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Coreo AG Board/Management Information 2013

Aug 28, 2013

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Board/Management Information

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Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

der Aufsichtsrat möchte Sie im nachfolgenden Bericht über seine Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2012 unterrichten.

Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2012

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2012 gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten laufend mit dem Geschäftsverlauf, der Ertrags- und Finanzlage und den Investitionsvorhaben der Gesellschaft befasst. Dabei hat er den Vorstand regelmäßig bei dessen beabsichtigter Geschäftspolitik und anderen grundsätzlichen Fragen beraten sowie die Geschäftsführung überwacht. Maßstab für diese Überwachung waren namentlich die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Über wichtige Geschäftsvorfälle ließ sich der Aufsichtsrat im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung nach § 90 Aktiengesetz auch außerhalb von Aufsichtsratssitzungen schriftlich und mündlich unterrichten.

Personelle Veränderung im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß den Satzungsbestimmungen der Nanostart AG aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2012 Herr Dr. Alfred Krammer (Vorsitzender), Herr Prof. Dr. Wolfgang M. Heckl (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Achim Lindner. Dr. Krammer legte sein Mandat zum 5. Oktober 2012 nieder. An seine Stelle trat mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main mit Wirkung zum 7. Januar 2013 Herr Norbert Neef.

Wesentliche Ereignisse der Aufsichtsratssitzungen

Der Aufsichtsrat hat in sechs Sitzungen ausführlich die Situation der Gesellschaft sowie der Tochtergesellschaften und Beteiligungsgesellschaften, die getätigten und anstehenden Anteilsveräußerungen, den Jahresabschluss des Unternehmens, die Strategie sowie das Risikokontrollsystem des Vorstands und die Personalsituation diskutiert. An fünf der sechs Aufsichtsratssitzungen haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Zur telefonischen Aufsichtsratssitzung am 28. Juni 2012 war Prof. Heckl verhindert. Es haben Herr Lindner und Dr. Krammer teilgenommen.

Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ließ sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle eingehend informieren. Zudem hat der Aufsichtsrat wichtige einzelne Geschäftsvorfälle geprüft und über die vorgelegten Vorgänge, die seiner Zustimmung bedurften, entschieden.

Im Geschäftsjahr 2012 hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit der Entwicklung, Finanzierung und Überwachung der Gesellschaften des Beteiligungsportfolios, insbesondere mit den wesentlichen Beteiligungen der Gesellschaft, der MagForce AG sowie der ItN Nanovation AG, der Personalsituation der Gesellschaft, der Weiterentwicklung des Beteiligungsportfolios sowie den Aktivitäten der Gesellschaft in Singapur und Russland befasst. Er erhielt dazu insbesondere in den Aufsichtsratssitzungen ausführliche Berichte über das Portfolio der Nanostart AG. Über außergewöhnliche Ereignisse bei Beteiligungen wurde der Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen durch den Vorstand informiert.

Des Weiteren setzte sich der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, der Investitionsplanung, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung auseinander. Dabei wurden keine Beanstandungen an der geübten Praxis der Gesellschaft festgestellt.

In den Sitzungen wurden unter anderem die nachfolgenden Themen erörtert bzw. folgende Beschlüsse gefasst:

In der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 27. Februar 2012 wurden neben der Liquiditätssituation der Nanostart insbesondere die Finanzierungs- und Kapitalmarktsituation der MagForce AG, insbesondere die laufende Kapitalerhöhung, und der ItN Nanovation AG besprochen. Weiterer Gegenstand dieser Aufsichtsratssitzung war der russische Nanotechnologie-Fonds.

Hauptbestandteil der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 29. Mai 2012 war, unter telefonischer Zuschaltung des Wirtschaftsprüfers, die Erläuterung der Prüfungsschwerpunkte und des Prüfungsverlaufs des Jahresabschlusses der Nanostart AG zum 31.12.2011 und die Prüfung des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2011, wobei die Feststellung im anschließenden Umlaufverfahren per Beschluss erfolgte. Ebenso waren die gegenwärtige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und deren aktuelle Liquiditätssituation Inhalt der Aufsichtsratssitzung.

In der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 26. Juni 2012 wurden die Insolvenz der Holmenkol AG sowie die aktuelle Liquiditätssituation der MagForce AG thematisiert. Darüber wurde die aktuelle Geschäftsentwicklung der Nanostart AG diskutiert.

Ein Statusbericht über die Finanzierung der Beteiligung MagForce AG war Inhalt der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 28. Juni 2012.

In der Aufsichtsratssitzung am 25. Juli 2012 waren Schwerpunkte die aktuellen Entwicklungen bei der MagForce AG, Holmenkol AG und ItN Nanovation AG. Weiterhin wurde die anstehende Hauptversammlung der Nanostart AG besprochen.

Gegenstand der telefonischen Aufsichtsratssitzung am 27. September 2012 waren die Liquiditätsplanungen der Nanostart AG und der MagForce AG sowie der Stand der Auftragslage der ItN Nanovation AG, die Herr Beckmann dem Aufsichtsrat darlegte.

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss der Nanostart AG für das Geschäftsjahr 2012 und der Lagebericht sind von der durch die Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählten Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bericht das Risikomanagement- und Überwachungssystem des Vorstands dargestellt und es für geeignet befunden, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.

Der Aufsichtsrat hat sowohl den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und den Lagebericht der Nanostart AG sowie den Vorschlag, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen, insbesondere mit Blick auf die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft und die Unterlagen auf Grundlage eines Entwurfs des Prüfungsberichts mit dem Vorstand und unter telefonischer Zuschaltung des Wirtschaftsprüfers im Einzelnen besprochen. Der Abschlussprüfer hat über die Ergebnisse der Prüfung in der Aufsichtsratssitzung vom 28. Juni 2013 insgesamt und über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte berichtet und eingehend die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats beantwortet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Prüfungsberichte und die Bestätigungsvermerke zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und sie ebenso wie die Prüfungen selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfung sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss einer eigenen, eingehenden Prüfung unterzogen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und den Lagebericht der Nanostart AG sowie den Vorschlag, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen, unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers abschließend geprüft und erhebt nach dem Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss mit Aufsichtsratsbeschluss vom 28. Juni 2013 gebilligt und damit festgestellt. Dem Vorschlag, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen, stimmte der Aufsichtsrat zu.

Abhängigkeitsbericht

Die Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim, prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 Aktiengesetz erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht"). Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte dabei insbesondere zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat hat gegen die im Bericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer keine Einwände.

Mit Dank und Anerkennung würdigt der Aufsichtsrat den Einsatz und die Leistungen des Vorstands sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses im vergangenen Geschäftsjahr.

Für den Aufsichtsrat Frankfurt am Main, den 28. Juni 2013

Norbert Neef Vorsitzender des Aufsichtsrats