Management Reports • Apr 30, 2021
Management Reports
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| A. | Vorwort des Vorstands 3 | |
|---|---|---|
| B. | Zusammengefasster Lagebericht 6 | |
| I. | Grundlagen des Konzerns 6 | |
| II. | Geschäfts- und Rahmenbedingungen…………………………………………………………………………………….10 | |
| III. | Wirtschaftsbericht 14 | |
| IV. | aap Implantate AG (Kurzfassung nach HGB) 20 | |
| V. | Weitere Indikatoren 24 | |
| VI. | Risiko- und Chancenbericht 32 | |
| VII. | Vergütungsbericht 48 | |
| VIII. Prognosebericht 54 | ||
| IX. | Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 HGB 61 | |
| X. | Nachtragsbericht 68 | |
| XI. | Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB 68 | |
| C. | Konzernabschluss69 | |
| I. | Konzernbilanz 69 | |
| II. | Konzerngesamtergebnisrechnung 70 | |
| III. | Konzernkapitalflussrechnung 71 | |
| IV. | Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung 72 | |
| V. | Konzernanhang 73 | |
| D. | Versicherung der gesetzlichen Vertreter135 | |
| E. | Versagungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers……………………………………………… 136 |

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
das Geschäftsjahr 2020 war ein sehr herausforderndes für aap. Neben den massiven Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde das vergangene Jahr wesentlich durch die umfangreiche Restrukturierung und Refinanzierung unseres Unternehmens geprägt. Die im ersten Quartal 2020 erstmals aufgetretene COVID-19-Pandemie spiegelte sich auch in unseren Umsatz- und EBITDA-Zielen für das Gesamtjahr wider, die wir trotz aller Widrigkeiten im letzten Jahr erreichen konnten.
Mit Ausnahme der USA waren alle für aap wichtigen Märkte von der COVID-19-Pandemie betroffen und wiesen deutliche Umsatzrückgänge auf. Dabei machten sich die pandemiebedingten Beeinträchtigungen insbesondere in dem für uns so wichtigen Auslandsgeschäft bemerkbar. Unsere umsatzstärksten internationalen Partner stammen aus Spanien, Südafrika, Brasilien und Mexiko und somit aus Ländern, die weltweit mit am stärksten mit der Pandemie zu kämpfen hatten. Im Ergebnis lag unser Umsatz im Geschäftsjahr 2020 deutlich unter dem entsprechenden Vorjahresniveau. Ganz anders gestaltet sich die Situation in den USA: Hier befinden wir uns weiterhin auf einem dynamischen Wachstumskurs und konnten trotz der besonders stark grassierenden COVID-19-Pandemie einen deutlichen Umsatzanstieg verzeichnen. Dabei ist es unserem US-Team mit viel Weitsicht gelungen, die Kundenbasis massiv auszubauen und damit das niedrigere Umsatzniveau pro Kunde mehr als wettzumachen. Daneben ernten wir nun auch die Früchte aus den abgeschlossenen Verträgen mit USweit tätigen Einkaufsverbänden und -netzwerken. Insgesamt konnte die positive Umsatzentwicklung in den USA die COVID-19-bedingten Umsatzrückgange in den anderen Märkten abmildern.
Ausgehend von dem hohen Cash-Bedarf des operativen Geschäfts und der angespannten finanziellen Situation der aap haben wir im Geschäftsjahr 2020 eine umfangreiche Restrukturierung und Refinanzierung durchgeführt. Dabei konnten wir spürbare Fortschritte erzielen, die trotz der enormen Herausforderungen durch COVID-19 u.a. in einem deutlich verbesserten Recurring EBITDA sichtbar sind. Zu den wesentlichen Restrukturierungsmaßnahmen zählen neben einer massiven Reduktion des Personalbestands (25 %) ein neuer Vertrag mit unserem IT-Dienstleister zu signifikant niedrigeren Fixkosten sowie ein Teilverkauf von Überkapazitäten des Maschinenparks. Durch den Verkauf der nicht benötigten Maschinen haben wir neuen Platz gewonnen und in Bürofläche umfunktioniert. Auf dieser Basis konnten wir einen neuen Mietvertrag über eine deutlich reduzierte Mietfläche abschließen und so weitere Kostensteigerungen in einem angespannten Berliner Immobilienmarkt vermeiden. Daneben haben wir die Effizienz im gesamten Produktionsablauf deutlich erhöht. Insgesamt ist es uns gelungen, die negativen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie und die umfassenden Restrukturierungsaufwendungen durch eine massive Kostenreduktion und Margenerhöhung aufzufangen, was sich in einem verbesserten EBITDA widerspiegelt. Darüber hinaus konnten wir mit einer Kapitalherabsetzung und der Begebung einer Wandelschuldverschreibung die ersten beiden Schritte der Refinanzierung erfolgreich umsetzen.
Die ruhigere Phase während des Lockdowns haben wir für eine grundlegende Überarbeitung unseres Qualitätsmanagements genutzt. Dabei lag der Fokus insbesondere auf der Umstellung von Prozessen und Unterlagen auf die gestiegenen regulatorischen Anforderungen. In diesem Zusammenhang haben

wir den gesamten Entwicklungsprozess vollständig und nachhaltig überarbeitet und die technische Dokumentation grundlegend neu aufgestellt und vereinheitlicht. Die Verschiebung der Einführung der neuen europäischen Medizinprodukteverordnung MDR um ein weiteres Jahr bot uns die Gelegenheit für eine nochmalige Rezertifizierung nach der aktuell noch gültigen MDD-Norm, die wir im Rahmen des turnusmäßigen Audits erfolgreich abschließen konnten. Dadurch haben wir nicht nur Zeit für die Umsetzung der strengeren MDR-Normen gewonnen, sondern auch den Grundstein für den Aufbau einer nachhaltigen und MDR-konformen Dokumentation gelegt.
Mit Blick auf die angestrebte Zulassung unserer innovativen antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie für den europäischen Markt haben wir im Geschäftsjahr 2020 die Freigabe der Ethikkommissionen für die Durchführung einer klinischen Humanstudie erhalten, so dass nunmehr alle regulatorischen Voraussetzungen für den Start der Studie in Deutschland erfüllt sind. Vor dem Hintergrund der weiterhin grassierenden COVID-19-Pandemie, die durch die Lockdown-Maßnahmen zu einem massiven Rückgang an Trauma-Patienten führt, wollen wir die Studie in diesem Jahr zunächst in einzelnen klinischen Zentren beginnen und dann sukzessive auf alle teilnehmenden Kliniken in Deutschland ausweiten. Noch wesentlich mehr Aufwand wird die angestrebte Marktzulassung unserer Technologie in den USA generieren. Aufgrund der knappen Ressourcen wollen wir in diesem Jahr den Zulassungspfad der klinischen Humanstudie mit der FDA finalisieren und die notwendigen Dokumente zur Einreichung bei der Behörde vorbereiten, um die Studie später auch in den USA starten zu können. Darüber hinaus haben wir im vergangenen Jahr eine Kooperation mit führenden Medizintechnikunternehmen gestartet. Dabei haben wir Testbeschichtungen für potenziell abzuschließende erste gemeinsame Entwicklungsprojekte durchgeführt, um die mögliche Anwendung der Silberbeschichtungstechnologie auf aap-fremden Produkten nachzuweisen und damit die Voraussetzungen für einen möglichen Vertragsabschluss im zweiten Halbjahr 2021 zu schaffen. Unser klares Ziel ist weiterhin eine Kofinanzierung der klinischen Humanstudie durch Dritte, wobei wir auch andere Möglichkeiten der Kooperation in Erwägung ziehen. Vor diesem Hintergrund haben wir Ende letzten Jahres mit der MCTeQ GmbH (=Medical Coating Technologies) eine neue Tochtergesellschaft gegründet, in die die Silberbeschichtungstechnologie eingebracht werden soll. Dadurch können wir Technologieentwicklung flexibler und zielgerichteter führen und die angestrebte Kofinanzierung umsetzen.
Bei unserer innovativen resorbierbaren Magnesiumimplantat-Technologie konnten wir im Geschäftsjahr 2020 wesentliche Fortschritte erzielen. Zunächst hat uns die FDA bestätigt, dass unsere Technologie wahrscheinlich als sogenannte besonders innovative "Novel" Technologie eingestuft wird und sich für einen "De Novo" Zulassungsweg qualifiziert, der im Vergleich zu einer konventionellen 510(k)-Zulassung eine schnellere Freigabe durch die FDA ermöglicht. Darüber hinaus weisen die Ergebnisse aus unserer Pilot-Tierstudie mit der Colorado State Universität darauf hin, dass der Abbauprozess der Implantate wie gewünscht kontrolliert werden kann und der Knochen plangemäß heilt. Damit konnten wir den so wichtigen "Proof of concept" für die Technologie erbringen. Diese positiven Entwicklungen wurden mit wachsendem Interesse von verschiedenen Investoren verfolgt.
Unsere größte Herausforderung ist und bleibt die Sicherung der weiteren Finanzierung und damit auch des Fortbestands der aap. Auf Basis der sichtbaren Fortschritte im Rahmen der Restrukturierung müssen wir nun weitere Maßnahmen umsetzen, um die Kontinuität unseres Unternehmens zu sichern und das geplante Wachstum sowie die weitere Entwicklung unserer Schlüsseltechnologien zu finanzieren. In diesem Zusammenhang haben wir Ende März ein Grundstück in Brandenburg verkauft

und uns erstmals für die Inanspruchnahme von staatlichen Corona-Hilfen qualifiziert. Aus den vorgenannten Finanzierungsmaßnahmen sind uns bereits Mittel in Höhe von 0,5 Mio. EUR zugeflossen und weitere Mittel über rund 0,4 Mio. EUR werden uns bei erfolgreichem Abschluss beider Finanzierungsmaßnahmen kurzfristig zufließen. Darüber hinaus arbeiten wir aktuell an der Umsetzung weiterer Maßnahmen und sind zuversichtlich diese erfolgreich umzusetzen und damit die Finanzierung der aap entsprechend der aktuellen Businessplanung über die nächsten zwölf Monate hinweg sicherzustellen. Doch das soll nur der Anfang sein. In einem nächsten Schritt wollen wir zeitnah auch die Finanzierung der weiteren Projektaktivitäten rund um unsere antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie und des Ausbaus des LOQTEQ® Geschäfts nachhaltig sicherstellen. Dafür evaluieren wir aktuell bereits weitere Finanzierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Kapitalerhöhung oder eine weitere Wandelschuldverschreibung. Aber auch der Weg der Restrukturierung ist noch nicht zu Ende: Wir wollen die Effizienz im Produktionsablauf kontinuierlich erhöhen und so die Herstellungskosten im zweistelligen Prozentbereich reduzieren. Zudem haben wir uns im gesamten Unternehmen weiterhin eine strenge Kostendisziplin auferlegt.
Wir haben mit den bisherigen Fortschritten im Rahmen der Restrukturierung und Refinanzierung eine gute und gesunde Basis für den Neustart der aap gelegt. Gleichzeitig liegt aber auch noch ein weiter Weg vor uns, um die Finanzierung unseres Unternehmens nachhaltig zu sichern und die angestrebte Eigenfinanzierungskraft zu erlangen. Dabei können wir jede Unterstützung gebrauchen und freuen uns umso mehr, dass wir die Geschicke der aap seit Jahresbeginn zu Dritt leiten. Mit Frau Mierzejewska haben wir eine junge und hoch motivierte Kollegin für den Vorstand gewonnen, die mit ihrer ausgeprägten Vertriebskompetenz insbesondere das geplante Umsatzwachstum vorantreiben wird.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Stakeholdern bedanken, die aap in dieser sehr schwierigen Zeit unterstützen. Ohne Ihren Beitrag wäre das Jahr 2020 für unser Unternehmen wohl nicht zu bestehen gewesen. Ein ganz spezieller Dank gilt dabei unseren MitarbeiterInnen, die im vergangenen Jahr viele Entbehrungen in Kauf genommen haben und uns stets engagiert und loyal zur Seite standen. Mit einer solchen Unterstützung lassen sich Berge versetzen. Das macht uns zuversichtlich, dass es uns mit vereinten Kräften gelingen wird, aap nachhaltig in die Erfolgsspur zu führen und in ein finanziell gesundes und unabhängiges Unternehmen zu wandeln.
Der Vorstand
Rubino Di Girolamo Agnieszka Mierzejewska Marek Hahn Vorstandsvorsitzender / CEO Mitglied des Vorstands / COO Mitglied des Vorstands / CFO
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Im Folgenden wird über die Verhältnisse der Muttergesellschaft und des Konzerns unter Verwendung der Begriffe "aap", "aap-Konzern", "Konzern", "Unternehmen" oder "Gesellschaft" berichtet.
Bei den nachfolgend dargestellten Zahlenangaben können technische Rundungsdifferenzen bestehen, die die Gesamtaussage nicht beeinträchtigen.
aap ist ein global tätiges Medizintechnikunternehmen mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft entwickelt, produziert und vermarktet Produkte für die Traumatologie. Dabei fokussiert sich aap mit ihren innovativen und patentgeschützten Plattformtechnologien und Produkten auf bislang noch unzureichend adressierte Bedürfnisse und Herausforderungen in der Traumatologie. Das Unternehmen verfügt über drei Plattformtechnologien: Das anatomische Plattensystem LOQTEQ® (seit 2011 erfolgreich am Markt), die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie (im Zulassungsprozess) und die resorbierbare Magnesiumimplantat-Technologie (in der Entwicklung). Das aktuell vermarktete patentgeschützte Portfolio umfasst neben den innovativen LOQTEQ® Produkten ein weites Spektrum an Lochschrauben.
Die zwei wesentlichen Standorte der aap befinden sich in Berlin und Atlanta, Georgia, USA. In Berlin entwickelt, produziert und vermarktet die Gesellschaft alle Produkte unter einem Dach. In Atlanta, Georgia, USA, erfolgt die logistische Abwicklung sämtlicher Aufträge für den US-amerikanischen Markt über einen Service Provider der Vertriebsgesellschaft aap Implants Inc.
Der Vertrieb der Produkte erfolgt überwiegend unter dem Markennamen "aap". Während die Produkte in Deutschland direkt an Krankenhäuser, Einkaufsgemeinschaften und Verbundkliniken vertrieben werden, setzt das Unternehmen auf internationaler Ebene primär auf ein breites Distributorennetzwerk in rund 25 Ländern. In den USA verfolgt aap eine hybride Vertriebsstrategie. Dabei erfolgt der Vertrieb sowohl über Distributionsagenten als auch im Rahmen von Partnerschaften mit globalen Orthopädieunternehmen.
Innerhalb der Orthopädieindustrie adressiert aap das wachstumsstarke Segment der Traumatologie. Gegenstand dieses Bereichs ist die Wiederherstellung von Knochenbrüchen durch Fixierung des Knochens, so dass dieser wieder seine ursprüngliche Position und Ausrichtung einnimmt. Dabei wird grundsätzlich zwischen extern angewendeten Produkten (externe Fixateure) und implantierten Produkten, wie beispielsweise Platten, Schrauben, Stiften, Drähten, Klammern und Marknägeln, unterschieden. Im Traumatologiemarkt wurde im Geschäftsjahr 2018 weltweit ein Umsatzvolumen von rund 7,2 Mrd. US-Dollar erzielt.1 Dies entspricht etwa 14 % des gesamten Marktvolumens der Orthopädieindustrie. Der Traumatologiemarkt wird insbesondere von den vier großen Unternehmen DePuy Synthes, Stryker, Zimmer Biomet und Smith & Nephew dominiert. Diese Unternehmen waren
1 Quelle: "The Orthopaedic Industry Annual Report 2019"; auf Anfrage bei Orthoworld Inc. erhältlich.

im Geschäftsjahr 2018 Schätzungen zufolge für insgesamt rund 70 % des gesamten globalen Umsatzvolumens verantwortlich. Auch wenn der globale Traumatologiemarkt zumindest im Geschäftsjahr 2020 deutlich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt worden sein dürfte, dürften sich an den Kräfteverhältnissen innerhalb der Branche keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
aap hat sich in der Orthopädie auf den Bereich der Traumatologie fokussiert. In diesem wachstumsstarken Segment bieten sich aus Sicht des Vorstands gute Chancen durch Produkt- und Technologieinnovationen Marktanteile zu gewinnen. aap entwickelt innovative Plattformtechnologien und Produkte als Antwort auf Bedürfnisse und Herausforderungen in der Traumatologie, die bisher noch nicht ausreichend adressiert werden. Hierbei hat die Gesellschaft drei wesentliche Marktbedürfnisse identifiziert: Die Vereinfachung der Operationstechniken bei der Im- und Explantation des Implantats, die Reduzierung von Infektionen im Zusammenhang mit der Einbringung des Implantats (sog. Surgical Site Infections = SSI) und die Vermeidung einer zweiten Operation zur Entfernung des Implantats durch die Nutzung resorbierbarer Metallimplantate. Die drei innovativen Plattformtechnologien LOQTEQ® (seit 2011 erfolgreich am Markt), antibakterielle Silberbeschichtung (im Zulassungsprozess) und resorbierbare Magnesiumimplantate (in der Entwicklung) adressieren genau diese Bedürfnisse und bieten dadurch ein erhebliches Wachstumspotential. Mit ihren LOQTEQ® Produkten ist aap in den schnellst wachsenden Segmenten innerhalb der Traumatologie aktiv. Darüber hinaus können die Silberbeschichtungs- und die Magnesiumimplantat-Technologie die Gesundheitssysteme durch die Reduktion von Infektionsrisiken bzw. die Vermeidung einer zweiten Operation auf der Kostenebene potentiell deutlich entlasten. Mit diesem innovativen patentgeschützten Produkt- und Technologieportfolio und ihrem fokussierten Geschäftsmodell ist aap hervorragend aufgestellt, um die Chancen auf dem dynamisch wachsenden Traumatologiemarkt nutzen zu können.
Ein weiteres wesentliches Ziel der Unternehmensstrategie besteht darin, den inhärenten Wert dieser innovativen Produkt- und Technologiebasis zu heben. Da sämtliche Plattformtechnologien der aap dazu prädestiniert sind, ihr volles Wertpotential in der Kooperation mit globalen Partnern zu entfalten, evaluiert das Unternehmen in diesem Zusammenhang regelmäßig strategische Alternativen zur Wertgenerierung und -steigerung. Hierzu zählen unter anderem Entwicklungspartnerschaften, Vertriebs- und Lizenzabkommen sowie Joint-Venture-Vereinbarungen bis hin zu Unternehmenstransaktionen (z.B. Fusionen, Share- oder Asset-Deals sowie Carve-Outs).
Vertriebsseitig fokussiert sich aap im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie insbesondere auf Deutschland und die internationalen Schlüsselmärkte USA, Europa und die BRICS-Staaten.
Der Vorstand spezifiziert seine Zielsetzungen für das Geschäftsjahr als Management Agenda im Rahmen von definierten strategischen und operativen Handlungsfeldern. Die Auswertung der Management Agenda 2020 finden Sie im Kapitel "Weitere Indikatoren". Die neue Management Agenda für das Geschäftsjahr 2021 wird im "Prognosebericht" vorgestellt.

Die aap Implantate AG ist die Muttergesellschaft des aap-Konzerns. Die Lageberichte für die aap Implantate AG und für den Konzern haben wir in diesem Bericht zusammengefasst. Der aap-Konzern verfügte zum 31. Dezember 2020 über folgende vollkonsolidierte Tochterunternehmen: aap Implants Inc., MCTeQ GmbH und MAGIC Implants GmbH. Des Weiteren bestand zum Bilanzstichtag noch eine Beteiligung in Höhe von 4,57 % an der AEQUOS Endoprothetik GmbH.
| aap Implantate AG, Berlin | |
|---|---|
| aap Implants Inc., Dover, Delaware, USA | 100 % |
| MCTeQ GmbH, Berlin | 100 % |
| MAGIC Implants GmbH, Berlin | 100000 |
| AEQUOS Endoprothetik GmbH, München | 4.57% |
Die aap ImplantsInc. ist die Vertriebsgesellschaft der aap Implantate AG für den US-amerikanischen Markt. Sitz der Gesellschaft ist Dover, Delaware, USA. Die logistische Abwicklung sämtlicher Aufträge erfolgt über einen Service Provider in Atlanta, Georgia, USA.
Die MCTeQ GmbH ist eine Vorratsgesellschaft, in der potenziell sämtliche Entwicklungs- und gegebenenfalls Vermarktungsaktivitäten im Bereich der antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie gebündelt werden sollen. Sitz der Gesellschaft ist Berlin.
Die MAGIC Implants GmbH ist eine Vorratsgesellschaft, in der sämtliche Entwicklungsaktivitäten sowie Vermögenswerte (z.B. Patente, Know-How etc.) im Bereich der resorbierbaren Magnesiumimplantat-Technologie gebündelt wurden. Sitz der Gesellschaft ist Berlin.
An der AEQUOS Endoprothetik GmbH besteht eine Beteiligung ohne maßgebenden Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik in Höhe von 4,57 %. Sitz der Gesellschaft ist München.

Der Vorstand der aap bestand im Geschäftsjahr 2020 aus zwei Mitgliedern und setzt sich seit dem 1. Januar 2021 aus drei Mitgliedern zusammen.
Herr Rubino Di Girolamo (59) ist Vorstandsvorsitzender / CEO und für die Bereiche Corporate Development, Forschung & Entwicklung Zukunftstechnologien, Corporate Risk und Compliance Management verantwortlich.
Herr Marek Hahn (46) ist Mitglied des Vorstands / CFO und verantwortet im Unternehmen die Bereiche Finanzen / Controlling, Personal, IT, Legal Affairs, Investor und Public Relations sowie Administration.
Frau Agnieszka Mierzejewska (38) ist seit 1. Januar 2021 Mitglied des Vorstands / COO und für die Bereiche Vertrieb & Marketing, Produktion, Forschung & Entwicklung Trauma, Qualitätssicherung und Regulatory Affairs verantwortlich.
Weitere Informationen zum Vorstand der aap finden Sie auf der Corporate Website des Unternehmens unter https://www.aap.de/unternehmen/corporate-governance/vorstand.
Der Aufsichtsrat der aap besteht aus drei Mitgliedern.
Frau Dr. med. Nathalie Krebs (48) ist Aufsichtsratsvorsitzende und Frau Jacqueline Rijsdijk (64) stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende. Zudem gehört dem Aufsichtsrat Herr Biense Visser (68) an.
Weitere Informationen zum Aufsichtsrat der aap finden Sie im Konzernanhang und auf der Corporate Website des Unternehmens unter https://www.aap.de/investoren/corporategovernance/aufsichtsrat.
Bei aap werden keine Geschäftssegmente identifiziert, für die eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand erfolgen würde. Stattdessen ist es Ziel der Unternehmensstrategie, den inhärenten Wert der innovativen Produkt- und Technologiebasis zu heben. Das der Steuerung des Unternehmens dienende monatliche Berichtswesen umfasst ausschließlich die Konzernumsätze, den Fortschritt bei wesentlichen Entwicklungsprojekten des Konzerns, die Liquidität und das Working Capital des Gesamtkonzerns. Die Steuerung des Unternehmens erfolgt auf Basis dieser Daten. aap wird daher sowohl nach innen als auch nach außen als ein Unternehmen ohne separate Segmente geführt.
Wesentliche Standorte des Unternehmens sind Berlin und Atlanta (Georgia, USA). Die Muttergesellschaft aap Implantate AG hat ihren Sitz in Berlin. In Atlanta (Georgia, USA) erfolgt die logistische Abwicklung sämtlicher Aufträge für den US-amerikanischen Markt über einen Service Provider der Vertriebsgesellschaft aap Implants Inc.

Deutschland und die USA sind weiterhin die größten Einzelmärkte der aap, während alle anderen Absatzgebiete in der Region International zusammengefasst werden.
In Deutschland vertreibt aap ihre Produkte direkt an Krankenhäuser, Einkaufsgemeinschaften und Verbundkliniken. Auf den Heimatmarkt der Gesellschaft entfiel im Geschäftsjahr 2020 rund 24 % (Vorjahr: 24 %) des Umsatzes.
In den USA setzt aap mit ihrer Tochtergesellschaft aap Implants Inc. auf eine hybride Vertriebsstrategie. Dabei erfolgt der Vertrieb sowohl über Distributionsagenten als auch im Rahmen von Partnerschaften mit globalen Orthopädieunternehmen. Hier erzielte die Gesellschaft im Berichtsjahr ca. 31 % (Vorjahr: 17 %) des Gesamtumsatzes.
Die Region International umfasst die Gesamtheit aller Märkte außerhalb von Deutschland und den USA. Hier nutzt aap ein breites Distributorennetzwerk in rund 25 Ländern. In dieser Region lag der Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2020 bei etwa 45 % (Vorjahr: 59 %).
An ihre deutschen Kunden (Krankenhäuser, Einkaufsgemeinschaften und Verbundkliniken) sowie die Mehrzahl der Distributionsagenten in den USA vermarktet aap ihre Produkte im Rahmen eines Konsignationsmodells. Dabei platziert die Gesellschaft die Systeme zunächst bei ihren Kunden und der Umsatz entsteht erst bei Verbrauch bzw. Einsatz der Implantate. In Abgrenzung dazu erwerben die Distributoren in den internationalen Märkten sowie die globalen Partner in den USA die Produkte direkt, wodurch unmittelbar Umsatz generiert wird.
Mit den drei größten Kunden erzielte aap im Berichtsjahr ein Umsatzvolumen von rund 2,1 Mio. EUR (Geschäftsjahr 2019: 3,1 Mio. EUR). Dies entspricht 22 % des im Geschäftsjahr 2020 erzielten Gesamtumsatzes (Vorjahr: 26 %).
Die Entwicklung der Weltwirtschaft wurde im Jahr 2020 wesentlich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Dabei wurden in zahlreichen Ländern weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt, die den globalen Konjunkturverlauf signifikant beeinträchtigt haben. In der Folge wurde die weltweite Produktionstätigkeit deutlich ausgebremst und die Weltwirtschaft stürzte in eine tiefe Rezession, die durch umfangreiche staatliche geld- und finanzpolitische Maßnahmen zumindest teilweise abgefedert werden konnte. Insbesondere ab Jahresmitte nahm die Produktionstätigkeit wieder etwas Schwung auf und die Wirtschaft stabilisierte sich zunehmend, bevor zum Jahresende vielerorts erneut steigende Infektionszahlen verzeichnet und mit entsprechenden Lockdown-Maßnahmen beantwortet wurden. Nach den jüngsten Schätzungen des internationalen Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um ca. 3,5 % eingebrochen.2 Demgegenüber war das reale, preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2019 noch um rund 2,8 % gewachsen. Besonders deutlich verlief der Einbruch mit einem Minus von etwa 4,9 % in den Industrieländern, wo im Jahr 2019 noch ein
2 Internetquelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

Anstieg von ca. 1,6 % verzeichnet wurde. In den Schwellenländern lag der Rückgang bei rund 2,4 % (2019: +3,6 %). Der IWF rechnet damit, dass insbesondere Frauen, Jugendliche, Arme sowie Beschäftigte im informellen Sektor und in kontaktintensiven Bereichen unter den Auswirkungen dieses konjunkturellen Einbruchs leiden werden. Auch der Ausblick auf das laufende Jahr 2021 steht wesentlich unter dem Einfluss des weiteren Verlaufs der COVID-19-Pandemie und ist dementsprechend mit einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet. Während insbesondere die jüngsten Impfstoffzulassungen Hoffnungen auf eine Trendwende machen, werden die Perspektiven gleichzeitig durch die zuletzt aufgetretenen Mutationen des Coronavirus und dem damit einhergehenden dynamischeren Infektionsgeschehen getrübt. Auf Basis des deutlichen Einbruchs im Jahr 2020 erwartet der IWF für 2021 eine Rückkehr auf den Wachstumspfad mit einem Anstieg der globalen Wirtschaftsleistung um ca. 5,5 %.3 Neben der Unklarheit über den weiteren Pandemieverlauf sorgen verschiedene geopolitische Konflikte für weitere Unsicherheit. Beispielhaft seien hier die handelspolitischen Konflikte der USA mit anderen Ländern genannt, bei denen auch nach der US-Wahl noch nicht klar ist, in welche Richtung sie sich entwickeln werden. Darüber hinaus könnte es mittelfristig zu einer stärkeren Abschwächung der chinesischen Wirtschaft kommen, was die globalen Wachstumsaussichten deutlich eintrüben könnte. Nicht zuletzt besteht in Europa immer noch Unklarheit über die genauen Modalitäten des Brexits, die einen wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung der europäischen Wirtschaft haben.
Im Euro-Raum wurde die konjunkturelle Entwicklung im Jahr 2020 maßgeblich von der COVID-19- Pandemie beeinflusst. In der Folge wurde 2020 nach Schätzungen des IWF ein deutlicher Rückgang der Wirtschaftsleistung um rund 7,2 % verzeichnet. 2019 wuchs die europäische Wirtschaft hingegen noch um etwa 1,3 %.4 Negative Auswirkungen hatten dabei insbesondere in der ersten Jahreshälfte eine nachlassende Investitionstätigkeit sowie eine deutliche Zurückhaltung beim privaten Konsum. Zudem wurde bei rückläufigen Im- und Exporten von Waren und Dienstleistungen ein negativer Außenhandelsbeitrag erzielt. Für das Jahr 2021 erwartet der IWF für den Euro-Raum ein Wirtschaftswachstum von ca. 4,2 %.
Auch in Deutschland hinterließ die COVID-19-Pandemie 2020 deutliche Spuren. Dem Jahreswirtschaftsbericht 2021 der Bundesregierung zu folge geriet die deutsche Wirtschaft durch die Pandemie in eine der schwersten Rezessionen seit Jahrzehnten. So ging das reale, preisbereinigte BIP im Jahr 2020 um etwa 5,0 % zurück, während 2019 noch ein Wachstum von rund 0,6 % verzeichnet werden konnte.5 Dabei ergibt sich ein ambivalentes Bild: Während sich die Industrie aktuell in einer robusten Verfassung befindet, ist der Dienstleistungssektor wesentlich stärker von den Lockdown-Maßnahmen betroffen. Für das Jahr 2021 erwartet die Bundesregierung eine Erholung und rechnet mit einem Wachstum von ca. 3,0 %.
Die wirtschaftliche Entwicklung in den USA stand 2020 ebenfalls deutlich unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung. Nach Angaben des IWF schrumpfte die US-Wirtschaft im Jahr 2020 infolge der Pandemie um etwa 3,4 %, nachdem 2019 noch ein Wachstum von rund 2,2 % gemeldet wurde.6 Maßgebliche Auswirkungen hatten dabei insbesondere in der ersten Jahreshälfte ein deutlicher Rückgang des privaten Konsums und der
3 Internetquelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update
4 Internetquelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update
5 Der Jahreswirtschaftsbericht 2021 der Bundesregierung ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhältlich.
6 Internetquelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

Unternehmensinvestitionen. Die jüngsten Prognosen des IWF gehen für das Jahr 2021 von einem Anstieg der Wirtschaftsleistung um ca. 5,1 % aus.
Die Medizintechnik-Branche wird in Deutschland gemeinhin als Wachstumsmarkt wahrgenommen und gilt als besonders innovativ und zukunftsträchtig. Darüber hinaus leisten Medizinprodukte nicht nur einen wesentlichen Beitrag für eine effiziente Gesundheitsversorgung, sondern übernehmen auch eine tragende Rolle für die Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Dementsprechend tragen Medizintechnikunternehmen zu einer positiven Entwicklung der Gesundheitswirtschaft in Deutschland bei. Nach Auffassung des Bundesverbands für Medizintechnologie e.V. (BVMed) wird die Medizintechnik-Branche auch weiterhin ein Wachstumsmarkt bleiben. Dabei sieht der Branchenverband den medizinisch-technischen Fortschritt, die demografische Entwicklung und einen erweiterten Gesundheitsbegriff in Richtung mehr Lebensqualität als wesentliche Treiber eines weiter steigenden Bedarfs an Gesundheitsleistungen.7 Die produzierenden Medizintechnikunternehmen erzielten in Deutschland 2019 nach Angaben des statistischen Bundesamtes einen Gesamtumsatz von 33,4 Mrd. Euro, was einem deutlichen Wachstum von 10,4 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (30,3 Mrd. Euro). Während der Inlandsumsatz in diesem Zeitraum auf 11,5 Mrd. Euro zulegte, erhöhte sich der Auslandsumsatz auf insgesamt 21,9 Mrd. Euro. Dies entspricht einer Exportquote von ca. 65 % und zeigt die besondere Bedeutung des Auslandsgeschäfts für die deutschen Hersteller in dieser Branche. Insgesamt sind die Exporte von Medizinprodukten und Medizintechnik seit dem Jahr 2007 um mehr als die Hälfte auf insgesamt 29,5 Mrd. Euro gestiegen. Das durchschnittliche jährliche Wachstum der Ausfuhren liegt damit bei etwa 4 %. Doch unabhängig von den positiven Wachstumsraten der Vergangenheit und den grundsätzlich guten Perspektiven wird auch die Medizintechnik-Branche deutlich von der COVID-19-Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Eindämmung beeinflusst. Negative Auswirkungen ergeben sich hier beispielsweise durch die Verschiebung von Operationen sowie den Rückgang von Arztbesuchen und Verordnungen. Die Sorgen der Branche spiegeln sich auch in der Herbstumfrage des BVMed wider, die zuletzt im August und September 2020 durchgeführt wurde. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie rechnen nur noch 24 % (Vorjahr: 70 %) der befragten Medizintechnikunternehmen für 2020 mit einem besseren Umsatzergebnis im deutschen Markt als im Vorjahr, während 56 % sogar einen Umsatzrückgang antizipieren. Gewichtet man die Umsatzangaben der teilnehmenden Unternehmen, lässt sich daraus ein Umsatzrückgang von ca. -2,1 % ableiten, während im Vorjahr noch ein Umsatzwachstum von rund 3,3 % ermittelt wurde. Der ungewichtete Wert für den Umsatzrückgang liegt sogar bei -4,9 %, woran erkennbar ist, dass kleinere Unternehmen offenbar noch stärker von den negativen Entwicklungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Noch kritischer gestaltet sich die Situation auf dem Weltmarkt: Hier ergibt sich ein gewichteter Umsatzrückgang von -4,7 %, nachdem im letzten Jahr noch ein Wachstum von 5,8 % verzeichnet wurde. Dies lässt wiederum den Schluss zu, dass Deutschland im internationalen Vergleich relativ gut durch die Pandemie gekommen ist und der Regelbetrieb in den Kliniken verhältnismäßig rasch wieder eingeleitet wurde. Analysiert man die Ergebnisse nach Produktbereichen, zeigt sich, dass insbesondere die Hersteller von Implantaten (-7,9 %) sowie OP-Produkten und OP-Sets (-6,7 %) von den Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Bei den Gründen für die Umsatzrückgänge in der Medizintechnik-Branche werden zuallererst die durch die
7 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.

Lockdown-Maßnahmen verschobenen Operationen genannt. Von der Verschiebung dieser elektiven Eingriffe waren 70 % der befragten Unternehmen betroffen. Für 57 % waren die Einschränkungen der Kundenkontakte für den Außendienst maßgeblich, während knapp die Hälfte die ausbleibenden Arztbesuche und den damit verbundenen Rückgang von Verordnungen als negative Faktoren genannt hat. Darüber hinaus werden die stark gestiegenen regulatorischen Anforderungen, wie z.B. aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR), weiterhin als größtes Hindernis für die künftige Entwicklung der Medizintechnik-Branche gesehen.
Das weltweite Marktvolumen für Medizintechnologie wurde dem Branchenbericht für Medizintechnologien 2020 des BVMed zufolge zuletzt im Jahr 2017 auf ca. 390 Mrd. US-Dollar beziffert.8 Auf dieser Basis nehmen die USA mit etwa 38,8 % den ersten Platz ein, gefolgt von Deutschland (ca. 9,9 %), Japan und China. In der europäischen Union sind deutsche Medizintechnikunternehmen mit mehr als 32 Mrd. Euro für den größten Anteil am gesamten Umsatzvolumen von rund 95 Mrd. Euro verantwortlich. Nach Deutschland folgen Irland (rund 11,6 Mrd. Euro), Frankreich (etwa 11,0 Mrd. Euro), Italien (ca. 9,5 Mrd. Euro) und Großbritannien (rund 8,2 Mrd. Euro). Die Wachstumsperspektiven des Weltmarkts wurden zuletzt im Herbst 2018 und damit vor der COVID-19-Pandemie von Evaluate MedTech eingeschätzt.9 Das Marktforschungsunternehmen rechnete dabei mit einem durchschnittlichen Wachstum von 5,6 % in den Jahren 2017 bis 2024.
Das Marktvolumen der globalen Orthopädieindustrie lag 2018 Schätzungen der Orthoworld Inc. zufolge bei rund 51,2 Mrd. US-Dollar, was einem Wachstum von ca. 3,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht (etwa 49,5 Mrd. US-Dollar).10 Für die Jahre 2019 bis 2023 wurden vor der COVID-19- Pandemie jährliche Wachstumsraten von 3,5 bis 3,7 % für die weltweite Umsatzentwicklung mit Orthopädieprodukten erwartet. Somit dürften die positiven Aussichten der globalen Orthopädieindustrie zumindest kurzfristig deutlich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt werden. Innerhalb der Orthopädieindustrie ist das Segment Traumatologie, welches das Hauptgeschäftsfeld der aap darstellt, für ca. 14 % des gesamten Marktvolumens verantwortlich. Hier erhöhte sich das globale Umsatzvolumen 2018 gegenüber dem Vorjahr um ca. 4,1 % auf rund 7,2 Mrd. US-Dollar (2017: etwa 6,9 Mrd. US-Dollar). Das Marktforschungsunternehmen QYResearch rechnet für das Segment Traumatologie für die Jahre 2019 bis 2025 mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR11) von ca. 4,3 %, wobei diese Schätzung vor der COVID-19-Pandemie getroffen wurde, so dass sich die Perspektiven auch hier kurzfristig eingetrübt haben dürften. 12 Dementsprechend würde das Umsatzvolumen im Jahr 2025 bei rund 9,8 Mrd. US-Dollar liegen.
In allen Märkten der Welt sind behördliche Registrierungen und Zulassungen eine Voraussetzung für die Vermarktung von Medizinprodukten. Da die Produkte der aap grundsätzlich für eine weltweite Vermarktung bestimmt sind, basiert das Qualitätsmanagementsystem auf den Anforderungen internationaler Normen und europäischer Richtlinien sowie nationaler und internationaler Gesetze.
8 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.
9 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.
10 Quelle: "The Orthopaedic Industry Annual Report 2019"; auf Anfrage bei Orthoworld Inc. erhältlich.
11 CAGR = Compound Annual Growth Rate
12 Quelle: "Global Trauma Fixation Device Market Insights, Forecast to 2025" von QYResearch

Die Gesellschaft wird regelmäßig auf die Einhaltung dieser Anforderungen auditiert und entsprechend zertifiziert. Auf der Grundlage der EU-Konformitätsbewertungsverfahren sind die Produkte mit dem CE-Kennzeichen versehen und dürfen auf Basis dessen vertrieben werden. Darüber hinaus ist ein Großteil des Produktportfolios der aap auch von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) zugelassen. Zudem verfügen weite Teile des Portfolios u.a. über Zulassungen der chinesischen, saudi-arabischen, brasilianischen sowie einer Vielzahl anderer nationaler Behörden weltweit.
aap ist nach der für Medizinproduktehersteller relevanten DIN EN ISO 13485:2016 und nach der europäischen Richtlinie für Medizinprodukte 93/42/EWG zertifiziert. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit werden alle relevanten Umweltschutzvorschriften beachtet. Sowohl von der Produktion als auch den Produkten der aap gehen keine mittel- oder unmittelbaren Gefährdungen für die Umwelt aus.
Insgesamt sieht sich aap nach wie vor mit deutlich gestiegenen regulatorischen Anforderungen aus den internationalen Absatzmärkten und innerhalb der EU durch die Umsetzung der neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR 2017/745/EU) konfrontiert. Die zusätzlichen Anforderungen der Europäischen Verordnung werden nach einer Umfrage des Bundesverbands für Medizintechnologie e.V. (BVMed)13 als größtes Hemmnis für die künftige Entwicklung der Medizintechnik-Branche gesehen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Pflicht zu umfassenden klinischen Daten und längere Konformitätsbewertungszeiten durch Ressourcendefizite bei den Benannten Stellen genannt. Dabei werde der Druck insbesondere auf kleine und mittelständische Unternehmen steigen. aap konzentriert aktuell unternehmensweit Ressourcen und strebt an im Jahr 2022 eine erfolgreiche Zertifizierung nach MDR zu erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Umstellung von Prozessen und Unterlagen auf die neuen MDR-Anforderungen.
Das Geschäftsjahr 2020 war ein sehr herausforderndes für aap. Neben den massiven Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde das vergangene Jahr wesentlich durch die umfangreiche Restrukturierung und Refinanzierung des Unternehmens geprägt. Die im ersten Quartal 2020 erstmals aufgetretene COVID-19-Pandemie spiegelte sich auch in den Umsatz- und EBITDA-Zielen für das Gesamtjahr wider, die aap trotz aller Widrigkeiten im letzten Jahr erreichen konnte.
aap erzielte in einem von COVID-19 geprägten Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz in Höhe von 9,3 Mio. EUR (GJ/2019: 11,7 Mio. EUR) und damit einen Wert in der oberen Hälfte der Guidance von 8,0 Mio. EUR bis 10,0 Mio. EUR.
13 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.

| in TEUR | GJ/2020 | GJ/201914 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 9.326 | 11.739 | -21 % |
| Deutschland | 2.245 | 2.844 | -21 % |
| USA | 2.866 | 2.039 | +41 % |
| USA Distributoren | 2.582 | 1.951 | +32 % |
| USA Globale Partner | 284 | 88 | >+100 % |
| International (ohne USA) | 4.215 | 6.855 | -39 % |
| Europa (ohne Deutschland) | 1.743 | 1.960 | -11 % |
| BRICS-Staaten | 967 | 1.759 | -45 % |
| RoW (Rest of World) | 1.505 | 3.136 | -52 % |
| Umsatz | 9.326 | 11.739 | -21 % |
Mit Blick auf die Umsatzentwicklung in den einzelnen Regionen zeigt sich, dass im Geschäftsjahr 2020 mit Ausnahme der USA alle wesentlichen Märkte der aap von den Auswirkungen der COVID-19- Pandemie betroffen waren. Dementsprechend verzeichnete die Gesellschaft sowohl in Deutschland (-21 %) als auch im internationalen Geschäft (ohne USA) (-39 %) jeweils einen deutlichen Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dabei machten sich die pandemiebedingten Beeinträchtigungen insbesondere mit Blick auf das für aap sehr wichtige Auslandsgeschäft (ohne USA; rund 58 % des Gesamtumsatzes im Geschäftsjahr 2019 mit den größten Kunden aus Spanien, Südafrika, Brasilien und Mexiko) bemerkbar. Weiterhin wurden Ausschreibungen, an denen aap teilnimmt und mitunter über ihre Distributoren bereits Zusagen erhalten hat, in das erste Quartal 2021 verschoben.
In den USA befindet sich aap hingegen auf einem dynamischen Wachstumskurs und konnte den Umsatz im Geschäftsjahr 2020 deutlich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres steigern (+41 %). Dieser Umsatzanstieg basiert in erster Linie auf einem massiven Ausbau der Kundenbasis und den abgeschlossenen Verträgen mit US-weit tätigen Einkaufsverbänden und -netzwerken. Insgesamt konnte die positive Umsatzentwicklung in den USA die COVID-19-bedingten Umsatzrückgange in den anderen Märkten abmildern.
Die Gesamtleistung enthält neben den Umsatzerlösen sowohl Bestandsveränderungen als auch aktivierte Eigen- und Entwicklungsleistungen. Die Gesamtleistung hat sich im Geschäftsjahr 2020 bei gesunkenen Umsatzerlösen um 4,1 Mio. EUR auf 8,9 Mio. EUR stark verringert (-32 %). Grund hierfür ist vor allem der starke pandemiebedingte Umsatzrückgang bei einem Bestandsabbau an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie einem signifikant gesunkenen Niveau an aktivierten Eigen- und Entwicklungsleistungen.
Die Materialaufwendungen sanken im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls deutlich um 1,4 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR (GJ/2019: 2,4 Mio. EUR). Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich für die Materialaufwandsquote (bezogen auf Umsatzerlöse und Bestandsveränderungen), die sich im Berichtszeitraum auf 11 % (GJ/2019: 20 %) verringerte. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein verbesserter Produkt-, Kunden- und Preismix mit geringeren Materialaufwendungen, der durch den gestiegenen Anteil hochmargiger US-Umsätze an den Gesamtumsätzen und durch die Einstellung des Standardtraumaportfolios zum Ende des Geschäftsjahres 2019 positiv beeinflusst wurde. Der Fremdleistungsanteil im Materialaufwand stieg im Geschäftsjahr 2020 leicht auf 14 % (GJ/2019: 12 %).
14 Der Ausweis, der im Vorjahr noch ausgewiesenen sonstigen Umsatzerlöse entfällt und wird fortan den einzelnen Regionen zugeordnet.

Ausgehend von den vorgenannten Entwicklungen hat sich die Bruttomarge (bezogen auf Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen und Materialaufwendungen) von 80 % im Vorjahr auf 84 % im Geschäftsjahr 2020 verbessert.
Gemäß IFRS aktiviert aap als entwicklungsintensives Unternehmen neben selbst produzierten Anlagegütern auch Aufwendungen für Eigen- und Entwicklungsprojekte (Aktivierte Eigenleistungen), für deren Zulassung und ökonomisch erfolgreiche Vermarktung eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht. Im Geschäftsjahr 2020 verminderte sich die Aktivierung an Eigen- und Entwicklungsleistungen auf 79 TEUR EUR (GJ/2019: 1,2 Mio. EUR). Hintergrund ist die im Rahmen der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlussabschlusses 2019 vorgenommene außerplanmäßige Wertkorrektur auf die Entwicklungsprojekte antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie und resorbierbare Magnesiumimplantat-Technologie und, damit einhergehend, die Berücksichtigung der Aktivierung dieser beiden Projekte nur bis zum dritten Quartal 2019. Die Zugänge des Geschäftsjahres betreffen die weitere Entwicklung des LOQTEQ® Portfolios. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach der Markteinführung der Produkte über deren wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von 1,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 auf 1,0 Mio. EUR im Berichtszeitraum gesunken. Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf Kostenerstattungen im Rahmen der Beendigung von Rechtsstreitigkeiten im Vorjahr zurückzuführen, die im Geschäftsjahr 2020 nicht anfielen.
Die Personalaufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2020 um 1,7 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR verringert (GJ/2019: 8,2 Mio. EUR). Ausschlaggebend für diese Entwicklung ist vor allem die zum Ende des ersten Quartals 2020 umgesetzte Personalmaßnahme, in deren Rahmen 25 % des Personalbestands abgebaut wurden. In beiden Jahren sind umfangreiche Einmalaufwendungen infolge von Personalmaßnahmen enthalten: So sind im Geschäftsjahr 2020 Kosten für die Transfergesellschaft und Abfindungen in Höhe von 0,4 Mio. EUR enthalten, während in 2019 Einmalaufwendungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR im Zusammenhang mit der vorzeitigen Vertragsauflösung mit dem früheren Vorstandsvorsitzenden zu verzeichnen waren. Auch ohne Berücksichtigung dieser Sonderaufwendungen ist der Personalaufwand im Jahr 2020 deutlich rückläufig. Daneben hatte die Gesellschaft aufgrund der COVID-19-Pandemie von Mitte April bis Ende August das Instrument der Kurzarbeit genutzt, was ebenfalls zu einer weiteren Verringerung des Personalaufwands im Jahr 2020 geführt hat. Die Personalkostenquote (bezogen auf die Gesamtleistung) erhöhte sich trotz der gesunkenen Personalaufwendungen bei einer stark verminderten Gesamtleistung von 63 % im Vorjahr auf 73 % im Geschäftsjahr 2020.
Zum Stichtag 31.12.2020 waren insgesamt 102 Mitarbeiter bei aap beschäftigt (31.12.2019: 149 Mitarbeiter).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr vermindert und liegen bei 7,2 Mio. EUR (GJ/2019: 8,8 Mio. EUR). Dabei sanken in unmittelbarer Reaktion auf die COVID-19-Pandemie vor allem die Werbe- und Reisekosten, aber auch die Beratungsund Raumkosten. Einen Anstieg verzeichnete aap bei den Kosten für Personalleasing, die vor allem aus den umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Überarbeitung des Qualitätsmanagementsystems resultierten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind analog zum Vorjahr nicht

wiederkehrende Sondereffekte in Höhe von 1,5 Mio. EUR (GJ/2019: 0,8 Mio. EUR) enthalten, die bei der Überleitung des EBITDA auf das Recurring EBITDA einzeln dargestellt sind. Insgesamt erhöhte sich die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (bezogen auf die Gesamtleistung) von 67 % im Geschäftsjahr 2019 auf 80 % im Berichtszeitraum.
aap realisierte damit im Geschäftsjahr 2020 ein verbessertes EBITDA in Höhe von -4,8 Mio. EUR (GJ/2019: -5,1 Mio. EUR), das innerhalb der im Oktober 2020 angehobenen Prognose von -5,9 Mio. EUR bis -4,5 Mio. EUR lag.
Da in beiden Geschäftsjahren nicht unerhebliche Einmaleffekte enthalten sind, ist ein Vergleich nur auf Basis des Recurring EBITDA (EBITDA ohne Einmaleffekte) sinnvoll:
| in Mio. EUR | GJ/2020 | GJ/2019 |
|---|---|---|
| EBITDA | -5,1 | |
| Aktivierung Entwicklungskosten Silber/Magnesium | -4,8 0,0 |
-1,1 |
| Restrukturierungs- und Refinanzierungsaufwendungen (inkl. Personalmaßnahmen) |
0,9 | 0,6 |
| Projekt Quality First | 0,8 | 0,4 |
| Externe Mitarbeiter/Personalvermittlung | 0,2 | 0,3 |
| Evaluierung strategischer Optionen | 0,1 | 0,0 |
| Beendigung Rechtsstreitigkeiten (saldierter Effekt) | 0,0 | 0,1 |
| Sondereffekt aus Fremdwährungseffekten im Rahmen von konzerninternen Transaktionen innerhalb des Vorratsvermögens |
-0,7 | 0,0 |
| Recurring EBITDA -3,4 |
-4,8 |
Ausgehend von den vorgenannten Entwicklungen beträgt das um Einmaleffekte bereinigte - Recurring EBITDA - für das Geschäftsjahr 2020 -3,4 Mio. EUR (GJ/2019: -4,8 Mio. EUR).
Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich von 2,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 auf 2,7 Mio. EUR im Berichtsjahr. Daneben wurden im Geschäftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen im Gesamtumfang von 0,4 Mio. EUR (GJ/2019: 12,3 Mio. EUR) vorgenommen, die aus Buchwertanpassungen im Rahmen des Teilverkaufs von Überkapazitäten des Maschinenparks resultieren. Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Vorjahr in Höhe von 12,3 Mio. EUR entfielen:
Das EBIT lag infolgedessen im Berichtszeitraum deutlich über dem Wert des Vorjahres und beträgt -7,9 Mio. EUR (GJ/2019: -19,8 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis von -0,9 Mio. EUR (GJ/2019: -0,3 Mio. EUR) im Geschäftsjahr 2020 resultiert vor allem aus dem Zinsaufwand für die im Geschäftsjahr begebene Wandelschuldverschreibung, den Vorfälligkeitsentschädigungen im Rahmen des Teilverkaufs von Überkapazitäten im Maschinenpark sowie dem Zinsaufwand für ein im Geschäftsjahr an die aap ausgereichtes Gesellschafterdarlehen.

Daneben resultieren Aufwendungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR aus dem Ausweis von unrealisierten Währungseffekten aus konzerninternen Transaktionen innerhalb des Finanzergebnisses.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag veränderten sich wesentlich und betrugen im Geschäftsjahr 2020 -121 TEUR (GJ/2019: -0,6 Mio. EUR). Dabei sind im Vorjahr zwei gegenläufige Effekte zu berücksichtigen: Zum einen wurde eine Steuerrückstellung in Höhe von 0,5 Mio. EUR gebildet, um möglichen Risiken aus einer Betriebsprüfung Rechnung zu tragen. Zum anderen gab es einen positiven Effekt aus der Auflösung von latenten Steuern, die vor allem im Zusammenhang mit der außerplanmäßigen Wertkorrektur auf aktivierte Entwicklungskosten stehen.
Insgesamt realisierte aap im Geschäftsjahr 2020 ein Periodenergebnis nach Steuern von -8,9 Mio. EUR (GJ/2019: -19,4 Mio. EUR).
Nach Berücksichtigung der im sonstigen Ergebnis gebuchten Währungsdifferenzen ergibt sich ein Gesamtergebnis nach Steuern von -8,8 Mio. EUR (GJ/2019: -19,5 Mio. EUR).
Die Bilanzsumme lag zum Ende des Geschäftsjahres 2020 bei 19,7 Mio. EUR und damit rund 25 % unterhalb des Niveaus vom 31.12.2019 (26,3 Mio. EUR).
Die langfristigen Vermögenswerte haben sich zum 31.12.2020 um 3,2 Mio. EUR gegenüber dem Ende des Geschäftsjahres 2019 verringert. Dieser Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den außerplanmäßigen Wertkorrekturen und dem Abgang von Sachanlagevermögen im Rahmen des Teilverkaufs von Überkapazitäten des Maschinenparks sowie dem planmäßigen Rückgang des Sachanlagevermögens aufgrund von im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen geringeren Zugängen aus Investitionen. Die aktivierten Entwicklungskosten haben sich gegenüber dem Bilanzstichtag 31.12.2019 um 0,5 Mio. EUR verringert. Dieser Rückgang basiert insbesondere auf den planmäßigen Abschreibungen bei einer gleichzeitig sehr geringen Aktivierung von Entwicklungskosten im Rahmen der planmäßigen Weiterentwicklung des LOQTEQ® Portfolios. Der Anteil der immateriellen Vermögenswerte an der Bilanzsumme beträgt 13 % und ist damit im Vergleich zum Jahresende 2019 leicht gestiegen (31.12.2019: 12 %). Daneben verminderten sich die unter IFRS 16 (Leasing) ausgewiesenen Nutzungsrechte von 0,9 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR.
Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken von 13,9 Mio. EUR zum 31.12.2019 auf 10,3 Mio. EUR zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums und wurden vor allem durch den Rückgang an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, einen verringerten Bestand an Vorräten als auch durch die Verminderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte beeinflusst. Die Vorräte reduzierten sich durch einen Abbau der Bestände über den Umsatz. Der Rückgang in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten resultiert vor allem aus der Beendigung der im Vorjahr geschlossenen Factoring-Vereinbarung.
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 und betrug zum Bilanzstichtag 0,9 Mio. EUR (31.12.2019: 2,9 Mio. EUR). Neben den Mitteln zur Finanzierung des operativen Geschäfts (3,7 Mio. EUR) und den Ausgaben für Investitionen (0,4 Mio. EUR) flossen weitere Mittel zur Rückführung von Krediten (1,1 Mio. EUR) ab. Daneben flossen der Gesellschaft 2,5 Mio. EUR aus der erfolgreichen Begebung einer Wandelschuldverschreibung und

0,4 Mio. EUR aus dem Abschluss einer Gesellschafterdarlehensvereinbarung zu. Des Weiteren konnte aap nach Ablösung der Leasingverbindlichkeiten durch den Verkauf von Überkapazitäten des Maschinenparks Mittelzuflüsse in Höhe von 0,3 Mio. EUR generieren.
Die in der Bilanz als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte ausgewiesenen Vermögenswerte betreffen mehrere Maschinen und technische Anlagen, die im kommenden Geschäftsjahr noch abverkauft werden sollen.
Bedingt durch das Periodenergebnis nach Steuern von -8,7 Mio. EUR ist das Eigenkapital zum 31.12.2020 auf 10,3 Mio. EUR (31.12.2019: 18,9 Mio. EUR) gesunken. Im Geschäftsjahr 2020 führte die Gesellschaft mit Zustimmung der Hauptversammlung eine ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10:1 durch, wobei 28,9 Mio. EUR aus dem gezeichneten Kapital mit Verlusten in Höhe von 27,7 Mio. EUR verrechnet wurden. Der überschießende Betrag von 1,2 Mio. EUR wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Bei einer Bilanzsumme von 19,7 Mio. EUR zum 31.12.2020 (31.12.2019: 26,3 Mio. EUR) liegt die Eigenkapitalquote bei 52 % (31.12.2019: 72 %).
Die Leasingverbindlichkeiten verringerten sich von 0,9 Mio. EUR zum 31.12.2019 auf 0,4 Mio. EUR aufgrund der vorfristigen Ablösung von Maschinenfinanzierungen im Rahmen des Verkaufs von Überkapazitäten.
Der Ausweis des Wandeldarlehensin Höhe von 2,3 Mio. EUR erfolgt erstmalig in diesem Geschäftsjahr. Die Wandelschuldverschreibung wurde im Geschäftsjahr im Rahmen der Refinanzierung der Gesellschaft begeben und voll gezeichnet.
Die Finanzverbindlichkeiten erhöhten sich infolge der Inanspruchnahme eines Gesellschafterdarlehens von 0,0 Mio. EUR zum 31.12.2020 auf 0,4 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen am 31.12.2020 bei 1,9 Mio. EUR und somit rund 0,6 Mio. EUR oberhalb des Niveaus zum Bilanzstichtag des Vorjahres (1,3 Mio. EUR). Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten verringerten sich um 1,3 Mio. EUR auf 1,7 Mio. EUR vor allem aufgrund der vorfristigen Ablösung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen des Verkaufs von Überkapazitäten des Maschinenparks sowie des separaten Ausweises der Leasingverbindlichkeiten in einem eigenen Posten, der Zahlung der letzten Rate unter einem Lizenzvertrag in Höhe von 0,3 Mio. EUR sowie der Zahlung von Abfindungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR. Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen um 0,3 Mio. EUR auf 1,1 Mio. EUR (31.12.2019: 0,8 Mio. EUR).
Ausgehend von einem Periodenergebnis nach Steuern von -8,9 Mio. EUR verbesserte sich der operative Cash-Flow der aap im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr auf -3,7 Mio. EUR (GJ/2019: -5,8 Mio. EUR). Die wesentlichen Veränderungen im Jahresvergleich lassen sich wie folgt zusammenfassen:

• Erhöhte Bildung von Rückstellungen
Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit verringerte sich im Geschäftsjahr 2020 auf -0,1 Mio. EUR (GJ/2019: +0,3 Mio. EUR). Dabei entfielen auf Investitionen in Entwicklungsprojekte 80 TEUR (GJ/2019: 1,3 Mio. EUR) und Sachanlagen 0,3 Mio. EUR (GJ/2019: 0,4 Mio. EUR). Daneben flossen der Gesellschaft 0,3 Mio. EUR nach der Ablösung von Leasingverbindlichkeiten aus dem Verkauf von Überkapazitäten des Maschinenparks zu.
Die wesentlichen Effekte im Bereich der Finanzierungstätigkeit lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Damit ergibt sich für das Geschäftsjahr 2020 ein Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit von insgesamt 1,8 Mio. EUR (GJ/2019: 4,1 Mio. EUR).
Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten verringerte sich zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2020 auf 0,9 Mio. EUR (31.12.2019: 2,9 Mio. EUR).
Die Nettoverschuldung (Summe aller Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente abzüglich sämtlicher zinstragender Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung hinterlegter Bankguthaben für Leasingverbindlichkeiten) lag am 31.12.2020 bei 3,5 Mio. EUR (31.12.2019 Nettoguthaben: 0,4 Mio. EUR).
Ergänzend zur Berichterstattung über den aap-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der aap Implantate AG.
Die aap Implantate AG ist die Muttergesellschaft des aap-Konzerns und hat ihren Sitz in Berlin. Die Geschäftstätigkeit umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, Produktion und weltweite Vermarktung von Produkten für die Orthopädie im Bereich Trauma sowie die Steuerung der Aktivitäten des aap-Konzerns.
In Berlin entwickelt, produziert und vermarktet die Gesellschaft alle Produkte unter einem Dach. Der Vertrieb der Produkte erfolgt überwiegend unter dem Markennamen "aap". Während die Produkte im deutschsprachigen Raum direkt an Krankenhäuser, Einkaufsgemeinschaften und Verbundkliniken vertrieben werden, setzt das Unternehmen auf internationaler Ebene auf ein breites Distributorennetzwerk in rund 25 Ländern. Den nordamerikanischen Markt bedient die aap Implantate AG über ihre Tochtergesellschaft aap Implants Inc. mit Sitz in Dover, Delaware, USA sowie im Rahmen von Partnerschaften mit globalen Orthopädieunternehmen und Distributoren.

Der Jahresabschluss der aap Implantate AG wird nach HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss folgt den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Daraus resultieren Unterschiede bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Diese betreffen vor allem immaterielle Vermögensgegenstände, Rückstellungen und latente Steuern.
Für die aap Implantate AG stellen Umsatz, EBITDA, Lagerumschlagshäufigkeit und DSO (Day Sales Outstanding = Umschlagshäufigkeit der Forderungen) die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren dar. Die wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Geschäftsjahres 2020 ergeben sich aus der Management Agenda 2020. Diese finden Sie im Kapitel "Weitere Indikatoren".
Der Umsatz ist im Geschäftsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr vor allem infolge der COVID-19- Pandemie um 27 % auf 8,6 Mio. EUR gesunken (GJ/2019: 11,7 Mio. EUR). Darin enthalten sind Umsätze in Höhe von 1,6 Mio. EUR (GJ/2019: 1,6 Mio. EUR) aus konzerninternen Lieferungen an die USamerikanische Tochtergesellschaft aap Implants Inc.
Die Bestandsveränderung reduzierte sich vor allem aufgrund eines stark verminderten Bestands an in Arbeit befindlichen Produktionsaufträgen und einem Lagerabbau im Zusammenhang mit den durch die COVID-19-Pandemie verminderten Umsatzerlösen von +0,2 Mio. EUR im Vorjahr auf -1,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020.
Ausgehend von einem rückläufigen Umfang an anderen aktivierten Eigenleistungen verringerte sich die Gesamtleistung insbesondere infolge des Umsatzrückgangs und des Bestandsabbaus signifikant von 12,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 auf 7,3 Mio. EUR im Berichtszeitraum.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich im Berichtszeitraum um 0,7 Mio. EUR auf 0,9 Mio. EUR (GJ/2019: 1,6 Mio. EUR) verringert. Dieser Rückgang resultiert vor allem aus im Vorjahr erhaltenen Förderzuwendungen des BMBF für die Entwicklung der Silberbeschichtungstechnologie und Kostenerstattungen im Rahmen der Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, die im Geschäftsjahr 2020 nur stark vermindert oder gar nicht anfielen.
Der Materialaufwand reduzierte sich signifikant von 2,4 Mio. EUR um 1,4 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020, was vor allem aus den stark gesunkenen Umsatzerlösen bei einem gleichzeitigen Abbau des Lagerbestands resultiert.
Die Verringerung des Personalaufwands um 1,9 Mio. EUR auf 5,9 Mio. EUR im Berichtszeitraum (GJ/2019: 7,8 Mio. EUR) basiert insbesondere auf dem zum Ende des ersten Quartals 2020 umgesetzten Personalabbau sowie dem von April bis August eingesetzten Instrument der Kurzarbeit. Zum 31.12.2020 waren 99 Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt (31.12.2019: 146 Mitarbeiter).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken von 7,7 Mio. EUR im Vorjahr auf 7,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020. Hintergrund dieser Entwicklung waren insbesondere verminderte Raumkosten, stark gesunkene Werbe- und Reisekosten in Reaktion auf die COVID-19-Pandemie sowie verringerte Kosten der Warenabgabe infolge eines im Vorjahr beendeten Lizenzvertrags mit einem externen

Erfinder. Daneben sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2020 nicht wiederkehrende Sondereffekte in Höhe von 1,5 Mio. EUR (GJ/2019: 1,1 Mio. EUR) enthalten. Diese bestanden im Berichtszeitraum aus erhöhten Kosten für Maßnahmen zur Erfüllung der gestiegenen regulatorischen Anforderungen (0,8 Mio. EUR), Refinanzierungs- und Restrukturierungsaufwendungen zur Anpassung der Kostenstruktur (0,4 Mio. EUR), Kosten für Personalleasing und externe Mitarbeiter (0,2 Mio. EUR) sowie Kosten für die Evaluierung strategischer Optionen (0,1 Mio. EUR).
Die Abschreibungen verminderten sich im Berichtszeitraum signifikant auf 2,3 Mio. EUR (Vorjahr: 19,0 Mio. EUR). Der Rückgang resultiert vor allem aus im Vorjahr ausgewiesenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf die beiden Entwicklungsprojekte antibakterielle Silberbeschichtung und resorbierbare Magnesiumimplantate im Gesamtumfang von 10,3 Mio. EUR sowie Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens in Höhe von 7,0 Mio. EUR (Forderungsverzicht gegen Besserungsschein gegen die US-amerikanische Tochtergesellschaft aap Implants Inc. und Abschreibungen auf das Vorratsvermögen infolge der Nichtweiterführung des Standardtraumaportfolios und in Zusammenhang mit steril verpackten Implantaten). Im Geschäftsjahr 2020 wurden außerplanmäßige Abschreibungen im Zusammenhang mit dem Teilverkauf von Überkapazitäten des Maschinenparks in Höhe von 0,4 Mio. EUR verbucht (Anpassung des Buchwerts auf den Veräußerungspreis).
Die im Berichtszeitraum um 0,3 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR gesunkenen Zinserträge resultieren aus der konzerninternen Darlehensgewährung an die US-amerikanische Tochtergesellschaft. Der Rückgang ist Folge des zum Ende des Geschäftsjahres 2019 beschlossenen Forderungsverzichts gegen Besserungsschein.
Die Zinsaufwendungen blieben im Geschäftsjahr 2020 mit 0,3 Mio. EUR unverändert und resultieren vor allem aus den Zinsaufwendungen aus der erfolgreich begebenen Wandelschuldverschreibung im Umfang von 2,6 Mio. EUR und einem ausgereichten Gesellschafterdarlehen in Höhe von 0,4 Mio. EUR.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen im Geschäftsjahr nicht an (Vorjahr: Steueraufwand in Höhe von 0,5 Mio. EUR aus der Bildung einer Rückstellung für mögliche Risiken im Rahmen einer laufenden Betriebsprüfung).
Die aap Implantate AG realisierte damit im Geschäftsjahr 2020 ein stark verbessertes Jahresergebnis von -8,1 Mio. EUR (GJ/2019: -23,1 Mio. EUR), das unter Berücksichtigung des im Rahmen der Kapitalherabsetzung verrechneten Verlustvortrags von 27,7 Mio. EUR zu einem Bilanzverlust per 31.12.2020 von 8,1 Mio. EUR führt.
Die Bilanzsumme der aap Implantate AG hat sich zum Ende des Geschäftsjahres 2020 gegenüber dem 31.12.2019 (29,7 Mio. EUR) um 17 % auf 24,6 Mio. EUR reduziert.
Das Anlagevermögen stieg von 10,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 16,6 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020 und ist im Wesentlichen von folgenden Effekten gekennzeichnet: Die immateriellen Vermögenswerte verminderten sich um 0,4 Mio. EUR auf 2,4 Mio. EUR infolge von im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen geringeren Zugängen aus Investitionen, während die Sachanlagen vor allem aufgrund des Teilverkaufs von Überkapazitäten des Maschinenparks sowie infolge von im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen geringeren Zugängen aus Investitionen um 2,0 Mio. EUR sanken. Unter

den Finanzanlagen erhöhten sich die Anteile an verbundenen Unternehmen als Folge einer Einlage von Vermögenswerten in die MAGIC Implants GmbH sowie aufgrund der Gründung der MCTeQ GmbH, in der künftig alle Aktivitäten rund um die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie gebündelt werden sollen. Daneben wurden 8,6 Mio. EUR von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in die Ausleihungen an verbundene Unternehmen umgegliedert, da die Finanzierung der aap Implants Inc. langfristig ist und auch die Rückführung des Darlehens über einen langfristigen Zeitraum erfolgen wird.
Das Vorratsvermögen reduzierte sich infolge des Bestandsabbaus über den Umsatz sowie einen zum Stichtag verminderten Bestand an in der Produktion befindlichen Aufträgen von 5,4 Mio. EUR im Vorjahr auf 4,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020.
Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sank vor allem infolge des reduzierten Umsatzniveaus von 1,4 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2019 auf 1,2 Mio. EUR im Berichtszeitraum. Die im Vorjahr abgeschlossene Factoring-Vereinbarung wurde im Geschäftsjahr beendet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sanken zum Stichtag von 8,3 Mio. EUR auf 0,3 Mio. EUR, da 8,6 Mio. in die Ausleihungen an verbundene Unternehmen umgegliedert wurden. Ausgehend vom realisierten Umsatzwachstum in den USA im Geschäftsjahr 2020 konnte die Tochtergesellschaft einen Betrag von 0,9 Mio. EUR an die Muttergesellschaft zurückzahlen. Mit weiter planmäßig steigenden Umsätzen in den USA sollen die Rückzahlungen in 2021 verstärkt werden.
Der Rückgang in den sonstigen Vermögensgegenständen auf 1,1 Mio. EUR (31.12.2019: 1,8 Mio. EUR) resultiert aus der Beendigung der im Vorjahr geschlossenen Factoring-Vereinbarung sowie der Rückgewähr von Guthaben bei Kreditinstituten, die als Sicherheit für Finanzverbindlichkeiten an Kreditgeber verpfändet bzw. als Barunterlegung zur Sicherung von an Dritte gewährten Bankgarantien hinterlegt wurden.
Ausgehend von dem Jahresergebnis von -8,1 Mio. EUR sank das Eigenkapital von 23,7 Mio. EUR am Bilanzstichtag des Vorjahres auf 15,9 Mio. EUR zum 31.12.2020. Im Berichtsjahr wurde mit Zustimmung der Hauptversammlung eine ordentliche Kapitalherabsetzung im Verhältnis von 10:1 umgesetzt, wobei 28,9 Mio. EUR aus dem gezeichneten Kapital mit Verlustvorträgen in Höhe von 27,7 Mio. EUR verrechnet und 1,2 Mio. EUR in die Kapitalrücklage umgegliedert wurden. Die Eigenkapitalquote liegt damit bei 65 % (31.12.2019: 80 %).
Die Rückstellungen stiegen vor allem im Zuge der Bildung von Rückstellungen im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten von 2,5 Mio. EUR im Vorjahr auf 2,7 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2020.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen stichtagsbedingt von 0,6 Mio. EUR auf 1,0 Mio. EUR.
Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen von 2,3 Mio. EUR zum 31.12.2019 auf 4,5 Mio. EUR zum Bilanzstichtag und sind vor allem durch folgende Transaktionen im Geschäftsjahr gekennzeichnet: Verringerung der sonstigen Verbindlichkeiten im Rahmen der Sale- und Rent-Back-Vereinbarung (Abverkauf von Maschinen sowie planmäßige Tilgung) und einer letzten Teilzahlung unter einem Vertrag mit einem externen Erfinder sowie Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten infolge der Ausreichung von Gesellschafterdarlehen in Höhe von 0,4 Mio. EUR sowie erfolgreiche Begebung einer Wandelschuldverschreibung im Umfang von 2,6 Mio. EUR.

Die liquiden Mittel betrugen zum 31.12.2020 0,6 Mio. EUR (31.12.2019: 2,1 Mio. EUR). Der Rückgang resultiert vor allem aus der Finanzierung des operativen Geschäfts, den Entwicklungsaktivitäten und Investitionen sowie planmäßigen Tilgungsleistungen auf Kreditverbindlichkeiten.
Die Geschäftsentwicklung der aap Implantate AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des aap-Konzerns. An den Risiken der Beteiligungen und Tochterunternehmen partizipiert die aap Implantate AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote. Die Risiken und Chancen sind im "Risiko- und Chancenbericht" dieses Berichts dargestellt. Wir verweisen hier insbesondere auf die im Kapitel "Finanzielle Risiken" dargestellten Liquiditätsrisiken, die zu einer Gefährdung des Bestandes der Gesellschaft führen können.
Aufgrund der Verflechtungen der aap Implantate AG mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern verweisen wir auf unsere Aussagen im Kapitel "Prognosebericht", die insbesondere auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft widerspiegeln. Dies gilt ebenfalls für den Absatz und den Umsatz. Für das Jahr 2021 erwarten wir für die aap Implantate AG trotz der schwer vorherzusagenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ein Umsatzwachstum sowie weiterhin ein negatives EBITDA, das aber ohne der Berücksichtigung von Projektausgaben für die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie deutlich über dem Wert des Geschäftsjahres 2020 liegen wird.
Die Medizintechnik-Branche wird gemeinhin als sehr dynamisch und innovativ wahrgenommen. Nach Angaben des Branchenberichts Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands für Medizintechnologie e.V. (BVMed)15 erzielen deutsche Medizintechnikunternehmen rund ein Drittel ihres Umsatzes mit Produkten, die nicht älter als drei Jahre sind. Weiterhin liegen die Investitionsausgaben für Forschung & Entwicklung bei Medizintechnikherstellern, die im Bereich Forschung aktiv sind, durchschnittlich bei ca. 9 % ihres erzielten Umsatzes. Darüber hinaus liegt der Forschungs- und Entwicklungs-Personaleinsatz in der Medizintechnik-Branche bei rund 15 % der Beschäftigten, was ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt in der Industrie liegt. Einer Studie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu folge ist der Anteil von Forschung und Entwicklung am Produktionswert in der Medizintechnik mehr als doppelt so hoch wie bei Industriewaren insgesamt. Eine große Relevanz für die Unternehmen hat in diesem Zusammenhang der Innovationsund Forschungsstandort Deutschland. Einen weiteren Beweis für die Innovationsstärke der
15 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.

Medizintechnik-Branche liefert die weiterhin steigende Zahl der Patentanmeldungen. So wurden 2019 knapp 14.000 Patentanmeldungen aus der Medizintechnik verzeichnet. Nach Informationen des Europäischen Patentamtes in München nimmt die Medizintechnik-Branche dabei den zweiten Platz hinter den "Digitalen Technologien" ein. Deutschland ist dabei besonders aktiv und reicht nach den USA die meisten Patentanträge ein, gefolgt von Japan und Südkorea.
aap entwickelt innovative Plattformtechnologien und Produkte als Antwort auf Bedürfnisse und Herausforderungen in der Traumatologie, die bislang noch nicht adäquat adressiert werden. Vor diesem Hintergrund liegt seit jeher ein besonderer Fokus auf dem Unternehmensbereich Entwicklung, was sich nicht zuletzt in den Investitionen widerspiegelt. Dementsprechend verzeichnete aap auch im Geschäftsjahr 2020 signifikante Aufwendungen für ihre Entwicklungsaktivitäten. Zum 31.12.2020 wurden insgesamt 22 % der 102 Mitarbeiter der aap in den Bereichen Entwicklung, Clinical Affairs sowie Regulatory und Quality Management beschäftigt (Vorjahr: 24 % von 149 Mitarbeitern). Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2020 12 % des Umsatzes für die Entwicklung von neuen Produkten und Technologien aufgewendet (Vorjahr: 18 %). Damit liegt die Gesellschaft über dem Branchendurchschnitt von 9 % (siehe oben). Die Quote der aktivierten Kosten im Verhältnis zu den Gesamtkosten lag im Berichtsjahr bei 8 % (Vorjahr: 58 %). Hintergrund dieses Rückgangs ist die im Rahmen der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlussabschlusses 2019 vorgenommene außerplanmäßige Wertkorrektur auf die Entwicklungsprojekte antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie und resorbierbare Magnesiumimplantat-Technologie und, damit einhergehend, die Berücksichtigung der Aktivierung dieser beiden Projekte nur bis zum dritten Quartal 2019.
Bei der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren ist es für Medizintechnikunternehmen besonders wichtig, strukturiert den Ideen der Anwender, Ärzte und Schwestern bzw. Pfleger umzugehen. Nach Informationen des Branchenberichts Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands für Medizintechnologie e.V. (BVMed)16 basieren neue Entwicklungen bei 52 % der Medizinprodukte initial auf den Ideen der Anwender. Vor diesem Hintergrund haben nahezu alle Medizintechnikunternehmen ihre Innovationsprozesse geöffnet. Daneben nutzen fast 90 % der Hersteller im Rahmen ihrer Produktentwicklungsaktivitäten häufig oder sehr häufig Anwenderideen. Gängige Praxis in der Branche ist dabei die Kooperation mit Ärzten und anderen Anwendern mit entsprechender Expertise nach der sogenannten "Lead User-Methode". Auch aap misst einer engen Zusammenarbeit mit verschiedenen akademischen Institutionen wie z.B. Forschungsinstituten oder Unikliniken grundsätzlich einen hohen Wert bei. Diese intensive Kooperation erfolgt nicht nur bei der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, sondern auch im Rahmen der Durchführung klinischer Studien. Des Öfteren entwickelt aap neue Produkte auch auf Initiative der ärztlichen Anwender. Nicht zuletzt will die Gesellschaft durch proaktive und frühzeitige Kooperationen mit den Marktführern in den Bereichen Traumatologie und Orthopädie eine weitere Grundlage für die zukünftige Umsatz- und Ertragserzielung schaffen. Gleichzeitig sollen damit bereits vorhandene Technologien proaktiv gesichert werden.
16 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.

Innovationen schaffen bei aap die Basis für eine kontinuierliche und nachhaltige Wertgenerierung. Mit ihren innovativen Plattformtechnologien fokussiert sich aap auf bislang noch unzureichend adressierte Bedürfnisse und Herausforderungen in der Traumatologie. Das strategische Patentportfolio der Gesellschaft ist auf die Sicherung dieser Plattformtechnologien und der daraus resultierenden Produkte ausgerichtet:
| Plattformtechnologie | Primäre Produkte | Derivative Produkte bzw. Anwendungsgebiete |
|
|---|---|---|---|
| Anatomisches Plattensystem LOQTEQ® |
Winkelstabile monoaxiale Fixationstechnologie (LOQTEQ®) |
Anatomische Platten Schraubensysteme für die Fixation der oberen und unteren Extremitäten sowie Systeme zur Korrektur von Beinfehlstellungen und zur Versorgung periprothetischer Frakturen (z.B. LOQTEQ® Distale Tibiaplatten, LOQTEQ® Proximale Humerusplatten, LOQTEQ® Osteotomiesystem) |
Winkelstabile monoaxiale Fixationstechnologie angewendet auf Implantaten anderer Hersteller |
| Winkelstabile polyaxiale Fixationstechnologie (LOQTEQ® VA) |
Anatomische multidirektional winkelstabile Platten Schraubensysteme zur Versorgung der oberen und unteren Extremitäten (z.B. LOQTEQ® VA Radius System, LOQTEQ® VA Tibiaplatten) |
Winkelstabile polyaxiale Fixationstechnologie angewendet auf Implantaten anderer Hersteller |
|
| Antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie |
Silberbeschichtete LOQTEQ® Platten und Schrauben |
z.B. Kardiologie, Zahnmedizin, medizinische Instrumente etc. |
|
| Resorbierbare Magnesiumimplantat Technologie |
Hydroxylapatitbeschichtete Interferenz-Schrauben, kleine Platten und Pins |
z.B. Gesichtschirurgie, Sportmedizin, Pädiatrie etc. |
Im Bereich LOQTEQ® lag der Fokus im Geschäftsjahr 2020 insbesondere auf der Umstellung von Prozessen und Unterlagen auf die gestiegenen regulatorischen Anforderungen. In diesem Zusammenhang wurde der gesamte Entwicklungsprozess vollständig und nachhaltig überarbeitet, wobei insbesondere die Rückverfolgbarkeit der Verifizierung und Validierung der Produkte im Vordergrund stand. Dabei handelte es sich um eine wichtige Voraussetzung zur Re-Zertifizierung unter MDD, die im Rahmen des turnusmäßigen Audits erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Gleichzeitig hat aap damit den Grundstein für den Aufbau einer nachhaltigen und MDR-konformen Dokumentation gelegt. Daneben wurde im Berichtszeitraum auch die technische Dokumentation grundlegend neu aufgestellt und vereinheitlicht. Weiterhin befindet sich das polyaxiale LOQTEQ® VA Fußsystem seit dem Geschäftsjahr 2020 in den USA in der Vermarktung und wurde bereits mehrfach erfolgreich eingesetzt. Darüber hinaus werden aktuell die Unterlagen für die Zulassungen weiterer Portfolioergänzungen durch die FDA vorbereitet.

Mit Blick auf ihre innovative Silberbeschichtungstechnologie hat aap im Geschäftsjahr 2020 zunächst die Freigabe der Ethikkommissionen für die Durchführung einer klinischen Humanstudie erhalten, so dass nunmehr alle regulatorischen Voraussetzungen für den Start der Studie in Deutschland erfüllt sind. Vor dem Hintergrund der weiterhin grassierenden COVID-19-Pandemie, die durch die Lockdown-Maßnahmen zu einem massiven Rückgang an Trauma-Patienten führt, plant die Gesellschaft die klinische Humanstudie im Geschäftsjahr 2021 zunächst in einzelnen klinischen Zentren zu beginnen und dann sukzessive auf alle teilnehmenden Kliniken in Deutschland auszuweiten. Dementsprechend lag der Fokus im Berichtszeitraum insbesondere auf den Studienvorbereitungen. Daneben wurden diverse regulatorische Vorgaben aufbereitet, um diese dann später im Rahmen des Zulassungsprozesses einreichen zu können. Noch wesentlich mehr Aufwand wird die angestrebte Marktzulassung der Silberbeschichtungstechnologie in den USA generieren. Hier stand 2020 die Interaktion mit der FDA (= Food and Drug Administration) im Vordergrund, um die klinische Humanstudie später auch in den USA durchführen zu können. Aufgrund der knappen Ressourcen will aap im Geschäftsjahr 2021 den Zulassungspfad der klinischen Humanstudie mit der FDA finalisieren und die notwendigen Dokumente zur Einreichung bei der Behörde vorbereiten. Darüber hinaus startete aap im Geschäftsjahr 2020 eine Kooperation mit führenden Medizintechnikunternehmen. Dabei führte die Gesellschaft Testbeschichtungen für potenziell abzuschließende erste gemeinsame Entwicklungsprojekte durch, um die mögliche Anwendung der Silberbeschichtungstechnologie auf aap-fremden Produkten nachzuweisen und damit die Voraussetzungen für einen möglichen Vertragsabschluss im zweiten Halbjahr 2021 zu schaffen. In diesem Zusammenhang wurden diverse industrielle Komponenten aufgebaut, die es ermöglichen, die Beschichtungsergebnisse bei verschiedenen Produkten zukünftig standardisiert messen zu können.
Im Bereich ihrer innovativen resorbierbaren Magnesiumimplantat-Technologie konnte aap mit Blick auf die angestrebte Zulassung in den USA im Geschäftsjahr 2020 wesentliche Fortschritte erzielen. Nachdem der regulatorische Zulassungspfad mit der FDA (= Food and Drug Administration) bereits weitestgehend abgestimmt war, hat die Behörde nunmehr bestätigt, dass die Technologie der aap wahrscheinlich als sogenannte besonders innovative "Novel" Technologie eingestuft wird und sich für einen "De Novo" Zulassungsweg qualifiziert. Dieser ermöglicht im Vergleich zu einer konventionellen 510(k)-Zulassung eine schnellere Freigabe durch die FDA. Darüber hinaus weisen die Ergebnisse aus der mit der renommierten Colorado State Universität durchgeführten Pilot-Tierstudie darauf hin, dass der Abbauprozess der Implantate wie gewünscht kontrolliert werden kann und der Knochen plangemäß heilt. Damit konnte der so wichtige "Proof of concept" für die Technologie erbracht werden. Ein weiterer Schwerpunkt lag im Geschäftsjahr 2020 auf Gesprächen mit technologieaffinen Investoren zur Finanzierung der gemeinsamen Weiterentwicklung der Technologie.
Die Marketing- und Vertriebsaktivitäten der aap im Rahmen von Messen, Tagungen und Kongressen standen im Geschäftsjahr 2020 wesentlich unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie. Um die Ausbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und Menschen vor etwaigen Infektionen zu schützen, wurden in zahlreichen Ländern weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Diese beinhalteten beispielsweise auch die Absage oder Verschiebung verschiedener Großveranstaltungen. Vor diesem Hintergrund fanden lediglich noch vereinzelte Events statt. So war aap auf internationaler Ebene zu Jahresbeginn auf der Arab Health in Dubai präsent und besuchte

darüber hinaus in Deutschland verschiedene kleinere Veranstaltungen der jeweiligen regionalen Orthopädie- und Traumatologieverbände. Im Oktober nahm die Gesellschaft zudem an der virtuellen wissenschaftlichen Veranstaltung für chirurgische Fort- und Weiterbildung The Treatment Week teil. Im Rahmen des Events wurden auch die für aap relevanten Bereiche Traumatologie und Orthopädie behandelt. Dabei führte aap für ihre Distributoren und Partner in One-on-One's zahlreiche virtuelle Schulungen durch und initiierte ein Videoschulungsportfolio, das in 2021 weiterhin komplettiert werden und die Kunden der Gesellschaft bei der Schulung auf Distanz unterstützen soll.
Zum 31.12.2020 waren insgesamt 102 Mitarbeiter bei aap beschäftigt (31.12.2019: 149 Mitarbeiter). Für Informationen zu den in den Bereichen Entwicklung, Clinical Affairs sowie Regulatory und Quality Management tätigen Mitarbeiter verweisen wir auf den Abschnitt 1. Wesentliche Entwicklungsaktivitäten in diesem Kapitel.
aap hat mit Wirkung zum 1. Januar 2021 mit ihrem Vermieter eine Ergänzung des Mietvertrages mit einer festen Laufzeit von 5 Jahren vereinbart.
Im Geschäftsjahr 2020 hat aap von drei Ankeraktionären Gesellschafterdarlehen im Gesamtumfang von 400 TEUR gewährt bekommen.
aap hat im Geschäftsjahr 2020 eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von rd. 2,6 Mio. Euro begeben.
Die im Geschäftsjahr 2019 mit einer Finanzierungsgesellschaft geschlossene Factoring-Vereinbarung hat aap im Geschäftsjahr 2020 beendet. Daneben hat die Gesellschaft Maschinenfinanzierungen unter einer im Vorjahr geschlossenen Sale- und Rent-Back-Vereinbarung teilweise durch Abverkauf von Überkapazitäten im Berichtsjahr vorfristig beendet.
Der Vorstand der aap fokussierte sich im Geschäftsjahr 2019 bei der Steuerung des Konzerns primär auf die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz, EBITDA, Lagerumschlagshäufigkeit17 und DSO18 (Day Sales Outstanding = Umschlagshäufigkeit der Forderungen).
Bei der Kennzahl DSO konnte aap im Geschäftsjahr 2020 durch ein konsequentes Debitorenmanagement bereits das zweite Jahr in Folge eine signifikante Verbesserung gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. So lag die Kennzahl DSO im Berichtsjahr bei rund 71 Tagen. Im Geschäftsjahr 2019 betrug diese auf einer vergleichbaren Basis ohne den Effekt aus der im selben Jahr abgeschlossenen Factoring-Vereinbarung 77 Tage, während der Wert qua Bilanz bei 58 Tagen lag.
17 Definition Lagerumschlagshäufigkeit: Lagerumschlagshäufigkeit = Umsatz (pro Periode) / Durchschnittlicher Lagerbestand zu Einstandspreisen.
18 Definition DSO: DSO = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Umsatz * 365.

Mit Blick auf die Lagerumschlagshäufigkeit musste aap im Geschäftsjahr 2020 stets einen Mindestlagerbestand zur Sicherstellung der jederzeitigen Lieferfähigkeit an die Kliniken aufrechterhalten, während die Gesellschaft bedingt durch die COVID-19-Pandemie einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete. In der Folge lag die Lagerumschlagshäufigkeit im Berichtsjahr bei 1,27 und konnte somit gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 nicht weiter erhöht werden (GJ/2019: 1,36).
Mit Blick auf den finanziellen Leistungsindikator Umsatz lag die Zielsetzung für das Geschäftsjahr 2020 zwischen 8,0 Mio. EUR und 10,0 Mio. EUR. aap erzielte in einem von der COVID-19-Pandemie geprägten Geschäftsjahr 2020 einen Umsatz in Höhe von 9,3 Mio. EUR (GJ/2019: 11,7 Mio. EUR) und damit einen Wert in der oberen Hälfte des gesetzten Zielkorridors. Regional betrachtet, wurde die Umsatzentwicklung mit Ausnahme der USA in allen Märkten der aap vor allem von den Lockdown-Maßnahmen des ersten Halbjahres und des vierten Quartals im Rahmen der COVID-19-Pandemie geprägt. Dementsprechend verzeichnete die Gesellschaft sowohl in Deutschland (-21 %) als auch im internationalen Geschäft (-39 %) im Geschäftsjahr 2020 jeweils einen deutlichen Umsatzrückgang im Vorjahresvergleich. Dabei machten sich die pandemiebedingten Beeinträchtigungen insbesondere mit Blick auf das für aap sehr wichtige Auslandsgeschäft (ohne USA; rund 58 % des Gesamtumsatzes im Geschäftsjahr 2019 mit den größten Kunden aus Spanien, Südafrika, Brasilien und Mexiko) bemerkbar. In den USA befindet sich die Gesellschaft hingegen weiterhin auf einem dynamischen Wachstumskurs und verzeichnete trotz der dort besonders stark grassierenden COVID-19-Pandemie im Vorjahresvergleich einen deutlichen Umsatzanstieg von +41 % (unter Berücksichtigung konstanter Wechselkurse +44 %). Dieses Umsatzwachstum basiert in erster Linie auf einem massiven Ausbau der Kundenbasis und den abgeschlossenen Verträgen mit US-weit tätigen Einkaufsverbänden und -netzwerken. Insgesamt konnte die positive Umsatzentwicklung in den USA die COVID-19-bedingten Umsatzrückgange in den anderen Märkten abmildern.
Das EBITDA lag im Geschäftsjahr 2020 bei -4,8 Mio. EUR (GJ/2019: -5,1) Mio. EUR und damit oberhalb der ursprünglichen Guidance von -6,7 Mio. EUR bis -5,5 Mio. EUR (im Oktober 2020 auf -5,9 Mio. EUR bis -4,5 Mio. EUR angehoben), so dass das gesetzte Ziel bei diesem finanziellen Leistungsindikator erreicht werden konnte. Insgesamt lässt sich dabei festhalten, dass aap die negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die umfassenden Restrukturierungsaufwendungen durch eine massive Kostenreduktion und eine Margenverbesserung aufgrund des dynamisch gewachsenen US-Geschäfts auffangen konnte, was gleichzeitig die erzielten Fortschritte im Rahmen der Restrukturierung widerspiegelt.
Die wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren des Geschäftsjahres 2020 ergeben sich aus der Management Agenda 2020, in der der Vorstand seine Zielsetzungen in strategischen und operativen Handlungsfeldern spezifiziert hat. Im Folgenden werden die gesetzten Ziele im Rahmen der Management Agenda skizziert sowie über die entsprechenden Ergebnisse berichtet. Im Sinne einer einheitlichen und stringenten Finanzberichterstattung werden dabei auch nochmal die finanziellen Leistungsindikatoren mit aufgeführt, da diese ein fester Bestandteil der Management Agenda 2020 waren.

| Plattformtechnologien / Innovationen | |||
|---|---|---|---|
| Ziele der | Ergebnisse der | ||
| Management Agenda 2020 | Management Agenda 2020 | Ziel erreicht? | |
| Umstellung von technischen Dokumentationen auf MDR |
Fokus im GJ/2020 auf Re-Zertifizierung unter MDD mit erfolgreichem Abschluss in turnusmäßigem Audit – für GJ/2021 kontinuierliche Anpassung aller Prozesse / Dokumente auf MDR-Anforderungen geplant |
Nein | |
| LOQTEQ® | Entwicklung von steril verpackten Implantaten |
Bedingt durch COVID-19-Pandemie Fokus im GJ/2020 auf Vorbereitung des Projekts – für GJ/2021 Umsetzung des Projekts geplant |
Nein |
| Gemeinsame Entwicklungsprojekte mit anderen Unternehmen |
Vollständig ausverhandelter Entwicklungs- und Liefervertrag mit weltweit führendem US Medizintechnikunternehmen – aufgrund M&A Prozess bei potenziellem Partner kein Abschluss |
Nein | |
| Vorbereitung der klinischen Humanstudie in Deutschland und USA |
Vorbereitung der klinischen Humanstudie und Aufbereitung regulatorischer Vorgaben mit Blick auf Einreichung im Rahmen des Zulassungsprozesses |
Ja | |
| Silberbeschichtungs technologie |
Genehmigung der klinischen Humanstudie in USA durch FDA |
Fokus auf aktivem Austausch mit FDA mit Ziel der Erfüllung aller notwendigen Voraussetzungen für Freigabe der klinischen Humanstudie und anschließender Zulassung |
Nein |
| Gemeinsame Entwicklungsprojekte mit anderen Unternehmen |
Start Kooperation mit zwei führenden Medizintechnikunternehmen und Durchführung von Testbeschichtungen für potenziell abzuschließende erste gemeinsame Entwicklungsprojekte |
Nein | |
| Resorbierbare Magnesiumimplantat Technologie |
Weiterentwicklung mit Partnern und Erreichen eines Meilensteins mit Demonstration des Knochenwachstums und kontrolliertem Magnesium-Abbau Dank der angewendeten Beschichtung |
Proof of Concept erbracht: Ergebnisse aus Pilot Tierstudie mit Colorado State Universität weisen auf kontrollierten Abbauprozess der Implantate und planmäßige Heilung des Knochens hin |
Ja |
| Enge Abstimmung der Entwicklungsprozesse/- resultate mit FDA |
Bestätigung der FDA für Einstufung als besonders innovative "Novel" Technologie und Qualifikation für "De Novo" Zulassungsweg mit Möglichkeit der schnelleren FDA-Freigabe ggü. konventioneller 510(k)-Zulassung |
Ja |

| Operativ / Prozesse | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ziele der Management Agenda 2020 |
Ergebnisse der Management Agenda 2020 |
Ziel erreicht? | ||
| Qualität | Erfolgreiche Re Zertifizierung unter MDD |
Erfolgreicher Abschluss der Re-Zertifizierung in turnusmäßigem Audit |
Ja | |
| Produktion | Reduzierung der Herstellungskosten um ≥20 % |
Herstellungskosten durch Personalabbau um 11 % reduziert; gegenläufiger Effekt aus Umsatzrückgang bedingt durch COVID-19- Pandemie und umfangreichen Einmalkosten im Rahmen der Re-Zertifizierung unter MDD |
Nein | |
| Vertrieb | Steigerung des Umsatzes auf 100 TEUR/ FTE/Jahr |
Umsatz auf ca. 109 TEUR/FTE/Jahr gesteigert | Ja | |
| Steigerung des Lagerumschlags (zum Umsatz) von 3,7 auf 4,0 |
Aufrechterhaltung Mindestlagerbestand zur Sicherstellung der jederzeitigen Lieferfähigkeit an Kliniken bei gleichzeitigem Umsatzrückgang bedingt durch COVID-19-Pandemie |
Nein |
| Märkte | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ziele der Management Agenda 2020 |
Ergebnisse der Management Agenda 2020 |
Ziel erreicht? | ||
| Deutschland | Minimierung der Verluste vor dem Hintergrund der signifikanten Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Umsatzentwicklung |
Kein Delisting bei Einkaufsgemeinschaften und Verbundkliniken; Aufrechterhaltung des Geschäfts unter Lockdown-Maßnahmen; bedingt durch COVID-19-Pandemie Umsatzrückgang im GJ/2020 vs. GJ/2019 |
Ja | |
| International | Erweiterung des Distributionsnetzwerks mit Fokus auf CE-Märkte und Minimierung der Verluste vor dem Hintergrund der signifikanten Auswirkungen der Corona Pandemie auf die Umsatzentwicklung |
Keine Kundenverluste; Aufrechterhaltung des Geschäfts unter Lockdown-Maßnahmen; teilweise über Distributoren bereits zugesagte Ausschreibungen in Q1/2021 verschoben; bedingt durch COVID-19-Pandemie Umsatzrückgang im GJ/2020 vs. GJ/2019 |
Teilweise | |
| USA | >30 % Umsatzwachstum trotz Corona-Pandemie |
41 % Umsatzwachstum im GJ/2020 vs. GJ/2019 | Ja | |
| Abschluss von Verträgen mit Einkaufs gemeinschaften / Netzwerken für integrierte Gesundheitsversorgung |
Zum 31.12.2020 insgesamt 9 Verträge mit US weit tätigen Einkaufsverbänden und -netzwerken, davon 8 im GJ/2020 abgeschlossen |
Ja | ||
| Globale Partner | Abschluss von Entwicklungs- und Fertigungsverträgen |
Vollständig ausverhandelter Entwicklungs- und Liefervertrag mit weltweit führendem US Medizintechnikunternehmen – aufgrund M&A Prozess bei potenziellem Partner kein Abschluss |
Nein |

| Finanzen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ziele der Management Agenda 2020 |
Ergebnisse der Management Agenda 2020 |
Ziel erreicht? | ||
| Umsatz | 8 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR | Umsatz im GJ/2020 bei 9,3 Mio. EUR | Ja | |
| EBITDA | -6,7 Mio. EUR bis -5,5 Mio. EUR |
EBITDA im GJ/2020 bei -4,8 Mio. EUR | Ja | |
| Operativer Cashflow | Finanzierung der klinischen Humanstudie für Silberbeschichtungs technologie durch Fördergelder und Partner |
Start Kooperation mit zwei führenden Medizintechnikunternehmen und Durchführung von Testbeschichtungen für potenziell abzuschließende erste gemeinsame Entwicklungsprojekte; bedingt durch COVID-19- Pandemie kein Start der klinischen Humanstudie im GJ/2020 möglich; Bestätigung über Aufrechterhaltung der Fördermittelzusage durch BMBF |
Teilweise | |
| Finanzierung der Weiterentwicklung der resorbierbaren Magnesiumimplantat Technologie unter dem Dach der MAGIC Implants GmbH durch technologieaffine Investoren |
Fokus im GJ/2020 auf Gesprächen mit technologieaffinen Investoren |
Nein | ||
| Finanzierung | Sicherstellung der Finanzbasis für Fortbestand des Unternehmens |
Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Sicherung der Finanzierung (Gesellschafterdarlehen von Kernaktionären, ordentliche Kapitalherabsetzung, Wandelschuldverschreibung, Teilverkauf von Überkapazitäten des Maschinenparks) |
Ja |
aap sieht sich als international ausgerichtetes und tätiges Unternehmen naturgemäß mit einer Vielzahl von Risiken und Chancen konfrontiert, welche die Geschäftsentwicklung und folglich auch den Aktienkurs beeinflussen können. Daher hat die Gesellschaft ein umfassendes Risikomanagementsystem entwickelt und installiert. Dieses Risikomanagementsystem dient primär der Erreichung der folgenden Ziele:
Das Risikomanagementsystem der aap ist ein fester und wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und liegt daher im Verantwortungsbereich des Vorstands. Grundsätzlich werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses mögliche Risiken, die den Fortbestand des

Unternehmens gefährden könnten, regelmäßig erfasst, systematisiert und ausgewertet, wobei insbesondere die entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten und mögliche Schadenspotentiale ermittelt werden. Die Chancenbetrachtung ist nicht Bestandteil des aap-Risikomanagementsystems. Im Rahmen der Risikomanagementstrategie werden anschließend konkrete Gegenmaßnahmen entwickelt. Mit Hilfe dieser Gegenmaßnahmen soll den einzelnen, identifizierten und bewerteten Risiken aktiv begegnet werden bzw. sollen diese auf ein vertretbares Maß im Rahmen der gewünschten Geschäftsentwicklung reduziert werden. Die konkrete Risikomanagementstrategie für das Geschäftsjahr 2020 ist daher dem Abschnitt 3. Darstellung der wesentlichen Risiken und Chancen zu entnehmen.
Die interne Risikoberichterstattung an den Vorstand der aap erfolgt im Rahmen der Abstimmung des operativen Tagesgeschäfts, in das der Vorstand stark eingebunden ist. Der Vorstand wird damit entsprechend zeitnah über Veränderungen und aktuelle Entwicklungen informiert und kann auf diese reagieren bzw. diese bei anstehenden Entscheidungen berücksichtigen. Neben dieser ins operative Geschäft eingebundenen Risikoberichterstattung gibt es bei aap eine regelmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand, in der die Risiken anhand einer Risikomatrix dargestellt und bewertet werden (Eintrittswahrscheinlichkeit / Schadenhöhe). In einer zusammenfassenden Darstellung der Risiken werden weitergehende Informationen wie beispielsweise Zuständigkeiten, Kontrollmechanismen oder Kontrollinstrumente dargestellt. Diese Risikomatrix wird vom Vorstand für eigene Steuerungs- und Überwachungszwecke, aber auch als Information für den Aufsichtsrat erstellt.
Darüber hinaus beinhaltet das Risikomanagementsystem der Gesellschaft noch zwei weitere Komponenten, die im Folgenden vorgestellt werden:
Das Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewähren, dass ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Die aap Implantate AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der Gesellschaft auf.
Bezogen auf das rechnungslegungsbezogene IKS kann es nur eine relative und keine absolute Sicherheit geben, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.

Die Steuerung der Prozesse zur Konzernrechnungslegung und Lageberichterstellung erfolgen bei der aap durch den Zentralbereich Finanzen. Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert. Relevante Anforderungen werden kommuniziert und bilden zusammen mit dem unternehmensweit gültigen Abschlusskalender die Grundlage für den Abschlusserstellungsprozess.
In der Organisation des IKS nimmt der Vorstand eine übergreifende Zuständigkeit auf Konzernebene wahr. Von den vielfältigen Kontrollprozessen in der Rechnungslegung sind einige als wesentlich hervorzuheben. Wesentliche Instrumentarien sind:
Alle beschriebenen Strukturen und Prozesse unterliegen der ständigen Überprüfung durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen. Darüber hinaus betreibt aap ein aktives Benchmarking zu Best-Practice-Beispielen anderer Unternehmen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzen wir zielgerichtet um.
In diesem Abschnitt werden die einzelnen, identifizierten Risiken, mit denen sich aap konfrontiert sieht, gemäß ihrer Kategorisierung dargestellt und erläutert. Eine Quantifizierung der Risiken erfolgt nur, wenn die entsprechenden Risiken auch im Rahmen der internen Steuerung quantitativ erfasst werden. Insgesamt wird bei der internen Risikoberichterstattung jedoch überwiegend auf qualitative Informationen zurückgegriffen. Daher erfolgt eine Quantifizierung der Risiken in diesem Abschnitt nur in Einzelfällen.
Im Folgenden werden die einzelnen Risiken innerhalb ihrer Kategorie in einer Rangfolge nach ihrem Bruttorisiko geordnet, um deren relative Bedeutung für die Gesellschaft transparenter zu machen. Das Bruttorisiko stellt das Risikopotential dar, das ohne Berücksichtigung der bereits wirksamen

Gegenmaßnahmen in der Natur des Geschäfts liegt. Dementsprechend wird das für aap bedeutendste Risiko innerhalb einer Kategorie zuerst aufgeführt, während die nachfolgenden Risiken in ihrer relativen Bedeutung für die Gesellschaft abnehmen. Zudem wird für jedes einzelne Risiko die Bedeutung individuell herausgestellt.
Des Weiteren werden in diesem Abschnitt für die einzelnen, identifizierten und bewerteten Risiken jeweils konkrete Gegenmaßnahmen genannt. Mit Hilfe dieser Gegenmaßnahmen soll den Risiken aktiv begegnet werden bzw. sollen diese auf ein vertretbares Maß im Rahmen der gewünschten Geschäftsentwicklung reduziert werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Risiken, die Auswirkungen auf aap haben könnten, beschreiben nicht in jedem Fall alle Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist bzw. ausgesetzt sein kann. Risiken, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernjahresabschlusses nicht bekannt sind oder als unwesentlich eingeschätzt werden, können jedoch die Ergebnis- und Finanzlage der aap zusätzlich beeinflussen.
Die einzelnen Risiken werden den folgenden Kategorien zugeordnet:
aap ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die u.a. aus einer mangelnden Verfügbarkeit von Finanzierungsquellen resultieren. Einem Liquiditätsrisiko begegnen wir sowohl mit einem gesunden Mix an kurz- und langfristig Krediten als auch mit Eigenkapitalinstrumenten. aap schätzt das Bruttorisiko eines Liquiditätsengpasses hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als schwerwiegend ein.
Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete die Gesellschaft ein EBITDA in Höhe von -4,8 Mio. EUR und der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit 3,7 Mio. EUR negativ. Zum 31. Dezember 2020 verfügte aap über einen Cash-Bestand von 0,9 Mio. EUR, der in der Konzernbilanz zum 31.12.2020 unter der Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen wird.
Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2020 ein negatives EBITDA von -4,8 Mio. EUR aus. Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet der Vorstand unter der Annahme einer sich zwischen dem zweiten und dritten Quartal entspannenden COVID-19-Situation einen Umsatz zwischen 12,0 und 15,0 Mio. EUR und ein EBITDA zwischen -5,5 und -3,5 Mio. EUR. Ohne die Berücksichtigung von F&E-Projektkosten

für die Silberbeschichtungstechnologie liegen die prognostizierten Werte für das EBIDTA zwischen -2,8 Mio. EUR und -0,8 Mio. EUR. Zudem will aap im operativen Traumageschäft bei einer plangemäßen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr erstmals ein positives EBITDA erreichen. Auch für die Geschäftsjahre ab 2022 rechnet der Vorstand grundsätzlich mit weiterem Umsatzwachstum und einem sich stetig verbessernden EBITDA. Sollte es der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 gelingen ein EBITDA am oberen Ende der Guidance zu realisieren, würde aap ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaften. Ein Finanzierungsbedarf ergäbe sich somit primär aus der Notwendigkeit der Vorfinanzierung des geplanten Umsatzwachstums für die kommenden Jahre, insbesondere in Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Daneben plant aap mit Blick auf die angestrebte Marktzulassung ihrer innovativen antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie für das Geschäftsjahr 2021 den Start einer klinischen Humanstudie in Deutschland. Die Durchführung der Studie wird zu weiterem finanziellem Aufwand führen. Dabei kann die Gesellschaft auf eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ("BMBF") zurückgreifen, im Rahmen derer Zuwendungen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der klinischen Humanstudie von bis zu rund 2,7 Mio. EUR gewährt werden. Allerdings ist diese Förderung mit einem entsprechenden Vorfinanzierungsbedarf verbunden. Vor diesem Hintergrund strebt aap auch weiterhin eine Kofinanzierung der klinischen Humanstudie durch Dritte an und evaluiert darüber hinaus weitere Kooperationsmöglichkeiten. Daneben schaffen die umgesetzten Maßnahmen zur Restrukturierung und Refinanzierung (s.o.) weiteren Spielraum, um die gesetzten Ziele zu erreichen und somit zumindest kurzfristig nicht mehr auf die Zuführung weiterer Finanzmittel in Form von Eigenoder Fremdkapital angewiesen zu sein.
Für das Geschäftsjahr 2021 hat es sich der Vorstand unter der Annahme einer sich zwischen dem zweiten und dritten Quartal entspannenden COVID-19-Situation zum Ziel gesetzt, ein deutliches Umsatzwachstum und ein verbessertes EBITDA zu realisieren. Auch für die Geschäftsjahre ab 2022 rechnet der Vorstand grundsätzlich mit weiterem Umsatzwachstum und einem sich stetig verbessernden EBITDA. Mit Blick auf die angestrebte Marktzulassung ihrer innovativen antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie plant aap für das Geschäftsjahr 2021 den Start einer klinischen Humanstudie in Deutschland. Vor dem Hintergrund der weiterhin grassierenden COVID-19- Pandemie, die durch die Lockdown-Maßnahmen zu einem massiven Rückgang an Trauma-Patienten führt, soll die Studie zunächst in einzelnen klinischen Zentren begonnen und dann sukzessive auf alle teilnehmenden Kliniken in Deutschland ausgeweitet werden. Noch wesentlich mehr Aufwand wird die angestrebte Marktzulassung der Silberbeschichtungstechnologie in den USA generieren. Aufgrund der knappen Ressourcen will die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 den Zulassungspfad der klinischen Humanstudie in den USA mit der FDA (= Food and Drug Administration) finalisieren und notwendige Dokumente zur Einreichung bei der Behörde vorbereiten, um die Studie später auch in den USA starten zu können. Grundsätzlich strebt aap weiterhin eine Kofinanzierung der klinischen Humanstudie durch Dritte an und evaluiert darüber hinaus weitere Kooperationsmöglichkeiten.
Das Geschäftsjahr 2020 der aap wurde neben den signifikanten Auswirkungen der COVID-19- Pandemie wesentlich von der umfangreichen Restrukturierung und Refinanzierung geprägt. Dabei konnte die Gesellschaft im Rahmen der Restrukturierung im Geschäftsjahr 2020 spürbare Fortschritte erzielen, die sich trotz der enormen Herausforderungen durch COVID-19 unter anderem in einem deutlich verbesserten Recurring EBITDA (-3,4 Mio. EUR; +28 % vs. GJ/2019) widerspiegeln. Erzielt

wurde diese Verbesserung vor allem durch ein dynamisches Umsatzwachstum in den USA (+41 % vs. GJ/2019), eine erhöhte Bruttomarge und ein deutlich reduziertes Kostenniveau. Zudem konnte aap mit einer Kapitalherabsetzung und der Begebung einer Wandelschuldverschreibung im Umfang von 2,6 Mio. EUR die ersten beiden Schritte der Refinanzierung erfolgreich umsetzen. Daneben hat die Gesellschaft durch den Abverkauf von Überkapazitäten des Maschinenparks die Rückzahlungsbeträge der nächsten Jahre merkbar gesenkt und Gesellschafterdarlehen in Höhe von 0,4 Mio. EUR eingeworben.
Auch in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres 2021 lag der Fokus auf der Sicherung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft. Dabei wurden weitere Maßnahmen umgesetzt, um die Kontinuität des Unternehmens zu sichern und das geplante Wachstum sowie die weitere Entwicklung der Schlüsseltechnologien zu finanzieren. In diesem Zusammenhang hat aap Ende März 2021 einen Kaufvertrag mit einem Berliner Immobilienunternehmen über den Verkauf eines Grundstücks in Brandenburg unterzeichnet und qualifizierte sich erstmals für die Inanspruchnahme von staatlichen Corona-Hilfen im Rahmen des COVID-19-Hilfsprogramms Überbrückungshilfe III.
Aus den vorgenannten Finanzierungsmaßnahmen sind aap bereits Mittel in Höhe von 0,5 Mio. EUR zugeflossen, weitere Mittel über rd. 0,4 Mio. EUR werden der Gesellschaft bei erfolgreichem Abschluss beider Finanzierungsmaßnahmen kurzfristig zufließen. Darüber hinaus arbeitet der Vorstand aktuell an der Umsetzung weiterer Maßnahmen und ist zuversichtlich diese erfolgreich umzusetzen und damit die Finanzierung der aap entsprechend der aktuellen Businessplanung über die nächsten zwölf Monate hinweg sicherzustellen. Zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierung der Projektaktivitäten rund um die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie und des planmäßigen Aufbaus eines rentablen LOQTEQ® Geschäfts sind die Gesellschaft und der Konzern innerhalb der kommenden 24 Monate auf weitere Finanzierung angewiesen. Hierzu evaluiert der Vorstand aktuell die Durchführung verschiedener weiterer Finanzierungsmaßnahmen im Umfang von über 3,5 Mio. EUR. Diese reichen von eigenkapitalbasierten Transaktionen über den Kapitalmarkt (z.B. Kapitalerhöhung) bis hin zu einer Auslizenzierung oder gezielten Finanzierung für die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie. aap möchte zudem die Effizienz im Produktionsablauf kontinuierlich erhöhen und so die Herstellungskosten im zweistelligen Prozentbereich weiter reduzieren. Daneben hat sich aap im gesamten Unternehmen weiterhin eine strenge Kostendisziplin auferlegt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich die der Planung zugrunde gelegten Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen. So könnten ein deutliches Unterschreiten der geplanten Umsatzentwicklung und somit der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit, unerwartete Mehraufwendungen im Rahmen der Entwicklung der antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie bzw. fehlende Erfolge im Rahmen ihrer Vermarktung, zusätzlich erforderlich werdende Investitionen, Verzögerungen bei Projekten oder Kostensteigerungen ggf. zu einem weiteren kurzfristigen Liquiditätsbedarf führen. Ein besonderes und nur schwer einschätzbares Risiko stellt in diesem Zusammenhang die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie dar. Sollte sich das Infektionsgeschehen beispielsweise durch die auftretenden infektiöseren Mutationen kurzfristig noch einmal dynamisieren und es zu zusätzlichen Lockdown-Maßnahmen oder weiteren Verschärfungen der bestehenden Maßnahmen in wichtigen Absatzmärkten der aap kommen, oder die Impfungen nicht wie erwartet voranschreiten, könnte dies zu Verzögerungen bei der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung für das Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus und damit ebenfalls zu einem kurzfristig zu deckenden Finanzierungsbedarf führen. Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass es der Gesellschaft nach Sicherstellung der weiteren Finanzierung in einem

überschaubaren Zeitraum nach dem Abklingen der COVID-19-Pandemie gelingen wird, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften, so dass aap in diesem Fall auch in der absehbaren Zukunft davon abhängig sein könnte, dass ihr Finanzmittel in Form von Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung gestellt werden.
Sollte die geplante zusätzliche Finanzierung nicht oder nicht in dem zuvor dargestellten Umfang zustande kommen, wäre die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigt bzw. deren Fortbestand bis hin zur Insolvenz gefährdet, soweit es nicht gelänge, kurzfristig alternative Finanzierungsmaßnahmen umzusetzen und Kosten in ausreichender Höhe einzusparen, um eine Liquiditätsunterdeckung zu beseitigen. Da die bereits zugeflossenen, in Kürze erwarteten bzw. noch einzuwerbenden Finanzmittel (z.B. Kapitalerhöhung) ebenfalls zur Finanzierung der antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie verwendet werden sollen, wären bei entsprechendem Nichtzufluss bzw. Zufluss nicht wie in geplanter Höhe die Entwicklungsaktivitäten auszusetzen oder sogar einzustellen.
Darüber hinaus sieht sich aap mit Zinsrisiken konfrontiert, die aus Finanzschulden resultieren. Die Gesellschaft bewertet das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als gering. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch ein konzernweites Cash-Management und den Abschluss originärer Finanzgeschäfte. Zins- und Preisänderungsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert. Bei den zinstragenden Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten festverzinslich. Zum 31.12.2020 waren damit ca. 100 % (Vorjahr: 100 %) des Fremdkapitals festverzinslich. Marktzinssatzänderungen wirken sich hier nur aus, soweit diese Finanzinstrumente zum fair value zu bilanzieren wären. Dies ist jedoch nicht der Fall. Da sowohl zum 31.12.2020 als auch zum 31.12.2019 sämtliche Verbindlichkeiten festverzinslich waren, wurden keine Sensitivitätsanalysen für die variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten vorgenommen.
Des Weiteren ist aap möglichen Risiken aus Ausfällen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgesetzt. Die Gesellschaft beurteilt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als gering. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch ein aktives Forderungsmanagement, teilweise Vorauszahlungen und gesicherte Akkreditive. Hierfür bildet aap regelmäßig eine ausreichende Risikovorsorge in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (GJ/2020: keine Zuführung zur Einzel- und Pauschalwertberichtigung, Vorjahr: ebenfalls keine Zuführung). Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über eine Kreditversicherung (Forderungsausfall), die den weit überwiegenden Teil des Kundenbestands mit Zahlungszielen abdeckt. Daneben fokussiert sich aap im Rahmen ihrer Vertriebsaktivitäten verstärkt auf etablierte Märkte wie die USA, Deutschland und weitere europäische Länder.
aap sieht sich mit Preisänderungsrisiken auf der Abnehmerseite konfrontiert. Die Gesellschaft schätzt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und hinsichtlich der Schadenhöhe als gering ein. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch eine Verlagerung des Umsatzes hin zu eigenentwickelten und -produzierten Produktinnovationen mit höheren Margen. Zudem enthält der überwiegende Teil der Verträge mit Kunden Preisanpassungsklauseln zu Gunsten von aap.
Im Geschäftsjahr 2020 schloss aap im Wesentlichen nur interne Fremdwährungssicherungsgeschäfte ab, da nur ein unwesentliches Währungsrisiko bestand. Dies zeigt sich im saldierten Effekt aus

realisierten Kursdifferenzen im Ertrag und Aufwand (ohne Berücksichtigung nicht realisierter Währungseffekte aus konzerninternen Transaktionen), der im Geschäftsjahr 2020 einen positiven Saldo (Ertrag) kleiner als 10 TEUR aufwies. Zukünftig plant aap jedoch, bei höheren Umsätzen auf US-Dollar-Basis, eine externe Absicherung dieser Forderungen vorzunehmen.
In der Medizintechnik und im Gesundheitswesen bestehen strenge und national unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen. Die Anforderungen für das erstmalige Inverkehrbringen von Medizinprodukten steigen stetig und damit auch die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem der aap und dessen Zertifizierung. In diesem Zusammenhang sieht sich aap insbesondere mit strengeren Regularien aus der am 25. Mai 2017 in Kraft getretenen EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR 2017/745/EU) konfrontiert. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde der Geltungsbeginn der Verordnung mit der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2020 nochmal um ein Jahr verschoben, so dass diese nun ab dem 26. Mai 2021 verpflichtend anzuwenden ist. Dabei bestehen für geltende Zertifikate unter MDD (QM-System und Produktzulassungen) Übergangsfristen bis in das Jahr 2024 hinein. Einige Anforderungen der MDR sind jedoch bereits in 2021 zwingend umzusetzen (z.B. Anforderungen an Produktkennzeichnung und Überwachung von Wirtschaftsakteuren). Insgesamt stellt die EU-Medizinprodukteverordnung sowohl Unternehmen als auch benannte Stellen vor große Herausforderungen. Für Unternehmen steigen nicht nur die grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte, sondern auch an deren technische Dokumentation. Auch die Kriterien mit Blick auf die Bereitstellung von klinischen Daten im Rahmen des Zulassungsprozesses neuer Produkte werden deutlich strenger, was bedeutet, dass für eine höhere Anzahl an Produkten die Durchführung kostenintensiver klinischer Studien nötig sein wird. Auf der anderen Seite verfügen die benannten Stellen momentan noch immer nicht über ausreichende Prüfkapazitäten, da ihnen bislang die MDR-Zertifizierung der nationalen Zulassungsbehörden fehlt, um die Produkte der Unternehmen entsprechend prüfen zu können. Zum anderen wird es zukünftig wahrscheinlich weniger Prüfstellen in Europa geben, da einige benannte Stellen die erhöhten Anforderungen möglicherweise nicht erfüllen können oder wollen19. In der Folge haben sich die Zeiträume zwischen der abgeschlossenen Entwicklung und der Zulassung neuer Produkte für den europäischen Markt massiv verlängert. Die zusätzlichen Anforderungen der Europäischen Verordnung werden nach einer Umfrage des Bundesverbands für Medizintechnologie e.V. (BVMed)20 als größtes Hemmnis für die künftige Entwicklung der Medizintechnik-Branche gesehen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Pflicht zu umfassenden klinischen Daten und längere Konformitätsbewertungszeiten durch Ressourcendefizite bei den Benannten Stellen genannt. Dabei werde der Druck insbesondere auf kleine und mittelständische Unternehmen steigen. Darüber hinaus erfordern sogenannte Hybridprodukte mit pharmazeutischem Charakter, wie beispielswiese die innovative Silberbeschichtungstechnologie der aap, im Rahmen des Zulassungsprozesses neben einer benannten Stelle auch die Konsultation einer pharmazeutischen Stelle, was die Anforderungen zusätzlich erhöht. Die Versagung, die verzögerte Erteilung oder die Entziehung von Zulassungen für die Produkte bzw. die Nicht-Verlängerung des Zertifikats für das gesamte Qualitätsmanagementsystem des
19 Internetquelle: https://www-nzz-ch.cdn.ampproject.org/c/s/www.nzz.ch/amp/wirtschaft/europaeische-medtech-branche-fuerchtetverspaetete-zulassungen-ld.1353386
20 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.

Unternehmens könnten sich negativ auf zukünftige Umsätze und Erträge der aap auswirken. Die Gesellschaft bewertet das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel bis schwerwiegend. Das Unternehmen begegnet diesem Risiko, indem es Entwicklungen auf dem Gebiet der Zulassungsvoraussetzungen äußerst genau verfolgt und regulatorische Änderungen im Rahmen seines implementierten Qualitätsmanagementsystems sehr detailliert überwacht. In diesem Zusammenhang arbeitet aap laufend an der Umsetzung des MDD-Standards hin zum MDR-Standard und hat in den vergangenen Jahren erhebliche Ressourcen investiert, um die gestiegenen regulatorischen Anforderungen mit Blick auf Produktzulassungen zu erfüllen. Im Ergebnis konnte aap im Rahmen des turnusmäßigen Audits zuletzt die Re-Zertifizierung unter MDD erfolgreich abschließen, so dass sämtliche Produkte der Gesellschaft bis Mai 2024 unter MDD vermarktet werden können. Eine entsprechende Zertifizierung nach dem MDR-Standard (QM-System) strebt aap für Ende 2022 an. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Umstellung von Prozessen und Dokumentationen auf die neuen MDR-Anforderungen. Dieser Prozess sieht u.a. verschiedene Schulungsveranstaltungen für die Mitarbeiter der aap und weitere Subprojekte in einer Reihe unterschiedlicher Geschäftsbereiche vor. Weiterhin begegnet aap dem Risiko mit einer Neuausrichtung der Bereiche Regulatory und Clinical Affairs sowie einer zunehmenden Internationalisierung der Vertriebsgebiete, um damit erhöhte Aufwendungen durch höhere Umsätze abzudecken. Die Umstellung der Produktzulassungen auf den MDR-Standard soll dann im Zeitraum von Ende 2022 bis Anfang 2024 erfolgen. Darüber hinaus wird der Kontakt zu den benannten Stellen intensiviert um bei neuen Produkten, die echte Innovationen darstellen, bereits vor Einreichung des Zulassungsantrags die Mittel zielgerichtet einzusetzen.
Der Wettbewerb im Markt der Medizintechnik im Allgemeinen und im Markt orthopädischer und biologischer Implantate im Besonderen wird weiter zunehmen. Grundsätzlich besteht deshalb das Risiko, dass aap im Vergleich zu Wettbewerbern nicht rechtzeitig mit neuen Produkten bzw. mit Anpassungen bestehender Produkte auf Marktentwicklungen reagiert. Daraus können sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie eine Verschlechterung der Marktposition ergeben. Die Gesellschaft bewertet das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel bis schwerwiegend. aap begegnet diesem Risiko, indem erhebliche Investitionen im Bereich Entwicklung getätigt werden sollen sowie ein konstantes Markt- und Technologie-Screening betrieben wird. Darüber hinaus baut aap ein weltweites Expertennetzwerk auf, um so Markttrends aus Sicht der Anwender zu erkennen, zu verfolgen und bei ausreichendem Potential in entsprechende Neuentwicklungen umzusetzen.
Weiterhin können sich staatliche Eingriffe in das Gesundheitssystem negativ auf das Umsatzvolumen und die Ertragslage des Unternehmens auswirken. aap schätzt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel ein. Die Gesellschaft begegnet diesem Risiko durch eine stetige Internationalisierung des Umsatzes sowie einer intensiven Beobachtung des deutschen Gesundheitssystems mit dem Ziel, negative Entwicklungen antizipieren und ihnen entgegensteuern zu können.
Auf dem Weltmarkt findet nach wie vor eine Unternehmenskonsolidierung statt, durch die aap auch kundenseitig betroffen sein könnte. Die Gesellschaft beurteilt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und hinsichtlich der Schadenhöhe als gering. aap begegnet dem

Risiko einer Branchenkonsolidierung durch die Kooperation mit einer Vielzahl von Unternehmen und baut konstant neue Partnerschaften auf.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Ansprüche aus Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegenüber aap in der Zukunft geltend machen. Eine solche Verletzung könnte unter Umständen die Auslieferung von Produkten verzögern. Im Falle eines negativen Verfahrensausgangs könnte aap verpflichtet sein, Gebühren- oder Lizenzvereinbarungen einzugehen. Auf diese Weise könnte eine Klage wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen aap die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Unternehmens nachteilig beeinflussen. Die Gesellschaft beurteilt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel. aap begegnet diesem Risiko durch einen gesteuerten Patentprozess, im Rahmen dessen regelmäßig die aktuellen Entwicklungen im Patent- und Zulassungsmarkt überwacht und die eigenen Entwicklungen frühzeitig durch umfassenden Patentschutz abgesichert werden. Daneben wurde eine Richtlinie für den Umgang mit Arbeitnehmererfindungen implementiert, um auch auf diese Weise die Innovationskraft der Mitarbeiter der Gesellschaft zu fördern, gleichzeitig aber auch das geistige Eigentum der Mitarbeiter und der aap zu schützen.
aap erzielte 2020 22 % (Vorjahr: 26 %) des Umsatzes mit den drei größten Kunden des Unternehmens. Folglich könnte der kurzfristige Wegfall oder eine mögliche Zahlungsunfähigkeit eines der drei größten Kunden die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft gefährden. aap schätzt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit von negativen Auswirkungen aufgrund der Kundenstruktur als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel ein. aap begegnet diesem Risiko durch den Ausbau der Vertriebsorganisation, der weiteren Internationalisierung und der Gewinnung weiterer Neukunden (Stabilität, Vertriebsstärke, Finanzkraft). Zudem achtet das Unternehmen verstärkt auf eine vollständige oder weit überwiegende Absicherung der Zahlungsströme über Vorkasseleistungen, Bankbürgschaften oder Akkreditive und verfügt darüber hinaus über eine Kreditversicherung (Forderungsausfall), die den weit überwiegenden Teil des Kundenbestands mit Zahlungszielen abdeckt. In diesem Zusammenhang konnte aap bei der Kennzahl DSO21 (Day Sales Outstanding = Umschlagshäufigkeit der Forderungen) durch ein konsequentes Debitorenmanagement im Geschäftsjahr 2020 bereits das zweite Jahr in Folge eine signifikante Verbesserung gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. So lag die Kennzahl DSO im Berichtsjahr bei rund 71 Tagen. Im Geschäftsjahr 2019 betrug diese auf einer vergleichbaren Basis ohne den Effekt aus der im selben Jahr abgeschlossenen Factoring-Vereinbarung 77 Tage, während der Wert qua Bilanz bei 58 Tagen lag.
Durch die in der Vergangenheit vorgenommene Re-Fokussierung auf die etablierten Märkte USA und Europa konnte aap die COVID-19-bedingten Umsatzrückgange im Geschäftsjahr 2020, die in den BRICS-Staaten und in der Region RoW (Rest of World) besonders deutlich ausgefallen sind, abmildern. Dabei gelang es Gesellschaft den auf die USA und Europa (inkl. Deutschland) gemeinsam entfallenden Umsatzanteil im Geschäftsjahr 2020 deutlich auf rund 74 % zu steigern (GJ/2019: ca. 58 %). Unabhängig von dem wachsenden Umsatzanteil in etablierten Märkten besteht allerdings grundsätzlich immer das Risiko wirtschaftlicher Abschwünge in den Schlüsselmärkten von aap. Durch ungünstige makroökonomische Entwicklungen in für aap wichtigen Märkten können sich die wirtschaftlichen
21 Definition DSO: DSO = Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Umsatz * 365.

Rahmenbedingungen für einzelne Kunden verschlechtern, was zu einem Umsatzrückgang und einer Verschlechterung der Zahlungsmoral bis hin zu einem Zahlungsausfall führen kann. Die Gesellschaft beurteilt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel. aap begegnet diesem Risiko, indem es verstärkt auf eine vollständige oder weit überwiegende Absicherung der Zahlungsströme über Vorkasseleistungen, Bankbürgschaften oder Akkreditive achtet und verfügt darüber hinaus über eine Kreditversicherung (Forderungsausfall).
Neben den eigenentwickelten und -produzierten Produkten vervollständigt aap das Produktportfolio auch durch Handelswaren (Instrumente). Verschiedene aap-Produkte werden, wenn die Produktionskompetenz nicht vorhanden ist, durch dritte Zulieferer hergestellt (bestimmte Instrumente wie z.B. kohlefaserbasierte Zielgeräte). Darüber hinaus werden auch bestimmte Produktionsschritte durch Dritte als Serviceleistungen erbracht (z.B. das Schleifen von Bohrerrohlingen). Derartige Partnerschaften bedeuten eine verstärkte Abhängigkeit von der Qualität und der Lieferbereitschaft der Lieferanten. Das Unternehmen bewertet das Bruttorisiko hinsichtlich negativer Auswirkungen der Abhängigkeit als gering und hinsichtlich der Schadenhöhe als gering. Die Gesellschaft nimmt dieses Risiko durch die strategische Zusammenarbeit mit wenigen qualifizierten Lieferanten und deren konstanter Qualifizierung zur Sicherung der Produktqualität in Kauf.
Die Produkte der aap sind für die Einbringung und teilweise für den Verbleib im menschlichen Körper bestimmt. Aufgrund unterschiedlichem Heilungsverhaltens, aber auch unterschiedlicher Erfahrung der anwendenden Ärzte kann eine Fehlfunktion dieser Produkte nicht völlig ausgeschlossen werden. Bis heute wurden keine bedeutenden Schadensersatzansprüche aus Produkthaftung gegen die Gesellschaft geltend gemacht; dieses kann jedoch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. aap beurteilt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel. Das Unternehmen begegnet diesem Risiko durch eine hohe Qualitätskontrolle und eine Produkthaftpflichtversicherung im branchenüblichen Umfang. Dabei besteht ein Restrisiko, dass der bestehende Versicherungsschutz für die Absicherung potenzieller Ansprüche speziell in den USA nicht ausreichend ist. Da sich aap im Rahmen ihrer Vertriebsaktivitäten verstärkt auf etablierte Märkte wie die USA fokussiert und dort einen wachsenden Umsatzanteil generiert, wird dieses Risiko weiter steigen.
aap aktiviert als entwicklungsintensives MedTech-Unternehmen neben selbst produzierten Anlagegütern auch Aufwendungen für Eigen- und Entwicklungsprojekte (aktivierte Entwicklungskosten), für deren Zulassung und ökonomisch erfolgreiche Vermarktung eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht. Ausgehend von den unternehmenseigenen Erfahrungen, aber auch im Rahmen der Branchenanalyse zeigt sich, dass die durchschnittlichen Entwicklungszyklen für ein neues Medizinprodukt weiterhin zwischen drei und acht Jahren betragen. Ein Faktor sind hierbei auch die Anforderungen für das erstmalige Inverkehrbringen von Medizinprodukten, die durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) nochmals signifikant gestiegen sind (für weitere Informationen hierzu verweisen wir auf das Risiko "Zulassung der Produkte und Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems" oben). Der Ansatz von Entwicklungsprojekten als Vermögenswert muss erfolgen, wenn alle sechs Kriterien von IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" erfüllt sind. Alle sechs Kriterien gelten gleichwertig nebeneinander. Eines der herausforderndsten

Kriterien stellt die Erbringung des Nachweises dar, dass der Vermögenswert voraussichtlich einen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird. Daneben muss die Gesellschaft die Verfügbarkeit von technischen, finanziellen und sonstigen Ressourcen nachweisen, um den immateriellen Vermögensgegenstand fertigstellen zu können. Sämtliche aktivierte Entwicklungsprojekte (eigenentwickelt und erworben) sind jährlich einem Werthaltigkeitstest zu unterziehen. Ein sich gegebenenfalls ergebender Wertminderungsbedarf ist im Jahr des Auftretens als außerplanmäßige Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung sofort zu erfassen. Trotz der bereits umgesetzten und weiter eingeleiteten Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzsteigerung wird die Gesellschaft zumindest absehbar auf weitere Finanzierung durch Eigenkapital- oder Fremdkapitalmaßnahmen angewiesen sein. Daneben ergeben sich vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden regulatorischen Vorgaben (Umstellung auf MDR) zunehmende Unsicherheiten in Bezug auf die Dauer des Zulassungsprozesses und damit einhergehend das Risiko der fristgerechten Finanzierung der in der Entwicklung befindlichen Projekte. Unabhängig davon ist der Vorstand nach wie vor fest davon überzeugt, die innovative antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie insbesondere in der Kooperation mit Partnern und mit Hilfe der bereits zugesagten staatlichen Fördergelder zur Marktzulassung zu bringen.
Aktivierte Entwicklungsprojekte müssen nach Abschluss ihrer Entwicklung und erstmaligen Verwendung planmäßig über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Derzeit betragen die Abschreibungsdauern zwischen zehn und 15 Jahren. Das Management evaluiert kontinuierlich, ob diese Abschreibungsdauern der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern entsprechen oder ggf. Anpassungen (z.B. kürzere Abschreibungszeiträume) vorzunehmen sind. Mit Blick auf die Entwicklung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, hier insbesondere der aktivierten Entwicklungsprojekte, zeigt sich, dass diese in den letzten Jahren aufgrund der erreichten Marktreife der Projekte kontinuierlich ansteigen. aap schätzt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit auftretender Fehlentwicklungen oder Projektabbrüche als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel ein. Um Fehlentwicklungen oder Projektabbrüche zu vermeiden, hat aap umfangreiche Maßnahmen und Prozesse implementiert. Diese umfassen u.a. die Zusammenarbeit mit angesehenen und international führenden Wissenschaftlern und Medizinern. Bezüglich möglicher Liquiditätsrisiken, deren Einschätzung als auch den Maßnahmen zur Sicherung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft, verweisen wir auf den Abschnitt Finanzielle Risiken. Es ist unser klares Verständnis, dass zukünftig der Ergebniseffekt aus aktivierten Entwicklungsprojekten für den Zeitraum der Entwicklung bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer ausgeglichen sein soll.
aap ist in vielen Bereichen seiner Geschäftstätigkeit von den spezialisierten Kenntnissen seiner Mitarbeiter abhängig. Insbesondere für die Entwicklung und Zulassung von patentgeschützten Medizinprodukten, aber auch beim Auf- und Ausbau neuer Geschäftsaktivitäten, ist aap auf das Wissen und die Kompetenzen besonders qualifizierter Schlüsselpersonen angewiesen. Damit besteht das Risiko einer personellen Fluktuation von qualifizierten Mitarbeitern bzw. nicht genug qualifizierte Talente für die Gesellschaft gewinnen zu können. aap bewertet das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel. Das Unternehmen begegnet diesem Risiko, indem es ein Arbeitsumfeld schafft, in dem alle Mitarbeiter ihr volles Potenzial einbringen können. Um dies zu gewährleisten, positioniert sich aap als attraktiver Arbeitgeber. Die Eckpfeiler der Personalarbeit sind Unterstützung berufsbegleitender Weiterbildungen, eine

leistungsgerechte Entlohnung, eine positive Arbeitsatmosphäre und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Trotz dieser Maßnahmen und hoher Mitarbeiterzufriedenheit kann aap nicht garantieren, dass diese Mitarbeiter beim Unternehmen bleiben oder sich in der notwendigen Form engagieren.
Bei aap ist Compliance ein wichtiger Bestandteil des Unternehmensalltags und eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Wir verpflichten uns gemeinsam mit unseren Mitarbeitern zu einem verantwortungsbewussten und rechtmäßigen Handeln im Sinne der Einhaltung von nationalen und internationalen Gesetzen, Regeln und Normen sowie unternehmensinternen Richtlinien. Gleichzeitig fordern wir auch bei unseren Kunden und Lieferanten ein regelkonformes Verhalten ein und überprüfen dies in regelmäßigen Abständen. Generell können Compliance Verstöße durch nahezu alle Stakeholder des Unternehmens zu erheblichen und langfristigen Reputationsschäden führen, die die Umsatzentwicklung nachhaltig negativ beeinflussen können. Bezogen auf den deutschen Markt erhöht sich beispielsweise durch die zunehmende Listung bei bedeutenden Klinikgruppen und Einkaufsverbänden das Risiko für aap, bei Missachtung unmittelbar wichtige Kunden und somit Umsätze zu verlieren. Der traditionell hohe Exportanteil macht die Gesellschaft zudem potenziell anfällig für Verstöße gegen besondere landesspezifische Regelwerke (z.B. Sunshine Act in den USA) oder etwaig eingeschränkte Handelsbeziehungen zwischen einzelnen Ländern (z.B. USA und Iran), was empfindliche Strafzahlungen nach sich ziehen kann. aap schätzt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit auftretender Compliance Verstöße durch ihre Stakeholder als gering und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel ein. Das Unternehmen begegnet diesem Risiko durch ein unternehmensweit geltendes Compliance Management System. Ein wesentliches Element ist beispielsweise der Code of Conduct, der als verbindlicher Verhaltenskodex allen Mitarbeitern des Unternehmens einen konkreten Leitfaden für ihr tägliches Handeln geben soll. Zudem hat aap ein elektronisch geschütztes Hinweisgebersystem implementiert, dass es Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten ermöglicht, Hinweise über bestehende Missstände (auch in anonymer Form) an das Unternehmen zu melden. Des Weiteren prüft aap regelmäßig, ob nicht nur ihre eigenen Mitarbeiter, sondern auch Mitarbeiter von Kunden und Lieferanten auf Sanktionslisten verschiedener Länder geführt werden. Die Mitarbeiter der Gesellschaft besuchen darüber hinaus kontinuierlich Fortbildungen und werden entsprechend geschult. Nicht zuletzt lässt sich aap von externen Beratern regelmäßig Gutachten zu Compliance relevanten Sachverhalten erstellen (z.B. zum Sunshine Act oder den Handelsbeziehungen zwischen verschiedenen Ländern).
Größere Datenverluste könnten zu gravierenden Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs auch im Produktionsbereich führen. Datenmissbrauch könnte zudem zu einem Verlust von wichtigem Knowhow und somit von Wettbewerbsvorteilen der Gesellschaft führen. aap beurteilt das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als gering und hinsichtlich der Schadenhöhe als mittel. Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch die Beschäftigung eines externen Datenschutzbeauftragten und regelmäßigen Unterweisungen der Mitarbeiter. Dabei wurde im Berichtszeitraum ein hohes Datenschutzniveau erreicht. Durch optimierte Prozesse konnte der Anteil der zur Verarbeitung kommenden personenbezogenen Daten weiter reduziert werden. Ein Großteil der Beschäftigten wurde im Bereich Datenschutz geschult. Dieser Prozess wird kontinuierlich fortgeführt, um das Datenschutzniveau dauerhaft auf einem hohen Level zu halten. Die Rechte der

Betroffenen, insbesondere im Hinblick auf das Auskunftsrecht des Betroffenen, werden durch den Datenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachabteilungen gesetzeskonform umgesetzt. Zudem hat aap im Zusammenhang mit der seit 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Reihe verschiedener Prozesse implementiert. Beispielhaft seien hier die unternehmensweiten Löschkonzepte bzw. -routinen, das Vorfallmanagement bei größeren Datenverlusten und die Verfahrensverzeichnisse genannt. Generell stehen die Themen Datenvermeidung und -sparsamkeit im Rahmen der DSGVO verstärkt im Fokus der Gesellschaft. Insgesamt verfolgt aap das Ziel, den sich stetig ändernden und steigenden Anforderungen einer vernetzten und digitalisierten (Arbeits-)Welt bereits frühzeitig und nachhaltig gerecht zu werden.
Darüber hinaus hat aap in den letzten Jahren die gesamte IT-Infrastruktur kontinuierlich erneuert. Diese hat zu einer erheblichen Verbesserung der Datenverfügbarkeit, der Validierbarkeit, des Desaster-Schutzes und einer Reduzierung des Pflegeaufwands geführt.
Gegen aap wird seitens ihres Vermieters mit Mahnbescheid von Ende Dezember 2017 ein Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. 0,6 Mio. EUR geltend gemacht. Hintergrund ist die Behauptung, dass sich aufgrund der mietvertraglichen Regelungen eine Ersatzpflicht der Gesellschaft für durch Umsetzung behördlicher Auflagen entstandene Kosten ergäbe. Die Klage wurde mit Urteil vom 19. Februar 2020 in erster Instanz vollständig abgewiesen. Der Vermieter hat daraufhin am 19. März 2020 Berufung eingelegt und das Verfahren befindet sich nunmehr in der Berufungsinstanz. Auf die erstinstanzliche Klageabweisung und die Berufungsbegründung seitens des Vermieters hat aap am 13. Juli 2020 erwidert. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie hat das zuständige Gericht noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Die Beurteilung des rechtlichen Risikos gegenüber den Bilanzstichtagen der Vorjahre ist unverändert. Für die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Rechts- und Beratungskosten haben wir bereits zum 31.12.2017 eine entsprechende Risikovorsorge getroffen, die zunächst zum 31.12.2018 sowie zum 31.12.2019 und nun zum 31.12.2020 erneut angepasst wurde, um die jeweils jüngsten Entwicklungen zu berücksichtigen.
Ein ehemaliger Distributor der aap hat im Mai 2019 Klage auf Schadenersatz in Höhe von 3,5 Mio. US\$ erhoben. Hintergrund ist die Behauptung, dass die Gesellschaft den Distributionsvertrag angeblich rechtsunwirksam beendet habe und einem daraus angeblich resultierenden entgangenen Gewinn. Nach juristischer Prüfung geht die Gesellschaft von einer unberechtigten Klageerhebung aus und hat einen Antrag auf Abweisung der Klage gestellt und ihrerseits Ansprüche an die Gegenpartei gerichtlich geltend gemacht. aap hat für die damit in Zusammenhang stehenden zukünftig zu erwartenden Rechts- und Beratungskosten zunächst zum 31.12.2019 und zum 31.12.2020 erneut eine entsprechende Risikovorsorge getroffen.
Insgesamt können einzelne der zuvor berichteten Risiken eine Auswirkung auf das Fortbestehen von aap haben. Es gibt ferner Abhängigkeiten zwischen den Risiken in einem Umfang, dass aus den sich gegenseitig verstärkenden Effekten eine Bestandsgefährdung erwachsen könnte. Die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft ist nach Einschätzung des Vorstands gegeben. Der Vorstand wird die bestehenden und neu eintretenden Risiken auch in Zukunft kontinuierlich und sorgfältig beobachten, evaluieren und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen, um Risiken in einem für aap angestrebten Rahmen zu halten.

Die wichtigsten Einzelrisiken für aap und ihre Bewertung:
| Kategorie | Risiko | Eintrittswahrscheinlichkeit | Schadenhöhe | |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Risiken | Liquiditätsrisiken | Mittel | Schwerwiegend | |
| Zinsrisiken | Mittel | Gering | ||
| Risiken aus Ausfällen von Forderungen aus L & L |
Mittel | Gering | ||
| Preisänderungsrisiken Gering |
Gering | |||
| Währungsrisiken | Details s.o. | Details s.o. | ||
| Zulassung der Produkte und Zertifizierung des Qualitäts managementsystems |
Versagung, Verzögerte Erteilung oder Entziehung von Zulassungen für Produkte oder Nicht Verlängerung des Zertifikats für gesamtes Qualitätsmanagement system |
Mittel | Mittel bis Schwerwiegend |
|
| Markt, Wettbewerb, | Reaktion auf Marktentwicklungen |
Mittel | Mittel bis Schwerwiegend |
|
| Neue Produkte und Technologien |
Eingriffe in Gesundheitssystem |
Mittel | Mittel | |
| Branchenkonsolidierung | Gering | Gering | ||
| Patente und geistiges Eigentum |
Verletzung gewerblicher Schutzrechte |
Gering | Mittel | |
| Abhängigkeit von Kunden | Mittel | Mittel | ||
| Abhängigkeit von Kunden und Lieferanten |
Negative makroökonomische Entwicklungen |
Mittel | Mittel | |
| Abhängigkeit von Lieferanten |
Gering | Gering | ||
| Produkthaftungsrisiko | Schadensersatz ansprüche aus Produkthaftung |
Gering | Mittel | |
| Aktivierung von Entwicklungskosten |
Fehlentwicklungen oder Projektabbrüche |
Mittel | Mittel | |
| Personelle Risiken | Mangel an qualifizierten Mitarbeitern |
Mittel | Mittel |

| Compliance | Compliance Verstöße durch Stakeholder |
Gering | Mittel |
|---|---|---|---|
| Datenschutz | Datenverlust und -missbrauch |
Gering | Mittel |
| Rechtliche Risiken | Details s.o. | Details s.o. | Details s.o. |
Neben den Risiken identifiziert und bewertet aap regelmäßig die Chancen des Unternehmens. Grundsätzlich können sich Chancen durch die Weiterentwicklung medizinischer Standards oder durch die Markteinführung neuer Produkte ergeben. Durch den engen Dialog mit den Anwendern der Produkte des Unternehmens wird aap Chancen auch weiterhin zügig nutzen und darüber hinaus neue Absatzmöglichkeiten schaffen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben Einfluss auf die Geschäftsentwicklung von aap. Unsere Aussagen zur weiteren Entwicklung des Konzerns basieren auf dem im Prognosebericht beschriebenen zu erwartenden gesamtwirtschaftlichen Umfeld. Sollte sich die Weltwirtschaft dynamischer entwickeln als derzeit angenommen, können unsere Prognosen zur Umsatz- und Ertragssowie Finanzlage übertroffen werden.
Kapazitätserweiterungen ermöglichen es uns, an der steigenden Nachfrage nach Produkten der Gesundheitsversorgung und Medizintechnik teilzuhaben. Die neuen, hochmodernen Produktionsprozesse verbessern unsere Wettbewerbsfähigkeit weiter. Zudem können wir aufgrund unseres umfassenden Produktprogramms und unserer langjährigen Erfahrung effektive Lösungen für unsere Kunden anbieten. Sollten sich die internationalen Gesundheitsmärkte schneller als derzeit erwartet entwickeln, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatz- und Ertragslage sowie unsere Cash-Flows auswirken.
Innovationen auf Produkt- und Prozessebene sind Basis unserer Wachstumsstrategie. In engem Austausch mit unseren Kunden und den Anwendern arbeiten wir daran, neue und verbesserte Produkte auf den Markt zu bringen. Eine frühere Marktreife unserer Entwicklungsprojekte, als derzeit erwartet, könnte unsere Umsatz- und Ertragslage sowie die Cash-Flows verbessern.
Die Öffnung weiterer Gesundheitsmärkte (beispielsweise in Asien oder im Nahen Osten) für internationale Medizintechnikunternehmen kann eine weitere Chance für aap darstellen. Aufgrund unserer internationalen Ausrichtung haben wir die Möglichkeit, an dieser Entwicklung teilzuhaben. Dies würde die Umsatz- und Ertragsentwicklung der Gesellschaft nachhaltig verbessern.

Günstige Wechselkursentwicklungen können zukünftig die Ergebnisentwicklung des Konzerns potenziell positiv beeinflussen. aap analysiert das Marktumfeld kontinuierlich, um diesbezügliche Chancen zu identifizieren und wahrzunehmen.
Unsere Mitarbeiter sind der Motor für unsere Innovationen und schaffen durch den engen Austausch mit Kunden, Anwendern und Patienten einen Mehrwert für aap. Ihre hohe Identifikation mit dem Unternehmen fördert ihre Motivation und Eigenverantwortlichkeit, die wir durch Maßnahmen der Personalentwicklung weiter stärken wollen. Sollten unsere Maßnahmen und Methoden schnellere und bessere Fortschritte erzielen als derzeit erwartet, könnte dies unsere Wettbewerbsposition zusätzlich stärken. Hieraus können sich positive Effekte auf die Umsatz- und Ertragslage sowie die Cash-Flows ergeben.
Der Vergütungsbericht liefert einen Überblick über die Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands und beschreibt die Struktur und die Höhe der einzelnen Vorstandsbezüge. Darüber hinaus werden die Grundsätze des Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats erläutert.
Das bis zum 31. Dezember 2020 gültige Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder von aap zielt primär auf die Schaffung von Anreizen für eine erfolgreiche und nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. In diesem Zusammenhang sollen die Mitglieder des Vorstands an einer langfristigen und nachhaltigen Wertsteigerung der Gesellschaft partizipieren. Dabei werden besonders gute Leistungen im Rahmen der Zielerreichung honoriert, während Zielverfehlungen zu einer reduzierten Vergütung führen.
Alle zum 31. Dezember 2020 gültigen Vorstandsverträge entsprechen weitestgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Die Vergütungsstruktur wurde gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG; § 87 Abs. 1 AktG) auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Die im Geschäftsjahr 2020 gültigen Verträge des Vorstandsvorsitzenden (CEO) Rubino Di Girolamo und des Finanzvorstands (CFO) Marek Hahn verfügten über eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020. Beide Vorstandsanstellungsverträge wurden im Geschäftsjahr 2020 per Aufsichtsratsbeschluss um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Neufassung gilt ab dem 1. Januar 2021. Zudem hat der Aufsichtsrat im Rahmen derselben Beschlussfassung Frau Agnieszka Mierzejewska mit Wirkung zum 1. Januar 2021 als Chief Operating Officer (COO) in den Vorstand der aap berufen. Damit besteht der Vorstand der Gesellschaft fortan aus drei Mitgliedern.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende (CEO) der aap, Bruke Seyoum Alemu, ist zum 30. April 2019 vorzeitig aus dem Amt ausgeschieden. Sein Anstellungsvertrag wurde durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags zum selben Datum beendet. Unter dem geschlossenen Aufhebungsvertrag hat

Herr Alemu Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von rund 0,5 Mio. EUR, die jeweils hälftig in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 zur Zahlung fällig war. Durch den Abfindungsbetrag wurden sowohl die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausstehenden festen und variablen Gehaltsbestandteile berücksichtigt als auch sämtliche gemäß Anstellungsvertrag vereinbarten Nebenleistungen abgegolten. Eine Ausnahme stellte in diesem Zusammenhang die Zahlung eines jährlichen fixen Betrags in eine rückgedeckte Unterstützungskasse zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung (beitragsorientierte Leistungszusage ohne Mindestleistung) durch die Gesellschaft dar, die im Januar 2020 letztmals für das Jahr 2020 erfolgte. In Abweichung zu der obigen Regelung übernahm aap darüber hinaus bis zum 31. Dezember 2019 die Zahlung der Versicherungsprämien für die Unfallsversicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden. Mit Blick auf die bereits vor seinem Ausscheiden an Herrn Alemu ausgegebenen Aktienoptionen wurde zudem vereinbart, dass er diese behalten und, soweit nach den jeweiligen Optionsbedingungen zulässig, auch weiterhin ausüben kann.
Es gelten die folgenden Regelungen zur Vorstandsvergütung gemäß des bis zum 31. Dezember 2020 gültigen Vergütungssystems:
Die Gesamtvergütung setzt sich aus einem fixen und einem erfolgsbezogenen variablen Bestandteil zusammen. Daneben besteht zusätzlich ein Sonderbonus. Der erfolgsbezogene variable Bestandteil entspricht maximal 33 % der Gesamtvergütung ohne Berücksichtigung des Sonderbonus. Durch die fixen Bestandteile ist einerseits eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem einzelnen Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Demgegenüber stellen variable Bestandteile, die u. a. vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher.
Die variable Vergütung bezieht sich sowohl auf die Erreichung qualitativer als auch quantitativer Ziele. Sie ist durch einen Maximalwert begrenzt und trägt durch einen dreijährigen Kontrollzeitraum auch der zukünftigen Unternehmensentwicklung Rechnung. Die qualitativen Ziele werden anhand der Management Agenda durch den Aufsichtsrat im Voraus im Rahmen der Genehmigung des Jahresbudgets festgelegt und gehen mit 10 % in den variablen Vergütungsbestandteil ein.
Die quantitativen Ziele gehen mit 90 % ein. Die Bezugsgrößen für den quantitativen variablen Gehaltsbestandteil bilden die für das Kalenderjahr 2020 festgelegten Umsatz- und EBITDA-Parameter mit einer Gewichtung von jeweils 50 %. Auch im Vorjahr sind die Parameter Umsatz und EBITDA mit einer Gewichtung von jeweils 50 % in den quantitativen Bonus eingeflossen.
Die Auszahlung des qualitativen Bonus erfolgt bei Zielerreichung vollständig eine Woche nach der ordentlichen Hauptversammlung des Folgejahres, während zum selben Zeitpunkt lediglich 50 % des quantitativen Bonus zur Auszahlung gelangen. Die Auszahlung der verbleibenden 50 % des quantitativen Bonus erfolgt jeweils zur Hälfte nach der ordentlichen Hauptversammlung des zweiten und dritten auf das Bonusjahr folgenden Jahres.
Sofern die quantitativen Ziele des auf das Bonusjahr folgenden Jahres und/oder des zweiten auf das Bonusjahr folgenden Jahres um mehr als 30 % unterschritten werden, verfällt der zu diesem Zeitpunkt jeweils fällige quantitative Bonuseinbehalt. Dadurch ergäbe sich eine potenzielle Kürzung des Bonus

2020 auf Basis einer Budgetunterschreitung 2021 und 2022. Der Verfall greift nur dann in voller Höhe, wenn sich die Unterschreitung auf beide quantitativen Teilziele erstreckt.
Bei Vertragsbeginn oder Vertragsende während eines Geschäftsjahres wird der Bonus zeitanteilig gewährt, hierbei wird eine Zielerreichung von 100 % unterstellt.
Der Sonderbonus wurde für ganz spezielle, außerordentliche vordefinierte Transaktionen vereinbart. Er bemisst sich je nach Transaktion auf einen festen Prozentsatz von einer bestimmten Bemessungsgrundlage. Im Berichtsjahr ist eine solche Bonustransaktion nicht eingetreten. Unter bestimmten Voraussetzungen wurde für den Fall einzelner bonusrelevanter Transaktionen ein Nachlaufschutz vereinbart, der den Anspruch auf den Sonderbonus regelt, wenn die Transaktion innerhalb von 18 Monaten nach Ausscheiden des Vorstands abgeschlossen wird. Bei diesem Sonderbonus handelt es sich um variable Vergütungsbestandteile, die entgegen der Empfehlungen der Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 3 und Satz 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 weder betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen, noch eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die betreffenden Vergütungselemente, die nur im Falle bestimmter außerordentlicher Ereignisse die Zahlung einer Sondervergütung beinhalten, den Vorstand im besten Interesse der Gesellschaft incentivieren. Der hierdurch bezweckte Gleichlauf von Interessen der Aktionäre und Vorstandsmitgliedern würde durch eine betragsmäßige Deckelung unterlaufen. Eine mehrjährige Bemessungsgrundlage ist bei der nur in Fällen bestimmter Sonderereignisse zu gewährender Vergütung strukturell ausgeschlossen. Im Zusammenhang mit diesem Sonderbonus besteht in bestimmten Fällen zudem ein Sonderkündigungsrecht. Danach sind die Vorstandsmitglieder berechtigt, erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach dem Vollzug der entsprechenden Transaktion mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende den Anstellungsvertrag zu kündigen.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, außerordentliche Geschäftsentwicklungen, die zu einmaligen, nicht auf eine Steigerung des operativen Geschäftes zurückzuführenden Mehrerlösen geführt haben, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die quantitativen Ziele zu eliminieren.
Die Gesellschaft zahlt darüber hinaus für den Finanzvorstand (CFO), Marek Hahn, jährlich einen fixen Betrag in eine rückgedeckte Unterstützungskasse zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung ein (beitragsorientierte Leistungszusage ohne Mindestleistung). Auch für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (CEO), Bruke Seyoum Alemu, dessen Amtszeit am 30. April 2019 vorzeitig endete, erfolgten solche Einzahlungen in eine rückgedeckte Unterstützungskasse zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung. Herr Hahn und Herr Alemu erhalten bereits vor Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit ein unwiderrufliches Bezugsrecht auf die Versicherungsleistung. Weiterhin hat Herr Hahn nach dem Vergütungssystem Anspruch auf einen Dienstwagen zur unbeschränkten Nutzung, auf eine Unfallversicherung sowie auf einen Zuschuss in Höhe der Hälfte der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsprämien maximal in Höhe des Arbeitgeber-Höchstsatzes bei Bestehen gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Auch Herrn Alemu standen diese Ansprüche zu. Herr Alemu erhielt zusätzlich monatlich die Hälfte des jeweiligen höchsten Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Vorstandsvorsitzende (CEO), Rubino Di Girolamo, hat Anspruch auf Erstattung seiner wöchentlichen Reisekosten zwischen seinem Wohnort und dem Dienstsitz der Gesellschaft.

Die Mitglieder des Vorstands werden unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts in die Absicherung durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen. Auch der ehemalige Vorstandsvorsitzende (CEO), Bruke Seyoum Alemu, dessen Amtszeit am 30. April 2019 vorzeitig endete, war in die D&O-Versicherung inkludiert.
Für den Fall eines "Change of Control" bei der Gesellschaft steht den Vorständen ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt des "Change of Control" (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrecht berechtigender "Change of Control" liegt in drei Fallgestaltungen vor: Ein derzeitiger Aktionär oder ein Dritter erwirbt mindestens 50 % der Stimmrechte und überschreitet damit die Pflichtangebotsschwelle gemäß dem WpÜG, die Gesellschaft schließt als abhängiges Unternehmen einen Unternehmensvertrag ab oder wird mit einem anderen Unternehmen verschmolzen.
| Vergütungskomponenten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| erfolgsunabhängig | erfolgsbezogen | mit langfristiger Anreizwirkung |
Gesamt 2020 |
Gesamt 2019 |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Rubino Di Girolamo, CEO (ab 01.05.2019) |
166 | 39 | 0 | 205 | 113 |
| Marek Hahn, CFO Bruke Seyoum Alemu, CEO* (bis 30.04.2019) |
223 | 40 | 16 | 279 | 248 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 134 | |
| 389 | 79 | 16 | 484 | 495 |
Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2020 betrugen:
* Der Aufwand für die Abfindung im Rahmen des mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (CEO) Bruke Seyoum Alemu geschlossenen Aufhebungsvertrags wurde bereits im Geschäftsjahr 2019 zurückgestellt. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte lediglich die Zahlung des hälftigen Abfindungsbetrags.
Weitere Bezüge gemäß des mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (CEO) geschlossenen Aufhebungsvertrags:
| Vergütungskomponenten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| erfolgsunabhängig | erfolgsbezogen | mit langfristiger Anreizwirkung |
Gesamt 2020 |
Gesamt 2019 |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Bruke Seyoum Alemu, CEO* (bis 30.04.2019) |
0 | 0 | 0 | 0 | 519 |
* Der Aufwand für die Abfindung im Rahmen des mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (CEO) Bruke Seyoum Alemu geschlossenen Aufhebungsvertrags wurde bereits im Geschäftsjahr 2019 zurückgestellt. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte lediglich die Zahlung des hälftigen Abfindungsbetrags.
Des Weiteren wurden dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (CEO) Bruke Seyoum Alemu, dessen Amtszeit am 30. April 2019 vorzeitig endete, und dem Finanzvorstand (CFO) Marek Hahn Aktienoptionen im Rahmen verschiedener Aktienoptionsprogramme gewährt. Im Einzelnen verfügten Bruke Seyoum Alemu und Marek Hahn zum 31. Dezember 2020 über Aktienoptionen aus den folgenden Aktienoptionsprogrammen mit den entsprechenden Bedingungen:

Zum 31. Dezember 2019 verfügte der ehemalige Vorstandsvorsitzende (CEO) Bruke Seyoum Alemu, dessen Amtszeit am 30. April 2019 vorzeitig endete, über 8.900 und der Finanzvorstand (CFO) Marek Hahn über 6.100 Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2015. Die Veränderung der Anzahl der gehaltenen Aktienoptionen gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ausschließlich aufgrund der von der Hauptversammlung am 7. August 2020 beschlossenen Anpassung des Bedingten Kapitals 2015/I an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1.
Die wesentlichen Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2015 lauten wie folgt:
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 wurden Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben. Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgte durch Abschluss eines Optionsvertrags zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Bezugsberechtigten. Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug je einer auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis der ausgegebenen Bezugsrechte ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im elektronischen Handel (XETRA oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Handelstagen, die dem ersten Tag des Erwerbszeitraums vorangehen. Der Mindestausübungspreis ist in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG. Der durch die Ausübung des Bezugsrechts erzielte Vermögensvorteil des Bezugsberechtigten (Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Ausübungspreis) darf das Vierfache des bei Ausgabe festgelegten Ausübungspreises nicht überschreiten. Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit (vier Jahre ab Ausgabetag) und dann bis zum Ende der Optionslaufzeit (acht Jahre ab Ausgabetag) ausgeübt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils nur innerhalb von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der Börse den Jahresfinanzbericht, den Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der Gesellschaft dem Publikum zur Verfügung gestellt hat, zulässig. Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag vor dem Ausübungstag mindestens EUR 35,00 beträgt. Die Gesellschaft kann dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren.
Zum 31. Dezember 2019 verfügte der ehemalige Vorstandsvorsitzende (CEO) Bruke Seyoum Alemu, dessen Amtszeit am 30. April 2019 vorzeitig endete, über 12.000 und der Finanzvorstand (CFO) Marek Hahn über 8.000 Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2017. Die Veränderung der Anzahl der gehaltenen Aktienoptionen gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ausschließlich aufgrund der von der Hauptversammlung am 7. August 2020 beschlossenen Anpassung des Bedingten Kapitals 2017 an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1.

Die wesentlichen Bedingungen des Aktienoptionsprogramms 2017 lauten wie folgt:
Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2017 wurden Bezugsrechte an Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff. AktG. ausgegeben. Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgte durch Abschluss eines Optionsvertrags zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Bezugsberechtigten. Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug je einer auf den Inhaber lautender Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Der Ausübungspreis der ausgegebenen Bezugsrechte ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im elektronischen Handel (XETRA oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Handelstagen, die dem ersten Tag des Erwerbszeitraums vorangehen. Der Mindestausübungspreis ist in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG. Der durch die Ausübung des Bezugsrechts erzielte Vermögensvorteil des Bezugsberechtigten (Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Ausübungspreis) darf das Vierfache des bei Ausgabe festgelegten Ausübungspreises nicht überschreiten. Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit (vier Jahre ab Ausgabetag) und dann bis zum Ende der Optionslaufzeit (acht Jahre ab Ausgabetag) ausgeübt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils nur innerhalb von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der Börse den Jahresfinanzbericht, den Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der Gesellschaft dem Publikum zur Verfügung gestellt hat, zulässig. Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag vor dem Ausübungstag mindestens 15 % über dem Ausübungspreis liegt. Die Gesellschaft kann dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß des bis zum 31. Dezember 2020 gültigen Vergütungssystems neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied neben seinen Auslagen die auf seine Vergütung und Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer sowie etwaig anfallende Sozialabgaben. Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied den rechnerisch auf das Aufsichtsratsmitglied entfallenden Anteil der Versicherungsprämie für eine von der Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Bei den hier getroffenen Aussagen über die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und des Unternehmens handelt es sich um zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können demnach wesentlich (sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht) von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen.
Der Ausblick auf die Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2021 steht wesentlich unter dem Einfluss des weiteren Verlaufs der COVID-19-Pandemie. Dementsprechend ist die folgende Prognose mit einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet. Nach dem deutlichen Einbruch der globalen Wirtschaftsleistung im letzten Jahr basieren die Hoffnungen auf eine Trendwende insbesondere auf den jüngsten Impfstoffzulassungen und der fortschreitenden Durchimpfung der Bevölkerung. Gleichzeitig werden die Perspektiven allerdings durch die steigende Anzahl der auftretenden Mutationen des Coronavirus getrübt, die das Infektionsgeschehen nach aktuellen Erkenntnissen zumindest teilweise beschleunigen könnten. Nachdem die globale Konjunktur 2020 um rund 3,5 % eingebrochen ist, erwartet der internationale Währungsfonds (IWF) für das laufende Jahr eine spürbare Erholung der Wirtschaftsleistung mit einem Anstieg des realen, preisbereinigten Bruttoinlandprodukts um ca. 5,5 %.22 Grundsätzlich steht das prognostizierte Wachstum allerdings unter einem nicht unerheblichen Einfluss verschiedener Unsicherheiten. Neben der Unklarheit über den weiteren Pandemieverlauf ergeben sich weitere Risiken insbesondere aus verschiedenen geopolitischen Konflikten. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang beispielsweise die handelspolitischen Konflikte der USA, bei denen auch nach der US-Wahl noch nicht klar ist, in welche Richtung sie sich entwickeln werden. Weiterhin könnte es mittelfristig zu einer stärkeren konjunkturellen Abschwächung in China kommen, was die Wachstumsperspektiven der Weltwirtschaft deutlich verschlechtern könnte. Nicht zuletzt herrscht in Europa immer noch keine Klarheit über die genauen Modalitäten des Brexits, die die von wesentlicher Bedeutung für die Entwicklung der europäischen Wirtschaft sind. Für den Euro-Raum rechnet der IWF für 2021 mit einem Wachstum von ca. 4,2 %, nachdem die europäische Wirtschaft im letzten Jahr Corona-bedingt um rund 7,2 % eingebrochen ist.23 Auch Deutschland sollte im laufenden Jahr auf den Wachstumspfad zurückkehren: Die Bundesregierung erwartet in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2021 einen Anstieg der Wirtschaftsleistung um etwa 3,0 %, nachdem 2020 ein deutlicher Rückgang von ca. 5,0 % verzeichnet wurde.24 Mit Blick auf die Entwicklung in den USA antizipiert der IWF im laufenden Jahr ein Wachstum von rund 5,1 %.25 2020 war die US-Wirtschaft in Folge der COVID-19-Pandemie hingegen noch um etwa 3,4 % geschrumpft.
22 Internetquelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update
23 Internetquelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update
24 Der Jahreswirtschaftsbericht 2021 der Bundesregierung ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erhältlich.
25 Internetquelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/01/26/2021-world-economic-outlook-update

Die Medizintechnik-Branche gilt gemeinhin als Wachstumsmarkt mit positiven Perspektiven. Der Bundesverband für Medizintechnologie e.V. (BVMed) sieht den medizinisch-technischen Fortschritt, die demografische Entwicklung und einen erweiterten Gesundheitsbegriff in Richtung mehr Lebensqualität als maßgebliche Treiber einer weiterhin steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen.26 Eine Einschätzung zu den quantitativen Perspektiven lieferte das Marktforschungsunternehmen Evaluate MedTech zuletzt im Herbst 2018 und damit noch vor der COVID-19-Pandemie.27 Dabei wurde für die Jahre 2017 bis 2024 ein durchschnittliches Wachstum von 5,6 % ermittelt. Allerdings bleibt auch die Medizintechnik-Branche von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht verschont. Ein gutes Bild über den Zustand der Branche liefert in diesem Zusammenhang die alljährliche Herbstumfrage des BVMed, die zuletzt im August und September 2020 durchgeführt wurde.28 Den Umfrageergebnissen zufolge rechnete die Mehrheit (56 %) der befragten Unternehmen für 2020 mit einem Umsatzrückgang in Folge der COVID-19-Pandemie. Als Gründe wurden neben verschobenen Operationen die Einschränkungen der Kundenkontakte für den Außendienst, ausbleibende Arztbesuche sowie der damit verbundene Rückgang von Verordnungen genannt. Vor dem Hintergrund der auch in den ersten Monaten des Jahres 2021 weiterhin bestehenden Lockdown-Maßnahmen lässt sich somit schlussfolgern, dass die grundsätzlich positiven Wachstumsperspektiven der Medizintechnik-Branche durch die COVID-19-Pandemie zumindest kurzfristig einen Dämpfer erhalten dürften. Ähnlich gestaltet sich die Situation mit Blick auf die für aap relevanten Orthopädie- und Traumamärkte. Auch hier dürften die generell guten Aussichten kurzfristig deutlich von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt werden. Orthoworld Inc. rechnete für die weltweite Umsatzentwicklung mit Orthopädieprodukten für die Jahre 2019 bis 2023 vor der Pandemie mit jährlichen Wachstumsraten von 3,5 bis 3,7 %. Im Segment Traumatologie erwartet das Marktforschungsunternehmen QYResearch für die Jahre 2019 bis 2025 durchschnittliche jährliche Wachstumsraten (CAGR29) von ca. 4,3 %, wobei diese Schätzung ebenfalls noch vor der COVID-19-Pandemie getroffen wurde. 30 Dementsprechend würde das Umsatzvolumen im Jahr 2025 bei rund 9,8 Mrd. US-Dollar liegen.
aap hat sich in der Orthopädie auf den Bereich der Traumatologie fokussiert. In diesem wachstumsstarken Segment bieten sich aus Sicht des Vorstands gute Chancen durch Produkt- und Technologieinnovationen Marktanteile zu gewinnen.
aap entwickelt innovative Plattformtechnologien und Produkte als Antwort auf Bedürfnisse und Herausforderungen in der Traumatologie, die bisher noch nicht ausreichend adressiert werden. Hierbei hat die Gesellschaft drei wesentliche Marktbedürfnisse identifiziert: Die Vereinfachung der Operationstechniken bei der Im- und Explantation des Implantats, die Reduzierung von Infektionen im Zusammenhang mit der Einbringung des Implantats (sog. Surgical Site Infections = SSI) und die
26 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.
27 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.
28 Der Branchenbericht Medizintechnologien 2020 des Bundesverbands Medizintechnologie e. V. (BVMed) ist auf Anfrage beim Pressecenter des Verbands erhältlich.
29 CAGR = Compound Annual Growth Rate
30 Quelle: "Global Trauma Fixation Device Market Insights, Forecast to 2025" von QYResearch

Vermeidung einer zweiten Operation zur Entfernung des Implantats durch die Nutzung resorbierbarer Metallimplantate. Die drei innovativen Plattformtechnologien LOQTEQ® (seit 2011 erfolgreich am Markt), antibakterielle Silberbeschichtung (im Zulassungsprozess) und resorbierbare Magnesiumimplantate (in der Entwicklung) adressieren genau diese Bedürfnisse und bieten dadurch ein erhebliches Wachstumspotential. Mit ihren LOQTEQ® Produkten ist aap in den schnellst wachsenden Segmenten innerhalb der Traumatologie aktiv. Darüber hinaus können die Silberbeschichtungs- und die Magnesiumimplantat-Technologie die Gesundheitssysteme durch die Reduktion von Infektionsrisiken bzw. die Vermeidung einer zweiten Operation auf der Kostenebene potentiell deutlich entlasten. Mit diesem innovativen patentgeschützten Produkt- und Technologieportfolio und ihrem fokussierten Geschäftsmodell ist aap somit gut aufgestellt, um die Chancen auf dem dynamisch wachsenden Traumatologiemarkt nutzen zu können.
Ein weiteres wesentliches Ziel der Strategie besteht darin, den inhärenten Wert dieser innovativen Produkt- und Technologiebasis zu heben. Da sämtliche Plattformtechnologien der aap dazu prädestiniert sind, ihr volles Wertpotential in der Kooperation mit globalen Partnern zu entfalten, evaluiert das Unternehmen in diesem Zusammenhang regelmäßig strategische Alternativen zur Wertgenerierung und -steigerung. Hierzu zählen unter anderem Entwicklungspartnerschaften, Vertriebs- und Lizenzabkommen sowie Joint-Venture-Vereinbarungen bis hin zu Unternehmenstransaktionen (z.B. Fusionen, Share- oder Asset-Deals sowie Carve-Outs).
Vertriebsseitig fokussiert sich aap im Rahmen ihrer Wachstumsstrategie insbesondere auf Deutschland und die internationalen Schlüsselmärkte USA, Europa und die BRICS-Staaten.
Das Geschäftsjahr 2020 der aap wurde neben den signifikanten Auswirkungen der COVID-19- Pandemie wesentlich von der umfangreichen Restrukturierung und Refinanzierung geprägt. Dabei konnte die Gesellschaft im Rahmen der Restrukturierung spürbare Fortschritte erzielen, die sich trotz der enormen Herausforderungen durch COVID-19 unter anderem in einem deutlich verbesserten Recurring EBITDA (-3,4 Mio. EUR; +28 % vs. GJ/2019) widerspiegeln. Erzielt wurde diese Verbesserung vor allem durch ein dynamisches Umsatzwachstum in den USA (+41 % vs. GJ/2019), eine erhöhte Bruttomarge und ein deutlich reduziertes Kostenniveau. Zudem konnte aap mit einer Kapitalherabsetzung und der Begebung einer Wandelschuldverschreibung im Umfang von 2,6 Mio. EUR die ersten beiden Schritte der Refinanzierung erfolgreich umsetzen. Daneben hat die Gesellschaft durch den Abverkauf von Überkapazitäten des Maschinenparks die Rückzahlungsbeträge der nächsten Jahre merkbar gesenkt und Gesellschafterdarlehen in Höhe von 0,4 Mio. EUR eingeworben.
Auch in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres 2021 lag der Fokus zunächst auf der Sicherung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft. Dabei wurden weitere Maßnahmen umgesetzt, um die Kontinuität des Unternehmens zu sichern und das geplante Wachstum sowie die weitere Entwicklung der Schlüsseltechnologien zu finanzieren. In diesem Zusammenhang hat aap Ende März 2021 einen Kaufvertrag mit einem Berliner Immobilienunternehmen über den Verkauf eines Grundstücks in Brandenburg unterzeichnet und qualifizierte sich erstmals für die Inanspruchnahme von staatlichen Corona-Hilfen im Rahmen des COVID-19-Hilfsprogramms Überbrückungshilfe III.
Aus den vorgenannten Finanzierungsmaßnahmen sind aap bereits Mittel in Höhe von 0,5 Mio. EUR zugeflossen, weitere Mittel über rd. 0,4 Mio. EUR werden der Gesellschaft bei erfolgreichem Abschluss beider Finanzierungsmaßnahmen kurzfristig zufließen. Darüber hinaus arbeitet der Vorstand aktuell

an der Umsetzung weiterer Maßnahmen und ist zuversichtlich diese erfolgreich umzusetzen und damit die Finanzierung der aap entsprechend der aktuellen Businessplanung über die nächsten zwölf Monate hinweg sicherzustellen. Zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierung der Projektaktivitäten rund um die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie und des planmäßigen Aufbaus eines rentablen LOQTEQ® Geschäfts sind die Gesellschaft und der Konzern innerhalb der kommenden 24 Monate auf eine weitere Finanzierung angewiesen. Hierzu evaluiert der Vorstand aktuell die Durchführung verschiedener weiterer Finanzierungsmaßnahmen. Diese reichen von eigenkapitalbasierten Transaktionen über den Kapitalmarkt (z.B. Kapitalerhöhung) bis hin zu einer Auslizenzierung oder gezielten Finanzierung für die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie. aap möchte zudem die Effizienz im Produktionsablauf kontinuierlich erhöhen und so die Herstellungskosten im zweistelligen Prozentbereich reduzieren. Daneben hat sich aap im gesamten Unternehmen weiterhin eine strenge Kostendisziplin auferlegt.
Sollte die geplante zusätzliche Finanzierung nicht oder nicht in dem zuvor dargestellten Umfang zustande kommen, wäre die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigt bzw. deren Fortbestand bis hin zur Insolvenz gefährdet, soweit es nicht gelänge, kurzfristig alternative Finanzierungsmaßnehmen umzusetzen und Kosten in ausreichender Höhe einzusparen, um eine Liquiditätsunterdeckung zu beseitigen. Da die bereits zugeflossenen, in Kürze erwarteten bzw. noch einzuwerbenden Finanzmittel (z.B. Kapitalerhöhung) ebenfalls zur Finanzierung der antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie verwendet werden sollen, wären bei entsprechendem Nichtzufluss bzw. einem Zufluss in einer nicht plangemäßen Höhe die Entwicklungsaktivitäten auszusetzen oder sogar einzustellen.
Unter der Annahme einer sich zwischen dem zweiten und dritten Quartal entspannenden COVID-19- Situation will aap im Geschäftsjahr 2021 wieder auf den Wachstumspfad zurückkehren. Der Vorstand erwartet einen Umsatz zwischen 12,0 und 15,0 Mio. EUR, was einer deutlichen Wachstumsrate von +29 bis +61 % entspricht. Dabei sollen alle Märkte zu dem geplanten Umsatzwachstum beitragen, wobei die USA als Hauptwachstumstreiber fungieren soll. Der geplante Umsatzanstieg in den USA soll neben dem Ausbau des Geschäfts mit bestehenden Kunden durch Produktportfolioerweiterungen auch durch neu gewonnene Kunden und dabei insbesondere die abgeschlossenen Verträge mit USweit tätigen Einkaufsverbänden und -netzwerken erreicht werden. Vor dem Hintergrund der weiterhin grassierenden COVID-19-Pandemie und der bestehenden umfassenden Lockdown-Maßnahmen, die durch die auftretenden infektiöseren Mutationen des Corona-Virus teilweise sogar noch verschärft wurden, wurde das erste Quartal 2021 noch stark von COVID-19 beeinträchtigt. Bei einer weiter fortschreitenden Durchimpfung der Bevölkerung, steigenden Temperaturen und verstärkten Aktivitäten der Menschen im Freien erwartet der Vorstand im zweiten Quartal eine Erholung des Geschäfts, bevor ab dem dritten Quartal ein deutliches Wachstum erwartet wird.
Mit Blick auf das Ergebnis erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 ein EBITDA zwischen -5,5 Mio. EUR und -3,5 Mio. EUR. Ohne die Berücksichtigung von F&E-Projektkosten für die Silberbeschichtungstechnologie liegen die prognostizierten Werte für das EBIDTA zwischen -2,8 Mio. EUR und -0,8 Mio. EUR. Im operativen Traumageschäft will die Gesellschaft bei einer plangemäßen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr erstmals ein positives EBITDA erreichen.
Im Bereich ihrer innovativen Silberbeschichtungstechnologie hat aap im Geschäftsjahr 2020 u.a. Testbeschichtungen für potenziell abzuschließende erste gemeinsame Entwicklungsprojekte mit

führenden Medizintechnikunternehmen durchgeführt. Insgesamt ist die Technologie- und Produktentwicklung für die klinische Humanstudie abgeschlossen und alle regulatorischen Voraussetzungen (Genehmigungen BfArM und Ethikkommissionen) für den Start der Studie in Deutschland erfüllt. Vor dem Hintergrund der weiterhin grassierenden COVID-19-Pandemie, die durch die Lockdown-Maßnahmen zu einem massiven Rückgang an Trauma-Patienten führt, plant aap die Studie im Geschäftsjahr 2021 zunächst in einzelnen klinischen Zentren zu beginnen und dann sukzessive auf alle teilnehmenden Kliniken in Deutschland auszuweiten. Noch wesentlich mehr Aufwand wird die angestrebte Marktzulassung der Silberbeschichtungstechnologie in den USA generieren. Aufgrund der knappen Ressourcen will die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 den Zulassungspfad der klinischen Humanstudie in den USA mit der FDA (= Food and Drug Administration) finalisieren und notwendige Dokumente zur Einreichung bei der Behörde vorbereiten, um die Studie später auch in den USA starten zu können. Grundsätzlich strebt aap weiterhin eine Kofinanzierung der klinischen Humanstudie durch Dritte an und evaluiert darüber hinaus weitere Kooperationsmöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund erfolgte zum Ende des Geschäftsjahres 2020 mit der MCTeQ GmbH (=Medical Coating Technologies) die Gründung einer neuen Tochtergesellschaft, in die die Silberbeschichtungstechnologie eingebracht werden soll. Dies wird es ermöglichen, die Technologieentwicklung flexibler und zielgerichteter zu führen und die angestrebte Kofinanzierung umzusetzen.
Im Einzelnen hat der Vorstand seine Zielsetzungen für das aktuelle Geschäftsjahr als Management Agenda im Rahmen von vier strategischen und operativen Handlungsfeldern spezifiziert: "Märkte", "Plattformtechnologien / Innovationen", "Operativ / Prozesse" und "Finanzen". Damit sollen Kapitalmarkt und Öffentlichkeit ein besseres Verständnis von dem strategischen und operativen Rahmen erhalten, innerhalb dessen Ziele gesetzt und deren Umsetzungen evaluiert werden.
| Märkte | ||
|---|---|---|
| Deutschland | Steigerung des Umsatzes um +20 % mit Fokus auf Kundenerweiterung und | |
| Sicherung der Lieferverträge mit Kliniken | ||
| International | Erweiterung des Distributionsnetzwerks mit Fokus auf CE-Märkte | |
| USA | Steigerung des Umsatzanteils der USA am Gesamtumsatz auf >+30 % |
| Plattformtechnologien / Innovationen | |||
|---|---|---|---|
| LOQTEQ® / Trauma | Umsetzung geplanter Entwicklungsprojekte zur Schließung von | ||
| Portfoliolücken | |||
| Silberbeschichtungs technologie |
Beginn der klinischen Humanstudie in Deutschland und Ausweitung auf alle | ||
| teilnehmenden Kliniken in Deutschland | |||
| Finalisierung der Abstimmung des Zulassungspfads der klinischen | |||
| Humanstudie in den USA mit der FDA und Vorbereitung der Dokumente zur | |||
| Einreichung |

| Operativ / Prozesse | ||
|---|---|---|
| Qualität | Kontinuierliche Anpassung aller Prozesse / Dokumente auf MDR | |
| Anforderungen und Umsetzung im Rahmen der Planung, um zeitgerecht | ||
| Umstellung zu vollziehen | ||
| Produktion | Reduzierung der Herstellungskosten im zweistelligen Prozentbereich durch | |
| Effizienzsteigerung im Produktionsablauf | ||
| Vertrieb | Steigerung des Umsatzes auf >100 TEUR/ FTE/Jahr | |
| Personal | Einführung eines Aus- und Weiterbildungskonzepts zur gezielten | |
| Entwicklung der Mitarbeiter(innen) um den geänderten Herausforderungen | ||
| gerecht zu werden (z.B. Industrie 4.0 oder MDR) |
| Finanzen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 12,0 Mio. EUR bis 15,0 Mio. EUR (+29 % bis +61 % ggü. Vorjahr) | |||
| EBITDA | -5,5 Mio. EUR bis -3,5 Mio. EUR (-2,8 Mio. EUR bis -0,8 Mio. EUR ohne F&E | |||
| Projektkosten für Silberbeschichtungstechnologie); positives EBITDA im | ||||
| Traumageschäft | ||||
| Finanzierung | Umsetzung weiterer Maßnahmen auf Basis der sichtbaren Fortschritte im | |||
| Rahmen der Restrukturierung, um Kontinuität des Unternehmens zu sichern | ||||
| und geplantes Wachstum sowie weitere Entwicklung der | ||||
| Schlüsseltechnologien zu finanzieren |
Auf Basis der erläuterten Annahmen über die Entwicklung der Weltwirtschaft im Allgemeinen und der Medizintechnik-Branche im Besonderen erwarten wir insgesamt eine positive Geschäftsentwicklung der aap. Mit Blick auf das Geschäftsjahr 2021 wurde das erste Quartal vor dem Hintergrund der weiterhin grassierenden COVID-19-Pandemie und der bestehenden umfassenden Lockdown-Maßnahmen, die durch die auftretenden infektiöseren Mutationen des Corona-Virus teilweise sogar noch verschärft wurden, noch stark von COVID-19 beeinträchtigt. Trotz diesen Herausforderungen ist die Gesellschaft mit einem guten Umsatzwachstum in das Geschäftsjahr 2021 gestartet. aap steigerte den Umsatz nach vorläufigen Zahlen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 9 % auf 2,7 Mio. EUR (Q1/2020: 2,5 Mio. EUR). Unter Berücksichtigung konstanter Wechselkurse lag die Wachstumsrate sogar bei 12 %. Dabei gilt es zu beachten, dass sich die COVID-19-Pandemie im vergangenen Jahr erst ab Mitte März in der Geschäftsentwicklung niedergeschlagen hat, so dass das realisierte Umsatzwachstum vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden umfassenden Lockdown-Maßnahmen, die zuletzt teilweise sogar noch verschärft wurden, umso höher einzuschätzen ist. Nicht zuletzt erhielt aap Ende März Kundenaufträge aus Ausschreibungen im Gesamtwert von rd. 0,5 Mio. EUR, die sich aufgrund des späten Eingangs nun in das zweite Quartal verschieben. Bei rechtzeitigem Eingang hätte der Umsatz des ersten Quartals folglich sichtbar über 3 Mio. EUR gelegen. Bei einer weiter fortschreitenden Durchimpfung der Bevölkerung, steigenden Temperaturen und verstärkten Aktivitäten der Menschen im Freien erwarten wir im zweiten Quartal eine Erholung des Geschäfts und planen mit einem Umsatzniveau oberhalb der 3 Mio. EUR Marke (Q2/2020: 1,9 Mio. EUR, H1/2020: 4,4 Mio. EUR), bevor wir ab dem dritten Quartal mit einem deutlichen Wachstum rechnen. Insgesamt gehen wir auf dieser Basis für das Geschäftsjahr 2021 von

steigenden Umsätzen und einem verbesserten EBITDA aus. Im operativen Traumageschäft will die Gesellschaft bei einer plangemäßen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr erstmals ein positives EBITDA erreichen. Für die Geschäftsjahre ab 2022 rechnen wir grundsätzlich mit weiterem Umsatzwachstum und einem sich stetig verbessernden EBITDA bis hin zur Eigenfinanzierungskraft der aap. Die vorgenannten Prognosen sind allerdings in hohem Maße von der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie abhängig. Sollte sich das Infektionsgeschehen beispielsweise durch die auftretenden infektiöseren Mutationen kurzfristig noch einmal dynamisieren und es zu zusätzlichen Lockdown-Maßnahmen oder weiteren Verschärfungen der bestehenden Maßnahmen in wichtigen Absatzmärkten der aap kommen, oder die Impfungen nicht wie erwartet voranschreiten, könnte dies zu Verzögerungen bei der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung für das Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus führen.
Mit Blick auf die Sicherung der weiteren Finanzierung konnte aap zuletzt wesentliche Fortschritte erzielen. Dabei wurden in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahrs 2021 weitere Maßnahmen umgesetzt, um die Kontinuität des Unternehmens zu sichern und das geplante Wachstum sowie die weitere Entwicklung der Schlüsseltechnologien zu finanzieren. In diesem Zusammenhang hat aap Ende März 2021 einen Kaufvertrag mit einem Berliner Immobilienunternehmen über den Verkauf eines Grundstücks in Brandenburg unterzeichnet und qualifizierte sich erstmals für die Inanspruchnahme von staatlichen Corona-Hilfen im Rahmen des COVID-19-Hilfsprogramms Überbrückungshilfe III.
Aus den vorgenannten Finanzierungsmaßnahmen sind aap bereits Mittel in Höhe von 0,5 Mio. EUR zugeflossen, weitere Mittel über rd. 0,4 Mio. EUR werden der Gesellschaft bei erfolgreichem Abschluss beider Finanzierungsmaßnahmen kurzfristig zufließen. Darüber hinaus arbeitet der Vorstand aktuell an der Umsetzung weiterer Maßnahmen und ist zuversichtlich diese erfolgreich umzusetzen und damit die Finanzierung der aap entsprechend der aktuellen Businessplanung über die nächsten zwölf Monate hinweg sicherzustellen. Zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierung der Projektaktivitäten rund um die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie und des planmäßigen Ausbaus eines rentablen LOQTEQ® Geschäfts ist aap innerhalb der kommenden 24 Monate auf weitere Finanzierung angewiesen. In diesem Zusammenhang evaluiert der Vorstand aktuell die Durchführung weiterer Finanzierungsmaßnahmen wie bspw. eigenkapitalbasierte Transaktionen über den Kapitalmarkt (z.B. Kapitalerhöhung), die Begebung weiterer Wandelschuldverschreibungen bis hin zu einer Auslizenzierung oder gezielten Finanzierung für die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie.
Insgesamt erwarten wir, dass es aap nach der Sicherung der weiteren Finanzierung in einem überschaubaren Zeitraum nach dem Abklingen der COVID-19-Pandemie gelingen wird, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften und somit eine entsprechende Eigenfinanzierungskraft zu erlangen, insbesondere durch das geplante Umsatzwachstum aber auch die Realisierung technologiebasierter Transaktionen. Unter der Annahme einer sich ab dem zweiten Quartal 2021 entspannenden COVID-19-Situation, erwartet der Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 ein verbessertes, aber dennoch negatives EBITDA und einen negativen operativen Cash-Flow. Für 2022 rechnet der Vorstand erstmals seit der Fokussierung auf den Bereich Trauma mit einem ausgeglichenen EBITDA (inkl. der Entwicklungsaufwendungen für die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie und die Erweiterung des LOQTEQ® Portfolios) und einem nahezu ausgeglichenen operativen Cash-Flow.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich die der Planung zugrunde gelegten Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen. So könnten ein deutliches Unterschreiten der geplanten

Umsatzentwicklung und somit der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit, unerwartete Mehraufwendungen im Rahmen der Entwicklung der antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie bzw. fehlende Erfolge im Rahmen ihrer Vermarktung, zusätzlich erforderlich werdende Investitionen, Verzögerungen bei Projekten oder Kostensteigerungen ggf. zu einem weiteren kurzfristigen Liquiditätsbedarf führen. Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass es der Gesellschaft nach Sicherstellung der weiteren Finanzierung in einem überschaubaren Zeitraum nach dem Abklingen der COVID-19-Pandemie gelingen wird, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften, so dass aap in diesem Fall auch in der absehbaren Zukunft davon abhängig sein könnte, dass ihr Finanzmittel in Form von Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung gestellt werden. Zur Notwendigkeit von weiteren Finanzierungsmaßnahmen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu den Finanziellen Risiken im Risikobericht.
Unser klarer Fokus auf nachhaltige Innovationen und die kontinuierliche Verbesserung unserer Produkte und Prozesse ermöglichen es uns, an einer wachsenden Medizintechnik-Branche partizipieren zu können. Die patentgeschützten Plattformtechnologien LOQTEQ® und antibakterielle Silberbeschichtung bieten erhebliches Wachstumspotenzial. Den inhärenten Wert dieser Technologien zu heben, ist ein wesentliches Ziel der weiteren strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Diese Zielsetzung ist allerdings mit einer Reihe von Risiken verbunden: So kann es zu Verzögerungen beim Eintritt in etablierte Märkte sowie beim Ausbau der bestehenden Märkte kommen. Sollte es aap mit Blick auf ihre antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie zudem nicht gelingen, die angestrebte Kofinanzierung der klinischen Humanstudie durch Dritte sicherzustellen, müsste eine alternative Finanzierungsquelle identifiziert oder das Entwicklungsprojekt ggf. sogar gänzlich eingestellt werden, wodurch die Gesellschaft langfristig einen Wettbewerbsnachteil erleiden könnte. Zudem können insbesondere vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen regulatorischen Anforderungen aus der am 25. Mai 2017 in Kraft getretenen EU-Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) Verzögerungen bis hin zu kompletten Versagungen bei Produktzulassungen insbesondere bei der innovativen antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie auftreten oder Zulassungen für bereits vermarktete Produkte entzogen werden. In diesem Zusammenhang könnte es beispielsweise auch zu einer Nicht-Verlängerung des Zertifikats für das gesamte Qualitätsmanagementsystem kommen.
Der Vorstand ist der Auffassung, nach Sicherung der weiteren Finanzierung und dem Abklingen der COVID-19-Pandemie das geplante Umsatzwachstum realisieren zu können und auf dieser Basis mit der höchstmöglichen Kostendisziplin schnellstmöglich ein positives Ergebnis zu erwirtschaften.
Zum 31. Dezember 2020 betrug das Grundkapital der aap 3.206.737,00 EUR und war in 3.206.737 voll eingezahlte Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Es gibt keine unterschiedlichen Stimmrechte.

Veränderung gegenüber dem 31. Dezember 2019:
Zum 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der aap 32.067.377,00 EUR und war in 32.067.377 voll eingezahlte Inhaberstückaktien eingeteilt. aap hat im Geschäftsjahr 2020 eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien durchgeführt, um Verluste der Gesellschaft auszugleichen und den die Verluste übersteigenden Teil des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB) einzustellen. Mit dem Ziel ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen, erfolgte dabei in einem ersten Schritt zunächst eine Einziehung von sieben Aktien der aap, die ihr von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG). Somit wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 32.067.377,00 EUR, eingeteilt in 32.067.377 voll eingezahlte Inhaberstückaktien, im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG um 7,00 EUR auf 32.067.370,00 EUR, eingeteilt in 32.067.370 voll eingezahlte Inhaberstückaktien, herabgesetzt. In einem zweiten Schritt wurde das Grundkapital dann im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von 32.067.370,00 EUR auf 3.206.737,00 EUR, eingeteilt in 3.206.737 voll eingezahlte Inhaberstückaktien, reduziert. Die entsprechenden Kapitalherabsetzungsbeschlüsse wurden auf der ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung der aap am 7. August 2020 getroffen. Die Eintragung der neuen und zum 31. Dezember 2020 gültigen Grundkapitalkennziffer in das Handelsregister erfolgte am 5. Oktober 2020.
Der aap sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte betreffen. Für die Stimmrechtsausübung durch Aktionärsvereinigungen sowie durch Kreditinstitute und andere geschäftsmäßig handelnde Personen gelten die gesetzlichen Vorschriften. In diesem Zusammenhang findet insbesondere § 135 AktG Anwendung. Auch Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, sind aap nicht bekannt.
Nach Kenntnissen der aap bestanden zum 31. Dezember 2020 folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital in Höhe von 3.206.737,00 EUR, die 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| Name | Stimmrechte in % |
|---|---|
| 1. Ratio Capital Management B.V. | 16,26 |
| 2. Noes Beheer B.V. | 13,57 |
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse an der aap verleihen, existieren nicht.

Wenn Arbeitnehmer von aap am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, können sie die ihnen aus diesen Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84 f. AktG sowie der Satzung der Gesellschaft. Gemäß der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und bestellt diese. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder des Vorstands ab. Die Vorstandsmitglieder werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit für jeweils bis zu weiteren fünf Jahren ist zulässig. Aus wichtigem Grund kann der Aufsichtsrat die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf von dessen Amtszeit widerrufen, etwa bei grober Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder wenn die Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht, es sei denn, der Vertrauensentzug erfolgte aus offenbar unsachlichen Gründen.
Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff. AktG sowie der Satzung der Gesellschaft. Nach der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2018 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 21. Juni 2023 ermächtigt eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 10 % des zur Zeit der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte auf Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den in der Ermächtigung genannten Zwecken, zu verwenden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien zu in der Ermächtigung näher bestimmten Zwecken verwendet werden oder soweit dies, für den Fall einer Veräußerung an alle Aktionäre, erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 bzw. 7. August 2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 1.603.368,00 EUR (Vorjahr: 16.033.688,00 EUR) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die Veränderung des genehmigten Kapitals 2019/I gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ausschließlich aufgrund der von der Hauptversammlung am 7. August 2020 beschlossenen Anpassung an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1. Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; sie können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren ihnen gleichgestellten Institut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre zu in der Ermächtigung näher bestimmten Zwecken auszuschließen.
Die Hauptversammlung vom 06. Juli 2012 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 300.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2012/I). Das bedingte Kapital 2012/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 06. Juli 2012 bis zum 19. Dezember 2014 gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 hat das bedingte Kapital 2012/I in Höhe von 182.000,00 EUR teilweise aufgehoben. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2017 33.000 und im Geschäftsjahr 2018 40.000 Bezugsrechte ausgeübt, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 06. Juli 2012 bis zum 19. Dezember 2014 gewährt wurden. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr 2020 35.000 Bezugsrechte gemäß den Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms verfallen und können nicht erneut ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2012/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 45.000,00 EUR auf 4.500,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (ausgeübte und verfallene Bezugsrechte) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 1.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 14. Juni 2013 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 300.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2013/I). Das bedingte Kapital 2013/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juni 2013 bis zum 19. Dezember 2015 gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und

keinen Barausgleich gewährt. Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 hat das bedingte Kapital 2013/I in Höhe von 182.000,00 EUR teilweise aufgehoben. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2018 5.000 Bezugsrechte ausgeübt, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juni 2013 bis zum 19. Dezember 2015 gewährt wurden. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr 2019 9.000 Bezugsrechte und im Geschäftsjahr 2020 weitere 15.000 Bezugsrechte gemäß den Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms verfallen und können nicht erneut ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2013/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 113.000,00 EUR auf 11.300,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (ausgeübte und verfallene Bezugsrechte) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 8.900,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 8.900 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 13. Juni 2014 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 300.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2014/I). Das bedingte Kapital 2014/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2014 bis zum 18. Dezember 2016 gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 hat das bedingte Kapital 2014/I in Höhe von 105.000,00 EUR teilweise aufgehoben. Des Weiteren sind im Geschäftsjahr 2018 30.000 Bezugsrechte, im Geschäftsjahr 2019 36.500 Bezugsrechte und im Geschäftsjahr 2020 weitere 20.000 Bezugsrechte gemäß den Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms verfallen und können nicht erneut ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2014/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 175.000,00 EUR auf 17.500,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (ausgeübte und verfallene Bezugsrechte) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 10.850,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.850 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 12. Juni 2015 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 150.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 150.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2015/I). Das bedingte Kapital 2015/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2015 bis einschließlich 19. Dezember 2017 gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020

wurde das bedingte Kapital 2015/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 150.000,00 EUR auf 15.000,00 EUR reduziert. Das Grundkapital der Gesellschaft ist somit noch um bis zu 15.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2017). Das bedingte Kapital 2017 dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 bis einschließlich 3. Dezember 2019 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2019 auf die Ausgabe von insgesamt 40.000 Bezugsrechte verzichtet, so dass im Rahmen des Aktienoptionsprogramms insgesamt nur 460.000 Bezugsrechte ausgegeben wurden. Des Weiteren sind im Geschäftsjahr 2019 30.000 Bezugsrechte und im Geschäftsjahr 2020 weitere 80.000 Bezugsrechte gemäß den Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms verfallen und können nicht erneut ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2017 in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 500.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (ausgeübte und verfallene Bezugsrechte) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 35.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 35.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 14.754.688,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 14.754.688 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der Gesellschaft beschlossen (Bedingtes Kapital 2019/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben worden sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 bis zum 20. Juni 2024 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle

nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder der Gewährung anstelle des fälligen Geldbetrags noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Am 5. August 2020 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, von der am 21. Juni 2019 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch zu machen und unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung eine nicht nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibung 2020/2023 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.550.814,00 mit Bezugs- und Überbezugsrechten der Aktionäre zu begeben. Die Wandelschuldverschreibung ist in bis zu 1.457.608 Wandelteilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,75 eingeteilt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2019/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 14.754.688,00 EUR auf 1.475.468,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (Begebung Wandelschuldverschreibung) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 17.860,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.860 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
In Verträgen mit Kunden der aap mit einem realisierten Umsatzvolumen im Geschäftsjahr 2020 von mindestens 100.000 EUR sind in elf Verträgen Kündigungsrechte zugunsten des jeweiligen Vertragspartners für den Fall vereinbart, dass sich die Beteiligungsverhältnisse der aap dergestalt ändern, dass mindestens 50 % der Anteile direkt oder indirekt erworben werden. Im Übrigen steht dieses Recht auch der aap zu.
aap hat im Geschäftsjahr 2020 von drei Ankeraktionären Gesellschafterdarlehen im Gesamtumfang von 400 TEUR gewährt bekommen. Im Falle einer Übernahme ("Change of Control") von aap sind die Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig. Als Übernahme ist der Tag zu verstehen, an dem öffentlich bekannt gemacht wird, dass mehr als 50 % der Aktien der aap von einer Person oder Gesellschaft, oder verschiedenen Personen oder Gesellschaften, die im Sinne des § 30 Abs. 2 WpÜG abgestimmt handeln, übernommen sind.
Im Geschäftsjahr 2020 hat aap eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von rd. 2,6 Mio. Euro begeben. Für den Fall eines direkten oder indirekten Kontrollwechsels bei aap in Höhe von mindestens 30 %, besteht für die Anlagegläubiger gegenüber aap nach ihrer Wahl das Recht zur vorzeitigen Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen zu einem bereits festgelegten Betrag. Dies gilt nur für solche Schuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht bisher nicht ausgeübt wurde und die nicht nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden.

Den Vorständen steht im Falle eines "Change of Controls" ein Sonderkündigungsrecht zu und sie erhalten eine Zahlung i.H.v. 90 % ihrer kapitalisierten Jahresgesamtbezüge (Jahresgrundgehalt, Zielbonus unter der Annahme 100 % Zielerfüllung bis zum Vertragsende und Nebenleistungen) für die Restlaufzeit ihrer Dienstverträge, maximal im Umfang von drei Jahresgesamtvergütungen.
Zu Einzelheiten verweisen wir auf den Abschnitt Ereignisse nach dem Bilanzstichtag unter Sonstige Angaben im Konzernanhang bzw. Anhang.
Der Vorstand der aap Implantate AG wird mit Datum vom 30. April 2021 eine Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB abgeben und diese auf der Internetseite unter
https://www.aap.de/investoren/corporate-governance/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung allgemein zugänglich machen.
Berlin, 29. April 2021
Der Vorstand
Rubino Di Girolamo Agnieszka Mierzejewska Marek Hahn Vorstandsvorsitzender / CEO Mitglied des Vorstands / COO Mitglied des Vorstands / CFO
____________________ ____________________ _____________________

| Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Aktiva | TEUR | TEUR | |
| Langfristige Vermögenswerte (über 1 Jahr) | 9.179 | 12.337 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | E.1. | 2.573 | 3.182 |
| Entwicklungskosten | 2.524 | 3.063 | |
| Andere immaterielle Vermögenswerte | 49 | 119 | |
| Leasing / Nutzungsrechte | E.2. | 418 | 880 |
| Sachanlagevermögen | E.3. | 4.279 | 6.234 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | E.7. | 406 | 442 |
| Latente Steuern | E.4. | 1.503 | 1.599 |
| Kurzfristige Vermögenswerte (bis 1 Jahr) | 10.280 | 13.951 | |
| Vorräte | E.5. | 6.956 | 7.684 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | E.6. | 1.821 | 1.880 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | E.7. | 292 | 1.267 |
| Sonstige Vermögenswerte | E.8. | 326 | 186 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | E.9. | 885 | 2.934 |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und | |||
| Veräußerungsgruppen | E.10. | 247 | 0 |
| Aktiva, gesamt | 19.706 | 26.288 |
| Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| Passiva | TEUR | TEUR | |
| Eigenkapital | E.11. | 10.292 | 18.869 |
| Gezeichnetes Kapital | 3.207 | 32.067 | |
| Kapitalrücklage | 21.523 | 20.109 | |
| Gesetzliche Rücklage | 42 | 42 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 11.734 | 11.734 | |
| Differenz aus der Währungsumrechnung | 144 | 29 | |
| Bilanzergebnis | -26.358 | -45.112 | |
| Langfristige Schulden (über 1 Jahr) | 4.399 | 2.953 | |
| Leasingverbindlichkeiten | E.14. | 16 | 369 |
| Finanzverbindlichkeiten | E.14. | 400 | 0 |
| Wandeldarlehen | E.14. | 2.181 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | E.15. | 791 | 1.400 |
| Latente Steuern | E.4. | 437 | 415 |
| Rückstellungen | E.13. | 262 | 272 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | E.16. | 312 | 497 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten (bis 1 Jahr) | 5.015 | 4.466 | |
| Leasingverbindlichkeiten | E.14. | 407 | 517 |
| Finanzverbindlichkeiten | E.14. | 17 | 0 |
| Wandeldarlehen | E.14. | 158 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | E.14. | 1.926 | 1.327 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | E.15. | 985 | 1.662 |
| Rückstellungen | E.13. | 324 | 95 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | E.17. | 508 | 508 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | E.16. | 689 | 357 |
| Passiva, gesamt | 19.706 | 26.288 |

| Anhang | 2020 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||
| Umsatzerlöse | D.1. | 9.326 | 11.739 |
| Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -455 | 19 | |
| Aktivierte Eigen- und Entwicklungsleistungen |
D.2. | 79 | 1.243 |
| Gesamtleistung | 8.950 | 13.001 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | D.3. und D.9. | 956 | 1.193 |
| Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen | D.4. | -994 | -2.395 |
| Personalaufwand | D.5. | -6.510 | -8.173 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | D.7. und D.9. | -7.167 | -8.765 |
| Übrige Steuern | 0 | -3 | |
| Periodenergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen | -4.765 | -5.142 | |
| Abschreibung und Wertminderungen | D.6. | -3.121 | -14.627 |
| Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern | -7.886 | -19.769 | |
| Finanzergebnis | D.8. | -930 | -269 |
| Periodenergebnis vor Steuern | -8.816 | -20.038 | |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | D.10. | -121 | 599 |
| Periodenergebnis nach Steuern | -8.937 | -19.439 | |
| Erfolgsneutrale Veränderungen* | 144 | -81 | |
| Gesamtergebnis nach Steuern | -8.793 | -19.520 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR | D.11. | -2,79 | -6,06 |
| Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien in Tausend Stück | 3.207 | 3.207 |
* In Folgeperioden möglicherweise in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes Sonstiges Ergebnis

| siehe Anhang E.9. | 01.01. - 31.12.2020 | 01.01. - 31.12.2019 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Periodenergebnis nach Steuern | -8.937 | -19.439 |
| Änderung im Working Capital | 1.386 | 355 |
| Aktienbasierte Vergütung | -5 | 99 |
| Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens | 3.076 | 13.271 |
| Abschreibungen auf Vermögenswerte des Umlaufvermögens | 45 | 1.539 |
| Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen | -118 | 6 |
| Änderung der Rückstellungen | 220 | 102 |
| Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und Forderungen | 865 | -776 |
| Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva | -655 | -420 |
| Zinsaufwendungen | 330 | 95 |
| Ertragsteueraufwand | 120 | -599 |
| Ertragsteuerzahlungen | -2 | 0 |
| Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit | -3.675 | -5.767 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -334 | -407 |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -80 | -1.282 |
| Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens | 274 | 0 |
| Erhaltene Zinsen | 0 | -9 |
| Auszahlung aus der Rückgewähr von Sicherheiten | 0 | 2.000 |
| Cash-Flow aus Investitionstätigkeit | -140 | 302 |
| Einzahlung aus Eigenkapitalzuführungen | 0 | 3.495 |
| Auszahlung für Eigenkapital Transaktionskosten | 0 | -124 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme Wandeldarlehen | 2.551 | 0 |
| Auszahlungen für Transaktionskosten Wandeldarlehen | -45 | 0 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 400 | 0 |
| Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzierungsverbindlichkeiten | 0 | 1.802 |
| Auszahlungen aus Leasingverbindlichkeiten | -463 | -523 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | 0 | -5 |
| Auszahlung aus der Tilgung von Finanzierungsverbindlichkeiten | -476 | -771 |
| Einzahlung aus der Rückgewähr von Kreditsicherheiten | 0 | 329 |
| Gezahlte Zinsen | -194 | -69 |
| Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 1.773 | 4.134 |
| Veränderung der Liquidität aus Wechselkursänderungen | -8 | 5 |
| Verminderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -2.050 | -1.326 |
| Zahlungsmittelbestand am Anfang der Periode | 2.934 | 4.260 |
| Zahlungsmittelbestand am Ende der Periode | 885 | 2.934 |

| siehe Anhang E.11. | Gewinnrücklagen | Erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Alle Angaben in TEUR | Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Gesetzliche Rücklagen |
Andere Gewinn rücklagen |
Differenz aus der Währungs umrechnung |
Bilanz ergebnis |
Summe |
| Stand 01.01.2020 | 32.067 | 20.109 | 42 | 11.734 | 29 | -45.112 | 18.869 |
| Kapitalherabsetzung Ausgabe |
-28.860 | 1.169 | 27.691 | 0 | |||
| Wandeldarlehen | 250 | 250 | |||||
| Aktienoptionen | -5 | -5 | |||||
| Konzernergebnis zum 31.12.2020 | -8.937 | -8.937 | |||||
| Währungsdifferenzen | 115 | 115 | |||||
| Gesamtergebnis | -28.860 | 1.414 | 0 | 0 | 115 | 18.754 | -8.577 |
| Stand 31.12.2020 | 3.207 | 21.523 | 42 | 11.734 | 144 | -26.358 | 10.292 |
| Stand 01.01.2019 | 28.707 | 19.999 | 42 | 11.734 | 110 | -25.673 | 34.919 |
| Kapitalerhöhung | 3.360 | 11 | 3.371 | ||||
| Aktienoptionen | 99 | 99 | |||||
| Konzernergebnis zum 31.12.2019 | -19.439 | -19.439 | |||||
| Währungsdifferenzen | -81 | -81 | |||||
| Gesamtergebnis | 3.360 | 110 | 0 | 0 | -81 | -19.439 | -16.050 |
| Stand 31.12.2019 | 32.067 | 20.109 | 42 | 11.734 | 29 | -45.112 | 18.869 |

Die aap Implantate AG als Mutterunternehmen des Konzerns (nachfolgend: aap oder aap-Konzern) hat ihren Sitz in Deutschland, 12099 Berlin, Lorenzweg 5. Die Aktien der Gesellschaft werden an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 506 660 gehandelt. Seit dem 11. Oktober 2019 sind die Aktien der Gesellschaft unter der gleichen WKN im regulierten Markt (General Standard) zugelassen, während sie zuvor vom 16. Mai 2003 bis zum 10. Oktober2019 im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) notiert waren. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 64083 geführt und wurde dort am 10. September 1997 in das Handelsregister eingetragen.
Der Konzernabschluss für das Wirtschaftsjahr 01. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 umfasst die aap Implantate AG und ihre Tochtergesellschaften. Der Konzern ist ein Unternehmen der Medizintechnikbranche. Die Geschäftstätigkeit des Konzerns besteht in der Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Produkten für die Orthopädie im Bereich Trauma. Der Produktionsstandort des Konzerns befindet sich in Deutschland. Die wesentlichen Absatzgebiete bilden Deutschland, die USA und Westeuropa.
Der Konzernabschluss der aap Implantate AG zum 31. Dezember 2020 wurde unter Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Im Konzernabschluss werden grundsätzlich alle bis zum Bilanzstichtag verpflichtend in Kraft getretenen IFRS sowie alle Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) beachtet.
Der Konzernabschluss besteht aus der Konzernbilanz, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung sowie dem Konzernanhang.
Die Konzerngesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Bilanzgliederung erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Ein Vermögenswert oder eine Schuld wird als kurzfristig eingestuft, wenn seine Realisierung, sein Verbrauch oder Verkauf innerhalb des üblichen Geschäftszyklus erwartet wird, der Vermögenswert oder die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird oder die Realisierung innerhalb von 12 Monaten erwartet wird.
Die Konzernkapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 nach der indirekten Methode aufgestellt. Sie ist nach den betrieblichen Zahlungsströmen, den Investitionszahlungsströmen und den Zahlungsströmen der Finanzierungstätigkeit gegliedert. Befristete Verfügungsbeschränkungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen nicht. Auswirkungen von Wechselkursänderungen werden gesondert aufgezeigt.
Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde, die unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens nach dem Handelsgesetzbuch und dem Aktiengesetz bzw. den lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt wurden. Die Überleitung auf IFRS erfolgte auf Ebene der Einzelgesellschaften.

Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Alle Beträge werden, soweit nicht anders dargestellt, nach kaufmännischer Rundung in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Differenzen auftreten können.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses der aap erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die wesentlichen Rechnungslegungsmethoden werden nachfolgend erläutert. Die beschriebenen Methoden wurden, sofern nicht anders angegeben, stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet.
Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode.
Für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss ist der Vorstand der aap Implantate AG verantwortlich. Das Management geht unverändert von einer Fortführung des Geschäftsbetriebes aus. Zu den bestehenden Liquiditätsrisiken, die im ungünstigsten Fall den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten, verweisen wir auf den Abschnitt 3. Management von Finanzrisiken unter F. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten.
In den Konzernabschluss sind neben dem Mutterunternehmen aap Implantate AG, Berlin, alle Tochterunternehmen einbezogen, die von der aap Implantate AG unmittelbar oder mittelbar über die Stimmrechtsmehrheit beherrscht werden. Der Konzernabschluss der aap Implantate AG stellt den größten und kleinsten Konsolidierungskreis dar.
Konsolidierte Tochterunternehmen:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| Anteilshöhe | Anteilshöhe | |
| MAGIC Implants GmbH, Berlin | 100% | 100% |
| aap Implants Inc., Dover, Delaware, USA | 100% | 100% |
| MCTeQ GmbH, Berlin | 100% | - |
Die MCTeQ GmbH wurde als Vorratsgesellschaft ohne aktiven Geschäftsbetrieb erworben. Der erstmalige Einbezug dieser Gesellschaft in den Konzernabschluss stellt daher keinen Unternehmenszusammenschluss im Sinne des IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse) dar.
Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens aufgestellt. Bei allen Tochterunternehmen entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr.
Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Eventuelle Aufrechnungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Bei aap werden keine Geschäftssegmente identifiziert, für die eine regelmäßige Berichterstattung an den Vorstand erfolgen würde. Stattdessen ist die Erhöhung des Unternehmenswertes durch

Entwicklung und Verkauf von IP-geschützten Produkten Ziel der seit 2009 verfolgten Unternehmensstrategie. Das der Steuerung des Unternehmens dienende monatliche Berichtswesen umfasst ausschließlich die Konzernumsätze, den Fortschritt bei wesentlichen Entwicklungsprojekten, die Liquidität und das Working Capital des Gesamtkonzerns. Die Steuerung des Unternehmens erfolgt ausschließlich auf Basis dieser Daten. aap wird daher sowohl nach innen als auch nach außen als ein Unternehmen ohne separate Segmente geführt.
Die funktionale Währung sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Der Abschluss des in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmens wird nicht in Euro, sondern in der Landeswährung erstellt. Am Bilanzstichtag wird der Abschluss nach dem Konzept der funktionalen Währung von der Landeswährung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung des Abschlusses erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode, nach der die Posten der Bilanz mit Ausnahme des Eigenkapitals zum Kurs am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinnund Verlustrechnung zum Durchschnittskurs der Berichtsperiode umgerechnet werden. Das Eigenkapital wird mit historischen Kursen umgerechnet. Aus der Währungsumrechnung resultierende Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
In den Einzelabschlüssen werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Tagesmittelkurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung bewertet. Die finanziellen Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden ergebniswirksam zum Stichtagskurs bewertet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen berücksichtigt. Nicht realisierte Währungsdifferenzen, die aus der konzerninternen Finanzierung der amerikanischen Tochtergesellschaft entstanden sind, wurden im Finanzergebnis ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse des Konzerns aus Verträgen mit Kunden umfassen im Wesentlichen Verkäufe von Produkten. Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter auf den Kunden übertragen wird. Dies ist in der Regel bei Lieferungen der Fall, wenn die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Bei "bill and hold" Verträgen ist die Auslieferung der Waren auf Wunsch des Kunden noch nicht erfolgt. Die versandfertigen Produkte werden daraufhin separat gelagert und bis zur geplanten Lieferung besonders kenntlich gemacht. Ein Verkauf an andere Kunden ist ausgeschlossen. In diesen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung bereits vor Lieferung der Güter an den Kunden, sobald aap die Produkte in Rechnung gestellt hat und die oben genannten Voraussetzungen des IFRS 15.B81 kumulativ erfüllt sind.
Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Produkte voraussichtlich erhalten wird. Kundenskonti und -rabatte sowie Warenrückgaben werden periodengerecht entsprechend den zugrundeliegenden Umsatzerlösen berücksichtigt. Das Zahlungsziel für Umsatzerlöse in Deutschland beträgt 30 Tage und für internationale Umsatzerlöse 45 bis 180 Tage.
Der Ertragsteueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die

unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der Steuervorschriften der Länder, in denen die Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden. Das Management überprüft regelmäßig die Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (tax base) und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss angesetzt (sog. Verbindlichkeitenmethode). Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird.
Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktiviert, als damit verbundene wirtschaftliche Vorteile mit hinreichender Sicherheit genutzt werden können. Aktive latente Steuern für Steuerminderungsansprüche aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge werden, aufgrund der in der Vergangenheit bestehenden Verlusthistorie, wie im Vorjahr nur berücksichtigt, soweit sie bereits am Bilanzstichtag durch passive latente Steuern aus temporären Differenzen gedeckt sind, auch wenn sich durch die steuerlichen Verlustvorträge eine höhere Nutzungsmöglichkeit ergibt.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden, für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur dann erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen auch tatsächlich gewährt werden.

Zugewendete Investitionszuschüsse und Investitionszulagen werden als Sonderposten für Investitionszuschüsse unter den Schulden passiviert. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt linear entsprechend der gewichteten Nutzungsdauer der begünstigten Vermögenswerte.
Andere Zuwendungen der öffentlichen Hand werden als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der nötig ist, um sie den entsprechenden Aufwendungen, für deren Ausgleich sie bestimmt sind, zuzuordnen. Zuwendungen, die für den Ausgleich von bereits entstandenen Aufwendungen vereinnahmt werden, werden erfolgswirksam in der Periode der Anspruchsentstehung erfasst.
Die Erstattungen für den Sozialversicherungsanteil im Rahmen von Kurzarbeit wurden aufwandsmindernd im Personalaufwand erfasst.
Der beizulegende Zeitwert ist der Marktpreis den das Unternehmen im Rahmen einer regulären Transaktion am Bewertungsstichtag beim Verkauf des Vermögenswerts erhält oder der für die Übertragung einer Schuld entrichtet werden muss. Dabei wird als relevanter Markt entweder der Markt mit dem größten Umsatzvolumen oder der für das Unternehmen vorteilhafteste Markt unterstellt.
Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der aap-Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (bspw. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestsetzung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung grundsätzlich auf dieser Grundlage ermittelt. Davon ausgenommen sind u.a.:
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen, wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt nach folgender Maßgabe:

Die Immateriellen Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bilanziert. Sämtliche immateriellen Vermögenswerte weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf und werden planmäßig linear abgeschrieben. Die unter den anderen immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen gewerblichen Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden über eine Nutzungsdauer von zwei bis 20 Jahren abgeschrieben.
Entwicklungskosten für ein neues Produkt oder Verfahren werden als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern nachfolgende Voraussetzungen nachweisen kann:
Die aktivierten Entwicklungskosten beinhalten in den Vorjahren auch Fremdkapitalkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden planmäßig linear über die Nutzungsdauer von sieben bis 15 Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Verwendungsmöglichkeit abgeschrieben. Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode ihrer Entstehung erfasst.
Bei aktivierten Entwicklungskosten, die noch nicht genutzt werden, werden unabhängig von konkreten Anzeichen jährliche Wertminderungstests durchgeführt. Vermögenswerte werden zugeschrieben, soweit der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, wobei der durch die Zuschreibung erhöhte Buchwert die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht übersteigen darf. Wertminderungen und Zuschreibungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, es sei denn sie sind Ergebnis einer Neubewertung. Solche Wertminderungen und -steigerungen werden direkt im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag der Vermögenswerte deren Buchwert unterschreitet oder eine der oben genannten Kriterien zur Aktivierbarkeit nicht mehr gegeben ist.
Immaterielle Vermögenswerte werden im Zeitpunkt des Abgangs oder, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen mehr zu erwarten ist, ausgebucht.
Sachanlagen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger, linearer Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen Vollkosten. Fremdkapitalkosten werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, soweit diese im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes stehen.
| Die Nutzungsdauern betragen: | Jahre |
|---|---|
| Gebäude | 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 4 - 15 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 13 |

Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder wenn aus der weiteren Nutzung oder der Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr zu erwartet ist. Der aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierende Gewinn oder Verlust wird als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert ermittelt und erfolgswirksam erfasst.
Sachanlagen werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn die erzielbaren Beträge der Vermögenswerte deren Buchwerte unterschreiten.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der langfristigen Vermögenswerte werden am Ende eines Geschäftsjahres überprüft und ggf. prospektiv angepasst.
Der Konzern klassifiziert langfristige Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Veräußerungskosten sind die zusätzlich anfallenden Kosten, die direkt der Veräußerung eines Vermögenswerts zuzurechnen sind, mit Ausnahme der Finanzierungskosten und des Ertragsteueraufwands.
Die Kriterien, damit ein Vermögenswert als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird, gelten nur dann als erfüllt, wenn die Veräußerung höchst wahrscheinlich und der Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Aus den für die Durchführung der Veräußerung erforderlichen Maßnahmen sollte hervorgehen, dass es unwahrscheinlich ist, dass wesentliche Änderungen an der Veräußerung vorgenommen werden oder dass die Entscheidung für die Veräußerung rückgängig gemacht wird. Das Management muss beschlossen haben, die geplante Veräußerung durchzuführen, und es muss zu erwarten sein, dass sie innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Klassifizierung erfolgen wird.
Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben.
Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte werden in der Bilanz separat als kurzfristige Posten ausgewiesen.
Finanzinstrumente sind alle Verträge, die gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen.
Finanzinstrumente des Konzerns umfassen im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.
Die Berichterstattung erfolgt unter F. Finanzinstrumente.
Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 werden entweder als
klassifiziert.

Die Zuordnung erfolgt im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und basiert zum einen auf dem Geschäftsmodell, das aap in Bezug auf die Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen verfolgt, zum anderen auf den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts (Zahlungsstrombedingung). Die Erstbewertung erfolgt für alle Kategorien zum beizulegenden Zeitwert. Bei finanziellen Vermögenswerten die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, werden Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb zuzurechnen sind, unmittelbar ergebniswirksam erfasst. Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten mindern die direkt zurechenbaren Transaktionskosten den beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte. Die Folgebewertung wird entsprechend der Bewertungskategorien der jeweiligen Kategorie vorgenommen.
beinhalten nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung es ist, die vertraglichen Zahlungsmittelzuflüsse zu vereinnahmen. Zeitgleich führen die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen und Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ergebniswirksam erfasst.
umfassen Schuldinstrumente, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, welches darauf ausgerichtet ist, die Zahlungsströme aus dem Instrument sowohl durch Erhalt der vertraglichen Zahlungen als auch durch Verkauf zu realisieren. Zeitgleich führen die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
sind alle finanziellen Vermögenswerte, die weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Diese Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes erfolgt zum Zeitpunkt des Erlöschens bzw. der Übertragung der Rechte auf Zahlungen aus dem Vermögenswert und somit zu dem Zeitpunkt, zu dem im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen wurden.

Die Klassifizierung der finanziellen Schuldinstrumente erfolgt beim erstmaligen Ansatz. Die Erstbewertung erfolgt stets zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten wird durch Abzinsung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme mit den für ähnliche Finanzschulden mit vergleichbaren Restlaufzeiten marktüblichen Zinsen bewertet.
Finanzielle Schuldinstrumente werden im Regelfall zu "fortgeführten Anschaffungskosten" unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bilanziert. Die Folgebewertung der Kategorie "Übrige finanzielle Verbindlichkeiten" erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Der aap-Konzern verfügt nur über originäre Finanzinstrumente.
Finanzielle Verbindlichkeiten, die dem Gläubiger eine Option zur Wandlung in Stammkapital zu einem vertraglich festen Wandlungsverhältnis gewähren, werden bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen bei Zugang in einen Eigenkapitalanteil sowie eine Schuldkomponente aufzuteilen (zusammengesetzte Finanzinstrumente). Der auf die Wandlungsoption dieser Instrumente entfallende Eigenkapitalanteil ist in der Konzernbilanz unter dem Posten Kapitalrücklage im Eigenkapital ausgewiesen und in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals aufgegliedert. Die Folgebewertung der Schuldkomponente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
Das Wertminderungsmodell des IFRS 9 berücksichtigt erwartete Kreditverluste ("Expected-losses"). Der Konzern wendet das Modell für finanzielle Vermögenswerte an, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert werden.
Der Konzern wendet hierbei den vereinfachten Ansatz an, um Ausfallrisiken zu bewerten und berechnet die erwartenden Kreditverluste über eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste, unabhängig davon wann das Ausfallereignis eintritt. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren.
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt.
Objektive Hinweise, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, sind unter anderem:
Finanzielle Vermögenswerte werden wertgemindert, wenn die Einbringlichkeit als sehr unwahrscheinlich eingestuft wird. Der Wertberichtigungsbedarf wird in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen die produktionsorientierten Vollkosten; sie werden auf der Grundlage der Normalbeschäftigung ermittelt. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch angemessene Teile der notwendigen Produktionsgemeinkosten. Hierzu zählen die Material- und Fertigungsgemeinkosten und die produktionsbezogenen Verwaltungskosten sowie lineare Abschreibungen auf die Produktionsanlagen. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung des FIFO-Verfahrens als Verbrauchsfolgefiktion. Bestandsrisiken, die sich aus einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte werden angesetzt. Der Nettoveräußerungspreis ist der geschätzte im normalen Geschäftsgang erzielbare Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der Vertriebskosten. Soweit bei in früheren Perioden abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert wieder gestiegen ist, wird die Wertaufholung als Bestandsveränderung erfasst.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände und Bankguthaben ohne Termingelder mit einer vereinbarten Laufzeit zwischen drei und zwölf Monaten.
Das konzerninterne Aktienoptionsprogramm wird als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Die an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung gewährten Aktienoptionen werden einerseits als Personalaufwand und andererseits als Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe des beizulegenden Zeitwerts erfasst. Die Zuführung in die Kapitalrücklage erfolgt über den Leistungszeitraum, der der vertraglich vereinbarten Sperrfrist von zwei bis fünf Jahren entspricht. Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Aktienoptionen wird zum Zeitpunkt ihrer Gewährung (grant date) mit Hilfe eines Optionspreismodells ermittelt. Einzelheiten sind unter E. 11 Anteilsbasierte Vergütungen erläutert.
Rückstellungen werden für am Bilanzstichtag bestehende rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die auf einem Ereignis der Vergangenheit beruhen, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und deren voraussichtliche Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Die ursprüngliche Schätzung der Kosten wird jährlich überprüft. Soweit der Abzinsungseffekt wesentlich ist, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Fall einer Abzinsung wird die durch den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Finanzaufwand erfasst.
Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beruhen nicht auf einer vertraglichen Grundlage zwischen Unternehmen oder werden nicht durch flüssige Mittel oder finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten beglichen. Sie werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten ggf. nach Abzug erforderlicher Wertberichtigungen, die sich an dem tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert.

Leasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 (Leasingverhältnisse) als Nutzungsrechte und korrespondierende Leasingverbindlichkeiten bilanziert. Die Zugangsbewertung der Nutzungsrechte erfolgt in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zuzüglich vor Bereitstellung geleisteter Leasingzahlungen oder Anschaffungsnebenkosten. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten bestimmt sich als Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Bereitstellungsdatum. Die Nutzungsrechte werden in Folgeperioden planmäßig linear über die Vertragslaufzeit oder die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben; gegebenenfalls werden erforderliche Wertminderungen nach IAS 36 (Wertminderungen) erfasst. Der aap-Konzern nimmt das Wahlrecht des IFRS 16 in Anspruch und verzichtet für Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten ("kurzfristige Leasingverhältnisse") sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte auf eine Erfassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit.
Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Forderungen oder Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenzufluss wahrscheinlich bzw. ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie werden in der Bilanz nicht erfasst. Die angegebenen Verpflichtungsvolumina bei den Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Eine Erläuterung der Eventualforderungen erfolgt unter E.19. Eventualforderungen. Anzugebende Eventualverbindlichkeiten bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Für das Geschäftsjahr 2020 wurden alle Rechnungslegungsstandards und Interpretationen angewandt, die zum 31. Dezember 2020 verpflichtend anzuwenden sind, da sie sowohl vom IASB verabschiedet als auch von der EU übernommen sind. Aus Sicht der aap ist der durch die EU vorgegebene Anwendungszeitpunkt relevant.
Die folgenden geänderten Standards und Interpretationen sind zum 1. Januar 2020 verpflichtend
anzuwenden:
Aus der Änderung der obigen Standards ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über neue und geänderte Standards, die für den Konzern relevant sein könnten und die erst für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die nach dem 01.01.2020 beginnen. aap wendet diese nicht vorzeitig bzw. noch nicht an.

| Standards / Interpretation | Anwendungs -pflicht in der EU |
Übernahme durch die EU Kommission |
|
|---|---|---|---|
| COVID-19-bedingte Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse |
Die Änderung räumt den Leasingnehmern ein Wahlrecht ein, nach dem die Bilanzierung von Zugeständnissen, wie Stundung der Mietraten oder Mietpreisnachlässe, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie gewährt werden, vereinfacht erfolgen kann |
01.06.2020 | 09.10.2020 |
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 and IFRS 16 Phase 2 |
Klärung von Sachverhalten, die die Finanzberichterstattung nach der Reform des Referenzzinssatzes (inkl. seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze) beeinflussen könnten |
01.01.2021 | 13.01.2021 |
| Änderung an IFRS 3 | Änderung der Referenzierung auf das aktuelle Rahmenkonzept 2018 |
01.01.2022 | offen |
| Änderung an IAS 37 | Schärfung von "Kosten der Vertragserfüllung" zu "Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen" |
01.01.2022 | offen |
| Änderungen an IAS 16 | Änderungen bei den direkt zurechenbaren Kosten einer Sachanlage |
01.01.2022 | offen |
| Annual Improvements 2018-2020 |
Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41 |
01.01.2022 | offen |
| IFRS 17 Versicherungsverträge |
Neuregelungen der Bilanzierungsgrundsätze von Versicherungsverträgen und Änderungen an IFRS 17. IFRS 17 wird IFRS 4 ersetzen |
01.01.2023 | offen |
| IAS 1 Darstellung des Abschlusses |
Änderungen an den Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
01.01.2023 | offen |
| IAS 1 Darstellung des Abschlusses einschließlich Änderungen am Practice Statement 2 |
Verbesserung der Angaben zu Rechnungslegungsmethoden und entsprechende Anpassung der Guidance im Practice Statement 2 |
01.01.2023 | offen |
| IAS 8 Rechnungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezog enen Schätzungen und Fehler |
Klarstellung zur Unterscheidung von Änderungen der Rechnungslegungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen |
01.01.2023 | offen |

| Standards / Interpretation | Anwendungs -pflicht in der EU |
Übernahme durch die EU Kommission |
|
|---|---|---|---|
| Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse |
Anpassung hinsichtlich COVID-19-bezogener Mietnachlässe nach dem 30.06.2021 |
01.04.2021 | offen |
Der Konzern beabsichtigt diese Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden.
aap prüft zurzeit, wie sich die erstmalige Anwendung der Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken wird.
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen werden. Die vom Management getroffenen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen wirken sich auf die Beurteilung der Going-Concern-Prämisse, die Höhe der ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und (Eventual-) Schulden aus. Die damit verbundenen Unsicherheiten können in späteren Perioden zu Anpassungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
Die im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses vom Management getroffenen Schätzungen und Annahmen, für die ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich werden kann, werden nachfolgend erläutert.
Für die Beurteilung der Going-Concern-Prämisse stellt der Vorstand eine Ertrags- und Liquiditätsplanung auf. Diesen Planungen liegen Annahmen hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen, branchenspezifischen und unternehmensbezogenen Entwicklung zugrunde. Diese Annahmen beziehen sich im Wesentlichen auf die Entwicklung der Umsatzerlöse, der Kosten und die Möglichkeit den kurzfristigen Finanzierungsbedarf zu decken. Zu den bestehenden Liquiditätsrisiken, die die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigen bzw. deren Fortbestand bis hin zur Insolvenz gefährden könnten, vergleiche auch die Ausführungen im Abschnitt 3. Management von Finanzrisiken im Kapitel F. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich die der Planung zugrunde gelegten Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen. So könnten ein deutliches Unterschreiten der geplanten Umsatzentwicklung und somit der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit, unerwartete Mehraufwendungen im Rahmen der Entwicklung der antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie bzw. fehlende Erfolge im Rahmen ihrer Vermarktung, zusätzlich erforderlich werdende Investitionen, Verzögerungen bei Projekten oder Kostensteigerungen ggf. zu einem weiteren kurzfristigen Liquiditätsbedarf führen. Ein besonderes und nur schwer einschätzbares Risiko stellt in diesem Zusammenhang die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie dar. Sollte sich das Infektionsgeschehen beispielsweise durch die auftretenden infektiöseren Mutationen kurzfristig noch einmal dynamisieren und es zu zusätzlichen Lockdown-Maßnahmen oder weiteren Verschärfungen der bestehenden Maßnahmen in wichtigen Absatzmärkten der aap kommen, oder die Impfungen nicht wie erwartet voranschreiten, könnte dies zu Verzögerungen bei der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung für das Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus und damit ebenfalls

zu einem kurzfristig zu deckenden Finanzierungsbedarf führen. Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass es der Gesellschaft nach Sicherstellung der weiteren Finanzierung in einem überschaubaren Zeitraum nach dem Abklingen der COVID-19-Pandemie gelingen wird, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften, so dass aap in diesem Fall auch in der absehbaren Zukunft davon abhängig sein könnte, dass ihr Finanzmittel in Form von Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung gestellt werden.
Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung spiegeln sich in den rückläufigen Umsätzen wider. Die Entwicklung der Umsatzerlöse wurde dabei von den umfassenden Lockdown-Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt
aap erhielt folgende Zuwendungen aus öffentlicher Hand, um die pandemiebedingten Umsatzeinbußen zu bewältigen. Für die Monate April bis August 2020 hatte die aap Implantate AG Kurzarbeit beantragt und erhielt in diesem Zusammenhang im Geschäftsjahr 2020 Zuwendungen für den Sozialversicherungsanteil in Höhe von 65 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Diese wurden aufwandsmindernd im Personalaufwand erfasst.
Weiterhin wurden Überbrückungshilfen für den Monat Dezember 2020 beantragt. Diese wurden jedoch nicht aktiviert, da der am 27. Februar 2021 ergangene Bescheid über eine Abschlagszahlung noch unter dem Vorbehalt der vollständigen Prüfung des Antrags und der endgültigen Festsetzung in einem Schlussbescheid steht. Nach Einschätzung von aap liegen lediglich die Voraussetzungen für den Ausweis einer Eventualforderung vor (siehe E.19. Eventualforderungen).
Im Hinblick auf die Aufstellung des Konzernabschlusses wurden jedoch die Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der Bewertung der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden sowie der Erträge und Aufwendungen auch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht wesentlich, im Vergleich zum Vorjahr, geändert.
Die erstmalige Aktivierung von Entwicklungskosten basiert auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Bei der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge und für den jährlichen Wertminderungstest sind Annahmen über die Höhe der zu erwartenden künftigen Cash-Flows aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens zu treffen. Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten beträgt zum 31. Dezember 2020 2.524 TEUR (Vorjahr: 3.063 TEUR).
Die im Berichtsjahr erreichten Projektfortschritte und die bisherige Kundenresonanz bestätigen die positive Einschätzung hinsichtlich der künftigen Erlöse der verbleibenden Entwicklungsprojekte. Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Marktanteile und künftiger Gewinnmargen bestehen jedoch – auch vor dem Hintergrund der steigenden Zulassungsanforderungen – und können zu einem Anpassungsbedarf in den folgenden Geschäftsjahren führen. Weitere Hinweise sind auch dem Risikound Chancenbericht im zusammengefassten Lagebericht für den Einzel- und Konzernabschluss zu entnehmen. Im aktuellen Geschäftsjahr sind Wertminderungen bei Entwicklungskosten in Höhe von 27 TEUR erfasst (Vorjahr: 10.763 TEUR)
Die in der Entwicklung befindlichen Entwicklungsprojekte werden einem jährlichen Wertminderungstest unterzogen. Für die Berechnungen des Nutzungswerts sind die künftigen Cash-Flows der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und die geeigneten Abzinsungsfaktoren für die Barwertermittlung zu bestimmen. Dies ist notwendigerweise mit Schätzungen und Annahmen verbunden. Hierzu zählen vor allem Marktentwicklungen einschließlich der Änderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen, künftige medizinische Entwicklungen, Wachstumsraten, Verkaufspreise, gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten und Steuersätze. Die Cash-Flow-Prognosen berücksichtigen Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf den vom Management vorgenommenen Einschätzungen zukünftiger Entwicklungen. Diese Prämissen und die zugrundeliegende Methodik können erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und auf die Höhe möglicher Wertminderungen haben.

Das Wertminderungsmodell des IFRS 9 berücksichtigt erwartete Kreditverluste. Das Modell erfordert Einschätzungen des Vorstands im Zusammenhang mit der Frage wie sich die Änderungen wirtschaftlicher Faktoren auf erwartete Kreditverluste auswirken. Dazu werden Annahmen auf Basis belastbarer gewichteter Informationen vorgenommen. Wertberichtigungen sind zum Stichtag in Höhe von 567 TEUR (Vorjahr: 573 TEUR) ausgewiesen.
Bei der Bemessung von Rückstellungen bestehen Unsicherheiten hinsichtlich zukünftiger Kostensteigerungen und hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit. Der Buchwert der Rückstellungen am 31. Dezember 2020 beträgt 586 TEUR (Vorjahr: 367 TEUR).
Der Personalaufwand aus der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die in das Bewertungsverfahren einfließenden Parameter wie Optionslaufzeit, Volatilität, Fluktuation oder Ausübungswert wurden Annahmen getroffen, die unter F.12. Anteilsbasierte Vergütung detailliert dargestellt sind.
Bei der Leasingverhältnissen nach IFRS 16 wird als Laufzeit grundsätzlich auf die unkündbare Grundmietzeit des Leasingverhältnisses abgestellt. Des Weiteren wird eine Einschätzung bestehender Verlängerungs- und Kündigungsoptionen vorgenommen. Die Einschätzung wird für jeden Vertrag einzeln durchgeführt. Die Festlegung der Laufzeit sowie der verwendeten Diskontierungszinssätze hat Einfluss auf die Höhe der bilanzierten Nutzungsrechte und der Leasingverbindlichkeiten. Der Buchwert der bilanzierten Nutzungsrechte am 31. Dezember 2020 beträgt 418 TEUR (Vorjahr: 880 TEUR), der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten beträgt 423 TEUR (Vorjahr: 885 TEUR).
Aktive latente Steuern werden angesetzt, soweit die Realisierung künftiger Steuervorteile mit hinreichender Sicherheit gewährleistet erscheint. Dabei werden u. a. die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit und die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen einbezogen unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Mindestbesteuerung. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden und damit die tatsächliche Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern kann allerdings von der Einschätzung im Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern deutlich abweichen. Zum 31. Dezember 2020 wurden latente Steuern in Höhe von 452 TEUR (Vorjahr: 540 TEUR) aktiviert und mit passiven latenten Steuern in derselben Höhe saldiert, wie unter E.4. Latente Steuerforderungen, Latente Steuerverbindlichkeiten dargestellt.
Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Einschätzungen am Bilanzierungsstichtag und der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung des aap-Konzerns unter Berücksichtigung der als realistisch unterstellten künftigen Entwicklung seines wirtschaftlichen Umfeldes. Soweit sich diese Rahmenbedingungen abweichend entwickeln, werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.
Nach den Erkenntnissen im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist derzeit nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen; eine notwendige Anpassung der Buchwerte der angesetzten Vermögenswerte und Schulden ist daher für das Geschäftsjahr 2021 nicht zu erwarten.

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden resultieren ausschließlich aus dem Verkauf von Produkten.
| Umsätze nach Regionen | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Deutschland | 2.245 | 2.844 |
| USA | 2.867 | 2.039 |
| International (ohne USA) | 4.214 | 6.855 |
| 9.326 | 11.739 |
Umsatzerlöse externer Kunden werden den einzelnen Ländern anhand des Hauptsitzes des Kunden zugewiesen.
Umsätze werden ausschließlich in der Produktgruppe Trauma erzielt.
Im Geschäftsjahr 2020 entfallen Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten in Höhe von 2.062 TEUR (Vorjahr: 3.078 TEUR) auf die drei Hauptkunden der Gesellschaft.
Bei den aktivierten Eigen- und Entwicklungsleistungen in Höhe von 79 TEUR (Vorjahr: 1.243 TEUR) handelt es sich um Aktivierungen im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Erträge aus Investitionszuschüssen | 207 | 91 |
| Erträge aus Aufwandszuschüssen | 170 | 601 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 118 | 0 |
| Erträge aus geldwertem Vorteil (Pkw-Nutzung) | 88 | 95 |
| Erträge aus Betriebsnebenkostenerstattungen | 30 | 0 |
| Erträge aus Kostenweiterberechnung | 22 | 260 |
| Erträge aus Währungsdifferenzen | 15 | 19 |
| Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen | 10 | 3 |
| Übrige | 296 | 124 |
| Gesamt | 956 | 1.193 |
Aufgrund des Verkaufs mehrerer Maschinen sind in den Erträgen aus Investitionszuschüssen 117 TEUR außerordentliche Auflösung des Sonderpostens enthalten. Die Aufwandszuschüsse betreffen Kostenerstattungen für Entwicklungsprojekte im Rahmen eines Förderprojektes (80 TEUR) sowie Zuschüsse für Personal (89 TEUR).
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 852 | 2.104 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 142 | 291 |
| Gesamt | 994 | 2.395 |
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter | 5.667 | 6.917 |
| Sozialversicherungsabgaben | 470 | 635 |
| Altersversorgung, beitragsorientiert | 378 | 522 |
| Mitarbeitern gewährte Aktienoptionen | -5 | 99 |
| Gesamt | 6.510 | 8.173 |
Der aap-Konzern leistet beitragsorientierte Altersversorgungsaufwendungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen an staatliche Rentenversicherungsträger und Beitragszahlungen an Unterstützungskassen. Über diese Zahlungen hinaus bestehen für den Konzern keine weiteren Leistungsverpflichtungen.
Im Geschäftsjahr wurden Zuwendungen für Sozialversicherungsbeiträge im Zusammenhang mit Kurzarbeit 65 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) aufwandsmindernd im Personalaufwand erfasst.
| Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| Produktion | 48 | 60 |
| Forschung & Entwicklung | 10 | 18 |
| Qualitätsmanagement | 9 | 9 |
| Vertrieb | 24 | 28 |
| Verwaltung | 7 | 9 |
| Gesamt | 98 | 124 |
| Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt | 2020 | 2019 |
| Gewerbliche Arbeitnehmer (inkl. technische Angestellte) | 48 | 60 |
| Angestellte | 50 | 64 |
| Gesamt | 98 | 124 |
| Abschreibungen | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Abschreibungen immaterielle Vermögenswerte | 662 | 623 |
| Abschreibungen Leasing / Nutzungsrechte | 548 | 515 |
| Abschreibungen Sachanlagevermögen | 1.485 | 1.188 |
| Gesamt | 2.695 | 2.326 |
| Wertminderungen | 2020 | 2019 |
| TEUR | TEUR | |
| Entwicklungskosten | 27 | 10.763 |
| Sachanlagevermögen | 355 | 0 |
| IFRS 5 | 44 | 0 |
| Vorratsvermögen | 0 | 1.539 |
| Gesamt | 427 | 12.302 |
| Summe Abschreibungen und Wertminderungen | 3.121 | 14.627 |
Auf Sachanlagen wurden Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen) vorgenommen, da mehrere Maschinen unterhalb des Buchwerts verkauft wurden.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2020 Wertminderungen auf die aktivierten Entwicklungskosten für drei Entwicklungsprojekte vorgenommen (siehe E.1).
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Beratungskosten | 2.488 | 2.926 |
| Ausgangsfrachten, Verpackungsmaterial, Kosten der Warenabgabe | 1.184 | 1.366 |
| Personalleasing | 914 | 401 |
| Raum- und Mietnebenkosten | 416 | 746 |
| Versicherungen, Beiträge, Abgaben | 405 | 389 |
| Reparaturen, Instandhaltungen | 371 | 479 |
| Forschung, Analyse, Versuche und Sterilisation | 290 | 440 |
| Werbe- und Reisekosten | 259 | 791 |
| Bürobedarf, Telefon, Telefax, Porto | 147 | 142 |
| Patent- und andere Gebühren | 124 | 265 |
| Aufsichtsrat | 90 | 96 |
| Fahrzeugkosten | 80 | 139 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 73 | 139 |
| Personalvermittlung | 26 | 96 |
| Wertberichtigung auf Forderungen | 5 | 5 |
| Übrige | 293 | 344 |
| Gesamt | 7.167 | 8.765 |

Für eine transparentere Darstellung der Beratungskosten sind folgende Kosten in der Position enthalten:
| - Beratungskosten (incl. Berater für F&E) | 1.594 | 2.036 |
|---|---|---|
| - Rechtsberatungskosten | 515 | 475 |
| - Abschlussgebühren für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | 273 | 283 |
| - Börsenbetriebskosten | 89 | 114 |
| - Lohnbuchführungskosten | 17 | 18 |
| Gesamt | 2.488 | 2.926 |
Die aus den Anwendungserleichterungen des IFRS 16 resultierenden Leasingaufwendungen in Höhe von 8 TEUR sind in den Positionen Fahrzeugkosten bzw. Übrige enthalten.
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Währungsbedingte Erträge aus Intercompany Sachverhalten zum | ||
| Bilanzstichtag | 0 | 237 |
| Währungsbedingte Aufwendungen aus Intercompany Sachverhalten zum | ||
| Bilanzstichtag | -600 | 0 |
| Währungsbedingtes Ergebnis aus Intercompany Sachverhalten zum | ||
| Bilanzstichtag | -600 | 237 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 9 | 1 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen: | ||
| - Zinsen Kreditverbindlichkeiten | -297 | -96 |
| - Zinsen IFRS 16 | -9 | -13 |
| - Zinsen für Steuernachzahlungen | -33 | -214 |
| Abschreibungen Finanzanlagen | 0 | -183 |
| Zinsergebnis | -330 | -506 |
| Finanzergebnis | -931 | -269 |
Die in den Finanziellen Vermögenswerten enthaltene Beteiligung wurde im Vorjahr um 183 TEUR außerplanmäßig abgeschrieben.
Die in der Rechnungsperiode ergebniswirksam verrechneten Kursdifferenzen betragen:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Erträge aus Kursdifferenzen im sonstigen betrieblichen Ertrag | 15 | 19 |
| Aufwendungen aus Kursdifferenzen in den sonstigen betrieblichen | ||
| Aufwendungen | -13 | -12 |
| Währungsbedingtes Ergebnis aus Intercompany Sachverhalten zum | ||
| Bilanzstichtag | -600 | 237 |
| Gesamt | -598 | 244 |

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nachfolgende Ertragsteuern erfasst:
| Ertragsteueraufwendungen nach Herkunft | 2020 | 2019 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Gezahlte bzw. geschuldete Ertragsteuer | ||
| - Deutschland | 0 | -508 |
| - Übrige Länder | -3 | -4 |
| -3 | -512 | |
| Latente Steuern | ||
| - aus zeitlichen Unterschieden | -30 | 2.799 |
| - aus Verlustvorträgen, erfolgswirksam | -88 | -1.687 |
| -118 | 1.112 | |
| Gesamt | -121 | 599 |
Für die Berechnung der latenten Steuern in Deutschland wird ein Steuersatz von 30,2 % (Vorjahr: 30,2 %) herangezogen, der aus dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuerschuld und dem Gewerbeertragsteuersatz von 14,4 % resultiert.
Der in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasste Ertragsteueraufwand lässt sich wie folgt auf den theoretischen Steueraufwand überleiten.
| 2020 TEUR |
2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | -8.816 | -20.038 |
| Theoretischer Steueraufwand(-ertrag) 30,2 % (Vorjahr: 30,2 %) | 2.661 | 6.051 |
| Steuereffekte auf | ||
| Nicht nutzbare Verlustvorträge bzw. Nutzung von nicht bilanzierten | ||
| Verlustvorträgen und Abschreibung auf Verlustvorträge | -2.808 | -4.844 |
| Permanente Differenzen | 0 | 0 |
| Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen und | ||
| Hinzurechnungsbeträge Gewerbesteuer | -36 | -90 |
| Steuerfreie Erträge | 10 | 0 |
| Steuerzahlungen für Vorjahre | 0 | -512 |
| Summe der Steuereffekte | 2.782 | -5.446 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Ertragsteuern | -121 | -599 |
| Effektiver Steuersatz in % | 1,4 | 3,0 |
Der für die oben dargestellte Überleitungsrechnung angewendete Steuersatz entspricht dem von der Gesellschaft in Deutschland zu leistenden Unternehmenssteuersatz auf steuerbare Gewinne gemäß dem deutschen Steuerrecht.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich, indem das auf die Aktien entfallende Ergebnis nach Steuern durch die durchschnittliche gewichtete Anzahl der Aktien dividiert wird. Ein potenziell verwässernder Effekt ergibt sich aus den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen sowie Wandeldarlehen. Die Veränderung der Aktienanzahl gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Durchführung einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Geschäftsjahr 2020. Dabei wurde das Grundkapital dann im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von 32.067.370,00 EUR auf 3.206.737,00 EUR, eingeteilt in 3.206.737 voll eingezahlte Inhaberstückaktien, reduziert. (vgl. dazu Kapitel E. 11 Eigenkapital). Gemäß den Regelungen des IAS 33 (Ergebnis je Aktie) wurde die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für das vorangegangene Geschäftsjahr 2019 rückwirkend angepasst, um die Effekte aus der beschriebenen Zusammenlegung von Aktien zu berücksichtigen.
Die Anzahl der potenziellen Aktien aus den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen sowie Wandeldarlehen beträgt 1.528.358 Stückaktien (Vorjahr: 85.750 Stückaktien). Im Geschäftsjahr hätte die Berücksichtigung dieser potenziellen Aktien eine Verringerung des Periodenverlusts je Aktie zur Folge gehabt, daher resultierte aus diesen Instrumenten kein Verwässerungseffekt im Sinne des IAS 33.
| Jan - Dez. | Jan - Dez. | ||
|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | ||
| Aktienanzahl (in Tausend Stück) | 3.207 | 3.207 | |
| Periodenergebnis nach Steuern | TEUR | -8.937 | -19.439 |
| Ergebnis je Aktie | EUR | -2,79 | -6,06 |

| Entwicklungs kosten |
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte |
Geleistete Anzahlungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungs- bzw. | ||||
| Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2020 | 19.101 | 1.901 | 0 | 21.002 |
| Zugänge | 80 | 0 | 0 | 80 |
| Abgänge | -27 | 0 | 0 | -27 |
| Stand 31.12.2020 | 19.154 | 1.901 | 0 | 21.055 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2020 | -16.038 | -1.782 | 0 | -17.820 |
| Abschreibungen | -592 | -70 | 0 | -662 |
| Wertminderungen | -27 | 0 | 0 | -27 |
| Abgänge | 27 | 0 | 0 | 27 |
| Stand 31.12.2020 | -16.630 | -1.852 | 0 | -18.482 |
| Buchwerte | ||||
| Stand 31.12.2020 | 2.524 | 49 | 0 | 2.573 |

| Entwicklungs kosten |
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte |
Geleistete Anzahlungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
||||
| Stand 01.01.2019 | 17.858 | 1.862 | 0 | 19.720 |
| Zugänge | 1.243 | 39 | 0 | 1.282 |
| Stand 31.12.2019 | 19.101 | 1.901 | 0 | 21.002 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2019 | -4.790 | -1.644 | 0 | -6.434 |
| Abschreibungen | -540 | -83 | 0 | -623 |
| Wertminderungen | -10.708 | -55 | 0 | -10.763 |
| Stand 31.12.2019 | -16.038 | -1.782 | 0 | -17.820 |
| Buchwerte | ||||
| Stand 31.12.2019 | 3.063 | 119 | 0 | 3.182 |
Die langfristigen immateriellen Vermögenswerte befinden sich ausschließlich in Deutschland. Es bestehen keinerlei Verfügungs- oder Nutzungsbeschränkungen.
Die Zugänge bei den Entwicklungskosten betreffen die folgenden Projekte:
| Nutzungs dauer in Jahren |
Buchwert 31.12.2020 TEUR |
Buchwert 31.12.2019 TEUR |
Zugang 2020 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Entwicklung LOQTEQ ® ohne polyaxiale | ||||
| Systeme und Fuß/Fußgelenk | 7 | 835 | 1.228 | 62 |
| Entwicklung LOQTEQ für | ||||
| Fuß/Fußgelenk | 10 | 786 | 837 | 18 |
| Entwicklung polyaxialer Systeme | 10 | 782 | 872 | 0 |
| 2.403 | 2.937 | 80 |
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Wertminderungen auf die aktivierten Entwicklungskosten für Projekte im Bereich LOQTEQ ® ohne polyaxiale Systeme und Fuß/Fußgelenk und Entwicklung LOQTEQ für Fuß/Fußgelenk in Höhe von 27 TEUR vorgenommen. Darüber hinaus sind weitere Forschungs- und Entwicklungsleistungen entweder von externen Anbietern oder durch den Einsatz eigener Personalkapazitäten in Höhe von 1.149 TEUR angefallen (Vorjahr: 886 TEUR) und im Aufwand erfasst.

Daneben führte der aap Konzern für in der Entwicklung befindliche Entwicklungsprojekte (Buchwert 31. Dezember 2020: 744 TEUR, Vorjahr: 1.329 TEUR) eine jährliche Prüfung auf Wertminderung zum 31. Dezember 2020 durch Bestimmung der Nutzungswerte durch. Der Nutzungswert eines Entwicklungsprojekts ist der Barwert der künftigen Cash-Flows, die voraussichtlich mit dem Projekt künftig erzielt werden können. Er wird aus unternehmensinterner Sicht bestimmt. Der Bestimmung des Nutzungswerts liegen Cash-Flow-Planungen bis zum Ende der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde. Die antizipierten Umsätze basieren auf einem vom Vorstand genehmigten Planungshorizont von vier Jahren. Die Bruttogewinnmargen sind, soweit möglich aus den historischen Daten vergleichbarer Produkte abgeleitet oder beruhen auf Annahmen des Vorstands.
Die verwendeten Diskontierungssätze wurden dem Risiko der zugrundeliegenden Entwicklungsprojekte vorhabenspezifisch aus Marktdaten abgeleitet und betragen 13,9 % p.a. (Vorjahr: zwischen 10,8 % und 13,3 %) und 7,1 % nach Steuern (Vorjahr: zwischen 7,6 % und 9,3 %).
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten inkl. Bauten auf fremden Grundstücken |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
||||
| Stand 01.01.2020 | 1.180 | 216 | 1.396 | |
| Zugänge | 0 | 85 | 85 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31.12.2020 | 1.180 | 301 | 1.481 | |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2020 | 437 | 78 | 515 | |
| Abschreibungen | 437 | 111 | 548 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31.12.2020 | 874 | 189 | 1.063 | |
| Buchwerte | ||||
| Stand 31.12.2020 | 306 | 112 | 418 |
Zusammensetzung und Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Nutzungsrechte:

| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten inkl. Bauten auf fremden Grundstücken |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Summe | ||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
||||
| Stand 31.12.2018 | 0 | 0 | 0 | |
| Erstanwendung IFRS 16 | 1.180 | 216 | 1.396 | |
| Stand 01.01.2019 | 1.180 | 216 | 1.396 | |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31.12.2019 | 1.180 | 216 | 1.396 | |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 31.12.2018 | 0 | 0 | 0 | |
| Erstanwendung IFRS 16 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 01.01.2019 | 0 | 0 | 0 | |
| Abschreibungen | 437 | 78 | 515 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31.12.2019 | 437 | 78 | 515 | |
| Buchwerte | ||||
| Stand 31.12.2019 | 743 | 137 |
Die auf die Leasingverhältnisse entfallenden Beträge in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind wie folgt:
| 2020 TEUR |
2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Erträge aus dem Abgang von Nutzungsrechten | 0 | 0 |
| Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 0 | -32 |
| Aufwand aus geringwertigen Leasingverhältnissen | -8 | -7 |
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | -548 | -515 |
| Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen | -9 | -13 |
| Summe | 565 | 567 |
Im Berichtsjahr sind im Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit für die Tilgungen in Höhe von 463 TEUR (Vorjahr: 510 TEUR) und Zinsen in Höhe von 9 TEUR (Vorjahr: 13 TEUR) TEUR aus Leasingverhältnissen enthalten.
Vertraglich vereinbarte, aber noch nicht begonnene Leasingverhältnisse, bestehen am 31. Dezember 2020 in Form neuen Mietvertrags für die Berlin Büro- und Produktionsflächen ab dem 01. Januar 2021.
Es bestehen keinerlei Verfügungs- oder Nutzungsbeschränkungen.

Zu Leasingverpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen verweisen wir auf Punkt E. 18. (Sonstige finanzielle Verpflichtungen). Zur Fälligkeitsanalyse für Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf die Erläuterungen zu den Liquiditätsrisiken Punkt F. 3. (Management von Finanzrisiken).
| Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte und Bauten inkl. Bauten auf fremden Grundstücken |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs und Geschäfts ausstattung |
Geleistete Anzahlungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
|||||
| Stand 01.01.2020 | 864 | 12.947 | 2.313 | 0 | 16.124 |
| Zugänge | 0 | 190 | 126 | 18 | 334 |
| Abgänge | 0 | -3.377 | -4 | 0 | -3.381 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2020 | 864 | 9.760 | 2.435 | 18 | 13.077 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2020 | -477 | -8.078 | -1.334 | 0 | -9.890 |
| Abschreibungen | -8 | -1.628 | -204 | 0 | -1.840 |
| Abgänge | 0 | 2.927 | 4 | 0 | 2.931 |
| Umbuchung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2020 | -485 | -6.778 | -1.534 | 0 | -8.798 |
| Buchwerte | |||||
| Stand 31.12.2020 | 379 | 2.981 | 901 | 0 | 4.279 |

| Grundstücke, grundstücks gleiche Rechte und Bauten inkl. Bauten auf fremden Grundstücken |
Technische Anlagen und Maschinen |
Andere Anlagen, Betriebs und Geschäfts ausstattung |
Geleistete Anzahlungen |
Summe | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
|||||
| Stand 01.01.2019 | 864 | 13.024 | 2.279 | 22 | 16.189 |
| Zugänge | 0 | 402 | 151 | 0 | 553 |
| Abgänge | 0 | -496 | -117 | -5 | -617 |
| Umbuchungen | 0 | 17 | 0 | -17 | 0 |
| Stand 31.12.2019 | 864 | 12.947 | 2.313 | 0 | 16.124 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2019 | -469 | -7.624 | -1.219 | 0 | -9.313 |
| Abschreibungen | -8 | -949 | -231 | 0 | -1.188 |
| Abgänge | 0 | 496 | 116 | 0 | 611 |
| Umbuchung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2019 | -477 | -8.078 | -1.334 | 0 | -9.890 |
| Buchwerte | |||||
| Stand 31.12.2019 | 387 | 4.869 | 979 | 0 | 6.234 |
Im Geschäftsjahr 2019 hat aap mit einer Leasinggesellschaft eine Vereinbarung über die Übertragung von Sachanlagevermögen ohne Kontrollübergang des Sachanlagevermögens getroffen. Bei dieser Übertragung werden die in IFRS 15 festgelegten Anforderungen für die Bilanzierung eines Vermögenswerts als Verkauf nicht erfüllt. Dementsprechend erfasst aap die übertragenen Vermögenswerte weiterhin unter dem jeweiligen Posten zu den fortgeführten Buchwerten und eine Finanzierungsverbindlichkeit. Zum Bilanzstichtag beträgt die Finanzierungsverbindlichkeit 1.184 TEUR (Vorjahr: 1.661 TEUR). Der Buchwert des besicherten Sachanlagevermögens beträgt 2.320 TEUR (Vorjahr: 4.000 TEUR)
Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt insgesamt 48 Monate, die Ratenzahlungen erfolgen monatlich.
Die Sachanlagen befinden sich im Geschäftsjahr ausschließlich in Deutschland.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden innerhalb des Postens "Abgänge" mehrere technische Anlagen und Maschinen mit einem Buchwert von 293 TEUR in den Bilanzposten "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen" umgegliedert.

| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktive | Passive | Aktive | Passive | |
| latente | latente | latente | latente | |
| Steuern | Steuern | Steuern | Steuern | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Entwicklungskosten | 0 | -888 | 0 | -924 |
| Finanzanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorräte | 1.493 | -1 | 1.599 | -31 |
| Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verlustvorträge | 452 | 0 | 540 | 0 |
| Summe | 1.955 | -889 | 2.139 | -955 |
| Saldierung | -452 | 452 | -540 | 540 |
| Gesamt | 1.503 | -437 | 1.599 | -415 |
Die latenten Steuerabgrenzungen resultieren aus den folgenden Bilanzposten:
Der Gesamtbetrag der nach Saldierung bilanzierten latenten Steuern gliedert sich wie folgt:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktive | Passive | Aktive | Passive | |
| latente | latente | latente | latente | |
| Steuern | Steuern | Steuern | Steuern | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| aus der Nutzung bestehender Verlustvorträge |
452 | 0 | 540 | 0 |
| aus der Konsolidierung | 1.493 | 0 | 1.599 | -0 |
| aus temporären Differenzen | 0 | -889 | 0 | -955 |
| Summe | 1.955 | -889 | 2.139 | -955 |
| Saldierung | -452 | 452 | -540 | 540 |
| Gesamt | 1.503 | -437 | 1.599 | -415 |
Der Betrag der körperschaftsteuerlichen bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge für die keine latenten Steueransprüche aktiviert wurden, beläuft sich zum Ende des Berichtsjahres auf rund 37,7 Mio. EUR bzw. 38,1 Mio. EUR (Vorjahr: 36,0 Mio. EUR bzw. 36,7 Mio. EUR). Diese steuerlichen Verlustvorträge verfallen nicht und können, unter Berücksichtigung der Regelungen der Mindestbesteuerung zeitlich unbegrenzt mit künftigen zu versteuernden Ergebnissen der Unternehmen, in denen die Verluste entstanden sind, verrechnet werden.
Ungenutzte steuerliche Verlustvorträge von Tochtergesellschaften in anderen Rechtskreisen, für die keine latenten Steueransprüche aktiviert wurden, belaufen sich auf 5.993 TEUR (Vorjahr: 5.140 TEUR).
Die Verlustvorträge bestehen bei Konzernunternehmen mit einer Verlusthistorie. Diese Konzernunternehmen verfügen nicht über ausreichende zu versteuernde temporäre Differenzen oder Steuergestaltungsmöglichkeiten, die derzeit zu einem vollumfänglichen Ansatz latenter Steueransprüche führen könnten.

Die im Zusammenhang mit der Konsolidierung entstehenden aktiven latenten Steuern wurden auf Basis eines durchschnittlichen Konzernsteuersatzes von 30,2 % (Vorjahr: 30,2 %) ermittelt.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 455 | 497 |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen | 775 | 1.334 |
| Fertige Erzeugnisse und Handelswaren | 5.723 | 5.850 |
| Geleistete Anzahlungen | 3 | 3 |
| Gesamt | 6.956 | 7.684 |
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Kumulierte Wertberichtigungen zum 01.01. | 4.212 | 2.534 |
| Davon | ||
| - Gängigkeitsabschläge | 4.212 | 2.434 |
| - Ansatz Nettoveräußerungswert | 0 | 99 |
| Aufwand Gängigkeitsabschläge | 0 | 1.778 |
| Aufwand Nettoveräußerungspreis | 0 | 0 |
| Inanspruchnahme durch Abgang Vorräte | -595 | 0 |
| Wertaufholung | -306 | -99 |
| Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12. | 3.311 | 4.212 |
| Davon | ||
| - Gängigkeitsabschläge | 3.311 | 4.212 |
| - Ansatz Nettoveräußerungswert | 0 | 0 |
Zur Sicherung von Verbindlichkeiten wurden keine Vorräte (Vorjahr: 0 TEUR) übertragen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertminderungen betrugen zum Bilanzstichtag:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | 01.01.2019 | |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.821 | 1.880 | 2.663 |
Davon waren im Berichtsjahr 1.821 TEUR (Vorjahr: 1.880 TEUR) innerhalb eines Jahres fällig.
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich folgendermaßen:

| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Kumulierte Wertberichtigungen zum 01.01. | 573 | 792 |
| Aufwand in der Berichtsperiode | 0 | 5 |
| Inanspruchnahme der Wertberichtigung | 0 | -219 |
| Zahlungseingänge und Wertaufholungen auf ursprünglich abgeschriebene Forderungen |
-6 | -5 |
| Kumulierte Wertberichtigungen zum 31.12. | 567 | 573 |
Die Wertberichtigungen wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die abgeschriebenen Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung auf Grundlage der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9. Da die Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Konzern in 2020 und auch in naher Zukunft nicht wesentlich sind, wurde auf die Darstellung einer Wertminderungsmatrix aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.
Zum 31. Dezember 2020 stellt sich die Altersstruktur der wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:
| Buchwert | Nicht | davon: zum Abschlussstichtag in den folgenden Zeiträumen überfällig | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | überfällig | bis zu 3 Monaten |
bis zu 6 Monaten |
bis zu 9 Monaten |
bis zu 12 Monaten |
über 1 Jahr |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| 1.821 | 1.268 | 511 | 20 | 6 | -22 | 37 |
| Buchwert | Nicht überfällig |
davon: zum Abschlussstichtag in den folgenden Zeiträumen überfällig | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | bis zu 3 Monaten |
bis zu 6 Monaten |
bis zu 9 Monaten |
bis zu 12 Monaten |
über 1 Jahr | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| 1.880 | 1.205 | 341 | 55 | -64 | -4 | 346 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel gegen inländische Kunden eine Fälligkeit von durchschnittlich 30 Tagen. Forderungen gegen im Ausland ansässige Kunden haben in der Regel eine Fälligkeit von 45 bis 180 (Vorjahr: 45 bis 150) Tagen.

| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Sicherheitshinterlegung bei Banken | 0 | 333 |
| Kautionen/Sicherheiten | 407 | 1.193 |
| Übrige | 292 | 183 |
| 699 | 1.709 |
Von den finanziellen Vermögenswerten waren 292 TEUR innerhalb eines Jahres fällig (Vorjahr: 1.267 TEUR). Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 406 TEUR (Vorjahr: 442 TEUR) sind innerhalb der nächsten fünf Jahre (Vorjahr: vier Jahren) fällig.
Wertberichtigungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte waren im Geschäftsjahr 2020 und im Vorjahr nicht erforderlich.
Überfällige sonstige finanzielle Vermögenswerte bestanden weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Vorjahr.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Steuererstattungsansprüche | 122 | 91 |
| Aktive Abgrenzungsposten | 204 | 95 |
| 326 | 186 |
Die Steuererstattungsansprüche betreffen Umsatzsteuerguthaben. Die Sonstigen Vermögenswerte sind weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Vorjahr überfällig noch wertgemindert.
Die Forderungen aus Ertragsteuern belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf 4 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR).
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen ausschließlich Bank- und Kassenbestände und betragen 885 TEUR (Vorjahr: 2.934 TEUR).
Die in der Bilanz als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte ausgewiesene Vermögenswerte betreffen mehrere Maschinen und technische Anlagen in Höhe von 247 TEUR.
Im Rahmen von mehreren Auktionen wurde der Großteil der Maschinen im Geschäftsjahr 2020 bereits veräußert. Die Buchwerte der verbliebenen Vermögenswerte wurden auf den erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich Veräußerungskosten wertberechtigt und sollen in weiteren Auktionen im Geschäftsjahr 2021 veräußert werden.
Die Bewertung der als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte erfolgte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Hierarchiestufe 3). Hieraus resultierten Wertminderungen in Höhe von 44 TEUR, die unter den Abschreibungen in der Konzerngesamtergebnisrechnung ausgewiesen sind.

Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2020 3.206.737,00 EUR (Vorjahr: 32.067.377,00 EUR) und war in 3.206.737 (Vorjahr: 32.067.377) Inhaberstückaktien eingeteilt und voll eingezahlt. Auf die Inhaberstückaktien entfällt ein rechnerischer Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR (Vorjahr: 1,00 EUR). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Durchführung einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach den §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Geschäftsjahr 2020, um Verluste der Gesellschaft auszugleichen und den die Verluste übersteigenden Teil des Herabsetzungsbetrags in die Kapitalrücklage (§ 266 Abs. 3 A. II. HGB) einzustellen. Mit dem Ziel ein glattes Zusammenlegungsverhältnis zu erreichen, erfolgte dabei in einem ersten Schritt zunächst eine Einziehung von sieben Aktien der aap, die ihr von einem Aktionär unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden (§ 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., i.V.m. Abs. 3 Nr. 1 AktG). Somit wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 32.067.377,00 EUR, eingeteilt in 32.067.377 voll eingezahlte Inhaberstückaktien, im Wege der vereinfachten Einziehung nach § 237 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt., Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG um 7,00 EUR auf 32.067.370,00 EUR, eingeteilt in 32.067.370 voll eingezahlte Inhaberstückaktien, herabgesetzt. In einem zweiten Schritt wurde das Grundkapital dann im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 von 32.067.370,00 EUR auf 3.206.737,00 EUR, eingeteilt in 3.206.737 voll eingezahlte Inhaberstückaktien, reduziert.
Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien abzüglich Transaktionskosten für die Eigenkapitalbeschaffung, freiwillige Zuzahlungen von Gesellschaftern sowie Einlagen der Anteilseigner aus der Ausgabe von Aktienoptionen. Im laufenden Geschäftsjahr wurden 1.475.285,28 EUR, abzüglich Transaktionskosten für die Eigenkapitalbeschaffung in Höhe von 56.228,25 EUR, in die Kapitalrücklage eingestellt (Vorjahr: 134.418,68 EUR, abzüglich Transaktionskosten für die Eigenkapitalbeschaffung in Höhe von 124.594,25 EUR). Darüber hinaus wurden für laufenden Optionsprogramme 45.272,26 EUR (Vorjahr: 152.003,44 EUR) eingestellt und 50.157,81 EUR (Vorjahr: 53.270,03 EUR) aus der Kapitalrücklage entnommen.
Die Gesetzliche Rücklage beträgt zum Ende des Geschäftsjahres unverändert 41.703,95 EUR und übersteigt gemeinsam mit der Kapitalrücklage den zehnten Teil des Grundkapitals.
Die Anderen Gewinnrücklagen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen 11.734 TEUR.
Zum 31. Dezember 2020 verfügte die aap Implantate AG über bedingtes Kapital von bis zu insgesamt nominal 88.610,00 EUR (Vorjahr: 15.612.188,00 EUR) bzw. bis zu 88.610 (Vorjahr: 15.612.188) Aktien zur Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten im Rahmen von Aktienoptionsprogrammen und zur Gewährung von Aktien bei der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten.
Die Hauptversammlung vom 06. Juli 2012 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 300.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2012/I). Das bedingte Kapital 2012/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 06. Juli 2012 bis zum 19. Dezember 2014 gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 hat das bedingte Kapital

2012/I in Höhe von 182.000,00 EUR teilweise aufgehoben. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2017 33.000 und im Geschäftsjahr 2018 40.000 Bezugsrechte ausgeübt, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 06. Juli 2012 bis zum 19. Dezember 2014 gewährt wurden. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr 2020 35.000 Bezugsrechte gemäß den Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms verfallen und können nicht erneut ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2012/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 45.000,00 EUR auf 4.500,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (ausgeübte und verfallene Bezugsrechte) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 1.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 14. Juni 2013 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 300.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2013/I). Das bedingte Kapital 2013/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juni 2013 bis zum 19. Dezember 2015 gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 hat das bedingte Kapital 2013/I in Höhe von 182.000,00 EUR teilweise aufgehoben. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2018 5.000 Bezugsrechte ausgeübt, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. Juni 2013 bis zum 19. Dezember 2015 gewährt wurden. Darüber hinaus sind im Geschäftsjahr 2019 9.000 Bezugsrechte und im Geschäftsjahr 2020 weitere 15.000 Bezugsrechte gemäß den Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms verfallen und können nicht erneut ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2013/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 113.000,00 EUR auf 11.300,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (ausgeübte und verfallene Bezugsrechte) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 8.900,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 8.900 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 13. Juni 2014 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 300.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 300.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2014/I). Das bedingte Kapital 2014/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 13. Juni 2014 bis zum 18. Dezember 2016 gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 hat das bedingte Kapital

2014/I in Höhe von 105.000,00 EUR teilweise aufgehoben. Des Weiteren sind im Geschäftsjahr 2018 30.000 Bezugsrechte, im Geschäftsjahr 2019 36.500 Bezugsrechte und im Geschäftsjahr 2020 weitere 20.000 Bezugsrechte gemäß den Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms verfallen und können nicht erneut ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2014/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 175.000,00 EUR auf 17.500,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (ausgeübte und verfallene Bezugsrechte) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 10.850,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 10.850 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 12. Juni 2015 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 150.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 150.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2015/I). Das bedingte Kapital 2015/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2015 bis einschließlich 19. Dezember 2017 gewährt wurden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2015/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 150.000,00 EUR auf 15.000,00 EUR reduziert. Das Grundkapital der Gesellschaft ist somit noch um bis zu 15.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 15.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 500.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, beschlossen (Bedingtes Kapital 2017). Das bedingte Kapital 2017 dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. Juni 2017 bis einschließlich 3. Dezember 2019 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber der Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien und keinen Barausgleich gewährt. Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2019 auf die Ausgabe von insgesamt 40.000 Bezugsrechte verzichtet, so dass im Rahmen des Aktienoptionsprogramms insgesamt nur 460.000 Bezugsrechte ausgegeben wurden. Des Weiteren sind im Geschäftsjahr 2019 30.000 Bezugsrechte und im Geschäftsjahr 2020 weitere 80.000 Bezugsrechte gemäß den Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms verfallen und können nicht erneut ausgegeben werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2017 in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 500.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (ausgeübte und verfallene Bezugsrechte) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 35.000,00 EUR durch

Ausgabe von bis zu 35.000 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Die Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 14.754.688,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 14.754.688 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der Gesellschaft beschlossen (Bedingtes Kapital 2019/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. bei der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses ausgegeben worden sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einem ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des vorstehenden Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 bis zum 20. Juni 2024 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen oder soweit die Gesellschaft anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft gewährt und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungs- oder Optionspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die neuen Aktien nehmen von dem Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie entstehen, und für alle nachfolgenden Geschäftsjahre am Gewinn teil; abweichend hiervon kann der Vorstand, sofern rechtlich zulässig, mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das im Zeitpunkt der Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten oder der Gewährung anstelle des fälligen Geldbetrags noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Am 5. August 2020 hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage beschlossen, von der am 21. Juni 2019 erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen Gebrauch zu machen und unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung eine nicht nachrangige und unbesicherte Wandelschuldverschreibung 2020/2023 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.550.814,00 mit Bezugs- und Überbezugsrechten der Aktionäre zu begeben. Die Wandelschuldverschreibung ist in bis zu 1.457.608 Wandelteilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1,75 eingeteilt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2020 wurde das bedingte Kapital 2019/I in der gemäß Satzung vom 21. Juni 2019 vermerkten Höhe an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1 angepasst und von 14.754.688,00 EUR auf 1.475.468,00 EUR reduziert. Da in der Fassung der Satzung vom 21. Juni 2019 aber noch nicht sämtliche der genannten Bestandsveränderungen (Begebung Wandelschuldverschreibung) berücksichtigt wurden, ist das Grundkapital der Gesellschaft somit noch um bis zu 17.860,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 17.860 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft bedingt erhöht.
Durch Beschlüsse der Hauptversammlung vom 06. Juli 2012, 14. Juni 2013, 13. Juni 2014, 12. Juni 2015 und 16. Juni 2017 (Vorjahr: 16. Juli 2010, 06. Juli 2012, 14. Juni 2013, 13. Juni 2014, 12. Juni 2015 und 16. Juni 2017) wurde der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ermächtigt, Aktienoptionsprogramme

aufzulegen und innerhalb definierter Ausgabezeiträume an einen berechtigten Personenkreis Aktienoptionen auszugeben. Derzeit besteht keine Ermächtigung mehr (Vorjahr: keine Ermächtigung). Die Ausübungsbedingungen werden unter (12) Anteilsbasierte Vergütungen dargestellt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 (Vorjahr: Ermächtigung vom 21. Juni 2019) wurde der Vorstand zudem ermächtigt, Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) zu begeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungsoder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren. Derzeit besteht diese Ermächtigung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juni 2019 noch (Vorjahr: Ermächtigung bestand ebenfalls). Die Bedingungen sind der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 zu entnehmen, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2018 wurde die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 21. Juni 2023 ermächtigt eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 10 % des zur Zeit der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte auf Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots. Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den in der Ermächtigung genannten Zwecken, zu verwenden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien zu in der Ermächtigung näher bestimmten Zwecken verwendet werden oder soweit dies, für den Fall einer Veräußerung an alle Aktionäre, erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen.
Zum 31. Dezember 2020 verfügte die aap Implantate AG über genehmigtes Kapital von insgesamt nominal 1.603.368,00 EUR (Vorjahr: 16.033.688,00 EUR), das in Teilbeträgen von bis zu 1.603.368 (Vorjahr: 16.033.688) Inhaberstückaktien ausgegeben werden kann. Die Veränderung des genehmigten Kapitals gegenüber dem Vorjahr ergibt sich ausschließlich aufgrund der von der Hauptversammlung am 7. August 2020 beschlossenen Anpassung an die im Geschäftsjahr 2020 umgesetzte ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Stückaktien im Verhältnis 10 zu 1.

| Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversamm lungsbeschluss vom |
Laufzeit der Ermächtigung |
Genehmigtes Kapital in EUR |
Bisherige Ausnutzung in EUR |
Verbleibendes genehmigtes Kapital in EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital 2019/I |
21.06.2019 bzw. 07.08.2020 |
20.06.2024 | 1.603.368,00 | 0 | 1.603.368,00 |
Das Grundkapital der Gesellschaft kann einmalig oder mehrfach gegen Bar- oder Sacheinlagen erhöht werden.
Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten; sie können auch von einem oder mehreren Kreditinstitut(en) oder einem oder mehreren ihnen gleichgestellten Institut(en) mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2019/I zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken auszuschließen, insbesondere

Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts oder der Erfüllung einer Wandlungs- bzw. Optionspflicht neue Aktien der Gesellschaft gewähren zu können sowie, soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten als Aktionäre zustünde;
Die wesentlichen Bedingungen der im Geschäftsjahr gültigen Programme (SOP) sind in nachfolgender Übersicht zusammengefasst:
| Wesentliche Bedingungen der gültigen Optionsprogramme | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2017 | 2012, 2013, 2014, 2015 | ||||
| Bezugsrecht | Jede Option gewährt den berechtigten Personen das Recht zum Bezug von einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der aap Implantate AG gegen Zahlung des |
||||
| Ausübungspreises. | |||||
| Der Vermögensvorteil ist auf das 4-fache des Ausübungspreises beschränkt. | |||||
| Berechtigte | • Mitarbeiter und | • Nur in den Optionsprogrammen 2012, 2013 | |||
| Personen | Vorstandsmitglieder der | und 2014: Mitarbeiter der Gesellschaft und | |||
| Gesellschaft | Mitarbeiter der gem. §§ 15 ff. AktG | ||||
| • Mitarbeiter der gem. §§ 15 ff. | verbundenen Unternehmen | ||||
| AktG verbundenen Unternehmen | • Nur im Optionsprogramm 2015: | ||||
| Vorstandsmitglieder der Gesellschaft | |||||
| Ausgabe | 2017: bis 03.12.2019 | 2012: bis 19.12.2014 | |||
| zeitraum | 2013: bis 19.12.2015 | ||||
| 2014: bis 18.12.2016 | |||||
| 2015: bis 19.12.2017 | |||||
| Wartezeit | 4 Jahre ab Ausgabetag | ||||
| Laufzeit | 8 Jahre ab Ausgabetag | ||||

| Ausübungs zeiträume |
Innerhalb von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse • nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft • nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der Börse den Jahresfinanzbericht, den Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der Gesellschaft dem Publikum zur Verfügung gestellt hat |
|---|---|
| Ausübungs preis |
Durchschnittlicher Schlusskurs der aap Aktie im elektronischen Handel (XETRA oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den 5 Handelstagen, die dem ersten Tag des Erwerbszeitraums vorangehen, mindestens nach dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG |
| Erfolgsziel | Optionsprogramme 2012, 2013 und 2014: Der (Durchschnittswert) des Schlussauktionspreises der aap Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse muss den Ausübungspreis am letzten Handelstag vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts um mindestens 10 % übersteigen. |
| Optionsprogramm 2015: Der Schlussauktionspreis der aap Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse muss am letzten Handelstag vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts mindestens 35,00 EUR betragen. |
|
| Optionsprogramme 2017: Der (Durchschnittswert) des Schlussauktionspreises der aap Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse muss den Ausübungspreis am letzten Handelstag vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts um mindestens 15 % übersteigen. |
|
| Erfüllung | Die Gesellschaft hat die Wahl die Verpflichtung durch Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten oder durch Barausgleich zu erfüllen. |
Alle Optionsprogramme wurden in zwei oder mehr Tranchen ausgegeben. Die realisierten Vergütungen wurden durch Barausgleich erfüllt, bis der Vorstand am 19. Dezember 2014 beschlossen hat, dass mit sofortiger Wirkung weitere Ausübungen nur durch den Erwerb von Eigenkapitalinstrumenten möglich sind.
Auf der Hauptversammlung am 16. Juni 2017 wurden der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ermächtigt bis zum 3. Dezember 2019 für einen berechtigten Personenkreis einen Aktienoptionsplan von bis zu 500.000 Stück Aktienoptionen aufzulegen (Aktienoptionsprogramm 2017). Aus dem Aktienoptionsprogramm 2017 wurden im Geschäftsjahr im Vorjahr 9.000 Aktienoptionen an Mitarbeiter der aap Implantate AG ausgegeben. Im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 zu 1 wurde die Anzahl der Aktienoptionen ebenfalls angepasst (vgl. dazu die Anmerkungen in E.10 Eigenkapital).
Die beizulegenden Zeitwerte wurden mittels eines Binomialmodells ermittelt. Im Rahmen der Ermittlung wurden die folgenden Parameter berücksichtigt:

| Tranche | |
|---|---|
| Aktienoptionsprogramm 2017 | 5 |
| Gewährungszeitpunkt | 09.07.2019 |
| Erfolgsziel | 11,50 EUR |
| Risikofreier Zinssatz | 0,00 % |
| Erwartete Volatilität | 45,35 % |
| Erwarteter Dividendenertrag | 0,00 EUR |
| Börsenkurs zum Bewertungsstichtag | 8,90 EUR |
| Erwartete Optionslaufzeit | 5 Jahre |
In die Ermittlung der voraussichtlichen Optionslaufzeit ist die beste Schätzung des Vorstands hinsichtlich folgender Einflussfaktoren eingegangen: Nichtübertragbarkeit, Ausübungseinschränkungen, einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option geknüpften Marktbedingungen erfüllt werden, und Annahmen zum Ausübungsverhalten. Die Volatilität wurde auf Basis von Wochenrenditen ermittelt. Die erwartete Volatilität der Aktie basiert auf der Annahme, dass von historischen Volatilitäten auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität der Aktie von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Zur Berücksichtigung frühzeitiger Ausübungseffekte wurde angenommen, dass die Mitarbeiter ihre ausübungsfähigen Optionen ausüben, wenn der Aktienkurs dem 1,4- bis 2,5-fachen des Ausübungspreises entspricht.
| Options programm |
Zusagezeit punkt je Tranche |
Anzahl der gewährten Optionen |
Verfallstag | Ausübungs preis in EUR |
Beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | |||||
| 2012 | 03.07.2013 | 6.500 | 02.07.2021 | 12,70 | 6,40 |
| 2012 | 25.11.2013 | 500 | 24.11.2021 | 17,80 | 10,20 |
| 2013 | 03.07.2013 | 16.500 | 02.07.2021 | 12,70 | 6,40 |
| 2013 | 25.11.2013 | 13.500 | 24.11.2021 | 17,80 | 10,20 |
| 2013 | 01.07.2015 | 4.900 | 30.06.2023 | 25,10 | 10,20 |
| 2013 | 02.12.2015 | 2.650 | 01.12.2023 | 15,30 | 6,70 |
| 2014 | 01.07.2015 | 15.500 | 30.06.2023 | 25,10 | 10,20 |
| 2014 | 02.12.2015 | 13.350 | 01.12.2023 | 15,30 | 6,70 |
| 2014 | 04.07.2016 | 3.000 | 03.07.2024 | 13,60 | 5,40 |
| 2014 | 01.12.2016 | 6.650 | 30.11.2024 | 13,10 | 4,60 |
| 2015 | 01.07.2015 | 9.000 | 30.06.2023 | 25,10 | 10,00 |
| 2015 | 05.07.2017 | 6.000 | 04.07.2025 | 14,50 | 5,60 |
| 2017 | 05.07.2017 | 30.000 | 04.07.2025 | 14,50 | 6,10 |
| 2017 | 01.12.2017 | 14.950 | 30.11.2025 | 16,50 | 6,70 |
| 2017 | 28.06.2018 | 8.000 | 27.06.2026 | 19,40 | 8,30 |
| 2017 | 03.12.2018 | 2.000 | 02.12.2026 | 11,20 | 4,60 |
| 2017 | 09.07.2019 | 9.000 | 08.07.2027 | 10,00 | 3,90 |
Im Geschäftsjahr 2020 und dem Vorjahr wurden keine Aktienoptionen ausgeübt.
Die Bandbreite der Ausübungspreise für die zum 31. Dezember 2020 ausstehenden Aktienoptionen beträgt 10,00 EUR bis 25,10 EUR (Vorjahr: 10,00 EUR bis 25,10 EUR).

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Anzahl und die gewichteten, durchschnittlichen Ausübungspreise (GDAP) sowie die Entwicklung der Aktienoptionen während des Geschäftsjahres. Im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 zu 1 wurde die Anzahl der Aktienoptionen ebenfalls angepasst (vgl. dazu die Anmerkungen in E.10 Eigenkapital).
| 2020 | 2019 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | GDAP in EUR | Anzahl | GDAP in EUR | ||
| Ausstehend zum 01.01. | 85.750 | 16,20 | 109.850 | 15,50 | |
| gewährt | 0 | -- | 9.000 | 10,00 | |
| verfallen /verwirkt | -15.000 | 15,00 | -33.100 | 12,10 | |
| ausgeübt | 0 | -- | 0 | -- | |
| Ausstehend zum 31.12. | 70.750 | 16,50 | 85.750 | 16,20 | |
| davon ausübbar | 25.700 | 20,40 | 32.750 | 19,20 |
Die am Ende des Geschäftsjahres ausstehenden Aktienoptionen haben eine gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit von 3,9 Jahren (Vorjahr: 4,7 Jahre).
Der im Berichtszeitraum erfasste Aufwand für laufende Optionsprogramme betrug insgesamt 45 TEUR (Vorjahr: 152 TEUR), davon für Programme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 45 TEUR (Vorjahr: 152 TEUR).
Der im Berichtszeitraum erfasste Ertrag für laufende Optionsprogramme durch das Ausscheiden von Bezugsberechtigten betrug 50 TEUR (Vorjahr: 53 TEUR), davon für Programme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 50 TEUR (Vorjahr: 53 TEUR). Der Saldo aus Aufwendungen und Erträgen wurde im Geschäftsjahr im Personalaufwand aufwandsmindernd erfasst.
| Stand | Stand | Davon RLZ* |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Abzinsung | 31.12.2020 | > 1 Jahr | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Verpflichtungen | |||||||
| Mitarbeiter | 28 | -9 | 0 | 0 | 0 | 19 | 0 |
| Aufbewahrungs | |||||||
| kosten | 27 | 0 | 0 | 0 | 0 | 27 | 22 |
| Prozesskosten und | |||||||
| Risiken | 61 | -59 | -2 | 258 | 0 | 258 | 0 |
| Sonstige | |||||||
| Rückstellungen | 251 | 0 | 0 | 40 | -9 | 282 | 241 |
| Gesamt | 367 | -68 | -2 | 298 | -9 | 586 | 263 |
*RLZ = Restlaufzeit

| Stand | Stand | Davon RLZ* |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Abzinsung | 31.12.2019 | > 1 Jahr | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Verpflichtungen | |||||||
| Mitarbeiter | 19 | 0 | -14 | 23 | 0 | 28 | 0 |
| Aufbewahrungs | |||||||
| kosten | 27 | 0 | 0 | 0 | 0 | 27 | 22 |
| Prozesskosten und | |||||||
| Risiken | 95 | -88 | -1 | 55 | 0 | 61 | 0 |
| Sonstige | |||||||
| Rückstellungen | 173 | -118 | -39 | 235 | 0 | 251 | 250 |
| Gesamt | 314 | -206 | -54 | 313 | 0 | 367 | 272 |
*RLZ = Restlaufzeit
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2020 gesamt TEUR |
bis 1 Jahr TEUR |
1-5 Jahre TEUR |
mehr als 5 Jahre TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten Finanzverbindlichkeiten |
423 417 |
407 17 |
16 400 |
0 0 |
| Wandeldarlehen Verbindlichkeiten aus |
2.339 | 158 | 2.181 | 0 |
| Lieferungen und Leistungen Sonstige finanzielle |
1.926 | 1.926 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 1.776 | 985 | 791 | 0 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 508 | 508 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.001 | 689 | 193 | 119 |
| 8.390 | 4.690 | 3.581 | 119 |

| 31.12.2019 gesamt TEUR |
bis 1 Jahr TEUR |
1-5 Jahre TEUR |
mehr als 5 Jahre TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | 885 | 517 | 368 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wandeldarlehen Verbindlichkeiten aus |
0 | 0 | 0 | 0 |
| Lieferungen und Leistungen Sonstige finanzielle |
1.326 | 1.326 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 3.062 | 1.662 | 1.400 | 0 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 508 | 508 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 855 | 358 | 275 | 222 |
| 6.636 | 4.371 | 2.043 | 222 |
Von den langfristigen Verbindlichkeiten (RLZ > 1 Jahr) in Höhe von 3.699 TEUR (Vorjahr: 2.266 TEUR) waren 3.388 TEUR (Vorjahr: 1.769 TEUR) verzinslich. Von den kurzfristigen Verbindlichkeiten (RLZ < 1 Jahr) in Höhe von insgesamt 4.689 TEUR (Vorjahr: 4.371 TEUR) waren 958 TEUR (Vorjahr: 777 TEUR) verzinslich. Die durchschnittliche Zinsbelastung lag bei rd. 8,9 % (Vorjahr: 4,0 %).
Im Vorjahr beinhaltete der Posten Finanzverbindlichkeiten ausschließlich Verbindlichkeiten gemäß IFRS 16. Zur transparenteren Darstellung wurde die Bezeichnung in Leasingverbindlichkeiten umbenannt.
Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten zum 31. Dezember im Jahr 2020 aufgenommene Darlehen in Höhe von 400 TEUR sowie darauf entfallende Zinsverbindlichkeiten. Die Laufzeit beträgt drei Jahre, die Verzinsung liegt bei 6 % p.a. Die Finanzverbindlichkeiten sind mit Patenten der aap besichert.
Das Wandeldarlehen betrifft eine im September 2020 emittierte Wandelanleihe mit einem Nominalwert von 2.550 TEUR. Die Laufzeit beträgt drei Jahre, die Verzinsung liegt bei 6 % p.a. Das Wandeldarlehen beinhaltet über einen Schuld- und eine Eigenkapitalkomponente.
| Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Finanzierungsverbindlichkeiten | 1.184 | 393 | 791 | 0 | 1.660 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 592 | 592 | 0 | 0 | 1.402 |
| 1.776 | 985 | 791 | 0 | 3.062 |

| Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
Vorjahr | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Finanzierungsverbindlichkeiten | 1.660 | 260 | 1.400 | 0 | 629 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.402 | 1.402 | 0 | 0 | 1.510 |
| 3.062 | 1.662 | 1.400 | 0 | 2.139 |
Die Finanzierungsverbindlichkeiten betreffen die Verbindlichkeiten aus der Vereinbarung über die Übertragung des Sachanlagevermögens ohne Kontrollübergang auf eine Leasinggesellschaft und sind durch die übertragenen Vermögenswerte gesichert. Die vereinbarte Laufzeit liegt bei 48 Monaten. Vertragsverlängerungsoptionen bzw. Optionen zum vorzeitigen Kauf sind vertraglich nicht vorgesehen. In 2020 erfolgten Sondertilgungen von 202 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Der Zinssatz wurde für die gesamte Laufzeit des Vertragsverhältnisses fest vereinbart und beträgt durchschnittlich 9,0 %.
Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Mitarbeiterboni und Tantiemen in Höhe von 326 TEUR (Vorjahr: 304 TEUR), kreditorische Debitoren in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr: 134) und Reisekosten in Höhe von 108 TEUR (Vorjahr: 69 TEUR).
Verpflichtungen aus Aufhebungsverträgen (Vorjahr: 333 TEUR) sowie Abfindungen (Vorjahr: 325 TEUR) bestanden nicht mehr.
2020
| Restlaufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| mehr als 5 | ||||||
| 31.12.2020 | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | Jahre | Vorjahr | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Sonderposten für | ||||||
| Investitionszuschüsse | 381 | 69 | 193 | 119 | 588 | |
| Personalverbindlichkeiten | 273 | 273 | 0 | 0 | 164 | |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 87 | 87 | 0 | 0 | 101 | |
| Übrige Verbindlichkeiten | 260 | 260 | 0 | 0 | 2 | |
| 1.001 | 689 | 193 | 119 | 855 |
Die Personalverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Urlaubsansprüche, die Verbindlichkeiten aus Steuern abzuführende Lohnsteuern.

2019
| Restlaufzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| mehr als 5 | ||||||
| 31.12.2019 | bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | Jahre | Vorjahr | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Sonderposten für | ||||||
| Investitionszuschüsse | 588 | 91 | 275 | 222 | 824 | |
| Personalverbindlichkeiten | 164 | 164 | 0 | 0 | 294 | |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 101 | 101 | 0 | 0 | 97 | |
| Übrige Verbindlichkeiten | 2 | 2 | 0 | 0 | 1 | |
| 855 | 358 | 275 | 222 | 1.216 |
Die Personalverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Urlaubsansprüche, die Verbindlichkeiten aus Steuern abzuführende Lohnsteuern.
Bei den Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 508 TEUR (Vorjahr: 508 TEUR) handelt es sich im Wesentlichen um Steuerverpflichtungen gegenüber Finanzbehörden.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
| Zahlungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2022 | |||||
| 31.12.2020 | 2021 | bis 2025 | 2026 | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Künftige Zahlungen aus Nutzungsrechten (IFRS 16) | 2.423 | 521 | 1.902 | 0 | |
| Kurzfristige Leasingverhältnisse / Leasingverhältnisse | |||||
| über Vermögenswerte von geringem Wert | 8 | 0 | 0 | 0 | |
| Künftige Zahlungen für Anlagevermögen | 25 | 25 | 0 | 0 | |
| Künftige Zahlungen aus Rahmenverträgen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3.632 | 939 | 2.693 | 0 |

| 31.12.2019 | 2020 | Zahlungen 2021 bis 2024 |
2025 | |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Künftige Zahlungen aus Nutzungsrechten (IFRS 16) | 885 | 517 | 368 | 0 |
| Kurzfristige Leasingverhältnisse / Leasingverhältnisse über | ||||
| Vermögenswerte von geringem Wert | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Künftige Zahlungen für Anlagevermögen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Künftige Zahlungen aus Rahmenverträgen | 333 | 0 | 0 | 0 |
| 2.880 | 779 | 1.768 | 0 | |
Die künftigen Zahlungen für Nutzungsrechte (IFRS 16) beinhalten im Wesentlichen Mietzahlungen für die Produktions- und Geschäftsräume. Darin enthalten sind vertragliche jährliche Mietsteigerungsklauseln in Höhe von 2,0 %.
Die künftigen Zahlungen aus Finanzierungsverträgen (Vorjahr: Finanzierungsleasing-Verträgen) betragen 1.351 TEUR (Vorjahr: 2.031 TEUR) und enthalten zukünftige Zinszahlungen in Höhe von 167 TEUR (Vorjahr: 371 TEUR). Der bilanzierte Buchwert beträgt 1.184 TEUR (Vorjahr: 1.660 TEUR).
Es bestehen Eventualforderungen aus der Corona-Überbrückungshilfe für den Monat Dezember in Höhe von 168 TEUR. Der entsprechende Antrag wurde im Jahr 2021 gestellt und eine Abschlagszahlung ausgezahlt. Dass die Überbrückungshilfe nach Prüfung des Antrags in der beantragten Höhe gewährt wird, hält aap zum Bilanzstichtag für wahrscheinlich, noch nicht hinreichend sicher. Die Bilanzierung einer Forderung ist daher zum 31. Dezember 2020 nicht erfolgt.

Die beizulegenden Zeitwerte von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sowie von sonstigen finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten und Finanzschulden entsprechen insbesondere aufgrund der kurzen Laufzeit solcher Finanzinstrumente ihren Buchwerten.
Die Wertansätze der einzelnen Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien zeigen die nachfolgenden Tabellen:
| 2020 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bewertungs | Fortgeführte | Beizulegender | |||
| kategorien | Buchwert | Anschaffungs | Wertansatz | Zeitwert | |
| nach IFRS 9 | 31.12.2020 | kosten | nach IFRS 16 | 31.12.2020 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | AC | 1.821 | 1.821 | 1.821 | |
| Sonstige finanzielle | |||||
| Vermögenswerte | AC | 699 | 699 | 699 | |
| Zahlungsmittel und | |||||
| Zahlungsäquivalente | AC | 885 | 885 | 885 | |
| Verbindlichkeiten | |||||
| Leasingverbindlichkeiten | - | 423 | 423 | 423 | |
| Finanzverbindlichkeiten | FLAC | 417 | 417 | 417 | |
| Wandeldarlehen | FLAC | 2.339 | 2.339 | 2.339 | |
| Verbindlichkeiten aus | |||||
| Lieferungen und Leistungen | FLAC | 1.926 | 1.926 | 1.926 | |
| Sonstige finanzielle | |||||
| Verbindlichkeiten: | |||||
| Finanzierungs | |||||
| -verbindlichkeiten | FLAC | 1.184 | 1.184 | - | |
| Übrige finanzielle | |||||
| Verbindlichkeiten | FLAC | 592 | 592 | 592 |
davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
| Bewertungs kategorien nach IFRS 9 |
Buchwert 31.12.2020 |
Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2020 |
|
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (inkl. Zahlungsmittel und |
||||
| Zahlungsmitteläquivalente) | AC | 3.405 | 3.405 | 3.405 |
| Finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
3.405 | 3.405 | 3.405 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten |
FLAC | 6.458 | 6.458 | 6.458 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt |
6.458 | 6.458 | 6.458 | |

| Beizulegender | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zeitwert | ||||
| 31.12.2019 | ||||
| TEUR | ||||
| AC | 1.880 | 1.880 | 1.880 | |
| AC | 1.709 | 1.709 | 1.709 | |
| AC | 2.934 | 2.934 | 2.934 | |
| 885 | ||||
| FLAC | 1.326 | 1.326 | 1.326 | |
| FLAC | 1.660 | 1.660 | 1.660 | |
| FLAC | 1.402 | 1.402 | 1.402 | |
| Bewertungs kategorien nach IFRS 9 |
Buchwert 31.12.2019 TEUR 885 |
Fortgeführte Anschaffungs kosten TEUR |
Wertansatz nach IFRS 16 TEUR 885 |
davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
.
| Bewertungs kategorien nach IFRS 9 |
Buchwert 31.12.2019 TEUR |
Fortgeführte Anschaffungs kosten TEUR |
Beizulegender Zeitwert 31.12.2019 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten (inkl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) |
AC | 6.523 | 6.523 | 6.523 |
| Finanzielle Vermögenswerte insgesamt |
6.523 | 6.523 | 6.523 | |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten gehaltene Verbindlichkeiten |
FLAC | 4.388 | 4.388 | 4.388 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten gesamt |
4.388 | 4.388 | 4.388 |

| Zu fortgeführten Anschaffungskosten gehaltene Vermögenswerte nach IFRS 9 |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten gehaltene Verbindlichkeiten nach IFRS 9 |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | ||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Währungsbedingtes Ergebnis aus Intercompany Sachverhalten zum |
|||||
| Bilanzstichtag Realisierte |
-600 | 237 | 0 | 0 | |
| Wechselkursdifferenzen | 2 | 7 | 0 | 0 | |
| Zinserträge | 9 | 1 | 0 | 0 | |
| Zinsaufwendungen | 0 | 0 | -340 | -324 | |
| Aufwendungen aus | |||||
| Wertminderungen | -5 | -5 | 0 | -183 | |
| Nettoergebnis | -594 | 240 | -340 | -507 |
Der aap-Konzern unterliegt aufgrund seiner operativen Tätigkeit den folgenden finanziellen Risiken:
Das Risikomanagement des Konzerns erfolgt durch die zentrale Finanzabteilung entsprechend den vom Vorstand verabschiedeten Leitlinien, mit dem Ziel, potenziell negative Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Hierfür werden finanzielle Risiken identifiziert, bewertet und in enger Abstimmung mit den operativen Einheiten des Konzerns abgesichert.
Das maximale Ausfallrisiko entspricht der Höhe der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte.
Interne Richtlinien geben hierfür Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen verbindlich vor. Die Risiken des aap-Konzerns sowie Ziele und Prozesse des Risikomanagements werden im Lagebericht unter dem Punkt "Risikobericht" ausführlich erläutert (vgl. Abschnitt VI.).
Unter einem Marktrisiko wird das Risiko verstanden, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash-Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen Zinsrisiko, das Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken, wie das Rohstoffrisiko oder das Aktienkursrisiko.

Zinsrisiken resultieren aus Finanzschulden und Geldanlagen. Die Gesellschaft bewertet das Bruttorisiko hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch und hinsichtlich der Schadenhöhe als gering. aap begegnet diesen Risiken durch ein konzernweites Cash-Management und den Abschluss originärer Finanzgeschäfte. Zins- und Preisänderungsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert. Bei den zinstragenden Schulden sind sämtliche Verbindlichkeiten festverzinslich. Zum 31. Dezember 2020 waren damit 100 % (Vorjahr: 100 %) des Fremdkapitals festverzinslich. Marktzinssatzänderungen wirken sich hier nur aus, soweit diese Finanzinstrumente zum fair value zu bilanzieren wären. Dies ist jedoch nicht der Fall. Da sowohl zum 31. Dezember 2020 als auch zum 31.12.2019 sämtliche Verbindlichkeiten festverzinslich waren, wurden keine Sensitivitätsanalysen für die variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten vorgenommen.
Im Rahmen von Sensitivitätsanalysen wurden diese für Geschäfte in US-Dollar ermittelt. Die Auswirkungen für andere Fremdwährungen des Konzerns sind von untergeordneter Bedeutung. Zum 31. Dezember 2020 betrug der Bestand an Fremdwährungsforderungen rund 31,8 % (Vorjahr: 25,1 %) des Forderungsbestandes und entfiel ausschließlich auf Forderungen in US-Dollar. Die Verbindlichkeiten in Fremdwährung hatten einen Anteil von rd. 10,7 % (Vorjahr: rd. 13,3 %) an den Verbindlichkeiten des Konzerns. Der Anteil der Verbindlichkeiten in US-Dollar betrug rd. 8,4 % (Vorjahr: 13,1 %). Wenn sich der Kurs des Euros gegenüber den jeweiligen Fremdwährungen um 10 % verändert, wäre das Ergebnis vor Ertragsteuern, sofern alle anderen Variablen konstant geblieben wären, für die Berichtsperiode um 36 TEUR höher bzw. um 30 TEUR niedriger (Vorjahr: 33 TEUR höher bzw. 27 TEUR niedriger) ausgefallen. Hierfür wären im Wesentlichen die Währungsverluste aus auf US-Dollar basierenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ursächlich gewesen. Vor diesem Hintergrund und einer Kosten-Nutzenabwägung hat der Konzern daher auf den Abschluss von Sicherungsgeschäften verzichtet.
aap ist Liquiditätsrisiken ausgesetzt, die u.a. aus einer mangelnden Verfügbarkeit von Finanzierungsquellen resultieren. Einem Liquiditätsrisiko begegnen wir sowohl mit einem gesunden Mix an kurz- und langfristig Krediten als auch mit Eigenkapitalinstrumenten. aap schätzt das Bruttorisiko eines Liquiditätsengpasses hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel und hinsichtlich der Schadenhöhe als schwerwiegend ein.
Im Geschäftsjahr 2020 erwirtschaftete die Gesellschaft ein EBITDA in Höhe von -4,8 Mio. EUR und einen Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -3,7 Mio. EUR. Zum 31. Dezember 2020 verfügte aap über einen Cash-Bestand von 0,9 Mio. EUR, der in der Konzernbilanz zum 31.12.2020 unter der Position Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen wird.
Für das Geschäftsjahr 2021 hat es sich der Vorstand unter der Annahme einer sich zwischen dem zweiten und dritten Quartal entspannenden COVID-19-Situation zum Ziel gesetzt, ein deutliches Umsatzwachstum und ein verbessertes EBITDA zu realisieren. Auch für die Geschäftsjahre ab 2022 rechnet der Vorstand grundsätzlich mit weiterem Umsatzwachstum und einem sich stetig verbessernden EBITDA. Mit Blick auf die angestrebte Marktzulassung ihrer innovativen antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie plant aap für das Geschäftsjahr 2021 den Start einer

klinischen Humanstudie in Deutschland. Vor dem Hintergrund der weiterhin grassierenden COVID-19- Pandemie, die durch die Lockdown-Maßnahmen zu einem massiven Rückgang an Trauma-Patienten führt, soll die Studie zunächst in einzelnen klinischen Zentren begonnen und dann sukzessive auf alle teilnehmenden Kliniken in Deutschland ausgeweitet werden. Noch wesentlich mehr Aufwand wird die angestrebte Marktzulassung der Silberbeschichtungstechnologie in den USA generieren. Aufgrund der knappen Ressourcen will die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 den Zulassungspfad der klinischen Humanstudie in den USA mit der FDA (= Food and Drug Administration) finalisieren und notwendige Dokumente zur Einreichung bei der Behörde vorbereiten, um die Studie später auch in den USA starten zu können. Grundsätzlich strebt aap weiterhin eine Kofinanzierung der klinischen Humanstudie durch Dritte an und evaluiert darüber hinaus weitere Kooperationsmöglichkeiten.
Das Geschäftsjahr 2020 der aap wurde neben den signifikanten Auswirkungen der COVID-19- Pandemie auf die Umsatzerlöse wesentlich von der umfangreichen Restrukturierung und Refinanzierung geprägt. Dabei konnte die Gesellschaft im Rahmen der Restrukturierung im Geschäftsjahr 2020 spürbare Fortschritte erzielen, die sich trotz der enormen Herausforderungen durch COVID-19 unter anderem in einem deutlich verbesserten Recurring EBITDA (-3,4 Mio. EUR; +28 % vs. GJ/2019) widerspiegeln. Erzielt wurde diese Verbesserung vor allem durch ein dynamisches Umsatzwachstum in den USA (+41 % vs. GJ/2019), eine erhöhte Bruttomarge und ein deutlich reduziertes Kostenniveau. Zudem konnte aap mit einer Kapitalherabsetzung und der Begebung einer Wandelschuldverschreibung im Umfang von 2,6 Mio. EUR die ersten beiden Schritte der Refinanzierung erfolgreich umsetzen. Daneben hat die Gesellschaft durch den Abverkauf von Überkapazitäten des Maschinenparks die Rückzahlungsbeträge der nächsten Jahre merkbar gesenkt und Gesellschafterdarlehen in Höhe von 0,4 Mio. EUR eingeworben.
Auch in den ersten vier Monaten des Geschäftsjahres 2021 lag der Fokus auf der Sicherung der weiteren Finanzierung der Gesellschaft. Dabei wurden weitere Maßnahmen umgesetzt, um die Kontinuität des Unternehmens zu sichern und das geplante Wachstum sowie die weitere Entwicklung der Schlüsseltechnologien zu finanzieren. In diesem Zusammenhang hat aap Ende März 2021 einen Kaufvertrag mit einem Berliner Immobilienunternehmen über den Verkauf eines Grundstücks in Brandenburg unterzeichnet und qualifizierte sich erstmals für die Inanspruchnahme von staatlichen Corona-Hilfen im Rahmen des COVID-19-Hilfsprogramms Überbrückungshilfe III.
Aus den vorgenannten Finanzierungsmaßnahmen sind aap bereits Mittel in Höhe von 0,5 Mio. EUR zugeflossen, weitere Mittel über rd. 0,4 Mio. EUR werden der Gesellschaft bei erfolgreichem Abschluss beider Finanzierungsmaßnahmen kurzfristig zufließen. Darüber hinaus arbeitet der Vorstand aktuell an der Umsetzung weiterer Maßnahmen und ist zuversichtlich diese erfolgreich umzusetzen und damit die Finanzierung der aap entsprechend der aktuellen Businessplanung über die nächsten zwölf Monate hinweg sicherzustellen. Zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierung der Projektaktivitäten rund um die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie und des planmäßigen Aufbaus eines rentablen LOQTEQ® Geschäfts sind die Gesellschaft und der Konzern innerhalb der kommenden 24 Monate auf weitere Finanzierung angewiesen. Hierzu evaluiert der Vorstand aktuell die Durchführung verschiedener weiterer Finanzierungsmaßnahmen im Umfang von über 3,5 Mio. EUR. Diese reichen von eigenkapitalbasierten Transaktionen über den Kapitalmarkt (z.B. Kapitalerhöhung) bis hin zu einer Auslizenzierung oder gezielten Finanzierung für die antibakterielle Silberbeschichtungstechnologie. aap möchte zudem die Effizienz im Produktionsablauf kontinuierlich erhöhen und so die Herstellungskosten im zweistelligen Prozentbereich weiter reduzieren. Daneben hat sich aap im gesamten Unternehmen weiterhin eine strenge Kostendisziplin auferlegt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich die der Planung zugrunde gelegten Erwartungen und Annahmen als unzutreffend erweisen. So könnten ein deutliches Unterschreiten der geplanten Umsatzentwicklung und somit der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit, unerwartete Mehraufwendungen im Rahmen der Entwicklung der antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie bzw. fehlende Erfolge im Rahmen ihrer Vermarktung, zusätzlich erforderlich werdende Investitionen, Verzögerungen bei Projekten oder Kostensteigerungen ggf. zu einem weiteren kurzfristigen Liquiditätsbedarf führen. Ein besonderes und nur schwer einschätzbares Risiko stellt in diesem Zusammenhang die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie dar. Sollte sich das Infektionsgeschehen beispielsweise durch die auftretenden infektiöseren Mutationen kurzfristig noch einmal dynamisieren und es zu zusätzlichen Lockdown-Maßnahmen oder weiteren Verschärfungen der bestehenden Maßnahmen in wichtigen Absatzmärkten der aap kommen, oder die Impfungen nicht wie erwartet voranschreiten, könnte dies zu Verzögerungen bei der geplanten Umsatz- und Ergebnisentwicklung für das Geschäftsjahr 2021 und darüber hinaus und damit ebenfalls zu einem kurzfristig zu deckenden Finanzierungsbedarf führen. Darüber hinaus kann nicht garantiert werden, dass es der Gesellschaft nach Sicherstellung der weiteren Finanzierung in einem überschaubaren Zeitraum nach dem Abklingen der COVID-19-Pandemie gelingen wird, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften, so dass aap in diesem Fall auch in der absehbaren Zukunft davon abhängig sein könnte, dass ihr Finanzmittel in Form von Eigen- oder Fremdkapital zur Verfügung gestellt werden.
Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2020 ein negatives EBITDA von -4,8 Mio. EUR aus. Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet der Vorstand unter der Annahme einer sich zwischen dem zweiten und dritten Quartal entspannenden COVID-19-Situation einen Umsatz zwischen 12,0 Mio. EUR und 15,0 Mio. EUR und ein EBITDA zwischen -5,5 Mio. EUR und -3,5 Mio. EUR. Ohne die Berücksichtigung von F&E-Projektkosten für die Silberbeschichtungstechnologie liegen die prognostizierten Werte für das EBIDTA zwischen -2,8 Mio. EUR und -0,8 Mio. EUR. Zudem will aap im operativen Traumageschäft bei einer plangemäßen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr erstmals ein positives EBITDA erreichen. Auch für die Geschäftsjahre ab 2022 rechnet der Vorstand grundsätzlich mit weiterem Umsatzwachstum und einem sich stetig verbessernden EBITDA. Sollte es der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 gelingen ein EBITDA am oberen Ende der Guidance zu realisieren, würde aap ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaften. Ein Finanzierungsbedarf ergäbe sich somit primär aus der Notwendigkeit der Vorfinanzierung des geplanten Umsatzwachstums für die kommenden Jahre, insbesondere in Vorräte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Daneben plant aap mit Blick auf die angestrebte Marktzulassung ihrer innovativen antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie für das Geschäftsjahr 2021 den Start einer klinischen Humanstudie in Deutschland. Die Durchführung der Studie wird zu weiterem finanziellem Aufwand führen. Dabei kann die Gesellschaft auf eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ("BMBF") zurückgreifen, im Rahmen derer Zuwendungen für entstandene Ausgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der klinischen Humanstudie von bis zu rund 2,7 Mio. EUR gewährt werden. Allerdings ist diese Förderung mit einem entsprechenden Vorfinanzierungsbedarf verbunden. Vor diesem Hintergrund strebt aap auch weiterhin eine Kofinanzierung der klinischen Humanstudie durch Dritte an und evaluiert darüber hinaus weitere Kooperationsmöglichkeiten. Daneben schaffen die umgesetzten Maßnahmen zur Restrukturierung und Refinanzierung (s.o.) weiteren Spielraum, um die gesetzten Ziele zu erreichen und somit zumindest kurzfristig nicht mehr auf die Zuführung weiterer Finanzmittel in Form von Eigen- oder Fremdkapital angewiesen zu sein.

Sollte die geplante zusätzliche Finanzierung nicht oder nicht in dem zuvor dargestellten Umfang zustande kommen, wäre die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns beeinträchtigt bzw. deren Fortbestand bis hin zur Insolvenz gefährdet, soweit es nicht gelänge, kurzfristig alternative Finanzierungsmaßnahmen umzusetzen und Kosten in ausreichender Höhe einzusparen, um eine Liquiditätsunterdeckung zu beseitigen. Da die bereits zugeflossenen, in Kürze erwarteten bzw. noch einzuwerbenden Finanzmittel (z. B. Kapitalerhöhung) ebenfalls zur Finanzierung der antibakteriellen Silberbeschichtungstechnologie verwendet werden sollen, wären bei entsprechendem Nichtzufluss bzw. Zufluss nicht wie in geplanter Höhe die Entwicklungsaktivitäten auszusetzen oder sogar einzustellen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden Kredite von Banken in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR) planmäßig getilgt.
Die vertraglich fixierten Zahlungen, wie Tilgungen und Zinsen, aus bilanzierten, finanziellen Verbindlichkeiten sind nachfolgend dargestellt:
| Tilgungszahlungen | Zinszahlungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2020 | 2021 | 2022 Bis |
2026 | 2021 | 2022 bis |
2026 | |
| 2025 | 2025 | ||||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Künftige Zahlungen aus | |||||||
| Nutzungsrechten (IFRS 16) | 2.423 | 521 | 1.902 | 0 | 26 | 46 | 0 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten | 1.184 | 393 | 791 | 0 | 87 | 79 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 417 | 0 | 400 | 0 | 41 | 48 | 0 |
| Wandeldarlehen | 2.339 | 108 | 2.181 | 0 | 150 | 293 | 0 |
| Sonstige finanzielle | |||||||
| Verbindlichkeiten | 592 | 592 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 6.955 | 1.614 | 5.274 | 0 | 304 | 466 | 0 |
| Tilgungszahlungen | Zinszahlungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 2020 | 2021 bis |
2025 | 2020 | 2021 bis |
2025 | |
| 2024 | 2024 | ||||||
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | ||
| Künftige Zahlungen aus Nutzungsrechten (IFRS 16) |
885 | 517 | 368 | 0 | 7 | 2 | 0 |
| Finanzierungsverbindlichkeiten | 1.660 | 260 | 1.400 | 0 | 141 | 220 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wandeldarlehen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle | |||||||
| Verbindlichkeiten | 1.402 | 1.402 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 3.947 | 2.172 | 1.766 | 0 | 148 | 222 | 0 |

Unter einem Kreditrisiko wird das Risiko des Zahlungsausfalls eines Kunden oder Vertragspartners verstanden, was dazu führt, dass in der Konzernbilanz ausgewiesene Vermögenswerte, Finanzanlagen oder Forderungen einer Wertberichtigung unterzogen werden müssen. Demnach ist das Risiko auf den Buchwert dieser Vermögenswerte beschränkt.
Kreditrisiken resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Kreditrisiken gegenüber Vertragspartnern werden vor Vertragsabschluss geprüft und laufend überwacht. Kreditrisiken verbleiben, da Kunden möglicherweise ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Der aap Konzern begrenzt dieses Risiko durch eine regelmäßige Bonitätseinschätzung der Kunden und ein effizientes Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind die Forderungen durch Eigentumsvorbehalte besichert, so dass bei nicht erfolgter Zahlung die Produkte zurückgefordert werden können und nach Prüfung und Aufarbeitung auch an andere Kunden der aap veräußert werden können. Die Ausfälle von Finanzforderungen betrugen im Berichtsjahr 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR).
aap steuert sein Kapital mit dem Ziel, die langfristige Entwicklung des Unternehmens, seine kurzfristige Zahlungsfähigkeit und einen ausreichend hohen Selbstfinanzierungsgrad sicherzustellen. Dabei wird gewährleistet, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmens-fortführungsprämisse operieren können. Daneben ist es Ziel des Kapitalmanagements der aap sicherzustellen, dass zur Unterstützung ihrer Geschäftstätigkeit u. a. ein den Kreditverträgen entsprechendes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhalten werden. Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. aap überwacht ihr Kapital mithilfe des Schulden- und Zinsdeckungsgrads sowie des Nettoverschuldungsgrads. Dabei erachtet der Vorstand der aap einen Schuldendeckungsgrad größer 0 sowie kleiner als 2,0 und einen Zinsdeckungsgrad größer zehn als strategisch zu erreichende Zielgrößen. Die aap unterliegt, über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus, keinen weitergehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt."
| Schulden/Zinsdeckungsgrad | ||
|---|---|---|
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| Zinstragende Verbindlichkeiten | 4.346 | 2.545 |
| Guthaben unter Kreditlinien | 0 | 0 |
| Zinstragende Verbindlichkeiten Netto | 4.346 | 2.545 |
| EBITDA | -4.765 | -5.142 |
| Schuldendeckungsgrad (DCR) | -0,91 | -0,49 |
| Zinsaufwendungen | 330 | 324 |
| EBITDA | -4.765 | -5.142 |
| Zinsdeckungsgrad (ICR) | -14,4 | -15,9 |

Nettoverschuldung
Der Nettoverschuldungsgrad der aap zum Jahresende stellt sich wie folgt dar:
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Zinstragende Verbindlichkeiten | 4.346 | 2.545 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 885 | 2.934 |
| Nettoschulden | 3.461 | 0 |
| Eigenkapital | 10.292 | 18.869 |
| Nettoschulden zu Eigenkapital (Quote) | 33,6% | 0% |
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" sind juristische oder natürliche Personen, die auf aap Implantate AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch aap Implantate AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen.
Als nahestehende Personen bzw. Unternehmen wurden die folgenden Personen bzw. Unternehmen identifiziert:
Die folgende Tabelle zeigt die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020:
| TEUR | Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Familienangehörige |
|---|---|
| Aufnahme Finanzverbindlichkeit | 100 |
| Zinssatz | 6,00 % sowie Besicherung mit Patenten der aap. |
| Aufnahme Wandeldarlehen | 675 |
| Zinssatz | 6,00 % |
| Zinsaufwand | 18 |
Alle Transaktionen erfolgten zu marktüblichen Konditionen und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von Liefer- und Leistungsbeziehungen mit fremden Dritten.

Die folgende Tabelle zeigt die Bilanzposten mit nahestehenden Unternehmen und Personen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020:
| TEUR | Mitglieder des Aufsichtsrats und deren Familienangehörige |
|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | 104 |
| Wandeldarlehen | 689 |
Zur Vergütung der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats wird auf Punkt G.2 "Geschäftsführungsorgan, Aufsichtsrat" verwiesen.
Im Vorjahr wurden ausschließlich Transaktionen mit den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats durchgeführt (vgl. Punkt G.2 "Geschäftsführungsorgan, Aufsichtsrat").
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtsjahr
Herr Rubino Di Girolamo, Vorstandsvorsitzender / Chief Executive Officer, Oberägeri bei Zug
Herr Marek Hahn, Mitglied des Vorstands / Chief Financial Officer, Berlin
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 484 TEUR (Vorjahr: 495 TEUR). Die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt. Dieser ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.
| Vergütungskomponenten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| erfolgsunabhängig | erfolgsbezogen | mit langfristiger Anreizwirkung |
Gesamt 2020 |
Gesamt 2019 |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Rubino Di Girolamo, CEO (ab 01.05.2019) |
166 | 39 | 0 | 205 | 113 |
| Marek Hahn, CFO | 223 | 40 | 16 | 279 | 248 |
| Bruke Seyoum Alemu, CEO* (bis 30.04.2019) |
0 | 0 | 0 | 0 | 134 |
| 389 | 79 | 16 | 484 | 495 |
* Der Aufwand für die Abfindung im Rahmen des mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (CEO) Bruke Seyoum Alemu geschlossenen Aufhebungsvertrags wurde bereits im Geschäftsjahr 2019 zurückgestellt. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte lediglich die Zahlung des hälftigen Abfindungsbetrags
In der erfolgsunabhängigen Vergütung sind Zahlungen in eine rückgedeckte Unterstützungskasse zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 18 TEUR (Vorjahr: 43 TEUR), davon für Herrn Hahn 18 TEUR (Vorjahr: 18 TEUR) enthalten.

Weiterhin gemäß des mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (CEO) geschlossenen Aufhebungsvertrags:
| Vergütungskomponenten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| erfolgsunabhängig | erfolgsbezogen | mit langfristiger Anreizwirkung |
Gesamt 2020 |
Gesamt 2019 |
|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Bruke Seyoum Alemu, CEO* (bis 30.04.2019) |
0 | 0 | 0 | 0 | 519 |
* Der Aufwand für die Abfindung im Rahmen des mit dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden (CEO) Bruke Seyoum Alemu geschlossenen Aufhebungsvertrags wurde bereits im Geschäftsjahr 2019 zurückgestellt. Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte lediglich die Zahlung des hälftigen Abfindungsbetrags
Die Gesellschaft hat für den Vorstand, den Aufsichtsrat und leitende Angestellte eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Die Beiträge des Jahres 2020 betrugen 24 TEUR (Vorjahr: 24 TEUR).
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Berichtsjahr und bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses an:
Dr. med Nathalie Krebs (Vorsitzende), Vorsitzende eines Aufsichtsrats, Schönried, Schweiz
Frau Jacqueline Rijsdijk (stellvertretende Vorsitzende), Mitglied in mehreren Aufsichtsräten, Leiderdorp, Niederlande
Herr Biense Visser, Mitglied in mehreren Aufsichtsräten, Egmond aan Zee, Niederlande
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte für die volle satzungsmäßige Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr insgesamt 90 TEUR (Vorjahr: 96 TEUR). Diese setzt sich wie folgt zusammen:
| 2020 | 2019 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Frau Dr. med. Nathalie Krebs (ab 08.05.2019) | 30 | 20 |
| Frau Jacqueline Rijsdijk | 30 | 30 |
| Herr Biense Visser | 30 | 30 |
| Herr Rubino Di Girolamo (bis 30.04.2019) | 0 | 16 |
| Gesamt | 90 | 96 |
Im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen in Höhe von insgesamt 67,5 TEUR (Vorjahr: 90 TEUR) an:
| 2020 TEUR |
2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Frau Dr. med. Nathalie Krebs (ab 08.05.2019) | 22,5 | 5 |
| Frau Jacqueline Rijsdijk | 22,5 | 30 |
| Herr Biense Visser | 22,5 | 30 |
| Herr Rubino Di Girolamo (bis 30.04.2019) | 0,0 | 25 |
| Gesamt | 67,5 | 90 |
Davon entfallen keine Auszahlungen an frühere Aufsichtsräte (Vorjahr: 0 TEUR).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind neben ihrer Tätigkeit für die aap Implantate AG Mitglied in folgenden weiteren Kontrollgremien:
| Frau Dr. med Nathalie Krebs | Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz), Mitglied des Verwaltungsrats (bis 31. März 2020) Metanova AG, Zug (Schweiz), Mitglied des Verwaltungsrats (bis 31. März 2020) Z-Systems AG, Oensingen (Schweiz), Mitglied des Verwaltungsrats (bis 31. März 2020) |
|---|---|
| Frau Jacqueline Rijsdijk | Van der Hoeven Horticultural Projects B.V., Den Hoorn (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats (ab 01. März 2021) Organic Growth Fonds der Triodos Bank N.V., Zeist (Niederlande), Vorsitzende des Aufsichtsrats Renewables Europe Fonds der Triodos Bank N.V., Zeist (Niederlande), Vorsitzende des Aufsichtsrats Groenfonds der Triodos Bank N.V., Zeist (Niederlande), Vorsitzende des Aufsichtsrats Fair Share Fonds der Triodos Bank N.V., Zeist (Niederlande), Vorsitzende des Aufsichtsrats Deloitte Niederlande, Amsterdam (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats Royal Cosun U.A., Breda (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats |
| Herr Biense Visser | The Protein Brewery B.V., Breda (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats (ab 01. November 2020) Dümmen Orange Holding B.V., De Lier (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats (ab 01. Januar 2020) Gerlin N.V. Fonds der Teslin Capital Management B.V., Maarsbergen (Niederlande), Mitglied des Aufsichtsrats |
Der Anteilsbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands stellt sich wie folgt dar:
| Aktien | Optionen | |||
|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Aufsichtsrat | ||||
| Frau Dr. med Nathalie Krebs (ab 08.05.2019) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Frau Jacqueline Rijsdijk | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Herr Biense Visser | 34.037 | 34.037 | 0 | 0 |
| Herr Rubino Di Girolamo (bis 30.04.2019, | - | 155.925 | - | 0 |
| Stand zum 30.04.2019) |

Vorstand
| Herr Rubino Di Girolamo (ab 01.05.2019) | 155.925 | 155.925 | 0 | 0 |
|---|---|---|---|---|
| Herr Marek Hahn | 9.564 | 9.564 | 14.100 | 14.100 |
| Herr Bruke Seyoum Alemu (bis 30.04.2019, Stand zum 30.04.2019) |
- | 25.000 | - | 20.900 |
Die beizulegenden Zeitwerte der Optionen im Zeitpunkt der Gewährung liegen zwischen 10,00 EUR und 5,60 EUR (Vorjahr: 10,00 EUR und 5,60 EUR).
Im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalherabsetzung im Verhältnis 10 zu 1 wurde die Anzahl der Aktien sowie der Aktienoptionen ebenfalls angepasst (vgl. dazu die Anmerkungen in E.10 Eigenkapital).
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG werden nachfolgend, die der aap zugegangenen Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des WpHG mit der letzten, jeweilig gemeldeten Beteiligungsstufe wiedergegeben. Zu diesen Mitteilungen sind Personen verpflichtet, deren Stimmrechte an der aap Implantate AG durch Erwerb, Veräußerung oder sonstiger Weise direkt oder indirekt 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % erreichen oder über- oder unterschreiten.
Taaleri Oyj, Helsinki, Finnland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, am 18. November 2019 aufgrund Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten 2,931 % (das entspricht 940.055 Stimmrechten) betragen hat. 2,931 % dieser Stimmrechte (das entspricht 940.055 Stimmrechten) werden Taaleri Oyj nach § 34 WpHG zugerechnet. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: Taaleri Oyj; Taaleri Varainhoito Oy; Taaleri Rahastoyhtiö Oy.
Taaleri Arvo Rein Osake, Helsinki, Finnland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, am 18. November 2019 aufgrund Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten 2,931 % (das entspricht 940.055 Stimmrechten) betragen hat. 2,931 % dieser Stimmrechte (das entspricht 940.055 Stimmrechten) werden Taaleri Arvo Rein Osake nach § 33 WpHG direkt zugerechnet. Mitteilungspflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden. Sonstige Informationen: Der Fonds Taaleri Arvo Rein Osake war früher unter dem Namen Taaleritehdas Arvo Rein Osake bekannt.
Baring Asset Management Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, am 28. Oktober 2019 aufgrund Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten 2,98 % (das entspricht 954.420 Stimmrechten) betragen hat. 2,98 % dieser Stimmrechte (das entspricht 954.420 Stimmrechten) werden Baring Asset Management Limited nach § 34 WpHG zugerechnet. Mitteilungspflichtiger wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen, die Stimmrechte des Emittenten halten oder denen Stimmrechte des Emittenten zugerechnet werden.
Herr Rubino Di Girolamo hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, am 13. Mai 2019 aufgrund der Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,86 % (das entspricht 1.559.258 Stimmrechten) betragen hat. 4,86 % dieser Stimmrechte (das entspricht 1.559.258

Stimmrechte) werden Herrn Rubino Di Girolamo nach § 34 WpHG zugerechnet. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: Rubino Di Girolamo (0 %); Deepblue Holding AG (4,86 %).
Herr Marcel Martinus Jacobus Johannes Boekhoorn hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, am 13. Mai 2019 aufgrund der Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,60 % (das entspricht 1.474.075 Stimmrechten) betragen hat. 4,60 % dieser Stimmrechte (das entspricht 1.474.075 Stimmrechte) werden Herrn Marcel Martinus Jacobus Johannes Boekhoorn nach § 34 WpHG zugerechnet. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: Marcel Martinus Jacobus Johannes Boekhoorn; Semper Fortuna N.V.; Ramphastos Participaties Coöperatief U.A.; Elocin B.V. (4,60 %).
Herr Jürgen Krebs hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, am 7. Januar 2019 aufgrund Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten 9,96 % (das entspricht 2.857.866 Stimmrechten) betragen hat. 9,49 % dieser Stimmrechte (das entspricht 2.724.953 Stimmrechten) werden Herrn Jürgen Krebs nach § 33 WpHG direkt zugerechnet. 0,46 % dieser Stimmrechte (das entspricht 132.913 Stimmrechte) werden Herrn Jürgen Krebs nach § 34 WpHG zugerechnet. Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen: Jürgen Krebs (9,49 %); Merval AG.
Die Ratio Capital Management B.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, am 20. Juli 2017 aufgrund der Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,88 % (das entspricht 4.539.200 Stimmrechten) betragen hat. 15,88 % dieser Stimmrechte (das entspricht 4.539.200 Stimmrechte) sind der Ratio Capital Management B.V. nach § 22 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, jeweils 15 % oder mehr beträgt, werden der Ratio Capital Management B.V. dabei Stimmrechte zugerechnet: Stichting Bewaarder Ratio Capital Partners. Sonstige Erläuterungen: Unternehmen für kollektive Kapitalanlage. Die zugerechneten Aktien mit Stimmrechten gehören Stichting Bewaarder Ratio Capital Partners im Auftrag der Beteiligten des Fonds. Ratio Capital Management B.V. managt den Fonds. Ratio Capital Management B.V. kann die Stimmrechte des Emittenten ausüben.
Die Stichting Bewaarder Ratio Capital Partners, Amersfoort, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, am 20. Juli 2017 aufgrund der Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,88 % (das entspricht 4.539.200 Stimmrechten) betragen hat. 15,88 % dieser Stimmrechte (das entspricht 4.539.200 Stimmrechten) werden von der Stichting Bewaarder Ratio Capital Partners nach § 21 WpHG direkt gehalten. Sonstige Erläuterungen: Unternehmen für kollektive Kapitalanlage. Die zugerechneten Aktien mit Stimmrechten gehören Stichting Bewaarder Ratio Capital Partners im Auftrag der Beteiligten des Fonds. Ratio Capital Management B.V. managt den Fonds. Ratio Capital Management B.V. kann die Stimmrechte des Emittenten ausüben.

Herr Jan Albert de Vries, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland am 15. Januar 2014 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,72 % (das entspricht 4.514.706 Stimmrechten) betragen hat. 14,72 % der Stimmrechte (das entspricht 4.514.706 Stimmrechten) sind Herrn de Vries gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Noes Beheer B.V. zuzurechnen.
Die Noes Beheer B.V., Nijmegen, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland am 15. Januar 2014 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,72 % (das entspricht 4.514.706 Stimmrechten) betragen hat.
Die DZ Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09. September 2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 05. September 2008 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,8 % (das entspricht 1.267.357 Stimmrechten) betragen hat.
Die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare für den Abschlussprüfer betrugen:
aap hat am 29. April 2021 bekanntgegeben, dass der Abschlussprüfer Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, die Bestätigungsvermerke für den Jahresfinanzbericht 2020 (HGB) und konsolidierten Jahresfinanzbericht 2020 (IFRS) versagen wird. Hintergrund ist, dass aus Sicht des Abschlussprüfers bis zum Zeitpunkt der Bilanzsitzung am 29. April 2021 keine hinreichenden Nachweise vorgelegt werden konnten, dass eine Finanzierung der aap für den Zeitraum von zwölf Monaten gesichert ist. In der Folge wird der Abschlussprüfer die Nichtabgabe von Prüfungsurteilen aufgrund eines Prüfungshemmnisses erklären und einen Versagungsvermerk erteilen. Auch in diesem Fall wird der Aufsichtsrat den Jahresabschluss (HGB) für das Geschäftsjahr 2020 feststellen und den Konzernabschluss (IFRS) für das Geschäftsjahr 2020 billigen.
Die aap Implantate AG wird die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex abgeben und den Aktionären auf der Website (https://www.aap.de/investoren/corporate-governance/entsprechenserklaerung) zugänglich machen.

Der Vorstand der aap Implantate AG hat den Konzernabschluss am 29. April 2021 aufgestellt sowie zur Weitergabe an den Aufsichtsrat und zur Veröffentlichung freigegeben.
Berlin, 29. April 2021
Der Vorstand
Rubino Di Girolamo Agnieszka Mierzejewska Marek Hahn Vorstandsvorsitzender / CEO Mitglied des Vorstands / COO Mitglied des Vorstands / CFO
____________________ ____________________ _____________________

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der aap Implantate AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 29. April 2021
Der Vorstand
Rubino Di Girolamo Agnieszka Mierzejewska Marek Hahn
____________________ ____________________ _____________________
Vorstandsvorsitzender / CEO Mitglied des Vorstands / COO Mitglied des Vorstands / CFO

An die aap Implantate AG, Berlin
Wir waren beauftragt, den Konzernabschluss der aap Implantate AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzerngesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, der Konzernkapitalflussrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – zu prüfen. Darüber hinaus waren wir beauftragt, den zusammengefassten Lagebericht für den Einzelund Konzernabschluss der aap Implantate AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu prüfen. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB, auf die in Abschnitt XI. des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Wir geben keine Prüfungsurteile zu dem beigefügten Konzernabschluss und dem beigefügten zusammengefassten Lagebericht für den Einzel- und Konzernabschluss ab. Aufgrund der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht für den Einzel- und Konzernabschluss zu erlangen, und versagen daher den Bestätigungsvermerk.
Die Gesellschaft befindet sich einer angespannten Liquiditätssituation. Die gesetzlichen Vertreter haben den Konzernabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Sie haben dieser Einschätzung eine Liquiditätsplanung zugrunde gelegt. Wir haben keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise zu den der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen der gesetzlichen Vertreter erlangen können. Wir waren daher nicht in der Lage, Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu ziehen.
Dieser Sachverhalt hat umfassende Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt

haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht für den Einzel- und Konzernabschluss erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss.
Es liegt in unserer Verantwortung, eine Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchzuführen. Des Weiteren liegt es in unserer Verantwortung, einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Aufgrund des im Abschnitt "Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen" beschriebenen Sachverhalts sind wir nicht in der Lage gewesen, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Prüfungsurteile zu diesem Konzernabschluss und diesem zusammengefassten Lagebericht für den Einzel- und Konzernabschluss zu erlangen.
Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss nach § 317 Abs. 3b HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei aap_KA.zip (MD5-Hashwert: 6c8637c9abe93f3a1e02e16c23d42267) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für den Einzel- und Konzernabschluss nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften zusammengefassten Lagebericht für den Einzel- und Konzernabschluss sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. August 2020 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 als Konzernabschlussprüfer der aap Implantate AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Versagungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Matthias Rattay.
Berlin, 30. April 2021
Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Udo Heckeler Matthias Rattay
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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