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A.S. Creation Tapeten AG Audit Report / Information 2020

Jul 15, 2021

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Audit Report / Information

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Publication

A.S. Création Tapeten AG

Gummersbach

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bericht des Aufsichtsrats

Die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 war - wie auch die des gesamten Unternehmens - besonders von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Nicht nur die Hauptversammlung, sondern auch Aufsichtsratssitzungen erfolgten mehrfach in virtueller Form oder telefonisch, um die Überwachungsaufgabe kontinuierlich zu gewährleisten. Zugleich wurde die enge Abstimmung mit dem Vorstand gesucht, um Auswirkungen der Pandemie frühzeitig zu erkennen und zu beurteilen.

Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Jahr 2020 keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat. Lediglich die Bestätigung von Herrn Dr. Zilkens durch die Hauptversammlung 2020 nach seiner gerichtlichen Bestellung im August 2019 ist hier zu nennen. Bei der Amtseinführung im Jahr 2019 und 2020 wurde Herr Dr. Zilkens durch die Gesellschaft, insbesondere durch den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Vorstand, unterstützt.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2020 am 19. März 2020, 14. Mai 2020, 23. September 2020 und 16. Dezember 2020 zu insgesamt vier Sitzungen zusammengetreten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat zwei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durchgeführt. Aufgrund der Pandemie-Situation wurde die Sitzung im März telefonisch und die Sitzung im Mai als kombinierte Video- und Telefonkonferenz abgehalten. Die Sitzung im September wurde unter Einhaltung des Infektionsschutzes vor Ort am Sitz der Gesellschaft durchgeführt, wobei ein Aufsichtsratsmitglied per Video zugeschaltet war. Die Sitzung im Dezember wurde dann wieder als Videokonferenz abgehalten. An den Sitzungen im März, Mai und September haben alle jeweils zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. In der Dezember-Sitzung fehlte Herr Dr. Hues entschuldigt.

Wie bisher wird auch weiterhin der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex dahingehend entsprochen, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören soll.

Entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex legen die Aufsichtsratsmitglieder der A.S. Creation Tapeten AG etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Im Berichtsjahr traten keine potentielle Interessenkonflikte auf, die von den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen gewesen wären, und über die der Hauptversammlung berichtet werden müsste.

Die Gesellschaft unterstützt ihre Aufsichtsratsmitglieder bei der Fortbildung. Die Aufsichtsratsmitglieder werden durch regelmäßig erscheinende Fachpublikationen über neue Entwicklungen in der Aufsichtsratstätigkeit informiert. Ferner können die Aufsichtsratsmitglieder an externen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats intern über die Neuerungen des Deutschen Corporate Governance Kodex informiert.

Der Aufsichtsrat hat folgende ständigen Ausschüsse zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben eingerichtet:

einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten mit den Mitgliedern Jochen Müller (Vorsitzender), Dr. Volker Hues und Dr. Stephan Zilkens,
einen Prüfungsausschuss mit den Mitgliedern Dr. Volker Hues (Vorsitzender), Jochen Müller und Rolf Schmuck sowie
einen Nominierungsausschuss mit den Mitgliedern Jochen Müller (Vorsitzender), Jella Susanne Benner-Heinacher, und Dr. Stephan Zilkens.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen, die im Aufsichtsrat zu behandeln sind, vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse ist sichergestellt.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, zuständig für die Vorbereitung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Personalangelegenheiten, ist im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen, am 19. März 2020 und am 14. Mai 2020, zusammengetreten. An diesen Sitzungen haben alle jeweils zu diesem Zeitpunkt dem Ausschuss angehörenden Mitglieder teilgenommen.

Der Prüfungsausschuss, zu dessen Aufgaben im Wesentlichen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Halbjahresberichts und der Quartalsberichte, die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung sowie die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gehören, ist im Berichtsjahr ebenfalls zu zwei Sitzungen, am 19. März 2020 und am 23. September 2020, zusammengetreten. An diesen Sitzungen haben alle jeweils zu diesem Zeitpunkt dem Ausschuss angehörenden Mitglieder sowie Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen.

Der Nominierungsausschuss, zu dessen Aufgabe es gehört, dem Aufsichtsrat bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter vorzuschlagen, ist aufgrund der Pandemie-Situation im Berichtsjahr nicht persönlich zusammengetreten. Es gab jedoch mehrfach einen telefonischen Austausch sämtlicher Ausschussmitglieder, u.a. in Bezug auf den Wahlvorschlag und die Wahl von Herrn Dr. Zilkens in der Hauptversammlung 2020 sowie mit Blick auf die für das Jahr 2021 anstehenden Neuwahlen bei den Anteilseignervertretern.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Maßnahmen überwacht. Dabei war der Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen eingebunden. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat mit schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung und bedeutende Geschäftsvorfälle. Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren lassen. Ebenso gründlich wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über die Planung sowie über die Risiken und das Risikomanagement unterrichtet. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der Konzerngesellschaften und der Unternehmensbereiche im In- und Ausland wurden im Aufsichtsrat ebenso sorgfältig erörtert wie das wirtschaftliche Umfeld. Soweit nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr waren

die Analyse, Erörterung und Beschlussfassung über die Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019,
die Befassung mit dem Vorstandsvergütungssystem und der individuellen Vorstandsvergütung,
die Analyse, Erörterung und Beschlussfassung zu den laufenden Vorstandsdienstverträgen,
die Erörterung und Beschlussfassung zum Geschäftsverteilungsplan des Vorstands,
die Befassung mit der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie der allgemeinen Risikolage insbesondere mit Blick auf die Pandemie-Situation,
die Analyse und Erörterung der stark gestiegenen Bedeutung des Onlinegeschäfts sowie Erörterung und Beschlussfassung zu Einzelprojekten,
die Erörterung und Beschlussfassung zur Durchführung der Hauptversammlung 2020 als virtuelle Versammlung,
die Durchführung einer Selbstevaluation des Aufsichtsrates,
die Erörterung und Beschlussfassung zur Neufassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie
die Erörterung und Beschlussfassung zur Konzernplanung 2021/2022 einschließlich der Investitionsplanung.

Der Aufsichtsrat hat sich auch im Berichtsjahr mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen beschäftigt. Für die am 29. Januar 2020 veröffentlichte Entsprechenserklärung lag dabei die Fassung des Deutschen Corporate Govnernance Kodex vom 7. Februar 2017 zugrunde. In den Sitzungen des Aufsichtsrats im September und Dezember hat sich das Gremium sodann mit der Neufassung des Kodex vom 16. Dezember 2019 befasst, die am 20. März 2020 in Kraft getreten ist.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020, der Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernlagebericht sowie der nichtfinanzielle Bericht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie die beiden Lageberichte sind von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Auf entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats hat die Hauptversammlung am 14. Mai 2020 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 gewählt. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020 hat der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines am 23. September 2020 gefassten Beschlusses erteilt.

Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 18. März 2021 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 18. März 2021 intensiv erörtert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses im Prüfungsausschuss sowie über die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung gegeben. Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer stellte im Rahmen seiner Prüfung unter anderem fest, dass den Fortbestand der Gesellschaft und den Konzern gefährdende Entwicklungen durch das gemäß § 91 Absatz 2 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt sowie erfasst werden können und im Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG sowie im Konzernlagebericht zutreffend dargestellt sind. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben von dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zustimmend Kenntnis genommen.

Nach dem Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der beiden Lageberichte, des Vorschlags zur Gewinnverwendung sowie des nichtfinanziellen Berichts sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der A.S. Creation Tapeten AG zum 31. Dezember 2020 und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie die Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an.

Der Aufsichtsrat dankt ausdrücklich den Mitgliedern des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement für das Unternehmen, seine Kunden und seine Aktionäre in diesem besonderen, von der COVID-19-Pandemie geprägten Geschäftsjahr 2020.

Mit Ablauf der kommenden Hauptversammlung, die für den 6. Mai 2021 terminiert ist, endet die laufende Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder, und es wird zu personellen Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats kommen. Frau Benner-Heinacher, die seit dem 7. April 1998 dem Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG als Vertreterin der Anteilseigner angehört und seit dem 7. Mai 2015 stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ist, wird sich nicht erneut zur Wahl stellen. Frau Benner-Heinacher hat diese Entscheidung insbesondere vor dem Hintergrund getroffen, dass der überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex nunmehr festlegt, dass ein Aufsichtsratsmitglied nach mehr als zwölf Jahren Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat nicht mehr als unabhängig gilt. Mit Frau Benner-Heinacher verliert A.S. Création eine Aufsichtsrätin, die unser Unternehmen seit dem Börsengang begleitet hat, und die mit ihrer Kapitalmarkterfahrung, ihrer rechtlichen Expertise und ihrer ausgleichenden Art wichtige Impulse zur Entwicklung von A.S. Création geliefert hat. Neben Frau Benner-Heinacher haben sich auch die beiden Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, Herr Schmuck und Herr Mourschinetz, entschlossen, nicht für eine weitere Amtszeit zu kandidieren, so dass die Belegschaft von A.S. Création zukünftig durch zwei neue Personen im Aufsichtsrat vertreten sein wird. Mit seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat seit dem 7. April 1998 ist Herr Schmuck ebenfalls seit dem Börsengang „an Bord“, und auch Herr Mourschinetz, der dem Gremium seit dem 28. Juni 2001 angehört, blickt auf eine lange Aufsichtsratserfahrung zurück. Herr Schmuck und Herr Mourschinetz haben in den zurückliegenden Jahren durch ihre operative Berufserfahrung und ihre besonnene Art dafür gesorgt, dass die Interessen der Arbeitnehmer ausreichend Berücksichtigung fanden, ohne dabei die Interessen des Unternehmens außer Acht zu lassen. Im Namen von A.S. Création - aber auch ganz persönlich - möchte ich mich bei Frau Benner-Heinacher, Herrn Schmuck und Herrn Mourschinetz für die sehr gute Zusammenarbeit, für ihren Einsatz und für das Herzblut, das sie in dieses Unternehmen gesteckt haben, bedanken und wünsche ihnen alles Gute.

Gummersbach, den 18. März 2021

A.S. Création Tapeten AG

Für den Aufsichtsrat

Jochen Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die A.S. Creation Tapeten AG

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der A.S. Création Tapeten AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die in Abschnitt 4.2. und Abschnitt 9.1. des Konzernlageberichts enthaltenen Verweise auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der über Verweise in den Abschnitten 4.2. und 9.1. des Konzernlageberichts enthaltenen nichtfinanziellen Konzernerklärung und der Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte

1.1 Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die A.S. Creation Tapeten AG führt den nach IAS 36, Wertminderung von Vermögenswerten, durchzuführenden Werthaltigkeitstest mindestens einmal jährlich zum 31. Dezember des Geschäftsjahres oder anlassbezogen durch. Dabei ist dem Buchwert einer Geschäfts- oder Firmenwert tragenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit der erzielbare Betrag gegenüberzustellen. Dieser wird unter Verwendung eines Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt. Vor dem Hintergrund der damit verbundenen Komplexität und Ermessensspielräume war der Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf Annahmen, die sich aus der Unternehmensplanung ableiten und die von erwarteten zukünftigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen beeinflusst werden. Der Werthaltigkeitstest beruht auch wesentlich auf der sachgerechten Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die den Geschäfts- oder Firmenwert tragen. Der jeweilige erzielbare Betrag ist dabei insbesondere von den zukünftigen Zahlungsströmen in der Planung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie den angenommenen Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Die Festlegung dieser Parameter obliegt den gesetzlichen Vertretern und ist ermessensabhängig. Es besteht das Risiko, dass Änderungen dieser Ermessensentscheidungen wesentliche Veränderungen in den Werthaltigkeitstests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nach sich ziehen.

1.2 Prüferisches Vorgehen

Wir haben uns im Rahmen unserer Prüfungshandlungen mit dem von der Gesellschaft etablierten Prozess zur Durchführung von Werthaltigkeitstests im Hinblick auf dessen Eignung, potenziellen Abschreibungsbedarf zu ermitteln, befasst. In diesem Rahmen haben wir die wesentlichen Planungsannahmen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Der Fokus wurde dabei auf die Beurteilung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme in den Planungen der wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie auf die verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten gesetzt. Hierfür haben wir die dem Werthaltigkeitstest zugrunde liegenden Prämissen daraufhin analysiert, ob sie mit den allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen übereinstimmen. Indem wir die Planungen der Vorjahre mit den tatsächlichen Werten der jeweiligen Geschäftsjahre verglichen haben, haben wir in diesem Zusammenhang auch die Planungstreue der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Ferner haben wir die in die Werthaltigkeitstests eingeflossenen Planannahmen über die Geschäftsentwicklung mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Planungen verglichen und die mathematische Richtigkeit der Bewertungsmodelle in Stichproben gewürdigt. Wir haben festgestellt, dass die Annahmen im Zusammenhang mit der Planung hinreichend dokumentiert sind und mit unseren Erwartungen übereinstimmen. Wir haben zudem aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte eigene Sensitivitätsanalysen (Buchwert im Vergleich zum erzielbaren Betrag) der wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheit durchgeführt, um den Einfluss von Änderungen bestimmter Parameter auf das Bewertungsmodell zu verstehen. Ergänzend haben wir die Angaben im Konzernanhang gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben.

1.3 Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in dem Abschnitt „(2) Immaterielle Vermögenswerte“ des Konzernanhangs enthalten.

2. Erfassung und Abgrenzung der Umsatzerlöse

2.1 Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die wesentlichen Umsatzströme im Konzernabschluss der A.S. Creation Tapeten AG entstehen aus dem Vertrieb von Tapeten auf unterschiedlichen Vertriebswegen. Die ordnungsgemäße Erfassung und Abgrenzung der Umsatzerlöse unterliegt aufgrund der Möglichkeit des manuellen Eingriffs in den Umsatzerfassungsprozess sowie der Komplexität von Großkundenverträgen einem erhöhten Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung. Vor diesem Hintergrund haben wir die Erfassung und Abgrenzung der Umsatzerlöse als einen der bedeutsamsten Sachverhalte im Rahmen unserer Konzernabschlussprüfung bestimmt.

2.2 Prüferisches Vorgehen

Wir haben uns im Rahmen unserer Prüfung der Umsatzerfassung des Geschäftsjahres mit dem Prozess der periodengerechten Umsatzrealisierung sowie der Abgrenzung von zum Abschlussstichtag noch nicht abgerechneten Erlösschmälerungen befasst. Dem Risiko, dass neben dem standardisierten Umsatzprozess unzutreffende manuelle Umsatzbuchungen getätigt werden könnten, wurde begegnet, indem wir uns für unser Prüfungsurteil auf ausführliche Befragungen der gesetzlichen Vertreter und den Einsatz von Datenanalyse-Tools gestützt haben. Dabei haben wir den Datenbestand in Gänze auf unterjährige manuelle Einträge hin untersucht sowie in Stichproben daraufhin überprüft, ob unterjährige manuelle Einträge dem Grunde und der Höhe nach korrekt vorgenommen worden sind. Um die Ordnungsmäßigkeit der Umsatzabgrenzung zum Abschlussstichtag zu prüfen, haben wir wesentliche Verträge durchgesehen, externe Kundenbestätigungen eingeholt sowie stichprobenbasierte Belegprüfungen von Liefernachweisen, Kundenrechnungen und Zahlungseingängen anhand der in IFRS 15 definierten Kriterien zum Stichtagsdatum durchgeführt. Um die Ordnungsmäßigkeit der Abgrenzung von zum Abschlussstichtag noch nicht abgerechneten Erlösschmälerungen zu prüfen, haben wir stichprobenbasierte Belegprüfungen von erteilten Gutschriften durchgeführt. Mit Hilfe analytischer Auswertungen des gesamten umsatzrelevanten Datenbestandes des Geschäftsjahres 2020 haben wir unter Einsatz von Datenanalyse-Tools Korrelationsanalysen durchgeführt sowie tagesgenau Umsatzbuchungen nachvollzogen, indem wir die Ergebnisse dieser Analysen mit unseren Erwartungen auf Basis von branchen- und marktbezogenen Daten sowie Erfahrungen aus der Vergangenheit abgeglichen haben. Die Ergebnisse der Datenanalysen stimmen mit unseren Erwartungen überein.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Erfassung und Abgrenzung der Umsatzerlöse keine Einwendungen ergeben.

2.3 Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zur Erfassung der Umsatzerlöse sind in „Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen“ und in Abschnitt „(17) Umsatzerlöse“ des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Verweise in Abschnitt 4.2. und 9.1. des Konzernlageberichts auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB, von denen wir eine zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungs-vermerks erhalten haben.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im vorliegenden Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei asc-2020-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Mai 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der A.S. Création Tapeten AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:

Leistungen im Zusammenhang mit Enforcement Verfahren
Prüfungen im Zusammenhang mit Verpackungen
Vereinbarte Untersuchungshandlungen

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hans Jörg Galden.

Köln, 18. März 2021

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Galden, Wirtschaftsprüfer

Ueberschär, Wirtschaftsprüfer

Erklärung zur Unternehmensführung

Einleitung

Unter Corporate Governance versteht man national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit sowie Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. In Deutschland wurde im Jahr 2002 der erste Deutsche Corporate Governance Kodex (nachfolgend „Kodex") von der gleichnamigen Regierungskommission vorgelegt. Der Kodex wird regelmäßig vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Jahr 2019 hat die Regierungskommission den Kodex vollständig überarbeitet. Bei der Fassung vom 16. Dezember 2019 (nachfolgend „Kodex 2019“) handelt es sich um eine grundlegend reformierte Fassung des Kodex, die zudem die gesetzlichen Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie berücksichtigt. Der Kodex 2019 wurde am 20. März 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht und ist seit diesem Zeitpunkt gültig. Der Kodex ist in seiner jeweils gültigen Fassung unter www.dcgk.de/de/ abrufbar.

Die branchen- und unternehmensübergreifenden Empfehlungen und Anregungen des Kodex sind nicht verpflichtend, jedoch müssen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich gemäß § 161 AktG erklären, ob den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden (sogenannte Entsprechenserklärung). Die zuletzt von Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG abgegebene Entsprechenserklärung findet sich unten vollständig wiedergegeben.

Für Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG sind die Empfehlungen und Anregungen des Kodex ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft. Sie überprüfen die Berücksichtigung dieser Standards in regelmäßigen Abständen, so dass für die Aktionäre, die Mitarbeiter und nicht zuletzt auch für das Unternehmen selbst eine gebührende Beachtung dieser Standards gewährleistet ist. In dieser Erklärung berichten Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG gemäß § 289f und § 315d HGB über die Unternehmensführung.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 26. Januar 2021 mit folgendem Wortlaut abgegeben:

Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG erklären,

1. für die Zeit vom 29. Januar 2020 bis zum 20. März 2020, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 („Kodex 2017“) bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde:

Gemäß Ziffer 4.2.3 des Kodex 2017 soll der variable Bestandteil der Vorstandsvergütung grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Weiterhin sollen die mehrjährigen, variablen Vergütungsbestandteile nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Bei der A.S. Création Tapeten AG basiert der variable Bestandteil der Vorstandsvergütung auf dem gewichteten durchschnittlichen Konzernergebnis nach Steuern aus drei Geschäftsjahren, so dass im Fall eines Verlustes in einem Geschäftsjahr dieser negative Betrag bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Berücksichtigung findet. Von dieser Bemessungsgrundlage erhält jedes Vorstandsmitglied einen Prozentsatz. Dieser variable, ergebnisabhängige Vergütungsanteil für ein Geschäftsjahr wird im folgenden Jahr ausgezahlt, und zwar am Ende des Monats, in dem der Konzernabschluss den Aktionären vorgelegt wird. Die Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG hat dieses System der Vorstandsvergütung am 28. April 2016, d.h. vor dem Inkrafttreten des Kodex 2017 gebilligt. Die implementierte, variable Vorstandsvergütung entspricht nicht dem Wortlaut der Empfehlung des Kodex 2017, da die definierte mehrjährige Bemessungsgrundlage nicht im Wesentlichen zukunftsbezogen ist.
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Kodex 2017 soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die u. a. eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG ist der Überzeugung, dass sich die Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder allein an der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten orientieren sollen. Da diese unabhängig von formalen Kriterien wie z. B. Alter und Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sind, folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des Kodex nicht.

und

2. für die Zeit ab dem 20. März 2020, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 („Kodex 2019“) bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden wird:

Gemäß Empfehlung A.2 des Kodex 2019 sollen die Grundzüge des Compliance Management Systems offengelegt werden. Die letzte Erklärung zur Unternehmensführung wurde am 19. März 2020 und damit vor Veröffentlichung des Kodex 2019 abgegeben. Demzufolge enthält sie keine entsprechende Offenlegung. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, diese Empfehlung des Kodex 2019 in der nächsten Erklärung zur Unternehmensführung, die voraussichtlich im März 2021 abgegeben wird, umzusetzen.
Gemäß Empfehlung B.2 des Kodex 2019 soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen und die Vorgehensweise in der Erklärung zur Unternehmensführung beschreiben. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats der A.S. Création Tapeten AG ist die langfristige Nachfolgeplanung für die Vorstandsmitglieder eine interne und vertrauliche Angelegenheit, insbesondere wenn es potentielle Kandidatinnen oder Kandidaten im Unternehmen gibt, die sich gegebenenfalls im Hinblick auf ihre Persönlichkeit oder Ihre Führungsfähigkeiten noch entwickeln müssen. Bei einer Veröffentlichung der Vorgehensweise für die langfristige Nachfolgeplanung besteht die Gefahr, dass bereits in einem sehr frühen Stadium des Prozesses auf diejenigen Personen geschlossen werden kann, die aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat für die Nachfolge in Betracht kommen. Daher folgt der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG dieser Empfehlung des Kodex 2019 nicht.
Gemäß Empfehlung B.5 des Kodex 2019 soll die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Die letzte Erklärung zur Unternehmensführung wurde am 19. März 2020 und damit vor Veröffentlichung des Kodex 2019 abgegeben und enthält keine entsprechende Angabe. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, diese Empfehlung des Kodex 2019 in der nächsten Erklärung zur Unternehmensführung, die voraussichtlich im März 2021 abgegeben wird, umzusetzen.
Gemäß Empfehlung C.1 des Kodex 2019 sollen die Namen der unabhängigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angegeben werden. Die letzte Erklärung zur Unternehmensführung wurde am 19. März 2020 und damit vor Veröffentlichung des Kodex 2019 abgegeben. Demzufolge enthält sie keine entsprechende Angabe. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, diese Empfehlung des Kodex 2019 in der nächsten Erklärung zur Unternehmensführung, die voraussichtlich im März 2021 abgegeben wird, umzusetzen.
Gemäß Empfehlung C.2 des Kodex 2019 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden. Der Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG ist der Überzeugung, dass sich die Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder allein an der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten orientieren sollen. Da diese unabhängig von dem Alter ist, folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des Kodex 2019 nicht.
Gemäß Empfehlung C.14 des Kodex 2019 sollen detaillierte Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG ist der Überzeugung, dass die Kurzlebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder, die auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht sind, eine ausreichende Grundlage für die Vorstellung der Aufsichtsratsmitglieder bilden. Insofern folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des Kodex 2019 nicht vollumfänglich.
Gemäß Empfehlung D.1 des Kodex 2019 soll die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist ein Dokument, das allein der internen Organisation des Aufsichtsrats dient. Da bereits im Bericht des Aufsichtsrats und in der Erklärung zur Unternehmensführung detailliert über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse berichtet wird, ist ein Mehrwert und damit ein berechtigtes Interesse der Investoren an der Veröffentlichung nicht erkennbar. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des Kodex 2019 nicht.
Gemäß Empfehlung D.11 des Kodex 2019 soll der Prüfungsausschuss regelmäßig eine Beurteilung der Abschlussprüfung vornehmen. Der Prüfungsausschuss der A.S. Création Tapeten AG hat sich bisher in Diskussionen und Gesprächen mit dem Vorstand und dem Wirtschaftsprüfer regelmäßig ein Bild über die Qualität der Abschlussprüfung gemacht. Allerdings existiert kein formalisierter Beurteilungsprozess. Insofern folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des Kodex 2019 nicht vollumfänglich. Der Prüfungsausschuss beabsichtigt, erstmalig für die Beurteilung der Jahresabschlussprüfung 2020 einen formalisierten Prozess mit objektiv beurteilbaren Indikatoren umzusetzen.
Die Empfehlungen G.1 bis G.16 des Kodex 2019 enthalten detaillierte Empfehlungen im Hinblick auf die Vergütung des Vorstandes. In diesem Bereich weicht der Kodex 2019 sehr deutlich von seinen Vorgängern ab. Das aktuell in den laufenden Vorstandsverträgen niedergelegte und von der Hauptversammlung am 28. April 2016 gebilligte System der Vorstandsvergütung wurde entwickelt, bevor der Kodex 2019 in Kraft getreten ist. Daher entspricht das aktuelle Vergütungssystem des Vorstands nicht allen Empfehlungen des Kodex 2019. So sieht das aktuelle Vergütungssystem keine Ziel-Gesamtvergütung vor (Empfehlungen G.1 und G.2) und unterscheidet nicht zwischen kurz- und langfristigen Zielen (Empfehlungen G.6 und G.7). Ferner gibt es bei der Gesellschaft keine aktienbasierten variablen Vergütungsbestandteile (Empfehlung G.10). Schließlich sehen die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder zwar eine Anpassung der variablen Vergütung vor, wenn sich die wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen wesentlich verändern. Eine Rückforderung der variablen Vergütung (Empfehlung G.11) ist hingegen nicht vorgesehen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die A.S. Creation Tapeten AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Vorstand der A.S. Creation Tapeten AG besteht gegenwärtig aus den folgenden Mitgliedern, deren Zusammenarbeit und Geschäftsverteilung in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt sind:

Daniel Barth (Vorstandsvorsitzender), Unternehmensstrategie, Marketing und Vertrieb
Maik Krämer, Finanzen und Controlling
Antonios Suskas, Produktion und Logistik

Zum 31. März 2020 ist Herr Roland Bantel aus dem Vorstand der A.S. Creation Tapeten AG ausgeschieden. Die Ressorts Vertrieb Inland und Marketing, die bisher Herr Bantel verantwortete, wurden von Herrn Barth übernommen.

Die laufende Amtszeit der Vorstandsmitglieder endet im Fall von Herrn Suskas am 31. März 2025, im Fall von Herrn Barth am 18. November 2021 und im Fall von Herrn Krämer am 31. März 2021. Der Aufsichtsrat hat allerdings bereits Herrn Barth für eine weitere, bis zum 31. Oktober 2026 laufende Amtszeit und Herrn Krämer für eine weitere, bis zum 31. März 2024 laufende Amtszeit wiederbestellt.

Der Vorstand leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung und hat hierbei die Sorgfaltspflichten einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung anzuwenden.

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Für bedeutende Geschäftsvorgänge, wie z. B. größere Investitionsvorhaben oder Veränderungen der Unternehmensstruktur, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand niedergelegt.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat turnusmäßig monatlich durch schriftliche und in den Sitzungen des Aufsichtsrats durch schriftliche und mündliche Berichte über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens. Über außergewöhnliche Vorgänge berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat zusätzlich in schriftlicher Form. Darüber hinaus lässt sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren.

Der Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG setzt sich gemäß Gesetz und Satzung aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat umfasst gegenwärtig folgende Mitglieder:

Jochen Müller, Vorsitzender
Jella Susanne Benner-Heinacher, stellvertretende Vorsitzende
Dr. Volker Hues
Peter Mourschinetz, Arbeitnehmervertreter
Rolf Schmuck, Arbeitnehmervertreter
Dr. Stephan Zilkens

Im Geschäftsjahr 2020 ist es zu keinen personellen Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats gekommen. Es wurde lediglich die gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Zilkens durch die Hauptversammlung bestätigt.

Die laufende Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließen wird, d.h. voraussichtlich am 6. Mai 2021.

Aus seiner Mitte hat der Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG die folgenden drei Ausschüsse gebildet:

einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten mit den Mitgliedern Herr Müller (Vorsitzender), Herr Dr. Hues und Herr Dr. Zilkens,
einen Prüfungsausschuss mit den Mitgliedern Herr Dr. Hues (Vorsitzender), Herr Müller und Herr Schmuck sowie
einen Nominierungsausschuss mit den Mitgliedern Herr Müller (Vorsitzender),Frau Benner-Heinacher und Herr Dr. Zilkens.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Plenum zu behandeln sind. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Aufgaben- und Kompetenzverteilung ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Hierdurch wird auch die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse sichergestellt.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats, insbesondere die Bestellung, die Abberufung und die Verlängerung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, vor. Er bereitet außerdem die Beschlüsse des Aufsichtsrats, welche die Vergütung des Vorstands betreffen, vor.

Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses sowie die Überprüfung der Wirksamkeit der internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssysteme zuständig. Er befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung sowie mit Fragen der Compliance. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängiger Finanzexperte und verfügt aus seiner beruflichen Praxis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseigner vorzuschlagen. Er ist ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern besetzt, die von den Anteilseignern gewählt worden sind.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Diese Selbstbeurteilung erfolgt anhand von Fragebögen für den Gesamtaufsichtsrat und für die Ausschüsse, die von den Aufsichtsratsmitgliedern ausgefüllt und anonymisiert ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Befragung werden im Aufsichtsrat erörtert, und der Aufsichtsrat definiert bei Bedarf Maßnahmen, die zur Verbesserung der Tätigkeit des Aufsichtsrats umgesetzt werden sollen. Die letzte Selbstbeurteilung wurde im Geschäftsjahr 2020 durchgeführt

Zielgrößen für den Frauenanteil gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG

Aufgrund § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG ist die A.S. Creation Tapeten AG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Liegt der Frauenanteil zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Die Fristen für die Zielerreichung und für die Überprüfung sind frei wählbar, wobei die maximale Frist fünf Jahre beträgt.

Als Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG hatte der Aufsichtsrat einen Wert von 16,7 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Diese Quote entspricht der Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2020, der aus einer Frau und fünf Männern besteht. Das gesetzte Ziel ist damit in der zum 31. Dezember 2020 abgelaufenen Periode erfüllt worden. Für die nächsten fünf Jahre, d.h. bis zum 31 Dezember 2025, hat der Aufsichtsrat eine unveränderte Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG von 16,7 % beschlossen. Hintergrund hierfür ist einerseits die gesetzliche Regelung in § 111 Abs. 5 Satz 2 AktG, wonach der erreichte Anteil bei der Zielgrößenfestlegung nicht unterschritten werden darf, soweit der Frauenanteil unter 30 % liegt. Andererseits wurde bei dieser Zielgrößenfestlegung berücksichtigt, dass es in diesem Jahr bei der turnusmäßigen Wahl der Aufsichtsratsmitglieder zu einer Veränderung in Bezug auf das derzeit einzige weibliche Aufsichtsratsmitglied kommen wird.

Nachdem der Kodex 2019 nunmehr festlegt, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht mehr als unabhängig gilt, sofern dieses mehr als zwölf Jahre dem Aufsichtsrat angehört, zählt Frau Benner-Heinacher aus Corporate Governance Sicht nicht mehr zu den unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern, da sie dem Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG seit dem 7. April 1998 angehört. Vor dem Hintergrund ihrer beruflichen Tätigkeit als stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. wird sich Frau Benner-Heinacher nicht erneut zur Wahl stellen. Zur Wahl stellen wird sich Herr Kämper, der von 1998 bis 2016 dem Vorstand der A.S. Creation Tapeten AG angehörte, die Bereiche Vertrieb und Marketing verantwortete und seit 2001 zudem Vorsitzender des Vorstands war. Wahlvorschläge für weitere Veränderungen auf Seiten der Anteilseignervertreter wird es von Seiten des Aufsichtsrats nicht geben. Sollte Herr Kämper durch die Hauptversammlung, die für den 6. Mai 2021 terminiert ist, gewählt werden und eine Wiederwahl der weiteren zur Wahl stehenden Anteilseignervertreter erfolgen, beträgt die Frauenquote bei den Anteilseignervertretern zukünftig 0 %. Neben Frau Benner-Heinacher haben sich auch die beiden Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, Herr Schmuck und Herr Mourschinetz, u.a. mit Blick auf ihre jeweilige Amtszeit von über 20 Jahren entschlossen, nicht für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Die Arbeitnehmer werden ihre zukünftigen Vertreter im Aufsichtsrat am 13. April 2021 wählen, wobei sich aus heutiger Sicht sowohl Frauen als auch Männer zur Wahl stellen werden. Unter der Voraussetzung, dass (zumindest) eine Kandidatin gewählt wird, beträgt die Frauenquote bei den Arbeitnehmervertretern zukünftig 50 % und damit die Frauenquote im Gesamtaufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG 16,7 %. Dies entspräche der nun festgesetzten Zielgröße von 16,7% für den Gesamtaufsichtsrat.

Als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der A.S. Création Tapeten AG hatte der Aufsichtsrat einen Wert von 0 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Der tatsächliche Wert zum 31. Dezember 2020 entsprach diesem Zielwert. Der Vorstand in seiner aktuellen Zusammensetzung führt die A.S. Création Tapeten AG erst seit dem 1. April 2020. Eine weitere Anpassung in der Zusammensetzung des Vorstands erscheint zum jetzigen Zeitpunkt nicht geboten. Der Aufsichtsrat wird aber den Aspekt einer verbesserten Vielfalt (Diversity) im Vorstand - insbesondere eines höheren Frauenanteils - bei jeder künftigen Änderung der Vorstandsbesetzung besonders berücksichtigen, um so seiner gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Wichtigstes Kriterium für die Bestellung zum Vorstand wird jedoch auch in Zukunft die Qualifikation der Kandidatin oder des Kandidaten sein. Aus diesem Grund hält der Aufsichtsrat auch bei seiner neuen Zielgrößenfestlegung an dem Wert von 0 % fest. Diese Zielgrößenfestlegung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.

Als Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG hatte der Vorstand einen Wert von 14,3 % sowie eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt. Im Verlauf des Jahres 2018 hatte sich der Frauenanteil in der ersten Führungsebene aufgrund von Eigenkündigungen und Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses durch Elternzeit auf 0,0 % am 31. Dezember 2018 reduziert. Bis zum 31. Dezember 2020 konnte dieser Wert wieder auf 7,1 % erhöht werden. Der Vorstand wird bei künftigen Neubesetzungen der Erhöhung des Frauenanteils eine besondere Aufmerksamkeit schenken, wobei auch in diesem Kontext die Qualifikation der Kandidatin oder des Kandidaten das wichtigste Entscheidungskriterium bleiben wird. Inwieweit zum Ablauf der Zielgrößenfestlegung das gesetzte Ziel noch erreicht werden kann, ist aktuell nicht absehbar. Der Vorstand wird bis zum Ablauf der derzeitigen geltenden Zielgrößenfestlegung auf Basis der aktuellen Entwicklungen eine neue Festlegung für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 vornehmen.

In der zweiten Führungsebene der A.S. Creation Tapeten AG soll der Frauenanteil bis zum 31. Dezember 2021 von 8,7 % per 31. Dezember 2016 auf 13,0 % gesteigert werden. Bereits im Jahr 2016 wurden die Aktivitäten zur langfristigen Entwicklung von Nachwuchskräften für Fach- und Führungspositionen ausgeweitet. So wurden u.a. neue Kooperationen mit Schulen und Hochschulen geschlossen und bereits bestehende Kontakte vertieft. Über diesen Weg werden sowohl junge Frauen als auch junge Männer angesprochen und gefördert. Am 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene bereits bei 20,0 %. Damit ist der für den 31. Dezember 2021 vorgesehene Zielwert bereits deutlich überschritten. Allerdings sind Veränderungen dieses Wertes bis zum Ende des Jahres 2021 und damit bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht ausgeschlossen. Der Vorstand wird bis zum Ablauf der derzeitigen geltenden Zielgrößenfestlegung auf Basis der aktuellen Entwicklungen eine neue Festlegung für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 vornehmen.

Diversitätskonzept

Bei dem sogenannten Diversitätskonzept handelt es sich um das Konzept, das für den Vorstand und für den Aufsichtsrat im Hinblick auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird. Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB ist das Diversitätskonzept, die damit verfolgten Ziele, die Art und Weise seiner Umsetzung sowie die im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse zu beschreiben.

Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG strebt für die Zusammensetzung des Vorstands im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen sowie eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Allerdings wird er bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern nicht das Diversitätskonzept in den Vordergrund stellen, sondern sich weiterhin insbesondere an Kenntnissen, fachlichen Qualifikationen und der Persönlichkeit der infrage kommenden Personen orientieren. Maßgeblich soll stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sein. Das Diversitätskonzept für den Vorstand der A.S. Creation Tapeten AG wirkt insoweit als ergänzende Leitlinie bei der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und berücksichtigt insbesondere die folgenden Aspekte:

Die Vorstandsmitglieder sollen unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Expertise einbringen. Dies umfasst sowohl die Berufsausbildung als auch die fachliche Erfahrung bei unterschiedlichen Unternehmen und Stationen im Lebenslauf. Nach Möglichkeit soll mindestens ein Vorstandsmitglied über einen technischen Hintergrund verfügen.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll auf Internationalität im Sinne von kultureller Herkunft, längeren Auslandsaufenthalten oder mehrjähriger Tätigkeit in internationalen Unternehmen geachtet werden. Nach Möglichkeit soll mindestens ein Vorstandsmitglied über einen solchen internationalen Hintergrund verfügen.
Bei der Kandidatenauswahl sollen ebenfalls unterschiedliche Erfahrungen aufgrund des Alters berücksichtigt und eine Überalterung des Vorstandsgremiums insgesamt vermieden werden. In den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder soll eine Regelaltersgrenze von bis zu 65 Lebensjahren berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf die Vielfalt in Bezug auf die Zusammensetzung nach Geschlechtern wird auf die Ausführungen zu den Zielgrößen für den Frauenanteil verwiesen.

Ziel dieses Diversitätskonzeptes ist es sicherzustellen, dass A.S. Creation über einen führungsstarken Vorstand verfügt, dessen Mitglieder im Sinne des Unternehmens vertrauensvoll zusammenarbeiten und die als Gremium über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um A.S. Creation erfolgreich weiterzuentwickeln.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands den wesentlichen Zielen des Diversitätskonzepts entspricht.

Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG strebt für seine eigene Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Allerdings wird er hinsichtlich seiner Zielsetzung und bei den Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung nicht das Diversitätskonzept in den Vordergrund stellen, sondern sich weiterhin insbesondere an Kenntnissen, fachlichen Qualifikationen und der Persönlichkeit der infrage kommenden Personen orientieren. Maßgeblich soll stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sein. Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der A.S. Creation Tapeten AG berücksichtigt insbesondere die folgenden Aspekte:

Der Aufsichtsrat soll in seiner Zusammensetzung Branchenerfahrungen, aber auch eine Vielfalt an Fachexpertise mitbringen, so dass ausdrücklich gewünscht ist, dass die Aufsichtsratsmitglieder unterschiedliche berufliche Hintergründe mitbringen. Dabei sollen folgende Kompetenzprofile abgedeckt werden:

Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über ausgeprägte, in leitender Position erworbene Erfahrungen in der Konsumgüterindustrie (einschließlich Handel mit Konsumgütern) oder in verwandten Branchen verfügen.
Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über ausgeprägte Erfahrungen auf dem Gebiet von M&A-Transaktionen sowie der Integration von Beteiligungserwerben verfügen.
Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über ausgeprägte Erfahrungen auf den Gebieten Kapitalmarkt und Corporate Governance verfügen. - Mindestens ein Mitglied muss über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen und mit Abschlussprüfungen vertraut sein.

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats sollen ebenfalls unterschiedliche Erfahrungen aufgrund des Alters berücksichtigt und auf einen vernünftigen Altersmix geachtet werden. Unverändert ist der Aufsichtsrat allerdings davon überzeugt, dass die fachliche und persönliche Eignung unabhängig von den formalen Kriterien wie dem Alter und der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sind. Daher sieht das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat der A.S. Creation Tapeten AG keine entsprechenden Grenzen vor.

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf Internationalität im Sinne von kultureller Herkunft, längeren Auslandsaufenthalten oder mehrjähriger Tätigkeit in internationalen Unternehmen geachtet werden. Nach Möglichkeit sollen mindestens ein Viertel der Anteilseignervertreter über einen solchen internationalen Hintergrund verfügen.

Im Hinblick auf die Vielfalt in Bezug auf die Zusammensetzung nach Geschlechtern wird auf die Ausführungen zu den Zielgrößen für den Frauenanteil verwiesen.

Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll unabhängig im Sinne der Empfehlung C.6 des Kodex 2019 sein.

Mindestens die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll ohne potenzielle Interessenkonflikte sein, insbesondere ohne solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können.

Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören.

Ziel dieses Diversitätskonzeptes ist es, einen ausgewogenen und mit vielen unterschiedlichen Kompetenzen ausgestatteten Aufsichtsrat bei der A.S. Creation Tapeten AG zu haben, der das Geschäftsmodell des Unternehmens versteht und damit in besonderer Weise für eine erfolgreiche Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Beratungsaufgaben steht.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind Herr Müller, Herr Dr. Hues sowie Herr Dr. Zilkens im Sinne der Empfehlung C.7 des Kodex 2019 unabhängig von der Gesellschaft. Frau Benner-Heinacher gehört dem Aufsichtsrat hingegen seit mehr als zwölf Jahren an und zählt damit gemäß der Definition des Kodex 2019 nicht mehr als von der Gesellschaft unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats. Damit wird der Empfehlung C.7 des Kodex 2019 aktuell entsprochen, wonach mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig sein sollen.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass seine aktuelle Zusammensetzung allen wesentlichen Zielen des Diversitätskonzepts entspricht.

Compliance Management System

Um die Einhaltung relevanter gesetzlicher Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien („Compliance“) zu gewährleisten, wurde vom Vorstand bei der A.S. Creation Tapeten AG ein Compliance Management System für die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften etabliert, das von dem Bereich „Recht und Compliance“ verantwortet wird, der dem Vorstand Finanzen und Controlling untersteht. Die Leiterin des Bereichs „Recht und Compliance“ ist zugleich Ansprechpartnerin für alle Verdachtsfälle in der gesamten Unternehmensgruppe. Im Rahmen des Compliance Management Systems werden vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells von A.S. Creation die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen identifiziert und im Rahmen einer Risikoabschätzung priorisiert. In Abhängigkeit von dieser Einstufung werden in Abstimmung mit dem Vorstand die angemessenen Maßnahmen definiert, um die Regelkonformität in allen Unternehmensbereichen zu gewährleisten. Dabei kann es sich z. B. um die Erarbeitung von Verfahrensanweisungen oder um die Durchführung von Schulungen handeln. Durch den Bereich Recht und Compliance werden regelmäßig Stichprobenprüfungen im gesamten Konzern durchgeführt, um die individuelle Einhaltung der Regeln durch die Mitarbeiter zu überprüfen. Ferner werden die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften turnusmäßig einer Überprüfung durch externe Spezialisten unterzogen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird regelmäßig unmittelbar durch die Leiterin Recht und Compliance über die ergriffenen Compliance-Maßnahmen sowie über eventuell auftretende Compliance-Verstöße informiert. Das Compliance Management System soll das Risiko, dass es in der Unternehmensgruppe zu Compliance-Verstößen kommt, minimieren. Es kann allerdings keine absolute Sicherheit bieten, da die Einhaltung von Regeln nicht nur von umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängt, sondern auch von dem individuellen Verhalten der handelnden Personen.

Gummersbach, den 18. März 2021

A.S. Création Tapeten AG

Für den Aufsichtsrat

Jochen Müller, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Für den Vorstand

Daniel Barth, Vorsitzender des Vorstands

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Nr.
--- --- --- ---
Sachanlagen (1) 29.540.809,16 33.883.929,36
Immaterielle Vermögenswerte (2) 8.549.082,45 8.398.798,36
Sonstige Vermögenswerte (3) 965.255,80 245.060,26
Latente Steueransprüche (4) 2.808.797,14 1.968.220,86
Langfristige Vermögenswerte 41.863.944,55 44.496.008,84
Vorräte (5) 33.540.380,49 34.788.057,56
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (6) 25.372.059,19 22.543.216,12
Sonstige Vermögenswerte (3) 4.653.012,28 5.272.311,61
Steuererstattungsansprüche (7) 146.281,05 250.919,27
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (8) 21.916.281,16 20.649.318,49
Kurzfristige Vermögenswerte 85.628.014,17 83.503.823,05
Bilanzsumme 127.491.958,72 127.999.831,89

Passiva

Anhang 31.12.2020 31.12.2019
Nr.
--- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 9.000.000,00 9.000.000,00
Kapitalrücklagen 13.756.740,32 13.756.740,32
Gewinnrücklagen 60.176.587,03 59.188.530,57
Gewinn-/Verlustvortrag -4.431.526,33 -15.030.111,06
Ergebnis nach Steuern 1.453.402,45 14.132.733,63
Korrekturbetrag für eigene Anteile -4.020.836,57 -4.020.836,57
Ausgleichsposten Währungsumrechnung 2.946.814,40 2.399.628,65
Eigenkapital (9) 78.881.181,30 79.426.685,54
Finanzverbindlichkeiten (verzinslich) (10) 7.936.380,49 10.765.186,65
Sonstige Verbindlichkeiten (11) 451.038,12 910.016,07
Rückstellungen (12) 15.702.126,39 14.486.845,51
Langfristige Schulden 24.089.545,00 26.162.048,23
Finanzverbindlichkeiten (verzinslich) (10) 2.534.014,54 3.766.342,25
Sonstige Verbindlichkeiten (11) 13.486.329,77 11.291.222,15
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 5.711.313,22 5.380.140,63
Rückstellungen (13) 319.342,88 199.680,68
Steuerverbindlichkeiten (7) 2.470.232,01 1.773.712,41
Kurzfristige Schulden 24.521.232,42 22.411.098,12
Bilanzsumme 127.491.958,72 127.999.831,89

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Anhang Nr. 2020 2019
--- --- --- ---
Umsatzerlöse (15) 144.868.571,72 141.057.305,87
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -382.985,21 74.907,79
Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 100.031,47
Gesamtleistung 144.485.586,51 141.232.245,13
Materialaufwand (16) 67.930.439,71 69.917.702,54
Rohertrag 76.555.146,80 71.314.542,59
Sonstige Erträge (17) 1.697.754,50 2.887.527,40
78.252.901,30 74.202.069,99
Personalaufwand (18) 38.837.598,92 37.420.618,48
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (19) 5.496.730,47 5.715.399,72
Sonstige betriebliche Aufwendungen (20) 29.488.521,76 26.563.306,09
Betriebliche Aufwendungen 73.822.851,15 69.699.324,29
Operatives Ergebnis (EBIT) 4.430.050,15 4.502.745,70
Zinsen und ähnliche Erträge 19.092,74 44.999,10
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 754.564,71 996.702,18
Finanzergebnis (21) -735.471,97 -951.703,08
Ergebnis vor Steuern 3.694.578,18 3.551.042,62
Ertragsteuern 22 2.241.175,73 1.116.480,06
Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Aktivitäten 1.453.402,45 2.434.562,56
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 23 0,00 11.698.171,07
Ergebnis nach Steuern 1.453.402,45 14.132.733,63
Ergebnis pro Aktie (verwässert/unverwässert) (24) 0,53 5,13

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Anhang 2020 2019
Nr. T€ T€
--- --- --- ---
Ergebnis nach Steuern 1.453 14.133
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus den Pensionsrückstellungen (12) -1.166 -1.633
Latente Steuern 364 504
-802 -1.129
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können:
Währungsumrechnungsdifferenzen von vollkonsolidierten Beteiligungen 547 -521
Währungsumrechnungsdifferenzen von At-Equity bilanzierten Finanzanlagen 0 -4.629
Marktwertveränderung von Zinssicherungsgeschäften (30) 1.069 -938
Latente Steuern -332 291
1.284 -5.797
Sonstiges Ergebnis nach Steuern (erfolgsneutral) (9) 482 -6.926
Gesamtergebnis 1.935 7.207

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen
T€ T€ T€
--- --- --- ---
Stand 01.01.2019 9.000 13.757 73.345
Ergebnis nach Steuern 2018 0 0 0
Erstanwendung von IFRS 16 0 0 -13
Entnahme Gewinnrücklagen 0 0 -12.368
Gesamtergebnis 2019 0 0 -1.776
Stand 31.12.2019 9.000 13.757 59.188
Ergebnis nach Steuern 2019 0 0 0
Dividenden 0 0 0
Einstellung Gewinnrücklagen 0 0 1.054
Gesamtergebnis 2020 0 0 -65
Stand 31.12.2020 9.000 13.757 60.177
Gewinn-/ Verlustvortrag Ergebnis nach Steuern Korrekturbetrag für eigene Anteile Ausgleichsposten Währungsumrechnung Gesamt
T€ T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- --- ---
Stand 01.01.2019 -21.421 -5.977 -4.021 7.550 72.233
Ergebnis nach Steuern 2018 -5.977 5.977 0 0 0
Erstanwendung von IFRS 16 0 0 0 0 -13
Entnahme Gewinnrücklagen 12.368 0 0 0 0
Gesamtergebnis 2019 0 14.133 0 -5.150 7.207
Stand 31.12.2019 -15.030 14.133 -4.021 2.400 79.427
Ergebnis nach Steuern 2019 14.133 -14.133 0 0 0
Dividenden -2.481 0 0 0 -2.481
Einstellung Gewinnrücklagen -1.054 0 0 0 0
Gesamtergebnis 2020 0 1.453 0 547 1.935
Stand 31.12.2020 -4.432 1.453 -4.021 2.947 78.881

Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Betriebliche Tätigkeit
Ergebnis nach Steuern 1.453 14.133
+ Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 5.497 5.715
+/- Erhöhung/Verminderung von langfristigen Rückstellungen 49 138
-/+ Erträge/Aufwendungen aus At-Equity bilanzierten Finanzanlagen 0 -1.910
+ nicht zahlungswirksame Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten 10 23
-/+ Erträge/Aufwendungen aus der Veränderung latenter Steuern -902 -459
-/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 171 84
-/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen 0 -9.788
-/+ Erhöhung/Verminderung Vorräte 376 -942
-/+ Erhöhung/Verminderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -3.731 785
+/- Erhöhung/Verminderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 520 -12
-/+ Erhöhung/Verminderung sonstiges Netto-Umlaufvermögen 3.566 -9.906
Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit 7.009 -2.139
davon aus fortgeführten Aktivitäten (7.009) (-2.143)
Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -3.724 -5.933
Investitionen -3.724 -5.933
+ Rückzahlungen von gewährten Krediten und Anleihen 0 18.958
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 72 190
Cash-flow aus Investitionstätigkeit -3.652 13.215
davon aus fortgeführten Aktivitäten (-3.652) (-5.742)
Finanzierungstätigkeit
- Gezahlte Dividende an Aktionäre der A.S. Création Tapeten AG -2.481 0
+/- Aufnahme/Tilgung Finanzverbindlichkeiten (verzinslich) -3.678 -2.816
Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit -6.159 -2.816
davon aus fortgeführten Aktivitäten (-6.159) (-2.816)
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -2.802 8.260
+/- Auswirkung von Wechselkursänderungen auf den Finanzmittelbestand 4.069 499
+ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar 20.649 11.890
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember 21.916 20.649

Ergänzende Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung werden im Anhang Nr. 25 gegeben.

I. A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach

II. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeines

Die A.S. Création Tapeten AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland beim Registergericht Köln unter der Nummer HRB 39357 registrierte Aktiengesellschaft. Die Adresse des Firmensitzes lautet: Südstraße 47, D-51645 Gummersbach.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der A.S. Création Tapeten AG auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Neue IFRS werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewendet. Im Geschäftsjahr 2020 waren folgende geänderten oder neuen Standards und Interpretationen zu beachten:

Änderungen am IFRS-Rahmenkonzept; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Änderungen an IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse"; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden“; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Änderungen an IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben" und IFRS 9 „Finanzinstrumente" - Interest Rate Benchmark Reform (Phase 1); erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen.
Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse"; anzuwenden ab dem 1. Juni 2020 für aufgrund der Coronavirus-Pandemie eingeräumte Mietzugeständnisse, welche die am oder vor dem 30. Juni 2021 fälligen Mietzahlungen reduzieren.

Die im Geschäftsjahr 2020 erstmalig anzuwendenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen hatten keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss von A.S. Création.

Folgende, im Geschäftsjahr 2020 noch nicht in Kraft getretene bzw. von der EU noch nicht anerkannte Standards und Interpretationen sind veröffentlicht:

Änderungen an IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, IFRS7 „Finanzinstrumente: Angaben“, IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 4 „Versicherungsverträge" und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ - Interest Rate Benchmark Reform (Phase 2); erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.
Jährliche Verbesserungen der IFRS (2018-2020); erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses"; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
Änderungen an IAS 8 „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler"; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Aus heutiger Sicht resultieren aus den erst in den Folgejahren anzuwendenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Création.

Zur Verbesserung der Klarheit und der Übersichtlichkeit werden in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die zusammengefassten Posten werden im Anhang detailliert ausgewiesen und erläutert. Ebenfalls aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden Beträge teilweise in Tausend Euro (T€) dargestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns beinhaltet im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Tapeten in allen wesentlichen Materialqualitäten und Anwendungsbereichen. Daneben wird der Handel mit Dekorationsstoffen als ergänzende Geschäftstätigkeit betrieben. Den Produkten und Dienstleistungen des Konzerns entsprechend, erfolgt eine Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 getrennt nach den Geschäftsbereichen (bzw. Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe.

Konsolidierungsgrundsätze

Tochterunternehmen, bei denen der A.S. Création Tapeten AG die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik zusteht, werden nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IFRS 11 und IAS 28 nach der Equity-Methode bilanziert. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der inländischen und der ausländischen Unternehmen sind nach konzerneinheitlichen, den IFRS entsprechenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Dabei werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt die Buchwerte der zu konsolidierenden Beteiligungen mit dem auf sie entfallenden, neu bewerteten Eigenkapitalanteil verrechnet. Bei der Neubewertung werden die Vermögenswerte und die Schulden der erworbenen Unternehmen mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt angesetzt. Ein bei der Erstkonsolidierung entstehender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und gemäß IAS 36 jährlich oder auch unterjährig, wenn besondere Ereignisse eine Minderung des Geschäfts- oder Firmenwertes vermuten lassen, einer Werthaltigkeitsüberprüfung (sog. Impairment-Test) unterzogen. Diese Werthaltigkeitsüberprüfung ist gemäß IFRS auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sog. Cash Generating Units) durchzuführen, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Im Fall von A.S. Création handelt es sich hierbei um die beiden Geschäftsbereiche Tapete und Dekorationsstoffe. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitsüberprüfung wird der Buchwert des Geschäftsbereichs mit dem sog. erzielbaren Betrag verglichen. Dabei handelt es sich um den Gegenwartswert der zukünftigen Cash-flows, die aus dem Geschäftsbereich zufließen (sog. Nutzungswert). Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, so stellt der Differenzbetrag den Wertminderungsbedarf dar, der erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Geschäftsjahres als außerplanmäßige Abschreibung erfasst wird. Liegt der Buchwert unter dem erzielbaren Betrag, so besteht kein Anpassungsbedarf.

Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -Verluste in den Sachanlagen, in den immateriellen Vermögenswerten und bei den Vorräten werden ergebniswirksam eliminiert. Konzerninterne Wertberichtigungen und Rückstellungen werden aufgelöst.

Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden, soweit es sich um zeitlich befristete Unterschiede handelt, die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

Erläuterungen zum Konsolidierungskreis

Der Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen stellt sich wie folgt dar:

Nr. Gesellschaft, Sitz gehalten von Anteil Nominalkapital 31.12.2020
in %
--- --- --- --- ---
Geschäftsbereich Tapete
1. A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach 9.000.000 €
2. AS Création (UK) Limited, Merseyside/Großbritannien Nr. 1 100,0 100.000 £
3. A.S. Création (NL) B.V., Sleeuwijk/Niederlande Nr. 1 100,0 20.000 €
4. CREALIS S.A.S., Boves/Frankreich Nr. 1 100,0 3.432.000 €
5. OOO A.S. Création (RUS), Moskau/Russland Nr. 1 100,0 25.000.000 RUB
6. OOO A.S. Création Belrus, Novoselje/Weißrussland Nr. 1 100,0 17.500.000 BYN
7. OOO Profistil, Novoselje/Weißrussland Nr. 1 und Nr. 6 100,0 16.500.000 BYN
Geschäftsbereich Dekorationsstoffe
8. Indes Fuggerhaus Textil GmbH, Marienheide Nr. 1 100,0 550.000 €

Im Berichtsjahr wurden die zwei französischen Gesellschaften MCF Investissement S.A.S. und A.S. Création (France) S.A.S. auf die SCE - Société de conception et d’dition S.A.S. verschmolzen und die Gesellschaft anschließend in CREALIS S.A.S. umbenannt. Dadurch hat sich im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Tochterunternehmen, die neben der A.S. Création Tapeten AG konsolidiert werden, von neun auf sieben reduziert.´

Alle einbezogenen Abschlüsse sind auf den gleichen Stichtag, den 31. Dezember 2020, erstellt und wurden, mit Ausnahme von Nr. 6, von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Währungsumrechnung

Die Berichtswährung der A.S. Création Tapeten AG ist der Euro (€).

Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Währungskurs zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet und zu jedem Bilanzstichtag an den jeweiligen Stichtagskurs angepasst. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Währungsumrechnung der Abschlüsse von einbezogenen Unternehmen in Nicht-Euro-Ländern wird gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung mit der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Demnach werden Veränderungen in den Sachanlagen und in den immateriellen Vermögenswerten zu Jahresdurchschnittskursen, das Eigenkapital zu historischen Kursen und alle übrigen Bilanzposten zu Kursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Unterschiedsbeträge, die sich bei den Sachanlagen und bei den immateriellen Vermögenswerten ergeben, werden im Anhang Nr. 1 und Nr. 2 in der Zeile „Währungsanpassung" offen ausgewiesen. Alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und in den Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung eingestellt.

Umrechnungsunterschiede aus der Schuldenkonsolidierung werden erfolgswirksam behandelt.

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs
31.12.2020 31.12.2019 2020 2019
Pfund Sterling (GBP/€) 0,89903 0,85080 0,88970 0,87777
Russischer Rubel (RUB/€) 90,68240 69,34060 82,83582 72,31872
Weißrussischer Rubel (BYN/€) 3,16800 2,35240 2,78725 2,34228

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen werden mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sofern ein längerfristiger Zeitraum erforderlich ist, um einen Vermögenswert in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten, die in diesem Zeitraum anfallen, aktiviert.

Mit Ausnahme von Druckwerkzeugen werden abnutzbare Sachanlagen nach der linearen Methode planmäßig abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude 10 bis 30 Jahre
Hochregallager 20 Jahre
Großmaschinen 8 bis 15 Jahre
Übrige Maschinen 5 bis 10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

Bei Sachanlagen werden die Abschreibungen im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen.

Eine Besonderheit ergibt sich bei den Abschreibungen für Druck- und Prägewalzen und Rotationssiebe. Diese werden leistungsbezogen über einen Zeitraum von drei Jahren angesetzt. Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass die Druckwerkzeuge nach erfolgter Abschreibung aus den Sachanlagen abgehen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden vorgenommen, wenn einem Vermögenswert ein Zeitwert beizulegen ist, der unter dessen Nettobuchwert liegt. Sind die Grundlagen für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr gegeben, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen, die allerdings nicht zu einer Überschreitung der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen dürfen.

Erworbene immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer, überwiegend drei bis fünf, höchstens jedoch zehn Jahre, linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung abgeschrieben.

Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern regelmäßig einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Dementsprechend werden die erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderung bewertet, sofern sich letztere im Einzelfall aus der Werthaltigkeitsüberprüfung ergibt.

Leasingfinanzierte Wirtschaftsgüter werden gemäß IFRS 16 zu Beginn des Leasingverhältnisses bzw. mit Beginn der Nutzung mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zuzüglich etwaiger Nebenkosten angesetzt. Die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Nutzungsrechte (sog. right-of-use assets) werden in jenen Bilanzposten ausgewiesen, in denen auch die den Verträgen zugrunde liegenden Vermögenswerte dargestellt würden, wenn sie sich zum Bilanzstichtag im Eigentum des Konzerns befinden würden. Im Fall von Leasingverträgen ohne Kaufoption mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten sowie Leasingverträgen von Gegenständen von geringem Wert (sog. low-value-assets) wendet A.S. Création die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 16.6 an und bilanziert die entsprechenden Leasingzahlungen aufwandswirksam in der jeweiligen Periode.

Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über die kürzere Zeitspanne aus betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit. Bei der Bemessung der Vertragslaufzeiten werden etwaige Kündigungs- und/oder Verlängerungsoptionen, sofern ein durchsetzbares Recht für A.S. Création besteht, unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme berücksichtigt.

Entwicklungskosten für neue Designs werden nicht aktiviert, da die Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind.

Gemäß IFRS 9 werden Finanzinstrumente in folgende Kategorien eingeteilt: a) zu fortgeführten Anschaffungskosten, b) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis und c) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung. Das Geschäftsmodell von A.S. Création sieht die Vereinnahmung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen zu festgelegten Zeitpunkten vor. Mit Ausnahme der Derivate werden sämtliche Finanzinstrumente unter Berücksichtigung von Transaktionskosten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung zu erwartender Verluste (sog. Expected Loss Model) bewertet. Diese werden anhand gleichartiger Risikoeigenschaften gruppiert und das Ausfallrisiko der jeweiligen Gruppe analysiert. Anhand einer Risikomatrix wird dem erwarteten Ausfallrisiko hinreichend Rechnung getragen. Die Risikomatrix berücksichtigt neben aktuellen externen Ratinginformationen Auswertungen zu Überfälligkeiten sowie Erfahrungswerte hinsichtlich Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Wertberichtigungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten gebucht. Erst wenn das vertragliche Recht zur Vereinnahmung der Zahlungen erlischt, wird die zugrunde liegende Forderung ausgebucht. Erwartete Forderungsausfälle werden in zwei Stufen erfasst. Hat sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz der Forderung nicht wesentlich erhöht, so erfolgt die Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Forderungsverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate. Hat sich dagegen das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz der Forderung wesentlich erhöht, so erfolgt die Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Forderungsverluste.

Erwartete Ausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten werden nach einer vereinfachten Methode erfasst. Dabei erfolgt die Risikovorsorge zu jedem Bilanzstichtag in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Forderungsverluste.

Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ist der Zeitwert positiv, erfolgt der Ausweis unter den finanziellen Vermögenswerten, ansonsten unter den finanziellen Verbindlichkeiten. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren mit den gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich Veräußerungskosten (sog. Nettoveräußerungswert) angesetzt. Der Ansatz der fertigen und der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Dabei werden in die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht einbezogen. Alle Wertminderungen von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert sowie alle Wertaufholungen, die sich aus der Erhöhung des Nettoveräußerungswertes ergeben, werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Erhöhung bzw. Verringerung des Materialaufwands oder der Bestandsveränderung erfasst. Die gemäß IAS 2.36(e) und (f) vorgesehene separate Angabe der Beträge, die in der Berichtsperiode als Wertminderung und Wertaufholung angefallen sind, lässt sich aufgrund des bei A.S. Création verwendeten Algorithmus zur Berechnung der Wertminderungen und der Sortimentsbreite nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzen. Daher wird im Anhang nur der saldierte Betrag aus Wertminderung und Wertaufholung angegeben.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus Verträgen mit Kunden. Hat eine Partei des Vertrags ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt, wird in Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung und der Zahlung ein solcher Posten ausgewiesen. Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte für Bonitätsrisiken werden entsprechend der Bewertungsmethode für Forderungen gebildet.

Bei den Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 handelt es sich bei A.S. Création um Serviceleistungen, die kontinuierlich über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages erbracht werden.

Sonstige Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden mit dem Nennbetrag abzüglich evtl. vorgenommener Wertminderungen angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Diese werden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend IAS 19 angesetzt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Der im Altersversorgungsaufwand enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle übrigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und der ungewissen Verbindlichkeiten wahrscheinlich erforderlich ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie Darlehen und Kontokorrentkredite. Diese werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten resultierend aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden zum Bilanzstichtag in Höhe des Barwertes der noch ausstehenden Leasingzahlungen zuzüglich etwaiger Nebenkosten bilanziert. Dabei kommen vertragsspezifisch vereinbarte Zinssätze zur Anwendung. Sollten keine Zinssätze im Vertrag vereinbart sein, wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde gelegt, bei dessen Festlegung vertragsspezifische Parameter (Laufzeit, Risiko, Wert) berücksichtigt werden.

Steuerabgrenzungen werden gemäß IAS 12 auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerrecht, auf Konsolidierungsvorgänge und auf Verlustvorträge angesetzt. Zur Anwendung kommen hierbei zukünftig zu erwartende länderspezifische Steuersätze. Latente Steueransprüche werden nur insoweit berücksichtigt, wenn deren Realisation innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

A.S. Création tritt bei seinen Umsatztransaktionen als sogenannter Prinzipal im Sinne von IFRS 15 auf. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, und der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen. Dies erfolgt in der Regel bei Lieferung oder Leistungserbringung, also zeitpunktbezogen. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der gesamte Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sofern diese einzelnen Leistungsverpflichtungen nicht synchron erfüllt werden, erfolgt eine zeitlich versetzte Realisierung der Umsatzerlöse. Variable Gegenleistungen aufgrund von Rückgaberechten oder Mengenrabatten werden nur im Transaktionswert berücksichtigt, soweit die Realisierung der variablen Gegenleistung als hochwahrscheinlich angesehen wird. Für die regionale Aufgliederung der Umsatzerlöse ist der Sitz des Käufers maßgeblich, nur bei abweichender Lieferadresse gilt diese. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktgruppen erfolgt anhand der beiden Produktkategorien Tapeten und Bordüren sowie Gardinen und Dekorationsstoffe.

Die übrigen Erträge und Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Realisierung erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistungen, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht.

Zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Dennoch können die tatsächlichen Werte von den Schätzwerten abweichen. Gleiches gilt hinsichtlich der Aussagen im Konzernlagebericht. Die nachfolgenden Schätzungen und Annahmen haben einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss:

Wie unter den Konsolidierungsgrundsätzen bereits dargelegt wurde, werden die Geschäfts- und Firmenwerte einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Die zugrunde liegenden Ergebnisplanungen der beiden Geschäftsbereiche sowie die Wahl des Abzinsungsfaktors stellen Schätzungen dar, die einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfung haben. Obwohl der Vorstand davon ausgeht, dass die getroffenen Annahmen angemessen sind, könnte ein unvorhergesehener Anpassungsbedarf hinsichtlich dieser Annahmen zu einer Wertminderung führen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflusst.
Auch bei den weiteren immateriellen Vermögenswerten, den Sachanlagen und den finanziellen Vermögenswerten hat A.S. Création zu jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Eine solche Wertminderung kann aus einer Vielzahl von Faktoren resultieren, wie z. B. veränderten Kreditrisiken, veränderten Wettbewerbsbedingungen, kürzeren Nutzungsdauern aufgrund des technologischen Fortschritts oder erhöhten Kapitalkosten. Entsprechend beruht die Einschätzung des Vorstands auf gewissen Annahmen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Obwohl der Vorstand davon ausgeht, dass die getroffenen Annahmen angemessen sind, könnte ein unvorhergesehener Anpassungsbedarf hinsichtlich dieser Annahmen zu einer Wertminderung führen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflusst.
Für die Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen werden Pensionsrückstellungen gebildet. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Zu diesem Zweck müssen Annahmen hinsichtlich des Abzinsungsfaktors, der erwarteten zukünftigen Gehalts- und Rententrends sowie der Sterblichkeitsraten getroffen werden. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können erheblich von den tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen abweichen und zu wesentlichen Veränderungen der zukünftigen Verpflichtungen und damit des zukünftigen Aufwands führen.
Variable Gegenleistungen aufgrund von Rückgaberechten oder Mengenrabatten werden anhand der Erwartungswertmethode geschätzt, da diese nach Einschätzung des Vorstands die aus wirtschaftlicher Sicht sinnvolle Methode darstellt. Diese Schätzungen können von den tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen abweichen und die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflussen.
In einigen Fällen sind Unternehmen der A.S. Création Gruppe in Rechtsstreitigkeiten oder ähnlichen Verfahren involviert, deren Ausgang einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns haben könnte. Der Vorstand und die Geschäftsführer der Konzerngesellschaften analysieren die vorhandenen Informationen zu diesen Fällen. Für die Beurteilung werden auch externe Rechtsanwälte hinzugezogen. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit, eine entsprechende Rückstellung zu bilden, sind Annahmen hinsichtlich des wahrscheinlichen Ausgangs des Verfahrens zu treffen und eine fundierte Schätzung der eventuell hieraus resultierenden Verpflichtung vorzunehmen. Weder die Angabe eines Rechtsstreits oder ähnlichen Verfahrens im Anhang noch die tatsächliche Klageerhebung oder Geltendmachung eines Schadens gegen Unternehmen der A.S. Création Gruppe bedeuten automatisch, dass eine Rückstellung für dieses Risiko gebildet wurde. Weiterhin könnte sich die Höhe einer gebildeten Rückstellung - entgegen der Einschätzung zum Zeitpunkt der Bildung dieser Rückstellung - in der Zukunft als nicht ausreichend herausstellen.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Sachanlagen

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:

Grundstücke, Bauten und ähnliche Vermögenswerte Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau Gesamt
T€ T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- --- ---
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 31.12.2018 41.375 81.501 21.217 2.483 146.576
Erstanwendung IFRS 16 536 392 407 0 1.335
Zugang 332 17 2.517 3.411 6.277
Umbuchung 25 2.773 376 -3.174 0
Abgang 0 1.551 2.113 0 3.664
Währungsanpassung 287 106 41 51 485
Stand 31.12.2019 42.555 83.238 22.445 2.771 151.009
Zugang 403 738 2.310 508 3.959
Umbuchung 0 2.666 76 -2.742 0
Abgang 18 781 2.524 0 3.323
Währungsanpassung -1.490 -1.402 -299 -3 -3.194
Stand 31.12.2020 41.450 84.459 22.008 534 148.451
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2018 24.730 72.677 17.004 0 114.411
Erstanwendung IFRS 16 74 312 117 0 503
Zugang 1.167 1.679 2.731 0 5.577
Abgang 0 1.551 1.847 0 3.398
Währungsanpassung 7 7 18 0 32
Stand 31.12.2019 25.978 73.124 18.023 0 117.125
Zugang 1.227 1.647 2.404 0 5.278
Abgang 18 774 2.293 0 3.085
Währungsanpassung -137 -144 -127 0 -408
Stand 31.12.2020 27.050 73.853 18.007 0 118.910
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2019 16.577 10.114 4.422 2.771 33.884
Stand 31.12.2020 14.400 10.606 4.001 534 29.541

Nettobuchwerte von vorübergehend ungenutzten Sachanlagen sind in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten.

Erläuterungen zu Grundschulden werden im Anhang Nr. 10 gegeben.

Die Aufgliederung und die Entwicklung der bilanzierten Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16, die in den Sachanlagen enthalten sind, stellen sich wie folgt dar:

Grundstücke, Bauten und ähnliche Vermögenswerte Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Erstanwendung 01.01.2019 536 392 407 1.335
Zugang 285 0 253 538
Abgang 0 0 28 28
Währungsanpassung 11 0 0 11
Stand 31.12.2019 832 392 632 1.856
Zugang 338 222 147 707
Abgang 0 392 53 445
Währungsanpassung -38 0 0 -38
Stand 31.12.2020 1.132 222 726 2.080
Kumulierte Abschreibungen
Erstanwendung 01.01.2019 74 312 117 503
Zugang 149 44 161 354
Abgang 0 0 13 13
Währungsanpassung 4 0 0 4
Stand 31.12.2019 227 356 265 848
Zugang 264 44 193 501
Abgang 0 385 50 435
Währungsanpassung -17 0 0 -17
Stand 31.12.2020 474 15 408 897
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2019 605 36 367 1.008
Stand 31.12.2020 658 207 318 1.183

(2) Immaterielle Vermögenswerte

Die Aufgliederung und die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Lizenzen und ähnliche Rechte Geschäfts- oder Firmenwert Geleistete Anzahlungen Gesamt
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 31.12.2018 5.671 9.604 0 15.275
Zugang 158 0 36 194
Abgang 25 0 0 25
Währungsanpassung 0 17 0 17
Stand 31.12.2019 5.804 9.621 36 15.461
Zugang 323 0 149 472
Umbuchung 30 0 -30 0
Abgang 195 0 1 196
Währungsanpassung -7 -89 -4 -100
Stand 31.12.2020 5.955 9.532 150 15.637
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2018 5.398 1.543 0 6.941
Zugang 138 0 0 138
Abgang 17 0 0 17
Stand 31.12.2019 5.519 1.543 0 7.062
Zugang 219 0 0 219
Abgang 191 0 0 191
Währungsanpassung -2 0 0 -2
Stand 31.12.2020 5.545 1.543 0 7.088
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2019 285 8.078 36 8.399
Stand 31.12.2020 410 7.989 150 8.549

Von den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von 7.989 T€ (Vorjahr: 8.078 T€) entfielen 7.837 T€ (Vorjahr 7.926 T€) auf den Geschäftsbereich Tapete und 152 T€ (Vorjahr: 152 T€) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Die Geschäfts- und Firmenwerte wurden einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Hierbei wurde als erzielbarer Betrag für den entsprechenden Geschäftsbereich der sog. Nutzungswert ermittelt, d. h. der Gegenwartswert der zukünftigen Zahlungsströme, die aus dem Geschäftsbereich zufließen. Grundlage der Ermittlung des Nutzungswertes bildete die Detailplanung für die Geschäftsjahre 2021 und 2022. Als Zahlungsstrom wurde hierbei der Cash-flow vor Zinsen und Steuern abzüglich der gesamten Investitionen des jeweiligen Jahres sowie der veränderten Kapitalbindung im Netto-Umlaufvermögen verwendet. Für die Jahre ab 2023 wurde der geplante Cash-flow vor Zinsen und Steuern des Jahres 2022 abzüglich der Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als ewige Rente fortgeschrieben. Bei der Berechnung der ewigen Rente wurde keine Wachstumsrate unterstellt. Zum Zweck der Diskontierung kamen für den Geschäftsbereich Tapete gewichtete Gesamtkapitalkosten (vor Steuern) in Höhe von 7,2 % und für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe in Höhe von 4,8 % zur Anwendung. Für beide Geschäftsbereiche lag der so ermittelte Nutzungswert über dem Buchwert, so dass die Werthaltigkeitsüberprüfung in keinem Fall einen Wertminderungsbedarf ergab. Im Bereich Tapete würde sich bei einem Diskontierungsfaktor von über 14,1 % und im Bereich Dekorationsstoffe von über 12,9 % ein Wertminderungsbedarf ergeben.

(3) Sonstige Vermögenswerte

Die Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Gesamt
31.12.2020 31.12.2019
--- --- ---
T€ T€
--- --- ---
Übrige Vermögenswerte 5.154 4.940
Rechnungsabgrenzungsposten 464 577
5.618 5.517
Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit über ein Jahr
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Übrige Vermögenswerte 4.245 4.748 909 192
Rechnungsabgrenzungsposten 408 524 56 53
4.653 5.272 965 245

Bei den übrigen Vermögenswerten handelt es sich u. a. um Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche sowie um Bonusgutschriften von Lieferanten. Ferner sind in dieser Position Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.521 T€ (Vorjahr: 1.612 T€) enthalten.

Den Ausfallrisiken der sonstigen Vermögenswerte wird mit Wertminderungen in Höhe der erwarteten Forderungsverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate Rechnung getragen. Die Wertminderungen auf die sonstigen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Stand 1. Januar 96 44
Zuführungen 34 50
Auflösungen 9 0
Währungsanpassung 9 2
Stand 31. Dezember 130 96

(4) Latente Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten

Die Steuerabgrenzungen gemäß IAS 12 werden mit länderspezifischen Steuersätzen berechnet. Für Deutschland ergibt sich unter Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ein Gesamtsteuersatz von 31,06 % (Vorjahr: 31,06 %).

Die Aufteilung der latenten Steuerabgrenzungen auf Bilanzpositionen stellt sich wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Sachanlagen 110 1.646 116 1.856
Immaterielle Vermögenswerte 21 47 21 47
Vorräte 335 38 303 49
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 419 312 227 384
Pensionsrückstellungen 3.125 0 2.766 0
Übrige Rückstellungen 52 0 6 0
Verbindlichkeiten 531 4 626 3
Verlustvorträge 263 0 242 0
4.856 2.047 4.307 2.339
Saldierung* -2.047 -2.047 -2.339 -2.339
2.809 0 1.968 0

* Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zu saldieren, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen.

Im Ausland bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 11.766 T€ (Vorjahr: 12.047 T€). Für Verlustvorträge in Höhe von 10.512 T€ (Vorjahr: 10.907 T€) sowie für temporäre Differenzen in Höhe von 579 T€ (Vorjahr: 419 T€) wurden keine latenten Steueransprüche gebildet, weil die Realisierung dieser latenten Steueransprüche aus heutiger Sicht nicht als hinreichend sicher angesehen werden kann.

(5) Vorräte

Die Vorräte gliedern sich wie folgt:

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
--- --- ---
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.062 4.230
Unfertige Erzeugnisse 316 340
Fertige Erzeugnisse und Waren 29.162 30.218
33.540 34.788

Die Wertminderungen auf die Vorräte stellten sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
--- --- ---
Brutto-Buchwert der Vorräte 45.677 46.231
Wertminderungen 12.137 11.443
Netto-Buchwert der Vorräte 33.540 34.788

Die Wertminderungen auf Vorräte entwickelten sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Stand 1. Januar 11.443 12.044
+/- Zuführung/Auflösung 869 -684
Währungsanpassung -175 83
Stand 31. Dezember 12.137 11.443

(6) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 3 T€ (Vorjahr: 10 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellten sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
--- --- ---
Brutto-Buchwert 29.778 26.731
Wertberichtigungen 4.406 4.188
Netto-Buchwert 25.372 22.543

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Stand 1. Januar 4.188 4.443
Zuführungen 1.361 1.001
Inanspruchnahme 704 584
Auflösungen 352 712
Währungsanpassung -87 40
Stand 31. Dezember 4.406 4.188

Der Netto-Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält nicht einzelwertberichtigte Forderungen in Höhe von 24.036 T€ (Vorjahr: 22.093 T€). Die Fälligkeitsstruktur dieser Forderungen stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

nicht einzelwertberichtigte Forderungen nicht überfällig
T€ T€
--- --- ---
Stand 31.12.2019 22.093 19.793
Stand 31.12.2020 24.036 21.989
überfällig um bis zu 90 Tage davon überfällig um 91 bis 180 Tage überfällig um 181 bis 360 Tage überfällig um mehr als 360 Tage
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Stand 31.12.2019 2.008 176 40 76
Stand 31.12.2020 1.714 146 96 91

Bei den nicht wertgeminderten, überfälligen Forderungen deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

(7) Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten

Die Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten enthalten überwiegend noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres sowie veranlagte Ertragsteuern für Vorjahre.

(8) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gliedern sich wie folgt:

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
--- --- ---
Guthaben bei Kreditinstituten 21.863 20.267
Kassenbestand, Schecks und Wechsel 53 382
21.916 20.649

Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden kurzfristige Gelder mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen.

(9) Eigenkapital

Bezüglich der Aufgliederung des Eigenkapitals wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Zum Bilanzstichtag beträgt das Grundkapital unverändert 9.000.000,00 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien.

Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 14. Mai 2020) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 8. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag unverändert 4.500 T€.

Die Kapitalrücklagen enthalten, wie im Vorjahr, 13.752 T€ Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien der A.S. Création Tapeten AG und gemäß IAS 32 einen Eigenkapitalanteil in Höhe von 5 T€ aus dem Erwerb und der Veräußerung eigener Anteile.

Die Gewinnrücklagen enthalten bisher nicht ausgeschüttete Gewinne der Konzerngesellschaften sowie ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen.

Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 9. Mai 2019 ist der Vorstand bis zum 8. Mai 2024 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Nennwert von 900 T€ (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder sie zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Ferner können bis zu 50.000 Stück der erworbenen Aktien als Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Auf der Grundlage entsprechender vorheriger Ermächtigungen hatte die A.S. Création Tapeten AG von 1999 bis 2008 per Saldo 243.649 Stück eigener Aktien erworben. Seither ist es zu keinen Käufen oder Verkäufen gekommen, d.h. am Bilanzstichtag befanden sich unverändert 243.649 Stück eigener Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von 731 T€ bzw. 8,12 % des Grundkapitals im Eigentum der A.S. Création Tapeten AG. Es wird ein Korrekturbetrag in Höhe der Anschaffungskosten der eigenen Aktien gebildet. Dieser beläuft sich, wie im Vorjahr, auf 4.021 T€.

Für das Berichtsjahr wird eine Dividende von 0,90 € je Stückaktie bzw. eine Gesamtausschüttung in Höhe von 2.481 T€ vorgeschlagen. Für das Vorjahr wurde eine Dividende in Höhe von 0,90 € je Stückaktie ausgezahlt, was einer Gesamtausschüttung von 2.481 T€ entsprach.

Nach den Vorschriften der IFRS sind einige Sachverhalte nicht als Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu berücksichtigen. Diese erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals, die in den Gewinnrücklagen und in dem Ausgleichsposten Währungsumrechnung enthalten sind, entwickelten sich wie folgt:

Derivative Finanzinstrumente Latente Steuern Pensionsrückstellungen
--- --- --- ---
T€ T€ T€
--- --- --- ---
Stand 31.12.2018 457 -141 -4.206
Erfolgsneutrale Veränderung 2019 -938 291 -1.633
Stand 31.12.2019 -481 150 -5.839
Erfolgsneutrale Veränderung 2020 1.069 -332 -1.166
Stand 31.12.2020 588 -182 -7.005
Latente Steuern Währungsumrechnungsdifferenzen von Gesamt
vollkonsolidierten Unternehmen At-Equity bilanzierten Beteiligungen
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Stand 31.12.2018 1.293 2.921 4.629 4.953
Erfolgsneutrale Veränderung 2019 504 -521 -4.629 -6.926
Stand 31.12.2019 1.797 2.400 0 -1.973
Erfolgsneutrale Veränderung 2020 364 547 0 482
Stand 31.12.2020 2.161 2.947 0 -1.491

(10) Finanzverbindlichkeiten (verzinslich)

Die Finanzverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
1. Januar 14.532 15.257
zahlungswirksame Veränderung -3.678 -2.816
nicht-zahlungswirksame Veränderung -384 2.091
31. Dezember 10.470 14.532

Die Aufgliederung und die Entwicklung der darin enthaltenen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen stellen sich wie folgt dar:

Grundstücke, Bauten und ähnliche Vermögenswerte Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Gesamt
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Erstanwendung 01.01.2019 536 392 407 1.335
Zugang 285 0 253 538
Abgang 0 0 28 28
Währungsanpassung 12 0 0 12
Stand 31.12.2019 833 392 632 1.857
Zugang 338 222 147 707
Abgang 0 392 53 445
Währungsanpassung -38 0 0 -38
Stand 31.12.2020 1.133 222 726 2.081
Kumulierte Leasingzahlungen
Erstanwendung 01.01.2019 80 338 114 532
Zugang 157 47 166 370
Abgang 0 0 14 14
Währungsanpassung 5 0 0 5
Stand 31.12.2019 242 385 266 893
Zugang 276 45 209 530
Abgang 0 417 48 465
Währungsanpassung -19 0 0 -19
Stand 31.12.2020 499 13 427 939
Kumulierte Zinsaufwendungen
Erstanwendung 01.01.2019 8 31 6 45
Zugang 16 1 6 23
Abgang 0 0 0 0
Währungsanpassung 1 0 0 1
Stand 31.12.2019 25 32 12 69
Zugang 18 1 17 36
Abgang 0 34 3 37
Währungsanpassung -3 0 0 -3
Stand 31.12.2020 40 -1 26 65
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2019 616 39 378 1.033
Stand 31.12.2020 674 208 325 1.207

Die Fristigkeit der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
--- --- ---
bis zu einem Jahr 2.534 3.766
über ein Jahr bis zu fünf Jahren 6.899 8.185
über fünf Jahre 1.037 2.581
10.470 14.532

Die Fristigkeit der darin enthaltenen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen stellt sich wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
T€ T€
--- --- ---
bis zu einem Jahr 439 407
über ein Jahr bis zu fünf Jahren 749 604
über fünf Jahre 19 22
1.207 1.033

Die Leasingzahlungen des Berichtsjahres belaufen sich auf insgesamt 584 T€ (Vorjahr: 414 T€). Darin enthalten sind in Höhe von 530 T€ (Vorjahr: 370 T€) Leasingzahlungen resultierend aus Verträgen, für die gemäß IFRS 16 ein Nutzungsrecht aktiviert wurde sowie Leasingaufwendungen in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 23 T€) für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte und 34 T€ (Vorjahr: 21 T€) aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, für die die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 16.6 in Anspruch genommen wurden. Der gewichtete Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes beläuft sich auf 1,64 % (Vorjahr: 2,63 %).

Für die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten bestehen Grundschulden in Höhe von 21.550 T€ (Vorjahr: 21.550 T€).

Von den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 10.470 T€ (Vorjahr: 14.532 T€) entfallen 9.225 T€ (Vorjahr: 12.460 T€) auf fest verzinsliche und 1.245 T€ (Vorjahr: 2.072 T€) auf variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten. Von den fest verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sind 250 T€ (Vorjahr: 1.243 T€) über Zinssicherungsgeschäfte abgesichert. Im Fall der variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten wurde für 1.245 T€ (Vorjahr: 1.740 T€) ein Zinssicherungsgeschäft abgeschlossen, um das Zinsänderungsrisiko zu begrenzen.

Die Restzinsbindungsfristen und die auf Basis der Buchwerte gewichteten Durchschnittszinssätze der fest verzinslichen Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Restzinsbindungsfrist Durchschnittszinssatz 2020 Buchwert 31.12.2020 Durchschnittszinssatz 2019 Buchwert 31.12.2019
% T€ % T€
--- --- --- --- ---
bis zu einem Jahr 4,0 2.037 4,3 2.939
über ein Jahr bis zu fünf Jahren 4,5 6.151 5,0 6.940
über fünf Jahre 3,8 1.037 5,0 2.581
9.225 12.460

(11) Sonstige Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Gesamt
31.12.20 31.12.19
--- --- ---
T€ T€
--- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 5.360 3.989
Verbindlichkeiten aus sozialen Abgaben 518 471
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.501 1.977
Vertragsverbindlichkeiten 3.559 2.785
Übrige Verbindlichkeiten 2.999 2.979
13.937 12.201
Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit über einem Jahr
31.12.20 31.12.19 31.12.20 31.12.19
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 5.101 3.741 259 248
Verbindlichkeiten aus sozialen Abgaben 518 471 0 0
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.501 1.977 0 0
Vertragsverbindlichkeiten 3.559 2.785 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 2.807 2.317 192 662
13.486 11.291 451 910

(12) Langfristige Rückstellungen

Die unter den langfristigen Rückstellungen ausgewiesenen Pensionsrückstellungen werden aufgrund von Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Zusagen variieren zwischen den Konzerngesellschaften je nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Dem überwiegenden Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns wird eine leistungsorientierte, an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelte Pensionszusage, bezogen auf einen festen Geldbetrag, gewährt.

Die Höhe der Pensionsverpflichtungen wird nach versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 ermittelt und entspricht dem Anwartschaftsbarwert. Bei der Ermittlung wurden für den überwiegenden Teil der Pensionsverpflichtungen folgende Parameter zugrunde gelegt:

31.12.2020 31.12.2019
% %
--- --- ---
Rechnungszins 0,7 1,1
Rententrend 2,0 2,0
Fluktuation 5,0 5,0

Für die deutschen Konzerngesellschaften basieren die Annahmen hinsichtlich Sterblichkeit und Invalidisierung auf den ©RICHTTAFELN 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Die isolierte Veränderung folgender Parameter würde zu wesentlichen Veränderungen des Barwertes der Pensionsverpflichtung führen:

Erhöhung des Parameters Veränderung des Barwertes Minderung des Parameters Veränderung des Barwertes
% T€ % T€
--- --- --- --- ---
Rechnungszins 1,00 -2.726 1,00 3.672
Rententrend 0,25 527 0,25 -501

Ferner würde eine um ein Jahr verlängerte Lebensdauer der Versorgungsberechtigten zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um 725 T€ führen.

Die Duration der Pensionsverpflichtung, also die voraussichtliche durchschnittliche Kapitalbindungszeit, beträgt 20,6 Jahre.

Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entwickelte sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
1. Januar 14.696 12.903
Rentenzahlungen -435 -358
Laufender Dienstzeitaufwand 326 311
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 -37
Zinsanteil des Altersversorgungsaufwands 160 242
Versicherungsmathematische Verluste (+) bzw. Gewinne (-) aus der Veränderung des Abzinsungsfaktors 1.185 2.023
Sonstige versicherungsmathematische Gewinne (-) bzw. Verluste (+) -15 -388
31. Dezember 15.917 14.696

Von dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen kommen voraussichtlich 376 T€ im folgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung.

Ein geringer Teil der Pensionsverpflichtungen wird über Rückdeckungsversicherungen finanziert, die als Planvermögen qualifiziert werden. Der Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
1. Januar 209 204
Erwarteter Ertrag des Planvermögens 2 3
Versicherungsmathematische Gewinne 4 2
31. Dezember 215 209

Im folgenden Geschäftsjahr werden sich die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung voraussichtlich auf 20 T€ belaufen.

Der Zeitwert des Planvermögens (Rückdeckungsversicherung) wird mit dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen saldiert und die Nettoverpflichtung in der Bilanz als Rückstellungen für Pensionen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen entwickelten sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
1. Januar 14.487 12.699
Rentenzahlungen und Versicherungsbeiträge -435 -358
Erfolgswirksame Zuführung (Gewinn- und Verlustrechnung) 484 513
Erfolgsneutrale Zuführung (Sonstiges Ergebnis) 1.166 1.633
31. Dezember 15.702 14.487

Die erfolgswirksame Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, d.h. der Netto-Pensionsaufwand für die Leistungszusagen, setzt sich wie folgt zusammen und ist in den jeweils angegebenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten:

GuV-Position 2020 2019
T€ T€
--- --- --- ---
Dienstzeitaufwand und gezahlte Leistungen Personalaufwand 326 274
Netto-Zinsaufwand Finanzergebnis 158 239
484 513

Folgende versicherungsmathematische Gewinne (+) bzw. Verluste (-) wurden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Veränderung des Abzinsungsfaktors -1.181 -2.021
Veränderung der biometrischen Annahmen -2 27
Erfahrungsbedingte Anpassungen 17 361
-1.166 -1.633

Neben diesen leistungsorientierten Zusagen gewähren Konzerngesellschaften in einigen Fällen Beitragszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. In diesen Fällen wird während der Dauer des Anstellungsverhältnisses jährlich ein definierter Betrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse oder vergleichbare Versorgungseinrichtung gezahlt. Diese sogenannten beitragsorientierten Versorgungspläne werden nicht in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Vielmehr sind die gezahlten Beiträge in dem Personalaufwand des jeweiligen Berichtsjahres enthalten (vgl. Anhang Nr. 18).

(13) Kurzfristige Rückstellungen

Die kurzfristigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen drohende Verluste aus laufenden Verträgen und Gewährleistungen. Diese entwickelten sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
1. Januar 200 116
Währungsumrechnung -25 0
Inanspruchnahme 34 91
Auflösung 3 0
Zuführung 181 175
31. Dezember 319 200

(14) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Die angabepflichtigen, wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und deren Fristigkeit stellen sich wie folgt dar:

Gesamt Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
31.12. 2020 31.12. 2019 31.12. 2020 31.12. 2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
aus Miet- und Leasingverträgen 170 155 90 65
aus Bestellungen von Investitionen 4.271 310 2.837 310
4.441 465 2.927 375
Restlaufzeit über 1 bis zu 5 Jahren Restlaufzeit über 5 Jahren
31.12. 2020 31.12. 2019 31.12. 2020 31.12. 2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
aus Miet- und Leasingverträgen 80 87 0 3
aus Bestellungen von Investitionen 1.434 0 0 0
1.514 87 0 3

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(15) Umsatzerlöse

Die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

Segment Tapete Segment Dekorationsstoffe
2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Deutschland 59.741 53.449 9.664 9.663
EU (ohne Deutschland) 60.990 60.486 1.985 2.121
Europäische Union (EU) 120.731 113.935 11.649 11.784
Sonstiges Osteuropa 18.289 19.301 56 118
Übrige 9.344 9.406 430 563
Umsatz (brutto) 148.364 142.642 12.135 12.465
Erlösschmälerungen -14.701 -13.147 -848 -816
Umsatz (netto) 133.663 129.495 11.287 11.649
Konsolidierung Konzern
2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Deutschland -61 -61 69.344 63.051
EU (ohne Deutschland) -21 -27 62.954 62.580
Europäische Union (EU) -82 -88 132.298 125.631
Sonstiges Osteuropa 0 0 18.345 19.419
Übrige 0 0 9.774 9.969
Umsatz (brutto) -82 -88 160.417 155.019
Erlösschmälerungen 1 1 -15.548 -13.962
Umsatz (netto) -81 -87 144.869 141.057

Im Wesentlichen resultieren die Umsatzerlöse bei A.S. Création aus dem Verkauf von Waren.

Da bei A.S. Création die Bestellungen in der Regel sofort zur Auslieferung kommen, spielt der Auftragsbestand nur eine untergeordnete Rolle. Lediglich bei einigen Großkunden bestehen mehrjährige Umsatzvereinbarungen. Mit der Leistungserfüllung ist innerhalb der nächsten vier Jahre zu rechnen.

In den Umsatzerlösen sind -4.847 T€ aus der Veränderung der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten enthalten. Diese stellen sich wie folgt dar:

31.12.2019 Zahlungen Umsatzerlöse 31.12.2020
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Vertragsvermögenswerte 1.612 1.197 -1.288 1.521
Vertragsverbindlichkeiten -2.785 2.785 -3.559 -3.559
-1.173 3.982 -4.847 -2.038

(16) Materialaufwand

Der Materialaufwand enthält:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren 64.472 65.956
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.459 3.962
67.931 69.918

(17) Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge enthalten u.a. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen, Erträge aus dem Wegfall von Verpflichtungen, Währungsgewinne in Höhe von 83 T€ (Vorjahr: 1.279 T€) sowie Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von 11 T€ (Vorjahr: 103 T€).

(18) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Löhne und Gehälter 31.672 30.243
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 7.166 7.178
38.838 37.421

In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 2.712 T€ (Vorjahr: 2.656 T€), Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 326 T€ (Vorjahr: 274 T€) sowie Zahlungen, die aufgrund von beitragsorientierten Versorgungsplänen an überbetriebliche Unterstützungskassen und vergleichbare Versorgungseinrichtungen geleistet wurden, in Höhe von 181 T€ (Vorjahr: 157 T€) enthalten.

Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt (auf Vollzeitkräfte umgerechnet, ohne die Mitglieder des Vorstands):

2020 Personen 2019 Personen
Gewerbliche Arbeitnehmer 373 371
Angestellte 344 337
Auszubildende 35 42
752 750

(19) Abschreibungen

Die Aufteilung der Abschreibungen ist aus den Erläuterungen zu den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (vgl. Anhang Nr. 1 und Nr. 2) ersichtlich. Im Berichtsjahr wurden, wie im Vorjahr, keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

(20) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Werbung, Instandhaltung und Versicherungen. Ferner sind darin Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 182 T€ (Vorjahr: 187 T€) und Währungsverluste in Höhe von 4.478 T€ (Vorjahr: 200 T€) enthalten.

(21) Finanzergebnis

In dem Finanzergebnis ist ein Netto-Zinsaufwand in Höhe von 158 T€ (Vorjahr: 239 T€) enthalten, der aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen resultiert. Zu Details verweisen wir auf den Anhang Nr. 12.

(22) Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern auf die fortgeführten Aktivitäten gliedern sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.143 1.576
Latente Ertragsteuern -902 -460
2.241 1.116

Daneben sind im Vorjahr noch Ertragsteuern auf die nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 39 T€ angefallen.

Der Gesamtsteueraufwand in Höhe von 2.241 T€ (Vorjahr: 1.155 T€) wich um 1.093 T€ (Vorjahr: -3.593 T€) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von 1.148 T€ (Vorjahr 4.748 T€) ab, der sich bei der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 31,06 % (Vorjahr: 31,06 %) ergeben würde. Der Unterschied begründet sich wie folgt:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Erwarteter Steueraufwand 1.148 4.748
Nichtansatz von latenten Steueransprüchen 546 -124
Abweichung zum inländischen Gesamtsteuersatz 388 -10
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 159 183
Steueraufwand/-ertrag für Vorjahre 21 -4
Aufwendungen aus Veränderungen latenter Steuersätze 0 -11
Ergebnis aus At-Equity bilanzierten Finanzanlagen 0 -593
Steuerfreie Erträge -11 -3.063
Sonstige Steuereffekte -10 29
Effektiver Steueraufwand 2.241 1.155
Effektiver Steuersatz 60,66 % 7,56 %

Die Veränderung des effektiven Steuersatzes ist im Wesentlichen auf die Nichtberücksichtigung von aktiven latenten Steuern auf Verluste bei Konzerngesellschaften im Berichtsjahr zurückzuführen, während im Vorjahr steuerfreien Erträge im Zusammenhang mit der Veräußerung der 50 %-Beteiligung an der OOO A.S. & Palitra angefallen waren.

(23) Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten

Aufgrund der Veräußerung der 50 %-Beteiligung an OOO A.S. & Palitra im Vorjahr wurden die Ergebnisbestandteile, die auf diese Vermögenswerte entfielen, separat als Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten dargestellt. Dieses setzt sich wie folgt zusammen:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Ergebnis aus At-Equity bilanzierten Finanzanlagen 0 1.910
Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen 0 124
Ertrag aus Abgang Finanzanlagen und sonstiger Vermögenswerte 0 9.703
Finanzergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 11.737
Ertragsteuern 0 39
Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten 0 11.698

(24) Ergebnis pro Aktie

Das Ergebnis pro Aktie berechnet sich wie folgt:

2020 2019
Anzahl ausstehender Aktien (gewichteter Durchschnitt) Stück 2.756.351 2.756.351
Ergebnis nach Steuern 1.453.402 14.132.734
Ergebnis pro Aktie €/Aktie 0,53 5,13
davon aus fortgeführten Aktivitäten €/Aktie (0,53) (0,88)
davon aus nicht fortgeführten Aktivitäten €/Aktie (0,00) (4,25)

Da keine Aktienoptionen oder vergleichbare Eigenkapitalinstrumente existieren, die zu einer Veränderung der Aktienanzahl führen können (sog. Kapitalverwässerungseffekt), entspricht das Ergebnis pro Aktie sowohl dem unverwässerten als auch dem verwässerten Ergebnis pro Aktie.

Ergänzende Angaben

(25) Kapitalflussrechnung

Im Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Zahlungen enthalten:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Zinseinzahlungen 17 83
davon aus fortgeführten Aktivitäten (17) (42)
Zinsauszahlungen 585 733
Ertragsteuerauszahlungen 2.387 274

Die Zinsauszahlungen betreffen im Wesentlichen Investitionsfinanzierungen.

Die im Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesene Veränderung der Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Aufnahme Finanzverbindlichkeiten 8 290
Tilgung Finanzverbindlichkeiten -3.686 -3.106
davon aus Leasingverhältnissen (-530) (-370)
-3.678 -2.816

Im Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit waren im Vorjahr Zahlungen in Höhe von 18.868 T€ aus dem Verkauf der 50 %-Beteiligung an der OOO A.S. & Palitra und dem Verkauf der Gesellschafterdarlehen enthalten.

(26) Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 hat die Segmentberichterstattung entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns zu erfolgen. Gemäß den Produkten und Dienstleistungen besteht die Konzernstruktur von A.S. Création aus den beiden Geschäftsbereichen (Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftsbereichen werden marktorientiert festgelegt. Die Kennzahlen nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:

Segment Tapete Segment Dekorationsstoffe
2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Außenumsätze 133.608 129.438 11.261 11.619
Konzerninterne Umsätze 55 56 26 30
Umsatzerlöse gesamt 133.663 129.494 11.287 11.649
EBITDA1 9.442 9.747 485 471
EBITDA-Marge 7,1 % 7,5 % 4,3 % 4,0 %
Abschreibungen 5.286 5.484 211 231
2 EBIT 4.156 4.263 274 240
EBIT-Marge 3,1 % 3,3 % 2,4 % 2,1 %
Zinserträge3 33 62 0 0
Zinsaufwendungen 702 934 67 80
3 Ergebnis vor Steuern 3.487 3.391 207 160
3 Umsatzrendite vor Steuern 2,6 % 2,6 % 1,8 % 1,4 %
3 Ertragssteuern 2.175 1.065 66 50
4 Investitionen 3.666 5.836 58 97
3 Cash-flow
aus betrieblicher Tätigkeit 5.860 -2.554 1.149 411
aus Investitionstätigkeit -3.626 -5.685 -26 -57
aus Finanzierungstätigkeit -5.334 -2.452 -825 -364
Segmentvermögen 31.12.5 97.035 99.055 5.610 6.105
davon langfristig (37.810) (41.229) (1.245) (1.299)
Segmentschulden 31.12.6 18.374 16.510 1.618 1.300
Mitarbeiter (Durchschnitt) 689 686 63 64
Konsolidierung Konzern
2020 2019 2020 2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Außenumsätze 0 0 144.869 141.057
Konzerninterne Umsätze -81 -86 0 0
Umsatzerlöse gesamt -81 -86 144.869 141.057
EBITDA1 0 0 9.927 10.218
EBITDA-Marge 6,9 % 7,2 %
Abschreibungen 0 0 5.497 5.715
2 EBIT 0 0 4.430 4.503
EBIT-Marge 3,1 % 3,2 %
Zinserträge3 -14 -17 19 45
Zinsaufwendungen -14 -17 755 997
3 Ergebnis vor Steuern 0 0 3.694 3.551
3 Umsatzrendite vor Steuern 2,5 % 2,5 %
3 Ertragssteuern 0 0 2.241 1.115
4 Investitionen 0 0 3.724 5.933
3 Cash-flow
aus betrieblicher Tätigkeit 0 0 7.009 -2.143
aus Investitionstätigkeit 0 0 -3.652 -5.742
aus Finanzierungstätigkeit 0 0 -6.159 -2.816
Segmentvermögen 31.12.5 -24 -29 102.621 105.131
davon langfristig (0) (0) (39.055) (42.528)
Segmentschulden 31.12.6 -24 -29 19.968 17.781
Mitarbeiter (Durchschnitt) 752 750

1 EBITDA ist die international gebräuchliche Abkürzung für das Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis und Abschreibungen (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation).

2 EBIT ist die international gebräuchliche Abkürzung für das operative Ergebnis, d h. für das Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis (Earnings before Interest and Taxes). Es entspricht dem Segmentergebnis.

3 Die Werte beziehen sich auf die fortgeführten Aktivitäten.

4 Die Investitionen entsprechen dem Ausweis in der Kapitalflussrechnung.

5 Segmentvermögen ist die Bilanzsumme (Aktiva) des Geschäftsbereichs abzüglich der verzinslichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, der flüssigen Mittel und abzüglich der latenten Steueransprüche sowie anderer Steuererstattungsansprüche.

6 Segmentschulden sind die Bilanzsumme (Passiva) des Geschäftsbereichs abzüglich des Eigenkapitals, der langfristigen Rückstellungen, der Steuerverbindlichkeiten und der latenten Steuerverbindlichkeiten sowie abzüglich der Finanzverbindlichkeiten.

Für die Steuerung des Konzerns spielt die Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) die zentrale Rolle.

Die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns auf Regionen wird im Rahmen der Erläuterung der Umsatzerlöse (vgl. Anhang Nr. 15) dargestellt.

Die Verteilung des Konzernvermögens auf Regionen sowie dessen Fristigkeit stellt sich wie folgt dar:

Gesamt
31.12.2020 31.12.2019
--- --- ---
T€ T€
--- --- ---
Deutschland 66.389 62.902
EU (ohne Deutschland) 21.934 20.646
Sonstiges Osteuropa 14.298 21.583
102.621 105.131
Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit über ein Jahr
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Deutschland 44.063 43.864 22.326 19.038
EU (ohne Deutschland) 12.721 11.447 9.213 9.199
Sonstiges Osteuropa 6.782 7.292 7.516 14.291
63.566 62.603 39.055 42.528

(27) Entwicklungskosten

Für die Entwicklung neuer Designs wurden im Berichtsjahr 2.137 T€ (Vorjahr: 2.160 T€) aufgewendet.

(28) Vertragserfüllungskosten

Im Berichtszeitraum sind Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 in Höhe von 1.740 T€ (Vorjahr: 1.823 T€) angefallen. Diese werden kontinuierlich über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages erbracht. Da die Leistungserbringung für die im Vertragszeitraum aktivierten Vertragserfüllungskosten vollständig erfasst ist, wurden sie im Berichtszeitraum sofort in voller Höhe abgeschrieben.

(29) Aufwendungen für Abschlussprüfer

Für die Prüfungen der Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Unternehmen sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses wurden im Berichtsjahr 270 T€ (Vorjahr: 210 T€) aufgewendet. Davon erhielt der Konzernabschlussprüfer 265 T€ (Vorjahr: 205 T€) sowie zusätzlich 25 T€ (Vorjahr: 32 T€) für Steuerberatungsleistungen, 29 T€ (Vorjahr: 3 T€) für sonstige Leistungen und 1 T€ (Vorjahr: 2 T€) für sonstige Bestätigungsleistungen.

(30) Risiken aus Finanzinstrumenten

Von den gesamten verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 10.470 T€ (Vorjahr: 14.532 T€) entfielen 1.245 T€ bzw. 11,9 % (Vorjahr: 2.072 T€ bzw. 14,3 %) auf variabel verzinsliche Kredite. Von den variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sind 1.245 T€ (Vorjahr: 1.740 T€) über ein Zinssicherungsgeschäft so abgesichert, dass das Zinsänderungsrisiko auf 0,4 Prozentpunkte im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau begrenzt ist (sog. Zinscap). Entsprechend würde eine Erhöhung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt den Zinsaufwand um 5 T€ erhöhen und das Ergebnis nach Steuern um 3 T€ reduzieren. Die fest verzinslichen Kredite sind überwiegend mittel- bzw. langfristiger Natur und werden während der Laufzeit getilgt (vgl. Anhang Nr. 10). Insgesamt unterliegt A.S. Création keinem nennenswerten Zinsänderungsrisiko.

Währungsrisiken im operativen Bereich können entstehen, wenn Beschaffungs- und/oder Absatzaktivitäten nicht in der Berichtswährung Euro, sondern in Fremdwährungen abgewickelt werden. Solche Fremdwährungstransaktionen sind in der A.S. Création Gruppe noch von geringer Bedeutung, so dass aus dem operativen Bereich kein großes Währungsrisiko resultiert. Mit der Ausweitung der Aktivitäten in Russland und in Weißrussland wird sich dieses Risiko aber weiter erhöhen. Weitere Währungsrisiken resultieren aus dem Finanzierungsbereich, falls Darlehen in einer anderen Währung als der lokalen Währung nominiert sind, d. h. aus Darlehen in Fremdwährung. Eine Abwertung des russischen Rubels im Verhältnis zum Euro führt zu umrechnungsbedingten, nicht zahlungswirksamen Währungsverlusten. Eine Abwertung des Rubels um einen Prozent würde das Ergebnis nach Steuern um etwa 143 T€ reduzieren.

In der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten nur eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag existierten ein Zinssicherungsgeschäft (sog. Zinssatzswap) mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2021, ein Zins- und Währungsswap mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026 sowie ein Zinsbegrenzungsgeschäft mit einer Laufzeit bis zum 28. April 2023. Diese Sicherungsgeschäfte und die zugrunde liegenden Darlehen bilden eine wirtschaftliche Einheit. IFRS 9 sieht für diesen Fall allerdings nicht die Saldierung der aus den beiden Geschäften resultierenden Zahlungsströme vor, sondern fordert eine isolierte Bewertung der Sicherungsgeschäfte zu Marktwerten (sog. Hedge Accounting). Daher wurden zum Bilanzstichtag aus diesen Sicherungsgeschäften resultierende negative Marktwerte (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von -1 T€ (Vorjahr: -332 T€) sowie positive Marktwerte (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von 407 T€ (Vorjahr: 1 T€) insgesamt also 406 T€ (Vorjahr: -331 T€) erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen berücksichtigt. In der Gesamtergebnisrechnung des Berichtsjahres ist eine Veränderung der Marktwerte (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von 737 T€ (Vorjahr: -647 T€) enthalten. Diese Sicherungsgeschäfte werden zukünftig keine Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern haben.

Kredit- bzw. Ausfallrisiken bei den Finanzinstrumenten liegen darin begründet, dass Vertragspartner ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber A.S. Création möglicherweise nicht nachkommen. Damit spielt die Bonität des Vertragspartners eine große Rolle bei der Beurteilung der Ausfallrisiken. Im operativen Bereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Risikopolitik von A.S. Création zielt darauf ab, das inhärente Risiko zu begrenzen. Zu diesem Zweck bedient sich A.S. Création der vorhandenen Mittel, wie z. B. Kreditversicherungen oder Bankgarantien, um das Risiko auf externe Dritte zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht immer wirtschaftlich sinnvoll und stehen auch nicht in jedem Einzelfall zur Verfügung. Daher wird der Überwachung der vereinbarten Zahlungsziele und Kreditlinien im Rahmen des internen Debitorenmanagements eine hohe Bedeutung beigemessen. Trotz dieser Maßnahmen können aber nicht sämtliche Ausfallrisiken beseitigt werden. Dem verbleibenden Ausfallrisiko wird mit entsprechenden Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die möglichen Auswirkungen, die ein Forderungsausfall im ungünstigsten Fall auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création haben könnte, lässt sich anhand der Konzentration der Debitoren abschätzen. Hier ist für A.S. Création kein sehr hohes, bestandsgefährdendes Risikopotenzial zu erkennen. Von den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 25.372 T€ (Vorjahr: 22.543 T€) entfielen 6.359 T€ bzw. 25,1 % (Vorjahr: 5.787 T€ bzw. 25,7 %) auf die fünf größten Debitoren. Im Finanzierungsbereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Guthaben bei Kreditinstituten. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, arbeitet A.S. Création grundsätzlich nur mit Banken zusammen, die über eine sehr gute Bonität verfügen bzw. einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind.

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln den bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht nachgekommen werden kann. Um die Zahlungsfähigkeit von A.S. Création sicherzustellen, werden auf Basis der Finanzplanung und der systematischen Liquiditätsüberwachung ausreichende Kreditlinien und liquide Mittel vorgehalten. Zum Bilanzstichtag existierten liquide Mittel in Höhe von insgesamt 21.916 T€ (Vorjahr: 20.649 T€) sowie nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 7.680 T€ (Vorjahr: 9.098 T€). Liquiditätsengpässe sind nicht zu erwarten.

(31) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Die Buchwerte und Wertansätze sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

Wertansatz nach IFRS 9 Wertansatz nach IFRS 16
31.12.20 31.12.19 31.12.20 31.12.19
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 25.372 22.543 - -
Sonstige Vermögenswerte 1.233 1.480 - -
Zahlungsmittel 21.916 20.649 - -
Ausleihungen und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten 48.521 44.672 - -
Finanzverbindlichkeiten 9.263 13.499 - -
Sonstige Verbindlichkeiten 3.866 2.981 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 5.711 5.380 - -
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 0 0 1.207 1.033
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 18.840 21.860 1.207 1.033
Finanzderivate erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 588 -481 - -
Buchwert Beizulegender Zeitwert
31.12.20 31.12.19 31.12.20 31.12.19
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen 25.372 22.543 25.372 22.543
Sonstige Vermögenswerte 1.233 1.480 1.233 1.480
Zahlungsmittel 21.916 20.649 21.916 20.649
Ausleihungen und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten 48.521 44.672 48.521 44.672
Finanzverbindlichkeiten 9.263 13.499 10.304 14.942
Sonstige Verbindlichkeiten 3.866 2.981 3.866 2.981
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 5.711 5.380 5.711 5.380
Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen 1.207 1.033 1.207 1.033
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 20.047 22.893 21.088 24.336
Finanzderivate erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert 588 -481 588 -481

Die Bilanzposten entsprechen den Klassen der finanziellen Vermögenswerte und Schulden, da die in den Bilanzposten zusammengefassten Instrumente jeweils die gleichen Eigenschaften und Merkmale ausweisen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der Zahlungen, die aus den zugrunde liegenden Verträgen resultieren. Als Abzinsungsfaktor wird der aktuelle langfristige Kapitalmarktzinssatz zuzüglich eines unternehmensindividuellen Zuschlags verwendet. Die ausgewiesenen Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen entsprechen zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten.

Aufgrund der überwiegend kurzen Restlaufzeiten entsprechen im Fall der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Bei den Finanzderivaten handelt es sich um Geschäfte zur Zins- und Währungssicherung (vgl. Anhang Nr. 30). Diese werden nach Stufe 2 im Sinne des IFRS 13.81 mit einem abgeleiteten Marktwert bewertet. Für die anderen Finanzinstrumente sind die beizulegenden Zeitwerte nach Stufe 3 anhand nicht am Markt beobachtbarer Inputfaktoren ermittelt worden. Im Berichtsjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen des IFRS 13 vorgenommen.

Aus Forderungsausfällen und der Veränderung der Wertberichtigungen bei den finanziellen Vermögenswerten resultierten im Berichtsjahr Nettoverluste in Höhe von 1.260 T€ (Vorjahr: 359 T€).

Aus den Finanzinstrumenten resultierten im Berichtsjahr Gesamtzinserträge in Höhe von 17 T€ (Vorjahr: 164 T€) und Gesamtzinsaufwendungen in Höhe von 595 T€ (Vorjahr: 755 T€).

(32) Angaben zum Kapitalmanagement

Wesentliche Ziele der Finanzpolitik von A.S. Création sind die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Entsprechend liegt die Eigenkapitalquote von A.S. Création auf einem hohen Niveau und erreichte zum Bilanzstichtag einen Wert von 61,9 % (Vorjahr: 62,1 %). Im Hinblick auf die Aufnahme von Fremdkapital sehen die Finanzierungsgrundsätze von A.S. Création tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie Tilgungen während der Kreditlaufzeit vor. Daher sind Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital bei A.S. Création mehr als ausreichend, um die langfristig gebundenen Vermögenswerte zu finanzieren. Das entsprechende Verhältnis lag zum Bilanzstichtag bei 246,0 % (Vorjahr: 237,3 %). Ferner hält A.S. Création entsprechend der eigenen Finanzierungsgrundsätze Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien vor, um Finanzierungsnotwendigkeiten, die sich z. B. aus dem operativen Geschäft ergeben, kurzfristig abdecken zu können.

(33) Vorstand

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Vorstandsressort Mitglied im Aufsichtsgremium
Daniel Barth

Vorsitzender
Unternehmensstrategie, Marketing und Vertrieb -
Maik Krämer Finanzen und Controlling -
Antonios Suskas Produktion und Logistik -
Roland Bantel

(bis 31.03.2020)
Marketing und Vertrieb Inland -

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Vorstands 2.483 Aktien (Vorjahr: 2.633 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(34) Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Ausgeübter Beruf Mitglied im Aufsichtsgremium
Jochen Müller

Vorsitzender
Diplom-Ingenieur WKW Aktiengesellschaft, Velbert SURTECO GROUP SE, Buttenwiesen
Jella Susanne Benner-Heinacher

Stellvertretende Vorsitzende
Rechtsanwältin und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V., Düsseldorf K+S AG, Kassel
Dr. Volker Hues Mitglied des Vorstands der Jungheinrich AG, Hamburg -
Peter Mourschinetz

Arbeitnehmervertreter
Freigestellter Betriebsrat -
Rolf Schmuck

Arbeitnehmervertreter
Freigestellter Betriebsrat -
Dr. Stephan Zilkens Geschäftsführender Gesellschafter der Zilkens Fine Arts Insurancebroker GmbH, Köln Alberdingk-Boley GmbH, Krefeld

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats 2.400 Aktien (Vorjahr: 1.900 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(35) Aufwendungen für Organe und Organkredite

Das Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder betrug im Berichtsjahr 1.508 T€ (Vorjahr: 1.139 T€). Darüber hinaus führten die Zahlungen an eine Unterstützungskasse zu einem Altersvorsorgeaufwand in Höhe von insgesamt 67 T€ (Vorjahr: 72 T€).

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 169 T€ (Vorjahr: 152 T€).

Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Lagebericht dargestellt.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kreditverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen waren am Bilanzstichtag 2.234 T€ (Vorjahr: 2.247 T€) zurückgestellt. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen beliefen sich auf 568 T€ (Vorjahr: 128 T€).

(36) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Alle Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen sind vertraglich vereinbart und werden zu marktüblichen Konditionen erbracht.

Zwischen Herrn Franz Jürgen Schneider, der A.S. Création Tapeten-Stiftung, Gummersbach, sowie der Franz Jürgen Schneider-Stiftung, Köln, existiert eine Stimmrechtsvereinbarung, wonach sich die drei Parteien bei der Ausübung ihrer jeweiligen Stimmrechte abstimmen. Daher werden jeder Partei dieser Stimmrechtsvereinbarung die Aktien der beiden anderen Parteien mittelbar zugerechnet, so dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Schneider an der A.S. Création Tapeten AG - wie auch derjenige von der A.S. Création Tapeten Stiftung und der Franz Jürgen Schneider-Stiftung - 35,27 % beträgt.

Mit Herrn Schneider, Gründer des Unternehmens, hat der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr einen Vertrag über die Beratung in Fragen der aktuellen strategischen Herausforderungen infolge der Marktentwicklung und insbesondere der Corona-Pandemie abgeschlossen. Die Vergütung aus dem Beratungsvertrag erfolgt zu einem marktüblichen Stundensatz auf Basis des nachgewiesenen zeitlichen Engagements. Im Berichtsjahr ist ein Aufwand für diese Beratungsleistungen in Höhe von 5 T€ (Vorjahr: 0 T€) angefallen.

Zur Unterstützung ihrer Arbeit erhielt die gemeinnützige A.S. Création Tapeten-Stiftung von der A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr eine Spende in Höhe von 25 T€ (Vorjahr: 15 T€).

(37) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Am 26. Januar 2021 haben Vorstand und Aufsichtsrat die für das Geschäftsjahr 2021 abzugebende Entsprechenserklärung nach §161 AktG verabschiedet und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

(38) Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Berichtspflichtige Ereignisse lagen nicht vor.

Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG hat am heutigen Tage den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und wird in seiner Sitzung am 18. März 2021 erklären, ob er den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht billigt.

Gummersbach, den 2. März 2021

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Barth

Krämer

Suskas

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Grundlagen des Konzerns

Die A.S. Création Gruppe besteht aus den beiden Geschäftsbereichen Tapete und Dekorationsstoffe. Der Geschäftsbereich Tapete produziert und vertreibt weltweit Tapeten und Bordüren und ist mit einem Anteil von 92 % an den Konzernumsätzen des Jahres 2020 das größere der beiden Segmente. Die Produktion der Tapeten erfolgt überwiegend in Deutschland bei der A.S. Création Tapeten AG. Daneben werden seit dem Frühjahr 2018 auch Tapeten durch die weißrussische Konzerngesellschaft OOO Profistil hergestellt. Bei den übrigen zum Geschäftsbereich Tapete gehörenden operativen Gesellschaften handelt es sich um reine Vertriebs- und Handelsgesellschaften ohne eigene Produktion. Diese haben ihren Sitz in England, in Frankreich, in den Niederlanden sowie in Russland. Der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe vertreibt als Verlag Gardinen und Dekorationsstoffe sowie Produkte aus dem Bereich Sonnenschutz, wie z. B. Plissees, Rollos und Lamellenvorhänge, und hat seinen Sitz in Deutschland.

Für die Steuerung des Konzerns spielen die Entwicklung des operativen Ergebnisses und die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) eine zentrale Rolle. Sowohl für den Geschäftsbereich Tapete als auch für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe stellt der Materialaufwand die größte und der Personalaufwand die zweitgrößte Aufwandsposition dar, so dass diese beiden Aufwandsarten einen maßgeblichen Einfluss auf das operative Ergebnis von A.S. Création haben. Entsprechend kommt neben der EBIT-Marge den beiden Kennzahlen Rohertragsmarge (Rohertrag in Relation zur Gesamtleistung) und Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zur Gesamtleistung) eine wichtige Steuerungsfunktion zu.

Die wichtigsten Absatzmärkte von A.S. Création liegen in Europa. So entfielen im Geschäftsjahr 2020 auf die Länder der Europäischen Union (EU) 82,5 % und auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU 11,4 % der Brutto-Umsätze im Konzern. Größter Einzelmarkt von A.S. Création ist Deutschland mit einem Anteil von 43,2 %.

Das Produktportfolio von A.S. Création lässt sich dem Konsumsektor zuordnen, da Tapeten überwiegend zu Renovierungszwecken verwendet werden. Auch die Dekorationsstoffe zählen aufgrund ihrer Verwendung zu den Konsumgütern. A.S. Création agiert somit auf Konsumgütermärkten, die durch Farb- und Designtrends sowie durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben beeinflusst werden.

Da es sich bei Tapeten und Dekorationsstoffen nicht um technische, sondern um modische Produkte handelt, sind die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei A.S. Création überwiegend auf die Entwicklung neuer Designs ausgerichtet. Für diese gestalterischen Tätigkeiten wurden im Geschäftsjahr 2020 2,1 Mio. € aufgewendet. Diese Aufwendungen werden nicht aktiviert, da die hierfür notwendigen Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nachdem für das Wirtschaftswachstum in der Eurozone im Gesamtjahr 2019 eine Wachstumsrate von 1,3% zu verzeichnen war, verlief das Jahr 2020 vollkommen anders als erwartet. Bedingt durch die Corona-Krise wurden in vielen Ländern der EU - wie auch weltweit - ab Mitte März 2020 sehr weitreichende Beschränkungen verhängt, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Diese sogenannten Lockdowns führten sowohl zu einem Einbruch der Wirtschaftsleistung in den jeweiligen Ländern als auch zu einem Rückgang des internationalen Handels. Nachdem die Beschränkungen im Sommer aufgrund rückläufiger Infektionszahlen gelockert wurden, kam es zu einer leichten Erholung der wirtschaftlichen Entwicklung. Dann führte ein erneuter, starker Anstieg der Corona-Neuinfektionen, die sogenannte zweite Corona-Welle, dazu, dass die Beschränkungen im Herbst und Winter wieder merklich verschärft wurden. In vielen europäischen Ländern wurden erneut strenge Lock- down-Maßnahmen und Kontaktverbote eingeführt, die über den Jahreswechsel 2020/2021 hinausgingen. Im Euroraum haben diese Entwicklungen die Wirtschaft im Jahr 2020 in eine Rezession gestürzt. Die ursprünglichen Prognosen, die für die Eurozone ein leichtes Wirtschaftswachstum um 0,9 % vorsahen, haben sich dementsprechend nicht realisiert. Stattdessen verzeichnete die Eurozone einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um ca. 7,3%. Der im Vorjahr verzeichnete Anstieg der privaten Konsumausgaben in der Eurozone konnte sich 2020 nicht fortsetzen. Aufgrund der verringerten Konsummöglichkeiten während der Lockdowns und den Zukunftssorgen im Hinblick auf die weitere Ausbreitung der Pandemie und deren wirtschaftlichen Auswirkungen gingen die privaten Konsumausgaben in der Eurozone im Jahr 2020 um 7,9% zurück. Trotz des Wirtschaftseinbruchs ist die Arbeitslosenquote in der Eurozone bisher nur leicht gestiegen und lag im Jahr 2020 auf einem Niveau von 8,0 % (Vorjahr: 7,6 %).

Die deutsche Wirtschaft zeigte sich 2020 im Vergleich zur gesamten Eurozone etwas robuster und widerstandsfähiger. Dennoch musste auch Deutschland 2020 einen deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 5,0 % verkraften, nach einem Wachstum im Vorjahr um 0,5 %. Ein noch stärkerer Rückgang wurde durch die Erholung der Industrie in der zweiten Jahreshälfte sowie durch die positive Entwicklung des Außenhandels mit den beiden weltgrößten Volkswirtschaften, China und USA, verhindert. Wie in der Eurozone hatten auch in Deutschland die Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie die wachsenden Zukunftssorgen drastische Auswirkungen auf die privaten Konsumausgaben, die 2020 um 6,2 % einbrachen, nachdem 2019 noch ein Wachstum um 1,6 % zu verzeichnen gewesen war. Obwohl in Deutschland das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit verbreitet eingesetzt wurde, fiel der Anstieg der Arbeitslosenquote von 5,0 % im Jahr 2019 auf 6,0 % im Jahr 2020 stärker aus als in der Eurozone. Die erfreuliche Entwicklung der Arbeitslosenquote in den Vorjahren wurde von der Corona-Pandemie gestoppt.

Die konjunkturelle Lage in Russland hat sich 2020 stark eingetrübt. Nach einem Wachstum des Bruttoinlandsproduktes um 1,6 % im Jahr 2018 und 1,3 % im Jahr 2019 ist die russische Wirtschaft im Jahr 2020 um 4,0 % geschrumpft. Neben dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem daraus resultierenden Konjunktureinbruch sowie den ungelösten politischen Spannungen zwischen Russland und den USA und der EU, ist als wesentlicher Grund für diese Entwicklung der dramatisch gesunkene Rohölpreis zu sehen. Russland ist einer der größten Rohölproduzenten, und die Entwicklung des Rohölpreises ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die russische Wirtschaft. Bei den privaten Konsumausgaben zeigte sich ein ähnliches Bild wie in Deutschland und den übrigen Ländern der Eurozone. Während im Vorjahr noch ein Anstieg um 1,9 % zu verzeichnen war, gingen die privaten Konsumausgaben in Russland im Jahr 2020 um 6,7 % zurück. In Folge dieser vielfältigen wirtschaftlichen und politischen Belastungen ist der Kurs des russischen Rubels gegenüber dem Euro im Jahresverlauf 2020 eingebrochen. Trotz einer zwischenzeitlichen Erholung des Rubelkurses im zweiten Quartal kam es im Verlauf des Jahres 2020 zu einer deutlichen Abwertung von 69,34 RUB/€ am Jahresanfang um 30,8 % auf 90,68 RUB/€ per Ende Dezember 2020. Im Vergleich zu dem stabilen Wechselkursniveau von 40 RUB/€ bis 45 RUB/€, das den russischen Rubel vor dem Beginn der Ukraine-Krise im Jahr 2014 charakterisierte, hat sich der Wert der russischen Währung nunmehr halbiert.

Auf den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten haben sich die Preise im Jahr 2020 deutlich reduziert. Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) ermittelte für das Berichtsjahr einen Rückgang der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise auf Euro-Basis in Höhe von 27,2 %. Der wesentliche Grund für diesen Rückgang war die Entwicklung des Ölpreises. Lag der durchschnittliche Ölpreis im Jahr 2019 noch auf einem Niveau von etwa 64 US-Dollar je Barrel, so sank er im Jahr 2020 auf ein Durchschnittsniveau von rund 43 US-Dollar je Barrel und damit um ca. 32 %. In diesem Preisrückgang schlägt sich die weltweit sinkende Nachfrage nach Öl in Folge der Abschwächung der globalen Konjunktur und der politischen Krisen nieder. Entsprechend setzt sich der genannte Rückgang des HWWI-Gesamtindexes im Jahr 2020 um 27,2 % aus einem Rückgang des Index der Energierohstoffe um 32,0 % und einem Anstieg des Gesamtindexes ohne Energierohstoffe um 3,7 % zusammen. Da für A.S. Création die Energierohstoffe eine deutlich geringere Rolle spielen als die Nicht-Energierohstoffe, konnte A.S. Création im Berichtsjahr nur begrenzt von der rückläufigen Preisentwicklung profitieren, die der HWWI-Gesamtindex für das Jahr 2020 zeichnet.

2.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die branchenspezifischen Rahmenbedingungen wurden im Jahr 2020 sowohl für den Geschäftsbereich Tapete als auch für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe durch die Corona-Pandemie beeinflusst.

Die vielfältigen Kontakt-, Ausgangs- und Reisebeschränkungen haben ebenso wie das vermehrte Arbeiten im Home-Office und die Zunahme der Kurzarbeit bzw. die teilweise Schließung von Industrie-, Handels- und Gewerbebetrieben dazu geführt, dass die Menschen 2020 mehr Zeit zuhause verbrachten. Dadurch hat sich der Trend zur Rückbesinnung auf das eigene Zuhause (Homing, Cocooning) verstärkt. Hiervon haben Produkte „rund ums Haus", zu denen u.a. Tapeten und Dekorationsstoffe gehören, profitiert.

Negative Auswirkungen hatten dagegen die Lockdowns, die - je nach Land - zur teilweisen oder vollständigen Schließung des stationären Handels, dem bedeutendsten Vertriebskanal von A.S. Création, führten. In Ländern mit einem vollständigen Lockdown konnten die Konsumenten während dieser Phase nur sehr eingeschränkt Tapeten und Dekorationsstoffe erwerben, und nicht in jedem Fall waren die Nachholeffekte nach der Beendigung des Lockdowns ausreichend, um diese Ausfälle zu kompensieren. Weiterhin haben die Schließungen im stationären Handel zu einem starken Anstieg des Online-Handels geführt, auf den die Konsumenten ausweichen mussten, um Waren zu erwerben. Wie in vielen anderen Produktkategorien war dieser Trend auch bei den Tapeten und Dekorationsstoffen zu beobachten.

Auch wenn der internationale Tapetenverband IGI die Daten über die Entwicklung der internationalen Tapetenmärkte im Jahr 2020 noch nicht vorgelegt hat, geht der Vorstand von A.S. Création davon aus, dass die für A.S. Création relevanten Tapetenmärkte im Jahr 2020 insgesamt leicht gewachsen sind, wobei sich die Entwicklung in den einzelnen nationalen Märkten - abhängig von Umfang und Dauer der verhängten Lockdowns - sehr stark unterscheidet. Die ersten vorliegenden Daten einiger nationaler Tapetenverbände untermauern diese Einschätzung. So hat sich gemäß der Marktstatistik des Verbands der Deutschen Tapetenindustrie e.V. (VDT) das Marktvolumen in Deutschland im Jahr 2020 um rund 11 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Hingegen zeigt die nationale Marktstatistik für Russland lediglich ein Marktwachstum um 1,3 %. Für Frankreich liegen noch keine Daten vor, allerdings geht der Vorstand aufgrund des strikten und langanhaltenden Lockdowns im Frühjahr davon aus, dass der Tapetenabsatz 2020 unter dem Vorjahresniveau lag.

Unter diesen Rahmenbedingungen realisierte der Geschäftsbereich Tapete ein Umsatzwachstum um 3,2 % von 129,5 Mio. € im Vorjahr auf 133,7 Mio. € im Berichtsjahr.

Nach dem durch weitere Umsatzrückgänge geprägten Jahr 2019 liegen vom Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e. V. noch keine Zahlen für das Gesamtjahr 2020, sondern lediglich für das erste Halbjahr 2020 vor. Demnach sind die Umsätze der Verbandsmitglieder im Bereich der Dekorationsstoffe und Gardinen, d. h. in den Produktgruppen, in denen der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe von A.S. Création seinen Umsatzschwerpunkt hat, im ersten Halbjahr 2020 um 19,8 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Von diesem Umsatzrückgang war das Inlandsgeschäft mit 16,9 % und das Auslandsgeschäft mit 23,5 % betroffen. Wie die Tapetenindustrie ist auch die Heimtextilien-Branche von den Nachfrageeinbrüchen durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. In diesem Marktumfeld lag das Umsatzniveau des Geschäftsbereichs Dekorationsstoffe mit 11,3 Mio. € leicht unter dem Vorjahresniveau in Höhe von 11,6 Mio. €.

2.3. Überblick über den Geschäftsverlauf

Obwohl A.S. Création im ersten Halbjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie einen deutlichen Umsatzrückgang um 9,3 % verkraften musste, ist es A.S. Création im zweiten Halbjahr gelungen, diesen Rückgang durch einen Anstieg der Konzernumsätze um 16,6 % mehr als auszugleichen. Mit 144,9 Mio. € lagen die Konzernumsätze im Geschäftsjahr 2020 um 3,8 Mio. € bzw. um 2,7 % über dem Vorjahreswert von 141,1 Mio. €. Dieses Umsatzwachstum wurde in Deutschland realisiert, während die Auslandsumsätze leicht zurückgingen.

Mit dem Konzernumsatz von 144,9 Mio. € hat A.S. Création die ursprüngliche Umsatzplanung für 2020 erreicht, die einen Umsatz zwischen 143 Mio. € und 153 Mio. € vorsah. Weiterhin konnte A.S. Création in wichtigen Märkten Marktanteile gewinnen.

Auch die in der Planung für 2020 vorgesehene Verbesserung der operativen Ertragslage konnte umgesetzt werden. Nach Bereinigung von Währungsverlusten in Höhe von 4,4 Mio. €, die in dem ausgewiesenen operativen Ergebnis des Jahres 2020 in Höhe von 4,4, Mio. € enthalten sind, ergibt sich für das Berichtsjahr ein operativer Gewinn ohne Währungseffekte in Höhe von 8,8 Mio. €, nach einem vergleichbaren Wert von 3,4 Mio. € im Vorjahr. Damit wird die seitens des Vorstands zuletzt veröffentlichte Prognose für 2020 deutlich übertroffen, die ein operatives Ergebnis ohne Währungseffekte zwischen 6 Mio. € und 7 Mio. € vorsah. Die auf das bereinigte operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite konnte im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahreswert von 2,4 % auf 6,1 % um den Faktor 2,5 gesteigert werden. Neben dem realisierten Umsatzwachstum ist die gestiegene Rohertragsmarge der wesentliche Grund dafür, dass A.S. Création die operative Ertragslage im Geschäftsjahr 2020 nachhaltig verbessern konnte.

Da es im Jahr 2019 zu einem hohen außerordentlichen Gewinn gekommen war, bleibt das Ergebnis nach Steuern im Berichtsjahr mit 1,5 Mio. €, trotz der verbesserten operativen Ertragslage, erwartungsgemäß hinter dem Vorjahreswert von 14,1 Mio. € zurück. Bereinigt um den außerordentlichen Ertrag im Vorjahr und um die im operativen Ergebnis enthaltenen Währungseffekte, ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Aktivitäten ohne Währungseffekte in Höhe von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €).

Der Vorstand ist mit dem Geschäftsverlauf im Jahr 2020, welcher - trotz der unerwartet schwierigen Rahmenbedingungen - die ambitionierten Planungen bestätigt hat und die positiven Zukunftsaussichten von A.S. Création unterstreicht, insgesamt sehr zufrieden.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

3.1. Ertragslage

3.1.1. Umsatzentwicklung

A.S. Création verzeichnete im Geschäftsjahr 2020 einen Umsatzanstieg um 3,8 Mio. € bzw. um 2,7 % von 141,1 Mio. € im Vorjahr auf 144,9 Mio. €. Die Wechselkursveränderungen des russischen und weißrussischen Rubels sowie des britischen Pfundes haben im Berichtsjahr die Konzernumsätze mit 2,9 Mio. € negativ beeinflusst. Ohne diesen Effekt wäre ein Anstieg der Umsätze um 6,7 Mio. € bzw. 4,8 % realisiert worden.

Wie im Kapitel 2.3. „Überblick über den Geschäftsverlauf" bereits geschildert, stellte sich die Umsatzentwicklung im ersten und zweiten Halbjahr völlig unterschiedlich dar. Im ersten Halbjahr 2020 musste A.S. Création aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verhängten Beschränkungen Umsatzeinbußen in allen Regionen mit Ausnahme von Deutschland hinnehmen, die in einem Rückgang der Konzernumsätze um 7,0 Mio. € bzw. 9,3 % von 75,6 Mio. € im ersten Halbjahr 2019 auf 68,6 Mio. € im ersten Halbjahr 2020 mündeten. Infolge der schrittweisen Lockerungen der Corona-Beschränkungen in den verschiedenen Ländern ab Juni und einer steigenden Nachfrage nach Tapeten und Dekorationsstoffen konnte A.S. Création die Umsätze dann im zweiten Halbjahr 2020 um 10,8 Mio. € bzw. 16,6% von 65,5 Mio. € im entsprechenden Vorjahreszeitraum auf 76,3 Mio. € steigern. Hierbei verzeichneten alle Regionen zweistellige Wachstumsraten. Der starke Umsatzanstieg im zweiten Halbjahr konnte somit die Umsatzeinbrüche des ersten Halbjahres mehr als ausgleichen. Dies führte insgesamt im Berichtsjahr zu einem Konzernumsatz in Höhe von 144,9 Mio. €, der um 3,8 Mio. € bzw. um 2,7 % über dem Vorjahresniveau von 141,1 Mio. € lag.

Mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts zum 30. September 2020 hatte der Vorstand die Umsatzplanung für das Gesamtjahr 2020 von ursprünglich 143 Mio. € bis 153 Mio. € auf 135 Mio. € und 140 Mio. € zurückgenommen, da zu diesem Zeitpunkt die erneute Verhängung von Lockdowns absehbar war und das letzte Quartal normalerweise ein saisonal schwächeres Quartal ist. Die saisonale Umsatzentwicklung stellte sich im Pandemie-Jahr 2020 allerdings alles andere als normal dar. Nach Umsatzrückgängen um 1,1 % im ersten Quartal und 17,7 % im zweiten Quartal kam es im dritten Quartal zu einem Umsatzwachstum um 13,3 %. Mit einem Umsatzwachstum um 19,8 % entpuppte sich das vierte Quartal überraschend als das umsatzstärkste Quartal im Geschäftsjahr 2020. Aufgrund des unerwartet starken vierten Quartals fiel der Konzernumsatz 2020 besser aus als zwischenzeitlich prognostiziert, und A.S. Création erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz aller Herausforderungen die ursprüngliche Umsatzplanung.

Während der Geschäftsbereich Tapete im Geschäftsjahr 2020 mit 133,7 Mio. € das Umsatzniveau des Vorjahres von 129,5 Mio. € um 4,2 Mio. € bzw. um 3,2 % übertraf, blieben die Umsätze im Geschäftsbereich Dekorationsstoffe mit 11,3 Mio. € um 0,3 Mio. € bzw. um 3,1 % hinter dem Vorjahreswert von 11,6 Mio. € zurück. Von dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2020 entfielen 92,3 % (Vorjahr: 91,7 %) auf den Geschäftsbereich Tapete und 7,7 % (Vorjahr: 8,3 %) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe.

Die Analyse der Umsatzentwicklung nach Regionen zeigt, dass A.S. Création im Geschäftsjahr 2020 in der Europäischen Union (EU) Umsatzzuwächse verzeichnen konnte. So lagen die Brutto-Umsätze in der EU um 5,3 % über dem Vorjahresniveau, wobei sich die Wachstumsraten in Deutschland und den restlichen Ländern der EU deutlich unterschieden. Für Deutschland weist A.S. Création im Berichtsjahr einen deutlichen Anstieg der Brutto-Umsätze um 10,0 % von 63,1 Mio. € im Vorjahr auf 69,3 Mio. € aus. Hierbei stand einem nahezu unveränderten Umsatz im Geschäftsbereich Dekorationsstoffe ein erfreuliches Umsatzwachstum von 11,8 % im Geschäftsbereich Tapete gegenüber. Neben den Umsatzerfolgen der im November 2019 im Rahmen der Internationalen Partnertage vorgestellten Kampagnen „New Walls" und „Neue Bude 2.0" profitierte A.S. Création davon, dass der im März 2020 in Deutschland eingeleitete Lockdown nicht alle Vertriebskanäle und damit nicht alle inländischen Kunden von A.S. Création umfasste. So war im Frühjahr, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, der Verkauf über die Baumärkte in Deutschland unverändert möglich, wovon der Geschäftsbereich Tapete profitierte. Dieses galt nicht für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe, da dieser Vertriebskanal für den Geschäftsbereich keine signifikante Bedeutung hat.

Dem deutlich gestiegenen Umsatzniveau in Deutschland stand im Berichtsjahr ein moderates Umsatzwachstum um 0,6 % von 62,6 Mio. € im Vorjahr auf 63,0 Mio. € in der Gesamtheit der restlichen Länder der EU gegenüber. Hierbei bot sich in dieser Region kein einheitliches Bild. In Frankreich, dem nach Deutschland zweitgrößten Tapetenmarkt in der EU, waren infolge des strikten Lockdowns, die Umsätze mit Tapeten und Dekorationsstoffen in der zweiten Märzhälfte und im April fast vollständig zum Erliegen gekommen. Im Gegensatz zu Deutschland waren in Frankreich alle Handelsformen von den Schließungen betroffen.

Ebenso blieben in Polen die Umsätze in der Berichtsperiode deutlich hinter den Vorjahreswerten zurück. Dagegen gelang es A.S. Création im Berichtsjahr, die Umsätze in Großbritannien und in den Benelux-Staaten deutlich auszubauen. Neben der erfolgreichen Sortimentspolitik profitierte A.S. Création in den Benelux-Staaten von dem Ende 2019 erfolgten Ausbau der eigenen Vertriebsorganisation.

Die geschilderten Entwicklungen führten dazu, dass die Brutto-Umsätze in der gesamten EU einschließlich Deutschland im Berichtsjahr mit 132,3 Mio. € um 6,7 Mio. € bzw. um 5,3 % über dem Vorjahresniveau von 125,6 Mio. € lagen. Damit entfielen im Jahr 2020 82,5 % (Vorjahr: 81,0 %) der Konzernumsätze auf die EU.

In den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU verzeichnete A.S. Création 2020 einen Rückgang der Brutto-Umsätze um 1,1 Mio. € bzw. 5,5 % von 19,4 Mio. € im Vorjahr auf 18,3 Mio. € im Berichtsjahr. Wie bereits erläutert, wurden im Berichtsjahr die Brutto-Umsätze in dieser Region durch die Abwertung des russischen und weißrussischen Rubels gegenüber dem Euro mit 2,8 Mio. € negativ beeinflusst. Bei konstanten Wechselkursen der beiden Währungen wäre ein Anstieg der Brutto-Umsätze um 1,7 Mio. € bzw. 8,9 % auf 21,1 Mio. € in dieser Region realisiert worden. Hinter der Umsatzentwicklung in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU stehen zwei gegenläufige Effekte. Während die Umsätze mit Tapeten aus der weißrussischen Produktion im Jahr 2020 um rund 46 % in lokaler Währung und um rund 23 % in Euro ausgeweitet werden konnten, ging der Umsatz mit Tapeten aus deutscher Produktion in dieser Region im Berichtsjahr nochmals deutlich zurück. Nicht zuletzt wegen der Verteuerung dieser Produkte für den Endverbraucher aufgrund der Abwertung der osteuropäischen Währungen gegenüber dem Euro. Diese Entwicklung bestätigt die im Jahr 2017 getroffene Entscheidung, eine eigene Produktionsgesellschaft in dieser Region aufzubauen, die zu 100 % konsolidiert wird.

Die politischen und wirtschaftlichen Krisen sowie die Auswirkungen der Corona-Pandemie standen auch einer Ausweitung der Umsätze in den übrigen Ländern außerhalb West- und Osteuropas entgegen. Hier verzeichnete A.S. Création im Berichtsjahr Brutto-Umsätze von 9,8 Mio. €, die um 2,0 % unter dem Vorjahreswert von 10,0 Mio. € lagen.

Aufgrund des Umsatzwachstums in der EU und niedrigeren Umsätzen in den restlichen Ländern der Welt liegt der Umsatzschwerpunkt von A.S. Création weiterhin in Europa. Im Geschäftsjahr 2020 entfielen 93,9 % (Vorjahr: 93,6 %) des Konzernumsatzes auf die Länder in West- und Osteuropa. Die knapp 70 sonstigen Länder, in denen A.S. Création Umsätze realisiert, standen 2020 lediglich für 6,1 % (Vorjahr: 6,4 %) der Konzernumsätze.

3.1.2. Ergebnisentwicklung

A.S. Création weist im Berichtsjahr ein operatives Ergebnis in Höhe von 4,4 Mio. € aus, das um 0,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert in Höhe von 4,5 Mio. € liegt. Die auf das operative Ergebnis bezogene EBIT-Marge erreicht mit 3,1 % in etwa das Vorjahresniveau von 3,2 %.

Bei der Würdigung dieser Ergebnisentwicklung ist zu beachten, dass das operative Ergebnis von A.S. Création durch Währungseffekte beeinflusst wird, die zum größten Teil aus der überwiegenden Finanzierung der osteuropäischen Konzerngesellschaften in Euro resultieren. Die Auf- oder Abwertung des russischen und weißrussischen Rubels gegenüber dem Euro führen für diese Konzerngesellschaften zu einer Reduzierung oder Erhöhung des Betrages der Verbindlichkeiten umgerechnet in lokale Währung und damit zu einem umrechnungsbedingten Währungsgewinn oder Währungsverlust. Die Wechselkursentwicklungen im Geschäftsjahr 2019 hatten zu umrechnungsbedingten Währungsgewinnen in Höhe von 1,1 Mio. € geführt, während im Berichtsjahr umrechnungsbedingte Währungsverluste in Höhe von 4,4 Mio. € anfielen. Bereinigt um diese Währungseffekte hat sich das operative Ergebnis im Berichtsjahr um 5,4 Mio. € von 3,4 Mio. € im Vorjahr auf 8,8 Mio. € verbessert, und die auf das bereinigte operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite erreichte ein Niveau von 6,1 % (Vorjahr: 2,4 %). Damit wird die seitens des Vorstands zuletzt angehobene Prognose für 2020 nochmals übertroffen, die ein operatives Ergebnis ohne Währungseffekte zwischen 6 Mio. € und 7 Mio. € vorsah.

Die Analyse der operativen Ertragslage zeigt, dass die Ergebnisverbesserung im Berichtsjahr in erster Linie aus dem Umsatzwachstum um 2,7 % resultiert, das bei gleichzeitiger Erhöhung der Rohertragsmarge (Rohertrag im Verhältnis zur Gesamtleistung) von 50,5 % im Vorjahr auf 53,0 % im Geschäftsjahr 2020 erreicht wurde. Damit stieg der Rohertrag um 7,3 % von 71,3 Mio. € im Jahr 2019 auf 76,6 Mio. € im Jahr 2020, so dass A.S. Création im Berichtsjahr 5,3 Mio. € mehr an Rohertrag aus dem Umsatzprozess zur Deckung der weiteren Aufwandspositionen zur Verfügung standen. In der Entwicklung der Rohertragsmarge wirken sich der konsequente Ausbau des Anteils an höherwertigen und höherpreisigen Produkten am Gesamtsortiment und damit der Erfolg der Sortimentspolitik der vergangenen Jahre sowie der im Geschäftsjahr 2020 gestiegene Anteil des margenstärkeren kleinteiligen Geschäftes an den Gesamtumsätzen positiv aus. Letzterer ist auf das veränderte Einkaufsverhalten der Endverbraucher durch die Corona-Pandemie zurückzuführen. Zusätzlich hat A.S. Création im Jahr 2020 in begrenztem Umfang von der zeitweilig rückläufigen Preisentwicklung bei den Rohstoffen und Energien in Folge des Einbruchs der weltweiten Konjunktur profitiert (vgl. Kapitel 2.1 „Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen").

Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2020 mit 38,8 Mio. € um 1,4 Mio. € über dem Vorjahresniveau von 37,4 Mio. €. Da der Anstieg des Personalaufwands mit 3,8 % höher ausfiel als der Anstieg der Gesamtleistung um 2,3 %, verschlechterte sich die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Berichtszeitraum leicht auf 26,9 % (Vorjahr: 26,5 %). Die für das Geschäftsjahr 2020 geplante Verbesserung dieser Kennzahl auf rund 25 % konnte somit im Berichtsjahr nicht erreicht werden. Hierfür waren folgende Gründe verantwortlich:

Das im Geschäftsjahr 2020 realisierte Umsatzniveau von 144,9 Mio. € lag zwar im Rahmen der geplanten Bandbreite von 143 Mio. € bis 153 Mio. €, allerdings aufgrund der Abwertung des russischen und weißrussischen Rubels sowie des britischen Pfundes gegenüber dem Euro und der Folgen der Corona-Pandemie nur an deren unterem Rand. Allein die Abwertung der genannten Währungen hat das Niveau des Konzernumsatzes um 2,9 Mio. € reduziert.
Die ergebnisabhängigen Vergütungen lagen bei dem überwiegenden Teil der Konzerngesellschaften im Berichtsjahr aufgrund der verbesserten operativen Ertragslage im Geschäftsjahr 2020 deutlich über dem Vorjahr. Zusätzlich wurden 2020 Anerkennungsprämien für das besondere Engagement während der Corona-Pandemie gezahlt. Ferner führte die Entwicklung der für die Berechnung der Vorstandstantieme maßgeblichen mehrjährigen Bemessungsgrundlage zu einem Anstieg der ergebnisabhängigen Vorstandsvergütung (vgl. Kapitel 9.2. „Vergütungsbericht").

Auch wenn die Personalaufwandsquote nicht, wie geplant, reduziert werden konnte, zeigt sich der Personalaufwand in Relation zum Rohertrag verbessert. Diese Kennzahl reduzierte sich von 52,5 % im Vorjahr auf 50,7 % im Berichtsjahr. D.h. die verschlechterte Personalaufwandsquote konnte im Geschäftsjahr 2020 durch eine verbesserte Rohertragsmarge mehr als ausgeglichen werden.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 26,6 Mio. € im Vorjahr um 2,9 Mio. € bzw. 11,0 % auf 29,5 Mio. € im Berichtsjahr deutlich erhöht. Allerdings sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtszeitraum 4,5 Mio. € Währungsverluste enthalten. Ohne Berücksichtigung der Währungsverluste lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 25,0 Mio. € um 1,6 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 26,6 Mio. €, und die Relation der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zur Gesamtleistung verbesserte sich auf 17,3 % (Vorjahr: 18,8 %). Diese Verbesserung ist im Wesentlichen auf Einsparungen bei den allgemeinen Vertriebsaufwendungen, wie z.B. den Messe- und Reisekosten zurückzuführen. Eine weitergehende Reduzierung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurde insbesondere durch die stark gestiegenen Fracht- und Transportkosten, gestiegene Preise für Abfallentsorgung sowie erhöhte Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verhindert.

Aufgrund der geringeren Investitionen lagen die Abschreibungen im Jahr 2020 mit 5,5 Mio. € um 0,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 5,7 Mio. €, was im Geschäftsjahr 2020 zu einer entsprechenden Verbesserung des operativen Ergebnisses führte.

Die vorgenannten Einflussfaktoren haben in ihrer Gesamtheit im Geschäftsjahr 2020 zu einem operativen Ergebnis in Höhe von 4,4 Mio. € (Vorjahr: 4,5 Mio. €) geführt. Nach Bereinigung der im operativen Ergebnis enthaltenen Währungsgewinne und -verluste, ergibt sich für das Berichtsjahr ein operativer Gewinn ohne Währungseffekte in Höhe von 8,8 Mio. € (Vorjahr: 3,4 Mio. €).

Das Finanzergebnis zeigt sich im Berichtsjahr mit -0,7 Mio. € (Vorjahr: -1,0 Mio. €) aufgrund der gesunkenen Finanzverbindlichkeiten sowie geringeren Zinsaufwendungen für Pensionsrückstellungen verbessert.

Operatives Ergebnis und Finanzergebnis führen im Geschäftsjahr 2020 zu einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von 3,7 Mio. €, das um 0,2 Mio. € über dem entsprechenden Vorjahreswert in Höhe von 3,5 Mio. € lag. Die bereits im operativen Ergebnis erläuterten Währungseffekte beeinflussen ebenfalls das Ergebnis vor Steuern. Ohne Berücksichtigung dieser Währungseffekte liegt das Ergebnis vor Steuern mit 8,1 Mio. € um 5,7 Mio. € über dem vergleichbaren Vorjahreswert von 2,4 Mio. €.

Da nur ein Teil der umrechnungsbedingten Währungsverluste im Berichtszeitraum steuermindernd wirkt, fallen bei einem ausgewiesenen Gewinn vor Steuern in Höhe von 3,7 Mio. € Ertragsteuern in Höhe von 2,2 Mio. € an. Das führt im Berichtszeitraum zu einem Gewinn nach Steuern in Höhe von 1,5 Mio. €, während im Vorjahr ein Gewinn nach Steuern aus fortgeführten Aktivitäten von 2,4 Mio. € verzeichnet wurde. Bereinigt man dieses Ergebnis um die zuvor erläuterten Währungseffekte, ergibt sich ein Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Mit dieser deutlichen Verbesserung übertrifft das Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Aktivitäten (ohne Berücksichtigung von Währungseffekten) die zuletzt veröffentliche Prognose, die für das Gesamtjahr ein Niveau zwischen 4 Mio. € und 5 Mio. € vorsah.

Im Verlauf des Jahres 2019 wurde die 50 %-Beteiligung an dem russischen Gemeinschaftsunternehmen A.S. & Palitra veräußert, so dass diese Gesellschaft im Berichtsjahr - anders als im Vorjahr - nicht mehr zum Konsolidierungskreis gehört. Aus diesem Verkauf resultierte ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 9,7 Mio. €. Zusammen mit dem At-Equity Ergebnis aus dem ersten Quartal 2019 und den Zinserträgen in Höhe von insgesamt 2,0 Mio. € verzeichnete A.S. Création damit im Jahr 2019 ein Ergebnis nach Steuern aus nicht fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 11,7 Mio. €. Aus fortgeführten und nicht fortgeführten Aktivitäten resultierte im Geschäftsjahr 2019 „unterm Strich" ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 14,1 Mio. €, während im Berichtsjahr das Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Aktivitäten in Höhe von 1,5 Mio. € dem Ergebnis nach Steuern entspricht.

Auf Basis der im Jahr 2020 unverändert gebliebenen durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Aktien von 2.756.351 Stück errechnet sich aus dem Konzernergebnis nach Steuern im Berichtsjahr in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 14,1 Mio. €) ein Ergebnis pro Aktie in Höhe von 0,53 € (Vorjahr: 5,13 €). Der vergleichbare Vorjahreswert aus fortgeführten Aktivitäten belief sich auf 0,88 €.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass durch die Umsatzeinbußen im ersten Halbjahr in Folge der Corona-Krise sowie durch die u.a. hieraus resultierende Abwertung des russischen und weißrussischen Rubels im Verhältnis zum Euro eine Verbesserung des ausgewiesenen Ergebnisses verhindert wurde. Lässt man die Währungseffekte unberücksichtigt, so zeigt sich, dass A.S. Création die Herausforderungen der Corona-Pandemie im Berichtsjahr erfolgreich gemeistert hat und das Geschäftsmodell intakt ist. Da die zuletzt veröffentlichen Prognosewerte übertroffen wurden, ist der Vorstand mit der Entwicklung von A.S. Création im Geschäftsjahr 2020 sehr zufrieden.

3.1.3. Gewinnverwendung

Die historische Dividendenpolitik von A.S. Création sieht eine auf das Ergebnis pro Aktie bezogene Ausschüttungsquote in der Größenordnung von 45 % vor, sofern die finanzielle Situation des Unternehmens dies zulässt. Im Geschäftsjahr 2019 waren die Ergebnisse pro Aktie durch außerordentliche Erträge aus dem Verkauf der Anteile an dem russischen Gemeinschaftsunternehmens A.S. & Palitra beeinflusst. Auch konnten aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Finanz- und Ertragslage von A.S. Création zum damaligen Zeitpunkt nicht seriös abgesehen und quantifiziert werden. Vor diesem Hintergrund entschied die Hauptversammlung, einen höheren Anteil des Gewinns im Unternehmen zu belassen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,90 € je Aktie entsprach einer Ausschüttungsquote von 17,5 % auf das Ergebnis je Aktie in Höhe von 5,13 €. Die Corona-Krise konnte bisher erfreulicherweise sehr gut gemeistert werden, was sich in einer weiter verbesserten operativen Ertragslage und einer sehr guten Finanzlage von A.S. Création im Geschäftsjahr 2020 widerspiegelt. Daher hält der Vorstand es für angemessen - nach der reduzierten Dividende im Vorjahr- für das Geschäftsjahr 2020 eine höhere Dividende als die 0,24 € je Aktie auszuschütten, die sich bei Anwendung der Ausschüttungsquote von 45 % auf das Ergebnis pro Aktie des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 0,53 € ergibt. Entsprechend schlägt der Vorstand vor, für das Geschäftsjahr 2020 eine zum Vorjahr konstante Dividende in Höhe von 0,90 € je Aktie auszuschütten. Damit beliefe sich die Gesamtausschüttung wiederum auf 2,5 Mio. €.

3.2. Finanz- und Vermögenslage

3.2.1. Investitionen

Die Investitionen lagen im Geschäftsjahr 2020 mit 3,7 Mio. € um 2,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 5,9 Mio. €. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Abschluss von größeren Investitionsprojekten im Berichtsjahr. Zum einen wurde Anfang 2020 die erste Stufe des Aufbaus der Tapetenproduktion in Weißrussland abgeschlossen. Entsprechend fielen die Investitionen der weißrussischen Gesellschaft OOO Profistil im Berichtsjahr um 1,6 Mio. € geringer aus als 2019. Zum anderen wurde im Verlauf des Jahres 2020 bei der A.S. Création Tapeten AG eine neue, innovative Druckanlage in Betrieb genommen. Diese Druckanlage kombiniert die moderne Digitaldrucktechnologie mit dem traditionellen Rotationsdruck und eröffnet neue Möglichkeiten sowohl im Hinblick auf den Produktionsprozess als auch im Hinblick auf die Produktgestaltung. Sie wurde seit 2018 zusammen mit einem Maschinenhersteller entwickelt, wobei der Großteil der Investitionen in den Vorjahren angefallen war. Entsprechend fielen die Investitionen in dieses Projekt im Berichtsjahr um 1,1 Mio. € geringer aus als im Vorjahr.

Neben den genannten Projekten waren die Investitionen des Geschäftsjahres 2020 überwiegend durch Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen sowie durch die Investitionen in Druckwerkzeuge für die neuen Tapetenkollektionen geprägt. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr erste Anzahlungen für die Modernisierung der Lagersoftware und des Hochregallagers in Wiehl-Bomig geleistet.

Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Bestellungen von Investitionen in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €).

3.2.2. Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung

Der Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Berichtsjahr mit 7,0 Mio. € um 9,1 Mio. € über dem Vorjahresniveau in Höhe von -2,1 Mio. €. Bei diesem Vergleich ist zu beachten, dass der negative Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 aus der Bußgeldzahlung in Höhe von 11,9 Mio. € resultierte, die A.S. Création nach dem Abschluss des Kartellverfahrens leisten musste. Ohne diesen Sondereffekt hätte der Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit im Jahr 2019 bei 9,8 Mio. € gelegen. Entsprechend zeigt sich der Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020 - trotz der verbesserten operativen Ertragslage - um 2,8 Mio. € schlechter als im Vorjahr.

Der Grund für diese Entwicklung liegt in der höheren Mittelbindung in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Wie bereits im Kapitel 3.1.1. „Umsatzentwicklung" erläutert, unterschied sich die innerjährige Umsatzverteilung im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie deutlich von der normalerweise für A.S. Création typischen Umsatzverteilung. So war das vierte Quartal 2020 nicht ein umsatzschwaches Quartal, sondern das umsatzstärkste Quartal im abgelaufenen Geschäftsjahr. Entsprechend fiel der saisonal typische Abbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im vierten Quartal 2020 deutlich geringer aus als im Vorjahr, so dass A.S. Création am Bilanzstichtag mit 25,4 Mio. € über einen höheren Forderungsbestand verfügte als im Vorjahr (Vorjahr: 22,5 Mio. €). In der Folge lag auch die rechnerische Außenstandsdauer der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 60 Tagen über dem Vorjahresniveau von 58 Tagen.

Trotz des im Geschäftsjahr 2020 realisierten Umsatzwachstums lagen die Vorräte am Bilanzstichtag unter dem Vorjahresniveau, so dass sich die rechnerische Umschlagshäufigkeit der Vorräte auf einen Wert von 4,2 mal pro Jahr (Vorjahr: 4,1 mal) leicht verbessert hat.

Der Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit war im Berichtsjahr mehr als ausreichend, um den Finanzierungsbedarf zu decken, der aus den Investitionen und der Dividendenzahlung resultierte. Dadurch hat sich die Finanzstruktur von A.S. Création im Verlauf des Geschäftsjahres 2020 weiter verbessert. Die flüssigen Mittel und kurzfristigen Finanzanlagen stiegen von 20,6 Mio. € am 31. Dezember 2019 um 1,3 Mio. € auf 21,9 Mio. € am Bilanzstichtag. Gleichzeitig konnten die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten von 14,5 Mio. € um 4,0 Mio. € auf 10,5 Mio. € abgebaut werden. Damit verfügte A.S. Création am 31. Dezember 2020 über eine Nettoanlageposition (Differenz aus flüssigen Mitteln sowie kurzfristigen Finanzanlagen und verzinslichen Finanzverbindlichkeiten) in Höhe von 11,4 Mio. € die um 5,3 Mio. € über dem in der Bilanz am 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Wert in Höhe von 6,1 Mio. € lag.

3.2.3. Bilanzstruktur

Die konservativen Finanzierungsgrundsätze von A.S. Création sind durch tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie durch Tilgungen während der Kreditlaufzeit gekennzeichnet und haben sich in den zurückliegenden Jahren bewährt. Dadurch verfügt A.S. Création über eine robuste Finanzstruktur, wie die folgenden Bilanzkennzahlen belegen:

Bei einem Eigenkapital am 31. Dezember 2020 von 78,9 Mio. € (Vorjahr: 79,4 Mio. €) weist A.S. Création eine Eigenkapitalquote von 61,9 % (Vorjahr: 62,1 %) aus, die nach Einschätzung des Vorstandes auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau liegt.
Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital sind mehr als ausreichend, um die langfristig gebundenen Vermögenswerte zu finanzieren. Aufgrund des leichten Abbaus der langfristigen Vermögenswerte verbesserte sich das entsprechende Verhältnis auf 246,0 % per 31. Dezember 2020 (Vorjahr: 237,3 %).
A.S. Création ist per saldo nicht verschuldet, sondern weist eine Nettoanlageposition auf. Wie bereits im Abschnitt 3.2.2 „Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung" berichtet, konnte diese im Verlauf des Jahres 2020 auf einen Wert von 11,4 Mio. € per 31. Dezember 2020 (Vorjahr: 6,1 Mio. €) erhöht werden.

Von den gesamten Vermögenswerten der A.S. Création Gruppe, die sich zum 31. Dezember 2020 auf 127,5 Mio. € (Vorjahr: 128,0 Mio. €) beliefen, entfiel mit 86,6 % (Vorjahr: 87,4 %) der weitaus größte Teil auf Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Zahlungsmittel. Die in der Konzernbilanz zum Bilanzstichtag enthaltenen immateriellen Vermögenswerte (einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte) haben dagegen nur eine untergeordnete Bedeutung und entsprachen zum Bilanzstichtag lediglich 6,7 % (Vorjahr: 6,6 %) der gesamten Bilanzsumme bzw. 10,8 % (Vorjahr: 10,6 %) des bilanziellen Eigenkapitals.

Nach Einschätzung des Vorstands ist die Vermögens- und Finanzlage von A.S. Création sehr solide.

4. Wesentliche nicht-finanzielle Themen

4.1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2020 waren in der A.S. Création Gruppe 752 Personen (Vorjahr: 750 Personen) beschäftigt. Hiervon entfielen 689 (Vorjahr: 686) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Geschäftsbereich Tapete und 63 (Vorjahr: 64) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Mit 528 Personen bzw. 70,3 % (Vorjahr: 529 Personen bzw. 70,4 %) ist die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei inländischen Konzerngesellschaften beschäftigt.

Die nahezu konstante durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf zwei gegenläufige Effekte zurückzuführen.

Im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der zweiten Produktionsanlage in Weißrussland wurden im Verlauf des zweiten Halbjahres 2019 bei der OOO Profistil weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt. Daher waren bei dieser Gesellschaft im Durchschnitt des Jahres 2020 mit 116 Personen (Vorjahr: 110 Personen) sechs Personen mehr beschäftigt als in dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
In Frankreich wurde im Jahr 2019 die Neustrukturierung des Vertriebs von A.S. Création eingeleitet. Im Berichtsjahr wurden die drei existierenden Vertriebsgesellschaften zu einer rechtlichen Einheit, der CREALIS S.A.S., verschmolzen. Durch die Neustrukturierung reduzierte sich die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in Frankreich 2020 um weitere fünf Personen.

Durch die nahezu konstant gehaltene Beschäftigtenzahl bei gleichzeitiger Ausweitung der Umsätze um 2,7 % konnte die Mitarbeiterproduktivität im Geschäftsjahr 2020 weiter gesteigert werden. Der Umsatz pro Mitarbeiter erhöhte sich von 188 T€ im Vorjahr um 2,6 % auf 193 T€ im Berichtsjahr. Auch wenn dieses Niveau nicht an die historischen Höchstwerte von 245 T€ bis 250 T€ heranreicht, ist der Vorstand zufrieden, dass sich diese Kennzahl das zweite Jahr in Folge verbessert hat, nachdem A.S. Création im Geschäftsjahr 2018 mit einem Umsatz von 178 T€ je Mitarbeiter die schlechteste Mitarbeiterproduktivität in seiner jüngeren Vergangenheit ausgewiesen hatte.

Aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen wurde im Geschäftsjahr 2020 das traditionell starke Engagement von A.S. Création in der betrieblichen Ausbildung eingeschränkt. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2020 waren 35 (Vorjahr: 42) junge Leute in einem der 14 Berufsfelder beschäftigt, in denen A.S. Création eine betriebliche Ausbildung anbietet. Die Ausbildungsquote (Anzahl der Auszubildenden bezogen auf die inländischen Beschäftigten) lag daher im Berichtsjahr mit 6,5 % (Vorjahr: 7,8 %) unter dem Zielwert von 7 %, den A.S. Création anstrebt. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung von A.S. Création darstellt. Um dem Ziel der Nachwuchskräftesicherung gerecht zu werden, soll die Ausbildungsquote bei A.S. Création auf einem hohen Niveau gehalten werden und bei mindestens 7 % liegen.

4.2. Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über den zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b Abs. 2 HGB i.V.m. § 289b und § 289c HGB wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 18. März 2021 beraten und Beschluss fassen. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Unternehmen unter dem Punkt Nachhaltigkeit veröffentlicht.

5. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2020

Herr Roland Bantel, seit dem 1. April 2015 Mitglied des Vorstands von A.S. Création Tapeten AG, ist zum 31. März 2020 aus dem Vorstand ausgeschieden. Die Aufgaben von Herrn Bantel wurden von Daniel Barth, dem Vorstandsvorsitzenden übernommen.

Im Rahmen der Neustrukturierung des Vertriebs in Frankreich wurden die bisherigen Vertriebsgesellschaften A.S. Création (France) S.A.S., SCE-Société de conception et d’édition S.A.S. und MCF Investissement S.A.S. verschmolzen und die verbliebene Gesellschaft am 1. Juni 2020 in CREALIS S.A.S. umbenannt. Ziel dieser Neustrukturierung ist es, die Marktpositionierung der Marken „A.S. Création", „Lutèce“ und „Montecolino" im französischen Tapetenmarkt zu verbessern und sie durch eine klare Abgrenzung für die unterschiedlichen Vertriebskanäle attraktiver zu machen. Daneben wird die Verschmelzung und die damit verbundene Vereinheitlichung von internen Prozessen zu einer leistungsfähigeren Organisation im Interesse der französischen Kunden führen.

6. Wichtige Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres

Nach Einschätzung des Vorstands lagen keine berichtspflichtigen Ereignisse vor.

7. Chancen- und Risikobericht

7.1. Chancenmanagement

Das Produktportfolio von A.S. Création lässt sich dem Konsumsektor zuordnen, da Tapeten überwiegend zu Renovierungszwecken verwendet werden. Ebenso zählen die Dekorationsstoffe aufgrund ihrer Verwendung zu den Konsumgütern. A.S. Création agiert somit auf Konsumgütermärkten, die zum einen durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben und des Käuferverhaltens beeinflusst werden. Daneben hängt die Nachfrage nach den modischen Produkten Tapete und Dekorationsstoffe von den jeweils vorherrschenden Farb- und Designtrends ab.

Versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf von A.S. Création haben können, als Chancen, so ist es für den Erfolg des Unternehmens wesentlich, solche Chancen rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen. Dieses sogenannte Chancenmanagement liegt bei A.S. Création in der Verantwortung der Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Die verschiedenen Tapeten- und Dekorationsstoffmärkte weisen landesspezifische Besonderheiten hinsichtlich der jeweiligen Farb- und Designtrends, hinsichtlich der Bedeutung der verschiedenen Distributionskanäle, über welche die Produkte vertrieben werden, sowie hinsichtlich der Konsolidierungsphase, in der sich der Markt befindet, auf. Entsprechend können sich Chancen in den verschiedenen Märkten in sehr unterschiedlichen Formen zeigen. Daher hat A.S. Création kein standardisiertes weltweites Chancenmanagementsystem installiert. Das ist aus Sicht des Vorstands auch nicht notwendig, da aufgrund der einfachen und übersichtlichen Konzernstruktur von A.S. Création sowie der direkten Berichtswege Informationen über erkannte Chancen, die konzernweit von Bedeutung sein könnten, zeitnah an den Vorstand kommuniziert werden.

7.2. Risiken

7.2.1. Risikomanagementsystem

Neben den Chancen ist jedes unternehmerische Handeln zwangsläufig mit Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich grundsätzlich in externe Umfeldrisiken, wie z. B. eine Änderung rechtlicher Vorschriften, und in interne Risiken, wie z. B. das Liquiditätsrisiko, unterteilen. In ihrer Firmengeschichte hat A.S. Création immer wieder ihren verantwortungsbewussten Umgang mit dem unternehmerischen Risiko bewiesen. Die hohe Qualität des Risikomanagements ist aus Sicht des Vorstands wesentliche Grundlage der erfolgreichen Entwicklung von A.S. Création.

Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden bei A.S. Création identifizierte potenzielle Risiken durch die Führungskräfte nach den beiden Kriterien „Eintrittswahrscheinlichkeit" und „Schadensausmaß" beurteilt. Hierbei erfolgt die Bewertung des Schadensausmaßes anhand der Attribute „tragbar", „hoch" und „sehr hoch" und die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit anhand der Attribute „mittel", „häufig“ und „sehr häufig“. Der Vorstand ist laufend über die Risiken informiert. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt Risiken mit einem „hohen" oder „sehr hohen" Schadenspotenzial und einer „häufigen“ oder „sehr häufigen" Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risikomanagementsystem, das bei A.S. Création integrativer Bestandteil des Berichterstattungssystems ist, ist aus Sicht des Vorstands ausreichend dimensioniert. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat auf Basis der gesetzlichen Vorgaben das Risikofrüherkennungssystem von A.S. Création im Rahmen der letztjährigen Abschlussprüfung geprüft und bestätigt, dass bestandsgefährdende Risiken der künftigen Entwicklung durch das gemäß § 91 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt werden können und im Lagebericht zutreffend dargestellt sind. Auch im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung wurde das Risikofrüherkennungssystem durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, einer Prüfung unterzogen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotenzial, die im Risikomanagementsystem erfasst worden sind, erläutert.

7.2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Risiken

Die Kontakt- und Reisebeschränkungen sowie die sog. Lockdowns im Zuge der Corona-Pandemie haben Gesellschaft und Wirtschaft verändert, wobei dieser Veränderungsprozess noch nicht abgeschlossen ist. Im Jahr 2020 haben Tapeten und Dekorationsstoffe, wie auch andere Produkte der Innenraumgestaltung und Einrichtung von der Rückbesinnung auf die eigenen vier Wände (sog. Homing oder Cocooning), der zunehmenden Zeit, die die Menschen zu Hause verbracht haben, und den veränderten Konsumausgaben profitiert. Allerdings besteht aus Sicht des Vorstands von A.S. Création kurz- und mittelfristig das Risiko, dass die Wirtschaft in eine länger anhaltende Rezession stürzt, die mit vielen Insolvenzen, steigender Arbeitslosigkeit und einer Einschränkung der privaten Konsumausgaben verbunden ist. Hieraus könnte für A.S. Création ein hohes Schadenspotential z. B. in Form von Umsatzrückgängen, Forderungsausfällen und Produktionsstillständen aufgrund von Störungen bzw. Unterbrechungen in den Lieferketten führen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios ist aus Sicht des Vorstands zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös einschätzbar.

Aus der weiteren Entwicklung der politischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den osteuropäischen Ländern außerhalb der Europäischen Union resultieren aus Sicht des Vorstands für A.S. Création Risiken mit einem hohen Schadensausmaß. Mit dem Produktionsstandort in Weißrussland und der Vertriebsgesellschaft in Russland hat A.S. Création nennenswerte Vermögenswerte in dieser Region gebunden, so dass politische Ereignisse, wie z. B. Handelsbeschränkungen, Sanktionen und Enteignungen ein hohes Schadenspotenzial für A.S. Création haben, zumal Russland der größte Absatzmarkt für die Tapeten aus der weißrussischen Produktion ist. Ferner könnte eine schlechte gesamtwirtschaftliche Entwicklung insbesondere in Russland dazu führen, dass große Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und A.S. Création Zahlungsausfälle verkraften muss.

Branchenspezifische Risiken ergeben sich aus den vorhandenen Überkapazitäten in der Tapetenindustrie. Aufgrund der in den letzten Jahren rückläufigen Nachfrage in Westeuropa und den stark zurückgegangenen Exportmengen nach Osteuropa existieren bei den westeuropäischen Tapetenherstellern große Überkapazitäten. Gleichzeitig wurden und werden in Osteuropa, insbesondere in Russland, in nennenswertem Umfang neue zusätzliche Produktionskapazitäten aufgebaut, die auch dort zu Überkapazitäten geführt haben. Der Vorstand sieht das Risiko, dass die Situation der Unterauslastung auf Seiten der Hersteller bei gleichzeitig weiter steigender Marktmacht der Großkunden zu einem ruinösen Preiswettbewerb und damit zu einer erneuten Konsolidierungsphase in der weltweiten Tapetenindustrie führen könnte. Steigende Rohstoff- und Energiepreise könnten diesen Prozess beschleunigen. Sollte es zu einem erneuten Konsolidierungsprozess kommen, ist A.S. Création aufgrund der eigenen Innovations- und Finanzkraft sowie der bereits vorgenommenen Anpassung der Produktionskapazitäten in Deutschland nach Einschätzung des Vorstands in der Lage, den Konsolidierungsprozess mitzugestalten. Bis diese Marktkonsolidierung abgeschlossen ist, könnte die Ertragslage von A.S. Création allerdings stark belastet werden. Der Vorstand erkennt in dieser Hinsicht ein hohes Risikopotenzial, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit allerdings als niedrig eingeschätzt wird.

Ein hohes Risikopotenzial für die Tapetenbranche resultiert aus den sich tendenziell verschärfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Verwendung chemischer Stoffe in der Produktion. So ist in der EU die Chemikalienverordnung REACH geltendes Recht. REACH ist hierbei die Abkürzung für „Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien". Auf der Basis dieser Verordnung werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von Chemikalien ausgehen, bewertet. Dabei können Chemikalien z. B. auf eine Liste besonders Besorgnis erregender Substanzen (sogenannte SVHC-Liste) gesetzt werden mit der Folge, dass unter Umständen über den Einsatz dieser Chemikalien informiert werden muss. Im Extremfall kann es zu einem EU- weiten Verbot bestimmter Chemikalien kommen. Neben anderen Industrien verwendet auch die Tapetenbranche solche chemischen Zusatzstoffe. Ein Beispiel hierfür sind z. B. Weichmacher, die bei der Produktion sogenannter Flachvinyl- und Strukturvinyl-Tapeten zum Einsatz kommen. Unter der Annahme des ungünstigen Falls, dass es tatsächlich zu einem generellen Verbot der Verwendung z. B. von Weichmachern käme, wäre die gesamte Tapetenindustrie gleichermaßen betroffen. Diese Veränderung der Rahmenbedingungen würde daher nicht zu Verwerfungen in der Wettbewerbssituation führen. Ein hohes Risiko könnte daraus entstehen, dass sich ein Wettbewerber den exklusiven Zugriff auf ein gleichwertiges Substitutionsprodukt sichert und damit einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil erhält. Um dieses Risiko zu minimieren, untersucht A.S. Création kontinuierlich, inwieweit Substitutionsprodukte in den vorhandenen Produktionsanlagen verarbeitet werden können. Daher schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios als niedrig ein.

Neben den Chancen, die Tapete als modisches Produkt bietet, resultiert aus dieser Charakteristik auch das Risiko, dass sich Modetrends etablieren, die zu einer rückläufigen Nachfrage nach dem Produkt führen. Das könnte z. B. ein allgemeiner und nachhaltiger Trend hin zu einer glatten weißen Wand sein oder ein Trend, dass nur noch eine sog. Akzentwand tapeziert und die anderen Wände gestrichen werden. Ferner könnten sich Modetrends in längeren Renovierungszyklen niederschlagen. Da solche zyklischen Modetrends bereits in der Vergangenheit zu beobachten waren, ist davon auszugehen, dass sich das in der Zukunft wiederholen wird. Der Vorstand sieht hierin aber kein existenzbedrohendes Risiko, da zum einen normalerweise der gleiche Modetrend nicht gleichzeitig auf allen regionalen Absatzmärkten von A.S. Création zu beobachten ist, und zum anderen Tapete nicht nur als Designtapete, sondern auch als Unitapete hergestellt werden kann.

7.2.3. Risiken aus den betrieblichen Funktionsbereichen

Aus dem Funktionsbereich Vertrieb resultieren Risiken, die im Zusammenhang mit den sich verändernden Strukturen auf den Absatzmärkten stehen. Zum einen findet ein spürbarer Konzentrationsprozess statt, der sowohl im Bereich des Groß- und Einzelhandels als auch bei den Baumärkten sowie bei den Discountern zu größeren Einheiten führt. Zum anderen zeichnet sich ein Trend ab, der dazu führen könnte, dass sich die Nachfrage im hochpreisigen Premiumsegment und im preisbewussten Discountsegment zulasten des mittleren Marktsegments verstärkt. Weiterhin hat sich der Online-Vertrieb von Tapeten inzwischen als weitere Vertriebsschiene etabliert, die den Marktanteil ausgebaut hat und mit den traditionellen Handelsformen konkurriert. Da die Onlinehändler zunehmend grenzüberschreitend agieren, wird auch der Wettbewerb internationaler. Zudem können Onlinehändler aufgrund geringerer Austrittsbarrieren Tapeten schneller aus ihrem Programm nehmen. Sollte es A.S. Création nicht gelingen, sich rechtzeitig mit der Sortiments- und Preispolitik sowie mit der eigenen Unternehmensorganisation an diese sich verändernden Marktstrukturen anzupassen, könnte das zu einer deutlichen und nachhaltigen Belastung der Umsatz- und Ertragslage führen. Daher besteht ein hohes Risikopotenzial, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit aus Sicht des Vorstands allerdings nicht hoch ist.

Die Entwicklungen, die unter den Stichworten Digitalisierung und Individualisierung diskutiert werden, haben Auswirkungen auf die Funktionsbereiche Produktion und Logistik bei A.S. Création. Da die momentane Konfiguration der Produktionsanlagen und -prozesse eher auf die Fertigung größerer Serien ausgelegt ist, würde ein deutlich verändertes Nachfrageverhalten die Ertragslage von A.S. Création belasten. Daher besteht aus Sicht des Vorstands ein hohes Risikopotenzial, falls A.S. Création nicht in ausreichendem Umfang oder nicht in die richtigen Technologien investiert und damit dauerhafte Wettbewerbsnachteile im Hinblick auf die Herstellungskosten und auf die Möglichkeiten der Produktgestaltung erleidet.

Aufgrund der kontinuierlichen Investitionsaktivitäten ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios aus Sicht des Vorstands allerdings nicht hoch.

7.2.4. Finanzwirtschaftliche Risiken

Wie in der Analyse der Finanzlage im Abschnitt 3.2. bereits dargelegt, kann die Finanzlage von A.S. Création als sehr solide bezeichnet werden. Finanzierungs- bzw. Liquiditätsengpässe, die aus dem operativen Geschäft resultieren, sind nicht zu erwarten.

Die Kartellverfahren in Deutschland und in Frankreich sind abgeschlossen und sämtliche Bußgelder wurden bezahlt, so dass hieraus keine Risiken mehr resultieren. Unverändert besteht ein potenzielles Risiko im Hinblick auf Schadensersatzforderungen Dritter, die das Ergebnis und die Finanzlage von A.S. Création belasten könnten. Der Vorstand schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos allerdings als sehr gering ein.

Aufgrund der spezifischen Struktur der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zu den Details hinsichtlich der Risiken aus Finanzinstrumenten verweisen wir auf den Anhang Nr. 31 des Konzernabschlusses.

7.2.5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die A.S. Création Gruppe zeichnet sich durch eine klare und überschaubare gesellschaftsrechtliche Struktur aus. Neben der A.S. Création Tapeten AG umfasst der Konsolidierungskreis lediglich sieben Unternehmen, die nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Der Rechnungslegungsprozess in der A.S. Création Gruppe ist dezentral organisiert, d. h. die Konzerngesellschaften erstellen ihren jeweiligen Einzelabschluss nach landesrechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung. Hierbei setzen die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Buchhaltungsprogramme ein, wobei es sich überwiegend um Standardsoftware handelt, die an die landes- und unternehmensspezifischen Gegebenheiten angepasst wurde. Die Verarbeitung von standardisierten Geschäftsvorfällen, die regelmäßig und in großer Anzahl anfallen, wie z. B. die Fakturierung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung, erfolgt ebenfalls in EDV-gestützten Systemen, die über Schnittstellen mit den Buchhaltungssystemen verbunden sind. Auf diese Weise wird das Fehlerpotenzial im Rechnungslegungsprozess minimiert.

Die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die Anwendung des „Vier-Augen-Prinzips" sowie durch die regelmäßige Durchführung von Plausibilitätskontrollen. Innerhalb der A.S. Création Gruppe wird die interne monatliche Berichterstattung aus dem Rechnungswesen abgeleitet. Da auf die Verwendung von kalkulatorischen Größen oder pauschalen Umlagen verzichtet wird, orientiert sich das interne Controllingsystem nicht an „künstlichen“ Ergebnisgrößen, sondern an denjenigen, die dem Rechnungswesen entstammen. Entsprechend ist die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses integraler Bestandteil des Controllingsystems.

Die externe Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse seitens der Wirtschaftsprüfer. Um Gewöhnungseffekte in der Prüfung zu vermeiden, ist es innerhalb der A.S. Création Gruppe gelebte Praxis, den Abschlussprüfer von Zeit zu Zeit zu wechseln. Der gegenwärtige Abschluss- und Konzernabschlussprüfer, Ernst & Young, ist seit dem Geschäftsjahr 2014 mit der Prüfung beauftragt. Um einen einheitlichen Prüfungsstandard innerhalb der A.S. Création Gruppe zu gewährleisten, verfolgt A.S. Création ferner die Philosophie, möglichst wenige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einzusetzen. Demzufolge wurden im Geschäftsjahr 2020 die Einzelabschlüsse von sieben der insgesamt acht Konzerngesellschaften durch Ernst & Young geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Neben der regulären Abschlussprüfung werden bei A.S. Création die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften (und damit auch diejenigen im Bereich des Rechnungslegungsprozesses) regelmäßig einer Prüfung durch externe Spezialisten unterzogen, um die Abläufe kontinuierlich weiter zu entwickeln. In die Auswertung der Ergebnisse dieser Prüfungen ist der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG, insbesondere dessen Prüfungsausschuss, eingebunden.

Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse in den einheitlichen Konzernkontenrahmen überführt und mit weiteren ergänzenden Informationen zu einem Berichterstattungspaket zusammengefasst. Dieses standardisierte Berichterstattungspaket wird durch die A.S. Création Tapeten AG für alle Konzernunternehmen einheitlich vorgegeben und findet nicht nur im Rahmen des Jahresabschlusses, sondern auch in der monatlichen Berichterstattung Anwendung. Die Daten aus den Berichterstattungspaketen werden dann über eine Schnittstelle in das Konsolidierungssystem übernommen, in dem der Konzernabschluss von A.S. Création erstellt wird. Der Konzernabschluss sowie die konsolidierten Darstellungen der beiden Geschäftsbereiche Tapete und Dekorationsstoffe werden zentral erstellt. Um die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sicherzustellen, werden wesentliche Parameter, wie z. B. der Abzinsungsfaktor zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen, zentral durch die A.S. Création Tapeten AG vorgegeben. Auch die Werthaltigkeitsüberprüfung der Firmenwerte wird aus diesem Grund zentral vorgenommen.

Die internen Kontrollsysteme zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung umfassen auf Konzernebene insbesondere die Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung der erhaltenen Berichterstattungspakete. Ferner nehmen bei Bedarf Vertreter der A.S. Création Tapeten AG an den Abschlussbesprechungen mit den Wirtschaftsprüfern der Konzerngesellschaften teil. Darüber hinaus sind in der verwendeten Software Kontrollen hinsichtlich der wesentlichen Konsolidierungsvorgänge integriert, wie z. B. der Schuldenkonsolidierung, der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie der Kapitalkonsolidierung. Schließlich wird der Konzernabschluss, wie auch der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG, durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss geprüft.

Die externe Kontrolle des Konzernrechnungslegungsprozesses erfolgt zum einen durch die Abschlussprüfer der Konzerngesellschaften, welche die Ableitung des Berichterstattungspakets aus dem jeweiligen Jahresabschluss prüfen sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen gegenüber dem Konzernabschlussprüfer bestätigen. Weitere Kontrollaktivitäten erfolgen durch den Konzernabschlussprüfer, der den jeweiligen Abschlussprüfern der Konzerngesellschaften einheitliche Vorgaben für die Prüfung gibt.

Hierbei berücksichtigt der Konzernabschlussprüfer gegebenenfalls auch einen Prüfungsschwerpunkt, den der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss für die Konzernabschlussprüfung vorgegeben hat. Zum anderen prüft der Konzernabschlussprüfer die Ableitung des Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorgänge.

Zum anderen wird in Deutschland die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen neben dem von der Hauptversammlung zu wählenden Abschlussprüfer zusätzlich durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) geprüft. Hierbei werden Unternehmen, die in einem Auswahlindex (DAX, MDAX, SDAX oder TECDAX) vertreten sind, alle vier bis fünf Jahre und die anderen Unternehmen alle acht bis zehn Jahre einer Stichprobenprüfung unterzogen. Daneben führt die DPR anlassbezogene Prüfungen durch, wenn es Hinweise auf Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften gibt. Im Zeitraum von Dezember 2019 bis Mai 2020 hat die DPR den Konzernabschluss und Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2018 von A.S. Création einer Stichprobenprüfung unterzogen und dabei keine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt. Für A.S. Création war es die zweite Prüfung dieser Art, und beide Prüfungen wurden ohne Fehlerfeststellungen abgeschlossen. Die beschriebenen Kontrollsysteme, die A.S. Création im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess unterhält, sollen das Risiko, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss wesentliche Sachverhalte nicht, unvollständig oder fehlerhaft darstellen, minimieren. Sie können allerdings keine absolute Sicherheit geben, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss frei von Fehlern sind.

7.2.6. Einschätzung des Gesamtrisikos

Aus Sicht des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG ist das Gesamtrisiko als tragbar einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, ist tendenziell niedrig.

8. Prognosebericht

Der Ausblick auf das Jahr 2021 ist mit sehr hohen Unsicherheiten verbunden, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abzuschätzen ist, welche Auswirkungen die anhaltende Corona-Pandemie und deren Bekämpfung auf Gesellschaft und Wirtschaft haben werden. Auch die politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen, welche die zu beobachtende Neuordnung der internationalen Machtverhältnisse zwischen den USA, China, Russland, der EU und aufstrebenden Schwellenländern mit sich bringen wird, sind nur schwer einzuschätzen.

Dennoch gehen die meisten Vorhersagen von einer weltwirtschaftlichen Erholung im Jahr 2021 aus, basierend auf der Annahme, dass die Corona-Pandemie unter Kontrolle gehalten werden kann. So erwartet die Weltbank in ihrer letzten, nach unten revidierten Prognose ein Wirtschaftswachstum um 4,0 % im Jahr 2021.

Nach dem Einbruch um 7,3 % im Jahr 2020 wird für die Eurozone im Jahr 2021 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 5,0 % gerechnet. Getragen werden soll dieses Wachstum insbesondere von den privaten Konsumausgaben, bei denen ein Anstieg um 5,2 % erwartet wird, und durch eine verstärkte Investitionstätigkeit im Unternehmenssektor.

Für Deutschland, wo A.S. Création im Jahr 2020 rund 43 % der Konzernumsätze erzielt hat, wird 2021 ein Wirtschaftswachstum von 4,5 % und ein Anstieg der privaten Konsumausgaben um ebenfalls 4,5 % prognostiziert. Trotz des starken Wirtschaftswachstums gehen die Prognosen für den Euroraum von einem Anstieg der Arbeitslosenquote von 8,0 % im Jahr 2020 auf 8,9 % im Jahr 2021 und für Deutschland von einem Anstieg von 6,0 % auf 6,6 % aus. Ein Grund hierfür ist der Anstieg von Unternehmensinsolvenzen, der trotz aller Konjunktur- und Hilfspakete erwartet wird. So gehen Schätzungen für Deutschland davon aus, dass die Anzahl der Insolvenzen im Jahr 2021 um ca. 24 % über dem Niveau des Vor-Corona-Jahres 2019 liegen werden.

Die Erwartungen für die osteuropäischen Länder außerhalb der Europäischen Union sehen eine langsamere Erholung vor. Für Russland - zusammen mit China einer der beiden größten Tapetenmärkte weltweit - wird für 2021 ein Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 2,5 % bis 3,5 % prognostiziert, so dass sich die russische Wirtschaft wahrscheinlich erst 2022 von der Corona-Krise erholen wird. Der Anstieg der privaten Konsumausgaben wird 2021 mit 4,7 % voraussichtlich kräftig ausfallen, da mit größeren Nachholeffekten gerechnet wird. Der russische Rubel sollte im Verlauf des Jahres 2021 gegenüber dem Euro an Wert gewinnen, da neben der leichten wirtschaftlichen Erholung in Russland ein steigender Ölpreis den Rubel stützen sollte.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise im Jahr 2021 zeigen sich seit Ende 2020 deutliche Steigerungstendenzen. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage in Folge der Erholung der Weltwirtschaft und den während der Corona-Krise reduzierten Produktionskapazitäten ist aktuell ein starker Preisanstieg insbesondere bei den Metallen zu beobachten. Aber auch bei den Energierohstoffen zeigen sich Preissteigerungstendenzen.

Auch wenn die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2021 mit großen Unsicherheiten behaftet sind, geht der Vorstand von A.S. Creation von einem vorsichtig optimistischen Szenario für die weitere Entwicklung von A.S. Creation im Jahr 2021 aus.

Unter den Annahmen, dass der stationäre Einzelhandel im Verlauf des Monats März in Deutschland wieder öffnen wird, es im Jahresverlauf nicht zu einer dritten Corona-Welle kommt, die in den wesentlichen europäischen Tapetenmärkten zu erneuten Lockdowns führt, und es lediglich zu einem moderaten Preisanstieg bei den von A.S. Création eingesetzten Rohstoffen und Energien kommt, erwartet der Vorstand im Jahr 2021 für A.S. Création ein leichtes Umsatzwachstum und eine weitere Verbesserung der operativen Ertragslage.

Im Geschäftsjahr 2020 kamen für A.S. Création die Wachstumsimpulse aus Deutschland, während in der Gesamtheit der anderen Länder in der EU lediglich ein Umsatzniveau auf Vorjahresniveau erzielt wurde. Für das Geschäftsjahr 2021 geht der Vorstand nicht davon aus, dass Deutschland erneut ein starker Wachstumsmotor für A.S. Création sein wird. Zum einen ist es unklar, wann die stationären Vertriebskanäle, die Tapeten und Dekorationsstoffe vertreiben, wieder öffnen dürfen. Zum anderen ist nicht vorherzusagen, wie sich die privaten Konsumausgaben entwickeln werden, wenn die Corona-Beschränkungen schrittweise aufgehoben werden. Eine hohe Sparquote aufgrund von Zukunftsängsten ist ebenso denkbar wie ein Anstieg der Konsumausgaben aufgrund von Nachholeffekten. Und selbst bei einem Anstieg der privaten Konsumausgaben ist es unklar, ob erneut Produkte der Innenraumgestaltung hiervon profitieren werden, oder ob die Konsumausgaben schwerpunktmäßig auf andere Bereiche, wie z.B. Restaurants, Reisen oder Outdoor entfallen werden. Aus Sicht des Vorstands ist es daher unsicher, inwieweit die Umsatzrückgänge, die durch den verhängten strikten Lockdown in Deutschland in den ersten beiden Monaten 2021 verursacht wurden, im weiteren Jahresverlauf aufgeholt werden können. Für die anderen Länder in der EU erwartet der Vorstand für 2021 dagegen ein Umsatzwachstum. Hierfür spricht zum einen, dass in den wichtigen europäischen Tapetenmärkten, wie z.B. Großbritannien und Frankreich, die Vertriebskanäle für Tapete und Dekorationsstoffe offen sind und zum anderen, dass die im Herbst 2020 vorgestellten internationalen Kollektionen auf eine positive Resonanz gestoßen sind. Schließlich sollte die im Verlauf des Jahres 2020 neu strukturierte Vertriebsorganisation in Frankreich 2021 für Wachstumsimpulse sorgen, sowohl in den traditionellen Vertriebskanälen als auch im Online-Bereich. Insgesamt geht der Vorstand davon aus, dass A.S. Création in der EU im Jahr 2021 ein leichtes Umsatzwachstum realisieren kann. Hierzu soll auch die Erschließung neuer Marktsegmente beitragen, die mit den Produkten der neuen Digitaldruckanlage angesprochen werden können.

Nachdem im Geschäftsjahr 2020 die osteuropäischen Märkte außerhalb der EU aufgrund der Abwertung der lokalen Währungen gegenüber dem Euro nicht zum Wachstum des Konzernumsatzes beigetragen haben, geht der Vorstand für 2021 von einem entsprechenden Beitrag aus. Zum einen sehen die Planungen eine Ausweitung der Produktions- und Absatzmengen bei der weißrussischen Konzerngesellschaft Profistil vor. Sofern es zu keiner Reduzierung der Produktionsmengen aufgrund eines erneuten Lockdown gibt, wird das Jahr 2021 das erste Jahr sein, in dem die Gesellschaft die Kapazitäten ihrer beiden Produktionsanlagen ausnutzen kann. Auch die russische Vertriebsgesellschaft A.S. Création (RUS) sollte ihre Absatzmengen gegenüber 2020 steigern können, wenn es im russischen Einzelhandel 2021 zu keinen coronabedingten Schließungen kommt. Zum anderen erwartet der Vorstand tendenziell eine Aufwertung des russischen und weißrussischen Rubels gegenüber dem Euro, so dass sich das geplante Umsatzwachstum in lokaler Währung auch im auf Euro nominierten Konzernumsatz niederschlagen sollte.

Im Hinblick auf die operative Ertragslage erwartet der Vorstand für 2021, wie bereits erläutert, Belastungen aus steigenden Rohstoff- und Energiepreisen. Um diese Belastungen des Rohertrages zumindest teilweise zu kompensieren, wird bei A.S. Création der Fokus unverändert darauf liegen, die Produktivität deutlich zu steigern und eine weitere Reduzierung der Ausschussquote zu realisieren. Zusätzlich sollen die durchschnittlichen Verkaufspreise durch eine gezielte Sortiments- und Preispolitik erhöht werden.

Innerhalb der betrieblichen Aufwendungen werden die Personalaufwendungen voraussichtlich steigen. Zum einen wird sich die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2021 insbesondere im gewerblichen Bereich erhöhen, wenn eine höhere Anzahl an Produktionsanlagen im Durchschnitt des Jahres 2021 in Deutschland und Weißrussland in Betrieb sein wird. Zum anderen wird die für 2021 geplante Verbesserung der operativen Ertragslage zu einem Anstieg der ergebnisabhängigen Vergütungen führen. Trotzdem sollen sich die Mitarbeiterproduktivität und die Personalaufwandsquote 2021 aufgrund des geplanten Umsatzwachstums weiter verbessern. Im Hinblick auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sollen 2021 Einsparungen bei den nicht umsatzabhängigen Aufwendungen realisiert werden. Diesen stehen allerdings Preissteigerungstendenzen bei einigen Aufwandspositionen, wie z.B. den Frachten, gegenüber. Insgesamt sollte sich die Relation der sonstigen betrieblichen Aufwendungen, ohne Berücksichtigung von möglichen Währungsverlusten zur Gesamtleistung leicht verbessern.

Aufgrund der überwiegenden Finanzierung der osteuropäischen Konzerngesellschaften durch auf Euro nominiertes Fremdkapital und der gestiegenen Volatilität der Wechselkurse des russischen weißrussischen Rubels in Relation zum Euro kommt es zu umrechnungsbedingten Währungsverlusten oder -gewinnen. Diese sind zwar nicht zahlungswirksam, beeinflussen aber das ausgewiesene Ergebnis von A.S. Création. Um die Auswirkungen der Wechselkursschwankungen zu reduzieren, beabsichtigt der Vorstand, die Finanzierungsstruktur der beiden osteuropäischen Tochtergesellschaften anzupassen, wenn sich der Wert des russischen und weißrussischen Rubels gegenüber dem Euro wieder normalisiert hat. Mit diesem Schritt wird sich die Prognoseunsicherheit im Hinblick auf die zukünftigen Ergebnisse von A.S. Création reduzieren.

Im Hinblick auf die wesentlichen Steuerungsgrößen erwartet der Vorstand für 2021 folgende Entwicklung:

Der Konzernumsatz sollte im Geschäftsjahr 2021 ein Niveau zwischen 147 Mio. € und 157 Mio. € erreichen, nach 144,9 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Das operative Ergebnis sollte 2021 auf einem Niveau zwischen 9 Mio. € und 11 Mio. € liegen. In diesem Wert sind keine Sondereinflüsse, wie z. B. Währungsgewinne/-verluste berücksichtigt. Nach dem operativen Ergebnis des Jahres 2020 (ohne Währungseffekte) in Höhe von 8,8 Mio. € würde sich die operative Ertragslage von A.S. Création damit verbessern.
Das Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Aktivitäten - ohne Berücksichtigung von Sondereinflüssen, wie z.B. Währungseffekten - könnte 2021 ein Niveau zwischen 6 Mio. € und 7,5 Mio. € erreichen, nach einem vergleichbaren Wert von 5,5 Mio. € im Jahr 2020.

In den vorstehenden Prognosen sind keine extremen, negativen Auswirkungen berücksichtigt, die in den für A.S. Création wesentlichen Märkten aus einer deutlichen Verlängerung oder Verschärfung der aktuell gültigen Beschränkungen oder aus der Einführung neuer Beschränkungen im weiteren Verlauf des Jahres 2021, z.B. als Folge einer dritten Corona- Welle, resultieren können. Solche Auswirkungen können aus Sicht des Vorstands zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abgesehen und quantifiziert werden. Vor diesem Hintergrund besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die vorstehenden Prognosen im weiteren Verlauf des Jahres 2021 angepasst werden müssen.

Trotz aller kurzfristigen Unsicherheiten und Risiken sieht der Vorstand A.S. Création mittelfristig, d.h. für die Zeit nach Überwindung der Corona-Pandemie, sehr gut aufgestellt:

Das Produktportfolio von A.S. Création umfasst mit Tapeten und Dekorationsstoffen Produkte, die voraussichtlich von (Mega-)Trends, wie z.B. der Individualisierung, der Rückbesinnung auf das eigene Zuhause (Homing, Cocooning), dem Wandel der Arbeitswelt (Home-Office) und der Urbanisierung profitieren werden.
A.S. Création hat die eigene Internationalisierung bereits weit vorangetrieben, sowohl im Hinblick auf das Produktportfolio als auch im Hinblick auf die Organisation. Mit einer innovativen Produktpalette, einem starken Lizenzmarkenportfolio sowie überzeugenden Vermarktungskonzepten bietet A.S. Création seinen Kunden ein attraktives Angebot. Zusammen mit den eigenen Vertriebsgesellschaften in den großen Tapetenmärkten und der auf Wachstum ausgelegten Produktion in Weißrussland hat A.S. Création eine gute Ausgangsbasis für eine erfolgreiche Weiterentwicklung.
A.S. Création ist in allen wichtigen Vertriebskanälen etabliert und damit in der Lage, auf Marktveränderungen zu reagieren. Die eigene Innovationsstärke bildet die Basis für eine schnelle Anpassung an solche Veränderungen.
A.S. Création verfügt über eine solide Finanzstruktur, eine starke Innenfinanzierungskraft und eine ausreichende Liquidität, um kontinuierlich die notwendigen Modernisierungsinvestitionen in Logistik, Produktion und IT zu realisieren. Diese bilden die Basis, um sowohl den sich verändernden Anforderungen der Kunden gerecht zu werden als auch die neuen Chancen und Möglichkeiten, welche die Digitalisierung bietet, zu nutzen.

Daher schätzt der Vorstand die mittelfristigen Zukunftsperspektiven von A.S. Création positiv ein, unabhängig davon, wie das Geschäftsjahr 2021 sich letztendlich darstellen wird.

Dieser Konzernlagebericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaften der A.S. Création Gruppe beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die der Vorstand auf Basis der zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffend sein oder Risiken, wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden, eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Der Vorstand übernimmt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsvorschriften keine Verpflichtung, die in diesem Konzernlagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

9. Rechtliche Angaben

9.1. Erklärung zur Unternehmensführung

Die jeweils aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung der A.S. Création Tapeten AG gemäß §§ 289f und 315d HGB wird sowohl auf der Internetseite von A.S. Création (www.as- creation.de) unter der Rubrik „Investor Relations - Corporate Governance" veröffentlicht als auch im Kapitel „Erklärung zur Unternehmensführung" des Geschäftsberichtes 2020 abgedruckt.

9.2. Vergütungsbericht

Das Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Komponente zusammen. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem Fixum, das als monatliches Grundgehalt ausgezahlt wird, sowie dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert von Sachbezügen, die sich bei der A.S. Création Tapeten AG im Wesentlichen auf die Dienstwagennutzung beschränken. Diese Sachbezüge sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; ihr anzusetzender Wert variiert je nach der persönlichen Situation. Die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente bildet das gewichtete durchschnittliche Konzernergebnis nach Steuern aus drei Geschäftsjahren. Von dieser Bemessungsgrundlage erhält jedes Vorstandsmitglied einen jeweils festgelegten Prozentsatz. Gemäß den gültigen Dienstverträgen kann die erfolgsabhängige Komponente für die gesamten Vorstandsmitglieder einen Betrag von insgesamt 2.500 T€ nicht überschreiten (sog. Tantieme-Cap). Die Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG hat am 28. April 2016 dieses System der Vorstandsvergütung gebilligt.

Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig hinsichtlich ihrer Höhe und Struktur überprüft. Die entsprechenden Entscheidungen werden durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten vorbereitet.

Die erfolgsunabhängige Komponente der Vorstandsvergütung hat sich im Berichtsjahr auf 816 T€ (Vorjahr: 979 T€) verringert. Wesentlicher Grund hierfür ist die Verkleinerung des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG von vier auf drei Mitglieder ab dem 1. April 2020.

Die erfolgsabhängige Komponente der Vorstandsvergütung hat sich im Berichtsjahr auf 692 T€ (Vorjahr: 160 T€) erhöht. Die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente bildet das gewichtete durchschnittliche Konzernergebnis nach Steuern aus drei Geschäftsjahren. Da bei der Ermittlung dieser Bemessungsgrundlage für das Berichtsjahr der hohe Konzernverlust nach Steuern des Geschäftsjahres 2017 nicht mehr zu berücksichtigen war und sich A.S. Création im Geschäftsjahr 2020 - wie bereits im Vorjahr - in der Gewinnzone befand, kam es zu einem deutlichen Anstieg der Bemessungsgrundlage und damit der erfolgsabhängige Komponente der Vorstandsvergütung.

Darüber hinaus wird für die Dauer des Dienstverhältnisses für alle Vorstandsmitglieder ein jährlich konstanter Beitrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse gezahlt. Diese wird dann die zukünftigen Pensionszahlungen leisten. Im Geschäftsjahr 2020 betrug der Aufwand für die Altersvorsorge 67 T€ (Vorjahr: 72 T€).

Insgesamt stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 wie folgt dar:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Fixum 769 880
Nebenleistungen 47 99
Erfolgsunabhängige Komponente 816 979
Erfolgsabhängige Komponente (Tantieme) 692 160
Jahreseinkommen 1.508 1.139
Leistung an Unterstützungskasse 67 72
Aufwand für Altersvorsorge 67 72
1.575 1.211

Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt an dieser Stelle, da sich die Hauptversammlung am 28. April 2016 gegen diese Veröffentlichung ausgesprochen hat.

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung der A.S. Création Tapeten AG dokumentiert. Gemäß § 14 der Satzung (Fassung vom 14. Mai 2020) erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus eine Grundvergütung in Höhe von 12.500 €. Abweichend hiervon erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats den dreifachen Betrag, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses jeweils den anderthalbfachen Betrag als Grundvergütung. Zusätzlich zu der Grundvergütung erhält jedes Mitglied eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses für diese Tätigkeit 6.250 € je Ausschusszugehörigkeit. Die Gesamtvergütung für die Tätigkeit in den Ausschüssen ist auf 25.000 € begrenzt. Entsprechend diesen Regelungen betrug die Vergütung des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 168.750 € (Vorjahr: 152.226 €), die sich wie folgt aufteilte:

2020 2019
T€ T€
--- --- ---
Herr Müller (Vorsitzender) 56 45
Frau Benner-Heinacher (stellvertretende Vorsitzende) 25 25
Herr Dr. Hues 31 25
Herr Mourschinetz 13 13
Herr Schmuck 19 19
Herr Dr. Zilkens (seit dem 09.08.2019) 25 6
Herr Schneider (bis zum 09.05.2019) 0 19
169 152

9.3. Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht

Gemäß § 4 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 14. Mai 2020) beträgt das Grundkapital der A.S. Création Tapeten AG 9.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Gemäß Aktienregister und den in der Vergangenheit erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen halten Herr Franz Jürgen Schneider mit 35,27 %, die Lins Wallpaper Limited (sowie mittelbar Herr Oleg Dzhagaev, dem die gesamten Anteile der Lins Wallpaper Limited zuzurechnen sind) mit 15,01 % und Frau Karin Schneider mit 10,09 % jeweils mehr als 10 % der Stimmrechte an der A.S. Création Tapeten AG. Dabei ist Herrn Schneider neben seinem unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteil in Höhe von 29,52 % mittelbar auch der Stimmrechtsanteil der A.S. Création Tapetenstiftung in Höhe von 5,67 % und der Stimmrechtsanteil der Franz Jürgen Schneider Stiftung in Höhe von 0,08 % zuzurechnen.

Nach den §§ 76 und 84 AktG sowie nach § 6 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG soll der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung.

Gemäß § 179 AktG sowie nach § 18 Absatz 2 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG kann die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden. Für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Gemäß einem Hauptversammlungsbeschluss vom 9. Mai 2019 ist der Vorstand bis zum 8. Mai 2024 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von 900.000 € (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder diese zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Ferner können bis zu 50.000 Stück der erworbenen Aktien als Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Bei der Verwendung der erworbenen Aktien kann unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Zum Bilanzstichtag verfügte die A.S. Création Tapeten AG über 243.649 Stück eigene Aktien.

Gemäß §4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 8. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag unverändert 4.500.000 €.

10. Erklärung gemäß § 315 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Gummersbach, den 2. März 2021

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Barth

Krämer

Suskas