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Ströer SE & Co. KGaA

Governance Information Mar 13, 2024

417_cgr_2024-03-13_281731dd-74e5-4229-94e2-caa73c6018df.pdf

Governance Information

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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG 2023

In dieser Erklärung zur Unternehmensführung berichten der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat gemäß §§ 289f, 315d HGB und wie in Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") vorgesehen über die Corporate Governance der Gesellschaft im Berichtsjahr.

1. Entsprechenserklärung

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß Paragraf 161 Aktiengesetz

Der persönlich haftende Gesellschafter der Ströer SE & Co. KGaA, die Ströer Management SE, und der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA (nachfolgend "der Aufsichtsrat") erklären gemäß § 161 AktG:

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 09. Dezember 2022 hat die Ströer SE & Co. KGaA den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 ("DCGK 2022"), unter Berücksichtigung der im Folgenden dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien mit den nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen:

Der DCGK 2022 ist auf börsennotierte Gesellschaften in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer Europäischen Gesellschaft zugeschnitten und berücksichtigt nicht die Besonderheiten einer Kommanditgesellschaft auf Aktien. Einige Empfehlungen des DCGK sind daher wegen der rechtsformspezifischen Besonderheiten der Kommanditgesellschaft auf Aktien auf diese nicht anwendbar. Dies betrifft im Wesentlichen Regelungen in Bezug auf den Vorstand. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien hat keinen Vorstand als Geschäftsführungsorgan und mithin hat der Aufsichtsrat der KGaA - anders als bei Aktiengesellschaften - weder eine Personalkompetenz für den Vorstand noch kann er einen Katalog von zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften für den Vorstand festlegen. Die Aufgaben des Vorstands obliegen bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien dem persönlich haftendenden Gesellschafter, der durch die Satzung der Kommanditgesellschaft auf Aktien bestimmt wird und nicht durch den Aufsichtsrat. Bei der Ströer SE & Co. KGaA ist die Ströer Management SE persönlich haftender Gesellschafter und für die Geschäftsführung der Ströer SE & Co. KGaA zuständig. Auf die Ströer Management SE ist der DCGK 2022 nicht anzuwenden, da diese nicht börsennotiert ist. Von den Empfehlungen des DCGK 2022 sind daher der Grundsatz 6, 1. Halbsatz in Bezug auf die Personalkompetenz des Aufsichtsrates für den Vorstand sowie Satz 3 in Bezug auf die Festlegung von Zustimmungsvorbehalten für Geschäfte zugunsten des Aufsichtsrates, der Grundsatz 8 Satz 2, 2. Halbsatz in Bezug auf die Entlastung des Vorstands und Satz 4, 1. Halbsatz in Bezug auf die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder durch die Hauptversammlung, der Grundsatz 9 mit den Empfehlungen B. 1 bis B. 5 über die Besetzung des Vorstandes, der Grundsatz 20 mit den Empfehlungen E.2 und E.3 über die Offenlegung von Interessenkonflikten und Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder sowie der Grundsatz 24 mit den Empfehlungen G1 bis G 13, G15, G16 und der Anregung G 14 über die Vergütung des Vorstands auf eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und mithin auf die Ströer SE & Co. KGaA weder direkt noch entsprechend anwendbar.

Nicht gefolgt wurde der Empfehlung C. 5 DCGK 2022, wonach ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen soll. Dem zweiten Halbsatz dieser Empfehlung wurde und wird bei der Ströer SE & Co. KGaA im Hinblick auf Herrn Christoph Vilanek, CEO der freenet AG, Aufsichtsratsvorsitzender der Ströer SE & Co. KGaA und der Ströer Management SE sowie Mitglied im Aufsichtsrat einer anderen börsennotierten Gesellschaft, nicht gefolgt. Herr Vilanek ist aufgrund seiner langjährigen Kenntnis der Gesellschaft, seines hervorragenden Branchenwissens und seiner Qualifikation sowie seinen Erfahrungen in anderen Aufsichtsratsgremien absolut geeignet, sowohl dem Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA anzughören als auch den Vorsitz dort zu bekleiden. Die Gesellschaft hat sich vergewissert, dass er zeitlich in der Lage ist, dass Mandat qualifiziert auszufüllen. Die Gesellschaft möchte auf Herrn Vilanek als Aufsichtsratsvorsitzenden daher nicht verzichten.

Künftig wird die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK 2022 unter Berücksichtigung der eingangs dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien mit der vorstehend bereits genannten Abweichung in Bezug auf die Empfehlung C. 5 DCGK 2022 entsprechen.

Des Weiteren wird die Gesellschaft ebenfalls unter Berücksichtigung der eingangs dargelegten Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien auch den im DCGK 2022 enthaltenen Anregungen entsprechen.

Köln, den 12. Dezember 2023

Christoph Vilanek Christian Schmalzl Ströer SE & Co. KGaA Ströer Management SE

Der Aufsichtsrat Der persönlich haftende Gesellschafter Vorsitzender des Aufsichtsrats Co-Vorsitzender des Vorstands

2. Vergütungssystem; Vergütungsbericht

Das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters gemäß § 87a Absatz 1 und 2 AktG und die Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA gemäß § 113 Absatz 3 AktG, das von der Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA am 03. September 2021 mit 87,52% des Grundkapitals gebilligt wurde, ist auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ öffentlich zugänglich.

Der Vergütungsbericht für das Berichtsjahr 2023 und der Vermerk des Abschlussprüfers sind gemäß § 162 AktG auf der Investor Relations Webseite unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/finanzberichte/ zugänglich gemacht. Der Vergütungsbeschluss der Hauptversammlung vom 05. Juli 2023 über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA ist gemäß § 113 Absatz 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ öffentlich zugänglich.

3. Arbeitsweise des persönlich haftenden Gesellschafters und des Aufsichtsrats sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse

Die Ströer SE & Co. KGaA hat als Kommanditgesellschaft auf Aktien einen persönlich haftenden Gesellschafter, der die Ströer SE & Co. KGaA vertritt und ihr operatives Geschäft führt, und einen Aufsichtsrat, der den persönlich haftenden Gesellschafter berät und kontrolliert.

3.1 Der persönlich haftende Gesellschafter

Der persönlich haftende Gesellschafter der Ströer SE & Co. KGaA ist die Ströer Management SE, die nicht börsennotiert ist und keine Mitarbeiter hat. Der Kodex sowie verschiedene gesetzliche Regelungen zur Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats und des Vorstands, insbesondere § 96 Absatz 2 und 3 AktG und § 76 Absatz 3a des AktG, richten sich an börsennotierte Gesellschaften und finden deshalb auf den persönlich haftenden Gesellschafter, seinen Aufsichtsrat und seinen Vorstand keine Anwendung. Nichtsdestotrotz orientieren sich Vorstand und Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters freiwillig an vielen dieser Regelungen.

Aufgaben und Zuständigkeiten des persönlich haftenden Gesellschafters

Der persönlich haftende Gesellschafter entscheidet über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie einschließlich der Nachhaltigkeitsplanung. In der Unternehmensstrategie werden neben langfristigen Zielen auch ökologische und soziale Ziele angemessen berücksichtigt. Der persönlich haftendende Gesellschafter führt die Geschäfte der Ströer Gruppe als Leitungsorgan der Ströer SE & Co. KGaA frei von Weisungen Dritter in eigener Verantwortung und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an die geschäftspolitischen Grundsätze und das Interesse des Unternehmens gebunden. Er ist zuständig für die Erstellung der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresfinanzberichts des Unternehmens, für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Ströer SE & Co. KGaA, der Nichtfinanziellen Erklärung sowie des Nachhaltigkeitsberichts. Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters und dessen Vergütungsausschuss erstellt der persönlich haftende Gesellschafter den Vergütungsbericht. Er hat für die Ströer Gruppe ein angemessenes und wirksames internes Risikokontrollsystem und Risikomanagementsystem eingerichtet, welche auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte abdecken. Außerdem sorgt er dafür, dass Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen und unternehmensinterne Richtlinien eingehalten werden und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Hierfür hat er ein umfassendes Compliance-Management-System eingerichtet, in dessen Rahmen Beschäftigten und Mitarbeitern die Möglichkeit eingeräumt ist, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Konzern zu geben. Einzelheiten zum Compliance-Management-System finden sich auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/corporate-governance/.

Vorstand und Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters

Der persönlich haftende Gesellschafter verfügt ebenso wie die Ströer SE & Co. KGaA über ein duales Führungssystem, das bei ihm aus seinem Vorstand und seinem Aufsichtsrat besteht.

Der Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters setzte sich im Berichtsjahr aus den drei Mitgliedern Udo Müller als Co-Vorsitzendem, Christian Schmalzl als Co-Vorsitzendem und Henning Gieseke als Finanzvorstand zusammen. Die Erstbestellung eines Vorstandsmitglieds des persönlich haftenden Gesellschafters soll für längstens drei Jahre erfolgen. Für den Vorstand gilt nach einem Beschluss des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters eine Altersgrenze, wonach Vorstandsmitglieder nur bis zu ihrem jeweiligen gesetzlichen Renteneintrittsalter als Vorstand bestellt sein sollen. Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands sind unter Ziffer 9 in dieser Erklärung zusammengestellt. Informationen über Aufgabenbereiche und Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.stroeer.de/ueber-uns/ öffentlich zugänglich gemacht.

Der Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters vertritt den persönlich haftenden Gesellschafter und damit die Ströer SE & Co. KGaA. Er arbeitet im Rahmen seiner Geschäftsordnung, die der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters erlassen hat, zusammen. Die Geschäftsordnung sieht eine Aufteilung in verschiedene Ressorts sowie Regeln für die Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vor. Nach der Geschäftsordnung tragen alle Mitglieder des Vorstands gemeinsam die Verantwortung für die Geschäfte des Unternehmens und führen die ihnen zugeordneten Ressorts in eigener Verantwortung. Bei dem Vorstand ist die Position des ESG Beauftragten eingerichtet. Diese Position fällt in den Aufgabenbereich von Henning Gieseke. Der Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters, der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters und der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert im Rahmen der Besonderheiten der Rechtsform der Ströer SE & Co. KGaA beide Aufsichtsräte regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den Konzern relevanten Fragen. Die Vorstandsmitglieder unterliegen während ihrer Tätigkeit für den persönlich haftenden Gesellschafter einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Sie dürfen Nebentätigkeiten außerhalb der Ströer Gruppe nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters übernehmen, wobei dieser Aufsichtsrat über die Anrechnung einer Vergütung für die Nebentätigkeit entscheidet. Im Berichtsjahr übte keines der Vorstandsmitglieder über die in Ziffer 9 dieser Erklärung aufgelisteten Mandate hinaus Nebentätigkeiten aus. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich den übrigen Mitgliedern des Vorstands und dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters offen zu legen. Im Berichtsjahr verfügte der Vorstand über keinen Ausschuss.

Dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters gehören sechs von der Hauptversammlung des persönlich haftenden Gesellschafters gewählte Mitglieder an. Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters sind unter Ziffer 10 in dieser Erklärung zusammengestellt. Der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters hat wegen der Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien Kompetenzen, die in einer Aktiengesellschaft oder SE bei deren Aufsichtsrat liegen. Ihm obliegt insbesondere die Nachfolge- und Personalplanung für den Vorstand und die Bestellung der Vorstandsmitglieder. Mit Unterstützung des Vergütungsausschusses entwickelt er das Vergütungssystem für den Vorstand, legt die Zielvorgaben für die variable Vergütung und die jeweilige Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder fest und überprüft deren Angemessenheit. Außerdem entscheidet der Aufsichtsrat über den Abschluss von Geschäften der Ströer Gruppe, die nach der Satzung der Ströer SE & Co. KGaA und der Geschäftsordnung für den Vorstand seinem Zustimmungsvorbehalt unterliegen. Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal im Jahr. Er hat einen Vergütungsausschuss gebildet.

3.2 Der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA

Der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA besteht aus sechzehn Mitgliedern und setzt sich gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte aus Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung der Ströer SE & Co. KGaA gewählt; die Wahlen werden als Einzelwahlen durchgeführt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer werden nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes gewählt. Nähere Angaben zu den Aufsichtsratsmitgliedern und ihren gemäß § 285 Nr. 10 HGB anzugebenden Mitgliedschaften finden sich unter Ziffer 11 dieser Erklärung. Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://www.stroeer.de/ueber-uns/ öffentlich zugänglich und werden jährlich aktualisiert.

Der Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA berät und überwacht den persönlich haftenden Gesellschafter. Angesichts der Besonderheiten der Rechtsform der Ströer SE & Co. KGaA als Kommanditgesellschaft auf Aktien hat ihr Aufsichtsrat eine eingeschränkte Funktion. Er ist insbesondere nicht zuständig für die Auswahl, Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und deren vertraglichen Bedingungen. Ebenso wenig besitzt er die Befugnis, eine Geschäftsordnung für den Vorstand mit einem Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu erlassen. Beide Kompetenzen liegen bei dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters. Dagegen prüft der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns. Er billigt den Jahres- und Konzernabschluss und verabschiedet die Empfehlung zur Verwendung des Bilanzgewinns an die Hauptversammlung. Zusammen mit dem persönlich haftenden Gesellschafter ist er zuständig für die Aufstellung des Vergütungsberichts. Außerdem befasst sich der Aufsichtsrat, unterstützt durch seinen Prüfungsausschuss, mit den Fragen der Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und internen Richtlinien durch das Unternehmen (Compliance). Die Überwachung und Beratung des Aufsichtsrats umfasst auch Nachhaltigkeitsfragen zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Hierzu hat der Aufsichtsrat im Prüfungsausschuss das Amt des ESG Beauftragten des Aufsichtsrats eingeführt.

Der Aufsichtsrat tagt in der Regel viermal im Jahr; zu einzelnen Tagesordnungspunkten regelmäßig auch ohne den Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters. Die Beschlüsse werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Arbeit im Gremium. Bei besonders wichtigen oder eilbedürftigen Entscheidungen wird der Aufsichtsrat zwischen den regelmäßig stattfindenden Sitzungen informiert. Soweit erforderlich erfolgt die Beschlussfassung auch im Wege von Umlaufbeschlüssen oder fernmündlich. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats hat auftretende Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. Über Interessenkonflikte und deren Behandlung wird jeweils im Bericht des Aufsichtsrats informiert.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Gesellschaft unterstützt ihre Arbeit durch jährliche, interne Fortbildungsmaßnahmen mit folgenden Themenschwerpunkten: Besonderheiten der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien; Rechte, Pflichten und Haftung des Aufsichtsrats; regulatorische Entwicklungen; Controlling; Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie Darstellung der Geschäftsmodelle der Ströer Gruppe. Neue Mitglieder werden eingehend eingearbeitet. Die letzte Schulung des Aufsichtsrats, an der vierzehn Mitglieder teilnahmen, fand am 11. Dezember 2023 statt. In dieser berichtete der Leiter Governance, Risk & Compliance über die aktuellen Anforderungen an Governance, Risk und Compliance sowie deren Umsetzung. Außerdem erläuterte der Leiter Group Controlling die Aufgaben des zentralen Controllings, dessen Steuerungsgrößen und-strukturen und Grundlagen des Budgetierungsprozesses. Der Leiter Konzern-Rechnungswesen führte in die Grundlage internationaler Bilanzierungsregelungen ein, und der Leiter Investor Relations & Credit Relations berichtete über Nachhaltigkeitsthemen. Schließlich legte die Rechtsabteilung Grundsatzfragen der Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien, Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern und aktuelle regulatorische Entwicklungen dar.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA

Der Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr mit dem Prüfungs- und dem Nominierungsausschuss zwei Ausschüsse gebildet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Tätigkeiten der Ausschüsse.

Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere die Rechnungslegung und den Rechnungslegungsprozess. Er ist verantwortlich für die Vorprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Ströer SE & Co. KGaA und des Ströer Konzerns einschließlich nichtfinanzieller Themen. Außerdem erörtert er mit dem Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzberichte und befasst sich mit dem Risikoüberwachungssystem des Unternehmens und überwacht die Angemessenheit und Wirksamkeit seines internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystemsystem sowie Fragen der Compliance. Der in diesen Fragen Zuständige und der Chief Compliance Officer berichten an den Prüfungsausschuss. Außerdem hat der Prüfungsausschuss Beratungsund Kontrollfunktionen bei Fragen der Nachhaltigkeit und hierzu das Amt eines ESG Beauftragten des Aufsichtsrats eingerichtet. Der Prüfungsausschuss bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor, überprüft die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, erteilt nach Beschlussfassung der Hauptversammlung den Prüfungsauftrag und überwacht die Abschlussprüfung sowie die Auswahl, Qualität, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Schließlich beurteilt er regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Ausschusssitzungen in regelmäßigem Austausch mit dem Abschlussprüfer und tauscht sich mit diesem über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet dem Ausschuss hierüber.

Bis zum 05. Juli 2023 gehörten dem Prüfungsausschuss folgende Mitglieder an: Ulrich Voigt (Vorsitzender), Christoph Vilanek (Stellvertretender Vorsitzender) und Martin Diederichs (ESG Beauftragter des Aufsichtsrats). Nachdem Christoph Vilanek sein Amt in diesem Ausschuss zum 05. Juli 2023 niedergelegt hatte, wählte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 05. Juli 2023 Elisabeth Lepique als Mitglied in den Prüfungsausschuss. In der Sitzung des Prüfungsausschusses am 05. Juli 2023 wählten die Mitglieder des Ausschusses Elisabeth Lepique zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit den Geschäftsfeldern, in denen die Ströer Gruppe tätig ist, vertraut und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an ihre Qualifikation sowie den Empfehlungen des Kodex. Nach den Empfehlungen des Kodex sollen im Prüfungsausschuss Sachverstand und dem Gebiet der Abschlussprüfung bestehen. Dem Aufsichtsrat und dem Prüfungsausschuss gehören jeweils mit Ulrich Voigt ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mit Christian Vilanek bzw. Elisabeth Lepique mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung an. Nach dem Kodex soll der Vorsitzende des Ausschusses über Sachverstand zumindest auf einem der Gebiete verfügen und unabhängig sein. Der Vorsitzende des Ausschusses, Ulrich Voigt, erfüllt diese Anforderungen. Ulrich Voigt ist diplomierter Sparkassenbetriebswirt und war im Rahmen seines beruflichen Werdegangs über vielen Jahre in verschiedenen Leitungsfunktionen in der Sparkassen Organisation in Rechnungslegungsaufgaben eingebunden. Im Jahr 2008 wurde er Mitglied des Vorstands der Sparkasse KölnBonn, und ist seit dem Jahr 2019 Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse KölnBonn.

Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ist Herr Voigt unabhängig. Auch der bis zum 05. Juli 2023 stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Christoph Vilanek, erfüllte die Voraussetzungen des Kodex. Er ist nach den Empfehlungen des Kodex unabhängig. Christoph Vilanek ist Betriebswirt und hat seinen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung nicht nur als langjähriger Vorstandsvorsitzender der börsennotierten freenet AG erlangt, sondern auch durch Ämter in verschiedenen Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften. Elisabeth Lepique, die seit dem 05. Juli 2023 stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist, verfügt über besondere Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Diese hat sie als Rechtsanwältin und Steuerberaterin auch durch ihre Arbeit als Managing Partnerin der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erworben.

Dem Nominierungsausschuss obliegt die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner durch die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Bei seinen Vorschlägen hat der Nominierungsausschuss das Kompetenzprofil für Anteilseignervertreter und eine angemessene Beteiligung von Männern und Frauen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.

Der Nominierungsausschuss setzt aus folgenden Mitgliedern zusammen: Martin Diederichs (Vorsitzender), Petra Sontheimer (stellvertretende Vorsitzende) und Ulrich Voigt.

Die Geschäftsordnungen der Ausschüsse können auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/corporate-governance/ eingesehen werden.

Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats und der Ausschüsse

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse überprüfen regelmäßig intern entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex die Effizienz seiner Tätigkeit. Für den Aufsichtsrat erfolgt die Selbstbeurteilung jeweils alle zwei Jahre auf der Grundlage eines umfassenden Evaluationsbogens, den alle Mitglieder des Aufsichtsrats beantworten müssen, einer anonymisierten Analyse, einer eingehenden Erörterung in der folgenden Aufsichtsratssitzung sowie der Verabschiedung von Maßnahmen zur Optimierung der Effizienz. Im jeweils darauffolgenden Jahr erfolgt die Effizienzprüfung durch die Überprüfung der Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen und die Verabschiedung des Evaluationsbogens für das jeweils folgende Jahr. Gegenstand dieser Effizienzüberprüfungen sind insbesondere die Organisation der Aufsichtsratssitzungen, Anzahl und Arbeitsweise der Ausschüsse, Tätigkeit des Aufsichtsrats, Information des Aufsichtsrats, Besetzung und Zusammensetzung des Aufsichtsrats, die Überprüfung der Unabhängigkeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie die Vergütung des Aufsichtsrats. Zuletzt hat sich der Aufsichtsrat mit diesen Themen in seiner Sitzung vom 19. September 2022 befasst. Die Ergebnisse bestätigen eine professionelle, konstruktive und von Vertrauen und Offenheit geprägte Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf hat sich nicht ergeben. Einzelne Anregungen werden aufgegriffen und umgesetzt. In seiner Sitzung vom 11. September 2023 hat der Aufsichtsrat den Umsetzungsstatus, der im Geschäftsjahr 2022 festgelegten Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz seiner Arbeit überprüft.

4. Zielgrößen für den Frauenanteil im Sinne des § 76 Abs. 4 AktG; Angaben zur Einhaltung des Beteiligungsgebots bei der Besetzung des Vorstands und von Mindestanteilen bei der Besetzung des Aufsichtsrats; Diversitätskonzept

Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA

Die Besetzung des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA mit Frauen und Männern hat im Berichtszeitraum den gesetzlichen Anforderungen entsprochen.

Führungsfunktionen in der Ströer Gruppe

Bei der Besetzung von Führungsfunktionen in der Ströer Gruppe achtet der persönlich haftende Gesellschafter auf Vielfalt (Diversity) und strebt eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Der persönlich haftende Gesellschafter hat durch Beschluss seines Vorstands für den Frauenanteil in beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands im Jahr 2020 bis zum 30. September 2025 folgende Zielgrößen im Sinne von § 76 Abs. 4 AktG festgelegt: Einen Frauenanteil von 30% in der ersten Führungsebene der Ströer SE & Co. KGaA unterhalb des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters und einen Frauenanteil von 33% in der zweiten Führungsebene der Ströer SE & Co. KGaA unterhalb des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 37,5% und in der zweiten Führungsebene 46,7%.

Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters

Wesentliche gesetzliche Vorgaben für die Besetzung von Vorständen treffen börsennotierte Unternehmen und finden somit auf die Besetzung des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters keine Anwendung. Der Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters hat in Anlehnung der Empfehlungen des Kodex beschlossen, dass ein Vorstand mit drei Mitgliedern die angemessene Besetzung ist und dass ab dem Geschäftsjahr 2027 ein Vorstand, der mit drei Mitgliedern besetzt ist, ein Frauenanteil von wenigstens 33% haben soll.

5. Ziele für die Zusammensetzung und Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA

Der Aufsichtsrat hat sich zuletzt am 21. April 2022 mit dem Kompetenzprofil und dem Diversitätskonzept für seine Zusammensetzung auf Seiten der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat befasst und eine Aktualisierung des bislang bestehenden Kompetenzprofils beschlossen, das unter Punkt 6. dargestellt ist.

5.1 Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat soll so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die unternehmensspezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur qualifizierten Wahrnehmung seiner Kontroll- und Beraterfunktion gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter erforderlich sind. Aufsichtsräte sollen Erfahrungen und Qualifikationen haben in den Bereichen Medien und Digitale Wirtschaft, Corporate Strategy, Nachhaltigkeit, Aufsichtsrats- und Gremienarbeit, Management von großen Organisationen, Corporate Governance; Compliance sowie M&A Prozesse. Außerdem muss mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Bei der Zusammensetzung soll auch auf hinreichend Diversität und Teilhabe von Frauen geachtet werden. Schließlich soll bei der Auswahl auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Da die Ströer Gruppe ganz überwiegend in Deutschland tätig ist, muss bei der Auswahl von Kandidaten langjährige internationale Erfahrung derzeit nicht vorliegen.

Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl von unabhängigen Mitgliedern angehören. Angemessen sind nach Entscheidung des Aufsichtsrats höchstens zwei im Sinne des Kodex abhängige Aufsichtsratsmitglieder. Außerdem sollen Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihres Mandats ausreichend Zeit haben.

Unter Wahrung der vom Aufsichtsrat bestimmten Altersgrenze sollen zur Wahl als Aufsichtsratsmitglied nur Personen vorgeschlagen werden, die bei ihrer Wahl nicht älter als siebzig Jahre sind. Bei Wahlvorschlägen zu berücksichtigen ist außerdem die vom Aufsichtsrat festgelegte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat von zwölf Jahren.

5.2 Umsetzung der Ziele

Der Aufsichtsrat und der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigen die Ziele für die Zusammensetzung im Rahmen des Auswahlprozesses und der Nominierung von Kandidaten. Zuletzt haben sie die Ziele bei den Wahlvorschlägen, für die von der Hauptversammlung 2023 zu wählenden Anteilseignervertreter, berücksichtigt.

Der Aufsichtsrat erfüllt nach seiner Auffassung in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Kompetenzprofil aus. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen insgesamt über die unternehmensspezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die zur qualifizierten Wahrnehmung seiner Kontroll- und Beraterfunktion gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter erforderlich sind. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Da sie außerdem über umfangreiche Kenntnisse in unterschiedlichen Berufsbereichen und über langjährige Erfahrung verfügen, bringen sie ein breites Spektrum von Fähigkeiten und Erfahrungen in ihre Aufsichtsratstätigkeit ein. Es wird darauf Wert gelegt, dass Aufsichtsratsmitglieder der Kapitalseite ebenso wie der Arbeitnehmerseite eine aktive, operative Rolle im Berufsleben innehaben, basierend auf der Überzeugung, dass solche Aufsichtsratsmitglieder kompetenter sind bei der Beurteilung und Initiierung des notwendigen digitalen Wandels.

Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat fünf weibliche Mitglieder an, davon drei aufseiten der Anteilseignervertreter und zwei aufseiten der Arbeitnehmervertreter, was einem Anteil weiblicher Mitglieder von 31,25% entspricht. Frau Petra Sontheimer ist stellvertretende Vorsitzende des Nominierungsausschusses. Frau Lepique ist seit dem 05. Juli 2023 stellvertretende Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter des Aufsichtsrats gehörten im Berichtszeitraum aufseiten der Anteilseignervertreter acht und damit eine angemessene Anzahl an Mitglieder des Aufsichtsrats an, die unabhängig im Sinne des Kodex sind. Die Regeln zur Altersgrenze sowie die Regelgrenze zur Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat wurden eingehalten. Weitere Einzelheiten bezogen auf die einzelnen Mitglieder der Anteilseignervertreter sind in der Kompetenzmatrix in Ziffer 6 dieser Erklärung zusammengestellt.

6. Kompetenzmatrix für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter sind Kriterien des Kompetenzprofils erfüllt, sofern sie in der nachfolgenden Tabelle grün markiert, sind:

Merkmal Altenburg Eilers (ab
05.07.202
3)
Diederichs Liese
Bloch
Lepique Sauermann
(bis 5.7.
2023)
Sonthei
mer
Vilanek Voigt
Persönliche Eignung
Zugehörigkeits
dauer; Mitglied
seit
19.08.202
0
05.07.202
3
15.06.201
5
04.11.20
20
22.06.2022 03.09.2021
(bis
05.07.2023)
15.06.20
18
10.04.20
12
24.09.20
13
Unabhängigkeit
Diversität männlich männlich männlich weiblich weiblich männlich weiblich männlich männlich
Integrität, Leis
tungsbereit
schaft, Sozial
kompetenz, ana
lytische Fähigkei
ten, Weitblick,
Offenheit für in
novatives Den
ken und neue
Ideen
Hinreichend Zeit
für den Aufwand
zur ordnungsge
mäßen Aus
übung des Man
dats
Lebensalter bei
letzter Wahl
60 63 59 52 59 58 51 54 57
Fachliche Eignung
Geschäftsfeld-
/Sektorvertraut
heit
Finanzen/Kapital
markt
Rechnungsle
gungsexperte
Abschlussprü
fungsexperte
Führungs- und
Gremienerfah
rung
Nachhaltigkeit
Merkmal Altenburg Eilers (ab
05.07.202
3)
Diederichs Liese
Bloch
Lepique Sauermann
(bis 5.7.
2023)
Sonthei
mer
Vilanek Voigt
Erfahrung mit
unternehmeri
scher Strategie
entwicklung und
M&A Prozessen
Aktiv im Berufs
leben stehend
Risikomanage
ment
Compliance

7. Aktiengeschäfte von Organmitgliedern

Nach Art. 19 MMVO sind Führungskräfte eines Emittenten gesetzlich verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Ströer SE & Co. KGaA oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundene Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Gesamtbetrag der von der Führungskraft oder ihr nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 20.000,00 EUR erreicht oder übersteigt. Führungskräfte der Ströer Gruppe sind die Mitglieder des Aufsichtsrats der Ströer SE & Co. KGaA, die Mitglieder des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters und die Mitglieder des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters. Die der Ströer SE & Co. KGaA im Berichtsjahr gemeldeten Geschäfte von Führungskräften wurden ordnungsgemäß veröffentlicht und sind auf der Internetseite des Unternehmens unter https://ir.stroeer.com/de/investor-relations/news-und-veroeffentlichungen/ verfügbar.

8. Hauptversammlung und Aktionärskommunikation

Die Kommanditaktionäre der Gesellschaft nehmen ihre Rechte satzungsgemäß in der Hauptversammlung wahr. Die Hauptversammlung stellt den Jahresabschluss der Gesellschaft fest und beschließt unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters und des Aufsichtsrats, die Wahl des Abschlussprüfers und rechtliche Grundlagen der Gesellschaft, wie insbesondere Satzungsänderungen. Seit dem Geschäftsjahr 2021 beschließt die Hauptversammlung zudem beratend über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorzulegenden Vergütungssystem. Darüber hinaus wird der persönlich haftende Gesellschafter, wenn er dies im Einzelfall für angemessen hält, bei wesentlichen Strukturänderungen oder Übernahmeangeboten eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Kommanditaktionäre hierüber beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.

Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich statt. Die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung wird zusammen mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Berichten und Unterlagen auch auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung seiner Rechte stellt die Gesellschaft dem Kommanditaktionär einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. Die Stimmrechtsvertreter sind auch während der Hauptversammlung erreichbar. Kommanditaktionäre dürfen ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Die Gesellschaft kann vorsehen, dass Kommanditaktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit vor Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Kommanditaktionäre können Anträge zu Beschlussvorschlägen der Verwaltung stellen und Beschlüsse der Hauptversammlung anfechten und, sofern sie einen Anteilsbetrag am Grundkapital in Höhe von mindestens 100.000 EUR haben, darüber hinaus verlangen, dass ein Sonderprüfer zur Überprüfung bestimmter Vorgänge gerichtlich bestellt wird. Bei Wahlen der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wird für jeden Kandidaten ein ausführlicher Lebenslauf veröffentlicht.

Die ordentliche Hauptversammlung am 05. Juli 2023 wurde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.

Die Gesellschaft berichtet auf ihrer Internetseite unter https://ir.stroeer.com/de im Rahmen ihrer Investor-Relations-Arbeit regelmäßig und umfassend über die Entwicklungen in der Ströer Gruppe. Hier werden zusätzlich zu den Quartalsmitteilungen, Halbjahresfinanz- und Geschäftsberichten auch Ergebnismeldungen, Ad-hoc-Mitteilungen, Analystenpräsentationen, Aktionärsbriefen, Pressemitteilungen und unter anderem der Finanzkalender für das laufende Jahr publiziert, der die für die Finanzkommunikation wesentlichen Veröffentlichungstermine und den Termin der Hauptversammlung enthält.

9. Mitglieder des Vorstands des persönlich haftenden Gesellschafters und Mandate der Vorstandsmitglieder

Im Berichtsjahr gehörten dem Vorstand des persönlich haftenden Gesellschafters folgende Mitglieder mit den nachfolgend dargestellten Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren inund ausländischen Kontrollgremien an:

Geburts Erste Bestellung (a) bei der Ströer Bestellt bis Mitgliedschaften in (a) gesetzlich zu bilden
datum SE & Co. KGaA bzw. deren Rechts den Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren
vorgängerinnen (b) bei dem per in- und ausländischen Kontrollgremien von
sönlich haftenden Gesellschafter Wirtschaftsunternehmen
Udo Müller 09.07.1962 (a) 2002 31.07.2025 (a) keine Mandate
Köln, Co-CEO (b) 14.08.2015 (b) keine Mandate
Christian Schmalzl 12.08.1973 (a) 2012 31.07.2025 (a) keine Mandate
Köln, Co-CEO (b) 14.08.2015 (b) Internet Billboard a.s. (Ströer Konzernin
tern), Monogram Network, Inc.
Henning Gieseke 12.01.1971 (a) keine Bestellung 31.12.2028 (a) keine Mandate
Köln, CFO (b) 01.06.2021 (b) keine Mandate

10. Mitglieder des Aufsichtsrats des persönlich haftenden Gesellschafters und Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat des persönlich haftenden Gesellschafters folgende Mitglieder mit den nachfolgend dargestellten Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an:

Ausgeübter Beruf Geburts
datum
Mitglied
seit
Bestellt
bis1
Mitgliedschaften in anderen (a)
gesetzlich zu bildenden Aufsichts
räten und (b) vergleichbaren in
und ausländischen Kontrollgre
Vilanek, Christoph;
Hamburg,
Vorstandsvorsitzender
der freenet AG
31.01.1968 14.08.2015 2025 mien von Wirtschaftsunternehmen
(a) Ströer SE & Co. KGaA (Vorsitzen
der), eXaring AG (Gesellschaft der
Vorsitzender freenet AG; Vorsitzender), Ceconomy
AG, VRN Verlag für die Deutsche
Wirtschaft AG
(b) keine Mandate
Voigt, Ulrich;
Köln,
stellvertretender Vor
sitzender
Vorstandsvorsitzender
der Sparkasse Köln
Bonn
22.05.1965 14.08.2015 2025 (a) Ströer SE & Co. KGaA (stellvertre
tender Vorsitzender), Landesbank Ber
lin AG, Landesbank Berlin Hol
ding AG, Berliner Sparkasse
(b) keine Mandate
Altenburg,
Dr. Karl-Georg;
London
Investor 04.03.1963 19.08.2020 2026 (a) Ströer SE & Co. KGaA
(b) SPORTFIVE Global Holding GmbH,
Plastic Energy Global SL, Liposhere
Ltd., MedShr Ltd., Nanogence SA
Diederichs, Martin;
Köln,
Rechtsanwalt 11.08.1962 01.03.2016 2025 (a) Ströer SE & Co. KGaA, Pierson
Montage AG
(b) DSD Steel Group GmbH (Beirat)
Eilers;
Prof. Dr. Stephan;
Köln
Rechtsanwalt /
Partner
07.10.1959 22.06.2022 2025 (a) Ströer SE & Co. KGaA, Bunte
GmbH & Co. KG SE
(b) Meyer Turku Oy, Meyer Papenburg
GmbH & Co KG
Sauermann, Dr. Kai;
Köln
(bis zum 05.07.2023)
Wirtschaftsprü
fer/Steuerberater, Ge
sellschafter-Geschäfts
führer der SEJ GmbH
Steuerbera-tungsge
sellschaft
20.05.1963 15.07.2021 2023 (a) Ströer SE & Co. KGaA, Etris Bank
GmbH
(b) keine Mandate
Lepique, Elisabeth;
Köln
(ab dem 05. Juli 2023)
Rechtsanwältin /
Steuerberaterin
06.12.1962 05.07.2023 2026 (a) Ströer SE & Co. KGaA
(b) Berliner Stadtreinigung AöR

1 Die Amtsperiode endet grundsätzlich mit Ablauf der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung

11. Mitglieder des Aufsichtsrats und Mandate der Aufsichtsratsmitglieder

Im Berichtsjahr gehörten dem Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA folgende Mitglieder mit den nachfolgend dargestellten Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien an:

Ausgeübter Be
ruf
Geburts
datum
Mitglied im Auf
sichtsrat der Ströer
SE & Co. KGaA
bzw. deren Rechts
vorgängerinnen
seit
Bestellt
bis2
Mitgliedschaften in anderen (a)
gesetzlich zu bildenden Auf
sichtsräten und (b) vergleichba
ren in- und ausländischen Kon
trollgremien von Wirtschafts
unternehmen
Vilanek, Christoph;
Hamburg,
Vorsitzender
Vorstandsvorsit
zender der freenet
AG
31.01.1968 10.04.2013 2025 (a) Ströer Management SE (Vorsit
zender), eXaring AG (Gesellschaft
der freenet AG; Vorsitzender),
Ceconomy AG, VRN Verlag für die
Deutsche Wirtschaft AG
(b) keine
Voigt, Ulrich
Köln,
stellvertretender Vor
sitzender
Vorstandsvorsit
zender der Spar
kasse Köln-Bonn
22.05.1965 24.09.2013 2025 (a) Ströer Management SE (stell
vertretender Vorsitzender), Landes
bank Berlin AG, Landesbank Berlin
Holding AG, Berliner Sparkasse
(b) keine Mandate
Altenburg,
Dr. Karl-Georg;
London
Investor 04.03.1963 19.08.2020 2026 (a) Ströer Management SE
(b) SPORTFIVE Global Holding
GmbH, Plastic Energy Global SL,
Liposhere Ltd., MedShr Ltd., Nano
gence SA
Diederichs, Martin;
Köln,
Rechtsanwalt 11.08.1962 15.08.2018 2025 (a) Ströer Management SE, Pirson
Montage AG
(b) DSD Steel Group GmbH
Eilers;
Prof. Dr. Stephan;
Köln (ab dem
05.07.2023)
Rechtsanwalt /
Partner
07.10.1959 05.07.2023 2026 (a) Ströer Management SE, Bunte
GmbH & Co. KG SE
(b) Meyer Turku Oy, Meyer Pa
penburg GmbH & Co KG
Güth, Andreas;
Kassel
Gewerkschafts
sekretär
22.02.1972 22.06.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Hüttinger, Sabine;
[Berlin]3
Bürokauffrau 18.05.1974 14.06.2017 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Huster, Andreas;
Gera3
(bis zum
01.04.2023)
Angestellter 07.12.1960 30.08.2018 2023 (a) tricontes 360 Verwaltung Ham
burg GmbH
(b) keine Mandate
Kascha, Christian;
Hamburg
Team- und Pro
jektleiter für Rese
arch- und Consul
tingprojekte (Sta
tista GmbH)
09.08.1987 22.6.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Kollmann-Göbels, Si
mone;
Köln
Senior Vice Presi
dent Einkauf &
Immobilien
(Ströer)
10.09.1986 22.6.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Lepique; Elisabeth;
Köln
Rechtsanwältin/
Steuerberaterin
06.12.1962 22.6.2022 2025 (a) Ströer Management SE
(b) Berliner Stadtreinigung AöR
Liese-Bloch,
Barbara;
Köln
Geschäftsführerin
MONOFIL-TECH
NIK Gesellschaft
für Synthesemo
nofile mbH
14.12.1971 04.11.2020 2026 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Meuser, Tobias;
Düsseldorf3
Portfoliomanager
(Ströer); Vermes
sungstechniker
28.04.1972 14.06.2017 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate

2 Die Amtsperiode endet grundsätzlich mit Ablauf der jeweiligen ordentlichen Hauptversammlung

3 Arbeitnehmervertreter(in)

Sardiña Gellesch,
Christian;
Solingen3; (ab dem
28.06.2023)
Betriebswirt 07.06.1970 28.06.2023
(Erstbestellung 2017
bis 2022)
2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Schleich, Tobias;
Frankfurt 3
Freigestellter Be
triebsratsvorsit
zender
24.04.1972 22.06.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Sauermann, Dr. Kai;
Köln
(bis zum 05.07.2023)
Wirtschaftsprü
fer/Steuer-berater;
Gesellschafter-Ge
schäftsführer der
SEJ GmbH-Steuer
beratungs-gesell
schaft
20.05.1963 03.09.2021 2023 (a) Ströer Management SE; Etris
Bank GmbH
(b) keine Mandate
Somberg, Stephan;
Köln
Gewerkschafts
sekretär
27.05.1980 22.06.2022 2027 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate
Sontheimer, Petra;
Köln
Management
Coach
07.10.1970 15.06.2018 2025 (a) keine Mandate
(b) keine Mandate

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