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AMADEUS FIRE AG Audit Report / Information 2018

Apr 8, 2019

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Audit Report / Information

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Publication

AMADEUS FIRE AG

Frankfurt am Main

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Amadeus FiRe AG

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt 8 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung und die in Abschnitt 9 enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die in Abschnitt 15 enthaltene Versicherung der gesetzlichen Vertreter haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in Abschnitt 8 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltenen Konzernerklärung zur Unternehmensführung und nicht auf den Inhalt der in Abschnitt 9 enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung sowie nicht auf den Inhalt der in Abschnitt 15 enthaltenen Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses:

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir einen aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt:

Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal im Geschäftsjahr einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen, um einen möglichen Wertminderungsbedarf zu ermitteln. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte war die Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Hilfe unserer Bewertungsspezialisten das dem Wertminderungstest zugrunde liegende Bewertungsmodell insbesondere hinsichtlich der methodischen und rechnerischen Richtigkeit beurteilt.

Wir haben die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze nachvollzogen. Dazu haben wir die wesentlichen Prämissen der Planung mit den gesetzlichen Vertretern erörtert sowie zur Beurteilung der Planungstreue einen Abgleich mit den in der Vergangenheit realisierten Ergebnissen und Zahlungsmittelüberschüssen durchgeführt. Bei unserer Einschätzung haben wir uns auch auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Da bereits kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ergänzend haben wir eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Darüber hinaus haben wir die Anhangangaben zum Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben:

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Geschäfts- oder Firmenwerte und zu den damit in Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen und zu Quellen von Schätzungsunsicherheit verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden." Weitere Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts oder Firmenwerten sind im Konzernanhang unter der Überschrift "14. Immaterielle Vermögenswerte" enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt 8 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene Konzernerklärung zur Unternehmensführung und die in Abschnitt 9 enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter, die in Abschnitt 15 des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthalten ist. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die folgenden Bestandteile des Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG, den Abschnitt "Brief des Vorstands an die Aktionäre" des Geschäftsberichts und eine Mehrjahresübersicht der Geschäftsentwicklung.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss und Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmensstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;
holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
beurteilen wir den Einklang des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2003 als Konzernabschlussprüfer der Amadeus FiRe AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Konzernunternehmen erbracht:

Sonstige Leistungen:

Überwachung der Implementierung der neuen Vertriebssoftware

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph von Seidel.

Eschborn/Frankfurt am Main, 28. Februar 2019

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

von Seidel, Wirtschaftsprüfer

Rücker, Wirtschaftsprüfer

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

Anhang 31. Dezember 2018

TEUR
31. Dezember 2017

TEUR
Langfristige Vermögenswerte
Software 14 4.600 3.971
Geschäfts- oder Firmenwerte 14 6.935 6.935
Sachanlagen 15 2.913 1.677
Latente Steueransprüche 17 1.123 1.071
15.571 13.654
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18 22.782 20.420
Sonstige Vermögenswerte 18 74 73
Rechnungsabgrenzungsposten 19 551 467
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 20 44.559 43.403
67.966 64.363
Summe Aktiva 83.537 78.017
PASSIVA
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 21 5.198 5.198
Kapitalrücklage 23 11.247 11.247
Gewinnrücklagen 24 33.762 30.122
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital 50.207 46.567
Nicht beherrschende Anteile 25 760 558
50.967 47.125
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber nicht
beherrschenden Anteilseignern 26 5.650 5.342
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 1.918 642
Latente Steuerschulden 17 616 616
8.184 6.600
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27 2.189 1.506
Vertragsverbindlichkeiten 27 3.867 -
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern 27 1.652 1.569
Ertragsteuerschulden 27 1.024 773
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 27 15.654 20.444
24.386 24.292
Summe Passiva 83.537 78.017

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

Anhang 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017 TEUR (angepasst)*
Umsatzerlöse 1 205.836 184.525
Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen 2 -106.584 -98.996
Bruttoergebnis vom Umsatz 99.252 85.529
Vertriebskosten 3 -51.511 -44.596
- davon Wertminderungen aus finanziellen Vermögenswerten -243 -188
Allgemeine Verwaltungskosten 4 -10.478 -8.801
Sonstige betriebliche Erträge 6 269 224
Sonstige betriebliche Aufwendungen 7 -8 -37
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Firmenwertabschreibung 37.524 32.319
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 8 0 0
Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 37.524 32.319
Finanzaufwendungen 9 -307 -649
Finanzerträge 9 9 7
Ergebnis vor Ertragsteuern 37.226 31.677
Ertragsteuern 10 -11.391 -9.612
Ergebnis nach Ertragsteuern 25.835 22.065
Ergebnisanteil von im Fremdkapital ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteilseignern 11 -1.365 -1.282
Periodenergebnis 24.470 20.783
davon entfallen auf: Nicht beherrschende Anteile 245 213
davon entfallen auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens 24.225 20.570
Ergebnis je Aktie, bezogen auf das den Stammaktionären
des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis
Unverwässert (Euro/Aktie) 12 4,66 3,96
Verwässert (Euro/Aktie) 12 4,66 3,96
Gewichteter Durchschnitt Anzahl Stammaktien:
Unverwässert (Stück) 5.198.237 5.198.237

*) siehe Anmerkung 3. Vertriebskosten sowie Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018

01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Periodenergebnis 24.470 20.783
Ergebnisneutrale Bestandteile sonstiges Ergebnis 13 0 0
Gesamtperiodenergebnis 24.470 20.783
davon entfallen auf: Nicht beherrschende Anteile 245 213
davon entfallen auf: Anteilseigner des Mutterunternehmens 24.225 20.570

Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahres 2018

Anhang 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 28
Periodenergebnis vor Ergebnisanteil von im Fremdkapital ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteilseignern 25.835 22.066
Steueraufwand 11.391 9.612
Abschreibungen auf das Anlagevermögen 1.391 1.033
Finanzerträge -9 -7
Finanzaufwendungen 307 649
Nicht zahlungswirksame Transaktionen -16 -11
Betriebsergebnis vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens 38.899 33.342
Erhöhung/Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte -2.361 -1.789
Erhöhung/Verminderung des Rechnungsabgrenzungspostens -84 0
Erhöhung/Verminderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schuld en 1.089 2.177
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge 0 0
Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel 37.543 33.730
Gezahlte Zinsen 0 0
Gezahlte Ertragsteuern -11.193 -8.237
Nettozahlungsstrom aus betrieblicher Tätigkeit 26.350 25.493
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit 29
Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -3.305 -2.201
Einzahlungen aus Anlagenabgängen 13 24
Erhaltene Zinsen 9 7
Für Investitionstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel -3.283 -2.170
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 30
Auszahlungen an nicht beherrschende Anteilseigner -1.326 -1.343
Gewinnausschüttungen -20.585 -19.025
Für Finanzierungstätigkeit eingesetzte Nettozahlungsmittel -21.911 -20.368
Nettoveränderung der Zahlungsmittel 1.156 2.955
Zahlungsmittel zu Beginn des Geschäftsjahres 43.403 40.448
Zahlungsmittel am Ende der Berichtsperiode 44.559 43.403
Zusammensetzung der Zahlungsmittel zum 31. Dezember
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (ohne Verfügungsbeschränkungen) 44.559 43.403

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2018

Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital Nicht beherrschende Anteile Summe Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital (Anhang 21)

TEUR
Kapitalrücklage (Anhang 23)

TEUR
Gewinnrücklagen (Anhang 24)

TEUR
Summe

TEUR
(Anhang 25)

TEUR
TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
01.01.2017 5.198 11.247 28.577 45.022 369 45.391
Gesamtperiodenergebnis 0 0 20.570 20.570 213 20.783
Gewinnausschüttung 0 0 -19.025 -19.025 -24 -19.049
31.12.2017 5.198 11.247 30.122 46.567 558 47.125
01.01.2018 5.198 11.247 30.122 46.567 558 47.125
Gesamtperiodenergebnis 0 0 24.225 24.225 245 24.470
Gewinnausschüttung 0 0 -20.585 -20.585 -43 -20.628
31.12.2018 5.198 11.247 33.762 50.207 760 50.967

Konzernanhang für 2018

ALLGEMEINES

Die Amadeus FiRe AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, Hanauer Landstraße 160, Deutschland. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nr. 45804, eingetragen.

Die Amadeus FiRe AG ist seit dem 4. März 1999 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Seit dem 31. Januar 2003 ist die Amadeus FiRe AG zum Prime Standard zugelassen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Geschäftstätigkeit der Konzerngesellschaften umfasst die Bereitstellung von Zeitpersonal im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die Personalvermittlung, Interim- und Projektmanagement sowie die Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Steuern, Finanz- und Rechnungswesen und Controlling.

Der Vorstand hat den IFRS-Konzernabschluss am 28. Februar 2019 freigegeben, um ihn im Anschluss an den Aufsichtsrat zur Billigung weiterzuleiten.

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS KONZERN- UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Akademie für Internationale Rechnungslegung Akademie für Internationale Rechnungslegung (AkiR) GmbH, Köln, Deutschland
Amadeus FiRe AG Amadeus FiRe AG, Frankfurt am Main, Deutschland
Amadeus FiRe Personalvermittlung Amadeus FiRe Personalvermittlung & Interim Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland
Amadeus FiRe Services Amadeus FiRe Services GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland
Endriss GmbH Dr. Endriss Verwaltungs-GmbH, Köln, Deutschland
Endriss Service GmbH Steuer-Fachschule Dr. Endriss Service GmbH, Köln, Deutschland
Greenwell Gleeson Österreich Greenwell Gleeson Personalberatung GmbH i. L., Wien, Österreich
Steuer-Fachschule Dr. Endriss Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland
TaxMaster GmbH TaxMaster GmbH, Köln, Deutschland

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Grundlagen des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr wurde nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2018 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS) und Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) - vormals International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. Standing Interpretations Committee (SIC) - wurden berücksichtigt. Den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Davon ausgenommen sind die Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Abfindungsverpflichtung gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Der Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG wird in Euro erstellt. Die angegebenen Beträge sind, soweit nicht anders ausgewiesen, auf Tausend Euro (TEUR) gerundet.

Aus rechentechnischen Gründen können in den in diesem Konzernabschluss dargestellten Informationen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die im Konzernabschluss angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen den zum 31. Dezember 2018 verpflichtend anzuwendenden Verlautbarungen. Folgende neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen wurden von der Europäischen Union (EU) übernommen und sind im Geschäftsjahr 2018 von der Amadeus FiRe AG erstmals angewendet worden:

Neue Verlautbarungen Verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt (EU)
IFRS 9 Finanzinstrumente 1. Januar 2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 1. Januar 2018
Klarstellungen an IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (sog. Clarifications to IFRS 15) 1. Januar 2018
Änderungen an IFRS 2 Einstufung und Bewertung anteilsbasierter Vergütungen 1. Januar 2018
Änderungen an IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente gemeinsam mit IFRS 4 Versicherungsverträge 1. Januar 2018
Änderungen an IAS 40 Übertragungen in den und aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 1. Januar 2018
Jährliche Verbesserungen Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014 - 2016: Änderungen zu IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28 1. Januar 2018 (nur IFRS 1 und IAS 28)
IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und im Voraus erbrachte oder erhaltene Gegenleistungen 1. Januar 2018

Die Erstanwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ im Geschäftsjahr 2018 hat insgesamt keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amadeus FiRe Konzerns. Die Vorjahreswerte wurden in Übereinstimmung mit den Übergangsregelungen nicht angepasst. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten ist dadurch insgesamt indes nicht eingeschränkt.

Die neuen Vorschriften zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten haben zu keinen Änderungen bei der Bewertung und dem Ausweis geführt. Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden gem. IFRS 9 der Bewertungskategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten“ zugeordnet. Lediglich die Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Abfindungsverpflichtung gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von TEUR 5.541 (Vorjahr: TEUR 5.234) werden unverändert erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Mit Blick auf die finanziellen Verbindlichkeiten führte die Erstanwendung von IFRS 9 somit zu keinen Auswirkungen auf die Klassifizierung der finanziellen Verbindlichkeiten. Mit Blick auf die finanziellen Vermögenswerte wirkten sich die neuen Leitlinien zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten zum 1. Januar 2018 wie folgt aus:

31.12.2017

in TEUR
01.01.2018

in TEUR
IAS 39 Finanzielle Vermögenswerte Neue Bewertungskategorie IFRS 9
Zahlungsmittel 43.403 Zu fortgeführten Anschaffungskosten 43.403
Kredite und Forderungen
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.420 Zu fortgeführten Anschaffungskosten 20.420
- Sonstige Vermögenswerte 20 Zu fortgeführten Anschaffungskosten 20
63.843 63.843

Durch die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells hat sich der Bestand an Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte ab dem 1. Januar 2018 geringfügig verringert und sich entsprechend der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geringfügig erhöht. Erwartete Verluste sind künftig bereits bei der Einbuchung des finanziellen Vermögenswertes zu erfassen (sog. expected credit loss model). Bisher galt unter IAS 39, dass eine Wertminderung dann zu erfassen ist, wenn ein objektiver Indikator besteht, zum Beispiel bei einer bereits überfälligen Forderung (sog. incurred loss model). Der Erfassungszeitpunkt für Wertminderungen war unter IAS 39 somit jeweils später als unter dem neuen Standard. Der Amadeus FiRe Konzern wendet mit Blick auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz an und bewertet die einschlägigen Wertminderungen fortlaufend in Bezug auf die Gesamtlaufzeit. Mit Blick auf den nur unwesentlichen Anpassungsbetrag durch die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells hat die Amadeus FiRe AG in ihrem Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 keine Anpassung der Gewinnrücklagen per 1. Januar 2018 vorgenommen.

Da die Amadeus FiRe AG aktuell die Regeln zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (sog. Hedge Accounting) nach IAS 39 nicht angewendet hat, ergeben sich aus den grundlegenden Änderungen des Hedge Accounting keine Änderungen bei der Umstellung von IAS 39 auf IFRS 9. Der neue Rechnungslegungsstandard eröffnet jedoch neue Möglichkeiten zur künftigen Abbildung von Absicherungen als bilanzielle Sicherungsbeziehung.

Insgesamt hat die Erstanwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ im Geschäftsjahr 2018 somit zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amadeus FiRe Konzerns geführt. Gleichwohl könnten sich abhängig von künftigen Vereinbarungen bzw. Transaktionen wesentliche Auswirkungen von IFRS 9 auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. Infolge der Einführung von IFRS 9 hat die Amadeus FiRe AG Folgeänderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ umgesetzt, wonach die Wertminderungen aus finanziellen Vermögenswerten in einem separaten Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Erstanwendung von IFRS 9 zu einer Ausweitung der Angabepflichten im Konzernanhang geführt hat.

Die Erstanwendung von IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ im Geschäftsjahr 2018 hat insgesamt keinen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amadeus FiRe Konzerns aufgrund des einfach strukturierten Dienstleistungsportfolios im Amadeus FiRe Konzern. IFRS 15 wurde von der Amadeus FiRe AG zum 1. Januar 2018 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode umgesetzt. Hierbei wurde der Standard auf neue und bestehende Verträge angewendet, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht erfüllt waren. Obwohl die Amadeus FiRe AG von der modifiziert retrospektiven Methode Gebrauch gemacht hat und die Vorjahreszahlen nicht angepasst hat, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten dadurch insgesamt nicht wesentlich eingeschränkt.

IFRS 15 ersetzt die bestehenden Regelungen zur Umsatzrealisierung (unter anderem IAS 18 und IAS 11) und legt einen umfassenden Rahmen fest, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Kernstück des IFRS 15 ist ein einheitliches, fünfstufiges Erlösrealisierungsmodell, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Nach der Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen einzelner Kundenverträge folgen in weiteren Schritten die Ermittlung des Transaktionspreises je Kundenvertrag und dessen Allokation auf die zuvor separierten Leistungsverpflichtungen. Der Umsatz wird nach Erfüllung der einzelnen Leistungsverpflichtungen in Höhe des jeweils zugeordneten Transaktionspreises zeitpunkt- oder zeitraumbezogen realisiert.

Die Auswirkungen wurden im Rahmen eines konzernübergreifenden Projekts zur Implementierung des neuen Standards untersucht. Die Unternehmensgruppe erbringt Dienstleistungen in Form der Bereitstellung von Zeitpersonal im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sowie Dienstleistungen in der Personalvermittlung, im Interim- und Projektmanagement sowie in der Fort- und Weiterbildung betreffend die Bereiche Steuern, Finanz- und Rechnungswesen und Controlling. Aufgrund des einfach strukturierten Dienstleistungsportfolios im Amadeus FiRe Konzern hat sich die Umsatzrealisierung durch die Erstanwendung von IFRS 15 (inkl. den einschlägigen Klarstellungen) im Geschäftsjahr 2018 nicht geändert. Bedingt durch den neuen Standard kam es zu keinen Verschiebungen in der zeitlichen Erfassung der Umsatzerlöse. Darüber hinaus führten auch die Neuregelungen zur Bilanzierung von Vertragskosten (Vertragserlangungskosten/Vertragserfüllungskosten) zu keinen Bilanzierungs- und Bewertungsänderungen. Entsprechend hat die Amadeus FiRe AG in ihrem Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 keine Anpassung der Gewinnrücklagen per 1. Januar 2018 vorgenommen. Ein Effekt aus der Erstanwendung des neuen Standards betrifft indes die Ausweisänderung innerhalb des Bilanzpostens „Sonstige Verbindlichkeiten“. Erhaltene Anzahlungen aus Verträgen mit Kunden in Höhe von TEUR 3.867 sind in den neuen Bilanzposten „Vertragsverbindlichkeiten“ umgegliedert worden. In Abhängigkeit der spezifischen Dienstleistungen sowie der einschlägigen Geschäftsmodelle sind künftig wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht ausgeschlossen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Erstanwendung von IFRS 15 zu einer Ausweitung der Angabepflichten im Konzernanhang geführt hat.

Die übrigen erstmals im Geschäftsjahr 2018 angewendeten Verlautbarungen hatten keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses des Amadeus FiRe Konzerns.

Folgende IASB-Verlautbarungen wurden von der EU übernommen, sind aber für das Geschäftsjahr 2018 nicht verpflichtend anzuwenden:

Neue Verlautbarungen Verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt (EU)
IFRS 16 Leasingverhältnisse 1. Januar 2019
Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 1. Januar 2019
Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 1. Januar 2019
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 1. Januar 2019

Der Amadeus FiRe Konzern beabsichtigt keine vorzeitige Anwendung, d. h. wird diese Verlautbarungen erst ab den Geschäftsjahren anwenden, in denen diese innerhalb der EU verpflichtend anzuwenden sind.

IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ ist erstmals verpflichtend für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung wird kein Gebrauch gemacht. Demzufolge wendet die Amadeus FiRe AG diese Neuregelungen erstmals in ihrem Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 an. IFRS 16 ersetzt die bestehenden Regelungen zur Leasingbilanzierung (unter anderem IAS 17 und IFRIC 4) und führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach sämtliche Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind (sog. Nutzungsrechtmodell). Demzufolge entfällt für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse. Leasingnehmer haben künftig in ihrer Bilanz Vermögenswerte für die erlangten Nutzungsrechte und korrespondierende Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfassen. Ausnahmen bestehen lediglich für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse. Dagegen bleibt für Leasinggeber die Klassifizierung nach IAS 17 in Finance- und Operating-Leasingverhältnisse auch künftig nach IFRS 16 erhalten. Auswirkungen auf die Bilanzierung des Leasinggebers ergeben sich somit nicht. Die Amadeus FiRe AG agiert im Rahmen ihrer Geschäftstransaktionen nur als Leasingnehmer.

Die Auswirkungen wurden im Rahmen eines konzernübergreifenden Projekts zur Implementierung des neuen Standards untersucht. Die Erstanwendung des Nutzungsrechtmodells führt zum Erstanwendungszeitpunkt (1. Januar 2019) im Amadeus FiRe Konzern zu einer Erhöhung der Bilanzsumme aufgrund des Anstieges der Leasingverbindlichkeiten sowie dem korrespondierenden Anstieg des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte in Höhe von rund 23 Mio. EUR. Dabei wurde von dem Wahlrecht gemäß IFRS 16 C8 (b) (ii) Gebrauch gemacht, wonach zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung das Nutzungsrecht in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt wurde. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig Abschreibungen und Zinsaufwendungen anstelle von Leasingaufwendungen erfasst. Dies führt zu einer nicht unwesentlichen Erhöhung des EBITDA in den kommenden Geschäftsjahren ab dem Kalenderjahr 2019. Mit Blick auf die Konzern-Kapitalflussrechnung reduziert der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen aus bisherigen Operating-Leasingverhältnissen künftig den Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit und nicht wie bisher den Cash-Flow aus operativer Tätigkeit. Ebenso wird künftig im Cash-Flow der Finanzierungstätigkeit zusätzlich der Zinsanteil der Leasingzahlungen ausgewiesen. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 werden zudem die Angabepflichten im Konzernanhang ausgeweitet.

Im Gegensatz zu IFRS 16 haben die „Änderungen an IFRS 9", „Änderungen an IAS 28" und „IFRIC 23" nach gegenwärtiger Einschätzung des Managements keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernabschlusses des Amadeus FiRe Konzerns.

Die EU hat folgende vom IASB bzw. IFRS IC verabschiedete Verlautbarungen noch nicht in europäisches Recht transformiert:

Neue Verlautbarungen Verpflichtender Erstanwendungszeitpunkt
IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Januar 2021
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 1. Januar 2020
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 1. Januar 2020
Änderungen an IAS 19 Planänderung, -kürzung oder -abgeltung 1. Januar 2019
Jährliche Verbesserungen Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015 - 2017: Änderungen zu IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 1. Januar 2019
Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards 1. Januar 2020

Der Amadeus FiRe Konzern beabsichtigt, die oben aufgeführten neuen Verlautbarungen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens innerhalb der EU anzuwenden. Durch die Anerkennung der EU werden die Verlautbarungen des IASB bzw. IFRS IC in europäisches Recht transformiert. Aufgrund der gegenwärtig noch ausstehenden Anerkennung ist eine vorzeitige Anwendung nicht möglich. Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird der Amadeus FiRe Konzern im Hinblick auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage voraussichtlich von diesen noch nicht in europäisches Recht transformierten Verlautbarungen nicht wesentlich betroffen sein.

Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss der Gesellschaft sind die Amadeus FiRe AG und sämtliche Tochtergesellschaften, die unter der rechtlichen oder tatsächlichen Kontrolle der Gesellschaft stehen, einbezogen (im Folgenden kurz „der Konzern" oder „die Amadeus FiRe Gruppe").

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Tochtergesellschaften werden gemäß IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Für Unternehmenskäufe wird die Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 angewendet. Die Erstkonsolidierung erfolgt mit Wirkung von dem Tag, an dem die Amadeus FiRe AG die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h., der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe dessen Rendite haben),
eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Dies ist bei allen Tochtergesellschaften des Amadeus FiRe Konzerns gegeben.

Bei der Konsolidierung wurden die Forderungen und Schulden sowie die Erträge und Aufwendungen zwischen den einbezogenen Konzernunternehmen vollständig eliminiert. Es handelt sich ausschließlich um Erträge und Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen, Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Darlehensvereinbarungen sowie Werbeleistungen und anderen Verwaltungsdienstleistungen in geringem Umfang.

Der im Rahmen der Konsolidierung anfallende Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens dar. Der gemäß IAS 36 geforderte Impairment Test wurde zum 31. Dezember 2018 durchgeführt. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind die operativen, rechtlich selbstständigen Einheiten des Amadeus FiRe Konzerns.

Ermessensausübung und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen und Schätzungen getroffen worden, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Werthaltigkeitsprüfung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die Bewertung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern, die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen sowie die Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer. Weitere Annahmen und Schätzungen betreffen die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie die Realisierbarkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IAS 36 einmal jährlich - ggf. mehrfach bei Vorliegen von Indikatoren für eine Wertminderung - einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.

Sobald der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung erfolgswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und dem Nutzungswert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung ist der Betrag, der durch den Verkauf in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen Parteien nach Abzug der Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist der Barwert der künftigen Cashflows, der voraussichtlich aus einem Vermögenswert oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abgeleitet werden kann. Weitere Einzelheiten sind in Anhangangabe 14 dargestellt.

Der erzielbare Betrag wird basierend auf der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung der Discounted Cashflow (DCF)-Methode ermittelt. Die der DCF-Bewertung zugrunde liegenden Cashflows basieren auf aktuellen Geschäftsplänen, wobei von einem Planungshorizont von fünf Jahren ausgegangen wird. Hierbei werden Annahmen über die künftige Umsatz- und Kostenentwicklung getroffen. Dabei werden künftige Ersatzinvestitionen in das operative Geschäft der Unternehmung auf Basis bisheriger Erfahrungswerte angenommen und bisher erzielte Ertragsverläufe in die Zukunft projiziert. Sollten wesentliche Annahmen von den tatsächlichen Größen abweichen, könnte dies in der Zukunft zu erfolgswirksam zu erfassenden Wertminderungen führen. Als Schlüsselannahmen wurde eine Terminal Growth Rate von 1,0% (Vorjahr: 1,0%), ein Diskontierungssatz vor Steuern von 9,2% (Vorjahr: 10,2%) sowie ein Diskontierungssatz von 6,8% nach Steuern (Vorjahr: 7,4%) zugrunde gelegt.

Bewertung von Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern

Aufgrund des den Anteilseignern einer Personenhandelsgesellschaft zustehenden gesetzlichen Kündigungsrechts sind die Anteile der nicht beherrschenden Anteilseigner an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss nach IAS 32.11 im Fremdkapital ausgewiesen. Die zwischen den Gesellschaftern getroffene Vereinbarung sieht vor, dass eine Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2018 möglich ist. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters hat der Ausscheidende Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung bemisst sich entsprechend der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung nach dem Stuttgarter Verfahren. Zum Stichtag wurde die potentielle Abfindungsverpflichtung zum Fair Value nach dem Stuttgarter Verfahren mit TEUR 5.812 (Vorjahr: TEUR 5.521) bewertet und die Wertänderung erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

In den Bereichen Zeitarbeit sowie Interim-/Projektmanagement erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen entsprechend der Erbringung der Dienstleistung. Die erbrachten Dienstleistungen werden anhand des mit den Kunden vereinbarten Stunden- /Tagessatzes und der tatsächlich geleisteten Zeiteinheiten ermittelt. Im Bereich Personalvermittlung erfolgt die Umsatzrealisation dagegen zeitpunktbezogen mit Erfüllung der Leistungsverpflichtung. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung erfolgt die Umsatzrealisierung zeitraumbezogen entsprechend der Erbringung der Dienstleistung. Der Fertigstellungsgrad bemisst sich dabei outputorientiert, grundsätzlich gemessen an den am Abschlussstichtag bereits erbrachten Kursminuten im Verhältnis zu den gesamten Kursminuten.

Die Kosten zur Vertragsanbahnung lassen sich unterscheiden in Provisionen, die sich Einzelaufträgen direkt zurechnen lassen, sowie in Ergebnistantiemen, die sich auf übergeordnete Zielvereinbarungen beziehen und entsprechend einzelnen Verträgen nicht direkt zurechenbar sind.

Auf die Aktivierung der direkt zurechenbaren Kosten der Vertragsanbahnung wird in Anlehnung an IFRS 15.94 verzichtet, da die Abschreibungsdauer (entsprechend der Vertragslaufzeit) in der Regel deutlich unterhalb eines Jahres liegt.

Latente Steueransprüche für Verlustvorträge

Latente Steueransprüche werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Zum 31. Dezember 2018 belief sich der Buchwert der aktivierten latenten Steuern für Verlustvorträge auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) und der Betrag der nicht berücksichtigten steuerlichen Verlustvorträge auf TEUR 298 (Vorjahr: TEUR 763). Der Rückgang resultiert aus der Liquidation der Greenwell Gleeson Österreich zum 23. August 2018. Weitere Einzelheiten sind in den Anhangangaben 10 und 17 dargestellt.

Leasingverhältnisse als Leasingnehmer

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt. Der Amadeus FiRe Konzern hat gegenwärtig ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse als Leasingnehmer abgeschlossen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weitere Einzelheiten sind in Anhangangabe 34 dargestellt.

Währungsumrechnung

Die Darstellungswährung und die funktionale Währung der Gesellschaft sowie auch der konsolidierten Gesellschaften ist der Euro.

Beitragsorientierte Altersversorgungssysteme

Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen der Grundversorgung für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrundlage zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Beiträge an Rentenversicherungsträger. Mit der Zahlung der Beiträge bestehen generell für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Im Bereich Zeitarbeit, Personalvermittlung sowie Interim-/Projektmanagement werden Umsätze realisiert, wenn die Leistung erbracht ist. Fort- und Weiterbildungsumsätze, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden, werden entsprechend der Erbringung der Dienstleistung im Zeitablauf realisiert.

Die Umsatzrealisierung der im Bereich Zeitarbeit und Interim- und Projektmanagement erbrachten Dienstleistungen erfolgt anhand des mit dem Kunden vereinbarten Stundensatzes und der geleisteten Stunden, die im Tätigkeitsnachweis ausgewiesen sind. Diese werden in der Regel wöchentlich an die Kunden fakturiert.

Basis für die Umsatzrealisierung der Dienstleistung Personalvermittlung sind die mit dem Kunden geschlossenen Dienstleistungsverträge sowie die dem Kunden übermittelten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung Personalvermittlung ist geregelt, dass der Honoraranspruch mit Abschluss des Arbeitsvertrages des angebotenen Bewerbers beim Kunden entsteht. Ist dies erfolgt, wird das vereinbarte Honorar zu diesem Leistungszeitpunkt (beidseitig unterschriebener Arbeitsvertrag) als Umsatz erfasst.

Die mit Kunden vereinbarten Zahlungsziele liegen zwischen 8 Tagen und 30 Tagen sowie vereinzelt darüber.

Zum Ende der Berichtsperiode nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen sind unter dem Bilanzposten „Vertragsverbindlichkeiten“ ausgewiesen. In der Regel werden diese im Folgejahr als Umsatzerlöse erfasst.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfolgswirksam erfasst.

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Zinserträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen. Eine Finanzierungskomponente bleibt für die Höhe und den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung unberücksichtigt, wenn die Zeitspanne zwischen der Erbringung der Dienstleistung an den Kunden und der Bezahlung dieser Dienstleistung maximal ein Jahr beträgt.

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwerte

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens bemessen.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Wertminderungen bzw. Wertaufholungen waren weder im Geschäftsjahr 2017 noch im Geschäftsjahr 2018 erforderlich.

Software wird linear über Nutzungsdauern von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen, angesetzt. Wertminderungen bzw. Wertaufholungen waren weder im Geschäftsjahr 2017 noch im Geschäftsjahr 2018 erforderlich.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden linear über Nutzungsdauern von 3 bis 10 Jahren abgeschrieben. Die Restbuchwerte, verwendete Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf angepasst.

Ertragsteuern

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Konzern-Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der:

latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können, mit Ausnahme von:

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.

Klassifizierung von Finanzinstrumenten

In der Konzernbilanz enthaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Vermögenswerte und sonstige Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern. Die Ansatz- und Bewertungskriterien für diese Posten werden in den jeweiligen in dieser Anhangangabe enthaltenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erläutert.

Finanzinstrumente werden in Einklang mit dem wirtschaftlichen Inhalt der vertraglichen Vereinbarung als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Zinsen, Dividenden, Gewinne und Verluste in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten oder einem ihrer Bestandteile, die als finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert werden, werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwendungen bzw. Erträge erfasst.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

In der Konzernbilanz ausgewiesene Zahlungsmittel umfassen den Kassenbestand und Bankguthaben. Diese entsprechen ebenso den Zahlungsmitteln der Kapitalflussrechnung.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, mit dem Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung (Transaktionspreis) angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich nicht abgezinst, da diese regelmäßig keine wesentlichen Finanzierungskomponenten enthalten und in der Regel innerhalb eines Jahres fällig sind. Die Folgebilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich gebildeter Wertminderungen). Zur Ermittlung der Wertminderungen wendet der Amadeus FiRe Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Danach werden die Wertminderungen mittels einer Wertberichtigungsmatrix ermittelt, die auf den bisherigen Erfahrungen des Amadeus FiRe Konzerns mit Kreditverlusten basieren und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, anzupassen sind. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit beeinträchtigter Bonität erfolgt eine besondere Überprüfung der Ausfallrisiken auf Basis des jeweiligen Einzelfalls. Zu den Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen insbesondere die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Sofern sich in den Folgeperioden herausstellt, dass die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr vorliegen, wird eine Wertaufholung bis maximal der Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten erfolgswirksam vorgenommen. Der Ausweis der Wertminderungsaufwendungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Erträge aus Wertaufholungen erfolgt saldiert und wird innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, welche dem jeweiligen Erfüllungsbetrag entsprechen.

Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern

Zu den Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern wird auf die Ausführungen unter „Ermessensausübung und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten“ verwiesen.

Abgegrenzte Schulden

Abgegrenzte Schulden werden dann ausgewiesen, wenn die Gesellschaft eine gegenwärtige Verpflichtung (gesetzlich oder faktisch) aus einem vergangenen Ereignis hat und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist.

Beizulegender Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Aufgrund der kurzen Laufzeiten entsprechen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten weitgehend ihren jeweiligen Zeitwerten.

Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer

Bei den im Amadeus FiRe Konzern bestehenden Leasingverträgen handelt es sich ausschließlich um Operating-Leasingverhältnisse, so dass keine Aktivierung beim Leasingnehmer erfolgt. Die Leasingraten werden aufwandswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Umsatzerlöse

Die Gesellschaft erbringt die Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Interim- und Projektmanagement sowie Fort- und Weiterbildung im Wesentlichen im Rahmen von Dienstverträgen.

2018 2017 Veränderung zum Vorjahr
TEUR TEUR TEUR %
--- --- --- --- ---
Zeitarbeit 133.812 124.218 9.594 8%
Personalvermittlung 37.472 28.963 8.509 29%
Interim- und Projektmanagement 10.308 9.204 1.104 12%
Fort- und Weiterbildung 24.244 22.139 2.104 10%
205.836 184.525 21.311 12%

Die Umsatzerlöse der Berichtsperiode betreffen ausschließlich Dienstleistungen und wurden größtenteils im Inland erwirtschaftet. Von den Gesamtumsätzen wurden ca. 11% (Vorjahr: 12%) mit Privatkunden, in der Regel im Weiterbildungsbereich, erzielt. 89% (Vorjahr: 88%) der Umsatzerlöse wurden mit ca. 5.900 (Vorjahr: 5.200) Firmenkunden erzielt, wobei sich die Umsätze mit den 10 größten Kunden auf ca. 7% (Vorjahr: 7%) belaufen. Der Kunde mit dem höchsten Umsatzanteil erreichte 2,1% (Vorjahr: 1,9%) des Gesamtumsatzes.

Zur Entwicklung der Umsätze nach den Tätigkeitsfeldern wird auf die Darstellung der Segmentberichterstattung verwiesen.

Die Amadeus FiRe AG macht von der Möglichkeit der Nichtangabe des den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreises Gebrauch, da die einschlägigen Verträge eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger aufweisen.

2. Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen

Die Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen beinhalten die Personalaufwendungen für Zeitarbeitsmitarbeiter, Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen externer Berater und Dozentenhonorare, Aufwendungen für Schulungsräumlichkeiten sowie Personalaufwendungen von Mitarbeitern aus dem Bereich Personalvermittlung. Ebenso sind in diesem Posten auftragsbezogene Reisekosten ausgewiesen.

3. Vertriebskosten

In den Vertriebskosten sind Aufwendungen für die Geschäftsleitung, die Personalaufwendungen der Vertriebsmitarbeiter, die auf sie entfallenden Raum- und Kfz-Kosten, Marketingaufwendungen sowie die Abschreibungen auf das genutzte Anlagevermögen erfasst. Weiterhin sind anteilig die Aufwendungen für Kommunikation sowie Fort- und Weiterbildung des Vertriebsbereichs enthalten.

Die Aufwendungen für spezialisierte Einheiten in der Vertriebsorganisation, welche ausschließlich Personalvermittlung und Interim Management betreuen, wurden in der Vergangenheit in den Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen ausgewiesen und werden ab diesem Jahr in die Vertriebskosten umgegliedert (Umgliederungseffekt in 2017: TEUR 3.046). Die Umgliederung hat keine Auswirkung auf die weiteren Ergebnisse.

4. Allgemeine Verwaltungskosten

Unter Verwaltungsaufwendungen werden Aufwendungen der Geschäftsleitung, Personalaufwendungen der Zentralmitarbeiter, die auf sie entfallenden Raum- und Kfz-Kosten sowie die Abschreibungen auf das genutzte Anlagevermögen erfasst. Weiterhin sind hier die laufenden IT-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, die Buchführungskosten, die Kosten der Hauptversammlung und die Kosten des Jahresabschlusses ausgewiesen.

5. Zusätzliche Angaben aufgrund der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens

Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich 2.847 Mitarbeiter und Auszubildende (Vorjahr: 2.739). Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr TEUR 127.682 (Vorjahr: TEUR 115.678). Dieser Aufwand verteilt sich auf Mitarbeiter im Kundeneinsatz TEUR 84.503 (Vorjahr: TEUR 78.600), Vertriebsmitarbeiter TEUR 36.149 (Vorjahr: TEUR 31.062), Verwaltungsmitarbeiter TEUR 6.819 (Vorjahr: TEUR 5.798) und Auszubildende TEUR 211 (Vorjahr: TEUR 218).

Die Mitarbeiter verteilen sich wie folgt:

2018 2017
Verwaltungsmitarbeiter/innen 43 40
Vertriebsmitarbeiter/innen 495 442
Mitarbeiter im Kundeneinsatz 2.294 2.241
2.832 2.723
Auszubildende 15 16
2.847 2.739

Im Geschäftsjahr sind Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung und an Direktversicherungen in Höhe von TEUR 9.443 (Vorjahr: TEUR 8.698) erfolgt.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.391 (Vorjahr: TEUR 1.033).

6. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Skonti, Erträge aus Renovierungskostenzuschüssen und Weitervermietungen enthalten.

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit Verlusten aus Anlagenabgängen enthalten.

8. Wertminderung auf Geschäfts- oder Firmenwerte

Die bilanzierten Geschäfts- oder Firmenwerte wurden gemäß IAS 36 einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. In den Geschäftsjahren 2017 und 2018 wurden keine Wertminderungen festgestellt.

9. Finanzergebnis

Im Finanzergebnis sind Finanzerträge in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 7) enthalten. Diese wurden im Wesentlichen mit Festgeldkonten bei Kreditinstituten erzielt.

Die Finanzaufwendungen betragen TEUR 307 (Vorjahr: TEUR 649). Diese resultieren aus der Bewertung der nicht beherrschenden Anteilseigner an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss korrespondierend zur Entwicklung der entsprechenden Verbindlichkeit.

10. Ertragsteuern

Die Ertragsteuern wurden basierend auf den im Geschäftsjahr 2018 erzielten Ergebnissen der einzelnen Gesellschaften ermittelt. Der Körperschaftsteuersatz beträgt im Geschäftsjahr 2018 15% der steuerlichen Bemessungsgrundlage (Vorjahr: 15%). Auf die Körperschaftsteuer werden unverändert 5,5% Solidaritätszuschlag erhoben. Der Gewerbesteuersatz ist in Deutschland nicht einheitlich festgelegt und beträgt für die Amadeus FiRe Gruppe durchschnittlich 15,9% (Vorjahr: 15,9%) der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Für temporäre Bewertungsunterschiede wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam latente Steuererträge in Höhe von TEUR 52 (Vorjahr: latente Steuererträge TEUR 25) berücksichtigt.

Die Angaben zu den Ertragsteuern stellen sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt dar:

2018

TEUR
2017

TEUR
Laufende Steueraufwendungen:
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 5.841 4.940
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für Vorjahre 0 0
Gewerbeertragsteuer 5.602 4.697
11.443 9.636
Latente Steuern:
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen -52 -25
Steueraufwand 11.391 9.612

Zur Zusammensetzung der latenten Steuern wird auf Anhangangabe 17 verwiesen.

Überleitungsrechnung gemäß IAS 12:

Die Überleitung des theoretischen Betrages, der sich bei der Anwendung des Konzernsteuersatzes von 31,8% für o.g. Ertragsteuern (Vorjahr: 31,8%) auf das Vorsteuerergebnis zu dem tatsächlich ausgewiesenen Gesamtsteueraufwand ergeben hätte, stellt sich wie folgt dar:

2018

TEUR
2017

TEUR
Ergebnis vor Steuern 37.226 31.677
Theoretischer Steueraufwand bei Zugrundelegung des effektiven Steuersatzes in Deutschland 11.838 10.073
Hinzurechnungen Gewerbesteuer 67 55
Steuern auf nicht abzugsfähige Aufwendungen 164 68
Von nicht beherrschenden Anteilseignern zu tragende Steuern -332 -301
Gewerbesteuerfreiheit Steuer-Fachschule
Dr. Endriss -392 -328
Gewerbesteuerfreiheit TaxMaster GmbH -105 -80
Sonstige 151 125
Tatsächlich ausgewiesener Steueraufwand 11.391 9.612

11. Ergebnisanteil von im Fremdkapital ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteilen

Der auf die nicht beherrschenden Anteilseigner der Steuer-Fachschule Dr. Endriss entfallende Ergebnisanteil ist aufwandswirksam im Periodenergebnis erfasst worden, da diese nicht beherrschenden Anteile nach IAS 32 als Fremdkapital zu qualifizieren sind.

12. Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 ermittelt. Hierbei wird das den Aktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres ausstehenden Stammaktien geteilt und stellt das unverwässerte Ergebnis pro Aktie dar.

2018 2017
Periodenergebnis auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend TEUR 24.225 20.570
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien Stück 5.198.237 5.198.237
Ergebnis je Aktie unverwässert EUR 4,66 3,96
Ergebnis je Aktie verwässert EUR 4,66 3,96

13. Ergebnisneutrale Bestandteile des Periodenerfolgs

Im Berichtszeitraum entstand ein Effekt von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

Langfristige Vermögenswerte

14. Immaterielle Vermögenswerte

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
In der Entwicklung befindliche Software 2.893 2.318
Software 1.707 1.654
Geschäfts- oder Firmenwerte 6.935 6.935
11.535 10.907

Die in der Entwicklung befindliche Software in Höhe von TEUR 2.893 (Vorjahr: TEUR 2.318) beinhaltet als wesentliche Position Zahlungen für den Erwerb der Software.

Es sind keine selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte des Anlagevermögens bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen auf Software in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 348) sind in den Einstands-, Vertriebs- und Verwaltungskosten ausgewiesen.

Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird jeweils auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von fünf Jahren erstellten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 9,2% (Vorjahr: 10,2%). Nach dem Zeitraum von fünf Jahren anfallende Cashflows der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1,0% (Vorjahr: 1,0%) extrapoliert.

Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts

Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:

5-Jahres-Geschäftsplan
Abzinsungssätze
Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird

5-Jahres-Geschäftsplan - Der Geschäftsplan wurde aufgrund von Einschätzungen der künftigen Geschäftsentwicklung durch die Unternehmensleitung erstellt. Diesen Einschätzungen lagen Erfahrungswerte der Vergangenheit zugrunde.

Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich der den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Bei der Ermittlung der angemessenen Abzinsungssätze für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde ein Basiszins von 1,25% (Vorjahr: 1,25%) und eine Risikoprämie von 6,25% (Vorjahr: 6,25%) berücksichtigt.

Schätzungen der Wachstumsraten - Die langfristige Wachstumsrate für die Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums wurde unverändert zum Vorjahr mit 1,0% angesetzt.

Sensitivität der getroffenen Annahmen

Die Unternehmensleitung ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der verbleibenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Steuer-Fachschule Dr. Endriss, Akademie für Internationale Rechnungslegung, Amadeus FiRe Personalvermittlung und Amadeus FiRe AG getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ihre erzielbaren Werte wesentlich übersteigen. Zusätzlich zu der Werthaltigkeitsüberprüfung wurde für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Bei einer isolierten Erhöhung der verwendeten Kapitalisierungszinssätze bzw. der Verminderung der unendlichen Wachstumsrate um einen Prozentpunkt ergäbe sich bei allen vier zahlungsmittelgenerierenden Einheiten weiterhin kein Wertberichtigungsbedarf.

Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden für Zwecke einer Werthaltigkeitsprüfung nachfolgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet:

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Firmenwert Steuer-Fachschule Dr. Endriss 3.853 3.853
Firmenwert Amadeus FiRe Personalvermittlung 1.388 1.388
Firmenwert Akademie für Internationale Rechnungslegung 1.280 1.280
Firmenwert Amadeus FiRe AG 415 415
6.935 6.935

15. Sachanlagen

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Sachanlagen 2.913 1.677
2.913 1.677

Die planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 891 (Vorjahr: TEUR 685) sind in den Einstands-, Vertriebs- und Verwaltungskosten ausgewiesen.

16. Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2018

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2018

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Umbuchungen

TEUR
31.12.2018

TEUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software 6.191 335 10 219 6.735
In der Entwicklung befindliche Software 2.318 804 12 -217 2.893
Geschäfts- oder Firmenwerte 14.254 0 0 0 14.254
22.763 1.139 22 2 23.882
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.829 2.138 694 4 8.277
In der Entstehung befindliche Sachanlagen 43 27 0 -6 64
6.872 2.165 694 -2 8.341
29.635 3.304 716 0 32.223
Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen
1.1.2018

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
31.12.2018

TEUR
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software 4.537 500 10 5.027
In der Entwicklung befindliche Software 0 0 0 0
Geschäfts- oder Firmenwerte 7.319 0 0 7.319
11.856 500 10 12.346
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.195 891 657 5.429
In der Entstehung befindliche Sachanlagen 0 0 0 0
5.195 891 657 5.429
17.051 1.391 667 17.775
Buchwerte
31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software 1.708 1.654
In der Entwicklung befindliche Software 2.893 2.318
Geschäfts- oder Firmenwerte 6.935 6.935
11.536 10.907
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.848 1.634
In der Entstehung befindliche Sachanlagen 64 43
2.912 1.677
14.448 12.584

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für das Geschäftsjahr 2017

Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2017

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Umbuchungen

TEUR
31.12.2017

TEUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software 4.847 440 51 955 6.191
In der Entwicklung befindliche Software 2.402 871 0 -955 2.318
Geschäfts- oder Firmenwerte 14.254 0 0 0 14.254
21.503 1.311 51 0 22.763
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 6.298 847 329 13 6.829
In der Entstehung befindliche Sachanlagen 13 43 0 -13 43
6.311 890 329 0 6.872
27.814 2.201 380 0 29.635
Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen
1.1.2017

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
31.12.2017

TEUR
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software 4.240 348 51 4.537
In der Entwicklung befindliche Software 0 0 0 0
Geschäfts- oder Firmenwerte 7.319 0 0 7.319
11.559 348 51 11.856
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.801 685 291 5.195
In der Entstehung befindliche Sachanlagen 0 0 0 0
4.801 685 291 5.195
16.360 1.033 342 17.051
Buchwerte
31.12.2017

TEUR
31.12.2016

TEUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Software 1.654 607
In der Entwicklung befindliche Software 2.318 2.402
Geschäfts- oder Firmenwerte 6.935 6.935
10.907 9.944
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.634 1.497
In der Entstehung befindliche Sachanlagen 43 13
1.677 1.510
12.584 11.454

17. Latente Steuern

Die latenten Steuern setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Konzernbilanz Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Latente Steueransprüche: 31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern 982 928 54 115
Abgegrenzte Schulden 141 143 -2 -90
Steuerliche Verlustvorträge 0 0 0 0
1.123 1.071 52 25
Latente Steuerschulden:
Steuerlich nutzbarer Geschäfts- oder Firmenwert 616 616 0 0
616 616 0 0
Summe Steuerertrag/aufwand 52 25

Die steuerlichen Verlustvorträge beinhalten einen Betrag in Höhe von TEUR 298 (Vorjahr: TEUR 763), für welchen aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die Realisierbarkeit der Verlustvorträge keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Diese steuerlichen Verlustvorträge sind nach der bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig, soweit sie nicht genutzt werden.

Kurzfristige Vermögenswerte

18. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22.968 20.642
Wertminderungen -186 -222
22.782 20.420

Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2018.

Konzern TEUR

nicht Überfälligkeit
Summe überfällig ≤ 30 Tage 31-60 Tage 61-90 Tage >90 Tage
--- --- --- --- --- --- ---
Bruttobuchwert 22.968 13.580 7.467 1.360 238 323
Verlustrate
(gewogene durchschnittliche Ausfallrate) 0,17% 0,22% 2,21% 12,61% 26,63%
Wertminderung 186 23 17 30 30 86
Nettobuchwert 22.782 13.557 7.450 1.330 208 237

Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Fortführungswerte der in der Bilanz angesetzten Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben.

Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch Bonitätsprüfungen und ein Mahnwesen begrenzt. Im operativen Geschäft werden die offenen Forderungen standortbezogen, also dezentral, fortlaufend überwacht. Die durchschnittliche Laufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug am 31. Dezember 2018 bezogen auf die Umsätze des Monats Dezember 38 Tage (31. Dezember 2017: 35 Tage).

Im Geschäftsjahr 2018 entstanden Forderungsverluste aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 314 (Vorjahr: TEUR 97). Hierbei handelt es sich um den absoluten Ausfallbetrag an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, unabhängig von der Bildung und Berücksichtigung von Wertberichtigungen.

Der Nettoverlust der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug TEUR 278 (Vorjahr: TEUR 214). Insgesamt betrug das Nettoergebnis der Kategorie „Kredite und Forderungen“ TEUR -269 (Vorjahr: TEUR -207).

Die Wertberichtigungen auf Forderungen haben sich wie folgt entwickelt:

Konzern

in TEUR
2018 2017
Stand Wertberichtigungen am 1. Januar 222 120
Aufwandswirksame Zuführungen 160 187
Inanspruchnahme -99 -33
Auflösungen -97 -52
Stand Wertberichtigungen am 31. Dezember 186 222

Der Konzern stellt mit entsprechenden Kontrollverfahren sicher, dass Dienstleistungen nur an Kunden erbracht werden, die sich in der Vergangenheit als kreditwürdig erwiesen haben, und dass sich das bei diesen Transaktionen bestehende Ausfallrisiko innerhalb eines angemessenen Rahmens bewegt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Forderungen in Höhe von netto TEUR 160 (Vorjahr: TEUR 187) neu wertberichtigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie deren vollständige Ausbuchungen aufgrund von Uneinbringbarkeit.

Die sonstigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt:

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Forderungen Mitarbeiter 14 27
Übrige 60 46
74 73

19. Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktivische Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von TEUR 551 (Vorjahr: TEUR 467) enthält im Wesentlichen Abgrenzungen für bereits vorausbezahlte Stellenanzeigen und Wartungsdienstleistungen.

20. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel bestehen ausschließlich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristigen Festgeldern mit Laufzeiten von bis zu 90 Tagen ab Anlagezeitpunkt gerechnet. Die Zinssätze für die Festgeldanlagen betragen zum Stichtag 31. Dezember 2018 0,00% (Vorjahr: 0,00%).

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten 41.806 40.651
Kasse 9 7
Festgeld 2.744 2.745
44.559 43.403

Zahlungsmittel haben überwiegend kurze Laufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag dem beizulegenden Zeitwert.

Eigenkapital

21. Grundkapital (Gezeichnetes Kapital)

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital in Höhe von EUR 5.198.237,00 der Muttergesellschaft und ist eingeteilt in 5.198.237 nennwertlose Inhaberstückaktien, die von einer Vielzahl von Anteilseignern gehalten werden. Es sind keine Anteilseigner bekannt, die einen Anteil von größer als 25% der Aktien halten. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ist die Gesellschaft für die Dauer bis zum 26. Mai 2020 ermächtigt, über die Börse eigene Aktien bis zu insgesamt 10% ihres zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der dabei je Aktie gezahlte Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am jeweiligen Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Amadeus FiRe Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten.

Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft, aber auch für ihre Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer früher erteilten Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre auch wie folgt zu verwenden:

Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats Dritten gegen Sachleistungen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen, beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, angeboten und auf diese übertragen werden.
Sie können mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen Barzahlung an Dritte veräußert werden, wenn der Preis, zu dem die Amadeus FiRe Aktien veräußert werden, den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG).

Insgesamt dürfen die aufgrund der Ermächtigungen zur Veräußerung gegen Barzahlung an Dritte verwendeten Aktien, die in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG (unter Bezugsrechtsausschluss gegen Bareinlagen nahe am Börsenkurs) ausgegeben wurden, 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt ihrer Verwendung nicht übersteigen. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund bestehender anderer Ermächtigungen ausgegeben wurden. Die Ermächtigungen zur Veräußerung und zur Verwendung können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.

Das Bezugsrecht der Aktionäre auf erworbene eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb von Sachleistungen oder zur Veräußerung gegen Barzahlung an Dritte verwendet werden.

22. Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 26. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.559.471,00 durch Ausgabe von bis zu 1.559.471 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären grundsätzlich im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

a) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Eintragung der Ermächtigung im Handelsregister bestehenden oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2,186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei der Berechnung der 10%-Höchstgrenze sind Aktien anzurechnen, die in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung ausgegeben oder veräußert werden;
b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen;
c) für Spitzenbeträge.

23. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus Beträgen, die bei der Ausgabe von Anteilen über den Nennbetrag hinaus (Agio) erzielt wurden.

24. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen zum 31. Dezember 2018 stellen sich wie folgt dar:

TEUR
Stand 01.01.2018 30.122
Gewinnausschüttung -20.585
Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallender Periodenerfolg 24.225
Stand 31.12.2018 33.762

Im Vorjahr hat sich die Entwicklung der Gewinnrücklagen wie folgt dargestellt:

TEUR
Stand 01.01.2017 28.577
Gewinnausschüttung -19.025
Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallender Periodenerfolg 20.570
Stand 31.12.2017 30.122

25. Anteile von nicht beherrschenden Anteilseignern

Die im Eigenkapital gesondert ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteile resultieren aus den Anteilen an der Endriss GmbH, der TaxMaster GmbH, der Endriss Service GmbH sowie der Akademie für Internationale Rechnungslegung.

26. Langfristige Schulden

Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern

Die Verbindlichkeiten bestehen gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf die Ausführungen unter „Ermessensausübung und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten“.

27. Kurzfristige Schulden

Als kurzfristige Schulden klassifizierte Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sicherheiten wurden nicht bestellt.

Ertragsteuerschulden

Die Ertragsteuerschulden in Höhe von TEUR 1.024 (Vorjahr: TEUR 773) umfassen Beträge für das jeweils aktuelle Geschäftsjahr sowie für vorangegangene Geschäftsjahre, für die die Konzerngesellschaften Steuerschuldner sind.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen ausschließlich gegenüber Dritten und sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern

Diese Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus Gewinnansprüchen der nicht beherrschenden Anteilseigner aus dem Periodenergebnis (TEUR 1.652; Vorjahr: TEUR 1.569).

Vertragsverbindlichkeiten

Aufgrund der erstmaligen Anwendung der Vorgaben des IFRS 15 im Segment Fort- und Weiterbildung sind die erhaltenen Anzahlungen auf Kurse erstmals als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Im Vorjahr sind die entsprechenden Beträge (TEUR 4.485) in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten. Die am 1. Januar 2018 erstmals erfassten Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.485 wurden im Geschäftsjahr 2018 im Wesentlichen als Umsatzerlöse erfasst.

Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Umsatzsteuer 2.438 2.142
Lohn- und Kirchensteuer 3.221 1.422
Erhaltene Anzahlungen auf Kursgebühren - 4.485
Übrige 47 19
5.706 8.068

Die abgegrenzten Schulden setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Prämien und Tantiemen 3.995 6.533
Resturlaub 2.365 2.358
Ausstehende Rechnungen 1.165 978
Überstunden 565 568
Berufsgenossenschaft 551 512
Personal Sonstiges 330 365
Prüfungs- und Steuerberatungskosten 139 137
Rechts- und Beratungskosten 24 84
Übrige 814 842
9.948 12.376
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 15.654 20.444

Die übrigen abgegrenzten Schulden beinhalten u. a. Schwerbehindertenabgaben, Aufsichtsratsvergütungen und die Kosten der Hauptversammlung.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Konzern

in TEUR
31.12.2018
Summe Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern undiskontiert 7.573 1.652 5.921 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.189 2.189 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 22 22 0 0
Gesamt 9.784 3.863 5.921 0
Konzern

in TEUR
31.12.2017
Summe Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit über 1 Jahr bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern undiskontiert 7.199 1.569 5.630 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.506 1.506 0 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 15 15 0 0
Gesamt 8.720 3.090 5.630 0

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern resultierten aus den Periodenergebnissen der einzelnen Gesellschaften im Geschäftsjahr 2018.

Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern sind frühestens im Jahr 2020 fällig. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 6 Monate zum Geschäftsjahresende. Für weitere Erläuterungen im Hinblick auf die Fälligkeiten wird auf die Ausführungen unter „Ermessensausübung und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten“ verwiesen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern sind zum Teil zinstragend, sofern diese die Abfindungsoptionen betreffen. Die restlichen finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern sind nicht zinstragend.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht zinstragend und haben in der Regel eine Fälligkeit bis zu 90 Tagen (Vorjahr: 90 Tage).

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten sind nicht zinstragend und im Durchschnitt innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Laufzeiten; die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Aufgrund der Tatsache, dass die den finanziellen Verbindlichkeiten zugrundeliegenden Vertragsvereinbarungen keine vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten vorsehen, liegen zum Bilanzstichtag keine Liquiditätsrisiken vor.

Bewertung von Finanzinstrumenten nach Kategorien

Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten werden gem. IFRS 9 den Kategorien „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" und „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" zugeordnet. Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind allesamt zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Lediglich die Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit der Abfindungsverpflichtung gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von TEUR 5.541 (Vorjahr: TEUR 5.234) sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Buchwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente stimmen näherungsweise mit deren beizulegenden Zeitwerten überein. Der Buchwert der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" beträgt TEUR 67.351 (Vorjahr: TEUR 63.843). Der Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten beträgt TEUR 9.225 (Vorjahr: TEUR 8.145), davon entfallen TEUR 5.541 (Vorjahr: TEUR 5.234) auf finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „zum beizulegenden Zeitwert bewertet" und TEUR 3.684 (Vorjahr: TEUR 2.911) auf finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet".

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung der Gesellschaft steht in Übereinstimmung mit IAS 7. Die Zahlungsströme werden entsprechend nach dem Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit gegliedert.

28. Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit ist im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 auf TEUR 26.350 (Vorjahr: TEUR 25.493) gestiegen. Das entspricht einem Anstieg von TEUR 857. Die Veränderung resultiert aus einem Zuwachs des Betriebsergebnisses vor Änderung des Nettoumlaufvermögens um TEUR 5.557. Im Wesentlichen bedingt durch einen Anstieg des Periodenergebnisses um TEUR 3.769 und um TEUR 1.779 gestiegene Ertragsteuern. Gegenläufig wirkte sich die Veränderung des Nettoumlaufvermögens um TEUR -1.356 und TEUR 2.956 mehr gezahlte Ertragsteuern im Geschäftsjahr im Vergleich zur Vorperiode aus.

29. Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit stieg auf TEUR 3.283 (Vorjahr: TEUR 2.170). Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen erhöhten sich im Vorjahresvergleich um TEUR 1.104. Die Investitionen erfolgten überwiegend zur Verbesserung der IT-Infrastruktur in Soft- und Hardware sowie der Entwicklung einer neuen Vertriebssoftware und in Betriebs- und Geschäftsausstattung im Wesentlichen bedingt durch den Umzug der Konzernzentrale. Aufgrund des im Geschäftsjahr 2018 weiterhin niedrigen Zinsniveaus beliefen sich die Zinseinnahmen auf TEUR 9 (Vorjahr TEUR 7).

30. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Im Geschäftsjahr 2018 wurden TEUR 20.585 aus dem Bilanzgewinn 2017 an Aktionäre ausgeschüttet (Vorjahr: TEUR 19.025); dies entspricht einer Dividende von EUR 3,96 pro Aktie (Vorjahr: EUR 3,66 pro Aktie). Für nicht beherrschende Anteile wurde eine Dividende von TEUR 1.326 (Vorjahr: TEUR 1.343) ausgezahlt. Damit stieg der Mittelabfluss auf TEUR 21.911 (Vorjahr: TEUR 20.368). Die Abfindungsoption der Minderheitsgesellschafter an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von TEUR 5.541 (Vorjahr: TEUR 5.234) stellt einen möglichen Abfluss dar. Die Abfindungsoption wird seit dem Geschäftsjahr 2005 ausgewiesen. Es ist zurzeit nicht absehbar, dass diese in Zukunft ausgeübt wird.

Die Veränderungen der finanziellen Verbindlichkeiten, deren Zahlungsströme in der Kapitalflussrechnung bisher oder künftig als Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten gezeigt werden, stellen sich wie folgt dar:

in TEUR 31.12.2017 zahlungswirksame Veränderungen Ergebnisanteil nicht zahlungswirksame Bewertungseffekte Veränderungen Ergebnisanteil 31.12.2018
langfristige Schulden:
Verbindlichkeiten 5.342 - 308 - 5.650
kurzfristige Schulden:
Verbindlichkeiten 1.569 -1.282 - 1.365 1.652
Summe 6.911 -1.282 308 1.365 7.302
in TEUR 31.12.2016 zahlungswirksame Veränderungen Ergebnisanteil nicht zahlungswirksame Bewertungseffekte Veränderungen Ergebnisanteil 31.12.2017
langfristige Schulden:
Verbindlichkeiten 4.693 - 649 - 5.342
kurzfristige Schulden:
Verbindlichkeiten 1.607 -1.320 - 1.282 1.569
Summe 6.300 -1.320 649 1.282 6.911

Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über einen Avalrahmen von TEUR 1.750, der mit TEUR 1.527 in Anspruch genommen ist.

ERLÄUTERUNGEN ZUR SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

31. Segmentberichterstattung

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über folgende zwei berichtspflichtige Segmente:

a. Zeitarbeit / Interim- und Projektmanagement / Personalvermittlung
b. Fort- und Weiterbildung

Zu der Beschreibung der Segmente wird auf den Lagebericht verwiesen.

Das Betriebsergebnis der Segmente wird vom Management getrennt überwacht. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses der betrieblichen Tätigkeit vor Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (EBITA) bewertet.

Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt.

Eine Segmentierung nach geographischen Segmenten wird nicht vorgenommen, da die Gesellschaft ihre Dienstleistungen gegenwärtig im Wesentlichen in Deutschland erbringt und somit nur in einem geographischen Segment tätig ist.

Da Informationen über die Zuordnung von Schulden zu Berichtssegmenten vom Vorstand nicht als Entscheidungsgrundlage verwendet werden, werden diese im Berichtswesen nicht ermittelt.

Informationen über die Geschäftssegmente für das Geschäftsjahr 2018

(Alle Beträge in Tausend Euro)

Zeitarbeit / Interim-und Projektmanagement / Personalvermittlung Fort- & Weiterbildung Konzern
01.01.2018 - 31.12.2018 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2018 - 31.12.2018 01.01.2017 - 31.12.2017 01.01.2018 - 31.12.2018 01.01.2017 - 31.12.2017
--- --- --- --- --- --- ---
UMSÄTZE*
Umsätze des Segments 181.591 162.386 24.245 22.139 205.836 184.525
ERGEBNIS
Segmentergebnis vor Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte (EBIT-A) 33.009 28.135 4.515 4.184 37.524 32.319
Abschreibungen auf Sachanlagevermögen 957 665 434 368 1.391 1.033
Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte 0 0 0 0 0 0
Vermögenswerte des Segments 67.980 62.775 15.557 15.242 83.537 78.017
Investitionen 2.698 1.730 607 471 3.305 2.201
Finanzaufwendungen 0 0 307 649 307 649
Finanzerträge 4 1 5 6 9 7
Ertragsteuern 10.741 9.078 650 534 11.391 9.612

* Umsätze zwischen Segmenten in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 22) bzw. TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 21) wurden herauskonsolidiert.

SONSTIGE ANGABEN

32. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.

Der Konzern verfügt über keine derivativen Finanzinstrumente und in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wurde auch kein Handel mit Derivaten betrieben.

Grundsätzlich können sich aus Finanzinstrumenten zinsbedingte Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts- und Kreditrisiken ergeben, welche einer ständigen Überwachung durch die Unternehmensleitung unterliegen. Im Folgenden wird dargestellt, wie die Unternehmensleitung diese Risiken und deren Auswirkungen aktuell einschätzt.

Zinsrisiko

In den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern ist die potentielle Abfindungsverpflichtung für die nicht beherrschenden Anteile an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss erfasst. Die hieraus resultierenden Verpflichtungen wurden mit ihrem Barwert zum Bilanzstichtag bewertet. Aus diesen langfristigen Verbindlichkeiten besteht kein nennenswertes Zinsänderungsrisiko.

Darüber hinaus erzielt der Konzern Finanzerträge aus seinen Guthaben bei verschiedenen Kreditinstituten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Zinssätze:

Erhöhung/Verringerung in Basispunkten Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern

TEUR
2018 +50 231
-50 -231
2017 +50 221
-50 -221

Währungsrisiko

Der Konzern ist in Deutschland tätig. Ein Wechselkursrisiko besteht nicht.

Kreditrisiko

Der Konzern schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Dritten ab. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Der Vorstand hat in diesem Zusammenhang eine Richtlinie zur Bonitätsprüfung und zum Mahnwesen vorgegeben. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass der Konzern keinem wesentlichen Ausfallrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den in Anhangangabe 18 ausgewiesenen Buchwert begrenzt.

Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten des Konzerns, wie Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern verfügt über ausreichende Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Aus derzeitiger Sicht besteht für den Konzern kein Liquiditätsrisiko.

Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist es sicherzustellen, dass er zur Unterstützung seiner Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Values eine gute Eigenkapitalquote aufrecht erhält sowie eine nachhaltige Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielt.

Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.

Zum Bilanzstichtag betrug die Eigenkapitalquote der Gruppe 61,0% (Vorjahr: 60,4%). Die Eigenkapitalrendite betrug 53,9% (Vorjahr: 47,7%). Die Berechnung der Eigenkapitalrendite erfolgt auf Basis der gewichteten Monatswerte.

33. Haftungsverhältnisse

Die Gesellschaft hat Avalmietbürgschaften in Höhe von TEUR 1.527 an Vermieter ausgestellt. Darüber hinaus bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

34. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Bis 1 Jahr 5.778 5.664
1 bis 5 Jahre 18.019 17.455
Über 5 Jahre 7.476 7.886
31.273 31.005

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Büromieten und Leasingverträgen für verschiedene Kraftfahrzeuge. Die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge liegt zwischen drei und zehn Jahren. Die Leasingverträge beinhalten keine Verlängerungsoptionen. Der Gesellschaft wurden keine Beschränkungen durch die Leasingvereinbarungen auferlegt. Insgesamt betrugen die Aufwendungen aus Miet- und Leasingverpflichtungen im Geschäftsjahr TEUR 6.707 (Vorjahr: TEUR 5.723).

35. Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen.

In den Konzernabschluss sind die Amadeus FiRe AG und folgende Tochterunternehmen einbezogen („Amadeus FiRe Konzern"):

Anteile am Eigenkapital

in %
31.12.2018 31.12.2017
--- --- ---
Unmittelbare Beteiligungen/Finanzanlagen
Amadeus FiRe Services 100 100
Steuer-Fachschule Dr. Endriss 60 60
Endriss GmbH 60 60
Amadeus FiRe Personalvermittlung 100 100
Mittelbare Beteiligungen/Finanzanlagen
Akademie für Internationale Rechnungslegung 60 60
TaxMaster GmbH 48 48
Endriss Service GmbH 60 60

Die Amadeus FiRe AG hält über die Steuer-Fachschule Dr. Endriss mittelbar 80% der Anteile an der TaxMaster GmbH. An der Endriss Service GmbH sowie der Akademie für Internationale Rechnungslegung hält die Amadeus FiRe AG über die Steuer-Fachschule Dr. Endriss mittelbar 100% der Gesellschaftsanteile.

Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss, Köln, wurde aufgrund ihrer Größe und ihres Einflusses auf den Konzern als wesentliches Tochterunternehmen, das nicht beherrschende Anteile hält, identifiziert.

In den folgenden Tabellen werden die Gesamtergebnisrechung und die weiteren Finanzinformationen über die nicht beherrschten Anteile an der Gesellschaft dargestellt.

Es handelt sich hierbei um die Beträge vor Konsolidierung.

Gesamtergebnisrechnung für nicht beherrschte Anteile

01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Umsatzerlöse 19.666 17.922
Jahresüberschuss 3.411 3.205
Gesamtergebnis der Periode 3.411 3.205
auf nicht beherrschte Anteile entfallendes Gesamtergebnis 1.365 1.282
gezahlte Dividende (an nicht beherrschende Anteilseigner) 1.282 1.319

Weitere Finanzinformationen für nicht beherrschte Anteile

31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Aktiva 8.844 8.556
Langfristige Vermögenswerte 2.371 2.204
Kurzfristige Vermögenswerte 6.473 6.352
Passiva 8.844 8.556
Eigenkapital 3.433 3.227
Langfristige Schulden 103 16
Kurzfristige Schulden 5.308 5.313

Vorstand

Im Geschäftsjahr 2018 waren Herr Peter Haas (Diplom-Betriebswirt), Rödermark, (Vorstandsvorsitzender) bis zum 31. Dezember 2018 und Herr Robert von Wülfing (DiplomKaufmann), Königstein, (Finanzvorstand), zu alleinvertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern bestellt. Sie sind berechtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Seit dem 1. Januar 2019 ist Herr Dennis Gerlitzki, (Diplom-Kaufmann), Frankfurt am Main zum alleinvertretungsberechtigten Vorstandsmitglied bestellt worden.

Die Geschäftsbereiche waren im Vorstand durch den vom Aufsichtsrat erstellten Geschäftsverteilungsplan im Geschäftsjahr 2018 wie folgt aufgeteilt:

Herr Peter Haas, Vorstandsvorsitzender:

Unternehmensstrategie, Geschäftsbereich Personaldienstleistungen, Akquisitionen und Beteiligungen, Marketing und Public Relations, Investor Relations
Herr Robert von Wülfing, Finanzvorstand:

Finanz- und Rechnungswesen und Controlling, Personalverwaltung, IT, Recht und Revision, Geschäftsbereich Fort- und Weiterbildung

Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2018 setzt sich der Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG unter Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern der Aktionäre und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer wie folgt zusammen:

Herr Christoph Groß, Mainz, Wirtschaftsprüfer, Vorsitzender
Herr Michael C. Wisser, Neu-Isenburg, Diplom-Kaufmann, Vorstand der Aveco AG, Frankfurt am Main, stellvertretender Vorsitzender
Herr Knuth Henneke, Neustadt, selbstständiger Unternehmensberater
Herr Hartmut van der Straeten, Wehrheim, selbstständiger Unternehmensberater
Frau Annett Martin, Wiesbaden, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin
Frau Dr. Ulrike Schweibert, Bad Vilbel, Rechtsanwältin und Partnerin der Anwaltssozietät Schweibert Leßmann & Partner, Frankfurt am Main
Frau Ulrike Bert, Großostheim-Ringheim, Finanzbuchhalterin Amadeus FiRe AG, Arbeitnehmervertreterin
Frau Ulrike Sommer, Mühlheim, Personalsachbearbeiterin Amadeus FiRe AG, Arbeitnehmervertreterin
Frau Angelika Kappe, Hauneck, Gewerkschaftssekretärin, Arbeitnehmervertreterin
Herr Elmar Roth, Alzenau, leitender Angestellter im IT-Bereich, Arbeitnehmervertreter
Herr Mathias Venema, Mainz, Gewerkschaftssekretär, Arbeitnehmervertreter
Herr Andreas Setzwein, Obertshausen, Rechtsanwalt, Arbeitnehmervertreter

Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse eingerichtet:

Bilanz- und Prüfungsausschuss

Vorsitzender: Herr Hartmut van der Straeten
weitere Mitglieder: Herr Michael C. Wisser
Frau Ulrike Bert
Herr Andreas Setzwein
Personalausschuss
Vorsitzender: Herr Christoph Groß
weitere Mitglieder: Herr Michael C. Wisser
Herr Knuth Henneke
Frau Ulrike Sommer

36. Angabe der Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und Kontrollgremien

Herr Christoph Groß Aufsichtsratsvorsitzender der Aveco Holding AG, Frankfurt am Main
Aufsichtsrat der IC Immobilien Holding AG, Frankfurt am Main
Herr Michael C. Wisser Aufsichtsratsvorsitzender der Lang & Cie. Real Estate AG, Frankfurt am Main
Frau Angelika Kappe Aufsichtsrat der Amazon Logistik GmbH, Bad Hersfeld
Herr Mathias Venema Aufsichtsrat der Frasec Fraport Security Services GmbH, Frankfurt am Main

Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr TEUR 4.212 (Vorjahr: TEUR 3.388). Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr TEUR 315 (Vorjahr: TEUR 313). Zur Individualisierung sowie zu weiteren Details zu Bezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder verweisen wir auf die Ausführungen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, Kapitel Vergütungsbericht.

Von Organmitgliedern gehaltene Aktien

Nachstehend erfolgt eine individualisierte Zusammenstellung des Aktienbesitzes.

Organmitglied Organ Anzahl Aktien
Christoph Groß Aufsichtsratsvorsitzender 5.200
Ulrike Bert Aufsichtsrat, Arbeitnehmervertreterin 500

Wertpapiergeschäfte von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2018 und Vorjahr wurden keine Aktienkäufe/-verkäufe von Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats oder von Gesellschaften in enger Beziehung zum Vorstand getätigt.

37. Honorare des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 241 (Vorjahr: TEUR 220) und verteilt sich wie folgt:

TEUR 2018 TEUR 2017
Abschlussprüfungsleistungen 165 162
Sonstige Leistungen 76 58
Gesamt 241 220

38. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es lagen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.

39. Corporate Governance

Die Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde am 5. November 2018 vom Vorstand und dem Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

40. Angaben nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB

Die Tochtergesellschaften Amadeus FiRe Personalvermittlung und Amadeus FiRe Services machen von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB, im Falle der Steuer-Fachschule Dr. Endriss von § 264b HGB hinsichtlich der Offenlegungspflichten Gebrauch.

Frankfurt/Main, den 28. Februar 2019

Robert von Wülfing, Sprecher des Vorstands

Dennis Gerlitzki, Vorstand

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018

1. WIRTSCHAFTLICHES UMFELD

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG

Im Jahr 2018 konnte die deutsche Wirtschaft das kräftige Wirtschaftswachstum des Vorjahres nicht halten. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs um 1,5 Prozent. Damit lag das Wachstum weiterhin über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,2 Prozent. In den beiden Vorjahren 2017 und 2016 betrug das Wirtschaftswachstum noch jeweils 2,2 Prozent.

Der kräftige Aufwind zum Ende des Vorjahres zog sich bis in die erste Jahreshälfte 2018 hin und fand im 2. Quartal mit 2,3 Prozent über dem Vorjahresquartal seinen Höhepunkt. In der zweiten Jahreshälfte wurde die Wirtschaft zunächst durch geringere Exporte gebremst. Diese Entwicklung stabilisierte sich im 4. Quartal wieder. Weltwirtschaftliche Unsicherheiten jedoch bleiben bestehen.

Positive Wachstumsimpulse kamen 2018 vor allem aus dem Inland. Die privaten Konsumausgaben stiegen um 1,0 Prozent und die staatlichen Konsumausgaben um 1,1 Prozent. Damit liegen beide Größen über dem Vorjahr, wobei die Zuwächse deutlich unter dem Niveau der letzten drei Jahre blieben. Die Bruttoinvestitionen hingegen legten preisbereinigt um 4,8 Prozent im Vorjahresvergleich zu. Während die Bauinvestitionen um 3,0 Prozent höher als im Vorjahr waren, stiegen die Investitionen in Ausrüstungen preisbereinigt um 4,5 Prozent. In diesem Jahr bremste der Außenbeitrag das BIP-Wachstum mit -0,2 Prozentpunkten. Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen stiegen um 2,4 Prozent, während die Importe im gleichen Zeitraum um 3,4 Prozent zunahmen.

Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts konnten fast alle Wirtschaftsbereiche zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2018 beitragen. Dabei lag erstmals seit fünf Jahren die konjunkturelle Dynamik im produzierenden Gewerbe unter der im Dienstleistungsbereich. Überdurchschnittlich stark entwickelten sich dabei der Dienstleistungsbereich Information und Kommunikation mit 3,7 Prozent sowie das Baugewerbe mit 3,6 Prozent gegenüber Vorjahr. Im Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe stieg die Bruttowertschöpfung um 2,1 Prozent. Dagegen stieg das Produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe), welches gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, mit 1,0 Prozent unterdurchschnittlich an.

Im Jahr 2018 erzielte der Staat einen Rekordüberschuss in Höhe von 59,2 Milliarden Euro, nach 34,0 Milliarden Euro in 2017. Dies ist für den Staatssektor, also Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen nach vorläufigen Berechnungen das fünfte Jahr in Folge mit einem Überschuss. Daraus errechnet sich für den Staat im Jahr 2018, gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen, eine Überschussquote von 1,7 Prozent.

Die Stimmungslage der deutschen Wirtschaft gleicht im Jahr 2018 trotz im Vorjahresvergleich gesunkenem Wirtschaftswachstum der Stimmungslage aus 2017. So lag der Wert des ifo Geschäftsklimaindex im Jahresdurchschnitt mit 103,0 nur 0,2 Punkte unter dem Jahresdurchschnitt von 2017. Das Maximum von 105,2 wurde im Januar 2018 erreicht. Im Jahresverlauf 2018 hat sich das Geschäftsklima gemäß des Index schrittweise rückläufig entwickelt. Getrennt nach Geschäftslage und Geschäftserwartungen beurteilen die Unternehmen ihre aktuelle Geschäftslage im Jahresdurchschnitt wesentlich besser als im Vorjahr, während sich die Geschäftserwartungen der Unternehmen im Vorjahresvergleich verschlechterten.

Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft in 2018 wird von einer im Grundsatz positiven konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft begleitet. Im Jahr 2018 betrug das Weltwirtschaftswachstum nach IWF (Internationaler Währungsfonds)-Angaben 3,7 Prozent und lag damit 0,1 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres. Die Wachstumsrate 2017 war die höchste Wachstumsrate seit sieben Jahren. Das Wachstum der chinesischen Volkswirtschaft im Jahr 2018 blieb mit 6,6 Prozent unter den Erwartungen, wobei der Handelskonflikt zwischen den USA und China hier bisher kaum eine Rolle gespielt haben dürfte. In den Industrieländern zeigt sich ein differenziertes Bild. So erreichten die USA im Jahr 2018 ein BIP-Wachstum von 2,9 Prozent. Die Steuerreformen werden dazu beigetragen haben. Japan erreichte mit 0,9 Prozent das geringste BIP-Wachstum, während der Euroraum im gleichen Zeitraum um 1,8 Prozent gewachsen ist.

Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt setzte sich im Jahr 2018 weiter fort. Im November 2018 waren 44,8 Millionen Personen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Dies stellt ein neues Rekordhoch dar und folglich den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die Zahl der Erwerbstätigen lag nach ersten vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2018 um 562.000 Personen oder 1,3 Prozent über dem Vorjahresvergleichswert. Der seit über einem Jahrzehnt anhaltende Anstieg der Erwerbstätigkeit setzte sich somit auch im Jahr 2018 fort. Hierbei wurden wie schon in den Vorjahren negative demographische Effekte durch die gesteigerte Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung sowie die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte ausgeglichen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat auch im Jahr 2018 stärker zugenommen als die Erwerbstätigkeit. Im Oktober 2018 waren nach der aktuellen Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit 33,5 Millionen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt, 696.000 Personen oder 2,1 Prozent mehr als vor einem Jahr (2017: +743.000 Personen). Diese nachhaltige Entwicklung spiegelt die gute Grundverfassung des Arbeitsmarktes wieder.

Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben 2018 jahresdurchschnittlich weiter abgenommen. Das Risiko, aus einer bestehenden Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden, bleibt unverändert auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Chance, durch eine Beschäftigungsaufnahme die Arbeitslosigkeit zu beenden, hat sich geringfügig verbessert. Im Jahresdurchschnitt 2018 waren in Deutschland 2.340.000 Menschen arbeitslos gemeldet, 192.800 Personen oder 7,6 Prozent weniger als während des Jahres 2017. Dies ist der niedrigste Stand der Arbeitslosigkeit nach dem Wiedervereinigungsjahr 1991. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote, auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich 2018 auf 5,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 0,5 Prozentpunkte ab. Somit konnte der Abbau von Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich nur bedingt vom Beschäftigungsaufbau profitieren. Dies zeigt, dass oftmals die Profile der Arbeitslosen in berufsfachlicher, qualifikatorischer und regionaler Hinsicht nur unzureichend zur Arbeitskräftenachfrage passen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine ausgesprochen hohe Beschäftigungsquote im deutschen Arbeitsmarkt besteht und daher, trotz Steigerung der Anzahl der Beschäftigten im Markt, das Angebot von verfügbaren Arbeitskräften gering ist.

Wiederum hat sich die Nachfrage nach dem Faktor Arbeit auf einem sehr hohen Niveau stabilisiert. Der Stellenindex BA-X der Bundesagentur für Arbeit, ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften, lag im Berichtsjahr durchgängig über der 250-Punkte-Marke und betrug im Schnitt 253 Punkte. Damit lag der Durchschnittswert des BA-X in 2018 etwas mehr als 15 Punkte (entspricht 6,3 Prozent) über dem Durchschnittswert des Vorjahres. Zuletzt zeigte sich der BA-X im Dezember 2018 im Vergleich zum Dezember 2017 unverändert. Der Grund für diese Entwicklung liegt darin, dass es zuletzt weniger Neuzugänge an gemeldeten Arbeitsstellen gibt. Allerdings ist der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in fast allen Branchen höher als noch vor einem Jahr. Der Bedarf an Arbeitskräften bleibt so nachhaltig hoch, da durch den hohen Beschäftigungsstand bei gleichzeitigem Mangel an Arbeitskräften Menschen eher bereit sind, ihre Beschäftigung zu wechseln. Diese erhöhte Fluktuation trägt zu einem hohen Stand an zu besetzenden Arbeitsstellen bei. Darüber hinaus erhöht die wachsende Bedeutung von Teilzeitbeschäftigung den Bedarf an Arbeitskräften. Der Arbeitsmarkt ist und bleibt ein wichtiger Stabilitätsfaktor für die deutsche Wirtschaft und die Binnenkonjunktur.

BRANCHENENTWICKLUNG

Zeitarbeit

Die Anzahl der Beschäftigten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist im Jahr 2018 nur marginal gestiegen. Gemäß der veröffentlichten Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) belief sich die Anzahl an Zeitarbeitnehmern im Durchschnitt des ersten Halbjahres 2018 auf 935.511 Personen und lag somit auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums (erstes Halbjahr 2017: 933.045 Personen). Die veröffentlichten Trendwerte der BA für die Beschäftigten in der Zeitarbeitsbranche weisen auf ein mittlerweile rückläufiges Marktumfeld hin. Für die ersten zehn Monate des Jahres 2018 weist die BA hier eine Abnahme der Trendwerte von rund 2 Prozent im Vergleich zu den ersten 10 Monaten des Jahres 2017 aus.

Entsprechend des bis zum Ende des Jahres 2019 gültigen Tarifvertrags in der Zeitarbeitsbranche sind die Entgelte für die Zeitarbeitnehmer zum 1. April 2018 um 2,8 Prozent (West) bzw. 4,0 Prozent (Ost) erhöht worden. Diese Steigerung hat neben der allgemeinen positiven Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland zu einer weiteren Verteuerung der Dienstleistung Zeitarbeit für die Kundenunternehmen geführt.

Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze wurde im Jahr 2016 verabschiedet und ist zum 1. April 2017 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile sind zum einen die Vorgabe des „Equal Pay" für Zeitarbeitsmitarbeiter nach frühestens neun Monaten im Einsatz beim Kundenunternehmen, zum anderen eine arbeitnehmerbezogene Höchstüberlassungsdauer von allgemein 18 Monaten. Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen betrafen insbesondere das abgelaufene Kalenderjahr 2018 und führten zu einer weiteren dauerhaften Verteuerung der Dienstleistung Zeitarbeit. Der „Equal Pay"-Grundsatz war erstmals zum Jahresbeginn 2018 anzuwenden, die Höchstüberlassungsdauer betraf erstmals zum vierten Quartal 2018 alle Zeitarbeitsaufträge. Die Umsetzung der Gesetzesänderungen führte zu einem deutlich erhöhten administrativen Aufwand für sowohl die Dienstleistungsunternehmen als auch für die entleihenden Kundenunternehmen.

Für das Jahr 2018 ist somit von einer Abnahme der Anzahl der Beschäftigten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung um voraussichtlich etwa 2 bis 4 Prozent auszugehen. Verlässliche Informationen, ob der Rückgang im Wesentlichen auf die Auswirkungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder auf die zuletzt abgeschwächte konjunkturelle Situation in Deutschland zurückzuführen ist, liegen nicht vor.

Der für die Amadeus FiRe Gruppe relevante Teilmarkt der kaufmännischen und IT-Berufsgruppen entwickelte sich im ersten Halbjahr 2018 im Vergleich zum Gesamtmarkt etwas stabiler. Hier nahm die Anzahl der Beschäftigten in den entsprechenden Berufsgruppen um etwa 1 Prozent ab. Es zeigt sich insgesamt durch den weiter anhaltend hohen Nachfrageüberhang am Arbeitsmarkt, dass Unternehmen eher bereit sind, qualifizierte Kandidaten sofort an sich zu binden und fest einzustellen. Dies schwächt den Zeitarbeitsmarkt auch im qualifizierten Bereich zugunsten der Personalvermittlung.

Trotz allem bleibt die Nachfrage nach flexibler Arbeitskraft über den Einsatz von Zeitarbeitnehmern hoch und die Rekrutierung dieses Bedarfs bleibt die große Herausforderung der Branche. Die skizzierte Verknappung auf Seiten der Bewerberinnen und Bewerber zeigt sich ebenfalls deutlich in der Anzahl der gemeldeten offenen Stellen der Zeitarbeitsbranche bei der BA. Wie bereits im Jahr 2017 waren in 2018 mit einer Quote von 31,3 Prozent etwa ein Drittel der gemeldeten Stellen aus der Zeitarbeit (Vorjahr: 32,0 Prozent).

Der Markt für Zeitarbeit in Deutschland ist weiterhin stark fragmentiert. Die Anzahl der Unternehmen, deren Betriebszweck ausschließlich oder mit dem Schwerpunkt auf Arbeitnehmerüberlassung ausgerichtet ist, ist nach veröffentlichen Zahlen der BA zum 30. Juni 2018 mit 11.700 Betrieben leicht gestiegen (Vorjahr: 11.500 Betriebe). Der überwiegende Teil der Unternehmen ist im gewerblichen Umfeld tätig, in dem eine entsprechend hohe Wettbewerbsdichte herrscht. In diesem Segment ist die Amadeus FiRe Gruppe nicht vertreten.

Seit 2003 bestehen tarifvertragliche Regelungen für die Zeitarbeitsbranche. Von Beginn an wendet Amadeus FiRe den Branchentarifvertrag an, der zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geschlossen wurde. Der aktuell gültige Tarifvertrag wurde am 30. November 2016 neu abgeschlossen und besitzt eine langfristige Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2019. Die darin festgelegten Entgelterhöhungen (basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft) stellen sich wie folgt dar:

ab 01. März 2017 ab 01. April 2018 ab 01. Januar 2019 ab 01. April 2019 ab 01. Oktober 2019
West 2,5% (= 9,23€ in EG 1) 2,8% (= 9,49€ in EG 1) 3,0% (EG 1 und 2:3,2%, = 9,79€ in EG 1) Erhöhung EG 1 und 2 auf Mindestlohn 9,96€
Ost 4,0% (4,82% in EG1, = 8,91€) 4,0% (=9,27€ in EG 1) Erhöhung EG 1 und 2 auf Mindestlohn 9,49€ 3,5% (= 9,49€ in EG 1) Erhöhung EG 1 und 2 auf Mindestlohn 9,66€

Die seit November 2012 sukzessiv eingeführten Branchenzuschlagstarifverträge (BZTV) in elf Branchen haben sich im Laufe der letzten zwei Jahre mit der Gesetzesänderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ebenfalls weiterentwickelt. Die BZTV haben grundsätzlich zur Folge, dass bei längeren Einsatzzeiten und dementsprechend hohen Zuschlagsstufen bereits Zuschläge von bis zu 50 Prozent auf das Tarifgehalt gezahlt werden mussten. Nach der gesetzlichen Einführung der „Equal Pay" Regelung hat sich die tarifliche Systematik der BZTV dahingehend verändert, dass eine zusätzlich installierte Zuschlagsstufe ein nicht angegebenes „Equal Pay" Gehalt ersetzt. In der Regel tritt diese neue Zuschlagsstufe nach 15 Monaten Laufzeit des Auftrages in Kraft. Mit dieser weiteren Zuschlagsstufe sind Zuschläge von bis zu 67 Prozent auf das Tarifgehalt möglich. Die jeweils unterschiedlichen Änderungen der einzelnen BZTV haben die Komplexität der Administration der Zeitarbeitsaufträge nochmals deutlich aufwendiger gemacht.

Die oben genannten gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen haben die Zeitarbeit in Deutschland zu einer echten Alternative für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bzw. für die berufliche Fortentwicklung gemacht. Dadurch konnte die Akzeptanz der Zeitarbeit allgemein weiter erhöht werden. Auf der anderen Seite führen solche gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu einer stetigen Verteuerung der Zeitarbeit. Die Preiserhöhungen führen wiederum zu Einschränkungen bei der Flexibilisierung des Faktors Arbeit.

Die Zeitarbeit hat sich in Deutschland insbesondere im Verlauf der letzten 20 Jahre fest etabliert und an Bedeutung gewonnen. Ein Indikator hierfür ist die Penetrationsrate. Die Penetrationsrate ist definiert als die Zahl der Zeitarbeitnehmer im Verhältnis zu allen Erwerbstätigen. Noch zur Jahrtausendwende lag die Penetrationsrate in Deutschland bei etwas unter 1,0 Prozent. Im Berichtsjahr dürfte dieser Wert auf dem Vorjahresniveau bei 2,1 Prozent gelegen haben. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland damit im Mittelfeld. Traditionell erreichen hier zum Beispiel England oder die Niederlande besonders hohe Penetrationsraten.

Personalvermittlung

Das allgemeine Marktumfeld für die Nachfrage der Dienstleistung Personalvermittlung stellte sich im Jahr 2018 erneut sehr positiv dar. Bis vor wenigen Jahren wurde das Einstellungsverhalten der Unternehmen primär von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Die Reaktion des Marktes auf konjunkturelle Schwankungen war in der Regel unmittelbar feststellbar. Dieser Zusammenhang schwächte sich in den vergangenen Jahren jedoch zunehmend ab. Das Gewinnen und Halten von Personal und hier insbesondere qualifiziertem Personal ist zu einem kritischen Erfolgsfaktor für viele Unternehmen in Deutschland geworden. Unternehmen versuchen, sich nachhaltig den Faktor Arbeit zu sichern und sind bereit, entsprechend zu investieren. Dies hatte zur Folge, dass in den letzten Jahren der Personalvermittlungsmarkt kein starker Frühindikator mehr bezüglich der Konjunkturaussichten war. Andere Faktoren wie der sektorale Wandel, ein enger Arbeitsmarkt, der Fachkräftemangel sowie die Zuwanderung spielen jetzt eine wichtige Rolle für die Beschäftigung und sind für den stabilen Aufwärtstrend im Umfeld der Personalvermittlung verantwortlich.

Der Markt für Personalvermittlung zeichnet sich seit einiger Zeit durch ein sehr begrenztes Angebot an qualifizierten Fach- und Führungskräften aus. Die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland, gemessen durch den BA-X, lag in 2018 kontinuierlich auf Rekordniveau über der 250-Punkte-Marke und betrug im Jahresdurchschnitt 253 Punkte. Dies deutet auf weiterhin große Herausforderungen bei der Stellenbesetzung hin. Das ifo-Beschäftigungsbarometer, welches die Beschäftigungsplanungen der befragten Unternehmen für die kommenden drei Monate darstellt, zeigt eine gleichbleibend hohe Beschäftigungsdynamik. So erreichte das Barometer im Januar 2018 ein erneutes historisches Rekordhoch von 105,4 Punkten. Im gesamten Jahresverlauf verblieb das Beschäftigungsbarometer auf einem hohen Stand von durchschnittlich über 104 Punkten. Laut einer DIHK-Umfrage vom Herbst 2018 sehen inzwischen 62 Prozent (Herbst 2017: 56 Prozent) der befragten Betriebe den Fachkräftemangel als Risiko für die Geschäftsentwicklung an. Dies ist ein neuer Höchststand und stellt für die Unternehmen mittlerweile den zentralen Risikofaktor für die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung dar. Vor dem Hintergrund der kompetitiven Lage des Arbeitsmarktes und aufgrund der demographischen Entwicklung bleibt die Rekrutierung von qualifiziertem Personal für Unternehmen auch langfristig eine herausfordernde Aufgabe.

Amadeus FiRe geht davon aus, dass sich der Personalvermittlungsmarkt auch im Jahr 2018 aufgrund des weiterhin bestehenden Nachfrageüberhangs und der geringen Verfügbarkeit von Kandidaten positiv entwickelt hat. Unternehmen in Deutschland stellen aufgrund des beschränkten Zugangs zu dem dringend benötigten Faktor Arbeit zusätzliche Ressourcen für die Rekrutierung und Bindung von Mitarbeitern bereit. Dies dürfte auch im Jahr 2018 den Personalvermittlungsmarkt positiv beeinflusst haben. Für die Größe des Marktvolumens gibt es in Deutschland leider keine verlässlichen Quellen. Nach eigenen Schätzungen besteht ein Vermittlungsmarkt in Deutschland mit einem Gesamtvolumen von rund 2,0 bis 2,5 Milliarden Euro mit steigender Tendenz.

Fort- und Weiterbildung

Der Gesamtmarkt für Fort- und Weiterbildung dürfte sich im Jahr 2018 weitgehend stabil entwickelt haben. Die im Wuppertaler Kreis e.V. organisierten Weiterbildungseinrichtungen rechneten im Jahr 2018 ebenso wie in den Vorjahren mit einer stabilen bis leicht positiven Umsatzentwicklung.

Der Spezialmarkt für Fort- und Weiterbildung im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen, in dem die Weiterbildungsgesellschaften der Amadeus FiRe Gruppe tätig sind, verhält sich in konjunkturellen Zyklen vor allen Dingen aufgrund eines hohen Privatkundenanteils wenig volatil.

Anders als Firmenkunden planen Privatkunden ihre individuelle berufliche Fortbildung sehr langfristig und machen ihre Fortbildungsentscheidung weniger stark von kurzfristigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen als vielmehr von dauerhaften beruflichen wie privaten Plänen abhängig. Daher wirken sich konjunkturelle Auf- und Abschwungphasen im Bereich langlaufender Fortbildungsmaßnahmen eher spätzyklisch und in geringerer Ausprägung aus. Nicht zuletzt aufgrund einer nach wie vor sehr robusten binnenwirtschaftlichen Beschäftigungslage im Jahr 2018 dürfte sich die Marktsituation im Privatkundengeschäft insgesamt stabil entwickelt haben.

Das Firmenkundengeschäft, im Wesentlichen öffentliche und innerbetriebliche Seminarangebote, ist dagegen stärker von kurzfristigen konjunkturellen Entwicklungen oder regulatorischen Änderungen geprägt. Im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen hängt die Entwicklung dabei auch vom Umfang gesetzgeberischer Neuerungen und Änderungen ab. Wesentlichen Schulungsbedarf aus gesetzgeberischen Neuerungen und damit eine gewisse Sonderkonjunktur im Bereich der Seminare gab es im Jahr 2018 nicht. Insgesamt ist zu beobachten, dass die betriebliche Fort- und Weiterbildung für die Unternehmen auch im Rahmen der Mitarbeiterbindung an Bedeutung zunimmt.

2. GESCHÄFTSLAGE DER AMADEUS FIRE GRUPPE

Die Amadeus FiRe Gruppe überstieg im Geschäftsjahr 2018 zum ersten Mal die Umsatzmarke von EUR 200 Mio. Insgesamt wurde ein konsolidierter Umsatz von EUR 205,8 Mio. erreicht (Vorjahr: EUR 184,5 Mio.). Das entspricht einem Umsatzwachstum von 11,5 Prozent. Alle Dienstleistungsbereiche konnten positiv zur Umsatzentwicklung beitragen.

Die Einstandskosten aller erbrachten Dienstleistungen lagen mit EUR 106,6 Mio. um 7,7 Prozent über Vorjahr. Die Einstandskosten beinhalten in der Amadeus FiRe Gruppe im Wesentlichen die Personalaufwendungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung und die Honorare der Interim- und Projektmanager sowie Aufwendungen im Rahmen der Kursdurchführung für Dozenten, Schulungsmaterialien und Raummieten. Seit dem 1. Januar 2018 wurden Aufwendungen für im Dienstleistungsvertrieb Personalvermittlung & Interim Management eingesetzte interne Personalberater in die Vertriebskosten umgegliedert. Somit sind nun alle Aufwendungen für die Vertriebsorganisationen ausschließlich in den Vertriebskosten enthalten. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde dieser Ausweis auch in den Vorjahresvergleichen dieses Geschäftsberichtes vorgenommen.

Der Rohertrag für das Geschäftsjahr 2018 belief sich entsprechend auf EUR 99,3 Mio. (Vorjahr: EUR 85,5 Mio.). Der Zuwachs beträgt im Vorjahresvergleich EUR 13,8 Mio. oder +16,1 Prozent. Die Rohertragsmarge stieg um 1,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr von 46,4 Prozent auf 48,2 Prozent.

Detaillierte Ausführungen zu den Umsätzen und Rohertragsmargen der jeweiligen Dienstleistungen finden sich in den Informationen zur Geschäftslage der einzelnen Segmente.

Die Vertriebs- und Verwaltungskosten betrugen EUR 62,0 Mio. nach EUR 53,4 Mio. im Vorjahr. Maßgeblich resultierte die Zunahme um EUR 8,6 Mio. aus der gewachsenen Anzahl der Mitarbeiter insbesondere in der Vertriebsorganisation und den damit zusammenhängenden Aufwendungen.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Firmenwertabschreibungen (EBITA) beläuft sich für das abgelaufene Geschäftsjahr auf EUR 37,5 Mio. Ein neuer Höchststand für die Amadeus FiRe Gruppe und eine deutliche Steigerung um 16,1 Prozent oder EUR 5,2 Mio. Die neue Rekordmarke wurde trotz der negativen Auswirkungen auf die Zeitarbeits-Auftragszahlen durch die erstmalige Anwendung der neuen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes („Equal Pay" und Höchstüberlassungsdauer) erreicht. Das EBITA ist die wichtigste Zielgröße der Amadeus FiRe Gruppe.

Die EBITA Marge von 18,2 Prozent überstieg den Vorjahreswert von 17,5 Prozent um 0,7 Prozentpunkte.

Das Ergebnis nach Steuern der Amadeus FiRe Gruppe belief sich auf EUR 25,8 Mio., ein Zuwachs um EUR 3,8 Mio. (+17,1 Prozent). Im Berichtsjahr 2018 belasteten Finanzaufwendungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.) das Ergebnis nach Steuern. Der Anstieg resultiert wie im Vorjahr ausschließlich aus dem Effekt der bilanziellen Bewertung der Abfindungsoption der Minderheitsgesellschafter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss als Folge der positiven Geschäftsentwicklung. Auf im Fremdkapital und im Eigenkapital ausgewiesenen Minderheiten entfällt von dem Ergebnis nach Steuern ein Anteil von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr EUR 1,5 Mio.).

Die Amadeus FiRe Gruppe erwirtschaftete schlussendlich ein Periodenergebnis für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 24,2 Mio. (Vorjahr: EUR 20,6 Mio.), eine Steigerung um 17,8 Prozent.

Das Ergebnis je Aktie beläuft sich auf EUR 4,66 (Vorjahr: EUR 3,96) bezogen auf das den Stammaktionären zustehende Periodenergebnis für das Geschäftsjahr 2018.

3. ENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTEN

Seit über 30 Jahren ist die Amadeus FiRe Gruppe deutschlandweit an 19 Standorten als spezialisierter Personaldienstleister für Fach- und Führungskräfte aus dem kaufmännischen und IT-Bereich tätig. Amadeus FiRe ist dabei zuverlässiger und akzeptierter Partner sowohl für die eigenen Mitarbeiter als auch für die Kunden. Die Amadeus FiRe Gruppe ist branchenübergreifend für nationale und internationale Unternehmen unterschiedlicher Größen tätig.

Das Kerngeschäft umfasst die spezialisierte Zeitarbeit, die Personalvermittlung sowie das Interim- und Projektmanagement. Darüber hinaus bietet die Amadeus FiRe Gruppe Fort- und Weiterbildungsangebote der Steuer-Fachschule Dr. Endriss, der TaxMaster GmbH und der Akademie für Internationale Rechnungslegung an. Kernkompetenzen des Unternehmens sind somit die Unterstützung von Kundenunternehmen durch Bereitstellung von Personal im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die Rekrutierung und dauerhafte Vermittlung von Fach- und Führungskräften, das Interim- und Projektmanagement sowie das Unterrichten von aktuellem Fachwissen zu den Themen Steuern, Finanz- und Rechnungswesen und Controlling. Mit diesen Dienstleistungen ist die Gruppe ausschließlich in Deutschland tätig.

Entsprechend dem internen Steuerungssystem des Managements werden im Rahmen der Segmentberichterstattung die beiden Segmente Personaldienstleistungen (Zeitarbeit, Personalvermittlung, Interim- und Projektmanagement) sowie Fort- und Weiterbildung gebildet.

Im Segment der Personaldienstleistungen fokussiert sich die Amadeus FiRe Gruppe auf Funktionen im kaufmännischen und IT-Bereich. Konkret handelt es sich um die vier Divisionen Accounting, Banking, Office und IT-Services. Ziel ist es, mittels der drei Personaldienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung sowie Interim- und Projektmanagement den Amadeus FiRe Kunden für unterschiedliche Bedarfssituationen jederzeit ein breites Spektrum an flexiblen Lösungen anbieten zu können.

Vorteile für die Kundenunternehmen sind somit eine erhöhte Flexibilität bei der Planung des Einsatzes der Ressource Arbeit und eine schnellere Reaktionsmöglichkeit auf temporäre Auftragsspitzen. Somit ist es für diese Unternehmen möglich, bei Personalengpässen oder - überhängen gegenzusteuern oder sich bei der Umsetzung von Projektvorhaben Kapazitäten zu verschaffen. Darüber hinaus können sie bei der Suche und Auswahl von Personal vom aktuellen Marktzugang und der exzellenten Marktwahrnehmung der Amadeus FiRe Gruppe profitieren und so personelle Ressourcen finden und Kostensenkungen aufgrund von Zeit- und Ressourcenersparnissen realisieren.

Jedoch nicht nur Kundenunternehmen, sondern auch Bewerber und Mitarbeiter können die langjährige Erfahrung und ausgeprägte Kompetenz im Bereich der kaufmännischen Fachkräfte nutzen und davon profitieren. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine berufliche Veränderung oder einen Berufseinstieg in den angebotenen Fachbereichen suchen.

Im Rahmen des Segments Fort- und Weiterbildung bietet die Gruppe ihren Firmen- und Privatkunden Bildungsprodukte mit den fachlichen Schwerpunkten Finanz-, Rechnungs-, Steuerwesen und Controlling an. Sie stellt den Kunden somit eine komplementäre Dienstleistung zu dem fachlichen Fokus im Segment der Personaldienstleistungen zur Verfügung. Durch die Teilnahme an den qualitativ hochwertigen Kursen und vielfältigen Angeboten von bundesweit durchgeführten Seminaren und Lehrgängen halten die Teilnehmer ihre Fachkompetenz aktuell und konkurrenzfähig, steigern die persönliche Attraktivität für den Arbeitsmarkt und sichern sich hiermit möglicherweise ein berufliches Fortkommen. Sowohl Privatpersonen, die eine qualifizierte Weiterbildung oder einen qualifizierten Abschluss anstreben, als auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterqualifizieren, nutzen diese Angebote.

SEGMENT ZEITARBEIT, PERSONALVERMITTLUNG, INTERIM- UND PROJEKTMANAGEMENT

Im Geschäftsjahr 2018 konnte der Umsatz auf EUR 181,6 Mio. nach EUR 162,4 Mio. im Vorjahr gesteigert werden. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung im Segment der Personaldienstleistungen von EUR 19,2 Mio. oder 11,8 Prozent. Alle drei Segmentdienstleistungen trugen positiv zur Steigerung bei. Im Kalenderjahr 2018 stand mit 250 Arbeitstagen die gleiche Anzahl fakturierbarer Tage zur Verfügung wie im Jahr 2017. Somit ergaben sich für das Geschäftsjahr 2018 diesbezüglich keine negativen oder positiven Effekte auf Umsatz, Rohertrag oder Ergebnis.

Ebenfalls konnte der Rohertrag des Segments um 17,3 Prozent verbessert werden. Die Rohertragsmarge erreichte mit 47,7 Prozent nach 45,5 Prozent im Vorjahr den bisher historisch besten Wert. Die deutliche Steigerung um 2,2 Prozentpunkte resultiert aus dem überproportionalen Wachstum und gesteigerten Umsatzanteil der hochmargigen Dienstleistung Personalvermittlung. Betrachtet man die drei einzelnen Dienstleistungen, so weisen alle Rohertragsmargen über dem entsprechenden Vorjahreswert aus.

Im Jahr 2018 ist es weiterhin gelungen, die Vertriebsorganisation personell weiter zu stärken. Amadeus FiRe stellt hohe Anforderungen an die gesuchten Mitarbeiter und verfolgt eine restriktive Einstellungspolitik. Die weiterhin vorherrschende Knappheit an qualifiziertem Personal erschwert den Personalaufbau zusätzlich. Durch einen hohen Fokus auf Rekrutierungsaktivitäten aller Führungskräfte im gesamten Niederlassungsnetzwerk sowie zusätzlich ein zentrales Rekrutierungsteam für berufserfahrene Mitarbeiter wirkt Amadeus FiRe dem entgegen. So konnte die Zielsetzung, die Organisation weiter auszubauen, erfolgreich umgesetzt werden. Der geplante personelle Aufbau wurde weitestgehend erreicht.

Die Vertriebs- und Verwaltungskosten im Segment erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um EUR 8,0 Mio. auf EUR 53,6 Mio., eine Steigerung von 17,4 Prozent.

Die Aufwandssteigerungen rühren im Wesentlichen aus nachfolgenden Aktivitäten. Der größte Anteil an den gestiegenen Aufwendungen ist verursacht durch die erfolgreiche Ausweitung der Vertriebsorganisation. Die Steigerung dieser personalbezogenen Aufwendungen betrug im Geschäftsjahr 2018 EUR +5,3 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Weiterhin stiegen die Mietaufwendungen (EUR +0,7 Mio.) infolge von vergrößerten Niederlassungsflächen und insbesondere dem Bezug der neuen Konzernzentrale in Frankfurt am Main im Februar 2018. Amadeus FiRe verfolgt dabei konsequent das Ziel, den Mitarbeitern und Bewerbern attraktive Büroflächen in gut zu erreichenden Lagen anzubieten. Der Verwaltungsaufwand für die Bewältigung der gestiegenen Komplexität und der erhöhten Anforderungen in der Dienstleistung Zeitarbeit beliefen sich auf rund EUR +0,4 Mio. im abgelaufenen Jahr. Der Aufwandseffekt durch den fortlaufenden Ausbau der IT-Infrastruktur und der eingesetzten Anwendungen betrug EUR +0,5 Mio. Schlussendlich stiegen die variablen Vorstandsvergütungen in Folge des erfolgreichen Geschäftsverlaufs im Jahr 2018 um EUR +0,8 Mio.

Das Segmentergebnis vor Zinsen und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erreichte EUR 33,0 Mio., ein Zuwachs im Vorjahresvergleich um EUR 4,9 Mio. oder +17,3 Prozent. Damit konnte die Ergebnismarge im Personaldienstleistungssegment von 17,3 Prozent im Vorjahr auf 18,2 Prozent verbessert werden.

Die Investitionen liegen im Berichtsjahr auf einem Wert von EUR 2,7 Mio. und somit über Vorjahresniveau (EUR 1,7 Mio.). Nach einer Teileinführung einer neuen Vertriebssoftware im Jahr 2017 wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr die Gesamtanwendung der neuen Vertriebssoftware im Segment Personaldienstleistungen erfolgreich in einer ersten Niederlassung getestet. Die deutschlandweite Inbetriebnahme des zweiten Teils ist im Geschäftsjahr 2019 geplant. Seit Projektbeginn wurden insgesamt EUR 3,6 Mio. investiert.

Zeitarbeit

Die Dienstleistung Zeitarbeit wies im Geschäftsjahr 2018 ein Umsatzwachstum in Höhe von 7,7 Prozent (EUR 9,6 Mio.) auf. Es wurde ein Zeitarbeitsumsatz von EUR 133,8 Mio. nach EUR 124,2 Mio. im Vorjahr erreicht. Dabei stand im Geschäftsjahr 2018 die gleiche Anzahl fakturierbarer Tage wie im Vorjahr zur Verfügung. Entsprechend gab es im Jahr 2018 keinen umsatz- und ergebniswirksamen Effekt hieraus.

Die neuen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes, welche zum 01. April 2017 in Kraft getreten waren, kamen erstmals in 2018 zur Anwendung. Durch die erstmalige Anwendung von „Equal Pay" zum Jahreswechsel auf den gesamten Auftragsbestand in der Zeitarbeit ergab sich als Sondereffekt ein Auftragsrückgang um rund 3 Prozent. Damit lag der Auftragsrückgang zum Jahreswechsel von 2017 auf 2018 mit rund 12 Prozent über dem langjährigen Mittel. Die zweite Auswirkung des neuen Gesetzes, die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten im Kundeneinsatz, war Ende des 3. Quartals 2018 auf den gesamten Auftragsbestand erstmalig anzuwenden. Dies hatte abermals einen einmaligen Auftragsrückgang von 3 Prozent zur Folge. Insgesamt bewirkte die Erstanwendung der Regelungen „Equal Pay" und Höchstüberlassungsdauer im Geschäftsjahr 2018 einen Gesamteffekt von rund 6 Prozent Rückgang des Auftragsbestandes.

Die beiden Effekte konnten im Jahresverlauf durch eine stetige Steigerung des Auftragsvolumens allerdings kompensiert werden. Schlussendlich lag das durchschnittliche Auftragsniveau in allen vier Quartalen des Berichtsjahres über den Vorjahresvergleichswerten. Diese positive Entwicklung wird unter anderem durch den Ausbau der eigenen Vertriebs- und Rekrutierungsorganisation unterstützt. Die regionale Marktpräsenz und die Kapazität für persönliche Kontakte zu Kunden und Bewerbern spielen eine wichtige Rolle.

Es besteht weiterhin ein Trend zur Festeinstellung bei den Kundenunternehmen. Durch den Nachfrageüberhang am Arbeitsmarkt haben Bewerber oft die Wahl zwischen einem Zeitarbeitsverhältnis und einer Festanstellung. Dabei entscheiden sich Bewerber häufig für die Festanstellung. Dies macht die Rekrutierung im Dienstleistungsbereich Zeitarbeit zu einer echten Herausforderung. In persönlichen Gesprächen mit den Bewerbern gelingt es nichtsdestotrotz regelmäßig, diese von den Vorteilen und den attraktiven Rahmenbedingungen, die Amadeus FiRe seinen Mitarbeitern in der Arbeitnehmerüberlassung bietet, zu überzeugen.

Die Rohertragsmarge der Dienstleistung Zeitarbeit lag mit 34,7 Prozent 0,5 Prozentpunkte über dem Niveau des Vorjahres von 34,2 Prozent.

Der Anteil der Zeitarbeit am Gesamtumsatz sank in 2018 von 67 Prozent auf 65 Prozent.

Personalvermittlung

In der Personalvermittlung konnten die Umsätze im Berichtsjahr wiederholt deutlich gesteigert werden. Die vorherrschend hohe Nachfrage nach qualifizierten Kandidaten am Arbeitsmarkt und hohe Einstellungsbereitschaft der Unternehmen begünstigen diese Entwicklung. Unternehmen tendieren bei dieser geringen Verfügbarkeit dazu, Kandidaten in Festeinstellung an sich zu binden und sich so personelle Ressourcen zu sichern. Dabei ist bei Amadeus FiRe immer wieder eine Verschiebung einzelner Aufträge von der Zeitarbeit hin zur Personalvermittlung zu beobachten. Durch ein inzwischen sehr geringes Risiko, aus einer Festanstellung arbeitslos zu werden, steigt deutschlandweit die Fluktuationsrate der Beschäftigten. Kandidaten haben eine höhere Wechselbereitschaft. Dies beeinflusst den Markt für Personalvermittlung ebenfalls positiv. Neben dem positiven Marktumfeld und den beschriebenen unterstützenden Effekten spielt die Ausweitung der Organisation und damit der Vertriebs- und Rekrutierungsaktivitäten natürlich ebenfalls eine entsprechende Rolle für das Gewinnen von Marktanteilen in den regionalen Personalvermittlungsmärkten.

Nach einem durchweg sehr positiven Jahresverlauf konnte der Umsatz in der Personalvermittlung im abgelaufenen Geschäftsjahr um deutliche 29,3 Prozent auf EUR 37,5 Mio. (Vorjahr EUR 29,0 Mio.) gesteigert werden. Seit Beginn der stetigen Ausweitung der Vertriebsorganisation im Geschäftsjahr 2010 hat sich der Anteil der Dienstleistung Personalvermittlung am Gesamtumsatz von damals 6,8 Prozent auf inzwischen 18,2 Prozent erhöht. Die Personalvermittlung spielt neben der Zeitarbeit die wesentliche Rolle im Vertriebsprozess von Amadeus FiRe.

Interim- und Projektmanagement

Im Rahmen der Dienstleistung Interim- und Projektmanagement werden im Gegensatz zur Zeitarbeit keine eigenen Mitarbeiter an Kunden vermittelt. Es wird ausschließlich mit selbstständigen Freiberuflern zusammengearbeitet. Damit steht den Kundenunternehmen externes Know-how von Spezialisten im Rahmen von kaufmännischen Projekten für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung.

Im Geschäftsjahr 2018 sind die Umsätze im Interim- und Projektmanagement um 12,0 Prozent von EUR 9,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 10,3 Mio. gestiegen. Der Umsatzanteil am Gesamtumsatz blieb im Berichtsjahr konstant mit 5,0 Prozent auf dem Vorjahresniveau. Nachdem der Umsatz in 2017 im Vorjahresvergleich noch gesunken war, wurden Schritte eingeleitet, den Fokus in den Regionen auf das Interim- und Projektmanagement zu erhöhen. So konnte die Situation stabilisiert werden und die 10-Millionen-Euro-Marke übertroffen werden.

Der Rohertrag im Interim- und Projektmanagement belief sich auf EUR 2,7 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.). Die Rohertragsmarge verbesserte sich leicht auf 26,3 Prozent (Vorjahr: 26,2 Prozent).

SEGMENT FORT- UND WEITERBILDUNG

Alle Gesellschaften im Weiterbildungssegment des Amadeus FiRe Konzerns sind mit ihrem Dienstleistungsportfolio im Spezialmarkt der Fort- und Weiterbildung im Steuer-, Finanz-, Rechnungswesen und Controlling etabliert.

Die Steuer-Fachschule Dr. Endriss ist mit ihrer 68-jährigen Unternehmensgeschichte als bundesweit größte Spezialschule für berufliche Fort- und Weiterbildung im Steuerwesen, Rechnungswesen und Controlling erfolgreich positioniert. Ihr Dienstleistungsangebot umfasst den Bereich der Vorbereitung auf staatlich regulierte Aus-, Fort- und Weiterbildungsabschlüsse wie zum Beispiel Steuerberater, Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter oder Controller. Weiterhin angeboten wird die Durchführung anerkannter privatwirtschaftlicher, speziell auf die berufliche Praxis vorbereitender Zertifikatslehrgänge im Bereich des Rechnungswesens, wie Finanzbuchhalter, Debitoren-/Kreditorenbuchhalter, Lohn- & Gehaltsbuchhalter oder Anlagenbuchhalter. Abgerundet wird das Produktportfolio durch ein umfangreiches, stetig wachsendes Seminarangebot.

Mit der Akademie für Internationale Rechnungslegung wird das Dienstleistungsportfolio im Weiterbildungssegment für den Bereich der spezialisierten Qualifizierung in der Internationalen Rechnungslegung (IAS/IFRS, US-GAAP) strategisch ergänzt. Neben zahlreichen Formaten zu grundlegenden Themen und Spezialfragen der internationalen Rechnungslegung bildet das in der Praxis anerkannte und etablierte „Certificate in International Accounting" (CINA®) das Premium-Produkt der Akademie.

Das Angebot der TaxMaster GmbH ergänzt das Produktspektrum im Weiterbildungssegment um einen akademischen Abschluss in Form eines Masterstudiengangs. In dessen Verlauf wird sowohl ein beruflicher Abschluss (Steuerberater) als auch ein hochschulischer Abschluss (Master of Arts) im Bereich des Steuer- und Rechnungswesens kombiniert erworben. Resultat ist eine für den Absolventen attraktive doppelte Qualifikation.

Das Jahr 2018 war wie schon das Jahr 2017 durch zurückhaltende gesetzgeberische Initiativen bei nationalen wie internationalen Themen der Rechnungslegung sowie im Bereich des Steuerrechts geprägt, man kann von einem starken Mangel an Themen sprechen.

In diesem stabilen aber nicht ausgesprochen positiven Umfeld konnte die Teilnehmerzahl abermals gesteigert werden. Sowohl im Seminargeschäft als auch bei den vorbereitenden Lehrgängen auf Fort- und Weiterbildungsabschlüssen haben mehr Teilnehmer die Weiterbildungsangebote der Amadeus FiRe Gruppe genutzt. Ebenfalls positiv haben sich die sogenannten Inhouse-Seminare entwickelt, die bei den Kundenunternehmen vor Ort für die Belegschaft abgehalten wurden. Die Summe der neuen Teilnehmer aller Weiterbildungsmaßnahmen hat sich auf rund 18.000 im Berichtsjahr positiv entwickelt.

Die Umsatzerlöse im Weiterbildungssegment erhöhten sich im Berichtsjahr auf EUR 24,2 Mio. (Vorjahr: EUR 22,1 Mio.). Dies entspricht einer Umsatzsteigerung von 9,5 Prozent. Insbesondere die Entwicklung im Bereich des TaxMaster-Studiengangs sowie der systematische Auf- bzw. Ausbau des offenen und Inhouse-Seminargeschäfts haben neben der konsequent umgesetzten Produkt- und Standortstrategie zu dieser positiven Entwicklung beigetragen.

Die Rohertragsmarge sank um 0,9 Prozentpunkte von 52,8 Prozent auf 51,9 Prozent. Dieser Rückgang begründet sich in der Hauptsache durch ein ausgeweitetes Angebot und die Durchführung von Kursen mit wenigen Teilnehmern, um neue Formate zu etablieren oder in regionalen Märkten mit den eigenen Produkten Fuß zu fassen und Marktanteile zu gewinnen.

Das Segmentergebnis vor Zinsen und Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte lag mit EUR 4,5 Mio. um 7,9 Prozent über dem Vorjahr (EUR 4,2 Mio.).

4. VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER AMADEUS FIRE GRUPPE

VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR

AKTIVA 31. Dezember 2018

Mio. EUR
31. Dezember 2018

Mio. EUR
Veränderung

Mio. EUR
Langfristige Vermögenswerte
Software 4,6 5,5% 4 5,1% 0,6 15%
Geschäfts- oder Firmenwerte 6,9 8,3% 6,9 8,8% 0 0%
Sachanlagen 2,9 3,5% 1,7 2,2% 1,2 71%
Latente Steueransprüche 1,1 1,3% 1,1 1,4% 0 0%
15,6 18,7% 13,7 17,6% 1,9 14%
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 22,8 27,3% 20,4 26,2% 2,4 12%
Sonstige Vermögenswerte 0,1 0,1% 0,1 0,1% 0 0%
Rechnungsabgrenzungsposten 0,6 0,7% 0,5 0,6% 0,1 20%
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 44,6 53,4% 43,4 55,6% 1,2 3%
68 81,4% 64,4 82,6% 3,6 6%
Summe Aktiva 83,5 100,0% 78 100,0% 5,5 7%
PASSIVA
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 5,2 6,2% 5,2 6,7% 0 0%
Kapitalrücklage 11,2 13,4% 11,2 14,4% 0 0%
Gewinnrücklagen 33,8 40,5% 30,1 38,6% 3,7 12%
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital 50,2 60,1% 46,6 59,7% 3,6 8%
Nicht beherrschende Anteile 0,8 1,0% 0,6 0,8% 0,2 33%
51 61,1% 47,1 60,4% 3,9 8%
Langfristige Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern 5,7 6,8% 5,3 6,8% 0,4 8%
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 1,9 2,3% 0,6 0,8% 1,3 217%
Latente Steuerschulden 0,6 0,7% 0,6 0,8% 0 0%
8,2 9,8% 6,6 8,5% 1,6 24%
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2,2 2,6% 1,5 1,9% 0,7 47%
Vertragsverbindlichkeiten 3,9 4,7% 0 0,0% 3,9 0
Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern 1,7 2,0% 1,6 2,1% 0,1 6%
Ertragsteuerschulden 1 1,2% 0,8 1,0% 0,2 25%
Sonstige Verbindlichkeiten und abgegrenzte Schulden 15,7 18,8% 20,4 26,2% -4,7 -23%
24,4 29,2% 24,3 31,2% 0,1 0%
Summe Passiva 83,5 100,0% 78 100,0% 5,5 7%

Im Geschäftsjahr 2018 stieg das Gesamtvermögen der Amadeus FiRe Gruppe um EUR 5,5 Mio. auf EUR 83,5 Mio. (Vorjahr: EUR 78,0 Mio.). Die Kapitalseite der Bilanz wurde weiter durch eine hohe Eigenkapitalquote von 61,0 Prozent (Vorjahr: 60,4 Prozent) dominiert. Damit weist die Amadeus FiRe Gruppe weiterhin eine solide Finanzierungsstruktur auf.

Die langfristigen Vermögenswerte haben sich im Laufe des Geschäftsjahres um EUR 1,9 Mio. auf EUR 15,6 Mio. erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Anschaffung der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen des Erstbezugs der neuen Konzernzentrale in Frankfurt am Main im Februar 2018 und dem laufenden Projekt zur Implementierung einer neuen Vertriebssoftware.

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich um EUR 3,6 Mio. auf EUR 68,0 Mio. Dabei konnte der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten um EUR 1,2 Mio. gesteigert werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nahmen umsatzbedingt um EUR 2,4 Mio. zu.

Im Bereich der Schulden erhöhten sich die langfristigen Schulden um EUR 1,6 Mio. auf EUR 8,2 Mio. Sie enthalten zum Stichtag Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss in Höhe von EUR 5,7 Mio., die aus einem etwaigen Abfindungsanspruch gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern resultieren. Aufgrund der Geschäftsentwicklung im Weiterbildungsbereich und stabilen Aussichten stieg die Bewertung des Abfindungsanspruches im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,4 Mio. Die sonstigen Verbindlichkeiten und abgegrenzten Schulden nahmen um EUR 1,3 Mio. zu.

Die kurzfristigen Schulden summierten sich zum Abschlussstichtag auf EUR 24,4 Mio. (Vorjahr: EUR 24,3 Mio.). Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen anstiegen (EUR +0,7 Mio.), nahmen die Sonstigen Verbindlichkeiten und abgrenzte Schulden in etwa gleicher Höhe ab (EUR -0,9 Mio.). Die Ertragsteuerschulden stiegen leicht um EUR 0,2 Mio.

INVESTITONEN UND FINANZIERUNG

01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit 26,4 25,5
davon Veränderung des Nettoumlaufvermögens -1,4 0,4
Cash Flow aus der Investitionstätigkeit -3,3 -2,2
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit -21,9 -20,4
Nettoveränderung der Zahlungsmittel 1,2 2,9
Zahlungsmittel zu Beginn des Geschäftsjahres 43,4 40,4
Zahlungsmittel am Ende der Berichtsperiode 44,6 43,4
Zusammensetzung der Zahlungsmittel zum 31. Dezember
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (ohne Verfügungsbeschränkungen) 44,6 43,4

Cash Flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit

Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2018 mit EUR 26,4 Mio. (Vorjahr: EUR 25,5 Mio.) die Mittelzuflüsse aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit um EUR 0,9 Mio. gesteigert werden.

Zunächst stieg das Betriebsergebnis 2018 vor Änderung des Nettoumlaufvermögens um EUR 5,6 Mio. an. Im Wesentlichen resultierend aus einer Zunahme von EUR 3,8 Mio. des Periodenergebnisses vor Ergebnisanteil von im Fremdkapital ausgewiesenen nicht beherrschenden Anteilen sowie eines Effekts aus erhöhtem Steueraufwand in Höhe von EUR 1,8 Mio. Die Abschreibungen lagen mit EUR 1,4 Mio. um rund EUR 0,4 Mio. über Vorjahresniveau. Kein Mittelabfluss ergab sich aus Zinszahlungen. Die nicht-zahlungswirksamen Finanzaufwendungen resultierten aus der um EUR 0,3 Mio. gestiegenen Abfindungsverpflichtung gegenüber den nicht beherrschenden Anteilseignern der Steuer-Fachschule Dr. Endriss.

Negativ wirkten Abflüsse aus dem Nettoumlaufvermögen in Höhe von EUR 1,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,4 Mio.). Dies resultierte zum einen aus höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten, zum anderen nahmen die Abgrenzungen für Prämien und Tantiemen trotz eines sehr guten Geschäftsverlaufs nicht so stark zu. Grund hierfür war eine Auszahlung von Langzeitincentivierung und Teilen der Jahrestantieme für das Geschäftsjahr 2018 an den zum 31. Dezember 2018 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Peter Haas. Schlussendlich lagen die Abflüsse für gezahlte Ertragsteuern im Jahr 2018 um EUR 3,0 Mio. über den Vorjahreswerten.

Cash Flow aus der Investitionstätigkeit

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit betrug EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,2 Mio.). Neben den laufenden Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie IT-Infrastruktur sind im Geschäftsjahr 2018 durch den Erstbezug der neuen Konzernzentrale zusätzliche Investitionen in Höhe von EUR 1,4 Mio. unternommen worden. Weiterhin sind im Rahmen der geplanten Einführung einer neuen Vertriebssoftware Investitionen in Höhe von EUR 0,5 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.) unternommen worden.

Die Zinseinnahmen lagen durch das historisch niedrige Zinsniveau bei EUR 0,01 Mio.

Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit

Die Amadeus FiRe Gruppe hat auch im Geschäftsjahr 2018 an der aktuellen Dividendenpolitik festgehalten und den gesamten Bilanzgewinn des Vorjahres ausgeschüttet. Im Mai 2018 wurde eine Dividende an die Aktionäre der Amadeus FiRe AG in Höhe von EUR 20,6 Mio. oder EUR 3,96 je Aktie gezahlt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Finanzierungstätigkeit EUR 1,3 Mio. an Nettozahlungsmitteln für die Ausschüttung an die Minderheitsgesellschafter der Steuer-Fachschule Dr. Endriss eingesetzt. Damit lagen die Ausschüttungen an Minderheitsgesellschafter auf dem Niveau des Vorjahres.

Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum 31. Dezember 2018 EUR 44,6 Mio. (31. Dezember 2017: EUR 43,4 Mio.). Der Anteil der Zahlungsmittel an der Bilanzsumme ist damit um etwa 3 Prozentpunkte gesunken und liegt nun bei 53 Prozent. Die Amadeus FiRe Gruppe hält sich Zahlungsmittel vor, um bei Investitionsvorhaben schnell reagieren zu können. Die Zahlungsmittel werden grundsätzlich kurzfristig und risikoarm angelegt.

Zusammenfassende Beurteilung des Vorstands zum Geschäftsverlauf im Berichtsjahr

Ein durch Knappheit geprägtes Fachkräfteangebot ist für die Amadeus FiRe Gruppe grundsätzlich ein gutes Marktumfeld. Insbesondere in der Personalvermittlung konnte dies im abgelaufenen Geschäftsjahr genutzt und deutliche Steigerungsraten erzielt werden. Das operative Ergebnis konnte in Anbetracht der Herausforderungen durch die erstmals zur Anwendung gekommenen neuen Regelungen des geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Zeitarbeit deutlich gesteigert werden. Weiterhin bleibt die nachhaltige Fokussierung auf vertriebliche Erfolgsfaktoren bei gleichzeitig stetigem Ausbau der Vertriebsorganisation die Grundlage für den Erfolg. Die geplanten internen Einstellungen konnten erfolgreich umgesetzt werden. Nach einer erfolgreichen ersten Teileinführung einer neuen Vertriebssoftware konnte die Vollanwendung im Livebetrieb in einer Niederlassung erfolgreich getestet werden.

Die Organisation ist mit einer hohen Eigenkapitalquote und den zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln für die zukünftige Entwicklung solide gerüstet.

Durch den erfolgreichen Geschäftsverlauf im Jahr 2018 konnte die durchschnittliche Eigenkapitalrendite mit 53,9 Prozent erstmals über 50 Prozent gesteigert werden. Im Vorjahr betrug die durchschnittliche Eigenkapitalrendite 47,7 Prozent, ein Zuwachs um deutliche 6,2 Prozentpunkte.

Die wirtschaftliche Lage des Konzerns ist unverändert als sehr stabil zu bezeichnen. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses wird diese durch den Vorstand als positiv beurteilt.

5. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE DER AMADEUS FIRE AG

Anders als der Konzernabschluss, dem die IFRS des IASB, wie sie in der EU anzuwenden sind, zugrunde liegen, wird der Jahresabschluss der Amadeus FiRe AG unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB sowie den Sondervorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.

Gegenstand des Unternehmens ist die Überlassung von Arbeitnehmern an Unternehmen im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG), die Personalvermittlung für kaufmännische Berufe sowie die Personal- und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft betreibt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Wie im Konzern zeigt sich die Geschäftsentwicklung im Jahr 2018 positiv. Die Umsätze der Amadeus FiRe AG konnten auf EUR 164,4 Mio. (Vorjahr: EUR 148,1 Mio.) um 11,0 Prozent gesteigert werden. Die Zeitarbeitsumsätze stiegen um EUR 9,6 Mio. (+7,7 Prozent) auf EUR 134,0 Mio. Die Umsätze in der Personalvermittlung stiegen um EUR 6,9 Mio. auf EUR 30,2 Mio. Damit erreichte die Personalvermittlung einen Anteil am Gesamtumsatz von 18,4 Prozent, die Zeitarbeit einen Umsatzanteil von 81,5 Prozent.

Die Einstandskosten der erbrachten Dienstleistungen beliefen sich auf EUR 87,2 Mio. und stiegen somit um EUR 5,6 Mio. (Vorjahr: EUR 81,6 Mio.).

Mit EUR 38,9 Mio. lagen die Vertriebskosten um EUR 5,0 Mio. über dem Vorjahreswert von EUR 33,9 Mio. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf gestiegene Personalaufwendungen zurückzuführen. Die Anzahl der Mitarbeiter im Vertrieb hat im Jahresverlauf zugenommen. Auch die Kosten für Mieten und KFZ trugen zum Anstieg der Vertriebskosten bei.

Die allgemeinen Verwaltungskosten lagen mit EUR 9,8 Mio. 14,8 Prozent über dem Vorjahresniveau.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 5,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,9 Mio.) erzielt. Weitere Erträge aus einem Gewinnabführungsvertrag mit der Amadeus FiRe Services GmbH beliefen sich auf EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Das Zinsergebnis belief sich auf TEUR 4 (Vorjahr TEUR 1).

Der Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrug im Geschäftsjahr 2018 EUR 9,7 Mio. nach EUR 8,2 Mio. im Vorjahr.

Hieraus resultierte für das Geschäftsjahr 2018 ein Jahresüberschuss von EUR 24,9 Mio. (Vorjahr: EUR 18,3 Mio.), ein Anstieg um EUR 6,6 Mio. oder 36,0 Prozent.

Die Bilanzsumme zum Stichtag 31. Dezember 2018 stieg im Vorjahresvergleich um EUR 5,2 Mio. auf EUR 67,8 Mio. (Vorjahr: EUR 62,6 Mio.). Das Anlagevermögen liegt mit EUR 13,6 Mio. über dem Vorjahresniveau von EUR 12,0 Mio.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gegenüber Vorjahr um 10,2 Prozent (EUR +1,8 Mio.) angestiegen, die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen liegen mit EUR 2,7 Mio. über dem Vorjahresniveau von EUR 2,4 Mio. Die liquiden Mittel belaufen sich zum Berichtsjahresende auf EUR 31,0 Mio. (Vorjahr EUR 29,5 Mio.).

Auf der Kapitalseite der Bilanz hat das Eigenkapital einen Anteil von 75,2 Prozent gegenüber 74,7 Prozent im Vorjahr. Insgesamt nahm das Eigenkapital von EUR 46,8 Mio. auf EUR 51,0 Mio. zu. Die Dividendenausschüttung gemäß Beschluss der Hauptversammlung lag um EUR 4,3 Mio. unter dem Periodenergebnis 2018.

Zum Berichtszeitpunkt wird die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Amadeus FiRe AG durch den Vorstand ebenfalls als sehr stabil eingeschätzt.

6. UNSERE MITARBEITER

Für Amadeus FiRe als Personaldienstleister mit eigenem Weiterbildungsbereich befindet sich der Mensch zu jeder Zeit im Mittelpunkt des Handelns. Die Erfolgsgeschichte der Amadeus FiRe Gruppe wäre ohne das Mitwirken vieler Menschen im Laufe der Jahre unmöglich gewesen. Die Mitarbeiter bilden die Basis für eine erfolgreiche Zukunft und sind das wichtigste Element für eine positive Entwicklung der Gruppe. Gestaltet wird die Zukunft dabei von der Leistung und dem Engagement eines jeden einzelnen Mitarbeiters.

Im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 beschäftigte die Amadeus FiRe Gruppe durchschnittlich 2.847 Mitarbeiter inklusive unserer Auszubildenden. Erfreulicherweise konnten 109 Mitarbeiter mehr beschäftigt werden als im Durchschnitt des Vorjahres. Zum 31. Dezember 2018 waren 2.924 Mitarbeiter bei der Amadeus FiRe Gruppe beschäftigt, 78 Mitarbeiter mehr als ein Jahr zuvor. Diese erfreuliche Entwicklung lag sowohl an der höheren Anzahl externer als auch interner Mitarbeiter.

Rund 81 Prozent unserer Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2018 repräsentieren Amadeus FiRe im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei unseren Kunden. Sie sind dort unter anderem als Buchhalter, Bankfachkräfte, Assistenten, kaufmännische Sachbearbeiter im Marketing, Vertrieb, Personal, Einkauf und Verwaltung oder als IT-Spezialisten im „Vor-Ort-Einsatz" und so unsere beste Referenz. Ihr motivierter Einsatz und die fachliche Qualifikation eines jeden Einzelnen beeinflusst unmittelbar und in hohem Maß die Zufriedenheit unserer Kunden.

Aber auch unsere internen Mitarbeiter im Vertrieb und in der Verwaltung verstehen die Bedürfnisse unserer Kunden sowie die teilweise ausgesprochen komplizierten regulatorischen Rahmenbedingungen und handeln dementsprechend zur Zufriedenheit aller Beteiligten. So sind unsere Personalberater, die Recruiter, der Vertriebsinnendienst, die Fachberater, die Dozenten und die Mitarbeiter in der Buchhaltung, im Personal, in der Rechtsabteilung, in der Informationstechnologie, im Marketing und in allen weiteren Verwaltungsbereichen das Fundament für unser operatives Geschäft.

Im Detail stellt sich die personelle Entwicklung im Konzern im abgelaufenen Jahr wir folgt dar:

Mitarbeiteranzahl*) Personalaufwendungen
März Juni Sept Dez Ø TEUR
--- --- --- --- --- --- --- ---
Mitarbeiter im Kundeneinsatz 2018 2.232 2.257 2.328 2.357 2.294 84.503
2017 2.151 2.169 2.321 2.326 2.242 78.600
Vertriebsmitarbeiter 2018 491 492 496 504 496 36.149
(interne Mitarbeiter) 2017 425 438 439 462 441 31.062
Verwaltungsmitarbeiter 2018 41 42 41 46 43 6.819
2017 41 40 39 40 40 5.798
Auszubildende 2018 14 12 18 17 15 211
2017 13 13 18 18 16 218
Gesamt 2018 2.778 2.803 2.883 2.924 2.847 127.682
2017 2.630 2.660 2.817 2.846 2.738 115.678

*) Die Aufstellung berücksichtigt lediglich die im Geschäftsjahr tatsächlich operativ tätigen Personen.

Für unsere externen Mitarbeiter bieten sich bei Amadeus FiRe viele Möglichkeiten, den nächsten Schritt der persönlichen Karriere einzuleiten. So konnten im Jahresverlauf 2018 von Amadeus FiRe 3.113 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.719 Mitarbeiter) für den Einsatz beim Kunden eingestellt werden und jedem einzelnen eine berufliche Perspektive eröffnet werden.

Die Anzahl der Mitarbeiter im Kundeneinsatz lag kontinuierlich über dem Vorjahresniveau. Mit der erstmaligen Anwendung von „Equal Pay" zu Jahresbeginn und der Höchstüberlassungsdauer Ende September 2018 verringerte sich jeweils der Abstand zum Vorjahr. In den meisten Fällen wurden die Mitarbeiter durch ihre aktuellen Einsatzunternehmen übernommen und verblieben so als zufriedene feste Mitarbeiter beim Kunden. Die Rückgänge konnten durch Gewinnung neuer Mitarbeiter im Jahresverlauf ausgeglichen werden Die Anzahl der Zeitarbeitsmitarbeiter zum 31.12.2018 lag mit 1,3 Prozent leicht über dem Vorjahreswert.

Das Durchschnittsalter der Zeitarbeitsmitarbeiter im Jahr 2018 betrug etwa 39 Jahre und 62 Prozent der externen Mitarbeiter waren weiblich. Die Verweildauer der Zeitarbeitnehmer bei Amadeus FiRe hat sich in Folge der gesetzlichen Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auf im Durchschnitt 12 bis 13 Monate verringert (Vorjahr: 13 bis 14 Monate).

Die Zeitarbeit wird von den Mitarbeitern als Instrument zur persönlichen Karriereentwicklung genutzt. Die Beschäftigung als Zeitarbeitsmitarbeiter bei Amadeus FiRe stellt in der Regel einen Zwischenschritt im Rahmen des individuellen Karriereprozesses dar und kein dauerhaftes individuelles Arbeitsmodell. Amadeus FiRe begleitet die Mitarbeiter aktiv als Partner, den nächsten Schritt in eine Festanstellung bei einem Kundenunternehmen zu finden. Nur eine geringe Anzahl der Zeitarbeitnehmer bleiben über mehrere Jahre bei Amadeus FiRe. Ein sehr hoher Anteil der externen Mitarbeiter wird von dem einsetzenden Kundenunternehmen übernommen. Im Jahr 2018 waren dies 47 Prozent (Vorjahr: 45 Prozent) der Amadeus FiRe Mitarbeiter, die aus ihrem laufenden Einsatz in eine Festanstellung bei einem Kunden wechselten. Die ehemaligen Mitarbeiter, die über Amadeus FiRe ihre berufliche Entwicklung vorantreiben konnten, bleiben unsere wichtigen und geschätzten Botschafter in ihren neuen Positionen bei unseren Kunden.

Herausforderung bleibt weiterhin die Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften. Für Amadeus FiRe ist die wichtigste Quelle bei der Rekrutierung unverändert das Internet. Im Jahr 2018 lag der Anteil der Einstellungen, die aus der Schaltung von Stellenanzeigen in diversen Stellenportalen und auf der Amadeus FiRe Homepage resultierten, bei 66 Prozent (Vorjahr: 73 Prozent). Eine zweite, im Zeitverlauf sehr stabile Säule im Rahmen der Rekrutierungsaktivitäten sind ehemalige Mitarbeiter und Empfehlungen. Der Anteil dieser zweiten Säule lag im Berichtsjahr bei 24 Prozent. Dies kann auch als Bestätigung für die Wertschätzung der Amadeus FiRe Gruppe als Arbeitgeber gedeutet werden. Amadeus FiRe versteht sich als Partner auf dem weiteren beruflichen Lebensweg der Mitarbeiter und bietet den Mitarbeitern und Kandidaten verschiedene Personaldienstleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten an.

Im Jahresdurchschnitt waren 496 Mitarbeiter in den Vertriebsorganisationen beschäftigt, 12,5 Prozent mehr Mitarbeiter als im Geschäftsjahr 2017.

Im Verwaltungsbereich ist die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern leicht von 40 Mitarbeitern in 2017 auf 43 Mitarbeiter in 2018 angestiegen.

Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter in Vertrieb und Verwaltung lag bei 32,5 Jahren und damit etwa 1 Jahr über dem Niveau des Vorjahres. Das Geschlechterverhältnis von weiblichen zu männlichen Mitarbeitern war im Jahresmittel relativ ausgeglichen mit einem leicht größeren Anteil von weiblichen Mitarbeitern (53 Prozent).

Amadeus FiRe nimmt die gesellschaftspolitische Verantwortung, jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu bieten, seit vielen Jahren sehr gerne an. Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 15 Auszubildende beschäftigt (Vorjahr: 16 Auszubildende).

7. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

Im Folgenden sind die nach §§ 289a und 315a HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt.

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Grundkapital in Höhe von EUR 5.198.237,00 der Muttergesellschaft. Es ist eingeteilt in 5.198.237 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Diese Aktien sind in Sammelurkunden verbrieft. Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien ist durch die Satzung ausgeschlossen. Nach § 18 der Satzung der Amadeus FiRe AG gewährt jede Stückaktie eine Stimme.

10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligungen

Aktuell gibt es keine 10 Prozent der Stimmrechte überschreitende Kapitalbeteiligung.

Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Amadeus FiRe AG ergeben sich aus den §§ 84,85 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung. Die Änderung der Satzung, mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands, kann von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen werden. Nach § 14 Absatz 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen.

Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Zu weiteren detaillierten Angaben verweisen wir auf den Punkt Grundkapital im Anhang.

Entschädigungsvereinbarungen im Fall eines Übernahmeangebots

Mit dem zum 31. Dezember 2018 ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden Peter Haas wurde eine Change of Control Vereinbarung getroffen. Diese sah im Falle einer Übernahme die Möglichkeit vor, das Amt vorzeitig niederzulegen sowie die Auszahlung der Vergütung für die restliche Vertragslaufzeit maximal jedoch für 36 Monate zu beanspruchen. Mit den aktuellen Mitgliedern des Vorstands wurde keine Change of Control Vereinbarung getroffen.

Weitere Angaben zu § 289a und § 315a HGB, insbesondere zu Nr. 2, 4, 5 und 8, sind für die Amadeus FiRe AG nicht zutreffend.

8. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289f HGB

Verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Amadeus FiRe AG. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung - auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 289f Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung.

Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG im Hinblick auf die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 Abs. 1 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG erklären, dass den Empfehlungen des von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgelegten Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

1. Abweichung von Ziffer 4.2.2, 2. Absatz

Der Aufsichtsrat beachtet sämtliche gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodexes für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung, hat jedoch keinen oberen Führungskreis für die Amadeus FiRe AG bestimmt.

Die Führungsorganisation der Amadeus FiRe AG und des Amadeus FiRe Konzerns ist geprägt durch eine vergleichsweise kleine Führungsmannschaft, eine flache Hierarchie und eine dezentrale Organisationsform. Die Abgrenzung eines „oberen Führungskreises“ würde aus Sicht des Aufsichtsrats weder die tatsächliche betriebliche Organisation zutreffend widerspiegeln, noch wäre es betrieblich und organisatorisch sinnvoll.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, die Angemessenheit der Vorstandsvergütung umfassend ohne die Bestimmung eines oberen Führungskreises sicherstellen zu können.
2. Abweichung von Ziffer 4.2.3, 4. Absatz

Der Dienstvertrag des Vorstandsmitglied Peter Haas enthält für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit keine Begrenzung der in diesen Fällen zu zahlenden Abfindung (Abfindungs-Cap).

Der Aufsichtsrat hält im Grundsatz den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Abfindungs-Cap für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit für rechtlich problematisch. Erfolgt die vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund, der von dem Vorstandsmitglied zu vertreten ist, hat das Vorstandsmitglied keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund, die die Vorstandsverträge nicht vorsehen, kann das Vorstandmitglied die vereinbarte Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages erhalten, d.h. bis zum Ende der jeweiligen Bestellung. Der Aufsichtsrat hält diese Regelung für angemessen, da sie einerseits der zivilrechtlichen Wertung für Verträge mit fester Laufzeit entspricht, die - außer im Fall wichtiger Gründe - nicht kündbar sind und damit auch ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht. Andererseits ist rechtlich unsicher, wie in einem konkreten Fall ein solcher Abfindungs-Cap einseitig von der Gesellschaft rechtlich durchgesetzt werden kann.

Trotz obiger Bedenken ist der Aufsichtsrat bei dem seit 01.01.2016 geltenden Dienstvertrag mit Herrn von Wülfing den Empfehlungen des Kodex gefolgt und hat ein Abfindungs-Cap vereinbart.
3. Abweichung von Ziffer 4.2.5, 3. Absatz (1. Spiegelstrich)

Auf eine Nennung dem Betrage nach der erreichbaren Maximal- und Minimalvergütung des Vorstands (entsprechend Mustertabelle 1) wird verzichtet.

Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die Nennung lediglich eines maximalen und minimalen Betrages der variablen Vergütung in der geforderten Form - ohne den Kontext der dahinter stehenden Vergütungsregelungen - irreführend ist und zu unzutreffenden Schlussfolgerungen führen kann. Im Vergütungsbericht der Amadeus FiRe AG wird beschrieben, dass die variable Vergütung der Vorstände vollständig entfallen beziehungsweise mit einer Obergrenze versehen ist. Nach Ansicht des Aufsichtsrates ist diese Darstellung ausreichend.
4. Abweichung von Ziffer 5.4.1, 2. Absatz, Satz 1

Auf die Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wird verzichtet. Maßgeblich bleibt für den Aufsichtsrat die persönliche und fachliche Eignung der Kandidaten und Mitglieder des Aufsichtsrates unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit.
5. Abweichung von Ziffer 5.3.3

Der Aufsichtsrat hat keinen ständigen Nominierungsausschuss für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern gebildet.

Der Nominierungsausschuss soll nach Bedarf jeweils zur Vorbereitung solcher Hauptversammlungen, in denen über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern beschlossen werden soll, gebildet werden.

Die Entsprechenserklärung in der aktuell gültigen Form wurde durch Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam am 5. November 2018 verabschiedet und beschlossen.

Struktur und Überwachung der Amadeus FiRe AG stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der Amadeus FiRe AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft aus. Sie findet innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz statt; die Hauptversammlung kann ferner an einem inländischen Ort mit mehr als 250.000 Einwohnern abgehalten werden. Die Hauptversammlung beschließt über alle durch das Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten (u.a. Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Wahl der Abschlussprüfer, Änderung der Satzung, Kapitalmaßnahmen). Bei der Abstimmung gewährt jede Aktie eine Stimme.

Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch Bevollmächtigte, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Dritte, ausüben lassen. Außerdem bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht, die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend informiert. Diese Berichte und Informationen werden auch auf der Internetseite der Amadeus FiRe AG zur Verfügung gestellt.

Die nächste ordentliche Hauptversammlung ist für den 23. Mai 2019 in Frankfurt am Main terminiert.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen

Die Mitglieder des Vorstands werden gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat bestellt. Die Paragraphen 6 bis 8 der Satzung regeln die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Vertretung und die Geschäftsführung des Vorstands unter Bezugnahme auf die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung. Bis zum 31. Dezember 2018 bestand der Vorstand aus zwei Mitgliedern, Peter Haas und Robert von Wülfing. Peter Haas ist mit Ablauf seines Vorstandsvertrages zum 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden. Seit dem 01. Januar 2019 ist Herr Dennis Gerlitzki als neues Mitglied in den Vorstand der Amadeus FiRe AG berufen. Der Vorstand besteht somit mit Beginn des Jahres 2019 weiterhin aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat und seinen Ausschüssen regelmäßig und umfassend sowie ad-hoc und zeitnah über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über den Gang des Geschäfts sowie die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Er stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Risikomanagementsystem und insbesondere mit der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess eingehend befasst. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf das Kapitel „Risikobericht“ im Lagebericht.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht unter anderem vor, dass der Vorstand bestimmte Geschäfte nicht ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf.

Der Aufsichtsrat behandelt die Frage potentieller Interessenkonflikte periodisch in seinen Sitzungen und überprüft dabei die Unabhängigkeit seiner Mitglieder nach den Grundsätzen des DCGK. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Demnach bestanden im Geschäftsjahr 2018 keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern, sodass eine unabhängige Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleistet ist. Berater- und sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.

Die Gesellschaft hat für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Amadeus FiRe AG eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) abgeschlossen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats und für die Mitglieder des Vorstands beinhaltet die D&O-Versicherung einen Selbstbehalt.

Der Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG besteht unter Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern. Hiervon werden sechs Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Sechs Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Bei Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern achtet der zuvor gebildete Nominierungsausschuss darauf, dass dem Aufsichtsrat stets Mitglieder angehören, die über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sind. Berücksichtigt werden dabei auch potenzielle Interessenskonflikte und die Geschäftstätigkeit des Konzerns.

Im Jahr 2018 gab es bezüglich neuer Mitglieder im Aufsichtsrat eine Wahl an der Hauptversammlung vom 24. Mai 2018. Dort wurde die zuvor gesetzlich bestellte Frau Annett Martin von der Hauptversammlung als Aufsichtsratsmitglied gewählt.

Die aktuellen zwölf Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

Herr Christoph Groß, Vorsitzender
Herr Michael C. Wisser, stellvertretender Vorsitzender
Herr Knuth Henneke
Frau Annett Martin
Frau Dr. Ulrike Schweibert
Herr Hartmut van der Straeten
Frau Ulrike Bert, Arbeitnehmervertreterin
Frau Angelika Kappe, Arbeitnehmervertreterin
Frau Ulrike Sommer, Arbeitnehmervertreterin
Herr Elmar Roth, Arbeitnehmervertreter
Herr Andreas Setzwein, Arbeitnehmervertreter
Herr Mathias Venema, Arbeitnehmervertreter

Im Jahresverlauf sind keine Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Dabei ist im aktuellen Aufsichtsrat kein ehemaliges Vorstandsmitglied tätig, womit den Empfehlungen des DCGK, dass nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat des Amadeus FiRe Konzerns angehören sollten, entsprochen wird.

Bei der Zusammensetzung seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele formuliert: geographische Präsenz durch deutsche Nationalität bei mindestens 10 Mitgliedern, Vermeidung potentieller Interessenkonflikte durch Ausschluss von Führungspositionen bei Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden oder Aktionären sowie breite und umfassende Erfahrung und Kompetenzen im Geschäftsfeld der Gruppe. Diese Ziele werden und wurden bei den bisherigen Wahlvorschlägen berücksichtigt.

Folgende Ausschüsse des Aufsichtsrats wurden aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder eingerichtet, wobei der Aufsichtsrat den Ausschüssen keine Entscheidungskompetenz übertragen hat. Die Ausschüsse werden nur beratend und vorbereitend für das Aufsichtsratsplenum tätig. Ausschussmitglieder haben dem Ausschuss Interessenkonflikte offenzulegen.

Bilanz- und Prüfungsausschuss

Mitglieder:

Herr Hartmut van der Straeten, Vorsitzender
Herr Michael C. Wisser
Frau Ulrike Bert
Herr Andreas Setzwein

Der Bilanz- und Prüfungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern. Diese setzen sich aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner sowie aus zwei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Der Bilanz- und Prüfungsausschuss ist für Fragen der Rechnungslegung, der Prüfung der Gesellschaft, der Konzerngesellschaften und des Konzerns einschließlich der Überwachung des Rechnungslegungs- bzw. des Konzernrechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, zuständig. Er wertet die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers aus und berichtet dem Aufsichtsrat über die Bewertung der Darlegungen des Prüfungsberichtes durch den Ausschuss, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens. Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören dabei regelmäßig:

Die Vorbereitung der Auswahl des Abschlussprüfers, die Festlegung von ergänzenden Prüfungsschwerpunkten, die Vereinbarung des Prüfungshonorars und die Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer
Die Würdigung von Feststellungen und Empfehlungen des Abschlussprüfers in einem sogenannten Management Letter
Die Vorbereitung der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat einschließlich der jeweiligen Lageberichte auf der Grundlage der Ergebnisse der Abschlussprüfung und ergänzender Ausführungen des Abschlussprüfers
Die Prüfung der Zwischenabschlüsse

Der Bilanz- und Prüfungsausschuss tagt turnusmäßig vor der Veröffentlichung der Zwischenberichte sowie nach Vorlage des Jahres- und des Konzernabschlusses durch den Vorstand. Darüber hinaus tagt der Ausschuss im Bedarfsfall. Über die Arbeit des Ausschusses berichtet der Vorsitzende des Ausschusses regelmäßig in den Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats.

Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorsitzende des Bilanz- und Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen soll. Auch diese Empfehlung wird bei Amadeus FiRe umgesetzt. Herr van der Straeten war langjähriger Vorstand und Geschäftsführer mit der Zuständigkeit für Finanz- & Rechnungswesen, Finanzierung, Steuern und kaufmännische Verwaltung in Handels- und Industrieunternehmen. Aufgrund seiner beruflichen Praxis verfügt er über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen mit internen Kontrollverfahren und in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen.

Personalausschuss

Mitglieder:

Herr Christoph Groß, Vorsitzender
Herr Knuth Henneke
Frau Ulrike Sommer
Herr Michael C. Wisser

Der Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern und wird mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter, einem Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer sowie einem Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner besetzt. Der Personalausschuss befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der langfristigen Nachfolgeplanung. Der Personalausschuss gibt Empfehlungen für den Inhalt von Anstellungsverträgen mit Vorstandsmitgliedern und deren Vergütungen. Empfehlungen für die laufenden Vergütungen werden durch systematische Evaluation der Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder bestimmt. Der Personalausschuss nimmt ebenfalls die Aufgaben nach § 27 Abs. 3 i.V.m. § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG (Vermittlungsausschuss) war. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich der Vorsitzende des Personalausschusses.

Der Personalausschuss tagt bei Bedarf, insbesondere vor Aufsichtsratssitzungen, in denen Vorstandsangelegenheiten Gegenstand sind. Über die Arbeit des Personalausschusses und gegebenenfalls Verhandlungsergebnisse berichtet der Vorsitzende des Ausschusses regelmäßig in den Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat ist in dem Vergütungsbericht des Lageberichts im Einzelnen dargestellt. Die Gesellschaft hat sich entschieden, die gesetzlich erforderlichen Angaben und die Angaben, die von dem Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen werden, sowie weitere Erläuterungen zu dem Vergütungssystem einheitlich in einem gesonderten Vergütungsbericht zusammenzufassen. Dies dient aus Sicht der Gesellschaft der Transparenz und Verständlichkeit. Weitere Einzelheiten sind im Kapitel 11 „Vergütungsbericht“ dargestellt.

Aktiengeschäfte der Organmitglieder

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gesetzlich verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Amadeus FiRe AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahrs getätigten Geschäfte die Summe von EUR 5.000 erreicht oder übersteigt (Director’s Dealings). Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Aktienkäufe/-verkäufe von Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats oder von Gesellschaften in enger Beziehung zum Vorstand getätigt.

Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2018 insgesamt 5.700 Aktien, die Vorstandsmitglieder halten keine Aktien. Eine detaillierte Aufstellung ist der Konzernanhangsangabe Nr. 36 zu entnehmen.

Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes

Der Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands beträgt 11 Prozent (Stand: 31.12.2018). Durch das Gleichstellungsgesetz wurde die Amadeus FiRe AG verpflichtet, erstmals Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hatte der Vorstand eine Zielgröße von mindestens 10 Prozent beschlossen. Diese wurde mit 11 Prozent zum Stichtag 30. Juni 2017 leicht übertroffen. Der Vorstand hat einen neuen Beschluss mit einer Mindestquote von 11 Prozent gefasst mit einer Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2022.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich zusammen aus zwölf Mitgliedern. Zum Bilanzstichtag gehören dem Aufsichtsrat fünf Frauen und sieben Männer an. Damit hat die Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern die gesetzlich festgelegten Mindestanteile von 30 Prozent eingehalten.

Der Aufsichtsrat hat für den Frauenanteil im Vorstand der Amadeus FiRe AG unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation - insbesondere der derzeitigen Besetzung des Vorstands mit zwei männlichen Mitgliedern - keine von der jetzigen Situation abweichende Zielgröße beschlossen.

Die quotalen Festlegungen werden zum 30. Juni 2022 durch Vorstand und Aufsichtsrat erneut überprüft.

Risikomanagement

Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit seinen Risiken. Ein systematisches Risikomanagement im Rahmen unseres wertorientierten Konzernmanagements sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden sowie entsprechende Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden können. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt und den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Das Risikofrüherkennungssystem wird von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung.

Einzelheiten zum Risikomanagement der Amadeus FiRe Gruppe sind dem Risikobericht zu entnehmen. Dort ist auch der Bericht zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- bzw. den Konzernrechnungslegungsprozess enthalten.

Transparenz und Kommunikation

Die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit werden von Amadeus FiRe unverzüglich, regelmäßig und zeitgleich über die wirtschaftliche Lage des Konzerns und neue Tatsachen informiert. Der Geschäftsbericht, der Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen werden fristgerecht veröffentlicht. Aktuelle Ereignisse werden durch Pressemeldungen und soweit dies gesetzlich erforderlich ist durch Ad-hoc-Mitteilungen bekanntgegeben. Über wichtige Termine informiert die Gesellschaft ihre Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht sowie auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht ist. Alle Informationen stehen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung und sind auf der Internetseite der Amadeus FiRe AG unter www.amadeus-fire.de/de/investor-relations abrufbar. Auch Privatanlegern wird so die Möglichkeit geboten, sich zeitnah über aktuelle Entwicklungen zu informieren.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Amadeus FiRe AG stellt den Konzernabschluss und die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der EU anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Amadeus FiRe AG (Einzelabschluss) erfolgt nach deutschem Handelsrecht (HGB). Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer sowie dem Aufsichtsrat geprüft. Die Zwischenberichte werden vor Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss geprüft.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG wurden, ebenso wie der gemeinsame Lagebericht der Amadeus FiRe AG und der Amadeus FiRe Gruppe, von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, geprüft. Die entsprechende Wahl des Abschlussprüfers erfolgte auf der Hauptversammlung 2018.

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt am Main, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich zu unterrichten, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll auch über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichten. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er im Zuge der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die mit der vom Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung nicht vereinbar sind. Hierzu gaben die Prüfungen des Geschäftsjahres 2018 keinen Anlass.

9. NACHHALTIGKEITSBERICHT

Amadeus FiRe veröffentlicht den Nachhaltigkeitsbericht und damit die nichtfinanzielle Erklärung gemäß §289b und §315b HGB als Teil des Berichts zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns auf der unternehmenseigenen Homepage. Der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht wie auch die nichtfinanzielle Erklärung sind unter www.amadeus-fire.de/investor-relations/nachhaltigkeitsbericht/ zu finden.

10. RISIKOBERICHT

Die Risikostrategie hat als Teil der Unternehmensstrategie zum einen die Bestandssicherung des Unternehmens, zum anderen die systematische und kontinuierliche Steigerung des Unternehmenswerts zum Ziel. Zur möglichst frühzeitigen Identifikation von Risiken hat der Vorstand von Amadeus FiRe ein Überwachungssystem eingerichtet. Dieses System dient auch zur Begrenzung wirtschaftlicher Einbußen durch rechtzeitige Einleitung von Gegensteuerungsmaßnahmen. Im Rahmen der Risikostrategie werden einerseits die Chancen, andererseits die Risiken für das Unternehmen Amadeus FiRe bewertet. In den Kernkompetenzbereichen werden angemessene, überschaubare und beherrschbare Risiken bewusst eingegangen, wenn sie einen angemessenen Ertrag erwarten lassen.

Risikomanagement

Der Vorstand hat die konkreten Prozesse und Definitionen des Risikomanagementsystems bei Amadeus FiRe in schriftlicher Form dargestellt und in diesem Rahmen einheitliche Beurteilungsmuster vorgegeben. Die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, die Bereichsleiter und weitere Mitarbeiter identifizieren und beurteilen die Risiken in vorgeschriebenen Intervallen. Der zuständige Vorstand überprüft die Risiken und beurteilt gegebenenfalls die Korrelation von Einzelrisiken hinsichtlich des Risikos für das Gesamtunternehmen. Darüber hinaus existiert ein einheitliches, zeitnahes Berichtswesen, welches der Gruppe das frühzeitige Erkennen von Abweichungen und Besonderheiten ermöglicht. Im jährlichen Rhythmus verifizieren Vorstand und Aufsichtsrat die mittel- und langfristige Strategie der Gruppe und überprüfen die Erreichung der festgelegten Teilschritte. Hierdurch geschieht nicht nur die Einbindung der Risikobewertung in die Unternehmensstrategie, sondern auch eine Identifikation der sich bietenden Chancen und des damit einhergehenden Ergebnispotenzials. Der Aufsichtsrat überprüft turnusmäßig das interne Kontrollsystem. In wirtschaftlich sinnvollen Fällen wird ein Risikotransfer auf Versicherer durch den Abschluss von Konzernversicherungsverträgen vorgenommen.

Risikofelder

Die für die Amadeus FiRe Gruppe maßgeblichen Risiken stellen sich wie folgt dar:

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Die konjunkturelle Lage hat sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr etwas verschlechtert, deswegen wuchs die deutsche Wirtschaft insgesamt auf einem etwas abgeschwächten Niveau weiter. Haupttreiber waren in 2018 die Binnennachfrage der privaten Haushalte und des Staates. Zu Jahresbeginn 2019 dürfte sich die Konjunktur in Deutschland mindestens solide entwickeln, vor allem weil die Einkommensaussichten weiterhin gut sind und das Zinsniveau vorerst niedrig bleiben wird.

Aus binnenwirtschaftlicher Sicht überwiegen aktuell die Chancen eines positiven Wirtschaftswachstums. Ein gewisses Risiko kann darin gesehen werden, dass die Probleme der deutschen Automobilindustrie mit der Umstellung auf das neue Emissionsmessverfahren länger als erwartet anhalten könnten.

Weitere Risiken für die deutsche Wirtschaft liegen insbesondere im außenwirtschaftlichen Umfeld. Der weiterhin anhaltende Handelskonflikt zwischen den USA und China, die Entwicklung des Ölpreises und der unklare Ausgang des Brexitverfahrens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sowie allgemeine politische Desintegrationstendenzen könnten die Wirtschaftsentwicklung gefährden. Des Weiteren bleibt es abzuwarten, inwieweit sich geopolitische Spannungen beispielsweise im Nahen Osten weiter verschärfen.

Weiterhin werden die in den vergangenen vier Jahren zugewanderten Flüchtlinge aufgrund ihrer Qualifikation vermutlich nur geringfügig am Erwerbsleben teilnehmen können und die Sozialsysteme belasten.

Insgesamt ist die Transparenz eher gering und die Entwicklung der diversen Einflussfaktoren schwer prognostizierbar. Die grundsätzliche wirtschaftliche und politische Situation scheint allerdings recht robust und stabil. Insgesamt könnte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland nichtsdestotrotz positiver oder auch negativer ausfallen als im Chancen- und Prognosebericht vorausgesagt. Eine Grundvoraussetzung für eine stabile Entwicklung in Deutschland ist ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3 Prozent oder darüber.

Branchenrisiken

Erfahrungsgemäß ist die Zeitarbeitsbranche als frühzyklisch zu bezeichnen. Dies stellt ein Risiko für die Branche dar, da es bedeutet, dass sich negative Konjunktur- oder Arbeitsmarktentwicklungen unmittelbar auswirken.

In den vergangenen Jahren haben Unternehmen das Instrument der Zeitarbeit schätzen gelernt, da es ihnen die Möglichkeit gibt, flexibel auf eine volatile Arbeitsnachfrage reagieren zu können und die Zeitarbeit darüber hinaus einen zeit- und ressourcensparenden Rekrutierungsweg für sie darstellt. Diese Entwicklung hat die Akzeptanz und Wertschätzung der Zeitarbeit erhöht. Mitarbeiter schätzen die Zeitarbeit als eine Alternative zur kurzfristigen Arbeitslosigkeit oder auch als eine berufliche Zwischenstation in der individuellen Karriereentwicklung. Und auch in der Gesellschaft hat sich das Bild der Zeitarbeit positiv entwickelt. Dazu beigetragen haben neben den seit 2003 bestehenden tarifvertraglichen Regelungen für die Zeitarbeitsbranche und den seit November 2012 sukzessive eingeführten Branchenzuschlagstarifverträgen (BZTV) auch die seit April 2017 gültigen Änderungen zu insbesondere „Equal Pay" des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

Ungeachtet dieser positiven Entwicklungen stellt die wirtschaftliche Lage der Kundenunternehmen und damit der allgemeine Konjunkturverlauf ein immanentes Risiko hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Branche und der Amadeus FiRe Gruppe dar.

Die Zeitarbeitsbranche agiert in einem stark regulierten und politisch sowie gesellschaftlich stark im Fokus stehenden Umfeld. Die gesetzlichen und tariflichen Regelungen, die eingeführt oder geändert wurden, führten zu einer Verteuerung der Arbeitnehmerüberlassung und zu einem sehr hohen administrativen Aufwand für die Zeitarbeitsunternehmen.

Im Bereich der qualifizierten Fachkräfte, in dem die Amadeus FiRe Gruppe tätig ist, fallen die Zuschläge auf das Tarifgehalt teilweise geringer als im gewerblichen Bereich aus. Auch ist die Abhängigkeit von einzelnen Großkunden geringer. Nach bisherigen Erfahrungswerten werden die aufgrund der Branchenzuschläge höheren Kostensätze von den Kunden der Amadeus FiRe Gruppe akzeptiert. Auch die korrekte administrative Abwicklung ist sichergestellt.

Durch die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 01.04.2017 wurde eine arbeitnehmerbezogene Höchstüberlassungsdauer von allgemein 18 Monaten sowie „Equal Pay" für Zeitarbeitnehmer nach neun Monaten im Einsatz eingeführt. Dies bedeutet, dass einem Zeitarbeitsmitarbeiter nach neun Monaten das gleiche Gehalt bezahlt werden soll wie der Stammbelegschaft des Unternehmens, in dem er eingesetzt wird. Durch diese Regelungen erhöhte sich ab 2018, neben höheren Gehaltskosten durch die im aktuell gültigen Tarifvertrag vom November 2016 festgelegten Entgelterhöhungen, der Verwaltungsaufwand nochmals deutlich. Der Grund liegt in einer höheren Komplexität durch den gesamten „Equal Pay" Prozess. Weiterhin wird der Faktor Arbeit durch das Gesetz unflexibler gemacht.

Die Schwierigkeit für die Branche und für die Kundenunternehmen, dass die Lohnbestandteile, welche unter den Begriff des „Equal Pay" fallen, vom Gesetzgeber nicht ausreichend definiert worden sind, wurde mit Ergänzungen in den BZTV teilweise behoben. So hat sich die tarifliche Systematik der BZTV dahingehend verändert, dass eine weitere Zuschlagsstufe ein nicht angegebenes „Equal Pay" Gehalt ersetzt.

Die einmaligen Auswirkungen auf den gesamten Auftragsbestand durch die erstmaligen Anwendungen von „Equal Pay" zum Jahreswechsel 2017/2018 und der Höchstüberlassungsdauer zum vierten Quartal 2018 führten jeweils zu einer Abnahme der Zeitarbeitsaufträge bei Amadeus FiRe von etwa 3 Prozent. Einige Kunden haben die neue „Equal Pay" Systematik akzeptiert und angenommen. Es gibt allerdings ebenfalls eine relevante Gruppe an Kundenunternehmen, die Aufträge über 9 Monate Laufzeit kategorisch ablehnen. Das mittelfristige Marktverhalten der Kundenunternehmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschätzt werden. Der hohe administrative Aufwand, die Notwendigkeit, interne Informationen bei der „Equal Pay" Berechnung preiszugeben, und die abermalige Verteuerung der Zeitarbeit sind für langfristig laufende Aufträge ein Risikofaktor.

Die Regelung zur Höchstüberlassungsdauer hat für die Amadeus FiRe Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf. Allerdings ist durch den Wegfall der langlaufenden Zeitarbeitsaufträge durch die erstmalige Anwendung der Höchstüberlassungsdauer auf den gesamten Auftragsbestand sowie durch die Beendigung von Aufträgen durch Kundenunternehmen an der Schwelle zu der „Equal Pay" Regelung die durchschnittliche Einsatzdauer eines Mitarbeiters in der Zeitarbeit bei Amadeus FiRe von rund acht Monaten auf rund sieben Monate gesunken.

Veränderungen in der Ausgestaltung des Arbeitsrechts haben grundsätzlich Folgen für die Zeitarbeitsbranche. Eine Einschränkung des Kündigungsschutzes oder ähnliche tiefgreifende Maßnahmen könnten sich unmittelbar und drastisch auf den Geschäftsumfang der Unternehmen auswirken. Derzeit sind jedoch keine Bestrebungen zu fundamentalen Änderungen erkennbar.

Eventuelle Auswirkungen weiterer zukünftiger Änderungen auf die Branche können nicht beurteilt werden, da diese von der konkreten Ausgestaltung abhängig sind.

Für die Fort- und Weiterbildungsbranche spielt die konjunkturelle Entwicklung insbesondere für das Firmenkundengeschäft eine wichtige Rolle. Investitionen in die Weiterqualifizierung von Mitarbeitern hängen sehr stark von der übergeordneten Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens ab. Im Geschäft mit Privatpersonen spielt die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt eine Rolle. Ist die Arbeitsmarktsituation gut und befindet sich die Privatperson in einem sicheren Arbeitsverhältnis, sinkt einerseits der individuelle Fortbildungsdruck, andererseits ist die Person eher bereit, persönlich in eine finanziell aufwändige Fortbildungsmaßnahme zu investieren.

Rechtliche Risiken

Die Amadeus FiRe Gruppe ist in einem durch Gesetze sehr regulierten Umfeld tätig, entsprechend bestehen - sich fortlaufend ändernde - rechtliche Risiken. Neben den rechtlichen Einflussfaktoren, die sich durch die Kapitalmarktorientierung für die Gruppe ergeben, spielen weitere rechtliche Faktoren insbesondere aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Einhaltung der teils komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, den Steuergesetzen sowie aus tarifvertraglichen Regelungen ergeben, zu nennen.

Die Amadeus FiRe Gruppe hat eine interne Revision installiert. Aufgabe der internen Revision ist es, die Einhaltung der diversen gesetzlichen Vorschriften, die Beachtung des einschlägigen Branchentarifvertrags für die Arbeitnehmerüberlassung, der Branchenzuschlagstarifverträge sowie die Compliance hinsichtlich der internen Richtlinien der Gruppe zu prüfen. Regelmäßig werden zudem weitergehende Beratungsleistungen externer Fachleute genutzt sowie Schulungen der internen Mitarbeiter in den relevanten Bereichen, wie Tarif- und Arbeitsrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Sozialversicherungsrecht („Scheinselbstständigkeit“) etc. durchgeführt. Ein Verstoß gegen tarifliche und/oder arbeitsrechtliche Vorschriften kann im Tagesgeschäft jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Durch häufige Änderungen und Anpassungen der Rahmenbedingungen - hier sind insbesondere die gesetzlichen Änderungen zum 01.04.2017 zu nennen - ist ebenfalls die korrekte Auslegung der jeweiligen gesetzlichen Änderungen selbst unter Branchenexperten und Fachanwälten nicht immer eindeutig. Das Management ist jedoch der Ansicht, durch die vorgenommenen Maßnahmen die rechtlichen Risiken minimiert zu haben.

Amadeus FiRe befindet sich aktuell in keinem “wesentlichen“ Verfahren. Ein etwaiger nachteiliger Ausgang von Verfahren, in denen sich Amadeus FiRe aktuell befindet, würde die Ergebnissituation der Amadeus FiRe Gruppe nicht wesentlich belasten.

IT Risiken

Bei der Amadeus FiRe AG genießt die IT-Sicherheit und das IT-Risikomanagement seit Jahren höchste Priorität. In regelmäßigen Abständen finden interne Kontrollen statt, die die Implementierung der eingesetzten IT-Systeme auf Grundlage der Vorgaben und Richtlinien des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) überprüfen und die Einhaltung der Sicherheitsstandards dokumentieren. Unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedrohungslage wird die vorhandene Sicherheitsumgebung überprüft und bei Bedarf ausgebaut und optimiert.

Die bundesweit verteilten Standorte des Unternehmens in Verbindung mit einer zentralen Datenhaltung machen eine möglichst ausfallsichere und störungsfreie Leitungsanbindung notwendig. Dem Ausfallrisiko wird gezielt entgegengewirkt, indem ein qualitativ hochwertiges und abgesichertes Weitverkehrsnetz sowie redundante Datenleitungen von unterschiedlichen Providern genutzt werden. Die hohe Anbindungsqualität ist im Rahmen von Service Level Agreements mit entsprechend zugeschnittenen Leistungsmerkmalen vertraglich fixiert. Dem adäquaten Schutz der übertragenen Informationen wird durch die Verwendung moderner Verschlüsselungstechnologien Rechnung getragen.

Innerhalb des abgesicherten Rechenzentrums kommen für relevante Systeme ausschließlich leistungsstarke IT-Komponenten mit weitreichenden Redundanzen zum Einsatz. Dem Datenverlust wird durch die Verwendung hochverfügbarer Server mit hoher Ausfallsicherheit sowie die Durchführung täglicher Sicherungen wirkungsvoll entgegengewirkt.

Besondere Wertschätzung genießt dabei der Schutz der personenbezogenen Daten von Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Der Vertraulichkeit und Integrität der Informationen wird nicht zuletzt durch eine überwachte und restriktive Rechtevergabe Rechnung getragen. Anhand eines vorbereiteten Disaster Recovery Plans können bei Störungen des primären IT-Betriebs die in das räumlich getrennte Rechenzentrum gespiegelten Daten der Kernsysteme innerhalb tolerierbarer Ausfallzeiten bereitgestellt werden. Signifikante IT-Risiken sind derzeit nicht absehbar.

Finanzierungsrisiken

Zum 31. Dezember 2018 verfügte die Amadeus FiRe Gruppe über liquide Mittel in Höhe von EUR 44,6 Mio. Diese Mittel dienen als Grundlage für eine solide Finanzierung des Geschäftsbetriebs, die Option auf weitere Akquisitionen sowie die Grundlage für etwaige Aktienrückkäufe. Bankverbindlichkeiten oder Finanzinstrumente existieren nicht. Aufgrund des in Deutschland stattfindenden Geschäftsbetriebs besteht kein nennenswertes Währungsrisiko. Finanzierungs- und Ausfallrisiken sind derzeit nicht erkennbar.

Personalrisiken

Durch den Geschäftszweck der Amadeus FiRe Gruppe ergibt sich ein stetig hoher Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften, sowohl bei internen Mitarbeitern als auch bei Mitarbeitern in der Zeitarbeit. Somit ist es essentiell für das laufende Geschäft sowie die Unternehmensentwicklung, jederzeit möglichst über die benötigte Anzahl an Mitarbeitern verfügen zu können.

Amadeus FiRe verfolgt im Rahmen der Geschäftspolitik eine restriktive Einstellungspolitik bezüglich der Qualifikationen der gesuchten Mitarbeiter. Der anhaltend hohe Engpass an Fach- und Führungskräften sowie eine geringe Arbeitslosigkeit erschweren den Zugang zu geeigneten Mitarbeitern. Erkennbar ist dies auch daran, dass der geplante Aufbau der Vertriebsorganisation in 2018 zwar in weiten Teil aber nicht gänzlich umgesetzt werden konnte. Für 2019 wird keine Reduzierung des Nachfrageüberhangs auf dem Arbeitsmarkt erwartet, wodurch auch die Rekrutierungsherausforderungen hoch bleiben. Eine weitere Anspannung des Arbeitsmarktes und damit eine erschwerte Rekrutierungssituation stellt also ein potenzielles Risiko für den geplanten Geschäftsverlauf dar.

Mittels attraktiver Arbeitsbedingungen und Gehältern, bedarfsgerechter Mitarbeiterförderung sowie umfangreicher Rekrutierungsmaßnahmen versucht die Amadeus FiRe Gruppe, neue Mitarbeiter zu gewinnen und bestehende Mitarbeiter langfristig an sich zu binden. Hiermit soll das Fluktuationsrisiko sowie das Risiko des Mangels an qualifiziertem Personal verringert werden. Das Risikofeld Personal hat höchste Priorität im Risikomanagement der Amadeus FiRe Gruppe.

Gesamtbeurteilung der Risiken durch die Unternehmensleitung

Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist die konsolidierte Betrachtung aller Einzelrisiken und Risikofelder. Für die Risikolandschaft der Amadeus FiRe Gruppe hat sich im Berichtszeitraum keine wesentliche Veränderung gegenüber dem Vorjahr ergeben. Aus heutiger Sicht sind keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Amadeus FiRe Gruppe oder einzelner Segmente gefährden könnten.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungs- bzw. den Konzernrechnungslegungsprozess

Da das Mutterunternehmen Amadeus FiRe AG eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB ist, sind gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungs- bzw. den Konzernrechnungslegungsprozess, der auch die Rechnungslegungsprozesse bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einbezieht, zu beschreiben.

Übergeordnetes Ziel des in der Amadeus FiRe Gruppe implementierten rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit allen einschlägigen Vorschriften.

Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems des Rechnungslegungsprozesses ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Einzel- und Konzernabschluss erstellt werden kann.

Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind bei der Amadeus FiRe Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Zur Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems verfügt Amadeus FiRe über ein konzernweit standardisiertes Verfahren. Dieses beinhaltet die Definition der notwendigen Kontrollen. Diese werden nach einheitlichen Vorgaben dokumentiert und regelmäßig getestet. Der Vorstand der Amadeus FiRe AG trägt die Verantwortung für die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener Kontrollen über die Finanzberichterstattung.

Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in Organisationsanweisungen niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden.

Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente:

Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess
Monitoringkontrollen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands sowie auf Ebene der einbezogenen Gesellschaften
Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen, leistungswirtschaftlichen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts generieren
Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen
Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems insbesondere durch die interne Revision

Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Ausgestaltung der implementierten internen Kontrollsysteme regelmäßig geprüft. Im Rahmen der Abschlussprüfung wurden Stichprobentests durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. Eine gesonderte externe Prüfung wurde nicht durchgeführt, da keine Anhaltspunkte auffällig geworden sind, dass die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems nicht gewährleistet ist.

Als Mutterunternehmen der Amadeus FiRe Gruppe ist die Amadeus FiRe AG in das oben dargestellte konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem eingebunden. Für den HGB-Einzelabschluss der Amadeus FiRe AG gelten daher grundsätzlich auch die oben gemachten Angaben.

11. VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht enthält eine Zusammenfassung der Grundsätze, die auf die Festsetzung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Amadeus FiRe AG Anwendung finden. Er beschreibt des Weiteren Struktur sowie Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus werden die Grundsätze und die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erläutert. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Er erfüllt die Anforderungen nach den anwendbaren Vorschriften der §§ 289a Abs. 2,314 Abs. 1 Nr. 6a und b, 315a Abs. 2 HGB.

Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand

Die Gesamtvergütung des Vorstands besteht aus einem Fixum, einer erfolgsabhängigen Tantieme sowie Nebenleistungen und berücksichtigt die jeweilige Verantwortung der Vorstandsmitglieder. Die Struktur des Vergütungssystems des Vorstands wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Personalausschusses beraten und regelmäßig überprüft.

Das Fixum wird als erfolgsunabhängige Komponente der Vergütung als Grundgehalt monatlich ausgezahlt. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten der Dienstwagennutzung bestehen. Die erfolgsabhängige Tantieme setzt sich grundsätzlich aus der Ergebnistantieme und der Wachstumstantieme zusammen. Die Ergebnistantieme errechnet sich anteilig aus dem im Geschäftsjahr erzielten EBITA. Die Wachstumstantieme basiert auf der Steigerung des EBITA gegenüber einer EBITA-„High-Water-Mark", also dem bisher erreichten Höchststand. Eine negative Geschäftsentwicklung in einem Geschäftsjahr wirkt sich in der Höhe der variablen Vergütung bis hin zum vollständigen Verlust des Tantiemeanspruchs für das jeweilige Geschäftsjahr aus. Bei einer besonders positiven Entwicklung kann eine Kappung der maximal möglichen jährlichen Gesamttantieme in Höhe des fünffachen jährlichen Fixums erfolgen.

Darüber hinaus besteht für die Vorstände ein möglicher Anspruch auf eine Vergütung aus einem „Long Term Incentive Plan" (LTI). Dieser zielt auf eine langfristige und nachhaltige Steigerung des EBITA während der jeweiligen Vorstandsvertragslaufzeit ab. Ein möglicher Anspruch aus dem LTI entsteht erst zum Ende der Vertragslaufzeit des jeweiligen Vorstandvertrags. Wenn basierend auf den aktuellen Geschäftsplänen ein Anspruch aus dem LTI zu erwarten ist, wird dieser berechnet und der aufgelaufene Anspruch für eine mögliche spätere Auszahlung zurückgestellt.

Abhängig von den jeweiligen Aufgabenbereichen der Vorstandsmitglieder ist die Tantiemebemessung in den Vorstandsdienstverträgen unterschiedlich geregelt. Mögliche Ermessenszahlungen sind in keinem Vorstandsdienstvertrag enthalten.

Die nachfolgenden Übersichten geben sowohl einen Überblick über die gewährten Zuwendungen sowie die potentiellen Ansprüche aus dem LTI der Mitglieder des Vorstands im Berichtsjahr und Vorjahr, als auch einen Überblick über die Zuflüsse an die Vorstandsmitglieder.

Zuwendungen Vorstandsmitglieder

Geschäftsjahr 2018 Fixe Vergütung

TEUR
Tantieme

TEUR
Sonstige Vergütung

TEUR
LTI*

TEUR
Peter Haas 620 1.962 24 400
Robert von Wülfing 234 673 18 280
Gesamt 854 2.635 42 680

Nachfolgend die Übersicht der Zuwendungen im Vorjahr:

Geschäftsjahr 2017 Fixe Vergütung

TEUR
Tantieme

TEUR
Sonstige Vergütung

TEUR
LTI*

TEUR
Peter Haas 610 1.549 19 400
Robert von Wülfing 234 444 18 105
Gesamt 844 1.993 37 505

* die Angaben, der im Jahresverlauf entstandenen Abgrenzungen im Hinblick auf einen späteren Fälligkeitszeitpunkt, erfolgen undiskontiert.

Zuflüsse Vorstandsmitglieder

Geschäftsjahr 2018 Fixe Vergütung

TEUR
Tantieme

TEUR
Sonstige Vergütung

TEUR
LTI

TEUR
Peter Haas 620 3.144 24 2.000
Robert von Wülfing 234 444 18 0
Gesamt 854 3.588 42 2.000

Nachfolgend die Übersicht der Zuflüsse im Vorjahr:

Geschäftsjahr 2017 Fixe Vergütung

TEUR
Tantieme

TEUR
Sonstige Vergütung

TEUR
LTI

TEUR
Peter Haas 610 1.401 19 0
Robert von Wülfing 234 409 18 0
Gesamt 844 1.810 37 0

Die sonstigen Vergütungen beinhalten geldwerte Vorteile für Firmen-Pkws und Unfallversicherung. Weitere Vergütungskomponenten, wie zum Beispiel Pensions- oder Versorgungszusagen oder Leistungszusagen von Dritten, bestanden für das Geschäftsjahr 2018 nicht.

Herr Peter Haas hat seinen Vorstandsvertrag nicht verlängert und ist mit dem Ende seiner Vertragslaufzeit zum 31. Dezember 2018 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Der mehrjährige LTI und ein Teil der Tantieme für das Geschäftsjahr 2018 wurden bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr an Herrn Peter Haas ausgezahlt.

Vergütung des Aufsichtsrates

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 13 der Satzung geregelt. Zuletzt wurde die Vergütung des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 2014 angepasst und die Satzung entsprechend geändert. Die Vergütung orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung von EUR 20.000, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte dieses Betrages, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine dem Verhältnis der Zeit entsprechende Vergütung. Ab der 6. Sitzung des Aufsichtsrats innerhalb eines Geschäftsjahres erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats pro Aufsichtsratssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von EUR 500. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde entsprechend kein Sitzungsgeld ausgezahlt.

Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen des Aufsichtsrates werden zusätzlich vergütet. Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält EUR 8.000, der Vorsitzende des Bilanz- und Prüfungsausschusses und der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses (aktuell nicht eingerichtet) jeweils EUR 10.000 sowie die Mitglieder in Ausschüssen EUR 5.000 für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Mitgliedschaft bzw. ihres Vorsitzes. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an Sitzungen des Aufsichtsrates oder Ausschüssen, deren Mitglied er ist, nicht teil, so reduziert sich ein Drittel seiner Gesamtvergütung proportional in dem Verhältnis der im Geschäftsjahr insgesamt stattgefundenen Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, deren Mitglied er ist, zu den Sitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat. Den Aufsichtsratsmitgliedern werden Auslagen, die bei der Wahrnehmung ihres Mandates entstehen, erstattet. Eine variable Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder ist nicht vorgesehen.

Im Einzelnen erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Berichtsjahr die nachfolgend aufgeführte Vergütung:

AR-Vergütung

TEUR
Ausschussvergütung

TEUR
Sitzungsgeld

TEUR
Herr Christoph Groß 40,0 8,0 0,0
Herr Michael C. Wisser 29,0 9,7 0,0
Herr Knuth Henneke 18,7 4,7 0,0
Frau Annett Martin 20,0 0,0 0,0
Frau Dr. Ulrike Schweibert 20,0 0,0 0,0
Herr Hartmut van der Straeten 20,0 10,0 0,0
Frau Ulrike Bert 20,0 5,0 0,0
Frau Angelika Kappe 20,0 0,0 0,0
Herr Elmar Roth 20,0 0,0 0,0
Herr Andreas Setzwein 20,0 5,0 0,0
Frau Ulrike Sommer 20,0 5,0 0,0
Herr Mathias Venema 20,0 0,0 0,0
267,7 47,4 0,0

In 2017 erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats im Einzelnen die nachfolgend aufgeführte Vergütung:

AR-Vergütung

TEUR
Ausschussvergütung

TEUR
Sitzungsgeld

TEUR
Herr Christoph Groß 40,0 8,0 0,0
Herr Michael C. Wisser 29,0 10,0 0,0
Frau Ines Leffers (bis Mai 2017) 7,6 0,0 0,0
Herr Knuth Henneke 20,0 5,0 0,0
Frau Annett Martin (ab August 2017) 8,3 0,0 0,0
Frau Dr. Ulrike Schweibert 20,0 0,0 0,0
Herr Hartmut van der Straeten 20,0 10,0 0,0
Frau Ulrike Bert 20,0 5,0 0,0
Frau Sibylle Lust (bis Dezember 2017) 20,0 0,0 0,0
Herr Elmar Roth 20,0 0,0 0,0
Herr Andreas Setzwein 20,0 5,0 0,0
Frau Ulrike Sommer 20,0 5,0 0,0
Herr Mathias Venema 20,0 0,0 0,0
264,9 48,0 0,0

Neben den aufgeführten Aufsichtsratsvergütungen wurden im Geschäftsjahr 2018 für die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats weitere Leistungen im Rahmen ihres Arbeitnehmerverhältnisses aufwandswirksam erfasst. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den in der Gesellschaft geltenden Gehaltsstufen. Die Aufsichtsratsmitglieder haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten.

12. DIE AMADEUS FIRE AKTIE

Entwicklung der Amadeus FiRe Aktie im Geschäftsjahr 2018

Die Aktie der Amadeus FiRe AG ist seit dem 4. März 1999 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und seit dem 31. Januar 2003 zum Prime Standard zugelassen. Die Amadeus FiRe AG war vom 22. März 2010 bis zum 18. September 2017 im SDAX vertreten. Aufgrund von Neuaufnahmen größerer und liquiderer Unternehmen in MDAX und SDAX im Rahmen der regulären Überprüfung des SDAX im September 2017 ist die Aktie der Amadeus FiRe AG nicht weiter im SDAX aufgeführt.

Nach einem zum Ende hin erfreulichen Aktienmarkt 2017 erreichte der DAX am 23. Januar 2018 sein Jahres- und Allzeithoch von 13.560 Punkten, bevor er danach die Richtung wechselte und bis Ende März sein vorzeitiges Tief bei 11.787 Punkten erreichte. Gründe dafür liegen in dem sich zu diesem Zeitpunkt verschärfenden Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie Zinserhöhungen der US-Notenbank. Bis Ende Mai erholte sich der DAX wieder bis auf 12.580 Punkte und blieb bis Mitte Juni relativ stabil. Ab der zweiten Jahreshälfte geriet der DAX bis zum Jahresende in eine anhaltende Abwärtsbewegung und erreichte schlussendlich sein Jahrestief am 27. Dezember 2018 mit 10.382 Punkten. Die Kurse der im SDAX vertretenen Unternehmen schwankten bis Anfang Oktober in einer Seitwärtsbewegung und zogen dann ab Oktober des Jahres 2018 bis zum Ende des Jahres mit dem DAX gleich. Der SDAX lag zum Jahresende 17,4 Prozent unter Vorjahr und der DAX 18,0 Prozent.

Der Kurs der Amadeus FiRe Aktie verlief 2018 volatil. Anfang des Jahres entwickelte sich der Aktienkurs zunächst weitgehend parallel zu den Indices DAX und SDAX. Ab Anfang Februar setzte sich der Kurs der Aktie dann von den Indices ab und erreichte bis zum 10. Mai 2018 mit einem Kurs von EUR 102,40 sein vorzeitiges Jahres- und bisheriges Allzeithoch. Nach Ausschüttung der Dividende am 24. Mai 2018 gab der Kurs zunächst wieder deutlich nach und erreichte Ende Juli einen Kurs von EUR 88,00. In der zweiten Jahreshälfte ging es danach nochmal bis November bergauf und die Aktie erreichte am 13. November 2018 mit einem Kurs von EUR 104,80 ein neues Allzeithoch. Zum Jahresende ging es dann wieder deutlich nach unten und die Aktie fiel bis zum Jahresende auf ein Tief von EUR 80,00. Über das Gesamtjahr erreichte die Aktie eine positive Performance von 3,5 Prozent.

Kenndaten der Amadeus FiRe Aktie

In EUR 2018 2017
Börsenkurs (XETRA-Schlusskurs, Frankfurt)
Höchststand 104,80 87,35
Tiefststand 77,70 70,23
Jahresende 80,40 77,21
Umsatzvolumen an deutschen Börsen (in Tsd. Stück) 2.333 2.234
Anzahl ausstehender Aktien (in Tsd.) 5.198 5.198
Börsenkapitalisierung (31. Dezember, in Mio. EUR) 418 401
Ergebnis je Aktie 4,66 3,96

Aktionärsstruktur der Amadeus FiRe AG zum 31. Dezember 2018

Der Free-Float-Anteil der Amadeus FiRe AG beträgt gemäß der Definition der Deutsche Börse AG 100 Prozent. Der Anteil des bekannten Aktienbesitzes verteilt sich zu etwa 58 Prozent auf ausländische institutionelle Anleger sowie etwa 42 Prozent auf institutionelle Anleger in Deutschland. Da die Aktien der Amadeus FiRe AG Inhaberaktien sind und die Meldeschwelle nach Wertpapierhandelsgesetz erst bei 3 Prozent greift, bleibt ein nicht unbeträchtlicher Teil in unbekanntem Besitz.

Investor Relations

Der Vorstand und die Investor Relations Abteilung der Amadeus FiRe Gruppe unterhalten einen kontinuierlichen Dialog mit bestehenden und potenziellen Investoren, Aktienanalysten und Banken. Die Kommunikation mit den Marktteilnehmern unterliegt dabei dem Grundprinzip, dass alle Informationen zeitgleich, offen und transparent kommuniziert werden. Um allen Kapitalmarktteilnehmern eine möglichst realistische Einschätzung der Unternehmensentwicklung zu ermöglichen, erfolgt die Berichterstattung aktiv und möglichst umfangreich. Zusätzlich zu den regelmäßigen Berichten über die aktuelle Geschäftsentwicklung, die strategische Ausrichtung und die Ziele der Amadeus FiRe Gruppe präsentierte der Vorstand auf zwei Roadshows das Unternehmen in Deutschland und mehreren europäischen Ländern. Daneben wurde in Einzelgesprächen mit nationalen und internationalen Investoren und Analysten die aktuelle Lage erörtert und über den Geschäftsverlauf informiert. Die Amadeus FiRe Aktie wurde in 2018 von M.M. Warburg und dem Bankhaus Lampe analysiert und bewertet.

Über die Investor-Relations-Homepage der Unternehmensgruppe (www.amadeus-fire.de/de/investor-relations) können Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte, Quartalsmitteilungen, Kapitalmarktaussendungen, Einschätzungen der Analysten, Online-Börseninformationen sowie Informationen zur Hauptversammlung abgerufen werden. Amadeus FiRe stellt sicher, dass aktuelle und ausführliche Informationen bereitstehen und jederzeit Kontakt mit dem Unternehmen aufgenommen werden kann.

13. NACHTRAGSBERICHT

Seit dem 31. Dezember 2018 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Amadeus FiRe erwartet wird.

14. CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

Ausrichtung der Amadeus FiRe Gruppe im kommenden Geschäftsjahr

Unverändert wird die Amadeus FiRe Gruppe weiterhin die Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Interim- und Projektmanagement sowie Fort- und Weiterbildung anbieten. Die grundsätzliche Ausrichtung wird beibehalten. Der Fokus liegt weiterhin auf den kaufmännischen Berufsgruppen sowie dem Bereich IT-Services. Es ist nicht geplant, ins Ausland zu expandieren.

Gesamtwirtschaftlicher Ausblick

Die Konjunkturprognosen für 2019 gehen übereinstimmend von einem abgeschwächten aber weiterhin aufwärtsgerichteten Wachstum der Weltwirtschaft aus. Der Internationale Währungsfonds rechnet mit einem Wachstum der Weltwirtschaft im nächsten Jahr von 3,5 Prozent, leicht unter dem Wert in 2018. Vor dem Hintergrund des anhaltenden Handelskonfliktes zwischen den USA und China und dem noch ungewissen Ausgang und Auswirkungen des Brexits stellt sich die Lage für die Weltwirtschaft jedoch volatil und von Ungewissheit geprägt dar.

Als positiver Effekt wird für 2019 erwartet, dass die Steuerreformen in den USA einen positiven Einfluss auf das Wachstum der Weltwirtschaft haben werden.

Die IWF-Prognose für die USA für 2019 liegt bei einem Wachstum von 2,5 Prozent. Für die zweitgrößte Volkswirtschaft China prognostiziert der IWF aufgrund der Handelsstreitigkeiten mit den USA ein vergleichbar geringes Wachstum von 6,2 Prozent.

Die Europäische Zentralbank hat im Dezember 2018 das Kaufprogramm für Staatsanleihen beendet und wird frühestens im Sommer 2019 über Zinserhöhungen beraten. Die US-Notenbank hat im Dezember 2018 den Leitzins auf 2,25 - 2,50 Prozent angehoben und für 2019 und 2020 eine Verlangsamung der Zinserhöhungen signalisiert.

Aufgrund einer hohen inländischen Nachfrage und insgesamt schwächeren Exporten wird in der Eurozone mit einem Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes in 2019 von 1,6 Prozent im Vergleich zu 1,8 Prozent in 2018 gerechnet.

Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung der Bundesbank auch in 2019 solide weiter wachsen. In der jüngsten Januarprognose sagt der IWF für Deutschland im Jahr 2018 1,3 Prozent Wirtschaftswachstum, allerdings ohne Kalenderbereinigung, voraus. Im Jahr 2019 gibt es keine Auswirkungen durch den „Kalendereffekt“, da die gleiche Anzahl an Gesamtarbeitstagen wie in 2018 zur Verfügung steht. Die Deutsche Bundesbank prognostiziert ein reales BIP-Wachstum 2019 in Höhe von 1,6 Prozent für Deutschland. Dieser Wert ist kalenderbereinigt und bildet wie in der Vergangenheit die Basisannahme für den Chancen- und Prognosebericht der Amadeus FiRe Gruppe. Die aktuelle Prognose der Bundesregierung (Januar 2019) liegt mit einem BIP-Wachstum von 1,0 Prozent für das Jahr 2019 niedriger.

Wachstumsimpulse werden in 2019 vom privaten Verbrauch und dem Staatskonsum ausgehen. Der private Konsum profitiert dabei von der rekordhohen Beschäftigung, den anhaltenden Reallohnzuwächsen sowie dem niedrigen Zinsniveau. Leicht dämpfend dürfte der gestiegene Ölpreis wirken. Die Wohnungsbautätigkeit wird in 2019 weiter expandieren, aber voraussichtlich nicht mehr so stark wie im Vorjahr. Die Nachfrage nach Wohnimmobilien bleibt durch die guten Arbeitsmarkt- und Einkommensaussichten weiterhin hoch. Der Staatskonsum wird in 2019 durch Investitionen für Verkehrsinfrastruktur, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, durch erhöhte Leistungen für Gesundheit und Pflege sowie Personalaufwendungen spürbar zunehmen.

Für eine weitere Steigerung der Investitionen sprechen die wieder günstigeren Exportaussichten, nachdem vor allem im dritten Quartal 2018 die deutsche Wirtschaft durch geringere Exporte bei gleichzeitig höheren Importen gedämpft wurde. Mit den vermehrten Ausfuhren werden auch die Kapazitäten stärker ausgelastet, was zu zusätzlichen Investitionen führt. Auch sind die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen durch gleichbleibende Zinsen weiterhin vorteilhaft.

2018 Prognose Deutsche Bundesbank 2019 Prognose Deutsche Bundesbank
Weltwirtschaftswachstum (IWF Prognose) 3,7 3,5
Verwendung des realen BIP
Private Konsumausgaben 1,1 2,0
Staatlicher Konsum 1,1 2,6
Bruttoanalageinvestitionen 3,1 2,7
Exporte 2,2 2,9
Importe 3,4 4,7
Beiträge zum BIP Wachstum (in Prozentpunkten)
Inländische Endnachfrage 1,4 2,1
Vorratsveränderungen 0,4 0,0
Außenbeitrag -0,3 -0,5
Bruttoinlandsprodukt (BIP real) in Deutschland 1,5 1,6

Quelle: Internationaler Währungsfonds, Deutsche Bundesbank

Aus binnenwirtschaftlicher Sicht überwiegen aktuell die Chancen eines weiteren Wirtschaftswachstums. Ein gewisses Risiko kann darin gesehen werden, dass die Probleme der deutschen Automobilindustrie mit der Umstellung auf das neue Emissionsmessverfahren länger als erwartet anhalten könnten.

Risiken für die Prognose 2019 liegen ebenfalls im außenwirtschaftlichen Umfeld. Der weiterhin anhaltende Handelskonflikt zwischen den USA und China, die weitere Entwicklung des Ölpreises und der unklare Ausgang des Brexits zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union sowie allgemeine politische Desintegrationstendenzen könnten die Wirtschaftsentwicklung gefährden. Die Reaktion der Weltwirtschaft auf diese Vielzahl von Unsicherheitsfaktoren ist schwer absehbar. Des Weiteren bleibt es abzuwarten, inwieweit sich geopolitische Spannungen beispielsweise im Nahen Osten weiter verschärfen.

Für den Arbeitsmarkt zeichnet sich auch im nächsten Jahr eine solide Entwicklung auf sehr gutem Niveau ab. Die absolute Beschäftigung sollte weiter steigen. Dabei dämpfen eine niedrigere Zuwanderung, eine allgemeine Arbeitskräfteknappheit und ungünstige Perspektiven der heimischen Demografie die Entwicklung. Ein weiterer Zuwachs wird in den kommenden Jahren nur begrenzt, wenn überhaupt, möglich sein. In den kommenden Jahren wird sich die sogenannte „Babyboomer Generation“, dies sind die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1965, aus dem aktiven Arbeitsleben verabschieden und in den Ruhestand gehen. Der Fachkräftemangel wird so langfristig weiter zunehmen.

Der prognostizierte Gesamtanstieg der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt 2019 gegenüber Vorjahr soll gemäß dem Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung 390.000 Personen betragen. Damit wird die Zahl der Erwerbstätigen in 2019 voraussichtlich über 45,2 Millionen steigen und das Beschäftigungswachstum setzt sich fort.

Die Quote der Arbeitslosen dürfte im Jahresdurchschnitt 2019 leicht unter dem Wert des abgelaufenen Jahres von 5,2 Prozent liegen. Durch die Zuwanderung hat sich die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter zwar erhöht, eine steigende Zahl davon wird aber voraussichtlich an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen und dadurch aus der Statistik fallen. Deshalb geht im Jahr 2019 voraussichtlich die Zahl der amtlich ausgewiesenen Arbeitslosen etwas zurück und wird nach der Einschätzung der Experten der Bundesbank voraussichtlich auf 4,8 Prozent sinken.

Branchenentwicklung

Der Markt für Arbeitnehmerüberlassung wird in hohem Maße von der Entwicklung der Gesamtwirtschaft beeinflusst. Dies bedeutet, dass sich die erwartete wirtschaftliche Entwicklung auf globaler und nationaler Ebene sowie die Arbeitsmarktentwicklung entsprechend im Markt für Arbeitnehmerüberlassung niederschlagen werden.

Im gewerblichen Bereich sind erfahrungsgemäß unmittelbare und stärkere Reaktionen auf konjunkturelle Veränderungen zu erwarten, wohingegen der qualifizierte Bereich eher spätzyklisch reagiert.

In den vergangenen Jahren hat sich die Zeitarbeit in Deutschland als flexibles Beschäftigungsmodell etabliert. Aufgrund der sich aktuell verlangsamenden Dynamik der Wirtschaftsleistung, bei einer sich weiter zuspitzenden Arbeitskräfteknappheit und dem bestehenden Trend hin zur Festanstellung, sollte es vorerst zu keiner weiteren Steigerung der Nachfrage im Zeitarbeitsmarkt kommen. Für den frühzyklisch reagierenden gewerblichen Zeitarbeitsmarkt zeigen sich bereits rückläufige Auftrags- und Zeitarbeitnehmerzahlen. Im kleineren und spätzyklischen Teilmarkt der qualifizierten Fachkräfte zeigt sich keinerlei Veränderung der hohen Nachfrage von Zeitarbeitskräften der Kundenunternehmen. Hier übersteigt aktuell die Nachfrage das Angebot weiterhin und die Gewinnung der Mitarbeiter bleibt die Herausforderung.

Im gewerblichen Bereich spielt die zunehmende Verteuerung der Zeitarbeit vermutlich ebenfalls eine Rolle für zurückhaltende Nachfrage. Erhöhte Tarifentgelte aus dem Zeitarbeitstarifvertrag, weitere Effekte aus Branchenzuschlagstarifverträgen und den neu eingeführten gesetzlichen Regelungen aus den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes mit „Equal Pay" und Höchstüberlassungsdauer lassen die Preise für Zeitarbeit in Deutschland weiter steigen. Weiterhin wird durch jede weitere belastende gesetzliche oder tarifpolitische Maßnahme die Flexibilität des Faktors Arbeit für Unternehmen in Deutschland weiter eingeschränkt.

Ab April 2019 tritt die nächste Stufe der Erhöhung der Tarifentgelte aus dem Zeitarbeits-Tarifvertrag in Höhe von 3,0 Prozent im Westen (EG1 und 2: 3,2 Prozent) und 3,5 Prozent im Osten (EG1 und 2 keine Anpassung) in Kraft.

Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze ist zum 01. April 2017 in Kraft getreten. Wesentliche Bestandteile dieses Gesetzes sind zum einen eine arbeitnehmerbezogene Überlassungshöchstdauer von allgemein 18 Monaten, zum anderen die Vorgabe des „Equal Pay" für Zeitarbeitsmitarbeiter nach frühestens neun Monaten im Einsatz. Beide Regelungen kamen erstmals in 2018 zum Tragen und beeinflussten das Zeitarbeitsgeschäft.

Auf der Angebotsseite herrscht auch weiterhin durch eine mangelnde Verfügbarkeit eine große Herausforderung in der Rekrutierung neuer Mitarbeiter. Für qualifiziertes Personal sind die Beschäftigungsaussichten wegen des Nachfrageüberhangs auf dem Arbeitsmarkt und dem Trend zu Festanstellungen weiterhin sehr gut. Die demografische Entwicklung in Deutschland wird die Knappheit an qualifiziertem Personal langfristig noch verschärfen und somit die zur Verfügung stehende Anzahl an Erwerbstätigen und qualifizierten Fachkräften weiter begrenzen. Diese Faktoren erschweren es, trotz steigender Löhne und Gehälter für die Zeitarbeitnehmer, Kandidaten für eine berufliche Zwischenstation im Rahmen der Zeitarbeit zu gewinnen und einzustellen.

Im Jahr 2019 steht mit 250 Tagen die gleiche Anzahl fakturierbarer Tage wie im Jahr 2018 zur Verfügung. Dadurch ist in 2019 mit keinen rechnerischen Umsatz- und Ergebniseffekten diesbezüglich zu rechnen.

Für den gesamten Zeitarbeitsmarkt wird aufgrund der Faktoren konjunkturelle Abschwächung, robuster kompetitiver Arbeitsmarkt, Preissteigerungen und Auswirkungen der Gesetzesänderungen ein Rückgang der Anzahl der Zeitarbeitskräfte in Deutschland erwartet. Die Trendzahlen der BA unterstützen diese Prognose. Laut der Lünendonk Studie 2018 rechnen die an der Umfrage teilnehmenden Zeitarbeitsunternehmen mit einem Marktwachstum in 2019 von 2,3 Prozent. Amadeus FiRe stimmt dieser Einschätzung nicht zu. Trotz Preissteigerungen ist voraussichtlich ein leicht negatives Marktwachstum von bis zu -5 Prozent zu erwarten.

Nachdem sich in den letzten Jahren aufgrund der positiven konjunkturellen Lage in Deutschland der gewerblich dominierte Gesamtmarkt für Zeitarbeit besser entwickelt hatte als der für Amadeus FiRe relevante qualifizierte Markt, stellt sich die Situation in der Aussicht auf 2019 anders dar. Die Markteintrübung des zyklisch reagierenden gewerblichen Zeitarbeitsmarkts betrifft den Nischenmarkt der kaufmännischen Fachkräfte nicht. Hier wird gegenüber dem Niveau von 2018 ein unverändertes Marktvolumen erwartet. Ein nachfragebedingt mögliches weiteres Wachstum des Nischenmarktes wird lediglich durch den Zugang zu den Fachkräften limitiert.

Für die Dienstleistung Personalvermittlung sollte auch das Jahr 2019 abermals gute Marktchancen bieten. Ein knapper Arbeitsmarkt für qualifiziertes Personal steigert erfahrungsgemäß die Bereitschaft der Unternehmen, in die Beschaffung geeigneten Personals zu investieren. Die Knappheit ist in Deutschland im Bereich der qualifizierten Fach- und Führungskräfte besonders ausgeprägt. Um sich Potentiale zu sichern, setzt sich ebenfalls der Trend zu Festanstellungen fort. Aufgrund dieser Faktoren sollte sich im Jahr 2019 der Personalvermittlungsmarkt erneut positiv entwickeln. Die Wachstumserwartungen liegen im Bereich von 5 bis 10 Prozent.

Auf das Interim- und Projektmanagement hat die gesamtwirtschaftliche Entwicklung lediglich eine geringe Auswirkung. In Phasen des Abschwungs werden vermehrt Restrukturierungs- und Kostensenkungsprojekte durchgeführt, während in Aufschwung-Phasen Personalbedarf für die eher klassischen Interim Management Projekte besteht. Nach Einschätzungen von Amadeus FiRe ist die Nachfrage 2018 nach Interim- und Projektmanagement in dem sehr kompetitiven Markt in Deutschland relativ unverändert geblieben. Für das Jahr 2019 sollte sich dies erneut ähnlich darstellen.

Von einer weiterhin stabilen Nachfrage 2019 für Fort- und Weiterbildungsangebote im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen ist auszugehen. Die übergeordneten allgemeinen Trends im Fort- und Weiterbildungsbereich sind der demografische Wandel, die zunehmende Akademisierungstendenz, eine fehlende Berufsfähigkeit (mangelhafte berufliche Qualifizierung nach der Ausbildung), die Digitalisierung sowie die wachsende mediale Mobilität. Der prognostizierte demografische Wandel (Fachkräftemangel) dürfte einerseits zu einem tendenziell sinkenden Bedarf an Erstausbildung, andererseits jedoch zu einem steigenden Bedarf an Fortbildung in späteren Phasen der Berufstätigkeit führen. Attraktive und berufslebenslange Weiterbildungsangebote könnten sich daher zu einem entscheidenden Mitarbeiterbindungselement entwickeln. Darüber hinaus hält die Akademisierungstendenz im Weiterbildungsbereich in Deutschland an, was sich nicht zuletzt in einem zunehmenden Anteil von Studienanfängern gegenüber Berufsanfängern zeigt. Gleichzeitig wächst infolge abnehmender Berufsfähigkeit von Hochschulabsolventen die Notwendigkeit, geeignete Brückenkurse in die berufliche Praxis zu entwickeln. Schließlich wirkt sich die stark wachsende mediale Mobilität auf das Weiterbildungsverhalten aus. Es müssen Lösungen für schnelle, flexible, orts- und zeitunabhängige Weiterbildungsangebote im Rahmen zielgruppenadäquater Digitalisierungsstrategien entwickelt werden.

Für 2019 ist mit keinen intensiven Veränderungen im nationalen Steuer- oder Rechnungswesen zu rechnen.

Im Spezialmarkt für Aus- und Fortbildung im Umfeld der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP) wird nachfragebedingt im Jahr 2019 weiterhin eine höchstens stagnierende Marktentwicklung erwartet.

Nachfolgeregelung im Vorstand der Amadeus FiRe AG

Herr Peter Haas, Vorstandsvorsitzender der Amadeus FiRe AG, ist zum 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden. Peter Haas war 19 Jahre im Vorstand der Amadeus FiRe AG und seit 2008 Vorstandsvorsitzender. Er hat die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft während dieser Zeit maßgeblich geprägt. Die langfristig gemeinsam von Aufsichtsrat und Vorstand eingeleitete Nachfolgeplanung wurde am 23. Oktober 2017 offiziell verkündet und publiziert und am 1. Januar 2019 umgesetzt.

Herr Robert von Wülfing wurde mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Haas zum Sprecher des Vorstands ernannt. Herr von Wülfing gehört dem Vorstand der Amadeus FiRe AG seit 2012 an und trägt zurzeit neben den Aufgaben als Chief Financial Officer ebenfalls die Verantwortung für den Geschäftsbereich Weiterbildung innerhalb des Vorstands. Weiterhin wurde Herr Dennis Gerlitzki ebenfalls mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Haas neu in den Vorstand der Amadeus FiRe AG berufen. Herr Gerlitzki ist als Chief Operations Officer für den Geschäftsbereich Personaldienstleistungen verantwortlich. Herr Gerlitzki ist seit 15 Jahren erfolgreich in verschiedenen Rollen bei Amadeus FiRe tätig, seit 2008 war er als Regionaldirektor für einen großen Teil der Amadeus FiRe Niederlassungen in Deutschland verantwortlich.

Beide Herren arbeiteten bereits seit langer Zeit eng mit Herrn Haas auf der ersten Managementebene sowohl im operativen als auch im strategischen Bereich zusammen und genossen das vollste Vertrauen von Herrn Haas und dem Aufsichtsrat. Die hohe Kompetenz und Erfahrung bildet eine hervorragende Basis, auch in der Zukunft das Unternehmen weiter erfolgreich führen zu können.

Erwartete Absatz- und Ergebnisentwicklung

Die konjunkturellen Rahmenbedingungen in Deutschland für 2019 sind als grundsätzlich positiv prognostiziert. Die Zuversicht der deutschen Wirtschaft bewegt sich allerdings auf einem etwas abgeschwächten Niveau, wie dies 2018 der Fall war. Der ifo Geschäftsklimaindex hat sich im Januar 2019 von 101,0 auf einen Wert von 99,1 Punkten verschlechtert.

Im Segment der Personaldienstleistungen sind die Marktwachstumschancen differenziert zu betrachten und, wie zuvor beschrieben, insgesamt dem Arbeitsmarkt entsprechend, als gut einzuschätzen. Eine hohe Nachfrage nach Fachkräften bei einem gleichzeitig geringen Angebot unterstützt das Geschäftsmodel von Amadeus FiRe.

Zu Beginn des Jahres nimmt saisonal bedingt die Anzahl der Aufträge in der Zeitarbeit ab. Im Jahr 2019 gab es keine Sondereffekte und die Korrektur zu Jahresbeginn 2019 fiel schwächer aus als dies im langjährigen Mittel der Fall war. Die Anzahl der Aufträge lag Anfang Januar 2019 erstmals seit dem Jahr 2015 deutlich über dem Vorjahresniveau. Amadeus FiRe erwartet in der Folge einen moderaten Anstieg des Zeitarbeitsumsatzes im Jahresverlauf. Die obengenannten Investitionen in die personellen Ressourcen der Vertriebsorganisation werden dazu beitragen. Wie auch in 2018 gibt es im Geschäftsjahr 2019 keine rechnerischen Umsatz- und Ergebniseffekte durch weniger oder mehr zur Verfügung stehende fakturierbare Tage.

Die Dienstleistung Personalvermittlung hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut besonders stark entwickelt. Nach den deutlichen Steigerungen der letzten Jahre wird für das Jahr 2019 eine weitere leichte Umsatzsteigerung erwartet. Nach einer deutlichen Outperformance der Erwartungen insbesondere in den letzten beiden Jahren liegt der Planung 2019 als Erwartungshaltung eine normale Performance zugrunde.

Aufgrund des weiteren Aufbaus von Vertriebseinheiten, die neben der Personalvermittlung vermehrt die Dienstleistung Interim- und Projektmanagement im Fokus haben, plant die Amadeus FiRe Gruppe, den Umsatz in dieser Dienstleistung deutlich zu steigern und die eigene Marktposition weiter leicht auszubauen.

Für das Geschäftsjahr 2019 ist abermals ein deutlicher Expansionsschritt der Vertriebsorganisation im Personaldienstleistungssegment geplant. Zunächst wird in Nürnberg eine neue Niederlassung eröffnet. Die erste Neueröffnung einer Niederlassung seit einigen Jahren. Weiterhin ist neben einer durchgehenden Vollbesetzung in der bestehenden Niederlassungsaufstellung geplant, diverse weitere Teams an ausgewählten Standorten aufzubauen. Im Jahr 2018 war die Fluktuationsrate in der Vertriebsorganisation von Amadeus FiRe relativ gering. Dies hat an einigen Standorten dazu geführt, dass die stabile Situation Optionen für einen weiteren Ausbau der Niederlassungen eröffnet. Diese gute Konstellation soll genutzt werden.

Ebenfalls soll in diversen größeren Niederlassungen in großen Ballungsräumen mit weiterem Marktpotential die obere Führungsebene der Niederlassung mit Bereichsverantwortlichen gestärkt und abgesichert werden. Außerdem wird es ab 2019 bei Amadeus FiRe ein neues Sales Trainee Programm geben. Hier sollen junge Absolventen über die Rekrutierung für den späteren Einstieg in den Vertrieb aufgebaut werden. Insgesamt ist die Zielsetzung, die Vertriebs- und Rekrutierungsorganisation weiter nachhaltig zu verstärken, um die regionalen Märkte erfolgreich zu durchdringen und die Marktposition von Amadeus FiRe weiter zu verbessern.

Die vollständige Einführung der neuen Vertriebssoftware, eine Verbesserung der IT-Infrastrukturen sowie die Stärkung der Rekrutierungsaktivitäten und -ressourcen sind wichtige Investitionsfelder im Jahr 2019. Ziel ist es, einen bestmöglichen Zugang zu geeigneten Kandidaten zu erhalten und betriebliche Abläufe weiter zu verbessern und zu unterstützen.

Die zusätzlichen Aufwendungen für die Ausweitung der Vertriebsorganisation entstehen durch den Aufbau der neuen Niederlassung in Nürnberg, den Aufbau neuer Teams an ausgewählten Standorten, den Aufbau neuer Managementpositionen an ausgewählten Standorten, die ganzjährige Besetzung von im Vorjahr noch offener Stellen, den Ausbau unterstützender Zentralfunktionen sowie die Durchführung von Gehaltsanpassungen zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit. Für dieses Bündel an Maßnahmen sind für das Geschäftsjahr 2019 Aufwendungen in Höhe von rund EUR 5,2 Mio. geplant. Für das neu aufgesetzte Sales Trainee Programm werden zusätzliche Aufwendungen für die Trainees in Höhe von rund EUR 0,6 Mio. geplant.

Zur stärkeren Ausrichtung auf den Bewerbermarkt und um einen bestmöglichen Zugang zu allen möglichen Kandidaten zu erhalten, sind für das Geschäftsjahr 2019 zusätzliche Mittel für Rekrutierungstools und -ressourcen in Höhe von EUR 1,1 Mio. geplant.

Im Bereich der EDV sind für das Geschäftsjahr 2019 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von EUR 1,4 Mio. geplant. Diese rühren zum einen aus der erwähnten Volleinführung und Inbetriebnahme der Vertriebssoftware sowie diversen Ausbau- und Infrastrukturmaßnahmen, zum anderen aus Personalaufwendungen für ein deutlich ausgeweitetes eigenes Team für Datenbank & Business Excellence.

Im Jahr 2019 wird es durch das Ausscheiden des bisherigen CEO, Herrn Peter Haas, einen positiven Ergebniseffekt durch insgesamt sinkende Aufwendungen für den Amadeus FiRe Vorstand geben.

Zusammenfassend wird für das Segment der Personaldienstleistungen eine Umsatz-, Rohertrags- und Ergebnissteigerung (EBITA) im Vergleich zum Vorjahr erwartet, wobei ein gleichbleibendes Kundenverhalten in Folge der neuen Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu Grunde zu legen ist. Sollten die zuvor erläuterten zusätzlichen Aufwendungen so umgesetzt werden können, wird das Umsatz- und Rohertragswachstum stärker ausfallen als das Ergebniswachstum, welches bei rund 5 Prozent erwartet wird.

Im Weiterbildungssegment von Amadeus FiRe ist in 2019 mit keiner gesonderten „Themenkonjunktur“ durch Änderungen im regulatorischen Umfeld zu rechnen. Mit Hilfe des Ausbaus der Vertriebsaktivitäten sowie der konsequenten Ausweitung des Lehrgangs- und Seminarangebotes an wirtschaftsstarken Standorten mit eigenen Schulungsräumlichkeiten und Mitarbeitern sollen weiter Marktanteile hinzugewonnen werden. Dies sollte zu einer Steigerung im einstelligen Prozentbereich des Weiterbildungsumsatzes führen. Die geringere Auslastung der Kursangebote, die im Rahmen der Gewinnung von Marktanteilen akzeptiert wird, sollte zu einem Ergebnis (EBITA) führen, das nur geringfügig über dem Vorjahresergebnis liegen wird.

Das Ziel der Amadeus FiRe Gruppe im Geschäftsjahr 2019 ist es, den Umsatz weiter zu steigern und das letztjährige EBITA in Höhe von EUR 37,5 Mio. zu übertreffen. Trotz der zuvor beschriebenen ergebnisbelastenden Effekte erwartet der Vorstand eine Steigerung des EBITA um rund 5 Prozent. Es wird davon ausgegangen, dass die geplanten Investitionen in den Ausbau des Geschäftsbetriebes erfolgreich getätigt werden können.

Im Segment der Fort- und Weiterbildung sind zur Verbesserung der Marktposition neben dem geplanten organischen Wachstum ebenfalls Zukäufe vorstellbar.

Die zuvor erwähnten Prognosen gelten uneingeschränkt für die Amadeus FiRe AG, da das Dienstleistungsportfolio dieser Gesellschaft hauptsächlich aus den Dienstleistungen „Zeitarbeit“ und „Personalvermittlung“ besteht.

Aufgrund des positiven Ergebnisses für das Geschäftsjahr 2018 geht der Vorstand davon aus, in 2019 wiederum eine Dividende auszuschütten.

Übersicht Prognosegenauigkeit des Prognoseberichtes im Geschäftsbericht 2017

Prognose für 2018 im Geschäftsbericht 2017 Status aktuell für 2018 im Geschäftsbericht 2018
Weltwirtschaft
Weltwirtschaftswachstum 3,9% 3,7%
Wachstum Euro-Raum 2,2% 1,8%
Deutschland Gesamtwirtschaft
Bruttoinlandsprodukt (BIP real) 2,5% 1,5%
Verwendung des realen BIP
Private Konsumausgaben 1,7% 1,1%
Staatlicher Konsum 1,8% 1,1%
Bruttoanlageinvestitionen 4,2% 3,1%
Exporte 5,4% 2,2%
Importe 6,0% 3,4%
Beiträge zum BIP Wachstum (in Prozentpunkten)
Inländische Endnachfrage 2,1% 1,4%
Vorratsveränderungen 0,1% 0,4%
Außenbeitrag 0,2% -0,3%
Arbeitsmarkt Deutschland
Durchschnitt Arbeitslosenzahlen "dürfte im Jahresdurchschnitt 2018 leicht
unter dem Stand 2017 (<2,53 Mio. 2.340.000
Personen) liegen"
Branchenentwicklung
Markt Zeitarbeit "Marktwachstum von 1,5 Prozent" -2,0%*
Markt Zeitarbeit für kaufmännische Fachkräfte "Marktvolumen auf dem Niveau von 2017" -1,0%*
Markt Personalvermittung "Marktwachstum von rund 10 Prozent" "hat sich positiv entwickelt"*
Markt Interim- und Projektmanagement "leichtes Marktwachstum" k.A.
Markt Weiterbildung "unverändert gegenüber 2017" "stabile Entwicklung"
Absatz- und Ergebnisentwicklung Amadeus FiRe
Dienstleistungen
Umsatz Zeitarbeit "moderates Umsatzwachstum" (>124,2 Mio.) EUR 133,8 Mio.
Umsatz Personalvermittlung "leichtes Umsatzwachstum" (>29,0 Mio.) EUR 37,5 Mio.
Umsatz Interim- und Projektmanagement "leichtes Umsatzwachstum" (>9,2 Mio.) EUR 10,3 Mio.
Umsatz Weiterbildung "moderates Umsatzwachstum" (>22,1 Mio.) EUR 24,2 Mio.
Gesamtkonzern
Gesamtumsatz "moderates Umsatzwachstum" (>184,5 Mio.) EUR 205,8 Mio.
Konzern-EBITA "Steigerung EBITA um etwa 2 Prozent (32,8 Mio.)" EUR 37,5 Mio.

* aktuelle Schätzung Amadeus FiRe

15. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Frankfurt am Main, den 28. Februar 2019

Robert von Wülfing, Sprecher des Vorstands

Dennis Gerlitzki, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

es freut mich, Ihnen berichten zu können, dass die Amadeus FiRe Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 abermals ein neues Rekordergebnis erzielen konnte. Es ist gelungen, das schon im letzten Geschäftsjahr höchste Ergebnis der Firmengeschichte um deutliche 16 Prozent zu steigern. Darüber hinaus konnten aber ebenfalls wichtige Weichen für die zukünftige Entwicklung gestellt werden. Es ist im Jahr 2018 gelungen, die Vertriebsorganisation der Amadeus FiRe Gruppe weiter auszubauen, um so auch in Zukunft weitere Wachstumspotentiale erschließen zu können.

Mit diesem sehr guten Ergebnis und der sehr stabilen Situation des Unternehmens verabschiedete sich zum 31. Dezember 2018 Herr Peter Haas aus dem Vorstand in den Ruhestand. Der bisherige Vorstandsvorsitzende der Amadeus FiRe AG ist mit dem planmäßigen Ablauf seines Vorstandsvertrages zum Jahresende aus dem Unternehmen ausgeschieden. Peter Haas war 19 Jahre ununterbrochen im Vorstand der Amadeus FiRe AG und seit 2008 Vorstandsvorsitzender. Er hat die erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft vom IPO im Jahr 1999 bis ins Jahr 2018 maßgeblich geprägt.

In diesem Sinne bedanke ich mich ausdrücklich bei Herrn Haas für seine hervorragenden Leistungen und seinen unermüdlichen Einsatz für unser Unternehmen während der letzten 19 Jahre.

Die langfristig gemeinsam vom Aufsichtsrat und Vorstand eingeleitete Nachfolgeplanung wurde bereits am 23. Oktober 2017 offiziell verkündet und publiziert und am 01.01.2019 umgesetzt.

Herr Robert von Wülfing wurde mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Haas zum Sprecher des Vorstands ernannt. Herr von Wülfing gehört dem Vorstand der Amadeus FiRe AG seit 2012 an und trägt als Finanzvorstand auch die Verantwortung für den Geschäftsbereich Weiterbildung. Weiterhin wurde Herr Dennis Gerlitzki ebenfalls mit Wirkung zum Tage des Ausscheidens von Herrn Haas neu in den Vorstand der Amadeus FiRe AG berufen. Herr Gerlitzki ist als Chief Operations Officer für den Geschäftsbereich Personaldienstleistungen verantwortlich. Herr Gerlitzki ist seit 15 Jahren erfolgreich in verschiedenen Rollen bei Amadeus FiRe tätig, seit 2008 war er als Regionaldirektor für einen großen Teil der Amadeus FiRe Niederlassungen in Deutschland verantwortlich.

Beide Herren arbeiteten bereits seit langer Zeit eng mit Herrn Haas auf der ersten Managementebene sowohl im operativen als auch im strategischen Bereich zusammen und genießen das vollste Vertrauen des Aufsichtsrats.

Der Aufsichtsrat ist überzeugt, mit dem neuen Managementteam das Unternehmen mit hoher Kompetenz und Erfahrung auch in der Zukunft erfolgreich führen zu können.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 gab es eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat. Frau Angelika Kappe nahm planmäßig als Ersatzmitglied der Arbeitnehmervertreterin Frau Lust zum 01.01.2018 ihre Arbeit im Aufsichtsrat auf. Frau Annett Martin, welche mit Beschluss vom 03.08.2017 nach dem Ausscheiden von Frau Leffers zunächst gerichtlich bestellt wurde, wurde am 24.05.2018 von der Hauptversammlung gewählt.

Der Amadeus FiRe Aufsichtsrat entspricht dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Dies gilt für den Amadeus FiRe Aufsichtsrat sowohl für die Kapitalseite als auch für die Arbeitnehmerseite. So ist eine zukünftige Handlungsfähigkeit sichergestellt.

Die Zusammenarbeit aller Mitglieder im Amadeus FiRe Aufsichtsrat ist geprägt von einem sehr konstruktiven Umgang miteinander und hoher Transparenz. Dies setzte sich auch im Geschäftsjahr 2018 sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen fort. Die jährliche Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit bestätigt dies. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 seine Verpflichtungen nach Gesetz, Satzung und Corporate Governance Grundsätzen mit großer Sorgfalt wahrgenommen.

Als Vorsitzender des Aufsichtsrats möchte ich persönlich einen herzlichen Dank an alle Mitglieder des Aufsichtsrats für den fortwährenden Einsatz für das Unternehmen und für seine Mitarbeiter aussprechen sowie für die immer sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit danken.

Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Jahresverlauf umfassend mit den geschäftlichen und personellen Entwicklungen und Perspektiven im Amadeus FiRe Konzern. Dabei hat der Aufsichtsrat den Vorstand kontinuierlich bei der Leitung des Unternehmens sowie der Führung der Geschäfte beratend begleitet und überwacht. Alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen wurden intensiv mit dem Vorstand diskutiert und bei Bedarf im Plenum entschieden. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahm der Vorstand regelmäßig teil. Die Vorbereitung der Aufsichtsratsmitglieder bezüglich zustimmungspflichtiger Entscheidungen und Investitionsvorhaben wurde vom Vorstand rechtzeitig sichergestellt. Die jeweiligen Ausschüsse haben die Tätigkeit des gesamten Gremiums durch Vorarbeiten unterstützt. Grundlage für das Votum des Aufsichtsrats zu den jeweiligen Berichten und Beschlussvorschlägen war somit immer eine vorangegangene gründliche Prüfung und Beratung.

Weiterhin wurde der Aufsichtsrat über die turnusmäßigen Sitzungen hinaus durch den Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend anhand schriftlicher monatlicher Berichte zur Geschäftsentwicklung unterrichtet. Darüber hinaus wurde ebenfalls mündlich über die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen sowie über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen informiert. Ebenfalls wurden dem Aufsichtsrat durch den Vorstand der Halbjahresbericht sowie die Quartalsmitteilungen vorgelegt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde in regelmäßigen Gesprächen durch den Vorstandsvorsitzenden über die aktuelle Geschäftslage und über wesentliche Geschäftsvorgänge fortlaufend unterrichtet. Gleiches gilt für den Austausch zwischen dem Vorsitzenden des Bilanz- und Prüfungsausschusses und dem Finanzvorstand in Belangen der Rechnungslegung.

Sitzungen des Aufsichtsrates und der Ausschüsse

Die Sitzungen im Plenum beinhalteten grundsätzlich einen Austausch zu der Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie zu der Finanzlage des Konzerns sowie den daraus abgeleiteten Maßnahmen. Weiterhin erläuterte der Vorstand Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen und Zielen. Ebenfalls berichtete der Vorstand im Rahmen des Risikomanagementsystems regelmäßig über die Risikosituation der Gesellschaft und des Konzerns. Einzelne Geschäfte und Maßnahmen wurden erörtert, die für die Gruppe von erheblicher Bedeutung sein könnten. Diese wurden entsprechend vom Aufsichtsrat geprüft. Die Aufsichtsratssitzungen waren dabei geprägt von einem intensiven und offenen Austausch.

Im Berichtszeitraum fanden insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Zudem wurde ein Beschluss im Umlaufverfahren gefasst. Keines der Mitglieder des Aufsichtsrates hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.

Es wurden aus dem Gesamtaufsichtsrat zwei Ausschüsse gebildet, der Personalausschuss und der Prüfungsausschuss. Den Ausschüssen wurden keine Entscheidungsbefugnisse übertragen, sie üben eine beratende Funktion aus. Die Ausschüsse bereiten Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie Themen vor, die im Aufsichtsrat zu behandeln sind. In den anschließenden Sitzungen des Aufsichtsrats berichten die Ausschussvorsitzenden jeweils über die Arbeit der Ausschüsse. Die Anzahl und die Aufgabenstellung der aus dem Kreis der Aufsichtsratsmitglieder gebildeten Ausschüsse sind nach Auffassung des Aufsichtsrats angemessen und effizient.

Im Jahr 2018 trat der Prüfungsausschuss zu fünf Sitzungen zusammen. Abhängig von den jeweiligen Tagesordnungspunkten haben der Abschlussprüfer, Mitglieder des Vorstands sowie als Gast der Aufsichtsratsvorsitzende an den Sitzungen teilgenommen. Der Ausschuss war insbesondere mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss sowie den Zwischenabschlüssen, der Überwachung des Rechnungslegungs- bzw. des Konzernrechnungslegungsprozesses, der Überprüfung des Nachhaltigkeitsberichts, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und des internen Revisionssystems befasst. Weiterhin unterbreitete der Ausschuss dem Aufsichtsrat eine Empfehlung für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers und beauftragte den Abschlussprüfer nach der Wahl durch die Hauptversammlung. Die Prüfungsschwerpunkte wurden durch den Ausschuss abgestimmt. Es wurde die Höhe der Vergütung des Abschlussprüfers festgelegt und der Ausschuss überzeugte sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Der Ausschussvorsitzende verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Er ist unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft.

Der Personalausschuss setzt sich aus drei Vertretern der Anteilseigner sowie aus einem Vertreter der Arbeitnehmer zusammen. Der Personalausschuss, der für Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Vorstandsangelegenheiten zuständig ist, hat im Berichtszeitraum nicht getagt. Personalbezogene Angelegenheiten wurden im Aufsichtsratsplenum erörtert und entschieden.

In der Hauptversammlung 2018 wurde den Aktionären unserer Gesellschaft das Vorstandsvergütungssystem vorgestellt und um Zustimmung zu diesem System gebeten. Das geltende Vergütungssystem wurde durch die Aktionäre mit knapper Mehrheit zurückgewiesen. Als Begründung wurde uns der fehlende Aktienbezug, insbesondere betreffend den langfristigen Vergütungsanteil, benannt. Der Aufsichtsrat hat die Angelegenheit erörtert und wird das Vergütungssystem für unseren Vorstand derart modifizieren, dass der langfristige Vergütungsanteil aktienbezogen sein wird. Das modifizierte System wird den Gesellschaftern in der Hauptversammlung 2019 erneut zur Abstimmung vorgelegt. Sofern die Aktionäre das neue Vergütungssystem genehmigen, werden die Vorstandsverträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf das neue Vergütungssystem umgestellt werden.

Es besteht derzeit kein ständiger Nominierungsausschuss. Die Aufgaben des Nominierungsausschusses wurden durch den Personalausschuss übernommen, zuletzt bei der Auswahl von Frau Martin.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat verfolgt fortlaufend die Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben am 05. November 2018 die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben. Die Erklärung findet sich zusammen mit einem ausführlichen Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand im Bericht zur Corporate Governance im Lagebericht und wurde weiterhin den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Es wurden von Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum keine Interessenkonflikte mitgeteilt.

Jahresabschluss und Konzernabschluss

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, hat den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den nach § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellten Konzernabschluss der Amadeus FiRe AG zum 31. Dezember 2018 ebenso wie den gemeinsamen Lagebericht der Amadeus FiRe AG und der Amadeus FiRe Gruppe ordnungsgemäß und unter Einbeziehung der Buchführung und des Risikomanagementsystems geprüft. Der Abschlussprüfer hat den vorgenannten Unterlagen jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Weiterhin hat der Abschlussprüfer festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Die Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zur Prüfung übermittelt. Anlässlich der Prüfungsausschuss-Sitzung berichtete der Abschlussprüfer ausführlich über den Prüfungsverlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für vertiefende Auskünfte und ergänzende Fragen zur Verfügung. In der folgenden Gesamtaufsichtsratssitzung berichtete der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ausführlich über die Ergebnisse der Prüfungen des Prüfungsausschusses. Nach ausführlicher Erörterung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers und nach eingehender Auseinandersetzung mit dem Bericht des Abschlussprüfers hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Am 11. März 2019 hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner eigenen Prüfung auf Empfehlung des Prüfungsausschusses festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind und die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte nach dessen Prüfung dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zu.

Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand

Zum 31.12.2018 setzt sich der Aufsichtsrat der Amadeus FiRe AG aus sechs Mitgliedern der Aktionäre und sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die zwölf amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

Herr Christoph Groß, Vorsitzender
Herr Michael C. Wisser, stellvertretender Vorsitzender
Herr Knuth Henneke
Frau Annett Martin
Frau Dr. Ulrike Schweibert
Herr Hartmut van der Straeten
Frau Ulrike Bert, Arbeitnehmervertreterin
Frau Angelika Kappe, Arbeitnehmervertreterin
Herr Elmar Roth, Arbeitnehmervertreter
Herr Andreas Setzwein, Arbeitnehmervertreter
Frau Ulrike Sommer, Arbeitnehmervertreterin
Herr Mathias Venema, Arbeitnehmervertreter

Gemäß § 6 der Satzung der Amadeus FiRe AG bestand der Vorstand bis zum 31. Dezember 2018 aus mindestens zwei Mitgliedern, den Herren Peter Haas und Robert von Wülfing. Herr Peter Haas ist mit Ablauf seines Vorstandsvertrages zum 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden. Seit dem 1. Januar 2019 ist Herr Dennis Gerlitzki als neues Mitglied in den Vorstand der Amadeus FiRe AG berufen. Der Vorstand besteht somit mit Beginn des Jahres 2019 weiterhin aus zwei Mitgliedern.

Das erfolgreiche Geschäftsjahr 2018 mit einem weiteren Rekordergebnis basiert auf dem Engagement und dem Einsatz eines jeden Mitarbeiters der Amadeus FiRe Gruppe. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand gebührt daher der ausdrückliche Dank des Aufsichtsrates. Sie haben gemeinsam ein hervorragendes Ergebnis für unser Unternehmen und unsere Aktionäre erzielt.

Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich unseren Kunden und Aktionären einen ganz besonderen Dank für das unserem Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen aussprechen.

Frankfurt am Main, den 11. März 2019

Für den Aufsichtsrat

Christoph Groß, Aufsichtsratsvorsitzender