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A.S. Creation Tapeten AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 17, 2019

9_rns_2019-05-17_ea4245a2-e75e-4df4-8763-8a4268af94ec.html

Annual / Quarterly Financial Statement

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A.S. Création Tapeten AG

Gummersbach

Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

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Anhang Nr. 31.12.2018

31.12.2017

Immaterielle Vermögensgegenstände (1) 167.854,27 170.600,23
Sachanlagen (2) 16.185.411,26 13.486.566,09
Finanzanlagen (3) 53.904.676,04 52.380.707,32
Anlagevermögen 70.257.941,57 66.037.873,64
Vorräte (4) 22.504.527,15 24.967.548,06
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (5) 23.419.807,74 25.582.647,09
Flüssige Mittel 9.055.853,70 4.505.634,89
Umlaufvermögen 54.980.188,59 55.055.830,04
Rechnungsabgrenzungsposten (6) 470.825,58 451.462,28
Aktive latente Steuern (7) 1.225.000,00 1.055.821,96
Bilanzsumme 126.933.955,74 122.600.987,92
Passiva
Anhang Nr. 31.12.2018

31.12.2017

Gezeichnetes Kapital 9.000.000,00 9.000.000,00
Rechnerischer Nennwert der eigenen Aktien -730.947,00 -730.947,00
8.269.053,00 8.269.053,00
Kapitalrücklage 13.752.488,72 13.752.488,72
Gewinnrücklagen 65.374.029,69 77.985.466,65
Bilanzverlust -2.906.949,47 -12.611.436,96
Eigenkapital (8) 84.488.621,94 87.395.571,41
Rückstellungen für Pensionen 8.661.151,00 7.769.782,00
Steuerrückstellungen 634.484,00 81.000,00
Sonstige Rückstellungen 15.979.046,00 16.968.795,00
Rückstellungen (9) 25.274.681,00 24.819.577,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.638.931,25 5.397.500,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.481.446,32 2.908.146,33
Sonstige Verbindlichkeiten 2.050.275,23 2.080.193,18
Verbindlichkeiten (10) 17.170.652,80 10.385.839,51
Bilanzsumme 126.933.955,74 122.600.987,92

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

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Anhang Nr. 2018

2017

Umsatzerlöse (12) 97.945.765,01 104.875.153,04
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -2.398.545,13 325.546,18
Gesamtleistung 95.547.219,88 105.200.699,22
Materialaufwand (13) 49.131.717,78 55.414.624,21
Rohertrag 46.415.502,10 49.786.075,01
Sonstige betriebliche Erträge (14) 771.322,30 1.063.986,40
47.186.824,40 50.850.061,41
Personalaufwand (15) 26.493.270,17 29.516.844,47
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (16) 3.268.352,68 3.502.967,64
Sonstige betriebliche Aufwendungen (17) 17.321.654,34 30.687.129,42
Betriebliche Aufwendungen 47.083.277,19 63.706.941,53
Operatives Ergebnis (EBIT) 103.547,21 -12.856.880,12
Erträge aus Beteiligungen 56.535,50 0,00
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.711.681,54 1.529.703,61
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.140,54 3.656,56
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 0,00 688.000,00
Abschreibungen auf Finanzanlagen 2.609.196,88 700.000,00
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.447.405,37 952.465,84
Finanzergebnis (18) -2.286.244,67 568.894,33
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.182.697,46 -12.287.985,79
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (19) 724.252,01 323.451,17
Jahresfehlbetrag -2.906.949,47 -12.611.436,96
Bilanzverlust -2.906.949,47 -12.611.436,96

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

Allgemeines

Die A.S. Création Tapeten AG ist eine in der Bundesrepublik Deutschland beim Registergericht Köln unter der Nummer HRB 39357 registrierte Aktiengesellschaft. Die Adresse des Firmensitzes lautet: Südstraße 47, D-51645 Gummersbach.

Der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Zur Verbesserung der Klarheit werden in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Die zusammengefassten Posten werden im Anhang detailliert ausgewiesen und erläutert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer über drei bis fünf Jahre linear abgeschrieben.

Sachanlagen sind mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig abgeschrieben. Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde:

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Gebäude 10 bis 30 Jahre
Großmaschinen 8 bis 15 Jahre
Übrige Maschinen 5 bis 10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre

Bei Sachanlagen werden die Abschreibungen im Jahr des Zugangs pro rata temporis vorgenommen.

Aus Vereinfachungsgründen werden selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 800 € im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Ferner wird unterstellt, dass diese nach erfolgter Abschreibung aus dem Anlagevermögen abgehen.

Eine Besonderheit ergibt sich bei den Abschreibungen für Druck- und Prägewalzen und Rotationssiebe. Diese werden leistungsbezogen über einen Zeitraum von drei Jahren angesetzt. Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass die Druckwerkzeuge nach erfolgter Abschreibung aus dem Anlagevermögen abgehen.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden mit dem Nominalwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgen Abschreibungen im erforderlichen Umfang.

Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren mit den gewogenen durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Marktwert am Bilanzstichtag angesetzt. Der Ansatz der fertigen und der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Stichtag. Dabei werden in die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht einbezogen. Bestandsrisiken innerhalb der Vorräte aufgrund geminderter Verwertbarkeit werden angemessen berücksichtigt.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und flüssige Mittel sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Im Fall von langfristigen unverzinslichen Forderungen erfolgt die Bewertung mit dem abgezinsten Betrag. Bei erkennbaren Risiken innerhalb der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Darüber hinaus werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhand gleichartiger Risikoeigenschaften gruppiert und für diese Risikogruppen pauschalierte Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Die eigenen Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet. Hierbei wird der rechnerische Nennwert der eigenen Aktien, d. h. der Anteil am Gezeichneten Kapital, der auf die eigenen Aktien entfällt, offen von der Position "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt und die Differenz zwischen den Anschaffungskosten der eigenen Aktien und deren rechnerischem Nennwert mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Verpflichtungen aus laufenden Rentenzahlungen sowie aufgrund von Zusagen für zukünftige Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Diese werden auf der Basis des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt. Für die Abzinsung wird der durchschnittliche Zinssatz der letzten zehn Jahre verwendet, den die Deutsche Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlicht.

Die sonstigen Rückstellungen sind in der Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Abdeckung der erkennbaren Risiken und der ungewissen Verbindlichkeiten wahrscheinlich erforderlich ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Soweit vorhanden, werden flüssige Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden diese entweder mit dem historischen Kurs oder, sofern der Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag ungünstiger ist, mit letzterem bewertet.

Latente Steuerabgrenzungen werden auf unterschiedliche Wertansätze von Aktiva und Passiva nach HGB und Steuerrecht berechnet. Zur Anwendung kommt hierbei ein individueller, zukünftig zu erwartender Steuersatz, der sich durch die Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergibt.

Derivative Finanzinstrumente werden mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Mikro-Bewertungseinheiten zusammengefasst, da ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird mit der Critical-Terms-Match-Methode gemessen, und es wird ein Wertausgleich von 100 % erwartet. Unter Anwendung der sogenannten Einfrierungsmethode werden die derivativen Finanzinstrumente nicht bilanziert.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB muss der Vorstand Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die den Ausweis der Vermögenswerte und Schulden sowie der Aufwendungen und Erträge beeinflussen. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln. Dennoch können die tatsächlichen Werte von den Schätzwerten abweichen. Gleiches gilt hinsichtlich der Aussagen im Lagebericht.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Immaterielle Vermögensgegenstände

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich um entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Deren Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

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T€
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 31.12.2017 1.446
Zugang 66
Abgang 0
Stand 31.12.2018 1.512
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2017 1.275
Zugang 69
Abgang 0
Stand 31.12.2018 1.344
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2017 171
Stand 31.12.2018 168

(2) Sachanlagen

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Sachanlagen stellen sich wie folgt dar:

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Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten

T€
Technische Anlagen und Maschinen

T€
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

T€
Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau

T€
Gesamt

T€
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 31.12.2017 15.435 62.249 20.305 807 98.796
Zugang 0 2.034 2.153 1.821 6.008
Umbuchung 0 707 0 -707 0
Abgang 0 1.153 3.327 0 4.480
Stand 31.12.2018 15.435 63.837 19.131 1.921 100.324
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2017 7.327 60.792 17.190 0 85.309
Zugang 595 396 2.208 0 3.199
Abgang 0 1.153 3.216 0 4.369
Stand 31.12.2018 7.922 60.035 16.182 0 84.139
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2017 8.108 1.457 3.115 807 13.487
Stand 31.12.2018 7.513 3.802 2.949 1.921 16.185

(3) Finanzanlagen

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Finanzanlagen stellen sich wie folgt dar:

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Anteile an verbundenen Unternehmen

T€
Beteiligungen

T€
Ausleihungen an verbundene Unternehmen

T€
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

T€
Gesamt

T€
Brutto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand 31.12.2017 23.427 3.456 9.359 21.377 57.619
Zugang 0 0 5.600 64 5.664
Abgang 0 0 759 796 1.555
Währungsanpassung 0 0 -353 -23 -376
Stand 31.12.2018 23.427 3.456 13.847 20.622 61.352
Kumulierte Abschreibungen
Stand 31.12.2017 3.500 0 1.738 0 5.238
Zugang 2.609 0 0 0 2.609
Sonstige Veränderung 0 0 -400 0 -400
Stand 31.12.2018 6.109 0 1.338 0 7.447
Nettobuchwerte
Stand 31.12.2017 19.927 3.456 7.621 21.377 52.381
Stand 31.12.2018 17.318 3.456 12.509 20.622 53.905

(4) Vorräte

Die Vorräte gliedern sich wie folgt:

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31.12.2018

T€
31.12.2017

T€
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.295 3.324
Unfertige Erzeugnisse 85 93
Fertige Erzeugnisse und Waren 19.125 21.551
22.505 24.968

(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Aufgliederung und Fristigkeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

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Gesamt Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit über einem Jahr
31.12. 2018

T€
31.12. 2017

T€
31.12. 2018

T€
31.12. 2017

T€
31.12. 2018

T€
31.12. 2017

T€
--- --- --- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.984 17.952 14.969 17.928 15 24
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.779 4.379 3.779 4.379 0 0
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.369 482 1.369 482 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 3.288 2.770 3.228 2.693 60 77
23.420 25.583 23.345 25.482 75 101

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um solche aus Lieferungen und Leistungen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche in Höhe von 715 T€ (Vorjahr: 745 T€) sowie Bonusgutschriften von Lieferanten enthalten.

(6) Rechnungsabgrenzungsposten

In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien in Höhe von 90 T€ (Vorjahr: 106 T€) enthalten.

(7) Aktive latente Steuern

Der latente Steuersatz beträgt im Berichtsjahr 31,06 % (Vorjahr: 31,06 %). Die latenten Steueransprüche resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Sachanlagen sowie der unterschiedlichen Höhe der Pensionsrückstellungen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften.

(8) Eigenkapital

Zum Bilanzstichtag beträgt das Grundkapital unverändert 9.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien.

Gemäß § 4 Abs. 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 7. Mai 2015) ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500 T€ zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag unverändert 4.500 T€.

Gemäß dem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 ist der Vorstand bis zum 6. Mai 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem rechnerischen Nennwert von 900 T€ (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern oder sie zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Auf der Grundlage entsprechender vorheriger Ermächtigungen hatte die A.S. Création Tapeten AG von 1999 bis 2008 per Saldo 243.649 Stück eigener Aktien erworben. Seither ist es zu keinen Käufen oder Verkäufen gekommen, d. h. am Bilanzstichtag befanden sich unverändert 243.649 Stück eigener Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von 731 T€ bzw. 8,12 % des Grundkapitals im Eigentum der A.S. Création Tapeten AG. Die Anschaffungskosten für diese Aktien belaufen sich auf 4.021 T€. Von diesen Anschaffungskosten wird, wie im Vorjahr, ein Betrag in Höhe von 731 T€, d. h. der rechnerische Nennwert, offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt und der Differenzbetrag in Höhe von 3.290 T€ mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Gewinnrücklagen entwickelten sich wie folgt:

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T€
Stand per 31. Dezember 2017 77.985
Entnahme aus den Gewinnrücklagen -12.611
Stand per 31. Dezember 2018 65.374

Am 3. Mai 2018 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 174 Abs. 2 AktG über die Verwendung des Bilanzverlustes des Geschäftsjahres 2017 wie folgt beschlossen:

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T€
Ausschüttung einer Dividende 0
Entnahme aus den Gewinnrücklagen -12.611
Bilanzverlust -12.611

Gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe der aktiven latenten Steuern von 1.225 T€ und dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in Höhe von 1.493 T€. Unter Berücksichtigung dieses ausschüttungsgesperrten Betrages in Höhe von 2.718 T€ sowie des Bilanzverlustes in Höhe von 2.907 T€ existieren zum Bilanzstichtag frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 59.749 T€.

Aufgrund des Konzernverlustes im Berichtsjahr wird vorgeschlagen, keine Dividende zu zahlen. Für das Vorjahr wurde ebenfalls keine Dividende ausgezahlt.

(9) Rückstellungen

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

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01.01.2018

T€
Inanspruchnahme

T€
Auflösung

T€
Zuführung

T€
31.12.2018

T€
Pensionsrückstellungen 7.770 289 0 1.180 8.661
Steuerrückstellungen 81 0 0 553 634
Sonstige Rückstellungen 16.969 4.013 62 3.086 15.980
davon langfristig (240) (9) (0) (16) (247)
davon kurzfristig (16.729) (4.004) (62) (3.070) (15.733)
24.820 4.302 62 4.819 25.275

Der Pensionsrückstellungsbetrag wurde unter Berücksichtigung der nachfolgenden wesentlichen Annahmen ermittelt:

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31.12.2018

%
31.12.2017

%
Rechnungszins 3,21 3,68
Rententrend 2,00 2,00

Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden im Berichtsjahr erstmalig die ©RICHTTAFELN 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag aus der erstmaligen Anwendung der neuen Richttafeln in Höhe von 73 T€ ist im Personalaufwand des Berichtsjahres vollständig erfasst.

Die ergebniswirksame Zuführung zu den Pensionsrückstellungen setzt sich wie folgt zusammen und ist in den jeweils angegebenen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten:

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GuV-Position 2018

T€
2017

T€
Dienstzeitaufwand und Auswirkungen von Bestands- und Prämissenänderungen Personalaufwand 242 153
Zinsanteil des Altersversorgungsaufwands Finanzergebnis 284 289
Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust aus der Änderung des Abzinsungsfaktors Finanzergebnis 654 398
1.180 840

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Bußgelder, Personalaufwendungen wie z. B. Zusatzvergütungen, Urlaubsentgelte und Jubiläumgsgelder sowie Rückstellungen für Bonus- und Rabattvereinbarungen.

(10) Verbindlichkeiten

Die Zusammensetzung und Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:

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Gesamt Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit über 1 bis zu 5 Jahren
31.12. 2018

T€
31.12. 2017

T€
31.12. 2018

T€
31.12. 2017

T€
31.12. 2018

T€
31.12. 2017

T€
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 12.639 5.398 2.247 3.148 7.629 2.250
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.482 2.908 2.482 2.908 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 2.050 2.080 2.050 2.080 0 0
davon aus Steuern (88) (477) (88) (477) (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (56) (115) (56) (115) (0) (0)
davon erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (29) (48) (29) (48) (0) (0)
17.171 10.386 6.779 8.136 7.629 2.250

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Restlaufzeit über 5 Jahren
31.12. 2018

T€
31.12. 2017

T€
--- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.763 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0
davon aus Steuern (0) (0)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (0) (0)
davon erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (0) (0)
2.763 0

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Grundschulden in Höhe von 19.000 T€ (Vorjahr: 19.000 T€).

(11) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die angabepflichtigen wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

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31.12.2018

T€
31.12.2017

T€
aus Leasingverträgen 129 123
aus Bestellobligo für Rohstoffe 1.818 1.977
aus Bestellobligo für Investitionen 1.079 2.253
3.026 4.353

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(12) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

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2018

T€
2017

T€
Deutschland 55.125 56.105
Europäische Union (ohne Deutschland) 31.245 35.413
Europäische Union (EU) 86.370 91.518
Sonstiges Osteuropa 12.134 12.660
Übrige 9.468 10.854
Umsatz (brutto) 107.972 115.032
Erlösschmälerungen -10.026 -10.157
Umsatz (netto) 97.946 104.875

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2018

T€
2017

T€
Umsatz aus Produkten 107.892 114.914
Umsatz aus Dienstleistungen 80 118
Umsatz (brutto) 107.972 115.032
Erlösschmälerungen -10.026 -10.157
Umsatz (netto) 97.946 104.875

(13) Materialaufwand

Der Materialaufwand enthält:

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2018

T€
2017

T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren 44.023 48.961
Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.109 6.454
49.132 55.415

(14) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und von Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 129 T€ (Vorjahr: 558 T€) sowie sonstige periodenfremde Erträge in Höhe von 200 T€ (Vorjahr: 23 T€) enthalten. Ferner sind in der Position Gewinne aus Anlagenabgängen in Höhe von 127 T€ (Vorjahr: 151 T€) enthalten.

(15) Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2018

T€
2017

T€
Löhne und Gehälter 21.964 24.538
Soziale Abgaben 4.201 4.743
Altersversorgung 328 236
26.493 29.517

Im Berichtsjahr ist in der Altersversorgung ein Aufwand aus der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von 242 T€ (Vorjahr: 153 T€) enthalten.

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt (auf Vollzeitkräfte umgerechnet) ohne die vier Mitglieder des Vorstands:

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2018 Personen 2017 Personen
Gewerbliche Arbeitnehmer 280 300
Angestellte 161 183
Auszubildende 41 40
482 523

(16) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

Die Abschreibungen setzten sich wie folgt zusammen:

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2018

T€
2017

T€
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 69 80
Abschreibungen auf Sachanlagen 3.199 3.423
3.268 3.503

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für Ausgangsfrachten, Instandhaltungen, Abfallbeseitigung und Werbung. Ferner sind betriebliche, nicht mit dem Umsatz verbundene Steuern in Höhe von 88 T€ (Vorjahr: 88 T€), sonstige periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 54 T€ (Vorjahr: 56 T€) und Verluste aus Anlagenabgängen in Höhe von 24 T€ (Vorjahr: 83 T€) in dieser Position enthalten. Im Vorjahr wurden außergewöhnliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren in Höhe von 13.122 T€ in dieser Position erfasst. Im Berichtsjahr sind in diesem Zusammenhang Anwaltskosten in Höhe von 106 T€ angefallen.

(18) Finanzergebnis

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 1.712 T€ (Vorjahr: 1.530 T€) beinhalten 672 T€ (Vorjahr: 400 T€) von verbundenen Unternehmen und 1.040 T€ (Vorjahr: 1.130 T€) von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen den Beteiligungsbuchwert der OOO A.S. Création (RUS).

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind versicherungsmathematische Verluste aus der Ermittlung der Pensionsrückstellung in Höhe von 654 T€ (Vorjahr: 398 T€) enthalten (vgl. Anhang Nr. 9).

(19) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt:

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2018

T€
2017

T€
Ertragsteueraufwendungen 893 369
davon Steueraufwendungen für Vorjahre (0) (293)
Latente Steuern -169 -46
724 323

Ergänzende Angaben

(20) Aufwendungen für Abschlussprüfer

Für die Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses wurden im Berichtsjahr 95 T€ (Vorjahr: 90 T€) aufgewendet. Zusätzlich erhielt der Abschlussprüfer 0 T€ (Vorjahr: 18 T€) für sonstige Bestätigungsleistungen, 27 T€ (Vorjahr: 28 T€) für Steuerberatungsleistungen und 2 T€ (Vorjahr: 3 T€) für sonstige Leistungen.

(21) Kapitalflussrechnung

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2018

T€
2017

T€
Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresfehlbetrag /Jahresüberschuss -2.907 -12.611
-/+ Erhöhung/Verminderung des Barwerts des Körperschaftsteuerguthabens 0 296
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 5.877 4.203
- Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 0 -688
+/- Erhöhung/Verminderung langfristiger Rückstellungen 898 566
-/+ Erträge/Aufwendungen aus der Veränderung latenter Steuern -169 -46
-/+ Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -103 -68
-/+ Gewinne/Verluste im Anlagevermögen aus Wechselkursänderungen 23 64
-/+ Erhöhung/Verminderung Vorräte 2.463 -519
-/+ Erhöhung/Verminderung Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.968 -1.159
-/+ Erhöhung/Verminderung Forderungen gegen verbundene Unternehmen 600 -2.325
+/- Erhöhung/Verminderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -426 350
-/+ Erhöhung/Verminderung sonstiges Netto-Umlaufvermögen -2.299 13.234
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 6.925 1.297
Cash-flow aus Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -6.074 -3.053
- Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen -5.664 -5.702
Investitionen -11.738 -8.755
+ Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen 214 205
+ Rückzahlungen von Ausleihungen 1.555 3.264
Mittelabfluss aus investiver Tätigkeit -9.969 -5.286
Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit
Gezahlte Dividende der A.S. Création Tapeten AG 0 -3.445
+ Aufnahme Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 11.000 0
- Tilgung Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -3.406 -3.148
Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit 7.594 -6.593
Zahlungsmittelwirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes 4.550 -10.582
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 4.506 15.088
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 9.056 4.506

Um die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu erhalten, wurde die Gliederung der Kapitalflussrechnung nicht an den DRS 21 angepasst.

(22) Vorstand

Der Vorstand setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

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Vorstandsressort Mitglied im Aufsichtsgremium
Daniel Barth (seit 19.11.2018) Vorstandsvorsitz -
Roland Bantel Marketing und Vertrieb -
Maik Krämer Finanzen und Controlling -
Antonios Suskas Produktion und Logistik -

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Vorstands 2.633 Aktien (Vorjahr: 2.633 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(23) Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen:

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Ausgeübter Beruf Mitglied im Aufsichtsgremium
Franz Jürgen Schneider Kaufmann -
Vorsitzender
Jella Susanne Benner-Heinacher Rechtsanwältin und stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V., Düsseldorf K+S AG, Kassel
Stellvertretende Vorsitzende
Dr. Volker Hues Mitglied des Vorstands der Jungheinrich AG, Hamburg -
Peter Mourschinetz Freigestellter Betriebsrat -
Arbeitnehmervertreter
Jochen Müller Mitglied des Vorstands der LSG Lufthansa Service Holding AG, Neu-Isenburg Alpha LSG Ltd., Manchester/UK
Rolf Schmuck Freigestellter Betriebsrat -
Arbeitnehmervertreter

Zum Bilanzstichtag wurden von Mitgliedern des Aufsichtsrats 885.646 Aktien (Vorjahr: 885.646 Aktien) der Gesellschaft gehalten.

(24) Aufwendungen für Organe und Organkredite

Das Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder betrug im Berichtsjahr 735 T€ (Vorjahr: 697 T€). Darüber hinaus führten die Zahlungen an eine Unterstützungskasse zu einem Altersvorsorgeaufwand in Höhe von 50 T€ (Vorjahr: 48 T€).

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtsjahr auf 163 T€ (Vorjahr: 163 T€).

Die Details der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind im Lagebericht dargestellt.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Kreditverträge mit Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands.

Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands sowie deren Hinterbliebenen waren am Bilanzstichtag 1.922 T€ (Vorjahr: 1.888 T€) zurückgestellt. Die Pensionszahlungen an frühere Mitglieder des Vorstands beliefen sich auf 127 T€ (Vorjahr: 126 T€).

(25) Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Herr Franz Jürgen Schneider ist Vorstand der von ihm errichteten, gemeinnützigen A.S. Création Tapeten-Stiftung. Zur Unterstützung ihrer Arbeit erhielt die A.S. Création Tapeten-Stiftung von der A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr eine Spende in Höhe von 15 T€ (Vorjahr: 30 T€).

Mit Herrn Franz Jürgen Schneider hat die A.S. Création Tapeten AG eine Vereinbarung abgeschlossen, die diesen von möglichen Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren freistellt. Ferner hat sich die Gesellschaft verpflichtet, etwaige Verteidigerkosten und/oder Gerichtskosten zu übernehmen. Die Hauptversammlung hat dieser Freistellungsvereinbarung am 3. Mai 2013 zugestimmt. In diesem Zusammenhang fielen im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 13 T€ (Vorjahr: 1.171 T€) an.

(26) Stimmrechtsmitteilungen

Herr Franz Jürgen Schneider, Köln, die A.S. Création Tapeten-Stiftung, Gummersbach und die Franz Jürgen Schneider-Stiftung, Köln, haben uns mitgeteilt, dass ihre jeweiligen Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 2 WpHG a.F. gegenseitig zuzurechnen sind und der gesamte Stimmrechtsanteil am 3. März 2015 35,27 % betrug. Hiervon entfielen 29,52 % auf Herrn Schneider, 5,67 % auf die A.S. Création Tapeten-Stiftung und 0,08 % auf die Franz Jürgen Schneider-Stiftung.

Die Lins Wallpaper Limited, London/UK, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 12. Februar 2013 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 15,01 % betrug.

Herr Oleg Dzhagaev, Russland, hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 12. Februar 2013 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 15,01 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihm gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. über die Lins Wallpaper Limited, London/UK, zuzurechnen.

Frau Karin Schneider, Marienheide, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 1. April 2002 10,04 % betrug.

Die A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach, hat mitgeteilt, dass die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen eigenen Aktien am 1. April 2002 einem Stimmrechtsanteil von 7,30 % an der A.S. Création Tapeten AG entsprachen. Zum Bilanzstichtag betrug der Stimmrechtsanteil 8,12 %.

Der Quaero Capital Funds (Lux), Luxemburg/Luxemburg, hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 22. November 2018 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,92 % betrug.

Die Quaero Capital S.A., Genf/Schweiz, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 22. November 2018 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,92 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihr gemäß § 34 WpHG über den Quaero Capital Funds (Lux), Luxemburg/Luxemburg, zuzurechnen.

Die FundPartner Solutions (Europe) S.A., Luxemburg/Luxemburg, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 22. November 2018 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,92 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihr gemäß § 34 WpHG über den Quaero Capital Funds (Lux), Luxemburg/Luxemburg, zuzurechnen.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt a.M. hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der A.S. Création Tapeten AG am 3. November 2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,13 % betrug. Sämtliche der vorgenannten Stimmrechte waren ihr gemäß § 22 WpHG a.F. zuzurechnen.

(27) Anteilsbesitz

Der Anteilsbesitz stellt sich wie folgt dar:

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Nr. Gesellschaft, Sitz gehalten von Anteil

in %
Eigenkapital per 31.12.2018* Ergebnis nach Steuern 2018*
Geschäftsbereich Tapete
1. A.S. Creation Tapeten AG, Gummersbach 84.489 T€ -2.907 T€
2. AS Creation (UK) Limited, Merseyside/UK Nr. 1 100,00 356 T£ 63 T£
3. A.S. Creation (NL) B.V., Werkendam/Niederlande Nr. 1 100,00 60 T€ -11 T€
4. A.S. Creation (France) SAS, Lyon/Frankreich Nr. 1 100,00 15.217 T€ 177 T€
5. MCF Investissement SAS, Ballancourt/Frankreich Nr. 4 100,00 2.922 T€ 160 T€
6. SCE - Société de conception et d'édition SAS, Boves/Frankreich Nr. 4 100,00 4.341 T€ 94 T€
7. OOO A.S. Creation (RUS), Moskau/Russland Nr. 1 100,00 -397 Mio. RUB -160 Mio. RUB
8. OOO A.S. Création Belrus, Minsk/Weißrussland Nr. 1 100,00 12.009 TBYN -20 TBYN
9. OOO Profistil, Minsk/Weißrussland Nr. 1+Nr. 8 100,00 8.228 TBYN -1.558 TBYN
10. OOO A.S. & Palitra, Dzershinsk/Russland Nr. 1 50,00 -1.638 Mio. RUB -448 Mio. RUB
Geschäftsbereich Dekorationsstoffe
11. Indes Fuggerhaus Textil GmbH, Marienheide Nr. 1 100,00 912T€ 24 T€

* Eigenkapital und Ergebnis nach Steuern gemäß den jeweiligen landesrechtlichen Bilanzierungsvorschriften.

(28) Konzernabschluss

Als Mutterunternehmen im Sinne des § 290 HGB ist die A.S. Création Tapeten AG zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und -lageberichts verpflichtet. Der Konzernabschluss der A.S. Création Tapeten AG schließt den kleinsten und größten Konzernkreis ein.

(29) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Am 9. März 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat die für das Geschäftsjahr 2018 abzugebende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet und diese auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Über die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2019 wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 7. März 2019 beraten und Beschluss fassen. Diese Entsprechenserklärung wird sowohl auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Geschäftsberichts 2018 abgedruckt.

(30) Wichtige Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres

Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Jürgen Schneider, hat am 18. Februar 2019 der Gesellschaft gegenüber erklärt, dass er aus gesundheitlichen Gründen sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die für den 9. Mai 2019 terminiert ist, niederlegen wird.

Gummersbach, den 27. Februar 2019

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Barth

Bantel

Krämer

Suskas

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

1. Grundlagen des Unternehmens

Die A.S. Création Tapeten AG ist die Obergesellschaft der A.S. Création Gruppe, die aus den beiden Geschäftsbereichen Tapete und Dekorationsstoffe besteht. Der Geschäftsbereich Tapete produziert und vertreibt weltweit Tapeten und Bordüren und ist mit einem Anteil von über 90 % an den Konzernumsätzen des Jahres 2018 das größere der beiden Segmente. Die Produktion der Tapeten erfolgt überwiegend in Deutschland bei der A.S. Création Tapeten AG. Daneben werden Tapeten noch durch das russische Gemeinschaftsunternehmen A.S. & Palitra hergestellt. Eine weitere Tapetenproduktion wurde durch die weißrussische Konzerngesellschaft Profistil in Minsk aufgebaut. Diese hat im Frühjahr 2018 den Betrieb aufgenommen. Bei den übrigen zum Geschäftsbereich Tapete gehörenden operativen Gesellschaften handelt es sich um reine Vertriebs- und Handelsgesellschaften ohne eigene Produktion. Diese haben ihren Sitz in England, in den Niederlanden, in Frankreich sowie in Russland. Der Geschäftsbereich Dekorationsstoffe vertreibt als Verlag, ohne eigene Produktion, Gardinen und Dekorationsstoffe und hat seinen Sitz in Deutschland.

Für die Steuerung der A.S. Création Tapeten AG spielt die Entwicklung des operativen Ergebnisses sowie die Entwicklung der auf das operative Ergebnis bezogenen Umsatzrendite (sog. EBIT-Marge) eine zentrale Rolle. Bei der Herstellung von Tapeten stellt der Materialaufwand die größte und der Personalaufwand die zweitgrößte Aufwandsposition dar, so dass diese beiden Aufwandsarten einen maßgeblichen Einfluss auf das operative Ergebnis des Unternehmens haben. Entsprechend kommt neben der EBIT-Marge den beiden Kennzahlen Rohertragsmarge (Rohertrag in Relation zur Gesamtleistung) und Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zur Gesamtleistung) eine wichtige Steuerungsfunktion zu.

Die wichtigsten Absatzmärkte der A.S. Création Tapeten AG liegen in Europa. So entfielen im Geschäftsjahr 2018 auf die Länder der Europäischen Union (EU) 80,0 % (Vorjahr: 79,6 %) und auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU 11,2 % (Vorjahr: 11,0 %) der Brutto-Umsätze. Größter Einzelmarkt von A.S. Création ist Deutschland mit einem Anteil von 51,1 % (Vorjahr: 48,8 %).

Das Produktportfolio der A.S. Création Tapeten AG lässt sich eindeutig dem Konsumsektor zuordnen - über 90 % der Tapeten werden zu Renovierungszwecken verwendet, lediglich weniger als 10 % im Bereich der Neubauten. Die A.S. Création Tapeten AG agiert somit auf Konsumgütermärkten, die durch Farb- und Designtrends sowie durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben beeinflusst werden.

Da es sich bei Tapeten nicht um technische, sondern um modische Produkte handelt, sind die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bei der A.S. Création Tapeten AG überwiegend auf die Entwicklung neuer Designs ausgerichtet. Für diese gestalterischen Tätigkeiten wurden im Geschäftsjahr 2018 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €) aufgewendet.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nachdem für das Wirtschaftswachstum in der Eurozone im Gesamtjahr 2017 eine Wachstumsrate von 2,5 % zu verzeichnen war, wurde für das Jahr 2018 ein Anstieg in gleicher Größenordnung prognostiziert. Diese positiven Erwartungen haben sich jedoch nicht bestätigt. Tatsächlich verzeichnete die Eurozone 2018 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um lediglich 1,9 % ein deutlich geringeres Wirtschaftswachstum als erwartet. In diesem abgeflachten Wirtschaftswachstum spiegeln sich die zunehmenden wirtschaftlichen Probleme in der Eurozone wider. Negativ beeinflusst wurde die Wirtschaftsleistung in der Eurozone beispielsweise durch die handelspolitischen Auseinandersetzungen mit den USA, durch die Probleme in der Automobilindustrie, durch die Proteste der sogenannten Gelbwesten in Frankreich und durch die Haushaltskrise in Italien. Aufgrund des Wirtschaftswachstums ist die Arbeitslosenquote im Jahr 2018 auf 8,2 % (Vorjahr: 9,1 %) gefallen. Dies war ein Grund für die weiterhin gute Konsumneigung, die sich in einem Anstieg der privaten Konsumausgaben in der Eurozone im Jahr 2018 um 1,3 % niedergeschlagen hat. Unterstützt wurde dies durch die weiterhin niedrigen Zinsen von denen auch der Unternehmenssektor profitierte. Getrübt wurde das Bild allerdings durch die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Ukraine-Krise. Die Schwäche wichtiger osteuropäischer Währungen gegenüber dem Euro sowie die verhängten Wirtschaftssanktionen belasteten die Exportmöglichkeiten.

Wie bereits in den vergangenen beiden Jahren blieb auch im Jahr 2018 das Wirtschaftswachstum in Deutschland mit 1,5 % hinter dem Vergleichswert der gesamten Eurozone in Höhe von 1,9 % zurück. Die Phase, in denen Deutschland im Vergleich zu den anderen Euroländern eine Sonderkonjunktur verzeichnete, scheint beendet zu sein. Das Wachstum in Deutschland im Jahr 2018 resultierte u.a. aus den gestiegenen Konsumausgaben der privaten Haushalte. Die Konsumausgaben, die neben den niedrigeren Zinsen unter anderem auch von gestiegenen Reallöhnen profitierten, stiegen 2018 um 1,1 %. Die Arbeitslosenquote sank von 5,7 % im Vorjahr auf 5,2 % im Jahr 2018.

Die wirtschaftliche Lage in Russland hatte sich 2017 leicht verbessert, und das Land verzeichnete einen Anstieg des Bruttoinlandsproduktes um 1,9 %. Wesentlicher Grund für diese positive Entwicklung war die Erholung des Rohölpreises im Verlauf des Jahres 2017, da rohstoff- und energieorientierte Unternehmen eine besondere Bedeutung für die Wirtschaftskraft des Landes haben. Für das Jahr 2018 wurde ein stärkeres Wirtschaftswachstum von 2,9 % prognostiziert. Diese Gesamtjahresprognose wurde vor dem Hintergrund der politischen Spannungen zwischen Russland und den USA sowie der Europäischen Union (EU) nicht erreicht. Diese haben mit dazu beigetragen,dass Russland - trotz des weiterhin gestiegenen Rohölpreises - im Jahr 2018 lediglich ein Wirtschaftswachstum von 1,6 % erreicht hat. Die Inflationsrate hat sich in Russland von 3,6 % im Jahr 2017 auf einen Wert von 2,9 % im Berichtsjahr verbessert, was sich positiv auf die privaten Konsumausgaben auswirkte. Diese stiegen im Jahr 2018 um 3,5 %. Aufgrund der vielen Unsicherheiten ist die Konsumneigung allerdings noch nicht wieder auf einem so hohen Niveau wie in der Vergangenheit, als die privaten Konsumausgaben eine wesentliche Stütze der russischen Wirtschaft waren. Der Wechselkurs des Russischen Rubels hat sich im Berichtsjahr nicht, wie eigentlich erwartet, stabil entwickelt. Im Gegenteil: Die russische Währung zeigte sich 2018 sehr volatil. Der Wechselkurs stieg von 68,87 RUB/€ am Jahresanfang auf einen Höchstwert von knapp 82 RUB/€ am 11. September 2018. Ende Dezember 2018 belief sich der Wechselkurs auf 79,46 RUB/€. Damit hat der russische Rubel gegenüber dem Euro im Verlauf des Jahres 2018 etwa 15 % an Wert verloren.

Auf den internationalen Rohstoff- und Energiemärkten waren 2018 deutliche Preissteigerungen zu beobachten. Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) ermittelte für das Berichtsjahr einen Anstieg der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise auf Euro-Basis um ca. 18 %. Ein wesentlicher Grund für diesen Anstieg war die Entwicklung des Ölpreises. Lag der durchschnittliche Ölpreis im Jahr 2017 noch auf einem Niveau von etwa 51 US-Dollar je Barrel, so stieg er im Jahr 2018 auf ein Durchschnittsniveau von rund 72 US-Dollar und damit um ca. 41 %. Ein Grund für diesen Anstieg war die grundsätzliche Übereinkunft der OPEC-Länder, die Fördermengen zu begrenzen und damit den deutlichen Angebotsüberschuss auf dem internationalen Ölmarkt zu reduzieren. Der deutliche Anstieg der Ölpreises führte zu erhöhten Rohstoff- und Energiepreisen, welche die Ergebnisse der A.S. Création Tapeten AG belastet haben.

2.2. Branchenspezifische Rahmenbedingungen

Auch wenn der internationale Tapetenverband IGI die Daten über die Entwicklung der internationalen Tapetenmärkte im Jahr 2018 noch nicht vorgelegt hat, geht der Vorstand davon aus, dass die für die A.S. Création Tapeten AG relevanten Tapetenmärkte geschrumpft sind. Die vorliegenden Daten einiger nationaler Tapetenverbände untermauern diese Einschätzung. So zeigt die Statistik des Verbands der Deutschen Tapetenindustrie e.V., dass die deutschen Tapetenhersteller im Jahr 2018 sowohl bei den Inlands- als auch bei den Exportumsätzen deutliche Umsatzrückgänge hinnehmen mussten. Insgesamt lagen die Umsätze der deutschen Tapetenhersteller im Berichtsjahr um 7,9 % unter dem Vorjahresniveau. Rückläufige Absatzmengen und nicht ausgelastete Produktionskapazitäten bei gleichzeitig steigenden Rohstoff- und Energiepreisen haben in der internationalen Tapetenindustrie zu einer steigenden Wettbewerbsintensität und einem zunehmenden Konsolidierungsdruck geführt. Die Auswirkungen dieser Konsolidierung sind spürbar. So wurde in Deutschland im Dezember 2018 das Insolvenzverfahren über die Pickhardt + Siebert GmbH eröffnet mit der Folge, dass einer der großen deutschen Tapetenhersteller mit fast 140 jähriger Unternehmensgeschichte aus dem Tapetenmarkt ausscheidet und liquidiert wird. Im Februar 2019 gab der 1911 gegründete traditionsreiche englische Tapetenhersteller Fine Decor Wallcoverings Ltd. bekannt, dass dieser beabsihtigt, sein Großkundengeschäft an den englischen Konkurrenten Graham & Brown Ltd. zu verkaufen und in der Folge die eigene Organisation, insbesondere die Produktion, deutlich zu verkleinern. Vor dem Hintergrund dieser Branchenentwicklung ist der Umsatzrückgang der A.S. Création Tapeten AG um 6,6 % von 104,9 Mio. € im Vorjahr auf 97,9 Mio. € im Berichtsjahr zu werten. Die A.S. Création Tapeten AG konnte im Verlauf des Jahres 2018 in einem sich konsolidierenden Markt leichte Marktanteilsgewinne verzeichnen.

2.3. Überblick über den Geschäftsverlauf

Die insgesamt schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben die A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2018 belastet. Daher wurde die ursprüngliche Umsatzplanung für das Berichtsjahr, die ein leichtes Umsatzwachstum auf ein Niveau zwischen 105 Mio. € und 110 Mio. € vorgesehen hatte, nicht erreicht. Tatsächlich verzeichnete die A.S. Création Tapeten AG einen Umsatzrückgang um 7,0 Mio. € bzw. um 6,6 % von 104,9 Mio. € im Vorjahr auf 97,9 Mio. € im Berichtsjahr. Entsprechend der bereits geschilderten internationalen Branchenentwicklung, resultierten die Umsatzrückgänge bei der A.S. Création Tapeten AG im Geschäftsjahr 2018 aus allen Regionen.

Die Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG hat sich im Berichtsjahr verbessert. Nachdem im Vorjahr ein Verlust vor Steuern in Höhe von -12,3 Mio. € ausgewiesen wurde, schließt die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2018 mit einem Verlust vor Steuern in Höhe von -2,2 Mio. € ab. Diese Verbesserung des Ergebnisses vor Steuern ist jedoch zu einem großen Teil auf die folgenden Sondereffekte zurückzuführen:

Aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf im laufenden Kartellverfahren hatte der Vorstand im Geschäftsjahr 2017 die Risikovorsorge erhöht, so dass die maximale Ergebnisbelastung für die A.S. Création Tapeten berücksichtigt war. Zusammen mit den Anwaltskosten, die im Jahr 2017 für das Berufungsverfahren anfielen, hat das Kartellverfahren in Deutschland das Ergebnis vor Steuern im Vorjahr mit 13,1 Mio. € belastet. Im Berichtsjahr fielen in diesem Zusammenhang lediglich Aufwendungen in Höhe von 0,1 Mio. € an.
Vor dem Hintergrund der rückläufigen Umsätze wurden die Strukturen innerhalb der A.S. Création Tapeten AG in den letzten Jahren angepasst. Damit verbunden waren u.a. Abfindungen für ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Ergebnis vor Steuern im Berichtsjahr mit 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) belastet haben.
Aufgrund der zunehmenden Unsicherheiten und Risiken im Hinblick auf den russischen Markt wurde das Engagement bei der A.S. Création (RUS) inzwischen zum größten Teil wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurde das Ergebnis vor Steuern hierdurch mit 4,4 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) belastet.
Die Veränderung des Abzinsungsfaktors zur Berechnung der Pensionsrückstellungen hat im Berichtsjahr zu einem Aufwand in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) geführt.

Nach Bereinigung um die erläuterten Sondereffekte lag das Ergebnis vor Steuern mit 3,2 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €) auf dem Vorjahresniveau. Vor dem Hintergrund der im Vergleich zum Vorjahr um 7,0 Mio. € reduzierten Umsätze und den daraus resultierenden fehlenden Ergebnisbeiträgen aus dem Rohertrag in Höhe von 3,4 Mio. €, ist diese Verbesserung positiv zu bewerten. Zu dieser Entwicklung haben insbesondere die deutliche Reduktion des Personalaufwandes, die geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie die verbesserte Rohertragsmarge beigetragen.

Allerdings wurde die ursprüngliche Planung für das Geschäftsjahr 2018, die eine deutliche Ergebnisverbesserung (ohne Berücksichtigung von Sondereffekten) vorgesehen hatte, nicht erreicht.

3. Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage

3.1. Ertragslage

3.1.1. Umsatzentwicklung

Die A.S. Création Tapeten AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatzrückgang um 7,0 Mio. € bzw. um 6,6 % von 104,9 Mio. € im Vorjahr auf 97,9 Mio. €.

Die Analyse der Umsatzentwicklung nach Regionen zeigt, dass die A.S. Création Tapeten AG im abgelaufenen Geschäftsjahr in allen Regionen Umsatzrückgänge verkraften musste, wobei mit -11,8 % ein großer Einbruch in den Ländern der Europäischen Union (ohne Deutschland) zu verzeichnen war. Der Umsatzrückgang in Deutschland betrug lediglich 1,7 %.

In Deutschland war die Umsatzentwicklung von zwei gegenläufigen Effekten geprägt. Die Wachstumserfolge, die in Deutschland noch im Verlauf des ersten Halbjahres 2018 vor allen Dingen durch die gestartete Werbekampagne "Bude 2.0" erzielt werden konnten, wurden im zweiten Halbjahr aufgezehrt. Lag das Umsatzwachstum in Deutschland im ersten Halbjahr 2018 noch bei 7,6 %, mussten im zweiten Halbjahr Umsatzeinbußen in Höhe von 12,1 % hingenommen werden. Trotz aller Werbemaßnahmen für das Produkt Tapete und die Kollektion "Bude 2.0" von A.S. Création haben die Endverbraucher im zweiten Halbjahr die Ausgaben für Tapeten zurückgefahren. Nach Aussage des Handels waren auch andere Produkte der Innendekoration von einem deutlichen Umsatzrückgang betroffen. Das lang anhaltende schöne Wetter hat sicherlich zu einer geringeren Kundenfrequenz im Handel und zu einem geringeren Interesse der Endverbraucher an Produkten der Innendekoration beigetragen. Dadurch konnten diese Produktgruppen im zurückliegenden Jahr nicht von den gestiegenen privaten Konsumausgaben profitieren. Die geschilderten Effekte führten 2018 zu einem Rückgang der Brutto-Umsätze in Deutschland von 56,1 Mio. € im Jahr 2017 um 1,0 Mio. € bzw. 1,7 % auf 55,1 Mio. €. Im Vergleich hierzu weist der Verband der deutschen Tapetenindustrie VDT e. V. für das Jahr 2018 einen Rückgang der Inlandsumsätze um 6,6 % aus. Somit ist es der A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2018 gelungen, den eigenen Marktanteil auszubauen.

In der Gesamtheit der restlichen Länder der Europäischen Union (EU) verzeichnete die A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr einen Rückgang der Brutto-Umsätze um 11,8 % von 35,4 Mio. € im Vorjahr auf 31,2 Mio. € im Berichtsjahr. Wesentlicher Grund hierfür war zum einen die unverändert schlechte Verfassung des französischen (Tapeten-) Marktes. Daneben haben sich in Großbritannien im laufenden Geschäftsjahr die Umsätze, welche die A.S. Création Tapeten AG über die englische Vertriebsgesellschaft im Bereich der Baumärkte erzielt, negativ entwickelt. Hier wurden auf Kundenseite Standorte geschlossen, Bestände reduziert sowie eine internationale Ausschreibung für den Produktbereich Tapete initiiert, deren Umsetzung dann allerdings auf das Jahr 2019 verschoben wurde. Die andauernde Diskussion und die Unsicherheiten in Zusammenhang mit dem Brexit tragen nicht zur Beruhigung des Marktes bei. Auch in anderen EU-Ländern, z. B. in Polen und den Benelux-Staaten, musste A.S. Création - anders als im Vorjahr - Umsatzeinbußen hinnehmen.

Die geschilderten Entwicklungen führten dazu, dass die Brutto-Umsätze in der gesamten EU einschließlich Deutschlands im Berichtsjahr mit 86,4 Mio. € um 5,1 Mio. € bzw. um 5,6 % unter dem Vorjahresniveau von 91,5 Mio. € lagen.

Die Brutto-Umsätze, welche die A.S. Création Tapeten AG in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU realisierte, lagen im Berichtsjahr mit 12,1 Mio. € lediglich um 0,6 Mio. € bzw. 4,2 % unter dem Vorjahresniveau von 12,7 Mio. €. Der Umsatzentwicklung in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU lagen 2018 zwei gegenläufige Effekte zugrunde. Umsatzrückgänge verzeichnete A.S. Création in Russland, in der Ukraine und in der Türkei - im Wesentlichen durch die anhaltenden wirtschaftlichen und politischen Spannungen. Dagegen stiegen die Umsätze mit der weißrussischen Konzerngesellschaft Profistil. Der geringe Umsatzrückgang in dieser Region darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Geschäftsjahr 2008, d.h. vor der Finanzkrise und vor der Ukraine-Krise, noch 57,3 Mio. € der Brutto-Umsätze der A.S. Création Tapeten AG auf die osteuropäischen Länder außerhalb der EU entfielen. Im Geschäftsjahr 2018 waren es nur noch 12,1 Mio. €, d. h. die A.S. Création Tapeten AG hat seit dem Jahr 2008 etwa 79 % bzw. rund 45 Mio. € seiner Umsätze in den osteuropäischen Ländern außerhalb der EU eingebüßt. Entsprechend ist der Anteil der Umsätze, der in dieser Region erzielt wird, von 33,8 % im Jahr 2008 auf 11,2 % im Jahr 2018 gesunken. Die Gründe für diesen Umsatzeinbruch lagen (und liegen) zum einen in der schlechten konjunkturellen Lage in Kombination mit der Abwertung der Landeswährungen gegenüber dem Euro, was zu einer rückläufigen Nachfrage nach Tapeten aus Westeuropa und zu einer erhöhten Nachfrage nach lokal hergestellten Produkten führte. Zum anderen sind in dieser Zeit starke Tapetenhersteller vor Ort aufgebaut worden.

Mit der geschilderten Umsatzentwicklung in den Regionen hat sich die Umsatzverteilung im Großen und Ganzen im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der Anteil der Brutto-Umsätze, die in Deutschland realisiert wurden, hat sich von 48,8 % im Vorjahr auf 51,1 % im Geschäftsjahr 2018 erhöht. Der Anteil der Brutto-Umsätze, der auf die Länder der EU ohne Deutschland entfällt, hat sich von 30,8 % im Jahr 2017 auf 28,9 % im Berichtsjahr verringert. Damit entfielen 80,0 % (Vorjahr: 79,6 %) der Bruttoumsätze auf die EU und 11,2 % (Vorjahr 11,0 %) auf die osteuropäischen Länder. Die restlichen 8,8 % (Vorjahr: 9,4 %) der Umsätze stammten aus rund 60 sonstigen Ländern, in denen die A.S. Création Tapeten AG Umsätze tätigt. Der Schwerpunkt der Umsätze der A.S. Création Tapeten AG liegt damit unverändert in der EU.

Das im Berichtsjahr erreichte Umsatzniveau von 97,9 Mio. € ist aus Sicht des Vorstands nicht zufriedenstellend.

3.1.2. Ergebnisentwicklung

Die Ergebnissituation der A.S. Création Tapeten AG hat sich im Geschäftsjahr 2018 verbessert. Für das Berichtsjahr wird ein operativer Gewinn in Höhe von 0,1 Mio. € ausgewiesen, nachdem im Vorjahr noch ein operativer Verlust in Höhe von -12,9 Mio. € angefallen war. Die Verbesserung des operativen Ergebnisses um 13,0 Mio. € ist zum größten Teil auf die folgenden Sondereffekte zurückzuführen:

Kartellverfahren

Am 12. Oktober 2017 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Urteil im Berufungsverfahren verkündet, das A.S. Création gegen die seitens des Bundeskartellamts im Jahr 2014 erlassenen Bußgeldbescheide beantragt hatte. Anders als von A.S. Création erwartet, hatte das Gericht die Bußgelder gegen die A.S. Création Tapeten AG sowie gegen Verantwortliche des Unternehmens nicht reduziert, sondern auf insgesamt 13,9 Mio. € angehoben. Daraufhin hatte der Vorstand im Jahr 2017 die Risikovorsorge erhöht und die maximale Ergebnisbelastung für A.S. Création berücksichtigt. Zusammen mit den zusätzlichen Anwaltskosten, die im Jahr 2017 für das Berufungsverfahren anfielen, führte dieser Sachverhalt im Vorjahr zu einer Belastung des operativen Ergebnisses in Höhe von 13,1 Mio. €. Die A.S. Création Tapeten AG hat inzwischen die Revision des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf beantragt, d. h. dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hierfür fielen im Berichtsjahr Anwaltskosten in Höhe von 0,1 Mio. € an. Diese Beträge sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.
Reorganisationsaufwand

Vor dem Hintergrund der rückläufigen Umsätze wurden die Strukturen innerhalb der A.S. Création Tapeten AG in den letzten Jahren angepasst. In diesem Zusammenhang wurde auch die Anzahl der Beschäftigten reduziert, was mit Abfindungszahlungen verbunden war. Diese Abfindungen belasteten das operative Ergebnis im Berichtsjahr mit 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €).
Unsicherheiten Russland

Aufgrund der schwierigen Marktsituation in Russland bestehen unverändert hohe Prognoseunsicherheiten im Hinblick auf die weitere Geschäftsentwicklung in dem Land. Aus Vorsichtsgründen wurden daher im Berichtsjahr kurzfristige Forderungen gegenüber der A.S. Création (RUS) in einem Umfang von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) wertberichtigt.

Bereinigt um diese Faktoren lag das operative Ergebnis im Berichtsjahr - trotz des um 7,0 Mio. € niedrigeren Umsatzniveaus - mit 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) auf dem Vorjahresniveau. Das zeigt, dass die ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Kostenstrukturen Wirkung zeigen.

Die Analyse der operativen Ertragslage zeigt, dass die A.S. Création Tapeten AG im Berichtsjahr einen Rohertrag in Höhe von 46,4 Mio. € (Vorjahr: 49,8 Mio. €) realisierte und dass damit aus dem Umsatzprozess 3,4 Mio. € weniger an Rohertrag zur Deckung der weiteren Aufwandspositionen zur Verfügung standen als im Vorjahr. Erfreulicherweise verbesserte sich die Rohertragsmarge um 1,3-Prozentpunkte von 47,3 % im Vorjahr auf 48,6 % im Geschäftsjahr 2018. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Rohertragsmarge war die im Verlaufe des Berichtsjahres angekündigte und durchgeführte Preiserhöhung. Desweitern konnte der Anteil an höherwertigen und höherpreisigen Produkten am Gesamtsortiment ausgebaut werden. Damit ist es der A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2018 gelungen, den im Abschnitt 2.1 ("Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen") geschilderten, allgemeinen Anstieg der weltweiten Rohstoff- und Energiepreise im Jahr 2018, von dem auch die von der A.S. Création Tapeten AG eingesetzten Rohstoffe sowie der Stromverbrauch betroffen waren, auszugleichen. Daneben hat sich der im Berichtsjahr umgesetzte Abbau der Vorräte positiv auf die Rohertragsmarge niedergeschlagen. Zum einen konnten durch den Umsatzprozess bisher nicht realisierte Gewinne freigesetzt werden, zum anderen reduzierte sich mit den geringeren Lagerbeständen das Risiko in den Vorräten und damit der Wertberichtigungsbedarf.

Der fehlende Rohertrag in Höhe von 3,4 Mio. € konnte im Berichtsjahr zu einem großen Teil durch Kosteneinsparungen kompensiert werden.

Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2018 mit 26,5 Mio. € um 3,0 Mio. € unter dem Vorjahresniveau von 29,5 Mio. € und die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zur Gesamtleistung) verbesserte sich im Berichtszeitraum auf 27,7 % (Vorjahr: 28,1 %). Nach Bereinigung des Personalaufwands um die o.g. Abfindungen, reduzierte sich der Personalaufwand um 2,5 Mio. € bzw. um 8,7 % von 28,8 Mio. € im Vorjahr auf 26,3 Mio. € im Jahr 2018. Hinter diesem Rückgang stehen zwei gegenläufige Effekte. Die Reduzierung der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von 523 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vorjahr um 41 Personen auf 482 im Berichtsjahr hat zu Einsparungen geführt. Diese wurden teilweise durch die tarifvertraglich vereinbarten Einkommenserhöhungen im April 2018 um 2,1 % kompensiert. Insgesamt hielt der Rückgang des Personalaufwands im Berichtsjahr nicht mit dem Rückgang der Gesamtleistung Schritt. In der Folge lag die Personalaufwandsquote (ohne Berücksichtigung der Abfindungen) im Berichtsjahr mit 27,5 % leicht über dem Vorjahreswert von 27,4 %. Der nicht geplante Umsatzrückgang hat dazu geführt, dass das selbst gesteckte Ziel, die Personalaufwandsquote 2018 zu verbessern, verfehlt wurde.

Die deutliche Reduktion der sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 30,7 Mio. € im Vorjahr um 13,4 Mio. € bzw. um 43,6 % auf 17,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2018 und die damit einhergehende Verbesserung des Verhältnisses der sonstigen betrieblichen Aufwendungen zur Gesamtleistung auf 18,1 % (Vorjahr: 29,2 %) sind zum größten Teil auf die bereits erläuterten Sondereffekte zurückzuführen. Ohne Berücksichtigung dieser Belastungen lagen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Berichtsjahr bei 15,4 Mio. € (Vorjahr: 16,3 Mio. €), was einer Relation von 16,1 % (Vorjahr: 15,5 %) zur Gesamtleistung entspricht. Bedingt durch den geringeren Umsatz wurden vertriebsabhängige Aufwendungen wie z. B. Frachten reduziert. Geringeren Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen standen höhere Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber.

Die Abschreibungen lagen mit 3,3 Mio. € um 0,2 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 3,5 Mio. €, was im Berichtsjahr zu einer entsprechenden Ergebnisverbesserung führte. Wesentlicher Grund für diesen Rückgang sind die rückläufigen Investitionen in Druck- und Prägewalzen sowie Rotationssiebe, die über einen kurzen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben werden.

Die geschilderten Effekte haben in ihrer Gesamtheit im Geschäftsjahr 2018 - nach einem operativen Verlust im Vorjahr in Höhe von 12,9 Mio. € - zu dem bereits erwähnten operativen Gewinn in Höhe von 0,1 Mio. € geführt. Das um die geschilderten signifikanten Sondereffekte bereinigte operative Ergebnis lag im Berichtsjahr mit 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) auf dem Vorjahresniveau. Die auf das bereinigte operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite erreichte ein Niveau von lediglich 2,5 % (Vorjahr: 2,1 %). Damit ist die operative Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zufriedenstellend.

Im Gegensatz zu dem ausgewiesenen operativen Ergebnis, zeigte das Finanzergebnis im Geschäftsjahr 2018 eine Verschlechterung und sank um 2,9 Mio. € von 0,6 Mio. € im Vorjahr auf -2,3 Mio. € im Berichtsjahr. Diese Verschlechterung setzt sich im Wesentlichen aus zwei Effekten zusammen:

Aufgrund der zunehmenden Unsicherheiten und Risiken im Hinblick auf den russischen Markt wurde der Beteiligungsbuchwert an der A.S. Création (RUS) teilweise abgeschrieben und zwar in einem Umfang von 2,6 Mio. €.
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wird als Abzinsungsfaktor der durchschnittliche langfristige Zinssatz aus den letzten zehn Jahren verwendet. Da sich das Zinsniveau in diesem Zeitraum deutlich reduziert hat, sinkt der Abzinsungsfaktor von Jahr zu Jahr. Eine Reduzierung des Abzinsungsfaktors führt zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellungen, die als sogenannter versicherungsmathematischer Verlust im Zinsaufwand ausgewiesen wird. Im Berichtsjahr beliefen sich die versicherungsmathematischen Verluste auf 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Der höhere Zinsaufwand, der aus der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Netto-Finanzverschuldung resultierte, wirkte sich dagegen kaum auf das Finanzergebnis im Berichtsjahr aus, da diesem höhere Zinserträge aus den Ausleihungen an Beteiligungen gegenüber standen. Aufgrund der Finanzierung des Aufbaus der Tapetenproduktion in Weißrussland durch Gesellschafterdarlehen zeigte diese Bilanzposition einen deutlichen Anstieg.

Operatives Ergebnis und Finanzergebnis führten im Geschäftsjahr 2018 zu einem Verlust vor Steuern in Höhe von -2,2 Mio. € (Vorjahr: -12,3 Mio. €). Die bereits im Rahmen der Analyse des operativen Ergebnisses und des Finanzergebnisses erläuterten Sondereffekte haben das Ergebnis vor Steuern im Berichtsjahr mit 5,4 Mio. € und im Vorjahr mit 15,5 Mio. € negativ beeinflusst. Das um diese Sondereffekte bereinigte Ergebnis vor Steuern liegt im Berichtsjahr mit 3,2 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €) auf dem Vorjahresniveau.

Mit der gebildeten Vorsorge für Risiken aus dem Kartellverfahren in Deutschland sowie den Wertberichtigungen und Abschreibungen im Beteiligungsbereich sind in dem Ergebnis vor Steuern hohe Aufwandspositionen enthalten, die nicht zu einer Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage führen. Dieses ist der wesentliche Grund, dass es trotz des Verlustes vor Steuern in Höhe von -2,2 Mio. € (Vorjahr: -12,3 Mio. €) zu einem Steueraufwand in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) kommt und der Verlust nach Steuern mit -2,9 Mio. € (Vorjahr: -12,6 Mio. €) höher ausfällt als der Verlust vor Steuern.

3.1.3. Gewinnverwendung

Seit jeher verfolgt der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG eine Dividendenpolitik, die eine hohe Ausschüttungsquote bezogen auf das Konzernergebnis der A.S. Création Gruppe vorsieht, sofern die finanzielle Situation des Unternehmens dies zulässt. Die auf das Konzernergebnis pro Aktie bezogene Ausschüttungsquote von A.S. Création liegt traditionell zwischen 45 % und 50 %. Damit zeichnet sich die Dividendenpolitik von A.S. Création durch Konstanz und Verlässlichkeit aus.

Das Abstellen auf eine feste Ausschüttungsquote führt dazu, dass es keine Glättung der absoluten Dividendenhöhe gibt, sondern dass sich diese je nach Entwicklung der Ertragslage erhöht oder verringert. Im Abschnitt 3.1.2. ("Ergebnisentwicklung") wurde bereits detailliert erläutert, dass die A.S. Création Tapeten AG für das Geschäftsjahr 2018 einen Verlust ausgewiesen hat. Auch in der gesamten A.S. Création Gruppe ist im Berichtsjahr ein Verlust angefallen. Der bisherigen Dividendenpolitik folgend, würde sich die Verlustsituation im Geschäftsjahr 2018 in einem Ausfall der Dividende niederschlagen. Entsprechend wird vorgeschlagen, keine Dividende auszuschütten. Obwohl der Verzicht auf eine Dividende eine schwierige Entscheidung ist, ist der Vorstand überzeugt, dass dieses Vorgehen im langfristigen und nachhaltigen Interesse des Unternehmens und damit auch der Aktionäre ist.

3.2. Finanz- und Vermögenslage

3.2.1. Investitionen

Die A.S. Création Tapeten AG hat im Geschäftsjahr 2018 weiterhin in Projekte investiert, die nach Überzeugung des Vorstands entscheidend für die zukünftige Positionierung von A.S. Création im internationalen Tapetenmarkt sein werden. Entsprechend lagen die Investitionen im Berichtsjahr, wie bereits im Vorjahr, mit 11,7 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €) auf einem für die A.S. Création Tapeten AG überdurchschnittlich hohen Niveau. Von den Investitionen des Jahres 2018 entfielen 6,1 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €) auf Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände und 5,6 Mio. € (Vorjahr: 5,7 Mio. €) auf Investitionen in Finanzanlagen.

Ein wichtiges Projekt, das die Investitionen in Sachanlagen des Geschäftsjahres 2018 geprägt hat, war die Modernisierung der Logistikkapazitäten am deutschen Standort Wiehl-Bomig. Der Vorstand geht davon aus, dass die Anzahl der kleineren, kurzfristig zu liefernden Bestellungen zukünftig wachsen und damit deren Bedeutung für das Geschäftsmodell der A.S. Création Tapeten AG zunehmen wird. Um für diese Herausforderungen vorbereitet zu sein, wurden im Berichtsjahr Investitionen in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) getätigt.

Die restlichen Investitionen in Sachanlagen waren überwiegend durch Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen sowie durch die Investitionen in Druckwerkzeuge für die neuen Tapetenkollektionen geprägt.

Die Investitionen in Finanzanlagen waren, wie im Vorjahr, geprägt durch die Finanzierung des Aufbaus einer Tapetenproduktion in Weißrussland. Zu weiteren Details wird auf den Abschnitt 5. ("Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2018") verwiesen. In diesem Zusammenhang hat die A.S. Création Tapeten AG im Geschäftsjahr 2018 für die zum Konzern gehörenden weißrussische Gesellschaft OOO Profistil weitere langfristige Darlehen zur Verfügung gestellt.

Zum Bilanzstichtag bestanden finanzielle Verpflichtungen aus Bestellungen von Investitionen in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €).

3.2.2. Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung

Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtsjahr deutlich verbessert und lag mit 6,9 Mio. € um 5,6 Mio. € über dem Vorjahreswert von 1,3 Mio. €.

Die um die überwiegend nicht zahlungswirksamen Sondereffekte bereinigte Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG hat sich 2018 nur leicht verbessert. Daher resultiert die Verbesserung des Mittelzuflusses aus laufender Geschäftstätigkeit im Wesentlichen aus der geringeren Mittelbindung in den Vorräten und den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Durch die Reduzierung dieser Bilanzpositionen konnten gebundene Mittel freigesetzt werden. So reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Berichtsjahr um 3,0 Mio. €, während im Vorjahr ein Anstieg um 1,2 Mio. € zu verzeichnen gewesen war. Die Vorräte konnten um 2,5 Mio. € abgebaut werden, nach einem Aufbau um 0,5 Mio. € im Vorjahr. Der Abbau dieser Bilanzpositionen im Berichtsjahr vollzog sich etwa parallel zum Umsatzrückgang, so dass sowohl die rechnerische Umschlagshäufigkeit der Vorräte mit 4,1 mal pro Jahr (Vorjahr: 4,2) als auch die rechnerische Außenstandsdauer der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 61 Tagen (Vorjahr: 60 Tage) auf dem jeweiligen Vorjahresniveau lagen.

Insgesamt war der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit nicht ausreichend, um den Finanzierungsbedarf der A.S. Création Tapeten AG, der im Geschäftsjahr 2018 aus den Investitionen resultierte, zu decken. Diese lagen mit 11,7 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €) auf einem hohen Niveau.

Vor diesem Hintergrund wurde im Verlauf des Jahres 2018 die Finanzierungsstruktur der A.S. Création Tapeten AG angepasst, um die Finanzierung der für die kommenden beiden Geschäftsjahre geplanten Investitionen sowie der maximal möglichen Geldbuße, die aus dem Kartellverfahren in Deutschland resultieren kann, sicherzustellen. Aufgrund der Aufnahme von zusätzlichen langfristigen Darlehen haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 5,4 Mio. € per 31. Dezember 2017 um 7,2 Mio. € auf 12,6 Mio. € per 31. Dezember 2018 erhöht. Gleichzeitig stiegen die flüssigen Mittel von 4,5 Mio. € im Vorjahr um 4,6 Mio. € auf 9,1 Mio. € am Bilanzstichtag. Insgesamt hat sich die Nettofinanzverschuldung (Differenz aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und flüssigen Mitteln) der A.S. Création Tapeten AG im Geschäftsjahr 2018 um 2,6 Mio. € von 0,9 Mio. € am 31. Dezember 2017 auf 3,5 Mio. € am Bilanzstichtag erhöht.

3.2.3. Bilanzstruktur

Die konservativen Finanzierungsgrundsätze der A.S. Création Tapeten AG sind durch tendenziell langfristige Finanzierungen mit Festzinssätzen sowie durch Tilgungen während der Kreditlaufzeit gekennzeichnet und haben sich gerade während der zurückliegenden turbulenten Jahre bewährt. Wie bereits im Abschnitt 3.2.2. ("Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung") beschrieben, wurden im Berichtsjahr neue langfristige Darlehensverträge zur Sicherung des zukünftigen Finanzierungsbedarfs abgeschlossen. Auch mit diesen zusätzlichen Darlehen verfügt die A.S. Création Tapeten AG über eine robuste Finanzstruktur, wie die folgenden Bilanzkennzahlen belegen:

Das Eigenkapital hat sich aufgrund des im Geschäftsjahr 2018 angefallenen Verlustes auf 84,5 Mio. € per 31. Dezember 2018 (Vorjahr: 87,4 Mio. €) verringert. In der Folge reduzierte sich die Eigenkapitalquote am Bilanzstichtag lauf 66,6 % (Vorjahr: 71,3 %). Sie weist nach Einschätzung des Vorstandes allerdings immer noch ein überdurchschnittlich hohes Niveau auf.
Aufgrund der auf einem hohen Niveau liegenden Investitionstätigkeit im Berichtsjahr hat sich die Nettofinanzverschuldung von A.S. Création im Berichtsjahr erhöht und belief sich am 31. Dezember 2018 auf 3,5 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €). Bei einem Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 6,9 Mio. € beträgt die rechnerische Entschuldungsdauer etwa ein halbes Jahr.

Von den gesamten Vermögenswerten der A.S. Création Tapeten AG, die sich zum 31. Dezember 2018 auf 126,9 Mio. € (Vorjahr 122,6 Mio. €) beliefen, entfiel mit 49,5 % (Vorjahr: 49,7 %) nahezu die Hälfte auf Sachanlagen, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Zahlungsmittel.

Nach Einschätzung des Vorstands ist die Vermögens- und Finanzlage der A.S. Création Tapeten AG solide.

4. Wesentliche nicht-finanzielle Themen

4.1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Maßnahmen zur Anpassung der Beschäftigtenzahl und des Personalaufwands an das niedrigere Umsatzniveau und die sich verschlechternde Ertragslage wurden, wie angekündigt, im Jahr 2018 fortgesetzt. In diesem Zusammenhang ist es auch zu betriebsbedingten Kündigungen gekommen und die Anzahl der Beschäftigten bei der A.S. Création Tapeten AG reduzierte sich um 41 Vollzeitkräfte bzw. um 7,8 % von 523 Personen im Durchschnitt des Jahres 2017 auf 482 Personen im Durchschnitt des Jahres 2018. Dem Rückgang der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl um 7,8 % stand im Berichtsjahr ein Umsatzrückgang um 6,6 % gegenüber. Damit konnte ein weiterer Verfall der Mitarbeiterproduktivität verhindert werden: Mit 203 T€ lag der Umsatz je Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2018 leicht über dem Vorjahresniveau von 201 T€. Im Abschnitt 3.1.2. ("Ergebnisentwicklung") wurde bereits über die Personalaufwandsquote und über die weiteren Belastungen, die aus den jüngsten Tariferhöhungen resultieren, berichtet.

Nicht eingeschränkt wurde im Geschäftsjahr 2018 das traditionell starke Engagement der A.S. Création Tapeten AG in der betrieblichen Ausbildung. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2018 waren 41 (Vorjahr: 40) junge Leute in einem der zehn Berufsfelder beschäftigt, in denen die A.S. Création Tapeten AG eine betriebliche Ausbildung anbietet. Die Ausbildungsquote (Anzahl der Auszubildenden bezogen auf die inländischen Beschäftigten) hat sich von 7,6 % im Vorjahr auf 8,5 % im Berichtsjahr erhöht. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen wesentlichen Erfolgsfaktor für die zukünftige Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG darstellt. Um dem Ziel der Nachwuchskräftesicherung gerecht zu werden, soll die Ausbildungsquote auch zukünftig auf einem hohen Niveau gehalten werden und pro Jahr bei mindestens 7 % liegen.

4.2. Nachhaltigkeitsberichterstattung

Über den zusammengefassten nichtfinanziellen Konzernbericht gem. § 315b Abs. 2 HGB i.V.m. § 289b und § 289c HGB wird der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 7. März 2019 beraten und Beschluss fassen. Dieser Bericht wird anschließend auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik Unternehmen unter dem Punkt Nachhaltigkeit veröffentlicht.

5. Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2018

Im Jahr 2017 wurde mit dem Aufbau einer Tapetenproduktion in Weißrussland begonnen. Weißrussland ist Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), d. h. dem Zusammenschluss von Armenien, Kasachstan, Kirgisistan, Russland und Weißrussland zu einem gemeinsamen Binnenmarkt mit Zollunion und weist günstige Produktionskosten in Bezug auf Arbeit und Energie auf. Daher ist Weißrussland aus Sicht des Vorstands ein attraktiver Standort, um günstige Tapeten für die Nachfrage in der EAWU zu produzieren. Vor diesem Hintergrund wurden im Jahr 2017 100 % der Anteile an der OOO Profistil, Minsk/Weißrussland, erworben. Die Gesellschaft ist Eigentümerin einer Immobilie, die im Verlauf des Jahres 2017 hergerichtet wurde. Die ersten technischen Anlagen und Maschinen wurden nach Minsk verlagert und im März 2018 wurde die Produktion in Betrieb genommen. Ende April 2018 hat das Unternehmen mit dem Verkauf der produzierten Tapeten begonnen.

Herr Maik Krämer, seit 1. April 2001 Vorstandsmitglied der A.S. Création Tapeten AG, zuständig für Finanzen und Controlling, und seit 1. April 2016 Vorstandsvorsitzender der Gesellschaft, hatte den Aufsichtsrat gebeten, ihn von den Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden zu entbinden. Grund für diesen Schritt war die persönliche Einschätzung von Herrn Krämer, dass A.S. Création vor dem Hintergrund der Marktentwicklungen und der aktuellen Situation der Gesellschaft sowohl einen starken Vorstandsvorsitzenden als auch einen starken Finanzvorstand benötigt, die Impulse für die weitere Entwicklung von A.S. Création liefern. Beide Funktionen in Personalunion auszuüben, werde diesen Anforderungen nicht gerecht. Der Aufsichtsrat hatte diesen Wunsch von Herrn Krämer zum Anlass genommen, um die Zusammensetzung und Geschäftsverteilung des Vorstands zu überprüfen. Hierbei ist der Aufsichtsrat zu der Überzeugung gelangt, dass die Erweiterung des Vorstands um einen externen Kandidaten mit branchenfremden Erfahrungen im Interesse der Gesellschaft ist. Entsprechend hat der Aufsichtsrat Herrn Daniel Barth ab dem 19. November 2018 zum Vorstandsvorsitzenden bestellt.

6. Wichtige Ereignisse nach Abschluss des Geschäftsjahres

Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Jürgen Schneider, hat am 18. Februar 2019 der Gesellschaft gegenüber erklärt, dass er aus gesundheitlichen Gründen sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die für den 9. Mai 2019 terminiert ist, niederlegen wird.

7. Chancen- und Risikobericht

7.1. Chancenmanagement

Das Produktportfolio der A.S. Création Tapeten AG lässt sich eindeutig dem Konsumsektor zuordnen - über 90 % der Tapeten werden zu Renovierungszwecken verwendet, lediglich weniger als 10 % im Bereich der Neubauten. Die Gesellschaft agiert somit auf Konsumgütermärkten, die zum einen durch die allgemeine Entwicklung der privaten Konsumausgaben und des Käuferverhaltens beeinflusst werden. Daneben hängt die Nachfrage nach dem modischen Produkt Tapete von den jeweils vorherrschenden Farb- und Designtrends ab.

Versteht man mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die einen positiven Einfluss auf den Geschäftsverlauf der A.S. Création Tapeten AG haben können, als Chancen, so ist es für den Erfolg des Unternehmens wesentlich, solche Chancen rechtzeitig zu erkennen und zu nutzen. Dieses sog. Chancenmanagement liegt bei der A.S. Création Tapeten AG in der Verantwortung der Führungskräfte. Aufgrund der einfachen und übersichtlichen Unternehmensstruktur sowie der direkten Berichtswege werden Informationen über erkannte Chancen, die für die Gesellschaft von Bedeutung sein könnten, zeitnah an den Vorstand kommuniziert.

7.2. Risiken

7.2.1. Risikomanagementsystem

Neben den Chancen ist jedes unternehmerische Handeln zwangsläufig mit Risiken verbunden. Diese Risiken lassen sich grundsätzlich in externe Umfeldrisiken, wie z. B. eine Änderung rechtlicher Vorschriften, und in interne Risiken, wie z. B. das Liquiditätsrisiko, unterteilen. In ihrer Firmengeschichte hat die A.S. Création Tapeten AG immer wieder ihren verantwortungsbewussten Umgang mit dem unternehmerischen Risiko bewiesen. Die hohe Qualität des Risikomanagements ist aus Sicht des Vorstands wesentliche Grundlage der erfolgreichen Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG.

Im Rahmen des Risikomanagementsystems werden bei der A.S. Création Tapeten AG identifizierte potenzielle Risiken durch die Führungskräfte nach den beiden Kriterien "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadensausmaß" beurteilt. Hierbei erfolgt die Bewertung des Schadensausmaßes anhand der Attribute "tragbar", "hoch" und "sehr hoch" und die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit anhand der Attribute "mittel", "häufig" und "sehr häufig". Der Vorstand ist laufend über die Risiken informiert. Seine besondere Aufmerksamkeit gilt Risiken mit einem "hohen" oder "sehr hohen" Schadenspotenzial und einer "häufigen" oder "sehr häufigen" Eintrittswahrscheinlichkeit. Das Risikomanagementsystem, das bei der A.S. Création Tapeten AG integrativer Bestandteil des Berichterstattungssystems ist, ist aus Sicht des Vorstands ausreichend dimensioniert. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, hat auf Basis der gesetzlichen Vorgaben das Risikofrüherkennungssystem der A.S. Création Tapeten AG im Rahmen der letztjährigen Abschlussprüfung geprüft und bestätigt, dass bestandsgefährdende Risiken der künftigen Entwicklung durch das gemäß § 91 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt werden können und im Lagebericht zutreffend dargestellt sind. Auch im Rahmen der diesjährigen Abschlussprüfung wurde das Risikofrüherkennungssystem durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, einer Prüfung unterzogen.

Im Folgenden werden die wesentlichen Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotenzial, die im Risikomanagementsystem erfasst worden sind, erläutert.

7.2.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Risiken

Aus der weiteren Entwicklung der politischen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den osteuropäischen Ländern außerhalb der Europäischen Union resultieren aus Sicht des Vorstands für die A.S. Création Tapeten AG Risiken mit einem hohen bis sehr hohen Schadensausmaß. Ein wesentliches Risiko in diesem Zusammenhang ist die dauerhafte Abwertung des russischen Rubels gegenüber dem Euro, welche die Exportmöglichkeiten nach Russland nachhaltig beeinträchtigt. Ferner könnte die schlechte gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Russland dazu führen, dass große Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und die A.S. Création Tapeten AG Zahlungsausfälle verkraften muss. Schließlich ist ein negatives Szenario denkbar, dass es im Zuge eines eskalierenden politischen Konflikts mit Russland zu Enteignungen oder dem Einfrieren von Geldern kommt, so dass die A.S. Création Tapeten AG das Engagement in Russland vollständig abschreiben müsste. Die Investitionen in den Aufbau der Produktion in Weißrussland haben für A.S. Création das aus diesen politischen Risiken resultierende Schadenspotenzial vergrößert, zumal Russland der größte Absatzmarkt für die Tapeten aus der weißrussischen Produktion ist.

Aus den politischen Unsicherheiten, die mit dem voraussichtlichen Austritt Großbritanniens aus der EU, dem sogenannten Brexit, verbunden sind, resultieren aus Sicht des Vorstands für die A.S. Création Tapeten AG hingegen keine Risiken mit einem hohen oder sehr hohen Schadenspotenzial, da der Umsatzanteil, den die A.S. Création Tapeten AG in Großbritannien erzielt, im Geschäftsjahr 2018 lediglich im mittleren einstelligen Prozentbereich lag.

Branchenspezifische Risiken ergeben sich aus den vorhandenen Überkapazitäten in der Tapetenindustrie. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage in Westeuropa und den stark zurückgegangenen Exportmengen nach Osteuropa existieren bei den westeuropäischen Tapetenherstellern große Überkapazitäten. Gleichzeitig wurden und werden in Osteuropa, insbesondere in Russland, in nennenswertem Umfang neue zusätzliche Produktionskapazitäten aufgebaut. Es ist nicht auszuschließen, dass die Investitionstätigkeit in Russland auch dort zu Überkapazitäten führen wird. Der Vorstand sieht das Risiko, dass die Situation der Unterauslastung auf Seiten der Hersteller bei gleichzeitig weiter steigender Marktmacht der Großkunden zu einem ruinösen Preiswettbewerb und damit zu einer erneuten Konsolidierungsphase in der weltweiten Tapetenindustrie führen könnte. Steigende Rohstoff- und Energiepreise können diesen Prozess beschleunigen. Sollte es zu einem erneuten Konsolidierungsprozess kommen, ist die A.S. Création Tapeten AG aufgrund der eigenen Innovations- und Finanzkraft sowie der bereits vorgenommenen Anpassung der Produktionskapazitäten in Deutschland nach Einschätzung des Vorstands in der Lage, den Konsolidierungsprozess mitzugestalten. Bis diese Marktkonsolidierung abgeschlossen ist, könnte die Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG allerdings stark belastet werden. Der Vorstand erkennt in dieser Hinsicht ein sehr hohes Risikopotenzial.

Ein weiteres hohes Risikopotenzial für die Tapetenbranche resultiert aus den sich tendenziell verschärfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Verwendung chemischer Stoffe in der Produktion. So ist in der EU die Chemikalienverordnung REACH geltendes Recht. REACH ist hierbei die Abkürzung für "Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien". Auf der Basis dieser Verordnung werden die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt, die von Chemikalien ausgehen, bewertet. Dabei können Chemikalien z. B. auf eine Liste besonders Besorgnis erregender Substanzen (sogenannte SVHC-Liste) gesetzt werden mit der Folge, dass unter Umständen über den Einsatz dieser Chemikalien informiert werden muss. Im Extremfall kann es zu einem EU-weiten Verbot bestimmter Chemikalien kommen. Neben anderen Industrien verwendet auch die Tapetenbranche solche chemischen Zusatzstoffe. Ein Beispiel hierfür sind z. B. Weichmacher, die bei der Produktion sogenannter Flachvinyl- und Strukturvinyl-Tapeten zum Einsatz kommen. Unter der Annahme des ungünstigen Falls, dass es tatsächlich zu einem generellen Verbot der Verwendung z. B. von Weichmachern käme, wäre die gesamte Tapetenindustrie gleichermaßen betroffen. Diese Veränderung der Rahmenbedingungen würde daher nicht zu Verwerfungen in der Wettbewerbssituation führen. Ein hohes Risiko könnte daraus entstehen, dass sich ein Wettbewerber den exklusiven Zugriff auf ein gleichwertiges Substitutionsprodukt sichert und damit einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil erhält. Um dieses Risiko zu minimieren, untersucht die A.S. Création Tapeten AG kontinuierlich, inwieweit Substitutionsprodukte in den vorhandenen Produktionsanlagen verarbeitet werden können. Daher schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios als niedrig ein.

Neben den Chancen, die Tapete als modisches Produkt bietet, resultiert aus dieser Charakteristik auch das Risiko, dass sich Modetrends etablieren, die zu einer rückläufigen Nachfrage nach dem Produkt führen. Das könnte z. B. ein allgemeiner und nachhaltiger Trend hin zu einer glatten weißen Wand sein oder ein Trend, dass nur noch eine sog. Akzentwand tapeziert und die anderen Wände gestrichen werden. Da solche zyklischen Modetrends bereits in der Vergangenheit zu beobachten waren, ist davon auszugehen, dass sich das in der Zukunft wiederholen wird. Der Vorstand sieht hierin aber kein existenzbedrohendes Risiko, da zum einen normalerweise der gleiche Modetrend nicht gleichzeitig auf allen regionalen Absatzmärkten der A.S. Création Tapeten AG zu beobachten ist, und zum anderen Tapete nicht nur als Designtapete, sondern auch als Unitapete hergestellt werden kann.

7.2.3. Risiken aus den betrieblichen Funktionsbereichen

Aus dem Funktionsbereich Vertrieb resultieren Risiken, die im Zusammenhang mit den sich verändernden Strukturen auf den Absatzmärkten stehen. Zum einen findet ein spürbarer Konzentrationsprozess statt, der sowohl im Bereich des Groß- und Einzelhandels als auch bei den Baumärkten sowie bei den Discountern zu größeren Einheiten führt. Zum anderen zeichnet sich ein Trend ab, der dazu führen könnte, dass sich die Nachfrage im hochpreisigen Premiumsegment und im preisbewussten Discountsegment zulasten des mittleren Marktsegments verstärkt. Weiterhin hat sich der Online-Vertrieb von Tapeten inzwischen als weitere Vertriebsschiene etabliert, die den Marktanteil ausgebaut hat und mit den traditionellen Handelsformen konkurriert. Da die Onlinehändler zunehmend grenzüberschreitend agieren, wird auch der Wettbewerb internationaler. Zudem können Onlinehändler aufgrund geringerer Austrittsbarrieren Tapeten schneller aus ihrem Programm nehmen. Sollte es der A.S. Création Tapeten AG nicht gelingen, sich rechtzeitig mit der Sortiments- und Preispolitik sowie mit der eigenen Unternehmensorganisation an diese sich verändernden Marktstrukturen anzupassen, könnte das zu einer deutlichen und nachhaltigen Belastung der Umsatz- und Ertragslage führen. Daher besteht ein hohes Risikopotenzial, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit aus Sicht des Vorstands als häufig einzuschätzen ist.

Die Entwicklungen, die unter den Stichworten Digitalisierung und Individualisierung diskutiert werden, werden Auswirkungen auf die Funktionsbereiche Produktion und Logistik bei der A.S. Création Tapeten AG haben. Da die momentane Konfiguration der Produktionsanlagen und -prozesse eher auf die Fertigung größerer Serien ausgelegt ist, würde ein deutlich verändertes Nachfrageverhalten die Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG belasten. Daher besteht aus Sicht des Vorstands ein hohes Risikopotenzial, falls die A.S. Création Tapeten AG nicht in ausreichendem Umfang und/oder nicht in die richtigen Technologien investiert und damit dauerhafte Wettbewerbsnachteile im Hinblick auf die Herstellungskosten und/oder auf die Möglichkeiten der Produktgestaltung erleidet. Aufgrund der kontinuierlichen Investitionsaktivitäten ist die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios aus Sicht des Vorstandes allerdings nicht hoch.

7.2.4. Finanzwirtschaftliche Risiken

Wie in der Analyse der Finanzlage im Abschnitt 3.2. bereits dargelegt, kann die Finanzlage von A.S. Création als solide bezeichnet werden. Finanzierungs- bzw. Liquiditätsengpässe, die aus dem operativen Geschäft resultieren, sind nicht zu erwarten.

Aufgrund der spezifischen Struktur der A.S. Création Gruppe spielt der Einsatz von Zins- oder Währungssicherungsgeschäften sowie von Finanzderivaten eine untergeordnete Rolle. Solche Sicherungsgeschäfte werden grundsätzlich nur mit einem Grundgeschäftsbezug abgeschlossen. Per 31. Dezember 2018 existierten zwei Zinssicherungsgeschäfte (sog. Zinssatzswaps), die zur Absicherung des Zinsniveaus von langfristigen, variabel verzinslichen Bankdarlehen abgeschlossen wurden. Das erste Zinssicherungsgeschäft bezieht sich auf ein Darlehen mit einem Anfangsvolumen in Höhe von 8.000 T€ und einer Laufzeit bis 2021 und hatte zum Bilanzstichtag einen Marktwert von -46 T€ (Vorjahr: -88 T€). Das zweite Zinssicherungsgeschäft, das im Berichtsjahr neu abgeschlossen wurde, bezieht sich auf ein Darlehen mit einem Anfangsvolumen in Höhe von 2.000 T€ und einer Laufzeit bis 2023 und hatte zum Bilanzstichtag einen Marktwert von 4 T€. Daneben existierte am Bilanzstichtag ein Zinssatz- und Währungsswap, der im Berichtsjahr neu abgeschlossen wurde. Dieser dient zur Absicherung der teilweise in russischen Rubel erfolgten Finanzierung des Aufbaus der Tapetenproduktion in Weißrussland durch die Konzerngesellschaft OOO Profistil, Minsk/Weißrussland gegen Wechselkursschwankungen. Der Zinssatz- und Währungsswap bezieht sich auf ein Darlehen mit einem Anfangsvolumen in Höhe von 5.000 T€ und einer Laufzeit bis 2026 und hatte zum Bilanzstichtag einen Marktwert von 500 T€. Aus diesen drei Zins- und Währungssicherungsgeschäften wird zukünftig kein Ergebniseffekt resultieren.

Aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren Ausfallrisiken, die in der Bonität des jeweiligen Schuldners begründet liegen. Die Risikopolitik der A.S. Création Tapeten AG zielt darauf ab, das inhärente Risiko zu begrenzen. Zu diesem Zweck bedient sich das Unternehmen der vorhandenen Mittel, wie z. B. Kreditversicherungen oder Bankgarantien, um das Risiko auf externe Dritte zu verlagern. Diese Möglichkeiten sind jedoch aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht immer wirtschaftlich sinnvoll und stehen auch nicht in jedem Einzelfall zur Verfügung. Daher wird der Überwachung der vereinbarten Zahlungsziele und Kreditlinien im Rahmen des internen Debitorenmanagements eine hohe Bedeutung beigemessen. Trotz dieser Maßnahmen können aber nicht sämtliche Ausfallrisiken beseitigt werden. Dem verbleibenden Ausfallrisiko wird mit entsprechenden Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Die möglichen Auswirkungen, die ein Forderungsausfall auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der A.S. Création Tapeten AG im ungünstigsten Fall haben könnte, lässt sich anhand der Konzentration der Debitoren abschätzen. Hier ist für die A.S. Création Tapeten AG ein hohes, aber kein bestandsgefährdendes Risikopotenzial zu erkennen. Von den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 15,0 Mio. € (Vorjahr: 18,0 Mio. €) entfielen 5,9 Mio. € bzw. 39,1 % (Vorjahr: 6,7 Mio. € bzw. 37,2 %) auf die fünf größten Debitoren.

Unter Liquiditätsrisiko wird das Risiko verstanden, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln den bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft nicht nachgekommen werden kann. Um die Zahlungsfähigkeit der A.S. Création Tapeten AG sicherzustellen, werden auf Basis der Finanzplanung und der systematischen Liquiditätsüberwachung ausreichende Kreditlinien und liquide Mittel vorgehalten. Zum Bilanzstichtag existierten nicht genutzte Kreditlinien und noch nicht abgerufene Kredite in Höhe von 9,0 Mio. € (Vorjahr: 7,0 Mio. €).

Zu den Finanzierungs- bzw. Liquiditätsrisiken, die aus den Kartellverfahren resultieren, wird auf Abschnitt 7.2.5. ("Risiken aus Kartellverfahren") verwiesen.

7.2.5. Risiken aus Kartellverfahren

Aus dem laufenden Kartellverfahren in Deutschland resultieren Risiken, da bei Kartellrechtsverstößen grundsätzlich das Risiko signifikanter Bußgeldzahlungen existiert. Weiterhin besteht ein potentielles Risiko im Hinblick auf Schadensersatzforderungen, die Dritte im Zusammenhang mit einem Kartellverfahren erheben können, sowie im Hinblick auf Belastungen, die aus der Freistellung der Verantwortlichen des Unternehmens von möglichen Bußgeldzahlungen und Schadensersatzforderungen entstehen können.

Im Hinblick auf die Bußgelder bestehen keine das Ergebnis betreffenden Risiken mehr. Obwohl das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Oktober 2017 noch nicht rechtskräftig ist, sind die festgelegten Bußgelder in Höhe von 13,9 Mio. € inzwischen in voller Höhe als Aufwand verkraftet. Von diesen Bußgeldern wurden bisher 2,0 Mio. € gezahlt, d. h. es entsteht eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 11,9 Mio. €, falls das Urteil rechtskräftig wird.

Wie in der Analyse der Finanzlage in Abschnitt 3.2.2 ("Kapitalflussrechnung und Nettofinanzverschuldung") dargelegt, wurden im Geschäftsjahr 2018 zusätzliche langfristige Darlehen aufgenommen, um den Finanzierungsbedarf entsprechend der Investitions- und Finanzplanung der kommenden beiden Jahre zu sichern. So verfügte die A.S. Création Tapeten AG am 31. Dezember 2018 über liquide Mittel in Höhe von 9,1 Mio. € und über nicht genutzte Kreditlinien und noch nicht abgerufener Kredite in Höhe von 9,0 Mio. €. Daher schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Liquiditätsrisikos, das aus den evtl. noch zu zahlenden Bußgeldern resultiert, als niedrig ein.

Neben dem unmittelbaren Liquiditätsrisiko aus der Zahlung der Bußgelder existiert das mittelbare Risiko, dass die Zahlung der Bußgelder die zukünftigen Möglichkeiten der A.S. Création Tapeten AG stark einschränkt, größere Investitionen zu tätigen und damit die Wettbewerbsposition schwächt. Dieses wäre für die A.S. Création Tapeten AG ein sehr hohes Schadenspotenzial. Wie erläutert, ist die Finanzierung der aus dem Investitionsplan resultierenden Normalinvestitionen der beiden kommenden Geschäftsjahre sichergestellt. Ferner verfügt A.S. Création als börsennotiertes Unternehmen über die Option einer Eigenkapitalerhöhung, sollten größere Investitionen in der Zukunft nicht über zusätzliches Fremdkapital finanziert werden können. Daher schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos nicht als hoch ein.

7.2.6. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Der Rechnungslegungsprozess bei der A.S. Création Tapeten AG erfolgt in eigener Verantwortung und mit eigenen qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als Buchhaltungsprogramm wird eine Standardsoftware eingesetzt. Die Verarbeitung von standardisierten Geschäftsvorfällen, die regelmäßig und in großer Anzahl anfallen, wie z. B. die Fakturierung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt ebenfalls in EDV-gestützten Systemen, die über Schnittstellen mit den Buchhaltungssystemen verbunden sind. Auf diese Weise wird das Fehlerpotenzial im Rechnungslegungsprozess minimiert.

Die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt durch die Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" sowie durch die regelmäßige Durchführung von Plausibilitätskontrollen. Bei der A.S. Création Tapeten AG wird die interne monatliche Berichterstattung aus dem Rechnungswesen abgeleitet. Da auf die Verwendung von kalkulatorischen Größen oder pauschalen Umlagen verzichtet wird, orientiert sich das interne Controllingsystem nicht an "künstlichen" Ergebnisgrößen, sondern ausschließlich an denjenigen, die dem Rechnungswesen entstammen. Entsprechend ist auch die interne Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses integraler Bestandteil des Controllingsystems.

Die externe Kontrolle des Rechnungslegungsprozesses erfolgt einerseits durch die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG seitens des Wirtschaftsprüfers. Auch die Konzerngesellschaften (und somit die Beteiligungen, an denen die A.S. Création Tapeten AG mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist) werden einer Abschlussprüfung oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Um Gewöhnungseffekte in der Prüfung zu vermeiden, ist es innerhalb der A.S. Création Gruppe gelebte Praxis, den Abschlussprüfer von Zeit zu Zeit zu wechseln. In diesem Zusammenhang wurde Ernst & Young ab dem Geschäftsjahr 2014 als Nachfolger der bisherigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zum neuen Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Andererseits werden die internen Kontrollsysteme der Konzerngesellschaften (und damit auch diejenigen im Bereich des Rechnungslegungsprozesses) regelmäßig einer Prüfung durch externe Spezialisten unterzogen, um die Abläufe kontinuierlich weiter zu entwickeln. In die Auswertung der Ergebnisse dieser Prüfungen ist der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG insbesondere dessen Prüfungsausschuss eingebunden. Schließlich wird der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bzw. dessen Prüfungsausschuss geprüft.

Die beschriebenen Kontrollsysteme, welche die A.S. Création Tapeten AG im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess unterhält, sollen das Risiko, dass der Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG wesentliche Sachverhalte nicht, unvollständig oder fehlerhaft darstellt, minimieren. Sie können allerdings keine absolute Sicherheit geben, dass der Jahresabschluss frei von Fehlern ist.

7.2.7. Einschätzung des Gesamtrisikos

Aus Sicht des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG ist das Gesamtrisiko als tragbar einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, ist tendenziell niedrig.

8. Prognosebericht

Die Weltbank hat ihre Prognosen für das weltweite Wirtschaftswachstum nach unten korrigiert, da sich die Handelskonflikte negativ auswirken und die Finanzmärkte in den großen Schwellenländern unter Druck bleiben werden. Entsprechend erwartet die Weltbank für 2019 ein Wachstum von 2,9 % und für 2020 von 2,8 % und damit Wachstumsraten, die hinter denjenigen der letzten Jahre zurückbleiben werden.

Für die Eurozone wird für das Jahr 2019 nur noch mit einem Anstieg des Brutto-Inlandsproduktes um 1,4 % gerechnet, nach 1,9 % im Jahr 2018. Dieses deutliche Abflachen des Wirtschaftswachstums ist darauf zurückzuführen, dass die Prognosen für das Jahr 2019 von einem Rückgang der Exporte aufgrund der Handelskonflikte ausgehen. Die privaten Konsumausgaben sollen dagegen 2019 um 1,2 % wachsen, nach 1,3 % im Jahr 2018. Für Deutschland, wo die A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2018 immerhin 51 % der Umsätze erzielt hat, wird 2019 ein Wirtschaftswachstum von 1,2 % und ein Anstieg der privaten Konsumausgaben um 1,0 % prognostiziert.

Die Erwartungen für die osteuropäischen Länder außerhalb der Europäischen Union sehen eine zum Teil deutliche Abschwächung des Wirtschaftswachstums vor. Für Russland - zusammen mit China einer der beiden größten Tapetenmärkte weltweit - erwarten einige Wirtschaftsforscher für 2019 nur noch einen Anstieg des Brutto-Inlandsproduktes um 1,1 %, nachdem die russische Wirtschaft im Jahr 2018 um 1,6 % gewachsen ist. Am 1. Januar 2019 wurde in Russland die Mehrwertsteuer von 18 % auf 20 % erhöht. Ob diese Erhöhung tatsächlich keinen nennenswerten Effekt auf die Inflationsrate haben wird und diese im Jahr 2019 unter 5 % liegen wird, wie es das russische Wirtschaftsministerium erwartet, bleibt abzuwarten. Im Hinblick auf die privaten Konsumausgaben erscheint für das Jahr 2019 die Annahme realistisch, dass diese bei einem schwächeren Wirtschaftswachstum und steigenden Preisen eine schlechtere Entwicklung nehmen werden als mit 3,5 % im Jahr 2018.

Das nachlassende Wirtschaftswachstum in West- und Osteuropa, dem wichtigsten Absatzgebiet der A.S. Création Tapeten AG, verbunden mit einer voraussichtlich schwächeren Konsumneigung, sind aus Sicht des Vorstands keine günstigen Rahmenbedingungen für eine wachsende Nachfrage nach Tapeten im Jahr 2019.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise im Jahr 2019 herrscht eine hohe Unsicherheit. Auf der einen Seite sollte die für das Jahr 2019 erwartete konjunkturelle Eintrübung tendenziell zu einer Reduzierung der Rohstoff- und Energiepreise führen. Auf der anderen Seite ist zu erwarten, dass die Energie- und Rohstoffmärkte 2019 vor dem Hintergrund der vielfältigen (handels-)politischen Spannungen voraussichtlich stark durch politische Effekte getrieben werden. In seiner Planung für 2019 geht der Vorstand von leicht steigenden Rohstoff- und Energiepreisen aus.

Der Vorstand der A.S. Création Tapeten AG erwartet in den kommenden Jahren weitere nachhaltige, strukturelle Veränderungen in der internationalen Tapetenindustrie. Aufgrund der existierenden Überkapazitäten geht der Vorstand davon aus, dass es zu einer weiteren Konsolidierung der internationalen Tapetenindustrie kommen wird. Intensiviert wird dieser Prozess durch die zunehmende Marktkonzentration auf den Absatzmärkten.

In ihrer Gesamtheit bewertet der Vorstand die für das Jahr 2019 prognostizierten Rahmenbedingungen für die A.S. Création Tapeten AG als ungünstig. Trotzdem geht der Vorstand davon aus, dass die A.S. Création Tapeten AG im Jahr 2019 mindestens das Umsatzniveau des Jahres 2018 halten wird.

Der Vorstand geht davon aus, dass die russische Vertriebsgesellschaft A.S. Création (RUS) im Jahr 2019 von der abgeschlossenen Reorganisation und der Überarbeitung der Sortiments- und Vertriebspolitik profitieren wird. Daher wird für 2019 ein Anstieg der Exporte in die osteuropäischen Länder außerhalb der EU erwartet.

In der EU wird die A.S. Création Tapeen AG unverändert auf die eigenen Stärken setzen, die sich aus dem breiten Produktsortiment und den eigenen Vertriebsorganisationen in den verschiedenen Ländern ergeben. Damit ist die A.S. Création Tapeten AG in einer sehr guten Ausgangsposition, um den Kunden ein breiteres Produktsortiment und einen besseren Service zu bieten als die Wettbewerber. Dieses gilt sowohl für die Betreuung lokaler Kunden als auch für die Kunden, die international agieren wollen und einen verlässlichen Partner für ihre Internationalisierungsstrategie suchen. Unterstützt wird diese Strategie durch die im Jahr 2018 modernisierten Logistikkapazitäten, mit denen eine zunehmende Menge an kleineren Bestellungen bedient werden können, sowie mit den geplanten Investitionen, um die Produktion schrittweise zu flexibilisieren.

Im Hinblick auf die operative Ertragslage erwartet der Vorstand für 2019, wie bereits erläutert, Belastungen aus steigenden Rohstoff- und Energiepreisen. Um diese Belastungen des Rohertrages zumindest teilweise zu kompensieren, wird bei der A.S. Création Tapeten AG der Fokus darauf liegen, die Produktivität deutlich zu steigern und eine weitere Reduzierung der Ausschussquote zu realisieren. Zusätzlich sollen die durchschnittlichen Verkaufspreise durch eine gezielte Sortiments- und Preispolitik erhöht werden.

Das Geschäftsjahr 2018 hat gezeigt, dass es die Kostenstruktur der A.S. Création nicht erlaubt, bei einem Umsatzniveau von rund 98 Mio. € ein deutlich positives operatives Ergebnis zu erzielen. Die kurzfristige Umsatzentwicklung ist mit hohen Unsicherheiten behaftet, die aus der Marktkonsolidierung aber auch aus den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen resultieren. Daher sollen auch 2019 Maßnahmen umgesetzt werden, um die Kostenstruktur weiter zu verbessern. Hierzu gehört z. B. die Optimierung des Produktsortiments, um eine bessere internationale Vermarktung zu ermöglichen. Ferner sollen die Personalaufwendungen 2019 weiter reduziert werden.

Im Hinblick auf die wesentlichen Steuerungsgrößen erwartet der Vorstand für 2019 folgende Entwicklung:

Der Umsatz sollte im Geschäftsjahr 2019 ein Niveau zwischen 95 Mio. € und 100 Mio. € erreichen, nach 98 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die Rohertragsmarge sollte auf dem Vorjahreswert von 48,6 % gehalten werden.
Die Personalaufwandsquote, die im Jahr 2018 bei 27,7 % lag, sollte im Jahr 2019 (ohne Berücksichtigung von Abfindungszahlungen) sinken, sofern das geplante Umsatzniveau realisiert werden kann.
Das operative Ergebnis und die auf das operative Ergebnis bezogene Umsatzrendite (EBIT-Marge) sollten sich - ohne Berücksichtigung von Sondereffekten - verbessern.
Unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass keine Wertberichtigungen im Beteiligungsbereich notwendig sein werden, sollten das Ergebnis vor Steuern und der Jahresüberschuss stärker steigen als das operative Ergebnis.

Dieser Lagebericht enthält Angaben und Prognosen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der A.S. Création Tapeten AG sowie der Gesellschaften der A.S. Création Gruppe beziehen. Diese Prognosen stellen Einschätzungen dar, die der Vorstand auf Basis der zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen hat. Sollten die den Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht zutreffend sein oder Risiken, wie sie beispielsweise im Risikobericht genannt werden, eintreten, können die tatsächlichen Ergebnisse von den derzeitigen Erwartungen abweichen. Der Vorstand übernimmt außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungsvorschriften keine Verpflichtung, die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

9. Rechtliche Angaben

9.1. Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht

Die jeweils aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung der A.S. Création Tapeten AG gemäß § 289f HGB mit dem Corporate Governance Bericht wird sowohl auf der Internetseite von A.S. Création (www.as-creation.de) unter der Rubrik "Investor Relations - Corporate Governance" veröffentlicht als auch im Kapitel "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Geschäftsberichtes 2018 abgedruckt.

9.2. Vergütungsbericht

Das Jahreseinkommen der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen und einer erfolgsabhängigen Komponente zusammen. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem Fixum, das als monatliches Grundgehalt ausgezahlt wird, sowie dem nach steuerrechtlichen Vorschriften anzusetzenden Wert von Sachbezügen, die sich bei der A.S. Création Tapeten AG im Wesentlichen auf die Dienstwagennutzung beschränken. Diese Sachbezüge sind vom einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu; ihr anzusetzender Wert variiert je nach der persönlichen Situation. Die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente bildet das gewichtete durchschnittliche Konzernergebnis nach Steuern aus drei Geschäftsjahren. Von dieser Bemessungsgrundlage erhält jedes Vorstandsmitglied einen jeweils festgelegten Prozentsatz. Gemäß den gültigen Dienstverträgen kann die erfolgsabhängige Komponente für die gesamten Vorstandsmitglieder einen Betrag von insgesamt 2.700 T€ nicht überschreiten (sog. Tantieme-Cap). Die Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG hat am 28. April 2016 dieses System der Vorstandsvergütung gebilligt.

Die Gesamtvergütung des Vorstands wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig hinsichtlich ihrer Höhe und Struktur überprüft. Die entsprechenden Entscheidungen werden durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten vorbereitet.

Die erfolgsunabhängige Komponente der Vorstandsvergütung hat sich im Berichtsjahr auf 735 T€ (Vorjahr: 697 T€) erhöht. Wesentlicher Grund hierfür ist die Berufung von Herrn Barth zum zusätzlichen Vorstandsmitglied der A.S. Création Tapeten AG ab dem 19. November 2018.

Der Forderung folgend, Anreize zu wirtschaftlich verantwortungsvollem Handeln zu geben, entfällt bei der A.S. Création Tapeten AG ein großer Teil der Vorstandsvergütung auf die erfolgsabhängige, variable Komponente. Entsprechend hat die Verbesserung oder Verschlechterung der Bemessungsgrundlage, d. h. des Konzernergebnisses nach Steuern, einen großen Einfluss auf die Gesamtvergütung des Vorstandes. Aufgrund der Verluste in den beiden Geschäftsjahren 2017 und 2018 ist auch das gewichtete durchschnittliche Konzernergebnis der Geschäftsjahre 2016 bis 2018 - und damit die Bemessungsgrundlage für die erfolgsabhängige Komponente der Vorstandsvergütung für das Jahr 2018 - negativ. Entsprechend erhält der Vorstand, wie im Vorjahr, auch für das Geschäftsjahr 2018 keine erfolgsabhängige Vergütung.

Darüber hinaus wird für die Dauer des Dienstverhältnisses für alle Vorstandsmitglieder ein jährlich konstanter Beitrag an eine überbetriebliche Unterstützungskasse gezahlt. Diese wird dann die zukünftigen Pensionszahlungen leisten. Im Geschäftsjahr 2018 betrug der Aufwand für die Altersvorsorge 50 T€ (Vorjahr: 48 T€).

Insgesamt stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 (Entstehungsprinzip) wie folgt dar:

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2018

T€
2017

T€
Fixum 663 620
Nebenleistungen 72 77
Erfolgsunabhängige Komponente 735 697
Erfolgsabhängige Komponente (Tantieme) 0 0
Jahreseinkommen 735 697
Leistung an Unterstützungskasse 50 48
Aufwand für Altersvorsorge 50 48
785 745

Die Tantieme für das Geschäftsjahr wird im folgenden Jahr ausgezahlt und zwar am Ende des Monats, in dem der Konzernabschluss den Aktionären vorgelegt wird. Damit stellt sich die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 (Zuflussprinzip) wie folgt dar:

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2018

T€
2017

T€
Fixum 663 620
Nebenleistungen 72 77
Erfolgsunabhängige Komponente 735 697
Erfolgsabhängige Komponente (Tantieme) 0 684
Jahreseinkommen 735 1.381
Leistung an Unterstützungskasse 50 48
Aufwand für Altersvorsorge 50 48
785 1.429

Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleibt an dieser Stelle, da sich die Hauptversammlung am 28. April 2016 gegen diese Veröffentlichung ausgesprochen hat.

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung der A.S. Création Tapeten AG dokumentiert. Gemäß § 14 der Satzung (Fassung vom 7. Mai 2015) erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats über den Ersatz ihrer Auslagen hinaus eine feste Vergütung in Höhe von 12.500 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den dreifachen und der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Ein erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteil ist nicht vorgesehen. Mitglieder eines vom Aufsichtsrat gebildeten Ausschusses erhalten zusätzlich für diese Tätigkeit 6.250 €, wobei die Gesamtvergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen auf den doppelten Betrag der festen Vergütung begrenzt ist. Entsprechend diesen Regelungen betrug die Vergütung des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 162.500 € (Vorjahr: 162.500 €), die sich wie folgt aufteilte:

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2018

T€
2017

T€
Herr Schneider 56 56
Frau Benner-Heinacher 25 25
Herr Dr. Hues 25 25
Herr Mourschinetz 13 13
Herr Müller 25 25
Herr Schmuck 19 19
163 163

9.3. Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB und erläuternder Bericht

Gemäß § 4 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG (Fassung vom 7. Mai 2015) beträgt das Grundkapital der A.S. Création Tapeten AG 9.000.000 € und ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose, auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Gemäß Aktienregister und den in der Vergangenheit erhaltenen Meldungen nach §§ 21 und 41 WpHG halten Herr Franz Jürgen Schneider mit 35,27 %, die Lins Wallpaper Limited (sowie mittelbar Herr Oleg Dzhagaev, dem die gesamten Anteile der Lins Wallpaper Limited zuzurechnen sind) mit 15,01 % und Frau Karin Schneider mit 10,09 % jeweils mehr als 10 % der Stimmrechte an der A.S. Création Tapeten AG. Dabei ist Herrn Schneider neben seinem unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteil in Höhe von 29,52 % mittelbar auch der Stimmrechtsanteil der A.S. Création Tapetenstiftung in Höhe von 5,67 % und der Stimmrechtsanteil der Franz Jürgen Schneider Stiftung in Höhe von 0,08 % zuzurechnen.

Nach den §§ 76 und 84 AktG sowie nach § 6 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG soll der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen. Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch den Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG bestimmt. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden ernennen. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung.

Gemäß § 179 AktG sowie nach § 18 Absatz 2 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG kann die Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen geändert werden. Für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.

Gemäß einem Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Mai 2015 ist der Vorstand bis zum 6. Mai 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von 900.000 € (das entspricht einem Anteil von maximal 10 % des Grundkapitals) zu erwerben. Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise einzuziehen, diese wieder zu veräußern (wobei unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann) oder die erworbenen Aktien zum Zweck des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs zu verwenden. Zum Bilanzstichtag verfügte die A.S. Création Tapeten AG über 243.649 Stück eigene Aktien.

Gemäß § 4 Absatz 3 der gültigen Satzung der A.S. Création Tapeten AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.500.000 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Hierbei kann in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Da von dieser Ermächtigung bisher kein Gebrauch gemacht wurde, beträgt das Genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag unverändert 4.500.000 €.

Die A.S. Création Tapeten AG hat zusammen mit der OOO Kof Palitra das russische Gemeinschaftsunternehmen OOO A.S. & Palitra gegründet. Beide Parteien halten jeweils 50 % der Anteile. Im Falle einer wesentlichen Veränderung der Eigentümerstruktur bei einem der beiden Gründungsgesellschafter räumt der Gesellschaftsvertrag der jeweils anderen Partei eine Kaufoption auf dessen Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen ein.

10. Erklärung gemäß § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Gummersbach, den 27. Februar 2019

A.S. Création Tapeten AG

Der Vorstand

Barth

Bantel

Krämer

Suskas

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die A.S. Création Tapeten AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG, Gummersbach für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Überprüfung der Werthaltigkeit für Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen

1.1 Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an diese Unternehmen stellen im Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG einen wesentlichen Teil der Vermögensgegenstände dar. Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Buchwerte für Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an diese Unternehmen werden mindestens jährlich zum 31. Dezember auf voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen hin überprüft. Diese Überprüfung basierte für die wesentlichen Anteilsrechte auf einem Bewertungsmodell nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Vor dem Hintergrund der damit verbundenen Komplexität und Ermessensspielräume war der Werthaltigkeitstest für die Anteile an verbundenen Unternehmen, der Beteiligungen sowie der Ausleihungen an diese Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung einer der bedeutsamsten Sachverhalte. Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf Annahmen, die sich aus der Unternehmensplanung ableiten und die von erwarteten zukünftigen Markt- und Wirtschaftsbedingungen beeinflusst werden. Der beizulegende Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dabei insbesondere von den zukünftigen Zahlungsströmen in der Planung dieser Unternehmen sowie den angenommenen Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig. Die Festlegung dieser Parameter obliegt den gesetzlichen Vertretern und ist ermessensabhängig. Es besteht das Risiko, dass Änderungen dieser Ermessensentscheidungen wesentliche Veränderungen in den Werthaltigkeitstests der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen nach sich ziehen.

1.2 Prüferisches Vorgehen

Wir haben uns im Rahmen unserer Prüfungshandlungen mit dem von der Gesellschaft etablierten Prozess sowie den damit zusammenhängenden Kontrollen zur Durchführung von Werthaltigkeitstests im Hinblick auf deren Eignung, potenziellen Abschreibungsbedarf zu ermitteln, befasst. In diesem Rahmen haben wir die wesentlichen Planungsannahmen für die jeweiligen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen mit den gesetzlichen Vertretern erörtert. Der Fokus wurde dabei auf die Beurteilung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme in den Planungen der wesentlichen verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie auf die verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten gesetzt. Hierfür haben wir die dem Werthaltigkeitstest zugrunde liegenden Prämissen daraufhin analysiert, ob sie mit den allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen übereinstimmen. Indem wir die Planungen der Vorjahre mit den tatsächlichen Werten der jeweiligen Geschäftsjahre verglichen haben, haben wir in diesem Zusammenhang auch die Planungstreue der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Ferner haben wir die in die Werthaltigkeitstests eingeflossenen Planannahmen über die Geschäftsentwicklung mit den vom Aufsichtsrat genehmigten Planungen verglichen und die mathematische Richtigkeit der Bewertungsmodelle in Stichproben gewürdigt. Wir haben festgestellt, dass die Annahmen im Zusammenhang mit der Planung hinreichend dokumentiert sind und mit unseren Erwartungen übereinstimmen. Wir haben zudem aufgrund der materiellen Bedeutung der Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an diese Unternehmen eigene Sensitivitätsanalysen (Buchwert im Vergleich zum beizulegenden Wert) wesentlicher Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen durchgeführt, um den Einfluss von Änderungen bestimmter Parameter auf das Bewertungsmodell zu verstehen.

1.3 Verweis auf zugehörige Angaben

Die Angaben der Gesellschaft zu Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Ausleihungen an diese Unternehmen im Finanzanlagevermögen sind in dem Abschnitt "(3) Finanzanlagen" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Verweise in Abschnitt 4.2. und 9.1. des Lageberichts auf die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß § 315b HGB und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315d HGB, von denen wir eine zur Veröffentlichung vorgesehene Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erhalten haben.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im vorliegenden Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der A.S. Création Tapeten AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Hans Jörg Galden.

Anlage zum Bestätigungsvermerk:

Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Lageberichts

Folgende Bestandteile des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:

die in Abschnitt 4.2. "Nachhaltigkeitsberichterstattung" des Lageberichts genannte nichtfinanzielle Konzernerklärung und
die in Abschnitt 9.1. "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht" des Lageberichts genannte Erklärung zur Unternehmensführung.

Köln, 1. März 2019

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Galden, Wirtschaftsprüfer

Vasilev, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2018 am 9. März 2018, am 2. Mai 2018, am 3. Mai 2018, am 28. August 2018, am 25. Oktober 2018 und am 13. Dezember 2018 zu insgesamt sechs Sitzungen zusammengetreten. An diesen Sitzungen haben jeweils alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat gab es im Laufe des Geschäftsjahres 2018 nicht.

Wie bisher wird auch weiterhin der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen, dass dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören sollen.

Der Aufsichtsrat hat folgende Ausschüsse zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben gebildet:

einen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten mit den Mitgliedern Franz Jürgen Schneider (Vorsitzender), Dr. Volker Hues und Jochen Müller,
einen Prüfungsausschuss mit den Mitgliedern Dr. Volker Hues (Vorsitzender), Rolf Schmuck und Franz Jürgen Schneider sowie
einen Nominierungsausschuss mit den Mitgliedern Jella Benner-Heinacher, Jochen Müller und Franz Jürgen Schneider.

Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Aufsichtsrats sowie die Themen, die im Aufsichtsrat zu behandeln sind, vor. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat im gesetzlich zulässigen Umfang Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Information des Aufsichtsrats über die Erkenntnisse und Entscheidungen der Ausschüsse ist sichergestellt.

Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, zuständig für die Vorbereitung der Anstellungsverträge mit den Vorstandsmitgliedern sowie für sonstige Personalangelegenheiten, ist im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen am 9. März 2018 und am 28. August 2018 zusammengetreten. Der Ausschuss prüfte und erörterte insbesondere die erfolgsabhängige Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017; hierzu empfahl er dem Aufsichtsrat mit einem auf der Sitzung vom 9. März 2018 gefassten Beschluss, entsprechend den bestehenden Regelungen in den aktuell gültigen Dienstverträgen den Vorstandsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2017 keine erfolgsabhängige Vergütung auszuzahlen, zugleich aber die Regelung für die erfolgsabhängige Vergütung zu überprüfen. Diese Überprüfung wurde im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres auch eingeleitet und durch den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten vor allem im Rahmen seiner Sitzung vom 28. August 2018 begleitet. Ziel ist es, in den zukünftigen Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder eine neue Regelung für die erfolgsabhängige Vergütung zu vereinbaren. Darüber hinaus befasste sich der Ausschuss mit dem Entschluss von Herrn Maik Holger Krämer, sein Mandat als Vorsitzender des Vorstands abzugeben, und empfahl dem Aufsichtsrat, den Vorstand um ein weiteres Mitglied zu erweitern und dieses zum Vorsitzenden des Vorstands zu berufen. Der entsprechende Such- und Auswahlprozess wurde durch den Ausschuss organisiert und begleitet.

Der Prüfungsausschuss, zu dessen Aufgaben im Wesentlichen die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Halbjahresberichts und der Quartalsberichte sowie die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems gehören, ist im Berichtsjahr zu zwei Sitzungen, am 8. März 2018 sowie am 28. August 2018, zusammengetreten. An beiden Sitzungen nahmen zusätzlich zu den ordentlichen Ausschussmitgliedern jeweils Vertreter des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sowie Maik Holger Krämer als Vertreter des Vorstands teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dr. Volker Hues, ist unabhängiger Finanzexperte und verfügt aus seiner beruflichen Praxis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss befasste sich in der Sitzung vom 8. März 2018 schwerpunktmäßig mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017, der Prüfung der beiden Lageberichte sowie des nichtfinanziellen Berichts, der Erörterung des Berichts des Aufsichtsrates, der Erklärung zur Unternehmensführung sowie des Corporate Governance Berichts, der Empfehlung an den Aufsichtsrat hinsichtlich des Vorschlags für den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Jahr 2018 und der Überwachung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 8. März 2018 mit dem bevorstehenden Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung und deren Umsetzung im Unternehmen.

In seiner Sitzung vom 28. August 2018 befasste sich der Prüfungsausschuss mit dem aktuellen Risikobericht des Vorstands sowie mit dem Stand der Compliance-Maßnahmen bei der A.S. Création Tapeten AG, über den der Leiter Recht und Compliance dem Prüfungsausschuss berichtete. Darüber hinaus beschloss der Prüfungsausschuss, dass im Jahr 2019 die routinemäßigen externen Überprüfungen der internen Kontrollsysteme bei den Konzerngesellschaften mit der Überprüfung der internen Kontrollsysteme bei der A.S. Création Tapeten AG fortgesetzt werden soll. Ein weiteres Thema waren die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte ("Key Audit Matters") für die Abschlussprüfung 2018 sowie die Beschlussfassung über Prüfungsschwerpunkte für diese Prüfung. Als Schwerpunkte für die Abschlussprüfung 2018 legte der Ausschuss die Überprüfung der Dokumentationen in Bezug auf die erstmalige Anwendung von IFRS 9 ("Finanzinstrumente") und IFRS 15 ("Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden"), die Überprüfung der Darstellung der erwarteten bilanziellen Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 ("Leasingverhältnisse"), die Überprüfung der Bilanzansätze der Vermögensgegenstände und Schulden der OOO Profistil, sowie die Bewertung des Vorratsvermögens fest.

Der Nominierungsausschuss, zu dessen Aufgabe es gehört, dem Aufsichtsrat bei anstehenden Neuwahlen zum Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter vorzuschlagen, ist im Berichtsjahr nicht zusammengetreten.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war er unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat wurde monatlich durch schriftliche Berichte und in seinen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens unterrichtet. Über außergewöhnliche Vorgänge hat der Vorstand dem Aufsichtsrat zusätzlich schriftlich berichtet. Darüber hinaus hat sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Einzelgesprächen regelmäßig vom Vorstand informieren lassen.

Der Aufsichtsrat hat über die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung des Vorstands zur Zustimmung vorgelegten Geschäfte entschieden.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr waren

die Analyse, Erörterung und Beschlussfassung über die Billigung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017,
die Erörterung der strategischen Ausrichtung von A.S. Création, insbesondere unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation, die Entwicklungen im Onlinehandel, der Möglichkeiten zur Erschließung weiterer internationaler Märkte sowie der Möglichkeiten externen Wachstums,
die Erörterung der Kostenstruktur unter besonderer Analyse ertragsbelastender Faktoren und daraus abzuleitender Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung,
die Erörterung der aktuellen Entwicklungen der Kartellverfahren in Deutschland und in Frankreich und insbesondere die Entscheidung zur Durchführung des Revisionsverfahrens gegen das vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ergangene Urteil,
die Erörterung der angestrebten weiteren Entwicklung der Aktivitäten von A.S. Création in Osteuropa,
die Erörterung des Projektfortschritts beim Aufbau der Tapetenproduktion in Weißrussland,
die Erweiterung des Vorstands und die Bestellung von Herrn Daniel Barth zum Vorstandsmitglied für die Zeit vom 19. November 2018 bis zum 18. November 2021 sowie seine Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden,
die Diskussion über die Konzernplanung 2019/2020 einschließlich des Konzern-Investitionsplans 2019,
die Vorbereitung der Abschlussprüfung für den Jahres- und den Konzernabschluss 2018 einschließlich der Festlegung von Prüfungsschwerpunkten sowie die Vorbereitung der Prüfung des nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie
die Beschlussfassung über die Durchführung der nächsten Effizienzprüfung im Aufsichtsrat im Jahr 2019.

Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Entsprechenserklärung abgegeben und dargelegt, welche Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht angewendet wurden oder werden.

Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018, der Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG und der Konzernlagebericht sowie der nichtfinanzielle Bericht nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz haben dem Aufsichtsrat vorgelegen. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie die beiden Lageberichte sind von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.

Auf entsprechenden Vorschlag des Aufsichtsrats hatte die Hauptversammlung am 3. Mai 2018 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung eine Erklärung des Abschlussprüfers eingeholt, welche beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer und dem Unternehmen bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten. Die Erklärung erstreckt sich auch auf den Umfang anderer Beratungsleistungen, die für das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr erbracht wurden. Nach der durch den Abschlussprüfer vorgelegten Erklärung ergeben sich keine Zweifel an dessen Unabhängigkeit.

Den Auftrag zur Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018 hat der Prüfungsausschuss auf der Grundlage eines am 28. August 2018 gefassten Beschlusses erteilt.

Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 6. März 2019 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 7. März 2019 intensiv erörtert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat dem Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung einen Bericht über die Behandlung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses im Prüfungsausschuss gegeben. Sowohl an der Sitzung des Prüfungsausschusses als auch an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer stellte im Rahmen seiner Prüfung unter anderem fest, dass den Fortbestand der Gesellschaft und den Konzern gefährdende Entwicklungen durch das gemäß § 91 Absatz 2 AktG errichtete Risikofrüherkennungssystem erkannt sowie erfasst werden können und im Lagebericht der A.S. Création Tapeten AG sowie im Konzernlagebericht zutreffend dargestellt sind. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben von dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zustimmend Kenntnis genommen.

Nach dem Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der beiden Lageberichte, des Vorschlags zur Gewinnverwendung sowie des nichtfinanziellen Berichts sind Einwendungen nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat billigt daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2018 und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie die Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an.

Entsprechend der diesbezüglichen Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex legen die Aufsichtsratsmitglieder der A.S. Création Tapeten AG etwaige Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat unverzüglich offen. Allerdings traten potentielle Interessenkonflikte, die von den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen sind und über die der Hauptversammlung berichtet werden müsste, im Berichtsjahr nicht auf.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands der A.S. Création Tapeten AG und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement für das Unternehmen, seine Kunden und seine Aktionäre in einem erneut sehr herausfordernden Geschäftsjahr 2018.

Ich persönlich möchte mich an dieser Stelle als Vorsitzender des Aufsichtsrats von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, verabschieden. Nach 51 Jahren Tätigkeit in der Tapetenbranche, davon 45 Jahre bei A.S. Création, werde ich mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2019 aus gesundheitlichen Gründen ausscheiden und mein Aufsichtsratsmandat, das ich seit 2001 ausübe, niederlegen. In den zurückliegenden Jahrzehnten hat A.S. Création viele Höhen und Tiefen erlebt. Chancen wurden ergriffen und Herausforderungen gemeistert. Basis hierfür war das gemeinsame Handeln im Interesse des Unternehmens und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten. Ich hoffe, dass dieser Geist bei A.S. Création fortbesteht, wünsche den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats viel Erfolg bei der Weiterentwicklung von A.S. Création und bedanke mich bei allen Weggefährten für die langjährige Zusammenarbeit in diesem wunderbaren Unternehmen.

Gummersbach, den 7. März 2019

A.S. Création Tapeten AG

Für den Aufsichtsrat

Franz Jürgen Schneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Die letzte Entsprechenserklärung wurde am 7. März 2019 mit folgendem Wortlaut abgegeben:

Vorstand und Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (in der am 24. April 2017 veröffentlichten Fassung vom 7. Februar 2017) seit dem 9. März 2018, dem Datum der letztjährigen Entsprechenserklärung, bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen entsprochen wurde und weiterhin entsprochen werden wird:

Gemäß Ziffer 4.2.3 des Kodex soll der variable Bestandteil der Vorstandsvergütung grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Weiterhin sollen die mehrjährigen, variablen Vergütungsbestandteile nicht vorzeitig ausgezahlt werden. Bei der A.S. Création Tapeten AG basiert der variable Bestandteil der Vorstandsvergütung auf dem gewichteten durchschnittlichen Konzernergebnis nach Steuern aus drei Geschäftsjahren, so dass im Fall eines Verlustes in einem Geschäftsjahr dieser negative Betrag bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Berücksichtigung findet. Von dieser Bemessungsgrundlage erhält jedes Vorstandsmitglied einen Prozentsatz. Dieser variable, ergebnisabhängige Vergütungsanteil für ein Geschäftsjahr wird im folgenden Jahr ausgezahlt und zwar am Ende des Monats, in dem der Konzernabschluss den Aktionären vorgelegt wird. Die Hauptversammlung der A.S. Création Tapeten AG hat dieses System der Vorstandsvergütung am 28. April 2016, d. h. vor der letzten Änderung des Kodex gebilligt. Die implementierte, variable Vorstandsvergütung entspricht nicht dem Wortlaut der Empfehlung des Kodex, da die definierte mehrjährige Bemessungsgrundlage nicht im Wesentlichen zukunftsbezogen ist.
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die u. a. eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Der Aufsichtsrat der A.S. Création Tapeten AG ist der Überzeugung, dass sich die Vorschläge zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder allein an der fachlichen und persönlichen Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten orientieren sollen. Da diese unabhängig von den formalen Kriterien wie z. B. dem Alter und der Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat sind, folgt der Aufsichtsrat dieser Empfehlung des Kodex nicht.

Gummersbach, den 7. März 2019

A.S. Création Tapeten AG

Für den Aufsichtsrat

Franz Jürgen Schneider, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Für den Vorstand

Daniel Barth, Vorsitzender des Vorstands

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