AGM Information • Nov 20, 2015
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| ### _wige MEDIA AG #### Köln ### Mitteilung gemäß §§264 HGB Abs. 3, 264b HGB #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS #### über die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 ### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige EDITORIAL gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 72875 die _wige EDITORIAL gmbh eingetragen (nachfolgend auch "EDITORIAL" genannt). Alleinige Gesellschafterin der EDITORIAL ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der EDITORIAL unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige EDITORIAL gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der EDITORIAL einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die EDITORIAL ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige EDITORIAL gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der EDITORIAL beendet. Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach Vorstand #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS #### über die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 ### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige SOLUTIONS gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz ist unter HR B 20342 die _wige SOLUTIONS gmbh eingetragen (nachfolgend auch "SOLUTIONS" genannt). Alleinige Gesellschafterin der SOLUTIONS ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOLUTIONS unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige SOLUTIONS gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOLUTIONS einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die SOLUTIONS ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige SOLUTIONS gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der SOLUTIONS beendet. Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach Vorstand #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS #### über die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 ### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige EVENT gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 55586 die _wige EVENT gmbh eingetragen (nachfolgend auch "EVENT" genannt). Alleinige Gesellschafterin der EVENT ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der EVENT unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige EVENT gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der EVENT einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die EVENT ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige EVENT gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der EVENT beendet. Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach Vorstand #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS #### über die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 ### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige MARKETING gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln ist unter HR B 65867 die _wige MARKETING gmbh eingetragen (nachfolgend auch "MARKETING" genannt). Alleinige Gesellschafterin der MARKETING ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der MARKETING unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige MARKETING gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der MARKETING einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die MARKETING ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige MARKETING gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der MARKETING beendet. Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA AG Peter Lauterbach Vorstand #### GESELLSCHAFTERBESCHLUSS #### über die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 ### Protokoll einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der _wige SOUTH&BROWSE gmbh #### I. Präambel (1) Im Handelsregister des Amtsgerichts München ist unter HR B 193406 die _wige SOUTH&BROWSE gmbh eingetragen (nachfolgend auch "SOUTH&BROWSE" genannt). Alleinige Gesellschafterin der SOUTH&BROWSE ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HR B 41 998 eingetragene _wige MEDIA AG (nachfolgend auch "_wige" genannt). (2) Die _wige, vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Vorstand Peter Lauterbach, tritt hiermit in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOUTH&BROWSE unter Verzicht auf sämtliche gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Formen und Fristen der Einberufung und der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung in eine #### außerordentliche Gesellschafterversammlung #### der #### _wige SOUTH&BROWSE gmbh ein und beschließt in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafterin der SOUTH&BROWSE einstimmig was folgt: #### II. Beschlussfassung (1) Die SOUTH&BROWSE ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige MEDIA AG. (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Das Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. (4) Der Abschluss der _wige SOUTH&BROWSE gmbh für das Geschäftsjahr 2015 ist nach Maßgabe des § 264 (3) HGB in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG für das Geschäftsjahr 2015 einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und die Befreiung nach § 264 (3) HGB des Tochterunternehmens angegeben. Die Alleingesellschafterin hat nach § 264 (3) HGB dem zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Damit ist die außerordentliche Gesellschafterversammlung der SOUTH&BROWSE beendet. Köln, den 10.09.2015 _wige MEDIA Peter Lauterbach Vorstand |
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