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Coreo AG Governance Information 2014

Jul 24, 2014

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Governance Information

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Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

der Aufsichtsrat möchte Sie im nachfolgenden Bericht über seine Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2013 unterrichten.

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2013 gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten laufend mit dem Geschäftsverlauf, der Ertrags- und Finanzlage und den Investitionsvorhaben der Gesellschaft befasst. Dabei hat er den Vorstand regelmäßig bei dessen beabsichtigter Geschäftspolitik und anderen grundsätzlichen Fragen beraten sowie die Geschäftsführung überwacht. Maßstab für diese Überwachung waren namentlich die Rechtmäßigkeit. Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Über wichtige Geschäftsvorfälle ließ sich der Aufsichtsrat im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung nach § 90 Aktiengesetz auch außerhalb von Aufsichtsratssitzungen schriftlich und mündlich unterrichten

An sechs der sieben Aufsichtsratssitzungen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Zur telefonischen Aufsichtsratssitzung am 16. Dezember 2013 konnte Herr Prof. Dr. Heckl aus technischen Gründen nicht eingewählt werden und war daher verhindert. Es haben Herr Neef und Herr Lindner teilgenommen.

Personelle Veränderung im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den Satzungsbestimmungen der Nanostart AG aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2013 Herr Norbert Neef (Aufsichtsratsvorsitzender), Herr Achim Lindner (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und Herr Prof. Dr. Wolfgang M. Heckl. Herr Neef wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main zum 7. Januar 2013 als Aufsichtsratsmitglied bestellt, nachdem sein Vorgänger Herr Dr. Alfred Krammer sein Amt als Aufsichtsratsmitglied bereits am 5. Oktober 2012 mit schriftlicher Erklärung gegenüber der Gesellschaft niederlegte.

Wesentliche Ereignisse der Aufsichtsratssitzungen

Der Aufsichtsrat hat in sieben (7) Sitzungen ausführlich die Situation der Gesellschaft sowie der Tochtergesellschaften und Beteiligungsgesellschaften, die getätigten und Anteilsveräußerungen, den Jahresabschluss des Unternehmens, die Strategie sowie das Risikokontrollsystem des Vorstands und die Personalsituation diskutiert.

Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle eingehend informieren. Zudem hat der Aufsichtsrat wichtige einzelne Geschäftsvorfälle geprüft und über die vorgelegten Vorgänge, die seiner Zustimmung bedurften, entschieden.

Im Geschäftsjahr 2013 hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit der Entwicklung, Finanzierung und Überwachung der Gesellschaften des Beteiligungsportfolios, insbesondere mit den wesentlichen Beteiligungen der Gesellschaft, der MagForce AG sowie der ItN Nanovation AG, der Personalsituation der Gesellschaft, der Weiterentwicklung des Beteiligungsportfolios sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in Singapur und Russland und erweiternd zu dem Geschäftsjahr 2012 auch mit China befasst. Er erhielt dazu insbesondere in den Aufsichtsratssitzungen ausführliche Berichte über das Portfolio der Nanostart AG. Über außergewöhnliche Ereignisse bei Beteiligungen wurde der Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen durch den Vorstand informiert.

Des Weiteren setzte sich der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, der Investitionsplanung - hierzu insbesondere im Bereich China -, der Tätigkeit des Abschlussprüfers sowie mit der Verwaltung der Beteiligung an der MagForce AG auseinander. Dabei wurden auf Grundlage des bestehenden Kenntnisstandes der Aufsichtsratsmitglieder und der Vornahme von nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Plausibilitätsprüfungen keine Beanstandungen an der geübten Praxis der Gesellschaft festgestellt.

In den Sitzungen wurden unter anderem die nachfolgenden Themen erörtert bzw. folgende Beschlüsse gefasst:

In der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 16. Januar 2013 wurde Herr Neef in Folge seiner gerichtlichen Bestellung vom 7. Januar 2013 einstimmig als neues Aufsichtsratsmitglied gewählt. Darüber hinaus wurden Herr Neef als Aufsichtsratsvorsitzender und Herr Lindner als dessen Stellvertreter ebenso einstimmig gewählt.

In der Präsenzsitzung am 22. Februar 2013 erläuterte der Vorstand Marco Beckmann gemeinsam mit dem Aufsichtsrat die Notwendigkeit der Gründung einer Tochtergesellschaft in Singapur. Des Weiteren diskutierte und erläuterte der Aufsichtsrat gemeinsam mit Herrn Beckmann die Situation und Entwicklung der Hauptbeteiligung MagForce AG und einer bei der MagForce AG erfolgreich platzierten Kapitalerhöhung sowie hiermit neuen Möglichkeiten der Nanostart AG die Geschäftsfeldaktivitäten in Singapur und Russland wieder zu intensivieren und mit China ein weiteres Geschäftsfeld aufzunehmen.

Ein Statusbericht über die Entwicklung der aktuellen Beteiligungen in Russland und Singapur war vorwiegender Inhalt der gemischten Aufsichtsratssitzung am 7. Mai 2013. Des Weiteren wurde der Vorstand Herr Beckmann per einstimmigen Beschluss von dem Verbot der Mehrfachvertretung bei der Venture Equity-Partner GmbH sowie der Nanostart Russia Holding GmbH befreit, um für diese Tochtergesellschaften auf die Erstellung eines Lageberichtes sowie auf die Prüfung zum Jahresabschluss 2012 verzichten zu können.

In der Präsenzsitzung am 12. Juni 2013 diskutierte der Aufsichtsrat über die Gründe für eine bis dato noch nicht erfolgte Vorlage des Entwurfs eines Jahresabschlusses nebst Prüfungsvermerks für die Nanostart AG, durch die AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und erkannte noch offene Bewertungsfragen bezüglich des Beteiligungsportfolios als Grund. Ein weiterer Schwerpunkt dieser Präsenzsitzung war ein Überblick über die Liquiditätsplanung für 2014 sowie über einen 5-Jahres-Plan bzgl. des beabsichtigten China-Investments. Hierzu informierte der Vorstand Herr Beckmann den Aufsichtsrat

In der telefonischen Präsenzsitzung vom 28. Juni 2013 hat der Aufsichtsrat den geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2012 gebilligt.

Gegenstand der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 15. August 2013 war die einstimmige Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Einführung einer Zustimmung des Aufsichtsrates für jegliche Verfügungen der Nanostart AG oder ihrer Tochtergesellschaften über gehaltene MagForce-Aktien.

In der Präsenzsitzung am 16. Dezember 2013 gab der Vorstand Herr Beckmann dem Aufsichtsrat einen Überblick/Übersicht zur Liquiditätslage, dem deutsche Beteiligungsportfolio sowie zu den Aktivitäten in China.

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss der Nanostart AG für das Geschäftsjahr 2013 und der Lagebericht sind von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bericht das Risikomanagement- und Überwachungssystem des Vorstands dargestellt und es für geeignet befunden, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Der Aufsichtsrat hat sowohl den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Lagebericht der Nanostart AG sowie den Gewinnverwendungsvorschlag, insbesondere mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft und die Unterlagen auf Grundlage eines Entwurfs des Prüfungsberichts mit dem Vorstand und unter telefonischer Zuschaltung des Wirtschaftsprüfers im Einzelnen besprochen. Der Abschlussprüfer hat über die Ergebnisse der Prüfung in der Aufsichtsratssitzung vom 25. Juni 2014 insgesamt und über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte berichtet und eingehend die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats beantwortet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Prüfungsberichte und die Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und sie ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss einer eigenen, eingehenden Prüfung unterzogen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Lagebericht der Nanostart AG sowie den Gewinnverwendungsvorschlag unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers abschließend geprüft und erhebt nach dem Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss mit Aufsichtsratsbeschluss vom 25. Juni 2014 gebilligt und damit festgestellt. Dem Vorschlag, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen, stimmte der Aufsichtsrat zu

Abhängigkeitsbericht

Die AIOS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 Aktiengesetz erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht"). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.
    1. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte dabei insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer keine Einwände.

Mit Dank und Anerkennung würdigt der Aufsichtsrat den Einsatz und die Leistungen des Vorstands sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses im vergangenen Geschäftsjahr.

Für den Aufsichtsrat Berlin, den 1. Juli 2014

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Norbert Neef Vorsitzender des Aufsichtsrats