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Readcrest Capital AG

Annual Report Jun 28, 2019

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Annual Report

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Readcrest Capital AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Lagebericht

WIRTSCHAFTSBERICHT

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft ist eine börsennotierte Gesellschaft, die strategische Beteiligungen an zukunftsträchtigen Unternehmen aus dem Mittelstand innerhalb und außerhalb Deutschlands eingeht. Im Geschäftsjahr wurden Anlagemöglichkeiten in den Bereichen Konsumgüter, Medizin sowie neue Energie analysiert. Nach Übernahme von Beteiligungen soll eine werbende Tätigkeit in Form von Holding- und Managementtätigkeiten stattfinden.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN EUROPA

Die Wachstumsdynamik der konjunkturellen Entwicklung im Euroraum ließ 2018 spürbar nach. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte wirkten sich globale Spannungen, eine weltweit schwächere Nachfrage sowie temporäre Probleme etwa im Automobilsektor dämpfend aus. Zusätzlich führten die anhaltenden Unsicherheiten über die Umsetzung des Brexits und die Auswirkungen auf die europäischen Volkswirtschaften zu einer zurückhaltenden Investitionstätigkeit. Eine wesentliche Stütze der Konjunktur blieb die unverändert expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Zwar kündigte die EZB an, das Volumen der Netto-Wertpapierverkäufe im Rahmen des bestehenden Anleihekaufprogramms zu reduzieren. Fällige Anleihen aus dem Bestand sollen zukünftig aber vollumfänglich reinvestiert werden. Insgesamt stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum 2018 saison- und kalenderbereinigt um 1,8 %. Im Vergleich zu 2017 ist dies ein Rückgang dieser zentralen Wachstumsrate um 0,7 Prozentpunkte. Die Arbeitslosenquote erreichte mit 7,8 % zum Jahreswechsel den niedrigsten Stand seit der Finanzkrise.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DEUTSCHLAND

Die deutsche Wirtschaft wuchs nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2018 im neunten Jahr in Folge. Dabei war die Entwicklung im Jahresverlauf zweigeteilt. Während das BIP in den ersten beiden Quartalen um 0,4 % bzw. 0,5 % stieg, ging es im dritten Quartal um 0,2 % zurück und erreichte im vierten Quartal mit 0,0 % lediglich dasselbe Niveau wie im Vorquartal. Insgesamt ergibt sich daraus ein Anstieg des realen BIP (saison- und kalenderbereinigt) von 1,4 %. Positive Wachstumsimpulse kamen vor allem aus dem Inland. Die privaten Konsumausgaben und die Konsumausgaben des Staates konnten um 1,0 % zulegen. Damit blieben sie jedoch hinter der dynamischen Entwicklung des Vorjahres zurück. Positiv entwickelten sich die Ausrüstungsinvestitionen mit einem Plus von 4,2 % und die Bauinvestitionen mit einem Plus von 2,4 %. Hingegen bremste der Außenbeitrag das deutsche BIP. Die Importe stiegen mit 3,3 % deutlich stärker als die Exporte mit 2,0 % – gleichbedeutend mit einem negativen Wachstumsbeitrag von 0,4 %. Die Anzahl der Erwerbstätigen stieg 2018 weiter auf 44,8 Millionen im Jahresdurschnitt. Entsprechend sank die Arbeitslosenquote auf 5,2 % (Vorjahr: 5,7 %).

BRANCHENENTWICKLUNG: KONSUMGüTER IN DEUTSCHLAND

Die Entwicklung der Konsumgüterindustrie in Deutschland spiegelt mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wider. Nach Berechnungen des Destatis fiel der Volumenindex des Auftragsbestands der deutschen Konsumgüterindustrie von 135,9 Punkten im Januar 2018 auf 133,3 Punkte im Dezember 2018. Dieser Rückgang ist ausschließlich auf die schwache ausländische Nachfrage zurückzuführen. Hier sank der Auftragsbestand überproportional von einem Indexstand von 142,9 Punkten auf 136,5 Punkte.

BRANCHENENTWICKLUNG: MEDIZINTECHNIK IN DEUTSCHLAND

Der Markt für Medizintechnik und Gesundheit profitierte im Berichtsjahr unverändert von drei zentralen langfristigen Trends – dem medizinisch-technischen Fortschritt, der demographischen Entwicklung und einem erweiterten Gesundheitsbegriff in Richtung mehr Lebensqualität. Der Fortschritt in der Medizintechnologie ermöglicht die Behandlung von Krankheitsbildern, die vor 10 oder 20 Jahren nicht behandelt werden konnten. Gleichzeitig gibt es in Deutschland zunehmend mehr ältere Menschen. Zusätzlich fragen Patienten Leistungen rund um ihre Gesundheit immer stärker selbst nach und sind bereit, für bessere Qualität und zusätzliche Dienstleistungen mehr zu bezahlen. Gemäß einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Medizintechnologie eine Wachstumsbranche mit Zuwachsraten von jährlich rund 5 %. 2017 stieg der Gesamtumsatz der produzierenden Medizintechnikunternehmen in Deutschland gemäß dem BVMed Bundesverband Medizintechnologie e.V. um 5,8 % auf 29,2 Mrd. Euro. Dabei wuchs der Inlandsumsatz um 6 % auf 10,6 Mrd. Euro.

BRANCHENENTWICKLUNG: ERNEUERBARE ENERGIEN IN DEUTSCHLAND

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromerzeugung ist 2018 nach Berechnung des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme erstmals auf über 40 % gestiegen. Demnach produzierten Wind-, Solar-, Biomasse- und Wasserkraftwerke insgesamt rund 219 Mrd. Kilowattstunden Elektrizität. Dies ist gleichbedeutend mit einem Anteil von 40,3 % an der gesamten Netto-Stromerzeugung in Deutschland. Der Anteil legte insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um weitere 2,1 Prozentpunkte zu. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung des Ziels der Bundesregierung, den Ökostromanteil auf 65 % bis 2030 zu erhöhen, vollzogen.

NEUAUSRICHTUNG DER GESELLSCHAFT

Seit der Neuausrichtung der Gesellschaft konzentriert sich Readcrest Capital darauf, aussichtsreiche, europäische Unternehmen in den Branchen Konsumgüter, Medizintechnik und erneuerbare Energien für eine potenzielle Beteiligung zu identifizieren. Nach einer Investition plant Readcrest Capital die Beteiligungsunternehmen dabei zu unterstützen, von den vielfältigen Chancen des chinesischen Marktes zu profitieren und diesen für die jeweilige Beteiligung zu erschließen. Im Berichtsjahr konzentrierte sich die Gesellschaft insbesondere auf die Identifizierung geeigneter Unternehmen und Produkte. Eine Beteiligung wurde trotz der grundsätzlichen Prüfung verschiedener Optionen nicht eingegangen.

ERTRAGSLAGE DER READCREST CAPITAL AG

Nachfolgend wird die Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr dargestellt und zum Vergleich dem Vorjahr gegenübergestellt.

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2018

TEUR
2017

TEUR 1)
Veränderung

TEUR
Sonstige betriebliche Erträge 3,5 3,7 -0,2
Personalaufwand -81,0 -0,1 -80,9
Abschreibungen -30,1 0,0 -30,1
Betriebsaufwand -190,0 -292,4 102,4
Zinsen auf Ertragssteuern 0,0 -0,4 0,4
Betriebsergebnis -297,6 -289,2 -8,4
Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0
Ergebnis vor Ertragsteuern -297,6 -289,2 -8,4
Ertragsteuern 0,0 0,0 0,0
Jahresergebnis -297,6 -289,2 -8,4
Ertragsteuern -0,7 0,0 -0,7
Jahresergebnis -298,3 -289,2 -9,1

1) Vorzeichen sind ergebnisbezogen

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Readcrest Capital AG beinhalten die Erträge aus der Auflösung von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen von TEUR 3,5 (Vorjahr TEUR 3,7). Die Posten sind vollumfänglich als periodenfremde Erträge zu beurteilen.

Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 30,1 betrafen die Forderungen aus Lohnsteuer und Sozialversicherungen gegen den ehemaligen Abwickler, für die keine Einbringungsmöglichkeit mehr besteht.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 190,0 (Vorjahr: TEUR 292,4) und beinhalten die Kosten der Gesellschaft, u.a. für die Börsennotierung sowie Buchführungs-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten sowie die Kosten für die die Verwaltung der Gesellschaft. Sie sanken im Vergleich zum Vorjahr insbesondere bei den Rechts- und Beratungskosten i. H. v. TEUR 37,1 und den Hauptversammlungskosten i. H. v. TEUR 39,1, gleichzeitig sind die Vorstandsvergütungen um TEUR 65 gestiegen und in 2018 als Personalaufwand ausgewiesen.

VERMÖGENSLAGE DER READCREST CAPITAL AG

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Veränderung

TEUR
Aktiva
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Liquide Mittel 500,6 757,8 -257,2
Sonstige Aktiva 47,9 72,4 -24,5
548,5 830,2 -281,7
548,5 830,2 -281,7
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 3.000,0 3.000,0 0,0
Kapitalrücklage 4.000,0 4.000,0 0,0
Bilanzverlust -6.566,2 -6.267,9 -298,3
433,8 732,1 -298,3
Kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten
und Rückstellungen
Rückstellungen 40,3 49,2 -8,9
Lieferanten 44,2 18,7 25,5
Sonstige kurzfristige Passiva 30,2 30,1 0,1
114,7 98,1 16,5
548,5 830,2 -281,7

Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 830,2 um TEUR 281,7 auf TEUR 548,5 gemindert. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme der liquiden Mittel und dem Jahresfehlbetrag, der das Eigenkapital verringert hat.

Die liquiden Mittel der Gesellschaft betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 500,6 (Vorjahr TEUR 757,8). Die Minderung der liquiden Mittel ist im Wesentlichen auf die liquiditätswirksamen Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres zurück zu führen.

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich in Höhe des Jahresfehlbetrages von TEUR 298,3 verringert und beträgt zum Stichtag TEUR 433,8 (im Vorjahr TEUR 732,1). Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 79,1 % im Vergleich zu 88,2 % am Vorjahresstichtag.

FINANZLAGE DER READCREST CAPITAL AG

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Geschäftsjahr 2018

TEUR
Geschäftsjahr 2017

TEUR
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -257,2 -299,0
Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit 0,0 1.000,0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -257,2 701,0
Entwicklung des Finanzmittelbestandes
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 757,8 56,8
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -257,2 701,0
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 500,6 757,8

Der Finanzmittelbestand der Readcrest Capital AG beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2018 TEUR 500,6 (Vorjahr: TEUR 757,8).

Aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert ein Mittelabfluss von TEUR 257,2 (Vorjahr: TEUR 299), der im Wesentlichen aus den Kosten der Geschäftsführung und Verwaltung resultiert.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr keinen Mittelzu- oder Abfluss aus Investitionstätigkeiten zu verzeichnen.

Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich im Geschäftsjahr weder ein Mittelzu- noch ein Mittelabfluss (Vorjahr: Mittelzufluss von TEUR 1.000,0).

PROGNOSEBERICHT

Das sich im Wesentlichen aus Aufwendungen ergebende Jahresergebnis 2018 beläuft sich auf TEUR -298, was unter Berücksichtigung von sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 4 und außerplanmäßigen Abschreibungen auf Umlaufvermögen in Höhe von TEUR 30 monatlichen Kosten im Geschäftsjahr von ca. TEUR 23 entspricht. Unter Berücksichtigung der weiteren Bemühungen Anlageobjekte zu identifizieren dürften die durchschnittlichen monatlichen Kosten im Jahr 2019 bei ca. TEUR 26 pro Monat liegen.

In der Vorjahresprognose geplant ist die Beteiligung an zukunftsträchtigen Unternehmen aus dem Mittelstand innerhalb und außerhalb Deutschlands. Die Gesellschaft konnte einige Sondierungsgespräche und die Prüfung etwaiger Beteiligungsmöglichkeiten durchführen, leider wurde im Jahr 2018 keine Beteiligung erworben. Voraussetzung für das Eingehen einer Beteiligung ist die Sicherstellung der entsprechenden Finanzierung. Die Finanzierung hierfür soll bei Notwendigkeit durch geeignete Kapitalmaßnahmen, neben der etwaigen Eigenkapitalaufnahme zur Stärkung der Eigenmittelbasis und Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebs, erfolgen. Im Jahr 2018 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt. Solche Maßnahmen können ggf. im laufenden Jahr durchgeführt werden, z. B, aus dem Bedingten Kapital 2017 in Höhe von EUR 1.000.000,00.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich im laufenden Geschäftsjahr 2019 die Verlustsituation durch den Wegfall des außerordentlichen Strukturierungsaufwandes operativ leicht verbessern wird, die Gewinnschwelle aber noch nicht erreicht werden kann. Es werden auf Basis der aktuellen Organisations- und Personalstruktur monatliche durchschnittliche Kosten von ca. TEUR 26 für das Jahr 2019 erwartet. Die Gesellschaft verfügt zum jetzigen Zeitpunkt über kein Beteiligungsportfolio. Mittelfristig sind Erträge aus dem Eingehen von Beteiligungen geplant. Ob für 2019 bereits diesbezügliche Ergebnisse erwirtschaftet werden können, ist abhängig vom Abschluss entsprechender Beteiligungsvorhaben und dem Zeitpunkt der Ertragswirksamkeit für die Gesellschaft, welches zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Daher basiert die Planung der Gesellschaft nur auf den zu erwartenden Kosten. Somit wird für das Jahr 2019 ein Jahresfehlbetrag von ca. TEUR -275 bei einer verbleibenden Liquidität zum Jahresende von ca. TEUR 177 erwartet. Die Fortführung der Gesellschaft über diesen Prognosezeitraum hinaus bedingt jedoch weitere Kapitalmaßnahmen, da bei künftigen Beteiligungen nicht mit sofortigen Mittelzuflüssen gerechnet werden kann. Auf Basis der aktuellen frei verfügbaren Liquidität und der Liquiditätsplanung dürfte die Gesellschaft somit noch mindestens im angewendeten Prognosezeitraum von einem Jahr ohne Überschuldungs- und/oder Zahlungsunfähigkeitsthematiken lebensfähig sein, wobei es das Ziel des Vorstands ist, auf Basis des Agierens als Beteiligungsgesellschaft die Kosten aus Einnahmen anstatt aus vorhandener Liquidität decken zu können.

Die Gesellschaft geht aber davon aus, dass im zweiten Quartal 2019 erste Beteiligungsvorhaben umgesetzt werden.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Das Risikomanagement der Readcrest Capital AG dient dem Erkennen, der Bewertung, der internen und externen Kommunikation sowie der Steuerung und Kontrolle derjenigen Risiken, die den Fortbestand der Unternehmensgruppe beeinträchtigen können.

Grundsätzliche Risiken bestehen im Bereich der Unternehmensfortführung (Going Concern) und dem noch fehlenden Geschäftsmodell. Hintergrund ist, dass bislang noch keine Beteiligungen erworben werden konnten. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht darin, dass die Verlustsituation nicht durch Erträge (insbesondere Beteiligungserträge) verbessert werden kann und die Gesellschaft durch die oben beschriebenen monatlichen Kosten wieder von einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bedroht wird. Der Vorstand erachtet dieses Risiko jedoch als angemessen, da der Abschluss einer Transaktion im III. Quartal 2019 als umsetzbar erachtet wird.

Liquiditätsrisiken und Insolvenzrisiko

Die Liquidität der Gesellschaft ist durch vorhandene liquide Mittel aus der im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten Kapitalerhöhung sichergestellt. Hinsichtlich des Verhältnisses aus vorhandener Liquidität zu geplanten Kosten verweisen wir auf den Abschnitt „Umsatz und Ergebnisentwicklung“. Das verbleibende genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag beträgt EUR 0,00; es besteht jedoch ein bedingtes Kapital in Höhe von TEUR 1.000. Soweit Kapitalmaßnahmen nicht erfolgreich durchgeführt werden können, kann es durch ausbleibende Erträge allerdings zu Engpässen in der Liquidität kommen.

Finanzrisiken

Die Gesellschaft verfügte bisher nicht über Kreditlinien oder Darlehenszusagen. Die verfügbare Liquidität ist auf die Barliquidität der Gesellschaft beschränkt.

Forderungsausfallrisiken

Forderungsausfallrisiken bestehen nur bei Forderungen aus Steuern: Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Vorsteuer aus verschiedenen Betriebskosten, wie z.B. den Kosten für die Hauptversammlung, Vorstandsvergütung und Beratungskosten, sowie Jahresabschlusserstellung, -Veröffentlichungen, -Prüfung abgezogen und als sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Wenn alle Kosten als vorbereitende Tätigkeiten der Geschäftstätigkeit zählen, bleibt der Vorsteuerabzug berechtigt. Ansonsten besteht das Risiko, dass der Vorsteuerabzug nicht durch das Finanzamt anerkannt wird. In diesem Falle könnte die Forderung in voller Höhe ausfallen.

Chancenbericht

Durch die erfolgreiche Erhöhung des Eigenkapitals und dem damit im Zusammenhang stehenden Zufluss an liquiden Mitteln besteht die Chance, dass in kommenden Geschäftsjahren erste Beteiligungen erworben werden und somit erstmals operative Umsätze als Beteiligungsgesellschaft generiert werden können.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Readcrest Capital AG stützt sich einerseits auf die internen Steuerungssysteme und andererseits auf die ihnen zugeordneten Überwachungssysteme und -maßnahmen. Der Vorstand der Readcrest Capital AG trifft grundsätzlich alle Entscheidungen betreffend die Gesellschaft. Die Buchhaltung der Readcrest Capital AG ist an einen externen Dienstleister vergeben, der dem Vorstand regelmäßig in angemessener Weise Informationen zur Verfügung stellt.

Die rechtliche Beurteilung von geplanten Geschäften erfolgt mit Hilfe von erfahrenen Beratern. Steuerliche Fragen werden in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten beurteilt.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht grundsätzlich die vollständige Erfassung, Verarbeitung und Bewertung von Sachverhalten sowie deren Darstellung in der Rechnungslegung. Aufgrund der sehr begrenzten organisatorischen Ausgestaltung des Unternehmens sowie den notwendigerweise einzuräumenden Ermessensspielräumen kann allerdings nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass durch individuelles Fehlverhalten, nicht oder nicht rechtzeitig funktionierende interne Kontrollen, oder sonstige Umstände die vollständige Erfassung, Verarbeitung und Bewertung von Sachverhalten unterbleiben könnte.

ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

Das Grundkapital zum 31. Dezember 2018 beträgt EUR 3.000.000,00 und ist in 3.000.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Es bestanden und bestehen keine Aktien, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien bekannt.

An Beteiligungen, die die Grenze von 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand zum Stichtag folgende Beteiligungen bekannt:

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Aktionär/in Anteil

in %
Anteil

in €
Baoying Ou 28,32 849.721,00
Xiaohua Zhuo 20,00 599.999,00
Qiying JU 29,00 870.000,00
Streubesitz 22,68 680.280,00

Die Readcrest Capital AG hat keine Mitarbeiteraktien ausgegeben.

Die Ernennung und Abberufung des Vorstandes erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der Satzung der Readcrest Capital AG.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die gemäß § 161 AktG durch den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG abgegebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

Vorstand und Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in jeweils gültiger Fassung im Geschäftsjahr 2018 nicht entsprochen wurde und auch zukünftig nicht entsprochen werden wird.

Als derzeit sehr kleines Unternehmen kann die Readcrest Capital AG den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in vollem Umfang entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht.

Die Arbeitsweise von Aufsichtsrat und Vorstand ist durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gekennzeichnet. Hierdurch werden die Steuerung und Überwachung des Unternehmens im Hinblick auf die vom deutschen Aktienrecht vorgesehenen Kompetenzen gewährleistet.

Der Aufsichtsrat steuerte und überwachte die Abwicklung der Gesellschaft. Er besteht aus drei Mitgliedern. Hierzu informiert er sich regelmäßig durch telefonische und persönliche Kontakte mit dem Vorstand. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Gremium und nimmt dessen Belange nach außen wahr.

Die Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Sie erlaubt den anwesenden Aktionären, ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auszuüben. Aktionäre, die nicht anwesend sein können, haben die Möglichkeit, sich durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten zu lassen.

Die Gesellschaft hat im Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes mit Frau Ju und Herrn Binder zwei Vorstände sowie die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Mitgliedern des Aufsichtsrates. Die Zusammensetzung des Vorstandes erfüllt die Voraussetzungen nach § 76 Abs. 4 AktG. Weitere Zielgrößen werden daher unter Bezug auf die Größe der Gesellschaft nicht definiert. Der Aufsichtsrat verfügt derzeit über kein weibliches Mitglied. Das Gremium ist bestrebt innerhalb der nächsten Jahre die Voraussetzungen nach § 111 Abs. 5 AktG sukzessive zu erfüllen.

Die Gesellschaft gilt aufgrund der Börsennotierung als große Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, überschreitet jedoch nicht die Größenklassen nach § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB. Die Vorschriften nach § 96 Abs. 2 und Abs. 3 AktG sowie § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB sind daher nicht anzuwenden.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vorstand

Zu Beginn des Geschäftsjahres war Herr Gunnar Binder zum alleinigen Vorstand bestellt. Mit Eintragung vom 31.01.2018 wurde neben Herrn Binder Frau Qiying Ju zum weiteren Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt.

Die dem Vorstand im Geschäftsjahr gewährten laufenden Festbezüge betragen TEUR 81,0 (im Vorjahr: TEUR 29,0). Die Bezüge wurden in Höhe von TEUR 79,0 im Geschäftsjahr 2018 ausgezahlt.

Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeiten eine Vergütung, die in der Satzung vom 28.03.2017 mit insgesamt TEUR 11,3 festgelegt ist. Die einfache Vergütung gemäß § 11 der Satzung beträgt TEUR 2,5 pro Jahr, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte der einfachen Vergütung und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der einfachen Vergütung erhält. Somit beträgt die satzungsgemäße jährliche Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2018 insgesamt TEUR 11,3.

Hamburg

Readcrest Capital AG

Gunnar Binder, Vorstand

Qiying Ju, Vorstand

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Hamburg

Readcrest Capital AG

Gunnar Binder, Vorstand

Qiying Ju, Vorstand

Bilanz

Aktiva

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
A. Umlaufvermögen 545.065,05 830.236,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.434,50 72.414,05
1. sonstige Vermögensgegenstände 44.434,50 72.414,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 500.630,55 757.822,25
B. Rechnungsabgrenzungsposten 3.395,36 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 548.460,41 830.236,30
Passiva
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
A. Eigenkapital 433.832,10 732.152,31
I. gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Kapitalrücklage 4.000.006,00 4.000.006,00
III. Bilanzverlust 6.566.173,90 6.267.853,69
B. Rückstellungen 40.300,00 49.168,91
1. Steuerrückstellungen 665,00 0,00
2. sonstige Rückstellungen 39.635,00 49.168,91
C. Verbindlichkeiten 74.328,31 48.915,08
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44.200,82 18.787,59
2. sonstige Verbindlichkeiten 30.127,49 30.127,49
davon aus Steuern 25.309,45 25.309,45
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 4.818,04 4.818,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 548.460,41 830.236,30

Gewinn- und Verlustrechnung

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1.1.2018 - 31.12.2018

EUR
1.1.2017 - 31.12.2017

EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 3.465,66 3.705,50
2. Personalaufwand 81.000,00 76,90
a) Löhne und Gehälter 81.000,00 0,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,00 76,90
3. Abschreibungen 30.127,49 0,00
a) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 30.127,49 0,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 189.993,38 292.400,15
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 393,51
6. Ergebnis nach Steuern -297.655,21 -289.165,06
7. sonstige Steuern 665,00 0,00
8. Jahresfehlbetrag 298.320,21 289.165,06

Ergebnisverwendung

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1.1.2018 - 31.12.2018

EUR
1.1.2017 - 31.12.2017

EUR
8. Jahresfehlbetrag 298.320,21 289.165,06
9. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 6.267.853,69 5.978.688,63
10. Bilanzverlust 6.566.173,90 6.267.853,69

Kapitalflussrechnung

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2018

TEUR
2017

TEUR
Jahresfehlbetrag/-überschuss -298,3 -289,2
Zunahme / Abnahme der Rückstellungen -8,9 1,0
Zunahme / Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 24,6 -29,2
Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 25,4 18,5
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -257,2 -298,9
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 0,0 0,0
Einzahlung aus Kapitalerhöhung 0,0 1.000,0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0,0 1.000,0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -257,2 701,0
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 757,8 56,8
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 500,6 757,8
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands:
Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten 500,6 757,8
500,6 757,8

Eigenkapitalspiegel

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Gezeichnetes Kapital

EUR
Kapitalrücklage

EUR
Bilanzverlust

EUR
Eigenkapital gesamt

EUR
Stand 01.01.2017 2.000.000,00 4.000.006,00 -5.978.688,63 21.317,37
Kapitalerhöhung 23.11.2017 1.000.000,00 0,00 0,00 1.000.000,00
Jahresfehlbetrag 2017 0,00 0,00 -289.165,06 -289.165,06
Stand zum 01.01.2018 3.000.000,00 4.000.006,00 -6.267.853,69 732.152,31
Jahresfehlbetrag 2018 0,00 0,00 -298.320,21 -298.320,21
Stand 31. Dezember 2018 3.000.000,00 4.000.006,00 -6.566.173,90 433.832,10

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Readcrest Capital AG mit Sitz in Hamburg ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Nummer HRB148451 eingetragen und stellt den vorliegenden Jahresabschluss auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Satzung auf.

Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang erfolgen in Euro. Sowohl in der Kapitalflussrechnung als auch der Erläuterung dieser Bestandteile im Anhang erfolgen die Angaben vereinfachend in TEUR.

Die Gesellschaft ist als börsennotierte Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 S. 2 HGB. Da die Aktien der Gesellschaft an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 WpHG (Geregelter Markt) zum Handel zugelassen sind, handelt es sich um eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind weitgehend im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Weitere Angaben zum Verlauf des Geschäfts im abgelaufenen Jahr befinden sich im Lagebericht der Gesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden unverändert und stetig auf den vorliegenden Jahresabschluss angewendet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände, die sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben, betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuer.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben für eine Haftpflichtversicherung vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand des Folgejahres darstellen.

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.000.000,00 ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von € 1,00 je Aktie. Im Vorjahr wurden 1.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von € 1.000.000,00 aus dem Genehmigten Kapital 2017 gezeichnet.

Genehmigtes Kapital

Das Genehmigte Kapital beträgt - unverändert zum Bilanzstichtag des Vorjahres - € 0,00.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 28.03.2017 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals ein- oder mehrfach um bis zu 1.000.000,00 EUR bis zum 27.03.2022 beschlossen (Bedingtes Kapital 2017).

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Die Anzeige des Verlustes der Hälfte des Grundkapitals erfolgte anlässlich der Hauptversammlung am 27. August 2013.

Der Vorstand schlägt vor, den Verlust des Geschäftsjahres mit dem bestehenden Bilanzverlust zu verrechnen.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Bezeichnung Stand 01.01.2018

Inanspruchnahme

Auflösung

Zuführung

Stand 31.12.2018

Buchhaltungskosten 0,00 0,00 0,00 785,00 785,00
Prüfung des Jahresabschlusses 14.500,00 14.500,00 0,00 20.000,00 20.000,00
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 500,00 500,00 0,00 600,00 600,00
Erstellung des Jahresabschlusses 7.500,00 7.164,60 335,40 5.250,00 5.250,00
Aufsichtsratsvergütung 10.668,91 10.668,91 0,00 0,00 0,00
Kosten der Hauptversammlung 10.000,00 6.869,74 3.130,26 7.000,00 7.000,00
Aufbewahrung 6.000,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00
Bilanzwert gesamt 49.168,91 39.703,25 3.465,66 33.635,00 39.635,00

Angabe zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie zum Bilanzstichtag des Vorjahres haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Angaben und Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Abschreibungen in Höhe von TEUR 30,1 betrafen die Forderungen aus Lohnsteuer und Sozialversicherungen an den ehemaligen Abwickler, für die keine Einbringungsmöglichkeit mehr besteht.

Angaben und Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 257,2. Im Wesentlichen beruht der Mittelabfluss aus der Bezahlung von Verwaltungs- und Beratungskosten sowie von Vorstandsvergütungen.

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

Die Gesellschaft verfügte am 31. Dezember 2018 über insgesamt EUR 500.630,55 (Vorjahr:

EUR 757.822,25) liquide Mittel.

Angaben und Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist als Anlage dem Jahresabschluss beigefügt. Veränderungen ergaben sich ausschließlich aus der Einstellung des Jahresergebnisses.

Sonstige Angaben

Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Erklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2018 auf der Homepage der Readcrest Capital AG (https://readcrest.de/dcgk.html) dauerhaft zugänglich gemacht worden ist.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten zum Bilanzstichtag Verpflichtungen aus einem Beratungsvertrag von EUR 30.000,00.

Abschlussprüfer

Als Honorar für den Abschlussprüfer MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin (bereits im Vorjahr zum Abschlussprüfer gewählt), sind Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von EUR 20.725,00 (Vorjahr EUR 14.500,00) erfasst.

Des Weiteren entstanden im laufenden Geschäftsjahr für die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 beauftragte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Aufwendungen für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von EUR 257,50 (Vorjahr EUR 8.996,23).

Anteilsbesitz an der Readcrest Capital AG

Der Readcrest Capital AG gingen bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz (27. März 2019) folgende Mitteilungen von Anteilseignern der Gesellschaft nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu. Soweit die Mitteilungen auf der Website veröffentlicht wurden und Korrekturen der Veröffentlichungen erforderlich waren, werden nachfolgend die tatsächlichen Mitteilungen der Anteilseigner mit Verweis auf die Veröffentlichungsdaten angegeben:

Stimmrechtsmitteilung nach § 33 WpHG vom 08. März 2018

Am 08. März 2018 ist folgende Stimmrechtsmitteilung ergangen:

Die Mitteilungspflichtige, Frau JU Qiying hat am 02. März 2018 die Meldeschwelle von 5% überschritten und hält an diesem Tag 11,99 % (11,99 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten) an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5.

Stimmrechtsmitteilung nach § 33 WpHG vom 08. März 2018

Am 08. März 2018 ist folgende Stimmrechtsmitteilung ergangen:

Der Mitteilungspflichtige, Herr Jiang Guojian hat am 02. März 2018 die Meldeschwelle von 3,00% unterschritten und hält an diesem Tag 0,00 % (0 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten) an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5.

Stimmrechtsmitteilung nach § 33 WpHG vom 03. Juli 2018

Am 03. Juli 2018 ist folgende Stimmrechtsmitteilung ergangen:

Die Mitteilungspflichtige, Frau JU Qiying hat am 29. Juni 2018 die Meldeschwelle von 25% überschritten und hält an diesem Tag 29,00 % (29 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten) an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5.

Stimmrechtsmitteilung nach § 33 WpHG vom 03. Juli 2018

Am 03. Juli 2018 ist folgende Stimmrechtsmitteilung ergangen:

Die Mitteilungspflichtige, Frau Jiang Qian hat am 29. Juni 2018 die Meldeschwelle von 3% unterschritten und hält an diesem Tag 1,16 % (1,16 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten) an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5.

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs waren folgende Personen Vorstand der Gesellschaft:

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Vorname Name Beruf Dauer
Gunnar Binder Kaufmann ab 06.09.2017 (zuvor Abwickler)
Qiying Ju Kauffrau seit dem 25.01.2018

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

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Vorname Name Beruf Dauer
Marco Gebhard Kaufmann seit dem 28.03.2017
Michael Boeckel Kaufmann seit dem 28.03.2017
Zhao Xu Kaufmann vom 26.09.2017 bis zum 25.06.2018
Zhuo Xiaohua Kauffrau seit dem 25.06.2018

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Herr Marco Gebhard.

Der stellvertretende Vorsitzende war bis zur Niederlegung seines Amtes am 25.06.2018 Herr Zhao Xu. Mit Neubestellung des Aufsichtsrates zum 25.06.2018 wurde Frau Zhuo Xiaohua zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates bestellt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren zugleich Mitglieder in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes:

Herr Marco Gebhard war im Geschäftsjahr 2018 in keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Herr Michael Boeckel war zugleich Mitglied in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:

1. Palmaille Invest AG, Kükels (Aufsichtsratsvorsitzender)

Herr Xu Zhao war bis 25.06.2018 in keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Frau Zhuo Xiaohua war vom 25.06.2018 bis 31.12.2018 in keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Aufsichtsratsvergütungen sind in der Satzung vom 28.03.2017 in Höhe von insgesamt EUR 11.250,00 pro Geschäftsjahr festgelegt. Die am Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlten festen Vergütungen wurden in Höhe von EUR 6.821,78 als Verbindlichkeit ausgewiesen. Gegen Nachweis werden den Aufsichtsratsmitgliedern angefallene Reisekosten erstattet.

Vorstand

Die Hauptversammlung vom 28. März 2017 hatte Herrn Gunnar Binder zum neuen alleinigen Abwickler, mit Eintragung der Fortführung der Gesellschaft am 06.09.2017 zum Vorstand der Gesellschaft (einzelvertretungsberechtigt) bestellt.

Herr Gunnar Binder war im Geschäftsjahr 2018 in keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 25.01.2018 wurde Frau Qiying Ju zum weiteren einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglied bestellt.

Frau Qiying Ju war im Geschäftsjahr 2018 in keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Die den Vorständen gewährten, vertraglich vereinbarten Jahreshonorare betragen insgesamt EUR 84.000,00 (im Vorjahr EUR 25.000,00). Hinsichtlich weiterer Angaben wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht hingewiesen.

Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Personen

Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2018 als nahestehende Personen mit Schlüsselpositionen im Management betrachtet.

Alle getätigten Transaktionen in 2018 mit nahestehenden Personen wurden unter Stimmrechtsmitteilungen und Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder und des Vorstands berichtet.

Unterschrift des Vorstandes

Hamburg, 29. März 2019

gez. Gunnar Binder

gez. Qiying Ju

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2018 die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung des Unternehmens vorgegebenen Überwachungs-, Beratungs- und Kontrollaufgaben umfassend wahrgenommen. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem telefonischem Kontakt mit dem Vorstand.

Infolge Niederlegung des Aufsichtsratsmandates durch Herrn Zhao Xu wurde an dessen Stelle durch die Hauptversammlung am 25. Juni 2018 Frau Zhuo Xiaohua zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am selben Tage wurde Herr Marco Gebhard zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Frau Zhuo Xiaohua zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

In seiner Sitzung am 25. Januar 2018 hat der Aufsichtsrat Frau Ju Qiying zum weiteren Mitglied des Vorstandes bestellt.

In seiner Sitzung am 12. November 2018 hat der Aufsichtsrat eine potentielle Beteiligung an der CHW Glashütte in Sachsen GmbH erörtert. Der Aufsichtsrat hat die hierzu vorliegenden Unterlagen (Investmentangebot 2018 CHW.pdf und Kontennachweis zur Bilanz zum 31.12.2017) der CHW Glashütte in Sachsen GmbH sorgfältig geprüft. Sodann hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, daß eine Beteiligung an der der CHW Glashütte in Sachsen GmbH an sich wünschenswert wäre. Da indessen dem Aufsichtsrat noch nicht genügend Informationen vorlagen, um eine Beteiligung zu genehmigen, hat der Aufsichtsrat den Vorstand angewiesen, weitere Informationen zu beschaffen.

Der Aufsichtsrat hat sich gemeinsam mit dem Vorstand mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befaßt. Die dazu gemäß § 161 AktG vorgesehene Entsprechenserklärung wurde am 11. Februar 2019 abgegeben und ist im Internetauftritt des Unternehmens abrufbar. Dem Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2018 nicht entsprochen und wird auch zukünftig nicht entsprochen werden. Als derzeit sehr kleines Unternehmen kann die Gesellschaft den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in vollem Umfange entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht. Selbstverständlich sind Vorstand und Aufsichtsrat dennoch grundsätzlich bestrebt, entsprechend den Kodexvorgaben zu handeln.

Der Aufsichtsrat hat von dem von der Hauptversammlung am 25. Juni 2018 gewählten Abschlußprüfer, der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, die Unabhängigkeitserklärung gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt.

Der Abschlußprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 17. April 2019 teilgenommen. Die Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wurden dargelegt und ausführlich mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zudem stand der Abschlußprüfer für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat vom Prüfungsergebnis des Abschlußprüfers zustimmend Kenntnis genommen und erhebt nach seinen eigenen Prüfungen keine Einwendungen.

Der Abschlußprüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluß mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2018 gebilligt. Der Jahresabschluß der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 ist damit festgestellt.

Wir danken dem Vorstand für die geleistete Arbeit und den Aktionären für ihre Treue zum Unternehmen.

Hamburg, den 17. April 2019

gez. Marco Gebhard, Vorsitzender des Aufsichtsrats

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2019 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Readcrest Capital AG, Hamburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Readcrest Capital AG, Hamburg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Readcrest Capital AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht verwiesen wird, sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht verwiesen wird, sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 289 Abs. 1 S. 5 HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO‟) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in den Abschnitten "Umsatz- und Ergebnisentwicklung" und "Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, wie sich die Gesellschaft als Beteiligungsgesellschaft neu aufstellt. Hierbei wird auch dargestellt, dass der Gesellschaft aufgrund des bisher noch nicht erfolgten Erwerbes von Tochtergesellschaften momentan das neue Geschäftsmodell noch nicht etabliert sei. Ein bestandsgefährdendes Risiko bestünde demnach darin, dass die Verlustsituation nicht durch Erträge (insbesondere Beteiligungserträge) verbessert werden kann und die Gesellschaft aufgrund der monatlichen Kosten wieder von eine Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit bedroht wird. Weiter führt der Vorstand aus, dass es zu Engpässen in der Liquidität kommen könnte, wenn Kapitalmaßnahmen nicht erfolgreich durchgeführt werden können.

Die beschriebenen Risiken weisen auf das Bestehen einer wesentlichen UnSicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bzgl. dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir keine weiteren Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Gesellschaft befand sich vom 1. Januar 2015 bis zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 in Abwicklung. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2017 wurde die Fortführung und Neuausrichtung der Gesellschaft beschlossen. Die Eintragung des Beschlusses ist am 6. September 2017 erfolgt. Seit der beschlossenen Neuausrichtung und bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurde noch keine Beteiligung erworben.

Vor diesem Hintergrund erachten wir die Neuausrichtung des Geschäftsmodells und der damit verbundenen wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass die Gesellschaft die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit unzureichend darstellt. Das Risiko für den Abschluss besteht ferner darin, dass der Vorstand zu Unrecht von einer positiven Fortführungsprognose ausgeht und insofern die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden nicht zutreffend erfolgt.

Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wir haben die im Lagebericht unter den Abschnitten "Umsatz- und Ergebnisentwicklung" und "Chancen- und Risikobericht" gemachten Angaben dahingehend geprüft, ob sie vollständig und ausreichend genau sind um den Bilanzadressaten über die wesentlichen Risiken zu informieren, denen sich die Gesellschaft ausgesetzt sieht und die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Wir halten die gemachten Angaben für nachvollziehbar, vollständig und ausreichend genau.

Wir haben hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft zum einen das bilanzielle Eigenkapital sowie die Ertragslage und zum anderen die Ausstattung der Gesellschaft mit Liquidität zur Bedienung der laufenden Kosten geprüft.

Wir halten die Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenkapital vor dem Hintergrund der Ertraglage im Prognosezeitraum des Vorstands für ausreichend um eine Überschuldung zu vermeiden, sofern die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft der Planung des Vorstands entspricht.

Wir halten die Ausstattung der Gesellschaft mit Liquidität für ausreichend um die Kosten, mit denen der Vorstand in seinem Prognosezeitraum plant, zu decken.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Lagebericht im Abschnitt „Wirtschaftsbericht“ und „Prognosebericht“.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten im Abschnitt „Prüfungsurteile“ genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts, die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 161 AktG und den uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten Bericht des Aufsichtsrats.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

- wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haen in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch-Führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahres-Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Januar 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Readcrest Capital AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Stefan Mattner.

Berlin, den 17. April 2019

**MSW GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Mattner, Wirtschaftsprüfer

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