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Deutsche Telekom AG M&A Activity 2000

Feb 17, 2000

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M&A Activity

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News Details

Ad-hoc | 17 February 2000 07:48

Ad hoc-Service: Deutsche Telekom AG deutsch

Ad-hoc Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— Ad hoc-Mitteilung der Deutschen Telekom nach Paragraph 15 WpHG Bonn, Frankfurt, den 17. Februar 2000 T-Online International AG und comdirect bank schließen Vereinbarung über Kooperation und Überkreuzbeteiligung Die T-Online International AG und die comdirect bank AG haben Eine Grundsatzvereinbarung abgeschlossen, die eine enge Kooperation beider Unternehmen vorsieht und mit einer Überkreuzbeteiligung unterlegt wird. Diesem Letter of Intent haben die Gremien der beiden Muttergesellschaften, Deutsche Telekom AG und Commerzbank AG, zugestimmt. Die Vereinbarung sieht eine enge Zusammenarbeit zwischen T-Online International und der comdirect bank auf verschiedenen Geschäftsfeldern vor. Diese Kooperation soll flankiert werden durch wechselseitige Beteiligungen zwischen den beiden Unternehmen sowie den Einzug eines Vertreters von T-Online in den Aufsichtsrat der comdirect bank und der Commerzbank in den Aufsichtsrat von T-Online International. Im Wege eines Aktientausches wird eine Beteiligung der T-Online International an der comdirect bank von 25 Prozent angestrebt. Im Gegenzug wird die Commerzbank oder die comdirect bank sich mit einem entsprechenden absoluten Betrag an T-Online International beteiligen. Beide Beteiligungen verstehen sich auf Basis des Grundkapitals beider Unternehmen vor den jeweils geplanten Börsengängen. Durch diese enge Kooperation werden beide Unternehmen ihre Wachstumschancen in einem dynamischen Markt weiter verbessern. Zusätzlich werden Erträge generiert, der Unternehmenswert von T-Online gesteigert und der bevorstehende Börsengang des Unternehmens noch attraktiver gemacht. Die Leistungsbeziehungen zwischen beiden Unternehmen werden die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen nicht diskriminieren. DIESE MITTEILUNG IST KEIN VERKAUFSANGEBOT FÜR DIE WERTPAPIERE IN DEN USA UND DIE WERTPAPIERE DÜRFEN NICHT OHNE REGISTRIERUNG ODER EINE AUSNAHME ZUR REGISTRIERUNG NACH DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN SEINER JETZT GÜLTIGEN FASSUNG VERKAUFT WERDEN. JEDE ÖFFENTLICHE PLAZIERUNG DER WERTPAPIERE IN DEN USA WIRD IM RAHMEN EINES PROSPEKTES ERFOLGEN, DER DETAILLIERTE INFORMATIONEN ÜBER DIE T-ONLINE INTERNATIONAL AG (“T-ONLINE”) ENTHÄLT. NICHT ZUR VERTEILUNG IN DEN USA, KANADA UND JAPAN. Ende der Mitteilung