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Readcrest Capital AG

Annual Report Jul 30, 2018

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Annual Report

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Readcrest Capital AG (vormals: Enerxy AG)

Hamburg (vormals: Karlsruhe)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Lagebericht

WIRTSCHAFTSBERICHT

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft befand sich zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 weiterhin in der Abwicklung. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28.03.2017 wurde die Fortführung und Neuausrichtung der Gesellschaft beschlossen. Die Eintragung des Beschlusses ist am 06.09.2017 erfolgt. Nach dem Beschluss über die Fortführung der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2017 die erforderlichen Prozesse für eine börsennotierte Gesellschaft eingerichtet. Ab dem Geschäftsjahr 2018 soll wieder eine werbende Tätigkeit in Form von Holding- und Managementtätigkeiten stattfinden.

Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2017 stand im Fokus einer Neuausrichtung der Gesellschaft. Zu diesem Zweck erfolgte im November 2017 eine Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital um TEUR 1.000,0. Die im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung sowie der laufenden Verwaltung der Gesellschaft entstandenen Kosten führten im Geschäftsjahr 2017 zu einem Jahresfehlbetrag. Erträge wurden ausschließlich in sehr geringem Umfang in Höhe von TEUR 3,7 aus der gewinnwirksamen Auflösung von Rückstellungen erzielt. Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung für das Geschäftstjahr 2017 in Hinblick auf die geplante Neuausrichtung der Gesellschaft günstig verlaufen.

ERTRAGSLAGE DER READCREST CAPITAL AG

Nachfolgend wird die Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr dargestellt und zum Vergleich dem Vorjahr gegenübergestellt. Aufgrund der Abwicklung sind die Geschäftsjahre nur bedingt vergleichbar:

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2017

TEUR
2016 TEUR 1) Veränderung

TEUR
Sonstige betriebliche Erträge 0,0 0,6 -0,6
Personalaufwand -0,1 -40,1 40,0
Betriebsaufwand -292,4 -121,0 -171,4
Zinsen auf Ertragssteuern -0,4 -23,7 23,3
Betriebsergebnis -292,9 -184,1 -108,8
Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0
Ordentliches Ergebnis -292,9 -184,1 -108,8
Periodenfremdes Ergebnis 3,7 110,2 -106,5
Ergebnis vor Ertragsteuern -289,2 -73,9 -215,3
Ertragsteuern 0,0 89,7 -89,7
Jahresergebnis -289,2 15,8 -305,0

1) Vorzeichen sind ergebnisbezogen

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Readcrest Capital AG umfassen im Wesentlichen die Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen von TEUR 3,7 (Vorjahr 110,2). Die Posten sind vollumfänglich als periodenfremde Erträge zu beurteilen.

Die Personalaufwendungen von TEUR 0,1 (Vorjahr: TEUR 40,1) betreffen eine Forderung des Pensions-Sicherungs-Verein aus Sozialabgaben für betriebliche Altersvorsorge (Vorjahr: Honorar des Abwicklers einschließlich der anteiligen Sozialabgaben).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 292,4 (Vorjahr: TEUR 121,0) und beinhalten die Kosten der Gesellschaft, u.a. für die Börsennotierung sowie Buchführungs-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten sowie die Kosten für die Kapitalerhöhung und die Verwaltung der Gesellschaft.

VERMÖGENSLAGE DER READCREST CAPITAL AG

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31.12.2017

TEUR
31.12.2016

TEUR
Verän-derung

TEUR
Aktiva
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Liquide Mittel 757,8 56,8 701,0
Sonstige Aktiva 72,4 43,1 29,3
830,2 99,9 730,3
830,2 99,9 730,3
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 3.000,0 2.000,0 1.000,0
Kapitalrücklage 4.000,0 4.000,0 0,0
Bilanzverlust -6.267,9 -5.978,7 -289,2
732,1 21,3 710,8
Kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten
und Rückstellungen
Rückstellungen 49,2 48,2 1,0
Lieferanten 18,8 0,3 18,5
Sonstige kurzfristige Passiva 30,1 30,1 0,0
98,1 78,6 19,5
830,2 99,9 730,3

Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 99,9 um TEUR 730,3 auf TEUR 830,2 erhöht. Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die Kapitalerhöhung im November 2017 abzüglich des Jahresfehlbetrages für das Geschäftsjahr zurückzuführen.

Die liquiden Mittel der Gesellschaft betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 757,8 (Vorjahr TEUR 56,8). Der Zuwachs steht im Einklang mit der Erhöhung des Kapitals um TEUR 1.000,0 abzüglich des liquiditätswirksamen Jahresfehlbetrages von TEUR -289,2.

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich aufgrund der Kapitalerhöhung (TEUR 1.000,00) und Abzug des Jahresfehlbetrages (TEUR 280,3) insgesamt um TEUR 710,8 erhöht und beträgt zum Stichtag TEUR 732,1 (im Vorjahr TEUR 21,3). Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 88,2 % nach 21,3 % am Vorjahresstichtag.

FINANZLAGE DER READCREST CAPITAL AG

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Geschäftsjahr 2017

TEUR
Geschäftsjahr 2016

TEUR
Mittelabfluss (i.Vj. Zufluss) aus der laufenden Geschäftstätigkeit -298,9 -350,9
Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit 0,0 0,0
Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 1.000,0 0,0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes 701,1 -350,9
Entwicklung des Finanzmittelbestandes
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 56,8 407,6
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes 701,1 -350,9
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 757,9 56,8

Der Finanzmittelbestand der Readcrest Capital AG beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2017 TEUR 757,9 (Vorjahr: TEUR 56,8).

Aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert ein Mittelabfluss von TEUR 298,9 (Vorjahr: von TEUR 350,9), der im Wesentlichen aus den Kosten der Neuausrichtung (Verwaltung und Kapitalerhöhung) resultiert.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr keinen Mittelzu- oder Abfluss aus Investitionstätigkeiten zu verzeichnen (Vorjahr: kein Mittelzu- oder Abfluss).

Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich im Geschäftsjahr ein Mittelzufluss in Höhe von TEUR 1.000,0 (Vorjahr: kein Mittelzu- oder Abfluss), welcher aus der Einzahlung der Kapitalerhöhung resultiert.

PROGNOSEBERICHT

Mit Neubesetzungen in den Gremien der Gesellschaft und der Änderung innerhalb der Aktionärsstruktur wurde die Voraussetzung geschaffen, damit 2018 die Tätigkeit als Beteiligungs- und Holding-Gesellschaft aufgenommen werden kann. Geplant ist die Beteiligung an zukunftsträchtigen Unternehmen aus dem Mittelstand innerhalb und außerhalb Deutschlands. Die Gesellschaft befindet sich diesbezüglich in Sondierungsgesprächen und Prüfung etwaiger Beteiligungsmöglichkeiten. Voraussetzung für das Eingehen einer Beteiligung ist die Sicherstellung der entsprechenden Finanzierung. Die Finanzierung hierfür soll bei Notwendigkeit durch geeignete Kapitalmaßnahmen, neben der etwaigen Eigenkapitalaufnahme zur Stärkung der Eigenmittelbasis und Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebs, im laufenden Jahr erfolgen.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich im laufenden Geschäftsjahr 2018 die Verlustsituation durch den Wegfall des außerordentlichen Strukturierungsaufwandes operativ leicht verbessern wird, die Gewinnschwelle aber noch nicht erreicht werden kann. Die Gesellschaft verfügt zum jetzigen Zeitpunkt über kein Beteiligungsportfolio. Mittelfristig sind Erträge aus dem Eingehen von Beteiligungen geplant. Ob für 2018 bereits diesbezügliche Ergebnisse erwirtschaftet werden können, ist abhängig vom Abschluss entsprechender Beteiligungsvorhaben und dem Zeitpunkt der Ertragswirksamkeit für die Gesellschaft, welches zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich eingeschätzt werden kann und dem Vorstand deshalb keine Prognose zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung möglich ist. Die Gesellschaft geht aber davon aus, dass im vierten Quartal 2018 erste Beteiligungsvorhaben umgesetzt werden können.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Das Risikomanagement der Readcrest Capital AG dient dem Erkennen, der Bewertung, der internen und externen Kommunikation sowie der Steuerung und Kontrolle derjenigen Risiken, die den Fortbestand der Unternehmensgruppe beeinträchtigen können.

Liquiditätsrisiken und Insolvenzrisiko

Die Liquidität der Gesellschaft ist durch vorhandene liquide Mittel aus der im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten Kapitalerhöhung sichergestellt. Das verbleibende genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag beträgt EUR 0,00.

Darüber hinaus besteht eine Finanzierungszusage der Guoshi Assets Investment Management Limited, British Virgin Islands mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2018.

Finanzrisiken

Die Gesellschaft verfügte bisher nicht über Kreditlinien oder Darlehenszusagen. Die verfügbare Liquidität ist auf die Barliquidität der Gesellschaft beschränkt. Im Geschäftsjahr 2017 wurden bis zur Durchführung einer Kapitalerhöhung der Gesellschaft Darlehen von Aktionären zur Verfügung gestellt, um die geplante Kapitalerhöhung tatsächlich durchführen zu können. Die Darlehen wurden nach erfolgter Kapitalerhöhung vollumfänglich zurückgezahlt.

Forderungsausfallrisiken

Die Gesellschaft hat keine Forderungen.

Sonstige Risiken

Im Geschäftsjahr sind mehr als 25 % der Anteile an der Gesellschaft an einen Erwerber übergegangen. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften in § 8c KStG würde der Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer und nach § 10a GewStG der vortragsfähige Gewerbeverlust insoweit untergehen. Mit Urteil vom 29.03.2017 (2BvL 6/11) hat das Bundesverfassungsgericht die vorgenannten Vorschriften ausgesetzt und den Gesetzgeber zu einer verfassungskonformen Neufassung des Gesetzes bis zum 31.12.2018 aufgefordert. Nach Ansicht des Vorstandes der Gesellschaft bleiben die Verlustvorträge aufgrund der richterlichen Entscheidung erhalten. Bis zum rückwirkenden Ergehen einer Gesetzesänderung bleibt hinsichtlich des Untergangs der Verluste die endgültige Entscheidung in diesem Verfahren abzuwarten.

Chancenbericht

Durch die erfolgreiche Erhöhung des Eigenkapitals und dem damit im Zusammenhang stehenden Zufluss an liquiden Mitteln besteht die Chance, dass in kommenden Geschäftsjahren erste Beteiligungen erworben werden und somit erstmals operative Umsätze generiert werden können.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und

Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Readcrest Capital AG stützt sich einerseits auf die internen Steuerungssysteme und andererseits auf die ihnen zugeordneten Überwachungssysteme und -maßnahmen. Die Steuerungssysteme bestehen aus internen Vorschriften, die die Befugnisse einzelner Mitarbeiter festlegen.

Der Vorstand der Readcrest Capital AG trifft grundsätzlich alle Entscheidungen betreffend die Gesellschaft. Die Buchhaltung der Readcrest Capital AG ist an einen externen Dienstleister vergeben, der dem Vorstand regelmäßig in angemessener Weise Informationen zur Verfügung stellt.

Die rechtliche Beurteilung von geplanten Geschäften erfolgt mit Hilfe von erfahrenen Beratern. Steuerliche Fragen werden in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten beurteilt.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht grundsätzlich die vollständige Erfassung, Verarbeitung und Bewertung von Sachverhalten sowie deren Darstellung in der Rechnungslegung. Aufgrund der sehr begrenzten organisatorischen Ausgestaltung des Unternehmens sowie den notwendigerweise einzuräumenden Ermessensspielräumen kann allerdings nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass durch individuelles Fehlverhalten, nicht oder nicht rechtzeitig funktionierende interne Kontrollen, oder sonstige Umstände die vollständige Erfassung, Verarbeitung und Bewertung von Sachverhalten unterbleiben könnte.

ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

Das Grundkapital zum 31. Dezember 2017 beträgt EUR 3.000.000,00 und ist in 3.000.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Es bestanden und bestehen keine Aktien, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien bekannt.

An Beteiligungen, die Grenze von 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand zum Stichtag folgende Beteiligungen bekannt:

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Aktionär/in Anteil

in %
Anteil

in €
Baoying Ou 26,16 % 785.000,00
Xiaohua Zhuo 19,99 % 599.999,00
Qian Jiang 18,16 % 545.000,00
Silvercave Investment and Development Co., Ltd (Guojian Jiang) 11,99 % 359.721,00
Streubesitz 23,70 % 710.280,00

Die Readcrest Capital AG hat keine Mitarbeiteraktien ausgegeben.

Die Ernennung und Abberufung des Vorstandes erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der Satzung der Readcrest Capital AG.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2017 und Eintragung vom 06.09.2017 wurde der Vorstand befugt, folgende Kapitalmaßnahmen (Bedingtes Kapital 2017) durchzuführen: „Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu Euro 1.000.000,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2017). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechten, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2017 durch die Gesellschaft oder durch Konzerngesellschaften der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 75 % beteiligt ist. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des vorstehenden Beschlusses sowie des von Vorstand und Aufsichtsrat jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreises.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder Genussrechte von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil, wenn der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nicht eine abweichende Gewinnbeteiligung beschließt. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des bedingten Kapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die gemäß § 161 AktG durch den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG abgegebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

Vorstand und Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in jeweils gültiger Fassung im Geschäftsjahr 2017 nicht entsprochen wurde und auch zukünftig nicht entsprochen werden wird.

Als derzeit sehr kleines Unternehmen kann die Readcrest Capital AG den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in vollem Umfang entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht.

Die Arbeitsweise von Aufsichtsrat und Vorstand ist durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gekennzeichnet. Hierdurch werden die Steuerung und Überwachung des Unternehmens im Hinblick auf die vom deutschen Aktienrecht vorgesehenen Kompetenzen gewährleistet.

Der Aufsichtsrat steuerte und überwachte die Abwicklung der Gesellschaft. Er besteht aus drei Mitgliedern. Hierzu informiert er sich regelmäßig durch telefonische und persönliche Kontakte mit dem Vorstand. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Gremium und nimmt dessen Belange nach außen wahr.

Die Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Sie erlaubt den anwesenden Aktionären, ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auszuüben. Aktionäre, die nicht anwesend sein können, haben die Möglichkeit, sich durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten zu lassen.

Die Gesellschaft hat im Zeitpunktr der Aufstellung des Lageberichtes mit Frau Ju und Herrn Binder zwei Vorstände sowie die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Mitgliedern des Aufsichtsrates. Die Zusammensetzung des Vorstandes erfüllt die Voraussetzungen nach § 76 Abs. 4 AktG. Weitere Zielgrößen werden daher unter Bezug auf die Größe der Gesellschaft nicht definiert. Der Aufsichtsrat verfügt derzeit über kein weibliches Mitglied. Das Gremium ist bestrebt innerhalb der nächsten Jahre die Voraussetzungen nach § 111 Abs. 5 AktG sukzessive zu erfüllen.

Die Gesellschaft gilt aufgrund der Börsennotierung als große Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, überschreitet jedoch nicht die Größenklassen nach § 267 HGB. Die Vorschriften nach § 96 Abs. 2 und Abs. 3 AktG sowie § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB sind daher nicht anzuwenden.

VERGÜTUNGSBERICHT

Abwickler/Vorstand

Die Gesellschaft befand sich seit dem 1. Januar 2015 in Abwicklung. Die Hauptversammlung vom 9. Dezember 2014 bestimmte Herrn Christian Hoelscher zum alleinigen Abwickler (ehemaliger Abwickler). Mit Beendigung der Hauptversammlung vom 28.03.2017 hatte Herr Christian Hoelscher sein Amt niedergelegt. Da die Fortsetzung der Gesellschaft erst mit Eintragung der Fortsetzung in das Handelsregister am 06.09.2017 wirksam wurde, wurde mit Herrn Gunnar Binder ein neuer Abwickler bestellt.

Mit Eintragung der Fortführung der Gesellschaft wurde der bisherige Abwickler Herr Gunnar Binder zum alleinigen Vorstand bestellt. Mit Eintragung vom 31.01.2018 wurde neben Herrn Binder Frau Qiying Ju zum weiteren Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Die dem Vorstand im Geschäftsjahr gewährten laufende Gesamtbezüge betragen TEUR 16,0 (im Vorjahr: TEUR 23,5).

Der ehemalige Abwickler hat für die erfolgreiche Abwicklung eine Bonuszahlung in Höhe von TEUR 9,0 (Vorjahr TEUR 78,0) erhalten.

Die Bezüge von TEUR 25,0 wurden sämtlich im Geschäftsjahr 2017 ausgezahlt.

Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeiten eine Vergütung, die in der Satzung der Readcrest Capital AG festgelegt ist. Die einfache Vergütung gemäß Satzung vom 15.12.2014 betrug TEUR 5,0 pro Jahr, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte der einfachen Vergütung und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der einfachen Vergütung erhielt.

Mit Satzungsänderung vom 28.03.2017 wurden die Bezüge des Aufsichtsrates angepasst. Die einfache Vergütung gemäß Satzung vom 28.03.2017 beträgt TEUR 2,5 pro Jahr, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte der einfachen Vergütung und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der einfachen Vergütung erhält. Somit beträgt die satzungsgemäße jährliche Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2017 insgesamt TEUR 14,0 (bis 28.03.2017 anteilig TEUR 5,5 und ab 28.03.2017 anteilig TEUR 8,5).

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Hinsichtlich Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr.2 AktG wird auf den Abhängigkeitsbericht im Anhang hingewiesen.

Erklärung nach § 312 Abs. 3 AktG

„Die Readcrest Capital AG hat im vorliegenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und hierzu mögliche Rechtsfolgen berichtet. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Readcrest Capital AG keine nach § 312 AktG berichtspflichtigen Geschäfte getätigt und ist auch nicht durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen benachteiligt worden.“

Hamburg, den 06. März 2018

Readcrest Capital AG

gez. Gunnar Binder, Vorstand

gez. Qiying Ju, Vorstand

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Hamburg, den 06. März 2018

Readcrest Capital AG

gez. Gunnar Binder, Vorstand

gez. Qiying Ju, Vorstand

Bilanz

Aktiva

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31.12.2017

EUR
31.12.2016

EUR
A. Anlagevermögen 0,00 0,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen 830.236,30 98.545,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 72.414,05 41.773,93
1. sonstige Vermögensgegenstände 72.414,05 41.773,93
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 757.822,25 56.771,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.350,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 830.236,30 99.895,32
Passiva
31.12.2017

EUR
31.12.2016

EUR
A. Eigenkapital 732.152,31 21.317,37
I. gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 2.000.000,00
II. Kapitalrücklage 4.000.006,00 4.000.006,00
III. Bilanzverlust 6.267.853,69 5.978.688,63
B. Rückstellungen 49.168,91 48.200,46
1. sonstige Rückstellungen 49.168,91 48.200,46
C. Verbindlichkeiten 48.915,08 30.377,49
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 18.787,59 250,00
2. sonstige Verbindlichkeiten 30.127,49 30.127,49
davon aus Steuern 25.309,45 25.309,45
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4.818,04 4.818,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 830.236,30 99.895,32

Gewinn- und Verlustrechnung

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1.1.2017 - 31.12.2017

EUR
1.1.2016 - 31.12.2016

EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 3.705,50 110.835,70
2. Personalaufwand 76,90 40.065,16
a) Löhne und Gehälter 0,00 35.500,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 76,90 4.565,16
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 292.400,15 121.003,01
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 393,51 23.669,99
5. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 -89.708,82
6. Ergebnis nach Steuern -289.165,06 15.806,36
7. Jahresfehlbetrag 289.165,06 -15.806,36

Ergebnisverwendung

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1.1.2017 - 31.12.2017

EUR
1.1.2016 - 31.12.2016

EUR
7. Jahresfehlbetrag 289.165,06 -15.806,36
8. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 5.978.688,63 5.994.494,99
9. Bilanzverlust 6.267.853,69 5.978.688,63

Kapitalflussrechnung

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Jahresfehlbetrag -289,2
Zunahme / Abnahme der Rückstellungen 1,0
Zunahme / Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -29,2
Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 18,5
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -298,9
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 0,0
Einzahlung aus Kapitalerhöhung 1.000,0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 1.000,0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 701,1
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 56,8
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 757,9

Eigenkapitalspiegel

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Gezeichnetes Kapital

Kapitalrücklage

Bilanzverlust

Eigenkapital gesamt

Stand 01. Janaur 2016 2.000.000,00 4.000.006,00 -5.994.494,99 5.511,01
Jahresüberschuss 2016 0,00 0,00 15.806,36 15.806,36
Stand 31. Dezember 2016 2.000.000,00 4.000.006,00 -5.978.688,63 21.317,37
Stand zum 01.01.2017 2.000.000,00 4.000.006,00 -5.978.688,63 21.317,37
Kapitalerhöhung 23.11.2017 1.000.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00
Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 -289.165,06 -289.165,06
Stand 31. Dezember 2017 3.000.000,00 4.000.006,00 -6.267.853,69 732.152,31

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Readcrest Capital AG mit Sitz in Hamburg ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Nummer HRB148451 eingetragen und stellt den vorliegenden Jahresabschluss auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der Satzung auf.

Die Readcrest Capital AG ist gemäß § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang erfolgen in Euro. In der Kapitalflussrechnung als auch der Erläuterung dieser Bestandteile im Anhang erfolgen die Angaben vereinfachend in TEUR.

Die Gesellschaft ist als börsennotierte Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 S. 2 HGB. Da die Aktien der Gesellschaft an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 WpHG (Geregelter Markt) zum Handel zugelassen sind, handelt es sich um eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind weitgehend im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Weitere Angaben zum Verlauf des Geschäfts im abgelaufenen Jahr befinden sich im Lagebericht der Gesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Readcrest Capital AG befand sich seit dem 1. Januar 2015 in Abwicklung. Mit Hauptversammlung vom 28. März 2017 hat die Hauptversammlung beschlossen, die Gesellschaft fortzusetzen. Die Eintragung des Fortsetzungsbeschlusses beim zuständigen Handelsregister ist am 06.09.2017 erfolgt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände, die sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben, betreffen im Wesentlichen Umsatzsteuer-Forderungen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten im Vorjahr enthält Mietvorauszahlungen für das Folgejahr.

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.000.000,00 ist eingeteilt in 3.000.000,00 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von € 1,00 je Aktie. Hiervon werden 1.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Wer von € 1.000.000,00 im Geschäftsjahr aus dem genehmigten Kapital gezeichnet.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss vom 23.11.2017 wurde die Erhöhung des Grundkapitals in Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 um € 1.000.000,00 auf € 3.000.000,00 beschlossen. Mit Beschluss des Aufsichtsrates wurde die Satzung in § 4 Abs. 1 und Abs. 3 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) entsprechend angepasst. Die Einzahlung ist im November 2017 erfolgt. Weitere Beschlüsse zu einem genehmigten Kapital gab es nicht. Nach Durchführung des Beschlusses verbleibt zum Bilanzstichtag ein genehmigtes Kapital von € 0,00.

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Die Anzeige des Verlustes der Hälfte des Grundkapitals erfolgte anlässlich der Hauptversammlung am 27. August 2013.

Mit Patronatserklärung vom 08. August 2017 hat sich die ehemalige Aktionärin Guoshi Assets Investment Management Ltd. mit Sitz in P.O. Box 957, Offshore Incorporations Centre, Road Town, Tortola, British Virgin Inlands verpflichtet, die Gesellschaft jederzeit finanziell so auszustatten, dass die Gesellschaft ihren Gläubigern gegenüber ihre Verpflichtungen vollumfänglich nachkommen kann. Die Erklärung gilt bis mindestens 31.12.2018.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Steuerrückstellungen

Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde aufgrund des Verlustes keine Steuerrückstellung gebildet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Bezeichnung Stand 01.01.2017

Inanspruchnahme

Auflösung

Zuführung

Stand 31.12.2017

Jahresabschlusskosten 22.100,00 22.100,00 0,00 20.600,00 22.000,00
Aufsichtsratsvergütung 4.100,46 767,13 3.333,33 10.688,91 10.668,91
Kosten der Hauptversammlung 11.000,00 11.000,00 0,00 10.000,00 10.000,00
Aufbewahrung 6.000,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00
ausstehende Rechnungen 1.000,00 389,50 610,50 500,00 500,00
Verpflichtung Liquidation 4.000,00 905,00 3.095,00 0,00 0,00
Bilanzwert gesamt 48.200,46 35.161,63 7.038,83 41.788,91 49.168,91

Angabe zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie zum Bilanzstichtag des Vorjahres haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge von € 3.705,50 (Vorjahr € 110.835,70) resultieren im Berichtsjahr im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen mit € 3.705,50 (Vorjahr € 106.054,79). Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von € 0,00 (Vorjahr € 4.167,35) waren im Vorjahr ebenfalls periodenfremd. Sie betrafen Umsatzsteuererstattungen aus der Voranmeldung für das IV. Quartal 2015.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit € 292.400,15 (Vorjahr € 121.003,01) stark gestiegen. Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten mit € 60.307,24 (Vorjahr € 9.741,60) sowie Verwaltung mit € 64.000,00 (Vorjahr: € 0,00) sind in Hinblick auf die Neuausrichtung der Gesellschaft und durch Kapitalerhöhungsmaßnahmen angestiegen.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Der Zinsaufwand von € 393,51 (Vorjahr € 23.669,99) umfasst im Wesentlichen Zinsen für ein von einem ehemaligen Aktionär gewährten Darlehen. Im Vorjahr betraffen diese im Wesentlichen Zinsen für eine abgelaufene Aussetzung der Vollziehung mit € 22.505,99 sowie Zinsen für Körperschaftsteuern mit € 1.164,00.

Angaben und Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 284,8. Im Wesentlichen beruht der Mittelabfluss aus der Bezahlung von Beratungskosten, welche im Rahmen der Neuausrichtung der Gesellschaft (u.a. Kapitalerhöhung) angefallen sind.

Aus der Investitionstätigkeit ergab sich ein Mittelzufluss von TEUR 1.000,00 aus der im November erfolgten Kapitalerhöhung.

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

Die Gesellschaft verfügte am 31. Dezember 2017 über insgesamt TEUR 757,9 liquide Mittel (Vorjahr: TEUR 56,8).

Angaben und Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist als Anlage dem Jahresabschluss beigefügt. Veränderungen ergaben sich aus der Einstellung der Jahresergebnisse und der mit Beschluss vom 09.11.2017 erfolgten Kapitalerhöhung.

Sonstige Angaben

Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Erklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2017 auf der Homepage der Readcrest Capital AG (https://readcrest.de/dcgk.html) dauerhaft zugänglich gemacht worden ist.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten Verpflichtungen aus Mietverhältnissen in Höhe von € 500,00 sowie Verpflichtungen aus D&O Versicherungen und den Kosten der Börsennotierung sowie die Kosten eines Beratungsvertrages in Höhe von € 40.281,67.

Abschlussprüfer

Als Honorar für den Abschlussprüfer MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin (Vorjahr: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart), sind folgende Aufwendungen erfasst:

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2017

2016

Abschlussprüfungsleistungen 23.496,23 21.032,96
Steuerberatungsleistungen 0,00 5.646,00

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Eintragung vom 31.01.2018 wurde Frau Qiying Ju, Fujian Province, China, zum Vorstand bestellt. Die Gesellschaft hat ab diesem Zeitpunkt zwei einzelvertretungsberechtigte Vorstände.

Angaben zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Die folgenden Unternehmen und Personen haben im Jahr 2017 einen maßgeblichen Einfluss auf die Readcrest Capital AG ausgeübt.

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Golden Tiger Investment Ltd., Road Town / British Virgin Islands Aktionär mit 70,00 % des Grundkapitals der Enerxy AG i.A. bis zum Verkauf am 01. Februar 2017.

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Zhang Xiao Ting Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Golden Tiger Investment Ltd.

Die Gesellschaft Enerxy (Beijing) Consulting Co. Ltd., Beijing / China hat zwar keine Kapitalverflechtung mit der Readcrest Capital AG, die unternehmerische Kontrolle wurde jedoch durch Herrn Zhang nahestehende Personen ausgeübt.

Anteilsbesitz an der Readcrest Capital AG

Der Readcrest Capital AG gingen bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz (20. Februar 2018) folgende Mitteilungen von Anteilseignern der Gesellschaft nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu. Soweit die Mitteilungen auf der Website veröffentlicht wurden und Korrekturen der Veröffentlichungen erforderlich waren, werden nachfolgend die tatsächlichen Mitteilungen der Anteilseigner mit Verweis auf die Veröffentlichungsdaten angegeben:

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 01. Februar 2017

Am 1. Februar 2017 hat uns die Golden Tiger Investment Ltd., Road Town / British Virgin Islands gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 28. Januar 2017 hat der Stimmrechtsanteil der Golden Tiger Investment Ltd., Road Town / British Virgin Islands an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % unterschritten und betrug an diesem Tag 0,00 % (0 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten).

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 01. Februar 2017

Am 1. Februar 2017 hat uns die Cobalt AG, Kükels, Deutschland gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 28. Januar 2017 hat der Stimmrechtsanteil der Cobalt AG, Kükels, Deutschland an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % überschritten und betrug an diesem Tag 29,99 % (599.999 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten). Hiervon werden der Cobalt AG 29,99 % (dies entspricht 599.999 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 01. Februar 2017

Am 01. Februar 2017 hat uns die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Deutschland gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 28. Januar 2017 hat der Stimmrechtsanteil der Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Deutschland an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % überschritten und betrug an diesem Tag 29,99 % (599.999 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten). Hiervon werden der Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) 29,99 % (dies entspricht 599.999 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 01. Februar 2017

Am 1. Februar 2017 hat uns Herr Manfred Schmidt, Deutschland gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 28. Januar 2017 hat der Stimmrechtsanteil von Herrn Manfred Schmidt an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % überschritten und betrug an diesem Tag 10,00 % (200.056 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten).

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 11. April 2017

Am 11. April 2017 hat uns die Guoshi Assets Investment Management Limited gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 06. April 2017 hat der Stimmrechtsanteil der Guoshi Assets Investment Management Limited an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % überschritten und betrug an diesem Tag 29,99 % (599.999 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten). Hiervon werden der Guoshi Assets Investment Management Limited 29,99 % (dies entspricht 599.999 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 12. April 2017

Am 12. April 2017 hat uns die Cobalt AG, Kükels, Deutschland gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 06. April 2017 hat der Stimmrechtsanteil der Cobalt AG, Kükels, Deutschland an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % unterschritten und betrug an diesem Tag 0,00 % (0 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten).

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 10. Mai 2017

Am 10. Mai 2017 hat uns die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 25. April 2017 hat der Stimmrechtsanteil der Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % unterschritten und betrug an diesem Tag 1,53 % (30.500 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten). Hiervon werden Frau Vanessa Beuttenmüller 1,53 % (dies entspricht 30.500 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 10. Mai 2017

Am 10. Mai 2017 hat uns Frau Qian Jiang gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am

25. April 2017 hat der Stimmrechtsanteil von Frau Qian Jiang an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % überschritten und betrug an diesem Tag 27,25 % ( 545.000 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten).

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 15. Juni 2017

Am 15. Juni 2017 hat uns Frau Ou Baoying gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am

9. Juni 2017 hat der Stimmrechtsanteil von Frau Ou Baoying an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % überschritten und betrug an diesem Tag 9,25 % ( 185.000 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten).

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 20. Juni 2017

Am 20. Juni 2017 hat uns Herr Manfred Schmidt gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 09. Juni 2017 hat der Stimmrechtsanteil von Herrn Manfred Schmidt an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % unterschritten und betrug an diesem Tag 0,75 % (15.056 von insgesamt 2.000.000 Stimmrechten).

Stimmrechtsmitteilung nach § 26a WpHG vom 30.11.2017

Am 30. November 2017 teilte die Gesellschaft mit, dass mit Wirksamkeit zum 23.11.2017 die Stimmrechte sich von 2.000.000 um 1.000.000 auf 3.000.000 Stimmrechte erhöht haben.

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 27.11.2017

Am 27. November 2017 haben uns die nachfolgend benannten Anteilseigner Aufgrund der Kapitalerhöhung vom 23.11.2017 gemäß § 21 Absatz 1 WpHG nachfolgende Über- oder Unterschreitungen am 23. November 2017 ihrer Stimmrechtsanteile (insgesamt 3.000.000 vorher: 2.000.000) an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: De000A1E89S5 mitgeteilt:

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Anteilseigner Anteile Stimmrechte vor Kapitalerhöhung Anteil Stimmrechnte nach Kapitalerhöhung Stimmrechte absolut
Jiang Qian 27,25 % 18,16 % 545.000
Zhao Xu 29,99 % 19,99 % 599.999
Jiang Goujian 0,00 % 11,99 % 359.721
Ou Baoying 9,25 % 26,16 % 785.000

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 19. Dezember 2017

Am 19. Dezember 2017 hat uns Herr Zhao Xu gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 13. Dezember 2017 hat der Stimmrechtsanteil von Herr Zhao Xu an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % unterschritten und betrug an diesem Tag 0,00 % (0 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten).

Stimmrechtsmitteilung nach § 26 Abs. 1 WpHG vom 19. Dezember 2017

Am 19. Dezember 2017 hat uns Frau Zhuo Xiaohua gemäß § 21 Absatz 1 WpHG Folgendes mitgeteilt: Am 13. Dezember 2017 hat der Stimmrechtsanteil von Frau Zhuo Xiaohua an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5 die Meldeschwelle von 3,00 % überschritten und betrug an diesem Tag 19,99 % ( 599.999 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten).

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs war folgende Person Abwickler der Gesellschaft:

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Vorname Name Beruf Dauer
Christian Hoelscher Kaufmann bis 28.03.2017
Gunnar Binder Kaufmann ab 28.03.2017 bis 06.09.2017

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs war Herr Gunnar Binder ab dem 06.09.2017 alleiniger Vorstand der Gesellschaft.

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

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Vorname Name Beruf Dauer
Carl-Christian Fricker Rechtsanwalt bis 28.03.2017
Matthias Gaebler Unternehmensberater bis 28.03.2017
Prof. Dr. Dirk Bildhäuser Unternehmensberater bis 28.03.2017
Marco Gebhard Kaufmann ab 28.03.2017
Michael Boeckel Kaufmann ab 28.03.2017
Delf Ness Kaufmann ab 28.03.2017 bis 26.09.2017
Xu Zhao Kaufmann ab 26.09.2017

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Herr Carl-Christian Fricker, Mit Neubestellung des Aufsichtsrates zum 28.03.2017 wurde Herr Marco Gebhard zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestellt.

Der stellvertretende Vorsitzende war im Geschäftsjahr Herr Matthias Gaebler. Mit Neubestellung des Aufsichtsrates zum 28.03.2017 wurde Herr Delf Ness und mit Neubestellung zum 26.09.2017

Herr Xu Zhao zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren zugleich Mitglieder Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes:

Herr Detlef Ness war zugleich Mitglied in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:

1. Cobalt AG, Kükels

2. Tyros AG, Hamburg

Herr Michael Boeckel war zugleich Mitglied in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:

1. Cobalt AG, Kükels Vorsitzender

Herr Matthias Gaebler war zugleich Mitglied in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:

1. PA Powerautomation AG, Pleidelsheim

Aufsichtsratsvorsitzender

2. Global Oil & Gas AG, Bad Vilbel

stv. Aufsichtsratsvorsitzender

3. Volksbank Stuttgart eG, Stuttgart

Mitglied des Regionalbeirats Filder

4. Nexus AG, Villingen-Schwenningen

Aufsichtsrat (bis 15. Mai 2015)

Herr Prof. Dr. Dirk Bildhäuser war zugleich Mitglied in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:

1. picturemaxx AG, München,

stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

2. PA Powerautomation AG, Pleidelsheim

Mitglied des Aufsichtsrats (ab 15. Februar 2016)

Herr Xu Zhao war zugleich Mitglied in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:

1. Panamax AG, München,

Vorstandvorsitzender

2. Guoshi Hengda Technologie AG, China,

Vorstandvorsitzender

3. Guoshi Asset Ltd., Hong Kong

Vorstandvorsitzende

4. Jiangsu Lang Ge Culture and Media Ltd., China

Vorstandvorsitzender

5. Guoshi Asset Investment Management Ltd.British Virgin Islands

Geschäftsführer

6. Addchance Holding Ltd., Hong Kong

Vorstandsmitglied

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Aufsichtsratsvergütungen sind in der Satzung festgelegt. Die Satzung vom 15.12.2014 sah eine Vergütung pro Geschäftsjahr von € 22.500,00 vor. Mit Satzungsänderung vom 28.03.2017 wurde die Vergütung auf € 11.250,00 pro Geschäftsjahr angepasst. In 2017 wurden noch nicht ausgezahlte Vergütungen in Höhe von € 10.668,91 als Rückstellung erfasst. Gegen Nachweis werden den Aufsichtsratsmitgliedern angefallene Reisekosten erstattet.

Abwickler/Vorstand

Die Hauptversammlung vom 28. März 2017 hat Herrn Gunnar Binder zum neuen alleinigen Abwickler bestellt. Der bisherige Abwickler Herr Christian Hoelscher hat mit Beendigung der Versammlung sein Amt niedergelegt. Mit Eintragung der Fortführung der Gesellschaft am 06.09.2017 wurde Herr Gunnar Binder zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Herr Christian Hoelscher war zugleich Mitglied in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:

1. EuroTec GmbH, Langenfeld

Geschäftsführer (ab 03.01.2017)

Herr Gunnar Binder war zugleich Mitglied in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:

2. Tyros AG, Hamburg

Vorstand

3. Hyresboständer I Sverige III Gul AB, Göteborg (Schweden)

Vorstand

Die dem Abwickler/Vorstand für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 gewährten Gesamtbezüge (Honorare) betragen € 25.000,00 (im Vorjahr € 113.500,00). Hinsichtlich weiterer Angaben wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht hingewiesen.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Am 08.02.2017 erhielt die Gesellschaft ein Darlehen der Cobalt AG in Höhe von € 15.000,00, welches mit 3,0 % p.a. verzinslich war. Das Darlehen wurde nebst Zinsen am 09.11.2017 zurückgezahlt.

Am 22.06.2017/18.07.2017 erhielt die Gesellschaft ein kurzfristiges Darlehen der Aktionärin Qian Jiang in Höhe von € 100.000,00, welches unverzinslich war. Das Darlehen wurde am 18.12.2017 zurückgezahlt.

Am 13.10.2017 erhielt die Gesellschaft ein kurzfristiges Darlehen der Aktionärin Guoshi Asset Investment Mangament Ltd. in Höhe von € 50.000,00, welches unverzinslich war. Das Darlehen wurde am 12.12.2017 zurückgezahlt.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 289.165,06 mit dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von € 5.978.688,63 zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.

Abhängigkeitsbericht

Die Golden Tiger Investment Ltd. hielt bis zum 01. Februar 2017 an der Unternehmung mehr als 25 % des Aktienkapitals und zugleich eine Mehrheitsbeteiligung.

Vom 01. Februar 2017 bis zum 12. April 2017 hielt die Cobalt AG mehr als 25 % des Aktienkapitals.

Vom 01. Februar 2017 bis 25. April 2017 hielt die Intercap Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) mehr als 25 % des Aktienkapitals.

Ab dem 27. November 2017 hält Frau Baoying Ou mehr als 25 % des Aktienkapitals.

Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2017 einen Bericht nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) erstellt, der mit folgender Schlussbemerkung abschließt:

"Die Readcrest Capital AG hat im vorliegenden Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und hierzu mögliche Rechtsfolgen berichtet. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Readcrest Capital AG keine nach § 312 AktG berichtspflichtigen Geschäfte getätigt und ist auch nicht durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen benachteiligt worden. "

Unterschrift des Vorstandes

Hamburg, 30.04.2018

gez. Gunnar Binder

gez. Qiying Ju

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2017 die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung des Unternehmens vorgegebenen Überwachungs-, Beratungs- und Kontrollaufgaben umfassend wahrgenommen. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem telefonischem Kontakt mit dem Vorstand (bis 6. September 2017: Abwickler).

Die Mitglieder des Aufsichtsrates wurden durch die Hauptversammlung am 28. März 2017 neu bestellt. Infolge Niederlegung des Aufsichtsratsmandates durch Herrn Delf Ness wurde an dessen Stelle durch die Hauptversammlung am 26. September 2017 Herr Zhao Xu zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am selben Tage wurde Herr Marco Gebhard zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herr Zhao Xu zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Aufgrund der am 6. September 2017 erfolgten Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung am 28. März 2017 über die Fortsetzung der Gesellschaft ist die Abwicklung der Gesellschaft mit dem 6. September 2017 beendet. Seither hat die Gesellschaft ihre satzungsmäßige Geschäftstätigkeit aufgenommen. Diese hat der Aufsichtsrat überwacht.

In seiner Sitzung am 17. Oktober 2017 hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu dem Beschluß des Vorstandes vom 16. Oktober 2017 über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft erteilt. In seiner Sitzung am 9. November 2017 hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu dem Beschluß des Vorstandes vom 9. November 2017 über die Festsetzung der endgültigen Höhe der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft erteilt und eine entsprechende Neufassung des Wortlautes von Art. 4 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft beschlossen.

Daneben hat es weitere Erörterungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat die operative Ausrichtung der Gesellschaft sowie die Anbahnung neuer Geschäftsverbindungen in Asisen und Europa gegeben. Beschlüsse wurden hierzu nicht gefaßt.

Der Aufsichtsrat hat sich gemeinsam mit dem Vorstand mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befaßt. Die dazu gemäß § 161 AktG vorgesehene Entsprechenserklärung wurde im Februar 2018 abgegeben und ist im Internetauftritt des Unternehmens abrufbar. Dem Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2017 nicht entsprochen und wird auch zukünftig nicht entsprochen werden. Als derzeit sehr kleines Unternehmen kann die Gesellschaft den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in vollem Umfange entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht. Selbstverständlich sind Vorstand und Aufsichtsrat dennoch grundsätzlich bestrebt, entsprechend den Kodexvorgaben zu handeln.

Der Aufsichtsrat hat von dem von der Hauptversammlung am 26. September 2017 gewählten Abschlußprüfer, der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, die Unabhängigkeitserklärung gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt.

Der Abschlußprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 27. April 2018 teilgenommen. Die Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wurden dargelegt und ausführlich mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zudem stand der Abschlußprüfer für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat vom Prüfungsergebnis des Abschlußprüfers zustimmend Kenntnis genommen und erhebt nach seinen eigenen Prüfungen keine Einwendungen.

Der Abschlußprüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluß mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt. Der Jahresabschluß der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 ist damit festgestellt.

Der Abschlußprüfer hat den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und ihn mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:

„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind.“

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlußprüfers entsprechend den gesetzlichen Pflichten ebenfalls geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlußprüfer angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands nicht zu erheben.

Wir danken dem Vorstand für die geleistete Arbeit und den Aktionären für ihre Treue zum Unternehmen.

Hamburg, den 30. April 2018

gez. Marco Gebhard, Vorsitzender des Aufsichtsrats

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2018 festgestellt.

Bestätigungsvermerk DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERS

An die Readcrest Capital AG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Readcrest Capital AG, Hamburg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom

1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Readcrest Capital AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung“ des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289f HGB und den Abschnitt „Versicherung der gesetzlichen Vertreter“ gemäß § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB und

§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandsteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Neuausrichtung des Geschäftsmodells

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Gesellschaft befand sich vom 1. Januar 2015 bis zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 in Abwicklung. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2017 wurde die Fortführung und Neuausrichtung der Gesellschaft beschlossen. Die Eintragung des Beschlusses ist am 6. September 2017 erfolgt. Bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurde noch keine Beteiligung erworben.

Vor diesem Hintergrund erachten wir die Neuausrichtung des Geschäftsmodells als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben die in dem Zusammenhang mit der Neuausrichtung der Gesellschaft durchgeführte Kapitalerhöhung geprüft. Hierbei haben wir alle Beschlüsse über die Kapitalerhöhung, die Zeichnungsscheine der Privatplatzierung sowie der Bank, die Zahlungseingänge bei der Bank und die entsprechenden Stimmrechtsmitteilungen geprüft. Darüber hinaus haben wir mit dem Vorstand Gespräche geführt, in dem ein konkretes Vorhaben im Zusammenhang mit der Neuausrichtung des Geschäftsmodells erläutert wurde.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Neuausrichtung des Geschäftsmodells keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Lagebericht im Abschnitt „Wirtschaftsbericht-Geschäftsverlauf“ und „Prognosebericht“.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt „Prüfungsurteile“ genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. September 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Readcrest Capital AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Nickenig.

Berlin, den 27. April 2018

**MSW GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

gez. Mantay, Wirtschaftsprüfer

gez. Nickenig, Wirtschaftsprüfer

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