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Coreo AG Annual Report 2022

Jun 22, 2023

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2022

Coreo AG Geschäftsbericht 2022 Seite 2

Inhalt

Bericht des Aufsichtsrats 3
Konzernabschluss (IFRS) 5
_ Konzernbilanz 6
_ Konzern-Gesamtergebnisrechnung 8
_ Konzern-Kapitalflussrechnung 9
_ Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 10
_ Konzernanhang 11
_ Konzernlagebericht 42
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (IFRS) 52
Jahresabschluss (HGB) 55
_ Bilanz 56
_ Gewinn- und Verlustrechnung 58
_ Anhang 59
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (HGB) 64

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2022

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat berichtet im Folgenden über seine Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2022.

Überwachung und Beratung im kontinuierlichen Dialog mit dem Vorstand

Der Aufsichtsrat hat im abgeschlossenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand bei dessen Leitung des Unternehmens sorgfältig und kontinuierlich überwacht und begleitet. Wir haben uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugt. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Durch schriftliche und mündliche Berichte wurde der Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung, kurz- und langfristige Unternehmensplanung, aktuelle Ertragssituation, Risikolage, Risikomanagement sowie organisatorischen Maßnahmen der Gesellschaft regelmäßig und zeitnah unterrichtet. Zwischen Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzenden hat ein kontinuierlicher und intensiver Informationsaustausch, auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen, stattgefunden. In allen wesentlichen Prozessen und Entscheidungen wurde der Aufsichtsrat eingebunden. Bei allen bedeutsamen Geschäftsvorfällen hat der Aufsichtsrat aktiv und in enger Abstimmung mit der Geschäftsleitung mitgewirkt und dabei im Besonderen die jeweiligen Chancen und Risiken bewertet. Seine Zustimmung erteilte er, soweit dies nach Gesetz oder den Statuten erforderlich war.

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Gemäß den Satzungsbestimmungen der Coreo AG setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen. Im Geschäftsjahr war das Gemium wie folgt besetzt:

  • Stefan Schütze (Aufsichtsratsvorsitzender),
  • Jürgen Faè (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender),
  • Dr. Christoph Jeannée (Mitglied des Aufsichtsrats).

Auch im Geschäftsjahr 2022 hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe und des Geschäftsumfangs der Gesellschaft aus Effizienzgründen auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

Im Vorstand kam es zu folgenden Veränderungen:

Herr Marin N. Marinov hat einvernehmlich sein Vorstandsmandat zum 28.02.2022 niedergelegt. An seiner Stelle wurde Herr Dennis Gothan mit Wirkung zum 01.03.2022 als neuer Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Des Weiteren wurde mit Wirkung zum 01.07.2022 Herr Michael Tegeder als neuer Vorstand (CFO) der Gesellschaft bestellt.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Im Berichtsjahr fanden sechs ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt.

In den Zusammenkünften hat der Vorstand regelmäßig Bericht über die Entwicklung der Gesellschaft und des Immobilienportfolios sowie bedeutende Geschäftsvorfälle erstattet. Außerdem wurden Immobilieninvestitionsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken sowie Cashflow- und Finanzierungsszenarien geprüft und bewertet. Aufsichtsratsbeschlüsse wurden auf Basis von detaillierten, sachgerechten Informationen und Analysen in den Sitzungen oder per Umlaufverfahren gefasst, soweit diese zum Zeitpunkt der Sitzung nicht entscheidungsreif oder notwendig waren.

In seiner Sitzung am 15. Februar 2022 wurde die Aufhebung des Vorstandsvertrages mit Herrn Marinov sowie die Neubestellung von Herrn Gothan beschlossen.

In der Bilanzsitzung am 11. Mai 2022 berichtete der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Jahresabschlussprüfung. Der Aufsichtsrat billigte den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2021.

In seiner Sitzung vom 17. Juni 2022 wurden Punkte der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung besprochen und einstimmig beschlossen. Des Weiteren wurde beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle HV abzuhalten.

In der Sitzung vom 04. August 2022 wurde zum Ablauf der Hauptversammlung gesprochen sowie über diverse Immobilienprojekte diskutiert, wobei für ein Objekt einer Kaufabsicht zugestimmt wurde.

Im Fokus der Sitzung am 30. September 2022 stand die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der sich geänderten Refinanzierungssituation.

Am 30. November 2022 wurde ausführlich über die Entwicklung der Gesellschaft und ihres Immobilienportfolios sowie über die Wachstumsstrategie und Geschäftserweiterunsoptionen debattiert.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im Umlaufverfahren zwei Beschlüsse zum Immobilienportfolio der Gesellschaft getroffen.

Jahresabschlussprüfung 2022

Der nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2022 aufgestellte Jahresabschluss (HGB) der Coreo AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) freiwillig erstelle Konzernjahresabschluss und Lagebericht wurden von der Votum AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsleitung teilten sich die Herren Leoff und Lehnert.

Dem Aufsichtsrat lagen die Abschlussunterlagen und die Prüfberichte des Abschlussprüfers vor. In der Bilanzsitzung am 28. April 2023 wurden sie insbesondere mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft und ausführlich mit Vorstand und Wirtschaftsprüfer im Einzelnen besprochen. Der Abschlussprüfer hat in seinem Bericht das Risikomanagement- und Überwachungssystem des Vorstands dargestellt und es für geeignet befunden, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Der Abschlussprüfer hat über die Ergebnisse der Prüfung insgesamt und über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte berichtet und eingehend die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss sowie die Prüfungsberichte einer eigenen Prüfung im üblichen Rahmen unterzogen. Der Aufsichtsrat gelangte dabei zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte, wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst, den gesetzlichen Anforderungen entsprochen haben und erhob keine Einwände.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2022 mit Aufsichtsratsbeschluss vom 28. April 2023 gebilligt und damit festgestellt.

Schlusswort

Für den Einsatz und die erbrachten Leistungen dankt der Aufsichtsrat dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!

Für den Aufsichtsrat Frankfurt am Main, 28. April 2023

Stefan Schütze Vorsitzender des Aufsichtsrates

Coreo AG Geschäftsbericht 2022 Seite 5

Konzernabschluss (IFRS) der Coreo AG zum 31.12.2022

Konzernbilanz zum 31.12.2022 (IFRS) Aktiva

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021 Anhang
Immaterielle Vermögenswerte 11 3 5.1.1
Sachanlagen 292 68 5.1.2
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 66.020 63.524 5.1.3
Finanzielle Vermögenswerte 15.614 12.600 5.1.4
Sonstige Vermögenswerte 331 304 5.1.5
Latente Steueransprüche 24 20 6.2.4
Langfristige Vermögenswerte 82.292 76.519
Immobilienvorräte 10.573 9.759 5.2.1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 797 527 5.2.2
Finanzielle Vermögenswerte 0 978 5.2.3
Sonstige Vermögenswerte 257 391 5.2.2
Steuererstattungsansprüche 42 205 5.2.4
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.851 7.666 5.2.5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 520 1.305 5.2.6
Kurzfristige Vermögenswerte 23.040 20.831
Summe Vermögenswerte 105.332 97.350

Konzernbilanz zum 31.12.2022 (IFRS) Passiva

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021 Anhang
Gezeichnetes Kapital 22.552 17.540 6.1.1
Kapitalrücklage 24.598 24.097 6.1.2
Gewinnrücklage 12.545 12.545 6.1.3
Ergebnisvortrag -28.945 -27.077 6.1.4
Sonstiges Ergebnis -296 -99 6.1.5
Eigenkapital der Anteilseigner der Coreo AG 30.454 27.006
Nicht beherrschende Anteile 39 84 6.1.6
Eigenkapital 30.493 27.090
Sonstige Rückstellungen 6 6 6.2.1
Finanzielle Verbindlichkeiten 57.205 51.193 6.2.2
Sonstige Verbindlichkeiten 1.487 1.256 6.2.3
Latente Steuerschulden 1.415 1.536 6.2.4
Langfristige Schulden 60.113 53.991
Sonstige Rückstellungen 388 444 6.3.1
Finanzielle Verbindlichkeiten 12.762 14.496 6.3.2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 650 266 6.3.2
Sonstige Verbindlichkeiten 295 292 6.3.2
Steuerschulden 631 771 6.3.3
Kurzfristige Schulden 14.726 16.269
Summe Eigenkapital und Schulden 105.332 97.350

Konzern-Gesamtergebnisrechnung (IFRS) 01.01.2022 bis 31.12.2022

in TEUR 2022 2021 Anhang
Erlöse aus der Vermietung 5.965 4.349 7.1
Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien 2.889 10.318
Buchwert der veräußerten Immobilien -3.425 -8.945
Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien -536 1.373 7.2
Ergebnis aus der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 1.521 1.863 7.3
Andere Erlöse 128 109 7.1
Sonstige betriebliche Erträge 741 233 7.4
Materialaufwand -3.890 -2.470 7.5
Personalaufwand -1.334 -1.035 7.6
Abschreibungen und Wertminderungen -69 -27 7.7
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.545 -1.557 7.8
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) 981 2.838
Finanzerträge 51 91 7.9
Finanzaufwendungen -2.929 -2.965 7.10
Übriges Finanzergebnis 215 50 7.11
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) -1.682 14
Steuern vom Einkommen und Ertrag -218 -908 7.12
Periodenergebnis -1.900 -894
Sonstiges Ergebnis
Posten, die künftig nicht erfolgswirksam umgegliedert werden
Wertänderungen von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte
in Form von Eigenkapitalinstrumenten
-200 -1.225
Ertragssteuern auf Positionen, die nicht umgegliedert werden 3 -2
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -197 -1.227 6.1.5
Gesamtergebnis -2.097 -2.121
Das Periodenergebnis entfällt auf
Anteilseigner der Coreo AG -1.868 -925
Nicht beherrschende Anteilseigner -32 30
Das Gesamtergebnis entfällt auf
Anteilseigner der Coreo AG -2.065 -2.151
Nicht beherrschende Anteilseigner -32 30
Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) in EUR -0,09 -0,05 7.13

Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS) 01.01.2022 bis 31.12.2022

in TEUR 2022 2021
Periodenergebnis -1.900 -894
Ergebnis aus der Bewertung der als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien und Wertänderung der zur Veräußerung gehaltenen Immobilien
-1.521 -1.863
Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien 536 -1.373
Abschreibungen und Wertminderungen 367 142
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -801 50
Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -56 54
Zunahme/Abnahme von Forderungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten -1 -691
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten und sonstigen Schulden 479 497
Einzahlungen aus der Veräußerung von Immobilienvorräten 0 856
Auszahlungen für Investitionen in Immobilienvorräte -569 -1.201
Finanzerträge und übriges Finanzergebnis -267 -141
Finanzaufwendungen 2.929 2.965
Ertragsteuern 218 908
Erhaltene Zinsen 32 68
Gezahlte Zinsen -2.307 -2.148
Ertragsteuerzahlungen -431 -65
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -3.292 -2.836
Einzahlungen aus Immobilienverkäufen aus als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien und zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte
2.889 9.461
Auszahlungen für Investitionen in als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien und zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte -3.615 -16.347
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -38 -44
Einzahlungen aus dem Abgang von übrigen Vermögenswerten 978 0
Auszahlungen für Investitionen in übrige Vermögenswerte -2.675 -175
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.461 -7.105
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 5.513 0
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner -13 -83
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen 9.277 23.681
Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen -5.720 -9.266
Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -49 0
Auszahlungen für Transaktionskosten im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen -71 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 8.937 14.332
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes 3.184 4.390
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 7.666 3.276
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 10.851 7.666

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (IFRS) 01.01.2022 bis 31.12.2022

in TEUR Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Gewinn
rücklage
Ergebnis
vortrag
Sonstiges
Ergebnis
Eigenkapital der
Anteilseigner der
Coreo AG
Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Eigenkapital
Stand zum 01.01.2021 nach IFRS 17.540 24.097 12.545 -24.785 -239 29.158 137 29.295
Periodenergebnis - - - -925 - -925 30 -894
Erfolgsneutrale Wertänderungen von zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte in Form
von Eigenkapitalinstrumenten nach Steuern - - - - -1.227 -1.227 - -1.227
Sonstiges Ergebnis nach Steuern - - - - -1.227 -1.227 - -1.227
Gesamtergebnis - - - -925 -1.227 -2.151 30 -2.121
Ausschüttungen - - - - - - -83 -83
Abgang von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im
sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte
in Form von Eigenkapitalinstrumenten nach Steuern
- - - -1.366 1.366 - - -
Stand zum 31.12.2021 nach IFRS 17.540 24.097 12.545 -27.077 -99 27.006 84 27.090
Stand zum 01.01.2022 nach IFRS 17.540 24.097 12.545 -27.077 -99 27.006 84 27.090
Periodenergebnis - - - -1.868 - -1.868 -32 -1.900
Erfolgsneutrale Wertänderungen von zum beizulegenden
Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte in Form
von Eigenkapitalinstrumenten nach Steuern - - - - -197 -197 - -197
Sonstiges Ergebnis nach Steuern - - - - -197 -197 - -197
Gesamtergebnis - - - -1.868 -197 -2.065 -32 -2.097
Kapitalerhöhung 5.012 - - - - 5.012 - 5.012
Agio aus Ausgabe neuer Aktien - 501 - - - 501 - 501
Ausschüttungen - - - - - - -13 -13
Stand zum 31.12.2022 nach IFRS 22.552 24.598 12.545 -28.945 -296 30.454 39 30.493
Anhang 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.1.6

Anhang zum Konzernabschluss (IFRS) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

1. Allgemeine Angaben

Die Coreo AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main, Bleichstraße 64. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 74535 eingetragen. Der satzungsmäßige Geschäftsgegenstand der Coreo AG ist das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Errichtung von Gebäuden auf solchen Grundstücken, deren Nutzungsüberlassung, die Entwicklung, Erschließung, Sanierung und Belastung von solchen Gebäuden und Grundstücken, deren Vermietung und Verwaltung sowie deren sonstige Verwertung, die Beteiligung an Personen- und (börsennotierten und nicht börsennotierten) Kapitalgesellschaften mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand und deren Veräußerung sowie die Erbringung von Dienstleistungen für diese Unternehmen im Immobilienwesen, insbesondere die Vermietung und Verwaltung von Immobilien. Tätigkeiten, welche die Gesellschaft zu einem Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches machen würden, werden nicht ausgeübt. Insbesondere hat die Gesellschaft nicht den Hauptzweck, ihren Aktionären durch Veräußerung ihrer Tochterunternehmen oder verbundenen Unternehmen eine Rendite zu verschaffen. Die Coreo AG-Aktie wird im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Eine Börsennotierung im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG liegt nicht vor. Damit handelt es sich auch nicht um eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft gemäß § 264d HGB.

2. Grundlagen der Konzernabschlusserstellung

Der Konzernabschluss der Coreo AG zum 31. Dezember 2022 ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie unter Beachtung der nach § 315e HGB ergänzend anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden. Hierbei wurden sämtliche verpflichtend anzuwendenden Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) angewendet, die bis zum Abschlussstichtag von der EU im Rahmen des sogenannten Endorsement-Prozesses übernommen, d. h. im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden sind.

Für die Coreo AG besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS. Die Aufstellung und Veröffentlichung des IFRS-Konzernabschlusses sollen den Adressaten die Möglichkeit geben, den Wert des Unternehmens bzw. Konzerns besser einschätzen zu können.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung fortgeführter Anschaffungskosten. Hiervon ausgenommen sind insbesondere die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte, derivative Finanzinstrumente sowie Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Der Bilanzausweis orientiert sich an der Fristigkeit der entsprechenden Vermögenswerte und Schulden. Dabei gelten Vermögenswerte und Schulden als kurzfristig, falls ihre Realisation bzw. Tilgung innerhalb des normalen Verlaufs des Konzerngeschäftszyklus erwartet wird. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen werden, soweit nicht anders angegeben, in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können. Der vorliegende Konzernabschluss basiert auf der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit des Konzerns.

2.1 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – Neue IFRS-Standards und Interpretationen

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit Ausnahme der im Geschäftsjahr erstmalig angewendeten neuen und überarbeiteten IFRS-Standards und Interpretationen.

2.1.1 Im Geschäftsjahr neu anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Erstmalige Anwendung neuer und geänderter Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2022:

Standard Titel
Verweis auf das Rahmenkonzept
Änderungen IFRS 3
Änderungen IAS 16 Sachanlagen: Erträge vor Erreichen des
betriebsbereiten Zustands
Jährliche Verbesserung der
IFRS (Zyklus 2018-2020)
Verbesserungen IFRS 1/ IFRS9/ IFRS16
und IAS 41
Änderungen IAS 37 Belastende Verträge - Kosten der Vertrags
erfüllung

Die im Geschäftsjahr erstmalig anzuwendenden Standards bzw. Interpretationen hatten keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

2.1.2 In zukünftigen Geschäftsjahren neu anzuwendende Rechnungslegungsstandards

Die Anwendung folgender Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards ist für das Geschäftsjahr 2022 noch nicht verpflichtend. Coreo hat die entsprechenden Verlautbarungen auch nicht freiwillig frühzeitig angewendet. Die verpflichtende Anwendung bezieht sich jeweils auf Geschäftsjahre, die an oder nach dem genannten Datum beginnen:

Standard /
Interpretation
Titel Anwendungs
pflicht ab
Endorsed
Änderungen IFRS 17 Versicherungsverträge, inkl.
Änderungen an IFRS 17 sowie
die Änderungen an IFRS 17
Versicherungsverträge: Erstmali
ge Anwendung von IFRS 17 und
IFRS 9 Vergleichsinformationen
01.01.2023
Änderungen IAS 1 Angabe von Bilanzierungs
und Bewertungsmethoden
(Änderungen an IAS 1 und am
IFRS-Leitliniendokument 2)
01.01.2023
Änderungen IAS 8 Definition von rechnungsle
gungs-bezogenen Schätzungen
01.01.2023
Änderungen IAS 12 Latente Steuern in Zusammen
hang mit Vermögenswerten und
Schulden aus einer einzigen
Transaktion
01.01.2023
Endorsement noch ausstehend
Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in einer
Sale-and-leaseback-Transaktion
(Änderungen an IFRS 16)
01.01.2024
Änderungen IAS 1 Klassifizierung von Schulden
als lang- bzw. kurzfristig
01.01.2024

Die in der vorstehenden Tabelle genannten neuen oder geänderten IFRS-Verlautbarungen haben nach gegenwärtiger Einschätzung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Anwendung der genannten Standards und Interpretationen erfolgt bei unterjährigen Erstanwendungszeitpunkten grundsätzlich zum 1. Januar des folgenden Geschäftsjahres. Voraussetzung ist die Verabschiedung dieser Regelungen durch die EU.

3. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden

3.1 Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss der Coreo AG beinhaltet den Abschluss des Mutterunternehmens und der von ihr beherrschten Unternehmen (seine Tochtergesellschaften). Die Gesellschaft erlangt Beherrschung, wenn

  • sie Verfügungsmacht über das Tochterunternehmen ausüben kann,
  • deren Rendite von der Performance der Beteiligung abhängig ist und
  • sie die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann

Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen oder Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben.

Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-GuV und dem sonstigen Konzernergebnis erfasst.

Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapitalpositionen, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit den Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinsam Beherrschung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte, gemeinsam ausgeübte Führung einer Vereinbarung. Diese ist nur dann gegeben, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblich Einfluss hat. Ein maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn ein direkter oder indirekter Stimmrechtsanteil von mindestens 20 % an einem anderen Unternehmen gehalten wird. Die Maßgeblichkeitsvermutung ist widerlegbar, wenn trotz eines Stimmrechtsanteils von 20 % und mehr durch vertragliche Regelungen eine Einflussnahme auf die ausübbare Geschäfts- und Firmenpolitik ausgeschlossen ist und die ausübbaren Rechte lediglich Schutzrechte darstellen.

Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Verluste eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens, die den Anteil des Konzerns an diesem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen übersteigen, werden nicht erfasst.

Der Konsolidierungskreis umfasst neben dem Mutterunternehmen 12 (Vorjahr: 12) Tochterunternehmen. Sie sind in den Konzernabschluss nach den Regeln der Vollkonsolidierung einbezogen.

Sämtliche in den Konzernabschluss der Coreo AG einbezogenen Unternehmen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes (Anlage zum Konzernanhang) aufgeführt.

Die Abschlussstichtage der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entsprechen dem Abschlussstichtag des Mutterunternehmens. Die Abschlüsse sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

Unternehmenserwerbe, -verkäufe und Neugründungen

Die Zahl der Konzernunternehmen, die im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie die Zahl der assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

31.12.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2022
Konsolidierte
Tochterunternehmen
12 0 0 12
Nach der At-Equity
Methode bewertete
Unternehmen
0 0 0 0
Gesamt 12 0 0 12

Neugründungen

Im Geschäftsjahr 2022 wurde keine Gesellschaft neu gegründet oder erworben.

3.2 Konsolidierungsmethoden

Sämtliche Tochterunternehmen werden mittels der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3. Die Anschaffungskosten im Rahmen von Unternehmens- und Geschäftserwerben werden mit dem Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach entsprechender Prüfung erfolgswirksam erfasst. Mit dem Unternehmenserwerb in Zusammenhang stehende Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand in den Perioden erfasst, in denen sie anfallen. Unterschiedsbeträge aus Verkäufen und Käufen von Anteilen nicht beherrschender Anteilseigner werden innerhalb des Eigenkapitals verrechnet.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste der im Konzernabschluss mittels der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden gemäß IAS 28 nach der Equity-Methode konsolidiert. Dabei erfolgt die Erstbilanzierung der Beteiligung zu den Anschaffungskosten. Bei der Folgekonsolidierung wird der Buchwertansatz dann durch die anteili-

gen Eigenkapitalveränderungen bei dem assoziierten oder Gemeinschaftsunternehmen fortgeschrieben.

Nicht beherrschende Anteile stellen den Anteil des Ergebnisses und des Nettovermögens dar, der nicht den Anteilseignern des Mutterunternehmens des Konzerns zuzurechnen ist. Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierten Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Nicht beherrschende Anteile werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und in der Konzernbilanz separat ausgewiesen. Der Ausweis in der Konzernbilanz erfolgt innerhalb des Eigenkapitals, getrennt vom auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenen Eigenkapital.

Sämtliche Konzerngesellschaften stellen ihre Abschlüsse in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, auf.

4.Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt.

4.1.1 Immaterielle Vermögenswerte

In der Coreo-Gruppe werden ausschließlich entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Diese werden mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer werden planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und fünf Jahren.

Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben und unterliegen einem regelmäßigen Werthaltigkeitstest. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter bzw. unbestimmter Nutzungsdauer liegen nicht vor.

Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten. Darüber hinaus werden Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt.

4.1.2 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass Coreo ein mit der Sachanlage verbundener, künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die erwarteten Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde. Das bewegliche Anlagevermögen wird über drei bis neun Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Der aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierende Gewinn oder Verlust wird als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Im Hinblick auf die Bilanzierung und Bewertung von Nutzungsrechten nach IFRS 16 wird auf die Ausführungen unter 4.1.11 verwiesen.

4.1.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die Qualifizierung von Immobilien als Finanzinvestition basiert auf einem entsprechenden Managementbeschluss, diese Immobilien zur Erzielung von Mieteinnahmen zu nutzen und deren Mietsteigerungspotenzial über einen längeren Zeitraum sowie damit einhergehende Wertsteigerungen selbst zu realisieren. Diese Immobilien werden nicht selbst genutzt oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten. Zu den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien gehören Grundstücke mit Wohn- und Geschäftsbauten sowie unbebaute Grundstücke.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden beim erstmaligen Ansatz mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu ihrem beizulegenden Zeit-

wert (Fair Value) angesetzt. Gewinne oder Verluste aus der Anpassung der beizulegenden Zeitwerte werden als Ertrag oder Aufwand in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Der Marktwert entspricht dem beizulegenden Zeitwert. Die Bewertungen erfolgen gemäß den Vorschriften des IFRS 13 und definieren den Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögensgegenstands eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Diese Schätzung schließt insbesondere Preisannahmen aus, die durch Nebenabreden oder besondere Umstände erhöht oder gesenkt werden.

Die Bewertung des Immobilienbestands zum Abschlussstichtag erfolgte durch die Savills Immobilien Beratungs-GmbH, Berlin, einem akkreditierten externen unabhängigen Gutachter, nach international anerkannten Bewertungsverfahren. Die Fair-Value-Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist gemäß der Bewertungshierarchie des IFRS 13 insgesamt der Stufe 3 zuzuordnen.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie veräußert oder sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen bei ihrem Abgang erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Stilllegung oder dem Abgang einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden im Jahr der Stilllegung oder der Veräußerung erfasst.

Immobilien werden aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt, die durch den Beginn der Selbstnutzung oder den Beginn der Verkaufsabsicht belegt wird.

4.1.4 Wertminderung von Vermögenswerten

Falls ein Ansatzpunkt für eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte, die planmäßig abgeschrieben werden, auf einen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf überprüft. Wenn der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen ist, erfolgt eine Wertaufholung. Vermögenswerte, die nicht planmäßig abgeschrieben werden, werden zu jedem Abschlussstichtag auf einen Wertberichtigungsbedarf überprüft.

4.1.5 Finanzielle Vermögenswerte

Coreo klassifiziert finanzielle Vermögenswerte gemäß IFRS 9 in die folgenden Kategorien:

  • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AmC: Amortised Cost)
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL: Fair Value through Profit and Loss)
  • zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVTOCI: Fair Value through Other Comprehensive Income)

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte ist abhängig vom Geschäftsmodell für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und von den vertraglichen Zahlungsströmen. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Klassifizierung beurteilt. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Eine Umklassifizierung ist nur bei Änderung des Geschäftsmodells zulässig.

Wird der finanzielle Vermögenswert zwecks Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen, wird der Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen im beizulegenden Zeitwert werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, wobei Coreo für ausgewählte Eigenkapitalinstrumente, die nicht zum Verkauf gehalten werden, von dem Wahlrecht Gebrauch macht, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen.

Bei erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) kann der Konzern im Zugangszeitpunkt für jedes einzelne Finanzinstrument das unwiderrufliche Wahlrecht ausüben, dieses erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Eine Designation ist unzulässig, wenn das Finanzinstrument zu Handelszwecken gehalten wird oder es sich um eine bedingte Gegenleistung handelt, die von einem Erwerber aus einem Unternehmenszusammenschluss erfasst wird.

Ein finanzieller Vermögenswert wird als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn dieser hauptsächlich mit der Absicht erworben wurde, ihn kurzfristig zu verkaufen, oder beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfo-

lios eindeutig identifizierter und gemeinsam vom Konzern gesteuerter Finanzinstrumente ist, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestehen, oder ein Derivat ist, das nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde, als solches effektiv wäre und auch keine Finanzgarantie darstellt.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (in Form von Eigenkapitalinstrumenten) werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich der Transaktionskosten erfasst. In der Folge werden Gewinne und Verluste aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst. Die kumulierten Gewinne oder Verluste werden bei Abgang des Eigenkapitalinstruments nicht in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung umgegliedert, sondern in den Ergebnisvortrag umgebucht. Dividenden aus diesen Eigenkapitalinstrumenten werden gemäß IFRS 9 in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, die Dividenden stellen eindeutig eine Rückzahlung eines Teils der Anschaffungskosten der Eigenkapitalinstrumente dar. Dividenden werden, sofern vorhanden, im Posten Finanzerträge in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, fallen in die Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst werden. Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und Eigenkapitalinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren.

Die der Bewertung zugrunde liegenden Zeitwerte von Beteiligungen, Anteilen und sonstigen Wertpapieren ergeben sich aus den am Stichtag notierten Börsenkursen, zeitnah zum Stichtag erfolgten Transaktionen oder anderen Informationen als notierte Marktpreise, die direkt (z. B. Preise) oder indirekt (z. B. abgeleitet aus Preisen) beobachtbar sind. Wenn für nicht-börsennotierte Beteiligungen, Anteile und sonstige Wertpapiere im Einzelfall ein Fair Value nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden diese hilfsweise zu ihren Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht der niedrigere beizulegende Wertansatz zum Tragen kommt. Die Anschaffungskosten werden mit dem Preis zum Erfüllungstag ermittelt. Inhaltlich betrifft dies bei Coreo die als finanzielle Vermögenswerte ausgewiesenen Minderheitsbeteiligungen an börsennotierten sowie nicht-börsennotierten Gesellschaften und Fonds.

Die von Coreo gehaltenen Fremdkapitalinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern der Konzern beabsichtigt, die Instrumente zu halten und die festgelegten Zahlungsströme, die ausschließlich Zins- und Tilgungskomponenten enthalten dürfen, zu realisieren. Dies betrifft bei Coreo die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte werden gemäß IFRS 9 nach dem Modell der erwarteten Kreditverluste (Expected-Credit-Loss-Modell) bestimmt. Die erwarteten Kreditverluste unter IFRS 9 basieren auf den über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste (ECL), welche auf wahrscheinlichkeitsgewichteten Annahmen beruhen. Dabei werden erwartete Kreditverluste in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. 12-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten (bzw. der kürzeren Laufzeit des Instruments) nach dem Abschlussstichtag möglich sind. Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berech-

nung der erwarteten Kreditverluste an. Demnach verfolgt der Konzern Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern erstellt eine Wertberichtigungsmatrix, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Bilanzstichtag hinsichtlich erwarteter Kreditverluste überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Wertberichtigungsquoten werden anhand der Überfälligkeitsdauern der Forderungen bestimmt. Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden.

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert ausgelaufen sind.

4.1.6 Immobilienvorräte

Die Vorräte umfassen zum Verkauf bestimmte Grundstücke und Gebäude. Die zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude werden im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs veräußert. Dieser kann einen Zeitraum von zwölf Monaten übersteigen. Die Einschätzung und Qualifizierung als Vorräte wird bereits im Rahmen der Ankaufsentscheidung vorgenommen und bilanziell zum Zugangszeitpunkt entsprechend umgesetzt.

Die Zugangsbewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Zum Abschlussstichtag erfolgt die Bewertung mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

4.1.7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Konzernbilanz umfassen den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monaten beträgt.

4.1.8 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Die Klassifizierung als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte erfolgt dann, wenn die Vermögenswerte im gegenwärtigen Zustand zu gängigen Bedingungen veräußerbar sind und die Veräußerung höchstwahrscheinlich ist. Eine Veräußerung gilt als höchstwahrscheinlich, wenn der Plan hierfür beschlossen wurde und die Suche nach einem Käufer sowie die Durchführung des Plans bereits aktiv eingeleitet wurde, der Vermögenswert zu einem angemessenen Preis aktiv angeboten wird und die Veräußerung erwartungsgemäß innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung erfolgt.

Coreo bilanziert als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und damit verbundene Finanzverbindlichkeiten als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte, wenn die oben genannten Kriterien zum Bilanzstichtag vorliegen. Die Bewertung von zur Veräußerung gehaltenen Immobilien erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Gewinne oder Verluste aus der Bewertung der als zur Veräußerung gehaltenen Immobilien werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter der Position Ergebnis aus der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen.

4.1.9 Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlicher oder faktischer Natur) aus einem vergangenen Ereignis hat und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung mit dem Abfluss von Ressourcen einhergeht und eine verlässliche Schätzung des Betrages der Rückstellung möglich ist. Die Bewertung von Rückstellungen erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs.

Der Aufwand zur Bildung einer Rückstellung wird in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Fall einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen in den Finanzaufwendungen erfasst.

4.1.10 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz nach IFRS 9 wie folgt klassifiziert:

  • finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
  • finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaliger Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Hiervon ausgenommen sind finanzielle Verbindlichkeiten, die bei erstmaligem Ansatz der Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, finanziellen Verbindlichkeiten zugeordnet wurden. Langfristige unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit

behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber anderen Fremdkapitalgebern, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. Diese werden bei erstmaliger Erfassung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ausnahmslos zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

4.1.11 Leasing

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.

Der Konzern als Leasinggeber

Unter der Definition eines Leasingverhältnisses als eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt, können auch Mietverhältnisse subsumiert werden, die über eine bestimmte Grundmietzeit abgeschlossen wurden. Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Sämtliche Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Die Mietverträge, die Coreo mit ihren Mietern abgeschlossen hat, werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Entsprechend ist der Konzern Leasinggeber in einer Vielzahl von Operating-Leasingverhältnissen (Mietverhältnisse) mit einer Vielzahl unterschiedlichster Gestaltung über als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, aus denen er einen nennenswerten Teil seiner Einnahmen und Erträge erzielt.

Mieterträge aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. Anfängliche direkte Kosten, die bei der Aushandlung und Vereinbarung eines Mietleasingverhältnisses anfallen, werden dem Buchwert des Leasingobjekts hinzugefügt und linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt.

Der Konzern als Leasingnehmer

Leasingverhältnisse im Sinne des IFRS 16 werden als Leasingverbindlichkeiten in Höhe des Barwerts der künftigen Leasingzahlungen diskontiert mit dem laufzeitadäquaten Grenzfremdkapitalzinssatz angesetzt, da der Konzern die impliziten Zinssätze der Leasingverhältnisse nicht verlässlich bestimmen kann. Korrespondierend hierzu werden auf der Aktivseite Nutzungsrechte an den Leasingobjekten (Right-of-Use Assets) in Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich etwaiger Vorauszahlungen oder direkt zurechenbarer Initialkosten bilanziert.

Die Leasingverbindlichkeiten werden finanzmathematisch fortentwickelt. Sie erhöhen sich um die periodischen Zinsaufwendungen und vermindern sich in Höhe der geleisteten Leasingzahlungen.

Die Nutzungsrechte werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert. Nutzungsrechte von Vermögenswerten, die die Definition als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) erfüllen, werden zum Fair Value entsprechend den Bilanzierungs- und Bewertungsregeln des IAS 40 bewertet.

Änderungen der Leasinglaufzeit oder der Höhe der Leasingzahlungen führen zu einer Neuberechnung des Barwerts und damit zu einer Anpassung von Leasingverbindlichkeit und Nutzungsrecht.

Zeiträume aus einseitig eingeräumten Verlängerungsoder Kündigungsoptionen werden auf Einzelfallbasis beurteilt und nur dann berücksichtigt, wenn deren Inanspruchnahme – etwa aufgrund von wirtschaftlichen Anreizen – hinreichend wahrscheinlich ist.

Für kurzfristige Leasingverhältnisse (Restlaufzeit bis 12 Monate) oder solche über Vermögenswerte von geringem Wert bestehen Bilanzierungswahlrechte. Coreo übt die Wahlrechte dahingehend aus, dass solche Leasingverhältnisse nicht bilanziert und die Leasingraten aufwandswirksam linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst werden.

4.1.12 Steuern

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten.

Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Steuern des gleichen Steuersubjektes beziehen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Abschlussstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich angekündigt sind.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital und nicht in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Latente Steueransprüche und -schulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

4.1.13 Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Umsatzerlöse aus Gütern oder Dienstleistungen werden mit dem Übergang der Kontrolle von Coreo auf den Kunden zeitpunkt- oder zeitraumbezogen nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung mit dem Betrag bilanziert, auf den der Konzern erwartungsgemäß Anspruch hat. Die Erlöse werden nach Abzug von Kaufpreisminderungen wie Skonti, Kundenboni und gewährten Rabatten realisiert. Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden erzielt der Konzern insbesondere aus der Veräußerung von Immobilien, der Vermietung sowie der Abrechnung von Betriebskosten. Bei den Erlösen aus Betriebskosten tritt der Konzern in Bezug auf zugesagte Leistungen gegenüber dem Mieter als primär Verantwortlicher auf und trägt das Vorratsrisiko (Prinzipal).

Mieterlöse beinhalten Einnahmen aus der Vermietung von Bestandsimmobilien und zur Veräußerung gehaltenen Immobilien und werden linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse entsprechend dem Mietvertrag erfasst.

Erlöse aus Betriebskosten werden über den Zeitraum der Leistungserfüllung, der im Wesentlichen dem Zeitpunkt der Aufwandserfassung entspricht, realisiert.

Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an der Immobilie verbundenen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind (Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten der Immobilie).

Aufwendungen werden erfasst, sobald diese wirtschaftlich verursacht worden sind.

Zinsen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode als Aufwand oder Ertrag erfasst.

4.1.14 Währungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den relevanten Fremdwährungskursen zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet. In den Folgeperioden werden die monetären Vermögenswerte und Schulden zum Stichtag bewertet und die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst. Nicht-monetäre Posten werden zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten in Fremdwährung bewertet und mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.

4.1.15 Aktienbasierte Vergütungen

Aktienbasierte Zusagen sind mit Ausgleich durch Eigen-

kapitalinstrumente (Aktienoptionen) ausgestaltet. Diese werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert der bis dahin erdienten Eigenkapitalinstrumente angesetzt. Der beizulegende Zeitwert wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam erfasst und direkt mit der Kapitalrücklage verrechnet. Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung allgemein anerkannter Optionspreismodelle ermittelt.

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt, sofern sich aus der Ausgabe der Optionen und den diesen zugrunde liegenden Konditionen eine rechnerische Verwässerung für die bestehenden Aktionäre ergibt.

4.1.16 Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 ermittelt. Das Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des auf die Anteilseigner der Coreo AG entfallenden Konzernergebnisses durch den gewogenen Durchschnitt der Zahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des Konzernüberschusses durch die Summe der gewogenen Durchschnittszahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien, bereinigt um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie tritt dann ein, wenn die durchschnittliche Aktienanzahl durch Hinzurechnung der Ausgabe potenzieller Stammaktien aus Optionsrechten erhöht wird.

Weder in der aktuellen Berichtsperiode noch im Vorjahresvergleichszeitraum war ein Verwässerungseffekt zu berücksichtigen.

Im Geschäftsjahr 2022 ist eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie nicht festzustellen, da der Börsenkurs der zu gewährenden Aktien den Wert der Gegenleistung (Ausübungspreis der Option) nicht übersteigt.

4.1.17 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen vom Management getroffen, die sich auf Höhe und Ausweis der ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten der Berichtsperiode auswirken. Annahmen und Schätzungen erfolgen auf Grundlage der zuletzt verfügbaren verlässlichen Informationen. Die aufgrund von Schätzungen ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten können von den zukünftig zu realisierenden Beträgen abweichen. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Annahmen und Schätzungen werden im Wesentlichen für folgende Sachverhalte vorgenommen:

  • Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
  • Ermittlung des erzielbaren Betrags zur Beurteilung der Notwendigkeit und Höhe von außerplanmäßigen Abschreibungen, insbesondere auf die unter der Position "Immobilienvorräte" ausgewiesenen Immobilien
  • Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
  • Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
  • Bewertung risikobehafteter Forderungen
  • Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern

Die bei der Bewertung der Immobilienportfolios getroffenen Annahmen könnten sich nachträglich teilweise oder in vollem Umfang als unzutreffend herausstellen oder es könnten unerwartete Probleme oder nicht erkannte Risiken im Zusammenhang mit Immobilienportfolios bestehen. Durch solche auch kurzfristig möglichen Entwicklungen könnte sich die Ertragslage verschlechtern, der Wert der erworbenen Vermögenswerte verringern sowie die in Form von laufenden Mieten erzielten Umsatzerlöse erheblich vermindern. Die Werthaltigkeit von Immobilienvermögen bestimmt sich neben den grundstücksspezifischen Faktoren vornehmlich nach der Entwicklung des Immobilienmarktes sowie der allgemeinen konjunkturellen Lage. Es besteht das Risiko, dass bei einer negativen Entwicklung des Immobilienmarktes oder der allgemeinen konjunkturellen Lage die vom Konzern vorgenommenen Bewertungsansätze korrigiert werden müssen.

Für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die jeweilige steuerliche Unternehmensplanung von zentraler Bedeutung. Diese Planungen werden unter verschiedenen Schätzungen, z. B. im Hinblick auf die zukünftige Ertrags- und Aufwandsentwicklung, erstellt. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass diese künftig mit verfügbarem zu versteuernden Einkommen verrechnet werden können.

5. Erläuterungen zur Konzernbilanz – Aktiva

5.1 Langfristige Vermögenswerte

5.1.1 Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2022 31.12.2021
35 35
10 0
0 0
45 35
-32 -31
-2 -1
0 0
-34 -32
11 3

Die immateriellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen aktivierte Aufwendungen für die Erstellung der Homepage, Aufwendungen für den Erwerb des Markennamens "Coreo" sowie Aufwendungen für die Anschaffung der Software "Domus".

Die erworbene Software "Domus" wird für die Verwaltung der erworbenen Immobilien eingesetzt.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte erfasst. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind nicht vorhanden.

Die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte liegt zwischen 3 und 10 Jahren.

Aufwendungen für Forschung- und Entwicklung fielen

nicht an und wurden daher weder im Aufwand erfasst noch aktiviert.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte wurden nicht aktiviert.

5.1.2 Sachanlagen

Die Sachanlagen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Anschaffungskosten
Stand 01.01. 214 168
Zugänge 291 46
Abgänge 0 0
Stand 31.12. 505 214
Abschreibungen
Stand 01.01. -146 -120
Zugänge -67 -26
Abgänge 0 0
Stand 31.12. -213 -146
Buchwerte 31.12. 292 68

Bei den Sachanlagen handelt es sich um Büro- und Geschäftsausstattungen, die über einen Zeitraum von drei, längstens von 15 Jahren abgeschrieben werden sowie um bilanzierte Nutzungsrechte gemäß IFRS 16. Bei den Nutzungsrechten an Leasinggegenständen handelt es sich um Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten sowie Büro- und Geschäftsausstattung.

Die Sachanlagen (ohne IFRS 16) betreffen mit 44 TEUR (Vorjahr: 37 TEUR) Betriebs- und Geschäftsausstattung und mit 15 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR) geleistete Anzahlungen.

Zu den Leasingverhältnissen nach IFRS 16 wird im Weiteren auf die Ausführungen unter 6.4. verwiesen.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine außerplanmäßigen Wertminderungen auf Sachanlagen erfasst.

5.1.3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: Die Zugänge betreffen:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Stand 01.01. 63.524 54.259
Zugänge 3.615 16.347
Abgänge -2.640 -8.174
Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte
0 -500
Anpassung des beizulegenden Zeitwerts 1.521 1.592
Stand 31.12. 66.020 63.524

Die Zugänge betreffen im Wesentlichen die Grundstücke des Hydra-Portfolios und Göttingen. Hierbei handelt es sich um umfassende Sanierungs- und Umbaumaßnahmen die im aktuellen Geschäftsjahr zum Teil fertiggestellt wurden.

Die Abgänge betreffen sämtliche Immobilien des Mannheimer Portfolios.

Die Mieteinnahmen aus als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien beliefen sich im Geschäftsjahr auf 4.189 TEUR (Vorjahr: 2.709 TEUR). Mieteinnahmen in Höhe von 41 TEUR sind, aufgrund der Umklassifizierung von "als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien" in "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte", in den oben dargestellten Mieteinnahmen nicht enthalten. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr Erlöse aus Betriebskosten in Höhe von 1.263 TEUR (Vorjahr: 999 TEUR) erwirtschaftet. Betriebskosten in Höhe von 29 TEUR (Vorjahr: 39 TEUR) sind, aufgrund der Umklassifizierung von "als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien" in "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte", in den oben dargestellten Betriebskosten nicht enthalten.

Die direkt mit diesen Immobilien im Zusammenhang stehenden betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 3.225 TEUR (Vorjahr: 1.879 TEUR). Darin enthalten sind Aufwendungen für Instandhaltung und Reparaturen sowie Betriebskosten. Direkte betriebliche Aufwendungen in Höhe von 48 TEUR (Vorjahr: 98 TEUR) sind, aufgrund der Umklassifizierung von "als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien" in "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte", in dem oben dargestellten Betrag nicht enthalten.

Von den betrieblichen Aufwendungen, die direkt mit diesen Immobilien im Zusammenhang stehen, in Höhe von 3.225 TEUR (Vorjahr: 1.879 TEUR), betreffen 25 TEUR (Vorjahr: 42 TEUR) Aufwendungen für leerstehende Objekte, mit denen keine Mieteinnahmen erzielt wurden. Der Leerstand resultiert im Wesentlichen aus geplanten Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Direkte betriebliche Aufwendungen im Zusammenhang mit leerstehenden Objekten sind, aufgrund der Umklassifizierung von "als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien" in "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte", in dem oben dargestellten Betrag keine enthalten.

Coreo hat als Leasinggeber langfristige Mietverträge für Gewerbeimmobilien abgeschlossen.

Aus den Leasingverhältnissen ergeben sich folgende Fälligkeiten für die Mieterlöse:

in TEUR Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamt
31.12.2022
Hydra-Portfolio 774 3.124 5.927 9.825
Automotive
Portfolio
740 2.464 2.060 5.264
Bruchsal 360 450 0 810
Gesamt 1.874 6.038 7.987 15.899
31.12.2021
Hydra-Portfolio 526 1.785 4.480 6.791
Automotive
Portfolio
740 2.630 2.635 6.005
Bruchsal 339 762 0 1.101
Gesamt 1.605 5.177 7.115 13.897

Im Konzern bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und keine vertraglichen Verpflichtungen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu kaufen, zu erstellen oder zu entwickeln. Es bestehen ferner keine vertraglichen Verpflichtungen zu Reparaturen, Instandhaltungen oder Verbesserungen.

Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien sind teilweise mit Sicherheiten für die Darlehen belastet.

Bei einem Objekt aus dem Hydra-Portfolio ist ein im Grundbuch gesichertes Vorkaufsrecht zu Gunsten der Landeshauptstadt Kiel eingetragen. Die Stadt Kiel macht jedoch derzeit von diesen Vorkaufsrechten kein Gebrauch. Bei den Objekten aus dem Göttinger Portfolio, die zum Verkauf stehen und daher in der Bilanz umgegliedert wurden, könnte die Gemeinde im Verkaufsfalle ihr gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB ausüben. Hierzu müsste die Gemeinde in den verhandelten Kaufvertrag eintreten.

Die Bewertung der Immobilien erfolgte zum Abschlussstichtag durch den externen Gutachter Savills gemäß den Richtlinien des britischen Berufsverbands "Royal Institution of Chartered Surveyors" (RICS). Dabei kam, wie in den Vorjahren, die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) zur Anwendung. Bei der DCF-Methode wird der Barwert künftiger Zahlungsmittelüberschüsse für das jeweilige Objekt zum Bewertungsstichtag berechnet. Dazu werden in einer Detailplanungsphase von üblicherweise zehn Jahren die Einzahlungsüberschüsse aus dem jeweiligen Objekt ermittelt und mit einem Diskontierungssatz abgezinst. Für das Ende der zehnjährigen Detailplanungsphase wird ein Restwert prognostiziert. Hierzu werden die stabilisierten Einzahlungsüberschüsse des letzten Planungsjahres mit einem Zinssatz kapitalisiert (Kapitalisierungszinssatz). Der Restwert wird in einem zweiten Schritt ebenfalls mit dem Diskontierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Zur Ermittlung des Diskontierungszinssatzes wurden unterschiedliche Parameter herangezogen: Der Diskontierungszinssatz wird aus Markttransaktionen auf Basis des Standard Growth DCF Models ermittelt. Diese Einschätzungen erfolgten u.a. aufgrund von Informationen aus aktuellen Marktdaten, Inflationsprognosen und amtlichen Dokumenten sowie Informationen des Gutachterausschusses.

Der Risikozuschlag variiert somit von Objekt zu Objekt. Die vor der Erstellung der Gutachten vertraglich fixierten Vergütungen für die Bewertungsgutachten sind unabhängig vom Bewertungsergebnis.

Folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Inputfaktoren für die Bewertung der Immobilien:

Bandbreite 2022 Bandbreite 2021
Miete (EUR/qm) 1,83 – 20,11 2,74 – 28,38
Leerstandsrate in % 0 – 100 0 – 100
Diskontierungszins in % 3,0 – 9,25 2,5 – 8,75
Kapitalisierungszins in % 2,65 – 8,25 2,5 – 8,75

Bei einer Änderung der wesentlichen Inputfaktoren Diskontierungs- und Kapitalisierungszins (Erhöhung des Diskontierungs- und Kapitalisierungssatzes um 0,25 %) ergeben sich Sensitivitäten der beizulegenden Zeitwerte von insgesamt -2.360 TEUR bzw. -3,57 % (Vorjahr: -1.750 TEUR; -2,75 %).

Unter der Annahme, dass alle Variablen gleichbleiben, hätte eine positive Veränderung der Parameter um jeweils den gleichen Prozentsatz ähnliche Auswirkungen auf den Wert, nur in entgegengesetzte Richtung. Mögliche Interdependenzen zwischen den einzelnen Parametern sind von untergeordneter Bedeutung bzw. aufgrund ihrer Komplexität nicht bestimmbar.

5.1.4 Finanzielle Vermögenswerte

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte betreffen folgende Posten:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Anteile und Wertpapiere 6.761 6.571
Anzahlung Spree Beteiligung Ost GmbH 6.029 6.029
Anzahlung Beteiligung Rostock/Hagen 2.500 0
Übrige finanzielle Vermögenswerte 324 0
Gesamt 15.614 12.600

Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Stand 01.01. 12.600 13.635
Zugänge 2.675 6.204
Abgänge 0 -7.223
Umgliederung 324 0
Positive Marktwertveränderungen 297 15
Negative Marktwertveränderungen -282 -31
Stand 31.12. 15.614 12.600

Assoziierte Unternehmen (At-Equity)

Coreo hält zum 31. Dezember 2022 keine Beteiligung an assoziierten Unternehmen.

Anteile und Wertpapiere sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die Anteile und sonstigen Wertpapiere bzw. finanziellen Vermögenswerte in Form von Eigenkapitalinstrumenten werden entweder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL) bewertet. Die übrigen finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AmC) bewertet.

Coreo hält folgende Anteile, Wertpapiere und übrige finanzielle Vermögenswerte:

in TEUR Sitz 31.12.
2022
31.12. 2021 Kategorie
Anzahlung Beteiligung
Rostock/Hagen
In Gründung
Deutschland
2.500 0 FVTPL
Anzahlung Spree Beteili
gung Ost GmbH
Berlin, Deutsch
land
6.029 6.029 FVTPL
NanoDimension LP L.P., Kaiman-in
seln
200 400 FVTOCI
Nanosys, Inc. Milpitas, USA 0 0 FVTOCI
Lumiphore, Inc. Berkeley, USA 0 0 FVTOCI
Publity St. Martin Tower
GmbH
Frankfurt a.M.,
Deutschland
5.997 5.700 FVTPL
Sonstige Wertpapiere 564 471 FVTPL
Übrige Vermögenswerte 324 0 AmC
Gesamt 15.614 12.600

Die Anzahlung auf die Anteile an der Spree Beteiligung Ost GmbH sowie auf die Anteile an der Beteiligungsgesellschaft Rostock/Hagen entspricht dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag. Der Übergang von Nutzen und Lasten ist bislang nicht erfolgt. Eine Beherrschung oder ein maßgeblicher Einfluss seitens Coreo liegt nicht vor.

Bei der NanoDimension LP handelt es sich um eine Beteiligung an einem Fonds. Auf die Beteiligung an der NanoDimension LP wurde eine Wertminderung in Höhe von 200 TEUR auf den beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag von 200 TEUR vorgenommen. Dieser Wert entspricht im Wesentlichen dem aktuellen Marktwert. Die Wertänderung der Beteiligung in Höhe von 200 TEUR wurde erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

5.1.5 Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen Vermögenswerte betragen TEUR 331 (Vorjahr: 304 TEUR). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Instandhaltungsrücklagen.

5.2 Kurzfristige Vermögenswerte

5.2.1 Immobilienvorräte

Unter den Vorräten in Höhe von 10.573 TEUR (im Vorjahr 9.759 TEUR) werden die Vermögenswerte ausgewiesen, die zum Verkauf im normalen Geschäftsverlauf gehalten werden.

Die Veränderung resultiert hauptsächlich aus dem Zugang aktivierungsfähiger Sanierungsaufwendungen sowie aufgrund einer Zuschreibung auf die Anschaffungskosten.

5.2.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
797 527
Sonstige Vermögenswerte 257 391
Gesamt 1.054 918

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Es wurden Wertberichtigungen und Forderungsverluste in Höhe von 90 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR) erfasst.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Vermietung.

Die Forderungen aus Vermietung sind unverzinslich und grundsätzlich überfällig. Wertberichtigungen werden aufgrund der Altersstruktur und in Abhängigkeit davon, ob es sich um aktive oder ehemalige Mieter handelt, gebildet. Eine Darstellung über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen ist aufgrund der Geringfügigkeit nicht notwendig.

5.2.3 Finanzielle Vermögenswerte

Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte betragen im aktuellen Geschäftsjahr 0 TEUR (Vorjahr: 978 TEUR). Das Darlehen an die Publity St. Martin Tower GmbH wurde vollständig zurückbezahlt.

5.2.4 Steuererstattungsansprüche

Unter den kurzfristigen Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 42 TEUR (Vorjahr: 205 TEUR) werden im Geschäftsjahr im Wesentlichen Forderungen aus Steuerüberzahlungen sowie Steuererstattungsansprüche bilanziert.

5.2.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfasst den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten.

5.2.6 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Die zur Veräußerung bestimmten Immobilien betragen insgesamt 520 TEUR (Vorjahr: 1.305 TEUR). Der Wert entspricht dem beizulegenden Zeitwert und wurde unverändert fortgeführt.

Für diese Immobilien wurden bereits konkrete Verkaufsaktivitäten eingeleitet, die zum zeitnahen Verkauf im Geschäftsjahr 2023 führen sollen. Hierbei handelt es sich um eine Immobilie aus dem Göttinger Portfolio.

Der Abgang im Jahr 2022 beruht auf den im Vorjahr abgeschlossenen Kaufverträgen von Immobilien aus dem Göttinger und Mannheimer Portfolio in Höhe von 785 TEUR. Nutzen und Lasten sind erst im aktuellen Jahr übergegangen.

6.Erläuterungen zur Konzernbilanz – Passiva

6.1 Eigenkapital

Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung (Anlage 4) verwiesen.

6.1.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Coreo AG ist zum 31. Dezember 2022 eingeteilt in 22.552.020 Stückaktien (Vorjahr: 17.540.460 Stückaktien), die allesamt auf den Inhaber lauten.

Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.09.2021 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13.09.2026 um bis zu 8.770.230,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I).

Aufgrund dieser Ermächtigung ist im Mai 2022 eine Erhöhung des Grundkapitals um 5.011.560,00 EUR durchgeführt worden. Das gezahlte Agio aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 501.156,00 EUR wird unter den Kapitalrücklagen ausgewiesen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.08.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 03.08.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis

zu 11.276.010,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das Genehmigte Kapital 2021/I wurde aufgehoben.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.08.2022 um bis zu 1.500.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien (Aktienoptionen) an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft oder an Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04.08.2022 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2022 gewährt werden.

Ferner wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.08.2022 das Bedingte Kapital 2016/I auf 159.000,00 EUR reduziert und das Bedingte Kapital 2019/I aufgehoben.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.09.2021 um bis zu 7.522.230,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten bzw. Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013 und nach Reduzierung vom 19.06.2018 nun um bis zu 624.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten bzw. Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten.

6.1.2 Kapitalrücklage

Als Kapitalrücklage ist der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird (Agio), auszuweisen.

Das gezahlte Agio aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 501 TEUR wird unter den Kapitalrücklagen ausgewiesen.

6.1.3 Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklage beinhaltet eingestellte Gewinne vorangegangener Geschäftsjahre.

6.1.4 Ergebnisvortrag

Der Ergebnisvortrag umfasst das kumulierte Kon-

zernergebnis sowie Gewinne und Verluste, die nicht reklassifizierungsfähig sind und somit in nachfolgenden Berichtsperioden nicht mehr erfolgswirksam berücksichtigt werden dürfen.

6.1.5 Sonstiges Ergebnis

Das sonstige Ergebnis beinhaltet die Wertänderungen von erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte in Form von Eigenkapitalinstrumenten sowie alle in Zusammenhang mit der Bewertung dieser Vermögenswerte vorgenommenen Anpassungen von latenten Steuern. Das sonstige Ergebnis betrifft in Höhe von -197 TEUR die Wertänderung der Anteile an der NanoDimension.

6.1.6 Nicht beherrschende Anteile

Unter den nicht beherrschenden Anteilen ist der Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften erfasst. Zum 31. Dezember 2022 bestanden Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von 39 TEUR (Vorjahr: 84 TEUR).

6.2 Langfristige Schulden

6.2.1 Sonstige Rückstellungen

Die langfristige Rückstellung in Höhe von 6 TEUR (Vorjahr: 6 TEUR) wurde für die Archivierung von Akten gebildet und aufgrund des geringfügigen Effekts nicht abgezinst.

6.2.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

Coreo hat insbesondere zur Finanzierung von Immobilienund Unternehmenstransaktionen und von objektbezogenen Immobilienkäufen bei Kreditinstituten und weiteren Fremdkapitalgebern Darlehen aufgenommen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamt
31.12.2022
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
12.684 10.476 23.381 46.541
Sonstige Darlehens
verbindlichkeiten
0 23.191 0 23.191
Leasing
verbindlichkeiten
78 157 0 235
Gesamt 12.762 33.824 23.381 69.967
in TEUR Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Gesamt
31.12.2021
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
14.480 6.721 21.783 42.984
Sonstige Darlehens
verbindlichkeiten
0 22.685 0 22.685
Leasing
verbindlichkeiten
16 4 0 20
Gesamt 14.496 29.410 21.783 65.689

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und weiteren Fremdkapitalgebern sind nahezu vollständig besichert. Als Sicherheiten werden im Wesentlichen Grundpfandrechte gewährt. Diese Sicherheiten können von den Kreditinstituten bzw. Fremdkapitalgebern erst nach einem wesentlichen Verstoß gegen den Finanzierungsvertrag (z. B. Verletzung der Financial Covenants) verwertet werden.

In den finanziellen Verbindlichkeiten wird ein Darlehen in Höhe von 23.191 TEUR (Vorjahr: 22.685 TEUR) gegenüber weiteren Fremdkapitalgebern ausgewiesen.

Für die Absicherung dieses Darlehens wurden folgende Geschäftsanteile verpfändet:

  • Coreo Göttingen AM UG (haftungsbeschränkt)
  • Coreo Han AM UG (haftungsbeschränkt)
  • Coreo Wubi Residential UG (haftungsbeschränkt) UG & Co. KG
  • Coreo Han UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • Dritte Coreo Immobilien VVG mbH
  • Coreo Göttingen Residential UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • Vierte Coreo Immobilien VVG mbH

Darüber hinaus wurde ein Bankkonto der Coreo AG, welches für Zwecke dieses Darlehensvertrags genutzt wird, verpfändet.

Zu den Leasingverbindlichkeiten wird auf die Ausführungen unter 6.4. verwiesen.

Die nachstehende Übersicht zeigt die wesentlichen kurz-, mittel- und langfristigen Bankverbindlichkeiten des Konzerns:

in TEUR 31. Dezember 2022 31. Dezember 2021
Restlauf Restlauf
Buch
wert
zeit in
Jahren
Zinssatz
in %
Buch
wert
zeit in
Jahren
Zinssatz
in %
Darlehen 2.274 5 2,65 1.596 6 2,65
Darlehen - - - 260 6 2,65
Darlehen - - - 1.366 19 1,80
Darlehen 1.672 14 1,35 1.778 15 1,35
Darlehen 3.749 2 4,70 5.250 1 2,25
Darlehen 3.248 1 2,65 3.698 1 variabel*
Darlehen 1.703 24 1,75 1.761 25 1,75
Darlehen 2.187 8 1,75 2.235 9 1,75
Darlehen 801 24 1,75 828 25 1,75
Darlehen 4.270 8 1,75 4.363 9 1,75
Darlehen 98 15 1,95 - - -
Darlehen 1.465 1 1,95 1.442 2 1,95
Darlehen 3.669 1 2,70 3.669 1 1,85
Darlehen 701 1 3,07 700 1 1,85
Darlehen 2.220 19 1,59 2.297 20 1,59
Darlehen 1.664 19 2,19 1.427 20 1,59
Darlehen 4.801 23 1,45 4.981 24 1,45
Darlehen 2.201 27 3,10 2.309 28 1,20
Darlehen 2.238 27 3,10 2.271 28 1,20
Darlehen 700 2 1,95 700 2 1,95
Darlehen** - - - 21 1 6,00
Darlehen** - - - 18 1 10,33
Darlehen** - - - 14 1 16,90
Darlehen 2.478 1 2,65 - - -
Darlehen 126 15 1,63 - - -
Darlehen 2.595 25 2,60 - - -
Darlehen 1.681 22 1,20 - - -

* 3-Monats-EURIBOR + 1,8 %, mindestens 1,8 %.

** Kontokorrent

6.2.3 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich auf 1.487 TEUR (Vorjahr: 1.256 TEUR) und beinhalten im Wesentlichen langfristige Mietkautionen und von Mietern erhaltene Baukostenzuschüsse, die linear über die Laufzeit der Mietverträge vereinnahmt werden.

6.2.4 Latente Steuern

Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Latente Steueransprüche
Immobilien 19 18
Finanzielle Vermögenswerte 5 2
Gesamt 24 20
Latente Steuerschulden
Immobilien 1.415 1.536
Gesamt 1.415 1.536

Die Veränderung der latenten Steueransprüche stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 2022 2021
Stand 01.01. 20 233
Ergebniswirksam 1 -211
Ergebnisneutral 3 -2
Stand 31.12. 24 20

Die Veränderung der latenten Steuerschulden stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 2021 2021
Stand 01.01. 1.536 1.166
Ergebniswirksam -121 370
Ergebnisneutral 0 0
Stand 31.12. 1.415 1.536

Die latenten Steueransprüche und -schulden ergeben sich aus der Bewertung der Immobilien sowie der finanziellen Vermögenswerte. Laut aktueller Gesetzeslage sind Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften gemäß § 8b KStG steuerfrei. Lediglich 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe und unterliegen der Besteuerung mit Körperschaft- und Gewerbesteuer. Aufgrund der 95%igen Steuerfreiheit etwaiger Veräußerungsgewinne ergeben sich geringe temporäre Differenzen aus der Bewertung finanzieller Vermögenswerte.

Voraussichtliche Auswirkungen aus der sogenannten erweiterten Grundstückskürzung auf die inländische Gewerbesteuer werden bei der Bewertung der latenten Steuern berücksichtigt.

Zum Abschlussstichtag betragen die körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge 20,8 Mio. EUR (Vorjahr: 15,6 Mio. EUR) und die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge 22,6 Mio. EUR (Vorjahr: 18,2 Mio. EUR). Die steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Auf die steuerlichen Verlustvorträge wurden aufgrund nicht vorhersehbarer steuerlicher Nutzbarkeit keine aktiven latenten Steuern gebildet.

6.3 Kurzfristige Schulden

6.3.1 Sonstige Rückstellungen

Die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 01.01.2022 Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2022
Personal
rückstellung
19 -19 - 54 54
Aufsichtsrats
vergütung
18 -14 -4 - 0
Jahresab
schluss und
Prüfung
216 -194 0 202 224
Hauptver
sammlung
28 -28 0 28 28
Ausstehende
Rechnungen
163 -100 -63 82 82
Gesamt 444 -355 -67 366 388

6.3.2 Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 31.12.2022 31.12.2021
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.684 14.480
Leasingverbindlichkeiten 78 16
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
650 266
Sonstige Verbindlichkeiten 295 292
Steuerschulden 631 771
Gesamt 14.338 15.825

Die kurzfristigen Schulden haben eine Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten. Aufgrund der kurzen Laufzeit bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert der Schulden.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und weiteren Fremdkapitalgebern sind nahezu vollständig besichert. Als Sicherheiten werden im Wesentlichen Grundpfandrechte gewährt. Diese Sicherheiten können von den Kreditinstituten bzw. Fremdkapitalgebern erst nach einem wesentlichen Verstoß gegen den Finanzierungsvertrag (z. B. Verletzung der Financial Covenants) verwertet werden. Im Weiteren wird zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und den Leasingverbindlichkeiten auch auf die Ausführungen unter 6.2.2 verwiesen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten sowie kurzfristige Mietkautionen.

6.3.3 Steuerschulden

In den Steuerschulden sind Verpflichtungen aus Ertragsteuern enthalten. Die Steuerschulden in Höhe von 631 TEUR (Vorjahr: 771 TEUR) betreffen im Wesentlichen Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien.

6.4. Leasingverhältnisse

Coreo bilanziert Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16. Die Leasingverbindlichkeit ist mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen anzusetzen. Der Barwertermittlung liegen dabei Grenzfremdkapitalzinssätze zugrunde.

Coreo hat als Leasingnehmerin vor allem Verträge über

Büroflächen sowie Fahrzeuge abgeschlossen. Leasingverträge werden individuell verhandelt und weisen jeweils unterschiedliche Vereinbarungen zu beispielsweise Verlängerungs-, Kündigungs- oder Kaufoptionen auf. Beim Vertrag über die Anmietung von Büroflächen ist darüber hinaus eine jährliche Preisanpassung (Staffelmiete) vereinbart.

Verträge über die Anmietung von Büroflächen haben in der Regel eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren. Leasingverträge über andere Objekte als Büroflächen haben in der Regel Laufzeiten von drei bis vier Jahren.

In den Sachanlagen sind folgende Nutzungsrechte an Leasinggegenständen ausgewiesen:

31.12.2022 31.12.2021
169 0
64 21
233 21

Im Geschäftsjahr 2022 wurden Zugänge von Nutzungsrechten an Leasinggegenständen in Höhe von TEUR 263 (Vorjahr: TEUR 0) bilanziert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte an Leasinggegenständen im Geschäftsjahr 2022 entfallen auf folgende Gruppen von Vermögenswerten:

in TEUR 2022 2021
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
28 0
Betriebs- und Geschäftsausstattung 23 22
Gesamt 51 22

Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen Coreo Leasingnehmer ist, wurden im Geschäftsjahr 2022 darüber hinaus die folgenden Beträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

in TEUR 2022 2021
Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen 3 1
Aufwendungen für kurzfristige
Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von
mehr als einem und maximal 12 Monaten
29 51
Aufwendungen für Leasingverhältnisse mit
zugrunde liegenden Vermögenswerten von
geringem Wert (ohne kurzfristige
Leasingverhältnisse)
1 0
Gesamt 33 52

Nicht bilanzierte Verpflichtungen für kurzfristige Leasingverhältnisse, die zum Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, bestanden per 31. Dezember 2022, wie im Vorjahr, nicht. Gleiches gilt für zum Bilanzstichtag bereits eingegangene Leasingverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen und keine kurzfristigen Leasingverhältnisse darstellen.

Hinsichtlich weiterer Angaben zu den Leasingverhältnissen wird auf die Ausführungen unter 6.2.2. und 9.1.4. verwiesen.

7. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

7.1 Erlöse aus der Vermietung und andere Erlöse

Die Erlöse aus der Vermietung und andere Erlöse setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2022 2021
Mieteinnahmen 4.489 3.121
Betriebskosten 1.476 1.228
Erlöse aus der Vermietung 5.965 4.349
Andere Erlöse 128 109
Gesamt 6.093 4.458

Die Erlöse aus der Vermietung (Mieteinnahmen und Betriebskosten) werden als zeitraumbezogene Erlöse qualifiziert. Im Weiteren wird auf die Angaben unter Punkt 5.1.3. verwiesen.

7.2 Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien

Das Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien berücksichtigt die Verkaufserlöse, Verkaufskosten und Buchwertabgänge der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien, der zum Verkauf bestimmten Grundstücke und Gebäude (Immobilienvorräte) sowie der zur Veräußerung gehaltenen Immobilien.

Das Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2022 2021
Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien 2.889 10.318
Buchwert der veräußerten Immobilien
inkl. Veräußerungskosten
-3.425 -8.945
Gesamt - 536 1.373

Die Erlöse wurden durch die vollständige Veräußerung des Mannheimer Portfolios sowie einiger Immobilien aus dem Göttinger Portfolio realisiert.

Die Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien werden als zeitpunktbezogen Erlöse qualifiziert.

7.3 Ergebnis aus der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien

Das Ergebnis aus der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien stellt sich wie folgt dar:

in TEUR 2022 2021
Wertänderung aus Fair Value-Bewertung Immobilien 1.521 1.863
Gesamt 1.521 1.863

Die Wertänderungen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2022 2021
Wertänderung Hydra-Portfolio -462 -1.051
Wertänderung Portfolio Bad Köstritz -152 1.049
Wertänderung Porfolio Mannheim 0 -584
Wertänderung Portfolio Bruchsal 217 -10
Wertänderung Portfolio Göttingen 129 1.227
Wertänderung Portfolio Automotive 1.789 0
Wertänderung Portfolio WuBi 0 1.232
Gesamt 1.521 1.863

7.4 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen:

in TEUR 2022 2021
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 67 31
Wertaufholung von Immobilienvorräten 543 130
Übrige 131 72
Gesamt 741 233

7.5 Materialaufwand

Im Materialaufwand in Höhe von -3.890 TEUR (Vorjahr: -2.470 TEUR) sind Aufwendungen für Betriebskosten, Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung sowie sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten. Zudem sind im Materialaufwand Wertminderungen auf Immobilienvorräte in Höhe von -298 TEUR berücksichtigt. Im Weiteren wird auf die Angaben unter Punkt 5.1.3. verwiesen.

7.6 Personalaufwand

Die Personalaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2022 2021
Löhne und Gehälter -1.207 -918
Soziale Abgaben -127 -117
Gesamt -1.334 -1.035

Im Personalaufwand sind Vergütungen für den Vorstand sowie von beschäftigten Mitarbeitern enthalten.

Die Arbeitnehmer der Gesellschaft sind im Rahmen einer betrieblichen sowie im Rahmen einer gesetzlichen Altersvorsorge versichert. Die laufenden Beitragszahlungen sind im Zeitpunkt der Zahlung aufwandswirksam erfasst. Darüber hinaus bestehen keine Zusagen zur Altersvorsorge.

Zum Abschlussstichtag waren im Konzern 7 Mitarbeiter (Vorjahr: 11) beschäftigt. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Konzern beschäftigten Mitarbeiter betrug 8 (Vorjahr: 11).

7.7 Abschreibungen und Wertminderungen

Die Abschreibungen betreffen immaterielle Vermögenswerte in Höhe von -2 TEUR (Vorjahr: -1 TEUR) sowie Sachanlagen inklusive der Abschreibungen von bilanzierten Nutzungsrechten aus Leasingverträgen in Höhe von -67 TEUR (Vorjahr: -26 TEUR).

7.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Aus der nachfolgenden Übersicht ist die Zusammensetzung der wesentlichen sonstigen betrieblichen Aufwendungen dargestellt.

in TEUR 2022 2021
Fremdleistungen und Fremdarbeiten -150 -108
Raumkosten -52 -68
Versicherungen -19 -71
Fahrzeugkosten -27 -22
JCICC J.
in TEUR 2022 2021
Reisekosten -31 -3
Bürokosten -33 -35
Fortbildungskosten -7 -2
Reparaturen, Wartung, Instandhaltung -12 -10
Rechts- und Beratungskosten -378 -283
Abschluss- und Prüfungskosten -246 -266
Nebenkosten des Geldverkehrs -60 -41
Periodenfremde Aufwendungen -125 -50
Aufsichtsratsvergütung -76 -43
Buchführungskosten -45 -55
Sonstige Steuern -135 -320
Übrige -149 -180
Gesamt -1.545 -1.557

7.9 Finanzerträge

Die Finanzerträge des Geschäftsjahres betreffen Zinserträge in Höhe von 51 TEUR (Vorjahr: 91 TEUR).

7.10 Finanzaufwendungen

Die Finanzaufwendungen des Geschäftsjahres betragen -2.929 TEUR (Vorjahr: -2.965 TEUR). Hier handelt es sich im Wesentlichen um Darlehenszinsen aus der Finanzierung der Immobilien.

7.11 Übriges Finanzergebnis

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2022 2021
Tatsächliche Ertragsteuern -340 -327
Latente Steuern 122 -581
Gesamt - 218 -908

Im Jahr 2022 ergab sich ein tatsächlicher Steueraufwand in Höhe von -340 TEUR (Vorjahr: -327 TEUR). Der tatsächliche Steueraufwand resultiert aus dem Verkauf von Immobilien.

Der latente Steuerertrag beträgt 122 TEUR (Vorjahr: latenter Steueraufwand -581 TEUR) und resultiert im Wesentlichen aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.

Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 6.2.4. Der Ertragsteuersatz für das Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf 31,93 % (Vorjahr: 31,93 %). Dieser setzt sich aus 15 % Körperschaftsteuer, hierauf 5,50 % Solidaritätszuschlag sowie ca. 15 % Gewerbesteuer zusammen. Die Höhe der Gewerbesteuer bestimmt sich in Abhängigkeit von gemeindespezifischen Hebesätzen. Unternehmen in der Rechtsform der Personengesellschaft unterliegen ausschließlich der Gewerbesteuer. Das um die Gewerbesteuer geminderte Ergebnis wird dem Gesellschafter für Zwecke der Körperschaftsteuer zugerechnet.

Die Überleitungsrechnung zwischen dem ausgewiesenen Ertragssteueraufwand und dem erwarteten Ertragsteueraufwand des Konzerns unter Verwendung des Ertragsteuersatzes ist nachfolgend dargestellt:

in TEUR 2022 2021
Konzernergebnis vor Steuern -1.682 14
Steuersatz in % 31,93 31,93
Erwartetes Steuerergebnis 537 -4
Permanente Effekte aus nicht abzugsfähigen
Aufwendungen und steuerfreien Erträgen
63 -14
Nutzung nicht aktivierter Verluste 68 105
Nichtaktivierung steuerlicher Verluste -1.397 -1.147
Effekte aus Gewerbesteuerfreistellung 448 159
Sonstige 63 -7
Tatsächliches Steuerergebnis -218 -908
Effektiver Steuersatz in % 12,96 6.486

Der Effekt aus der Gewerbesteuerfreistellung resultiert insbesondere aus der sogenannten "erweiterten Kürzung" des Gewerbeertrags. Diejenigen Gesellschaften, die ihr Ergebnis ausschließlich aus der Verwaltung eigenen Grundvermögens erzielen, haben die Möglichkeit, ihren Gewerbeertrag, um dieses Ergebnis zu kürzen, sodass in diesen Fällen effektiv ausschließlich der Körperschaftsteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag zur Anwendung kommt.

in TEUR 2022 2021
Ergebnis
(auf die Aktionäre der Coreo AG entfallend)
-1.868 -925
Ausstehende Aktien in Stück
Gewichtete durchschnittliche Aktienanzahl 20.739.620 17.540.460
Ergebnis je Aktie in EUR
Unverwässert und verwässert, bezogen auf die
Aktionäre der Coreo AG entfallendes Ergebnis
-0,09 -0,05

7.13 Ergebnis je Aktie 8.Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wurde nach der indirekten Methode erstellt. In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme im Einzelnen hinsichtlich der Höhe genau dargestellt. Dabei wurde zwischen laufender Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Der im Vergleich zum Vorjahr um ca. 0,5 Mio. EUR höhere negative Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit ergab sich im Wesentlichen aus um ca. 0,6 Mio. EUR geringere Auszahlungen für Investitionen in Immobilienvorräte. Darüber hinaus erhöhte sich das negative Periodenergebnis um 1,0 Mio. EUR auf -1,9 Mio. EUR und die Ertragsteuern reduzierten sich um 0,7 Mio. EUR auf 0,2 Mio. EUR. Das Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von -1,4 Mio. EUR um 1,9 Mio. EUR auf

0,5 Mio. EUR. Zum Bilanzstichtag beträgt der Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit -3,3 Mio. EUR (Vorjahr: -2,8 Mio. EUR).

Der im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4,6 Mio. EUR geringere negative Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit ergibt sich insbesondere aus geringeren Investitionen in als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte sowie geringeren Einzahlungen aus Immobilienverkäufen aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte. Zum Bilanzstichtag beträgt der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -2,5 Mio. EUR (Vorjahr: -7,1 Mio. EUR).

Der positive Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert mit 9,3 Mio. EUR (Vorjahr: 23,7 Mio. EUR) im Wesentlichen aus der Aufnahme neuer Darlehen zur Finanzierung geplanter Immobilieninvestitionen. Die Neuaufnahme von Darlehen fiel jedoch deutlich geringer als im Vorjahr aus. Die Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen beträgt -5,7 Mio. EUR (Vorjahr: -9,3 Mio. EUR). Weiterhin wirkte sich die Einzahlung aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 5,5 Mio. EUR positiv auf den Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit aus. Zum Bilanzstichtag beträgt der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 8,9 Mio. EUR (Vorjahr: 14,3 Mio. EUR).

Der Finanzmittelbestand erhöhte sich per Saldo von 7,7 Mio. EUR um 3,2 Mio. EUR auf 10,9 Mio. EUR.

Der Finanzmittelbestand (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) unterliegt in Höhe von 5.085 TEUR (Vorjahr: 4.905 TEUR) Verfügungsbeschränkungen und betrifft ein Bankkonto, welches für Zwecke eines Darlehensvertrags genutzt wird, sowie Mietkautionen.

Im Folgenden wird eine Überleitung der Finanzverbindlichkeiten zum Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit im Geschäftsjahr 2022 dargestellt:

31.12.2021 zahlungswirksam
in TEUR
Langfristige Finanz
verbindlichkeiten
51.193 5.353
Kurzfristige Finanz
verbindlichkeiten
14.496 -1.845
Gesamt 65.689 3.508
zahlungsunwirksam
Konsolidier
ungskreis
änderungen
Währungs
differenzen
Sonstige Um
gliederung
Langfristige Finanz
verbindlichkeiten
0 0 659 0
Kurzfristige Finanz
verbindlichkeiten
0 0 111 0
Gesamt 0 0 770 0
31.12.2022
Langfristige Finanz
verbindlichkeiten
57.205
Kurzfristige Finanz
verbindlichkeiten
12.762
Gesamt 65.689

Im Vorjahr entwickelten sich die Finanzverbindlichkeiten zum Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit wie folgt:

31.12.2020 zahlungswirksam
in TEUR
Langfristige Finanz
verbindlichkeiten
32.623 18.911
Kurzfristige Finanz
verbindlichkeiten
18.996 -4.496
Gesamt 51.619 14.415
zahlungsunwirksam
Konsolidier
ungskreis
änderungen
Währungs
differenzen
Sonstige Um
gliederung
Langfristige Finanz
verbindlichkeiten
0 0 -341 0
Kurzfristige Finanz
verbindlichkeiten
0 0 -4 0
Gesamt 0 0 -345 0
31.12.2021
Langfristige Finanz
verbindlichkeiten
51.193
Kurzfristige Finanz
verbindlichkeiten
14.496
Gesamt 65.689

9. Sonstige Angaben

9.1 Angaben zum Finanzrisikomanagement

Der Coreo-Konzern ist im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Preis- und Zinsänderungsrisiken, das Liquiditätsrisiko sowie das Ausfallrisiko. Coreo setzt zur Steuerung dieser Risiken ein konzerneinheitliches Risikomanagementsystem ein. Ziel ist es, eine auf Maßnahmen und somit stetiger Risikominimierung basierende Arbeitsweise zu erreichen. Eine ausführliche Darstellung des allgemeinen Risikomanagementsystems ist im Chancen- und Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt.

9.1.1 Preis- und Zinsänderungsrisiken

Coreo hält derzeit noch Unternehmensbeteiligungen aus ihrer Zeit als ein im Nanotechnologiebereich agierender Investor. Auf die Vermögens- oder Ertragslage ihrer Unternehmensbeteiligungen und auf deren etwaige Aktienkurse, und damit auf die Bewertung der Unternehmen, hat Coreo keinen Einfluss und kann daher auch den Wert und somit den Verkaufspreis der Beteiligungen nicht nennenswert beeinflussen. Preisrisiken werden durch ein aktives Portfoliomanagement minimiert.

Zinsänderungsrisiken betreffen unmittelbar existierende Kredite, für die keine Festzinsvereinbarungen getroffen wurden. Weiterhin bestehen diese bei benötigten Kreditprolongationen und der Finanzierung von (künftigen) Immobilienkäufen. Zinsrisiken werden durch die Vereinbarung von überwiegend festen Zinssätzen sowie durch aktives Liquiditätsmanagement vermieden bzw. minimiert.

9.1.2 Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko versteht man das Risiko, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten hat, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, die sich aus seinen Finanzinstrumenten ergeben. Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsplanung. Diese Liquiditätsplanung berücksichtigt die Laufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit und aus Verkäufen. Der Liquiditätsfluss wird kontinuierlich überwacht und gesteuert. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit im Konzern sicherzustellen, werden Liquiditätsreserven vorgehalten.

Die Konzerngesellschaften von Coreo sind zum Teil in nennenswertem Umfang durch Fremdkapital finanziert. Die Finanzierungen sind aufgrund ihres hohen Volumens teilweise einem Refinanzierungsrisiko ausgesetzt. Zur Begrenzung dieses Risikos ist Coreo in regelmäßigem Kontakt mit verschiedenen Marktteilnehmern, überwacht kontinuierlich zahlreiche Finanzierungsoptionen am Kapital- und Bankenmarkt und setzt diese zielgerichtet ein. Zusätzlich werden die bestehenden Finanzierungen einer frühzeitigen Überprüfung vor der jeweiligen Endfälligkeit unterzogen, um eine Refinanzierbarkeit sicherzustellen. Die Fremdkapitalquote des Coreo-Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2022 71,05 % (Vorjahr: 72,17 %).

9.1.3 Ausfallrisiko

Coreo ist einem Ausfallrisiko ausgesetzt, dass aus einer möglichen Nichterfüllung einer Vertragspartei resultiert. Zur Risikominimierung werden Geschäfte nur mit kreditwürdigen Dritten abgeschlossen. Sofern angemessen, beschafft sich der Konzern Sicherheiten. Für Coreo besteht weder bei einem einzelnen Vertragspartner noch bei einer Gruppe von Vertragspartnern mit ähnlichen Merkmalen eine erhebliche Konzentration des Ausfallrisikos. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich in Höhe der bilanziell ausgewiesenen Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte.

9.1.4 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten

Wertansätze der Finanzinstrumente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Deshalb entsprechen zum Abschlussstichtag deren Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die Marktwertermittlung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Beteiligungen und sonstigen Wertpapiere (finanzielle Vermögenswerte) in Form von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt entweder anhand von notierten Marktpreisen für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten (Stufe 1 der Bewertungs-hierarchieebene nach IFRS 13) oder auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen (Stufe 2 der Bewertungshierarchieebene nach IFRS 13).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher stimmen die bilanzierten Werte näherungsweise mit den beizulegenden Zeitwerten überein. Die beizulegenden Zeitwerte von verzinslichen Darlehen werden als Barwert der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung von Marktzinssätzen ermittelt. Die bilanzierten Werte stimmen näherungsweise mit den beizulegenden Zeitwerten überein.

Die Marktwertermittlung erfolgte damit auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen (Stufe 2 der Bewertungshierarchie nach IFRS 13). Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 7 in Verbindung mit IFRS 13 sind im Folgenden beschrieben:

  • Stufe 1: notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten,
  • Stufe 2: andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt (z. B. Preise) oder indirekt (z. B. abgeleitet aus Preisen) beobachtbar sind, und
  • Stufe 3: Informationen für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren

31. Dezember 2022

in TEUR Fair Value
Hierarchie
Zeitwert
(FVTPL)
Zeitwert (FVOCI -
ohne Recycling)
fortgeführte
Anschaffungs
kosten (AC)
Wertansatz
nach IFRS 16
Bilanzausweis
Langfristiges Vermögen
Finanzielle Vermögenswerte 2 15.090 200 324 - 15.614
Sonstige Wertpapiere 2 - - 331 - 331
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 - - 797 - 797
Sonstige Vermögenswerte 2 - - 257 - 257
Finanzielle Vermögenswerte 2 - - - - 0
Steuererstattungsansprüche 2 - - 42 - 42
Zahlungsmittel 1 - - 10.851 - 10.851
Summe finanzielle Vermögenswerte 15.090 200 12.602 - 27.892
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2 - - 33.857 - 33.857
Sonstige Darlehensverbindlichkeiten 2 - - 23.191 - 23.191
Leasingverbindlichkeiten 2 - - - 157 157
Sonstige Verbindlichkeiten 2 - - 1.487 - 1.487
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2 - - 12.684 - 12.684
Leasingverbindlichkeiten 2 - - - 78 78
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
2 - - 650 - 650
Sonstige Verbindlichkeiten 2 - - 295 - 295

Steuerschulden 2 - - 631 - 631 Summe finanzielle Verbindlichkeiten - - 72.795 235 73.030

31. Dezember 2021

in TEUR Fair Value
Hierarchie
Zeitwert
(FVTPL)
Zeitwert (FVOCI -
ohne Recycling)
fortgeführte
Anschaffungs
kosten (AC)
Wertansatz
nach IFRS 16
Bilanzausweis
Langfristiges Vermögen
Finanzielle Vermögenswerte 2 12.200 400 - - 12.600
Sonstige Wertpapiere 2 - - 304 - 304
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2 - - 527 - 527
Sonstige Vermögenswerte 2 - - 391 - 391
Finanzielle Vermögenswerte 2 - - 978 - 978
Steuererstattungsansprüche 2 - - 205 - 205
Zahlungsmittel 1 - - 7.666 - 7.666
Summe finanzielle Vermögenswerte 12.200 400 10.071 - 22.671
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2 - - 28.504 - 28.504
Sonstige Darlehensverbindlichkeiten 2 - - 22.685 - 22.685
Leasingverbindlichkeiten 2 - - - 4 4
Sonstige Verbindlichkeiten 2 - - 1.256 - 1.256
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2 - - 14.480 - 14.480
Leasingverbindlichkeiten 2 - - - 16 16
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
2 - - 266 - 266
Sonstige Verbindlichkeiten 2 - - 292 - 292
Steuerschulden 2 - - 771 - 771
Summe finanzielle Verbindlichkeiten - - 68.254 20 68.274

Die Wertansätze der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien sowie die Fair-Value-Hierarchiestufen stellen sich wie folgt dar:

31. Dezember 2021

in TEUR 2023 2024 bis 2027 nach 2027
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.684 10.476 23.381
Sonstige Darlehensverbindlichkeiten 0 25.000 0
Leasingverbindlichkeiten 85 164 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 650 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten (ohne Steuerschulden) 295 0 0
Gesamt 13.714 35.640 23.381

31. Dezember 2021

in TEUR 2022 2023 bis 2026 nach 2026
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 14.480 6.721 21.783
Sonstige Darlehensverbindlichkeiten 0 25.000 0
Leasingverbindlichkeiten 16 4 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 266 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten (ohne Steuerschulden) 292 251 194
Gesamt 15.054 31.976 21.977

Die folgende Übersicht zeigt die vertraglichen, nicht diskontierten Auszahlungen der finanziellen Verpflichtungen:

31. Dezember 2022

in TEUR Aus
Zinsen
Aus
Dividenden
Aus Folgebewertung Aus
Abgang
Aus sonstigen
Ergebnis
komponenten
Netto
ergebnis
Zum
Fair Value
Wert
berichtigung
Wert -
aufholung
Zu fortgeführten Anschaffungskosten be
wertete finanzielle Vermögenswerte
und finanzielle Verbind-lichkeiten (AC)
-2.875 - - -90 - - - -2.965
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet (FVTPL)
- - 215 - - - - 215
Erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeit-wert bewertet (FVOCI ohne Recycling)
- - -200 - - - - -200
Gesamt -2.875 0 15 -90 0 0 0 -2.950

Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

31. Dezember 2021

in TEUR Aus
Zinsen
Aus
Dividenden
Aus Folgebewertung Aus
Abgang
Aus sonstigen
Ergebnis
komponenten
Netto
ergebnis
Zum
Fair Value
Wert
berichtigung
Wert -
aufholung
Zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertete finanzielle Vermögenswerte
und finanzielle Verbindlichkeiten (AC)
-2.874 - - -50 - - - -2.924
Erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert bewertet (FVTPL)
- - -16 - - - - -16
Erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert bewertet (FVOCI ohne Recycling)
- - -1.227 - - - - -1.227
Gesamt -2.874 0 -1.243 -50 0 0 0 -4.167

9.2 Angaben zum Kapitalmanagement

Coreo strebt an, durch gezielte Kapitalmanagementaktivitäten ihre Geschäftstätigkeit zu unterstützen und eine nachhaltig positive Entwicklung des Konzerns sicherzustellen. Finanzwirtschaftlichen Risiken begegnet Coreo durch die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur an veränderte Rahmenbedingungen. Dies können bspw. Kapitalerhöhungen oder die Aufnahme von Fremdkapital sein. Der Konzern überwacht seine Kapitalstruktur dabei mithilfe der Eigenkapitalquote. Im Berichtszeitraum wurde eine Kapitalerhöhung platziert und es wurden weitere Darlehen aufgenommen. Die Eigenkapitalquote des Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2022 28,95 % (Vorjahr: 27,83 %).

9.3 Segmentberichterstattung

Der IFRS 8 erfordert einen "Management Approach", bei den Informationen über einzelne Segmente auf der gleichen Basis, die für interne Berichterstattung an den Vorstand verwendet wird, dargestellt werden. Coreo wird als Single-Segment-Entity geführt, so dass gemäß IFRS 8 ein berichtspflichtiges Segment identifiziert wurde, das die operativen Aktivitäten des Konzerns umfasst. Die Berichtsweise für dieses berichtspflichtige Segment entspricht der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger ("chief operating decision maker"). Der Hauptentscheidungsträger ist für Entscheidungen über die Allokation von Ressourcen zu den Geschäftssegmenten und für die Überprüfung von deren Ertragskraft zuständig. Hauptentscheidungsträger ist der Vorstand.

9.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestehen nur für bilanzierte Verpflichtungen, für die die Coreo AG und ihre Tochtergesellschaften konzernintern Bürgschaften und Patronatserklärungen zugunsten Dritter gegeben haben.

Nennenswerte Rechtsstreitigkeiten bestehen zum Abschlussstichtag keine.

Sonstige nennenswerte finanzielle Verpflichtungen bestehen wie im Vorjahr keine.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine weiteren Haftungsverhältnisse bzw. finanzielle Verpflichtungen gegenüber fremden Dritten.

9.5 Honorar des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen beträgt für das Geschäftsjahr 79 TEUR (Vorjahr: 75 TEUR).

9.6 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 06. Januar 2023 wurde der Kaufvertrag für das Objekt in Wormeln zu einem Preis von TEUR 520 beurkundet, der Besitzübergang erfolgte zum 01. April 2023.

Am 05. März 2023 schied Herr Dennis Gothan aus dem Vorstand der Coreo AG aus.

Mit Ablauf des 16. März 2023 hat Herr Jürgen Faè sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt, und wurde zum 20. März 2023 als Mitglied des Vorstands und CEO der Gesellschaft bestellt. Im Zuge dessen wurde Herr Dr. Friedrich Schmitz zum Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen und vom Registergericht Frankfurt am 30. März 2023 zum Aufsichtsrat bestellt.

Weitere wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind uns nicht bekannt.

9.7 Aktienbasierte Vergütungen

Aktienoptionen

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2021 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft auszugeben, die zum Bezug von bis zu 485.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen.

Es wurden 295.000 Aktienoptionen (von möglichen 485.000) zum Bezugspreis von 2,00 EUR ausgegeben. Davon sind noch 159.000 Stück ausübbar.

Die Bezugsrechte aus diesen Optionen können bei Erreichen bestimmter Erfolgsziele ausgeübt werden. So, wenn der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der Zeit vom Ausgabetag bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Ausgabetag (der "Referenzzeitraum I") um einen bestimmten Prozentsatz steigt (das "Erfolgsziel I"). Der Anteil der ausübbaren Optionen bei Erreichen des jeweiligen Erfolgsziels I ergibt sich aus folgender Tabelle:

Anstieg im Referenzzeitraum I Anteil der ausübbaren Optionen
50 % 50 %
60 % 60 %
80 % 80 %
100 % 100 %

Darüber hinaus können die Bezugsrechte aus den Optionen auch ausgeübt werden, wenn der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft während der Zeit vom Ausgabetag bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ausgabetag (der "Referenzzeitraum II") um einen bestimmten Prozentsatz steigt (das "Erfolgsziel II"). Der Anteil der ausübbaren Optionen bei Erreichen des jeweiligen Erfolgsziels II ergibt sich aus folgender Tabelle:

Anstieg im Referenzzeitraum II
Anteil der ausübbaren Optionen
75 % 50 %
100 % 60 %
125 % 80 %
150 % 100 %

Werden sowohl ein Erfolgsziel I als auch ein Erfolgsziel II erreicht, können zusätzlich zu dem für das Erfolgsziel I maßgeblichen Umfang ausübbarer Bezugsrechte weitere Bezugsrechte in Höhe der Zahl ausgeübt werden, um die der für das Erfolgsziel II maßgebliche Umfang ausübbarer Bezugsrechte den für das Erfolgsziel I maßgeblichen Umfang ausübbarer Bezugsrechte ggf. übersteigt.

Da der durchschnittliche Börsenkurs im Jahr 2022 deutlich unter dem Ausübungspreis der Aktienoptionen lag, erfolgte keine bilanzielle Abbildung der Aktienoptionen.

Zudem hat die Hauptversammlung am 04. August 2022 das Bedingte Kapital 2016 auf

EUR 159.000,00 EUR reduziert, das Bedingte Kapital 2019/II aufgehoben und ein Bedingtes Kapitel 2022/I über 1.500.000,00 EUR, durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, geschaffen, aus dem der Vorstand und weiteren Mitarbeitern der Gesellschaft Aktienoptionen zugeteilt werden können. Im Berichtzeitraum wurden aus dem Bedingten Kapital 2022/I keine Aktienoptionen gewährt.

9.8 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, die Coreo-Gruppe zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei Bestimmung des maßgeblichen Einflusses, den nahestehende Personen bzw. nahestehende Unternehmen der Coreo-Gruppe auf die Finanz- und Geschäftspolitik haben, wurden die bestehenden Beherrschungsverhältnisse berücksichtigt.

Zu den der Coreo-Gruppe nahestehenden Personen und Unternehmen zählen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Organmitglieder von Tochtergesellschaften, jeweils einschließlich deren naher Familienangehöriger sowie diejenigen Unternehmen, auf die Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft bzw. deren nahe Familienangehörige einen maßgeblichen Einfluss ausüben können oder an denen sie einen wesentlichen Stimmrechtsanteil halten. Darüber hinaus zählen zu den nahestehenden Unternehmen diejenigen Unternehmen, mit denen die Gesellschaft einen Verbund bildet oder an denen sie eine Beteiligung hält, die ihr eine maßgebliche Einflussnahme auf die Geschäftspolitik des Beteiligungsunternehmens ermöglicht sowie die Hauptaktionäre der Gesellschaft einschließlich deren konzernverbundene Unternehmen.

Gemäß Mitteilung vom 28. Juli 2021 hat uns die FLORA S.A., Luxemburg gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Coreo AG gehört.

Gemäß Mitteilung vom 28. Juli 2021 hat uns die FLORA Holding GmbH, Dreieich gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Coreo AG gehört.

Gemäß Mitteilung vom 28. Juli 2021 hat uns die Floresta Familien GmbH, Dreieich gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Coreo AG gehört.

Gemäß Mitteilung vom 28. Juli 2021 hat uns Herr Pietro-Fabrizio Floresta, Dreieich gemäß § 20 Abs. (1), (3) AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an der Coreo AG gehört.

Bei der Coreo AG sind im Berichtszeitraum, auch nach der Kapitalerhöhung im Mai 2022, keine weiteren Stimmrechtsmeldungen gemäß § 20 AktG eingegangen.

Innerhalb des Konzerns bestehen Dienstleistungsund Darlehensverträge. Die Leistungen zwischen den Gesellschaften werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Im Geschäftsjahr 2022 gab es keine Transaktionen mit nahestehenden Personen.

9.9 Organe der Gesellschaft

9.9.1 Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat

Die vertraglich gewährte Vergütung für den Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

in TEUR 2022 2021
Fixe Vergütung 524 222
Variable Vergütung 13 63
Gesamt 537 285

Die fixen Bestandteile der Vorstandsvergütungen enthalten Festvergütungen, Abfindungen an ehemalige Vorstände sowie Nebenleistungen für Dienstwagen. Bei den Vergütungen handelt sich um kurzfristig fällige Leistungen.

Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr beträgt 76 TEUR (Vorjahr: 41 TEUR) und enthält ausschließlich Festvergütungen.

9.9.2 Mitglieder des Vorstands des Mutterunternehmens

Vorstand im Geschäftsjahr war:

  • Herr Michael Tegeder, Kaufmann, Chief Financial Officer (CFO), Düsseldorf (ab 01.07.2022)
  • Herr Jürgen Faè, Unternehmer, Chief Executive Officer (CEO), Wien (ab 20.03.2023)
  • Herr Dennis Gothan, Real Estate Transactionmanager, CEO, Frankfurt am Main (ab 01.03.2022 bis 05.03.2023)
  • Herr Marin Marinov, Diplom-Ingenieur, Hofheim (bis 28.02.2022)

9.9.2 Mitglieder des Vorstands des Mutterunternehmens

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2022 an:

  • Herr Stefan Schütze, Rechtsanwalt (LL.M. in Mergers and Acquisitions), Frankfurt am Main, (Vorsitzender),
  • Herr Jürgen Faè, (stellv. Vorsitzender), Unternehmer, Wien, Österreich (bis 16.03.2023)
  • Herr Dr. Christoph Jeannée, Rechtsanwalt, Wien, Österreich

Der Vorstand hat diesen Abschluss am 25. April 2023 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

Frankfurt am Main, 25. April 2023

Der Vorstand

Jürgen Faè (CEO)

Michael Tegeder (CFO)

Anlage zum Konzernanhang

Anteilsbesitz zum 31. Dezember 2022

Firma Sitz Anteil am Kapital
in %
Tochterunternehmen,
vollkonsolidiert
Erste Coreo Immobilien VVG
mbH
Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Zweite Coreo Immobilien VVG
mbH
Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Dritte Coreo Immobilien VVG
mbH
Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Vierte Coreo Immobilien VVG
mbH
Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Coreo Göttingen AM UG Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Coreo Solo AM UG Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Coreo Han AM UG Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Coreo Solo UG & Co. KG Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Coreo Han UG & Co. KG Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Coreo Göttingen Residential UG
& Co. KG
Frankfurt am Main,
Deutschland
94,0
Coreo WUBI Residential UG &
Co. KG
Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0
Coreo Wiesbaden PE UG & Co.
KG
Frankfurt am Main,
Deutschland
100,0

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

1. Grundlagen des Konzerns

1.1 Überblick

Die Coreo AG (im Folgenden auch "Coreo", "Coreo-Gruppe", "Coreo-Konzern", "die Gesellschaft", "das Unternehmen" oder "wir") ist eine am 12. Dezember 2003 mit Sitz in Bayreuth gegründete Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Januar 2005 wurde ihr Sitz nach Frankfurt am Main verlegt. Bis zur Änderung des Gesellschaftszwecks durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Mai 2016 war das Unternehmen als Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft unter der Firmierung "Nanostart" tätig. Das frühere Nanotechnologieportfolio wurde zwischenzeitlich weitestgehend desinvestiert.

Seither ist die Haupttätigkeit der Gesellschaft auf den Aufbau eines renditestarken deutschlandweiten Gewerbe- und Wohnimmobilienportfolios gerichtet. Den Investmentfokus bilden dabei Bestandsimmobilien mit einem nachhaltigen Entwicklungspotenzial. Das Chance-Risiko-Profil von derartigen Zukäufen liegt zwischen dem von Projektentwicklungen auf der einen und dem von vermieteten Bestandsimmobilien auf der anderen Seite. Die Positionierung des Coreo-Konzerns wird sich mit fortschreitendem Aufbau des Immobilienbestands zunehmend weg von der eines Projektentwicklers hin zu der eines Bestandhalters verschieben. Zusätzlich zu den laufenden Mieteinnahmen generiert die Coreo mittels objektspezifischer (Entwicklungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Repositionierungs-, etc.) Maßnahmen erhebliche Wertsteigerungen ihres Immobilienbestands. Portfoliobestandteile, für die entweder keine langfristige Vermietungsperspektive entwickelt werden kann, oder die die unternehmenseigenen Anforderungen (wie z. B. Lage und Größe) nicht erfüllen, werden schnellstmöglich verkauft. Die dabei erzielten Gewinne bilden eine weitere Ertragsquelle des Konzerns. Zusammen mit den im Zuge von Verkäufen freigesetzten Mitteln werden diese für den weiteren Ausbau des Immobilienbestands genutzt. Zum 31. Dezember 2022 setzte sich das Portfolio aus Immobilien aus 20 Objekten mit einer vermietbaren Gesamtfläche von rund 97.500 m² zusammen, deren Wert rund 77,1 Mio. Euro betrug. Darüber hinaus bestand zum Stichtag eine Beteiligung in Höhe von 10,1 % an einer Ein-Objektgesellschaft mit einer vermietbaren Fläche von 26.000 m². Unbebaute Entwicklungsgrundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 27.700 m² runden das Portfolio ab.

Gemäß den Größenmerkmalen des § 293 HGB ist die Coreo AG nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts gemäß § 290 HGB verpflichtet. Der vorliegende Konzernjahresabschluss und -lagebricht wurden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, auf freiwilliger Basis erstellt, um unseren Aktionärinnen und Aktionären zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Einschätzung und Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung der Coreo-Gruppe erleichtern. Verantwortlich für die Erstellung ist der Vorstand. Dieser ist auch für die Implementierung und Funktion eines internen Kontroll- und Risikomanagementsystems verantwortlich.

1.2 Strategie

Ziel der Gesellschaft ist die nachhaltige und kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswertes durch den wertschaffenden Ausbau des Portfolios. Dies soll durch den Aufbau eines ertragsstarken Portfolios mit wachsendem Wohnimmobilienanteil erreicht werden. Ausgangspunkt ist dabei die Einkaufs- und Investitionspolitik. Nur Objekte oder Portfolios, die aus Sicht der Coreo überdurchschnittliches Wertentwicklungspotenzial aufweisen (sogenannte Value Add Immobilien), werden geprüft. Investitionsentscheidungen setzen weiterhin einen technisch wie zeitlich überschaubaren Aufwand und damit ein gutes Chancen-Risiko-Profil voraus. Bei der Identifikation geeigneter Objekte bedient sich Coreo eines langjährig gewachsenen Partnernetzwerkes. Neben Metropolregionen und wirtschaftsstarken Ballungsgebieten werden dabei vor allem Standorte in Mittelzentren bevorzugt. In Abhängigkeit der im Vorfeld von Akquisitionen entwickelten, objektspezifischen Planungen tragen die erworbenen Immobilien zu den drei Ertragsströmen des Konzerns bei.

Handelserträge

Im Zuge von Portfoliotransaktionen werden regelmäßig Einzelobjekte miterworben, die aus unterschiedlichen Gründen die strategischen Unternehmensanforderungen an langfristig zu haltende Immobilien (Bestandsimmobilien) nicht erfüllen. Die entsprechenden Immobilien werden bereits vor Ankauf mit dem Ziel identifiziert, sie zeitnah weiter zu veräußern.

Bestandsentwicklung

Die umsichtige, objektspezifische Entwicklung und/oder Repositionierung der erworbenen Immobilien ist Voraussetzung für eine nachhaltige Steigerung der Mieteinnahmen bei gleichzeitiger Reduktion der Vermietungsrisiken. Im Ergebnis führen die entsprechenden Maßnahmen zu einer substanziellen Steigerung der Objektwerte und damit des Nettoinventarwerts (NAV oder Net Asset Value) der Gesellschaft.

Langfristige Mieterträge

Das Portfoliowachstum wird sich überwiegend aus Immobilien speisen, die nach abgeschlossenen Entwicklungs- und/oder Repositionierungsmaßnahmen in den langfristigen Bestand übernommen werden. Wiederkehrende Liquiditätsüberschüsse aus dem Vermietungsgeschäft bilden die Grundlage für das weitere Wachstum der Gruppe.

1.3 Konzernstruktur

Die Coreo AG fungiert im Konzern als Managementholding, die mit Ausnahme weniger zur Weiterveräußerung bestimmten Objekte derzeit über kein eigenes Immobilienvermögen verfügt. Für die bestandshaltenden Tochtergesellschaften erbringt die Coreo AG konzernübergreifend verschiedene zentrale Aufgaben, wie beispielsweise die Objektakquisition, Buchhaltung und Controlling, das Asset Management sowie die Finanzierungsstrukturierung und -vermittlung. Die Objektbetreuung wird hingegen an lokale Dienstleister vergeben. Direkt erworbene Immobilien/-portfolios (Asset Deal) werden von Tochtergesellschaften, an denen das Unternehmen jeweils zu 100 % beteiligt ist, aufgenommen. Soweit bestandhaltende Immobilienunternehmen erworben werden, geht Coreo grundsätzlich Mehrheitsbeteiligungen ein. Die Finanzierung des Immobilienbestandes erfolgt auf Ebene der Projektgesellschaften mit Bankdarlehen. Das benötigte Eigenkapital wird von der Mutter in Form von Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich besteht eine 10,1%ige Beteiligung an einer Objektgesellschaft, die Eigentümerin der Frankfurter Büroimmobilie "St. Martin Tower" ist.

1.4 Steuerungssystem

Der mit dem akquirierten Immobilienvolumen verbundene Geschäftsumfang erfordert bisher keine Segmentierung. Die Steuerung der operativen Tätigkeiten der Gruppe erfolgt über spezifische finanzielle wie auch nichtfinanzielle Leistungskennzahlen und Parameter. Mittels regelmäßiger unterjähriger Überprüfung der Planzahlen werden etwaige Abweichungen von den Unternehmenszielen festgestellt. In der Folge werden die getätigten Annahmen überprüft und soweit nötig modifiziert sowie zielgerichtete Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Die wertschaffende Wachstumsstrategie der Coreo fußt auf den drei Ertragsquellen: laufende Mieteinnahmen, Verkaufsgewinne und Wertzuschreibungen. Der Ergebnisbeitrag aus dem Verkauf von nicht strategischen Portfoliobestandteilen wird über das Verkaufsvolumen und die dabei generierte Handelsmarge geplant. Als nichtfinanzielle Größe wird zudem die Verweildauer der einzelnen Objekte im Portfolio herangezogen. Da der zu desinvestierende Teil eines akquirierten Portfolios nicht zu den primären Ankaufsparametern zählt, ist die Planung der volumenabhängigen Verkaufsergebnisse über das ohnehin bestehende Marktrisiko hinaus mit einem größeren Maß an Unsicherheit behaftet. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit von möglichen Planabweichungen und -anpassungen.

Bei der Steuerung der Entwicklungsobjekte stellen die Einhaltung der budgetierten Kosten sowie der veranschlagten Zeiträume die zentralen operativen Steuerungsgrößen während der Durchführung der jeweiligen Maßnahmen dar. Parallel erfolgt ein laufender Abgleich zwischen Vermietungsergebnissen und Planungen mit dem Ziel, die kalkulierten Wertsteigerungen nach Projektabschluss erzielen zu können.

Das Vermietungsgeschäft wird vorrangig über die Größe der vereinnahmten Mieten gesteuert. Zusätzlich stehen die nicht-finanzielle Kennzahl Leerstandsquote sowie für die gewerblichen Objekte der WALT (weighted average lease term) im Fokus. Parallel zum erwarteten Bestandsaufbau werden diese Parameter sowie die FFO an Bedeutung gewinnen. Neben Geschwindigkeit und Umfang des Ausbaus des Immobilienportfolios stellt die Finanzierung des Konzerns eine entscheidende Stellschraube für die weitere Entwicklung dar.

Die auf Ebene der Tochtergesellschaften aufgenommenen Bankdarlehen spiegeln in Bezug auf Strukturierung und Konditionen deren jeweilige Spezifika wider. Auf Konzernebene werden Kenngrößen wie der LTV (loan to value) und der volumengewichtete Zinssatz kontinuierlich ermittelt und in die Bewertung der Konzernentwicklung einbezogen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage

Trotz Inflation, Energiekrise, dem Krieg in der Ukraine, weiterhin gestörter Lieferketten und dem Fachkräftemangel zeigte sich die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr relativ widerstandsfähig. Gemessen am realen Bruttoinlandsprodukt lag das Wirtschaftswachstum im Jahr 2022 bei 1,9%. Im Jahr zuvor betrug die Wachstumsrate hingegen 2,6%. Dabei zeigt sich, dass insbesondere zum Jahresende 2022 die gesamtwirtschaftliche Dynamik etwas nachgelassen hat und im aktuellen Winterhalbjahr ein leichter Rückgang möglich ist. Angesichts des wahrscheinlichen Ausbleibens einer Gasmangellage hält sich der Konjunkturrückgang in Grenzen. Daneben sorgt ein robuster Industriesektor dafür, dass es zu keinem schwerwiegenden Einbruch wie nach der Finanzkrise oder der Corona-Pandemie kommen wird, zumal ab der zweiten Jahreshälfte 2023 die deutsche Wirtschaft sich infolge des Anziehens der Auslandsnachfrage, geringerer Unsicherheiten und einem nachlassenden Preisdruck bei Energieund Rohstoffpreisen wieder allmählich erholen sollte.

2.2 Immobilienmarkt

2022 betrug das Transaktionsvolumen am deutschen Immobilieninvestmentmarkt EUR 65,8 Mrd., von denen EUR 52,3 Mrd. auf Gewerbeimmobilien und EUR 13,5 Mrd. auf Wohnimmobilien entfielen. Verglichen mit 2021 ist das ein deutlicher Rückgang um 41 %, jedoch lediglich 7 % unter dem Zehnjahresdurchschnitt. Die übliche Jahresendrallye blieb, bedingt durch die gestiegenen und unwägbaren Risikofaktoren in Form des Konflikts in der Ukraine, globaler rezessiver Tendenzen, höherer Finanzierungskosten und der zum Teil weit auseinanderliegenden Preisvorstellungen auf Käufer- und Verkäuferseite, aus. Mit EUR 13,6 Mrd. wurde im Schlussquartal 2022 dennoch fast so viel investiert als im Gesamtjahr 2009 nach der globalen Finanzmarktkrise, als in Deutschland gerade einmal rund EUR 14,4 Mrd. in Immobilien flossen. Die Nettoanfangsrenditen stiegen über alle Assetklassen hinweg weiter an. Gegenüber dem Vorquartal war insbesondere bei hochwertigen Büroimmobilien in den besten Lagen der Top-Standorte ein deutlicher Anstieg um 0,65 %-Punkte auf nunmehr 3,7 % im Durchschnitt der Top-7-Standorte verzeichnet. Bei Geschäftshäusern in innerstädtischer Top-Lage (plus 0,45 %-Punkte auf 3,90 %) und Logistikobjekten (plus 0,4 %-Punkte auf 3,80 %) fiel der Anstieg ebenfalls deutlich aus. Bei Shopping-Centern war der Anstieg mit 0,2 %-Punkten auf aktuell 5,1 % dagegen moderater.

Wohnimmobilienmarkt

Das Transaktionsvolumen auf dem Wohnimmobilienmarkt hat sich nach Berechnungen von CBRE im Jahr 2022 auf etwa EUR 13,5 Mrd. reduziert, maßgeblich verursacht durch fehlende M&A-Akquisitionen und einer abwartenden Haltung von Investoren nach der Zinswende. Gestiegene Finanzierungskonditionen sorgen vor allem bei neu geplanten Projektentwicklungen und Forward Deals, die von Banken besonders intensiv geprüft werden für eine geringere Transaktionsdynamik. Dementsprechend wurden im Schlussquartal vor allem mit höherem Eigenkapitaleinsatz in Bestandsimmobilien mit investiert. Dennoch unterliegen energieeffiziente Neubauten in den Kernstädten und dem Umland der Metropolen nach wie vor einem hohen Nachfragedruck seitens der Investoren. Die Investition in Wohnimmobilien wird dabei nicht mehr nur als Fixed-Income-Substitut gesehen, sondern vor allem als langfristig wertstabiles und wenig volatiles Investment mit einem zumindest anteiligen Inflationsschutz wahrgenommen.

Gewerbeimmobilienmarkt

Von allen Assetklassen waren Büroimmobilien weiterhin am stärksten nachgefragt, auch wenn nach Berechnungen von CBRE rund ein Viertel weniger investiert wurde als 2021. Vor allem die stabilen Flächenumsätze und die nachfragebedingt zum Teil deutlich gestiegenen Durchschnitts- und Spitzenmieten bei zugleich moderaten Leerständen lassen Investoren zuversichtlich auf den Gewerbeimmobilienmarkt blicken. Im Gegensatz zu anderen Assetklassen liegt der räumliche Fokus der Investoren hier klassisch auf den Top-7-Standorten; 80 % des Transaktionsvolumens floss vor allem in Berlin, Frankfurt und Hamburg. Hamburg und Düsseldorf konnten das Transaktionsvolumenverzeichnen gegenüber dem Vorjahr steigern. Während inländische Investoren sich deutlich zurückhaltender zeigten als im Vorjahr, erhöhten internationale Käufer ihre Allokation am deutschen Markt leicht um rund 3 %, wobei insbesondere nordamerikanische Anleger – im Wesentlichen durch großvolumige Portfoliotransaktionen in der ersten Jahreshälfte – und Investoren aus dem europäischen Ausland aktiv waren.

3. Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2022 ist für die Coreo-Gruppe in Bezug auf die Mieteinnahmen im Rahmen der Erwartungen erfolgreich verlaufen. Die Bruttomieteinnahmen

konnten teils durch Ankaufseffekte, teils durch aktives Asset-Management von EUR 4,3 Mio. auf EUR 6,0 Mio. gesteigert werden und lagen damit wie geplant deutlich über dem Vorjahreswert. Der Wert des Portfolios erhöhte sich um EUR 2,5 Mio. auf EUR 77,1 Mio. Getrieben von umfangreichen Investitionen in den Bestand wurde ein Periodenergebnis von EUR -1,9 Mio. erwirtschaftet, nach EUR -0,9 Mio. im Vorjahr.

Während die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Jahr 2022 keine wesentliche Rolle mehr spielten und die Einschränkungen überwiegend zurückgenommen wurden, stand das Jahr unter dem Eindruck des Krieges in der Ukraine. Unmittelbare Folgen für den Geschäftsbetrieb der Coreo ergaben sich dadurch jedoch nicht.

Die Coreo hat im abgelaufenen Geschäftsjahr umfangreich in das bestehende Portfolio investiert und keine neuen Objekte angekauft. So konnte nach der umfangreichen Sanierung das Objekt in Kiel an den neuen Mieter übergeben und Vollvermietung erreicht werden. In Wetzlar laufen umfangreiche Umbaumaßnehmen, um die zum Stichtag leerstehende Fläche im ersten Quartal 2023 an den Mieter, die Stadt Wetzlar, zu übergeben. In Bruchsal sind die Arbeiten zur Ertüchtigung des Daches zum Jahresende 2022 weitestgehend abgeschlossen, während die Erneuerung des Brandschutzes im Logistikobjekt Delmenhorst planmäßig bis Mitte 2023 laufen wird. Zudem sind im Göttinger Portfolio in zahlreichen Objekten sehr umfangreiche Maßnahmen bis hin zur Komplettsanierung im Gange und verlaufen weitestgehend planmäßig.

Zur Stärkung der Kapitalbasis konnte die Coreo im Mai 2022 eine Kapitalerhöhung inklusive Agio über EUR 5,5 Mio. erfolgreich platzieren, und sich im Juli mit einem Teil dieser Erlöse die Exklusivität für den Ankauf eines attraktiven Wohnportfolios in Hagen und Rostock sichern. Hier, wie auch bei dem bereits im Jahr 2021 vereinbarten Ankauf des Spree-Ost-Portfolios, sieht die Coreo konkrete Wachstumschancen und verfolgt diese Ankäufe sehr aktiv weiter. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus sind Transaktionen dieser Art zwar grundsätzlich weiterhin möglich, aber komplexer, teurer, und letztlich auch langwieriger als in der Vergangenheit. Nichtsdestotrotz geht die Coreo davon aus, diese Transaktionen im Jahr 2023 vollziehen zu können.

Im Laufe des Jahres 2022 wurden die letzten Einheiten des Gewerbeobjektes in Mannheim, sowie kleinere Objekte in Osterrode und Gillersheim veräußert. Weiter wurde ein Verkaufsvertrag für das Portfolio in Gelsenkirchen geschlossen, der zum Stichtag aber noch nicht vollzogen ist.

3.1 Ertragslage

Die Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr wie erwartet entwickelt. Die Nettomieteinnahmen stiegen von EUR 3,1 Mio. auf EUR 4,5 Mio., während die berichteten Bruttomieteinnahmen, also die Mieteinnahmen und Nebenkosten, von EUR 4,3 Mio. auf

EUR 6,0 Mio. anstiegen. Dieser Anstieg geht neben Mietsteigerungen durch aktives Asset-Management auch auf die erstmalig ganzjährig vereinnahmten Mieten der im Jahr 2021 angekauften Objekte in Delmenhorst, St. Georgen, Suhl und Delbrück zurück.

Gegenläufig wirkte der Verkauf der Objekte in Mannheim, Osterrode und Gillersheim. Die Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien sanken um EUR 7,4 Mio. auf EUR 2,9 Mio. Der Buchwert der veräußerten Immobilien lag bei EUR 3,4 Mio., im Vorjahr belief sich der Wert auf EUR 8,9 Mio. Demzufolge belief sich das Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien auf EUR -0,5 Mio., nach EUR 1,4 Mio. im Vorjahr.

Das Ergebnis aus der Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien belief sich auf EUR 1,5 Mio., nach EUR 1,9 Mio. im Vorjahr. Der Materialaufwand stieg aufgrund der gestiegenen Nebenkosten sowie aufgrund von umfangreicheren Instandhaltungsmaßnahmen, insbesondere bei dem Objekt in Bruchsal, von EUR 2,5 Mio. auf EUR 3,9 Mio. an. Während die Personalaufwendungen von EUR 1,0 Mio. auf EUR 1,3 Mio. stiegen, blieben die sonstigen betrieblichen Erlöse und Aufwendungen sowie die Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr weitestgehend konstant.

Insgesamt belief sich das Ergebnis aus der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) auf EUR 1,0 Mio., nach EUR 2,8 Mio. im Vorjahr.

Das Finanzergebnis verbesserte sich trotz gestiegener Darlehensvolumen von EUR -2,8 Mio. auf EUR -2,7 Mio., so dass sich ein Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) von EUR -1,7 Mio. ergab, nach einem ausgeglichenen Ergebnis im Vorjahr. Das Periodenergebnis nach Steuern belief sich auf EUR -1,9 Mio., nach EUR -0,9 Mio. im Vorjahr. Das sonstige Ergebnis, in dem die Wertentwicklung der Beteiligungen des Nanotech-Portfolios abgebildet wird, belief sich auf EUR -0,2 Mio., nach EUR -1,2 Mio. im Vorjahr, und führte zu einem Gesamtergebnis von EUR -2,1 Mio., das damit auf dem Niveau des Vorjahres verblieb.

3.2 Finanzlage

Der Cash-Flow aus betrieblicher Tätigkeit betrug EUR -3,3 Mio., nach EUR -2,8 Mio. im Vorjahr. Wesentlicher Treiber war das niedrigere Periodenergebnis und das gesunkene Ergebnis aus der Veräußerung von Immobilien, gegenläufig wirken geringere Investitionen in die Immobilienvorräte.

Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit belief sich auf EUR -2,5 Mio., nach EUR -7,1 Mio. im Vorjahr. Die Einzahlungen aus Immobilienverkäufen sanken von EUR 9,5 Mio. auf EUR 2,9 Mio., und die Auszahlungen für Investitionen in als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien betrugen EUR -3,6 Mio., nach EUR -16,4 Mio. im Vorjahr.

Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit reduzierte sich auf EUR 8,9 Mio., nach EUR 14,3 Mio. im Vorjahr und resultiert mit EUR 9,3 Mio. (Vorjahr: EUR 23,7 Mio.) im Wesentlichen aus der Aufnahme neuer Darlehen und der Einzahlung der Kapitelerhöhung von EUR 5,5 Mio. (Vorjahr EUR 0,0 Mio.). Dem gegenüber standen Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen von EUR 5,7 Mio., nach EUR 9,3 Mio. im Vorjahr.

Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelbestand von EUR 7,7 Mio. auf EUR 10,9 Mio. zum Stichtag.

Die Finanzlage des Coreo-Konzerns hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich verbessert. Neben den deutlich erhöhten liquiden Mitteln wurde durch Umfinanzierungen die Fristigkeit des Fremdkapitals weiter verbessert. Gleichzeitig übertraf das Wachstum bei den Mieteinahmen deutlich das der Zinsaufwendungen.

Der Vorstand geht davon aus, auch im Geschäftsjahr 2023 jederzeit allen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns fristgerecht nachkommen zu können.

3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme stieg zum 31. Dezember 2022 von EUR 97,4 Mio. auf EUR 105,3 Mio. Auf der Aktivseite erhöhte sich der durch externe Gutachter ermittelte Wert der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien von EUR 63,5 Mio. auf 66,0 Mio., wobei im Berichtszeitraum keine neuen Objekte erworben wurden. Insbesondere durch die Anzahlung für das Portfolio in Hagen und Rostock in Höhe von EUR 2,5 Mio. erhöhten sich die sonstigen finanziellen Vermögenswerte von EUR 12,6 Mio. auf EUR 15,6 Mio.

Ein als Immobilienvorräte bilanziertes Objekt, das zum Verkauf vorgesehen ist, konnte im abgeschlossenen Geschäftsjahr aufgrund des Abschluss eines Verkaufsvertrages, der jedoch noch nicht wirtschaftlich vollzogen wurde, auf die Anschaffungskosten zugeschrieben werden. Die Immobilienvorräte stiegen insgesamt von EUR 9,8 Mio. auf EUR 10,6 Mio. an. Damit wurden die Abgänge der Objekte in Mannheim, Osterrode und Gillersheim überkompensiert. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente erhöhten sich infolge der Einzahlung aus der Barkapitalerhöhung von EUR 7,7 Mio. auf EUR 10,9 Mio. zum Stichtag. Zur Veräußerung gehalten wird zum Stichtag ein Objekt in Wormeln, für das der Abschluss des Kaufvertrags und der Besitzübergang nach dem Stichtag erfolgt ist.

Insgesamt lag der Bilanzwert des Immobilienportfolios bei EUR 77,1 Mio., nach EUR 74,6 Mio. zum Ende des Vorjahres.

Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital in Folge der Kapitelerhöhung von EUR 27,1 Mio. auf EUR 30,5 Mio. an, gegenläufig wirkte das Periodenergebnis.

Die Finanzverbindlichkeiten stiegen von EUR 65,7 Mio. auf EUR 70,0 Mio., wobei sich der Anteil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten von EUR 51,2 Mio. auf EUR 57,2 Mio. erhöhte, und die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten von EUR 14,5 Mio. auf EUR 12,8 Mio. abnahmen.

Der Anstieg des Eigenkapitals führt trotz der Steigerung der Bilanzsumme zu einer Verbesserung der Eigenkapitalquote von 27,8 % auf 28,9 %.

4. Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement

Ziel des Risikomanagementsystems ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes durch die Vermeidung bzw. Minimierung bekannter Risiken. Als Risiken werden dabei sowohl entstandene Verluste und zusätzliche Aufwendungen als auch entgangene Gewinne betrachtet, unabhängig davon, ob hierfür interne oder externe Gründe ursächlich sind. Basis bildet dabei die Sensibilisierung aller Mitarbeiter in Bezug auf sich abzeichnende Risiken sowie ein entsprechendes Informations- und Berichtssystem. Relevante Aufgaben und Funktionen werden von Mitarbeitern übernommen, die über die nötigen fachlichen Qualifikationen verfügen. Zudem werden über das normale Tagesgeschäft hinausgehende Maßnahmen unter Einbeziehung des Vorstands getroffen. Zur Überwachung und Kontrolle aller den Immobilienbestand betreffenden Maßnahmen finden regelmäßig interne Besprechungen unter Teilnahme von Vorstand, Vertrieb und Asset Management statt. Zusätzlich bedürfen in der Geschäftsordnung des Vorstands definierte Geschäfte der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Um die mit unternehmerischem Handeln unabdingbar verbundenen möglichen Risiken so früh wie möglich zu erkennen und im Bedarfsfall geeignete Gegenmaßnahmen einleiten zu können, werden vor allem branchen- und finanzmarktspezifische sowie sonstige, für den Konzern relevante Entwicklungen verfolgt.

4.1 Branchenspezifische Risiken

a) Standortrisiken

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden sich regional. Vor diesem Hintergrund werden vor jedem Immobilienkauf eingehende Analysen des jeweiligen lokalen Markts unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung von lokaler Wirtschaftsleitung und Arbeitsplätzen, Haushaltszahlen, Kaufkraft sowie Infrastruktur durchgeführt. Aufgrund dessen halten wir das Standortrisiko für die von uns gehaltenen Objekte für gering.

b) Bewertungsrisiken

Die einmal jährlich von einem externen, unabhängigen Bewerter ermittelten Marktwerte der im Konzern gehaltenen Immobilien sind neben den laufenden Mieteinnahmen in der Hauptsache von Eingangsgrößen abhängig, die aus verlässlichen Datenquellen abgeleitet werden. Hierzu zählen beispielsweise der Diskontierungszinssatz, etwaige in den Mietverträgen enthaltenen Indexklauseln, die an den jeweiligen Standorten nachhaltig erzielbaren Mieten und marktüblichen Leerstandsquoten sowie die zugehörigen Bodenrichtwerte. Zusätzlich finden subjektive Einschätzungen und Erwartungen wie beispielsweise zur Entwicklung der Inflationsrate und der Einwohnerzahlen als auch individuelle Bewertungen des bautechnischen Zustands Eingang in die Berechnung. Daneben wirken beispielsweise Änderungen von Aktien- und Anleiherenditen auf die Immobilienpreise und die Liquidität des Immobilienmarktes ein. Das Risiko einer erheblichen Abwertung unserer Immobilienbestände in Folge steigender Zinsen schätzen wir bei angenommener Beibehaltung der derzeit von der EZB angekündigten Geldmarktpolitik als nicht hoch ein. Sollten die erwarteten Marktrenditen anderer Assetklassen, wie z. B. Anleihen, spürbar steigen, könnte dies jedoch zu einem Rückgang der Nachfrage am Immobilienmarkt und in der Folge des allgemeinen Immobilienpreisniveaus und damit des Werts der von der Coreo gehaltenen Bestände führen. Die Bewertungsrisiken werden als durchschnittlich hoch angesehen.

c) Regulatorische und politische Risiken

Regulatorische Risiken ergeben sich aus der möglichen Verschärfung bestehender sowie der Einführung zusätzlicher Vorschriften und den sich daraus etwaig ergebenden zusätzlichen Kosten und Aufwendungen (z. B. im Bau-, Umwelt- und Arbeitsrecht, Energieeffizienz) auf der einen und eingeschränkten Nutzunguns Vermarktungsmöglichkeiten auf der anderen Seite. Das diesbezügliche Risiko wird unverändert als gering eingestuft, da der Konzern über ein geographisch gut diversifiziertes Portfolio mit niedriger absoluter Größe verfügt.

4.2 Leistungswirtschaftliche Risiken

a) An- und Verkaufsrisiken

Das Geschäftsmodell des Coreo-Konzerns sieht den kontinuierlichen Ausbau des Immobilienbestandes vor. Dabei bilden Immobilien mit Entwicklungs- und Wert-steigerungspotenzial (Value Add) den Fokus der Akquisitionsstrategie. Getätigte Annahmen zur Attraktivität des jeweiligen Standorts, der Vermietbarkeit des Objekts in Bezug auf Mietzins und Vermarktungszeitraum, des Mietsteigerungspotenzials oder des Zeitbedarfs für die Einholung behördlicher Genehmigungen und/oder notwendige bauliche Maßnahmen können sich als falsch erweisen und in der Folge zu Abweichungen bei den Planungen zu Mieteinnahmen und Zuschreibungen führen. Darüber hinaus kann es dazu kommen, dass bewertungsrelevante Informationen zur Bausubstanz, zu Altlasten usw. erst nach Kaufvertragsabschluss erlangt werden. Diesen Risiken wird durch umfassende und strukturierte Bestandsaufnahmen und Analysen unter Einschaltung externer Partner Rechnung getragen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Verkaufspreise bei Objektverkäufen nicht wie geplant oder erwartet erzielt werden können. Die An- und Verkaufsrisiken stufen wir insgesamt als gering ein.

b) Entwicklungsrisiken

Das auf Value-Add-Immobilien ausgerichtete Geschäftsmodell der Coreo-Gruppe ist mit Entwicklungsrisiken verbunden, die jedoch im Vergleich mit Neubauprojekten aufgrund des geringeren Komplexitätsgrades niedriger ausfallen. Auf der Aufwandsseite bestehen diese in einer Überschreitung der budgetierten Kosten oder nicht absehbaren zusätzlich notwen-

digen baulichen Maßnahmen. Verzögerungen bei der Durchführung der geplanten Maßnahmen können u.a. durch länger als geplanten Genehmigungsprozessen, ausstehenden Einigungen mit betroffenen Mietparteien, aber auch fehlenden Handwerkerkapazitäten entstehen und zu verzögert einsetzenden Mieteinnahmen und ggf. der Auslösung von Vertragsstrafen führen. Da Coreo nicht alle Entwicklungsrisiken unmittelbar steuern kann, bedienen wir uns bei Entwicklungsmaßnahmen grundsätzlich externer Dienstleister und bewerten das entsprechende Risiko als mittelgroß.

c) Vermietungs- und (Miet-)Ausfallrisiken

Da der Großteil der gewerblichen Bestandsobjekte vermietet ist, bestehen aktuell vor allem Nachvermietungsrisiken. Wenngleich die Objekte entweder zentral oder in wirtschaftsstarken Regionen belegen sind, können Probleme bei der (Nach-) Vermietung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Das (Nach-)Vermietungsrisiko wird aufgrund guter Lagen und des Zustands der Objekte sowie Nutzungsart als gering eingeschätzt.

Im Zuge des geplanten Portfolioausbaus kann es zur Übernahme von gewerblichen Value Add-Objekten/Portfolien mit einer hohen Leerstandsquote und einem entsprechenden Vermietungsrisiko kommen. Die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Risiken werden bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass diese trotz detaillierter und vorsichtiger Planung unterschätzt werden. Das diesbezügliche Risiko bewertet der Vorstand als gering.

Das Wohnportfolio der Coreo liegt in mindestens durchschnittlichen Mikrolagen und profitiert vom zunehmenden Nachfrageüberhang bei Wohnungen. Der Vermietungsstand wird laufend überwacht, einem Anstieg der Leerstände wird durch laufende Aktivitäten und den direkten Kontakt mit Mietern entgegengewirkt. Im Bedarfsfall werden situativ zusätzliche Maßnahmen wie Modernisierungen oder Sanierungen von Wohnungen vor Vermietung ergriffen.

Ausfallrisiken bestehen neben den Mieteinnahmen auch im Zusammenhang mit Immobilienverkäufen bei der Kaufpreiszahlung und bei geleisteten Anzahlungen. Ersteren wird durch eine stringente Mieterauswahl unter Rückgriff auf Bonitätsprüfungen im Vorfeld von Mietvertragsabschlüssen entgegengewirkt. Da die Mieterstruktur unseres Wohnungsbestands einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Rentnern und Transferleistungsempfängern aufweist, wird das Risiko nachhaltig erhöhter Mietausfälle als gering bewertet. Bei Objektverkäufen prüfen wir die Bonität des potentiellen Käufers und lassen uns Finanzierungsbestätigen vorlegen. Auch Anzahlungen geht eine Bonitätsanalyse der Vertragspartei z.T. unter Berücksichtigung der Auswertung der Schufa voraus, zudem arbeiten wir bei Handwerkern regelmäßig mit Vertragserfüllungsbürgschaften.

Insgesamt wird das Ausfallrisiko aus Immobilienverkäufen und geleisteten Anzahlungen als gering bewertet.

d) Klumpenrisiken

Sowohl durch die geographische Streuung der Immobilien als auch die Mieterstruktur können Klumpenrisiken entstehen. Durch die Verteilung des aktuellen Immobilienbestands über unterschiedliche Nutzungsarten und weite Teile des Bundesgebietes gibt es derzeit keine ausgeprägte Konzentration von Immobilienvermögen an einzelnen Standorten. Daher wird das Klumpenrisiko als gering bewertet.

4.3 Finanzwirtschaftliche Risiken

a) Finanzierungs- und Kapitalmarktrisiken Der Coreo-Konzern ist zur Finanzierung des geplanten Wachstums sowohl auf zusätzliches Eigen- als auch Fremdkapital angewiesen. An den Aktienmärkten kann es, im Besonderen in schwierigen Marktphasen, niedrigkapitalisierten Unternehmen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, weiteres Eigenkapital einzuwerben. Da der Konzern zur Erreichung seiner Wachstumsziele zusätzliches Fremdkapital benötigt, könnte sich eine nicht oder nur unzureichend wachsende Eigenkapitalbasis negativ auf die Investitionsmöglichkeiten des Konzerns auswirken.

Zudem haben sich durch den Anstieg der Zinsen die Begebung von Unternehmensanleihen und/oder die Inanspruchnahme von Darlehen verteuert. Die geänderten Rahmenbedingungen für Finanzierungen werden in der Unternehmensplanung abgebildet. Das darüberhinausgehende Refinanzierungsrisiko wird vom Vorstand derzeit als mittel eingestuft.

Sollten in bestehenden Kreditverträgen getroffene Vereinbarungen ("Covenants") nicht eingehalten werden können, könnte es zur vorzeitigen Kündigung dieses Vertrags kommen. Zum Stichtag wurden alle Covenants eingehalten. Insofern wird das Risiko als gering bewertet.

b) Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken betreffen unmittelbar exis-

tierende Kredite für die keine Festzinsvereinbarungen getroffen wurden. Weiterhin bestehen diese bei benötigten Kreditprolongationen und der Finanzierung von (künftigen) Immobilienkäufen. Angesichts des Anstiegs der Leitzinsen im Euroraum ist zu erwarten, dass zukünftig abzuschließende (Anschluss-) Finanzierungen teuer als bestehende Finanzierungen werden. Insofern wird das Zinsänderungsrisiko als hoch bewertet.

c) Liquiditätsrisiken

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit im Konzern sicherzustellen, werden Liquiditätsreserven vorgehalten. Immobilienankäufe stellen kein unmittelbares Liquiditätsrisiko für den Coreo-Konzern dar, da diese nur erfolgen, soweit deren Finanzierung im Vorfeld sichergestellt wurde. Sollten Entwicklungsmaßnahmen im Bestand einen über die Laufzeit des entsprechenden Kredits hinausgehenden Zeitraum oder eine im Vorfeld vereinbarte Kredithöhe in Anspruch nehmen, kann Coreo auf eine Anschlussfinanzierung angewiesen sein. Aktuell zeichnet sich eine solche Situation nicht ab. Die Liquiditätsrisiken werden wie im Vorjahr daher als mittelhoch bewertet.

d) Fremdwährungs- und Risiken aus Finanzierungsinstrumenten

Da weder Fremdwährungsdarlehen aufgenommen noch Finanzierungsinstrumente erworben wurden, bestehen keine entsprechenden Risiken.

4.4 Sonstige Risiken

a) Personalrisiken

Zur Erreichung der mittelfristigen Ziele ist die Coreo auf die Gewinnung weiterer Mitarbeiter mit unterschiedlichen Qualifikationsprofilen angewiesen. Gleichzeitig könnte der Verlust von Leistungsträgern zu einem zusätzlichen Personalbedarf führen, der nicht innerhalb der gewünschten Frist oder innerhalb des Gehaltsgefüges der Gruppe zu decken sein könnte. Das Unternehmen begegnet diesem Risiko mit der Schaffung eines attraktiven Arbeitsumfelds und durch Rückgriff auf bestehende Netzwerke innerhalb der Branche. Trotz des zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangels wird das Personalrisiko daher insgesamt als gering eingeschätzt.

b) IT-Risiken

Die von Coreo eingesetzten Hard- und Softwarelösungen werden kontinuierlich geprüft, gewartet und den erforderlichen Updates und Weiterentwicklungen unterzogen. Dabei stützt sich das Unternehmen auf externe Dienstleister. Mitarbeiter erhalten über definierte Regelungen Zugriff auf für ihre Zuständigkeit notwendige Systeme und Daten. Regelmäßige Backups sichern den Unternehmensdatenbestand und tragen dazu bei, dass etwaige, die Geschäftsprozesse beeinträchtigende Ausfallzeiten vermieden oder möglichst gering gehalten werden können. Zudem sind die Umsätze der Coreo nicht von der Verfügbarkeit eines Online-Front-Ends abhängig. Im Rahmen der bestehenden Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung sind bestimmte IT-Risiken abgesichert. Insgesamt wird das IT-Risiko als gering eingeschätzt.

c) Risiken mit Kooperationspartnern

Innerhalb des Konzerns sind verschiedene Tätigkeiten an professionelle Dienstleister und Kooperationspartner ausgelagert, ohne dass es hierdurch zu kritischen Abhängigkeiten kommt. Das entsprechende Risiko wird daher als gering eingestuft.

Zusammenfassung der Risiken

Angesichts der geopolitischen Unwägbarkeiten und des erhöhten Inflations- und Zinsniveaus geht der Vorstand insgesamt von einer erhöhten Unsicherheit im Geschäftsjahr 2023 aus. Zusammenfassend sieht der Vorstand für das Jahr 2023 allerdings keine erhöhten Risiken, die für den Konzern eine Bestandsgefährdung darstellen könnten.

4.5 Chancen der künftigen Geschäftsentwicklung

Branchenspezifische Chancen

Der Coreo-Konzern investiert sowohl in Gewerbe- als auch wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien. Dabei bestehen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland keine geographischen Beschränkungen. Durch die Fokussierung auf attraktive Mittelzentren und Objekte im Value-Add-Segment im Wert von EUR 3-20 Mio. haben wir uns in einem im Vergleich zu den A-Städten und Metropolregionen weniger wettbewerbsintensiven Marktumfeld positioniert. Insbesondere in diesen Märkten könnten aufgrund der Expertise und des Netzwerks der Coreo Opportunitäten für den Ankauf weiterer Objekte entstehen.

Die sich im Jahr 2022 verstärkte Zuwanderung unterstützt die Nachfrage nach Wohnraum, während das Angebot weniger stark als von der Bundesregierung geplant gewachsen ist. Dieses Markumfeld sollte bei der Reduzierung des Leerstandes bei Wohnungen helfen, zudem können Mietsteigerungen bei Neuvermietungen durchgesetzt werden.

Die seit Jahresbeginn 2022 deutlich gestiegenen Hypothekenzinsen verteuern den Erwerb von Wohneigentum zusätzlich zu den gestiegenen Kaufpreisen weiter. Vor diesem Hintergrund ist mit einem weiteren Absinken des Erschwinglichkeitsindex zu rechen.

In Bezug auf Büroimmobilien geht der Trend vom kompletten Arbeiten von zu Hause zunehmend zurück ins Büro, wenn auch in vielen Unternehmen nicht an allen fünf Arbeitstagen. Da die Mitarbeiter sich aber im Büro treffen und austauschen sollen, ist eine nachhaltige Reduzierung der Bürofläche aber für die meisten Arbeitgeber trotzdem nicht durchzusetzen.

Im Zuge der durch die Coronapandemie und den Ukraine-Krieg eingetretenen Störungen der weltweiten Lieferketten könnte die Nachfrage nach Logistikobjekten in Deutschland nochmals Verstärkung erfahren. Eine in diesem Zusammenhang einsetzende Rückverlagerung von Produktionsstandorten aus dem Ausland würde sich im Besonderen positiv auf die Bereiche "Produktionsimmobilien" und "Industrial Light" auswirken.

Unternehmensspezifische Chancen

Über das bestehende Netzwerk der Mitarbeiter und seinem zunehmenden Bekanntheitsgrad sichert sich Coreo die frühzeitige Kenntnis von attraktiven zum Verkauf stehenden Immobilien und Immobilienportfolios. Die Bestandsentwicklung bereits angekaufter Immobilien eröffnet besondere Chancen und Potenziale. Durch gezielte Investitionen in den Wohnungsbestand und eine Professionalisierung der Portfoliobewirtschaftungsaktivitäten sollte sowohl ein Anstieg der durchschnittlichen Quadratmetermiete als auch eine Senkung der Leerstandsquote erzielt werden können. Für die Wohnungen, die dem einfachen bis mittleren Marktsegment zuzurechnen sind, besteht zudem eine breite Nachfrage, bei weiter hoch bleibender Inflation nochmals zunehmen sollte. Der Vorstand geht daher von Mietwachstum und einer rückläufigen Leerstandsquote aus. Zusätzlich wurde in dem Objekt in Wetzlar im 1. Quartal 2023 eine großen Fläche an den Mieter übergeben, und wird somit anteilig Mieteinnahmen generieren und so zu einer Erhöhung der Konzernmieteinnahmen beitragen. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der aktuell laufenden, umfassenden Umbaumaßnahmen in zwei Göttinger Objekten, könnten erste Wohnungen im dritten Quartal 2023 vermietet werden und zu einer weiteren Erhöhung der Mieteinnahmen beitragen. Zudem erwartet die Coreo, dass der im Jahr 2021 vereinbarte Ankauf des Spree-Ost-Portfolios im laufenden Geschäftsjahr 2023 genauso vollzogen wird wie der Ankauf des Portfolios Hagen/Rostock, für den im Juli 2022 Exklusivität vereinbart wurde, und auch dadurch die annualisierten Mieteinnahmen sowie der Wert des Portfolios der Gruppe deutlich ansteigen werden.

Zusammenfassend geht der Vorstand für 2023 von einem erneuten Anstieg der Mieteinnahmen ohne den Effekt aus möglichen Akquisitionen aus.

5. Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die stark gestiegenen Energiepreise und die hohe Inflation sowie eine schwache Exportnachfrage führen nach Prognosen des Sachverständigenrats im Jahr 2023 zu einer erheblichen Belastung der deutschen Wirtschaft. Es wird ein um -0,1% sinkendes Bruttoinlandsprodukt erwartet. Im Laufe des Jahres 2023 dürften Exporte und Investitionen der Unternehmen aber allmählich wieder zunehmen und sich die Wirtschaft zum Ende des Jahres wieder beleben.

Eher pessimistisch sind hingegen die Aussichten für die Bauwirtschaft. Das ifo-Institut rechnet damit, dass die Bauwirtschaft die konjunkturelle Entwicklung eher bremsen wird, auch wenn dort zu Jahresbeginn ein überraschend hoher Produktionszuwachs verzeichnet wurde. Die Nachfrage nach Bauleistungen ist kräftig eingebrochen, nicht zuletzt als Folge der rasch steigenden Finanzierungskosten. Der Verband BAUINDUSTRIE rechnet für das Bauhauptgewerbe konkret mit einem realen Umsatzrückgang von 6,0 % im Jahr 2023.

Branchenspezifische Entwicklung

CBRE erwartet in den kommenden Monaten angesichts des neuen Finanzierungsumfelds mit höheren Zinsen ein weiteres Austarieren der Preisvorstellungen auf Käufer- und Verkäuferseite und dadurch eine weiterhin gebremste Marktdynamik. Bei den Renditen dürfte sich der Aufwärtstrend in den einzelnen Assetklassen auch in der ersten Jahreshälfte 2023 noch etwas weiter fortsetzen. Mit dem neuen Preisniveau würde sich dann auch wieder eine Belebung des Transaktionsgeschehens einstellen, zumal weiterhin global sehr viel Liquidität zur Verfügung steht, die explizit in Immobilien und hier vor allem auch in Deutschland investiert sein möchte. Der Investorenfokus wird sich auch 2023 vor allem auf Büro- und Logistikimmobilien sowie auf das Wohnsegment richten. Dabei sollten neben dem klassischen Core-Investment vermehrt Investmentalternativen mit Wertsteigerungspotenzial auf den Einkaufslisten der Investoren stehen. Insgesamt erwartet CBRE für das Gesamtjahr 2023 ein Transaktionsvolumen von bis zu EUR 55 Mrd., wovon gut ein Viertel auf den Bereich des institutionellen Wohnens entfallen könnten.

Erwartete Geschäftsentwicklung des Coreo-Konzerns

Auf Basis des bestehenden Portfolios geht die Coreo im Geschäftsjahr 2023 von einer positiven Entwicklung

und einer leichten Steigerung der Nettomieteinnahmen auf rund EUR 4,7 Mio. aus. Der Anstieg gegenüber den Mieteinnahmen im Jahr 2022 ist auf erwartete Mietanpassungen im Gewerbebereich und die Reduzierung des Leerstands insbesondere in Wetzlar zurückzuführen. Der zu Beginn des Jahres 2023 vollzogene Verkauf des Objekts in Wormeln ist in dieser Planung bereits berücksichtigt, weitere mögliche An- oder Verkäufe jedoch nicht. Ergebnisseitig geht die Coreo bei einem neutralen Bewertungsergebnis des Portfolios zwar von einer deutlichen Verbesserung im Vergleich zum Jahr 2022, nicht aber von einem ausgeglichenen oder positiven Periodenergebnis im Jahr 2023 aus.

Eine Prognose für die Wertentwicklung des Portfolios gibt die Coreo nicht ab, da die Wertentwicklung der einzelnen Objekte von zahlreichen, von der Gesellschaft nicht unmittelbar beeinflussbaren Parametern, abhängt.

Zudem beobachtet die Coreo weiterhin den Markt auf sich bietende Optionen, sowohl für den Ankauf weiterer Objekte mithilfe der bestehenden Liquidität wie auch für den opportunistischen Verkauf zum oder über dem Marktwert des jeweiligen Objekts. Sollten sich Verkäufe realisieren lassen, würde die Coreo die Erlöse ebenfalls in das weitere Wachstum des Portfolios reinvestieren. Auch verfolgt die Coreo den Ankauf der oben beschriebenen Portfolios, für die im Jahr 2021 und 2022 Exklusivität vereinbart wurde, weiterhin intensiv und erwartet hieraus im Jahr 2023 einen Beitrag zu den Mieteinnahmen, zum Wachstum des Portfolios und auf annualisierter Basis einen deutlichen Anstieg der Mieteinnahmen.

Unverändert besteht auf Seiten der Finanzierungspartner des Coreo-Konzerns die Bereitschaft, das Portfoliowachstum durch weitere Darlehen zu begleiten.

Insofern geht die Gesellschaft mittelfristig von einer positiven Geschäftsentwicklung, der weiteren Steigerung der Mieteinnahmen und der Vergrößerung des Portfolios aus.

Frankfurt am Main, den 25. April 2023

Der Vorstand

Jürgen Faè (CEO)

Michael Tegeder (CFO)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Coreo AG, Frankfurt am Main – bestehend aus Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und Konzernanhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Coreo AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Die Einbeziehung der Buchführung in die Abschlussprüfung nach § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB sowie die Prüfung des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 2 HGB stellen zusätzliche gesetzliche Anforderungen dar, die über diejenigen der Internationalen Prüfungsstandards (ISA) hinausgehen.

Unsere nach § 317 HGB durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB für Kapitalgesellschaften geltenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung Internationaler Prüfungsstandards (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

• die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB geltenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der Internationalen Standards (ISA) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Als Teil unserer Prüfung in Übereinstimmung mit ISA üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren uns eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und die für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um

Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses, einschließlich der Angaben, sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir

nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hofheim am Taunus, 26. April 2023

VOTUM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Leoff Lehnert

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Jahresabschluss (HGB) der Coreo AG zum 31.12.2022

Bilanz zum 31.12.2022 (HGB) Aktiva

in EUR 31.12.2022 31.12.2021
A. Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11.308,00 3.449,00
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.927,00 5.885,00
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 15.300,15 0,00
23.227,15 5.885,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 100.000,00
9.478.646,01
6.978.646,01
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.160.246,74
1.351.250,00
1.311.000,00
3. Wertpapiere des Anlagevermögens sowie GmbH-Anteile 10.945.304,07
6.078.039,36
6.203.039,36
16.907.935,37 14.492.685,37
B. Umlaufvermögen
I.
Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 1.771.265,52
6.128.295,99
5.407.926,79
2. geleistete Anzahlungen 124.920,74 30.916,20
6.253.216,73 5.438.842,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.771.265,52
78.106,02
62.139,90
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.771.265,52
26.604.222,88
26.903.945,88
3. Sonstige Vermögensgegenstände 83.997,76
450.375,69
1.297.003,39
27.132.704,59 28.263.089,17
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks 7.195.252,97 5.919.767,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 557.344,48 703.522,73
58.080.989,29 54.827.241,58

Bilanz zum 31.12.2022 (HGB) Passiva

in EUR 31.12.2022 31.12.2021
A. Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
22.552.020,00 17.540.460,00
- davon bedingtes Kapital
EUR 9.805.230,00 (EUR 7.522.230,00)
II. Kapitalrücklage 24.597.680,86 24.096.524,86
- davon während des Geschäftsjahres eingestellt
EUR 501.156,00 (EUR 0,00)
III. Gewinnrücklagen 12.544.585,38 12.544.585,38
IV. Verlustvortrag -28.029.467,42 -25.264.099,13
V. Jahresfehlbetrag -2.763.778,69 -2.765.368,29
B. Rückstellungen
I.
Sonstige Rückstellungen
202.778,37 203.684,74
C. Verbindlichkeiten
I.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
81.531,90
4.371.235,02 4.383.143,83
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
81.531,90
182.772,59 62.008,22
III. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 505.998,99 496.050,62
IV. Sonstige Verbindlichkeiten
12.947,74
23.916.136,87 23.529.636,73
28.976.143,47 28.470.839,40
- davon aus Steuern EUR 75.315,54 (EUR 99.567,12)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
EUR 0,00 (EUR 919,13)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.027,32 614,62
58.080.989,29 54.827.241,58

Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) 01.01.2022 bis 31.12.2022

in EUR 2022 2021
1. Umsatzerlöse 1.053.456,05 1.499.712,70
2. Sonstige betriebliche Erträge 588.505,25 166.121,27
3. Materialaufwand -313.624,83 -541.629,19
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
345.068,04
-1.207.455,03 -918.500,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung EUR -2.101,74 (EUR -2.640,00)
24.992,41
-126.848,78 -116.667,68
-1.334.303,81 -1.035.167,68
5. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
345.068,04
-12.483,39 -3.309,92
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -298.229,42 0,00
-310.712,81 -3.309,92
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.274.605,92 -2.312.386,56
7. Erträge aus Beteiligungen
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (EUR 233.619,15)
0,00 233.619,15
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.034.447,77 (EUR 1.111.104,54)
1.084.555,52 1.188.473,59
9. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- davon außerplanmäßige Abschreibungen EUR -200.000,00 (EUR 0,00)
-200.000,00 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon an verbundene Unternehmen EUR -2.116,66 (EUR 0,00) -2.055.874,43 -1.965.306,28
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -15,71 5.077,63
12. Ergebnis nach Steuern -2.762.620,69 -2.764.795,29
13. Sonstige Steuern -1.158,00 -573,00
14. Jahresfehlbetrag -2.763.778,69 -2.765.368,29
15. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -28.029.467,42 -25.264.099,13
16. Bilanzverlust -30.793.246,11 -28.029.467,42

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2022 (HGB)

Allgemeine Angaben

Die Coreo AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt unter HRB 74535 eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Erleichterungen für eine kleine Kapitalgesellschaft wurden teilweise in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Bezeichnung einzelner Bilanzpositionen wurde gemäß § 265 Abs. 6 HGB den Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren, vermindert.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden bis zu einem Wert von EUR 800,00 im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen werden auf Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durchgeführt. Zuschreibungen erfolgen dann, wenn der Grund für zuvor vorgenommene Abschreibungen entfallen ist.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Höhe der Ausgaben angesetzt, soweit diese Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Soweit notwendig, werden künftige Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung entsprechend § 253 Abs. 2 HGB.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit diese Erträge für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Einzelposten des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB unterbleibt unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB.

Angaben zum Anteilsbesitz:

Angaben
zum Anteilsbesitz
Kapital
anteil
Eigen
kapital
Ergebnis Jahr
Erste Coreo Immobilien
VVG mbH, Frankfurt a. M.,
Deutschland
100 % -11 TEUR 17 TEUR 2022
Zweite Coreo Immobilien
VVG mbH, Frankfurt a. M.,
Deutschland
100 % 1.971 TEUR 714 TEUR 2022
Dritte Coreo Immobilien
VVG mbH, Frankfurt a. M.,
Deutschland
100 % -128 TEUR -407 TEUR 2022
Vierte Coreo Immobilien
VVG mbH, Frankfurt a. M.,
Deutschland
100 % 192 TEUR 302TEUR 2022
Coreo Göttingen AM UG,
Frankfurt a. M., Deutschland
100 % -2 TEUR -2 TEUR 2022
Coreo Solo AM UG,
Frankfurt a. M., Deutschland
100 % 2 TEUR 0 TEUR 2022
Coreo Han AM UG,
Frankfurt a. M., Deutschland
100 % 4 TEUR 0 TEUR 2022
Coreo Solo UG & Co. KG,
Frankfurt a. M., Deutschland
100 % -8 TEUR -9 TEUR 2022
Coreo Han UG & Co. KG,
Frankfurt a. M., Deutschland
100 % -4.703 TEUR -509 TEUR 2022
Coreo Göttingen
Residential UG & Co. KG,
Frankfurt a. M., Deutschland
94 % -868 TEUR -529 TEUR 2022
Coreo Wubi
Residential UG & Co. KG,
Frankfurt a. M., Deutschland
100 % -66 TEUR 276 TEUR 2022
Coreo Wiesbaden PE
UG & Co. KG,
Frankfurt a. M., Deutschland
100 % -508 TEUR -246 TEUR 2022

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, mit Ausnahme von sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von 344 TEUR (Vorjahr: 304 TEUR), eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 391 TEUR (Vorjahr: 424 TEUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und mit 26.213 TEUR (Vorjahr: 26.480 TEUR) sonstige Forderungen.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Coreo AG ist zum 31. Dezember 2022 eingeteilt in 22.552.020 Stückaktien (Vorjahr: 17.540.460 Stückaktien), die allesamt auf den Inhaber lauten.

Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.09.2021 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 13.09.2026 um bis zu 8.770.230,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021/I). Aufgrund dieser Ermächtigung ist im Mai 2022 eine Erhöhung des Grundkapitals um 5.011.560,00 EUR durchgeführt worden. Das gezahlte Agio aus der Kapitalerhöhung in Höhe von 501.156,00 EUR wird unter den Kapitalrücklagen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB ausgewiesen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.08.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 03.08.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 11.276.010,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022/I). Das Genehmigte Kapital 2021/I wurde aufgehoben.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.08.2022 um bis zu 1.500.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2022/I). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien (Aktienoptionen) an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft oder an Geschäftsführer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04.08.2022 im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2022 gewährt werden.

Ferner wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.08.2022 das Bedingte Kapital 2016/I auf 159.000,00 EUR reduziert und das Bedingte Kapital 2019/I aufgehoben.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.09.2021 um bis zu 7.522.230,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021/I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten bzw. Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten.

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.08.2013 und nach Reduzierung vom 19.06.2018 nun um bis zu 624.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Das bedingte Kapital dient der Gewährung von Optionsrechten bzw. Optionspflichten bzw. Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten.

Die Kapitalrücklage in Höhe von 24.598 TEUR (Vorjahr: 24.097 TEUR) wird nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB bilanziert.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für rückständigen Urlaub und Personalkosten, Jahresabschluss- sowie Kosten für die Hauptversammlung.

Verbindlichkeiten

in TEUR Gesamt Restlaufzeit
bis 1 Jahr
zwischen
1 und 5 Jahren
über
5 Jahre
31.12.2022
Verbindlichkeiten
gg. Kreditinstituten
4.371 4.371 0 0
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
183 183 0 0
Verindlichkeiten
ggb. verbundenen
Unternehmen
506 506 0 0
Sonstige
Verbindlichkeiten
23.881 81 23.800 0
28.941 5.141 23.800 0
in TEUR Gesamt Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
zwischen
1 und 5 Jahren
Restlaufzeit
über
5 Jahre
31.12.2021
Verbindlichkeiten
ggb. Kreditinstituten
4.383 4.383 0 0
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
72 72 0 0
Verindlichkeiten
ggb. verbundenen
Unternehmen
496 496 0 0
Sonstige
Verbindlichkeiten
23.530 130 23.400 0
28.481 5.081 23.400 0

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind, wie im Vorjahr, vollständig durch Grundschulden auf Immobilienvermögen besichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten wird ein Darlehen in Höhe von 23.800 TEUR (Vorjahr: 23.400 TEUR) gegenüber weiteren Fremdkapitalgebern ausgewiesen.

Für die Absicherung dieses Darlehens wurden folgende Geschäftsanteile verpfändet:

  • Coreo Göttingen AM UG (haftungsbeschränkt)
  • Coreo Han AM UG (haftungsbeschränkt)
  • Coreo Wubi Residential UG (haftungsbeschränkt) UG & Co. KG
  • Coreo Han UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • Dritte Coreo Immobilien VVG mbH
  • Coreo Göttingen Residential UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
  • Vierte Coreo Immobilien VVG mbH

Darüber hinaus wurde ein Bankkonto der Coreo AG, welches für Zwecke dieses Darlehensvertrags genutzt wird, verpfändet.

Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, sonstige Verbindlichkeiten.

Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen sonstige Sachbezüge sowie Erstattungen aufgrund des Aufwandsausgleichsgesetzes.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Fremdleistungen, Raumkosten, Nebenkosten des Geldverkehrs sowie Rechts- und Beratungskosten und Jahresabschlusskosten.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Gegenüber einer Bank besteht zur Absicherung der Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 1.673 TEUR zum 31.12.2022 aus der Finanzierung der Immobilienanschaffung eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 1.958 TEUR für die Dritte Coreo Immobilien VVG mbH, wobei die Coreo AG aus dieser erst in Anspruch genommen werden kann, wenn feststeht, dass die Inanspruchnahme der Dritte Coreo Immobilien VVG mbH, gegebenenfalls auch die Verwertung aller ihrer Sicherheiten, keinen Erfolg verspricht.

Darüber hinaus besteht gegenüber der Bank eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 1.300 TEUR zur Absicherung der Darlehensverbindlichkeit aus der Finanzierung der Immobilienanschaffung in Höhe von 3.912 TEUR zum 31.12.2022.

Die Coreo AG hat gegenüber einer Bank zur Absicherung der Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 6.484 TEUR zum 31.12.2022 aus der Finanzierung der Immobilienanschaffung eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die Vierte Coreo Immobilien VVG mbH in Höhe von 2.310 TEUR übernommen.

Die Coreo AG hat gegenüber einer Bank zur Absicherung der Darlehensverbindlichkeit aus der Finanzierung der Immobilienanschaffung eine Patronatserklärung über 5.250 TEUR für die Coreo Han UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG abgegeben. In der Patronatserklärung verpflichtet sich die Coreo AG gegenüber der finanzierenden Bank ihre Tochtergesellschaft, die Coreo Han UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, jederzeit in den Stand zu versetzen, ihren Verpflichtungen aus dem Kreditverhältnis nachzukommen.

Die Coreo AG hat gegenüber einer Bank zugunsten der Coreo Wubi Residential UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zur Absicherung einer Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 2.504 TEUR zum 31.12.2022 aus der Finanzierung des Wohnungsportfolios Wuppertal und Bielefeld eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 2.720 TEUR übernommen.

Die Coreo AG hat gegenüber der Bank zugunsten der Coreo Wiesbaden PE UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zur Absicherung einer Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 2.165 TEUR zum 31.12.2022 aus der Finanzierung zweier Grundstücke in Wiesbaden eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 1.265 TEUR übernommen.

Zum Bilanzstichtag bestanden bei der Coreo AG keine weiteren Haftungsverhältnisse gegenüber fremden Dritten.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 8.

Organe der Gesellschaft

Vorstand ist:

• Herr Michael Tegeder, Kaufmann,Chief Financial Officer (CFO), Düsseldorf (ab 01.07.2022)

  • Herr Jürgen Faè, Kaufmann, Chief Executive Officer (CEO), Wien (ab 20.03.2023)
  • Herr Dennis Gothan, Real Estate Transactionmanager, CEO, Frankfurt a. M. (ab 01.03.2022 bis 05.03.2023)
  • Herr Marin Marinov, Diplom-Ingenieur, Hofheim (bis 28. Februar 2022)

Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2022 an:

  • Herr Stefan Schütze, Rechtsanwalt (LL.M. in Mergers and Acquisitions), Frankfurt am Main, (Vorsitzender),
  • Herr Jürgen Faè, (stellv. Vorsitzender), Unternehmer, Wien, Österreich (bis 16.03.2023)
  • Herr Dr. Christoph Jeannée, Rechtsanwalt, Wien, Österreich

Frankfurt am Main, den 14. April 2023

Jürgen Faè (CEO)

Michael Tegeder (CFO)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Coreo AG, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Die Einbeziehung der Buchführung in die Abschlussprüfung nach § 317 Abs. 1 Satz 1 HGB stellt eine zusätzliche gesetzliche Anforderung dar, die über diejenigen der Internationalen Prüfungsstandards (ISA) hinausgeht.

Unsere nach § 317 HGB durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung Internationaler Prüfungsstandards (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

• die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der Internationalen Standards (ISA) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Als Teil unserer Prüfung in Übereinstimmung mit ISA üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren uns eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses, einschließlich der Angaben, sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hofheim am Taunus, 17. April 2023

VOTUM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Leoff Lehnert Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Coreo AG Bleichstrasse 64 D-60313 Frankfurt am Main

T +49 (0) 69 . 2193 96 0 F +49 (0) 69 . 2193 96 150 [email protected]