralen Aufwendungen der Berichtsperiode.
Spotmarkt/Spothandel
Allgemeine Bezeichnung für Märkte, auf denen Lieferung, Abnahme und Bezahlung (Clearing) unmittelbar nach dem Geschäftsabschluss erfolgen.
Syndizierte Kreditlinie
Von einem Bankenkonsortium verbindlich zugesagte Kreditlinie, die dem Unternehmen eine Kreditziehung in unterschiedlichen Beträgen, Laufzeiten und Währungen erlaubt.
Terminmarkt
Im Gegensatz zum Spotmarkt fallen auf dem Terminmarkt das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander. Bei Vertragsabschluss muss weder der Käufer die nötigen liquiden Mittel noch der Verkäufer den Handelsgegenstand besitzen. Der Preis der gehandelten Ware wird bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgesetzt.
Thermische Abfallverwertung
Kontrollierte großtechnische Verbrennung von Abfall bei Temperaturen von mehr als 1.000 °C, die zu einer Zerstörung bzw. Entfrachtung von Schadstoffen führt. Gleich zeitig wird die im Abfall enthaltene Energie freigesetzt und – z. B. für Zwecke der Stromerzeugung oder der Fernwärmeversorgung – nutzbar gemacht.
Total Shareholder Return
Maßzahl für die Wertentwicklung eines Aktien-Engagements über einen bestimmten Zeitraum unter Berücksichtigung der angefallenen Dividenden und der eingetretenen Kurssteigerung.
UN Global Compact
Von der UNO ins Leben gerufene Initiative mit dem Ziel der Förderung ökologischer und ökonomischer Anliegen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruption.
VaR (Value at Risk)
Verfahren zur Berechnung des Verlustpotenzials aus der Preisänderung einer Handelsposition unter Annahme einer bestimm ten Wahrscheinlichkeit.
WACC (Weighted Average Cost of Capital)
Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten eines Unternehmens setzen sich aus Fremd- und Eigenkapitalkosten, gewichtet nach ihren Anteilen am Gesamtkapital, zusammen. Als Fremdkapitalkosten werden die tatsächlichen durchschnittlichen Kreditzinsen – vermindert um den Steuervorteil – angesetzt; die Eigenkapitalkostenentsprechen der Rendite einer risikofreien Veranlagung zuzüglich eines für jedes Unternehmen individuell errechneten Risikoaufschlags.
Wind-to-Hydrogen
Strom, der in Windkraftanlagen erzeugt wird, wird in Wasserstoff umgewandelt und anschließend ins Erdgasnetz eingespeist.
Wirkungsgrad
Effizienz einer Anlage; Verhältnis zwischen Input und Output (z. B. Menge an erzeugtem Strom im Verhältnis zur eingesetzten Primärenergie).
GRI-Inhaltsindex
Der GRI-Inhaltsindex ist das Grundgerüst des EVN Ganzheitsberichts 2018/19. Er beschreibt in Übereinstimmung mit den GRI Standards der Global Reporting Initiative (GRI), Option "Kern", an welcher Stelle in diesem Bericht die universellen Standardangaben sowie die themenspezifischen Standardangaben zu den einzelnen wesentlichen Themen aufgrund der Einstufung der Wesentlichkeit zu finden sind. Darüber hinausgehende Zusatzindikatoren wurden ebenfalls in den GRI-Inhaltsindex aufgenommen und entsprechend gekennzeichnet.
Zum GRI-Inhaltsindex siehe auch www.evn.at/GRI-Content-Index
GRI-Indikator: GRI 102-55
GRI Standard Angabe
Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung
Allgemeine Angaben
GRI 102: Allgemeine Angaben 2016
| Organisationsprofil | ||
|---|---|---|
| 102-1 | Name der Organisation | EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) |
| 102-2 | Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen | 6f. Es werden keine Produkte angeboten, die in den Hauptmärkten der EVN nicht erlaubt sind. |
| 102-3 | Ort des Hauptsitzes | 2344 Maria Enzersdorf, Österreich |
| 102-4 | Betriebsstätten | 7. Hauptmärkte sind Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Deutschland. |
| 102-5 | Eigentum und Rechtsform | 25. Rechtsform: Aktiengesellschaft |
| 102-6 | Bediente Märkte | 7 |
| 102-7 | Größenordnung der Organisation | Umschlag, 8 f. Zum 30. September 2019 wurden einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 61 Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unter nehmen in den Konzernabschluss einbezogen. |
| 102-8 | Informationen über Angestellte und andere Mitarbeiter | 63, 68. d. Nicht zutre¦end: Die Anzahl der Leiharbeiter entspricht 2,2 % der Gesamtbelegschaft, womit ihr Anteil an unseren gesamten Aktivitäten im Verhältnis zu den Mitarbeitern der EVN nicht signifikant ist. e. Keine signifikanten saisonalen Veränderungen in der Beschäftigtenzahl. f. Personaldaten entsprechen tatsächlichen Werten (keine zugrundeliegenden Annahmen) und werden aus dem EDV-System des Personal wesens übernommen. |
| 102-9 | Lieferkette | 74 |
| 102-10 | Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette | Keine wesentlichen Änderungen in Organisation und Lieferkette |
| 102-11 | Vorsorgeprinzip oder Vorsichtsmaßnahmen | 41 |
| 102-12 | Externe Initiativen | 79 |
| 102-13 | Mitgliedschaft in Verbänden | 79 |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| Strategie | ||
| 102-14 | Aussagen der Führungskräfte | Editorial, 15¦ |
| 102-151) | Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen | 21¦, 48f |
| Ethik und Integrität | ||
| 102-16 | Werte, Richtlinien, Standards und Verhaltensnormen | 60f |
| 102-171) | Verfahren für ethische Beratung und Bedenken | 61f |
| Führung | ||
| 102-18 | Führungsstruktur | 20 |
| 102-191) | Befugniserteilende Stelle | 20 |
| 102-201) | Verantwortung der Führungsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen | 20 |
| 102-211) | Einbindung der Stakeholder bei ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen | 16f, 20, 78f |
| 102-221) | Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien | 93¦ (Corporate Governance-Bericht) |
| 102-231) | Vorstand des höchsten Kontrollorgans | 93¦ (Corporate Governance-Bericht) |
| 102-241) | Nominierung und Wahl des höchsten Kontrollorgans | 93¦ (Corporate Governance-Bericht) |
| 102-251) | Interessenkonflikte | 93¦ (Corporate Governance-Bericht) |
| 102-261) | Die Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Bestimmung von | 20 |
| Aufgaben, Werten und Strategien | ||
| 102-271) | Gemeinwissen des höchsten Kontrollorgans | 20. In den Sitzungen des Aufsichtsrats wurden im Bericht des Vorstands sowie bei Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte regelmäßig auch wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Aspekte der jeweils erörterten Themen mitbeleuch tet. Weiters wurde im Rahmen einer Klausur des Aufsichtsrat das Thema "Die österreichische Klima und Energiestrategie aus der Perspektive der EVN" umfassend erörtert. |
| 102-291) | Bestimmung und Management ökonomischer, ökologischer und sozialer Auswirkungen | 16f |
| 102-301) | E¦ektivität des Risikomanagementprozesses | 118¦ (Risikomanagementbericht) |
| 102-311) | Prüfung von ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen | 15¦, 46, 91f (Bericht des Aufsichtsrats). Jährliche Überprüfung des nichtfinanziellen Berichts durch den Aufsichtsrat im Rahmen des NaDiVeG |
| 102-321) | Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung | Mitglieder des Vorstands |
| 102-331) | Kommunikation kritischer Bedenken | 118¦ (Risikomanagementbericht) |
| 102-341) | Art und Gesamtzahl kritischer Bedenken | Keine kritischen Bedenken |
| 102-361) | Verfahren zur Festsetzung der Vergütung | 95 (Corporate Governance-Bericht) |
| 102-371) | Beteiligung der Stakeholder an der Vergütung | Für das Geschäftsjahr 2018/19 erfolgte keine Beteiligung der Stakeholder an der Vergügungs politik der EVN. |
| Einbeziehung von Stakeholdern | ||
| 102-40 | Liste der Stakeholder-Gruppen | 16 |
| 102-41 | Tarifverhandlungen | 68¦ |
| 102-42 | Bestimmen und Auswählen von Stakeholdern | 16 |
| 102-43 | Ansatz für die Stakeholder-Einbeziehung | 16f, 78 |
102-44 Schlüsselthemen und Anliegen 16f
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| Vorgehensweise bei der Berichterstattung | ||
| 102-45 | Entitäten, die in den Konzernabschlüssen erwähnt werden | 151f (Konzernanhang). Im nichtfinanziellen Bericht sind die vollkonsolidierten Gesellschaften des Konsolidierungskreises der EVN erfasst, über den per 30.09.2019 gemäß Konsolidierungsvorschrif ten zu berichten ist. Für das wesentliche Thema "Umwelt und Klima" ist im Speziellen zusätzlich das Steinkohlekraftwerk Walsum 10 in die Be rechnungen einbezogen. Zudem wurden im Kapitel "Umwelt und Klima" aufgrund des Einbezugs der Müllverbrennungsanlage in Moskau die Vorjah reswerte entsprechend angepasst. |
| 102-46 | Bestimmung des Berichtsinhalts und Themenabgrenzung | 4f |
| 102-47 | Liste der wesentlichen Themen | 16f |
| 102-48 | Neuformulierung der Informationen | Der Berichtsumfang hat sich im Vergleich zum Vorjahresbericht (EVN Ganzheitsbericht 2017/18) nicht wesentlich geändert. Aufgrund einer Umstellung der Berechnungsmethode für THG Emissionen, der Arbeitsunfallkennzahlen und für Compliance-Schulungen wurden die Vorjahres informationen rückwirkend angepasst. |
| 102-49 | Änderungen bei der Berichterstattung | Zum Bericht. Keine wesentlichen Änderungen. |
| 102-50 | Berichtszeitraum | Der Berichtszeitraum entspricht dem Geschäftsjahr 01.10.2018 bis 30.09.2019. |
| 102-51 | Datum des aktuellsten Berichts | EVN Ganzheitsbericht 2017/18, verö¦entlicht am 12.12.2018 |
| 102-52 | Berichtszyklus | Jährliche Berichterstattung |
| 102-53 | Kontaktangaben bei Fragen zum Bericht | Impressum. Investor Relations: [email protected] Nachhaltigkeit: [email protected] |
| 102-54 | Aussagen zu Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI Standards | Zum Bericht. Dieser Bericht wurde in Übereinstim mung mit den GRI Standards, Option "Kern", erstellt. |
| 102-55 | GRI-Inhaltsindex | 230 |
| 102-56 | Externe Prüfung | 88f. Unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Be richterstattung durch die KPMG Austria GmbH Wirt schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft |
| Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf GRI Standard Angaben Online-Informationen oder Auslassung |
|
|---|---|
Wesentliche Themen Versorgungssicherheit
GRI 103: Managementansatz 2016
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 28¦ | |
|---|---|---|---|
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 28¦ | |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 28¦ | |
Unternehmensspezifische Zusatzindikatoren
| EU21) | Erzeugte Energie nach Quelle | 35 |
|---|---|---|
| EU121) | E³zienz der Fernleitungen und Verteilnetze | 34 |
| EU261) | Bevölkerung im Vertriebsgebiet ohne Stromversorgung | In allen Ländern, in denen die EVN tätg ist, kann von einem vollen Zugang zur Grundversorgung ausgegangen werden. |
| EU28, EU291) Häufigkeit und Dauer von Stromausfällen | 35 | |
| EU301) | Durchschnittliche Verfügbarkeit der Kraftwerke | 35 |
Kundenzufriedenheit
| GRI 103: Managementansatz 2016 | ||
|---|---|---|
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 36¦ |
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 36¦ |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 36¦ |
| GRI 203: Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016 | ||
| 203-1 | Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen | 114f (Konzernlagebericht). Alle Infrastruktur investitionen sind gewerblicher Natur. |
| 203-21) | Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen | 40 |
| GRI 416: Kundengesundheit und Kundensicherheit 2016 | ||
| 416-1 | Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit |
41 |
| 416-21) | Verstöße im Zusammenhang mit den Gesundheits- und Sicherheitsauswirkungen von Produkten und Dienstleistungen |
Keine relevanten Fälle |
| GRI 417: Marketing und Kennzeichnung 2016 | ||
| 417-1 | Anforderungen für die Produkt- und Dienstleistungsinformationen und Kennzeichnung | 41 |
| 417-21) | Verstöße im Zusammenhang mit den Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung |
Keine relevanten Fälle |
| 417-31) | Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation | Keine relevanten Fälle |
| GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016 | ||
| 418-1 | Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten |
43 |
| Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf | ||
|---|---|---|
| GRI Standard | Angaben | Online-Informationen oder Auslassung |
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
| GRI 103: Managementansatz 2016 | ||
|---|---|---|
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 12¦, 25¦ |
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 12¦, 25¦ |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 12¦, 25¦ |
| 201-1 | GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016 Direkt erwirtschafteter und verteilter wirtschaftlicher Wert |
81 |
| 201-31) | Verpflichtungen aus leistungsorientierten und anderen Pensionsplänen | 72. b., i., ii., iii. Nicht zutre¦end: In Ergänzung zum Anspruch auf Leistungen aus der gesetz lichen Pensionsversicherung bietet die EVN eine überbetriebliche, nicht dem EVN Konzern zuge |
| hörige Pensionskasse. |
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
GRI 103: Managementansatz 2016
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 58¦ |
|---|---|---|
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 58¦ |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 58¦ |
GRI 202: Marktpräsenz 2016
| 202-1 | Verhältnis der nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehälter zum lokalen Mindestlohn |
63. Nicht zutre¦end: Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von mehr als 90 % unserer Mitarbeiter an den Kollektivverträgen, die für die jeweiligen Hauptgeschäftsstandorte (Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien und Deutschland) gelten. |
|---|---|---|
| 202-21) | Anteil der lokal angeworbenen Führungskräfte | 63. Hauptgeschäftsstandorte der EVN Gruppe sind Österreich, Bulgarien und Nordmazedonien. Mit arbeiter aus diesen Ländern werden jeweils als "lokal" definiert. Führungskräfte: alle Mitglieder des Managements (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen u. ä.) aller vollkonsolidierten Beteili gungen (einschließlich aller unwesentlichen aber ebenfalls beherrschten Beteiligungen) |
| GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016 | ||
| 205-1 | Geschäftsstandorte, die im Hinblick auf Korruptionsrisiken geprüft wurden | 60f. 100 % der Geschäftsstandorte wurden im Rahmen der konzernweiten Risikoinventur geprüft. |
| 205-21) | Informationen und Schulungen zu Strategien und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung |
62. Nicht zutre¦end: Es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorien, da Mitarbeiterkategorien für die EVN nicht steue rungsrelevant bzw. nicht relevant für die Personal |
| entwicklungspolitik sind. |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016 | ||
| 206-1 | Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten oder Kartell- und Monopolbildung |
Im Geschäftsjahr 2018/19 waren insgesamt vier Klagen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens, an denen das Unternehmen als Teilnehmer iden tifiziert wurde, anhängig. In Bulgarien läuft wei terhin das Verfahren über eine Berufung, die EP Yug und EVN Bulgaria EC beim Verwaltungs gerichtshof gegen Geldstrafen von insgesamt rund 1,9 Mio. Euro eingelegt haben. Diese Strafen waren von der bulgarischen Wettbewerbskom mission (CPC) im Dezember 2017 verhängt worden und beruhten auf Vorwürfen aus dem Jahr 2013, die beiden Unternehmen hätten den Registrie rungsprozess auf dem freien Markt sowie den Lieferantenwechsel durch Kunden unzureichend unterstützt bzw. behindert. Ebenfalls noch anhän gig ist jenes Verfahren, das die CPC im Jahr 2016 wegen im Wesentlichen gleichlautender Vorwürfe gegen EP Yug und EVN Bulgaria EC erö¦net hatte. |
| GRI 401: Beschäftigung 2016 | ||
| 401-11) | Neu Angestellte und Angestelltenfluktuation | 63, 65 |
| 401-2 | Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden |
72 |
| 401-31) | Elternteilzeit | 66 |
| GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016 | ||
| 402-1 | Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen | Es gibt keine gesetzlichen oder betrieblichen Mindestmitteilungsfristen. |
| GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2018 | ||
| 403-1 | Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem | 66f |
| 403-2 | Unfall- und Unfallrisikoanalyse | 66f, 68 |
| 403-3 | Arbeitsmedizinische Leistungen | 68 |
| 403-4 | Einbindung und Beratung der Mitarbeiter zu Themen betre¦end Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz |
66f |
| 403-5 | Aus- und Weiterbildung zum Thema "Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz" für Mitarbeiter |
66f |
| 403-6 | Förderung der Arbeitnehmersicherheit und -gesundheit | 66f, 68 |
| 403-7 | Prävention und Reduktion von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen |
Nicht zutre¦end: Es liegen keine Sicherheits- und Gesundheitsrisiken vor, die direkt mit der beruf lichen Tätigkeit bei der EVN in Verbindung stehen. |
| 403-9 | Art und Rate von arbeitsbedingten Verletzungen und Todesfällen sowie Arbeitsausfalltagen |
67. b. Nicht zutre¦end: Leiharbeiter sind in den Auswertungen zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz inkludiert, repräsentieren jedoch keinen signifikanten Anteil an der Gesamtbelegschaft (2,2 %), womit keine geson derte Auswertung erfolgt. Siehe GRI 102-8. f. In der Datenerhebung sind alle Tochtergesell schaften einbezogen, deren Mitarbeiterzahl (inkl. Leasingarbeitnehmer) mehr als 10 beträgt. |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016 | ||
| 404-2 | Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe | 71 |
| 404-31) | Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer Karriereentwicklung erhalten |
64. Nicht zutre¦end: Es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorien, da Mitarbeiterkategorien für die EVN nicht steuerungsrelevant bzw. nicht relevant für die Personalentwicklungspolitik sind. |
| GRI 405: Vielfalt und Chancengleichheit 2016 | ||
| 405-1 | Vielfalt in Leitungsorganen und der Angestellten | 63¦, 68. a., ii.: Altersverteilung in Vorstand und Aufsichtsrat: < 30 Jahre: 0 % 30–50 Jahre: 23,5 % > 50 Jahre: 76,5 % a. und b., iii.: Nicht zutre¦end: keine weiteren Diversitätsmerkmale b.: Nicht zutre¦end: Es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorien, da Mitarbeiterkategorien für die EVN nicht steuerungsrelevant bzw. nicht relevant für die Personalentwicklungspolitik sind. |
| GRI 406: Gleichbehandlung 2016 | ||
| 406-1 | Diskriminierungsvorfälle und ergri¦ene Abhilfemaßnahmen | 62 |
| GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016 | ||
| 407-1 | Geschäftsstandorte und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte |
Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektiv verhandlungen ist für die EVN und ihre Tochterge sellschaften an allen ihren Standorten ein zentraler Aspekt in der Umsetzung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie der Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO). |
| GRI 410: Sicherheitspraktiken 2016 | ||
| 410-1 | Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde | Nicht zutre¦end: Sicherheitspersonal wird zum Großteil über Fremdfirmen eingesetzt. Diese sind vertraglich zur Einhaltung der Integritätsklausel und somit insbesondere auch zu Menschenrechten verpflichtet. Konzerneigenes Sicherheitspersonal wird im Rahmen der Erstunterweisung zu Com pliance-Themen (einschließlich der Einhaltung der Menschenrechte) geschult. |
| GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte 2016 | ||
| 412-3 | Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden |
Als erhebliche Investitionsvereinbarungen gelten in der EVN einzelne neue Vorhaben, deren Ge samtinvestitionswert 50 Mio. Euro übersteigt und die in Ländern mit einem weniger ausgeprägten Verständnis für Fragen der Menschenrechte reali siert werden. Im Berichtszeitraum gab es keine Anwendungsfälle. |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| GRI 415: Politische Einflussnahme 2016 | ||
| 415-1 | Parteispenden | Auf Basis interner Richtlinien sind Spenden an politische Parteien oder Vorfeldorganisationen ausgeschlossen. |
| GRI 419: Sozioökonomische Compliance 2016 | ||
| 419-1 | Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich | Keine relevanten Fälle |
Umwelt- und Klimaschutz
| GRI 103: Managementansatz 2016 | ||
|---|---|---|
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 44¦ |
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 44¦ |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 44¦ |
| GRI 301: Materialien 2016 | ||
| 301-1 | Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen | 53 |
| 301-21) | Eingesetzte rezyklierte Ausgangssto¦e | Nicht zutre¦end: Die EVN setzt grundsätzlich keine rezyklierten Ausgangssto¦e ein. Der Einbau von beispielsweise rezyklierten Bausto¦en wird jedoch von der EVN gefördert. |
| 301-31) | Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien | Nicht zutre¦end: aufgrund des Unternehmens gegenstands nicht relevant |
| GRI 302: Energie 2016 | ||
| 302-11) | Energieverbrauch innerhalb der Organisation | 52. b. iv.: Nicht zutre¦end: kein Dampfbezug d.: Siehe GRI EU2, Seite 35. g.: Nicht zutre¦end: Für die beiden Energieträger Erdgas und Heizöl werden die Emissionsfaktoren und Heizwerte der nationalen Treibhausgasinventur herangezogen. Keine weiteren Umrechnungs faktoren. Die Angabe des Energieverbrauchs erfolgt in MWh. |
| 302-21) | Energieverbrauch außerhalb der Organisation | 52. b. Berechnungsmethode: Netzabsatz (bereinigt um Eigenerzeugung) + Gasverkauf c. Nicht zutre¦end: Es werden keine Umrech nungsfaktoren herangezogen. Die Angabe des Energieverbrauchs erfolgt in MWh. |
| 302-31) | Energieintensität | 52 |
| 302-41) | Verringerung des Energieverbrauchs | 52 |
| 302-5 | Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen | 52. Berechnungsmethode: 0,6 % des jeweiligen Vorjahres-Energieabsatzes. |
| GRI 303: Wasser 2018 | ||
| 303-1 | Umgang mit dem regionalen Gemeingut Wasser | 54 |
| 303-2 | Management von Umweltauswirkungen, die durch Abwassereinleitung entstehen | 54f |
| 303-31) | Wasserentnahme nach Quelle | 55 |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| 303-41) | Abwassereinleitung | Es sind keine Überschreitungen der Grenzwerte bei Wassereinleitungen aufgetreten. Grenzwerte, Untersuchungspflichten und Art von prioritären Sto¦en gemäß Emissionsregisterverordnung Oberflächenwässer, Abwasseremissionsverordnung und Schadsto¦freisetzungs- und Verbringungs register. Wassereinleitungen betre¦en zum überwiegenden Anteil Kühlwasser, das keine prioritären Substanzen enthält. |
| 303-51) | Wasserverbrauch | 55 |
| GRI 304: Biodiversität 2016 | ||
| 304-4 | Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betro¦en sind |
57 |
| GRI 305: Emissionen 2016 | ||
| 305-1 | Direkte THG-Emissionen (Scope 1) | 51. Global Warming Potential (GWP) für CO2 = 1; GWP für Methan = 28. Quelle der Emissionsfaktoren: Kohle – Emissions und Oxidationsfaktor aus Analyse durch externe, akkreditierte Untersuchungsanstalt gemäß EU-ETS; Erdgas – aktuelle nationale Treibhausgasinventur des jeweiligen Landes mit Primärenergieverbrauch (Österreich, Bulgarien, Deutschland) und Oxida tionsfaktor entsprechend EU-ETS; Treibsto¦e (Diesel, Benzin, Erdgas) – Umweltbundesamt |
| 305-21) | Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) | 51. Global Warming Potential (GWP) für CO2 = 1. Quelle der Emissionsfaktoren: EVN Versorger mix – jährliche Ermittlung und Überprüfung des vorangegangenen Kalenderjahrs; Residual Mix (Bulgarien, Nordmazedonien) – Daten des "Reliable disclosure Systems for Europe" (Re-DISS); ENTSO-E – Faktoren gemäß ENTSO-E "European Network of Transmission System Operators for Electricity"; Eigenerzeugungsfaktor |
| 305-31) | Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) | 51. Global Warming Potential (GWP) für CO2 = 1. Quelle der Emissionsfaktoren: EVN Versorger mix – jährliche Ermittlung und Überprüfung des vorangegangenen Kalenderjahrs; Residual Mix (Bulgarien, Nordmazedonien) – Daten des "Reliable disclosure Systems for Europe" (Re-DISS); ENTSO-E – Faktoren gemäß ENTSO-E "European Network of Transmission System Operators for Electricity"; Erdgas – Emissionsfaktoren der aktuellen nationalen Treibhausgasinventur |
| 305-41) | Intensität der THG-Emissionen | 51 |
| 305-51) | Senkung der THG-Emissionen | 50. Berechnungsmethode: CO2-Einsparung [t CO2e p. a.] = angenommene jährliche Erzeugungsmenge [GWh] x CO2-Emissionsfaktor pro GWh der fossilen Primärenergieträger (landesspezifisch) |
| 305-61) | Emissionen Ozon abbauender Substanzen (ODS) | Nicht zutre¦end: Alle EVN Anlagen sind geschlossene Anlagen. |
| GRI Standard | Angaben | Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf Online-Informationen oder Auslassung |
|---|---|---|
| 305-71) | Sticksto¦oxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen | 50. Keine relevanten Emissionen zu schwer abbau baren Schadsto¦en (POP), flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), gefährlichen Luftschadsto¦en (HAP); keine anderen relevanten Kategorien; b. Nicht zutre¦end: keine einbezogenen Emissions faktoren: Emissionsmengen gemäß konzern eigener Messsysteme der Anlagen; kontinuierliche Messungen der Fracht gemäß Emissionsmess verordnung bzw. regelmäßige Einzelmessungen gemäß geltender Gesetze und Verordnungen, Frachtberechnungen über Rauchgasmengen |
GRI 306: Abwasser und Abfall 2016
| 306-1 | Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort | Dieser Indikator wird durch GRI 303-4 (GRI 303: Wasser 2018) abgedeckt. |
|---|---|---|
| 306-31) | Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen | 56 |
| 306-41) | Transport von gefährlichem Abfall | 56 |
| 306-51) | Von Abwassereinleitungen und/oder Oberflächenabfluss betro¦ene Gewässer | 55 |
| GRI 307: Umwelt-Compliance 2016 |
| 307-1 | Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen | Keine Vorkommnisse |
|---|---|---|
Unternehmensspezifische Zusatzindikatoren
| EU51) | CO2-Emissionszertifikate | 49 |
|---|---|---|
Stakeholder-Einbindung
GRI 103: Managementansatz 2016
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen | 15¦, 78¦ |
|---|---|---|
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 15¦, 78¦ |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 15¦, 78¦ |
GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016
| 413-1 | Geschäftsstandorte mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, |
|---|---|
| Folgenabschätzungen und Förderprogrammen |
16f, 46, 70f, 79. a., i.: Es findet keine formale soziale Folgenab-
schätzung statt. Soziale Aspekte fließen regelmäßig im Zuge unseres projektbezogenen Stakeholder-Dialogs in die Projektentwicklung mit ein. a., iv.: Es ist kein formales Programm zur Förderung des Gemeinwesens vorhanden. a., vi.: 100 % der Projekte mit Ö¦entlichkeits- oder
Anrainerrelevanz sind durch einen projektbezogenen Stakeholder-Dialog abgedeckt.
a., viii.: Es ist kein formelles Beschwerdeverfahren für lokale Gemeinschaften etabliert. Bei allen Projekten ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Projektleiter oder über das EVN Service-Telefon bzw. via E-Mail ([email protected]) möglich.
| Verweis auf die Seite im Bericht bzw. auf | ||
|---|---|---|
| GRI Standard | Angaben | Online-Informationen oder Auslassung |
Verantwortung in der Lieferkette
| GRI 103: Managementansatz 2016 | ||
|---|---|---|
| 103-1 | Erklärung der wesentlichen Themen und ihre Abgrenzungen 74f |
|
| 103-2 | Der Managementansatz und seine Komponenten | 74f |
| 103-3 | Prüfung des Managementansatzes | 74f |
| GRI 204: Bescha«ungspraktiken 2016 | ||
| 204-1 | Anteil der Ausgaben für lokale Lieferanten | 75. Hauptgeschäftsstandorte der EVN Gruppe sind Österreich,Bulgarien und Nordmazedonien. Lieferanten aus diesen Ländern werden jeweils als "lokal" definiert. |
| GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016 | ||
| 308-1 | Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden | Keine Informationen verfügbar: Die Informationen weisen keine für eine O¦enlegung angemessene Qualität auf. Eine entsprechende Datenerhebung ist für den Bericht, der über das Geschäfts jahr 2020/21 berichtet, geplant. |
| GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016 | ||
| 414-1 | Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden | Keine Informationen verfügbar: Die Informationen weisen keine für eine O¦enlegung angemessene Qualität auf. Eine entsprechende Datenerhebung ist für den Bericht, der über das Geschäfts jahr 2020/21 berichtet, geplant. |
1) Zusätzlicher zur Option "Kern" berichteter Leistungsindikator
Kontakt
Ansprechpartner Investor Relations
Mag. Gerald Reidinger, Telefon +43 2236 200-12698 Mag. Matthias Neumüller, Telefon +43 2236 200-12128 Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser, Telefon +43 2236 200-12473
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner Nachhaltigkeit
Dipl.-Ing. Dr. Andrea Edelmann (Konzernbeauftragte für Innovation, Umweltschutz und Nachhaltigkeit) Dipl.-Ing. (FH) Doris Lohwasser (Konzernbeauftragte-Stellvertreterin für Nachhaltigkeit)
E-Mail: [email protected]
Service-Telefon für Kunden: 0800 800 100, für Anleger: 0800 800 200
Informationen im Internet
www.evn.at www.investor.evn.at www.verantwortung.evn.at
Online-Report
EVN Online-Ganzheitsbericht 2018/19 www.investor.evn.at/gb/gb2019
| Finanzkalender 2019/201) | |||
|---|---|---|---|
| Nachweisstichtag Hauptversammlung | 06.01.2020 | Ergebnis 1. Quartal 2019/20 | 27.02.2020 |
| 91. ordentliche Hauptversammlung | 16.01.2020 | Ergebnis 1. Halbjahr 2019/20 | 28.05.2020 |
| Ex-Dividendentag | 22.01.2020 | Ergebnis 1.– 3. Quartal 2019/20 | 27.08.2020 |
| Record Date Dividende | 23.01.2020 | Jahresergebnis 2019/20 | 16.12.2020 |
| Dividendenzahltag | 24.01.2020 |
1) Vorläufig
| Basisinformationen1) | ||
|---|---|---|
| Grundkapital | 330.000.000,00 EUR | |
| Stückelung | 179.878.402 Stückaktien | |
| ISIN-Wertpapierkennnummer | AT0000741053 | |
| Ticker-Symbole | EVNV.VI (Reuters); EVN AV (Bloomberg); AT; EVN (Dow Jones); EVNVY (ADR) | |
| Börsenotierung | Wien | |
| ADR-Programm; Depositary | Sponsored Level I ADR programme (5 ADR =1 Aktie); The Bank of New York Mellon | |
| Ratings | A1, stabil (Moody's); A, stabil (Standard & Poor's) | |
1) Per 30. September 2019
Impressum
Herausgeber: EVN AG, EVN Platz, 2344 Maria Enzersdorf, Österreich Telefon +43 2236 200-0 Fax +43 2236 200-2030
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: www.evn.at/offenlegung
Druck: Für den Druck des Ganzheitsberichts werden nur Materialien verwendet, die schadstofffrei und kreislauffähig sind. Dies betrifft neben dem verwendeten Papier auch die für den Druck herangezogenen Farben, die aus rein pflanzlichen Inhaltsstoffen bestehen.
Redaktionsschluss: 18. November 2019 Veröffentlichung: 12. Dezember 2019
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EVN, die sich zur Gestaltung dieses Berichts für ein Fotoshooting zur Verfügung gestellt haben.
Fotos: Dieter Steinbach, Severin Wurnig (Seiten 2, 30, 33, 34, 69), Raimo Rudi Rumpler (Seiten 3, 48, 49, 57)
Lithografie: Martina Hejduk
Illustrationen: Artur Bodenstein
Konzept und Beratung: be.public Corporate & Financial Communications GmbH
Redaktion: Georg Male, Konstantin Huber (be.public), EVN Investor Relations
Englische Übersetzung: Donna Schiller-Margolis
Art Direction: Nadja Lessing (EVN Information und Kommunikation)
Satz und Reinzeichnung: gugler* brand & digital, 3100 St. Pölten, www.gugler-brand-digital.at
Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH, 2540 Bad Vöslau

EVN Ganzheitsbericht 2018
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