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Burgenland Holding AG

Management Reports Dec 18, 2025

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Management Reports

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Jahresfinanzbericht 2024/25

1

Mit Energie fürs Burgenland

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grundkapital der Burgenland Energie AG beträgt 34,9 Mio. Euro.

Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionärin der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionär*innen liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.

Kennzahlen

Burgenland Holding Aktiengesellschaft 2024/25 2023/24 2022/23
Bilanzsumme Mio. EUR 82,6 82,0 81,7
Eigenkapital Mio. EUR 82,6 82,0 81,7
Beteiligungserträge Mio. EUR 12,1 11,6 11,5
Jahresüberschuss Mio. EUR 12,1 11,7 11,4
Burgenland Energie Gruppe 2024/25
Prognose
2023/24
Stromverkauf GWh 957 947
Gasverkauf GWh 751 676
Umsatzerlöse Mio. EUR 704,7 921,3
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 52,5 54,8¹
Bilanzsumme Mio. EUR 1.740,3 1.578,8
Eigenkapital Mio. EUR 433,5 416,9

1) Das Ergebnis vor Steuern des Geschäftsjahres 2023/24 wurde um einen Sondereffekt von 28,7 Mio. Euro bereinigt, der aus einem außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung des Landes Burgenland an der Konzerngesellschaft WindPV Holding GmbH stammt.

Inhalt

2 Unternehmensprofil 10 Burgenland Energie Gruppe
2 Kennzahlen 10 Geschäftsentwicklung 2024/25 (Prognose)
4 Vorwort des Vorstands
5 Corporate Governance Bericht 12 Lagebericht
5 Bekenntnis zum Österreichischen 12 Energiepolitisches Umfeld
6 Corporate Governance Kodex
Organe der Gesellschaft
13 Wirtschaftliches und
energiewirtschaftliches Umfeld
14 Wirtschaftliche Entwicklung
16 Risikobericht
16 Ausblick
17 Jahresabschluss 2024/25
17 Bilanz
18 Gewinn- und Verlustrechnung
19 Anhang
21 Entwicklung des Anlagevermögens
24 Bestätigungsvermerk
26 Aktien
27 Beteiligungen
28 Erklärung des Vorstands
zum Jahresfinanzbericht

Vorwort des Vorstands

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M., Mag. Sonja Kunert

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre,

auch das Geschäftsjahr 2024/25 war von Unsicherheiten wie Handelskonflikten und geopolitischen Spannungen geprägt. Zusätzlich schränkt die hohe Staatsverschuldung vieler Länder den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert so Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz oder Digitalisierung. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, soll der im Februar 2025 von der Europäischen Kommission vorgestellte EU Clean Industrial Deal die Dekarbonisierung der europäischen Industrie gezielt mit Maßnahmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit verbinden.

Die Witterung zeigte sich im Berichtszeitraum zwar kälter als im vorausgegangenen Geschäftsjahr, die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wind waren aber deutlich ungünstiger als im Vergleichszeitraum. Zudem wird die Entwicklung des Geschäftserfolgs der Burgenland Energie AG und damit auch der Burgenland Holding Aktiengesellschaft in hohem Maße von den aktuellen Tendenzen auf den Energiemärkten beeinflusst.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft blickt trotz der wirtschaftlich weiterhin schwierigen Phase wiederum auf ein solides Geschäftsjahr zurück. Der Jahresüberschuss zum 30. September 2025 lag mit 12,1 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vergleichszeitraums. Das Jahresergebnis der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen geprägt. Hierbei ist insbesondere die Dividende der Burgenland Energie AG von Bedeutung, die aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2023/24 bei 11,8 Mio. Euro lag.

Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgte der positiven Entwicklung der bedeutendsten internationalen Aktienindizes trotz der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Lage. Sie erzielte bei einem Schlusskurs von 75,0 Euro einen Zuwachs von 4,9 %.

Die positive Entwicklung der Beteiligungserträge im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2024/25 eine Dividende in Höhe von 4,05 Euro je Aktie vorzuschlagen.

Da Dr. Alois Ecker mit November 2025 in den Ruhestand getreten ist, danken wir ihm herzlich für sein Engagement während der letzten fünf Jahre als Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, verbunden mit den besten Wünschen für seinen weiteren Lebensweg.

Das Vorstandsteam setzt sich seit 14. November 2025 aus Dr. Klaus Kohlhuber und Mag. Sonja Kunert zusammen, die umfangreiche Expertise aus der Energiewirtschaft mitbringt.

Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2024/25 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäftsjahr 2025/26 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus.

Eisenstadt, am 20. November 2025

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands

Corporate Governance Bericht1)

1) gem. § 243c UGB

Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.

In Übereinstimmung mit § 243c UGB und den einschlägigen Bestimmungen des ÖCGK erstellt die Gesellschaft jeweils jährlich zum 30. September einen Corporate Governance Bericht, der unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar ist.

Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 14. März 2025 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2025 vollinhaltlich unterworfen.

Die Regeln des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regeln (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Webseite dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.

Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen.

Abweichungen von C-Regeln

Aufgrund der besonderen Ausprägung der Gesellschaft als Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:

Regel 16: Die Bestimmung, wonach der Vorstand eine*n Vorsitzende*n hat, wird nicht eingehalten. Kein Mitglied des Vorstands wurde zum*r Vorsitzenden gewählt. Die Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die die Zusammenarbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung.

Regel 17a: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist vertraglich in das Risikomanagementsystem der EVN AG

eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigenes Risikomanagementsystem wird in Hinblick auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Das Risikomanagementsystem der EVN AG wird vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG ist im Übrigen ein eigenes Risikomanagementsystem eingerichtet.

Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist vertraglich weiters in das Revisions- und das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf die jederzeit zugegriffen werden kann. Die Einrichtung einer eigenen internen Revision sowie ein eigener Revisionsplan werden in Hinblick auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und den Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Die bestehenden Kontrollen werden vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.

Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer

entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich.

Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos.

Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte in deutscher Sprache und macht diese auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung in englischer Sprache wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und der Aktionär*innenstruktur sowie den Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, hat der Vorstand beschlossen, keinen englischsprachigen Jahresund Halbjahresfinanzbericht aufzustellen. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht; eine Änderung ist jederzeit möglich.

Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterlagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der Abschlussprüfenden haben sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt.

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.

Geboren 1972, Jurist, leitet die Konzernfunktion Generalsekretariat und Compliance der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften im EVN Konzern.

Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026

Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)

Dr. Alois Ecker (bis 31. Oktober 2025)

Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse weitere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im EVN Konzern.

Erstbestellung: 1. Februar 2021 Ende laufende Funktionsperiode: 31. Jänner 20262)

Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.3)

Mag. Sonja Kunert (ab 14. November 2025)

Geboren 1976, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlerin, leitet das Team Beteiligungscontrolling und Konsolidierung der EVN AG, ein Geschäftsführungsmandat im Management von Beteiligungen im EVN Konzern.

Erstbestellung: 14. November 2025

Ende laufende Funktionsperiode: 13. November 2030

  • 1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO
  • 2) Dr. Alois Ecker hat sein Vorstandsmandat mit Wirkung vom 31. Oktober 2025 zurückgelegt.
  • 3) "Wohnungseigentümer" Gemeinnützige Wohnbaugesellschaftm.b.H., EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH, GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H., Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft "Austria" Aktiengesellschaft

Mitglieder des Aufsichtsrats

Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängige Regel
531)
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964)
Vorsitzender
seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVN AG,
Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG
ja
DiplIng. Stefan Stallinger (1975)
Stellvertretender Vorsitzender
seit 01.04.2024 Mitglied des Vorstands der EVN AG ja
Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH ja
Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der
Flughafen Wien AG
ja
Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVN AG ja
Mag. Nikolaus Sauer (1969) seit 12.03.2021 Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband
Nördliches Burgenland
nein
Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer der EVN Energieservices GmbH ja
DiplIng. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH,
Aufsichtsratsmitglied der EVN AG und der VERBUND AG
ja
Mag. Sonja Kunert (1976) bis 13.11.2025 Teamleiterin Beteiligungscontrolling und
Konsolidierung der EVN AG
ja
Dr. Norbert Wechtl (1972) bis 14.03.2025 Leiter Recht und Public Affairs der EVN AG ja
Mag. (FH) Alexandra Wittmann (1970) seit 14.03.2025 Mitglied des Vorstands der EVN AG ja

1) Der Streubesitz der Burgenland Holding Aktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.

Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027/28 beschließt.

Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Abschlussstichtag

Mit Wirkung zum 14. November 2025 hat der Aufsichtsrat Mag. Sonja Kunert als Vorstandsmitglied bestellt. Sie folgt damit Dr. Alois Ecker nach, der sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum 31. Oktober 2025 zurückgelegt hat. Mag. Sonja Kunert hat zuvor ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 13. November 2025 zurückgelegt.

Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand

Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär*innen sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börseund unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.

Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.

Berichtspflichten des Vorstands

Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.

Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.

Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle

Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehörten per 30. September 2025 insgesamt zehn von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen gewählt hat.

Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.

Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich

in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.

Unabhängigkeit des Aufsichtsrats

Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.

Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied

    1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmitglieds zu beeinflussen;
    1. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende*r Angestellte*r der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gewesen ist;
    1. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäftsverhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig.
    1. in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer*in der Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligte*r oder Angestellte*r der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist;
    1. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist;
    1. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner*in mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen einer*s solchen Anteilseigner*in vertreten.
    1. kein*e enge*r Familienangehörige*r (direkte Nachkomm*in, Ehegatt*in, Lebensgefährt*in, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie einer Beschlussfassung im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlusses 2023/24 und der Genehmigung des Budgets 2025/26 – die Veranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter*innen in der Hauptversammlung der Burgenland Energie AG hervorzuheben.

Der ÖCGK in der revidierten Fassung Jänner 2025 wurde für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 14. März 2025 in Kraft gesetzt.

Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.

Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 85,0 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2024/25 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet, nämlich der Prüfungsausschuss und der Personalausschuss.

Der Prüfungsausschuss besteht aus den folgenden Aufsichtsratsmitgliedern:

Mag. (FH) Alexandra Wittmann (Vorsitzende) Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Stellvertreter der Vorsitzenden) Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA und Mag. Johannes Lang (Finanzexperte).

Der Personalausschuss besteht aus den folgenden Aufsichtsratsmitgliedern:

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender und Vergütungsexperte),

Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Stellvertreter des Vorsitzenden) Mag. (FH) Alexandra Wittmann

Mag. Johannes Lang.

Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden.

Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Gewährleistung seiner Zuverlässigkeit;
  • die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
  • die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbeziehung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berichten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde;
  • die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfenden, insbesondere in Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten;
  • die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
  • die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat;
  • die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl der Abschlussprüfenden unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014).

Der Prüfungsausschuss verfügt über das von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderte Mitglied mit Finanzexpertise. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats ist im Geschäftsjahr 2024/25 viermal zu Sitzungen zusammengetreten und hat darüber hinaus einen Umlaufbeschluss durch schriftliche Stimmabgabe gefasst. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss zum 30. September 2024 samt Anhang und Lagebericht und der Corporate Governance Bericht, der Bericht der Abschlussprüfenden über die Jahresabschlussprüfung sowie der Prozess der Abschlussprüfung samt Ausschreibung des Abschlussprüfenden für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025/26 bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2029/30.

Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis.

Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2024/25 eine Sitzung abgehalten.

Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2024/25 wurde mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, ein Vertrag mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:

Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2024/25 betrug 141.897,16 Euro.

Aus den Vorjahren bestehen bzw. bestanden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:

Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden bis Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2024/25 betrug 177.695,83 Euro.

Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über einen Dienstleistungsvertrag abgewickelt, der beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfasst. Das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2024/25 betrug netto 125.576,00 Euro.

Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Für das Geschäftsjahr 2024/25 wurde keine Steuerumlage verbucht, da das positive steuerliche Ergebnis der Gesellschaft zur Gänze mit Vorgruppenverlustvorträgen verrechnet werden konnte. Der geringe Steuerertrag ergibt sich aus der Aufrollung der Steuerumlage vergangener Jahre.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept

Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens. Entsprechende

Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im Berichtsjahr wurde ein Aufsichtsratsmandat neu besetzt, wobei das Gleichstellungsgebot nach § 86 Abs 7 AktG nicht anzuwenden ist. Im Berichtsjahr wurden keine Vorstandsmandate neu besetzt. Im Berichtsjahr waren drei Mitglieder des Aufsichtsrats weiblich. Für die Wahl der Mitglieder des Auf sichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Kompetenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht genommen. Im Vorstand waren im Berichtsjahr keine Frauen vertreten. Nach dem Abschlussstichtag wurden Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen (siehe oben). Seit 14. November 2025 hat der Vorstand ein weibliches Mitglied und der Aufsichtsrat zwei weibliche Mitglieder.

Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und energiewirtschaftlichen Bereich.

Externe Evaluierung

Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten.

Weiters hat der Aufsichtsrat gemäß § 96 AktG der Hauptversammlung mitzuteilen, ob – und wenn ja, durch welche Stelle – eine Prüfung des Corporate Governance-Berichts

erfolgt ist und ob eine solche Prüfung nach ihrem abschließ enden Ergebnis zu wesentlichen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Im Vorfeld hat der Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs. 4a Z 4 lit. g AktG den Corporate Governance Bericht zu prüfen und einen Bericht über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat zu erstatten. Um diesen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, hat die Burgenland Holding Aktiengesellschaft die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH mit der Evaluierung des Corporate Governance Berichts 2024/25 einschließlich der Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK beauftragt. Die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH hat diesen Corporate Governance Bericht 2024/25 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Einklang mit C-Regel 62 und § 96 AktG evaluiert und hierüber einen Bericht erstellt, der dem Vorstand, dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Diesen Bericht über die Beachtung des ÖCGK findet sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at. Die Evaluierung hat ergeben, dass die Burgenland Holding Aktiengesellschaft die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2024/25 mit in diesem Bericht dargestellten, begründeten Ausnahmen eingehalten hat.

Veränderungen nach dem Abschlussstichtag

Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Corporate Governance Berichts haben sich mit Ausnahme der weiter oben ausgeführten Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.

Eisenstadt, am 20. November 2025

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands

Burgenland Energie Gruppe

Geschäftsentwicklung 2024/25 (Prognose)1) 1. Oktober 2024 – 30. September 2025

Highlights

  • Vollbetrieb der in Österreich ersten 100-MW-Photovoltaik-Großanlage in Nickelsdorf seit Oktober 2024 im Rahmen des "Project Tomorrow"
  • 19 aktive regionale Energiegemeinschaften (jeder achte Haushalt im Burgenland ist Mitglied) mit einem Deckungsgrad im Sommer bis zu 79 %
  • Speicherstrategien und alternative Importe gewährleisten die Versorgungssicherheit mit Erdgas trotz geopolitischer Unsicherheiten
  • "Gemeindepaket Energiesicherheit" bietet Gemeinden seit April 2025 fixe Energiepreise und Unterstützung auf dem Weg in ihre Energieunabhängigkeit
  • Inbetriebnahme des modernisierten bzw. neuen Heizwerks in Bad Tatzmannsdorf (10 MW, Hackschnitzel) und Eisenstadt (14 MW, Biomasse) für eine klimafreundliche Wärmeversorgung
  • Inbetriebnahme der europaweit zweitgrößten Photovoltaik-Dachanlage mit 20 MWp bei XXXLutz in Zurndorf

  • Start der Speicheroffensive im Juli 2025: geplante Errichtung von acht Großspeichern mit insgesamt 500 MWh Speichervolumen

  • Inbetriebnahme des ersten Salzspeichers in Apetlon im September 2025 ermöglicht Energieunabhängigkeit von über 70 %
  • Inbetriebnahme des Hybridparks Deutschkreutz
  • Auszeichnung des Projekts "Fanclub Burgenland Energieunabhängig" beim Innovationspreis Burgenland

Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiterhin in der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäftsjahr 2024/25 mit 197 Windenergieanlagen2) und einer Leistung von 564 MW3) rund 1.088 GWh Ökostrom produziert.

Energieabsatz und -aufbringung

Im Geschäftsjahr 2024/25 stieg der Stromverkauf durch die BE Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um 1,1 % auf 957 GWh. Die Netzabgabemenge lag mit 1.651 GWh um 3,3 % über jener des Geschäftsjahres 2023/24. Der Gasverkauf an Endkund*innen wird mit 751 GWh rund 11,1 % über dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzabgabemenge um 7,8 % auf 1.851 GWh.

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit 704,7 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen Rückgang zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 52,2 Mio. Euro betragen und liegt somit um rund 4,1 % unter dem Vorjahresniveau.

Das Ergebnis vor Steuern des Vorjahres wurde hierbei um einen Sondereffekt von 28,7 Mio. Euro bereinigt, der aus einem außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung des Landes Burgenland an der WindPV Holding GmbH stammt.

Finanzlage

Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 341,8 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 153,2 Mio. Euro belaufen wird.

Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Bilanzsumme zum 30. September 2025 steht voraussichtlich bei 1.740,3 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (1.194,4 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 68,6 % betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 433,5 Mio. Euro und die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote liegt bei 24,9 %. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 33,3 %.

  • 1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Burgenland Energie AG per 30. September 2025 noch nicht vor. Sofern daher noch keine IST-Daten vorhanden sind, basieren die Werte auf den aktuellsten Prognose-Daten der Burgenland Energie AG.
  • 2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2025)
  • 3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2025)

Ausblick

Vor dem Hintergrund voraussichtlich weiterhin angespannter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen – geprägt von steigenden Energiepreisen, erhöhten Netzentgelten und globalen Unsicherheiten – gewinnt die strategische Ausrichtung der Burgenland Energie Gruppe weiter an Bedeutung. Die österreichische Energiewirtschaft steht im Zeichen des Auslaufens staatlicher Preisbremsen, der Rücknahme von Fördermaßnahmen und einer verstärkten Belastung durch Netzentgelte. International wirken geopolitische Spannungen, volatile LNG-Routen und die fortschreitende Dekarbonisierung auf die Energiemärkte ein.

Vor dem Ziel eines energieunabhängigen Burgenlands bis 2030 liegt der Fokus auf dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung, insbesondere durch Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Mittelfristig wird die Gesamtleistung und -erzeugung stark steigen. Der PV-Ausbau wird dabei der größte Treiber für die Leistungs- und Erzeugungssteigerung bis 2027/28 sein. Die Stromproduktion soll von derzeit rund 900 GWh auf über 3.000 GWh jährlich gesteigert werden.

Parallel dazu beginnt die Umsetzung des umfassenden Speicherprogramms: Acht organische Großspeicher mit einer Gesamtkapazität von 500 MWh sollen errichtet werden, um Versorgungssicherheit und Netzstabilität zu gewährleisten. Batteriegroßspeicher gelten als Schlüsseltechnologie zur Glättung von Strompreisen und zur Reduktion des Netzausbaubedarfs.

Die verstärkte Nutzung von erneuerbarer Energie aus Wind und Sonne macht einen kontinuierlichen Ausbau der Stromnetze

sowie erhebliche Investitionen in das Verteilnetz bis 2040 erforderlich. Neben dem Bau der 110-kV-Mittelburgenlandleitung vom Umspannwerk Oberpullendorf nach Rotenturm sind die Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Umspannwerke zentrale Vorhaben. Mit dem Neubau des Umspannwerkes an der Güssinger Nordeinfahrt soll die Anschlussleistung verdoppelt werden, um die Einspeisung von zusätzlichem Strom aus geplanten Photovoltaikanlagen zu ermöglichen und gleichzeitig die hohe Versorgungssicherheit beizubehalten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung und der Förderung von Energiegemeinschaften. Die Burgenland Energie Gruppe unterstützt Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Gründung und dem Betrieb gemeinschaftlicher Stromerzeugungsmodelle. Auch österreichweite Modelle werden konzipiert. Digitale Lösungen zur Steuerung und Optimierung dieser Gemeinschaften werden künftig ausgebaut, um die dezentrale Energiezukunft effizient und bürgernah zu gestalten.

Global betrachtet setzt sich der Trend zur Dekarbonisierung fort. Erstmals wurde 2025 weltweit mehr Strom aus Sonne und Wind als aus Kohle erzeugt. Parallel steigt die Stromnachfrage weiter – getrieben durch Elektrifizierung, Digitalisierung sowie Künstlicher Intelligenz und E-Mobilität. Diese Entwicklungen bestätigen den Kurs der Burgenland Energie Gruppe.

Die Prognosegenauigkeit bleibt aufgrund regulatorischer Unsicherheiten und volatiler Märkte eingeschränkt. Dennoch wird die Burgenland Energie Gruppe weiterhin alles daransetzen, Stabilität, Sicherheit und Nachhaltigkeit für ihre Kundinnen, Kunden und Partner*innen zu gewährleisten.

Burgenland Energie Gruppe 2024/25
Vorschau
Stromverkauf GWh 957
Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.651
Erdgasverkauf GWh 751
Netzabgabemenge (Erdgas) GWh 1.851
Umsatzerlöse Mio. EUR 704,7
Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 52,5
Bilanzsumme Mio. EUR 1.740,3
Eigenkapital Mio. EUR 433,5
Operativer Cashflow Mio. EUR 153,2

Lagebericht

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG. Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen.

Energiepolitisches Umfeld

Energie- und Klimapolitik

Europäische Union

Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission den EU Clean Industrial Deal als neues industriepolitisches Maßnahmenpaket vorgestellt. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der europäischen Industrie gezielt mit Maßnahmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Die Förderung Europas als attraktiven Standort für industrielle Produktion im globalen Wettbewerb soll sich positiv auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken.

Im Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen neuen Beihilfenrahmen. Dieser legt spezifische Fördermaßnahmen fest, mit denen Investitionen in klimafreundliche, erneuerbare und kohlenstoffarme Technologien erleichtert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt werden sollen.

Ebenfalls im Juni 2025 verabschiedete das Europäische Parlament den Initiativbericht "Stromnetze als Rückgrat des Energiesystems der EU". Der Bericht unterstreicht die zentrale Rolle leistungsfähiger Stromnetze für das Erreichen der Klima-, Energie- und Wettbewerbsziele der EU. Er richtet klare Forderungen an die Europäische Kommission, darunter die Förderung innovativer Technologien und Flexibilitätslösungen zur besseren Nutzung bestehender Kapazitäten und zum kosteneffizienten Netzausbau. Investitionsanreize sollen die grenzüberschreitende Integration der Energienetze stärken und Engpässe reduzieren. Weitere Forderungen betreffen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie eine strategisch koordinierte Netzplanung über Ländergrenzen hinweg.

Anfang Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission Dokumente mit vier konkreten Maßnahmen, die zur Umsetzung des Clean Industrial Deal beitragen sollen:

  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für innovative Technologien und neue Anwendungen im Bereich erneuerbarer Energien
  • Netzentgeltschemata, die Systemkosten z. B. durch Flexibilität im Verbrauch, effizientere Nutzung der Netzinfrastruktur und kosteneffizienteren Netzausbau senken
  • Definition spezieller Zielgebiete zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Netze und Speicherinfrastruktur
  • Steuerliche Anreize zur Unterstützung sauberer Investitionen

Gleichzeitig präsentierte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Ergänzung der EU-Treibhausgasziele. Dessen Kernstück ist ein neues Zwischenziel für das Jahr 2040: Die Nettotreibhausgasemissionen sollen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 90 % reduziert werden. Dieses Ziel ergänzt die bestehenden Klimaziele für 2030 und bildet einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050.

Zur Unterstützung der Mitgliedstaaten schlägt die Kommission drei Vereinfachungen vor, die den gesetzlichen Rahmen ergänzen:

  • Sektorübergreifende Ausgleichsmöglichkeiten: Diese sollen nationale Unterschiede berücksichtigen und den Mitgliedstaaten ermöglichen, Emissionsminderungen zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren auszugleichen.
  • Kompensation von Restemissionen: Nicht vermeidbare Emissionen sollen durch Technologien wie CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) ausgeglichen werden können.
  • Begrenzte Nutzung internationaler Emissionsgutschriften ab 2036: Mitgliedstaaten dürfen ab diesem Zeitpunkt in definiertem Umfang internationale Gutschriften zur Kompensation von Emissionen einsetzen.

Österreich

In Österreich müssen jene EU-Richtlinien und Verordnungen für den Energiebereich in nationales Recht umgesetzt werden, die schon zu einem früheren Zeitpunkt auf EU-Ebene beschlossen wurden. Ein zentraler Schritt dazu ist der Entwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), mit dem das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) abgelöst werden soll. Der Entwurf für dieses neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat im Sommer 2025 das parlamentarische Begutachtungsverfahren durchlaufen und ist seither Gegenstand politischer Verhandlungen. Für das ElWG besteht aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Nationalrat.

Auch das Erneuerbaren-Gas-Gesetz, dessen Inkrafttreten ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat voraussetzt, ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen, und auch der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes ist noch nicht erfolgt.

Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld

Wirtschaftliches Umfeld1)

Die Weltwirtschaft zeigt sich 2025 widerstandsfähig, steht jedoch unter erheblichem Druck. Das globale Wachstum soll laut IWF etwa 3 % betragen, bleibt aber von Unsicherheiten und geopolitischen Spannungen geprägt. Auch wenn die Inflation in vielen Regionen sinkt, bleibt sie in den USA über dem Zielwert und beeinflusst die Geldpolitik damit weiterhin. Handelskonflikte, insbesondere neue US-Zölle, belasten den internationalen Handel, parallel dazu gewinnen nationale Interessen und eine stärkere Regionalisierung der Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder schränkt den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz und Digitalisierung. Dennoch treiben technologische Innovationen und neue Handelsabkommen den internationalen Austausch voran. Einige Schwellenländer – allen voran Indien – profitieren von demografischem Wachstum, während China mit strukturellen Herausforderungen kämpft.

In manchen Regionen, etwa im Euroraum, wird die Geldpolitik seitens der Zentralbanken gelockert, um den Konsum zu stützen. Insgesamt bleibt die Weltwirtschaft damit auf einem fragilen Erholungspfad, dessen Verlauf stark von politischen Entscheidungen abhängt. Für den Euroraum wird in diesem Umfeld nach einem Plus von 0,9 % im Jahr 2024 für 2025 mit moderaten Wachstumsraten zwischen 0,9 % und 1,3 % und für 2026 mit Zuwächsen zwischen 1,0 % und 1,4 % gerechnet.

Die österreichische Wirtschaft befindet sich 2025 weiterhin in einer schwierigen Phase. Nach zwei Jahren der Rezession ist eine Stabilisierung wahrnehmbar, ein echter Aufschwung zeichnet sich jedoch vorerst nicht ab. Das Bruttoinlandsprodukt stagniert und dürfte 2025 lediglich um 0,3 % wachsen. Gleichzeitig bleibt die Inflation mit rund 4,0 % hoch und liegt damit weit über dem EU-Durchschnitt von 2,3 %. Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar robust, die Arbeitslosigkeit steigt jedoch weiter

an und liegt derzeit über 7 %. Für 2026 wird eine moderate Konjunkturerholung mit einem Plus von etwa 1,0 % erwartet; Österreich bleibt damit weiterhin unter dem EU-Wachstum.

  • 1) Quellen: "European Economic Forecast, Spring 2024", EU-Kommission, Mai 2024; "Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2024–2025", IHS, Oktober 2024;
  • 2) "Prognose für 2024 und 2025: Rezession in Österreich hält sich hartnäckig", WIFO, Oktober 2024;
  • "Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2024; "World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2024

Energiewirtschaftliches Umfeld

Das Energiegeschäft der Burgenland Energie ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushaltskund*innen vor allem von der Witterung und vom aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise können die Nachfrage nach Strom und Gas dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der Burgenland Energie wesentlich vom energie- und geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Winddargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.

Das Berichtsjahr war von deutlich kälterer Witterung geprägt als das vorangegangene Geschäftsjahr. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich deutlich über dem Vorjahreswert und auch knapp über dem langjährigen Durchschnitt. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, lag im Geschäftsjahr 2024/25 unter dem außerordentlich hohen Vorjahreswert und kam deutlich unter dem langjährigen Mittelwert zu liegen.

Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wind zeigten sich in der Berichtsperiode deutlich ungünstiger als im Vergleichszeitraum. So blieb das Windaufkommen in Österreich nicht nur hinter den teils sehr hohen Vorjahreswerten, sondern auch hinter dem langjährigen Durchschnitt deutlich zurück.

Unterschiedlich entwickelten sich in der Berichtsperiode die Primärenergie- und Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas etwa lag zum Bilanzstichtag mit 40,5 MWh deutlich über dem Vorjahreswert von 33,9 Euro pro MWh, getrieben von den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Gasspeicherständen in Verbindung mit der kühleren Witterung. Die Preise für CO2 -Emissionszertifikate hingegen blieben nach unterjährigen Schwankungen mit 69,6 Euro pro Tonne gegenüber dem Vorjahreswert von 69,1 Euro pro Tonne nahezu unverändert.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Kapazitäten im Energiesystem ist die unterjährige Entwicklung der Strompreise mittlerweile stark von saisonalen Effekten und den Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energien beeinflusst. Im Berichtsjahr führten die geringeren Erzeugungsmengen aus Wind- und Wasserkraft zu einem deutlichen Anstieg der Marktpreise für Strom: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 99,8 Euro pro MWh bzw. 106,3 Euro pro MWh (Vorjahr: 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh).

Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen 2024/25 2023/24
Heizungsbedingter Energiebedarf1) % 99,8 87,6
Kühlungsbedingter Energiebedarf1) % 79,6 143,4
Primärenergiepreise und CO2
-Emissionszertifikate
Rohöl – Brent EUR/Barrel 64,7 77,9
Erdgas – THE2) EUR/MWh 40,5 33,9
CO2-Emissionszertifikate EUR/t 69,6 69,1
Strom – EPEX Spotmarkt3)
Grundlaststrom EUR/MWh 99,8 75,2
Spitzenlaststrom EUR/MWh 106,3 85,5
  • 1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte
  • 2) Trading Hub Europe (THE) European Energy Exchange (Börsepreis für Erdgas)
  • 3) EPEX Spot European Power Exchange

Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Wirtschaftliche Entwicklung Analyse des Geschäftsjahres 2024/25

  • Beteiligungserträge mit 12,1 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres
  • Anstieg des Jahresüberschusses analog zur Entwicklung der Beteiligungserträge
  • Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 4,05 Euro je Aktie

Ertragslage

Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2024/25 Beteiligungserträge in Höhe von 12,1 Mio. Euro (2023/24: 11,6 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2023/24 in Höhe von 11,8 Mio. Euro (Vorjahr: 11,3 Mio. Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) vereinnahmt.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024/25 eine Dividende in Höhe von 4,05 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,85 Euro je Aktie) an die Aktionär*innen auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 12,15 Mio. Euro.

Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur

Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2024/25 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit rund 82,6 Mio. Euro um 0,7 % leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2025 betrug 99,99 %.

Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243 Abs. 1 UGB)

  1. Per 30. September 2025 betrug das Grundkapital der Burgenland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber*innen

lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.

Burgenland Holding Aktiengesellschaft –

Kennzahlen Mio. EUR 2024/25 2023/24

Ergebnis vor Steuern 12,2 11,7 4,2 Beteiligungserträge 12,1 11,6 4,7 Jahresüberschuss 12,1 11,7 3,9 Bilanzsumme 82,6 82,0 0,7 Anlagevermögen 71,3 71,3 — Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 11,2 10,6 5,7 Eigenkapital 82,6 82,0 0,7 Fremdkapital 0,0 0,0 —

    1. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien.
    1. Mehrheitseigentümerin der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Anteile der übrigen Aktionär*innen liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden sich im Streubesitz.
    1. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben.
    1. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmenden existiert nicht, da die Gesellschaft keine Mitarbeitenden beschäftigt.
    1. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentumsverhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungsgesetz einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vorsieht.
    1. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß § 243a Abs. 1 Z 7 UGB.
    1. Zwischen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und der Landesholding Burgenland GmbH besteht ein Syndikatsvertrag in Bezug auf die Burgenland Energie AG. Ein Kontrollwechsel bei einem der beiden Anteilsinhaber*innen der Burgenland Energie AG hätte ein Aufgriffsrecht der Anteile an der Burgenland Energie AG durch die andere Vertragspartnerin zur Folge.
    1. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitenden für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at.

Veränderung in %

Kennzahlen Geschäftsjahr 2024/25

Kennzahlen zur Ertragslage

TEUR 2024/25 2023/24 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Ergebnis vor Zinsen und Steuern Ergebnis vor Steuern
+ Zinsen und ähnliche
Aufwendungen gemäß § 231 (2)
Z 15 UGB
12.154 11.668 486 4,2

Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2024/25 keine Umsatzerlöse.

Kapitalrentabilität 2024/25 2023/24 Veränderung
in %-Punkten
Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/
durchschnittliches Eigenkapital
14,8 % 14,3 % 0,5
Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/
durchschnittliches Gesamtkapital
14,8 % 14,3 % 0,5

Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage

TEUR 2024/25 2023/24 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen
– langfristiges Umlaufvermögen
= kurzfristiges Umlaufvermögen
– kurzfristiges Fremdkapital
11.220 10.615 605 5,7
Eigenkapitalquote = Nettoumlaufvermögen
Eigenkapital/Gesamtkapital
99,99 % 99,98 %

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2025 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %.

Geldflussrechnung TEUR 2024/25 2023/24 Veränderung
absolut
Veränderung
in %
Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 11.522 11.420 102 0,9
Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0,00 0,00
Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit -11.550 -11.400 -150 1,3
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands -28 20 -48

Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling

Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 12,1 Mio. Euro (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von 11,5 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den höheren Jahresüberschuss waren vor allem die gestiegenen Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.

Umweltschutz

Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter Windstromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.

Zweigniederlassungen

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.

Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen

Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.

Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.

Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden.

Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.

Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet.

Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet zudem großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.

Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten

Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß. Aufgrund der Veranlagung im EVN Konzern ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.

Forschung und Entwicklung

Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG statt.

Ausblick

Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2024/25 ein Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäftsjahr 2025/26 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus.

Eisenstadt, am 20. November 2025

Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands

Jahresabschluss 2024/25

Bilanz zum 30. September 2025

(Vorjahresvergleich zum 30. September 2024)

Aktiva
30.09.2025 30.09.2024
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen 71.325.280,80 71.325
71.325.280,80 71.325
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 11.228.101,13 10.627
2. Sonstige Forderungen 0,73
11.228.101,86 10.627
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.398,26 1
11.229.500,12 10.628
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.061,49 7
D. Aktive latente Steuern 0,00 16
Summe Aktiva 82.561.842,41 81.976
Passiva 30.09.2025
EUR
30.09.2024
TEUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810
II. Kapitalrücklagen
gebundene 43.676.373,33 43.676
III. Gewinnrücklagen
andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.912.000,00 4.922
IV. Bilanzgewinn 12.153.842,68 11.554
davon Gewinnvortrag 3.815,95
82.552.216,01 81.962
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 9.587,84 12
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 1
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 1
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 38,56 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 16,56 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 38,56 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 38,56
38,56
1
1
Summe Passiva 82.561.842,41 81.976

Gewinn- und Verlustrechnung

1. Oktober 2024–30. September 2025

(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2023–30. September 2024)

2024/25 2023/24
1. Sonstige betriebliche Erträge EUR TEUR
a) Übrige 220,12 0
220,12 0
2. Personalaufwand
a) Gehälter -11.010,40 -10
b) Soziale Aufwendungen -229,12 0
davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an
betriebliche Mitarbeitendenvorsorgekassen
-168,50 0
davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben
sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
-60,62 0
-11.239,52 -11
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen -162,00 0
b) Übrige -271.591,78 -277
-271.753,78 -277
4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis) -282.773,18 -288
5. Erträge aus Beteiligungen 12.103.709,10 11.563
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 333.721,75 393
davon aus verbundenen Unternehmen 333.221,40 392
2024/25 2023/24
EUR TEUR
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -126,07 0
davon aus verbundenen Unternehmen -126,07 0
8. Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis) 12.437.304,78 11.956
9. Ergebnis vor Steuern 12.154.531,60 11.668
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -14.504,87 16
davon Erträge aus Steuerumlage 1.042,04 24
davon latente Steuern vom Einkommen -15.546,91 -8
11. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 12.140.026,73 11.683
12. Auflösung von Gewinnrücklagen 10.000,00 0
13. Zuweisung zu Gewinnrücklagen 0,00 -130
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 3.815,95 0
15. Bilanzgewinn 12.153.842,68 11.554

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2025 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.

Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.

Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 abgeschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG blieb bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 23 %) nach der Belastungsmethode ("Stand-alone"-Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines negativen steuerlichen Gesamtgruppenergebnisses auf Ebene der EVN AG ist der Verlust von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gruppenintern vorzutragen.

Das Mindestbesteuerungsgesetz ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft daher erstmalig für das Geschäftsjahr 2024/25. Die Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steuern gemäß § 198 Abs. 10 Z 4 UGB wurde entsprechend angewandt. Laufende Steuern waren mangels Anwendbarkeit zum 30. September 2025 aufgrund der Erfüllung bzw. der Anwendung von Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 52 MinBestG nicht zu erfassen. Für künftige Jahre ist aus derzeitiger Sicht für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit keiner zusätzlichen Steuerbelastung aus dem Mindestbesteuerungsgesetz zu rechnen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.

Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.

Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.

Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.

Umlaufvermögen

Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.

Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird, gebildet.

Rückstellungen

In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Entwicklung des Anlagevermögens

Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
EUR Stand
01.10.2024
Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 30.09.2025
I. Finanzanlagen
Beteiligungen
Burgenland Energie AG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48
Wiener Börse AG 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32
Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 11.228.101,13 Euro (Vorjahr: rund 10.627 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 11.162.897,16 Euro (Vorjahr: 10.549 Tsd. Euro) als auch aus der Verrechnung der Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 65.203,97 Euro (Vorjahr: 77 Tsd. Euro).

Beteiligungen Höhe der
Beteiligung gesamt
Eigenkapital (gem.
§ 224 (3) UGB)
Jahresüberschuss Stichtag
Name und Sitz in % TEUR TEUR
Burgenland Energie AG
(Sitz: Eisenstadt)
49,00 % 418.321,4 29.972,8 30.09.2024
Wiener Börse AG (Sitz: Wien) 0,99 % 208.981,0 46.404,3 31.12.2024
Kumulierte Abschreibungen Buchwert
Stand
01.10.2024
Zugänge davon
außerplan
mäßig
Abgänge Zuschrei
bungen
Umbuchungen Stand
30.09.2025
30.09.2025 01.10.2024
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 70.217.803,48
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 1.107.477,32
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80

Aktive Rechnungsabgrenzungen

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 7.061,49 Euro (Vorjahr: 7 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.

Aktive latente Steuern

Das diesjährige, positive steuerliche Ergebnis der Gesellschaft wurde mit Vorgruppenverlustvorträgen verrechnet. Insofern wurde die aktive latente Steuer des Vorjahres verbraucht. Da auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre nicht mit positiven steuerlichen Ergebnissen zu rechnen ist, wurden für Vorgruppenverlustvorträge in Höhe von 2.423.752,01 Euro keine latenten Steuern angesetzt.

Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:

Aktive latente Steuern
30.09.2025 30.09.2024
EUR TEUR
Stand zum 01.10. 15.546,91 24
Erfolgswirksame Veränderung -15.546,91 -8
Stand zum 30.09. 0,00 16

Passiva

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber*in lautende Stückaktien zerlegt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 9.587,84 Euro (Vorjahr: 12 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Personalaufwand

Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 11.239,52 Euro (Vorjahr: 11 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden Vorstandsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 125.576,00 Euro (Vorjahr: 119 Tsd. Euro). Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüfenden gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.

Erträge aus Beteiligungen

In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüttung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2023/24 in Höhe von 11.760.000,00 Euro (Vorjahr: 11.270 Tsd. Euro) sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 343.709,10 Euro (Vorjahr: 293 Tsd. Euro) ausgewiesen.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 333.721,75 Euro (Vorjahr: 393 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus der Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von 333.221,40 Euro (Vorjahr: 392 Tsd. Euro) enthalten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Unter der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wird einerseits ein aus der Aufrollung einer Steuerumlage aus Vorjahren in Höhe von 1.042,04 Euro (Vorjahr: 24 Tsd. Euro) sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuer in Höhe von -15.546,91 (Vorjahr: -8 Tsd. Euro) ausgewiesen.

Ergänzende Angaben

Organe und Arbeitnehmende der Gesellschaft

Im Geschäftsjahr 2024/25 waren folgende Personen als Vorstand tätig:

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.

Dr. Alois Ecker

Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 11.239,52 Euro (Vorjahr: 11 Tsd. Euro).

In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender)

Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Vorsitzender-Stellvertreter)

Ing. Mag. Michael Amerer

Mag. Rita Heiss

Mag. Sonja Kunert

Mag. Johannes Lang

Mag. Nikolaus Sauer

Mag. Jörg Sollfelner

Dr. Norbert Wechtl (bis 14. März 2025)

Dipl.-Ing. Peter Weinelt

Mag. (FH) Alexandra Wittmann (ab 14. März 2025)

An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 27,2 Tsd. Euro (Vorjahr: 26 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmenden.

Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.

Sonstige Erläuterungen

Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen.

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Abschlussstichtag

Mit Wirkung zum 14. November 2025 hat der Aufsichtsrat Mag. Sonja Kunert als Vorstandsmitglied bestellt. Sie folgt damit Dr. Alois Ecker nach, der sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum 31. Oktober 2025 zurückgelegt hat. Mag. Sonja Kunert hat zuvor ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 13. November 2025 zurückgelegt.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 12.153.842,68 Euro einen Betrag in Höhe von 12.150.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 4,05 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 3.842,68 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

Eisenstadt, am 20. November 2025

Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt, bestehend aus der Bilanz zum 30.9.2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung

der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.

  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

  • Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – auf vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.

  • Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffenden Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14.3.2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7.5.2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.

Wien, am 20. November 2025

BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer

ppa. MMag. Nicole Doppelhofer Wirtschaftsprüferin

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Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Die international bedeutendsten Aktienindizes haben sich im Berichtszeitraum Oktober 2024 bis September 2025 trotz der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen und geopolitischen Lage durchwegs positiv entwickelt. Der deutsche Leitindex DAX etwa legte in diesem Zeitraum um 23,6 % zu und der Wiener Leitindex ATX um 26,8 %. Auch der für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities erzielte einen Anstieg um 12,4 %.

Die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft folgte dieser positiven Entwicklung. Mit einem Schlusskurs von 75,0 Euro erzielte sie gegenüber dem Vorjahresniveau einen Zuwachs von 4,9 %.

Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 33 Stück (Einmalzählung). Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,53 Mio. Euro. Am 30. September 2025 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,14 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 225 Mio. Euro.

Für das Geschäftsjahr 2024/25 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 13. März 2026 eine Dividende in Höhe von 4,05 Euro je Aktie vorschlagen.

Informationen für Anleger*innen Aktienperformance 2024/25 2023/24 2022/23 Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 30 17 19 Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,53 0,32 0,38 Höchstkurs EUR 75,00 77,00 99,00 Tiefstkurs EUR 66,50 70,00 70,00 Kurs per Ultimo September EUR 75,00 71,50 72,00 Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 225 215 216 Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,14 0,17 0,18 Dividende pro Aktie EUR 4,05¹ 3,85 3,80

Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%)

1) Vorschlag an die Hauptversammlung

Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Beteiligungen

0,99 % Wiener Börse AG

49 % Burgenland Energie AG

Beteiligungen der Burgenland Energie AG per 30. September 2025

100 % Netz Burgenland GmbH

6,7 % EDA Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH

100 % BE Vertrieb GmbH & Co KG

100 % BE Energy GmbH

57,6 % EPZ Energieprojekt Zurndorf GmbH & Co KG

57,6 % EP Zurndorf GmbH

50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH

50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG

40 % MMW Potzneusiedl GmbH

50 % Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH

100 % Windpark Nick Alpha GmbH

100 % Windpark Baumgarten GmbH

100 % Energie Burgenland Bürgerbeteiligung GmbH

20 % Windpark Deutsch Haslau GmbH

37,5 % Windpark Nikitsch GmbH

100 % WIBE – Windpark Beteiligungs GmbH (Eisenstadt, Österreich)

100 % SonnenBau GmbH

75 % Windpark und PV GmbH

51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn)

50 % PV Zurndorf Dach GmbH

40 % ÖBB-BE GmbH & Co KG

40 % ÖBB-BE GmbH

49 % WindPV Holding GmbH

100 % WindPV Operation GmbH

100 % Energie Burgenland Fernwärme GmbH

100 % BE Technology GmbH

49 % Beyond Tech GmbH

100 % BE Service GmbH

100 % BE Finance GmbH

100 % BE Solution GmbH

49 % BE Mobilität GmbH

25,02 % Solah Group GmbH

100 % BE Trading GmbH

50 % Krone Sonne GmbH

50 % Energieberatung Burgenland GmbH

33,33 % Digital Burgenland GmbH

10 % ENERGIEALLIANZ Austria GmbH

2,52 % APCS Power Clearing and Settlement AG

0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG

1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH

1 % Biomasse Kraftwerk Güssing GmbH u. Co KG

Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht

gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018

Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.

Eisenstadt, am 20. November 2025

Der Vorstand

Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Mitglied des Vorstands

Mag. Sonja Kunert Mitglied des Vorstands

Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Impressum

Unternehmenskalender 2025/261)
Nachweisstichtag Hauptversammlung 03.03.2026
Hauptversammlung 13.03.2026
Ex-Dividendentag 19.03.2026
Record-Date Dividende 20.03.2026
Dividendenzahltag 25.03.2026
Ergebnis 1. Halbjahr 2025/26 (Halbjahresfinanzbericht) 28.05.2026
Jahresergebnis 2025/26 (Jahresfinanzbericht) 17.12.2026

1) Änderungen vorbehalten

Basisinformationen1)
Grundkapital 21,81 Mio. Euro
Stückelung 3 Mio. Stückaktien
Mehrheitsaktionär EVN AG
ISIN Wertpapierkennnummer AT0000640552
Ticker Symbole BHAV.VI (Reuters); BURG AV
(Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones)
Börsenotierung Wien

1) Per 30. September 2025

Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich

Investor Relations

Mag. Karin Krammer

Telefon: +43 2236 200-12867 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected]

www.buho.at

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzestexten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.

Redaktionsschluss: 20. November 2025 Veröffentlichung: 18. Dezember 2025

Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3390 Melk Gestaltung: Nadja Lessing (EVN Information und Kommunikation) Fotos: Albert Leidinger (Cover), Daniela Matejschek (Vorstandsfoto)

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