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ADM Hamburg AG

Annual Report Jun 19, 2019

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Annual Report

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ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

Konzernbilanz

A K T I V A P A S S I V A
31.12.2018
Anhang
EUR
EUR
Vorjahr
EUR
31.12.2018
EUR
EUR Vorjahr
EUR
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
(5) 43.723,36
46.070.514,60
58.200.981,61
1.179.884,84
118.151,52
46.998.923,26
60.768.018,79
1.044.657,54
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage
Anhang
(10)
19.142.768,03
21.012.853,54
175.249,73
19.142.768,03
21.012.853,54
175.249,73
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
(6) 12.984.834,38
118.436.215,43
25.564,60
6.249.756,08
6.275.320,68
8.251.227,11
117.062.826,70
25.564,60
6.250.644,98
6.276.209,58
Andere Gewinnrücklagen
Konzernbilanzgewinn
Nicht beherrschende Anteile
880.917,05
1.056.166,78
13.149.863,49
1.489.476,22
55.851.128,06 880.917,05
1.056.166,78
6.186.026,03
2.137.182,10
49.534.996,48
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Waren
(7) 4.468.701,79
31.353.142,41
35.821.844,20
124.755.259,47 123.457.187,80
4.382.582,57
15.891.929,55
20.274.512,12
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
(11)
(12)
11.139.580,78
16.000,00
11.743.643,69
22.899.224,47 10.882.347,25
20.173,14
8.890.010,64
19.792.531,03
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Sonstige Vermögensgegenstände
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
(8)
(9)
3.975.536,76
25.474.455,43
3.670.815,35
33.120.807,54
983,67
68.943.635,41 11.162.658,94
31.531.469,75
4.676.151,22
47.370.279,91
772,74
67.645.564,77
VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Verbindlichkeiten
(13) 120,21
10.222.769,66
104.167.920,94
700.000,00
1.789.982,75
1.873,11
18.392.936,96
102.366.647,12
199.478,93
2.214.720,89
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.932.251,21 1.400.431,95
195.631.146,09 192.503.184,52
116.880.793,56 123.175.657,01
195.631.146,09 192.503.184,52

ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

2018 Vorjahr
Anhang EUR EUR EUR EUR
Umsatzerlöse (14) 243.574.086,51 318.130.738,59
Sonstige betriebliche Erträge (15) 7.168.316,21 11.491.960,10
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren -142.730.343,05 -212.409.971,83
Aufwendungen für bezogene Leistungen -10.644.824,37 -153.375.167,42 -6.978.551,21 -219.388.523,04
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -32.641.407,67 -34.709.974,72
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung (16) -7.351.333,86 -39.992.741,53 -6.995.116,97 -41.705.091,69
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen -11.232.083,38 -12.499.695,22
Sonstige betriebliche Aufwendungen (17) -34.370.326,02 -37.266.808,00
Verluste/Erträge aus assozierten Unternehmungen -888,90 731,51
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 41.964,54 64.178,23
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (18) -3.373.154,82 -2.820.645,50
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (19) -186.170,30 -409.035,68
Ergebnis nach Steuern 8.253.834,89 15.597.809,30
Sonstige Steuern -195.945,85 -167.662,53
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages
abgeführter Gewinn (20) -1.113.181,53 -13.547.413,04
Konzernjahresüberschuss 6.944.707,51 1.882.733,73
Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Verlust/ Gewinn 19.129,95 -630.211,59
Konzerngewinn 6.963.837,46 1.252.522,14

ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

Konzern-Kapitalflussrechnung

2018 2017
TEUR TEUR
Jahresergebnis (einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 8.058 15.430
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 11.232 12.500
Zunahme/(Abnahme) Rückstellungen 1.963 -1.095
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 0 -309
(Zunahme)/Abnahme der Vorräte -15.547 21.447
(Zunahme)/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.187 -4.570
(Zunahme)/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 4.305 6.250
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie
anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 3.879 1.390
Zinsaufwendungen/Zinserträge 3.331 2.756
Steueraufwand/-ertrag 186 409
Ertragssteuerzahlungen -190 -450
Gezahlte Steuerumlage 0 -6.714
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 24.403 47.044
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen
und das Schanlagevermögen -12.531 -8.580
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 711
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -12.531 -7.869
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 700 0
Netto-(Aus-)/-zahlungen aus Finanzierung dzrch verbundene Unternehmen 3.792 -15.191
Ergebnisabführung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft -13.547 -21.371
Tilgung/(Aufnahme) kurzfristiger Kredite -2 -259
Gezahlte Zinsen -2.187 -1.838
Auszahlung Gewinn an Minderheiten -629 -515
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -11.873 -39.174
Erhöhung/(Verminderung) der flüssigen Mittel 0 1
Flüssige Mittel am Anfang des Geschäftsjahres 1 0
Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres 1 1

ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns

Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Konzern
bilanzgewinn
Summe
Konzerneigen
kapital des Mutter
unternehmens
Nicht
beherrschende
Anteile
Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand 1. Januar 2017 19.143 21.013 1.056 4.933 46.145 2.022 48.167
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 1.253 1.253 630 1.883
Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 -515 -515
Stand 31. Dezember 2017 / 1. Januar 2018 19.143 21.013 1.056 6.186 47.398 2.137 49.535
Konzernjahresüberschuss 0 0 0 6.964 6.964 -19 6.945
Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 -629 -629
Stand 31. Dezember 2018 19.143 21.013 1.056 13.150 54.362 1.489 55.851

ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

Konzern-Anhang

(1) Allgemeine Angaben

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist in das Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. 5114 eingetragen. Der Konzernabschluss der ADM Hamburg ("ADM Hamburg Konzern") zum 31. Dezember 2018 wurde wie im Vorjahr nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.

2) Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die Gesellschaften, an denen die ADM Hamburg Aktiengesellschaft direkt mehrheitlich beteiligt ist oder deren Finanz- und Geschäftspolitik durch ADM Hamburg bestimmt wird. Im Rahmen der Vollkonsolidierung werden die folgenden Gesellschaften einbezogen:

Anteil am Kapital in %
Silo. P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG, Hamburg 51%
Silo-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg 51%
ADM Research GmbH, Hamburg 100%

Die Silo-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg, ist persönlich haftende Gesellschafterin der Silo P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG, Hamburg.

Die at Equity bilanzierten Beteiligungen umfassen die folgenden assoziierten Unternehmen:

Anteil am Kapital in %
RGL (Rostocker Getreide Lager) GmbH & Co. KG, Hamburg 50%
RGL Management GmbH, Hamburg 50%

(3) Konsolidierungsgrundsätze

Kapitalkonsolidierung von Tochterunternehmen

Die Erstkonsolidierungen der Zugänge zum Konsolidierungskreis erfolgen ab 1. Januar 2010 nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB. Davor erfolgten die Erstkonsolidierungen nach der Buchwertmethode i. S. des § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB in der Fassung vor Änderung durch das BilMoG.

Bei den Erstkonsolidierungen vor 2010 ist auf den Stichtag der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss abgestellt worden. Seit dem 1. Januar 2010 erfolgen Erstkonsolidierungen zu dem Zeitpunkt, zu dem die zu konsolidierenden Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind. Die Aufstellung eines Konzernabschlusses erfolgte erstmalig für das Geschäftsjahr 2008. Die erstmalige Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften wurde demzufolge auf den 1. Januar 2008 durchgeführt.

Für Zugänge vor dem 1. Januar 2010 wurde von dem Wahlrecht, im Rahmen der Kapitalkonsolidierung sich ergebende Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit solchen der Passivseite zu verrechnen, Gebrauch gemacht. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung der Konzerngesellschaften zum 1. Januar 2008 entstandenen passivischen Unterschiedsbeträge wurden gemäß § 309 Abs. 2 HGB im Geschäftsjahr 2010 mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Für Zugänge seit dem 1. Januar 2010 werden die aktivischen Unterschiedsbeträge als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.

Sonstige Konsolidierungen,

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. Erträge und Aufwendungen zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden aufgerechnet. Auf eine Zwischenerfolgseliminierung wurde gemäß § 304 Abs. 2 HGB verzichtet, wenn der innerkonzernliche Verrechnungsverkehr für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung war.

Konsolidierung von assoziierten Unternehmen

Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Buchwertmethode bewertet. Der sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem anteiligen Eigenkapital im Zeitpunkt der Anschaffung und den Anschaffungskosten ergebende Betrag wird, sofern keine Allokation auf identifizierte stille Reserven und Lasten erfolgt, als Geschäfts- oder Firmenwert in dem Bilanzposten "Anteile an assoziierten Unternehmen" erfasst.

(4) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig.

Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

Gebäude: 20 – 40 Jahre

Technische Anlagen und Maschinen: 4 – 15 Jahre

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4 – 10 Jahre

Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind mit dem Buchwert angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Für die sonstigen Verbrauchsstoffe ist, wie im Vorjahr, ein Festwert in Höhe von TEUR 2.820 gebildet. Die Waren sind mit bestehenden Einkaufs- und Verkaufskontrakten sowie Waren- und Devisentermingeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst und nach der Einfrierungsmethode bilanziert.

Soweit Risiken nicht vollständig durch die Bildung von Bewertungseinheiten abgedeckt werden bzw. die bestehenden Bewertungseinheiten Ineffizienzen aufweisen, werden Drohverlustrückstellungen gebildet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Erfüllungsbeträge für Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung eines Rechnungszinses von 3,21% p.a. (Vorjahr: 3,68% p.a.) ermittelt. Dabei wurden wie im Vorjahr ein Gehaltstrend von 2,75% p.a., ein Rententrend von 1,75% p.a. sowie eine Fluktuationsrate von 0,5% p.a. für Beschäftigte im Alter zwischen 20 und 50 Jahren zugrunde gelegt. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Richttafeln 2018 G" von K. Heubeck.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach

Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 2,32% p.a. (Vorjahr: 2,8% p.a.) und auf der Grundlage der "Richttafeln 2018 G" von K. Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft.

Soweit für Verpflichtungen aus der Altersversorgung und vergleichbaren Verpflichtungen Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB bestehen, sind diese zum Zeitwert angesetzt und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet worden.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Alle in fremder Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

Angaben zur Konzernbilanz

(5) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem Anlagengitter dargestellt, das als Anlage diesem Anhang beigefügt ist.

(6) Anteilsbesitz

Der ADM Hamburg Konzern hält 100% der Anteile an der ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg, die zum 31. Dezember 2018 ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 10.825 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.598 ausweist.

Wegen untergeordneter Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist die ADM Unterstützungskasse GmbH nicht in diesen Konzernabschluss einbezogen worden.

(7) Waren

In dem Posten sind der Bestand an Waren mit den bestehenden Ein- und Verkaufskontrakten sowie den Waren- und Devisentermingeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst worden.

Bei den gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich um Portfolio-Hedges für die Produktbereiche Ölsaaten und Getreide.

Die gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen der in den Bewertungseinheiten zusammengefassten Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente gleichen sich aufgrund der Bezugnahme auf identische Wertparameter bei der Abwicklung der Geschäfte, die regelmäßig innerhalb des Folgejahres erfolgt, weitestgehend aus.

Zum Bilanzstichtag sind die folgenden Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten enthalten:

31.12.2018 31.12.2017
Nominal Nominal
wert Zeitwert wert Zeitwert
TEUR TEUR TEUR TEUR
Waren 31.343 31.809 16.143 15.805
Einkaufskontrakte 61.480 1.574 20.118 -864
Verkaufskontrakte 35.202 659 28.257 627
Waren-Termingeschäfte 33.506 182 16.920 262
Devisentermingeschäfte 7.858 -32 1.707 62
34.192 15.892

Zur Sicherung der Preisrisiken aus dem Warengeschäft werden Waren-Termingeschäfte an der EURONEXT (ehemals MATIF) für die ADM Hamburg abgeschlossen.

Zur Sicherung der Risiken aus Devisenkursveränderungen in den offenen Ein- und Verkaufskontrakten sowie den Forderungen und Verbindlichkeiten werden entsprechende Devisentermingeschäfte mit Finanzinstituten vereinbart.

Die ausgewiesenen Zeitwerte wurden mit Hilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bzw. mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt, deren Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Wir verweisen darüber hinaus auf unsere Angaben zum Risikomanagement im Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018.

(8) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr als auch aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe.

(9) Sonstige Vermögensgegenstände

Der Posten enthält zum 31. Dezember 2017 Ansprüche aus der Erstattung von Verbrauchsteuern in Höhe von TEUR 2.177 (Vorjahr: TEUR 2.311), die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen, wenn die entsprechenden Anträge auf Steuerentlastung bei den zuständigen Steuerbehörden gestellt werden. Die Bewertung erfolgt mit EUR 5,13 je MWh bzw. entsprechend der gestellten Entlastungsanträge.

(10) Eigenkapital

Das Grundkapital der ADM Hamburg beträgt zum 31. Dezember 2018 weiterhin TEUR 19.143. Es ist eingeteilt in 748.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, hält an der ADM Hamburg eine Mehrheitsbeteiligung. Im Juli 1996 hat ADM Hamburg mit der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, zwischenzeitlich auf die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG verschmolzen, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

(11) Rückstellungen für Pensionen

Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus Direktzusagen. Von den Erfüllungsbeträgen sind Zeitwerte des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 2.915 (Vorjahr: TEUR 2.933) abgesetzt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen TEUR 2.624 (Vorjahr: TEUR 2.668).

Die ADM Hamburg ist eines der Trägerunternehmen der ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg. Für die mittelbaren Verpflichtungen hieraus ergibt sich im Vergleich der unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von K. Heubeck ermittelten Erfüllungsbeträge für die zukünftigen Leistungen der Unterstützungskasse zu ihrem Kassenvermögen für die ADM Hamburg ein Fehlbetrag von TEUR 16.337 (Vorjahr: TEUR 16.015).

(12) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sowie ausstehende Rechnungen. Von den Erfüllungsbeträgen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit ist ein Deckungsvermögen mit einem Zeitwert in Höhe von TEUR 521 (Vorjahr: TEUR 656) abgesetzt. Der Zeitwert entspricht den Anschaffungskosten.

(13) Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr als auch aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe sowie aus Ergebnisabführung.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von TEUR 755 (Vorjahr: TEUR 1.337).

Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(14) Umsatzerlöse

2018 Vorjahr
TEUR TEUR
Inland 90.739 145.887
Ausland 152.835 172.244
243.574 318.131
Warenverkäufe 102.051 180.477
Dienstleistungen 141.523 137.654
243.574 318.131

(15) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Kursdifferenzen aus der Folgebewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen in Höhe von TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 130) enthalten. Der Posten enthält periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 4.306 (Vorjahr: TEUR 944). Außerdem ist ein periodenfremder Ertrag aus der Erstattung von Energiesteuern für Vorjahre in Höhe von TEUR 918 enthalten.

(16) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

Der Posten enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 1.566 (Vorjahr: TEUR 853).

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Kursdifferenzen aus der Folgebewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 1) enthalten.

(18) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.960 (Vorjahr: TEUR 1.736). In den Zinsaufwendungen sind Beträge aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.144 (Vorjahr: TEUR 983) enthalten.

(19) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Posten enthält Steuern betreffend die Dividende an die Minderheitsaktionäre.

(20) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn

Das Jahresergebnis der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wurde aufgrund eines im Juli 1996 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, übernommen.

Sonstige Angaben

(21) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Dieser Posten betrifft die folgenden Verpflichtungen:

31.12.2018
TEUR
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 3.669
Bestellobligo für Anlagevermögen 3.171

(22) Aufgliederung der Anzahl an Arbeitnehmern nach Gruppen

2018
Gewerbliche Arbeitnehmer
Angestellte
262
179
441

(23) Organe der Gesellschaft

Vorstand:

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld, Vorstand, Vorsitzende

Candy Siekmann, Vorstand

Aufsichtsrat:

Dr. Martin Kropp (Vorsitzender seit 16. Mai 2018, Aufsichtsrat ab 3. Mai 2018), President European Oils & Biodiesel und Regional Head India der Archer Daniels Midland Company

Christian Gutzeit (Vorsitzender bis 16. Mai 2018, stv. Vorsitzender ab 16. Mai 2018, ausgeschieden am 16. August 2018), Senior Audit Manager

Anke Kühnel (stv. Vorsitzende), Head of Human Resources Germany (ab 16. August 2018)

Duane Holz (stv. Vorsitzender), Vice President Softseed Crushing, Oils and Fats (bis 01. Mai 2018)

Reinhard Wigger (Arbeitnehmervertreter), Verlader

(24) Angaben zu Organen der Gesellschaft

Die kurzfristig fälligen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 betragen TEUR 540 (Vorjahr: TEUR 562).

Die Pensionszahlungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sowie die Hinterbliebenen früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 423 (Vorjahr: TEUR 262). Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern bzw. ihren Hinterbliebenen beträgt zum 31. Dezember 2017 bei der ADM Hamburg TEUR 4.839 (Vorjahr: TEUR 4.668).

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2018 und im Vorjahr keine Vergütungen für seine Tätigkeiten.

(25) Mutterunternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 7 HGB

Die ADM Hamburg erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, welcher am Sitz der Gesellschaft erhältlich ist und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die ADM Hamburg wird in den Konzernabschluss der Archer Daniels Midland Company, Decatur, Illinois/USA, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss mit Geschäftsbericht ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich. Darüber hinaus wird er im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

(26) Befreiung nach § 264b HGB

Die Silo P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG macht von den Vorschriften des § 264b HGB Gebrauch und verzichtet auf die Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie auf die Offenlegung des Jahresabschlusses.

(27) Honorar des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr 2018 hatte die ADM Hamburg Aufwendungen für Honorare des Abschlussprüfers für Zwecke der Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von TEUR 173 (Vorjahr: TEUR 173).

(29) Nachtragsbericht

Es sind uns keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden.

Hamburg, den 29. März 2019

Der Vorstand

(Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld) (Candy Siekmann)

ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

Entwicklung des Anlagevermögens

Immaterielle Vermögensgegenstände S a c h a n l a g e n F i n a n z a n l a g e n G e s a m t
Entgeltlich
erworbene
Software
EUR
Geschäfts-
oder
Firmenwert
EUR
Gesamt
EUR
Grundstücke und
Bauten einschließ-
lich der Bauten
auf fremden
Grundstücken
EUR
Technische
Anlagen
und
Maschinen
EUR
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
EUR
Geleistete An-
zahlungen und
Anlagen im Bau
EUR
Gesamt
EUR
Anteile an
verbundenen
Unternehmen
EUR
Anteile an
assoziierten
Unternehmen
EUR
Gesamt
EUR
EUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2018
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
838.699,18
0,00
0,00
0,00
2.365.173,17
0,00
0,00
0,00
3.203.872,35
0,00
0,00
0,00
150.171.550,91
167.186,52
0,00
922.603,64
300.679.574,08
612.664,61
0,00
5.622.766,50
5.747.285,43
86.678,79
17.414,56
385.536,62
8.251.227,11
11.664.514,03
0,00
-6.930.906,76
464.849.637,53
12.531.043,95
17.414,56
0,00
25.564,60
0,00
0,00
0,00
6.250.644,98
0,00
888,90
0,00
6.276.209,58
0,00
888,90
0,00
471.964.546,29
12.531.043,95
18.303,46
0,00
Stand am 31. Dezember 2018 838.699,18 2.365.173,17 3.203.872,35 151.261.341,07 306.915.005,19 6.202.086,28 12.984.834,38 477.363.266,92 25.564,60 6.249.756,08 6.275.320,68 484.477.286,78
Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2018
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Abgänge
Umbuchungen
720.547,66
74.428,16
0,00
0,00
2.365.173,17
0,00
0,00
0,00
3.085.720,83
74.428,16
0,00
0,00
103.172.627,65
2.018.198,82
0,00
0,00
239.911.555,29
8.802.468,29
0,00
0,00
4.702.627,89
336.988,11
17.414,56
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
347.786.810,83
11.157.655,22
17.414,56
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
348.507.358,49
11.232.083,38
17.414,56
0,00
Stand am 31. Dezember 2018 794.975,82 2.365.173,17 3.160.148,99 105.190.826,47 248.714.023,58 5.022.201,44 0,00 358.927.051,49 0,00 0,00 0,00 359.722.027,31
Buchwerte
31. Dezember 2018
43.723,36 0,00 43.723,36 46.070.514,60 58.200.981,61 1.179.884,84 12.984.834,38 118.436.215,43 25.564,60 6.249.756,08 6.275.320,68 124.755.259,47
31. Dezember 2017 118.151,52 0,00 118.151,52 46.998.923,26 60.768.018,79 1.044.657,54 8.251.227,11 117.062.826,70 25.564,60 6.250.644,98 6.276.209,58 123.457.187,80

Anlage 6

KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT

DER

ADM HAMBURG AKTIENGESELLSCHAFT

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 01.01. - 31.12.2018

_____________________________________________________________________________________

GRUNDLAGE DES KONZERNS / DER GESELLSCHAFT

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist in den weltweit operierenden Konzern der Archer Daniels Midland Company (ADM) eingebunden. Der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wird durch diese Einbindung wesentlich begünstigt. Die Vorteile liegen in dem internationalen und technischen Know-how, der Forschung und Entwicklung und der umfassend vorhandenen Erfahrungen im Konzernverbund. Die Investitionskraft der Gruppe ist ein Garant für stetigen Fortschritt, auch am Standort Hamburg.

ADM ist ein globaler Marktführer in der Verarbeitung von Ölsaaten, Mais und anderer landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie Hersteller von Aromen und Geschmacksstoffen. ADM verfügt über ein Netzwerk zum Transport von landwirtschaftlichen Rohwaren und beschäftigt mittlerweile ca. 40.000 Mitarbeiter in 330 Produktionsanlagen, 450 Beschaffungsstandorten von Agrarrohstoffen, 62 Innovations-Zentren und einer Präsenz in hunderten von Ländern. Wachstum wird sowohl organisch als auch durch strategische Zukäufe generiert. Auch in der Herstellung nachwachsender und umweltschonender Kraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol ist ADM weltweit einer der Marktführer.

DER KONZERN DER ADM HAMBURG AKTIENGESELLSCHAFT

Auch der Konzern der ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist ein führender Verarbeiter von Ölsaaten in Europa. Kernkompetenz des Konzerns ist die Verarbeitung von Sojabohnen und Rapssaat. Zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen des Lagerns und Umschlagens von landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie der Weiterverarbeitung von pflanzlichen Ölen und Fetten runden die Gesamtleistung ab.

Die Aktivitäten des Konzerns sind in zwei Geschäftsfelder unterteilt: Ölmühle und Weiterverarbeitung.

Im Geschäftsfeld Ölmühle werden die traditionellen Aktivitäten der Ölsaatenverarbeitung zusammengefasst, wie Erfassung, Transport und Lagerung landwirtschaftlicher Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigerzeugnisse. An den Standorten in Hamburg und Magdeburg-Rothensee betreiben wir konzerneigene Silo- und Umschlagsbetriebe. In Rostock sind wir zusammen mit der ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg zu je 50 % an der Rostocker Getreide Lager GmbH & Co. KG beteiligt und in Hamburg halten wir 51 % an dem Exportsilo Silo P. Kruse GmbH & Co KG. Diese bilden wichtige Knotenpunkte für die Versorgung der Produktionsanlagen und die Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen.

Das Werk Hamburg ist der größte Ölsaatenverarbeiter in der deutschen ADM-Gruppe und eine der größten Ölmühlen zur Verarbeitung diverser Ölsaaten weltweit. Die verarbeitete Saat wird zu pflanzlichem Rohöl, welches im Produktionsschritt Raffination zu hochwertigem Raffinat weiter veredelt wird. Wichtigster Kunde für diese Raffinate ist die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie. Die bei der Verarbeitung von Ölsaaten als Koppelprodukt entstehenden proteinhaltigen Schrote werden an die Futtermittelindustrie verkauft.

Im Geschäftsfeld Weiterverarbeitung bündeln wir die Herstellungsprozesse zur Produktion von Biodiesel und Pharmaglyzerin.

Biodiesel wird nahezu ausschließlich als Beimischungskomponente zum herkömmlichen Diesel an die europäische Mineralölindustrie geliefert. Die Umesterung von pflanzlichen Ölen zu Biodiesel und Rohglyzerin sowie die Veredelung des Rohglyzerins zu Pharmaglyzerin erfolgt im Werk Hamburg.

Das Werk Hamburg verarbeitet alle Produkte im Auftrag der ADM International Sàrl (ADMI), Rolle, Schweiz, und der Olenex Sàrl, Rolle, Schweiz. Olenex Sàrl ist eine Tochtergesellschaft der Olenex Holdings B.V., welche selbst ein Partnerunternehmen der ADMI und der Wilmar Europe Holdings B.V. ist. Die Partnerschaft zwischen ADM und Wilmar begann in 2012 und diente einer verbesserten Präsenz in Europa für die Vermarktung von Vollraffinaten und Fetten, hergestellt in den europäischen, vornehmlich deutschen und niederländischen, Werken. Das Werk Noblee & Thörl und die Palmöllinie am Werk Hamburg sind seit November 2016 nicht mehr Teil der ADM Hamburg Aktiengesellschaft.

Für alle Handelsaktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden nach wie vor die Risiken volatiler Rohwaren-, Devisen- und Produktmärkte über das Risikomanagement für die gesamte Rohstoff- und Produktpalette von der ADMI verantwortet. Dies gilt insbesondere für die Zeit nach der Herauslösung der Palmraffination und des Werkes Noblee & Thörl.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft bezieht seit 2016 Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von der ADM Shared Services Center Europe Sp. z.o.o., Poznan, Polen, im Rahmen eines Servicevertrages. Controllingleistungen werden für alle deutschen Standorte am Standort Hamburg erbracht. Die an den Standorten verbliebenen Serviceteams aus den Bereichen Finanzen, Legal und IT (EDV) wurden zum Jahresanfang 2018 in die ADM EMEA Corporate Services GmbH überführt. Eine vereinfachte Umlage der Servicekosten auf alle Bezieher dieser Leistungen war der Haupttreiber für die Bündelung dieser Serviceleistungen bei diesem Arbeitgeber. Von dieser Maßnahme waren 25 Mitarbeiter der ADM Hamburg Aktiengesellschaft betroffen. Eine weitergehende Standardisierung und Harmonisierung der Prozesse wird auch hier fortgeführt.

1. Die Ölmühle und ihr Markt

Deutschland war seit nahezu sechs Jahren mit einem fortlaufenden Aufschwung gesegnet, der allerdings im zweiten Halbjahr an Fahrt verloren hat. Hierfür werden sowohl angebotsseitige als auch nachfragseitige Gründe ins Feld geführt. Das außenwirtschaftliche Umfeld war durch hohe politische Unsicherheiten geprägt, was sich in geringeren Ausfuhren und einer niedrigeren Investitionsbereitschaft in Unternehmen gezeigt hat, obwohl die Kapazitätsauslastung auf gutem Niveau konstant war.

Erstmals haben viele Wirtschaftsvertreter auch den Fachkräftemangel als eine reale Konjunktur- und Produktionsbremse erlebt und dies über ihre Wirtschaftsverbände kund getan. Die Arbeitslosenquote stagnierte auf niedrigem Ninveau und der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nahm ebenfalls weiter zu.

Mit einer guten Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung stiegen die Konsumausgaben der privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2018 um ca. 1%1 und die verfügbaren Einkommens stiegen um ca. 3,2%2 Die Sparquote ist ebenfalls gestiegen.

Sowie in Deutschland hat sich auch die Weltkonjunktur im zweiten Halbjahr 2018 abgeschwächt. Hierfür zeichnen die von den USA ausgehende Handelskonflikte, die fehlende Lösung für den Ausstieg Großbritanniens aus der EU und die schwächelnde chinesiche Wirtschaft verantwortlich. Insgesamt geht man von einer weitergehenden guten gesamtwirtschaftlichen Kapazitätsauslastung in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften aus und damit einhergehend weiter sinkender Arbeitslosigkeit.

Wie blicken wir auf das Jahr 2018 zurück, wenn wir die Landwirtschaft und unsere Branche in den Fokus rücken? In Deutschland wird das Jahr 2018 aufgrund der extremen Trockenheit in Erinnerung bleiben. Die seit Mitte April herrschende Trockenheit dauerte bis Ende November an. Im Dezember hatten endlich wieder ergiebige Regenfälle eingesetzt. Um die Wasserreserven im Boden ausreichend aufzufüllen, sind allerdings deutlich mehr Niederschläge erforderlich als bis zum Jahresende gefallen sind. Die langanhaltende Dürre hatte auch die Pegelstände der deutschen Wasserstraßen auf niedrigste Niveaus sinken lassen, so dass die Schifffahrt teilweise zum Erliegen kam. Für die Pegel auf den logistisch wichtigen Flüssen wie Rhein, Mosel und Donau war der Regen zum Jahresende vorerst ausreichend, sodass sich die Wasserstände wieder erholt hatten.

Die Wetterumstände einhergehend mit den niedrigen Wasserständen haben enorme Verkehrsbehinderungen auf den deutschen Flüssen ausgelöst und alle Marktbeteiligten veranlasst nach teilweise neuen oder geänderten Logistikkonzepten zu suchen, um die Versorgung ihrer Anlagen mit ausreichenden Rohwaren, sicher zu stellen.

In 2018 sind zahlreiche Entscheidungen auf der agrarpolitischen Bühne gefallen. Hierzu zählt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Neue Züchtungstechnologien. Auch für den Bereich Biodiesel sind die ersten Weichen für die Zukunft gestellt worden, die weitere Diskussionen und politische Entscheidungen erfordern.

Am 25. Juli 2018 hat der EuGH entschieden, dass Organismen, die unter Anwendung der neuen Züchtungstechnologien (Genome Editing) erzeugt werden, entsprechend gentechnisch veränderter Produkte einzustufen sind und somit der EU-Gesetzgebung zur Gentechnik unterliegen. Eine Ausnahme

1 , 2 Schlaglichter der Wirtschaftspolitik (BMWi) – Monatsbericht März 2019

stellen hier lediglich diejenigen Sorten dar, die mit Hilfe konventioneller Mutagenese erzeugt werden. Bei den neuen Züchtungstechniken werden einzelne Bausteine im Erbgut von Pflanzen abgeschaltet oder ausgetauscht, ohne jedoch neue Gene einzuführen.

Somit ist die Verwendung von nicht genehmigten, mit neuen Züchtungstechnologien erzeugten Organismen auf dem Binnenmarkt problematisch. Die Situation bleibt vorerst undurchsichtig, u.a. auch weil die EU-Mitgliedsländer das EuGH-Urteil auf nationaler Ebene noch nicht in geltendes Recht umgesetzt haben und sich bereits jetzt eine von Land zu Land stark unterschiedliche Marschroute andeutet. Während sich Frankreich sehr eng an das Urteil des EuGH halten dürfte, scheinen andere Länder, wie zum Beispiel die Niederlande, wesentlich mehr Flexibilität einräumen zu wollen. Welche Schritte die EU-Kommission noch vorsieht, ist ebenfalls noch unklar. Eine Änderung der Ausnahmeregelungen innerhalb der Gentechnik-Gesetzgebung, die dann ebenfalls weniger Restriktionen im Umgang mit den neuen Züchtungstechnologien bedeuten könnte, ist zum derzeitigen Stand denkbar, gilt aber keinesfalls als sicher.

Im Juni 2018 hat die Europäische Kommission ihre Gesetzesvorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU präsentiert, die Reform soll in Jahr 2020 in Kraft treten. Dabei lässt sie keine Zweifel daran, dass der bereits vor vielen Jahren eingeschlagene Weg der Marktorientierung weiterverfolgt wird.

Am 22. November 2018 in Wien hat die EU-Kommission die Mitgliedstaaten noch einmal ausdrücklich dazu aufgefordert, den Anbau von Proteinpflanzen in ihren nationalen Umsetzungsstrategien der GAP zu unterstützen. Dabei verzichtet sie bewusst auf EU-weite Vorschriften zur Förderung des Anbaus und überlässt den Mitgliedstaaten die Wahl der Instrumente.

Nach zähen Verhandlungen und langjährigen Diskussionen hat das europäische Parlament am 13. November 2018 die sogenannte Renewable Energy Directive II (RED II) ratifiziert. Die Richtlinie legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von erneuerbaren Energien für den Zeitraum 2021- 2030 fest. Sie ist im Januar 2019 in Kraft getreten. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis Mitte 2021 erfolgen

Kurz- bis mittelfristig wird der Markt aber nicht von den Vorgaben der RED II beeinflusst, sondern eher von der Frage, ob die EU erneut Handelsmaßnahmen gegenüber Biodiesel aus Argentinien und Indonesien einführen wird. Von 2013 bis Anfang 2018 hatte die EU für argentinischen und indonesischen Biodiesel einen Antidumpingzoll in Höhe von 22,0-25,7% für Argentinien und 8,8-20,5% für Indonesien (je nach Unternehmen) verhängt, der de facto ein Importverbot darstellte. Die EU hatte diese Abgaben als Reaktion auf das differentielle Exportsteuersystem in Argentinien und Indonesien umgesetzt, das zu Marktverzerrungen geführt hatte und einen Einfluss auf die Biodieselproduktion in der EU gehabt hatte. Die argentinische Exportsteuer für Sojabohnen hatte lange Zeit bekanntlich bei 35 % gelegen, während sie für Sojaöl bei 32 % gelegen hatte und für Biodiesel flexibel gewesen war, zumeist aber deutlich niedriger ausgefallen war. Somit wurde die inländische Verarbeitung von Sojabohnen der Ausfuhr vorgezogen und der Export von Biodiesel unterstützt. In Indonesien war die Exportsteuer für Palmöl höher als für Biodiesel.

Nachdem Argentinien und Indonesien eine Klage gegen die EU eingereicht hatten, entschied die WTO im Oktober 2016 zunächst zugunsten von Argentinien und später auch zugunsten von Indonesien. Darüber hinaus stellte der EUGH in einem Urteil vom September 2017 fest, dass die Antidumpingzölle der EU gegen EU-Recht verstoßen. Als Reaktion auf diese Entscheidungen hat die EU im Frühjahr 2018 die Antidumpingzölle für Biodiesel aus Argentinien und auch aus Indonesien erheblich gesenkt und für einige Exporteure sogar auf null gesetzt. Diese Zölle sind noch heute in Kraft und haben zu erheblichen Einfuhren von argentinischem und indonesischem Biodiesel in die EU geführt.

1.1 Rohwarenmärkte

Die Preise auf dem globalen Markt für Ölsaaten und -schrote verzeichneten in den vergangenen Monaten starke Bewegungen. Die Notierung für den Sojabohnenkontrakt am Chicago Board of Trade und die Notierungen für Sojaschrot verzeichneten einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind neben den guten Ernten in den USA und Südamerika vor allem der Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest (ASP) in China, der dort zu einer rückläufigen Nachfrage nach Futtermitteln führt.

Nachdem die Kurse für Raps im letzten Sommer infolge der schwächeren EU-Rapsernte noch Unterstützung erfahren hatten, sind die Notierungen zuletzt gesunken.

Das US-Landwirtschaftsministerium (USDA) schätzt die Produktion der sieben wichtigsten Ölsaaten (Sojabohnen, Raps, Sonnenblumen, Erdnüsse, Baumwollsaat, Kopra und Palmkerne) im laufenden Wirtschaftsjahr 2018/19 auf 593 Mio. t. Die aktuelle Schätzung wäre ein neuer Rekord und würde das Vorjahresergebnis um 17 Mio. t übertreffen. Dabei soll die Produktion von Sojabohnen und Sonnenblumen ansteigen, während die globale Rapsernte allerdings sinkt.

Der starke Anstieg in der globalen Sojabohnenproduktion basiert auf Rekordernten in den USA, Brasilien und Argentinien.

Der weltweite Verbrauch von Ölsaaten soll im aktuellen Wirtschaftsjahr über dem Vorjahr liegen und damit erneut ansteigen, wobei das Gros des Verbrauchsanstiegs ebenfalls auf die Sojabohnen entfallen soll. Der größte Verbraucher von Sojabohnen ist nach wie vor China, allerdings wird ein rückläufiger Verbrauch erwartet, auch bei der von Sojaschrot. Hauptgrund für diese Entwicklung ist vor allem der Ausbruch der Afrikanischen-Schweine-Pest(ASP) in China. Die ersten Fälle der Seuche sind im August 2018 im Nordosten des Landes aufgetreten, und seitdem hat sich diese in praktisch alle wichtigen Produktionsregionen ausgebreitet. Seit Dezember wird die Gesamtzahl an gekeulten Tiere jedoch nicht mehr von der chinesischen Regierung berichtet. Marktteilnehmer gehen davon aus, dass die Zahl der betroffenen Tiere deutlich über den offiziell gemeldeten Fällen liegt. Gestützt werden diese Einschätzungen durch die neuesten offiziellen Zahlen zur Entwicklung der gesamten Schweineherde, die für den Februar 2019 einen Rückgang um 16,6% im Vergleich zum Vorjahr ausweisen. Somit wird eine sinkende chinesische Nachfrage nach Sojaschrot erwartet. Möglicherweise wird China auch mehr Schweinefleisch einführen. Die jüngsten US-Statistiken zeigen, dass China im März größere Mengen an US-Schweinefleisch gekauft hat, obwohl derzeit ein Straffzoll von 50% auf Importe aus den USA gilt.

Die Notierungen für Raps sind zuletzt rückläufig gewesen. Trotz der enttäuschenden globalen Ernte wurde der nahezu unveränderte Verbrauch erneut übertroffen, sodass die weltweiten Bestände zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres laut USDA auf 7,6 (Vorjahr: 7,2) Mio. t geschätzt werden. Das für die Gesamtbeurteilung der Angebotssituation so wichtige Verhältnis der Endbestände zum Verbrauch läge bei 10,6 % (Vorjahr: 9,6 %) und damit leicht über dem zehnjährigen Mittel von 10,4%.

Während die Produktion in Kanada in der Ukraine und in Russland nahezu Rekordniveau erzielte, fielen die Produktionsergebnisse in der EU und Australien aufgrund der ausgeprägten Dürreperiode besonders niedrig aus. Kanada hat die Position als weltweit größter Rapsproduzent zurückerobert. Der kanadische Anteil am Rapsexport entspricht knapp 70% des Weltmarkts. Die Endbestände dürften unverändert zum Vorjahr auf einem komfortablen Niveau verbleiben. Die chinesische Regierung hat zwischenzeitlich zwei der größten kanadischen Exportunternehmen die Lizenz entzogen. Der offizielle Grund ist eine verschmutzte Schiffslieferung. Allerdings hat sich auch die politische Stimmung zwischen beiden Ländern verschlechtert, was der Verhaftung einer führenden Funktionärin eines großen chinesischen Telekommunikationsunternehmens in Kanada und ihrer Auslieferung an die USA geschuldet sein könnte. Sollte der Lizenzentzug weiter bestehen bleiben, könnte der Rückgang in der kanadischen Exportbilanz noch üppiger ausfallen.

Die EU-Bilanz zeigt sich trotz der schlechtesten Ernte seit sechs Jahren überraschend komfortabel und soll laut USDA zum 30. Juni 2019 Bestände von 1,5 (1,6) Mio. t aufweisen. Die Gründe hierfür sind zum einen eine deutlich niedrigere Verarbeitung und rekordverdächtige Importe. Die niedrige Verarbeitungsmenge ist auch eine Folge der höheren Verarbeitung von Sojabohnen und einer eingeschränkten Binnenschifffahrtslogistik durch niedrige Wasserstände im vergangenen Herbst. Die hohe Verfügbarkeit an anderen Pflanzenölen, wie bspw. Palmöl, und vor allem die weiterhin hohen Biodieselimporte aus Argentinien haben zudem zu einem geringeren Bedarf an Rapsöl geführt. Diese Entwicklung war auch der erfolgreichen Klage Argentiniens vor der Welthandelsorganisation geschuldet. Eine deutliche Senkung der EU-Antidumpingzölle im August 2017 hatte einen Anstieg der argentinischen Biodieselexporte wieder auf das ursprüngliche Niveau von rund 1,6 Mio. t im Wirtschaftsjahr 2017/18 an. Im Januar 2018 hatte die Europäische Kommission bereits ein Antisubventionsverfahren gegen argentinische Biodieselproduzenten eingeleitet. Am 30. Januar 2019 wurden die finalen Antisubventionszölle für argentinische Produzenten von der Generaldirektion Handel verabschiedet und sind zum 13. Februar, einem Tag nach Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt, in Kraft getreten. Allerdings wurde gleichzeitig einer Preisverpflichtung zugestimmt, die es argentinischen Biodieselproduzenten erlaubt, bei der Einhaltung eines Mindestpreises um die 1,2 Mio. t jährlich, allerdings nicht mehr als 37 % davon pro Quartal, in die EU zu exportieren.

Die unsicheren Handelsbeziehungen zwischen den USA und China sowie die andauernde Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest haben die Märkte für Sojaschrot im Verlauf des letzten Jahres stark negativ beeinflusst. Die Preise für Rapsschrot, Futterweizen und vor allem Futtergerste sind ebenfalls stark zurückgegangen, aber im Vergleich zum Frühjahr 2018 sind vor allem Rapsschrot und Futterweizen aber immer noch deutlich teurer.

Die beschriebenen Preisentwicklungen haben sich im Verlauf der letzten 12 Monate in einem Anstieg der Kosten für Mischfutter niedergeschlagen und negativ auf die Margen in der Tierproduktion ausgewirkt, weil weder Fleisch- noch Milchpreise angestiegen sind.

Die Margen in der Tierproduktion haben einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung der Tierbestände und damit auch auf die Nachfrage nach Futtermitteln. In der EU-28 sind mit Ausnahme des Geflügelsektors rückläufige Tierbestände zu verzeichnen. Aufgrund der Trockenheit in 2018 wurde trotzdem mehr Mischfutter produziert, da fehlendes Grün- und Raufutter durch Mischfutter ersetzt werden musste. Die EU konnte weder von der Afrikanischen Schweinepest und den gesunkenen Schweinebeständen in China noch durch die im Zuge des Handelsstreits verringerten Ausfuhren der USA nach China profitieren. Die Ausfuhren der EU nach China sind sogar signifikant zurückgegangen. Für das Jahr 2019 rechnet das USDA bei einer allenfalls stagnierenden Produktion mit einem weiteren Anstieg der globalen Nachfrage nach EU-Schweinefleisch. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie sich die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der EU weiterentwickelt.

Für das Jahr 2019 wurden weiter sinkende Tierbestände erwartet und es ist auch ein Rückgang in der Mischfutterproduktion prognostiziert. Diese ist auch Entwicklungen in höheren Tierwohlstandards und weiter anhaltend negativen Margen in diesem Sektor geschuldet.

1.2 Die Ölmühle

Die Auslastung der Anlagen zur Verarbeitung von Sojabohnen und Rapssaat war im Berichtszeitraum zufriedenstellend. Die Verarbeitung von Rapssaat lag auf Vorjahresniveau und die von Sojabohnen leicht darüber. Auch in 2018 haben die Wasseranbindung zum Abladen von Schiffen der Panmaxklasse und die drei Verarbeitungslinien am Standort Hamburg eine hohe Flexibilität garantiert, um zeitnah und wiederkehrend auf sich ändernde Marktgegebenheiten zu reagieren.

Die Versorgung der Ölmühle mit landwirtschaftlichen Rohwaren war zu jedem Zeitpunkt gegeben.

Auch in 2018 wurde am Standort Hamburg investiert. Im Wesentlichen wurden Projekte an Gewässerschutz und der Abwasseranlagen in die allgemeine Modernisierung von Anlagen und Anlagenteilen investiert. Auch Investitionen zur Einhaltung strengerer Umweltauflagen und höherer Anforderungen im Lebensmittel- und Futtermittelrecht wurden getätigt. Dadurch wurden Effizienzsteigerungen und Energieeinsparungen generiert. Am Standort Silo P. Kruse wurde weiter an den Verbesserungen zum Hochwasserschutz gearbeitet. Diese Investitionen begannen teilweise in den Vorjahren und werden insbesondere bei Silo P. Kruse noch einige Jahre bis zur Vollendung fortlaufen.

1.3 Die Silo- und Umschlagsbetriebe

Die Silo- und Umschlagsbetriebe waren im Berichtszeitraum unter Vorjahresniveau beschäftigt. Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft hält Beteiligungen an Silobetrieben, die sich vornehmlich am Export beteiligen. Das sind die Betriebe in Hamburg, Silo P. Kruse und in Rostock die RGL Rostocker Getreide Lager. Die Beteiligungsverhältnisse sind respektive 51 % und eine gleichberechtigte Partnerschaft mit der ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg.

Die im Marktteil beschriebenen Umstände haben zu geringeren Umschlagsaktivitäten der Silobetriebe über das Kalenderjahr betrachtet geführt. Eine verhaltene globale Nachfrage gekoppelt mit einem Überangebot an Qualitätsweizen aus der Schwarzmeerregion haben die geringen Aktivitäten der für den Export geeigneten Silobetriebe in Hamburg und Rostock begünstigt. Da ausreichend Ware, im Speziellen Importware, zur Versorgung der Verarbeitungsstandorte absehbar war, bestand auch in diesem Jahr keine Notwendigkeit, Ware auf Lager zu nehmen. Darüber hinaus war die Landwirtschaft weitestgehend verhalten verkaufsbereit aufgrund der durch die Trockenheit getriebenen Produktionseinbußen und der vorherrschenden globalen Preissituation.

Silo P. Kruse ist im Verbund mit der Poldergemeinschaft Hohe Schaar an dem förderfähigen Hochwasserschutzprogramm der Hansestadt Hamburg beteiligt. Die Investitionen in einen verbesserten Flutschutz wurden in 2018 fortgesetzt und werden auch 2019 fortdauern.

Die wesentliche Aufgabe des Silo Hamburg ist die Versorgung der Ölmühle mit Raps und Sojabohnen zur Weiterverarbeitung im Werk Hamburg. Silo Hamburg hat die Umschlagsleistung im Vergleich zum Vorjahr halten können, wobei der Sojabohnenumschlag leicht über den Vorjahresmengen lag. Der Umschlag von Rapssaat konnte sich auf hohem Niveau halten. Der Umschlag von vegetabilen Ölen lag deutlich unter dem Vorjahresniveau. Der deutlich geringere Umschlag von Palmöl hat hier den größten Einfluss gehabt und konnte durch eine erfreulich positive Entwicklung des Umschlages mit Biodiesel nicht kompensiert werden.

1.4 Die Weiterverarbeitung

Die Auslastung der Anlagen des Werkes Hamburg zur Raffination von Soja- und Rapsölen konnte für beide Produktlinien im Vergleich zum Vorjahr auf annähernd gleichem Niveau gehalten und teilweise deutlich verbessert werden, insbesondere die Raffination von Sojaöl hat stark zugenommen. Die Biodieselproduktion lag auf Vorjahresniveau. Biodieselexporte in Drittländer waren, im Vergleich zum Vorjahr signifikant gestiegen.

2. Bericht zur Ertragslage

2.1 Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft

Im Geschäftsjahr 2018 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein um EUR 12,4 Mio. geringeres Ergebnis nach Steuern und vor Ergebnisabführung in Höhe von EUR 1,1 Mio. erzielt.

In der Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden im Geschäftsjahr 2018 alle Erträge und Aufwendungen aus dem Werk Hamburg, dem Silo Hamburg, dem Silo Rothensee und dem Silo Riesa ausgewiesen. Die Verschmelzung der ehemaligen ADM Rothensee Beteiligungs GmbH sowie die nachfolgende Anwachsung der ehemaligen ADM Rothensee GmbH & Co KG auf die ADM Hamburg Aktiengesellschaft wurde per 01. August 2018 erfasst. Seither sind auch alle Erträge und Aufwendungen dieser beiden ehemals selbständigen Einheiten in der ADM Hamburg Aktiengesellschaft enthalten.

Aus diesem Verschmelzungs- bzw. Anwachsungsvorgang resultierte ein Verlust i.H.v. EUR 9,3 Mio., um welchen das übernommene Nettovermögen zu Buchwerten die vormaligen Beteiligungswerte unterschritten. Dieser Buchverlust ist in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Aus dem schwierigen geschäftlichem Umfeld im Handel ergab sich im Verhältnis zum Vorjahr ein Rückgang in Höhe von EUR 1,7 Mio. Im Bereich der Lohnverarbeitung ergab sich auf Grund von vertraglichen Anpassungen an die Marktgegebenheiten ein um EUR 2,5 Mio. niedrigeres Ergebnis.

Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 180,1 Mio. (Vorjahr EUR 131,8 Mio.) betreffen überwiegend das Werk Hamburg mit EUR 120,1 Mio. (Vorjahr EUR 116,5 Mio.) sowie neu seit August 2018 die Sparte Rothensee Trading mit dem Geschäft der ehemaligen ADM Rothensee GmbH & Co KG mit EUR 44,9 Mio.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 4,3 Mio., im Vorjahr wurde dieser Posten mit EUR 0,9 Mio. ausgewiesen. Gegenläufig ergab sich wie bereits im Vorjahr prognostiziert geringere betriebliche Erträge durch den Entfall der KWK Förderung in Höhe von ca. EUR 4 Mio. Ein weiterer periodenfremder Ertrag resultiert aus der Erstattung von Energiesteuern aus Vorjahren in Höhe von EUR 0,9 Mio.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen von EUR 10,4 Mio. (Vorjahr EUR 11,6 Mio.) enthalten in beiden Geschäftsjahren nur planmäßige Abschreibungen. Die angewachsenen Einheiten trugen mit weniger als EUR 0,1 Mio, nur unwesentlich zur Gesamtabschreibung bei.

Die Erträge aus Beteiligungen betragen im Geschäftsjahr 2018 EUR 0,7 Mio. nach EUR 0,5 Mio. im vorhergehenden Geschäftsjahr 2017.

Das Zinsergebnis lag bei EUR -3,1 Mio. (Vorjahr EUR -2,4 Mio.).

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.) betreffen die Dividende an die Minderheitsaktionäre.

2.2 Ertragslage des Konzerns

Der Konzernabschluss der ADM Hamburg zum 31. Dezember 2018 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2018 wurde im Konzern der ADM Hamburg ein Ergebnis nach Steuern von EUR 8,3 Mio. nach EUR 15,6 Mio. im Vorjahr erzielt, im Wesentlichen verursacht durch ein schwierigeres Geschäftsumfeld u.a. im Bereich des Handels und des Silogeschäfts.

Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 243,6 Mio. (Vorjahr EUR 318,1 Mio.) betreffen überwiegend die ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit EUR 180,1 Mio. (Vorjahr EUR 131,8 Mio.). Der Rückgang der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen getrieben durch ein deutlich geringeres Volumen im Handelsgeschäft.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen EUR 11,2 Mio. nach EUR 12,5 Mio. im Vorjahr.

Das Zinsergebnis lag bei EUR -3,3 Mio. (Vorjahr EUR -2,8 Mio.).

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern betrugen EUR 0,2 Mio. (Vorjahr EUR 0,4 Mio.).

3. Bericht zur Finanzlage

Die Ziele des Finanzmanagements liegen in der Sicherstellung der Liquidität sowie in der Begrenzung der Wechselkursrisiken. Dazu wird die Finanzierung der Geschäftsaktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft sowie aller Tochtergesellschaften unverändert fast ausschließlich durch verbundene Unternehmen der weltweiten ADM Gruppe sichergestellt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine langfristigen Bankverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden im Rahmen der Finanzierung EUR 3,8 Mio. von verbundenen Unternehmen aufgenommen, nachdem im Vorjahr EUR 15,2 Mio. an verbundene Unternehmen ausgezahlt worden waren. Wesentlicher Faktor in diesem Zusammenhang ist ein höherer Warenbestand im Vergleich zum Vorjahr.

Die im Geschäftsjahr durchgeführten Investitionen des Konzerns in immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen in Höhe von EUR 12,5 Mio. (Vorjahr EUR 8,6 Mio.) konnten hingegen vollständig aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden wie auch der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit insgesamt.

Liquiditätsrisiken sind aufgrund der Finanzierungsstruktur derzeit weder für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft noch für den Konzern ersichtlich.

Wesentliche Währungspositionen bestehen für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den ADM Hamburg-Konzern nicht, da im Wesentlichen in Euro gehandelt wird sowie bestehende Fremdwährungsgeschäfte durch Sicherungsgeschäfte begrenzt werden.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich am Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr aus den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie dem Bestellobligo für Anlagevermögen zusammen und bestehen in einer der Geschäftstätigkeit des Konzerns und der ADM Hamburg Aktiengesellschaft angemessenen Höhe.

Wir erwarten auch in der Zukunft Liquiditätsüberschüsse aus der Geschäftstätigkeit der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg-Konzerns.

4. Bericht zur Vermögenslage

Die Vermögenslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns ist wie im Vorjahr weiterhin geordnet.

Im Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft hat sich die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um EUR 5,7 Mio. auf EUR 179,9 Mio. erhöht. Die Veränderung der Aktiva ergibt sich hauptsächlich aus der im Rahmen der Anwachsung des Geschäfts der ehemaligen ADM Rothensee GmbH & Co KG erfolgten Erhöhung des Warenbestandes, der teilweise durch geringere Forderungsbestände kompensiert wird.

Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens ist, im Wesentlichen bedingt durch die Verminderung des Finanzanlagevermögens infolge der Anwachsung der ehemaligen ADM Rothensee GmbH & Co KG, um EUR 2,3 Mio. gesunken. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich hingegen, wesentlich beeinflusst durch den Anwachsungseffekt, um EUR 7,3 Mio. auf EUR 106,1 Mio.

Wesentliche Änderungen auf der Passivseite im Vergleich zum Vorjahr betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die Rückstellungen.

Es wird ein unverändertes Eigenkapital der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 41,2 Mio. ausgewiesen. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme beträgt nunmehr 22,9% (Vorjahr 23,7%).

Im Konzernabschluss, der von der Anwachsung der ehemaligen ADM Rothensee GmbH & Co KG nicht beeinflusst wird, erhöhte sich die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um EUR 3,1 Mio. auf EUR 195,6 Mio.

Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen der Anstieg des Warenbestandes im Handelsgeschäft um EUR 15,5 Mio., welcher jedoch weitgehend durch einen Rückgang der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände um EUR 14,2 Mio. kompensiert wird.

Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital nach Berücksichtigung der Ergebnisabführung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 1,1 Mio. und des im Geschäftsjahr 2018 ausgewiesenen Konzerngewinnes von EUR 7,0 Mio. auf EUR 55,9 Mio. Die Konzern-Eigenkapitalquote erhöhte sich auf 28,5% (Vorjahr 25,7%).

Hingegen verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 8,2 Mio. auf EUR 10,2 Mio. (Vorjahr EUR 18,4 Mio.).

5. Gesamtaussage zur Lage

Die Vermögens- und Finanzlage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns sind weiterhin geordnet.

Im Geschäftsjahr 2018 hat die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von EUR 1,1 Mio. (Vorjahr EUR 13,5 Mio.) erzielt. Als wesentlicher Effekt der Veränderung ist, wie bereits erläutert, hier der Anwachsungsverlust zu nennen. Im Konzern der ADM Hamburg ergab sich im Geschäftsjahr 2018 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 8,3 Mio. (Vorjahr EUR 15,6 Mio.).

Im Jahr 2019 erwarten wir aus der operativen Geschäftstätigkeit unter der Annahme einer vergleichbaren zukünftigen Auslastung durch unsere Auftraggeber ein Ergebnis auf Vorjahresniveau.

6. Prognosebericht

Ungewöhnlich früh hat sich der Winter in diesem Jahr aus Deutschland verabschiedet. Die im Februar gemessenen Temperaturen erwiesen sich als deutlich über dem langjährigen Mittelwert. Das stellenweise frühlingshafte Wetter beschleunigte die Vegetation soweit, dass die Landwirte die längst schneefreien Felder bereits wieder befahren und düngen konnten. Auch sollte der milde und nur kurze Winter dieses Jahr keine Flächen- und Ertragseinbußen durch Auswinterungsschäden verursachen. Mit Ausnahme einiger Rapsfelder in Zentral- und Ostdeutschland befinden sich die Bestände in einem guten Zustand.

Im Verlauf der letzten 12 Monate ist der Preis für Weizen fast überall in der Welt deutlich angestiegen, vor allem in der EU. Diese Preisentwicklung ist auf die schlechten Ernten in Europa, inklusive Russland und der Ukraine, sowie in Australien zurückzuführen. Trotz einer weltweit fast stagnierenden Weizennachfrage – dies liegt vornehmlich an einer Substitution von Weizen durch Mais im Futterbereich – werden die globalen Weizenreserven zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres 2018/19 deutlich geringer ausfallen als noch in 2017/18. Da der Preis neben dem Wetter und Fruchtfolgeaspekten einer der einflussreichsten Faktoren auf die Anbauentscheidung der Landwirte ist, haben die preislichen Entwicklungen im Weizenbereich durchaus deutliche Auswirkungen gehabt. Dies gilt vor allem für die EU, zumal die Rapspreise im Vergleich zum Weizen weniger stark angestiegen sind.

Somit hat Raps finanziell an Attraktivität im Anbau eingebüßt. Der Branchendienst Stratégie Grains hat im November die EU-Rapsfläche zur Ernte 2019 auf nur 6,07 Mio. ha geschätzt, was einem deutlichen Rückgang um etwa 800.000 ha im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Dieser Rückgang ist allerdings auch auf die starke Trockenheit, die bis in den Herbst angedauert hat, zurückzuführen. In Frankreich und in einzelnen Regionen der EU hat die Aussaat nicht im geplanten Umfang stattfinden können. Somit ist ein deutlich höherer Ertrag als im Vorjahr nötig, damit die Ernte 2019 nicht noch geringer ausfallen wird als die 19,8 Mio. t des Vorjahres.

Die Aussaat von Winterweizen wurde in der EU folglich ausgedehnt.

Die Ausdehnung des Weizenanbaus wird auch für andere Regionen prognostiziert.

Was den Markt für Sojabohnen anbetrifft, werden sich die Notierungen in Chicago weiterhin nach den Entwicklungen im Handelsstreit zwischen den USA und China richten. Eine gestiegene Produktion in Argentinien würde die Handelsströme von Sojabohnen und –schrot allerdings deutlich verändern. Schließlich ist Argentinien in den meisten Jahren der mit Abstand wichtigste Exporteur von Sojaschrot und wird diesen Status nach der Dürre im vergangenen Jahr vermutlich zurückerlangen.

Der Branchendienst Oil World erwartet, dass der EU-Verbrauch von Ölschroten im Wirtschaftsjahr 2018/19 (Okt./Sept.) steigen wird. Der größte Anstieg wird für den Verbrauch von Sojaschrot erwartet, wohingegen der Rapsschrotverbrauch konstant bleiben soll. Dies ist nicht zuletzt auf die Rapsproduktion zurückzuführen, die im Sommer des letzten Jahres hinter dem Vorjahresniveau zurückblieb. Der Sonnenblumenschrotverbrauch wird - trotz einer niedrigeren EU-Produktion an Sonnenschrot - leicht über Vorjahresniveau geschätzt. Grund hierfür sind vor allem höhere Einfuhren. Dies ist insbesondere auf das sehr hohe globale Angebot an Sonnenblumenschrot zurückzuführen, das vor allem durch sehr gute Ernten in der Schwarzmeerregion im letzten Jahr bestimmt wird.

Die Einfuhren von Futtermitteln in die EU im Jahr 2018/19 dürften leicht über dem im Vorjahresniveau liegen. Die Importe von Ölschroten sollen dabei bei rund 27 Mio. t liegen wobei, Sojaschrot den größten Anteil hat. Zusätzlich dürfte die Sojaschrotproduktion in der EU-28 ansteigen, wofür steigende Sojabohnenimporte nötig wären.

Insgesamt fällt die Produktion von Sojabohnen höher aus als der Verbrauch, sodass es zu einem weiteren Anstieg der globalen Reserven zum Ende des Wirtschaftsjahres 2018/19 kommen könnte.

Alles in allem zeigen die letzten Jahre eindrucksvoll, wie deutlich das Ertragspotential vieler Ackerkulturen, insbesondere der Sojabohnen, gestiegen ist und welche enormen Fortschritte die Pflanzenzüchtung erzielt hat. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang auch die Gentechnik.

Die fünf wichtigsten Anbauländer sind weiterhin die USA, Brasilien, Argentinien, Kanada und Indien. Zusammen genommen werden in diesen Ländern fast 95% der weltweit kultivierten gentechnisch veränderten Pflanzen (GV-Pflanzen) angebaut.

Dieser Flächenzuwachs ist dem verstärkten Anbau von Sojabohnen zu verdanken.

Die EU ist weiterhin sehr zurückhaltend beim Anbau von GV-Pflanzen.

Auch bei den Importzulassungen von GV-Pflanzen hinkt die EU nach wie vor den Realitäten hinterher. So sind weltweit ca. 35 GV Sojabohnen zugelassen, davon nur 19 für den Import in die EU. Beim Mais sind es weltweit 112 und in der EU 88 Sorten. Die Zulassungen beim Raps beschränken sich auf 5 Sorten, weltweit sind 31 zugelassen.

Ein Zulassungsverfahren soll im Durchschnitt mehr als 5,3 Jahre in der EU dauern.

Insgesamt zeigt sich sowohl der Markt für Ölschrote als auch der für pflanzliche Öle gut versorgt. Allerdings scheint trotz der hohen Reserven die Wahrscheinlichkeit für eine Verknappung auf dem Markt für Öle wieder höher zu sein als auf dem Markt für Ölschrote. Die Nachfrage nach Ölen steigt, nicht zuletzt durch den Biodieselsektor, ungebrochen, während die Schrotnachfrage mindestens einen kurzfristen Dämpfer erhalten haben könnte. Für die EU im speziellen stellt sich die Frage, wie schlecht die heimische Rapsernte tatsächlich ausfallen wird. Die Abhängigkeit von Importen aus der Ukraine, Australien und Kanada könnte groß sein.

Das Jahr 2019 wird weiterhin von den politischen Unsicherheiten beeinflusst bleiben. Die in China umgehende Schweinepest wird dort zu einer weiteren Reduzierung der Tierbestände führen und aller Vorraussicht nach Fleischimporte erforderlich machen und damit möglicherweise eine erhöhte Nachfrage nach Futtermitteln in anderen Regionen nach sich ziehen, um dort die Tierbestände für diese Nachfrage zu erzeugen.

Die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China werden weiter verhandelt. Eine schnelle Einigung ist sicher für beide Seiten von Interesse, allerdings aufgrund der unterschiedlichen Positionen in ganz entscheidenden Fragen schwer zu erreichen.

Wie bereits eingangs erwähnt, hat das EuGH Urteil zu den neuen Züchtungsmethoden viele Fragen aufgeworfen, die bis heute unbeantwortet sind und in den kommenden Jahren auf der politischen Agenda beantwortet und entschieden werden müssen. Darüber hinaus steht ein großes Fragezeichen hinter der praktischen Durchführbarkeit etwaiger Verwendungsverbote bei fehlender Zulassung. Die mit Hilfe der neuen Züchtungstechnologien veränderten Pflanzen sind – anders als beim Einsatz von Gentechnik - von natürlich vorkommenden Pflanzen in der Regel fast nicht unterscheidbar. Kontrollen wären somit nicht praktikabel bzw. extrem umfangreich und teuer.

Bereits jetzt finden die neuen Züchtungsmethoden in einer Reihe von Ländern Anwendung. Die regulatorische Einordnung der daraus entstehenden Pflanzen ist dabei von Land zu Land sehr unterschiedlich. Die meisten Länder wollen darüber fallweise entscheiden. So werden etwa in Australien, Indien, Argentinien und den USA viele Pflanzen, die mit Hilfe von Genome Editing-Verfahren hergestellt werden, als nichtgentechnisch verändert eingestuft. Lediglich die Gesetze in Neuseeland und der Schweiz weisen eine ähnlich restriktive Handhabung auf, wie sie das EuGH-Urteil für die EU vorgibt.

Bei der anstehenden Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird die EU-Kommission erneut versuchen, eine teilweise Umverteilung der Direktzahlungen von große auf kleinere Betriebe vorzunehmen. Die Zahlungen an mittlere und kleine Betriebe sollen dabei angehoben und der Anteil der Betriebe mit mehr als 60.000 Euro Direktzahlungen pro Jahr reduziert werden. Es soll eine Obergrenze von max. 100.000 Euro pro Betrieb geben und Zahlungen eng an Nachhaltigkeits-, Klima- und Umweltziele gebunden bleiben.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission soll auch die Ausdehnung des Proteinpflanzenanbaus Teil der GAP sein, wobei die Mitgliedstaaten freie Hand bei der Wahl der Mittel in ihren nationalen Umsetzungsstrategien der GAP behalten sollen. Es soll laut Kommission auch weiterhin keine Verpflichtung für die Mitgliedsländer geben, an den Anbau von Proteinpflanzen gekoppelte Prämien zu zahlen. Die Möglichkeit soll aber weiterhin existieren. Momentan machen 16 Mitgliedstaaten der EU davon Gebrauch.

Prognosen hinsichtlich der Auswirkungen des Brexit auf den Agrarmarkt sind zum aktuellen Zeitpunkt schwierig, vor allem, weil noch nicht klar ist, ob das Vereinigte Königreich die EU geordnet, oder im Rahmen des sogenannten "harten Brexit" verlässt. Selbst ein Verbleib in der EU ist immer noch nicht gänzlich auszuschließen. Bei einem harten Brexit würden für den Agrarhandel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich jeweils die bei der Welthandelsorganisation (WTO) gelisteten Importzölle für Drittländer in Kraft treten. Bei einer Übergangsphase bliebe es zunächst bei Freihandel. Gleichzeitig würde ein harter Brexit vermutlich zu erheblichen Verzögerungen in der Verwaltung führen inkl. Zertifizierung, Zollabwicklung und Kontrollen.

In 2019 wird die Debatte der Umwandlung der RED II in nationales Recht beginnen. Die Umsetzung der RED II in deutsches Recht ist für das Verkehrsziel grundsätzlich bereits abgesteckt: Die Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie die Höchstgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sind bereits im deutschen Recht verankert, müssen allerdings zum Teil noch angepasst werden.

Für den Verkehrssektor verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, einen Anteil an erneuerbaren Energieträgern von 14% bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Ausgehend vom 10%-Ziel für das Jahr 2020 ist dies nominell zwar eine signifikante Steigerung, die aber durch zahlreiche Mehrfachanrechnungen erheblich reduziert wird. So werden so genannte fortschrittliche Biokraftstoffe (gemäß Anhang IX Teil A: Stroh, Tallöl, etc.) ebenso doppelt auf das Ziel angerechnet wie bereits markteingeführte Biokraftstoffe auf Abfallbasis (gemäß Anhang IX Teil B: gebrauchte Speiseöle und Tierfett). Daneben wird erneuerbarer elektrischer Strom in Straßenfahrzeugen 4-fach und in Schienenfahrzeugen 1,5-fach angerechnet. Der Verein der Bahnindustrie in Deutschland e.V. schätzt den realen Anteil erneuerbarer Energien, der aus dem nominellen 14%-Ziel resultiert, auf nur 7,35%. Im Jahr 2020 werden etwa 7% erreicht (nominell: 10%), so dass die RED II keine Impulse zur Erhöhung des erneuerbaren Anteils im Verkehrssektor setzt.

Der Höchstbeitrag ("Cap") für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse wird für jeden Mitgliedstaat neu festgelegt, nachdem die iLUC-Richtlinie (2015) einen Anteil von 7% definiert hatte. Die anrechenbare Höchstmenge ist für den gesamten Geltungszeitraum der RED II der eingesetzte Anteil im Jahr 2020 plus 1 Prozentpunkt, jedoch maximal 7%. Für markteingeführte Biokraftstoffe auf Abfallbasis (gem. Annex IX B: gebrauchte Speiseöle und Tierfett) gilt eine Höchstgrenze von 1,7% des Energieverbrauchs im Verkehr. Anmerkung: Die Mitgliedstaaten sind frei, für ihre nationalen Ziele über die Höchstwerte der Richtlinie hinauszugehen, die ausschließlich die Anrechenbarkeit auf die europäischen Ziele für erneuerbare Energien begrenzen. Selbst für die europäischen Ziele zur Treibhausgas-Minderung gemäß Lastenteilungs-Richtlinie (ESR) können die genannten Höchstwerte überschritten werden.

Die Nutzung von Rohstoffen, die mit einem hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderungen behaftet sind, soll bis 2023 auf dem Niveau von 2019 eingefroren werden und danach bis zum Jahr 2030 auslaufen. Die EU-Kommission hat in einem delegierten Rechtsakt festgelegt, dass ausschließlich Palmöl davon betroffen ist. Eine Ausnahme von der Begrenzung gilt für Palmöl, das nachweislich ein niedriges Risiko indirekter Landnutzungsänderungen hat. Dazu muss es zusätzlich zur bisherigen Produktion erzeugt werden, und zwar durch überdurchschnittliche Ertragssteigerungen oder durch Anbau auf bislang ungenutzten Flächen.

Aus dem RED II-Verkehrsziel ergibt sich damit keine direkte Pflicht zum Einsatz von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse. Lediglich ein Mindestziel für fortschrittliche Biokraftstoffe gemäß Anhang IX Teil A ist vorgegeben. Gleichwohl ist die Tatsache, dass Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse sowohl auf das 14%- Verkehrsziel als auch auf das Gesamtziel von 32% erneuerbaren Energien angerechnet werden können, als Erfolg der politischen Interessenvertretung zu werten. Für markteingeführte Biokraftstoffe auf Abfallbasis (gemäß Anhang IX Teil B: gebrauchte Speiseöle und Tierfett) bedeutet die neu eingeführte Höchstgrenze einen tragbaren Kompromiss, der noch Wachstumschancen birgt.

Die weitgehende Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der RED II erlaubt zum jetzigen Zeitpunkt keine zuverlässige Einschätzung der hieraus resultierenden Effekte für den Biokraftstoff-, Ölsaaten- und Getreidemarkt. Der Anteil von Biokraftstoffen aus der ersten Generation am gesamten Energieverbrauch wird stark von der nationalen Ausgestaltung abhängen und könnte sich zukünftig auf dem Niveau des kommenden Jahres 2020 halten. Wahrscheinlicher ist, dass der Verbrauch von Biodiesel basierend auf Palmöl sinken wird, denn die RED II schreibt vor, dass der Einsatz von Rohstoffen mit einem hohen Risiko an indirekten Landnutzungsänderungen – und dazu gehören Teile des heute produzierten Palmöls nach Ansicht der EU-Kommission - zwischen 2024 und 2030 schrittweise eingestellt werden.

Auf deutscher Ebene sind mit Blick auf das Jahr 2020 und darüber hinaus die Rahmenbedingungen durch die Treibhausgas (THG)-Minderungsquote klar abgesteckt. Die THG-Quote wird im Jahr 2020 ihre gesetzlich festgelegte dritte Stufe erreichen und dann 6% betragen. Die erhebliche Erhöhung um 2 Prozentpunkte wird allerdings durch die Zulassung von UER (Upstream Emission Reductions) als Option zur Quotenerfüllung in ihrer Wirkung signifikant verringert. Sollte die maximale Anrechnung von UER, die bis zu 1,2%-Punkte der THG-Quote abdecken dürfen, ausgereizt werden, bleibt eine THG-Quote von netto 4,8%, die bis auf Weiteres weitgehend durch den Einsatz von Biokraftstoffen erfüllt wird.

Unklar ist bisher, wie die Bundesregierung ihr selbst gestecktes Ziel, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor von derzeit über 160 Mio. t CO2 auf 95 Mio. t CO2 bis 2030 abzusenken, erfüllen will. Hierfür wäre, neben einem Anteil von 6 Mio. Elektrofahrzeugen, eine THG-Quote von 16% notwendig. Biokraftstoffe könnten nach einem Konzept des VDB hiervon etwa die Hälfte erfüllen.

Aus der Initiative des Bundesverkehrsministeriums, Maßnahmen zum Schließen der so genannten Klimalücke im Verkehr durch ein Expertengremium (Nationale Plattform Zukunft der Mobilität, NPM) entwickeln zu lassen, sind bisher keine klaren Impulse hervorgegangen. Während ein Ausbau der Elektromobilität Konsens ist, wird die Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen (inklusive Biokraftstoffen) von den NPM-Teilnehmern unterschiedlich beurteilt. In welchem Maß die Arbeit der NPM Einfluss auf konkrete Politikmaßnahmen haben wird, ist aktuell nicht absehbar.

Festlegungen zum nationalen regulatorischen Rahmen für Biokraftstoffe bis 2030 stehen bereits im laufenden Jahr zu erwarten: Die Bundesregierung ist verpflichtet, der EU-Kommission bis Ende 2019 in Form des Integrierten nationalen Energie- und Klimaplanes melden muss, welchen Beitrag u. a. der Verkehr zum Erreichen der deutschen 2030-Ziele leisten soll. Damit wird die Umsetzung der RED II (erneuerbare Energien) sowie der Effort Sharing Regulation (ESR) (THG-Minderung) beschrieben.

Nach Durchführung der Anti-Subsidy-Untersuchung hat die EU-Kommission im Februar 2019 Biodieseleinfuhren aus Argentinien mit endgültigen Ausgleichszöllen belegt. Die Höhe der Zölle kann grundsätzlich als ausreichend bewertet werden, um einen effektiven Schutz vor unfairen Importen zu gewährleisten. Allerdings hat sich die EU-Kommission mit Argentinien auf ein so genanntes Price Untertaking geeinigt: Demnach ist eine jährliche Menge, die 10% des durchschnittlichen jährlichen EU-Biodieselverbrauchs in den Jahren 2014-2017 entspricht (ca. 1,2 Mio. t,) von Strafzöllen befreit. Stattdessen wird für die Ware ein einheitlicher Mindestimportpreis (MIP) festgelegt. Der MIP wird vierteljährlich für die folgenden drei Monate auf Basis des durchschnittlichen Rohstoffpreises des vorhergehenden Quartals zzgl. Verarbeitung, Transport und Gewinnmarge und ermittelt. Damit soll sichergestellt werden, dass Argentinien den EU-Markt nur zu Wettbewerbspreisen beliefern kann; ansonsten fallen Strafzölle an. Branchenkenner gehen davon aus, dass das zulässige Volumen von 1,2 Mio. t für 2019 ausgeschöpft wird.

Die EU-Kommission führt derzeit eine Anti-Subsidy-Untersuchung gegen Indonesien durch, an deren Ende - wie im Fall Argentinien - die Einführung von Ausgleichszöllen stehen könnte. Der Untersuchungszeitraum läuft voraussichtlich bis November 2019.

7. Chancen- und Risikobericht

Die Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns wird wesentlich geprägt durch die Einbindung in die Aktivitäten des weltweit tätigen ADM-Konzerns. Der ADM Hamburg Konzern ist als international tätiger Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten Währungs- und Commodity-Risiken ausgesetzt und in das Risikomanagement des Mutterkonzerns eingebunden. Die Konzernunternehmen der ADM Gruppe unterliegen einem strikten Risikomanagement. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen sind in internen Richtlinien verbindlich festgelegt. Der Konzernvorstand bedient sich bei der Überwachung dieser Risiken neben seinem eigenen Berichtswesen unter anderem des Instrumentariums, welches von der Muttergesellschaft (ADM) bereitgestellt wird.

Für alle Handelsaktivitäten der Werke werden die Risiken volatiler Rohwaren-, Devisen- und Produktmärkte über das Risikomanagement für die gesamte Rohstoff- und Produktpalette von der ADMI verantwortet.

Die Unternehmenspolitik der ADM ist die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Risikomanagement. Als Instrumente dienen vor allem Devisentermingeschäfte und Commodity-Termingeschäfte. Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt werden, sondern dienen der Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft. Absicherungen im Commodity-Bereich dienen primär der Mengen- als auch der Margen-Sicherung. Devisentermingeschäfte dienen der Minimierung von Wechselkursschwankungen bezogen auf die Funktionalwährung.

Bezüglich der Sicherungsgeschäfte bestehen Vertragsverhältnisse mit verschiedenen Unternehmen aus dem ADM-Konzern, die sich auf die Durchführung von Sicherungsgeschäften spezialisiert haben. Somit wird die ADM Hamburg Aktiengesellschaft in die konzernweiten Sicherungsaktivitäten einbezogen. Die Sicherungsgeschäfte im Raps- und Getreide-Bereich erfolgen über den Marché à Terme International de France (MATIF).

Als weiteres Risiko ergibt sich im Finanzbereich das Kreditausfallrisiko. Für das Kreditrisiko bestehen Kreditversicherungen. Es sind keine nennenswerten Risiken aus dem Jahr 2018 bekannt.

Allen operativen Risiken wird durch Qualitätssicherungssysteme, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter, regelmäßige Wartung der Anlagen und den Abschluss geeigneter Versicherungen begegnet. Risiken aus dem rechtlichen Umfeld stehen unter ständiger Beobachtung. Die Wirksamkeit wird regelmäßig durch die Revisionsabteilung des weltweiten ADM-Konzerns überprüft. Ein enger Kontakt zu den Verbänden der einzelnen Betätigungsfelder soll helfen, frühzeitig Risiken zu erkennen und im konstruktiven Dialog die Rahmenbedingungen mitzugestalten.

8. Mitarbeiter und Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Der Gesetzgeber hat in 2015 ein Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet.

Für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft macht dies die Festlegung von Zielgrößen für die Gremien Aufsichtsrat, Vorstand und die obersten Managementebenen erforderlich. Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis 2020 auf der ersten und zweiten Führungsebene sowie im Vorstand und Aufsichtsrat die 30%-Marke weiblicher Führungskräfte zu erreichen.

ADM strebt in Deutschland eine ausgewogene Verteilung zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften an. ADM hat vor einigen Jahren konzernweit Gehaltsbänder für definierte Bereiche und Aufgaben festgelegt. Wir streben für die ersten drei Führungsebenen, gemessen an den zugrundeliegenden Gehaltsbändern, eine 30%-Besetzung mit Frauen an. Dieses Ziel verfolgen wir auch langfristig. Es findet bei der Neubesetzung von Stellen Berücksichtigung, allerdings legen wir bei der Besetzung unserer Führungspositionen in erster Linie Wert auf fachliche und persönliche Eignung. Bei gleicher Qualifikation männlicher und weiblicher Bewerber werden wir im Sinne des Quotenzieles weibliche Bewerber bevorzugen.

Wir haben über das Thema in der Geschäftsleitung gründlich diskutiert, insbesondere wie wir die angabepflichtigen ersten drei Führungsebenen definieren wollen. Die Organisationsstruktur unserer multinationalen Gruppe mit Führungsebenen innerhalb einer lokalen juristischen Person führen hier zu einem gewissen Widerspruch. Aus diesem Grund haben wir uns für die Definition anhand der Gehaltsbänder entschieden.

ADM hat in 2018 eine globale Initiative gestartet mit dem Titel "Diversity and Inclusion". Die Initiative ist mit Kolleginnen aus der gesamten Organisation besetzt und befasst sich in regelmäßigen Sitzungen mit den Themen Gleichbehandlung und Förderung. Ziel dieser Gruppe ist es, eine Sensibilisierung für diese Themen zu erreichen und die vorhandenen Talente in entsprechende Führungspositionen zu leiten.

Bisher wurde sowohl die Belegschaftsstruktur als auch deren Qualifikation analysiert und festgehalten. Die Zahlen und Berichte werden regelmäßig aktualisiert und besprochen, um den Fortschritt zu dokumentieren. Die HR-Verantwortlichen haben in ihren Zielvereinbarungen das Thema der Anwerbung und Rekrutierung von hochqualifizierten Talenten. In Deutschland ist es erklärtes Ziel, Diversity & Inclusion zu leben. Dies bedeutet konkret, in der Rekrutierung mit dem Augenmerk hochqualifizierte, talentierte Frauen für ADM zu begeistern. In diesem Kontext ist ADM diversen Initiativen beigetreten, um den Austausch zu fördern und sicher zu stellen, dass das Unternehmen im Hamburger Wirtschaftsraum als attraktiver Arbeitgeber für gut qualifizierte Frauen gesehen wird.

Eine Berichtspflicht ist nach dem Entgelttransparenzgesetz ist für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft nicht gegeben, da wir den Schwellenwert von mehr als 500 Beschäftigten nicht erreichen.

9. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind im Vergleich zu den gesamten Aufwendungen unwesentlich. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit dient im Wesentlichen der produktbezogenen Auftragsabwicklung und führt nicht zur Bildung immaterieller Vermögenswerte.

10. Personal

Zum Jahresultimo beschäftigte die ADM Hamburg Aktiengesellschaft 409 (Vorjahr 431) Mitarbeiter, sowie 29 (Vorjahr 37) Auszubildende. Im Konzern waren 444 (Vorjahr 492) Mitarbeiter sowie 29 (Vorjahr 37) Auszubildende beschäftigt.

Unser Dank und unsere Anerkennung gelten auch allen unseren Mitarbeitern.

Hamburg, den 29. März 2019

Der Vorstand

(Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld)

(Candy Siekmann)

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Überwachung der Geschäftsführung

Bei der ADM Hamburg Aktiengesellschaft lag die Auslastung der Anlagen zur Verarbeitung von Sojabohnen und Rapssaat im Jahr 2018 auf zufriedenstellendem Niveau. Die Versorgung der Ölmühle mit landwirtschaftlichen Rohwaren war zu jedem Zeitpunkt gegeben.

Andererseits lag die Beschäftigung der Silo- und Umschlagsbetriebe unter Vorjahresniveau. Die globale Nachfrage war verhaltener und wurde in Teilen aus der Schwarzmeerregion bedient.

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2018 seine Kontroll- und Beratungsaufgaben gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung wahrgenommen. Er hat den Vorstand während des Geschäftsjahres aktiv durch Beratungen und Diskussionen begleitet sowie gleichzeitig auf der Grundlage von Vorstandsberichten und gemeinsamen Sitzungen laufend überwacht. Die seiner Zustimmung bedürfenden Geschäfte hat er überprüft und jeweils mit dem Vorstand besprochen.

Aufsichtsratszusammensetzung

Dem aus zwei Vertretern der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2018 an:

  • a) Dr. Martin Kropp (ab 3. Mai 2018, Vorsitzender ab 16. Mai 2018)
  • b) Christian Gutzeit (Vorsitzender bis 16. Mai 2018, stellvertretender Vorsitzender ab 16. Mai 2018, ausgeschieden am 16. August 2018)
  • c) Anke Kühnel (stellvertretende Vorsitzende ab 16. August 2018)
  • d) Duane Holz (stellvertretender Vorsitzender, bis 1. Mai 2018)
  • e) Reinhard Wigger (Arbeitnehmervertreter)

Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 3. Mai 2018 Herr Dr. Martin Kropp als Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. In der Aufsichtsratssitzung am 16. Mai 2018 wurden dann nach Niederlegung des Vorsitzes durch Herrn Christian Gutzeit, jeweils einstimmig Herr Dr. Martin Kropp zum Vorsitzenden und Herr Christian Gutzeit zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Christian Gutzeit mit Ablauf der Jahreshauptversammlung am 16. August 2018, wurde Frau Anke Kühnel, welche auf der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt worden war, in der am gleichen Tag durchgeführten Aufsichtsratssitzung zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Aufsichtsrat hat angesichts seiner auf drei Mitglieder beschränkten Größe keine Ausschüsse gebildet.

Sitzungen des Aufsichtsrates / laufende Überwachung

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2018 in zwei Sitzungen am 16. Mai und 16. August 2018 über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die strategischen Ziele, das Risikomanagement sowie alle organisatorischen und personellen Veränderungen einschließlich aller weiteren Vorgänge von wesentlicher Bedeutung umfassend unterrichten lassen.

Soweit der Aufgabenkreis des Vorstands bzw. das Zusammenwirken der Organe betroffen war, hat der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat laufend durch detaillierte Berichte über prägende Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns informiert.

Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Im Übrigen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in ständigem, engem Kontakt zum Vorstand, der ihn über aktuelle Geschäftsvorgänge umfassend unterrichtete und mit dem regelmäßig Gespräche über wesentliche strategische und geschäftspolitische Fragen der Gesellschaft und des Konzerns geführt wurden. Der Aufsichtsrat ist zur Überzeugung gelangt, dass die Gesellschaft und der Konzern über ein leistungsfähiges Risikoüberwachungssystem und ausgewogene Compliance-Regelungen verfügen, die der Vorstand nutzt bzw. deren Durchsetzung der Vorstand überwacht. Der Aufsichtsrat ist von der Rechtund Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt.

Rechnungslegung

Als Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft die A l t a v i s GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gewählt. Der Aufsichtsrat hat daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer hat den Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2018 sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht geprüft und jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Am 22. Mai 2019 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung statt. Die entsprechenden Vorlagen und Prüfungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung ausgehändigt und von diesen jeweils eingehend geprüft. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer nahm an der Sitzung teil, berichtete über den Verlauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für die Beantwortung von Fragen sowie zur Diskussion der Unterlagen zur Verfügung.

Das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Danksagung

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft und den Betriebsräten für das große Engagement, für ihren tatkräftigen Einsatz im Interesse des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2018 erzielten Erfolge.

Hamburg, 27. Mai 2019

Für den Aufsichtsrat

Dr. Martin Kropp (Vorsitzender)

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht und Lagebericht der ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die unter "SONSTIGEN INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts und Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht und Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht und Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts und Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS UND LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs.4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die wir in Einklang mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft haben.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts und Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht und Lageberichts erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS UND LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts und Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und Lageberichts aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts und Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht und Lageberichts durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, 22. Mai 2019

Altavis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Holger Böge Stephan Schott

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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