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A.S. Creation Tapeten AG

Annual Report Mar 30, 2023

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Annual Report

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KENNZAHLEN DER A.S. CRÉATION GRUPPE

2018 2019 2020 2021 2022
T€ 134.485 141.057 144.869 145.639 133.993
T€ -2.885 4.503 4.430 5.710 –8.554
T€ -5.977 14.133 1.453 3.867 –5.383
T€ 3.321 –2.139 7.009 7.978 40
T€ 8.304 5.933 3.724 4.853 2.907
T€ 6.060 5.715 5.497 5.703 6.138
T€ 52.502 44.496 41.864 41.659 41.021
T€ 72.233 79.427 78.881 81.024 76.681
T€ 25.831 26.162 24.090 20.738 14.669
T€ 128.650 128.000 127.492 126.806 113.487
€/Aktie -2,17 5,13 0,53 1,40 –1,95
€/Aktie 0,00 0,90 0,90 0,90 0,00
755 750 752 771 754

(Originalmuster Artikel-Nr. 39222-2)

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort 8
Vorstand und Aufsichtsrat 15
Highlights 2022 16
Bericht des Aufsichtsrats 17
Erklärung zur Unternehmensführung 24
Konzernlagebericht 43
Aktie und Aktionäre 89
Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards 97
Wichtige Termine 165

8 VORWORT

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Jahr 2022 hat viele Dinge auf den Kopf gestellt, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Umfeld. Daher passt es, dass der Begriff "Zeitenwende" zum Wort des Jahres 2022 gewählt wurde. Geprägt hat den Begriff Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 – drei Tage nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – mit

der Aussage, "Wir erleben eine Zeitenwende. Und das bedeutet: Die Welt danach ist nicht mehr dieselbe wie die Welt davor." Auch A.S. Création war und ist von dieser Zeitenwende betroffen, und wir mussten uns im Geschäftsjahr 2022 mit vielfältigen Schwierigkeiten, Problemen und Herausforderungen auseinandersetzen.

A.S. Création verzeichnete im zurückliegenden Geschäftsjahr einen Umsatzrückgang um 8,0 % von 145,6 Mio. € im Vorjahr auf 134,0 Mio. €.

Dieser Umsatzrückgang lässt sich zeitlich dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 zuordnen. Im Januar und Februar 2022 lag der Konzernumsatz noch um 0,9 % über dem Vorjahresniveau. Im März kam es dann zu deutlichen Umsatzeinbußen, so dass im gesamten ersten Quartal 2022 die Konzernumsätze um 1,5 % hinter dem Vorjahr zurückblieben. Im weiteren Jahresverlauf zeigte sich das Ausmaß, mit dem sich die Folgen des Ukraine-Kriegs auf die Nachfrage nach Tapeten auswirkten. Die hohen Inflationsraten, die stark gestiegenen Gas- und Stromkosten sowie die Unsicherheit über die weitere konjunkturelle Entwicklung belasteten die allgemeine Konsumneigung. In der Folge wurden nicht notwendige Ausgaben, zu denen vielfach auch Renovierungen zählen, verschoben. Trotz eines attraktiven Produktsortiments mit vielen Neuheiten konnte sich A.S. Création diesem allgemeinen Nachfragerückgang nicht entziehen. Dieses zeigt sich in der innerjährigen Umsatzentwicklung von A.S. Création mit Umsatzrückgängen von 12,9 % im zweiten Quartal, von 8,2 % im dritten Quartal und von 10,2 % im vierten Quartal 2022. Das Umsatzniveau von 148 Mio. € bis 158 Mio. €, das wir uns noch vor der Zeitenwende für das Geschäftsjahr 2022 vorgenommen hatten, konnte nicht erreicht werden.

Auch auf den Beschaffungsmärkten zeigte sich die Zeitenwende, und zwar in Form von stark steigenden Preisen für Rohstoffe, Vorprodukte, Dienstleistungen und Energien sowie in der Unsicherheit, ob es im Winter 2022/2023 zu Produktionsunterbrechungen aufgrund einer sog. Gasmangellage kommt. Letzteres ist zum Glück nicht eingetreten, aber die massiv steigenden Preise auf den Beschaffungsmärkten wirkten sich negativ auf die Ertragslage von A.S. Création aus, da wir diese nur teilweise durch die Erhöhung der eigenen Verkaufspreise kompensieren konnten. Da bereits im Jahr 2021 die infolge der Corona-Pandemie gestörten Lieferketten zu einem starken Preisanstieg geführt hatten, den A.S. Création nicht auffangen konnte, verstärkten sich die Belastungen der Ertragslage von A.S. Création im Geschäftsjahr 2022 weiter. Das Ausmaß dieser Belastungen lässt sich anhand der Entwicklung der Rohertragsmarge ablesen, die sich innerhalb von zwei Jahren von 53,0 % im Jahr 2020 um 7,2 Prozentpunkte auf 45,8 % im Jahr 2022 reduziert hat. Einen solchen Margenrückgang innerhalb von nur zwei Jahren hat es in der Geschichte von A.S. Création noch nicht gegeben. Für das Jahr 2022 hat sich der Umsatz- und Margenrückgang in einem fehlenden operativen Ergebnisbeitrag von 11,1 Mio. € niedergeschlagen.

Das Geschäftsjahr 2022 war ein Jahr des Krisenmanagements. Allerdings haben die ergriffenen Maßnahmen nicht dazu geführt, dass A.S. Création das Geschäftsjahr 2022 erfolgreich abgeschlossen hat. Im Gegenteil. Der Umsatzrückgang um 8,0 % von 145,6 Mio. € im Vorjahr auf 134,0 Mio. € im Jahr 2022 und ein um Sondereffekte bereinigter operativer Verlust in Höhe von –3,9 Mio. €, nachdem im Vorjahr noch ein vergleichbarer, bereinigter operativer Gewinn in Höhe von 5,4 Mio. € angefallen war, sprechen eine klare Sprache. Das Krisenmanagement hat, bildlich gesprochen, lediglich dafür gesorgt, dass das katastrophale Geschäftsjahr 2022 nicht noch katastrophaler ausgefallen ist. Daher möchten wir an dieser Stelle weniger auf die Schwierigkeiten, Probleme und Herausforderungen des vergangenen Jahres zurückblicken, die im Konzernlagebericht des Geschäftsjahres 2022 detailliert dargestellt und analysiert werden. Vielmehr möchte der Vorstand den Blick darauf richten, wie wir A.S. Création an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst haben und weiter anpassen werden.

Verkleinerung, Modernisierung und Neuausrichtung des Unternehmens. Das ist die Überschrift, unter der sich die Antwort des Vorstands auf die Zeitenwende zusammenfassen lässt.

Wir werden mit weniger Mitarbeitern und mit weniger Produktionsanlagen die Zukunft von A.S. Création bestreiten. Die Kapazität des Produktionsstandorts der A.S. Création Tapeten AG in Deutschland wird auf eine geringere Produktionsmenge ausgerichtet, als es in der Vergangenheit der Fall war. In diesem Schritt spiegelt sich die Einschätzung des Vorstands wider, dass die Tapetenexporte nach Russland, die bereits vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine an Bedeutung verloren hatten, auf absehbare Zeit keine Wachstumsperspektive mehr bieten werden. Zum einen ist in Russland aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation mit einem Rückgang der privaten Konsumausgaben und damit auch mit einem Rückgang der Nachfrage nach Tapeten zu rechnen. Zum anderen wird der lokale Bedarf aufgrund der Abkopplung Russlands vom Westen voraussichtlich zu einem noch größeren Anteil von russischen Tapetenherstellern bedient werden. Mit der Restrukturierung des Produktionsstandorts in Deutschland wurde im Herbst 2022 begonnen. Diese wird voraussichtlich bis Ende Mai 2023 abgeschlossen sein. In der Folge wird auch die Gesamtorganisation der A.S. Création Tapeten AG in nahezu sämtlichen Funktionsbereichen verkleinert. Leider konnten wir diese Anpassungen nicht vollständig über

die natürliche Fluktuation, wie z. B. den Renteneintritt älterer Mitarbeiter oder dem Auslaufen von befristeten Beschäftigungsverhältnissen, umsetzen, so dass wir 2022 auch betriebsbedingte Kündigungen aussprechen mussten.

In Frankreich wird 2023 die Restrukturierung der Vertriebsstrukturen, die im Jahr 2020 mit der Verschmelzung der drei existierenden Vertriebsgesellschaften zur CREALIS S.A.S. begonnen wurde, sowie die Integration des im Jahr 2021 erworbenen Versandhändlers Papierspeintsdirect.com abgeschlossen werden. Auch in anderen Konzerngesellschaften wurden 2022 Anpassungen der Organisationsstrukturen eingeleitet bzw. umgesetzt.

Nach Abschluss der Restrukturierungen innerhalb des Konzerns wird die A.S. Création Gruppe Ende 2023 voraussichtlich noch etwa 665 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (31. Dezember 2021: 769) beschäftigen und über Organisationsstrukturen verfügen, die zu den veränderten Rahmenbedingungen in den internationalen Tapetenmärkten passen. Aufbauend auf dieser Organisationsstruktur verfolgt der Vorstand von A.S. Création die Strategie, eine höhere Wertschöpfung mit den eigenen Produkten zu realisieren.

Bereits in den zurückliegenden Jahren haben wir den Anteil höherwertiger Produkte an unserem Gesamtsortiment ausgebaut, u. a. über sog. Kampagnen-Kollektionen, wie z. B. "METROPOLITAN STORIES", die sich aufgrund ihres Designkonzepts und ihrer sehr guten Qualität international vertreiben lassen. Diesen Weg werden wir allerdings vor dem Eindruck der gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise mit einer höheren Geschwindigkeit fortsetzen. Dabei sehen wir den Trend zu mehr Nachhaltigkeit als Chance für A.S. Création. Mit "GREEN STEPS – Our path to a greener future" haben wir im zurückliegenden Geschäftsjahr für A.S. Création ein klares Leitbild und eine ambitionierte Mission entwickelt, das Unternehmen in den als wesentlich definierten Belangen in ein nachhaltiges Unternehmen zu transformieren. So wollen wir z. B. bis 2030 die gesamten CO2-Emissionen je Rolle Tapete gegenüber 2020 um 31 % reduzieren.

Wir sind überzeugt, dass der Aspekt der Nachhaltigkeit für Tapeten und Dekorationsstoffe, die in Innenräumen verwendet werden, eine zunehmende Bedeutung erlangen wird. Daher ist die Ausweitung des Anteils nachhaltiger Tapeten am Gesamtsortiment ein wichtiger Baustein der Strategie von A.S. Création,

eine höhere Wertschöpfung zu erzielen. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2022 das Gütesiegel "d'eco" entwickelt, das bestimmte Tapeten durch die Erfüllung von definierten Nachhaltigkeitskriterien vom Rest des Sortimentes unterscheidet. Mit dem d'eco-Siegel geben wir unseren Kunden eine einfache Möglichkeit, Tapeten von A.S. Création zu identifizieren, die zusätzlich zu den hohen Standard-Qualitätskriterien, die für das Gesamtsortiment von A.S. Création gelten, spezielle Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

In dem Ausbau des Bereichs E-Commerce sehen wir eine weitere Möglichkeit, den Anteil höherwertiger Produkte an unserem Sortiment zu erhöhen. Dieser Vertriebskanal ist zum einen hervorragend geeignet, um große, ausdrucksstarke Motive zu präsentieren. Solche spektakulären Tapeten lassen sich besser in Form von Bildern als in Form von kleinen Musterabschnitten darstellen. Zum anderen ist das Internet für die jüngere Generation das wichtigste Informationsmedium und E-Commerce ein wesentlicher Vertriebskanal. Um mit unserem modernen Sortiment auch eine junge Zielgruppe zu erreichen, haben wir unsere Kompetenz im Bereich E-Commerce ausgebaut und werden diese weiter ausbauen. Das gilt sowohl für den sog.

B2B-Bereich (d. h. die Zusammenarbeit mit anderen Online-Händlern) als auch für den sog. B2C- bzw. D2C-Bereich (d. h. den Vertrieb an den Konsumenten). Mit der vollständigen Überarbeitung und Internationalisierung unseres eigenen Online-Shops (www.new-walls.com) und der personellen Stärkung der Vertriebskapazitäten in diesem Bereich haben wir im Jahr 2022 bereits wichtige Weichenstellungen betrieben.

Diese Maßnahmen haben wir mit einem langfristigen, auf die Modernisierung von A.S. Création ausgerichtetem Investitionsprogramm unterlegt. Im zurückliegenden Jahr 2022 haben wir bei der A.S. Création ein neues Lagerverwaltungssystem in Betrieb genommen und damit einen wichtigen Schritt in der Modernisierung der Logistikkapazitäten vollzogen, mit dem wir die Servicequalität für die Kunden weiter verbessern werden. Die begonnene Modernisierung der IT-Systeme wird weiter fortgeführt. Kernstück wird die Einführung eines neuen ERP-Systems sein, mit dem die internen Prozesse verbessert und beschleunigt werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt der Investitionen wird die umfassende Modernisierung der Produktionsanlagen in Deutschland sein. Hierbei soll der Digitaldruck, der aufgrund der Investitionen

in den letzten Jahren in der Produktion von A.S. Création inzwischen fest etabliert ist, einen größeren Stellenwert erfahren.

Auf diese Weise wollen wir A.S. Création neu ausrichten und zurück in die Gewinnzone führen.

Mit diesem positiven Zukunftsszenario möchte der Vorstand nicht davon ablenken, dass das Jahr 2022 sowohl für die Aktionärinnen und Aktionäre als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von A.S. Création ein katastrophales Geschäftsjahr war. Der Einbruch des Aktienkurses um 48,2 % von 19,00 € am Jahresanfang auf 9,85 € am Ende des Jahres sowie der Ausfall der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 aufgrund der hohen Verluste stellen eine große Belastung für unsere Eigentümer dar. Und die ausgesprochenen Kündigungen sowie der Ausfall der ergebnisabhängigen Vergütungsbestandteile bei den Konzernunternehmen, die sich in der Verlustzone befanden, haben zu Einschnitten bei den Beschäftigten geführt.

Mit diesem positiven Zukunftsszenario möchte der Vorstand vielmehr aufzeigen, dass die wirtschaftliche Lage von A.S. Création im Krisenjahr 2022 eine Momentaufnahme des

Unternehmens unter besonderen Rahmenbedingungen darstellt und dass sie aus unserer Sicht nicht das Bild des Unternehmens zeichnet, wie es sich in der Zukunft darstellen wird. A.S. Création hat in der Vergangenheit schon einige Male bewiesen, dass das Unternehmen auch schwierige Krisen meistern kann. Und der Vorstand ist davon überzeugt, dass A.S. Création auch im Jahr 2023 über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügt, die sich mit Kreativität, Freude und Leistung einbringen, um unser Unternehmen auf dem vorgesehenen Weg zu alter Stärke zu führen.

Das Geschäftsjahr 2023 wird dabei nach Einschätzung des Vorstands ein Übergangsjahr sein, da die ergriffenen Maßnahmen erst im Verlauf des Jahres 2023 abgeschlossen und somit erst 2024 ihre volle Wirkung über ein gesamtes Jahr entfalten werden. Ferner erwarten wir für das laufende Geschäftsjahr erneut schwierige gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen, da sich kein kurzfristiges Ende des Kriegs in der Ukraine und damit ein Ende der Verwerfungen abzeichnet. Entsprechend zeichnen auch die Konjunkturprognosen für 2023 ein sehr verhaltenes Bild. In diesem Umfeld und in diesem Übergangsjahr wollen wir mit A.S. Création einen Umsatz 13

zwischen 125 Mio. € und 134 Mio. € erzielen, nach 134,0 Mio. € im Jahr 2022. Mit einem attraktiven Produktsortiment haben wir die Basis für die zukünftigen Umsätze gelegt. Hiervon können Sie sich auf unserer Homepage https://www.as-creation.com/ überzeugen. Für 2023 erwarten wir eine Verbesserung der operativen Ertragslage, so dass sich A.S. Création der Gewinnschwelle nähert oder diese sogar erreicht. Entsprechend gehen wir aus heutiger Sicht davon aus, dass sich das operative Ergebnis von A.S. Création (ohne Sondereffekte) im Geschäftsjahr 2023 in einem Korridor zwischen –2 Mio. € und +1 Mio. € bewegen

wird, nach –3,9 Mio. € im Jahr 2022. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet der Vorstand dann ein Umsatzwachstum bei einer verbesserten Rohertragsmarge, so dass A.S. Création im Jahr 2024 den Turnaround vollzogen haben wird und wieder in der Gewinnzone liegen sollte.

Wir würden uns freuen, wenn Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, A.S. Création auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft begleiten und dem Unternehmen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin Ihr Vertrauen schenken.

Gummersbach, im März 2023

Maik Krämer Vorsitzender des Vorstands

Vorstand

Maik Krämer Vorsitzender Finanzen und Controlling

Tim Herder Marketing und Vertrieb (ab 01.05.2022)

Antonios Suskas Produktion und Logistik

Daniel Barth Vorsitzender Marketing und Vertrieb (bis 28.02.2022)

VORSTAND UND AUFSICHTSRAT 15

Aufsichtsrat

Jörn Kämper 1),3) Vorsitzender

Jochen Müller 2),3) Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Volker Hues 1),2)

Julia Tauscher Arbeitnehmervertreterin

Kevin Wegner 2) Arbeitnehmervertreter

Dr. Stephan Zilkens 1),3)

1) Mitglied im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten 2) Mitglied im Prüfungsausschuss 3) Mitglied im Nominierungsausschuss

16

Januar Die A.S. Création Aktie startet mit einem Kurs von 19,00 € in das neue Börsenjahr
und erreicht am 7. Januar den Jahreshöchststand von 19,90 €.
Februar Am 24. Februar beginnt der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Der Bundeskanzler Olaf Scholz spricht von einer "Zeitenwende".
Der Vorstandsvorsitzende Daniel Barth scheidet am 28. Februar aus dem Unter
nehmen aus. Maik Krämer, Vorstand Finanzen und Controlling, übernimmt ab
1. März den Vorstandsvorsitz.
Mai Der langjährige Exportleiter Tim Herder wird zum Vorstandsmitglied für Vertrieb
und Marketing bestellt. Er übernimmt die Vertriebs- und Marketingaufgaben des
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Daniel Barth.
HIGHLIGHTS 2022 Im Zuge der Modernisierung der Logistikkapazitäten wird bei der A.S. Création
Tapeten AG ein neues Lagerverwaltungssystem in Betrieb genommen. Hierdurch
wird die Servicequalität für die Kunden weiter verbessert.
Oktober Der neue internationale Onlineshop www.new-walls.com, der Lieferungen in
viele verschiedene europäische Länder ermöglicht, wird freigeschaltet. Er zeichnet
sich durch ein modernes Layout und eine verbesserte Nutzerführung aus und
soll auf diese Weise mehr Endverbraucher für Tapeten von A.S. Création begeistern.
November Bei der A.S. Création Tapeten AG wird ein umfassendes Restrukturierungspro
gramm begonnen, in dessen Zuge die Produktionskapazitäten konzentriert und
modernisiert werden und die gesamte Organisationsstruktur des Unternehmens
verkleinert wird.
Dezember Die A.S. Création Aktie beendet das Börsenjahr 2022 mit einem Kurs von 9,85 €.

Im Geschäftsjahr 2022 haben sowohl die Auswirkungen der Corona-Pandemie als auch des Ukraine-Kriegs sowie sich weiterhin dynamisch verändernde Rahmenbedingungen in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen den Geschäftsverlauf und das unternehmerische Handeln maßgeblich bestimmt. In dieser Situation hat der Aufsichtsrat die Kommunikation mit dem Vorstand nochmals intensiviert. Zum einen hat sich der Aufsichtsrat durch den Vorstand ausführlich und frühzeitig über veränderte Geschäftserwartungen und die zu ergreifenden Maßnahmen informieren lassen. Zum anderen wurde die strategische Ausrichtung des Unternehmens vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen überprüft.

BERICHT DES AUFSICHTSRATS 17

Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2022 am 3. Februar 2022 (Videokonferenz), am 23. März 2022 (persönlich/Videokonferenz), am 17. Mai 2022 (persönlich/Videokonferenz), am 9. August 2022 (persönlich), am 22. September 2022 (persönlich) und am 8. Dezember 2022 (persönlich) zu insgesamt sechs Sitzungen zusammengetreten. Sofern Tagesordnungspunkte behandelt wurden, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen, tagte der Aufsichtsrat ohne Teilnahme des Vorstands. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat zwei Beschlussfassungen im Umlaufverfahren durchgeführt. Gegenstände der Beschlussfassung im Umlaufverfahren waren die Zustimmung zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2022 sowie die Bestellung von Herrn Herder zum Vorstandsmitglied. Mit Ausnahme der Sitzung am 22. September 2022, an welcher Herr Dr. Zilkens entschuldigt nicht teilnehmen konnte, haben an sämtlichen Sitzungen jeweils alle zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Maßnahmen überwacht. Dabei war der Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen frühzeitig eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, umfassend und zeitnah mit schriftlichen und mündlichen Berichten über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung und bedeutende Geschäftsvorfälle. In diesem Zusammenhang berichtete der Vorstand auch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs auf das Unternehmen. Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren lassen. Ebenso gründlich wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über die Planung sowie über die Risiken und das Risikomanagement unterrichtet. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der Unternehmensbereiche sowie der Konzerngesellschaften im In- und Ausland wurden ebenso wie das wirtschaftliche Umfeld im Aufsichtsrat sorgfältig erörtert. Soweit nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr waren

  • die Analyse, Erörterung und Beschlussfassung über die Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021,
  • die Analyse, Erörterung und Beschlussfassung über die Billigung des zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernberichts für das Geschäftsjahr 2021,
  • die Befassung mit der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie der Preisentwicklung vor allem bei Rohstoffen, Energie und Logistik in der Folge der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine, einschließlich der wirtschaftlichen Lage der Tochtergesellschaften in Belarus und Russland sowie der Reorganisation in Osteuropa,
  • die Erörterung und Verabschiedung des Vergütungsberichts,
  • die Erörterung der Strategie der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie im Hinblick auf die weiterhin stark steigende Bedeutung des Onlinegeschäfts,

  • die Erörterung und Beschlussfassung über eine Reorganisation der Gesellschaft und Kosteneinsparungen, insbesondere der Konzentration der Produktionsanlagen, sowie die Befassung mit der im 4. Quartal erfolgten Anpassung der Personalkapazitäten,

  • die Erörterung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Ausscheidensvereinbarung mit Herrn Barth, die Ernennung von Herrn Krämer zum Vorstandsvorsitzenden, die Bestellung von Herrn Herder zum Mitglied des Vorstands sowie die entsprechende Anpassung des Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand,
  • die Erörterung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat und die darauf aufbauende Qualifikationsmatrix,
  • die Erörterung der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats und zu ergreifender Verbesserungsmaßnahmen, sowie schließlich
  • die Erörterung und Beschlussfassung zur Konzernplanung 2023/2024 einschließlich der Konzerninvestitionsplanung.

Die Gesellschaft unterstützt ihre Aufsichtsratsmitglieder bei der Fortbildung. Die Aufsichtsratsmitglieder werden durch regelmäßig erscheinende Fachpublikationen über neue

Entwicklungen in der Aufsichtsratstätigkeit informiert. Ferner nehmen die Aufsichtsratsmitglieder an externen Weiterbildungsmaßnahmen teil. Die ursprünglich für Dezember 2021 geplante erste Schulungsveranstaltung durch einen externen Dienstleister konnte aufgrund der Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden, wurde jedoch im März 2022 nachgeholt. Im Mai 2023 soll das Schulungsprogramm fortgesetzt werden.

Tätigkeit der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat hat folgende ständige Ausschüsse zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben eingerichtet:

  • einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten mit den Mitgliedern Jörn Kämper (Vorsitzender), Dr. Volker Hues und Dr. Stephan Zilkens,
  • einen Prüfungsausschuss mit den Mitgliedern Dr. Volker Hues (Vorsitzender), Jochen Müller und Kevin Wegner sowie
  • einen Nominierungsausschuss mit den Mitgliedern Jörn Kämper (Vorsitzender), Jochen Müller und Dr. Stephan Zilkens.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Gesamtgremium zu behandeln sind. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Aufgaben- und Kompetenzverteilung ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Hierdurch wird auch die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse sichergestellt.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegen-

heiten, zuständig für die Vorbereitung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Personalangelegenheiten, ist im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen, am 26. Januar 2022 (Videokonferenz) und am 21. März 2022 (persönlich), zusammengetreten. An beiden Sitzungen haben alle zu diesem Zeitpunkt dem Ausschuss angehörenden Mitglieder teilgenommen. In seiner Sitzung im Januar hat sich der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten mit einem möglichen Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Barth, befasst. In der Sitzung im März ging es vor allem um das mögliche neue Vergütungsmodell des zukünftigen Vorstandsvorsitzenden sowie mögliche Kandidaten für die Nachbesetzung von Herrn Barth. Des Weiteren hat der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt.

Gegenstand der Beschlussfassung im Umlaufverfahren waren Empfehlungen an den Gesamtaufsichtsrat im Zusammenhang mit der Vorstandsvergütung.

Der Prüfungsausschuss, zu dessen Aufgaben im Wesentlichen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Halbjahresberichts und der Quartalsmitteilungen, die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung sowie die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gehören, ist im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen, am 23. März 2022 (Videokonferenz) und am 22. September 2022 (persönlich), zusammengetreten. An diesen Sitzungen haben alle jeweils zu diesem Zeitpunkt dem Ausschuss angehörenden Mitglieder sowie Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen. Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Prüfungsausschusses betrafen zum einen die regelmäßige Befassung mit der Rechnungslegung sowie daneben mit dem nichtfinanziellen Konzernbericht, mit dem Risikobericht und mit Compliance-Maßnahmen. Weiter hat der Prüfungsausschuss die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung 2021 vorgenommen und sich mit dem Stand der Übernahme der Abschlussprüfung 2022 durch die Rödl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln (Rödl & Partner GmbH) befasst. Darüber hinaus hat der Ausschuss die Beauftragung

der Rödl & Partner GmbH für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts 2022 erörtert und dies verabschiedet.

Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, bei Neuwahlen zum Aufsichtsrat Kandidatenvorschläge für die von der Hauptversammlung zu wählenden Anteilseignervertreter vorzubereiten. Richtschnur für die Arbeit des Nominierungsausschusses sind die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie das in der Aufsichtsratssitzung am 18. März 2021 beschlossene Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat. Der Ausschuss ist im Berichtsjahr nicht zu einer Sitzung zusammengekommen.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen beschäftigt. Detaillierte Informationen zu diesen Grundsätzen finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Internetseite des Unternehmens in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance öffentlich zugänglich ist.

Am 23. März 2022 hat der Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG beschlossen. Dieser lag die Fassung des

Deutschen Corporate Governance Kodex vom 16. Dezember 2019 zugrunde, die am 20. März 2020 in Kraft getreten ist. Der im laufenden Geschäftsjahr abzugebenden Entsprechenserklärung wird die im Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichte und aktuell maßgebliche Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex zugrunde gelegt. Die Entsprechenserklärung wird ebenfalls auf der Internetseite des Unternehmens in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance öffentlich zugänglich gemacht.

Entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex legen die Aufsichtsratsmitglieder der A.S. Création Tapeten AG etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Im Berichtsjahr traten keine potenziellen Interessenkonflikte auf, die von den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen gewesen wären und über die der Hauptversammlung berichtet werden müsste.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022, der Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG

und der Konzernlagebericht sind von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Rödl & Partner GmbH, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Auf entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats hat die Hauptversammlung am 17. Mai 2021 die Rödl & Partner GmbH zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 gewählt. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022 hat der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines am 22. September 2022 gefassten Beschlusses erteilt.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022, der Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernlagebericht, der nichtfinanzielle Bericht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 21. März 2023 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats ebenfalls am 21. März 2023 intensiv erörtert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses im Prüfungsausschuss sowie über die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung gegeben. Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben von dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zustimmend Kenntnis genommen.

Nach dem Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der beiden Lageberichte, des Vorschlags zur Gewinnverwendung sowie des nichtfinanziellen Berichts und des Vergütungsberichts sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2022 und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 sowie die Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.

Im Berichtsjahr ist es jedoch zu personellen Veränderungen im Vorstand gekommen. Wie bereits im Vorjahr berichtet, waren der Aufsichtsrat und der ehemalige Vorstandsvorsitzende Herr Daniel Barth Anfang 2022 in bestem Einvernehmen übereingekommen, dass Herr Barth das Unternehmen verlässt und am 28. Februar 2022 aus dem Vorstand ausscheidet. Zum Nachfolger von Herrn Barth hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Mai 2022 Herrn Tim Herder bestellt. Herr Herder hat im Wesentlichen die Zuständigkeiten von Herrn Daniel Barth übernommen. Zum neuen Vorstandsvorsitzenden hat der Aufsichtsrat ab dem 1. März 2022 den Vorstand Finanzen und Controlling, Herrn Maik Krämer, ernannt.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats war das Geschäftsjahr 2022 für A.S. Création ein weiteres Jahr, das von besonderen Herausforderungen geprägt war. Für das hohe Engagement in einem schwierigen Umfeld bedankt sich der Aufsichtsrat ausdrücklich bei den Mitgliedern des Vorstands, beim Management sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Konzerngesellschaften.

Gummersbach, den 21. März 2023

A.S. Création Tapeten AG

Für den Aufsichtsrat

Jörn Kämper Vorsitzender des Aufsichtsrats

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Einleitung

Unter Corporate Governance versteht man national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit sowie Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. In Deutschland wurde im Jahr 2002 der erste Deutsche Corporate

Governance Kodex (nachfolgend "DCGK") von der gleichnamigen Regierungskommission vorgelegt. Der DCGK wird regelmäßig vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Die letzten Änderungen wurden von der Regierungskommission am 28. April 2022 beschlossen und am 22. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Der DCGK ist in seiner jeweils gültigen Fassung unter https://www.dcgk.de/de/kodex.html abrufbar.

Die branchen- und unternehmensübergreifenden Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen des DCGK sind nicht verpflichtend, jedoch müssen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich gemäß § 161 AktG erklären, ob den Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden (sogenannte Entsprechenserklärung). Die zuletzt von Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG abgegebene Entsprechenserklärung findet sich unten vollständig wiedergegeben.

Für Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG sind die Empfehlungen und Anregungen des DCGK ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft. Sie überprüfen die Berücksichtigung dieser Standards in regelmäßigen Abständen, so dass für die

Aktionäre, die Mitarbeiter und nicht zuletzt auch für das Unternehmen selbst eine gebührende Beachtung dieser Standards gewährleistet ist. In dieser Erklärung berichten Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG gemäß § 289f und § 315d HGB über die Unternehmensführung.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Die aktuelle Entsprechenserklärung wurde am 21. März 2023 mit folgendem Wortlaut abgegeben:

Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG erklären,

    1. für die Zeit vom 23. März 2022, dem Datum der letztjährigen Entsprechenserklärung, bis zum 22. Juni 2022, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK 2019") bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde:
  • Gemäß Empfehlung B.2 des DCGK 2019 soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen und die Vorgehensweise in der Erklärung zur Unternehmensführung beschreiben. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats der A.S. Création Tapeten AG

ist die langfristige Nachfolgeplanung für die Vorstandsmitglieder eine interne und vertrauliche Angelegenheit, insbesondere wenn es potenzielle Kandidatinnen oder Kandidaten im Unternehmen gibt, die sich gegebenenfalls im Hinblick auf ihre Persönlichkeit oder Ihre Führungsfähigkeiten noch entwickeln müssen. Bei einer Veröffentlichung der Vorgehensweise für die langfristige Nachfolgeplanung besteht die Gefahr, dass bereits in einem sehr frühen Stadium des Prozesses auf diejenigen Personen geschlossen werden kann, die aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat für die Nachfolge in Betracht kommen. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2019 nicht.

  • Gemäß Empfehlung C.2 des DCGK 2019 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden. Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG ist der Überzeugung, dass sich die Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder allein an der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten orientieren sollen. Da diese nach Ansicht des Aufsichtsrats unabhängig von dem Alter ist, folgt die A.S. Création Tapeten AG dieser Empfehlung des DCGK 2019 nicht.
  • Gemäß Empfehlung D.1 des DCGK 2019 soll die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite des Unternehmens

veröffentlicht werden. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist ein Dokument, das allein der internen Organisation des Aufsichtsrats dient. Da bereits im Bericht des Aufsichtsrats und in der Erklärung zur Unternehmensführung detailliert über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse berichtet wird, ist ein Mehrwert und damit ein berechtigtes Interesse der Investoren an der Veröffentlichung nicht erkennbar. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2019 nicht.

Das neue, vom Aufsichtsrat beschlossene und von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gebilligte System der Vorstandsvergütung berücksichtigt nicht sämtliche vergütungsrelevante Empfehlungen des DCGK 2019. So basiert das System nicht auf der Konzeption einer sogenannten Ziel-Gesamtvergütung, die für jedes Vorstandsmitglied festgelegt wird und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds stehen soll (Empfehlungen G.1 und G.2). Vielmehr hängt eine der beiden Komponenten der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder bei der A.S. Création Tapeten AG von der Entwicklung des durchschnittlichen Konzernergebnisses nach Steuern ab und berechnet sich als Prozentsatz hiervon. Entsprechend kann die ergebnisabhängige Komponente der variablen Vergütung in jedem Geschäftsjahr zwischen dem Wert Null und dem Tantieme-Cap liegen, so dass auch keine Ziel-Gesamtvergütung im Sinne des DCGK 2019 definiert werden kann. Die empfohlene Berücksichtigung der Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds erfolgt bei der A.S. Création Tapeten AG über die individuelle Festlegung der festen Vergütung und des Prozentsatzes für die ergebnisabhängige Komponente der variablen Vergütung je Vorstandsmitglied. Ferner führt das vorstehend beschriebene System auch zu einer Abweichung von der Empfehlung G.6 des DCGK 2019, da lediglich eine Komponente der variablen Vergütung auf langfristigen, auf die Zukunft ausgerichteten Zielvorgaben basiert und hierdurch die langfristigen Ziele bei der variablen Vergütung nicht überwiegen. Schließlich soll gemäß der Empfehlung G.10 des DCGK 2019 der überwiegende Teil der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt werden. Vor dem Hintergrund des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der A.S. Création Aktie ist davon auszugehen, dass ein Verkauf der Aktien nach Ablauf der Haltefrist den Aktienkurs beeinflussen kann. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2019 nicht. Trotz der genannten Abweichungen sieht der Aufsichtsrat in dem Vergütungssystem eine Systematik, die für den Vorstand die gewünschten

Anreize zu einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens setzt und mit der richtigen Zusammensetzung die Erreichung der Unternehmensziele in angemessener Weise fördert.

und

    1. für die Zeit ab dem 22. Juni 2022, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden wird:
  • Gemäß Empfehlung B.2 des DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen und die Vorgehensweise in der Erklärung zur Unternehmensführung beschreiben. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats der A.S. Création Tapeten AG ist die langfristige Nachfolgeplanung für die Vorstandsmitglieder eine interne und vertrauliche Angelegenheit, insbesondere wenn es potenzielle Kandidatinnen oder Kandidaten im Unternehmen gibt, die sich gegebenenfalls im Hinblick auf ihre Persönlichkeit oder Ihre Führungsfähigkeiten noch entwickeln müssen. Bei einer Veröffentlichung der Vorgehensweise für die langfristige Nachfolgeplanung besteht die Gefahr, dass bereits in einem sehr frühen

Stadium des Prozesses auf diejenigen Personen geschlossen werden kann, die aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat für die Nachfolge in Betracht kommen. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2022 nicht.

  • Gemäß Empfehlung C.1 DCGK 2022 soll das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Aus Sicht des Aufsichtsrats hat sich bisher noch kein allgemeines Verständnis herausgebildet, wie die Expertise zu Nachhaltigkeitsfragen im Sinne des DCGK 2022 nachzuweisen ist. Sobald in dieser Frage Klarheit herrscht, beabsichtigt der Aufsichtsrat, diesen Punkt in das Kompetenzprofil mit aufzunehmen. Dann lässt sich prüfen, ob die bereits jetzt im Gremium vorhandenen Kenntnisse ausreichend sind. Sollte das nicht der Fall sein, ist beabsichtigt, dass sich ausgewählte Aufsichtsratsmitglieder diese Expertise durch entsprechende Schulungen aneignen. Bis dahin folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2022 nicht.
  • Gemäß Empfehlung C.2 des DCGK 2022 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden. Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG ist der Überzeugung, dass sich die Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder allein an

der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten orientieren sollen. Da diese nach Ansicht des Aufsichtsrats unabhängig von dem Alter ist, folgt die A.S. Création Tapeten AG dieser Empfehlung des DCGK 2022 nicht.

  • Gemäß Empfehlung D.1 des DCGK 2022 soll die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist ein Dokument, das allein der internen Organisation des Aufsichtsrats dient. Da bereits im Bericht des Aufsichtsrats und in der Erklärung zur Unternehmensführung detailliert über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse berichtet wird, ist ein Mehrwert und damit ein berechtigtes Interesse der Investoren an der Veröffentlichung nicht erkennbar. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2022 nicht.
  • Das von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gebilligte System der Vorstandsvergütung berücksichtigt nicht sämtliche vergütungsrelevante Empfehlungen des DCGK 2022. So basiert das System nicht auf der Konzeption einer sogenannten Ziel-Gesamtvergütung, die für jedes Vorstandsmitglied festgelegt wird und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstands-

mitglieds stehen soll (Empfehlungen G.1 und G.2). Vielmehr hängt eine der beiden Komponenten der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder bei der A.S. Création Tapeten AG von der Entwicklung des durchschnittlichen Konzernergebnisses nach Steuern ab und berechnet sich als Prozentsatz hiervon. Entsprechend kann die ergebnisabhängige Komponente der variablen Vergütung in jedem Geschäftsjahr zwischen dem Wert Null und dem Tantieme-Cap liegen, so dass auch keine Ziel-Gesamtvergütung im Sinne des DCGK 2022 definiert werden kann. Die empfohlene Berücksichtigung der Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds erfolgt bei der A.S. Création Tapeten AG über die individuelle Festlegung der festen Vergütung und des Prozentsatzes für die ergebnisabhängige Komponente der variablen Vergütung je Vorstandsmitglied. Ferner führt das vorstehend beschriebene System auch zu einer Abweichung von der Empfehlung G.6 des DCGK 2022, da lediglich eine Komponente der variablen Vergütung auf langfristigen, auf die Zukunft ausgerichteten Zielvorgaben basiert und hierdurch die langfristigen Ziele bei der variablen Vergütung nicht überwiegen. Schließlich soll gemäß der Empfehlung G.10 des DCGK 2022 der überwiegende Teil der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt werden. Vor dem Hintergrund des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der A.S. Création Aktie ist davon auszugehen, dass ein Verkauf der Aktien nach Ablauf der Haltefrist den Aktienkurs beeinflussen kann. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2022 nicht. Trotz der genannten Abweichungen sieht der Aufsichtsrat in dem Vergütungssystem eine Systematik, die für den Vorstand die gewünschten Anreize zu einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens setzt und mit der richtigen Zusammensetzung die Erreichung der Unternehmensziele in angemessener Weise fördert.

Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Unter www.as-creation.com/unternehmen/ inverstor-relations/corporate-governance sind das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am selben Tag gefasste Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats öffentlich zugänglich. Ebenso werden unter dieser Internetadresse auch der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zugänglich gemacht.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die A.S. Création Tapeten AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Vorstand

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG besteht gegenwärtig aus den folgenden Mitgliedern, deren Zusammenarbeit und Geschäftsverteilung in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt sind:

  • Maik Krämer (Vorstandsvorsitzender), Finanzen und Controlling
  • Tim Herder, Marketing und Vertrieb
  • Antonios Suskas, Produktion und Logistik

Die laufende Amtszeit der Vorstandsmitglieder endet im Fall von Herrn Herder am 31. Dezember 2023, im Fall von Herrn Krämer am 31. März 2024 und im Fall von Herrn Suskas am 31. März 2025. Herr Krämer hat dem Aufsichtsrat im Januar 2023 mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen für eine weitere Amtszeit ab dem 1. April 2024 nicht zur Verfügung stehen wird.

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und hat hierbei die Sorgfaltspflichten einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung anzuwenden.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Für bedeutende Geschäftsvorgänge, wie z. B. größere Investitionsvorhaben oder Veränderungen der Unternehmensstruktur, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand niedergelegt.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat turnusmäßig monatlich durch schriftliche und in den Sitzungen des Aufsichtsrats durch schriftliche und mündliche Berichte über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens. Über außergewöhnliche Vorgänge

berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat zusätzlich in schriftlicher Form. Darüber hinaus lässt sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren.

Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG setzt sich gemäß Gesetz und Satzung aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat umfasst gegenwärtig folgende Mitglieder:

  • Jörn Kämper, Vorsitzender
  • Jochen Müller, stellvertretender Vorsitzender
  • Julia Barth, Arbeitnehmervertreterin
  • Dr. Volker Hues,
  • Kevin Wegner, Arbeitnehmervertreter
  • Dr. Stephan Zilkens

Die aktuelle Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließen wird, d. h. voraussichtlich im Frühjahr 2025.

Aus seiner Mitte hat der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG die drei folgenden Ausschüsse gebildet:

  • einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten mit den Mitgliedern Jörn Kämper (Vorsitzender), Dr. Volker Hues und Dr. Stephan Zilkens,
  • einen Prüfungsausschuss mit den Mitgliedern Dr. Volker Hues (Vorsitzender), Jochen Müller und Kevin Wegner sowie
  • einen Nominierungsausschuss mit den Mitgliedern Jörn Kämper (Vorsitzender), Jochen Müller und Dr. Stephan Zilkens.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Gesamtgremium zu behandeln sind. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Aufgabenund Kompetenzverteilung ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Hierdurch wird auch die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse sichergestellt.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats, insbesondere die Bestellung, die Abberufung und die Verlängerung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, vor.

Er bereitet außerdem die Beschlüsse des Aufsichtsrats, welche die Vergütung des Vorstands betreffen, vor.

Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses sowie die Überprüfung der Wirksamkeit der internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssysteme zuständig. Er befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung sowie mit Fragen der Compliance.

Herr Dr. Hues (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) verfügt aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Praxis sowohl über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Herr Müller verfügt aufgrund seiner beruflichen Praxis über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und Themen der Rechnungslegung. Beide Herren verfügen aus ihrer beruflichen Praxis ferner über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollverfahren.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseigner vorzuschlagen. Er ist ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern besetzt, die von den Anteilseignern gewählt worden sind.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Diese Selbstbeurteilung erfolgt anhand von Fragebögen für den Gesamtaufsichtsrat und für die Ausschüsse, die von den Aufsichtsratsmitgliedern ausgefüllt und anonymisiert ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Befragung werden im Aufsichtsrat erörtert, und der Aufsichtsrat definiert bei Bedarf Maßnahmen, die zur Verbesserung der Tätigkeit des Aufsichtsrats umgesetzt werden sollen. Die letzte Selbstbeurteilung wurde im Geschäftsjahr 2022 durchgeführt.

Detaillierte Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite der A.S. Création Tapeten AG unter https://www.as-creation.com/ unternehmen/ueber-uns/management abrufbar. Diese beinhalten Angaben zum beruflichen Werdegang, und für die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich das Jahr und den Zeitraum der Bestellung, weitere Mandate außerhalb der A.S. Création Tapeten AG sowie Zugehörigkeit zu Ausschüssen.

Zielgrößen für den Frauenanteil gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG

Aufgrund § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG ist die A.S. Création Tapeten AG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Liegt der Frauenanteil zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen unter

30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Die Fristen für die Zielerreichung und für die Überprüfung sind frei wählbar, wobei die maximale Frist fünf Jahre beträgt.

Als Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG hat der Aufsichtsrat einen Wert von 16,7 % bis zum 31. Dezember 2025 festgelegt. Diese Zielgrößenfestlegung entspricht der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats und berücksichtigt, dass die nächsten turnusmäßigen Wahlen zum Aufsichtsrat voraussichtlich erst im Frühjahr 2025 stattfinden werden. Sowohl die Anteilseignervertreter als auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wollen bei dieser turnusmäßigen Neubesetzung prüfen, inwieweit eine Erhöhung über die derzeit definierte Zielgröße hinaus aus Sicht der Gesellschaft sinnvoll und geboten erscheint.

Als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der A.S. Création Tapeten AG hat der Aufsichtsrat einen Wert von 0 % bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen. Wie bereits berichtet, wird der Vorstandsvorsitzende, Herr Maik Krämer, das Unternehmen zum 31. März 2024 verlassen. Der Aufsichtsrat wird den Aspekt einer verbesserten Vielfalt (Diversity) im Vorstand – insbesondere eines höheren Frauenanteils – bei der nun anstehenden Vorstandsbesetzung besonders berücksichtigen, um so seiner gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Wichtigstes Kriterium für die

Bestellung zum Vorstand wird jedoch auch in Zukunft die Qualifikation der Kandidatin oder des Kandidaten sein.

Als Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG hat der Vorstand einen Wert von 10,0 % bis zum 31. Dezember 2026 festgelegt. Am 31. Dezember 2022 lag der Wert bereits bei 14,3 %, so dass die Zielgröße erreicht wurde. Der Vorstand wird weiterhin bei künftigen Neubesetzungen der Erhöhung des Frauenanteils eine besondere Aufmerksamkeit schenken, wobei auch in diesem Kontext die Qualifikation der Kandidatin oder des Kandidaten das wichtigste Entscheidungskriterium bleiben wird.

Als Zielgröße für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG hat der Vorstand einen Wert von 30,0 % bis zum 31. Dezember 2026 festgelegt. Der zum 31.12.2022 erreichte Wert beträgt 22,2 %.

Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands

Bei dem sogenannten Diversitätskonzept handelt es sich um das Konzept, das für den Vorstand und für den Aufsichtsrat im Hinblick auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird. Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB ist das Diversitätskonzept, die damit verfolgten Ziele, die Art und Weise seiner Umsetzung sowie die im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse zu beschreiben.

Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG strebt für die Zusammensetzung des Vorstands im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen sowie eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Allerdings wird er bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern nicht das Diversitätskonzept in den Vordergrund stellen, sondern sich weiterhin insbesondere an Kenntnissen, fachlichen Qualifikationen und der Persönlichkeit der infrage kommenden Personen orientieren. Maßgeblich soll stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sein. Das Diversitätskonzept für den Vorstand der A.S. Création Tapeten AG wirkt insoweit als ergänzende Leitlinie bei der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und berücksichtigt insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Die Vorstandsmitglieder sollen unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Expertise einbringen. Dies umfasst sowohl die Berufsausbildung als auch die fachliche Erfahrung bei unterschiedlichen Unternehmen und Stationen im Lebenslauf. Nach Möglichkeit soll mindestens ein Vorstandsmitglied über einen technischen Hintergrund verfügen.
  • Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll auf Internationalität im Sinne von

kultureller Herkunft, längeren Auslandsaufenthalten oder mehrjähriger Tätigkeit in internationalen Unternehmen geachtet werden. Nach Möglichkeit soll mindestens ein Vorstandsmitglied über einen solchen internationalen Hintergrund verfügen.

  • Bei der Kandidatenauswahl sollen ebenfalls unterschiedliche Erfahrungen aufgrund des Alters berücksichtigt und eine Überalterung des Vorstandsgremiums insgesamt vermieden werden. In den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder soll eine Regelaltersgrenze von bis zu 65 Lebensjahren berücksichtigt werden.
  • Im Hinblick auf die Vielfalt in Bezug auf die Zusammensetzung nach Geschlechtern wird auf die Ausführungen zu den Zielgrößen für den Frauenanteil verwiesen.

Ziel dieses Diversitätskonzeptes ist es sicherzustellen, dass A.S. Création über einen führungsstarken Vorstand verfügt, dessen Mitglieder im Sinne des Unternehmens vertrauensvoll zusammenarbeiten und die als Gremium über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um A.S. Création erfolgreich weiterzuentwickeln.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands den wesentlichen Zielen des Diversitätskonzepts entspricht.

Ziele für die Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG strebt für seine eigene Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Allerdings wird er hinsichtlich seiner Zielsetzung und bei den Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung nicht das Diversitätskonzept in den Vordergrund stellen, sondern sich weiterhin insbesondere an Kenntnissen, fachlichen Qualifikationen und der Persönlichkeit der infrage kommenden Personen orientieren. Maßgeblich soll stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sein. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der A.S. Création Tapeten AG sollen insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Der Aufsichtsrat soll in seiner Zusammensetzung Branchenerfahrungen, aber auch eine Vielfalt an Fachexpertise mitbringen, so dass ausdrücklich gewünscht ist, dass die Aufsichtsratsmitglieder unterschiedliche berufliche Hintergründe mitbringen. Dabei sollen folgende Kompetenzprofile abgedeckt werden:
  • − Wenn möglich, soll mindestens ein

Aufsichtsratsmitglied über ausgeprägte, in leitender Position erworbene Erfahrungen in der Konsumgüterindustrie (einschließlich Handel mit Konsumgütern) oder in verwandten Branchen verfügen.

  • − Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über Erfahrungen im Bereich E-Commerce verfügen.
  • − Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über ausgeprägte Erfahrungen auf dem Gebiet von M&A-Transaktionen sowie der Integration von Beteiligungserwerben verfügen.
  • − Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über ausgeprägte Erfahrungen auf den Gebieten Kapitalmarkt und Corporate Governance verfügen.
  • − Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Wenn möglich, soll eines dieser Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollverfahren verfügen.

  • Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats sollen ebenfalls unterschiedliche Erfahrungen aufgrund des Alters berücksichtigt und auf einen vernünftigen Altersmix geachtet werden. Unverändert ist der Aufsichtsrat allerdings davon überzeugt, dass die fachliche und persönliche Eignung unabhängig von den formalen Kriterien wie dem Alter und der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ist. Daher sieht das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG keine entsprechenden Grenzen vor.

  • Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf Internationalität im Sinne von kultureller Herkunft, längeren Auslandsaufenthalten oder mehrjähriger Tätigkeit in internationalen Unternehmen geachtet werden. Nach Möglichkeit sollen mindestens ein Viertel der Anteilseignervertreter über einen solchen internationalen Hintergrund verfügen.
  • Im Hinblick auf die Vielfalt in Bezug auf die Zusammensetzung nach Geschlechtern wird auf die Ausführungen zu den Zielgrößen für den Frauenanteil verwiesen.
  • Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des DCGK 2022 sein.

  • Mindestens die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll ohne potenzielle Interessenkonflikte sein, insbesondere ohne solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können.

  • Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören.

Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist es, einen ausgewogenen und mit vielen unterschiedlichen Kompetenzen ausgestatteten Aufsichtsrat bei der A.S. Création Tapeten AG zu haben, der das Geschäftsmodell des Unternehmens versteht und damit in besonderer Weise für eine erfolgreiche Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Beratungsaufgaben steht.

Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung im abgelaufenen Geschäftsjahr (Diversitätskonzept und Kompetenzprofil); Unabhängigkeit der Mitglieder

Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt seine aktuelle Zusammensetzung alle wesentlichen Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Diversitätskonzepts sowie das Kompetenzprofil aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über persönliche und fachliche Qualifikationen, die als erforderlich angesehen werden und sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind sämtliche Anteilseignervertreter im Sinne der Empfehlung C.7 des DCGK 2022 unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand.

Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung sind die Stimmrechte von Herrn Franz Jürgen Schneider an der A.S. Création Tapeten AG in Höhe von 32,09 %, diejenigen der A.S. Création Tapeten Stiftung in Höhe von 6,16 % und diejenigen der Franz Jürgen Schneider Stiftung in Höhe von 0,09 %, insgesamt 38,34 %, den drei Parteien jeweils gegenseitig zuzurechnen. Die drei Parteien sind somit kontrollierende Aktionäre im Sinne der Empfehlung C.9 des DCGK 2022. Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter sind Herr Müller, Herr Dr. Hues und Herr Dr. Zilkens im Sinne der Empfehlung C.9 des DCGK 2022 unabhängig vom kontrollierenden Aktionär. Als Vorstandsmitglied der A.S. Création Tapeten-Stiftung ist Herr Kämper Mitglied des geschäftsführenden Organs des kontrollierenden Aktionärs und gilt im Sinne der Empfehlung C.9 des DCGK 2022 nicht als unabhängig von diesem. Damit wird der Empfehlung C.9 des DCGK 2022 entsprochen, wonach bei einem Aufsichtsrat mit sechs oder weniger Mitgliedern mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll.

Der Stand der Umsetzung des aktuellen Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat wird in der folgenden Übersicht dargestellt:

Jörn
Kämper
Jochen
Müller
Dr. Volker
Hues
Julia
Barth
Kevin
Wegner
Dr. Stephan
Zilkens
Mitglied seit 06.05.2021 15.05.2014 07.05.2015 06.05.2021 06.05.2021 09.08.2019
Diversität
Alter (am 21.03.2023) 56 61 59 42 45 67
Geschlecht männlich männlich männlich weiblich männlich männlich
Internationalität
Ausbildungs-
hintergrund
Diplom
Kaufmann
Diplom
Ingenieur
Diplom
Ökonom
Kauffrau Kaufmann Kunst
historiker,
Kaufmann
Fachexpertise
ausgeprägte Erfahrung
in Konsum
güterindustrie oder
verwandten Branchen
Erfahrung im Bereich
E-Commerce
ausgeprägte Erfahrung
auf dem Gebiet von
M&A-Transaktionen
ausgeprägte Erfahrung
auf den Gebieten
Kapitalmarkt und
Corporate Governance
Sachverstand
auf dem Gebiet der
Rechnungslegung
Sachverstand
auf dem Gebiet der
Abschlussprüfung
besondere Erfahrung
in der Anwendung
von internen
Kontrollverfahren
Unabhängigkeit,
Interessenkonflikt
Unabhängigkeit der An
teilseignervertreter von
Gesellschaft, Vorstand,
kontrollierendem
Aktionär (DCGK
Empfehlung C.6,9)
n/a n/a
kein Interessenkonflikt
der Anteilseigner
vertreter (DCGK
Empfehlung C.7)
n/a n/a
ehemaliges
Vorstandsmitglied der
(DCGK
Gesellschaft
Empfehlung C.11)

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Empfehlungen zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Für Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG sind diese Empfehlungen von großer Bedeutung. Wie die oben wiedergegebene sog. Entsprechenserklärung zeigt, folgt A.S. Création dem überwiegenden Teil dieser Empfehlungen.

Weiterhin hat sich A.S. Création einen Verhaltenskodex gegeben, in dem die grundlegenden Prinzipien sowohl für die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb von A.S. Création als auch für das Verhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sowie gegenüber Personen und Gruppen, die von der Geschäftstätigkeit von A.S. Création beeinflusst werden, dokumentiert sind. Dieser Verhaltenskodex ist auf der Internetseite von A.S. Création unter https://www.as-creation.com/unternehmen/ ueber-uns/compliance öffentlich zugänglich gemacht.

Gummersbach, den 21. März 2023

A.S. Création Tapeten AG

Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand

Jörn Kämper Maik Krämer Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands

(Originalmuster Artikel-Nr. 38828-5)

43 KONZERNLAGEBERICHT

1. Grundlagen des Konzerns

Die A.S. Création Gruppe besteht aus den beiden Geschäftsbereichen Tapete und Dekorationsstoffe. Der Geschäftsbereich Tapete produziert und vertreibt weltweit Tapeten und Bordüren und ist mit einem Anteil von 91 % an den Konzernumsätzen des Jahres 2022 das größere der beiden Segmente. Die Produktion der Tapeten erfolgt überwiegend in Deutschland bei der A.S. Création Tapeten AG. Daneben werden auch Tapeten durch die belarussische Konzerngesellschaft OOO Profistil hergestellt, die in den osteuropäischen Märkten vertrieben werden. Bei den übrigen zum Geschäftsbereich Tapete gehörenden Gesellschaften handelt es sich um reine Vertriebs- und Handelsgesellschaften ohne eigene Produktion. Diese haben ihren Sitz in England, in Frankreich, in den Niederlanden sowie in Russland. Der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe vertreibt als Verlag Gardinen und Dekorationsstoffe sowie Produkte aus dem Bereich Sonnenschutz, wie z. B. Plissees,

Rollos und Lamellenvorhänge, und hat seinen Sitz in Deutschland.

Für die Steuerung des Konzerns spielen die Entwicklung des operativen Ergebnisses und die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) eine zentrale Rolle. Sowohl für den Geschäftsbereich Tapete als auch für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe stellt der Materialaufwand die größte und der Personalaufwand die zweitgrößte Aufwandsposition dar, so dass diese beiden Aufwandsarten einen maßgeblichen Einfluss auf das operative Ergebnis von A.S. Création haben. Entsprechend kommt neben der EBIT-Marge den beiden Kennzahlen Rohertragsmarge (Rohertrag in Relation zur Gesamtleistung) und Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zur Gesamtleistung) eine wichtige Steuerungsfunktion zu.

Die wichtigsten Absatzmärkte von A.S. Création liegen in Europa. So entfielen im Geschäftsjahr 2022 auf die Länder der Europäischen Union (EU) einschließlich Großbritannien 76,2 % und auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU 15,7 % der Brutto-Umsätze im Konzern. Größter Einzelmarkt von A.S. Création ist Deutschland mit einem Anteil von 37,3 %.

Das Produktportfolio von A.S. Création lässt sich dem Konsumsektor zuordnen, da Tapeten überwiegend zu Renovierungszwecken verwendet werden. Auch die Dekorationsstoffe zählen aufgrund ihrer Verwendung zu den Konsumgütern. A.S. Création agiert somit auf Konsumgütermärkten, die durch Farb- und Designtrends sowie durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben beeinflusst werden.

Da es sich bei Tapeten und Dekorationsstoffen nicht um technische, sondern um modische Produkte handelt, sind die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei A.S. Création überwiegend auf die Entwicklung neuer Designs ausgerichtet. Für diese gestalterischen Tätigkeiten wurden im Geschäftsjahr 2022 2,1 Mio. € aufgewendet. Diese Aufwendungen werden nicht aktiviert, da die hierfür notwendigen Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen*

Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022, den daraus resultierenden weitreichenden Sanktionen gegenüber Russland sowie den reduzierten Energie- und Rohstofflieferungen Russlands in die EU ist es zu einem deutlichen Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise sowie zu zunehmenden Lieferengpässen gekommen. Im Zusammenhang mit den Sorgen vor einer Ausweitung des Ukraine-Kriegs zu einer globalen Auseinandersetzung hat dies zu großen Unsicherheiten bei Unternehmen und Verbrauchern geführt. Historisch hohe Inflationsraten und das denkbare Szenario einer Gasknappheit überlagerten die leichte Erholung der Wirtschaft, die sich noch zu Beginn des Jahres 2022 zeigte. Die ursprünglichen Prognosen für das Jahr 2022, die für die Eurozone ein Wirtschaftswachstum von 3,5 %, für Deutschland von 3,0 % und für Russland von 2 bis 3 % vorsahen, wurden daher im Jahresverlauf revidiert, und es wurden Befürchtungen geäußert, dass Deutschland und u. U. sogar die gesamte Eurozone in eine Rezession abgleitet. Die pessimistischen Szenarien für 2022 haben sich am Ende nicht bewahrheitet. Der befürchtete Einbruch der Wirtschaft in der Eurozone ist ausgeblieben, da es erstens 2022 nicht zu einer Rationierung von Gas gekommen ist, zweitens umfangreiche Hilfspakete für die Verbraucher und Unternehmen beschlossen wurden und drittens sich die Lieferkettenprobleme leicht entspannt haben.

Der Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in der Eurozone im Jahr 2022 um 3,4 % entsprach den ursprünglichen Prognosen. Dieses Wachstum wurde sowohl durch den Anstieg der privaten Konsumausgaben um 4,0 % als auch durch die um 4,2 % ausgeweitete Investitionstätigkeit der Unternehmen getragen. Lediglich der Außenbeitrag blieb um 0,3 % hinter dem Vorjahr zurück. Die Arbeitslosenquote in der Eurozone zeigte sich im Jahr 2022 mit 6,7 % (Vorjahr: 7,7 %) leicht verbessert. Sorge bereitete der starke Anstieg der Verbraucherpreise. Die Erhöhung der Leitzinsen durch die Europäische Zentralbank kam zu spät und war in ihrer Höhe nicht ausreichend, um einen Anstieg der Inflationsrate auf 10,0 % im vierten Quartal 2022 zu verhindern. In der Gesamtjahresbetrachtung lag die Inflationsrate 2022 auf einem Niveau von 8,4 % (Vorjahr: 2,6 %).

Die deutsche Wirtschaft wurde von den Folgen des Ukraine-Kriegs deutlich stärker getroffen als die restlichen Länder der Eurozone. Entsprechend lag das Wirtschaftswachstum im Jahr 2022 mit 1,9 % (Vorjahr: 2,6 %) deutlich unter dem Wert der Eurozone, und der für 2022 ursprünglich prognostizierte Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 3,0 % wurde verfehlt. Der deutsche Arbeitsmarkt zeigte sich 2022 erneut robust und verzeichnete mit einem Rückgang der Arbeitslosenquote auf 5,4 % (Vorjahr: 5,7 %) eine leichte Erholung, was im Hinblick auf die hohe Inflationsrate von 7,9 % (Vorjahr: 3,1 %) positiv zu werten ist. Im Vergleich zu der Eurozone sind die privaten Konsumausgaben in Deutschland mit 4,4 % etwas stärker gestiegen. Dies ist unter anderem auf Nachholeffekte nach der

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Corona-Pandemie sowie nachlassende Lieferengpässe zurückzuführen.

In Russland hat sich die konjunkturelle Lage im Jahr 2022 zwar verschlechtert, jedoch haben die weitreichenden Handels- und Finanzsanktionen, die insbesondere die westlichen Länder verhängt haben, nicht zu einem Kollaps der russischen Wirtschaft geführt. Nach einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 4,7 % im Jahr 2021 ist die russische Wirtschaftsleistung im Jahr 2022 um 3,4 % zurückgegangen. Einen besonders starken Rückgang zeigten die privaten Konsumausgaben. Nach einem Anstieg der privaten Konsumausgaben im Jahr 2021, wurde das Konsumklima der russischen Verbraucher 2022 u. a. durch die galoppierende Inflation von rund 14 % und die Teilmobilmachung stark belastet. Entsprechend ist der Einzelhandelsumsatz bis September 2022 um 5,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Die russische Wirtschaft ist stark abhängig vom Export von Gas und Öl sowie von anderen Rohstoffen und hat dadurch einerseits von den stark gestiegenen Rohstoffund Energiepreisen auf den Weltmärkten profitiert. Andererseits sind die Ausfuhrmengen aufgrund des von der EU verhängten Ölembargos gegen Russland und der Einschränkung der Gasexporte durch Russland als Gegenreaktion auf die westlichen Sanktionen zurückgegangen. Infolge der hohen Kosten

für den Angriffskrieg gegen die Ukraine sind die Staatsausgaben deutlich gestiegen, was zu einem Defizit im Staatshaushalt geführt hat. Der Rubelkurs konnte sich von der negativen Entwicklung der russischen Wirtschaft im Jahr 2022 abkoppeln. Dies spiegelt sich in der Aufwertung des russischen Rubels gegenüber dem Euro wider, die sich in einer Verbesserung des Wechselkurses um 11,1 % von 84,07 RUB/€ am Jahresanfang auf 75,66 RUB/€ am Jahresende 2022 zeigt.

Auf den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten sind die Preise im Jahr 2022 stark gestiegen. Das Hamburgische Welt-WirtschaftsInstitut (HWWI) ermittelte für das Berichtsjahr einen Anstieg der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise auf Euro-Basis in Höhe von 76,2 % (Basis 2021=100). Der wesentliche Grund für diesen Anstieg waren die explodierenden Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen gegenüber Russland. Lag der durchschnittliche Ölpreis im Jahr 2021 noch auf einem Niveau von etwa 71 US-Dollar je Barrel, so stieg er im Jahr 2022 auf ein Durchschnittsniveau von rund 99 US-Dollar je Barrel und damit um ca. 40 % gegenüber dem Vorjahr. Der Preis für Erdgas lag nach Angaben des HWWI 2022 sogar um über 100 % über dem Vorjahresniveau. Entsprechend setzt sich der

genannte Anstieg des HWWI-Gesamtindexes im Jahr 2022 um 76,2 % aus einem Anstieg des Index der Energierohstoffe um 91,4 % und einem Anstieg des Gesamtindex ohne Energierohstoffe um 17,2 % zusammen. Von dieser außergewöhnlichen Preisexplosion auf den Rohstoff- und Energiemärkten war auch A.S. Création im Geschäftsjahr 2022 betroffen.

* Die in diesem Kapitel verwendeten Konjunkturdaten stammen von der Commerzbank AG, der Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH sowie der Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut gemeinnützige GmbH (HWWI).

2.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die privaten Konsumausgaben wurden im Jahr 2022 nicht, wie in den Vorjahren, maßgeblich durch die Corona-Pandemie beeinflusst, sondern durch die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs. Die Konsumneigung wurde durch den starken Anstieg der Inflation, die stark gestiegenen Gas- und Stromkosten und der allgemeinen Unsicherheit über die weiteren Konsequenzen aus dem Krieg belastet. In der Folge wurden nicht notwendige Ausgaben, zu denen vielfach auch Renovierungen zählen, verschoben. Die Nachfrage nach Immobilien wurde durch das steigende Zinsniveau zusätzlich belastet.

Auch wenn der internationale Tapetenverband IGI die Daten über die Entwicklung der internationalen Tapetenmärkte im Jahr 2022 noch nicht vorgelegt hat, geht der Vorstand von A.S. Création davon aus, dass sich die für A.S. Création relevanten Tapetenmärkte im Jahr 2022 insgesamt erneut rückläufig entwickelt haben. Die ersten vorliegenden Daten einiger nationaler Tapetenverbände untermauern diese Einschätzung. So hat sich z. B. gemäß der Marktstatistik des Verbands der Deutschen Tapetenindustrie e.V. (VDT) das Marktvolumen in Deutschland im Jahr 2022 um 9,5 % gegenüber dem Vorjahr verringert. Unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen musste der Geschäftsbereich Tapete einen Umsatzrückgang um 8,8 % von 134,0 Mio. € im Vorjahr auf 122,2 Mio. € im Berichtsjahr verkraften.

Nach dem durch eine leichte Umsatzsteigerung geprägten Jahr 2021 liegen vom Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e. V. noch keine Zahlen für das Gesamtjahr 2022, sondern lediglich für das erste Halbjahr 2022 vor. Demnach konnten sich die Umsätze der Verbandsmitglieder im Bereich der Dekorationsstoffe und Gardinen, d. h. in den Produktgruppen, in denen der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe von A.S. Création seinen Umsatzschwerpunkt hat, im ersten Halbjahr 2022 um 2,7 % gegenüber dem Vorjahr

erhöhen. Der Bereich des Sicht- und Sonnenschutzes musste in den ersten sechs Monaten 2022 trotz des "Jahrhundertsommers" einen Umsatzrückgang um 3 % verkraften. Die Branchenentwicklung im zweiten Halbjahr 2022, in dem steigende Energie- und Rohstoffpreise dominierten, wird sich voraussichtlich ähnlich darstellen. In diesem Marktumfeld konnte der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe das Umsatzniveau um 1,4 % von 11,7 Mio. € im Vorjahr auf 11,9 Mio. € im Berichtsjahr erhöhen.

2.3. Überblick über den Geschäftsverlauf

Nach den durch die Corona-Pandemie belasteten Geschäftsjahren 2020 und 2021 stand das Geschäftsjahr 2022 für A.S. Création im Zeichen der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Diese äußerten sich für A.S. Création in weiter steigenden Rohstoff- und Energiepreisen sowie einem im Verlauf des Jahres stärker werdenden Nachfragerückgang und damit in einer deutlichen Belastung der Umsatz- und Ertragslage.

Während A.S. Création im ersten Quartal 2022 lediglich einen Rückgang der Konzernumsätze um 1,5 % verzeichnete, mussten in den Folgequartalen deutlich höhere Einbußen verkraftet werden. Die Umsatzrückgänge lagen im zweiten Quartal bei 12,9 %, im dritten Quartal bei 8,2 % und im letzten Quartal bei 10,2 %. Damit lässt sich der Umsatzrückgang zeitlich dem Beginn des Ukraine-Kriegs zuordnen. Insgesamt lagen die Konzernumsätze im Geschäftsjahr 2022 mit 134,0 Mio. € um 8,0 % unter dem Vorjahreswert von 145,6 Mio. €.

Bei der Bewertung dieses Umsatzrückgangs ist zu beachten, dass die Unternehmen der A.S. Création Gruppe aufgrund der stark steigenden Rohstoff- und Energiepreise die eigenen Verkaufspreise erhöht haben, so dass der Mengenrückgang, der dem Umsatzrückgang zugrunde liegt, deutlich stärker ausfällt. So lagen die bei der A.S. Création Tapeten AG und der OOO Profistil im Jahr 2022 produzierten Mengen um 26,3 % unter dem Vorjahreswert. Diese signifikante Unterauslastung der Produktionsstätten hat die Ertragslage von A.S. Création im Berichtsjahr zusätzlich zu den gestiegenen Rohstoff- und Energiepreisen belastet.

Die stark gestiegenen Preise auf den Energieund Rohstoffmärkten konnten nicht durch die Erhöhung der eigenen Verkaufspreise aufgefangen werden. Der deutliche Rückgang der Rohertragsmarge um 3,7 Prozentpunkte von 49,5 % im Vorjahr auf 45,8 % im Berichtsjahr spricht eine eindeutige Sprache. Diese

nicht kompensierten Belastungen aus den gestiegenen Rohstoff- und Energiepreisen entsprechen einem fehlenden Rohertrag von 5,0 Mio. €. Daneben fehlen A.S. Création im Geschäftsjahr 2022 Roherträge in Höhe von 6,1 Mio. € aufgrund des Umsatzrückgangs, so dass A.S. Création im Jahr 2022 insgesamt ein um 11,1 Mio. € geringerer Rohertrag aus dem Umsatzprozess zur Verfügung stand, um die betrieblichen Aufwendungen zu decken.

Die betrieblichen Aufwendungen wurden im Geschäftsjahr 2022 durch außerordentliche Aufwendungen in Höhe von 4,6 Mio. € belastet, von denen 4,2 Mio. € auf die im Jahr 2022 eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen bei der A.S. Création Tapeten AG entfallen. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere der niedrigeren Produktionsmenge und den gestiegenen Rohstoff- und Energiepreisen, werden die Produktionskapazitäten verkleinert und die Produktionsanlagen unter Energieeffizienzgesichtspunkten in einer Produktionshalle konzentriert. Ferner wurden und werden in allen Bereichen des Unternehmens Arbeitsplätze abgebaut. Die vorstehenden Restrukturierungsmaßnahmen werden im Verlauf des ersten Halbjahres 2023 abgeschlossen. Weitere 0,4 Mio. € außerordentlicher Aufwendungen resultieren im Berichtsjahr aus der Abschreibung von Geschäfts- und Firmenwerten, deren Werthaltigkeit aufgrund der verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten und steigenden Kapitalkosten nicht mehr gewährleistet ist.

Die geringeren Umsätze, die verschlechterte Rohertragsmarge und die außerordentlichen Aufwendungen führten dazu, dass A.S. Création für das Geschäftsjahr 2022 einen operativen Verlust in Höhe von 8,6 Mio. € ausweist, nachdem im Jahr 2021 noch ein operativer Gewinn von 5,7 Mio. € angefallen war. Der Einfluss der Währungseffekte im Berichtsjahr ist trotz der stark schwankenden Wechselkurse von RUB und BYN gegenüber dem Euro geringer als im Vorjahr. Fiel im Geschäftsjahr 2021 noch ein umrechnungsbedingter Währungsgewinn in Höhe von 1,4 Mio. € an, waren es im Geschäftsjahr 2022 Währungsverluste in Höhe von 0,1 Mio. €. Das um diese Sonderfaktoren (außerordentliche Aufwendungen und Währungseffekte) bereinigte operative Ergebnis belief sich im Berichtsjahr auf –3,9 Mio. €.

Im Jahr 2021 war das ausgewiesene operative Ergebnis in Höhe von 5,7 Mio. € durch die o. g. Währungsgewinne in Höhe von 1,4 Mio. € beeinflusst. Ferner waren im operativen Ergebnis des Vorjahres Abfindungen in Höhe von 1,1 Mio. € enthalten. Diese standen zwar nicht im Zusammenhang mit den im Jahr 2022 eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen bei der A.S. Création Tapeten AG, sind

aber für einen aussagekräftigen Vergleich des operativen Ergebnisses in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 ebenfalls zu berücksichtigen. In dem Rückgang des bereinigten operativen Ergebnisses von 5,4 Mio. € im Vorjahr um 9,3 Mio. € auf –3,9 Mio. € im Berichtsjahr zeigt sich die verschlechterte Ertragslage von A.S. Création im Geschäftsjahr 2022.

A.S. Création schließt das Geschäftsjahr 2022 mit einem deutlich verschlechterten Ergebnis nach Steuern in Höhe von –5,4 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) ab. Das um die Sonderfaktoren bereinigte Ergebnis nach Steuern zeigt einen Rückgang von 3,3 Mio. € im Vorjahr auf –2,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2022.

Vor dem Hintergrund der hohen Unsicherheiten, die sich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine abgezeichnet haben, hatte der Vorstand mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2021 keine quantitative Prognose für den Umsatz und das Ergebnis des Jahres 2022 abgegeben, sondern lediglich die möglichen Entwicklungen erläutert. Mit der Zwischenmitteilung für das dritte Quartal 2022 veröffentlichte der Vorstand dann eine quantitative Prognose, die für das Gesamtjahr 2022 einen Konzernumsatz zwischen 127 Mio. € und 134 Mio. € sowie einen operativen Verlust zwischen –6,5 Mio. € und –9,0 Mio. € vorsah. Die Prognose für den

operativen Verlust beinhaltete Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. € bis 4,5 Mio. €, die im Zusammenhang mit der Anpassung der A.S. Création Tapeten AG in Deutschland an die geringeren Absatzmengen stehen. Damit liegen Umsatz und Ergebnis des Geschäftsjahres 2022 innerhalb der zuletzt veröffentlichten Prognose.

Das Jahr 2022 war ein katastrophales Geschäftsjahr, das die A.S. Création Gruppe vor große Herausforderungen gestellt hat, und das durch ein nahezu permanentes Krisenmanagement gekennzeichnet war. Auch wenn ein Verlust nach Steuern in Höhe von –5,4 Mio. € nicht zufrieden stellen kann, ist aus Sicht des Vorstands positiv zu werten, dass 2022 wesentliche Entscheidungen getroffen wurden, um A.S. Création strukturell an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Die definierten Maßnahmen werden 2023 weiter umgesetzt, so dass diese im Geschäftsjahr 2024 ihre volle Wirkung entfalten werden. Weiterhin ist aus Sicht des Vorstands positiv zu werten, dass im Jahr 2022 die Finanzierung für die geplanten Modernisierungsinvestitionen, die sich an die Restrukturierungsphase anschließen sollen, gesichert werden konnte. Damit wurden im Krisenjahr 2022 die Weichen gestellt, damit A.S. Création auch in einem völlig veränderten Marktumfeld erfolgreich agieren kann.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

3.1. Ertragslage

3.1.1. Umsatzentwicklung

A.S. Création verzeichnete im Geschäftsjahr 2022 einen Umsatzrückgang um 11,6 Mio. € bzw. um 8,0 % von 145,6 Mio. € im Vorjahr auf 134,0 Mio. €. Die Wechselkursveränderungen des russischen und belarussischen Rubels sowie des britischen Pfundes haben im Berichtsjahr die Konzernumsätze mit 2,7 Mio. € positiv beeinflusst. Ohne diesen Effekt wäre ein Rückgang der Umsätze um 14,3 Mio. € bzw. 9,8 % verzeichnet worden.

Während der Geschäftsbereich Tapete im Geschäftsjahr 2022 mit 122,2 Mio. € um 8,8 % hinter dem Umsatzniveau des Vorjahres von 134,0 Mio. € zurückgeblieben ist, konnte der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe seine Umsätze mit 11,9 Mio. € um 0,2 Mio. € bzw. um 1,4 % gegenüber dem Vorjahreswert von 11,7 Mio. € ausbauen. Von dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2022 entfielen 91,1 % (Vorjahr: 92,0 %) auf den Geschäftsbereich Tapete und 8,9 % (Vorjahr: 8,0 %) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe.

Wie im Abschnitt 2.3. "Überblick über den Geschäftsverlauf" bereits geschildert, lassen

sich die Umsatzrückgänge zeitlich dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 zuordnen. Im Januar und Februar 2022 lag der Konzernumsatz noch um 0,9 % über dem Vorjahresniveau. Im März kam es bereits zu deutlichen Umsatzeinbußen, so dass im gesamten ersten Quartal 2022 die Konzernumsätze um 1,5 % hinter dem Vorjahr zurückblieben. Im weiteren Jahresverlauf zeigte sich dann das Ausmaß, mit dem sich die Folgen des Ukraine-Kriegs auf die Nachfrage nach Tapeten auswirkten. Die hohen Inflationsraten, die stark gestiegenen Gas- und Stromkosten sowie die Unsicherheit über die weitere konjunkturelle Entwicklung belasteten die allgemeine Konsumneigung. In der Folge wurden nicht notwendige Ausgaben, zu denen vielfach auch Renovierungen zählen, verschoben. Trotz

einer Vielzahl neuer Kollektionen mit regulären Tapeten und dem Ausbau des Angebots an großformatigen Wandmotiven und innovativen Produktkonzepten, wie z. B. den sog. Panels, d. h. mehreren Tapetenbahnen, die nebeneinander angebracht ein Gesamtmotiv ergeben, konnte sich A.S. Création diesem allgemeinen Nachfragerückgang nicht entziehen. Dieses zeigt sich in der innerjährigen Umsatzentwicklung von A.S. Création mit Umsatzrückgängen von 12,9 % im zweiten Quartal, von 8,2 % im dritten Quartal und von 10,2 % im vierten Quartal 2022.

Bei der Bewertung des Umsatzrückgangs um 8,8 % im Geschäftsbereich Tapete ist zu beachten, dass die Unternehmen der A.S. Création Gruppe aufgrund der stark steigenden Rohstoffund Energiepreise die eigenen Verkaufspreise erhöht haben, so dass der Mengenrückgang, der dem Umsatzrückgang zugrunde liegt,

deutlich stärker ausfällt. So lagen die bei der A.S. Création Tapeten AG und der OOO Profistil im Jahr 2022 produzierten Mengen um 26,3 % unter dem Vorjahreswert.

Die Umsatzentwicklung nach Regionen zeigt, dass der Umsatzrückgang im Jahr 2022 in den restlichen Ländern der Europäischen Union (EU) zuzüglich Großbritannien etwas stärker ausgefallen ist als in Deutschland. Während A.S. Création in Deutschland einen Rückgang der Brutto-Umsätze um 10,1 % von 61,0 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf 54,8 Mio. € verzeichnete, reduzierten sich die Brutto-Umsätze in der Gesamtheit der restlichen Länder der EU zuzüglich Großbritannien um 11,3 % von 64,4 Mio. € im Vorjahr auf 57,1 Mio. € im Berichtszeitraum. Der Umsatzrückgang ist im Wesentlichen auf die Entwicklungen in Frankreich, Großbritannien, Polen und Benelux zurückzuführen.

In der gesamten EU zuzüglich Großbritanniens verzeichnete A.S. Création im Berichtsjahr einen Umsatzrückgang um 10,7 %. Hierbei stand einem Anstieg der Bruttoumsätze um 4,0 % im Geschäftsbereich Dekorationsstoffe ein deutlicher Rückgang um 12,2 % im Geschäftsbereich Tapete gegenüber. Da diese Region mit einem Anteil von 76,2 % an den Konzernumsätzen den wichtigsten Absatzmarkt für A.S. Création darstellt, hat der Umsatzrückgang in diesem Gebiet eine entsprechend

hohe Auswirkung auf die Gesamtumsätze von A.S. Création.

In den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU verzeichnete A.S. Création 2022 einen Anstieg der Brutto-Umsätze um 1,2 Mio. € bzw. 5,5 % von 21,9 Mio. € im Vorjahr auf 23,1 Mio. € im Berichtsjahr. Die Brutto-Umsätze in dieser Region wurden durch die Wechselkursveränderungen des russischen Rubels und des belarussischen Rubels gegenüber dem Euro mit 2,6 Mio. € positiv beeinflusst. Bei konstanten Wechselkursen der beiden Währungen wäre ein Rückgang der Brutto-Umsätze um 1,4 Mio. € bzw. 6,4 % auf 20,5 Mio. € in dieser Region realisiert worden. In dieser Entwicklung schlagen sich zwei gegenläufige Effekte nieder. Während die Tapetenexporte aus Deutschland in diese Region stark rückläufig waren, realisierte die belarussische Konzerngesellschaft Profistil mit den Tapeten aus lokaler Produktion ein Umsatzwachstum, wobei dieses Umsatzwachstum allein auf die höheren durchschnittlichen Verkaufspreise zurückzuführen ist. Die Produktionsmengen blieben, wie bereits erläutert, deutlich hinter dem Vorjahresniveau zurück.

Mit einem Umsatzanteil in Höhe von 76,2 % (Vorjahr: 78,5 %) liegt der Umsatzschwerpunkt von A.S. Création in der Europäischen Union zuzüglich Großbritanniens. In den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU wurden

im Berichtsjahr 15,7 % (Vorjahr: 13,7 %) der Konzernumsätze erzielt. Damit entfielen im Geschäftsjahr 2022 91,9 % (Vorjahr: 92,2 %) des Konzernumsatzes auf die Länder in Westund Osteuropa. Die knapp 70 sonstigen Länder, in denen A.S. Création Umsätze realisiert, standen 2022 lediglich für 8,1 % (Vorjahr: 7,8 %) der Konzernumsätze.

3.1.2. Ergebnisentwicklung

A.S. Création weist im Berichtsjahr einen operativen Verlust in Höhe von –8,6 Mio. € aus, während im Vorjahr noch ein operativer Gewinn in Höhe von 5,7 Mio. € angefallen war. Bei dem Vergleich der für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 ausgewiesenen operativen Ergebnisse sind folgende Sonderfaktoren zu berücksichtigen:

  • In der Vergangenheit war das operative Ergebnis von A.S. Création stark von Wechselkursschwankungen des russischen Rubels (RUB) und des belarussischen Rubels (BYN) gegenüber dem Euro beeinflusst, da die Finanzierung der osteuropäischen Tochtergesellschaften überwiegend durch Gesellschaftermittel in Euro dargestellt wurde. Veränderungen in den Wechselkursen führen bei dieser Finanzierungsform zu umrechnungsbedingten Währungsgewinnen oder -verlusten. Um den Ergebniseinfluss der Wechselkursänderungen zu reduzieren, wurden diese Finanzierungen bereits im Verlauf des Jahres 2021 zum größten Teil in Eigenkapital umgewandelt. Die Auswirkungen zeigen sich im Berichtsjahr, in dem der Einfluss der Währungseffekte trotz der stark schwankenden Wechselkurse von RUB und BYN gegenüber dem Euro geringer ist als im Vorjahr. Fiel im Geschäftsjahr 2021 noch ein umrechnungsbedingter Währungsgewinn in Höhe von 1,4 Mio. € an, waren es im Berichtszeitraum Währungsverluste in Höhe von –0,1 Mio. €.
  • Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere der niedrigeren Produktionsmenge und den gestiegenen Rohstoff- und Energiepreisen, die bisher nicht in vollem Umfang durch Erhöhungen der eigenen Verkaufspreise

kompensiert werden konnten, wurde bei der A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2022 mit einer tiefgreifenden Reorganisation begonnen. Hierbei wird die Anzahl der Produktionsanlagen reduziert, und die Produktionsanlagen, mit denen das Unternehmen zukünftig arbeiten wird, werden in einer der beiden existierenden Produktionshallen konzentriert. Mit dieser Maßnahme wird sich u. a. die Energieeffizienz der Produktion nachhaltig erhöhen, da sich mit einer gleichmäßigeren Auslastung der Produktionsanlagen der Gasverbrauch, der zum Betrieb der thermischen Abluftreinigungen und damit zum Trocknen der Farben benötigt wird, reduziert. Der Aufwand für die Demontage der nicht mehr benötigten Anlagen und für die Verlagerung der weiter zu betreibenden Anlagen beläuft sich auf insgesamt 1,9 Mio. € und ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Jahres 2022 enthalten. Weiterhin wird sich im Rahmen der Reorganisation die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der A.S. Création Tapeten AG deutlich reduzieren. Sowohl in der Produktion als auch in nahezu allen anderen Funktionsbereichen des Unternehmens. Durch die natürliche Fluktuation, durch Aufhebungsvereinbarungen aber auch durch betriebsbedingte Kündigungen wird sich die Anzahl der Beschäftigten bei der Gesellschaft von 468 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ende 2021 auf voraussichtlich 375 Mitte 2023 reduzieren. Der aus diesen Maßnahmen resultierende Aufwand für Abfindungen, Freistellungen etc. in Höhe von insgesamt 2,3 Mio. € ist im Personalaufwand des Jahres 2022 enthalten. Damit haben die Aufwendungen für die Reorganisation der A.S. Création Tapeten AG das operative Konzernergebnis im Berichtsjahr mit 4,2 Mio. € belastet. Im Vorjahr fielen Aufwendungen für Abfindungen in Höhe von 1,1 Mio. € an, die zwar nicht im Zusammenhang mit den im Jahr 2022 eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen bei der A.S. Création Tapeten AG standen, aber ebenfalls den Personalaufwand belasteten.

Aufgrund der insbesondere in Osteuropa unsicheren geopolitischen Situation und den infolge der Zinsentwicklung gestiegenen Kapitalkosten wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in der A.S. Création Gruppe in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) vorgenommen.

Das um diese Sonderfaktoren bereinigte operative Ergebnis hat sich von 5,4 Mio. € im Jahr 2021 um 9,3 Mio. € auf –3,9 Mio. € im Jahr 2022 reduziert. Damit sind nicht die Sonderfaktoren dafür verantwortlich, dass A.S. Création

im Geschäftsjahr 2022 einen Verlust ausweist, sondern die tatsächliche Verschlechterung der operativen Ertragslage. Die Gründe hierfür lassen sich aus den wesentlichen Kennzahlen für A.S. Création ableiten.

Neben den stark gesunkenen Umsätzen sind die erheblichen Preissteigerungen auf den Beschaffungsmärkten, insbesondere bei den erdölbasierten Rohstoffen und dem Energieträger Strom, sowie die Kostensteigerungen beim Energieträger Gas aufgrund höherer, staatlich induzierter Umlagen ein wesentlicher Grund für die deutlich verschlechterte Ertragslage im laufenden Geschäftsjahr. Diese Preissteigerungstendenzen setzten ab Ende Februar/Anfang März 2021 ein und hielten im Berichtszeitraum unverändert an. In der Folge reduzierte sich der Rohertrag um 15,4 % von 72,4 Mio. € im Jahr 2021 auf 61,3 Mio. € im Berichtsjahr, so dass A.S. Création im Jahr 2022 insgesamt ein um 11,1 Mio. € geringerer Rohertrag aus dem Umsatzprozess zur Verfügung stand, um die betrieblichen Aufwendungen zu decken.

A.S. Création ist es bisher nicht gelungen, die massiven Preissteigerungen bei den Rohstoffen und Energien vollständig durch die Erhöhung der eigenen Verkaufspreise und die Anpassung des eigenen

Produktsortiments zu kompensieren. Der Rückgang der Rohertragsmarge (Rohertrag im Verhältnis zur Gesamtleistung) von 49,5 % im Vorjahr auf 45,8 % im Geschäftsjahr 2022 zeigt deutlich die unzureichende Erhöhung der durchschnittlichen Verkaufspreise. Bezogen auf die verringerte Gesamtleistung des Berichtsjahres entspricht der Rückgang der Rohertragsmarge um 3,7 Prozentpunkte (und damit die unzureichende Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten) einem fehlenden Rohertrag von 5,0 Mio. €. Das geringere Umsatzniveau hatte eine Reduktion des Rohertrages in Höhe von 6,1 Mio. € zur Folge.

Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2022 mit 38,5 Mio. € um 1,2 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 39,7 Mio. €. Da der Rückgang des Personalaufwands mit 3,1 % geringer ausfiel als der Rückgang der Gesamtleistung um 8,4 %, verschlechterte sich die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) im Berichtszeitraum auf 28,8 % (Vorjahr: 27,2 %). Wie bereits erläutert, ist der Personalaufwand im Berichtsjahr durch Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) belastet. Bereinigt um diese Aufwendungen hat sich der Personalaufwand um 2,4 Mio. € von 38,6 Mio. €

im Vorjahr auf 36,2 Mio. € im Jahr 2022 reduziert und die Personalaufwandsquote von 26,4 % im Vorjahr auf 27,1 % erhöht. Der Rückgang des (bereinigten) Personalaufwands entfällt zum größten Teil auf die ergebnisabhängigen Vergütungsbestandteile, die aufgrund der verschlechterten Ertragslage 2022 deutlich niedriger ausfielen als im Vorjahr. Der Rest ist auf die verringerte Beschäftigtenzahl zurückzuführen.

Wie im Abschnitt 3.1.1 "Umsatzentwicklung" bereits erläutert, war die innerjährige Umsatzentwicklung im Jahr 2022 durch starke Rückgänge gekennzeichnet, was in den letzten drei Quartalen zu einer Unterauslastung der Produktionskapazitäten führte. Zwar wurde im Verlauf des Berichtsjahres mit der Anpassung der Mitarbeiterzahlen an die veränderten Rahmenbedingungen begonnen, allerdings wird ein großer Teil dieser Maßnahmen erst im ersten Halbjahr 2023 wirksam werden. Daher lag die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2022 mit 754 nur um 2,2 % unter dem Vorjahresniveau von 771 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, während der Umsatzrückgang im Berichtsjahr 8,0 % betrug.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendun-

gen haben sich von 24,2 Mio. € im Vorjahr um 3,0 Mio. € bzw. 12,3 % auf 27,2 Mio. € im Berichtsjahr erhöht. Allerdings wurde der sonstige betriebliche Aufwand durch die bereits beschriebenen Verlagerungsaufwendungen in Höhe von 1,9 Mio. € belastet. Ebenso sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr 0,8 Mio. € Währungsverluste enthalten, während diese im Vorjahreszeitraum lediglich 0,1 Mio. € betrugen. Ohne Berücksichtigung der Verlagerungsaufwendungen sowie der Währungsverluste lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 24,5 Mio. € um 0,4 Mio. € über dem Vorjahresniveau von 24,1 Mio. €. In Relation zur gesunkenen Gesamtleistung haben sich die bereinigten sonstigen betrieblichen Aufwendungen damit von 16,5 % im Vorjahr auf 18,3 % im Berichtsjahr verschlechtert. Zwar konnten in einigen Bereichen, wie z. B. den Entsorgungskosten sowie den Kosten für Leiharbeitnehmer, Einsparungen erzielt werden. Diesen standen Preiserhöhungen bei anderen Aufwandspositionen, wie z. B. den Fracht- und Transportkosten gegenüber. Ferner führten gestiegene Dienstleistungs- und Beratungskosten sowie erhöhte Wertberichtigungen auf Forderungen zu einer Verschlechterung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Relation zur Gesamtleistung.

Während sich das operative Ergebnis aufgrund der vorstehend erläuterten Sonderfaktoren und der Einflüsse aus der regulären Geschäftstätigkeit deutlich verschlechtert hat, zeigt sich das Finanzergebnis im Berichtsjahr mit –0,5 Mio. € (Vorjahr: –0,6 Mio. €) nahezu unverändert.

Operatives Ergebnis und Finanzergebnis führten im Geschäftsjahr 2022 zu einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von –9,1 Mio. €, das um 14,3 Mio. € unter dem entsprechenden Vorjahreswert in Höhe von 5,2 Mio. € lag. Die bereits im Zusammenhang mit dem operativen Ergebnis erläuterten Sonderfaktoren beeinflussen in gleichem Umfang auch das Ergebnis vor Steuern. Ohne Berücksichtigung dieser Sonderfaktoren lag das Ergebnis vor Steuern im Berichtsjahr mit –4,4 Mio. € um 9,2 Mio. € unter dem vergleichbaren Vorjahreswert von 4,9 Mio. €.

Das ausgewiesene Ergebnis nach Steuern im Jahr 2022 beträgt –5,4 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €). Bereinigt um die Sonderfaktoren zeigt das Ergebnis nach Steuern einen Rückgang von 3,3 Mio. € im Vorjahr um 5,4 Mio. € auf –2,1 Mio. € im Berichtsjahr.

Auf Basis der im Jahr 2022 unverändert gebliebenen durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Aktien von 2.756.351 Stück errechnet sich aus dem Konzernergebnis

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nach Steuern im Berichtsjahr in Höhe von –5,4 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) ein Ergebnis pro Aktie in Höhe von –1,95 € (Vorjahr: 1,40 €).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die operative Ertragslage von A.S. Création durch die Umsatzeinbußen (insbesondere in Folge des Ukraine-Kriegs), die Unterauslastung der Produktion sowie die stark gestiegenen Preise auf den Beschaffungsmärkten bei Rohstoffen und Energien aber auch bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen massiv belastet wurde. Diese Belastungen konnten nicht durch eigene Preissteigerungen auf der Verkaufsseite kompensiert werden. Daneben musste A.S. Création im Geschäftsjahr 2022 außerordentliche Aufwendungen, insbesondere für Restrukturierungen verkraften.

3.1.3. Gewinnverwendung

Die Dividendenpolitik von A.S. Création sieht eine auf das Ergebnis pro Aktie bezogene Ausschüttungsquote in der Größenordnung von 45 % vor, sofern die finanzielle Situation des Unternehmens dies zulässt. Im Abschnitt 3.1.2. "Ergebnisentwicklung" wurde bereits detailliert erläutert, dass A.S. Création das Berichtsjahr mit einem hohen Verlust abgeschlossen hat. Entsprechend wird vorgeschlagen, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2022 auszuschütten. Für das Geschäftsjahr 2021 wurde eine Dividende in Höhe von 0,90 € je Aktie ausgeschüttet, was einer Gesamtausschüttung in Höhe von 2,5 Mio. € entsprach.

3.2. Finanz- und Vermögenslage

3.2.1. Investitionen

Das Investitionsvolumen lag im Geschäftsjahr 2022 mit 2,9 Mio. € um 2,0 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 4,9 Mio. €. Der Rückgang ist zum größten Teil auf die Modernisierung der Lagersoftware und des Hochregallagers zurückzuführen. Das neue Lagerverwaltungssystem wurde im Verlauf des Jahres 2022 in Betrieb genommen, allerdings entfiel der Großteil der Investitionen auf die Jahre 2020 und 2021.

Mit der Inbetriebnahme des neuen Lagerverwaltungssystems konnte ein wichtiges Projekt in der Modernisierung der IT-Systeme abgeschlossen und die Leistungsfähigkeit und die Kapazität der Logistik erhöht werden. Neben einer effizienteren und schnelleren Abwicklung von Aufträgen ist A.S. Création auch in der Lage, den Kunden vielfältige Möglichkeiten zum digitalen Informationsaustausch anzubieten. Mit dem für 2023 geplanten Austausch der Steuerungen im Hochregallager wird die umfassende Modernisierung der Logistik von A.S. Création, die im Jahr 2017 mit der Neukonzeption des Kleinteilelagers (sog. Zimmerlager) begann, ihren Abschluss finden. Damit ist A.S. Création auf die zukünftigen Anforderungen an die Logistik, die nach Einschätzung des Vorstands mit dem zunehmenden Anteil an Kleinaufträgen und dem zunehmenden Umfang bereitzustellender Informationen weiter steigen werden, sehr gut vorbereitet.

Die weiteren Investitionen des Geschäftsjahres 2022 waren überwiegend durch Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen sowie durch die Investitionen in Druckwerkzeuge für die neuen Tapetenkollektionen geprägt.

Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Bestellungen von Investitionen in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €).

3.2.2. Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung

Trotz der hohen Verluste im Geschäftsjahr 2022 konnte ein Abrutschen des Cash-flows aus betrieblicher Tätigkeit in den negativen Bereich verhindert werden. Mit 40 T€ (Vorjahr: 8,0 Mio. €) lag dieser marginal über der Nulllinie, so dass aus der operativen Tätigkeit kein zusätzlicher externer Finanzierungsbedarf resultierte. Der Liquiditätsbedarf, der aus den Verlusten des Geschäftsjahrs resultierte, konnte durch die Mittelfreisetzung aus dem Abbau von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in einem Umfang von 3,4 Mio. € und dem Abbau von Vorräten in einem Umfang von 1,0 Mio. € ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang hat sich die rechnerische Außenstandsdauer der Forderungen mit 58 Tagen (Vorjahr: 60 Tage) im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Hingegen erreichte die rechnerische Umschlagshäufigkeit der Vorräte mit einem Wert von 3,7 mal pro Jahr trotz des Vorratsabbaus nicht das Vorjahresniveau von 4,2 mal pro Jahr. Der deutliche Umsatzrückgang und die aufgrund der höheren Herstellungskosten gestiegenen Wertansätze des Vorratsvermögens haben eine Verbesserung dieser Kennzahl verhindert.

Im Gegensatz zum Vorjahr war der Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit im Berichtsjahr nicht ausreichend, um die Investitionen des Berichtsjahres in Höhe von 2,9 Mio. € und die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von 2,5 Mio. € zu finanzieren. Dadurch reduzierten sich die flüssigen

Mittel und kurzfristigen Finanzanlagen von 19,5 Mio. € am 31. Dezember 2021 um 6,6 Mio. € auf 12,9 Mio. € am Bilanzstichtag. Im gleichen Zeitraum wurden die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten von 7,9 Mio. € um 0,5 Mio. € auf 7,4 Mio. € abgebaut. Damit verfügte A.S. Création am 31. Dezember 2022 über eine Nettoanlageposition (Differenz aus flüssigen Mitteln sowie kurzfristigen Finanzanlagen und verzinslichen Finanzverbindlichkeiten) in Höhe von 5,5 Mio. €, die um 6,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert in Höhe von 11,6 Mio. € lag.

3.2.3. Bilanzstruktur

Die konservativen Finanzierungsgrundsätze von A.S. Création sind durch tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie durch Tilgungen während der Kreditlaufzeit gekennzeichnet und haben sich in den zurückliegenden Jahren bewährt. A.S. Création verfügt über eine robuste Finanzstruktur, wie die folgenden Bilanzkennzahlen belegen:

Bei einem Eigenkapital am 31. Dezember 2022 von 76,7 Mio. € (Vorjahr: 81,0 Mio. €) weist A.S. Création eine Eigenkapitalquote von 67,6 % (Vorjahr: 63,9 %) aus, die nach Einschätzung des Vorstandes auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau liegt.

  • Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital sind mehr als ausreichend, um die langfristig gebundenen Vermögenswerte zu finanzieren. Das entsprechende Verhältnis liegt mit 222,7 % per 31. Dezember 2022 zwar unter dem Vorjahreswert von 244,3 %, befindet sich aber immer noch auf einem sehr hohen Niveau.
  • A.S. Création ist per Saldo nicht verschuldet, sondern weist trotz der schwierigen Ergebnislage des Geschäftsjahres 2022 eine Nettoanlageposition aus. Wie bereits im Abschnitt 3.2.2 "Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung" berichtet, erreicht diese per 31. Dezember 2022 einen Wert von 5,5 Mio. € (Vorjahr: 11,6 Mio. €).

Von den gesamten Vermögenswerten der A.S. Création Gruppe, die sich zum 31. Dezember 2022 auf 113,5 Mio. € (Vorjahr: 126,8 Mio. €) beliefen, entfiel mit 83,2 % (Vorjahr: 85,2 %) der weitaus größte Teil auf Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Zahlungsmittel. Die in der Konzernbilanz zum Bilanzstichtag enthaltenen immateriellen Vermögenswerte (einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte) haben dagegen nur eine untergeordnete Bedeutung und entsprachen zum Bilanzstichtag 8,1 % (Vorjahr: 7,4 %) der gesamten Bilanzsumme bzw. 12,0 % (Vorjahr: 11,5 %) des bilanziellen Eigenkapitals.

61 Nach Einschätzung des Vorstands ist die Vermögens- und Finanzlage von A.S. Création sehr solide.

4. Wesentliche nicht-finanzielle Themen

4.1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2022 waren in der A.S. Création Gruppe 754 Personen (Vorjahr: 771 Personen) beschäftigt. Hiervon entfielen 690 (Vorjahr: 709) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Geschäftsbereich Tapete und 64 (Vorjahr: 62) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Mit 512 Personen bzw. 67,9 % (Vorjahr: 532 Personen

bzw. 69,0 %) ist die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei inländischen Konzerngesellschaften beschäftigt.

Der Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl um 17 Personen bzw. um 2,2 % im Berichtsjahr ist auf folgende Effekte zurückzuführen.

Nach dem deutlichen Einbruch der Umsätze ab dem zweiten Quartal in Folge des Ukraine-Kriegs wurde im Verlauf des Jahres 2022 bei der A.S. Création Tapeten AG ein Restrukturierungsprogramm begonnen, das u. a. eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl vorsieht (zu den Details siehe Abschnitt 3.1.2. "Ergebnisentwicklung). Entsprechend waren bei der Gesellschaft im Durchschnitt des Jahres 2022 mit 449 Personen (Vorjahr: 470 Personen) 21

Personen weniger beschäftigt als in dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

  • Bei den beiden französischen Gesellschaften CREALIS S.A.S. und Papierpeintsdirect.com S.a.r.l. wurde die in den vergangenen Jahren begonnene Reorganisation im Jahr 2022 planmäßig fortgesetzt. Dadurch reduzierte sich die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der beiden Gesellschaften um weitere drei Personen.
  • Im Zusammenhang mit der steigenden Auslastung der Produktionsstätte in Belarus wurden im Verlauf des Vorjahres bei der OOO Profistil weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, was zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Mitarbeiterbestandes im Jahr 2022 führte. Ferner wurden im Jahr 2022 weitere Mitarbeiter eingestellt, um die Vertriebsstrukturen zu stärken. Daher waren bei dieser Gesellschaft im Durchschnitt des Jahres 2022 mit 135 Personen (Vorjahr: 128 Personen) sieben Personen mehr beschäftigt als in dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Durch den starken Rückgang der Konzernumsätze um 8,0 % bei einem gleichzeitigen Abbau der Beschäftigtenzahl um 2,2 % ist die Mitarbeiterproduktivität im Geschäftsjahr 2022 weiter gesunken. Der Umsatz pro Mitarbeiter

reduzierte sich von 189 T€ im Vorjahr auf 178 T€ im Berichtsjahr.

Trotz der andauernden schwierigen Rahmenbedingungen wurde im Geschäftsjahr 2022 das traditionell starke Engagement von A.S. Création in der betrieblichen Ausbildung im Vergleich zum Vorjahr wieder erhöht. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2022 waren 42 (Vorjahr: 39) junge Leute in einem der 14 Berufsfelder beschäftigt, in denen A.S. Création eine betriebliche Ausbildung anbietet. Die Ausbildungsquote (Anzahl der Auszubildenden bezogen auf die inländischen Beschäftigten) lag im Berichtsjahr bei 7,9 % (Vorjahr: 6,9 %). Der Vorstand ist überzeugt, dass die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung von A.S. Création darstellt. Um dem Ziel der Nachwuchskräftesicherung gerecht zu werden, soll die Ausbildungsquote bei A.S. Création auf einem Niveau von mindestens 7 % liegen.

4.2. Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über den zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b Abs. 2 HGB i.V.m. § 289b und § 289c HGB wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2023 beraten und Beschluss fassen. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite der

Gesellschaft in der Rubrik Nachhaltigkeit öffentlich zugänglich gemacht.

5. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2022

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende, Daniel Barth, hat das Unternehmen zum 28. Februar 2022 verlassen. Zum neuen Vorstandsvorsitzenden hat der Aufsichtsrat ab dem 1. März 2022 Maik Krämer ernannt. Ab dem 1. Mai 2022 hat Tim Herder die Verantwortung für das Vorstandsressort Vertrieb und Marketing übernommen.

6. Wichtige Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres

Die laufende Amtszeit von Maik Krämer (Vorstandsvorsitzender und verantwortlich für Finanzen und Controlling) endet am 31. März 2024. Herr Krämer hat dem Aufsichtsrat im Januar 2023 mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen für eine weitere Amtszeit ab dem 1. April 2024 nicht zur Verfügung stehen wird. Es ist von Seiten des Aufsichtsrats geplant, dass Tim Herder (Vorstand für Vertrieb und Marketing) ab 2024 die Aufgaben von Maik Krämer als Vorstandsvorsitzender übernimmt.

7. Chancen- und Risikobericht

7.1. Chancenmanagement

Das Produktportfolio von A.S. Création lässt sich dem Konsumsektor zuordnen, da Tapeten überwiegend zu Renovierungszwecken verwendet werden. Ebenso zählen die Dekorationsstoffe aufgrund ihrer Verwendung zu den Konsumgütern. A.S. Création agiert somit auf Konsumgütermärkten, die durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben und des Käuferverhaltens beeinflusst werden. Daneben hängt die Nachfrage nach den modischen Produkten Tapete und Dekorationsstoffe von den jeweils vorherrschenden Farb- und Designtrends ab.

Versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf von A.S. Création haben können, als Chancen, so ist es für den Erfolg des Unternehmens wesentlich, solche Chancen rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen. Dieses sogenannte Chancenmanagement liegt bei A.S. Création in der Verantwortung der Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Die verschiedenen Tapeten- und Dekorationsstoffmärkte weisen landesspezifische Besonderheiten hinsichtlich der jeweiligen Farb- und Designtrends, hinsichtlich der Bedeutung der verschiedenen Distributionskanäle, über welche die Produkte vertrieben

werden, sowie hinsichtlich der Konsolidierungsphase, in der sich der Markt befindet, auf. Entsprechend können sich Chancen in den verschiedenen Märkten in sehr unterschiedlichen Formen zeigen. Daher hat A.S. Création kein standardisiertes weltweites Chancenmanagementsystem installiert. Das ist aus Sicht des Vorstands auch nicht notwendig, da aufgrund der einfachen und übersichtlichen Konzernstruktur von A.S. Création sowie der direkten Berichtswege Informationen über erkannte Chancen, die konzernweit von Bedeutung sein könnten, zeitnah an den Vorstand kommuniziert werden.

Aus Sicht des Vorstands liegen allerdings grundsätzliche Chancen für A.S. Création in dem Charakter des Produktportfolios. Tapeten und Dekorationsstoffe lassen sich dem Modeund Lifestylesegment zuordnen, und sie entsprechen zu beobachtenden (Mega-)Trends, wie z. B. der Individualisierung und der Rückbesinnung auf das eigene Zuhause. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des eigenen Sortiments und die zunehmende Nutzung der Digitaldrucktechnologie sollen diese Chancen genutzt werden.

Da Tapeten und Dekorationsstoffe in Innenräumen verwendet werden, sieht A.S. Création den Trend zu mehr Nachhaltigkeit als weitere Chance für das Unternehmen. Mit "GREEN STEPS – Our path to a greener future" hat

A.S. Création ein klares Leitbild und eine ambitionierte Mission, das Unternehmen in den als wesentlich definierten Belangen in ein nachhaltiges Unternehmen zu transformieren und damit die eigene Wettbewerbsposition zu verbessern und die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Die definierten Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt und über den Stand der Umsetzung wird jährlich im Nachhaltigkeitsbericht transparent berichtet.

Weiterhin ergeben sich Chancen aus der Verbesserung der Prozesse und der Kostenstrukturen insbesondere bei der A.S. Création Tapeten AG in Deutschland. Die konsequente Ausrichtung des Unternehmens auf die sich verändernden Rahmenbedingungen, die u. a. durch eine steigende Nachfrage nach besonderen Tapeten und Dekorationsstoffen zu Lasten der Nachfrage nach Massenprodukten, durch eine fortschreitende Reduzierung der Bestände im stationären Handel und durch die weiter wachsende Bedeutung des Online-Handels gekennzeichnet sind, bietet die Chance, die Ertragslage von A.S. Création wieder deutlich zu verbessern. Mit den bereits umgesetzten Investitionen in die Logistik, der eingeleiteten Reorganisation der Produktion am Standort Wiehl-Bomig, einem umfassenden Modernisierungsprogramm für die Produktionsanlagen sowie der grundlegenden Modernisierung und Harmonisierung der IT-Systeme soll diese Verbesserung erreicht werden.

7.2. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

7.2.1. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Neben den Chancen ist jedes unternehmerische Handeln zwangsläufig mit Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich grundsätzlich in externe Risiken, wie z. B. eine Änderung rechtlicher Vorschriften, und in interne Risiken, wie z. B. das Liquiditätsrisiko, unterteilen. In ihrer Firmengeschichte hat A.S. Création immer wieder ihren verantwortungsbewussten Umgang mit dem unternehmerischen Risiko bewiesen. Das implementierte Risikomanagementsystem bildet die Basis für diesen verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken, indem Risiken frühzeitig identifiziert, analysiert und bewertet und darauf aufbauend Maßnahmen zum Umgang mit diesen Risiken definiert und umgesetzt werden.

Die Risikoidentifikation und -analyse erfolgt bei A.S. Création im Rahmen eines strukturierten Prozesses, der durch den Vorstand Finanzen und Controlling verantwortet wird. Im Herbst eines jeden Jahres erfolgt die grundsätzliche Überprüfung und Aktualisierung der Risikoanalyse für die A.S. Création Tapeten AG. Hieran sind alle Vorstandsmitglieder sowie die

erste Führungsebene der A.S. Création Tapeten AG beteiligt. Die von den Beteiligten identifizierten Risiken sowie deren Bewertung des Schadensausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit werden erörtert und in einer abgestimmten Übersicht der wesentlichen Risiken zusammengefasst. Im Oktober und November eines jeden Jahres finden die Gespräche über die Planungen der kommenden beiden Geschäftsjahre zwischen dem Vorstand der A.S. Création Tapeten AG und den jeweiligen Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften statt. In diesen sogenannten Planungsrunden werden standardmäßig auch die wesentlichen Risiken, welche die Geschäftsführungen für ihre Gesellschaften identifiziert haben, behandelt. Auf diese Weise erhält der Vorstand einen Überblick, ob aus den Landesgesellschaften zusätzliche Risiken resultieren, die nicht bereits in der Risikoübersicht der A.S. Création Tapeten AG enthalten sind. Damit ergibt sich ein umfassendes Bild der wesentlichen, in der A.S. Création Gruppe identifizierten Risiken.

Die Bewertung der identifizierten, potenziellen Risiken wird bei A.S. Création im ersten Schritt durch die Führungskräfte nach den beiden Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadensausmaß" vorgenommen. Hierbei erfolgt die Bewertung des Schadensausmaßes anhand der Attribute "tragbar", "hoch" und "sehr hoch" und die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit anhand der Attribute "mittel", "häufig" und "sehr häufig". Die finale Bewertung der identifizierten Risiken erfolgt zentral durch den Vorstand Finanzen und Controlling und wird dann im Gesamtvorstand erörtert und abgestimmt. In diesem Zusammenhang wird auf Basis der genehmigten Konzernplanung der kommenden beiden Geschäftsjahre die sogenannte Risikotragfähigkeit für A.S. Création abgeleitet. Hierbei handelt es sich um eine Einschätzung, welchen maximalen zusätzlichen Liquiditätsbedarf A.S. Création verkraften kann, der aus nicht bereits in der Konzernplanung berücksichtigen Risiken resultiert. Dieser Risikotragfähigkeit wird der Liquiditätsbedarf gegenübergestellt, der im Fall des Eintritts aus den identifizierten Risiken resultiert. Hierzu wird auf Basis der den verschiedenen Einzelrisiken zugeordneten Eintrittswahrscheinlichkeiten und unter Berücksichtigung bestehender Interdependenzen zwischen den Einzelrisiken simuliert, welche Gesamtrisiken sich für A.S. Création ergeben, wenn mehrere Risiken aggregiert auftreten. Sollten Risiken ganz oder teilweise auf Dritte transferiert worden sein, wie z. B. über Versicherungsverträge oder Absicherungsgeschäfte,

wird dieses entsprechend berücksichtigt. Zur Bewertung dieser verschiedenen Szenarien wird dann das jeweilige aggregierte Gesamtrisiko mit der Risikotragfähigkeit von A.S. Création verglichen und dabei die Eintrittswahrscheinlichkeiten der verschiedenen Szenarien berücksichtigt.

Aufbauend auf dieser Bewertung werden gemeinsam mit der ersten Führungsebene der A.S. Création Tapeten AG und den Geschäftsführern der Konzerngesellschaften für die wesentlichen Risikoszenarien Maßnahmen definiert, die darauf abzielen, die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken zu verringern und/oder deren Schadensausmaß zu reduzieren. Diese Maßnahmen werden den einzelnen Vorstandsressorts zugeordnet, so dass die Vorstandsmitglieder von A.S. Création deren Umsetzung in ihren jeweiligen Ressorts überwachen. Die besondere Aufmerksamkeit des Vorstands gilt Risikoszenarien mit einem "hohen" oder "sehr hohen" Schadenspotenzial und einer "häufigen" oder "sehr häufigen" Eintrittswahrscheinlichkeit.

Sollten innerhalb des Jahres neue Risiken entstehen, so wird über diese in den turnusmäßigen Treffen und Gesprächen zwischen dem Vorstand und der ersten Führungsebene bzw. dem Vorstand und den Geschäftsführern der Konzerngesellschaften berichtet. Dadurch ist der Vorstand laufend über die wesentlichen potentiellen Risiken für A.S. Création informiert.

Das interne Kontrollsystem soll die Sicherheit der Geschäftsprozesse im Unternehmen gewährleisten und Schaden vom Unternehmen fernhalten. Es umfasst die Gesamtheit der in einem Unternehmen etablierten technischen oder organisatorischen Überwachungsmaßnahmen. Bei A.S. Création sind die vorgesehenen Abläufe für kritische Geschäftsprozesse, wie z. B. die Freigabe von Rechnungen oder der Einkauf von Designs für neue Tapetenkollektionen definiert. Soweit möglich, werden diese Abläufe systemseitig abgebildet und – soweit vorgesehen – mit entsprechenden Freigabeerfordernissen hinterlegt. Da nicht alle von A.S. Création eingesetzten IT-Systeme diese Möglichkeiten bieten oder in einigen Fällen die Umsetzung zu einer hohen Komplexität führen würde, kommen nicht durchgängig diese sog. technische Überwachungsmaßnahmen zum Einsatz. In den Fällen, in denen keine technischen Überwachungsmaßnahmen implementiert sind, werden organisatorische Vorkehrungen getroffen, deren Einhaltung stichprobenweise überprüft wird. Im Zuge der laufenden, umfassenden Modernisierung der IT-Systeme bei A.S. Création soll der Anteil der systemseitig integrierten Überwachungsmaßnahmen deutlich vergrößert und damit die Sicherheit

67

der Geschäftsprozesse weiter verbessert werden.

Ein weiterer Bestandteil des internen Kontrollsystems ist das interne Controlling. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung werden bei A.S. Création wesentliche Kennzahlen sowohl mit den geplanten Werten als auch mit den Vorjahreswerten verglichen, und Abweichungen werden analysiert. Auf diese Weise können Fehlentwicklungen identifiziert werden.

Eine eigene (Konzern-)Revision ist bei A.S. Création nicht etabliert. Die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften werden daher turnusmäßig einer Überprüfung durch externe Spezialisten aus den jeweiligen Ländern unterzogen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass lokale Besonderheiten, die in einem Land eine entsprechende Relevanz im Hinblick auf durchzuführende Kontrollmaßnahmen haben, berücksichtigt werden. Schwachstellen, die diese externen Überprüfungen aufzeigen, bilden die Basis, um entsprechende Verbesserungsmaßnahmen zu definieren und umzusetzen.

Der Prüfungsausschuss ist u. a. für die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssystems zuständig und befasst sich ebenfalls mit Fragen der Compliance. Diese Themen werden

turnusmäßig in der Sitzung des Prüfungsausschusses im Herbst eines jeden Jahres behandelt. An dieser Sitzung nehmen neben dem Vorstand für Finanzen und Controlling auch die Leiterin Recht und Compliance der A.S. Création Tapeten AG sowie Vertreter des Abschlussprüfers teil. In Abhängigkeit von den Schwerpunktthemen lässt sich der Prüfungsausschuss von weiteren Verantwortlichen von A.S. Création, wie z. B. dem Informationssicherheitsbeauftragen, Bericht erstatten. Der Gesamtaufsichtsrat wird über entsprechende Berichte des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses informiert.

Der Vorstand beurteilt regelmäßig, ob das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem von A.S. Création angemessen und wirksam sind, oder ob diese weiter ausgebaut werden müssen. Bei dieser Beurteilung lässt sich der Vorstand u. a. von den Ergebnissen der o. g. externen Überprüfungen der internen Kontrollsysteme, von den Veränderungen des Schadensausmaß und/oder der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken in den jährlichen Risikoanalysen und -bewertungen sowie von der Frage leiten, ob sich wesentliche Risiken eingestellt haben, die nicht bereits im Rahmen des bestehenden Risikomanagementsystem identifiziert worden sind. Aus Sicht des Vorstands sind das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die

Risikolage von A.S. Création am Bilanzstichtag ausreichend dimensioniert. Des Weiteren liegen dem Vorstand keine Hinweise vor, dass das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem in ihrer Gesamtheit im Berichtsjahr nicht wirksam gewesen wäre.

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat auf Basis der gesetzlichen Vorgaben das Risikofrüherkennungssystem von A.S. Création im Rahmen der letztjährigen Abschlussprüfung geprüft und bestätigt, dass bestandsgefährdende Risiken der künftigen Entwicklung durch das gemäß § 91 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt werden können und im Lagebericht zutreffend dargestellt sind. Im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung wurde das Risikofrüherkennungssystem durch die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, einer Prüfung unterzogen.

In jedem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem gibt es inhärente Beschränkungen der Wirksamkeit. Kein System kann garantieren, dass alle tatsächlich eintretenden Risiken frühzeitig identifiziert wurden und sämtliche Verstöße oder Fehler in den internen Prozessen ausgeschlossen sind, auch wenn das System als angemessen und wirksam beurteilt wurde. In diesem Sinne kann auch das beschriebene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem von A.S. Création keine absolute Sicherheit bieten.

7.2.2. Compliance Management System

Um die Einhaltung relevanter gesetzlicher Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien (sog. "Compliance") zu gewährleisten, wurde bei der A.S. Création Tapeten AG ein Compliance Management System für die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften etabliert, das von dem Bereich Recht und Compliance verantwortet wird. Dieser untersteht dem Vorstand Finanzen und Controlling. Die Leiterin des Bereichs Recht und Compliance ist zugleich Ansprechpartnerin für alle Verdachtsfälle in der gesamten Unternehmensgruppe, die über ein digitales Hinweisgebersystem vertraulich gemeldet werden können. Im Rahmen des Compliance Management Systems werden vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells von A.S. Création die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen identifiziert und im Rahmen einer Risikoabschätzung priorisiert. In Abhängigkeit von dieser Einstufung werden in Abstimmung mit dem Vorstand angemessene Maßnahmen definiert, um die Regelkonformität in allen Unternehmensbereichen zu gewährleisten. Dabei kann es sich z. B. um die Erarbeitung von Verfahrensanweisungen oder um die Durchführung von Schulungen handeln.

Durch den Bereich Recht und Compliance werden regelmäßig Stichprobenprüfungen im gesamten Konzern durchgeführt, um die individuelle Einhaltung der Regeln durch die Mitarbeiter zu überprüfen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird regelmäßig unmittelbar durch die Leiterin Recht und Compliance über die ergriffenen Compliance-Maßnahmen sowie über eventuell auftretende Compliance-Verstöße informiert. Das Compliance Management System soll das Risiko, dass es in der Unternehmensgruppe zu Compliance-Verstößen kommt, minimieren. Es kann allerdings keine absolute Sicherheit bieten, da die Einhaltung von Regeln nicht nur von umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern auch von dem individuellen Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig ist.

7.2.3. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die A.S. Création Gruppe zeichnet sich durch eine klare und überschaubare gesellschaftsrechtliche Struktur aus. Neben der A.S. Création Tapeten AG umfasst der Konsolidierungskreis lediglich sieben Unternehmen, die nach den

Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Der Rechnungslegungsprozess in der A.S. Création Gruppe ist dezentral organisiert, d. h. die Konzerngesellschaften erstellen ihren jeweiligen Einzelabschluss nach landesrechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung. Hierbei setzen die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Buchhaltungsprogramme ein, wobei es sich überwiegend um Standardsoftware handelt, die an die landes- und unternehmensspezifischen Gegebenheiten angepasst wurde. Die Verarbeitung von standardisierten Geschäftsvorfällen, die regelmäßig und in großer Anzahl anfallen, wie z. B. die Fakturierung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung, erfolgt ebenfalls in EDVgestützten Systemen, die über Schnittstellen mit den Buchhaltungssystemen verbunden sind. Auf diese Weise wird das Fehlerpotenzial im Rechnungslegungsprozess minimiert.

Die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" sowie durch die regelmäßige Durchführung von Plausibilitätskontrollen. Innerhalb der A.S. Création Gruppe wird die interne monatliche Berichterstattung aus dem Rechnungswesen abgeleitet. Da auf die Verwendung von kalkulatorischen Größen oder pauschalen Umlagen verzichtet wird,

orientiert sich das interne Controllingsystem an den Ergebnisgrößen, die dem Rechnungswesen entstammen. Entsprechend ist die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses integraler Bestandteil des Controllingsystems.

Die externe Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse seitens der Wirtschaftsprüfer. Um Gewöhnungseffekte in der Prüfung zu vermeiden, ist es innerhalb der A.S. Création Gruppe gelebte Praxis, den Abschlussprüfer von Zeit zu Zeit zu wechseln. Nachdem die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, die Jahres- und Konzernabschlüsse der A.S. Création Tapeten AG der Geschäftsjahre 2014 bis 2021 geprüft hatte, wurde seitens der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, als neuer Abschlussund Konzernabschlussprüfer gewählt. Um einen einheitlichen Prüfungsstandard innerhalb der A.S. Création Gruppe zu gewährleisten, verfolgt A.S. Création ferner die Philosophie, möglichst wenige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einzusetzen. Demzufolge wurden im Geschäftsjahr 2022 die Einzelabschlüsse von sechs der insgesamt acht Konzerngesellschaften durch Rödl & Partner oder einem ihrer Kooperationspartner geprüft.

Neben der regulären Abschlussprüfung werden bei A.S. Création die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften (und damit auch diejenigen im Bereich des Rechnungslegungsprozesses) regelmäßig einer Prüfung durch externe Spezialisten unterzogen, um die Abläufe kontinuierlich weiter zu entwickeln. In die Auswertung der Ergebnisse dieser Prüfungen ist der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG, insbesondere dessen Prüfungsausschuss, eingebunden.

Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse in den einheitlichen Konzernkontenrahmen überführt und mit weiteren ergänzenden Informationen zu einem Berichterstattungspaket zusammengefasst. Dieses standardisierte Berichterstattungspaket wird durch die A.S. Création Tapeten AG für alle Konzernunternehmen einheitlich vorgegeben und findet nicht nur im Rahmen des Jahresabschlusses, sondern auch in der monatlichen Berichterstattung Anwendung. Die Daten aus den Berichterstattungspaketen werden dann über eine Schnittstelle in das Konsolidierungssystem übernommen, in dem der Konzernabschluss von A.S. Création erstellt wird. Der Konzernabschluss sowie die konsolidierten Darstellungen der beiden Geschäftsbereiche Tapete und Dekorationsstoffe werden zentral erstellt.

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Um die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sicherzustellen, werden wesentliche Parameter, wie z. B. der Abzinsungsfaktor zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen, zentral durch die A.S. Création Tapeten AG vorgegeben. Auch die Werthaltigkeitsüberprüfung der Geschäftsund Firmenwerte wird aus diesem Grund zentral vorgenommen.

Die internen Kontrollsysteme zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung umfassen auf Konzernebene insbesondere die Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung der erhaltenen Berichterstattungspakete. Ferner nehmen bei Bedarf Vertreter der A.S. Création Tapeten AG an den Abschlussbesprechungen mit den Wirtschaftsprüfern der Konzerngesellschaften teil. Darüber hinaus sind in der verwendeten Software Kontrollen hinsichtlich der wesentlichen Konsolidierungsvorgänge integriert, wie z. B. der Schuldenkonsolidierung, der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie der Kapitalkonsolidierung. Schließlich wird der Konzernabschluss, wie auch der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG, durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss geprüft.

Die externe Kontrolle des Konzernrechnungslegungsprozesses erfolgt zum einen durch die Abschlussprüfer der Konzerngesellschaften, welche die Ableitung des Berichterstattungspakets aus dem jeweiligen Jahresabschluss prüfen sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen gegenüber dem Konzernabschlussprüfer bestätigen. Weitere Kontrollaktivitäten erfolgen durch den Konzernabschlussprüfer, der den jeweiligen Abschlussprüfern der Konzerngesellschaften einheitliche Vorgaben für die Prüfung gibt. Hierbei berücksichtigt der Konzernabschlussprüfer gegebenenfalls auch einen Prüfungsschwerpunkt, den der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss für die Konzernabschlussprüfung vorgegeben hat. Zum anderen prüft der Konzernabschlussprüfer die Ableitung des Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorgänge.

Die beschriebenen Kontrollsysteme, die A.S. Création im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess unterhält, sollen das Risiko, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss wesentliche Sachverhalte nicht, unvollständig oder fehlerhaft darstellen, minimieren. Sie können allerdings keine absolute Sicherheit geben, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss frei von Fehlern sind.

7.3. Wesentliche Einzelrisiken

Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotenzial, d. h. mit einem Schadenspotenzial von über einer Millionen Euro, die im Risikomanagementsystem erfasst, aber nicht in der Konzernplanung für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 berücksichtigt worden sind, erläutert.

7.3.1. Umfeldrisiken

Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. dem EU Green Deal, der stark gestiegenen Bedeutung der Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei den Kunden sowie der zunehmenden Berücksichtigung von CSR-Aspekten (Corporate Social Responsibility) bei Kapitalgebern, werden Unternehmen, denen mittelfristig die Transformation zu einem nachhaltigen Unternehmen nicht gelingt, deutliche Wettbewerbsnachteile erleiden. Diese können sich u. a. in Form höherer Kosten (z. B. über die CO2- Abgabe), geringerer Nachfrage, Problemen bei der Rekrutierung von Nachwuchskräften oder schlechteren Finanzierungsmöglichkeiten zeigen. Wie für andere Industrieunternehmen wird diese Transformation auch für A.S. Création eine Herausforderung sein. Aus einer nicht rechtzeitigen oder nicht ausreichenden Transformation von A.S. Création könnte daher langfristig ein hohes Risiko resultieren. Um dieses Risiko zu minimieren, hat A.S. Création die eigenen Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit seit dem Jahr 2021 deutlich intensiviert. Mit der Bestellung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten wurde die Basis geschaffen, um die bisherigen Nachhaltigkeitsaktivitäten zu koordinieren und eine übergreifende Nachhaltigkeitsstrategie für A.S. Création zu erarbeiten. Diese trägt den Namen "GREEN STEPS – Our path to a greener future" und beschreibt die Maßnahmen von A.S. Création auf dem Weg zu einem nachhaltigen Unternehmen. Zu diesen Green Steps gehört u. a. die Selbstverpflichtung, die CO2- Emissionen pro Rolle Tapete bis zum Jahr 2030 gegenüber 2020 um 30,6 % zu reduzieren. Die Einhaltung dieses Ziels wird über eine detaillierte Klimabilanz, die A.S. Création seit dem Jahr 2020 jährlich erstellt, überwacht. Der Vorstand sieht unverändert eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko.

Ein weiteres Risiko resultiert aus den sich tendenziell verschärfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Verwendung chemischer Stoffe in der Produktion sowie aus der zunehmenden Anzahl an Verbrauchern, die chemischen Bestandteilen in Produkten kritisch gegenüberstehen, auch wenn deren Verwendung zulässig ist. In der EU ist die Chemikalienverordnung REACH geltendes Recht. REACH ist hierbei die Abkürzung für "Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien". Auf Basis dieser Verordnung werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von Chemikalien ausgehen, bewertet. Dabei können Chemikalien z. B. auf eine Liste besonders Besorgnis erregender Substanzen (sogenannte SVHC-Liste) gesetzt werden mit der Folge, dass unter Umständen über den Einsatz dieser Chemikalien informiert werden muss. Im Extremfall kann es zu einem EU-weiten Verbot bestimmter Chemikalien kommen. Wie andere Unternehmen setzt auch A.S. Création bei der Produktion von Tapeten chemische Zusatzstoffe ein. Sollte es zu einem generellen Verbot der Verwendung dieser chemischen Zusatzstoffe oder zu einer Kaufverweigerung der Verbraucher für Produkte, die bestimmte chemische Stoffe enthalten, kommen, könnte ein hohes Risiko daraus entstehen, dass sich ein Wettbewerber den exklusiven Zugriff auf ein gleichwertiges Substitutionsprodukt sichert und damit einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil erhält. Ein weiteres hohes Risiko könnte daraus entstehen, dass der Einsatz allgemein verfügbarer Substitutionsgüter zu deutlich höheren Herstellungskosten führt, ohne dass diese an den Verbraucher weitergegeben werden können, da diese ansonsten die Tapeten nicht mehr

nachfragen. Um das Schadensausmaß dieses Risikos zu minimieren, untersucht A.S. Création kontinuierlich, welche alternativen Einsatzstoffe bei der Produktion von Tapeten auf den vorhandenen Produktionsanlagen verwendet werden können. Die seitens A.S. Création verfolgte Nachhaltigkeitsstrategie "GREEN STEPS" trägt ebenfalls dazu bei, dieses Risiko mittelfristig zu reduzieren. Da sich die Geschwindigkeit, mit der sich die Sensibilität der Verbraucher für die Themen Gesundheit und Nachhaltigkeit verändert, allerdings erhöht, schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios inzwischen nicht mehr als niedrig, sondern als mittel ein.

Die zunehmende Cyberkriminalität stellt ein Risiko dar. Durch einen Angriff von Cyberkriminellen könnte z. B. die IT-Infrastruktur von A.S. Création lahmgelegt, die gespeicherten Daten verschlüsselt und sensible, personenbezogene oder unternehmensinterne Daten entwendet werden. Aus der hieraus resultierenden Betriebsunterbrechung, der Zahlung von "Lösegeld", damit die Angreifer die verschlüsselten Daten wieder lesbar machen, oder dem Imageschaden, ist ein hohes Schadenspotenzial für A.S. Création ableitbar. Um dieses Risiko zu minimieren, lässt A.S. Création die Sicherheit der eigenen IT-Systeme gegen Angriffe von außen regelmäßig von externen Spezialisten überprüfen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Daneben existiert ein konzernweites Schulungsprogramm, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von A.S. Création für Cyberangriffe zu sensibilisieren. Trotz dieser vielfältigen Maßnahmen sieht der Vorstand unverändert eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko.

Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zeigen sich u. a. auf den Beschaffungsmärkten in Form von Lieferengpässen und stark gestiegenen Rohstoffpreisen, welche die Ertragslage von A.S. Création erheblich belasten. Gleiches gilt für die Gaspreise, die A.S. Création bis zum Jahresende 2022 abgesichert hatte. Dadurch werden sich die Beschaffungskosten für A.S. Création im Jahr 2023 weiter erhöhen. Es besteht das Risiko, dass A.S. Création diese Belastungen nicht durch eigene Preiserhöhungen auffangen kann, oder dass die Preiserhöhungen so signifikant sein müssten, dass der damit verbundene Anstieg der Endverbraucherpreise für Tapete so groß wird, dass die Nachfrage nach Tapete dauerhaft zurückgehen wird. Der Vorstand schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios als hoch ein.

Tapeten werden mit wässrigen Farben bedruckt, die mit Wärme getrocknet werden müssen. Um die gesetzlichen Anforderungen zur Reinhaltung der Luft zu erfüllen, muss die Abluft über thermische Nachverbrennungen gereinigt werden. Das geht bei A.S. Création derzeit nur unter Einsatz von Erdgas. Im Fall der Unterbrechung der Gasversorgung im Zuge einer Gasmangellage kann die Produktion nicht mehr weiterbetrieben werden. Da die Bundesnetzagentur für Deutschland eine Gasmangellage in diesem Winter inzwischen nahezu ausschließt und die thermischen Nachverbrennungen bei der A.S. Création Tapeten AG voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2023 auf Mehrstoffbrenner umgerüstet werden, die entweder mit Öl oder mit Erdgas betrieben werden können, sieht der Vorstand eine niedrige Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko.

Aus der weiteren Entwicklung der politischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Russland und Belarus resultieren für A.S. Création Risiken. Mit dem Produktionsstandort der belarussischen Tochtergesellschaft OOO Profistil und der russischen Vertriebsgesellschaft OOO A.S. Création (RUS) hat A.S. Création nennenswerte Vermögenswerte in dieser Region gebunden. In Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind insbesondere seitens der westlichen Staaten umfangreiche Sanktionen gegen Russland und in einem deutlich geringeren Umfang gegen Belarus verhängt worden. Diese betreffen momentan nicht den Export

von Tapeten und Dekorationsstoffen aus der EU nach Russland und Belarus. Der Ausschluss von sämtlichen russischen und belarussischen Banken vom internationalen Zahlungsverkehr könnte allerdings jegliche Exporte in diese Region betreffen, da die russischen Kunden dann de facto keine Möglichkeit haben, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber westlichen Lieferanten zu begleichen. Davon wären dann auch die Exporte der in Deutschland durch die A.S. Création Tapeten AG produzierten Tapeten nach Russland und Belarus betroffen. Auf diese Exporte, entweder an die beiden Tochtergesellschaften oder an andere Kunden in Russland und in Belarus, entfielen im Jahr 2022 lediglich noch etwa 7 % der Umsätze der A.S. Création Tapeten AG. Am 31. Dezember 2022 hatte die A.S. Création Tapeten AG nicht wertberichtigte Forderungen gegenüber russischen und belarussischen Kunden (einschließlich der Forderungen gegenüber den Tochtergesellschaften) in Höhe von 2,8 Mio. €. Eine größere Bedeutung als die Exportaktivitäten aus Deutschland hat für die A.S. Création Gruppe das Geschäft mit dem Verkauf der in Belarus produzierten Tapeten, auf das im Jahr 2022 rund 12 % der Konzernumsätze entfielen. Für die belarussische Konzerngesellschaft OOO Profistil ist die EU als Absatzmarkt von untergeordneter Bedeutung, da im Geschäftsjahr 2022 lediglich 2 % der Umsätze der Gesellschaft in der EU erzielt wurden. 84 %

der Umsätze wurden 2022 in den Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion insbesondere in Russland getätigt, weitere 14 % in anderen Ländern, die früher zur Sowjetunion gehörten. Nach Einschätzung des Vorstands ist aus heutiger Sicht nicht davon auszugehen, dass der Güterverkehr zwischen Belarus und den wesentlichen Absatzmärkten von OOO Profistil infolge des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine eingeschränkt werden wird. Allerdings könnte es zu Enteignungen der Anteile an der OOOProfistil und/oder der OOOA.S. Création (RUS) kommen. Von den gesamten Vermögenswerten der A.S. Création Gruppe am 31. Dezember 2022 in Höhe von 113,5 Mio. € entfielen 18,0 Mio. € auf diese beiden Tochtergesellschaften. Am 31. Dezember 2022 existierten Garantien der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 14,5 Mio. €, welche die Investitionen der A.S. Création Tapeten AG in Belarus gegen politische Risiken, wie z. B. Enteignungen, absichern. Von diesen Garantien laufen Teilbeträge in Höhe von insgesamt 4,5 Mio.€ im Verlauf des Jahres 2023 aus und werden voraussichtlich nicht verlängert. Im Falle einer Enteignung müsste der Differenzbetrag zwischen den Vermögenswerten und den Entschädigungen aus den Garantien zwar abgeschrieben werden, allerdings resultiert hieraus kein Liquiditätsabfluss. Aus den dargestellten Gründen sieht der Vorstand in der weiteren Entwicklung der politischen und

gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Russland und Belarus keine großen Risiken für A.S. Création. Dennoch werden Krieg, Handelsbeschränkungen und Sanktionen in jedem Fall das allgemeine Konsumklima in der Region verschlechtern. Diese Entwicklung ist in der Konzernplanung 2023/2024 bereits berücksichtigt, so dass hieraus kein zusätzliches Risiko resultiert.

Branchenspezifische Risiken ergeben sich aus den vorhandenen Überkapazitäten in der Tapetenindustrie. Aufgrund der in den letzten Jahren rückläufigen Nachfrage in Westeuropa und den stark zurückgegangenen Exportmengen nach Osteuropa existieren bei den westeuropäischen Tapetenherstellern große Überkapazitäten. Gleichzeitig wurden in Osteuropa, insbesondere in Russland, in nennenswertem Umfang neue zusätzliche Produktionskapazitäten aufgebaut, die auch dort zu Überkapazitäten geführt haben. Der Vorstand sieht das Risiko, dass die Situation der Unterauslastung auf Seiten der Hersteller bei gleichzeitig weiter steigender Marktmacht der Großkunden zu einem ruinösen Preiswettbewerb und damit zu einer erneuten Konsolidierungsphase in der weltweiten Tapetenindustrie führen könnte. Steigende Rohstoff- und Energiepreise könnten diesen Prozess beschleunigen. Sollte es zu einem erneuten Konsolidierungsprozess kommen, ist A.S. Création aufgrund der eigenen Innovations- und Finanzkraft sowie der bereits

vorgenommenen Anpassung der Produktionskapazitäten in Deutschland nach Einschätzung des Vorstands in der Lage, den Konsolidierungsprozess mitzugestalten. Bis diese Marktkonsolidierung abgeschlossen ist, könnte die Ertragslage von A.S. Création allerdings stark belastet werden. Der Vorstand erkennt in dieser Hinsicht ein hohes Risikopotenzial, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit allerdings als niedrig eingeschätzt wird.

7.3.2. Operative Risiken

Aus dem Funktionsbereich Vertrieb resultieren Risiken, die im Zusammenhang mit den sich verändernden Strukturen auf den Absatzmärkten stehen. Zum einen findet ein spürbarer Konzentrationsprozess statt, der sowohl im Bereich des Groß- und Einzelhandels als auch bei den Baumärkten sowie bei den Discountern zu größeren Einheiten führt. Zum anderen zeichnet sich ein Trend ab, der dazu führen könnte, dass sich die Nachfrage im hochpreisigen Premiumsegment und im preisbewussten Discountsegment zulasten des mittleren Marktsegments verstärkt. Weiterhin hat sich der Online-Vertrieb von Tapeten inzwischen als weitere Vertriebsschiene etabliert, die mit den traditionellen Handelsformen konkurriert. Da die Onlinehändler zunehmend grenzüberschreitend agieren, wird auch der

Wettbewerb internationaler. Zudem können Onlinehändler aufgrund geringerer Austrittsbarrieren Tapeten schneller aus ihrem Programm nehmen. Sollte es A.S. Création nicht gelingen, sich rechtzeitig mit der Sortiments- und Preispolitik sowie mit der eigenen Unternehmensorganisation an diese sich verändernden Marktstrukturen anzupassen, könnte das zu einer deutlichen und nachhaltigen Belastung der Umsatz- und Ertragslage führen. Daher besteht ein hohes Risikopotenzial, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit aus Sicht des Vorstands allerdings als mittel eingestuft wird.

Die Entwicklungen, die unter den Stichworten Digitalisierung und Individualisierung diskutiert werden, haben Auswirkungen auf die Funktionsbereiche Produktion und Logistik sowie die IT bei A.S. Création. Da die momentane Konfiguration der Produktionsanlagen und -prozesse eher auf die Fertigung größerer Serien ausgelegt ist, würde ein deutlich verändertes Nachfrageverhalten die Ertragslage von A.S. Création belasten. Daher besteht aus Sicht des Vorstands ein hohes Risikopotenzial, falls A.S. Création nicht in ausreichendem Umfang oder nicht in die richtigen Technologien investiert und damit dauerhafte Wettbewerbsnachteile im Hinblick auf die Herstellungskosten und auf die Möglichkeiten der Produktgestaltung erleidet. Auch die Modernisierung der IT-Systeme birgt ein hohes Risikopotenzial,

da die Einführung neuer IT-Systeme zu temporären Störungen der Betriebsabläufe und im Extremfall sogar zu einer vollständigen Betriebsunterbrechung führen kann. Aufgrund der kontinuierlichen Investitionsaktivitäten im Bereich Produktion und Logistik sowie der einem Gesamtkonzept folgenden IT-Modernisierung, die schrittweise umgesetzt wird, ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios aus Sicht des Vorstands niedrig.

7.3.3. Finanzwirtschaftliche Risiken

Wie in der Analyse der Finanzlage im Abschnitt 3.2. bereits dargelegt, kann die Finanzlage von A.S. Création als sehr solide bezeichnet werden. Finanzierungs- bzw. Liquiditätsengpässe, die aus dem operativen Geschäft resultieren, sind nicht zu erwarten.

Zum Bilanzstichtag weist A.S. Création Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19,9 Mio. € auf, aus denen Kreditbzw. Ausfallrisiken resultieren. Diesen Risiken wird mit Bonitätsprüfungen der Vertragspartner sowie mit der Überwachung der vereinbarten Kreditlinien und Zahlungsziele begegnet. Aufgrund der spezifischen Struktur der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften

sowie von Finanzderivaten eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zu den Details hinsichtlich der Risiken aus Finanzinstrumenten wird auf den Anhang Nr. 30 des Konzernabschlusses verwiesen.

7.3.4. Rechtliche Risiken und Compliance Risiken

Insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Korruption, Geldwäschebekämpfung, Datenschutz und Außenwirtschaftsrecht (einschließlich Export- und Handelsbeschränkungen sowie Wirtschaftssanktionen) können für A.S. Création Risiken resultieren, die sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Hinblick auf die Reputation ein sehr hohes Schadenspotential aufweisen. Daher hat A.S. Création ein internes Compliance-Programm implementiert, das neben Handlungsanweisungen und Richtlinien, Schulungsprogrammen und internen Kontrollmechanismen auch ein Hinweisgebersystem umfasst, über das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Geschäftspartner der A.S. Création Gruppe anonymisiert Hinweise auf Regelverstöße geben können. Details zu dem Compliance System werden in Abschnitt 7.5.2 "Compliance Management System" gegeben.

Die Kartellverfahren in Deutschland und in Frankreich sind abgeschlossen und sämtliche Bußgelder wurden bezahlt, so dass hieraus keine Risiken mehr resultieren. Unverändert besteht ein potenzielles Risiko im Hinblick auf Schadensersatzforderungen Dritter, die das Ergebnis und die Finanzlage von A.S. Création belasten könnten. Der Vorstand schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos allerdings als sehr gering ein.

7.4. Einschätzung des Gesamtrisikos

Aus Sicht des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG ist das Gesamtrisiko als tragbar einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Szenarios, in dem mehrere Risiken gleichzeitig eintreten, die in der Aggregation die Risikotragfähigkeit von A.S. Création überschreiten und damit den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, ist tendenziell niedrig.

8. Prognosebericht

Wie bereits das Jahr 2022, wird auch das Jahr 2023 durch die negativen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beeinflusst werden. Entsprechend gehen die überwiegenden Konjunkturprognosen von

einem durch Stagnation geprägten wirtschaftlichen Umfeld im Jahr 2023 aus. Von den privaten Konsumausgaben werden im Jahr 2023 voraussichtlich keine Impulse ausgehen, weder in West- noch in Osteuropa.

Gemäß den Prognosen der Commerzbank AG wird die Eurozone nach einem Wirtschaftswachstum von 3,4 % im Vorjahr voraussichtlich kein Wachstum mehr im Jahr 2023 verzeichnen, und für Deutschland wird für 2023 ein Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,5 % erwartet, nachdem 2022 zumindest noch ein leichtes Wachstum um 1,9 % erreicht werden konnte. Darüber, in welchem Umfang die russische Wirtschaft im Jahr 2023 durch die verhängten Sanktionen und die Folgen des Krieges gegen die Ukraine tatsächlich belastet wird, gehen die Einschätzungen weit auseinander. Zwar hat der internationale Währungsfonds (IWF) seine Prognosen zuletzt angehoben und erwartet nunmehr für 2023 ein leichtes Wachstum des russischen Bruttoinlandsproduktes um 0,3 %. Allerdings zweifeln andere Ökonomen an der Aussagekraft dieses makroökonomischen Indikators in einer Situation, in der sich Russlands Wirtschaft zu einer Kriegswirtschaft entwickelt. So zeigen z. B. die Unternehmensbefragungen, die ein negatives Geschäftsklima in wichtigen Sektoren ergeben, kein Bild der wirtschaftlichen Stabilität in Russland.

Damit zeichnet sich mit 2023 ein weiteres Geschäftsjahr ab, das durch hohe Unsicherheiten in den Rahmenbedingungen geprägt sein wird. Für A.S. Création wird das Jahr 2023 durch zwei grundsätzliche Schwerpunkte gekennzeichnet sein: die Umsetzung der innerhalb der Unternehmensgruppe begonnenen Restrukturierungsprojekte und die weitere Ausrichtung des Konzerns auf ein wertgetriebenes Umsatzwachstum. Daher wird das Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich ein Übergangsjahr werden, bevor 2024 das wichtigste Ziel erreicht werden wird, A.S. Création in die Gewinnzone zurückzuführen.

Wie bereits im Abschnitt 3.1.2. "Ergebnisentwicklung" beschrieben, läuft bei der A.S. Création Tapeten AG ein umfassendes Restrukturierungsprojekt mit dem Ziel, das Unternehmen auf ein geringeres Mengenwachstum einzustellen. Bereits vor dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatten die osteuropäischen Tapetenmärkte außerhalb der EU an Bedeutung für die A.S. Création Tapeten AG verloren. Lag der Anteil der Exportumsätze in die osteuropäischen Länder außerhalb der EU an den Gesamtumsätzen des Unternehmens im Jahr 2008 – d. h. vor der Finanzkrise 2008/2009 – noch bei 33,8 %, so betrug der Anteil im Jahr 2021 – d. h. vor dem Beginn des Ukraine-Kriegs – nur noch 7,9 %. Wesentliche Gründe

hierfür waren der Aufbau einer großen und leistungsstarken Tapetenindustrie insbesondere in Russland sowie die deutlichen Abwertungen der lokalen Währungen gegenüber dem Euro insbesondere des russischen Rubels, welche die Importe aus Westeuropa für die Konsumenten in diesen Ländern verteuerten. Der Angriff Russlands auf die Ukraine wird die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Westen und Russland und damit auch die Tapetenexporte von Deutschland nach Russland voraussichtlich für viele Jahre belasten. Weiterhin verändert sich der Tapetenkonsum in der Europäischen Union dergestalt, dass nicht mehr in jedem Fall alle vier Wände eines Raums tapeziert werden, sondern dass ein oder zwei Wände mit einem besonderen, ausdrucksstarken Motiv tapeziert und die anderen Wände mit Farbe gestrichen werden. Auch diese Entwicklung reduziert die Absatzmengen, sie erhöht allerdings zugleich den Wert des Produkts. Auf diese Entwicklungen stellt sich die A.S. Création Tapeten AG ein, indem die Anzahl der Produktionsanlagen reduziert und die weiter zu betreibenden Anlagen in einer Produktionshalle konzentriert werden. Neben der Kapazitätsreduzierung soll mit diesem Schritt auch die Energieeffizienz der Produktion verbessert werden. Weiterhin wird sich im Rahmen der Reorganisation die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens deutlich reduzieren. Sowohl in der Produktion als auch in nahezu allen anderen Funktionsbereichen des Unternehmens. Es ist geplant, diese Restrukturierung bis zur Mitte des Jahres 2023 abzuschließen.

Neben der Restrukturierung der A.S. Création Tapeten AG werden auch die Konzernaktivitäten in Belarus und Russland an die neuen Rahmenbedingungen angepasst. Die belarussische Produktionsgesellschaft OOO Profistil wird zukünftig die Verantwortung für den Vertrieb in der Region übernehmen. Die russische Gesellschaft OOO A.S. Création (RUS), die in der Vergangenheit als Vertriebsgesellschaft der A.S. Création Tapeten AG Tapeten aus deutscher Produktion vertrieben hat, wurde bereits organisatorisch der OOO Profistil zugeordnet. Der Antrag über den geplanten Verkauf der Gesellschaft wurde seitens der russischen Behörden noch nicht genehmigt. Damit agiert A.S. Création (RUS) ab dem Jahr 2023 als Vertriebsgesellschaft von Profistil und verkauft schwerpunktmäßig Tapeten aus belarussischer Produktion. Das existierende Fertigwarenlager in der Region Moskau wurde bereits aufgelöst. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Belarus und Russland wird sich bis Ende 2023 von aktuell 151 Personen auf voraussichtlich 134 Personen reduzieren.

In Frankreich soll 2023 die Restrukturierung

der Vertriebsstrukturen, die im Jahr 2020 mit der Verschmelzung der drei existierenden Vertriebsgesellschaften zur CREALIS S.A.S. begonnen wurde, sowie die Integration des im Jahr 2021 erworbenen Versandhändlers Papierspeintsdirect.com abgeschlossen werden. Bis Ende des Jahres 2023 wird sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Frankreich um voraussichtlich 6 Personen auf 71 Personen reduzieren.

Nach der Umsetzung der geschilderten Maßnahmen wird A.S. Création Ende 2023 voraussichtlich noch etwa 665 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit beschäftigen und über Organisationsstrukturen verfügen, die zu den veränderten Rahmenbedingungen in den internationalen Tapetenmärkten passen. Aufbauend auf dieser Organisationsstruktur verfolgt der Vorstand die Strategie, eine höhere Wertschöpfung mit den eigenen Produkten zu realisieren. Hierbei werden folgende Stoßrichtungen verfolgt:

A.S. Création sieht den Trend zu mehr Nachhaltigkeit als Chance für das Unternehmen. Mit "GREEN STEPS – Our path to a greener future" hat A.S. Création ein klares Leitbild und eine ambitionierte Mission, das Unternehmen in den als wesentlich definierten Belangen in ein nachhaltiges Unternehmen zu transformieren und

damit die eigene Wettbewerbsposition zu verbessern. In den vergangenen Jahren hat die Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Beurteilung von Produkten deutlich zugenommen. Das gilt insbesondere für Tapeten und Dekorationsstoffe, da diese in Innenräumen verwendet werden. Daher ist die Ausweitung des Anteils nachhaltiger Tapeten am Gesamtsortiment ein wichtiger Baustein der Strategie von A.S. Création, eine höhere Wertschöpfung zu erzielen. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2022 das Gütesiegel "d'eco" entwickelt, das bestimmte Tapeten durch die Erfüllung von definierten Nachhaltigkeitskriterien vom Rest des Sortimentes unterscheidet. Das d'eco-Siegel ist ein A.S. Création spezifisches Siegel und findet sich zukünftig gut sichtbar auf den Einlegern der qualifizierten Tapeten sowie auf den Musterkarten. Mit dem d'eco-Siegel wird den Kunden eine einfache Möglichkeit gegeben, Tapeten von A.S. Création zu identifizieren, die zusätzlich zu den hohen Standard-Qualitätskriterien, die für das Gesamtsortiment von A.S. Création gelten, spezielle Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

A.S. Création wird den Anteil hochwertiger Produkte am Sortiment weiter ausbauen. Ein wichtiger Baustein sind hier die sog. Kampagnen-Kollektionen, wie z. B.

"METROPOLITAN STORIES", die sich aufgrund ihres Designkonzepts und ihrer sehr guten Qualität international vertreiben lassen und deren Vermarktung mit entsprechenden Marketingkampagnen unterstützt werden. Ein weiterer wichtiger Baustein sind Produkte, die dem Trend nach besonderen, ausdrucksstarken Motiven für eine Wand (sog. "Feature Wall") entsprechen. Die Herstellung dieser Produkte erfolgt vielfach im Digitaldruck, einer Technik, die aufgrund der Investitionen in den letzten Jahren in der Produktion von A.S. Création inzwischen fest etabliert ist. Deren Nutzung soll weiter ausgebaut werden.

A.S. Création wird den Bereich E-Commerce weiter ausbauen, da dieser Vertriebskanal zum einen hervorragend geeignet ist, um dem Verbraucher große, ausdrucksstarke Motive zu präsentieren. Diese lassen sich besser in Form von Bildern als in Form von kleinen Musterabschnitten präsentieren. Zum anderen ist das Internet für die jüngere Generation das wichtigste Informationsmedium und E-Commerce ein wesentlicher Vertriebskanal. Um mit dem eigenen, modernen Sortiment auch eine junge Zielgruppe zu erreichen, wird A.S. Création seine Kompetenz im Bereich E-Commerce weiter

ausbauen. Das gilt sowohl für den sog. B2B-Bereich (d. h. die Zusammenarbeit mit anderen Online-Händlern) als auch für den sog. B2C- bzw. D2C-Bereich (d. h. den Vertrieb an den Konsumenten). Mit der Modernisierung der eigenen Logistik, der vollständigen Überarbeitung des eigenen Online-Shops (www.new-walls.com) und der personellen Stärkung der Vertriebskapazitäten in diesem Bereich hat A.S. Création im Jahr 2022 bereits wichtige Weichenstellungen betrieben.

Die Schwerpunkte des von A.S. Création für die nächsten Jahre vorgesehenen Investitionsprogramms unterstützen konsequent die geplante Ausrichtung von A.S. Création:

  • Nach Abschluss der Restrukturierung der Produktion in Deutschland im Jahr 2023 sollen die verbleibenden Produktionsanlagen einer umfassenden Modernisierung unterzogen und der Maschinenpark harmonisiert werden. Gleichzeitig soll der Automatisierungsgrad der innerbetrieblichen Prozesse weiter erhöht werden.
  • Die begonnene Modernisierung der IT-Systeme wird weiter fortgeführt. Kernstück wird die Einführung eines neuen ERP-Systems sein, mit dem eine Vielzahl an Altsystemen abgelöst wird. Neben

einer Vereinfachung und Beschleunigung der internen Prozesse sollen mit dieser Modernisierung die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Chancen, welche die Digitalisierung bietet, noch besser nutzen zu können.

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere die geplante Reduzierung der CO2-Emissionen um 31 % bis zum Jahr 2030, wird Investitionen erfordern.

Da im Jahr 2023 zuerst die Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen und da eine nennenswerte Unsicherheit hinsichtlich der Rahmenbedingungen und der Geschäftsentwicklung herrscht, soll über die zeitliche Umsetzung der vorgenannten Investitionen voraussichtlich erst im Rahmen der Planungsrunde 2024/2025 im Dezember 2023 entschieden werden.

Trotz aller kurzfristigen Unsicherheiten und Risiken schätzt der Vorstand die mittelfristigen Zukunftsperspektiven von A.S. Création positiv ein, unabhängig davon, wie sich das Geschäftsjahr 2023 letztendlich darstellen wird:

Das Produktportfolio von A.S. Création umfasst mit Tapeten und Dekorationsstoffen Produktkategorien, die voraussichtlich von (Mega-)Trends, wie z. B. der Individualisierung, der Rückbesinnung auf das eigene Zuhause (Homing, Cocooning) und der Urbanisierung profitieren werden.

  • A.S. Création sieht die durch den Ukraine-Krieg veränderten Rahmenbedingungen im europäischen Tapetenmarkt als Ausgangspunkt für eine konsequente Neuausrichtung des Unternehmens, die sich an Zukunftsthemen, wie z. B. Nachhaltigkeit und Digitalisierung orientiert.
  • A.S. Création verfügt über eine solide Finanzstruktur und eine ausreichende Liquidität, um kontinuierlich die notwendigen Modernisierungsinvestitionen in Logistik, Produktion und IT zu realisieren. Diese bilden die Voraussetzung, um die geplante Neuausrichtung des Unternehmens umzusetzen.

In der operativen Planung für das Geschäftsjahr 2023 geht der Vorstand davon aus, dass sich der prognostizierte Rückgang der privaten Konsumausgaben auch in der Nachfrage nach Tapeten und Dekorationsstoffen widerspiegeln wird. Ob dieser Rückgang durch werthaltigere Produkte und höhere Durchschnittspreise kompensiert werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar. Der Vorstand geht für 2023 aktuell von stagnierenden Umsätzen aus.

Der deutliche Rückgang der Rohertragsmarge im Jahr 2022 hat gezeigt, dass es A.S. Création nicht gelungen ist, die massiven Preissteigerungen bei den Rohstoffen und Energien vollständig durch die Erhöhung der eigenen Verkaufspreise und die Anpassung des eigenen Produktsortiments zu kompensieren. Auch wenn sich die Preise für Strom und Gas von ihren jeweiligen Höchstständen im Jahr 2022 bereits deutlich entfernt haben, werden für A.S. Création im Jahr 2023 aus den Energiekosten zusätzliche Belastungen resultieren. Grund hierfür ist das Auslaufen der bisherigen Lieferverträge für Strom und Gas Ende 2022. In diesen waren Preise für Strom und Gas vereinbart, die deutlich unterhalb des aktuellen Marktpreisniveaus und auch unterhalb der in Deutschland für das Jahr 2023 vorgesehenen sog. Strom- und Gaspreisbremse lagen. Das wird den Druck auf die unbefriedigende Rohertragsmarge erhöhen. Eine geringe Entspannung erwartet der Vorstand bei den Rohstoffpreisen, die 2023 vor dem Hintergrund der eingetrübten konjunkturellen Aussichten und den gesunkenen Erdölpreisen, von einem sehr hohen Niveau Ende 2022 kommend, eine leicht rückläufige Tendenz aufweisen sollten. Insgesamt sieht der Vorstand unverändert die Notwendigkeit, die durchschnittlichen Verkaufspreise von A.S. Création zu erhöhen, um die Rohertragsmarge perspektivisch wieder auf ein gesundes Niveau von etwa 50 % zu

heben. Entsprechend wurde für Anfang 2023 eine weitere Preiserhöhung angekündigt. Zusammen mit den im Verlauf des Jahres 2022 umgesetzten Preiserhöhungen, die im Gesamtjahr 2023 ihre volle Wirkung entfalten werden, sollte das zu einer Erhöhung der Rohertragsmarge führen, ohne dass diese 2023 bereits ein befriedigendes Niveau erreichen wird.

In Folge der Restrukturierungsmaßnahmen wird sich die Beschäftigtenzahl im Verlauf des Jahres 2023 deutlich reduzieren. Dadurch sollte sich auch die Personalaufwandsquote wieder verbessern.

Im Hinblick auf die wesentlichen Steuerungsgrößen erwartet der Vorstand für 2023 folgende Entwicklung:

  • Der Konzernumsatz sollte im Geschäftsjahr 2023 ein Niveau zwischen 125 Mio. € und 134 Mio. € erreichen, nach 134,0 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr.
  • Das operative Ergebnis sollte 2023 auf einem Niveau zwischen –2 Mio. € und +1 Mio. € liegen. In diesem Wert sind keine Sondereffekte, wie z. B. Restrukturierungsaufwendungen oder Währungsgewinne/-verluste berücksichtigt. Nach dem operativen Verlust des Jahres 2022

(ohne Sondereffekte) in Höhe von –3,9 Mio. € würde sich A.S. Création 2023 damit der Gewinnschwelle nähern oder diese erreichen.

Das Ergebnis nach Steuern (ohne Sondereffekte) könnte sich 2023 in dem gleichen Korridor zwischen –2 Mio. € und +1 Mio. € bewegen wie das operative Ergebnis, nach einem vergleichbaren Wert von –2,1 Mio. € im Jahr 2022.

Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet der Vorstand ein Umsatzwachstum bei einer verbesserten Rohertragsmarge. Damit sollte A.S. Création sowohl im Hinblick auf das operative Ergebnis als auch im Hinblick auf das Ergebnis nach Steuern in der Gewinnzone liegen.

Dieser Konzernlagebericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaften der A.S. Création Gruppe beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die der Vorstand auf Basis der zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffend sein oder Risiken, wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden, eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Der Vorstand übernimmt

außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsvorschriften keine Verpflichtung, die in diesem Konzernlagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

9. Rechtliche Angaben

9.1. Erklärung zur Unternehmensführung und Vergütungsbericht

Über die Erklärung zur Unternehmensführung der A.S. Création Tapeten AG gemäß §§ 289f und 315d HGB wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2023 beraten und Beschluss fassen. Diese Erklärung wird anschließend sowohl auf der Internetseite von A.S. Création in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des Geschäftsberichtes 2022 abgedruckt.

Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG dargestellt, über den der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2023 beraten und Beschluss fassen wird. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite von A.S. Création in der Rubrik

Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance veröffentlicht.

9.2. Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht

Gemäß § 4 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 24. November 2021) beträgt das Grundkapital der A.S. Création Tapeten AG 8.280.000 € und ist eingeteilt in 2.760.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Gemäß den in der Vergangenheit erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen halten Herr Franz Jürgen Schneider mit 38,34 %, die Lins Wallpaper Limited (sowie mittelbar Herr Oleg Dzhagaev, dem die gesamten Anteile der Lins Wallpaper Limited zuzurechnen sind) mit 16,32 % und Frau Karin Schneider mit 10,91 % jeweils mehr als 10 % der Stimmrechte an der A.S. Création Tapeten AG. Dabei ist Herrn Schneider neben seinem unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteil in Höhe von 32,09 % mittelbar auch der Stimmrechtsanteil der A.S. Création Tapetenstiftung in Höhe von

6,16 % und der Stimmrechtsanteil der Franz Jürgen Schneider Stiftung in Höhe von 0,09 % zuzurechnen.

Nach den §§ 76 und 84 AktG sowie nach § 6 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG soll der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung.

Gemäß § 179 AktG sowie nach § 18 Absatz 2 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG kann die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden. Für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Gemäß einem Hauptversammlungsbeschluss vom 9. Mai 2019 ist der Vorstand bis zum 8. Mai 2024 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des Grundkapitals (das entspricht einem Nennwert von maximal 828.000 €) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder diese zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Ferner können bis zu 50.000 Stück der erworbenen Aktien als Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Bei der Verwendung der erworbenen Aktien kann unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Zum Bilanzstichtag verfügte die A.S. Création Tapeten AG über 3.649 Stück eigene Aktien.

Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 8. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

10. Erklärung gemäß § 315 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Gummersbach, den 10. März 2023

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Krämer Herder Suskas

Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine prägt Börsenjahr 2022

Nach einem hoffnungsvollen Start in das neue Jahr sollte ein kräftiges Wirtschaftswachstum im Jahr 2022 endgültig den Weg aus der Corona-Krise ebnen. Der russische Angriff auf die Ukraine am 24. Februar hat diese Erwartungen zunichte gemacht, denn die Auswirkungen des Kriegs auf die Wirtschaft und die privaten Haushalte waren (und sind) enorm. Explodierende Energiepreise und eine Inflation auf Rekordniveau, die in praktisch allen Bereichen zu spüren war, prägten den gesamten Jahresverlauf. In der Eurozone stieg die Inflationsrate bis auf 10,0 % im vierten Quartal an. In der Gesamtjahresbetrachtung lag die Inflationsrate auf einem Niveau von 8,4 % nach lediglich 2,6 % im Vorjahr.

Um die hohe Inflation zu bekämpfen, erhöhten die Notenbanken ihre Leitzinsen deutlich, wodurch die Kurse von Aktien und Anleihen gleichermaßen unter Druck gerieten. In Verbindung mit den Belastungen der Unternehmen durch die gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten sowie dem vielfach unsicheren Ausblick auf den weiteren Geschäftsverlauf führte das im Jahr 2022 zu deutlichen Verlusten an den Börsen. So fiel z. B. der deutsche Leitindex DAX® von seinem Jahreshöchstwert von 16.272 Punkten zu Beginn des Jahres 2022 bis Ende September um 26,4 % auf das Jahrestief

von 11.976 Punkten. Anschließend setzte eine leichte Erholung ein, sodass der DAX® das Jahr 2022 mit einem Wert von 13.924 Punkten beendete. Damit verzeichnete der DAX® im Börsenjahr 2022 einen Verlust von insgesamt 12,3 %. Die Aktienkurse der Unternehmen aus der zweiten und dritten Reihe wurden von den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine noch deutlicher getroffen. So verzeichneten SDAX® und MDAX®, die Aktienindizes der kleineren und mittleren Unternehmen, im Jahr 2022 Kursverluste in Höhe von 27,3 % und 28,5 %.

89 AKTIE UND AKTIONÄRE

A.S. Création Aktie mit deutlichem Kursverlust

Im Januar 2022 verzeichnete der Kurs der A.S. Création Aktie mit 19,90 € seinen Jahreshöchststand. Der weitere Jahresverlauf war dann durch Kursverluste gekennzeichnet. Hieran konnten auch die Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2021 am 24. März 2022, die im Rahmen der Erwartungen lagen, sowie die Ankündigung

einer Dividendenzahlung in Höhe von 0,90 € je Aktie für das Jahr 2021 nichts ändern. Diese wurden von den unsicheren Aussichten für A.S. Création auf das Geschäftsjahr 2022 überlagert. Das Ausmaß der negativen Auswirkungen der verringerten Konsumneigung und der stark steigenden Rohstoff- und Energiekosten auf die operative Ertragslage von A.S. Création zeigte sich dann in den folgenden Quartalsmitteilungen. Nach einem operativen Gewinn in den ersten drei Monaten des Jahres 2022 rutschte A.S. Création im zweiten Quartal 2022 in die Verlustzone, und Ende Oktober veröffentlichte der Vorstand seine Einschätzung, dass A.S. Création das Geschäftsjahr 2022 mit einem Verlust abschließen wird. Die sich im Verlauf des Jahres 2022 verschlechternde Nachrichtenlage führte zu einer Talfahrt der A.S. Création Aktie von ihrem Jahreshöchststand von 19,90 € am 7. Januar 2022 auf ihren

Jahrestiefststand von 9,60 € am 14. Dezember 2022. Am 30. Dezember 2022, dem letzten Handelstag, beendete die A.S. Création das insgesamt sehr turbulente Börsenjahr mit einem Kurs in Höhe von 9,85 €. Somit verzeichnete die A.S. Création Aktie im Börsenjahr 2022 einen Kurseinbruch um 9,15 € pro Aktie, bzw. um 48,2 % von 19,00 € am Jahresanfang auf 9,85 € am Ende des Jahres.

Wie die nachfolgende Grafik illustriert, folgte die Kursentwicklung der A.S. Création Aktie bis Anfang Oktober der Entwicklung des SDAX®. Während der SDAX® im Verlauf des letzten Quartals 2022 einen Teil der Kursverluste wieder ausgleichen konnte, verzeichnete die A.S. Création Aktie einen weiteren Kursrückgang. Daher zeigte die A.S. Création Aktie im Jahr 2022 mit –48,2 % eine schlechtere Performance als der SDAX® mit –27,3 %.

Marktbewertung unbefriedigend

Die Kursentwicklung im Jahr 2022 hat nahezu zu einer Halbierung des Marktwerts von A.S. Création geführt. Auf Basis des Jahresschlusskurses von 9,85 € und der unveränderten Anzahl von 2.756.351 ausstehenden Aktien errechnet sich für A.S. Création ein Marktwert in Höhe von 27,2 Mio. € (Vorjahr: 52,4 Mio. €). Im Vergleich zu dem bilanziellen Eigenkapital, das per 31. Dezember 2022 76,7 Mio. € betrug, entspricht die gegenwärtige Kapitalmarktbewertung einem Abschlag in Höhe von 64,6 %. Eine Bewertung unterhalb des bilanziellen Eigenkapitals und damit unter dem Substanzwert ist aus Sicht des Vorstands nicht zufriedenstellend, insbesondere da bereits im Geschäftsjahr 2022 Maßnahmen, wie z. B. die Reorganisation der Produktion in Deutschland, eingeleitet wurden, um A.S. Création zurück in die Gewinnzone zu führen. Der Vorstand wird die Kapitalmarktkommunikation im Jahr 2023 intensivieren, um die Zukunftsperspektiven von A.S. Création transparenter aufzuzeigen.

Keine Dividende für 2022

Aufgrund des Verlusts nach Steuern im Jahr 2022 in Höhe von –5,4 Mio. € beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat, keine Dividende

für das Geschäftsjahr 2022 zu zahlen. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit der bisherigen Dividendenpolitik von A.S. Création, die auf eine Ausschüttungsquote bezogen auf das Ergebnis pro Aktie abzielt. So wurden auch in der Vergangenheit für Geschäftsjahre, in denen ein Verlust angefallen war, keine Dividende ausgeschüttet. Obwohl der Verzicht auf eine Dividende eine schwierige Entscheidung ist, sind Vorstand und Aufsichtsrat überzeugt, dass diese Dividendenpolitik im langfristigen und nachhaltigen Interesse des Unternehmens und damit auch der Aktionäre ist. Durch den Verzicht auf eine Dividende wird in schwierigen und unsicheren Zeiten Liquidität im Unternehmen belassen.

91

Aktionärsstruktur

A.S. Création verfügt über eine stabile Aktionärsstruktur. Im Jahr 2022 ist es im Vergleich zum Vorjahr zu keinen Veränderungen gekommen. Auf Basis der erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen stellt sich die Aktionärsstruktur wie folgt dar:

* Gemäß § 22 Abs. 2 WpHG a. F. sind die Stimmrechte von Herrn Schneider, der A.S. Création Tapeten-Stiftung sowie der Franz Jürgen Schneider-Stiftung jeweils gegenseitig zuzurechnen.

Kennzahlen zur A.S. Création Aktie 2018 2019 2020 2021 2022
Ergebnis pro Aktie €/Aktie –2,17 5,13 0,53 1,40 –1,95
Dividende €/Aktie 0,00 0,90 0,90 0,90 0,00
Ausschüttungsquote % n.v. 17,5 169,8 64,3 n.v.
Jahresschlusskurs €/Aktie 10,60 16,10 15,50 19,00 9,85
Höchstkurs €/Aktie 22,80 16,70 17,30 29,40 19,90
Tiefstkurs €/Aktie 10,50 10,40 9,30 15,50 9,60
Ausstehende Aktien (Jahresende) Mio. Stück 2,756 2,756 2,756 2,756 2,756
Durchschnittliches Handelsvolumen* Stück 768 1.141 1.496 1.245 905
Marktwert (Jahresende) T€ 29.217 44.377 42.723 52.364 27.147
Eigenkapital T€ 72.233 79.427 78.881 81.024 76.681
Marktwert/Eigenkapital % 40,4 55,9 54,2 64,6 35,4
Kurs-Gewinn-Verhältnis n.v. 3,1 29,2 13,6 n.v.
Dividendenrendite % 0,0 5,6 5,8 4,7 0,0

* Durchschnittlicher Tagesumsatz von A.S. Création Aktien

97 KONZERNABSCHLUSS NACH INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS

Konzernbilanz 98
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 100
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 101
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 102
Konzern-Kapitalflussrechnung 103
Konzernanhang 104
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 150

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2022

Anhang 31.12.2022 31.12.2021
Nr.
Sachanlagen (1) 26.172.628,03 29.059.825,69
Immaterielle Vermögenswerte (2) 9.239.768,82 9.351.758,67
Vertragsvermögenswerte (3) 190.524,30 423.241,05
Sonstige Vermögenswerte (4) 374.574,34 556.886,51
Steuererstattungsansprüche (8) 14.970,56 12.914,73
Latente Steueransprüche (5) 5.028.281,24 2.254.850,93
Langfristige Vermögenswerte 41.020.747,29 41.659.477,58
Vorräte (6) 35.379.934,19 36.312.950,20
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (7) 19.913.513,78 23.141.109,35
Vertragsvermögenswerte (3) 744.944,95 1.355.640,82
Sonstige Vermögenswerte (4) 3.234.561,81 3.776.093,78
Steuererstattungsansprüche (8) 268.357,95 1.070.736,08
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (9) 12.924.489,21 19.489.983,59
Kurzfristige Vermögenswerte 72.465.801,89 85.146.513,82
Bilanzsumme 113.486.549,18 126.805.991,40
Passiva
Anhang 31.12. 2022 31.12.2021
Nr.
Gezeichnetes Kapital 8.280.000,00 8.280.000,00
Kapitalrücklagen 14.476.740,32 14.476.740,32
Gewinnrücklagen 51.265.945,89 55.603.502,48
Korrekturbetrag für eigene Anteile –60.836,57 –60.836,57
Rücklage für Währungsdifferenzen 2.719.096,21 2.724.135,99
Eigenkapital (10) 76.680.945,85 81.023.542,22
Finanzverbindlichkeiten (verzinslich) (11) 4.744.714,82 5.832.790,34
Vertragsverbindlichkeiten (3) 315.000,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten (12) 472.985,00 459.843,00
Rückstellungen für Pensionen (13) 9.135.839,00 14.444.967,00
Langfristige Schulden 14.668.538,82 20.737.600,34
Finanzverbindlichkeiten (verzinslich) (11) 2.667.666,71 2.066.743,17
Vertragsverbindlichkeiten (3) 3.476.719,28 4.238.094,72
Sonstige Verbindlichkeiten (12) 11.474.489,71 11.053.872,06
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.347.826,12 5.847.101,96
Rückstellungen (14) 128.399,79 193.196,24
Steuerverbindlichkeiten (8) 41.962,90 1.645.840,69
Kurzfristige Schulden 22.137.064,51 25.044.848,84
Bilanzsumme 113.486.549,18 126.805.991,40

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

Anhang
Nr.
2022
2021
Umsatzerlöse (16) 133.992.562,46 145.639.049,08
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen –113.130,70 561.910,07
Gesamtleistung 133.879.431,76 146.200.959,15
Materialaufwand (17) 72.611.039,09 73.768.723,44
Rohertrag 61.268.392,67 72.432.235,71
Sonstige Erträge (18) 2.024.559,50 2.936.124,28
63.292.952,17 75.368.359,99
Personalaufwand (19) 38.510.650,39 39.733.550,15
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (20) 6.137.860,29 5.703.300,87
Sonstige betriebliche Aufwendungen (21) 27.197.983,30 24.221.529,66
Betriebliche Aufwendungen 71.846.493,98 69.658.380,68
Operatives Ergebnis (EBIT) –8.553.541,81 5.709.979,31
Zinsen und ähnliche Erträge 34.755,26 14.411,06
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 573.574,01 564.483,04
Finanzergebnis (22) –538.818,75 –550.071,98
Ergebnis vor Steuern –9.092.360,56 5.159.907,33
Ertragsteuern (23) –3.709.228,65 1.292.712,08
Ergebnis nach Steuern –5.383.131,91 3.867.195,25
Ergebnis pro Aktie (verwässert/unverwässert) (24) –1,95 1,40

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

Anhang 2022 2021
Ergebnis nach Steuern Nr. T€
–5.383
T€
3.867
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert werden:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus den
Pensionsrückstellungen
(13) 5.401 1.210
Latente Steuern –1.727 –293
3.674 917
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden können:
Währungsumrechnungsdifferenzen von vollkonsolidierten
Beteiligungen
–5 –223
Marktwertveränderung von Zinssicherungsgeschäften (30) –215 –79
Latente Steuern 68 19
–152 –283
Sonstiges Ergebnis nach Steuern (erfolgsneutral) (10) 3.522 634
Gesamtergebnis –1.861 4.501

101

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
Korrektur-
betrag für
eigene Anteile
Rücklage für
Währungs-
differenzen
Gesamt
T € T € T € T € T € T €
Stand 01.01.2021 9.000 13.757 57.198 –4.021 2.947 78.881
Bewertungsanpassung
Pensionsrückstellung
0 0 122 0 0 122
Einziehung eigener Aktien –720 720 –3.960 3.960 0 0
Dividenden 0 0 –2.481 0 0 –2.481
Ergebnis nach Steuern 0 0 3.867 0 0 3.867
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 857 0 –223 634
Stand 31.12.2021 8.280 14.477 55.603 –61 2.724 81.023
Dividenden 0 0 –2.481 0 0 –2.481
Ergebnis nach Steuern 0 0 –5.383 0 0 –5.383
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 3.527 0 –5 3.522
Stand 31.12.2022 8.280 14.477 51.266 –61 2.719 76.681

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach

Konzern-Kapitalflussrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022

2022
T€
2021
T€
Betriebliche Tätigkeit
Ergebnis nach Steuern –5.383 3.867
+ Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6.138 5.703
+/– Erhöhung/Verminderung von langfristigen Rückstellungen 91 75
+/– nicht zahlungswirksame Erhöhung/Verminderung der Finanzverbindlichkeiten 359 –1.458
–/+ Erträge/Aufwendungen aus der Veränderung latenter Steuern –4.464 285
–/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
144 188
–/+ Erhöhung/Verminderung Vorräte 1.041 –2.463
–/+ Erhöhung/Verminderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.368 2.624
+/– Erhöhung/Verminderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen –1.479 –134
–/+ Erhöhung/Verminderung sonstiges Netto-Umlaufvermögen 225 –709
Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit 40 7.978
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte –2.907 –4.939
Auszahlungen für den Erwerb von konsolidierten Unternehmen
(abzüglich erworbener liquider Mittel)
0 86
Investitionen –2.907 –4.853
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 153 113
Cash-flow aus Investitionstätigkeit –2.754 –4.740
Finanzierungstätigkeit
Gezahlte Dividende an Aktionäre der A.S. Création Tapeten AG –2.481 –2.481
+/– Aufnahme/Tilgung Finanzverbindlichkeiten (verzinslich) –1.355 –3.275
Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit –3.836 –5.756
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes –6.550 –2.518
+/– Auswirkung von Wechselkursänderungen auf den Finanzmittelbestand –16 92
+ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar 19.490 21.916
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember 12.924 19.490

Ergänzende Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung werden im Anhang Nr. 25 gegeben.

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeines

Die A.S. Création Tapeten AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland beim Registergericht Köln unter der Nummer HRB 39357 registrierte Aktiengesellschaft. Die Adresse des Firmensitzes lautet: Südstraße 47, D-51645 Gummersbach.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der A.S. Création Tapeten AG auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Der Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG schließt den kleinsten und größten Konzernkreis ein. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Neue IFRS werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewendet. Im Geschäftsjahr 2022 waren folgende geänderten oder neuen Standards und Interpretationen zu beachten:

  • − Änderungen an IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse"; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
  • − Änderungen an IAS 37 "Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen"; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
  • − Änderungen an IAS 16 "Sachanlagen"; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.
  • − Jährliche Verbesserungen der IFRS (2018-2020); erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Die im Geschäftsjahr 2022 erstmalig anzuwendenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen hatten keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss von A.S. Création.

Folgende, im Geschäftsjahr 2022 noch nicht in Kraft getretene bzw. von der EU noch nicht anerkannte Standards und Interpretationen sind veröffentlicht:

  • − Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses"; IASB-Veröffentlichung: 12. Februar 2021; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
  • − Änderungen an IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler"; IASB-Veröffentlichung: 12. Februar 2021; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
  • − Änderungen an IAS 12 "Ertragssteuern"; IASB-Veröffentlichung: 7. Mai 2021; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
  • − Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse"; IASB-Veröffentlichung: 22. September 2022; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

Aus heutiger Sicht resultieren aus den erst in den Folgejahren anzuwendenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Création.

Zur Verbesserung der Klarheit und der Übersichtlichkeit werden in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die zusammengefassten Posten werden im Anhang detailliert ausgewiesen und erläutert. Ebenfalls aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden Beträge teilweise in Tausend Euro (T€) dargestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns beinhaltet im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Tapeten in allen wesentlichen Materialqualitäten und Anwendungsbereichen. Daneben wird der Handel mit Dekorationsstoffen als ergänzende Geschäftstätigkeit betrieben. Den Produkten und Dienstleistungen des Konzerns entsprechend, erfolgt eine Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 getrennt nach den Geschäftsbereichen (bzw. Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe.

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Konsolidierungsgrundsätze

Tochterunternehmen, die von der A.S. Création Tapeten AG im Sinne der IFRS "beherrscht" werden, werden nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Eine "Beherrschung" über ein Tochterunternehmen setzt voraus, dass das Mutterunternehmen die Entscheidungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten des Tochterunternehmens besitzt, dass dem Mutterunternehmen variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen zustehen und dass das Mutterunternehmen seine Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einsetzen kann. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen sind nach konzerneinheitlichen, den IFRS entsprechenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Dabei werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt die Buchwerte der zu konsolidierenden Beteiligungen mit dem auf sie entfallenden, neu bewerteten Eigenkapitalanteil verrechnet. Bei der Neubewertung werden die Vermögenswerte und die Schulden der erworbenen Unternehmen mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt angesetzt. Ein bei der Erstkonsolidierung entstehender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und gemäß IAS 36 jährlich oder auch unterjährig, wenn besondere Ereignisse eine Minderung des Geschäfts- oder Firmenwertes vermuten lassen, einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen.

Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste in den Sachanlagen, in den immateriellen Vermögenswerten und bei den Vorräten werden ergebniswirksam eliminiert. Konzerninterne Wertberichtigungen und Rückstellungen werden aufgelöst.

Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden, soweit es sich um zeitlich befristete Unterschiede handelt, die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

Erläuterungen zum Konsolidierungskreis

Der Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen stellt sich wie folgt dar:

Nr. Gesellschaft, Sitz gehalten
von
Anteil
in %
Nominalkapital
31.12.22
Geschäftsbereich Tapete
1. A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach 8.280.000 €
2. AS Creation (UK) Limited, Merseyside/UK Nr. 1 100,0 100.000 £
3. A.S. Création (NL) B.V., Sleeuwijk/Niederlande Nr. 1 100,0 20.000 €
4. CREALIS S.A.S., Boves/Frankreich Nr. 1 100,0 3.432.000 €
5. Papierspeintsdirect.com S.a.r.l., Ecully/Frankreich Nr. 4 100,0 17.800 €
6. OOO A.S. Création (RUS), Moskau/Russland Nr. 1 100,0 740.000.000 RUB
7. OOO Profistil, Novoselje/Belarus Nr. 1 100,0 30.150.000 BYN
Geschäftsbereich Dekorationsstoffe
8. Indes Fuggerhaus Textil GmbH, Marienheide Nr. 1 100,0 550.000 €

Neben der A.S. Création Tapeten AG werden sieben Gesellschaften konsolidiert. Der Konsolidierungskreis ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Alle einbezogenen Abschlüsse sind auf den gleichen Stichtag, den 31. Dezember 2022, erstellt und wurden von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft.

Währungsumrechnung

Die Berichtswährung der A.S. Création Tapeten AG ist der Euro (€).

Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Währungskurs zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet und zu jedem Bilanzstichtag an den jeweiligen Stichtagskurs angepasst. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Währungsumrechnung der Abschlüsse von einbezogenen Unternehmen in Nicht-Euro-Ländern wird gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung mit der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Demnach werden Veränderungen in den Sachanlagen und in den immateriellen Vermögenswerten zu Jahresdurchschnittskursen, das Eigenkapital zu historischen Kursen und alle übrigen Bilanzposten zu Kursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Unterschiedsbeträge, die sich bei den Sachanlagen und bei den immateriellen Vermögenswerten ergeben, werden im Anhang Nr. 1 und Nr. 2 in der Zeile "Währungsanpassung" offen ausgewiesen. Alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und in die Rücklage für Währungsdifferenzen eingestellt.

Umrechnungsunterschiede aus der Schuldenkonsolidierung werden erfolgswirksam behandelt.

Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs
31.12.22
31.12.21
2022 2021
Pfund Sterling (GBP/€) 0,88693 0,84028 0,85276 0,85960
Russischer Rubel (RUB/€) 75,65530 84,06950 72,15093 87,08612
Belarus-Rubel (BYN/€) 2,91560 2,88260 2,76991 3,00505

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen werden mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sofern ein längerfristiger Zeitraum erforderlich ist, um einen Vermögenswert in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten, die in diesem Zeitraum anfallen, aktiviert.

Mit Ausnahme von Druckwerkzeugen werden abnutzbare Sachanlagen nach der linearen Methode planmäßig abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude 10 bis 30 Jahre
Hochregallager 20 Jahre
Großmaschinen 8 bis 15 Jahre
Übrige Maschinen 5 bis 10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

Bei Sachanlagen werden die Abschreibungen im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen.

Eine Besonderheit ergibt sich bei den Abschreibungen für Druck- und Prägewalzen und Rotationssiebe. Diese werden leistungsbezogen über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass die Druckwerkzeuge nach erfolgter Abschreibung aus den Sachanlagen abgehen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden vorgenommen, wenn einem Vermögenswert ein Zeitwert beizulegen ist, der unter dessen Nettobuchwert liegt. Sind die Grundlagen für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr gegeben, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen, die allerdings nicht zu einer Überschreitung der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen dürfen.

Erworbene immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer, überwiegend drei bis fünf, höchstens jedoch zehn Jahre, linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung abgeschrieben.

Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 jährlich oder auch unterjährig, wenn besondere Ereignisse eine Minderung des Geschäftsoder Firmenwertes vermuten lassen, einer Werthaltigkeitsüberprüfung (sog. Impairment-Test) unterzogen. Dementsprechend werden die erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderung bewertet, sofern sich letztere im Einzelfall aus der Werthaltigkeitsüberprüfung ergibt. Diese Werthaltigkeitsüberprüfung ist gemäß IFRS auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sog. Cash Generating Units bzw. "CGU") durchzuführen, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Hierbei handelt es sich um die niedrigste Berichtsebene, auf der die Geschäfts- und Firmenwerte für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Bei A.S. Création sind die Geschäfts- und Firmenwerte drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet: der CGU Tapete West, der CGU Tapete Ost und der CGU Dekorationsstoffe. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitsüberprüfung wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem sog. erzielbaren Betrag verglichen. Dabei handelt es sich um den Gegenwartswert der zukünftigen Cash-flows, die aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen (sog. Nutzungswert). Liegt der Buchwert unter dem erzielbaren Betrag, so besteht kein Anpassungsbedarf. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, so stellt der Differenzbetrag den Wertminderungsbedarf dar, der erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Geschäftsjahres als außerplanmäßige Abschreibung erfasst wird. Dabei werden zunächst bestehende Geschäfts- oder Firmenwerte abgeschrieben. Übersteigt der Wertminderungsbedarf den Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte, werden anschließend die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit daraufhin überprüft, ob deren Zeitwerte unterhalb der Buchwerte liegen. Ist das der Fall, werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen, wobei der maximale Abschreibungsbetrag (einschließlich der Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert) dem ermittelten Wertminderungsbedarf aus der Werthaltigkeitsüberprüfung entspricht. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrages. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert der langfristigen Vermögenswerte, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt erfolgswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind nicht zulässig.

Die Nutzungsrechte an leasingfinanzierten Wirtschaftsgütern werden gemäß IFRS 16 zu Beginn des Leasingverhältnisses bzw. mit Beginn der Nutzung mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zuzüglich etwaiger Nebenkosten angesetzt. Die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Nutzungsrechte werden in jenen Bilanzposten ausgewiesen, in denen auch die den Verträgen zugrunde liegenden Vermögenswerte dargestellt würden, wenn sie sich zum Bilanzstichtag im Eigentum des Konzerns befinden würden. Im Fall von Leasingverträgen ohne Kaufoption mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten sowie Leasingverträgen von Gegenständen von geringem Wert wendet A.S. Création die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 16.6 an und bilanziert die entsprechenden Leasingzahlungen aufwandswirksam in der jeweiligen Periode. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über die kürzere Zeitspanne aus betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit. Bei der Bemessung der Vertragslaufzeiten werden etwaige Kündigungs- und/ oder Verlängerungsoptionen berücksichtigt, sofern ein durchsetzbares Recht für A.S. Création besteht und die Ausübung der Option hinreichend sicher ist.

Entwicklungskosten für neue Designs werden nicht aktiviert, da die Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind.

Gemäß IFRS 9 werden Finanzinstrumente in folgende Kategorien eingeteilt: a) zu fortgeführten Anschaffungskosten, b) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis und c) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung. Das Geschäftsmodell von A.S. Création sieht die Vereinnahmung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen zu festgelegten Zeitpunkten vor. Mit Ausnahme der Derivate werden sämtliche Finanzinstrumente unter Berücksichtigung von Transaktionskosten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung zu erwartender Verluste (sog. Expected Credit Loss Model) bewertet. Diese werden anhand gleichartiger Risikoeigenschaften gruppiert und das Ausfallrisiko der jeweiligen Gruppe analysiert. Anhand einer Risikomatrix wird dem erwarteten Ausfallrisiko hinreichend Rechnung getragen. Die Risikomatrix berücksichtigt neben aktuellen externen Ratinginformationen Auswertungen zu Überfälligkeiten sowie Erfahrungswerte hinsichtlich Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Wertberichtigungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten gebucht. Erst wenn das vertragliche Recht zur Vereinnahmung der Zahlungen erlischt, wird die zugrunde liegende Forderung ausgebucht. Erwartete Forderungsausfälle werden in zwei Stufen erfasst. Hat sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz der Forderung nicht wesentlich erhöht, so erfolgt die Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Forderungsverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate. Hat sich dagegen das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz der Forderung wesentlich erhöht, so erfolgt die Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Forderungsverluste.

Erwartete Ausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten werden nach einer vereinfachten Methode erfasst. Dabei erfolgt die Risikovorsorge zu jedem Bilanzstichtag in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Forderungsverluste.

Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen werden unter Berücksichtigung der Effektivität der Sicherungsbeziehung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ist der Zeitwert positiv, erfolgt der Ausweis unter den finanziellen Vermögenswerten, ansonsten unter den finanziellen Verbindlichkeiten. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren mit den gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich Veräußerungskosten (sog. Nettoveräußerungswert) angesetzt. Der Ansatz der fertigen und der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Dabei werden in die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht einbezogen. Alle Wertminderungen von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert sowie alle Wertaufholungen, die sich aus der Erhöhung des Nettoveräußerungswertes ergeben, werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Erhöhung bzw. Verringerung des Materialaufwands oder der Bestandsveränderung erfasst. Die gemäß IAS 2.36(e) und (f ) vorgesehene separate Angabe der Beträge, die in der Berichtsperiode als Wertminderung und Wertaufholung angefallen sind, lässt sich aufgrund des bei A.S. Création verwendeten Algorithmus zur Berechnung der Wertminderungen und der Sortimentsbreite nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzen. Daher wird im Anhang nur der saldierte Betrag aus Wertminderung und Wertaufholung angegeben.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus Verträgen mit Kunden. Hat eine Partei des Vertrags ihre vertragliche

Verpflichtung erfüllt, wird in Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung und der Zahlung ein solcher Posten ausgewiesen. Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte für Bonitätsrisiken werden entsprechend der Bewertungsmethode für Forderungen gebildet.

Bei den Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 handelt es sich bei A.S. Création um Serviceleistungen, die kontinuierlich über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages erbracht werden.

Sonstige Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden mit dem Nennbetrag abzüglich evtl. vorgenommener Wertminderungen angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Diese werden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend IAS 19 angesetzt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Der im Altersversorgungsaufwand enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle übrigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und der ungewissen Verbindlichkeiten wahrscheinlich erforderlich ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie Darlehen und Kontokorrentkredite. Diese werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten resultierend aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 werden zum Bilanzstichtag in Höhe des Barwertes der noch ausstehenden Leasingzahlungen zuzüglich etwaiger Nebenkosten bilanziert. Dabei kommen vertragsspezifisch vereinbarte Zinssätze zur Anwendung. Sollten keine Zinssätze im Vertrag vereinbart sein, wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde gelegt, bei dessen Festlegung vertragsspezifische Parameter (Laufzeit, Risiko, Wert) berücksichtigt werden.

Verpflichtungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, sofern ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan besteht und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.

Steuerabgrenzungen werden gemäß IAS 12 auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerrecht, auf Konsolidierungsvorgänge und auf Verlustvorträge angesetzt. Zur Anwendung kommen hierbei zukünftig zu erwartende länderspezifische Steuersätze. Latente Steueransprüche werden nur insoweit berücksichtigt, wenn deren Realisation innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

A.S. Création tritt bei seinen Umsatztransaktionen als sogenannter Prinzipal im Sinne von IFRS 15 auf. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, und der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen. Dies erfolgt in der Regel bei Lieferung oder Leistungserbringung, also zeitpunktbezogen. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der gesamte Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sofern diese einzelnen Leistungsverpflichtungen nicht synchron erfüllt werden, erfolgt eine zeitlich versetzte Realisierung der Umsatzerlöse. Variable Gegenleistungen aufgrund von Rückgaberechten oder Mengenrabatten werden nur im Transaktionswert berücksichtigt, soweit die Realisierung der variablen Gegenleistung als hochwahrscheinlich angesehen wird. Die Schätzungen der variablen Gegenleistungen aufgrund von Rückgaberechten oder Mengenrabatten werden zu jedem Abschlussstichtag aktualisiert, und die entsprechenden Verbindlichkeiten werden angepasst. Für die regionale Aufgliederung der Umsatzerlöse ist der Sitz des Käufers maßgeblich, nur bei abweichender Lieferadresse gilt diese. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktgruppen erfolgt anhand der beiden Produktkategorien Tapeten und Bordüren sowie Gardinen und Dekorationsstoffe.

Die übrigen Erträge und Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Realisierung erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistungen, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht.

Zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden

nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Dennoch können die tatsächlichen Werte von den Schätzwerten abweichen. Gleiches gilt hinsichtlich der Aussagen im Konzernlagebericht. Die nachfolgenden Schätzungen und Annahmen haben einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss:

  • − Wie unter den Konsolidierungsgrundsätzen bereits dargelegt wurde, werden die Geschäftsund Firmenwerte einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Die zugrunde liegenden Ergebnisplanungen der beiden Geschäftsbereiche sowie die Wahl des Abzinsungsfaktors stellen Schätzungen dar, die einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfung haben. Obwohl der Vorstand davon ausgeht, dass die getroffenen Annahmen angemessen sind, könnte ein unvorhergesehener Anpassungsbedarf hinsichtlich dieser Annahmen zu einer Wertminderung führen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflusst.
  • − Auch bei den weiteren immateriellen Vermögenswerten, den Sachanlagen und den finanziellen Vermögenswerten hat A.S. Création zu jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Eine solche Wertminderung kann aus einer Vielzahl von Faktoren resultieren, wie z. B. veränderten Kreditrisiken, veränderten Wettbewerbsbedingungen, kürzeren Nutzungsdauern aufgrund des technologischen Fortschritts oder erhöhten Kapitalkosten. Entsprechend beruht die Einschätzung des Vorstands auf gewissen Annahmen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Obwohl der Vorstand davon ausgeht, dass die getroffenen Annahmen angemessen sind, könnte ein unvorhergesehener Anpassungsbedarf hinsichtlich dieser Annahmen zu einer Wertminderung führen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflusst.
  • − Für die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte der Vorräte werden fundierte Schätzungen über die zu erwartenden Absatzmengen vorgenommen, die auf bisherigen Erfahrungswerten sowie auf Annahmen über die zukünftigen branchenspezifischen Rahmenbedingungen beruhen. Diese Schätzungen können aufgrund geänderter Umstände von der tatsächlichen zukünftigen Entwicklung abweichen und zu zusätzlichen Wertberichtigungen im Vorratsvermögen führen.

  • − Für die Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen werden Pensionsrückstellungen gebildet. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Zu diesem Zweck müssen Annahmen hinsichtlich des Abzinsungsfaktors, der erwarteten zukünftigen Gehalts- und Rententrends sowie der Sterblichkeitsraten getroffen werden. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können erheblich von den tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen abweichen und zu wesentlichen Veränderungen der zukünftigen Verpflichtungen und damit des zukünftigen Aufwands führen.

  • − Variable Gegenleistungen aufgrund von Rückgaberechten oder Mengenrabatten werden anhand der Erwartungswertmethode geschätzt, da diese nach Einschätzung des Vorstands die aus wirtschaftlicher Sicht sinnvolle Methode darstellt. Diese Schätzungen können von den tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen abweichen und die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflussen.
  • − In einigen Fällen sind Unternehmen der A.S. Création Gruppe in Rechtsstreitigkeiten oder ähnlichen Verfahren involviert, deren Ausgang einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns haben könnte. Der Vorstand und die Geschäftsführer der Konzerngesellschaften analysieren die vorhandenen Informationen zu diesen Fällen. Für die Beurteilung werden auch externe Rechtsanwälte hinzugezogen. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit, eine entsprechende Rückstellung zu bilden, sind Annahmen hinsichtlich des wahrscheinlichen Ausgangs des Verfahrens zu treffen und eine fundierte Schätzung der eventuell hieraus resultierenden Verpflichtung vorzunehmen. Weder die Angabe eines Rechtsstreits oder ähnlichen Verfahrens im Anhang noch die tatsächliche Klageerhebung oder Geltendmachung eines Schadens gegen Unternehmen der A.S. Création Gruppe bedeuten automatisch, dass eine Rückstellung für dieses Risiko gebildet wurde. Weiterhin könnte sich die Höhe einer gebildeten Rückstellung – entgegen der Einschätzung zum Zeitpunkt der Bildung dieser Rückstellung – in der Zukunft als nicht ausreichend herausstellen.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Sachanlagen

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:

Grundstücke,
Bauten und
ähnliche
Vermögenswerte
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
in Bau
Gesamt
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten T€ T€ T€ T€ T€
Stand 31.12.2020 41.450 84.459 22.008 534 148.451
Zugang Konsolidierungskreis 0 0 19 0 19
Zugang 394 223 2.613 1.289 4.519
Umbuchung 52 7 11 –70 0
Abgang 47 433 3.606 0 4.086
Währungsanpassung 438 403 123 1 965
Stand 31.12.2021 42.287 84.659 21.168 1.754 149.868
Zugang 427 55 2.154 147 2.783
Umbuchung 62 0 640 –702 0
Abgang 665 132 1.461 0 2.258
Währungsanpassung –18 –52 –36 0 –106
Stand 31.12.2022 42.093 84.530 22.465 1.199 150.287
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2020 27.050 73.853 18.007 0 118.910
Zugang Konsolidierungskreis 0 0 2 0 2
Zugang 1.230 1.806 2.438 0 5.474
Abgang 47 433 3.309 0 3.789
Währungsanpassung 70 76 65 0 211
Stand 31.12.2021 28.303 75.302 17.203 0 120.808
Zugang 1.252 1.615 2.465 0 5.332
Abgang 590 132 1.246 0 1.968
Währungsanpassung 2 –32 –28 0 –58
Stand 31.12.2022 28.967 76.753 18.394 0 124.114
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2021 13.984 9.357 3.965 1.754 29.060
Stand 31.12.2022 13.126 7.777 4.071 1.199 26.173

Nettobuchwerte von vorübergehend ungenutzten Sachanlagen sind in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten.

Erläuterungen zu Grundschulden werden im Anhang Nr. 11 gegeben.

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Nettobuchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16, die in den Sachanlagen enthalten sind, stellen sich wie folgt dar:

Grundstücke,
Bauten und
ähnliche
Vermögenswerte
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
Gesamt
T€ T€ T€ T€
Stand 31.12.2020 658 207 318 1.183
Zugänge 276 0 166 442
Abgänge 0 0 1 1
Abschreibungen 275 45 217 537
Währungsanpassung 2 1 0 3
Stand 31.12.2021 661 163 266 1.090
Zugänge 371 0 219 590
Abgänge 58 0 8 66
Abschreibungen 282 44 210 536
Währungsanpassung 14 0 0 14
Stand 31.12.2022 706 119 267 1.092

(2) Immaterielle Vermögenswerte

Die Aufgliederung und die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Lizenzen
und
Geschäfts-
oder
Geleistete
Anzahlungen
Gesamt
ähnliche Rechte Firmenwert
T€
T€
T€
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten T€
Stand 31.12.2020 5.955 9.532 150 15.637
Zugang Konsolidierungskreis 168 0 0 168
Zugang 138 0 724 862
Umbuchung 73 0 –73 0
Abgang 20 0 0 20
Währungsanpassung 6 26 2 34
Stand 31.12.2021 6.320 9.558 803 16.681
Zugang 703 0 0 703
Umbuchung 803 0 –803 0
Abgang 400 0 0 400
Währungsanpassung –2 –3 0 –5
Stand 31.12.2022 7.424 9.555 0 16.979
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2020 5.545 1.543 0 7.088
Zugang Konsolidierungskreis 25 0 0 25
Zugang 229 0 0 229
Abgang 15 0 0 15
Währungsanpassung 2 0 0 2
Stand 31.12.2021 5.786 1.543 0 7.329
Zugang 375 431 0 806
Abgang 394 0 0 394
Währungsanpassung –2 0 0 –2
Stand 31.12.2022 5.765 1.974 0 7.739
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2021 534 8.015 803 9.352
Stand 31.12.2022 1.659 7.581 0 9.240

Die Geschäfts- und Firmenwerte sind den drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sog. Cash Generating Units bzw. "CGU") zugeordnet. Von den Geschäfts- und Firmenwerten in Höhe von 7.581 T€ (Vorjahr: 8.015 T€) entfielen 7.581 T€ (Vorjahr: 7.581 T€) auf die CGU Tapete West, 0 T€ (Vorjahr: 282 T€) auf die CGU Tapete Ost und 0 T€ (Vorjahr: 152 T€) auf die CGU Dekorationsstoffe. Bis zum Vorjahr waren bei A.S. Création die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten deckungsgleich mit den beiden Geschäftsbereichen (Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe. Im Berichtsjahr wurde aufgrund der veränderten geopolitischen Situation infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die interne Steuerung innerhalb des Geschäftsbereichs Tapete verändert, und die Steuerung des gesamten Geschäfts in Russland und Belarus auf die belarussische Konzerngesellschaft OOO Profistil übertragen. Entsprechend wurde auch die Definition der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bei A.S. Création angepasst und der Geschäftsbereich Tapete in die beiden CGUs Tapete West und Tapete Ost aufgeteilt. Die dritte CGU entspricht unverändert dem Geschäftsbereich Dekorationsstoffe.

Die Geschäfts- und Firmenwerte wurden einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Hierbei wurde als erzielbarer Betrag für die entsprechende CGU der sog. Nutzungswert ermittelt, d. h. der Gegenwartswert der zukünftigen Zahlungsströme, die aus der CGU zufließen. Grundlage der Ermittlung des Nutzungswertes bildete die genehmigte Detailplanung für die Geschäftsjahre 2023 und 2024. Als Zahlungsstrom wurde hierbei der Cash-flow vor Zinsen und nach Steuern abzüglich der gesamten Investitionen des jeweiligen Jahres sowie der veränderten Kapitalbindung im Netto-Umlaufvermögen verwendet. Für die Jahre ab 2025 wurde ein normalisierter, als nachhaltig unterstellter Cash-flow vor Zinsen und nach Steuern abzüglich der Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als ewige Rente fortgeschrieben. Zum Zweck der Diskontierung kamen für die CGU Tapete West gewichtete Gesamtkapitalkosten nach Steuern in Höhe von 6,9 %, für die CGU Tapete Ost in Höhe von 20,7 % und für die CGU Dekorationsstoffe in Höhe von 4,2 % (Vorjahr: 3,3 %) zur Anwendung. Die Werthaltigkeitsüberprüfung der CGU Tapete im Vorjahr erfolgte auf Basis von Gesamtkapitalkosten nach Steuern in Höhe von 5,5 %. Die Werthaltigkeitsüberprüfung für die CGU Tapete West ergab keinen Wertberichtigungsbedarf. Die sehr großen Unsicherheiten aus den veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen haben die Planungen negativ beeinflusst. Darüber hinaus belasten die gestiegenen Gesamtkapitalkosten den Nutzungswert, so dass die Werthaltigkeitsüberprüfungen der CGU Tapete Ost und der CGU Dekorationsstoffe im Berichtsjahr zu einer vollständigen Wertberichtigung der Geschäfts- und Firmenwerte in den beiden CGUs führten. Hieraus resultierten außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 431 T€ (Vorjahr: 0 T€). Über die genannten Wertminderungen der Geschäfts- und Firmenwerte hinaus, wurde bei den restlichen langfristigen Vermögenswerten in den beiden CGUs kein weiterer Wertberichtigungsbedarf identifiziert.

(3) Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Vertrags- Vertrags- Gesamt
vermögenswerte
T €
verbindlichkeiten
T €
T €
Stand 31.12.2020 1.521 –3.559 –2.038
Zahlungen 1.455 3.559 5.014
Umsatzerlöse –1.197 –4.238 –5.435
Stand 31.12.2021 1.779 –4.238 –2.459
Zahlungen 513 4.238 4.751
Umsatzerlöse –1.356 –3.792 –5.148
Stand 31.12.2022 936 –3.792 –2.856

Die Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:

Die Umsatzerlöse sind im Berichtsjahr um 5.148 T€ (Vorjahr: 5.435 T€) durch die Veränderung der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten reduziert worden.

(4) Sonstige Vermögenswerte

Die Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Gesamt Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Restlaufzeit
über einem Jahr
31.12.22
T €
31.12.21
T €
31.12.22
T €
31.12.21
T €
31.12.22
T €
31.12.21
T €
Übrige Vermögenswerte 3.130 3.847 2.819 3.338 311 509
Rechnungs
abgrenzungsposten
479 486 416 438 63 48
3.609 4.333 3.235 3.776 374 557

Bei den übrigen Vermögenswerten handelt es sich u. a. um Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche sowie um Bonusgutschriften von Lieferanten.

Den Ausfallrisiken der sonstigen Vermögenswerte wird mit Wertminderungen in Höhe der erwarteten Forderungsverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate Rechnung getragen. Die Wertminderungen auf die sonstigen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

2022
T €
2021
T €
Stand 1. Januar 124 130
Zuführungen 38 5
Inanspruchnahme 0 3
Auflösungen 0 7
Währungsanpassung –4 –1
Stand 31. Dezember 158 124

(5) Latente Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten

Die Steuerabgrenzungen gemäß IAS 12 werden mit länderspezifischen Steuersätzen berechnet. Für Deutschland ergibt sich unter Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ein Gesamtsteuersatz von 32,25 % (Vorjahr: 32,25 %).

Die Aufteilung der latenten Steuerabgrenzungen auf Bilanzpositionen stellt sich wie folgt dar:

31.12.22 31.12.21
Aktive
latente
Steuern
T €
Passive
latente
Steuern
T €
Aktive
latente
Steuern
T €
Passive
latente
Steuern
T €
Sachanlagen 662 1.497 128 1.537
Immaterielle Vermögenswerte 24 14 21 70
Vorräte 394 24 251 36
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 391 224 401 291
Pensionsrückstellungen 1.194 79 2.890 79
Übrige Rückstellungen 22 0 35 0
Verbindlichkeiten 498 0 526 4
Verlustvorträge 3.681 0 20 0
6.866 1.838 4.272 2.017
Saldierung* –1.838 –1.838 –2.017 –2.017
5.028 0 2.255 0

* Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zu saldieren, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen.

Im Inland bestehen Verlustvorträge für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 11.306 T€ (Vorjahr: 0 T€) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von 11.294 T€ (Vorjahr: 0 T€). Darüber hinaus bestehen im Ausland steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 13.120 T€ (Vorjahr: 11.257 T€). Für Verlustvorträge in Höhe von 13.012 T€ (Vorjahr: 11.159 T€) sowie für temporäre Differenzen in Höhe von 937 T€ (Vorjahr: 1.119 T€) wurden keine latenten Steueransprüche gebildet, weil die Realisierung dieser latenten Steueransprüche aus heutiger Sicht nicht als hinreichend sicher angesehen werden kann.

(6) Vorräte

Die Vorräte gliedern sich wie folgt:

31.12. 22 31.12. 21
T € T €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.216 5.323
Unfertige Erzeugnisse 495 377
Fertige Erzeugnisse und Waren 28.669 30.613
35.380 36.313

Die Wertminderungen auf die Vorräte stellten sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

31.12.22 31.12.21
T € T €
Brutto-Buchwert der Vorräte 47.914 48.167
Wertminderungen 12.534 11.854
Netto-Buchwert der Vorräte 35.380 36.313

Die Wertminderungen auf Vorräte entwickelten sich wie folgt:

2022 2021
T € T €
Stand 1. Januar 11.854 12.137
+/– Zuführung/Auflösung 593 –343
Währungsanpassung 87 60
Stand 31. Dezember 12.534 11.854

(7) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 26 T€ (Vorjahr: 115 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

31.12.22 31.12.21
T € T €
Brutto-Buchwert 23.378 26.786
Wertberichtigungen 3.464 3.645
Netto-Buchwert 19.914 23.141

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellten sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

2022 2021
T € T €
Stand 1. Januar 3.645 4.406
Zugang Konsolidierungskreis 0 11
Zuführungen 519 290
Inanspruchnahme 199 369
Auflösungen 531 722
Währungsanpassung 30 29
Stand 31. Dezember 3.464 3.645

Der Netto-Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält nicht einzelwertberichtigte Forderungen in Höhe von 19.497 T€ (Vorjahr: 22.947 T€). Die Fälligkeitsstruktur dieser Forderungen stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

nicht überfällig überfällig überfällig überfällig
einzelwertberichtigte nicht um um um um
Forderungen überfällig bis zu 91 bis 181 bis mehr als
90 Tage 180 Tage 360 Tage 360 Tage
T€ T€ T€ T€ T€ T€
Stand 31.12.2021 22.947 21.010 1.880 48 9 0
Stand 31.12.2022 19.497 17.974 1.473 50 0 0

Bei den nicht wertgeminderten, überfälligen Forderungen deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

(8) Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten

Die Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten enthalten überwiegend noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres sowie veranlagte Ertragsteuern für Vorjahre.

(9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gliedern sich wie folgt:

31.12. 22 31.12. 21
T € T €
Guthaben bei Kreditinstituten 12.918 19.488
Kassenbestand, Schecks und Wechsel 6 2
12.924 19.490

Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden kurzfristige Gelder mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen.

(10) Eigenkapital

Bezüglich der Aufgliederung des Eigenkapitals wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Zum Bilanzstichtag beträgt das Grundkapital, wie im Vorjahr, 8.280.000 € und ist eingeteilt in 2.760.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien.

Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 24. November 2021) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 8. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

Die Kapitalrücklagen enthalten, wie im Vorjahr, 13.752 T€ Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien der A.S. Création Tapeten AG und gemäß IAS 32 einen Eigenkapitalanteil in Höhe von 5 T€ aus dem Erwerb und der Veräußerung eigener Anteile.

Die Gewinnrücklagen enthalten bisher nicht ausgeschüttete Gewinne der Konzerngesellschaften sowie ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen.

Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 9. Mai 2019 ist der Vorstand bis zum 8. Mai 2024 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des Grundkapitals (das entspricht einem rechnerischen Nennwert von maximal 828 T€) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder sie zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Ferner können bis zu 50.000 Stück der erworbenen Aktien als Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Auf der Grundlage entsprechender vorheriger Ermächtigungen hatte die A.S. Création Tapeten AG von 1999 bis 2008 per Saldo 243.649 Stück eigener Aktien erworben. Im Jahr 2021 hat die A.S. Création Tapeten AG 240.000 Stück der eigenen Aktien eingezogen, d. h. am Bilanzstichtag befanden sich unverändert 3.649 Stück eigener Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von 11 T€ bzw. 0,13 % des Grundkapitals im Eigentum der A.S. Création Tapeten AG. Es wird ein Korrekturbetrag in Höhe der Anschaffungskosten der eigenen Aktien gebildet. Dieser beläuft sich, wie im Vorjahr, auf 61 T€.

Aufgrund des Konzernverlustes im Berichtsjahr wird vorgeschlagen, keine Dividende auszuschütten. Für das Vorjahr wurde eine Dividende in Höhe von 0,90 € je Stückaktie ausgezahlt, was einer Gesamtausschüttung von 2.481 T€ entsprach.

Nach den Vorschriften der IFRS sind einige Sachverhalte nicht als Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu berücksichtigen. Diese erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals, die in den Gewinnrücklagen und in der Rücklage für Währungsdifferenzen enthalten sind, entwickelten sich wie folgt:

Derivative
Finanz-
instrumente
Latente
Steuern
Pensions-
rückstel-
lungen
Latente
Steuern
Währungs-
umrechnungs
differenzen von
voll-
konsolidierten
Unternehmen
Gesamt
T€ T€ T€ T€ T€ T€
Stand 31.12.2020 588 –182 –7.005 2.161 2.947 –1.491
Erfolgsneutrale Veränderung 2021 –79 19 1.210 –293 –223 634
Stand 31.12.2021 509 –163 –5.795 1.868 2.724 –857
Erfolgsneutrale Veränderung 2022 –215 68 5.401 –1.727 –5 3.522
Stand 31.12.2022 294 –95 –394 141 2.719 2.665

(11) Finanzverbindlichkeiten (verzinslich)

Die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:

2022 2021
T€ T€
1. Januar 7.900 10.470
Zugang Konsolidierungskreis 0 22
zahlungswirksame Veränderung –1.355 –3.275
nicht-zahlungswirksame Veränderung 867 683
davon aus Währungsanpassungen (348) (228)
31. Dezember 7.412 7.900

Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 5.902 T€ (Vorjahr: 6.727 T€) sind durch Grundstücke und Gebäude besichert.

31.12.22 31.12.21
T€ T€
bis zu einem Jahr 2.667 2.067
über ein Jahr bis zu fünf Jahren 4.498 5.460
über fünf Jahre 247 373
7.412 7.900

Die Fristigkeit der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Von den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 7.412 T€ (Vorjahr: 7.900 T€) entfallen 6.546 T€ (Vorjahr: 7.727 T€) auf fest verzinsliche und 866 T€ (Vorjahr: 173 T€) auf variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten.

Die Restzinsbindungsfristen und die auf Basis der Buchwerte gewichteten Durchschnittszinssätze der fest verzinslichen Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Restzinsbindungsfrist Durchschnitts-
zinssatz 2022
Buchwert
31.12.22
Durchschnitts-
zinssatz 2021
Buchwert
31.12.21
% T€ % T€
bis zu einem Jahr 4,5 1.805 4,5 1.894
über ein Jahr bis zu fünf Jahren 4,5 4.494 4,7 5.460
über fünf Jahre 1,4 247 1,7 373
6.546 7.727

In den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.091 T€ (Vorjahr: 1.104 T€) enthalten. Deren Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

2022 2021
T€ T€
1. Januar 1.104 1.207
Zugänge 578 423
Abgänge 77 1
Zinszuwachs 19 20
Zahlungen 549 553
Währungsanpassung 16 8
31. Dezember 1.091 1.104
31.12.22
T€
31.12.21
T€
bis zu einem Jahr 343 491
über ein Jahr bis zu fünf Jahren 568 578
über fünf Jahre 180 35
1.091 1.104

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellt sich wie folgt dar:

Die Leasingzahlungen des Berichtsjahres belaufen sich auf insgesamt 622 T€ (Vorjahr: 688 T€). Davon entfallen 549 T€ (Vorjahr: 553 T€) auf Leasingverhältnisse, für die gemäß IFRS 16 ein Nutzungsrecht aktiviert wurde, sowie 54 T€ (Vorjahr: 69 T€) auf Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte und 19 T€ (Vorjahr: 66 T€) aus kurzfristigen Leasingverhältnissen für die die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 16.6 in Anspruch genommen wurden. Der gewichtete Durchschnittszinssatz beläuft sich auf 1,11 % (Vorjahr: 2,12 %).

(12) Sonstige Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Gesamt Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Restlaufzeit
über einem Jahr
31.12.22
T €
31.12.21
T €
31.12.22
T €
31.12.21
T €
31.12.22
T €
31.12.21
T €
Verbindlichkeiten
gegenüber Mitarbeitern
5.937 5.469 5.692 5.217 245 252
Verbindlichkeiten aus
sozialen Abgaben
529 644 529 644 0 0
Verbindlichkeiten aus
sonstigen Steuern
1.691 1.648 1.691 1.648 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 3.790 3.753 3.562 3.545 228 208
11.947 11.514 11.474 11.054 473 460

In den übrigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten für Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 3.368 T€ (Vorjahr: 68 T€) enthalten. Diese resultieren aus der Verkleinerung der Unternehmensorganisation einschließlich der Reorganisation der Produktion bei der A.S. Création Tapeten AG. Zu den Details wird auf den Abschnitt 3.1.2. im Konzernlagebericht verwiesen.

(13) Rückstellungen für Pensionen

Pensionsrückstellungen werden aufgrund von Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Zusagen variieren zwischen den Konzerngesellschaften je nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Dem überwiegenden Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns wird eine leistungsorientierte, an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelte Pensionszusage, bezogen auf einen festen Geldbetrag, gewährt.

Die Höhe der Pensionsverpflichtungen wird nach versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 ermittelt und entspricht dem Anwartschaftsbarwert. Bei der Ermittlung wurden für den überwiegenden Teil der Pensionsverpflichtungen folgende Parameter zugrunde gelegt:

31.12.22
%
31.12.21
%
Rechnungszins 3,9 1,1
Rententrend 2,0 2,0
Fluktuation 5,0 5,0

Für die deutschen Konzerngesellschaften basieren die Annahmen hinsichtlich Sterblichkeit und Invalidisierung auf den ©RICHTTAFELN 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Die isolierte Veränderung folgender Parameter würde zu wesentlichen Veränderungen des Barwertes der Pensionsverpflichtung führen:

Erhöhung des
Parameters
%
Veränderung
des Barwertes
T€
Minderung des
Parameters
%
Veränderung
des Barwertes
T€
Rechnungszins 1,00 –1.174 1,00 1.482
Rententrend 0,25 234 0,25 –225

Ferner würde eine um ein Jahr verlängerte Lebensdauer der Versorgungsberechtigten zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um 370 T€ führen.

Die Duration der Pensionsverpflichtung, also die voraussichtliche durchschnittliche Kapitalbindungszeit, beträgt 15,3 Jahre.

2022
T €
2021
T €
1. Januar 14.664 15.917
Bewertungsanpassung Pensionsrückstellungen* 0 –122
Rentenzahlungen –362 –373
Laufender Dienstzeitaufwand 297 340
Zinsanteil des Altersversorgungsaufwands 159 109
Versicherungsmathematische Verluste (+) bzw. Gewinne (–)
aus der Veränderung des Abzinsungsfaktors
–5.379 –1.160
Sonstige versicherungsmathematische Gewinne (–) bzw. Verluste (+) –19 –47
31. Dezember 9.360 14.664

Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entwickelte sich wie folgt:

* Im Jahr 2021 wurde seitens des IFRS Interpretations Committee festgelegt, wie in Fällen, bei denen die Höhe der Altersversorgungsleistung von der Dauer der Dienstzeit vor der Pensionierung abhängt, die Leistungsverpflichtung auf die Jahre der Beschäftigung aufzuteilen ist. Aus dieser neuen Interpretation des IAS 19 resultierte eine Reduzierung der Pensionsrückstellungen und eine Erhöhung der Gewinnrücklagen um jeweils 122 T€.

Von dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen kommen voraussichtlich 407 T€ im folgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung.

Ein geringer Teil der Pensionsverpflichtungen wird über Rückdeckungsversicherungen finanziert, die als Planvermögen qualifiziert werden. Der Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich wie folgt:

2022
T €
2021
T €
1. Januar 219 215
Erwarteter Ertrag des Planvermögens 2 1
Versicherungsmathematische Gewinne 3 3
31. Dezember 224 219

Im folgenden Geschäftsjahr werden sich die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung voraussichtlich auf 15 T€ belaufen.

Der Zeitwert des Planvermögens (Rückdeckungsversicherung) wird mit dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen saldiert und die Nettoverpflichtung in der Bilanz als Rückstellungen für Pensionen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen entwickelten sich wie folgt:

2022
T €
2021
T €
1. Januar 14.445 15.702
Bewertungsanpassung Pensionsrückstellungen 0 –122
Rentenzahlungen und Versicherungsbeiträge –362 –373
Erfolgswirksame Zuführung (Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung) 454 448
Erfolgsneutrale Zuführung (Erfassung im Sonstigen Ergebnis) –5.401 –1.210
31. Dezember 9.136 14.445

Die erfolgswirksame Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, d. h. der Netto-Pensionsaufwand für die Leistungszusagen, setzt sich wie folgt zusammen und ist in den jeweils angegebenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten:

GuV-Position 2022 2021
T€ T€
Dienstzeitaufwand und gezahlte Leistungen Personalaufwand 297 340
Netto-Zinsaufwand Finanzergebnis 157 108
454 448

Folgende versicherungsmathematische Gewinne (+) bzw. Verluste (–) wurden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst:

2022
T €
2021
T €
Veränderung des Abzinsungsfaktors 5.382 1.162
Veränderung der biometrischen Annahmen 2 0
Erfahrungsbedingte Anpassungen 17 48
5.401 1.210

Neben diesen leistungsorientierten Zusagen gewähren Konzerngesellschaften in einigen Fällen Beitragszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. In diesen Fällen wird während der Dauer des Anstellungsverhältnisses jährlich ein definierter Betrag an eine überbetriebliche

Unterstützungskasse oder vergleichbare Versorgungseinrichtung gezahlt. Diese sogenannten beitragsorientierten Versorgungspläne werden nicht in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Vielmehr sind die gezahlten Beiträge in dem Personalaufwand des jeweiligen Berichtsjahres enthalten (vgl. Anhang Nr. 19).

(14) Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen drohende Verluste aus laufenden Verträgen und Gewährleistungen. Diese entwickelten sich wie folgt:

2022
T €
2021
T €
1. Januar 193 319
Währungsumrechnung 0 7
Inanspruchnahme 123 77
Auflösung 12 79
Zuführung 70 23
31. Dezember 128 193

(15) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Die angabepflichtigen wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und deren Fristigkeit stellen sich wie folgt dar:

Gesamt Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Restlaufzeit über
1 bis zu 5 Jahren
Restlaufzeit
über 5 Jahren
31.12.22 31.12.21 31.12.22 31.12.21 31.12.22 31.12.21 31.12.22 31.12.21
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
aus Miet- und
Leasingverhältnissen*
112 99 56 57 56 42 0 0
aus Bestellungen
von Investitionen
2.450 3.479 2.450 3.479 0 0 0 0
2.562 3.578 2.506 3.536 56 42 0 0

* Verpflichtungen, für welche die Ausnahmeregelungen des IFRS 16 in Anspruch genommen wurden.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(16) Umsatzerlöse

Die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

Segment
Tapete
Segment
Konsolidierung
Konzern
Dekorationsstoffe
2022 2021 2022 2021 2022 2021 2022 2021
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Deutschland (DE) 44.716 51.216 10.182 9.831 –69 –79 54.829 60.968
EU (ohne DE) und UK 54.954 62.330 2.206 2.078 –20 –14 57.140 64.394
Europ. Union (EU) u. UK 99.670 113.546 12.388 11.909 –89 –93 111.969 125.362
Sonstiges Osteuropa 23.009 21.786 43 68 0 0 23.052 21.854
Übrige 11.439 11.843 402 553 0 0 11.841 12.396
Umsatz (brutto) 134.118 147.175 12.833 12.530 –89 –93 146.862 159.612
Erlösschmälerungen –11.923 –13.167 –947 –806 1 0 –12.869 –13.973
Umsatz (netto) 122.195 134.008 11.886 11.724 –88 –93 133.993 145.639

Im Wesentlichen resultieren die Umsatzerlöse bei A.S. Création aus dem Verkauf von Waren.

Mit einigen Großkunden von A.S. Création bestehen mehrjährige Umsatzvereinbarungen, der Auftragsbestand mit diesen Großkunden beträgt am Bilanzstichtag 33.482 T€ (Vorjahr: 24.153 T€). Mit der Leistungserfüllung ist bei diesen Kunden innerhalb der nächsten vier Jahre zu rechnen. Bei den übrigen Bestellungen spielt der Auftragsbestand nur eine untergeordnete Rolle, weil sie in der Regel kurzfristig zur Auslieferung kommen.

(17) Materialaufwand

Der Materialaufwand enthält:

2022 2021
T € T €
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
für bezogene Waren 68.898 69.882
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.713 3.887
72.611 73.769

(18) Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge enthalten u.a. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen, Erträge aus dem Wegfall von Verpflichtungen, Währungsgewinne in Höhe von 658 T€ (Vorjahr: 1.539 T€) sowie Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von 89 T€ (Vorjahr: 50 T€).

(19) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2022 2021
Löhne und Gehälter T €
31.213
T €
32.367
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 7.298 7.367
38.511 39.734

In dem Personalaufwand sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 2.272 T€ (Vorjahr: 68 T€) enthalten. Diese beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verkleinerung der Unternehmensorganisation bei der A.S. Création Tapeten AG, insbesondere Abfindungen und Ausgleichszahlungen. Zu den Details wird auf den Abschnitt 3.1.2. im Konzernlagebericht verwiesen.

In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 2.987 T€ (Vorjahr: 2.969 T€), Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 296 T€ (Vorjahr: 340 T€) sowie Zahlungen, die aufgrund von beitragsorientierten Versorgungsplänen an überbetriebliche Unterstützungskassen und vergleichbare Versorgungseinrichtungen geleistet wurden, in Höhe von 165 T€ (Vorjahr: 182 T€) enthalten.

Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt (auf Vollzeitkräfte umgerechnet, ohne die Mitglieder des Vorstands):

2022
Personen
2021
Personen
Gewerbliche Arbeitnehmer 362 385
Angestellte 350 347
Auszubildende 42 39
754 771

(20) Abschreibungen

Die Aufteilung der Abschreibungen ist aus den Erläuterungen zu den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (vgl. Anhang Nr. 1 und Nr. 2) ersichtlich. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in den beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Tapete Ost und Dekorationsstoffe in Höhe von 431 T€ (Vorjahr: 0 T€) vorgenommen.

(21) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Werbung, Instandhaltung und Versicherungen. Ferner sind darin Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 233 T€ (Vorjahr: 238 T€) und Währungsverluste in Höhe von 803 T€ (Vorjahr: 101 T€) enthalten.

In sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 1.922 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten. Diese beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Reorganisation der Produktion bei der A.S. Création Tapeten AG, insbesondere für die Verlagerung von Produktionsanlagen. Zu den Details wird auf den Abschnitt 3.1.2. im Konzernlagebericht verwiesen.

(22) Finanzergebnis

In dem Finanzergebnis ist ein Netto-Zinsaufwand in Höhe von 157 T€ (Vorjahr: 108 T€) enthalten, der aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen resultiert. Zu Details verweisen wir auf den Anhang Nr. 13.

(23) Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern gliedern sich wie folgt:

2022
T €
2021
T €
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 755 1.009
Latente Ertragsteuern –4.464 284
–3.709 1.293

Der Gesamtsteueraufwand in Höhe von -3.709 T€ (Vorjahr: 1.293 T€) wich um 777 T€ (Vorjahr: 310 T€) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von -2.932 T€ (Vorjahr: 1.603 T€) ab, der sich bei der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 32,25 % (Vorjahr: 31,06 %) ergeben würde. Der Unterschied begründet sich wie folgt:

2022 2021
T € T €
Erwarteter Steueraufwand –2.932 1.603
Steuerfreie Erträge –703 –11
Abweichung zum inländischen Gesamtsteuersatz –337 –400
Erträge aus Veränderungen latenter Steuersätze –44 –70
Steueraufwand/-ertrag für Vorjahre –3 3
Nichtansatz von latenten Steueransprüchen 94 40
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 105 183
Sonstige Steuereffekte 111 –55
Effektiver Steueraufwand –3.709 1.293
Effektiver Steuersatz 40,80 % 25,06 %

Die Veränderung des effektiven Steuersatzes im Berichtsjahr ist im Wesentlichen auf steuerfreie Erträge bei ausländischen Konzerngesellschaften zurückzuführen.

(24) Ergebnis pro Aktie

Das Ergebnis pro Aktie berechnet sich wie folgt:

2022 2021
Ergebnis nach Steuern –5.383.132 3.867.195
Anzahl ausstehender Aktien (gewichteter Durchschnitt) Stück 2.756.351 2.756.351
Ergebnis pro Aktie €/Aktie –1,95 1,40

Da keine Aktienoptionen oder vergleichbare Eigenkapitalinstrumente existieren, die zu einer Veränderung der Aktienanzahl führen können (sog. Kapitalverwässerungseffekt), entspricht das Ergebnis pro Aktie sowohl dem unverwässerten als auch dem verwässerten Ergebnis pro Aktie.

Ergänzende Angaben

(25) Kapitalflussrechnung

Im Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Zahlungen enthalten:

2022
T €
2021
T €
Zinseinzahlungen 33 12
Zinsauszahlungen 415 454
Ertragsteuereinzahlungen 15 0
Ertragsteuerauszahlungen 1.565 2.801

Die Zinsauszahlungen betreffen im Wesentlichen Investitionsfinanzierungen.

Die im Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesene Veränderung der Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:

2022
T €
2021
T €
Aufnahme Finanzverbindlichkeiten 693 173
Tilgung Finanzverbindlichkeiten –2.048 –3.448
davon aus Leasingverhältnissen (–549) (–553)
–1.355 –3.275

(26) Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 hat die Segmentberichterstattung entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns zu erfolgen. Gemäß den Produkten und Dienstleistungen besteht die Konzernstruktur von A.S. Création aus den beiden Geschäftsbereichen (Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftsbereichen werden marktorientiert festgelegt. Die Kennzahlen nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:

Segment
Tapete
Segment
Dekorationsstoffe
Konsolidierung Konzern
2022 2021 2022 2021 2022 2021 2022 2021
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Außenumsätze 122.127 133.942 11.866 11.697 0 0 133.993 145.639
Konzerninterne Umsätze 68 66 20 27 –88 –93 0 0
Umsatzerlöse gesamt 122.195 134.008 11.886 11.724 –88 –93 133.993 145.639
EBITDA 1 –2.859 10.725 443 688 0 0 –2.416 11.413
EBITDA-Marge –2,3 % 8,0 % 3,7 % 5,9 % –1,8 % 7,8 %
Abschreibungen 5.765 5.475 373 228 0 0 6.138 5.703
EBIT 2 –8.624 5.250 70 460 0 0 –8.554 5.710
EBIT-Marge –7,1 % 3,9 % 0,6 % 3,9 % –6,4 % 3,9 %
Zinserträge 40 23 0 0 –5 –9 35 14
Zinsaufwendungen 524 527 54 46 –5 –9 573 564
Ergebnis vor Steuern –9.108 4.746 16 414 0 0 –9.092 5.160
Umsatzrendite vor Steuern –7,5 % 3,5 % 0,1 % 3,5 % –6,8 % 3,5 %
Ertragsteuern –3.713 1.155 4 138 0 0 –3.709 1.293
Investitionen 3 2.800 4.686 107 167 0 0 2.907 4.853
Cash-flow
aus betrieblicher Tätigkeit
265 7.905 –225 73 0 0 40 7.978
aus Investitionstätigkeit –2.681 –4.594 –73 –146 0 0 –2.754 –4.740
aus Finanzierungstätigkeit –4.164 –5.379 328 –377 0 0 –3.836 –5.756
Segmentvermögen 31.12. 4 89.269 97.904 6.012 6.103 –31 –29 95.250 103.978
davon langfristig (34.948) (38.201) (1.029) (1.191) (0) (0) (35.977) (39.392)
Segmentschulden 31.12. 5 18.629 20.095 1.618 1.726 –31 –29 20.216 21.792
Mitarbeiter (Durchschnitt) 690 709 64 62 754 771

1 EBITDA ist die international gebräuchliche Abkürzung für das Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis und Abschreibungen (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation).

2 EBIT ist die international gebräuchliche Abkürzung für das operative Ergebnis, d. h. für das Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis (Earnings before Interest and Taxes). Es entspricht dem Segmentergebnis.

3 Die Investitionen entsprechen dem Ausweis in der Kapitalflussrechnung.

4 Segmentvermögen ist die Bilanzsumme (Aktiva) des Geschäftsbereichs abzüglich der verzinslichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, der flüssigen Mittel und abzüglich der latenten Steueransprüche sowie anderer Steuererstattungsansprüche.

5 Segmentschulden sind die Bilanzsumme (Passiva) des Geschäftsbereichs abzüglich des Eigenkapitals, der langfristigen Rückstellungen, der Steuerverbindlichkeiten und der latenten Steuerverbindlichkeiten sowie abzüglich der Finanzverbindlichkeiten.

In den Abschreibungen sind im Segment Tapete 279 T€ (Vorjahr: 0 T€) und im Segment Dekorationsstoffe 152 T€ (Vorjahr: 0 T€) außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte enthalten.

Für die Steuerung des Konzerns spielt die Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) die zentrale Rolle.

Die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns auf Regionen wird im Rahmen der Erläuterung der Umsatzerlöse (vgl. Anhang Nr. 16) dargestellt.

Gesamt kurzfristiges
Konzernvermögen
langfristiges
Konzernvermögen
31.12.22
T €
31.12.21
T €
31.12.22
T €
31.12.21
T €
31.12.22
T €
31.12.21
T €
Deutschland (DE) 59.549 65.822 39.764 43.601 19.785 22.221
EU (ohne DE) und UK 19.772 21.990 10.491 12.769 9.281 9.221
Sonstiges Osteuropa 15.929 16.166 9.018 8.216 6.911 7.950
95.250 103.978 59.273 64.586 35.977 39.392

Die Verteilung des Konzernvermögens auf Regionen sowie dessen Fristigkeit stellt sich wie folgt dar:

(27) Entwicklungskosten

Für die Entwicklung neuer Designs wurden im Berichtsjahr 2.080 T€ (Vorjahr: 1.960 T€) aufgewendet.

(28) Vertragserfüllungskosten

Im Berichtszeitraum sind Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 in Höhe von 1.930 T€ (Vorjahr: 1.743 T€) angefallen. Diese werden kontinuierlich über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages erbracht. Da die Leistungserbringung für die im Vertragszeitraum aktivierten Vertragserfüllungskosten vollständig erfasst ist, wurden sie im Berichtszeitraum sofort in voller Höhe abgeschrieben.

(29) Aufwendungen für Abschlussprüfer

Für die Prüfungen der Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Unternehmen sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses wurden im Berichtsjahr 262 T€ (Vorjahr: 239 T€) aufgewendet. Davon erhielt der Konzernabschlussprüfer 156 T€ (Vorjahr: 228 T€) sowie zusätzlich 30 T€ (Vorjahr: 0 T€) für sonstige Bestätigungsleistungen und 0 T€ (Vorjahr: 27 T€) für Steuerberatungsleistungen.

142

(30) Risiken aus Finanzinstrumenten

Von den gesamten verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 7.412 T€ (Vorjahr: 7.900 T€) entfielen 866 T€ bzw. 11,7 % (Vorjahr: 173 T€ bzw. 2,2 %) auf variabel verzinsliche Kredite. Entsprechend würde eine Erhöhung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt den Zinsaufwand um 9 T€ (Vorjahr: 2 T€) erhöhen und das Ergebnis nach Steuern um 6 T€ (Vorjahr: 1 T€) reduzieren. Die fest verzinslichen Kredite sind überwiegend mittel- bzw. langfristiger Natur und werden während der Laufzeit getilgt (vgl. Anhang Nr. 11). Insgesamt unterliegt A.S. Création keinem nennenswerten Zinsänderungsrisiko.

Währungsrisiken im operativen Bereich können entstehen, wenn Beschaffungs- und/oder Absatzaktivitäten nicht in der Berichtswährung Euro, sondern in Fremdwährungen abgewickelt werden. Solche Fremdwährungstransaktionen haben in der A.S. Création Gruppe eine geringe Bedeutung. So entfallen beispielsweise lediglich 20,7 % der Konzernumsätze auf die drei Konzerngesellschaften, die ihren Sitz außerhalb der Eurozone haben und die den Großteil ihrer Umsätze in anderen Währungen als Euro fakturieren. Weitere Währungsrisiken resultieren aus dem Finanzierungsbereich, falls Darlehen in einer anderen Währung als der lokalen Währung nominiert sind, d. h. aus Darlehen in Fremdwährung. Eine Abwertung des russischen Rubels im Verhältnis zum Euro führt zu umrechnungsbedingten, nicht zahlungswirksamen Währungsverlusten. Eine Abwertung des Rubels um ein Prozent würde das Ergebnis nach Steuern um etwa 22 T€ (Vorjahr: 107 T€) reduzieren.

In der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten nur eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag existierte ein Zins- und Währungsswap mit einem ursprünglichen Nominalbetrag in Höhe von 5.000 T€ und einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Dieses Sicherungsgeschäft und das zugrunde liegende Darlehen bilden eine wirtschaftliche Einheit. IFRS 9 sieht für diesen Fall allerdings nicht die Saldierung der aus den beiden Geschäften resultierenden Zahlungsströme vor, sondern fordert eine isolierte Bewertung der Sicherungsgeschäfte zu Marktwerten (sog. Hedge Accounting). Daher wurden zum Bilanzstichtag aus Sicherungsgeschäften resultierende positive Marktwerte (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von 199 T€ (Vorjahr: 346 T€) erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen berücksichtigt. In der Gesamtergebnisrechnung des Berichtsjahres ist

eine Veränderung der Marktwerte (nach Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von –147 T€ (Vorjahr: –60 T€) enthalten. Dieses Sicherungsgeschäft wird voraussichtlich zukünftig keine Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern haben.

Kredit- bzw. Ausfallrisiken bei den Finanzinstrumenten liegen darin begründet, dass Vertragspartner ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber A.S. Création möglicherweise nicht nachkommen. Damit spielt die Bonität des Vertragspartners eine große Rolle bei der Beurteilung der Ausfallrisiken. Im operativen Bereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Risikopolitik von A.S. Création zielt darauf ab, das inhärente Risiko zu begrenzen. Zu diesem Zweck bedient sich A.S. Création der vorhandenen Mittel, wie z. B. Kreditversicherungen oder Bankgarantien, um das Risiko auf externe Dritte zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht immer wirtschaftlich sinnvoll und stehen auch nicht in jedem Einzelfall zur Verfügung. Daher wird der Überwachung der vereinbarten Zahlungsziele und Kreditlinien im Rahmen des internen Debitorenmanagements eine hohe Bedeutung beigemessen. Trotz dieser Maßnahmen können aber nicht sämtliche Ausfallrisiken beseitigt werden. Dem verbleibenden Ausfallrisiko wird mit entsprechenden Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die möglichen Auswirkungen, die ein Forderungsausfall im ungünstigsten Fall auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création haben könnte, lässt sich anhand der Konzentration der Debitoren abschätzen. Hier ist für A.S. Création kein sehr hohes, bestandsgefährdendes Risikopotenzial zu erkennen. Von den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 19.914 T€ (Vorjahr: 23.141 T€) entfielen 4.256 T€ bzw. 18,4 % (Vorjahr: 5.860 T€ bzw. 25,3 %) auf die fünf größten Debitoren. Im Finanzierungsbereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Guthaben bei Kreditinstituten. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, arbeitet A.S. Création grundsätzlich nur mit Banken zusammen, die über eine sehr gute Bonität verfügen bzw. einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Das maximale Ausfallrisiko bei den Finanzinstrumenten beträgt den in Anhang Nr. 31 dargestellten Buchwerten der Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln den bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht nachgekommen werden kann. Um die Zahlungsfähigkeit von A.S. Création sicherzustellen, werden auf Basis der Finanzplanung und der systematischen Liquiditätsüberwachung ausreichende Kreditlinien und liquide Mittel vorgehalten. Zum Bilanzstichtag existierten liquide Mittel in Höhe von insgesamt 12.924 T€ (Vorjahr: 19.490 T€) sowie nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 5.434 T€ (Vorjahr: 6.707 T€). Liquiditätsengpässe sind nicht zu erwarten.

(31) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Die Buchwerte und Wertansätze sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

Wertansatz nach
IFRS 9
Wertansatz nach
IFRS 16
Buchwert Beizulegender
Zeitwert
31.12.22
T€
31.12.21
T€
T€ 31.12.22 31.12.21
T€
31.12.22 31.12.21
T€
T€ 31.12.22 31.12.21
T€
T€
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
19.914 23.141 19.914 23.141 19.914 23.141
Sonstige Vermögenswerte 804 1.014 804 1.014 804 1.014
Zahlungsmittel 12.924 19.490 12.924 19.490 12.924 19.490
Forderungen
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
33.642 43.645 33.642 43.645 33.642 43.645
Finanzverbindlichkeiten 6.321 6.796 6.321 6.796 6.509 7.514
Sonstige Verbindlichkeiten 4.117 4.495 4.117 4.495 4.117 4.495
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
4.348 5.847 4.348 5.847 4.348 5.847
Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen
0 0 1.091 1.104 1.091 1.104 1.091 1.104
Finanzielle Verbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
14.786 17.138 1.091 1.104 15.877 18.242 16.065 18.960
Finanzderivate
erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
294 509 294 509 294 509

Die Bilanzposten entsprechen den Klassen der finanziellen Vermögenswerte und Schulden, da die in den Bilanzposten zusammengefassten Instrumente jeweils die gleichen Eigenschaften und Merkmale ausweisen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der Zahlungen, die aus den zugrunde liegenden Verträgen resultieren. Als Abzinsungsfaktor wird der aktuelle langfristige Kapitalmarktzinssatz zuzüglich eines unternehmensindividuellen Zuschlags verwendet. Die ausgewiesenen Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen entsprechen zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten.

Aufgrund der überwiegend kurzen Restlaufzeiten entsprechen im Fall der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Mit Ausnahme des Finanzderivats sind für die Finanzinstrumente die beizulegenden Zeitwerte nach Stufe 3 anhand nicht am Markt beobachtbarer Inputfaktoren ermittelt worden. Im Berichtsjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen des IFRS 13 vorgenommen.

Bei dem Finanzderivat handelt es sich um ein Geschäft zur Zins- und Währungssicherung (vgl. Anhang Nr. 30). Dieses wird nach Stufe 2 im Sinne des IFRS 13.81 mit einem abgeleiteten Marktwert bewertet.

Aus Forderungsausfällen und der Veränderung der Wertberichtigungen bei den finanziellen Vermögenswerten resultierten im Berichtsjahr Nettogewinne in Höhe von 28 T€ (Vorjahr: 487 T€).

Aus den Finanzinstrumenten resultierten im Berichtsjahr Gesamtzinserträge in Höhe von 32 T€ (Vorjahr: 13 T€) und Gesamtzinsaufwendungen in Höhe von 414 T€ (Vorjahr: 455 T€).

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.

Gesamt Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Restlaufzeit über
1 bis zu 5 Jahren
Restlaufzeit
über 5 Jahre
31.12.22 31.12.21 31.12.22 31.12.21 31.12.22 31.12.21 31.12.22 31.12.21
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Finanz
verbindlichkeiten*
6.906 7.585 2.620 1.873 4.214 5.369 72 343
Sonstige
Verbindlichkeiten
4.117 4.495 3.802 4.495 315 0 0 0
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
4.348 5.847 4.348 5.847 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen
1.145 1.121 359 503 598 583 188 35
16.516 19.048 11.129 12.718 5.127 5.952 260 378

* einschließlich Zinsen

(32) Angaben zum Kapitalmanagement

Wesentliche Ziele der Finanzpolitik von A.S. Création sind die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Entsprechend liegt die Eigenkapitalquote von A.S. Création auf einem hohen Niveau und erreichte zum Bilanzstichtag einen Wert von 67,6 % (Vorjahr: 63,9 %). Im Hinblick auf die Aufnahme von Fremdkapital sehen die Finanzierungsgrundsätze von A.S. Création tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie Tilgungen während der Kreditlaufzeit vor. Daher sind Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital bei A.S. Création mehr als ausreichend, um die langfristig gebundenen Vermögenswerte zu finanzieren. Das entsprechende Verhältnis lag zum Bilanzstichtag bei 223 % (Vorjahr: 244 %). Ferner hält A.S. Création entsprechend der eigenen Finanzierungsgrundsätze Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien vor, um Finanzierungsnotwendigkeiten, die sich z. B. aus dem operativen Geschäft ergeben, kurzfristig abdecken zu können. Die liquiden Mittel und die freien Kreditlinien beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 18.358 T€ (Vorjahr: 26.197 T€).

(33) Vorstand

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Vorstandsressort Mitglied im Aufsichtsgremium
Maik Krämer
Vorsitzender
Finanzen und Controlling
Tim Herder
(ab 01.05.2022)
Marketing und Vertrieb
Antonios Suskas Produktion und Logistik
Daniel Barth
(bis 28.02.2022)
Marketing und Vertrieb

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Vorstands 2.483 Aktien (Vorjahr: 2.483 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(34) Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Ausgeübter Beruf Mitglied im Aufsichtsgremium
Jörn Kämper
Vorsitzender
Diplom-Kaufmann
Jochen Müller
Stellvertretender Vorsitzender
Diplom-Ingenieur SURTECO GROUP SE,
Buttenwiesen
Dr. Volker Hues Finanzvorstand der
Jungheinrich AG, Hamburg
Julia Barth
Arbeitnehmervertreterin
Kfm. Angestellte bei der
A.S. Création Tapeten AG
Kevin Wegner
Arbeitnehmervertreter
Freigestellter Betriebsrat der
A.S. Création Tapeten AG
Dr. Stephan Zilkens Geschäftsführender
Gesellschafter der Zilkens
Fine Arts Insurancebroker
GmbH, Köln
Alberdingk-Boley GmbH, Krefeld

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats 500 Aktien (Vorjahr: 1.450 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(35) Aufwendungen für Organe und Organkredite

Das Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder betrug im Berichtsjahr 1.438 T€ (Vorjahr: 1.721 T€). Darüber hinaus führten die Zahlungen an eine Unterstützungskasse zu einem Altersvorsorgeaufwand in Höhe von insgesamt 54 T€ (Vorjahr: 66 T€).

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 169 T€ (Vorjahr: 169 T€).

Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG dargestellt, über den der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2023 beraten und Beschluss fassen wird. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite von A.S. Création in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance veröffentlicht.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kreditverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen waren am Bilanzstichtag 1.554 T€ (Vorjahr: 2.076 T€) zurückgestellt. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen beliefen sich auf 132 T€ (Vorjahr: 128 T€).

(36) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Alle Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind vertraglich vereinbart und werden zu marktüblichen Konditionen erbracht.

Zwischen Herrn Franz Jürgen Schneider, der A.S. Création Tapeten-Stiftung, Gummersbach, sowie der Franz Jürgen Schneider-Stiftung, Köln, existiert eine Stimmrechtsvereinbarung, wonach sich die drei Parteien bei der Ausübung ihrer jeweiligen Stimmrechte abstimmen. Daher werden jeder Partei dieser Stimmrechtsvereinbarung die Aktien der beiden anderen Parteien mittelbar zugerechnet, so dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Schneider an der A.S. Création Tapeten AG – wie auch derjenige von der A.S. Création Tapeten Stiftung und der Franz Jürgen Schneider-Stiftung – 38,34 % beträgt.

Die A.S. Création Tapeten AG unterstützt die Tätigkeiten der gemeinnützigen A.S. Création Tapeten-Stiftung. In diesem Zusammenhang fielen im Berichtsjahr Aufwendungen für eine

Spende in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 15 T€) an. Daneben erbringt die A.S. Création in geringem Umfang Serviceleistungen für die A.S. Création Tapeten-Stiftung. Hierfür fielen Erträge in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 2 T€) an. Am Bilanzstichtag existierten, wie im Vorjahr, keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der A.S. Création Tapeten-Stiftung.

(37) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Am 23. März 2022 haben Vorstand und Aufsichtsrat die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Über die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2023 wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2023 beraten und Beschluss fassen. Diese wird anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance öffentlich zugänglich gemacht.

(38) Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die laufende Amtszeit von Maik Krämer (Vorstandsvorsitzender und verantwortlich für Finanzen und Controlling) endet am 31. März 2024. Herr Krämer hat dem Aufsichtsrat im Januar 2023 mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen für eine weitere Amtszeit ab dem 1. April 2024 nicht zur Verfügung stehen wird. Es ist von Seiten des Aufsichtsrats geplant, dass Tim Herder (Vorstand für Vertrieb und Marketing) ab 2024 die Aufgaben von Maik Krämer als Vorstandsvorsitzender übernimmt.

Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG hat am heutigen Tage den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und wird in seiner Sitzung am 21. März 2023 erklären, ob er den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht billigt.

Gummersbach, den 10. März 2023

A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand

Krämer Herder Suskas

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f ) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren die im Folgenden dargestellten Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung am bedeutsamsten.

1. Restrukturierungsaufwendungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die A.S. Création Tapeten AG hat im Berichtsjahr ein Effizienz- und Restrukturierungsprogramm initiiert. Dafür werden bis Mitte 2023 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von rund EUR 4,2 Mio. erwartet, die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 bereits vollständig im Rahmen einer entsprechenden Bildung einer Verbindlichkeit berücksichtigt sind. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Restrukturierungsaufwendungen betragsmäßig wesentlich sind und die Bewertung auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter beruhen. Zudem besteht das Risiko, dass Verbindlichkeiten für Restrukturierungsmaßnahmen gebildet wurden, die die Ansatzkriterien nach IAS 37 nicht oder nicht vollständig erfüllen.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben für initiierte bzw. teilweise schon umgesetzte Restrukturierungsmaßnahmen die Ansatzkriterien des IAS 37 gewürdigt. Wir haben insbesondere beurteilt, ob ein formaler Restrukturierungsplan vorliegt und bei den betroffenen Mitarbeitern eine gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde, dass die Restrukturierung durch den Beginn der Umsetzung der definierten Maßnahmen oder die Ankündigung der wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. In Zusammenhang mit der Bewertung haben wir die für die Wertbestimmung bedeutsamsten Annahmen (insbesondere zugrundeliegende Personalaufwendungen und Annahmequoten) gewürdigt.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang Abschnitte "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung – (19) Personalaufwand und (20) Sonstige betriebliche Aufwendungen", sowie "Erläuterungen zur Bilanz – (12) Sonstige Verbindlichkeiten". Angaben zu den Restrukturierungsmaßnahmen finden sich im Konzernlagebericht im Abschnitt "3.1.2 Ergebnisentwicklung".

2. Umsatzerlösrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Umsatzerlöse stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar und werden als wesentlicher Key Performance Indicator (KPI) zur Unternehmenssteuerung herangezogen. Die wesentlichen Umsatzströme im Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG entstehen aus dem Vertrieb von Tapeten auf unterschiedlichen Vertriebswegen. Die ordnungsgemäße Bilanzierung von Umsatzerlösen ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen der Umsatzrealisierung befasst. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von spezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Umsatzrealisierung haben wir insbesondere aufgrund unseres Verständnisses des Geschäftsmodells und der Vertragsgestaltungen gewürdigt, ob die Anforderungen zur Umsatzrealisierung korrekt und periodengerecht umgesetzt wurden.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Zu Umsatzerlösen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitte "Erläuterungen zur Bilanz – (3) Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten", sowie "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung – (16) Umsatzerlöse".

3. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte im Konzernabschluss

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Der Konzern bilanziert aus dem Erwerb von Gesellschaften resultierende Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 7,6 Mio. (Vorjahr: EUR 8,0 Mio.). Bis zum Vorjahr waren bei A.S. Création die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten deckungsgleich mit den beiden Geschäftsbereichen (Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe. Im Berichtsjahr wurde aufgrund der veränderten geopolitischen Situation infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die interne Steuerung innerhalb des Geschäftsbereichs Tapete verändert, und die Steuerung des gesamten Geschäfts in Russland und Belarus auf die belarussische Konzerngesellschaft OOO Profistil übertragen und infolgedessen die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) bei A.S. Création angepasst und für den Geschäftsbereich Tapete in die beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Tapete West und Tapete Ost aufgeteilt. Die dritte zahlungsmittelgenerierende Einheit entspricht unverändert dem Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Der Ukraine-Krieg und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der A.S. Création Gruppe im Geschäftsjahr 2022 stellen aus Sicht der Gesellschaft einen sog. triggering event dar, infolgedessen eine neue strategische Planung als Grundlage für einen Wertminderungstest erarbeitet wurde. Auf Basis dieser Planung, die im Anschluss durch den Aufsichtsrat genehmigt wurde, wurde der jährliche Wertminderungstest durchgeführt. Dieser führte zu einer Wertminderung in Höhe von Euro 0,4 Mio.

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie der sachgerechten Abgrenzung dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen sowie die Neuordnung der CGUs prüferisch gewürdigt. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit und Plausibilität der zugrundeliegenden Planungsannahmen sowie die Würdigung der weiteren von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen, sowie der eingerichteten Prozesse und Kontrollen. Wir haben die Vorgehensweise mit den bei der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitte "Konsolidierungsgrundsätze" und "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Angaben zu den Geschäfts- oder Firmenwerten finden sich im Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz – (2) Immaterielle Vermögenswerte", "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung – (20) Abschreibungen" sowie "Ergänzende Angaben – (26) Segmentberichterstattung".

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
  • die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB zum Konzernlagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Konzernlagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für

die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "asc_AG_KA_KLB_ESEF-2022-12-31-de.zip" (Hashwert: 678865dbc92026ae94374f50d64cf70df4339f92e8ccec0096eae0964acbba0f ) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Rechtsunsicherheit über die Konformität der Auslegung der einschlägigen europäischen Vorschriften

Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss ist aufgrund des von der Gesellschaft gewählten Konvertierungsprozesses hinsichtlich der Anhanginformationen im iXBRL-Format ("Blocktagging") nicht vollumfänglich sinnvoll maschinell auswertbar. Die Rechtskonformität der Auslegung der gesetzlichen Vertreter, dass eine sinnvolle maschinelle Auswertbarkeit der strukturierten Anhanginformationen von der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 beim Blocktagging des Anhangs nicht explizit gefordert wird, unterliegt einer bedeutsamen Rechtsunsicherheit, die damit auch eine inhärente Unsicherheit unserer Prüfung darstellt.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. November 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2022 als Konzernabschlussprüfer der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Schumacher.

Köln, den 21. März 2023

Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Groll gez. Schumacher Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Konzernlageberichts

Folgende Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

  • auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung und Vergütungsbericht" verwiesene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und §315d HGB und
  • auf die im Konzernlagebericht im Abschnitt "Nachhaltigkeitsberichterstattung" verwiesene nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289b und § 289c HGB sowie
  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 315 Absatz 1 Satz 5 HGB

Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind solche Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch von DRS 20 gefordert sind.

die im Konzernlagebericht im Abschnitt 7.2.2 "Compliance Management System" enthaltenen Angaben

WICHTIGE TERMINE 165

    1. März 2023 Analystenkonferenz
    1. Mai 2023 Zwischenmitteilung zum 31. März 2023
    1. Mai 2023 Hauptversammlung 2023
    1. August 2023 Zwischenbericht zum 30. Juni 2023
    1. November 2023 Zwischenmitteilung zum 30. September 2023

IMPRESSUM

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Metropolitan Stories Travel Styles

Eine Traumreise beginnt… Neue Länder, neue Städte, neue Kulturen. Wir entdecken die Welt mit fünf charismatischen Travelscouts und dem Blick auf außergewöhnliche Interior-Styles völlig neu. Unterwegs in eindrucksvollen Big Cities bringen unsere Charaktere die Eindrücke ihrer Reisen mit nach Hause. Dort – in den eigenen vier Wänden – finden sich der Style und das Lebensgefühl wunderbarer Erlebnisse aus fernen Ländern wieder. Aufgeladen mit purer Emotion, bleibenden Erinnerungen und der Lust auf ein neues Wohn- und Lebensgefühl.

Travel Styles – mach Dir die Welt zu deinem Zuhause.

Umschlagfoto: Art. 39177-4 aus der Kollektion Metropolitan Stories Travel Styles.

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