Annual Report • Apr 19, 2012
Annual Report
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Im Folgenden wird über die Verhältnisse der aap Implantate AG unter Verwendung der Begriffe "aap", "Gesellschaft" oder "Unternehmen" berichtet.
Bei den nachfolgend dargestellten Zahlenangaben können technische Rundungsdifferenzen bestehen, die die Gesamtaussage nicht beeinträchtigen.
Die aap Implantate AG ist Obergesellschaft der aap-Gruppe. Nach wirtschaftlicher Darstellung verfügt die aap-Gruppe zum 31. Dezember 2011 über folgende operativ tätige Gesellschaften: aap Implantate AG, aap Biomaterials GmbH, ADC Advanced Dental Care GmbH (ADC GmbH) und die European Medical Contract Manufacturing (EMCM) B.V.
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| aap Biomaterials GmbH, Dieburg | 100 % |
| EMCM B.V., Nijmegen, Niederlande | 100 % |
| ADC Advanced Dental Care GmbH, Dieburg | 54 % |
| AEQUOS Endoprothetik GmbH, München | 4,57 % |
In der aap Biomaterials GmbH sind alle deutschen Entwicklungs- und Produktionsaktivitäten im Bereich Knochenzement und Zementierungstechniken sowie medizinischer Biomaterialien zusammengefasst. Sitz der Gesellschaft ist Dieburg bei Frankfurt am Main. Im März 2011 konnte die Zusammenlegung der beiden Standorte Dieburg und Obernburg abgeschlossen werden.
In der EMCM mit Sitz in Nijmegen sind die niederländischen Entwicklungs- und Produktionsfunktionen im Bereich medizinischer Biomaterialien zusammengefasst. Am 19. Juli 2011 konnte die Verschmelzung der beiden niederländischen Tochterunternehmen TPI (Tissue Processing International B.V.) und aap implants Netherlands B.V. auf die EMCM B.V. abgeschlossen werden.
Die aap Implantate AG hält eine Mehrheit in Höhe von 54 % an der ADC Dental Care GmbH, einer Vertriebsgesellschaft im Dentalbereich.
Die aap Implantate AG hält eine Beteiligung von 4,57 % an der AEQUOS Endoprothetik GmbH. Die Gesellschaft hat bis Ende 2010 das durch die aap Implantate AG mitentwickelte und produzierte innovative Kniesystem AEQUOS® vertrieben. Zu Beginn des Jahres 2011 wurden sämtliche Vermögenswerte betreffend das AEQUOS®-Kniesystem gegen Gewährung von Aktien und einem umsatzabhängigen Lizenzmodell an eine italienische Unternehmensgruppe verkauft.
Der Vorstand der aap Implantate AG besteht aus drei Mitgliedern. Herr Biense Visser (59) ist Vorstandsvorsitzender (CEO) und zeichnet für die Bereiche Corporate Development, Legal Affairs und Investor & Public Relations verantwortlich.
Herr Bruke Seyoum Alemu (46) ist Chief Operating Officer (COO) und verantwortet in der Unternehmensgruppe die Bereiche Forschung & Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Marketing.
Herr Marek Hahn (37) ist Chief Financial Officer (CFO) und verantwortet neben dem Bereich Finanzen auch die Bereiche Personal, IT und Administration.
Der Aufsichtsrat der aap Implantate AG besteht aus 3 Mitgliedern. In seiner im Anschluss an die Hauptversammlung vom 8. Juli 2011 abgehaltenen konstituierenden Sitzung hat der Aufsichtsrat seinen Vorsitzenden Herrn Rubino Di Girolamo und seinen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Ronald Meersschaert wiedergewählt.
Am Unternehmenssitz in Berlin fertigt aap Produkte der Osteosynthese, Endoprothesen und Instrumente für den Bereich Traumatologie & Orthopädie. Daneben ist am Standort Berlin das Center of Excellence für den Bereich Marketing und Vertrieb. aap vertreibt daher neben den Produkten der Traumatologie und Orthopädie ebenfalls Produkte aus dem Bereich Biomaterialien.
Weiterhin übt aap in ihrer Funktion als geschäftsleitende Holding neben zentralen Aufgaben des Finanz- und Rechnungswesens, IT sowie Geschäftsführung der Tochtergesellschaften auch die Finanzierungsfunktion für sämtliche Unternehmen der aap-Gruppe aus.
aap stellte sein Produktsortiment auch in 2011 auf den wichtigsten internationalen Messen vor, wie der A.A.O.S. (American Academy of Orthopaedic Surgeons) in San Diego und der SICOT (Société Internationale de Chirurgie Orthopédique et de Traumatologie) in Prag. In Kopenhagen präsentierte sich aap mit seinen Produkten auf dem 12. EFORT Congress und in Mailand auf der EUROSPINE 2011.
In Deutschland war aap u.a. auf der Medica 2011 in Düsseldorf, der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Biomaterialien (DGBM) in Gießen, dem Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin, dem Endoprothetikforum in Münster und der Jahrestagung der Süddeutschen Orthopäden in Baden-Baden präsent.
Im Verlauf des Geschäftsjahres wurden diverse Produkte in internationalen Wachstumsmärkten zugelassen bzw. registriert. Für die ersten Plattensysteme der innovativen LOQTEQ®-Produktlinie wurde zum Ende des zweiten Quartals die CE-Zulassung erteilt. Für alle in Stahl produzierten Lochschrauben hat aap die Marktfreigabe in den USA erhalten.
Im Bereich Trauma wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der CE-Zulassung von LOQTEQ® der erste Meilenstein erreicht. Durch die Nähe zu "Locking" und "Technology" soll sich LOQTEQ® zu einer international erfolgreichen und bekannten Marke entwickeln. Im vierten Quartal wurden die FDA-Zulassungsunterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht. Mit einer Markteinführung in den USA rechnet aap abhängig von der Zulassung, noch im ersten Halbjahr 2012.
Zur langfristigen Absicherung der Produktionsfähigkeiten bildet die aap Implantate AG nach wie vor eigene Facharbeiter aus.
aap verfügt über drei Vertriebskanäle. Im Vordergrund steht der Direktvertrieb an Krankenhäuser, Einkaufsgemeinschaften und Verbundkliniken. Zusätzlich erfolgt der Vertrieb über ein internationales Distributionsnetzwerk mit Partnern in über 20 Ländern und OEM-Partnerschaften mit nationalen und internationalen Kunden. Die internationalen Vertriebsaktivitäten konzentrierten sich auf Osteuropa, den Mittleren Osten und die USA.
Neben den Primär-Zulassungen (CE-Zeichen) hat aap verschiedene Großkunden bei der Zulassung ihrer durch aap produzierten Produkte unterstützt.
In allen Märkten der Welt sind behördliche Registrierungen und Zulassungen eine Voraussetzung für die Vermarktung von Medizinprodukten. Da die Produkte der aap grundsätzlich für eine weltweite Vermarktung bestimmt sind, basiert das Qualitätsmanagementsystem auf den Anforderungen international harmonisierter Normen und europäischer Verordnungen sowie nationalen und internationalen Gesetzen und Richtlinien. Dementsprechend wird die aap-Gruppe regelmäßig auditiert und entsprechend zertifiziert, so dass die Produkte mit dem CE-Kennzeichen versehen und vertrieben werden dürfen. Darüber hinaus erfolgt die Produktion FDA-konform und bei der niederländischen Tochtergesellschaft EMCM unter GMP (Good Manufacturing Practice).
Alle Gesellschaften sind nach der für Medizinproduktehersteller relevanten und aktuell gültigen EN ISO 13485:2003 zertifiziert und alle Gesellschaften bis auf EMCM sind ebenfalls nach der europäischen Richtlinie für Medizinprodukte 93/42/EWG Anhang II zertifiziert. Zusätzlich sind alle Gesellschaften des Konzerns freiwillig nach EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Im Rahmen der Geschäftstätigkeit werden alle relevanten Umweltschutzvorschriften beachtet. Sowohl von der Produktion als auch den Produkten der aap gehen keine mittel- oder unmittelbaren Gefährdungen für die Umwelt aus.
Die Medizintechnologie ist eine dynamische und hoch innovative Branche. Bei Patenten und dem Welthandelsanteil liegt Deutschland auf Platz 2 hinter den USA. Rund ein Drittel ihres Umsatzes erzielen die deutschen Medizintechnikhersteller mit Produkten, die höchstens drei Jahre alt sind. Durchschnittlich investieren die forschenden MedTech-Unternehmen rund 9 % des Umsatzes in die Forschung und Entwicklung. Der Innovations- und Forschungsstandort Deutschland spielt damit für die MedTech-Unternehmen eine besonders wichtige Rolle.
Ein weiterer Beleg für die Innovationskraft der Branche: Nach Angaben des Europäischen Patentamtes in München führt die Medizintechnik die Liste der angemeldeten Erfindungen mit 16.400 Patenten an (Stand: 2009). Das sind 10,2 % aller Patentanmeldungen. Danach folgen erst die elektronische Nachrichtentechnik und die EDV.
Die Entwicklung der Medizintechnologie ist sehr dynamisch. Es sind u.a. folgende Trends erkennbar:
| ― | Operationsverfahren werden durch moderne medizinisch-technische Verfahren immer schonender, die Zugänge minimal-invasiver |
| ― | Chirurgen erhalten Unterstützung durch eine computerassistierte Navigation |
| ― | Medizintechnik und IT wachsen stetig zusammen |
| ― | Nanotechnologien sind ebenso auf dem Vormarsch wie die Biotechnologien |
Die "meist forcierten Forschungsgebiete" der Medizinprodukteindustrie sind aus Expertensicht: Orthopädie (v. a. Wirbelsäulenchirurgie und Biomaterialien), Kardiologie (v. a. Beschichtungsverfahren von Medizinprodukten und minimal-invasive Verfahren) und Innere Medizin (v. a. Endoskopie, Diabetes).
Die internationalen Entwicklungen in der Medizintechnologie sind u. a. gekennzeichnet durch fortschreitende Miniaturisierung, den verstärkten Einsatz von IT-Technologien, die Entwicklung neuer Biomaterialien mit verbesserter Verträglichkeit und die Integration biotechnologischer Verfahren. Nur solche Entwicklungen werden dauerhafte Zukunftschancen für neue Produkte und somit zusätzliche Arbeitsplätze bieten, die auch einen messbaren Beitrag zu besserer Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen erbringen. Die frühzeitige Abschätzung dieser Leistungsfähigkeit macht besondere Verfahren auf dem Wege der Produktentwicklungen sinnvoll und erforderlich.
Viele Experten erwarten, dass die Medizintechnik für die Regenerative Medizin deutlich an Gewicht gewinnt. Eine Ursache dafür liegt darin, dass die Zell- und Gewebetechnik in den kommenden Jahren den Schritt von der Grundlagenforschung zur Anwendung vollziehen kann. Die Entwicklung von neuen funktionellen Biomaterialien muss dabei einbezogen werden. Sie sollen bessere biomimetische (also natürliche Vorgaben nachahmende) Eigenschaften besitzen, die eine einfachere Zellbesiedlung und Integration in den Körper ermöglichen.
Implantate sollen zusätzliche Funktionalität im Sinne von "Regeneration der biologischen Funktion" erhalten. Forschergruppen in vielen Teilen der Welt arbeiten bereits daran, Nanopartikel für "Drug Delivery" zu entwickeln und zu nutzen.
aap wendete im Geschäftsjahr 2011 erhebliche Mittel für Forschung und Entwicklung auf, 17 % (Vorjahr: 16 %) der gesamten Mitarbeiterzahl (22, Vorjahr: 20) sind den Bereichen F&E, Clinical Affairs, Regulatory und Quality Management zuzuordnen. aap investiert ca. 14 % (Vorjahr 11%) des Umsatzes in die Entwicklung neuer Produkte. Neben den eigenen F&E-Aktivitäten kooperiert aap mit einer Vielzahl akademischer Institutionen (Forschungsinstitute, Unikliniken) bei Neu- sowie Weiterentwicklungen und klinischen Studien.
aap bildet entsprechend dem Produktportfolio folgende F&E-Schwerpunkte:
| ― | Traumatologie |
| ― | Endoprothetik |
Grundsätzlich werden alle Produkte in enger Zusammenarbeit mit ärztlichen Anwendern, oft sogar auf deren Initiative hin entwickelt. Da die aap-Produktpipeline verstärkter Wettbewerbsbeobachtung unterliegt, können die folgenden Kommentare jedoch nur allgemein gehalten werden.
Die Entwicklung in der Traumatologie und Orthopädie konzentrierte sich auf die Finalisierung und Initiierung von Entwicklungsprojekten für die LOQTEQ® Produktlinie. Ferner wurden Weiter- und Neuentwicklungen sowohl in den Bereichen Schulter- und Knie-Endoprothetik als auch der Schraubenosteosynthese bearbeitet.
Highlight des Geschäftsjahres 2011 ist die erfolgreiche CE-Zulassung und der Launch unserer innovativen LOQTEQ®-Produktlinie. Nach dem nationalen Launch zum Ende des zweiten Quartals 2011 wurde LOQTEQ® Ende Oktober 2011 auf der DKOU in Berlin international gelauncht.
Die konjunkturelle Dynamik hat im Verlauf des Jahres 2011 spürbar nachgelassen. Nachdem das Welt-Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2010 um 4,6 % zunahm, dürfte es 2011 nur noch ein Plus von 3,4 % aufweisen. Der Rückgang ist vor allem auf das langsamere Wachstum in den Industrieländern zurückzuführen. Dagegen zeigen die meisten Schwellenländer nach wie vor ein relativ solides Wachstumstempo.
Im Euroraum dürfte der BIP-Zuwachs im Jahresdurchschnitt 2011 bei 1,6 % liegen. Während zu Beginn des Jahres kräftige Unternehmensinvestitionen noch ein hohes Wachstumstempo zur Folge hatten, hat es sich im weiteren Jahresverlauf deutlich abgeschwächt. Demgegenüber wächst die deutsche Wirtschaft 2011 mit 2,9 % spürbar stärker. Hierzu trägt vor allem die gute Auftragslage der Industrie bei. Allerdings dürften zuletzt die Unsicherheiten auf den Finanzmärkten das Konsum- und Investitionsverhalten beeinträchtigt haben.
In den USA zeigt sich die Konjunktur merklich abgekühlt. Die anhaltend schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt, der weiterhin schwache Immobiliensektor sowie die Konsolidierungszwänge bei den öffentlichen Haushalten haben die wirtschaftliche Entwicklung belastet. 2011 dürfte das Wachstum lediglich bei 1,6 % liegen. In Japan waren die wirtschaftlichen Aktivitäten auf Grund der Naturkatastrophe und deren Folgen stark gedrückt. Das japanische BIP wird 2011 voraussichtlich um 0,5 % schrumpfen.
Die BRIC-Länder weisen auch 2011 überwiegend ein hohes Wachstum auf. Die weltwirtschaftliche Abkühlung hat zwar die Exporte belastet, dennoch dürften Brasilien und Russland um jeweils 3,7 % zulegen, Indien und China um 7,6 % bzw. 9,4 %.
Auch die politischen Umbrüche in einigen Ländern und Märkten beeinflussten die Marktteilnehmer; die oft damit verbundene verschlechterte Zahlungsmoral einiger Kunden belastete ferner die Liquidität von aap.
Die Medizintechnik-Branche ist ein weltweiter Wachstumsmarkt und wird dies auch in Zukunft bleiben. Dazu tragen unter anderem folgende Faktoren bei:
| ― | Der medizinisch-technische Fortschritt: Der MedTech-Fortschritt ermöglicht die Behandlung von Krankheitsbildern, die vor 10 oder 20 Jahren nicht behandelt werden konnten. Durch innovative schonendere Verfahren können immer mehr Operationen an immer älteren Patienten durchgeführt werden. |
| ― | Die demographische Entwicklung: Es gibt in Deutschland zunehmend mehr ältere und oftmals multimorbide Menschen. |
| ― | Der erweiterte Gesundheitsbegriff in Richtung mehr Lebensqualität: Patienten fragen Leistungen rund um ihre Gesundheit immer stärker selbst nach und sind bereit, für bessere Qualität und zusätzliche Dienstleistungen mehr zu bezahlen. |
Die Folge all dieser Faktoren: Der Bedarf an Gesundheitsleistungen wird weiter steigen.
Die Wachstumsbranche Medizintechnologie hat weltweit Zuwachsraten von rund 5 % jährlich (siehe Studie des Bundeswirtschaftsministeriums "Innovationsimpulse in der Gesundheitswirtschaft" von 2011).
Der Weltmarkt für Medizintechnologien betrug 2007 rund 220 Mrd. € (Schätzungen AdvaMed/Eucomed). Laut einer Untersuchung der europäischen Beratungsgruppe kon.m wurden im Jahr 2008 medizinische Geräte und Instrumente mit einem Welthandelsvolumen von über 280 Mrd. US-Dollar produziert und abgesetzt. Nordamerika hat dabei einen Weltmarktanteil von rund 41 %, Nordwesteuropa 25,2 %, Asien/Ozeanien 18 %, Südosteuropa 14,4 %, Lateinamerika 1 % und Afrika 0,6 %.
Nach einer Studie von Espicom Business Intelligence (EBI) hatte der weltweite Markt für Medizintechnik im Jahre 2009 ein Volumen von 224,1 Mrd. Dollar. Für 2009 bis 2014 wird ein überdurchschnittliches Wachstum von durchschnittlich 7,3 % prognostiziert.
Nach einer Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) wird die Nachfrage nach Medizintechnik bis zum Jahr 2020 in den Schwellenländern im Schnitt jährlich zwischen 9 und 16 % zunehmen. In den Industrieländern geht die Studie von einem Wachstum von jährlich 3 bis 4 % aus (Quelle: FAZ vom 6. Januar 2011, "In der Medizintechnik herrscht Zuversicht").
Der europäische Markt ist mit 70 Mrd. € nach den USA mit 90 Mrd. € der zweitgrößte Markt der Welt. Deutschland ist mit 23 Mrd. € als Einzelmarkt nach den USA und Japan (25 Mrd. €) weltweit der drittgrößte Markt und mit Abstand der größte Markt Europas. Er ist rund doppelt so groß wie Frankreich und rund drei Mal so groß wie Italien, Großbritannien oder Spanien.
aap begegnet diesen Entwicklungen weiterhin mit der Aufrechterhaltung eines guten Preis-/ Leistungsverhältnisses zumal die Nachfrage nach europäischen Produkten weiterhin gut ist. Diese Reputation nutzt aap auch als Auftragsentwickler für führende Unternehmen der OrthopädieBranche. Aufgrund dieser langfristigen Abnahmeverträge für die globalen Märkte unserer Kunden wirken sich auf aap weltwirtschaftliche Schwankungen geringer aus.
Die Gesamtleistung (Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderung und aktivierten Eigenleistungen) sank infolge von verminderten Umsatzerlösen bei geringerer Bestandserhöhung und erhöhten aktivierten Eigenleistungen von 12,1 Mio. € auf 10,8 Mio. €.
In Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und der gleichlaufenden Behandlung und Darstellung nach den IFRS nutzt aap das Wahlrecht zur Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Diese werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weitere Voraussetzungen für die Aktivierung sind die voraussichtliche Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens und eine zuverlässige Bewertung des Vermögenswertes. Die aktivierten Entwicklungskosten beinhalten auch Fremdkapitalkosten und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den aktivierten Eigenleistungen ausgewiesen. aap hat im Geschäftsjahr 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) an Entwicklungsaufwendungen aktiviert.
Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben unverändert bei 1,8 Mio. € und enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Weiterberechnungen an andere verbundenen Unternehmen der aap-Gruppe im Rahmen von Konzernumlagen.
Bei der Analyse der verschiedenen Kostenkategorien lässt sich folgendes feststellen: Die Materialaufwendungen sanken signifikant von 6,7 Mio. € auf 4,0 Mio. € bei gleichzeitig unveränderten Personalaufwendungen von 6,4 Mio. €. Die Abschreibungen blieben mit 0,6 Mio. € auf gleichem Niveau während die sonstigen betrieblichen Aufwendungen infolge von Sondereffekten von 5,4 Mio. € auf 6,3 Mio. € stark anstiegen.
Die Erträge aus dem mit der aap Biomaterials GmbH bestehenden Gewinnabführungsvertrag stiegen leicht von 3,5 Mio. € auf 3,6 Mio. €.
Das Finanzergebnis sank leicht von -0,2 Mio. € auf -0,3 Mio. €.
aap erzielte damit ein verbessertes Jahresergebnis nach Steuern von minus 1,3 Mio. € (Vorjahr: -1,8 Mio. €).
aap als innovatives Wachstumsunternehmen betrachtet nachhaltig profitables Wachstum, den Aufbau langfristiger Partnerschaften mit führenden globalen Orthopädie-Unternehmen und die Entwicklung innovativer Produkte als primäre Leistungsindikatoren. Daneben stand im Zuge der weiteren Fokussierung auf die Bereiche Trauma sowie Knochenzemente und Zementierungstechniken der Fokus auf Kunden, Kosten sowie liquide Mittel.
Engagierte und gut ausbildete Mitarbeiter sind der Schlüssel zum Unternehmenserfolg der aap. Ihre Fachkompetenz ermöglicht die Entwicklung und Produktion innovativer und marktgerechter Medizinprodukte. Deshalb ist es für die aap wichtig, qualifizierte Talente zu gewinnen, die Mitarbeiter im Unternehmen zu halten und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem alle ihr volles Potenzial einbringen können. Um dies zu gewährleisten, positioniert sich aap als attraktiver Arbeitgeber. Die Eckpfeiler der Personalarbeit sind Unterstützung berufsbegleitender Weiterbildungen, eine leistungsgerechte Entlohnung, eine positive Arbeitsatmosphäre und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Als international tätiges Unternehmen arbeitet aap auf der Beschaffungsseite mit einer Vielzahl nationaler und internationaler Lieferanten zusammen. Ziel aller Beschaffungsaktivitäten ist es, über eine enge und langfristige Zusammenarbeit mit den Lieferanten Produktqualität und Liefertreue sicherzustellen und so dauerhaft Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die nachhaltige Entwicklung der aap war und ist in zunehmendem Maße der enge Kontakt zu Kunden sowie ein fundiertes Wissen über die internationalen Märkte. Um dies sicherzustellen, präsentiert aap sich weltweit auf den wichtigsten Messen der Branche, verfügt über ein Netzwerk von Key-opinion-leadern in den relevanten medizinischen Bereichen und ist Mitglied in verschiedenen Wirtschaftsverbänden (z. B. BVMed).
Im Geschäftsjahr 2011 sank der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 13 % von 11,1 Mio. € auf 9,7 Mio. €. Der Rückgang des Umsatzes um 1,4 Mio. € lässt sich im Wesentlichen auf 3 Faktoren zurückführen: Zum einen verzögerte sich im vierten Quartal eine größere Auslieferung von Produkten unseres Lochschraubensegments in die USA. Zum anderen blieb die Entwicklung im Geschäftsfeld Orthopädie hinter unseren Erwartungen zurück. Geplant war den Umsatz in diesem Produktbereich gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen. Jedoch haben verschiedene Faktoren wie zum Beispiel Lieferengpässe bei unseren Partnern aber auch ein verschlechtertes Zahlungsverhalten unserer Kunden zu einem stagnierenden beziehungsweise leicht rückläufigem Umsatz geführt. Schlussendlich reduzierte sich der Umsatz durch die Verlagerung der Distribution von einzelnen Produkten zu anderen aap-Gesellschaften ebenfalls (z. B. Anti-Adhäsionsprodukt ADCON®; Umsatz 2010: 1,2 Mio. €) der nicht vollständig aus Umsatzzuwächsen anderer Produkte kompensiert werden konnte.
Highlight des Geschäftsjahres war der nationale und internationale Launch unseres winkelstabilen Plattensystems LOQTEQ®, mit dem wir in den ersten 12 Monaten einen Umsatz von 2 Mio. € erzielen wollen. Über 20 % dieser Zielgröße konnten wir bereits im Jahr 2011 erwirtschaften.
Bei Analyse der geographischen Umsatzverteilung zeigen sich absolut betrachtet rückläufige Umsätze im Inland sowie in Europa bei gleichbleibenden Umsätzen im übrigen Ausland. In Deutschland erzielte aap 41 % (Vorjahr: 41 %) seines Umsatzes. Trotz des gleichbleibenden Anteils des Inlandumsatzes am Gesamtumsatz sank der Umsatz im deutschen Markt vor allem infolge von:
| ― | Zunehmender Trend der Verwendung von Einmalspülsystemen: aap vertreibt als Handelsprodukt das mehrfach zu verwendende Spülsystem Jet Lavage und verzeichnete im Zuge des vorgenannten Trends Umsatzeinbußen in 2011. Für das Jahr 2012 plant aap die Einführung eines Einmalspülsystems. |
| ― | Sinkender Umsatz im norddeutschen Vertriebsgebiet: aap hat dieses Gebiet bis Ende 2011 durch einen exklusiven Partner betreuen lassen. Aufgrund der sinkenden Umsatzerlöse haben beide Partner zum Ende des Jahres 2011 einvernehmlich das Vertragsverhältnis aufgelöst. aap wird in 2012 dieses Gebiet durch einen eigenen Außendienstmitarbeiter bearbeiten. |
| ― | Konsolidierungsdruck im deutschen Gesundheitswesen: Zunehmend lässt sich beobachten, dass Einkaufsgenossenschaften beziehungsweise Klinikkonzerne Unternehmen nur noch als Zulieferer listen, wenn diese als Komplettversorger die weit überwiegende Bandbreite an Produkten bereitstellen können. aap muss sich durch gezielte Portfolioerweiterungen diesem Trend stellen. Hierbei ist die Vervollständigung unseres Traumaangebots durch das winkelstabile Plattensystem LOQTEQ® ein wesentliches Element und Basis für den Umsatzausbau. |
Der Rückgang in Europa ist vor allem Folge der Verlagerung des Vertriebs unseres Anti-Adhäsionsprodukte ADCON® auf unser Tochterunternehmen EMCM B.V. in Nijmegen.
Der US-amerikanische Markt ist ein strategisch wichtiger Markt für die weitere Entwicklung der aap. Erfreulich ist daher der Abschluss eines Distributionsvertrages mit einem international agierenden Orthopädieunternehmen im zweiten Quartal 2011, der die Belieferung des US-amerikanischen Marktes mit aap's Lochschrauben beinhaltet. Eine für das Jahresende 2011 geplante größere Lieferung von ca. 0,5 Mio. € konnte aufgrund interner Verzögerungen unseres Partners erst im ersten Quartal 2012 ausgeliefert werden.
Hauptumsatzträger im Bereich Traumatologie sind nach wie vor Lochschrauben, im Bereich Orthopädie die Produktgruppe Hüfte.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass wir im Geschäftsjahr unsere eigenen Erwartungen nicht erfüllen konnten, insbesondere den Umsatz profitabel zu steigern und somit aap in Richtung der Erreichung einer kritischen Masse mit ausgeglichenem Ergebnis zu entwickeln. Jedoch haben wir verschiedene Maßnahmen ergriffen, allen voran der nationale und internationale Verkaufsstart unserer LOQTEQ®-Produktfamilie, um dieses Ziel mittelfristig zu erreichen.
Die Materialkostenquote (bezogen auf die Summe aus Umsatzerlösen und Bestandsveränderung) von aap sank signifikant von 57 % auf 40 %. Hintergrund dieser Entwicklung ist vor allem: Im Zuge der fortgesetzten Maßnahmen im Working Capital Management konnte aap sein Vorratsvermögen um 0,4 Mio. € senken und den Umsatz des Geschäftsjahres aus dem vorhandenen Bestand erzielen. Daneben führten Gutschriften aus früheren Geschäftsjahren in Höhe von 0,6 Mio. €, die als periodenfremde Aufwendungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt werden, zu einem gegenläufigen Effekt in Form von Zugängen zum Vorratsvermögen in Höhe von 0,5 Mio. €. Die adäquate Steuerung des Vorratsvermögens ist für aap ein zentrales Element des Working-Capital-Managements, insbesondere mit dem Ziel die Kapitalbindung im Vorratsvermögen zu reduzieren. So haben wir es uns für 2012 zum Ziel gesetzt den relativen Anteil des Operating Working Capitals1 am Produktumsatz um 10 % zu reduzieren.
Die Personalaufwendungen blieben infolge des gleichbleibenden durchschnittlichen Bestands an Arbeitnehmern (123; Vorjahr: 123) unverändert bei 6,4 Mio. €. Die Personalkostenquote stieg daher bei verminderter Gesamtleistung von 53 % auf 59 %. aap beschäftigte zum 31. Dezember 2011 130 Mitarbeiter, davon 125 Vollzeit- und 5 Teilzeitbeschäftigte (Vorjahr: 127 Mitarbeiter, davon 120 Vollzeit- und 7 Teilzeitbeschäftigte). Die Zahl der Auszubildenden bei der aap Implantate AG liegt bei 5 % (Vorjahr: 6 %) der Beschäftigten.
Die Abschreibungsquote erhöhte sich bei gleichhohen Abschreibungsbeträgen von 0,6 Mio. € und gesunkener Gesamtleistung leicht auf 6 % (Vorjahr 5 %).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen absolut um 0,9 Mio. € auf 6,3 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €), die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhte sich bei gesunkener Gesamtleistung ebenfalls auf 58 % (Vorjahr: 44 %). Ursächlich für diesen Anstieg ist vor allem der Ausweis von Warenrücksendungen und Warenrücknahmen aus Umsätzen früherer Geschäftsjahre in Höhe von 0,6 Mio. €, die als periodenfremde Aufwendungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt werden. Diese stammen im Wesentlichen als Folge der aktuellen instabilen politischen Verhältnisse aus Staaten des Mittleren Ostens und Nordafrika. Die zurückerhaltenen Waren können nach erfolgter Überprüfung und gegebenenfalls notwendiger Aufarbeitung überwiegend wieder an Kunden der aap veräußert werden und wurden entsprechend als Bestandserhöhung ausgewiesen (0,5 Mio. €). Daneben waren die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch erhöhte Beratungskosten, die im Zusammenhang mit den Verhandlungen zu verschiedenen Projektgeschäften stehen, Anlaufkosten rund um unsere Technologieplattform LOQTEQ®, Aufwendungen aus Kursdifferenzen sowie Personalbeschaffungskosten, belastet.
Das Finanzergebnis lag mit -0,3 Mio. € leicht unter dem Vorjahr (-0,2 Mio. €) und resultiert vor allem aus den im dritten Quartal 2010 gewährten Gesellschafterdarlehen von 1,9 Mio. €, die in 2011 ein volles Geschäftsjahr verzinst wurden sowie aufgrund der teilweisen höheren Nutzung von bestehenden Kontokorrentlinien zur Finanzierung des Umlaufvermögens und der kurzfristigen Darlehensgewährung an Tochterunternehmen.
aap wird auf absehbare Zeit keine Dividenden ausschütten, da die vorhandenen liquiden Mittel voll in den Auf- und Ausbau des Unternehmens investiert werden.
Die liquiden Mittel betrugen per 31.12.2011 nur 168 T€ (Vorjahr: 259 T€). Dieses Niveau resultiert vor allem aus der kurzfristigen Darlehensgewährung an Tochterunternehmen, der Finanzierung des Umlaufvermögens, der Erbringung der planmäßigen Tilgungsleistungen aus Kreditverträgen sowie der Finanzierung der Aufgaben im Rahmen der geschäftsleitenden Holdingfunktion. Dem deutschen Arm der aap-Gruppe standen zum 31.12.2011 vertraglich zugesicherte Kreditlinien in Höhe von 3,5 Mio. € zur Verfügung, von denen zum Bilanzstichtag 3,5 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €) in Anspruch genommen wurden. Zusätzlich bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 1,9 Mio. € bei der Tochtergesellschaft aap Biomaterials GmbH. Dem deutschen Teil der aap-Gruppe stehen für das Jahr 2012 und bis auf weiteres zunächst Kreditlinien im Gesamtbetrag von 3,5 Mio. € zur Verfügung.
Zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung sowie zur weiteren Sicherung des Wachstums der aap-Gruppe hat der Vorstand der aap Implantate AG am 28. April 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital um 2.788.186 € beschlossen. Dies entspricht rund 10 % des Grundkapitals. Die 2.788.186 neuen Aktien wurden unter Ausschluss des Bezugsrechts im Wege einer Privatplatzierung gegen Bareinlagen zu einem Preis von 1,09 € je Stückaktie ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich somit von 27.881.870 € um 2.788.186 € auf 30.670.056 €. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 16. Mai 2011. aap flossen in diesem Zusammenhang Mittel in Höhe von rund 3 Mio. € zu.
Unter Zugrundelegung des für 2012 geplanten Budgets beurteilt aap die Liquiditätssituation aufgrund der vorhandenen Kreditzusagen als ausreichend. aap geht davon aus, 2012 auf Gruppenebene mit einem positiven Cash-Flow abzuschließen. Auch für das Jahr 2012 gelten auf Konzernebene die strengen Maßstäbe hinsichtlich der Zielwerte für einen Schuldendeckungsgrad2 kleiner 2,5 sowie einem Zinsdeckungsgrad3 größer 6 (jeweils bezogen auf das rollierende EBITDA). Die im Januar 2011 durch die Gesellschafter gestellten Darlehensbelassungserklärungen haben weiterhin Bestand und gelten bis auf weiteres fort.
Das Bilanzbild der Gesellschaft veränderte sich im Vergleich zum Vorjahr nur leicht. So stieg die Bilanzsumme von 45,3 Mio. € auf 45,6 Mio. €.
Der Anstieg des Anlagevermögens um 0,6 Mio. € auf 28,6 Mio. € (Vorjahr: 28,0 Mio. €) ist vor allem auf die Zugänge zu den selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Werten von 0,9 Mio. € zurückzuführen. Gleichzeitig verringerten sich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen von 0,9 Mio. € auf 0,6 Mio. €.
Das Vorratsvermögen verringerte sich von 10,0 Mio. € auf 9,7 Mio. €. Der Rückgang resultiert maßgeblich aus der Verringerung des Bestands an fertigen Erzeugnissen und Waren in Höhe von 0,6 Mio. €. Die adäquate Steuerung des Vorratsvermögens wird für aap auch in Zukunft ein zentrales Element des Working-Capital-Managements darstellen, insbesondere mit dem Ziel die Kapitalbindung im Vorratsvermögen zu reduzieren.
Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verringerte sich im Jahresvergleich von 3,4 Mio. € auf 2,7 Mio. €. Dieser Rückgang resultiert zum einen aus dem gesunkenen Umsatzniveau ist aber mit Blick auf das Kundenziel von 100 Tagen (Vorjahr 107 Tage) zum anderen ebenfalls Ergebnis eines verbesserten Forderungsmanagements. Erklärtes Ziel des Managements ist es, mittelfristig, im Rahmen der Steuerung des Working Capitals das durchschnittliche Zahlungsziel auf ein branchenübliches Niveau von 70 Tagen zu reduzieren.
Unter Berücksichtigung der Verbuchung des Aufwands aus Aktienoptionen, der im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalerhöhung sowie des Jahresfehlbetrags stieg das Eigenkapital von 32,4 Mio. € auf 34,3 Mio. €. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich ebenfalls von 72 % auf 75 %.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken infolge der planmäßigen Erbringung von Tilgungsleistungen auf Darlehensverbindlichkeiten von 5,6 Mio. € auf 4,7 Mio. €.
1 Operating Working Capital = Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ./. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistugen
2 Summe aller zinstragenden Verbindlichkeiten dividiert durch EBITDA (Basis: letzten vier Quartale)
3 EBITDA (Basis: letzten vier Quartale) dividiert durch Zinsaufwendungen (Basis: letzten vier Quarale)
Das Tochterunternehmen aap Biomaterials GmbH hat mit Datum vom 23.03.2012 einen exklusiven Lizenzvertrag mit einem weltweit führenden Unternehmen in der Medizintechnik unterzeichnet. aap vergibt eine exklusive Lizenz an einem IP-geschützten Produkt aus dem Bereich Biomaterialien und bleibt zugleich Hersteller des Produkts. Die exklusive Lizenz bezieht sich auf sämtliche Produktanwendungsbereiche mit Ausnahme der Anwendungsbereiche Dental, Mund- und Zahnpflege sowie Lebensmittelzusatz und ist weltweit, mit Ausnahme der USA, gültig. aap fließt im Zuge der Unterzeichnung eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von ca. 2,1 Mio. € zu. Der daraus erwartete Ergebniseffekt vor Steuern beträgt voraussichtlich 1,0 Mio. €.
Am 26. März 2012 hat aap weitere 46 % der Anteile an der ADC Advanced Dental Care GmbH erworben und ist damit alleinige Gesellschafterin.
Weitere wesentliche Geschäftsvorfälle in der Zeit zwischen dem Ende des Geschäftsjahres bis zur Erstellung dieses Berichts haben sich nicht ereignet.
Das Ziel des internen Kontrollsystems (IKS) für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewähren, dass ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Die aap Implantate AG stellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) auf.
Bezogen auf das rechnungslegungsbezogene IKS kann es nur eine relative und keine absolute Sicherheit geben, dass wesentliche Fehlaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.
Die Steuerung der Prozesse zur Konzernrechnungslegung und Lageberichterstellung erfolgen bei der aap durch den Zentralbereich Finanzen. Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss analysiert. Relevante Anforderungen werden kommuniziert und bilden zusammen mit dem gruppenweit gültigen Abschlusskalender die Grundlage für den Abschlusserstellungsprozess.
In der Organisation des IKS nimmt der Vorstand eine übergreifende Zuständigkeit auf Konzernebene wahr. Von den vielfältigen Kontrollprozessen in der Rechnungslegung sind einige als wesentlich hervorzuheben. Wesentliche Instrumentarien sind:
| ― | Bilanzierungsrichtlinien für besonders relevante Rechnungslegungsvorschriften sowohl auf Konzernebene als auch in den einzelnen Konzerngesellschaften |
| ― | Einbeziehung externer Sachverständiger - soweit erforderlich |
| ― | Verwendung geeigneter, weitgehend einheitlicher IT-Finanzsysteme und Anwendung von detaillierten Berechtigungskonzepten zur Sicherstellung aufgabengerechter Befugnisse |
| ― | Aufgabentrennung zwischen Eingaben von Vorgängen sowie deren Prüfung und Freigabe |
| ― | Klare Zuordnung von wichtigen Aufgaben durch Planung der operativen Abschlussprozesse -etwa die Abstimmung von Forderungen und Verbindlichkeiten durch Saldenbestätigungen |
| ― | Berücksichtigung von im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregeln erforderlich ist |
| ― | Strikte Verfügungsberechtigungen im Rahmen der Autorisierung von Verträgen, Gutschriften und Ähnlichem sowie ein durchgehend implementiertes "Vier-Augen-Prinzip" |
| ― | Kontierungsanweisungen für wesentliche Geschäftsvorfälle |
| ― | Klare Vorgaben für den Prozess der Vorratsinventur und der Aktivierung von Entwicklungskosten |
| ― | Regelmässige Schulung der in den Konzernrechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter |
Alle beschriebenen Strukturen und Prozesse unterliegen der ständigen Überprüfung durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen. Darüber hinaus betreibt aap ein aktives Benchmarking zu Best-Practice-Beispielen anderer Unternehmen. Identifizierte Verbesserungspotenziale setzen wir zielgerichtet um.
aap ist im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit naturgemäß einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind.
Das Risikomanagement von aap ist fester Bestandteil der Unternehmensführung und basiert auf drei wesentlichen Komponenten:
| ― | Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem: Klar strukturierte und eindeutig dokumentierte Prozesse im Rahmen des Qualitätsmanagements und der Qualitätskontrolle sind eine Vorbedingung für die Zulassung und das Inverkehrbringen von Medizinprodukten. Ziel ist die Risikoprävention. Die von aap angewendeten Qualitätsmanagementsysteme wurden von der DEKRA (aap Implantate AG, Berlin), dem TÜV (aap Biomaterials GmbH) und der niederländischen DEKRA Certification B.V. (EMCM B.V.) zertifiziert. |
| ― | Controlling-Instrumente: Das Controlling der aap informiert Vorstand, Aufsichtsratund Entscheidungsträger von aap regelmäßig und zeitnah via Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsdarstellungen sowie Kennzahlen über den wirtschaftlichen Stand des Unternehmens und den Stand von Risikopotenzialen. |
| ― | Risikomanagementsystem: Um Risiken zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, hat aap ein Risikomanagementsystem entwickelt. Wichtiger Bestandteil ist eine regelmäßige Erfassung, Systematisierung und Auswertung möglicher Risiken, deren Eintrittswahrscheinlichkeit und mögliche Schadenspotenziale. |
Der Wettbewerb im Markt der Medizintechnik im Allgemeinen und im Markt orthopädischer und biologischer Implantate im Besonderen wird weiter zunehmen. Grundsätzlich besteht deshalb das Risiko, dass aap im Vergleich zu Wettbewerbern nicht rechtzeitig mit neuen Produkten bzw. mit Anpassungen bestehender Produkte auf Marktentwicklungen reagiert. Daraus können sich negative Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie eine Verschlechterung der Marktposition ergeben.
aap begegnet diesem Risiko aktiv, indem erhebliche Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung getätigt werden sowie ein konstantes Markt- und Technologie-Screening betrieben wird.
Weiterhin können sich staatliche Eingriffe in das Gesundheitssystem negativ auf das Umsatzvolumen und die Ertragslage der Gruppe auswirken. aap begegnet diesem Risiko durch eine stetige Internationalisierung des Umsatzes sowie einer intensiven Beobachtung des deutschen Gesundheitssystems mit dem Ziel, negative Entwicklungen antizipieren und ihnen entgegensteuern zu können.
Auf dem Weltmarkt findet konstant eine Unternehmenskonsolidierung statt, durch die aap auch kundenseitig betroffen ist. aap begegnet dieser Branchenkonsolidierung durch die Kooperation mit einer Vielzahl von Unternehmen und baut konstant neue Partnerschaften auf.
In der Medizintechnik und im Gesundheitswesen bestehen strenge und national unterschiedliche Zulassungsvoraussetzungen. Die Versagung oder die verzögerte Erteilung von Zulassungen für die Produkte des Unternehmens könnten sich negativ auf zukünftige Umsätze und Erträge der aap auswirken.
Um solche Entwicklungen rechtzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können, verfolgt die Gesellschaft Entwicklungen auf diesem Gebiet äußerst genau und überwacht Zulassungsverfahren im Rahmen ihres implementierten Qualitätsmanagementsystems sehr detailliert.
Die Zulassungsanforderungen für Produkte der aap steigen. Für Implantate, welche im Körper der Patienten verbleiben (Endoprothesen, Knochenzement, resorbierbare Regenerationsmaterialien) werden zum Teil klinische Studien als Voraussetzung zur Zulassung verlangt. aap reagiert auf diese Entwicklung mit einem Ausbau der Bereiche Regulatory und Clinical Affairs und der zunehmenden Internationalisierung der Umsätze, damit erhöhte Aufwendungen durch höhere Produktionsvolumina gedeckt werden.
Zunehmend lässt sich in der öffentlichen Diskussion die Forderung beobachten, dass die Zulassungsvoraussetzungen für Medizinprodukte den wesentlich strengeren Zulassungsvoraussetzungen von Arzneimitteln gleichgestellt werden sollten. Um der Medizintechnikbranche gerecht zu werden, müssen die Unterschiede zur Pharmaindustrie verstanden und beachtet werden:
| ― | Bei Arzneimitteln wird die Hauptwirkung auf pharmakologischem Weg erreicht. Die Effekte von Medizinprodukten auf den menschlichen Körper sind dagegen meist physikalischer Natur. Der Begriff der Wirksamkeit ist bei Medizinprodukten daher im Sinne der Funktionalität zu verstehen. |
| ― | Arzneimittel greifen in komplexe biologische Systeme ein und ihre therapeutische Wirkung ist eine Wechselwirkung zwischen Arzneistoffen und dem menschlichen Körper. Medizinprodukte wirken dagegen auf den menschlichen Körper - und nicht umgekehrt. |
| ― | Unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind häufig nicht vorhersehbar. Es sind keine Aussagen möglich, wann sie eintreten, wie schwer sie sind und ob sie reversibel sind. Unerwünschte Effekte von Medizinprodukten sind dagegen in stärkerem Maße vorhersehbar und in der Regel reversibel. Zudem sind die klinischen Effekte bei Medizinprodukten in der Regel von den Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den Erfahrungen des Anwenders abhängig. |
Deshalb müssen Medizinprodukte und Arzneimittel auch unterschiedlich behandelt werden.
Neben den eigenentwickelten und -produzierten Produkten vervollständigt die aap ihr Produktportfolio auch durch Handelswaren (z.B. Instrumente, Lavage-Systeme, Teiles des Genius®-Kniegelenksystems). Verschiedene aap-Produkte werden, wenn die Produktionskompetenz nicht vorhanden ist, durch Dritte Zulieferer hergestellt (z.B. Spritzguss, Polymere). Eine solche Partnerschaft bedeutet eine verstärkte Abhängigkeit von der Qualität und der Lieferbereitschaft dieses Lieferanten. Durch die strategische Zusammenarbeit mit wenigen qualifizierten Lieferanten und deren konstanter Qualifizierung sichert sich aap gegen dieses Risiko bestmöglich ab.
aap erzielte 2011 bedingt durch das rückläufige Gesamtgeschäft 20 % (Vorjahr: 13 %) des Umsatzes mit den drei größten Kunden des Unternehmens. Der kurzfristige Wegfall oder eine mögliche Zahlungsunfähigkeit eines dieser Kunden können Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens gefährden. Aus diesem Grund hat aap im Geschäftsjahr anderen global agierenden Unternehmen dieses Produktportfolio vorgestellt und befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen. Daneben hat aap durch die Übernahme des Gesamtvertriebs der unter aap-Label vertriebenen Produkte aus dem Bereich Biomaterialien in 2009 eine Größe erreicht, die nicht in gleichem Maße anfällig für kurzfristige Umsatzschwankungen ist. Weiterhin hat aap durch personelle Verstärkung des Vertriebs- und Marketingbereichs die Grundlage für Wachstum in 2012 in allen Produktbereichen gelegt.
aap begegnet diesem Risiko durch eine weitere Internationalisierung und Gewinnung weiterer Großkunden (Stabilität, Vertriebsstärke, Finanzkraft).
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte Ansprüche aus Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegenüber aap in der Zukunft geltend machen. Eine solche Verletzung könnte unter Umständen die Auslieferung von Produkten verzögern. Im Falle eines negativen Verfahrensausganges könnte aap verpflichtet sein, Gebühren- oder Lizenzvereinbarungen einzugehen. Auf diese Weise könnte eine Klage wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte gegen die aap die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nachteilig beeinflussen.
Die Produkte von aap sind für die Einbringung und teilweise für den Verbleib im menschlichen Körper bestimmt. Aufgrund unterschiedlichen Heilungsverhaltens, aber auch unterschiedlicher Erfahrung der anwendenden Ärzte kann eine Fehlfunktion dieser Produkte nicht völlig ausgeschlossen werden. Bis heute wurden keine bedeutenden Schadensersatzansprüche aus Produkthaftung gegen aap geltend gemacht, dieses kann jedoch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
aap sichert sich gegen mögliche Produkthaftungsklagen durch eine hohe Qualitätskontrolle und durch eine Produkthaftpflichtversicherung ab. Dabei besteht ein Restrisiko, dass der bestehende Versicherungsschutz für die Absicherung potentieller Ansprüche speziell in den USA nicht ausreichend ist.
Am 13. Februar 2009 ist der Tochtergesellschaft aap Biomaterials GmbH eine Klage wegen behaupteter unbefugter Weitergabe und Verwertung von Betriebsgeheimnissen mit einem vorgeschlagenen Streitwert von 30 Mio. € zugegangen, wobei aap lediglich Vertragspartner bzw. Lohnhersteller für ein anderes angeklagtes Unternehmen ist. Im Zuge der Verhandlungen im Berichtszeitraum hat der Kläger aap aus dem laufenden Verfahren entlassen, sodass kein Risiko mehr auf Zahlung von Schadenersatz besteht.
Im Rahmen der Beendigung eines Vertriebsvertrages hat ein ehemaliger Vertriebspartner der Tochtergesellschaft aap Biomaterials GmbH Schadensersatzansprüche geltend gemacht und zum 30. Dezember 2010 eine Klageschrift über eine Forderung in Höhe von 350 T€ eingereicht. Die Geschäftsführung der aap Biomaterials GmbH hält die dafür bereits im Jahr 2009 gebildete und zum 31.12.2011 in Höhe von 80 T€ bestehende Rückstellung für angemessen. Die mit diesem Verfahren in Zusammenhang stehenden Rechtsanwaltskosten sind ebenfalls in dem vorgenannten Betrag berücksichtigt.
Ein ehemaliger Berater der aap Implantate AG hatte aufgrund behaupteter Honoraransprüche für in der Vergangenheit angeblich erbrachte Beratungsleistungen einen Mahnbescheid in Höhe von 100 T€ beantragt. Der Rechtstreit ist im Januar 2011 durch außergerichtlichen Vergleich beendet worden. Der Berater hat auf sämtliche behauptete Honoraransprüche gegen die aap-Unternehmensgruppe verzichtet.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser gesetzlichen Verpflichtung kam die aap Implantate AG durch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten nach.
Im Rahmen der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten erfolgte zunächst eine Bestandsaufnahme, welche in einem Statusbericht mündete. Es wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Statusberichts bereits ein hohes Datenschutzniveau in der aap Implantate AG vorhanden war. Im Rahmen der Auswertung des Statusberichts wurden darüber hinaus gemeinsam Maßnahmen entwickelt, die zu einer weiteren Verbesserung des Datenschutzniveaus führen werden. Erste Maßnahmen konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden.
Ein Großteil der Beschäftigten wurde im Bereich Datenschutz unterwiesen. Eine wirksame Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG ist somit gewährleistet. Weiterhin ist es in diesem Zusammenhang von Bedeutung, dass die Mitarbeiter Kenntnisse im ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten aber auch mit sonstigen sensitiven Daten besitzen und dies auch in der Praxis umgesetzt wird. Dieser Prozess wird kontinuierlich fortgeführt um das Datenschutzniveau dauerhaft auf einem hohen Level zu halten.
Preisänderungsrisiken können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diesen begegnet aap durch eine Verlagerung des Umsatzes hin zu eigenentwickelten und -produzierten Produktinnovationen mit höheren Margen.
Mögliche Risiken von Ausfällen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch ein aktives Forderungsmanagement minimiert. Darüber hinaus bildet aap hierfür regelmäßig eine ausreichende Risikovorsorge in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen (2011: 312 T€, Vorjahr: 393 T€). Insgesamt kann das Risiko jedoch als begrenzt angesehen werden, da die Abschreibungen auf Forderungen im Berichtsjahr nur 12 T€ (0,1 % der Umsatzerlöse) betrugen. Im Rahmen der abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge hat die aap Implantate AG nicht nur Anspruch auf die abzuführenden Gewinne, sondern ist auch verpflichtet, etwaige Verluste der aap Biomaterials GmbH auszugleichen.
Die Finanzierungssituation der aap Implantate AG kann trotz des Bestands an Barmitteln von 168 T€ zum Bilanzstichtag 31.12.2011 als ausreichend eingeschätzt werden. Dem deutschen Teilkonzern stehen Kontokorrentlinien in Höhe von 3,5 Mio. € zur Verfügung, von denen zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung von Guthaben unter Kreditlinien 1,6 Mio. € aus Gruppenabschlusssicht in Anspruch genommen wurden. Für das Jahr 2012 und bis auf weiteres stehen dem deutschen Teil der aap-Gruppe Kreditlinien im Gesamtbetrag von 3,5 Mio. € zur Verfügung. Unter Zugrundelegung des Budget für 2012 sowie der bereits eingeleiteten Maßnahmen zum Working Capital Management wird sich die Liquiditätssituation von aap in 2012 merklich verbessern. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zur weiteren Finanzierung des Umsatzwachstums kurzfristige Finanzierungen innerhalb des Jahres 2012 notwendig werden.
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| Mio. € | 31.12.2011 | 31.12.2010 |
|---|---|---|
| Brutto-Inanspruchnahme Kreditlinien | - 3,5 | - 3,6 |
| Guthaben unter Kreditlinien* | 1,9 | 0,7 |
| Netto-Inanspruchnahme Kreditlinien | - 1,6 | - 2,9 |
* Davon Guthaben unter Kreditlinien bei der aap Biomaterials GmbH in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €)
Die im Januar 2011 durch die Gesellschafter gestellten Darlehensbelassungserklärungen haben weiterhin Bestand und gelten bis auf weiteres fort.
Erfreulich bleibt weiterhin die Entwicklung der für aap auf Konzernebene strategisch wichtigen Finanzierungskennzahlen Schuldendeckungsgrad und Zinsdeckungsgrad. So ergibt sich für den rollierenden Schuldendeckungsgrad (Basis: letzte vier Quartale) ein Wert von 1,7 (31.12.2010: 2,7) und für den rollierenden Zinsdeckungsgrad (Basis: letzte vier Quartale) ein Wert von 6,8 (31.12.2010: 6,1). Mit diesen im Vergleich gestiegenen Werten liegt aap weiterhin über den von den Banken üblicherweise geforderten Mindestwerten und bildet damit eine solide Basis zur weiteren Sicherung des profitablen Wachstums der aap-Gruppe. Auch für das Jahr 2012 gelten die strengen Maßstäbe hinsichtlich der Zielwerte für einen Schuldendeckungsgrad kleiner 2,5 sowie einem Zinsdeckungsgrad größer 6 (jeweils bezogen auf das rollierende EBITDA).
Im Geschäftsjahr 2011 schloss aap im wesentlichen nur interne Fremdwährungssicherungsgeschäfte ab, da nur ein geringes Währungsrisiko bestand und sich US-Dollar-Forderungen und -Verbindlichkeiten weitestgehend ausglichen. Einzig für einen nahezu sicher eingeschätzten Projektumsatz wurden im vierten Quartal 2011 Sicherungsgeschäfte abgeschlossen (Option und Fremdwährungsswap), die aufgrund der Nichtrealisierung des Basisgeschäfts zu einem Verlust von 0,1 Mio. € geführt hat. Zukünftig plant aap jedoch, bei höheren Umsätzen auf US-Dollar-Basis, eine externe Absicherung dieser Forderungen vorzunehmen.
Bei den hier getroffenen Aussagen über die Entwicklung der Gesamtwirtschaft und des Unternehmens handelt es sich um zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können demnach wesentlich (sowohl in positiver als auch in negativer Hinsicht) von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen.
Seit ihrem Anfang im Jahre 2008 hat sich die Finanzkrise vertieft und von den Banken und Investmentgesellschaften auf ganze Volkswirtschaften erweitert. Sie wirkt sich auch auf den Gesundheitsmarkt im Allgemeinen aus. Besonders in Europa gibt es eine starke Beziehung zwischen dem Staatshaushalt und den Ausgaben für das Gesundheitswesen. Neben diesen finanziellen Zwängen entwickelt sich ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit, Ausgaben für das Gesundheitswesen kostenbewusster zu handhaben, damit die Kosten pro Patient an (inter)nationale Protokolle über eine wirksame Krankheitsbekämpfung gekoppelt werden können.
Diese Konstellation führt dazu, dass die wachsende Nachfrage nach Medizinprodukten sich nicht im gleichen Maße in den Umsätzen der Unternehmen widerspiegelt, da zwar mehr Produkte nachgefragt werden, diese aber günstiger sein müssen. aap erwartet eine erhöhte Nachfrage nach Produkten aus dem Trauma- und im Zementbereich. Obwohl es mit der internationalen Globalisierung weiter vorangeht, stellen wir erhebliche Unterschiede zwischen US- und EU-Märkten in der Preisfindung, den Vertriebskanälen, den Erstattungssätzen durch Versicherungen und manchmal auch in den Eigenschaften und Anforderungen von Produkten - wie z. B. Knochenzement - fest.
Aus einer Reihe von Gründen könnte aap aus diesen Entwicklungen Nutzen ziehen. Erstens waren unsere Umsätze in den USA bisher relativ gering und höhere Umsätze im Markt mit den höchsten Preisen würden unsere Margen erheblich verbessern. Wir erwarten, dass das wachsende Angebot an Traumaprodukten wie LOQTEQ® und Lochschrauben für den US-Markt - verbunden mit neuen Kunden für FDA-zugelassene Knochenzemente - unsere profitablen Umsätze in diesem Markt voran bringen werden.
Zweitens zeichnen sich aap-Produkte durch ein hervorragendes Preis-Qualitäts-Verhältnis aus, denn unsere Erzeugnisse passen zu einer Politik, die sich eine bezahlbare Gesundheitsfürsorge zum Ziel gesetzt hat.
Zu guter Letzt bieten aap-Produkte Vorteile, wenn man die klinische Seite betrachtet. Das gilt sowohl für unsere gegenwärtigen Produkte als auch für unsere Produktpipeline. Etliche Produkte können beim Infektionsmanagement zur Prävention und zur Heilung eingesetzt werden. Im Jahr 2011 haben wir für die Silberbeschichtung von medizinischen Produkten diverse Patente beantragt und Silberzement klinisch evaluiert. Außerdem sind wir in der Entwicklung von Magnesiumprodukten aktiv, da beispielsweise durch die Resorbierbarkeit von Magnesiumschrauben die Kosten einer zweiten Operation vermieden und die damit verbundenen Möglichkeiten weiterer Infektionen reduziert werden können.
Angesichts der oben beschriebenen Trends sind wir davon überzeugt, dass aap gut positioniert ist, um sich diese verändernden Marktbedingungen zu Nutze zu machen. aap wird auch in Zukunft am wachsenden Gesundheitsmarkt partizipieren. Wir werden unseren Marketing-Mix entsprechend anpassen, u. a. mit der Überarbeitung unserer Website.
Die Bereiche Traumatologie, Knochenzemente und Zementiertechniken sowie Infection Care werden langfristig den Kern unserer Produktpalette bilden. Eine ausgewogene Kombination von Lizenzgeschäften, OEM-Verträgen und Direktverkäufen soll unsere Umsätze voranbringen und unsere Risiken minimieren.
Wir sind der Überzeugung, dass nur eine aufeinander abgestimmte Teamleistung die gewünschten Ergebnisse liefern wird. Dies erfordert eine klare Kundenorientierung, angetrieben durch Innovation zur Entwicklung neuer Produkte und Prozesse und einer klaren Verpflichtung zur Qualität.
aap ist bestrebt, gegenseitig vorteilhafte Partnerschaften mit allen Interessengruppen wie Patienten, Ärzten und Krankenpflegepersonal, aber auch Lieferanten und Investoren einzugehen. Hierbei wird aap nur anerkannte Geschäftsprinzipien anwenden und ethische Standards einhalten.
Schwerpunkte des Umsatzwachstums im Geschäftsjahr 2012 bilden der Traumabereich mit Fokus auf die LOQTEQ®-Produktfamilie. Insgesamt erwarten wir ein Umsatzwachstum von über 10 %. Wir wollen insbesondere unsere Umsätze auf dem US-Markt steigern, wo das LOQTEQ®-Produktsystem als Verkaufstreiber fungieren wird. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die rechtzeitige FDA-Zulassung des Systems unbedingt erforderlich. In Europa werden die LOQTEQ®-Umsätze von Vertriebspartnern in den wichtigsten EU-Märkten vorangetrieben. Außerdem wollen wir die LOQTEQ®-Zulassung in Russland, China, Indien und Brasilien voranbringen. Mit diesen Initiativen legt aap die Basis, um in den kommenden Jahren zu wachsen und ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können.
Unser Fokus auf Innovationen in den Bereichen Trauma und Knochenzement und Zementierungstechniken wird fortgesetzt. Das Gesamtergebnis dieser Bemühungen spiegelt der Freshness Index wider. Seit dem Geschäftsjahr 2009 haben wir die Anzahl unserer Projekte verringert und die Anzahl unserer Schwerpunktbereiche ebenfalls reduziert. Noch sind die Ergebnisse dieser Überarbeitung unseres Forschungs- und Entwicklungsbereichs nicht erkennbar, der Freshness Index konnte in 2011 nicht verbessert werden. Im Geschäftsjahr 2012 und für Folgejahre vertrauen wir jedoch darauf, dass der Einfluss dieser Überarbeitung diese Kennziffer kräftig in Bewegung setzen wird. Zwei unser Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind im Bereich Infektionstherapie angesiedelt. Bei einem Projekt handelt es sich um einen Silberzement, bei dem anderen um eine Silberbeschichtung von Traumaprodukten. Ausgehend von den kurz- und mittelfristigen Erwartungen an unser LOQTEQ®-System werden die vorgenannten Projekte Basis für unser langfristiges Wachstum sein.
Erklärtes Ziel für 2012 und 2013 ist der Ausbau der Produktumsätze bei unterproportional wachsenden Kosten. Dies spiegelt die Umsetzung der Strategie des profitablen Wachstums wider. Neben dem Produktumsatzwachstum soll dies auch durch die Realisierung von Kosteneinsparungen erzielt werden. Nur bei konsequenter Umsetzung dieses Ansatzes wird es aap gelingen, im Produktbereich eine kritische Masse zu erreichen und die Basis für ein profitables Kerngeschäft zu bilden.
Im Rahmen des Working Capital Management haben wir uns zum Ziel gesetzt, den relativen Anteil des Operating Working Capitals am Umsatz um mindestens 10 % zu senken. Die mittelfristige Absenkung des durchschnittlichen Kundenziels auf Brancheniveau von 70 Tagen wird zusammen mit der Verringerung des Operating Working Capitals positive Impulse auf die Liquiditätsentwicklung haben.
Zum 31. Dezember 2011 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 30.670.056,00 € und war in 30.670.056 voll eingezahlte Inhaberstückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Es bestehen nur die gesetzlichen Stimmrechtsbeschränkungen. Es gibt keine unterschiedlichen Stimmrechte.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands entspricht den gesetzlichen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) sowie in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2010 neu abgeschlossenen Vorstandsverträge den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die in Zukunft auch für alle neuen Verträge Anwendung finden sollen. Insbesondere ist die Vergütungsstruktur gemäß dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG; § 87 Abs. 1 AktG) für die in 2010 neu abgeschlossenen Verträge auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.
Aktuell gibt es zwei Arten von Vorstandsverträgen. Es wird im Folgenden zunächst auf die Regelung des unter Bestandschutz stehenden Vertrages eingegangen und dann auf die Regelungen der beiden in 2010 neu abgeschlossenen Verträge. Alle Vorstandsverträge haben eine Laufzeit bis zum 31.12.2012.
Im unter Bestandsschutz stehenden Vorstandsvertrag setzt sich die Gesamtbarvergütung aus einem fixen und einem erfolgsbezogenen variablen Bestandteil zusammen, wobei der variable Gehaltsbestandteil der Höhe nach auf den fixen Gehaltsbestandteil begrenzt ist. Die Bezugsgröße für den variablen Gehaltsbestandteil bildet das EBIT, wie es in dem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss ausgewiesen wird. Im Falle außerordentlich hoher positiver Gewinnveränderungen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr kann der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen eine weitere angemessene außerordentliche Gewinnbeteiligung für den Vorstand beschließen. Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstandsmitgliedes Sach- und sonstige Bezüge, so vor allem die nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung und Prämien zur Unfallversicherung und Altersversorgung. Sofern aap ein anderes Unternehmen erwirbt oder mit einem solchen verschmolzen wird, das mehr als 50 % des Umsatzes des Bereiches Traumatologie & Orthopädie oder Biomaterialien im Jahr 2008 repräsentiert (maßgeblich ist, zu welchem Bereich das akquirierte Unternehmen gehört), erhält der Vorstand zur Kompensation des damit verbundenen Aufwands weitere 75.000 Optionen der aap Implantate AG, die nach Closing der Transaktion entsprechend den Regularien des Beschlusses der Hauptversammlung 2008 zum Optionsprogramm auf den nächstmöglichen Termin bezogen werden können, sofern noch eine ausreichende Anzahl an Optionen für den Vorstand nach dem maßgeblichen Hauptversammlungsbeschluss zur Verfügung steht. Sollten nicht mehr genügend Optionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2008 zur Verfügung stehen, werden die verbliebenen Bestände verteilt. Im Folgenden werden nun die Regelungen der beiden im März 2010 neu abgeschlossenen Vorstandsverträge erläutert: Die Gesamtbarvergütung setzt sich aus einem fixen und einem erfolgsbezogenen variablen Bestandteil zusammen. Durch die fixen Bestandteile ist einerseits eine Grundvergütung gewährleistet, die es dem einzelnen Vorstandsmitglied gestattet, seine Amtsführung an den wohlverstandenen Interessen des Unternehmens und den Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns auszurichten, ohne dabei in Abhängigkeit von lediglich kurzfristigen Erfolgszielen zu geraten. Demgegenüber stellen variable Bestandteile, die u. a. vom wirtschaftlichen Ergebnis des Unternehmens abhängen, eine langfristige Wirkung der Verhaltensanreize sicher.
Im Geschäftsjahr erhielten die Vorstandsmitglieder eine fixe Vergütung von insgesamt 653 T€ (Vorjahr: 625 T€). Die fixen Bezüge enthalten auch Sach- und sonstige Bezüge, so vor allem die nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung und Prämien zur Unfallversicherung. Die auf die Sachzuwendungen entfallende Steuer wurde von der aap getragen.
Die variable Vergütung bezieht sich sowohl auf die Erreichung qualitativer als auch quantitativer Ziele. Sie ist durch einen Maximalwert begrenzt, und trägt durch einen dreijährigen Kontrollzeitraum auch der zukünftigen Unternehmensentwicklung Rechnung. Die qualitativen Ziele werden anhand der Management Agenda durch den Aufsichtsrat im Voraus im Rahmen der Genehmigung des Jahresbudgets festgelegt und gehen mit 25 % in den variablen Vergütungsbestandteil ein.
Die quantitativen Ziele gehen mit 75 % ein und ergeben sich unmittelbar aus dem Budget des Folgejahres, welches durch den Aufsichtsrat bewilligt wird. Die Bezugsgrößen für den quantitativen variablen Gehaltsbestandteil bilden das EBITDA (Teilbonus 1 - Gewichtung 2/3) und der Umsatz (Teilbonus 2 - Gewichtung 1/3). In Abhängigkeit vom Grad der jeweiligen Zielerreichung ist die Höhe der Teilbeträge gestaffelt und durch einen Absolutwert begrenzt.
Die Auszahlung des qualitativen Bonus erfolgt bei Zielereichung vollständig nach der ordentlichen Hauptversammlung des Folgejahres, während zum selben Zeitpunkt lediglich 25 % des quantitativen Bonus zur Auszahlung gelangen. Die Auszahlung der verbleibenden 75 % des quantitativen Bonus erfolgt jeweils zur Hälfte nach der ordentlichen Hauptversammlung des zweiten und dritten auf das Bonusjahr folgenden Jahres.
Sofern die quantitativen Ziele des auf das Bonusjahr folgenden Jahres und/oder des zweiten auf das Bonusjahr folgenden Jahres zu insgesamt jeweils 85 % oder weniger erfüllt werden, dann ist der quantitative Bonus des Bonusjahres gegebenenfalls nachträglich um jeweils 37,5 % zu kürzen. Dadurch ergäbe sich eine potentielle Kürzung des Bonus 2010 auf Basis einer Budgetunterschreitung 2011 und 2012, eine potentielle Kürzung des Bonus 2011 auf Basis einer Budgetunterschreitung 2012 und 2013 und eine potentielle Kürzung des Bonus 2012 auf Basis einer Budgetunterschreitung 2013 und 2014. Hierbei sind Teibonus 1 und Teilbonus 2 gleich zu gewichten.
Bei Vertragsbeginn oder Vertragsende während eines Geschäftsjahres wird der Bonus zeitanteilig gewährt, hierbei wird eine Zielerreichung von 100 % unterstellt.
Der Aufsichtsrat ist berechtigt, außerordentliche Geschäftsentwicklungen, die zu einmaligen, nicht auf eine Steigerung des operativen Geschäftes zurückzuführenden Mehrerlösen geführt haben, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die quantitativen Ziele zu eliminieren.
Für den Fall eines "Change of Control" bei der Gesellschaft steht den beiden Vorständen ein Sonderkündigungsrecht zu, das sie nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt des "Change of Control" (den Monat, in dem der Kontrollwechsel eintritt, dabei nicht mitgerechnet) mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende ausüben können. Ein zur Ausübung des Sonderkündigungsrecht berechtigender "Change of Control" liegt in drei Fallgestaltungen vor: Ein derzeitiger Aktionär oder ein Dritter erwirbt mindestens 50 % der Stimmrechte und überschreitet damit die Pflichtangebotsschwelle gemäß dem WpÜG, die Gesellschaft schließt als abhängiges Unternehmen einen Unternehmensvertrag ab oder wird mit einem anderen Unternehmen verschmolzen.
Zu den Konsequenzen in Bezug auf die Vorstandsvergütung im Falle von Übernahmeangeboten siehe unten, Punkt 7.
Daneben werden den Vorstandsmitgliedern Aktienoptionen aus den jeweiligen Aktienoptionsprogrammen gewährt. Diese stellen Vergütungsbestandteile mit langfristiger Anreizwirkung dar.
Die Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2011 betrugen:
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| Vergütungskomponenten in T€ | erfolgsunabhängig | erfolgs- bezogen | mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamt (2011) | Gesamt (2010) |
|---|---|---|---|---|---|
| Biense Visser | 201 | 25 | 39 | 265 | 260 |
| Bruke Seyoum Alemu | 285 | 24 | 35 | 344 | 341 |
| Marek Hahn | 167 | 19 | 14 | 200 | 1634 |
| 809 | 764 |
4 01.04.2010 -31.12.2010
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Vergütung in Höhe von 5.000 € je Sitzung des Aufsichtsrats. Für Telefonkonferenzen wird keine Vergütung gezahlt.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 ist der Vorstand und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2008 für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Aktienoptionsprogramme aufzulegen und Optionsrechte auf bis zu 1.200.000 Stück Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren ab Ausgabetag zu gewähren. In einem Kalenderjahr sollen durch Aktienoptionsprogramme lediglich Optionsrechte, die zum Bezug eines Höchstbetrages von 600.000 Aktien berechtigen, herausgegeben werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2006/I oder durch etwaige künftig zu beschließende Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft erfolgen.
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich auf die berechtigte Personengruppe wie folgt:
| ― | 65 % auf die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der verbundenen Unternehmen |
| ― | 35 % auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen |
Die Aktienoptionen werden an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft ausgegeben.
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis richtet sich nach dem Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG, mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen den Ausübungspreis um mindestens 10 % seit dem Ausgabetag übersteigt.
Die gewährten Optionsrechte können frühestens zwei Jahre nach dem Ausgabetag ausgeübt werden.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. September 2008 ist der Vorstand und -soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 28. September 2013 für diejenigen Personen, die einer der in nachstehender Ziffer 1 genannten Personengruppe angehören, Aktienoptionsprogramme aufzulegen und bis zu 1.200.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren ab dem Ausgabetag im Sinne der nachstehenden Ziffer 3 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß nachstehender Ziffer 1 berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Optionen nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2008/I oder durch eigene Aktien der Gesellschaft erfolgen. Die Gewährung der Optionen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen und berechtigt zum Bezug von Aktien der Gesellschaft sind
(i) die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft,
(ii) die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der mit der Gesellschaft im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen (im Folgenden "verbundene Unternehmen"),
(iii) Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen.
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich wie folgt:
bis zu 800.000 Stück Aktienoptionen: auf die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft,
bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: auf die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der verbundenen Unternehmen,
bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen.
Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des Jahresabschlusses unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandsmitglieder und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe gilt für die Anzahl der von den Mitgliedern des Vorstands im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise sowie die Zahl der von Vorstandsmitgliedern zum Jahresabschluss noch gehaltenen Aktienoptionen.
Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der Option das Recht, eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu erwerben. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
Die Ausgabe der Aktienoptionen soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen, mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfasst. Die Aktienoptionen können an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft ausgegeben werden (der Tag, an dem die von der Gesellschaft unterzeichnete Optionsvereinbarung an den Berechtigten ausgehändigt wird, wird als der "Ausgabetag" bezeichnet).
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis entspricht dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG und liegt mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Die Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit der Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft, Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsund/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nicht, wenn der berechtigten Person ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das sie so stellt, als hätte sie die Option ausgeübt. Die Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen mindestens 20 % über dem Ausübungspreis liegt (absolute Hürde).
Die den einzelnen berechtigten Personen jeweils gewährten Optionsrechte können frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Dabei können - jeweils frühestens - zwei Jahre nach dem Ausgabetag 25 %, drei Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 %, vier Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 % und fünf Jahre nach dem Ausgabetag die letzten 25 % ausgeübt werden.
Nach Ablauf der vorstehenden Wartezeiten können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen jederzeit ausgeübt werden, jedoch nicht innerhalb folgender Zeiträume:
| ― | in der Zeit ab dem letzten Tag, an dem sich Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können, bis zum dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dieser Hauptversammlung; |
| ― | in der Zeit ab dem Tag der Veröffentlichung eines Bezugsangebotes auf neue Aktien oder auf Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft in einem Pflichtblatt der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main bis zum Tage, an dem die Bezugsfrist endet; |
| ― | in der Zeit von vier Wochen vor der Veröffentlichung des jeweiligen Quartals- oder Jahresabschlusses. |
Die Aktienoptionen können nur durch die berechtigte Person selbst ausgeübt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktienoptionen von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen berechtigten Personen zu übertragen. Die Verfügung über die Aktienoptionen ist ausgeschlossen, insbesondere sind sie nicht übertragbar. Die Aktienoptionen sind jedoch vererblich. Die Optionsbedingungen können abweichend hiervon besondere Regelungen vorsehen für den Fall, dass die berechtigte Person verstirbt oder in den Ruhestand tritt oder ihr Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft bzw. dem verbundenen Unternehmen in sonstiger nicht kündigungsbedingter Weise endet oder das verbundene Unternehmen aus der aap-Gruppe ausscheidet.
(a) Die Aktienoptionen verfallen sechs Jahre nach dem Ausgabetag.
(b) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen des Weiteren beim Zugang der schriftlichen Kündigung der Optionsrechtsvereinbarung durch die Gesellschaft. Eine solche Kündigung, die mit einer Frist von einem Monat erfolgen kann, ist möglich, wenn entweder von einem Gläubiger des Bezugsberechtigten die Zwangsvollstreckung in seine Aktienoptionen betrieben wird, wenn über das Vermögen des Bezugsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn der Bezugsberechtigte wesentliche Pflichten nach dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder seinem Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen oder der Optionsrechtsvereinbarung verletzt.
(c) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen außerdem, sobald das jeweilige Dienstoder Arbeitsverhältnis mit dem Bezugsberechtigten - sei es als Mitglied des Vorstands, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer der Gesellschaft oder als Geschäftsführer, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer eines verbundenen Unternehmens - gekündigt oder aufgehoben wird oder aus sonstigen Gründen, insbesondere durch Zeitablauf endet; bei Kündigung oder Aufhebung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder der des wirksamen Abschlusses der Aufhebungsvereinbarung maßgebend, auch wenn die Beendigungswirkung erst in der Zukunft eintritt. Die einem Mitglied des Vorstands der Gesellschaft oder der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmens in dieser Eigenschaft gewährten Aktienoptionen erlöschen auch mit dessen Amtsniederlegung oder der Abberufung dieses Vorstandsmitglieds oder dieses Mitglieds der Geschäftsführung des verbundenen Unternehmens.
(d) Sofern die Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen mit der Aufnahme eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Zusammenhang steht, verfallen die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen jedoch nicht. Entsprechendes gilt für die Beendigung der Organstellung, wenn im Zusammenhang damit eine Neubestellung in der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen erfolgt.
(e) Die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen verfallen ferner nicht, wenn sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis durch Erreichen der Altersgrenze oder durch Invalidität oder Tod endet. In diesen Fällen kann der Optionsberechtigte bzw. können die Erben des verstorbenen Optionsberechtigten die Optionsrechte nach Ablauf der Wartezeit nach Ziffer 7 Satz 1 und unter Beachtung der Staffelung gemäß Ziffer 7 Satz 2 innerhalb des jeweils nächsten Ausübungszeitraums ausüben. Werden sie nicht in diesem Ausübungszeitraum ausgeübt, erlöschen sie.
Anstelle des Bezugs neuer Aktien kann dem Berechtigten ein Barausgleich gewährt werden. Über die Ausübung des Wahlrechts entscheidet der Vorstand, soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind, der Aufsichtsrat. Der Barausgleich entspricht der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms einschließlich der Optionsbedingungen für die berechtigten Personengruppen festzulegen; abweichend hiervon entscheidet für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auch insoweit der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zu diesen weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Optionsrechte innerhalb der berechtigten Personengruppen, den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Optionsrechte sowie weitere Verfahrensregelungen.
Der Vorstand und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden ermächtigt, bis zum 19.12.2011 für die in Ziffer 1 genannten berechtigten Personen ein Aktienoptionsprogramm ("Aktienoptionsplan 2010") aufzulegen und bis zu 1.486.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft ("Bezugsrechte") mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab dem Tag nach der Ausgabe gemäß Ziffer 6 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Bezugsrechte können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß Ziffer 1 berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Bezugsrechte nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft oder durch einen Barausgleich erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 werden Bezugsrechte an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft ausgegeben.
Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt durch Abschluss eines Optionsvertrages zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Bezugsberechtigten.
Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn teil, in dem sie entstehen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren kann. Die Einzelheiten legt der Vorstand oder, soweit der Vorstand betroffen ist, der Aufsichtsrat fest.
Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in zwei Jahrestranchen mit der Maßgabe erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60 % des Gesamtvolumens umfasst. Der Abschluss eines Optionsvertrags muss während eines Erwerbszeitraums in den Jahren 2010 und 2011 erfolgen. Dabei sind Erwerbszeiträume:
| ― | der jeweils vierte und die neun folgenden Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ("Erwerbszeitraum 1"), |
| ― | der jeweils vierte und die neun folgenden Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung des Quartalsberichts der Gesellschaft über das dritte Quartal eines Geschäftsjahres ("Erwerbszeitraum 2") |
Eine Gewährung von Bezugsrechten auf der Grundlage dieses Beschlusses ist letztmals im Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2011 zulässig.
Die jeweils während eines Erwerbszeitraums ausgegebenen Bezugsrechte bilden eine Tranche, so dass insgesamt für einen Zeitraum von zwei Jahren jeweils zwei jährliche Tranchen ausgegeben werden können.
Soweit ausgegebene Bezugsrechte vor Ablauf des letzten Erwerbszeitraums verfallen, können diese an andere Mitglieder der entsprechenden Gruppe im Sinne der Ziffer 5 erneut ausgegeben werden.
Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt für den Bezugsberechtigten unentgeltlich. Jedes ausgegebene Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis der jeweils in einer Tranche ausgegebenen Bezugsrechte ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im elektronischen Handel (XETRA oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Handelstagen, die dem ersten Tag des jeweiligen Erwerbszeitraums vorangehen. Ein Handelstag im Sinne dieses Beschlusses ist ein Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse im elektronischen Handel Kurse für die Aktien der Gesellschaft feststellt.
Der durch die Ausübung des Bezugsrechts erzielte Vermögensvorteil des Bezugsberechtigten (Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Ausübungspreis) darf das Vierfache des bei Ausgabe festgelegten Ausübungspreises ("Höchstgrenze") nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung der Höchstgrenze wird der Ausübungspreis angepasst und entspricht der Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Vierfachen des Ausübungspreises. Der Vorstand oder, soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft, der Aufsichtsrat kann im Einzelfall beschließen, dass die Höchstgrenze angemessen verringert wird.
Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder eigenen Aktien ausgegeben werden oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden, eine Anpassung des Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in dem der Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse zu dem Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die Anpassung entfällt, wenn kein Bezugsrechtshandel stattfindet oder den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht.
Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen.
Der Mindestausübungspreis ist in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG.
Von den insgesamt möglichen Bezugsrechten auf bis zu 1.486.000 Aktien dürfen Bezugsrechte auf
| ― | bis zu 40 % der Aktien der Gruppe der Vorstandsmitglieder ("Gruppe 1") und auf |
| ― | bis zu 60 % der Aktien der Gruppe der Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen ("Gruppe 2") |
gewährt werden.
Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und der Umfang der ihnen jeweils zum Bezug anzubietenden Aktienoptionen wird vom Vorstand, bzw. soweit eine Gewährung an Mitglieder des Vorstands erfolgt, vom Aufsichtsrat der Gesellschaft festgelegt. Eine Doppelzuteilung bei Zugehörigkeit zu beiden Gruppen ist ausgeschlossen. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit und dann bis zum Ende der Optionslaufzeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt vier Jahre. Die Optionslaufzeit beträgt acht Jahre.
Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils nur innerhalb von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse
| ― | nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, |
| ― | nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der Börse den Jahresfinanzbericht, den Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der Gesellschaft am Publikum zur Verfügung gestellt hat, |
zulässig (Ausübungszeiträume).
Die Wartefrist und die Optionslaufzeit beginnen am Tag nach der Ausgabe der Aktienoptionen. Demnach können die im Erwerbszeitraum 1 des Jahres 2010 gewährten Bezugsrechte letztmals im Jahr 2018 ausgeübt werden. Entsprechend können die im jeweils im folgenden Erwerbszeitraum gewährten Bezugsrechte im jeweils folgenden Ausübungszeitraum letztmals ausgeübt werden, so dass im letztmöglichen Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2011 gewährte Bezugsrechte letztmals im Jahr 2019 ausgeübt werden können. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag vor dem Ausübungstag mindestens 10 % über dem Ausübungspreis liegt.
In dem Optionsvertrag ist festzulegen, dass zur Ausübung eines Bezugsrechts nur berechtigt ist, wer in einem ungekündigten Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen steht. Abweichend davon soll das Recht zur Ausübung von Bezugsrechten nur dann und nur für den jeweils nächstfolgenden Ausübungszeitraum erhalten bleiben, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einer dauerhaften Erkrankung, dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder dem Eintritt in den Ruhestand beruht. Außerdem soll abweichend davon das Recht zur Ausübung von Bezugsrechten erhalten bleiben, falls der Vorstand oder, soweit Mitglieder der Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat im Einzelfall den Fortbestand der Ausübungsberechtigung beschließt. Die Übertragbarkeit des Bezugsrechts ist auszuschließen. Für den Fall des Todes des Bezugsberechtigten ist die Vererblichkeit des Bezugsrechts vorzusehen. Außerdem sind in dem Optionsvertrag Regelungen über die Anpassung der Ausübungsbedingungen bei Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft aufzunehmen. Ferner Regelungen, wonach sämtliche Steuern und Abgaben von den jeweiligen Bezugsberechtigten zu tragen sind.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsplans 2010 festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Soweit der Aktienoptionsplan und die Durchführung der Kapitalerhöhung den Vorstand betreffen, werden diese Ermächtigungen dem Aufsichtsrat erteilt.
An der aap Implantate AG wird nach unseren Kenntnissen zum 31. Dezember 2011 folgende direkte und indirekte Beteiligung von über 10 % am Grundkapital in Höhe von 30.670.056,00 € gehalten:
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| Name | Stimmrechte in % |
|---|---|
| 1. Elocin B.V. | 20,89 |
| 2. Noes Beheer B.V. | 17,82 |
| 3. Jürgen W. Krebs | 11,70 |
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84 f. AktG sowie der Satzung der Gesellschaft. Gemäß der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Vorstandsmitglieder und bestellt diese. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder des Vorstands ab. Die Vorstandsmitglieder werden für höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit für jeweils bis zu weiteren fünf Jahren ist zulässig. Aus wichtigem Grund kann der Aufsichtsrat die Bestellung eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf von dessen Amtszeit widerrufen, etwa bei grober Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung oder, wenn die Hauptversammlung dem Vorstandsmitglied das Vertrauen entzieht, es sei denn, der Vertrauensentzug erfolgte aus offenbar unsachlichen Gründen.
Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff. AktG sowie der Satzung der Gesellschaft. Nach der Satzung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. August 2012 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 2.988.935 € gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007/I) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 1.721.578 €.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. August 2014 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 8.026.571 € gegen Baroder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Das genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 5.238.385 €.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juli 2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.192.786,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.
Die Hauptversammlung vom 7. August 2009 hat die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugrechts ermächtigt. Es können eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 1.000.000 € am Grundkapital erworben werden. Die von der Hauptversammlung vom 7. August 2009 beschlossene Ermächtigung endete am 4. Februar 2011. Nach dem durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie vom 30. Juli 2009 (ARUG) geänderten § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG kann die Ermächtigung nunmehr für die Dauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden. Deshalb hat die Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugrechts ermächtigt. Es können eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 1.000.000 € am Grundkapital erworben werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte auf Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 15. Juli 2015.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots:
| ― | Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. |
| ― | Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot oder eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Das Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Sofern das Kaufangebot überzeichnet ist oder im Fall einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots von mehreren gleichwertigen Angeboten nicht sämtliche angenommen werden, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück zum Erwerb angebotener Aktien je Aktionär kann vorgesehen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit sie Anwendung finden. |
Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
I. Die Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. II. Die Aktien können in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. In diesem Fall darf die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG begeben worden sind, insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. III. Die Aktien können gegen Sachleistung ausgegeben werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen (auch im Rahmen von Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz). IV. Die Aktien können zur Ausgabe an strategische Partner verwendet werden. V. Die Aktien können zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen verwendet werden. VI. Die Aktien können zur Ausgabe an Kreditgeber anstelle von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu solchen (sog. "equity kicker"), insbesondere im Rahmen von sog. Mezzanine-Finanzierungen verwendet werden. VII. Die Aktien können zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten verwendet werden. VIII. Die Aktien können zur Erfüllung von Umtauschrechten aus von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 beschlossenen Ermächtigung (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) begebenen Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen verwendet werden. Die Eckpunkte der Bedingungen der Ermächtigung vom 30. Juni 2006 sind Bestandteil der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) und können als solche beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. IX. Die Aktien können zur Erfüllung von Optionsrechten aus von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 beschlossenen Ermächtigung (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) begebenen Aktienoptionen verwendet werden. Die Eckpunkte der Bedingungen der Ermächtigung vom 30. Juni 2006 sind Bestandteil der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) und können als solche beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. X. Die Aktien können zur Erfüllung von Optionsrechten aus von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. September 2008 beschlossenen Ermächtigung (UR-Nr. M 334/2008 des Notars Klaus Mock, Berlin) begebenen Aktienoptionen verwendet werden. Die Eckpunkte der Bedingungen der Ermächtigung vom 29. September 2008 sind Bestandteil der notariellen Niederschrift über die Hauptversammlung vom 29. September 2008 (UR-Nr. M 334/2008 des Notars Klaus Mock, Berlin) und können als solche beim Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. XI. Die Aktien können, wenn diese Ermächtigung von der Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 beschlossen wird, zur Erfüllung von Optionsrechten aus von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 beschlossenen Ermächtigung begebenen Aktienoptionen verwendet werden. Die Eckpunkte der Bedingungen der Ermächtigungen vom 16. Juli 2010 ergeben sich aus der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 16. Juli 2010 - stimmt die Hauptversammlung dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu, ergeben sich die Eckpunkte der Bedingungen dieser Ermächtigung aus dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu TOP 5, der mit dieser Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemacht wird.
Die Ermächtigungen unter II. bis XI. erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die auf Grund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.
Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß II. bis XI. können auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach einer Ermächtigung gemäß II. bis VII. veräußert oder ausgegeben werden, darf den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktien der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main am Tag der Veräußerung oder der verbindlichen Vereinbarung mit dem Dritten um nicht mehr als 5 % unterschreiten.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach der Ermächtigung gemäß VIII. verwendet werden, muss mindestens 80 % des Durchschnittswertes der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Beschlussfassung des Vorstands über die Begebung der Wandel- oder Optionsschuldverschreibung betragen.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach der Ermächtigung gemäß IX. verwendet werden, muss dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag, an dem die von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 beschlossenen Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen (UR-Nr. M 211/2006 des Notars Klaus Mock, Berlin) unterzeichnete Optionsvereinbarung an den jeweiligen Berechtigten ausgehändigt wird ("Ausgabetag"), entsprechen. Die aufgrund der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 30. Juni 2006 festgelegten Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit dieser Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft, Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nach der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 30. Juni 2006 nicht, wenn dem Berechtigten ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das ihn so stellt, als hätte er die Option ausgeübt. Die aufgrund der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 30. Juni 2006 festgelegten Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach der Ermächtigung gemäß X. verwendet werden, muss dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Tag, an dem die von der Gesellschaft aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. September 2008 beschlossenen Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen (UR-Nr. M 334/2008 des Notars Klaus Mock, Berlin) unterzeichnete Optionsvereinbarung an den jeweiligen Berechtigten ausgehändigt wird ("Ausgabetag"), entsprechen. Die aufgrund der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 29. September 2008 festgelegten Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit dieser Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft, Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nach der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 29. September 2008 nicht, wenn dem Berechtigten ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das ihn so stellt, als hätte er die Option ausgeübt. Die aufgrund der genannten Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 29. September 2008 festgelegten Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen.
Der Preis (ohne Nebenkosten der Verwertung), zu dem Aktien der Gesellschaft nach der Ermächtigung gemäß XI. verwendet werden, muss dem durchschnittlichen Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im elektronischen Handel (XETRA- oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Handelstagen, die dem ersten Tag desjenigen Erwerbszeitraums, in dem die jeweiligen Aktienoptionen ausgegeben wurden, vorangehen, entsprechen. Ein Handelstag in diesem Sinne ist ein Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse im elektronischen Handel Kurse für die Aktie der Gesellschaft feststellt. Der durch die Ausübung des Bezugsrechts erzielte Vermögensvorteil des Bezugsberechtigten (Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Ausübungspreis) darf dabei das Vierfache des bei Ausgabe der Aktienoptionen festgelegten Ausübungspreises ("Höchstgrenze") nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung der Höchstgrenze wird der Ausübungspreis angepasst und entspricht der Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Vierfachen des Ausübungspreises. Der Vorstand oder, soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft, der Aufsichtsrat kann im Einzelfall beschließen, dass die Höchstgrenze angemessen verringert wird. Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder eigene Aktien oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden, eine Anpassung des Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in dem der Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse zu dem Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die Anpassung entfällt, wenn kein Bezugsrechtshandel stattfindet oder den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht. Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen.
§ 9 Abs. 1 AktG bleibt in jedem Falle unberührt.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß der vorstehenden Ermächtigung unter II. bis XI. verwendet werden.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands auf Grund dieses Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
Der Gesellschaft sind im März 2009 2,0 Mio. € unter einer Finanzierungsverpflichtung zugeflossen. Das Gesellschafterdarlehen valutiert zum 31.12.2011 nominal mit 2,0 Mio. €. Im Falle einer Übernahme ist das Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig. Als Übernahme ist der Tag zu verstehen, an dem öffentlich bekannt gemacht wird, dass mehr als 50 % der Aktien von aap von einer Person oder Gesellschaft, oder verschiedenen Personen oder Gesellschaften, die im Sinne des § 30 Abs. 2 WpÜG abgestimmt handeln, übernommen werden.
Zwischen einem Tochterunternehmen und einem externen Unternehmen besteht ein ServiceAgreement über die Erbringung bestimmter Dienstleistungen, das für die (Tochter-) Gesellschaft eine wesentliche Geschäftsbeziehung darstellt. Im Fall eines Kontrollwechsels, steht dem externen Unternehmen ein Kündigungsrecht für den Fall zu, dass eine Änderung der Gesellschafterverhältnisse bei dem Tochterunternehmen eintritt, im Rahmen derer eine andere Person, Gruppe oder Gesellschaft mehr als 50 % der Stimmrechte übernimmt, erwirbt oder festgestellt wird, dass sie diese hält.
Zwischen einem Tochterunternehmen und einem weiteren externen Unternehmen besteht ein Distribution und License Agreement über bestimmte Produkte des Tochterunternehmens, das für die (Tochter-) Gesellschaft eine wesentliche Geschäftsbeziehung darstellt. Im Fall eines Kontrollwechsels steht dem externen Unternehmen ein Kündigungsrecht zu. Sollte das externe Unternehmen sein Kündigungsrecht ausüben und der Erwerber der (Tochter-) Gesellschaft ein in diesem Vertrag in einer abschließenden Aufzählung genanntes Unternehmen sein, so hat aap sämtliche unter diesem Vertrag gezahlten einmaligen und umsatzabhängigen Lizenzentgelte zurückzuzahlen. Ein Kontrollwechsel unter diesem Distribution und License Agreement liegt vor, wenn eine Person oder Gesellschaft, oder verschiedene Personen oder Gesellschaften in einer bzw. mehreren Transaktionen die Kontrolle über die Gesellschaft erlangen oder Vermögenswerte erwerben, die einzeln oder zusammen wesentlich für die Erbringung der geschuldeten Leistung unter diesem Vertrag sind. Kontrolle meint hierbei das Innehaben (direkt oder indirekt) des Rechts zur Bestimmung der Geschäftspolitik und der Führung des Managements.
Der Gesellschaft (Schuldner) wurde unter einem Darlehensvertrag (Schuldschein) ein Betrag von 1,0 Mio. € gewährt, der endfällig getilgt werden muss. Jeder Gläubiger (Darlehensgeber und etwaige Zessionare nach Abtretung) ist berechtigt, seinen Anteil am Darlehen ganz oder teilweise aus wichtigem Grund nach §§ 490, 314 BGB zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt u. a. insbesondere dann vor, wenn ein qualifizierter Gesellschafterwechsel eintritt, sofern nicht vorher die Zustimmung des Gläubigers eingeholt wurde. Ein qualifizierter Gesellschafterwechsel liegt vor, wenn ein Wechsel im direkten oder indirekten Aktionärs-, Gesellschafter- oder Inhaberkreis eines Schuldners eintritt, der dazu führt, dass der bei Abschluss des Darlehensvertrags bestehende direkte oder indirekte Aktionärs-, Gesellschafter- oder Inhaberkreis die Kontrolle über diesen Schuldner aufgibt oder eine Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen mehr als 50 % der Stimmrechte und/oder mehr als 50 % des Kapitals an dem betreffenden Schuldner erwerben.
Davon abgesehen bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen.
Sollte es zu einer Übernahme der Gesellschaft kommen, werden einem Vorstand gegebenenfalls noch nicht gewährte Aktienoptionen ausgegeben.
Erwirbt eine Person oder Gesellschaft oder mehrere zusammenarbeitende Personen oder Gesellschaften (acting in concert i.S.d. WpÜG) mehr als 50 % der Aktien der Gesellschaft ("Change of Control") steht einem Vorstand ein Bonus zu. Die Höhe des Bonus orientiert sich an der Anzahl der dem Vorstand zustehenden Aktienoptionen und der Differenz aus dem im Übernahmeangebot angebotenen Preis pro Aktie (bzw. dem durchschnittlich gezahlten Preis bei anderen Erwerben) und dem Ausübungspreis für die Optionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2008.
Im Falle eines Change of Control steht einem Vorstand ein Change of Control Bonus zu, der in Abhängigkeit vom vereinbarten Kaufpreis berechnet wird. Der Bonus wird am Tag des Closing des Change of Control zur Zahlung fällig. Den anderen beiden Vorständen steht im Falle eines Change of Controls ein Sonderkündigungsrecht zu und sie erhalten eine Zahlung i.H.v. 90 % ihrer kapitalisierten Jahresgesamtbezüge für die Restlaufzeit ihrer Dienstverträge, maximal im Umfang von drei Jahresgesamtvergütungen.
Der Vorstand der aap Implantate AG hat mit Datum vom 30. März 2012 eine Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB abgegeben und diese auf der Internetseite unter
www.aap.de/de/Investor/Corporate_Governance/Erklaerung_Unternehmensfuehrung/
allgemein zugänglich gemacht.
Berlin, 29. März 2012
Der Vorstand
Biense Visser, Vorstandsvorsitzender/CEO
Bruke Seyoum Alemu, Mitglied des Vorstands/COO
Marek Hahn, Mitglied des Vorstands/CFO
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| Anhang | T€ | T€ | Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | (11) | 9.736 | 11.096 | |
| 2. Verminderung/Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und Leistungen | 136 | 686 | ||
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 970 | 361 | ||
| 4. Gesamtleistung | 10.842 | 12.143 | ||
| 5. Sonstige betriebliche Erträge | (12) | 1.762 | 1.824 | |
| - davon aus Währungsumrechnungen T€ 16 (Vorjahr: T€ 35) | ||||
| 6. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | -3.593 | -6.137 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -395 | -529 | ||
| -3.988 | -(6.666) | |||
| 7. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -5.545 | -5.507 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -850 | -921 | ||
| -6.395 | -(6.428) | |||
| 8. Abschreibungen | ||||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebes | -569 | -571 | ||
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -6.275 | -5.385 | ||
| - davon aus Währungsumrechnungen T€ 122 (Vorjahr: T€ 21) | ||||
| 10. Erträge aus Beteiligungen | (19) | 40 | 0 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen T€ 40 (Vorjahr: T€ 0) | ||||
| 11. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | 3.587 | 3.528 | ||
| 12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 198 | 262 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen: T€ 191 (Vorjahr: T€ 261) | ||||
| 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -525 | -498 | ||
| - davon gegenüber verbundene Unternehmen: T€ 11 (Vorjahr: T€ 29) | ||||
| 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -1.323 | -1.791 | ||
| 15. Außerordentliche Erträge | (15) | 0 | 14 | |
| 16. Außerordentliches Ergebnis | 0 | 14 | ||
| 17. Sonstige Steuern | -2 | -1 | ||
| 18. Jahresfehlbetrag | -1.325 | -1.778 | ||
| 19. Verlustvortrag | -22.527 | -20.749 | ||
| 20. Bilanzverlust | -23.852 | -22.527 |
AKTIVA
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| Anhang | T€ | T€ | Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | (3) | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte | 1.312 | 353 | ||
| 2. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 36 | 30 | ||
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | ||
| 1.348 | (383) | |||
| II. Sachanlagen | (4) | |||
| 1. Grundstücke und Bauten | 452 | 460 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.362 | 1.364 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 375 | 438 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | |||
| 2.189 | (2.262) | |||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | (18) | 24.175 | 24.196 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 600 | 900 | ||
| 3. Beteiligungen | (18) | 238 | 238 | |
| 25.013 | (25.334) | |||
| B. Umlaufvermögen | (5) | |||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 1.418 | 1.246 | ||
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 933 | 871 | ||
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 7.304 | 7.892 | ||
| 9.655 | (10.009) | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.709 | 3.405 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | (18) | 4.069 | 3.031 | |
| 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (18) | 0 | 0 | |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 312 | 415 | ||
| 7.090 | (6.851) | |||
| III. Schecks, Kassenbestand, BundesbankPostgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten | 168 | 259 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | (6) | 177 | 172 | |
| 45.640 | 45.270 | |||
| PASSIVA | ||||
| Anhang | T€ | T€ | Vorjahr T€ |
|
| A. Eigenkapital | (7) | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 30.670 | 27.882 | ||
| davon in Stammaktien: 30.670 T€ | ||||
| II. Kapitalrücklagen | 27.340 | 26.879 | ||
| 1. Gesetzliche Rücklagen | 42 | 42 | ||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 132 | 132 | ||
| 174 | (174) | |||
| IV. Bilanzverlust | -23.852 | -22.527 | ||
| 34.332 | (32.408) | |||
| B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 256 | 220 | ||
| C. Rückstellungen | ||||
| Sonstige Rückstellungen | (9) | 1.295 | 1.473 | |
| D. Verbindlichkeiten | (10) | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 4.682 | 5.552 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 989 | 876 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verb. Unternehmen | 236 | 1.301 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 12 | 2 | ||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 3.382 | 3.169 | ||
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 456 | 269 | ||
| davon aus Steuern: T€ 80 (Vj.: T€ 90) | ||||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: T€ 0,00 (Vj.: T€ 0,00) | ||||
| 9.757 | (11.169) | |||
| 45.640 | 45.270 |
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| Historische Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2011 T€ |
Zugänge T€ |
Abgänge T€ |
Stand 31.12.2011 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 639 | 0 | 0 | 639 |
| B. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 353 | 970 | 0 | 1.323 |
| 2. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.684 | 25 | -1 | 2.708 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 51 | 0 | 0 | 51 |
| 3.088 | 995 | -1 | 4.082 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 864 | 0 | 0 | 864 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 8.718 | 388 | 0 | 9.106 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.651 | 77 | -34 | 1.694 |
| 11.233 | 465 | -34 | 11.664 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.196 | 5 | -26 | 24.175 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 900 | 100 | -400 | 600 |
| 3. Beteiligungen | 238 | 0 | 0 | 238 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 39 | 0 | 0 | 39 |
| 25.373 | 105 | -426 | 25.052 | |
| Summe | 40.333 | 1.565 | -461 | 41.437 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2011 T€ |
Abschreibungen Geschäftsjahr T€ |
Abgänge T€ |
Stand 31.12.2011 T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 639 | 0 | 0 | 639 |
| B. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0 | 11 | 0 | 11 |
| 2. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.654 | 19 | -1 | 2.672 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 51 | 0 | 0 | 51 |
| 2.705 | 30 | -1 | 2.734 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 404 | 8 | 0 | 412 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 7.353 | 391 | 0 | 7.744 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.214 | 139 | -34 | 1.319 |
| 8.971 | 538 | -34 | 9.475 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 39 | 0 | 0 | 39 |
| 39 | 0 | 0 | 39 | |
| Summe | 12.354 | 568 | -35 | 12.887 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2011 T€ |
Stand 31.12.2010 T€ |
|
| --- | --- | --- |
| A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes | 0 | 0 |
| B. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.312 | 353 |
| 2. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 36 | 30 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 |
| 1.348 | 383 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 452 | 460 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.362 | 1.365 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 375 | 437 |
| 2.189 | 2.262 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 24.175 | 24.196 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 600 | 900 |
| 3. Beteiligungen | 238 | 238 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 |
| 25.013 | 25.334 | |
| Summe | 28.550 | 27.979 |
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die allgemeinen Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB für alle Kaufleute sowie die ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB wurden beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt und werden planmäßig nach Maßgabe ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear pro rata temporis über drei Jahre abgeschrieben. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weitere Voraussetzungen für die Aktivierung sind die voraussichtliche Erzielung eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens und eine zuverlässige Bewertung des Vermögenswertes. Die aktivierten Entwicklungskosten beinhalten auch Fremdkapitalkosten und werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den aktivierten Eigenleistungen ausgewiesen. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte werden über ihre voraussichtliche betriebliche Nutzungsdauer planmäßig linear pro rata temporis ab dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Verwendungsmöglichkeit abgeschrieben. Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode ihrer Entstehung erfasst.
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Herstellungskosten entspricht dem Ansatz bei den fertigen Erzeugnissen. Den linearen Abschreibungen werden Nutzungsdauern von 2 - 15 Jahren zugrunde gelegt.
Die Abgänge werden zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibung zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens erfasst.
Selbständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150,00 € aber nicht über 1.000,00 € wurden in den Vorjahren entsprechend der steuerlichen Vorschriften in einen Sammelposten eingestellt, der für die Gesellschaft insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Im Falle des Ausscheidens eines solchen Vermögensgegenstandes wird der Sammelposten nicht gemindert. Selbständig nutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150,00 € und seit dem 01.01.2010 bis 410,00 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und zugleich im Jahr ihrer Anschaffung als Abgang behandelt.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßig auf den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert abgeschrieben. Zuschreibungen erfolgen, wenn die Gründe für die Wertminderung nicht mehr bestehen, unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Die verzinslichen Ausleihungen sind zu Nennwerten bilanziert.
Die Bestände des Vorratsvermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu den Einstandspreisen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten die nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen Einzel- und Gemeinkosten. Die Bewertung erfolgt unter Zugrundelegung des FIFO-Verfahrens als Verbrauchsfolgefiktion.
Zur Einhaltung des Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 3 HGB wurden Abschläge wegen eingeschränkter Verwertbarkeit vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bzw. zum niedrigeren Stichtagswert gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch einen pauschalen Abschlag in Höhe von 1 % des nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestandes Rechnung getragen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt.
Zugewendete Investitionszuschüsse werden als Sonderposten für Investitionszuschüsse/-zulagen passiviert. Die ertragswirksame Auflösung erfolgt linear entsprechend der Nutzungsdauer der begünstigten Vermögensgegenstände. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Aufwendungen werden bei Erfüllung der sachlichen Voraussetzungen und Vorliegen der Zuwendungsbescheide aktiviert. Die periodengerechte Abgrenzung erfolgt durch die Passivierung eines Sonderpostens für Zuschüsse sowie die ertragswirksame Auflösung in der Periode der Aufwandsentstehung.
Die an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung gewährten Aktienoptionen werden entsprechend dem Positionspapier des Deutschen Standardisierungsrates (DSR) einerseits als Personalaufwand und andererseits in analoger Anwendung von § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB als Einlage in die Kapitalrücklage erfasst. Die Zuführung in die Kapitalrücklage erfolgt über den Leistungszeitraum, der der vertraglich vereinbarten Sperrfrist von zwei bzw. vier Jahren entspricht. Die Bewertung der ausgegebenen Aktienoptionen erfolgt zum Zeitpunkt ihrer Gewährung nach dem Binomialmodell.
Bei der Bildung der Rückstellungen wird den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind in der Höhe bewertet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen eine Inanspruchnahme nicht wahrscheinlich ist. Sie werden in der Bilanz nicht erfasst. Die angegebenen Verpflichtungsvolumina entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne werden realisiert, soweit die Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr beträgt. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren und Verbindlichkeiten mit dem höheren relevanten Stichtagskurs angesetzt. Wertaufholungen erfolgen unter Beachtung des Anschaffungskostensprinzips.
Zur Entwicklung des Anlagevermögens 2011 wird auf den als Anlage beigefügten Anlagenspiegel verwiesen.
Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrug 1.322 (Vorjahr: 1.226 T€). Davon entfällt auf die aktivierten selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Betrag in Höhe von 970 T€ (Vorjahr: 353 T€).
Mit Vertrag vom 18.07.2011 und Zustimmungsbeschluss vom 12.07.2011 erfolgte die Verschmelzung der aap bio implants Netherlands B.V. und der Tissue Processing International B.V. durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf ihre Tochtergesellschaft bzw. Schwestergesellschaft, die European Medical Contract Manufacturing (EMCM) B.V., mit Wirkung zum 01.01.2011 (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der European Medical Contract Manufacturing (EMCM) B.V. erfolgte am 19.07.2011. Als einzige Tochtergesellschaft der EMCM ist die Broockeville Corporation N.V. verblieben.
In den Vorräten sind Warenrücknahmen in Höhe von 515 T€ (Vorjahr: 50 T€) enthalten.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 364 T€) solche aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden in Höhe von 17 T€ (Vorjahr: 108 T€) ausgewiesen.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio nach § 250 Abs. 3 HGB in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 5 T€) enthalten.
Das Eigenkapital hat sich im Geschäftsjahr 2011 und Vorjahr wie folgt entwickelt:
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| Gewinnrücklagen | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital T€ |
Kapitalrücklage T€ |
Gesetzliche Rücklage T€ |
Andere Gewinnrücklagen T€ |
Bilanzverlust T€ |
Gesamt T€ |
Bedingtes Kapital T€ |
Genehmigtes Kapital T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2010 | 27.882 | 26.706 | 42 | 219 | -20.749 | 34.100 | 8.385 | 13.941 |
| Aktienoptionen | 173 | 173 | ||||||
| Erwerb eigene Aktien | -87 | -87 | ||||||
| Jahresfehlbetrag | -1.778 | -1.778 | ||||||
| Zugang | 1.486 | 4.193 | ||||||
| Wegfall | -1.083 | -4.193 | ||||||
| Stand 31.12.2010/ 01.01.2011 | 27.882 | 26.879 | 42 | 132 | -22.527 | 32.408 | 8.788 | 13.941 |
| Kapitalerhöhung | 2.788 | 251 | 3.039 | |||||
| Aktienoptionen | 210 | 210 | ||||||
| Jahresfehlbetrag | -1.325 | -1.325 | ||||||
| Wegfall | -6.000 | -2.788 | ||||||
| Stand 31.12.2011/ 01.01.2012 | 30.670 | 27.340 | 42 | 132 | -23.852 | 34.332 | 2.788 | 11.153 |
Das Gezeichnetes Kapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2011 30.670.056,00 € (Vorjahr: 27.881.870,00 €) und war in 30.670.056 (Vorjahr: 27.881.870) Inhaberstückaktien zu einem Nennbetrag von 1,00 € (Vorjahr: 1,00 €) eingeteilt und voll eingezahlt.
Mit Beschluss vom 28.04.2011 wurde das Grundkapital der Gesellschaft von 27.881.870,00 € um 2.788.186,00 € auf 30.670.056,00 € durch Ausgabe von 2.788.186 Inhaberstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgte unter Ausschluss des Bezugsrechts im Wege einer Privatplatzierung gegen Bareinlagen aus dem genehmigten Kapital 2009/I. Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2010 gewinnbezugsberechtigt. Der Ausgabebetrag beträgt 1,09 €. Die Eintragung ins Handelsregister ist am 16.05.2011 erfolgt. Der den Nennbetrag von 1,00 € je Aktie übersteigende Teil des Ausgabebetrages in Höhe von 250.936,74 € wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
Die gesetzliche Rücklage beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 41.703,95 € und übersteigt gemeinsam mit der Kapitalrücklage den zehnten Teil des Grundkapitals.
Die Kapitalrücklage enthält Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien, freiwillige Zuzahlungen von Gesellschaftern sowie Einlagen der Gesellschafter aus der Ausgabe von Aktienoptionen.
Zum 31. Dezember 2011 verfügte die aap Implantate AG über bedingtes Kapital von bis zu insgesamt nominal 2.788.000,00 € bzw. bis zu 2.788.000 Aktien zur Erfüllung von ausgeübten Aktienoptionen. Im Einzelnen:
Die Hauptversammlung vom 16.07.2010 hat die mit Hauptversammlung vom 30.06.2006 beschlossene bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.200.000 Stück in Höhe von 570.500,00 € aufgehoben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist daher um bis zu 629.500,00 € durch Ausgabe von bis zu 629.500 Stück neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden (Bedingtes Kapital 2006/I). Das bedingte Kapital 2006/I dient der Erfüllung von ausgeübten Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 30.06.2006 bis zum 31.12.2008 gewährt wurden. Die durch die Hauptversammlung vom 29.09.2008 erteilte Ermächtigung an Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausgabe von Aktienoptionen wurde insoweit, als sie noch nicht durch Gewährung von Aktienoptionen ausgeübt worden ist - also hinsichtlich 512.500 Stück Aktienoptionen -, aufgehoben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist somit um bis zu 672.500,00 € durch Ausgabe von bis zu 672.500 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Aktien der Gesellschaft bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2008/I). Das bedingte Kapital 2008/I dient der Erfüllung von ausgeübten Optionsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29.09.2008 bis zum 28.09.2013 gewährt werden.
Die Hauptversammlung vom 16.07.2010 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.486.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.486.000 Stück neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft beschlossen. Die neuen Aktien sind gewinnberechtigt ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden (Bedingtes Kapital 2010/I). Das bedingte Kapital 2010/I dient der Erfüllung von ausgeübten Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung von 16.07.2010 bis zum 19.12.2011 gewährt wurden.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2006 war das Grundkapital der Gesellschaft um 6.000.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2006/II). Die bedingte Kapitalerhöhung diente ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- bzw. Wandelschuldverschreibung, die bis zum 29.06.2011 von der Gesellschaft begeben wurden. Da eine Ausgabe nicht erfolgt ist, ist das bedingte Kapital erloschen.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Juni 2006 ist der Vorstand - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 31. Dezember 2008 für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen Aktienoptionsprogramme aufzulegen und Optionsrechte auf bis zu 1.200.000 Stück Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren ab Ausgabetag zu gewähren. In einem Kalenderjahr sollen durch Aktienoptionsprogramme lediglich Optionsrechte, die zum Bezug eines Höchstbetrages von 600.000 Aktien berechtigen, herausgegeben werden. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des bedingten Kapitals 2006/I oder durch etwaige künftig zu beschließende Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft erfolgen.
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich auf die berechtigte Personengruppe wie folgt:
| ― | 65 % auf die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und die Mitglieder der Geschäftsführungen der verbundenen Unternehmen |
| ― | 35 % auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen. |
Die Aktienoptionen werden an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft ausgegeben.
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis richtet sich nach dem Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG, mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 10 Börsentage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen den Ausübungspreis um mindestens 10 % seit dem Ausgabetag übersteigt.
Die gewährten Optionsrechte können frühestens zwei Jahre nach dem Ausgabetag ausgeübt werden.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 29. September 2008 ist der Vorstand und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören - der Aufsichtsrat der Gesellschaft ermächtigt, bis zum 28. September 2013 für diejenigen Personen, die einer der in nachstehender Ziffer 1 genannten Personengruppe angehören, Aktienoptionsprogramme aufzulegen und bis zu 1.200.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils eine Stückaktie der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren ab dem Ausgabetag im Sinne der nachstehenden Ziffer 3 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Aktienoptionen können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß nachstehender Ziffer 1 berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Optionen nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Optionsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des unter nachstehend lit. b) zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals 2008/I oder durch eigene Aktien der Gesellschaft erfolgen. Die Gewährung der Optionen zum Bezug von Aktien der Gesellschaft und die Ausgabe dieser Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
Berechtigt zum Erwerb der Aktienoptionen und berechtigt zum Bezug von Aktien der Gesellschaft sind
(iv) die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft,
(v) die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der mit der Gesellschaft im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen (im Folgenden "verbundene Unternehmen"),
(vi) Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen.
Das Gesamtvolumen der Optionsrechte verteilt sich wie folgt:
bis zu 800.000 Stück Aktienoptionen: auf die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft,
bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: auf die ausgewählten Führungskräfte der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführung - diese nur, wenn sie am Ausgabetag nicht zugleich als Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft gemäß (i) berechtigt sind - und ausgewählte Führungskräfte der verbundenen Unternehmen,
bis zu 200.000 Stück Aktienoptionen: auf die Arbeitnehmer der Gesellschaft und der verbundenen Unternehmen.
Über die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands ist jährlich im Anhang des Jahresabschlusses unter Angabe der Namen der begünstigten Vorstandsmitglieder und der jeweiligen Anzahl der an diese ausgegebenen Aktienoptionen zu berichten. Dasselbe gilt für die Anzahl der von den Mitgliedern des Vorstands im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeübten Bezugsrechte aus Aktienoptionen, die dabei gezahlten Ausübungspreise sowie die Zahl der von Vorstandsmitgliedern zum Jahresabschluss noch gehaltenen Aktienoptionen.
Jede Aktienoption gewährt dem Inhaber der Option das Recht, eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises gemäß Ziffer 4 zu erwerben. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, für das zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist.
Die Ausgabe der Aktienoptionen soll in nicht weniger als drei Jahrestranchen erfolgen, mit der Maßgabe, dass keine Tranche mehr als 50 % des Gesamtvolumens umfasst. Die Aktienoptionen können an die berechtigten Personen nur jeweils zwischen dem 10. und dem 20. Börsentag nach Veröffentlichung der Quartals- oder Jahresabschlüsse der Gesellschaft ausgegeben werden (der Tag, an dem die von der Gesellschaft unterzeichnete Optionsvereinbarung an den Berechtigten ausgehändigt wird, wird als der "Ausgabetag" bezeichnet).
Der bei der Ausübung der jeweiligen Option für eine Stückaktie zu entrichtende Ausübungspreis entspricht dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Ausgabetag, mindestens jedoch dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG und liegt mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €.
Die Optionsbedingungen können für den Fall von Maßnahmen während der Laufzeit der Aktienoptionen, die den Wert der Optionen beeinflussen (Kapitalerhöhung unter Einräumung eines unmittelbaren oder mittelbaren Bezugsrechts für Aktionäre der Gesellschaft, Veräußerung von eigenen Aktien, Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft), Anpassungen des Ausübungspreises und/oder des Bezugsverhältnisses vorsehen. Eine Ermäßigung erfolgt nicht, wenn der berechtigten Person ein unmittelbares oder mittelbares Bezugsrecht auf die neuen Aktien oder eigenen Aktien oder neuen Schuldverschreibungen eingeräumt wird, das sie so stellt, als hätte sie die Option ausgeübt. Die Optionsbedingungen können darüber hinaus eine Anpassung der Optionsrechte für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Kapitalherabsetzung, im Falle einer Neustückelung der Aktien (Aktiensplit) oder einer Zusammenlegung von Aktien sowie bei Boni und außerordentlichen Bar- und/oder Sachausschüttungen entsprechend den Usancen an der deutschen und an internationalen Terminbörsen vorsehen. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsentage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen mindestens 20 % über dem Ausübungspreis liegt (absolute Hürde).
Die den einzelnen berechtigten Personen jeweils gewährten Optionsrechte können frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ab dem jeweiligen Ausgabetag ausgeübt werden. Dabei können - jeweils frühestens - zwei Jahre nach dem Ausgabetag 25 %, drei Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 %, vier Jahre nach dem Ausgabetag weitere 25 % und fünf Jahre nach dem Ausgabetag die letzten 25 % ausgeübt werden.
Nach Ablauf der vorstehenden Wartezeiten können die Bezugsrechte aus den Aktienoptionen jederzeit ausgeübt werden, jedoch nicht innerhalb folgender Zeiträume:
| ― | in der Zeit ab dem letzten Tag, an dem sich Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können, bis zum dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dieser Hauptversammlung; |
| ― | in der Zeit ab dem Tag der Veröffentlichung eines Bezugsangebotes auf neue Aktien oder auf Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft in einem Pflichtblatt der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main bis zum Tage, an dem die Bezugsfrist endet; |
| ― | in der Zeit von vier Wochen vor der Veröffentlichung des jeweiligen Quartals- oder Jahresabschlusses. |
Die Aktienoptionen können nur durch die berechtigte Person selbst ausgeübt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Aktienoptionen von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen berechtigten Personen zu übertragen. Die Verfügung über die Aktienoptionen ist ausgeschlossen, insbesondere sind sie nicht übertragbar. Die Aktienoptionen sind jedoch vererblich. Die Optionsbedingungen können abweichend hiervon besondere Regelungen vorsehen für den Fall, dass die berechtigte Person verstirbt oder in den Ruhestand tritt oder ihr Anstellungs- bzw. Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft bzw. dem verbundenen Unternehmen in sonstiger nicht kündigungsbedingter Weise endet oder das verbundene Unternehmen aus der aap-Gruppe ausscheidet.
(a) Die Aktienoptionen verfallen sechs Jahre nach dem Ausgabetag.
(b) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen des Weiteren beim Zugang der schriftlichen Kündigung der Optionsrechtsvereinbarung durch die Gesellschaft. Eine solche Kündigung, die mit einer Frist von einem Monat erfolgen kann, ist möglich, wenn entweder von einem Gläubiger des Bezugsberechtigten die Zwangsvollstreckung in seine Aktienoptionen betrieben wird, wenn über das Vermögen des Bezugsberechtigten das Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder wenn der Bezugsberechtigte wesentliche Pflichten nach dem Gesetz, der Satzung der Gesellschaft oder seinem Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen oder der Optionsrechtsvereinbarung verletzt.
(c) Nicht ausgeübte Aktienoptionen erlöschen außerdem, sobald das jeweilige Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit dem Bezugsberechtigten - sei es als Mitglied des Vorstands, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer der Gesellschaft oder als Geschäftsführer, ausgewählte Führungskraft oder Arbeitnehmer eines verbundenen Unternehmens - gekündigt oder aufgehoben wird oder aus sonstigen Gründen, insbesondere durch Zeitablauf endet; bei Kündigung oder Aufhebung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung oder der des wirksamen Abschlusses der Aufhebungsvereinbarung maßgebend, auch wenn die Beendigungswirkung erst in der Zukunft eintritt. Die einem Mitglied des Vorstands der Gesellschaft oder der Geschäftsführung eines verbundenen Unternehmens in dieser Eigenschaft gewährten Aktienoptionen erlöschen auch mit dessen Amtsniederlegung oder der Abberufung dieses Vorstandsmitglieds oder dieses Mitglieds der Geschäftsführung des verbundenen Unternehmens.
(d) Sofern die Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen mit der Aufnahme eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses bei der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen im Zusammenhang steht, verfallen die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen jedoch nicht. Entsprechendes gilt für die Beendigung der Organstellung, wenn im Zusammenhang damit eine Neubestellung in der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen erfolgt.
(e) Die einem Bezugsberechtigten eingeräumten Aktienoptionen verfallen ferner nicht, wenn sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis durch Erreichen der Altersgrenze oder durch Invalidität oder Tod endet. In diesen Fällen kann der Optionsberechtigte bzw. können die Erben des verstorbenen Optionsberechtigten die Optionsrechte nach Ablauf der Wartezeit nach Ziffer 7 Satz 1 und unter Beachtung der Staffelung gemäß Ziffer 7 Satz 2 innerhalb des jeweils nächsten Ausübungszeitraums ausüben. Werden sie nicht in diesem Ausübungszeitraum ausgeübt, erlöschen sie.
Anstelle des Bezugs neuer Aktien kann dem Berechtigten ein Barausgleich gewährt werden. Über die Ausübung des Wahlrechts entscheidet der Vorstand, soweit Vorstandsmitglieder betroffen sind, der Aufsichtsrat. Der Barausgleich entspricht der Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Durchschnittswert der Schlussauktionspreise der Aktie der aap Implantate AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten 20 Börsenhandelstage vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsprogramms einschließlich der Optionsbedingungen für die berechtigten Personengruppen festzulegen; abweichend hiervon entscheidet für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft auch insoweit der Aufsichtsrat der Gesellschaft. Zu diesen weiteren Einzelheiten gehören insbesondere Bestimmungen über die Aufteilung der Optionsrechte innerhalb der berechtigten Personengruppen, den Ausgabetag innerhalb des vorgegebenen Zeitraums, das Verfahren für die Zuteilung an die einzelnen berechtigten Personen und die Ausübung der Optionsrechte sowie weitere Verfahrensregelungen.
Der Vorstand und - soweit Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft zu den berechtigten Personen gehören -der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden ermächtigt, bis zum 19.12.2011 für die in Ziffer 1 genannten berechtigten Personen ein Aktienoptionsprogramm ("Aktienoptionsplan 2010") aufzulegen und bis zu 1.486.000 Stück Aktienoptionen mit Bezugsrechten auf jeweils 1 Stückaktie der Gesellschaft ("Bezugsrechte") mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren ab dem Tag nach der Ausgabe gemäß Ziffer 6 zu gewähren. Ein Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft besteht nicht. Die Bezugsrechte können auch von einem Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie nach Weisung der Gesellschaft an die einzelnen, gemäß Ziffer 1 berechtigten Personen zu übertragen; auch in diesem Fall können die Bezugsrechte nur von der berechtigten Person selbst ausgeübt werden. Die Erfüllung der ausgeübten Bezugsrechte kann nach Wahl der Gesellschaft entweder durch Ausnutzung des zur Beschlussfassung vorgeschlagenen bedingten Kapitals, durch eigene Aktien der Gesellschaft oder durch einen Barausgleich erfolgen. Die Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß folgenden Bestimmungen:
Im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 werden Bezugsrechte an Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen der Gesellschaft ausgegeben.
Die Gewährung des Bezugsrechts erfolgt durch Abschluss eines Optionsvertrages zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Bezugsberechtigten.
Jedes Bezugsrecht gewährt dem Inhaber das Recht zum Bezug je einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres am Gewinn teil, in dem sie entstehen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft dem Bezugsberechtigten in Erfüllung des Bezugsrechts wahlweise anstelle von neuen Aktien unter Inanspruchnahme des bedingten Kapitals auch eigene Aktien oder einen Barausgleich gewähren kann. Die Einzelheiten legt der Vorstand oder, soweit der Vorstand betroffen ist, der Aufsichtsrat fest.
Die Ausgabe der Bezugsrechte soll in zwei Jahrestranchen mit der Maßgabe erfolgen, dass keine Tranche mehr als 60% des Gesamtvolumens umfasst. Der Abschluss eines Optionsvertrags muss während eines Erwerbszeitraums in den Jahren 2010 und 2011 erfolgen. Dabei sind Erwerbszeiträume:
| ― | der jeweils vierte und die neun folgenden Bankarbeitstage nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ("Erwerbszeitraum 1"), |
| ― | der jeweils vierte und die neun folgenden Bankarbeitstage nach der Veröffentlichung des Quartalsberichts der Gesellschaft über das dritte Quartal eines Geschäftsjahres ("Erwerbszeitraum 2") |
Eine Gewährung von Bezugsrechten auf der Grundlage dieses Beschlusses ist letztmals im Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2011 zulässig.
Die jeweils während eines Erwerbszeitraums ausgegebenen Bezugsrechte bilden eine Tranche, so dass insgesamt für einen Zeitraum von zwei Jahren jeweils zwei jährliche Tranchen ausgegeben werden können.
Soweit ausgegebene Bezugsrechte vor Ablauf des letzten Erwerbszeitraums verfallen, können diese an andere Mitglieder der entsprechenden Gruppe im Sinne der Ziffer 5 erneut ausgegeben werden.
Die Ausgabe der Bezugsrechte erfolgt für den Bezugsberechtigten unentgeltlich. Jedes ausgegebene Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis der jeweils in einer Tranche ausgegebenen Bezugsrechte ist der durchschnittliche Schlusskurs (arithmetisches Mittel) der aap-Aktie im elektronischen Handel (XETRA oder Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Handelstagen, die dem ersten Tag des jeweiligen Erwerbszeitraums vorangehen. Ein Handelstag im Sinne dieses Beschlusses ist ein Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse im elektronischen Handel Kurse für die Aktien der Gesellschaft feststellt.
Der durch die Ausübung des Bezugsrechts erzielte Vermögensvorteil des Bezugsberechtigten (Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Ausübungspreis) darf das Vierfache des bei Ausgabe festgelegten Ausübungspreises ("Höchstgrenze") nicht überschreiten. Im Falle einer Überschreitung der Höchstgrenze wird der Ausübungspreis angepasst und entspricht der Differenz zwischen dem Schlussauktionspreis der aap-Aktie im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Ausübung des Bezugsrechts und dem Vierfachen des Ausübungspreises. Der Vorstand oder, soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft, der Aufsichtsrat kann im Einzelfall beschließen, dass die Höchstgrenze angemessen verringert wird.
Die Optionsbedingungen können für den Fall, dass während der Laufzeit der Aktienoptionen unter Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien erhöht wird oder eigene Aktien ausgegeben werden oder Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien der Gesellschaft ausgegeben werden, eine Anpassung des Ausübungspreises in dem Verhältnis vorsehen, in dem der Durchschnittskurs des den Aktionären zustehenden Bezugsrechts an allen Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse zu dem Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Börsentag vor Bezugsrechtsabschlag steht. Die Anpassung entfällt, wenn kein Bezugsrechtshandel stattfindet oder den Inhabern der Aktienoptionen ein Bezugsrecht eingeräumt wird, welches dem Bezugsrecht der Aktionäre entspricht.
Die Optionsbedingungen können ferner eine Anpassung für den Fall von Kapitalmaßnahmen (Aktienzusammenlegung oder -split, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, Kapitalherabsetzung) während der Laufzeit der Bezugsrechte vorsehen.
Der Mindestausübungspreis ist in jedem Fall der geringste Ausgabebetrag im Sinne von § 9 Abs. 1 AktG.
Von den insgesamt möglichen Bezugsrechten auf bis zu 1.486.000 Aktien dürfen Bezugsrechte auf
| ― | bis zu 40% der Aktien der Gruppe der Vorstandsmitglieder ("Gruppe 1") und auf |
| ― | bis zu 60% der Aktien der Gruppe der Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen ("Gruppe 2") |
gewährt werden.
Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten und der Umfang der ihnen jeweils zum Bezug anzubietenden Aktienoptionen wird vom Vorstand, bzw. soweit eine Gewährung an Mitglieder des Vorstands erfolgt, vom Aufsichtsrat der Gesellschaft festgelegt. Eine Doppelzuteilung bei Zugehörigkeit zu beiden Gruppen ist ausgeschlossen. Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht.
Die Bezugsrechte aus Aktienoptionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit und dann bis zum Ende der Optionslaufzeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beträgt vier Jahre. Die Optionslaufzeit beträgt acht Jahre.
Die Ausübung der Bezugsrechte ist jeweils nur innerhalb von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag an der Frankfurter Wertpapierbörse
| ― | nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, |
| ― | nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der Börse den Jahresfinanzbericht, den Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der Gesellschaft am Publikum zur Verfügung gestellt hat, |
zulässig (Ausübungszeiträume).
Die Wartefrist und die Optionslaufzeit beginnen am Tag nach der Ausgabe der Aktienoptionen. Demnach können die im Erwerbszeitraum 1 des Jahres 2010 gewährten Bezugsrechte letztmals im Jahr 2018 ausgeübt werden. Entsprechend können die im jeweils im folgenden Erwerbszeitraum gewährten Bezugsrechte im jeweils folgenden Ausübungszeitraum letztmals ausgeübt werden, so dass im letztmöglichen Erwerbszeitraum 2 des Jahres 2011 gewährte Bezugsrechte letztmals im Jahr 2019 ausgeübt werden können. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen.
Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Schlussauktionspreis der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am letzten Handelstag vor dem Ausübungstag mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt.
In dem Optionsvertrag ist festzulegen, dass zur Ausübung eines Bezugsrechts nur berechtigt ist, wer in einem ungekündigten Arbeits- oder Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen steht. Abweichend davon soll das Recht zur Ausübung von Bezugsrechten nur dann und nur für den jeweils nächstfolgenden Ausübungszeitraum erhalten bleiben, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einer dauerhaften Erkrankung, dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder dem Eintritt in den Ruhestand beruht. Außerdem soll abweichend davon das Recht zur Ausübung von Bezugsrechten erhalten bleiben, falls der Vorstand oder, soweit Mitglieder der Vorstands betroffen sind, der Aufsichtsrat im Einzelfall den Fortbestand der Ausübungsberechtigung beschließt. Die Übertragbarkeit des Bezugsrechts ist auszuschließen. Für den Fall des Todes des Bezugsberechtigten ist die Vererblichkeit des Bezugsrechts vorzusehen. Außerdem sind in dem Optionsvertrag Regelungen über die Anpassung der Ausübungsbedingungen bei Kapitalmaßnahmen der Gesellschaft aufzunehmen. Ferner Regelungen, wonach sämtliche Steuern und Abgaben von den jeweiligen Bezugsberechtigten zu tragen sind.
Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der Aktien aus der bedingten Kapitalerhöhung und die weiteren Bedingungen des Aktienoptionsplans 2010 festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Soweit der Aktienoptionsplan und die Durchführung der Kapitalerhöhung den Vorstand betreffen, werden diese Ermächtigungen dem Aufsichtsrat erteilt.
Durch Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30.06.2006 war der Vorstand ermächtigt, bis zum 29.06.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options-und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis 6.000.000,00 € mit einer Laufzeit von längstens 10 Jahren zu begeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf bis zu 6.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen (Anleihebedingungen) zu gewähren. Da eine Ausgabe bis zum 29.06.2011 nicht erfolgt ist, ist die Ermächtigung des Vorstandes erloschen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2009 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Anteil von insgesamt 1.000.000,00 € am Grundkapital zu erwerben. Diese bis zum 04.02.2011 befristete Ermächtigung wurde für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen in der Hauptversammlung vom 16.07.2010 beschlossenen Ermächtigung aufgehoben. Die Ermächtigung zur Verwendung der aufgrund des Beschlusses vom 07.08.2009 erworbenen eigenen Aktien bleibt bestehen. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigene Aktien ausgenutzt werden.
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 15.07.2015.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots.
Zum 31. Dezember 2011 verfügte die aap Implantate AG über genehmigtes Kapital von insgesamt nominal 11.152.749,00 €, das in Teilbeträgen mit unterschiedlichen Befristungen von bis zu 11.152.749 Inhaberstückaktien ausgegeben werden kann. Im Einzelnen:
Durch Beschluss der Hauptversammlung am 27.08.2007 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26.08.2012 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 2.988.935,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007/I) und dabei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG),
c) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz),
d) zur Ausgabe an strategische Partner,
e) zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen,
f) zur Ausgabe an Kreditgeber anstelle von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu solchen (sog. "equity kicker"),
g) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten.
Das genehmigte Kapital 2007 beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 1.721.578,00 €.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2009 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bis zum 06.08.2014 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 8.026.571,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2009/I) und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG),
c) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz),
d) zur Ausgabe an strategische Partner,
e) zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen,
f) zur Ausgabe an Kreditgeber anstatt von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu solchen (sog. "equity kicker"), insbesondere im Rahmen von Mezzanine-Finanzierungen,
g) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten.
Das genehmigte Kapital 2009/I beträgt nach teilweiser Ausnutzung nunmehr noch 5.238.385,00 €.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.07.2010 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 15.07.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 4.192.786,00 € gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2010/I) und dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Hierbei kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden
a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
b) wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG),
c) zur Ausgabe von Aktien gegen Sacheinlagen im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen (auch im Rahmen von Umwandlungen gemäß dem Umwandlungsgesetz),
d) zur Ausgabe an strategische Partner,
e) zur Bezahlung von Beratungsdienstleistungen,
f) zur Ausgabe an Kreditgeber anstelle von Zinszahlungen in bar oder zusätzlich zu solchen (sog. "equity kicker"), insbesondere im Rahmen von Mezzanine-Finanzierungen,
g) zur Tilgung von Darlehens- oder sonstigen Verbindlichkeiten.
Im Geschäftsjahr 2006 wurde ein konzernweites aktienkursbasiertes Vergütungssystem mit Eigenkapitalausgleich für die Mitarbeiter der aap Implantate AG und der verbundenen Unternehmen aufgelegt. In 2008 und in 2010 wurden weitere Aktienoptionsprogramme aufgelegt.
Der Vorstand und die Mitarbeiter der aap haben Aktienoptionen erhalten, die sie bei Eintritt bestimmter Bedingungen zum Bezug von aap Aktien zu einem vorher bestimmten Preis berechtigen. aap wird die erforderlichen Aktien über Kapitalerhöhungen schaffen und verfügt zu diesem Zweck über verschiedene bedingte Kapitale.
Für die Aktienoptionsprogramme gelten die folgenden Bedingungen:
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| Aktienoptionsprogramm 2006 | 2008 | 2010 | |
|---|---|---|---|
| Aktienoptionen Jede Option gewährt dem Berechtigten das Recht zum Bezug von einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der aap mit einem rechnerischen Nennbetrag von je 1,00 €. | |||
| Berechtigte Mitglieder des Vorstands, sowie ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft und die Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie die Mitglieder der Geschäftsführungen und Arbeitnehmer der mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen. | |||
| Wartefrist ab Beschluss über Zuteilung an Berechtigten | 2 Jahre | 2 Jahre nach Ausgabe 25 % ; jeweils weitere 25 % 3 Jahre, 4 Jahre und 5 Jahre nach Ausgabetag | 4 Jahre |
| Ausübungszeiträume Jederzeit nach Ablauf der Wartefrist möglich, jedoch nicht innerhalb der folgenden Zeiträume: | |||
| 2006 und 2008 - in der Zeit ab dem letzten Tag, an dem sich Aktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft anmelden können, bis zum dritten Bankarbeitstag in Frankfurt am Main nach dieser Hauptversammlung; - in der Zeit ab dem Tag der Veröffentlichung eines Bezugsangebotes auf neue Aktien oder auf Schuldverschreibungen mit Wandel- und/oder Optionsrechten auf Aktien der aap in einem Pflichtblatt der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main bis zum Tage, an dem die Bezugsfrist endet; - in der Zeit von vier Wochen vor der Veröffentlichung des jeweiligen Quartals- oder Jahresabschlusses | |||
| 2010 innerhalb von vier Wochen beginnend am zweiten Handelstag der Frankfurter Wertpapierbörse - nach der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft - nach dem Tag, an dem die Geschäftsführung der Börse den Jahresfinanzbericht, den Halbjahresfinanzbericht oder den Zwischenbericht zum ersten oder dritten Quartal des Geschäftsjahres der Gesellschaft dem Publikum zur Verfügung gestellt hat | |||
| Laufzeit Bis zu 4 Jahre ab Ausgabetag | Bis zu 6 Jahre ab Ausgabetag | Bis zu 8 Jahre ab Ausgabetag | |
| Ausübungspreis Durchschnittswert des Schlussauktionspreises der Aktie der aap im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der letzten | |||
| 10 Börsentage | 20 Börsentage | 5 Handelstage | |
| mindestens jedoch nach dem geringsten Ausgabebetrag nach § 9 Abs. 1 AktG, mithin nicht unter dem auf jede Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 €. | |||
| Erfolgsziel Durchschnittswert des Schlussauktionspreises (für 2006 und 2008) bzw. der Schlussauktionspreis (für 2010) der Aktie der aap im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main während der/am letzten | |||
| 10 Börsentage | 20 Börsentage | Handelstag | |
| vor dem Tag der Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen den Ausübungspreis um mindestens | |||
| 10 % | 20 % | 10 % | |
| seit dem Ausgabetag übersteigt. |
Die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen haben während der aktuellen Berichtsperiode und früheren Berichtsperioden bestanden.
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| Optionsprogramm | Zusagezeitpunkt Optionstranche | Anzahl der gewährten Optionen | Verfallstag | Ausübungspreis | Beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2006 | 18.04.2007 | 152.500 | 17.04.2011 | 2,37 € | 0,99 € |
| 2006 | 30.11.2007 | 477.500 | 29.11.2011 | 2,41 € | 0,69 € |
| 2006 | 17.04.2008 | 131.500 | 16.04.2012 | 2,27 € | 0,87 € |
| 2006 | 10.09.2008 | 96.000 | 09.09.2012 | 2,23 € | 0,74 € |
| 2008 | 01.12.2008 | 200.000 | 30.11.2014 | 1,61 € | 0,55 € |
| 2008 | 26.05.2009 | 487.500 | 25.05.2015 | 1,29 € | 0,48 € |
| 2010 | 29.07.2010 | 360.000 | 28.07.2018 | 1,29 € | 0,58 € |
| 2010 | 17.11.2010 | 505.000 | 16.11.2018 | 1,17 € | 0,50 € |
| 2010 | 15.07.2011 | 481.600 | 14.07.2019 | 1,01 € | 0,40 € |
| 2010 | 15.11.2011 | 60.000 | 14.11.2019 | 1,00 € | 0,39 € |
Der für im Berichtsjahr neu ausgegebene Optionen ermittelte durchschnittliche beizulegende Zeitwert belief sich auf:
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| Optionstranchen | Beizulegender Zeitwert im Gewährungszeitpunkt |
|---|---|
| 15.07.2011 | 0,40 € |
| 15.11.2011 | 0,39 € |
Die beizulegenden Zeitwerte wurden im Berichtsjahr mittels eines Binomialmodells ermittelt. Im Rahmen der Ermittlung wurden die folgenden Parameter berücksichtigt:
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| Aktienoptionsprogramm 2010 | Tranche 07/2011 | Tranche 11/2011 |
|---|---|---|
| Gewährszeitpunkt | 15.07.2011 | 15.11.2011 |
| Erfolgsziel | 1,11 € | 1, 10 € |
| Risikofreier Zinssatz | 1,91 % | 0,92 % |
| Erwartete Volatilität | 46,34 % | 45,97 % |
| Erwarteter Dividendenertrag | 0 € | 0 € |
| Börsenkurs im Gewährungszeitpunkt | 0,92 € | 0,90 € |
| Erwartete Optionslaufzeit | 5 Jahre | 5 Jahre |
In die Ermittlung der voraussichtlichen Optionslaufzeit ist die beste Schätzung des Vorstands hinsichtlich folgender Einflussfaktoren eingegangen: Nichtübertragbarkeit, Ausübungseinschränkungen, einschließlich der Wahrscheinlichkeit, dass die an die Option geknüpften Marktbedingungen erfüllt werden, und Annahmen zum Ausübungsverhalten. Die Volatilität wurde auf Basis von Wochenrenditen ermittelt. Die erwartete Volatilität der Aktie basiert auf der Annahme, dass von historischen Volatilitäten auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende Volatilität der Aktie von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Zur Berücksichtigung frühzeitiger Ausübungseffekte wurde angenommen, dass die Mitarbeiter ihre ausübungsfähigen Optionen ausüben, wenn der Aktienkurs dem 1,4 fachen des Ausübungspreises entspricht.
Nachstehend sind die Veränderungen in den Aktienoptionsprogrammen für das abgelaufene Geschäftsjahr und für das Vorjahr dargestellt:
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| Aktienoptionsprogramm 2006 | Aktienoptions- programm 2008 | Aktienoptions- Programm 2010 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tranche 2006 | Tranche 2007 | Tranche 2008 | Tranche 2008 | Tranche 2009 | Tranche 2010 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausstehend zum 01.01.2011 | 0 | 470.000 | 117.000 | 200.000 | 422.500 | 850.0000 |
| Ausgegeben im Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verfallen/ Verzicht im Geschäftsjahr | 0 | 470.000 | 10.500 | 0 | 20.000 | 40.000 |
| Ausgeübt im Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausstehend zum 31.12.2011 | 0 | 0 | 106.500 | 200.000 | 402.500 | 810.000 |
| Ausübbar zum 31.12.2011 | 0 | 0 | 106.500 | 100.000 | 100.625 | 0 |
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| Aktienoptions- Programm 2010 Tranche 2011 | |
|---|---|
| Ausstehend zum 01.01.2011 | 0 |
| Ausgegeben im Geschäftsjahr | 536.600 |
| Verfallen/ Verzicht im Geschäftsjahr | 0 |
| Ausgeübt im Geschäftsjahr | 0 |
| Ausstehend zum 31.12.2011 | 536.600 |
| Ausübbar zum 31.12.2011 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2011 sind folgende Aktienoptionen verfallen:
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| Aktienoptionsprogramm | Aktienoptionen |
|---|---|
| 2006 | 480.500 |
| 2008 | 20.000 |
| 2010 | 40.000 |
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| Aktienoptions- programm 2006 | Aktienoptions- programm 2008 | Aktienoptions- programm 2010 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Tranche | Tranche | Tranche | Tranche | Tranche | Tranche | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 2006 | 2007 | 2008 | 2008 | 2009 | 2010 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ausstehend zum 01.01.2010 | 340.000 | 515.000 | 147.000 | 200.000 | 487.500 | 0 |
| Ausgegeben im Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 865.000 |
| Verfallen/Verzicht im Geschäftsjahr | 340.000 | 45.000 | 30.000 | 0 | 65.000 | 15.000 |
| Ausgeübt im Geschäftsjahr | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ausstehend zum 31.12.2010 | 0 | 470.000 | 117.000 | 200.000 | 422.500 | 850.000 |
| Ausübbar zum 31.12.2010 | 0 | 470.000 | 117.000 | 50.000 | 0 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2010 sind folgende Aktienoptionen verfallen:
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| Aktienoptionsprogramm | Aktienoptionen |
|---|---|
| 2006 | 15.000 |
| 2008 | 35.000 |
| 2010 | 15.000 |
Im Geschäftsjahr 2010 wurde seitens der Mitarbeiter aus dem Aktienoptionsprogramm 2006 auf insgesamt 400.000 Aktienoptionen und aus dem Aktienoptionsprogramm 2008 auf insgesamt 30.000 Aktienoptionen verzichtet.
Die Bandbreite der Ausübungspreise für die zum 31.12.2011 ausstehenden Aktienoptionen beläuft sich auf 1,00 € bis 2,27 € (Vorjahr: 1,17 € bis 2,41 €). Die am Ende des Geschäftsjahres ausstehenden Aktienoptionen haben eine gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit von 4,3 Jahren (Vorjahr: 4,4 Jahre).
Der im Berichtszeitraum erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung betrug insgesamt 210 T€ (Vorjahr: 173 T€).
Die Entwicklung der sonstigen Rückstellungen im Geschäftsjahr stellt sich wie folgt dar:
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| Stand 01.01.2011 T€ |
Verbrauch T€ |
Auflösung T€ |
Zuführung T€ |
Abzinsung T€ |
Stand 31.12.2011 T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verpflichtungen Mitarbeiter | 801 | -619 | -104 | 615 | 0 | 693 |
| Boni und Provisionen | 46 | -33 | -13 | 48 | 0 | 48 |
| Ausstehende Rechnungen | 338 | -155 | -150 | 279 | 0 | 312 |
| Jahresabschluss und Prüfung | 165 | -165 | 0 | 165 | 0 | 165 |
| Lizenzen | 93 | -93 | 0 | 42 | 0 | 42 |
| Archivierungsaufwand | 30 | 0 | 0 | 5 | 0 | 35 |
| 1.473 | -1.065 | -267 | 1.154 | 0 | 1.295 |
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
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| Gesamt T€ |
Unter 1 Jahr T€ |
1 - 5 Jahre T€ |
Über 5 Jahre T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 4.682 | 4.608 | 74 | 0 | 5.552 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 989 | 989 | 0 | 0 | 876 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 236 | 236 | 0 | 0 | 1.301 |
| (davon aus Lieferungen und Leistungen) | (0) | (0) | (0) | (0) | (1.004) |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 12 | 12 | 0 | 0 | 2 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 3.382 | 3.382 | 0 | 0 | 3.169 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 456 | 456 | 0 | 0 | 269 |
| (davon aus Steuern) | (80) | (80) | (0) | (0) | (90) |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | (0) | (0) | (0) | (0) | (0) |
| 9.757 | 9.683 | 74 | 0 | 11.169 |
Sicherheiten für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
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| 1. Gesamtschuldnerische Haftung mit der aap Biomaterials GmbH | 3.500.000,00 € (Vorjahr: 4.500.000,00 €) |
| 2. Schuldbeitritt | 0,00 € (Vorjahr: 375.000,00 €) |
| 3. Abtretung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus Warenlieferungen und -leistungen | 3.477.621,14 € (Vorjahr: 3.634.057,90 €) |
| 4. Sicherungsübereignung/Eigentumsvorbehalt Sachanlagevermögen | 203.808,33 € (Vorjahr: 330.028,05 €) |
Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende geographisch bestimmte Märkte:
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| 2011 T€ |
2010 T€ |
|
|---|---|---|
| Inland | 4.201 | 4.843 |
| Europa | 2.730 | 3.702 |
| Übriges Ausland | 3.001 | 2.878 |
| Erlösschmälerungen | -196 | - 327 |
| 9.736 | 11.096 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind solche aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszulagen und -zuschüsse in Höhe von 51 T€ (Vorjahr: 63 T€) enthalten.
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| 2011 | 2010 | |
|---|---|---|
| Durchschnittlich beschäftigte Arbeitnehmer: | 123 | 123 |
| davon gewerbliche Arbeitnehmer | 62 | 64 |
| Angestellte | 61 | 59 |
| Vollzeitkräfte | 118 | 117 |
| Teilzeitkräfte | 5 | 6 |
| 123 | 123 | |
| Verwaltung | 15 | 14 |
| Vertrieb | 26 | 27 |
| Produktion | 61 | 64 |
| Entwicklung | 12 | 10 |
| Qualitätsmanagement | 9 | 8 |
| 123 | 123 |
Die periodenfremden Erträge in Höhe von 33 T€ (Vorjahr: 84 T€) resultieren im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Versicherungsbeiträgen an Tochtergesellschaften und der Ausbuchung von verjährten Verbindlichkeiten.
Die periodenfremden Aufwendungen in Höhe von 735 T€ (Vorjahr: 126 T€) betreffen vor allem Reise- und Beratungskosten sowie Warenrücksendungen und Warenrücknahmen aus Umsätzen früherer Geschäftsjahre.
Die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr entfällt nach § 285 Nr. 17 HGB, da die Angaben in dem Konzernabschluss der aap Implantate AG enthalten sind.
Der Gesamtbetrag des ausschüttungsgesperrten Betrages nach § 268 Abs. 8 HGB beträgt im Geschäftsjahr 1.312 T€ (Vorjahr: 353 T€), davon entfallen auf die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände 1.312 T€ (Vorjahr: 353 T€).
Die Gesellschaft hat vom Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern keinen Gebrauch gemacht. Aus den unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von aktivierten Entwicklungskosten sowie Rückstellungen resultieren im Organkreis passive latente Steuern. Diese werden durch aktive latente Steuern aufgrund von Bewertungsunterschieden bei den erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen in der Organgesellschaft aap Biomaterials GmbH sowie durch aktive latente Steuern auf Verlustvorträge bei der aap deutlich überkompensiert. Der Bewertung der latenten Steuern liegt ein Steuersatz von 30,2 % zugrunde.
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| Name | Sitz | Beteiligungsanteil % |
Eigenkapital T€ |
Ergebnis T€ |
|---|---|---|---|---|
| 1. aap Biomaterials GmbH | Dieburg | 100 | 2.140 | 0 |
| 2. OSARTIS Verwaltungs-GmbH | Elsenfeld | 100 | 20 | -2 |
| 3. ADC Advanced Dental Care-GmbH | Dieburg | 54 | 82 | 6 |
| 4. European Medical Contract Manufacturing (EMCM) B.V. | Nijmegen | 100 | 5.788 | 914 |
Die aap bio implants Netherlands B.V. wurde im Berichtsjahr auf ihre Tochtergesellschaft, die European Medical Contract Manufacturing (EMCM) B.V., verschmolzen (vgl. II. (4)).
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| Name | Sitz | Beteiligungsanteil % |
Eigenkapital T€ |
Ergebnis T€ |
|---|---|---|---|---|
| 5. AEQUOS Endoprothetik GmbH | München | 4,57 | 451 | -678 |
| 6. Cybernetic Vision AG Health Monitoring Technologies | Berlin | 5,69 | - | - |
Die Jahresabschlüsse der Cybernetic Vision AG Health Monitoring Technologies sowie der AEQUOS Endoprothetik GmbH zum 31.12.2011 liegen nicht vor. Die Angaben zur AEQUOS Endoprothetik GmbH betreffen den Jahresabschluss zum 31.12.2010.
Die Cybernetic Vision AG Health Monitoring Technologies (Eröffnung des Insolvenzverfahrens 2000) wurde aus dem Handelsregister gelöscht.
Eventualverbindlichkeiten bestehen in Höhe von 317 T€ aufgrund erhaltener Investitionszuschüsse und Zulagen der öffentlichen Hand. Danach müssen die finanzierten Vermögenswerte mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Berliner Betriebsstätte verbleiben. Die hergestellten Güter dürfen nicht überwiegend überregional abgesetzt werden. Aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten geht der Vorstand davon aus, dass die Wirtschaftsgüter in der Berliner Betriebsstätte verbleiben und auch die übrigen Vorraussetzungen eingehalten werden, und damit eine Inanspruchnahme unwahrscheinlich ist.
Im Rahmen der Beendigung eines Vertriebsvertrages hat ein ehemaliger Vertriebspartner der Tochtergesellschaft aap Biomaterials GmbH Schadensersatzansprüche geltend gemacht und zum 30. Dezember 2010 eine Klageschrift über eine Forderung in Höhe von 350 T€ eingereicht. Die Geschäftsführung der aap Biomaterials GmbH hält die dafür bereits im Jahr 2009 gebildete und zum 31.12.2011 in Höhe von 80 T€ (Vorjahr: 90 T€) bestehende Rückstellung für angemessen. Die mit diesem Verfahren in Zusammenhang stehenden Rechtsanwaltskosten sind ebenfalls in dem vorgenannten Betrag berücksichtigt.
Für Verbindlichkeiten der European Medical Contract Manufacturing (EMCM) B.V. (vormals aap bio implants Netherlands-Gruppe) gegenüber Kreditinstituten hat die Gesellschaft Bürgschaften in Höhe von insgesamt 413 T€ übernommen.
Mit der aap Biomaterials GmbH besteht ein Berherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Danach ist die aap Biomaterials GmbH verpflichtet den gesamten Gewinn an die aap Implantate AG (Organträgerin) abzuführen. Die Organträgerin ist verpflichtet während der Vertragsdauer entstehende Jahresfehlbeträge auszugleichen.
Der Nutzung des Fuhrparks sowie diverser Geräte der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen Operate-Leasing Verträge zugrunde. Dies trägt zu einer Verringerung der Kapitalbindung bei, führt zu gleichmäßigen Zahlungsabflüssen und belässt das Investitionsrisiko bei dem Leasinggeber. Die hieraus insgesamt resultierenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen am Abschlussstichtag 459 T€ (Vorjahr: 392 T€), wovon 204 T€ (Vorjahr: 187 T€) innerhalb eines Jahres und 255 T€ (Vorjahr: 204 T€) innerhalb von zwei bis fünf Jahren fällig sind.
Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus Mietverträgen in Höhe von insgesamt 2.561 T€ (Vorjahr: 796 T€), wovon 528 T€ (Vorjahr: 390 T€) innerhalb von einem Jahr und weitere 2.033 T€ (Vorjahr: 406 T€) innerhalb von zwei bis fünf Jahren fällig sind.
Die aap Implantate AG verfügt nur über originäre Finanzinstrumente.
Vorstandsmitglieder der Gesellschaft waren im Berichtsjahr
Herr Biense Visser, Chief Executive Officer, Utrecht, Niederlande
Herr Bruke Seyoum Alemu, Chief Operating Officer, Berlin
Herr Marek Hahn, Chief Financial Officer, Berlin
Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 809 T€ (Vorjahr: 764 T€). Die Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt. Dieser ist Bestandteil des Lageberichts.
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| Vergütungskomponenten in T€ |
||||
|---|---|---|---|---|
| erfolgsunabhängig | erfolgsbezogen | mit langfristiger Anreizwirkung | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Biense Visser | 201 | 25 | 39 | 265 |
| Bruke Seyoum Alemu | 285 | 24 | 35 | 344 |
| Marek Hahn | 167 | 19 | 14 | 200 |
| 653 | 68 | 88 | 809 |
Die Gesellschaft hat für die Geschäftsführung eine D & O-Versicherung abgeschlossen. Die Beiträge des Jahres 2011 betrugen 27 T€ (Vorjahr: 27 T€).
Von den Mitgliedern des Vorstands hat nur Herr Visser Aufsichtratsmandate inne. Er nimmt folgende Mandate wahr:
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| Biense Visser | Mediq N.V. HZPC Holland B.V. Kreatech Biotechnology B.V. Actavis Group hf. |
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören im Berichtsjahr an:
Herr Rubino Di Girolamo (Vorsitzender),
Delegierter des Verwaltungsrates, Oberägeri bei Zug, Schweiz
Herr Ronald Meersschaert (stellvertretender Vorsitzender),
Private Equity Investor, Arnhem, Niederlande
Herr Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. Dr. h.c. Reinhard Schnettler,
Klinikdirektor, Gießen
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgte für die volle satzungsmäßige Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011 beschließt.
Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr insgesamt 85 T€ (Vorjahr: 26 T€). Diese setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2011 T€ |
2010 T€ |
|
|---|---|---|
| Herr Rubino Di Girolamo | 30 | 10 |
| Herr Ronald Meersschaert | 25 | 7 |
| Herr Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. Dr. h.c. Reinhard Schnettler | 30 | 4 |
| Herr Uwe Ahrens (bis 16.07.2010) | 0 | 3 |
| Marcel Boekhoorn (bis 16.07.2010) | 0 | 0 |
| Herr Dr. Winfried Weigel (bis 30.04.2010) | 0 | 2 |
| Gesamt | 85 | 26 |
Im Berichtsjahr erfolgten Auszahlungen in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 64 T€).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind neben ihrer Tätigkeit für die aap Implantate AG Mitglied in folgenden weiteren Kontrollgremien:
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| Herr Rubino Di Girolamo | Deepblue Holding AG, Zug (Schweiz), Verwaltungsratspräsident Metalor Dental Holding AG, Zug (Schweiz), Verwaltungsrat |
| Herr Ronald Meersschaert | Toeca International Company B.V., Arnhem (Niederlande), Verwaltungsrat Voice Cash Holding B.V., Arnhem (Niederlande), Verwaltungsrat Voice Trust AG, München, Verwaltungsrat |
| Herr Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. Dr. h.c. Reinhard Schnettler | Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH, Bad Soden/Frankfurt |
Der Anteilsbesitz der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands stellt sich wie folgt dar:
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| Aktien | Optionen | |||
|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | 2011 | 2010 | 2011 | 2010 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rubino Di Girolamo | 1.622.357 | 1.622.357 | 0 | 0 |
| Ronald Meersschaert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Prof. Prof. h.c. Dr. Dr. Dr. h.c. Reinhard Schnettler | 182.094 | 182.094 | 0 | 0 |
| Uwe Ahrens (bis 16.07.2010) | - | 475.905 | - | 0 |
| Marcel Boekhoorn (bis 16.07.2010) | - | 3.917.536 | - | 0 |
| Dr. Winfried Weigel (bis 30.04.2010) | - | 0 | - | 0 |
| Vorstand | ||||
| Biense Visser | 370.000 | 355.000 | 400.000 | 250.000 |
| Bruke Seyoum Alemu | 70.000 | 70.000 | 350.000 | 325.000 |
| Marek Hahn | 13.422 | 0 | 180.000 | 95.000 |
Die beizulegenden Zeitwerte der Optionen im Zeitpunkt der Gewährung liegen zwischen 0,87 € und 0,39 €.
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG werden nachfolgend, die der aap zugegangenen Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des WpHG mit der letzten, jeweilig gemeldeten Beteiligungsstufe wiedergegeben. Zu diesen Mitteilungen sind Personen verpflichtet, deren Stimmrechte an der aap Implantate AG durch Erwerb, Veräußerung oder sonstiger Weise direkt oder indirekt 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % erreichen oder über- oder unterschreiten.
Die Elocin B.V., Arnhem, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18.05.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 16.05.2011 die Schwelle von 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,89 % (das entspricht 6.405.722 Stimmrechten) betragen hat.
Die Boekhoorn M & A B.V., Arnhem, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 16.05.2011 die Schwelle von 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,89 % (das entspricht 6.405.722 Stimmrechten) betragen hat. 20,89 % der Stimmrechte (das entspricht 6.405.722 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Elocin B.V. zuzurechnen.
Die Ramphastos Investments N.V., Arnhem, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 16.05.2011 die Schwelle von 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,89 % (das entspricht 6.405.722 Stimmrechten) betragen hat. 20,89 % der Stimmrechte (das entspricht 6.405.722 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Elocin B. V. über die Boekhoorn M & A B.V. zuzurechnen.
Herr Marcel Martinus Jacobus Johannes Boekhoorn, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.05.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 16.05.2011 die Schwelle von 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 20,89 % (das entspricht 6.405.722 Stimmrechten) betragen hat. 20,89 % der Stimmrechte (das entspricht 6.405.722 Stimmrechten) sind Herrn Boekhoorn gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Elocin B.V. über die Ramphastos Investments N.V. und die Boekhoorn M & A B.V. zuzurechnen.
Herr Jan Albert de Vries, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.10.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 15.10.2010 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 19,60 % (das entspricht 5465924 Stimmrechten) betragen hat. 19,60 % der Stimmrechte (das entspricht 5465924 Stimmrechten) sind Herrn de Vries gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Noes Beheer B.V. zuzurechnen.
Die Noes Beheer B.V., Nijmegen, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.10.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 15.10.2010 die Schwelle von 20 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 19,60 % (das entspricht 5465924 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Jürgen W. Krebs, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20 und 15 % unterschritten. Herr Krebs hielt am 13. Januar 2009 3.287.200 Aktien (12,35 %), wovon ihm 346.000 Aktien (1,30 %) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Merval AG zugerechnet werden.
Die Merval AG, Zug, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwelle von 30, 25, 20, 15, 10, 5 und 3 % unterschritten. Die Merval AG hielt am 13. Januar 2009 346.000 Aktien (1,30 %).
Herr Rubino di Girolamo, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15 und 10 % unterschritten. Herr di Girolamo hielt am 13. Januar 2009 1.530.000 Aktien (5,75 %), wovon ihm 1.530.000 Aktien (5,75 %) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Deepblue Holding AG zugerechnet werden.
Die Deepblue Holding AG, Zug, Schweiz, hat am 13. Januar 2009 die Schwellen von 30, 25, 20, 15 und 10 % unterschritten. Die Deepblue Holding AG hielt am 13. Januar 2009 1.530.000 Aktien (5,75 %).
Die DZ Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.09.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der aap Implantate AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0005066609, WKN: 506660 am 05.09.2008 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,8 % (das entspricht 1267357 Stimmrechten) betragen hat.
Die aap Implantate AG hat die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zur Anwendung des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf unserer Website (www.aap.de/de/Investor/Corporate_Governance/index_html) zugänglich gemacht.
Berlin, 29. März 2012
Der Vorstand
Biense Visser, Vorstandsvorsitzender/CEO
Bruke Seyoum Alemu, Mitglied des Vorstands/COO
Marek Hahn, Mitglied des Vorstands/CFO
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Berlin, 29. März 2012
Der Vorstand
Biense Visser, Vorstandsvorsitzender/CEO
Bruke Seyoum Alemu, Mitglied des Vorstands/COO
Marek Hahn, Mitglied des Vorstands/CFO
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1.1.2011 bis 31.12.2011 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der aap Implantate Aktiengesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht der aap Implantate Aktiengesellschaft steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Berlin, 29. März 2012
**RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft**
Helmut Schuhmann, Wirtschaftsprüfer
Ralf Bierent, Wirtschaftsprüfer
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