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Deutsche Wohnen SE Governance Information 2017

Dec 5, 2017

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Governance Information

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Entsprechenserklärung der Deutsche Wohnen SE zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen SE haben sich mit der Erfüllung der Standards des Deutschen Corporate Governance Kodex sorgfältig befasst. Sie haben dabei die Neuerungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 24. April 2017, berücksichtigt und im Dezember 2017 folgende Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 des Aktiengesetzes verabschiedet.

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2016 hat die Deutsche Wohnen SE den geltenden Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit folgenden Ausnahmen entsprochen:

Der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des Kodex, auch eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festzulegen und deren Berücksichtigung bei Wahlvorschlägen, ist nicht entsprochen. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass eine pauschale Regelgrenze individuelle Faktoren, die eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder rechtfertigen, nicht berücksichtigt.

Die zuletzt erklärte Abweichung zu Ziffer 5.4.6 (Vergütung des Ausschussvorsitz) des Kodex ist mit der Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung, einschließlich der Vergütung von Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen, durch die Hauptversammlung am 2. Juni 2017 mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2017 entfallen.

Die Deutsche Wohnen SE wird den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) künftig mit folgender Ausnahme entsprechen:

Abweichend von der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 des Kodex ist eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat nicht festgelegt und wird mithin auch bei Wahlvorschlägen so nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass eine pauschale Regelgrenze individuelle Faktoren, die eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder rechtfertigen, nicht berücksichtigt.

Berlin, im Dezember 2017

Der Vorstand Der Aufsichtsrat