Management Reports • Dec 18, 2025
Management Reports
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Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grundkapital der Burgenland Energie AG beträgt 34,9 Mio. Euro.
Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionärin der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionär*innen liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | 2024/25 | 2023/24 | 2022/23 | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 82,6 | 82,0 | 81,7 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 82,6 | 82,0 | 81,7 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 12,1 | 11,6 | 11,5 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 12,1 | 11,7 | 11,4 |
| Burgenland Energie Gruppe | 2024/25 Prognose |
2023/24 | |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 957 | 947 |
| Gasverkauf | GWh | 751 | 676 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 704,7 | 921,3 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 52,5 | 54,8¹ |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 1.740,3 | 1.578,8 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 433,5 | 416,9 |
1) Das Ergebnis vor Steuern des Geschäftsjahres 2023/24 wurde um einen Sondereffekt von 28,7 Mio. Euro bereinigt, der aus einem außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung des Landes Burgenland an der Konzerngesellschaft WindPV Holding GmbH stammt.
| 2 | Unternehmensprofil | 10 | Burgenland Energie Gruppe |
|---|---|---|---|
| 2 | Kennzahlen | 10 | Geschäftsentwicklung 2024/25 (Prognose) |
| 4 | Vorwort des Vorstands | ||
| 5 | Corporate Governance Bericht | 12 | Lagebericht |
| 5 | Bekenntnis zum Österreichischen | 12 | Energiepolitisches Umfeld |
| 6 | Corporate Governance Kodex Organe der Gesellschaft |
13 | Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld |
| 14 | Wirtschaftliche Entwicklung | ||
| 16 | Risikobericht | ||
| 16 | Ausblick | ||
| 17 | Jahresabschluss 2024/25 |
|---|---|
| 17 | Bilanz |
| 18 | Gewinn- und Verlustrechnung |
| 19 | Anhang |
| 21 | Entwicklung des Anlagevermögens |
| 24 | Bestätigungsvermerk |
|---|---|
| 26 | Aktien |
| 27 | Beteiligungen |
| 28 | Erklärung des Vorstands |
| zum Jahresfinanzbericht |

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M., Mag. Sonja Kunert
auch das Geschäftsjahr 2024/25 war von Unsicherheiten wie Handelskonflikten und geopolitischen Spannungen geprägt. Zusätzlich schränkt die hohe Staatsverschuldung vieler Länder den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert so Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz oder Digitalisierung. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, soll der im Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgestellte EU Clean Industrial Deal die Dekarbonisierung der europäischen Industrie gezielt mit Maßnahmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit verbinden.
Die Witterung zeigte sich im Berichtszeitraum zwar kälter als im vorausgegangenen Geschäftsjahr, die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wind waren aber deutlich ungünstiger als im Vergleichszeitraum. Zudem wird die Entwicklung des Geschäftserfolgs der Burgenland Energie AG und damit auch der Burgenland Holding Aktiengesellschaft in hohem Maße von den aktuellen Tendenzen auf den Energiemärkten beeinflusst.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft blickt trotz der wirtschaftlich weiterhin schwierigen Phase wiederum auf ein solides Geschäftsjahr zurück. Der Jahresüberschuss zum 30. September 2025 lag mit 12,1 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vergleichszeitraums. Das Jahresergebnis der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen geprägt. Hierbei ist insbesondere die Dividende der Burgenland Energie AG von Bedeutung, die aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2023/24 bei 11,8 Mio. Euro lag.
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgte der positiven Entwicklung der bedeutendsten internationalen Aktienindizes trotz der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Lage. Sie erzielte bei einem Schlusskurs von 75,0 Euro einen Zuwachs von 4,9 %.
Die positive Entwicklung der Beteiligungserträge im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2024/25 eine Dividende in Höhe von 4,05 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Da Dr. Alois Ecker mit November 2025 in den Ruhestand getreten ist, danken wir ihm herzlich für sein Engagement während der letzten fünf Jahre als Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, verbunden mit den besten Wünschen für seinen weiteren Lebensweg.
Das Vorstandsteam setzt sich seit 14. November 2025 aus Dr. Klaus Kohlhuber und Mag. Sonja Kunert zusammen, die umfangreiche Expertise aus der Energiewirtschaft mitbringt.
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2024/25 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäftsjahr 2025/26 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands
1) gem. § 243c UGB
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
In Übereinstimmung mit § 243c UGB und den einschlägigen Bestimmungen des ÖCGK erstellt die Gesellschaft jeweils jährlich zum 30. September einen Corporate Governance Bericht, der unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar ist.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 14. März 2025 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2025 vollinhaltlich unterworfen.
Die Regeln des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regeln (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Webseite dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen.
Aufgrund der besonderen Ausprägung der Gesellschaft als Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:
Regel 16: Die Bestimmung, wonach der Vorstand eine*n Vorsitzende*n hat, wird nicht eingehalten. Kein Mitglied des Vorstands wurde zum*r Vorsitzenden gewählt. Die Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die die Zusammenarbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung.
Regel 17a: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist vertraglich in das Risikomanagementsystem der EVN AG
eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigenes Risikomanagementsystem wird in Hinblick auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Das Risikomanagementsystem der EVN AG wird vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG ist im Übrigen ein eigenes Risikomanagementsystem eingerichtet.
Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist vertraglich weiters in das Revisions- und das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf die jederzeit zugegriffen werden kann. Die Einrichtung einer eigenen internen Revision sowie ein eigener Revisionsplan werden in Hinblick auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und den Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Die bestehenden Kontrollen werden vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer
entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.
Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte in deutscher Sprache und macht diese auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung in englischer Sprache wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und der Aktionär*innenstruktur sowie den Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, hat der Vorstand beschlossen, keinen englischsprachigen Jahresund Halbjahresfinanzbericht aufzustellen. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht; eine Änderung ist jederzeit möglich.
Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterlagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der Abschlussprüfenden haben sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt.
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Geboren 1972, Jurist, leitet die Konzernfunktion Generalsekretariat und Compliance der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften im EVN Konzern.
Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)
Dr. Alois Ecker (bis 31. Oktober 2025)
Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse weitere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im EVN Konzern.
Erstbestellung: 1. Februar 2021 Ende laufende Funktionsperiode: 31. Jänner 20262)
Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.3)
Mag. Sonja Kunert (ab 14. November 2025)
Geboren 1976, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlerin, leitet das Team Beteiligungscontrolling und Konsolidierung der EVN AG, ein Geschäftsführungsmandat im Management von Beteiligungen im EVN Konzern.
Erstbestellung: 14. November 2025
Ende laufende Funktionsperiode: 13. November 2030
| Name (Geburtsjahr) | Bestellung | Andere Funktionen | Unabhängige Regel 531) |
|---|---|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender |
seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVN AG, Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG |
ja | |
| DiplIng. Stefan Stallinger (1975) Stellvertretender Vorsitzender |
seit 01.04.2024 Mitglied des Vorstands der EVN AG | ja | |
| Ing. Mag. Michael Amerer (1963) | seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH | ja | |
| Mag. Rita Heiss (1969) | seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der Flughafen Wien AG |
ja | |
| Mag. Johannes Lang (1973) | seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVN AG | ja | |
| Mag. Nikolaus Sauer (1969) | seit 12.03.2021 Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland |
nein | |
| Mag. Jörg Sollfelner (1974) | seit 18.03.2016 Geschäftsführer der EVN Energieservices GmbH | ja | |
| DiplIng. Peter Weinelt (1966) | seit 16.03.2018 Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH, Aufsichtsratsmitglied der EVN AG und der VERBUND AG |
ja | |
| Mag. Sonja Kunert (1976) | bis 13.11.2025 | Teamleiterin Beteiligungscontrolling und Konsolidierung der EVN AG |
ja |
| Dr. Norbert Wechtl (1972) | bis 14.03.2025 | Leiter Recht und Public Affairs der EVN AG | ja |
| Mag. (FH) Alexandra Wittmann (1970) | seit 14.03.2025 Mitglied des Vorstands der EVN AG | ja |
1) Der Streubesitz der Burgenland Holding Aktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027/28 beschließt.
Mit Wirkung zum 14. November 2025 hat der Aufsichtsrat Mag. Sonja Kunert als Vorstandsmitglied bestellt. Sie folgt damit Dr. Alois Ecker nach, der sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum 31. Oktober 2025 zurückgelegt hat. Mag. Sonja Kunert hat zuvor ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 13. November 2025 zurückgelegt.
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär*innen sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börseund unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehörten per 30. September 2025 insgesamt zehn von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen gewählt hat.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich
in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie einer Beschlussfassung im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlusses 2023/24 und der Genehmigung des Budgets 2025/26 – die Veranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter*innen in der Hauptversammlung der Burgenland Energie AG hervorzuheben.
Der ÖCGK in der revidierten Fassung Jänner 2025 wurde für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 14. März 2025 in Kraft gesetzt.
Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 85,0 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2024/25 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.
Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet, nämlich der Prüfungsausschuss und der Personalausschuss.
Der Prüfungsausschuss besteht aus den folgenden Aufsichtsratsmitgliedern:
Mag. (FH) Alexandra Wittmann (Vorsitzende) Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Stellvertreter der Vorsitzenden) Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA und Mag. Johannes Lang (Finanzexperte).
Der Personalausschuss besteht aus den folgenden Aufsichtsratsmitgliedern:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender und Vergütungsexperte),
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Stellvertreter des Vorsitzenden) Mag. (FH) Alexandra Wittmann
Mag. Johannes Lang.
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden.
Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:
Der Prüfungsausschuss verfügt über das von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderte Mitglied mit Finanzexpertise. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist im Geschäftsjahr 2024/25 viermal zu Sitzungen zusammengetreten und hat darüber hinaus einen Umlaufbeschluss durch schriftliche Stimmabgabe gefasst. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss zum 30. September 2024 samt Anhang und Lagebericht und der Corporate Governance Bericht, der Bericht der Abschlussprüfenden über die Jahresabschlussprüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung samt Ausschreibung des Abschlussprüfenden für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025/26 bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2029/30.
Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis.
Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2024/25 eine Sitzung abgehalten.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, ein Vertrag mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2024/25 betrug 141.897,16 Euro.
Aus den Vorjahren bestehen bzw. bestanden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden bis Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2024/25 betrug 177.695,83 Euro.
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über einen Dienstleistungsvertrag abgewickelt, der beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfasst. Das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2024/25 betrug netto 125.576,00 Euro.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Für das Geschäftsjahr 2024/25 wurde keine Steuerumlage verbucht, da das positive steuerliche Ergebnis der Gesellschaft zur Gänze mit Vorgruppenverlustvorträgen verrechnet werden konnte. Der geringe Steuerertrag ergibt sich aus der Aufrollung der Steuerumlage vergangener Jahre.
Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens. Entsprechende
Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im Berichtsjahr wurde ein Aufsichtsratsmandat neu besetzt, wobei das Gleichstellungsgebot nach § 86 Abs 7 AktG nicht anzuwenden ist. Im Berichtsjahr wurden keine Vorstandsmandate neu besetzt. Im Berichtsjahr waren drei Mitglieder des Aufsichtsrats weiblich. Für die Wahl der Mitglieder des Auf sichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Kompetenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht genommen. Im Vorstand waren im Berichtsjahr keine Frauen vertreten. Nach dem Abschlussstichtag wurden Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen (siehe oben). Seit 14. November 2025 hat der Vorstand ein weibliches Mitglied und der Aufsichtsrat zwei weibliche Mitglieder.
Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und energiewirtschaftlichen Bereich.
Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten.
Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Hauptversammlung mitzuteilen, ob – und wenn ja, durch welche Stelle – eine Prüfung des Corporate Governance-Berichts
erfolgt ist und ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließ enden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Im Vorfeld hat der Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a Z 4 lit. g AktG den Corporate Governance Bericht zu prüfen und einen Bericht über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten. Um diesen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, hat die Burgenland Holding Aktiengesellschaft die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH mit der Evaluierung des Corporate Governance Berichts 2024/25 einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK beauftragt. Die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH hat diesen Corporate Governance Bericht 2024/25 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Einklang mit C-Regel 62 und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Diesen Bericht über die Beachtung des ÖCGK findet sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at. Die Evaluierung hat ergeben, dass die Burgenland Holding Aktiengesellschaft die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2024/25 mit in diesem Bericht dargestellten, begründeten Ausnahmen eingehalten hat.
Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Corporate Governance Berichts haben sich mit Ausnahme der weiter oben ausgeführten Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands
Inbetriebnahme der europaweit zweitgrößten Photovoltaik-Dachanlage mit 20 MWp bei XXXLutz in Zurndorf
Start der Speicheroffensive im Juli 2025: geplante Errichtung von acht Großspeichern mit insgesamt 500 MWh Speichervolumen
Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiterhin in der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäftsjahr 2024/25 mit 197 Windenergieanlagen2) und einer Leistung von 564 MW3) rund 1.088 GWh Ökostrom produziert.
Im Geschäftsjahr 2024/25 stieg der Stromverkauf durch die BE Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um 1,1 % auf 957 GWh. Die Netzabgabemenge lag mit 1.651 GWh um 3,3 % über jener des Geschäftsjahres 2023/24. Der Gasverkauf an Endkund*innen wird mit 751 GWh rund 11,1 % über dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzabgabemenge um 7,8 % auf 1.851 GWh.
Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit 704,7 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen Rückgang zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 52,2 Mio. Euro betragen und liegt somit um rund 4,1 % unter dem Vorjahresniveau.
Das Ergebnis vor Steuern des Vorjahres wurde hierbei um einen Sondereffekt von 28,7 Mio. Euro bereinigt, der aus einem außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung des Landes Burgenland an der WindPV Holding GmbH stammt.
Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 341,8 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 153,2 Mio. Euro belaufen wird.
Die Bilanzsumme zum 30. September 2025 steht voraussichtlich bei 1.740,3 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (1.194,4 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 68,6 % betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 433,5 Mio. Euro und die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote liegt bei 24,9 %. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 33,3 %.
Vor dem Hintergrund voraussichtlich weiterhin angespannter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – geprägt von steigenden Energiepreisen, erhöhten Netzentgelten und globalen Unsicherheiten – gewinnt die strategische Ausrichtung der Burgenland Energie Gruppe weiter an Bedeutung. Die österreichische Energiewirtschaft steht im Zeichen des Auslaufens staatlicher Preisbremsen, der Rücknahme von Fördermaßnahmen und einer verstärkten Belastung durch Netzentgelte. International wirken geopolitische Spannungen, volatile LNG-Routen und die fortschreitende Dekarbonisierung auf die Energiemärkte ein.
Vor dem Ziel eines energieunabhängigen Burgenlands bis 2030 liegt der Fokus auf dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung, insbesondere durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Mittelfristig wird die Gesamtleistung und -erzeugung stark steigen. Der PV-Ausbau wird dabei der größte Treiber für die Leistungs- und Erzeugungssteigerung bis 2027/28 sein. Die Stromproduktion soll von derzeit rund 900 GWh auf über 3.000 GWh jährlich gesteigert werden.
Parallel dazu beginnt die Umsetzung des umfassenden Speicherprogramms: Acht organische Großspeicher mit einer Gesamtkapazität von 500 MWh sollen errichtet werden, um Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten. Batteriegroßspeicher gelten als Schlüsseltechnologie zur Glättung von Strompreisen und zur Reduktion des Netzausbaubedarfs.
Die verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energie aus Wind und Sonne macht einen kontinuierlichen Ausbau der Stromnetze
sowie erhebliche Investitionen in das Verteilnetz bis 2040 erforderlich. Neben dem Bau der 110-kV-Mittelburgenlandleitung vom Umspannwerk Oberpullendorf nach Rotenturm sind die Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Umspannwerke zentrale Vorhaben. Mit dem Neubau des Umspannwerkes an der Güssinger Nordeinfahrt soll die Anschlussleistung verdoppelt werden, um die Einspeisung von zusätzlichem Strom aus geplanten Photovoltaikanlagen zu ermöglichen und gleichzeitig die hohe Versorgungssicherheit beizubehalten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung und der Förderung von Energiegemeinschaften. Die Burgenland Energie Gruppe unterstützt Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Gründung und dem Betrieb gemeinschaftlicher Stromerzeugungsmodelle. Auch österreichweite Modelle werden konzipiert. Digitale Lösungen zur Steuerung und Optimierung dieser Gemeinschaften werden künftig ausgebaut, um die dezentrale Energiezukunft effizient und bürgernah zu gestalten.
Global betrachtet setzt sich der Trend zur Dekarbonisierung fort. Erstmals wurde 2025 weltweit mehr Strom aus Sonne und Wind als aus Kohle erzeugt. Parallel steigt die Stromnachfrage weiter – getrieben durch Elektrifizierung, Digitalisierung sowie Künstlicher Intelligenz und E-Mobilität. Diese Entwicklungen bestätigen den Kurs der Burgenland Energie Gruppe.
Die Prognosegenauigkeit bleibt aufgrund regulatorischer Unsicherheiten und volatiler Märkte eingeschränkt. Dennoch wird die Burgenland Energie Gruppe weiterhin alles daransetzen, Stabilität, Sicherheit und Nachhaltigkeit für ihre Kundinnen, Kunden und Partner*innen zu gewährleisten.
| Burgenland Energie Gruppe | 2024/25 Vorschau |
|
|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 957 |
| Netzabgabemenge (Strom) | GWh | 1.651 |
| Erdgasverkauf | GWh | 751 |
| Netzabgabemenge (Erdgas) | GWh | 1.851 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 704,7 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 52,5 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 1.740,3 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 433,5 |
| Operativer Cashflow | Mio. EUR | 153,2 |
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG. Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen.
Europäische Union
Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission den EU Clean Industrial Deal als neues industriepolitisches Maßnahmenpaket vorgestellt. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der europäischen Industrie gezielt mit Maßnahmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Die Förderung Europas als attraktiven Standort für industrielle Produktion im globalen Wettbewerb soll sich positiv auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken.
Im Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen neuen Beihilfenrahmen. Dieser legt spezifische Fördermaßnahmen fest, mit denen Investitionen in klimafreundliche, erneuerbare und kohlenstoffarme Technologien erleichtert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt werden sollen.
Ebenfalls im Juni 2025 verabschiedete das Europäische Parlament den Initiativbericht "Stromnetze als Rückgrat des Energiesystems der EU". Der Bericht unterstreicht die zentrale Rolle leistungsfähiger Stromnetze für das Erreichen der Klima-, Energie- und Wettbewerbsziele der EU. Er richtet klare Forderungen an die Europäische Kommission, darunter die Förderung innovativer Technologien und Flexibilitätslösungen zur besseren Nutzung bestehender Kapazitäten und zum kosteneffizienten Netzausbau. Investitionsanreize sollen die grenzüberschreitende Integration der Energienetze stärken und Engpässe reduzieren. Weitere Forderungen betreffen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie eine strategisch koordinierte Netzplanung über Ländergrenzen hinweg.
Anfang Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission Dokumente mit vier konkreten Maßnahmen, die zur Umsetzung des Clean Industrial Deal beitragen sollen:
Gleichzeitig präsentierte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Ergänzung der EU-Treibhausgasziele. Dessen Kernstück ist ein neues Zwischenziel für das Jahr 2040: Die Nettotreibhausgasemissionen sollen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 90 % reduziert werden. Dieses Ziel ergänzt die bestehenden Klimaziele für 2030 und bildet einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050.
Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten schlägt die Kommission drei Vereinfachungen vor, die den gesetzlichen Rahmen ergänzen:
In Österreich müssen jene EU-Richtlinien und Verordnungen für den Energiebereich in nationales Recht umgesetzt werden, die schon zu einem früheren Zeitpunkt auf EU-Ebene beschlossen wurden. Ein zentraler Schritt dazu ist der Entwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), mit dem das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) abgelöst werden soll. Der Entwurf für dieses neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat im Sommer 2025 das parlamentarische Begutachtungsverfahren durchlaufen und ist seither Gegenstand politischer Verhandlungen. Für das ElWG besteht aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Nationalrat.
Auch das Erneuerbaren-Gas-Gesetz, dessen Inkrafttreten ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat voraussetzt, ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen, und auch der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes ist noch nicht erfolgt.
Die Weltwirtschaft zeigt sich 2025 widerstandsfähig, steht jedoch unter erheblichem Druck. Das globale Wachstum soll laut IWF etwa 3 % betragen, bleibt aber von Unsicherheiten und geopolitischen Spannungen geprägt. Auch wenn die Inflation in vielen Regionen sinkt, bleibt sie in den USA über dem Zielwert und beeinflusst die Geldpolitik damit weiterhin. Handelskonflikte, insbesondere neue US-Zölle, belasten den internationalen Handel, parallel dazu gewinnen nationale Interessen und eine stärkere Regionalisierung der Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder schränkt den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz und Digitalisierung. Dennoch treiben technologische Innovationen und neue Handelsabkommen den internationalen Austausch voran. Einige Schwellenländer – allen voran Indien – profitieren von demografischem Wachstum, während China mit strukturellen Herausforderungen kämpft.
In manchen Regionen, etwa im Euroraum, wird die Geldpolitik seitens der Zentralbanken gelockert, um den Konsum zu stützen. Insgesamt bleibt die Weltwirtschaft damit auf einem fragilen Erholungspfad, dessen Verlauf stark von politischen Entscheidungen abhängt. Für den Euroraum wird in diesem Umfeld nach einem Plus von 0,9 % im Jahr 2024 für 2025 mit moderaten Wachstumsraten zwischen 0,9 % und 1,3 % und für 2026 mit Zuwächsen zwischen 1,0 % und 1,4 % gerechnet.
Die österreichische Wirtschaft befindet sich 2025 weiterhin in einer schwierigen Phase. Nach zwei Jahren der Rezession ist eine Stabilisierung wahrnehmbar, ein echter Aufschwung zeichnet sich jedoch vorerst nicht ab. Das Bruttoinlandsprodukt stagniert und dürfte 2025 lediglich um 0,3 % wachsen. Gleichzeitig bleibt die Inflation mit rund 4,0 % hoch und liegt damit weit über dem EU-Durchschnitt von 2,3 %. Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar robust, die Arbeitslosigkeit steigt jedoch weiter
an und liegt derzeit über 7 %. Für 2026 wird eine moderate Konjunkturerholung mit einem Plus von etwa 1,0 % erwartet; Österreich bleibt damit weiterhin unter dem EU-Wachstum.
Das Energiegeschäft der Burgenland Energie ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushaltskund*innen vor allem von der Witterung und vom aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise können die Nachfrage nach Strom und Gas dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der Burgenland Energie wesentlich vom energie- und geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Winddargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Das Berichtsjahr war von deutlich kälterer Witterung geprägt als das vorangegangene Geschäftsjahr. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich deutlich über dem Vorjahreswert und auch knapp über dem langjährigen Durchschnitt. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, lag im Geschäftsjahr 2024/25 unter dem außerordentlich hohen Vorjahreswert und kam deutlich unter dem langjährigen Mittelwert zu liegen.
Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wind zeigten sich in der Berichtsperiode deutlich ungünstiger als im Vergleichszeitraum. So blieb das Windaufkommen in Österreich nicht nur hinter den teils sehr hohen Vorjahreswerten, sondern auch hinter dem langjährigen Durchschnitt deutlich zurück.
Unterschiedlich entwickelten sich in der Berichtsperiode die Primärenergie- und Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas etwa lag zum Bilanzstichtag mit 40,5 MWh deutlich über dem Vorjahreswert von 33,9 Euro pro MWh, getrieben von den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Gasspeicherständen in Verbindung mit der kühleren Witterung. Die Preise für CO2 -Emissionszertifikate hingegen blieben nach unterjährigen Schwankungen mit 69,6 Euro pro Tonne gegenüber dem Vorjahreswert von 69,1 Euro pro Tonne nahezu unverändert.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Kapazitäten im Energiesystem ist die unterjährige Entwicklung der Strompreise mittlerweile stark von saisonalen Effekten und den Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energien beeinflusst. Im Berichtsjahr führten die geringeren Erzeugungsmengen aus Wind- und Wasserkraft zu einem deutlichen Anstieg der Marktpreise für Strom: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 99,8 Euro pro MWh bzw. 106,3 Euro pro MWh (Vorjahr: 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh).
| Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen | 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|---|
| Heizungsbedingter Energiebedarf1) | % | 99,8 | 87,6 |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf1) | % | 79,6 | 143,4 |
| Primärenergiepreise und CO2 -Emissionszertifikate |
|||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 64,7 | 77,9 |
| Erdgas – THE2) | EUR/MWh | 40,5 | 33,9 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 69,6 | 69,1 |
| Strom – EPEX Spotmarkt3) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 99,8 | 75,2 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 106,3 | 85,5 |
Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2024/25 Beteiligungserträge in Höhe von 12,1 Mio. Euro (2023/24: 11,6 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2023/24 in Höhe von 11,8 Mio. Euro (Vorjahr: 11,3 Mio. Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) vereinnahmt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024/25 eine Dividende in Höhe von 4,05 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,85 Euro je Aktie) an die Aktionär*innen auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 12,15 Mio. Euro.
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2024/25 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit rund 82,6 Mio. Euro um 0,7 % leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2025 betrug 99,99 %.
lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.
Burgenland Holding Aktiengesellschaft –
Kennzahlen Mio. EUR 2024/25 2023/24
Ergebnis vor Steuern 12,2 11,7 4,2 Beteiligungserträge 12,1 11,6 4,7 Jahresüberschuss 12,1 11,7 3,9 Bilanzsumme 82,6 82,0 0,7 Anlagevermögen 71,3 71,3 — Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 11,2 10,6 5,7 Eigenkapital 82,6 82,0 0,7 Fremdkapital 0,0 0,0 —
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at.
Veränderung in %
| TEUR | 2024/25 | 2023/24 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern | Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
12.154 | 11.668 | 486 | 4,2 |
Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2024/25 keine Umsatzerlöse.
| Kapitalrentabilität | 2024/25 | 2023/24 | Veränderung in %-Punkten |
|
|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrentabilität | Ergebnis vor Steuern/ durchschnittliches Eigenkapital |
14,8 % | 14,3 % | 0,5 |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital |
14,8 % | 14,3 % | 0,5 |
| TEUR | 2024/25 | 2023/24 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – langfristiges Umlaufvermögen = kurzfristiges Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital |
11.220 | 10.615 | 605 | 5,7 |
| Eigenkapitalquote | = Nettoumlaufvermögen Eigenkapital/Gesamtkapital |
99,99 % | 99,98 % | — | — |
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2025 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %.
| Geldflussrechnung | TEUR | 2024/25 | 2023/24 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|---|
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 11.522 | 11.420 | 102 | 0,9 | |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0,00 | 0,00 | — | — | |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | -11.550 | -11.400 | -150 | 1,3 | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | -28 | 20 | -48 | — |
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von 11,5 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den höheren Jahresüberschuss waren vor allem die gestiegenen Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.
Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter Windstromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden.
Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.
Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet zudem großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß. Aufgrund der Veranlagung im EVN Konzern ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG statt.
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2024/25 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäftsjahr 2025/26 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2024)
| Aktiva | ||
|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |
| EUR | TEUR | |
| A. Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | 71.325.280,80 | 71.325 |
| 71.325.280,80 | 71.325 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen | ||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 11.228.101,13 | 10.627 |
| 2. Sonstige Forderungen | 0,73 | — |
| 11.228.101,86 | 10.627 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 1.398,26 | 1 |
| 11.229.500,12 | 10.628 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.061,49 | 7 |
| D. Aktive latente Steuern | 0,00 | 16 |
| Summe Aktiva | 82.561.842,41 | 81.976 |
| Passiva | 30.09.2025 EUR |
30.09.2024 TEUR |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital | 21.810.000,00 | 21.810 |
| II. Kapitalrücklagen | ||
| gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.912.000,00 | 4.922 |
| IV. Bilanzgewinn | 12.153.842,68 | 11.554 |
| davon Gewinnvortrag | 3.815,95 | — |
| 82.552.216,01 | 81.962 | |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 9.587,84 | 12 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 1 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 0,00 | 1 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | — |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 0,00 | — |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 38,56 | 0 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 16,56 | 0 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 38,56 | 0 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 38,56 38,56 |
1 1 |
| Summe Passiva | 82.561.842,41 | 81.976 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2023–30. September 2024)
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| 1. Sonstige betriebliche Erträge | EUR | TEUR |
| a) Übrige | 220,12 | 0 |
| 220,12 | 0 | |
| 2. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | -11.010,40 | -10 |
| b) Soziale Aufwendungen | -229,12 | 0 |
| davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitendenvorsorgekassen |
-168,50 | 0 |
| davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
-60,62 | 0 |
| -11.239,52 | -11 | |
| 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen | -162,00 | 0 |
| b) Übrige | -271.591,78 | -277 |
| -271.753,78 | -277 | |
| 4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis) | -282.773,18 | -288 |
| 5. Erträge aus Beteiligungen | 12.103.709,10 | 11.563 |
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 333.721,75 | 393 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 333.221,40 | 392 |
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -126,07 | 0 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | -126,07 | 0 |
| 8. Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis) | 12.437.304,78 | 11.956 |
| 9. Ergebnis vor Steuern | 12.154.531,60 | 11.668 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -14.504,87 | 16 |
| davon Erträge aus Steuerumlage | 1.042,04 | 24 |
| davon latente Steuern vom Einkommen | -15.546,91 | -8 |
| 11. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 12.140.026,73 | 11.683 |
| 12. Auflösung von Gewinnrücklagen | 10.000,00 | 0 |
| 13. Zuweisung zu Gewinnrücklagen | 0,00 | -130 |
| 14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 3.815,95 | 0 |
| 15. Bilanzgewinn | 12.153.842,68 | 11.554 |
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2025 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 abgeschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG blieb bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 23 %) nach der Belastungsmethode ("Stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines negativen steuerlichen Gesamtgruppenergebnisses auf Ebene der EVN AG ist der Verlust von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gruppenintern vorzutragen.
Das Mindestbesteuerungsgesetz ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft daher erstmalig für das Geschäftsjahr 2024/25. Die Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steuern gemäß § 198 Abs. 10 Z 4 UGB wurde entsprechend angewandt. Laufende Steuern waren mangels Anwendbarkeit zum 30. September 2025 aufgrund der Erfüllung bzw. der Anwendung von Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 52 MinBestG nicht zu erfassen. Für künftige Jahre ist aus derzeitiger Sicht für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit keiner zusätzlichen Steuerbelastung aus dem Mindestbesteuerungsgesetz zu rechnen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird, gebildet.
In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | Stand 01.10.2024 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 30.09.2025 |
| I. Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | |||||
| Burgenland Energie AG | 70.217.803,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 |
| Wiener Börse AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 |
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 11.228.101,13 Euro (Vorjahr: rund 10.627 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 11.162.897,16 Euro (Vorjahr: 10.549 Tsd. Euro) als auch aus der Verrechnung der Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 65.203,97 Euro (Vorjahr: 77 Tsd. Euro).
| Beteiligungen | Höhe der Beteiligung gesamt |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) |
Jahresüberschuss | Stichtag |
|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz | in % | TEUR | TEUR | |
| Burgenland Energie AG (Sitz: Eisenstadt) |
49,00 % | 418.321,4 | 29.972,8 | 30.09.2024 |
| Wiener Börse AG (Sitz: Wien) | 0,99 % | 208.981,0 | 46.404,3 | 31.12.2024 |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2024 |
Zugänge | davon außerplan mäßig |
Abgänge | Zuschrei bungen |
Umbuchungen | Stand 30.09.2025 |
30.09.2025 | 01.10.2024 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 | 70.217.803,48 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 | 1.107.477,32 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 71.325.280,80 | |
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 7.061,49 Euro (Vorjahr: 7 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Das diesjährige, positive steuerliche Ergebnis der Gesellschaft wurde mit Vorgruppenverlustvorträgen verrechnet. Insofern wurde die aktive latente Steuer des Vorjahres verbraucht. Da auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre nicht mit positiven steuerlichen Ergebnissen zu rechnen ist, wurden für Vorgruppenverlustvorträge in Höhe von 2.423.752,01 Euro keine latenten Steuern angesetzt.
Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Aktive latente Steuern | ||
|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |
| EUR | TEUR | |
| Stand zum 01.10. | 15.546,91 | 24 |
| Erfolgswirksame Veränderung | -15.546,91 | -8 |
| Stand zum 30.09. | 0,00 | 16 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber*in lautende Stückaktien zerlegt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 9.587,84 Euro (Vorjahr: 12 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 11.239,52 Euro (Vorjahr: 11 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden Vorstandsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 125.576,00 Euro (Vorjahr: 119 Tsd. Euro). Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüfenden gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüttung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2023/24 in Höhe von 11.760.000,00 Euro (Vorjahr: 11.270 Tsd. Euro) sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 343.709,10 Euro (Vorjahr: 293 Tsd. Euro) ausgewiesen.
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 333.721,75 Euro (Vorjahr: 393 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus der Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von 333.221,40 Euro (Vorjahr: 392 Tsd. Euro) enthalten.
Unter der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wird einerseits ein aus der Aufrollung einer Steuerumlage aus Vorjahren in Höhe von 1.042,04 Euro (Vorjahr: 24 Tsd. Euro) sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuer in Höhe von -15.546,91 (Vorjahr: -8 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Organe und Arbeitnehmende der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr 2024/25 waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Dr. Alois Ecker
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 11.239,52 Euro (Vorjahr: 11 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Vorsitzender-Stellvertreter)
Ing. Mag. Michael Amerer
Mag. Rita Heiss
Mag. Sonja Kunert
Mag. Johannes Lang
Mag. Nikolaus Sauer
Mag. Jörg Sollfelner
Dr. Norbert Wechtl (bis 14. März 2025)
Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Mag. (FH) Alexandra Wittmann (ab 14. März 2025)
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 27,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 26 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmenden.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen.
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Abschlussstichtag
Mit Wirkung zum 14. November 2025 hat der Aufsichtsrat Mag. Sonja Kunert als Vorstandsmitglied bestellt. Sie folgt damit Dr. Alois Ecker nach, der sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum 31. Oktober 2025 zurückgelegt hat. Mag. Sonja Kunert hat zuvor ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 13. November 2025 zurückgelegt.
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 12.153.842,68 Euro einen Betrag in Höhe von 12.150.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 4,05 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 3.842,68 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt, bestehend aus der Bilanz zum 30.9.2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung
der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffenden Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 14.3.2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7.5.2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 20. November 2025
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer
ppa. MMag. Nicole Doppelhofer Wirtschaftsprüferin
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Die international bedeutendsten Aktienindizes haben sich im Berichtszeitraum Oktober 2024 bis September 2025 trotz der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Lage durchwegs positiv entwickelt. Der deutsche Leitindex DAX etwa legte in diesem Zeitraum um 23,6 % zu und der Wiener Leitindex ATX um 26,8 %. Auch der für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities erzielte einen Anstieg um 12,4 %.
Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgte dieser positiven Entwicklung. Mit einem Schlusskurs von 75,0 Euro erzielte sie gegenüber dem Vorjahresniveau einen Zuwachs von 4,9 %.
Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 33 Stück (Einmalzählung). Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,53 Mio. Euro. Am 30. September 2025 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,14 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 225 Mio. Euro.
Für das Geschäftsjahr 2024/25 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 13. März 2026 eine Dividende in Höhe von 4,05 Euro je Aktie vorschlagen.

1) Vorschlag an die Hauptversammlung
0,99 % Wiener Börse AG
49 % Burgenland Energie AG
100 % Netz Burgenland GmbH
6,7 % EDA Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH
100 % BE Vertrieb GmbH & Co KG
100 % BE Energy GmbH
57,6 % EPZ Energieprojekt Zurndorf GmbH & Co KG
57,6 % EP Zurndorf GmbH
50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH
50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG
40 % MMW Potzneusiedl GmbH
50 % Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH
100 % Windpark Nick Alpha GmbH
100 % Windpark Baumgarten GmbH
100 % Energie Burgenland Bürgerbeteiligung GmbH
20 % Windpark Deutsch Haslau GmbH
37,5 % Windpark Nikitsch GmbH
100 % WIBE – Windpark Beteiligungs GmbH (Eisenstadt, Österreich)
100 % SonnenBau GmbH
75 % Windpark und PV GmbH
51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)
50 % PV Zurndorf Dach GmbH
40 % ÖBB-BE GmbH & Co KG
40 % ÖBB-BE GmbH
49 % WindPV Holding GmbH
100 % WindPV Operation GmbH
100 % Energie Burgenland Fernwärme GmbH
100 % BE Technology GmbH
49 % Beyond Tech GmbH
100 % BE Service GmbH
100 % BE Finance GmbH
100 % BE Solution GmbH
49 % BE Mobilität GmbH
25,02 % Solah Group GmbH
100 % BE Trading GmbH
50 % Krone Sonne GmbH
50 % Energieberatung Burgenland GmbH
33,33 % Digital Burgenland GmbH
10 % ENERGIEALLIANZ Austria GmbH
2,52 % APCS Power Clearing and Settlement AG
0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG
1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH
1 % Biomasse Kraftwerk Güssing GmbH u. Co KG
gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 20. November 2025
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands
Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands
| Unternehmenskalender 2025/261) | |
|---|---|
| Nachweisstichtag Hauptversammlung | 03.03.2026 |
| Hauptversammlung | 13.03.2026 |
| Ex-Dividendentag | 19.03.2026 |
| Record-Date Dividende | 20.03.2026 |
| Dividendenzahltag | 25.03.2026 |
| Ergebnis 1. Halbjahr 2025/26 (Halbjahresfinanzbericht) | 28.05.2026 |
| Jahresergebnis 2025/26 (Jahresfinanzbericht) | 17.12.2026 |
1) Änderungen vorbehalten
| Basisinformationen1) | |
|---|---|
| Grundkapital | 21,81 Mio. Euro |
| Stückelung | 3 Mio. Stückaktien |
| Mehrheitsaktionär | EVN AG |
| ISIN Wertpapierkennnummer | AT0000640552 |
| Ticker Symbole | BHAV.VI (Reuters); BURG AV (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) |
| Börsenotierung | Wien |
1) Per 30. September 2025
Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich
Mag. Karin Krammer
Telefon: +43 2236 200-12867 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected]
www.buho.at
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzestexten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.
Redaktionsschluss: 20. November 2025 Veröffentlichung: 18. Dezember 2025
Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3390 Melk Gestaltung: Nadja Lessing (EVN Information und Kommunikation) Fotos: Albert Leidinger (Cover), Daniela Matejschek (Vorstandsfoto)
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