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Deutsche Wohnen SE — AGM Information 2021
May 28, 2021
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AGM Information
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News Details
AGM Announcements | 28 May 2021 15:05
Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2021 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Deutsche Wohnen SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.05.2021 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
![]() ### Deutsche Wohnen SE #### Berlin #### ISIN DE000A0HN5C6 WKN A0HN5C ### Ordentliche Hauptversammlung 2021 – Absetzung der Tagesordnungspunkte 10 und 11 In der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 (virtuelle Hauptversammlung) der Deutsche Wohnen SE für Dienstag, den 1. Juni 2021, in Berlin (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 23. April 2021) ist unter Punkt 10 der Tagesordnung die ‘Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Aufhebung der entsprechenden bestehenden Ermächtigung’ vorgesehen. In Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 10 ist unter Tagesordnungspunkt 11 die weitere ‘Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien’ vorgesehen. Im Rahmen des am 24. Mai 2021 angekündigten Zusammenschlusses mit der Vonovia SE hat sich die Gesellschaft verpflichtet, bis zu 16.070.566 eigene Aktien der Gesellschaft, mindestens jedoch 12.708.563 an die Vonovia SE zu verkaufen und zu übertragen (siehe dazu die Ad-hoc-Mitteilung vom 24. Mai 2021). Vor dem Hintergrund dieser nach der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Pläne hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die oben genannten Tagesordnungspunkte 10 und 11 von der Tagesordnung der auf den 1. Juni 2021 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) abzusetzen. Angesichts des beabsichtigten Zusammenschlusses mit der Vonovia SE sieht die Verwaltung kein Erfordernis mehr für eine Erneuerung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung. Zudem möchte die Verwaltung auch aus Gründen der Rechtssicherheit auf die bisherige Ermächtigung, die eine Laufzeit bis zum 14. Juli 2023 hat, bei der Veräußerung von eigenen Aktien zurückgreifen. Berlin, im Mai 2021 Deutsche Wohnen SE Der Vorstand |
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