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NeXR Technologies SE

Annual Report Apr 1, 2023

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2022

UNTERNEHMENSPROFIL

Die NeXR Technologies SE aus Berlin (XETRA: NXR) ist ein börsennotiertes Virtual-Reality-Unternehmen, welches state-of the-art Technologien kombiniert, um Avatar-basierte Produkte und Lösungen zu entwickeln. Dabei steht die Vision eines Alltags im Vordergrund, in dem jeder seinen Avatar dazu nutzt, um Dinge des alltäglichen Lebens besser zu erledigen.

Die NeXR Technologies verfügt über Kernkompetenzen in den Bereichen 3D Scannerentwicklung, Motion Capture, Virtual Reality und Virtual Production, mit breit aufgestellten Erfahrungen in den Bereichen Gaming und datenbasierten Geschäftsmodellen.

Auf Basis dieser Kernkompetenzen begegnet das Unternehmen mit seinen selbstentwickelten Multiuser- und Multipurpose Plattformen einer gesteigerten Nachfrage nach virtuellen Lösungen für Unternehmen und Privatkunden:

Avatar Cloud

Die Avatar Cloud ist eine Plattform zur automatisierten Erstellung, Speicherung und Vorhaltung von Avataren für diverse Anwendungen. Avatare werden mit Hilfe der eigens entwickelten Scannertechnologie erstellt.

Event Cloud

Die Plattform basiert auf dem Einsatz der von Epic Games entwickelten Unreal-Engine und wird für die Ausspielung von Live-Events in VR, im Web sowie auf mobilen Endgeräten unter Verwendung von Avataren genutzt.

Beide Plattformen bilden die Basis diverser gemeinsam mit Kunden entwickelter Produkte und Lösungen für unterschiedliche Branchen und Anwendungsfälle.

PRODUKTE

NeXR Fashion ist eine auf Basis des 3D Bodyscanners entwickelte Lösung für die Modebranche. Mit Hilfe des persönlichen Avatars, der die genauen Körpermaße der Kunden aufweist, sowie einer App für virtuelle Anproben wird das Online-Shopping- Erlebnis vereinfacht. Für Händler reduziert sich durch zielgerichtete Einkäufe die Retourenquote und der Logistikaufwand. So leistet NeXR Fashion einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit im Onlinehandel.

Mit NeXR Fitness lassen sich Trainingserfolge anhand von personalisierten Avataren des Kunden darstellen. Gleichzeitig kann der Anwender durch seinen Avatar neue Trainingsbekleidung bei angeschlossenen Händlern kaufen.

NeXR Show bringt in Zeiten der gebotenen Distanz auftretende Künstler wieder mit ihren Fans zusammen. NeXR Show bietet unter Einsatz der Unreal-Engine immersive Live-Veranstaltungen, wie Konzerte und DJ-Sets mit maßgeschneiderten reaktiven Bühnen und streamt diese auf die bekannten Streaming Plattformen wie Youtube oder Twitch. Dank der Hybrid-Technologie kann die bekannte und weit verbreitete Greenscreen- mit der Motion Capture-Technologie im Virtual Production Studio kombiniert werden, sodass Künstler entweder real oder als animierte Avatare auftreten können.

NeXR Seminar ist eine Virtual Reality Lösung für Remote-Präsentationen, -Seminare und -Schulungen. Anwender profitieren davon, dass der Präsentator selbst als Avatar im virtuellen Raum anzutreffen ist. Der Präsentator kann live mit den Teilnehmern interagieren und durch die geschlossene virtuelle Umgebung eine immersive Lernerfahrung bieten.

NeXR Avatar bündelt alle Leistungen rund um die Erstellung von Avataren in allen Qualitätsstufen von low bis high quality mit realistischer Gestik und Mimik unter einem Produkt.

Der Kern des Produkts NeXR Experience ist die Erstellung von Virtual Reality-basierten Anwendungen im individuellen Kundenauftrag für unterschiedlichste Zwecke. Durch die tiefe Immersion des Nutzers innerhalb virtueller Welten gelingt eine tiefere Verbindung des Nutzers zu den gezeigten Produkten und Marken eines Unternehmens.

INHALT

Vorwort 1
Bericht des Verwaltungsrats 3
Lagebericht
GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 5
PROGNOSE-, CHANCEN-
UND RISIKOBERICHT
10
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG 17
ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN 29
Abschluss 24
Anhang 29
Versicherung der gesetzlichen Vertreter 39
Versagungsvermerk 44
Weitere Informationen 51

VORWORT DER GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN

wir blicken auf ein schwieriges Geschäftsjahr 2022 für die NeXR Technologies SE zurück und 2023 hält noch größere Herausforderungen bereit. 2022 sollte das Jahr des Markteintritts für unsere Produkte und Dienstleistungen werden – wir wollten nach Abschluss der zahlreichen Pilotprojekte mit unseren Avatar-basierten-Lösungen kommerzielle Erfolge erzielen. Stattdessen folgte auf das Ende der Corona-Schutzmaßnahmen der Krieg in der Ukraine mit seinen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen, die auch konjunkturabhängige Branchen wie die Medien- und Unterhaltungsindustrie oder den Einzelhandel trafen. Schließlich führten die Belastungen aus der konjunkturellen Entwicklung in Verbindung mit der Nichtverlängerung der Finanzierungszusage durch unseren Großaktionär dazu, dass der Fortbestand der NeXR Technologies SE ohne alternative Finanzierungsmöglichkeiten gefährdet ist.

Die NeXR Technologies SE konnte das Geschäftsjahr 2022 in diesen turbulenten und alles andere als planbaren Zeiten im Rahmen der Umsatzprognose abschließen. Das EBITDA entwickelte sich leicht besser als prognostiziert. Dazu trug insbesondere die im November 2021 gestartete Kooperation mit Konami zur Erstellung fotorealistischer Avatare für das Fußball-Simulationsspiel eFootball(TM) bei, in deren Rahmen wir im Geschäftsjahr 2022 weitere Spieler aus den Teams der europäischen Top-Ligen scannten. Darüber hinaus haben wir wie angekündigt in die Entwicklung und Produktion von Scannern investiert. So konnten wir eine Kooperationsvereinbarung mit H&M Thailand zur Umsetzung ihrer Virtual-Fitting-Lösung abschließen. Die Markteinführung in Asien ist für Sommer 2023 geplant. Gleichzeitig haben wir daran gearbeitet, den Standardisierungsgrad unserer Scanner in der Fertigung zu erhöhen. Dadurch können wir die Kosten von Bauteilen senken und gleichzeitig unsere Scanner kleiner, leichter und transportabler machen. Trotz des insgesamt schwierigen wirtschaftlichen Umfelds sehen wir ein steigendes Interesse an unserer Avatar-basierten Virtual-Fitting Lösung. Zudem beginnen sich virtuelle Veranstaltungen insbesondere im Entertainmentbereich immer mehr als neues Medium zu etablieren. So ist auch die Nachfrage nach virtuellen Konzerten weiterhin vielversprechend – aktuell führen wir bereits fortgeschrittene Gespräche zur Realisierung eines großen Referenzprojekts.

Kurzum: Unsere Technologie hat Zukunft und die Nachfrage nach unseren Lösungen steigt weiter.

Umso bedauerlicher ist es, dass unser Großaktionär im aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfeld nach vielen Jahren kontinuierlicher Unterstützung im April 2023 erklärt hat, die bestehende Finanzierungszusage anders als in den Vorjahren nicht mehr auszuweiten. Damit ist die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs noch bis September 2023 gesichert. Wir arbeiten nun mit Hochdruck daran, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Dazu haben wir einen M&A- und Corporate Finance Berater sowie einen Restrukturierungsberater mit entsprechenden Machbarkeitsprüfungen beauftragt. Wir sind weiterhin vom Erfolgspotenzial unserer Lösungen überzeugt und arbeiten nach Kräften an Lösungen für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs über den September 2023 hinaus.

Ebenso unermüdlich arbeiten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NeXR Technologies SE weiter an der Markteinführung unserer Produkte. Das Potenzial unserer Avatar-basierten Lösungen und die Wertschöpfungsmöglichkeiten, die sich aus der Interoperabilität unserer Technologie mit Drittanbietern beispielsweise von virtuellen Welten ergeben, spiegeln sich zunehmend auch in den Einschätzungen von Branchenexperten wider. Der greifbare Nutzen für die Konsumentinnen wird immer deutlicher, und wie bei früheren technologischen Umwälzungen, etwa dem Aufkommen des Internets, gefolgt von Social Media, Mobile und Cloud, können neue Konzepte schneller als gedacht zur Selbstverständlichkeit werden. Das zeigt sich auch am wachsenden Interesse der Allgemeinheit, im Metaverse aktiv zu werden und beispielsweise Kleidung vor dem Kauf virtuell anzuprobieren oder verschiedene Looks ausprobieren. Die Vorteile von realitätsgetreuen Avataren für das Einkaufserlebnis durch passgenaue Größenauswahl und virtuelle Anprobe liegen auf der Hand, während gleichzeitig Kosten und Umweltbelastungen durch weniger Retouren sinken.

Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet NeXR, abhängig von der Entwicklung der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Lage und unter der Voraussetzung einer Anschlussfinanzierung der Gesellschaft, Umsatzerlöse zwischen EUR 0,7 Mio. und EUR 0,9 Mio. und ein EBITDA von EUR -9,1 Mio. bis EUR -9,3 Mio.

Mein besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von NeXR Technologies für ihren unermüdlichen Einsatz, ihre Loyalität und ihre persönliche Flexibilität, die sich nach wie vor hoch motiviert und engagiert für die erfolgreiche Entwicklung unserer Produkte und unseres Unternehmens einsetzen.

Hervorheben möchte ich die kontinuierliche und vertrauensvolle Unterstützung durch unseren Großaktionär Hevella Capital GmbH & Co. KGaA in den vergangenen Jahren. Dazu gehörten umfangreiche Finanzierungslinien sowie die Zeichnung einer Wandelschuldverschreibung und verschiedenen Kapitalerhöhungen.

Bei Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, danke ich für das in uns gesetzte Vertrauen. Wir bei NeXR Technologies werden auch weiterhin daran arbeiten, diesem Vertrauen gerecht zu werden.

NeXR Technologies SE

Berlin, im April 2023

Für die Geschäftsführenden Direktoren

Markus Peuler CEO

BERICHT DES VERWALTUNGSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Geschäftsjahr 2022 nahm der Verwaltungsrat seine ihm nach Gesetz, Geschäftsordnung und Satzung obliegenden Aufgaben sorgfältig und vollumfänglich wahr. Er leitete die Gesellschaft, bestimmte die Grundlinien der Geschäftstätigkeit und überwachte die Arbeit des Geschäftsführenden Direktors fortlaufend und begleitete sie beratend in mündlicher und schriftlicher Form.

Der Verwaltungsrat wurde über sämtliche Vorgänge von besonderer Bedeutung rechtzeitig ins Bild gesetzt. Zustimmungspflichtige Geschäfte wurden dem Verwaltungsrat von dem Geschäftsführenden Direktor ordnungsgemäß und frühzeitig vorgelegt. Der Verwaltungsrat hat sämtliche Berichte und Unterlagen eingehend geprüft. Sämtliche zustimmungspflichtigen Geschäfte wurden positiv beschieden.

Zusammensetzung der Geschäftsführenden Direktoren und des Verwaltungsrats

Im Berichtszeitraum bestand der Verwaltungsrat aus den folgenden fünf Mitgliedern:

Rolf Elgeti (Vorsitzender), Axel von Starck, Achim Betz (stv. Vorsitzender, Prüfungsausschussvorsitzender), Prof. Dr. Klemens Skibicki und Dr. Markus Kreipl (seit 20. Juni 2022).

Markus Peuler war im Berichtsjahr 2022 alleiniger Geschäftsführender Direktor.

Seit der Hauptversammlung am 13. Februar 2019 besteht ein Prüfungsausschuss unter der Leitung von Herrn Achim Betz.

Sitzungen des Verwaltungsrats

Im Geschäftsjahr 2022 fanden insgesamt 12 reguläre Verwaltungsratssitzungen statt, an denen die Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsführende Direktor in beschlussfähiger Anzahl teilnahmen. Im Jahr 2023 fanden bis zur bilanzfeststellenden Sitzung für den Jahresabschluss 2022 weitere sieben Sitzungen des Verwaltungsrats statt. Die Beratungen des Verwaltungsrats fanden im Geschäftsjahr 2022 und im laufenden Jahr 2023 ausschließlich in beschlussfähiger Zusammensetzung statt.

Schwerpunkte der Beratungen im Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat legte in seinen Sitzungen neben der gesetzlichen Regelberichterstattung den Schwerpunkt der Beratung insbesondere auf die folgenden Themen:

  • Ausrichtung des Geschäftsmodells
  • Sicherung und fortlaufende Überwachung der Liquidität der Gesellschaft
  • Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Unternehmensplanung
  • Jahresabschluss und dessen Prüfung für das Geschäftsjahr 2022
  • Vergütungssystem
  • Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG und Erklärung zur Unternehmensführung

Der Geschäftsführende Direktor unterrichtete den Verwaltungsrat regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte sowie die aktuelle Lage des Unternehmens und ist dabei seinen Informationspflichten jederzeit in vollem Umfang nachgekommen. Der Verwaltungsrat hat sich ferner eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und mit der operativen und strategischen Entwicklung befasst und über die Weiterentwicklung des Unternehmens beraten.

Jahresabschlussprüfung

Auf der Hauptversammlung am 20. Juni 2022 wurde die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Frankfurt am Main) erneut zum Prüfer des Abschlusses des Geschäftsjahres 2022 gewählt und sodann vom Verwaltungsrat beauftragt.

RSM hat die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 beendet. Nach Einschätzung des Abschlussprüfers lagen bis zum Zeitpunkt der Verwaltungsratssitzung am 25. April 2023 keine geeigneten Prüfungsnachweise für eine weiterführenden Finanzierung der Gesellschaft vor. Der Abschlussprüfer hat einen Versagungsvermerk erteilt. Dies begründet der Abschlussprüfer damit, dass er nicht in der Lage war, hinreichende Sicherheit über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu erlangen.

Dem Verwaltungsrat sind die Abschlussunterlagen, der Prüfungsbericht sowie die Prüfungsschwerpunkte auf der Verwaltungsratssitzung am 25. April 2023 präsentiert worden. In dieser Sitzung wurden die Gründe für die Versagung des Bestätigungsvermerks erläutert und ausführlich diskutiert. Dabei wurden insbesondere die Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität und Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens sowie die Aufstellung des Jahresabschlusses unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erörtert.

Der Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalveränderungsrechnung – und der Lagebericht zum 31. Dezember 2022 wurden vollständig nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt und durch die RSM geprüft.

Der Verwaltungsrat geht jedoch vor dem Hintergrund der aktuell mit Investoren und potenziellen Geschäftspartnern geführten Gespräche und etwaigen Restrukturierungsmaßnahmen von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus und hat nach intensiver Erörterung der Prüfungsergebnisse den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 gebilligt und festgestellt. Demnach ergibt sich für das Geschäftsjahr 2022 ein Jahresfehlbetrag von rund EUR 15 Mio. und ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von rund EUR 53 Mio.

Der Jahresabschluss der NeXR Technologies SE wurde damit gemäß § 47 Abs. 5 SE-AG festgestellt.

Corporate Governance

Der Verwaltungsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Umsetzung der Vorschriften des Deutschen Corporate Governance Kodex und die Entwicklung der Corporate Governance Standards fortlaufend beobachtet. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionären der Gesellschaft auf der Website unter www.nexr-technologies.com/de/corporate-governance/ dauerhaft zugänglich gemacht.

Die Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie einen ausführlichen Bericht zur Höhe und Struktur der Vergütung des Geschäftsführenden Direktors und des Verwaltungsrats sind der Erklärung zur Unternehmensführung bzw. dem Vergütungsbericht zu entnehmen.

Im Berichtszeitraum traten bei den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern und dem Geschäftsführenden Direktor keine Interessenkonflikte auf, die dem Verwaltungsrat gegenüber offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist.

Im Namen des Verwaltungsrats danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr persönliches Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit im zurückliegenden Geschäftsjahr.

NeXR Technologies SE

Berlin, im April 2023

Stellv. Vorsitzender des Verwaltungsrates

Achim Betz

LAGEBERICHT GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

GESCHÄFTSMODELL

Die NeXR Technologies bietet ihre Lösungen, Produkte und Dienstleistungen über ihre drei Geschäftsbereiche 3D Instagraph, OnPoint Studios und VRiday an. Dabei wird der Aufbau einer Plattform zur automatisierten Erstellung, Speicherung und Vorhaltung von Avataren sowie auf die Entwicklung einer Plattform zur Ausspielung von Live-Events in VR, im Web und auf mobilen Endgeräten vorangetrieben.

So werden für die Modebranche auf Basis des 3D Bodyscanners erstellte Avatare mit den genauen Körpermaßen der Kunden ermittelt und einer App für virtuelle Anproben zur Verfügung gestellt. Durch die virtuellen Anproben soll das Online-Shopping-Erlebnis vereinfacht werden und durch einen zielgerichteten Einkauf die Retouren-Quote der Partner reduziert werden. Damit möchte NeXR einen Beitrag zur Erreichung von mehr Nachhaltigkeit im Onlinehandel leisten.

Ergänzend kann der Kunde diverse nutzungsbasierte Zusatzleistungen abschließen. Im Mittelpunkt steht der gemeinsam mit Partnern geplante Aufbau eines umfassenden Scanner-Netzwerks. Ziel ist die massenweise und automatisierte Erstellung von Avataren und in Folge der Aufbau einer differenzierten Datenbank mit Avataren und den daraus zeitgleich gewonnenen Daten.

Diese Daten können in den unterschiedlichsten Branchen weiter verwertet werden.

Auch das Produkt NeXR Show wird in einem zweigeteilten Geschäftsmodell angeboten: neben einer Einmal- bzw. Basisgebühr für die Ersterstellung und Anpassung einer virtuellen Konzertumgebung wird die Gesellschaft über nutzungsbasierte Zusatzleistungen an der Ausspielung der Live-Events beteiligt. Daneben werden durch den Einsatz von weiteren Monetarisierungskonzepten, bekannt aus der digitalen Spieleindustrie, weitere Erlöse erzielt werden.

Als drittes Standbein generiert die Gesellschaft Erlöse aus der Ausführung von Agenturleistungen und Einmalaufträgen in den Bereichen Virtual Reality (NeXR Experience) und auftragsbezogener Avatarerstellung in unterschiedlicher Qualität (NeXR Avatar).

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

NeXR hat im Berichtsjahr seine F&E-Ressourcen auf die weitere Entwicklung der Hard- und Softwareangebote NeXR Show, NeXR Avatar, NeXR Fashion, NeXR Fitness sowie NeXR Experience konzentriert.

Die Aufwendungen dafür wurden nicht aktiviert. Insgesamt waren zum Bilanzstichtag 52 Mitarbeiter (2021: 42) mit der Weiterentwicklung von Produkten im Hard- und Softwarebereich beschäftigt.

MITARBEITER

Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 70 Mitarbeiter bei NeXR beschäftigt (2021: 65 Mitarbeiter).

STEUERUNGSSYSTEM

Organe

NeXR verfügt über eine monistische Führungsstruktur. Die Organe der NeXR sind die Hauptversammlung, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführenden Direktoren.

Der Verwaltungsrat besteht zum 31. Dezember 2022 aus den folgenden fünf Mitgliedern: Rolf Elgeti (Vorsitzender), Achim Betz (stv. Vorsitzender, Prüfungsausschussvorsitzender), Axel von Starck, Prof. Dr. Klemens Skibicki und Dr. Markus Kreipl.

Der Geschäftsführende Direktor im Berichtszeitraum war Herr Markus Peuler. Nach Ablauf des Berichtszeitraums wurde Herr Alexander Klos mit Wirkung zum 16. Januar 2023 zum weiteren Geschäftsführenden Direktor bestellt.

NeXR verfügt seit 2019 über einen Prüfungsausschuss.

Steuerungssystem

Die Unternehmensführung steuert das Unternehmen anhand von Kennzahlen wie Umsatz, EBITDA und Liquidität. Ferner werden anhand von nichtfinanziellen Kennzahlen die Aktivitäten in den Social-Media-Kanälen und die Webseitenbesuche zur Steuerung des Unternehmens überwacht.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE ENTWICKLUNG

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Erholung der Weltwirtschaft von den Auswirkungen der Corona-Pandemie fand 2022 angesichts hoher Energiepreise und geopolitischer Unsicherheiten ein vorläufiges Ende. Belastend wirkten sich zudem die Straffung der Geldpolitik bei anhaltend hoher Inflation sowie in China erneute Maßnahmen zur Eindämmung einer Corona-Infektionswelle aus. Die Weltwirtschaft schwächte sich 2022 nach Angaben des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) mit 3,2 % deutlich ab. 1

In Deutschland war 2022 laut IfW insbesondere die durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise ausschlaggebend für die schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung und bremste die Erholung nach der Pandemie stark aus. Infolgedessen fiel das Wachstum der deutschen Wirtschaft mit 1,8 % deutlich geringer aus als vor Beginn des Krieges erwartet worden war.2 Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) belasteten zunehmende Material- und Lieferengpässe, massive Preissteigerungen beispielsweise bei Nahrungsmitteln sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Insbesondere die Dienstleistungsbranchen profitierten demnach vom weitgehenden Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen. Wichtigste Wachstumsstütze war 2022 der private Konsum.3

Nachdem sich die Lage an den Energiemärkten deutlich entspannt hat und die Wirtschaft in den Vereinigten Staaten ihre Widerstandsfähigkeit unter Beweis gestellt hat, rechnet das IfW für 2023 mit einer weniger starken weiteren Abschwächung des globalen Wirtschaftswachstums als ursprünglich angenommen um 2,5 %. Während Rohstoffpreise, insbesondere für Energie, und die Inflation deutlich gesunken sind, sich die Aussichten für China mit der Abkehr von der Null-Covid-Politik verbessert haben und Lieferengpässe die wirtschaftliche Aktivität immer weniger belasten, ist das Risiko einer globalen Rezession deutlich zurückgegangen. Dennoch rechnet das IfW nicht mit einer raschen Konjunkturerholung, da die drastische Straffung der Geldpolitik zu deutlich höheren Finanzierungskosten geführt hat und die Ausgabeneigung bremst.4

Die Aussichten für die deutsche Wirtschaft haben sich nach Einschätzung des IfW deutlich aufgehellt, nachdem die konjunkturellen Risiken aus der Energiekrise mit stark gesunkenen Großhandelspreisen für Gas und Strom und reichlich gefüllten Gasspeichern abgenommen haben. Eine Rezession als Folge der Energiekrise scheint, demnach mit einem über den ursprünglichen Erwartungen liegenden Wachstum von 0,5 % voraussichtlich vermieden werden zu können, auch wenn der Krieg in der Ukraine die Erholung von Pandemie gebremst und die Inflation in die Höhe getrieben hat. Die Teuerung schmälert das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte und führt damit zu einem Rückgang der Konsumausgaben.5

3 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_020_811.html

  • 4 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-
  • ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2023/KKB_99_2023-Q1_Welt.pdf

1 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-

ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2023/KKB_99_2023-Q1_Welt.pdf

2 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-

ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2023/KKB_101_2023-Q1_Deutschland_DE.pdf

5 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/ ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2023/KKB_101_2023-Q1_Deutschland_DE.pdf

Die Produkte und Dienstleistungen von NeXR bieten virtuelle Anwendungslösungen für eine breite Palette von Branchen: von Spielen, virtuellen Konferenzen und Konzerten bis hin zu Einzelhandel und Fitness. Diese Verbindung von realer Welt und virtueller Erfahrung in einem neuartigen Raum, in dem Menschen auf vielfältige Weise miteinander interagieren können, wird als Metaverse bezeichnet. Als Weiterentwicklung des Internets zeichnen sich die verschiedenen Konzepte durch ein eigenes Wirtschaftssystem aus, das mit seinem hohen Maß an Interoperabilität eine Vielzahl von Anwendungen ermöglicht.

Für die Unternehmensberatung McKinsey steckt das Metaverse noch in den Kinderschuhen, auch wenn sich sein Potenzial, die nächste Welle digitaler Umwälzungen auszulösen, mit greifbaren Vorteilen für Konsumenten immer deutlicher abzuzeichnen scheint. Wie frühere technologische Umwälzungen gezeigt haben, beispielsweise die Entstehung des Internets, gefolgt von Social Media, Mobile und Cloud, können neue Konzepte schnell zur Selbstverständlichkeit werden. Bezeichnend für das Potenzial des Metaverse sind Investitionen von Technologieunternehmen, die höher sind als die Investitionen in Künstliche Intelligenz (KI), als diese sich in einem ähnlichen Entwicklungsstadium befand. Auch McKinsey erwartet, dass Branchen, die sich bereits mit dem Metaverse beschäftigen, zu den ersten Nutznießern zählen werden. Als Vorreiter des Metaverse gelten die Medien-, Unterhaltungs- und Spieleindustrie, deren Angebotsschwerpunkt auf immersiven Erlebnissen für Konsumenten liegt, während die Modeindustrie, der Einzelhandel und das Gesundheitswesen ihre Angebote sukzessive um Metaverse-Angebote ergänzen. Aufgrund seines Potenzials, neue Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen zu ermöglichen und als Engagement-Kanal sowohl für Business-to-Consumer- als auch für Business-to-Business-Zwecke zu dienen, stellt das Metaverse laut McKinsey die größte neue Wachstumschance für verschiedenen Branchen in den kommenden Jahren dar. Basierend auf Anwendungsfällen für Konsumenten und Unternehmen ist demnach bis 2030 mit einer Wertschöpfung von bis zu USD 5 Bio. zu rechnen, davon bis zu USD 2,6 Bio. im E-Commerce. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des Metaverse-Marktes von rund 45 % bis 50 % gegenüber 2022.6

Laut der Unternehmensberatung Publicis Sapient sind weltweit nur rund 25 % der Konsumenten mit dem Metaverse vertraut. Trotz dieser noch relativ geringen Vertrautheit mit der Technologie sind 43% der Konsumenten daran interessiert, im Metaverse aktiv zu werden. Jeder Vierte würde gerne Kleidung vor dem Kauf virtuell anprobieren oder verschiedene Looks ausprobieren. 7 Laut Branchenverband Bitkom stößt das Virtual Fitting, die virtuelle Umkleidekabine, in Deutschland auf besonderes Interesse. So möchten 45 % der Online-Shopper Produkte virtuell anprobieren. Dabei betont Bitkom den Nutzen von realitätsgetreuen Avataren für das Einkaufserlebnis durch passgenaue Größenauswahl und virtuelle Anprobe. Gleichzeitig werden Kosten und Umweltbelastungen durch weniger Retouren gesenkt. 8 Die deutsche Wirtschaft ist gegenüber dem Metaverse noch zurückhaltend. Während 26 % der Unternehmen Chancen für die Geschäftsentwicklung sehen, gelten gleichzeitig für 39 % Produktpräsentationen und für 35 % Produktverkäufe als interessant.9

FÜR DEN GESCHÄFTSVERLAUF WESENTLICHE EREIGNISSE

Die Gesellschaft konnte im März 2022 das bestehende Darlehen von der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA um weitere EUR 10 Mio. auf EUR 41 Mio. aufstocken. Von der im März 2022 erfolgten erweiterten Finanzierungszusagen der Hauptaktionärin bestanden zum Bilanzstichtag noch rund EUR 8,1 Mio. an freier Finanzierungslinie und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses noch rund EUR 4,6 Mio. zur Verfügung. Damit ist derzeit eine Finanzierung bis September 2023 sichergestellt.

Die Gesellschaft konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Kooperationsvereinbarung mit der HTHAI Thailand Co Lt. ("H&M Thailand") abschließen, und wird Technologiepartner für H&M Thailand für die Umsetzung ihrer Virtual-Fitting-Lösung.

6

https://www.mckinsey.com/~/media/mckinsey/business%20functions/marketing%20and%20sales/our%20insights/value%20c reation%20in%20the%20metaverse/Value-creation-in-the-metaverse.pdf

7 https://www.versicherungsbetriebe.de/trends/2022/metaverse--noch-ueberwiegt-die-skepsis.html

8 https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Trend-Online-Shopping-digitale-Umkleide#_

9 https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Metaverse-deutsche-Wirtschaft-gespalten

Die im November 2021 gestartete Kooperation mit Konami zur Erstellung von fotorealistischen Avataren für das Fußball-Simulationsspiel eFootball™ konnte in 2022 fortgesetzt werden und weitere Spieler aus den Teams der europäischen Top-Ligen gescannt werden.

VERGLEICH DES TATSÄCHLICHEN MIT DEM PROGNOSTIZIERTEN GESCHÄFTSVERLAUF

Für das Geschäftsjahr 2022 erwartete die NeXR Technologies SE ursprünglich Umsatzerlöse zwischen EUR 0,8 und EUR 1,3 Mio. sowie einen Jahresfehlbetrag zwischen EUR 14,5 und EUR 15,1 Mio.

Mit einem Umsatz von EUR 0,9 Mio., einem EBITDA von EUR -8,9 Mio. und mit einem Jahresfehlbetrag von EUR 15,1 Mio. lag der Geschäftsverlauf der NeXR Technologies innerhalb der Erwartungen zu Beginn des Geschäftsjahres.

ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Ertragslage

Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2022 um 113 % auf TEUR 870 (2021: TEUR 408) insbesondere durch Dienstleistungsaufträge im Bereich Avatar-Erstellung.

Andere aktivierte Eigenleistungen wurden nicht bilanziert (2021: TEUR 338).

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 67 % auf TEUR 118 (2021: TEUR 355) und resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 85) (2021: TEUR 249).

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren gingen wegen Verzögerungen bei der Scannerproduktion um 79% zurück auf TEUR 75 (2021: TEUR 359).

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gingen um 37% zurück auf TEUR 815 (2021: TEUR 1.291) durch die verstärkte interne Abwicklung von Prozessen sowie durch die Optimierung der Einkaufsbedingungen.

Der Personalaufwand erhöhte sich aufgrund des Personalaufbaus um 12 % auf TEUR 5.527 (2021: TEUR 4.930).

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände lagen auf dem Niveau des Vorjahres mit TEUR 2.553 (2021: TEUR 2.505).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit TEUR 3.519 auf dem Niveau des Vorjahres (2021: TEUR 3.685). Der Kostenanstieg durch den Ausbau eines neuen Produktionsstandortes konnte mit der Reduzierung der Büroflächen und verstärkten Einsatz von Homeoffice kompensiert werden. Demgegenüber stiegen insbesondere die Werbe- und Reisekosten nach Aufhebung der Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Kosten für Lizenzen und Konzessionen stiegen im Wesentlichen durch die Nutzung von Cloud-Speicher für die Berechnung von Scans auf TEUR 312 (2021: TEUR 280).

Der Aufwand für Zinsen und ähnliche Aufwendungen stieg aufgrund der weiteren Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit auf TEUR 3.642 (2021: TEUR 3.052).

Der operative Verlust vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich 2022 leicht auf TEUR -8.949 (2021: TEUR -9.165).

Das Ergebnis nach Steuern (Jahresfehlbetrag) lag mit TEUR -15.144 leicht unter dem Vorjahresniveau (2021: TEUR 14.722).

FINANZLAGE

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Um den notwendigen Liquiditätsbedarf zu decken, ist das Unternehmen bis zum Erreichen der Profitabilität auf die andauernde Finanzierung aus Eigen- und Fremdmitteln angewiesen.

Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen seinen Finanzierungsbedarf im Wesentlichen durch die Aufnahme von Darlehen bei Gesellschaftern sowie der im Oktober 2021 umgesetzten Kapitalerhöhung gedeckt. Zum Bilanzstichtag bestehen Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von TEUR 43.446 sowie wandelbare Anleihen von TEUR 3.500. Die Rückzahlung wurden bis zum 31.12.2024 gestundet.

Investitionen

Im Berichtszeitraum investierte die Gesellschaft TEUR 123 in technische Anlagen, Betriebsausstattung und Software sowie die Verbesserung der Website (2021: TEUR 167). Investitionen in die Herstellung von Scannern (2021: TEUR 338) wurden nicht vorgenommen.

Liquidität

Zum 31. Dezember 2022 verfügte die Gesellschaft über liquide Mittel von TEUR 727 (31. Dezember 2021: TEUR 3.774). Daneben bestanden zum Bilanzstichtag rund EUR 8,1 Mio. an freien Finanzierungslinien (2021: rund EUR 3,9 Mio.) und zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses rund EUR 4,6 Mio.

VERMÖGENSLAGE

Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31. Dezember 2022 aufgrund von Darlehensaufnahmen zur Finanzierung von operativen Verlusten auf TEUR 56.028 (31. Dezember 2021: TEUR 46.293).

Das Anlagevermögen der Gesellschaft sank insbesondere aufgrund von Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert auf TEUR 1.578 (31. Dezember 2021: TEUR 4.014).

Das Umlaufvermögen der Gesellschaft verringerte sich auf TEUR 1.227 (31. Dezember 2021: TEUR 4.223), insbesondere durch den Rückgang der liquiden Mittel auf TEUR 727 (31. Dezember 2021: TEUR 3.774).

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag stieg infolge der operativen Verlustsituation auf TEUR 53.091 (31. Dezember 2021: TEUR 37.947).

Die Rückstellungen stiegen im Zusammenhang mit dem Aktienoptionsprogramm VSOP 2019 leicht auf TEUR 1.369 (31. Dezember 2021: TEUR 1.230).

Die Verbindlichkeiten stiegen überwiegend aufgrund der fortlaufenden Fremdkapitalfinanzierung durch Gesellschafter auf TEUR 54.659 (31. Dezember 2021: TEUR 45.063) und bestanden im Wesentlichen aus Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von TEUR 43.446 (31. Dezember 2021: TEUR 34.004), aus wandelbaren Anleihen von TEUR 3.500 (31. Dezember 2021: TEUR 3.500) sowie aus erhaltenen Anzahlungen aus der Ausgabe von Token von TEUR 6.436 (31. Dezember 2021: TEUR 6.436). Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung stiegen auf TEUR 987 (31. Dezember 2021: TEUR 884).

PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

RISIKOMANAGEMENTZIELE UND -METHODEN/INTERNES KONTROLLSYSTEM

Die Gesellschaft befindet sich weiterhin im Aufbau und hat im Berichtsjahr daran gearbeitet, das eingerichtete Risikomanagementsystem und internes Kontrollsystem weiter auszubauen und zu verbessern.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Das Geschäftsmodell der NeXR befindet sich in einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und muss sich ständig den neuen und wandelnden Erfordernissen des Marktes und der Kunden, insbesondere des sich noch im Aufbau befindlichen Metaversum, anpassen. Die sich dabei ergebenden Chancen und Risiken werden von dem Unternehmen laufend neu bewertet und auf das Geschäftsmodell entsprechend angepasst.

Chancen

NeXR bewertet regelmäßig die Chancen des Unternehmens. Grundsätzlich können sich Chancen durch die Weiterentwicklung von Soft- und Hardware-Lösungen oder durch die Markteinführung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungsangebote ergeben.

NeXR ist derzeit mit seinen Produkten und Dienstleistungen aus den Geschäftsbereichen 3D Instagraph, OnPoint Studios und VRiday im Markt tätig.

Im Geschäftsbereich 3D Instagraph geht die Gesellschaft u. a. davon aus, dass zukünftig lebensechte Avatare in vielen Lebensbereichen, insbesondere in der Fashionindustrie eingesetzt werden, um zum Beispiel Größenempfehlungen und virtuelle Anproben zu ermöglichen. Entsprechend positioniert sich das Unternehmen mit seinem Scanner-Know-how als Portal in die digitale Welt. Ferner beabsichtigt das Unternehmen, zukünftig mit den im 3D-Scanverfahren erhobenen und anonymisierten Daten an Drittverwender, wie zum Beispiel die Freizeit-, Gesundheits- und Konsumgüterindustrie, heranzutreten.

In dem Geschäftsbereich VRiday geht die Gesellschaft weiter davon aus, dass virtuelle Shows durch Geschäftskunden und Endverbraucher nachgefragt werden. Weiterhin erwartet die Gesellschaft, dass der Bedarf von Geschäftskunden bei der Entwicklung von virtuellen Präsenzen im Metaversum steigen wird.

Die Gesellschaft verfügt über eines der größten und modernsten Virtual-Production-Studios Europas und geht davon aus, dass für die Film-, Animations- und Videospielbranche auch weiterhin Bewegungen von Personen erfasst, digitalisiert und somit 2D/3D-Avatare animiert werden.

Generell wird erwartet, dass der anhaltende Trend zum Metaversum zu einer steigenden Nachfrage nach Avataren und entsprechenden Digitalisierungen und Animationen führen wird.

Risiken

Die Gesellschaft ist im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Hierbei handelt es sich um die in der nachstehenden Tabelle angegebenen Risikofelder. Alle Risiken können dazu führen, dass einzelne oder mehrere Vermögensgegenstände abzuschreiben oder Rückstellungen zu passivieren sind, die Ertragslage sich negativ entwickelt und/oder ein Liquiditätsengpass eintritt.

Da die finanzwirtschaftlichen Risiken direkten Einfluss auf einzelne Positionen in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung haben, wird im Folgenden explizit auf diese Risiken eingegangen.

Risikofelder

Geschäftsrisiken Konjunkturrisiken,
Risiken
aus
der
allgemeinen
Wettbewerbssituation,
Reputationsrisiken
und
deren
Auswirkungen auf Kundenbeziehungen, Wachstumsrisiken und
Markteintrittsrisiken,
Risiken
der
im
Markt
verwendeten
Technologieplattformen
Operative Risiken Personalrisiken, Risiken aus Produktinnovation, Risiken der
mangelnden oder verzögerten sicherheitstechnischen Zulassung
und Inverkehrbringung von Produkten
Finanzwirtschaftliche Risiken Finanzierungsrisiken, Wechselkursrisiken, Zinsänderungsrisiken,
Forderungsausfallrisiken,
Überschuldungs-
und
Illiquiditätsrisiken
Rechtliche und
regulatorische Risiken
Risiken aus der Änderung des rechtlichen und regulatorischen
Rahmens sowie Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, insbesondere
lizenzrechtliche Risiken sowie marken- und urheberrechtliche
Risiken,
Risiken
der
Anfechtung
von
Hauptversammlungsentscheidungen, Risiken aus Ausgabe der
STARAMBA.Token
Liquiditätsrisiken Mangelnde Verfügbarkeit von Finanzierungsmöglichkeiten, keine
Prolongation
von
Kreditvereinbarungen,
Abhängigkeit
von
Kapitalerhöhungsentscheidungen vom Aktienkursniveau
Informations- und IT-Risiken Risiken aus dem Betrieb und der Gestaltung von IT-Systemen
sowie Risiken im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität von Daten
Fortbestandsrisiken Zeitgleiches
Eintreten
mehrerer
Einzelrisiken
mit
existenzgefährdenden Folgen für die Gesellschaft im Sinne von
Überschuldung,
Illiquidität
und
unbestimmter
Fortführungsprognose,
Scheitern
der
beschlossenen
Kapitalerhöhung ohne alternative Finanzierungsoptionen

Geschäftsrisiken

Die Geschäftsentwicklung der NeXR wird grundsätzlich auch von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage beeinflusst. Die von der Wirtschaftslage abhängige Investitionsbereitschaft von Unternehmen und die Konsumbereitschaft von Endverbrauchern haben auch kurzfristig Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. Das Unternehmen begegnet diesen Makro-Risiken durch flexible Anpassung von Produkten und Dienstleistungen an die Kundenbedürfnisse und gegebenenfalls durch die Anpassung des Geschäftsmodells und der Personal- und Kostenstruktur.

Die Geschäftsführenden Direktoren gehen in Bezug auf die Geschäftsrisiken von einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (2021: unverändert) und einer hohen Auswirkung (2021: mittleren) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus, weil die Gesellschaft zwar weiterhin eine positive Resonanz von den Pilotkunden bekommen hat, der Markt sich durch die allgemeine wirtschaftliche Lage zurückhaltend verhält und Vertragsverhandlungen mit Kunden entsprechend langwierig sind.

Operative Risiken

Die Neugewinnung und das Halten von qualifiziertem Personal können zu einem operativen Risiko für NeXR werden. Falls es dem Unternehmen nicht gelingt, qualifiziertes Personal zu rekrutieren und zu halten, könnte es zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Hard- und Softwareentwicklungen und somit zu verspäteten Produkteinführungen kommen. Das Unternehmen ist bestrebt, die Mitarbeiter durch eine attraktive Arbeitsatmosphäre in eigenverantwortlich arbeitenden Teams langfristig an das Unternehmen zu binden und permanent talentierte Arbeitskräfte zu rekrutieren. Eine vorübergehende Belastung der Arbeitsatmosphäre konnte durch eine aktive Home-Office-Regelung entgegengewirkt werden, jedoch könnte die unsichere finanzwirtschaftliche Lage der Gesellschaft kurz- und mittelfristig zu Abgängen von qualifiziertem Personal führen.

NeXR arbeitet bei der Entwicklung von Software mit Partnern zusammen, die u. a. auch auf Dienstleister in der Ukraine zugreifen. Bei der Hardware-produktion bezieht die Gesellschaft mittelbar und unmittelbar Bauteile von internationalen Lieferanten. Aufgrund der anhalten geopolitischen Krisensituation und den nicht absehbaren Folgen, besteht das Risiko, dass es zu einer Verzögerung bei der Entwicklung und Vermarktung wesentlicher Produkte bzw. zu Lieferschwierigkeiten kommen kann.

Die Markteinführung von Hardware-Produkten hängt auch von den sicherheitstechnischen Zulassungen in den jeweiligen Ländern ab. Die Zulassungen können sich z. B. durch verzögerte Bereitstellung von Testständen verschieben und so die Markteinführung erschweren.

Daneben besteht grundsätzlich das Risiko, dass sich die Produkte der Gesellschaft als nicht ausreichend marktfähig erweisen könnten oder sich die adressierten Märkte erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung entwickeln.

Besonderes Augenmerk richtet das Unternehmen auf die Marktpositionierung seiner Produkte und Dienstleistungen sowie den Aufbau von nachhaltigen Kundenstrukturen. Die derzeitige Kundenbasis und Marktpositionierung ist noch relativ klein. Die Gesellschaft ist weiterhin darauf bedacht, den Aufund Ausbau von Kundenstrukturen mit nachhaltigen Umsatzerlösen in jedem Geschäftsbereich voranzutreiben, ist aber weiterhin dem Risiko von Verzögerungen im Markt angesichts hoher Energiepreise und geopolitischer Unsicherheiten ausgesetzt.

Die Geschäftsführenden Direktoren gehen in Bezug auf die operativen Risiken von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit (2021: mittleren) und einer hohen Auswirkung (2021: mittleren) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Das Unternehmen erwirtschaftet noch nicht ausreichend frei verfügbare Liquidität und ist daher auf die Finanzierung aus Eigen- und Fremdmitteln angewiesen. Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen seinen Finanzierungsbedarf im Wesentlichen durch die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen gedeckt. Das Risiko besteht weiterhin überwiegend in der Abhängigkeit vom Zugang zum Kapitalmarkt und den für das jeweilige Finanzierungsinstrument zu erzielenden Konditionen (u. a. Zinsen, Sicherheiten, Wandlungsoptionen). Das Unternehmen begegnet diesen Risiken durch eine aktive Investor-Relations-Kommunikation, um das Vertrauen neuer und bestehender Aktionäre zu gewinnen.

Währungsrisiken bestehen insbesondere dort, wo Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie geplante Transaktionen in einer anderen als in der lokalen Währung der Gesellschaft bestehen bzw. entstehen werden. Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen den überwiegenden Teil seiner Umsätze in Euro abgerechnet und war nahezu keinen Wechselkursrisiken ausgesetzt. Verbindlichkeiten und Forderungen wurden zum Devisenkassakurs bilanziert. Es wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Zinsänderungsrisiken können vorwiegend durch Änderungen der Marktzinssätze entstehen, die zu Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme führen. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Finanzierungspartnern sind mit fester Verzinsung abgeschlossen und unterliegen daher keinen Zinsänderungsrisiken.

Forderungsausfallrisiken begegnet das Unternehmen durch die Auswahl der Geschäftspartner sowie durch die Vereinbarung von Anzahlungen bei Geschäften größeren Volumens und Vorfinanzierungsbedarfen. Bei den sonstigen Forderungen wird das Forderungsausfallrisiko durch die Auswahl der Geschäftspartner und kurze Laufzeiten beschränkt.

Bei identifizierbaren Bedenken bezüglich der Werthaltigkeit von Forderungen werden diese Forderungen umgehend einzelwertberichtigt oder ausgebucht und die Risiken erfolgswirksam verbucht.

Bei identifizierbaren Bedenken bezüglich der Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen des Anlageoder Umlaufvermögens werden diese wertberichtigt.

Die weiterhin bestehende bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 hat Auswirkungen auf die Fähigkeit der Gesellschaft, Anschlussfinanzierungen bei Finanzierungspartnern zu erhalten und Zahlungsziele bei Lieferanten eingeräumt zu bekommen. Diese Situation hat die Liquiditätssituation erheblich belastet und ist fortbestandsgefährdend. Weitere Gespräche mit dem Hauptaktionär führten zu keiner Einigung. Die vom Hauptaktionär erteilte Finanzierungszusage wurde nicht ausgeweitet und die Finanzierung der Gesellschaft ist somit nur noch bis September 2023 sichergestellt. Es besteht das Risiko einer insolvenzrechtlichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit, sofern es nicht gelingen sollte, alternative Finanzierungsquellen zu erschließen.

Die Gesellschaft prüft ob und unter welchen Voraussetzungen alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Sie hat dazu einen M&A- und Corporate Finance Berater beauftragt und befindet sich derzeit in fortgeschrittenen Gesprächen mit potenziellen Investoren. Weiterhin wurde ein Restrukturierungsberater mit einer entsprechenden Machbarkeitsstudie beauftragt. Wenn diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein sollten, ist der Fortbestand der Gesellschaft über den September 2023 hinaus gefährdet.

Die Geschäftsführenden Direktoren gehen in Bezug auf die finanzwirtschaftlichen Risiken weiterhin von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit (2021: unverändert) und einer hohen Auswirkung (2021: unverändert) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Rechtliche und regulatorische Risiken

Aus den Beziehungen zu Geschäftspartnern ergeben sich durch ausbleibende Vertragsverlängerungen sowie Änderungen von Vergütungsvereinbarungen oder Vertragsgegenständen Risiken mit potenziell erheblichen negativen Auswirkungen auf die Geschäftsperspektive des Unternehmens. NeXR begegnet diesen Risiken durch ein aktives Vertragsmanagement und proaktive Verhandlungen mit den Vertragspartnern während der Vertragslaufzeiten.

Die vertragsgemäße marken- und urheberrechtliche Nutzung der eigenen und von Dritten eingeräumten Rechte durch die Gesellschaft, ihre Auftragnehmer und ihre Mitarbeiter stellt ein weiteres rechtliches Risiko für die Gesellschaft dar, das aufgrund der hohen Vertragsstrafen und der Klagemöglichkeiten in internationalen Jurisdiktionen fortbestandsgefährdend sein könnte.

Die Gesellschaft sieht sich Risiken aus der Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen und gegebenenfalls der Unwirksamkeit von Hauptversammlungsentscheidungen ausgesetzt. Diese Risiken können die Finanzierungsoptionen einschränken, die Unternehmensfortführung erschweren und somit den Bestand der Gesellschaft gefährden.

Die Gesellschaft könnte ebenso Risiken im Zusammenhang mit der Herausgabe der STARAMBA.Token ausgesetzt sein, wobei Erwerber von Token die derzeit noch eingeschränkte Einsetzbarkeit bemängeln und ihre erworbenen Token gegen Entschädigung an die Gesellschaft zurückgeben könnten.

Die allgemeinen rechtlichen Risiken werden fortlaufend durch die Rechtsabteilung überwacht.

Die Geschäftsführenden Direktoren gehen geht in Bezug auf die rechtlichen und regulatorischen Risiken weiterhin von einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (2021: unverändert) und einer hohen Auswirkung (2021: unverändert) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Liquiditätsrisiken

Das zentrale Risiko der Gesellschaft ist das Liquiditätsrisiko. Die Gesellschaft erwirtschaftet weiterhin keine ausreichende frei verfügbare Liquidität und ist daher auch weiterhin auf die Außenfinanzierung durch Eigen- und Fremdkapitalaufnahme angewiesen. Die vom Hauptaktionär im Rahmen einer Finanzierungszusage bereitgestellten und zugesagten liquiden Mittel reichen nach aktueller Planung noch bis September 2023. Der Hauptaktionär hat mitgeteilt, seine Finanzierungszusage nach aktuellem Stand nicht mehr auszuweiten.

Die Gesellschaft ist auch weiterhin bemüht, sich mit ausreichend Finanzmitteln auszustatten – sei es im Wege von Kapitalerhöhungsmaßnahmen oder durch kurz- und langfristig Darlehen oder durch die Veräußerung von Geschäftsbereichen. Sie hat dazu einen M&A- und Corporate Finance Berater beauftragt. Weiterhin wurde ein Restrukturierungsberater mit einer entsprechenden Machbarkeitsstudie beauftragt. Wenn diese Maßnahmen nicht erfolgreich sein sollten, ist der Fortbestand der Gesellschaft über den September 2023 hinaus gefährdet.

Die Geschäftsführenden Direktoren gehen davon aus, dass durch liquiditätssichernde Maßnahmen die Liquidität für das Geschäftsjahr 2023 gesichert werden kann. Zugleich gehen die Geschäftsführenden Direktoren in Bezug auf die Liquiditätsrisiken für den sich daran anschließenden Zeitraum weiterhin von einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit (2021: unverändert) und einer hohen Auswirkung (2021: unverändert) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Bilanzielle Risiken

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet und weist zum 31. Dezember 2022 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 53,1 Mio. (2021: EUR 37,9 Mio.) aus.

Maßnahmen zur Absicherung der Liquiditätsrisiken

Seit November 2018 hat die Aktionärin Hevella Capital GmbH & Co. KGaA Finanzierungszusagen in Höhe von insgesamt EUR 41 Mio. erteilt. Die Gesellschaft kann bis zum Veröffentlichungszeitpunkt noch rund EUR 4,6 Mio. bis September 2023 abrufen. Damit ist derzeit eine Finanzierung bis September 2023 sichergestellt.

Die zum 31. Dezember 2021 zur Rückzahlung oder Wandlung fällige Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 3,5 Mio. von der Aktionärin Hevella Capital GmbH & Co. KGaA wurde bis zum 31. Dezember 2024 verlängert und die Zinszahlung gestundet.

Die Liquidität ist zum Bilanzstichtag weiterhin angespannt. Eine Ausweitung der bestehenden Finanzierungszusage seitens der Großaktionärin blieb aus.

Der Verwaltungsrat prüft ständig weitere Möglichkeiten zur Unternehmensfinanzierung. Dazu wurden sowohl ein M&A Berater als auch ein Corporate Finance Berater beauftragt. Weiterhin wurde ein Restrukturierungsberater mit einer entsprechenden Machbarkeitsstudie beauftragt.

Wenn es dem Unternehmen nicht gelingen sollte, kurzfristig weitere eigen- oder fremdkapitalstärkende Maßnahmen durchzuführen, so ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

Informations- und IT-Risiken

Informations- und IT-Risiken bestehen bei NeXR in einem unzureichenden Schutz vor dem unberechtigten Datenzugriff Dritter, der missbräuchlichen Datenverwendung durch Mitarbeiter oder dem Ausfall von Rechnersystemen und Netzwerken. Diesen Risiken begegnet das Unternehmen mit umfassenden Back-up-Verfahren sowie regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen aller wichtigen Systeme und Anwendungen. Darüber hinaus wird die verwendete Hard- und Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten. Am Markt bewährte Viren-, Zugangsschutz- und Verschlüsselungssysteme dienen der Datensicherheit und dem Schutz gegen Datenverlust oder -diebstahl. Ferner ist die Gesellschaft durch eine Cybersecurity-Versicherung gegen Datendiebstahl und/ oder -missbrauch abgesichert.

Die Geschäftsführenden Direktoren gehen in Bezug auf die Informations- und IT-Risiken von einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit (2021: unverändert) und einer mittleren Auswirkung (2021: unverändert) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Fortbestandsrisiken

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2022 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 53,1 Mio. und einen Finanzmittelbestand von EUR 0,7 Mio. aus.

Die bislang nicht gesicherte Finanzierung der Gesellschaft nach September 2023 erfordert die zeitnahe Umsetzung von liquiditätssichernden Maßnahmen (siehe oben "Liquiditätsrisiken"). Sollte es nicht gelingen, diese Maßnahmen zeitnah umzusetzen, wäre der Fortbestand der Gesellschaft über den September 2023 hinaus gefährdet.

Darüber hinaus kann die Bilanzsituation negative Auswirkungen auf die Reputation der Gesellschaft haben, die zu einem Verlust von Fachpersonal, der Herabsetzung der Kreditwürdigkeit, der Beeinträchtigung von Kundenbeziehungen, der Reduzierung von Zahlungszielen.

Außerdem ist das Management der Gesellschaft aufgrund der Unterbilanz zu permanenter Überprüfung des Überschuldungsstatus und zum Führen einer sehr kurzfristigen Liquiditätsplanung verpflichtete, wodurch Managementkapazitäten gebunden bleiben.

Und nicht zuletzt basiert die Fortführung der Gesellschaft auch auf dem Erreichen der in der Unternehmensplanung abgebildeten operativen Entwicklung von Kunden und marktfähigen Produkten, wie unter den operativen Risiken beschrieben.

Insbesondere die Kombination dieser Risiken kann zu einer erheblichen Fortbestandsgefährdung der Gesellschaft führen.

Im Hinblick auf die hohe Energiepreise, der geopolitischer Unsicherheiten und der anhaltenden hohen Inflation ist weiterhin hervorzuheben, dass trotz der Entwicklung relevanter Produkte und Lösungen die Geschäftsaussichten (Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung) erheblich beeinträchtigt worden sind, weil die Investitionsbereitschaft von Kunden der Gesellschaft vor diesem Hintergrund deutlich zurückhaltender ist.

Die Geschäftsführenden Direktoren gehen in Bezug auf die gesamten Fortbestandsrisiken von einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (2021 unverändert) und einer hohen Auswirkung (2021: unverändert) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus.

Zusammenfassende Darstellung der Gesamtrisikolage

Ohne eine Ausweitung der Finanzierung droht der Gesellschaft eine insolvenzrechtliche Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Die Gesellschaft hat aufgrund der bilanziellen Überschuldungssituation und der angespannten Liquiditätslage zum Berichtszeitpunkt verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahlungsfähigkeit über den Sommer 2023 hinaus aufrecht zu erhalten.

Die Geschäftsführung geht unter Abwägung der beschriebenen Chancen und Risiken zum Berichtsstichtag daher davon aus, die Gesellschaft fortzuführen.

PROGNOSEBERICHT

PROGNOSE

Die Gesellschaft konnte die erfolgreiche Zusammenarbeit mit H&M ausbauen und startet mit H&M Thailand im Sommer 2023 in den asiatischen Markt. Zu diesem Zweck wird weiterhin verstärkt in die Entwicklung und Produktion von Scannern investiert.

Das Unternehmen arbeitet weiter daran im Bereich NeXR Show, das erste große Referenzprojekt zu akquirieren. Entsprechende Gespräche befinden sich im fortgeschrittenen Stadium.

Auch in 2023 erwartet NeXR weitere Aufträge von dem japanischen Gaming-Software-Publisher Konami Digital Entertainment und sieht die Entwicklung im Bereich Motion Capture und Avatare positiv. Es werden Aufträge aus der Film-Industrie sowie kleinere Auftragsentwicklungen erwartet.

Für das Geschäftsjahr 2023 erwartet NeXR in Abhängigkeit von der Entwicklung der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Lage und einer weiteren Finanzierung der Gesellschaft Umsatzerlöse zwischen EUR 0,7 Mio. und 0,9 Mio. und ein EBITDA von EUR -9,1 Mio. bis EUR -9,3 Mio.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f, 315d HGB und die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.nexrtechnologies.com/de/corporate-governance/.

ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

Gemäß § 289a HGB hat die Gesellschaft über bestimmte dem Aktiengesetz und sonstigen Rechtsvorschriften unterliegende Strukturen zu berichten, um einen besseren Überblick über die Gesellschaft zu geben und Beschränkungen in Bezug auf ein Übernahmeangebot offenzulegen.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 PROZENT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN

Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA teilte am 26. Oktober 2021 mit, dass sie am 25. Oktober 2021 insgesamt 1.872.166 Aktien im Umfang von EUR 4.586.807 zu EUR 2,45 je Aktie durch Ausübung von Bezugsrechten erworben hat. Somit hat sich ihr Stimmrechtsanteil um 1.872.166 Stimmrechte auf 4.221.913 erhöht und ihr Anteil an den Stimmrechten betrug 68,28 %.

Die Hevella Capital GmbH & Co. KGaA teilte am 27. Oktober 2021 mit, dass sie am 27. Oktober 2021 eine unentgeltliche Aktienleihe im Umfang von 188.898 Aktien an die die Kapitalerhöhung begleitende BankM zum Zweck der Belieferung der Zeichner der neuen Aktien getätigt hat.

Die von der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA an der Gesellschaft gehaltenen Aktien sind nach ihrer Mitteilung ferner den folgenden Personen und Unternehmen zuzurechnen, die somit mittelbar die Kontrolle über die NeXR Technologies SE haben:

  • Hevella Beteiligungen GmbH, Potsdam, als persönlich haftende Gesellschafterin der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA
  • Obotritia Capital KGaA, Potsdam, als mehrheitlich beteiligte Kommanditaktionärin der Hevella Capital GmbH & Co. KGaA
  • Herr Rolf Elgeti, Potsdam, als persönlich haftender Gesellschafter der Obotritia Capital KGaA

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN ODER BESCHRÄNKUNGEN

Nach Kenntnissen der NeXR existieren keine Aktien mit Sonderrechten oder Beschränkungen bei der Ausübung der Stimmrechte.

RÜCKKAUF EIGENER AKTIEN

Die Gesellschaft verfügt über keine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien nach § 71 AktG.

ZUSAMMENSETZUNG DES GRUNDKAPITALS

Das Grundkapital der NeXR setzt sich zum 31. Dezember 2022 aus nennwertlosen Stückaktien zusammen. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien belief sich zum 31. Dezember 2022 auf insgesamt 6.183.193 Stück (31. Dezember 2021: EUR 6.183.193).

Mit Beschluss vom 03. Juni 2021 hatte die Hauptversammlung beschlossen, dass das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 4.122.129,00, eingeteilt in 4.122.129 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie, gegen Bareinlagen um bis zu EUR 2.061.064,00 durch Ausgabe von bis zu 2.061.064 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie auf bis zu EUR 6.183.193 erhöht wird. Die Kapitalerhöhung wurde im Oktober 2021 durchgeführt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde von EUR 4.122.129 um EUR 2.061.064,00 auf EUR 6.183.193,00 durch Ausgabe von 2.061.064 neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde am 25. Oktober 2021 in das Handelsregister eingetragen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2021 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag betrug EUR 1,00 je Aktie. Die 2.061.064 (Euro 2.061.064,00) auf den Inhaber lautenden Stammaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien sind noch nicht zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der Zulassungsprozess wird voraussichtlich im Mai 2022 abgeschlossen sein. Die zuzulassenden Aktien werden bis dahin unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000A3E5EW2 geführt.

Gemäß § 136 AktG sind Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Stimmabgabe berechtigt. Der Gesellschaft sind keine vertraglichen Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.

AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN

Aktien mit Sonderrechten, welche Kontrollbefugnisse verleihen, sind von der Satzung der Gesellschaft nicht vorgesehen.

ERMÄCHTIGUNG DES VERWALTUNGSRATS ZUR AUSGABE VON AKTIEN

Kapitalerhöhung aus Genehmigten Kapital 2021

Der Verwaltungsrat hat mit der Durchführung der Kapitalerhöhung im Oktober 2021 vollumfänglich von seiner, auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 03. Juni 2021 beruhenden, satzungsgemäßen Ermächtigung Gebrauch gemacht, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 4.122.129,00, eingeteilt in 4.122.129 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00 je Aktie durch die Ausgabe von bis zu 2.061.064 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ("Neue Aktien") gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.061.064,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde im Oktober 2021 vollumfänglich durchgeführt und am 25. Oktober 2021 in das Handelsregister eingetragen. Die Neuen Aktien mit einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie sind ab dem 01. Januar 2021 gewinnberechtigt. Der Nennbetrag beträgt EUR 2.061.064,00. Die Neuen Aktien sind noch nicht zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und werden bis zur Zulassung unter der Wertpapierkennnummer ISIN DE000A3E5EW2 geführt.

Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurde den Aktionären am 27. September 2021 satzungsgemäß ein Bezugsangebot unterbreitet. Die Satzung sah dazu im Einzelnen vor:

"Die neuen Aktien sind den Aktionären grundsätzlich zum Bezug anzubieten. Sofern das Bezugsrecht der Aktionäre nicht ausgeschlossen wird, kann das Bezugsrecht auch eingeräumt werden, indem die Aktien von Kreditinstituten oder anderen die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 AktG erfüllenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).

Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

  • für Spitzenbeträge;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, sofern der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des bei Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausnutzung der vorliegenden Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Bei der Berechnung der 10%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss bereits ausgegeben oder veräußert worden sind. Ferner sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben wurden;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von neuen Aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen mit einem solchen Zusammenschluss oder Erwerb im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern einschließlich des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft oder sonstigen Vermögensgegenständen;

  • soweit dies im Hinblick auf den Verwässerungsschutz erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften im Rahmen einer dem Verwaltungsrat von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung ausgegeben werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechtes bzw. nach Erfüllung von Optionsund/oder Wandlungspflichten zustehen würde;

  • zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Options- und/oder Wandlungspflichten aus von der Gesellschaft begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen;
  • im Falle der Kooperation mit einem anderen Unternehmen, wenn das Zusammenwirken dem Gesellschaftsinteresse dient und das kooperierende Unternehmen eine Beteiligung verlangt;
  • um Aktien an Mitglieder des Verwaltungsrats, Geschäftsführende Direktoren und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Arbeitnehmer von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgeben zu können. Die neuen Aktien können dabei auch an ein Kreditinstitut oder ein gleichgestelltes Unternehmen ausgegeben werden, welches diese Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich an die hiernach begünstigten Personen weiterzugeben. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages sowie den Inhalt der Aktienrechte bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2021/I festzulegen. Der Beginn der Dividendenberechtigung kann dabei auch auf den Beginn eines bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden, sofern über die Gewinnverwendung für dieses Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde."

Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird für die weitere Unterstützung des Markteintritts und den dann folgenden Ausbau von Kooperationen sowie den Ausbau des Teams verwendet.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital (2016/I)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 835.244,00 durch Ausgabe von bis zu 835.244 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur im Falle der Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 bis zum 27. Juli 2021 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Options- oder Wandlungspflichten erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die aufgrund der Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2016/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten.

Bedingtes Kapital (2017/I)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Die Bedingte Kapital 2017 dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Staramba SE vom 25. Juli 2017 von der Staramba SE im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2017 in der Zeit vom 25. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 ausgegeben werden.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital erfolgt zu dem gemäß Ziffer 1. lit. e) zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2017 festgelegten Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms 2017 nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2017/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung der Bezugsrechte.

Genehmigtes Kapital (2022/I)

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2027 einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 3.091.596 (in Worten: drei Millionen einundneunzigtausendfünfhundertsechsundneunzig Euro) durch Ausgabe von bis zu insgesamt 3.091.596 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2022/1"). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Verwaltungsrat bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten ("mittelbares Bezugsrecht"). Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar in folgenden Fällen:

  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen,
  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
  • wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind;

  • soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts als Aktionär zustehen würde;

  • zur Gewährung von Aktien an geschäftsführende Direktoren, Geschäftsleitungsorgane von mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, Führungskräfte der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen;
  • zur Erfüllung einer bei einer Emission von Aktien der Gesellschaft mit Emissionsbanken vereinbarten Greenshoe-Option.

Eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Durchführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen darf nur in Höhe von bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals erfolgen.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Inanspruchnahme oder bei Auslaufen der Ermächtigung entsprechend zu ändern.

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND SATZUNGSBESTIMMUNGEN ÜBER DIE BESTELLUNG VON VERWALTUNGSRATSMITGLIEDERN UND GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN SOWIE ÜBER ÄNDERUNGEN DER SATZUNG

Organe

Organe der NeXR sind die Hauptversammlung, der Verwaltungsrat und der bzw. die Geschäftsführenden Direktoren.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht seit der Hauptversammlung vom 20. Juni 2022 satzungsgemäß aus fünf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die Verwaltungsratsmitglieder können einmal oder mehrmals für den zuvor festgelegten Zeitraum gewählt werden.

Gleichzeitig mit den ordentlichen Verwaltungsratsmitgliedern können für ein bestimmtes oder für mehrere Verwaltungsratsmitglieder Ersatzmitglieder gewählt werden. Das Ersatzmitglied tritt in den Verwaltungsrat ein, wenn das Verwaltungsratsmitglied, als dessen Ersatzmitglied es bestellt ist, vor Ablauf der Amtszeit aus dem Verwaltungsrat ausscheidet. Findet in der nächsten Hauptversammlung keine Ersatzwahl statt, so verlängert sich die Amtszeit bis zum Ende der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitglieds. Ersatzwahlen erfolgen für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Mitglieder des Verwaltungsrats, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst.

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats und jedes Ersatzmitglied kann sein Amt unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auch ohne wichtigen Grund durch eine an den Verwaltungsratsvorsitzenden zu richtender, schriftlicher Erklärung niederlegen.

Der Verwaltungsrat ist durch die Satzung der NeXR befugt, Satzungsänderungen vorzunehmen, die nur die Form betreffen.

Geschäftsführende/r Direktor/en

Der Verwaltungsrat bestellt einen oder mehrere Geschäftsführende Direktoren. Mitglieder des Verwaltungsrats können zu Geschäftsführenden Direktoren bestellt werden, sofern die Mehrheit des Verwaltungsrats weiterhin aus nicht geschäftsführenden Mitgliedern besteht. Geschäftsführende Direktoren können jederzeit durch Beschluss des Verwaltungsrats abberufen werden. Ein Geschäftsführender Direktor, der gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats ist, kann nur aus wichtigem Grund abberufen werden.

Vereinbarungen mit dem Verwaltungsrat im Falle eines Übernahmeangebots

Es bestehen keine Vereinbarungen mit dem Verwaltungsrat, die unter der Voraussetzung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. Zudem existieren keine Vereinbarungen mit Mitgliedern des Verwaltungsrats, mit den Geschäftsführenden Direktoren oder mit Mitarbeitern, die eine Entschädigung zu deren Gunsten im Falle einer Übernahme vorsehen.

Schlussbemerkung zum Abhängigkeitsbericht

Wir erklären als Geschäftsführende Direktoren der NeXR Technologies SE gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft bei den im Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2022 aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde.

NeXR Technologies SE

Berlin, 27. April 2023

Die Geschäftsführenden Direktoren Markus Peuler Alexander Klos CEO CFO

Abschluss

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

in EUR 2022 2021
1. Umsatzerlöse 869.513 407.742
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0 337.656
3. Gesamtleistung 869.513 745.399
4. Sonstige betriebliche Erträge 117.791 354.994
-
davon Erträge aus der Währungsumrechnung
EUR 1.440 (Vorjahr: EUR 3.923)
5. Materialaufwand -889.859 -1.649.997
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für
bezogene Waren
-75.334 -359.231
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -814.526 -1.290.766
6. Personalaufwand -5.527.492 -4.930.022
a) Löhne und Gehälter -4.720.056 -4.245.647
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung
-807.435 -684.375
-
davon für Altersvorsorge
EUR 29.064 (Vorjahr: EUR 10.490)
7. Abschreibungen -2.553.164 -2.505.313
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
-2.553.164 -2.505.313
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.518.625 -3.685.238
-
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
EUR 5.221 (Vorjahr: EUR 3.119)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 93
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.642.133 -3.051.758
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1 1
12. Ergebnis nach Steuern -15.143.969 -14.721.842
13. Sonstige Steuern -10 -314
14. Jahresfehlbetrag -15.143.979 -14.722.155
15. Verlustvortrag -60.603.163 -45.881.008
16. Bilanzverlust -75.747.142 -60.603.163

BILANZ

AKTIVA in TEUR 31. Dez. 2022 31. Dez. 2021
A.
Anlagevermögen
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
38.156 51.376
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.149.439 3.448.144
3. Geleistete Anzahlungen 10.264 0
II.
Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 193.750 263.125
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 147.945 212.685
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 38.783 38.783
III.
Finanzanlagen
Beteiligungen 101 101
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
120.733 44.536
2.
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
28.388 21.196
3.
geleistete Anzahlungen
20.000 0
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.777 27.007
2.
Sonstige Vermögensgegenstände
298.718 356.206
-
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
EUR 110.862 (Vorjahr: EUR 77.674)
III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
727.150 3.773.580
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
132.025 109.128
D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
53.091.450 37.947.471
Bilanzsumme 56.028.679 46.293.339
PASSIVA in EUR 31. Dez. 2022 31. Dez. 2021
A. Eigenkapital
I.
Gezeichnetes Kapital
6.183.193 6.183.193
(bedingtes Kapital EUR 910.244)
II.
Kapitalrücklage
16.472.499 16.472.499
III.
Bilanzverlust
-75.747.142 -60.603.163
davon Verlustvortrag aus dem Vorjahr EUR 60.603.163
Nicht gedeckter Fehlbetrag 53.091.450 37.947.471
Buchmäßiges Eigenkapital 0 0
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.369.280 1.230.024
C. Verbindlichkeiten
1.
Anleihen
3.500.000 3.500.000
-
davon konvertibel EUR 3.500.000
(Vorjahr: EUR 3.500.000)
-
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
EUR 3.500.000 (Vorjahr: EUR 3.500.000)
-
davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 3.500.000
(Vorjahr: EUR 3.500.000)
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
0 8
-
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 0 (Vorjahr: EUR 8)
3.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
6.471.419 6.436.419
-
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 35.000 (Vorjahr: EUR 0)
-
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
EUR 6.436.419 (Vorjahr: EUR 6.436.419)
4.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
987.253 883.630
-
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 987.252 (Vorjahr: EUR 883.630)
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
43.700.727 34.243.257
-
davon gegenüber Gesellschaftern
EUR 43.445.856 (Vorjahr: EUR 34.003.723)
-
davon aus Steuern
EUR 102.407 (Vorjahr: EUR 76.698)
-
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 254.871(Vorjahr: EUR 239.535)
-
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
EUR 43.445.856 (Vorjahr: EUR 34.003.723)
Bilanzsumme 56.028.679 46.293.339

KAPITALFLUSSRECHNUNG

in EUR 2022 2021
Periodenergebnis -15.143.979 -14.722.155
-/+ Zu-/Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 2.553.164 2.505.313
+/- Zu-/Abnahme der Rückstellungen 139.256 -20.497
-/+ Zu-/Abnahme der Vorräte -103.388 60.140
-/+ Zu-/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -4.770 -7.640
+/- Zu-/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-34.592 4.278
+/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
103.622 188.889
+/-Zu-Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
50.328 -32.498
- Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -468 -323
+ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 98 0
- Zinserträge 0 -93
+ Zinsaufwendungen 3.642.133 3.051.758
-/+ Ertragsteuerertrag / Ertragsteueraufwand 1 1
+/- Ertragsteuerzahlungen -1 -1
+/- Andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge 0 -337.656
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -8.729.412 -9.310.483
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -21.539 -21.549
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
370 323
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -95.849 -145.012
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 -100
+ Einzahlungen aus Zinsen 0 93
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -117.017 -166.245
+ Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen 0 5.049.607
+ Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme
von (Finanz-) Krediten
5.800.000 7.570.000
- Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten 0 0
- Auszahlungen für Zinsen 0 -286
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 5.800.000 12.619.321
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe
der Cashflows)
-3.046.429 3.142.593
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.773.580 630.986
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 727.150 3.773.580

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

in EUR Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Erwirtschaftetes
Eigenkapital
Gesamt
Stand am 01.01.2021 4.122.129 13.483.956 -45.881.008 -28.274.923
Ausgabe von Anteilen 2.061.064 2.988.543 5.049.607
Periodenergebnis -14.722.155 -14.722.155
Saldo zum 31.12.2021 6.183.193 16.472.499 -60.603.163 -37.947.471
Periodenergebnis -15.143.979 -15.143.979
Saldo zum
31.12.2022
6.183.193 16.472.499 -75.747.142 -53.091.450

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2022

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die NeXR Technologies SE ist eine am Regulierten Markt (General Standard der Börsen Frankfurt und Berlin) notierte Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea) mit Sitz in 10969 Berlin, Charlottenstraße 4, Deutschland (Registernummer HRB 158018, Amtsgericht Berlin Charlottenburg).

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne der Vorschriften des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, in Verbindung mit § 264d HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 d ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und Artikel 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2022 in 6.183.193 auf den Inhaber lautenden Stückaktien eingeteilt und beträgt EUR 6.183.193.

Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen im Auftrag von Kunden die einzelnen Produkte weiterentwickelt, sowie die Finanzierung des Geschäftsbetriebs durch Vereinbarungen mit Gesellschaftern sichergestellt.

B. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz der angespannten Liquiditätslage im Zeitpunkt der Aufstellung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist auf Basis der bestehenden Finanzierung nur noch bis zum September 2023 gesichert. Eine Ausweitung der bestehenden Finanzierung wurde seitens der bisher finanzierenden Aktionäre ausgeschlossen. Die Gesellschaft hat aufgrund der angespannten Liquiditätslage im Berichtszeitpunkt verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Zahlungsfähigkeit auch weiterhin zu sichern. Sollten entgegen den Erwartungen der Geschäftsführenden Direktoren die geplanten Maßnahmen zur Absicherung der Liquidität nicht erfolgreich umgesetzt werden können, ist der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet und nur noch bis zum September 2023 gesichert. Zu den nach dem Bilanzstichtag umgesetzten Maßnahmen wird auch auf die Ausführungen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag unter Punkt E. Sonstige Angaben 11. verwiesen.

1. ANLAGEVERMÖGEN

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Sofern eine unbegrenzte Nutzungsdauer vorliegt, erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen.

Der Firmenwert resultiert aus einer Verschmelzung im Jahr 2016, die Bewertung erfolgte zu Zeitwerten auf Basis eines Gutachtens, das den Ertragswert nach Ertragssteuern ermittelt hat.

Der Geschäfts- oder Firmenwert beinhaltet Steuerlatenzen. Für die Steuerlatenzen aufgrund der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2016 gilt, dass latente Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten nicht von der übertragenden Rechtsträgerin übernommen werden, sondern neu zu prüfen und entsprechend anzusetzen sind. Da die Bewertung der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden zu Zeitwerten erfolgte, handelt es sich bei den bezüglich der aufgedeckten stillen Reserven zu passivierenden Steuerlatenzen um stille Lasten. Sie stellen damit Anschaffungskosten dar, da sie zwingend zu passivieren sind. Die passiven Steuerlatenzen auf den erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert sind untrennbar mit diesem verbunden und deshalb als Anschaffungskosten dieses Geschäfts- oder Firmenwertes zu aktivieren.

Der planmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes liegt eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahren zugrunde, die überwiegend das technische Know-how reflektiert. Die verbliebene Restnutzungsdauer zum 31. Dezember 2022 beläuft sich auf 0,5 Jahre.

Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Anlagegegenstände wurden planmäßig linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten bis EUR 800,00 betragen, wurden voll abgeschrieben.

Bilanzposten (Gruppe von Vermögensgegenständen) Nutzungsdauer
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
1 bis 15 Jahre,
teilweise unbegrenzt
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7,5 Jahre
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 10 Jahre

Das Finanzanlagevermögen enthält die Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Eine Beteiligung wurde dabei aufgrund einer dauerhaften Wertminderungen bereits in den Vorjahren auf einen Erinnerungswert von EUR 1,00 abgeschrieben.

2. UMLAUFVERMÖGEN

Unter den Vorräten werden die zum Stichtag im Bestand der Gesellschaft befindlichen STARAMBA.Token (SST) ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt dabei zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Außerdem enthält diese Position Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die zu Anschaffungskosten bewertet sind.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Für pauschale Wertberichtigungen besteht kein Bedarf. Soweit in den Forderungen Fremdwährungsforderungen enthalten sind, sind diese mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind für wesentliche Posten, beispielsweise für Ausgaben für Aufwendungen, die den nachfolgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind, gebildet worden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um abgegrenzte Lizenzzahlungen, Vorauszahlungen für Events im Jahr 2023 sowie eine abgegrenzte Leasingsonderzahlung.

3. FREMDKAPITAL

Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit der Restlaufzeit entsprechend mit dem von der Deutschen Bundesbank aus Objektivierungsgründen festgestellten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Von dem Wahlrecht, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr abzuzinsen, wurde nicht Gebrauch gemacht. Die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen für ein virtuelles Aktienoptionsprogramm (VSOP 2019) orientiert sich an E-DRS 11. Die Optionen werden zum Zusagezeitpunkt mit Hilfe eines Optionspreismodelles bewertet. Der Aufbau der Rückstellungen erfolgt in Abhängigkeit von der Leistungserbringung des Begünstigten.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit den jeweiligen Tageskursen oder den dazu vereinbarten Kursen in Ansatz gebracht. Die Währungsumrechnung zum Bilanzstichtag erfolgt entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Zum Bilanzstichtag werden aktive latente Steuern mit passiven latenten Steuern verrechnet. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern auf Verlustvorträge (Aktivüberhang nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern) hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht.

4. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Einzahlungen aus dem Verkauf von Token werden zunächst als erhaltene Anzahlungen bilanziert. Eine Umsatzrealisierung erfolgt erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Token im Rahmen des Verkaufs von Produkten und Dienstleistungen als Zahlungsmittel angenommen werden.

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. ANLAGEVERMÖGEN

Die Entwicklung des Anlagevermögens, sowie die Anschaffungskosten der einzelnen Positionen sind im folgenden Anlagespiegel dargestellt.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände weisen einen Buchwert von TEUR 1.198 (Vorjahr: TEUR 3.500) aus. Hauptbestandteil ist der Geschäfts- oder Firmenwert, der aus der Verschmelzung zu Zeitwerten aus dem Jahr 2016 stammt. Im Berichtszeitraum erfolgte eine planmäßige Abschreibung auf TEUR 1.149.

Das Sachanlagevermögen beträgt TEUR 380 (Vorjahr: TEUR 515) und enthält die selbst erstellten technischen Anlagen und Anlagen im Bau (Scanner) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Das Finanzanlagevermögen beläuft sich auf EUR 101 (Vorjahr: EUR 101) und enthält Anteile an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Angaben zum Anteilsbesitz § 285 Nr. 11 HGB:

Beteiligung Sitz Anteil Grundkapital 31.12.2022
(Vorjahr)
Eigenkapital Ergebnis des
letzten BJ
Social VR GmbH
in Liquidation,
AG Berlin *
HRB13777
Berlin 48,00 % Nicht
vorliegend
(31.12.2019:
TEUR 25)
nicht
vorliegend
(31.12.2019:
TEUR -54)
Nicht
vorliegend
(BJ 2019:
TEUR -4)
IN X SPACE
Technologies UG
(haftungsbe
schränkt)
HRB
Berlin 10,00 % Nicht
vorliegend
(Vorjahr:
TEUR 1)
nicht
vorliegend
(Vorjahr:
TEUR -41)
Nicht
vorliegend
(Vorjahr:
TEUR -42)

* Angaben gemäß den letzten erstellten Jahresabschlüssen der Gesellschaften zum 31. Dezember 2019. Mit Beschluss vom 13. August 2020 wurde die Gesellschaft aufgelöst, sie befindet sich zum Bilanzstichtag in Liquidation.

31

ANLAGENSPIEGEL ZUM 31. DEZEMBER 2022

in EUR Immaterielle
Nutzungs
rechte
Geschäfts
oder
Firmenwert
Immaterielle
Vermögens
gegenstände
Sachan
lagen
Finanz
anlagen
Anlage
vermögen
Anschaffungs-/Herstellungs
kosten
Stand 01.01.2022 129.928 86.556.147 86.686.075 1.151.658 2.662 87.840.395
Zugänge 21.539 0 21.539 101.658 0 123.197
Abgänge 2.521 0 2.521 65.309 0 67.830
Umbuchungen 0 0 0 -1 0 -1
Stand 31.12.2022 148.946 86.556.147 86.705.093 1.188.007 2.662 87.895.762
Kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2022 78.552 83.108.003 83.186.555 637.065 2.561 83.826.181
Abschreibungen Geschäftsjahr 24.493 2.298.705 2.323.198 229.966 0 2.553.164
Abgänge 2.519 0 2.519 59.501 0 62.020
Umbuchungen 0 0 0 -1 0 -1
Stand 31.12.2022 100.526 85.406.708 85.507.234 807.529 2.561 86.317.325
Buchwert 31.12.2022 48.420 1.149.439 1.197.859 380.478 101 1.578.437
Buchwert 31.12.2021 51.375 3.448.144 3.499.520 514.593 101 4.014.214

2. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEUR 111 (Vorjahr: TEUR 78) eine Fälligkeit größer ein Jahr, weitere Beträge sind innerhalb eines Jahres fällig.

Gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen keine Forderungen (Vorjahr: TEUR 0).

Forderungen im Sinne des § 285 Nr. 9c HGB bestehen zum Stichtag nicht (Vorjahr: TEUR 0).

3. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN UND KASSENBESTÄNDE

Die Guthaben bei Kreditinstituten betragen TEUR 727 (Vorjahr: TEUR 3.774).

4. EIGENKAPITAL

Das ausgewiesene Eigenkapital zum 31. Dezember 2022 ist negativ. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt TEUR 53.091.

4.1 Gezeichnetes Kapital

Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft ist in 6.183.193 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt (31. Dezember 2021: 6.183.193), und beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 6.183.193 (31. Dezember 2021: EUR 6.183.193).

Bedingtes Kapital (2016/I)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 835.244,00 durch Ausgabe von bis zu 835.244 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber der aufgrund der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegebenen Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur im Falle der Begebung von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen und nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Juli 2016 bis zum 27. Juli 2021 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen bzw. ihre Options- oder Wandlungspflichten erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die aufgrund der Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts bzw. der Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht ausgegebenen neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2016/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Options- bzw. Wandlungspflichten.

Bedingtes Kapital (2017/I)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 75.000,00 durch Ausgabe von bis zu 75.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017/I). Die Bedingte Kapitalerhöhung 2017 dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Staramba SE vom 25. Juli 2017 von der Staramba SE im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2017 in der Zeit vom 25. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2022 ausgegeben werden.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Aktienoptionen ausgegeben werden und die Inhaber dieser Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital erfolgt zu dem gemäß Ziffer 1. lit. e) zu Punkt 9 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 25. Juli 2017 festgelegten Ausübungspreis. Die neuen Aktien nehmen grundsätzlich vom Beginn desjenigen Geschäftsjahres an, in welchem sie entstehen, am Gewinn teil. Sofern über die Gewinnverwendung für ein bereits abgelaufenes Geschäftsjahr noch nicht beschlossen wurde, kann der Beginn der Dividendenberechtigung auch auf den Beginn dieses bereits abgelaufenen Geschäftsjahres gelegt werden.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 5 Abs. 1 sowie § 6.3 Abs. 1 Satz 1 der Satzung entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme des bedingten Kapitals anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsprogramms 2017 nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2017/I nach Ablauf der Fristen für die Ausübung der Bezugsrechte.

Genehmigtes Kapital (2022/I)

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2027 einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 3.091.596 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 3.091.596 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2022/1). Ausgegeben werden dürfen jeweils Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Verwaltungsrat bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Absatz 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, und zwar in folgenden Fällen:

  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr verbundene Unternehmen;
  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
  • wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind;
  • soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandelschuldverschreibungen, Wandelgenussrechten oder Optionsrechten ein Bezugsrecht in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungsrechts bzw. Optionsrechts als Aktionär zustehen würde;
  • zur Gewährung von Aktien an geschäftsführende Direktoren, Geschäftsleitungsorgane von mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, Führungskräfte der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen oder an Arbeitnehmer der Gesellschaft und/oder verbundener Unternehmen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen;
  • zur Erfüllung einer bei einer Emission von Aktien der Gesellschaft mit Emissionsbanken vereinbarten Greenshoe-Option.

Eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Durchführung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen darf nur in Höhe von bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals erfolgen.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten und Bedingungen der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital und der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Inanspruchnahme oder bei Auslaufen der Ermächtigung entsprechend zu ändern.

4.2 Virtuelle Aktienoptionsrechte (§ 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG)

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 ein virtuelles Aktienoptionsprogramm gestartet (VSOP 2019). Es gelten die Aktienoptionsbedingungen vom 13. Dezember 2019.

Bis zum 31. Dezember 2022 wurden virtuelle Aktienoptionsrechte in folgender Anzahl ausgegeben:

Mitglieder der Geschäftsführung 164.886
Mitarbeiter 145.038
Externe Partner 350.000

Die bis zum 31. Dezember 2022 entstandenen Verpflichtungen aus dem Aktienoptionsprogramm sind unter den Rückstellungen erfasst.

4.3 Kapitalrücklagen (§ 152 Abs. 2 AktG)

In die Kapitalrücklage wurden Mehrbeträge zwischen den Kurswerten der aus der Erhöhung des Grundkapitals ausgegebenen neuen Aktien und deren Nennwerten eingestellt. Im Geschäftsjahr 2022 beträgt die Kapitalrücklage unverändert zum Vorjahr TEUR 16.472.

4.4 Gewinn-/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 S. 2 HGB)

Der Jahresfehlbetrag zum 31. Dezember 2021 wurde in voller Höhe (TEUR 14.722) mit dem Verlustvortrag verrechnet und vorgetragen. Zum Stichtag beträgt der Verlustvortrag vor Verwendung daher TEUR 60.603.

4.5 Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführenden Direktoren schlagen vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 15.144 auf neue Rechnung vorzutragen.

5. RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen für Steuern sind nicht zu passivieren.

Die sonstigen Rückstellungen betragen TEUR 1.370 (Vorjahr: TEUR 1.230) und entwickelten sich wie folgt:

in TEUR Stand
01.01. 2022
Verbrauch Auflösung Zuführung Stand
31.12 2022
Bezeichnung
Übrige sonstige
Rückstellungen
735 190 65 231 711
Abschlusskosten 108 85 17 104 110
Personalkosten 344 6 3 171 506
Aufbewahrungsverpflichtung 43 0 0 0 43
Summe 1.230 281 85 506 1.370

In den übrigen sonstigen Rückstellungen sind TEUR 6 für Prozesskostenrisiken enthalten. Rückstellungen für das virtuelle Aktienoptionsprogramm (VSOP 2019) sind mit TEUR 523 in den Übrigen sonstigen Rückstellungen und mit TEUR 342 in den Rückstellungen für Personalkosten enthalten.

6. VERBINDLICHKEITEN

Die wandelbaren Anleihen betragen unverändert TEUR 3.500. Der zugehörige Zinsbetrag wird unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die erhaltenen Anzahlungen beinhalten die Zahlungseingänge aus Tokenverkäufen, soweit die Token noch nicht gegen Leistungserbringung seitens NeXR eingelöst wurden.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 102 (Vorjahr: TEUR 77) und Darlehens- und Zinsverbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 43.446 (Vorjahr: TEUR 34.004) enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren in Höhe von TEUR 43.446 (Vorjahr: TEUR 34.004) enthalten. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind binnen Jahresfrist zur Zahlung fällig.

7. PASSIVE LATENTE STEUERN

Zum Bilanzstichtag bestehen passive latenten Steuern in Höhe von TEUR 40, die aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem in der Handelsbilanz zu Zeitwerten und in der Steuerbilanz zu Buchwerten angesetzten Geschäfts- oder Firmenwert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der Staramba SE und der Staramba GmbH resultieren. Diesen passiven latenten Steuern stehen zum Bilanzstichtag höhere aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 11.602 sowie aktive latente Steuern aus Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 7 gegenüber, die bis zum Betrag der passiven latenten Steuern angesetzt wurden und mit den passiven latenten Steuern saldiert wurden. Vom Wahlrecht der Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge (Aktivüberhang nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern) wird kein Gebrauch gemacht. Den Berechnungen wurde ein Steuersatz von 30,18 % zu Grunde gelegt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 870 (Vorjahr: TEUR 408) resultieren aus der Erbringung von elektronischen Leistungen in Höhe von TEUR 654 im Bereich Avatar-Erstellung, in Höhe von TEUR 188 im Bereich VRiday und in Höhe von TEUR 22 im Bereich 3D Instagraph. Die übrigen Beträge resultieren aus Nutzungsentgelten.

in TEUR Geschäftsjahr Vorjahr Übrige Welt 539 6 USA 0 0 Inland 314 402 EU 17 0 Summe 870 408

Die Umsatzerlöse gliedern sich geografisch wie folgt:

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 116 (Vorjahr: TEUR 42) enthalten, damit in Verbindung stehende Forderungsverluste in Höhe von TEUR 113 (Vorjahr: TEUR 42) wurden im Berichtsjahr mit den Erträgen aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung saldiert und führen zu sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 3. Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 249) enthalten.

Die Position Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus Entwicklungskosten des Scanners Typ Fusion III. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren im Wesentlichen aus Software-Dienstleistungen sowie aus der Verwaltung der STARAMBA.Token (STT).

Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für das virtuelle Aktienoptionsprogramm (VSOP) in Höhe von TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 124).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 642 (Vorjahr: TEUR 731).

Der im Jahr 2016 aus der Verschmelzung mit der Staramba GmbH entstandene Firmenwert wurde im Jahr 2022 planmäßig in Höhe von TEUR 2.299 (Vorjahr: TEUR 2.299) abgeschrieben. Im Jahr 2022 gab es nur minimale Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (Vorjahr: TEUR 0).

Die Wertberichtigungen auf Forderungen wurden im Jahr 2022 um TEUR 116 reduziert (Vorjahr: TEUR 1). Die Forderungsverluste betrugen TEUR 113.

in TEUR Geschäftsjahr Vorjahr
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0
davon
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.642 3.052
davon
Zinsen für kurzfristige Verbindlichkeiten 0 1
Zinsen an Gesellschafter 3.642 3.051
Zinsergebnis -3.642 -3.051

E. SONSTIGE ANGABEN

1. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen samt ihren Fälligkeiten sind aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

in TEUR Bis 1 Jahr 2 bis 5 Jahre Über 5
Jahre
Gesamt
Mietverpflichtungen 452 478 0 930
Dienstleistungen, Bestellobligo 0 0 0 0
Gesamt 452 478 0 930

2. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung wurde nicht entsprechend der Empfehlung des DRSC gemäß DRS 21 aufgestellt.

Der Zinsaufwand im Geschäftsjahr beträgt TEUR 3.642 (Vorjahr: TEUR 3.052). Davon betragen die im Geschäftsjahr gezahlten Zinsen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1).

Der Finanzmittelfonds ist der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Dabei werden Zahlungsmittel als Barmittel und täglich fällige Sichteinlagen definiert. Als Zahlungsmitteläquivalente gelten als Liquiditätsreserve gehaltene, kurzfristige, äußerst liquide Finanzmittel, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen. Daher dürfen Zahlungsmitteläquivalente im Erwerbszeitpunkt nur eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben. Zudem sind jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere kurzfristige Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören, nach DRS 21 in den Finanzmittelfonds einzubeziehen und offen abzusetzen.

3. ANGABEN ZUR EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Zum Stichtag ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 53.091.

4. MITARBEITER

Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug 70 (Vorjahr: 65).

5. ANGABE GEM. § 285 NR 14 HGB

Der Jahresabschluss der NeXR Technologies SE wird in den Konzernabschluss der Obotritia Capital KGaA, Potsdam einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird elektronisch im Bundesanzeiger veröffentlicht.

6. ANGABEN GEM. § 285 NR. 15A HGB UND § 160 ABS. 1 NR. 5 AKTG

Zum Stichtag hat die Gesellschaft noch Wandelschuldverschreibungen im Umfang von TEUR 3.500 ausstehend. Die Börsennotierung der Wandelanleihe im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse fand am 22. März 2017 statt, sie hatte ursprünglich eine Laufzeit von 2 Jahren und wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die Wandelanleihe ist eingeteilt in 3.500 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je TEUR 1. Der jährliche Zinssatz beträgt 6 %. Die Teilschuldverschreibungen berechtigen zur Wandlung in neue Aktien der NeXR Technologies SE. Der Wandlungspreis wurde für den Fall der Ausübung des Wandlungsrechts durch die Anleihegläubiger auf EUR 21,20 je Stückaktie der Gesellschaft festgesetzt. Aufgrund der im Oktober 2021 eingetragenen Kapitalerhöhung war der Wandlungspreis neu zu berechnen, dieser beträgt nunmehr EUR 10,45 je Stückaktie.

7. ANGABEN ÜBER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES UND DER GESCHÄFTSFÜHRUNG

Die Gesellschaft optiert zum sog. Monistischen Leitungssystem gemäß Artikel 38 lit. b) SeVO. Der Verwaltungsrat besteht seit dem 03. Juni 2021 aus folgenden Personen:

    1. Herr Rolf Elgeti, Kaufmann, Potsdam (Vorsitzender des Verwaltungsrates)
    1. Herr Achim Betz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Nürtingen (stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates, Vorsitzender des Prüfungsausschusses)
    1. Herr Axel von Starck, Kaufmann, Hamburg
    1. Prof. Dr. Klemens Skibicki, Unternehmensberater, Köln
    1. Dr. Markus Kreipl, Investment Manager und Privatdozent, Hamburg

NeXR verfügt seit dem 19. Februar 2019 über einen Prüfungsausschuss gem. § 324 Abs. 1 HGB. Die Mitglieder sind Herr Achim Betz (Vorsitzender), Herr Axel von Starck (bis 19. Juni 2022) und Dr. Markus Kreipl (ab 19. Juni 2022).

Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführenden Direktoren vertreten:

Herr Markus Peuler, Kaufmann, Berlin ist seit dem 16. September 2019 Geschäftsführender Direktor.

Am 16. Januar 2023 wurde Herr Alexander Klos, Kaufmann, zum weiteren Geschäftsführenden Direktor bestellt.

Herr Markus Peuler war während des Berichtszeitraumes in keinen weiteren Aufsichtsräten oder Kontrollgremien Mitglied.

Herr Rolf Elgeti war während des Berichtszeitraumes Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

  • Vorsitzender des Aufsichtsrats TAG Immobilien AG
  • Vorsitzender des Aufsichtsrats Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG
  • Vorsitzender des Verwaltungsrates der Obotritia Hotel SE
  • Mitglied des Beirats Laurus Property Partners GmbH
  • Vorsitzender des Aufsichtsrates Creditshelf AG
  • Mitglied Verwaltungsbeirat Highlight Event and Entertainment AG
  • Vorsitzender des Verwaltungsrats der OboTech Acquisition SE
  • Mitglied des Prüfungsausschusses der Bankhaus Obotritia GmbH

Herr Achim Betz war während des Berichtszeitraums Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

  • Aufsichtsratsvorsitzender Hevella Capital GmbH & Co KG
  • Vorsitzender des Prüfungsausschusses Bankhaus Obotritia GmbH
  • Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG
  • Erster stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Deutsche Konsum REIT-AG
  • Zweiter stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Deutsche Industrie REIT-AG

Herr Axel von Starck war während des Berichtszeitraums Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

  • Beiratsmitglied Friendsurance GmbH
  • Beiratsmitglied Credi2 GmbH
  • Beiratsmitglied Doozer Real Estate Systems GmbH
  • Beiratsmitglied Store2be GmbH

Dr. Markus Kreipl war während des Berichtszeitraums Mitglied in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien:

  • Beiratsmitglied ChargeX GmbH
  • Beiratsmitglied Friendsurance GmbH
  • Beiratsmitglied Insurance Hero GmbH
  • Non-Executive Board Member InfinityQ Technologies Inc.
  • Non-Executive Board Member vi healthy living Ltd

8. ORGANBEZÜGE

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für die Ausübung ihres Mandats im Berichtsjahr Bezüge von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 32), sowie die Erstattung von Reisekosten.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Herr Achim Betz, erhielt Bezüge von TEUR 18 (Vorjahr: TEUR 18). Prof. Dr. Klemens Skibicki erhielt Bezüge von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 10).

Die Gesamtbezüge des Geschäftsführenden Direktors der NeXR im Geschäftsjahr 2022 betrugen TEUR 362 (Vorjahr: TEUR 342).

9. ERKLÄRUNG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE hat die nach § 161 AktG geforderte Entsprechungserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Website der Gesellschaft (https://www.nexr-technologies.com/de/corporategovernance/) zugänglich gemacht.

10. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 83 und gliedert sich auf wie folgt:

in TEUR

Abschlussprüfungsleistungen 71
Andere Bestätigungsleistungen 12
Steuerberatungsleistungen 0
Sonstige Leistungen 0
Summe 83

11. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG § 285 NR. 33 HGB N. F. VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM STICHTAG

Im Dezember 2018 hat die Gesellschafterin Hevella Capital GmbH & Co. KGaA eine Finanzierungszusage in Form eines Wandeldarlehens in Höhe von bis zu TEUR 6.000 gegeben.

Dieses Wandeldarlehen wurde im April 2019 um TEUR 4.000, im Juni 2019 um weitere TEUR 2.000, im Juli 2019 um weitere TEUR 8.000 im März 2020 um weitere TEUR 7.000, im März 2021 um weitere TEUR 3.000 und im September 2021 um weitere TEUR 6.000 aufgestockt. Aufgrund der im Oktober 2021 durchgeführten Kapitalerhöhung reduzierte sich das Darlehensvolumen um TEUR 5.000. Im März 2022 wurde das Darlehen um weitere TEUR 10.000 aufgestockt. Die sodann im März 2022 erfolgte Aufstockung um weitere TEUR 10.000 stellt die Finanzierung der Gesellschaft bis September 2023 sicher. Die Finanzierungszusage reduziert sich automatisch um zukünftige Liquiditätszuflüsse aus Kapitalerhöhungen oder anderen Kapitalmaßnahmen bis zum Delta zwischen der Finanzierungszusage und dem bis zum Zeitpunkt der Zuflüsse insgesamt ausgezahlten Darlehensbetrag.

Allerdings ist die Gesellschaft weiterhin auf eine anhaltende finanzielle Unterstützung angewiesen, ohne die die Gesellschaft sonst in ihrem Bestand gefährdet wäre.

Die Großaktionärin hat im April 2023 erklärt, die bestehende Finanzierungszusage anders als in den Vorjahren nicht mehr auszuweiten. Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs ist damit nur noch bis September 2023 sichergestellt.

Das bestehende Darlehen inklusive Zinsen sowie die Wandelanleihe wurden im April 2023 bis zum 31. Dezember 2024 gestundet.

Die Gesellschaft prüft nun, ob und unter welchen Voraussetzungen alternative Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck hat die Gesellschaft einen M&Aund Corporate Finance Berater sowie einen Restrukturierungsberater mit entsprechenden Machbarkeitsprüfungen beauftragt.

Im Januar 2023 wurde Herr Alexander Klos zum weiteren Geschäftsführenden Direktor bestellt.

12. MELDUNG NACH § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTG

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist die NEXR Technologies SE verpflichtet, den Inhalt der ihr zugegangenen Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wiederzugeben. Bis zum Aufstellungszeitpunkt sind keine Meldungen erfolgt.

NeXR Technologies SE

Berlin, 27. April 2023

Die Geschäftsführenden Direktoren Markus Peuler Alexander Klos CEO CFO

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

NeXR Technologies SE

Berlin, 27. April 2023

Die Geschäftsführenden Direktoren Markus Peuler Alexander Klos

CEO CFO

Versagungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Versagte Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der NeXR Technologies SE – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der NeXR Technologies SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss wegen der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für die versagten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts nicht den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht wegen der Bedeutung des im Abschnitt "Grundlage für die versagten Prüfungsurteile" beschriebenen Sachverhalts insgesamt kein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft, steht nicht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht nicht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung nicht zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu den genannten Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat, und versagen daher den Bestätigungsvermerk.

Grundlage für die versagten Prüfungsurteile

Wie im Anhang unter B. und E.11. sowie im Lagebericht in den Angaben in den Abschnitten "Finanzwirtschaftliche Risiken", "Liquiditätsrisiken", "Maßnahmen zur Absicherung der Liquiditätsrisiken", "Fortbestandsrisiken" und "Zusammenfassende Darstellung der Gesamtrisikolage" dargelegt, reichen die Finanzierungsvereinbarungen der Gesellschaft zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit nur bis September 2023. Bisher finanzierende Aktionäre haben eine zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit notwendige Ausweitung der Finanzierung negativ beschieden. Das Unternehmen war bislang nicht in der Lage, eine Ersatzfinanzierung zu erhalten. Die gesetzlichen Vertreter haben den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt und berufen sich hierbei auf eingeleitete Maßnahmen (Investorensuche), konnten jedoch bis zum Datum dieses Versagungsvermerks keine konkreten Angebote oder Teilabschlüsse vorlegen. Dementsprechend ist die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angemessen. Dieser Sachverhalt hat umfassende Bedeutung auch für die im Lagebericht erfolgte Darstellung der Lage der Gesellschaft sowie die Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Versagungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere versagten Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

■ Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

    1. Sachverhalt und Problemstellung
    1. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
    1. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung

  1. Die Bilanzierung und Bewertung bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der NeXR Technologies SE zum 31. Dezember 2021 erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2021 ein negatives Eigenkapital von EUR 53,1 Mio. auf und ist weiterhin als im Aufbau befindlich (start up) einzuordnen. Dementsprechend generiert sie nur in geringem Umfang Umsatzerlöse und Mittelzuflüsse. Die Gesellschaft hat zuletzt im März 2022 eine Ausweitung der Finanzierungszusagen seitens Gesellschafter erhalten. Diese sichert auf Basis Liquiditätsplanung der Gesellschaft die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bis September 2023. Eine zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit über den September 2023 hinaus notwendige Erweiterung der Finanzierung wurde durch den Gesellschafter abgelehnt. Das Unternehmen war bislang nicht in der Lage, eine Ersatzfinanzierung zu erhalten. Aus einer eingeleiteten Investorensuche heraus konnten bisher noch keine konkreten Angebote oder Teilabschlüsse vorgelegt werden.

Es besteht das Risiko einer insolvenzrechtlichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit. Die Einschätzung einer Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung ist komplex. Vor diesem Hintergrund war die Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

  1. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Liquidität verschafft. Dabei haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen auch beurteilt, ob Anhaltspunkte bestehen, dass die Gesellschaft in den kommenden 12 Monaten nicht in der Lage sein könnte, die Zahlung der erwarteten Verbindlichkeiten sicherzustellen. In diesem Zusammenhang haben wir uns mit bisher erteilten Finanzierungszusagen sowie dem Status von Maßnahmen zur Ersatzfinanzierung und der eingeleiteten Investorensuche auseinandergesetzt. Weiterhin haben wir anhand der von den Geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Liquiditätsplanung und der bestehenden Finanzierung die Zahlungsfähigkeit in den kommenden 12 Monaten beurteilt.

Die Liquiditätsplanung der Geschäftsführenden Direktoren zeigt, dass die Gesellschaft nur noch bis September 2023 zahlungsfähig ist. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und Lageberichts unter der Annahme der Unternehmensfortführung erachten wir auf der Basis unserer Prüfungshandlungen zum jetzigen Zeitpunkt für nicht angemessen.

  1. Die Angaben der Gesellschaft zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" enthalten. Weiterführende Angaben hinsichtlich bestandsgefährdender Risiken sind im Anhang und Lagebericht erfolgt, wir verweisen auf unsere Ausführungen oben unter " Grundlage für die versagten Prüfungsurteile".

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • Erklärung zur Unternehmensführung
  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB und
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3b HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei NeXR SE Jahresabschluss und Lagebericht 31.12.2022.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. August 2022 vom Verwaltungsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der NeXR Technologies SE, Berlin, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Versagungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Verwaltungsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arno Kramer.

Frankfurt am Main, den 27. April 2023

RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

D. Hanxleden A. Kramer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

HAFTUNGSHINWEIS

Der von den Geschäftsführenden Direktoren aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der NeXR berücksichtigen alle nach dem Ende des Geschäftsjahres 2022 und bis zur Aufstellung eingetretenen Umstände.

Der Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung erheblich abweichen.

KONTAKT

CROSS ALLIANCE communication GmbH Sven Pauly [email protected]

IMPRESSUM

NeXR Technologies SE Charlottenstraße 4 10969 Berlin Deutschland Telefon: +49 (0)30 / 403680140 Fax: +49 (0)30 / 403680141

VERANTWORTLICH: NeXR Technologies SE

TEXT UND REDAKTION: NeXR Technologies SE/CROSS ALLIANCE communication GmbH

GESTALTUNG UND UMSETZUNG:

CROSS ALLIANCE communication GmbH

FINANZKALENDER 2023

September 2023 Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts Juni 2022 Jahreshauptversammlung

  1. April 2023 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2022

AKTIENINFORMATIONEN

Grundkapital EUR 6.183.193
Anzahl der Aktien 6.183.193
WKN A1K03W
ISIN DE000A1K03W5
Bloomberg NXR
Aktienklasse Nennwertlose Stückaktie
Börsensegment General Standard
Börsenplätze XETRA, Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart
Designated Sponsor BankM AG

Charlottenstraße 4 10969 Berlin Deutschland

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