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Bio-Gate AG Annual Report 2009

Dec 9, 2010

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Annual Report

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Publication

Bio-Gate AG

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand

Euro
Vorjahr

Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1529424,50 1692235,00
II. Sachanlagen 1429944,00 1662141,00
III. Finanzanlagen 42500,00 42500,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 882610,02 1135185,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1043772,90 1633312,10
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 348693,03 1974181,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 45121,65 73984,71
Summe Aktiva 5322066,10 8213539,96
PASSIVA
Gesamtjahr/Stand

Euro
Vorjahr

Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2940000,00 2940000,00
II. Kapitalrücklage 11340000,00 11340000,00
III. Bilanzverlust -10842616,69 -8167265,06
B. Rückstellungen 170200,00 212500,00
C. Verbindlichkeiten 1684482,79 1888305,02
D. Rechnungsabgrenzungsposten 30000,00 0,00
Summe Passiva 5322066,10 8213539,96

Anhang

1. Gesetzliche Grundlagen

Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der §§ 242 bis 256 und 264 bis 288 HGB aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft in Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen.

Der Vorstand hat eine Liquiditätsplanung erstellt, nach der die Zahlungsfähigkeit der Berichtsgesellschaft für einen Prognosezeitraum von mindestens zwölf Monaten gewährleistet ist. Der Vorstand der Bio-Gate AG geht davon aus, dass die in der Liquiditätsplanung berücksichtigten Maßnahmen, sofern notwendig, im erforderlichen Umfang umgesetzt werden können und ist daher vom Grundsatz des „Going Concern“ ausgegangen.

Der Jahresabschluss wurde in Euro gebucht und erstellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert (§§ 5,6 ff. EStG, § 8 Abs. 1 KStG).

2.1 Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet.

Der im Jahr 2005 durch die Verschmelzung entstandene und aktivierte Firmenwert wird planmäßig über die geschätzte Nutzungsdauer von 15 Jahre in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften abgeschrieben.

2.2 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um Abschreibungen vermindert.

Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden in einem GWG-Pool über 5 Jahre abgeschrieben.

2.3 Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit Abwertungen notwendig waren, wurden die Finanzanlagen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

2.4 Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes angesetzt.

2.5 Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Sie sind zum Nennwert angesetzt.

2.6 Die liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt. Soweit Abwertungen notwendig waren, wurden die liquiden Mittel mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

2.7 Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.

2.8 Die sonstigen Rückstellungen sind nach dem notwendigen Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

2.9 Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert.

2.10 Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Forderungen gegen Verbundene Unternehmen

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 983 sind Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 969 enthalten. Diese sind in Höhe von TEUR 870 mit einem Rangrücktritt belegt. Darüber hinaus beinhalten die Forderungen ein Verrechnungskonto gegenüber der BioEpiderm in Höhe von TEUR 14.

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben TEUR 52 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 931 haben Restlaufzeiten zwischen einem und fünf Jahren.

3.2 Liquide Mittel

In den liquiden Mitteln werden Fremdwährungskonten in US-Dollar geführt. Diese wurden gem. dem strengen Niederstwertprinzip mit EUR 16.621 bewertet.

3.3 Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten in Höhe von TEUR 26 ein die KfW-Darlehen betreffendes Disagio.

3.4 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beträgt zum 31.12.2009, unverändert zum Vorjahr, EUR 2.940.000,00 und ist eingeteilt in 2.940.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien.

Im Geschäftsjahr 2009 fanden keine Kapitalerhöhungen statt. Jedoch bestehen noch aus den im Jahr 2006 und 2008 gefassten Hauptversammlungs- und Vorstandsbeschlüssen folgende genehmigte Kapitalia:

Im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2008/I ist der Vorstand dazu ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10.06.2013 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.470.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.

Zur Liquiditätsunterstützung und Finanzierung des Wachstums hat die Gesellschaft mit Datum vom 05. März 2010 eine Kapitalerhöhung von 10% (EUR 294.000) aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen. Die Barkapitalerhöhung wurde am 25. März 2010 erfolgreich abgeschlossen, der Liquiditätszufluss hieraus beträgt TEUR 735. Das genehmigte Kapital 2008/I beträgt danach noch EUR 1.176.000.

Das in der Hauptversammlung vom 11.06.2008 beschlossene bedingte Kapital 2008/I in Höhe von EUR 56.700,00 dient der Erfüllung von Bezugsrechten, die an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden.

Darüber hinaus besteht noch der in der Hauptversammlung vom 24. Februar 2006 gefasste Beschluss, welcher die Gesellschaft dazu berechtigt, eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 550.000,00 durch Ausgabe von 550.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien von je EUR 1,00, durchzuführen und das ebenfalls in der Hauptversammlung vom 24. Februar 2006 geschaffene bedingte Kapital zur Ausgabe von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen beschlossen. Demnach wird das Grundkapital um bis zu EUR 237.300,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 237.300 neuen Stückaktien. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die an Mitarbeiter der Bio-Gate AG sowie an Mitgliedern der Geschäftsführung und Mitarbeitern mit der Bio-Gate AG zum Zeitpunkt der Ausgabe von Bezugsrechten im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die Aktienoptionen mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2010 an die Bezugsberechtigten auszugeben. Die Ausgabe der Aktienoptionen kann einmalig oder in Tranchen erfolgen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie die Inhaber der ausgegebenen Aktienoptionen ihr Bezugsrecht ausüben.

Die Ausgabe der Aktienoptionen erfolgt dabei nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

Die Ausgabe von Aktien erfolgt durch Beschluss des Vorstands und Zustimmbeschluss des Aufsichtsrats sowie Abschluss von Bezugsrechtsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den einzelnen Bezugsberechtigten. Der Abschluss der Bezugsvereinbarungen muss bis zum 31. Dezember 2010 und im Übrigen während eines Ausgabezeitraumes erfolgen.

Ausgabezeiträume sind dabei

a) der sechste und die folgenden neun Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung,

b) sowie der Veröffentlichung von Zahlen oder Quartalsberichten zum 2. oder 3. Quartal eines Geschäftsjahres der Gesellschaft.

Die insgesamt möglichen Aktienoptionen auf bis zu 237.300 Aktien teilen sich wie folgt auf Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Geschäftsführungsmitglieder und Mitarbeitern mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen auf:

Den Mitarbeitern der Bio-Gate AG dürfen auf bis zu 144.500 Aktien gewährt werden.

Den Geschäftsführungsmitgliedern (Vorstände, Geschäftsführer oder, bei Gesellschaften einer ausländischen Rechtsform, Personen in vergleichbarer Funktion) mit der Bio-Gate AG zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte verbundener Unternehmen dürfen Aktienoptionen auf bis zu 31.500 Aktien gewährt werden.

Den Mitarbeitern mit der Bio-Gate AG zum Zeitpunkt der Ausgabe der Bezugsrechte verbundener Unternehmen dürfen Aktienoptionen auf bis zu 61.300 Aktien gewährt werden.

Anderen Personen als Angehörigen der vorgenannten Gruppen dürfen Aktienoptionen nicht angeboten werden. Der genaue Kreis der Berechtigten und die Anzahl der jeweils angebotenen Aktienoptionen werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt.

Die Aktienoptionen dürfen erstmals im ersten vollständigen Ausübungszeitraum nach Ablauf von zwei Jahren („Wartezeit“) nach dem Ausgabezeitpunkt ausgeübt werden. Letztmals können die Aktienoptionen am letzten Tag des letzten vollständigen Ausübungszeitraums im fünften auf den Ausgabezeitpunkt der jeweiligen Bezugsrechte folgenden Jahr ausgeübt werden.

Die Ausübung der Aktienoptionen ist jeweils nur am sechsten und den folgenden neun Bankarbeitstagen nach der ordentlichen Hauptversammlung sowie der Veröffentlichung von Zahlen oder Quartalsberichten zum 2. oder 3. Quartal eines Geschäftsjahres der Gesellschaft möglich.

Die Ausübung von Aktienoptionen ist nur zulässig, wenn die Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung börsenorientiert sind und das Erfolgsziel zum jeweiligen Ausübungszeitraum erreicht wird. Dieses gilt als erreicht, wenn der Wert der Aktie der Gesellschaft vor dem Ausübungszeitraum mindestens 130 % (im Falle der Börsengang-Tranche gemäß Buchstabe a) dieses Abschnitts) bzw. 120 % (im Falle von Folgetranchen gemäß Buchstabe b) dieses Abschnitts) des (ggf. um Effekte aus zwischenzeitlichen Kapitalmaßnahmen bereinigten) Basispreises für die jeweilige Tranche beträgt. Maßgeblicher Wert ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der Aktie der Gesellschaft im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf dem Ausübungszeitraum unmittelbar vorangehenden Börsentagen.

Von dem vorgenannten Aktienoptionsprogramm wurden derzeit 125.000 Optionen ausgegeben. Aufgrund des in den Ausübungsbedingungen festgelegten Ausübungspreises, des derzeitigen Kursverfalls und mangels einer historischen Kursentwicklung wurde aus Wesentlichkeitsgründen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 auf eine gesonderte Bewertung verzichtet.

3.5 Kapitalrücklage

Durch den Börsengang vom 05. April 2006 wurden insgesamt 567.000 Aktien mit einem Ausgabewert von EUR 1,00 zu einem Bookbuildingpreis von EUR 21,00 plaziert. Dies führte zu einem Agio von EUR 20,00 je Aktie. Das Agio beläuft sich somit insgesamt auf EUR 11.340.000,00.

3.6 Verbindlichkeiten (in TEUR)

Restlaufzeit mehr als
31.12. 2009 Vj. 1 Jahr Vj. 1-5 J. Vj. 5 Jahre Vj.
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinst. 1.250 1.375 125 125 625 563 500 687
Verbindlichkeiten aus Liefer. und Leist. 191 102 191 102 0 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 144 259 144 259 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 100 152 91 152 9 0 0 0
- davon aus Steuern (54) (101) (54) (101) (0) (0) (0) (0)
- davon i. Rahmen d.
sozialen Sicherheit (12) (11) (12) (11) (0) (0) (0) (0)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind TEUR 1.250 durch Sicherungsübereignung von Inventar der Betriebstätte Bremen und durch eine Verpflichtungserklärung der Gesellschaft in Bezug auf Patente und Gebrauchsmuster besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 139 Verbindlichkeiten aus Ergebnisübernahmen und in Höhe von TEUR 5 Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr.

4. Sonstige Angaben

4.1 Anteile an anderen Unternehmen

Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2009 an folgenden Unternehmen mindestens den fünften Teil der Anteile (§ 285 Nr. 11 HGB):

Name des Unternehmens Anteil Eigenkapital Letzter JA Ergebnis
BioEpiderm GmbH, Nürnberg 70 % EUR - 511.678,22 31.12.2009 EUR 87.518,18
QualityLabs BT GmbH, Nürnberg 100 % EUR 28.202,86 31.12.2009 EUR 0,00

Für die Beseitigung der buchmäßigen Überschuldungen der Tochtergesellschaft BioEpiderm GmbH die Bio-Gate AG Rangrücktrittserklärungen in Höhe von EUR 620.000,00 abgegeben.

Bezüglich der QualtiyLabs BT GmbH besteht mit Wirkung zum 01. Januar 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag welcher am 17. April 2008 abgeschlossen wurde. Weiterhin wurde durch die Bio-Gate AG eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von EUR 250.000,00 zugunsten der QualityLabs BT GmbH abgegeben.

4.2 Vorstand

Vorstandsmitglieder sind bzw. waren die Herren

Dr. Michael Wagener, Diplom-Ingenieur, Bremen,

Vertriebsvorstand

Klaus Böhm, Dipl.-Ingenieur, Erlangen, bis 25.03.2010

Vorstandsvorsitzender bis 25.03.2010

Karl Richter, Kaufmann, Nürnberg, ab 25.03.2010

Vorstandsvorsitzender ab 25.03.2010

Die Vorstandsbezüge betrugen im Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 TEUR 283. Den Vorstandsmitgliedern wurden hinsichtlich der Aktienoptionen keine Bezugsrechte gewährt.

Aufsichtsratsmitglieder sind bzw. waren die Herren

Dr. Peter Vitins, Dr. der Chemie, Oberrohrdorf/Schweiz, bis 16.06.2009

(Aufsichtsratsvorsitzender, bis 16.06.2009)

Karl Klamann, Kaufmann, Eckental,

(stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Harald Kraus, Bankkaufmann, Erlangen,

Dr. Kund Klingler, Kaufmann, Nürnberg, ab 16.06.2009

(Aufsichtsratsvorsitzender ab 16.06.2009)

Der Aufsichtsrat erhielt in 2009 eine Vergütung in Höhe von EUR 22.500,00 von der Aktiengesellschaft.

Nürnberg, 21. Mai 2010

Bio-Gate AG

Der Vorstand

Karl Richter

Dr. Michael Wagener

Es wird darauf hingewiesen, dass der veröffentliche Anhang von der bestätigten Form im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten abweicht.