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A.S. Creation Tapeten AG

Annual Report Mar 28, 2024

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Annual Report

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A.S. CRÉATION TAPETEN AG GESCHÄFTSBERICHT 2023

KENNZAHLEN DER A.S. CRÉATION GRUPPE

2019 2020 2021 2022 2023
T€ 141.057 144.869 145.639 133.993 121.224
T€ 4.503 4.430 5.710 –8.554 –2.086
T€ 14.133 1.453 3.867 –5.383 –1.417
T€ –2.139 7.009 7.978 40 3.783
T€ 5.933 3.724 4.853 2.907 3.331
T€ 5.715 5.497 5.703 6.138 4.923
T€ 44.496 41.864 41.659 41.021 39.026
T€ 79.427 78.881 81.024 76.681 72.445
T€ 26.162 24.090 20.738 14.669 19.835
T€ 128.000 127.492 126.806 113.487 112.347
€/Aktie 5,13 0,53 1,40 –1,95 –0,51
€/Aktie 0,90 0,90 0,90 0,00 0,00
750 752 771 754 684

INHALTSVERZEICHNIS

Vorwort 8
Vorstand und Aufsichtsrat 11
Highlights 2023 12
Bericht des Aufsichtsrats 13
Erklärung zur Unternehmensführung 20
Zusammengefasster Lagebericht 39
Aktie und Aktionäre 85
Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards 95
Wichtige Termine 163

8 VORWORT

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im zurückliegenden Geschäftsjahr 2023 stand A.S. Création vor herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts, einem erhöhten Zinsniveau sowie einem anhaltend hohen Inflationsniveau geprägt waren. Diese ungünstigen Faktoren spiegelten sich insbesondere in einem fortwährend hohen Preisniveau für Rohstoffe und Energien sowie einer spürbaren Abschwächung der Nachfrage aufgrund der allgemeinen Konsumzurückhaltung der privaten Haushalte wider.

Der Vorstand hatte das abgelaufene Geschäftsjahr als Übergangsjahr für A.S. Création

eingestuft, geprägt von zwei grundlegenden Schwerpunkten: der Umsetzung von Restrukturierungsprojekten innerhalb der Unternehmensgruppe und der Ausrichtung des Konzerns auf ein wertgetriebenes Umsatzwachstum. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen werden sich erst im Jahr 2024 über ein Gesamtjahr hinweg vollständig zeigen.

Trotz eines Umsatzrückgangs um 9,5 % von 134,0 Mio. € im Vorjahr auf 121,2 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das um Sondereffekte bereinigte operative Ergebnis verbessert werden. Während im Jahr 2022 noch ein bereinigter operativer Verlust

von -3,9 Mio. € zu verzeichnen war, erzielte A.S. Création im Jahr 2023 trotz des Umsatzrückgangs ein verbessertes Ergebnis in Höhe von -1,7 Mio. €. Diese deutliche Ergebnisverbesserung unterstreicht die ersten positiven Effekte der Neuausrichtung von A.S. Création, die der Vorstand für 2023 erwartet und angekündigt hatte. Der für 2023 avisierte Korridor für das bereinigte operative Ergebnis von -2 Mio. € bis +1 Mio. € wurde erreicht. Eine darüber hinausgehende Verbesserung der Ertragslage konnte 2023 auf Grund der schwächer als geplanten Umsatzentwicklung im Verlauf der zweiten Jahreshälfte nicht erreicht werden. Der erzielte Konzernumsatz von 121,2 Mio. € lag unter der Zielsetzung von 125 Mio. € bis 134,0 Mio. €.

Im Laufe des zurückliegenden Jahres wurden zahlreiche, innerbetriebliche Veränderungen vorangertrieben, darunter die Verlagerung von Produktionsanlagen, die im Juni 2023 mit der Inbetriebnahme der letzten der verlagerten Anlagen abgeschlossen wurde. Zudem erfolgte eine deutliche Anpassung der Mitarbeiterzahl, so dass im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 noch 684 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der A.S. Création Gruppe beschäftigt waren, nach 754 im Vorjahr. Diese wichtige Weichenstellung bildet die Grundlage für die strategische Neuausrichtung von A.S. Création, die unter dem Namen CREATE 2030 im September 2023 dem Aufsichtsrat und der gesamten Belegschaft transparent vorgestellt wurde.

CREATE 2030 als übergeordnete Mission umfasst konkrete strategische Routen, die unser Handeln in den nächsten Jahren leiten werden. Dazu gehören die konsequente Modernisierung der Produktion mit einem verstärkten Fokus auf Digitaldruck als Zukunftstechnologie, der Ausbau hochwertiger Produkte im Sortiment, die Stärkung der Handelspartner bei der Vermarktung unserer Produkte, der weitere Ausbau des E-Commerce sowie die Erweiterung des Produktsortiments um komplementäre Produkte. A.S. Création betrachtet den Trend zu mehr Nachhaltigkeit als Chance für das Unternehmen. Mit "GREEN STEPS - Our path to a greener future" beinhaltet CREATE 2030 daher auch ein klares Leitbild und eine ambitionierte Mission, A.S. Création in den als wesentlich definierten Belangen in ein nachhaltiges Unternehmen zu transformieren und damit die eigene Wettbewerbsposition zu verbessern. Diese Maßnahmen wurden mit einem langfristigen, auf die Modernisierung von A.S. Création ausgerichteten Investitionsprogramm unterlegt. So sind für die beiden Geschäftsjahre 2024 und 2025 Investitionen in Höhe von insgesamt 14 Mio. € vorgesehen.

Wir gehen diesen Wandel mutig und fokussiert und werden die Zukunft für unser Produkt und unser Unternehmen aktiv gestalten. Dazu 9

gehörte auch nach fünf Jahren Abwesenheit die Rückkehr zur wichtigsten Branchenmesse Heimtextil in Frankfurt am Main im Januar 2024. Die neue Highlight-Kollektion "Stories of Life" sowie die präsentierten innovativen Digitaldruck-Konzepte wurden von den Kunden positiv aufgenommen und sind eine wichtige Basis für das Tapetenjahr 2024, das für A.S. Création ein besonderes Jahr darstellt. Es ist das 50. Geschäftsjahr seit der Gründung 1974 und ein herausforderndes Jahr hinsichtlich der zu erwartenden konjunkturellen Entwicklung und der angespannten privaten Konsumneigung. In diesem Umfeld haben wir uns zum Ziel gesetzt, A.S. Création möglichst zurück in die Gewinnzone zu bringen und bei einem Konzernumsatz zwischen 110 Mio. € und 130 Mio. € ein bereinigtes operatives Ergebnis zwischen -1,0 Mio. € und +3,0 Mio. € auszuweisen.

Maik Krämer, der seit 23 Jahren dem Vorstand von A.S. Création angehört, wird am 31. Mai 2024 aus persönlichen Gründen aus dem Vorstand von A.S. Création ausscheiden. Ich möchte mich stellvertretend für das gesamte A.S. Création-Team bei Herrn Krämer für sein Engagement bedanken. Herr Krämer, von dem ich ab dem 1. Januar 2024 das Amt des Vorstandsvorsitzenden übernommen habe, war über viele Jahre das Gesicht von A.S. Création. Wir wünschen Herrn Krämer für seine Zukunft alles Gute.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, A.S. Création hat mit CREATE 2030 eine Reise angetreten. Im Jahr 2023 wurde ein erster Teil des Restrukturierungsprogramms erfolgreich abgeschlossen, und die strategischen Stoßrichtungen wurden definiert. Unsere Marschroute wird das Unternehmen im Vergleich zur Vergangenheit verändern. A.S. Création wird fokussierter, moderner und nachhaltiger. Fokussierter, da wir in unseren Geschäftsfeldern nicht mehr alles machen, sondern uns auf die wertschaffenden Sortimentsteile und Aktivitäten konzentrieren werden. Moderner, da wir unsere Produktion, unsere IT und unsere internen Abläufe verbessern werden, um unseren Kunden bessere Produkte und einen besseren Service anbieten zu können. Nachhaltiger, da wir unseren Beitrag zur CO2- Reduzierung leisten und den Anteil nachhaltiger Produkte an unserem Sortiment ausbauen werden. Wie es der Name CREATE 2030 zum Ausdruck bringt, handelt es sich um eine aktive Reise, auf die wir uns begeben haben. Wir hoffen, dass Sie, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre unsere langfristigen Zielsetzungen bis 2030 unterstützen und uns auf dem Weg dorthin, weiterhin Ihr Vertrauen schenken.

Gummersbach, im März 2024

Tim Herder Vorsitzender des Vorstands

Vorstand

Tim Herder Vorsitzender (ab 01.01.2024) Marketing und Vertrieb

Maik Krämer Vorsitzender (bis 31.12.2023) Finanzen und Controlling

Antonios Suskas Produktion und Logistik

Aufsichtsrat

VORSTAND UND AUFSICHTSRAT 11

Jörn Kämper 1),3) Vorsitzender Jochen Müller 2),3) Stellvertretender Vorsitzender

Dr. Volker Hues 1),2)

Julia Tauscher Arbeitnehmervertreterin

Kevin Wegner 2) Arbeitnehmervertreter

Dr. Stephan Zilkens 1),3)

1) Mitglied im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten

2) Mitglied im Prüfungsausschuss

3) Mitglied im Nominierungsausschuss

12

Januar Die A.S. Création Aktie startet mit einem Kurs von 9,85 € in das neue Börsenjahr.
Mit der Markteinführung der Tapetenkollektion Metropolitan Stories 3 -
Travel Styles erfährt die erfolgreiche Kollektion Metropolitan Stories eine weitere
Fortsetzung. Über außergewöhnliche Interior-Styles lassen sich – wie bei einer
Traumreise – neue Länder, neue Städte und neue Kulturen entdecken.
Februar Mit der neuen, modernen Unternehmenshomepage geht auch eine umfassende
Tapetenberatung rund um die Tapete und das Tapezieren online. Ansprechende
Anwendungsvideos geben Rat & Hilfe. Weiterhin wurden die Möglichkeiten der
Raumvisualisierung verbessert. Die Frage, wie die Wunschtapete in den eigenen
vier Wänden wirkt, lässt sich mit wenigen Klicks beantworten.
Mai Die A.S. Création Aktie erreicht am 29. Mai den Jahreshöchststand von 12,80 €.
HIGHLIGHTS 2023
Juni Die Verlagerung von Produktionsanlagen im Rahmen des im November 2022
begonnenen Restrukturierungsprogramms wird mit der (Wieder-)Inbetriebnah
me der letzten Druckanlage abgeschlossen.
September Mit CREATE 2030 wird die neue strategische Planung von A.S. Création verab
schiedet. Entlang sieben strategischer Routen soll A.S. Création fit für die Zukunft
gemacht werden.
November Mit der Umstellung der Finanzbuchhaltung bei den deutschen Konzerngesell
schaften auf SAP am 1. November wird der erste Schritt für die Einführung von
SAP als zukünftiges ERP-System vollzogen.
Dezember A.S. Création erreicht den Silber-Status von EcoVadis, einem renommierten
Anbieter von Nachhaltigkeitsratings. Mit dieser Nachhaltigkeitsleistung gehört
A.S. Création zu den Top 25 % aller bewerteten Unternehmen in der papier
verarbeitenden Industrie.
Die A.S. Création Aktie beendet das Börsenjahr 2023 mit einem Kurs von 10,20 €.

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Geschäftsjahr 2023 waren aus Sicht von A.S. Création durch eine schwache Konjunktur und eine geringe Konsumneigung der privaten Haushalte gekennzeichnet, in der sich vor allen Dingen die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die anhaltenden Folgen des Kriegs in der Ukraine sowie die Zinswende widerspiegeln. Daneben stand für A.S. Création das zurückliegende Jahr im Zeichen der Umsetzung des im Vorjahr beschlossenen und eingeleiteten Restrukturierungsprogramms sowie der Notwendigkeit, die mittel- bis langfristige Unternehmensstrategie neu zu definieren. In diesem schwierigen Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat einen intensiven Kontakt und Informationsaustausch mit dem Vorstand etabliert, um den Herausforderungen, denen sich das Unternehmen gegenüber sieht, möglichst optimal zu begegnen.

Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2023 am 21. März 2023, am 16. Mai 2023, am 27. September 2023 und am 5. Dezember 2023 zu insgesamt vier Sitzungen zusammengetreten, die sämtlich als Präsenzsitzungen stattfanden. An diesen Sitzungen haben jeweils alle zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Auf-

BERICHT DES AUFSICHTSRATS 13

sichtsratsmitglieder teilgenommen. Sofern Tagesordnungspunkte behandelt wurden, die entweder den Vorstand selbst oder interne Aufsichtsratsangelegenheiten betrafen, tagte der Aufsichtsrat ohne Teilnahme des Vorstands. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat am 15. August 2023 einen Beschluss im Umlaufverfahren gefasst.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Maßnahmen überwacht. Dabei war der Aufsichtsrat in alle grundlegenden Entscheidungen frühzeitig eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, umfassend und zeitnah mit schriftlichen und mündlichen Berichten über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung und bedeutende Geschäftsvorfälle. In diesem Zusammenhang berichtete der Vorstand auch über die Anpassungsmaßnahmen in den Bereichen Produktsortiment und Vertrieb sowie über die Umsetzung des Restrukturierungsprogrammes im Bereich der Produktion. Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren lassen. Ebenso gründlich wurde der Aufsichtsrat vom Vorstand über die Planung sowie über die Risiken und das Risikomanagement unterrichtet. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns, der Unternehmensbereiche sowie der Konzerngesellschaften im In- und Ausland wurden ebenso wie das wirtschaftliche Umfeld im Aufsichtsrat sorgfältig erörtert. Soweit nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr waren

die Analyse, Erörterung und Beschlussfassung über die Billigung des Jahres- und

des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022,

  • die Analyse, Erörterung und Beschlussfassung über die Billigung des zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernberichts für das Geschäftsjahr 2022,
  • die Erörterung und Verabschiedung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022, die Befassung mit der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie der Preisentwicklung vor allem bei Rohstoffen, Energie und Logistik, einschließlich der wirtschaftlichen Lage der Tochtergesellschaften in Belarus und Russland sowie der Reorganisation in Osteuropa,
  • die Erörterung und umfassende Befassung mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und der Festlegung einer langfristigen Strategie bis zum Jahr 2030 auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte,
  • die Erörterung und Beschlussfassung zur Konzernplanung 2024/2025 einschließlich der Konzerninvestitionsplanung,
  • die Erörterung und Beschlussfassung zur umfassenden Einführung eines neuen

ERP-Systems und den damit verbundenen Investitionen,

  • die Erörterung und Beschlussfassung über die erneute Bestellung von Herrn Herder zum Mitglied des Vorstands bis zum 31. Dezember 2026 und seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden ab dem 1. Januar 2024 einschließlich der entsprechenden Anpassung des Geschäftsverteilungsplans für den Vorstand,
  • die Nachfolgeregelung für das Vorstandsressort Finanzen und Controlling mit der Beschlussfassung über die Bestellung von Herrn Rockenbach zum Mitglied des Vorstands ab dem 1. Mai 2024 in der Position des stellvertretenden Vorstands für Finanzen und Controlling und der Übernahme der Position des Vorstands für Finanzen und Controlling ab dem 1. Juni 2024, sowie über die Verlängerung des Vorstandsvertrages mit Herrn Krämer bis zum 31. Mai 2024, sowie schließlich
  • die Erörterung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat und die darauf aufbauende Qualifikationsmatrix.

Die Gesellschaft unterstützt ihre Aufsichtsratsmitglieder bei der Fortbildung. Die Aufsichtsratsmitglieder werden durch regelmäßig erscheinende Fachpublikationen über neue Entwicklungen in der Aufsichtsratstätigkeit informiert. Ferner nehmen die Aufsichtsratsmitglieder an externen Weiterbildungsmaßnahmen teil. Im Mai 2023 wurde zudem im Rahmen kontinuierlicher Fortbildungsaktivitäten eine mehrstündige Schulung zu den Themen Nachhaltigkeit und Innenorganisation des Aufsichtsrats durchgeführt.

Tätigkeit der Ausschüsse im Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat folgende ständige Ausschüsse zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben eingerichtet:

  • einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten mit den Mitgliedern Jörn Kämper (Vorsitzender), Dr. Volker Hues und Dr. Stephan Zilkens,
  • einen Prüfungsausschuss mit den Mitgliedern Dr. Volker Hues (Vorsitzender), Jochen Müller und Kevin Wegner sowie
  • einen Nominierungsausschuss mit den Mitgliedern Jörn Kämper (Vorsitzender), Jochen Müller und Dr. Stephan Zilkens.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im

Gesamtgremium zu behandeln sind. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Aufgabenund Kompetenzverteilung ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Hierdurch wird auch die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse sichergestellt.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, zuständig für die Vorbereitung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Personalangelegenheiten, ist im Berichtsjahr zu insgesamt vier Sitzungen, am 21. März 2023, am 15. Mai 2023, am 26. September 2023 und am 5. Dezember 2023 zusammengetreten, die sämtlich als Präsenzsitzungen stattfanden. An den Sitzungen haben alle zu diesem Zeitpunkt dem Ausschuss angehörenden Mitglieder teilgenommen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten war die Befassung mit der künftigen Struktur und Besetzung des Vorstands, insbesondere vor dem Hintergrund des Ausscheidens von Herrn Krämer im Sommer 2024 und der damit erforderlich werdenden Neubesetzung der Position sowohl des Vorstandsvorsitzes als auch des Vorstands für Finanzen und Controlling. Weitere Schwerpunkte der Ausschusstätigkeit waren die Erarbeitung eines neuen

Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Befassung mit dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023.

Der Prüfungsausschuss, zu dessen Aufgaben im Wesentlichen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Halbjahresberichts und der Quartalsmitteilungen, die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung sowie die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gehören, ist im Berichtsjahr zu zwei jeweils in Präsenz abgehaltenen Sitzungen am 21. März 2023 und am 27. September 2023, zusammengetreten. An diesen Sitzungen haben alle jeweils zu diesem Zeitpunkt dem Ausschuss angehörenden Mitglieder sowie Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen. Des Weiteren hat der Ausschuss für Prüfungsangelegenheiten eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchgeführt. Die Schwerpunkte der Tätigkeit des Prüfungsausschusses betrafen zum einen die regelmäßige Befassung mit der Rechnungslegung sowie daneben mit dem nichtfinanziellen Konzernbericht, mit dem Risikobericht und mit Compliance-Maßnahmen. Weiter hat der Prüfungsausschuss die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung 2022 vorgenommen und die Prüfungsschwerpunkte für die Abschlussprüfung 2023 festgelegt. Darüber hinaus hat sich der Ausschuss mit den zukünftigen Anforderungen, die aus der

EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD – Corporate Sustainability Reporting Directive) resultieren, beschäftigt sowie die Beauftragung der Rödl & Partner GmbH für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts 2023 erörtert und verabschiedet.

Aufgabe des Nominierungsausschusses ist es, bei Neuwahlen zum Aufsichtsrat Kandidatenvorschläge für die von der Hauptversammlung zu wählenden Anteilseignervertreter vorzubereiten. Richtschnur für die Arbeit des Nominierungsausschusses sind die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie das in der Aufsichtsratssitzung am 18. März 2021 beschlossene Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat. Im Berichtsjahr bestand keine Notwendigkeit für eine Sitzung des Nominierungsausschusses.

Corporate Governance

Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr mit den Corporate-Governance-Grundsätzen im Unternehmen beschäftigt. Detaillierte Informationen zu diesen Grundsätzen finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Internetseite des Unternehmens in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance öffentlich zugänglich ist.

Am 21. März 2023 hat der Aufsichtsrat eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG beschlossen und diese auf der Internetseite des Unternehmens in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance öffentlich zugänglich gemacht. Der im laufenden Geschäftsjahr abzugebenden Entsprechenserklärung wird die im Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichte und aktuell maßgebliche Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28. April 2022 zugrunde gelegt. Auch diese Entsprechenserklärung wird auf der Internetseite des Unternehmens öffentlich zugänglich gemacht.

Entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex legen die Aufsichtsratsmitglieder der A.S. Création Tapeten AG etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Im Berichtsjahr traten keine potenziellen Interessenkonflikte auf, die von den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen gewesen wären und über die der Hauptversammlung berichtet werden müsste.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2023

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der zusammengefasste Lagebericht für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern sind von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Rödl & Partner GmbH, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Auf entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats hat die Hauptversammlung am 15. Mai 2023 die Rödl & Partner GmbH zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023 hat der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines am 21. September 2023 gefassten Beschlusses erteilt.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der zusammengefasste Lagebericht für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern, der nichtfinanzielle Bericht, der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 14. März 2024 und am 21. März 2024 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 21. März 2024 intensiv erörtert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses im Prüfungsausschuss sowie über die Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung gegeben. Sowohl an den Sitzungen des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben von dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zustimmend Kenntnis genommen.

Nach dem Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, sowie des nichtfinanziellen Berichts und des Vergütungsberichts sind Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2023 und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Berichtsjahr nicht verändert.

Im Berichtsjahr ist es zu keinen personellen Veränderungen im Vorstand gekommen. Entsprechend den im vergangenen Jahr vom Aufsichtsrat vorgenommenen Weichenstellungen und gefassten Beschlüssen hat jedoch Herr Tim Herder seit dem 1. Januar 2024 den Vorstandsvorsitz inne; zudem wird am 1. Mai 2024 Herr Michael Rockenbach neu in den Vorstand eintreten und ab dem 1. Juni 2024 von dem dann aus dem Vorstand ausscheidenden Herrn Maik Krämer die Verantwortlichkeit für Finanzen und Controlling übernehmen.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats war das Geschäftsjahr 2023 für A.S. Création ein weiteres Jahr, das von besonderen Herausforderungen geprägt war. Für das hohe Engagement in einem schwierigen Umfeld bedankt sich der Aufsichtsrat ausdrücklich bei den Mitgliedern des Vorstands, beim Management sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Konzerngesellschaften.

Gummersbach, den 21. März 2024

A.S. Création Tapeten AG

Für den Aufsichtsrat

Jörn Kämper Vorsitzender des Aufsichtsrats

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

20

Einleitung

Unter Corporate Governance versteht man national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit sowie Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. In Deutschland wurde im Jahr 2002 der erste Deutsche Corporate Governance Kodex (nachfolgend "DCGK") von der gleichnamigen Regierungskommission vorgelegt. Der DCGK wird regelmäßig vor dem Hintergrund nationaler und internationaler Entwicklungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Die letzten Änderungen wurden von der Regierungskommission am 28. April 2022 beschlossen und am 22. Juni 2022 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Der DCGK ist in seiner jeweils gültigen Fassung unter https://www.dcgk.de/de/kodex.html abrufbar.

Die branchen- und unternehmensübergreifenden Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen des DCGK sind nicht verpflichtend, jedoch müssen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich gemäß § 161 AktG erklären, ob den Empfehlungen des DCGK entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden (sogenannte Entsprechenserklärung). Die zuletzt von Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG abgegebene Entsprechenserklärung findet sich unten vollständig wiedergegeben.

Für Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG sind die Empfehlungen und Anregungen des DCGK ebenso wie die gesetzlichen Vorschriften integraler Bestandteil ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft. Sie überprüfen die Berücksichtigung dieser Standards in regelmäßigen Abständen, so dass für die Aktionäre, die Mitarbeiter und nicht zuletzt auch für das Unternehmen selbst eine gebührende Beachtung dieser Standards gewährleistet ist. In dieser Erklärung berichten Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG gemäß § 289f und § 315d HGB über die Unternehmensführung.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Die aktuelle Entsprechenserklärung wurde am 21. März 2024 mit folgendem Wortlaut abgegeben:

Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 ("DCGK 2022") seit dem 22. März 2023, dem Datum der letztjährigen Entsprechenserklärung bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden wird:

Gemäß Empfehlung B.2 des DCGK 2022 soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen und die Vorgehensweise in der Erklärung zur Unternehmensführung beschreiben. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats der A.S. Création Tapeten AG ist die langfristige Nachfolgeplanung für die Vorstandsmitglieder eine interne und vertrauliche Angelegenheit, insbesondere wenn es potenzielle Kandidatinnen oder Kandidaten im Unternehmen gibt, die sich gegebenenfalls im Hinblick auf ihre Persönlichkeit oder Ihre Führungsfähigkeiten noch entwickeln müssen. Bei einer Veröffentlichung der Vorgehensweise für die langfristige Nachfolgeplanung besteht die Gefahr, dass bereits in einem sehr frühen Stadium des Prozesses auf diejenigen Personen geschlossen werden kann, die aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat für die Nachfolge in Betracht kommen. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2022 nicht.

Gemäß Empfehlung C.1 des DCGK 2022 soll das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Aus Sicht des Aufsichtsrats bestand bisher Unsicherheit in der Frage, wie die Expertise zu Nachhaltigkeitsfragen im Sinne des DCGK 2022 nachgewiesen werden kann. Inzwischen hat sich nach Einschätzung des Aufsichtsrats eine herrschende Meinung herausgebildet, dass diese Expertise sowohl durch Schulungen als auch durch berufliche Erfahrung erworben werden kann. Daher hat der Aufsichtsrat nunmehr in seiner Sitzung am 21. März 2024 das Kompetenzprofil entsprechend ergänzt, so dass ab diesem Zeitpunkt dieser Empfehlung entsprochen wird.

  • Gemäß Empfehlung C.2 des DCGK 2022 soll für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden. Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG ist der Überzeugung, dass sich die Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder allein an der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten orientieren sollen. Da diese nach Ansicht des Aufsichtsrats unabhängig von dem Alter ist, folgt die A.S. Création Tapeten AG dieser Empfehlung des DCGK 2022 nicht.
  • Gemäß Empfehlung D.1 des DCGK 2022 soll die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist ein Dokument, das allein der internen Organisation des Aufsichtsrats dient. Da bereits im Bericht des Aufsichtsrats und in der Erklärung zur Unternehmensführung detailliert über die

Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse berichtet wird, ist ein Mehrwert und damit ein berechtigtes Interesse der Investoren an der Veröffentlichung nicht erkennbar. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2022 nicht.

Das von der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 96,63 % der abgegebenen Stimmen gebilligte neue System der Vorstandsvergütung berücksichtigt die vergütungsrelevanten Empfehlungen des DCGK 2022 mit lediglich einer Ausnahme: Gemäß der Empfehlung G.10 des DCGK 2022 soll der überwiegende Teil der variablen Vergütung aktienbasiert gewährt werden. Vor dem Hintergrund des geringen durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der A.S. Création Aktie ist davon auszugehen, dass ein Verkauf der Aktien nach Ablauf der Haltefrist den Aktienkurs beeinflussen kann. Daher folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des DCGK 2022 nicht. Trotz der genannten Abweichungen sieht der Aufsichtsrat in dem Vergütungssystem eine Systematik, die für den Vorstand die gewünschten Anreize zu einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens setzt und mit der richtigen Zusammensetzung die Erreichung der Unternehmensziele in angemessener Weise fördert. Dienstvertragliche Vergütungsregelungen, die dem von der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 gebilligten neuen Vergütungssystem entsprechen, gelten im Jahr 2024 für die Vorstandsmitglieder Tim Herder (ab 1. Januar 2024) und Michael Rockenbach (ab Vertragsbeginn am 1. Mai 2024). Im Übrigen galten und gelten für die Vorstandsmitglieder dienstvertragliche Vergütungsregelungen, die zeitlich vor Inkrafttreten des DCGK 2022 vereinbart wurden und auch deshalb von weiteren Empfehlungen des DCGK 2022 abweichen. Dies betrifft – neben der schon erwähnten Abweichung von der Empfehlung G.10 – zunächst die Empfehlung G.1 und G.2, wonach das System zur Vorstandsvergütung auf einer sogenannten Ziel-Gesamtvergütung basieren soll. Nach den seinerzeit getroffenen Vergütungsvereinbarungen berechnet sich jedoch eine der beiden Komponenten der variablen Vergütung lediglich als Prozentsatz des durchschnittlichen Konzernergebnisses nach Steuern der letzten drei Geschäftsjahre mit der Folge, dass die ergebnisabhängige Komponente der variablen Vergütungen jeweils zwischen dem Wert Null und dem Tantieme-Cap liegen kann, weshalb auch keine Ziel-Gesamtvergütung im Sinne des DCGK 2022 definiert werden kann. Die empfohlene Berücksichtigung der Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds erfolgt bei der A.S. Création Tapeten AG nach diesen seinerzeitigen Vergütungsregelungen somit über die individuelle Festlegung der festen Vergütung und des Prozentsatzes für die ergebnisabhängige Komponente der variablen Vergütung. Ferner führen diese seinerzeit getroffenen Vergütungsregelungen auch zu einer Abweichung von der Empfehlung G.6 des DCGK 2022, da danach lediglich eine Komponente der variablen Vergütung auf langfristigen, auf die Zukunft ausgerichtete Zielvorgaben basiert und hierdurch die langfristigen Ziele bei der variablen Vergütung nicht überwiegen.

Vergütungsbericht und Vergütungssystem

Unter www.as-creation.com/unternehmen/ inverstor-relations/corporate-governance sind das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 gebilligt wurde, sowie das geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats, das von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gemäß § 113 Abs. 3 AktG gebilligt wurde, öffentlich zugänglich. Ebenso werden unter dieser

Internetadresse auch der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zugänglich gemacht.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die A.S. Création Tapeten AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat, die beide mit jeweils eigenen Kompetenzen ausgestattet sind. Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.

Vorstand

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG besteht gegenwärtig aus den folgenden Mitgliedern, deren Zusammenarbeit und Geschäftsverteilung in der Geschäftsordnung des Vorstands geregelt sind:

  • Tim Herder (Vorstandsvorsitzender seit dem 1. Januar 2024), Vertrieb und Marketing
  • Maik Krämer (Vorstandsvorsitzender bis zum 31. Dezember 2023), Finanzen und Controlling
  • Antonios Suskas, Produktion und Logistik

Die laufende Amtszeit der Vorstandsmitglieder endet im Fall von Herrn Herder am 31. Dezember 2026, im Fall von Herrn Krämer am 31. Mai 2024 und im Fall von Herrn Suskas am 31. März 2025. Mit Wirkung ab dem 1. Mai 2024 wird außerdem Herr Michael Rockenbach dem Vorstand angehören, zunächst als Mitglied und stellvertretender Vorstand für Finanzen und Controlling und ab dem 1. Juni 2024 als ordentlicher Vorstand für Finanzen und Controlling. Ab diesem Zeitpunkt wird Herr Rockenbach von dem dann aus dem Vorstand ausscheidenden Herrn Krämer die Zuständigkeiten für Finanzen und Controlling übernehmen.

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und hat hierbei die Sorgfaltspflichten einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung anzuwenden.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Für bedeutende Geschäftsvorgänge, wie z. B. größere Investitionsvorhaben oder Veränderungen der Unternehmensstruktur, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand niedergelegt.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat turnusmäßig monatlich durch schriftliche und in den Sitzungen des Aufsichtsrats durch schriftliche und mündliche Berichte über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens. Über außergewöhnliche Vorgänge berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat zusätzlich in schriftlicher Form. Darüber hinaus lässt sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren.

Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG setzt sich gemäß Gesetz und Satzung aus vier von der Hauptversammlung und zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat umfasst gegenwärtig folgende Mitglieder:

  • Jörn Kämper, Vorsitzender
  • Jochen Müller, stellvertretender Vorsitzender
  • Julia Barth, Arbeitnehmervertreterin
  • Dr. Volker Hues,
  • Kevin Wegner, Arbeitnehmervertreter
  • Dr. Stephan Zilkens

Die aktuelle Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 beschließen wird, d. h. voraussichtlich im Frühjahr 2025.

Aus seiner Mitte hat der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG die drei folgenden Ausschüsse gebildet:

  • einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten mit den Mitgliedern Jörn Kämper (Vorsitzender), Dr. Volker Hues und Dr. Stephan Zilkens,
  • einen Prüfungsausschuss mit den Mit-

gliedern Dr. Volker Hues (Vorsitzender), Jochen Müller und Kevin Wegner sowie

einen Nominierungsausschuss mit den Mitgliedern Jörn Kämper (Vorsitzender), Jochen Müller und Dr. Stephan Zilkens.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen vor, die im Gesamtgremium zu behandeln sind. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Aufgaben- und Kompetenzverteilung ist in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Hierdurch wird auch die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse sichergestellt.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats, insbesondere die Bestellung, die Abberufung und die Verlängerung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, vor. Er bereitet außerdem die Beschlüsse des Aufsichtsrats, welche die Vergütung des Vorstands betreffen, vor.

Der Prüfungsausschuss ist für die Überwachung der Rechnungslegung und des Rechnungslegungsprozesses sowie die Überprüfung der Wirksamkeit der internen Kontroll-, Risikomanagement- und Revisionssysteme zuständig. Er befasst sich außerdem mit der Abschlussprüfung sowie mit Fragen der Compliance. Herr Dr. Hues (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) verfügt aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Praxis sowohl über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch auf dem Gebiet der Abschlussprüfung. Herr Müller verfügt aufgrund seiner beruflichen Praxis über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung und Themen der Rechnungslegung. Beide Herren verfügen aus ihrer beruflichen Praxis ferner über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollverfahren.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseigner vorzuschlagen. Er ist ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern besetzt, die von den Anteilseignern gewählt worden sind.

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. Diese Selbstbeurteilung erfolgt anhand von Fragebögen für den Gesamtaufsichtsrat und für die Ausschüsse, die von den Aufsichtsratsmitgliedern ausgefüllt und anonymisiert ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Befragung

werden im Aufsichtsrat erörtert, und der Aufsichtsrat definiert bei Bedarf Maßnahmen, die zur Verbesserung der Tätigkeit des Aufsichtsrats umgesetzt werden sollen. Die letzte Selbstbeurteilung wurde im Geschäftsjahr 2022 durchgeführt.

Detaillierte Informationen zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sind auf der Internetseite der A.S. Création Tapeten AG unter https://www.as-creation.com/ unternehmen/ueber-uns/management abrufbar. Diese beinhalten Angaben zum beruflichen Werdegang, und für die Mitglieder des Aufsichtsrats zusätzlich das Jahr und den Zeitraum der Bestellung, weitere Mandate außerhalb der A.S. Création Tapeten AG sowie Zugehörigkeit zu Ausschüssen.

Zielgrößen für den Frauenanteil gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG

Aufgrund § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG ist die A.S. Création Tapeten AG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Liegt der Frauenanteil zum Zeitpunkt der Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen den jeweils

erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Die Fristen für die Zielerreichung und für die Überprüfung sind frei wählbar, wobei die maximale Frist fünf Jahre beträgt.

Als Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG hat der Aufsichtsrat einen Wert von 16,7 % bis zum 31. Dezember 2025 festgelegt. Diese Zielgrößenfestlegung entspricht der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats und berücksichtigt, dass die nächsten turnusmäßigen Wahlen zum Aufsichtsrat voraussichtlich erst im Frühjahr 2025 stattfinden werden. Sowohl die Anteilseignervertreter als auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wollen bei dieser turnusmäßigen Neubesetzung prüfen, inwieweit eine Erhöhung über die derzeit definierte Zielgröße hinaus aus Sicht der Gesellschaft sinnvoll und geboten erscheint.

Wichtigstes Kriterium für die Bestellung zum Vorstand ist die Qualifikation der Kandidatin oder des Kandidaten für die jeweilige Vorstandsposition. Die zurückliegenden Erfahrungen bei der Besetzung von Vorstandspositionen bei der A.S. Création Tapeten AG haben gezeigt, dass es eine Herausforderung darstellt, eine größere Anzahl an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für eine Vorstandstätigkeit in einem börsennotierten Unternehmen in der Größe von A.S. Création, das in einem sich konsolidierenden, wettbewerbsintensiven Umfeld agiert, zu gewinnen. Der Aufsichtsrat berücksichtigt den Aspekt einer verbesserten Vielfalt (Diversity) im Vorstand – insbesondere eines höheren Frauenanteils – bei jeder künftigen Änderung der Vorstandsbesetzung, um so seiner gesellschaftlichen Verantwortung nachzukommen. Aus den vorgenannten Gründen kann allerdings nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass im konkreten Fall sowohl weibliche als auch männliche potenzielle Vorstandsmitglieder zur Auswahl stehen werden. Aus diesen Erwägungen hat der Aufsichtsrat als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der A.S. Création Tapeten AG einen Wert von 0 % bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen.

Als Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG hat der Vorstand einen Wert von 10,0 % bis zum 31. Dezember 2026 festgelegt. Am 31. Dezember 2023 lag der Wert bereits bei 21,4 %, so dass die Zielgröße bereits erreicht wurde. Der Vorstand wird weiterhin bei künftigen Neubesetzungen der Erhöhung des Frauenanteils eine besondere Aufmerksamkeit schenken, wobei auch in diesem Kontext die Qualifikation der Kandidatin oder des Kandidaten das wichtigste Entscheidungskriterium bleiben wird.

Als Zielgröße für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG hat der Vorstand einen Wert von 30,0 % bis zum 31. Dezember 2026 festgelegt. Der zum 31.12.2023 erreichte Wert beträgt 27,8 % und konnte damit gegenüber dem Vorjahreswert von 22,2 % weiter gesteigert werden. In dieser Verbesserung zeigen sich die positiven Auswirkungen der eigenen Nachwuchskräfteförderung. A.S. Création ist auf einem sehr guten Weg, die gesetzte Zielgröße bis 2026 zu erreichen.

Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands

Bei dem sogenannten Diversitätskonzept handelt es sich um das Konzept, das für den Vorstand und für den Aufsichtsrat im Hinblick auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird. Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB ist das Diversitätskonzept, die damit verfolgten Ziele, die Art und Weise seiner Umsetzung sowie die im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse zu beschreiben.

Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG strebt für die Zusammensetzung des Vorstands im Hinblick auf Vielfalt (Diversity)

die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen sowie eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Allerdings wird er bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern nicht das Diversitätskonzept in den Vordergrund stellen, sondern sich weiterhin insbesondere an Kenntnissen, fachlichen Qualifikationen und der Persönlichkeit der infrage kommenden Personen orientieren. Maßgeblich soll stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sein. Das Diversitätskonzept für den Vorstand der A.S. Création Tapeten AG wirkt insoweit als ergänzende Leitlinie bei der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und berücksichtigt insbesondere die folgenden Aspekte:

  • Die Vorstandsmitglieder sollen unterschiedliche berufliche Erfahrungen und Expertise einbringen. Dies umfasst sowohl die Berufsausbildung als auch die fachliche Erfahrung bei unterschiedlichen Unternehmen und Stationen im Lebenslauf. Nach Möglichkeit soll mindestens ein Vorstandsmitglied über einen technischen Hintergrund verfügen.
  • Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll auf Internationalität im Sinne von kultureller Herkunft, längeren Auslands-

aufenthalten oder mehrjähriger Tätigkeit in internationalen Unternehmen geachtet werden. Nach Möglichkeit soll mindestens ein Vorstandsmitglied über einen solchen internationalen Hintergrund verfügen.

  • Bei der Kandidatenauswahl sollen ebenfalls unterschiedliche Erfahrungen aufgrund des Alters berücksichtigt und eine Überalterung des Vorstandsgremiums insgesamt vermieden werden. In den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder soll eine Regelaltersgrenze von bis zu 65 Lebensjahren berücksichtigt werden.
  • Im Hinblick auf die Vielfalt in Bezug auf die Zusammensetzung nach Geschlechtern wird auf die Ausführungen zu den Zielgrößen für den Frauenanteil verwiesen.

Ziel dieses Diversitätskonzeptes ist es sicherzustellen, dass A.S. Création über einen führungsstarken Vorstand verfügt, dessen Mitglieder im Sinne des Unternehmens vertrauensvoll zusammenarbeiten und die als Gremium über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, um A.S. Création erfolgreich weiterzuentwickeln.

Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die aktuelle Zusammensetzung des Vorstands

den wesentlichen Zielen des Diversitätskonzepts entspricht.

Ziele für die Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG strebt für seine eigene Zusammensetzung im Hinblick auf Vielfalt (Diversity) die Berücksichtigung unterschiedlicher beruflicher und internationaler Erfahrungen und eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter an. Allerdings wird er hinsichtlich seiner Zielsetzung und bei den Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung nicht das Diversitätskonzept in den Vordergrund stellen, sondern sich weiterhin insbesondere an Kenntnissen, fachlichen Qualifikationen und der Persönlichkeit der infrage kommenden Personen orientieren. Maßgeblich soll stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sein. Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der A.S. Création Tapeten AG sollen insbesondere die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

Der Aufsichtsrat soll in seiner Zusammensetzung Branchenerfahrungen, aber auch eine Vielfalt an Fachexpertise mitbringen, so dass ausdrücklich gewünscht ist, dass

die Aufsichtsratsmitglieder unterschiedliche berufliche Hintergründe mitbringen. Dabei sollen folgende Kompetenzprofile abgedeckt werden:

  • − Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über ausgeprägte, in leitender Position erworbene Erfahrungen in der Konsumgüterindustrie (einschließlich Handel mit Konsumgütern) oder in verwandten Branchen verfügen.
  • − Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über Erfahrungen im Bereich E-Commerce verfügen.
  • − Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über Erfahrungen im Bereich Nachhaltigkeit verfügen.
  • − Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über ausgeprägte Erfahrungen auf dem Gebiet von M&A-Transaktionen sowie der Integration von Beteiligungserwerben verfügen.
  • − Wenn möglich, soll mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über ausgeprägte Erfahrungen auf den Gebieten Kapitalmarkt und Corporate Governance verfügen.
  • − Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung verfügen. Wenn möglich, soll eines dieser Aufsichtsratsmitglieder zusätzlich über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von internen Kontrollverfahren verfügen.
  • Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats sollen ebenfalls unterschiedliche Erfahrungen aufgrund des Alters berücksichtigt und auf einen vernünftigen Altersmix geachtet werden. Unverändert ist der Aufsichtsrat allerdings davon überzeugt, dass die fachliche und persönliche Eignung unabhängig von den formalen Kriterien wie dem Alter und der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat ist. Daher sieht das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG keine entsprechenden Grenzen vor.
  • Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll auf Internationalität im Sinne von kultureller Herkunft, längeren Auslandsaufenthalten oder mehrjähriger Tätigkeit in internationalen Unternehmen geachtet werden. Nach Möglichkeit sollen mindes-

tens ein Viertel der Anteilseignervertreter über einen solchen internationalen Hintergrund verfügen.

  • Im Hinblick auf die Vielfalt in Bezug auf die Zusammensetzung nach Geschlechtern wird auf die Ausführungen zu den Zielgrößen für den Frauenanteil verwiesen.
  • Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6 und C.7 des DCGK 2022 sein.
  • Mindestens die Hälfte der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat soll ohne potenzielle Interessenkonflikte sein, insbesondere ohne solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können.
  • Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören.

Ziel für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist es, einen ausgewogenen und mit vielen unterschiedlichen Kompetenzen ausgestatteten Aufsichtsrat bei der A.S. Création Tapeten AG zu haben, der das Geschäftsmodell des Unternehmens versteht und damit

in besonderer Weise für eine erfolgreiche Wahrnehmung seiner Überwachungs- und Beratungsaufgaben steht.

Umsetzung der Ziele für die Zusammensetzung im abgelaufenen Geschäftsjahr (Diversitätskonzept und Kompetenzprofil); Unabhängigkeit der Mitglieder

Nach Auffassung des Aufsichtsrats erfüllt seine aktuelle Zusammensetzung alle wesentlichen Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Diversitätskonzept sowie das Kompetenzprofil aus. Die Aufsichtsratsmitglieder verfügen über persönliche und fachliche Qualifikationen, die als erforderlich angesehen werden und sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind sämtliche Anteilseignervertreter im Sinne der Empfehlung C.7 des DCGK 2022 unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand.

Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung sind die Stimmrechte von Herrn Franz Jürgen Schneider an der A.S. Création Tapeten AG in Höhe von 32,09 %, diejenigen der A.S. Création Tapeten Stiftung in Höhe von 6,16 % und diejenigen der Franz Jürgen Schneider Stiftung in Höhe von 0,09 %, insgesamt 38,34 %, den drei Parteien jeweils gegenseitig zuzurechnen. Die drei Parteien sind somit kontrollierende Aktionäre im Sinne der Empfehlung C.9 des DCGK 2022. Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter sind Herr Müller, Herr Dr. Hues und Herr Dr. Zilkens im Sinne der Empfehlung C.9 des DCGK 2022 unabhängig vom kontrollierenden Aktionär. Als Vorstandsmitglied der A.S. Création Tapeten-Stiftung ist Herr Kämper Mitglied des geschäftsführenden Organs des kontrollierenden Aktionärs und gilt im Sinne der Empfehlung C.9 des DCGK 2022 nicht als unabhängig von diesem. Damit wird der Empfehlung C.9 des DCGK 2022 entsprochen, wonach bei einem Aufsichtsrat mit sechs oder weniger Mitgliedern mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein soll.

Der Stand der Umsetzung des aktuellen Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat wird in der nebenstehenden Übersicht dargestellt:

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Empfehlungen zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Für Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG

Jörn
Kämper
Jochen
Müller
Dr. Volker
Hues
Julia
Barth
Kevin
Wegner
Dr. Stephan
Zilkens
Mitglied seit 06.05.2021 15.05.2014 07.05.2015 06.05.2021 06.05.2021 09.08.2019
Diversität
Alter (am 21.03.2024) 57 62 60 43 46 68
Geschlecht männlich männlich männlich weiblich männlich männlich
Internationalität
Ausbildungs-
hintergrund
Diplom
Kaufmann
Diplom
Ingenieur
Diplom
Ökonom
Kauffrau Kaufmann Kunst
historiker, Kaufmann
Fachexpertise
ausgeprägte Erfahrung
in Konsum
güterindustrie oder
verwandten Branchen
Erfahrung im Bereich
E-Commerce
Erfahrung im Bereich
Nachhaltigkeit
ausgeprägte Erfahrung
auf dem Gebiet von
M&A-Transaktionen
ausgeprägte Erfahrung
auf den Gebieten
Kapitalmarkt und
Corporate Governance
Sachverstand
auf dem Gebiet der
Rechnungslegung
Sachverstand
auf dem Gebiet der
Abschlussprüfung
besondere Erfahrung
in der Anwendung
von internen
Kontrollverfahren
Unabhängigkeit,
Interessenkonflikt
Unabhängigkeit der An
teilseignervertreter von
Gesellschaft, Vorstand,
kontrollierendem
Aktionär (DCGK
Empfehlung C.6,9)
n/a n/a
kein Interessenkonflikt
der Anteilseigner
vertreter (DCGK
Empfehlung C.7)
n/a n/a
ehemaliges
Vorstandsmitglied der
Gesellschaft (DCGK
Empfehlung C.11)

sind diese Empfehlungen von großer Bedeutung. Wie die oben wiedergegebene sog. Entsprechenserklärung zeigt, folgt A.S. Création dem überwiegenden Teil dieser Empfehlungen.

Weiterhin hat sich A.S. Création einen Verhaltenskodex gegeben, in dem die grundlegenden Prinzipien sowohl für die Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

innerhalb von A.S. Création als auch für das Verhalten gegenüber Kunden und Geschäftspartnern sowie gegenüber Personen und Gruppen, die von der Geschäftstätigkeit von A.S. Création beeinflusst werden, dokumentiert sind. Dieser Verhaltenskodex ist auf der Internetseite von A.S. Création unter https://www.as-creation.com/unternehmen/ ueber-uns/compliance öffentlich zugänglich gemacht.

Gummersbach, den 21. März 2024

A.S. Création Tapeten AG

Für den Aufsichtsrat Für den Vorstand

Jörn Kämper Tim Herder Vorsitzender des Aufsichtsrats Vorsitzender des Vorstands

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ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DEN A.S. CRÉATION KONZERN UND DIE A.S. CRÉATION TAPETEN AG

1. Grundlagen des Konzerns

Die A.S. Création Gruppe besteht aus den beiden Geschäftsbereichen Tapete und Dekorationsstoffe. Der Geschäftsbereich Tapete produziert und vertreibt weltweit Tapeten und Bordüren und ist mit einem Anteil von 90 % an den Konzernumsätzen des Jahres 2023 das größere der beiden Segmente. Die Produktion der Tapeten erfolgt überwiegend in Deutschland bei der A.S. Création Tapeten AG. Daneben werden auch Tapeten durch die belarussische Konzerngesellschaft OOO Profistil

hergestellt, die in den osteuropäischen Märkten vertrieben werden. Bei den übrigen zum Geschäftsbereich Tapete gehörenden Gesellschaften handelt es sich um reine Vertriebs- und Handelsgesellschaften ohne eigene Produktion. Diese haben ihren Sitz in England, in Frankreich, in den Niederlanden sowie in Russland. Der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe vertreibt als Verlag Gardinen und Dekorationsstoffe sowie Produkte aus dem Bereich Sonnenschutz, wie z. B. Plissees, Rollos und Lamellenvorhänge, und hat seinen Sitz in Deutschland.

Für die Steuerung des Konzerns spielen die Entwicklung des operativen Ergebnisses und die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) eine zentrale Rolle. Sowohl für den Geschäftsbereich Tapete als auch für den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe stellt der Materialaufwand die größte und der Personalaufwand die zweitgrößte Aufwandsposition dar, so dass diese beiden Aufwandsarten einen maßgeblichen Einfluss auf das operative Ergebnis von A.S. Création haben. Entsprechend kommt neben der EBIT-Marge den beiden Kennzahlen Rohertragsmarge (Rohertrag in Relation zur Gesamtleistung) und Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zur Gesamtleistung) eine wichtige Steuerungsfunktion zu.

Die wichtigsten Absatzmärkte von A.S. Création liegen in Europa. So entfielen im Geschäftsjahr 2023 auf die Länder der Europäischen Union (EU) einschließlich Großbritannien 78,5 % und auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU 13,8 % der Brutto-Umsätze im Konzern. Größter Einzelmarkt von A.S. Création ist Deutschland mit einem Anteil von 37,8 %.

Das Produktportfolio von A.S. Création lässt sich dem Konsumsektor zuordnen, da Tapeten überwiegend zu Renovierungszwecken verwendet werden. Auch die Dekorationsstoffe zählen aufgrund ihrer Verwendung zu den

Konsumgütern. A.S. Création agiert somit auf Konsumgütermärkten, die durch Farb- und Designtrends sowie durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben beeinflusst werden.

Da es sich bei Tapeten und Dekorationsstoffen nicht um technische, sondern um modische Produkte handelt, sind die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei A.S. Création überwiegend auf die Entwicklung neuer Designs ausgerichtet. Für diese gestalterischen Tätigkeiten wurden im Geschäftsjahr 2023 2,1 Mio. € aufgewendet. Diese Aufwendungen werden nicht aktiviert, da die hierfür notwendigen Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen*

Der andauernde Krieg in der Ukraine, der Konflikt im Nahen Osten, hohe Inflationsraten, Kapitalmarktzinsen, die über dem niedrigen Niveau liegen, das in den vergangenen Jahren als normal empfunden wurde, und handelspolitische Konflikte sind nur einige Faktoren, die sich im Jahr 2023 negativ auf Unternehmensinvestitionen, private Konsumausgaben und den Welthandel ausgewirkt haben. In der

Folge verlangsamte sich im Jahr 2023 das Wachstum der Weltwirtschaft auf 3,0 %, nachdem im Vorjahr noch eine Wachstumsrate von 3,6 % zu verzeichnen gewesen war. Auch wenn sich damit die pessimistischen Prognosen für das Jahr 2023 nicht bewahrheitet haben, war das zurückliegende Jahr aus konjunktureller Sicht kein gutes Jahr. Dabei waren in den für A.S. Création relevanten Regionen sehr unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten.

Der Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in der Eurozone im Jahr 2023 um 0,4 % lag leicht über der ursprünglichen Prognose, die kein Wirtschaftswachstum für 2023 vorgesehen hatte. Dieses leichte Wachstum wurde sowohl durch den Anstieg der privaten Konsumausgaben um 0,5 % als auch durch die um 0,7 % ausgeweitete Investitionstätigkeit der Unternehmen getragen. Auch der Außenbeitrag konnte – anders als im Vorjahr – um 0,2 % ausgeweitet werden. Die Arbeitslosenquote in der Eurozone zeigte sich im Jahr 2023 mit 6,5 % (Vorjahr: 6,7 %) leicht verbessert. Sorge bereitete nach wie vor die Inflationsrate. Auch wenn diese von 8,4 % im Vorjahr auf 5,4 % im Jahr 2023 zurückgegangen ist, bedeutet das dennoch einen starken Anstieg der Verbraucherpreise im Jahr 2023. Obwohl die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen im Verlauf des Jahres 2023 bereits um zwei Prozentpunkte erhöht hat, ist die Inflationsrate noch weit von dem EZB-Inflationsziel

von 2 % entfernt, so dass kurzfristig nicht mit einer Zinswende gerechnet werden kann.

Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland hat sich im vierten Quartal 2023 weiter verschlechtert, so dass das Brutto-Inlandsprodukt im Gesamtjahr 2023 um 0,3 % zurückgegangen ist. Verantwortlich hierfür sind insbesondere die um 1,3 % rückläufigen privaten Konsumausgaben. Aber auch die geringeren Anlageinvestitionen und der deutliche Rückgang der Exporte führten dazu, dass sich Deutschland 2023 in einer Rezession befand. In der Folge ist die Arbeitslosenquote in Deutschland im Jahr 2023 auf 5,8 % (Vorjahr: 5,3 %) angestiegen. Deutschland ist die einzige Industrienation unter den G7-Staaten, deren Brutto-Inlandsprodukt im Jahr 2023 geschrumpft ist. Damit wurde die deutsche Wirtschaft von den veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich stärker getroffen als die restlichen Länder der Eurozone.

Über die effektiven Auswirkungen der gegen Russland verhängten Sanktionen und damit über die tatsächliche wirtschaftliche Lage in Russland herrscht weiterhin große Unsicherheit. Die russische Wirtschaft ist stark abhängig vom Export von Gas und Öl sowie von anderen Rohstoffen und hat in der Vergangenheit von den stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreisen auf den Weltmärkten profitiert.

Mittlerweile sind neben den Ausfuhrmengen aufgrund der von der EU verhängten Sanktionen auch die Preise für Öl und Gas zurückgegangen und führen zu rückläufigen Einnahmen. Dennoch wird für Russland für 2023 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um bis zu 3,5 % gerechnet. Ein Großteil dieses Wirtschaftswachstums ist auf die massiv ausgeweitete Militärproduktion zurückzuführen, wobei dies nicht zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum führen wird. Laut Ökonomen zeigt die russische Volkswirtschaft deshalb Anzeichen, die auf eine Stagnation oder gar Rezession in den kommenden Jahren hindeuten. Die Entwicklung des Wechselkurses für den russischen Rubel bestätigt diese Einschätzung, denn der russische Rubel wertete im Verlauf des Jahres 2023 gegenüber dem Euro um ca. 31 % von 75,66 RUB je Euro per 31. Dezember 2022 auf 99,19 RUB je Euro per 31. Dezember 2023 ab.

Nachdem die Preise auf den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten im Vorjahr stark gestiegen waren, hat das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) für das Jahr 2023 einen Rückgang der weltweiten Rohstoffund Energiepreise auf Euro-Basis in Höhe von 42,4 % (Basis 2022=100) ermittelt. Der wesentliche Grund für diesen Rückgang waren die rückläufigen Energiepreise. Lag der durchschnittliche Ölpreis im Jahr 2022 noch auf einem Niveau von etwa 98 US-Dollar je Barrel, so sank er im Jahr 2023 auf ein Durchschnittsniveau von rund 82 US-Dollar je Barrel und damit um ca. 17 % gegenüber dem Vorjahr. Der Preis für Erdgas lag nach Angaben des HWWI 2023 um 67 % unter dem Vorjahresniveau. Entsprechend setzt sich der genannte Rückgang des HWWI-Gesamtindex im Jahr 2023 um 42,4 % aus einem Rückgang des Index der Energierohstoffe um 49,0 % und einem Rückgang des Gesamtindex ohne Energierohstoffe um 14,9 % zusammen. Trotz der Rückgänge der Rohstoff- und Energiepreise im Jahr 2023 liegt der HWWI-Gesamtindex des Jahres 2023 immer noch um 95,3 % über dem Niveau des Jahres 2020. Die extremen Preisanstiege der Rohstoffe und Energien in den Jahren 2021 und 2022 wurden somit nur zu einem kleinen Teil durch die Preisrückgänge im Berichtsjahr kompensiert.

* Die in diesem Abschnitt verwendeten Konjunkturdaten stammen von der Commerzbank AG sowie der Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut gemeinnützige GmbH (HWWI).

2.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Die privaten Konsumausgaben wurden im Jahr 2023, wie im Vorjahr, maßgeblich durch die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs beeinflusst. Der starke Anstieg der Inflation, die immer noch hohen Gas- und Stromkosten und die allgemeine Unsicherheit über die langfristigen Folgen des Kriegs belasteten die Konsumneigung. In der Folge wurden nicht notwendige Ausgaben, zu denen vielfach auch Renovierungen zählen, verschoben. Die Nachfrage nach Immobilien wurde durch das steigende Zinsniveau zusätzlich belastet. Der Ausbruch des Gaza-Konflikts verstärkte diese Unsicherheiten.

Auch wenn der internationale Tapetenverband IGI die Daten über die Entwicklung der internationalen Tapetenmärkte im Jahr 2023 noch nicht vorgelegt hat, geht der Vorstand von A.S. Création davon aus, dass sich die für A.S. Création relevanten Tapetenmärkte im Jahr 2023 insgesamt erneut rückläufig entwickelt haben. Die ersten vorliegenden Daten einiger nationaler Tapetenverbände untermauern diese Einschätzung. So hat sich z. B. gemäß der Marktstatistik des Verbands der Deutschen Tapetenindustrie e.V. (VDT) das Marktvolumen in Deutschland im Jahr 2023 um 4,5 % gegenüber dem Vorjahr verringert. Unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen musste der Geschäftsbereich Tapete einen Umsatzrückgang um 10,5 % von 122,2 Mio. € im Vorjahr auf 109,4 Mio. € im Berichtsjahr verkraften.

Vom Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e. V. liegen noch keine Zahlen für das Gesamtjahr 2023, sondern lediglich für das erste Halbjahr 2023 vor. Demnach haben sich die Umsätze der Verbandsmitglieder im Bereich der Dekorationsstoffe und Gardinen, d. h. in den Produktgruppen, in denen der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe von A.S. Création seinen Umsatzschwerpunkt hat, im ersten Halbjahr 2023 um knapp 15 % gegenüber dem Vorjahr reduziert. Der Bereich des Sicht- und Sonnenschutzes musste in den ersten sechs Monaten 2023 einen Umsatzrückgang um 2,1 % verkraften. Die Branchenentwicklung im zweiten Halbjahr 2023 wird sich aufgrund der anhaltenden Kaufzurückhaltung voraussichtlich ähnlich darstellen. In diesem Marktumfeld konnte der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe das Umsatzniveau im Berichtsjahr auf dem Vorjahresniveau von 11,9 Mio. € halten.

2.3. Überblick über den Geschäftsverlauf

Nach dem sehr schlechten Vorjahr hatte der Vorstand das Geschäftsjahr 2023 als Übergangsjahr eingestuft, bevor 2024 das wichtigste Ziel erreicht werden soll, A.S. Création in die Gewinnzone zurückzuführen. Dieses Übergangsjahr sollte für A.S. Création durch zwei grundsätzliche Schwerpunkte gekennzeichnet sein: die Umsetzung der innerhalb der Unternehmensgruppe begonnenen Restrukturierungsprojekte und die weitere Ausrichtung des Konzerns auf ein wertgetriebenes Umsatzwachstum.

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Die in Abschnitt 2.1. "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen" beschriebene schwache private Konsumneigung im Jahr 2023 hat sich, wie erwartet, negativ auf die Umsätze von A.S. Création ausgewirkt. Lag der Rückgang der Konzernumsätze um 7,9 % im ersten Quartal und um 6,8 % im zweiten Quartal noch im Rahmen der Planungen, verlief die Umsatzentwicklung im zweiten Halbjahr 2023 deutlich schlechter, als im pessimistischen Planungsszenario unterstellt worden war. Die Umsatzrückgänge von 10,4 % im dritten Quartal und 13,3 % im letzten Quartal führten dazu, dass A.S. Création im Geschäftsjahr 2023 schließlich einen Rückgang der Konzernumsätze um 9,5 % von 134,0 Mio. € im Vorjahr auf 121,2 Mio. € verzeichnete und damit die untere Grenze der Umsatzplanung für 2023 von 125 Mio. € bis 134 Mio. € leicht verfehlte. Insbesondere der deutliche Umsatzrückgang im dritten und vierten Quartal 2023 war aus Sicht des Vorstands enttäuschend, da das zweite Halbjahr 2022 aufgrund der negativen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine niedrige Vergleichsbasis darstellte.

Erfolge konnten im Geschäftsjahr 2023 bei der weiteren Ausrichtung des Konzerns auf ein zukünftiges wertgetriebenes Umsatzwachstum verzeichnet werden. Dieses dokumentiert der deutliche Anstieg der Rohertragsmarge um drei Prozentpunkte von 45,8 % im Vorjahr

auf 48,8 % im Berichtsjahr. In diesem Anstieg spiegeln sich eine erfolgreiche Sortimentsund Vertriebspolitik sowie die umgesetzten Erhöhungen der eigenen Verkaufspreise wider. Die verbesserte Rohertragsmarge hatte auf den absoluten Rohertrag einen positiven Effekt in Höhe von 3,6 Mio. €. Dieser war allerdings nicht ausreichend, um den in Folge des Umsatzrückgangs fehlenden Rohertrag in Höhe von 6,9 Mio. € zu kompensieren, so dass A.S. Création im Jahr 2023 – trotz der verbesserten Rohertragsmarge – ein um 3,3 Mio. € geringerer Rohertrag aus dem Umsatzprozess zur Verfügung stand, um die betrieblichen Aufwendungen zu decken.

Auf die Reduzierung der betrieblichen Aufwendungen zielte das Restrukturierungsprogramm, das im Jahr 2022 aufgrund des deutlichen Umsatzeinbruchs in Folge des Ukraine-Kriegs eingeleitet worden war. Dieses umfasste bei der A.S. Création Tapeten AG die Verkleinerung der Produktionskapazitäten und die Verlagerung von Anlagen innerhalb des Produktionsstandortes in Deutschland, um die Energieeffizienz zu verbessern sowie den Abbau von Arbeitsplätzen in nahezu allen Konzernunternehmen, um die Größe der A.S. Création Gruppe an das geringere Umsatzniveau anzupassen. Die Umsetzung dieses Restrukturierungsprogramms hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2023 vor große Herausforderungen gestellt und

die Organisation belastet. Auch wenn sich die gesamten positiven Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen erst im Geschäftsjahr 2024 zeigen werden, hat sich die Ergebnissituation bereits im Jahr 2023 deutlich verbessert.

Die Ertragslage im Vorjahr war durch einige außerordentliche Aufwendungen gekennzeichnet, insbesondere durch Aufwendungen im Zusammenhang mit den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen sowie durch Abschreibungen von Geschäfts- und Firmenwerten, deren Werthaltigkeit aufgrund der verschlechterten wirtschaftlichen Aussichten und der steigenden Kapitalkosten nicht mehr gewährleistet war. Daher überzeichnet die ausgewiesene Erhöhung des operativen Ergebnisses um 6,5 Mio. €, von -8,6 Mio. € im Vorjahr auf -2,1 Mio. € im Berichtsjahr die tatsächlich erzielten Verbesserungen. Wie im Abschnitt 3.1.2. "Ergebnisentwicklung" dargestellt, hat sich das um Sondereffekte bereinigte operative Ergebnis im Berichtsjahr auf -1,7 Mio. € (Vorjahr: -3,9 Mio. €) erhöht. In diesem Anstieg um 2,2 Mio. € spiegeln sich die ersten positiven Effekte der veränderten Ausrichtung und der angepassten Organisationsgröße von A.S. Création wider.

A.S. Création schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem deutlich verbesserten Ergebnis nach Steuern in Höhe von -1,4 Mio. € (Vorjahr: -5,4 Mio. €). Das um die Sonderfaktoren

bereinigte Ergebnis nach Steuern zeigt einen Anstieg um 1,0 Mio. € von -2,1 Mio. € im Vorjahr auf -1,1 Mio. € im Geschäftsjahr 2023.

Der Vorstand hatte das Geschäftsjahr 2023 als Übergangsjahr eingeordnet, bevor 2024 das wichtigste Ziel erreicht werden soll, A.S. Création in die Gewinnzone zurückzuführen. Mit einem bereinigten operativen Ergebnis in Höhe von -1,7 Mio. € und einem bereinigten Ergebnis nach Steuern in Höhe von -1,1 Mio. € entspricht die Ertragslage von A.S. Création im Geschäftsjahr 2023 insgesamt den Erwartungen. So hatte die Planung für das Jahr 2023 für beide Ergebnisgrößen jeweils einen Wert zwischen -2 Mio. € und +1 Mio. € als Zielgröße vorgesehen. Dennoch ist es aus Sicht des Vorstands enttäuschend, dass das Ergebnis von A.S. Création im Jahr 2023 aufgrund des unbefriedigenden Umsatzniveaus nicht näher an der Gewinnschwelle lag.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

3.1. Ertragslage

3.1.1. Umsatzentwicklung

A.S. Création verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatzrückgang um 12,8 Mio. € bzw. um 9,5 % von 134,0 Mio. € im Vorjahr auf 121,2 Mio. €. Dabei haben im Berichtsjahr

Wechselkursveränderungen des russischen und belarussischen Rubels sowie des britischen Pfunds gegenüber dem Euro die Konzernumsätze mit 3,8 Mio. € negativ beeinflusst. Ohne Wechselkursveränderungen hätte der Rückgang der Umsätze 9,0 Mio. € bzw. 6,7 % betragen.

Während der Geschäftsbereich Tapete im Geschäftsjahr 2023 mit 109,4 Mio. € um 10,5 % hinter dem Umsatzniveau des Vorjahres von 122,2 Mio. € zurückgeblieben ist, konnte der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe seine Umsätze mit 11,9 Mio. € (Vorjahr: 11,9 Mio. €) auf dem Vorjahresniveau halten. Von dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres 2023 entfielen 90,2 % (Vorjahr: 91,1 %) auf den Geschäftsbereich Tapete und 9,8 % (Vorjahr: 8,9 %) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe.

Bei der Bewertung des Umsatzrückgangs um 12,8 Mio. € bzw. 10,5 % im Geschäftsbereich Tapete im Jahr 2023 ist zu berücksichtigen, dass die bereits geschilderten Auswirkungen der Wechselkursveränderungen den Geschäftsbereich Tapete betreffen. Bei konstanten Wechselkursen hätte der Umsatzrückgang im Geschäftsbereich Tapete lediglich bei 9,0 Mio. € bzw. 7,3 % gelegen. Da die Unternehmen des Geschäftsbereichs Tapete die eigenen Verkaufspreise in den Jahren 2022 und 2023 erhöht haben, ist der Rückgang der Absatzmengen im Jahr 2023 deutlich höher gewesen als der Umsatzrückgang. Das spiegelt sich auch in den Produktionsmengen der A.S. Création Tapeten AG und der OOO Profistil im Jahr 2023 wider, die um 13,2 % unter dem Vorjahresniveau lagen. Neben der niedrigen Nachfrage wirkte sich bei der A.S. Création Tapeten AG auch die temporär geringere verfügbare Produktionskapazität während der Zeit aus, in der Produktionsanlagen am Standort Wiehl-Bomig verlagert wurden.

Auch der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe hatte 2022 und 2023 Preiserhöhungen vollzogen, so dass sich hinter dem konstanten Umsatzniveau im Berichtsjahr ebenfalls Mengenrückgänge verbergen.

Die Umsatzanalyse zeigt, dass beide Geschäftsbereiche von A.S. Création von der schwachen privaten Konsumneigung im Jahr 2023 betroffen waren. In einem Umfeld, das durch hohe Inflationsraten, ein deutlich über den Werten der letzten Jahre liegendes Zinsniveau, durch geopolitische Konflikte und einer großen Unsicherheit über die weitere konjunkturelle Entwicklung gekennzeichnet war, wurden nicht notwendige Ausgaben, zu denen vielfach auch Renovierungen zählen, verschoben. Trotz einer Vielzahl neuer Kollektionen mit regulären Tapeten und dem Ausbau des Angebots an großformatigen Wandmotiven und innovativen Produktkonzepten, wie z. B. den sog. Panels, d. h. mehreren Tapetenbahnen, die, nebeneinander angebracht, ein Gesamtmotiv ergeben sowie den Produktneuheiten im Bereich der Dekorationsstoffe, konnte sich A.S. Création diesem allgemeinen Nachfragerückgang nicht entziehen.

Die Umsatzentwicklung nach Regionen zeigt, dass der Umsatzrückgang im Jahr 2023 in Deutschland etwas stärker ausgefallen ist als in den restlichen Ländern der Europäischen Union (EU) zuzüglich Großbritannien. Während A.S. Création in Deutschland einen Rückgang der Brutto-Umsätze um 7,7 % von 54,8 Mio. € im Vorjahreszeitraum auf 50,6 Mio. € verzeichnete, reduzierten sich die Brutto-Umsätze in der Gesamtheit der restlichen Länder der EU zuzüglich Großbritannien lediglich um 4,9 % von 57,1 Mio. € im Vorjahr auf 54,3 Mio. € im Berichtszeitraum. Dieser Umsatzrückgang ist im Wesentlichen auf die

Entwicklungen in Frankreich, Großbritannien und Österreich zurückzuführen.

In der gesamten EU zuzüglich Großbritannien verzeichnete A.S. Création im Berichtsjahr einen Umsatzrückgang um 6,3 %. Hierbei stand einem leichten Anstieg der Bruttoumsätze um 1,1 % im Geschäftsbereich Dekorationsstoffe ein deutlicher Rückgang um 7,2 % im Geschäftsbereich Tapete gegenüber. Da diese Region mit einem Anteil von 78,5 % an den Konzernumsätzen des Jahres 2023 den wichtigsten Absatzmarkt für A.S. Création darstellt, hat der Umsatzrückgang in diesem Gebiet eine entsprechend hohe Auswirkung auf die Gesamtumsätze von A.S. Création.

In den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU verzeichnete A.S. Création 2023 einen Rückgang der Brutto-Umsätze um 4,6 Mio. €

bzw. 19,9 % von 23,1 Mio. € im Vorjahr auf 18,5 Mio. € im Berichtsjahr. Die Brutto-Umsätze in dieser Region wurden durch die Wechselkursveränderungen des russischen Rubels und des belarussischen Rubels gegenüber dem Euro mit 3,7 Mio. € negativ beeinflusst. Bei konstanten Wechselkursen der beiden Währungen wäre somit ein Umsatzniveau von 22,2 Mio. € erreicht worden, das nur knapp unter dem Vorjahresniveau gelegen hätte. In dieser Entwicklung schlagen sich zwei gegenläufige Effekte nieder. Während die Tapetenexporte aus Deutschland in diese Region stark rückläufig waren, realisierte die belarussische Konzerngesellschaft Profistil mit den Tapeten aus lokaler Produktion ein Umsatzwachstum, wobei dieses Umsatzwachstum allein auf die höheren durchschnittlichen Verkaufspreise zurückzuführen ist. Die Produktionsmenge blieb, wie bereits erläutert, deutlich hinter dem Vorjahresniveau zurück.

Mit einem Umsatzanteil in Höhe von 78,5 % (Vorjahr: 76,2 %) liegt der Umsatzschwerpunkt von A.S. Création in der EU zuzüglich Großbritanniens. In den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU wurden im Berichtsjahr 13,8 % (Vorjahr: 15,7 %) der Konzernumsätze erzielt. Die gut 60 sonstigen Länder, in denen A.S. Création Umsätze realisiert, standen 2023 lediglich für 7,7 % (Vorjahr: 8,1 %) der Konzernumsätze.

3.1.2. Ergebnisentwicklung

A.S. Création weist im Berichtsjahr einen operativen Verlust in Höhe von -2,1 Mio. € aus, während im Vorjahr noch ein operativer Verlust in Höhe von -8,6 Mio. € angefallen war.

Bei dem Vergleich der für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 ausgewiesenen operativen Ergebnisse sind folgende Sonderfaktoren zu berücksichtigen:

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, insbesondere der niedrigeren Produktionsmenge und den gestiegenen Rohstoff- und Energiepreisen, die bisher nicht in vollem Umfang durch Erhöhungen der eigenen Verkaufspreise kompensiert werden konnten, wurde bei der A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2022 mit einer tiefgreifenden Reorganisation begonnen, die im Jahr 2023 abgeschlossen wurde. Hierbei wurde die Anzahl der Produktionsanlagen reduziert und die verbleibenden Produktionsanlagen in einer der beiden existierenden Produktionshallen konzentriert. Mit dieser Maßnahme soll u. a. die Energieeffizienz der Produktion nachhaltig erhöht werden, da sich mit einer gleichmäßigeren Auslastung der Produktionsanlagen der Gasverbrauch, der zum Betrieb der thermischen Abluftreinigungen benötigt wird, reduziert. Der Aufwand für die Demontage der nicht mehr benötigten Anlagen und für die Verlagerung der weiter zu betreibenden Anlagen belief sich auf 2,0 Mio. €, wovon 1,9 Mio. € in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Jahres 2022 und 0,1 Mio. € in denjenigen des Jahres 2023 enthalten sind. Weiterhin wurde im Rahmen der Reorganisation die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der A.S. Création Tapeten AG deutlich reduziert. Sowohl in der Produktion als auch in nahezu allen anderen Funktionsbereichen des Unternehmens wurden Anpassungen vorgenommen. Durch die natürliche Fluktuation, durch Aufhebungsvereinbarungen, aber auch durch betriebsbedingte Kündigungen wurde die Anzahl der Beschäftigten bei der Gesellschaft von 438 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

am 31. Dezember 2022 auf 383 am Ende des Jahres 2023 reduziert. Der aus diesen Maßnahmen resultierende Aufwand für Abfindungen, Freistellungen etc. betrug im Vorjahr 2,3 Mio. €, während der Personalaufwand im Berichtsjahr lediglich mit Abfindungen in Höhe von 0,1 Mio. € belastet wurde.

Aufgrund der insbesondere in Osteuropa unsicheren geopolitischen Situation und den infolge der Zinsentwicklung gestiegenen Kapitalkosten wurden im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in der A.S. Création Gruppe in Höhe von 0,4 Mio. € vorgenommen. Im Berichtsjahr fielen keine derartigen Abschreibungen an.

In der Vergangenheit war das operative Ergebnis von A.S. Création stark von Wechselkursschwankungen des russischen Rubels (RUB) und des belarussischen Rubels (BYN) gegenüber dem Euro beeinflusst, die aufgrund der Finanzierungsstruktur der osteuropäischen Tochtergesellschaften zu umrechnungsbedingten Währungsgewinnen oder -verlusten führten. Seit der Anpassung der Finanzierungsstruktur im Verlauf des Jahres 2021 haben diese Wechselkursschwankungen keinen großen Einfluss mehr auf das ausgewiesene operative Ergebnis. So fielen

im Geschäftsjahr 2023 umrechnungsbedingte Währungsverluste in Höhe von lediglich -0,2 Mio. € (Vorjahr: -0,1 Mio. €) an. Aus Gründen der Ausweisstetigkeit werden diese Effekte zur Ermittlung der bereinigten Ergebnisgrößen aber weiterhin eliminiert.

Das um die erläuterten Sonderfaktoren bereinigte operative Ergebnis hat sich von -3,9 Mio. € im Jahr 2022 um 2,2 Mio. € auf -1,7 Mio. € im Jahr 2023 verbessert. Diese Verbesserung der operativen Ertragslage zeigt die ersten positiven Effekte der umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen sowie der veränderten Unternehmensstrategie, die die Anpassung der A.S. Création Gruppe an die veränderten gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen zum Ziel haben. Auch wenn das unter den Erwartungen liegende Umsatzniveau im Jahr 2023 die Rückkehr von A.S. Création in die Gewinnzone verhindert hat, sieht sich der Vorstand von A.S. Création auf einem guten Weg, dieses Ziel im Jahr 2024 zu erreichen, wenn die ergriffenen Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten werden.

Als vorrangiges Ziel für das Berichtsjahr wurde die Verbesserung der Rohertragsmarge definiert, um diese perspektivisch wieder auf ein gesundes Niveau von über 50 % zu bringen. Mit dem deutlichen Anstieg der Rohertragsmarge um drei Prozentpunkte von

45,8 % im Vorjahr auf 48,8 % im Berichtsjahr wurde dieses Ziel erreicht. Getragen wurde diese Entwicklung zum einen durch Erhöhungen der eigenen Verkaufspreise im Verlauf des Jahres 2022 und zu Beginn des Jahres 2023. Zum anderen hat sich die stärkere Ausrichtung der Sortiments- und Vertriebspolitik auf margenstärkere Umsätze – auch unter Inkaufnahme von Umsatzverlusten – positiv auf die Rohertragsmarge ausgewirkt. Der im Abschnitt 2.1. "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen" beschriebene allgemeine Rückgang der Rohstoff- und Energiepreise auf den Weltmärkten infolge der schwachen konjunkturellen Lage hatte hingegen nur einen begrenzten positiven Effekt auf die Rohertragsmarge von A.S. Création. Vielmehr führte das Auslaufen von Lieferverträgen Ende 2022 zu einem signifikanten Anstieg der Gaskosten für A.S. Création im Jahr 2023, der die entlastenden Effekte aus den leicht rückläufigen Rohstoffpreisen zum größten Teil aufzehrte. Eine weitergehende Verbesserung der Rohertragsmarge wurde durch die erhöhte Ausschussquote bei der A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2023, die auf die Umsetzung des Restrukturierungsprogramms zurückzuführen ist, verhindert. Die Verbesserung der Rohertragsmarge im Vergleich zum Vorjahr darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass der absolute Rohertrag aufgrund der geringeren Umsätze im Berichtsjahr mit 58,0 Mio. € um 3,3 Mio. €

bzw. 5,3 % unter dem Wert des Vorjahreszeitraums von 61,3 Mio. € lag. D. h. im Jahr 2023 standen im Vergleich zum Vorjahr 3,3 Mio. € weniger Ergebnisbeiträge aus dem Umsatzprozess zur Verfügung, um die betrieblichen Aufwendungen zu decken.

Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2023 mit 34,1 Mio. € um 4,4 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 38,5 Mio. € und die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) auf einem Niveau von 28,7 % (Vorjahr: 28,8 %). Wie bereits erläutert, sind in dem Personalaufwand des Berichtsjahres Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. € und im Jahr 2022 von 2,3 Mio. € enthalten. Bereinigt um diese Aufwendungen hat sich der Personalaufwand um 2,2 Mio. € bzw. um 6,3 % von 36,2 Mio. € im Vorjahr auf 33,9 Mio. € im Jahr 2023 reduziert. Dieser Rückgang ist zum größten Teil auf die geringere Beschäftigtenzahl zurückzuführen. So lag die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten im Geschäftsjahr 2023 mit 684 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um 9,3 % unter dem Vorjahresniveau von 754 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Da die Gesamtleistung im Berichtsjahr mit 11,2 % deutlich stärker zurückging als der um die Restrukturierungsaufwendungen bereinigte Personalaufwand, hat sich die bereinigte Personalaufwandsquote auf 28,6 % (Vorjahr:

27,1 %) verschlechtert. Die für das Geschäftsjahr 2023 geplante Verbesserung dieser Kennzahl wurde nicht erreicht. Dafür war das Umsatzniveau, das mit den 684 Beschäftigten realisiert wurde, zu niedrig.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 27,2 Mio. € im Vorjahr um 4,8 Mio. € bzw. 17,7 % auf 22,4 Mio. € im Berichtsjahr reduziert. Allerdings wurde der sonstige betriebliche Aufwand im Vorjahr durch die bereits beschriebenen Verlagerungsaufwendungen in Höhe von 1,9 Mio. € belastet, während sich diese im Berichtsjahr lediglich auf 0,1 Mio. € beliefen. Ebenso sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr 0,4 Mio. € Währungsverluste enthalten, während diese im Vorjahreszeitraum 0,8 Mio. € betrugen. Ohne Berücksichtigung der Verlagerungsaufwendungen sowie der Währungsverluste lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit 21,9 Mio. € um 2,6 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 24,5 Mio. €. In Relation zur gesunkenen Gesamtleistung liegen die bereinigten sonstigen betrieblichen Aufwendungen damit mit 18,4 % in etwa auf dem Vorjahresniveau. Zwar konnten in einigen Bereichen, wie z. B. den Entsorgungskosten, Instandhaltungsaufwendungen, Werbung sowie den Dienstleistungs- und Beratungskosten Einsparungen erzielt werden. Diesen

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standen Preiserhöhungen bei anderen Aufwandspositionen, wie z. B. den Fracht- und Transportkosten gegenüber. Ferner führten geringere Wertberichtigungen auf Forderungen zu einer Verbesserung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Relation zur Gesamtleistung.

Die Abschreibungen lagen im Berichtsjahr mit 4,9 Mio. € um 1,2 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 6,1 Mio. €. In diesem Rückgang schlagen sich die im Vorjahr vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 0,4 Mio. € sowie geringere Abschreibungen auf Druckwerkzeuge und auf technische Anlagen und Maschinen im Berichtsjahr nieder.

Während sich das operative Ergebnis aufgrund der vorstehend erläuterten Sonderfaktoren und der Einflüsse aus der regulären Geschäftstätigkeit deutlich verbessert hat, zeigt sich das Finanzergebnis im Berichtsjahr mit -0,5 Mio. € unverändert zum Vorjahr.

Operatives Ergebnis und Finanzergebnis führten im Geschäftsjahr 2023 zu einem Verlust vor Steuern in Höhe von -2,6 Mio. €, der um 6,5 Mio. € geringer ausfiel als der entsprechende Vorjahreswert in Höhe von -9,1 Mio. €. Die bereits im Zusammenhang mit dem operativen Ergebnis erläuterten Sonderfaktoren beeinflussen in gleichem Umfang auch das Ergebnis vor Steuern. Ohne Berücksichtigung dieser Sonderfaktoren lag das Ergebnis vor Steuern im Berichtsjahr mit -2,2 Mio. € um 2,2 Mio. € über dem vergleichbaren Vorjahreswert von -4,4 Mio. €.

Das ausgewiesene Ergebnis nach Steuern beträgt im Jahr 2023 -1,4 Mio. € (Vorjahr: -5,4 Mio. €). Bereinigt um die Sonderfaktoren zeigt das Ergebnis nach Steuern eine Verbesserung um 1,0 Mio. €, von -2,1 Mio. € im Vorjahr auf -1,1 Mio. € im Berichtsjahr.

Auf Basis der im Jahr 2023 unverändert gebliebenen durchschnittlichen Anzahl ausstehender Aktien von 2.756.351 Stück errechnet sich ein Ergebnis pro Aktie in Höhe von -0,51 € (Vorjahr: -1,95 €).

A.S. Création ist es gelungen, die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Insbesondere durch den Abbau von Vorräten und geringere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lag die Bilanzsumme am 31. Dezember 2023 mit 112,3 Mio. € um 1,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 113,5 Mio. €. In der Folge reduzierte sich auch das eingesetzte Kapital (Capital Employed = Eigenkapital + verzinsliche Finanzverbindlichkeiten + langfristige

Rückstellungen ./. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente), was einen positiven Effekt auf die Kapitalrentabilität von A.S. Création hatte. Aufgrund des negativen operativen Ergebnisses von A.S. Création liegt der ROCE (Return on Capital Employed; Operatives Ergebnis im Verhältnis zum durchschnittlich eingesetzten Kapital) jedoch im Berichtsjahr mit -2,7 % p.a. (Vorjahr: -10,4 % p.a.) im negativen Bereich.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die operative Ertragslage von A.S. Création im Geschäftsjahr 2023 zwar deutlich verbessert hat und im Rahmen der Erwartungen lag, dass A.S. Création aber bedingt durch den größer als erwartet ausgefallenen Umsatzrückgang noch nicht wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt ist.

3.1.3. Gewinnverwendung

Die Dividendenpolitik von A.S. Création sieht eine auf das Ergebnis pro Aktie bezogene Ausschüttungsquote in der Größenordnung von 45 % vor, sofern die finanzielle Situation des Unternehmens dies zulässt. Im Abschnitt 3.1.2. "Ergebnisentwicklung" wurde bereits detailliert erläutert, dass A.S. Création das Berichtsjahr mit einem Verlust abgeschlossen hat. Entsprechend wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2023 auszuschütten.

3.2. Finanz- und Vermögenslage

3.2.1. Investitionen

Das Investitionsvolumen lag im Geschäftsjahr 2023 mit 3,3 Mio. € um 0,4 Mio. € über dem Vorjahreswert von 2,9 Mio. €. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Einführung des SAP-Moduls für die Finanzbuchhaltung bei dem größten Teil der westeuropäischen Konzernunternehmen zurückzuführen, die mit 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) in den Investitionen des Jahres 2023 enthalten ist. Mit der Einführung des neuen Finanzbuchhaltungssystems konnte ein weiteres Projekt in der Modernisierung der IT-Systeme abgeschlossen

werden. Dieses Projekt bildete zugleich die Basis, um in weiteren Schritten die SAP-Module für den Vertrieb und anschließend für die Produktion einzuführen. Damit wird A.S. Création mittelfristig über ein modernes, integriertes ERP-System verfügen.

Die weiteren Investitionen des Geschäftsjahres 2023 waren, wie im Vorjahr, überwiegend durch Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen sowie durch die Investitionen in Druckwerkzeuge für die neuen Tapetenkollektionen geprägt.

Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Bestellungen von Investitionen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €).

3.2.2. Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung

Die verbesserte Ertragslage sowie eine konsequente Reduzierung des Netto-Umlaufvermögens führten im Geschäftsjahr 2023 zu einer deutlichen Erhöhung des Cash-flows aus betrieblicher Tätigkeit auf 3,8 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €).

Der Abbau von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in einem Umfang von 1,4 Mio. € führte 2023 zu einer Verbesserung der rechnerischen Außenstandsdauer der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 56 Tage (Vorjahr: 58 Tage). Da die Reduzierung des Vorratsvermögens in einem Umfang von 3,7 Mio. € etwa parallel zum Umsatzrückgang verlief, zeigt sich die rechnerische Umschlagshäufigkeit der Vorräte mit 3,6 mal pro Jahr (Vorjahr: 3,7 mal pro Jahr) nahezu unverändert.

Im Gegensatz zum Vorjahr war der Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit mit 3,8 Mio. € im Berichtsjahr wieder ausreichend, um die Investitionen in Höhe von 3,3 Mio. € zu finanzieren. Diese gestiegene Innenfinanzierungskraft ist aus Sicht des Vorstands – neben der verbesserten operativen Ertragslage – ein weiteres Zeichen dafür, dass die strategische Neuausrichtung von A.S. Création die ersten Früchte trägt.

Um die Finanzierung der im Rahmen der Neuausrichtung geplanten mittelfristigen Investitionen zu gewährleisten und die kurzfristige Liquidität in Zeiten sicherzustellen, die durch hohe Unsicherheiten und mögliche Verwerfungen in den Rahmenbedingungen gekennzeichnet sind, wurden im Berichtsjahr zusätzliche Kredite aufgenommen. Die Aufnahme von neuen Krediten und die Tilgung bestehender Kredite führten im Berichtsjahr per Saldo zu einem Anstieg der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten von 7,4 Mio. € am 31. Dezember 2022 um 5,1 Mio. € auf 12,5 Mio. € am Bilanzstichtag. Diesen standen flüssige Mittel sowie kurzfristige Finanzanlagen in Höhe von 18,9 Mio. € (Vorjahr: 12,9 Mio. €) gegenüber, so dass A.S. Création am 31. Dezember 2023 über eine Nettoanlageposition (Differenz aus flüssigen Mitteln sowie kurzfristigen Finanzanlagen und verzinslichen Finanzverbindlichkeiten) in Höhe von 6,4 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €) verfügt.

3.2.3. Bilanzstruktur

Die konservativen Finanzierungsgrundsätze von A.S. Création sind durch tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie durch Tilgungen während der Kreditlaufzeit gekennzeichnet und haben sich in den zurückliegenden turbulenten Jahren bewährt. A.S. Création verfügt über eine robuste Finanzstruktur, wie die folgenden Bilanzkennzahlen belegen:

  • Mit einem Eigenkapital am 31. Dezember 2023 von 72,4 Mio. € (Vorjahr: 76,7 Mio. €) weist A.S. Création eine Eigenkapitalquote von 64,5 % (Vorjahr: 67,6 %) auf, die nach Einschätzung des Vorstands auf einem überdurchschnittlich hohen Niveau liegt.
  • Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital sind mehr als ausreichend, um die langfristig gebundenen Vermögenswerte zu finanzieren. Das entsprechende Verhältnis liegt mit 236,5 % per 31. Dezember 2023 über dem Vorjahreswert von 222,7 % und befindet sich auf einem sehr hohen Niveau.
  • A.S. Création ist per Saldo nicht verschuldet, sondern weist trotz der schwierigen Ergebnislage des Geschäftsjahres 2023 eine Nettoanlageposition aus. Wie im Abschnitt 3.2.2. "Kapitalflussrechnung und Nettofinanz-

verschuldung" erläutert, erreicht diese per 31. Dezember 2023 einen Wert von 6,4 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €).

Von den gesamten Vermögenswerten der A.S. Création Gruppe, die sich zum 31. Dezember 2023 auf 112,3 Mio. € (Vorjahr: 113,5 Mio. €) beliefen, entfiel mit 80,9 % (Vorjahr: 83,2 %) der weitaus größte Teil auf Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Zahlungsmittel. Die in der Konzernbilanz zum Bilanzstichtag enthaltenen immateriellen Vermögenswerte (einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte) hatten dagegen nur eine untergeordnete Bedeutung und entsprachen zum Bilanzstichtag 8,3 % (Vorjahr: 8,1 %) der gesamten

Bilanzsumme bzw. 12,9 % (Vorjahr: 12,0 %) des bilanziellen Eigenkapitals.

Nach Einschätzung des Vorstands ist die Vermögens- und Finanzlage von A.S. Création sehr solide.

4. Wesentliche nicht-finanzielle Themen

4.1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 waren in der A.S. Création Gruppe 684 Personen (Vorjahr: 754 Personen) beschäftigt. Hiervon entfielen 620 (Vorjahr: 690) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Geschäftsbereich Tapete und 64 (Vorjahr: 64) auf den Geschäftsbereich Dekorationsstoffe. Mit 459 Personen bzw. 67,1 % (Vorjahr: 512 Personen bzw. 67,9 %) ist die Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei inländischen Konzerngesellschaften beschäftigt.

Dem Abbau der Beschäftigtenzahl um 70 Personen bzw. um 9,3 % stand im Berichtsjahr ein Rückgang der Konzernumsätze um 9,5 % gegenüber. Entsprechend ist die Mitarbeiterproduktivität im Geschäftsjahr 2023 nahezu konstant geblieben. Der Umsatz pro Mitarbeiter belief sich im Berichtsjahr auf 177 T€ (Vorjahr: 178 T€).

Der Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl im Berichtsjahr um 70 Personen ist auf folgende Effekte zurückzuführen.

  • Nach dem deutlichen Einbruch der Umsätze ab dem zweiten Quartal 2022 in Folge des Ukraine-Kriegs wurde im Verlauf des Jahres 2022 bei der A.S. Création Tapeten AG ein Restrukturierungsprogramm begonnen, das u. a. eine Reduzierung der Beschäftigtenzahl vorsah und erst im Verlauf des Jahres 2023 abgeschlossen wurde. Entsprechend waren bei der Gesellschaft im Durchschnitt des Jahres 2023 mit 394 Personen (Vorjahr: 449 Personen) 55 Personen weniger beschäftigt als in dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.
  • Bei den beiden französischen Gesellschaften CREALIS S.A.S. und Papierspeintsdirect. com S.a.r.l. wurde die in den vergangenen Jahren begonnene Reorganisation im Jahr 2023 planmäßig fortgesetzt. Dadurch reduzierte sich die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der beiden Gesellschaften um weitere vier Personen von 78 im Vorjahr auf 74 im Berichtsjahr.
  • Im Zusammenhang mit der rückläufigen Auslastung der Produktionsstätte in Belarus wurden im Verlauf des Berichtsjahres bei

der OOO Profistil Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgebaut, was zu einer Reduktion des durchschnittlichen Mitarbeiterbestandes im Jahr 2023 führte. Daher waren bei dieser Gesellschaft im Durchschnitt des Jahres 2023 mit 126 Personen (Vorjahr: 135 Personen) neun Personen weniger beschäftigt als in dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Die restlichen Konzerngesellschaften haben im Vergleich zum Vorjahr im Jahresdurchschnitt insgesamt zwei Mitarbeiter abgebaut.

Wie die Erläuterungen zeigen, spiegelt sich in dem Beschäftigtenabbau des Jahres 2023 die

Umsetzung von verschiedenen Maßnahmen in den Konzerngesellschaften wider, die größtenteils im Jahr 2022 unter dem Eindruck einbrechender Umsätze und stark steigender Rohstoff- und Energiepreise eingeleitet wurden. Daher zeigt die Analyse der durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen im Jahr 2023 noch nicht den vollen Umfang der vorgenommenen strukturellen Veränderungen während der zurückliegenden zwei Jahre. Dieser lässt sich aus dem Vergleich der Mitarbeiterzahlen am 31. Dezember 2021 mit denen am 31. Dezember 2023 ableiten. In diesem Zeitraum hat sich die Beschäftigtenzahl von 769 Personen um 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. um 13,5 % auf 665 Personen reduziert. Damit entspricht die aktuelle Beschäftigtenzahl exakt dem Wert, den der Vorstand im letztjährigen Prognosebericht für Ende 2023 angekündigt hatte.

Trotz der andauernden schwierigen Rahmenbedingungen wurde im Geschäftsjahr 2023 das traditionell starke Engagement von A.S. Création in der betrieblichen Ausbildung im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 waren 41 (Vorjahr: 42) junge Leute in einem der 14 Berufsfelder beschäftigt, in denen A.S. Création eine betriebliche Ausbildung anbietet. Die Ausbildungsquote (Anzahl der Auszubildenden bezogen auf die inländischen Beschäftigten)

lag im Berichtsjahr bei 9,0 % (Vorjahr: 7,9 %). Der Vorstand ist überzeugt, dass die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung von A.S. Création darstellt. Um dem Ziel der Nachwuchskräftesicherung gerecht zu werden, soll die Ausbildungsquote bei A.S. Création auf einem Niveau von mindestens 7 % liegen.

4.2. Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über den zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b Abs. 2 HGB i.V.m. § 289b und § 289c HGB wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beraten und Beschluss fassen. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Nachhaltigkeit öffentlich zugänglich gemacht.

5. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2023

Maik Krämer (Vorstandsvorsitzender bis 31. Dezember 2023 und verantwortlich für Finanzen und Controlling) hat dem Aufsichtsrat im Januar 2023 mitgeteilt, dass er aus persönlichen Gründen für eine weitere Amtszeit nach Ende seiner laufenden Amtszeit am 31. März 2024 nicht zur Verfügung stehen wird. Nach einem sorgfältigen Such- und Auswahlprozess hat der Aufsichtsrat Michael Rockenbach ab dem 1. Mai 2024 zum stellvertretenden Vorstand für Finanzen und Controlling und ab dem 1. Juni 2024 zum Vorstand Finanzen und Controlling ernannt. Um eine reibungslose Überleitung der Aufgaben auf Herrn Rockenbach sicherzustellen, wurde der laufende Dienstvertrag mit Herrn Krämer bis zum 31. Mai 2024 verlängert. Zum neuen Vorstandsvorsitzenden ab dem 1. Januar 2024 hat der Aufsichtsrat Tim Herder (Vorstand Vertrieb und Marketing) ernannt.

6. Wichtige Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres

Nach Einschätzung des Vorstands lagen keine berichtspflichtigen Ereignisse vor.

7. Chancen- und Risikobericht

7.1. Chancenmanagement

Das Produktportfolio von A.S. Création lässt sich dem Konsumsektor zuordnen, da Tapeten überwiegend zu Renovierungszwecken verwendet werden. Ebenso zählen die Dekorationsstoffe aufgrund ihrer Verwendung zu den Konsumgütern. A.S. Création agiert somit auf Konsumgütermärkten, die durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben und des Käuferverhaltens beeinflusst werden. Daneben hängt die Nachfrage nach den modischen Produkten Tapete und Dekorationsstoffe von den jeweils vorherrschenden Farb- und Designtrends ab.

Versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf von A.S. Création haben können, als Chancen, so ist es für den Erfolg des Unternehmens wesentlich, solche Chancen rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen. Dieses sogenannte Chancenmanagement liegt bei A.S. Création in der Verantwortung der Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften. Die verschiedenen Tapeten- und Dekorationsstoffmärkte weisen landesspezifische Besonderheiten hinsichtlich der jeweiligen Farb- und Designtrends, hinsichtlich der Bedeutung der verschiedenen

Distributionskanäle, über welche die Produkte vertrieben werden, sowie hinsichtlich der Konsolidierungsphase, in der sich der Markt befindet, auf. Entsprechend können sich Chancen in den verschiedenen Märkten in sehr unterschiedlichen Formen zeigen. Daher hat A.S. Création kein standardisiertes weltweites Chancenmanagementsystem installiert. Das ist aus Sicht des Vorstands auch nicht notwendig, da aufgrund der einfachen und übersichtlichen Konzernstruktur von A.S. Création sowie der direkten Berichtswege Informationen über erkannte Chancen, die konzernweit von Bedeutung sein könnten, zeitnah an den Vorstand kommuniziert werden.

Aus Sicht des Vorstands liegen grundsätzliche Chancen für A.S. Création in dem Charakter des Produktportfolios. Tapeten und Dekorationsstoffe lassen sich dem Mode- und Lifestylesegment zuordnen, und sie entsprechen zu beobachtenden (Mega-)Trends, wie z. B. der Individualisierung und der Rückbesinnung auf das eigene Zuhause. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des eigenen Sortiments und die zunehmende Nutzung der Digitaldrucktechnologie sollen diese Chancen genutzt werden.

Da Tapeten und Dekorationsstoffe in Innenräumen verwendet werden, sieht A.S. Création den Trend zu mehr Nachhaltigkeit als weitere Chance für das Unternehmen. Mit

"GREEN STEPS – Our path to a greener future" hat A.S. Création ein klares Leitbild und eine ambitionierte Mission, das Unternehmen in den als wesentlich definierten Belangen in ein nachhaltiges Unternehmen zu transformieren und damit die eigene Wettbewerbsposition zu verbessern und die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Die definierten Maßnahmen werden schrittweise umgesetzt und über den Stand der Umsetzung wird jährlich im Nachhaltigkeitsbericht transparent berichtet.

Die steigende Nachfrage nach besonderen Tapeten und Dekorationsstoffen zu Lasten der Nachfrage nach Massenprodukten, die fortschreitende Reduzierung der Bestände im stationären Handel und die wachsende Bedeutung des Online-Handels sind nur einige Beispiele für die großen Veränderungen, die sich auf das Geschäftsmodell von A.S. Création auswirken. Die konsequente Anpassung der internen Prozesse und Kostenstrukturen an die veränderten Rahmenbedingungen bietet insbesondere für die A.S. Création Tapeten AG in Deutschland die Chance, die Ertragslage wieder deutlich zu verbessern. Mit den bereits umgesetzten Investitionen in die Logistik sowie der Reorganisation der Produktion am Standort Wiehl-Bomig, einem umfassenden Modernisierungsprogramm für die Produktionsanlagen sowie der grundlegenden Modernisierung und Harmonisierung der IT-Systeme soll diese Verbesserung erreicht werden.

7.2. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

7.2.1. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Neben den Chancen ist jedes unternehmerische Handeln zwangsläufig mit Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich grundsätzlich in externe Risiken, wie z. B. eine Änderung rechtlicher Vorschriften, und in interne Risiken, wie z. B. das Liquiditätsrisiko, unterteilen. In ihrer Firmengeschichte hat A.S. Création immer wieder ihren verantwortungsbewussten Umgang mit dem unternehmerischen Risiko bewiesen. Das implementierte Risikomanagementsystem bildet die Basis für diesen verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken, indem Risiken frühzeitig identifiziert, analysiert und bewertet und darauf aufbauend Maßnahmen zum Umgang mit diesen Risiken definiert und umgesetzt werden.

Die Risikoidentifikation und -analyse erfolgt bei A.S. Création im Rahmen eines strukturierten Prozesses, der durch den Vorstand Finanzen und Controlling verantwortet wird. Im Herbst eines jeden Jahres erfolgt die grundsätzliche Überprüfung und Aktualisierung der Risikoanalyse für die A.S. Création Tapeten AG. Hieran sind alle Vorstandsmitglieder sowie die

erste Führungsebene der A.S. Création Tapeten AG beteiligt. Die von den Beteiligten identifizierten Risiken sowie deren Bewertung des Schadensausmaßes und der Eintrittswahrscheinlichkeit werden erörtert und in einer abgestimmten Übersicht der wesentlichen Risiken zusammengefasst. Im Oktober und November eines jeden Jahres finden die Gespräche über die Planungen der kommenden beiden Geschäftsjahre zwischen dem Vorstand der A.S. Création Tapeten AG und den jeweiligen Geschäftsführungen der Konzerngesellschaften statt. In diesen sogenannten Planungsrunden werden standardmäßig auch die wesentlichen Risiken, welche die Geschäftsführungen für ihre Gesellschaften identifiziert haben, behandelt. Auf diese Weise erhält der Vorstand einen Überblick, ob aus den Landesgesellschaften zusätzliche Risiken resultieren, die nicht bereits in der Risikoübersicht der A.S. Création Tapeten AG enthalten sind. Damit ergibt sich ein umfassendes Bild der wesentlichen, in der A.S. Création Gruppe identifizierten Risiken.

Die Bewertung der identifizierten, potenziellen Risiken wird bei A.S. Création im ersten Schritt durch die Führungskräfte nach den beiden Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadensausmaß" vorgenommen. Hierbei erfolgt die Bewertung des Schadensausmaßes anhand der Attribute "tragbar", "hoch" und "sehr hoch" und die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit anhand der Attribute "mittel", "häufig" und "sehr häufig". Die finale Bewertung der identifizierten Risiken erfolgt zentral durch den Vorstand Finanzen und Controlling und wird dann im Gesamtvorstand erörtert und abgestimmt. In diesem Zusammenhang wird auf Basis der genehmigten Konzernplanung der kommenden beiden Geschäftsjahre die sogenannte Risikotragfähigkeit für A.S. Création abgeleitet. Hierbei handelt es sich um eine Einschätzung, welchen maximalen zusätzlichen Liquiditätsbedarf A.S. Création verkraften kann, der aus nicht bereits in der Konzernplanung berücksichtigten Risiken resultiert. Dieser Risikotragfähigkeit wird der Liquiditätsbedarf gegenübergestellt, der im Fall des Eintritts aus den identifizierten Risiken resultiert. Hierzu wird auf Basis der den verschiedenen Einzelrisiken zugeordneten Eintrittswahrscheinlichkeiten und unter Berücksichtigung bestehender Interdependenzen zwischen den Einzelrisiken simuliert, welche Gesamtrisiken sich für A.S. Création ergeben, wenn mehrere Risiken aggregiert auftreten. Sollten Risiken ganz oder teilweise auf Dritte transferiert worden sein, wie z. B. über Versicherungsverträge oder Absicherungsgeschäfte, wird dieses entsprechend berücksichtigt. Zur Bewertung dieser verschiedenen Szenarien wird dann das jeweilige aggregierte Gesamtrisiko mit der Risikotragfähigkeit von A.S. Création verglichen und dabei die Eintrittswahrscheinlichkeiten der verschiedenen Szenarien berücksichtigt.

Aufbauend auf dieser Bewertung werden, gemeinsam mit der ersten Führungsebene der A.S. Création Tapeten AG und den Geschäftsführern der Konzerngesellschaften, Maßnahmen für die wesentlichen Risikoszenarien definiert, die darauf abzielen, die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken zu verringern und/oder deren Schadensausmaß zu reduzieren. Diese Maßnahmen werden den einzelnen Vorstandsressorts zugeordnet, so dass die Vorstandsmitglieder von A.S. Création deren Umsetzung in ihren jeweiligen Ressorts überwachen. Die besondere Aufmerksamkeit des Vorstands gilt Risikoszenarien mit einem "hohen" oder "sehr hohen" Schadenspotenzial und einer "häufigen" oder "sehr häufigen" Eintrittswahrscheinlichkeit.

Sollten innerhalb des Jahres neue Risiken entstehen, so wird über diese in den turnusmäßigen Treffen und Gesprächen zwischen

dem Vorstand und der ersten Führungsebene bzw. dem Vorstand und den Geschäftsführern der Konzerngesellschaften berichtet. Dadurch ist der Vorstand laufend über die wesentlichen potenziellen Risiken für A.S. Création informiert.

Das interne Kontrollsystem soll die Sicherheit der Geschäftsprozesse im Unternehmen gewährleisten und Schaden vom Unternehmen fernhalten. Es umfasst die Gesamtheit der in einem Unternehmen etablierten technischen oder organisatorischen Überwachungsmaßnahmen. Bei A.S. Création sind die vorgesehenen Abläufe für kritische Geschäftsprozesse, wie z. B. die Freigabe von Rechnungen oder der Einkauf von Designs für neue Tapetenkollektionen, definiert. Soweit möglich, werden diese Abläufe systemseitig abgebildet und – sofern vorgesehen – mit entsprechenden Freigabeerfordernissen hinterlegt. Da nicht alle von A.S. Création eingesetzten IT-Systeme diese Möglichkeiten bieten oder in einigen Fällen die Umsetzung zu einer hohen Komplexität führen würde, kommen diese sog. technischen Überwachungsmaßnahmen nicht durchgängig zum Einsatz. In den Fällen, in denen keine technischen Überwachungsmaßnahmen implementiert sind, werden organisatorische Vorkehrungen getroffen, deren Einhaltung stichprobenweise überprüft wird. Im Zuge der laufenden, umfassenden Modernisierung der IT-Systeme bei A.S. Création wird

der Anteil der systemseitig integrierten Überwachungsmaßnahmen weiter vergrößert und damit die Sicherheit der Geschäftsprozesse weiter verbessert.

Ein weiterer Bestandteil des internen Kontrollsystems ist das interne Controlling. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung werden bei A.S. Création wesentliche Kennzahlen sowohl mit den geplanten Werten als auch mit den Vorjahreswerten verglichen, und Abweichungen werden analysiert. Auf diese Weise können Fehlentwicklungen identifiziert werden.

Eine eigene (Konzern-)Revision ist bei A.S. Création nicht etabliert. Die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften werden daher regelmäßig einer Überprüfung durch externe Spezialisten aus den jeweiligen Ländern unterzogen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass lokale Besonderheiten, die in einem Land eine entsprechende Relevanz im Hinblick auf durchzuführende Kontrollmaßnahmen haben, berücksichtigt werden. Schwachstellen, die diese externen Überprüfungen aufzeigen, bilden die Basis, um entsprechende Verbesserungsmaßnahmen zu definieren und umzusetzen.

Der Prüfungsausschuss ist u. a. für die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontroll-, 64

Risikomanagement- und Revisionssystems zuständig und befasst sich ebenfalls mit Fragen der Compliance. Diese Themen werden turnusmäßig in der Sitzung des Prüfungsausschusses im Herbst eines jeden Jahres behandelt. An dieser Sitzung nehmen neben dem Vorstand für Finanzen und Controlling auch die Leiterin Recht und Compliance der A.S. Création Tapeten AG sowie Vertreter des Abschlussprüfers teil. In Abhängigkeit von den Schwerpunktthemen lässt sich der Prüfungsausschuss von weiteren Verantwortlichen von A.S. Création, wie z. B. dem Informationssicherheitsbeauftragten, Bericht erstatten. Der Gesamtaufsichtsrat wird über entsprechende Berichte des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses informiert.

Der Vorstand beurteilt regelmäßig, ob das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem von A.S. Création angemessen und wirksam sind, oder ob diese weiter ausgebaut werden müssen. Bei dieser Beurteilung lässt sich der Vorstand u. a. von den Ergebnissen der o.g. externen Überprüfungen der internen Kontrollsysteme, von den Veränderungen des Schadensausmaßes und/oder der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken in den jährlichen Risikoanalysen und -bewertungen sowie von der Frage leiten, ob sich wesentliche Risiken eingestellt haben, die nicht bereits im Rahmen des bestehenden Risikomanagementsystems identifiziert worden sind. Aus Sicht des Vorstands sind das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Umfang der Geschäftstätigkeit und die Risikolage von A.S. Création am Bilanzstichtag ausreichend dimensioniert. Des Weiteren liegen dem Vorstand keine Hinweise vor, dass das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem in ihrer Gesamtheit im Berichtsjahr nicht wirksam gewesen wäre.

Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat auf Basis der gesetzlichen Vorgaben das Risikofrüherkennungssystem von A.S. Création im Rahmen der letztjährigen Jahresabschlussprüfung geprüft und bestätigt, dass der Vorstand die nach § 91 Absatz 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem in allen wesentlichen Belangen geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, mit hinreichender Sicherheit frühzeitig zu erkennen. Weiterhin wurde bestätigt, dass die Risiken der zukünftigen Entwicklung im Lagebericht zutreffend dargestellt sind. Auch im Rahmen der diesjährigen Jahresabschlussprüfung wurde das Risikofrüherkennungssystem durch die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, einer Prüfung unterzogen.

In jedem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem gibt es inhärente Beschränkungen der Wirksamkeit. Kein System kann garantieren, dass alle tatsächlich eintretenden Risiken frühzeitig identifiziert wurden und sämtliche Verstöße oder Fehler in den internen Prozessen ausgeschlossen sind, auch wenn das System als angemessen und wirksam beurteilt wurde. In diesem Sinne kann auch das beschriebene interne Kontrollund Risikomanagementsystem von A.S. Création keine absolute Sicherheit bieten.

7.2.2. Compliance Management System

Um die Einhaltung relevanter gesetzlicher Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien (sog. "Compliance") zu gewährleisten, wurde bei der A.S. Création Tapeten AG ein Compliance Management System für die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften etabliert, das von dem Bereich Recht und Compliance verantwortet wird. Dieser untersteht dem Vorstand Finanzen und Controlling. Die Leiterin des Bereichs Recht und Compliance ist zugleich Ansprechpartnerin für alle Verdachtsfälle in der gesamten Unternehmensgruppe, die über ein digitales Hinweisgebersystem vertraulich gemeldet

werden können. Im Rahmen des Compliance Management Systems werden vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells von A.S. Création die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen identifiziert und im Rahmen einer Risikoabschätzung priorisiert. In Abhängigkeit von dieser Einstufung werden in Abstimmung mit dem Vorstand angemessene Maßnahmen definiert, um die Regelkonformität in allen Unternehmensbereichen zu gewährleisten. Dabei kann es sich z. B. um die Erarbeitung von Verfahrensanweisungen oder um die Durchführung von Schulungen handeln. Durch den Bereich Recht und Compliance werden regelmäßig Stichprobenprüfungen im gesamten Konzern durchgeführt, um die individuelle Einhaltung der Regeln durch die Mitarbeiter zu überprüfen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats wird regelmäßig unmittelbar durch die Leiterin Recht und Compliance über die ergriffenen Compliance-Maßnahmen sowie über eventuell auftretende Compliance-Verstöße informiert. Das Compliance Management System soll das Risiko, dass es in der Unternehmensgruppe zu Compliance-Verstößen kommt, minimieren. Es kann allerdings keine absolute Sicherheit bieten, da die Einhaltung von Regeln nicht nur von umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen, sondern auch von dem individuellen Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängig ist.

7.2.3. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontrollund Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die A.S. Création Gruppe zeichnet sich durch eine klare und überschaubare gesellschaftsrechtliche Struktur aus. Neben der A.S. Création Tapeten AG umfasst der Konsolidierungskreis lediglich sieben Unternehmen, die nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Der Rechnungslegungsprozess in der A.S. Création Gruppe ist dezentral organisiert, d. h. die Konzerngesellschaften erstellen ihren jeweiligen Einzelabschluss nach landesrechtlichen Vorschriften in eigener Verantwortung. Hierbei setzen die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Buchhaltungsprogramme ein, wobei es sich um Standardsoftware handelt, die an die landes- und unternehmensspezifischen Gegebenheiten angepasst wurde. Die Verarbeitung von standardisierten Geschäftsvorfällen, die regelmäßig und in großer Anzahl anfallen, wie z. B. die Fakturierung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung, erfolgt ebenfalls in IT-gestützten Systemen, die über Schnittstellen mit den Buchhaltungssystemen verbunden sind. Auf diese Weise wird das Fehlerpotenzial im Rechnungslegungsprozess minimiert.

Die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" sowie durch die regelmäßige Durchführung von Plausibilitätskontrollen. Innerhalb der A.S. Création Gruppe wird die interne monatliche Berichterstattung aus dem Rechnungswesen abgeleitet. Da auf die Verwendung von kalkulatorischen Größen oder pauschalen Umlagen verzichtet wird, orientiert sich das interne Controllingsystem an den Ergebnisgrößen, die dem Rechnungswesen entstammen. Entsprechend ist die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses integraler Bestandteil des Controllingsystems.

Die externe Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse seitens der Wirtschaftsprüfer. Um Gewöhnungseffekte in der Prüfung zu vermeiden, ist es innerhalb der A.S. Création Gruppe gelebte Praxis, den Abschlussprüfer von Zeit zu Zeit zu wechseln. Nachdem die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, die Jahres- und Konzernabschlüsse der A.S. Création Tapeten AG der Geschäftsjahre 2014 bis 2021 geprüft hatte, wurde seitens der Hauptversammlung erstmals für das Geschäftsjahr 2022 die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, als neuer Abschluss- und Konzernabschlussprüfer gewählt. Um einen einheitlichen Prüfungsstandard innerhalb

der A.S. Création Gruppe zu gewährleisten, verfolgt A.S. Création ferner die Philosophie, möglichst wenige Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einzusetzen. Demzufolge wurden im Geschäftsjahr 2023 die Einzelabschlüsse von vier der insgesamt acht Konzerngesellschaften durch Rödl & Partner oder einen ihrer Kooperationspartner geprüft.

Neben der regulären Abschlussprüfung werden bei A.S. Création die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften (und damit auch diejenigen im Bereich des Rechnungslegungsprozesses) regelmäßig einer Prüfung durch externe Spezialisten unterzogen, um die Abläufe kontinuierlich weiter zu entwickeln. In die Auswertung der Ergebnisse dieser Prüfungen ist der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG, insbesondere dessen Prüfungsausschuss, eingebunden.

Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse in den einheitlichen Konzernkontenrahmen überführt und mit weiteren ergänzenden Informationen zu einem Berichterstattungspaket zusammengefasst. Dieses standardisierte Berichterstattungspaket wird durch die A.S. Création Tapeten AG für alle Konzernunternehmen einheitlich vorgegeben und findet nicht nur im Rahmen des Jahresabschlusses, sondern auch in der monatlichen Berichterstattung

Anwendung. Die Daten aus den Berichterstattungspaketen werden dann über eine Schnittstelle in das Konsolidierungssystem übernommen, in dem der Konzernabschluss von A.S. Création erstellt wird. Der Konzernabschluss sowie die konsolidierten Darstellungen der beiden Geschäftsbereiche Tapete und Dekorationsstoffe werden zentral erstellt. Um die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien sicherzustellen, werden wesentliche Parameter, wie z. B. der Abzinsungsfaktor zur Ermittlung der Pensionsrückstellungen, zentral durch die A.S. Création Tapeten AG vorgegeben. Auch die Werthaltigkeitsüberprüfung der Geschäfts- und Firmenwerte wird aus diesem Grund zentral vorgenommen.

Die internen Kontrollsysteme zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung umfassen auf Konzernebene insbesondere die Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung der erhaltenen Berichterstattungspakete. Ferner nehmen bei Bedarf Vertreter der A.S. Création Tapeten AG an den Abschlussbesprechungen mit den Wirtschaftsprüfern der Konzerngesellschaften teil. Darüber hinaus sind in der verwendeten Software Kontrollen hinsichtlich der wesentlichen Konsolidierungsvorgänge integriert, wie z. B. der Schuldenkonsolidierung, der Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie der Kapitalkonsolidierung. Schließlich wird der

Konzernabschluss, wie auch der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG, durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss geprüft.

Die externe Kontrolle des Konzernrechnungslegungsprozesses erfolgt zum einen durch die Abschlussprüfer der Konzerngesellschaften, welche die Ableitung des Berichterstattungspakets aus dem jeweiligen Jahresabschluss prüfen sowie – unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsgrenzen – die Vollständigkeit und Richtigkeit der enthaltenen Informationen gegenüber dem Konzernabschlussprüfer bestätigen. Weitere Kontrollaktivitäten erfolgen durch den Konzernabschlussprüfer, der den jeweiligen Abschlussprüfern der Konzerngesellschaften einheitliche Vorgaben für die Prüfung gibt. Hierbei berücksichtigt der Konzernabschlussprüfer gegebenenfalls auch einen Prüfungsschwerpunkt, den der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss für die Konzernabschlussprüfung vorgegeben hat. Zum anderen prüft der Konzernabschlussprüfer die Ableitung des Konzernabschlusses aus den Einzelabschlüssen unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorgänge.

Die beschriebenen Kontrollsysteme, die A.S. Création im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess unterhält, sollen das Risiko, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss wesentliche Sachverhalte nicht, unvollständig oder fehlerhaft darstellen, minimieren. Sie können allerdings keine absolute Sicherheit geben, dass die Einzelabschlüsse oder der Konzernabschluss frei von Fehlern sind.

7.3. Wesentliche Einzelrisiken

Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotenzial, d. h. mit einem Schadenspotenzial von über einer Millionen Euro, die im Risikomanagementsystem erfasst, aber nicht in der Konzernplanung für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 berücksichtigt worden sind, erläutert.

7.3.1. Umfeldrisiken

Aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. dem EU Green Deal, der stark gestiegenen Bedeutung der Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei den Kunden sowie der zunehmenden Berücksichtigung von CSR-Aspekten (Corporate Social Responsibility) bei Kapitalgebern, werden Unternehmen, denen mittelfristig die Transformation zu einem nachhaltigen Unternehmen nicht gelingt, deutliche Wettbewerbsnachteile erleiden. Diese können sich u. a. in Form höherer Kosten, z. B. über die CO2-Abgabe auf fossile Energieträger, geringerer Nachfrage, Problemen bei der Rekrutierung von Nachwuchskräften oder schlechteren Finanzierungsmöglichkeiten zeigen. Wie für andere Industrieunternehmen wird diese Transformation auch für A.S. Création eine Herausforderung sein. Aus einer nicht rechtzeitigen oder nicht ausreichenden Transformation von A.S. Création könnte daher langfristig ein hohes Risiko resultieren. Um dieses Risiko zu minimieren, hat A.S. Création die eigenen Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit seit dem Jahr 2021 deutlich intensiviert. Mit der Bestellung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten wurde die Basis geschaffen, um die bisherigen Nachhaltigkeitsaktivitäten zu koordinieren und eine übergreifende Nachhaltigkeitsstrategie für A.S. Création zu erarbeiten. Diese trägt den Namen "GREEN STEPS – Our path to a greener future" und beschreibt die Maßnahmen von A.S. Création auf dem Weg zu einem nachhaltigen Unternehmen. Zu diesen Green Steps gehört u. a. die Selbstverpflichtung, die CO2-Emissionen pro Rolle Tapete bis zum Jahr 2030 gegenüber 2020 um 30,6 % zu reduzieren. Die Einhaltung dieses Ziels wird über eine detaillierte Klimabilanz, die A.S. Création seit dem Jahr 2020 jährlich erstellt, überwacht. Der Vorstand sieht unverändert eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit für das Risiko, dass das Reduktionsziel verfehlt und A.S. Création in der Folge durch höhere Kosten z. B. durch CO2-Abgaben und Kompensationsmaßnahmen belastet wird.

Die zunehmende Cyberkriminalität stellt ein hohes Risiko dar. Durch einen Angriff von Cyberkriminellen könnte z. B. die IT-Infrastruktur von A.S. Création lahmgelegt, die gespeicherten Daten verschlüsselt und sensible, personenbezogene oder unternehmensinterne Daten entwendet werden. Aus der hieraus resultierenden Betriebsunterbrechung, der Zahlung von "Lösegeld", damit die Angreifer die verschlüsselten Daten wieder lesbar machen, oder dem Imageschaden ist ein hohes Schadenspotenzial für A.S. Création ableitbar. Um dieses Risiko zu minimieren, lässt A.S. Création die Sicherheit der eigenen IT-Systeme gegen Angriffe von außen regelmäßig von externen Spezialisten überprüfen. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden technische und organisatorische Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Daneben existiert ein konzernweites Schulungsprogramm, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von A.S. Création für Cyberangriffe zu sensibilisieren. Trotz dieser vielfältigen Maßnahmen sieht der Vorstand unverändert eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit für dieses Risiko.

Ein weiteres Risiko resultiert aus den sich tendenziell verschärfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Verwendung chemischer Stoffe in der Produktion sowie aus der zunehmenden Anzahl an Verbrauchern, die chemischen Bestandteilen in Produkten

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kritisch gegenüberstehen, auch wenn deren Verwendung zulässig ist. In der EU ist die Chemikalienverordnung REACH geltendes Recht. REACH ist hierbei die Abkürzung für "Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien". Auf Basis dieser Verordnung werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von Chemikalien ausgehen, bewertet. Dabei können Chemikalien z. B. auf eine Liste besonders Besorgnis erregender Substanzen (sogenannte SVHC-Liste) gesetzt werden, mit der Folge, dass unter Umständen über den Einsatz dieser Chemikalien informiert werden muss. Im Extremfall kann es zu einem EU-weiten Verbot bestimmter Chemikalien kommen. Wie andere Unternehmen setzt auch A.S. Création bei der Produktion von Tapeten chemische Zusatzstoffe ein. Sollte es zu einem generellen Verbot der Verwendung dieser chemischen Zusatzstoffe oder zu einer Kaufverweigerung der Verbraucher für Produkte, die bestimmte chemische Stoffe enthalten, kommen, könnte ein hohes Risiko daraus entstehen, dass sich ein Wettbewerber den exklusiven Zugriff auf ein gleichwertiges Substitutionsprodukt sichert und damit einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil erhält. Ein weiteres hohes Risiko könnte daraus entstehen, dass der Einsatz allgemein verfügbarer Substitutionsgüter zu deutlich höheren Herstellungskosten führt, ohne dass diese vollständig an den Verbraucher weitergegeben werden können, da diese ansonsten die Tapeten nicht mehr nachfragen. Um das Schadensausmaß dieses Risikos zu minimieren, untersucht A.S. Création kontinuierlich, welche alternativen Einsatzstoffe bei der Produktion von Tapeten auf den vorhandenen Produktionsanlagen verwendet werden können. Die seitens A.S. Création verfolgte Nachhaltigkeitsstrategie "GREEN STEPS" trägt ebenfalls dazu bei, dieses Risiko mittelfristig zu reduzieren. Aufgrund der inzwischen gewonnenen Erfahrungen mit alternativen Einsatzstoffen, schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios inzwischen nicht mehr als mittel, sondern als niedrig ein.

Aus der weiteren Entwicklung der politischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Russland und Belarus resultieren für A.S. Création Risiken. Mit dem Produktionsstandort der belarussischen Tochtergesellschaft OOO Profistil und der russischen Vertriebsgesellschaft OOO A.S. Création (RUS) hat A.S. Création nennenswerte Vermögenswerte in dieser Region gebunden. In Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind insbesondere seitens der westlichen Staaten umfangreiche Sanktionen gegen Russland und in einem deutlich geringeren Umfang gegen Belarus verhängt worden. Diese betreffen momentan nicht den Export von Tapeten und Dekorationsstoffen aus der

EU nach Russland und Belarus. Der Ausschluss von sämtlichen russischen und belarussischen Banken vom internationalen Zahlungsverkehr könnte allerdings jegliche Exporte in diese Region betreffen, da die russischen Kunden dann de facto keine Möglichkeit haben, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber westlichen Lieferanten zu begleichen. Davon wären dann auch die Exporte der in Deutschland durch die A.S. Création Tapeten AG produzierten Tapeten nach Russland und Belarus betroffen. Auf diese Exporte, entweder an die beiden Tochtergesellschaften oder an andere Kunden in Russland und in Belarus, entfielen im Jahr 2023 lediglich noch etwa 6 % der Umsätze der A.S. Création Tapeten AG. Am 31. Dezember 2023 hatte die A.S. Création Tapeten AG nicht wertberichtigte Forderungen gegenüber russischen und belarussischen Kunden (einschließlich der Forderungen gegenüber den Tochtergesellschaften) in Höhe von 0,6 Mio. €. Eine größere Bedeutung als die Exportaktivitäten aus Deutschland hat für die A.S. Création Gruppe das Geschäft mit dem Verkauf der in Belarus produzierten Tapeten, auf das im Jahr 2023 rund 11 % der Konzernumsätze entfielen. Für die belarussische Konzerngesellschaft OOO Profistil ist die EU als Absatzmarkt von untergeordneter Bedeutung, da im Geschäftsjahr 2023 lediglich 1 % der Umsätze der Gesellschaft in der EU erzielt wurden. 87 % der Umsätze wurden

2023 in den Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion insbesondere in Russland getätigt und weitere 12 % in anderen Ländern, die früher zur Sowjetunion gehörten. Nach Einschätzung des Vorstands ist aus heutiger Sicht nicht davon auszugehen, dass der Güterverkehr zwischen Belarus und den wesentlichen Absatzmärkten von OOO Profistil infolge des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine eingeschränkt werden wird. Allerdings könnte es zu Enteignungen der Anteile an der OOO Profistil und/oder der OOO A.S. Création (RUS) kommen. Von den gesamten Vermögenswerten der A.S. Création Gruppe am 31. Dezember 2023 in Höhe von 112,3 Mio. € entfielen 12,8 Mio. € auf diese beiden Tochtergesellschaften. Am 31. Dezember 2023 existierten Garantien der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 9,4 Mio. €, welche die Investitionen der A.S. Création Tapeten AG in Belarus gegen politische Risiken, wie z. B. Enteignungen, absichern. Im Falle einer Enteignung müsste der Differenzbetrag zwischen den Vermögenswerten und den Entschädigungen aus den Garantien zwar abgeschrieben werden, allerdings resultiert hieraus kein Liquiditätsabfluss. Aus den dargestellten Gründen sieht der Vorstand in der weiteren Entwicklung der politischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Russland und Belarus keine großen Liquiditätsrisiken für A.S. Création. Dennoch werden Krieg, Handelsbeschränkungen und Sanktionen

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in jedem Fall das allgemeine Konsumklima in der Region weiterhin belasten. Diese Entwicklung ist in der Konzernplanung 2024/2025 bereits berücksichtigt, so dass hieraus kein zusätzliches Risiko resultiert.

7.3.2. Operative Risiken

Der zunehmende Vertrieb von Tapeten über das Internet sowie die Entwicklungen, die unter den Stichworten Digitalisierung und Individualisierung diskutiert werden, haben Auswirkungen auf die Funktionsbereiche Vertrieb, Produktion und Logistik sowie die IT und beeinflussen damit das Geschäftsmodell von A.S. Création. Daher besteht aus Sicht des Vorstands ein hohes Risikopotenzial, falls es A.S. Création nicht gelingt, durch die Anpassung der Sortiments- und Preispolitik und der eigenen Unternehmensorganisation sowie durch ausreichende und rechtzeitige Investitionen in die richtigen Technologien neue Wettbewerbsvorteile zu entwickeln. Auch die Modernisierung der IT-Systeme birgt eine hohes Risikopotenzial, da die Einführung neuer IT-Systeme zu temporären Störungen der Betriebsabläufe und im Extremfall sogar zu einer vollständigen Betriebsunterbrechung führen kann. Aus Sicht des Vorstands ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios aus den nachfolgenden Gründen nicht als hoch, sondern als mittel einzustufen.

A.S. Création hat mit der Strategie CREATE 2030 die zukünftige strategische Ausrichtung sowie die daraus abgeleiteten strategischen Routen mit den zugehörigen Maßnahmen klar definiert. Diese sind, wie z. B. die Reorganisation bei der A.S. Création Tapeten AG, bereits umgesetzt oder werden in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt. Gleiches gilt für die kontinuierlichen Investitionsaktivitäten im Bereich Produktion und Logistik sowie die einem Gesamtkonzept folgende IT-Modernisierung.

7.3.3. Finanzwirtschaftliche Risiken

Wie in der Analyse der Finanzlage im Abschnitt 3.2. "Finanz- und Vermögenslage" bereits dargelegt, kann die Finanzlage von A.S. Création als sehr solide bezeichnet werden. Finanzierungs- bzw. Liquiditätsengpässe, die aus dem operativen Geschäft resultieren, sind kurzfristig nicht zu erwarten. Allerdings befand sich die A.S. Création Tapeten AG (und dadurch auch die A.S. Création Gruppe) sowohl im Geschäftsjahr 2022 als auch im Geschäftsjahr 2023 in der Verlustzone und verzeichnete im Jahr 2022 einen negativen freien Cash-flow (Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich Investitionen). Ein sehr hohes Risiko könnte daraus resultieren, dass die A.S. Création Tapeten AG trotz der

veränderten Geschäftsausrichtung und der angepassten Organisation noch über einen längeren Zeitraum Verluste verkraften muss, so dass die Finanzierungsmöglichkeiten nicht wie geplant ausreichen, um die vorgesehenen Investitionen und Maßnahmen für die Umsetzung der Strategie CREATE 2030 tätigen zu können. Der Vorstand schätzt die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios als mittel ein.

Zum Bilanzstichtag weist A.S. Création Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17,8 Mio. € auf, aus denen Kreditbzw. Ausfallrisiken resultieren. Diesen Risiken wird mit Bonitätsprüfungen der Vertragspartner sowie mit der Überwachung der vereinbarten Kreditlinien und Zahlungsziele begegnet. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Szenarios, in dem dieser Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausfällt, schätzt der Vorstand als sehr niedrig ein.

Aufgrund der spezifischen Struktur der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zu den Details hinsichtlich der Risiken aus Finanzinstrumenten wird auf den Anhang Nr. 30 des Konzernabschlusses verwiesen.

7.3.4. Rechtliche Risiken und Compliance Risiken

Insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Korruption, Geldwäschebekämpfung, Datenschutz und Außenwirtschaftsrecht (einschließlich Export- und Handelsbeschränkungen sowie Wirtschaftssanktionen) können für A.S. Création Risiken resultieren, die sowohl in finanzieller Hinsicht als auch im Hinblick auf die Reputation ein sehr hohes Schadenspotenzial aufweisen. Daher hat A.S. Création ein internes Compliance-Programm implementiert, das neben Handlungsanweisungen und Richtlinien, Schulungsprogrammen und internen Kontrollmechanismen auch ein Hinweisgebersystem umfasst, über das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Geschäftspartner der A.S. Création Gruppe anonymisiert Hinweise auf Regelverstöße geben können. Details zu dem Compliance System werden in Abschnitt 7.2.2. "Compliance Management System" gegeben.

7.4. Einschätzung des Gesamtrisikos

Aus Sicht des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG ist das Gesamtrisiko als tragbar einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Szenarios, in dem mehrere Risiken gleichzeitig eintreten, die in der Aggregation die Risikotragfähigkeit von A.S. Création

überschreiten und damit den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, ist tendenziell niedrig.

8. Prognosebericht*

Die Prognosen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2024 lassen ein weiteres Geschäftsjahr erwarten, das durch ein für A.S. Création nachteiliges konjunkturelles Umfeld geprägt sein wird.

In der Eurozone wird das Wirtschaftswachstum im Jahr 2024 voraussichtlich zum Erliegen kommen, nachdem im Jahr 2023 nur noch ein leichtes Wachstum des Brutto-Inlandsproduktes um 0,4 % zu verzeichnen gewesen war. Im Hinblick auf Deutschland sind die Erwartungen deutlich schlechter als für die gesamte Eurozone. Nachdem Deutschland bereits im Jahr 2023 die einzige Industrienation unter den G7-Staaten war, deren Brutto-Inlandsprodukt schrumpfte, wird für das Jahr 2024 ein weiterer Rückgang der Wirtschaftsleistung um 0,3 % prognostiziert. Die rückläufigen Auftragseingänge in der Industrie und im Bausektor werden voraussichtlich dazu führen, dass die Produktion in beiden Sektoren im Jahr 2024 sinkt. In der Folge gehen die Konjunkturprognosen von rückläufigen Anlageinvestitionen und steigenden Arbeitslosenquoten aus. Dabei wird für die

Eurozone ein moderater Anstieg der Arbeitslosenquote von 6,5 % im Jahr 2023 auf 6,7 % im Jahr 2024 erwartet, während die Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote von 5,8 % auf 6,7 % deutlich pessimistischer eingeschätzt wird. In dieses Bild fügt sich die Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, dass bei der Zahl der Regelinsolvenzen in Deutschland seit Juni 2023 durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten sind und dass die Anzahl der Insolvenzen im Januar 2024 um 26,2 % über dem Vorjahresmonat lag. Dass die Prognosen für 2024 in einem solchen Umfeld von schwachen privaten Konsumausgaben insbesondere in Deutschland, aber auch in der gesamten Eurozone ausgehen, ist folgerichtig.

Die russische Wirtschaft zeigt sich trotz der zahlreichen Sanktionen des Westens widerstandsfähig. So hat der Internationale Währungsfonds seine Wachstumsprognosen für Russland deutlich heraufgestuft und erwartet für 2024 nunmehr ein Wachstum des Brutto-Inlandsproduktes um 2,6 %, das durch die hohen Militärausgaben sowie den steigenden privaten Konsum in Folge des Lohn- und Gehaltswachstums getragen wird. Allerdings zweifeln Ökonomen an der Aussagekraft dieses makroökonomischen Indikators in einer Situation, in der sich Russlands Wirtschaft zu einer Kriegswirtschaft entwickelt,

da die Kriegsgüter keinen dauerhaften Wert darstellen und Russlands Wirtschaft in anderen Sektoren von der Substanz lebt. Ferner fehlen Russlands Wirtschaft qualifizierte Arbeitskräfte in Folge der Mobilmachung und der Flucht junger Russen ins Ausland, um der Einberufung zu entgehen. Daher sind die Folgen, die der Ukraine Krieg für die russische Wirtschaft mittelfristig haben wird, schwer abzuschätzen.

In diesem unsicheren Umfeld hat sich der Vorstand als wesentliches Ziel gesetzt, die im Rahmen der langfristigen Unternehmensplanung CREATE 2030 definierten strategischen Routen konsequent zu verfolgen und auf diesem Weg A.S. Création im Jahr 2024 wieder in die Gewinnzone zu führen.

CREATE 2030 beschreibt die übergeordnete Mission, A.S. Création unter den veränderten Rahmenbedingungen, die sich in den letzten zwei bis drei Jahren herausgebildet haben, zukunftsfest zu machen. Die definierten strategischen Routen werden das Handeln in den kommenden Jahren leiten. Dazu gehören insbesondere die konsequente Modernisierung der Produktion mit einem verstärkten Fokus auf Digitaldruck als Zukunftstechnologie, der Ausbau des Anteils höherwertiger sowie nachhaltiger Produkte am Gesamtsortiment, die Stärkung der Handelspartner bei der Vermarktung der Produkte von A.S. Création,

der weitere Ausbau des Bereichs E-Commerce sowie die Erweiterung des Produktsortiments um komplementäre Produkte. Den Trend zu mehr Nachhaltigkeit betrachtet der Vorstand als Chance für A.S. Création. Mit "GREEN STEPS – Our path to a greener future" hat A.S. Création ein klares Leitbild und eine ambitionierte Mission, das Unternehmen in den als wesentlich definierten Belangen in ein nachhaltiges Unternehmen zu transformieren und damit die eigene Wettbewerbsposition zu verbessern.

Die innerhalb der Unternehmensgruppe eingeleiteten Restrukturierungsprojekte, mit der die Größe der Organisation an das geringere Umsatzniveau angepasst werden sollte, wurden im Verlauf des Jahres 2023 zu einem großen Teil abgeschlossen. Aufbauend hierauf wird der Fokus im Jahr 2024 und den folgenden Jahren auf der (weiteren) Umsetzung der Maßnahmen liegen, die aus den beschriebenen strategischen Routen abgeleitet wurde. Bereits 2023 wurden einige dieser Projekte umgesetzt, wie die folgenden Beispiele zeigen:

Im Rahmen der Erweiterung des Produktsortiments bietet A.S. Création seit 2023 Wandfarben an, wobei der Kunde über eine entsprechende Zuordnung die passende Farbe zu den Tapeten von A.S. Création findet.

  • Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Bereichs E-Commerce wurden die IT-Systeme weiter modernisiert, um die Anbindung neuer Online-Händler, d. h. neuer Kunden im sog. B2B-Bereich, zu vereinfachen und zu beschleunigen.
  • Zur Unterstützung der Handelspartner bei der Vermarktung von Tapeten wurde 2023 für den stationären Handel eine "Tapetenabteilung der Zukunft" entwickelt, die ab 2024 den Kunden präsentiert werden soll.

Die Umsetzung der Langfristplanung CREATE 2030 wird zusätzliche Investitionen erfordern, so dass in dem Zeitraum bis 2030 mit einem höheren Investitionsvolumen zu rechnen ist. Für die Jahre 2024 und 2025 sieht die Investitions- und Finanzplanung von A.S. Création ein kumuliertes Investitionsvolumen von rund 14 Mio. € vor. Wesentliche Projekte dieses Investitionsplans sind:

Nach Abschluss der Restrukturierung der Produktion in Deutschland im Jahr 2023 sollen die verbleibenden Produktionsanlagen einer umfassenden Modernisierung unterzogen und der Maschinenpark harmonisiert werden. Gleichzeitig soll der Automatisierungsgrad der innerbetrieblichen Prozesse in den Bereichen Produktion und Logistik weiter erhöht werden.

  • Die begonnene Modernisierung der IT-Systeme wird weiter fortgeführt. Kernstück wird die schrittweise Einführung von SAP als neues ERP-Systems sein, mit dem eine Vielzahl an Altsystemen abgelöst wird. Neben einer Vereinfachung und Beschleunigung der internen Prozesse sollen mit dieser Modernisierung die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Chancen, welche die Digitalisierung bietet, noch besser nutzen zu können.
  • Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere die geplante Reduzierung der CO2-Emissionen um 31 % bis zum Jahr 2030, wird Investitionen erfordern.

In der operativen Planung für das Geschäftsjahr 2024 geht der Vorstand davon aus, dass A.S. Création ein Umsatzwachstum erzielen wird. Aufbauend auf der im Jahr 2023 erfolgten Kollektionsentwicklung für 2024 sowie den Projekten, die im Rahmen von CREATE 2030 im Jahr 2024 umgesetzt werden sollen, sollte dieses Umsatzwachstum (überwiegend) preisgetrieben sein. Ob zusätzlich die Absatzmengen gesteigert werden können, ist vor dem Hintergrund der eher pessimistischen Prognosen für den privaten Konsum im Jahr 2024 offen.

Die im Geschäftsjahr 2023 zu beobachtende

Verbesserung der Rohertragsmarge sollte sich 2024 fortsetzen. Hierbei erwartet der Vorstand, dass sich mehrere Faktoren positiv auf diese wichtige Kennzahl auswirken werden. Zum einen haben die Restrukturierung und die Verlagerung von Produktionsanlagen im Jahr 2023 zu einer Erhöhung der Ausschussquote bei der A.S. Création Tapeten AG geführt. Nachdem sich die Abläufe wieder eingespielt haben, sollte sich die Ausschussquote 2024 reduzieren. Zum anderen geht der Vorstand vor dem Hintergrund der eher pessimistischen konjunkturellen Aussichten von einer zumindest leichten Entspannung bei den Rohstoff- und Energiepreisen aus. Schließlich sollten die 2023 erfolgten Weichenstellungen bei der Produkt- und Vertriebspolitik zu einem höheren durchschnittlichen Verkaufspreis führen.

Wie im Abschnitt 4.1. "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" erläutert, lag die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 31. Dezember 2023 mit 665 Personen unter dem Durchschnittswert des Jahres 2023 von 684 Personen. Damit wird die durchschnittliche Mitarbeiterzahl von A.S. Création im Jahr 2024 – ohne einen weiteren aktiven Abbau von Arbeitsplätzen – sinken und sich der Personalaufwand im Vergleich zum Jahr 2023 reduzieren. Ein gegenläufiger Effekt resultiert aus der vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Lebenshaltungskosten notwendigen

Erhöhung der Löhne und Gehälter im Jahr 2024. Ferner werden sich die variablen Vergütungsbestandteile im Vergleich zu 2023 erhöhen, sofern A.S. Création, wie geplant, im Geschäftsjahr 2024 die Gewinnzone erreicht. Insgesamt geht der Vorstand von einem leicht steigenden Personalaufwand im Jahr 2024 aus. Sofern das geplante Umsatzwachstum erreicht wird, sollte sich die Personalaufwandsquote leicht verbessern.

Im Hinblick auf die wesentlichen Steuerungsgrößen von A.S. Création erwartet der Vorstand für 2024 folgende Entwicklung:

  • Der Konzernumsatz sollte im Geschäftsjahr 2024 ein Niveau zwischen 110 Mio. € und 130 Mio. € erreichen, nach 121,2 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr.
  • Bei Erreichen der Umsatzplanung sollte das operative Ergebnis im Geschäftsjahr 2024 auf einem Niveau zwischen -1,0 Mio. € und +3,0 Mio. € liegen. In diesem Wert sind keine Sondereffekte, wie z. B. Abfindungen oder Währungsgewinne/-verluste berücksichtigt. Nach dem operativen Verlust des Jahres 2023 (ohne Sondereffekte) in Höhe von -1,7 Mio. € würde A.S. Création 2024 damit voraussichtlich die Gewinnzone erreichen und eine auf das operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite von bis zu 2,3 % erzielen.

Das Ergebnis nach Steuern (ohne Sondereffekte) könnte sich 2024 in einem Korridor zwischen -1,0 Mio. € und +2,0 Mio. € bewegen, nach einem vergleichbaren Wert von -1,1 Mio. € im Jahr 2023.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand ein Umsatzwachstum bei einer weiterhin sich verbessernden Rohertragsmarge und Personalaufwandsquote. Damit würde A.S. Création sowohl das operative Ergebnis und die darauf bezogene Umsatzrendite als auch das Ergebnis nach Steuern signifikant steigern.

Dieser Konzernlagebericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaften der A.S. Création Gruppe beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die der Vorstand auf Basis der zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffend sein oder Risiken, wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden, eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Der Vorstand übernimmt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsvorschriften keine Verpflichtung, die in diesem Konzernlagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

* Die in diesem Abschnitt verwendeten Konjunkturdaten stammen vom Internationalen Währungsfonds, von der Commerzbank AG sowie vom Statistischen Bundesamt.

9. Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG

9.1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt, während der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wird.

Die A.S. Création Tapeten AG ist die Obergesellschaft der A.S. Création Gruppe, die aus den beiden Geschäftsbereichen Tapete und Dekorationsstoffe besteht. Als Konzernobergesellschaft hält sie direkt oder indirekt Anteile an sieben Tochtergesellschaften im In- und Ausland. Das operative Geschäft der A.S. Création Tapeten AG stellt nur einen Ausschnitt der Geschäftstätigkeit der gesamten A.S. Création Gruppe dar. Die Aussagen in diesem Abschnitt 9 beziehen sich nur auf den Einzelabschluss der A.S. Création Tapeten AG.

9.2. Ertragslage

Die gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen entsprechen denen des Konzerns, wie sie in Abschnitt 2. "Wirtschaftsbericht" beschrieben sind.

Die A.S. Création Tapeten AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatzrückgang um 7,4 Mio. € bzw. um 8,7 % von 84,9 Mio. € im Vorjahr auf 77,5 Mio. €. Wesentliche Gründe hierfür waren die unerwartet schwachen privaten Konsumausgaben in der EU sowie die verschlechterten Exportmöglichkeiten in die osteuropäischen Länder außerhalb der EU. Weiterhin wurden im Rahmen des Restrukturierungsprogramms Produktionsanlagen innerhalb des Standorts Wiehl-Bomig verlagert, was während der Verlagerungsphase zu einer geringeren Produktionsleistung und einer verschlechterten Lieferquote führte. Dieses Restrukturierungsprogramm, das bereits im Jahr 2022 aufgrund des deutlichen Umsatzeinbruchs in Folge des Ukraine-Kriegs eingeleitet worden war, umfasste die Verkleinerung der Produktionskapazitäten, die Konzentration der Produktionsanlagen unter Energieeffizienzgesichtspunkten in einer Produktionshalle sowie den Abbau von Arbeitsplätzen in allen Bereichen des Unternehmens. Die Umsatzplanung für das Jahr 2023, die ein Umsatzniveau zwischen 80 Mio. € und 85 Mio. € vorsah, wurde damit verfehlt.

Der deutliche Abbau von Lagerbeständen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) führte dazu, dass die Gesamtleistung im Berichtsjahr mit 75,4 Mio. € um 10,8 % hinter dem Vorjahreswert von 84,6 Mio. € zurückblieb und damit einen stärkeren Rückgang zeigte als der Umsatz.

Erfreulich entwickelte sich die Rohertragsmarge, die von 42,8 % im Vorjahr auf 47,0 % im Jahr 2023 gesteigert werden konnte. In diesem Anstieg spiegeln sich eine erfolgreiche Sortiments- und Vertriebspolitik sowie die umgesetzten Erhöhungen der eigenen Verkaufspreise wider. Eine weitergehende Verbesserung der Rohertragsmarge wurde durch die erhöhte Ausschussquote im Berichtsjahr, die vor allen Dingen auf die Umsetzung des Restrukturierungsprogramms zurückzuführen ist, erwartungsgemäß verhindert.

Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 waren bei der A.S. Création Tapeten AG 394 Personen (Vorjahr: 449 Personen) beschäftigt, davon 34 (Vorjahr: 36) Auszubildende. Der Rückgang der Beschäftigtenzahl ist auf die Umsetzung des Restrukturierungsprogramms im Berichtsjahr zurückzuführen. Der Umsatz pro Mitarbeiter lag im Berichtsjahr bei 197 T€ (Vorjahr: 189 T€). Der in den beiden Vorjahren zu beobachtende Rückgang dieser Kennzahl konnte somit gestoppt werden.

Der Personalaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2023 auf 23,6 Mio. € (Vorjahr: 27,2 Mio. €). Bereinigt um enthaltene Abfindungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €), zeigt der Personalaufwand einen Rückgang um 1,4 Mio. € von 24,9 Mio. € im Jahr 2022 auf 23,5 Mio. € im Berichtsjahr. Trotz dieses Rückgangs verschlechtert sich die bereinigte Personalaufwandsquote aufgrund der stark gesunkenen Gesamtleistung sowie einer erhöhten Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf 31,1 % (Vorjahr: 29,4 %). Die für das Berichtsjahr geplante Verbesserung dieser Kennzahl wurde somit nicht erreicht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 14,0 Mio. € (Vorjahr: 17,9 Mio. €). Ohne Berücksichtigung der enthaltenen Verlagerungsaufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) zeigt sich im Geschäftsjahr 2023 ein Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 2,1 Mio. € von 16,0 Mio. € im Vorjahr auf 13,9 Mio. €. Damit hat sich das Verhältnis der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zur Gesamtleistung mit 18,5 % (Vorjahr: 18,9 %) kaum verändert.

Der ausgewiesene operative Verlust ist von -9,7 Mio. € im Jahr 2022 auf -4,2 Mio. € im Jahr 2023 zurückgegangen. Ohne Berücksichtigung der Restrukturierungsaufwendungen (Abfindungen und Verlagerungsaufwendungen) zeigt sich, dass der operative Verlust um 1,5 Mio. € von -5,5 Mio. € im Vorjahr auf

-4,0 Mio.€ reduziert werden konnte. Damit wurde die Ergebnisplanung für das Geschäftsjahr 2023, die einen bereinigten operativen Verlust zwischen -5,5 Mio. € und -2,5 Mio. € vorsah, erreicht.

Da im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 2,5 Mio. € auf Beteiligungsbuchwerte von Tochtergesellschaften vorgenommen werden mussten, weist die A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr ein deutlich verbessertes Finanzergebnis von 0,7 Mio. € (Vorjahr: -2,0 Mio. €) aus.

Insgesamt schließt die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -2,2 Mio. € (Vorjahr: -8,2 Mio. €). Damit wurde die für das Geschäftsjahr 2023 geplante Ergebnisverbesserung erreicht, die eine Reduzierung des Jahresfehlbetrags auf ein Niveau zwischen -4 Mio. € und -2 Mio. € vorsah.

9.3. Finanz- und Vermögenslage

Die verbesserte Ertragslage sowie die konsequente Reduzierung des Netto-Umlaufvermögens führten im Geschäftsjahr 2023 zu einer deutlichen Verbesserung des Cash-flows aus laufender Geschäftstätigkeit auf 1,9 Mio. €, nachdem die Gesellschaft im Vorjahr noch einen entsprechenden Mittelabfluss in Höhe

von 3,1 Mio. € verkraften musste. Damit konnten die Investitionen im Berichtsjahr in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €) zum überwiegenden Teil aus dem Cash-flow finanziert werden.

Zur Finanzierung der mittelfristig geplanten Investitionen und Sicherstellung der Liquidität wurde im Berichtsjahr ein zusätzlicher langfristiger Kredit aufgenommen. Entsprechend erhöhten sich die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten von 4,1 Mio. € am 31. Dezember 2022 auf 7,9 Mio. € per 31. Dezember 2023. Diesen standen flüssige Mittel in Höhe von 15,6 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €) gegenüber, so dass die Gesellschaft am Bilanzstichtag über eine Nettoanlageposition (Differenz aus flüssigen Mitteln und verzinslichen Finanzverbindlichkeiten) in Höhe von 7,7 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €) verfügt.

Neben der Nettoanlageposition unterstreichen das Eigenkapital von 63,8 Mio. € (Vorjahr: 66,0 Mio. €), die hohe Eigenkapitalquote von 68,5 % (Vorjahr: 70,1 %) sowie die langfristig ausgelegte Finanzstruktur – das Verhältnis von Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital zu dem langfristig gebundenen Anlagevermögen liegt bei 224,7 % (Vorjahr: 201,6 %) – die robuste Finanzstruktur der A.S. Création Tapeten AG am Bilanzstichtag.

Von den gesamten Vermögenswerten der

A.S. Création Tapeten AG, die sich zum 31. Dezember 2023 auf 93,0 Mio. € (Vorjahr: 94,1 Mio. €) beliefen, entfiel mit 63,3 % (Vorjahr: 60,3 %) mehr als die Hälfte auf Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Zahlungsmittel.

9.4. Chancen und Risiken

Die Chancen und Risiken entsprechen denen des Konzerns, wie sie in Abschnitt 7. "Chancenund Risikobericht" beschrieben sind.

9.5. Ausblick

Die Geschäftsaussichten und Planungen werden im Abschnitt 8. "Prognosebericht" erläutert. Im Hinblick auf die wesentlichen Steuerungsgrößen erwartet der Vorstand für die A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2024 folgende Entwicklung:

  • Der Umsatz der A.S. Création Tapeten AG sollte im Geschäftsjahr 2024 ein Niveau zwischen 70 Mio. € und 86 Mio. € erreichen, nach 77,5 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr.
  • Bei diesem Umsatzniveau sollte die A.S. Création Tapeten AG 2024 mit einem operativen Ergebnis (ohne Sondereffekte)

zwischen -2,0 Mio. € und +0,5 Mio. € nahezu die Gewinnzone erreichen, was gegenüber dem bereinigten operativen Verlust von -4,0 Mio. € im Jahr 2023 eine deutliche Ergebnisverbesserung darstellen würde. Dabei ist eine leichte Verbesserung sowohl der Rohertragsmarge als auch der Personalaufwandsquote im Jahr 2024 unterstellt.

Das Ergebnis nach Steuern (ohne Sondereffekte) der A.S. Création Tapeten AG könnte sich 2024 in einem Korridor zwischen -1,5 Mio. € und +1,0 Mio. € bewegen. Dabei ist unterstellt, dass die Beteiligungserträge im Jahr 2024 auf dem Niveau des Jahres 2023 liegen.

Für das Geschäftsjahr 2025 erwartet der Vorstand ein weiteres Umsatzwachstum. Bei einer unveränderten Kostenstruktur sollte die A.S. Création Tapeten AG dann sowohl im Hinblick auf das operative Ergebnis als auch im Hinblick auf das Ergebnis nach Steuern deutlich in der Gewinnzone liegen.

Dieser Prognosebericht enthält Angaben und Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die der Vorstand auf Basis der zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffend sein oder Risiken, wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden, eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Der Vorstand übernimmt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsvorschriften keine Verpflichtung, die in diesem Prognosebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

10. Rechtliche Angaben

10.1. Erklärung zur Unternehmensführung und Vergütungsbericht

Über die Erklärung zur Unternehmensführung der A.S. Création Tapeten AG gemäß §§ 289f und 315d HGB wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beraten und Beschluss fassen. Diese Erklärung wird anschließend sowohl auf der Internetseite von A.S. Création in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung" des Geschäftsberichts 2023 abgedruckt.

Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG dargestellt, über den der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am

  1. März 2024 beraten und Beschluss fassen wird. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite von A.S. Création in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance veröffentlicht.

10.2. Angaben nach §§ 289a Absatz 1 und 315a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht

Gemäß § 4 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 24. November 2021) beträgt das Grundkapital der A.S. Création Tapeten AG 8.280.000 € und ist eingeteilt in 2.760.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Gemäß den in der Vergangenheit erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen halten Herr Franz Jürgen Schneider mit 38,34 %, die Lins Wallpaper Limited (sowie mittelbar Herr Oleg Dzhagaev, dem die gesamten Anteile der Lins Wallpaper Limited zuzurechnen sind) mit 16,32 % und Frau Karin Schneider mit 10,91 % jeweils mehr als 10 % der Stimmrechte an der A.S. Création Tapeten AG. Dabei ist Herrn Schneider neben seinem unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteil in Höhe von 32,09 % mittelbar auch der Stimmrechtsanteil der A.S. Création Tapetenstiftung in Höhe von 6,16 % und der Stimmrechtsanteil der Franz Jürgen Schneider Stiftung in Höhe von 0,09 % zuzurechnen.

Nach den §§ 76 und 84 AktG sowie nach § 6 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG soll der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung.

Gemäß § 179 AktG sowie nach § 18 Absatz 2 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG kann die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden. Für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Gemäß einem Hauptversammlungsbeschluss vom 16. Mai 2023 ist der Vorstand bis zum 15. Mai 2028 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des Grundkapitals (das entspricht einem Nennwert von maximal 828.000 €) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder diese zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Ferner können bis zu 50.000 Stück der erworbenen Aktien als Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Bei der Verwendung der erworbenen Aktien kann unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Zum Bilanzstichtag verfügte die A.S. Création Tapeten AG über 3.649 Stück eigene Aktien.

Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.140.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten

Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

11. Erklärung gemäß §§ 289 Absatz 1 Satz 5 und 315 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und in dem zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns und der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.

Gummersbach, den 8. März 2024

A.S. Création Tapeten AG Der Vorstand Herder Krämer Suskas

85 AKTIE UND AKTIONÄRE

2023: Ein gutes Börsenjahr

Das Börsenjahr 2023 war durch unsichere Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Der anhaltende Krieg in der Ukraine und der Krieg im Nahen Osten drückten ebenso auf die Stimmung wie die weiter steigenden Leitzinsen der Zentralbanken, die Termingelder oder Anleihen als Alternative zu Aktien attraktiver werden ließen. So erhöhte die Europäische Zentralbank ihren Leitzins in mehreren Schritten von 2,5 % auf 4,5 %. Weiterhin drückten die hohen Zinsen auf die Konsumlaune der Verbraucher und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen, was wiederum bei Anlegern Unsicherheiten über die weitere Entwicklung der Unternehmensgewinne verursachte. Die Verbesserung der Inflationsrate in der EU von 8,4 % im Vorjahr auf 5,4 % im Jahr 2023 nährte dagegen Hoffnungen, dass die Zentralbanken die Leitzinsen wieder senken und damit eine Zinswende einleiten können. Auch die insgesamt rückläufige Entwicklung der Energie- und Rohstoffpreise erhöhte bei

manchen Kapitalanlegern die Bereitschaft, wieder in Aktien zu investieren, da sich die niedrigeren Beschaffungskosten tendenziell positiv auf die Ergebnisse der Unternehmen auswirken sollten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass sich die Aktienmärkte im Jahresverlauf 2023 volatil zeigten und durch signifikante Kursausschläge gekennzeichnet waren. Insgesamt überwog aber die Zuversicht der Anleger, so dass sich der Aktienmarkt in diesem schwierigen Umfeld insgesamt sehr gut behaupten konnte und den Anlegern im Jahr 2023 teilweise zweistellige Kurszuwächse bescherte.

So hat der deutsche Leitindex DAX® im Jahr 2023 die Verluste des Vorjahres mehr als ausgeglichen. Ausgehend von seinem Jahrestief von 14.069 Punkten am Anfang des Jahres 2023 stieg der DAX® bis Juli auf ein Niveau von rund 16.400 Punkten. Anschließend brach der DAX® allerdings in Folge steigender Anleiherenditen und steigender Ölpreise ein und fiel bis Oktober zurück auf ein Zwischentief von rund 14.720 Punkten. Ab November setzte dann ein rasanter Kursanstieg ein. Angetrieben vom Szenario wieder sinkender Leitzinsen erreichte der DAX® Mitte Dezember den Jahreshöchstwert von 16.794 Punkten. Bis zum Jahresende gab der DAX® schließlich noch leicht nach, so dass der DAX® das Jahr 2023 mit einem Wert von 16.752 Punkten

beendete. Damit verzeichnete der DAX® im Börsenjahr 2023 einen Zuwachs in Höhe von insgesamt 20,3 %. Damit war 2023 das zweitbeste Jahr innerhalb der letzten zehn Jahre. Auch die Aktienkurse der Unternehmen aus der zweiten und dritten Reihe konnten von der positiven Marktentwicklung profitieren. So verzeichneten SDAX® und MDAX®, die Aktienindizes der kleineren und mittleren Unternehmen, im Jahr 2023 ebenfalls deutliche Kursgewinne in Höhe von 17,1 % und 8,0 %.

A.S. Création Aktie mit leichtem Kursgewinn

Gleich zu Beginn des Jahres 2023 verzeichnete die A.S. Création Aktie mit einem Kurs in Höhe von 9,80 € ihren tiefsten Stand des Jahres. Der weitere Jahresverlauf war dann zunächst durch stetige Kursgewinne gekennzeichnet. Getragen wurde diese positive Entwicklung durch die Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das erste Quartal 2023 am 16. Mai 2023. Im ersten Quartal 2023 war es A.S. Création gelungen, trotz rückläufiger Konzernumsätze aufgrund der geringeren Konsumausgaben in Folge der hohen Inflation, einen Gewinn zu erzielen und den Cash-flow zu verbessern, so dass der Vorstand die

Planung für das Gesamtjahr 2023 bestätigen konnte. In der Folge erreichte der Kurs der A.S. Création Aktie am 29. Mai 2023 mit 12,80 € seinen Jahreshöchststand. Dies entsprach gegenüber dem Tiefststand am Jahresanfang einem Kursgewinn in Höhe von 30,6 %. Bis Ende Juni konnte die A.S. Création Aktie sich auf diesem hohen Niveau behaupten und zeigte damit eine deutlich bessere Entwicklung als der SDAX®. Von Juli bis Mitte September zeigte der Kurs der A.S. Création Aktie eine Seitwärtsbewegung in einem Korridor zwischen 11,00 € und 12,00 €. In diesen Zeitraum fiel die Stimmrechtsmitteilung der schweizerischen Fondsgesellschaft Quaero Capital, einem langjährigen Aktionär von A.S. Création, dass diese ihren Anteil an A.S. Création von rund 5 % auf unter 3 %

reduziert hat, sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse des ersten Halbjahres, die insgesamt im Rahmen der Erwartungen lagen. Ab Mitte September verzeichnete die A.S. Création Aktie, wie der SDAX®, Kursrückgänge, die auch durch die Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das dritte Quartal 2023 am 9. November 2023 nicht gestoppt werden konnten, da die Umsatz- und Ergebnislage im dritten Quartal schlechter ausgefallen war als in den vorherigen Quartalen. Entsprechend gab der Kurs in Folge der Veröffentlichung der Quartalsmitteilung weiter nach, und die A.S. Création Aktie beendete das Börsenjahr am 29. Dezember 2023, dem letzten Handelstag, mit einem Kurs in Höhe von 10,20 €. Somit verzeichnete die A.S. Création Aktie im Börsenjahr 2023 einen Kursgewinn um 0,35 €

pro Aktie, bzw. um 3,6 % von 9,85 € am Jahresanfang auf 10,20 € am Ende des Jahres.

Wie die Grafik auf Seite 87 illustriert, lag die Kursentwicklung der A.S. Création Aktie bis Anfang November über der Entwicklung des SDAX®. Während die A.S. Création Aktie im letzten Quartal einen Kursrückgang verkraften musste, konnte der SDAX® ab Anfang November 2023 bis zum Jahresende hin Kursgewinne verbuchen. Daher zeigte die A.S. Création Aktie im Jahr 2023 mit 3,6 % eine etwas schlechtere Performance als der SDAX® mit 17,1 %.

Marktbewertung unbefriedigend

Die Kursentwicklung im Jahr 2023 hat zu einer leichten Steigerung des Marktwerts von A.S. Création geführt. Auf Basis des Jahresschlusskurses von 10,20 € und der unveränderten Anzahl von 2.756.351 ausstehenden Aktien errechnet sich für A.S. Création ein Marktwert in Höhe von 28,1 Mio. € (Vorjahr: 27,2 Mio. €). Im Vergleich zu dem bilanziellen Eigenkapital, das per 31. Dezember 2023 72,4 Mio. € betrug, entspricht die gegenwärtige Kapitalmarktbewertung einem Abschlag in Höhe von 61,2 %. Eine Bewertung unterhalb des bilanziellen Eigenkapitals und damit

unter dem Substanzwert ist aus Sicht des Vorstands nicht zufriedenstellend. Die im Geschäftsjahr 2022 begonnenen Maßnahmen zur Reorganisation der Produktion in Deutschland wurden im Geschäftsjahr 2023 abgeschlossen und haben dazu geführt, dass der operative Verlust im Jahr 2023 – wie erwartet – deutlich reduziert werden konnte. Aufbauend auf dieser Basis soll im Jahr 2024 die Rückkehr in die Gewinnzone gelingen. Der Vorstand beabsichtigt, die Kapitalmarktkommunikation im Jahr 2024 zu intensivieren, um die neue Ausrichtung und die Zukunftsperspektiven von A.S. Création transparent aufzuzeigen.

Keine Dividende für 2023

Aufgrund des Verlustes nach Steuern im Jahr 2023 in Höhe von –1,4 Mio. € beabsichtigen Vorstand und Aufsichtsrat, keine Dividende für das Geschäftsjahr 2023 zu zahlen. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit der bisherigen Dividendenpolitik von A.S. Création, die auf eine Ausschüttungsquote bezogen auf das Ergebnis pro Aktie abzielt. So wurde auch in der Vergangenheit für Geschäftsjahre, in denen ein Verlust angefallen war, keine Dividende ausgeschüttet. Obwohl der Verzicht auf eine Dividende eine schwierige Entscheidung ist, sind Vorstand und Aufsichtsrat überzeugt, dass diese Dividendenpolitik im langfristigen und nachhaltigen Interesse des

Unternehmens und damit auch der Aktionäre ist. Durch den Verzicht auf eine Dividende wird in schwierigen und unsicheren Zeiten Liquidität im Unternehmen belassen.

Erhöhter Streubesitz

A.S. Création verfügt über eine stabile Aktionärsstruktur. Im Verlauf des Jahres 2023 hat die schweizerische Fondsgesellschaft Quaero Capital einen Teil ihrer Aktien veräußert, was zu einer Erhöhung des Streubesitzes von 23,5 % im Vorjahr auf nunmehr 28,8 % geführt hat. Auf Basis der erhaltenen Stimmrechtsmitteilungen stellt sich die Aktionärsstruktur wie folgt dar:

* Gemäß § 22 Abs. 2 WpHG a. F. sind die Stimmrechte von Herrn Schneider, der A.S. Création Tapeten-Stiftung sowie der Franz Jürgen Schneider-Stiftung jeweils gegenseitig zuzurechnen.

AKTIE UND AKTIONÄRE

90
Kennzahlen zur A.S. Création Aktie 2019 2020 2021 2022 2023
Ergebnis pro Aktie €/Aktie 5,13 0,53 1,40 –1,95 –0,51
Dividende €/Aktie 0,90 0,90 0,90 0,00 0,00
Ausschüttungsquote % 17,5 169,8 64,3 n.v. n.v.
Jahresschlusskurs €/Aktie 16,10 15,50 19,00 9,85 10,20
Höchstkurs €/Aktie 16,70 17,30 29,40 19,90 12,80
Tiefstkurs €/Aktie 10,40 9,30 15,50 9,60 9,80
Ausstehende Aktien (Jahresende) Mio. Stück 2,756 2,756 2,756 2,756 2,756
Durchschnittliches Handelsvolumen* Stück 1.141 1.496 1.245 905 768
Marktwert (Jahresende) T€ 44.377 42.723 52.371 27.150 28.115
Eigenkapital T€ 79.427 78.881 81.024 76.681 72.445
Marktwert/Eigenkapital % 55,9 54,2 64,6 35,4 38,8
Kurs-Gewinn-Verhältnis 3,1 29,2 13,6 n.v. n.v.
Dividendenrendite % 5,6 5,8 4,7 0,0 0,0

* Durchschnittlicher Tagesumsatz von A.S. Création Aktien

95 KONZERNABSCHLUSS NACH INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS

Konzernbilanz 96
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 98
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 99
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 100
Konzern-Kapitalflussrechnung 101
Konzernanhang 102
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 148

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach Konzernbilanz

zum 31. Dezember 2023

31.12.2022
Nr.
(1) 23.130.564,12 26.172.628,03
(2) 9.309.649,00 9.239.768,82
(3) 127.932,08 190.524,30
(4) 663.831,70 374.574,34
(8)
(5)
0,00 14.970,56
5.794.236,38 5.028.281,24
39.026.213,28 41.020.747,29
(6) 31.046.438,53 35.379.934,19
(7) 17.786.760,34 19.913.513,78
(3) 612.278,48 744.944,95
(4) 3.505.245,08 3.234.561,81
(8) 1.492.872,24 268.357,95
(9) 18.877.067,96 12.924.489,21
73.320.662,63 72.465.801,89
Anhang 31.12.2023
Passiva
Anhang 31.12. 2023 31.12.2022
Nr.
Gezeichnetes Kapital 8.280.000,00 8.280.000,00
Kapitalrücklagen 14.476.740,32 14.476.740,32
Gewinnrücklagen 49.339.492,93 51.265.945,89
Korrekturbetrag für eigene Anteile –60.836,57 –60.836,57
Rücklage für Währungsdifferenzen 409.632,00 2.719.096,21
Eigenkapital (10) 72.445.028,68 76.680.945,85
Finanzverbindlichkeiten (verzinslich) (11) 8.745.216,68 4.744.714,82
Vertragsverbindlichkeiten (3) 509.000,00 315.000,00
Sonstige Verbindlichkeiten (12) 453.074,03
10.128.125,02
472.985,00
9.135.839,00
Rückstellungen für Pensionen (13)
Langfristige Schulden 19.835.415,73 14.668.538,82
Finanzverbindlichkeiten (verzinslich) (11) 3.799.809,96 2.667.666,71
Vertragsverbindlichkeiten (3) 3.078.814,08 3.476.719,28
Sonstige Verbindlichkeiten (12) 7.210.503,01 11.474.489,71
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.689.367,79 4.347.826,12
Rückstellungen (14) 82.012,34 128.399,79
Steuerverbindlichkeiten (8) 205.924,32 41.962,90
Kurzfristige Schulden 20.066.431,50 22.137.064,51
Bilanzsumme 112.346.875,91 113.486.549,18

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Anhang
Nr.
2023
2022
Umsatzerlöse (16) 121.224.455,57 133.992.562,46
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen –2.379.500,13 –113.130,70
Andere aktivierte Eigenleistungen 10.074,41 0,00
Gesamtleistung 118.855.029,85 133.879.431,76
Materialaufwand (17) 60.859.345,46 72.611.039,09
Rohertrag 57.995.684,39 61.268.392,67
Sonstige Erträge (18) 1.322.997,53 2.024.559,50
59.318.681,92 63.292.952,17
Personalaufwand (19) 34.094.693,52 38.510.650,39
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (20) 4.923.313,03 6.137.860,29
Sonstige betriebliche Aufwendungen (21) 22.386.376,16 27.197.983,30
Betriebliche Aufwendungen 61.404.382,71 71.846.493,98
Operatives Ergebnis (EBIT) –2.085.700,79 –8.553.541,81
Zinsen und ähnliche Erträge 340.661,54 34.755,26
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 862.464,49 573.574,01
Finanzergebnis (22) –521.802,95 –538.818,75
Ergebnis vor Steuern –2.607.503,74 –9.092.360,56
Ertragsteuern (23) –1.190.708,26 –3.709.228,65
Ergebnis nach Steuern –1.416.795,48 –5.383.131,91
Ergebnis pro Aktie (verwässert/unverwässert) (24) –0,51 –1,95

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Anhang
Nr.
2023
T€
2022
T€
Ergebnis nach Steuern –1.417 –5.383
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und
Verlustrechnung umgegliedert werden:
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus den
Pensionsrückstellungen
(13) –1.036 5.401
Latente Steuern 329 –1.727
–707 3.674
Posten, die zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgegliedert werden können:
Währungsumrechnungsdifferenzen von vollkonsolidierten
Beteiligungen
–2.310 –5
Marktwertveränderung von Zinssicherungsgeschäften (30) 292 –215
Latente Steuern –94 68
–2.112 –152
Sonstiges Ergebnis nach Steuern (erfolgsneutral) (10) –2.819 3.522
Gesamtergebnis –4.236 –1.861

-

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Gezeichnetes
Kapital
Kapital-
rücklagen
Gewinn-
rücklagen
Korrektur-
betrag für
eigene Anteile
Rücklage für
Währungs-
differenzen
Gesamt
T € T € T € T € T € T €
Stand 01.01.2022 8.280 14.477 55.603 –61 2.724 81.023
Dividenden 0 0 –2.481 0 0 –2.481
Ergebnis nach Steuern 0 0 –5.383 0 0 –5.383
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 3.527 0 –5 3.522
Stand 31.12.2022 8.280 14.477 51.266 –61 2.719 76.681
Ergebnis nach Steuern 0 0 –1.417 0 0 –1.417
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 0 0 –509 0 –2.310 –2.819
Stand 31.12.2023 8.280 14.477 49.340 –61 409 72.445

-

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach

Konzern-Kapitalflussrechnung

  • -

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023
T€
2022
T€
Betriebliche Tätigkeit
Ergebnis nach Steuern –1.417 –5.383
+ Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4.923 6.138
+/– Erhöhung/Verminderung von langfristigen Rückstellungen –45 91
+/– nicht zahlungswirksame Erhöhung/Verminderung der Finanzverbindlichkeiten –53 359
–/+ Erträge/Aufwendungen aus der Veränderung latenter Steuern –705 –4.464
–/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen
Vermögenswerten
121 144
–/+ Erhöhung/Verminderung Vorräte 3.736 1.041
–/+ Erhöhung/Verminderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.358 3.368
+/– Erhöhung/Verminderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.384 –1.479
–/+ Erhöhung/Verminderung sonstiges Netto-Umlaufvermögen –5.519 225
Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit 3.783 40
Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte –3.331 –2.907
Investitionen –3.331 –2.907
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 177 153
Cash-flow aus Investitionstätigkeit –3.154 –2.754
Finanzierungstätigkeit
Gezahlte Dividende an Aktionäre der A.S. Création Tapeten AG 0 –2.481
+/– Aufnahme/Tilgung Finanzverbindlichkeiten (verzinslich) 5.484 –1.355
Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit 5.484 –3.836
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 6.113 –6.550
+/– Auswirkung von Wechselkursänderungen auf den Finanzmittelbestand –160 –16
+ Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar 12.924 19.490
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember 18.877 12.924

Ergänzende Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung werden im Anhang Nr. 25 gegeben.

A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeines

Die A.S. Création Tapeten AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland beim Registergericht Köln unter der Nummer HRB 39357 registrierte Aktiengesellschaft. Die Adresse des Firmensitzes lautet: Südstraße 47, D-51645 Gummersbach.

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden von der A.S. Création Tapeten AG auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzenden, nach § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Der Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG schließt den kleinsten und größten Konzernkreis ein. Der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden im Unternehmensregister veröffentlicht.

Neue IFRS werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens angewendet. Im Geschäftsjahr 2023 waren folgende neuen oder geänderten Standards und Interpretationen zu beachten:

  • − Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses"; IASB-Veröffentlichung: 12. Februar 2021; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
  • − Änderungen an IAS 8 "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler"; IASB-Veröffentlichung: 12. Februar 2021; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.
  • − Änderungen an IAS 12 "Ertragssteuern"; IASB-Veröffentlichung: 7. Mai 2021; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Die im Geschäftsjahr 2023 erstmalig anzuwendenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen hatten keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss von A.S. Création.

Folgende, im Geschäftsjahr 2023 noch nicht in Kraft getretene bzw. von der EU noch nicht anerkannte Standards und Interpretationen sind veröffentlicht:

  • − Änderungen an IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" (IASB-Veröffentlichung: 23. Januar 2020 bzw. 31. Oktober 2022; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen).
  • − Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnungen" und IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" (IASB-Veröffentlichung: 25. Mai 2023; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen).
  • − Änderungen an IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (IASB-Veröffentlichung: 22. September 2022; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen).
  • − Änderungen an IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen" (IASB-Veröffentlichung: 15. August 2023; erstmalige Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen).

Aus heutiger Sicht resultieren aus den erst in den Folgejahren anzuwendenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss von A.S. Création.

Zur Verbesserung der Klarheit und der Übersichtlichkeit werden in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die zusammengefassten Posten werden im Anhang detailliert ausgewiesen und erläutert. Ebenfalls aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit werden Beträge teilweise in Tausend Euro (T€) dargestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns beinhaltet im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Tapeten in allen wesentlichen Materialqualitäten und Anwendungsbereichen. Daneben wird der Handel mit Dekorationsstoffen als ergänzende Geschäftstätigkeit betrieben. Den Produkten und Dienstleistungen des Konzerns entsprechend, erfolgt eine Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 getrennt nach den Geschäftsbereichen (bzw. Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe.

Konsolidierungsgrundsätze

Tochterunternehmen, die von der A.S. Création Tapeten AG im Sinne der IFRS "beherrscht" werden, werden nach den Regeln der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Eine "Beherrschung" über ein Tochterunternehmen setzt voraus, dass das Mutterunternehmen die Entscheidungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten des Tochterunternehmens besitzt, dass dem Mutterunternehmen variable Rückflüsse aus dem Tochterunternehmen zustehen und dass das Mutterunternehmen seine Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einsetzen kann. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen sind nach konzerneinheitlichen, den IFRS entsprechenden Bilanzierungsund Bewertungsvorschriften aufgestellt.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Dabei werden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt die Buchwerte der zu konsolidierenden Beteiligungen mit dem auf sie entfallenden, neu bewerteten Eigenkapitalanteil verrechnet. Bei der Neubewertung werden die Vermögenswerte und die Schulden der erworbenen Unternehmen mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erstkonsolidierungszeitpunkt angesetzt. Ein bei der Erstkonsolidierung entstehender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und gemäß IAS 36 jährlich oder auch unterjährig, wenn besondere Ereignisse eine Minderung des Geschäfts- oder Firmenwertes vermuten lassen, einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen.

Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischengewinne und -verluste in den Sachanlagen, in den immateriellen Vermögenswerten und in den Vorräten werden ergebniswirksam eliminiert. Konzerninterne Wertberichtigungen und Rückstellungen werden aufgelöst.

Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden, soweit es sich um zeitlich befristete Unterschiede handelt, die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

Erläuterungen zum Konsolidierungskreis

Neben der A.S. Création Tapeten AG werden sieben Gesellschaften konsolidiert. Der Konsolidierungskreis ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Alle einbezogenen Abschlüsse sind auf den gleichen Stichtag, den 31. Dezember 2023, erstellt und wurden von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Der Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen stellt sich wie folgt dar:

Nr. Gesellschaft, Sitz gehalten
von
Anteil
in %
Nominalkapital
31.12.23
Geschäftsbereich Tapete
1. A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach 8.280.000 €
2. AS Creation (UK) Limited, Merseyside/UK Nr. 1 100,0 100.000 £
3. A.S. Création (NL) B.V., Sleeuwijk/Niederlande Nr. 1 100,0 20.000 €
4. CREALIS S.A.S., Boves/Frankreich Nr. 1 100,0 3.432.000 €
5. Papierspeintsdirect.com S.a.r.l., Ecully/Frankreich Nr. 4 100,0 17.800 €
6. OOO Profistil, Novoselje/Belarus Nr. 1 100,0 30.150.000 BYN
7. OOO A.S. Création (RUS), Moskau/Russland Nr. 1 100,0 740.000.000 RUB
Geschäftsbereich Dekorationsstoffe
8. Indes Fuggerhaus Textil GmbH, Marienheide Nr. 1 100,0 550.000 €

Währungsumrechnung

Die Berichtswährung der A.S. Création Tapeten AG ist der Euro (€).

Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Währungskurs zum Zeitpunkt des Zugangs umgerechnet und zu jedem Bilanzstichtag an den jeweiligen Stichtagskurs angepasst. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Währungsumrechnung der Abschlüsse von einbezogenen Unternehmen in Nicht-Euro-Ländern wird gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung mit der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Demnach werden Veränderungen in den Sachanlagen und in den immateriellen Vermögenswerten zu Jahresdurchschnittskursen, das Eigenkapital zu historischen Kursen und alle übrigen Bilanzposten zu Kursen am Bilanzstichtag umgerechnet. Unterschiedsbeträge, die sich bei den Sachanlagen und bei den immateriellen Vermögenswerten ergeben, werden im Anhang Nr. 1 und Nr. 2 in der Zeile "Währungsanpassung" offen ausgewiesen. Alle Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral behandelt und in die Rücklage für Währungsdifferenzen eingestellt.

Umrechnungsunterschiede aus der Schuldenkonsolidierung werden erfolgswirksam behandelt.

Stichtagskurs Jahresdurchschnittskurs
31.12.23 31.12.22 2023 2022
Pfund Sterling (GBP/€) 0,86905 0,88693 0,86979 0,85276
Russischer Rubel (RUB/€) 99,19190 75,65530 92,87407 72,15093
Belarus-Rubel (BYN/€) 3,53630 2,91560 3,22264 2,76991

Die der Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sachanlagen werden mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sofern ein längerfristiger Zeitraum erforderlich ist, um einen Vermögenswert in einen gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden die direkt zurechenbaren Fremdkapitalkosten, die in diesem Zeitraum anfallen, aktiviert.

Mit Ausnahme von Druck- und Prägewalzen und Rotationssiebe (Druckwerkzeuge) werden abnutzbare Sachanlagen nach der linearen Methode planmäßig abgeschrieben. Im Jahr des

Zugangs werden die Abschreibungen pro rata temporis vorgenommen. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude 10 bis 30 Jahre
Hochregallager 20 Jahre
Großmaschinen 8 bis 15 Jahre
Übrige Maschinen 5 bis 10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

Eine Besonderheit ergibt sich bei den Abschreibungen für Druckwerkzeuge. Diese werden leistungsbezogen über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass die Druckwerkzeuge nach erfolgter Abschreibung aus den Sachanlagen abgehen.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden vorgenommen, wenn einem Vermögenswert ein Zeitwert beizulegen ist, der unter dessen Nettobuchwert liegt. Sind die Grundlagen für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr gegeben, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen, die allerdings nicht zu einer Überschreitung der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen dürfen.

Erworbene immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte) mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer, überwiegend drei bis fünf, höchstens jedoch zehn Jahre, linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden regelmäßig auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft und bei Vorliegen einer Wertminderung abgeschrieben.

Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern gemäß IAS 36 jährlich oder auch unterjährig, wenn besondere Ereignisse eine Minderung des Geschäftsoder Firmenwertes vermuten lassen, einer Werthaltigkeitsüberprüfung (sog. Impairment-Test) unterzogen. Dementsprechend werden die erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich der Wertminderung bewertet, sofern sich letztere im Einzelfall aus der Werthaltigkeitsüberprüfung ergibt. Diese Werthaltigkeitsüberprüfung ist gemäß IFRS

auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sog. Cash Generating Units bzw. "CGU") durchzuführen, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Hierbei handelt es sich um die niedrigste Berichtsebene, auf der die Geschäfts- und Firmenwerte für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Bei A.S. Création sind die Geschäfts- und Firmenwerte drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet: der CGU Tapete West, der CGU Tapete Ost und der CGU Dekorationsstoffe. Im Rahmen dieser Werthaltigkeitsüberprüfung wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit dem sog. erzielbaren Betrag verglichen. Dabei handelt es sich um den Gegenwartswert der zukünftigen Cash-flows, die aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen (sog. Nutzungswert). Liegt der Buchwert unter dem erzielbaren Betrag, so besteht kein Anpassungsbedarf. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, so stellt der Differenzbetrag den Wertminderungsbedarf dar, der erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Geschäftsjahres als außerplanmäßige Abschreibung erfasst wird. Dabei werden zunächst bestehende Geschäfts- oder Firmenwerte abgeschrieben. Übersteigt der Wertminderungsbedarf den Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte, werden anschließend die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit daraufhin überprüft, ob deren Zeitwerte unterhalb der Buchwerte liegen. Ist das der Fall, werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen, wobei der maximale Abschreibungsbetrag (einschließlich der Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert) dem ermittelten Wertminderungsbedarf aus der Werthaltigkeitsüberprüfung entspricht. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrages. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert der langfristigen Vermögenswerte, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt erfolgswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind nicht zulässig.

Die Nutzungsrechte an leasingfinanzierten Wirtschaftsgütern werden gemäß IFRS 16 zu Beginn des Leasingverhältnisses bzw. mit Beginn der Nutzung mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zuzüglich etwaiger Nebenkosten angesetzt. Die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Nutzungsrechte werden in jenen Bilanzposten ausgewiesen, in denen auch die den Verträgen zugrunde liegenden Vermögenswerte dargestellt würden, wenn sie sich zum Bilanzstichtag im

Eigentum von A.S. Création befinden würden. Im Fall von Leasingverträgen ohne Kaufoption mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten sowie Leasingverträgen von Gegenständen von geringem Wert wendet A.S. Création die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 16.6 an und bilanziert die entsprechenden Leasingzahlungen aufwandswirksam in der jeweiligen Periode. Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über die kürzere Zeitspanne aus betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit. Bei der Bemessung der Vertragslaufzeiten werden etwaige Kündigungs- und/oder Verlängerungsoptionen berücksichtigt, sofern ein durchsetzbares Recht für A.S. Création besteht und die Ausübung der Option hinreichend sicher ist.

Entwicklungskosten für neue Designs werden nicht aktiviert, da die Kriterien des IAS 38 nicht erfüllt sind.

Gemäß IFRS 9 werden Finanzinstrumente in folgende Kategorien eingeteilt: a) zu fortgeführten Anschaffungskosten, b) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis und c) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung. Das Geschäftsmodell von A.S. Création sieht die Vereinnahmung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme in Form von Tilgungs- und Zinszahlungen zu festgelegten Zeitpunkten vor. Mit Ausnahme der Derivate werden sämtliche Finanzinstrumente unter Berücksichtigung von Transaktionskosten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung zu erwartender Verluste (sog. Expected Credit Loss Model) bewertet. Diese werden anhand gleichartiger Risikoeigenschaften gruppiert und das Ausfallrisiko der jeweiligen Gruppe analysiert. Anhand einer Risikomatrix wird dem erwarteten Ausfallrisiko hinreichend Rechnung getragen. Die Risikomatrix berücksichtigt neben aktuellen externen Ratinginformationen Auswertungen zu Überfälligkeiten sowie Erfahrungswerte hinsichtlich Ausfallwahrscheinlichkeiten. Die Wertberichtigungen werden auf separaten Wertberichtigungskonten gebucht. Erst wenn das vertragliche Recht zur Vereinnahmung der Zahlungen erlischt, wird die zugrunde liegende Forderung ausgebucht. Erwartete Forderungsausfälle werden in zwei Stufen erfasst. Hat sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz der Forderung nicht wesentlich erhöht, so erfolgt die Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Forderungsverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate. Hat sich dagegen das Ausfallrisiko seit dem

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erstmaligen Ansatz der Forderung wesentlich erhöht, so erfolgt die Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Forderungsverluste.

Erwartete Ausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerten werden nach einer vereinfachten Methode erfasst. Dabei erfolgt die Risikovorsorge zu jedem Bilanzstichtag in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Forderungsverluste.

Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zahlungsströmen werden unter Berücksichtigung der Effektivität der Sicherungsbeziehung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Ist der Zeitwert positiv, erfolgt der Ausweis unter den finanziellen Vermögenswerten, ansonsten unter den finanziellen Verbindlichkeiten. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.

Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren mit den gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag abzüglich Veräußerungskosten (sog. Nettoveräußerungswert) angesetzt. Der Ansatz der fertigen und der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Dabei werden in die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht einbezogen. Alle Wertminderungen von Vorräten auf den Nettoveräußerungswert sowie alle Wertaufholungen, die sich aus der Erhöhung des Nettoveräußerungswertes ergeben, werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Erhöhung bzw. Verringerung des Materialaufwands oder der Bestandsveränderung erfasst. Die gemäß IAS 2.36(e) und (f ) vorgesehene separate Angabe der Beträge, die in der Berichtsperiode als Wertminderung und Wertaufholung angefallen sind, lässt sich aufgrund des bei A.S. Création verwendeten Algorithmus zur Berechnung der Wertminderungen und der Sortimentsbreite nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzen. Daher wird im Anhang nur der saldierte Betrag aus Wertminderung und Wertaufholung angegeben.

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus Verträgen mit Kunden. Hat eine Partei des Vertrags ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt, wird in Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen der Leistungserbringung und der Zahlung ein solcher Posten ausgewiesen. Wertberichtigungen auf Vertragsvermögenswerte für Bonitätsrisiken werden entsprechend der Bewertungsmethode für Forderungen gebildet.

Bei den Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 handelt es sich bei A.S. Création um Serviceleistungen, die kontinuierlich über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages erbracht werden.

Sonstige Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden mit dem Nennbetrag abzüglich evtl. vorgenommener Wertminderungen angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden Rückstellungen gebildet. Diese werden auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend IAS 19 angesetzt. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis berücksichtigt. Der im Altersversorgungsaufwand enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Alle übrigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und der ungewissen Verbindlichkeiten wahrscheinlich erforderlich ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie Darlehen und Kontokorrentkredite. Diese werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung von Transaktionskosten und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten, die aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 resultieren, werden zum Bilanzstichtag in Höhe des Barwertes der noch ausstehenden Leasingzahlungen zuzüglich etwaiger Nebenkosten bilanziert. Dabei kommen vertragsspezifisch vereinbarte Zinssätze zur Anwendung. Sollten keine Zinssätze im Vertrag vereinbart sein, wird ein Grenzfremdkapitalzinssatz zugrunde gelegt, bei dessen Festlegung vertragsspezifische Parameter (Laufzeit, Risiko, Wert) berücksichtigt werden.

Verpflichtungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, sofern ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan besteht und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.

Steuerabgrenzungen werden gemäß IAS 12 auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva nach IFRS und Steuerrecht, auf Konsolidierungsvorgänge und auf Verlustvorträge angesetzt. Zur Anwendung kommen hierbei zukünftig zu erwartende länderspezifische Steuersätze. Latente Steueransprüche werden nur insoweit berücksichtigt, wenn deren Realisation innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

A.S. Création tritt bei seinen Umsatztransaktionen als sogenannter Prinzipal im Sinne von IFRS 15 auf. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, und der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen. Dies erfolgt in der Regel bei Lieferung oder Leistungserbringung, also zeitpunktbezogen. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der gesamte Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sofern diese einzelnen Leistungsverpflichtungen nicht synchron erfüllt werden, erfolgt eine zeitlich versetzte Realisierung der Umsatzerlöse. Variable Gegenleistungen aufgrund von Rückgaberechten oder Mengenrabatten werden nur im Transaktionswert berücksichtigt, soweit die Realisierung der variablen Gegenleistung als hochwahrscheinlich angesehen wird. Die Schätzungen der variablen Gegenleistungen aufgrund von Rückgaberechten oder Mengenrabatten werden zu jedem Abschlussstichtag aktualisiert, und die entsprechenden Verbindlichkeiten werden angepasst. Für die regionale Aufgliederung der Umsatzerlöse ist der Sitz des Käufers maßgeblich, nur bei abweichender Lieferadresse gilt diese. Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktgruppen erfolgt anhand der beiden Produktkategorien Tapeten und Bordüren sowie Gardinen und Dekorationsstoffe.

Die übrigen Erträge und Aufwendungen werden im Zeitpunkt der Realisierung erfasst. Betriebliche Aufwendungen werden mit der Inanspruchnahme der Leistungen, Aufwendungen für Werbung und Absatzförderung sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand erfasst. Zinsen und sonstige Fremdkapitalkosten werden als Aufwand der Periode gebucht.

Zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Dennoch können die tatsächlichen Werte von den Schätzwerten abweichen. Gleiches gilt hinsichtlich der Aussagen im Konzernlagebericht. Die nachfolgenden Schätzungen und Annahmen haben einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss:

  • − Wie unter den Konsolidierungsgrundsätzen bereits dargelegt wurde, werden die Geschäftsund Firmenwerte einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Die zugrunde liegenden Ergebnisplanungen der drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie die Wahl des Abzinsungsfaktors stellen Schätzungen dar, die einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Werthaltigkeitsüberprüfung haben. Obwohl der Vorstand davon ausgeht, dass die getroffenen Annahmen angemessen sind, könnte ein unvorhergesehener Anpassungsbedarf hinsichtlich dieser Annahmen zu einer Wertminderung führen, die die Vermögens-, Finanzund Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflusst.
  • − Auch bei den weiteren immateriellen Vermögenswerten, den Sachanlagen und den finanziellen Vermögenswerten hat A.S. Création zu jedem Bilanzstichtag einzuschätzen, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Eine solche Wertminderung kann aus einer Vielzahl von Faktoren resultieren, wie z. B. veränderten Kreditrisiken, veränderten Wettbe-

werbsbedingungen, kürzeren Nutzungsdauern aufgrund des technologischen Fortschritts oder erhöhten Kapitalkosten. Entsprechend beruht die Einschätzung des Vorstands auf gewissen Annahmen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Obwohl der Vorstand davon ausgeht, dass die getroffenen Annahmen angemessen sind, könnte ein unvorhergesehener Anpassungsbedarf hinsichtlich dieser Annahmen zu einer Wertminderung führen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflusst.

  • − Für die Ermittlung der Nettoveräußerungswerte der Vorräte werden fundierte Schätzungen über die zu erwartenden Absatzmengen vorgenommen, die auf bisherigen Erfahrungswerten sowie auf Annahmen über die zukünftigen branchenspezifischen Rahmenbedingungen beruhen. Diese Schätzungen können aufgrund geänderter Umstände von der tatsächlichen zukünftigen Entwicklung abweichen und zu zusätzlichen Wertberichtigungen im Vorratsvermögen führen.
  • − Für die Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen werden Pensionsrückstellungen gebildet. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Zu diesem Zweck müssen Annahmen hinsichtlich des Abzinsungsfaktors, der erwarteten zukünftigen Gehalts- und Rententrends sowie der Sterblichkeitsraten getroffen werden. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können erheblich von den tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen abweichen und zu wesentlichen Veränderungen der zukünftigen Verpflichtungen und damit des zukünftigen Aufwands führen.
  • − Variable Gegenleistungen aufgrund von Rückgaberechten oder Mengenrabatten werden anhand der Erwartungswertmethode geschätzt, da diese nach Einschätzung des Vorstands die aus wirtschaftlicher Sicht sinnvolle Methode darstellt. Diese Schätzungen können von den tatsächlichen zukünftigen Entwicklungen abweichen und die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création negativ beeinflussen.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Sachanlagen

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:

Grundstücke,
Bauten und
ähnliche
Vermögenswerte
Technische
Anlagen
und
Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts-
ausstattung
Geleistete
Anzahlungen
und Anlagen
in Bau
Gesamt
T€ T€ T€ T€ T€
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 31.12.2021 42.287 84.659 21.168 1.754 149.868
Zugang 427 55 2.154 147 2.783
Umbuchung 62 0 640 –702 0
Abgang 665 132 1.461 0 2.258
Währungsanpassung –18 –52 –36 0 –106
Stand 31.12.2022 42.093 84.530 22.465 1.199 150.287
Zugang 50 14 2.280 577 2.921
Umbuchung 0 0 0 0 0
Abgang 0 5.839 2.888 0 8.727
Währungsanpassung –812 –782 –350 –14 –1.958
Stand 31.12.2023 41.331 77.923 21.507 1.762 142.523
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2021 28.303 75.302 17.203 0 120.808
Zugang 1.252 1.615 2.465 0 5.332
Abgang 590 132 1.246 0 1.968
Währungsanpassung 2 –32 –28 0 –58
Stand 31.12.2022 28.967 76.753 18.394 0 124.114
Zugang 1.094 1.177 2.146 0 4.417
Abgang 0 5.839 2.594 0 8.433
Währungsanpassung –185 –276 –245 0 –706
Stand 31.12.2023 29.876 71.815 17.701 0 119.392
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2022 13.126 7.777 4.071 1.199 26.173
Stand 31.12.2023 11.455 6.108 3.806 1.762 23.131

Nettobuchwerte von vorübergehend ungenutzten Sachanlagen sind in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten.

Erläuterungen zu Grundschulden werden im Anhang Nr. 11 gegeben.

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Nettobuchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16, die in den Sachanlagen enthalten sind, stellen sich wie folgt dar:

Grundstücke,
Bauten und
ähnliche
Vermögenswerte
T€
Technische
Anlagen
und
Maschinen
T€
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäfts
ausstattung
T€
Gesamt
T€
Stand 31.12.2021 661 163 266 1.090
Zugänge 371 0 219 590
Abgänge 58 0 8 66
Abschreibungen 282 44 210 536
Währungsanpassung 14 0 0 14
Stand 31.12.2022 706 119 267 1.092
Zugänge 32 0 145 177
Abgänge 0 0 2 2
Abschreibungen 165 45 173 383
Währungsanpassung 0 0 0 0
Stand 31.12.2023 573 74 237 884

(2) Immaterielle Vermögenswerte

Die Aufgliederung und die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Lizenzen Geschäfts- Geleistete Gesamt
und
ähnliche Rechte
oder
Firmenwert
Anzahlungen
T€ T€ T€ T€
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 31.12.2021 6.320 9.558 803 16.681
Zugang 703 0 0 703
Umbuchung 803 0 –803 0
Abgang 400 0 0 400
Währungsanpassung –2 –3 0 –5
Stand 31.12.2022 7.424 9.555 0 16.979
Zugang 513 0 75 588
Abgang 5 0 0 5
Währungsanpassung –21 –49 0 –70
Stand 31.12.2023 7.911 9.506 75 17.492
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2021 5.786 1.543 0 7.329
Zugang 375 431 0 806
Abgang 394 0 0 394
Währungsanpassung –2 0 0 –2
Stand 31.12.2022 5.765 1.974 0 7.739
Zugang 506 0 0 506
Abgang 1 0 0 1
Währungsanpassung –13 –49 0 –62
Stand 31.12.2023 6.257 1.925 0 8.182
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2022 1.659 7.581 0 9.240
Stand 31.12.2023 1.654 7.581 75 9.310

Die Geschäfts- und Firmenwerte sind den drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sog. Cash Generating Units bzw. "CGU") zugeordnet. Die gesamten Netto-Buchwerte der Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von 7.581 T€ (Vorjahr: 7.581 T€) entfallen auf die CGU Tapete West. Die Geschäfts- und Firmenwerte der CGU Tapete Ost und der CGU Dekorationsstoffe wurden bereits in den Vorjahren vollständig wertberichtigt.

Die CGUs wurden im Berichtsjahr einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. Hierbei wurde als erzielbarer Betrag für die entsprechenden CGU der sog. Nutzungswert ermittelt, d. h. der Gegenwartswert der zukünftigen Zahlungsströme, die aus der CGU zufließen. Grundlage der Ermittlung des Nutzungswertes bildete die genehmigte Detailplanung für die Jahre 2024 und 2025 sowie eine Grobplanung für das Jahr 2026. Im Fall der CGU Tapete Ost wurde der Planungshorizont der Grobplanung bis zum Jahr 2029 erweitert, da mittelfristig nicht von einer Normalisierung der für die CGU relevanten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgegangen wird. Als Zahlungsstrom wurde hierbei der Cash-flow vor Zinsen und nach Steuern abzüglich der gesamten Investitionen des jeweiligen Jahres sowie der veränderten Kapitalbindung im Netto-Umlaufvermögen verwendet. Für die Folgejahre wurde ein normalisierter, als nachhaltig unterstellter Cash-flow vor Zinsen und nach Steuern abzüglich der Erhaltungs- und Ersatzinvestitionen als ewige Rente fortgeschrieben.

31.12.23 31.12.22
Abzinsungsfaktor
nach Steuern
Langfristige
Wachstumsrate
Abzinsungsfaktor
nach Steuern
Langfristige
Wachstumsrate
% % % %
CGU Tapete West 7,0 1,0 7,9 1,0
CGU Tapete Ost 16,1 2,0 23,1 2,4
CGU Dekorationsstoffe 6,8 1,0 5,2 1,0

Die gewichteten Gesamtkapitalkosten nach Steuern sowie die langfristigen Wachstumserwartungen, die zum Zweck der Diskontierung zur Anwendung kamen, stellen sich wie folgt dar:

Die Werthaltigkeitsüberprüfung für die CGU Tapete West ergab keinen Wertberichtigungsbedarf bei den Geschäfts- und Firmenwerten. Bei der CGU Tapete Ost und der CGU Dekorationsstoffe wurde durch die Werthaltigkeitsüberprüfungen kein zusätzlicher Wertminderungsbedarf bei den restlichen langfristigen Vermögenswerten identifiziert, der über die bereits in der Vergangenheit vorgenommene vollständige Wertberichtigung der Geschäfts- und Firmenwerte hinausgeht.

(3) Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten

Vertrags- Vertrags- Gesamt vermögenswerte verbindlichkeiten T € T € T € Stand 31.12.2021 1.779 –4.238 –2.459 Zahlungen 513 4.238 4.751 Umsatzerlöse –1.356 –3.792 –5.148 Stand 31.12.2022 936 –3.792 –2.856 Zahlungen 549 3.477 4.026 Umsatzerlöse –745 –3.273 –4.018 Stand 31.12.2023 740 –3.588 –2.848

Die Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:

Die Umsatzerlöse sind im Berichtsjahr um 4.018 T€ (Vorjahr: 5.148 T€) durch die Veränderung der Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten reduziert worden.

(4) Sonstige Vermögenswerte

Die Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

Gesamt Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Restlaufzeit
über einem Jahr
31.12.23
T €
31.12.22
T €
31.12.23
T €
31.12.22
T €
31.12.23
T €
31.12.22
T €
Übrige Vermögenswerte 3.560 3.130 2.959 2.819 601 311
Rechnungs
abgrenzungsposten
609 479 546 416 63 63
4.169 3.609 3.505 3.235 664 374

Bei den übrigen Vermögenswerten handelt es sich u. a. um Umsatzsteuer-Erstattungsansprüche sowie um Bonusgutschriften von Lieferanten.

Den Ausfallrisiken der sonstigen Vermögenswerte wird mit Wertminderungen in Höhe der erwarteten Forderungsverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate Rechnung getragen. Die Wertminderungen auf die sonstigen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:

2023 2022
T € T €
Stand 1. Januar 158 124
Zuführungen 21 38
Auflösungen 66 0
Währungsanpassung 1 –4
Stand 31. Dezember 114 158

(5) Latente Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten

Die Steuerabgrenzungen gemäß IAS 12 werden mit länderspezifischen Steuersätzen berechnet. Für Deutschland ergibt sich unter Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ein Gesamtsteuersatz von 32,25 % (Vorjahr: 32,25 %).

31.12.23 31.12.22
Aktive
latente
Steuern
T €
Passive
latente
Steuern
T €
Aktive
latente
Steuern
T €
Passive
latente
Steuern
T €
Sachanlagen 645 1.289 662 1.497
Immaterielle Vermögenswerte 23 7 24 14
Vorräte 671 7 394 24
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 318 270 391 224
Pensionsrückstellungen 1.526 0 1.194 79
Übrige Rückstellungen 7 0 22 0
Verbindlichkeiten 463 1 498 0
Verlustvorträge 3.715 0 3.681 0
7.368 1.574 6.866 1.838
Saldierung* –1.574 –1.574 –1.838 –1.838
5.794 0 5.028 0

Die Aufteilung der latenten Steuerabgrenzungen auf Bilanzpositionen stellt sich wie folgt dar:

* Nach IAS 12 sind latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen zu saldieren, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen.

Im Inland bestehen Verlustvorträge für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 7.225 T€ (Vorjahr: 11.306 T€) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von 15.113 T€ (Vorjahr: 11.294 T€). Darüber hinaus bestehen im Ausland steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 10.967 T€ (Vorjahr: 13.120 T€). Für Verlustvorträge in Höhe von 10.949 T€ (Vorjahr: 13.012 T€) sowie für temporäre Differenzen in Höhe von 188 T€ (Vorjahr: 937 T€) wurden keine latenten Steueransprüche gebildet, weil die Realisierung dieser latenten Steueransprüche aus heutiger Sicht nicht als hinreichend sicher angesehen werden kann.

(6) Vorräte

Die Vorräte gliedern sich wie folgt:

31.12. 23 31.12. 22
T € T €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.343 6.216
Unfertige Erzeugnisse 241 495
Fertige Erzeugnisse und Waren 25.462 28.669
31.046 35.380

Die Wertminderungen auf die Vorräte stellten sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

31.12.23 31.12.22
T € T €
Brutto-Buchwert der Vorräte 42.497 47.914
Wertminderungen 11.451 12.534
Netto-Buchwert der Vorräte 31.046 35.380

Die Wertminderungen auf Vorräte entwickelten sich wie folgt:

2023 2022
T € T €
Stand 1. Januar 12.534 11.854
+/– Zuführung/Auflösung –1.037 593
Währungsanpassung –46 87
Stand 31. Dezember 11.451 12.534

(7) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellten sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

31.12.23 31.12.22
T € T €
Brutto-Buchwert 20.397 23.378
Wertberichtigungen 2.610 3.464
Netto-Buchwert 17.787 19.914

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:

2023
T €
2022
T €
Stand 1. Januar 3.464 3.645
Zuführungen 226 519
Inanspruchnahme 213 199
Auflösungen 801 531
Währungsanpassung –66 30
Stand 31. Dezember 2.610 3.464

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 21 T€ (Vorjahr: 26 T€) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Der Netto-Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthält nicht einzelwertberichtigte Forderungen in Höhe von 14.679 T€ (Vorjahr: 19.497 T€). Die Fälligkeitsstruktur dieser Forderungen stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

nicht überfällig überfällig überfällig überfällig
einzelwertberichtigte nicht um um um um
Forderungen überfällig bis zu 91 bis 181 bis mehr als
90 Tage 180 Tage 360 Tage 360 Tage
T€ T€ T€ T€ T€ T€
Stand 31.12.2022 19.497 17.974 1.473 50 0 0
Stand 31.12.2023 14.679 13.013 1.614 21 11 20

Bei den nicht wertgeminderten, überfälligen Forderungen deuten zum Bilanzstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

(8) Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten

Die Steuererstattungsansprüche und Steuerverbindlichkeiten enthalten überwiegend noch nicht veranlagte Ertragsteuern des laufenden Jahres sowie veranlagte Ertragsteuern für Vorjahre.

(9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gliedern sich wie folgt:

31.12. 23 31.12. 22
T € T €
Guthaben bei Kreditinstituten 18.870 12.918
Kassenbestand, Schecks und Wechsel 7 6
18.877 12.924

Unter den Guthaben bei Kreditinstituten werden kurzfristige Gelder mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen.

(10) Eigenkapital

Bezüglich der Aufgliederung des Eigenkapitals wird auf die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

Zum Bilanzstichtag beträgt das Grundkapital, wie im Vorjahr, 8.280.000 € und ist eingeteilt in 2.760.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien.

Gemäß § 4 Abs. 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 16. Mai 2023) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 15. Mai 2028 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.140 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Von dieser Ermächtigung wurde bisher kein Gebrauch gemacht.

Die Kapitalrücklagen enthalten, wie im Vorjahr, 13.752 T€ Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien der A.S. Création Tapeten AG und gemäß IAS 32 einen Eigenkapitalanteil in Höhe von 5 T€ aus dem Erwerb und der Veräußerung eigener Anteile.

Die Gewinnrücklagen enthalten bisher nicht ausgeschüttete Gewinne der Konzerngesellschaften sowie ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen.

Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 16. Mai 2023 ist der Vorstand bis zum 15. Mai 2028 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des Grundkapitals (das entspricht einem rechnerischen Nennwert von maximal 828 T€) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder sie zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Ferner können bis zu 50.000 Stück der erworbenen Aktien als Belegschaftsaktien ausgegeben werden. Auf der Grundlage entsprechender vorheriger Ermächtigungen hatte die A.S. Création Tapeten AG von 1999 bis 2008 per Saldo 243.649 Stück eigener Aktien erworben. Seither ist es zu keinen Käufen oder Verkäufen gekommen. Im Jahr 2021 hat die Gesellschaft 240.000 Stück der eigenen Aktien eingezogen. Am Bilanzstichtag befanden sich unverändert 3.649 Stück eigener Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von 11 T€ bzw. 0,13 % des Grundkapitals im Eigentum der A.S. Création Tapeten AG. Es wird ein Korrekturbetrag in Höhe der Anschaffungskosten der eigenen Aktien gebildet. Dieser beläuft sich, wie im Vorjahr, auf 61 T€.

Wie im Vorjahr wird aufgrund des Konzernverlustes vorgeschlagen, keine Dividende auszuschütten.

Nach den Vorschriften der IFRS sind einige Sachverhalte nicht als Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu berücksichtigen. Diese erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals, die in den Gewinnrücklagen und in der Rücklage für Währungsdifferenzen enthalten sind, entwickelten sich wie folgt:

Derivative
Finanz-
instrumente
Latente
Steuern
Pensions-
rückstel-
lungen
Latente
Steuern
Währungs-
umrechnungs
differenzen von
voll-
konsolidierten
Unternehmen
Gesamt
T€ T€ T€ T€ T€ T€
Stand 31.12.2021 509 –163 –5.795 1.868 2.724 –857
Erfolgsneutrale Veränderung 2022 –215 68 5.401 –1.727 –5 3.522
Stand 31.12.2022 294 –95 –394 141 2.719 2.665
Erfolgsneutrale Veränderung 2023 292 –94 –1.036 329 –2.310 –2.819
Stand 31.12.2023 586 –189 –1.430 470 409 –154

(11) Finanzverbindlichkeiten (verzinslich)

Die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:

2023 2022
T€ T€
1. Januar 7.412 7.900
zahlungswirksame Veränderung 5.484 –1.355
nicht-zahlungswirksame Veränderung –351 867
davon aus Währungsanpassungen (–542) (348)
31. Dezember 12.545 7.412

Von den gesamten verzinslichen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 11.284 T€ (Vorjahr: 5.902 T€) besichert, davon 9.479 (Vorjahr: 5.902 T€) durch Grundstücke und Gebäude sowie 1.805 T€ (Vorjahr: 0 T€) durch andere Vermögenswerte.

31.12.23 31.12.22
T€ T€
bis zu einem Jahr 3.800 2.667
über ein Jahr bis zu fünf Jahren 6.250 4.498
über fünf Jahre 2.495 247
12.545 7.412

Die Fristigkeit der verzinslichen Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Von den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 12.545 T€ (Vorjahr: 7.412 T€) entfallen 11.472 T€ (Vorjahr: 6.546 T€) auf fest verzinsliche und 1.073 T€ (Vorjahr: 866 T€) auf variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten.

Die Restzinsbindungsfristen und die auf Basis der Buchwerte gewichteten Durchschnittszinssätze der fest verzinslichen Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Restzinsbindungsfrist Durchschnitts-
zinssatz 2023
Buchwert
31.12.23
Durchschnitts-
zinssatz 2022
Buchwert
31.12.22
% T€ % T€
bis zu einem Jahr 3,6 2.726 4,5 1.805
über ein Jahr bis zu fünf Jahren 3,7 6.251 4,5 4.494
über fünf Jahre 3,9 2.495 1,4 247
11.472 6.546

In den verzinslichen Finanzverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 889 T€ (Vorjahr: 1.091 T€) enthalten. Deren Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

2023 2022
T€ T€
1. Januar 1.091 1.104
Zugänge 174 578
Abgänge 2 77
Zinszuwachs 19 19
Zahlungen 393 549
Währungsanpassung 0 16
31. Dezember 889 1.091
31.12.23 31.12.22
T€ T€
bis zu einem Jahr 318 343
über ein Jahr bis zu fünf Jahren 449 568
über fünf Jahre 122 180
889 1.091

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen stellt sich wie folgt dar:

Die Leasingzahlungen des Berichtsjahres belaufen sich auf insgesamt 501 T€ (Vorjahr: 622 T€). Davon entfallen 393 T€ (Vorjahr: 549 T€) auf Leasingverhältnisse, für die gemäß IFRS 16 ein Nutzungsrecht aktiviert wurde, sowie 42 T€ (Vorjahr: 54 T€) auf Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte und 66 T€ (Vorjahr: 19 T€) aus kurzfristigen Leasingverhältnissen für die die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 16.6 in Anspruch genommen wurden. Der gewichtete Durchschnittszinssatz beläuft sich auf 3,70 % (Vorjahr: 1,11 %).

(12) Sonstige Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung und die Fristigkeit der sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Gesamt Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Restlaufzeit
über einem Jahr
31.12.23
T €
31.12.22
T €
31.12.23
T €
31.12.22
T €
31.12.23
T €
31.12.22
T €
Verbindlichkeiten
gegenüber Mitarbeitern
3.220 5.937 3.013 5.692 207 245
Verbindlichkeiten aus
sozialen Abgaben
513 529 513 529 0 0
Verbindlichkeiten aus
sonstigen Steuern
1.338 1.691 1.338 1.691 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 2.593 3.790 2.347 3.562 246 228
7.664 11.947 7.211 11.474 453 473

Im Vorjahr waren in dieser Position Verbindlichkeiten für Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 3.368 T€ enthalten, welche aus der Verkleinerung der Unternehmensorganisation einschließlich der Reorganisation der Produktion bei der A.S. Création Tapeten AG resultierten.

(13) Rückstellungen für Pensionen

Pensionsrückstellungen werden aufgrund von Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Zusagen variieren zwischen den Konzerngesellschaften je nach rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten. Dem überwiegenden Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns wird eine leistungsorientierte, an die Dauer der Betriebszugehörigkeit gekoppelte Pensionszusage, bezogen auf einen festen Geldbetrag, gewährt.

Die Höhe der Pensionsverpflichtungen wird nach versicherungsmathematischen Methoden gemäß IAS 19 ermittelt und entspricht dem Anwartschaftsbarwert. Bei der Ermittlung wurden für den überwiegenden Teil der Pensionsverpflichtungen folgende Parameter zugrunde gelegt:

31.12.23
%
31.12.22
%
Rechnungszins 3,4 3,9
Rententrend 2,4 2,0
Fluktuation 5,0 5,0

Für die deutschen Konzerngesellschaften basieren die Annahmen hinsichtlich Sterblichkeit und Invalidisierung auf den ©RICHTTAFELN 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Die isolierte Veränderung folgender Parameter würde zu wesentlichen Veränderungen des Barwertes der Pensionsverpflichtung führen:

Erhöhung des
Parameters
%
Veränderung
des Barwertes
T€
Minderung des
Parameters
%
Veränderung
des Barwertes
T€
Rechnungszins 1,00 –1.377 1,00 1.754
Rententrend 0,25 279 0,25 –267

Ferner würde eine um ein Jahr verlängerte Lebensdauer der Versorgungsberechtigten zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtung um 428 T€ führen.

Die Duration der Pensionsverpflichtung, also die voraussichtliche durchschnittliche Kapitalbindungszeit, beträgt 16,1 Jahre.

Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entwickelte sich wie folgt:

2023
T €
2022
T €
1. Januar 9.360 14.664
Rentenzahlungen –550 –362
Laufender Dienstzeitaufwand 177 297
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand –27 0
Zinsanteil des Altersversorgungsaufwands 358 159
Versicherungsmathematische Gewinne (–) bzw. Verluste (+)
aus der Veränderung des Abzinsungsfaktors
727 –5.379
Sonstige versicherungsmathematische Gewinne (–) bzw. Verluste (+) 311 –19
31. Dezember 10.356 9.360

Von dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen kommen voraussichtlich 398 T€ im folgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung.

Ein geringer Teil der Pensionsverpflichtungen wird über Rückdeckungsversicherungen finanziert, die als Planvermögen qualifiziert werden. Der Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich wie folgt:

2023
T €
2022
T €
1. Januar 224 219
Gezahlte Leistungen –7 0
Erwarteter Ertrag des Planvermögens 9 2
Versicherungsmathematische Gewinne 2 3
31. Dezember 228 224

Im folgenden Geschäftsjahr werden sich die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung voraussichtlich auf 15 T€ belaufen.

Der Zeitwert des Planvermögens (Rückdeckungsversicherung) wird mit dem Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen saldiert und die Nettoverpflichtung in der Bilanz als Rückstellungen für Pensionen ausgewiesen. Die Pensionsrückstellungen entwickelten sich wie folgt:

2023
T €
2022
T €
1. Januar 9.136 14.445
Bewertungsanpassung Pensionsrückstellungen 0 0
Rentenzahlungen und Versicherungsbeiträge –543 –362
Erfolgswirksame Zuführung (Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung) 499 454
Erfolgsneutrale Zuführung/Auflösung (Erfassung im Sonstigen Ergebnis) 1.036 –5.401
31. Dezember 10.128 9.136

Die erfolgswirksame Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, d. h. der Netto-Pensionsaufwand für die Leistungszusagen, setzt sich wie folgt zusammen und ist in den jeweils angegebenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten:

GuV-Position 2023
T€
2022
T€
Dienstzeitaufwand und gezahlte Leistungen Personalaufwand 150 297
Netto-Zinsaufwand Finanzergebnis 349 157
499 454

Folgende versicherungsmathematische Gewinne (+) bzw. Verluste (–) wurden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst:

2023
T €
2022
T €
Veränderung des Abzinsungsfaktors –725 5.382
Veränderung sonstiger Annahmen –352 2
Erfahrungsbedingte Anpassungen 40 17
–1.037 5.401

Neben diesen leistungsorientierten Zusagen gewähren Konzerngesellschaften in einigen Fällen Beitragszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. In diesen Fällen wird während der Dauer des Anstellungsverhältnisses jährlich ein definierter Betrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse oder vergleichbare Versorgungseinrichtung gezahlt. Diese sogenannten beitragsorientierten Versorgungspläne werden nicht in den Pensionsrückstellungen berücksichtigt. Vielmehr sind die gezahlten Beiträge in dem Personalaufwand des jeweiligen Berichtsjahres enthalten (vgl. Anhang Nr. 19).

(14) Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen drohende Verluste aus laufenden Verträgen und Gewährleistungen. Diese entwickelten sich wie folgt:

2023
T €
2022
T €
1. Januar 128 193
Inanspruchnahme 69 123
Auflösung 0 12
Zuführung 23 70
31. Dezember 82 128

(15) Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten

Die angabepflichtigen wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und deren Fristigkeit stellen sich wie folgt dar:

Gesamt Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Restlaufzeit über
1 bis zu 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
31.12.23 31.12.22 31.12.23 31.12.22 31.12.23 31.12.22 31.12.23 31.12.22
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
aus Miet- und
Leasingverhältnissen*
2.053 112 184 56 792 56 1.077 0
aus Bestellungen
von Investitionen
1.941 2.450 1.941 2.450 0 0 0 0
3.994 2.562 2.125 2.506 792 56 1.077 0

* Verpflichtungen, für welche die Ausnahmeregelungen des IFRS 16 in Anspruch genommen wurden.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(16) Umsatzerlöse

Die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

Segment Tapete Segment
Dekorationsstoffe
Konsolidierung Konzern
2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Deutschland (DE) 40.245 44.716 10.432 10.182 –68 –69 50.609 54.829
EU (ohne DE) und UK 52.263 54.954 2.092 2.206 –8 –20 54.347 57.140
Europ. Union (EU) u. UK 92.508 99.670 12.524 12.388 –76 –89 104.956 111.969
Sonstiges Osteuropa 18.429 23.009 28 43 0 0 18.457 23.052
Übrige 10.023 11.439 293 402 0 0 10.316 11.841
Umsatz (brutto) 120.960 134.118 12.845 12.833 –76 –89 133.729 146.862
Erlösschmälerungen –11.535 –11.923 –970 –947 0 1 –12.505 –12.869
Umsatz (netto) 109.425 122.195 11.875 11.886 –76 –88 121.224 133.993

Im Wesentlichen resultieren die Umsatzerlöse bei A.S. Création aus dem Verkauf von Waren.

Mit einigen Großkunden von A.S. Création bestehen mehrjährige Umsatzvereinbarungen, der Auftragsbestand mit diesen Großkunden beträgt am Bilanzstichtag 41.136 T€ (Vorjahr: 33.482 T€). Mit der Leistungserfüllung ist bei diesen Kunden innerhalb der nächsten vier Jahre zu rechnen. Bei den übrigen Bestellungen spielt der Auftragsbestand nur eine untergeordnete Rolle, weil sie in der Regel kurzfristig zur Auslieferung kommen.

(17) Materialaufwand

Der Materialaufwand enthält:

2023 2022
T € T €
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
für bezogene Waren 57.453 68.898
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.406 3.713
60.859 72.611

(18) Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge enthalten u. a. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen und Erträge aus dem Wegfall von Verpflichtungen. Ferner sind darin Währungsgewinne in Höhe von 225 T€ (Vorjahr: 658 T€) und Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von 78 T€ (Vorjahr: 89 T€) enthalten.

(19) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

2023 2022
T € T €
Löhne und Gehälter 27.314 31.213
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 6.781 7.298
34.095 38.511

In dem Personalaufwand sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 140 T€ (Vorjahr: 2.272 T€) enthalten. Diese beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verkleinerung der Unternehmensorganisation bei der A.S. Création Tapeten AG, insbesondere Abfindungen und Ausgleichszahlungen.

In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 2.812 T€ (Vorjahr: 2.987 T€), Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 150 T€ (Vorjahr: 297 T€) sowie Zahlungen, die aufgrund von beitragsorientierten Versorgungsplänen an überbetriebliche Unterstützungskassen und vergleichbare Versorgungseinrichtungen geleistet wurden, in Höhe von 163 T€ (Vorjahr: 165 T€) enthalten.

Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt (auf Vollzeitkräfte umgerechnet, ohne die Mitglieder des Vorstands):

2023 2022
Personen Personen
Gewerbliche Arbeitnehmer 316 362
Angestellte 327 350
Auszubildende 41 42
684 754

(20) Abschreibungen

Die Aufteilung der Abschreibungen ist aus den Erläuterungen zu den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten (vgl. Anhang Nr. 1 und Nr. 2) ersichtlich. Im Berichtsjahr wurden keine (Vorjahr: 431 T€) außerplanmäßigen Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte vorgenommen.

(21) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Werbung, Instandhaltung und Versicherungen. Ferner sind darin Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 199 T€ (Vorjahr: 233 T€) und Währungsverluste in Höhe von 449 T€ (Vorjahr: 803 T€) enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 60 T€ (Vorjahr: 1.922 T€) enthalten. Diese beinhalten Aufwendungen im Zusammenhang mit Reorganisation der Produktion bei der A.S. Création Tapeten AG, insbesondere für die Verlagerung von Produktionsanlagen.

(22) Finanzergebnis

In dem Finanzergebnis ist ein Netto-Zinsaufwand in Höhe von 349 T€ (Vorjahr: 157 T€) enthalten, der aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen resultiert. Zu Details verweisen wir auf den Anhang Nr. 13.

(23) Ertragsteuern

Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern gliedern sich wie folgt:

2023
T €
2022
T €
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –485 755
Latente Ertragsteuern –706 –4.464
–1.191 –3.709

Der Gesamtsteueraufwand in Höhe von –1.191 T€ (Vorjahr: –3.709 T€) wich um 350 T€ (Vorjahr: 777 T€) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von –841 T€ (Vorjahr: –2.932 T€) ab, der sich bei der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 32,25 % (Vorjahr: 32,25 %) ergeben würde. Der Unterschied begründet sich wie folgt:

2023 2022
T € T €
Erwarteter Steueraufwand –841 –2.932
Abweichung zum inländischen Gesamtsteuersatz –169 –337
Steuerfreie Erträge –64 –703
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 100 105
Steueraufwand/-ertrag für Vorjahre –79 –3
Erträge aus Veränderungen latenter Steuersätze 0 –44
Nichtansatz von latenten Steueransprüchen –34 94
Sonstige Steuereffekte –104 111
Effektiver Steueraufwand –1.191 –3.709
Effektiver Steuersatz 45,7 % 40,8 %

(24) Ergebnis pro Aktie

Das Ergebnis pro Aktie berechnet sich wie folgt:

2023 2022
Ergebnis nach Steuern –1.416.795 –5.383.132
Anzahl ausstehender Aktien (gewichteter Durchschnitt) Stück 2.756.351 2.756.351
Ergebnis pro Aktie €/Aktie –0,51 –1,95

Da keine Aktienoptionen oder vergleichbare Eigenkapitalinstrumente existieren, die zu einer Veränderung der Aktienanzahl führen können (sog. Kapitalverwässerungseffekt), entspricht das Ergebnis pro Aktie sowohl dem verwässerten als auch dem unverwässerten Ergebnis pro Aktie.

Ergänzende Angaben

(25) Kapitalflussrechnung

Im Cash-flow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Zahlungen enthalten:

2023
T €
2022
T €
Zinseinzahlungen 246 33
Zinsauszahlungen 414 415
Ertragsteuereinzahlungen 88 15
Ertragsteuerauszahlungen 685 1.565

Die Zinsauszahlungen betreffen im Wesentlichen Investitionsfinanzierungen.

Die im Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesene Veränderung der Finanzverbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:

2023
T €
2022
T €
Aufnahme Finanzverbindlichkeiten 7.524 693
Tilgung Finanzverbindlichkeiten –2.040 –2.048
davon aus Leasingverhältnissen (–393) (–549)
5.484 –1.355

(26) Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 hat die Segmentberichterstattung entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur des Konzerns zu erfolgen. Gemäß den Produkten und Dienstleistungen besteht die Konzernstruktur von A.S. Création aus den beiden Geschäftsbereichen (Segmenten) Tapete und Dekorationsstoffe. Die Verrechnungspreise für konzerninterne Lieferungen und Leistungen zwischen den Geschäftsbereichen werden marktorientiert festgelegt. Die Kennzahlen nach Segmenten stellen sich wie folgt dar:

Segment
Tapete
Segment
Dekorationsstoffe
Konsolidierung Konzern
2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Außenumsätze 109.359 122.127 11.865 11.866 0 0 121.224 133.993
Konzerninterne Umsätze 66 68 10 20 –76 –88 0 0
Umsatzerlöse gesamt 109.425 122.195 11.875 11.886 –76 –88 121.224 133.993
EBITDA 1 2.473 –2.859 364 443 0 0 2.837 –2.416
EBITDA-Marge 2,3 % –2,3 % 3,1 % 3,7 % 2,3 % –1,8 %
Abschreibungen 4.706 5.765 217 373 0 0 4.923 6.138
EBIT 2 –2.233 –8.624 147 70 0 0 –2.086 –8.554
EBIT-Marge –2,0 % –7,1 % 1,2 % 0,6 % –1,7 % –6,4 %
Zinserträge 343 40 2 0 –5 –5 340 35
Zinsaufwendungen 764 524 103 54 –5 –5 862 573
Ergebnis vor Steuern –2.654 –9.108 46 16 0 0 –2.608 –9.092
Umsatzrendite vor Steuern –2,4 % –7,5 % 0,4 % 0,1 % –2,2 % –6,8 %
Ertragsteuern –1.204 –3.713 13 4 0 0 –1.191 –3.709
Investitionen 3 3.217 2.800 414 107 –300 0 3.331 2.907
Cash-flow
aus betrieblicher Tätigkeit
3.641 265 142 –225 0 0 3.783 40
aus Investitionstätigkeit –3.062 –2.681 –392 –73 300 0 –3.154 –2.754
aus Finanzierungstätigkeit 5.465 –4.164 319 328 –300 0 5.484 –3.836
Segmentvermögen 31.12. 4 79.740 89.269 6.483 6.012 –41 –31 86.182 95.250
davon langfristig (31.945) (34.948) (1.287) (1.029) (0) (0) (33.232) (35.977)
Segmentschulden 31.12. 5 15.163 18.629 1.901 1.618 –41 –31 17.023 20.216
Mitarbeiter (Durchschnitt) 620 690 64 64 684 754

1 EBITDA ist die international gebräuchliche Abkürzung für das Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis und Abschreibungen (Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation).

2 EBIT ist die international gebräuchliche Abkürzung für das operative Ergebnis, d. h. für das Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis (Earnings before Interest and Taxes). Es entspricht dem Segmentergebnis.

3 Die Investitionen entsprechen dem Ausweis in der Kapitalflussrechnung.

4 Segmentvermögen ist die Bilanzsumme (Aktiva) des Geschäftsbereichs abzüglich der verzinslichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, der flüssigen Mittel und abzüglich der latenten Steueransprüche sowie anderer Steuererstattungsansprüche.

5 Segmentschulden sind die Bilanzsumme (Passiva) des Geschäftsbereichs abzüglich des Eigenkapitals, der langfristigen Rückstellungen, der Steuerverbindlichkeiten und der latenten Steuerverbindlichkeiten sowie abzüglich der Finanzverbindlichkeiten.

In den Abschreibungen sind im Segment Tapete 0 T€ (Vorjahr: 279 T€) und im Segment Dekorationsstoffe 0 T€ (Vorjahr: 152 T€) außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte enthalten.

Für die Steuerung des Konzerns spielt die Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) die zentrale Rolle.

Die Verteilung der Umsatzerlöse des Konzerns auf Regionen wird im Rahmen der Erläuterung der Umsatzerlöse (vgl. Anhang Nr. 16) dargestellt.

Gesamt kurzfristiges
Konzernvermögen
langfristiges
Konzernvermögen
31.12.23
31.12.22
31.12.23 31.12.22 31.12.22
T € T € T € T € T € T €
Deutschland (DE) 55.670 59.549 36.910 39.764 18.760 19.785
EU (ohne DE) und UK 19.168 19.772 10.001 10.491 9.167 9.281
Sonstiges Osteuropa 11.344 15.929 6.039 9.018 5.305 6.911
86.182 95.250 52.950 59.273 33.232 35.977

Die Verteilung des Konzernvermögens auf Regionen sowie dessen Fristigkeit stellt sich wie folgt dar:

(27) Entwicklungskosten

Für die Entwicklung neuer Designs wurden im Berichtsjahr 2.077 T€ (Vorjahr: 2.080 T€) aufgewendet.

(28) Vertragserfüllungskosten

Im Berichtszeitraum sind Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 in Höhe von 1.446 T€ (Vorjahr: 1.930 T€) angefallen. Diese werden kontinuierlich über die Laufzeit des zugrunde liegenden Vertrages erbracht. Da die Leistungserbringung für die im Vertragszeitraum aktivierten Vertragserfüllungskosten vollständig erfasst ist, wurden sie im Berichtszeitraum sofort in voller Höhe abgeschrieben.

(29) Aufwendungen für Abschlussprüfer

Für die Prüfungen der Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Unternehmen sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses wurden im Berichtsjahr 295 T€ (Vorjahr: 262 T€) aufgewendet. Davon erhielt der Konzernabschlussprüfer 191 T€ (Vorjahr: 156 T€) sowie zusätzlich 30 T€ (Vorjahr: 30 T€) für sonstige Bestätigungsleistungen im Zusammenhang mit dem Vergütungsbericht und dem zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht.

140

(30) Risiken aus Finanzinstrumenten

Von den gesamten verzinslichen Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 12.545 T€ (Vorjahr: 7.412 T€) entfielen 1.073 T€ bzw. 8,6 % (Vorjahr: 866 T€ bzw. 11,7 %) auf variabel verzinsliche Kredite. Entsprechend würde eine Erhöhung des Zinsniveaus um einen Prozentpunkt den Zinsaufwand um 11 T€ (Vorjahr: 9 T€) erhöhen und das Ergebnis nach Steuern um 7 T€ (Vorjahr: 6 T€) reduzieren. Die fest verzinslichen Kredite sind überwiegend mittel- bzw. langfristiger Natur und werden während der Laufzeit getilgt (vgl. Anhang Nr. 11). Insgesamt unterliegt A.S. Création keinem nennenswerten Zinsänderungsrisiko.

Währungsrisiken im operativen Bereich können entstehen, wenn Beschaffungs- und/oder Absatzaktivitäten nicht in der Berichtswährung Euro, sondern in Fremdwährungen abgewickelt werden. Solche Fremdwährungstransaktionen haben in der A.S. Création Gruppe eine geringe Bedeutung. So entfallen beispielsweise lediglich 18,2 % der Konzernumsätze auf die drei Konzerngesellschaften, die ihren Sitz außerhalb der Eurozone haben und die den Großteil ihrer Umsätze in anderen Währungen als Euro fakturieren. Weitere Währungsrisiken resultieren aus dem Finanzierungsbereich, falls Darlehen in einer anderen Währung als der lokalen Währung nominiert sind, d. h. aus Darlehen in Fremdwährung. Eine Abwertung des russischen Rubels im Verhältnis zum Euro führt zu umrechnungsbedingten, nicht zahlungswirksamen Währungsverlusten. Eine Abwertung des Rubels um ein Prozent würde das Ergebnis nach Steuern um etwa 5 T€ (Vorjahr: 22 T€) reduzieren.

In der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten nur eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag existierte ein Zins- und Währungsswap mit einem ursprünglichen Nominalbetrag in Höhe von 5.000 T€ und einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2026. Dieses Sicherungsgeschäft und das zugrunde liegende Darlehen bilden eine wirtschaftliche Einheit. IFRS 9 sieht für diesen Fall allerdings nicht die Saldierung der aus den beiden Geschäften resultierenden Zahlungsströme vor, sondern fordert eine isolierte Bewertung von Sicherungsgeschäften zu Marktwerten (sog. Hedge Accounting). Daher wurde zum Bilanzstichtag der aus dem Sicherungsgeschäft resultierende positive Marktwert in Höhe von 586 T€ (Vorjahr: 294 T€) in den sonstigen Vermögenswerten berücksichtigt. In der Gesamtergebnisrechnung des Berichtsjahres ist eine Veränderung der Marktwerte (nach

Berücksichtigung von latenten Steuern) in Höhe von 198 T€ (Vorjahr: -147 T€) enthalten. Dieses Sicherungsgeschäft wird voraussichtlich zukünftig keine Auswirkungen auf das Ergebnis nach Steuern haben.

Kredit- bzw. Ausfallrisiken bei den Finanzinstrumenten liegen darin begründet, dass Vertragspartner ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber A.S. Création möglicherweise nicht nachkommen. Damit spielt die Bonität des Vertragspartners eine große Rolle bei der Beurteilung der Ausfallrisiken. Im operativen Bereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Risikopolitik von A.S. Création zielt darauf ab, das inhärente Risiko zu begrenzen. Zu diesem Zweck bedient sich A.S. Création der vorhandenen Mittel, wie z. B. Kreditversicherungen oder Bankgarantien, um das Risiko auf externe Dritte zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht immer wirtschaftlich sinnvoll und stehen auch nicht in jedem Einzelfall zur Verfügung. Daher wird der Überwachung der vereinbarten Zahlungsziele und Kreditlinien im Rahmen des internen Debitorenmanagements eine hohe Bedeutung beigemessen. Trotz dieser Maßnahmen können aber nicht sämtliche Ausfallrisiken beseitigt werden. Dem verbleibenden Ausfallrisiko wird mit entsprechenden Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die möglichen Auswirkungen, die ein Forderungsausfall im ungünstigsten Fall auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von A.S. Création haben könnte, lässt sich anhand der Konzentration der Debitoren abschätzen. Hier ist für A.S. Création kein sehr hohes, bestandsgefährdendes Risikopotenzial zu erkennen. Von den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 17.787 T€ (Vorjahr: 19.914 T€) entfielen 3.337 T€ bzw. 18,8 % (Vorjahr: 4.256 T€ bzw. 18,4 %) auf die fünf größten Debitoren. Im Finanzierungsbereich resultieren Ausfallrisiken vor allen Dingen aus den Guthaben bei Kreditinstituten. Um das Ausfallrisiko zu minimieren, arbeitet A.S. Création grundsätzlich nur mit Banken zusammen, die über eine sehr gute Bonität verfügen bzw. einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Das maximale Ausfallrisiko bei den Finanzinstrumenten beträgt den in Anhang Nr. 31 dargestellten Buchwerten der Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln den bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht nachgekommen werden kann. Um die Zahlungsfähigkeit von A.S. Création sicherzustellen, werden auf Basis der Finanzplanung und der systematischen Liquiditätsüberwachung ausreichende Kreditlinien und liquide Mittel vorgehalten. Zum Bilanzstichtag existierten liquide Mittel in Höhe von insgesamt 18.877 T€ (Vorjahr: 12.924 T€) sowie nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 1.477 T€ (Vorjahr: 5.434 T€). Liquiditätsengpässe sind nicht zu erwarten.

(31) Zusätzliche Angaben zu den Finanzinstrumenten

Die Buchwerte und Wertansätze sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:

Wertansatz nach
IFRS 9
Wertansatz nach
IFRS 16
Buchwert Beizulegender
Zeitwert
31.12.23
T€
31.12.22
T€
T€ 31.12.23 31.12.22
T€
T€ 31.12.23 31.12.22
T€
T€ 31.12.23 31.12.22
T€
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
17.787 19.914 17.787 19.914 17.787 19.914
Sonstige Vermögenswerte 1.263 804 1.263 804 1.263 804
Zahlungsmittel 18.877 12.924 18.877 12.924 18.877 12.924
Forderungen
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
37.927 33.642 37.927 33.642 37.927 33.642
Finanzverbindlichkeiten 11.656 6.321 11.626 6.321 11.721 6.509
Sonstige Verbindlichkeiten 3.762 4.117 3.762 4.117 3.762 4.117
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
6.589 4.348 6.589 4.348 6.589 4.348
Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen
0 0 889 1.091 889 1.091 889 1.091
Finanzielle Verbindlichkeiten
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
Finanzderivate
erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
21.107
586
14.786
294
889
1.091
21.966
586
15.877
294
22.298
586
16.065
294

Die Bilanzposten entsprechen den Klassen der finanziellen Vermögenswerte und Schulden, da die in den Bilanzposten zusammengefassten Instrumente jeweils die gleichen Eigenschaften und Merkmale ausweisen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögenswerte sowie die Zahlungsmittel haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzverbindlichkeiten entsprechen den Barwerten der Zahlungen, die aus den zugrunde liegenden Verträgen resultieren. Der verwendete Abzinsungsfaktor wird aus den am Bilanzstichtag aktuellen Kapitalmarktzinsen unter Berücksichtigung von Bonitätseinstufungen abgeleitet. Die ausgewiesenen Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen entsprechen zum Bilanzstichtag näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten.

Aufgrund der überwiegend kurzen Restlaufzeiten entsprechen im Fall der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten die Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Mit Ausnahme des Finanzderivats sind für die Finanzinstrumente die beizulegenden Zeitwerte nach Stufe 3 anhand nicht am Markt beobachtbarer Inputfaktoren ermittelt worden. Im Berichtsjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen des IFRS 13 vorgenommen.

Bei dem Finanzderivat handelt es sich um ein Geschäft zur Zins- und Währungssicherung (vgl. Anhang Nr. 30). Dieses wird nach Stufe 2 im Sinne des IFRS 13.81 mit einem abgeleiteten Marktwert bewertet.

Aus Forderungsausfällen und der Veränderung der Wertberichtigungen bei den finanziellen Vermögenswerten resultierten im Berichtsjahr Nettogewinne in Höhe von 381 T€ (Vorjahr: 28 T€).

Aus den Finanzinstrumenten resultierten im Berichtsjahr Gesamtzinserträge in Höhe von 246 T€ (Vorjahr: 32 T€) und Gesamtzinsaufwendungen in Höhe von 419 T€ (Vorjahr: 414 T€).

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.

Gesamt Restlaufzeit
bis zu einem Jahr
Restlaufzeit über
1 bis zu 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
2023 2022 2023 2022 2023 2022 2023 2022
T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€
Finanz
verbindlichkeiten*
12.900 6.906 3.839 2.620 6.487 4.214 2.574 72
Sonstige
Verbindlichkeiten
3.762 4.117 3.253 3.802 509 315 0 0
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen
und Leistungen
6.589 4.348 6.589 4.348 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen
936 1.145 334 359 475 598 127 188
24.187 16.516 14.015 11.129 7.471 5.127 2.701 260

* einschließlich Zinsen

(32) Angaben zum Kapitalmanagement

Wesentliche Ziele der Finanzpolitik von A.S. Création sind die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit sowie die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Entsprechend liegt die Eigenkapitalquote von A.S. Création auf einem hohen Niveau und erreichte zum Bilanzstichtag einen Wert von 64,5 % (Vorjahr: 67,6 %). Im Hinblick auf die Aufnahme von Fremdkapital sehen die Finanzierungsgrundsätze von A.S. Création tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie Tilgungen während der Kreditlaufzeit vor. Daher sind Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital bei A.S. Création mehr als ausreichend, um die langfristig gebundenen Vermögenswerte zu finanzieren. Das entsprechende Verhältnis lag zum Bilanzstichtag bei 237 % (Vorjahr: 223 %). Ferner hält A.S. Création entsprechend der eigenen Finanzierungsgrundsätze Liquiditätsreserven und freie Kreditlinien vor, um Finanzierungsnotwendigkeiten, die sich z. B. aus dem operativen Geschäft ergeben, kurzfristig abdecken zu können. Die liquiden Mittel und die freien Kreditlinien beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 20.354 T€ (Vorjahr: 18.358 T€).

(33) Vorstand

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Vorstandsressort Mitglied im Aufsichtsgremium
Tim Herder
(Vorsitzender ab 01.01.2024)
Vertrieb und Marketing
Maik Krämer
(Vorsitzender bis 31.12.2023)
Finanzen und Controlling
Antonios Suskas Produktion und Logistik

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Vorstands 2.483 Aktien (Vorjahr: 2.483 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(34) Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

Ausgeübter Beruf Mitglied im Aufsichtsgremium
Jörn Kämper
Vorsitzender
Diplom-Kaufmann
Jochen Müller
Stellvertretender Vorsitzender
Diplom-Ingenieur SURTECO GROUP SE,
Buttenwiesen
Dr. Volker Hues Finanzvorstand der
Jungheinrich AG, Hamburg
Julia Barth
Arbeitnehmervertreterin
Kfm. Angestellte bei der
A.S. Création Tapeten AG
Kevin Wegner
Arbeitnehmervertreter
Freigestellter Betriebsrat der
A.S. Création Tapeten AG
Dr. Stephan Zilkens Geschäftsführender
Gesellschafter der Zilkens
Fine Art Insurancebroker
GmbH, Köln
Alberdingk-Boley GmbH, Krefeld

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats 500 Aktien (Vorjahr: 500 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(35) Aufwendungen für Organe und Organkredite

Das Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder betrug im Berichtsjahr 712 T€ (Vorjahr: 1.483 T€). Darüber hinaus führten die Zahlungen an eine Unterstützungskasse zu einem Altersvorsorgeaufwand in Höhe von insgesamt 58 T€ (Vorjahr: 54 T€).

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 169 T€ (Vorjahr: 169 T€).

Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG dargestellt, über den der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beraten und Beschluss fassen wird. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite von A.S. Création in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance veröffentlicht.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kreditverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen waren am Bilanzstichtag 1.543 T€ (Vorjahr: 1.554 T€) zurückgestellt. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen beliefen sich auf 132 T€ (Vorjahr: 132 T€).

(36) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Alle Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind vertraglich vereinbart und werden zu marktüblichen Konditionen erbracht.

Zwischen Herrn Franz Jürgen Schneider, der A.S. Création Tapeten-Stiftung, Gummersbach, sowie der Franz Jürgen Schneider-Stiftung, Köln, existiert eine Stimmrechtsvereinbarung, wonach sich die drei Parteien bei der Ausübung ihrer jeweiligen Stimmrechte abstimmen. Daher werden jeder Partei dieser Stimmrechtsvereinbarung die Aktien der beiden anderen Parteien mittelbar zugerechnet, so dass der Stimmrechtsanteil von Herrn Schneider an der A.S. Création Tapeten AG – wie auch derjenige von der A.S. Création Tapeten Stiftung und der Franz Jürgen Schneider-Stiftung – 38,34 % beträgt.

Die A.S. Création Tapeten AG unterstützt die Tätigkeiten der gemeinnützigen A.S. Création Tapeten-Stiftung. In diesem Zusammenhang fielen im Berichtsjahr Aufwendungen für eine Spende in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 20 T€) an. Daneben erbringt die A.S. Création in geringem Umfang Serviceleistungen für die A.S. Création Tapeten-Stiftung. Hierfür fielen Erträge in Höhe von 1 T€ (Vorjahr: 2 T€) an. Am Bilanzstichtag existierten, wie im Vorjahr, keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der A.S. Création Tapeten-Stiftung.

(37) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Am 21. März 2023 haben Vorstand und Aufsichtsrat die letzte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Über die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2024 wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. März 2024 beraten und Beschluss fassen. Diese wird anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Investor Relations unter dem Punkt Corporate Governance öffentlich zugänglich gemacht.

(38) Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Berichtspflichtige Ereignisse liegen nicht vor.

Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG hat am heutigen Tage den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht zu prüfen und wird in seiner Sitzung am 21. März 2024 erklären, ob er den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht billigt.

Gummersbach, den 8. März 2024

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Herder Krämer Suskas

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f ) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren die im Folgenden dargestellten Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung am bedeutsamsten.

1. Umsatzerlösrealisierung

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Umsatzerlöse stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar und werden als wesentlicher Key Performance Indicator (KPI) zur Unternehmenssteuerung herangezogen. Die wesentlichen Umsatzströme im Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG entstehen aus dem Vertrieb von Tapeten auf unterschiedlichen Vertriebswegen. Die ordnungsgemäße Bilanzierung von Umsatzerlösen ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen der Umsatzrealisierung befasst. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von spezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen zur Umsatzrealisierung haben wir insbesondere aufgrund unseres Verständnisses des Geschäftsmodells und der Vertragsgestaltungen gewürdigt, ob die Anforderungen zur Umsatzrealisierung korrekt und periodengerecht umgesetzt wurden.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Zu Umsatzerlösen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitte "Erläuterungen zur Bilanz – (3) Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten", sowie "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung – (16) Umsatzerlöse".

2. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte im Konzernabschluss

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Der Konzern bilanziert aus dem Erwerb von Gesellschaften resultierende Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 7,6 Mio. (Vorjahr: EUR 7,6 Mio.). Auf Basis der strategischen Planung, die im Anschluss durch den Aufsichtsrat genehmigt wurde, wurde der jährliche Wertminderungstest durchgeführt. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte beruht vor allem auf Einschätzungen und Beurteilungen der zukünftigen Ertragskraft der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Sinne eines Discounted Cash Flows (DCF).

Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse der jeweiligen Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie der sachgerechten Abgrenzung dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, des verwendeten Diskontierungssatzes sowie weiteren Annahmen abhängig und dadurch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Nach Abgleich der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse mit der verabschiedeten Mittelfristplanung des Konzerns haben wir die Angemessenheit der Berechnung insbesondere durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit und Plausibilität der zugrundeliegenden Planungsannahmen sowie die Würdigung der weiteren von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen, sowie der eingerichteten Prozesse und Kontrollen. Wir haben die Vorgehensweise mit den bei der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang, Abschnitte "Konsolidierungsgrundsätze" und "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Angaben zu den Geschäfts- oder Firmenwerten finden sich im Konzernanhang, Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz – (2) Immaterielle Vermögenswerte", "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung – (20) Abschreibungen" sowie "Ergänzende Angaben – (26) Segmentberichterstattung".

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, auf die in Abschnitt 10.1. "Erklärung zur Unternehmensführung und Vergütungsbericht" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind

verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

158

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Zusammengefassten Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der bereitgestellten Datei "asc_AG_KA_KLB_ESEF-2023-12-31-de.zip" (Hashwert: b03c95f1f84bf04d39e7fd0e8f050c9cf00d6e64156a424ef6add6fe02afdcc8) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten bereitgestellten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende bereitgestellte Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2022 ununterbrochen als Konzernabschlussprüfer der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des Bestätigungsvermerks

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften zusammengefassten Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und zusammengefasste Lagebericht – auch die im Unternehmensregister einzustellende Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften zusammengefassten Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Schumacher.

Köln, den 21. März 2024

Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Groll gez. Schumacher Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Zusammengefassten Lageberichts

Folgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

  • die im Abschnitt 10.1 "Erklärung zur Unternehmensführung und Vergütungsbericht" verwiesene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und §315d HGB und
  • die im Abschnitt 4.2 "Nachhaltigkeitsberichterstattung" verwiesene nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289b und § 289c HGB sowie
  • die in Abschnitt 11. "Erklärung gemäß §§ 289 Absatz 1 Satz 5 und 315 Absatz 1 Satz 5 HGB" abgegebene Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach §§ 297 Absatz 2 Satz 4 und § 315 Absatz 1 Satz 5 HGB

Darüber hinaus haben wir die nachfolgend aufgeführten lageberichtsfremden Angaben nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im zusammengefassten Lagebericht sind solche Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch von DRS 20 gefordert sind.

die im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt 7.2.2 "Compliance Management System" enthaltenen Angaben

WICHTIGE TERMINE 163

    1. März 2024 Analystenkonferenz
    1. Mai 2024 Zwischenmitteilung zum 31. März 2024
    1. Mai 2024 Hauptversammlung 2024
    1. August 2024 Zwischenbericht zum 30. Juni 2024
    1. November 2024 Zwischenmitteilung zum 30. September 2024

IMPRESSUM

Druck Druckhaus Gummersbach PP GmbH, Wiehl-Bomig

A.S. Création Tapeten AG Südstraße 47 51645 Gummersbach-Derschlag Telefon +49 (0) 2261/5 42-0 Telefax +49 (0) 2261/5 58 83 E-Mail [email protected] www.as-creation.com

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