AGM Information • Mar 9, 2016
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| ### _wige TRAX gmbh #### Köln ### Gesellschafterbeschluss #### über die Befreiung von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 #### Beschlussfassung Mit Beschlussfassung wird die Befreiung nach § 264 Absatz 3 HGB für das Geschäftsjahr 2015 in Anspruch genommen, die Voraussetzungen liegen entsprechend vor: (1) Die TRAX ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der _wige EVENT gmbh (2) Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen den Gesellschaften, welcher das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach Maßgabe des gesamten § 302 AktG verpflichtet. (3) Die _wige EVENT gmbh als Mutterunternehmen ist nach § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. (4) Die _wige EVENT gmbh hat auch die Befreiung nach § 264 Absatz 3 in Anspruch genommen. (5) Folglich ist der Abschluss der _wige TRAX gmbh in den Konzernabschluss der _wige MEDIA AG einzubeziehen. Im Anhang des Konzernabschlusses wird dies und die Befreiung nach § 264 Absatz 3 HGB des Tochterunternehmens angegeben. (6) Die Alleingesellschafterin hat dem Beschluss zugestimmt. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Köln, den 14.12.2015 _wige EVENT gmbh Peter Lauterbach Geschäftsführer |
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