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EVN AG Annual Report (ESEF) 2021

Dec 16, 2021

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EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

Konzernlagebericht 2020/21

Energiepolitisches Umfeld

Europäische Energie- und Klimapolitik

Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission unter dem Titel „Fitfor 55“ ein umfassendes Legislativpaket für den Energiebereich vorgelegt, ein weiterer Teil für die Dekarbonisierung im Gasbereich wurde für Dezember 2021 angekündigt. Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu transformieren. Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen nun die vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Aufgrund der zu erwartenden schwierigen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission ist ein Abschluss nicht vor 2023 zu erwarten.

Die für die Geschäftstätigkeit der EVN relevantesten Inhalte sind:

  • Richtlinie über erneuerbare Energien, die u.a. eine Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in der Europäischen Union auf 40 % bis 2030 vorsieht
  • Emissionshandels-Richtlinie: enthält u.a. den Vorschlag, Emissionen durch eine weitere Verknappung der CO2-Emissionszertifikate zu reduzieren
  • Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor vorsieht
  • Energieeffizienz-Richtlinie, die u.a. ambitioniertere jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energieverbrauch festlegen soll
  • Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie: Brennstoffe sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltleistung besteuert werden

Die Europäische Union überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Hier werden künftig zusätzliche Gelder für Wasserstoffinfrastruktur sowie für CO2-Abscheidung und -Speicherung erwartet.

Energiepreisentwicklung

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2021 eine „Toolbox“ für Maßnahmen präsentiert, mit denen die Mitgliedsstaaten Verbraucher und Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise potenziell entlasten können. Die genannten kurzfristigen Instrumente umfassen z.B. eine Notfall-Einkommensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen sowie temporäre Senkungen von Steuern und Abgaben. Auf Vorschlag einzelner Mitgliedsstaaten sollen auch längerfristige Maßnahmen zur Preisstabilisierung evaluiert werden, so z.B. die Erweiterung der Energiespeicherkapazitäten oder die gemeinschaftliche Beschaffung von Gasreserven.

Österreichische Energie- und Klimaziele

In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden.

Am 7. Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaziele festlegt. Das EAG enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen.

Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden.

Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energie-gemeinschaften. Als Folge daraus sind deutlich mehr Anschlüsse von dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu erwarten. In Kombination mit dem steigenden Leistungsbedarf durch den All-Electricity-Ansatz (E-Mobilität, Wärmepumpen etc.) wird dies zu einer höheren Belastung der Stromnetze durch den Transport steigender und volatiler Einspeisemengen führen. Die EVN antwortet darauf mit umfangreichen Investitionen in ihre Netzinfrastruktur.

Nach der Verabschiedung des EAG durch den Nationalrat wartet die österreichische Elektrizitätswirtschaft nun auf Verordnungen zu rund 30 Themenbereichen, die von unterschiedlichen Ministerien ausgearbeitet werden müssen und die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist derzeit die beihilfenrechtliche Notifizierung des EAG durch die Europäische Kommission, die in einigen Punkten jedoch bereits Änderungsbedarf angemerkt hat. Um die im EAG enthaltenen Fördermechanismen beihilfenrechtskonform zu gestalten, bedarf es voraussichtlich eines neuerlichen Beschlusses im Nationalrat.

Regulatorisches Umfeld Österreich

Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich GmbH. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden. Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) des Netzbetreibers sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen.

Wirtschaftliches Umfeld

Energiewirtschaftliches Umfeld

Geschäftsentwicklung

Innovation, Forschung und Entwicklung

Risikomanagement

Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht

Angaben gemäß § 243a UGB

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021/22

Konzernabschluss 2020/21

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Konzern-Bilanz

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Konzern-Geldflussrechnung

Konzernanhang

Bestätigungsvermerk

Jahresabschluss der EVN AG 2020/21 nach UGB

Lagebericht

Jahresabschluss

Bestätigungsvermerk

Anhang

Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018

Erklärung des Vorstands

Inhalt

Position
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernlagebericht
Energiepolitisches Umfeld
Europäische Energie- und Klimapolitik
Energiepreisentwicklung
Österreichische Energie- und Klimaziele
Regulatorisches Umfeld Österreich
Wirtschaftliches Umfeld
Energiewirtschaftliches Umfeld
Geschäftsentwicklung
Innovation, Forschung und Entwicklung
Risikomanagement
Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Angaben gemäß § 243a UGB
Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021/22
Konzernabschluss 2020/21
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Konzern-Bilanz
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals
Konzern-Geldflussrechnung
Konzernanhang
Bestätigungsvermerk
Jahresabschluss der EVN AG 2020/21 nach UGB
Lagebericht
Jahresabschluss
Bestätigungsvermerk
Anhang
Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018
Erklärung des Vorstands

Bulgarien

In Bulgarien befinden sich seit Oktober 2020 – wie zuvor schon die Industriekunden – nun auch die Gewerbekunden im freien Markt. Als Anbieter für die Kunden im liberalisierten Marktsegment fungiert die EVN Trading SEE. Die Haushaltskunden sind weiterhin im regulierten Markt und werden von der EVN Bulgaria EC versorgt, die auch als Supplier of Last Resort jene Kunden versorgt, die keinen anderen Anbieter wählen oder vom gewählten Anbieter unverschuldet keinen Strom beziehen können. Der Energieverkauf an Kunden in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen.

Per 1. Juli 2021 hat der bulgarische Regulator die Energietarife für die regulierten Marktsegmente neu festgelegt. Im Versorgungsgebiet der EVN erhöhten sich die Strompreise für Haushaltskunden um durchschnittlich 3,6 % (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 4,2 % per 1. Juli 2020).

Mit 1. Juli 2021 begann in Bulgarien die neue dreijährige Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der Regulierungsmethodik für das Stromnetz ist eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen einschließt. Betrieben werden die Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug.

Nordmazedonien

In Umsetzung der gesetzlich geforderten Entflechtung (Unbundling) der einzelnen Geschäftsfelder im Energiegeschäft und zur Erfüllung der damit verbundenen Anforderungen ist die EVN in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den Netzbetrieb im regulierten Marktsegment verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während die Belieferung der Kunden im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom. Die Laufzeit der Lizenz beträgt vorerst fünf Jahre.

Per 1. Juli 2021 hat der nordmazedonische Regulator die Strompreise für Haushaltskunden der EVN Home DOO – bei gleichzeitiger temporärer Reduktion der Umsatzsteuer auf Energie um 13 Prozentpunkte – um rund 12,4 % erhöht (Vorjahr: Erhöhung um durchschnittlich 7,4 % per 1. August 2020).

Mit 1. Juli 2021 begann für das Stromnetz eine neue, dreijährige Regulierungsperiode, die eine Verbesserung bei der Anerkennung der operativen Kosten brachte. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die Regulierungsmethodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.

Kroatien

Im Jahr 2021 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts auch für Haushaltskunden beinahe vollständig abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und Industriekunden hingegen ist schon seit 2012 geöffnet und durch immer stärkeren Wettbewerb unter den im Land tätigen Gaslieferanten geprägt. Mit 1. Jänner 2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb auf und ermöglicht damit eine weitere Diversifizierung der Gasversorgung in Kroatien. Deutliche Schwankungen der Gaspreise während der Berichtsperiode und dadurch ausgelöste Änderungen in der Angebotsstruktur von Lieferanten lassen weitere Konsolidierungen auf dem kroatischen Gasmarkt erwarten.

Wirtschaftliches Umfeld

Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen verursachten im vergangenen Jahr in einzelnen Monaten dramatische Einbrüche der Weltwirtschaft, und auch die aktuelle Wirtschaftslage sowie der wirtschaftliche Ausblick sind weiterhin von der Pandemie geprägt. Die Weltkonjunktur schrumpfte in der ersten Hälfte 2020 deutlich, legte seither jedoch wieder kräftig zu. Vor allem in den Industrieländern führten die Lockerungen der Coronamaßnahmen zu einer kräftigen Erholung. Unterstützt wurde diese Entwicklung nicht zuletzt durch die expansive Geldpolitik vieler Notenbanken. Die globale Wirtschaftsleistung liegt dadurch schon über dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie. Dies gilt gleichermaßen für die Entwicklung in der Eurozone: Nach einem Einbruch der Wirtschaft um rund 6,3 % im Jahr 2020 dürfte das reale BIP 2021 um rund 4,9 % und im Folgejahr 2022 um bis zu 4,5 % wachsen.

Die österreichische Wirtschaft nahm nach dem coronabedingten Einbruch um bis zu 6,7 % im Jahr 2020 seit dem zweiten Quartal 2021 wieder kräftig an Fahrt auf und erreichte bereits zur Jahresmitte wieder das Vorkrisenniveau. Getragen war diese Entwicklung insbesondere von den signifikanten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen und von der internationalen Konjunkturerholung. Vor allem der durch die Rücknahme der Coronamaßnahmen angekurbelte Privatkonsum könnte zu einem weiteren Treiber des Wachstums werden. Dämpfend wirken hingegen die aktuellen Lieferengpässe und die damit verbundenen deutlichen Preissteigerungen sowie die weiterhin bestehende Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie. Per Saldo dürfte die Wirtschaftsleistung in Österreich im laufenden Jahr zwischen 3,8 % und 4,5 % zulegen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum zwischen 4,5 % und 4,9 % gerechnet.

Der Ausbruch der Covid-19-Pandemie führte 2020 auch in Bulgarien zu einem Rückgang der Wirtschaftsleistung um bis zu 4,4 %. Spätestens mit dem zweiten Quartal 2021 setzte allerdings wieder eine Erholung ein. Die Gründe dafür liegen einerseits in der insgesamt positiven Entwicklung des europäischen Binnenmarkts. Andererseits stieg die Beschäftigung im Land selbst und mit ihr der private Konsum. Obwohl die Impfquote in Bulgarien im europäischen Vergleich sehr niedrig ist und die coronabedingten Einschränkungen zuletzt wieder verschärft wurden, rechnen führende Institute mit einer Fortsetzung der konjunkturellen Erholung. Für das laufende Jahr erwarten sie einen Anstieg des BIP zwischen 2,6 % und 4,3 %, für das Jahr 2022 eine Zunahme zwischen 3,3 % und 4,3 %.

Kroatien wurde 2020 nicht nur von der Covid-19-Pandemie, sondern auch von zwei verheerenden Erdbeben getroffen. In Summe führte dies zu einem Einbruch der Wirtschaftsleistung um 8,0 %. Die Wirtschaft des Landes erholte sich seither jedoch schneller, als dies noch zu Jahresanfang 2021 erwartet worden war. Dazu trug die robuste Auslandsnachfrage nach kroatischen Gütern ebenso bei wie der Tourismus. Gleichzeitig wuchsen die Investitionen und – dank der günstigen Entwicklung des Arbeitsmarkts – auch der private Konsum kräftig. Die BIP-Wachstumsprognose für das Jahr 2021 beläuft sich auf 6,3 % bis 8,1 %. Für das Jahr 2022 wird mit einem Plus zwischen 4,3 % und 5,8 % gerechnet.

Auch die Republik Nordmazedonien wurde schwer von Covid-19 getroffen und musste 2020 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung um 4,5 % hinnehmen. Die anfänglichen Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Impfstoff konnten mittlerweile jedoch überwunden werden. Mittelfristig dürfte das Wirtschaftswachstum in Nordmazedonien auch durch die Beschleunigung der Strukturreformen in Vorbereitung auf die EU-Mitgliedschaft wieder anziehen. Die Region wird darüber hinaus von dem kürzlich verabschiedeten Wirtschafts- und Investitionsplan der EU profitieren, der Finanzmittel zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit bereitstellt und damit integratives Wachstum sowie einen grünen und digitalen Wandel fördert. Für 2021 wird eine Erholung der Konjunktur zwischen 3,6 % und 4,0 % prognostiziert, im darauffolgenden Jahr soll die nordmazedonische Wirtschaft um 3,5 % bis 4,2 % wachsen.

BIP-Wachstum %
2022f 2021e 2020 2019 2018
EU-28 1) 2) 5) 4,3 bis 4,5 4,8 bis 5,0 –6,3 bis –6,4 1,5 1,9
Österreich 1) 2) 3) 5) 4,5 bis 4,9 3,8 bis 4,5 –6,2 bis –6,7 1,5 2,6
Bulgarien 1) 2) 4) 3,3 bis 4,3 2,6 bis 4,3 –4,2 bis –4,4 3,7 3,1
Kroatien 1) 2) 5) 4,3 bis 5,8 6,3 bis 8,1 –8,0 2,9 2,8
Nordmazedonien 4) 5) 3,5 bis 4,2 3,6 bis 4,0 –4,5 3,2 2,9

1) Quelle: „European Economic Forecast, Autumn 2021“, EU-Kommission, November 2021
2) Quelle: „Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2021 –2022“, IHS, Oktober 2021
3) Quelle: „Prognose für 2021 und 2022: Vierte COVID-19-Welle bremst kräftigen Aufschwung“, WIFO, Oktober 2021
4) Quelle: „Global Economic Prospects“, World Bank, Juni 2021
5) Quelle: „World Economic Outlook“, International Monetary Fund, Oktober 2021# Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt: Während bei den Haushaltskunden vor allem die Witterungsbedingungen für die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme ausschlaggebend sind, wird die Nachfrage der Industriekunden insbesondere durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. Das Geschäftsjahr 2020/21 war in allen drei Kernmärkten der EVN von deutlich niedrigeren Temperaturen geprägt als das Vorjahr. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich um 14,6 Prozentpunkte über dem Vorjahresniveau und um 10,1 Prozentpunkte über dem langjährigen Durchschnitt. Auch in Bulgarien und Nordmazedonien überstieg sie das Vorjahresniveau jeweils deutlich (Plus 14,0 Prozentpunkte bzw. 12,9 Prozentpunkte). In Bulgarien lag die Heizgradsumme damit leicht unter dem langjährigen Durchschnitt, in Nordmazedonien leicht darüber. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg 2020/21 in Österreich mit einem Plus von 13,8 % und in Nordmazedonien mit einem Zuwachs von 39,4 % markant an. In Bulgarien blieb sie hingegen fast unverändert auf dem Niveau des Vorjahres.

Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas verdreifachte sich in der Berichtsperiode von zuvor 9,1 Euro pro MWh nahezu auf 26,2 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies in erster Line auf die generell höhere Nachfrage nach Erdgas sowie auf niedrige Gasspeicherstände in Europa und das erneute Anspringen der Konjunktur nach den Covid-19-bedingten Nachfragerückgängen im Vorjahr, vor allem im asiatischen Raum. Die Verknappung bei Erdgas sowie die starke Nachfrage aus China aufgrund von Dürren und Lieferengpässe führten auch bei Steinkohle im Jahresvergleich zu einem Preisanstieg um 72,5 % auf durchschnittlich 76,9 Euro pro Tonne. Eine ähnliche Entwicklung zeigte der durchschnittliche Preis für CO 2 -Emissionszertifikate – mit 40,7 Euro pro Tonne lag er im Geschäftsjahr 2020/21 um fast 70 % über dem Vorjahreswert.

Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO 2 -Zertifikate wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch aufgrund des ungünstigen Winddargebots mit durchschnittlich 64,9 Euro pro MWh bzw. 75,2 Euro pro MWh auf fast doppelt so hohem Niveau wie im Vergleichszeitraum. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung auf dem Terminmarkt: Die durchschnittlichen Preise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen hier mit Stichtag 30. September 2021 mit 150,0 Euro pro MWh bzw. 180,5 Euro pro MWh um das Dreieinhalbfache über dem Vergleichswert des Vorjahres.

Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen 2020/21

2020/21 2019/20
Heizungsbedingter Energiebedarf 1)
Österreich 110,1 95,5
Bulgarien 97,9 83,9
Nordmazedonien 101,6 88,7
Kühlungsbedingter Energiebedarf 1)
Österreich 72,7 58,9
Bulgarien 107,2 105,4
Nordmazedonien 138,8 99,4

Primärenergie und CO 2 -Emissionszertifikate

EUR/Barrel EUR/MWh EUR/t EUR/t EUR/MWh EUR/MWh
Rohöl – Brent 50,4
Erdgas – NCG 2) 26,2
Steinkohle – API#2 3) 76,9
CO 2 -Emissionszertifikate 40,7
Strom – EPEX Spotmarkt 4)
Grundlaststrom 64,9
Spitzenlaststrom 75,2
41,6
9,1
44,6
24,0
32,5
38,7

1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der länderspezifischen Messwerte.
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange

Geschäftsentwicklung

Der Konsolidierungskreis und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzeranhang erläutert. Siehe auch Seite 178f im EVN Ganzheitsbericht 2020/21

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die bereits seit 2020 anhaltende Covid-19-Pandemie veranlasste Regierungen weltweit, Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen, die zu unterschiedlichen Auswirkungen in den Unternehmen führten. Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 beschrieben:

  • Das für den Projektstart des Abwasserprojekts Umm Al Hayman in Kuwait erforderliche Closing erfolgte coronabedingt erst Ende Juli 2020; dadurch verschob sich der für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartete Ergebnisbeitrag in die Folgejahre. Aufgrund weiterer pandemiebedingter Lockdowns in Kuwait im Geschäftsjahr 2020/21 und damit verbundener Einreisebeschränkungen kam es zu weiteren Verschiebungen erwarteter Ergebnisbeiträge in die Folgeperioden.
  • Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9.B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Dank der in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen kam es für die EVN bisher nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kunden. Nach Ausklingen der staatlichen Maßnahmen erwarten wir in den Folgejahren jedoch sehr wohl einen Anstieg der Insolvenzen und einen entsprechenden Anstieg an Forderungsausfällen. In Vorbereitung darauf hat die EVN Gruppe über die Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2020/21 eine um 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 59. Risikomanagement).
  • Im Geschäftsjahr 2019/20 hatten die infolge der Covid-19-Pandemie gestiegenen Länderrisikoprämien zu höheren Diskontierungssätzen und zunächst zu Wertminderungen geführt. Mittlerweile sind die Länderrisikoprämien im Vergleich zu den Werten zu Beginn der Pandemie wieder stark gesunken. Dies führte zu Wertaufholungen im Geschäftsjahr 2020/21 (siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte sowie 35. Sachanlagen).
  • Einen weiteren Effekt hatte die Covid-19-Krise zu Beginn auf die Marktwerte der Wertpapiere im R138-Fonds, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die zunächst deutlichen Kursverluste zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 konnten nach einer zwischenzeitlichen Erholung an den Wertpapierbörsen wieder aufgeholt werden.

Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN wie auch im Vorjahr nur punktuell beeinträchtigte. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kundenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen. Der weitere Verlauf der Coronakrise sowie ein Anstieg der allgemeinen Unsicherheit könnten über die künftige Entwicklung der Strom- und Primärenergiepreise sowie der Kapitalkosten jedoch zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen.

Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Highlights 2020/21

  • Konzernergebnis über Vorjahresniveau
  • Unbare Einmaleffekte durch Wertaufholungen bei in der Vergangenheit wertgeminderten at Equity einbezogenen Unternehmen
  • Operative Ergebnisverbesserung sowie positive Bewertungseffekte bei der EVN KG
  • Höherer Ergebnisbeitrag des internationalen Projektgeschäfts durch Baubeginn beim Abwasserprojekt in Kuwait
  • Endgültiger Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle: Verkauf der 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der EVN beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 2.394,9 Mio. Euro und verzeichneten damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 13,6 %. Zurückzuführen war dies vor allem auf das internationale Projektgeschäft und hier auf das im Sommer 2020 gestartete Abwasserprojekt in Kuwait. Zuwächse ergaben sich zudem im Energievertrieb in Südosteuropa sowie im Netzbetrieb: Neben der kühleren Witterung in allen drei Kernmärkten wirkten sich hier die per 1. Jänner 2021 von der E-Control in Österreich festgelegten höheren Netznutzungsentgelte positiv aus. Höhere Umsatzerlöse waren zudem dank der gestiegenen Stromerzeugung sowie höherer Strompreise zu verzeichnen. Gegenläufig dazu wirkten geringere Bewertungseffekte aus Absicherungsgeschäften für die Stromerzeugung.

Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 1.412,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1.082 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz erhöhte sich damit von 51,4 % im Vorjahr auf 59,0 % im Geschäftsjahr 2020/21.

Der bei den sonstigen betrieblichen Erträgen verzeichnete Anstieg auf 250,1 Mio. Euro (Vorjahr: 64,4 Mio. Euro) ist größtenteils Effekten im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Walsum 10 geschuldet: Bereits im ersten Quartal 2020/21 waren hier ein Baukostenzuschuss aufgelöst sowie ein Teil einer Ausgleichszahlung aus der Übernahme eines zusätzlichen Strombezugsrechts erfolgswirksam abgebildet worden. Zu einer weiteren Erhöhung dieser Position führte die zum 30. September 2021 erfolgte Veräußerung der 49 %-Beteiligung an diesem Kraftwerk.

Umsatz nach Regionen

Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
2018/19 2019/20 2020/21
Österreich 911,1 1.046,2 1.224,8
Südost- 908,0 982,1 1.024,6
europa
Mittel- 13,2 142,9 171,8
und Osteu-
ropa
Gesamt 1.832,3 2.171,2 2.421,2

EBITDA nach Regionen

Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR
2018/19 2019/20 2020/21
Österreich 590,4 631,7 836,5
Südost- 135,8 140,8 142,9
europa
Mittel- 14,6 171,8 366,6
und Osteu-
ropa
Gesamt 740,8 944,3 1.346,0

EBIT nach Segmenten

Mio. EUR Mio. EUR
2019/20 2020/21
Außenumsatz 1.082,0 1.412,8
nach Seg-
menten

Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2020/21

2020/21 Mio. EUR 2019/20 Mio. EUR Absolut % 2018 /19 Mio. EUR
Umsatzerlöse 2.394,9 2.107,5 287,4 13,6 2.204,0
Sonstige betriebliche Erträge 250,1 64,4 185,7 117,8
Fremdstrombezug und Energieträger -1.064,7 -888,3 -176,4 –19,9 -1.081,3
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand -509,2 -316,9 -192,3 –60,7 -280,3
Personalaufwand -361,3 -349,3 -12,0 –3,4 -338,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen -113,0 -121,1 8,1 6,7 -120,2
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 239,6 94,1 145,5 130,5
EBITDA 836,5 590,4 246,1 41,7 631,7
Abschreibungen -337,7 -296,7 -41,0 –13,8 -269,8
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen -112,4 -20,6 -91,8 – 41,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 386,4 273,1 113,3 41,5 403,5
Finanzergebnis -20,0 -15,8 -4,2 –26,4 -29,9
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3 109,1 42,4 373,5
Ertragsteuern -14,7 -28,7 13,9 48,6 -46,7
Ergebnis nach Ertragsteuern 351,7 228,6 123,1 53,8 326,9
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) 325,3 199,8 125,6 62,9 302,4
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 26,4 28,9 -2,5 –8,7 24,5
Ergebnis je Aktie in EUR 1) 1,83 1,12 0,7 62,8 1,70

1) Verwässert ist gleich unverwässert.

Der Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger nahm um 19,9 % auf 1.064,7 Mio. Euro zu. Wesentliche Faktoren für diese Entwicklung waren gestiegene Energiebeschaffungskosten in Südosteuropa und bei der EVN Wärme, der durch die höhere thermische Erzeugung gestiegene Primärenergieeinsatz sowie gestiegene Großhandelspreise. Aufwandsmindernd wirkten hingegen Effekte aus der Bewertung von Absicherungsgeschäften.

Getrieben durch die Entwicklungen im internationalen Projektgeschäft stiegen die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand um 60,7 % auf 509,2 Mio. Euro an.

Mit 361,3 Mio. Euro lag der Personalaufwand im Berichtszeitraum um 3,4 % über dem Vorjahresniveau. Neben kollektivvertraglichen Anpassungen beruhte dies u. a. auf der Aufnahme zusätzlicher Mitarbeiter für das Abwasserprojekt in Kuwait. Der durchschnittliche Personalstand der EVN betrug im Berichtszeitraum 7.126 Mitarbeiter (Vorjahr: 7.007 Mitarbeiter).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 113,0 Mio. Euro um 6,7 % unter Vorjahresniveau. Einer der Gründe für diesen Rückgang waren geringere Forderungswertberichtigungen in Nordmazedonien.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich auf 239,6 Mio. Euro (Vorjahr: 94,1 Mio. Euro), wesentlich getrieben von einer operativen Ergebnisverbesserung sowie Bewertungseffekten aus Absicherungsgeschäften bei der EVN KG. Zudem standen bei der Verbund Innkraftwerke GmbH und beim Wasserkraftwerk Ashta den im Vorjahr erforderlichen Wertminderungen (20,7 Mio. Euro bzw. 4,9 Mio. Euro) heuer Wertaufholungen von 25,3 Mio. Euro bzw. 23,8 Mio. Euro entgegen. Die Gründe dafür waren bei der Verbund Innkraftwerke GmbH die gestiegenen Stromhandelspreise auf dem Terminmarkt sowie beim Wasserkraftwerk Ashta die nach dem Covid-19-bedingten Anstieg nun wieder gesunkene Länder- risikoprämie. Während die EnergieAllianz nach dem durch die Coronakrise belasteten Vorjahr nun wieder einen Geschäftsverlauf auf Normalniveau verzeichnete, lagen die Ergebnisbeiträge der RAG und der Energie Burgenland unter den durch positive Einmaleffekte geprägten Vorjahreswerten.

Auf Basis dieser Entwicklungen lag das EBITDA der EVN im Berichtszeitraum mit 836,5 Mio. Euro um 41,7 % über dem Vorjahreswert.

Die planmäßigen Abschreibungen stiegen investitionsbedingt sowie durch die Abschreibung von aktivierten Vorlaufkosten für das Projekt in Kuwait um 13,8 % auf 337,7 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit der Übernahme eines zusätzlichen Strombezugsrechts waren zudem bereits im ersten Quartal 2020/21 Wertminderungen auf das Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 113,1 Mio. Euro erforderlich geworden. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen enthalten weiters Wertminderungen von 1,8 Mio. Euro sowie Wertaufholungen von 2,5 Mio. Euro, die Stromerzeugungs- und Fernwärmeanlagen betreffen.

Auf Basis all dieser Entwicklungen errechnete sich für den Berichtszeitraum ein EBIT von 386,4 Mio. Euro (Vorjahr: 273,1 Mio. Euro).

Das Finanzergebnis der EVN ging im Berichtszeitraum – trotz der besseren Performance des R138-Fonds und der mit 0,75 Euro je Aktie (Vorjahr: 0,69 Euro) höheren Dividende der Verbund AG für das Geschäftsjahr 2020 – auf –20,0 Mio. Euro zurück (Vorjahr: –15,8 Mio. Euro). Zurückzuführen war dies auf ein Zinssicherungsgeschäft, das für die Gesamtlaufzeit der Kreditfinanzierung für das Kraftwerk Walsum 10 abgeschlossen worden war, angesichts der Veräußerung der Beteiligung an diesem Kraftwerk per 30. September 2021 jedoch vorzeitig aufgelöst wurde.

Per Saldo lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 366,4 Mio. Euro um 42,4 % über dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung eines Ertragsteueraufwands von 14,7 Mio. Euro (Vorjahr: 28,7 Mio. Euro) – hier wirkten die steuerfreie Bewertung der at Equity einbezogenen Unternehmen und der sonstigen Beteiligungen positiv – und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile belief sich das Konzernergebnis auf 325,3 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 62,9 %.

Bilanz Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2021 mit 11.139,8 Mio. Euro um 33,2 % über dem Wert zum 30. September 2020. Dieser Anstieg war insbesondere durch die Kursentwicklung der Verbund-Aktie bedingt, die zu einer deutlichen Zunahme der langfristigen Vermögenswerte führte (Stichtags kurs

Konzern-Bilanz 30.09.2021

30.09.2021 Mio. EUR 30.09.2020 Mio. EUR Absolut % 30.09.2019 Mio. EUR
Aktiva
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 3.908,6 3.920,3 -11,7 -0,3 3.798,0
At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen 5.607,0 3.170,9 2.436,2 76,8 3.297,5
Sonstige langfristige Vermögenswerte 257,0 336,4 -79,4 -23,6 235,4
9.772,6 7.427,6 2.345,0 31,6 7.330,9
Kurzfristige Vermögenswerte 1.367,1 938,1 429,1 45,7 857,7
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Summe Aktiva 11.139,8 8.365,7 2.774,1 33,2 8.188,6
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG 6.281,2 4.282,1 1.999,1 46,7 4.295,6
Nicht beherrschende Anteile 263,2 261,2 1,9 0,7 256,5
6.544,3 4.543,3 2.001,0 44,0 4.552,1
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 718,9 1.045,3 -326,4 -31,2 990,0
Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen 1.480,8 996,4 484,4 48,6 1.081,2
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse und übrige langfristige Verbindlichkeiten 738,2 756,6 -18,3 -2,4 661,9
2.937,9 2.798,3 139,6 5,0 2.733,2
Kurzfristige Schulden
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 318,0 110,0 208,0 68,8
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.339,6 914,1 425,5 46,5 834,6
1.657,6 1.024,1 633,5 61,9 903,3
Summe Passiva 11.139,8 8.365,7 2.774,1 33,2 8.188,6

von 87,70 Euro zum 30. September 2021 im Vergleich zu 46,68 Euro zum 30. September 2020). Einen Anstieg verzeichneten daneben auch die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, bei denen insbesondere der höhere Ergebnisbeitrag der EVN KG, erfolgsneutrale Bewertungen sowie Wertaufholungen bei der Verbund Innkraftwerke GmbH und beim Wasserkraft Ashta positiv wirkten. Gegenläufig dazu kam es trotz gestiegener Investitionen zu einem Rückgang bei den Sachanlagen. Hauptgründe dafür waren die bereits im ersten Quartal berücksichtigte Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 sowie höhere planmäßige Abschreibungen, getrieben u. a. durch die Abschreibung von aktivierten Projektvorlaufkosten für das Projekt in Kuwait. Insgesamt erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 31,6 % auf 9.772,6 Mio. Euro.

Die kurzfristigen Vermögenswerte nahmen im Berichtszeitraum um 45,7 % auf 1.367,1 Mio. Euro zu. Zurückzuführen war dies primär auf höhere Forderungen aus dem Energiegeschäft und dem internationalen Projektgeschäft sowie einen Anstieg der Vorräte, der wiederum aus einer stichtagsbedingt höheren Bewertung der CO2-Emissionszertifikate resultierte. Zudem beeinflussten höhere Veranlagungen in Cash-Fonds die Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte.

Das Eigenkapital belief sich per 30. September 2021 auf 6.544,3 Mio. Euro und lag damit trotz der im Jänner 2021 erfolgten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019/20 um 44,0 % über dem Wert zum 30. September 2020. Hervorgerufen wurde dieser deutliche Anstieg neben dem im Berichtszeitraum erzielten Ergebnis vor allem durch die im Eigenkapital abgebildeten positiven Effekte aus erfolgsneutralen Bewertungen. Wesent lichen Einfluss hatten hier insbesondere der Kurs anstieg der Verbund-Aktie sowie die oben erwähnten Entwicklungen bei den at Equity einbezogenen Unternehmen.

Die Eigenkapitalquote belief sich per 30. September 2021 auf 58,7 % (30. September 2020: 54,3 %).

Die langfristigen Schulden der EVN nahmen im Berichtszeitraum um 5,0 % auf 2.937,9 Mio. Euro zu.Maßgeblich verantwortlich dafür war eine – durch den höheren Stichtagskurs der Verbund-Aktie verursachte – Zunahme der langfristigen Steuerverbindlichkeiten. Bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten führte die Umgliederung von Krediten und einer im April 2022 fälligen Anleihe in den kurzfristigen Bereich zu einem Rückgang, dem die im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgte Emission einer 15-jährigen endfälligen grünen Anleihe mit einem Nominale von 101 Mio. Euro entgegenwirkte. Geringere Personalrückstellungen sowie der Abgang einer Rückstellung für Umwelt- und Entsorgungsrisiken, der dem Verkauf der 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 geschuldet war, führten zu einem Rückgang der langfristigen Rückstellungen. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2020 um 61,9 % auf 1.657,6 Mio. Euro. Wesentliche Treiber dafür waren die erwähnte Umgliederung von Finanzverbindlichkeiten sowie ein Anstieg der Lieferantenverbindlichkeiten und der übrigen kurzfristigen Schulden, denen geringere Steuerverbindlichkeiten gegenüberstanden.

Wertanalyse

Die durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurden unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken zum Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,5 % angesetzt.

Die operative Bilanzstruktur

30.09.2021 30.09.2020
% Eigenkapital 58,7 54,3
Langfristige Schulden 12,3 11,2
Kurzfristige Schulden 14,9 12,2
Kurzfristige Vermögenswerte 26,4 33,5
Langfristige Vermögenswerte 87,7 88,8

Wertanalyse

2020/ 21 Mio. EUR 2019/20 Mio. EUR + /– Absolut % 2018 /19 Mio. EUR
Durchschnittliches Eigenkapital 5.543,8 4.547,7 996,1 21,9 4.322,4
WACC nach Ertragsteuern 1) 2) 5,5 % 5,5 % 0,0 0,0 6,3 %
Operativer ROCE (OpROCE) 1) 3) 6,5 % 6,2 % 0,3 0,2 5,2 %
Durchschnittliches Capital Employed 3) 4.842,5 4.405,7 436,8 9,9 4.135,4
Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT) 3) 312,8 274,6 38,2 13,9 216,3
EVA ® 46,4 32,3 14,1 43,7 –42,1

1) Ausgewiesene Veränderungen in Prozentpunkten
2) Der angegebene WACC (genauer Wert 2018/19: 6,25 %) wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte.

Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln, wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt. Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 6,5 % (Vorjahr: 6,2 %). Der im Geschäftsjahr 2020/21 erwirtschaftete Wertbeitrag (Economic Value Added, EVA ® ) der EVN betrug 46,4 Mio. Euro (Vorjahr: 32,3 Mio. Euro).

Liquiditätslage

Die Nettoverschuldung der EVN bewegt sich – mit stichtagsbedingten Schwankungen – auf einem Niveau von etwa 1 Mrd. Euro (Nettoverschuldung inklusive langfristige Personalrückstellungen per 30. September 2021: 813,8 Mio. Euro; Vorjahr: 1.037,7 Mio. Euro). Die Gearing Ratio reduzierte sich von 22,8 % auf 12,4 %.

Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN Gruppe über eine syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro und zusätzlich über vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 152,0 Mio. Euro. Diese waren per 30. September 2021 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung. Das Laufzeitende der als strategische Liquiditätsreserve vorgesehenen syndizierten Kreditlinie liegt im Mai 2025. Die Restlaufzeiten der mit neun Banken abgeschlossenen bilateralen Kreditlinien betragen bis zu vier Jahre. Die solide Ausstattung mit Liquiditätsreserven ist ein Zeichen der hohen finanziellen Stabilität und Flexibilität der EVN Gruppe.

Geldflussrechnung

Im Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN für das Geschäftsjahr 2020/21 – er belief sich auf 762,3 Mio. Euro (Vorjahr: 497,1 Mio. Euro) – werden die unbaren Bewertungsmaßnah men im Zusammenhang mit der Übernahme eines Strombezugsrechts aus dem Kraftwerk Walsum 10 im ersten Quartal 2020/21 korrigiert. Konkret betrifft dies die Wertminderung des Kraftwerks, die vorzeitige Auflösung des entsprechenden Baukostenzuschusses sowie die Bildung einer Rückstellung für belastende Verträge. Die deutliche Erhöhung gegenüber dem Wert der Vergleichsperiode beruht somit auf den Ausgleichszahlungen für die Übernahme des Strombezugsrechts und auf den höheren ausgeschütteten Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen. Im Cash Flow aus dem operativen Bereich konnte die gegenüber der Vergleichsperiode bessere Entwicklung des Working Capital höhere Zahlungen für Ertragsteuern ausgleichen. Damit zeigte der Cash Flow aus dem operativen Bereich einen höheren Anstieg als der Cash Flow aus dem Ergebnis.

Kapitalkennzahlen

30.09.2021 Mio. EUR 30.09.2020 Mio. EUR + /– Absolut % 30.09.2019 Mio. EUR
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 773,9 1.118,1 –344,1 –30,8 993,9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1) 323,4 40,6 282,7 68,4
Fonds der liquiden Mittel –122,3 –140,0 17,7 12,6 –246,2
Lang- und kurzfristige Wertpapiere –473,5 –325,8 –147,7 –45,4 –187,2
Lang- und kurzfristige Ausleihungen –39,6 –36,8 –2,8 –7,6 –36,8
Nettofinanzverschuldung 461,9 656,2 –194,3 –29,6 592,0
Nettoverschuldung 813,8 1.037,7 –223,9 –21,6 999,5
Eigenkapital 6.544,3 4.543,3 2.001,0 44,0 4.552,1
Gearing (%) 2) 12,4 22,8 –10,4 22,0

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Ausgewiesene Veränderung in Prozentpunkten

Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug im Berichtszeitraum –754,3 Mio. Euro (Vorjahr: –428,6 Mio. Euro). Neben einer Zunahme der Investitionen in das Sachanlagevermögen sind hier vor allem eine Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus dem Kraftwerk Walsum 10 sowie die Veränderung der in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildeten Veranlagungen in Cash-Fonds abgebildet. Der Vorjahreswert war neben der Zahlung des Eigenkapitalanteils an die Projektgesellschaft für das Abwasserprojekt in Kuwait durch geringere Veranlagungen in Wertpapiere des R138-Fonds und die Garantiezahlung der Republik Montenegro für das Kläranlagenprojekt in Budva geprägt gewesen.

Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich auf –53,0 Mio. Euro (Vorjahr: –88,8 Mio. Euro). In diesem Betrag ist neben den Dividendenzahlungen für das Geschäftsjahr 2019/20 an die Aktionäre der EVN AG und an nicht beherrschende Anteile sowie den planmäßigen Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten die im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgte Emission einer grünen Anleihe (Nominale von 101 Mio. Euro) berücksichtigt.

In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von –17,7 Mio. Euro, die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2021 auf 122,3 Mio. Euro. Zusätzlich standen der EVN Gruppe vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 552,0 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.

Investitionstätigkeit

Das Investitionsvolumen der EVN lag im Geschäftsjahr 2020/21 mit 415,0 Mio. Euro um 12,8 % über jenem der Vergleichsperiode. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Vorjahr vor allem der erste Covid-19- Lockdown im Frühjahr 2020 zu Verzögerungen bei einzelnen Vorhaben geführt hatte, die im Berichtsjahr aufgeholt werden konnten. Im Einklang mit der Strategie der EVN erfolgten die Investitionen schwerpunktmäßig in Niederösterreich in den Bereichen Netz- infrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser. Die Investitionen im Segment Energie umfassten insbesondere den Anlagen- und Netzausbau im Wärmebereich. Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit weiterhin auf dem Ausbau der Windkraftkapazitäten in Niederösterreich. Gegenüber dem Vorjahr halbierte sich das Investitions- volumen dieses Segments jedoch nahezu, da geplante Projekte im Bereich der erneuerbaren Erzeugung im Geschäftsjahr 2020/21 nicht realisiert werden konnten. Zurückzuführen ist dies auf Änderungsverfahren bei bereits genehmigten Windkraftprojekten sowie auf die noch ausstehende beihilfenrechtliche Notifizierung der im neuen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgesehenen Fördermecha nismen durch die Europäische Kommission. Deutlich zulegen konnten hingegen die Investitionen in die niederösterreichische Netzinfrastruktur. Der Fokus lag dabei weiterhin auf der Anbindung der stetig zunehmenden Anlagen zur dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung. Diese erfordert einen stetigen Ausbau der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostatio nen, um die Versorgungssicherheit und -qualität verlässlich sicher-zustellen.

Konzern-Geldflussrechnung (Kurzfassung)

2020/ 21 Mio. EUR 2019/20 Mio. EUR + /– Absolut % 2018 /19 Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3 109,1 42,4 373,5
Unbare Ergebniskomponenten 395,8 239,8 156,1 65,1 176,9
Cash Flow aus dem Ergebnis 762,3 497,1 265,2 53,3 550,5
Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen 94,4 –40,7 135,1 –114,2
Zahlungen für Ertragsteuern – 67,0 –44,3 –22,7 –51,2 –6,6
Cash Flow aus dem operativen Bereich 789,6 412,0 377,6 91,6 429,7
Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen inkl.
Baukosten- und Investitionszuschüsse –605,9 –300,1 –305,9 – –321,8
Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten –0,3 34,0 –34,3 – 65,4
Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren –148,1 –162,5 14,5 8,9 49,3
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –754,3 –428,6 –325,7 –76,0 –207,1
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –53,0 –88,8 35,8 40,3 –191,0
Cash Flow gesamt –17,7 –105,4 87,7 83,2 31,5
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 140,0 246,2 –106,3 –43,2 214,5
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel 0,0 –0,9 0,9 98,5 0,2
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 122,3 140,0 –17,7 –12,6 246,2

15 EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21

Investitionsschwerpunkte

2020/21 Mio. EUR 2019/20 Mio. EUR + /– Absolut % 2018/19 Mio. EUR
Energie 20,5 17,9 2,6 14,5 25,6
Erzeugung 24,6 48,4 –23,8 –49,2 62,2
davon erneuerbare Energie in Niederösterreich 18,9 17,8 1,1 6,1 51,7
davon thermische Kraftwerke 5,6 30,3 –24,7 –81,5 10,5
Netze 249,0 181,8 67,1 36,9 201,7
davon Stromnetz 196,0 130,7 65,3 50,0 134,6
davon Gasnetz 31,3 30,3 1,0 3,3 43,7
davon Kabel-TV und Telekommunikation 21,7 20,8 0,9 4,3 23,4
Südosteuropa 100,4 99,7 0,7 0,7 81,1
Umwelt 20,5 16,8 3,7 22,0 17,4
davon überregionale Versorgungsleitungen und Ortsnetze für Trinkwasser 18,9 15,4 3,5 23,1 14,8
Alle sonstigen Segmente 0,1 3,3 –3,3 –98,2 3,5
Summe 415,0 367,9 47,1 12,8 391,4

1) Nach Konsolidierung

GRI-Indikator: GRI 203-1 zustellen. Weitere Gründe für den Anstieg des Investitionsvolumens waren der flächendeckende Einbau von Smart Meters und die Umsetzung zahlreicher Projekte im Bereich der Digitalisierung. Im Segment Südosteuropa lagen die Investitionen der EVN geringfügig über Vorjahresniveau und betrafen neben Netzinvestitionen im Interesse der Versorgungssicherheit u. a. die Errichtung von fünf Warmwasserkesseln durch die bulgarische Fernwärmegesellschaft TEZ Plovdiv sowie den Bau der ersten beiden Photovoltaik-Anlagen der EVN in Nordmazedonien mit einer installierten Leistung von jeweils rund 1,5 MW. Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN auch bei den Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen Schwerpunkt, insbesondere mit der Verbesserung von Versorgungssicherheit und -qualität in der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Im Fokus steht hier der Ausbau überregionaler Versorgungsleitungen, so z. B. die Errichtung einer neuen, 60 km langen Transportleitung von Krems nach Zwettl zur langfristigen Absicherung der Wasserversorgung im Wald- und Weinviertel. Neben weiteren Leitungsprojekten investiert die EVN auch in die Errichtung ihrer bereits fünften Naturfilteranlage, die im Jänner 2022 in Petronell in Betrieb gehen wird.

Struktur der Investitionen

(Diagramm/Grafik, wird hier nicht dargestellt)

  • 2019/20: 367,9 Mio. EUR
  • 2020/21: 415,0 Mio. EUR
  • 2018/19: 391,4 Mio. EUR

Kategorien (Prozentangaben für 2020/21):
* Alle sonstigen Segmente: 0,0%
* Umwelt: 4,9%
* Südosteuropa: 24,2%
* Energie: 4,9%
* Erzeugung: 60,0%
* Netze: 6,0%

(Prozentangaben für 2019/20):
* Alle sonstigen Segmente: 0,9%
* Umwelt: 4,5%
* Südosteuropa: 27,1%
* Energie: 4,9%
* Erzeugung: 13,2%
* Netze: 51,5%

(Prozentangaben für 2018/19):
* Alle sonstigen Segmente: 1,0%
* Umwelt: 4,4%
* Südosteuropa: 20,7%
* Energie: 6,5%
* Erzeugung: 51,5%
* Netze: 15,9%

16 EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21

Konzernlagebericht — Geschäftsentwicklung, Innovation, Forschung und Entwicklung

Innovation, Forschung und Entwicklung

Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insbesondere der Kundennutzen hat bei allen Projekten einen hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund werden laufend digitale Anwendungen entwickelt bzw. verbessert, die größeren Komfort für die Kunden und mehr Effizienz im Kundenservice bringen, so etwa die Möglichkeit zur digitalen Beauftragung bzw. Anforderung von Netzanschlüssen oder Prüfbefunden für Gasanlagen.

In der Berichtsperiode hat die EVN insgesamt 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 17,7 % entsprechen. Zusätzlich erhielt die EVN eine Förderung für ein mehrjähriges Projekt im Netzbereich.

Aufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungs- projekte und Förderquote
Mio. EUR %
2018/19 1,2 8,1 %
2019/20 2,0 17,3 %
2020/21 1,4 17,7 %

1) Förderquote = Anteil der Förderungen am Gesamtaufwand für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte
2) Zusätzlich erhielt die EVN eine Förderung für ein mehrjähriges Projekt im Netzbereich.

Einen wesentlichen Schwerpunkt der Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN bildete im Berichtszeitraum das Green Energy Lab. Die EVN engagiert sich als Gründungsmitglied aktiv bei diesem österreichweiten Innovationsprojekt für grüne Energie, in dem mehr als 200 teilnehmende Partner aus Forschung, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor gemeinsam mit vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die EVN, kunden- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen vom Prototyp bis zur Marktreife entwickeln. Im Geschäftsjahr 2020/21 setzte die EVN im Rahmen des Green Energy Lab u. a. folgende drei Projekte um, die durchwegs auf die Untersuchung der Praxistauglichkeit der erprobten Technologien und Anwendungen abzielten:

  • Projekt „NETSE“
    • (Weiter-)Entwicklung und Optimierung von Plattformen für einen einfachen und effizienten Betrieb von Energiegemeinschaften
  • Regionale Stromversorgung von Energiegemeinschaften erfordert Hard- und Softwareschnittstellen zwischen dezentralen Produzenten, Verbrauchern, dem Netzbetreiber und dem Energiemarkt (für den Spitzenausgleich)

  • Projekt „Hybrid LSC“

    • Mehrparteienhäuser und Siedlungen in Niederösterreich als Pilotprojekte für lokale nachhaltige Gemeinschaften („Local Sustainable Communities“ bzw. LSC)
    • Digitalisierungsplattform zur nachhaltigen Nutzung aller Versorgungs- und Entsorgungsdienstleistungen einer Gemeinschaft (Energie, Wärme, Kälte, Wasser, E-Mobilität, Abfallentsorgung)
  • Projekt „car2flex“

    • Praxiserprobung bidirektionaler Ladetechnik von E-Autos
    • Zwischenspeicherung von Strom aus dezentraler Eigenzeugung in Photovoltaik-Anlagen
    • Integrierte Mobilitätslösung zur Reduktion von Netzspitzen

17 EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21

Risikomanagement

Risikodefinition

Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.

Risikomanagementprozess

Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:

  • Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
  • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
  • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risiko profils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
  • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision

Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses

Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risiko arbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.

Konzernrisikoausschuss und Kontrolle

Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
```# GRI 102-30 Risikoprofil

Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben. In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt. Zu den wesentlichen Auswirkungen im Sinn des NaDiVeG siehe Seite 23ff im EVN Ganzheitsbericht 2020/21.

18EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21

Potenzielle Klimarisiken

Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.

Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:

  • Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird.
  • Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird.
  • Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird.
  • Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen.
  • Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird.

Mögliche Risiken durch die Covid-19-Pandemie

Auch die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen einer Pandemie lassen sich als Querschnittsmaterie den bestehenden Risikokategorien zuordnen. Somit erfolgte die qualitative und quantitative Bewertung der im Zusammenhang mit der Coronakrise identifizierten Risiken anhand der in der Tabelle auf den folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien. Die Einschätzung zu einzelnen Risiken hat sich – insbesondere im Vergleich zum Beginn der Covid-19-Pandemie – relativiert. Im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Sachverhalte als die wesentlichen Unsicherheiten aus der Coronakrise für die EVN identifiziert:

  • Quarantäne bzw. Erkrankung von Schlüsselpersonal: wird der Kategorie Mitarbeiterrisiken zugeordnet.
  • Bonitätsverschlechterung bei Kunden: wird der Kategorie Counterparty-/Kreditrisiken bzw. Wertminderungsrisiken zugeordnet.
  • Geringeres Wirtschaftswachstum und dadurch eventuell geringere Absatzmengen: wird der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet.
  • Beeinträchtigungen im internationalen Projektgeschäft (z. B. durch Lockdowns, Reisebeschränkungen oder die Beeinträchtigung internationaler Lieferketten): wird der Kategorie Projektrisiko zugeordnet.

Zu den wesentlichen Auswirkungen von Covid-19 auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 siehe Seite 140 im EVN Ganzheitsbericht 2020/21.

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben.

Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen. Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumfeld

Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns.

Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex.

19EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21

Wesentliche Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Markt- und Wettbewerbsrisiken Deckungsbeitragsrisiko (Preis- und Mengeneffekte) Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge
- Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs- und Absatzpreise (insb. für Energieträger)
- Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb)
- Rückgang der Eigenerzeugung
- Rückgang des Projektvolumens im Umweltbereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Ressourcen für Infrastrukturprojekte oder Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen)
Potenzielles Klimarisiko
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerkskapazitäten.
Lieferantenrisiko Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen. Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise.
Finanzrisiken Fremdwährungsrisiken Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungsumrechnung im Konzernabschluss; nicht währungskonforme Finanzierung von Konzerngesellschaften. Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente.
Liquiditäts-, Cash-Flow- und Finanzierungsrisiko Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko. Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien).
Preis-/Kursänderungsrisiken Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z. B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteiligungen (z. B. Verbund AG, Burgenland Holding AG); potenzielles Klimarisiko. Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien.
Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung. Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner.
Beteiligungsrisiken Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft; potenzielles Klimarisiko. Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft.
Ratingveränderung Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko. Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanzkennzahlen.
Zinsänderungsrisiken Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zinsaufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswerten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife. Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen.
20EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21 Konzernlagebericht — Risikomanagement
Wertminderungs-/ Impairmentrisiken Wertberichtigung von Forderungen; Wertminderung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeugungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlichkeit/Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primärenergiepreisen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig).

| Risikokategorie | Beschreibung # Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.

2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist.

Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH („NLH“) und die Wiener Stadtwerke GmbH („WSTW“) haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen „Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG“ abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN AG vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).

3. Auf Basis der oben erwähnten verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.

4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.

5. Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.

Konzernlagebericht — Risikomanagement, Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht, Angaben gemäß § 243a UGB 23EVN Jahresfinanzbericht 2020 / 21

Energiebedarfs – weiter ab. In Summe ist aus aktueller Perspektive von einer positiven operativen Entwicklung der Erzeugungsaktivitäten auszugehen, ein unterdurchschnittliches Wind- bzw. Wasserdargebot könnte allerdings die positiven Effekte höherer Strommarktpreise relativieren. Im Gegensatz dazu belastet der PreisAnstieg auf den Großhandelsmärkten den Energievertrieb. Soweit Energiebezugspreise nicht langfristig abgesichert sind, werden gestiegene Beschaffungskosten jedoch schrittweise an die Kunden weitergegeben.

In Südosteuropa stellen die Verwerfungen auf den Energiemärkten eine große Herausforderung für die regulatorischen Mechanismen und damit für unsere Aktivitäten in diesen Märkten dar. Für das Geschäftsjahr 2021/22 sind durch höhere Kosten zur Netzverlustabdeckung deutliche Belastungen für die Ergebnisentwicklung in Bulgarien und Nordmazedonien zu erwarten, die auf Basis der geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen jedoch über die Tarifentwicklung in den Folgejahren wieder aufgeholt werden sollten.

Im internationalen Projektgeschäft wird sich die EVN auf die Abwicklung der bestehenden Aufträge, insbesondere des Großprojekts in Kuwait, konzentrieren. Bei planmäßigem Projektfortschritt ist somit von einer positiven Ergebnisentwicklung im Segment Umwelt auszugehen. Allerdings könnte eine neuerliche Verschärfung der Coronakrise weitere Projektverzögerungen durch Lockdowns, Reisebeschränkungen und Beeinträchtigungen internationaler Lieferketten und damit eine rückläufige Ergebnisentwicklung verursachen.

Die EVN erwartet für das Geschäftsjahr 2021/22 ein Konzernergebnis in einer Bandbreite von etwa 200 bis 240 Mio. Euro. Stärkere oder länger anhaltende Verwerfungen auf den Energiemärkten könnten das erwartete Ergebnis jedoch negativ beeinflussen.

Die Investitionen werden auf rund 500 Mio. Euro ausgeweitet und betreffen vor allem die regulierten und stabilen Geschäftsfelder in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung und Trinkwasserversorgung. Damit sollen die solide Geschäftsbasis der EVN gesichert und weiteres Wachstum ermöglicht werden.

Maria Enzersdorf, am 24. November 2021
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Sprecher des Vorstands

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mitglied des Vorstands

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2021/22

Die Strategie 2030 bildet den Rahmen für die Projekte und Investitionen des Geschäftsjahres 2021/22. Die EVN Klimainitiative und das Bekenntnis zu einem im Herbst 2021 mit der Science Based Targets Initiative akkordierten Dekarbonisierungspfad bis 2034 unterstreichen dabei unsere Ambition, einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Unabhängig davon wird sich der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung der EVN allein durch den Ende September 2021 vollzogenen endgültigen Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle von zuletzt 57 % auf etwa 75 % erhöhen.

Der Herbst 2021 war von unverhältnismäßig starken Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten geprägt, die zu massiven Preisanstiegen bei Erdgas und Strom geführt haben. Angesichts des diversifizierten und integrierten Geschäftsmodells der EVN wirken sich diese Preisentwicklungen in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise aus. Da die weitere Entwicklung auf den Energiemärkten aktuell schwer zu prognostizieren ist, nimmt auch die Planbarkeit des Geschäftsverlaufs – abseits der für die Aktivitäten der EVN üblichen Unsicherheiten wie der Entwicklung des Wasser- und Winddargebots sowie des temperaturbedingten

6. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

7. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2020/21 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.

8. Aufgrund der oben, insbesondere in den Punkten 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.

9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.

24EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 25
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 26
Konzern-Bilanz 27
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 28
Konzern-Geldflussrechnung 29
Konzernanhang 30
Grundsätze der Rechnungslegung 32
Konsolidierung 36
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 51
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 59
Erläuterungen zur Konzern-Bilanz 80
Segmentberichterstattung 85
Sonstige Angaben
Beteiligungen der EVN 108
Bestätigungsvermerk 113
Konzernabschluss 2020/21
Nach International Financial Reporting Standards

25EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Mio. EUR Erläuterung 2020/21 2019/20
Umsatzerlöse 24 2.394,9 2.107,5
Sonstige betriebliche Erträge 25 250,1 64,4
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 26 –1.573,9 –1.205,2
Personalaufwand 27 –361,3 –349,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen 28 –113,0 –121,1
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter 29 239,6 94,1
EBITDA 836,5 590,4
Abschreibungen 30 –337,7 –296,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen 30 –112,4 –20,6
Operatives Ergebnis (EBIT) 386,4 273,1
Ergebnis aus anderen Beteiligungen 37,6 33,3
Zinserträge 6,1 4,5
Zinsaufwendungen –59,4 –47,0
Sonstiges Finanzergebnis –4,3 –6,7
Finanzergebnis 31 –20,0 –15,8
Ergebnis vor Ertragsteuern 366,4 257,3
Ertragsteuern 32 –14,7 –28,7
Ergebnis nach Ertragsteuern 351,7 228,6
davon Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG (Konzernergebnis) 32 325,3 199,8
davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 26,4 28,9
Ergebnis je Aktie in EUR 1) 33 1,83 1,12
Dividende je Aktie in EUR 0,52 2) 0,49

1) Verwässert ist gleich unverwässert
2) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,52 Euro

26EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernabschluss — Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Mio. EUR Erläuterung 2020/21 2019/20
Ergebnis nach Ertragsteuern 351,7 228,6
Sonstiges Ergebnis aus Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden 1.408,7 –112,0
Neubewertung IAS 19 45 12,4 10,2
At Equity einbezogene Unternehmen 45 4,3 –2,2
Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente 1) 1.860,3 –156,5
Darauf entfallende Ertragsteuern 45 –468,4 36,5
Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden 352,4 –14,8
Währungsdifferenzen 5 5,4 –3,8
Cash Flow Hedges 45 –0,4 2,8
At Equity einbezogene Unternehmen 45 462,1 –14,1
Darauf entfallende Ertragsteuern 45 –114,6 0,3
Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 1.761,1 –126,8
Gesamtergebnis der Periode 2.112,8 101,8
Ergebnisanteil der Aktionäre der EVN AG 2.085,5 74,5
Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile 27,2 27,3

1) Siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

27EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzern-Bilanz

| Mio. |# EUR Erläuterung 30.09.2021 30.09.2020

Aktiva

Langfristige Vermögenswerte

30.09.2021 30.09.2020
Immaterielle Vermögenswerte 216,5 216,9
Sachanlagen 3.692,1 3.703,4
At Equity einbezogene Unternehmen 1.577,5 1.002,1
Sonstige Beteiligungen 4.029,5 2.168,7
Aktive latente Steuern 57,0 75,4
Übrige Vermögenswerte 200,0 261,0
9.772,6 7.427,6
### Kurzfristige Vermögenswerte
30.09.2021 30.09.2020
:----------------------------------------------------------- -----------: -----------:
Vorräte 95,7 66,6
Forderungen und übrige Vermögenswerte 749,9 403,2
Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen 399,1 253,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 122,5 214,6
1.367,1 938,1
## Summe Aktiva
30.09.2021 30.09.2020
:----------------------------------------------------------- -----------: -----------:
11.139,8 8.365,7
## Passiva
### Eigenkapital
30.09.2021 30.09.2020
:----------------------------------------------------------- -----------: -----------:
Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG 6.281,2 4.282,1
Nicht beherrschende Anteile 263,2 261,2
6.544,3 4.543,3
### Langfristige Schulden
30.09.2021 30.09.2020
:----------------------------------------------------------- -----------: -----------:
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 718,9 1.045,3
Passive latente Steuern 1.035,4 490,0
Langfristige Rückstellungen 445,3 506,4
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 622,2 619,1
Übrige langfristige Schulden 116,0 137,5
2.937,9 2.798,3
### Kurzfristige Schulden
30.09.2021 30.09.2020
:----------------------------------------------------------- -----------: -----------:
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 318,0 110,0
Verbindlichkeiten aus Steuern 44,8 75,5
Lieferantenverbindlichkeiten 331,7 298,4
Kurzfristige Rückstellungen 124,8 96,2
Übrige kurzfristige Schulden 838,2 444,0
1.657,6 1.024,1
## Summe Passiva
30.09.2021 30.09.2020
:----------------------------------------------------------- -----------: -----------:
11.139,8 8.365,7

28EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21 Konzernabschluss — Konzern-Bilanz, Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals

Mio. EUR
| Grundkapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | Bewertungsrücklage | Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | Eigene Anteile | Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionäre der EVN AG | Nicht beherrschende Anteile | Summe |
| :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- |
| 30.09.2019 | 330,0 | 253,6 | 2.514,2 | 1.226,8 | –9,3 | –19,7 | 4.295,6 | 256,5 | 4.552,1 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 199,8 | –121,1 | –4,2 | – | 74,5 | 27,3 | 101,8 |
| Dividende 2018/19 | – | – | –89,0 | – | – | – | –89,0 | –22,6 | –111,6 |
| Veränderung eigener Anteile | – | 0,2 | – | – | – | 0,8 | 1,0 | – | 1,0 |
| 30.09.2020 | 330,0 | 253,8 | 2.625,0 | 1.105,7 | –13,5 | –19,0 | 4.282,1 | 261,2 | 4.543,3 |
| Gesamtergebnis der Periode | – | – | 325,3 | 1.754,8 | 5,4 | – | 2.085,5 | 27,2 | 2.112,8 |
| Dividende 2019/20 | – | – | –87,3 | – | – | – | –87,3 | –25,3 | –112,6 |
| Veränderung eigener Anteile | – | 0,4 | – | – | – | 0,5 | 0,9 | – | 0,9 |
| 30.09.2021 | 330,0 | 254,2 | 2.863,0 | 2.860,6 | –8,1 | –18,5 | 6.281,2 | 263,2 | 6.544,3 |

Erläuterung 42 43 44 45 5 46 47

29EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21 Konzern-Geldflussrechnung

Konzern-Geldflussrechnung

Mio. EUR
| | Erläuterung | 2020/21 | 2019/20 |
| :------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ | :---------- | --------: | --------: |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | | 366,4 | 257,3 |
| + Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie übrige langfristige Vermögenswerte | 30 | 450,1 | 317,3 |
| – Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | 36, 37 | -277,2 | -127,5 |
| + Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen | | 166,9 | 113,3 |
| + Zinsaufwendungen | 59,4 | 47,0 |
| – Zinsauszahlungen | | -42,6 | -40,2 |
| – Zinserträge | | -6,1 | -4,5 |
| + Zinseinzahlungen | | 5,5 | 3,8 |
| + Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen | | 5,8 | 4,1 |
| + /– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis | | 0,1 | 0,7 |
| – Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 58 | -70,4 | -52,1 |
| – Gewinne /+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs | | 0,8 | -0,7 |
| – Gewinne aus Entkonsolidierungen | 25 | -25,6 | – |
| + /– Abnahme von langfristigen Rückstellungen | 50 | 129,2 | -21,4 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | | 762,3 | 497,1 |
| + Abnahme/– Zunahme der Vorräte und Forderungen | | -398,3 | -127,7 |
| + Zunahme /– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen | | 28,7 | 5,8 |
| + Zunahme/– Abnahme der Lieferantenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten | | 464,0 | 81,2 |
| – Zahlungen für Ertragsteuern | | -67,0 | -44,3 |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | | 789,6 | 412,0 |
| + Einzahlungen aus Anlagenabgängen | | 7,3 | 6,7 |
| + Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen | | 77,3 | 60,7 |
| + Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | | 6,4 | 65,5 |
| + Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | | 108,3 | 89,4 |
| – Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | | -415,4 | -367,5 |
| – Auszahlungen im Zusammenhang mit Entkonsolidierungen | 25 | -275,2 | – |
| – Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten | | -6,7 | -31,5 |
| – Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | | -256,4 | -251,9 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | | -754,3 | -428,6 |
| – Gewinnausschüttung an die Aktionäre der EVN AG | 44 | -87,3 | -89,0 |
| – Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile | | -25,3 | -22,6 |
| + Verkauf eigener Anteile | | 0,9 | 1,0 |
| + Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 58 | 101,0 | 100,0 |
| – Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | 58 | -34,5 | -72,7 |
| – Auszahlungen aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 58 | -7,8 | -5,5 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | | -53,0 | -88,8 |
| Cash Flow gesamt | | -17,7 | -105,4 |

Fonds-Veränderungen

1) 2020/21 2019/20
Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode 58 140,0 246,2
Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel -0,9
Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode 1) 122,3 140,0
Cash Flow gesamt -17,7 -105,4

1) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.

30EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21 Grundsätze der Rechnungslegung

Grundsätze der Rechnungslegung

1. Allgemeines

Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich werden über Tochtergesellschaften Kunden in elf Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.

Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September. Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.

Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt. Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit einem „ –“ dargestellt.

Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen. Rechtsgrundlagen werden möglichst unverändert wiedergegeben. Vor diesem formalen Hintergrund wird zur besseren Lesbarkeit einheitlich vom Gendern abgesehen. Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Berichterstattung nach IFRS

Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Folgende Standards und Interpretationen sind im Geschäftsjahr 2020/21 erstmals anzuwenden:

Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen Inkrafttreten 1) Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN
IFRS 3 Änderungen zur Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 Keine
IAS 39, IFRS 7, IFRS 9 Reform des Zinssatz-Benchmarks 01.01.2020 Keine
IAS 1, IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 Keine
IFRS 16 Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 01.06.2020 Keine
Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept zur Rechnungslegung 01.01.2020 Keine

1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen. Die veröffentlichten Änderungen zu IAS 39 und IFRS 7 Interest Benchmark Reform hat die EVN freiwillig bereits im Geschäftsjahr 2019/20 vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen werden im folgenden Kapitel näher erläutert.

Konzernanhang

31EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Reform des Zinssatz-Benchmarks

Die Änderungen sehen eine vorübergehende Befreiung von der Anwendung spezifischer Anforderungen an die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften auf Sicherungsbeziehungen vor, die direkt von der IBOR-Reform betroffen sind. Die in der IBOR-Reform festgelegten Erleichterungen sollten nicht dazu führen, dass die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften beendet wird. In diesem Zusammenhang ist anzunehmen, dass die Referenzzinssätze, auf denen das Grundgeschäft und die Sicherungsinstrumente basieren, durch die IBOR-Reform nicht verändert werden. Mögliche Ineffektivitäten sind jedoch weiterhin erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erfassen. Entsprechend den Übergangsbestimmungen wurden die Änderungen rückwirkend auf Sicherungsbeziehungen, die zu Beginn der Berichtsperiode bestanden, und auf den zu diesem Zeitpunkt in der Cash-Flow-Hedge-Rücklage kumulierten Betrag angewendet.# EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Weder im Geschäftsjahr 2019/20 noch im Geschäftsjahr 2020/21 war eine Anpassung der Cash-Flow-Hedge-Rücklage erforderlich, da keine Auswirkungen festgestellt werden konnten. Für folgende Hedge-Beziehungen könnten künftige Änderungen des Referenzzinssatzes Auswirkungen haben: Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (für Nominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Im Zuge der Effektivitätsberechnung für die Absicherung der JPY-Anleihe wird bei der Abbildung des hypothetischen Derivats der Sechs-Monats-JPY-LIBOR verwendet. Die zukünftige Umstellung auf einen neuen Referenzzinssatz wird aus derzeitiger Sicht keine Auswirkungen auf die Effektivität haben. Zur Absicherung variabel verzinster Finanzverbindlichkeiten werden Zinsswaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Alle Geschäfte werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Sämtliche Zinsswaps, die zur Absicherung von bestehenden Risiken angewendet werden, basieren grundsätzlich auf dem Sechs- Monats- bzw. Zwölf-Monats-EURIBOR. Nach Abschluss der Umstellung des EURIBOR hin zu einer transaktionsbasierten Berechnungs methodik Ende 2019 ist der EURIBOR als Referenzzinssatz konform mit der EU-Benchmark-Verordnung. Die Umstellung führte daher zu keinen Änderungen an bestehenden Verträgen.

Bereits von der EU übernommene, aber noch nicht anwendbare Standards und Interpretationen

Geänderte Standards und Interpretationen Inkrafttreten Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN
IAS 39, IFRS 4, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 16 Reform des Zinssatz-Benchmarks – Phase 2 01.01.2021 Keine
IFRS 4 Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 01.01.2021 Keine
IFRS 16 Mieterleichterungen im Zusammenhang mit Covid-19 01.04.2021 Keine
IFRS 3 Verweis auf das Rahmenkonzept 01.01.2022 Keine
IAS 16 Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung 01.01.2022 Keine
IAS 37 Kosten für die Erfüllung eines Vertrags 01.01.2022 Keine
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 01.01.2022 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

32 EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:

Noch nicht anwendbare und von der EU noch nicht übernommene Standards und Interpretationen

Neue Standards und Interpretationen Inkrafttreten Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 Keine
Geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2023 Keine
IAS 1 Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 01.01.2023 Keine
IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 01.01.2023 Keine
IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion stammen 01.01.2023 Keine

1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.

Die Auswirkungen der Anwendung geänderter Standards und Interpretationen auf die zukünftige Darstellung des Konzernabschlusses und die zukünftigen Angaben im Konzernabschluss werden laufend beobachtet und analysiert.

3. Konsolidierungsmethoden

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden. Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann. Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,00 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht an der Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall. Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. In der Berichtsperiode fanden ebenso wie im Vorjahr keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.

Konzernanhang — Grundsätze der Rechnungslegung, Konsolidierung

33 EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzern abschluss einbezogen wird. Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen. Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

4. Konsolidierungskreis

Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2021 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 26 inländische und 29 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 28 inländische und 32 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). Elf Tochterunternehmen (Vorjahr: 13) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen. Die EVN AG ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH (EnergieAllianz). Auf Basis der zwischen den Gesellschaftern der EnergieAllianz abge schlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschafts unternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity.# Konsolidierung

Weiters handelt es sich bei der Energie Allianz-Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird. Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen. Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht. Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen. Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden 34EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21 Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 47. Nicht beherrschende Anteile und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.

Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

Veränderungen des Konsolidierungskreises Voll Anteilig (Joint Operation) Equity Summe
30.09.2019 61 1 16
Erstkonsolidierungen 2 1
Entkonsolidierungen –1
Umgründungen 1) –2
30.09.2020 60 1 17
Erstkonsolidierungen
Entkonsolidierungen –4 –1 –1
Umgründungen 1) –1
30.09.2021 55 16
davon ausländische Unternehmen 29 6

1) Konzerninterne Umgründungen

Folgende bislang vollkonsolidierten Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2020/21 infolge Unwesentlichkeit nicht mehr in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.

  • Gesellschaft, Sitz

    • WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland
    • EVN WEEV Beteiligungs GmbH in Liqu., Maria Enzersdorf, Österreich
    • EVN Trading d.o.o. Beograd, Belgrad, Serbien
    • WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro
  • Zeitpunkt

    • 31.12.2020
    • 31.12.2020
    • 31.03.2021
    • 30.09.2021

Die EVN Finanzservice GmbH, Maria Enzersdorf, wurde als übertragende Gesellschaft mit der Netz Niederösterreich GmbH, Maria Enzersdorf, als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch wurde am 7. März 2021 eingetragen.

Die 49 %-Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH wurde per 30. September 2021 an den Mitgesellschafter STEAG Kraftwerksbeteiligungsgesellschaft mbH veräußert und gleichzeitig der bestehende Strombezugsvertrag am Kraftwerk beendet. Infolgedessen wurde das anteilig als Joint Operation einbezogene Kraftwerk Walsum 10 per 30. September 2021 entkonsolidiert. Die Beendigung des Strombezugsvertrags durch Leistung einer Ausgleichszahlung der EVN sowie die Veräußerung der Beteiligung wurden gleichzeitig abgeschlossen und als gemeinsame Transaktion behandelt. Insgesamt hat die EVN im Zuge dieser Transaktion ein Entgelt in Höhe von 272,5 Mio. Euro geleistet. Darüber hinaus sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Ausmaß von 2,7 Mio. Euro im Zuge der Entkonsolidierung abgegangen. Weiters waren zum Zeitpunkt der Entkonsoldierung langfristige Vermögenswerte in Höhe von 3,9 Mio. Euro, kurzfristige Vermögenswerte im Ausmaß von 57,7 Mio. Euro (inkl. der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente), langfristige Schulden in Höhe von 291,0 Mio. Euro und kurzfristige Schulden in Höhe von 68,3 Mio. Euro in der als Joint Operation konsolidierten Kraftwerksgesellschaft enthalten. In diesen Werten sind auch die bilanzierten Sachverhalte aus dem Strombezugsvertag abgebildet. Als Residualgröße verblieb somit ein negatives Eigenkapital in Höhe von 298,1 Mio. Euro. Die Bilanzsumme der entkonsolidierten Joint Operation betrug damit zum 30. September 2021 61,3 Mio. Euro (siehe Erläuterungen 25. Sonstige betriebliche Erträge, 31. Finanzergebnis, 34. Immaterielle Vermögenswerte, 35. Sachanlagen, 45. Bewertungsrücklagen, 50. Langfristige Rückstellungen, 57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung sowie 58. Konzern-Geldflussrechnung).

Die e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien, ist eine 50 %-Tochtergesellschaft der EVN AG und wird seit dem 31. Dezember 2020 aufgrund von Unwesentlichkeit nicht mehr at Equity konsolidiert.

Konzernanhang — Konsolidierung 35EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

5. Währungsumrechnung

Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.

Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.

Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2020/21 eine Eigenmittelveränderung von 5,4 Mio. Euro (Vorjahr: –3,8 Mio. Euro). Davon entfallen –5,0 Mio. Euro (Vorjahr: –1,2 Mio. Euro) auf Umbuchungen in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus Teilabgängen (Tilgungen) von Nettoinvestments und werden als Währungskursverluste im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen (siehe Erläuterung 31. Finanzergebnis).

Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.

Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.

Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:

Währungsumrechnung

Währung 2020/21 Kurs zum Bilanzstichtag 2020/21 Durchschnitt 1) 2019/20 Kurs zum Bilanzstichtag 2019/20 Durchschnitt 1)
Albanischer Lek 121,54000 123,08462 124,05000 123,80231
Bulgarischer Lew 2) 1,95583 1,95583 1,95583 1,95583
Bahrain-Dinar 0,43630 0,44876 0,4403 0,4228
Japanischer Yen 129,67000 128,46462 123,76000 120,74308
Kroatische Kuna 7,48890 7,53688 7,55650 7,50682
Kuwait-Dinar 0,34915 0,36128 0,35880 0,34429
Ungarischer Forint 360,19000 358,83769 365,53000 345,04385
Nordmazedonischer Denar 61,69480 61,64396 61,69500 61,63588
Polnischer Złoty 4,61970 4,55238 4,54620 4,39806
Russischer Rubel 84,33910 89,42785 91,77630 78,32732
Serbischer Dinar 117,55950 117,57268 117,58030 117,56362
Tschechische Krone 25,49500 26,04769 27,23300 26,19492

1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.

36EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

6. Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kundenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt.

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).# Konzernanhang — Konsolidierung, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet. Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit im Besonderen beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta sowie beim at Equity einbezogenen Kläranlagenprojekt Zagreb erfüllt.

7. Sachanlagen

Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten. Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögenswerts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.

Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend, entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.

Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:

Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen Jahre
Gebäude 10 – 50
Leitungen 15 – 50
Technische Anlagen 10 – 50
Zähler 5 – 40
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 25

Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu verwendet werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.

Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreizen oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der etwaigen Zahlungen anlässlich einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).

8. At Equity einbezogene Unternehmen

At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen (siehe Erläuterungen 29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter, 31. Finanzergebnis und 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).

9. Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Originäre Finanzinstrumente

Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.

Mit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte seit 1. Oktober 2018 in folgende Bewertungskategorien ein:

  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI)
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)

Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme. Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).

Die von der EVN gehaltenen langfristigen sowie kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL).

Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).

Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitpunkt (FVTPL) zu bewerten. Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich, unter Ausübung der sogenannten „FVOCI-Option“ gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) zu klassifizieren.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:

  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.

Schuldinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten, Schuldinstrumente, die zu FVOCI bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst.# Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungs- horizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt. Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahr- scheinlichkeit „Probability of Default“ (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts „Exposure at Default“ (EAD) und dem tatsäch lichen Forderungsverlust bei Ausfall des Kunden „Loss Given Default“ (LGD).

Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte nach IFRS15, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, anzuwenden. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 bzw. IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertrags- vermögenswerte).

Derivative Finanzinstrumente

Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen im Beschaffungsbereich und bei Stromgeschäften entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt. Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas, Kohle und CO 2 -Emissionszertifi- katen werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO 2 -Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen.

Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten „Own Use Exemption“ vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, beispielsweise bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korres - pondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahentenrisiko berücksichtigt wird. Ihr Ausweis erfolgt unter den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Vermögenswerten bzw. den übrigen (kurz- bzw. langfristigen) Verbindlich keiten.

Einen Teil der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderun- gen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.

Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Die EVN Gruppe designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die aus Änderungen von Fremdwährungskursen oder Zinsänderungen resultieren. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen doku- mentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen einge- stellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumu- lierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa Vorräten führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungs- kosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird. Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen unddie Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Wenn die Ab sicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes „Rebalancing“ durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstrans aktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinan- ziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusam- menhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts. Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt. Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögens- werte oder Schulden gegen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt, erfolgswirksam erfasst. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung aus gewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen. Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.

10. Sonstige Beteiligungen

Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzern abschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminde- rungen bewertet.# Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

11. Übrige langfristige Vermögenswerte

Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten „FVOCI-Option“ gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis).

Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von allfälligen Wertminderungen.

Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem internationalen Projektgeschäft des Umweltbereichs, das gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft wird.

Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden entweder ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).

Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden, abgeschrieben.

12. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt.

Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.

Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).

13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte

Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen, bilanziert.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert und, falls notwendig, die verwendeten Ausfallraten angepasst.

Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht. Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.

Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt.

14. Wertpapiere

Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.

15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.

Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Basis der externen Ratings der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.

16. Eigenkapital

In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.

Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.

In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungs-ergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at-equity einbezogenen Unternehmen enthalten.

17. Rückstellungen

Personalrückstellungen

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.

Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.

Für die Rückstellungen für Pensionen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ herangezogen. Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichtag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.

Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen

Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeitern, die bis zum 31. Dezember 1989 in das Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz NÖ beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pension ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeitern selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet, wobei die daraus resultierenden Ansprüche vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet werden.# 18. Schulden und 19. Ertragsrealisierung

Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionisten als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt. Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensions- modell geschaffen, das im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten. Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeitern sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter und Mitbegünstigter.

Rückstellung für Abfertigungen

Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die vor dem 1. Jänner 2003 ihr Arbeitsverhältnis begonnen haben, im Fall der Kündigung durch den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig. In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeitersicherung. Bei Mitarbeitern österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeitervorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Hierbei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung der Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist. Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.

Für Jubiläumsgeldverpflichtungen, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitzaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.

Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.

Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.

18. Schulden

Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedging Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst. Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten). Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag erwartet, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.

Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kunden zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher unter analoger Anwendung von IAS 20 bzw. IFRS 15 auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterungen 2. Berichterstattung nach IFRS und 19. Ertragsrealisierung).

Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung (z. B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.

19. Ertragsrealisierung

IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kunden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.

Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekunden. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung, aus Telekommunikationsdienstleistungen und aus dem internationalen Projektgeschäft. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.

Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Energielieferungen

Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da der Kunde diese Dienstleistungen nutzt, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskunden, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.

Netznutzung bzw. Netzdienstleistungen

Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kunden ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie durch die Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.# Baukostenzuschüsse und Internationale Projektgeschäft

Baukostenzuschüsse

Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die der Kunde zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringt, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese entsprechend IAS 20 passiviert und wie bisher als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018/19 in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).

Internationales Projektgeschäft

Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden auch unter den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis von individuellen Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden. Zahlungen erfolgen auf Basis eines festgelegten Zahlungsplans. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kunden den Vertrag aus anderen Gründen als der Nichterfüllung der vom Unternehmen zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.

Sonstiges

Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge beinhaltet Dienstleistungen, deren Nutzen der Kunde vereinnahmt, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert. Zinserträge werden zeitproportional unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Aktivums realisiert. Dividendenerträge werden mit dem Entstehen des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden und der Zahlung durch den Kunden unter einem Jahr liegt.

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EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

Signifikante Ermessensentscheidungen bei der Umsatzrealisierung

Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskunden mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.

Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

20. Ertragsteuern und latente Steuern

Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.

Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:

Ertragsteuersätze (%) 2020/21 2019/20
Unternehmenssitz Österreich 25,0 25,0
Albanien 15,0 15,0
Bulgarien 10,0 10,0
Deutschland – Bereich Umwelt 1) 32,6 30,3
Deutschland – Bereich Erzeugung 34,0 34,0
Estland 2) 20,0 20,0
Kroatien 18,0 18,0
Kuwait 15,0 15,0
Litauen 15,0 15,0
Nordmazedonien 10,0 10,0
Montenegro 9,0 9,0
Polen 19,0 19,0
Rumänien 16,0 16,0
Russland 20,0 20,0
Serbien 15,0 15,0
Slowenien 19,0 19,0
Tschechien 19,0 19,0
Zypern 12,5 12,5

1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer geringfügig.
2) Die Besteuerung von Unternehmensgewinnen erfolgt erst bei Ausschüttung an die Gesellschafter. Im Unternehmen thesaurierte Gewinne werden nicht besteuert.

Die EVN macht von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen zum 30. September 2021 Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft (Vorjahr: Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger). Für diese Zwecke wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es demnach frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.

Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
47
EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich an der Verteilungsmethode (Vorjahr: Stand-Alone-Methode). Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern.

Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen. Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Dabei werden überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder als interne Verlustvorträge evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass im Fall der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Ansonsten wird der jeweilige Verlust als interner Verlustvortrag berücksichtigt und in Folgejahren als negative Steuerumlage vergütet, sobald er in einem zusammengefassten positiven Ergebnis Deckung findet.

Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenz zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert. Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.

21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen

Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt.# Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Windparks, Strombezugsrechte, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich. Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Erzeugungsanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von vier Jahren schließt bei Erzeugungsanlagen ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum des Vorliegens externer Strompreisprognosen (aktuell 2050), an. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte ablesbar sind, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden

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Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGU erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht eines Marktteilnehmers berücksichtigt. Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zukünftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt. Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Markt-Risiko prämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapital- kosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst. Im Geschäftsjahr 2020/21 erfolgte eine Anpassung der Abbildung der Länderrisikoprämien. Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.

22. Ermessensbeurteilungen und zukunftsgerichtete Aussagen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzernanhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen. Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten eine wesentliche Auswirkung haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait (Abwasseranlage) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode (siehe Erläuterungen 19. Ertragsrealisierung und 24. Umsatz- erlöse). Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalver- zinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) laufend beobachtet (siehe Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informations-

Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 49

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dienstleister in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Abschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte, 35. Sachanlagen sowie 36. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt. Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 37. Sonstige Beteiligungen beschrieben. Die WTE Wassertechnik GmbH errichtete in Budva, Republik Montenegro, eine Kläranlage im Auftragswert von 58,5 Mio. Euro. In der Folge kam der Auftraggeber, die Gemeinde Budva, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WTE nicht nach. Nach Mahnung und Nachfristsetzung kündigte die WTE im Mai 2018 den Investitionsvertrag, der Betrieb wurde auf Basis eines Entgegenkommens der WTE vorüber gehend fortgeführt. Sämtliche Bemühungen der WTE, eine Einigung über die ausstehenden Zahlungen zu finden, scheiterten an der mangelnden Kooperation der Gemeinde Budva, insbesondere konnte die zu diesem Zweck eingesetzte gemeinsame Kommission auf- grund der unterbliebenen Mitwirkung der Gemeinde Budva kein Ergebnis liefern. Im Dezember 2019 zog die WTE daher die Garantie der Republik Montenegro in Höhe von 29,3 Mio. Euro sowie jene der Gemeinde Budva in Höhe von 64,6 Mio. Euro. Während die Republik Montenegro ihrer Zahlungsverpflichtung nachkam, verweigerte die Gemeinde Budva die Zahlung. Mit Ende Jänner 2020 stellte die WTE nach mehrfacher Ankündigung den Betrieb der Anlage ein und übergab diese an die Gemeinde Budva. Die WTE hat wegen der Nicht- honorierung der Garantie der Gemeinde Budva Schiedsklage in Frankfurt eingebracht, der Streitwert beträgt 35,3 Mio. Euro inklusive Zinsen. Darüber hinaus hat die WTE wegen Nichterfüllung des Investitionsvertrags im Frühjahr 2021 eine Schiedsklage gegen die Ge- meinde Budva in Genf eingebracht. Der Ausgang dieser Verfahren kann in künftigen Perioden zu Wertänderungen führen (siehe Erläute- rung 59. Risikomanagement). Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 50. Langfristige Rückstellungen). Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögens- werten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7.# Sachanlagen)

der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 17. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte) und in der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 19. Ertragsrealisierung). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.

Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Die bereits seit 2020 anhaltende Covid-19-Pandemie veranlasste Regierungen weltweit, Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zu ergreifen, die zu unterschiedlichen Auswirkungen in den Unternehmen führten. Im Folgenden werden wesentliche Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Geschäftsverlauf der EVN im Geschäftsjahr 2020/21 beschrieben:

  • Das für den Projektstart des Abwasserprojekts Umm Al Hayman in Kuwait erforderliche Closing erfolgte coronabedingt erst Ende Juli 2020; dadurch verschob sich der für das Geschäftsjahr 2019/20 erwartete Ergebnisbeitrag in die Folgejahre. Aufgrund weiterer pandemiebedingter Lockdowns in Kuwait im Geschäftsjahr 2020/21 und damit verbundener Einreisebeschränkungen kam es zu weiteren Verschiebungen erwarteter Ergebnisbeiträge in die Folgeperioden.
  • Die EVN ermittelt den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9.B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Dank der in Reaktion auf die Covid-19-Pandemie eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen kam es für die EVN bisher nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kunden. Nach Ausklingen der staatlichen Maßnahmen erwarten wir in den Folgejahren jedoch sehr wohl einen Anstieg der Insolvenzen und einen entsprechenden Anstieg an Forderungsausfällen. In Vorbereitung darauf hat der EVN Konzern über die Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2020/21 eine um 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 59. Risikomanagement).
  • Im Geschäftsjahr 2019/20 hatten die infolge der Covid-19-Pandemie gestiegenen Länderrisikoprämien zu höheren Diskontierungssätzen und zunächst zu Wertminderungen geführt. Mittlerweile sind die Länderrisikoprämien im Vergleich zu den Werten zu Beginn der Pandemie wieder stark gesunken. Dies führte zu Wertaufholungen im Geschäftsjahr 2020/21 (siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte sowie 35. Sachanlagen).
  • Einen weiteren Effekt hatte die Covid-19-Krise zu Beginn auf die Marktwerte der Wertpapiere im R138-Fonds, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die zunächst deutlichen Kursverluste zu Beginn des Geschäftsjahres 2019/20 konnten nach einer zwischenzeitlichen Erholung an den Wertpapierbörsen wieder aufgeholt werden.

Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass die Coronakrise das operative Ergebnis der EVN wie auch im Vorjahr nur punktuell beeinträchtigte. Stabilisierend wirkten insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kundenportfolios der EVN. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen. Der weitere Verlauf der Coronakrise sowie ein Anstieg der allgemeinen Unsicherheit könnten über die künftige Entwicklung der Strom- und Primärenergiepreise sowie der Kapitalkosten jedoch zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen.

23. Grundsätze zur Segmentberichterstattung

Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand des EVN Konzerns (Hauptentscheidungsträger gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung).

Konzernanhang — Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

24. Umsatzerlöse

Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Neben Erlösen aus Verträgen mit Kunden ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:

Umsatzerlöse Mio. EUR 2020/21 Mio. EUR 2019/20
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 2.515,3 2.091,5
Sonstige Umsatzerlöse -120,4 16,0
Summe 2.394,9 2.107,5

Bei den sonstigen Erlösen handelt es sich im Wesentlichen um Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Stromderivaten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen.

Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kunden gegliedert nach Segmenten und Produkten:

Mio. EUR 2020/21 Mio. EUR 2019/20
Strom 203,6 152,1
Gas 41,0 40,8
Wärme 144,0 136,1
Sonstige 32,6 27,8
Energie 421,3 356,9
Strom 69,0 71,0
Sonstige 58,2 61,0
Erzeugung 127,1 132,1
Strom 310,6 291,4
Gas 107,2 96,3
Sonstige 77,3 75,2
Netze 495,1 462,8
Strom 1.027,3 894,2
Gas 6,4 5,3
Wärme 9,2 8,8
Sonstige 4,5 3,3
Südosteuropa 1.047,4 911,5
Umweltdienstleistungen 398,7 200,6
Strom 5,0 5,7
Wärme 1,3 1,5
Umwelt 405,0 207,7
Sonstige 19,4 20,4
Alle sonstigen Segmente 19,4 20,4
Summe 2.515,3 2.091,5

Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie sowie im internationalen Projektgeschäft hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich auf 55,6 Mio. Euro (Vorjahr: 53,8 Mio. Euro). Der Anstieg der Umsatzerlöse im Segment Umwelt ist im Wesentlichen auf das internationale Projektgeschäft zurückzuführen. Insbesondere das im Sommer 2020 gestartete Abwasserprojekt in Kuwait leistete einen entscheidenden Beitrag dazu.

Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden und zum 30. September 2021 noch nicht oder nur teilweise erfüllt sind, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse und Leistungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft. Insgesamt betragen die verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum Stichtag 1.333,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1.663,1 Mio. Euro). Davon betreffen 1.272,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1.547,8 Mio. Euro) Leistungsverpflichtungen aus dem internationalen Projektgeschäft. Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig innerhalb der nächsten vier Jahre erfolgen. Die Leistungsverpflichtungen aus Baukostenzuschüssen und der Energieerzeugung werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis

Geschäftsjahr 2020/21

Mio. EUR < 1 Jahr Mio. EUR 1 – 5 Jahre Mio. EUR > 5 Jahre
Baukostenzuschüsse 6,1 24,2 30,9
Summe 6,1 24,2 30,9

Geschäftsjahr 2019/20

Mio. EUR < 1 Jahr Mio. EUR 1 – 5 Jahre Mio. EUR > 5 Jahre
Baukostenzuschüsse 7,2 30,7 39,6
Sonstige Leistungsverpflichtungen aus der Energieerzeugung 37,6
Summe 44,8 30,7 39,6

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, Umsätze in Höhe des Betrags zu erfassen, den sie berechtigt ist, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zudem werden im Haushaltskundenbereich sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Kunde hat dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.

25. Sonstige betriebliche Erträge

| Sonstige betriebliche Erträge | Mio. |
| :---------------------------- | :----- |# EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

25. Sonstige betriebliche Erträge

EUR 2020/21 2019/20
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen 64,8 45,6
Aktivierte Eigenleistungen 33,3 23,6
Gewinne aus Entkonsolidierungen 25,6
Bestandsveränderungen 8,0 –26,5
Entschädigungen und Vergütungen 7,8 4,8
Miet- und Pachterträge 2,9 2,9
Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen –0,8 0,7
Übrige sonstige betriebliche Erträge 108,5 13,2
Summe 250,1 64,4

Im Dezember 2020 hat die EVN ein zusätzliches Strombezugsrecht aus dem Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 150 MW übernommen. Für die Übernahme des Strombezugsrechts und der damit verbundenen Vermarktungsrisiken wurde eine Ausgleichszahlung als Kompensation vereinnahmt. Mit der Übernahme des zusätzlichen Strombezugsrechts hatte die EVN insgesamt ein Strombezugsrecht im Ausmaß von 410 MW am Kraftwerk. Einem Teil der Ausgleichszahlung stand eine erfolgsneutral eingebuchte Rückstellung für belastende Verträge gegenüber, die sich auf das Risiko aus der Vermarktung des über den Beteiligungsansatz der EVN am Kraftwerk hinausgehenden Strombezugsrechts bezog. Der Rest der Ausgleichszahlung in Höhe von 93,2 Mio. Euro wurde als sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam abgebildet. Die in der Vergangenheit vereinnahmten und in den langfristigen Schulden ausgewiesenen Baukostenzuschüsse wurden infolgedessen erfolgswirksam in Höhe von 17,9 Mio. Euro ebenso über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Infolge der Veräußerung der als Joint Operation einbezogenen 49 %-Beteiligung an der STEAG-Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft mbH per 30. September 2021 sowie der gleichzeitigen Beendigung des Strombezugsvertrags im Ausmaß von insgesamt 410 MW am Kraftwerk Walsum 10 wurde ein Gewinn aus der Entkonsolidierung in Höhe von 25,6 Mio. Euro erfasst (siehe Erläuterung 4. Konsolidierungskreis). Darüber hinaus wurden die im Gesamtergebnis erfassten Änderungen aus dem Zinsswap in Höhe von –12,3 Mio. Euro in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert (siehe Erlätuerung 31. Finanzergebnis). Wenn ein Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, hat das Mutterunternehmen die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens auszubuchen und den Gewinn oder Verlust im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung zu erfassen. Nach den Bestimmungen des IFRS 10.B97 können mehrere Vereinbarungen zum Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens führen. Die Beendigung des Strombezugsvertrags infolge einer Ausgleichszahlung durch die EVN sowie die Veräußerung der Beteiligung wurden gleichzeitig und unter gegenseitiger Erwägung abgeschlossen und werden als eine einzige Transaktion behandelt. Insofern fließen die Effekte aus der Beendigung des Strombezugsvertrags am Kraftwerk Walsum 10 in das Ergebnis aus der Entkonsolidierung ein. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit standen.

26. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen Mio. EUR 2020/21 2019/20
Strombezugskosten 948,8 771,8
Gasbezugskosten 86,8 81,5
Sonstiger Energieaufwand 29,1 35,0
Fremdstrombezug und Energieträger 1.064,7 888,3
Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand 509,2 316,9
Summe 1.573,9 1.205,2

In den Materialaufwendungen sind Bewertungseffekte aus derivativen Kontrakten im Energiebereich enthalten. Diese führen im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt zu einer Aufwandsreduktion um 39,4 Mio. Euro (Vorjahr: Aufwandserhöhung um 4,1 Mio. Euro). Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugskosten sowie den Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2-Emissionszertifikate. Die Aufwendungen für Fremdleistungen und sonstigen Materialaufwand stehen überwiegend im Zusammenhang mit dem Projektgeschäft des Segments Umwelt sowie mit Fremdleistungen für den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen. Weiters sind in dieser Position die sonstigen direkt der Leistungserstellung zurechenbaren Aufwendungen enthalten.

27. Personalaufwand

Personalaufwand Mio. EUR 2020/21 2019/20
Gehälter und Löhne 282,7 272,7
Aufwendungen für Abfertigungen 5,1 5,1
Aufwendungen für Pensionen 6,8 7,1
Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 59,0 57,0
Sonstige Sozialaufwendungen 7,7 7,5
Summe 361,3 349,3

Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 7,1 Mio. Euro (Vorjahr: 6,9 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) enthalten. Aufgrund des Pensionsanpassungsgesetzes 2021, BGBl. 158/2020, und der dort geänderten Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 2,2 Mio. Euro.

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug:

Mitarbeiter nach Segmenten 1) 2020/21 2019/20
Erzeugung 249 255
Netze 1.327 1.279
Energie 284 295
Südosteuropa 4.155 4.153
Umwelt 555 481
Alle sonstigen Segmente 555 544
Summe 7.126 7.007

1) Anzahl im Jahresdurchschnitt

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter setzte sich zu 97,6 % aus Angestellten und zu 2,4 % aus Arbeitern zusammen (Vorjahr: 97,7 % Angestellte und 2,3 % Arbeiter). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeitern unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.

28. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen Mio. EUR 2020/21 2019/20
Betriebssteuern und Abgaben 18,4 19,1
Versicherungen 11,7 9,9
Telekommunikation und Portospesen 11,0 10,2
Wartung und Instandhaltung 10,5 8,6
Werbeaufwand 10,4 11,8
Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen 10,0 10,5
Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken 9,7 8,9
Forderungszu-/-abschreibungen 7,0 12,0
Mieten 2,4 2,4
Weiterbildung 1,6 2,1
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 20,4 25,6
Summe 113,0 121,1

Die Position „Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken“ umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken. Die Position „Mieten“ umfasst auch die Änderung der Rückstellungen für Mieten für Netzzutritte in Bulgarien. Der Rückgang der Forderungsabschreibungen resultiert im Wesentlichen aus geringeren erforderlichen Vorsorgen im Segment Südosteuropa. Wie im Vorjahr wurden auch im Geschäftsjahr 2020/21 Covid-19-Effekte in der Wertberichtigung berücksichtigt (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement). Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen für Umweltschutz, Spesen des Geldverkehrs, Lizenzen und Mitgliedsbeiträge sowie Verwaltungs- und Büroaufwendungen.

29. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter

Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter Mio. EUR 2020/21 2019/20
EVN KG 117,2 39,5
RAG 40,4 42,9
Verbund Innkraftwerke 27,5 –19,0
Ashta 24,0 –4,3
Energie Burgenland 12,6 20,8
ZOV; ZOV UIP 12,1 12,6
Energieallianz Austria 2,2 –3,5
Andere Gesellschaften 3,6 5,1
Summe 239,6 94,1

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Er umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen). Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter stieg im Geschäftsjahr 2020/21 auf 239,6 Mio. Euro an (Vorjahr: 94,1 Mio. Euro). Dies resultiert einerseits aus einer deutlichen Ergebnisverbesserungen bei der EVN KG. Diese konnte eine Steigerung des operativen Ergebnisses erzielen, das durch stichtagsbedingte Bewertungseffekte von derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich noch verstärkt wurde. Andererseits ist der Anstieg des Ergebnisanteils der at Equity einbezogenen Unternehmen im Wesentlichen auf Zuschreibungen der Verbund Innkraftwerke in Höhe von 25,3 Mio. Euro sowie des Wasserkraftwerks Ashta in Höhe von 23,8 Mio. Euro zurückzuführen (siehe Erläuterung 36. At Equity einbezogene Unternehmen).

30. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen

Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung 21. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen beschrieben.

Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen

Mio. EUR 2020/21 2019/20
Immaterielle Vermögenswerte 24,5 19,3
Sachanlagen 402,5 294,9
Übrige langfristige Vermögenswerte 1) 25,5 4,5
Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte –0,1 –0,1
Zuschreibungen auf Sachanlagen –2,4 –1,4
Summe 450,1 317,3

1) Abschreibung von aktivierten Vertragskosten

Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen

Mio. EUR 2020/21 2019/20
Abschreibungen 337,7 296,7
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen) 1) 114,8 22,1
Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen) 1) –2,5 –1,5
Summe 450,1 317,3

1) Details siehe Erläuterungen 34. Immaterielle Vermögenswerte und 35. Sachanlagen

31. Finanzergebnis

| Finanzergebnis | Mio. EUR |
| :------------- | :------- |# EUR 2020/21 2019/20

Beteiligungsergebnis

Dividendenzahlungen | 37,3 | 33,4
davon VerbundAG | 32,9 | 30,3
davon VerbundHydro Power GmbH | 2,4 | 1,7
davon Wiener Börse AG | 1,8 | 1,1
davon andere Gesellschaften | 0,2 | 0,2
Bewertungsergebnisse /Abgänge | 0,3 | –
Summe Beteiligungsergebnis | 37,6 | 33,4

Zinsergebnis

Zinserträge aus Vermögenswerten | 1,8 | 2,4
Übrige Zinserträge | 4,3 | 2,1
Summe Zinserträge | 6,1 | 4,5
Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten | –52,6 | –39,0
Zinsaufwand Personalrückstellungen | –3,9 | –3,2
Übrige Zinsaufwendungen | –2,8 | –4,8
Summe Zinsaufwendungen | –59,4 | –47,0
Summe Zinsergebnis | –53,3 | –42,5

Sonstiges Finanzergebnis

Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren des langfristigen Finanzvermögens | 2,7 | –5,6
Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen | –3,4 | 1,5
Währungskursgewinne/-verluste | –3,5 | –1,9
Übriges Finanzergebnis | – | –0,6
Summe sonstiges Finanzergebnis | –4,3 | –6,7

Finanzergebnis | –20,0 | –15,8

57
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Der Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter (siehe Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des Finanzergebnisses ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019/20 handelte es sich hierbei um einen Kleinbetrag, der in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen wurde. Die entsprechende Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020/21 entkonsolidiert (siehe Erläuterung 4. Konsolidierungskreis).

Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zins erträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens. Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0Mio.Euro).

Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen. Die zuvor im Gesamtergebnis erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aus dem Zinsswap wurden infolge der Entkonsolidierung der Joint Operation Walsum 10 gemäß IFRS 10.B99 in die Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung umgegliedert. Insgesamt wurde dadurch einBetrag von 12,3 Mio. Euro in den Zinsaufwendungen erfasst. Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung lang- fristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 55,4 Mio. Euro (Vorjahr: 43,3Mio. Euro).

32. Ertragsteuern

Ertragsteuern Mio. EUR
2020 / 21 2019/20
Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand 37,8 50,2
davon österreichische Gesellschaften 26,2 31,2
davon ausländische Gesellschaften 11,6 19,0
Latenter Steuerertrag/-aufwand –23,1 –21,5
davon österreichische Gesellschaften 22,4 –9,9
davon ausländische Gesellschaften –45,4 –11,7
Summe 14,7 28,7

58
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem 2021 gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25,0 % (Vorjahr: 25,0 %) und dem ausgewiesenen Konzernsteueraufwand aufgrund des Konzernergebnisses für das Geschäftsjahr 2020/21 gemäß Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung stellen sich wie folgt dar:

Ermittlung des Effektivsteuersatzes

2020/21 2019/20
% Mio. EUR % Mio. EUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 25,0 366,4 25,0 257,3
Ertragsteuersatz /-aufwand zum nominalen Ertragsteuersatz 91,6 64,3
– Abweichende ausländische Steuersätze –9,4 –8,6
– Effekt aus Steuersatzänderung
– Steuerfreie Beteiligungserträge –46,5 –20,2
+ Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern 2,1 –5,0
+ / – Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen und Wertminderungen auf Konzernforderungen –14,2 –6,9
+ Nicht abzugsfähige Aufwendungen 1,3 4,1
– Steuerfreie Erträge –1,5 –1,4
+ Aperiodische Steuererhöhungen –1,0 1,6
– / + Sonstige Posten –7,7 0,7
Effektivsteuersatz/-aufwand 4,0 14,7 11,1 28,7

Die sonstigen Posten betreffen im Wesentlichen die vertragliche Reduktion der Steuerumlage, die sich an der Verteilungsmethode orientiert. Die Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern sind im Wesentlichen auf Wertberichtigungen bisher angesetzter steuerlicher Verluste zurückzuführen. Die steuerrechtlichen Beteiligungsbewertungen betreffen im Wesentlichen die im Geschäftsjahr mit steuerlicher Wirkung durchgeführte Abschreibung der Beteiligung OOO EVN Umwelt Service (Vorjahr: OOO EVN Umwelt Service).

Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2020/21 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 4,0 % (Vorjahr:11,1 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Tochtergesellschaften (siehe Erläuterung 49. Latente Steuern).

33. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Ergebnisanteil der Aktionäre der EVNAG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2020/21 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.144.937 Stück (Vorjahr: 178.079.704 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 46. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte „potenzielle Aktien“ aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war.

Auf Basis des Konzernergebnisses von 325,3Mio. Euro (Vorjahr: 199,8Mio.Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2020/21 ein Ergebnis je Aktie von 1,83 Euro (Vorjahr: 1,12Euro).

59
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Aktiva

34. Immaterielle Vermögenswerte

Die Firmenwerte sind den CGUs „Internationales Projektgeschäft“ und „Sonstige CGUs“ zugeteilt. In den Rechten werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kundenbeziehungen der bulgarischen und nordmazedonischen Stromversorger ausgewiesen.

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte Geschäftsjahr 2020/21

Mio. EUR Firmenwerte Rechte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2020 216,7 435,8 65,8 718,3
Zugänge 22,9 0,6 23,5
Abgänge –12,6 –6,9 –19,5
Umbuchungen 0,7 0,7
Konsolidierungskreisänderungen –0,6 –4,6 –5,1
Bruttowert 30.09.2021 216,2 442,2 59,5 717,9
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –160,9 –294,4 –46,2 –501,4
Planmäßige Abschreibungen –17,5 –3,8 –21,3
Wertminderungen –3,2 –3,2
Zuschreibungen 0,1 0,1
Abgänge 12,4 6,9 19,3
Konsolidierungskreisänderungen 0,6 4,6 5,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –160,3 –298,0 –43,1 –501,4
Nettowert 30.09.2020 55,8 141,4 19,7 216,9
Nettowert 30.09.2021 55,8 144,2 16,4 216,5

Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte Geschäftsjahr 2019/ 20

Mio. EUR Firmenwerte Rechte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Summe
Bruttowert 30.09.2019 216,7 420,1 72,5 709,3
Zugänge 17,5 –0,1 17,4
Abgänge –2,2 –6,6 –8,8
Umbuchungen 0,4 –0,1 0,4
Bruttowert 30.09.2020 216,7 435,8 65,8 718,3
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 –160,9 –281,4 –48,5 –490,8
Planmäßige Abschreibungen –15,1 –4,2 –19,3
Wertminderungen
Zuschreibungen 0,1 0,1
Abgänge 2,2 6,6 8,8
Umbuchungen –0,2 –0,2
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –160,9 –294,4 –46,2 –501,4
Nettowert 30.09.2019 55,8 138,7 24,0 218,5
Nettowert 30.09.2020 55,8 141,4 19,7 216,9

60
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Der Buchwert zum 30. September 2021 beträgt 45,5 Mio. Euro und wird über die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke ab- geschrieben.

Die Buchwerte der Firmenwerte verteilen sich mit 52,9 Mio. Euro auf die CGU „Internationales Projektgeschäft“ und mit 2,9 Mio. Euro auf die CGU „Sonstige CGUs“. Der Buchwert des Nettovermögens der CGU „Internationales Projektgeschäft“ betrug 297,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 551,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,47 % (Vorjahr: 3,88 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 4,12 % (Vorjahr: 4,25 %) entspricht. Der erzielbare Betrag der CGU lag damit um 85,7 % über ihrem Buchwert. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2020/21 ceteris paribus zu einer Überdeckung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 117,8 Mio. Euro gekommen (Überdeckung in Höhe von 325,0 Mio. Euro). Bei einem WACC nach Steuern von 9,19 % entspräche der erzielbare Betrag dem Buchwert.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden insgesamt 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,0 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurde ein Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag von unter 0,1 Mio. Euro) aktiviert.

61
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

35. Sachanlagen

Entwicklung der Sachanlagen Geschäftsjahr 2020/ 21

| Mio. EUR |# EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Geschäftsjahr 2020/21

EUR Grundstücke und Bauten Leitungen Technische Anlagen Zähler Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Anlagen in Bau Summe
Bruttowert 30.09.2020 971,3 4.567,4 3.184,6 283,3 233,3 211,6 9.451,4
Währungsdifferenzen 0,2 4,7 0,1 4,9
Zugänge 19,3 114,7 47,3 58,9 26,7 129,1 396,1
Abgänge –23,1 –10,3 –48,6 –50,4 –26,4 –1,0 –159,6
Umbuchungen 13,5 57,0 30,9 2,8 –5,2 –99,3 –0,3
Konsolidierungskreisänderungen –15,3 –416,9 –0,6 –433,1
Bruttowert 30.09.2021 965,6 4.729,1 2.802,0 294,7 227,9 240,2 9.259,5
Kumulierte Abschreibungen 30.09.20 –548,2 –2.522,3 –2.347,9 –163,6 –153,9 –12,1 –5.748,0
Währungsdifferenzen –4,0 –4,0
Planmäßige Abschreibungen –27,4 –118,7 –98,9 –19,1 –26,9 –290,9
Wertminderungen –22,4 –0,5 –88,1 –0,2 –0,4 –111,6
Zuschreibungen 0,8 0,4 1,2 2,4
Abgänge 20,3 8,7 46,9 49,6 26,1 0,2 151,8
Umbuchungen –0,2 0,1 –0,1
Konsolidierungskreisänderungen 15,3 416,9 0,3 433,1
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2021 –561,8 –2.632,4 –2.073,8 –133,1 –154,2 –11,9 –5.567,3
Nettowert 30.09.2020 423,0 2.045,1 836,7 119,7 79,4 199,5 3.703,4
Nettowert 30.09.2021 403,7 2.096,7 728,2 161,6 73,6 228,3 3.692,1

Geschäftsjahr 2019/20

Mio. EUR Grundstücke und Bauten Leitungen Technische Anlagen Zähler Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Anlagen in Bau Summe
Bruttowert 30.09.2019 873,1 4.417,5 3.119,4 269,0 210,8 206,0 9.095,7
Erfassung Nutzungsrechte aus der Erstanwendung von IFRS 16 67,0 0,4 0,6 7,9 75,8
Bruttowert 01.10.2019, angepasst 940,0 4.417,8 3.120,0 269,0 218,7 206,0 9.171,6
Währungsdifferenzen –0,4 –1,3 –16,6 –0,2 –0,2 –0,4 –19,0
Zugänge 25,2 112,5 58,9 22,4 25,9 106,7 351,5
Abgänge –4,4 –11,7 –11,0 –11,5 –13,8 –1,5 –53,9
Umbuchungen 10,9 50,0 33,2 3,6 2,8 –99,3 1,2
Bruttowert 30.09.2020 971,3 4.567,4 3.184,6 283,3 233,3 211,6 9.451,4
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2019 –522,8 –2.419,2 –2.263,1 –158,0 –143,8 –9,4 –5.516,2
Währungsdifferenzen 0,2 0,6 13,8 0,1 0,1 14,9
Planmäßige Abschreibungen –26,5 –114,8 –91,7 –16,4 –23,4 –272,9
Wertminderungen –2,5 –0,9 –17,3 –0,1 –1,3 –22,1
Zuschreibungen 0,3 0,3 0,8 1,4
Abgänge 3,0 11,6 9,7 10,8 13,2 48,3
Umbuchungen –0,1 –1,4 –1,4
Kumulierte Abschreibungen 30.09.2020 –548,2 –2.522,3 –2.347,9 –163,6 –153,9 –12,1 –5.748,0
Nettowert 30.09.2019 350,3 1.998,3 856,3 111,1 67,0 196,6 3.579,6
Nettowert 30.09.2020 423,0 2.045,1 836,7 119,7 79,4 199,5 3.703,4

In der Position „Grundstücke und Bauten“ waren Grundwerte in Höhe von 59,4 Mio. Euro (Vorjahr: 62,7 Mio. Euro) enthalten. Zum Bilanzstichtag bestand keine Höchstbetragshypothek. Zum 30. September 2021 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.

Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:

Im Dezember 2020 hat die EVN ein zusätzliches Strombezugsrecht aus dem Kraftwerk Walsum 10 im Ausmaß von 150 MW übernommen. Infolge der daraus resultierenden zusätzlichen Vermarktungsrisiken musste das anteilsmäßig als Joint Operation einbezogene Kraftwerk Walsum 10 zum 31. Dezember 2020 einer Werthaltigkeitsprüfung gemäß IAS 36 unterzogen werden. Diese führte zu einer erfolgswirksamen Wertminderung 1) in Höhe von 113,1 Mio. Euro (Vorjahr: 19,3 Mio. Euro). Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 0,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,61 % (Vorjahr: 3,62 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,04 % (Vorjahr: 5,54 %) entspricht. Bei Erhöhung des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es zu keiner Veränderung gekommen. Bei Erhöhung der zugrunde liegenden Strompreisannahmen um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2020/21 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 107,0 Mio. Euro gekommen. Mit der Konsolidierungskreisänderung sind die Vermögenswerte am Kraftwerk Walsum 10 zum 30. September 2021 abgegangen (siehe auch Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis und 25. Sonstige betriebliche Erträge).

1) Die Impairmentbetrachtung des Kraftwerksanteils erfolgt rein auf Konzernebene, auf Segmentebene erfolgt die Bildung einer Rückstellung für die Vermarktung der eigenen Stromproduktion; die Wertminderung wird daher in der Überleitungsspalte „Konsolidierung“ ausgewiesen.

Im Segment Energie wurden bei der EVN Wärme aufgrund von verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei diversen Wärme anlagen Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Bei vier Anlagen führten die Impairmentberechnungen zu Wertminderungen in Höhe von insgesamt 1,4 Mio. Euro. Bei einer Wärmeanlage wurde infolge der Werthaltigkeitsprüfung eine Wertaufholung in Höhe von 0,3 Mio. Euro erfasst. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 7,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in einer Bandbreite von 3,49 % – 3,83 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 4,23 % – 4,75 % entspricht.

Aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen und der Reduktion des WACC wurden bei Kleinwasserkraftwerken der evn naturkraft Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Dies führte im Segment Erzeugung bei zwei Kleinwasserkraftwerken und zu einer Zuschreibung von insgesamt 0,7 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug in Summe 1,2 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern in Höhe von 3,82 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern in einer Bandbreite von 3,82 % – 6,22 % entspricht.

Darüber hinaus wurde im Segment Erzeugung aufgrund gesunkener Länderrisikoprämien am 30. Juni 2021 eine Wertaufholung in Höhe von 1,5 Mio. Euro beim Windpark Kavarna erfasst. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 12,7 Mio. Euro (Vorjahr: 11,8 Mio. Euro). Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,24 % (Vorjahr: 6,55 %) für den regulierten Zeitraum und von 5,30 % (Vorjahr: 6,62 %) für den nicht regulierten Zeitraum verwendet. Dies entspricht einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,82 % bzw. 5,89 % (Vorjahr: 7,28 % bzw. 7,35 %).

EVN als Leasingnehmer

Die aus Leasingnehmersicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in Höhe von 68,6 Mio. Euro (Vorjahr: 80,3 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2021 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 60,6 Mio. Euro (Vorjahr: 78,0 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 5,2 Mio. Euro). Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 6,6 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:

Geschäftsjahr 2020/21

Mio. EUR Grundstücke und Bauten Leitungen Technische Anlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Summe
Nutzungsrechte 30.09.2020 66,8 6,5 0,4 6,6 80,3
Zugänge 0,2 5,2 1,0 0,1 6,6
Planmäßige Abschreibungen –5,2 –0,3 –0,4 –0,4 –6,3
Wertminderungen –12,0 –12,0
Sonstige Bewegungen 6,0 –6,0
Nutzungsrechte 30.09.2021 55,8 11,4 1,0 0,4 68,6

Geschäftsjahr 2019/20

Mio. EUR Grundstücke und Bauten Leitungen Technische Anlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- ausstattung Summe
30.09.2019
Erfassung Nutzungsrechte aus der Erstanwendung von IFRS 16 67,0 0,4 0,6 7,9 75,8
Zugänge 3,7 6,4 10,1
Planmäßige Abschreibungen –3,8 –0,2 –0,2 –1,3 –5,5
Sonstige Bewegungen
Nutzungsrechte 30.09.2020 66,8 6,5 0,4 6,6 80,3

Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der dazu korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen belaufen sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 13,3 Mio. Euro. (Vorjahr: 11,2 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwände aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro), darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beläuft sich auf 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro). Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten kommt im Wesentlichen aus geleisteten Mietvorauszahlungen im Geschäftsjahr 2020/21, die aufgrund der Tatsache, dass sie nicht Leasingverbindlichkeiten tangieren, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich. Die Wertminderung der Nutzungsrechte in Höhe von 12,0 Mio Euro steht im Zusammenhang mit der Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 zum 31. Dezember 2020 und ist in der bereits erläuterten Wertminderung von 113,1 Mio. Euro enthalten.

36.# AtEquity einbezogene Unternehmen
Der Kreis der atEquity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschafts- unternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die atEquity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden. Sämtliche atEquity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVNlag. Für die atEquity in den Konzernabschluss einbe- zogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.

64EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21 Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Entwicklung der atEquity einbezogenen Unternehmen

Geschäftsjahr 2020/21

Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2020 919,9
Konsolidierungskreisänderungen –1,5
Bruttowert 30.09.2021 918,3
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020 82,3
Währungsdifferenzen –1,2
Abgang Konsolidierungskreis 1,4
Zuschreibungen 49,0
Laufendes anteiliges Ergebnis 190,6
Ausschüttungen –129,4
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen 466,4
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2021 659,2
Nettowert 30.09.2020 1.002,1
Nettowert 30.09.2021 1.577,5

Geschäftsjahr 2019/20

Mio. EUR
Bruttowert 30.09.2019 889,5
Zugänge 30,4
Abgänge
Bruttowert 30.09.2020 919,9
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2019 82,6
Währungsdifferenzen 1,7
Wertminderungen –25,6
Laufendes anteiliges Ergebnis 119,7
Ausschüttungen –79,9
Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen –16,2
Kumulierte Wertänderungen 30.09.2020 82,3
Nettowert 30.09.2019 972,1
Nettowert 30.09.2020 1.002,1

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde aufgrund verbesserter Strom-Forwardnotierungen bei der Verbund Innkraftwerke eine Zuschreibung von 25,3 Mio. Euro vorgenommen. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN an der Verbund Innkraftwerke wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 180,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,68 % (Vorjahr: 3,93 %) verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 5,05 % (Vorjahr: 5,10 %) entspricht (siehe auch Erläuterung 29. Ergebnisanteil der atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es bei der at Equity einbezogenen Verbund Innkraftwerke im Geschäftsjahr2020/21 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von 15,6Mio. Euro (Zuschreibung von 25,3 Mio. Euro) gekommen. Bei Erhöhung (Verminderung) der zugrunde liegenden Strompreisannah- men um 5 % wäre es im Geschäftsjahr 2020/21 ceteris paribus zu einer Zuschreibung von 25,3Mio.Euro (Zuschreibung von 17,2Mio.Euro) gekommen. Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit dem Wasserkraftwerk Ashta bei der Ashta BeteiligungsverwaltungGmbH infolge gesunkener Länderrisikoprämien zum 31. März 2021 eine Wertaufholung in Höhe von 9,6 Mio. Euro erfasst. Der erzielbare Betrag für den Anteil der EVN wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 9,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 9,09 % für den regulierten Zeitraum und von 9,10 % für den nicht regulierten Zeitraum verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 10,37 % bzw. 9,39 % entspricht. Infolge einer weiteren Reduktion des WACC wurde zum 30. September 2021 eine erneute Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt und eine zusätzliche Zuschreibung in Höhe von 14,2 Mio. Euro vorgenommen. Der erziel- bare Betrag für den Anteil der EVN an der Ashta BeteiligungsverwaltungGmbH wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 24,2Mio.Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 7,51 % für den regulierten Zeitraum und von 7,69 % für den nicht regulierten Zeitraum verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,77 % entspricht (siehe auch Erläuterung 29.Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter). Insgesamt wurde die at Equity Beteiligung am Wasserkraftwerk Ashta im Geschäftsjahr 2020/21 um 23,8 Mio. Euro zugeschrieben. Im Geschäftsjahr 2020/21 erhöhte sich der Beteiligungsansatz der at Equity einbezogenen Unternehmen um insgesamt 466,4 Mio. Euro (Vorjahr: Reduktion um –16,2 Mio. Euro) aus ergebnisneutralen Wertänderungen im sonstigen Ergebnis. Dies resultiert im Wesentlichen (454,3 Mio. Euro) aus Marktwertänderungen von als Cash Flow Hedge designierten derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich und ist auf die Beteiligungen an der EVNKG sowie an der EnergieAllianz AustriaGmbH zurückzuführen. Die Anteile an der ZOV, deren anteiliges Eigenkapital im Besitz der EVN zum 30. September 2021 103,9 Mio. Euro betrug (Vorjahr: 104,9Mio.Euro), wurden zur Be sicherung an die kreditfinanzierenden Banken abgetreten.

37. Sonstige Beteiligungen

Die Position „Sonstige Beteiligungen“ umfasst Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht atEquity einbezogen sind. Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der VerbundAG in Höhe von 3.848,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2.048,4 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 177,0Mio.Euro (Vorjahr: 115,9 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 31. Finanzergebnis). Am 22. September 2010 haben die EVNAG und die Wiener Stadtwerke HoldingAG (WSTW) einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der VerbundAG abgeschlossen und verfügen somit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der VerbundAG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der VerbundAG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der VerbundAG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert. Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener BörseAG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einerZuschreibung von 9,1 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe3 gemäßIFRS 13) ermittelt und betrug 28,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,61 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate. Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro PowerAG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertauholung von 47,4 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungs- kosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 140,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,82 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformatio- nen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate. Im Geschäftsjahr 2020/21 führte die Bewertung der Beteiligung an derAGGM Austrian Gas Grid ManagementAG mittels Discounted- Cash-Flow-Verfahren zu einer Zuschreibung von 3,7 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts

66EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21 Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäßIFRS 13) ermittelt und betrug 6,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 3,60 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachs- tumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2017 – 2020 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2021 basiert.

38. Übrige langfristige Vermögenswerte

Übrige langfristige Vermögenswerte Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Langfristige finanzielle Vermögenswerte
Wertpapiere 74,4 72,0
Ausleihungen 35,4 32,9
Forderungen aus Leasinggeschäften 14,0 15,4
Forderungen aus derivativen Geschäften 4,9 1,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10,8 10,9
Langfristige sonstige Vermögenswerte
Vertragsvermögenswerte 1,2 44,7
Vertragskosten 56,7 82,2
Primärenergiereserven 0,7 0,7
Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte 1,8 1,3
Summe 200,0 261,0

Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. DieBuchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag. Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus dem Projektgeschäft im Rahmen von PPP-Projekten. Der Rückgang im Geschäftsjahr ist hauptsächlich auf die vertraglich vereinbarten Tilgungszahlungen zurückzuführen. Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:

Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften

| Mio. EUR | |
| :------- | --: |## EUR Restlaufzeit zum 30.09.2021 Restlaufzeit zum 30.09.2020

Ausstehende Leasingzahlungen Zinsen Summe der ausstehenden Leasingzahlungen Ausstehende Leasingzahlungen Zinsen Summe der ausstehenden Leasingzahlungen
< 5 Jahre 7,8 0,9 8,7 5,4 1,0
> 5 Jahre 6,2 0,2 6,5 9,9 0,3
Summe 14,0 1,2 15,2 15,4 1,3

Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskom-ponenten entsprechen dem Anteil der Zinskomponente an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nichtabgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen des Geschäftsjahres 2020/21 wurden in den Zinserträgen auslangfristigen Vermögens-werten ausgewiesen. Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Ansprüche aus Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kunden im langfristigen Bereich ausgewiesen werden.

67EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, zum Stichtag aber noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen des internationalen Projektgeschäfts. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn eine Rechnung an den Kunden ausgestellt wird. Die Vertragskosten betreffen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt wurden im Vorjahr 86,7 Mio. Euro aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags, auf den sich die Kosten beziehen, abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden. Insofern beträgt die originäre Abschreibungsdauer zwischen 2,5 Jahren und 4 Jahren. Infolge der laufenden Abschreibung von25,5Mio.Euro (Vorjahr: 4,5 Mio. Euro) im Geschäftsjahr 2020/21 verminderte sich der Buchwert auf 56,7 Mio. Euro (Vorjahr: 82,2Mio.Euro; siehe auch Erläuterung 30. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen).

39. Vorräte

Vorräte
Mio. EUR

30.09.2021 30.09.2020
Primärenergievorräte 8,9 26,2
CO 2 -Emissionszertifikate 49,0 12,6
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte 26,8 25,6
Nicht abgerechnete Kundenaufträge 11,0 2,1
Summe 95,7 66,6

Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Gasvorräten. Ein Teil der Erdgasvorräte wird seit dem Geschäftsjahr 2019/20 ge- mäß der Händler-Makler-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewer- tung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungs kosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September2021 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 12,4 Mio. Euro). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auf die Veräußerung von Gasvorräten zurückzuführen. Zum 30. September 2021 wurde infolge der positiven Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,3 Mio. Euro) vorgenommen. Bei den CO 2 -Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung derVoraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung für die Unterdeckung ist in den kurz fristigen Rückstellungen (siehe Erläuterung 55. Kurzfristige Rückstellungen) abgebildet. Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4Mio.Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen inHöhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungs beschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nichtvor.

68EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

40. Forderungen und übrige Vermögenswerte

Forderungen und übrige Vermögenswerte
Mio. EUR

30.09.2021 30.09.2020
Finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 331,0 217,0
Forderungen gegenüber atEquity einbezogenen Unternehmen 55,2 24,5
Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 1,0
Forderungen gegenüber Dienstnehmern 0,1
Forderungen aus derivativen Geschäften 58,7 6,4
Forderungen aus Leasinggeschäften 1,4 3,0
Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 65,1 36,9
512,3 287,9
Sonstige Forderungen
Forderungen aus Abgaben und Steuern 27,2 24,6
Geleistete Anzahlungen 152,4 90,2
Vertragsvermögenswerte 58,0 0,5
237,6 115,3
Summe 749,9 403,2

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekunden und gegenüber Kunden aus dem internationalen Projektgeschäft. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 59. Risikomanagement. Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistun- gen ist einerseits auf Projektfortschritte im internationalen Projektgeschäft und andererseits auf die Veräußerung von Vorräten zurückzuführen. Die Forderungen gegenüber atEquity einbezogenen Unternehmen und die Forderungen gegenüber nicht konsolidierten Tochterunter- nehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen. Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen positive Marktwerte von Derivaten im Energie bereich. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte enthalten u. a. Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen. Der Anstieg der ge- leisteten Anzahlungen resultiert im Wesentlichen aus Fertigungsaufträgen im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft. Im Bezug auf Vertragsvermögenswerte wurden im Geschäftsjahr 2020/21 Wertminderungen in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8Mio.Euro) erfasst. Zum 30. September 2021 gibt es wie im Vorjahr keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.

41. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen

Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen
Mio. EUR

30.09.2021 30.09.2020
Fonds-Anteile 383,0 236,4
davon Cash-Fonds 382,8 236,2
davon sonstige Fonds-Produkte 0,2 0,2
Termingelder 16,1 17,4
Summe 399,1 253,8

Aufgrund gefallener Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2020/21 eine erfolgswirksame (Vorjahr: erfolgswirksame) Bewertung in Höhe von –3,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) vorgenommen. Die unter dieser Position ausgewiesenen Termingelder haben eine Fristigkeit von mehr als drei Monaten.

69EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Passiva

Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals der Geschäftsjahre 2020/21 und 2019/20 ist auf Seite 28 dargestellt.

42. Grundkapital

Das Grundkapital der EVNAG beträgt 330,0Mio.Euro (Vorjahr: 330,0Mio.Euro) und besteht aus 179.878.402Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).

43. Kapitalrücklagen

Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 204,4Mio.Euro (Vorjahr: 204,4Mio.Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3Mio.Euro (Vorjahr: 58,3Mio.Euro).

44. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen in Höhe von 2.863,0Mio.Euro (Vorjahr: 2.625,0Mio.Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrück lagen der EVNAG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmens- erwerben. Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVNAG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser ent wickelte sich wie folgt:

Entwicklung Bilanzgewinn der EVNAG
Mio. EUR

2020/21
Ausgewiesener Jahresüberschuss 2020/21 236,7
Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2019/20 0,1
Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen –144,1
Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn 92,7
Vorgeschlagene Gewinnausschüttung –92,7
Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2021/22

Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2020/21 in Höhe von 0,52 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst. Die 92. ordentliche Hauptversammlung der EVNhat am 21.Jänner2021 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2019/20 eine Dividende in Höhe von 0,49Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 87,3Mio.Euro. Ex-Dividendentag war der 27.Jänner 2021, Dividendenzahltag der 29.Jänner2021.

45. Bewertungsrücklagen

In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „erfolgsneutral zum beizu- legenden Zeitwert bewertet“ (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neu bewertung aus IAS 19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von atEquity einbezogenen Unternehmen erfasst. Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 0,9Mio.Euro (Vorjahr: –1,5 Mio.Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Seite 26) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.

70EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

In dem auf atEquity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.

Bewertungsrücklagen```markdown

EUR 30.09.2021 30.09.2020

Vor Steuern Steuern Nach Steuern Vor Steuern Steuern Nach Steuern
Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus Finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
3.563,8 –890,9 2.672,9 1.703,9 –425,9 1.278,0
Cash Flow Hedges
–22,4 6,3 –16,1 –22,0 7,3 –14,7
Neubewertungen IAS 19
–151,0 37,1 –113,9 –163,5 40,4 –123,1
At Equity einbezogenen Unternehmen
428,8 –111,1 317,7 –37,0 2,5 –34,5
Summe
3.819,2 –958,6 2.860,6 1.481,5 –375,8 1.105,7

Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2020/21 13,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Die Abweichung im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Entkonsolidierung des Kraftwerks Walsum 10. In diesem Zusammenhang wurde ein Betrag von 12,3 Mio. Euro in die Konzern-Gewinn- und-Verlust-Rechnung umgegliedert (siehe Erläuterung 31. Finanzergebnis). Aufgrund von Ineffektivitäten der Sicherungsbeziehungen wurde ein Betrag in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) erfolgswirksam erfasst.

46. Eigene Anteile

Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 43.464 Stück eigene Aktien, um diese für eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung ausgeben zu können (Vorjahr: 69.587 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich daher wie folgt:

Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile

Stückaktien Eigene Aktien Im Umlauf befindliche Anteile
30.09.2019 179.878.402 –1.810.296 178.068.106
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 69.587 69.587
30.09.2020 179.878.402 –1.740.709 178.137.693
Erwerb eigener Aktien
Verkauf eigener Aktien 43.464 43.464
30.09.2021 179.878.402 –1.697.245 178.181.157

Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.144.937 Stück (Vorjahr: 178.079.704 Stück).

71EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

47. Nicht beherrschende Anteile

Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.

Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:

Finanzinformationen von Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen

Mio. EUR RBG BUHO EVN Macedonia RBG BUHO EVN Macedonia
30.09.2021 30.09.2020
Tochterunternehmen RBG BUHO EVN Macedonia RBG BUHO EVN Macedonia
Nicht beherrschende Anteile (%) 49,97 26,37 10,00 49,97 26,37 10,00
Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 191,2 40,4 31,3 193,0 39,5 28,5
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis 20,2 3,4 2,8 21,4 5,5 2,7
Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden 22,6 2,7 20,0 2,6
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 382,2 190,6 375,0 385,7 186,6 368,6
Kurzfristige Vermögenswerte 0,1 9,4 62,8 0,2 9,4 36,8
Langfristige Schulden 1,0 97,8 0,6 97,3
Kurzfristige Schulden 23,7 19,8
2020/21 2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse
Ergebnis nach Ertragsteuern 40,5 12,7 27,8 42,9 20,8 28,8
Cash Flow
Cash Flow aus dem operativen Bereich 45,1 10,3 29,7 40,0 10,3 40,2
Cash Flow aus dem Investitionsbereich –26,4 –35,4
Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich –45,2 –10,4 –0,2 –40,0 –9,8 –10,3

48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten

Zusammensetzung Nominal- verzinsung (%) Laufzeit Nominale Buchwert 30.09.2021 Mio. EUR Buchwert 30.09.2020 Mio. EUR Marktwert 30.09.2021 Mio. EUR
Anleihen 319,6 514,5 367,1
EUR-Anleihe 1) 4,250 2011 – 2022 293,0 Mio. EUR 290,7
JPY-Anleihe 3,130 2009 – 2024 12,0 Mrd. JPY 95,4 100,9 98,4
EUR-Anleihe 4,125 2012 – 2032 100,0 Mio. EUR 98,5 98,3 135,4
EUR-Anleihe 4,125 2012 – 2032 25,0 Mio. EUR 24,7 24,7 33,8
EUR-Anleihe 0,850 2020 – 2035 101,0 Mio. EUR 101,0 99,4
Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen) 0,00 – 4,99 Bis 2068 399,3 530,8 467,3
Summe 718,9 1.045,3 834,4

1) Im Geschäftsjahr 2020/21 erfolgte eine Umgliederung in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 292,2 Mio. Euro.

72EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten ergibt sich wie folgt:

Fälligkeitsstruktur langfristige Finanzverbindlichkeiten

Mio. EUR Restlaufzeit zum 30.09.2021 Summe Restlaufzeit zum 30.09.2020 Summe
< 5 Jahre > 5 Jahre < 5 Jahre > 5 Jahre
Anleihen 95,4 224,2 319,6 391,5 123,0 514,5
davon fix verzinst 224,2 224,2 290,7 123,0 413,7
davon variabel verzinst 95,4 95,4 100,9 100,9
Bankdarlehen 79,5 319,7 399,3 161,2 369,6 530,8
davon fix verzinst 70,3 319,7 390,1 151,6 369,3 520,8
davon variabel verzinst 9,2 9,2 9,6 0,4 10,0
Summe 175,0 543,9 718,9 552,7 492,6 1.045,3

Anleihen

Sämtliche Anleihen sind endfällig. Die Anleihe in fremder Währung wird hinsichtlich Zins- und Währungsrisiken mittels Cross-Currency Swaps abgesichert. Die Veränderung bei den Anleihen resultiert einerseits aus der Emission einer endfälligen grünen Anleihe mit einem Nominale von 101,0 Mio. Euro im Jänner 2021. Anderseits erfolgte im Berichtszeitraum die Umgliederung einer Anleihe in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, da der Fälligkeitstermin innerhalb der nächsten zwölf Monate liegt. Damit wurde ein Betrag von 292,2 Mio. Euro umgegliedert. Die sonstigen Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus Wertänderungen des abgesicherten Fremdwährungsrisikos aus der JPY-Anleihe. Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 61. Bericht- erstattung zu Finanzinstrumenten).

Bankdarlehen

Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 187,5 Mio. Euro (Vorjahr: 187,5 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012 sowie im April 2020 emittiert wurden. Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

73EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

49. Latente Steuern

Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Aktive latente Steuern
Sozialkapital –48,0 –52,5
Verlustvorträge –59,2 –53,1
Beteiligungsabschreibungen –27,4 –16,2
Sachanlagen –4,1 –52,4
Rückstellungen –3,2 –17,3
Finanzinstrumente –21,5
Sonstiges Vermögen –32,0 –30,9
Sonstige Schulden –10,9 –37,4
Passive latente Steuern
Sachanlagen 72,3 70,8
Immaterielle Vermögenswerte 2,3 2,7
Beteiligungen 1.023,9 435,9
Rückstellungen 96,2
Finanzinstrumente 15,9 1,8
Sonstiges Vermögen 40,3 46,5
Sonstige Schulden 17,8 20,5
Summe 978,5 414,6
davon aktive latente Steuern –57,0 –75,4
davon latente Steuerverbindlichkeiten 1.035,4 490,0

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Veränderung latente Steuern

Mio. EUR 2020/21 2019/20
Latenter Steuersaldo 01.10. 414,6 471,6
– Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen 4,1 1,3
– Erfolgswirksame Veränderung –23,1 –21,5
– Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage 582,8 –36,8
Latenter Steuersaldo 30.09. 978,5 414,6

Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlustvorträgen in Höhe von 86,9 Mio. Euro (Vorjahr: 81,9 Mio. Euro), von denen 76,5 Mio. Euro (Vorjahr: 76,5 Mio. Euro) auf die EVN MVA 1 entfallen, wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren 1,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig. Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 111,3 Mio. Euro (Vorjahr: 71,6 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 413,7 Mio. Euro (Vorjahr: 277,4 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese in absehbarer Zeit nicht realisiert werden können. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen „Finanzinstrumente“ mit 485,3 Mio. Euro (Vorjahr: –39,1 Mio. Euro), „Assoziierte Unternehmen“ mit 109,6 Mio. Euro (Vorjahr: –1,2 Mio. Euro) und „Sozialkapital“ mit 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,7 Mio. Euro).

74EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21
Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

50. Langfristige Rückstellungen

Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Rückstellung für Pensionen 239,2 260,5
Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen 28,1 28,6
Rückstellung für Abfertigungen 84,6 92,4
Sonstige langfristige Rückstellungen 93,4 124,9
Summe 445,3 506,4

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:

Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum 30. September 2021 mit 1,1 % (Vorjahr: 1,0 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 0,9 % (Vorjahr: 0,7 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration bei Abfertigungsrückstellungen.
```Folgende Parameter werden angewendet:
* Bezugserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Bezugserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
* Pensionserhöhungen 2,00 % p. a.; Folgejahre 2,00 % p. a. (Vorjahr: Pensionserhöhungen 2,00 % p. a., Folgejahre 2,00 % p. a.)
* Rechnungsgrundlagen gemäß „AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung“

Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen
Mio. EUR | 2020/21 | 2019/20
------- | -------- | --------
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 260,5 | 283,1
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | –0,1 | –1,0
+ Zinsaufwand | 2,6 | 2,0
– Pensionszahlungen | –13,2 | –14,1
+ /– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –10,6 | –9,5
davon aus finanziellen Annahmen | –2,8 | –8,4
erfahrungsbedingten Annahmen | –7,8 | –1,1
Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 239,2 | 260,5

Zum 30. September 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 14,1 Jahre (Vorjahr: 14,1 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 13,2 Mio. Euro (Vorjahr: 14,3 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen
Mio. EUR | 2020/21 | 2019/20
------- | -------- | --------
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. | 28,6 | 29,3
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) | 0,5 | 0,5
+ Zinsaufwand | 0,3 | 0,2
– Pensionszahlungen | –1,0 | –0,9
+ /– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –0,4 | –0,5
davon aus finanziellen Annahmen | –0,5 | –1,7
erfahrungsbedingten Annahmen | 0,2 | 1,1
Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. | 28,1 | 28,6

Zum 30. September 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähn lichen Verpflichtungen 17,8 Jahre (Vorjahr: 18,3 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,0 Mio. Euro) erwartet.

Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen
Mio. EUR | 2020/21 | 2019/20
------- | -------- | --------
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 92,4 | 95,0
– Währungsdifferenzen | – | –
+ Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Abfertigungsansprüche (Service Costs) | 3,4 | 3,5
+ Zinsaufwand | 0,7 | 0,8
– Abfertigungszahlungen | –10,4 | –6,7
+ /– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | –1,5 | –0,2
davon aus finanziellen Annahmen | –1,0 | 0,1
erfahrungsbedingten Annahmen | –0,4 | –0,3
Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 84,6 | 92,4

Zum 30. September 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 9,0 Jahre (Vorjahr: 8,9 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2021/22 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 8,8 Mio. Euro (Vorjahr: 7,0 Mio. Euro) erwartet.

Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Pensionen
% | 30.09.2021 | 30.09.2020
------- | -------- | --------
Veränderung der Annahme | Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO | Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO | Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO | Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO
Zinssatz | 0,50 | 7,60 | –6,73 | 7,63 | –6,75
Bezugserhöhung | 1,00 | –2,68 | 2,91 | –2,71 | 2,95
Pensionserhöhung | 1,00 | –11,00 | 13,53 | –11,02 | 13,55
Restlebenserwartung | 1 Jahr | –5,00 | 5,12 | –5,05 | 5,17

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen
% | 30.09.2021 | 30.09.2020
------- | -------- | --------
Veränderung der Annahme | Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO | Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO | Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO | Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO
Zinssatz | 0,50 | 9,69 | –8,44 | 9,98 | –8,66
Bezugserhöhung | 1,00 | – | – | – | –
Pensionserhöhung | 1,00 | –13,49 | 17,08 | –13,62 | 17,26
Restlebenserwartung | 1 Jahr | –4,18 | 4,24 | –4,21 | 4,27

Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Abfertigungen
% | 30.09.2021 | 30.09.2020
------- | -------- | --------
Veränderung der Annahme | Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO | Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO | Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO | Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO
Zinssatz | 0,50 | 4,55 | –4,26 | 4,66 | –4,35
Bezugserhöhung | 1,00 | –8,41 | 9,41 | –8,56 | 9,61

Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten („ceteris paribus“). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.

Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen
Mio. EUR | Mieten für Netzzutritte | Jubiläumsgelder | Prozesskosten/ -risiken | Umwelt- und Entsorgungs- risiken | Übrige langfristige Rückstellungen | Summe
------- | -------- | -------- | -------- | -------- | -------- | --------
Buchwert 01.10.2020 | 25,2 | 3,7 | 6,5 | 6,9 | 82,5 | 124,9
Zinsaufwand | 0,3 | – | 0,4 | –2,5 | – | –1,8
Verwendung | –1,6 | – | – | – | –0,7 | –2,2
Auflösung | – | – | –0,6 | –1,0 | 1,5 | –0,5
Zuführung | 1,1 | 157,8 | 0,3 | 0,6 | 1,0 | 160,8
Umgliederung | 0,1 | 0,4 | 0,1 | –2,3 | –4,2 | –5,9
Konsolidierungskreisänderungen | – | – | – | – | –24,8 | –157,0 | –181,8
Buchwert 30.09.2021 | 25,1 | 4,0 | 6,3 | 4,6 | 53,5 | 93,4

Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruch- und Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 17 Jahren gerechnet. Im Zusammenhang mit der Übernahme des zusätzlichen Strombezugsrechts am Kraftwerk Walsum 10 im Dezember 2020 wurde eine erfolgsneutrale Zuführung in Höhe von 120,8 Mio. Euro erfasst. Infolge verschlechterter Spreads wurde unterjährig in weiterer Folge eine zusätzliche erfolgswirksame Rückstellung gebildet. Insgesamt wurde infolge des belastenden Strombezugsvertrags eine Drohverlustrückstellung in Höhe von 157,0 Mio. Euro dotiert. Die Konsolidierungskreisänderungen betreffen daher Rückstellungen aus dem Strombezugsrecht am Kraftwerk Walsum 10 sowie Rückbauverpflichtungen im Zusammenhang mit den entkonsolidierten Vermögenswerten (siehe auch Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis und 25. Sonstige betriebliche Erträge).

51. Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse

Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netz NÖ.

Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse
Mio. EUR | Baukosten zuschüsse (IFRS 15) | Baukosten zuschüsse (IAS 20) | Investitions- zuschüsse | Summe
------- | -------- | -------- | -------- | --------
Buchwert 01.10.2020 | 68,2 | 487,7 | 63,2 | 619,1
Zugänge | 9,3 | 53,4 | 5,1 | 67,8
Umgliederung | –22,5 | –37,8 | –4,5 | –64,8
Buchwert 30.09.2021 | 55,1 | 503,3 | 63,8 | 622,2

Die Umgliederung der Baukostenzuschüsse in Höhe von 22,5 Mio. Euro im kurzfristigen Bereich stammen im Ausmaß von 17,9 Mio. Euro aus der Übernahme des Strombezugsrecht an Walsum 10 im Dezember 2020 (siehe Erläuterungen 25. Sonstige betriebliche Erträge und 58. Konzern-Geldflussrechnung).

52. Übrige langfristige Schulden

Übrige langfristige Schulden
Mio. EUR | 30.09.2021 | 30.09.2020
------- | -------- | --------
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | – | 0,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 27,6 | 16,9
Leasingverbindlichkeiten | 55,1 | 72,8
Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 33,3 | 47,7
Summe | 116,0 | 137,5

Die Abgrenzungen aus Finanztransaktionen betreffen anteilige Barwertvorteile aus Lease-and-Lease-back-Transaktionen im Zusammenhang mit Strombezugsrechten an Donaukraftwerken. Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich. Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.

Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden
Mio. EUR | Restlaufzeit zum 30.09.2021 | Restlaufzeit zum 30.09.2020
------- | -------- | --------
| < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe | < 5 Jahre | > 5 Jahre | Summe
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | – | – | – | 0,1 | – | 0,1
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 27,6 | – | 27,6 | 15,5 | 1,4 | 16,9
Leasingverbindlichkeiten | 19,9 | 35,2 | 55,1 | 23,1 | 49,6 | 72,8
Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 30,7 | 2,6 | 33,3 | 43,1 | 4,7 | 47,7
Summe | 78,2 | 37,9 | 116,0 | 81,8 | 55,7 | 137,5

Kurzfristige Schulden

53. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Mio. EUR | 30.09.2021 | 30.09.2020
------- | -------- | --------
Anleihen | 292,2 | –
Bankdarlehen | 25,6 | 35,4
Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite | 0,2 | 74,6
Summe | 318,0 | 110,0

Anleihen im Ausmaß von 292,2 Mio Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) sowie Kredite im Ausmaß von 25,6 Mio. Euro (Vorjahr: 35,4 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.

54. Lieferantenverbindlichkeiten

In den Lieferantenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 116,6 Mio. Euro (Vorjahr: 100,8 Mio. Euro) enthalten.

55. Kurzfristige Rückstellungen

Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen
Mio. EUR## Rückstellungen (56.)

Mio. EUR 01.10.2020 Verwendung Auflösung Zuführung Umgliederung Buchwert 30.09.2021
Personalansprüche 77,8 –10,9 14,4 81,2
Mieten für Netzzutritte 2,7 –0,1 2,6
Prozessrisiken 2,0 –0,5 –0,1 2,3 3,7
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 13,7 –1,9 –0,8 22,6 3,7 37,3
Summe 96,2 –13,3 –0,9 36,9 5,9 124,8

Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeitern in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 8,1 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro) ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit im Rahmen der Planung und des Baus von Umweltinfrastrukturprojekten wurden Drohverlustrückstellungen in Höhe von 22,0 Mio. Euro (Vorjahr: 5,8 Mio. Euro) gebildet. Die Rückstellungen resultieren einerseits aus aus vertraglichen Verpflichtungen und andererseits aus negativen Wechselkursentwicklungen.

56. Übrige kurzfristige Schulden

Übrige kurzfristige Schulden Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen 342,5 108,6
Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen 6,3 4,5
Zinsenabgrenzungen 15,1 14,5
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 151,7 8,8
Leasingverbindlichkeiten 5,5 5,2
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 47,7 75,5
568,9 217,1
Sonstige Verbindlichkeiten
Vertragsverbindlichkeiten 81,8 43,6
Erhaltene Anzahlungen 47,2 38,7
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse 54,3 54,5
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 18,4 16,2
Energieabgaben 32,2 37,1
Umsatzsteuer 21,1 20,8
Sonstige Posten 14,3 15,9
269,4 226,8
Summe 838,2 444,0

Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EAA aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom. Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften enthalten im Wesentlichen negative Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert wurden. Die im Vorjahr ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr 2020/21 zur Gänze als Umsatzerlöse realisiert.

Konzernanhang — Erläuterungen zur Konzern-Bilanz, Segmentberichterstattung

Segmentberichterstattung

Mio. EUR Energie Erzeugung Netze Südosteuropa
2020/21 2019/20 2020/21
Außenumsatz 300,9 372,9 127,1
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 10,6 10,7 202,2
Gesamtumsatz 311,4 383,6 329,3
Operativer Aufwand –243,8 –339,3 –119,0
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ 120,9 39,4 52,1
EBITDA 188,6 83,8 262,5
Abschreibungen –22,0 –22,3 –80,3
davon Wertminderungen –1,5 –1,7 –0,3
davon Zuschreibungen 0,3 2,1
Operatives Ergebnis (EBIT) 166,6 61,4 184,0
EBIT-Marge (%) 53,5 16,0 55,3
Zinserträge 0,5
Zinsaufwendungen –2,2 –1,6 –20,9
Finanzergebnis –2,1 –1,6 –20,2
Ergebnis vor Ertragsteuern 164,5 59,9 162,0
Firmenwerte 1,2
Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen 656,2 137,9 200,5
Gesamtvermögen 1.142,4 774,8 828,4
Gesamtschulden 604,3 641,9 411,2
Investitionen 1) 21,1 28,8 27,2

1) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Mio. EUR Umwelt Alle sonstigen Segmente Konsolidierung 1) Summe
2020/21 2019/20 2020/21 2019/20
Außenumsatz 405,0 207,7 19,4 20,4
Innenumsatz (zwischen Segmenten) 0,5 0,4 75,2 69,0
Gesamtumsatz 405,5 208,1 94,6 89,4
Operativer Aufwand –355,1 –204,2 –101,5 –96,8
Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ 13,6 13,3 53,0 63,6
EBITDA 64,0 17,3 46,1 56,3
Abschreibungen –37,5 –16,7 –2,3 –2,4
davon Wertminderung –0,6
davon Zuschreibung
Operatives Ergebnis (EBIT) 26,5 0,6 43,8 53,9
EBIT-Marge (%) 6,5 0,3 46,3 60,3
Zinserträge 1,0 1,5 26,0 27,4
Zinsaufwendungen –8,2 –6,9 –19,7 –15,5
Finanzergebnis –10,1 –5,9 56,9 53,3
Ergebnis vor Ertragsteuern 16,4 –5,3 100,7 107,2
Firmenwerte 52,9 52,9
Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen 145,3 136,8 575,5 576,7
Gesamtvermögen 979,3 862,0 6.528,8 4.600,0
Gesamtschulden 771,9 716,9 2.249,5 1.781,9
Investitionen 2) 20,7 17,1 0,1 3,3

1) Nachfolgend in den Erläuterungen zur Segmentberichterstattung beschrieben
2) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz

Mio. EUR 2020/21 2019/20
Strom 1.495,2 1.430,4
Erdgas 154,6 142,4
Wärme 154,5 146,3
Umweltdienstleistungen 398,7 200,6
Sonstige 192,0 187,8
Summe 2.394,9 2.107,5

Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz 1)

Mio. EUR 2020/21 2019/20
Österreich 982,1 1.024,6
Deutschland 333,3 133,5
Bulgarien 651,0 550,6
Nordmazedonien 395,2 360,4
Sonstige 33,3 38,3
Summe 2.394,9 2.107,5

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte 1)

Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen
Österreich 136,7 2.773,8
Deutschland 41,3 12,0
Bulgarien 21,9 530,0
Nordmazedonien 16,6 337,6
Sonstige 38,7
Summe 216,5 3.692,1

1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.

57. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:

Geschäftsbereiche

Segmente Wesentliche Aktivitäten
Energiegeschäft Energie
• Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms
• Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern
• Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkunden und auf Großhandelsmärkten
• Wärmeproduktion und -verkauf
• 45,0 %-Beteiligung an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH 1)
• Beteiligung als alleiniger Kommanditist an der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN KG) 1)
Erzeugung
• Stromerzeugung aus thermischen Produktionskapazitäten und erneuerbarer Energie an österreichischen und internationalen Standorten
• Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich
• 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke GmbH (Deutschland) 1)
• 49,0 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 (Deutschland) 2)
• 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien) 1)
Netze • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich
• Kabel-TV- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland
Südosteuropa • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromverkauf an Endkunden in Bulgarien und Nordmazedonien
• Stromerzeugung aus Wasserkraft in Nordmazedonien
• Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien
• Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien
• Energiehandel für die gesamte Region
Umweltgeschäft Umwelt
• Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich
• Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung
Sonstige Geschäftsaktivitäten Alle sonstigen Segmente
• 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG Austria AG (RAG) 1)
• 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding AG; diese ist mit 49,0 % an der Energie Burgenland AG beteiligt 1)
• 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG 3)
• Konzerndienstleistungen

1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Die Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2020/21 als anteilig konsolidiertes Unternehmen (Joint Operation) abgebildet und per 30. September 2021 entkonsolidiert, nachdem die EVN ihre 49 %-Beteiligung abgegeben hat.
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.

Grundsatz der Segmentzuordnung und Verrechnungspreise

Tochtergesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die EVN AG wird anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.# Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskunden – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.

Überleitung der Segmentergebnisse auf Konzernebene

In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Darüber hinaus ergeben sich Überleitungsbeträge, die aus dem Unterschied zwischen der separaten Betrachtung der Segmente Erzeugung sowie Energie und der Konzernebene im Hinblick auf die Einbeziehung der STEAG- EVN Walsum als Joint Operation resultieren. Während im Segment Erzeugung das dort anteilig enthaltene Kraftwerk aus der Einbeziehung der STEAG-EVN Walsum als Joint Operation im Vorjahr werthaltig ist und im Segment Energie hinsichtlich der Vermarktung der eigenen Stromproduktion Rückstellungen für belastende Verträge bestehen, liegt aus Konzernbetrachtung eine Wertminderung des Kraftwerks Walsum 10 vor. Darüber hinaus wurde das als Joint Operation einbezogene Kraftwerk Walsum 10 zum 30. September 2021 veräußert und entkonsolidiert. Insofern werden die im Segment Energie dotierten Rückstellungen aufgelöst. Aus diesen Sachverhalten resultiert ein Über- leitungsbetrag aus der Summe der Segmente auf das Konzern-EBIT in Höhe von –192,5 Mio. Euro (Vorjahr: –21,4 Mio. Euro).

Unternehmensweite Angaben

Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind. Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kunden sind nur dann erforderlich, wenn diese mindestens 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kunden und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kunden, die dieses Kriterium erfüllen.

85
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Sonstige Angaben

58. Konzern-Geldflussrechnung

Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und -abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgaben- neutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.

Fonds der liquiden Mittel Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Liquide Mittel 122,5 214,5
davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) 0,7 0,1
davon Guthaben bei Kreditinstituten 121,8 214,4
Kontokorrentverbindlichkeiten –0,2 –74,6
Summe 122,3 140,0

Von den ausgewiesenen Guthaben bei Kreditinstituten betreffen 0,1Mio.Euro (Vorjahr: 0,3 Mio.Euro) Verpfändungen.

Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 25.Sonstige betriebliche Erträge), und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.

Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen Mio. EUR 2020/21 2019/ 20
Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter Bereich) 64,8 45,6
Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) 5,6 6,5
Summe 70,4 52,1

Infolge der Übernahme des Strombezugsrechts am Walsum 10 im Dezember 2020 wurden die in der Vergangenheit vereinnahmten Baukostenzuschüsse in Höhe von 17,9 Mio. Euro erfolgswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.

Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Geschäftsjahr 2020/ 21

Mio. EUR Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10.2020 110,0 1.045,3 78,0 1.233,3
Einzahlungen 101,0 101,0
Auszahlungen –34,5 –7,8 –42,3
Konsolidierungskreisänderungen –17,9 –88,2 –106,1
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel –74,4 –74,4
Währungsumrechnung –0,9 –0,9
Veränderung Fair Value –5,7 –5,7
Veränderung Geldbeschaffungskosten 2,2 2,2
Sonstige Veränderungen –9,6 –9,6
Umbuchungen 334,9 –334,9
Stand 30.09.2021 318,0 718,9 60,6 1.097,5

86
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit Geschäftsjahr 2019/20

Mio. EUR Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Langfristige Finanzverbindlichkeiten Leasingverbindlichkeiten Summe
Stand 01.10.2019 68,8 990,0 79,7 1.138,5
Einzahlungen 100,0 100,0
Auszahlungen –68,4 –4,3 –5,5 –78,2
Umgliederung Fonds der liquiden Mittel 74,2 74,2
Währungsumrechnung –0,4 –0,4
Veränderung Fair Value –6,8 –6,8
Veränderung Geldbeschaffungskosten 2,2 2,2
Sonstige Veränderungen 3,8 3,8
Umbuchungen 35,4 –35,4
Stand 30.09.2020 110,0 1.045,3 78,0 1.233,3

59. Risikomanagement

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Mark t- risikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremd währungs- und sonstige Marktrisiken. Ziel des Risikomanagements in der EVN Gruppe ist die Reduktion der Ergebnisvolatilität durch Markt risiken in der Konzern-Gewinn-und-Verlustrechnung. Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht auch finanzielle Verbindlichkeiten ein. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt werden. Weitere relevante Risiken sind das Kredit- bzw. Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko.

Zinsrisiken

Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikominimierung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos, ein Limitsystem sowie Absicherungs- strategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9.Finanzinstrumente und 61. Berichterstat- tung zu Finanzinstrumenten). Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der Durchführung von Sensitivitätsanalysen u. a. auch im Rahmen einer täglichen Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung, bei der der VaR mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet wird. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR unter Berücksichtigung der eingesetzten Sicherungsinstrumente 2,8Mio.Euro (Vorjahr: 3,8Mio.Euro). Der hier verzeichnete Rückgang ist im Wesentlichen auf eine anhaltende Beruhigung der Märkte und eine Reduktion des Schuldenportfolios zurückzuführen.

Währungsrisiken

Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, CZK, HRK, JPY, KWD, MKD, PLN, RUB), können Währungsrisiken schlagend werden. Der wesentliche Treiber des Währungsrisikos im Finanzbereich ist bei der EVN eine in japanischen Yen (JPY) begebene Anleihe. Das Management des Wäh- rungsrisikos erfolgt über die zentrale Erfassung, Analyse und Steuerung der Risikopositionen sowie durch die Absicherung der An leihen in fremder Währung (12 Mrd. Yen) mittels Cross-Currency Swaps (für Nominale 10 Mrd. Yen). Die Beendigung von Cross-Currency Swaps für das Nominale von 2 Mrd. Yen erfolgte per 15. Jänner 2019, da mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag ein Cross-Currency Swap abge- schlossen worden war und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeitiges Kündigungsrecht für Jänner2019 bestand. Zum Bilanzstichtag wurden Termingelder von rund 2 Mrd. Yen zur Absicherung des Fremdwährungsrisikos bei Kreditinstituten gehalten (siehe Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 48. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).

87
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Ein weiterer wesentlicher Treiber des Währungsrisikos ergibt sich aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau insbesondere einer Kläranlage (Auftragswert umgerechnet rund 600Mio.Euro) sowie – mit Partnern – eines Kanalnetzes mit Pumpstationen (Auftragswert umgerechnet rund 950 Mio. Euro). Der Kon- zern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Trans aktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremd- währungsrisiken aus erwarteten Projektgeschäften fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch über diesen Zeitraum hinaus abgesichert werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisen- termingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherun- gen von Zahlungsströmen bestimmt. Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,5 Mio. Euro).Der eingetretene Anstieg ist hauptsächlich auf das oben genannte Projekt zurückzuführen.

Sonstige Marktrisiken
Unter sonstigen Marktrisiken versteht die EVN das Risiko von Preisänderungen aufgrund von Marktschwankungen bei Primärenergie, CO 2 -Emissionszertifikaten, Strom sowie Wertpapieren. Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs-Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas, Steinkohle und CO 2 -Emissionszertifikaten. Die EVN verwendet für Preisabsicherungen der Primärenergieträger Strom, Gas und Kohle sowie für CO 2 -Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden in der Regel finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt. In der Tabelle auf Seite 95 sind die zum Stichtag offenen Kontrakte aufgelistet (siehe auch Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Bei Erhöhung bzw. Verminderung des Preises um 5 % würde sich für die EVN am Bilanzstichtag ein aggregiertes Commodity-Preisrisiko von 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro) ergeben. Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 188,8 Mio. Euro (Vorjahr: 143,4 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Anstieg gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist im Wesentlichen auf den Börsekurs der Aktien der Verbund AG zurückzuführen, der im abgelaufenen Geschäftsjahr stark angestiegen ist.

Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling. Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 122,5 Mio. Euro (Vorjahr: 214,5 Mio. Euro), kurzfristigen Termingeldern in Höhe von 16,1 Mio. Euro (Vorjahr: 17,4 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 383,0 Mio. Euro (Vorjahr: 236,4 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 400,0 Mio. Euro (Vorjahr: 400,0 Mio. Euro) und vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 152,0 Mio. Euro (Vorjahr: 205,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 12,4 % (Vorjahr: 22,8 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.

88EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Konzernanhang — Sonstige Angaben

Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden
30.09.2021
| Mio. EUR | Buchwert Summe | Zahlungsabflüsse Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 611,8 | 701,4 | 313,9 | 123,8 | 263,7 |
| Bankdarlehen | 424,9 | 517,4 | 36,6 | 118,3 | 362,5 |
| Leasingverbindlichkeiten | 60,6 | 67,7 | 6,8 | 21,0 | 39,9 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 1) | 179,3 | 186,3 | 166,5 | 19,8 | – |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 28,6 | 28,6 | 8,7 | 19,9 | – |
| Summe | 1.305,2 | 1.501,4 | 532,5 | 302,8 | 666,1 |

30.09.2020
| Mio. EUR | Buchwert Summe | Zahlungsabflüsse Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen | 514,5 | 612,5 | 20,9 | 432,5 | 159,1 |
| Bankdarlehen | 566,2 | 672,4 | 47,4 | 203,7 | 421,3 |
| Leasingverbindlichkeiten | 78,0 | 86,6 | 5,9 | 21,7 | 59,0 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 1) | 25,7 | 30,0 | 8,6 | 19,9 | 1,5 |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 69,3 | 69,3 | 42,0 | 27,3 | – |
| Summe | 1.253,7 | 1.470,8 | 124,8 | 705,1 | 640,9 |

1) Devisentermingeschäfte (USD/KWD) sind im Buchwert enthalten. Zahlungsströme der Devisentermingeschäfte werden hingegen in den Tabellen auf Seite 99 in der jeweiligen Fremdwährung dargestellt. Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.

Kredit- bzw. Ausfallrisiko
Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund von Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Kontrahenten durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch, KSV 1870) der Kontrahenten herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen. Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkunden und sonstige Debitoren. Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kredit-Ratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet. Das Ausfallrisiko bei Kunden wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kundenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kundenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.

Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert.

89EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste. Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung

  • von finanziellen Vermögenswerten, die ein geringes Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag aufweisen, und
  • für Bankguthaben, bei denen sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat,

nach dem erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlust. Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisiko-Rating der Definition von „Investment Grade“ entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 5a oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BB – oder höher bei der Rating-Agentur Standard and Poor‘s (S&P) als gegeben an. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitäts-Rating entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht. Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:

  • es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seiner Kreditverpflichtung vollständig nachkommt, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls solche vorhanden sind) zurückgreifen muss, oder
  • der finanzielle Vermögenswert entsprechend der EVN-internen Rating-Einstufung auf 5c sinkt, was einem S&P-Äquivalent von CCC+ entspricht, bzw. wenn
  • bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Durchlauf des Mahnungsprozesses keine Zahlung erfolgt oder für ein Unternehmen oder Privatperson ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Rating-Kategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst. Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmern. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein niedriges Risiko eines Kreditausfalls besteht.Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.

Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen

Geschäftsjahr 2020/21
| Mio. EUR Äquivalent | S&P Rating-Klasse | Ausfallwahrscheinlichkeit (%) 1) | Ausleihungen | Leasing- forderungen | Bankguthaben 2) | Errechnete Wertminderung 3) |
|---------------------|-------------------|-----------------------------------|---------------|--------------------|----------------|-----------------------------|
| | EVN Rating-Klasse 1 | AAA | – | 122,5 | – | – |
| | EVN Rating-Klasse 2 | Bis AA– | 0,03 | 18,8 | 6,4 | – |
| | EVN Rating-Klasse 3 | Bis A– | 0,06 | 12,8 | 5,7 | – |
| | EVN Rating-Klasse 4 | Bis BBB– | 0,24 | 7,0 | – | – |
| | EVN Rating-Klasse 5a| Bis BB– | 0,96 | – | 3,3 | – |
| | EVN Rating-Klasse 5b| Bis B– | 6,52 | – | – | – |
| | EVN Rating-Klasse 5c| Bis D | 28,30 | – | – | – |
| | Ohne Rating | | – | – | – | – |
| Summe | | | 38,6 | 15,40 | 122,5 | – |

1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.
3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.

90
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Konzernanhang — Sonstige Angaben

Wesentliche Finanzinstrumente, die unter das ECL-Modell fallen

Geschäftsjahr 2019/20
| Mio. EUR Äquivalent | S&P Rating-Klasse | Ausfallwahrscheinlichkeit (%) 1) | Ausleihungen | Leasing- forderungen | Bankguthaben 2) | Errechnete Wertminderung 3) |
|---------------------|-------------------|-----------------------------------|---------------|--------------------|----------------|-----------------------------|
| | EVN Rating-Klasse 1 | AAA | – | – | 214,5 | – |
| | EVN Rating-Klasse 2 | Bis AA– | 0,03 | 19,8 | 7,1 | – |
| | EVN Rating-Klasse 3 | Bis A– | 0,06 | – | 6,5 | – |
| | EVN Rating-Klasse 4 | Bis BBB– | 0,25 | 14,5 | – | – |
| | EVN Rating-Klasse 5a| Bis BB– | 0,91 | – | 3,1 | – |
| | EVN Rating-Klasse 5b| Bis B– | 6,49 | – | – | – |
| | EVN Rating-Klasse 5c| Bis D | 27,08 | – | – | – |
| | Ohne Rating | | – | – | 2,5 | 1,7 |
| Summe | | | 36,7 | 18,4 | 214,5 | – |

1) Angenommene Verlustquote (bei Banken 60 %, bei Corporates 80 %)
2) Aufgrund der täglichen Fälligkeit wird bei Bankguthaben eine Ein-Tages-Ausfallwahrscheinlichkeit angesetzt.
3) Aufgrund der untergeordneten Größenordnung werden die errechneten Wertminderungen bilanziell nicht erfasst.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt. Infolge der Covid-19-Pandemie und der daraufhin eingeleiteten staatlichen Fördermaßnahmen kam es für EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen von Kunden. Allerdings wird nach Ausklingen der staatlichen Maßnahmen ein Anstieg der Insolvenzen in den Folgejahren erwartet und damit auch ein entsprechender Anstieg von Forderungsausfällen. Insofern hat die EVN Gruppe über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2020/21 eine um 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4,7 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.

Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:

Erwartete Kreditverluste Österreich

2020/21
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) | Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) | Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|-------------------------------|------------------------------------------|----------------------------------------------|------------|---------------|--------------------------|
| Nicht überfällig | 0,1–1,1 | 0,1 | 87,2 | 87,2 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–2,2 | 1,0 | 4,4 | 4,4 | – |
| Bis 179 Tage überfällig | 7,8 –54,5 | 12,8 | 1,2 | 1,0 | 0,2 |
| Bis 359 Tage überfällig | 6,6 – 54,0 | 18,6 | 1,5 | 1,2 | 0,3 |
| > 360 Tage überfällig | 14,4 –100,0 | 30,4 | 7,1 | 4,9 | 2,2 |
| Summe | | | 101,4 | 98,7 | 2,7 |

91
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Erwartete Kreditverluste Österreich

2019/20
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) | Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) | Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|-------------------------------|------------------------------------------|----------------------------------------------|------------|---------------|--------------------------|
| Nicht überfällig | 0,1–1,0 | 0,1 | 43,2 | 43,2 | – |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–1,8 | 0,3 | 3,7 | 3,7 | – |
| Bis 179 Tage überfällig | 4,5–50,4 | 14,2 | 0,8 | 0,7 | 0,1 |
| Bis 359 Tage überfällig | 7,0–52,0 | 25,5 | 1,2 | 0,9 | 0,3 |
| > 360 Tage überfällig | 14,5–100,0 | 42,8 | 4,7 | 2,7 | 2,0 |
| Summe | | | 53,6 | 51,2 | 2,5 |

Erwartete Kreditverluste Bulgarien

2020/21
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) | Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) | Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|-------------------------------|------------------------------------------|----------------------------------------------|------------|---------------|--------------------------|
| Nicht überfällig | 0,0 – 0,7 | 0,1 | 61,4 | 61,3 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 3,2 – 51,8 | 6,9 | 6,7 | 6,3 | 0,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 6,3 – 64,4 | 50,3 | 1,0 | 0,5 | 0,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 38,6 – 93,4 | 87,3 | 0,9 | 0,1 | 0,8 |
| > 360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 13,1 | – | 13,1 |
| Summe | | | 83,1 | 68,1 | 14,9 |

Erwartete Kreditverluste Bulgarien

2019/20
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) | Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) | Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|-------------------------------|------------------------------------------|----------------------------------------------|------------|---------------|--------------------------|
| Nicht überfällig | 0,0–1,1 | 0,2 | 44,7 | 44,6 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,1–84,2 | 8,3 | 4,5 | 4,1 | 0,4 |
| Bis 179 Tage überfällig | 3,4–55,6 | 47,3 | 1,0 | 0,5 | 0,5 |
| Bis 359 Tage überfällig | 39,8 –77,8 | 70,6 | 1,2 | 0,4 | 0,8 |
| > 360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 13,0 | – | 13,0 |
| Summe | | | 64,2 | 49,6 | 14,7 |

Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien

2020/21
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) | Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) | Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|-------------------------------|------------------------------------------|----------------------------------------------|------------|---------------|--------------------------|
| Nicht überfällig | 0,3 –17,5 | 38,0 | 109,7 | 68,1 | 41,7 |
| davon Ratenvereinbarungen | 15,1 –100,0 | 72,8 | 54,2 | 14,7 | 39,5 |
| davon ohne Ratenvereinbarungen| 0,3 –17,5 | 3,9 | 55,5 | 53,3 | 2,2 |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,3 –100,0 | 8,4 | 17,7 | 16,2 | 1,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 33,8 – 100,0 | 81,0 | 5,1 | 1,0 | 4,2 |
| Bis 359 Tage überfällig | 42,1 –100,0 | 96,5 | 9,0 | 0,3 | 8,7 |
| > 360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 168,1 | – | 168,1 |
| Summe | | | 309,6 | 85,5 | 224,1 |

92
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

Konzernanhang — Sonstige Angaben

Erwartete Kreditverluste Nordmazedonien

2019/20
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) | Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) | Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|-------------------------------|------------------------------------------|----------------------------------------------|------------|---------------|--------------------------|
| Nicht überfällig | 0,0–66,7 | 35,7 | 92,2 | 59,2 | 33,0 |
| davon Ratenvereinbarungen | 14,0–100,0 | 67,5 | 44,7 | 14,5 | 30,2 |
| davon ohne Ratenvereinbarungen| 0,0–66,7 | 5,8 | 47,5 | 44,7 | 2,8 |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,6–30,7 | 9,3 | 15,8 | 14,3 | 1,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 82,3–93,5 | 82,9 | 5,7 | 1,0 | 4,7 |
| Bis 359 Tage überfällig | 65,9–98,3 | 97,3 | 10,4 | 0,3 | 10,1 |
| > 360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 186,0 | – | 186,0 |
| Summe | | | 310,1 | 74,8 | 235,3 |

Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kunden in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse „Bis 89 Tage überfällig“.

Die verbleibenden Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 102,7 Mio. Euro (Vorjahr: 64,4 Mio. Euro) betreffen im Wesentlichen das internationale Projektgeschäft. Da es sich bei den Auftraggebern um staatsnahe Unternehmen handelt, wurde die Ausfallwahrscheinlichkeit anhand von externen Ratings beurteilt. Für zwei Forderungen mit einem Bruttobuchwert von 38,8 Mio. Euro, die in die Stufe 3 fallen, wurden Wertminderungen von insgesamt 13,3 Mio. Euro (Vorjahr: 12,1 Mio. Euro) erfasst.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro) erfasst. Die Wertminderung resultierte im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Darüber hinaus wurden Vertragsvermögenswerte in Höhe von 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 0,9 Mio. Euro) wertgemindert.

Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
| Mio. EUR | 2020/21 | 2019/20 |
|----------------|---------|---------|
| Stand 01.10.2020| 264,6 | 256,7 |
| Zuführung | 7,0 | 12,0 |
| Abgang | –16,6 | –4,1 |
| Stand 30.09.2021| 255,0 | 264,6 |

Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2021 und zum 30. September 2020 entspricht den in den Erläuterungen 38. Übrige langfristige Vermögenswerte, 40. Forderungen und übrige Vermögenswerte und 41. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien. Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten). Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.

93
EVN Jahresfinanzbericht 2020 /21

60. Kapitalmanagement

Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 30 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 58,7 % (Vorjahr: 54,3 %). Die Net Debt Coverage wird als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung gemessen und betrug zum Bilanzstichtag 92,9 % (Vorjahr: 47,7 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.

Kapitalmanagement
| Mio. EUR |EUR 30.09.2021 30.09.2020
Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten 773,9 1.118,1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1) 323,4 40,6
Fonds der liquiden Mittel –122,3 –140,0
Langfristige und kurzfristige Wertpapiere –473,5 –325,8
Langfristige und kurzfristige Ausleihungen –39,6 –36,8
Nettofinanzverschuldung 461,9 656,2
Langfristige Personalrückstellungen 2) 351,9 381,5
Nettoverschuldung 813,8 1.037,7
Funds from Operations 756,2 494,7
Eigenkapital 6.544,3 4.543,3
Gearing (%) 12,4 22,8
Net Debt Coverage (%) 92,9 47,7

1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
2) Exkl. Jubiläumsgeldrückstellung

Im EVN Konzern ist ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen eingerichtet. Zwischen der EVNAG und der jeweiligen teilnehmenden Konzerngesellschaft wurden dazu Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt werden.

61. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten

Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleiheverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.

In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 ersichtlich.

Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt.

Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner.

Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein Marktteilnehmer bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.

Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten

Mio. EUR | 30.09.2021 | 30.09.2020
---|---|---|
| | | Buchwert | Fair Value | Buchwert | Fair Value
Langfristige Vermögenswerte | | | | |
Sonstige Beteiligungen 1) | FVOCI | Stufe 3 | 177,0 | 177,0 | 115,9 | 115,9
Andere Beteiligungen | FVOCI | Stufe 1 | 3.848,4 | 3.848,4 | 2.048,4 | 2.048,4
Übrige langfristige Vermögenswerte | | | | |
Wertpapiere | FVTPL | Stufe 1 | 74,4 | 74,4 | 72,0 | 72,0
Ausleihungen | AC | Stufe 2 | 35,4 | 38,5 | 32,9 | 37,0
Forderungen aus Leasinggeschäften | AC | Stufe 2 | 14,0 | 15,2 | 15,4 | 15,7
Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 4,9 | 4,9 | 0,1 | 0,1
Forderungen aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | – | – | 1,0 | 1,0
Forderungen | AC | | 10,8 | 10,8 | 10,9 | 10,9
Kurzfristige Vermögenswerte | | | | |
Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte | | | | |
Forderungen | AC | | 453,6 | 453,6 | 281,4 | 281,4
Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 58,7 | 58,7 | 6,4 | 6,4
Wertpapiere | FVTPL | Stufe 1 | 399,1 | 399,1 | 253,8 | 253,8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | | | | |
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten | AC | | 122,5 | 122,5 | 214,6 | 214,6
Langfristige Schulden | | | | |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten | | | | |
Anleihen | AC | Stufe 2 | 319,6 | 367,1 | 514,5 | 592,3
Bankdarlehen | AC | Stufe 2 | 399,3 | 467,3 | 530,8 | 613,3
Übrige langfristige Schulden | | | | |
Abgrenzungen aus Finanztransaktionen | AC | | – | – | 0,1 | 0,1
Sonstige übrige Schulden | AC | | 33,3 | 33,3 | 47,7 | 47,7
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 11,6 | 11,6 | 0,7 | 0,7
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | 16,0 | 16,0 | 16,2 | 16,2
Kurzfristige Schulden | | | | |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | AC | | 318,0 | 318,0 | 110,0 | 110,0
Lieferantenverbindlichkeiten | AC | | 331,7 | 331,7 | 298,4 | 298,4
Übrige kurzfristige Schulden | | | | |
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | AC | | 417,2 | 417,2 | 208,3 | 208,3
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 141,9 | 141,9 | 4,3 | 4,3
Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | Hedging | Stufe 2 | 9,8 | 9,8 | 4,6 | 4,6

davon aggregiert nach Bewertungskategorie

  • Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI): 4.025,5 (–) / 2.164,3 (–)
  • Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden (FVTPL): 537,1 (–) / 332,2 (–)
  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Schulden (AC): 2.455,4 (–) / 2.265,0 (–)
  • Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet eingestuft wurden (FVTPL): 153,5 (–) / 5,0 (–)

1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen

Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien

Mio. EUR | 2020/21 | 2019/20
---|---|---|
| Klassen | Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen | Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen
Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI) | – | – | – | –
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) | –15,6 | –7,0 | –13,5 | –12,0
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) | –92,2 | – | –20,8 | –
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) | 5,1 | – | –5,8 | –
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden (AC) | 5,5 | – | 6,5 | –
Summe | –97,2 | –7,0 | –33,6 | –12,0

1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Zinsaufwände/Zinserträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.

Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt. Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:

Derivative Finanzinstrumente

30.09.2021 30.09.2020
Nominalwert 1) Marktwerte 2)
Käufe Verkäufe
Devisentermingeschäfte
KWD 3) 89,5
USD 3) 174,7
Währungsswaps
Mio. JPY (> 5 Jahre) 3) 10.000,0
Zinsswaps
Mio. EUR (< 5 Jahre) 3) 10,6
Mio. EUR (> 5 Jahre) 3)
Derivate Energiebereich
Swaps 24,5 47,9
Futures
Forwards 152,4 126,0
Forwards 3) 3,5 31,9

1) In Mio. in Nominalwährung
2) In Mio. Euro
3) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet

Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten).

Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 59. Risikomanagement).

Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.

Der EVN Konzern wendet zum Bilanzstichtag die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung einer in JPY begebenen Anleihe (siehe Erläuterung 48.# Langfristige Finanzverbindlichkeiten), die Absicherung eines Kredits der evn naturkraft sowie die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman an. Darüber hinaus wurden im Ge- schäftsjahr 2020/21 im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings erstmals derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt.

JPY-Anleihe

Für die Absicherung der JPY-Anleihe werden im Wesentlichen EUR/JPY Cross-Currency Swaps eingesetzt. Die Cross-Currency Swaps (fürNominale 12 Mrd. JPY bis 15. Jänner 2019 und für Nominale 10 Mrd. JPY seither) stellen eine Absicherung des beizulegenden Zeit- werts dar und werden im Treasury-Management-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Der entsprechenden Veränderung der Anleiheverbindlichkeit aus dieser Absicherung steht eine gegenläufige Bewegung der Marktwerte der Swaps gegenüber. Das Ergebnis aus dem Absicherungsgeschäft der JPY-Anleihe mittels Cross-Currency Swaps belief sich im Geschäfts- jahr2020/21 auf 0,5 Mio.Euro (davon Bewertung der Anleihe 5,6 Mio.Euro und Bewertung der Swaps –5,1Mio.Euro; Vorjahr: –0,4Mio.Euro Ergebniseffekt, davon Bewertung der Anleihe 5,4 Mio.Euro und Bewertung der Swaps –5,8Mio.Euro) und wurde im sonstigen Finanz ergebnis erfasst. Der Marktwert wurde auf Basis der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktinformationen aus dem jewei- ligen Anleihekurs und dem Devisenkurs ermittelt.

Da ein Cross-Currency Swap über Nominale 2 Mrd. JPY zur Absicherung der JPY-Anleihe mit einer Bank mit Abwicklungsauftrag abgeschlossen wurde und gemäß der Cross-Currency-Swap-Vereinbarung ein beidseitiges vorzeiti- ges Kündigungsrecht für Jänner 2019 bestand, wurde der gegenständliche Cross-Currency Swap per 15. Jänner 2019 von der Bank auf- gelöst. Im Zuge der Aufl ösung hat die EVN die entsprechende Fair-Value-Hedge-Beziehung aufgelöst sowie eine Ausgleichszahlung von 0,6Mio.Euro vereinnahmt. Das zins risikobezogene Fair Value Adjustment der JPY-Anleihe in Bezug auf den aufgelösten Swap von –1,2Mio.Euro wird bis zur Endfälligkeit der Anleihe am 9. Jänner 2024 ergebniswirksam verteilt (Stand 30. September 2021: –0,5Mio.Euro; Stand 30. September 2020 –0,8 Mio. Euro).

Walsum 10 und evn naturkraft

Der EVN Konzern strebt einen ausgewogenen Mix aus fix und variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten an, der sich an den operativen Gegebenheiten orientiert. Aufgrund der unterschiedlichen Auszahlungscharakteristiken von Investitionen finden sowohl variabel als auch f ix verzinste Finanzierungen Anwendung. Zur Absicherung der oben beschriebenen Risiken (Kredite Walsum 10 und evn naturkraft) werden Zins swaps eingesetzt und variable Zinsen gegen fixe Zinsen getauscht. Mit der Veräußerung der Beteiligung an der STEAG-EVN Walsum10 Kraftwerksgesellschaft mbH erfolgte eine Entkonsoliderung der Gesellschaft und damit eine Ausbuchung der Zinsswaps im Konzern- abschluss der EVN (siehe Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis und 31. Finanzergebnis). Alle Geschäfte werden im Treasury-Ma- nagement-System abgebildet und bewertet, als Sicherungsgeschäfte designiert und dokumentiert. Sämtliche Sicherungs beziehungen in Verbindung mit Finanzverbindlichkeiten konnten per 30. September 2021 als effektiv klassifiziert werden.

Umm Al Hayman

Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeld- strömen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman, wobei die erwarteten Zahlungen zu 100 % abgesichert wurden. Es ist Richt- linie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft ent- entsprechen. Aus der Absicherung ergeben sich daher bei unveränderter Erwartung an Zeitpunkt und Höhe keine Ineffektivitäten.

Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundge- schäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungs- ströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.

Portfolio Hedge

Erstmals hat die EVN im Geschäftsjahr 2020/21 ein Portfolio Hedge eingeführt, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern. Im Rahmen des Cash-Flow-Hedge-Accountings gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente zur Absiche- rung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus Stromverkäufen zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hoch wahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich. Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, und andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimie- rung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen abge- schlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt sind, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und Sicherungsinstrument.

Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2021

Bilanzposten Nominalbetrag Änderung beizulegender Zeitwert Buchwert
Cross-Currency Swaps 10,0 Mrd. JPY ¹) 5,1 –4,4

Absicherung beizulegender Zeitwert – Sicherungsinstrumente 30.09.2020

Bilanzposten Nominalbetrag Änderung beizulegender Zeitwert Buchwert
Cross-Currency Swaps 10,0 Mrd. JPY ¹) –5,8 0,7

Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2021

Bilanzposten Nominalbetrag Fair Value Adjustment Änderung beizulegender Zeitwert Buchwert
JPY-Anleihe 10,0 Mrd. JPY ¹) –5,6 –3,0 –79,0

Absicherung beizulegender Zeitwert – Grundgeschäft 30.09.2020

Bilanzposten Nominalbetrag Fair Value Adjustment Änderung beizulegender Zeitwert Buchwert
JPY-Anleihe 10,0 Mrd. JPY ¹) 5,4 –4,0 –84,1

Konzernanhang — Sonstige Angaben

Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2021

Bilanzposten Nominalbetrag Änderung beizulegender Zeitwert Buchwert
Zinsswaps ENK (French Lease) 13,2 0,5 –0,1
FX-Forwards (KWD/EUR) 89,5 ¹) –9,1 –11,2
FX-Forwards (USD/EUR) 174,7 ²⁾ –2,9 –4,8
Bankbestand/Vertragsvermögenswerte (KWD) 102,4 1,5 35,8
Bankbestand (USD) –43,0 –1,0 –49,8
Kauf Stromforwards 3,5 0,7 0,7
Verkauf Stromforwards 31,9 –10,3 –10,3

¹⁾ Nominalbetrag in Mio. KWD
²⁾ Nominalbetrag in Mio. USD

Absicherung Cash Flows – Sicherungsinstrumente 30.09.2020

Bilanzposten Nominalbetrag Änderung beizulegender Zeitwert Buchwert
Zinsswaps STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft 121,6 ¹⁾ 3,7 –15,8
Zinsswaps ENK (French Lease) 13,2 0,6 –0,6
FX-Forwards (KWD/EUR) 87,8 ²⁾ –2,2 –2,2
FX-Forwards (USD/EUR) 174,7 ³⁾ –1,9 –1,9

¹⁾ Die Differenz zur Veränderung im Buchwert der Zinsswaps ist auf die Berücksichtigung abgegrenzter Zinsen im Buchwert zurückzuführen.
²⁾ Nominalbetrag in Mio. KWD
³⁾ Nominalbetrag in Mio. USD

Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2021

Änderung beizulegender Zeitwert Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges
ENK (French Lease) 0,5 0,1
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 9,1 10,0
Einzahlungen aus Beschaffungen (Planung und firm commitment) –1,5 –3,4
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 2,9 4,3
Auszahlungen für Beschaffungen (Planung und Firm Commitment) 1,0 1,8
Kauf Stromforwards 0,7 0,7
Verkauf Stromforwards –10,3 –10,3

Absicherung Cash Flows – Grundgeschäfte 30.09.2020

Änderung beizulegender Zeitwert Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges
Fremdkapitalfinanzierung STEAG-EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft –3,7 13,9
ENK (French Lease) –0,6 0,6
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 2,2 1,9
Einzahlungen aus Umsatzerlösen (Firm Commitment) 1,9 1,7

Auswirkungen auf die Gesamtergebnis rechnung, Bilanz und GuV 30.09.2021 Mio.# EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

Konzernanhang — Sonstige Angaben

62. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2020/21 atEquity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.

Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Die folgende Übersicht zeigt die atEquity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:

Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2021 einbezogen wurden

Gesellschaft
Bioenergie Steyr GmbH
Biowärme Amstetten-West GmbH
Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s.
EnergieAllianz EVNKG
EVN-WE Wind KG
Fernwärme St. Pölten GmbH
Fernwärme Steyr GmbH
RAG Ashta sludge2energy GmbH
Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC
ZOV

Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 atEquity in den Konzernabschluss zum 30.09.2021 einbezogen wurden

Gesellschaft
Energie Burgenland
Verbund Innkraftwerke
ZOV
UIP

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):

Finanzinformationen für sich genommen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen

Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Gemeinschaftsunternehmen EVNKG RAG
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 39,4 600,4
Kurzfristige Vermögenswerte 766,3 63,1
Langfristige Schulden 0,3 324,0
Kurzfristige Schulden 365,2 88,8
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen
Nettovermögen 440,2 250,7
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 100,0 100,00
Anteil der EVN am Nettovermögen 440,2 250,7
+ /– Umwertungen 139,1
Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen 440,2 389,8
2020/21 2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 432,4 339,5
Planmäßige Abschreibungen –0,5 –40,5
Zinserträge 2,2
Zinsaufwendungen –1,6
Ertragsteuern –14,9
Ergebnis nach Ertragsteuern 117,2 47,7
Sonstiges Ergebnis 289,2 1,1
Gesamtergebnis 406,4 48,8
An die EVN ausgezahlte Dividende 56,4 45,0
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Finanzinformationen für sich genommen unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil)
Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag 103,5 85,9
Ergebnis nach Ertragsteuern 3,9 2,3
Sonstiges Ergebnis 9,4 –0,3
Gesamtergebnis 13,3 2,0

Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:

Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmen

Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Assoziiertes Unternehmen Verbund IKW
Bilanz
Langfristige Vermögenswerte 1.190,2 0,3
Kurzfristige Vermögenswerte 3,8 8,2
Langfristige Schulden 63,5
Kurzfristige Schulden 25,9 5,2
Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen
Nettovermögen 1.104,7 3,3
Anteil der EVN am Nettovermögen (%) 13,00 31,00
Anteil der EVN am Nettovermögen 143,6 1,0
+ /– Umwertungen 26,2
Buchwert des Anteils der EVN am assoziierten Unternehmen 169,8 1,0
2020/21 2019/20
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Umsatzerlöse 96,2 14,9
Ergebnis nach Ertragsteuern 27,3 4,2
Sonstiges Ergebnis
Gesamtergebnis 27,3 4,2
An die EVN ausgezahlte Dividende 1,3 1,3

In den Konzernabschluss einbezogene, für sich genommen unwesentliche assoziierte Unternehmen bestehen nicht.

63. Sonstige Verpflichtungen und Risiken

Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige Verpflichtungen und Risiken

Mio. EUR 30.09.2021 30.09.2020
Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften 95,2 72,0
Garantien für Projekte im Umweltbereich 579,0 553,5
Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von Energienetzen 3,7 2,8
Kraftwerken 98,4 119,7
Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 191,0 131,2
Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen 0,1 0,1
Summe 967,4 879,4
davon im Zusammenhang mit atEquity einbezogenen Unternehmen 89,9 85,2

Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 10,7 Mio. Euro (Vorjahr: 8,3 Mio. Euro) gegenüber.

Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken erhöhten sich gegenüber dem 30. September 2020 um 88,0 Mio. Euro auf 967,4 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Erhöhung der planmäßigen Bestellungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen, aus der Erhöhung von Garantien für Projekte im Umweltbereich sowie aus der Erhöhung von Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften. Dem gegenüber stand eine Verringerung der Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Kraftwerken.

Die Eventualverbindlichkeiten betreffend die Garantien für Tochtergesellschaften im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die von der EAA abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt. Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern.

Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2021 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 26,2 Mio. Euro. Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 282,0 Mio. Euro. Zum 31. Oktober 2021 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 20,6 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 282 Mio. Euro.

Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder können in der Zukunft gegen EVN potenziell geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen, im Einzelnen und insgesamt, keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.

Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.

64.# Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.

Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 108 unter Beteiligungen der EVN enthalten.

Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäfts vorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen. An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt.

104EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 Konzernanhang — Sonstige Angaben

Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH 51.000.000 Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % der zweitgrößte Aktionär der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht, in Anspruch genommen.

Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen

Hauptgesellschafter

Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligtem Gesellschafter und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligtem Gesellschafter (Vorjahr: Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als Gruppenträger). Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN AG weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2021 eine kurzfristige Verbindlichkeit gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 32,6 Mio. Euro (Vorjahr: 66,0 Mio. Euro). Alle sonstigen Geschäftsbeziehungen mit dem Hauptgesellschafter bzw. den dem Hauptgesellschafter zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.

Wiener Stadtwerke GmbH

Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehalteten Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 37. Sonstige Beteiligungen). Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN AG gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 8,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro).

Die EVN hielt auf Basis eines Vertrags aus dem Jahr 2007 für die Wien Energie GmbH, eine 100 %-Tochtergesellschaft der Wiener Stadtwerke GmbH, einen Strombezugsvertrag gegenüber der STEAG- EVN Walsum 10 Kraftwerksgesellschaft und verrechnete die für die Stromlieferungen zu entrichtenden Entgelte. Insgesamt betrug das Transaktionsvolumen aus dem Strombezugsrecht mit der Wien Energie GmbH im Geschäftsjahr 2020/21 9,0 Mio. Euro. Im Dezember 2020 haben die EVN und die Wien Energie GmbH den bestehenden Strombezugsrechtsvertrag aus dem Kraftwerk Walsum 10 einvernehmlich aufgelöst. Im Zuge dessen hat die EVN ein zusätzliches Strombezugsrecht aus diesem Kraftwerk im Ausmaß von 150 MW übernommen.

Die ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Energie Burgenland AG, EVN AG und Wien Energie GmbH, einem 100 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN AG hält 45,0 % der Anteile an der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH. Die Energie Allianz Austria ist für den Handel und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskunden verantwortlich.

Die EVN AG und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften, die evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. und die Wien Energie GmbH, zu je 50,0 % als Kommanditisten die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks. Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.

At Equity einbezogene Unternehmen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EAA wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen.

105EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:

Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Umsätze 252,4 190,5
Aufwendungen für bezogene Leistungen –28,4 –47,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 55,2 22,9
Sonstige Forderungen – 1,6
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18,7 14,6
Sonstige Verbindlichkeiten – 4,5
Ausleihungen 20,0 16,0
Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling 323,1 88,4
Zinserträge aus Ausleihungen 0,5 0,6
Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen
Mio. EUR 2020/21 2019/20
Umsätze
Aufwendungen für bezogene Leistungen –10,2 –9,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,7 1,0

Transaktionen mit nahestehenden Personen

Vorstand und Aufsichtsrat

Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.

Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 insgesamt 1.225,4 Tsd. Euro (inklusive Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.245,4 Tsd. Euro).

Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder
Tsd. EUR 2020/21 2019/20
Fixe Bezüge Variable Bezüge 1)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA 434,8 129,3
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer 405,8 111,7

1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2020/21 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von den Zielerreichungen, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2020/21 für Mag. Stefan Szyszkowitz Pensionskassenbeiträge in Höhe von 65,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 64,7 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 60,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 59,7 Tsd. Euro) geleistet.

Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2020/21 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 49,3 Tsd. Euro (davon 64,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –245,6 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung –272,9 Tsd. Euro (davon 47,2 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –569,9 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer ergab sich eine Dotierung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 164,9 Tsd. Euro (davon 80,5 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –193,1 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Veränderung –116,9 Tsd. Euro (davon 57,3 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –466,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Ge winne/Verluste).

106EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 Konzernanhang — Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden für Mag. Stefan Szyszkowitz Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 8,7 Tsd. Euro ( Vorjahr: 8,9 Tsd. Euro) und für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer in Höhe von 8,1 Tsd. Euro (Vorjahr: 8,2 Tsd. Euro) geleistet.

Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung. Weiters besteht jeweils Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.# Konzernanhang — Sonstige Angaben

Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene betrugen 1.159,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.461,1 Tsd. Euro). Für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe ein Aufwand in Höhe von 445,5 Tsd. Euro (davon 28,7 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon 65,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr ein Aufwand in Höhe von 144,8 Tsd. Euro (davon 22,8 Tsd. Euro Zinsaufwand, davon –216,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 154,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 156,5 Tsd. Euro). An die Mitglieder des Nachhaltigkeits- beirats wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 104,9 Tsd. Euro (Vorjahr: 93,4 Tsd. Euro) ausbezahlt. Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.

Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen

Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzern- abschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht atEquity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt. Nahestehende Personen können unmittelbar Kunden eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2020/21 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2021 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

65. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2021 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 24. November 2021 traten keine wesentlichen Ereignisse auf.

66. Angaben über Organe und Arbeitnehmer

Die Organe der EVNAG sind:

Vorstand
* Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstands
* Dipl.-Ing. Franz Mittermayer – Mitglied des Vorstands

Aufsichtsrat
* Präsidentin Mag. Bettina Glatz-Kremsner
* Vizepräsidenten Dr. Norbert Griesmayr, Mag. Willi Stiowicek
* Mitglieder: Mag. Georg Bartmann (ab 21.01.2021), Mag. Susanne Scharnhorst (bis 21.01.2021), Dr. Gustav Dressler (ab 21.01.2021), Dipl.-Ing. Angela Stransky, Mag. Philipp Gruber, Dipl.-Ing. Peter Weinelt (ab 21.01.2021), Kommerzialrat Dieter Lutz (bis 21.01.2021), Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka, Dr. Reinhard Meißl (bis 21.01.2021), Dr. Johannes Zügel (bis 21.01.2021), Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA (ab 21.01.2021)
* Arbeitnehmervertreter: Friedrich Bußlehner, Uwe Mitter, Mag. Dr. Monika Fraißl, Dipl.-Ing. Irene Pugl, Ing. Paul Hofer

107EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

67. Freigabe des Konzernabschlusses 2020/21 zur Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVNAG werden am 15. Dezember 2021 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.

68. Honorare des Wirtschaftsprüfers

Die Prüfung des Jahresabschlusses der EVN und des Konzernabschlusses erfolgte für das Geschäftsjahr 2020/21 durch die BDO AustriaGmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Kosten für die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbe- ratungsgesellschaft, Wien, betrugen in Summe 0,3 Mio. Euro. Davon entfielen 76,6 % auf Prüfungs honorare, 6,8 % auf prüfungsnahe Honorare und 16,7 % auf sonstige Beratungsleistungen. Die Kosten für die BDO betrugen konzernweit in Summe 0,5 Mio. Euro. Davon entfielen 86,2 % auf Prüfungshonorar, 4,0 % auf prüfungsnahe Honorare und 9,8 % auf sonstige Beratungsleistungen. Berücksichtigt sind alle Gesellschaften, die im Konsolidierungskreis enthalten sind. Die Jahresabschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung der EVN wurde im Geschäftsjahr 2019/20 durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt.

Maria Enzersdorf, am 24. November 2021

EVNAG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Sprecher des Vorstands

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mitglied des Vorstands

108EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzern- abschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfüg baren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVNAG.

Beteiligungen der EVN gemäß § 245a Abs. 1 i. V. m. § 265 Abs. 2 UGB

Konsolidierungsart
V: Vollkonsolidiertes Tochterunternehmen
NV: Nicht konsolidiertes Tochterunternehmen
JO: Als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
NJO: Nicht als Joint Operation einbezogenes Unternehmen
E: AtEquity einbezogenes Unternehmen
NE: Nicht atEquity einbezogenes Unternehmen

1. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Energie ≥ 20,0 % per 30. September 2021

1.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseigner Beteiligung % Jahresabschluss zum 2020/21 Konsolidierungsart
Ashta BeteiligungsverwaltungGmbH („Ashta“), Wien EVN Naturkraft 49,99 31.12.2020 E
Bioenergie SteyrGmbH, Behamberg EVN Wärme 51,00 30.09.2021 E
Biowärme Amstetten-WestGmbH, Amstetten EVN Wärme 49,00 31.12.2020 E
Elektrorazpredelenie Yug EAD („EP Yug“), Plovdiv, Bulgarien BG SN Holding 100,00 31.12.2020 V
ENERGIEALLIANZ AustriaGmbH („EnergieAllianz“), Wien EVN 45,00 30.09.2021 E
EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD („EVNBulgariaEC“), Plovdiv, Bulgarien BG SV Holding 100,00 31.12.2020 V
EVN Bulgaria EAD („EVN Bulgaria“), Sofia, Bulgarien EVN 100,00 31.12.2020 V
EVN Bulgaria Fernwärme HoldingGmbH („BG FW Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria RES HoldingGmbH („EVN Bulgaria RES“), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Stromerzeugung HoldingGmbH („BG SE Holding“), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Stromnetz HoldingGmbH („BG SN Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Stromvertrieb HoldingGmbH („BG SV Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD („TEZ Plovdiv“), Plovdiv, Bulgarien BG FW Holding 100,00 31.12.2020 V
EVN Croatia Plin d.o.o, Zagreb, Kroatien Kroatien Holding 100,00 31.12.2020 V
ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2020 V
EVN EnergievertriebGmbH & Co KG („EVNEV“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 E
EVN GeoinfoGmbH („EVN Geoinfo“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2021 V
EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia/ EVN Supply 100,00 31.12.2020 V
EVN Kavarna EOOD („EVN Kavarna“), Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria RES 100,00 31.12.2020 V
EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH („EVN Kraftwerk“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Kroatien HoldingGmbH („Kroatien Holding“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Macedonia AD („EVN Macedonia“), Skopje, Nordmazedonien EVN Mazedonien 90,00 31.12.2020 V
EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2020 V
EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL („EVN Supply“), Skopje, Nordmazedonien EVN Macedonia 100,00 31.12.2020 V
EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN 100,00 31.12.2020 V
EVN MazedonienGmbH („EVN Mazedonien“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. („EVN Naturkraft“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2020 V
EVN Trading DOOEL, Skopje, Nordmazedonien EVN Trading SEE 100,00 31.12.2020 V
EVN Trading South East Europe EAD („EVN Trading SEE“), Sofia, Bulgarien EVN Bulgaria 100,00 31.12.2020 V
EVN WärmeGmbH („EVN Wärme“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN WärmekraftwerkeGmbH („EVN Wärmekraftwerke“), Maria Enzersdorf EVN / EVN Bet. 52 100,00 30.09.2021 V

Konzernanhang — Sonstige Angaben, Beteiligungen der EVN 109EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

1.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseigner Beteiligung % Eigenkapital in Tsd. EUR Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR Jahresabschluss zum 2020/21 Konsoli- dierungsart
Bioenergie Wiener NeustadtGmbH, Wiener Neustadt EVN Wärme 90,00 765 (672) 93 (195) 31.12.2020 (31.12.2019) NV
Energie Zukunft Niederösterreich GmbH, Heiligenkreuz EVN 50,00 – (–) – (–) – (–) NE
EVN-Ökowind Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 50,00 389 (–) 46 (–) 30.09.2021 (–) NE
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und BetriebsGmbH („EVN-WE WindGmbH“), Wien EVN Naturkraft 50,00 36 (46) 1 (1) 30.09.2020 (30.09.2019) NE
Fernwärme MariazellerlandGmbH, Mariazell EVN Wärme 48,86 134 (25) 109 (110) 31.12.2020 (31.12.2019) NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und BetriebsGmbH, Wien EVN Naturkraft 33,33 47 (44) 3 (3) 31.12.2020 (31.12.2019) NE
Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und BetriebsGmbH & Co KG, Wien EVN Naturkraft 33,33 8.837 (8.486) 351 (549) 31.12.2020 (31.12.2019) NE
Netz Niederösterreich Beteiligung 31GmbH („Netz Bet. 31“), Maria Enzersdorf Netz NÖ 100,00 5.082 (5.058) –3 (–1) 30.09.2021 (30.09.2020) NV
Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, Maria Enzersdorf Betz Bet 31 100,00 15.344 (5.088) 418 (37) 30.09.2021 (30.09.2020) NV
EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und BetriebsGmbH & Co KG („EVN-WE Wind KG“), Wien EVN Naturkraft 50,00 30.09.2021 E
Fernwärme St. PöltenGmbH, St. Pölten EVN 49,00 31.12.2020 E
Fernwärme SteyrGmbH, Steyr EVN Wärme 49,00 30.09.2021 E
Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien BG SE Holding 76,00 31.12.2020 V
kabelplusGmbH („kabelplus“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2021 V
Netz NiederösterreichGmbH („Netz NÖ“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
Verbund InnkraftwerkeGmbH („Verbund Innkraftwerke“), Töging, Deutschland 1) EVN Naturkraft 13,00 31.12.2020 E
Wasserkraftwerke Trieb und KrieglachGmbH („WTK“), Maria Enzersdorf EVN Naturkraft 70,00 30.09.2021 V

1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft atEquity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe ≤ 20,0 % angeführt.

110EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

2. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Umwelt ≥ 20,0 % per 30. September 2021

2.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseigner Beteiligung % Jahresabschluss zum Konsolidierungs- art 2020/21
Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien WTE Betrieb 100,00 30.09.2021 V
Degremont WTE Wassertechnik 35,00 31.12.2020 E
EVN Beteiligung 52GmbH („EVN Bet. 52“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 1 mbH („EVN MVA1“), Essen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V
EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH („EVN MVA3“), Maria Enzersdorf EVN Umwelt / Utilitas 100,00 30.09.2021 V
EVN Umwelt Beteiligungs und ServiceGmbH („EVN UBS“), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 30.09.2021 V
EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH („EVN Umwelt“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V
EVN Wasser GmbH („EVN Wasser“), Maria Enzersdorf EVN/Utilitas 100,00 30.09.2021 V
OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2020 V
OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland EVN UBS 100,00 31.12.2020 V
sludge2energyGmbH, Berching, Deutschland WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2020 E
Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V
Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait WTE Wassertechnik 50,00 31.12.2020 E
WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland International 100,00 30.09.2021 V
WTE Betriebsgesellschaft mbH („WTE Betrieb“), Hecklingen, Deutschland 1) WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V
WTE InternationalGmbH („International“), Essen, Deutschland WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V
WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait International 100,00 30.09.2021 V
WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro WTE Wassertechnik 100,00 31.12.2020 V
WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V
WTE WassertechnikGmbH („WTE Wassertechnik“), Essen, Deutschland EVN Bet. 52 100,00 30.09.2021 V
WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen WTE Wassertechnik 100,00 30.09.2021 V
Zagrebačke otpadne vode d.o.o. („ZOV“), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 48,50 31.12.2020 E
Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. („ZOV UIP“), Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 29,00 31.12.2020 E

1) Es werden die Erleichterungsmöglichkeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.

Beteiligungen der EVN 111EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

2.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseigner Beteiligung % Eigenkapital in Tsd. EUR Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR Jahresabschluss zum Konsoli- dierungsart 2020 / 21
Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen EVN Umwelt 26,00 234 (70) 164 (33) 31.12.2020 (31.12.2019) NE
EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH („EVN UFS“), Maria Enzersdorf EVN Umwelt 100,00 40 (42) –2 (–1) 30.09.2021 (30.09.2020) NV
JV WTE Tecton Azmeel W.L.L, Al Seef (Manama), Bahrain WTE Wassertechnik 50,00 87 (20) 41 (0) 30.09.2021 (30.09.2020) NE
SHW/RWE Umwelt Aqua Vodogradnja d.o.o., Zagreb, Kroatien WTE Wassertechnik 50,00 505 (507) –16 (–29) 31.12.2020 (31.12.2019) NE
Wasserver- und Abwasserentsorgungsgesellschaft Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland WTE Wassertechnik 49,00 560 (556) 3 (3) 31.12.2020 (31.12.2019) NE
Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach EVN Wasser 50,00 866 (866) 0 (0) 31.12.2020 (31.12.2019) NE
WTE Abwicklungsgesellschaft Russland mbH, Essen, Deutschland International 100,00 25 (25) 0 (0) 30.09.2021 (30.09.2020) NV
WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen WTE Wassertechnik 100,00 203 (187) 16 (34) 30.09.2021 (30.09.2020) NV
WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Budva, Montenegro WTE Betrieb 100,00 –646 (–632) –13 (–16) 31.12.2020 (31.12.2019) NV
WTE Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen, Deutschland EVN UFS /WTE Wassertechnik 100,00 25 (25) 0 (0) 30.09.2021 (30.09.2020) NV

112EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

3. Beteiligungen der EVN im Geschäftsbereich Sonstige Geschäftsaktivitäten ≥ 20,0 % per 30. September 2021

3.1. In den Konzernabschluss der EVN einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseigner Beteiligung % Jahresabschluss zum Konsolidierungsart 2020/21
Burgenland Holding Aktiengesellschaft („Burgenland Holding“ bzw. „BUHO“), Eisenstadt EVN 73,63 30.09.2021 V
Energie BurgenlandAG, Eisenstadt BUHO 49,00 30.09.2021 E
EVN Business ServiceGmbH („EVN Business“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 30.09.2021 V
R138-Fonds, Wien EVN/Netz NÖ/ EVN Wasser 100,00 30.09.2021 V
RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft („RBG“), Maria Enzersdorf EVN 50,03 31.03.2021 V
RAG AustriaAG („RAG“), Wien RBG 100,00 31.12.2020 E
UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H („Utilitas“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 30.09.2021 V

3.2. In den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Unwesentlichkeit nicht einbezogen

Gesellschaft, Sitz Anteilseigner Beteiligung % Eigenkapital in Tsd. EUR Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR Jahresabschluss zum Konsoli- dierungsart 2020/21
EVN Beteiligung 60GmbH („EVN Bet. 60“), Maria Enzersdorf Utilitas 100,00 2.295 (1.831) 464 (–2) 30.09.2021 (30.09.2020) NV
EVN Grundstücksverwaltung BergernGmbH, Maria Enzersdorf EVN Bet. 60 100,00 2.257 (1.790) 468 (2) 30.09.2021 (30.09.2020) NV
EVN WEEV BeteiligungsGmbH in Liqu. („EVN WEEV“), Maria Enzersdorf EVN 100,00 36 (38) –3 (–1) 31.08.2021 (31.08.2020) NV
e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H., Wien EVN 50,00 298 (284) 68 (43) 30.09.2021 (30.09.2020) NE

Beteiligungen der EVN 113EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der EVN AG, Maria Enzersdorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2021, der Konzern-Gewinn- und Ver- lustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2021 sowie der Ertragslage des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschluss- prüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unab- hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

SONSTIGER SACHVERHALT

Der Konzernabschluss zum 30. September 2020 wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft und am 17. November 2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

  • BilanzierungdesGroßprojektesUmmAlHayman
  • WerthaltigkeitderimmateriellenVermögenswerte,SachanlagenundAtEquityeinbezogenenUnternehmen

Bilanzierung des Großprojektes Umm Al Hayman

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen

Mit einem auf den Konzern entfallenden Auftragswert von mehr als 1,2 Mrd. EUR ist das Großprojekt Umm Al Hayman das aktuell größte Errichtungsprojekt im Internationalen Projektgeschäft der EVN.# Auftragsgegenstand und Bilanzierung

Auftragsgegenstand ist die Planung und der Bau einer Kläranlage bzw. der Bau eines Kanalnetzes mit Pumpstationen in Kuwait. Die diesbezüglichen Vereinbarungen wurden im vorangegangenen Geschäftsjahr unterfertigt. Die für die Anbahnung der Verträge angefallenen Kosten wurden aktiviert und werden planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf der Projektdurchführung abgeschrieben.

Bestätigungsvermerk 114EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

Die Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen über die Laufzeit der erbrachten Leistung, wobei der Leistungsfortschritt auf Basis der angefallenen Kosten im Verhältnis zu den erwarteten Gesamtkosten gemessen wird. Da die Zahlungsströme u. a. im kuwaitischen Dinar bzw. im US-Dollar erfolgen, wurden entsprechende Kursabsicherungen getätigt, um Wechselkursrisiken zum Euro abzufedern.

Dabei werden die Regelungen des IFRS 9 zum Hedge-Accounting angewendet, so dass Wertveränderungen der Fremdwährungsderivate zunächst erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis erfasst werden. In Folge der COVID-19-Pandemie ist es zu zeitlichen Verschiebungen gekommen, deren Auswirkungen ebenfalls im Rahmen der Bilanzierung abzuschätzen und zu berücksichtigen sind.

Insgesamt ist das Großprojekt als wertmäßig bedeutend für den Konzernabschluss sowie in der bilanziellen Abbildung als komplex einzustufen. Das Risiko für den Konzernabschluss besteht darin, dass die Bilanzierung dieses Großprojektes und der damit verbundenen Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erforderlichen Annahmen und Schätzungen unsicher ist und diese falsch dargestellt werden.

Prüferisches Vorgehen

Im Zuge unserer Prüfung haben wir ein Verständnis der für die Bilanzierung des Projektes relevanten Prozesse erlangt und die Wirksamkeit ausgewählter interner Kontrollen überprüft. Darüber hinaus haben wir uns auch mit den vom Konzern dazu erstellten Bilanzierungsunterlagen und Buchungsanweisungen (Buchungsschablonen) auseinandergesetzt und diese auf Basis der vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den anzuwendenden Bilanzierungsstandards (vor allem IFRS 15 – Erlöse aus Kundenverträgen bzw. IFRS 9 – Finanzinstrumente hinsichtlich des Hedge-Accountings) gewürdigt.

Die auf dem Projekt erfassten Kosten (Fremd- wie Eigenleistungen) haben wir kritisch durchgesehen und stichprobenartig überprüft. Wir haben die Kosten- und Projektberichte eingesehen und die kaufmännisch und technischen Projektverantwortlichen zum aktuellen Baufortschritt befragt. Darüber hinaus wurde eine Besichtigung der Baustelle vorgenommen. Schließlich haben wir auch die Kostenartenberichte mit der Buchhaltung abgestimmt und die Verbuchung in Einklang mit den Buchungsschablonen überprüft.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Grundsätze der Ertragsrealisierung für Errichtungsprojekte sind im Konzernanhang in Abschnitt 19 (Ertragsrealisierung) bei den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt. Weitere Ausführungen zu diesem Großprojekt finden sich insbesondere in Abschnitt 22 bei den Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen, in Abschnitt 38 bei den Erläuterungen zur Bilanz in Bezug auf die aktivierten Kosten für die Anbahnung der Verträge sowie bei den sonstigen Angaben im Abschnitt 59 (Risikomanagement) hinsichtlich der Absicherung der Währungsrisiken.

Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At-Equity einbezogenen Unternehmen

Sachverhalt und Verweis auf weitergehende Informationen

Siehe Anhang Punkt 21, 29, 30, 34, 35 und 36 und Konzernlagebericht Kapitel „Geschäftsentwicklung“. Die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At-Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2021 einen Buchwert von insgesamt 5.486 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren 49 % der Bilanzsumme des Konzerns.

Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwerts), Sachanlagen und At-Equity einbezogenen Unternehmen, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit einer Wertaufholung erforderlich ist.

Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswerts bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden. Das Ergebnis der Bewertung ist daher mit Schätzungsunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen.

Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der nach der At-Equity Methode einbezogenen Unternehmen.

Bestätigungsvermerk 115EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

Prüferisches Vorgehen

Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At-Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten.

Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Implementierung und Funktionsfähigkeit beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen. Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir mit dem Management besprochen, kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.

Verweis auf weitergehende Informationen

Die Vorgehensweise bei der Durchführung ist in Abschnitt 21 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 22 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 30 (Abschreibungen und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen) sowie in den Abschnitten 34 (immaterielle Vermögenswerte), 35 (Sachanlagen) und 36 (At-Equity einbezogene Unternehmen) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigten, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.# Bestätigungsvermerk

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

116EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

Bestätigungsvermerk

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammen- hängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes, der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesent- liche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicher- heit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben.

Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschluss- prüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängig- keit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaß- nahmen auswirken.

117EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschrif- ten schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Jänner 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juni 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir wurden für das Geschäftsjahr 2020/21 erstmalig mit der Prüfung des Konzernabschlusses beauftragt.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs- ausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 24. November 2021

BDO Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz
Wirtschaftsprüfer

Mag. Peter Bartos
Wirtschaftsprüfer

118EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

263EVN Ganzheitsbericht 2020 / 21

Konzernabschluss

EVN AG

Jahresabschluss 2020/21 nach UGB

Sitz der Gesellschaft: 2344 Maria Enzersdorf
Registriert Landesgericht Wr. Neustadt FN 72000 h
UID Nr. ATU14704505

EVN AG
EVN Platz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich

119EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

Inhalt

  • Lagebericht 120
  • Jahresabschluss 154
    • Bilanz zum 30. September 2021 155
    • Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020/21 157
    • Entwicklung des Anlagevermögens 159
    • Beteiligungen der EVN AG 160
    • Bestätigungsvermerk 161
  • Anhang 166

Inhaltsverzeichnis

  • Lagebericht 4
  • Jahresabschluss
    • Bilanz zum 30. September 2021 38
    • Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020/21 40
    • Entwicklung des Anlagevermögens 42
    • Beteiligungen der EVN AG 43
    • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk 44
  • Anhang 50
  • Bericht des Aufsichtsrats 71

Der vorliegende Jahresabschluss der EVN AG für das Geschäftsjahr 2020/21 wurde nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt. Im Geschäftsbericht 2020/21 der EVN wurde ein Konzernabschluss nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Mit dieser Form der Bericht- erstattung legt die EVN ihren Aktionären und der Öffentlichkeit einen Konzernabschluss vor, der international anerkannten Prinzipien der Rechnungslegung entspricht. Dieser Geschäftsbericht kann selbstverständlich jederzeit bei der EVN angefordert werden.

120EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

Lagebericht

121EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21

EVN AG, Maria Enzersdorf

4 Lagebericht

EVN AG für das Geschäftsjahr 2020/21
Bericht des Vorstandes

Energiepolitisches Umfeld

Europäische Energie- und Klimapolitik

Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission unter dem Titel „Fit for 55“ ein umfassendes Legislativpaket für den Energiebereich vorgelegt, ein weiterer Teil für die Dekarbonisierung im Gasbereich wurde für Dezember 2021 angekündigt.# Das Paket enthält als Etappenziel auf dem Weg zum Pariser Klimaziel bis 2030 eine Senkung der Netto- Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990. Die Kommission sieht dies als entscheidenden Schritt, um Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu transformieren. Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen nun die vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Aufgrund der zu erwartenden schwierigen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission ist ein Abschluss nicht vor 2023 zu erwarten. Die für die Geschäftstätigkeit der EVN relevantesten Inhalte sind:

  • Richtlinie über erneuerbare Energien, die u. a. eine Erhöhung der Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energien in der Europäischen Union auf 40 % bis 2030 vorsieht
  • Emissionshandels-Richtlinie: enthält u. a. den Vorschlag, Emissionen durch eine weitere Verknappung der CO 2 -Emissionszertifikate zu reduzieren
  • Lastenteilungsverordnung, die ein neues Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und den Gebäudesektor vorsieht
  • Energieeffizienz-Richtlinie, die u. a. ambitioniertere jährliche Einsparverpflichtungen bezogen auf den Energieverbrauch festlegen soll
  • Überarbeitete Energiebesteuerungs-Richtlinie: Brennstoffe sollen künftig nach Energiegehalt und Umweltleistung besteuert werden

Die Europäische Union überarbeitet aktuell auch ihr Regelwerk zur Finanzierung von Energieinfrastrukturvorhaben. Hier werden künftig zusätzliche Gelder für Wasserstoffinfrastruktur sowie für CO 2 -Abscheidung und -Speicherung erwartet.

Energiepreisentwicklung

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2021 eine „Toolbox“ für Maßnahmen präsentiert, mit denen die Mitgliedsstaaten Verbraucher und Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Energiepreise potenziell entlasten können. Die genannten kurzfristigen Instrumente umfassen z. B. eine Notfall-Einkommensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen sowie temporäre Senkungen von Steuern und Abgaben. Auf Vorschlag einzelner Mitgliedsstaaten sollen auch längerfristige Maßnahmen zur Preisstabilisierung evaluiert werden, so z. B. die Erweiterung der Energiespeicherkapazitäten oder die gemeinschaftliche Beschaffung von Gasreserven.

Österreichische Energie- und Klimaziele

In Österreich hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Stromversorgung bereits bis 2030 zu 100 % (national bilanziell) aus erneuerbaren Energiequellen zu decken und Österreich bis spätestens 2040 klimaneutral zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in den nächsten zehn Jahren mit bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr staatlich unterstützt werden. Am 7. Juli 2021 beschloss der österreichische Nationalrat das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Erreichung der österreichischen Energie- und Klimaziele festlegt.

Das EAG enthält auch konkrete Ausbauziele: Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen soll bis 2030 um insgesamt 27 TWh gesteigert werden. Davon sollen 11 TWh auf Photovoltaik, 10 TWh auf Windkraft, 5 TWh auf Wasserkraft und 1 TWh auf Biomasse entfallen. Zu den für die Aktivitäten der EVN besonders relevanten Inhalten des EAG zählen die Fördermechanismen für die Errichtung neuer Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen sowie Investitionszuschüsse für Elektrolyseanlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas. Darüber hinaus sollen die Investitionssicherheit für bestehende und zukünftige Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Gas gewährleistet und der Anteil von national produziertem erneuerbarem Gas am österreichischen Gasabsatz bis 2030 auf 5 TWh erhöht werden. Weitere relevante Inhalte sind die Rahmenbedingungen für Bürger-Energiegemeinschaften und Erneuerbare-Energiegemeinschaften.

122EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 5

Als Folge daraus sind deutlich mehr Anschlüsse von dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu erwarten. In Kombination mit dem steigenden Leistungsbedarf durch den All-Electricity-Ansatz (E-Mobilität, Wärmepumpen etc.) wird dies zu einer höheren Belastung der Stromnetze durch den Transport steigender und volatiler Einspeisemengen führen. Die EVN antwortet darauf mit umfangreichen Investitionen in ihre Netzinfrastruktur. Nach der Verabschiedung des EAG durch den Nationalrat wartet die österreichische Elektrizitätswirtschaft nun auf Verordnungen zu rund 30 Themenbereichen, die von unterschiedlichen Ministerien ausgearbeitet werden müssen und die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist derzeit die beihilfenrechtliche Notifizierung des EAG durch die Europäische Kommission, die in einigen Punkten jedoch bereits Änderungsbedarf angemerkt hat. Um die im EAG enthaltenen Fördermechanismen beihilfenrechtskonform zu gestalten, bedarf es voraussichtlich eines neuerlichen Beschlusses im Nationalrat.

Wirtschaftliches Umfeld

Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen verursachten im vergangenen Jahr in einzelnen Monaten einen dramatischen Einbruch der Weltwirtschaft, und auch die aktuelle Wirtschaftslage sowie der wirtschaftliche Ausblick sind weiterhin von der Pandemie geprägt. Die Weltkonjunktur schrumpfte in der ersten Hälfte 2020 deutlich, legte seither jedoch wieder kräftig zu. Vor allem in den Industrieländern führten die Lockerungen der Coronamaßnahmen zu einer kräftigen Erholung. Unterstützt wurde diese Entwicklung nicht zuletzt durch die expansive Geldpolitik vieler Notenbanken. Die globale Wirtschaftsleistung liegt dadurch schon über dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie. Dies gilt gleichermaßen für die Entwicklung in der Eurozone: Nach einem Einbruch der Wirtschaft um rund 6,3 % im Jahr 2020 dürfte das reale BIP 2021 um rund 4,8 % und im Folgejahr 2022 um bis zu 4,5 % wachsen. Die österreichische Wirtschaft nahm nach dem Corona-bedingten Einbruch um rund 6,7 % im Jahr 2020 seit dem zweiten Quartal 2021 wieder kräftig an Fahrt auf und erreichte bereits zur Jahresmitte wieder das Vorkrisenniveau. Getragen war diese Entwicklung insbesondere von den signifikanten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen und von der internationalen Konjunkturerholung. Vor allem der durch die Rücknahme der Coronamaßnahmen angekurbelte Privatkonsum könnte zu einem weiteren Treiber des Wachstums werden. Dämpfend wirken hingegen die aktuellen Lieferengpässe und die damit verbundenen deutlichen Preissteigerungen sowie die weiterhin bestehende Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie. Per Saldo dürfte die Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr zwischen 3,8 % und 4,5 % zulegen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum zwischen 4,5 % und 4,8 % gerechnet.

Energiewirtschaftliches Umfeld

Der Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas verdreifachte sich in der Berichtsperiode von zuvor 9,1 Euro pro MWh nahezu auf 26,2 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies in erster Line auf die generell höhere Nachfrage nach Erdgas sowie auf niedrige Gasspeicherstände in Europa und das erneute Anspringen der Konjunktur nach den Covid- 19-bedingten Nachfragerückgängen im Vorjahr, vor allem im asiatischen Raum. Die Verknappung bei Erdgas sowie die starke Nachfrage aus China aufgrund von Dürren und Lieferengpässe führten auch bei Steinkohle im EVN AG, Maria Enzersdorf 5 Als Folge daraus sind deutlich mehr Anschlüsse von dezentralen erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen zu erwarten. In Kombination mit dem steigenden Leistungsbedarf durch den All-Electricity-Ansatz (E-Mobilität, Wärmepumpen etc.) wird dies zu einer höheren Belastung der Stromnetze durch den Transport steigender und volatiler Einspeisemengen führen. Die EVN antwortet darauf mit umfangreichen Investitionen in ihre Netzinfrastruktur. Nach der Verabschiedung des EAG durch den Nationalrat wartet die österreichische Elektrizitätswirtschaft nun auf Verordnungen zu rund 30 Themenbereichen, die von unterschiedlichen Ministerien ausgearbeitet werden müssen und die für die konkrete Anwendung des EAG essenziell sind. Ebenfalls ausständig ist derzeit die beihilfenrechtliche Notifizierung des EAG durch die Europäische Kommission, die in einigen Punkten jedoch bereits Änderungsbedarf angemerkt hat. Um die im EAG enthaltenen Fördermechanismen beihilfenrechtskonform zu gestalten, bedarf es voraussichtlich eines neuerlichen Beschlusses im Nationalrat. Wirtschaftliches Umfeld Die Covid-19-Pandemie und die zu ihrer Eindämmung beschlossenen Maßnahmen verursachten im vergangenen Jahr in einzelnen Monaten einen dramatischen Einbruch der Weltwirtschaft, und auch die aktuelle Wirtschaftslage sowie der wirtschaftliche Ausblick sind weiterhin von der Pandemie geprägt. Die Weltkonjunktur schrumpfte in der ersten Hälfte 2020 deutlich, legte seither jedoch wieder kräftig zu. Vor allem in den Industrieländern führten die Lockerungen der Coronamaßnahmen zu einer kräftigen Erholung. Unterstützt wurde diese Entwicklung nicht zuletzt durch die expansive Geldpolitik vieler Notenbanken. Die globale Wirtschaftsleistung liegt dadurch schon über dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie. Dies gilt gleichermaßen für die Entwicklung in der Eurozone: Nach einem Einbruch der Wirtschaft um rund 6,3 % im Jahr 2020 dürfte das reale BIP 2021 um rund 4,8 % und im Folgejahr 2022 um bis zu 4,5 % wachsen. Die österreichische Wirtschaft nahm nach dem Corona-bedingten Einbruch um rund 6,7 % im Jahr 2020 seit dem zweiten Quartal 2021 wieder kräftig an Fahrt auf und erreichte bereits zur Jahresmitte wieder das Vorkrisenniveau. Getragen war diese Entwicklung insbesondere von den signifikanten Lockerungen der Eindämmungsmaßnahmen und von der internationalen Konjunkturerholung. Vor allem der durch die Rücknahme der Coronamaßnahmen angekurbelte Privatkonsum könnte zu einem weiteren Treiber des Wachstums werden.Dämpfend wirken hingegen die aktuellen Lieferengpässe und die damit verbundenen deutlichen Preissteigerungen sowie die weiterhin bestehende Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie. Per Saldo dürfte die Wirtschaftsleistung im laufenden Jahr zwischen 3,8 % und 4,5 % zulegen. Für das Jahr 2022 wird mit einem Wachstum zwischen 4,5 % und 4,8 % gerechnet.

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas verdreifachte sich in der Berichtsperiode von zuvor 9,1 Euro pro MWh nahezu auf 26,2 Euro pro MWh. Zurückzuführen war dies in erster Line auf die generell höhere Nachfrage nach Erdgas sowie auf niedrige Gasspeicherstände in Europa und das erneute Anspringen der Konjunktur nach den Covid-19-bedingten Nachfragerückgängen im Vorjahr, vor allem im asiatischen Raum. Die Verknappung bei Erdgas sowie die starke Nachfrage aus China aufgrund von Dürren und Lieferengpässe führten auch bei Steinkohle im

Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen

Primärenergie und CO 2 -Emissionszertifikate 2020/21 2019/20
Rohöl – Brent EUR/Barrel 50,4 41,6
Erdgas – NCG 1) EUR/MWh 26,2 9,1
Steinkohle – API#2 2) EUR/t 76,9 44,6
CO 2 -Emissionszertifikate EUR/t 40,7 24,0
Strom – EPEX Spotmarkt 3) Grundlaststrom EUR/MWh 64,9 32,5
Spitzenlaststrom EUR/MWh 75,2 38,7

1) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
2) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
3) EPEX Spot – European Power Exchange

Jahresvergleich zu einem Preisanstieg um 72,5 % auf durchschnittlich 76,9 Euro pro Tonne. Eine ähnliche Entwicklung zeigte der durchschnittliche Preis für CO 2 -Emissionszertifikate – mit 40,7 Euro pro Tonne lag er im Geschäftsjahr 2020/21 um fast 70 % über dem Vorjahreswert. Die Entwicklung der Preise für Primärenergie und CO 2 -Zertifikate wirkte sich auch auf die Marktpreise für Strom aus: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen wegen des markanten Anstiegs der Primärenergiepreise, aber auch aufgrund des ungünstigen Winddargebots, mit durchschnittlich 64,9 Euro pro MWh bzw. 74,2 Euro pro MWh auf fast doppelt so hohem Niveau wie im Vergleichszeitraum. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung auf dem Terminmarkt: Die durchschnittlichen Preise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen hier mit Stichtag 30.09.2021 mit 150,0 Euro pro MWh bzw. 180,5 Euro pro MWh um 106,9 % bzw. 129,6 % über dem Vergleichswert des Vorjahres.

Wirtschaftliche Entwicklung

Kennzahlen zur Ertragslage

2020/21 Mio. EUR 2019/20 Mio. EUR Veränderung Mio. EUR Veränderung %
Umsatzerlöse 369,8 400,2 -30,3 -7,6%

Die Umsatzerlöse sanken auf 369,8 Mio. EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe von 150,3 Mio. EUR (VJ: 179,9 Mio. EUR), Gaserlösen in Höhe von 40,5 Mio. EUR (VJ: 40,4 Mio. EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 179,1 Mio. EUR (VJ: 179,8 Mio. EUR) zusammen. Die Stromerlöse sanken gegenüber dem Vorjahr um 29,6 Mio. EUR und die Gaserlöse stiegen um 0,1 Mio. EUR. Die sonstigen Umsatzerlöse verringerten sich um 0,7 Mio. EUR. Der Rückgang der Stromerlöse ist überwiegend auf Effekte aus Absicherungsgeschäften zurückzuführen.

Berechnung 2020/21 Mio. EUR 2019/20 Mio. EUR Veränderung Mio. EUR Veränderung %
Ergebnis vor Zinsen und Steuern 297,0 263,0 34,0 12,9%
Ergebnis vor Steuern
+ Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2020/21 200,4 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR). Der Anstieg ist auf die Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen und Baukostenzuschüssen zurückzuführen. Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 203,1 Mio. EUR (Vorjahr: 214,3 Mio. EUR). Der Rückgang ist überwiegend auf eine Reduktion der Aufwendungen für die Gasspeicher und auf Effekte aus Absicherungsgeschäften zurückzuführen. An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen fielen 82,8 Mio. EUR (Vorjahr: 81,4 Mio. EUR) an. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 1,4 Mio. EUR. Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2020/21 75,7 Mio. EUR (Vorjahr: 75,3 Mio. EUR). Bei der EVN AG waren durchschnittlich 589 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 616 Angestellte) beschäftigt. Bei der EVN AG sind derzeit keine Lehrlinge in Ausbildung (Vorjahr: 0 Lehrlinge). Daraus resultierte ein Personalaufwand pro Mitarbeiter von 0,1 Mio. EUR (Vorjahr: 0,1 Mio. EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter betrug 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,6 Mio. EUR). Die Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 6,9 Mio. EUR und sind damit um 0,2 Mio. EUR geringer als im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 112,0 Mio. EUR (Vorjahr 29,0 Mio. EUR). Der Anstieg ist auf Effekte aus Absicherungsgeschäften zurückzuführen. Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnete die EVN AG ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 89,9 Mio. EUR (Vorjahr –6,4 Mio. EUR). Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge, Zuschreibungen zu Finanzanlagen und Aufwendungen aus Finanzanlagen geprägt. Das Beteiligungsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr von 255,0 Mio. EUR auf 273,9 Mio. EUR. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen beliefen sich auf 9,2 Mio. EUR (VJ: 4,3 Mio. EUR). Die Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens erhöhten sich vor allem aufgrund von Teilwertabschreibungen zu verbundenen Unternehmen auf 95,4 Mio. EUR (VJ: 9,3 Mio. EUR). Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 171,0 Mio. EUR erzielt werden, welches um 64,6 Mio. EUR oder 27,4 % unter dem Vorjahr liegt. Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 260,9 Mio. EUR. Dies bedeutet einen Anstieg von 31,7 Mio. EUR. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern erhöhte sich um 34,0 Mio. EUR auf 297,0 Mio. EUR.

Berechnung 2020/21 % 2019/20 %
Eigenkapitalrentabilität 11,5% 10,8%
durchschnittliches Eigenkapital

Die Eigenkapitalrentabilität belief sich im Geschäftsjahr 2020/21 auf 11,5%. Im Geschäftsjahr 2019/20 betrug diese 10,8%.

Berechnung 2020/21 % 2019/20 %
Gesamtkapitalrentabilität 6,6% 6,1%
durchschnittliches Gesamtkapital

Im Geschäftsjahr 2020/21 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 6,6% erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2019/20 betrug diese 6,1%.

Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage

Berechnung 30.09.2021 Mio. € 30.09.2020 Mio. € Veränderung Mio. € Veränderung %
Nettoverschuldung
Verzinsliches Fremdkapital 427,1 -1.147,5 1.574,6 n.a.%
- Flüssige Mittel

Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei folgendermaßen:

Berechnung 30.09.2021 Mio. € 30.09.2020 Mio. € Veränderung Mio. € Veränderung %
Verzinsliches Fremdkapital
Anleihen 1.819,8 1.532,3 287,6 18,8%
+ Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
+ Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und beteiligten Unternehmen
+ Rückstellungen für Abfertigungen
+ Rückstellungen für Pensionen
+ Rückstellungen für Jubiläumsgelder
30.09.2021 Mio. € 30.09.2020 Mio. € Veränderung Mio. € Veränderung %
Flüssige Mittel
Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Forderungen aus Cash Pooling, Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere des UV sowie aus sonstigem Finanzvermögen 1.392,7 2.679,7 -1.287,0 -48,0%
Berechnung 30.09.2021 Mio. € 30.09.2020 Mio. € Veränderung Mio. € Veränderung %
Nettoumlaufvermögen -402,84 -164,69 -238,1 -144,6%
Umlaufvermögen
- langfristiges Umlaufvermögen
=Kurzfristiges Umlaufvermögen
- kurzfristiges Fremdkapital
=Nettoumlaufvermögen

Der stärkere Anstieg des kurzfristigen Fremdkapitals als des Umlaufvermögens führte gegenüber dem Vorjahr zu einem Rückgang des Nettoumlaufvermögens um 144,6 % auf –402,84 Mio. EUR.

Berechnung 30.09.2021 % 30.09.2020 %
Eigenkapitalquote 51,9% 49,5%
Eigenkapital
Gesamtkapital

Die Bilanzsumme betrug per 30.09.2021 4.523,6 Mio. EUR (VJ: 4.438,7 Mio. EUR) und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 84,9 Mio. EUR bzw. 1,9 %. Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich auf 2.346,6 Mio. EUR (VJ: 2.197,1 Mio. EUR). Der stärkere Anstieg des Eigenkapitals führte insgesamt zu einer um 2,4%-Punkte höheren Eigenkapitalquote.

Berechnung 30.09.2021 % 30.09.2020 %
Nettoverschuldungsgrad 18,2% -52,2%
Nettoverschuldung
Eigenkapital

Geldflussrechnung

Berechnung 2020/21 Mio. € 2019/20 Mio. € Veränderung Mio. € Veränderung %
Geldfluss aus dem Ergebnis -98,7 224,8 -323,5 n.a.%
Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -142,6 146,2 -288,8 n.a.%
Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit -40,7 -124,9 84,1 67,4%
Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit 204,8 109,4 95,4 87,2%
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 21,5 130,7 -109,2 -83,6%

Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 236,7 Mio. EUR belief sich der Cashflow aus dem Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr auf -98,7 Mio. EUR und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf -142,6 Mio. EUR. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -40,7 Mio. EUR, wobei die Veränderung zum Vorjahr vor allem auf geringere Investitionen in Finanzanlagen und höhere Erlöse aus Abgängen von Finanzanlagen zurückzuführen ist. Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2020/21 durchgeführten Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2019/20 in Höhe von 87,3 Mio. EUR und einem Anstieg der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten weist die EVN AG einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 204,8 Mio. EUR aus. Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Erhöhung des Finanzmittelbestandes (bestehend aus Konzern Cashpooling, Tag- und Festgeldern bei Kreditinstituten und Wertpapieren des Umlaufvermögens) von 21,5 Mio. EUR.# EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

EVN AG, Maria Enzersdorf

Zweigniederlassungen

EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.

Innovation, Forschung und Entwicklung

Die Handlungsfelder der EVN Wesentlichkeitsmatrix geben auch den Themenrahmen für die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN vor. In diesem Sinn verfolgt die EVN primär Projekte zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Schonung von Umwelt und Ressourcen sowie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Insbesondere der Kundennutzen hat bei allen Projekten einen hohen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund werden laufend digitale Anwendungen entwickelt bzw. verbessert, die größeren Komfort für die Kunden und mehr Effizienz im Kundenservice bringen.

In der Berichtsperiode hat die EVN AG insgesamt 1,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) für Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Für diese Projekte wurden Förderungen in Anspruch genommen, die einer Förderquote von 18,7 % entsprechen.

Einen wesentlichen Schwerpunkt der Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der EVN bildete im Berichtszeitraum das Green Energy Lab. Die EVN engagiert sich als Gründungsmitglied aktiv bei diesem österreichweiten Innovationsprojekt für grüne Energie, in dem mehr als 200 teilnehmende Partner aus Forschung, Wirtschaft und dem öffentlichen Sektor gemeinsam mit vier Energieversorgungsunternehmen, darunter eben die EVN, kunden- und bedarfsorientierte skalierbare Lösungen vom Prototyp bis zur Marktreife entwickeln.

Im Geschäftsjahr 2020/21 setzte die EVN im Rahmen des Green Energy Lab u. a. folgende drei Projekte um, die durchwegs auf die Untersuchung der Praxistauglichkeit der erprobten Technologien und Anwendungen abzielten:

Projekt „NETSE“

  • (Weiter-)Entwicklung und Optimierung von Plattformen für einen einfachen und effizienten Betrieb von Energiegemeinschaften
  • Regionale Stromversorgung von Energiegemeinschaften erfordert Hard- und Software-Schnittstellen zwischen dezentralen Produzenten, Verbrauchern, dem Netzbetreiber und dem Energiemarkt (für den Spitzenausgleich)

Projekt „Hybrid LSC“

  • Mehrparteienhäuser und Siedlungen in Niederösterreich als Pilotprojekte für lokale nachhaltige Gemeinschaften („Local Sustainable Communities“ bzw. LSC)
  • Digitalisierungsplattform zur nachhaltigen Nutzung aller Versorgungs- und Entsorgungsdienstleistungen einer Gemeinschaft (Energie, Wärme, Kälte, Wasser, E-Mobilität, Abfallentsorgung)

Projekt „car2flex“

  • Praxiserprobung bidirektionaler Ladetechnik von E-Autos
  • Zwischenspeicherung von Strom aus dezentraler Eigenerzeugung in Photovoltaik-Anlagen
  • Integrierte Mobilitätslösung zur Reduktion von Netzspitzen

Risikomanagement

Risikodefinition

Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.

Risikomanagementprozess

Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Hier werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung definiert, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse.

Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:

  • Identifikation: Erhebung bzw. Überarbeitung der Risiken auf Basis der letzten Risikoinventur (Review des Risikoinventars) und Identifikation von neuen Risiken und entsprechenden Risikosteuerungsmaßnahmen
  • Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow- Verteilungen
  • Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss
  • Prozess-Review: Definition jener organisatorischen Einheiten, die einer expliziten Risikobetrachtung zu unterziehen sind; regelmäßige Überprüfung, ob die festgelegten Methoden bei geänderten Verhältnissen modifiziert werden müssen; regelmäßige Prüfung durch die Interne Revision

Aufgaben des Risikoarbeitsausschusses

Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.

Konzernrisikoausschuss und Kontrolle

Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).

Risikoprofil

Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet.

In der nachfolgenden Tabelle werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.

In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.

Potenzielle Klimarisiken

Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.

Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:

  • Nachfragerückgang aufgrund eines milderen Winters: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
  • Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
  • Änderung von Umweltauflagen: Transitionsrisiko, das der Kategorie Umfeldrisiko zugeordnet wird; strengere Auflagen könnten potenziell Mehrkosten verursachen
  • Zunehmende Belastung für das Stromnetz durch den laufenden Ausbau der deutlich volatileren, erneuerbaren Erzeugung: Transitionsrisiko, das der Kategorie Betriebsrisiko (Störungen/Netzausfall) zugeordnet wird

Mögliche Risiken durch die Covid-19-Pandemie

Auch die für die EVN relevanten Ungewissheiten und Auswirkungen einer Pandemie lassen sich als Querschnittsmaterie den bestehenden Risikokategorien zuordnen. Somit erfolgte die qualitative und quantitative Bewertung der im Zusammenhang mit der Coronakrise identifizierten Risiken anhand der in der Tabelle auf den folgenden Seiten aufgelisteten Risikokategorien. Die Einschätzung zu einzelnen Risiken hat sich – insbesondere im Vergleich zum Beginn der Covid-19-Pandemie – relativiert. Im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Sachverhalte als die wesentlichen Unsicherheiten aus der Coronakrise für die EVN identifiziert:

  • Quarantäne bzw. Erkrankung von Schlüsselpersonal: wird der Kategorie Mitarbeiterrisiken zugeordnet
  • Bonitätsverschlechterung bei Kunden: wird der Kategorie Counterparty-/Kreditrisiken bzw. Wertminderungsrisiken zugeordnet
  • Geringeres Wirtschaftswachstum und dadurch eventuell geringere Absatzmengen: wird der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet
  • Beeinträchtigungen im internationalen Projektgeschäft (z. B.# EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

EVN AG, Maria Enzersdorf

130EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf

durch Lockdowns, Reisebeschränkungen oder die Unterbrechung internationaler Lieferketten): wird der Kategorie Projektrisiko zugeordnet.

Gesamtrisikoprofil

Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Konzernrisikoinventur wurden keine Risiken für die Zukunft identifiziert, die den Fortbestand der EVN gefährden könnten.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und -Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen. Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird.

Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.

Kontrollumfeld

Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns. Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen.

Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister oder qualifizierte Mitarbeiter erstellt.

Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den kaufmännischen Konzernfunktionen.

Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.

Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen) geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden.

Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.

Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom zuständigen Assessor dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.

Information, Kommunikation und Überwachung

Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS- Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessoren.

Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeitern der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.

Einsatz von Finanzinstrumenten

Die EVN setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungs-, Liquiditäts-, Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken ein. Zu diesem Zweck hat das Unternehmen ein Kontrollumfeld geschaffen, welches im Rahmen des Risikomanagements Richtlinien und Abläufe für die Beurteilung der Anwendung von Derivaten umfasst. Weitere Informationen finden sich im Anhang der EVN AG im Kapitel 3.2.7.

131EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 14

| Risikokategorie | Beschreibung | Maßnahme # Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Markt- und Wettbewerbsrisiken Deckungsbeitragsrisiko (Preis- und Mengeneffekte) Energievertrieb und -produktion: Nichterreichen der geplanten Deckungsbeiträge • Volatile bzw. vom Plan abweichende Bezugs- und Absatzpreise (insb. für Energieträger) • Nachfragerückgänge (insb. beeinflusst durch Witterung bzw. Klimawandel, Politik, Reputation oder Wettbewerb) • Rückgang der Eigenerzeugung • Rückgang des Projektvolumens im Umweltbereich (insb. infolge Marktsättigung, eingeschränkter Ressourcen für Infrastruktur- projekte oder Nichtberücksichtigung bzw. Unterliegen bei Ausschreibungen) • Potenzielles Klimarisiko Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungs strategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundenbedürfnisse abgestimmte Produkt palette; längerfristiger Verkauf von Kraftwerks kapazitäten
Lieferantenrisiko Überschreiten der geplanten (Projekt-)Kosten; mangelhafte Erfüllung oder Nichterfüllung vertraglich zugesagter Leistungen Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise
Finanzrisiken Fremdwährungsrisiken Transaktionsrisiken (Fremdwährungskursverluste) und Translationsrisiken bei der Fremdwährungs- umrechnung im Konzernabschluss; nicht währungs- konforme Finanzierung von Konzerngesellschaften Überwachung; Limits; Absicherungsinstrumente
Liquiditäts-, Cash-Flow- und Finanzierungsrisiko Nicht fristgerechte Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten; Risiko, erforderliche Liquidität/ Finanzmittel bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können; potenzielles Klimarisiko Langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien)
Preis-/Kursänderungsrisiken Kurs-/Wertverluste bei Veranlagungspositionen (z. B. Fonds) und börsenotierten strategischen Beteiligungen (z. B. Verbund AG, Burgenland Holding AG); potenzielles Klimarisiko Monitoring des Verlustpotenzials mittels täglicher Value-at-Risk-Ermittlung; Anlagerichtlinien
Counterparty-/Kreditrisiken (Ausfallrisiken) Vollständiger/teilweiser Ausfall einer von einem Geschäftspartner oder Kunden zugesagten Leistung Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundenverhaltens; Absicherungsinstrumente; Versicherungen; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner
Beteiligungsrisiken Nichterreichen der Gewinnziele einer kerngeschäftsnahen Beteiligungsgesellschaft; potenzielles Klima risiko Vertretung in Gremien der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft
Ratingveränderung Bei Verringerung der Ratingeinstufung höhere Refinanzierungskosten; potenzielles Klimarisiko Sicherstellung der Einhaltung relevanter Finanz kennzahlen
Zinsänderungsrisiken Veränderungen der Marktzinsen; steigender Zins- aufwand; negative Auswirkungen eines niedrigen Zinsniveaus auf die Bewertung von Vermögenswer- ten und Rückstellungen sowie auf künftige Tarife Einsatz von Absicherungsinstrumenten; Zinsbindung in Finanzierungsverträgen
Haftungsrisiko Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken Technologierisiko Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnis- sen; Investitionen in die „falschen“ Technologien; potenzielles Klimarisiko Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän- digen Annahmen; Opportunitätsverluste Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt- stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken Infrastrukturrisiken Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/ Unfälle; potenzielles Klimarisiko Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instandhaltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwa- chung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnah- men; Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter- kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahres- abschlussposten Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeit- modelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontroll system (IKS)
Umfeldrisiken Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken Veränderung der politischen und rechtlichen Rah- menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z. B. Umweltgesetze, wechselnde rechtliche Rahmenbedingungen, Änderung des Förderregimes, Marktliberalisierung in Südosteuropa); politische und wirtschaftliche Instabilität; Netzbetrieb: Nichtanerkennung der Vollkosten des Netzbetriebs im Netztarif durch den Regulator; potenzielles Klimarisiko Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungsverrechnung
Rechts- und Prozessrisiko Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichtsrechtliche Prüfungen Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaftliches Umfeld Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanzkrise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-) zyklischen Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertragsrisiko aus Finanzierungsverträgen Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring
Wertminderungs-/ Impairmentrisiken Wertberichtigung von Forderungen; Wertminde- rung von Firmenwerten, Beteiligungen, Erzeu- gungsanlagen und sonstigen Vermögenswerten (Wirtschaftlich keit/ Werthaltigkeit maßgeblich von Strom- und Primär energiepreisen und energiewirt - schaftlichen Rahmen bedingungen abhängig); potenzielles Klimarisiko Monitoring mittels Sensitivitätsanalysen
Haftungsrisiko Finanzieller Schaden durch Schlagendwerden von Eventualverbindlichkeiten; potenzielles Klimarisiko Haftungen auf erforderliches Mindestmaß beschränken; laufendes Monitoring
Strategie- und Planungsrisiken Technologierisiko Spätes Erkennen von und Reagieren auf neue Technologien (verzögerte Investitionstätigkeit) bzw. auf Veränderungen von Kundenbedürfnis- sen; Investitionen in die „falschen“ Technologien; potenzielles Klimarisiko Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik
Planungsrisiko Modellrisiko; Treffen von falschen bzw. unvollstän- digen Annahmen; Opportunitätsverluste Wirtschaftlichkeitsbeurteilung durch erfahrene, gut ausgebildete Mitarbeiter; Monitoring der Parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip
Organisatorische Risiken Ineffiziente bzw. ineffektive Abläufe und Schnitt- stellen; Doppelgleisigkeiten; potenzielles Klimarisiko Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS)
Betriebsrisiken Infrastrukturrisiken Falsche Auslegung und Nutzung der technischen Anlagen; potenzielles Klimarisiko Beheben von technischen Schwachstellen; regel- mäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur
Störungen/Netzausfall (Eigen- und Fremdanlagen), Unfälle Versorgungsunterbrechung; Gefährdung von Leib und Leben bzw. Infrastruktur durch Explosionen/ Unfälle; potenzielles Klimarisiko Technische Nachrüstung bei den Schnittstellen der unterschiedlichen Netze; Ausbau und Instandhaltung der Netzkapazitäten
IT-/Sicherheitsrisiken (inkl. Cybersecurity) Systemausfälle; Datenverlust bzw. unbeabsichtigter Datentransfer; Hackerangriffe Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwa- chung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnah- men; Krisenübungen
Mitarbeiterrisiken Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern; Ausfall durch Arbeitsunfälle; personelle Über- oder Unter- kapazitäten; Kommunikationsprobleme; kulturelle Barrieren; Betrug; bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahres- abschlussposten Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeit- modelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontroll system (IKS)
Umfeldrisiken Gesetzgebungs-, regulatorische und politische Risiken Veränderung der politischen und rechtlichen Rah- menbedingungen sowie des regulatorischen Umfelds (z. B.
Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
133EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 16 Sonstige Risiken Unerlaubte Vorteilsgewährung, Non-Compliance, Datenschutzrechtliche Vorfälle Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance- Organisation
Projektrisiko Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter
Co-Investment-Risiko Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunternehmen; potenzielles Klimarisiko Vertragliche Absicherung; effizientes Projektmanagement
Sabotage Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung

Wesentlich Risiken der EVN und Maßnahmen zu deren Minimierung

Risikokategorie Beschreibung Maßnahme
Rechts- und Prozessrisiko Nichteinhalten von Verträgen; Prozessrisiko aus diversen Verfahren; regulatorische bzw. aufsichts rechtliche Prüfungen Vertretung in lokalen, regionalen, nationalen und EU-weiten Interessenvertretungen; Rechtsberatung
Soziales und gesamtwirtschaftliches Umfeld Konjunkturelle Entwicklungen; Schulden-/Finanz krise; stagnierende oder rückläufige Kaufkraft; steigende Arbeitslosigkeit; potenzielles Klimarisiko Weitestgehende Ausschöpfung von (anti-)zyklischen Optimierungspotenzialen
Vertragsrisiken Nichterkennen von Problemen im juristischen, wirtschaftlichen und technischen Sinn; Vertrags risiko aus Finanzierungsverträgen Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring
Sonstige Risiken Unerlaubte Vorteilsgewäh -rung, Non-Compliance, datenschutz rechtliche Vorfälle Weitergabe vertraulicher interner Informationen an Dritte und unerlaubte Vorteilsgewährung/Korruption; Verletzung des Schutzes personen bezogener Daten Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance- Organisation
Projektrisiko Projektbudgetüberschreitungen beim Aufbau neuer Kapazitäten; potenzielles Klimarisiko Vertragliche Absicherung der wirtschaftlichen Parameter
Co-Investment-Risiko Risiken im Zusammenhang mit der Durchführung von Großprojekten gemeinsam mit Partnerunterneh men; potenzielles Klimarisiko Vertragliche Absicherung; effizientes Projekt- management
Sabotage Sabotage z. B. bei Erdgasleitungen, Kläranlagen und Müllverbrennungsanlagen Geeignete Sicherheitsvorkehrungen; regelmäßige Messung der Wasserqualität und der Emissionswerte
Imagerisiko Reputationsschaden; potenzielles Klimarisiko Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung

134EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf

17 EVN Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1 UGB)

  1. Per 30. September 2021 betrug das Grundkapital der EVN AG 330.000.000 Euro und war unterteilt in 179.878.402 Stück auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur diese eine Aktiengattung. Alle Aktien verkörpern die gleichen Rechte und Pflichten und werden auf dem Prime Market der Wiener Börse gehandelt.
  2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass die Übertragbarkeit der Beteiligung des Landes Niederösterreich, das seine Anteile über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, hält, durch bundes- und landesverfassungsgesetzliche Bestimmungen eingeschränkt ist. Die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH („NLH“) und die Wiener Stadtwerke GmbH („WSTW“) haben am 23. September 2021 eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft gegründet, wofür sie einen „Vertrag über die Bildung einer steuerlichen Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG“ abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN AG vor, bildet aber nur das sich ohnehin nach Gesetz und/oder Satzung auf Grund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache (nicht aber eine qualifizierte) Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
  3. Auf Basis dieser verfassungsrechtlichen Vorschriften ist das Land Niederösterreich mit 51,0 % Mehrheitsaktionär der EVN AG. Zweitgrößter Aktionär der EVN AG ist mit 28,4 % die Wiener Stadtwerke GmbH, Wien, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Wien steht. Der Anteil der von der EVN AG gehaltenen eigenen Aktien betrug zum Stichtag 0,9 %; der Streubesitz belief sich somit auf 19,7 %.
  4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
  5. Mitarbeiter, die im Besitz von Aktien sind, üben ihr Stimmrecht unmittelbar selbst bei der Hauptversammlung aus. Es besteht in der EVN AG kein Aktienoptionsprogramm.
  6. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens acht und höchstens zwölf Mitgliedern. Sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt, beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
  7. Befugnisse des Vorstands im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 7 UGB, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben, bestanden im Geschäftsjahr 2020/21 nicht. Davon unberührt blieb jedoch die Möglichkeit, bereits zurückgekaufte eigene Aktien an Mitarbeiter auszugeben.
  8. Aufgrund der oben, insbesondere in Punkt 2. und 3., erwähnten Rechtslage kann in der EVN AG derzeit ein Kontrollwechsel im Sinn des § 243a Abs. 1 Z. 8 UGB nicht eintreten. Dasselbe gilt für allfällige Folgewirkungen eines Kontrollwechsels.
  9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen nicht.

135EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf

18 Nichtfinanzielle Erklärung (Angaben nach § 243b UGB)

Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter www.evn.at/corporate-governance-bericht. Zur konzernweiten Darstellung der nichtfinanziellen Informationen wurde die Option gewählt, einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht zu erstellen. Die gemäß NaDiVeG geforderten Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption des EVN Konzerns finden sich im Berichtsteil „Nichtfinanzieller Bericht“ des EVN Ganzheitsberichts 2020/21 und sind zur besseren Orientierung zudem eigens im Inhaltsverzeichnis gekennzeichnet.

Geschäftsmodell

Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt ist die EVN Gruppe derzeit in 13 Ländern aktiv.

Operative Geschäftsbereiche der EVN Gruppe

EVN Wertschöpfungskette

  • Erzeugung von Energie
  • Betrieb von Verteilnetzen
  • Versorgung von Endkunden mit Strom, Erdgas und Wärme (mit unterschied lichen Schwerpunkten in unseren verschiedenen Märkten)
  • Trinkwasserversorgung in Niederösterreich
  • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasser entsorgung sowie die thermische Abfall- und Klärschlamm verwertung

Kerngeschäftsnahe Beteiligungen als Ergänzung und Absicherung unserer Wertschöpfungskette:

  • Verbund AG (12,63 %)
  • Burgenland Holding AG (73,63 %), die ihrerseits 49,0 % an der Energie Burgenland AG hält
  • RAG Austria AG (50,03 %)

wErtschöpfUngskEttE Erzeugung Handel & Vertrieb Umwelt- geschäft Speicherung Netz Kunden

136EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf

19 Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft des EVN Konzerns, der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021.

Analyse wesentlicher Themen und Stakeholder-Einbeziehung

Die EVN bekennt sich zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an.# Analyse wesentlicher Themen und Stakeholder-Einbeziehung

Die EVN bekennt sich zum Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinn eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist das Leitmotiv dabei. Neben grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den konzernweiten Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Achtung, zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte sowie globaler Prinzipien ethischen und wirtschaftlichen Handelns. „Nachhaltigkeit“ – verstanden als Überbegriff insbesondere für ethische, soziale und umweltbezogene Aspekte – ist für die EVN das zentrale Grundprinzip ihrer Tätigkeit. In Kombination mit dem Wertesystem ergibt sich aus diesem Konzept ein klarer unternehmerischer Handlungsrahmen, aus dem die EVN in weiterer Folge ihre Kernstrategien ableitet. Ein ganz wesentliches Element ist dabei die Berücksichtigung der Interessen der internen und externen Stakeholder, mit denen sie in vielfältiger Weise in regem Austausch steht. Den Kern des Stakeholder-Managements bildet ein institutionalisierter Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen, die aus nachstehender Darstellung ersichtlich sind. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung unserer Wesentlichkeitsmatrix. Dabei überprüfen wir auch stets die Relevanz der einzelnen Stakeholder-Gruppen für unser Unternehmen. Die EVN Wesentlichkeitsmatrix wird im Dreijahresrhythmus aktualisiert. Da die letzte Stakeholder-Befragung im Frühjahr 2020 und damit während des ersten Lockdowns infolge der Covid-19-Pandemie stattfand, wurde im Berichtszeitraum eine neuerliche Befragung durchgeführt, um die Ergebnisse aus dem Vorjahr zu plausibilisieren. Dazu wurde eine repräsentative Auswahl interner und externer Stakeholder ersucht, mittels Online-Fragebogen die Relevanz der Handlungsfelder sowie deren Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Zudem wurden diesmal auch die externen Stakeholder um ihre Beurteilung der Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit der EVN ersucht. Ziel dieses strukturierten Erhebungsprozesses war es, auf jene Themen zu fokussieren, die den höchsten Stellenwert für die Stakeholder der EVN aufweisen und gleichzeitig die größten ökonomischen, ökologischen oder sozialen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der EVN haben. Die wesentlichsten Themen und Handlungsfelder, auf die sich die Berichterstattung konzentriert, sind jene, die in der Wesentlichkeitsmatrix eine mittlere bis sehr hohe Relevanz für die EVN aufweisen.

Handlungsfelder

Als Grundlage für den Abgleich zwischen der Strategie und den Stakeholder-Interessen dient die EVN Wesentlichkeitsmatrix mit ihren acht Handlungsfeldern:
* Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung
* Versorgungssicherheit
* Kundenorientierung
* Attraktiver Arbeitgeber
* Klimaschutz
* Umweltschutz
* Innovation und Digitalisierung
* Stakeholder-Dialog

Die nachstehende Tabelle liefert einen Überblick hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Handlungsfelder zu den gemäß NaDiVeG geforderten Angaben und Leistungsindikatoren zu den im Fokus stehenden Belangen in Bezug auf Umwelt, Soziales, Arbeitnehmer, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption.

EVN Handlungsfeld Nichtfinanzielle Informationen gem. NaDiVeG
Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung Strategie, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption
Versorgungssicherheit Strategie
Kundenorientierung Einbindung Stakeholder
Attraktiver Arbeitgeber Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Sozialbelange
Klimaschutz Umweltbelange
Umweltschutz Umweltbelange
Innovation und Digitalisierung Strategie, Arbeitnehmerbelange
Stakeholder-Dialog Einbindung der Stakeholder, Sozialbelange

EVN Wesentlichkeitsmatrix 2020/21

EVN Wesentlichkeitsmatrix 2020/21

CSR-Organisation

Die folgende Darstellung illustriert die CSR-Organisation der EVN, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice – insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt:
* Der Gesamtvorstand verantwortet das Themenfeld Environment, Social, Governance (ESG) – also sämtliche Aspekte und Agenden in Sachen Umweltschutz, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung. Alle diese Themen fließen in die EVN Nachhaltigkeitsstrategie ein. Da der Vorstand – in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat – auch die Strategie verantwortet, ist die Schnittstelle für die (Weiter-)Entwicklung dieser Themen auf der höchsten Unternehmensebene verankert.
* Der viermal jährlich tagende Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit setzt sich neben dem Gesamtvorstand aus Führungskräften verschiedenster Unternehmensbereiche sowie Mitgliedern des abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammen. Das Gremium behandelt auf Managementebene aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt durch seine Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele auch operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.# EVN AG, Maria Enzersdorf

Klimaschutz

Umweltbelange, Umweltschutz, Umweltbelange, Innovation und Digitalisierung, Strategie, Arbeitnehmerbelange, Stakeholder-Dialog, Einbindung der Stakeholder, Sozialbelange

Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren, berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kundennutzen. Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards unserer Gruppe sicherstellt. Seine Mitglieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexperten in den einzelnen Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für unsere Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda. Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte (z. B. EVN Kundenbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat) zur Seite, in denen externe Experten verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen.

CSR-Organisation

Die folgende Darstellung illustriert die CSR-Organisation der EVN, die – im Einklang mit der europäischen Best Practice – insbesondere den folgenden Grundsätzen folgt:

  • Der Gesamtvorstand verantwortet das Themenfeld Environment, Social, Governance (ESG) – also sämtliche Aspekte und Agenden in Sachen Umweltschutz, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung. Alle diese Themen fließen in die EVN Nachhaltigkeitsstrategie ein. Da der Vorstand – in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat – auch die Strategie verantwortet, ist die Schnittstelle für die (Weiter-)Entwicklung dieser Themen auf der höchsten Unternehmensebene verankert.
  • Der viermal jährlich tagende Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit setzt sich neben dem Gesamtvorstand aus Führungskräften verschiedenster Unternehmensbereiche sowie Mitgliedern des abteilungsübergreifenden Nachhaltigkeitsteams zusammen. Das Gremium behandelt auf Managementebene aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt durch seine Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele auch operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.

Die direkt dem Gesamtvorstand unterstellte Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz ist sowohl für die Koordination der Nachhaltigkeitsaktivitäten als auch für die Themen Umwelt- und Klimaschutz verantwortlich. Im Rahmen von Managementklausuren, insbesondere der zweimal jährlich stattfindenden ganztägigen Innovationsklausuren, berichtet die Stabsstelle über die von ihr verantworteten Innovations- und Forschungsprojekte. Wesentlicher Anspruch dieser Projekte ist ein positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zum Kundennutzen. Die Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz koordiniert außerdem ein abteilungsübergreifendes Nachhaltigkeitsteam, das die Einhaltung der hohen Nachhaltigkeitsstandards unserer Gruppe sicherstellt. Seine Mitglieder sind darauf geschult, das Thema Nachhaltigkeit sowie die Bedeutung von ethischem und sozialem Wirtschaften mit Nachdruck zu vertreten, ihr Wissen beratend an die Nachhaltigkeitsexperten in den einzelnen Unternehmensbereichen weiterzugeben und diese bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten zu unterstützen. Auch im Nachhaltigkeitsteam stehen die für unsere Geschäftstätigkeit relevanten Aspekte des Klimawandels ganz oben auf der Agenda. Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Experten stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte (z. B. EVN Kundenbeirat, Nachhaltigkeitsbeirat) zur Seite, in denen externe Experten verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen.

EVN Nachhaltigkeitsorganisation

  • Gesamtvorstand und leitende Mitarbeiter
  • Enge Abstimmung mit dem Aufsichtsrat
  • Zielgerichtete Steuerung der CSR-Aktivitäten
  • Koordination durch Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz
  • Sicherstellung der Einhaltung der CSR-Standards innerhalb des Konzerns
  • Umsetzung von Nachhaltigkeitsaktivitäten in den jeweiligen Unternehmensbereichen

Beiräte

Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsteam

Nachhaltigkeitsexperten der jeweiligen Unternehmensbereiche

Proaktive Einbindung der EVN Stakeholder

Die gesellschaftliche Akzeptanz bei der Umsetzung von EVN Projekten ist eine Grundvoraussetzung für den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an EVN herangetragen werden. Ein regelmäßiger, proaktiver und offener Dialog mit diesen Stakeholdern ist daher auch im EVN Verhaltenskodex als wichtiger Managementgrundsatz verankert.

Projektkommunikation

EVN pflegt einen offenen und intensiven Austausch mit relevanten NGOs und Interessenvertretungen, um vertrauensvolle und langfristig tragfähige Beziehungen auch zu jenen Gruppen aufzubauen, die manchen Aktivitäten und Projekten der EVN kritisch gegenüberstehen. Eine gute Gesprächsbasis fördert wechselseitiges Verständnis und ist damit eine wesentliche Voraussetzung dafür, bei divergierenden Interessenlagen gemeinsam Lösungen entwickeln zu können. Abgesehen von höherer Planungsqualität und -sicherheit trägt die proaktive Einbindung von und Interessenvertretungen in vielen Fällen zu einer intensiveren und professionelleren Kommunikation mit Anrainern und lokalen Initiativen bei. Positiv wirkt sich auch hier die Erfahrung aus bereits realisierten Projekten aus. Die Projektkommunikation ist in der EVN institutionalisiert. Vom Kleinwasserkraftwerk über Leitungsprojekte und Windparks bis hin zu Biomasseanlagen plant und realisiert EVN alle Bauvorhaben unter aktiver Einbindung von Anrainern, Bürgerinitiativen, NGOs, politischen Vertretungen, Vereinen und lokalen Initiativen. Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:

  • Hohe Akzeptanz bei internen und externen Stakeholdern
  • Förderung der Realisierbarkeit von Projekten
  • Positive Wahrnehmung des Unternehmens und seiner Aktivitäten
  • Reduktion von Risiken und Vermeidung von Imageschäden

Von Planungsbeginn an fließen auf diese Weise ökologische und soziale Aspekte in die Projektentwicklung ebenso mit ein wie in Due-Diligence-Prüfungen. Diese Prüfungen, die vor jedem Projektstart durchgeführt werden, dienen als Grundlage für interne Entscheidungsprozesse des Vorstands bzw. bei entsprechender Projektgröße auch des Aufsichtsrats.

Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder

Beim Dialog mit den Menschen, die unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffen sind, wird nach folgenden Prämissen gehandelt:

  • Frühzeitiges Identifizieren von Erwartungen und Ansprüchen der unterschiedlichen Interessengruppen
  • Professionelle, strukturierte und proaktive Kommunikation mit allen lokalen Stakeholdern
  • Transparente und umfassende Darstellung relevanter Projektinformationen unter Einsatz moderner Kommunikationsformate
  • Koordination der Kommunikation mit den politischen Entscheidungsträgern, Unterstützung der Kommunen bei der Kommunikation und Vermittlung bei Konflikten

Die Projektkommunikation erfolgt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Projektleitern und - verantwortlichen, deren Kompetenz in Sachen Projektkommunikation laufend geschult wird. Natürlich können sich die lokalen Stakeholder mit ihren Anliegen auch jederzeit von sich aus an EVN wenden. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den Projektleitern stehen dafür auch das EVN Service-Telefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung

Krisenmanagement

Für weite Teile der Geschäftstätigkeit – insbesondere Risikobereiche, die auch die Bevölkerung betreffen könnten – verfügt die EVN über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne samt den dazugehörigen Schulungsprogrammen. An allen Standorten werden Krisensituationen auch regelmäßig geübt. In Niederösterreich werden zudem regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement abgehalten. Mitarbeiter im Störungsdienst werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für alle Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für sämtliche Mitarbeiter.

Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen

Der Betrieb der EVN Infrastruktur und die vielfältigen EVN Dienstleistungen tragen entscheidend zum Funktionieren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft bei. Um diese Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können, ist EVN Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen. Beispiele für Branchenverbände sind Oesterreichs Energie oder Eurelectric, als Initiativen zu sozialen und ökologischen Themen wären UN Global Compact oder respACT zu nennen. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen im Einklang mit dem Verhaltensrahmen unseres Compliance-Management-Systems.# Unsere Kernstrategien 2030

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die EVN auch in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der Europäischen Union eingetragen.

Unternehmensstrategie

Die strategische Ausrichtung der EVN orientiert sich in hohem Maß an den Interessen der internen und externen Stakeholder. Kern von deren Einbindung in das Unternehmensgeschehen und damit des Stakeholder-Managements ist der intensive Dialog mit den diversen Stakeholder-Gruppen. Ihre Identifikation und Priorisierung erfolgt dabei regelmäßig im Rahmen der Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix. Dabei wird auch die Relevanz einzelner Stakeholder-Gruppen für das Unternehmen immer wieder neu bewertet. Gerade als integriertes Energieunternehmen sieht sich die EVN als logischer Partner für Politik und Gesellschaft, um in ihren Geschäftsfeldern aktiv zur Erfüllung der Klima- und Energieziele beizutragen, die im europäischen wie im österreichischen Rahmen definiert werden. Deshalb ist es der EVN wichtig, ihre Unternehmensstrategie auch auf diese Ziele abzustimmen. Konzepte und Lösungen, die angesichts der Klimaveränderung von unserer Branche erwartet werden, stehen damit bei der EVN weit oben auf der Agenda. Belege dafür sind der massive Ausbau der Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung sowie der Investitionsschwerpunkt im Bereich Netzinfrastruktur, der einen essenziellen Beitrag zur Integration der wachsenden dezentralen Erzeugung in das Energiesystem leistet.

Kernstrategie im Überblick

Die Strategie der EVN berücksichtigt – neben den Interessen ihrer internen und externen Stakeholder – auch die potenziellen positiven oder negativen Auswirkungen ihrer Unternehmenstätigkeit auf sozialem, ökologischem und wirtschaftlichem Gebiet („Impact-Bewertung“). Als wichtigste Verpflichtung gegenüber ihren Kunden betrachtet die EVN die Sicherstellung einer flächendeckenden und stets verlässlichen Versorgung mit ihren Produkten und Dienstleistungen. Die bestimmende Veränderung in der Energiewirtschaft – und damit auch ein zentraler Faktor für die EVN Strategie – ergibt sich aus der europäischen und der österreichischen Klima- und Energiepolitik, die auf eine möglichst rasche Transformation in ein funktionierendes CO2-freies Energiesystem abzielt. Getrieben wird dieser Wandel vom gesellschaftlichen und politischen Bestreben, die branchenspezifischen Klimaeinflüsse noch deutlicher und schneller zu minimieren. Gleichzeitig ist sich die EVN ihrer hohen Verantwortung bewusst, als bedeutender Marktteilnehmer auch einen aktiven Beitrag zur Verwirklichung gesellschaftlicher Anliegen sowie zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Ein klarer Fokus liegt hier auf dem Umbau des Energiesystems in Richtung einer klimaneutralen Erzeugung, deren naturgegebene Volatilität mithilfe von Energiespeichern ausgeglichen wird. Ein zentrales strategisches Ziel bleibt dabei weiterhin der kontinuierliche Ausbau der Netzinfrastruktur in Niederösterreich. Er schafft die Voraussetzungen dafür, die Energiewende zu unterstützen und gleichzeitig Versorgungssicherheit und -qualität nachhaltig zu gewährleisten.

EVN Klimainitiative

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde auf Basis der EVN Strategie 2030 („Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter.“) die EVN Klimainitiative entwickelt, die auf drei Säulen basiert:

  • Erarbeitung von Science Based Targets
  • Klimaneutralität in ausgewählten Tochtergesellschaften
  • Beitrag von Forschung und Entwicklung in der EVN zum Klimaschutz

Branchenumfeld und Trends

| | Handlungsfelder Trotz der Unsicherheiten am Energiemarkt im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und den damit verbundenen wirtschaftlichen und politischen Auswirkungen bleibt die EVN ihrer strategischen Ausrichtung treu. Die Sicherheit der Energieversorgung in Niederösterreich hat für die EVN oberste Priorität. Trotz der Herausforderungen werden die Investitionen in die Netzinfrastruktur fortgesetzt, um die Versorgungssicherheit und -qualität zu gewährleisten und gleichzeitig die Energiewende zu unterstützen.

Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft

Im Rahmen der jährlichen Risikoinventur werden im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben und bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf die EVN bewertet. Damit steht ein klar strukturierter und definierter Prozess zur Verfügung, um potenzielle Risiken bzw. Auswirkungen auf unterschiedlichen organisatorischen und hierarchischen Ebenen zu identifizieren und zu analysieren sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene wird dabei insbesondere dadurch gewährleistet, dass die Erkenntnisse und Analysen der Risikoinventur im Risikoarbeits- und im Konzernrisikoausschuss präsentiert und diskutiert werden. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde auch der zur Aktualisierung der EVN Wesentlichkeitsmatrix eingesetzte Online-Fragebogen genutzt, um sowohl interne als auch externe Stakeholder zu den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft zu befragen. Die nachfolgende Tabelle fasst die wesentlichen potenziellen Auswirkungen zusammen. Sie enthält zudem beispielhaft Instrumente und Maßnahmen, die – im Einklang mit dem EVN Verhaltenskodex und den übergeordneten Verhaltensnormen zum Thema Compliance – zur Minimierung allfälliger negativer Auswirkungen genutzt bzw. gesetzt werden.

Nachhaltigkeits- und insbesondere Klimarisiken im Fokus

Angesichts des hohen Stellenwerts, den EVN dem Thema Klimaschutz beimisst, werden in der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben sowie Auswirkungen der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird unterschieden zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.# Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen werden aber nicht nur durch das Risikomanagement erfasst, sondern mögliche quantitative Auswirkungen auch im Planungsprozess in Form entsprechender Sensitivitäten und Szenarioanalysen analysiert. Vergleichbare Fragestellungen prägen auch die Auswahl der Szenarien für die künftige Preisentwicklung von Energie und Primärenergieträgern. Dadurch werden der Klimawandel und seine Auswirkungen auf die EVN Geschäftstätigkeit auch auf Ebene der Führungskräfte, des Vorstands und des Aufsichtsrats erläutert. Schäden durch Extremwetterereignisse stellen wiederum eine Bedrohung für die Versorgungssicherheit dar. In einem weiter gefassten Nachhaltigkeitskontext umfassen Risiken in diesem Bereich auch Versorgungsunterbrechungen oder die Gefährdung von Leib und Leben sowie der Infrastruktur durch Explosionen oder Unfälle. Um einen störungsfreien Betrieb und die technische Sicherheit der Kraftwerke – beides maßgebliche Voraussetzungen für eine verlässliche Versorgung – zu gewährleisten, werden regelmäßig Revisionen und Wartungsarbeiten durchgeführt, die geplante Stillstandzeiten mit sich bringen. Tatsächliche Unterbrechungen der Stromversorgung werden im Netzbereich anhand der Kennzahlen System Average Interruption Frequency Index (SAIFI) – der mittleren Unterbrechungshäufigkeit – und System Average Interruption Duration Index (SAIDI) – der durchschnittlichen jährlichen Dauer der ungeplanten Stromunterbrechungen gemessen und überwacht. Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung nehmen in allen Einheiten des Unternehmens ebenfalls einen zentralen Stellenwert ein. Das geforderte hohe Sicherheitsniveau wird dabei vor allem durch Schulungen und Bewusstseinsbildung gewährleistet. In Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften wurde dafür ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien entwickelt. Im EVN Konzern werden sämtliche Arbeitsunfälle zentral über den sicherheitstechnischen Dienst erfasst und ausgewertet. Wie in nebenstehender Tabelle beim Handlungsfeld „Nachhaltige Unternehmenswertsteigerung“ beschrieben, beziehen sich die Mitarbeiterrisiken aber auch auf den Verlust von hochqualifizierten Mitarbeitern oder auf eine bewusste bzw. unbewusste Fehldarstellung von Transaktionen bzw. Jahresabschlussposten. Diesen Risiken wird u. a. mit der Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und flexiblen Arbeitszeitmodellen sowie unserem internen Kontrollsystem (IKS) begegnet. Die Erfassung und Analyse der ökologischen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit in Bereichen wie Ressourceneinsatz, Energie- und Wasserverbrauch, Emissionen, Biodiversität, Transport sowie Abwasser und Abfall (Umweltrisiken) obliegt der Stabsstelle Innovation, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Diese unterstützt die operativen Einheiten auf Basis ihrer Analysen auch darin, Umweltauswirkungen zu verhindern bzw. zu minimieren.

144EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 27 Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

EVN Handlungsfeld und Definition Impact-Bewertung (Auszug) „–“ = negativ; „+“ = positiv Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug) Sustainable Development Goals (SDG)
Nachhaltige Unternehmens- wertsteigerung … steht für eine unternehmerische Haltung, die bei strategischen Ent- scheidungen stets auf ein ausgewo- genes Verhältnis zwischen wert- orientierten Investitionen und einer attraktiven Vergütung für die Aktionär·innen achtet. Ein ethisch und rechtlich einwandfreies Verhal- ten unserer Mitarbeiter·innen ist dabei selbstverständlich. Die Ver- ankerung von sozialen und ökologi- schen Aspekten in Beschaffung undAuftragsvergabe sowie die Sicherstellung der Einhaltung der Menschenrechte bei unseren Lieferant·innen und Geschäftspart- ner·innen stehen dabei ebenso imFokus. – Risiko eines Wertverlusts für Eigen- und Fremdkapital- investor·innen – Compliance-Verstöße
+ Stabile Dividendenentwicklung
+ Verbesserung der Infrastruktur in Ländern/Regionen, in denen Projekte durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden
+ Arbeitsplatzsicherung
+ Regionale Wertschöpfung durch Kooperationen
+ Solide Kapitalausstattung ermöglicht ein Abfedern von Wirtschaftskrisen
+ Faire und transparente Auftragsvergabe
•Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionärsvergütung als Ziel
•Projektabsicherung durch Garantien und Versicherungen
•Integriertes Geschäftsmodell mit Fokus auf regulierte und stabile Aktivitäten
•Ratings im soliden A-Bereich als Ziel
•EVN Verhaltenskodex
•EVN Leitwerte
•Corporate Compliance Management
•Compliance-Schulungen
•EVN Integritätsklausel als Bestandteil jeder Lieferantenbeziehung
•Nachhaltige Ausrichtung aller Beschaffungsvorgänge
•Selbstdeklarationsbogen für alle Bieter·innen bei Ausschreibungen
•Anonymes Hinweisgeberverfahren
•Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmer- rechte in der Lieferkette
•SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
•SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts- wachstum
•SDG 9 Industrie, Innova- tion und Infrastruktur
Versorgungssicherheit … steht für eine verlässliche Ver- sorgung unserer Kund·innen, auch in Krisensituationen. Dabei spielt nicht nur die lückenlose Versorgung mit Energie in der gewünschten Menge, sondern auch die techni- sche Netzqualität eine bedeutende Rolle. Unsere Schwerpunkte liegen dabei neben einem nachhaltigen Ausbau der Netz- und Technikinfra- struktur auch inder verlässlichen Trink wasserversorgung und in der Steigerung der Trinkwasserqualität. – Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/ Beeinträchtigung der Biodiversi- tät durch Netzausbau, Wasser- kraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen
– Verbrauch natürlicher Ressourcen
– Emissionen
– Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft durch Netz- ausfälle
+ Erhöhung des Anteils erneuer- barer Energie
+ Zuverlässige Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
+ Bereitstellung von Infrastruktur
+ Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser
•Zertifizierte Umweltmanagement- systeme
•KonzernweiteAusbauziele bis2030: Windkraft von aktuell 394 MW auf 750 MW und Photovoltaik um 300MW
•Höchste Priorität für Versorgungs- sicherheit und -qualität
•EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke, Pandemievorsorge)
•Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität)
•Geringe Netzverluste und Strom- unterbrechungen
•Laufende Investitionen zur Ver- besserung der Netzinfrastruktur und Trinkwasserversorgung
•Cybersecurity und -versicherung
•SDG 6 Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
•SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
•SDG 9 Industrie, Innova- tion und Infrastruktur
•SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Kundenorientierung … steht für Produkte und Dienst- leistungen, die individuelle Bedürf- nisse erfüllen und transparent sind, für hohe Servicequalität, für eine zielgruppenadäquate Kommunika- tion sowie für die Unterstützung unserer Kund·innen beim effizienten und sicheren Umgang mit Energie. Dabei nimmt der Schutz personen- bezogener Daten einen hohen Stellenwert ein. – Datenschutzrechtliche Vorfälle
+ Verbesserter und effizienter Umgang mit Energie
+ Kooperationen sichern regionale Arbeitsplätze
+ Hohe Standards in der Versorgungs sicherheit
+ Hohe Verfügbarkeit der EVN Kraftwerke
•Höchste Priorität für Versorgungs- sicherheit und -qualität
•Höchste Priorität für Datenschutz
•Umfangreiche Monitoring-Aktivitäten (z. B. Wasserqualität)
•Monitoring der mittleren Strom- unterbrechungshäufigkeit
•Unterstützung der Kund·innen in effizientem Verbrauchsverhalten
•Vielfältige Kommunikationskanäle für Kund·innen
•SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
•SDG 10 Weniger Ungleich heiten
•SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
•SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz

145EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 28 Überblick zu den wesentlichen potenziellen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit (Auswahl)

EVN Handlungsfeld und Definition Impact-Bewertung (Auszug) „–“ = negativ; „+“ = positiv Handhabung – Instrumente und Maßnahmen (Auszug) Sustainable Development Goals (SDG)
Attraktiver Arbeitgeber ... steht für unseren Anspruch, ein verantwortungsbewusster, fairer und krisensicherer Arbeitgeber zu sein. Dabei gilt es auch, Diversität und Chancengleichheit zu fördern, Mitarbeiteraus- und weiterbildung zu forcieren sowie ein vielfältiges Angebot an Aufgaben und eine moderne Arbeitswelt zu bieten. Damit sichern wir nicht zuletzt eine ziel gerichtete und effiziente Perso- nalentwicklung in einem sich lau- fend wandelnden Arbeitsumfeld. Selbstverständlich ist bei alldem ein umfassender Arbeits- und Gesund- heitsschutz. – Arbeitsunfälle
– Auswirkung auf Gesundheit der Mitarbeiter·innen durch Überlastung
– Compliance-Verstöße
+ Schaffung von Arbeitsplätzen
+ Arbeitsplatzsicherung
+ Attraktives Arbeitsumfeld
+ Flexible Arbeitsbedingungen
+ Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Aus- und Weiterbildung
•EVN Leitwerte
•Betriebliche Sozialpartnerschaft
•Nachhaltige Personalentwicklung
•Grundsätze und Richtlinien der International Labour Organization (ILO) und des UN Global Compact
•Hohe Standards bei Gesundheitsvor- sorge, Arbeitsschutz und -sicherheit
•Flexible Arbeitszeitmodelle
•Internes Kontrollsystem (IKS)
•Wiedereinstieg karenzierter Mitarbeiter·innen; Behaltefristen über gesetzliches Ausmaß hinaus
•Gruppen-Krankenversicherung
•Compliance-Schulungen
•SDG 1 Keine Armut
•SDG 3 Gesundheit und Wohlergehen
•SDG 4 Hochwertige Bildung
•SDG 5 Geschlechter- gleichheit
•SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts- wachstum
•SDG 10 Weniger Ungleich heiten
Klimaschutz … steht für einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit. # Effizienzsteigerungen und Innovationsinitiativen

Effizienzsteigerungen und Innovationsinitiativen – nicht zuletzt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen – liefern hier in allen Bereichen einen wichtigen Beitrag.

– Treibhausgas-Emissionen
+ Hohe Standards in der Versorgungsqualität
+ Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
+ Beitrag zur Erreichung der internationalen und nationalen Klimaziele
+ Reduktion treibhausrelevanter Emissionen
• Konzernweite Ausbauziele bis 2030: Windkraft von aktuell 394 MW auf 750 MW und Photovoltaik um 300 MW
• Endgültiger Kohleausstieg durch Verkauf der 49 %-Beteiligung am Kraftwerk Walsum 10 am 30. September 2021
• Dekarbonisierungsziele gemäß SBTi (bis 2034)
• Netzinvestitionen zur Integration von Strom aus volatiler erneuerbarer Erzeugung
• Fokus auf Effizienzsteigerung insbesondere im Bereich THG-Emissionsminimierung
• SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
• SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
• SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz
• SDG 15 Leben an Land

Umweltschutz

Umweltschutz … steht für eine Minimierung der im Rahmen unserer Tätigkeit auftretenden Umweltbeeinträchtigungen, für eine verantwortungsvolle Nutzung von Ressourcen, z. B. Materialien und Wasser, für den Schutz von Flora und Fauna sowie für den Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf einem umweltgerechten Abfallmanagement. Die lückenlose Erfüllung von Umweltgesetzen und -auflagen ist bei allen unseren Aktivitäten selbstverständlich.

– Beeinflussung von Lebensräumen (Mensch, Tier und Natur)/Beeinträchtigung der Biodiversität durch Netzausbau, Wasserkraftwerke und Errichtung von Windkraftanlagen
– Verbrauch natürlicher Ressourcen
– Emissionen
+ Hohe Umweltstandards in der Versorgungsqualität
+ Effiziente und umweltschonende Energieversorgung für Gesellschaft und Wirtschaft
• Zertifizierte Umweltmanagementsysteme
• EVN-interne Krisen- und Notfallpläne (z. B. Hochwasser, Wasserkraftwerke)
• Vielfältige Maßnahmen zum Artenschutz, zur Wahrung der Biodiversität sowie zum Schutz und zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume
• Einsatz modernster Umwelttechnik
• Laufende Modernisierung des Gasleitungsnetzes
• Fokus auf Effizienzsteigerung
• Umweltgerechtes Abfallmanagement
• SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion
• SDG 15 Leben an Land

EVN Handlungsfeld und Definition

Innovation und Digitalisierung

Innovation und Digitalisierung … stehen für eine vorausschauende Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells, die u. a. die laufende Anpassung an ein dynamisches Umfeld durch gezielte Innovationen und Digitalisierung im Fokus hat.

Handlungsfeld und Definition Impact-Bewertung (Auszug) „–“ = negativ; „+“ = positiv Instrumente und Maßnahmen (Auszug) Sustainable Development Goals (SDG)
– Innovative Produkte werden von Kund·innen nicht angenommen
– Risiko für Cyberkriminalität steigt
+ Wettbewerbsfähigkeit wird erhalten • Laufendes Monitoring des Innovationsprozesses • SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie
+ Flexiblere Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter·innen • Umfangreiche IT-Security-Maßnahmen • SDG 8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
+ Volkswirtschaftlicher Beitrag durch Innovationsinitiativen, Infrastrukturprojekte und -investitionen • Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten • SDG 9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
• Ausgewogenes Verhältnis zwischen Investitionsprojekten und einer attraktiven Aktionärsvergütung als Ziel • SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz

Stakeholder-Dialog

Stakeholder-Dialog … steht für das Übernehmen von Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen der EVN durch vielfältige soziale und kulturelle Initiativen, auch außerhalb unseres operativen Kerngeschäfts. Im Fokus stehen ein proaktiver Dialog mit unseren diversen Stakeholder-Gruppen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit ihren Anliegen, z. B. durch die Einbindung von Anrainer·innen beim Ausbau und Betrieb unserer Anlagen. Weitere Schwerpunkte unseres sozialen Engagements liegen in der Wissensvermittlung an Kinder und Jugendliche sowie in der Verbesserung der Lebensqualität von Menschen in herausfordernden Lebenssituationen, z. B. durch Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut.


EVN Jahresfinanzbericht 2020/21 EVN AG, Maria Enzersdorf 29

Der Kunde im Fokus

Die Kunden und ihre Zufriedenheit stehen für die EVN im Mittelpunkt ihrer gesamten Tätigkeit. Rund 4,8 Mio. Kunden vertrauten im Geschäftsjahr 2020/21 auf die sichere Versorgung mit Energie- sowie Umweltprodukten von der EVN. Im Energiegeschäft in Niederösterreich handelt es sich bei EVN Kunden um Privathaushalte, Gewerbeunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen; im internationalen Umwelt-Projektgeschäft sind es hingegen vorwiegend öffentliche Auftraggeber wie Städte und Gemeinden. Kundenzufriedenheit wird für die EVN über Produkte und Dienstleistungen, die individuelle Bedürfnisse erfüllen und transparent abgerechnet werden, sowie über hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kunden im effizienten Umgang mit Energie definiert. Innerhalb dieser Eckpunkte setzt die EVN in allen Märkten auf eine faire und professionelle Partnerschaft mit ihren Kunden. Eine permanente und einfache Erreichbarkeit für die Kunden, prompte Bearbeitung von Anfragen oder ein aktives Beschwerdemanagement sind Beispiele hierfür. Internationaler Erfahrungsaustausch und kontinuierliche Schulungen und Trainings von Mitarbeitern mit Kundenkontakt sowie regelmäßige systematische Befragungen der Kunden unterstreichen ebenfalls den hohen Stellenwert der Professionalität im Kundenservice der EVN. In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den Customer Loyalty Index. Dabei wird mithilfe verschiedener Indikatoren die Loyalität unserer Kunden auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index ermöglicht es uns, Veränderungen des Kundenverhaltens und deren Ursachen frühzeitig zu identifizieren, um rasch entsprechend reagieren zu können. Erfreulicherweise blieb der Wert in den letzten Jahren durchwegs stabil auf hohem Niveau. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie haben den persönlichen Kundenkontakt erheblich eingeschränkt. Um weiterhin eine persönliche Kundenberatung zu ermöglichen gibt es seit Sommer 2021 die Möglichkeit über die Website der EVN digitale Beratungsgespräche mit einem Kundenberater zu buchen. In Österreich wurde von der EVN bereits im Jahr 2011 ein Kundenbeirat eingerichtet, die den regelmäßigen und systematischen Gedankenaustausch zwischen der EVN und Vertretern aus repräsentativen Kundensegmenten ermöglicht. Die aus der Arbeit des Beirats entwickelten Vorschläge und Ideen werden unmittelbar zur Gestaltung und Verbesserung der Serviceleistungen, Produkte und Kommunikationsmaßnahmen genutzt. Aktuell ist die Entwicklung# EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

EVN AG, Maria Enzersdorf

30 eines Kundenbeirats mit digitalen Plattform in Gange, die ab dem Geschäftsjahr 2021/22 zum Einsatz kommen soll, und dann nochmals erweiterte Formen des Feedbacks und der Zusammenarbeit bieten wird. Das Risiko allfälliger negativer Gesundheits- und Sicherheitsauswirkungen unserer Produkte minimiert die EVN durch umsichtiges, verantwortungsvolles Agieren entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Eine zentrale Rolle nimmt dabei das EVN Qualitätsmanagement ein. Es definiert hohe Standards für alle relevanten produktbezogenen Tätigkeiten und Prozesse und sorgt gleichermaßen für deren verlässliche Beachtung. Durch laufende Qualitätssicherung wird im Sinn ganzheitlicher Verantwortung zudem sichergestellt, dass alle Produkte und Dienstleistungen allen Anforderungen im Hinblick auf die Gesundheit, Sicherheit und Zufriedenheit der Kunden entsprechen

Umweltbelange

Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind im Umweltleitbild der EVN verankert. Im Bereich Umweltschutz umfasst das Leitbild Vorgaben zur Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen, zur verantwortungsvollen Nutzung von Ressourcen, zum Erhalt der natürlichen Lebensräume von Tieren und Pflanzen im Umfeld unserer Anlagen und Projekte sowie zu einem umweltgerechten Abfallmanagement. Im Bereich Klimaschutz legt das Umweltleitbild der EVN den Fokus auf einen schrittweisen Systemumbau in Richtung einer klimaneutralen Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handels- und Verwaltungstätigkeit. Energieverbrauch und Emissionen sind deshalb für den Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine diesbezügliche Angabe verzichtet wird.

Umweltmanagement in der EVN

Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis ein Umweltmanagementsystem. Als integriertes Managementsystem schließt es neben den Anforderungen von EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und ISO 14001 auch jene des Umweltschutzes mit ein. Die EMAS-Verordnung schreibt unter anderem die Definition von messbaren Umweltzielen vor. Für die Zertifizierung nach EMAS sind die lückenlose Einhaltung von umweltrelevanten Gesetzen und deren engmaschige Überprüfung zwingende Grundvoraussetzungen. Alle unsere thermischen Kraftwerke in Niederösterreich sowie 64 Wärmeerzeugungs- und drei Kälteanlagen unterliegen diesen Standards. Unsere thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/Dürnrohr ist zusätzlich auch nach ISO 9001 und nach den Vorgaben für das Überwachungszeichen „Entsorgungsfachbetrieb“ zertifiziert.

Durch die forcierte Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, effizienzsteigernde Maßnahmen und die umfassende Beratung der Kunden zur Reduktion ihres Energiebedarfs erbringt die EVN einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele Österreichs. Eine ausgewogene Mischung aus optimaler Versorgungssicherheit und minimalen Umweltauswirkungen ist hier entscheidend. Unser Engagement zum Klimaschutz umfasst unterschiedliche Initiativen und strategische Ansätze:

  • Forcierte Nutzung der erneuerbaren Energiequellen Wasser, Wind, Sonne, Biomasse und Biogas
  • Steigerung der Energieeffizienz der eigenen Produktionsanlagen und Netze
  • Aktive Teilnahme an Innovations-, Entwicklungs- und Forschungsprojekten
  • Information und Beratung der Kunden zur Reduktion des Energiebedarfs
  • Regionale Wertschöpfung durch die Nutzung heimischer Energieträger wie Biomasse und Biogas
  • Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben wie z. B. Elektroautos

Abfall

Die EVN achtet darauf, dass Abfälle – wo dies möglich ist – direkt der Wiederverwendung oder einem Recycling zugeführt werden. Dies geschieht etwa über die direkte Beauftragung von geeigneten Entsorgern oder Verwertern. Außerdem wählen wir Lieferanten von Material und Geräten sowie Entsorgungspartner nach ökologischen Gesichtspunkten aus. Alle regelmäßig anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle geben wir auf Basis von Rahmenverträgen an berechtigte Entsorgungsunternehmen ab, die diese Abfälle entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes umweltgerecht entsorgen. In der Berichtsperiode haben wir keinerlei gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle grenzüberschreitend entsorgt.

EVN Jahresfinanzbericht 2020/21 EVN AG, Maria Enzersdorf 31

Entwicklung der Abfallmengen

2020/21 2019/20 2018/19
Gefährliche Abfälle und Reststoffe t 31 43 40
Nicht gefährliche Abfälle und Reststoffe t 339 395 360
Export gefährlicher Abfälle
Gefährliche Abfälle t 0 0 0

1) Ohne Baurestmassen und Kraftwerksnebenprodukte

Sozialbelange

Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen setzt die EVN in ihrem Verantwortungsbereich auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:

  • Jugend- und Schulplattform: Einen Schwerpunkt der gesellschaftlichen Verantwortung sieht die EVN in der Förderung des Wissens zum Themenkreis „(Sorgsamer Umgang mit) Energie, Energieeffizienz sowie Energiesparen“. Zu diesem Zweck hat die EVN das EVN Schulservice initiiert, das Projekte, Vorträge und Wettbewerbe mit Kindern und Jugendlichen anbietet.
  • EVN Sozialfonds: Der EVN Sozialfonds, der mit jährlich rund 100.000 Euro dotiert ist, unterstützt Kinder- und Jugendprojekte niederösterreichischer Institutionen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet ein Expertengremium, das sich zweimal pro Jahr trifft. Die Empfehlungen an den Vorstand der EVN zur Mittelverwendung erfolgen einstimmig auf Basis eines vordefinierten Kriterienkatalogs. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden 14 Projekte mit einem Gesamtbeitrag von 120,0 Tsd. Euro unterstützt.
  • Bonuspunkte spenden: In der EVN Bonuswelt bietet die EVN ihren Kunden vielfältige Angebote zur Verwendung ihrer Bonuspunkte, die sie laufend anhand ihres Energiebezugs oder der Nutzung anderer EVN Services sammeln. Die Bonuspunkte können wahlweise als finanzielle Vergütung für den Kunden oder aber als Beitrag zur Unterstützung von Sozialprojekten der EVN eingelöst werden. Auf diese Weise können EVN Kunden ihre gesammelten Bonuspunkte spenden z. B. für Familien, die besonders schwer von der Coronakrise getroffen wurden oder für Freiwillige Feuerwehren.
  • evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer internationaler Kunst, die von dem mit renommierten Experten besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Die Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.

Arbeitnehmerbelange

Die EVN legt größten Wert auf ethisch und rechtlich einwandfreies Verhalten aller Mitarbeiter, Geschäftspartner und Lieferanten. Um dieses Bekenntnis zu lückenloser Regeltreue auch wirksam in die Tat umzusetzen, wurde eine breite Palette an Compliance-Richtlinien und -Maßnahmen implementiert, angeführt von dem in zehn Themenbereiche gegliederten EVN Verhaltenskodex. Er regelt u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten sowie Arbeitsschutz und Unfallvermeidung betreffen. Als Arbeitgeber ist sich die EVN ihrer Verantwortung bewusst und erfüllt nicht nur ihre gesetzlich definierten Pflichten, sondern erbringt darüber hinaus auch eine Reihe an freiwilligen Leistungen. Fundamentale Prinzipien wie z. B. Gleichbehandlung, Chancengleichheit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und -sicherheit, eine betriebliche Sozialpartnerschaft oder eine aktive Personalentwicklung sowie -förderung prägen hierbei die Unternehmenskultur. Zum Bilanzstichtag am 30. September 2021 beschäftigte die EVN 632 Mitarbeiter (Kopfzahl). Die Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle.

Diversität

Zum Bilanzstichtag 30. September 2021 gehörten der EVN AG 177 Frauen (28,0 %) und 455 Männer (72,0 %) an.# H1

EVN Jahresfinanzbericht 2020/21 EVN AG, Maria Enzersdorf

Zur Erhöhung des Frauenanteils im Konzern haben wir das Programm „Frauen@EVN“ lanciert, das mithilfe bedarfsorientierter Seminare, interner Netzwerkmöglichkeiten und diverser weiterer Initiativen die Rahmenbedingungen für unsere Mitarbeiterinnen laufend weiter verbessert. Insbesondere hoch qualifizierte Frauen sollen mit dem Programm in ihrer Karriereplanung und als Führungskräfte unterstützt werden. Ein Mentoring- Programm verfolgt das Ziel, Frauen in der EVN in ihren Führungspositionen zu stärken und Voraussetzungen zu schaffen, durch die die Anzahl an weiblichen Führungskräften erhöht werden kann. Mittelfristig streben wir im Konzern eine Frauenquote an, die dem aktuellen Geschlechterverhältnis in der berufsgruppenspezifischen Ausbildung entspricht. 6 Frauen und 8 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten, während 5 Männer und 8 Frauen das Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30. September 2021 gab es in der EVN AG in Summe 68 Teilzeitbeschäftigte, davon 54 Frauen und 14 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern an der Gesamtbelegschaft der EVN AG zum Bilanzstichtag entspricht somit 10,8 %.

Gleichbehandlung und Chancengleichheit

Im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compact sowie der Grundsätze der International Labour Organization werden alle Mitarbeiter der EVN ungeachtet ihrer nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Kultur und Religion, ihres Alters oder ihres Gesundheitszustands gleichwertig behandelt. Außerdem lehnen wir Diskriminierung von Mitarbeitern in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab. Unabhängig vom Geschlecht richtet sich die Vergütung aller Mitarbeiter ausschließlich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleicher Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit gehört auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2020/21 beschäftigte die EVN AG 15 Menschen aus dieser Personengruppe; dies entspricht einem Anteil von 2,4 % der Gesamtbelegschaft.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ein weiteres zentrales Anliegen der EVN ist eine ausgewogene Balance zwischen dem Berufs- und Familienleben ihrer Mitarbeiter. Als wichtigen Schritt auf diesem Weg wurde im Mai 2011 die „Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern- Wirtschaft“ unterzeichnet. Damit bekennt sich die EVN klar zu einer elternorientierten Personalpolitik. In vielen Bereichen können Mitarbeiter etwa ihre Arbeitszeit frei gestalten. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das hohe Flexibilität ermöglicht, sofern dem nicht betriebliche Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen. Darüber hinaus bietet die EVN ihren Mitarbeitern verschiedene Teilzeitmodelle an, die besonders im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle spielen. Seit September 2021 gibt es auch Arbeitsmodelle für mobiles Arbeiten, in deren Rahmen Mitarbeiter bis zu 1.100 Stunden pro Jahr ortsungebunden arbeiten können. Mitarbeiter mit Familienverantwortung werden außerdem mit Einrichtungen wie einem Eltern-Kind- Büro oder mit dem betreuten Kinderferienprogramm der EVN unterstützt. Während der Karenzzeit hält die EVN den Kontakt zu ihren Mitarbeitern ganz gezielt aufrecht und erleichtert damit ihren beruflichen Wiedereinstieg. Darüber hinaus steht den Mitarbeitern in Karenz weiterhin spezifische Informationsveranstaltungen und ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm offen. Auch immer mehr männliche Mitarbeiter der EVN nutzen dieses Angebot.

Gesundheitsvorsorge, Arbeitsschutz und –sicherheit

Ein wesentlicher Themenbereich des EVN Verhaltenskodex befasst sich mit unseren Bestrebungen zur Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung in sämtlichen Unternehmenseinheiten. Zusätzlich zu den zahlreichen europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften definieren wir eigene Grundsätze hinsichtlich Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese Grundsätze sind im Sicherheitsleitbild und in der Sicherheitsstrategie der EVN verankert. Hinzu kommt ein umfangreiches internes Regelwerk aus Geschäftsanweisungen und Richtlinien, die alle mit unserer Tätigkeit verbundenen Sicherheitsrisiken beschreiben und entsprechende Gegenmaßnahmen vorgeben. Sämtliche Arbeitsunfälle nahezu aller Mitarbeiter und Leiharbeiter der EVN werden über einen zentralen sicherheitstechnischen Dienst erfasst und analysiert, und es werden gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Zur Erfassung erkannter Risiken und Vorfälle sowie zum Monitoring getroffener Maßnahmen orientiert sich die EVN an den Anforderungen der ISO 45001. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den Sicherheitsfachkräften wird außerdem sichergestellt, dass erkannte Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihren Kenntnissen im Arbeitsschutz der erste Ansprechpartner für Betroffene. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter und Leiharbeiter über Sicherheitsvertrauenspersonen in Arbeitsausschüssen vertreten, die Arbeitsschutzprogramme überwachen und darüber beraten. Dieser Austausch erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben einmal jährlich. Eine Reihe von Vorkehrungen und Initiativen, wie z. B. das monatliche Sicherheitsgespräch mit den Vorgesetzten, detaillierte Unterweisungen, E-Learning-Module oder Fachseminare dienen dazu die Mitarbeiter nachhaltig auf dieses Thema zu sensibilisieren. Im Geschäftsjahr 2020/21 ereignete sich bei der EVN AG ein Arbeitsunfall (Vorjahr: 6); der Lost Time Injury Frequency Index (LTIF) betrug 0,0 (Vorjahr: 2,6), da dieser Arbeitsunfall nicht im Zusammenhang mit einer arbeitsrelevanten Tätigkeit stand und damit nicht LTIF relevant war.

Um auch unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmedizinerinnen für alle Fragen rund um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung und betreuen unsere Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Zu den zahlreichen angebotenen Maßnahmen zählen Gesundenuntersuchungen, Impfungen, Seh- und Hörtests sowie Präventionsmedizin, aber auch psychologische Beratung, Coaching, Tipps zu gesunder Ernährung sowie zielgruppenspezifische Angebote für Mitarbeiter, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Die EVN ist nicht in Ländern aktiv, in denen ein erhöhtes Risiko durch übertragbare Krankheiten oder Arbeitsbedingungen vorherrschen, die die Gesundheit unserer Mitarbeiter dauerhaft gefährden könnten. Dennoch haben wir Konzernanweisungen für Ernstfälle in allen Konzerngesellschaften entwickelt – darunter die „Pandemievorsorge EVN“, die nach dem Ausbruch von Covid-19 im März 2020 als Grundlage für die ersten gesetzten Maßnahmen Anwendung fand.

Betriebliche Sozialpartnerschaft

Wesentliche unternehmerische Entscheidungen trifft die EVN transparent im Einklang mit ihrem Führungsleitbild und auf Basis der diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen. Auch die Arbeitnehmervertreter werden in diesem Sinn laufend zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. im Vorfeld in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich. 100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch Mitarbeitervertretungen in Form von Betriebsräten vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche Mindestlöhne geschützt. Die jeweiligen Mitarbeitervertretungen sind regelmäßig maßgeblich in die Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von allen Mitarbeitern der EVN AG an den entsprechenden Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, weiters finden Betriebsratsvertreter sowohl im Aufsichtsrat als auch im Nachhaltigkeitsbeirat Gehör.

Personalentwicklung und –förderung

Die Qualifikation der Mitarbeiter ist ein wesentliches Element in der Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs der EVN. Deshalb bilden die Erhaltung und der Ausbau des bestehenden hohen Kompetenzniveaus der Mitarbeiter auch einen zentralen Schwerpunkt des Personalmanagements bei EVN. Im Geschäftsjahr 2020/21 absolvierte jeder Mitarbeiter der EVN AG im Schnitt 19,8 Stunden an Weiterbildungsveranstaltungen. Mit der Entwicklung und Implementierung einer IT-basierten Lern- und Seminarkoordinationsplattform (ELI – EVN Learning Interface) bis Ende 2021 wird auch in diesem Bereich zukünftig verstärkt auf virtuelle Präsenz gesetzt. Visualisierte Ausbildungspläne, Abbilden einer Bildungshistorie, transparente Information und Datenerfassung sowie eine vereinfachte Administration sind die wesentliche Elemente dieser neuen Plattform.

Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption

Neben den grundlegenden Formulierungen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten definiert eine Reihe weiterer verbindlicher Dokumente den Verhaltens- und Handlungsrahmen der EVN. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sich die EVN zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.# H1 Compliance

Unter dem übergeordneten Begriff „Compliance“ setzt die EVN die konsequente Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen im Handeln und Verhalten aller Mitarbeiter voraus – auch in Bezug auf Lieferanten und Geschäftspartner. Der EVN Verhaltenskodex (siehe auch www.evn.at/verhaltenskodex.aspx) benennt und regelt dabei u. a. jene Aspekte der Geschäftstätigkeit, die Menschenrechte, Governance, Compliance, Unternehmensethik, Korruptionsprävention, öffentliches Auftreten und Wettbewerbsverhalten betreffen. Er umfasst Unternehmensgrundsätze, die über geltendes Recht hinausgehen, und legt Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter des Konzerns fest. Grundlagen des Kodex sind neben internen Organisationsvorschriften und den jeweiligen länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen auch internationale Regelwerke, darunter Leitsätze und Übereinkommen der OECD oder Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO).

H2 Menschenrechte

Ein ganz zentraler Themenbereich im Verhaltenskodex der EVN ist das uneingeschränkte und unmissverständliche Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte und ethischer Grundsätze an allen Standorten der EVN. Die EVN hat sich verpflichtet den zehn Prinzipien des UN Global Compact Folge zu leisten und lehnt insbesondere jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit entschieden ab. Damit verbunden ist auch die Anforderung, niemanden aus Gründen der nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Kultur, der Religion, des Alters oder des Gesundheitszustands zu diskriminieren. Weitere Themenbereiche betreffen die Gewährung von Mitspracherechten, Maßnahmen für Arbeitsschutz und -sicherheit sowie Menschenrechtsfragen in der Lieferkette. Dies gilt nicht nur gegenüber Geschäftspartnern der EVN, sondern auch im Umgang mit den Mitarbeitern.

H2 Korruptionsprävention

Die EVN tritt entschieden gegen alle Arten der Korruption ein und fasst den Begriff Korruption sehr weit. Er beinhaltet für die EVN neben gesetzwidrigen Zahlungen (z. B. Bestechung, Kick-back-Zahlungen, fingierte Leistungen, Falschklassifizierung/-kontierung) auch alle Arten von Zuwendungen (z. B. Geschenke, Einladungen, nicht drittübliche Vergünstigungen, immaterielle Vorteile wie Auszeichnungen und Protektion). Alle diese Varianten sind für die Mitarbeiter der EVN und deren Angehörige – mit Ausnahmen etwa für die Annahme oder Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts – konzernweit verboten. Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen – sollen Mitarbeiter gerade zum Thema Korruptionsvermeidung besonders stark sensibilisieren. Deshalb legt die Stabsstelle Corporate Compliance Management im Rahmen der regelmäßigen Erhebung von Compliance- Risiken auch einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema Korruption. Basis dafür ist ein Kriterienkatalog, der als wesentliche Elemente das Geschäftsumfeld bzw. Land, die Branche, den Geschäftsumfang sowie die Art der Geschäftsanbahnung und -abwicklung berücksichtigt.

H2 Organisation des Compliance-Managements

Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS). Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der die EVN Mitarbeiter im Arbeitsalltag dabei unterstützen soll, sich integer und gesetzestreu zu verhalten. Es baut auf drei Säulen auf:

  • Prävention durch Bewusstseinsbildung und Schulungen
  • Identifikation von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
  • Reaktion durch Aufklärung und Verbesserung

Die Führung und die laufende Weiterentwicklung des CMS liegt in den Händen der direkt dem Gesamtvorstand unterstellten Stabsstelle Corporate Compliance Management (CCM). Neben dem Chief Compliance Officer und den Mitarbeitern von CCM wurden in den einzelnen operativen Bereichen der EVN dezentrale Compliance Officer installiert.

H2 Erhebung von Compliance-Risiken

Compliance-Risiken, die bei uns auch die Themen Menschenrechte und Korruptionsprävention umfassen, werden bei der EVN jährlich systematisch und aus unterschiedlichen Blickwinkeln für den Gesamtkonzern erhoben. Ein wichtiger Anlass dafür ist etwa die jährliche Risikoinventur, da Compliance-Verstöße aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen im Zusammenhang mit Compliance.

H2 Hinweisgeberverfahren

Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht unseren Mitarbeitern über das EVN Intranet bzw. spezielle Compliance-E-Mail- Adressen konzernweit ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeberverfahren („Whistle Blowing“) zur Verfügung. Hier können alle Bedenken in Bezug auf ethisch nicht vertretbares oder rechtswidriges Verhalten gemeldet werden. Über eigens eingerichtete Compliance-E-Mail-Adressen können aber auch unsere Geschäftspartner das Hinweisgeberverfahren nutzen. Den Umgang mit den gemeldeten Bedenken sowie den Schutz der Hinweisgeber haben wir in einer eigenen Konzernanweisung geregelt. Compliance-Verstöße stellen eine Verletzung von Dienstpflichten dar, in manchen Fällen sind sie zudem von strafrechtlicher Relevanz. Dies ist von den dazu berufenen Einrichtungen zu beurteilen. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, führt dies je nach Schwere und Schadensumfang zu arbeits- und zivilrechtlichen Konsequenzen. Deshalb sind Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Arbeit in Interessen- oder Loyalitätskonflikte geraten, aufgerufen, sich direkt und rechtzeitig an den EVN Compliance Officer zu wenden.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden keine Fälle von Diskriminierung aufgrund ethnischer, nationaler oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder politischer Ansichten gemeldet. In der Berichtsperiode wurden jedoch zwei Meldungen über vermutete Verstöße gegen den im Verhaltenskodex verankerten Grundsatz der Integrität und Vermeidung von Korruption gemeldet. Diese Hinweise gegen Mitarbeiter haben sich nach interner Untersuchung bestätigt, waren jedoch nicht Gegenstand von Klagen. Einer der Fälle hatte eine Beendigung des Dienstverhältnisses, der andere eine Abmahnung zur Folge, zudem wurden Maßnahmen gesetzt, um derartige Fälle künftig zu verhindern. Eine Vertragsaufkündigung mit Geschäftspartnern ist nicht erfolgt.

Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher und strenger ethischer Standards gilt explizit auch für Geschäftspartner der EVN. Besonderen Wert wird hier auf die Themen „Menschenrechte“, „Arbeitsbedingungen und -rechte“, „Umwelt- und Klimaschutz“ sowie „Geschäftsethik“ gelegt. Die EVN strebt an, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht nachgewiesen wurden oder zur Last gelegt werden. Bei der Überprüfung potenzieller Geschäftspartner, die auch das Screening von Sanktionslisten miteinschließt, folgt die EVN einem risikobasierten Ansatz und berücksichtigt insbesondere Branchen- und Länderrisiken. Für Österreich wird zudem die Compliance- Datenbank und -Software eines spezialisierten externen Dienstleisters genutzt. Sofern diese Screenings sensible Ergebnisse erbringen, werden entsprechende Maßnahmen zur Risikoreduktion gesetzt.

H2 Compliance-Schulungen

Alle Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder, Führungskräfte sowie alle Mitarbeiter der EVN werden regelmäßig auf korrektes ethisches Verhalten sensibilisiert. Dies erfolgt zumeist im Rahmen von Schulungen und Workshops, die insbesondere auf die Themen „Menschenrechte“, „Unternehmensethik“, „Korruptionsprävention“, „öffentliches Auftreten“ und „Wettbewerbsverhalten“ fokussieren. Das Spektrum der Ausbildungen reicht dabei von verpflichtenden standardisierten Präsenzschulungen für alle neu eintretenden Mitarbeiter über ergänzende E- Learning-Programme bis hin zu Spezialschulungen für besonders exponierte Bereiche. Ein besonderer Schwerpunkt galt im Geschäftsjahr 2020/21 der Neugestaltung des Compliance-Schulungsprogramms um diese noch stärker auf die Bedürfnisse der Teilnehmer abzustimmen.

H1 Ausblick

Die Strategie 2030 bildet den Rahmen für die Projekte und Investitionen des Geschäftsjahres 2021/22. Die EVN Klimainitiative und das Bekenntnis zu einem im Herbst 2021 mit der Science Based Targets Initiative akkordierten Dekarbonisierungspfad bis 2034 unterstreichen dabei unsere Ambition, einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele zu leisten. Der Herbst 2021 war von unverhältnismäßig starken Verwerfungen auf den internationalen Energiemärkten geprägt, die zu massiven Preisanstiegen bei Erdgas und Strom geführt haben. Da die weitere Entwicklung auf den Energiemärkten aktuell schwer zu prognostizieren ist, nimmt auch die Planbarkeit des Geschäftsverlaufs – abseits der für die Aktivitäten der EVN üblichen Unsicherheiten – weiter ab. Für die operative Ergebnisentwicklung ist in erster Linie die Vermarktung der Stromproduktion des EVN Konzerns maßgeblich. Hier entfallen künftig Effekte aus der Vermarktung von Strom aus dem Kraftwerk Walsum 10, nachdem die EVN ihre 49 %-Beteiligung an diesem Kraftwerk Ende September 2021 abgegeben und den Strombezug von dort beendet hat. Ohne die Einmaleffekte aus der Beendigung dieses belastenden Vertrages, die sich im abgelaufenen Jahr positiv ausgewirkt haben, ist für das Geschäftsjahr 2021/22 mit einem geringeren operativen Ergebnis zu rechnen als im Vorjahr. Stärkere oder länger anhaltende Verwerfungen auf den Energiemärkten könnten das erwartete Ergebnis jedoch wesentlich beeinflussen.

Maria Enzersdorf, am 24. November 2021

Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Dipl.-Ing.# EVN Jahresfinanzbericht 2020/21

Jahresabschluss

EVN AG, Maria Enzersdorf

Bilanz zum 30.09.2021

Aktiva 30.9.2021 30.9.2020 (TEUR)
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 45.907.251,79 50.759
II. Sachanlagen 21.330.362,33 25.594
III. Finanzanlagen 3.442.009.560,46 3.685.447
3.509.247.174,58 3.761.800
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Primärenergievorräte 42.496.187,10 21.646
2. Waren 24.601,62 25
42.520.788,72 21.671
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 37.322.545,14 7.935
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 371.813.728,31 149.830
3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 112.620.369,50 69.012
4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 7.291.426,83 5.253
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.312,50 19
529.048.069,78 232.029
III. Wertpapiere und Anteile
Sonstige Wertpapiere und Anteile 389.990.100,61 241.677
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 42.073.374,03 147.729
1.003.632.333,14 643.105
C. Aktive Rechnungsabgrenzung 766.177,92 2.200
D. Aktive latente Steuern 9.941.790,86 31.551
4.523.587.476,50 4.438.656

EVN AG, Maria Enzersdorf

Passiva

Passiva 30.9.2021 30.9.2020 (TEUR)
A. Eigenkapital
I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital
Gezeichnetes Kapital 330.000.000,00 330.000
Eigene Anteile -3.113.719,28 -3.193
326.886.280,72 326.807
II. Kapitalrücklagen
1. Gebundene 204.429.160,43 204.429
2. Nicht gebundene 58.267.709,06 58.268
262.696.869,49 262.697
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 4.723.734,22 4.724
2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) 1.656.425.801,27 1.512.243
1.661.149.535,49 1.516.967
IV. Rücklagen für eigene Anteile 3.113.719,28 3.193
V. Bilanzgewinn 92.734.307,24 87.431
davon Gewinnvortrag 143.080,65 84
2.346.580.712,22 2.197.094
B. Investitionszuschüsse 25.901,00 0
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Abfertigungen 23.710.239,00 26.105
2. Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 88.245.249,00 92.849
3. Steuerrückstellungen 414.048,65 2.813
4. Sonstige Rückstellungen 178.933.113,68 482.275
291.302.650,33 604.043
D. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 625.370.652,53 524.371
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 300.000.000,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 325.370.652,53 524.371
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 310.566.980,56 367.866
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.335.273,28 57.317
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 303.231.707,28 310.549
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.948.111,29 11.025
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 24.948.111,29 11.025
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 533.327.900,31 573.317
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 533.230.900,31 573.214
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 97.000,00 103
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 334.933.773,84 99.720
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 334.933.773,84 99.720
6. Sonstige Verbindlichkeiten 55.127.747,63 43.138
davon aus Steuern 15.097.259,24 5.639
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.438.651,37 1.465
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 42.296.080,37 30.169
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.831.667,26 12.969
1.884.275.166,16 1.619.437
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.242.744.139,09 771.446
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 641.531.027,07 847.991
E. Passive Rechnungsabgrenzung 1.403.046,79 18.082
4.523.587.476,50 4.438.656

EVN AG, Maria Enzersdorf

2020/21 2019/20 (EUR TEUR)

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.10.2020 bis 30.9.2021

2020/21 2019/20 (TEUR)
1. Umsatzerlöse 369.834.345,77 400.150
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 8.375,00 20
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 305.857,70 185
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 179.574.516,40 10
c) Übrige 20.544.843,31 422
200.425.217,41 616
4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a) Fremdstrombezug und Energieträger -203.070.065,26 -214.338
b) Materialaufwand -479.306,45 -518
c) Aufwendungen für bezogene Leistungen -82.292.697,39 -80.904
-285.842.069,10 -295.760
5. Personalaufwand
a) Gehälter -60.814.949,08 -61.860
b) Soziale Aufwendungen -14.838.180,70 -13.445
davon für Altersversorgung -674.132,78 1.354
davon für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen -383.397,65 -886
davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge -13.053.703,05 -13.222
-75.653.129,78 -75.305
6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -6.918.545,69 -7.103
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen -460.917,41 -455
b) Übrige -111.506.114,69 -28.519
-111.967.032,10 -28.974
8. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 7 (Betriebsergebnis) 89.887.161,51 -6.356
9. Erträge aus Beteiligungen 273.910.676,88 255.017
davon aus verbundenen Unternehmen 160.721.341,73 159.495
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 17.057.219,02 17.838
davon aus verbundenen Unternehmen 17.023.625,32 17.830
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 9.154.301,83 4.308
davon aus verbundenen Unternehmen 6.135.928,80 3.781
12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens 2.384.671,30 1.512
davon aus verbundenen Unternehmen 1.103.393,13 505
13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens -95.402.059,68 -9.328
davon Abschreibungen -94.838.435,40 -87
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -93.047.510,68 -8.526
14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -36.107.602,91 -33.793
davon betreffend verbundene Unternehmen -11.255,02 -25
15. Zwischensumme aus Z 9 bis Z 14 (Finanzergebnis) 170.997.206,44 235.554
16. Ergebnis vor Steuern (Übertrag) 260.884.367,95 229.198

EVN AG, Maria Enzersdorf

2020/21 2019/20 (EUR TEUR)

(Fortsetzung)

2020/21 2019/20 (TEUR)
Übertrag 260.884.367,95 229.198
17. Steuern vom Einkommen -24.190.125,39 -8.272
davon latente Steuern -21.608.801,49 2.329
18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 236.694.242,56 220.926
19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen -144.103.015,97 -133.579
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 143.080,65 84
21. Bilanzgewinn 92.734.307,24 87.431

EVN AG, Maria Enzersdorf

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS in EURO

Stand 1.10.2020 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 30.9.2021 Stand 1.10.2020 Zugänge davon außer- planmäßig Abgänge Zuschreibungen Umbuchungen Stand 30.9.2021
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Rechte 201.269.217,80 0,00 50.036,95 0,00 201.219.180,85 150.510.036,55 4.851.318,65 0,00 49.426,07 0,00 155.311.929,13
Baukostenzuschüsse gem.Art.II(2) EFG 1969 0,07 0,00 0,00 0,00 0,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe I 201.269.217,87 0,00 50.036,95 0,00 201.219.180,92 150.510.036,55 4.851.318,65 0,00 49.426,07 0,00 155.311.929,13
45.907.251,72 50.759.181,32
II. Sachanlagen
Anschaffungs- und Herstellungskosten BW 30.9.2021 BW 1.10.2020
:----------------------------------- -----------: -----------:
Sachanlagen 50.725.693,04 116.052,78
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 44.440.394,65 35.718.521,29
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 2.297.233,56 1.051.588,74
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.251.230,75 9.845.355,83
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 28.869,16 0,00
Summe II 63.017.728,12 46.615.465,86
Summe I + II 264.236.909,04 197.125.502,41
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.198.854.765,09 35.341.235,13
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 836.385.076,91 1.103.393,13
Beteiligungen 516.367.166,88 1.181.537,29
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 19.982.955,47 0,00
Sonstige Ausleihungen 175.305,00 0,00
Summe III 3.571.765.269,35 37.626.165,55
Gesamtsumme Anlagevermögen 3.836.002.178,39 234.751.667,96
Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Sachanlagen 7.270.800,13
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 7.270.800,13
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 249.475,74
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.867.339,62
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 468.241,73
Summe II 9.855.857,22
Summe I + II 9.905.894,17
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 273.164.445,43
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 170.516.120,22
Beteiligungen 0,00
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 0,00
Sonstige Ausleihungen 94.925,00
Summe III 443.775.490,65
Gesamtsumme Anlagevermögen 453.681.384,82
Anschaffungs- und Herstellungskosten 160EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 161EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 162EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 163EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 164EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 165EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 166EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 Anhang 167EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Sachanlagen 50.725.693,04 116.052,78 7.270.800,13 869.448,96 44.440.394,65 35.718.521,29 1.043.925,79 0,00 4.907.108,66
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 50.725.693,04 116.052,78 7.270.800,13 869.448,96 44.440.394,65 35.718.521,29 1.043.925,79 0,00 4.907.108,66
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 2.546.709,30 0,00 249.475,74 0,00 2.297.233,56 1.051.588,74 115.805,30 0,00 249.475,74
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.563.139,11 547.917,59 1.867.339,62 7.513,67 16.251.230,75 9.845.355,83 907.495,95 0,00 1.838.742,71
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 1.374.073,52 0,00 468.241,73 -876.962,63 28.869,16 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe II 72.209.614,97 663.970,37 9.855.857,22 0,00 63.017.728,12 46.615.465,86 2.067.227,04 0,00 6.995.327,11
Summe I + II 273.478.832,84 663.970,37 9.905.894,17 0,00 264.236.909,04 197.125.502,41 6.918.545,69 0,00 7.044.753,18
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.280.248.738,29 120.770.472,23 273.164.445,43 71.000.000,00 2.198.854.765,09 35.341.235,13 93.029.000,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 908.337.094,71 169.564.102,42 170.516.120,22 -71.000.000,00 836.385.076,91 1.103.393,13 0,00 0,00 0,00
Beteiligungen 515.592.166,88 775.000,00 0,00 0,00 516.367.166,88 1.181.537,29 203.936,47 0,00 0,00
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 18.656.955,47 1.326.000,00 0,00 0,00 19.982.955,47 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 237.730,00 32.500,00 94.925,00 0,00 175.305,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe III 3.723.072.685,35 292.468.074,65 443.775.490,65 0,00 3.571.765.269,35 37.626.165,55 93.232.936,47 0,00 0,00
Gesamtsumme Anlagevermögen 3.996.551.518,19 293.132.045,02 453.681.384,82 0,00 3.836.002.178,39 234.751.667,96 100.151.482,16 0,00 7.044.753,18
Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Sachanlagen 7.270.800,13
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 7.270.800,13
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 249.475,74
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.867.339,62
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 468.241,73
Summe II 9.855.857,22
Summe I + II 9.905.894,17
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 273.164.445,43
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 170.516.120,22
Beteiligungen 0,00
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 0,00
Sonstige Ausleihungen 94.925,00
Summe III 443.775.490,65
Gesamtsumme Anlagevermögen 453.681.384,82
Anschaffungs- und Herstellungskosten 167EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 50 Anhang für das Geschäftsjahr 2020/21 168EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 51
Sachanlagen 0,00 4.907.108,66 0,00 31.855.338,42 12.585.056,23
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 0,00 4.907.108,66 0,00 31.855.338,42 12.585.056,23
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 0,00 249.475,74 0,00 917.918,30 1.379.315,26
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 1.838.742,71 0,00 8.914.109,07 7.337.121,68
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe II 0,00 6.995.327,11 0,00 41.687.365,79 21.330.362,33
Summe I + II 0,00 7.044.753,18 0,00 196.999.294,92 67.237.614,12
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 128.370.235,13 2.070.484.529,96
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.103.393,13 0,00 1.103.393,13 0,00 836.385.076,91
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 1.385.473,76 514.981.693,12
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 19.982.955,47
Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 175.305,00
Summe III 1.103.393,13 0,00 1.103.393,13 129.755.708,89 3.442.009.560,46
Gesamtsumme Anlagevermögen 1.103.393,13 7.044.753,18 1.103.393,13 326.755.003,81 3.509.247.174,58
Anschaffungs- und Herstellungskosten 168EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 51 169EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 52 170EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21
Sachanlagen 15.007.171,75 1.043.925,79 0,00 4.907.108,66 0,00
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund 15.007.171,75 1.043.925,79 0,00 4.907.108,66 0,00
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 1.495.120,56 115.805,30 0,00 249.475,74 0,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.717.783,28 907.495,95 0,00 1.838.742,71 0,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 1.374.073,52 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe II 25.594.149,11 2.067.227,04 0,00 6.995.327,11 0,00
Summe I + II 76.353.330,43 6.918.545,69 0,00 7.044.753,18 0,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.244.907.503,16 93.029.000,00 0,00 0,00 0,00
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 907.233.701,58 0,00 1.103.393,13 0,00 1.103.393,13
Beteiligungen 514.410.629,59 203.936,47 0,00 0,00 0,00
Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 18.656.955,47 0,00 0,00 0,00 0,00
Sonstige Ausleihungen 237.730,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe III 3.685.446.519,80 93.232.936,47 1.103.393,13 0,00 1.103.393,13
Gesamtsumme Anlagevermögen 3.761.799.850,23 100.151.482,16 1.103.393,13 7.044.753,18 1.103.393,13

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2021 der EVN AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB. Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN- Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.

Die EVN AG wurde bisher in die steuerliche Unternehmensgruppe der NÖ Landes- Beteiligungsholding einbezogen. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 sind die NÖ Landes-Beteiligungsholding und die WIENER STADTWERKE GmbH übereingekommen, dass die EVN AG in eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft iSd § 9 KStG einbezogen wird. Die EVN AG kann ihrerseits nach freiem Ermessen einzelne oder mehrere ihrer qualifizierenden Tochter- und Beteiligungsgemeinschaften in die Gruppe der Beteiligungsgemeinschaft einbeziehen. Die NLH und die WSTW sind selbst jeweils Gruppenträger einer Unternehmensgruppe. NLH bleibt als hauptbeteiligte Gesellschaft der Beteiligungsgemeinschaft Gruppenträger der EVN, WSTW ist minderbeteiligte Gesellschaft.

Zum 30. September 2021 hat die EVN AG ihrerseits mit der Wasser GmbH, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Wärme GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Kroatien Holding, EVN Croatia Plin d.o.o., EVN WEEV Beteiligungs GmbH i.L., kabelplus GmbH, Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, EVN Wärmekraftwerke GmbH, Burgenland Holding AG, RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, RAG Austria AG, RAG Energy Storage GmbH, RAG Exploration & Production GmbH, EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, EVN Projektgesellschaft Müllverbrennungsanlage Nr. 3 mbH, EVN Umwelt Finanz- und Service-GmbH, EVN Business Service GmbH, EVN Geoinfo GmbH sowie der EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen und bildet mit diesen Gesellschaften die steuerliche EVN Gruppe.

Die Steuerumlagen in der „EVN Gruppe“ werden jeweils nach der Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) ermittelt. Dabei werden bei überrechneten steuerlichen Verlusten, diese auf Seite der Gruppenmitglieder als "interne Verlustvorträge" evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Eine Ausnahme davon bildet der Vertrag mit der Burgenland Holding AG, der vorsieht, dass der Burgenland Holding AG im Falle der Zurechnung eines negativen steuerlichen Ergebnisses eine negative Steuerumlage gutgeschrieben wird, wenn das Gruppenergebnis insgesamt positiv ist. Die EVN AG entrichtet ihrerseits eine Steuerumlage an die NLH und WSTW die sich vom steuerlichen Ergebnis der „EVN Gruppe“ bemisst.

Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1. Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge- halten. Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei Umgründungen werden die Buchwerte aus dem letzten Jahresabschluss oder einer Zwischenbilanz, die nach dem auf den letzten Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erstellen ist, fortgeführt. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden. Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

2.2. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs- kosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuer- rechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizu- legenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die der Aktivierung von Eigenleistungen zugrunde liegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für frei- willige Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Aus- scheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer Unterbeschäftigung war nicht erforderlich.

Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.

Abschreibungen nach Anlagenkategorien

Nutzungsdauer in Jahren Planmäßige Abschreibung in %
Rechte 4-40
Gebäude 10-50
Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen 20
Maschinelle und elektrische Einrichtungen 10-33
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-20

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abge- schrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert (z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen vor- aussichtlich von Dauer sind. Bei der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw.
```## 2.3. Umlaufvermögen

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag. Die Anschaffungskosten für den Gasvorrat werden nach dem gleitenden Durchschnitts-preisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.

Bei den Vorräten der Betriebsgastronomie wird gemäß § 209 Abs 1 UGB das Bewertungs-wahlrecht in Anspruch genommen, diese mit einem gleichbleibenden Wert anzusetzen. Begründet wird das damit, dass sie regelmäßig ersetzt werden und ihr Gesamtwert von untergeordneter Bedeutung ist. Der Bestand unterliegt in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen. Eine Inventur ist gemäß § 209 Abs 1 UGB alle fünf Jahre vorgesehen. Die nächste Inventur für die Vorräte der Betriebsgastronomie erfolgt am 30.09.2023.

Für notwendige Beschaffungen von CO2-Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung zu Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unter-deckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag. Als Verbrauchsfolgeverfahren von CO2 Zertifikaten wird das First-in-first-out Prinzip angewendet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Forderungen werden entsprechend diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außen-standsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:

Außenstandsdauer Wertberichtigungsprozentsatz
0 - 89 Tage 0 %
90 - 359 Tage 25 %
360 - 719 Tage 40 %
720 - 1079 Tage 50 %
>= 1080 Tage 75 %

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedri-geren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

2.4. Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 25 % gebildet.

2.5. Rückstellungen

Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensions-ähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der „Projected-Unit-Credit“-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung er-folgt mit einem Rechnungszinssatz von 0,90 % (Abfertigungen) (VJ: 0,70 %) bzw. 1,10 % (Pensionen) (VJ: 1,00 %) sowie unter Berücksichtigung von künftigen jährlichen Gehaltssteigerungen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %) bzw. von Erhöhungen der Pensionen von 2,00 % (VJ: 2,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Erhöhung der Pensionen von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,00 %). Das Pensionsantrittsalter wurde für Frauen mit 60-65 Jahren und für Männer mit 65 Jahren festgesetzt. Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln („AVÖ 2018–P“) zur Anwendung.

Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden dieselben Parameter wie bei den Berech-nungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen angewandt. Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz ba-sierend auf Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung erforderlich sind. Langfristige Rückstellungen werden in Abhängigkeit von ihrer erwarteten Laufzeit mit einem Zinssatz von 0,36 % (VJ: 0,52 %) abgezinst.

Für ausländische Verlustvorträge in Höhe von EUR 1.725.822,92 der EVN Croatia Plin d.o.o., die nach ausländischem Steuerrecht verfallen sind und erst bei Ausscheiden des ausländisches Gruppenmitglieds aus der Unternehmensgruppe oder dessen Liquidation nachzuversteuern sind („eingefrorene Verluste“), wird mangels Veräußerungs- oder Liquidationsabsicht keine Steuerrückstellung gebildet.

2.6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.

2.7. Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtags-kurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung sofern der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegen-stände des Anlage- oder Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei keine weitere Umwertung erfolgt.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

3.1. Aktiva

3.1.1. Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (Anlage 1). Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige Rechte mit einem Stand von EUR 45.907.251,72 (VJ: TEUR 50.759) ausgewiesen. In der Bilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände EUR 361.071,22 (VJ: TEUR 391) ausgewiesen, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden. Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.363.242,96 (VJ: TEUR 2.363) und beinhaltet keine Wertberichtigung. Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungs-spiegel (Anlage 2) zu entnehmen.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vorge-schriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen. Des Weiteren wurden im aktuellen Geschäftsjahr 0,25 % der Anteile an der European Energy Exchange AG mit Sitz in Deutschland in Höhe von EUR 1.326.000,00 erworben, die unter den Wertpapieren des Anlagevermögens ausgewiesen werden.

Im Geschäftsjahr 2020/21 wurde eine Ausleihung an ein verbundenes Unternehmen in Höhe von EUR 71.000.000,00 in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt. Im Zuge der Umwandlung wurde die bisher unverzinsliche Ausleihung wieder auf den Nominalbetrag aufgezinst und auf Grund dessen im Finanzergebnis ein Ertrag in Höhe von EUR 1.103.393,13 (VJ: TEUR 505) ausgewiesen. Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 37.843.776,68 (VJ: TEUR 108.400) innerhalb des nächsten Jahres fällig. Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 36.875,00 (VJ: TEUR 48) innerhalb des nächsten Jahres fällig.

3.1.2. Umlaufvermögen

Vorräte

Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Gasvorräte sowie um CO2-Zertifikate.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Einzelwertberichtigung von EUR 21.684,91 (VJ: TEUR 23) gebildet. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 5.659.440,29 (VJ: TEUR 6.475) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 366.154.288,02 (VJ: TEUR 143.355). Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unter-nehmen enthalten als wesentliche Positionen Steuerforderungen über EUR 24.216.727,33 (VJ: TEUR 24.331), Finanzforderungen über EUR 125.620.838,87 (VJ: TEUR 46.797) sowie Forderungen aus Beteiligungserträgen und Abgängen aus Finanzanlagen über EUR 216.102.619,58 (VJ: TEUR 61.686).### 3.1.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 36.434.975,61 (VJ: TEUR 10.789) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 76.185.393,89 (VJ: TEUR 58.223). In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Finanzumlaufvermögen
Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 382.990.100,61 (VJ: TEUR 234.677). Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 8.628,51 (VJ: TEUR 8). Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 42.064.745,52 (VJ: TEUR 147.721).

3.1.3. Aktive Rechnungsabgrenzung

30.09.2021 30.09.2020
EUR TEUR
Anleihekosten 766.177,92 2.200

175EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 58

3.1.4. Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:

30.09.2021 30.09.2020
EUR TEUR
Sachanlagen -20.428.609,36 -24.400
Beteiligungen -25.049.243,15 -25.890
Personalrückstellungen 69.502.298,54 74.803
sonstige Rückstellungen 1.095.678,65 73.150
noch nicht verrechnete Beteiligungs- abschreibung gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG 13.044.250,00 25.496
sonstige Posten 1.602.788,76 3.044
39.767.163,44 126.202
Daraus resultieren aktive latente Steuern 21.311.253,99 44.123
abzüglich: Saldierung mit passiven latenten Steuern -11.369.463,13 -12.573
Stand zum 30.9. 9.941.790,86 31.551

Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

30.09.2021 30.09.2020
EUR TEUR
Stand zum 1.10. 31.550.592,35 31.551
Erfolgswirksame Veränderung -21.608.801,49 0
Stand zum 30.9. 9.941.790,86 31.551

176EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 59

3.2. Passiva

3.2.1. Eigenkapital

Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in 179.878.402 Stückaktien zerlegt. Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen in Höhe von EUR 1.656.425.801,27 (VJ: TEUR 1.512.243). Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde für die zum Stichtag 30. September 2021 im Bestand der EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrück- lagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile zum Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 3.113.719,28 (VJ: TEUR 3.193) aus. Zum Bilanzstichtag wurden 1.697.245 (VJ: 1.740.709) Stück eigene Anteile mit einem rech- nerischen Wert von EUR 3.113.719,28 (VJ: TEUR 3.193) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2020/21 wurden 43.464 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.

3.2.2. Investitionszuschüsse

Stand 01.10.2020 Zuführung Verbrauch Abgang Stand 30.09.2021
EUR EUR EUR EUR EUR
Sachanlagen 0,00 25.901,00 0,00 0,00 25.901,00
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau 0,00 25.901,00 0,00 0,00 25.901,00
Summe Investitionszuschüsse 0,00 25.901,00 0,00 0,00 25.901,00

3.2.3. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 178.933.113,68 (VJ: TEUR 482.275) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für:

30.09.2021 30.09.2020
EUR TEUR
Strombezugs-/absatzgeschäfte 122.036.014,56 3.003
CO2-Zertifikate 25.297.021,50 2.542
kurzfristige Personalverpflichtungen 20.949.726,02 21.357
Anteilige Jubiläumsgelder 8.826.874,00 8.861
Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen 1.823.477,60 3.150
Sonstige Verpflichtungsrisken 0,00 440.824
Kohlebezugsgeschäfte 0,00 1.274
Gasbezugs-/absatzgeschäfte 0,00 1.264
178.933.113,68 482.275

Die Veränderung der sonstigen Verpflichtungsrisken ist auf den Ausstieg aus dem Kraftwerksprojekt Walsum 10 zurückzuführen. Die Auflösung aus dieser Position wird in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.

177EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 60

3.2.4. Verbindlichkeiten

Restlaufzeit Bilanzwert < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen 300.000.000,00 99.370.652,53 226.000.000,00 625.370.652,53
Vorjahr in TEUR 0 399.371 125.000 524.371
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.335.273,28 46.768.292,72 256.463.414,56 310.566.980,56
Vorjahr in TEUR 57.317 46.768 263.780 367.866
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.948.111,29 0,00 0,00 24.948.111,29
Vorjahr in TEUR 11.025 0 0 11.025
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 533.230.900,31 24.000,00 73.000,00 533.327.900,31
Vorjahr in TEUR 573.214 24 79 573.317
5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 334.933.773,84 0,00 0,00 334.933.773,84
Vorjahr in TEUR 99.720 0 0 99.720
6. Sonstige Verbindlichkeiten 42.296.080,37 6.588.232,07 6.243.435,19 55.127.747,63
Vorjahr in TEUR 30.169 6.591 6.377 43.138
1.242.744.139,09 152.751.177,32 488.779.849,75 1.884.275.166,16
Vorjahr in TEUR 771.446 452.754 395.237 1.619.437

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 182.500.000,00 (VJ: TEUR 182.500). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 18.188.040,06 (VJ: TEUR 26.585) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 515.139.860,25 (VJ: TEUR 546.732). Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 334.320.037,11 (VJ: TEUR 99.573). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind EUR 323.079.000,00 (VJ: TEUR 88.437) aus kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Cash Pooling ausgewiesen. Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 34.604.873,26 (VJ: TEUR 23.437) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

178EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 61

3.2.5. Haftungsverhältnisse

30.09.2021 30.09.2020
EUR TEUR
Bankgarantien 557.293.896,86 478.970
Sonstige Haftungsverhältnisse 342.976.453,26 700.765
Patronatserklärungen 20.000.000,00 20.000
920.270.350,12 1.199.735
davon gegenüber verbundenen Unternehmen 776.562.922,42 1.064.565
davon gegenüber assoziierten Unternehmen 94.800.156,38 93.007

Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Haftungen für von Banken für die eigene Geschäftstätigkeit und jene von Tochter- gesellschaften ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von Tochter- gesellschaften, auf Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie auf übernommene Haftungen gegenüber Banken für Kundenkredite. Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals „Donaukraft“) stehende Kraftwerk Freudenau wurden Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen. Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und Verlustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG) Kostenersatz zu leisten. Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH für den Eigenhandel sowie die Beschaffung von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür werden in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatz- geschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt. Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2021 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 26.176.632,00 (VJ: TEUR 17.777). Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug EUR 282.000.000,00. Zum 31. Oktober 2021 betrug das Risiko betreffend Marktpreis- änderungen EUR 20.597.593,00 bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von EUR 282.000.000,00.

179EVN Jahresfinanzbericht 2020/ 21 EVN AG, Maria Enzersdorf 62

3.2.6. Art, Zweck und finanzielle Auswirkungen sonstiger nicht in der Bilanz ausgewiesener oder angegebener Geschäfte

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die Folgeperioden abgeschlossen:
1. Kontrahierung von Gasspeichernutzungsmöglichkeiten im Umfang von 90 MW für den Zeitraum 01.04.2021 bis 31.03.2022.
2. Abschluss von Großhandelskontrakten Strom mit Lieferung nach dem 30.09.2021 mit einer Netto-Verkaufsmenge von 620.220 MWh. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 306 Einzeltransaktionen.
3. Abschluss von derivativen Geschäften für Kohle zur Risikominderung der Strom- produktion aus Kohlekraftwerken bzw. deren Rückabwicklung mit einer Netto- Verkaufsmenge von 30 tsd t. Die Kontrahierung erfolgte im Wege von 57 Einzeltransaktionen.
4. Abschluss von Großhandelstransaktionen für EUAs mit Lieferung nach dem 30.09.2021 mit einer Netto-Menge von 0 t. Die Kontrahierung dieser Mengen erfolgte im Wege von 45 Einzeltransaktionen.
5. Abschluß eines Netzreservevertrages mit APG über die Vorhaltung von 470 MW Leistung für die Zwecke des Engpassmanagement für den Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022.

Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt zu den derivativen Finanzinstrumenten verwiesen.

3.2.7. Finanzinstrumente

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt. Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Settlement-Stichtag gebucht. Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen Deckungsstocks und erfolgen im Rahmen von extern verwalteten Investmentfonds. Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vor- genommene Wertberichtigungen reduzierten Wertansätzen.# ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

4.1. Umsatzerlöse

2020/21 2019/20
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten:
Inland 279.077.267,56 346.828
Ausland 90.757.078,21 53.322
Gesamt 369.834.345,77 400.150
2020/21 2019/20
EUR TEUR
Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen:
Leistungsverrechnung im Konzern 178.514.363,07 176.924
Stromerlöse 150.021.847,07 171.542
Gaserlöse 40.464.694,54 40.400
Kundenaufträge 460.893,36 899
Heizölerlöse 261.982,19 8.343
Sonstige übrige Erlöse 110.565,54 2.043
Gesamt 369.834.345,77 400.150

4.2. Sonstige betriebliche Erträge

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren Großteils aus dem Ausstieg aus dem Kohlekraftwerksprojekt Walsum 10. Per 30. September 2021 hat die EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH ihre 49 %-Beteiligung am Steinkohlekraftwerk Walsum 10 an ihren Joint-Venture-Partner STEAG veräußert; gleichzeitig wurde auch der Strombezugsvertrag aus dem Kraftwerk beendet.

2020/21 2019/20
EUR TEUR
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
Baukostenzuschuss KW Walsum 10 17.933.225,23 0
Sonstige Erträge 2.171.498,88 85
Projektförderungen 332.206,44 336
Gerichtskostenersätze 107.912,76 0
Gesamt 20.544.843,31 422

4.3. Personalaufwand

In den Gehältern sowie sozialen Aufwendungen sind nachstehende Komponenten enthalten:

2020/21 2019/20
EUR TEUR
Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder in Gehältern -128.274,92 -432
Dotierung der Rückstellung für Deputate in sozialen Aufwendungen -218.285,27 -195
Betreffend Altersversorgung ergaben sich aufgrund der Auflösung von Rückstellungen Minderaufwendungen in Höhe von EUR 2.509.841,76 (VJ: TEUR 4.384) sowie Aufwendungen in Höhe von EUR 3.175.238,49 (VJ: TEUR 3.030) betreffend beitragsorientierte Pensionsvorsorgen.
Für Abfertigungen (ohne Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen) ergaben sich aufgrund der Auflösung von Rückstellungen Minderaufwendungen in Höhe von EUR 81.739,93 (VJ: Aufwendungen in Höhe von TEUR 433).

4.4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 111.967.032,10 (VJ: TEUR 28.974) sind enthalten:

2020/21 2019/20
EUR TEUR
Drohverluste Derivate 81.289.287,21 0
Werbeaufwand 8.523.080,32 9.313
Leistungsverrechnung im Konzern 6.399.199,14 5.067
Beratungsleistungen 2.904.610,28 2.679
Restbuchwerte aus Anlagenabgängen 2.392.899,26 66
Porto- und Fernmeldeaufwand 2.059.477,17 2.012
Sonstige übrige Aufwendungen 1.771.129,35 1.889
Forderungsabschreibungen 1.403.653,71 2.034
Mitgliedsbeiträge und Umlagen 1.315.249,05 1.243
Reisekosten 1.096.791,13 1.732
Weiterbildung und Tagungsaufwand 962.113,26 1.421
Versicherungsaufwand 841.438,23 521
Mieten und Benützungsentgelte 499.947,56 485
Stelleninserate 341.655,09 412
Sonstige Konzernleistungen 166.501,34 101
Gesamt 111.967.032,10 28.974

Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.

4.5. Erträge aus Beteiligungen

Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2020/21 der verbundenen Unternehmen EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH, EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH, der EVN Kraftwerks- und Beteiligungsgesellschaft mbH sowie der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H wurden in Höhe von EUR 61.701.169,58 (VJ: TEUR 61.686) im Finanzergebnis phasenkongruent erfasst.

4.6. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens

Die Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 93.047.510,68 (VJ: TEUR 8.526) beinhalten eine Abschreibung an den Anteilen an der EVN Umweltholding und Betriebs GmbH in Höhe von EUR 92.898.000,00.

4.7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von EUR 1.223.149,09 (VJ: TEUR 980) enthalten.

4.8. Steuern vom Einkommen

2020/21 2019/20
EUR TEUR
Körperschaftsteuer Inland
laufendes Jahr 42.445.917,49 42.172
latente Körperschaftsteuer 21.608.801,49 -2.329
Körperschaftsteuer Vorjahre -204.100,60 4.847
Körperschaftsteuer Ausland
laufendes Jahr -1.725.822,92 449
Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung -37.934.670,07 -36.867
Gesamt 24.190.125,39 8.272

5. Ergänzende Angaben

5.1. Mitarbeiter (im Jahresdurchschnitt)

Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte) während des Geschäftsjahres betrug 589 (VJ: 615).## Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates

Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.242 (VJ: TEUR 1.263), an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden TEUR 1.159 (VJ: TEUR 1.461) bezahlt. Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und leitende Angestellte ein Aufwand in Höhe von EUR 1.832.645,28 (VJ: Aufwand TEUR 775), für die übrigen Arbeitnehmer ein Ertrag aufgrund der Auflösung bzw. dem Verbrauch von Rückstellungen Höhe von EUR 775.114,85 (VJ: Ertrag TEUR 1.243). Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr EUR 154.700,00 (VJ: TEUR 157). An den Nachhaltigkeitsbeirat wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von EUR 104.907,36 (VJ: TEUR 93) ausbezahlt. Den Organen der Gesellschaft wurden keine Kredite gewährt, und es wurden keine Haftungen übernommen.

Sonstige Erläuterungen

ElWOG-Angaben

Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen getätigt: Netz Nieder-österreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH, EVN Wärmekraftwerke GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie ENERGIEALLIANZ Austria GmbH.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.697.425 Stück, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 92.654.201,64, das entspricht einer Dividende von EUR 0,52 je Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Angaben zu Organen der Gesellschaft

Aufsichtsrat:

  • Präsidentin: Mag. Bettina Glatz-Kremsner
  • Vizepräsidenten:
    • Dr. Norbert Griesmayr
    • Mag. Willi Stiowicek
  • Mitglieder:
    • Mag. Georg Bartmann (ab 21.01.2021)
    • Dr. Gustav Dressler (ab 21.01.2021)
    • Mag. Philipp Gruber
    • Dr. Reinhard Meißl (bis 21.01.2021)
    • Mag. Susanne Scharnhorst (bis 21.01.2021)
    • Dipl.-Ing. Peter Weinelt (ab 21.01.2021)
    • Dr. Johannes Zügel (bis 21.01.2021)
    • Kommerzialrat Dieter Lutz (bis 21.01.2021)
    • Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA (ab 21.01.2021)
    • Dipl.-Ing. Angela Stransky
    • Dipl.-Ing. Dr. Friedrich Zibuschka
  • Arbeitnehmervertreter:
    • Ing. Paul Hofer
    • Dipl.-Ing. Irene Pugl
    • Mag. Dr. Monika Fraißl
    • Uwe Mitter
    • Friedrich Bußlehner

Vorstand:

  • Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes
  • Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Maria Enzersdorf, am 24. November 2021
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Dipl.-Ing. Franz Mittermayer

Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist.

Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.

Maria Enzersdorf, am 24. November 2021
EVN AG
Der Vorstand

Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
Sprecher des Vorstands

Dipl.-Ing. Franz Mittermayer
Mitglied des Vorstands