Annual Report • Apr 12, 2011
Annual Report
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Im Folgenden wird über die Verhältnisse der aap Implantate AG unter Verwendung der Begriffe "aap", "Gesellschaft", oder "Unternehmen" berichtet.
Bei den nachfolgend dargestellten Zahlenangaben können technische Rundungsdifferenzen bestehen, die die Gesamtaussage nicht beeinträchtigen.
Die aap Implantate AG ist Obergesellschaft der aap-Gruppe. Nach wirtschaftlicher Darstellung verfügt die aap-Gruppe zum 31. Dezember 2010 über folgende operativ tätige Gesellschaften: aap Implantate AG, aap Biomaterials GmbH, ADC Advanced Dental Care GmbH (ADC GmbH) und die Tochtergesellschaft der aap bio implants Netherlands B.V. - European Medical Contract Manufacturing (EMCM) B.V.
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| aap Biomaterials GmbH, Dieburg | 100% |
| aap bio implants Netherlands B.V., Nijmegen, Niederlande | 100% |
| ADC Advanced Dental Care GmbH, Dieburg | 54% |
| AEQUOS Endoprothetik GmbH, München | 4,57% |
In der aap Biomaterials GmbH sind alle deutschen Entwicklungs- und Produktionsaktivitäten im Bereich medizinischer Biomaterialien sowie Zement und Zementierungstechniken zusammengefasst. Sitz der Gesellschaft ist Dieburg bei Frankfurt am Main, ein weiterer Standort befindet sich in Obernburg nahe Aschaffenburg. Die im Geschäftsjahr begonnene Zusammenlegung der beiden Standorte in Dieburg wird im ersten Quartal 2011 vollzogen werden.
Diese Gesellschaft bildet die Holding der niederländischen Unternehmensgruppe mit Sitz in Nijmegen.
In der EMCM mit Sitz in Nijmegen sind die niederländischen Entwicklungs- und Produktionsfunktionen im Bereich medizinischer Biomaterialien zusammengefasst.
Die aap Implantate AG hält eine Mehrheit in Höhe von 54 % an der ADC Dental Care GmbH, einer Vertriebsgesellschaft im Dentalbereich.
Nach der Erhöhung des Stammkapitals aufgrund der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 9. März 2010 und 17. Mai 2010 (Eintragung ins Handelsregister am 2. Juni 2010 und 9. November 2010) hat sich der Anteil der aap Implantate AG an der AEQUOS Endoprothetik GmbH von 5,32 % auf nunmehr 4,57 % verringert.
Der Vorstand der aap Implantate AG besteht aus drei Mitgliedern. Herr Biense Visser (58) ist Vorstandsvorsitzender (CEO) und zeichnet für die Bereiche Corporate Development, Legal Affairs und Investor & Public Relations verantwortlich.
Herr Bruke Seyoum Alemu (45) ist Chief Operating Officer (COO) und verantwortet in der Unternehmensgruppe die Bereiche Forschung & Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Marketing.
Herr Marek Hahn (36) wurde zum 1. April 2010 in den Vorstand bestellt und zum Chief Financial Officer (CFO) ernannt. Er verantwortet neben dem Bereich Finanzen auch die Bereiche Personal, IT und Administration.
Auf der am 16. Juli abgehaltenen Hauptversammlung wurde beschlossen, den Aufsichtsrat von bisher sechs Mitgliedern auf drei zu reduzieren. Herr Dr. Winfried Weigel, Herr Marcel Boekhoorn und Unternehmensgründer Uwe Ahrens sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden; Herr Boekhoorn und Herr Ahrens wurden als Ersatzmitglieder gewählt und bleiben somit weiterhin dem Unternehmen eng verbunden. In seiner im Anschluss an die Hauptversammlung abgehaltenen konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat seinen Vorsitzenden Herrn Rubino Di Girolamo weiterhin bestätigt, zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Herr Ronald Meersschaert gewählt.
Am Unternehmenssitz in Berlin fertigt aap Produkte der Osteosynthese, Endoprothesen und Instrumente für den Bereich Traumatologie & Orthopädie. Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung in 2009 sind durch die Zusammenführung der Geschäftsbereiche und die Lenkung aller Geschäftsbereiche unter einem Dach Geschäftsprozesse neu strukturiert worden. Cross-Functional-Teams sorgen dafür, dass die Geschäftsprozesse kontinuierlich optimiert werden. Am Hauptsitz von aap in Berlin ist ein Center of Excellence für den Bereich Marketing und Vertrieb gebildet worden, um diese Funktionen effizienter und effektiver zu gestalten. Damit vertreibt die aap neben den Produkten der Traumatologie und Orthopädie ebenfalls Produkte aus dem Bereich Biomaterialien.
Daneben übt aap in ihrer Funktion als geschäftsleitende Holding neben zentralen Aufgaben des Finanz- und Rechnungswesens, IT sowie Geschäftsführung der Tochtergesellschaften auch die Finanzierungsfunktion für sämtliche Unternehmen der aap-Gruppe aus.
aap stellte sein Produktsortiment auch in 2010 auf den wichtigsten internationalen Messen vor, wie der Arab Health in Dubai und der A.A.O.S. (American Academy of Orthopaedic Surgeons) in New Orleans. In Wien präsentierte sich aap mit seinen Produkten auf der Eurospine 2010. In Deutschland war aap u.a. auf der Medica 2010 in Düsseldorf, dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin, dem 29th Annual Meeting of European Bone Joint Society (EBJIS) in Heidelberg und der Jahrestagung der Süddeutschen Orthopäden in Baden-Baden präsent.
Im Vordergrund der Aktivitäten der aap in 2010 stand der Ausbau des Produktportfolios mit Fokus auf Traumatologie durch die Weiterentwicklung der winkelstabilen Plattensysteme, Schultermanagement und der Zulassung und Markteinführung des anatomischen Kniegelenksystems GeniUs® .
Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden diverse Produkte in internationalen Wachstumsmärkten zugelassen bzw. registriert. Für das WSG-System wurde eine CE-Zulassung für die EU erteilt. Im vierten Quartal hat aap eine Marktfreigabe in Italien und Brasilien für diverse Trauma-Produkte erhalten. Außerdem wurde eine Rezertifizierung des gesamten Produktportfolios durch die DEKRA durchgeführt. Das Ergebnis bestätigt, dass die Vorgaben an das Qualitätsmanagementsystem der aap allen relevanten Standards, Richtlinien und Gesetzen entsprechen. Daneben unterstützt aap kontinuierlich verschiedene Großkunden bei der Zulassung ihrer durch aap produzierten Produkte.
Zur langfristigen Absicherung der Produktionsfähigkeiten bildet die aap Implantate AG nach wie vor eigene Facharbeiter aus.
aap verfügt über drei Vertriebskanäle. Im Vordergrund steht der Direktvertrieb an Krankenhäuser, Einkaufsgemeinschaften und Verbundkliniken. Zusätzlich erfolgt der Vertrieb über ein internationales Distributionsnetzwerk mit Partnern in über 20 Ländern und OEM-Partnerschaften mit nationalen und internationalen Kunden. Die internationalen Vertriebsaktivitäten konzentrierten sich auf Osteuropa, den Mittleren Osten und die USA.
Neben den Primär-Zulassungen (CE-Zeichen) hat aap verschiedene Großkunden bei der Zulassung ihrer durch aap produzierten Produkte unterstützt.
In allen Märkten der Welt sind behördliche Registrierungen und Zulassungen eine Voraussetzung für die Vermarktung medizinischer Produkte. Da die Produkte der aap grundsätzlich für eine weltweite Vermarktung bestimmt sind, basiert das Qualitätsmanagement-System auf den Anforderungen international harmonisierter Normung und europäischer Verordnungen. Dementsprechend wird die aap-Gruppe regelmäßig auditiert und entsprechend zertifiziert, so dass die Produkte mit dem CE-Kennzeichen versehen und vertrieben werden dürfen. Darüber hinaus erfolgt die Produktion FDA-konform und bei den niederländischen Tochtergesellschaften unter GMP (Good Manufacturing Practice).
aap ist sind nach der für Medizinproduktehersteller relevanten und aktuell gültigen EN ISO 13485:2003 zertifiziert. aap ist ebenfalls nach der europäischen Richtlinie für Medizinprodukte 93/42/EWG zertifiziert. aap ist zusätzlich freiwillig nach EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit werden alle relevanten Umweltschutzvorschriften beachtet. Sowohl von der Produktion als auch den Produkten der aap gehen keine mittel- oder unmittelbaren Gefährdungen für die Umwelt aus.
Die Medizintechnologie ist eine dynamische und hoch innovative Branche. Bei Patenten und Welthandelsanteil liegt Deutschland auf Platz zwei hinter den USA. Rund ein Drittel ihres Umsatzes erzielen die deutschen Medizintechnikhersteller mit Produkten, die weniger als drei Jahre alt sind. Durchschnittlich investieren die forschenden Medizintechnik-Unternehmen rund 9 % des Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Der Innovations- und Forschungsstandort Deutschland spielt damit für die Medizintechnik-Unternehmen eine besonders wichtige Rolle. Ein weiterer Beleg für die Innovationskraft der Branche: Nach Angaben des Europäischen Patentamtes in München führt die Medizintechnik die Liste der angemeldeten Erfindungen mit über 16.700 Patenten an (Stand: 2008). Danach folgen erst die elektronische Nachrichtentechnik und die EDV.
Die Entwicklung der Medizintechnologie ist mit dem Ende des 20. Jahrhunderts noch lange nicht beendet. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass der Fortschritt noch rasanter werden wird. Eine Reihe weiterer hochinnovativer Technologien ist bereits im Stadium der klinischen Prüfung oder kurz davor.
Die "meist forcierten Forschungsgebiete" der Medizinprodukte-Industrie sind aus Expertensicht: Orthopädie (v. a. Wirbelsäulenchirurgie und Biomaterialien), Kardiologie (v. a. Beschichtungsverfahren von Medizinprodukten und minimal-invasive Verfahren) und Innere Medizin (v. a. Endoskopie, Diabetes).
Die internationalen Entwicklungen in der Medizintechnologie sind u. a. gekennzeichnet durch fortschreitende Miniaturisierung, minimal invasive Eingriffe (Operationen), verstärkten Einsatz von IT-Technologien, die Entwicklung neuer Biomaterialien mit verbesserter Verträglichkeit und die Integration biotechnologischer Verfahren. Nur solche Entwicklungen werden dauerhafte Zukunftschancen für neue Produkte bieten, die auch einen messbaren Beitrag zu größerer Leistungsfähigkeit oder Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erbringen. Die frühzeitige Abschätzung dieser Leistungsfähigkeit macht besondere Verfahren auf dem Wege der Produktentwicklungen sinnvoll und erforderlich.
Viele Experten erwarten, dass die Medizintechnik für die regenerative Medizin deutlich an Gewicht gewinnt. Eine Ursache dafür liegt darin, dass die Zell- und Gewebetechnik in den kommenden Jahren den Schritt von der Grundlagenforschung zur Anwendung vollziehen kann. Die Entwicklung von neuen funktionellen Biomaterialien muss dabei einbezogen werden. Sie sollen bessere biomimetische (also natürliche Vorgaben nachahmende) Eigenschaften besitzen, die eine einfachere Zellbesiedlung und Integration in den Körper ermöglichen. Implantate sollen zusätzliche Funktionalität im Sinne von "Regeneration der biologischen Funktion" erhalten. Forschergruppen in vielen Teilen der Welt arbeiten bereits daran, Nanopartikel für "Drug Delivery" zu entwickeln und zu nutzen.
aap wendete im Geschäftsjahr 2010 erhebliche Mittel für Forschung und Entwicklung auf, 16 % (Vorjahr: 15 %) der gesamten Mitarbeiterzahl (20, Vorjahr: 17) sind den Bereichen F&E, Clinical Affairs, Regulatory und Quality Management zuzuordnen. aap investiert ca. 11 % (Vorjahr 8%) des Umsatzes in die Entwicklung neuer Produkte. Neben den eigenen F&E-Aktivitäten kooperiert aap mit einer Vielzahl akademischer Institutionen (Forschungsinstitute, Unikliniken) bei Neu- sowie Weiterentwicklungen und klinischen Studien.
aap bildet entsprechend dem Produktportfolio folgende F&E-Schwerpunkte:
| ― | Traumatologie |
| ― | Endoprothetik |
Grundsätzlich werden alle Produkte in enger Zusammenarbeit mit ärztlichen Anwendern, oft sogar auf deren Initiative hin entwickelt. Da die aap-Produktpipeline verstärkter Wettbewerbsbeobachtung unterliegt, können die folgenden Kommentare jedoch nur allgemein gehalten werden.
Die Entwicklung der aap konzentrierte sich wie in den Vorjahren im Bereich der Traumatologie auf die Erweiterung der winkelstabilen Systeme für verschiedene anatomische Regionen basierend auf patentierten bzw. patentwürdigen Technologien und im Bereich der Orthopädie auf die Erweiterung der Hüft-, Schulter- und Kniesysteme.
Die Weltwirtschaft hat sich 2010 nach der vorangegangenen tiefen Rezession schneller erholt als noch vor einem Jahr erwartet. Insbesondere im 1. Halbjahr 2010 ist das Welt-Bruttoinlandsprodukt kräftig gewachsen. Impulse kamen dabei von der zum Teil sehr expansiven Geld- und Fiskalpolitik einiger Länder sowie vom kräftig anziehenden Welthandel, von dem insbesondere die deutsche Wirtschaft stark profitieren konnte. Im weiteren Jahresverlauf hat sich der konjunkturelle Aufschwung in vielen Ländern allerdings verlangsamt. Insgesamt dürfte die Weltwirtschaft 2010 - nach einem Rückgang um 1 % im Jahr zuvor - um gut 4 % gewachsen sein.
Die größte Wachstumsdynamik ging 2010 von den Schwellenländern aus. In den meisten Industrieländern verlief der wirtschaftliche Aufschwung spürbar moderater. Nach einem guten Jahresbeginn ist die US-Wirtschaft nur verhalten expandiert. Die Exporte und die Anlageinvestitionen entwickelten sich nach dem Rückgang im Vorjahr wieder positiv. Vom privaten Verbrauch, der Hauptstütze der US-Konjunktur, gingen wegen der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit, geringer Einkommenszuwächse und niedriger Immobilienpreise nur moderate Wachstumsimpulse aus. Die japanische Wirtschaft verdankte ihr Wachstum vor allem den stark ausgeweiteten Exporten. Allerdings hat die Yen-Aufwertung die wirtschaftliche Dynamik im Jahresverlauf merklich abgeschwächt.
Im Euroraum blieb die wirtschaftliche Erholung überwiegend zurückhaltend. Positiv trugen der private und staatliche Konsum sowie höhere Exporte zum Wachstum bei, leicht negative Effekte gingen dagegen von den Anlageinvestitionen aus. Insgesamt war die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum gespalten. Länder, die unter einer geplatzten Immobilienpreisblase und sehr hohen Staatsdefiziten litten, wiesen nur niedrige oder sogar negative Wachstumsraten aus. Überdurchschnittlich positiv entwickelte sich dagegen die deutsche Wirtschaft. Im 2. Quartal wurde insbesondere dank höherer Exporte und gestiegener Investitionen das höchste Quartalswachstum seit der Wiedervereinigung erzielt. Wegen dieser hohen Wachstumsdynamik zur Jahresmitte dürfte die deutsche Wirtschaft 2010 trotz einer Abschwächung in der 2. Jahreshälfte insgesamt um mehr als 3 % zugelegt haben.
Die aufstrebenden Schwellenländer sind zumeist stark gewachsen. Die chinesische Wirtschaft ist vor allem in der 1. Jahreshälfte wegen hoher staatlicher Investitionen und eines steigenden privaten Verbrauchs kräftig expandiert. Im weiteren Jahresverlauf dürfte die Wachstumsdynamik auf Grund der von der Regierung angestrebten gesamtwirtschaftlichen Abkühlung aber nachgelassen haben. Auch die übrigen großen Schwellenländer - insbesondere Indien und Brasilien - verzeichneten 2010 einen hohen Zuwachs der gesamtwirtschaftlichen Leistung.
Die im Jahre 2008 und 2009 erlebte Finanzkrise hatte nicht nur unmittelbare Auswirkungen wie niedrigere Konsumausgaben und Sparzwänge für Unternehmen sondern auch einen weiteren, der sich erst jetzt mit einiger Verzögerung bemerkbar macht. Nach anfänglichen Fördermaßnahmen für die Wirtschaft reduzieren die jeweiligen Regierungen ihre Ausgaben jetzt wieder, was u. a. die Ausgaben im Bereich Gesundheitswesen betrifft. Diese Sparmaßnahmen werden lange anhalten und den Gesundheitssektor generell und die Orthopädie im speziellen nachhaltig belasten. Obwohl der Sektor der Medizintechnik nur eine bedingte Relation zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung aufzeigt, ist auch aap mit diesem problematischen Umfeld konfrontiert.
Auch die politischen Umbrüche in einigen Ländern und Märkten beeinflussten die Marktteilnehmer; die oft damit verbundene verschlechterte Zahlungsmoral einiger Kunden belastete ferner die Liquidität von aap.
Die Medizintechnologiebranche ist ein weltweiter Wachstumsmarkt. Der medizintechnische Fortschritt, die demographische Entwicklung mit immer mehr älteren Menschen und der erweiterte Gesundheitsbegriff werden dafür sorgen, dass dies auch so bleibt. Der Bedarf an Gesundheitsleistungen wird weiter steigen. Patienten sind immer mehr bereit, in ihre Gesundheit zu investieren. Der Weltmarkt für Medizintechnologien beträgt rund 220 Milliarden Euro. Der europäische Markt ist mit 65 Milliarden Euro nach den USA mit 90 Milliarden Euro der zweitgrößte Markt der Welt. Deutschland ist mit 23 Milliarden Euro als Einzelmarkt nach den USA und Japan (25 Milliarden Euro) weltweit der drittgrößte Markt und mit Abstand der größte Markt Europas. Er ist rund doppelt so groß wie Frankreich und rund drei Mal so groß wie Italien oder Großbritannien. Jedoch besteht aufgrund des Kostendrucks im Gesundheitswesen aller westlichen Länder ein deutlicher Druck auf die Preise aller Anbieter. Ein Ergebnis dieser Entwicklung ist eine insgesamt zunehmende Konsoliderung des Marktes. Die "Big Player" des Marktes erzielen zwar Zuwächse in den abgesetzten Stückzahlen ihrer Produkte, der Umsatzzuwachs ist dagegen aber nur unterproportional.
aap begegnet diesen Entwicklungen weiterhin mit der Aufrechterhaltung eines guten Preis-/ Leistungsverhältnisses zumal die Nachfrage nach europäischen Produkten weiterhin gut ist. Diese Reputation nutzt aap auch als Auftragsentwickler für führende Unternehmen der OrthopädieBranche. Aufgrund dieser langfristigen Abnahmeverträge für die globalen Märkte unserer Kunden wirken sich auf aap weltwirtschaftliche Schwankungen geringer aus. Außerdem hatte aap aufgrund nahezu deckungsgleicher US-Dollar Aus- und Einzahlungen keine wesentlichen US-Dollar-Risiken.
Mit der Schaffung des Center of Excellence für den Bereich Marketing und Vertrieb in Berlin in 2009 vertreibt die aap neben Produkten der Traumatologie und Orthopädie auch Produkte aus dem Bereich Biomaterialien.
Im Geschäftsjahr 2010 sank der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 24 % von 14,6 Mio. € auf 11,1 Mio. €. Der Rückgang des Umsatzes um 3,5 Mio. € resultiert vor allem aus dem verminderten Geschäftsvolumen mit einem OEM-Kunden im Bereich Traumatologie. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum realisierte aap mit diesem Kunden in 2010 keine nennenswerten Umsatz (2009: 1,6 Mio. €). Daneben reduzierte sich der Umsatz durch die Verlagerung der Distribution von einzelnen Produkten zu anderen aap-Gesellschaften ebenfalls (z. B. Medical Aesthetic und Zementrestriktoren). Da der US-amerikanische Markt ein strategisch wichtiger Markt für die weitere Entwicklung der aap sein wird, hat aap im Geschäftsjahr anderen global agierenden Unternehmen sein Produktportfolio vorgestellt und befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen. Als ein erstes Resultat konnte aap im vierten Quartal 2010 einen Neukunden mit einer Initiallieferung unserer Lochschrauben ausstatten.
Unsere Ambitionen für die Umsatzerreichung waren höher, jedoch haben wesentlich folgende Fakten dazu geführt, dass wir unsere Ziele nicht ganz erreicht haben: Wie bereits kommuniziert haben wir entschieden, den Produktlaunch des WSG-Systems zu verschieben, um die möglichen Vermarktungsstrategien zu evaluieren. Daneben wurden letzte Modifikationen am Design vorgenommen. Weiterhin ist der Umsatz mit unseren humanen Knochenmaterialien (Allograft) hinter unseren Erwartungen geblieben, da uns ein französisches Konkurrenzunternehmen eine vermeintliche Patentverletzung vorwirft und einen Verkaufstop unserer Produkte in einigen Ländern fordert. Weiterhin sind einzelne Produktgruppen aus den Bereichen Hüfte und Knie sowie Knochenersatzmaterialien hinter unseren Erwartungen geblieben und konnten durch die positiven Entwicklungen anderer Produktgruppen wie zum Beispiel Lochschrauben und Mebio Knie nicht vollumfänglich ausgeglichen werden.
In Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und der gleichlaufenden Behandlung und Darstellung nach den IFRS nutzt aap das Wahlrecht zur Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Diese werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weitere Voraussetzungen für die Aktivierung sind die voraussichtliche Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens und eine zuverlässige Bewertung des Vermögenswertes. Die aktivierten Entwicklungskosten beinhalten auch Fremdkapitalkosten und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den aktivierten Eigenleistungen ausgewiesen. aap hat im Geschäftsjahr 353 T€ an Entwicklungsaufwendungen aktiviert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen leicht von 1.767 T€ auf 1.824 T€ vor allem aufgrund von Ausbuchungen verjährter Verbindlichkeiten, Wertaufholungen von Vermögensgegenständen, Zahlungseingängen aus bereits wertberichtigten Forderungen sowie einer erhöhten Weiterberechnung an andere verbundenen Unternehmen der aap-Gruppe im Rahmen von Konzernumlagen.
Das Finanzergebnis lag mit -236 T€ aufgrund der teilweisen höheren Nutzung von bestehenden Kontokorrentlinien zur Finanzierung des Umlaufvermögens und der kurzfristigen Darlehensgewährung an Tochterunternehmen leicht unter dem Vorjahreswert von -226 T€.
Aus dem mit der aap Biomaterials GmbH bestehenden Gewinnabführungsvertrag erzielte die aap Im Geschäftsjahr Erträge in Höhe von 3.528 T€ (Vorjahr: 1.516 T€).
aap erzielte damit ein Jahresergebnis nach Steuern von minus 1.778 T€ (Vorjahr: -1.865 T€).
aap als innovatives Wachstumsunternehmen betrachtet nachhaltig profitables Wachstum, den Aufbau langfristiger Partnerschaften mit führenden globalen Orthopädie-Unternehmen und die Entwicklung innovativer Produkte als primäre Leistungsindikatoren. Daneben stand im Zuge der weiteren Fokussierung auf die Bereiche Ortho/Trauma/Spine sowie der Restrukturierung der aap-Gruppe der Fokus auf Kunden, Kosten sowie liquide Mittel.
Der Umsatz der aap verringerte sich gegenüber dem Vorjahr von 14,6 Mio. € um 24 % auf 11,1 Mio. €. Ursächlich für diesen Rückgang waren vor allem das verminderte Geschäftsvolumen mit einem OEM-Kunden im Bereich Traumatologie. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum realisierte aap mit diesem Kunden in 2010 keinen nennenswerten Umsatz (2009: 1,6 Mio. €). Daneben wurde der Vertrieb einzelner Produktgruppen auf andere aap-Gesellschaften übertragen (z. B. Medical Aesthetic und Zementrestriktoren), die ebenfalls zur Verminderung des Umsatz führten. Die Umsatzverteilung für Produkte der Frakturheilung für alle wesentlichen Skelettregionen und den Gelenkersatz für Schulter, Hüfte und Knie sowie Biomaterialien verlagerte sich durch das verringerte Geschäftsvolumen mit dem US-amerikanischen OEM-Kunden sowie der Verlagerung des Vertriebs einiger Produktgruppen an andere aap-Gesellschaften wieder mehr ins Inland. In Deutschland erzielte aap 41 % (Vorjahr: 33 %) seines Umsatzes. Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Verhandlungen mit global agierenden Unternehmen erwartet aap für das Jahr 2011 eine Umkehrung dieses Bildes und damit einer Verschiebung seiner Umsätze ins Ausland.
Hauptumsatzträger im Bereich Traumatologie sind nach wie vor Lochschrauben, im Bereich Orthopädie die Produktgruppe Hüfte.
Die Materialkostenquote von aap stieg infolge einer veränderten Produktmix-Umsatzstruktur mit geringeren Margen von 50 % auf 55 %. Die adäquate Steuerung des Vorratsvermögens ist für aap ein zentrales Element des Working-Capital-Managements, insbesondere mit dem Ziel die Kapitalbindung im Vorratsvermögen zu reduzieren. So haben wir es uns für 2011 zum Ziel gesetzt den relativen Anteil des Operating Working Capitals1 am Produktumsatz um 10 % zu reduzieren.
Die Personalkosten erhöhten sich infolge des höheren durchschnittlichen Bestands an Arbeitnehmern (123; Vorjahr: 109) von 6.077 T€ auf 6.428 T€. Die Personalkostenquote stieg ebenfalls aufgrund erhöhter Personalkosten bei gleichzeitig verminderter Gesamtleistung von 42 % auf 53 %. Die Zugänge im Geschäftsjahr 2010 erfolgten vor allem in den Bereichen Marketing & Sales, Forschung und Entwicklung sowie allgemeiner Verwaltung. Beachtet werden muss hier allerdings, dass unter der aap Implantate AG nicht nur die Mitarbeiter des operativen Bereichs Traumatologie & Orthopädie sondern auch die Verwaltung als Holdingfunktion für die gesamte Gruppe subsumiert wird.
Die Abschreibungsquote erhöhte sich leicht auf 5 % (Vorjahr 4 %).
aap beschäftigte zum 31. Dezember 2010 127 Mitarbeiter, davon 120 Vollzeit- und 7 Teilzeitbeschäftigte (Vorjahr: 116 Mitarbeiter, davon 110 Vollzeit- und 6 Teilzeitbeschäftigte).
Die Zahl der Auszubildenden im Produktionsbereich bei der aap Implantate AG liegt bei 6 % (Vorjahr: 6 %) der Beschäftigten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen zwar absolut nur leicht um 78 T€ auf 5.385 T€ (Vorjahr: 5.307 T€), die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen stieg jedoch aufgrund gesunkener Gesamtleistung auf 44 % (Vorjahr: 37 %).
1 Operating Working Capital = Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ./. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aap wird auf absehbare Zeit keine Dividenden ausschütten, da die vorhandenen liquiden Mittel voll in den Auf- und Ausbau des Unternehmens investiert werden.
Die liquiden Mittel betrugen per 31.12.2010 nur 259 T€ (Vorjahr: 191 T€). Dieses Niveau resultiert vor allem aus der kurzfristigen Darlehensgewährung an Tochterunternehmen, der Finanzierung des gestiegenen Umlaufvermögens sowie der Erbringung der planmässigen Tilgungsleistungen aus Kreditverträgen. Dem deutschen Arm der aap-Gruppe standen zum 31.12.2010 vertraglich zugesicherte Kreditlinien in Höhe 3.700 T€ zur Verfügung von denen zum Bilanzstichtag 2.877 T€ (Vorjahr: 1.159 T€) in Anspruch genommen wurden. Dem deutschen Teil der aap-Gruppe stehen für das Jahr 2011 zunächst Kreditlinien im Gesamtbetrag von 3,7 Mio. € zur Verfügung. Ab dem 1. Februar 2011 werden die Kreditlinien für die deutschen Gesellschaften um 200 T€ reduziert.
Zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung sowie zur weiteren Sicherung des Wachstums der aap-Gruppe wurden der Gesellschaft im dritten Quartal 2010 nachrangige Gesellschafterdarlehen mit gestaffelten Laufzeiten bis zu einem Jahr zu einem Zinssatz von 9 % p. a. in Höhe von 1,9 Mio. € gewährt. Im Januar 2011 haben die Gesellschafter gegenüber der aap erklärt, die Darlehen bis mindestens zum 31.12.2011 in der Gesellschaft zu belassen. Daneben konnte ein fälliges Gesellschafterdarlehen in der niederländischen Tochtergesellschaft in Höhe von 0,3 Mio. € unter Verwendung der eigenen Aktien planmäßig getilgt werden.
Unter Zugrundelegung des für 2011 geplanten Budgets beurteilt aap die Liquiditätssituation aufgrund der vorhandenen Kreditzusagen als ausreichend. aap geht davon aus, 2011 auf Gruppenebene mit einem positiven Cash-Flow abzuschließen. Auch für das Jahr 2011 gelten auf Konzernebene die in 2010 gesetzten Maßstäbe hinsichtlich der Zielwerte für einen Schuldendeckungsgrad2 kleiner 3 sowie einem Zinsdeckungsgrad3 größer 6 (jeweils bezogen auf das rollierende EBITDA).
2 Summe aller zinstragenden Verbindlichkeiten dividiert durch EBITDA (Basis: letzten vier Quartale)
3 EBITDA (Basis: letzten vier Quartale) dividiert durch Zinsaufwendungen (Basis: letzten vier Quarale)
Das Bilanzbild der Gesellschaft veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr nur leicht. So sank die Bilanzsumme um 1 % von 45.862 T€ auf 45.269 T€. Die Verringerung resultiert vor allem aus dem signifikant gesunkenen Bestand an langfristigen Ausleihungen an verbundene Unternehmen bei gleichzeitig gestiegenen Werten im Vorratsvermögen, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen und aus der erstmaligen Aktivierung von Entwicklungskosten im Anlagevermögen.
Die Verringerung des Anlagevermögens um 3.279 T€ auf 27.979 T€ (Vorjahr: 31.258 T€) ist vor allem auf die Tilgung von Ausleihungen von verbundenen Unternehmen zurückzuführen.
Das Vorratsvermögen erhöhte sich von 9.210 T€ auf 10.009 T€. Der Anstieg war maßgeblich durch den Aufbau an fertigen Erzeugnisse und Waren (+826 T€) gekennzeichnet. Die adäquate Steuerung des Vorratsvermögens wird für aap auch in Zukunft ein zentrales Element des Working-Capital-Managements darstellen, insbesondere mit dem Ziel die Kapitalbindung im Vorratsvermögen zu reduzieren.
Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhte sich im Jahresvergleich leicht von 3.196 T€ auf 3.405 T€. Dieser bei gesunkenen Umsätzen erhöhte Bestand an Forderungen resultiert zum einen aus zur Vertriebsunterstützung gewährten längeren Zahlungszielen sowie aus dem gestiegenen Bestand an fälligen Forderungen. Das durchschnittliche Zahlungsziel stieg dementsprechend von 98 auf 107 Tage. Erklärtes Ziel des Managements ist es, mittelfristig, im Rahmen der Steuerung des Working Capitals das durchschnittliche Zahlungsziel auf ein branchenübliches Niveau von 70 Tagen zu reduzieren.
Die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Garantieforderung gegenüber den einbringenden Gesellschaftern der Anteile an der CORIMED Kundenorientierte Medizinprodukte GmbH, der Coripharm Medizin-Verwaltung-GmbH und der Coripharm Medizinprodukte GmbH & Co. KG wurde im Geschäftsjahr durch die Inanspruchnahme von Sicherheiten in Form von aap Aktien in Höhe von 378 T€ reduziert. Die erhaltenen eigenen Aktien wurden im Geschäftsjahr zum Ausgleich von Verbindlichkeiten genutzt und über die Börse veräußert (siehe Anhang Punkt (7)).
Unter Berücksichtigung der Verbuchung des Aufwands aus Aktienoptionen, dem Effekt aus dem Erwerb und der nachfolgenden Veräußerung von eigenen Aktien sowie des Jahresfehlbetrags sank das Eigenkapital von 34.100 T€ auf 32.408 T€. Die Eigenkapitalquote verringerte sich ebenfalls von 74 % auf 72 %.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken infolge der planmäßigen Erbringung von Tilgungsleistungen auf Darlehensverbindlichkeiten von 6.420 T€ auf 5.552 T€. Gleichzeitig wurden zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung sowie zur weiteren Sicherung des Wachstums der aap-Gruppe der Gesellschaft im dritten Quartal 2010 nachrangige Gesellschafterdarlehen mit gestaffelten Laufzeiten bis zu einem Jahr zu einem Zinssatz von 9 % p. a. in Höhe von 1,9 Mio. € gewährt. Die Gewährung der Gesellschafterdarlehen erklärt ebenfalls im Wesentlichen den Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten von 2.078 T€ auf 3.438 T€. Im Januar 2011 haben die Gesellschafter gegenüber der aap erklärt, die Darlehen bis mindestens zum 31.12.2011 in der Gesellschaft zu belassen.
In der Zeit zwischen dem Ende des Geschäftsjahres bis zur Erstellung dieses Berichts haben sich keine wesentlichen Geschäftsvorfälle ereignet.
Das Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewähren, dass ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Die aap Implantate AG stellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) auf.
Bezogen auf das rechnungslegungsbezogene IKS kann es nur eine relative und keine absolute Sicherheit geben, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.
Die Steuerung der Prozesse zur Konzernrechnungslegung und Lageberichterstellung erfolgen bei der aap durch den Zentralbereich Finanzen. Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert. Relevante Anforderungen werden kommuniziert und bilden zusammen mit dem gruppenweit gültigen Abschlusskalender die Grundlage für den Abschlusserstellungsprozess.
In der Organisation des IKS nimmt der Vorstand eine übergreifende Zuständigkeit auf Konzernebene wahr. Von den vielfältigen Kontrollprozessen in der Rechnungslegung sind einige als wesentlich hervorzuheben. Wesentliche Instrumentarien sind:
| ― | Bilanzierungsrichtlinien für besonders relevante Rechnungslegungsvorschriften sowohl auf Konzernebene als auch in den einzelnen Konzergesellschaften |
| ― | Einbeziehung externer Sachverständiger - soweit erforderlich |
| ― | Verwendung geeigneter, weitgehend einheitlicher IT-Finanzsysteme und Anwendung von detaillierten Berechtigungskonzepten zur Sicherstellung aufgabengerechter Befugnisse |
| ― | Aufgabentrennung zwischen Eingaben von Vorgängen sowie deren Prüfung und Freigabe |
| ― | Klare Zuordnung von wichtigen Aufgaben durch Planung der operativen Abschlussprozesse - etwa die Abstimmung von Forderungen und Verbindlichkeiten durch Saldenbestätigungen |
| ― | Berücksichtigung von im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregeln erforderlich ist |
| ― | Strikte Verfügungsberechtigungen im Rahmen der Autorisierung von Verträgen, Gutschriften und Ähnlichem sowie ein durchgehend implementiertes "Vier-Augen-Prinzip" |
| ― | Kontierungsanweisungen für wesentliche Geschäftsvorfälle |
| ― | Klare Vorgaben für den Prozess der Vorratsinventur und der Aktivierung von Entwicklungskosten |
| ― | Regelmässige Schulung der in den Konzernrechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter |
Alle beschriebenen Strukturen und Prozesse unterliegen der ständigen Überprüfung durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen. Darüber hinaus betreibt aap ein aktives Benchmarking zu Best-Practice-Beispielen anderer Unternehmen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzen wir zielgerichtet um.
aap ist im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit naturgemäß einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.
Das Risikomanagement von aap ist fester Bestandteil der Unternehmensführung und basiert auf drei wesentlichen Komponenten:
| ― | Zertifiziertes Qualitätsmanagement: Klar strukturierte und eindeutig dokumentierte Prozesse im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätskontrolle sind eine Vorbedingung für die Zulassung und Inverkehrbringung von Medizinprodukten. Ziel ist die Risikoprävention. Das von der aap angewendete Qualitätssicherungssystem wurde von der DEKRA (aap Implantate AG), dem TÜV und dem LGA Bayern (aap Biomaterials GmbH) und der niederländischen KEMA (aap bio implants NL-Gruppe) zertifiziert. |
| ― | Controlling-Instrumente: Das Controlling der aap informiert Vorstand, Aufsichtsratund Entscheidungsträger der aap regelmäßig und zeitnah via Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsdarstellungen sowie Kennzahlen über den wirtschaftlichen Standdes Unternehmens und den Stand von Risikopotentialen. |
| ― | Risikomanagement-System: Um Risiken zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, hat aap ein Risikomanagement-System entwickelt. Wichtiger Bestandteil ist eine regelmäßige Erfassung, Systematisierung und Auswertung möglicher Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadenspotentiale. |
Der Wettbewerb im Markt der Medizintechnik im Allgemeinen und im Markt orthopädischer und biologischer Implantate im Besonderen wird weiter zunehmen. Grundsätzlich besteht deshalb das Risiko, dass aap im Vergleich zu Wettbewerbern nicht rechtzeitig mit neuen Produkten bzw. mit Anpassungen bestehender Produkte auf Marktentwicklungen reagiert. Daraus können sich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sowie eine Verschlechterung der Marktposition ergeben.
aap begegnet diesem Risiko aktiv, indem erhebliche Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung getätigt werden, sowie ein konstantes Markt- und Technologie-Screening betrieben wird.
Weiterhin können sich staatliche Eingriffe in das Gesundheitssystem negativ auf das Umsatzvolumen und die Ertragslage der Gruppe auswirken. aap begegnet diesem Risiko durch eine stetige Internationalisierung des Umsatzes sowie einer intensiven Beobachtung des deutschen Gesundheitssystems mit dem Ziel, negative Entwicklungen antizipieren und entgegensteuern zu können.
Auf dem Weltmarkt findet konstant eine Unternehmenskonsolidierung statt, durch die aap auch kundenseitig betroffen ist. aap begegnet dieser Branchenkonsolidierung durch die Kooperation mit einer Vielzahl von Unternehmen und baut konstant neue Partnerschaften auf.
In der Medizintechnik und im Gesundheitswesen bestehen strenge und national unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen. Die Versagung oder die verzögerte Erteilung von Zulassungen für die Produkte des Unternehmens könnten sich negativ auf zukünftige Umsätze und Erträge der aap auswirken.
Um solche Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können, verfolgt die Gesellschaft Entwicklungen auf diesem Gebiet äußerst genau und überwacht Zulassungsverfahren im Rahmen ihres implementierten Qualitätsmanagementsystems sehr detailliert.
Die Zulassungsanforderungen für Produkte der aap steigen. Für Implantate, welche im Körper der Patienten verbleiben (Endoprothesen, Knochenzement, resorbierbare Regenerationsmaterialien) werden zum Teil klinische Studien als Voraussetzung zur Zulassung verlangt. aap reagiert auf diese Entwicklung mit einem Ausbau der Bereiche Regulatory und Clinical Affairs und der zunehmenden Internationalisierung der Umsätze, damit erhöhte Aufwendungen durch höhere Produktionsvolumina gedeckt werden.
Zunehmend lässt sich in der öffentlichen Diskussion die Forderung beobachten, dass die Zulassungsvoraussetzungen für Medizinprodukte den wesentlich strengeren Zulassungsvoraussetzungen von Arzneimitteln gleichgestellt werden sollten. Um der Medizintechnikbranche gerecht zu werden, müssen die Unterschiede zur Pharmaindustrie verstanden und beachtet werden:
| ― | Bei Arzneimitteln wird die Hauptwirkung auf pharmakologischem Weg erreicht. Die Effekte von Medizinprodukten auf den menschlichen Körper sind dagegen meist physikalischer Natur. Der Begriff der Wirksamkeit ist bei Medizinprodukten daher im Sinne der Funktionalität zu verstehen. |
| ― | Arzneimittel greifen in komplexe biologische Systeme ein und ihre therapeutische Wirkung ist eine Wechselwirkung zwischen Arzneistoffen und dem menschlichen Körper. Medizinprodukte wirken dagegen auf den menschlichen Körper - und nicht umgekehrt. |
| ― | Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind häufig nicht vorhersehbar. Es sind keine Aussagen möglich, wann sie eintreten, wie schwer sie sind und ob sie reversibel sind. Unerwünschte Effekte von Medizinprodukten sind dagegen in stärkerem Maße vorhersehbar und in der Regel reversibel. Zudem sind die klinischen Effekte bei Medizinprodukten in der Regel von den Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den Erfahrungen des Anwenders abhängig. |
Deshalb müssen Medizinprodukte und Arzneimittel auch unterschiedlich behandelt werden.
Neben den eigenentwickelten und -produzierten Produkten vervollständigt die aap ihr Produktportfolio auch durch Handelswaren (z.B. Instrumente, Lavage-Systeme, Teiles des Genius® -Kniegelenksystems). Verschiedene aap-Produkte werden, wenn die Produktionskompetenz nicht vorhanden ist, durch Dritte Zulieferer hergestellt (z.B. Spritzguss, Polymere). Eine solche Partnerschaft bedeutet eine verstärkte Abhängigkeit von der Qualität und der Lieferbereitschaft dieses Lieferanten. Durch die strategische Zusammenarbeit mit wenigen qualifizierten Lieferanten und deren konstanter Qualifizierung sichert sich aap gegen dieses Risiko bestmöglich ab.
aap erzielte 2010 bedingt durch das rückläufige Geschäft mit einem US-amerikanischen OEM-Partner nur noch 13 % (Vorjahr: 18 %) des Umsatzes mit den drei größten Kunden des Unternehmens. Der kurzfristige Wegfall oder eine mögliche Zahlungsunfähigkeit eines dieser Kunden können Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens gefährden. Aus diesem Grund hat aap im Geschäftsjahr anderen global agierenden Unternehmen dieses Produktportfolio vorgestellt und befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen. Daneben hat aap durch die Übernahme des Gesamtvertriebs der unter aap-Label vertriebenen Produkte aus dem Bereich Biomaterialien in 2009 eine Größe erreicht, die nicht in gleichem Maße anfällig für kurzfristige Umsatzschwankungen ist. Weiterhin hat aap durch personelle Verstärkung des Vertriebs- und Marketingbereichs die Grundlage für Wachstum in 2011 in allen Produktbereichen gelegt.
aap begegnet diesem Risiko durch eine weitere Internationalisierung und Gewinnung weiterer Großkunden (Stabilität, Vertriebsstärke, Finanzkraft).
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Ansprüche aus Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegenüber aap in der Zukunft geltend machen. Eine solche Verletzung könnte unter Umständen die Auslieferung von Produkten verzögern. Im Falle eines negativen Verfahrensausganges könnte aap verpflichtet sein, Gebühren- oder Lizenzvereinbarungen einzugehen. Auf diese Weise könnte eine Klage wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen die aap die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflussen.
Die Produkte von aap sind für die Einbringung und teilweise für den Verbleib im menschlichen Körper bestimmt. Aufgrund unterschiedlichen Heilungsverhaltens, aber auch unterschiedlicher Erfahrung der anwendenden Ärzte kann eine Fehlfunktion dieser Produkte nicht völlig ausgeschlossen werden.
Bis heute wurden keine bedeutenden Schadensersatzansprüche aus Produkthaftung gegen aap geltend gemacht, dieses kann jedoch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
aap sichert sich gegen mögliche Produkthaftungsklagen durch eine hohe Qualitätskontrolle und durch eine Produkthaftpflichtversicherung ab. Dabei besteht ein Restrisiko, dass der bestehende Versicherungsschutz für die Absicherung potentieller Ansprüche speziell in den USA nicht ausreichend ist.
Am 13. Februar 2009 ist der Tochtergesellschaft aap Biomaterials GmbH eine Klage wegen behaupteter unbefugter Weitergabe und Verwertung von Betriebsgeheimnissen mit einem vorgeschlagenen Streitwert von 30 Mio. € zugegangen. Die im Berichtszeitraum geführte erste mündliche Verhandlung hat zu keinen neuen Erkenntnissen geführt. Da aap lediglich Vertragspartner bzw. Lohnhersteller für ein anderes angeklagtes Unternehmen ist, geht aap nach wie vor davon aus, dass die Klage gegen aap abgewiesen wird und keine Verpflichtung auf Zahlung von Schadenersatz besteht.
Im Rahmen der Beendigung eines Vertriebsvertrages hat ein ehemaliger Vertriebspartner der Tochtergesellschaft aap Biomaterials GmbH Schadensersatzansprüche geltend gemacht und zum 30. Dezember 2010 eine Klageschrift über eine Forderung in Höhe von 350 T€ eingereicht. Die Geschäftsführung der aap Biomaterials GmbH hält die bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr gebildete Rückstellung in Höhe von 70 T€ nach wie vor für angemessen. Für damit verbundene Rechtsanwaltskosten wurde eine zusätzliche Rückstellung gebildet.
Ein ehemaliger Berater der aap Implante AG hatte aufgrund angeblicher Honoraransprüche für in der Vergangenheit angeblich erbrachte Beratungsleistungen einen Mahnbescheid in Höhe von 100 T€ beantragt. Der Rechtstreit ist im Januar 2011 durch außergerichtlichen Vergleich beendet worden, der Berater hat auf sämtliche angeblichen Honoraransprüche gegen die aap-Unternehmensgruppe verzichtet.
Preisänderungsrisiken können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diesen begegnet aap durch eine Verlagerung des Umsatzes hin zu eigenentwickelten und -produzierten Produktinnovationen mit höheren Margen.
Mögliche Risiken von Ausfällen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet aap hierfür regelmäßig eine ausreichende Risikovorsorge in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen(2010: 393 T€, Vorjahr: 280 T€). Insgesamt kann das Risiko jedoch als begrenzt angesehen werden, da die Abschreibungen auf Forderungen im Berichtsjahr nur 21 T€ (0,2 % der Umsatzerlöse) betrugen. Im Rahmen der abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge hat die aap Implantate AG nicht nur Anspruch auf die abzuführenden Gewinne sondern ist auch verpflichtet, etwaige Verluste der aap Biomaterials GmbH auszugleichen.
Die Finanzierungssituation der aap Implantate AG kann trotz des Bestandes an Barmitteln von 259 T€ zum Bilanzstichtag 31.12.2010 als ausreichend eingeschätzt werden. Dem Unternehmen stehen Kontokorrentlinien in Höhe von 3,7 Mio. € zur Verfügung von denen zum Bilanzstichtag brutto 3.634 T€ und netto 2.877 T€ in Anspruch genommen wurden. Dem deutschen Teil der aap-Gruppe stehen für das Jahr 2011 zunächst Kreditlinien im Gesamtbetrag von 3,7 Mio. € zur Verfügung. Basierend auf den positiven Ergebnissen in 2009 konnte aap eine signifikante Reduktion der Finanzierungskosten in 2010 erreichen. Ab dem 1. Februar 2011 werden die Kreditlinien für die deutschen Gesellschaften um 200 T€ reduziert. Unter Zugrundelegung des Budget für 2011 sowie der bereits eingeleiteten Maßnahmen zum Working Capital Management wird sich die Liquiditätssituation von aap in 2011 merklich verbessern. Wir haben daher mit den Banken vereinbart, dass gegebenenfalls die Kreditlinien zum Ende des dritten und vierten Quartals um jeweils 250 T€ reduziert werden.
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| Mio. € | 31.12.2010 | 31.12.2009 |
|---|---|---|
| Brutto-Inanspruchnahme Kreditlinien | - 3,6 | - 3,4 |
| Guthaben unter Kreditlinien* | 0,7 | 2,3 |
| Netto-Inanspruchnahme Kreditlinien | - 2,9 | - 1,1 |
* Davon Guthaben unter Kreditlinien bei der aap Biomaterials GmbH in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €)
Zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung sowie zur weiteren Sicherung des Wachstums der aap-Gruppe wurden der Gesellschaft im dritten Quartal 2010 nachrangige Gesellschafterdarlehen mit gestaffelten Laufzeiten bis zu einem Jahr zu einem Zinssatz von 9 % p. a. in Höhe von 1,9 Mio. € gewährt. Im Januar 2011 haben die Gesellschafter gegenüber der aap erklärt, die Darlehen bis mindestens zum 31.12.2011 in der Gesellschaft zu belassen.
Erfreulich bleibt weiterhin die Entwicklung der für aap auf Konzernebene strategisch wichtigen Finanzierungskennzahlen Schuldendeckungsgrad und Zinsdeckungsgrad. So ergibt sich für den rollierenden Schuldendeckungsgrad auf Basis des IFRS Konzernabschlusses (Basis: letzte 4 Quartale) ein Wert von 2,7 (31.12.2009: 1,2) und für den rollierenden Zinsdeckungsgrad (Basis: letzte 4 Quartale) ein Wert von 6,1 (31.12.2009: 7,7). Mit diesen im Vergleich gesunkenen Werten liegt aap weiterhin über den von den Banken üblicherweise geforderten Mindestwerten und bildet eine solide Basis zur weiteren Sicherung des profitablen Wachstums der aap-Gruppe.
aap schließt derzeit nur interne Fremdwährungssicherungsgeschäfte ab, da zum jetzigen Zeitpunkt nur ein geringes Währungsrisiko besteht und sich im Geschäftsjahr 2010 US-$-Forderungen und Verbindlichkeiten weitestgehend ausgeglichen haben. Zukünftig plant aap jedoch, bei höheren Umsätzen auf US-$-Basis, eine Absicherung dieser Forderungen vorzunehmen.
Bei den hier getroffenen Aussagen über die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und des Unternehmens handelt es sich um zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können demnach wesentlich (sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht) von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen.
Die im Jahre 2008 erlebte Finanzkrise hatte nicht nur unmittelbare Auswirkungen wie niedrigere Konsumausgaben und Sparzwänge für Unternehmen sondern auch einen weiteren, der sich erst jetzt mit einiger Verzögerung bemerkbar macht. Nach anfänglichen Fördermaßnahmen für die Wirtschaft reduzieren die jeweiligen Regierungen ihre Ausgaben jetzt wieder, was u. a. die Ausgaben im Bereich Gesundheitswesen betrifft. Diese Sparmaßnahmen werden lange anhalten und den Gesundheitssektor generell und die Orthopädie im speziellen nachhaltig belasten. Ihre Auswirkungen - in Verbindung mit den erhöhten Bedürfnissen einer alternden Bevölkerung - stellen in dieser Kombination eine ernsthafte Herausforderung an das Gesundheitswesen dar. Es ist zu erwarten, dass sich in der Orthopädie ein ähnlicher Trend wie auf dem Pharmamarkt abzeichnet. Dort gewinnen generische Arzneimittel Marktanteile, die sich an die Devise halten: Generika wo immer möglich und innovative Arzneimittel [nur] dort, wo sie notwendig sind. Für den Orthopädiemarkt führt dieser Trend unter Umständen zu einem erhöhten Bedarf an Standardlösungen und dadurch generell an kostengünstigen Lösungen. Auch kann es zu Erstattungseinschränkungen für kostenintensive Lösungen kommen, die nur dann eingesetzt werden, wenn es unbedingt notwendig ist.
Als Erstreaktion stellen wir einerseits fest, dass sich viele Akteure der Branche konsolidieren, um beispielsweise Einkaufsgemeinschaften zu bilden. Andererseits bemerken wir eine erhöhte Aktivität seitens diverser globaler Akteure, die ihr Produktangebot mit kostengünstigen Produkten komplettieren wollen.
aap kann von diesem Trend profitieren, da wir eine breite Palette an kostengünstigen Traumaprodukten und Biomaterialien besitzen, die sowohl für die Kunden als auch für die Kostenträger interessant sind. Unsere Produkte, die Infektionen verhindern und/oder heilen und sich auf dem Markt oder in der Pipeline befinden, können dazu beitragen die wachsenden Kundenbedürfnisse zu befriedigen. In den USA zum Beispiel wird die Gesundheitsbranche bald 30 Millionen Menschen, die bisher nicht versichert waren, zur Verfügung stehen. Die FDA-geprüfte, hochwertige Standard-Osteosynthese-Produktlinie von aap könnte diese Nachfrage befriedigen. Auch in diesem Jahr stellen wir einen sich verstärkenden Trend zu Sammelausschreibungen durch Versicherungsunternehmen, Krankenhausgruppen und dergleichen fest. Dadurch nehmen andere Interessenten wie beispielsweise Einkaufsmanager am Entscheidungsprozess teil, eine Verkaufsförderung findet nicht mehr vornehmlich über Ärzte statt. Auch dieser Trend kann für Unternehmen wie aap, denen Vertriebskräfte nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen, von Vorteil sein.
Angesichts der oben beschriebenen Trends sind wir davon überzeugt, dass aap gut positioniert ist, um sich diese verändernden Marktbedingungen zu Nutze zu machen. aap wird auch in Zukunft am wachsenden Gesundheitsmarkt partizipieren. Wir werden unseren Marketing-Mix entsprechend anpassen, unter anderem mit der Überarbeitung unserer Websites.
Die Bereiche Traumatologie, Knochenzemente und Zementiertechniken sowie Infection Care werden langfristig den Kern unserer Produktpalette bilden. Eine ausgewogene Kombination von Lizenzgeschäften, OEM-Verträgen und Direktverkäufen soll unsere Umsätze voranbringen und unsere Risiken minimieren.
Wir sind der Überzeugung, dass nur eine aufeinander abgestimmte Teamleistung die gewünschten Ergebnisse liefern wird. Dies erfordert eine klare Kundenorientierung, angetrieben durch Innovation zur Entwicklung neuer Produkte und Prozesse und einer klaren Verpflichtung zur Qualität.
aap ist bestrebt gegenseitig vorteilhafte Partnerschaften mit allen Interessengruppen wie Patienten, Ärzten und Krankenpflegepersonal aber auch Lieferanten und Investoren einzugehen. Hierbei wird aap nur anerkannte Geschäftsprinzipien anwenden und ethische Standards einhalten.
Um das internationale Wachstum von aap-eigenen Produkten auch nachhaltig sichern zu können, wird aap beginnend mit 2011 seine Vertriebs- und Marketingaktivitäten durch Aufbau entsprechender eigener Kapazitäten außerhalb des deutschsprachigen Raums stützen. Für den Ausbau der Vertriebsstruktur analysieren wir intensiv die Verkaufsorganisationen in attraktiven europäischen Märkten, aber auch die in den sogenannten BRICS-Ländern. aap strebt in erster Linie ein autonomes Wachstum an, zieht aber auch sogenannte Buy & Build-Strategien in Betracht.
Für das Jahr 2011 geht der Vorstand der aap von einem Umsatzwachstum auf Produktebene von mindestens 10 % aus. Getragen wird dieses Wachstum vor allem aus steigenden Umsätzen von IP-geschützten und unter aap-Label vertriebenen Produkten (z. B. anatomische winkelstabile Plattensysteme mit Gleitloch-Fixationstechnologie - WSG -). Daneben werden Umsätze aus der weiteren Vermarktung unseres IP-Portfolios ebenfalls zur weiteren Dynamisierung des profitablen Wachstums beitragen. Ein solcher Umsatzmix wird auch in den Folgejahren Basis für die Fortsetzung des profitablen Wachstums sein.
Im Rahmen der weiteren Fokussierung des Unternehmens auf die Bereiche Trauma, Zement und Zementierungstechnik sowie Infection Care prüfen wir inwieweit weitere Produkte aus Nichtkernbereichen desinvestiert werden können.
Im Interesse der Aktionäre und ihrer Beschäftigten möchte aap in 2011 einen Code of Conduct einführen, der die Prinzipien unseres wirtschaftlichen Handelns transparent verdeutlicht.
Erklärtes Ziel für 2011 und die darauf folgenden Geschäftsjahre ist der Ausbau der Produktumsätze bei unterproportional wachsenden Kosten. Dies spiegelt die Umsetzung der Strategie des profitablen Wachstums wider. Neben dem Produktumsatzwachstum soll dies auch durch die Realisierung der geplanten Kosteneinsparungen erzielt werden. Nur bei konsequenter Umsetzung dieses Ansatzes wird es aap gelingen, im Produktbereich eine kritische Masse zu erreichen und die Basis für ein profitables Kerngeschäft zu bilden. Für den Fall, dass erwartete Liquiditätszuflüsse aus Projektgeschäften nicht realisiert werden, hat aap alternative Finanzierungsquellen identifiziert um die Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung und des weiteren Wachstums zu gewährleisten.
Im Rahmen des Working Capital Management haben wir uns zum Ziel gesetzt, den relativen Anteil des Operating Working Capitals am Umsatz um mindestens 10 % zu senken. Die mittelfristige Absenkung des durchschnittlichen Kundenziels auf Brancheniveau von 70 Tagen wird zusammen mit der Verringerung des Operating Working Capitals positive Impulse auf die Liquiditätsentwicklung haben.
Zum 31. Dezember 2010 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 27.881.870,00 € und war in 27.881.870 voll eingezahlte Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Es bestehen nur die gesetzlichen Stimmrechtsbeschränkungen. Es gibt keine unterschiedlichen Stimmrechte.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2010 neu abgeschlossenen Vorstandsverträge den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die in Zukunft auch für alle neuen Verträge Anwendung finden sollen. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG; § 87 Abs. 1 AktG) für die in 2010 neu abgeschlossenen Verträge auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Aktuell gibt es zwei Arten von Vorstandsverträgen. Es wird im Folgenden zunächst auf die Regelung des unter Bestandschutz stehenden Vertrages eingegangen und dann auf die Regelungen der beiden in 2010 neu abgeschlossenen Verträge. Alle Vorstandsverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2012.
Im unter Bestandsschutz stehenden Vorstandsvertrag setzt sich die Gesamtbarvergütung aus einem fixen und einem erfolgsbezogenen variablen Bestandteil zusammen, wobei der variable Gehaltsbestandteil der Höhe nach auf den fixen Gehaltsbestandteil begrenzt ist. Die Bezugsgröße für den variablen Gehaltsbestandteil bildet das EBIT, wie es in dem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss ausgewiesen wird. Im Falle außerordentlich hoher positiver Gewinnveränderungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr kann der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen eine weitere angemessene außerordentlich Gewinnbeteiligung für den Vorstand beschließen. Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstandsmitgliedes Sach- und sonstige Bezüge, so vor allem die nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung und Prämien zur Unfallversicherung und Altersversorgung. Sofern aap ein anderes Unternehmen erwirbt oder mit einem solchen verschmolzen wird, das mehr als 50 % des Umsatzes des Bereiches Traumatologie & Orthopädie oder Biomaterialien im Jahr 2008 repräsentiert (maßgeblich ist, zu welchem Bereich das akquirierte Unternehmen gehört), erhält der Vorstand zur Kompensation des damit verbundenen Aufwands weitere 75.000 Optionen der aap Implantate AG, die nach Closing der Transaktion entsprechend den Regularien des Beschlusses der Hauptversammlung 2008 zum Optionsprogramm auf den nächstmöglichen Termin bezogen werden können, sofern noch eine ausreichende Anzahl an Optionen für den Vorstand nach dem maßgeblichen Hauptversammlungsbeschluss zur Verfügung steht. Sollten nicht mehr genügend Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2008 zur Verfügung stehen, werden die verbliebenen Bestände verteilt. Außerdem standen dem Vorstandsmitglied Optionen aus dem Aktienoptionsplan 2008 der aap Implantate AG in Höhe von insgesamt 400.000 Stück zu, deren Zuteilung zeitlich an die Veröffentlichung einzelner Quartalsabschlüsse gebunden war.
Ende Mai 2010 haben die Vorstandsmitglieder auf die Zuteilung der ihnen vertraglich noch zu stehenden 400.000 Aktienoptionen aus dem Programm 2008 verzichtet.
Im Folgenden werden nun die Regelungen der beiden im März 2010 neu abgeschlossenen Vorstandsverträge erläutert: Die Gesamtbarvergütung setzt sich aus einem fixen und einem erfolgsbezogenen variablen Bestandteil zusammen. Durch die fixen Bestandteile ist einerseits eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem einzelnen Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Demgegenüber stellen variable Bestandteile, die unter anderem vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher.
Im Geschäftsjahr erhielten die Vorstandsmitglieder eine fixe Vergütung von insgesamt TEUR 625 (Vorjahr: 427). Die fixen Bezüge enthalten auch Sach- und sonstige Bezüge, so vor allem die nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung und Prämien zur Unfallversicherung. Die auf die Sachzuwendungen entfallende Steuer wurde von der aap AG getragen.
Die variable Vergütung bezieht sich sowohl auf die Erreichung qualitativer als auch quantitativer Ziele. Sie ist durch einen Maximalwert begrenzt ist, und trägt durch einen dreijährigen Kontrollzeitraum auch der zukünftigen Unternehmensentwicklung Rechnung. Die qualitativen Ziele werden anhand der Managementagenda durch den Aufsichtsrat im Voraus im Rahmen der Genehmigung des Jahresbudgets festgelegt und gehen mit 25% in den variablen Vergütungsbestandteil ein.
Die quantitativen Ziele gehen mit 75 % ein und ergeben sich unmittelbar aus dem Budget des Folgejahres, welches durch den Aufsichtsrat bewilligt wird. Die Bezugsgrößen für den quantitativen variablen Gehaltsbestandteil bilden das EBITDA (Teilbonus 1 - Gewichtung 2/3) und der Umsatz (Teilbonus 2 - Gewichtung 1/3). In Abhängigkeit vom Grad der jeweiligen Zielerreichung ist die Höhe der Teilbeträge gestaffelt und durch einen Absolutwert begrenzt.
Die Auszahlung des qualitativen Bonus erfolgt bei Zielereichung vollständig nach der ordentlichen Hauptversammlung des Folgejahres, während zum selben Zeitpunkt lediglich 25 % des quantitativen Bonus zur Auszahlung gelangen. Die Auszahlung der verbleibenden 75% des quantitativen Bonus erfolgt jeweils zur Hälfte nach der ordentlichen Hauptversammlung des zweiten und dritten auf das Bonusjahr folgenden Jahres.
Sofern die quantitativen Ziele des auf das Bonusjahr folgenden Jahres und/oder des zweiten auf das Bonusjahr folgenden Jahres zu insgesamt jeweils 85% oder weniger erfüllt werden, dann ist der quantitative Bonus des Bonusjahres gegebenenfalls nachträglich um jeweils 37,5% zu kürzen. Dadurch ergäbe sich eine potentielle Kürzung des Bonus 2010 auf Basis einer Budgetunterschreitung 2011 und 2012, eine potentielle Kürzung des Bonus 2011 auf Basis einer Budgetunterschreitung 2012 und 2013 und eine potentielle Kürzung des Bonus 2012 auf Basis einer Budgetunterschreitung 2013 und 2014. Hierbei sind Teibonus 1 und Teilbonus 2 gleich zu gewichten.
Bei Vertragsbeginn oder Vertragsende während eines Geschäftsjahres wird der Bonus zeitanteilig gewährt, hierbei wird eine Zielerreichung von 100 % unterstellt.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, außerordentliche Geschäftsentwicklungen, die zu einmaligen, nicht auf eine Steigerung des operativen Geschäftes zurückzuführenden Mehrerlösen geführt haben, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die quantitativen Ziele zu eliminieren.
Für den Fall eines "Change of Control" bei der Gesellschaft steht den beiden Vorständen ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt des "Change of Control" (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrecht berechtigender "Change of Control" liegt in drei Fallgestaltungen vor: Ein derzeitiger Aktionär oder ein Dritter erwirbt mindestens 50 Prozent der Stimmrechte und überschreitet damit die Pflichtangebotsschwelle gemäß dem WpÜG, die Gesellschaft schließt als abhängiges Unternehmen einen Unternehmensvertrag ab oder wird mit einem anderen Unternehmen verschmolzen.
Zu den Konsequenzen in Bezug auf die Vorstandsvergütung im Falle von Übernahmeangeboten siehe unten, Punkt 7.
Daneben werden den Vorstandsmitgliedern Aktienoptionen aus den jeweiligen Aktienoptionsprogrammen gewährt. Diese stellen Vergütungsbestandteile mit langfristiger Anreizwirkung dar.
Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2010 betrugen:
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| Vergütungskomponenten in T€ | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| erfolgs- unabhängig |
erfolgs- bezogen |
mit langfristiger Anreizwirkung |
Gesamt (2010) |
Gesamt (2009) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Biense Visser | 201 | 25 | 34 | 260 | 306 |
| Bruke Seyoum Alemu | 285 | 18 | 38 | 341 | 467 |
| Marek Hahn (seit 1.4.2010) | 139 | 19 | 5 | 163 | - |
| 764 | 773 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen pro Sitzung eine Vergütung von je 1.250 €; der Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Durch Beschlussfassung auf der Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 wird zum Beginn des Geschäftsjahres 2011 die Vergütung des Aufsichtsrats neu geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten mit Beginn des Geschäftsjahres 2011 neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von 5.000 € je Sitzung des Aufsichtsrats. Für Telefonkonferenzen wird keine Vergütung gezahlt.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 ist der Vorstand - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2008 für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Aktienoptionsprogramme aufzulegen und Optionsrechte auf bis zu 1.200.000 Stück Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren ab Ausgabetag zu gewähren. In einem Kalenderjahr sollen durch Aktienoptionsprogramme lediglich Optionsrechte, die zum Bezug eines Höchstbetrages von 600.000 Aktien berichtigen, herausgegeben werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2006/I oder durch etwaige künftig zu beschließende Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft erfolgen.
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich auf die berechtigte Personengruppe wie folgt:
| ― | 65 % auf die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der verbundenen Unternehmen |
| ― | 35 % auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Die Aktienoptionen werden an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft ausgegeben.
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis richtet sich nach dem Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG, mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen den Ausübungspreis um mindestens 10 % seit dem Ausgabetag übersteigt.
Die gewährten Optionsrechte können frühestens zwei Jahre nach dem Ausgabetag ausgeübt werden.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. September 2008 ist der Vorstand und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 28. September 2013 für diejenigen Personen, die einer der in nachstehender Ziffer 1 genannten Personengruppe angehören, Aktienoptionsprogramme aufzulegen und bis zu 1.200.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren ab dem Ausgabetag im Sinne der nachstehenden Ziffer 3 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß nachstehender Ziffer 1 berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Optionen nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des unter nachstehend lit. b) zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals 2008/I oder durch eigene Aktien der Gesellschaft erfolgen. Die Gewährung der Optionen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen und berechtigt zum Bezug von Aktien der Gesellschaft sind
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| (i) | die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, |
| (ii) | die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der mit der Gesellschaft im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen (im Folgenden "verbundene Unternehmen"), |
| (iii) | Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich wie folgt:
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| bis zu 800.000 Stück Aktienoptionen: | auf die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, |
| bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: | auf die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der verbundenen Unternehmen, |
| bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: | auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des Jahresabschlusses unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandsmitglieder und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe gilt für die Anzahl der von den Mitgliedern des Vorstands im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise sowie die Zahl der von Vorstandsmitgliedern zum Jahresabschluss noch gehaltenen Aktienoptionen.
Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der Option das Recht, eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu erwerben. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
Die Ausgabe der Aktienoptionen soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen, mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfasst. Die Aktienoptionen können an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft ausgegeben werden (der Tag, an dem die von der Gesellschaft unterzeichnete Optionsvereinbarung an den Berechtigten ausgehändigt wird, wird als der "Ausgabetag" bezeichnet).
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis entspricht dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG und liegt mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Die Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit der Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft, Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsund/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nicht, wenn der berechtigten Person ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das sie so stellt, als hätte sie die Option ausgeübt. Die Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen mindestens 20 % über dem Ausübungspreis liegt (absolute Hürde).
Die den einzelnen berechtigten Personen jeweils gewährten Optionsrechte können frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Dabei können - jeweils frühestens - zwei Jahre nach dem Ausgabetag 25 %, drei Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 %, vier Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 % und fünf Jahre nach dem Ausgabetag die letzten 25 % ausgeübt werden.
Nach Ablauf der vorstehenden Wartezeiten können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen jederzeit ausgeübt werden, jedoch nicht innerhalb folgender Zeiträume:
| ― | in der Zeit ab dem letzten Tag, an dem sich Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können, bis zum dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dieser Hauptversammlung; |
| ― | in der Zeit ab dem Tag der Veröffentlichung eines Bezugsangebotes auf neue Aktien oder auf Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft in einem Pflichtblatt der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main bis zum Tage, an dem die Bezugsfrist endet; |
| ― | in der Zeit von vier Wochen vor der Veröffentlichung des jeweiligen Quartals- oder Jahresabschlusses. |
Die Aktienoptionen können nur durch die berechtigte Person selbst ausgeübt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktienoptionen von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen berechtigten Personen zu übertragen. Die Verfügung über die Aktienoptionen ist ausgeschlossen, insbesondere sind sie nicht übertragbar. Die Aktienoptionen sind jedoch vererblich. Die Optionsbedingungen können abweichend hiervon besondere Regelungen vorsehen für den Fall, dass die berechtigte Person verstirbt oder in den Ruhestand tritt oder ihr Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft bzw. dem verbundenen Unternehmen in sonstiger nicht kündigungsbedingter Weise endet oder das verbundene Unternehmen aus der aap-Gruppe ausscheidet.
| ― | (a) Die Aktienoptionen verfallen sechs Jahre nach dem Ausgabetag. |
| ― | (b) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen des Weiteren beim Zugang der schriftlichen Kündigung der Optionsrechtsvereinbarung durch die Gesellschaft. Eine solche Kündigung, die mit einer Frist von einem Monat erfolgen kann, ist möglich, wenn entweder von einem Gläubiger des Bezugsberechtigten die Zwangsvollstreckung in seine Aktienoptionen betrieben wird, wenn über das Vermögen des Bezugsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn der Bezugsberechtigte wesentliche Pflichten nach dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder seinem Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen oder der Optionsrechtsvereinbarung verletzt. |
| ― | (c) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen außerdem, sobald das jeweilige Dienstoder Arbeitsverhältnis mit dem Bezugsberechtigten - sei es als Mitglied des Vorstands, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer der Gesellschaft oder als Geschäftsführer, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer eines verbundenen Unternehmens - gekündigt oder aufgehoben wird oder aus sonstigen Gründen, insbesondere durch Zeitablauf endet; bei Kündigung oder Aufhebung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder der des wirksamen Abschlusses der Aufhebungsvereinbarung maßgebend, auch wenn die Beendigungswirkung erst in der Zukunft eintritt. Die einem Mitglied des Vorstands der Gesellschaft oder der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmens in dieser Eigenschaft gewährten Aktienoptionen erlöschen auch mit dessen Amtsniederlegung oder der Abberufung dieses Vorstandsmitglieds oder dieses Mitglieds der Geschäftsführung des verbundenen Unternehmens. |
| ― | (d) Sofern die Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen mit der Aufnahme eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Zusammenhang steht, verfallen die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen jedoch nicht. Entsprechendes gilt für die Beendigung der Organstellung, wenn im Zusammenhang damit eine Neubestellung in der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen erfolgt. |
| ― | (e) Die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen verfallen ferner nicht, wenn sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis durch Erreichen der Altersgrenze oder durch Invalidität oder Tod endet. In diesen Fällen kann der Optionsberechtigte bzw. können die Erben des verstorbenen Optionsberechtigten die Optionsrechte nach Ablauf der Wartezeit nach Ziffer 7 Satz 1 und unter Beachtung der Staffelung gemäß Ziffer 7 Satz 2 innerhalb des jeweils nächsten Ausübungszeitraums ausüben. Werden sie nicht in diesem Ausübungszeitraum ausgeübt, erlöschen sie. |
Anstelle des Bezugs neuer Aktien kann dem Berechtigten ein Barausgleich gewährt werden. Über die Ausübung des Wahlrechts entscheidet der Vorstand, soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind, der Aufsichtsrat. Der Barausgleich entspricht der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms einschließlich der Optionsbedingungen für die berechtigten Personengruppen festzulegen; abweichend hiervon entscheidet für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auch insoweit der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zu diesen weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Optionsrechte innerhalb der berechtigten Personengruppen, den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Optionsrechte sowie weitere Verfahrensregelungen.
Der Vorstand und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden ermächtigt, bis zum 19.12.2011 für die in Ziffer 1 genannten berechtigten Personen ein Aktienoptionsprogramm ("Aktienoptionsplan 2010") aufzulegen und bis zu 1.486.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1 Stückaktie der Gesellschaft ("Bezugsrechte") mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab dem Tag nach der Ausgabe gemäß Ziffer 6 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Bezugsrechte können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß Ziffer 1 berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Bezugsrechte nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft oder durch einen Barausgleich erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der Aktien erfolgte gemäß folgenden Bestimmungen:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 werden Bezugsrechte an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft ausgegeben.
Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt durch Abschluss eines Optionsvertrages zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Bezugsberechtigten.
Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn teil, in dem sie entstehen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren kann. Die Einzelheiten legt der Vorstand oder, soweit der Vorstand betroffen ist, der Aufsichtsrat fest.
Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in zwei Jahrestranchen mit der Maßgabe erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60% des Gesamtvolumens umfasst. Der Abschluss eines Optionsvertrags muss während eines Erwerbszeitraums in den Jahren 2010 und 2011 erfolgen. Dabei sind Erwerbszeiträume:
| ― | der jeweils vierte und die neun folgenden Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ("Erwerbszeitraum 1"), |
| ― | der jeweils vierte und die neun folgenden Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung des Quartalsberichts der Gesellschaft über das dritte Quartal eines Geschäftsjahres ("Erwerbszeitraum 2") |
Eine Gewährung von Bezugsrechten auf der Grundlage dieses Beschlusses ist letztmals im Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2011 zulässig.
Die jeweils während eines Erwerbszeitraums ausgegebenen Bezugsrechte bilden eine Tranche, so dass insgesamt für einen Zeitraum von zwei Jahren jeweils zwei jährliche Tranchen ausgegeben werden können.
Soweit ausgegebene Bezugsrechte vor Ablauf des letzten Erwerbszeitraums verfallen, können diese an andere Mitglieder der entsprechenden Gruppe im Sinne der Ziffer 5 erneut ausgegeben werden.
Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt für den Bezugsberechtigten unentgeltlich. Jedes ausgegebene Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis der jeweils in einer Tranche ausgegebenen Bezugsrechte ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im elektronischen Handel (Xetra oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Handelstagen, die dem ersten Tag des jeweiligen Erwerbszeitraums vorangehen. Ein Handelstag im Sinne dieses Beschlusses ist ein Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse im elektronischen Handel Kurse für die Aktien der Gesellschaft feststellt.
Der durch die Ausübung des Bezugsrechts erzielte Vermögensvorteil des Bezugsberechtigten (Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im Xetra-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Ausübungspreis) darf das Vierfache des bei Ausgabe festgelegten Ausübungspreises ("Höchstgrenze") nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung der Höchstgrenze wird der Ausübungspreis angepasst und entspricht der Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Vierfachen des Ausübungspreises. Der Vorstand oder, soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft, der Aufsichtsrat kann im Einzelfall beschließen, dass die Höchstgrenze angemessen verringert wird.
Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder eigenen Aktien ausgegeben werden oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden, eine Anpassung des Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in dem der Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse zu dem Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die Anpassung entfällt, wenn kein Bezugsrechtshandel stattfindet oder den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht.
Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen.
Der Mindestausübungspreis ist in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG.
Von den insgesamt möglichen Bezugsrechten auf bis zu 1.486.000 Aktien dürfen Bezugsrechte auf
| ― | bis zu 40% der Aktien der Gruppe der Vorstandsmitglieder ("Gruppe 1") und auf |
| ― | bis zu 60% der Aktien der Gruppe der Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen ("Gruppe 2") gewährt werden. |
Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und der Umfang der ihnen jeweils zum Bezug anzubietenden Aktienoptionen wird vom Vorstand, bzw. soweit eine Gewährung an Mitglieder des Vorstands erfolgt, vom Aufsichtsrat der Gesellschaft festgelegt. Eine Doppelzuteilung bei Zugehörigkeit zu beiden Gruppen ist ausgeschlossen. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit und dann bis zum Ende der Optionslaufzeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt vier Jahre. Die Optionslaufzeit beträgt acht Jahre.
Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils nur innerhalb von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse
| ― | nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, |
| ― | nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der Börse den Jahresfinanzbericht, den Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der Gesellschaft am Publikum zur Verfügung gestellt hat, zulässig (Ausübungszeiträume). |
Die Wartefrist und die Optionslaufzeit beginnen am Tag nach der Ausgabe der Aktienoptionen. Demnach können die im Erwerbszeitraum 1 des Jahres 2010 gewährten Bezugsrechte letztmals im Jahr 2018 ausgeübt werden. Entsprechend können die im jeweils im folgenden Erwerbszeitraum gewährten Bezugsrechte im jeweils folgenden Ausübungszeitraum letztmals ausgeübt werden, so dass im letztmöglichen Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2011 gewährte Bezugsrechte letztmals im Jahr 2019 ausgeübt werden können. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag vor dem Ausübungstag mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt.
In dem Optionsvertrag ist festzulegen, dass zur Ausübung eines Bezugsrechts nur berechtigt ist, wer in einem ungekündigten Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen steht. Abweichend davon soll das Recht zur Ausübung von Bezugsrechten nur dann und nur für den jeweils nächstfolgenden Ausübungszeitraum erhalten bleiben, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einer dauerhaften Erkrankung, dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder dem Eintritt in den Ruhestand beruht. Außerdem soll abweichend davon das Recht zur Ausübung von Bezugsrechten erhalten bleiben, falls der Vorstand oder, soweit Mitglieder der Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat im Einzelfall den Fortbestand der Ausübungsberechtigung beschließt. Die Übertragbarkeit des Bezugsrechts ist auszuschließen. Für den Fall des Todes des Bezugsberechtigten ist die Vererblichkeit des Bezugsrechts vorzusehen. Außerdem sind in dem Optionsvertrag Regelungen über die Anpassung der Ausübungsbedingungen bei Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft aufzunehmen. Ferner Regelungen, wonach sämtliche Steuern und Abgaben von den jeweiligen Bezugsberechtigten zu tragen sind.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsplans 2010 festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Soweit der Aktienoptionsplan und die Durchführung der Kapitalerhöhung den Vorstand betreffen, werden diese Ermächtigungen dem Aufsichtsrat erteilt.
An der aap Implantate AG wird nach unseren Kenntnissen zum 31. Dezember 2010 folgende direkte und indirekte Beteiligung von über 10 % am Grundkapital in Höhe von 27.881.870,00 € gehalten:
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| Name | Stimmrechte in % |
|---|---|
| 1. Noes Beheer B.V. | 19,60 |
| 2. Elocin B.V. | 14,05 |
| 3. Jürgen W. Krebs | 11,79 |
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84 f. AktG sowie der Satzung der Gesellschaft. Gemäß der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und bestellt diese. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder des Vorstands ab. Die Vorstandsmitglieder werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit für jeweils bis zu weiteren fünf Jahren ist zulässig. Aus wichtigem Grund kann der Aufsichtsrat die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf von dessen Amtszeit widerrufen, etwa bei grober Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder wenn die Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht, es sei denn, der Vertrauensentzug erfolgte aus offenbar unsachlichen Gründen.
Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff. AktG sowie der Satzung der Gesellschaft. Nach der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.
Der Vorstand war ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10. Juni 2010 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2005/I). Um der Gesellschaft kursschonende Reaktionsmöglichkeiten auf Marktgegebenheiten zu erhalten, wurde ein neues Genehmigtes Kapital 2010/I in entsprechender Höhe geschaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juli 2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 4.192.786,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. August 2012 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 2.988.935 € gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007/I) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 1.721.578 €.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. August 2014 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 8.026.571 € gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.
Die Hauptversammlung vom 7. August 2009 hat die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugrechts ermächtigt. Es können eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 1.000.000 € am Grundkapital erworben werden. Die von der Hauptversammlung vom 07. August 2009 beschlossene Ermächtigung endet am 04. Februar 2011. Nach dem durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie vom 30. Juli 2009 (ARUG) geänderten § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG kann die Ermächtigung nunmehr für die Dauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden. Deshalb hat die Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugrechts ermächtigt. Es können eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 1.000.000 € am Grundkapital erworben werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte auf Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 15. Juli 2015. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots:
| ― | Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. |
| ― | Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot oder eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist oder im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit sie Anwendung finden. |
Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
| ― | I. Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. |
| ― | II. Die Aktien können in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben worden sind, insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. |
| ― | III. Die Aktien können gegen Sachleistung ausgegeben werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen (auch im Rahmen von Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz). |
| ― | IV. Die Aktien können zur Ausgabe an strategische Partner verwendet werden. |
| ― | V. Die Aktien können zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen verwendet werden. |
| ― | VI. Die Aktien können zur Ausgabe an Kreditgeber anstelle von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu solchen (sog. "equity kicker"), insbesondere im Rahmen von sog. Mezzanine-Finanzierungen verwendet werden. |
| ― | VII. Die Aktien können zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten verwendet werden. |
| ― | VIII. Die Aktien können zur Erfüllung von Umtauschrechten aus von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 beschlossenen Ermächtigung (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden. Die Eckpunkte der Bedingungen der Ermächtigung vom 30. Juni 2006 sind Bestandteil der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) und können als solche beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. |
| ― | IX. Die Aktien können zur Erfüllung von Optionsrechten aus von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 beschlossenen Ermächtigung (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) begebenen Aktienoptionen verwendet werden. Die Eckpunkte der Bedingungen der Ermächtigung vom 30. Juni 2006 sind Bestandteil der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) und können als solche beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. |
| ― | X. Die Aktien können zur Erfüllung von Optionsrechten aus von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. September 2008 beschlossenen Ermächtigung (UR-Nr. M 334/2008 des Notars Klaus Mock, Berlin) begebenen Aktienoptionen verwendet werden. Die Eckpunkte der Bedingungen der Ermächtigung vom 29. September 2008 sind Bestandteil der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung vom 29. September 2008 (UR-Nr. M 334/2008 des Notars Klaus Mock, Berlin) und können als solche beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. |
| ― | XI. Die Aktien können, wenn diese Ermächtigung von der Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 beschlossen wird, zur Erfüllung von Optionsrechten aus von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 beschlossenen Ermächtigung begebenen Aktienoptionen verwendet werden. Die Eckpunkte der Bedingungen der Ermächtigungen vom 16. Juli 2010 ergeben sich aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 - stimmt die Hauptversammlung dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, ergeben sich die Eckpunkte der Bedingungen dieser Ermächtigung aus dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu TOP 5, der mit dieser Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemacht wird. |
Die Ermächtigungen unter lit. d) II. bis XI. erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die auf Grund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.
Die Ermächtigungen unter lit. d) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. d) II. bis XI. können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach einer Ermächtigung gemäß lit. d) II. bis VII. veräußert oder ausgegeben werden, darf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktien der aap Implantate AG im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main am Tag der Veräußerung oder der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach der Ermächtigung gemäß lit. d) VIII. verwendet werden, muss mindestens 80 % des Durchschnittswertes der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Beschlussfassung des Vorstands über die Begebung der Wandel- oder Optionsschuldverschreibung betragen.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach der Ermächtigung gemäß lit. d) IX. verwendet werden, muss dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag, an dem die von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 beschlossenen Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) unterzeichnete Optionsvereinbarung an den jeweiligen Berechtigten ausgehändigt wird ("Ausgabetag"), entsprechen. Die aufgrund der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 30. Juni 2006 festgelegten Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit dieser Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft, Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nach der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 30. Juni 2006 nicht, wenn dem Berechtigten ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das ihn so stellt, als hätte er die Option ausgeübt. Die aufgrund der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 30. Juni 2006 festgelegten Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach der Ermächtigung gemäß lit. d) X. verwendet werden, muss dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Tag, an dem die von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. September 2008 beschlossenen Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen (UR-Nr. M 334/2008 des Notars Klaus Mock, Berlin) unterzeichnete Optionsvereinbarung an den jeweiligen Berechtigten ausgehändigt wird ("Ausgabetag"), entsprechen. Die aufgrund der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 29. September 2008 festgelegten Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit dieser Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft, Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nach der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 29. September 2008 nicht, wenn dem Berechtigten ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das ihn so stellt, als hätte er die Option ausgeübt. Die aufgrund der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 29. September 2008 festgelegten Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach der Ermächtigung gemäß lit. d) XI. verwendet werden, muss dem durchschnittlichen Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im elektronischen Handel (Xetra- oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Handelstagen, die dem ersten Tag desjenigen Erwerbszeitraums, in dem die jeweiligen Aktienoptionen ausgegeben wurden, vorangehen, entsprechen. Ein Handelstag in diesem Sinne ist ein Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse im elektronischen Handel Kurse für die Aktie der Gesellschaft feststellt. Der durch die Ausübung des Bezugsrechts erzielte Vermögensvorteil des Bezugsberechtigten (Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im Xetra-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Ausübungspreis) darf dabei das Vierfache des bei Ausgabe der Aktienoptionen festgelegten Ausübungspreises ("Höchstgrenze") nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung der Höchstgrenze wird der Ausübungspreis angepasst und entspricht der Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Vierfachen des Ausübungspreises. Der Vorstand oder, soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft, der Aufsichtsrat kann im Einzelfall beschließen, dass die Höchstgrenze angemessen verringert wird. Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder eigene Aktien oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden, eine Anpassung des Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in dem der Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse zu dem Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die Anpassung entfällt, wenn kein Bezugsrechtshandel stattfindet oder den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht. Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen.
§ 9 Abs. 1 AktG bleibt in jedem Falle unberührt.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter lit. d) II. bis XI. verwendet werden.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands auf Grund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
Der Gesellschaft sind im März 2009 2,0 Mio. € unter einer Finanzierungsverpflichtung zugeflossen. Das Gesellschafterdarlehen valutiert zum 31.12.2010 nominal mit 2,0 Mio. €. Im Falle einer Übernahme ist das Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig. Als Übernahme ist der Tag zu verstehen, an dem öffentlich bekannt gemacht wird, dass mehr als 50 % der Aktien von aap von einer Person oder Gesellschaft, oder verschiedenen Personen oder Gesellschaften, die im Sinne des § 30 Abs. 2 WpÜG abgestimmt handeln, übernommen werden.
Zwischen einem Tochterunternehmen und einem externen Unternehmen besteht ein Service-Agreement über die Erbringung bestimmter Dienstleistungen, das für die (Tochter-) Gesellschaft eine wesentliche Geschäftsbeziehung darstellt. Im Fall eines Kontrollwechsels, steht dem externen Unternehmen ein Kündigungsrecht für den Fall zu, dass eine Änderung der Gesellschafterverhältnisse bei dem Tochterunternehmen eintritt, im Rahmen derer eine andere Person, Gruppe oder Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte übernimmt, erwirbt oder festgestellt wird, dass sie diese hält.
Zwischen einem Tochterunternehmen und einem weiteren externen Unternehmen besteht ein Distribution und License Agreement über bestimmte Produkte des Tochterunternehmens, das für die (Tochter-) Gesellschaft eine wesentliche Geschäftsbeziehung darstellt. Im Fall eines Kontrollwechsels steht dem externen Unternehmen ein Kündigungsrecht zu. Sollte das externe Unternehmen sein Kündigungsrecht ausüben und der Erwerber der (Tochter-) Gesellschaft ein in diesem Vertrag in einer abschließenden Aufzählung genanntes Unternehmen sein, so hat aap sämtliche unter diesem Vertrag gezahlten einmaligen und umsatzabhängigen Lizenzentgelte zurückzuzahlen. Ein Kontrollwechsel unter diesem Distribution und License Agreement liegt vor, wenn eine Person oder Gesellschaft, oder verschiedenen Personen oder Gesellschaften in einer bzw. mehreren Transaktionen die Kontrolle über die Gesellschaft erlangen oder Vermögenswerte erwerben, die einzeln oder zusammen wesentlich für die Erbringung der geschuldeten Leistung unter diesem Vertrag sind. Kontrolle meint hierbei das Innehaben (direkt oder indirekt) des Rechts zur Bestimmung der Geschäftspolitik und der Führung des Managements.
Der Gesellschaft (Schuldner) wurde unter einem Darlehensvertrag (Schuldschein) ein Betrag von 1,0 Mio. € gewährt, der endfällig getilgt werden muss. Jeder Gläubiger (Darlehensgeber und etwaige Zessionare nach Abtretung) ist berechtigt, seinen Anteil am Darlehen ganz oder teilweise aus wichtigem Grund nach §§ 490, 314 BGB zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt u. a. insbesondere dann vor, wenn ein qualifizierter Gesellschafterwechsel eintritt, sofern nicht vorher die Zustimmung des Gläubigers eingeholt wurde. Ein qualifizierter Gesellschafterwechsel liegt vor, wenn ein Wechsel im direkten oder indirekten Aktionärs-, Gesellschafter- oder Inhaberkreis eines Schuldners eintritt, der dazu führt, dass der bei Abschluss des Darlehensvertrags bestehende direkte oder indirekte Aktionärs-, Gesellschafter- oder Inhaberkreis die Kontrolle über diesen Schuldner aufgibt oder eine Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen mehr als 50 % der Stimmrechte und/oder mehr als 50 % des Kapitals an dem betreffenden Schuldner erwerben.
Davon abgesehen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.
Sollte es zu einer Übernahme der Gesellschaft kommen, werden dem Vorstand gegebenenfalls noch nicht gewährte Aktienoptionen ausgegeben.
Erwirbt eine Person oder Gesellschaft oder mehrere zusammenarbeitende Personen oder Gesellschaften (acting in concert i.S.d. WpÜG) mehr als 50 % der Aktien der Gesellschaft ("Change of Control") steht einem Vorstand ein Bonus zu. Die Höhe des Bonus orientiert sich an der Anzahl der dem Vorstand zustehenden Aktienoptionen und der Differenz aus dem im Übernahmeangebot angebotenen Preis pro Aktie (bzw. dem durchschnittlich gezahlten Preis bei anderen Erwerben) und dem Ausübungspreis für die Optionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2008.
Im Falle eines Change of Control steht einem Vorstand ein Change of Control Bonus zu, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Kaufpreis berechnet wird. Der Bonus wird am Tag des Closing des Change of Control zur Zahlung fällig. Den anderen beiden Vorständen steht im Falle eines Change of Controls ein Sonderkündigungsrecht zu und sie erhalten eine Zahlung i.H.v. 90 % ihrer kapitalisierten Jahresgesamtbezüge für die Restlaufzeit ihrer Dienstverträge, maximal im Umfang von drei Jahresgesamtvergütungen.
Der Vorstand der aap Implantate AG hat mit Datum vom 30. März 2011 eine Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB abgegeben und diese auf der Internetseite unter
www.aap.de/de/Investor/Corporate_Governance/Erklaerung_Unternehmensfuehrung/
allgemein zugänglich gemacht.
Berlin, 30. März 2011
Der Vorstand
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| Biense Visser | Bruke Seyoum Alemu | Marek Hahn |
| Vorstandsvorsitzender/CEO | Mitglied des Vorstands/COO | Mitglied des Vorstands/CFO |
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| Vorjahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | T€ | T€ | T€ | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | Umsatzerlöse | (11) | 11.096 | 14.605 | |
| 2. | Verminderung/Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen | 686 | -192 | ||
| 3. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 361 | 0 | ||
| 4. | Gesamtleistung | 12.143 | 14.413 | ||
| 5. | Sonstige betriebliche Erträge | (12) | 1.824 | 1.767 | |
| - davon aus Währungsumrechnungen T€ 35 (Vorjahr: T€ 11) |
|||||
| 6. | Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | -6.137 | -6.594 | |||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -529 | -614 | |||
| -6.666 | -(7.208) | ||||
| 7. | Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -5.507 | -5.278 | |||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -921 | -799 | |||
| -6.428 | -(6.077) | ||||
| 8. | Abschreibungen | ||||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebes |
-571 | -644 | |||
| 9. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -5.385 | -5.307 | ||
| - davon aus Währungsumrechnungen T€ 21 (Vorjahr: T€ 170) |
|||||
| 10. | Erträge aus Beteiligungen | (19) | 0 | 39 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen T€ 0 (Vorjahr: T€ 39) |
|||||
| 11. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 262 | 437 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen: T€ 261 (Vorjahr:T€ 432) |
|||||
| 12. | Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -498 | -663 | ||
| - davon gegenüber verbundene Unternehmen: T€ 29 (Vorjahr: T€ 165) |
|||||
| 13. | Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne |
3.528 | 1.516 | ||
| 14. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -1.791 | -1.727 | ||
| 15. | Außerordentliche Erträge | (15) | 14 | -136 | |
| 16. | Außerordentliches Ergebnis | 14 | -136 | ||
| 17. | Sonstige Steuern | -1 | -2 | ||
| 18. | Jahresfehlbetrag | -1.778 | -1.865 | ||
| 19. | Verlustvortrag | -20.749 | -18.884 | ||
| 20. | Bilanzverlust | -22.527 | -20.749 |
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| Anhang | Vorjahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | Anlagevermögen | (4) | ||||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte | 353 | 0 | ||||
| 2. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 30 | 50 | ||||
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | ||||
| 383 | (50) | |||||
| II. | Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 460 | 466 | ||||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.364 | 1.482 | ||||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 438 | 373 | ||||
| 2.262 | (2.321) | |||||
| III. | Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | (19) | 24.196 | 24.196 | |||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 900 | 4.453 | ||||
| 3. Beteiligungen | (19) | 238 | 238 | |||
| 4. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | ||||
| 25.334 | (28.887) | |||||
| B. | Vorräte | (5) | ||||
| I. | 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.246 | 1.241 | |||
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 871 | 904 | ||||
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 7.892 | 7.065 | ||||
| 10.009 | (9.210) | |||||
| II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.405 | 3.196 | ||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | (19) | 3.031 | 1.368 | |||
| 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (19) | 0 | 0 | |||
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 415 | 526 | ||||
| 6.851 | (5.090) | |||||
| III. | Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten |
259 | 191 | |||
| (6) | 172 | 113 | ||||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 45.270 | 45.862 |
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| Anhang | Vorjahr | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. | Eigenkapital | (7) | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 27.882 | 27.882 | |||
| davon Stammkapital: T€ 27.882 | |||||
| II. Kapitalrücklagen | 26.879 | 26.706 | |||
| 1. Gesetzliche Rücklagen | 42 | 42 | |||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 132 | 219 | |||
| 174 | |||||
| IV. Bilanzverlust | -22.527 | -20.749 | |||
| 32.408 | (34.100) | ||||
| B. | Sonderposten mit Rücklageanteil | 0 | 89 | ||
| (89) | |||||
| C. | Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 220 | 0 | ||
| (0) | |||||
| D. | Rückstellungen | ||||
| 1. Sonstige Rückstellungen | (9) | 1.473 | 1.533 | ||
| (1.533) | |||||
| E. | Verbindlichkeiten | (10) | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.552 | 6.420 | |||
| 2. Erhaltene Anzahlungen | 0 | 0 | |||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 876 | 579 | |||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen | 1.301 | 1.059 | |||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 2 | 4 | |||
| 6. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 3.169 | 1.592 | |||
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten | 269 | 486 | |||
| davon aus Steuern: T€ 90 (Vj.: T€ 135) |
|||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: T€ 0,00 (Vj.: T€ 0,00) |
|||||
| 11.169 | (10.140) | ||||
| 45.270 | 45.862 |
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| Historische Anschaffungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2010 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2010 |
Stand 01.01.2010 |
Abschreibungen Geschäftsjahr |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes |
639 | 0 | 0 | 639 | 639 | 0 |
| B. Anlagevermögen | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
0 | 353 | 0 | 353 | 0 | 0 |
| 2. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
2.701 | 11 | -28 | 2.684 | 2.651 | 31 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 51 | 0 | 0 | 51 | 51 | 0 |
| 2.752 | 364 | -28 | 3.088 | 2.702 | 31 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 864 | 0 | 0 | 864 | 398 | 6 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 8.530 | 279 | -91 | 8.718 | 7.048 | 395 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.541 | 203 | -93 | 1.651 | 1.168 | 138 |
| 10.935 | 482 | -184 | 11.233 | 8.614 | 539 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.196 | 0 | 0 | 24.196 | 0 | 0 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.453 | 0 | -3.553 | 900 | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 238 | 0 | 0 | 238 | 0 | 0 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 38 | 0 | 0 | 38 | 38 | 0 |
| 28.925 | 0 | -3.553 | 25.372 | 38 | 0 | |
| Summe | 43.251 | 846 | -3.765 | 40.332 | 11.993 | 570 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||
|---|---|---|---|---|
| Abgänge | Stand 31.12.2010 |
Stand 31.12.2010 |
Stand 31.12.2009 |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 0 | 639 | 0 | 0 |
| B. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
0 | 0 | 353 | 0 |
| 2. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | -28 | 2.654 | 30 | 50 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 51 | 0 | 0 |
| -28 | 2.705 | 383 | 50 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 0 | 404 | 460 | 466 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | -89 | 7.354 | 1.364 | 1.482 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -93 | 1.213 | 438 | 373 |
| -182 | 8.971 | 2.262 | 2.321 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 24.196 | 24.196 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 900 | 4.453 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 238 | 238 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 0 | 38 | 0 | 0 |
| 0 | 38 | 25.334 | 28.887 | |
| Summe | -210 | 12.353 | 27.979 | 31.258 |
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| Gewinnrücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital |
Kapital- rücklage |
Gesetzliche Rücklage |
andere Gewinn- rücklagen |
Bilanzverlust | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2009 | 26.614 | 26.485 | 42 | 219 | -18.884 | 34.476 |
| Kapitalerhöhung | 1.267 | 1.267 | ||||
| Aktienoptionen | 222 | 222 | ||||
| Jahresfehlbetrag | -1.865 | -1.865 | ||||
| Stand 31.12.2009 / 01.01.2010 | 27.881 | 26.707 | 42 | 219 | -20.749 | 34.100 |
| Kapitalerhöhung | 0 | |||||
| Aktienoptionen | 173 | 173 | ||||
| Transaktion mit eigenen Aktien | -87 | -87 | ||||
| Jahresfehlbetrag | -1.778 | -1.778 | ||||
| Stand 31.12.2010 | 27.881 | 26.880 | 42 | 132 | -22.527 | 32.408 |
Bedingtes Kapital: T€ 8.788 (Vorjahr: T€ 8.400)
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| Stand 01.01.2010 |
Anpassung BilMoG |
Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2010 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verpflichtungen Mitarbeiter | 883 | 0 | -664 | -32 | 614 | 801 |
| Boni und Provisionen | 47 | 0 | -43 | -4 | 46 | 46 |
| Ausstehende Rechnungen | 338 | 0 | -77 | -94 | 171 | 338 |
| Jahresabschluss und Prüfung | 185 | 0 | -182 | -3 | 165 | 165 |
| Lizenzen | 52 | 0 | -52 | 0 | 93 | 93 |
| Kosten aufgrund Aufbewahrungspflichten | 28 | -6 | 0 | 0 | 8 | 30 |
| 1.533 | -6 | -1.018 | -133 | 1.097 | 1.473 |
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| 31.12.2010 | Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| insgesamt | bis 1 Jahr T€ | 1 - 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | Vorjahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.552 | 4.389 | 1.163 | 0 | 6.420 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 876 | 876 | 0 | 0 | 579 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.301 | 1.051 | 250 | 0 | 1.059 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | (1.004) | (1.004) | (0) | (0) | (101) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
2 | 2 | 0 | 0 | 4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 3.169 | 3.169 | 0 | 0 | 1.592 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 269 | 269 | 0 | 0 | 486 |
| davon aus Steuern | (90) | (90) | (0) | (0) | (135) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (0) | (0) | (0) | (0) | (0) |
| 11.169 | 9.756 | 1.413 | 0 | 10.140 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch folgende Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert:
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| 1. Gesamtschuldnerische Haftung mit der aap Biomaterials GmbH | 1.000.000,00 € |
| (Vorjahr: 1.000.000,00 €) | |
| 2. Schuldbeitritt | 375.000,00 € |
| (Vorjahr: 875.000,00 €) | |
| 3. Gesamtschuldnerische Haftung mit der aap Biomaterials GmbH | 3.500.000,00 € |
| (Vorjahr: 3.411.760,17 €) | |
| 4. Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus Warenlieferungen und -leistungen |
3.634.057,90 € |
| (Vorjahr: 3.411.760,17 €) |
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB wurden beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr erstmalig die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt.
Ergebniswirksame Auswirkungen ergaben sich durch die Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen bei der Bewertung der Rückstellungen, die Abzinsung von langfristigen Rückstellungen sowie die Bewertung von kurzfristigen Fremdwährungsforderungen mit dem Devisenkassamittelkurs. Alle Auswirkungen werden gesondert im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen.
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| T€ | |
|---|---|
| Rückstellungen, Abzinsung | 6 |
| Fremdwährungsforderungen | 8 |
| 14 |
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge erfolgt gemäß Art. 67 Abs. VIII 2 EGHGB nicht.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden planmäßig nach Maßgabe ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis über drei Jahre abgeschrieben. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weitere Voraussetzungen für die Aktivierung sind die voraussichtliche Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens und eine zuverlässige Bewertung des Vermögenswertes. Die aktivierten Entwicklungskosten beinhalten auch Fremdkapitalkosten und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den aktivierten Eigenleistungen ausgewiesen. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte werden über ihre voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer planmäßig linaer pro rata temporis ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Verwendungsmöglichkeit abgeschrieben. Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode ihrer Entstehung erfasst.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Herstellungskosten entspricht dem Ansatz bei den fertigen Erzeugnissen. Den Abschreibungen werden Nutzungsdauern von 2-15 Jahren zugrunde gelegt.
Die Abgänge werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibung zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens erfasst.
Selbständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150,00 € aber nicht über 1.000,00 € wurden in den Vorjahren entsprechend der steuerlichen Vorschriften in einen Sammelposten eingestellt, der für die Gesellschaft insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Im Falle des Ausscheidens eines solchen Vermögensgegenstandes wird der Sammelposten nicht gemindert. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 € und seit dem 01.01.2010 bis 410,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und zugleich im Jahr ihrer Anschaffung als Abgang behandelt.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig auf den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert abgeschrieben. Zuschreibungen erfolgen, wenn die Gründe für die Wertminderung nicht mehr bestehen unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Die verzinslichen Ausleihungen sind zu Nennwerten bilanziert.
Die Bestände des Vorratsvermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu den Einstandspreisen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten die nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen Einzel- und Gemeinkosten. Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung des FIFO-Verfahrens als Verbrauchsfolgefiktion.
Zur Einhaltung des Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 3 HGB wurden Abschläge wegen eingeschränkter Verwertbarkeit vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren Stichtagswert gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen pauschalen Abschlag in Höhe von 1 % des nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestandes Rechnung getragen.
Eigene Anteile werden in Höhe des rechnerischen Anteils am Grundkapital von dem gezeichneten Kapital abgesetzt; der verbleibende Betrag der Anschaffungskosten wird mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet. Im Fall der Veräußerung der eigenen Anteile werden das gezeichnete Kapital bzw. das übrige Eigenkapital wieder erhöht. Übersteigt der Veräußerungspreis die ursprünglichen Anschaffungskosten wird dieser Teilbetrag in die Kapitalrücklage eingestellt. Unterschreitet der Veräußerungspreis die ursprünglichen Anschaffungskosten, mindert dieser Teilbetrag die freiverfügbaren Rücklagen. Anschaffungskosten werden aufwandswirksam erfasst. Nebenkosten der Veräußerung sind Aufwand des Geschäftsjahres.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt.
Zugewendete Investitionszuschüsse werden als Sonderposten für Investitionszuschüsse/-zulagen passiviert. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt linear entsprechend der Nutzungsdauer der begünstigten Vermögensgegenstände. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Aufwendungen werden bei Erfüllung der sachlichen Voraussetzungen und Vorliegen der Zuwendungsbescheide aktiviert. Die periodengerechte Abgrenzung erfolgt durch die Passivierung eines Sonderpostens für Zuschüsse sowie die ertragswirksame Auflösung in der Periode der Aufwandsentstehung.
Die an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung gewährten Aktienoptionen werden entsprechend dem Positionspapier des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) einerseits als Personalaufwand und andererseits in analoger Anwendung von § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB als Einlage in die Kapitalrücklage erfasst. Die Zuführung in die Kapitalrücklage erfolgt über den Leistungszeitraum, der der vertraglich vereinbarten Sperrfrist von zwei Jahren entspricht. Die Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen erfolgt zum Zeitpunkt ihrer Gewährung nach dem Binomialmodell.
Bei der Bildung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bewertet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen eine Inanspruchnahme nicht wahrscheinlich ist. Sie werden in der Bilanz nicht erfasst. Die angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne werden realisiert, soweit die Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr beträgt. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren und Verbindlichkeiten mit dem höheren relevanten Stichtagskurs angesetzt. Wertaufholungen erfolgen unter Beachtung des Anschaffungskostensprinzips.
Zur Entwicklung des Anlagevermögens 2010 wird auf den als Anlage beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.
Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrug 1.226 T€. Davon entfällt auf die aktivierten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Betrag in Höhe von 353 T€.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von 364 T€ (Vorjahr: 595 T€) solche aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in Höhe von 108 T€ (Vorjahr: 12 T€) ausgewiesen.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio nach § 250 Abs. III HGB in Höhe von 5 T€ (Vorjahr: 8 T€) enthalten.
Das Gezeichnetes Kapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2010 27.881.870,00 € (Vorjahr: 27.881.870,00 €) und war in 27.881.870 (Vorjahr: 27.881.870) Inhaberstückaktien zu einem Nennbetrag von 1 € (Vorjahr: 1 €) eingeteilt und voll eingezahlt.
Die gesetzliche Rücklage beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 41.703,95 € und übersteigt gemeinsam mit der Kapitalrücklage den zehnten Teil des Grundkapitals.
Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien, freiwillige Zuzahlungen von Gesellschaftern sowie Einlagen der Gesellschafter aus der Ausgabe von Aktienoptionen.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr 322.277 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € zum Preis von insgesamt 473.934,53 € erworben. Der Erwerb erfolgte gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG von Aktionären zur Erfüllung von Verbindlichkeiten der Aktionäre gegenüber der Gesellschaft. Der auf die eigenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital in Höhe von 322.277,00 € wurde vom gezeichneten Kapital abgezogen, die darüber hinausgehenden Anschaffungskosten wurden mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Die Gesellschaft hat 284.723 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € zum Preis von insgesamt 341.668,00 € zum Ausgleich von Verbindlichkeiten einer Tochtergesellschaft veräußert. Darüber hinaus hat die Gesellschaft 37.554 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € zum Preis von 45.519,20 € über die Börse verkauft. Der durchschnittliche Veräußerungspreis je Stückaktie betrug 1,20 € und entsprach dem Aktienkurs zum Veräußerungszeitpunkt. Der auf die eigenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital in Höhe von 322.277,00 € wurde dem gezeichneten Kapital zugeschrieben; um den darüber hinausgehenden Veräußerungsverlust in Höhe von 86.747,33 € wurde die Gewinnrücklage vermindert.
Der Anteil der eigenen Aktien am Grundkapital entwickelt sich zum 31.12.2010 wie folgt:
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| Zeitpunkt des Erwerbs/Veräußerung | Stück | Rechnerischer Anteil am Grundkapital in € |
Anschaffungskosten/ Veräußerungspreis in € |
Anteil am Grundkapital |
Erwerbszweck |
|---|---|---|---|---|---|
| 15.04.2010 | 322.277 | 322.277,00 | 473.934,53 | 1,1559 % | § 71 Abs. 1 Nr. 1 AktG |
| 31.08.2010 | -284.723 | -284.723,00 | -341.668,00 | -1,0212 % | - |
| 13.10.2010 | -37.554 | -37.554,00 | -45.519,20 | -0,1347 % | - |
| Bestand/Verlust 31.12.2010 | 0 | 0,00 | 86.747,33 | 0,00 |
Die Hauptversammlung vom 16.07.2010 hat die mit Hauptversammlung vom 30.06.2006 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.200.000 Stück in Höhe von 570.500,00 € aufgehoben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist daher um bis zu 629.500,00 € durch Ausgabe von bis zu 629.500 Stück neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden (bedingtes Kapital 2006/I). Das bedingte Kapital 2006/I dient der Erfüllung von ausgeübten Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30.06.2006 bis zum 31.12.2008 gewährt wurden. Die durch die Hauptversammlung vom 29.09.2008 erteilte Ermächtigung an Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausgabe von Aktienoptionen wurde insoweit, als sie noch nicht durch Gewährung von Aktienoptionen ausgeübt worden ist - also hinsichtlich 512.500 Stück Aktienoptionen -, aufgehoben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist somit um bis zu 672.500,00 € durch Ausgabe von bis zu 672.500 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2008/I). Das bedingte Kapital 2008/I dient der Erfüllung von ausgeübten Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29.09.2008 bis zum 28.09.2013 gewährt werden.
Die Hauptversammlung vom 16.07.2010 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.486.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.486.000 Stück neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft beschlossen. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden (Bedingtes Kapital 2010/I). Das bedingte Kapital 2010/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung von 16.07.2010 bis zum 19.12.2011 gewährt werden.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2006 wird das Grundkapital der Gesellschaft um 6.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital2006/II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibung, die bis zum 29.06.2011 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandelungspflichten ausgestattet sind. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Options- bzw. Wandelungsrechten oder durch Erfüllung von Wandelungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 ist der Vorstand - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2008 für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Aktienoptionsprogramme aufzulegen und Optionsrechte auf bis zu 1.200.000 Stück Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren ab Ausgabetag zu gewähren. In einem Kalenderjahr sollen durch Aktienoptionsprogramme lediglich Optionsrechte, die zum Bezug eines Höchstbetrages von 600.000 Aktien berichtigen, herausgegeben werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2006/I oder durch etwaige künftig zu beschließende Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft erfolgen.
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich auf die berechtigte Personengruppe wie folgt:
| ― | 65 % auf die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der verbundenen Unternehmen |
| ― | 35 % auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Die Aktienoptionen werden an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft ausgegeben.
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis richtet sich nach dem Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG, mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen den Ausübungspreis um mindestens 10 % seit dem Ausgabetag übersteigt.
Die gewährten Optionsrechte können frühestens zwei Jahre nach dem Ausgabetag ausgeübt werden.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. September 2008 ist der Vorstand und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 28. September 2013 für diejenigen Personen, die einer der in nachstehender Ziffer 1 genannten Personengruppe angehören, Aktienoptionsprogramme aufzulegen und bis zu 1.200.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren ab dem Ausgabetag im Sinne der nachstehenden Ziffer 3 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß nachstehender Ziffer 1 berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Optionen nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des unter nachstehend lit. b) zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals 2008/I oder durch eigene Aktien der Gesellschaft erfolgen. Die Gewährung der Optionen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen und berechtigt zum Bezug von Aktien der Gesellschaft sind
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| (iv) | die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, |
| (v) | die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der mit der Gesellschaft im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen (im Folgenden "verbundene Unternehmen"), |
| (vi) | Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich wie folgt:
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| bis zu 800.000 Stück Aktienoptionen: | auf die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft, |
| bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: | auf die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der verbundenen Unternehmen, |
| bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: | auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des Jahresabschlusses unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandsmitglieder und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe gilt für die Anzahl der von den Mitgliedern des Vorstands im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise sowie die Zahl der von Vorstandsmitgliedern zum Jahresabschluss noch gehaltenen Aktienoptionen.
Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der Option das Recht, eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu erwerben. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
Die Ausgabe der Aktienoptionen soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen, mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfasst. Die Aktienoptionen können an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft ausgegeben werden (der Tag, an dem die von der Gesellschaft unterzeichnete Optionsvereinbarung an den Berechtigten ausgehändigt wird, wird als der "Ausgabetag" bezeichnet).
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis entspricht dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG und liegt mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Die Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit der Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft, Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nicht, wenn der berechtigten Person ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das sie so stellt, als hätte sie die Option ausgeübt. Die Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen mindestens 20 % über dem Ausübungspreis liegt (absolute Hürde).
Die den einzelnen berechtigten Personen jeweils gewährten Optionsrechte können frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Dabei können - jeweils frühestens - zwei Jahre nach dem Ausgabetag 25 %, drei Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 %, vier Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 % und fünf Jahre nach dem Ausgabetag die letzten 25 % ausgeübt werden.
Nach Ablauf der vorstehenden Wartezeiten können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen jederzeit ausgeübt werden, jedoch nicht innerhalb folgender Zeiträume:
| ― | in der Zeit ab dem letzten Tag, an dem sich Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können, bis zum dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dieser Hauptversammlung; |
| ― | in der Zeit ab dem Tag der Veröffentlichung eines Bezugsangebotes auf neue Aktien oder auf Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft in einem Pflichtblatt der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main bis zum Tage, an dem die Bezugsfrist endet; |
| ― | in der Zeit von vier Wochen vor der Veröffentlichung des jeweiligen Quartals- oder Jahresabschlusses. |
Die Aktienoptionen können nur durch die berechtigte Person selbst ausgeübt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktienoptionen von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen berechtigten Personen zu übertragen. Die Verfügung über die Aktienoptionen ist ausgeschlossen, insbesondere sind sie nicht übertragbar. Die Aktienoptionen sind jedoch vererblich. Die Optionsbedingungen können abweichend hiervon besondere Regelungen vorsehen für den Fall, dass die berechtigte Person verstirbt oder in den Ruhestand tritt oder ihr Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft bzw. dem verbundenen Unternehmen in sonstiger nicht kündigungsbedingter Weise endet oder das verbundene Unternehmen aus der aap-Gruppe ausscheidet.
| ― | (a) Die Aktienoptionen verfallen sechs Jahre nach dem Ausgabetag. |
| ― | (b) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen des Weiteren beim Zugang der schriftlichen Kündigung der Optionsrechtsvereinbarung durch die Gesellschaft. Eine solche Kündigung, die mit einer Frist von einem Monat erfolgen kann, ist möglich, wenn entweder von einem Gläubiger des Bezugsberechtigten die Zwangsvollstreckung in seine Aktienoptionen betrieben wird, wenn über das Vermögen des Bezugsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn der Bezugsberechtigte wesentliche Pflichten nach dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder seinem Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen oder der Optionsrechtsvereinbarung verletzt. |
| ― | (c) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen außerdem, sobald das jeweilige Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit dem Bezugsberechtigten - sei es als Mitglied des Vorstands, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer der Gesellschaft oder als Geschäftsführer, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer eines verbundenen Unternehmens - gekündigt oder aufgehoben wird oder aus sonstigen Gründen, insbesondere durch Zeitablauf endet; bei Kündigung oder Aufhebung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder der des wirksamen Abschlusses der Aufhebungsvereinbarung maßgebend, auch wenn die Beendigungswirkung erst in der Zukunft eintritt. Die einem Mitglied des Vorstands der Gesellschaft oder der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmens in dieser Eigenschaft gewährten Aktienoptionen erlöschen auch mit dessen Amtsniederlegung oder der Abberufung dieses Vorstandsmitglieds oder dieses Mitglieds der Geschäftsführung des verbundenen Unternehmens. |
| ― | (d) Sofern die Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen mit der Aufnahme eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Zusammenhang steht, verfallen die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen jedoch nicht. Entsprechendes gilt für die Beendigung der Organstellung, wenn im Zusammenhang damit eine Neubestellung in der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen erfolgt. |
| ― | (e) Die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen verfallen ferner nicht, wenn sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis durch Erreichen der Altersgrenze oder durch Invalidität oder Tod endet. In diesen Fällen kann der Optionsberechtigte bzw. können die Erben des verstorbenen Optionsberechtigten die Optionsrechte nach Ablauf der Wartezeit nach Ziffer 7 Satz 1 und unter Beachtung der Staffelung gemäß Ziffer 7 Satz 2 innerhalb des jeweils nächsten Ausübungszeitraums ausüben. Werden sie nicht in diesem Ausübungszeitraum ausgeübt, erlöschen sie. |
Anstelle des Bezugs neuer Aktien kann dem Berechtigten ein Barausgleich gewährt werden. Über die Ausübung des Wahlrechts entscheidet der Vorstand, soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind, der Aufsichtsrat. Der Barausgleich entspricht der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms einschließlich der Optionsbedingungen für die berechtigten Personengruppen festzulegen; abweichend hiervon entscheidet für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auch insoweit der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zu diesen weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Optionsrechte innerhalb der berechtigten Personengruppen, den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Optionsrechte sowie weitere Verfahrensregelungen.
Der Vorstand und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören -der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden ermächtigt, bis zum 19.12.2011 für die in Ziffer 1 genannten berechtigten Personen ein Aktienoptionsprogramm ("Aktienoptionsplan 2010") aufzulegen und bis zu 1.486.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1 Stückaktie der Gesellschaft ("Bezugsrechte") mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab dem Tag nach der Ausgabe gemäß Ziffer 6 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Bezugsrechte können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß Ziffer 1 berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Bezugsrechte nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft oder durch einen Barausgleich erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der Aktien erfolgte gemäß folgenden Bestimmungen:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 werden Bezugsrechte an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft ausgegeben.
Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt durch Abschluss eines Optionsvertrages zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Bezugsberechtigten.
Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn teil, in dem sie entstehen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren kann. Die Einzelheiten legt der Vorstand oder, soweit der Vorstand betroffen ist, der Aufsichtsrat fest.
Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in zwei Jahrestranchen mit der Maßgabe erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60% des Gesamtvolumens umfasst. Der Abschluss eines Optionsvertrags muss während eines Erwerbszeitraums in den Jahren 2010 und 2011 erfolgen. Dabei sind Erwerbszeiträume:
| ― | der jeweils vierte und die neun folgenden Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ("Erwerbszeitraum 1"), |
| ― | der jeweils vierte und die neun folgenden Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung des Quartalsberichts der Gesellschaft über das dritte Quartal eines Geschäftsjahres ("Erwerbszeitraum 2") |
Eine Gewährung von Bezugsrechten auf der Grundlage dieses Beschlusses ist letztmals im Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2011 zulässig.
Die jeweils während eines Erwerbszeitraums ausgegebenen Bezugsrechte bilden eine Tranche, so dass insgesamt für einen Zeitraum von zwei Jahren jeweils zwei jährliche Tranchen ausgegeben werden können.
Soweit ausgegebene Bezugsrechte vor Ablauf des letzten Erwerbszeitraums verfallen, können diese an andere Mitglieder der entsprechenden Gruppe im Sinne der Ziffer 5 erneut ausgegeben werden.
Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt für den Bezugsberechtigten unentgeltlich. Jedes ausgegebene Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis der jeweils in einer Tranche ausgegebenen Bezugsrechte ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im elektronischen Handel (Xetra oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Handelstagen, die dem ersten Tag des jeweiligen Erwerbszeitraums vorangehen. Ein Handelstag im Sinne dieses Beschlusses ist ein Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse im elektronischen Handel Kurse für die Aktien der Gesellschaft feststellt.
Der durch die Ausübung des Bezugsrechts erzielte Vermögensvorteil des Bezugsberechtigten (Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im Xetra-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Ausübungspreis) darf das Vierfache des bei Ausgabe festgelegten Ausübungspreises ("Höchstgrenze") nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung der Höchstgrenze wird der Ausübungspreis angepasst und entspricht der Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Vierfachen des Ausübungspreises. Der Vorstand oder, soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft, der Aufsichtsrat kann im Einzelfall beschließen, dass die Höchstgrenze angemessen verringert wird.
Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder eigenen Aktien ausgegeben werden oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden, eine Anpassung des Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in dem der Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse zu dem Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die Anpassung entfällt, wenn kein Bezugsrechtshandel stattfindet oder den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht.
Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen.
Der Mindestausübungspreis ist in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG.
Von den insgesamt möglichen Bezugsrechten auf bis zu 1.486.000 Aktien dürfen Bezugsrechte auf
| ― | bis zu 40% der Aktien der Gruppe der Vorstandsmitglieder ("Gruppe 1") und auf |
| ― | bis zu 60% der Aktien der Gruppe der Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen ("Gruppe 2") |
gewährt werden.
Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und der Umfang der ihnen jeweils zum Bezug anzubietenden Aktienoptionen wird vom Vorstand, bzw. soweit eine Gewährung an Mitglieder des Vorstands erfolgt, vom Aufsichtsrat der Gesellschaft festgelegt. Eine Doppelzuteilung bei Zugehörigkeit zu beiden Gruppen ist ausgeschlossen. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit und dann bis zum Ende der Optionslaufzeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt vier Jahre. Die Optionslaufzeit beträgt acht Jahre.
Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils nur innerhalb von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse
| ― | nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, |
| ― | nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der Börse den Jahresfinanzbericht, den Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der Gesellschaft am Publikum zur Verfügung gestellt hat, |
zulässig (Ausübungszeiträume).
Die Wartefrist und die Optionslaufzeit beginnen am Tag nach der Ausgabe der Aktienoptionen. Demnach können die im Erwerbszeitraum 1 des Jahres 2010 gewährten Bezugsrechte letztmals im Jahr 2018 ausgeübt werden. Entsprechend können die im jeweils im folgenden Erwerbszeitraum gewährten Bezugsrechte im jeweils folgenden Ausübungszeitraum letztmals ausgeübt werden, so dass im letztmöglichen Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2011 gewährte Bezugsrechte letztmals im Jahr 2019 ausgeübt werden können. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag vor dem Ausübungstag mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt.
In dem Optionsvertrag ist festzulegen, dass zur Ausübung eines Bezugsrechts nur berechtigt ist, wer in einem ungekündigten Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen steht. Abweichend davon soll das Recht zur Ausübung von Bezugsrechten nur dann und nur für den jeweils nächstfolgenden Ausübungszeitraum erhalten bleiben, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einer dauerhaften Erkrankung, dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder dem Eintritt in den Ruhestand beruht. Außerdem soll abweichend davon das Recht zur Ausübung von Bezugsrechten erhalten bleiben, falls der Vorstand oder, soweit Mitglieder der Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat im Einzelfall den Fortbestand der Ausübungsberechtigung beschließt. Die Übertragbarkeit des Bezugsrechts ist auszuschließen. Für den Fall des Todes des Bezugsberechtigten ist die Vererblichkeit des Bezugsrechts vorzusehen. Außerdem sind in dem Optionsvertrag Regelungen über die Anpassung der Ausübungsbedingungen bei Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft aufzunehmen. Ferner Regelungen, wonach sämtliche Steuern und Abgaben von den jeweiligen Bezugsberechtigten zu tragen sind.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsplans 2010 festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Soweit der Aktienoptionsplan und die Durchführung der Kapitalerhöhung den Vorstand betreffen, werden diese Ermächtigungen dem Aufsichtsrat erteilt.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30.06.2006 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 29.06.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Optionsund/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis 6.000.000,00 € mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf bis zu 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (Anleihebedingungen) zu gewähren.
Die Optionsschuldverschreibungen und/oder die mit Wandlungsrechten und/oder Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, um den Inhabern von bereits ausgegebenen oder noch auszugebenden Options- und Wandlungsrechten bzw. von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf Aktien der aap Implantate AG in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zustehen würde.
Der jeweils festzusetzende Wandelungs- bzw. Optionspreis für eine Stückaktie muss mindestens 80 % des Durchschnittswertes der Schlussauktionspreise der Aktien der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibung betragen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2009 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 1.000.000,00 € am Grundkapital zu erwerben. Diese bis zum 04.02.2011 befristete Ermächtigung wurde für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen in der Hauptversammlung vom 16.07.2010 beschlossenen Ermächtigung aufgehoben. Die Ermächtigung zur Verwendung der aufgrund des Beschlusses vom 07.08.2009 erworbener eigener Aktien bleibt bestehen. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigene Aktien ausgenutzt werden.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 15.07.2015.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 27.08.2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26.08.2012 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 2.988.935,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden
| ― | a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, |
| ― | b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), |
| ― | c) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz), |
| ― | d) zur Ausgabe an strategische Partner, |
| ― | e) zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen, |
| ― | f) zur Ausgabe an Kreditgeber anstelle von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu solchen (sog. "equity kicker"), |
| ― | g) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten. |
Das genehmigte Kapital 2007 beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 1.721.578,00 €.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2009 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 06.08.2014 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 8.026.571,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I) und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden
| ― | a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, |
| ― | b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), |
| ― | c) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz), |
| ― | d) zur Ausgabe an strategische Partner, |
| ― | e) zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen, |
| ― | f) zur Ausgabe an Kreditgeber anstatt von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu solchen (sog. "equity kicker"), insbesondere im Rahmen von Mezzanine-Finanzierungen, |
| ― | g) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten. |
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2010 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 15.07.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.192.786,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I) und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden
| ― | a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, |
| ― | b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG), |
| ― | c) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz), |
| ― | d) zur Ausgabe an strategische Partner, |
| ― | e) zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen, |
| ― | f) zur Ausgabe an Kreditgeber anstelle von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu solchen (sog. "equity kicker"), insbesondere im Rahmen von Mezzanine-Finanzierungen, |
| ― | g) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten. Auf die Darstellung des Eigenkapitals in der Anlage wird verwiesen. |
Im Geschäftsjahr 2006 wurde ein konzernweites aktienkursbasiertes Vergütungssystem mit Eigenkapitalausgleich für die Mitarbeiter der aap Implantate AG und der verbundenen Unternehmen aufgelegt. In 2008 und in 2010 wurden weitere Aktienoptionsprogramme aufgelegt.
Der Vorstand und die Mitarbeiter der aap haben Aktienoptionen erhalten, die sie bei Eintritt bestimmter Bedingungen zum Bezug von aap Aktien zu einem vorher bestimmten Preis berechtigen. aap wird die erforderlichen Aktien über Kapitalerhöhungen schaffen und verfügt zu diesem Zweck über verschiedene bedingte Kapitale.
Für die Aktienoptionsprogramme gelten die folgenden Bedingungen:
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| Aktienoptionsprogramm | |||
|---|---|---|---|
| 2006 | 2008 | 2010 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Aktienoptionen | Jede Option gewährt dem Berechtigten das Recht zum Bezug von einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der aap mit einem rechnerischen Nennbetrag von je 1,00 €. | ||
| Berechtigte | Mitglieder des Vorstands, sowie ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft und die Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. | ||
| Wartefrist ab Beschluss über Zuteilung an Berechtigten | 2 Jahre | 2 Jahre nach Ausgabe 25 % ; jeweils weitere 25 % 3 Jahre, 4 Jahre und 5 Jahre nach Ausgabetag |
4 Jahre |
| Ausübungszeiträume | Jederzeit nach Ablauf der Wartefrist möglich, jedoch nicht innerhalb der folgenden Zeiträume: 2006 und 2008 - in der Zeit ab dem letzten Tag, an dem sich Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können, bis zum dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dieser Hauptversammlung; - in der Zeit ab dem Tag der Veröffentlichung eines Bezugsangebotes auf neue Aktien oder auf Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der aap in einem Pflichtblatt der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main bis zum Tage, an dem die Bezugsfrist endet; - in der Zeit von vier Wochen vor der Veröffentlichung des jeweiligen Quartals- oder Jahresabschlusses |
||
| 2010 innerhalb von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse - nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft - nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der Börse den Jahresfinanzbericht, den Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der Gesellschaft dem Publikum zur Verfügung gestellt hat |
|||
| Laufzeit | Bis zu 4 Jahre ab Ausgabetag |
Bis zu 6 Jahre ab Ausgabetag |
Bis zu 8 Jahre ab Ausgabetag |
| Ausübungspreis | Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten | ||
| 10 Börsentage | 20 Börsentage | 5 Handelstage | |
| mindestens jedoch nach dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG, mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. | |||
| Erfolgsziel | Durchschnittswert des Schlussauktionspreises (für 2006 und 2008) bzw. der Schlussauktionspreis (für 2010) der Aktie der aap im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der/des letzten | ||
| 10 Börsentage | 20 Börsentage | Handelstages | |
| vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus Ausübungspreis um mindestens den Aktienoptionen den |
|||
| 10 % | 20 % | 10 % | |
| seit dem Ausgabetag übersteigt. |
Die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen haben während der aktuellen Berichtsperiode und früheren Berichtsperioden bestanden.
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| Optionsprogramm | Zusagezeitpunkt Optionstranche |
Anzahl der gewährten Optionen |
Verfallstag | Ausübungspreis | Beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2006 | 22.11.2006 | 385.000 | 21.11.2010 | 2,28 € | 0,92 € |
| 2006 | 18.04.2007 | 152.500 | 17.04.2011 | 2,37 € | 0,99 € |
| 2006 | 30.11.2007 | 477.500 | 29.11.2011 | 2,41 € | 0,69 € |
| 2006 | 17.04.2008 | 131.500 | 16.04.2012 | 2,27 € | 0,87 € |
| 2006 | 10.09.2008 | 96.000 | 09.09.2010 | 2,23 € | 0,74 € |
| 2008 | 01.12.2008 | 200.000 | 30.11.2014 | 1,61 € | 0,55 € |
| 2008 | 26.05.2009 | 487.500 | 25.05.2015 | 1,29 € | 0,48 € |
| 2010 | 29.07.2010 | 360.000 | 28.07.2018 | 1,29 € | 0,58 € |
| 2010 | 17.11.2010 | 505.000 | 16.11.2018 | 1,17 € | 0,50 € |
Der für im Berichtsjahr neu ausgegebene Optionen ermittelte durchschnittliche beizulegende Zeitwert belief sich auf:
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| Optionstranchen | Beizulegender Zeitwert im Gewährszeitpunkt |
|---|---|
| 29.07.2010 | 0,58 € |
| 17.11.2010 | 0,50 € |
Die beizulegenden Zeitwerte wurden im Berichtsjahr mittels eines Binomialmodells ermittelt. Im Rahmen der Ermittlung wurden die folgenden Parameter berücksichtigt:
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| Aktienoptionsprogramm 2010 | Tranche 07/2010 | Tranche 11/2010 |
|---|---|---|
| Gewährszeitpunkt | 29.07.2010 | 17.11.2010 |
| Erfolgsziel | 1,42 € | 1,29 € |
| Risikofreier Zinssatz | 1,83 % | 1,79 % |
| Erwartete Volatilität | 49,22 % | 49,12 % |
| Erwarteter Dividendenertrag | 0 € | 0 € |
| Börsenkurs im Gewährungszeitpunkt | 1,25 € | 1,11 € |
| Erwartete Optionslaufzeit | 5 Jahre | 5 Jahre |
In die Ermittlung der voraussichtlichen Optionslaufzeit ist die beste Schätzung des Vorstands hinsichtlich folgender Einflussfaktoren eingegangen: Nichtübertragbarkeit, Ausübungseinschränkungen, einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option geknüpften Markbedingungen erfüllt werden, und Annahmen zum Ausübungsverhalten. Die Volatilität wurde auf Basis von Wochenrenditen ermittelt. Die erwartete Volatilität der Aktie basiert auf der Annahme, dass von historischen Volatilitäten auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität der Aktie von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Zur Berücksichtigung frühzeitiger Ausübungseffekte, wurde angenommen, dass die Mitarbeiter ihre ausübungsfähigen Optionen ausüben, wenn der Aktienkurs dem 1,4 fachen des Ausübungspreises entspricht.
Nachstehend sind die Veränderungen in den Aktienoptionsprogrammen für das abgelaufene Geschäftsjahr und für das Vorjahr dargestellt:
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| Aktienoptions- programm 2006 |
Aktienoptions- programm 2008 |
Aktienoptions- programm 2010 |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tranche 2006 |
Tranche 2007 |
Tranche 2008 |
Tranche 2008 |
Tranche 2009 |
Tranche 2010 |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausstehend zum 1.1.2010 | 340.000 | 515.000 | 147.000 | 200.000 | 487.500 | 0 |
| Ausgegeben im Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 865.000 |
| Verfallen/Verzicht im Geschäftsjahr | 340.000 | 45.000 | 30.000 | 0 | 65.000 | 15.000 |
| Ausgeübt im Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausstehend zum 31.12.2010 | 0 | 470.000 | 117.000 | 200.000 | 422.500 | 850.000 |
| Ausübbar zum 31.12.2010 | 0 | 470.000 | 117.000 | 50.000 | 0 | 0 |
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2006 wurde in der Berichtsperiode seitens der Mitarbeiter auf insgesamt 400.000 Aktienoptionen verzichtet. Weitere 15.000 Aktienoptionen sind im Geschäftsjahr 2010 verfallen.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2008 wurde in der Berichtsperiode seitens der Mitarbeiter auf insgesamt 30.000 Aktienoptionen verzichtet. Weitere 35.000 Aktienoptionen sind im Geschäftsjahr 2010 verfallen.
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2010 sind im Geschäftsjahr 2010 15.000 Aktienoptionen verfallen.
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| Aktienoptions- programm 2006 |
Aktienoptions- programm 2008 |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| Tranche 2006 |
Tranche 2007 |
Tranche 2008 |
Tranche 2008 |
Tranche 2009 |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausstehend zum 1.1.2009 | 355.000 | 617.500 | 220.000 | 200.000 | 0 |
| Ausgegeben im Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 487.500 |
| Verfallen/Verzicht im Geschäftsjahr | 15.000 | 102.500 | 73.000 | 0 | 0 |
| Ausgeübt im Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausstehend zum 31.12.2009 | 340.000 | 515.000 | 147.000 | 200.000 | 487.500 |
| Ausübbar zum 31.12.2009 | 340.000 | 515.000 | 0 | 0 | 0 |
Aus dem Aktienoptionsprogramm 2006 sind im Geschäftsjahr 2009 insgesamt 190.500 Aktienoptionen verfallen.
Die Bandbreite der Ausübungspreise für die zum 31.12.2010 ausstehenden Aktienoptionen beläuft sich auf 1,17 € bis 2,41 € (Vorjahr: 1,29 € bis 2,41 €). Die am Ende des Geschäftsjahres ausstehenden Aktienoptionen haben eine gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit von 2,8 Jahren (Vorjahr: 2,65).
Der im Berichtszeitraum erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung betrug insgesamt 173 T€ (Vorjahr: 222 T€).
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
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| Stand 01.01.2010 |
Erstanwendung BilMoG |
Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2010 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verpflichtungen Mitarbeiter | 883 | 0 | -664 | -32 | 614 | 801 |
| Boni und Provisionen | 47 | 0 | -43 | -4 | 46 | 46 |
| Ausstehende Rechnungen | 338 | 0 | -77 | -94 | 171 | 338 |
| Jahresabschluss und Prüfung | 185 | 0 | -182 | -3 | 165 | 165 |
| Lizenzen | 52 | 0 | -52 | 0 | 93 | 93 |
| Archivierungsaufwand | 28 | -6 | 0 | 0 | 8 | 30 |
| 1.533 | -6 | -1.018 | -133 | 1.097 | 1.473 |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
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| Gesamt | Unter 1 Jahr | 1 - 5 Jahre | Über 5 Jahre | Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 5.552 | 4.389 | 1.163 | 0 | 6.420 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 876 | 876 | 0 | 0 | 579 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.301 | 1.051 | 250 | 0 | 1.059 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | (1.004) | (1.004) | (0) | (0) | (101) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
2 | 2 | 0 | 0 | 4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 3.169 | 3.169 | 0 | 0 | 1.592 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 269 | 269 | 0 | 0 | 486 |
| (davon aus Steuern) | (90) | (90) | (0) | (0) | (135) |
| 11.169 | 9.756 | 1.413 | 0 | 10.140 |
Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
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| 1. | Gesamtschuldnerische Haftung mit der aap Biomaterials GmbH | 1.000.000,00 € |
| (Vorjahr: 1.000.000,00 €) | ||
| 2. | Schuldbeitritt | 375.000,00 € |
| (Vorjahr: 875.000,00 €) | ||
| 3. | Gesamtschuldnerische Haftung mit der aap Biomaterials GmbH | 3.500.000,00 € |
| (Vorjahr: 3.411.760,17 €) | ||
| 4. | Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus Warenlieferungen und -leistungen |
3.634.057,90 € |
| (Vorjahr: 3.411.760,17 €) |
Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende geographisch bestimmte Märkte:
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| 2010 | 2009 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| --- | --- | --- |
| Inland | 4.843 | 5.199 |
| Europa | 3.702 | 3.552 |
| Übriges Ausland | 2.878 | 6.329 |
| Erlösschmälerungen | - 327 | - 475 |
| 11.096 | 14.605 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind solche aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse in Höhe von 63 T€ (Vorjahr: 29 T€) enthalten.
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| 2010 | 2009 | ||
|---|---|---|---|
| Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer: | 123 | 109 | |
| davon | gewerbliche Arbeitnehmer | 64 | 63 |
| Angestellte | 59 | 46 | |
| Vollzeitkräfte | 117 | 103 | |
| Teilzeitkräfte | 6 | 6 | |
| 123 | 109 | ||
| Verwaltung | 14 | 17 | |
| Vertrieb | 27 | 16 | |
| Produktion | 64 | 62 | |
| Entwicklung | 10 | 9 | |
| Qualitätsmanagement | 8 | 5 | |
| 123 | 109 |
Die periodenfremden Erträge in Höhe von 84 T€ resultieren im Wesentlichen aus der Rückerstattung von Beiträgen aus dem Vorjahr, der Auszahlung von Zuschüssen sowie der Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten.
Die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 126 T€ betreffen vor allem die Nachzahlung von Reise- und Beratungskosten sowie Gutschriften zu Rechnungen aus Vorjahren.
Das außerordentliche Ergebnis des Geschäftsjahres resultiert aus der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (vgl. (2)).
Die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr entfällt nach § 285 Nr. 17 HGB n. F., da die Angaben in dem Konzernabschluss der aap Implantate AG enthalten sind.
Der Gesamtbetrag des ausschüttungsgesperrten Betrages nach § 268 Abs. 8 HGB beträgt im Geschäftsjahr 353 T€, davon entfallen auf die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände 353 T€.
Die Gesellschaft hat vom Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern keinen Gebrauch gemacht. Aus den unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von aktivierten Entwicklungskosten sowie Rückstellungen resultieren im Organkreis passive latente Steuern. Diese werden durch aktive latente Steuern aufgrund von Bewertungsunterschieden bei den erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen in der Organgesellschaft aap Biomaterials GmbH sowie durch aktive latente Steuern auf Verlustvorträge bei der aap AG deutlich überkompensiert. Der Bewertung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 30,2 % zugrunde.
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| Name | Sitz | Beteiligungs- anteil |
Eigenkapital | Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| % | T€ | T€ | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. | aap Biomaterials GmbH | Dieburg | 100 | 2.140 | 0 |
| 2. | OSARTIS Verwaltungs-GmbH | Elsenfeld | 100 | 22 | -1 |
| 3. | ADC Advanced Dental Care-GmbH | Dieburg | 54 | 198 | 7 |
| 4. | aap bio implants Netherlands B.V. | Nijmegen | 100 | 4.853 | 335 |
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| Name | Sitz | Beteiligungs- anteil |
Eigenkapital | Ergebnis | |
|---|---|---|---|---|---|
| % | T€ | T€ | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 5. | AEQUOS Endoprothetik GmbH | München | 4,57 | 679 | -1.365 |
| 6. | Cybernetic Vision AG Health Monitoring Technologies | Berlin | 5,69 | - | - |
Die Jahresabschlüsse der Cybernetic Vision AG Health Monitoring Technologies sowie der AEQUOS Endoprothetik GmbH zum 31.12.2010 liegen nicht vor. Die Angaben zur AEQUOS Endoprothetik GmbH betrifft den Jahresabschluss zum 31.12.2009.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cybernetic Vision AG Health Monitoring Technologies wurde am 01.12.2000 eröffnet und ist noch nicht abgeschlossen.
Eventualverbindlichkeiten bestehen in Höhe von 281 T€ aufgrund erhaltener Investitionszuschüsse und Zulagen der öffentlichen Hand. Danach müssen die finanzierten Vermögenswerte mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Berliner Betriebsstätte verbleiben. Die hergestellten Güter dürfen nicht überwiegend überregional abgesetzt werden. Aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten geht der Vorstand davon aus, dass die Wirtschaftsgüter in der Berliner Betriebsstätte verbleiben und auch die übrigen Vorraussetzungen eingehalten werden, und damit eine Inanspruchnahme unwahrscheinlich ist.
Am 13. Februar 2009 ist der Tochtergesellschaft aap Biomaterials GmbH eine Klage wegen behaupteter unbefugter Weitergabe und Verwertung von Betriebsgeheimnissen mit einem vorgeschlagenen Streitwert von 30 Mio. € zugegangen. Die im Berichtszeitraum geführte erste mündliche Verhandlung hat zu keinen neuen Erkenntnissen geführt. Da aap lediglich Vertragspartner bzw. Lohnhersteller für ein anderes angeklagtes Unternehmen ist, geht aap nach wie vor davon aus, dass die Klage gegen aap abgewiesen wird und keine Verpflichtung auf Zahlung von Schadenersatz besteht.
Im Rahmen der Beendigung eines Vertriebsvertrages hat ein ehemaliger Vertriebspartner der Tochtergesellschaft aap Biomaterials GmbH Schadensersatzansprüche geltend gemacht und zum 30. Dezember 2010 eine Klageschrift über eine Forderung in Höhe von 350 T€ eingereicht. Die Geschäftsführung der aap Biomaterials GmbH hält die dafür bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr gebildete Rückstellung in Höhe von 70 T€ nach wie vor für angemessen. Für damit verbundene Rechtsanwaltskosten wurde eine zusätzliche Rückstellung gebildet.
Ein ehemaliger Berater der aap Implante AG hatte aufgrund angeblicher Honoraransprüche für in der Vergangenheit angeblich erbrachte Beratungsleistungen einen Mahnbescheid in Höhe von 100 T€ beantragt. Der Rechtstreit ist im Januar 2011 durch außergerichtlichen Vergleich beendet worden, der Berater hat auf sämtliche angeblichen Honoraransprüche gegen die aap-Unternehmensgruppe verzichtet.
Für Verbindlichkeiten der aap bio implants Netherlands-Gruppe gegenüber Kreditinstituten hat die Gesellschaft Bürgschaften in Höhe von insgesamt 491 T€ übernommen.
Mit der aap Biomaterials GmbH besteht ein Berherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Danach ist die aap Biomaterials GmbH verpflichtet den gesamten Gewinn an die aap Implantate AG (Organträgerin) abzuführen. Die Organträgerin ist verpflichtet während der Vertragsdauer entstehende Jahresfehlbeträge auszugleichen.
Der Nutzung des Fuhrparks sowie diverser Geräte der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen Operate-Leasing Verträge zugrunde. Dies trägt zu einer Verringerung der Kapitalbindung bei, führt zu gleichmäßigen Zahlungsabflüssen und belässt das Investitionsrisiko bei dem Leasinggeber. Die hieraus insgesamt resultierenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen am Abschlussstichtag 392 T€ (Vorjahr: 394 T€), wovon 187 T€ (Vorjahr: 184 T€) innerhalb eines Jahres und 204 T€ (Vorjahr: 210 T€) innerhalb von zwei bis fünf Jahren fällig sind.
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus Mietverträgen in Höhe von insgesamt 796 T€ (Vorjahr: 741 T€), wovon 390 T€ (Vorjahr: 449 T€) innerhalb von einem Jahr und weitere 406 T€ (Vorjahr: 292 T€) innerhalb von zwei bis fünf Jahren fällig sind.
Die aap Implantate AG verfügt nur über originäre Finanzinstrumente.
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtsjahr
Herr Biense Visser, Chief Executive Officer, Utrecht, Niederlande
Herr Bruke Seyoum Alemu, Chief Operating Officer, Berlin
Herr Marek Hahn, Chief Financial Officer, Berlin (seit 1.04.2010)
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 764 T€ (Vorjahr: 773 T€). Die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt. Dieser ist Bestandteil des Lageberichts.
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| Vergütungskomponenten in T€ | ||||
|---|---|---|---|---|
| Erfolgsunab- hängig |
erfolgs- bezogen |
mit langfristiger Anreizwirkung |
Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Biense Visser | 201 | 25 | 34 | 260 |
| Bruke Seyoum Alemu | 285 | 18 | 38 | 341 |
| Marek Hahn (seit 1.4.2010) | 139 | 19 | 5 | 163 |
| 625 | 62 | 77 | 764 |
Die Gesellschaft hat für die Geschäftsführung eine D & O-Versicherung abgeschlossen. Die Beiträge des Jahres 2010 betrugen 27 T€ (Vorjahr: 27 T€).
Von den Mitgliedern des Vorstandes hat nur Herr Visser Aufsichtratsmandate inne. Er nimmt folgende Mandate wahr:
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| Biense Visser | Mediq N.V. (ehemals OPG) HZPC Holland B.V. Kreatech Biotechnology B.V. Actavis Group hf. (seit 1.12.2010) |
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören im Berichtsjahr an:
Herr Rubino Di Girolamo, (Vorsitzender)
Delegierter des Verwaltungsrates, Oberägeri bei Zug, Schweiz
Herr Ronald Meersschaert, (stellvertretender Vorsitzender)
Private Equity Investor, Arnhem, Niederlande
Herr Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Reinhard Schnettler,
Klinikdirektor, Gießen
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| Herr Uwe Ahrens, Geschäftsführer, Berlin. | (bis 16.07.2010) |
| Herr Marcel Boekhoorn, Equity Investor, Arnhem (Niederlande), | (bis 16.07.2010) |
| Herr Dr. Winfried Weigel, Geschäftsführender Direktor, Zürich (Schweiz) | (bis 30.04.2010) |
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte für die volle satzungsmäßige Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr insgesamt 26 T€ (Vorjahr: 36 T€). Diese setzt sich wie folgt zusammen:
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| Herr Rubino Di Girolamo | 10 T€ |
| Herr Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Reinhard Schnettler | 4 T€ |
| Herr Uwe Ahrens | 3 T€ |
| Herr Ronald Meersschaert | 7 T€ |
| Herr Marcel Boekhoorn | 0 T€ |
| Herr Dr. Winfried Weigel | 2 T€ |
| 26 T€ |
Im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen in Höhe von 64 T€ (Vorjahr: 17 T€). Für einen Betrag von insgesamt 44 T€ wurde ein Verzicht erklärt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind neben ihrer Tätigkeit für die aap Implantate AG Mitglied in folgenden weiteren Kontrollgremien:
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| Herr Rubino Di Girolamo | Deepblue Holding AG, Zug (Schweiz) -Verwaltungsratspräsident- Hauck & Auffhäuser (Schweiz) AG (ehemals Bastei Privatfinanz AG), Zürich (Schweiz), Verwaltungsrat Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz), Verwaltungsrat |
| Herr Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Reinhard Schnettler |
Main-Taunus-Kliniken Bad Soden/Frankfurt |
| Herr Uwe Ahrens | keine |
| Herr Marcel Boekhoorn | Private Openlot Systems B.V., Amsterdam (Niederlande) Motip Dupli Holding B.V., Wolvega (Niederlande) Toeca International Company B.V. ., Arnhem (Niederlande) |
| Herr Ronald Meersschaert | Toeca International Company B.V., Arnhem (Niederlande) Voice Cash Holding B.V., Arnhem (Niederlande) Voice Trust AG, München |
| Herr Dr. Winfried Weigel | Keine |
Der Anteilsbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands stellt sich wie folgt dar:
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| Aktien | Optionen | |||
|---|---|---|---|---|
| 2010 | 2009 | 2010 | 2009 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aufsichtsrat | ||||
| Jürgen W. Krebs (bis 7.8.2009) | - | 3.287.200 | 0 | 0 |
| Rubino Di Girolamo | 1.622.357 | 1.622.357 | 0 | 0 |
| Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Reinhard Schnettler | 182.094 | 182.094 | 0 | 0 |
| Uwe Ahrens (bis 16.07.2010) | 475.905 | 858.536 | 0 | 0 |
| Marcel Boekhoorn (bis 16.07.2010) | 3.917.536 | 3.589.036 | 0 | 0 |
| Dr. Winfried Weigel (bis 30.04.2010) | 0 | 0 | 0 | |
| Ronald Meersschaert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorstand | ||||
| Biense Visser | 355.000 | 355.000 | 250.000 | 200.000 |
| Bruke Seyoum Alemu | 70.000 | 70.000 | 325.000 | 400.000 |
| Marek Hahn (seit 1.4.2010) | 0 | 0 | 95.000 | 45.000 |
Die beizulegenden Zeitwerte der Optionen im Zeitpunkt der Gewährung liegen zwischen 1,14 € und 0,47 €.
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG werden nachfolgend, die der aap zugegangenen Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des WpHG mit der letzten, jeweilig gemeldeten Beteiligungstufe wiedergegeben. Zu diesen Mitteilungen sind Personen verpflichtet, deren Stimmrechte an der aap Implantate AG durch Erwerb, Veräußerung oder sonstiger Weise direkt oder indirekt 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % erreichen oder über- oder unterschreiten.
Herr Jan Albert de Vries, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.10.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 15.10.2010 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 19,60 % (das entspricht 5465924 Stimmrechten) betragen hat. 19,60 % der Stimmrechte (das entspricht 5465924 Stimmrechten) sind Herrn de Vries gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Noes Beheer B.V. zuzurechnen.
Die Noes Beheer B.V., Nijmegen, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.10.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 15.10.2010 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 19,60 % (das entspricht 5465924 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Uwe Ahrens, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.01.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 13.01.2010 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,82 % (das entspricht 787236 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Jürgen W. Krebs, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20 und 15 % unterschritten. Herr Krebs hielt am 13. Januar 2009 3.287.200 Aktien (12,35 %), wovon ihm 346.000 Aktien (1,30 %) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Merval AG zugerechnet werden.
Die Merval AG, Zug, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwelle von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Die Merval AG hielt am 13. Januar 2009 346.000 Aktien (1,30 %).
Herr Rubino di Girolamo, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15 und 10 % unterschritten. Herr di Girolamo hielt am 13. Januar 2009 1.530.000 Aktien (5,75 %), wovon ihm 1.530.000 Aktien (5,75 %) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Deepblue Holding AG zugerechnet werden.
Die Deepblue Holding AG, Zug, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15 und 10 % unterschritten. Die Deepblue Holding AG hielt am 13. Januar 2009 1.530.000 Aktien (5,75 %).
Herr Oliver Bielenstein, Deutschland, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Bielenstein hielt am 13. Januar 2009 503.128 Aktien (1,89 %).
Herr Bruke Alemu, Deutschland, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Alemu hielt am 13. Januar 2009 45.000 Aktien (0,17 %).
Herr Bernhard Gottwald, Deutschland, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Bernhard Gottwald hielt am 13. Januar 2009 205.000 Aktien (0,77 %).
Herr Oliver Benz, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Benz hielt am 13. Januar 2009 40.000 Aktien (0,15 %), wovon ihm gemäß § 22 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 WpHG 40.000 Aktien (0,15 %) über die Carpe Diem AG zugerechnet werden.
Die Carpe Diem AG, Uerikon, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Die Carpe Diem AG hielt am 13. Januar 2009 40.000 Aktien (0,15 %).
Die KST Beteiligungs AG, Stuttgart, Deutschland, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Die KST Beteiligungs AG hielt am 13. Januar 2009 627.684 Aktien (2,36 %).
Herr Hanspeter Schwager, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Hanspeter Schwager hielt am 13. Januar 2009 662.579 Aktien (2,49 %).
Die DZ Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.09.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 05.09.2008 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,8 % (das entspricht 1267357 Stimmrechten) betragen hat.
Die Elocin B.V., Arnhem, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.05.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 28.04.2008 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,04 % (das entspricht 2544000 Stimmrechten) betragen hat.
Die Ramphastos Investments N.V., Arnhem, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.05.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 28.04.2008 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,04 % (das entspricht 2544000 Stimmrechten) betragen hat. 10,04 % der Stimmrechte (das entspricht 2544000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Elocin B.V. zuzurechnen.
Herr Marcel Martinus Jacobus Johannes Boekhoorn, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.05.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 28.04.2008 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,04 % (das entspricht 2544000 Stimmrechten) betragen hat. 10,04 % der Stimmrechte (das entspricht 2544000 Stimmrechten) sind Herrn Boekhoorn gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Ramphastos Investments N.V. über die Elocin B.V. zuzurechnen.
Die Union Investment Luxembourg S.A. 308, route d'Esch, L-1471 Luxembourg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 27.09.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 27.09.2007 durch Aktien die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 2,57 % (das entspricht 650.708 Stimmrechten) beträgt.
Die Highclere International Investors Limited London, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 27.09.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 26.09.2007 durch Aktien die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 2,1 % (das entspricht 532.001 Stimmrechten) beträgt. 2,1 % der Stimmrechte (das entspricht 532.001 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG von der Highclere International Investors Smaller Companies Fund zuzurechnen.
Die Highclere International Investors Smaller Copmanies Fund Westport (CT),USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 27.09.2007 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 26.09.2007 durch Aktien die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 2,1 % (das entspricht 532.001 Stimmrechten) beträgt.
Herr Asuncion Barrueto, Schweiz, hat am 20. September 2007 die Schwellen von 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Asuncion Barrueto hielt am 20. September 2007 0 % (Null Aktien).
Herr Oliver Borrmann, Deutschland, hat am 20. September 2007 die Schwellen von 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Borrmann hielt am 20. September 2007 0,01 % (3.000 Aktien).
Die Fermann AG, Zürich, Schweiz, hat am 20. September 2007 die Schwellen von 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Die Fermann AG hielt am 20. September 2007 0 % (Null Aktien).
Herr Martin Lechner, Schweiz, hat am 20. September 2007 die Schwellen von 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3% unterschritten. Herr Lechner hielt am 20. September 2007 0 % (Null Aktien).
Herr Dr. Frank Husemann, Deutschland, hat am 20. September 2007 die Schwellen von 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Dr. Husemann hielt am 20. September 2007 0 % (Null Aktien).
Die Berlex AG, Berlin, Deutschland, hat am 20. September 2007 die Schwellen von 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Die Berlex AG hielt am 20. September 2007 0 % (Null Aktien).
Herr Robert Schrödel, Deutschland, hat am 20. September 2007 die Schwellen von 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Schrödel hielt am 20. September 2007 0 % (Null Aktien).
Herr Christian Walliker, Schweiz, hat am 20. September 2007 die Schwellen von 50, 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Herr Walliker hielt am 20. September 2007 0 % (Null Aktien).
Die aap Implantate AG hat die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf unserer Website (www.aap.de/de/Investor/Corporate_Governance/index_html) zugänglich gemacht.
Berlin, 30. März 2011
Der Vorstand
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| Biense Visser | Bruke Seyoum Alemu | Marek Hahn |
| Vorstandsvorsitzender/CEO | Mitglied des Vorstands/COO | Mitglied des Vorstands/CFO |
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Berlin, 30. März 2011
Der Vorstand
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| Biense Visser | Bruke Seyoum Alemu | Marek Hahn |
| Vorstandsvorsitzender/CEO | Mitglied des Vorstands/COO | Mitglied des Vorstands/CFO |
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.1.2010 bis 31.12.2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der aap Implantate Aktiengesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Berlin, 30. März 2011
RöverBrönner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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| Helmut Schuhmann | Ralf Bierent |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
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