Annual / Quarterly Financial Statement • Apr 12, 2010
Annual / Quarterly Financial Statement
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(Wertpapierbörse Frankfurt, Chart erstellt mit „Tai-Pan“ von Lenz+Partner AG, Europaplatz 9, 44269 Dortmund, Tel. 0231-9153300)

Höchstkurs 2009: 06.01.09: 2,30 EUR
Tiefstkurs 2009: 30.06.09: 1,35 EUR
Höchstkurs 2008: 24.04.08: 3,30 EUR
Tiefstkurs 2008: 12.12.08: 1,64 EUR
Höchstkurs 2007: 17.04.07: 3,55 EUR
Tiefstkurs 2007: 18.09.07: 2,51 EUR
Höchstkurs 2006: 12.01.06: 4,19 EUR
Tiefstkurs 2006: 01.11.06: 2,50 EUR
Höchstkurs 2005: 06.10.05: 4,75 EUR
Tiefstkurs 2005: 04.01.05: 2,05 EUR
Höchstkurs 2004: 03.02.04: 2,70 EUR
Tiefstkurs 2004: 01.11.04: 1,60 EUR
Höchstkurs 2003: 07.07.03: 3,00 EUR
Tiefstkurs 2003: 25.03.03: 1,35 EUR
Höchstkurs 2002: 02./03.01.02: 3,45 EUR
Tiefstkurs 2002: 10.10.02: 1,30 EUR
Höchstkurs 2001: 12.01.01: 16,50 EUR
Tiefstkurs 2001: 21.09.01: 2,50 EUR
Höchstkurs 2000: 09.05.00: 38,70 EUR
Tiefstkurs 2000: 06.01.00: 11,00 EUR
Sämtliche Angaben ohne Gewähr, gemäß den uns vorliegenden Informationen der Fa. Lenz+Partner AG

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen
Postfach 912, 76263 Ettlingen
Telefon: (0 72 43) 9 00 01 + 9 00 02 + 9 00 03
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Internet: http://valora.de
E-Mail: [email protected]
vwd: Seiten 16120 u. 16121
REUTERS: VEHKURSE
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| Prof. Dr. Eckhardt Wanner Hochschullehrer i.R. Pfinztal / Berghausen | Vorsitzender |
| Axel Fey Rechtsanwalt Ettlingen | stellv. Vorsitzender |
| Prof. Dr. Claus Becker Unternehmensberater Ötigheim | Mitglied des Aufsichtsrats |
Klaus Helffenstein
Kaufmann
Malsch
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Wertpapier-Kenn-Nummer: 760 010, ISIN DE0007600108
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 22. ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 10. Mai 2010 um 14.00 Uhr in das "Radisson Blu Hotel", Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 492.329,32 eine Dividende von EUR 0,10 je Aktie auf das gezeichnete Kapital von EUR 1.575.000,00, eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien, also insgesamt EUR 157.500,00 fällig am 11. Mai 2010, auszuschütten und EUR 334.829,32 auf neue Rechnung vorzutragen.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2009 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer zu zahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachdem das ehemals bestehende Kapital I nicht genutzt wurde und zum 5. Juni 2010 ausläuft, diesen Beschluss neu zu fassen und folgende Änderung der Satzung zu beschließen:
Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.06.2005 erteilte Ermächtigung des Vorstands gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 05. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, wird aufgehoben.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 09. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.
§ 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital I) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 09. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen“
Der Vorstand wird angewiesen, die unter lit. a) vorgeschlagene Aufhebung der Ermächtigung gemäß § 4 Absatz 5 gemeinsam mit der unter lit. b) beschlossenen Ermächtigung und der entsprechenden Satzungsänderung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung hat so zu erfolgen, dass zunächst die Aufhebung der Ermächtigung gemäß lit. a) der Satzung eingetragen werden soll und im unmittelbaren Anschluss daran die unter lit. b) beschlossene Ermächtigung und die entsprechende, unter lit. c) beschlossene Satzungsänderung ins Handelsregister eingetragen werden soll.
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und weitgehend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Es führt insbesondere zu Änderungen der Vorschriften des Aktiengesetzes betreffend die Einberufungsfrist der Hauptversammlung und die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Diese neuen Regelungen sind auf die Hauptversammlung anzuwenden, zu der nach dem 31. Oktober 2009 einberufen wird.
Durch die Satzungsänderung soll die Satzung der Gesellschaft an die neue Rechtslage angepasst werden. Die Änderungen in § 3 und § 12 tragen dem Umstand Rechnung, dass die börsennotierte Gesellschaft für die europaweite Verbreitung der Einberufungsinformation sorgen muss. § 13 soll vollständig neu gefasst werden, um die Fristen an die gesetzliche Neuregelung anzupassen. Dabei wurde teilweise auf die bloße Wiedergabe gesetzlicher Regelungen verzichtet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:
a)
§ 3 wird wie folgt neu gefasst:
**„§ 3 Bekanntmachungen
**Die Bekanntmachungen erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Darüber hinausgehende Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.“
b)
§ 12 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Hauptversammlung findet in Ettlingen, an einem deutschen Börsenplatz oder einem anderen Ort mit mehr als 250.000 Einwohnern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt.“
c)
§ 12 Abs. 3 wird um folgenden S. 3 ergänzt:
„Die Einberufung wird spätestens zum Zeitpunkt der Bekanntmachung solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.“
d)
§ 13 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 13 Teilnahme an der Hauptversammlung
| (1) | Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. |
| (2) | Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht, in der auch eine Erleichterung bestimmt werden kann. § 135 Aktiengesetz bleibt unberührt.“ |
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, 70499 Stuttgart, gewählt.
Der Vorstand erstattet der für den 10. Mai 2010 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 203 Abs. 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG den nachfolgenden schriftlichen Bericht zu der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I und der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals:
Das von der Hauptversammlung vom 06.06.2005 beschlossene genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung in Höhe von EUR 630.000,00 beträgt ist nicht ausgenutzt worden. Die Ermächtigung wurde für fünf Jahre ab Eintragung ins Handelsregister erteilt und läuft am 05. Juni 2010 aus. Das genehmigte Kapital soll aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt werden, damit der Vorstand auch künftig in der Lage ist, genehmigtes Kapital zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen. Das neue genehmigte Kapital, das an die Stelle des bisherigen genehmigten Kapitals treten soll, soll lediglich für Barkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen. Es beträgt EUR 630.000,00 und entspricht damit exakt der Höhe des bisherigen genehmigten Kapitals I. Die Summe der genehmigten Kapitalia I und II entspricht 50% des derzeitigen Grundkapitals.
Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Barkapitalerhöhung steht den Aktionären grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Die beantragte Ermächtigung sieht jedoch vor, dass der Vorstand das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen kann. Damit soll die Abwicklung einer Emission mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtert werden. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und daraus ergeben, dass es notwendig ist, ein technisch durchführbares Bezugsrechtsverhältnis darzustellen. Der Wert solcher Spitzenbeträge ist für den einzelnen Aktionär in aller Regel gering. Auch der mögliche Verwässerungseffekt ist wegen der Beschränkung auf Spitzenbeträge zu vernachlässigen. Demgegenüber ist der Aufwand für die Emission ohne einen solchen Ausschluss für die Gesellschaft deutlich höher, was zusätzliche Kosten verursacht. Die aufgrund der Spitzenbeträge vom Bezugsrecht ausgeschlossenen neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien werden bestmöglich im Interesse der Gesellschaft verwertet. Der Ausschluss des Bezugsrechts dient der Praktikabilität und Kosteneffizienz und erleichtert die Durchführung einer Emission.
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 19. April 2010 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Montag, den 03. Mai 2010 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
c/o Bankhaus Gebr. Martin AG
Hauptversammlungen
Kirchstr. 35
73033 Göppingen
Fax: 07161-969317
E-Mail: [email protected]
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.
Von den insgesamt ausgegebenen 1.575.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung dieser Hauptversammlung 1.575.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
• Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können:
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: [email protected]) erteilt werden.
Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, Ihr Stimmrecht durch Herrn Roland Antoni ausüben zu lassen.
• Herr Antoni wird Ihre Stimmrechte mit Ihren eventuellen Weisungen entsprechend vertreten. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Herrn Antoni können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://valora.de/hv zum Download bereit.
Die Vollmachten und ggf. die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 10. Mai 2010, 10.00 Uhr (Eingang) an die vorstehende Anschrift zu senden:
Herrn
Roland Antoni
Lindenweg 12
76275 Ettlingen
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Herrn Helffenstein
Postfach 912
76263 Ettlingen
Fax: 07243-90004
E-Mail: [email protected]
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von einem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 09. April 2010, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Adresse zugehen.
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs.3 AktG genannten Gründen verweigern.
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse http://valora.de/hv zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.
Ettlingen, im März 2010
Der Vorstand
Von dem in 2009 zunächst schwierigen Umfeld im Wertpapierhandel und an den Aktienmärkten blieb auch die VEG AG nicht verschont. Auch im Verlauf des weiteren Jahres war der Handel mit unnotierten Wertpapieren sehr schwach.
Das ganze Jahr über ist es uns jedoch durch Paketgeschäfte und Sondererträge gelungen das schwache Basisgeschäft auszugleichen. Unter anderem durch einen Teilverkauf unserer Mannesmann Nachbesserungsrechte mit einem guten Gewinn auf unseren Einstandspreis zzgl. einer 50%igen Nachbesserungsoption auf eine evtl. zukünftige Nachbesserung, unter Berücksichtigung des Kaufpreises, ist es uns gelungen, nicht nur die saldierten Abschreibungen in Höhe von rund 62.000 EUR zu erwirtschaften, sondern auch den nicht aktivierungsfähigen anteiligen Kaufpreis aus der Anschaffung unserer 320.000 St. Nachbesserungsrechte der Hypo Real Estate in Höhe von rund 65.000 EUR aufzufangen. Im regulären Geschäftsbetrieb mündete dies zum 31.12.2009 in einem Überschuss in Höhe von rund 11.000 EUR.
Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass durch die Annahme des gerichtlich erhöhten Dahlbusch Kaufangebots ein Gewinn erzielt wurde. Dieser entstand hauptsächlich durch die Zinszahlungen, die sich aufgrund der langen Verfahrenszeit ergaben. Der eigentliche Kaufpreis lag unterhalb unseres Buchwertes, so dass sich der Rohertrag aus dem Handel verringerte. Andererseits erhöhte sich dadurch der außergewöhnliche Zinsertrag aus der Nachzahlung beim Verkauf der Dahlbusch AG Aktien um 137.000 EUR. Wirtschaftlich betrachtet sind daher die Zinserträge um diesen Betrag zu kürzen und sind die Anlagebuchgewinne entsprechend zu erhöhen.
Zudem werden die Kosten für den laufenden Aufbau des Ökoportals ( http://oekoportal.de ) aus dem regulären Geschäftsbetrieb getragen, jedoch konnten wir bereits aus der Vermarktung der VEH - Internetpräsenzen in 2009 ca. 18.000 EUR vereinnahmen. In 2010 ist eine Verdopplung der Werbeeinnahmen geplant.
Die Einnahmen aus Handelsgebühren blieben insgesamt stabil, dem Wegfall von Handelsgebühren z.B. durch Börsengänge standen Zugänge durch Aufnahme neuer Gesellschaften gegenüber.
In einer Aufsichtsratssitzung im Dezember 2009 haben sich der Aufsichtsrat und der Vorstand u. a. mit dem Thema „Rückstellungen Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen „EdW“ befasst. Hierbei ging es um Rückstellungen für eine mögliche EdW-Inanspruchnahme im Schadensfall Phoenix Kapitalgesellschaft. Durch einen gerichtlichen Entscheid im Laufe des Jahres 2009 wurde die früher von der EdW geforderte Sonderzahlung als unrechtmäßig erklärt. Die Rückstellung wurde von der VEH bereits 2007, aufgrund der damaligen Rechtslage, gebildet. Die heutige Sachlage sieht vor, dass zukünftig ein 3,5-facher Aufschlag auf den jeweiligen Jahresbeitrag erhoben wird. Die Rückstellung ist aufgrund dieser Sachlage weder steuer- noch handelsrechtlich haltbar und so wurde die Auflösung der „Rückstellung EdW“ in Höhe von 260.000 EUR einstimmig beschlossen.
Dies führte dann zu einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 219.000 Euro.
Mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 219.000 EUR (Vorjahr 274.000 EUR) und einem Wertpapierumsatz von 3,77 Mio. EUR (Vorjahr 6,35 Mio. EUR) liegen die Zahlen im Bereich der ursprünglichen Planungen. Ursache hierfür ist natürlich die bereits beschriebene Auflösung der Rückstellung „EdW“ aus dem Gj. 2007.
Bei der Betrachtung zum 31.12.2009 kam es zu stichtagsbezogenen saldierten Abschreibungen in Höhe von rund 62.000 EUR. Der gesamte Wertansatz des börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapierbestandes beläuft sich zum 31.12.2009 auf ca. 1,65 Mio. EUR.
Der vorhandene Liquiditätsbestand in Höhe von rund 1,18 Mio. EUR soll auch in der Zukunft unsere voll umfängliche Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit von Banken absichern.

Die Hauptseite der VEH AG http://valora.de ist bereits seit über 11 Jahren online. Zwischenzeitlich kamen einige „Spezialseiten“ hinzu.

Mit beigetragen zum positiven Abschluss 2009 haben, wie bereits erwähnt, insbesondere nicht planbare Sondereffekte. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Paketgeschäfte. In diesem Zusammenhang wurde die Internetseite http://investorenpakete.de eingerichtet. Hier werden im "Block Trade" Aktienpakete mit einem Volumen ab 50.000 EUR von Gesellschaften, die keinen Wertpapierverkaufsprospekt haben, angeboten oder gesucht.

Unsere Seite Börsenkandidaten http://boersenkandidaten.de ist seit fast fünf Jahren online. Hier finden Sie potenzielle Börsenkandidaten, also Aktiengesellschaften die den Gang an die Börse anstreben.

Die Seite Nachbesserungsrechte http://nachbesserungsrechte.de ist seit über zwei Jahren online. Nachbesserungsrechte entstehen durch ein Squeeze-out bzw. durch die Annahme eines Übernahmeangebots, im Falle von Anfechtungsklagen.

Aufgrund des ökologischen Schwerpunktes mit unserer Seite http://oekoaktie.de haben wir unter http://oekoportal.de eine ökologisch orientierte Suchmaschine für den gesamten deutschsprachigen Raum am Markt etabliert. Die Seite Ökoaktie ist seit fast fünf Jahren online und sind hier unsere „grünen“ Aktien aufgeführt.

Ziel ist es, ökologisch orientierte Firmen und Anleger auf die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG aufmerksam zu machen.
Seit dem Start Anfang 2007 haben sich im Ökoportal schon rund 4.700 Firmen eingetragen. Nachdem das Projekt http://oekoportal.de zum Ultimo 2008 von Google ein Upgrade auf Pagerank 6 erhalten hatte, erhielten wir bereits Ende Oktober 2009 einen neuen Upgrade auf PR 7. Die Marktführerschaft im grünen Suchmaschinenbereich haben wir somit vermutlich bereits inne.

Ergänzt wird das Ökoportal seit März 2009 um einen Ökoblog http://oekoblog.de. Der Ökoblog fördert die Diskussion rund um alle ökologisch orientierten Themen. Partner des Ökoportals können auch Ihre Firmen-News veröffentlichen und direkt auf Ihre Seite verlinken.

Mit Hilfe dieser Internetpräsenzen sollen weitere Standbeine aufgebaut werden, denn gut besuchte Präsenzen sind die Basis für eine erfolgreiche Vermarktung als Werbefläche.
Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt worden.
Es wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn 2009 in Höhe von 492.329,32 EUR wie folgt zu verwenden:
| • | Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von 0,10 EUR je Aktie, entsprechend 157.500 EUR. |
| • | Vortrag auf neue Rechnung 334.829,32 EUR. |
Der Vorstand hat in diesem Jahr auf die Zuführung in die Gewinnrücklagen zugunsten der Aufstockung des Gewinnvortrags verzichtet, um auch für eventuelle schwächeren Zeiten die Basisdividende zu sichern.
Bei den börsennotierten Squeeze-Out-Kandidaten befinden sich die Allg. Gold & Silberscheideanstalt AG und die Pilkington Deutschland AG im Bestand. Bei der Dahlbusch AG wurde durch das Gericht ein höherer Wert gegenüber einem früheren Abfindungsangebot festgesetzt. Durch die extrem lange Laufzeit des Verfahrens ist zusätzlich eine sehr hohe Nachverzinsung aufgelaufen. Nach Abschluss des Spruchverfahrens haben wir unsere Position mit Gewinn angedient.
An börsennotierten Wertpapieren ist die Marseille Kliniken AG zu nennen. Der Kursverfall dieser Position ist der maßgebliche Grund der Abschreibungen. Alle Beteiligungen liegen innerhalb der Grenze von rund 280.000 EUR ( 10% des haftenden Eigenkapitals ). Einzige Ausnahme bildet die Beteiligung/Handelsbestand der Fuhrländer AG. Im Bereich Börsenaspiranten/Pakethandel haben wir stichtagsbezogen rund 560.000 EUR in die Fuhrländer AG investiert.

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| 31.12.2009 | 31.12.2008 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||
| Anlagevermögen | ||||
| - Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 71 | 2,0 | 97 | 2,6 |
| Umlaufvermögen | ||||
| - Wertpapiere | 1.646 | 46,5 | 1.705 | 45,0 |
| - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 638 | 18,0 | 645 | 17,0 |
| - Flüssige Mittel | 1.181 | 33,4 | 1.343 | 35,4 |
| 3.465 | 97,9 | 3.693 | 97,4 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 3 | 0,1 | 0 | 0,0 |
| 3.539 | 100,0 | 3.790 | 100,0 | |
| Passiva | ||||
| Eigenkapital | 3.325 | 94,0 | 3.264 | 86,1 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | ||||
| - Rückstellungen | 127 | 3,6 | 381 | 10,1 |
| - andere Verbindlichkeiten | 36 | 1,0 | 70 | 1,8 |
| 163 | 4,6 | 451 | 11,9 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 51 | 1,4 | 75 | 2,0 |
| 3.539 | 100,0 | 3.790 | 100,0 |
Der Wert der Aktienbestände beträgt 46,5% der Bilanzsumme. Finanziert wird das Wertpapiervermögen ausschließlich durch Eigenmittel und kurzfristige Verbindlichkeiten. Bankkredite werden nicht in Anspruch genommen.
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| 2009 | 2008 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Laufender Ertrag aus Finanzgeschäften | 278 | 100,0 | 845 | 100,0 |
| Abschreibungen/Zuschreibungen auf Wertpapiere und Forderungen | 19 | 6,8 | (100) | (11,8) |
| Sonstige betriebliche Erträge sowie Anlagebucherträge | 416 | 149,6 | 158 | 18,7 |
| Personalaufwand | (394) | (141,7) | (415) | (49,1) |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | (34) | (12,2) | (35) | (4,1) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (260) | (93,5) | (303) | (35,9) |
| Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren | 19 | 6,8 | 75 | 8,9 |
| Zinsergebnis | 176 | 63,3 | 57 | 6,7 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 220 | 79,1 | 282 | 33,4 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 |
| Sonstige Steuern | (1) | (0,3) | (8) | (1,0) |
| Jahresüberschuss | 219 | 78,8 | 274 | 32,4 |
Die saldierten Erträge aus Abschreibungen und Zuschreibungen sowie Veräußerungserträgen aus dem Anlagebuch haben sich von –100 TEUR um 119 TEUR auf 19 TEUR verbessert. Die sonstigen Erträge beinhalten insbesondere die Auflösung der EdW-Rückstellung. In den deutlich erhöhten Zinserträgen sind Nachzahlungszinsen aus den Dahlbusch-Nachbesserungsrechten enthalten. Der Personalaufwand sank um 21 TEUR oder 5,1 % auf 394 TEUR. Hierin enthalten sind Zuführungen zur Rückstellung für Tantieme in Höhe von 54,7 TEUR.
Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat abgestimmten schriftlichen Anstellungsvertrag neben einem monatlichen Festgehalt eine vom Jahresüberschuss abhängige Tantieme. Es besteht zudem eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt 223.000 EUR, der Todesfallbonus beträgt 178.400 EUR.
Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.575.000 EUR und ist eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien (=rechnerischer Nennwert 1,00 EUR), die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Weitere Aktiengattungen wurden nicht begeben. Sonderrechte bestehen keine.
Der Vorstand ist zu Kapitalmaßnahmen wie folgt ermächtigt: Es besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von 157.500 EUR befristet bis zum 4. Mai 2013, sowie ein genehmigtes Kapital in Höhe von 630.000 EUR, befristet bis zum 5. Juni 2010. Besondere Vorschriften zum Erwerb eigener Aktien bestehen neben § 71 ff. AktG nicht.
Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10% beträgt.
Gemäß der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Vereinbarung der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.
Die VEH AG unterliegt aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen Risiken, die sich wie folgt gestalten und gesteuert werden:
Risiken bezüglich Zinsänderungen, Adressausfallrisiken, Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken sind bei der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG von untergeordneter Bedeutung. Guthaben bei Kreditinstituten werden im Wesentlichen zu variablen Konditionen bzw. kurzfristig als Festzinsvereinbarungen angelegt. Durch Streuung der Bestände und Anlagen werden Risiken, die sich durch den potenziellen Zahlungsausfall eines Vertragspartners ergeben könnten, verteilt.
Eine ausreichende Barliquidität wird über eine tägliche Steuerung kurzfristig fälliger Guthaben bei Kreditinstituten gewährleistet. Zudem ergänzen jährlich durchgeführte Liquiditäts-, Strategie- und Kosten/Erlösplanungen die Steuerung von Liquiditätsrisiken. Operationelle Risiken in Form von EDV-Risiken, Risiken aus Rechtstreitigkeiten, sowie Risiken aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl werden zum Einen über ein geordnetes Formularwesen, einem Datensicherungskonzept einschließlich eines Notfallplans, sowie durch eine angemessenen Stellvertreterregelung bei Ausfall eines Mitarbeiters gesteuert.
Dem Marktpreisrisiko, als das Risiko, dass sich aus schwankenden Marktpreisen z.B. aus Kapitalanlagen ergibt, begegnet die VEH AG durch die tägliche Überwachung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der aktuellen Bestandsbewertung. Die tägliche Überwachung der Gesamtsituation ermöglicht, dass zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Bestandsgefährdende Risiken haben sich in 2009 nicht ergeben.
Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rechnungslegungsprozess
Die Finanzbuchhaltung fungiert als zentrale Verarbeitungsstelle aller rechnungsrelevanten Informationen. Den korrekten Arbeitsablauf unterstützen Stellenbeschreibungen, Stellvertreterregelungen (Organigramm) und Arbeitsanweisungen. Die Zuordnungskriterien zum Handels- bzw. Anlagebuch sind durch Geschäftsleiterbeschluss dokumentiert und werden in allen wesentlichen Ankaufsfällen durch den Geschäftsleiter geprüft. Zusätzlich werden sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch das externe Wirtschaftsprüfer-/Steuerbüro (WP/StB Karl Bender, Walldorf) monatlich nachgebucht und die Ergebnisse mit der internen Buchhaltung verglichen und etwaige Differenzen geklärt. Der Jahresabschluss wird ebenfalls durch den Steuerberater erstellt.
Die Tätigkeit der Innenrevision wird vom Vorstand wahr genommen. Die Tagesbilanz wird werktäglich vom Vorstand und/oder dem Einzelprokurist geprüft und abgezeichnet. Zusätzlich ist seit 2004 die Innenrevisionstätigkeit im Prüffeld Wertpapierdienstleistungsgeschäft bei der Firma AUDIT Baden GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, ausgelagert.
Nachteilig auf die künftige Entwicklung des Unternehmens können sich grundsätzlich alle Risiken auswirken, die durch die Entwicklung der Finanzmärkte, der Branche, durch Veränderungen des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens hervorgerufen werden können.
Grundsätzlich wird der Geschäftsverlauf der VEH AG maßgeblich von der Lage am Finanzmarkt und an den Börsen beeinflusst. Eine unsichere oder rückläufige Entwicklung der Märkte birgt daher entsprechende Risiken, wohingegen sich Chancen aus der führenden Marktstellung bei einem freundlichen Börsenumfeld ergeben können.
Aufgrund der ständigen gesetzlichen Änderungen können sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben, die ggf. auch Auswirkungen auf unser Geschäft haben. Durch engen Kontakt mit den zuständigen Stellen und unserer Fachanwaltskanzlei versuchen wir den ständigen Anforderungsänderungen gerecht zu werden.
Innerhalb der betrieblichen Funktionsbereiche kann die Unternehmensleitung keine vorhersehbaren Engpassfaktoren identifizieren. Wie bei allen Gesellschaften mit eher geringer Personalintensivität hängt der Erfolg des Unternehmens oft von wenigen Personen in Schlüsselpositionen ab, bei deren Ausfall sich Gefährdungspotentiale ergeben können.
Liquiditätsrisiken für das Geschäftsjahr 2010 sind aufgrund der hohen Eigenkapital-Finanzierung gegenwärtig nicht erkennbar.
Die Unternehmensführung der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 des Aktiengesetzes finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info.
Die Unternehmensführung besteht aus dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Die Unternehmensführungspraktiken finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Nachdem im Geschäftsjahr 2009 das Basisgeschäft „regulärer Handel mit nicht börsennotierten Wertpapieren“ rückläufig war, stammt der Großteil des Umsatzvolumens aus dem vollzogenen Squeeze-out Hypo Real Estate und dem angenommenen Abfindungsangebot „Dahlbusch“ sowie einigen Paketgeschäften. Unverändert gehen wir bei der Planung für die kommenden Jahre von einen Jahresüberschuss in Höhe von jeweils 160.000 EUR p.a. aus, welcher die Zahlung der Basisdividende in Höhe von 10% ermöglichen soll. Eventuelle zukünftige Sondereffekte, welche die Ausschüttung einer Bonuszahlung ermöglichen, können in der Planung naturgemäß nicht berücksichtigt werden. Der aufgebaute Gewinnvortrag in Höhe von 334.829,32 EUR soll jedoch auch zur Sicherung der Kontinuität der Basisdividende dienen.
Ettlingen, den 13.01.2010
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Vorstand
Klaus Helffenstein
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| EUR | EUR | Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Zinserträge aus | |||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 176.527,56 | 58.092 | |
| 2. Zinsaufwendungen | 358,92 | 697 | |
| 3. Laufende Erträge | |||
| a) aus Aktien und nicht festverzinslichen Wert- papieren | 18.714,29 | 74.706 | |
| 7a. Ertrag aus Finanzgeschäften | 281.294,61 | 915.219 | |
| 7b. Aufwand aus Finanzgeschäften | 3.523,62 | 70.635 | |
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 416.259,64 | 158.047 | |
| 10. Allgemeine Verwaltungskosten | |||
| a) Personalaufwand | |||
| aa) Löhne und Gehälter | 357.879,92 | 377.983 | |
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 36.517,21 | 36.560 | |
| davon für Altersversorgung: EUR 7.620,36 (Vj. EUR 6.772,36) | |||
| 394.397,13 | |||
| b) Andere Verwaltungskosten | 260.115,97 | 654.513,07 | 302.414 |
| 11. Abschreibungen auf immaterielle Anlage- werte und Sachanlagen | 34.262,35 | 35.370 | |
| 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 0,00 | 99.978 | |
| 14. Erträge aus der Zuschreibung zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 19.288,87 | 0 | |
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 219.427,01 | 282.427 | |
| 24. Sonstige Steuern | 630,37 | 8.145 | |
| 27. Jahresüberschuss | 218.796,64 | 274.282 | |
| 28. Gewinnvortrag | 273.532,68 | 156.751 | |
| 34. Bilanzgewinn | 492.329,32 | 431.033 |
Aktiva
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| EUR | EUR | Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|---|
| 1. Barreserve | |||
| a) Kassenbestand | 1.197,47 | 1.197,47 | 3.030 |
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | |||
| a) täglich fällig | 1.179.983,71 | 1.179.983,71 | 1.339.493 |
| darunter: an Finanzdienstleistungsinstitute EUR 0,00 | |||
| 4. Forderungen an Kunden | 125.164,67 | 125.164,67 | 73.982 |
| darunter: durch Grundpfandrechte gesicherte EUR 0,00 | |||
| Kommunalkredite EUR 0,00 | |||
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 1.646.031,58 | 1.704.642 | |
| 11. Immaterielle Anlagewerte | 24.534,75 | 20.801 | |
| 12. Sachanlagen | 46.135,50 | 76.652 | |
| 15. Sonstige Vermögensgegenstände | 513.464,15 | 571.267 | |
| 16. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.955,00 | 0 | |
| 3.539.466,83 | 3.789.867 | ||
| Passiva | |||
| EUR | EUR | Vorjahr EUR |
|
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
| a) andere Verbindlichkeiten | 24.207,34 | 24.207,34 | 22.671 |
| darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten EUR 0,00 | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 12.283,51 | 47.371 | |
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 50.686,66 | 74.690 | |
| 7. Rückstellungen | |||
| a) andere Rückstellungen | 127.460,00 | 127.460,00 | 381.602 |
| 12. Eigenkapital | |||
| a) gezeichnetes Kapital | 1.575.000,00 | 1.575.000 | |
| b) Kapitalrücklage | 157.500,00 | 157.500 | |
| c) Gewinnrücklagen | |||
| cd) andere Gewinnrücklagen | 1.100.000,00 | 1.100.000 | |
| d) Bilanzgewinn | 492.329,32 | 3.324.829,32 | 431.033 |
| 3.539.466,83 | 3.789.867 |
Ettlingen, den 13.Januar.2010
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Der Vorstand
Klaus Helffenstein
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2009 seine ihm aufgrund Gesetzes, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben erfüllt. Der Vorstand wurde durch den Aufsichtsrat bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit überwacht. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage der Gesellschaft unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und die strategische Ausrichtung der Gesellschaft mit dem Vorstand abgestimmt. Die für die Gesellschaft bedeutenden Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat auf Basis der Berichte des Vorstands umfassend erörtert. Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zugestimmt. Alle Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden einstimmig gefasst.
Der Aufsichtsrat traf sich im Jahr 2009 zu fünf Sitzungen. In den gemeinsamen Sitzungen berichtete der Vorstand umfassend schriftlich und mündlich über die Geschäfts- und Finanzlage der Gesellschaft. Zu jedem Quartalsende ließ sich der Aufsichtsrat die Beteiligungen und ihre Bewertungen vorlegen. Die Bewertungsgrundsätze und die aktuelle Wertentwicklung wurden jeweils ausführlich diskutiert. Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit der Rechnungslegung und dem Risikomanagement der Gesellschaft wie auch mit den Berichten über potenzielle und anhängige Rechtsstreitigkeiten auseinandergesetzt.
Der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand über die Aufsichtsratssitzungen hinaus in regelmäßigem Kontakt, um sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle zu informieren.
Gegenstand ausführlicher Beratungen war die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer. Dies schließt die Überwachung seiner Unabhängigkeit und Qualifikation sowie die Festlegung seines Honorars ein. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2009 wurde als Abschlussprüfer die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart (vormals Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft) gewählt.
Der Vorstand hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften den Jahresabschluss für das Jahr 2009 erstellt. Dieser wurde vom Wirtschaftsprüfer mit Datum vom 05.03.2010 geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
In der Sitzung am 13.03.2010 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Abschluss und dem Lageberichten der Gesellschaft sowie mit der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 10.05.2010 befasst, ferner mit dem Geschäftsbericht 2009, insbesondere mit dem darin enthaltenen Corporate-Governance-Bericht und der Entsprechenserklärung gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex.
Die zu prüfenden Unterlagen (Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft), der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Berichte des Abschlussprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Einsicht ausgehändigt und wurden vom Aufsichtsrat insbesondere mit Blick auf deren Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Der zuständige Abschlussprüfer hat an der Sitzung des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses am 13.03.2010 teilgenommen und ausführlich das Prüfungsergebnis in seinen wesentlichsten Punkten, insbesondere hinsichtlich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess nochmals erläutert. Nach Angaben der Prüfer liegen keine Umstände vor, die ihre Befangenheit besorgen lassen. Der Abschlussprüfer hat die Unabhängigkeit schriftlich bestätigt. Neben Leistungen über die Abschlussprüfung hinaus wurden vom Prüfer Leistungen hinsichtlich der WpHG-Prüfung erbracht.
Die Prüfer standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen, kritisch gewürdigt und sie ebenso wie die Prüfung selbst mit dem Abschlussprüfer diskutiert, was die Befragung zu Art und Umfang der Prüfungen sowie zu den Prüfungsergebnissen einschloss. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfungen und der Prüfungsberichte überzeugen. Das abschließende Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats entspricht vollständig dem Ergebnis der Abschlussprüfung.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht, und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers abschließend geprüft und erhebt nach dem Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in der Sitzung vom 13.03.2010 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich in derselben Sitzung dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an.
Der Aufsichtsrat hat in jeder seiner jeweils samstags stattfindenden Sitzungen ausführlich den Vorstandsbericht zur aktuellen Lage der Gesellschaft erörtert, die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet und die einzelnen Wertpapierpositionen ab einem Volumen von 50.000 EUR besprochen.
In der Sitzung am 31.01.2009 bildeten neben den oben erwähnten Punkten insbesondere die Strategieplanung zum Geschäftsjahr 2009 sowie das Resümee zum Verlauf des Geschäftsjahres 2008 einen Schwerpunkt. Zudem wurden die Liquiditätsplanung sowie die Kosten- und Erlösplanung zum Geschäftsjahr 2009 vom Vorstand vorgelegt und besprochen.
Die Aufsichtsratssitzung am 14.03.2009 befasste sich unter anderem zudem mit der Genehmigung des Jahresabschlusses zum Geschäftsjahr 2008 und den Tagesordnungspunkten der kommenden Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2008.
Am 11.05.2009 besprach sich der Aufsichtsrat unter anderem hinsichtlich der Entwicklung im „EdW-Fall Phoenix“, der anstehenden Hauptversammlung inklusive der Behandlung des Gegenantrages zu Tagesordnungspunkt 2 sowie der zu veröffentlichenden Ad-hoc-Meldung an diesem Tag.
Besprechungspunkte der Sitzung am 26.09.2009 waren neben den bereits erwähnten Punkten Lage der Gesellschaft, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Wertpapierpositionen ab einem Volumen von 50.000 EUR, die Diskussionen hinsichtlich der Gesetzesänderungen im Rahmen von VorstAG und ARUG. Zudem wurde vom Vorstand über den neuen Stand „EdW“ und „Ökoportal“ berichtet.
Am 19.12.2009 wurden insbesondere die Punkte Gewinnverwendung sowie die Ad-hoc- Meldung zum 21.12.2009 ausführlich diskutiert. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung eingehend mit dem Thema „Auflösung Rückstellung EdW“ befasst. Auch erfolgte die formale Beschlussfassung bezüglich der Höhe der Aufsichtsratsvergütung und die Festlegung der möglichen Aufsichtsratssitzungstermine im kommenden Geschäftsjahr.
Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Informationen zu Corporate Governance in der Gesellschaft mit den Abweichungen und Begründungen für die Abweichung entnehmen Sie bitte der gesonderten Erklärung gemäß § 161 AktG.
Vorstand und Aufsichtsrat haben in ihrer Sitzung am 13.03.2010 beschlossen, eine eingeschränkte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abzugeben, die den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG entspricht nicht sämtlichen Empfehlungen des aktuellen Deutschen Corporate Governance Kodex und wird auch künftig in sachlich begründeten Fällen von einzelnen Empfehlungen abweichen.
Der Aufsichtsrat hat aufgrund der geringen Zahl der Mitglieder derzeit keine Ausschüsse gebildet. Auch ist die Bildung von Ausschüssen und die Delegation von Entscheidungsbefugnissen im gesetzlich zulässigen Rahmen für das kommende Geschäftsjahr nicht vorgesehen.
Mit Ausnahme von drei Beschlussfassungen, die im Umlaufverfahren stattfanden, wurden sämtliche weiteren Beschlüsse des Aufsichtsrats in persönlichen Sitzungen gefasst.
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind gegenwärtig Herr Prof. Dr. Eckhardt Wanner (Vorsitzender), Herr Rechtsanwalt Axel Fey (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Prof. Dr. Claus Becker. Während des Berichtszeitraums fanden keine personellen Veränderungen im Aufsichtsrat statt.
Mitglied des Vorstands der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist gegenwärtig Herr Klaus Helffenstein.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für ihr Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Ettlingen, den 13.03.2010
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Eckhardt Wanner, Vorsitzender
Die Gesellschaft wurde durch notariellen Gesellschaftsvertrag vom 5. August 1977 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 7. Juni 1988 wurde die Gesellschaft in die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG umgewandelt. Die Gesellschaft ist unter der Nr. 361196 beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister eingetragen.
| (1) | Gegenstand des Unternehmens ist der Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie im fremden Namen und für fremde Rechnung mit Wertpapieren aller Art, sowie mit Firmenbeteiligungen. Gegenstand des Unternehmens sind ferner die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung oder die Veräußerung von Wertpapieren sowie Firmenbeteiligungen oder der Nachweis derartiger Geschäfte. |
| (2) | Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 KWG sind nicht zulässig. |
| (3) | Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Außerdem kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |
Sitz der Gesellschaft ist Ettlingen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.575.000,00 und ist eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert EUR 1,00).
Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert. Es besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 630.000,00, befristet bis zum 5. Juni 2010, sowie ein genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 157.500,00, befristet bis zum 4. Mai 2013.
Mitteilungen gem. § 20 AktG von Aktionären liegen der Gesellschaft nicht vor.
Die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 1.100.000,00 blieben im Berichtsjahr unverändert.
Alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gemäß § 6 der Satzung ist:
Herr Klaus Helffenstein, Malsch
Einzelprokurist: Herr Thomas Schneible, Malsch
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
| Herr Prof. Dr. Eckhardt Wanner, (Vorsitzender), Hochschullehrer i.R., Pfinztal/Berghausen | |
| Herr Axel Fey, (stellvertretender Vorsitzender), Rechtsanwalt, Ettlingen | |
| Herr Prof. Dr. Claus Becker, Unternehmensberater, Ötigheim |
Herr Fey ist Aufsichtsratsmitglied bei der Service GmbH, Ettlingen.
Herr Prof. Dr. Becker ist stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bei der Kuhnke AG, Malente.
Als Ersatzmitglieder wurden von der Hauptversammlung die Herren Claudius Lang, Rechtsanwalt/Steuerberater, Karlsruhe und Stefan Kopf, Dipl. Bankfachwirt, Karben-Kloppenheim, gewählt.
Die Bezüge des einzigen Vorstandes Klaus Helffenstein für das Geschäftsjahr betrugen EUR 237.825,46, davon EUR 68.570,00 erfolgsabhängig für das Geschäftsjahr 2008. Die erfolgsabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2009 wird EUR 54.699,00 betragen
An Aufsichtsratsvergütungen wurden EUR 18.000,00 gezahlt.
Die Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Aus dem Mietverhältnis bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 26.000. Außer dem Mietvertrag ist die Gesellschaft keinerlei finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- oder ähnlichen Verträgen eingegangen.
Gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherungen wurden abgeschlossen. Andere Versicherungen bestehen nicht und werden aufgrund der Geschäftstätigkeit für nicht notwendig erachtet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Für den Abschlussprüfer wurden folgende Honorare (ohne Umsatzsteuer) als Aufwand erfasst:
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| Abschlussprüfung | TEUR 15 |
| Sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen | TEUR 2 |
In den Rückstellungen von insgesamt EUR 127.460,00 sind Tantiemerückstellungen in Höhe von EUR 54.699,00 enthalten.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags nicht an.
Zum 31.12.2009 besteht ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von EUR 3,0 Mio. bzw. ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von EUR 3,5 Mio., der in den Folgejahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden kann.
Die Steuerveranlagungen bis 2006 sind endgültig geprüft und abgeschlossen. Die Veranlagungen 2007-2008 stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung bzw. sind noch nicht ergangen.
Es ist beabsichtigt, aus dem Bilanzgewinn von EUR 492.329,32 EUR 157.500,00 an die Aktionäre auszuschütten und EUR 334.829,32 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) vom 11. Dezember 1998 sowie dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der GuV erfolgte nach dem Formblatt-Schema.
Die Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Die Barreserve wurde zum Nominalbetrag bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Geringwertige Vermögensgegenstände (bis EUR 150,00 Anschaffungskosten) haben wir aus Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Bei Geringwertigen Anlagegütern zwischen EUR 150 und EUR 1.000, erfolgt die Abschreibung nach der Pooling-Methode linear über 5 Jahre.
Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert abzüglich aktivisch abgesetzter Wertberichtigungen bilanziert.
Wertpapiere werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Wertaufholungen werden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten berücksichtigt. Bei unnotierten Aktien, bei denen entweder nur ein Briefkurs oder neben einem Briefkurs noch ein Geldkurs vorliegt, zu dem jedoch eine Verkaufsbereitschaft als unrealistisch angesehen werden kann, wurde ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 20 % des veröffentlichten Briefkurses vorgenommen.
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handels- bzw. Anlagebuch ist durch Geschäftsführerbeschluss dergestalt geregelt, dass Aktien, die voraussichtlich länger als sechs Monate im Bestand gehalten werden sollen, dem Anlagebuch zugeordnet werden. Umwidmungen sind nur durch Geschäftsführerbeschluss möglich. Aufgrund der geänderten Rechtslage ab 01.01.2010 sollen Umgliederungen in das Handelsbuch nicht mehr und Umgliederungen aus dem Handelsbuch nur noch unter Beachtung der einschränkenden gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen können.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Die anteiligen Erträge für die Zeit nach dem Bilanzstichtag wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Derivative Geschäfte werden nicht betrieben.
Im Jahresdurchschnitt wurden vier Mitarbeiter beschäftigt.
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechungserkärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt.
Die Gesellschaft ist weder verbundenes Unternehmen noch besteht zu anderen Unternehmen ein Beteiligungsverhältnis. Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt. Alle Posten der Bilanz enthalten daher keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Sämtliche Forderungen an Kunden sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden haben eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten.
Das aktivierte Körperschaftsteuerguthaben wird in gleichmäßigen restlichen acht Raten von der Finanzverwaltung zurückgezahlt.
Durch Grundpfandrechte und ähnliche Rechte sind Forderungen an Kunden nicht besichert.
Die Zinserträge, die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren, die Erträge aus den Finanzgeschäften (Eigenhandel mit Wertpapieren) sowie die Provisionserträge und die sonstigen Erträge betreffen zu 93 % das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, zu 1 % das europäische Ausland und zu 6 % das außereuropäische Ausland.
In dem Posten „Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ sind EUR 1.646.031,58 börsenfähige Wertpapiere enthalten. Hiervon sind:
börsennotiert: EUR 593.747,82
nicht börsennotiert: EUR 1.052.283,76
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| EUR | |
|---|---|
| Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 KStG | 481.000,26 |
| Steuerguthaben 2008/2009 | 31.480,98 |
| Kautionen | 982,91 |
| 513.464,15 |
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| EUR | |
|---|---|
| Lohn- und Kirchensteuer | 9.418,56 |
| Umsatzsteuer | 2.864,95 |
| 12.283,51 |
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| EUR | |
|---|---|
| Listinggebühren | 109.250,00 |
| Werbeeinnahmen Ökoportal | 7.046,35 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 264.081,89 |
| Sachbezüge Arbeitnehmer | 24.509,48 |
| Übrige | 11.371,92 |
| 416.259,64 |
Alle Posten der Bilanz lauten auf EUR.
Die mit EUR 46.135,50 ausgewiesenen Sachanlagen betreffen ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung und werden von der Gesellschaft selbst genutzt.
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen worden.
Eventualverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.
Ettlingen, den 13.01.2010
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Vorstand
Klaus Helffenstein
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten (kumuliert) EUR |
Zugänge Abgänge (A) EUR |
Abschreibungen EUR |
Buchwert 31.12.09 EUR |
Buchwert 31.12.08 EUR |
Abschreibungen Berichtsjahr EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| I. Immaterielle | ||||||
| Vermögensgegenstände | 34.686,56 | 7.480,13 | 17.631,94 | 24.534,75 | 20.800,47 | 3.745,85 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 290.390,76 | 0,00 | 244.255,26 | 46.135,50 | 76.652,00 | 30.516,50 |
| 325.077,32 | 7.480,13 | 261.887,20 | 70.670,25 | 97.452,47 | 34.262,35 |
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Ver treter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, 5. März 2010
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Frey, Wirtschaftsprüfer
Witt, Wirtschaftsprüfer
„Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“
Ettlingen, den 13.01.2010
Klaus Helffenstein, Vorstand
Der Vorstand erstattet folgenden erläuternden Bericht:
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.575.000,00 und ist eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert EUR 1,00), die jeweils gleiche Rechte – insbesondere gleiche Stimmrechte – gewähren. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Eine Einschränkung zur Übertragung der Aktien besteht nicht.
Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt.
Diese bestehen nicht.
Es ist dem Arbeitgeber nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen.
Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann.
Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
Die satzungsmäßige Bestimmung einer geringeren Kapitalmehrheit für Satzungsänderungen verschafft der Gesellschaft und der Hauptversammlung größere Flexibilität und entspricht üblicher aktienrechtlicher Praxis.
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 05. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen; dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 04. Mai 2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 157.500,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital II). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs.1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II zu ändern.
Eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf für die Gesellschaft liegt nicht vor.
Diese bestehen nicht.
Diese bestehen nicht.
Ettlingen, 13.01.2010
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Der Vorstand
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| 1989 | 1990 | 1991 | 1992 | 1993 | 1994 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gez. Kapital in TDM | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 |
| Rücklagen gesamt TDM | 29 | 55 | 89 | 200 | 400 | 400 |
| Jahresüberschuss TDM | 584 | 228 | 664 | 759 | 760 | 564 |
| Umsatz in TDM | 4.700 | 2.794 | 6.022 | 6.009 | 9.101 | 4.681 |
| Ausschüttung in DM(2) | 2,75 | 3,00 | 3,00 | 3,00 | 3,00 | 3,00 |
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| 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gez. Kapital in TDM | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.500(1) |
| Rücklagen gesamt TDM | 400 | 400 | 400 | 1.000 | 7.868 |
| Jahresüberschuss TDM | 320 | 401 | 213 | 1.441 | 4.739 |
| Umsatz in TDM | 4.941 | 5.214 | 5.646 | 12.720 | 48.074 |
| Ausschüttung in DM(2) | 1,50 | 2,00 | 1,00 | 3,00 | 5,00 |
(1) = EURO 766.937,82
(2) = je 5,00 DM-Aktie
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| 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gez. Kapital in TEUR | 1.500 | 1.500 | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 |
| Rücklagen gesamt TEUR | 5.900 | 6.500 | 6.650 | 6.650 | 158(6) | 558 |
| Jahresüberschuss TEUR | 4.142 | -4.788 | -1.550(4) | -238(5) | 146 | 813 |
| Umsatz in TEUR | 29.705 | 6.334 | 1.577 | 3.578 | 3.630 | 6.935 |
| Ausschüttung in EUR(3) | 1,00 | -,-- | -,-- | -,-- | -,-- | 0,20 |
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| 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gez. Kapital in TEUR | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 | |
| Rücklagen gesamt TEUR | 958 | 1.258 | 1.258 | 1.258 | |
| Jahresüberschuss TEUR | 825 | 717 | 274 | 219 | |
| Umsatz in TEUR | 6.080 | 9.550 | 6.350 | 3.770 | |
| Ausschüttung in EUR(3) | 0,30 | 0,25 | 0,10 | 0,10 |
(3) = je 1,00 EURO-Stückaktie
(4) = zuzügl. Verlustvortrag 4.768 TEUR aus 2001 = 6.318 EUR
(5) = zzgl. Verlustvortrag 6.318 TEUR aus 2002 = 6.556 TEUR
(6) = Ultimo 2004 Verrechnung Verlustvortrag mit Kapitalrücklagen

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