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DMG MORI AG AGM Information 2011

Jan 20, 2011

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AGM Information

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### MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH

#### Düsseldorf

#### Befreiung Offenlegung Mitis GmbH

#### Protokoll der Gesellschafterversammlung der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH



Unter Verzicht auf alle Frist- und Formvorschriften hält die alleinige Gesellschafterin der Firma MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH, die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Frau Kathrin Dahnke, heute eine Gesellschafterversammlung ab und fasst folgenden Beschluss:

Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit.

Bielefeld, den 08. Dezember 2010

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft

Dr. R. Kapitza

K. Dahnke



### Erklärung zur Verlustübernahme

Die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH.

Hiermit verpflichtet sich die GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, vertreten durch ihre Vorstände Herrn Dr. Rüdiger Kapitza und Frau Kathrin Dahnke, sofern im Geschäftsjahr 2011 ein Jahresfehlbetrag der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH entstehen wird, diesen vollständig auszugleichen.

Der Verlustausgleich wird mit der Feststellung des Jahresabschlusses der MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH fällig.

Bielefeld, den 08. Dezember 2010

GILDEMEISTER Aktiengesellschaft

Dr. R. Kapitza

K. Dahnke



Die Gesellschafterin der Firma MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH hat am 08. Dezember 2010 folgenden Beschluss gefasst:

"Die Gesellschaft wird von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010 gemäß § 264 Abs. 3 HGB befreit."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4b HGB teilen wir mit, dass das Unternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens GILDEMEISTER Aktiengesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7144, einbezogen ist und von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch macht.

Eine Verlustübernahmeerklärung wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Bielefeld, den 16.12.2010

MITIS Grundstücks-Vermietungsgesellschaft mbH

K. Edelmeier