Board/Management Information • Mar 28, 2023
Board/Management Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
Vorstand und Aufsichtsrat der Nordex SE haben seit der letzten Entsprechenserklärung vom 23. März 2022 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten und bis zum 27. Juni 2022 geltenden Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) sowie der seither geltenden Fassung vom 28. April 2022 (DCGK 2022) mit nachfolgend aufgeführten Abweichungen entsprochen. Es ist beabsichtigt, auch in Zukunft entsprechend zu verfahren, soweit nicht nachfolgend etwas anderes erklärt wird.
Der Vorstand entspricht insoweit nicht der Empfehlung in A.1 DCGK 2020 und A.2 DCGK 2022, als er sich bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen ungeachtet des Geschlechts ausschließlich von der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen leiten lässt. Aus diesem Grund liegen die vom Vorstand der Nordex SE beschlossenen Zielquoten für Frauen in den beiden Führungsebenen unmittelbar unterhalb des Vorstands gegenwärtig und bis auf Weiteres unterhalb dem vom Gesetz angestrebten 30 %-igen Anteil.
Der Aufsichtsrat der Nordex SE ließ sich bei der Zusammensetzung des Vorstands allein von der Qualifikation und insbesondere nicht vom Geschlecht der Kandidaten leiten. Unabhängig davon hat der Aufsichtsrat im Falle gleicher Qualifikation bei jeder seiner Ernennungen das unterrepräsentierte Geschlecht mit in Betracht gezogen. Der Aufsichtsrat möchte aber ausdrücklich erklären, dass er Diversität schätzt und anstreben wird. Dementsprechend wurde am 20. November 2020 die bis 2025 zu erreichende Frauenquote im Vorstand auf 25% festgelegt.
Der Aufsichtsrat der Nordex SE hat entgegen Ziff. B.5 und C.2 DCGK 2020 und Ziff. B.5 und C.2 DCGK 2022 keine festen Altersgrenzen für die Mitgliedschaft in Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt. Das Lebensalter allein ist nicht entscheidend für die Leistungsfähigkeit, Eignung und Unabhängigkeit eines aktuellen oder potenziellen Organmitglieds.
Die Gesellschaft hat die nach § 53 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse verpflichtende Quartalsmitteilung für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2022 aufgrund eines Cyber-Sicherheitsvorfalls entgegen Ziff. F.2 DCGK 2020 nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, sondern erst am 21. Juni 2022 veröffentlicht. Gegenwärtig wird und auch zukünftig soll dieser Empfehlung wieder entsprochen werden.
Vorstand Aufsichtsrat
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.