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Bike24 Holding AG

Annual Report Mar 22, 2024

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Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT 2023 JAHRESABSCHLUSS BIKE24 HOLDING AG

Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse 3.134.001,51
116.620,83
4.783.230,67
Sonstige betriebliche Erträge 86.772,53
Personalaufwand –3.905.516,58 –3.606.875,15
a) Löhne und Gehälter – 3.405.816,58 – 3.114.548,46
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung –499.700,00 –492.326,69
– davon für Altersversorgung – 26.805,71 – 13.158,09
Sonstige betriebliche Aufwendungen –3.816.531,78 – 2.413.479,89
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 72.104,34 1.021.447,10
Aufwendungen aus Verlustübernahme –41.221.093,69 –964.951,06
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12.015.445,84 2.166.164,40
– davon aus verbundenen Unternehmen 12.000.320,84 2.166.164,40
Abschreibungen auf Finanzanlagen –35.342.000,00 –62.159,07
Zinsen und ähnliche Aufwendungen –4.391.949,56 – 1.214.377,78
– davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
Erstattete Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 76.255,24 401.526,46
Ergebnis nach Steuern – 73.262.663,85 197.298,21
Sonstige Steuern 0,00 – 365,67
Jahresfehlbetrag (VJ: Jahresüberschuss) – 73.262.663,85 196.932,54
Gewinnvortrag 12.322.511,96 12.125.579,42
Bilanzverlust (VJ: Bilanzgewinn) –60.940.151,89 12.322.511,96

Bilanz

31. Dezember 2023 (in EUR) 31.12. 2023 31.12. 2022
AKTIVA
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 114.100.218,99 149.442.218,99
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 126.449.893,76 126.247.910,28
Sonstige Vermögensgegenstände 1.695.549,14 2.843.621,60
– davon aus Steuern 1.210.028,60 2.367.603,00
128.145.442,90 129.091.531,88
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 3.292.020,28 4.153.401,03
131.437.463,18 133.244.932,91
Rechnungsabgrenzungsposten 249.600,36 643.272,26
245.787.282,53 283.330.424,16
PASSIVA
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Gezeichnetes Kapital 44.166.666,00 44.166.666,00
Nennbetrag eigener Anteile – 1.239,00 – 1.239,00
44.165.427,00 44.165.427,00
Kapitalrücklage 178.627.057,07 178.627.057,07
Bilanzverlust (VJ: Bilanzgewinn) – 60.940.151,89 12.322.511,96
161.852.332,18 235.114.996,03
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.060.200,55 994.801,95
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38.051.217,24 40.015.898,09
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 117.079,77 27.955,34
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 43.455.505,51 6.949.426,63
Sonstige Verbindlichkeiten 238.298,27 227.346,12
– davon aus Steuern 66.928,69 65.954,29
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.036,63 231,25
81.862.100,79 47.220.626,18
Passive latente Steuern 1.012.649,01 0,00
245.787.282,53 283.330.424,16

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben

1. Anwendung gesetzlicher Bestimmungen

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG i.V.m. Art. 61 EU-VO 2157/2001 aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt.

Die Bike24 Holding AG als oberstes Mutterunternehmen erstellt zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht in Anwendung von § 315 Absatz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2023 werden mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Unternehmensregister bekannt gegeben.

Die Bike24 Holding AG (im Folgenden als "Gesellschaft" oder zusammen mit ihren Tochtergesellschaften als "Bike24-Gruppe" bezeichnet) ist eine Aktiengesellschaft, die am 22. August 2019 in Deutschland gegründet wurde und im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden Abteilung B unter der amtlichen Nummer 41483 eingetragen ist. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Breitscheidstraße 40, 01237 Dresden, Deutschland.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf Posten der Bilanz und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Gewinnermittlungs- und Gliederungsvorschriften. Die Bilanzierung erfolgte unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going concern). Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheit, die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt, verweisen wir auf die Darstellung der Risiken im zusammengefassten Lagebericht.

Die Bilanzposten werden im Einzelnen wie folgt bewertet:

  • Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten zum Abschlussstichtag bzw. bei dauerhafter Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihrem Nennwert bilanziert. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
  • Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt.
  • Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden für Ausgaben gebildet, die in folgenden Jahren Aufwand für einen bestimmten Zeitraum darstellen.
  • Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen wird von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet.
  • Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
  • Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
  • Im Jahr 2023 wurde eine Tranche Aktienoptionen unter dem bestehenden Aktienoptionsprogramm an zwei Vorstandsmitglieder und 24 Mitarbeitern in Führungspositionen gewährt. Zudem wurden Zielvereinbarungen mit den Vorstandsmitgliedern und 23 weiteren Bezugsberechtigten über eine mögliche Gewährung von Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2024, die abhängig von der Erreichung der in der Zielvereinbarung festgelegten Ziele ist, abgeschlossen. Die Aktienoptionen sind nach einem Jahr unverfallbar und können nach einer Wartezeit von vier Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung ausgeübt werden. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 erfolgte handelsrechtlich keine Erfassung der aktienbasierten Vergütung. Der sich nach IFRS 2 ermittelte beizulegende Zeitwert aller bis zum 31. Dezember 2023 ausgegebenen und noch nicht ausgeübten Aktienoptionen beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR 2.974.
  • Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden sich daraus – nach Saldierung – insgesamt ergebende Steuerbelastungen passiviert.

B. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Finanzanlagen enthalten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 114.100.218,99 (VJ: EUR 149.442.218,99). Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen EUR 35.342.000,00 (VJ: EUR 0,00) und resultieren aus der Wertminderung einer Beteiligung.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem anbei liegenden Anlagenspiegel dargestellt. Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft zum Bilanzstichtag sind wie folgt:

Ergebnis Jahresabschluss 2023
Anteile an der
Gesellschaft
Eigenkapital in EUR Jahresergebnis in EUR
vor Ergebnisabführung
Bike24 Service GmbH, Dresden 100% 124.479.883,35 -3.886.391,24
Bike Best Brands GmbH, Dresden 100% 24.210,53 – 707.628,63
Bike24 Retail GmbH, Dresden 100% 24.211,93 72.104,34
Bike24 Support ES, SL, Barcelona, Spanien 100% 159.993,08 155.888,51

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

davon Restlaufzeit
in EUR Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr über 1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 126.449.893,76 11.789.138,70 114.660.755,06
– davon gegen Gesellschafter 0,00 0,00 0,00
– im Vorjahr 126.247.910,28 6.987.155,22 119.260.755,06
Sonstige Vermögensgegenstände 1.695.549,14 133.309,02 1.562.240,12
– im Vorjahr 2.843.621,60 128.834,07 2.714.787,53
Gesamt 128.145.442,90 11.922.447,72 116.222.995,18
im Vorjahr 129.091.531,88 7.115.989,29 121.975.542,59

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus ausgereichten Darlehen an Tochterunternehmen (TEUR 114.661, VJ: TEUR 119.261), Forderungen aus Zinsen (TEUR 3.579, VJ: TEUR 863) und Lieferungen und Leistungen (TEUR 8.138, VJ: TEUR 5.102) sowie aus Ergebnisabführungsverträgen (TEUR 72, VJ: TEUR 1.021).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Ertrags- und Umsatzsteuern (TEUR 1.210, VJ: TEUR 2.368).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten eine als Sicherheit verpfändete Termingeldeinlage (TEUR 450, VJ: TEUR 450).

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält in Höhe von TEUR 167 (VJ: TEUR 500) abgegrenzte Aufwendungen aus vorweggezahlten Zinsen in Zusammenhang mit einer Arrangement Fee für das in 2021 aufgenommene Darlehen.

4. Eigenkapital

Am 10. Mai 2021 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von 5 Jahren ab Eintragung als Aktiengesellschaft in das Handelsregister einmalig oder mehrmals um bis zu 18.750.000 EUR durch Ausgabe von bis zu 18.750.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021).

Am 7. Juni 2021 fand eine außerordentliche Hauptversammlung statt, in der der Vorstand ermächtigt wurde, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 1.558.092 Aktienoptionen mit Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes, Mitglieder der Leitungsorgane der Konzerngesellschaften sowie an wichtige Mitarbeiter der Gesellschaft oder Konzerngesellschaften auszugeben. Die außerordentliche Hauptversammlung hat hierzu beschlossen, das Grundkapital der Bike24 Holding AG um bis zu 1.558.092 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.558.092 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital 2021/II). Ferner hat die außerordentliche Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juni 2026 (einschließlich) Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 500 Mio. EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf insgesamt bis zu 17.191.908 neue, auf den Inhaber lautende Stammaktien aus einem von der außerordentlichen Hauptversammlung zu diesem Zweck geschaffenen bedingten Kapital (bedingtes Kapital 2021/I) zu gewähren.

Das Gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 44.165 und ist aufgeteilt in 44.166.666 nennwertlose Inhaberaktien mit einem Nominalwert je Aktie von EUR 1. Davon sind 6.666.666 nennwertlose Inhaberaktien mit dem Börsengang am 25. Juni 2021 neu ausgegeben worden. Alle Aktien sind Stammaktien ohne Vorzugsrechte, so dass jede Aktie ihrem Inhaber eine Stimme gewährt. Die Bike24 Holding AG hat im September 2021 17.000 Aktien zurückgekauft, 15.665 wurden in 2021 an Mitarbeiter ausgegeben, 96 Aktien im ersten Quartal 2022. Die verbliebenen 1.239 Aktien werden zum Bilanzstichtag als eigene Anteile offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt. Der über den Nennbetrag hinausgehende Kaufpreis in Höhe von TEUR 113 vermindert die frei verfügbaren Rücklagen.

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 178.627.

Für das Geschäftsjahr 2023 wurde das Periodenergebnis in Höhe von TEUR – 73.263 (VJ: TEUR 197) in den Bilanzverlust eingestellt. Die Gesellschaft hat in 2023 keine Dividenden ausgeschüttet.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen (TEUR 276, VJ: TEUR 309) enthalten im Wesentlichen ungewisse Verpflichtungen aus Urlaubs- und Überstundenansprüchen sowie Verpflichtungen aus Tantiemen.

In den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 784, VJ: TEUR 686) wurden insbesondere noch zu erwartende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, der Steuererklärung und der Erstellung des Geschäftsberichtes sowie Beratungsleistungen berücksichtigt.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 1.416, VJ: EUR 942), aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (TEUR 819, VJ: EUR 5.042) sowie aus Verlustübernahmen (TEUR 41.221; VJ: TEUR 965).

davon Restlaufzeit
in EUR Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr über 1 Jahr davon über 5 Jahre
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38.051.217,24 38.051.217,24 0,00 0,00
– im Vorjahr 40.015.898,09 40.015.898,09 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 117.079,77 117.079,77 0,00 0,00
– im Vorjahr 27.955,34 27.955,34 0,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 43.455.505,51 43.455.505,51 0,00 0,00
– im Vorjahr 6.949.426,63 6.949.426,63 0,00 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 238.298,27 235.716,76 2.581,51 0,00
– im Vorjahr 227.346,12 227.346,12 0,00 0,00
81.862.100,79 81.859.519,28 2.581,51 0,00
im Vorjahr 47.220.626,18 47.220.626,18 0,00 0,00

7. Passive latente Steuer

Temporäre Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen und Schulden bestehen wie folgt:

Per Bilanzstichtag
Bilanzposten in EUR Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
Immaterielle Vermögensgegenstände 3.042.395,19
Rückstellungen 195.022,67
Steuerliche Verlustvorträge 1.834.723,51
Summe 2.029.746,18 3.042.395,19
Saldierungen – 2.029.746,18 – 2.029.746,18
Bilanzansatz 0 1.012.649,01

Bei der Bewertung daraus resultierender latenter Steuern wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von 31,58% (VJ: 31,58%) zugrunde gelegt. Der effektive Steuersatz basiert auf dem Steuersatz der Bike24-Gruppe und besteht aus Körperschaftssteuer von 15%, Solidaritätszuschlag von 5,5% auf den Körperschaftssteuersatz und Gewerbesteuer von 15,75%.

C. Anhang zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse resultieren aus Management-Service-Agreements mit Tochterunternehmen.

in EUR 2023 2022
Deutschland 2.916.612,30 4.461.810,87
Spanien 217.389,21 321.419,80
Gesamt 3.134.001,51 4.783.230,67

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen (TEUR 63, VJ: TEUR 57).

3. Personalaufwand

Im Jahr 2023 betrugen die laufenden Personalaufwendungen TEUR 3.687 (VJ: TEUR 3.431). Weitere Personalaufwendungen betreffen Boni und Erfolgsbeteiligungen in Höhe von TEUR 219 (VJ: TEUR 175).

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen in Höhe von TEUR 95 (VJ: TEUR 133) für noch auszuzahlende Aufsichtsratsvergütungen und in Höhe von TEUR 781 (VJ: TEUR 605) Aufwendungen für von verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen. Weitere TEUR 581 (VJ: TEUR 553) betreffen noch zu erwartende Belastungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie der Erstellung des Geschäftsberichtes. Außerdem sind Aufwendungen für Beratungsleistungen in Höhe von TEUR 1.439 enthalten, die unter anderem im Zusammenhang mit der Hauptversammlung im Juni 2023 entstanden sind.

5. Erträge aus Gewinnabführung

Die Erträge aus Gewinnabführung in Höhe von TEUR 72 (VJ: TEUR 1.021) resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Bike24 Retail GmbH.

6. Aufwendungen aus Verlustübernahmen

Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen in Höhe von TEUR 41.221 (VJ: TEUR 965) resultieren aus den mit der Bike24 Service GmbH und der Best Bike Brands GmbH bestehenden Ergebnisabführungsverträgen.

7. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung wurden im Geschäftsjahr 2023 außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 35.342 vorgenommen. Es handelt sich um eine Beteiligung, die im Rahmen eines Werthaltigkeitstests auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben wurde.

8. Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Jahr 2023 betrug der Ertrag aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag TEUR 76. Davon resultieren aus der Veränderung der latenten Steuer TEUR 1.013.

9. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, den gesamten Bilanzverlust in Höhe von EUR 60.940.151,89 auf neue Rechnung vorzutragen.

D. Weitere Angaben

Während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 44 (VJ: 56) Arbeitnehmer.

davon gewerbliche Arbeitnehmer 1
– im Vorjahr 2
davon Angestellte 29
– im Vorjahr 31
davon Teilzeitkräfte 14
– im Vorjahr 23

Das als Aufwand erfasste Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB ist in den entsprechenden Anhangangaben des Konzernabschlusses enthalten.

Für den ab Juni 2021 aktiven Aufsichtsrat sind für das Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen für Vergütung in Höhe von TEUR 142 (VJ: TEUR 133) enthalten. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt im Folgejahr. Im aktuellen Geschäftsjahr erfolgte somit die Auszahlung für die in 2022 zurückgestellte Vergütung. Darüber hinaus erhielt dieser keine Vergütung in 2023.

Die Mitglieder des Vorstandes sind nachfolgend aufgeführt. Die Vorstände sowie die ehemaligen Geschäftsführer erhielten im Geschäftsjahr 2023 Barvergütungen in Höhe von insgesamt TEUR 554 (VJ: TEUR 639). Davon entfallen TEUR 504 (VJ: TEUR 608) auf die Vorstände. Der in analoger Anwendung von IFRS 2 ermittelte beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütungen betrug TEUR 30 (VJ: TEUR 224) bei 45.914 gewährten und 47.226 möglich gewährten Optionen, abhängig von der Erreichung der in der Zielvereinbarung festgelegten Ziele. Die Gesamtbezüge aus aktienbasierter Vergütung inklusive der in den Vorjahren gewährten Optionen betragen TEUR 37.

Die Muttergesellschaft des größten und kleinsten Kreises von Unternehmen, für das ein Konzernabschluss aufgestellt wird, ist die Bike24 Holding AG, Dresden. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. Die Bike24 Holding AG wird als Tochterunternehmen in keinen Konzernabschluss einbezogen.

Haftungsverhältnisse nach § 268 Abs. 7 HGB bestehen gegenüber den Tochtergesellschaften dahingehend, diese insoweit mit finanziellen Mitteln auszustatten, dass stets allen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen werden kann. Die Darlehensverbindlichkeiten sind durch die bestehenden und zukünftigen Bankguthaben der Bike24-Gruppe, durch Abtretung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie durch Übereignung der beweglichen Vermögensgegenstände des Warenlagers der Bike24 GmbH besichert. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird aufgrund der erwarteten Erholung des Fahrradmarktes und der geplanten Steigerungen im Ergebnis vor Steuern in den kommenden Jahren als gering eingeschätzt. Die Laufzeit geht bis zum 31. Dezember 2024. Die Verzinsung des Darlehens setzt sich aus einem variablen Basiszinssatz und einem vom Nettoverschuldungsgrad abhängigen Aufschlag zusammen und liegt nominal zwischen 8,50% und 10,68%. Der aktuelle Zinssatz beträgt 10,64%. Die bestehende revolvierende Kreditlinie bei den Darlehensgebern Oldenburgische Landesbank AG, DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main und Stadt- und Kreissparkasse Leipzig i.H. v. TEUR 10.000 war zum Stichtag 31. Dezember 2023 ungenutzt. Für das Geschäftsjahr 2023 musste monatlich eine Mindestliquidität gesichert sein. Diese Kennzahl wurde jeden Monat eingehalten. Zusätzlich gab es ab dem dritten Quartal eine Mindest-EBITDA-Kennzahl. Diese wurde zum 30.09. 2023 eingehalten. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 war diese Kennzahl nicht erfüllt. Der bestehende Konsortialkreditvertrag wurde zum 15. März 2024 mit angepassten Konditionen bis zum 30. April 2025 verlängert.

Als wesentliches Ereignis nach dem Bilanzstichtag ist die Verlängerung des bestehenden Konsortialkreditvertrages bis zum 30. April 2025 zu nennen. Die Konditionen wurden an die gegenwärtige Marktlage angepasst.

Vorstand

Die Gesellschaft wird vertreten durch die Vorstandsmitglieder:

  • Andrés Martin-Birner, Dresden, Vorstandsvorsitzender/CEO
  • Timm Armbrust, Düsseldorf, Finanzvorstand/CFO

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr 2023 folgende Mitglieder an:

  • Ralf Kindermann (Aufsichtsratsvorsitzender), Reutlingen, Geschäftsführer Kindermann Value Creation GmbH; Mitglied im Beirat der Horze International GmbH, der Toner Partner GmbH, der Dantherm Group, der Van Raam BV, sowie der 8a.pl; Beiratsvorsitzender der Simplon Fahrrad GmbH; Präsident des Verwaltungsrats des ProduceShop; Mitglied im Aufsichtsrat der JobRad Holding SE
  • Michael Weber (Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), München, Senior Partner der Riverside Europe Partners GmbH; Geschäftsführer der Riverside Europe GmbH; Geschäftsführer der Oberon Capital GmbH; Mitglied im Beirat der REF HCM Holding GmbH sowie der Fobizz 101skills GmbH; Beiratsvorsitzender bei der Compleet Group GmbH
  • Sylvio Eichhorst, Berlin, Head of Global Finance & Procurement der KWS SAAT SE & Co. KGaA und Geschäftsführer der KWS Berlin GmbH
  • Bettina Curtze, Zürich, Partner & CFO Redalpine Venture Partners AG; Mitglied im Aufsichtsrat der JobRad Holding SE

Die von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG ist auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Erklärung und Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Es bestehen Beteiligungen an der Bike24 Holding AG, die nach § 33 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bzw. nach § 38 I Nr. 1, Nr. 2 WpHG mitgeteilt und nach § 40 I WpHG veröffentlicht worden sind:

Gemäß § 160 Abs. I Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG der Bike24 Holding AG mitgeteilt worden sind. Die meldepflichtigen Beteiligungen, die der Bike24 Holding AG jeweils schriftlich bis zum 29. März 2023 mitgeteilt worden sind, können der folgenden Tabelle entnommen werden. Die Angaben beziehen sich jeweils auf die zeitlich letzte Mitteilung eines Meldepflichtigen an die Bike24 Holding AG. Sämtliche Veröffentlichungen durch die Bike24 Holding AG über Mitteilungen von Beteiligungen im Berichtsjahr und darüber hinaus stehen auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung: https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/2000/news.html#votingrights.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben zu der Beteiligung in Prozent und in Stimmrechten zwischenzeitlich überholt sein können.

Meldepflichtiger Datum der
Schwellenberührung
Veröffentlichung durch
Bike24 Holding AG
Meldeschwelle Beteiligung in % Beteiligung in
Stimmrechten
Janus Henderson Group Plc 23.01.2023 30.01.2023 5% Überschreitung 4,996922339576% 2.206.974
Janus Henderson Group Plc 10.07.2023 14.07.2023 5% Überschreitung 5,09% 2.249.540

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

in EUR Finanzanlagen – Anteile an verbundenen Unternehmen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1. 2023 149.442.218,99
Zugänge 0,00
Abgänge 0,00
31.12. 2023 149.442.218,99
Kumulierte Abschreibungen
1.1. 2023 0,00
Abschreibungen des Geschäftsjahres 35.342.000,00
Abgänge 0,00
31.12. 2023 35.342.000,00
Buchwerte
31.12. 2023 114.100.218,99
31.12. 2022 149.442.218,99

Dresden, 21. März 2024

Der Vorstand

Andrés Martin-Birner Timm Armbrust

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Dresden, den 21. März 2024

Der Vorstand

gez. Andrés Martin-Birner gez. Timm Armbrust

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Bike24 Holding AG, Dresden

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bike24 Holding AG, Dresden, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (im Folgenden "zusammengefasster Lagebericht") der Bike24 Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der zusammengefasste Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. Der zusammengefasste Lagebericht enthält nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang sowie die Angaben in den Abschnitten "Darstellung von Risiken" des zusammengefassten Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass, aufgrund der anhaltend angespannten Marktsituation Unsicherheit darüber besteht, wie sich das Kundenverhalten und damit das Geschäft der Bike24 Gruppe entwickeln wird. Die gesetzlichen Vertreter haben daher Szenarien im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse erstellt. Aus dieser geht hervor, dass sowohl unter realistischen als auch unter pessimistischen Annahmen aus heutiger Sicht die Financial Covenants eingehalten werden. Das pessimistische Szenario berücksichtigt Maßnahmen, unter anderem die Reduzierung von Investitionen, Optimierung von Kostenstrukturen und weiterer Maßnahmen bezüglich Lagerbestandsmanagement. In beiden Szenarien wird zudem mit einer Refinanzierung über den 30. April 2025 hinaus geplant. Aufgrund der unsicheren Entwicklung des Konsumentenverhaltens kann es zu einer Verfehlung der Planung kommen und damit zu einer Gefährdung der Einhaltung der Financial Covenants. Die gesetzlichen Vertreter planen, die Verhandlungsgespräche über eine langfristige Refinanzierung über April 2025 hinaus mit den finanzierenden Banken zeitnah aufzunehmen.

Wie im Abschnitt 2 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" im Anhang sowie in den Abschnitten "Darstellung von Risiken" des zusammengefassten Lageberichts dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe c) ii) EU-APrVO fassen wir unsere prüferische Reaktion in Bezug auf dieses Risiko wie folgt zusammen:

Im Rahmen der Prüfung haben wir die Angemessenheit der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie die angemessene Darstellung der wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit daher als ein bedeutsames Risiko identifiziert und unter anderem folgende Prüfungshandlungen vorgenommen: Unter Einbindung unserer Restrukturierungsspezialisten haben wir die Unsicherheiten, die sich aus den im Fahrradmarkt bestehenden Überkapazitäten sowie der makroökonomischen Situation im Hinblick auf die Beurteilung der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ergeben, bei der Planung und Durchführung unserer Prüfung berücksichtigt. Unsere Prüfungshandlungen umfassten unter anderem die Würdigung der Einschätzung des Managements und der, mit der Plausibilitätsbeurteilung der Planung beauftragten, externen Berater der Gesellschaft, welche Risiken sich aus den Unsicherheiten für die Umsatz- und Kostenentwicklung der Gesellschaft ergeben.

Wir haben ein Verständnis vom Liquiditätsplanungsprozess gewonnen und die bedeutsamen Annahmen der Planung in Bezug auf prognostizierte verfügbare zukünftige Cashflows aus operativer Tätigkeit, Finanzierungs-, Veräußerungs- und Investitionstätigkeiten und prognostizierte Kennzahlen für die zukünftigen Covenants-Berechnungen mit den Verantwortlichen erörtert. Dabei haben wir uns auch mit der Prognosegüte der Gesellschaft befasst.

Ferner haben wir insbesondere die bedeutsamen Annahmen in der Liquiditätsplanung, wie die Umsatz- und Kostenentwicklung des Konzerns, gewürdigt. Wir haben auch die Umsatzerlöse in den ersten beiden Monaten des Geschäftsjahres 2024 mit der Planung abgeglichen. Ferner haben wir verglichen, ob die Annahmen mit internen Erläuterungen und externen Markteinschätzungen konsistent sind. Zusätzlich haben wir die Verlässlichkeit der zugrunde liegenden Daten beurteilt.

Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir die Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien, die sich aus den im Fahrradmarkt bestehenden Überkapazitäten sowie der makroökonomischen Situation auf die Bike24 GmbH ergeben könnten, auf die Liquiditätsplanung analysiert.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sachgerecht sind.

Wir geben zu diesen Sachverhalten kein gesondertes Prüfungsurteil ab.

Die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen sowie die Darstellung im Jahresabschluss sind vertretbar. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Werthaltigkeit des Beteiligungsbuchwerts der Bike24 Service GmbH

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt "2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung finden sich im zusammengefassten Lagebericht in den Abschnitten "Geschäftsverlauf" und "Kurzbericht Jahresabschluss".

Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der Bike24 Holding AG zum 31. Dezember 2023 werden unter den Finanzanlagen Anteile an dem verbundenen Unternehmen Bike24 Service GmbH in Höhe von EUR 114,1 Mio ausgewiesen. Die Bike24 Service GmbH ist alleiniger Gesellschafter der Bike24 GmbH, die wiederum als Einzige Gesellschaft des Konzerns wesentliche Umsätze mit Dritten erzielt. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beläuft sich auf 46 % und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens.

Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf der beteiligungsindividuellen Planung für die nächsten fünf Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.

Die Werthaltigkeitsbeurteilung einschließlich der Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt unter anderem für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten, die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sowie die Einschätzung der Dauerhaftigkeit der Wertminderung.

In den letzten beiden Jahren haben sich die Geschäftsaussichten der Bike24 GmbH aufgrund der Überkapazitäten im Fahrradmarkt und der schwierigen makroökonomischen Rahmenbedingungen verschlechtert. Das für das Geschäftsjahr 2023 geplante Umsatz- und Ergebniswachstum der Bike24 GmbH konnte nicht erreicht werden. Vor dem Hintergrund einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023 außerplanmäßige Abschreibungen auf den Beteiligungsbuchwert der Bike24 Service GmbH in Höhe von EUR 35,3 Mio vorgenommen.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Wertminderungen nicht in ausreichender Höhe erfasst wurden und die Finanzanlagen somit nicht werthaltig sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Zunächst haben wir uns durch Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter sowie Würdigung der Dokumentationen ein Verständnis über den Prozess der Gesellschaft zur Beurteilung der Werthaltigkeit der gehaltenen Finanzanlagen verschafft. Dabei haben wir uns mit der Vorgehensweise der Gesellschaft zur Bestimmung von Abschreibungsbedarf auseinandergesetzt und anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für von der Gesellschaft nicht identifizierten weiteren Abschreibungsbedarf bestehen.

Anschließend haben wir, unter Einbezug unserer Bewertungs- und Restrukturierungspezialisten, die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Bewertungsmethode für den von der Gesellschaft ermittelten beizulegenden Wert beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen und dem von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns mit der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft befasst, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben.

Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Daten, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus die Auswirkungen möglicher Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme und der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht, indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben (Sensitivitätsanalyse). Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit der verwendeten Bewertungsmethode haben wir die Berechnungen der Gesellschaft nachvollzogen.

Unsere Schlussfolgerungen

Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an der Bike24 Service GmbH zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen, Einschätzungen und Daten der Gesellschaft sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "JA.xhtml"

(SHA256-Hashwert: 567a2bea43b407406937676a077accc9ba18265b141827f3c7af4e4df8dd6f3d) sowie "JALA.xhtml"

(SHA256-Hashwert: 7589a76c68e64b78c690e8b42fd184f6a1a6b1eba968ce3061fed712961aa21f)

enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEFUnterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist nachstehend weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü-fungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Bike24 Holding AG tätig, davon drei Geschäftsjahre, während dem die Gesellschaft die Definition als Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllte.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im zusammengefassten Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Neben dem Jahresabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht haben wir den Konzernabschluss der Bike24 Holding AG geprüft. In Zusammenhang der Bereitstellung von Kapitalkostenparameter wurden von uns sonstige Beratungsleistungen erbracht.

Sonstiger Sachverhalt – Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Milan Lucas.

Dresden, den 21. März 2024

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Lucas Wirtschaftsprüfer gez. Leser Wirtschaftsprüfer

Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile und Querverweise des zusammengefassten Lageberichts

Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

  • die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,
  • die nichtfinanzielle Konzernerklärung, die im gleichnamigen Abschnitt des zusammengefassten Lageberichts enthalten ist, und
  • die in Abschnitt "Grundsätze und Ziele des internen Kontrollsystems (IKS) und Risikomanagementsystems (RMS)" des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen lageberichtsfremden Angaben nach A.5 DCGK 2022 zur Wirksamkeit des RMS und IKS.

Folgende im zusammengefassten Lagebericht enthaltene nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir nicht inhaltlich geprüft:

Internetseite des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird.

KONTAKT

Bike24 Holding AG, Breitscheidstraße 40, 01237 Dresden [email protected]t

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