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Bike24 Holding AG

Annual / Quarterly Financial Statement Mar 30, 2023

729_10-k_2023-03-30_fe9951e5-c390-4df5-b475-f2abea8d0016.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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GESCHÄFTSBERICHT 2022 JAHRESABSCHLUSS

Gewinn- und Verlustrechnung

1. Januar bis 31. Dezember 2022 (in EUR) 1.1. 2022 – 31.12. 2022 1.1. 2021 – 31.12. 2021
Umsatzerlöse 4.783.230,67 4.273.474,98
Sonstige betriebliche Erträge 86.772,53 8.374.923,70
Personalaufwand –3.606.875,15 –3.819.358,76
a) Löhne und Gehälter – 3.114.548,46 – 3.393.968,74
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
– davon für Altersversorgung
–492.326,69
– 13.158,09
–425.390,02
– 21.265,40
Sonstige betriebliche Aufwendungen – 2.413.479,89 – 13.848.753,14
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1.021.447,10 21.355.236,06
Aufwendungen aus Verlustübernahme –964.951,06 0,00
Abschreibungen auf Finanzanlagen –62.159,07 0,00
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.166.164,40 2.213.839,08
– davon aus verbundenen Unternehmen 2.166.164,40 2.213.839,08
Zinsen und ähnliche Aufwendungen – 1.214.377,78 – 2.946.639,50
– davon an verbundene Unternehmen 0,00 – 3.541,09
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 401.526,46 –3.408.699,48
Ergebnis nach Steuern 197.298,21 12.194.022,94
Sonstige Steuern –365,67 –419,00
Jahresüberschuss 196.932,54 12.193.603,94

Bilanz

31. Dezember 2022 (in EUR) 31.12. 2022 31.12. 2021
AKTIVA
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 149.442.218,99 149.442.218,99
149.442.218,99 149.442.218,99
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 126.247.910,28 87.133.709,57
Sonstige Vermögensgegenstände 2.843.621,60 4.329.109,31
– davon aus Steuern 2.367.603,00 3.339.313,50
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.153.401,03 1.654.079,30
133.244.932,91 93.116.898,18
Rechnungsabgrenzungsposten 643.272,26 1.026.994,33
283.330.424,16 243.586.111,50
PASSIVA
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital 44.166.666,00 44.166.666,00
Nennbetrag eigener Anteile – 1.239,00 – 1.335,00
Kapitalrücklage 178.627.057,07 178.625.490,07
Bilanzgewinn 12.322.511,96 12.125.579,42
235.114.996,03 234.916.400,49
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 994.801,95 1.142.659,00
994.801,95 1.142.659,00
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.015.898,09 1.000.138,89
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.955,34 72.029,03
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.949.426,63 5.205.532,86
Sonstige Verbindlichkeiten 227.346,12 1.249.351,23
– davon aus Steuern 65.954,29 62.889,44
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 231,25 2.528,53
47.220.626,18 7.527.052,01
283.330.424,16 243.586.111,50

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

A. Allgemeine Angaben

1. Anwendung gesetzlicher Bestimmungen

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG i.V.m. Art. 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt.

Die Bike24 Holding AG als oberstes Mutterunternehmen erstellt zum 31. Dezember 2022 einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht in Anwendung von § 315 Abs. 5 HGB für das Geschäftsjahr 2022 werden mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Die Bike24 Holding AG (im Folgenden als "Gesellschaft" oder zusammen mit ihren Tochtergesellschaften als "Bike24-Gruppe" bezeichnet) ist eine Aktiengesellschaft, die am 22. August 2019 in Deutschland gegründet wurde und im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden Abteilung B unter der amtlichen Nummer 41483 eingetragen ist. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Breitscheidstraße 40, 01237 Dresden, Deutschland.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf Posten der Bilanz und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Gewinnermittlungs- und Gliederungsvorschriften. Die Bilanzierung erfolgte unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going concern).

Die Bilanzposten werden im Einzelnen wie folgt bewertet:

  • Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten zum Abschlussstichtag bzw. bei dauerhafter Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert bilanziert. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
  • Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt.
  • Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden für Ausgaben gebildet, die in folgenden Jahren Aufwand für einen bestimmten Zeitraum darstellen.
  • Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen wird von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet.
  • Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
  • Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
  • Im Jahr 2022 wurde eine weitere Tranche unter dem bestehenden Aktienoptionsprogramm an zwei Vorstandsmitglieder und drei Mitarbeitern in Führungspositionen gewährt. Zudem wurden Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern und 27 Mitarbeitern in Führungspositionen über eine mögliche Gewährung von Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2023, die abhängig von der Erreichung der in der Zielvereinbarung festgelegten Ziele ist, abgeschlossen. Die Aktienoptionen sind nach einem Jahr unverfallbar und können nach einer Wartezeit von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung ausgeübt werden. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 erfolgte handelsrechtlich keine Erfassung der aktienbasierten Vergütung. Der sich nach IFRS 2 ermittelte beizulegende Zeitwert aller bis zum 31. Dezember 2022 ausgegebenen und noch nicht ausgeübten Aktienotionen beträgt zum 31. Dezember 2022 TEUR 2.894.

B. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Finanzanlagen enthalten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 149.442.218,99 (VJ: EUR 149.442.218,99). Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00).

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem anbei liegendem Anlagenspiegel dargestellt.

Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft zum Bilanzstichtag sind wie folgt:

Ergebnis Jahresabschluss 2022
Anteile an der
Gesellschaft
Eigenkapital in EUR Jahresergebnis in EUR
vor Ergebnisabführung
Bike24 Service GmbH, Dresden 100% 124.479.883,35 1.015.955,13
Bike Best Brands GmbH, Dresden 100% 24.210,53 – 964.951,06
Bike24 Retail GmbH, Dresden 100% 24.211,93 5.491,97
Bike24 Support ES, SL, Barcelona, Spanien 100% 36.602,66 123.390,42

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

davon Restlaufzeit
Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr über 1 Jahr
126.247.910,28 6.987.155,22 119.260.755,06
0,00 0,00 0,00
87.133.709,57 23.219.549,65 63.914.159,92
2.843.621,60 128.834,07 2.714.787,53
4.329.109,31 1.842.111,37 2.486.997,94
129.091.531,88 7.115.989,29 121.975.542,59
91.462.818,88 25.061.661,02 66.401.157,86

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus ausgereichten Darlehen an Tochterunternehmen (TEUR 119.261, VJ: TEUR 63.914), Forderungen aus Zinsen (TEUR 863, VJ: TEUR 152) und Lieferungen und Leistungen (TEUR 5.102, VJ: TEUR 1.712) sowie aus Ergebnisabführungsverträgen (TEUR 1.021, VJ: TEUR 21.355).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Ertrags- und Umsatzsteuern (TEUR 2.368, VJ: TEUR 3.339).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten ein als Sicherheit verpfändetes Bankkonto (TEUR 450, VJ: TEUR 566).

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält in Höhe von TEUR 500 (VJ: TEUR 833) abgegrenzte Aufwendungen aus vorweggezahlten Zinsen in Zusammenhang mit einer Arrangement Fee für das in 2021 aufgenommene Darlehen.

4. Eigenkapital

Am 10. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung als Aktiengesellschaft in das Handelsregister einmalig oder mehrmals um bis zu 18.750.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 18.750.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Am 7. Juni 2021 fand eine außerordentliche Hauptversammlung statt, in der der Vorstand ermächtigt wurde, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 1.558.092 Aktienoptionen mit Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes, Mitglieder der Leitungsorgane der Konzerngesellschaften sowie an wichtige Mitarbeiter der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften auszugeben. Die außerordentliche Hauptversammlung hat hierzu beschlossen, das Grundkapital der Bike24 Holding AG um bis zu 1.558.092 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.558.092 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital 2021/II). Ferner hat die außerordentliche Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juni 2026 (einschließlich) Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 500 Mio. EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 17.191.908 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien aus einem von der außerordentlichen Hauptversammlung zu diesem Zweck geschaffenen bedingten Kapital (bedingtes Kapital 2021/I) zu gewähren.

Das Gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 44.165 und ist aufgeteilt in 44.166.666 nennwertlose Inhaberaktien mit einem Nominalwert je Aktie von EUR 1. Davon sind 6.666.666 nennwertlose Inhaberaktien mit dem Börsengang am 25. Juni 2021 neu ausgegeben worden. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, so dass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Bike24 Holding AG hat im September 2021 17.000 Aktien zurückgekauft, 15.665 wurden in 2021 an Mitarbeiter ausgegeben, 96 Aktien im ersten Quartal 2022. Die verbliebenen 1.239 Aktien werden zum Bilanzstichtag als eigene Anteile offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt.

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 178.627. Die Veränderung zum Vorjahr in Höhe von TEUR 2 ergibt sich aus der unentgeltlichen Ausgabe der Aktien an die Mitarbeiter der Bike24-Gruppe.

Für das Geschäftsjahr 2022 wurde das Periodenergebnis in Höhe von TEUR 197 (VJ: TEUR 12.194k) in den Bilanzgewinn eingestellt. Die Gesellschaft hat in 2022 keine Dividenden ausgeschüttet.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen (TEUR 309, VJ: TEUR 314) enthalten im Wesentlichen ungewisse Verpflichtungen aus Urlaubs- und Überstundenansprüchen sowie Verpflichtungen aus Tantiemezahlungen. Darüber hinaus wurde dem Risiko aus arbeitsrechtlichen Prozessen Rechnung getragen.

In den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 686, VJ: TEUR 829) wurden insbesondere noch zu erwartende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, der Steuererklärung und der Erstellung des Geschäftsberichtes sowie Beratungsleistungen berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 942, VJ: EUR 1.114), aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (TEUR 5.042, VJ: EUR 4.091) sowie aus Verlustübernahmen (TEUR 965; VJ: TEUR 0).

davon Restlaufzeit
in EUR Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr über 1 Jahr davon über 5 Jahre
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 40.015.898,09 40.015.898,09 0,00 0,00
– im Vorjahr 1.000.138,89 138,89 1.000.000,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.955,34 27.955,34 0,00 0,00
– im Vorjahr 72.029,03 72.029,03 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 6.949.426,63 6.949.426,63 0,00 0,00
– im Vorjahr 5.205.532,86 5.205.532,86 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 227.346,12 227.346,12 0,00 0,00
– im Vorjahr 1.249.351,23 1.249.351,23 0,00 0,00
47.220.626,18 47.220.626,18 0,00 0,00
im Vorjahr 7.527.052,01 6.527.052,01 1.000.000,00 0,00

C. Anhang zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse resultieren aus Management-Service-Agreements mit Tochterunternehmen.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen (TEUR 57, VJ: TEUR 143).

Im Vorjahr wurde die Bike24 Support GmbH auf die Bike24 Holding AG (bisherige Gesellschafterin der Bike24 Support GmbH) verschmolzen. Der daraus resultierende Verschmelzungsgewinn im Vorjahr in Höhe von TEUR 6.640 wurde in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

3. Personalaufwand

Im Jahr 2022 betrugen die laufenden Personalaufwendungen TEUR 3.431 (VJ: TEUR 2.905). Weitere Personalaufwendungen betreffen Boni und Erfolgsbeteiligungen in Höhe von TEUR 175 (VJ: TEUR 871).

Die Bike24 Holding AG hat im ersten Quartal 2022 eigene Aktien an Mitarbeiter der Bike24-Gruppe verschenkt. Insgesamt wurden 96 Aktien mit einem gewichteten durchschnittlichen beizulegenden Zeitwert von EUR 17,32 an die Mitarbeiter der Bike24-Gruppe ausgegeben. Der Aufwand aus der Ausgabe an die Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2 wird im sonstigen betrieblichen Aufwand gezeigt. Die verbliebenen 1.239 eigenen Aktien werden als eigene Anteile im Eigenkapital ausgewiesen.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen in Höhe von TEUR 133 (VJ: TEUR 77) für noch auszuzahlende Aufsichtsratsvergütungen und in Höhe von TEUR 605 (VJ: TEUR 609) Aufwendungen für von verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen. Weitere TEUR 553 (VJ: TEUR 633) betreffen noch zu erwartende Belastungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie der Erstellung des Geschäftsberichtes. Außerdem sind Aufwendungen für Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 381 enthalten, die unter anderem im Zusammenhang mit der Hauptversammlung im Juni 2022 entstanden sind.

Im Vorjahr waren in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in wesentlichem Umfang Aufwendungen für den in 2021 erfolgten Börsengang enthalten (TEUR 9.286).

5. Erträge aus Gewinnabführung

Die Erträge aus Gewinnabführung in Höhe von TEUR 1.021 (VJ: TEUR 21.355) resultieren aus den Ergebnisabführungsverträgen mit der Bike24 Service GmbH und der Bike24 Retail GmbH.

6. Aufwendungen aus Verlustübernahmen

Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von TEUR 965 (VJ: TEUR 0,00) resultieren aus dem mit der Best Bike Brands GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrag.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den gesamten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.322.511,96 auf neue Rechnung vorzutragen.

D. Weitere Angaben

Während des Geschäftsjahres 2022 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 56 (VJ: 52) Arbeitnehmer.

davon gewerbliche Arbeitnehmer 2
– im Vorjahr 1
davon Angestellte 31
– im Vorjahr 42
davon Teilzeitkräfte 23
– im Vorjahr 9

Das als Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB ist in den entsprechenden Anhangangaben des Konzernabschlusses enthalten.

Für den ab Juni 2021 aktiven Aufsichtsrat wurde eine Rückstellung für Vergütung in Höhe TEUR 133 (VJ: TEUR 77) eingestellt. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt im Folgejahr. Im aktuellen Geschäftsjahr erfolgte somit die Auszahlung für die in 2021 zurückgestellte Vergütung. Darüber hinaus erhielt dieser keine Vergütung in 2022. Für den ehemaligen Beirat wurden im aktuellen Jahr die restlichen TEUR 1.000 der in 2021 als Aufwand erfassten sonstigen Leistungen aus einem Wachstumsbonusprogramm in Höhe von TEUR 2.000 ausgezahlt.

Die Mitglieder des Vorstandes sind nachfolgend aufgeführt. Die Vorstände sowie die ehemaligen Geschäftsführer erhielten im Geschäftsjahr 2022 Barvergütungen in Höhe von insgesamt TEUR 639 (VJ: TEUR 840). Davon entfallen TEUR 608 (VJ: TEUR 607) auf die Vorstände. Der in analoger Anwendung von IFRS 2 ermittelte beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütungen betrug TEUR 224 (VJ: TEUR 1.022) bei 129.034 gewährten und 42.581 möglich gewährten Optionen, abhängig von der Erreichung der in der Zielvereinbarung festgelegten Ziele. Die Gesamtbezüge aus aktienbasierter Vergütung inklusive der in 2021 gewährten Optionen betragen TEUR 436.

Die Muttergesellschaft des größten und kleinsten Kreises von Unternehmen, für das ein Konzernabschluss aufgestellt wird, ist die Bike24 Holding AG, Dresden. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt. Die Bike24 Holding AG wird als Tochterunternehmen in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB bestehen gegenüber den Tochtergesellschaften dahingehend, diese insoweit mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass stets allen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen werden kann. Die Darlehensverbindlichkeiten sind durch die bestehenden und zukünftigen Bankguthaben der Bike24-Gruppe, durch Abtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie durch Übereignung der beweglichen Vermögensgegenstände des Warenlagers der Bike24 GmbH besichert.

Vorstand

Die Gesellschaft wird vertreten durch die Vorstandsmitglieder:

  • Andrés Martin-Birner, Dresden, Vorstandsvorsitzender/CEO
  • Timm Armbrust, Düsseldorf, Finanzvorstand/CFO

Aufsichtsrat

Die Gesellschaft wird vertreten durch die Aufsichtratsmitglieder:

  • Ralf Kindermann (Aufsichtsratsvorsitzender), Reutlingen, Geschäftsführer Kindermann Value Creation; Mitglied im Aufsichtsrat der Horze International GmbH und Mediashop Holding GmbH, Aufsichtsratsvorsitzender der Simplon Fahrrad GmbH
  • Michael Weber (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), München, Senior Partner The Riverside Company; Mitglied des Aufsichtsrats bei der REF InsurTech Holding GmbH, REF InsurTech Acquistion GmbH und Recruiting Technologies Holding GmbH
  • Sylvio Eichhorst, Berlin, Head of Global Finance & Procurement KWS Group
  • Bettina Curtze, Berlin, CFO AVIV Group

Die von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG ist auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Erklärung und Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Es bestehen Beteiligungen an der Bike24 Holding AG, die nach § 33 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bzw. nach § 38 I Nr. 1, Nr. 2 WpHG mitgeteilt und nach § 40 I WpHG veröffentlicht worden sind:

Gemäß § 160 Abs. I Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG der Bike24 Holding AG mitgeteilt worden sind. Die meldepflichtigen Beteiligungen, die der Bike24 Holding AG jeweils schriftlich bis zum 29. März 2023 mitgeteilt worden sind, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die zeitlich letzte Mitteilung eines Meldepflichtigen an die Bike24 Holding AG. Sämtliche Veröffentlichungen durch die Bike24 Holding AG über Mitteilun-gen von Beteiligungen im Berichtsjahr und darüber hinaus stehen auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung:

https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/2000/news.html#votingrights.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu der Beteiligung in Prozent und in Stimmrechten zwischenzeitlich überholt sein können.

Meldepflichtiger Datum der
Schwellenberührung
Veröffentlichung durch
Bike24 Holding AG
Meldeschwelle Beteiligung in % Beteiligung in
Stimmrechten
Union Investment Privatfonds 25.11. 2022 29.11. 2022 5% Überschreitung 5,48% 2.226.452
Janus Henderson Group Plc 18.11. 2022 25.11. 2022 5% Überschreitung 5,21% 2.300.000
The European Smaller Companies
Trust Plc
18.11. 2022 25.11. 2022 3% Überschreitung 3,70% 1.636.182
SMALLCAP World Fund, Inc. 18.11. 2022 24.11. 2022 3% Unterschreitung 0,00% 0
Union Investment Privatfonds GmbH 23.11. 2022 24.11. 2022 5% Überschreitung 5,48% 2.173.311
The Capital Group Companies, Inc. 18.11. 2022 24.11. 2022 3% Unterschreitung 0,00% 0

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2022

in EUR Finanzanlagen – Anteile an verbundenen Unternehmen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1. 2022 149.442.218,99
Zugänge 0,00
Abgänge 0,00
31.12. 2022 149.442.218,99
Kumulierte Abschreibungen
1.1. 2022 0,00
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0,00
Abgänge 0,00
31.12. 2022 0,00
Buchwerte
31.12. 2022 149.442.218,99
31.12. 2021 149.442.218,99

Dresden, 29. März 2023

Der Vorstand

Andrés Martin-Birner Timm Armbrust

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Dresden, den 29. März 2023

Der Vorstand

gez. Andrés Martin-Birner gez. Timm Armbrust

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Bike24 Holding AG, Dresden

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bike24 Holding AG, Dresden, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Bike24 Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der zusammengefasste Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Werthaltigkeit des Beteiligungsbuchwerts der Bike24 Service GmbH

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt "2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung finden sich im zusammengefassten Lagebericht in den Abschnitten "Geschäftsverlauf" und "Kurzbericht Jahresabschluss".

Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der Bike24 Holding AG zum 31. Dezember 2022 werden unter den Finanzanlagen Anteile an dem verbundenen Unternehmen Bike24 Service GmbH in Höhe von EUR 149,4 Mio ausgewiesen. Die Bike24 Service GmbH ist alleiniger Gesellschafter der Bike24 GmbH, die wiederum als Einzige Gesellschaft des Konzerns wesentliche Umsätze mit Dritten erzielt. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beläuft sich auf 53% und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Ertragswertverfahrens.

Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf der beteiligungsindividuellen Planung für die nächsten 15 Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.

Die Werthaltigkeitsbeurteilung einschließlich der Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt unter anderem für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung.

Das für das Geschäftsjahr 2022 geplante Umsatz- und Ergebniswachstum der Bike24 GmbH konnte maßgeblich aufgrund der schwierigen makroökonomischen Rahmenbedingungen nicht erreicht werden. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der Bike24 Service GmbH hat die Bike24 Holding AG im Geschäftsjahr 2022 nicht vorgenommen.

Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Finanzanlagen nicht werthaltig sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter sowie Würdigung der Dokumentationen ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der gehaltenen Finanzanlagen verschafft. Dabei haben wir uns mit der Vorgehensweise der Gesellschaft zur Bestimmung von Abschreibungsbedarf auseinandergesetzt und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten Abschreibungsbedarf bestehen.

Anschließend haben wir die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Bewertungsmethode für die von der Gesellschaft ermittelten Ertragswerte beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen und dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme und der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse). Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen.

Unsere Schlussfolgerungen

Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an der Bike24 Service GmbH zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen, Einschätzungen und Daten der Gesellschaft sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei ESEF Bike24 Holding KA 2022.zip"

(SHA256-Hashwert: 271d9d3cc871709119f848273e1eac188305ef1b6001ad6b85eaf14cdc63f862) sowie

"Bike24 Holding AG EA 2022.xhtml"

(SHA256-Hashwert: 9bea7555c3769076d0f48f1f582386f4ef5421c3db98aed4cba817ec4eb715c8)

enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Bike24 Holding AG tätig, davon zwei Geschäftsjahre, während dem die Gesellschaft die Definition als Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S. d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllte.

Neben dem Jahresabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht haben wir den Konzernabschluss der Bike24 Holding AG geprüft. In Zusammenhang der Bereitstellung von Kapitalkostenparameter wurden von uns sonstige Beratungsleistungen erbracht.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Milan Lucas.

Dresden, den 29. März 2023

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Lucas gez. Leser

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile und Querverweise des zusammengefassten Lageberichts

Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,

Folgende im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir nicht inhaltlich geprüft:

Internetseite des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird.

[email protected]t

Bike24 Holding AG, Breitscheidstraße 40, 01237 Dresden

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