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Bio-Gate AG Annual Report 2024

Feb 10, 2026

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Annual Report

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Publication

Bio-Gate AG

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2024

BIO-GATE AG, NÜRNBERG

A K T I V A

31.12.2024 

EUR
31.12.2023 

EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 2.233.652,75 2.413.948,02
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 960.860,25 1.102.902,52
II. Sachanlagen 593.792,50 632.045,50
III. Finanzanlagen 679.000,00 679.000,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.945.501,32 3.138.458,80
I. Vorräte 1.527.749,71 1.234.195,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 218.513,15 638.356,58
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 199.238,46 1.265.906,91
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 54.947,18 19.563,98
4.234.101,25 5.571.970,80

P A S S I V A

31.12.2024 

EUR
31.12.2023 

EUR
A. EIGENKAPITAL 2.126.096,97 3.684.534,02
I. Gezeichnetes Kapital 9.243.691,00 9.243.691,00
II. Kapitalrücklage 6.021.566,09 6.021.566,09
III. Bilanzverlust -13.139.160,12 -11.580.723,07
B. RÜCKSTELLUNGEN 327.367,70 261.169,45
C. VERBINDLICHKEITEN 1.780.636,58 1.626.267,33
4.234.101,25 5.571.970,80

BIO-GATE AG, NÜRNBERG

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024

der

Bio-Gate AG

Sitz: Nürnberg

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg

Registernummer: HRB 22271

1. Gesetzliche Grundlagen

Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der §§ 242 bis 256a und §§ 264 bis 288 HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft in Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB abgesehen.

Der Jahresabschluss wurde gem. der Vorschrift des § 244 HGB in Euro gebucht und erstellt.

Hinsichtlich der Abgrenzung latenter Steuern nach § 274 HGB wurde die Erleichterungsvorschrift des § 274a HGB in Anspruch genommen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die zum Jahresende 2024 vorhandenen, nach der Ertrags- und Liquiditätsplanung zu generierenden sowie im Rahmen weiterer Kapitalmaßnahmen zum Zeitpunkt der Berichterstattung bereits zugeflossener bzw. bereits vertraglich zugesicherter liquider Mittel in Höhe von Mio. 0,9 EUR sollen nach Auffassung des Vorstands auf der Grundlage der aktuellen Ertrags- und Liquiditätsplanung für das laufende sowie das folgende Geschäftsjahr ausreichen. Aufgrund von zeitlichen Verschiebungen von Projekten ins 2. Halbjahr 2025 ergibt sich derzeit ein im Vergleich zur ursprünglichen Planung um Mio. 0,2 EUR erhöhter Kapitalbedarf. Der Vorstand geht jedoch weiterhin davon aus, die Ertrags- und Liquiditätsplanung für das Jahr 2025 zu erreichen und somit auch weiterhin von einer Realisierbarkeit der Ertrags- und Liquiditätsplanung für das Jahr 2026.

Diese Planung beinhaltet eine Kapitalzufuhr von 0,9 Mio. EUR im Rahmen von Kapitalmaßnahmen, bestehend aus der Platzierung von Wandelanleihen und der Ausgabe neuer Aktien. Hiervon sind dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Aufstellung bereits Mio. 0,6 EUR zugeflossen. Zudem besteht die vertragliche Verpflichtung für den Fall eines entsprechenden Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft weitere Mio. 0,3 EUR an Liquidität Verfügung zu stellen.

Die Ertragsplanung weist mittelfristig positive Jahresergebnisse aus. Der Vorstand geht zudem davon aus, dass die Ertrags- und Liquiditätsplanung zukünftig erreicht wird. Er ist daher vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen. Ein deutliches Unterschreiten der Ertrags- und Liquiditätsplanung bzw. weitere Projektverschiebungen würden den Bestand der Gesellschaft gefährden und gegebenenfalls neue Kapitalmaßnahmen erfordern. Diese Ereignisse und Gegebenheiten zeigen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, angewandt worden und wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.

Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet.

2.1 Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten werden über drei bis zehn Jahre sowie die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte über acht Jahre abgeschrieben.

Die im Berichtszeitraum angefallenen Herstellungskosten für Entwicklungsprojekte betrugen TEUR 38 und wurden gem. dem Wahlrecht § 248 Abs. 2 HGB aktiviert. Im Berichtszeitraum erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 69 auf ein Projekt. Hinsichtlich der Werthaltigkeit der weiteren Projekte geht der Vorstand von zukünftig positiven Ertragserwartungen aus. Eine außerplanmäßige Abschreibung auf diese erfolgte insofern nicht. Es ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Restbuchwert in Höhe von TEUR 816.

2.2 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Maschinen und maschinelle Anlagen werden in der Regel über fünf bis vierzehn, in Ausnahmefällen über fünfzehn Jahre abgeschrieben. Laboreinrichtungen werden über fünf bis vierzehn und Büroeinrichtungen über drei bis fünfzehn, in Ausnahmefällen über 22 Jahre abgeschrieben.

Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen EUR 250,00 und EUR 1.000,00 werden in einem GWG-Pool über 5 Jahre abgeschrieben.

2.3 Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit Abwertungen notwendig waren, wurden die Finanzanlagen mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

2.4 Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des niedrigeren beizulegenden Wertes angesetzt. Im Berichtszeitraum wurden Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 183 erfasst.

2.5 Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen ist das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Sie sind zum Nennwert angesetzt.

2.6 Die liquiden Mittel wurden zu Nennwerten angesetzt. Fremdwährungsguthaben wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

2.7 Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Berücksichtigung einer planmäßigen linearen Auflösung angesetzt.

2.8 Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.

2.9 Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

2.10 Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

2.11 Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1 (Vj.: TEUR 1) haben eine Restlaufzeit von größer einem Jahr. Sämtliche übrige Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.2 Liquide Mittel

In den liquiden Mitteln werden Fremdwährungskonten in US-Dollar geführt. Diese wurden gem. § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

3.3 Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

3.4 Eigenkapital

3.4.1 Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) ist in nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie unterteilt. Sämtliche Aktien sind voll einbezahlt. Jede Stückaktie gewährt ein Stimmrecht in der Hauptversammlung der Gesellschaft und grundsätzlich den gleichen Anteil am Gewinn nach Maßgabe der von der Hauptversammlung beschlossenen Dividendenausschüttung. Aktien besonderer Gattungen existieren nicht.

Das Grundkapital beträgt unverändert zum 31. Dezember 2024 EUR 9.243.691,00 eingeteilt in 9.243.691 Stückaktien.

3.4.2 Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Juni 2024 wurde der Vorstand bis zum 13. Juni 2029 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe von bis zu 4.621.845 neuer, auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.621.845 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug (auch im Wege des mittelbaren Bezugs gemäß § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG) anzubieten. Der Vorstand wurde unter anderem auch ermächtigt unter bestimmten Voraussetzungen und in definierten Grenzen mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.

3.4.3 Bedingtes Kapital

a) Bedingtes Kapital 2020/I

Die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Juli 2020 beschloss die Schaffung des Bedingten Kapitals 2020/I in Höhe von EUR 287.531,00.

Das Bedingte Kapital 2020/I dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2020 gewährt werden und die von den Bezugsrechtsinhabern entsprechend der dort aufgeführten Bedingungen ausgeübt werden.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 hat weiter die teilweise Ausschöpfung des Bedingten Kapitals 2020/I und damit die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 216.050 beschlossen.

Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2024 hat die Gesellschaft bislang 216.050 Aktienoptionen im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2020 gewährt.

b) Bedingtes Kapital 2022/I

Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 beschloss die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2022/I in Höhe von EUR 3.055.766,00. Die Bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen.

Dafür wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 15.000.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren auszugeben und den Inhabern beziehungsweise Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Bio-Gate AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 3.055.766,00 nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können auch durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen der Bio-Gate AG ausgegeben werden.

Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2024 hat die Gesellschaft keine Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2022 begeben.

c) Bedingtes Kapital 2022/II

Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. Mai 2022 beschloss die Schaffung des Bedingten Kapitals 2022/II in Höhe von EUR 521.485,00. Das Bedingte Kapital 2022/II dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2022 gewährt werden und die von den Bezugsrechtsinhabern entsprechend der dort aufgeführten Bedingungen ausgeübt werden.

Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2024 hat die Gesellschaft bislang 239.925 Aktienoptionen im Rahmen des Bio-Gate-Aktienprogramms 2022 ausgegeben.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Juni 2024 beschloss, dass der Beschluss vom 30. Mai 2022 bezüglich der bereits ausgegebenen Aktienoptionen unverändert bleibt. Im Übrigen wird er aufgehoben.

d) Bedingtes Kapital 2024/I

Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Juni 2024 beschloss die Schaffung des Bedingten Kapitals 2024/I in Höhe von EUR 800.000. Das Bedingte Kapital 2024 dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten (Aktienoptionen), die im Rahmen des Bio-Gate Aktienoptionsprogramms 2024 gewährt werden und die von den Bezugsrechtsinhabern entsprechend der dort aufgeführten Bedingungen ausgeübt werden.

Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2024 hat die Gesellschaft bislang keine Aktienoptionen im Rahmen des Bio-Gate-Aktienprogramms 2024 ausgegeben.

3.4.4 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beläuft sich im Berichtsjahr 2024 auf EUR 6.021.566,09.

3.4.5 Ausschüttungsgesperrte Beträge

Zum Bilanzstichtag sind Beträge in Höhe von TEUR 816 für die Ausschüttung gesperrt, da selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in diesem Umfang aktiviert wurden.

3.5 Sonstige Rückstellungen  

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

31.12.2024
--- ---
Personalrückstellungen 181.738
Rückstellung für Geschäftsbericht 8.000
Rückstellung für Aufsichtsrat 41.250
Rückstellung für Jahresabschlusserstellung und -prüfung 51.600
Ausstehende Rechnungen 34.880
Sonstige 9.900
327.368

3.6 Verbindlichkeiten ( in TEUR )

31.12.2024 Vj. Restlaufzeit   1 Jahr Vj. 1-5 J. Vj.
Verbindlichkeiten aus Liefer. und Leist. 591 537 591 537 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 74 203 74 203 0 0
ggü. Unternehmen mit Beteiligungsverh. 429 417 429 417 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 687 470 609 353 78 117
- davon aus Steuern (68) (148) (68) (148) (0) (0)
- davon i. Rahmen d. sozialen Sicherheit (7) (9) (7) (9) (0) (0)
mehr als

5 Jahre
Vj.
Verbindlichkeiten aus Liefer. und Leist. 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
ggü. Unternehmen mit Beteiligungsverh. 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
- davon aus Steuern (0) (0)
- davon i. Rahmen d. sozialen Sicherheit (0) (0)

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurden den TEUR 400 sowie von den sonstigen Verbindlichkeiten wurden TEUR 405 jeweils mit Verträgen von Juli 2025 bis 31. Dezember 2026 verlängert. Diese sind zum 31. Dezember 2024 den kurzfristigen Verbindlichkeiten zugeordnet.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen, wie im Vorjahr, in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten TEUR 429 (Vj.: 417) für ein Darlehen inkl. Zinsen.

4. Sonstige Angaben

4.1 Anteile an anderen Unternehmen

Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2024 an folgenden Unternehmen mindestens den fünften Teil der Anteile (§ 285 Nr. 11 HGB):

Name des Unternehmens Anteil Eigenkapital Letzter JA Ergebnis
QualityLabs BT GmbH, Nürnberg 100 % EUR 28.202,86 31.12.2024 EUR 0,00
VetInnovations GmbH, Nürnberg 60 % EUR 96.899,89 31.12.2024 EUR 105.421,13

Für die Beseitigung der buchmäßigen Überschuldung der Tochtergesellschaft QualityLabs BT GmbH hat die Bio-Gate AG Rangrücktrittserklärungen in Höhe von EUR 250.000,00 abgegeben. Die bilanzielle Überschuldung der QualityLabs GmbH ist mittlerweile beseitigt. Die Darlehensforderung gegenüber dem Tochterunternehmen beträgt zum Stichtag EUR 215.000.

Bezüglich der QualityLabs BT GmbH besteht mit Wirkung zum 1. Januar 2008 ein Ergebnisabführungsvertrag, welcher am 17. April 2008 abgeschlossen wurde.

4.2 Arbeitnehmerzahl

Die Gesellschaft beschäftigte incl. der Vorstände im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 durchschnittlich 37 Arbeitnehmer.

4.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen im Jahr 2024 finanzielle Verpflichtungen aus Mieten in Höhe von TEUR 272. Die zugrunde liegenden Verträge haben Kündigungsdauern von drei bzw. sechs Monaten zum jeweiligen Monatsende.

Die Leasingverpflichtungen stellen sich darüber hinaus, bezogen auf die Gesamtlaufzeit wie folgt dar:

2025 2026 2027 2028
TEUR 47 TEUR 28 TEUR 9 TEUR 4

4.4 Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstandsmitglieder sind

Marc Lloret-Grau, Diplom-Betriebswirt, MBA, Nürnberg,

Vorstandsvorsitzender

Thomas Konradt, Dipl.-Ing. Biotechnologie, Zirndorf,

Vorstand Business Development

Hinsichtlich der Angabe der Vorstandsbezüge wird von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

Aufsichtsratsmitglieder sind

Karl Richter, Diplom-Betriebswirt, Windsor/Kanada

(Aufsichtsratsvorsitzender)  

Volker Rofalski, Diplom-Kaufmann, Unternehmensberater, München

(stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

Prof. Dr. Dr. Volker Alt, Facharzt für Chirurgie, Leiter der Polyklinik der Universität Regensburg, Regensburg (Aufsichtsrat)

In 2024 wurde der Aufsichtsrat um zwei Mitglieder erweitert. Die Aufsichtsräte wurden durch die Hauptversammlung am 14. Juni 2024 gewählt:

David S. Haffner, Diplom-Ingenieur und MBA, Carthage, Missouri, USA (Aufsichtsrat)

Stefan Berger, Betriebswirt, Int. Handelsrecht und MBA, Paris, Frankreich (Aufsichtsrat)

Hinsichtlich der Angabe der Bezüge des Aufsichtsrats wird von der Erleichterungsvorschrift des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.

5. Nachtragsbericht

Bis zum Juni sind dem Unternehmen bereits Mio. 0,6 EUR aus der Platzierung von Wandelanleihen zugeflossen. Zudem besteht die vertragliche Verpflichtung für den Fall eines entsprechenden Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft weitere Mio. 0,3 EUR an Liquidität durch Zeichnung neuer Aktien zur Verfügung zu stellen.

Nürnberg, den 29.07.2025

Bio-Gate AG

- Der Vorstand -

Marc Lloret-Grau  Thomas Konradt 

Der Aufsichtsrat hat in der Sitzung vom 30. Juli 2025 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 gebilligt und damit festgestellt.