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ADM Hamburg AG

Annual / Quarterly Financial Statement Sep 8, 2025

4562_rns_2025-09-08_6adf1cb0-46bc-4467-878b-cecf5cb71ff5.html

Annual / Quarterly Financial Statement

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ADM Hamburg Aktiengesellschaft

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Bilanz

AKTIVA

31.12.2024 Vorjahr
Anhang EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
ANLAGEVERMÖGEN (4)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 75.350,67 10.693,11
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 38.693.487,22 38.961.668,56
Technische Anlagen und Maschinen 75.857.642,65 75.366.900,91
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.534.517,91 2.042.795,87
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 42.543.974,48 20.944.326,86
158.629.622,26 137.315.692,20
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 2.313.475,34 2.313.475,34
Beteiligungen 1,00 1,00
2.313.476,34 2.313.476,34
161.018.449,27 139.639.861,65
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 12.559.747,32 12.149.791,17
Waren (5) 20.147.994,59 20.916.420,77
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.287.146,58 10.521.663,27
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (6) 10.876.555,85 8.512.722,82
Sonstige Vermögensgegenstände 652.624,47 597.082,28
20.816.326,90 19.631.468,37
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 2.314,90 2.231,97
53.526.383,71 52.699.912,28
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 3.298.699,32 2.433.595,32
217.843.532,30 194.773.369,25
PASSIVA
31.12.2024 Vorjahr
Anhang EUR EUR EUR
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital (7) 19.142.768,03 19.142.768,03
Kapitalrücklage 21.012.853,54 21.012.853,54
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 175.249,73 175.249,73
Andere Gewinnrücklagen 880.917,05 880.917,05
1.056.166,78 1.056.166,78
41.211.788,35 41.211.788,35
SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 300.659,98 345.015,82
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen (8) 9.548.979,99 9.900.887,00
Sonstige Rückstellungen (9) 14.129.158,41 16.068.423,68
23.678.138,40 25.969.310,68
VERBINDLICHKEITEN (10)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20.500.000,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.329.456,82 22.234.512,14
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 105.637.991,31 101.877.553,56
Verbinlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 2.186.169,66 1.970.727,15
Sonstige Verbindlichkeiten 999.327,78 1.164.461,55
152.652.945,57 127.247.254,40
217.843.532,30 194.773.369,25

Gewinn- und Verlustrechnung

2024
Anhang EUR EUR
--- --- --- ---
Umsatzerlöse (11) 426.309.576,23
Sonstige betriebliche Erträge (12) 787.675,97
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -288.226.192,79
Aufwendungen für bezogene Leistungen -15.956.401,64 -304.182.594,43
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -42.300.598,39
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (13) -9.018.987,08 -51.319.585,47
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -13.229.606,55
Sonstige betriebliche Aufwendungen -47.331.581,92
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (14) 2.372.531,41
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (14) -8.273.922,68
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (15) -91.280,00
Ergebnis nach Steuern 5.041.212,56
Sonstige Steuern -156.460,20
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn (16) -4.884.752,36
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 0,00
Vorjahr
EUR EUR
--- --- ---
Umsatzerlöse 499.360.037,58
Sonstige betriebliche Erträge 1.120.339,17
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -369.279.511,67
Aufwendungen für bezogene Leistungen -13.512.999,16 -382.792.510,83
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -40.237.421,69
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -7.577.803,66 -47.815.225,35
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -12.722.589,86
Sonstige betriebliche Aufwendungen -44.837.451,21
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.287.398,21
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -6.803.855,94
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -91.280,00
Ergebnis nach Steuern 7.704.861,77
Sonstige Steuern -271.455,47
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn -7.433.406,30
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 0,00

Anhang

(1) Allgemeine Angaben

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ("ADM Hamburg") mit Sitz in Hamburg ist in das Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. 5114 eingetragen. Der Jahresabschluss der ADM Hamburg zum 31. Dezember 2024 wurde, wie im Vorjahr, nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

(2) Anteilsbesitz der ADM Hamburg

Unternehmen (Name, Sitz) Anteil am Kapital

in %
Eigenkapital

TEUR
Ergebnis

TEUR
ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg1,3 100,0 17.125 332.614
Silo P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG, Hamburg1 51,0 2.606 495
Silo - Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg1 51,0 109 5
RGL (Rostocker Getreide Lager) GmbH & Co. KG, Hamburg1,2 50,0 12.500 -394
RGL Management GmbH, Hamburg1,2,4 50,0 31 2

1 Die Geschäftsjahre der aufgeführten Unternehmen enden jeweils zum 31. Dezember

2 Assoziierte Unternehmen

3 Eigenkapital und Ergebnisse gemäß geprüftem Jahresabschluss per 31. Dezember 2023

4 Eigenkapital und Ergebnisse gemäß ungeprüftem Jahresabschluss per 31. Dezember 2023

(3) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig.

Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

Gebäude: 20 - 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 4 - 15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4 - 10 Jahre

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt.

Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Die sonstigen Verbrauchsstoffe werden durch ein permanentes Inventurverfahren erfasst. Die Waren sind mit bestehenden Einkaufs- und Verkaufskontrakten sowie Waren- und Devisentermingeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst und nach der Einfrierungsmethode bilanziert.

Soweit Risiken nicht vollständig durch die Bildung von Bewertungseinheiten abgedeckt werden bzw. die bestehenden Bewertungseinheiten Ineffizienzen aufweisen, werden Drohverlustrückstellungen gebildet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Per Bilanzstichtag sind insgesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über TEUR 6.891 an eine andere Gesellschaft innerhalb der ADM Gruppe abgetreten. Da das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen nicht übergegangen ist, werden diese Forderungen weiterhin bei der ADM Hamburg AG ausgewiesen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vor dem Bilanzstichtag abgeflossene Beträge, die Aufwand der Folgeperioden darstellen.

Für erhaltene Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten gebildet. Dieser wird parallel zur Abschreibung der betroffenen Gegenstände des Anlagevermögens aufgelöst.

Die Erfüllungsbeträge für Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung eines Rechnungszinses von 1,90% p.a. (Vorjahr: 1,83% p.a.) ermittelt. Dabei wurden ein Gehaltstrend von 3,00% p.a. (Vorjahr: 3,00% p.a.), ein Rententrend von 2,25% p.a. (Vorjahr: 2,25% p.a.) sowie unverändert eine Fluktuationsrate von 0,5% p.a. für Beschäftigte im Alter zwischen 20 und 50 Jahren zugrunde gelegt. Soweit die Gesellschaft eine leistungskongruente Rückdeckungsversicherung zugesagt hat, erfolgt der Ansatz des Rückdeckungsversicherungsanspruchs in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der korrespondierenden Pensionsrückstellungen. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Heubeck Richttafeln 2018 G".

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,96% p.a. (Vorjahr: 1,75% p.a.) und auf der Grundlage der "Heubeck Richttafeln 2018 G" nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft.

Soweit für Verpflichtungen aus der Altersversorgung und vergleichbaren Verpflichtungen Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB bestehen, sind diese zum Zeitwert angesetzt und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet worden.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Alle in fremder Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

(4) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem Anlagengitter dargestellt, das als Anlage diesem Anhang beigefügt ist.

(5) Waren

Bei den gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich um Portfolio-Hedges für die Produktbereiche Ölsaaten und Getreide.

Die gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen der in den Bewertungseinheiten zusammengefassten Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente gleichen sich aufgrund der Bezugnahme auf identische Wertparameter bei der Abwicklung der Geschäfte, die regelmäßig innerhalb des Folgejahres erfolgt, weitestgehend aus.

Zum Bilanzstichtag sind die folgenden Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten enthalten:

31.12.2024 31.12.2023
Nominalwert

TEUR
Zeitwert

TEUR
Nominalwert

TEUR
Zeitwert

TEUR
--- --- --- --- ---
Waren 21.874 23.336 22.582 20.691
Einkaufskontrakte 69.125 1.192 91.226 -4.917
Verkaufskontrakte 74.284 -2.860 101.970 4.944
Warentermingeschäfte 32.232 -862 25.353 214
Devisentermingeschäfte 583 -1 1.032 -16
20.805 20.916

Zur Sicherung der Preisrisiken aus dem Warengeschäft werden Waren-Termingeschäfte an der EURONEXT (ehemals MATIF) für die ADM Hamburg und deren Tochtergesellschaften abgeschlossen.

Zur Sicherung der Risiken aus Devisenkursveränderungen in den offenen Ein- und Verkaufskontrakten sowie den Forderungen und Verbindlichkeiten werden entsprechende Devisentermingeschäfte mit Finanzinstituten vereinbart.

Die ausgewiesenen Zeitwerte wurden mit Hilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bzw. mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt, deren Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Wir verweisen darüber hinaus auf unsere Angaben zum Risikomanagement im Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024.

(6) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr als auch aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe.

(7) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der ADM Hamburg beträgt zum 31. Dezember 2024 weiterhin TEUR 19.143. Es ist eingeteilt in 748.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, hält an der ADM Hamburg eine Mehrheitsbeteiligung. Im Juli 1996 hat ADM Hamburg mit der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH, zwischenzeitlich auf die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG verschmolzen, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

(8) Rückstellungen für Pensionen

Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus Direktzusagen. Von den Erfüllungsbeträgen sind Zeitwerte des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 2.268 (Vorjahr: TEUR 2.363) abgesetzt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen TEUR 2.041 (Vorjahr: TEUR 2.126).

Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR -60 (Vorjahr: TEUR 88).

Die ADM Hamburg ist eines der Trägerunternehmen der ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg. Für die mittelbaren Verpflichtungen hieraus ergibt sich im Vergleich der unter Zugrundelegung der "Heubeck Richttafeln 2018 G" ermittelten Erfüllungsbeträge für die zukünftigen Leistungen der Unterstützungskasse zu ihrem Kassenvermögen für die ADM Hamburg ein Fehlbetrag von TEUR 19.914 (Vorjahr: TEUR 21.296).

(9) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sowie ausstehende Rechnungen. Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen ist wesentlich durch den Rückgang der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen aus dem Gasbezug getrieben.

(10) Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.281 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und TEUR 19.219 ein Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Ansonsten haben sämtliche Verbindlichkeiten, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr, aus der Abtretung von Forderung, aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe sowie aus der Ergebnisabführung.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 6.891 (Vorjahr: TEUR 9.065) sind besichert durch Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von TEUR 746 (Vorjahr: TEUR 932) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 35).

Zum Stichtag bestehen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Mitarbeitern aus Lebensarbeitszeit in Höhe von TEUR 15.309. Dabei handelt es sich um angesparte Arbeitszeiten, für welche die Mitarbeiter zu späteren Zeitpunkten einen Freistellungs-/ oder Auszahlungsanspruch besitzen. Die Verpflichtungen sind in Höhe von TEUR 15.309 durch Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen) gesichert. Die Verpflichtungen und Vermögensgegenstände werden gem. § 246 Abs. 2 HGB saldiert in der Bilanz ausgewiesen. Die Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände betragen TEUR 14.951 (Vorjahr: TEUR 12.833).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

(11) Umsatzerlöse

2024

TEUR
Vorjahr

TEUR
Inland 181.068 185.906
Ausland 245.242 313.454
426.310 499.360

Die Umsatzerlöse wurden in 2024 mit TEUR 221.352 (Vorjahr: TEUR 291.281) aus Warenverkäufen und TEUR 204.958 (Vorjahr: TEUR 208.079) aus erbrachten Dienstleistungen erzielt.

(12) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Kursdifferenzen aus der Folgebewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen in Höhe von TEUR 207 (Vorjahr: TEUR 24) enthalten.

(13) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

Der Posten enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 1.764 (Vorjahr: TEUR 366).

(14) Zinsen

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus Zinsen von verbunden Unternehmen in Höhe von TEUR 2.044 (Vorjahr: TEUR 2.287) enthalten. Die Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen betrugen bei der ADM Hamburg TEUR 8.130 (Vorjahr: TEUR 6.646). In den Zinsaufwendungen sind Beträge aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 127 (Vorjahr: TEUR 158) enthalten.

(15) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Posten enthält Steuern betreffend die Dividende an die Minderheitsaktionäre.

(16) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn

Das Jahresergebnis der ADM Hamburg wurde aufgrund eines im Juli 1996 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, übernommen.

Sonstige Angaben

(17) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Dieser Posten enthält die folgenden Verpflichtungen:

31.12.2024

TEUR
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 4.036
Bestellobligo für Anlagevermögen 17.347

(20) Aufgliederung der Anzahl an Arbeitnehmern nach Gruppen

2024
Gewerbliche Arbeitnehmer 324
Angestellte 142
466

(21) Organe der Gesellschaft

Vorstand:

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld, Vorstand, Vorsitzende

Candy Siekmann, Vorstand

Aufsichtsrat:

Dr. Kai-Uwe Ostheim (Vorsitzender), Vice President Sustainability Portfolio der Archer Daniels Midland Company

Anke Kühnel (stv. Vorsitzende), HR Operations Director Germany and Poland

Sandra Schürer (Arbeitnehmervertreterin)

(22) Angaben zu Organen der Gesellschaft

Die kurzfristig fälligen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 betragen TEUR 994 (Vorjahr: TEUR 1.060).

Die Pensionszahlungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sowie die Hinterbliebenen früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 494 (Vorjahr: TEUR 420). Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern bzw. deren Hinterbliebenen beträgt zum 31. Dezember 2024 bei der ADM Hamburg TEUR 4.778 (Vorjahr: TEUR 4.776).

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2024 und im Vorjahr keine Vergütungen für seine Tätigkeiten.

(23) Mutterunternehmen gemäß § 285 Nr. 14 HGB

Die ADM Hamburg erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, welcher am Sitz der Gesellschaft erhältlich ist und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die ADM Hamburg wird in den Konzernabschluss der Archer Daniels Midland Company, Chicago/USA, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss mit Geschäftsbericht ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich. Darüber hinaus wird er im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

(24) Honorar des Abschlussprüfers

Die entsprechenden Angaben sind im Anhang zum Konzernabschluss der ADM Hamburg enthalten.

(25) Nachtragsbericht

Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage haben, bekannt.

Hamburg, 28. März 2025

Der Vorstand

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld

Candy Siekmann

Entwicklung des Anlagevermögens

Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen
Entgeltlich erworbene Software

TEUR
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

TEUR
Technische Anlagen und Maschinen

TEUR
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

TEUR
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

TEUR
Gesamt

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2024 841 143.237 348.337 8.513 20.944 521.032
Zugänge 83 514 8.968 371 25.868 35.721
Abgänge 32 824 1.917 921 0 3.662
Umbuchungen 0 1.496 2.654 118 -4.269 0
Stand am 31. Dezember 2024 891 144.423 358.043 8.081 42.544 553.091
Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2024 830 104.275 272.970 6.471 0 383.716
Abschreibungen des Geschäftsjahres 18 1.688 11.074 449 0 13.212
Abgänge 32 234 1.859 373 0 2.466
Stand am 31. Dezember 2024 816 105.730 282.185 6.547 0 394.462
Buchwerte
31. Dezember 2024 75 38.693 75.858 1.535 42.544 158.630
31. Dezember 2023 11 38.962 75.367 2.043 20.944 137.316
Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen

TEUR
Gesamt

TEUR
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2024 2.313 524.186
Zugänge 0 35.804
Abgänge 0 3.694
Umbuchungen 0 0
Stand am 31. Dezember 2024 2.313 556.296
Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2024 0 384.546
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0 13.230
Abgänge 0 2.498
Stand am 31. Dezember 2024 0 395.278
Buchwerte
31. Dezember 2024 2.313 161.018
31. Dezember 2023 2.313 139.640

KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 01.01. - 31.12.2024

ADM HAMBURG AKTIENGESELLSCHAFT

GRUNDLAGE DES KONZERNS / DER GESELLSCHAFT

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist in den weltweit operierenden Konzern der Archer Daniels Midland Company (ADM) eingebunden. Der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wird durch diese Einbindung wesentlich begünstigt. Die Vorteile liegen in dem internationalen und technischen Know-how, der Forschung und Entwicklung und der umfassend vorhandenen Erfahrungen im Konzernverbund. Die Investitionskraft der Gruppe ist ein Garant für stetigen Fortschritt, auch am Standort Hamburg.

ADM ist ein globaler Marktführer in der Verarbeitung von Ölsaaten, Mais und anderer landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie Hersteller von Aromen und Geschmacksstoffen. ADM verfügt über ein Netzwerk zum Transport von landwirtschaftlichen Rohwaren und beschäftigt mittlerweile ca. 42.000 Mitarbeiter in 750 Standorten, davon 300 Lebens- und Futtermittelproduktionsanlagen und 440 Beschaffungsstandorten von Agrarrohstoffen sowie 64 Innovations-Zentren. Wachstum wird sowohl organisch als auch durch strategische Zukäufe generiert. Auch in der Herstellung nachwachsender und umweltschonender Kraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol ist ADM weltweit einer der Marktführer.

DER KONZERN DER ADM HAMBURG AKTIENGESELLSCHAFT

Auch der Konzern der ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist ein führender Verarbeiter von Ölsaaten, Sojabohnen und Rapssaat, in Europa. Die Gesellschaft ist in den Bereichen des Lagerns und Umschlagens von landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie der Weiterverarbeitung von pflanzlichen Ölen und Fetten aktiv.

Die Aktivitäten des Konzerns sind in zwei Geschäftsfelder unterteilt: Ölmühle und Weiterverarbeitung. Im Geschäftsfeld Ölmühle werden die traditionellen Aktivitäten der Ölsaatenverarbeitung zusammengefasst, wie Erfassung, Transport und Lagerung landwirtschaftlicher Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigerzeugnisse. An den Standorten in Hamburg und Magdeburg-Rothensee betreiben wir konzerneigene Silo- und Umschlagsbetriebe. In Rostock sind wir zusammen mit der BAT Agrar GmbH & Co. KG, Ratzeburg zu je 50 % an der Rostocker Getreide Lager GmbH & Co. KG beteiligt und in Hamburg halten wir 51 % an dem Exportsilo Silo P. Kruse GmbH & Co KG. Die Hafenumschlagsbetriebe bilden wichtige Knotenpunkte für die Versorgung der Produktionsanlagen und die Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen.

Das Werk Hamburg ist der größte Verarbeiter von Ölsaaten in der deutschen ADM-Gruppe und eine der größten Ölmühlen weltweit. Die verarbeitete Saat wird zu pflanzlichem Rohöl, welches im Produktionsschritt Raffination zu hochwertigem Raffinat weiter veredelt wird. Wichtigster Kunde für diese Raffinate ist die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie. Die bei der Verarbeitung von Ölsaaten als Koppelprodukte entstehenden proteinhaltigen Schrote werden an die Futtermittelindustrie verkauft. Im Geschäftsfeld Weiterverarbeitung bündeln wir die Herstellungsprozesse zur Produktion von Raffinaten, Biodiesel und Pharmaglyzerin. Biodiesel wird nahezu ausschließlich als Beimischungskomponente zum herkömmlichen Diesel an die europäische Mineralölindustrie geliefert oder exportiert. Die Umesterung von pflanzlichen Ölen zu Biodiesel und Rohglyzerin sowie die Veredelung des Rohglyzerins zu Pharmaglyzerin erfolgt im Werk Hamburg. Die Handelsaktivitäten werden in der Sparte Rothensee Trading gebündelt. Die Sparte handelt im Wesentlichen mit Getreide.

Das Werk Hamburg verarbeitet alle Produkte im Auftrag der ADM International Sàrl (ADMI), Rolle, Schweiz, und der Olenex Sàrl, Rolle, Schweiz. Olenex Sàrl ist eine Tochtergesellschaft der Olenex Holdings B.V., welche selbst ein Partnerunternehmen der ADMI und der Wilmar Europe Holdings B.V., Rotterdam, Niederlande (Wilmar) ist. Die Partnerschaft zwischen ADM und Wilmar dient einer verbesserten Präsenz in Europa für die Vermarktung von Vollraffinaten und Fetten, hergestellt in den europäischen, vornehmlich deutschen und niederländischen, Werken.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft bezieht Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von der ADM Shared Services Center Europe Sp. z.o.o., Poznan, im Rahmen eines Servicevertrages. Dabei werden die Dienstleistungen teilweise an andere Dienstleister ausgelagert, die weltweit Leistungen für ADM erbringen. Wesentliche Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung sind dabei an einen Dienstleister mit Sitz in Indien ausgelagert. Controllingleistungen werden für alle deutschen Standorte am Standort Hamburg erbracht. Die an den Standorten verbliebenen Serviceteams aus den Bereichen Finanzen, Human Resources und IT (EDV) bieten ihre Dienstleistungen aus der ADM EMEA Corporate Services GmbH für alle deutschen Standorte und teilweise in der Konzernregion EMEA an. Eine vereinfachte Umlage der Servicekosten auf alle Bezieher dieser Leistungen war der Haupttreiber für die Bündelung dieser Serviceleistungen bei diesem Arbeitgeber. Eine weitergehende Standardisierung und Harmonisierung der Prozesse wird auch hier fortgeführt.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist im Jahr 2021 dem "Original Receivables Transfer Agreement" innerhalb des ADM Konzerns beigetreten. Danach erwirbt die ADM Ireland Receivables Company Ltd, Dublin, Irland von Zeit zu Zeit Forderungen von der ADM Hamburg AG. Die ADM Hamburg AG bleibt nach Verkauf der Forderungen weiterhin für die Verwaltung und den Einzug der Forderungen zuständig. Per Bilanzstichtag sind insgesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über TEUR 6.891 abgetreten.

1. Die Ölmühle und ihr Markt

2024 war ein ereignisreiches Jahr. Ereignisse mit direktem oder indirektem Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten werden kurz beleuchtet. Bundeskanzler Olaf Scholz hat im November mit der Entlassung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) den Bruch der Ampelkoalition herbeigeführt und Deutschland eine Minderheitsregierung bestehend aus SPD und Grünen beschert. Damit gab es keinen von der Bundesregierung verabschiedeten und vom Parlament genehmigten Haushalt. Die Bundesregierung war nahezu handlungsunfähig aufgrund einer fehlenden Mehrheit. Die Opposition hat vorgezogene Neuwahlen für den Februar 2025 durchgesetzt.

Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat sich in voller Brutalität und Härte über das ganze Jahr fortgesetzt.

Ebenfalls im November ist Donald Trump die Wiederwahl zum amerikanischen Präsidenten gelungen. Europa und Deutschland müssen sich auf neue, veränderte Umgangsformen und eine sehr viel größere Eigenverantwortung für die Region, Verteidigung und Handelsbeziehungen einstellen. Amerika wird sich neu aufstellen, alles Bisherige hinterfragen und nur noch das zulassen, was für die Vereinigten Staaten zielführend ist - America first.

Bei der Betrachtung der Prognosen des Internationalen Währungsfonds (IWF; Jan 2025) für die Weltwirtschaft und den Welthandel werden für Deutschland die schlechtesten Werte, für 2024 sogar einen negativen Wert mit -0,2%, aufgeführt. Wirtschaftsexperten sind sich einig, dass sich die Stagnation aus dem Jahr 2023 in 2024 fortgesetzt und in beiden Jahren negatives Wachstum in Deutschland stattgefunden hat. Die gesamtwirtschaftliche Produktion schwächelt nach wie vor, wie auch die Exporte. Deutschland hat strukturelle Probleme, die einer dauerhaften Lösung bedürfen. Energiekosten, Fachkräftemangel und ein hohes Maß an Bürokratisierung mit entsprechenden Berichtspflichten sind hier besonders hervorzuheben.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist Teil der energieintensiven Ernährungsindustrie und somit von hohen Energiepreisen besonders betroffen. Ab Januar 2024 wurde überraschend und sehr kurzfristig die Abschaffung des steuerlichen Spitzenausgleiches für Gas umgesetzt, was die Produktionskosten der gesamten Ölmühlenindustrie enorm verteuert hat. Trotz der Eigenerzeugung von Strom und Dampf sind die Entwicklungen der Strom- und Gaspreise für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft von großer Bedeutung.

Der Fachkräftemangel kann durch eine zielführende Politik mit Hilfe von Einwanderung und Qualifizierung von Fachkräften verringert werden. Eine zunehmende Digitalisierung sowie die Transformation mit Hilfe von KI (künstlicher Intelligenz) kann weitere Lösungen bieten. Deutschland hat auch in diesen Bereichen enormen Nachholbedarf. Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft begegnet einem Teil dieser Probleme mit der Ausbildung eigener Fach- und Führungskräfte in verschiedenen Bereichen sowie einem neuen, maßgeschneiderten und auf unsere Bedarfe ausgerichtetem Traineeprogramm für den Bereich Logistik und Abwicklung. Darüber hinaus gibt es ein Trainee Programm für den Bereich Handel.

Die Einhaltung der neuen Hexan Grenzwerte, die in der 31. BImSchV mit 20mg/m2 festgeschrieben sind und nur in Deutschland gelten, haben uns im laufenden Jahr 2024 mit der Evaluierung entsprechender Lösungsansätze, die nicht gleichzeitig andere Ziele konterkarieren, beschäftigt. Entsprechende Investitionsprojekte befinden sich in der Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden. N-Hexan wird in der Ölmühlenindustrie als Lösemittel zur Extraktion des Ölanteils aus der Bohne oder der Saat genutzt.

Bei den Raffinaten für die Lebensmittelindustrie sind unerwünschte Einträge von gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffen (MOSH) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (MOHA) bekannte Kontaminanten, die weiterhin im Fokus der Brüsseler Überwachungsbehörden stehen. Sowohl für die Identifizierung als auch Quantifizierung dieser unerwünschten Stoffe fehlen derzeit gesicherte und reproduzierbare Analysemethoden. Am Standort in Hamburg wurde in den vergangenen Jahren signifikant in Forschungs- und Entwicklungslabore investiert. Unsere Teams beteiligen sich daran, sowohl verlässliche Methoden für die Identifizierung als auch Quantifizierung solcher Kontaminanten zu finden.

Die European Deforestation Regulation (EUDR) ist eine EU-Verordnung, die sicherstellen soll, dass Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, nicht mehr auf dem EU-Markt verkauft werden dürfen. Sie umfasst verschiedene Rohstoffe wie u. a. Soja, Palmöl, Rindfleisch und Holz. Die Verordnung erfordert von Unternehmen Nachweise und Sorgfaltspflichten, um sicherzustellen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Die EUDR trat am 29. Juni 2023 in Kraft und sollte ab dem 30. Dezember 2024 EU-weit umgesetzt sein. Viele Ursprungsländer haben enormen Widerstand gegen diese Verordnung gezeigt und zahlreiche betroffene Branchen haben im Verlauf des Jahres 2024 großen Druck auf die Kommission ausgeübt, da eine Vielzahl von Fragen unbeantwortet blieben und somit eine rechtskonforme Umsetzung in Frage gestellt war. Die Kommission selbst hat viel Zeit verstreichen lassen, um Antworten auf drängende Fragen zu geben. Auch ein funktionierendes IT System für den Datentransfer und die Ablage von Dokumenten zur Erbringung von Nachweispflichten wurde seitens der Kommission nicht zeitnah fertig gestellt. Aufgrund dieser Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit und der Notwendigkeit zusätzlicher Vorbereitungszeit für Unternehmen wurde schließlich eine Verschiebung um ein Jahr beschlossen. Das Inkrafttreten ist nun für den 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen sowie für den 30. Juni 2026 für kleine und Kleinstunternehmen vorgesehen. Das Europäische Parlament hatte im November 2024 vorgeschlagen, eine neue Risikokategorie "kein Risiko" einzuführen, die es bestimmten Ländern ermöglichen würde, weniger strenge Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dieser Vorschlag wurde jedoch vom Rat der EU abgelehnt, da er als potenziell kontraproduktiv für die Ziele der EUDR angesehen wurde. Die Kommission wurde verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2025 eine Risikoklassifizierung für Länder oder Regionen vorzunehmen. Diese Klassifizierung ist entscheidend, da sie den Unternehmen ermöglicht, die erforderlichen Sorgfaltspflichten entsprechend dem Risikograd der Herkunftsländer anzupassen.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist als Verarbeiter von Sojabohnen von der EUDR Regulierung betroffen und arbeitet weltweit mit Kollegen an einer Lösung zur Einhaltung der Anforderungen an die internationalen Lieferketten.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist neben der Verarbeitung von Ölsaaten auch Hersteller von Biokraftstoffen und somit von einer Vielzahl europäischer und deutscher Regulierungen betroffen.

Bereits am 20. November 2023 wurde die europäische Erneuerbaren Richtlinie III (RED III) in Kraft gesetzt. Sie definiert ambitioniertere Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehr bis einschließlich 2030. Bis heute wartet Deutschland auf einen Entwurf zur Umsetzung der RED III in nationales Recht. Ferner hat es Deutschland bis heute nicht geschafft, den "Implementing Act" der RED II vollständig umzusetzen.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet Mineralölunternehmen, klimafreundlichere Produkte in den Markt zu bringen. Diese Minderungsverpflichtung steigt bis 2030 auf 25% an. Grundlage ist die sogenannte Treibhausgasquote (THG-Quote), die das Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgibt. Mineralölunternehmen können diese Verpflichtung erfüllen, indem sie CO2 -arme Biokraftstoffe wie Biodiesel, Bioethanol oder Biomethan einsetzen, den Ladestrom der Elektromobilität anrechnen und Wasserstoff in Fahrzeugen oder Mineralölraffinerien verwenden. Es gibt also einen Wettbewerb um die effizientesten Angebote.

Der Einsatz von Biodiesel und Bioethanol aus Anbaubiomasse ist dabei begrenzt. So besagt die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung, dass Biokraftstoffe aus Getreide, Zuckerrüben oder Raps bis 2030 nur bis zu einem energetischen Anteil von 4,4% (bezogen auf die Energiemenge im Straßenverkehr) angerechnet werden dürfen. Für Biokraftstoffe aus Altspeisefetten und Tierfetten beträgt die Deckelung 1,9%. Für fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus bestimmten Reststoffen wie Stroh oder Gülle hergestellt und im Annex IXa der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) geregelt werden, gilt hingegen eine Mindestquote. Sie steigt von 0,1% 2021 auf 2,6% im Jahr 2030. Nutzt ein Mineralölkonzern mehr fortschrittliche Biokraftstoffe als von der Mindestquote vorgeschrieben, können die zusätzlich eingesparten THG-Emissionen doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden. Dies wirkt als zusätzlicher Anreiz für Investitionen in die Produktion neuartiger Biokraftstoffe und gibt den Quotenverpflichteten die Möglichkeit, ihre THG-Minderungsziele schneller und gleichzeitig mit geringeren physischen Mengen zu erreichen. Eine Übertragung von THG-Quotenüberschüssen (Übererfüllung) auf die Folgejahre ist grundsätzlich mit der Folge erlaubt, dass andere Erfüllungsoptionen, wie z. B. Biodiesel, auf eine sinkende Nachfrage trifft, da die Quotenverpflichteten ihren Verpflichtungen bereits über eine Doppelanrechnung und der Möglichkeit der Übertragung von Quotenüberschüssen bereits teilweise nachgekommen sind. Seit 2022 ist der Anteil sogenannter fortschrittlicher Biokraftstoffe über Importe aus China nach Deutschland dramatisch angestiegen und hat in der Konsequenz dazu geführt, dass sich der Preis für die Treibhausgasminderungsquote mehr als halbiert hat. Gleichzeitig kam die Frage auf, ob diese Mengen überhaupt rechtskonform im Ursprung hergestellt werden können oder ob die Importe schlicht als fortschrittliche Biokraftstoffe umdeklariert wurden. Das Thema hat die Biokraftstoffindustrie in 2024 intensiv beschäftigt, da weder die Generaldirektion Energie (DG ENER) auf EU-Ebene, noch das in Deutschland zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz kaum Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen haben. Wirksame Maßnahmen zur Betrugsvorbeugung sind bis heute nicht erfolgt. Hierzu gehören eine verbindliche Zulassung von Produzenten für fortschrittliche Biokraftstoffe nach Annex IXa der RED II und behördliche Kontrollen im Ursprung (Witness Audits durch Prüfer der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung). Darüber hinaus hat die Biokraftstoffindustrie für ein beschleunigtes Vorgehen bei der Verschärfung der Nachhaltigkeitszertifizierung geworben, in dem diese aus der RED III Umsetzung herausgenommen und gesondert behandelt werden sollte. Im November 2024 wurde lediglich durch die 38. BImschV eine temporäre Aussetzung der Übertragung von Quotenüberschüssen auf die Jahre 2025 und 2026 erreicht, was das Problem nur verschiebt aber nicht löst. Um dies zu vermeiden, sollte die THG - Quote auf weit über 30% und die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe gem. Annex IXa der RED II ab 2027 deutlich erhöht werden, um die riesige Übererfüllung beider Quoten entsprechend abzubauen.

Im vergangenen Jahr wurden die NUTS-2 Gebietseinheiten für die Statistik neu berechnet und von der EU-Kommission anerkannt. Diese sind für die THG Minderungsberechnungen der Biokraftstoffproduzenten relevant, da die regionalen THG-Werte von bestimmten landwirtschaftlichen Biomassearten mit Anbaugebiet in Deutschland abhängen, damit die Nachhaltigkeitskriterien gemäß RED II für die Erzeugung von Biokraftstoffen, Strom oder Wärme aus Biomasse eingehalten werden. Leider führt die Verfügbarkeit von zwei Werten je NUTS Region - jeweils für mineralische und organische Böden - in der Praxis zu Herausforderungen in der Nachweisführung und der Selektion des passenden Wertes. Gespräche für eine pragmatische Lösung laufen, ein erfolgreicher Abschluss ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt unsicher. Die Union Database (UDB) befindet sich nach wie vor in der Implementierung und stellt sich als Herausforderung dar, da die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte IT Lösung nicht immer dem Bedarf der Branche und den Lieferketten gerecht wird.

EU Lieferkettenregulierungen wie die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive), die Teil des Green Deal sind und die Unternehmen mit erheblichen Berichtspflichten belasten, wurden verabschiedet, sind in Kraft und werden von der neuen Kommission (KOM) und Mitgliedern des Europäischen Parlaments nach den Wahlen in Frage gestellt.

Die CSRD verpflichtet Unternehmen, umfassende Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) offenzulegen. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert den Anwendungsbereich erheblich. Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen, die von unabhängigen Prüfern geprüft werden. Die CSRD wurde am 14. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Allerdings wurde das CSRD-Umsetzungsgesetz in Deutschland bislang noch nicht verabschiedet.

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern. Sie legt fest, dass Unternehmen Prozesse zur Due Diligence implementieren müssen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu vermeiden. Die CSDDD wurde am 5. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist seit dem 25. Juli 2024 in Kraft.

2. Die Rohwarenmärkte

Trotz des andauernden Krieges in der Ukraine bewegen sich die Preise für landwirtschaftliche Güter schon seit geraumer Zeit unter den Rekordhöhen, die zu Kriegsbeginn verzeichnet wurden. Dennoch gab es auch im Jahr 2024 wieder bemerkenswerte Entwicklungen. Ausgelöst durch die nasse Witterung während des Pflanzenwachstums und die folgenden Ernteverluste in der EU stieg die Rapsnotierung an der Warenterminbörse in Paris im Verlauf der zweiten Jahreshälfte von 450 Euro/t auf knapp 550 Euro/t an. Mit gerade einmal 17,2 Mio. t lag die Rapsproduktion auf dem zweitniedrigsten Niveau seit fast 20 Jahren. Die deutsche Ernte lag bei lediglich 3,7 Mio. t und damit rund eine halbe Mio. t unter Vorjahresniveau. Die Folge sind EU-Rapsimporte in Höhe von 7 Mio. t oder mehr im laufenden Wirtschaftsjahr - ein Rekord. Hohe Palmölpreise und eine starke Nachfrage nach Rapsöl seitens der europäischen Biodieselindustrie unterstützten die Aufwärtsbewegung des Rapspreises zusätzlich. Ende Dezember lag der Rapsölpreis bei rund 1.100 Euro/t und damit weit über den 850 Euro/t zu Jahresbeginn. Damit entwickelten sich die Preise für den Rapskomplex gegensätzlich zum Bereich der Sojabohnen. In Chicago sank die Notierung für Sojabohnen im Jahresverlauf von rund 13 US$/bu auf 10 /bu US$. Grund dafür war vor allem eine neue Rekordernte in Südamerika, die das Exportfenster für die USA weiter verkleinert hat.

Auch im Getreidebereich gab es keinen Preisanstieg zu verzeichnen. Erstmals seit 2020 fiel die Notierung für Weizen an der Matif im März 2024 unter die Marke von 200 Euro/t, wenn auch nur kurzfristig. Seitdem pendelte die Notierung zumeist zwischen 215 und 235 Euro. Zwar fiel die Weizenproduktion in der EU mit 121 Mio. t so niedrig aus wie seit 2007 nicht mehr, allerdings zeigte sich auch die weltweite Weizennachfrage sehr enttäuschend. Im Vergleich zum Vorjahr soll die weltweite Importnachfrage nach Weizen im Wirtschaftsjahr 2024/25 laut US-Landwirtschaftsministerium jedoch um rund 20 Mio. t sinken und damit so stark wie nie zuvor. Grund dafür ist der unattraktive Preis von Futterweizen im Vergleich zum Mais sowie die guten letztjährigen Ernten in den wichtigen Importländern im Nahen und Mittleren Osten. Auch China reduzierte seine Einfuhren drastisch, da die Vorräte im Inland hoch sind.

Die Nachfrage nach Futtermitteln innerhalb der EU zeigte sich leicht erholt. Die Sauenbestände zeigten im Juni 2024 nach vielen Jahren erstmals wieder leicht nach oben, und die Geflügelproduktion wies nach schwierigen Jahren bedingt durch die Vogelgrippe sogar starke Wachstumsraten auf. Stark war bis zum Jahresende vor allem die Nachfrage nach Sojaschrot, das aufgrund eines hohen Angebots sehr wettbewerbsfähig ist.

2.1 Die Ölmühle

Die Auslastung der Anlagen zur Verarbeitung von Sojabohnen und Rapssaat war im Berichtszeitraum zufriedenstellend und lag für beide Rohwaren über Vorjahresniveau. Die Verarbeitungsmengen waren im Soja- als auch Rapscrush zufriedenstellend. Auch in 2024 hat die Nachfrage nach vegetabilen Ölen für die Verarbeitung von Biodiesel für stabile Verarbeitungsmengen in der Ölmühle gesorgt. Die Nachfrage nach Proteinschroten lag im Vergleich zum Vorjahr auf leicht höherem Niveau. Damit konnten unsere Schrote in die jeweiligen Regionen in und um Deutschland herum mit zufriedenstellenden Margen abgesetzt werden. Der Schrotmarkt war in 2024 besonders durch die bevorstehende Implementierung der EUDR politisch beeinflusst und hat zu entsprechenden Verwerfungen geführt, die sich auch in einer verhaltenen Nachfrage nach Schroten insbesondere der zweiten Jahreshälfte gezeigt hat. Ab der zweiten November-Hälfte wurden deutlich Lagerbestände aufgebaut, um diese ins Jahr 2025 zu rollen und so etwaige EUDR-Prämien zu vermeiden. Die plötzliche Verschiebung der EUDR hat den Schrotmarkt in der Vorausschau auf 2025 deutlich negativ beeinflusst, da eine Überdeckung aus 2024 bestand. Die Nachfrage nach Mittelproteinschroten hat im Jahresverlauf stark nachgelassen, da die Attraktivität von Hochproteinschrot deutlich zugenommen hatte.

Eine durchschnittlich höhere Verarbeitung von Ölsaaten hat zu geringeren Kosten je Tonne produziertem Schrot und Öl geführt, da die sonstigen Kosten relativ konstant gehalten werden konnten, mit kleineren Abweichungen zum Beispiel bei der Salmonellenprävention. Die Energiepreise, z. B. für Gas, waren marginal günstiger im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt und unterlagen zwischenzeitlich geringen Volatilitäten. Das hat natürlich auch zu günstigeren Produktionskosten für Strom und Dampf gesorgt. Trotzdem lagen die Kosten für Gas immer noch deutlich über Vorkriegsniveau. Gas ist der Hauptprimärenergieträger für die Produktion am Standort Hamburg. Somit ist der Gaspreis für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft sehr relevant, da wir aus Gas Eigenstrom und Dampf erzeugen. Die in 2023 getätigten Investitionen zur Effizienzsteigerung in die Strom- und Dampferzeugung haben sich positiv in geringeren Kosten ausgewirkt. Überschussstrom wird je nach Marktlage automatisiert ins Netz eingespeist, was die finanzielle Gesamtbilanz Energie auch positiv beeinflusst.

Die jährlich wiederkehrenden, geplanten Stillstände auf den jeweiligen Produktionslinien sind auch in 2024 ohne größere Komplikationen erfolgt. Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist Teil der globalen Einführung eines neuen Prozessleitsystems, was in Teilbereichen erfolgreich eingeführt wurde. Die vollständige Einführung des Prozessleitsystems wird in Etappen geplant und umgesetzt und wird sich über mehrere Jahre hinziehen.

Wie auch in den Vorjahren ist die Wasseranbindung zum Abladen von Schiffen der Panamaxklasse und die flexible Steuerung der Verarbeitungslinien am Standort Hamburg wichtig, um zeitnah und flexibel auf Marktveränderungen reagieren zu können. Die Versorgung der Ölmühle mit landwirtschaftlichen Rohwaren war zu jedem Zeitpunkt gegeben.

Der Markt für Transporte auf der Schiene, Straße und auf den deutsche Wasserstraßen waren sehr unterschiedlich. Die Pegelstände auf den logistisch relevanten Flüssen waren im Jahr 2024 insgesamt stabil, abgesehen von kurzen Niedrigwasserphasen im September und November. Trotz dieser Phasen kam es zu keinen größeren Einschränkungen im Schiffsverkehr. Insgesamt war Schiffsraum verfügbar, und die Frachtraten blieben weitgehend stabil. In einigen Regionen, insbesondere in Holland und Belgien, war zeitweise eine erhöhte Nachfrage nach Schiffsraum spürbar, was zu einem Anstieg des Frachtpreisniveaus aus der "ARAG-Region" führte. Die Gasölpreise zeigten sich im Jahresverlauf volatil, blieben jedoch im Vergleich zum Vorjahr konstanter.

Der europäische LKW-Markt war von einer angespannten Fahrersituation sowie gestiegenen Mautgebühren in mehreren Ländern geprägt. Dies führte zu moderaten Preissteigerungen, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr. Gleichzeitig nahm die Verfügbarkeit von Frachtkapazitäten zu, da das Transportvolumen in der Bau- und Chemieindustrie zurückging - ein Faktor, der die Preissteigerungen teilweise abfedern konnte. Zudem sanken die europäischen Dieselpreise leicht, was ebenfalls einen Teil der höheren Mautkosten kompensieren konnte.

Der globale Containerfrachtmarkt verzeichnete 2024 ein signifikantes Wachstum. Die Nachfrage blieb insbesondere in Nordamerika und Europa hoch, getrieben durch eine Erholung des Einzelhandels und die Wiederauffüllung von Lagerbeständen. Geopolitische Spannungen, insbesondere Angriffe der Huthi-Rebellen im Roten Meer, führten zu verlängerten Transitzeiten und Umleitungen um das Kap der Guten Hoffnung, was zu deutlich verteuerten Frachtraten führte.

Im Jahr 2024 verzeichnete der Schienengüterverkehr in Deutschland einen leichten Rückgang. Hauptursachen waren eine schwache Nachfrage aus der Stahl- und Bauindustrie sowie umfangreiche Infrastrukturarbeiten. Gleichzeitig stieg das Transportvolumen im Agrarsektor leicht an, getrieben durch erhöhte Getreideimporte aus der Ukraine. Die Energiepreise für die Schienenlogistik blieben in Deutschland auf einem hohen Niveau und belasteten die Betriebskosten der Eisenbahnverkehrsunternehmen erheblich. Für das Jahr 2025/26 plant DB InfraGO die Trassenpreise für den Güterverkehr um 8,5 % anzuheben.

2.2 Die Silo- und Umschlagsbetriebe

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft hält Beteiligungen an Silobetrieben, die sich vornehmlich am Export beteiligen. Das sind die Betriebe in Hamburg, Silo P. Kruse mit einem Beteiligungsverhältnis von 51% und in Rostock die RGL Rostocker Getreide Lager in einer gleichberechtigten Partnerschaft mit der BAT Agrar GmbH & Co. KG, Ratzeburg. Am Standort Magdeburg betreiben wir das Inlandssilo Silo Rothensee für die Vermarktung von Futtermitteln bis in die Tschechische Republik und Aufnahme von Getreide und Ölsaaten für lokale Kunden sowie den Export über den Umschlagsbetrieb in Hamburg.

Die Silo- und Umschlagsbetriebe zeigen im Berichtsraum eine positive Entwicklung auf. Im Silo Rothensee Magdeburg wurde der Umschlag gesteigert, im Silo P. Kruse konnten die Umschlagszahlen annähernd gehalten und der Gewinn gesteigert werden. Der Umschlag über das RGL blieb auf Vorjahresniveau. Die konzerneigenen Geschäftsaktivitäten wurden weiter gestärkt. Die Erfassung über den Handelsbereich Rothensee Trading der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wurde weiter ausgebaut und hat maßgeblich zum Ergebnis des Silos in Magdeburg und SPK in Hamburg beigetragen. Fokussiert wird das Kundengeschäft im Lebensmittel- und Futtermittelbereich. Die europäische und deutsche Gesetzgebung fordert mehr und mehr administrativen Aufwand, in dem beispielsweise spezifischen Lieferketten Nachweispflichten aufgebürdet werden. Hier sind Umsetzungsvorschläge im Zusammenhang mit dem Sortenschutzgesetz und einem BGH-Urteil zu den Nachweispflichten der Landwirtschaft zum Nachbau zu nennen und die Lieferketten des Agrarhandels einbeziehen. Bei Silo P. Kruse schritt die weitere Flexibilisierung der Produktpalette und Diversifizierung voran, um den Wandel eines reinen Exportsilos hin zu einem Import- und Exportsilobetrieb fortzusetzten. Im Berichtszeitraum spielte weiterhin der Import von Ölsaaten per Zug zur konzerneigenen Weiterverarbeitung eine bedeutende Rolle.

Trotz einer noch kleineren lokalen Ernte als im Vorjahr, konnten die Umschlagszahlen des RGL gehalten werden. Insgesamt konzentriert sich der Export aus Deutschland auf Nordafrika und die übrigen EU-Mitgliedsstaaten.

2.3 Die Weiterverarbeitung

Die Raffination von Soja- und Rapsöl konnte gegenüber Vorjahr gesteigert werden. Die Biodieselproduktion lag nach dem Rekordwert in 2023, befördert durch fehlende Stillstandszeiten, auf einem sehr zufriedenstellenden hohen Niveau in 2024. Die Verbesserungen bei den Abläufen in der Raffination und Biodieselproduktion haben hierzu beigetragen. Dies wurde durch eine Rekordproduktion im Monat Dezember eindrucksvoll unterstrichen. Weitere kleinere Investitionen in den Prozessablauf haben dies ebenso befördert, wie auch eine kontinuierliche Steigerung des täglichen Durchsatzes. Biodieselexporte in Drittländer wurden unverändert fortgesetzt. Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist laufend damit befasst, Abfälle und Reststoffe auf Ihren Einsatz als Rohstoff in der Biokraftstoffproduktion zu prüfen.

Im ersten Halbjahr 2024 war der Markt für Glyzerin durch ein Überangebot an raffinierten Produkten in Europa geprägt. Dies hat sich in der zweiten Hälfte geändert und die Nachfrage nach Glycerin hat Fahrt aufgenommen und konnte teilweise bedient werden.

Investitionen am Standort Hamburg in den Um- und Ausbau sowie die Ausstattung eines modernen Laborstandorts für die Forschungs- und Entwicklungsteams des Bereichs Lebensmittelöle und -fette ist weitestgehend in 2024 erfolgt und wurde mit der Inbetriebnahme des Labors gegen Ende des Jahres gekrönt.

3. Bericht zur Ertragslage

a. Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft

In der ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden alle Erträge und Aufwendungen aus dem Werk Hamburg, dem Silo Hamburg, dem Silo Rothensee sowie den Sparten Rothensee Trading und Research ausgewiesen.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein um EUR 2,7 Mio. geringeres Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 5,0 Mio. vor Ergebnisabführung erzielt.

Wesentlich für diese Ergebnisveränderung ist vor allem ein negatives Ergebnis im Handelsgeschäft mit Getreide und Ölsaaten. Gleichzeitig wirkte sich auch die Verringerung des Ertrages aus dem Lohnverarbeitungsgeschäft des Silos Hamburg negativ aus. Der Ertrag lag jedoch weiterhin über dem langjährigen Durchschnitt.

Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 426,3 Mio. (Vorjahr EUR 499,3 Mio.) betreffen überwiegend die Sparte Rothensee Trading mit 221,6 Mio. (Vorjahr: EUR 291,5 Mio.) sowie das Werk Hamburg mit EUR 180,6 Mio. (Vorjahr EUR 184,8 Mio.). Der Umsatzrückgang resultiert mithin mit EUR 69,9 Mio. wesentlich aus dem Handelsgeschäft der Rothensee Trading und den Umsatzerlösen in Höhe von EUR 4,2 Mio. vom Werk Hamburg.

Die Umsatzerlöse im Werk Hamburg lagen trotz des Rückgangs immer noch über dem langjährigen Durchschnitt. Dies ist wesentlich durch das weiterhin erhöhte Preisniveau für den weiterbelastbaren Energieaufwand für die Auftragsverarbeitung verursacht.

Der Rohertrag aus dem Handelsgeschäft der Sparte Rothensee Trading ist von EUR 5,0 Mio. auf EUR 3,8 Mio. zurückgegangen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit EUR 0,8 Mio. geringfügig unter dem Vorjahr.

Der Rückgang des Materialaufwandes um EUR 78,6 Mio. auf EUR 304,2 Mio. (Vorjahr EUR 383 Mio.) ist im Wesentlichen durch den geringen Einkauf im Handelsgeschäft zu sehen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen von EUR 13,2 Mio. (Vorjahr EUR 12,7 Mio.) enthalten in beiden Geschäftsjahren nur planmäßige Abschreibungen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um EUR 2,5 Mio. auf EUR 47,3 Mio. (Vorjahr EUR 44,8 Mio.). Der Anstieg resultiert wesentlich aus höheren Aufwendungen für Reparaturen (+ EUR 2,8 Mio.).

Das Zinsergebnis verschlechtere sich auf EUR -5,9 Mio. (Vorjahr EUR -4,6 Mio.) bedingt durch die gestiegenen Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten im Verbundbereich, die vertraglich auf den Libor Zinssätzen basieren.

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.) betreffen den Steueraufwand aus der Dividende an die Minderheitsaktionäre.

b. Ertragslage des Konzerns

Der Konzernabschluss der ADM Hamburg zum 31. Dezember 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2024 wurde im Konzern der ADM Hamburg ein Ergebnis nach Steuern von EUR 5,6 Mio. nach EUR 7,8 Mio. im Vorjahr erzielt. Wesentlich für diese Entwicklung ist die sehr deutliche Verschlechterung im Handelsgeschäft der Sparte Rothensee Trading. Gleichzeitig wirkte sich auch die Verringerung des Ertrages aus dem Lohnverarbeitungsgeschäft des Silos Hamburg negativ aus.

Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 430,1 Mio. (Vorjahr EUR 502,7 Mio.) betreffen überwiegend die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und dort insbesondere das Handelsgeschäft und die Lohnverarbeitung.

Maßgebliche Ursache für den Rückgang des Materialaufwandes auf EUR 305,0 Mio. (Vorjahr EUR 383,6 Mio.) ist im Wesentlichen durch den geringen Einkauf im Handelsgeschäft zu sehen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen im Geschäftsjahr EUR 13,6 Mio. nach EUR 13,0 Mio. im Vorjahr.

Das Zinsergebnis lag bei EUR -5,9 Mio. (Vorjahr EUR -4,6 Mio.) bedingt durch die gestiegenen Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten im Verbundbereich, die vertraglich auf den Libor Zinssätzen basieren.

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern betrugen EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.).

4. Bericht zur Finanzlage

Die Ziele des Finanzmanagements liegen in der Sicherstellung der Liquidität sowie in der Begrenzung der Wechselkursrisiken. Dazu wird die Finanzierung der Geschäftsaktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft sowie aller Tochtergesellschaften unverändert fast ausschließlich durch verbundene Unternehmen der weltweiten ADM Gruppe sichergestellt.

Die im Geschäftsjahr durchgeführten Investitionen des Konzerns in immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen in Höhe von EUR 36,4 Mio. (Vorjahr EUR 22,0 Mio.) wurden durch den Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der ADM Gruppe sichergestellt.

Liquiditätsrisiken sind aufgrund der Finanzierungsstruktur derzeit weder für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft noch für den Konzern ersichtlich.

Wesentliche Währungspositionen bestehen für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den ADM Hamburg-Konzern nicht, da im Wesentlichen in Euro gehandelt wird sowie bestehende Fremdwährungsgeschäfte durch Sicherungsgeschäfte begrenzt werden.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich am Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr aus den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie dem Bestellobligo für Anlagevermögen zusammen und bestehen in einer der Geschäftstätigkeit des Konzerns und der ADM Hamburg Aktiengesellschaft angemessenen Höhe.

5. Bericht zur Vermögenslage

Die Vermögenslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns ist wie im Vorjahr weiterhin geordnet.

Im Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft hat sich die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um EUR 23,1 Mio. auf EUR 217,8 Mio. erhöht. Die Veränderung der Aktiva ergibt sich wesentlich aus der Erhöhung des Sachanlagevermögens.

Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens stieg im Vergleich zum Vorjahr um EUR 21,3 Mio. auf EUR 158,6 Mio.

Wesentliche Änderungen auf der Passivseite im Vergleich zum Vorjahr betreffen die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit denen die Investitionen ins Anlagevermögen finanziert werden.

Es wird ein unverändertes Eigenkapital der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 41,2 Mio. ausgewiesen. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme beträgt nunmehr 18,9% (Vorjahr 21,2%).

Im Konzernabschluss erhöhte sich die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr um EUR 23,6 Mio. auf EUR 229,3 Mio.

Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen auf der Aktivseite die Erhöhung des Sachanlagevermögens.

Wesentliche Änderungen auf der Passivseite im Vergleich zum Vorjahr betreffen die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Auf der Passivseite beträgt das Eigenkapital nach Berücksichtigung der Ergebnisabführung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 4,9 Mio. nunmehr EUR 51,7 Mio. Die Konzern-Eigenkapitalquote verringerte sich auf 22,6% (Vorjahr 24,9%).

6. Gesamtaussage zur Lage

Die Vermögens- und Finanzlage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns sind weiterhin geordnet.

Im Geschäftsjahr 2024 hat die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von EUR 4,9 Mio. (Vorjahr EUR 7,4 Mio.) erzielt. Wesentliche Ursachen für diese Veränderung sind, wie bereits erläutert, die Ergebnisverschlechterung im Bereich des Handelsgeschäftes sowie der Lohnverarbeitung. Im Konzern der ADM Hamburg ergab sich im Geschäftsjahr 2024 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 5,6 Mio. (Vorjahr: EUR 7,8 Mio.).

Im Jahr 2025 erwarten wir aus der operativen Geschäftstätigkeit unter der Annahme einer vergleichbaren zukünftigen Auslastung durch unsere Auftraggeber ein normalisiertes Ergebnis auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2024.

Zu möglichen Risiken aus dem Ukrainekonflikt wird auf den entsprechenden Passus in diesem Lagebericht verwiesen.

Das für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024 prognostizierte Ziel, ein normalisiertes Ergebnis auf dem Niveau des Vorjahres zu erzielen, konnte aufgrund der im Abschnitt 3 aufgeführten Sachverhalte nicht erreicht werden.

7. Prognosebericht

Das Ergebnis der Bundestagswahlen hat Ende Februar zu Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU/CSU als Wahlsiegerin und der SPD geführt. Zwischenzeitlich sind die Koalitionsverhandlungen erfolgreich verlaufen und die Ergebnisse präsentiert worden. Aus diesen beiden Parteien wird nach Zustimmung der jeweiligen Gremien zum Koalitionsvertrag eine Bundesregierung mit einem Kanzler Friedrich Merz hervorgehen. Eine der ersten Amtshandlungen wird das Erstellen eines verfassungskonformen Haushalts sein müssen. Die Wirtschaft hat eine klare Erwartungshaltung an die Bundesregierung, das ist das Wiederherstellen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum, eine drastische Entbürokratisierung bzw. Beschleunigung von Verwaltungsprozessen jeglicher Art und wettbewerbsfähige Energiepreise. Mit der Entscheidung über die Grundgesetzänderung sollten nun konkrete Strukturreformen folgen, damit nicht nur der Schuldenberg über das Sondervermögen Infrastruktur wächst oder in eine Ertüchtigung der Verteidigungsfähigkeit investiert wird.

Mit der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten hat sich die Situation dramatisch verändert. Nach einem vergleichsweise ruhigen Verlauf in 2024 ist der globale Markt nun von großer Unsicherheit geprägt. Zölle und sonstige Handelsrestriktionen prägen das Bild, wobei zu jeder Zeit neue Entwicklungen möglich erscheinen. Es gilt, wo möglich, die Risiken zu minimieren und flexibel auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können. Eine Reihe wichtiger Handelspartner der USA - darunter China, die EU und Kanada - hat bereits auf die Trumpschen Einfuhrzölle reagiert und ihrerseits Zölle auf Produkte aus den USA erhoben. Von diesen Gegenmaßnahmen können auch die Sojabohnen betroffen sein. In der EU führt der Importzoll vermutlich dazu, dass die Sojabohnen in einem umkämpften Markt vermehrt in Brasilien eingekauft werden müssen. Auch China wird verstärkt brasilianische Sojabohnen nachfragen. Die EUDR wird darüber hinaus zu einer reduzierten Verfügbarkeit von EU rechtskonformen Einfuhren von Sojabohnen aus diesem Ursprung führen.

Neben dem Markt für Sojabohnen ist auch der Rapsmarkt stark von den derzeitigen Unsicherheiten geprägt. So sieht sich der gesamte Rapskomplex in Kanada mittlerweile Nachteilen bei der CO2-Besteuerung der USA gegenüber, obwohl Rapsöl dort eigentlich dringend zur Herstellung von Biokraftstoffen benötigt wird. Gleichzeitig hat China den Import von kanadischem Rapsöl und Schrot in dem schon seit einigen Jahren andauernden Konflikt untersagt. Kanadischem Raps fehlt es somit an Absatzmöglichkeiten. Umfangreiche Ausfuhren in die EU könnten deshalb eine mögliche Variante darstellen, wenn die Fronten so verhärtet bleiben. Abzuwarten bleibt auch, ob Altspeiseöle und -fette aus China vermehrt auf den europäischen Markt drängen werden, nachdem die USA deren Einfuhr mittlerweile de facto untersagt hat.

Abgesehen von den geo- und handelspolitischen Entwicklungen, die die weltweiten Handelsströme und Preisentwicklungen jederzeit stark beeinflussen können, stehen die Zeichen auf eine auskömmliche Versorgung mit Agrarprodukten weltweit. Die Ernte in Südamerika ist in vollem Gange. Sowohl bei den Sojabohnen als auch beim Mais zeichnet sich eine neue Rekordproduktion ab. Die Aufwuchsbedingungen für die kommende Ernte auf der Nordhalbkugel waren bislang ebenfalls gut. Nennenswerte Auswinterungsschäden hat es weder in Nordamerika noch in Europa sowie dem Schwarzmeerraum gegeben. Die Feuchtigkeitsreserven im Boden sind in den meisten Regionen gut gefüllt. Allerdings hat sich im Norden und Nordwesten Europas inklusive Deutschland mal wieder die übliche Frühjahrstrockenheit eingestellt. Sollte bis Anfang Mai kein nennenswerter Regen fallen, drohen hier evtl. Ernteverluste.

Zwischenzeitlich hat die neu gewählte Kommission und das Europäische Parlament die Arbeit aufgenommen und stellt sich auf neue Rahmenbedingungen ein, die durch den andauernden Krieg in der Ukraine, die Wiederwahl von Trump und seiner Sicht auf Europa und den Rest der Welt, und das Erstarken von rechtsnationalen Kräften einhergehend mit entsprechend veränderten Mehrheiten im Ministerrat sowie Parlament, und nicht zuletzt einer wirtschaftlich schwachen Union befördert werden. Anfang des Jahres 2025 wurden auf EU Ebene erste befristete Entbürokratisierungsmaßnahmen bei den Regulierungen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) verabschiedet. Mit dem Omnibus-Paket vom 26. Februar diesen Jahres hat die EU-Kommission Fristverlängerungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgeschlagen. Mit dem "Stop-the-clock"-Vorschlag wird der Geltungsbeginn der zwei Richtlinien in bestimmten Fällen verschoben: Die betrieblichen Umsetzungsfristen für die CSRD-Berichterstattungspflichten greifen zwei Jahre später jeweils für börsennotierte KMU (neu: 1. Januar 2029) sowie große Unternehmen, die noch nicht berichtserstattungspflichtig sind (neu: 1. Januar 2028). Für die CSDDD wird die Umsetzungsfrist um ein Jahr auf den 26. Juli 2027 verlängert. Dafür wurde jedoch die erste Phase der stufenweisen Einführung für sehr große Unternehmen ersatzlos gestrichen. Der Rat hat der Fristverlängerung am 26. März 2025 zugestimmt. Der Vorschlag muss noch formell vom Rat genehmigt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Fristverlängerungen treten am Folgetag der Veröffentlichung in Kraft. Die materiellen Änderungen, die im Omnibus-I-Paket vorgeschlagen wurden, werden in einem getrennten Verfahren verhandelt und angenommen.

Die Wirtschaft wünscht sich weitere solcher Maßnahmen, die allerdings auf eine Verbesserung oder Abschaffung solcher Vorhaben hinzielen sollten und nicht nur auf eine bloße zeitliche Verschiebung. Der Koalitionsvertrag sieht beispielsweise die Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes vor.

Die USA haben ihre Biokraftstoffpolitik vom bisherigen "blenders credit" hin zum "producer credit" geändert, so dass die in USA ansässige Biokraftstoffproduktion befördert wird. Für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft bedeutet dies deutlich verringerte Biokraftstoffexporte in die USA.

In 2025 hat Polen den Vorsitz im Europäischen Rat und einen Vorschlag zur bisher umstrittenen Patentregelung bei der anstehenden Regulierung von neuen genomischen Techniken (NGT) vorgelegt. Dieser Vorschlag scheint zielführend und könnte hilfreich sein, um die Verhandlungen zu diesem Thema im Verlauf des Jahres zu einem Abschluss zu bringen.

8. Chancen- und Risikobericht

Die Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns wird wesentlich geprägt durch die Einbindung in die Aktivitäten des weltweit tätigen ADM-Konzerns. Der ADM Hamburg Konzern ist als international tätiger Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten Währungs- und Commodity-Risiken ausgesetzt und in das Risikomanagement des Mutterkonzerns eingebunden. Die Konzernunternehmen der ADM-Gruppe unterliegen einem strikten Risikomanagement. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen sind in internen Richtlinien verbindlich festgelegt. Der Konzernvorstand bedient sich bei der Überwachung dieser Risiken neben seinem eigenen Berichtswesen unter anderem des Instrumentariums, welches von der Muttergesellschaft (ADM) bereitgestellt wird.

Die Risiken volatiler Rohwaren-, Devisen- und Produktmärkte aus den Handelsaktivitäten werden über das Risikomanagement der ADM-Gruppe für die gesamte Rohstoff- und Produktpalette überwacht.

Die Unternehmenspolitik der ADM ist die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Risikomanagement. Als Instrumente dienen vor allem Devisentermingeschäfte und Commodity-Termingeschäfte. Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt werden, sondern dienen der Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft. Absicherungen im Commodity-Bereich dienen primär der Margen-Sicherung. Devisentermingeschäfte dienen der Minimierung von Wechselkursschwankungen bezogen auf die Funktionalwährung.

Bezüglich der Sicherungsgeschäfte bestehen Vertragsverhältnisse mit verschiedenen Unternehmen aus dem ADM-Konzern, die sich auf die Durchführung von Sicherungsgeschäften spezialisiert haben. Somit wird die ADM Hamburg Aktiengesellschaft in die konzernweiten Sicherungsaktivitäten einbezogen und nutzt diese Instrumente.

Die Sicherungsgeschäfte im Raps- und Getreide-Bereich erfolgen über den Marché à Terme International de France (MATIF).

Allen operativen Risiken wird durch Qualitätssicherungssysteme, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter, regelmäßige Wartung der Anlagen und den Abschluss geeigneter Versicherungen begegnet. Risiken aus dem rechtlichen Umfeld stehen unter ständiger Beobachtung. Die Wirksamkeit wird regelmäßig durch die Revisionsabteilung des weltweiten ADM-Konzerns überprüft. Ein enger Kontakt zu den Verbänden der einzelnen Betätigungsfelder soll helfen, frühzeitig Risiken zu erkennen und im konstruktiven Dialog die Rahmenbedingungen mitzugestalten.

Mit einer ständig wachsenden Zahl von Angriffen auf Unternehmen und die Berichterstattung darüber, bekommt das Thema Cybersicherheit zunehmend die Bedeutung für Unternehmen, die es längst hätte haben müssen. Ransomware, Desinformationskampagnen, aber auch Sicherheitslücken in Unternehmen und Behörden sind drängende Probleme. Mittlerweile werden die Schäden für deutsche Unternehmen durch Cyberattacken mit dreistelligen Millionenbeträgen beziffert. Alle IT-Aktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden global durch ADM gesteuert und geschützt.

Transportkosten sind nach wie vor auf hohem Niveau. Derzeitige Preise für alle Otto- und Dieselkraftstoffe befeuern diese Entwicklung und lassen keine Erwartung auf Entspannung zu.

9. Mitarbeiter und Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB

Um dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst gerecht zu werden, hat die ADM Hamburg Aktiengesellschaft Zielgrößen definiert. Für die Gremien Aufsichtsrat, Vorstand und die obersten Managementebenen gelten mindestens 30% weibliche Führungskräfte. Für die Gremien Aufsichtsrat und Vorstand ist das Ziel erreicht bzw. übererfüllt.

ADM strebt in Deutschland eine ausgewogene Verteilung zwischen männlichen und weiblichen Führungskräften an. ADM hat konzernweit gültige Gehaltsbänder für definierte Bereiche und Aufgaben festgelegt. Wir streben auch für die ersten drei Führungsebenen, gemessen an den zugrundeliegenden Gehaltsbändern, eine 30%-Besetzung mit Frauen an. Dieses Ziel verfolgen wir auch langfristig. Es findet bei der Neubesetzung von Stellen Berücksichtigung, allerdings legen wir bei der Besetzung unserer Führungspositionen in erster Linie Wert auf fachliche und persönliche Eignung. Bei gleicher Qualifikation männlicher und weiblicher Bewerber werden wir im Sinne des Quotenzieles weibliche Bewerber bevorzugen.

Die Festlegung der angabepflichtigen ersten drei Führungsebenen orientiert sich an den Gehaltsbändern. Der Konzern hat begonnen neue Technologien einzuführen, die insbesondere darauf abzielen, Transparenz über die Qualifikation und Karriereambitionen der Mitarbeiter*innen zu erlangen. Führungskräfte und Vorgesetzte sind regelmäßig aufgefordert eine Einschätzung von Mitarbeitenden abzugeben und deren Potential zu fördern. In diesem Prozess wird auch auf die Rekrutierung und Entwicklung von weiblichen Führungskräften geachtet, so dass das Ziel des Unternehmens von paritätischer Geschlechterverteilung auf allen Führungsebenen bis 2030 erreicht wird.

Eine Berichtspflicht ist nach dem Entgelttransparenzgesetz für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft nicht gegeben, da wir den Schwellenwert von mehr als 500 Beschäftigten nicht erreichen.

10. Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind im Berichtszeitraum im Vergleich zu den gesamten Aufwendungen unwesentlich. Gleichwohl wurden die Investitionen in neue Räumlichkeiten fortgesetzt und der Bereich Lebensmittelöle und -fette hat gegen Ende des Jahres mit der Inbetriebnahme des neuen Labors begonnen. Somit wurden die Gesamtinvestitionen der vergangenen Jahre in ein neues Kontaminantenlabor, Labor für Oleochemie und Lebensmittelöle und -fette in neue Räumlichkeiten, Laborausstattung und -geräte am Standort der ADM Hamburg Aktiengesellschaft nahezu abgeschlossen. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit dienen im Wesentlichen der produktbezogenen Auftragsabwicklung und führt nicht zur Bildung immaterieller Vermögenswerte.

11. Personal

Zum Jahresende beschäftigte die ADM Hamburg Aktiengesellschaft 462 (Vorjahr 457) Mitarbeiter, sowie 31 (Vorjahr 30) Auszubildende. Im Konzern waren 478 (Vorjahr 471) Mitarbeiter sowie 31 (Vorjahr 29) Auszubildende beschäftigt.

Unser Dank und unsere Anerkennung gelten auch allen unseren Mitarbeitern.

Hamburg, 28. März 2025

Der Vorstand

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld

Candy Siekmann

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Überwachung der Geschäftsführung

Das Jahr 2024 war politisch durch den Bruch der Ampelkoalition und der Wiederwahl Donald Trumps zum amerikanischen Präsidenten auf nationaler und internationaler Ebene ereignisreich - mit direktem oder indirektem Einfluss auf die Aktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft. Europäische und nationale Regulierungen belasten weiter die Ölmühlenindustrie durch Berichtspflichten verbunden mit einen erheblichen Dokumentationsaufwand für die Erbringung von Nachweispflichten. Erschwerend hinzu kommt, dass die ADM Hamburg Aktiengesellschaft - als Teil der energieintensiven Ernährungsindustrie - besonders von den weiterhin hohen Energiepreisen betroffen ist.

Die Auslastung der Anlagen zur Verarbeitung von Sojabohnen und Rapssaat war im Berichtszeitraum zufriedenstellend und lag für beide Rohwaren über Vorjahresniveau. Auch hat die Nachfrage nach vegetabilen Ölen für die Verarbeitung von Biodiesel für stabile Verarbeitungsmengen in der Ölmühle gesorgt. Die Nachfrage nach Proteinschroten lag im Vergleich zum Vorjahr auf leicht höherem Niveau.

Die Silo- und Umschlagsbetriebe zeigten im Berichtsraum eine positive Entwicklung auf. Im Silo Rothensee Magdeburg wurde der Umschlag gesteigert, im Silo P. Kruse konnten die Umschlagszahlen annähernd gehalten und der Gewinn gesteigert werden. Der Umschlag über das RGL blieb auf Vorjahresniveau. Die konzerneigenen Geschäftsaktivitäten wurden weiter gestärkt. Die Erfassung über den Handelsbereich Rothensee der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wurde weiter ausgebaut und hat maßgeblich zum Ergebnis des Silos in Magdeburg und dem Silo P. Kruse in Hamburg beigetragen.

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2024 seine Kontroll- und Beratungsaufgaben gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung wahrgenommen. Er hat den Vorstand während des Geschäftsjahres aktiv durch Beratungen und Diskussionen begleitet sowie gleichzeitig auf der Grundlage von Vorstandsberichten und gemeinsamen Sitzungen laufend überwacht. Die seiner Zustimmung bedürfenden Geschäfte hat er überprüft und jeweils mit dem Vorstand besprochen.

Aufsichtsratszusammensetzung

Dem aus zwei Vertretern der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:

a) Dr. Kai-Uwe Ostheim (Vorsitzender)

b) Anke Kühnel (stellvertretende Vorsitzende)

c) Sandra Schürer (Arbeitnehmervertreterin)

Der Aufsichtsrat hat angesichts seiner auf drei Mitglieder beschränkten Größe keine Ausschüsse gebildet.

Sitzungen des Aufsichtsrates / laufende Überwachung

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2024 in zwei Sitzungen am 8. Mai und 22. August 2024 über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die strategischen Ziele, das Risikomanagement sowie alle organisatorischen und personellen Veränderungen einschließlich aller weiteren Vorgänge von wesentlicher Bedeutung umfassend unterrichten lassen.

Soweit der Aufgabenkreis des Vorstands bzw. das Zusammenwirken der Organe betroffen war, hat der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat laufend durch detaillierte Berichte über prägende Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns informiert.

Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Im Übrigen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in ständigem, engem Kontakt zum Vorstand, der ihn über aktuelle Geschäftsvorgänge umfassend unterrichtete und mit dem regelmäßig Gespräche über wesentliche strategische und geschäftspolitische Fragen der Gesellschaft und des Konzerns geführt wurden. Der Aufsichtsrat ist zur Überzeugung gelangt, dass die Gesellschaft und der Konzern über ein leistungsfähiges Risikoüberwachungssystem und ausgewogene Compliance-Regelungen verfügen, die der Vorstand nutzt bzw. deren Durchsetzung der Vorstand überwacht. Der Aufsichtsrat ist von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt.

Rechnungslegung

Als Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft die Altavis GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gewählt. Der Aufsichtsrat hat daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer hat den Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2024 sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht geprüft und jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Am 08. Mai 2025 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung als Video- bzw. Telefonkonferenz statt. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer nahm an der Sitzung teil, berichtete über den Verlauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für die Beantwortung von Fragen sowie zur Diskussion der Prüfungsberichte und Unterlagen zur Verfügung.

Das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Danksagung

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft und den Betriebsräten für das große Engagement, für ihren tatkräftigen Einsatz im Interesse des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2024 erzielten Erfolge.

Hamburg, 31. Mai 2025

Für den Aufsichtsrat

Dr. Kai-Uwe Ostheim, Vorsitzender

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der ADM Hamburg AG, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht und Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht und Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote),
den Bericht des Aufsichtsrats
sowie alle übrigen Teile des veröffentlichten "Geschäftsberichts".

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Konzernlagebericht und Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES SOWIE DES LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Konzernlagebericht und Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Konzernlageberichts und Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts und Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht und Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, 8. Mai 2025

**Altavis GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Christian Peters, Wirtschaftsprüfer

Stephan Schott, Wirtschaftsprüfer

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