Capital/Financing Update • Dec 5, 2012
Capital/Financing Update
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Endgültige Bedingungen Nr. BB-2012-02 vom 20. Dezember 2012 für:
Emission von
bis zu EUR 8.000.000,--
emittiert unter dem
Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft 2012/13
bestehend aus dem Konditionenblatt sowie den Emissionsbedingungen gemäß Anhang.
Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen.
HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft
Wahlfelder $\Box$ gelten dann als zutreffend, wenn sie wie folgt markiert sind: $\boxtimes$ Wenn zu bestimmten Punkten keine Angaben erfolgen, treffen diese Punkte nicht zu.
| Spezifische Risikofaktoren in Bezug auf | Neben der Bonität der Emittentin haben unter anderem die Wertentwicklung |
|---|---|
| die gegenständliche | des 3-Monats-EURIBOR sowie der vereinbarte Mindestzinssatz Einfluss auf |
| Emission | die Kursentwicklung der Schuldverschreibungen. |
| bei Wertpapieren mit Tilgung | Totalverlust des eingesetzten Kapitals aufgrund der |
| mit derivativer Komponente: | Produktstruktur (Tilgung mit derivativer Komponente) möglich |
| ggf. Ergänzungen zu den | |
|---|---|
| Verkaufsbeschränkungen im | |
| Basisprospekt |
| $\mathbf{1}$ | Angaben über die Wertpapiere |
|
|---|---|---|
| 1.1. | Angaben über die Wertpapiere |
|
| 1.1.1. | Typ und Kategorie | Schuldverschreibungen: Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung ⊠ Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung Strukturierte Schuldverschreibung Siehe 1.1.4 Rang |
| ISIN/Wertpapieridentifikations- nummer |
AT0000A0XSM9 | |
|---|---|---|
| 1.1.2. Erklärung zur Wertentwicklung für Derivative Wertpapiere |
$\lceil$ J |
|
| 1.1.3. Währung |
⊠ Euro $\Box$ andere Währung [USD, CHF, JPY, PLN, GBP] |
|
| 1.1.4. Rang |
⊠ nicht nachrangig ("senior") $\Box$ Ergänzungskapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG $\Box$ Nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 8 BWG Pfandbriefe/Öffentliche Pfandbriefe $\Box$ $\Box$ Sonstige besicherte Nicht-Dividendenwerte; Modus: |
|
| 1.1.5. Nominalzinssatz Verzinsung |
$\boxtimes$ Laufende Verzinsung $\Box$ Keine laufende Verzinsung (daher entfallen die folgenden Angaben) |
|
| Verzinsungsbasis | ⊠ Nennbetrag П $\Gamma$ ] |
|
| allfällige Bedingungen für die Auszahlung der Zinsen: |
Nein | |
| Nachzahlungsverpflichtungen der Emittentin: |
Nein |
| Verzinsungsbeginn: | 20. Dezember 2012 |
|---|---|
| Verzinsungsende: | 19. Dezember 2018 |
| $Zinstein(e)$ : | 20. März, 20. Juni, 20. September und 20. Dezember eines jeden |
| Zinszahlung: | Jahres bis einschließlich 20. Dezember 2018 ⊠ im nachhinein $\Box$ andere Regelung [ J |
| Bankarbeitstag-Definition | ⊠ TARGET 2 $\Box$ Andere Definition [Definition] |
| Zinsperioden: | ganzjährig halbjährig $\blacksquare$ ⊠ vierteljährig monatlich andere $\Box$ $\mathbf{I}$ J erster langer Kupon erster kurzer Kupon letzter langer Kupon letzter kurzer Kupon L aperiodische Zinszahlungen $\mathbf{1}$ einmalige Zinszahlung L. I |
| Anpassung von Zinsterminen | ||
|---|---|---|
| "Business Day Convention": | Following Business Day Convention | |
| Für den Fall, dass ein Zahlungstermin auf einen Tag fällt, der | ||
| kein Bankarbeitstag ist, verschiebt sich dieser auf den nmit- | ||
| telbar folgenden Bankarbeitstag | ||
| ⊠ | Modified Following Business Day Convention | |
| Für den Fall, dass ein Zahlungstermin auf einen Tag fällt, der | ||
| kein Bankarbeitstag ist, verschiebt sich dieser auf den unmit- | ||
| telbar folgenden Bankarbeitstag. Fällt dieser in den nächsten | ||
| Kalendermonat, wird der betreffende Termin davon abwei- | ||
| chend auf den unmittelbar vorausgehenden Bankarbeitstag vor- | ||
| gezogen | ||
| Zinsperiode: | unadjusted | |
| Es kommt zu keiner Verschiebung der Zinsperiode, wenn das | ||
| Ende einer Zinsperiode auf einen Tag fällt, der kein Bankar- | ||
| beitstag ist. | ||
| ⊠ | adjusted | |
| Es kommt zu einer Verschiebung der Zinsperiode, wenn das | ||
| Ende einer Zinsperiode auf einen Tag fällt, der kein Bankar- | ||
| beitstag ist. | ||
| Zinstagequotient: | Actual/Actual | |
| Die tatsächliche Anzahl der Kalendertage in der Zinsperiode | ||
| wird durch die tatsächliche Anzahl der Tage des jeweiligen | ||
| Jahres geteilt. | ||
| Actual/365 | ||
| Die tatsächliche Anzahl der Kalendertage in der Zinsperiode | ||
| wird gezählt und durch 365 geteilt. | ||
| ⊠ | Actual/360 | |
| Die tatsächliche Anzahl der Kalendertage in der Zinsperiode | ||
| wird gezählt und durch 360 geteilt. | ||
| 30/360E | ||
| Jeder Monat wird mit 30 Tagen und jedes Jahr mit 360 Tagen | ||
| gerechnet, jedoch wird der 31. eines Monats mit dem 30. | ||
| gleichgesetzt. | ||
| 30/360 | ||
| Jeder Monat wird mit 30 Tagen und jedes Jahr mit 360 gerech- | ||
| Zinssatz | fixer Zinssatz |
|---|---|
| Stufenzinssatz | |
| ⊠ variable Verzinsung ("Floater") |
|
| Verzinsung mit derivativer Komponente | |
| Nullkupon | |
| a) Fixer Zinssatz | ] % p.a. vom Nennwert |
| ein Zinssatz: | [EUR / Währung] [Betrag] je Stück |
| ] % p.a. vom Nennwert | |
| b) Stufenzinssatz: | ] % p.a. vom Nennwert |
| ] % p.a. vom Nennwert | |
| c) Variable Verzinsung |
|
| Referenzzinssatz: | EURIBOR L. |
| genaue Bezeichnung J |
|
| EUR-Swap-Satz | |
| genaue Bezeichnung | |
| ⊠ anderer Referenzzinssatz |
|
| 2 % fix p.a. vom 20.12.2012 bis 19.12.2013 |
|
| 3-Monats-EURIBOR * vom 20.12.2013 bis 19.12.2018 |
|
| * Zur Berechnung wird der jeweils zwei Bankarbeitstage vor Beginn | |
| der Zinsperiode auf der Bloomberg Seite EUR003M veröffentlichte | |
| Wert herangezogen. | |
| Ersatzregelungen: | $\bar{1}$ $\big] % \begin{center} % \includegraphics[width=\textwidth]{images/Traj_48.png} % \end{center} % \caption { % of the Grotant-Weyl approach. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have$ |
| genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex | |
| Berechnungsmodus: | ⊠ Partizipation 100 % |
| genaue Berechnung 1 L |
|
| Auf-/Abschlag | |
| genaue Berechnung $\mathbf{I}$ |
|
| anderer Berechnungsmodus | |
| L genaue Berechnung 1 |
|
| Rundungsregeln: | kaufmännisch auf [ ] Stellen / das nächste [ $]$ % |
| abrunden auf ] Stellen / das nächste [ L $]$ % |
|
| aufrunden auf $\Gamma$ ] Stellen / das nächste [ $\frac{1}{6}$ |
|
| ⊠ nicht runden |
|
| falls | |
| Mindestzinssatz | $1,0\%$ p.a. |
|---|---|
| falls Höchstzinssatz | |
| Zinsberechnungstage: | ⊠ zwei Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode im vorhinein ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode im nachhinein Sonstige Regelung J L |
| Veröffentlichung der Zinssätze: | ⊠ Art der Veröffentlichung Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH (ÖWS), Homepage der Emittentin |
| d) Verzinsung mit derivativer Komponente |
|
| Referenzgröße | Index/Indizes, Körbe Aktie(n), Aktienkörbe Rohstoff(e), Waren, Körbe Währungskurs(e), Körbe Fonds, Körbe Geldmarktinstrumente, Körbe $\Box$ Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln Derivative Finanzinstrumente, Körbe LI Sonstige |
| Basiswert | [ genaue Bezeichnung 1 |
| Quelle für Informationen (über die vergangene und zukünftige Wertentwicklung) |
siehe [ ] |
| Ausübungspreis | siehe [ ] |
| Erläuterung (der Beeinflussung der Wertpapiere durch die Wertentwicklung des Basiswertes) |
siehe [ 1 |
|---|---|
| Vorgangsweise bei Marktstörungen (betreffend den Basiswert) |
siehe [ 1 |
| Anpassungsregelungen (in Bezug auf Ereignisse betreffend den Basiswert) |
|
| Berechnungsmodus: | Partizipation [ $\frac{1}{6}$ |
| 1 genaue Berechnung ſ |
|
| Auf-/Abschlag - 1 1 genaue Berechnung |
|
| L | |
| Formel genaue Berechnung oder Verweis aus 1 Annex |
|
| anderer Berechnungsmodus | |
| genaue Berechnung oder Verweis aus | |
| Annex | |
| Rundungsregeln: | kaufmännisch auf fünf Stellen |
| abrunden auf ] Stellen / das nächste [ $]$ % |
|
| aufrunden auf ] Stellen / das nächste [ L $]$ % |
|
| nicht runden | |
| falls Mindestzinssatz /-betrag |
] % p.a. |
| falls Höchstzinssatz $/ -$ |
] % p.a. L |
| betrag | |
| Zinsberechnungstage: | ] Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen L |
| Zinsperiode im vorhinein | |
| ] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode im nachhinein |
|
| Sonstige Regelung | |
| I ] |
|
| 1.1.6. Fälligkeitstermin, Rückzahlung Laufzeitbeginn: Laufzeitende: |
20. Dezember 2012 ⊠ 19. Dezember 2018 $\Box$ Perpetual |
|---|---|
| Laufzeit: | ⊠ 6 Jahre $\Box$ ohne bestimmte Laufzeit (Perpetual) |
| Fälligkeitstermin: | 20. Dezember 2018 |
| Rückzahlungsbedingungen: | zur Gänze fällig ⊠ $\Box$ Teiltilgungen ⊠ ohne ordentliche Kündigungsrechte der Emittentin und der Inhaber der Wertpapiere Tilgung mit derivativer Komponente (bei strukturierter $\overline{\phantom{0}}$ Schuldverschreibung) X zum Nennwert zu [ ] % (Rückzahlungs-/Tilgungskurs) zum gemäß Tilgung mit derivativer Komponente berechneten Rückzahlungs-/Tilgungsbetrag je Stück Wahlrecht der Emittentin auf Tilgung zum Nennwert in fremder Währung Wahlrecht der Emittentin auf Tilgung zum Nennwert durch |
| Ordentliches Kündigungsrecht: | Erlag des Basiswertes Emittentin insgesamt [bestimmter Kündigungsgrund] Emittentin teilweise einzelne Inhaber der Wertpapiere l bestimmten Mehrheiten der Inhaber der Wertpapiere alle Inhaber der Wertpapiere gemeinsam [ |
| Anleger $\Box$ |
|
|---|---|
| Kündigungsfrist | Nicht zutreffend |
| Kündigungstermin(e): | $\mathbf{r}$ J |
| Rückzahlungskurs/-betrag: | $]$ % $\hspace{0.05cm}$ $\mathfrak l$ |
| Berechnung Rückzahlungskurs/-betrag bei Emissionen mit Tilgung mit derivativer Komponente: |
$\mathbf I$ 1 |
| Falls Regelung betr. Stückzinsen: |
ſ 1 |
| Veröffentlichung: | $\mathfrak l$ J |
| durch die Emittentin | aus Steuergründen ப genauer Wortlaut oder Verweis auf ſ 1 Annex aus sonstigen Gründen genauer Wortlaut oder Verweis auf I 1 Annex |
| Vorzeitige Rückzahlung bei Eintritt bestimmter Bedingungen |
Nicht zutreffend |
| Bedingungen: | $\mathbf{I}$ L |
| Rückzahlungstermin(e): | $\mathbf{L}$ $\mathbf{1}$ |
|---|---|
| Rückzahlungskurs/-betrag: | $\mathbf{I}$ $]$ % |
| Berechnung Rückzahlungskurs/-betrag bei Emissionen mit Tilgung mit derivativer Komponente: |
$\lceil$ 1 |
| falls Regelung betr. | |
| Stückzinsen: | $\lceil$ 1 |
| Veröffentlichung: Tilgung mit derivativer |
L Nicht zutreffend |
| Komponente | |
| Referenzgröße | ∐ Index/Indizes, Körbe Aktie(n), Aktienkörbe Rohstoff(e), Waren, Körbe Währungskurs(e), Körbe Fonds, Körbe Geldmarktinstrumente, Körbe I. Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln Derivative Finanzinstrumente, Körbe Warenderivate |
| Basiswert Quelle für Informationen (über die vergangene und zukünftige Wertentwicklung) |
ı $\Gamma$ $\lceil$ |
| Ausübungspreis | $\Gamma$ $\overline{\phantom{a}}$ |
|---|---|
| Erläuterung (der Beeinflussung der Wertpapiere durch die Wertentwicklung des Basiswertes) |
$\Gamma$ $\lceil$ |
| Vorgangsweise bei Marktstörungen (betreffend den Basiswert) |
$\overline{[}$ $\mathbf{J}$ |
| Anpassungsregelungen (in Bezug auf Ereignisse betreffend den Basiswert) |
$\mathbf{I}$ $\lceil$ |
| Berechnungsmodus: | Partizipation $\overline{)$ % $\mathbf{r}$ ┓ ľ ſ Auf-/Abschlag $\vert \ \ \vert$ $\mathbf{l}$ L Formel LП ſ J anderer Berechnungsmodus $\mathbf{l}$ [ |
| Falls Mindestrückzahlungs betrag/-kurs |
$\mathbf{1}$ $\left\lbrack \right\rbrack$ $\Box$ $\mathbb E$ $\frac{1}{6}$ |
| Falls Höchstrückzahlungs betrag/-kurs |
$\mathbf{I}$ $\mathbf{I}$ $]$ % $\Box$ |
| Rundungsregeln: | kaufmännisch auf ] Stellen f abrunden auf ] Stellen $\mathbf{r}$ aufrunden auf ] Stellen E |
| Berechnungstag für die Berechnung des Tilgungskurses/-betrages: Beobachtungstag(e) für die Berechung des Tilgungskurses/- betrages: |
andere Rundung genaue Regelung $\overline{1}$ nicht runden L $\begin{array}{c} \hline \end{array}$ |
|---|---|
| $\Gamma$ $\mathbf{1}$ |
|
| Veröffentlichung des Tilgungs-/ Rückzahlungs- kurses/-betrages: |
ſ I |
| 1.1.7. Emissionsrendite | [ ] % p.a. $\boxtimes$ variabel verzinst, Angabe entfällt П derivativ, Angabe entfällt |
| 1.1.8. Zeichnungsfrist, Valutatage |
|
| Zeichnungsfrist | ⊠ vom 06. Dezember 2012 bis 19. Dezember 2012 |
| Multitranche | weitere Zeichnungsfrist(en): vom [ $\int$ bis $\int$ $\blacksquare$ |
| Valutatag | $\boxtimes$ Erstvalutatag: 20. Dezember 2012 ㄱ Valutatag: [ $\mathcal{L}$ |
| 1.1.9. Rückgabe, Zahlungs- | |
| und Lieferungstermin, | |
| Berechnungsmodalitäten für | |
| Derivative Wertpapiere | Nicht zutreffend |
| Besondere Regelungen: | |
| 1.2. Angaben über den Basiswert (bei Derivativen Wertpapieren) Basiswert |
|
| Index/Indizes, Körbe |
| $\overline{\phantom{a}}$ | Aktie(n), Körbe | |
|---|---|---|
| $\overline{\phantom{a}}$ | Rohstoff(e), Waren, Körbe | |
| Währungskurs(e), Körbe | ||
| Fonds, Körbe | ||
| Geldmarktinstrumente, Körbe | ||
| $\overline{\phantom{a}}$ | Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten | |
| $\sim$ | Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln | |
| $\overline{\phantom{a}}$ | Derivative Finanzinstrumente, Körbe | |
| $\sim$ | Sonstige | |
| 1.2.1. Ausübungspreis | L | 1 |
| 1.2.2. Typ des Basiswertes, | ||
| Angaben zum Basiswert | ||
| Quelle für Informationen | $\lceil$ | 1 |
| (über die vergangene und zukünftige | ||
| Wertentwicklung) | ||
| Basiswert Wertpapier | ||
| Name der Emittentin | $\lceil$ | J |
| ISIN | ||
| Basiswert Index | ||
| Bezeichnung Index | ſ | J |
| Beschreibung Index | ||
| Verfügbarkeit Index | ||
| Basiswert Zinssatz | ||
| Beschreibung Zinssatz | ſ | ] |
| Sonstiger Basiswert | $\Gamma$ | 1 |
| Basiswert Korb | ſ | |
| Gewichtung | ||
| 1.2.3. Vorgangsweise bei | ||
| Marktstörungen | ||
| Definition Marktstörung | L | |
| Vorgangsweise bei | [ | |
| Marktstörungen |
| 1.2.4 Anpassungsregelungen in | ||
|---|---|---|
| Bezug auf Ereignisse, die den | ||
| Basiswert betreffen | ||
| Definition Anpassungsereignis | $\overline{L}$ 1 |
|
| Anpassungsregelungen | $\lceil$ | |
| $\mathbf{2}$ | Bedingungen und | |
| Voraussetzungen für das | ||
| Angebotsprogramm | ||
| 2.1. | Bedingungen, | |
| Angebotsstatistiken, Zeitplan, | ||
| Zeichnung | ||
| 2.1.1. Bedingungen des | ||
| Angebotes | siehe Emissionsbedingungen im Anhang | |
| Besondere Bedingungen: | ||
| 2.1.2. Gesamtvolumen | ⊠ bis zu EUR 8.000.000,-- |
|
| $\Box$ EUR [ Betrag ] |
||
| bis zu [ Währung ] [ Betrag ] | ||
| $\Box$ [Währung] [Betrag] |
||
| 2.1.3. Angebotsfrist, | ||
| Angebotsverfahren, | ||
| Angebotsform | ||
| Angebots-/Zeichnungsfrist: | ⊠ Daueremission ("offen") |
|
| ab 06. Dezember 2012 | ||
| Einmalemission ("geschlossen") - Zeichnungsfrist | ||
| vom [Datum ] bis [Datum ] | ||
| Einmalemission ("geschlossen") - Emissionstag | ||
| am $[$ Datum $]$ | ||
| Angebotsverfahren: | ⊠ Direktvertrieb durch die Emittentin |
|
| $\boxtimes$ Zusätzlicher Vertrieb durch Konzernbanken |
||
| Vertrieb durch ein Bankensyndikat |
| Angebotsform: | ⊠ Öffentliches Angebot $\Box$ Kein öffentliches Angebot (Privatplatzierung) |
|||
|---|---|---|---|---|
| $\Box$ Anwendbar: [ Institut einfügen ] |
||||
| Platzierungsgarantie/ | ||||
| Übernahmegarantie: | ||||
| 2.1.4. Mindest-/Höchst- | ||||
| zeichnungsbeträge | $\vert$ keine Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge $\boxtimes$ Mindestzeichnungsbetrag EUR 1.000,-- Höchstzeichnungsbetrag $\overline{\phantom{a}}$ $\begin{array}{c} \end{array}$ |
|||
| 2.1.5. Bedienung und Lieferung | ||||
| Besondere Regelungen: | Nicht zutreffend | |||
| 2.2. Preisfestsetzung |
Erstausgabekurs: 100 % Daueremission |
|||
| Erstausgabepreis:[ - 1 |
||||
| Ausgabekurs: $] \%$ Einmalemission L |
||||
| Ausgabepreis: | ||||
| Weitere Ausgabekurse/ -preise bei Daueremissionen: |
⊠ je nach Marktlage $\mathbf{r}$ $\begin{array}{c} \end{array}$ |
|||
| ggf. Berechnungsformel für Ausgabekurs/-preis: |
1 L |
|||
| Information über weitere Kurse/Preise |
I ] |
|||
| Spesen, Aufschläge: | ſ ] |
| 2.3.1. Zahl-, Hinterlegungsstelle | |||
|---|---|---|---|
| Zahlstelle | ⊠ | HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft | |
| $\Box$ | Andere Hauptzahlstellen [Name der Zahlstelle] | ||
| Hinterlegungsstelle | |||
| ⊠ | Oesterreichische Kontrollbank AG, 1010 Wien, | ||
| Strauchgasse 1-3 | |||
| HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft | |||
| $\Box$ | Sonstige konzessionierte Verwahrer in Österreich | ||
| 2.3.2. Berechnungsstelle | |||
| ⊠ | HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft | ||
| П | Andere Berechnungsstelle | ||
| 3. | Zulassung zum Handel und | ||
| Handelsregeln | |||
| 3.1. | Zulassung zum Handel | Zulassung zum Amtlichen Handel der Wiener Börse | |
| Für diese Emission wird | Zulassung zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse | ||
| beantragt: | Zulassung zum Dritten Markt der Wiener Börse | ||
| $\mathsf{L}$ | Zulassung zu einem anderen Geregelten Markt | ||
| $\mathbb{R}$ $\mathbf{1}$ |
|||
| Zulassung zu einem anderen Ungeregelten Markt | |||
| $[\ ]$ | |||
| Einbeziehung in ein Multilaterales Handelssystem (MTF) | |||
| Einbeziehung an einem anderen Handelsplatz | |||
| $[\ ]$ | |||
| ⊠ | Keine Börsezulassung oder Handelseinbeziehung | ||
| 4. | Zusätzliche Angaben | ||
| 4.1. Kreditrating | |||
| Anleihenrating | ⊠ | keine gesonderte Bewertung | |
| Bewertung durch Moody's Investor Service | |||
| [ | |||
| 4.2. Veröffentlichungen | ⊠ | ||
| Homepage der Emittentin | |||
Diese Emissionsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Endgültigen Bedingungen Nr. BB-2012-02 (einschließlich allfälliger weiterer Annexe) und sind im Zusammenhang mit dem Basisprospekt der Emittentin vom 04.05.2012 einschließlich aller in Form eines Verweises einbezogener Dokumente und aller Nachträge zu lesen.
(1) Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (nachstehend "Emittentin") begibt per 20. Dezember 2012 den BB Floored Floater 2012-2018 (im Folgenden "Schuldverschreibungen" genannt). Die Emittentin ist berechtigt, die Zeichnungsfrist ohne Angaben von Gründen jederzeit vorzeitig zu beenden oder zu verlängern.
$(2)$ Das Gesamtemissionsvolumen von $\epsilon$ 3.000.000.00 (Euro drei Millionen) mit Aufstockungsmöglichkeit bis € 8.000.000,00 (Euro acht Millionen) ist unterteilt in Stücke á Nominale € 1.000,00 (Euro eintausend) mit den Nummern 1-3.000.
(3) Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze in Sammelurkunden (gemäß § 24 Depotgesetz BGBI Nr. 424/1969, in der Fassung BGBI Nr. 650/87) dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven Stücken besteht nicht.
(4) Die Sammelurkunde trägt die Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder Prokuristen der Emittentin.
Die Schuldverschreibungen begründen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beträgt 6 (sechs) Jahre, sie beginnt mit 20. Dezember 2012 und endet mit Ablauf des 19. Dezember 2018.
(1) Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag vierteliährlich ab dem 20.12.2012 (einschl.) bis zum 19.12.2018 (einschl.) verzinst.
(2) Die Zinsperiode läuft jeweils vom 20.03. bis 19.06., vom 20.06. bis 19.09., vom 20.09. bis 19.12. und vom 20.12. bis 19.03. des Folgejahres.
(3) Die Schuldverschreibungen werden wie folgt verzinst:
Der Zinssatz errechnet sich während der gesamten Laufzeit nach den im Konditionenblatt festgelegten Parametern. Vom 20.12.2012 bis einschließlich 19.12.2013 beträgt die Verzinsung 2,0%. Ab dem 20.12.2013 werden die Schuldverschreibungen mit dem jeweils geltenden 3-Monats-EURIBOR verzinst. Dieser wird zwei Bankarbeitstage vor Beginn der Zinsperiode festgelegt.
Der Mindestzinssatz beträgt: 1 % per annum.
(4) Die Emittentin wird die Zinsen vierteljährlich im Nachhinein, jeweils am 20. März, 20. Juni, 20. September und 20. Dezember eines jeden Jahres (Kupontermin), erstmals am 20. März 2013, bezahlen.
(5) Der anwendbare Zinstagequotient sowie die Anpassungsmethode für die Zinsperiode und Zinstermine sind dem Konditionenblatt zu entnehmen.
Eine Kündigung ist seitens der Emittentin und seitens des Inhabers während der gesamten Laufzeit ausgeschlossen.
Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze am 20. Dezember 2018 zur Rückzahlung fällig. Der Tilgungsbetrag sowie die Tilgungsmodalitäten ergeben sich aus Pkt. 1.1.6. des Konditionenblatts.
(1) Die Oesterreichische Kontrollbank AG ("OeKB"), 1010 Wien, Strauchgasse 1-3 ist die Hinterlegungsstelle. Als Zahlstelle fungiert die Emittentin.
(2) Die Gutschrift der Tilgungszahlungen sowie der fälligen Kuponzahlungen erfolgt zu jedem Kupontermin bzw. am Fälligkeitstermin über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle.
Alle Zahlungen der Emittentin erfolgen vorbehaltlich etwaiger Steuern, Abgaben Abzüge oder sonstiger Zahlungen, welche aufgrund der Gesetze, deren offizieller Auslegung sowie der Verwaltung vorgeschrieben, geleistet oder abgezogen werden müssen.
Die Schuldverschreibungen lauten auf EUR.
Bankarbeitstag ist jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem alle betroffenen Bereiche des Bankzahlungssystem TARGET2 sowie, vorbehaltlich einer vorherigen Einstellung, des Bankzahlungssystems TARGET2 betriebsbereit sind und die Banken am Finanzplatz Wien geöffnet haben.
TARGET: Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer
Ansprüche auf Zahlung von Kapital aus den Schuldverschreibungen verjähren nach Ablauf von zehn Jahren und Ansprüche auf Zinsen nach Ablauf von drei Jahren ab dem jeweiligen Fälligkeitstag.
(1) Alle Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dieser Emission erfolgen nach Wahl der Emittentin durch Veröffentlichung auf ihrer Homepage (www.bank-bgld.at) oder im "Amtsblatt" zur Wiener Zeitung.
(2) Jede derartige Mitteilung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung als wirksam erfolgt. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.
Die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einen geregelten Markt oder MTF der Wiener Börse wird nicht beantragt.
Für das Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und der Emittentin gilt österreichisches Recht. Es gilt weiters die Satzung der Emittentin in der jeweils geltenden Fassung. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt das in Eisenstadt sachlich zuständige Gericht als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand, soweit sich aus dem Konsumentenschutzgesetz kein anderer zwingender Gerichtsstand ergibt.
(1) Die Emittentin übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass sich für die Schuldverschreibungen ein liquider Sekundärmarkt bildet oder bilden wird.
(2) Die Emittentin ist berechtigt, in den vorliegenden Bedingungen:
(a) offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler oder sonstige offensichtliche Irrtümer, sowie
$(b)$ widersprüchliche oder lückenhafte Bestimmungen ohne Zustimmung der Schuldverschreibungsinhaber zu ändern bzw. zu ergänzen,
wobei in den unter (b) genannten Fällen nur solche Änderungen bzw. Ergänzungen zulässig sind. die unter Berücksichtigung der Interessen der Emittentin für die Schuldverschreibungsinhaber zumutbar sind, d.h. deren finanzielle Situation nicht verschlechtern. Solche Änderungen bzw. Ergänzungen werden unverzüglich gemäß § 12 der vorliegenden Bedingungen bekannt gemacht.
$(3)$ Darüber hinausgehende Änderungen darf die Emittentin ohne Zustimmung aller Schuldverschreibungsinhaber nur vornehmen, wenn diese im ausschließlichen Interesse oder zum Vorteil der Investoren erfolgen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Emittentin, jederzeit die Nominale der Schuldverschreibungen zu erhöhen, zu verringern oder aufzustocken sowie Angebotsfristen zu verlängern oder zu verkürzen.
(1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.
(2) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen im Übrigen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Rechnung trägt.
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