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EVN AG AGM Information 2018

Dec 19, 2018

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AGM Information

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DGAP-News: EVNAG/ Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

19.12.2018 / 08:00 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQSGroupAG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent /Herausgeber verantwortlich.

Einberufung zu der am Donnerstag, 17. Jänner 2019, um 10:00 Uhr (Saaleinlass ab 9:00 Uhr) im EVNForum, EVNPlatz, 2344 Maria Enzersdorf, stattfindenden 90. ordentlichen Hauptversammlung der EVNAG

Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des CorporateGovernance-Berichts des Vorstands mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/18, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. September 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18.

  4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19.

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß§ 108 Abs 3 und4 AktGinUnterlagen(§ 106 Z4 AktG)

Die Unterlagen gemäß § 108Abs 4AktGsind spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 27.Dezember 2018, auf der Internetseite derGesellschaft unter www.evn.at/EVN-Group/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einberufung-und-Informationen.aspxabrufbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß§§ 109, 110 und118 AktG(§ 106 Z5 AktG)

Gemäß § 109AktGkönnenAktionäre, derenAnteile zusammen fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.DieAntragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor demAntrag Inhaber derAktien sein.Das Verlangen muss derGesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 27.Dezember 2018, zugehen.

Gemäß § 110AktGkönnenAktionäre, derenAnteile zusammen ein Prozent des Grundkapitals erreichen, derGesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13Abs 2AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffendenAktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite derGesellschaft zugänglich gemachtwerden.Das Verlangen ist beachtlich,wenn es derGesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 8. Jänner 2019, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87Abs 2AktG.

Gemäß § 118AktGist jedemAktionär auf Verlangen in der HauptversammlungAuskunft überAngelegenheiten derGesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.DieAuskunft darf verweigertwerden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.DieAuskunft darf auch verweigertwerden, soweit sie auf der Internetseite derGesellschaft in Form von Frage undAntwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussanträge und Fragen sind an dieGesellschaft ausschließlich per Post (EVNAG, z.H. Herrn MMag. Maximilian Hoyer, EVNPlatz, 2344 Maria Enzersdorf), per Telefax(+43 (0) 1 8900 500 74) oder per E-Mail ([email protected]) zu übermitteln.

Die Rechte derAktionäre, die an die Innehabung vonAktien während eines bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,wenn der Nachweis derAktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG erbrachtwird. Weitergehende Informationen über die Rechte derAktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118AktG, finden sich auch auf der Internetseite derGesellschaftwww.evn.at/EVN-Group/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einberufung-und-Informationen.aspx.

NachweisstichtagundVoraussetzungenfür die Teilnahme ander Hauptversammlunggemäß§ 111 AktG(§ 106 Z6 und7 AktG)

Gemäß § 111Abs 1AktGrichtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zurAusübung derAktionärsrechte nach demAnteilsbesitzam Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitzam 7. Jänner 2019, 24:00 Uhr (MEZ).Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen undAktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihrenAnteilsbesitzzum Nachweisstichtag gegenüber derGesellschaft nachweisen.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10aAktG, die derGesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 14. Jänner 2019, zugehen muss.Die Depotbestätigung muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitzin einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat derOECDausgestellt sein.Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10aAbs 2AktGvorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführtwerden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei derGesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.

Depotbestätigungen sind an dieGesellschaft ausschließlich per Post (an dieAnschriftHV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel), per E-Mail ([email protected];Depotbestätigung im pdf-Format mit qualifizierter

elektronischer Signatur gemäß § 4Abs 1 SVGdem E-Mail angefügt) oder per SWIFT(GIBAATWGGMS- Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN:AT0000741053 im Text angeben) zu übermitteln.

Gerne können Sie die Depotbestätigungen vorab auch in Textform - per E-Mail ([email protected],Depotbestätigung im pdf-Format dem E-Mail angefügt) oder per Telefax(+43 (0) 1 8900 500 74) - übersenden. Zur Fristwahrung ist die Übersendung von Depotbestätigungen auf diesem Weg jedoch nicht ausreichend.

Möglichkeit zur Bestellungeines Vertreters gemäß§§ 113 und114 AktG(§ 106 Z8 AktG)

JederAktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Schriftform oder Textform zu erteilen ist.DieGesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit derAktionär eine ausdrückliche Weisung über dieAusübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteiltwerden.Hat derAktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10aAktG) Vollmacht erteilt, so genügt es,wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteiltwurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite derGesellschaft www.evn.at/EVN-Group/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einberufung-und-Informationen.aspxzur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendetwerden.Die Vollmacht muss derGesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

Vollmachten sind derGesellschaft ausschließlich per Post (an dieAnschriftHV-VeranstaltungsserviceGmbH, Köppel 60,AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel), per Telefax(+43 (0) 1 8900 500 74) oder per

E-Mail ([email protected]) zu übermitteln. Erklärungen gemäß § 114Abs 1 Satz4AktGkönnen auch per SWIFT(GIBAATWGGMS- Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN:AT0000741053 im Text angeben) übermitteltwerden.Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtanzahl der Aktienundder Stimmrechte zumZeitpunkt der Einberufung(§ 106 Z9 AktG)

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital derGesellschaft in 179.878.402 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. JedeAktie gewährt eine Stimme.DieGesellschaft hält 1.883.824 Stück eigeneAktien.Abzüglich dieser Aktien, aus denen kein Stimmrecht zusteht, beträgt dieGesamtzahl der Stimmrechte 177.994.578. Es besteht nur eineAktiengattung.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9:00 Uhr.

Weitergehende Informationen über denAblauf der Hauptversammlung etc. finden Sie auch auf der Internetseite derGesellschaft www.evn.at/EVN-Group/Investor-Relations/Hauptversammlung/Einberufung-und-Informationen.aspx.

Maria Enzersdorf, im Dezember 2018

Der Vorstand

19.12.2018 Die DGAPDistributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchivunter http://www.dgap.de

Sprache:
Unternehmen:
Deutsch
EVNAG
EVNPlatz
2344 Maria Enzersdorf
Österreich
Telefon: +43-2236-200-12294
E-Mail: [email protected]
Internet: www.evn.at
ISIN: AT0000741053
WKN: 074105
Börsen: Auslandsbörse(n) Wiener Börse (Amtlicher Handel)

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