Annual / Quarterly Financial Statement • Jul 1, 2024
Annual / Quarterly Financial Statement
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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der
Advanced Blockchain AG
Frankfurt am Main
BILANZ zum 31. Dezember 2023
Advanced Blockchain AG, Frankfurt am Main AKTIVA
$\stackrel{+}{\mathbf{C}}$
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
III. Finanzanlagen
Summe Anlagevermögen
1.222.760,75
138.994,75
1.361.755,50
1.391.645,50
1.223.960,75
138.994,75
1.362.955,50
1.404.401,50
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Beteiligungsverhältnis besteht
4. Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Wertpapiere
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Summe Umlaufvermögen
C. Rechnungsabgrenzungsposten
| 0,00 | 69.999,20 |
|---|---|
| 423.218,69 | 109.337,68 |
| 12.301.470,51 | 14.276.958,00 |
| 19.643,63 | 1.059,52 |
| 13.712.759,64 | 15.682.419,02 |
BILANZ zum 31. Dezember 2023
Advanced Blockchain AG, Frankfurt am Main PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
3.794.680,00
3.794.680,00
Eigene Anteile
$92.886,00-$
$3.701 .794,00$
$4.450 .667,98$
$3.794 .680,00$
II. Kapitalrücklage
$4.450 .667,98$
$4.665 .728,58$
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen
2.795.427,28
2.795.427,28
IV. Bilanzverlust
$1.391 .303,44$
$506.569,49$
Summe Eigenkapital
$9.556 .585,82$
$10.749 .266,37$
B. Rückstellungen
Anleihen
6.596.852,00
2.487.190,00
davon konvertibel $€ 2.596 .852,00$
(€ 2.487.190,00)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Advanced Blockchain AG, Frankfurt am Main

Firmenname laut Registergericht: Advanced Blockchain AG
Firmensitz laut Registergericht: Frankfurt am Main
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Frankfurt am Main
Register-Nr.: HRB 111136
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 und Abs. 4 HGB auf.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften in §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt.
Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang anstatt in der Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde teilweise Gebrauch gemacht. Insbesondere wurden die Restlaufzeitvermerke in Bezug auf die Verbindlichkeiten in den Anhang übernommen (Verbindlichkeitenspiegel).
Im Anhang wurden zum Teil die Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde zur Vermittlung eines besseren Verständnisses der Vermögens- Fi-nanz- und Ertragslage der Gesellschaft nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 und Abs. 2, 266 ff. HGB).
Die auf den vorgehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet.
Die Bewertung ist unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt worden (going-concern-Prinzip).
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte linear vorgenommen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden die angeschafften geringwertigen Anlagengegenstände bis zu einem Wert in Höhe von $€ 800,00$ in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.
Die Finanzanlagen (Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit erforderlich, auf den am Bilanzstichtag vorliegenden niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt, und soweit erforderlich, auf den am Bilanzstichtag vorliegenden niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet (§ 256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden (nur) eventuelle Kursverluste am Abschlussstichtag berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Sonstige betriebliche Erträge" oder „Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens geht aus der folgenden Seite hervor:
ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2023
Advanced Blockchain AG, Frankfurt am Main
| Anschaffungs-, Herstellungs- kosten 01.01.2023 |
Zugänge | Anschaffungs-, Herstellungs- kosten 31.12.2023 |
kumulierte Abschreibung |
Abschreibung Geschäftsjahr |
kumulierte Abschreibung |
Buchwert Geschäftsjahr |
Buchwert Vorjahr |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| € | € | € | € | € | € | € | € |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Summe Sachanlagen
III. Finanzanlagen
Summe Finanzanlagen
Summe Anlagevermögen
| 1.223.960,75 | 1.200,00- | 1.222.760,75 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.222.760,75 | 1.223.960,75 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 138.994,75 | 0,00 | 138.994,75 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 138.994,75 | 138.994,75 |
| 1.362.955,50 | 1.200,00- | 1.361.755,50 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.361.755,50 | 1.362.955,50 |
| 1.553.419,14 | 4.103,83 | 1.557.522,97 | 149.017,64 | 16.859,83 | 165.877,47 | 1.391.645,50 | 1.404.401,50 |
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 €3.794.680,0 (Vorjahr € 3.794.680,0) und ist eingeteilt in 3.794.680 (Vorjahr 3.794.680) nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückstammaktien mit einem rechnerischen Nennwert von je $€ 1,00$.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden 292.898 eigene Aktien zum Preis von € 3,10 je Stück im Nennwert von € 1,00 erworben. Nach Veräußerung von insgesamt 200.012 Aktien beträgt der Bestand der eigenen Aktien zum 31. Dezember 202392.886 Stück.
Am Bilanzstichtag bestand noch ein genehmigtes Kapital von T€ 1.335,5, das bis zum 7. April 2026 befristet ist.
| Bezeichnung | Beschluss der Hauptversammlung | Laufzeit bis | Betrag T€ |
|---|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital 2021/l | 08.04.2021 | 07.04.2026 | 997,4 |
| Genehmigtes Kapital 2021/II | 08.04.2021 | 07.04.2026 | 338,1 |
| Summe | $1.335,5$ |
Durch den Erwerb der eigenen Aktien hat sich die Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2023 um T€ 215,1 verringert.
Die Rückstellungen enthalten im Wesentlichen solche für Steuern und Jahresabschlusskosten.
| 31.12.2023 (31.12.2022) |
Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|
| $<1$ Jahr | $>1$ Jahr | $>5$ Jahre | |
| Anleihen | 96.852,00 | 2.500.000,00 | 200.000,00 |
| $(96.250,00)$ | $(2.390 .940,00)$ | 0,00 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| $(60,68)$ | $(0,00)$ | $(0,00)$ | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 392.252,99 | 0,00 | 0,00 |
| $(141.772,89)$ | $(0,00)$ | $(0,00)$ | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.400,00 | 0,00 | 0,00 |
| $(1.099 .704,88)$ | $(0,00)$ | $(0,00)$ | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 171.154,36 | 0,00 | 0,00 |
| $(0,00)$ | $(0,00)$ | $(0,00)$ | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 30.218,53 | 0,00 | 0,00 |
| $(74.848,26)$ | $(0,00)$ | $(0,00)$ | |
| Summe | 692.877,88 | 2.500.000,00 | 200.000,00 |
| $(1.412 .636,71)$ | $(2.390 .940,00)$ | $(0,00)$ |
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge in Höhe von T€ 46,4 enthalten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind.
Unter den Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, werden Wertminderungen von (Token-)Projekten ausgewiesen, deren Bewertung zum Bilanzstichtag mit dem niedrigeren beizulegenden Wert erfolgt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten in Höhe von T€ 50,8 Aufwendungen, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind.
Als Aufwendungen aus Verlustübernahme sind die Ergebnisabführungen der nakamo.to GmbH, Remscheid, ausgewiesen.
Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse in Form einer gegenüber der EoT Labs GmbH, Berlin (vormals Peaq Technology GmbH), abgegebenen Patronatserklärung mit dem Ziel, die Aufbringung des Eigenanteils an den Vorhabenskosten „GAIA-X Mobility WG3 (moveID)" sicherzustellen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des Zahlungsverhaltens der EoT Labs GmbH als sehr gering eingeschätzt; Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen derzeit nicht vor.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0,0 (Vorjahr 2,5).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
| Simon Telian, Dubai/Vereinigte Arabische Emirate | ausgeübter Beruf: | Unternehmensberater |
|---|---|---|
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
| Olav Sorenson, Manhattan Beach/USA (Vorsitzender vom 24. Januar 2023 bis 22. August 2023) |
ausgeübter Beruf: | Universitätsprofessor |
|---|---|---|
| Marek Kotewicz, Berlin (Stellvertretender Vorsitzender vom 1. Januar 2023 bis 22. August 2023) |
Softwareentwickler | |
| Rüdiger-Andreas Günther (Vorsitzender ab 23. August 2023) |
ausgeübter Beruf: | Manager |
| Hakan Saltin, Mallorca/ Spanien (Stellvertretender Vorsitzender ab 23. August 2023) |
ausgeübter Beruf: | Unternehmer |
| Prof. Dr. Marcus Deetz, Bremen (bis 24. Januar 2023) |
ausgeübter Beruf: | Universitätsprofessor |
| Sam Winkel, Son Servera/Spanien (Vorsitzender bis 24. Januar 2023) |
ausgeübter Beruf: | Geschäftsführer |
|---|---|---|
| Sebastian Markowsky (ab 23. August 2023) |
ausgeübter Beruf: | Investmentbanker |
| Dr. Marcel Tyrell (ab 23. August 2023) |
ausgeübter Beruf: | Universitätsprofessor |
| Mark Weerts, Düsseldorf | ausgeübter Beruf: | Geschäftsführer |
Zu Gunsten einzelner Vorstände wurden im Geschäftsjahr Vorschüsse gewährt.
Der Gesamtbetrag der Forderungen gegen Mitglieder des Vorstands beläuft sich auf T€ 11,0 (Vorjahr T€ 40,8).
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten:
Zu Beginn des Jahres 2024 hat die Gesellschaft sämtliche Geschäftsanteile an der Tracebloc GmbH, Horn-Bad Meinberg, veräußert. Aus dieser Transaktion konnte ein Gewinn in Höhe von rund T€ 244,8 realisiert werden.
Das Jahresergebnis des Geschäftsjahres beträgt T€ -884,7. Der Bilanzverlust entwickelt sich wie folgt:
| Posten der Ergebnisverwendung | Betrag |
|---|---|
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 506,6 |
| Jahresfehlbetrag 2023 | 884,7 |
| Bilanzverlust zum 31. Dezember 2023 | $1.391,3$ |
Bei der Ermittlung des Bilanzverlusts ist ein Verlustvortrag in Höhe von T€ 506,6 (Vorjahr Gewinnvortrag T€ 2.795,4) einbezogen worden.
Frankfurt am Main, den 28. Juni 2024
gez. Simon Telian
(Vorstand)
Das Unternehmen wird sowohl von erfolgreichen Serial-Tech-Unternehmern als auch einem erfahrenen Aufsichtsrat geführt und verfügt über ein umfangreiches Netzwerk von Entwicklern, Forschern, Wirtschaftsexperten und anderen Teammitgliedern sowie externen Berater, die verschiedene Disziplinen abdecken, um in diversen Ökosystemen der Branche Innovationen zu entwickeln. Der unternehmerische Schwerpunkt liegt auf den Venture-Capital-Märkten für Unternehmen, mit besonderem Fokus auf dem Sektor der dezentralen Infrastrukturen (wie beispielsweise dem Economy of Things ${ }^{1}$ ) sowie dezentralen Finanzen (DeFi), die das Web3, die neue Generation des World Wide Web, ermöglichen.
Als Innovationszentrum verfügt die Advanced Blockchain AG über ein diversifiziertes Portfolio, das sowohl eigene Venture-Projekte als auch Investitionen umfasst. Der Venture-Studio-Arm des Unternehmens fungiert dabei als führender Inkubator von Projekten, die unter anderem auf dem Polkadot-Ökosystem aufbauen, wie beispielsweise Composable Finance.
Die Investitionsstrategie des Unternehmens zielt darauf ab, die umfangreiche Erfahrung und ResearchFähigkeiten für die Identifikation von Ineffizienzen und Opportunitäten zu nutzen und diese durch Investitionen in vielversprechende Technologielösungen oder dem eigenen Aufbau von Lösungen zu beheben bzw. auszunutzen. Synergien zwischen verschiedenen Lösungen in teilweise unterschiedlichen Ökosystemen runden diese Strategie ab.
Die Strategie der Advanced Blockchain AG besteht darin, in wegweisende BlockchainÖkosystemprojekte zu investieren, diese zu unterstützen und eng mit ihnen zusammenzuarbeiten. Das Ziel der Advanced Blockchain AG ist es, in jedem Marktumfeld Erfolg und Fortschritt zu ermöglichen.
Die Funktion der Advanced Blockchain AG konzentriert sich in erster Linie auf die Konzernleitung und die effiziente Bewirtschaftung ihres vielfältigen Portfolios an Assets. Dies umfasst strategische Planung, Ressourcenzuweisung sowie die Gewährleistung einer effektiven Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einheiten.
Darüber hinaus verwaltet die AG aktiv ihre Assets, um Renditen zu optimieren und Risiken zu minimieren. Dies beinhaltet fundierte Investitionsentscheidungen, umfassende Due-Diligence-Prüfungen potenzieller Chancen sowie die Implementierung robuster Risikomanagementstrategien.
Die Advanced Blockchain AG agiert als Venture-Builder und nutzt Synergien aus drei Säulen:
(1) Smart Capital Investments [Token/Equity]: Die strategische Verteilung von Kapital und die Unterstützung des Portfolios.
AB.Capital ist die Investitionsabteilung und verfolgt das Ziel, Unternehmern in jeder Phase des Geschäftslebenszyklus intelligentes Kapital ("Smart Capital") zur Verfügung zu stellen.
2 Proaktives Venture Building und Inkubation: Ein umfassender Ansatz für die Entwicklung von Blockchain-Technologien und deren Skalierung.
AB.Labs fungiert als Plattform für Gründer, die ihre Ideen durch die Venture-Building-Abteilung der Advanced Blockchain verwirklichen möchten.
(7) Ganzheitliche Forschung und Entwicklung: Die holistischen Ansätze in Forschungs- und Entwicklungsprogramme.
AB.Research, die Forschungsabteilung von Advanced Blockchain, ist unverzichtbar für die zukünftige Entwicklung von Web3, da es Lösungen für die bedeutendsten Branchenfragen analysiert, theoretisiert und umsetzt.
Zum 31. Dezember 2023 befanden sich 5 Tochtergesellschaften unter dem Dach der Advanced Blockchain AG.

Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Advanced Blockchain AG einen angestellten Vorstand sowie auf Konzernebene 16 externe Beratern und Entwickler.

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in der Advanced Blockchain AG fielen im Berichtszeitraum nicht an (i. Vj: 0,279 Mio. EUR).
Im Rahmen von Kooperationen fielen in 2023 ebenfalls keine zusätzlichen Aufwendungen an, jedoch wurden die Projekt- und Kooperationsaktivitäten ressourcenschonender gesteuert. Hier einige Beispiele für Initiativen aus dem Bereich F\&E im Jahr 2023:
Kooperation mit AVS-Valuation GmbH: Advanced Blockchain AG arbeitet mit der AVS-Valuation GmbH zusammen, einem führenden deutschen Unternehmen im Risikomanagement und Bewertungsdienstleistungen. Diese Zusammenarbeit, die bereits zweimal im Jahr 2023 erfolgreich durchgeführt wurde, ermöglicht eine unabhängige und fundierte Bewertung der größten Top10Portfoliowerte, einschließlich Tokenwerte!
Kooperation mit Sting: Advanced Blockchain kooperierte mit Sting, einem schwedischen Start-upInkubator. Darüber hinaus tritt die renommierte amerikanische Börse Nasdaq dem Blockchain PreAccelerator Program als Sponsor und prominentes Mitglied des Jury Boards bei. ${ }^{2}$
Kooperation mit SOSV / diab: In Zusammenarbeit mit SOSV hat Advanced Blockchain eine Partnerschaft geschlossen, um einen Frühphasen-Inkubator für Projekte im Bereich der BlockchainTechnologie zu entwickeln. Das Hauptziel dieses Inkubators besteht darin, frühzeitig einzusteigen und vielversprechende Projekte von der Idee bis zur Umsetzung zu beschleunigen. Diese Kooperation wurde in 2023 nicht prolongiert. ${ }^{3}$
Kooperation mit der Cornell University zum Aufbau von Panoptic: Prof. Guillaume Lambert, Assistenzprofessor für angewandte und technische Physik an der Cornell University, entwickelte Panoptic und wählte Advanced Blockchain als Partner, um seine Vision zu verwirklichen. Diese erfolgreiche Kooperation führte zur erfolgreichen Inkubation von Panoptic. ${ }^{4}$
Partnerschaft mit Tgrade: Advanced Blockchain AG hat eine Partnerschaft mit Tgrade geschlossen, um transparente Lösungen im Zusammenhang mit erhöhter Compliance und Regulierung im Bereich DeFi zu erforschen. ${ }^{5}$
Laufende Ecosystem Updates Das Update bietet einen monatlichen Überblick über jedes Portfoliounternehmen und sein Ökosystem und deckt dabei Schlüsselbereiche wie technische Entwicklungen, finanzielle Erfolge, Partnerschaften und öffentliche Präsenz ab. ${ }^{6}$
Besuch von Analystenkonferenzen - EKF Simon Telian, CEO der Advanced Blockchain AG, nahm am Eigenkapitalforum der Deutschen Börse im November 2023 teil. ${ }^{8}$
Münchner Kapitalmarkt Konferenz (MKK) Seit 2021 nimmt das Managementteam der Advanced Blockchain AG regelmäßig an der Münchner Kapitalmarkt Konferenz teil. Im Jahr 2023 war die Advanced Blockchain AG auf der 35. MKK vertreten und hatte verschiedene Einzelgespräche mit lokalen und internationalen Investoren.
Nach fünf Jahren rasanten Wachstums stieg die Advanced Blockchain AG im März 2022 in das Wachstumssegment "Scale" der Deutsche Börse AG auf. Mit dem Dual-Listing in das Scale-Segment gingen weitreichende Pflichten für die Advanced Blockchain einher, die den Aktionären noch mehr Transparenz vermitteln soll und uns so besser für eine internationale Expansion positionieren.
Die Aktie erreichte mit 5,06 EUR auf Xetra am 22. Dezember 2023 ihren Jahreshöchststand, den Tiefststand in 2023 markierte sie mit 2,48 EUR auf Xetra am 19. Juni 2023. Am 29. Dezember 2023 notierte die Aktie auf Xetra mit 4,65 EUR.
[^0]
[^0]: 2) Ancestors: Ergebnis fält - Devinne aus Tokentransaktionen erwartet
(3) Sting: Sting and Advanced Blockchain (wunch, first blockchain startup program in the Nordics
(4) Contango Medium: Our partners; diab and Advanced Blockchain AG
- Panoptic Biogs: Panoptic at Cornell Blockchain Conference 2023
- Wert der von Advanced Blockchain gehaltenen Kreati-Tokens deutlich über
( Million Euro - Ecosystem Update November 2023
(5) Advanced Blockchain Ecosystem Update November 2023
Da die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft global ausgerichtet sind und somit auch den weltweiten Wirtschaftsbedingungen unterliegen, ist die weltweite Wirtschaftsentwicklung grundsätzlich von Relevanz für die Gesellschaft. Nach Zahlen des statistischen Bundesamtes hat sich das globale Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 4,6 Billionen US-Dollar auf insgesamt rund 104,8 Billionen US-Dollar erhöht.
Parallel zu den traditionellen Märkten haben sich auch die Kryptomärkte in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt. Die Akzeptanz von Kryptowährungen durch Institutionen und Unternehmen hat dabei zugenommen. Gleichzeitig wurde jedoch auch die Regulierung des Kryptomarkts verstärkt, um potenzielle Risiken und Sicherheitsbedenken anzugehen. Die Genehmigung von Bitcoin-ETFs durch die amerikanische Börsenaufsicht SEC trug zu Ende des Geschäftsjahres 2023 zu einer erhöhten Marktvolatilität und allmählich steigenden Kursen der wichtigsten Kryptowährungen bei. ${ }^{8}$
Das Geschäftsjahr 2023 war für unser Unternehmen auch auf AG-Ebene weiterhin eine herausfordernde Zeit. Dennoch konnten wir unsere Position als eines der führenden Unternehmen in der BlockchainTechnologiebranche weiter festigen. Im Jahr 2023 konnte das Portfolio der Unternehmensgruppe durch 2 weitere Direktinvestments in zukunftsträchtige Blockchain-Protokolle und Web3 Infrastruktur-Projekte ausgebaut werden.
Unsere Portfoliounternehmen haben im Laufe des Jahres bemerkenswerte Meilensteine erreicht und ihr Potenzial unter Beweis gestellt. Hierbei sind insbesondere erfolgreiche Finanzierungsrunden und Produktinnovationen einzelner Konzernportfoliounternehmen zu nennen, wie z.B. Panoptic im November 2023, sowie die Produkpräsentationen von peaq im Rahmen der IAA-Mobility im September 2023. Im Einklang mit unserer Strategie, vielversprechende Projekte zu unterstützen, haben wir aktiv daran gearbeitet, ihr Wachstum zu fördern, Synergien zwischen den Portfoliounternehmen weiter zu identifizieren und zu realisieren und hierdurch das Potenzial zu maximieren.
Die Zielsetzung der Advanced Blockchain AG, das Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr signifikant zu steigern, wurde nicht erreicht.
Um das werthaltige Wachstum der Portfoliowerte unabhängig zu belegen, entschied sich das Management der Advanced Blockchain AG Ende des Geschäftsjahres 2022 dazu, einen externen Gutachter (AVS-Valuation GmbH) zu beauftragen, der die Top 10-Portfoliowerte der Unternehmensgruppe bewertet. Die AVS-Valuation GmbH ist ein renommiertes deutsches Unternehmen im Bereich des Risikomanagements und der Bewertungsdienstleistungen und hält strategische Partnerschaften u.a. zu Deloitte Audit Analytics. Diese Bewertungen wurden im halbjährlichen Turnus, erstmals Ende Juni 2023 zum Stichtag 31. Mai, sowie zum Stichtag 31. Dezember 2023 veröffentlicht. Diese Daten werden in der Unternehmenspräsentation, die sowohl auf der Website unter der Sektion 'Investor Relations' als auch über die EQS Group publizierte NAV-Meldung der 10 größten Portfoliowerte dargestellt. Damit ist die Advanced Blockchain AG Vorreiter in der Blockchain-Branche, da zum ersten Mal Tokenwerte mit SAFT-Verträgen in die Portfoliobewertung mit einbezogen werden.
Die laufende Bewertung der 10 größten Portfoliowerte dient der Schaffung von mehr Transparenz gegenüber Investoren. Die 10 größten Werte zum Stichtag 31. Dezember 2023 sind (keine Reihenfolge):
[^0]
[^0]: peaq / EoT Labs GmbH (Inkubation, Equity- \& Tokeninvestment)
(7) Mero (Tokeninvestment)
- Contango (Tokeninvestment)
(Celesitia (Tokeninvestment)
(7) Light Protocol (Tokeninvestment)
- Neon Labs (Tokeninvestment)
(7) Panoptic (Tokeninvestment)
- Polymer (Equity- \& Tokeninvestment)
- DELV / Element Finance (Tokeninvestment)
- Composite Finance (Inkubation \& Tokeninvestment)
Der unabhängigen Bewertung zum Stichtag 31. Dezember 2023 zufolge spiegeln die zuvor genannten Top 10-Portfoliowerte der Advanced Blockchain AG Unternehmensgruppe einen aktuellen Wert von 57,5 Mio. EUR wieder, was einem Anstieg von $45 \%$ im Vergleich zur Bewertung des ersten Halbjahres 2023 entspricht. Dieses Bewertungsregebnis wurde am 21. Februar 2024 veröffentlicht.
Das operative Beteiligungsgeschäft ist weiterhin auf die Incredulous Labs Limited, Paphos Zypern ausgelagert, ein umfangreicher Konzernabschluss wird in den kommenden Wochen zur Verfügung gestellt. Aus Beratungsleistungen auf AG-Ebene ergaben sich im Geschäftsjahr Umsätze i.H.v. von 0,105 Mio. EUR (i. Vj.: 0,063 Mio. EUR).
Das EBITDA belief sich auf -0,776 Mio. EUR und das EBIT auf -0,987 Mio. EUR (i. Vj.: -0,560 Mio. EUR bzw. -0,581 Mio .EUR).
Der Jahresfehlbetrag betrug 0,885 Mio. EUR (i. Vj.: 0,507 Mio. EUR).
Das Eigenkapital betrug zum Ende des Berichtszeitraums 9,557 Mio. EUR und verringerte sich damit zum Geschäftsjahr 2022 um 11,1 Prozent (i. Vj.: 10,749 Mio. EUR).
Das Unternehmen wird vom Vorstand mit dem Ziel einer langfristigen und nachhaltigen Wertsteigerung gesteuert, analog und vergleichbar den Steuerungskriterien für den Gesamtkonzern. Das betrifft insbesondere finanzielle Leistungsindikatoren. Zu den finanziellen Leistungsindikatoren gehören Umsatz, EBIT sowie NAV (Nettovermögenswert der wichtigsten Krypto-Beteiligungen des Advanced BlockchainKonzerns).
Die Risiken der Advanced Blockchain AG sind beschränkt im Wesentlichen auf die Risiken in den Geschäftsmodellen.
Die Risiken der Advanced Blockchain AG lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:
Rechtliche, regulatorische und steuerliche Risiken: Wie jedes andere auf Blockchain basierte Unternehmen ist die Advanced Blockchain AG rechtlichen, regulatorischen und steuerlichen Risiken ausgesetzt. Ein Vorteil besteht jedoch darin, dass die Tochtergesellschaften der Advanced Blockchain AG global verteilt sind und unterschiedlichen Regulierungssystemen unterliegen. Dadurch kann flexibel auf Änderungen reagiert werden.
Risiken in Bezug auf das geistige Eigentum: Im Blockchain-Ökosystem spielt das geistige Eigentum eine untergeordnete Rolle, da Projekte in der Regel als Open Source Software erstellt werden und theoretisch von jedem kopiert werden können. Durch die Nutzung der Blockchain-Technologie ist es möglich, fälschungssichere und transparente Aufzeichnungen von Rechten an geistigen Eigentum zu erstellen, wodurch der Nachweis an Eigentumsrechten und deren Schutz erleichtert wird. Die breit diversifizierten Geschäftsfelder der Advanced Blockchain AG tragen weiter dazu bei, dieses Risiko zu senken.
Die Advanced Blockchain AG hat ein angemessenes internes Risiko-Kontrollsystem etabliert, das regelmäßiges Reporting an den Vorstand beinhaltet. Laut dem aktuellen Risikomanagement und internen Kontrollsystem wird kein Risiko als unternehmensgefährdend bewertet.
Aus den im Risikobericht genannten Risiken können im negativen Risikofall, auch Chancen für das Unternehmen entstehen. Die Advanced Blockchain AG ist sich bewusst, dass Risiken inhärent mit Chancen verbunden sein können.
Die Advanced Blockchain AG betrachtet Risiken als Chance zur Weiterentwicklung und Stärkung des Unternehmens. Das Management strebt an, die sich aus den identifizierten Risiken ergebenden Chancen zu nutzen, insbesondere im Bereich neuer Partnerschaften, Inkubationen, Projekte und Investments. Durch eine effektive Risikobewältigungsstrategie und eine flexible Geschäftsstruktur kann das Unternehmen seine Marktposition stärken und langfristiges nachhaltiges Wachstum erreichen.
Im Geschäftsjahr 2024 bleibt das Management der Advanced Blockchain AG weiterhin konzentriert auf nachhaltiges Wachstum sowie der Diversifizierung und Sicherstellung der Einnahmequellen, bei einem gleichzeitig starken Fokus auf die Kostenstrukturen. Die Kosten werden im Geschäftsjahr 2024 im Zuge eines geplanten Personalaufbaus ansteigen. Besondere Erwartungen richten sich hierbei auf den Aufbau und Ausbau der ABX Ventures AG sowie Aktivitäten auf Konzernebene in der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
Durch fortlaufende Investitionen und Inkubation vielversprechender Protokolle und Technologien zielt die Advanced Blockchain AG darauf ab, das Wachstum und die Akzeptanz des Blockchain-Ökosystems weltweit zu unterstützen und zu fördern.
Mit steigendem Jahresüberschuss bei weiterhin steuerbaren Kosten strebt das Unternehmen an, Erfolg und Fortschritt weitgehend unabhängig vom Marktumfeld zu gewährleisten und das Jahresergebnis, im Vergleich zum Vorjahr, zu steigern. Erträge werden dabei aus möglichen Verkäufen von EquityPositionen in der AG, aus Verkäufen aus dem Tokenportfolio der Advanced Blockchain Unternehmensgruppe sowie der Generierung wiederkehrender Einkünfte erwartet.
Strukturell werden die Arbeiten an der Optimierung der Zahlungs- und anderer monetärer Ströme in 2024 fortgesetzt. Erträge werden wieder in das Unternehmen reinvestiert.
Frankfurt, den 28. Juni 2024,
Der Vorstand - Advanced Blockchain AG
An die Advanced Blockchain AG
Wir haben den Jahresabschluss der Advanced Blockchain AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Advanced Blockchain AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deut-
schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mönchengladbach, den 28. Juni 2024
Abstoß \& Wolters GmbH \& Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Marc Richard
Wirtschaftsprüfer

Anne Kuppels
Wirtschaftsprüferin

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herteilen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Testform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stötschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht enttändet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdfuftfG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Worlaud zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pausehathonorat, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gubachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteue/jahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streibellegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreibellegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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