Annual Report • Jun 10, 2014
Annual Report
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Höchstkurs 2013: 11.01.13: 1,30 EUR
Tiefstkurs 2013: 25.01.13: 1,03 EUR
Höchstkurs 2012: 11.05.12: 1,60 EUR
Tiefstkurs 2012: 15.11.12: 0,98 EUR
Höchstkurs 2011: 05.05.11: 2,60 EUR
Tiefstkurs 2011: 28.12.11: 1,51 EUR
Höchstkurs 2010: 09.04.10: 1,80 EUR
Tiefstkurs 2010: 01.09.10: 1,45 EUR
Höchstkurs 2009: 06.01.09: 2,30 EUR
Tiefstkurs 2009: 30.06.09: 1,35 EUR
Höchstkurs 2008: 24.04.08: 3,30 EUR
Tiefstkurs 2008: 12.12.08: 1,64 EUR
Höchstkurs 2007: 17.04.07: 3,55 EUR
Tiefstkurs 2007: 18.09.07: 2,51 EUR
Höchstkurs 2006: 12.01.06: 4,19 EUR
Tiefstkurs 2006: 01.11.06: 2,50 EUR
Höchstkurs 2005: 06.10.05: 4,75 EUR
Tiefstkurs 2005: 04.01.05: 2,05 EUR
Höchstkurs 2004: 03.02.04: 2,70 EUR
Tiefstkurs 2004: 01.11.04: 1,60 EUR
Sämtliche Angaben ohne Gewähr, gemäß den uns vorliegenden Informationen der Firma Lenz+Partner AG
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Am Hardtwald 7, 76275 Ettlingen
Postfach 912, 76263 Ettlingen
Telefon: (0 72 43) 9 00 01 +90002+90003
Telefax: (0 72 43) 9 00 04
Internet: http://valora.de
E-Mail: [email protected]
vwd: Seiten 16120 u. 16121
REUTERS: VEHKURSE
Aufsichtsrat
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| Prof. Dr. Claus Becker | Vorsitzender |
| Unternehmensberater | |
| Ötigheim | |
| Axel Fey | stellv. Vorsitzender |
| Rechtsanwalt | |
| Ettlingen | |
| Claudius Lang | Mitglied |
| Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer | |
| Karlsruhe |
Vorstand
Klaus Helffenstein
Kaufmann
Malsch
Wertpapier-Kenn-Nummer: 760 010, ISIN DE0007600108
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 26. ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 26. Mai 2014, um 14.00 Uhr in das "Radisson Blu Hotel", Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein.
Tagesordnung
| 1. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lagebericht des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats |
| 2. | Beschlussfassung über die Verwendung von Jahresüberschuss und Bilanzverlust Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschuss von EUR 32.332,75 mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von EUR 470.054,67 zu verrechnen und einen Bilanzverlust von EUR 437.721,92 auf neue Rechnung vorzutragen. |
| 3. | Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
| 4. | Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
| 5. | Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2013 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu zahlen. |
| 6. | Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, 70499 Stuttgart, gewählt. |
Teilnahme an der Hauptversammlung:
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 05. Mai 2014 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Montag, 19. Mai 2014 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.
| VALORA EFFEKTEN HANDEL AG c/o Bankhaus Gebr. Martin AG Hauptversammlungen Kirchstr. 35, 73033 Göppingen Fax: 07161-969317, E-Mail: [email protected] |
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.
Von den insgesamt ausgegebenen 1.575.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung dieser Hauptversammlung 1.575.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
-> Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können:
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax (07243-90004) oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: [email protected]) erteilt werden.
Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEHHauptversammlung entsendet, Ihr Stimmrecht durch Herrn Roland Antoni ausüben zu lassen.
-> Herr Antoni wird Ihre Stimmrechte mit Ihren eventuellen Weisungen entsprechend vertreten. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Herrn Antoni können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://valora.de/hv zum Download bereit.
Die Vollmachten und ggf. die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 26. Mai 2014, 10.00 Uhr (Eingang) an die vorstehende Anschrift zu senden:
| Herrn Roland Antoni, Lindenweg 12, 76275 Ettlingen |
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.
Gegenanträge
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl des Abschlussprüfers sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
| VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Herrn Helffenstein, Postfach 912, 76263 Ettlingen Fax: 07243-90004, E-Mail: [email protected] |
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich.
Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von einem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 25. April 2014, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Adresse zugehen.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs.1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs.3 AktG genannten Gründen verweigern.
Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG:
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse http://valora.de/hv zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.
Ettlingen, im März 2014
Der Vorstand
Das VEH-Basisgeschäft "Handel mit unnotierten Wertpapieren" verharrte im Geschäftsjahr 2013 auf tiefem Niveau und konnte leider nicht von der positiven Entwicklung des DAX profitieren. Im Vergleich zum Vorjahr können wir für das Gesamtjahr mit einem Umsatz von 4,2 Mio. EUR dennoch eine Steigerung um 71% verzeichnen. Verantwortlich für die Verbesserung dieser Kennzahl sind hauptsächlich Umsätze im Handel mit den girosammelfähigen Nachbesserungsrechten der Bank Austria AG (ISIN: AT0000A0AJ61) mit einem Volumen von rund 1,6 Mio. EUR sowie der Verkauf einiger börsennotierter Beteiligungen.
Der im Aufbau befindliche Handel mit Anteilen geschlossener Fonds (http://zweitfondsmarkt.de) geriet durch die gesetzlichen Änderungen im Bereich Zweitmarktfonds ins Stocken. Die größten Käufer im Markt mit Anteilen geschlossener Fonds sind die sogenannten Zweitmarktfonds. Diese investieren ihr Fondskapital ausschließlich in den Zweitfondsmarkt. Am 22.07.2013 traten neue Gesetze/Vorschriften in Kraft, die den institutionellen Zweitmarktfonds weitere Ankäufe nahezu unmöglich machen. Das KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) als Umsetzung der Brüsseler AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Managers) zeigt wieder einmal auf, wie unausgegoren Gesetze sein können. Zum Beispiel müssen alle Investitionen seitens der Zweitmarktfonds durch einen externen Gutachter bewertet werden. Die Zahlenbasis dafür darf nicht älter als 3 Monate sein. Es ist fraglich wie angebotene kleine Tranchen von Zweitmarktfonds wirtschaftlich sinnvoll angekauft werden können, wenn zuerst solche kostenintensiven Gutachten erstellt werden müssen. Viele Geldkurse wurden daher vorübergehend gestrichen. Diese Fonds suchen jetzt nach neuen Lösungen, was natürlich unseren eigenen Aufbau verzögert.
In 2013 konnten wir ein Umsatzvolumen in Höhe von ca. 423.000 EUR vermitteln, wobei die Abwicklung in vielen Fällen aktuell noch offen ist. Nach wie vor sehen wir hier mittel-/langfristig sehr gute Chancen, uns als Händler zu etablieren.
Im Erstmarkt (Platzierung von neuen Fonds ohne Agio) ist entgegen unserer Erwartungen überhaupt kein Interesse zu verzeichnen, da wir aus Haftungsgründen keine aktive Beratung anbieten. Auch bei den bekannten aktiven Vertrieben sind die Umsätze im Bereich Vertrieb von geschlossenen Fonds nach unseren Informationen dramatisch eingebrochen. Dieser Bereich wird von uns vorläufig nicht mehr aktiv promotet. Die dazugehörige Homepage soll aus strategischen Gründen jedoch online bleiben.
Insgesamt düster schätzen wir aktuell auch die Entwicklung im Handel mit unnotierten Aktien/Wertpapieren ein, was natürlich auch die Einnahmen aus Handelsgebühren beinhaltet.
Der Trend, Aktien vorbörslich/außerbörslich in Deutschland zu platzieren und dann über uns handeln zu lassen, ist aufgrund der vielen Auflagen und durch das Desinteresse der Anleger aktuell komplett weggebrochen. Es ist heute nahezu unmöglich eine außerbörsliche Platzierung erfolgreich umzusetzen.
Dennoch konnten bei den Handelsgebühren Einnahmen in Höhe von rund 70.000 EUR erzielt werden. Wir gehen davon aus, diese Zahl auch in 2014 stabil halten zu können.
Unser Ökoportal hat zwischenzeitlich wieder seinen PR 7 bei Google zurückerhalten. Nahezu täglich erhalten wir voll automatisch Neuanmeldungen, die wir nach manueller Prüfung frei schalten. Leider reicht die Anzahl der rund 1.000 täglichen Besucher aber immer noch nicht aus, um als interessantes Werbeportal breite Beachtung zu finden. Die Einnahmen liegen unverändert im Bereich von ca. 10.000 EUR p.a. Dieses Projekt wird weiter von uns ohne kostenintensive Werbung mit dem Ziel betreut, mittel- bis langfristig die für Werbetreibende notwendige Masse an Besucher zu generieren.
Mit einem positiven Ergebnis in Höhe von ca. 32 TEUR (Vorjahresfehlbetrag 596 TEUR) und einem Wertpapierumsatz von 4,2 Mio. EUR (Vorjahr 2,46 Mio. EUR) liegt der Umsatz über dem Plan. Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag in Höhe von 470 TEUR ergibt sich ein Bilanzverlust von 438 TEUR (Vj. 470 TEUR).
Bei der Betrachtung zum 31.12.2013 kommt es zu stichtagsbezogenen saldierten Abschreibungen in Höhe von rund 18 TEUR (Abschreibungen Vj. 485 TEUR). Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken mussten wir rund 28 TEUR zuführen, was das Ergebnis zusätzlich belastete.
Der gesamte Wertansatz des börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapierbestandes beläuft sich zum 31.12.2013 auf ca. 0,69 Mio. EUR (Vj. 1,3 Mio. EUR). Der vorhandene Liquiditätsbestand in Höhe von rund 1,56 Mio. EUR (Vj. 0,8 Mio. EUR) soll auch in der Zukunft unsere voll umfängliche Handlungsfähigkeit und Unabhängigkeit von Banken absichern.

Im Berichtszeitraum sind keine Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen getätigt worden.
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2013 einen Jahresüberschuß in Höhe von EUR 32.332,75 aus, der mit dem Verlustvortrag verrechnet werden soll. Dieser verringerte sich somit auf EUR 437.721,92. Aufgrund des bestehenden Bilanzverlustes kann leider keine Dividende ausgeschüttet werden.
Bei den börsennotierten Squeeze-Out-Kandidaten befinden sich die Allg. Gold & Silberscheideanstalt AG und die MAN AG im Bestand. Die jeweiligen Beteiligungen haben eine Höhe von max. 244 TEUR.

Aufteilung Liquidität und Wertpapierbestände zum 31.12.2013
6.a Vermögens- und Finanzlage
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |||
|---|---|---|---|---|
| T€ | % | T€ | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||
| Anlagevermögen | ||||
| - Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände | 51 | 1,9 | 38 | 1,5 |
| Umlaufvermögen | ||||
| - Wertpapiere | 690 | 26,2 | 1.258 | 49,5 |
| - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 331 | 12,6 | 436 | 17,1 |
| - Flüssige Mittel | 1.560 | 59,2 | 798 | 31,3 |
| 2.581 | 98,0 | 2.492 | 97,9 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 2 | 0,1 | 16 | 0,6 |
| 2.634 | 100,0 | 2.546 | 100,0 | |
| Passiva | ||||
| Eigenkapital | 2.395 | 90,9 | 2.362 | 92,7 |
| Fonds für allgemeine Bankrisiken | 53 | 2,0 | 25 | 1,0 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | ||||
| - Rückstellungen | 136 | 5,2 | 76 | 3,0 |
| - andere Verbindlichkeiten | 12 | 0,4 | 45 | 1,8 |
| 148 | 5,6 | 121 | 4,8 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 38 | 1,5 | 38 | 1,5 |
| 2.634 | 100,0 | 2.546 | 100,0 |
Der Wert der Wertpapierbestände beträgt 26,2 % der Bilanzsumme. Finanziert wird das Wertpapiervermögen ausschließlich durch Eigenmittel und kurzfristige Verbindlichkeiten. Bankkredite werden nicht in Anspruch genommen.
6.b Ertragslage
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| 2013 TEUR |
2012 TEUR |
Veränderung TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Handelserträge und Provisionserträge | 277 | 1 | 276 |
| Abschreibungen/Zuschreibungen auf Wertpapiere und Forderungen | (2) | (179) | 177 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 338 | 157 | 181 |
| Personalaufwand | (440) | (358) | (82) |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | (11) | (6) | (5) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (279) | (301) | 22 |
| Laufende Erträge aus Wertpapieren | 99 | 71 | 28 |
| Zinsergebnis | 50 | 22 | 28 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 32 | (593) | 625 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Steuern | (0) | (4) | 4 |
| Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) | 32 | (597) | 629 |
Die Handelserträge erhöhten sich um 244 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Die Provisionserträge konnten um 32 TEUR auf 33 TEUR gesteigert werden.
Die saldierten Erträge (Vj. Aufwendungen) aus Abschreibungen und Zuschreibungen sowie Veräußerungserträgen aus dem Anlagebuch haben sich um 177 TEUR erhöht.
Die sonstigen Erträge beinhalten insbesondere die Listinggebühren, Sachbezüge Arbeitnehmer sowie Werbeeinnahmen aus Ökoportal und VEH-Aktuell in Höhe von insgesamt 100 TEUR.
Im Personalaufwand ist die Vorstandstantieme für Vorjahre, die gemäß Anstellungsvertrag erst im Berichtsjahr ausgezahlt werden konnte, in Höhe von 55 TEUR enthalten.
Vorstand
Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat geschlossenen Anstellungsvertrag vom 14. April 2011 neben einem monatlichen Festgehalt (TEUR 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber TEUR 150 pro Geschäftsjahr. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i.S.v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich im Erfolgsfall die Auszahlung der Tantieme in den Folgejahren gegebenenfalls über TEUR 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf.
Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis.
Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt TEUR 223, der Todesfallbonus beträgt TEUR 178.
Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemeanspruch Anspruch auf eine Abfindung i.H.v. 20 %, höchstens aber TEUR 150, der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten der Wertpapiere des Handels- und Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag.
Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung.
Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.575.000 EUR und ist eingeteilt in 1.575.000 Inhaberstückaktien (= rechnerischer Nennwert 1,00 EUR), die jeweils ein Stimmrecht verbriefen. Weitere Aktiengattungen wurden nicht begeben. Sonderrechte bestehen keine. Neben den gesetzlichen Vorschriften (§ 136 AktG) bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Beschränkungen, die die Übertragung von Aktien betreffen, bestehen nicht.
Der Vorstand ist zu Kapitalmaßnahmen wie folgt ermächtigt:
Genehmigtes Kapital I
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 9. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 630.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Genehmigtes Kapital II
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 12. Mai 2018 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 157.500,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital II). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs. 1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II zu ändern.
Besondere Vorschriften zum Erwerb eigener Aktien bestehen neben § 71 ff. AktG nicht.
Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt. Am 23.03.2013 hat Herr Christophe Kauff, Frankfurt am Main der Gesellschaft gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil 3,01 % beträgt.
Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor.
Gemäß der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens einem Mitglied. Im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Anzahl der Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen. Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen des Aktiengesetzes.
Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann.
Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft im Falle eines Übernahmeangebots bestehen ebenfalls nicht.
Die VEH AG unterliegt aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedenen Risiken, die sich wie folgt gestalten und gesteuert werden:
Risiken bezüglich Zinsänderungen, Adressausfallrisiken (ohne Marktpreisrisiken, siehe unten), Liquiditätsrisiken sowie operationellen Risiken sind bei der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG von untergeordneter Bedeutung. Guthaben bei Kreditinstituten werden im Wesentlichen zu variablen Konditionen bzw. kurzfristig als Festzinsvereinbarungen angelegt. Durch Streuung der Bestände und Anlagen werden Risiken, die sich durch den potenziellen Zahlungsausfall eines Vertragspartners ergeben könnten, verteilt.
Eine ausreichende Barliquidität wird über eine tägliche Steuerung kurzfristig fälliger Guthaben bei Kreditinstituten gewährleistet. Zudem ergänzen jährlich durchgeführte Liquiditäts-, Strategie- und Kosten/Erlösplanungen die Steuerung von Liquiditätsrisiken. Operationelle Risiken in Form von EDV-Risiken, Risiken aus Rechtstreitigkeiten sowie Risiken aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl werden zum Einen über ein geordnetes Formularwesen, einem Datensicherungskonzept einschließlich eines Notfallplans sowie durch eine angemessenen Stellvertreterregelung bei Ausfall eines Mitarbeiters gesteuert.
Dem Marktpreisrisiko, als das Risiko, dass sich aus schwankenden Marktpreisen z. B. aus Kapitalanlagen ergibt, begegnet die VEH AG durch die tägliche Überwachung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung einschließlich der aktuellen Bestandsbewertung. Die tägliche Überwachung der Gesamtsituation ermöglicht, dass zeitnah Gegenmaßnahmen ergriffen werden können.
Bestandsgefährdende Risiken haben sich in 2013 nicht ergeben.
Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rechnungslegungsprozess
Die Finanzbuchhaltung fungiert als zentrale Verarbeitungsstelle aller rechnungsrelevanten Informationen. Den korrekten Arbeitsablauf unterstützen Stellenbeschreibungen, Stellvertreterregelungen (Organigramm) und Arbeitsanweisungen. Die Zuordnungskriterien zum Handels- bzw. Anlagebuch sind durch Geschäftsleiterbeschluss dokumentiert und werden in allen wesentlichen Ankaufsfällen durch den Geschäftsleiter geprüft. Zusätzlich werden sämtliche Geschäftsvorfälle der Finanz- und Lohnbuchhaltung durch das externe Wirtschaftsprüfer-/Steuerbüro (WP/StB Karl Bender, Walldorf) monatlich nachgebucht und die Ergebnisse mit der internen Buchhaltung verglichen und etwaige Differenzen geklärt. Der Jahresabschluss wird ebenfalls durch den Steuerberater erstellt.
Die Tätigkeit der Innenrevision wird vom Vorstand wahrgenommen. Die Tagesbilanz wird werktäglich vom Vorstand und/oder dem Einzelprokurist geprüft und abgezeichnet. Zusätzlich ist seit 2004 die Innenrevisionstätigkeit im Prüffeld Wertpapierdienstleistungsgeschäft bei der Firma AUDIT GmbH Karlsruhe Stuttgart Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, ausgelagert.
Nachteilig auf die künftige Entwicklung des Unternehmens können sich grundsätzlich alle Risiken auswirken, die durch die Entwicklung der Finanzmärkte, der Branche, durch Veränderungen des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmens hervorgerufen werden können.
Grundsätzlich wird der Geschäftsverlauf der VEH AG maßgeblich von der Lage am Finanzmarkt und an den Börsen beeinflusst. Eine unsichere oder rückläufige Entwicklung der Märkte birgt daher entsprechende Risiken, wohingegen sich Chancen aus der führenden Marktstellung im Handel mit unnotierten Wertpapieren bei einem freundlichen Börsenumfeld ergeben können.
Aufgrund der ständigen gesetzlichen Änderungen können sich sowohl Chancen als auch Risiken ergeben, die ggf. auch Auswirkungen auf unser Geschäft haben. Durch engen Kontakt mit den zuständigen Stellen und unserer Fachanwaltskanzlei versuchen wir den ständigen Anforderungsänderungen gerecht zu werden.
Innerhalb der betrieblichen Funktionsbereiche kann die Unternehmensleitung keine vorhersehbaren Engpassfaktoren identifizieren. Wie bei allen Gesellschaften mit eher geringer Personalintensivität hängt der Erfolg des Unternehmens oft von wenigen Personen in Schlüsselpositionen ab, bei deren Ausfall sich Gefährdungspotentiale ergeben können.
Liquiditätsrisiken für das Geschäftsjahr 2014 sind aufgrund der hohen Eigenkapital-Finanzierung gegenwärtig nicht erkennbar.
Die Unternehmensführung der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.
Die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 des Aktiengesetzes finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info.
Die Unternehmensführung besteht aus dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB finden Sie auf unserer Homepage unter http://valora.de/info.
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Das nach wie vor schwach verlaufende Basisgeschäft „Handel mit nicht börsennotierten Wertpapieren" wird sich nach unseren Erwartungen auch im Geschäftsjahr 2014 nicht steigern lassen. Die Erlöse alleine aus diesem Marktbereich werden daher schwerlich ein positives Ergebnis ermöglichen. Chancen ergeben sich sowohl im Bereich "Handel mit geschlossenen Fondsanteilen" (http://zweitfondsmarkt.de) als auch aus möglichen Sondererträgen.
Der Handel mit geschlossenen Fondsanteilen hat sich auf Grund der neuen gesetzlichen Hürden auf der institutionellen Käuferseite entgegen der ursprünglichen Erwartung schwach entwickelt. Der Handel mit offenen Fonds, deren Rückkauf seitens des jeweiligen Fonds ausgesetzt ist, sowie bei denen kein Börsenhandel statt findet, soll neu aufgenommen werden (http://offene-fonds.info).
Desweiteren ergeben sich aus dem vereinfachten Delisting (BGH Urteil v. 08.10.2013) möglicherweise neue Chancen im Stammgeschäft "Handel mit nicht börsennotierten Aktien".
Die Gesellschaft wägt laufend weitere zukünftige Handlungsalternativen ab.
Geplant ist im Geschäftsjahr 2014 ein Gesamtumsatzvolumen in Höhe von 4 Mio. EUR und in 2015 von 5 Mio. EUR zu erreichen. Je nach Geschäftsbereich liegen die Margen zwischen 5 und 10 %.
Wir gehen für 2014 erneut von einem Jahresüberschuss in Höhe von ca. 100.000 EUR aus (vor Zu-/Abschreibungen auf Wertpapiere und eventueller Tantieme). Dieser Jahresüberschuss soll mit dem Verlustvortrag verrechnet werden.
Liquiditätsrisiken sind für das Geschäftsjahr 2014 aufgrund der hohen Eigenkapitalfinanzierung nicht erkennbar.
Ettlingen, den 07. März 2014
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Vorstand Klaus Helffenstein
Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2013 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens einschließlich des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den vereinbarten Plänen und Zielen wurden vom Vorstand unmittelbar und unabhängig vom Turnus der Sitzungen dem Aufsichtsratsvorsitzenden angezeigt und im Einzelnen erläutert. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten wurden rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt.
Suche nach neuen Geschäftsfeldern im Geschäftsjahr 2013
Die anhaltende Schwäche im Basisgeschäft rückte die Suche nach strategischen Optionen in den Mittelpunkt der Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Die bisher betriebenen Geschäftsarten
| • | Handel mit unnotierten Aktien, |
| • | Paketgeschäfte, |
| • | Verwertung girosammelfähiger Nachbesserungsrechte, |
| • | Handel im Zweitfondsmarkt, |
| • | Verwertung des Ökoportals, |
wurden ergänzt um den Handel mit offenen Fonds. Eine Chance könnte sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 2013 zum Delisting von börsennotierten Aktien ergeben. Die möglichen Auswirkungen dieses Urteils auf den Handel der Valora werden 2014 im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen.
Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen
Insgesamt fanden 2013 sechs turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen alle Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand teilnahmen. Regelmäßige Themen ergaben sich aus dem aktuellen Geschäftsverlauf, aus erkennbaren Geschäftschancen und Risiken, aus der Entwicklung des Wertpapierbestandes und der Liquidität. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung informierte der Vorstand den Aufsichtsrat unabhängig von turnusmäßigen Sitzungen.
Themen der Sitzung am 14. März 2013 waren der Jahresabschluss 2012 inklusive Bericht der Wirtschaftsprüfer sowie die aktualisierten Planungen für 2013. Einen zusätzlichen Schwerpunkt bildete der Bericht des Vorstands zur Entwicklung der Geschäftstätigkeit im Geschäftsfeld „Zweitfondsmarkt". In Vorbereitung der Hauptversammlung wurden am 13. Mai 2013 die eingegangenen Fragen der Aktionäre behandelt. Nach der Hauptversammlung der AG trat der Aufsichtsrat am Nachmittag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Am 25. Juli 2013 wurde die Halbjahresbilanz durchgesprochen. Es wurden zusätzliche Maßnahmen zur Stützung des Geschäfts in außerbörslichen Wertpapieren diskutiert und geprüft. Am 21. September 2013 standen die aktuellen Entwicklungen im Handel mit offenen Fonds und im Zweitfondsmarkt im Fokus. Zusätzlich wurden die Ergebnisse der Diskussion des Vorstands mit der Bankenaufsicht besprochen. Am 14. Dezember 2013 standen die strategischen Optionen zur weiteren Geschäftsentwicklung im Mittelpunkt der Planungen für 2014.
Prüfung des Jahresabschlusses
In der Sitzung am 29. März 2014 hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss 2013, erstellt durch den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Karl Bender, dem Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013, dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH unter Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers befasst. Die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers im Sinne der Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex lag dem Aufsichtsratsvorsitzenden vor.
Die verlangten Unterlagen waren vollständig und rechtzeitig dem Aufsichtsrat zur Prüfung zugeleitet worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Prüfungsbericht mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat stimmt mit dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers überein.
Vorstand, Steuerberater und Abschlussprüfer standen dem Aufsichtsrat für Erläuterungen der Prüfberichte und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die abschließende Bewertung der Prüfungsergebnisse ergab keine Beanstandungen durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat deshalb den Jahresabschluss 2013 der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG in der Sitzung am 29. März 2014 einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wird zugestimmt.
Organisation der Aufsichtsratsarbeit
Der Aufsichtsrat hat aufgrund der geringen Zahl der Mitglieder derzeit keine Ausschüsse gebildet. Die Bildung von Ausschüssen und die Delegation von Entscheidungsbefugnissen im gesetzlich zulässigen Rahmen ist für das kommende Geschäftsjahr nicht vorgesehen. Alle Beschlussfassungen wurden in persönlichen Sitzungen gefasst. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat entsprach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Bestimmungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde auch zwischen den Sitzungsterminen vom Vorstand offen und zeitnah über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Er stand darüber hinaus in ständigem Kontakt mit dem Vorstand.
Besetzung von Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Mitglieder des Aufsichtsrats sind gegenwärtig Herr Prof. Dr. Claus Becker (Vorsitzender), Herr Rechtsanwalt Axel Fey (stellvertretender Vorsitzender) und Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Vereidigter Buchprüfer Claudius Lang. Alleinvorstand der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist gegenwärtig Herr Klaus Helffenstein.
Der Aufsichtsrat schlägt den Aktionären vor, den Vorschlägen des Vorstands zur Ergebnisverwendung zuzustimmen und dem Vorstand Entlastung zu erteilen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz im Geschäftsjahr 2013.
Ettlingen, im März 2014
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Claus Becker, Vorsitzender
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| € | € | Vorjahr € |
|
|---|---|---|---|
| 1. Zinserträge aus | |||
| a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 51.021,41 | 22.169 | |
| 2. Zinsaufwendungen | 440,19 | 359 | |
| 3. Laufende Erträge | |||
| a) aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 98.550,40 | 71.006 | |
| 5. Provisionserträge | 33.282,01 | 1.474 | |
| 7 a. Ertrag des Handelsbestands | 287.823,58 | 271.298 | |
| davon Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken € 0,00 (Vj. € 91.500,00) | |||
| 7 b. Aufwand des Handelsbestands | 44.008,63 | 271.305 | |
| davon Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken € 28.000,00 (Vj. € 0,00) | |||
| 8. Sonstige betriebliche Erträge | 107.555,67 | 156.734 | |
| 10. Allgemeine Verwaltungskosten | |||
| a) Personalaufwand | |||
| aa) Löhne und Gehälter | 397.294,80 | 319.599 | |
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | 42.829,67 | 38.754 | |
| darunter: für Altersversorgung € 8.098,92 (Vj. € 8.098,62) | |||
| 440.124,47 | |||
| b) Andere Verwaltungsaufwendungen | 279.252,08 | 719.376,55 | 301.164 |
| 11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 10.542,78 | 5.778 | |
| 13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 0,00 | 178.540 | |
| 14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 228.432,47 | 0 | |
| 19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 32.297,39 | - 592.818 | |
| 24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen | - 35,36 | 3.602 | |
| 27. Jahresüberschuss/Vj. Jahresfehlbetrag | 32.332,75 | 596.420 | |
| 28. Verlustvortrag/Vj. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 470.054,67 | 126.365 | |
| 34. Bilanzverlust | 437.721,92 | 470.055 |
Aktiva
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| € | € | Vorjahr € |
|
|---|---|---|---|
| 1. Barreserve | |||
| a) Kassenbestand | 1.962,82 | 1.962,82 | 1.501 |
| 3. Forderungen an Kreditinstitute | |||
| a) täglich fällig | 1.558.062,14 | 1.558.062,14 | 796.948 |
| 4. Forderungen an Kunden | 33.978,00 | 33.978,00 | 21.640 |
| darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten € 0,00 (Vj. € 0) | |||
| 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 611.591,40 | 1.185.065 | |
| 6 a. Handelsbestand | 78.047,19 | 73.427 | |
| 11. Immaterielle Anlagewerte | |||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 34.716,00 | 31.608 | |
| 12. Sachanlagen | 16.379,00 | 6.133 | |
| 14. Sonstige Vermögensgegenstände | 297.358,88 | 414.137 | |
| 15. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.004,11 | 15.865 | |
| 2.634.099,54 | 2.546.324 | ||
| Passiva | |||
| € | € | Vorjahr € |
|
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
| b) andere Verbindlichkeiten | |||
| ba) täglich fällig | 3.984,34 | 3.984,34 | 37.550 |
| darunter: gegenüber Finanzdienstleistungsinstituten € 0,00 (Vj. € 0) | |||
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 8.080,96 | 7.175 | |
| 6. Rechnungsabgrenzungsposten | 38.218,16 | 38.037 | |
| 7. Rückstellungen | |||
| c) andere Rückstellungen | 136.038,00 | 136.038,00 | 76.117 |
| 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | 53.000,00 | 25.000 | |
| davon Sonderposten gem. § 340 e Abs. 4 HGB € 53.000,00 (Vj. € 25.000,00) | |||
| 12. Eigenkapital | |||
| a) gezeichnetes Kapital | 1.575.000,00 | 1.575.000 | |
| b) Kapitalrücklage | 157.500,00 | 157.500 | |
| c) Gewinnrücklagen | |||
| cd) andere Gewinnrücklagen | 1.100.000,00 | 1.100.000 | |
| d) Bilanzverlust | 437.721,92 | 2.394.778,08 | - 470.055 |
| 2.634.099,54 | 2.546.324 |
Ettlingen, den 07. März 2013
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Der Vorstand
Gründung und Firma
Die Gesellschaft wurde durch notariellen Gesellschaftsvertrag vom 5. August 1977 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 7. Juni 1988 wurde die Gesellschaft in die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG umgewandelt.
Die Gesellschaft ist unter der Nr. 361196 beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens
| (1) | Gegenstand des Unternehmens ist der Handel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie im fremden Namen und für fremde Rechnung mit Wertpapieren aller Art, sowie mit Firmenbeteiligungen. Gegenstand des Unternehmens sind ferner die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung oder die Veräußerung von Wertpapieren sowie Firmenbeteiligungen oder der Nachweis derartiger Geschäfte. |
| (2) | Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 KWG sind nicht zulässig. |
| (3) | Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Außerdem kann sie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. |
Sitz der Gesellschaft und Geschäftsjahr
Sitz der Gesellschaft ist Ettlingen.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Grundkapital und Gesellschafter
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 1.575.000,00 und ist eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert € 1,00).
Die Aktien der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG sind an der Wertpapierbörse zu Stuttgart im Geregelten Markt notiert.
Genehmigtes Kapital I
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 9. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 630.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Genehmigtes Kapital II
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 12. Mai 2018 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 157.500,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital II). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs. 1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II zu ändern.
Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, hat der Gesellschaft gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt. Am 23.03.2013 hat Herr Christophe Kauff, Frankfurt am Main der Gesellschaft gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil 3,01 % beträgt.
Mitteilungen gem. § 20 AktG von Aktionären liegen der Gesellschaft nicht vor.
Rücklagen
Die Kapitalrücklagen in Höhe von € 157.500,00 und die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von € 1.100.000,00 blieben im Berichtsjahr unverändert.
Bilanzverlust
Der Bilanzverlust in Höhe von € 437.721,92 (Vj. € 470.054,67) setzt sich aus dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr von € 470.054,67 sowie dem Jahresüberschuss in Höhe von € 32.332,75 (Vj. Jahresfehlbetrag € 596.419,78) zusammen.
Fonds für allgemeine Bankrisiken
Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurden im Berichtsjahr € 28.000,00 zugeführt.
Der Fonds valutiert zum Ende des Berichtsjahres mit € 53.000,00.
Geschäftsführung und Vertretung
Alleinvertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gemäß § 6 der Satzung ist zum Erstellungszeitpunkt:
| Herr Klaus Helffenstein, Vorstand, Malsch | |
| Einzelprokurist: Herr Thomas Schneible, Malsch |
Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
| Herr Prof. Dr. Claus Becker, (Vorsitzender), Unternehmensberater, Ötigheim | |
| Herr Axel Fey, (stellvertretender Vorsitzender), Rechtsanwalt, Ettlingen | |
| Herr Claudius Lang, Rechtsanwalt, Karlsruhe |
Herr Lang ist stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bei der Spar- und Kreditbank Hardt e. G., Eggenstein-Leopoldshafen, sowie Aufsichtsratsmitglied bei der Altus AG, Karlsruhe. Als erstes Ersatzmitglied wurde von der Hauptversammlung Herr Michael Düren, Frankfurt, als zweites Ersatzmitglied Herr Stefan Kopf, Karlsruhe, gewählt.
Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat
Die Bezüge des einzigen Vorstandes Klaus Helffenstein für das Geschäftsjahr 2013 betrugen € 179.478,36. Die erfolgsabhängige Vergütung für das Geschäftsjahr 2013 wird € 54.575,00 betragen.
An Aufsichtsratsvergütungen für 2013 werden € 20.660,00 incl. Umsatzsteuer, netto € 18.000,00, gezahlt.
Vergütungssystem
Der Vorstand erhält gemäß dem mit dem Aufsichtsrat abgestimmten schriftlichen Anstellungsvertrag vom 14. April 2011 neben einem monatlichen Festgehalt (T€ 12,5) eine Tantieme in Höhe von 25 % der Bemessungsgrundlage, höchstens aber T€ 150. Die Bemessungsgrundlage ist ein Viertel des Jahresergebnisses in den letzten vier Geschäftsjahren, jedoch unter Außerachtlassung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der Veränderung der Differenz zwischen Anschaffungskosten und beizulegendem Wert i. S. v. § 340e Abs. 3 HGB, soweit es sich um nicht realisierte stille Reserven handelt, sowie Zuführungen/Auflösungen des Fonds für allgemeine Bankrisiken. In Verlustjahren wird keine Tantieme bezahlt. Im Gegenzug erhöht sich hierdurch der Tantiemenbetrag der Folgejahre, auch über T€ 150 hinaus, jedoch mit der Begrenzung, dass hierdurch kein Verlust entstehen darf.
Scheidet Herr Helffenstein während eines Geschäftsjahres aus der Gesellschaft aus, so hat er Anspruch auf Tantieme auf Grundlage der Bemessungsgrundlage pro rata temporis.
Zusätzlich trägt die Gesellschaft die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie für eine Risikolebensversicherung, die bei Todesfall an den hinterbliebenen Ehegatten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme beträgt T€ 223, der Todesfallbonus beträgt T€ 178.
Bei einem anderen (auch vorzeitigen) Ausscheiden, das nicht durch den Tod verursacht ist, hat Herr Helffenstein neben einem etwaigen Tantiemenanspruch Anspruch auf eine Abfindung i. H. v. 20 %, höchstens aber T€ 150, der noch nicht aufgedeckten stillen Reserven aus der Differenz zwischen dem Marktpreis und den fortgeführten Anschaffungskosten der Wertpapiere des Handels- und Anlagebuchs zum Ausscheidungsstichtag.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß der Satzung außer dem Ersatz ihrer Auslagen eine von der Hauptversammlung zu beschließende Vergütung.
Die Gesellschaft betreibt ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Außer dem Mietvertrag hierfür ist sie keinerlei finanzielle Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- oder ähnlichen Verträgen eingegangen. Die Jahresmietrate beträgt T€ 42 incl. Umsatzsteuer, bei einer Laufzeit bis zum 31. Oktober 2015.
Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG ist Pflichtmitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin (EdW). Diese ist durch den Insolvenzfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH in 2005 einem Schadensfall ausgesetzt, der durch Sonderbeiträge der Mitglieder finanziert werden soll. Der reguläre Jahresbeitrag für 2013 belief sich aufgrund des Jahresfehlbetrags 2012 auf T€ 1. Da der Ausgang dieses Sachverhalts derzeit nicht absehbar ist, bestehen hieraus weitere Risiken in Form zusätzlicher Belastungen oder höherer Beiträge, deren Höhe und Wahrscheinlichkeit derzeit nicht eingeschätzt werden kann.
Gesetzlich vorgeschriebene und vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherungen wurden abgeschlossen.
Andere Versicherungen bestehen nicht und werden aufgrund der Geschäftstätigkeit für nicht notwendig erachtet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und besicherte Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sowie besicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht.
Honorar Abschlussprüfer
Für den Abschlussprüfer wurden folgende Honorare (ohne Umsatzsteuer) als Aufwand erfasst:
| Abschlussprüfungsleistungen T€ 16,5 |
Rückstellungen
In den Rückstellungen von insgesamt € 136.038,00 sind u. a. Kosten für Vorstandstantieme in Höhe von € 54.575,00, für Abschlussprüfung und Rechtsberatung in Höhe von € 32.000,00, für Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von € 20.800,00 sowie für die Hauptversammlung in Höhe von € 16.000,00 enthalten.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fielen wie im Vorjahr aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags nicht an.
Steuerlicher Verlustvortrag
Zum 31.12.2013 besteht ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 4,1 Mio. bzw. ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag von ca. € 4,5 Mio., der in den Folgejahren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden kann. Hieraus würden ausschließlich aktive latente Steuern von max. 30 % resultieren, auf deren Aktivierung aber verzichtet wurde.
Die Steuerveranlagungen bis 2006 sind endgültig geprüft und abgeschlossen.
Ergebnisverwendung
Der Bilanzverlust von € 437.721,92 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) sowie dem Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der GuV erfolgte nach dem Formblatt-Schema.
Die Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Barreserve wurde zum Nominalbetrag bewertet.
Die Sachanlagen und immateriellen Anlagewerte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Geringwertige Vermögensgegenstände (bis € 150,00 Anschaffungskosten) haben wir aus Vereinfachungsgründen im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Bei geringwertigen Anlagegütern zwischen € 150,00 und € 1.000,00 erfolgt die Abschreibung nach der Pooling-Methode linear über 5 Jahre.
Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert.
Aufgrund der BilMoG-Änderungen zum 1. Januar 2010 werden die Wertpapiere des Handelsbestands in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Erträge und Aufwendungen aus diesen werden im Ertrag bzw. Aufwand des Handelsbestands ausgewiesen.
Wertpapiere des Anlagebuchs (Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Wertaufholungen werden durch Zuschreibungen auf den höheren Kurs, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten berücksichtigt.
Bei unnotierten (nicht börsennotierten, aber bei der VALORA gehandelt) Aktien, bei denen entweder nur ein Briefkurs oder neben einem Briefkurs noch ein Geldkurs vorliegt, zu dem jedoch eine Verkaufsbereitschaft als unrealistisch angesehen werden kann, wurde zur Ermittlung des beizulegenden Werts ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 20 % des veröffentlichten Briefkurses vorgenommen. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Ermittlung des beizulegenden Werts der niedrigere Geldkurs herangezogen.
Wertpapiere des Handelsbuchs (Handelsbestand) werden mit dem beizulegenden Wert, in der Regel dem Börsen- oder Marktpreis, abzüglich eines Risikoabschlags (§ 340e Abs. 3 HGB) bewertet. Bei unnotierten Aktien, bei denen entweder nur ein Briefkurs oder neben einem Briefkurs noch ein Geldkurs vorliegt, zu dem jedoch eine Verkaufsbereitschaft als unrealistisch angesehen werden kann, wurde zur Ermittlung des beizulegenden Werts ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 20 % des veröffentlichten Briefkurses vorgenommen. Sofern bei den unnotierten Aktien ein Geld- und ein Briefkurs vorliegen, wird zur Bewertung der niedrigere Geldkurs herangezogen. Wenn nach Überzeugung des Vorstands bei unnotierten Aktien ein höherer Briefkurs zwar vorliegt, aber in absehbarer Zeit voraussichtlich keine Umsätze erfolgen werden (und seit mehreren Monaten auch nicht erfolgt sind), werden die historischen Anschaffungskosten (beizulegender Wert) angesetzt.
Der Risikoabschlag wird ab dem Geschäftsjahr 2010 mit 50 % des Unterschieds zwischen Einstandspreis und Börsen- oder Marktpreis, unabhängig von der Haltedauer des Wertpapiers, berechnet. Ausgegangen wurde dabei von einem Beobachtungszeitraum von 15 Monaten, wobei die Volatilität des Portfolios und die Einschätzung des Vorstands berücksichtigt wurden. Im Berichtsjahr war kein Abschlag vorzunehmen, da der Marktpreis für den Handelsbestand in keinem Fall über dem fortgeführten Einstandspreis lag.
Die Zuordnung der Wertpapiere zum Handels- bzw. Anlagebuch ist durch Geschäftsführerbeschluss unverändert dergestalt geregelt, dass Aktien, die voraussichtlich länger als sechs Monate im Bestand gehalten werden sollen, dem Anlagebuch zugeordnet werden. Umwidmungen sind nur durch Geschäftsführerbeschluss möglich. Aufgrund der geänderten Rechtslage ab 1.1.2010 können Umgliederungen in das Handelsbuch nicht mehr und Umgliederungen aus dem Handelsbuch nur noch unter Beachtung der einschränkenden gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen.
Vorsorgereserven nach § 340 f HGB werden nicht angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Das hierin enthaltene Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 KStG ist mit dem Barwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken sowie ungewisse Verbindlichkeiten nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung getragen.
Die anteiligen Erträge bzw. Aufwendungen für die Zeit nach dem Bilanzstichtag wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Derivative Geschäfte werden nicht betrieben.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich vier Arbeitnehmer beschäftigt. Alle vier Beschäftigten waren ausschließlich Angestellte.
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen fanden im Berichtsjahr nicht statt.
Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechungserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt.
Kapitalflussrechnung
Aufgrund branchenspezifischer Besonderheiten wird der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 2-10 angewendet. Das Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten ist dabei um die separat ausgewiesenen erhaltenen Zinsen und Dividenden gekürzt.
Beteiligungsverhältnisse
Die Gesellschaft ist weder verbundenes Unternehmen, noch besteht zu anderen Unternehmen ein Beteiligungsverhältnis. Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt genauso wie Herr Christophe Kauff, Frankfurt am Main der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass sein Stimmrechtsanteil 3,01 % beträgt. Alle Posten der Bilanz enthalten daher keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.
Restlaufzeit und Fristengliederung
Sämtliche Forderungen an Kunden einschließlich Kreditinstitute sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu acht Monaten.
Das aktivierte Körperschaftsteuerguthaben wird in gleichmäßigen restlichen 4 Raten von der Finanzverwaltung zurückgezahlt.
Besicherte Forderungen
Durch Grundpfandrechte und ähnliche Rechte sind Forderungen an Kunden nicht besichert.
Aufteilung der Erträge nach geographischen Märkten
Die Zinserträge, die laufenden Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren die Provisionserträge, die Erträge aus den Finanzgeschäften (Eigenhandel mit Wertpapieren) sowie die sonstigen Erträge betreffen zu 96,21 % das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, zu 3,56 % das europäische Ausland und zu 0,23 % das übrige Ausland.
Börsennotierte und nicht börsennotierte Wertpapiere
In dem Posten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" sind € 611.591,40 börsenfähige Wertpapiere enthalten. Hiervon sind:
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| börsennotiert: | € 284.311,47 |
| nicht börsennotiert: | € 327.279,93 |
Aufgliederung der wichtigsten Einzelposten:
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| a) Handelsbestand | € |
|---|---|
| Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 16.199,19 |
| Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 61.848,00 |
| 78.047,19 | |
| b) Sonstige Vermögensgegenstände | € |
| Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 KStG | 261.637,59 |
| Steuerguthaben 2012/2013 | 34.678,07 |
| Kautionen | 1.043,22 |
| 297.358,88 | |
| c) Sonstige Verbindlichkeiten | € |
| Lohn- und Kirchensteuer | 6.642,17 |
| Umsatzsteuer | 1.438,79 |
| 8.080,96 |
d) Aufwand des Handelsbestands
Im Aufwand des Handelsbestands sind Abschreibungen auf Wertpapiere im Bestand zum Jahresende in Höhe von € 15.668,71 sowie Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von € 28.000,00 enthalten.
e) Sonstige betriebliche Erträge
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| € | |
|---|---|
| Listinggebühren | 68.567,66 |
| Werbeeinnahmen Ökoportal und VEH-Aktuell | 9.729,04 |
| Dienstleistungen Kapitalerhöhung | 3.750,00 |
| Sachbezüge Arbeitnehmer | 22.106,88 |
| Übrige | 3.402,09 |
| 107.555,67 |
Fremdwährung
Der Jahresabschluss enthält wie im Vorjahr keine Fremdwährungspositionen.
Sachanlagen
Die mit € 16.379,00 ausgewiesenen Sachanlagen betreffen ausschließlich Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge und werden von der Gesellschaft selbst genutzt.
Sicherheiten
Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen worden.
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.
Ettlingen, den 07. März 2014
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Vorstand Klaus Helffenstein
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten (kumuliert) € |
Zugänge Abgänge (A) € |
Abschreibungen € |
Buchwert 31.12.13 € |
Buchwert 31.12.12 € |
Abschreibungen Berichtsjahr € |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an | 49.466,19 | 6.500,00 | 18.749,19 | 34.716,00 | 31.608,00 | 892,00 |
| solchen Rechten und Werten | 2.500,00 (A) | |||||
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung* | 266.475,90 | 19.897,28 | 269.995,18 | 16.379,00 | 6.132,50 | 9.650,78 |
| 315.942,09 | 26.397,28 | 288.744,37 | 51.095,00 | 37.740,50 | 10.542,78 | |
| 2.500,00 (A) |
* Der Ausweis entfällt in voller Höhe auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge
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| Gezeichnetes Kapital Stammaktien € |
Kapitalrücklage (A) € |
Gewinnrücklage € |
Bilanzgewinn Bilanzverlust (-) € |
Eigenkapital € |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2012 | 1.575.000,00 | 157.500,00 | 1.100.000,00 | 126.365,11 | 2.958.865,11 |
| Gezahlte Dividenden | 0,00 | 0,00 | |||
| Jahresfehlbetrag Stand 31.12.2012 | 1.575.000,00 | 157.500,00 | 1.100.000,00 | 596.419,78 | 596.419,78 |
| - 470.054,67 | 2.362.445,33 | ||||
| Stand 1.1.2013 | 1.575.000,00 | 157.500,00 | 1.100.000,00 | - 470.054,67 | 2.362.445,33 |
| Gezahlte Dividenden Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | |||
| 32.332,75 | 32.332,75 | ||||
| Stand 31.12.2013 | 1.575.000,00 | 157.500,00 | 1.100.000,00 | - 437.721,92 | 2.394.778,08 |
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| T€ | Vorjahr T€ |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten und Zinsen/Dividenden | - 117 | - 690 |
| Im Periodenergebnis enthaltene zahlungswirksame Posten und Überleitung auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 0 | 0 | |
| 2. | +/- Abschreibungen, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Forderungen, Sach- und Finanzanlagen | + 11 | + 6 |
| 3. | +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | + 60 | - 3 |
| 4. | +/- andere zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge sowie außerordentliche Aufwendungen/Erträge | + 42 | - 119 |
| 5. | -/+ Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Finanz- und Sachanlagen | 0 | 0 |
| 6. | -/+ Sonstige Anpassungen (Saldo) | 0 | 0 |
| 7. | \= Zwischensumme | - 4 | - 806 |
Veränderung des Vermögens und der Verbindlichkeiten aus laufender Geschäftstätigkeit
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| 8. | Forderungen | ||
| 8 a. | +/- an Kreditinstitute | - 762 | + 51 |
| 8 b. | +/- an Kunden | - 12 | + 2 |
| 9. | +/- Wertpiere (soweit nicht Finanzanlagen) | + 568 | + 681 |
| 10. | +/- Andere Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit | + 117 | - 8 |
| 11. | Verbindlichkeiten | ||
| 11 a. | +/- gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 |
| 11 b. | +/- gegenüber Kunden | - 34 | - 2 |
| 12. | +/- Verbriefte Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| 13. | +/- Andere Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit | + 1 | + 1 |
| 14. | + Erhaltene Zinsen und Dividenden | + 149 | + 93 |
| 15. | - Gezahlte Zinsen | 0 | 0 |
| 16. | + Außerordentliche Einzahlungen | 0 | 0 |
| 17. | - Außerordentliche Auszahlungen | 0 | 0 |
| 18. | +/- Ertragsteuerzahlungen | 0 | 0 |
| 19. | \= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | + 23 | + 12 |
| 20. | Einzahlungen aus Abgängen des | ||
| 20 a. | + Finanzanlagevermögens | 0 | 0 |
| 20 b. | + Sachanlagevermögens | + 3 | 0 |
| 21. | Auszahlungen für Investitionen in das | ||
| 21 a. | - Finanzanlagevermögen | 0 | 0 |
| 21 b. | - Sachanlagevermögen | - 26 | - 12 |
| 22. | + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten | 0 | 0 |
| 23. | - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten | 0 | 0 |
| 24. | +/- Mittelveränderungen aus sonstiger Investitionstätigkeit (Saldo) | 0 | 0 |
| 25. | \= Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 23 | - 12 |
| 26. | + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen (Kapitalerhöhungen, Verkauf eigener Anteile, etc.) | 0 | 0 |
| 27. | Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter | ||
| 27 a. | - Dividendenzahlungen | 0 | 0 |
| 27 b. | - sonstige Auszahlungen | 0 | 0 |
| 28. | +/- Mittelveränderungen sonstigem Kapital (Saldo) | 0 | 0 |
| 29. | \= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 |
| 30. | Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 19,25,29) | 0 | 1 |
| 31. | +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0 | 0 |
| 32. | + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | + 2 | + 2 |
| 33. | \= Finanzmittelfonds am Ende der Periode | + 2 | + 2 |
Der Finanzmittelfonds enthält gemäß DRS 2-10 den Kassenbestand und Guthaben bei der Zentralnotenbank (sofern vorhanden).
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung sowie Eigenkapitalspiegel - unter Einbeziehung der Buchführung - und den Lagebericht der VALORA EFFEKTEN HANDEL AG, Ettlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Stuttgart, 10. März 2014
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Frey, Wirtschaftsprüfer
von Wirth, Wirtschaftsprüferin
„Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Ettlingen, den 07.03.2014
Klaus Helffenstein, Vorstand
Der Vorstand erstattet folgenden erläuternden Bericht:
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals, Beschränkungen
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.575.000,00 und ist eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien (= rechnerischer Nennwert EUR 1,00), die jeweils gleiche Rechte - insbesondere gleiche Stimmrechte - gewähren. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Eine Einschränkung zur Übertragung der Aktien besteht nicht.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten
Mitteilungen gem. § 20 AktG liegen der Gesellschaft nicht vor. Die Dr. Becker Investments GmbH, Ötigheim, hat der Gesellschaft gem. § 21 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil 10 % beträgt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Diese bestehen nicht.
Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligung
Es ist dem Arbeitgeber nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung
Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen.
Die Satzung sieht in § 15 Abs. 2 abweichend von der gesetzlichen Grundregel in § 179 Abs. 2 AktG vor, dass die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer einer Stimmenmehrheit auch eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließen kann.
Die Satzung ermächtigt in § 9 Abs. 7 zudem den Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
Die satzungsmäßige Bestimmung einer geringeren Kapitalmehrheit für Satzungsänderungen verschafft der Gesellschaft und der Hauptversammlung größere Flexibilität und entspricht üblicher aktienrechtlicher Praxis.
Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Genehmigtes Kapital I
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 9. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 630.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Genehmigtes Kapital II
Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 12. Mai 2018 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 157.500,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, sofern der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (Genehmigtes Kapital II). Soweit die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach Satz 2 nicht ausgeübt wird, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, den Wortlaut der Satzung in § 4 Abs. 1 und 6 dieser Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals II zu ändern.
Aktienrückkauf
Eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf für die Gesellschaft liegt nicht vor.
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots
Diese bestehen nicht.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern
Diese bestehen nicht.
Ettlingen, 07.03.2013
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Der Vorstand
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| 1992 | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | 2000 | 2001 | 2002 | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gez. Kapital in TDM/TEUR (ab 2000) | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.000 | 1.500 (1) | 1.500 | 1.500 | 1.575 |
| Rücklagen gesamt TDM/TEUR | 200 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 1.000 | 7.868 | 5.900 | 6.500 | 6.650 |
| Jahresüberschuss TDM/TEUR | 759 | 760 | 564 | 320 | 401 | 213 | 1.441 | 4.739 | 4.142 | -4.788 | -1.550 (4) |
| Umsatz in TDM/TEUR | 6.009 | 9.101 | 4.681 | 4.941 | 5.214 | 5.646 | 12.720 | 48.074 | 29.705 | 6.334 | 1.577 |
| Ausschüttung in DM (2)/TEUR (1) = EURO 766.937,82/(2) = je 5,00 DM-Aktie | 3,00 | 3,00 | 3,00 | 1,50 | 2,00 | 1,00 | 3,00 | 5,00 | 1,00 | -,-- | -,-- |
| 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | |
| Gez. Kapital in TEUR | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 | 1.575 |
| Rücklagen gesamt TEUR | 6.650 | 158 (6) | 558 | 958 | 1.258 | 1.258 | 1.258 | 1.258 | 1.258 | 1.258 | 1.258 |
| Jahresüberschuss TEUR | -238 (5) | 146 | 813 | 825 | 717 | 274 | 219 | 478 | -214 | -596 | 32 |
| Umsatz in TEUR | 3.578 | 3.630 | 6.935 | 6.080 | 9.550 | 6.350 | 3.770 | 4.951 | 2.787 | 2.458 | 4.203 |
| Ausschüttung in EUR (3) | -,-- | -,-- | 0,20 | 0,30 | 0,25 | 0,10 | 0,10 | 0,30 | -,-- | -,-- | -,-- |
(3) \= je 1,00 EURO-Stückaktie
(4) \= zuzügl. Verlustvortrag 4.768 TEUR aus 2001 = 6.318 EUR
(5) \= zzgl. Verlustvortrag 6.318 TEUR aus 2002 = 6.556 TEUR
(6) \= Ultimo 2004 Verrechnung Verlustvortrag mit Kapitalrücklagen
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG
Am Hardtwald 7
76275 Ettlingen
Postfach 912
76263 Ettlingen
Telefon:
0 72 43/9 00 01
0 72 43/9 00 02
0 72 43/9 00 03
Telefax: 0 72 43/9 00 04
Internet: http://valora.de
E-Mail: [email protected]
vwd: Seiten 16120 u. 16121
REUTERS: VEHKURSE
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