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Ströer SE & Co. KGaA

Governance Information Mar 15, 2023

417_cgr_2023-03-15_731a11f8-40fa-4790-ad92-b631ac6cc493.pdf

Governance Information

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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG 2022

In dieser Erklärung zur Unternehmensführung berichten der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat gemäß §§ 289f, 315d HGB und wie in Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") vorgesehen über die Corporate Governance der Gesellschaft im Berichtsjahr.

1. Entsprechenserklärung

Der persönlich haftende Gesellschafter der Ströer SE & Co. KGaA, die Ströer Management SE, und der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA erklären gemäß § 161 AktG:

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 28. April 2022 eine neue Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgelegt, die durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 in Kraft getreten ist und die den bis dahin geltenden Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 abgelöst hat.

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 15. Dezember 2021 hat die Ströer SE & Co. KGaA den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020 ("DCGK 2019"), unter Berücksichtigung der im Folgenden dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien mit der nachfolgend genannten Ausnahme entsprochen:

Der Deutscher Corporate Governance Kodex ("DCGK") ist auf börsennotierte Gesellschaften in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer Europäischen Gesellschaft zugeschnitten und berücksichtigt nicht die Besonderheiten einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Einige Empfehlungen des DCGK sind daher wegen der rechtsformspezifischen Besonderheiten der Kommanditgesellschaft auf Aktien auf diese nicht anwendbar. Dies betrifft im Wesentlichen Regelungen in Bezug auf den Vorstand. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien hat keinen Vorstand als Geschäftsführungsorgan und mithin hat der Aufsichtsrat der KGaA, anders als bei Aktiengesellschaften, weder eine Personalkompetenz für den Vorstand noch kann er einen Katalog von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften für den Vorstand festlegen. Die Aufgaben des Vorstands obliegen bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien dem persönlich haftendenden Gesellschafter, der durch die Satzung der Kommanditgesellschaft auf Aktien bestimmt wird und nicht durch den Aufsichtsrat. Bei der Ströer SE & Co. KGaA ist die Ströer Management SE persönlich haftender Gesellschafter und für die Geschäftsführung der Ströer SE & Co. KGaA zuständig. Auf die Ströer Management SE ist der DCGK nicht anzuwenden, da diese nicht börsennotiert ist. Von den Empfehlungen des DCGK 2019 sind daher der Grundsatz 6, 1. Halbsatz in Bezug auf die Personalkompetenz des Aufsichtsrates für den Vorstand sowie Satz 3 in Bezug auf die Festlegung von Zustimmungsvorbehalten für Geschäfte zugunsten des Aufsichtsrates, der Grundsatz 8, Satz 4, 1. Halbsatz in Bezug auf die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder durch die Hauptversammlung, der Grundsatz 9 mit den Empfehlungen B. 1 bis B. 5 über die Besetzung des Vorstandes sowie der Grundsatz 23 mit den Empfehlungen G1 bis G 13, G15, G16 und der Anregung G 14 über die Vergütung des Vorstands auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und mithin auf die Ströer SE & Co. KGaA weder direkt noch entsprechend anwendbar.

Nicht gefolgt wurde der Empfehlung C. 5 DCGK 2019, wonach ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen soll. Dieser Empfehlung wurde und wird bei der Ströer SE & Co. KGaA im Hinblick auf Herrn Christoph Vilanek, CEO der freenet AG, Aufsichtsratsvorsitzender der Ströer SE & Co. KGaA und der Ströer Management SE sowie Mitglied im Aufsichtsrat einer anderen börsennotierten Gesellschaft, nicht gefolgt. Herr Vilanek ist aufgrund seiner langjährigen Kenntnis der Gesellschaft, seines hervorragenden Branchenwissens und seiner Qualifikation sowie seinen Erfahrungen in anderen Aufsichtsratsgremien absolut geeignet, sowohl dem Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA anzughören als auch den Vorsitz dort zu bekleiden. Die Gesellschaft hat sich vergewissert, dass er zeitlich in der Lage ist, dass Mandat qualifiziert auszufüllen. Die Gesellschaft möchte auf Herrn Vilanek als Aufsichtsratsvorsitzenden daher nicht verzichten.

Den auf die Gesellschaft anwendbaren Anregungen des DCGK 2019 hat die Gesellschaft mit der einen Ausnahme der Anregung D.8 Satz 2 entsprochen, wonach die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse über Telefon- und Videokonferenzen nicht die Regel sein sollte. Aufgrund der besonderen Umstände der COVID-19-Pandemie mussten mehrere Sitzungen jedoch als virtuelle Sitzung stattfinden. Die Anregung D.8 Satz 2 wurde durch den neuen DCKG 2022 aufgehoben.

Den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der nunmehr geltenden Fassung vom 28. April 2022, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 ("DCGK 2022"), hat die Ströer SE & Co. KGaA seit dieser Zeit unter Berücksichtigung der eingangs dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien mit der vorstehend bereits erläuterten Abweichung von der Empfehlung C. 5 DCGK 2022 in Bezug auf die Anzahl der Aufsichtsratsmandate und -vorsitze von Herrn Christoph Vilanek entsprochen. Von den Empfehlungen des DCGK 2022 sind aufgrund der eingangs dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien ebenfalls der Grundsatz 6, 1. Halbsatz in Bezug auf die Personalkompetenz des Aufsichtsrates für den Vorstand sowie Satz 3 in Bezug auf die Festlegung von Zustimmungsvorbehalten für Geschäfte zugunsten des Aufsichtsrates, der Grundsatz 8, Satz 4, 1. Halbsatz in Bezug auf die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder durch die Hauptversammlung, der Grundsatz 9 mit den Empfehlungen B. 1 bis B. 5 über die Besetzung des Vorstandes sowie der Grundsatz 24 mit den Empfehlungen G1 bis G 13, G15, G16 und der Anregung G 14 über die Vergütung des Vorstands auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und mithin auf die Ströer SE & Co. KGaA weder direkt noch entsprechend anwendbar.

Künftig wird die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK 2022 unter Berücksichtigung der eingangs dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien mit der vorstehend bereits genannten Abweichung in Bezug auf die Empfehlung C. 5 DCGK 2022 entsprechen.

Des Weiteren wird die Gesellschaft ebenfalls unter Berücksichtigung der eingangs dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien auch den im DCGK 2022 enthaltenen Anregungen entsprechen.

Köln, den 09. Dezember 2022

Christoph Vilanek Christian Schmalzl Ströer SE & Co. KGaA Ströer Management SE

Der Aufsichtsrat Der persönlich haftende Gesellschafter Vorsitzender des Aufsichtsrats Co-Vorsitzender des Vorstands

2. Vergütungssystem; Vergütungsbericht

Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters gemäß § 87a Absatz 1 und 2 AktG und die Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co.KGaA gemäß § 113 Absatz 3 AktG, das von der Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA am 3. September 2021 mit 87,52% des Grundkapitals gebilligt wurde, ist auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ öffentlich zugänglich.

Der Vergütungsbericht für das Berichtsjahr 2022 und der Vermerk des Abschlussprüfers sind gemäß § 162 AktG auf der Investor Relations Webseite unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/finanzberichte/ zugänglich gemacht. Der Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung vom 22. Juni 2022 über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA ist gemäß § 113 Absatz 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ öffentlich zugänglich.

3. Arbeitsweise des persönlich haftenden Gesellschafters und des Aufsichtsrats sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

Die Ströer SE & Co. KGaA hat als Kommanditgesellschaft auf Aktien einen persönlich haftenden Gesellschafter, der die Ströer SE & Co. KGaA vertritt und ihr operatives Geschäft führt, und einen Aufsichtsrat, der den persönlich haftenden Gesellschafter berät und kontrolliert.

3.1 Der persönlich haftende Gesellschafter

Der persönlich haftende Gesellschafter der Ströer SE & Co. KGaA ist die Ströer Management SE, die nicht börsennotiert ist und keine Mitarbeiter hat. Der Kodex sowie verschiedene gesetzliche Regelungen zur Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats und des Vorstands, insbesondere § 96 Absatz 2 und 3 AktG und § 76 Absatz 3a des AktG, richten sich aber an börsennotierte Gesellschaften und finden deshalb auf den persönlich haftenden Gesellschafter und seinen Aufsichtsrat und seinen Vorstand keine Anwendung. Nichtsdestotrotz orientieren sich Vorstand und Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters freiwillig an vielen dieser Regelungen.

Aufgaben und Zuständigkeiten des persönlich haftenden Gesellschafters

Der persönlich haftende Gesellschafter entscheidet über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie einschließlich der Nachhaltigkeitsplanung. In der Unternehmensstrategie werden neben langfristigen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Der persönlich haftende Gesellschafter führt die Geschäfte der Ströer Gruppe als Leitungsorgan der Ströer SE & Co. KGaA frei von Weisungen Dritter in eigener Verantwortung und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an die geschäftspolitischen Grundsätze und das Interesse des Unternehmens gebunden. Er ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens, für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Ströer SE & Co. KGaA, der Nichtfinanziellen Erklärung sowie des Nachhaltigkeitsberichts. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters und dessen Vergütungsausschuss erstellt der persönlich haftende Gesellschafter den Vergütungsbericht. Er hat für die Ströer Gruppe ein angemessenes und wirksames internes Risikokontrollsystem und Risikomanagementsystem eingerichtet, welche auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte abdecken. Außerdem sorgt er dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Hierfür hat er ein umfassendes Compliance-Management-System eingerichtet, in dessen Rahmen Beschäftigten und Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt ist, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Konzern zu geben. Einzelheiten zum Compliance-Management-System finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/corporate-governance/.

Vorstand und Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters

Der persönlich haftende Gesellschafter verfügt ebenso wie die Ströer SE & Co. KGaA über ein duales Führungssystem, das bei ihm aus seinem Vorstand und seinem Aufsichtsrat besteht.

Der Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters setzte sich im Berichtsjahr bis zum 31. Juli 2022 aus den vier Mitgliedern Udo Müller als Co-Vorsitzendem, Christian Schmalzl als Co-Vorsitzendem, Dr. Christian Baier als Chief Operating Officer und Henning Gieseke als Finanzvorstand zusammen. Ab dem 1. August 2022 gehören dem Vorstand die drei Mitglieder Udo Müller als Co-Vorsitzendem, Christian Schmalzl als Co-Vorsitzendem und Henning Gieseke als Finanzvorstand an. Die Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds des persönlich haftenden Gesellschafters soll für längstens drei Jahre erfolgen. Für den Vorstand gilt nach einem Beschluss des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters eine Altersgrenze, wonach Vorstandsmitglieder nur bis zu ihrem jeweiligen gesetzlichen Renteneintrittsalter als Vorstand bestellt sein sollen. Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands sind unter Ziffer 9 in dieser Erklärung zusammengestellt. Informationen über Aufgabenbereiche und Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.stroeer.de/ueber-uns/ öffentlich zugänglich gemacht.

Der Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters vertritt den persönlich haftenden Gesellschafter und damit die Ströer SE & Co. KGaA. Er arbeitet im Rahmen seiner Geschäftsordnung, die der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters erlassen hat, zusammen. Die Geschäftsordnung sieht eine Aufteilung in verschiedene Ressorts sowie Regeln für die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vor. Nach der Geschäftsordnung tragen alle Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die Geschäfte des Unternehmens und führen die ihnen zugeordneten Ressorts in eigener Verantwortung. Bei dem Vorstand ist die Position des ESG Beauftragten eingerichtet. Dieses Amt nahm bis zum 31. Juli 2022 Dr. Christian Baier wahr. Seit dem 1. August 2022 fällt diese Position in den Aufgabenbereich von Henning Gieseke. Der Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters, der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters und der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert im Rahmen der Besonderheiten der Rechtsform der Ströer SE & Co. KGaA beide Aufsichtsräte regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den Konzern relevanten Fragen. Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für den persönlich haftenden Gesellschafter einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie dürfen Nebentätigkeiten außerhalb der Ströer Gruppe nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen, wobei dieser Aufsichtsrat über die Anrechnung einer Vergütung für die Nebentätigkeit entscheidet. Im Berichtsjahr übte keines der Vorstandsmitglieder über die in Ziffer 9 dieser Erklärung aufgelisteten Mandate hinaus Nebentätigkeiten aus. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich den übrigen Mitgliedern des Vorstands und dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters offen zu legen. Im Berichtsjahr verfügte der Vorstand über keinen Ausschuss.

Dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters gehören sechs von der Hauptversammlung des persönlich haftenden Gesellschafters gewählte Mitglieder an. Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters sind unter Ziffer 10 in dieser Erklärung zusammengestellt. Der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters hat wegen der Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien Kompetenzen, die in einer Aktiengesellschaft oder SE bei deren Aufsichtsrat liegen. Ihm obliegt insbesondere die Nachfolge- und Personalplanung für den Vorstand und die Bestellung der Vorstandsmitglieder. Mit Unterstützung des Vergütungsausschusses entwickelt er das Vergütungssystem für den Vorstand, legt er die Zielvorgaben für die variable Vergütung und die jeweilige Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder fest und überprüft deren Angemessenheit. Außerdem entscheidet der Aufsichtsrat über den Abschluss von Geschäften der Ströer Gruppe, die nach der Satzung der Ströer SE & Co. KGaA und der Geschäftsordnung für den Vorstand seinem Zustimmungsvorbehalt unterliegen. Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal im Jahr. Er hat seit dem 1. Juli 2022 einen Vergütungsausschuss gebildet und den bis dahin bestehenden Schlichtungsausschuss eingestellt.

3.2 Der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA

Der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA besteht aus sechzehn Mitgliedern und setzt sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA gewählt; die Wahlen werden als Einzelwahlen durchgeführt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Nähere Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern und ihren gemäß § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften finden sich unter Ziffer 11 dieser Erklärung. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.stroeer.de/ueber-uns/ öffentlich zugänglich und werden jährlich aktualisiert.

Der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA berät und überwacht den persönlich haftenden Gesellschafter. Angesichts der Besonderheiten der Rechtsform der Ströer SE & Co. KGaA als Kommanditgesellschaft auf Aktien hat ihr Aufsichtsrat eine eingeschränkte Funktion. Er ist insbesondere nicht zuständig für die Auswahl, Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und deren vertraglichen Bedingungen. Ebenso wenig besitzt er die Befugnis, eine Geschäftsordnung für den Vorstand mit einem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu erlassen. Beide Kompetenzen liegen bei dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters. Dagegen prüft der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss und verabschiedet die Empfehlung zur Verwendung des Bilanzgewinns an die Hauptversammlung. Zusammen mit dem persönlich haftenden Gesellschafter ist er zuständig für die Aufstellung des Vergütungsberichts. Außerdem befasst sich der Aufsichtsrat, unterstützt durch seinen Prüfungsausschuss, mit den Fragen der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und internen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). Die Überwachung und Beratung des Aufsichtsrats umfasst auch Nachhaltigkeitsfragen zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Hierzu hat der Aufsichtsrat im Prüfungsausschuss das Amt des ESG Beauftragten des Aufsichtsrats eingeführt.

Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal im Jahr; zu einzelnen Tagesordnungspunkten regelmäßig auch ohne den Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters. Die Beschlüsse werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit im Gremium. Bei besonders wichtigen oder eilbedürftigen Entscheidungen wird der Aufsichtsrat zwischen den regelmäßig stattfindenden Sitzungen informiert. Soweit erforderlich erfolgt die Beschlussfassung auch im Wege von Umlaufbeschlüssen oder fernmündlich. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat auftretende Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. Über Interessenkonflikte und deren Behandlung wird jeweils im Bericht des Aufsichtsrats informiert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Gesellschaft unterstützt ihre Arbeit durch jährliche, interne Fortbildungsmaßnahmen mit folgenden Themenschwerpunkten: Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien; Rechte, Pflichten und Haftung des Aufsichtsrats; regulatorische Entwicklungen; Controlling; Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Darstellung der Geschäftsmodelle der Ströer Gruppe. Neue Mitglieder werden eingehend eingearbeitet. Die letzte Schulung des Aufsichtsrats, an der zwölf Mitglieder teilnahmen, fand am 14. November 2022 statt. In dieser stellte der Geschäftsführer der Ströer Content Group GmbH das Kerngeschäftsfeld Online Publishing vor, berichtete der Leiter Governance, Risk & Compliance über die aktuellen Anforderungen an Governance, Risk und Compliance sowie deren Umsetzung, erläuterte der Leiter Group Controlling die Aufgaben des zentralen Controllings sowie dessen Steuerungsgrößen und -strukturen und führte die Rechtsabteilung durch Grundsatzfragen der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien, Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern und aktuelle regulatorische Entwicklungen.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA

Der Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr mit dem Prüfungs- und dem Nominierungsausschuss zwei Ausschüsse gebildet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Tätigkeiten der Ausschüsse.

Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Er ist verantwortlich für die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Ströer SE & Co. KGaA und des Ströer Konzerns einschließlich nichtfinanzieller Themen. Außerdem erörtert er mit dem Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzberichte und befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem des Unternehmens und überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit seines internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystemsystem sowie Fragen der Compliance. Der in diesen Fragen Zuständige und der Chief Compliance Officer berichten an den Prüfungsausschuss. Außerdem hat der Prüfungsausschuss Beratungs- und Kontrollfunktionen bei Fragen der Nachhaltigkeit und hierzu das Amt eines ESG Beauftragten des Aufsichtsrats eingerichtet. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor, überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, erteilt nach Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag und überwacht die Abschlussprüfung sowie die Auswahl, Qualität, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Schließlich beurteilt er regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Ausschusssitzungen in regelmäßigem Austausch mit dem Abschlussprüfer und tauscht sich mit diesem über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber.

Bis zum 22. Juni 2022 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Ulrich Voigt (Vorsitzender), Christoph Vilanek (Stellvertretender Vorsitzender) und Martin Diederichs (ESG Beauftragter des Aufsichtsrats). In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 19. September 2022 hat der Aufsichtsrat diese Herren in ihren Ämtern bestätigt. In der konstituierenden Sitzung des Prüfungsausschusses am 7. November 2022 haben die Mitglieder des Ausschusses Herrn Voigt als Vorsitzenden und Herrn Vilanek als stellvertretenden Vorsitzende gewählt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit den Geschäftsfeldern, in denen die Ströer Gruppe tätig ist, vertraut und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an ihre Qualifikation sowie den Empfehlungen des Kodex. Nach den Empfehlungen des Kodex sollen im Prüfungsausschuss Sachverstand und dem Gebiet der Abschlussprüfung bestehen. Dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss gehören jeweils mit Ulrich Voigt ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mit Christoph Vilanek mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung an. Nach dem Kodex soll der Vorsitzende des Ausschusses über Sachverstand zumindest auf einem der Gebiete verfügen und unabhängig sein. Der Vorsitzende des Ausschusses, Ulrich Voigt, erfüllt diese Anforderungen. Ulrich Voigt ist diplomierter Sparkassenbetriebswirt und war im Rahmen seines beruflichen Werdegangs über vielen Jahre in verschiedenen Leitungsfunktionen in der Sparkassen Organisation in Rechnungslegungsaufgaben eingebunden. Im Jahr 2008 wurde er Mitglied des Vorstands der Sparkasse KölnBonn, und ist seit dem Jahr 2019 Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse KölnBonn. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ist Herr Voigt unabhängig. Auch der stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Christoph Vilanek, erfüllt die Voraussetzungen des Kodex. Er ist nach den Empfehlungen des Kodex unabhängig. Christoph Vilanek ist Betriebswirt und hat seinen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung nicht nur als langjähriger Vorstandsvorsitzender der börsennotierten freenet AG erlangt, sondern auch durch Ämter in verschiedenen Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften.

Dem Nominierungsausschuss obliegt die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Bei seinen Vorschlägen hat der Nominierungsausschuss das Kompetenzprofil für Anteilseignervertreter und eine angemessene Beteiligung von Männern und Frauen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

Der Nominierungsausschuss setzte sich bis zum 22. Juni 2022 aus folgenden Mitgliedern zusammen: Martin Diederichs (Vorsitzender), Petra Sontheimer (stellvertretende Vorsitzende) und Ulrich Voigt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats am 19. September 2022 hat der Aufsichtsrat alle bisherigen Mitglieder in ihren Ämtern bestätigt. In der konstituierenden Sitzung des Nominierungsausschusses am 2. Dezember 2022 haben die Mitglieder des Ausschusses Herr Diederichs als Vorsitzenden und Frau Sontheimer als stellvertretende Vorsitzende gewählt.

Die Geschäftsordnungen der Ausschüsse können auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/corporate-governance/ eingesehen werden.

Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats und der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse überprüfen regelmäßig intern entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex die Effizienz seiner Tätigkeit. Die Selbstbeurteilung erfolgt dabei jeweils alle zwei Jahre auf der Grundlage eines umfassenden Evaluationsbogens, den alle Mitglieder des Aufsichtsrats beantworten müssen, einer anonymisierten Analyse, einer eingehenden Erörterung in der folgenden Aufsichtsratssitzung sowie der Verabschiedung von Maßnahmen zur Optimierung der Effizienz. Im jeweils darauffolgenden Jahr erfolgt die Effizienzprüfung durch die Überprüfung der Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen und die Verabschiedung des Evaluationsbogens für das jeweils folgende Jahr. Gegenstand dieser Effizienzüberprüfungen sind insbesondere die Organisation der Aufsichtsratssitzungen, Anzahl und Arbeitsweise der Ausschüsse, Tätigkeit des Aufsichtsrats, Information des Aufsichtsrats, Besetzung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Überprüfung der Unabhängigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Zuletzt hat sich der Aufsichtsrat mit diesen Themen in seiner Sitzung vom 19. September 2022 befasst. Die Ergebnisse bestätigen eine professionelle, konstruktive und von Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Einzelne Anregungen werden aufgegriffen und umgesetzt.

4. Zielgrößen für den Frauenanteil im Sinne des § 76 Abs. 4 AktG; Angaben zur Einhaltung des Beteiligungsgebots bei der Besetzung des Vorstands und von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats; Diversitätskonzept

Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA

Die Besetzung des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

Führungsfunktionen in der Ströer Gruppe

Bei der Besetzung von Führungsfunktionen in der Ströer Gruppe achtet der persönlich haftende Gesellschafter auf Vielfalt (Diversity) und strebt eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Der persönlich haftende Gesellschafter hat durch Beschluss seines Vorstands für den Frauenanteil in beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands im Jahr 2020 bis zum 30. September 2025 folgende Zielgrößen im Sinne von § 76 Abs. 4 AktG festgelegt: Einen Frauenanteil von 30% in der ersten Führungsebene der Ströer SE & Co. KGaA unterhalb des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters und einen Frauenanteil von 33% in der zweiten Führungsebene der Ströer SE & Co. KGaA unterhalb des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 30% und in der zweiten Führungsebene 33%.

Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters

Wesentliche gesetzliche Vorgaben für die Besetzung von Vorständen treffen börsennotierte Unternehmen und finden somit auf die Besetzung des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters keine Anwendung. Der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters hat in Anlehnung der Empfehlungen des Kodex beschlossen, dass ein Vorstand mit drei Mitgliedern die angemessene Besetzung ist und dass ab dem Geschäftsjahr 2027 ein Vorstand, der mit drei Mitgliedern besetzt ist, ein Frauenanteil von wenigstens 33% haben soll.

5. Ziele für die Zusammensetzung und Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA

Der Aufsichtsrat hat sich zuletzt am 21. April 2022 mit dem Kompetenzprofil und dem Diversitätskonzept für seine Zusammensetzung auf Seiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat befasst und eine Aktualisierung des bislang bestehenden Kompetenzprofils beschlossen, das unter Punkt 6. dargestellt ist.

5.1 Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die unternehmensspezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur qualifizierten Wahrnehmung seiner Kontroll- und Beraterfunktion gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter erforderlich sind. Aufsichtsräte sollen Erfahrungen und Qualifikationen haben in den Bereichen Medien und Digitale Wirtschaft, Corporate Strategy, Nachhaltigkeit, Aufsichtsrats- und Gremienarbeit, Management von großen Organisationen, Corporate Governance; Compliance sowie M&A Prozesse. Außerdem muss mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Bei der Zusammensetzung soll auch auf hinreichend Diversität und Teilhabe von Frauen geachtet werden. Schließlich soll bei der Auswahl auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Da die Ströer Gruppe ganz überwiegend in Deutschland tätig ist, muss bei der Auswahl von Kandidaten langjährige internationale Erfahrung derzeit nicht vorliegen.

Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern angehören. Angemessen sind nach Entscheidung des Aufsichtsrats höchstens zwei im Sinne des Kodex abhängige Aufsichtsratsmitglieder. Außerdem sollen Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihres Mandats ausreichend Zeit haben.

Unter Wahrung der vom Aufsichtsrat bestimmten Altersgrenze sollen zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied nur Personen vorgeschlagen werden, die bei ihrer Wahl nicht älter als siebzig Jahre sind. Bei Wahlvorschlägen zu berücksichtigen ist außerdem die vom Aufsichtsrat festgelegte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von zwölf Jahren.

5.2 Umsetzung der Ziele

Der Aufsichtsrat und der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigen die Ziele für die Zusammensetzung im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidaten. Zuletzt haben sie die Ziele bei den Wahlvorschlägen, für die von der Hauptversammlung 2022 zu wählenden Anteilseignervertreter, berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat erfüllt nach seiner Auffassung in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen insgesamt über die unternehmensspezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die zur qualifizierten Wahrnehmung seiner Kontroll- und Beraterfunktion gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter erforderlich sind. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Da sie außerdem über umfangreiche Kenntnisse in unterschiedlichen Berufsbereichen und über langjährige Erfahrung verfügen, bringen sie ein breites Spektrum von Fähigkeiten und Erfahrungen in ihre Aufsichtsratstätigkeit ein. Es wird darauf Wert gelegt, dass Aufsichtsratsmitglieder der Kapitalseite ebenso wie der Arbeitnehmerseite eine aktive, operative Rolle im Berufsleben innehaben, basierend auf der Überzeugung, dass solche Aufsichtsratsmitglieder kompetenter sind bei der Beurteilung und Initiierung des notwendigen digitalen Wandels.

Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat bis zum 22. Juni 2022 sieben weibliche Mitglieder an, davon drei aufseiten der Anteilseignervertreter und vier aufseiten der Arbeitnehmervertreter, was einem Anteil weiblicher Mitglieder von 43,75% entspricht. Ab dem 22. Juni 2022 war der Aufsichtsrat mit fünf weiblichen Mitgliedern besetzt, davon drei aufseiten der Anteilseignervertreter und zwei aufseiten der Arbeitnehmervertreter. Dies entspricht einem Anteil von Frauen im Aufsichtsrat von 31,25%. Frau Petra Sontheimer ist stellvertretende Vorsitzende des Nominierungsausschusses.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats gehörten im Berichtszeitraum aufseiten der Anteilseignervertreter acht und damit eine angemessene Anzahl an Mitglieder des Aufsichtsrats an, die unabhängig im Sinne des Kodex sind. Die Regeln zur Altersgrenze sowie die Regelgrenze zur Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wurden eingehalten. Weitere Einzelheiten bezogen auf die einzelnen Mitglieder der Anteilseignervertreter sind in der Kompetenzmatrix in Ziffer 6 dieser Erklärung zusammengestellt.

6. Kompetenzmatrix für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter sind Kriterien des Kompetenzprofils erfüllt, sofern sie in der nachfolgenden Tabelle grün markiert sind:

Merkmal Altenburg Barzen (bis
22.06.2022)
Die
derichs
Liese
Bloch
Lepique (ab
22.06.2022)
Sauermann Sonthei
mer
Vilanek Voigt
Persönliche Eignung
Zugehörigkeits
dauer; Mitglied seit
19.08.2020 19.06.2019 15.08.2
018
04.11.2020 22.06.2022 03.09.2021 15.06.20
18
10.04.20
13
24.09.20
13
Unabhängigkeit
Diversität männlich weiblich männ
lich
weiblich weiblich männlich weiblich männlich männlich
Integrität, Leistungs
bereitschaft, Sozial
kompetenz, analyti
sche Fähigkeiten,
Weitblick, Offenheit
für innovatives Den
ken und neue Ideen
Hinreichend Zeit für
den Aufwand zur
ordnungsgemäßen
Ausübung des Man
dats
Lebensalter bei letz
ter Wahl
57 54 59 49 59 58 51 54 57
Fachliche Eignung
Geschäftsfeld-/
Sektorvertrautheit
Finanzen/Kapital
markt
Rechnungslegungs
experte
Abschlussprüfungs
experte
Führungs- und Gre
mienerfahrung
Nachhaltigkeit
Erfahrung mit unter
nehmerischer Strate
gieentwicklung und
M&A Prozessen
Aktiv im Berufsle
ben stehend
Risikomanagement
Compliance

7. Aktiengeschäfte von Organmitgliedern

Nach Art. 19 MMVO sind Führungskräfte eines Emittenten gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Ströer SE & Co. KGaA oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundene Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Gesamtbetrag der von der Führungskraft oder ihr nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 20.000,00 EUR erreicht oder übersteigt. Führungskräfte der Ströer Gruppe sind die Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA, die Mitglieder des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters und die Mitglieder des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters. Die der Ströer SE & Co. KGaA im Berichtsjahr gemeldeten Geschäfte von Führungskräften wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/news-und-veroeffentlichungen/ verfügbar.

8. Hauptversammlung und Aktionärskommunikation

Die Kommanditaktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte satzungsgemäß in der Hauptversammlung wahr. Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss der Gesellschaft fest und beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und rechtliche Grundlagen der Gesellschaft, wie insbesondere Satzungsänderungen. Seit dem Geschäftsjahr 2021 beschließt die Hauptversammlung zudem beratend über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorzulegenden Vergütungssystem. Darüber hinaus wird der persönlich haftende Gesellschafter, wenn er dies im Einzelfall für angemessen hält, bei wesentlichen Strukturänderungen oder Übernahmeangeboten eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Kommanditaktionäre hierüber beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung wird zusammen mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Berichten und Unterlagen auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung seiner Rechte stellt die Gesellschaft dem Kommanditaktionär einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Die Stimmrechtsvertreter sind auch während der Hauptversammlung erreichbar. Kommanditaktionäre dürfen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Die Gesellschaft kann vorsehen, dass Kommanditaktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Kommanditaktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen der Verwaltung stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten und, sofern sie einen Anteilsbetrag am Grundkapital in Höhe von mindestens 100.000 EUR haben, darüber hinaus verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird. Bei Wahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird für jeden Kandidaten ein ausführlicher Lebenslauf veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie wurde die ordentliche Hauptversammlung am 22. Juni 2022 im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.

Die Gesellschaft berichtet auf ihrer Internetseite unter https://ir.stroeer.com/de im Rahmen ihrer Investor-Relations-Arbeit regelmäßig und umfassend über die Entwicklungen in der Ströer Gruppe. Hier werden zusätzlich zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten auch Ergebnismeldungen, Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenpräsentationen, Aktionärsbriefen, Pressemitteilungen und unter anderem der Finanzkalender für das laufende Jahr publiziert, der die für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine und den Termin der Hauptversammlung enthält.

9. Mitglieder des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters und Mandate der Vorstandsmitglieder

Im Berichtsjahr gehörten dem Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters folgende Mitglieder mit den nachfolgend dargestellten Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an:

Geburtsdatum Erste Bestellung (a) bei der
Ströer SE & Co. KGaA bzw. de
ren Rechtsvorgängerinnen (b)
bei dem persönlich haftenden
Gesellschafter
Bestellt bis Mitgliedschaften in (a) gesetzlich zu bil
denden Aufsichtsräten und (b) vergleich
baren in- und ausländischen Kontrollgre
mien von Wirtschaftsunternehmen
Udo Müller 09.07.1962 (a) 2002 31.07.2025 (a) keine Mandate
Köln, Co-CEO (b) 14.08.2015 (b) keine Mandate
Christian Schmalzl 12.08.1973 (a) 2012 31.07.2025 (a) keine Mandate
Köln, Co-CEO (b) 14.08.2015 (b) Internet Billboard a.s. (Ströer Kon
zernintern)
Dr. Christian Baier 29.12.1979 (a) keine Bestellung 31.07.2022 (a) keine Mandate
Köln, COO bis zum (b) 01.08.2019 (b) keine Mandate
31. Juli 2022
Henning Gieseke 12.01.1971 (a) keine Bestellung 31.05.2024 (a) keine Mandate
Köln, CFO (b) 01.06.2021 (b) keine Mandate

10. Mitglieder des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters und Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters folgende Mitglieder mit den nachfolgend dargestellten Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an:

Ausgeübter Beruf Geburtsdatum Mitglied seit Bestellt
bis1
Mitgliedschaften in anderen (a) gesetz
lich zu bildenden Aufsichtsräten und
(b) vergleichbaren in- und ausländi
schen Kontrollgremien von Wirt
schaftsunternehmen
Vilanek, Christoph;
Hamburg,
Vorsitzender (bis
zum 22.06.2022 und
ab dem 14.07.2022)
Vorstandsvorsitzen
der der freenet AG
31.01.1968 14.08.2015 2025 (a) Ströer SE & Co. KGaA (Vorsit
zender), eXaring AG (Gesellschaft
der freenet AG; Vorsitzender),
Ceconomy AG, VNR Verlag für die
Deutsche Wirtschaft AG
(b) keine Mandate
Voigt, Ulrich;
Köln,
stellvertretender Vor
sitzender (bis zum
22.06.2022 und ab
dem 14.07.2022)
Vorstandsvorsitzen
der der Sparkasse
Köln-Bonn
22.05.1965 14.08.2015 2025 (a) Ströer SE & Co. KGaA (stell
vertretender Vorsitzender), Landes
bank Berlin Holding AG, Berlin
Hypo AG (bis zum 30.06.2022),
Landesbank Berlin AG, Berliner
Sparkasse
(b) keine Mandate
Altenburg, Dr. Karl
Georg;
London
Investor 04.03.1963 19.08.2020 2023 (a) Ströer SE & Co. KGaA
(b) SPORTFIVE Global Holding
GmbH, Plastic Energy Global SL,
Liposhere Ltd., MedShr Ltd.
Diederichs, Martin;
Köln,
Rechtsanwalt 11.08.1962 01.03.2016 2025 (a) Ströer SE & Co. KGaA, Pierson
Montage AG
(b) DSD Steel Group GmbH
Eilers; Prof. Dr.
Stefan;
Köln (ab dem
22.06.2022)
Rechtsanwalt / Part
ner
07.10.1959 22.06.2022 2025 (a) Bunte GmbH & Co. KG SE
(b) Meyer Turku Oy, Meyer GmbH
& Co KG
Kübler, Raphael;
Bonn; (bis zum
22.06.2022)
Head of Strategic
Group Transforma
tion & COO; Deut
sche Telekom AG
11.01.1963 16.03.2018 2022 (a) keine Mandate
(b) T-Mobile US Inc.
Sauermann, Dr. Kai;
Köln
Wirtschaftsprüfer/
Steuerberater, Ge
sellschafter-Ge
schäftsführer der SEJ
GmbH-Steuerbera
tungsgesellschaft
20.05.1963 15.07.2021 2024 (a) Ströer SE & Co. KGaA
(b) keine Mandate

1 Die Amtsperiode endet grundsätzlich mit Ablauf der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung

11. Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA folgende Mitglieder mit den nachfolgend dargestellten Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an:

Ausgeübter Be
ruf
Geburtsda
tum
Mitglied seit Bestellt
bis2
Mitgliedschaften in anderen (a)
gesetzlich zu bildenden Auf
sichtsräten und (b) vergleich
baren in- und ausländischen
Kontrollgremien
von
Wirt
schaftsunternehmen
Christoph Vilanek,
Hamburg,
Vorsitzender (bis
zum 22.06.2022
und ab dem
19.09.2022)
Vorstandsvorsit
zender der
freenet AG
31.01.1968 10.04.2013 2025 (a) Ströer Management SE (Vor
sitzender), eXaring AG (Gesell
schaft der freenet AG; Vorsit
zender), Ceconomy AG, VNR
Verlag für die Deutsche Wirt
schaft AG
(b) keine
Ulrich Voigt
Köln,
stellvertretender
Vorsitzender (bis
zum 22.06.2022
und ab dem
19.09.2022)
Vorstandsvorsit
zender der Spar
kasse Köln-Bonn
22.05.1965 24.09.2013 2025 (a) Ströer Management SE (stell
vertretender Vorsitzender), Lan
desbank Berlin Holding AG,
Berlin Hypo AG (bis zum
30.06.2022), Landesbank Berlin
AG, Berliner Sparkasse
(b) keine Mandate
Altenburg, Dr.
Karl-Georg;
London
Investor 04.03.1963 19.08.2020 2023 (a) Ströer Management SE
(b) SPORTFIVE Global Holding
GmbH, Plastic Energy Global
SL, Liposhere Ltd., MedShr Ltd.
Barzen, Angela;
Oberschleißheim
(bis zum
22.06.2022)
selbstständige
Business-Coach,
Trainerin für
Führungskräfte
und Unterneh
men
24.08.1965 19.06.2019 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Diederichs, Mar
tin;
Köln,
Rechtsanwalt 11.08.1962 15.08. 2018 2025 (a) Ströer Management SE, Pir
son Montage AG
(b) DSD Steel Group GmbH
Güth, Andreas;
Kassel3
(ab dem
22.06.2022)
Gewerkschafts
sekretär
22.02.1972 22.06.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Hüttinger, Sabine;
Berlin3
Bürokauffrau 18.05.1974 14.06.2017 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Huster, Andreas;
Gera3
Angestellter 07.12.1960 30.08.2018 2027 (a) tricontes 360 Verwaltung
Hamburg GmbH
(b) keine Mandate
Kascha, Christian;
Hamburg3
(ab dem
22.06.2022)
Team- und Pro
jektleiter für Re
search- und Con
sultingprojekte
(Statista GmbH;
Ströer Gruppe)
09.08.1987 22.06.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Kollmann-Göbels,
Simone;
Köln3
(ab dem
22.06.2022)
Senior Vice Pre
sident Einkauf &
Immobilien
(Ströer)
10.09.1986 22.06.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Lepique; Elisa
beth;
Köln (ab dem
22.06.2022)
Rechtsanwältin/
Steuerberaterin
06.12.1962 22.06.2022 2025 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate

2 Die Amtsperiode endet grundsätzlich mit Ablauf der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung

3 Arbeitnehmervertreter(in)

Ausgeübter Be
ruf
Geburtsda
tum
Mitglied seit Bestellt
bis2
Mitgliedschaften in anderen (a)
gesetzlich zu bildenden Auf
sichtsräten und (b) vergleich
baren in- und ausländischen
Kontrollgremien
von
Wirt
schaftsunternehmen
Liese-Bloch, Bar
bara;
Köln
Geschäftsführe
rin MONOFIL
TECHNIK Ge
sellschaft für
Synthesemono
file mbH
14.12.1971 04.11.2020 2023 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Loubek, Petra;
Köln3
; (bis zum
22.06.2022)
Regionale Ver
triebsleitung
(Ströer)
14.11.1979 29.08.2019 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Marquardt, Ra
chel;
Berlin3; (bis zum
22.06.2022)
Rechtsassesorin;
Bereichsleiterin
31.03.1980 14.06.2017 2022 (a) Bundesdruckerei Gruppe
GmbH, Bundesdruckerei GmbH
(b) keine Mandate
Meuser, Tobias;
Düsseldorf3
Portfoliomanager
(Ströer)
28.04.1972 14.06.2017 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Müller, Dr.
Thomas;
Frankfurt3
(bis
zum 22.06.2022)
Gewerkschafts
sekretär
24.01.1957 14.06.2017 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Reichel, Nadine;
Unterschleißheim3;
(bis zum 22.
06.2022)
kaufmännische
Leiterin Rech
nungswe
sen/Controlling
bei Infoscreen
GmbH (Ströer)
28.12.1985 30.08.2018 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Sardiña Gellesch,
Christian;
Solingen (bis zum
22.06.2022)
Betriebswirtin 07.06.1970 14.06.2017 2022 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Schleich, Tobias;
Frankfurt3
(ab dem
22.06.2022)
Freigestellter Be
triebsratsvorsit
zender
24.04.1972 22.06.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Sauermann, Dr.
Kai; Köln
Wirtschaftsprü
fer/Steuerberater
als Gesellschaf
ter-Geschäftsfüh
rer der SEJ
GmbH-Steuerbe
ratungsgesell
schaft
20.05.1963 03.09.2021 2024 (a) Ströer Management SE
(b) keine Mandate
Somberg, Stephan;
Köln3
(ab dem
22.06.2022)
Gewerkschafts
sekretär
27.05.1980 22.06.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Sontheimer, Petra;
Köln
Management
Coach
07.10.1970 15.06.2018 2025 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate

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