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DMG MORI AG Governance Information 2021

Nov 1, 2021

119_cgr_2021-11-01_e1a0db54-00cd-4970-a4d0-ff98ef1d41be.pdf

Governance Information

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AKTIENGESELLSCHAFT

Erklärung

des Vorstandes und des Aufsichtsrates der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT erklären gemäß § 161 AktG:

Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodexfassung vom 16. Dezember 2019 hat die DMG MORI AKTIENGESELL-SCHAFT seit deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20. März 2020 entsprochen und damit auch seit der letzten Entsprechenserklärung aus November 2020 und wird ihnen auch zukünftig entsprechen, jedoch mit folgender Ausnahme:

· Die Vorstandsvergütung soll gemäß G.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden. Die Empfehlung setzt DMG MORI nicht um, sondern hat die langfristige Vergütungskomponente des Vorstands auf Kennzahlen gestützt, die für den langfristigen Unternehmenserfolg aus Sicht des Aufsichtsrates von wesentlicher Bedeutung sind.

Eine aktienbasierte Vergütung ist bei DMG MORI nicht angezeigt, da die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 2. Juni 2016 ein abhängiges Unternehmen ist, dessen Aktionären im Rahmen des Abschlusses des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages Ausgleich und Abfindung zugesagt wurden. Die Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft ist damit nicht maßgeblich von den Leistungen des Vorstands geprägt und damit auch kein angemessenes Mittel zur Bemessung der langfristigen Vorstandsvergütung bei DMG MORI.

Bielefeld, im November 2021

für den Vorstand:

hristian Thones

für den Aufsichtsrat:

r .- Ing. Masahiko Mori