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Readcrest Capital AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 7, 2020

346_rns_2020-05-07_1cdbec42-adab-4e1d-a59a-e21bf1887fe2.html

Annual / Quarterly Financial Statement

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Readcrest Capital AG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Readcrest Capital AG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRSABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Readcrest Capital AG, Hamburg – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Readcrest Capital AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht verwiesen wird, sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 289 Abs. 1 S. 5 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Lagebericht verwiesen wird, sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 289 Abs. 1 S. 5 HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in den Abschnitten "Umsatz- und Ergebnisentwicklung" und "Chancen- und Risikobericht" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter darlegen, wie sich die Gesellschaft als Beteiligungsgesellschaft neu aufstellt. Hierbei wird auch dargestellt, dass bei der Gesellschaft, aufgrund des bisher noch nicht erfolgten Erwerbes von Tochtergesellschaften, momentan das neue Geschäftsmodell noch nicht etabliert sei. Ein bestandsgefährdendes Risiko bestünde demnach darin, dass die Verlustsituation nicht durch Erträge (insbesondere Beteiligungserträge) verbessert werden kann und die Gesellschaft aufgrund der monatlichen Kosten wieder von eine Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit bedroht wird. Weiter führt der Vorstand aus, dass es zu bestandsgefährdenen Risiken kommen könnte, wenn Kapitalmaßnahmen nicht erfolgreich durchgeführt werden können.

Die beschriebenen Risiken weisen auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bzgl. dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir keine weiteren Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Gesellschaft befand sich vom 1. Januar 2015 bis zu Beginn des Geschäftsjahres 2017 in Abwicklung. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2017 wurde die Fortführung und Neuausrichtung der Gesellschaft beschlossen. Die Eintragung des Beschlusses ist am 6. September 2017 erfolgt. Seit der beschlossenen Neuausrichtung und bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung wurde noch keine Beteiligung erworben.

Vor diesem Hintergrund erachten wir die Neuausrichtung des Geschäftsmodells und der damit verbundenen wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass die Gesellschaft die Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit unzureichend darstellt. Das Risiko für den Abschluss besteht ferner darin, dass der Vorstand zu Unrecht von einer positiven Fortführungsprognose ausgeht und insofern die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden nicht zutreffend erfolgt.

Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wir haben die im Lagebericht unter den Abschnitten "Umsatz- und Ergebnisentwicklung" und "Chancen- und Risikobericht" gemachten Angaben dahingehend geprüft, ob sie vollständig und ausreichend genau sind, um den Bilanzadressaten über die wesentlichen Risiken zu informieren, denen sich die Gesellschaft ausgesetzt sieht und die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden können. Wir halten die gemachten Angaben für nachvollziehbar, vollständig und ausreichend genau.

Wir haben hinsichtlich der Fortführungsfähigkeit der Gesellschaft zum einen das bilanzielle Eigenkapital sowie die Ertragslage und zum anderen die Ausstattung der Gesellschaft mit Liquidität zur Bedienung der laufenden Kosten geprüft.

Wir halten die Ausstattung der Gesellschaft mit Eigenkapital vor dem Hintergrund der Ertraglage im Prognosezeitraum des Vorstands für ausreichend, um eine Überschuldung zu vermeiden, sofern die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft der Planung des Vorstands entspricht.

Wir halten die Ausstattung der Gesellschaft mit Liquidität für ausreichend, um die Kosten, mit denen der Vorstand in seinem Prognosezeitraum plant, zu decken, wenn die tatsächliche Entwicklung der Gesellschaft der Planung des Vorstands entspricht.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells und zu den geplanten Kapitalmaßnahmen verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Lagebericht in den Abschnitten „Wirtschaftsbericht“ und „Prognosebericht“ sowie "Chancen- und Risikobericht".

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten im Abschnitt „Prüfungsurteile“ genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts, die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 161 AktG und den uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellten Bericht des Aufsichtsrats.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen. Dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 31. Juli 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der Readcrest Capital AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Ralf Dittmann.

Berlin, den 29. April 2020

*MSW GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft*

Dittmann, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

scroll

31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Sonstige Vermögensgegenstände 77.762,51 44.434,50
77.762,51 44.434,50
II. Guthaben bei Kreditinstituten 217.850,36 500.630,55
B. Rechnungsabgrenzungsposten 3.395,36 3.395,36
299.008,23 548.460,41
PASSIVA
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Kapitalrücklage 4.000.006,00 4.000.006,00
III. Bilanzverlust -6.828.597,72 -6.566.173,90
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 665,00 665,00
2. Sonstige Rückstellungen 49.100,00 39.635,00
49.765,00 40.300,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 33.065,69 44.200,82
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 33.065,69 (31.12.2018: EUR 44.200,82)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 44.769,26 30.127,49
- davon aus Steuern: EUR 25.309,45 (31.12.2018: EUR 25.309,45)
- davon aus soziale Sicherheit: EUR 4.818,04 (31.12.2018: EUR 4.818,04) zu einem Jahr: EUR 44.769,26 (31.12.2018: EUR 30.127,49)
77.834,95 74.328,31
299.008,23 548.460,41

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

scroll

01.01.- 31.12.2019

EUR
01.01.- 31.12.2018

EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 6.490,40 3.465,66
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 84.000,00 81.000,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0,00 0,00
davon für Altersversorgung EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
3. Abschreibungen auf Sachanlagen 0,00 30.127,49
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 184.914,22 189.993,38
5. sonstige Steuern 0,00 665,00
6. Ergebnis nach Steuern -262.423,82 -298.320,21
7. Jahresfehlbetrag 262.423,82 298.320,21
8. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 6.566.173,90 6.267.853,69
9. Bilanzverlust 6.828.597,72 6.566.173,90

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Readcrest Capital AG mit Sitz in Hamburg ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Nummer HRB148451 eingetragen und stellt den vorliegenden Jahresabschluss auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Satzung auf.

Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Die Angaben in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang erfolgen in Euro. Sowohl in der Kapitalflussrechnung als auch der Erläuterung dieser Bestandteile im Anhang erfolgen die Angaben vereinfachend in TEUR.

Die Gesellschaft ist als börsennotierte Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 3 S. 2 HGB. Da die Aktien der Gesellschaft an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 1 S. 1 WpHG (Geregelter Markt) zum Handel zugelassen sind, handelt es sich um eine kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind weitgehend im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Weitere Angaben über wesentlichen Unsicherheiten und bestandsgefährdenden Risiken befinden sich im Chancen- und Risikobericht des Lageberichts der Gesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden unverändert und stetig auf den vorliegenden Jahresabschluss angewendet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben zur Bilanz

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Sonstigen Vermögensgegenstände, die sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben, betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuer.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben für eine Haftpflichtversicherung vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand des Folgejahres darstellen.

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.000.000,00 ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von € 1,00 je Aktie.

Genehmigtes Kapital

Das genehmigte Kapital beträgt - unverändert zum Bilanzstichtag des Vorjahres - € 0,00.

Bedingtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 28.03.2017 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals ein- oder mehrfach um bis zu 1.000.000,00 EUR bis zum 27.03.2022 beschlossen (Bedingtes Kapital 2017).

Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser Ergebnisverwendung

Die Anzeige des Verlustes der Hälfte des Grundkapitals erfolgte anlässlich der Hauptversammlung am 27. August 2013.

Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

scroll

Bezeichnung Stand 01.01.2019

Inanspruchnahme

Auflösung

Zuführung

Stand 31.12.2019

Vergütung Vorstand 0,00 0,00 0,00 22.000,00 22.000,00
Buchhaltungskosten 785,00 294,60 490,40 0,00 0,00
Prüfung des Jahresabschlusses 20.000,00 20.000,00 0,00 21.000,00 21.000,00
Veröffentlichung des Jahresabschlusses 600,00 600,00 0,00 600,00 600,00
Erstellung des Jahresabschlusses 5.250,00 5.250,00 0,00 5.500,00 5.500,00
Kosten der Hauptversammlung 7.000,00 7.000,00 0,00 0,00 0,00
Aufbewahrung 6.000,00 0,00 6.000,00 0,00 0,00
Bilanzwert gesamt 39.635,00 33.144,60 6.490,40 27.100,00 49.100,00

Angabe zu Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie zum Bilanzstichtag des Vorjahres haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen in Höhe von TEUR 33 (VJ. TEUR 44) bestehen im Wesentlichen aus noch nicht ausgeglichen Honorarforderungen aus Beratungsaufwand.

Angaben und Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 185 VJ. TEUR 190). Diese betreffen im Wesentlichen einen Verwaltungsvertrag in Höhe von TEUR 69 (VJ. TEUR 63), welcher monatlich pauschal mit TEUR 5 zuzüglich der entstanden Reisekosten vergütet wird.

Angaben und Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 282,7 (Vorjahr: TEUR 257,2). Im Wesentlichen beruht der Mittelabfluss aus der Bezahlung von Verwaltungs- und Beratungskosten sowie von Vorstandsvergütungen.

Finanzmittelfonds am Ende der Periode

Die Gesellschaft verfügte am 31. Dezember 2019 über insgesamt € 217.850,36 (Vorjahr: € 500.630,55) liquide Mittel.

Angaben und Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist als Anlage dem Jahresabschluss beigefügt. Veränderungen ergaben sich ausschließlich aus der Einstellung des Jahresergebnisses.

Sonstige Angaben

Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Erklärung gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2019 auf der Homepage der Readcrest Capital AG (https://readcrest.de/dcgk.html) dauerhaft zugänglich gemacht worden ist.

Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr, wie bereits im Vorjahr, keine Arbeitnehmer

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen enthalten zum Bilanzstichtag Verpflichtungen aus einem Beratungsvertrag von EUR 30.000,00.

Verpflichtungen von € 6.000 Euro pro Jahr bestehen aus einem Mietvertrag für Büroräume. Der Mietvertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

Abschlussprüfer

Als Honorar für den Abschlussprüfer MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin (bereits im Vorjahr zum Abschlussprüfer gewählt), sind Aufwendungen für die Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von € 21.000,00 (Vorjahr: € 20.725,00) erfasst.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2019 breitet sich ein neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) in vielen Ländern aus. Nach Ausführungen der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts, ist eine weltweite Ausbreitung des Erregers zu erwarten, was bereits jetzt erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hat.

Der Vorstand sieht keine direkten Auswirkungen der Pandemie auf die Gesellschaft, jedoch erschwert sich die Suche nach neuen Investoren, insbesondere chinesischer Investoren.

Die Aktionärin Frau Qiying Ju, hat sich mit einer Patronatserklärung vom 31. März 2020 gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit dieser Erklärung und bis zur vollständigen Beseitigung der bilanziellen Überschuldung uneingeschränkt dafür zu sorgen, dass die Readcrest Capital Aktiengesellschaft finanziell so ausgestattet bleibt und gegebenenfalls von ihr so ausgestattet wird, dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern jederzeit pünktlich und vollständig erfüllen kann.

Einzelne Berater der Gesellschaft haben ab 2020 ihre Honorare auf ungewisse Zeit gestundet. Die Gesellschaft kann dadurch ab 2020 monatlich ihre Liquidität um ca. € 6.000,00 verbessern.

Anteilsbesitz an der Readcrest Capital AG

Der Readcrest Capital AG gingen bis zum Tag der Aufstellung der Bilanz (31. März 2020) keine Mitteilungen von Anteilseignern der Gesellschaft nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu.

Soweit die Mitteilungen auf der Website veröffentlicht wurden und Korrekturen der Veröffentlichungen erforderlich waren, werden nachfolgend die tatsächlichen Mitteilungen der Anteilseigner mit Verweis auf die Veröffentlichungsdaten angegeben:

Stimmrechtsmitteilung nach § 33 WpHG vom 8. März 2018

Am 8. März 2018 ist folgende Stimmrechtsmitteilung ergangen:

Die Mitteilungspflichtige, Frau JU Qiying hat am 2. März 2018 die Meldeschwelle von 5 % überschritten und hält an diesem Tag 11,99 % (11,99 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten) an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5.

Stimmrechtsmitteilung nach § 33 WpHG vom 8. März 2018

Am 8. März 2018 ist folgende Stimmrechtsmitteilung ergangen:

Der Mitteilungspflichtige, Herr Jiang Guojian hat am 2. März 2018 die Meldeschwelle von 3,00 % unterschritten und hält an diesem Tag 0,00 % (0 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten) an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5.

Stimmrechtsmitteilung nach § 33 WpHG vom 3. Juli 2018

Am 3. Juli 2018 ist folgende Stimmrechtsmitteilung ergangen:

Die Mitteilungspflichtige, Frau JU Qiying hat am 29. Juni 2018 die Meldeschwelle von 25 % überschritten und hält an diesem Tag 29,00 % (29 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten) an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5.

Stimmrechtsmitteilung nach § 33 WpHG vom 3. Juli 2018

Am 3. Juli 2018 ist folgende Stimmrechtsmitteilung ergangen:

Die Mitteilungspflichtige, Frau Jiang Qian hat am 29. Juni 2018 die Meldeschwelle von 3 % unterschritten und hält an diesem Tag 1,16 % (1,16 von insgesamt 3.000.000 Stimmrechten) an der Readcrest Capital AG Hamburg, Deutschland, ISIN: DE000A1E89S5.

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs waren folgende Personen Vorstand der Gesellschaft:

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Vorname Name Beruf Dauer
Gunnar Binder Kaufmann ab 06.09.2017 (zuvor Abwickler)
Qiying Ju Kauffrau seit dem 25.01.2018

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

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Vorname Name Beruf Dauer
Marco Gebhard Kaufmann seit dem 28.03.2017
Michael Boeckel Kaufmann seit dem 28.03.2017
Zhuo Xiaohua Kauffrau seit dem 25.06.2018

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Herr Marco Gebhard.

Der stellvertretende Vorsitzende war im Geschäftsjahr Frau Zhuo Xiaohua.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren zugleich Mitglieder in folgenden Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes:

Herr Marco Gebhard war im Geschäftsjahr 2019 in keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Herr Michael Boeckel war zugleich Mitglied in folgenden anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien:

- 1. Palmaille Invest AG, Kükels (Aufsichtsratsvorsitzender)

Frau Zhuo Xiaohua war im Geschäftsjahr 2019 in keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

Die Aufsichtsratsvergütungen sind in der Satzung vom 28. März 2017 in Höhe von insgesamt € 11.250,00 pro Geschäftsjahr festgelegt. Mit Hauptversammlung vom 31. Juli 2019 wurden die Vergütungen auf € 17.500,00 pro Geschäftsjahr angepasst. Die am Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlten festen Vergütungen wurden in Höhe von € 14.641,77 als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Gegen Nachweis werden den Aufsichtsratsmitgliedern angefallene Reisekosten erstattet.

Vorstand

Die Hauptversammlung vom 28. März 2017 hatte Herrn Gunnar Binder zum neuen alleinigen Abwickler, mit Eintragung der Fortführung der Gesellschaft am 06.09.2017 zum Vorstand der Gesellschaft (einzelvertretungsberechtigt) bestellt.

Herr Gunnar Binder war im Geschäftsjahr 2019 in keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 25. Januar 2018 wurde Frau Qiying Ju zum weiteren einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglied bestellt.

Frau Qiying Ju war im Geschäftsjahr 2019 in keinen weiteren Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen Mitglied.

Die den Vorständen gewährten, vertraglich vereinbarten Jahreshonorare betragen insgesamt € 84.000,00 (im Vorjahr: € 84.000,00). Hinsichtlich weiterer Angaben wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht hingewiesen.

Angaben über Geschäfte mit nahestehenden Personen

Die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wurden im Geschäftsjahr 2019 als nahestehende Personen mit Schlüsselpositionen im Management betrachtet.

Alle getätigten Transaktionen in 2019 mit nahestehende Personen wurden unter Stimmrechtsmitteilungen und Vergütungen der Aufsichtsratsmitglieder und des Vorstands berichtet.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung beschließt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung:

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 262.423,82 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Hamburg, 31.03.2020

Gunnar Binder

Qiying Ju

Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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in TEUR 2019 2018
Ergebnis nach Steuern -262,4 -298,3
Abnahme/Zunahme der Rückstellungen 9,5 -8,9
Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit) -33,3 24,6
Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva (soweit nicht Investitions- oder Finanzierungstätigkeit) 3,5 25,4
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -282,7 -257,2
Cashflow aus Investitionstätigkeit 0,0 0,0
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 0,0 0,0
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -282,7 -257,2
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 500,6 757,8
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres 217,9 500,6
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands:
Kasse, Guthaben bei Kreditinstituten 217,9 500,6
217,9 500,6

Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Bilanzverlust Eigenkapital gesamt
Stand zum 01.01.2018 3.000,00 4.000.006,00 -6.267.853,69 732.152,31
Jahresfehlbetrag 2018 0,00 0,00 -298.320,21 * -298.320,21 *
Stand zum 01.01.2019 3.000,00 4.000.006,00 -6.566.173,90 * 433.832,10 *
Jahresfehlbetrag 2019 0 0 -262.423,82 -262.423,82
Stand zum 31.12.2019 3.000,00 4.000.006,00 -6.828.597,72 171.408,28

* Vorjahreswerte weichen zum Prüfungsbericht 2018 ab, da es dort einen Schreibfehler im Jahresfehlbetrag gab. Dieser wurde hier korrigiert.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

GRUNDLAGE DES UNTERNEHMENS

Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft ist eine börsennotierte Gesellschaft, WKN: A1E89S ISIN: DE000A1E89S5, die strategische Beteiligungen an zukunftsträchtigen Unternehmen aus dem Mittelstand innerhalb und außerhalb Deutschlands eingeht. Im Geschäftsjahr wurden Anlagemöglichkeiten in den Bereichen Konsumgüter, Medizin sowie neue Energie analysiert. Nach Übernahme von Beteiligungen soll eine werbende Tätigkeit in Form von Holding- und Managementtätigkeiten stattfinden.

Seit der Neuausrichtung der Gesellschaft konzentriert sich Readcrest Capital darauf, aussichtsreiche, europäische Unternehmen in den Branchen Konsumgüter, Medizintechnik und erneuerbare Energien für eine potenzielle Beteiligung zu identifizieren. Nach einer Investition plant Readcrest Capital die Beteiligungsunternehmen dabei zu unterstützen, von den vielfältigen Chancen des chinesischen Marktes zu profitieren und diesen für die jeweilige Beteiligung zu erschließen. Im Berichtsjahr konzentrierte sich die Gesellschaft insbesondere auf die Identifizierung geeigneter Unternehmen und Produkte. Eine Beteiligung wurde trotz der grundsätzlichen Prüfung verschiedener Optionen nicht eingegangen.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN EUROPA

Die Wachstumsdynamik der konjunkturellen Entwicklung im Euroraum verlangsamte sich 2019 spürbar, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte. Dämpfend wirkten sich im Gesamtjahr 2019 zunehmende handelspolitische Unsicherheiten, ausgelöst durch Konflikte der USA mit China und der Europäischen Union, geopolitische Spannungen und die anhaltenden Unsicherheiten über die Ausgestaltung der zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU als Folge des Brexits aus. Unterstützend auf die Konjunktur wirkte die erneut expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Insgesamt stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Euroraum 2019 um 1,2 %. Im Vergleich zu 2018 ist dies ein Rückgang dieser zentralen Wachstumsrate um 0,6 Prozentpunkte. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote ging binnen Jahresfrist um 0,6 Prozentpunkte auf 7,6 % zurück.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN DEUTSCHLAND

Die deutsche Wirtschaft ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 2019 das zehnte Jahr in Folge gewachsen. Dabei stieg das Bruttoinlandsprodukt jedoch insgesamt nur um 0,6 % an, was dem kleinsten Wachstum der deutschen Wirtschaft seit 6 Jahren entspricht. Positive Wachstumsimpulse gaben im vergangenen Jahr der Konsum und die Konsumausgaben des Staates. Die privaten Konsumausgaben legten um 1,6 % zu. Zudem stiegen die Bauinvestitionen im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % an. Hingegen bremste der Außenbeitrag das deutsche BIP. Die Importe stiegen mit 1,9 % stärker als die Exporte mit 0,9 %. Die Anzahl der Erwerbstätigen stieg 2019 weiter auf 45,3 Millionen im Jahresdurschnitt. Entsprechend sank die durchschnittliche Arbeitslosenquote auf 5,0 % (Vorjahr: 5,2 %).

BRANCHENENTWICKLUNG: KONSUMGÜTER IN DEUTSCHLAND

Die Entwicklung der Konsumgüterindustrie in Deutschland spiegelt mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wider. Nach Berechnungen des Destatis stieg der Volumenindex des Auftragsbestands der deutschen Konsumgüterindustrie von 133,7 Punkten im Januar 2019 auf 143,7 Punkte im Dezember 2019. Dieser Anstieg ist auf die starke inländische und ausländische Nachfrage zurückzuführen.

BRANCHENENTWICKLUNG: MEDIZINTECHNIK IN DEUTSCHLAND

Die Medizintechnik-Branche entwickelte sich trotz einer etwas eingetrübten Stimmung aufgrund der in 2017 wirksam gewordenen neuen EU-Medizinprodukte-Verordnung, die für Ressourcendefizite, längere Bewertungsverfahren und steigende Preise sorgt, insgesamt positiv. Laut der Herbstumfrage 2019 des BVMed Bundesverband Medizintechnologie e.V. befürchten fast 90 % der MedTech-Unternehmen, dass dadurch ihre Produkte aus ökonomischen Gründen vom Markt genommen bzw. nicht auf den Markt gebracht werden, was auch zu Lasten der Patientenversorgung gehen würde. Der stabilisierende Faktor blieb im Berichtsjahr der Export, da die weltweiten Unternehmen der Medizintechnologie nach wie vor insgesamt deutlich stärker wachsen als im Inland. Der Markt für Medizintechnik und Gesundheit profitierte im Berichtsjahr jedoch weiterhin von den drei zentralen langfristigen Trends - dem medizinisch-technischen Fortschritt, der demographischen Entwicklung und einem erweiterten Gesundheitsbegriff in Richtung mehr Lebensqualität. Der Fortschritt in der Medizintechnologie ermöglicht die Behandlung von Krankheitsbildern, die vor 10 oder 20 Jahren nicht behandelt werden konnten. Gleichzeitig gibt es in Deutschland zunehmend mehr ältere Menschen. Zusätzlich fragen Patienten Leistungen rund um ihre Gesundheit immer stärker selbst nach und sind bereit, für bessere Qualität und zusätzliche Dienstleistungen mehr zu bezahlen. Gemäß einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums ist die Medizintechnologie eine Wachstumsbranche mit Zuwachsraten von jährlich rund 5 %. 2018 stieg der Gesamtumsatz der produzierenden Medizintechnikunternehmen in Deutschland gemäß dem BVMed Bundesverband Medizintechnologie e.V. um 3,3 % auf 30,3 Mrd. Euro. Die Exportquote liegt dabei bei über 65 %.

BRANCHENENTWICKLUNG: ERNEUERBARE ENERGIEN IN DEUTSCHLAND

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen Stromerzeugung ist im Jahr 2019 nach Berechnung des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme von 40,6 % auf 46,0 % gestiegen. Damit stieg der Anteil der erneuerbaren Energien erstmals in der Summe vor den fossilen Energieträgern (40 %). Demnach produzierten Wind-, Solar-, Biomasse- und Wasserkraftwerke insgesamt rund 237,4 Mrd. Kilowattstunden Elektrizität. Dies ist gleichbedeutend mit einem Anteil von 46,0 % an der gesamten Netto-Stromerzeugung in Deutschland. Der Anteil legte insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um weitere 5,4 Prozentpunkte zu. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung des Ziels der Bundesregierung, den Ökostromanteil auf 65 % bis 2030 zu erhöhen, vollzogen.

Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2019

Die Verlustsituation hat sich, wie in der Vorjahresprognose geplant, durch den Wegfall des außerordentlichen Strukturierungsaufwandes der Vorjahre, leicht verbessert, wobei der prognostizierte Jahresfehlbetrag in Höhe von Höhe von TEUR 275,00 mit tatsächlich TEUR 262,4 sogar leicht besser ausgefallen ist, als erwartet. Insgesamt ist das Geschäftsjahr 2019, auch wenn keine Beteiligung erworben werden konnte, entsprechend der Prognose der Gesellschaft verlaufen.

ERTRAGSLAGE DER READCREST CAPITAL AG

Nachfolgend wird die Ertragslage der Gesellschaft im Geschäftsjahr dargestellt und zum Vergleich dem Vorjahr gegenübergestellt.

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2019

TEUR
2018

TEUR1)
Veränderung

TEUR
Sonstige betriebliche Erträge 6,5 3,5 3,0
Personalaufwand -84,0 -81,0 -3,0
Abschreibungen 0,0 -30,1 30,1
Betriebsaufwand -184,9 -190,0 5,1
Zinsen auf Ertragssteuern 0,0 0,0 0,0
Betriebsergebnis -262,4 -297,6 -35,2
Finanzergebnis 0,0 0,0 0,0
Ergebnis vor Ertragsteuern -262,4 -297,6 -35,2
Ertragsteuern 0,0 -0,7 0,7
Jahresergebnis -262,4 -298,3 -35,9

1) Vorzeichen sind ergebnisbezogen

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Readcrest Capital AG beinhalten die Erträge aus der Auflösung von nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen von TEUR 6,5 (Vorjahr TEUR 3,5). Die Posten sind vollumfänglich als periodenfremde Erträge zu beurteilen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 184,9 (Vorjahr: TEUR 190,0) und beinhalten die Kosten der Gesellschaft, u.a. für die Börsennotierung sowie Buchführungs-, Beratungs- und Jahresabschlusskosten sowie die Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft. Sie sanken im Vergleich zum Vorjahr geringfügig i.H.v. TEUR 5,1.

Die Löhne und Gehälter beinhalten die Vergütungen der beiden Vorstände von TEUR 84,0 (Vorjahr: TEUR 81,0).

VERMÖGENSLAGE DER READCREST CAPITAL AG

Aktiva

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31.12.2019

TEUR
31.12.2018

TEUR
Veränderung

TEUR
Kurzfristig gebundenes Vermögen
Liquide Mittel 217,9 500,6 -282,7
Sonstige Aktiva 81,1 47,9 33,3
299,0 548,5 -249,4
299,0 548,5 -249,4
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 3.000,0 3.000,0 0,0
Kapitalrücklage 4.000,0 4.000,0 0,0
Bilanzverlust -6.828,6 -6.566,2 -262,4
171,4 433,8 -262,4
Kurz- und mittelfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Rückstellungen 49,8 40,3 9,5
Lieferanten 33,0 44,2 -11,2
Sonstige kurzfristige Passiva 44,8 30,1 11,7
127,6 114,6 13,0
299,0 548,5 -249,5

Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 548,5 um TEUR 249,5 auf TEUR 299,0 gemindert. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Abnahme der liquiden Mittel und dem Jahresfehlbetrag, der das Eigenkapital verringert hat.

Die liquiden Mittel der Gesellschaft betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 217,9 (Vorjahr TEUR 500,6). Die Minderung der liquiden Mittel ist im Wesentlichen auf die liquiditätswirksamen Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres zurückzuführen.

Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich in Höhe des Jahresfehlbetrages von TEUR 262,4 verringert und beträgt zum Stichtag TEUR 171,4 (im Vorjahr TEUR 433,8). Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft betrug zum Bilanzstichtag 57,3 % im Vergleich zu 79,1 % am Vorjahresstichtag.

FINANZLAGE DER READCREST CAPITAL AG

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Geschäftsjahr 2019

TEUR
Geschäftsjahr 2018

TEUR
Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit -282,7 -257,2
Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit 0,0 0,0
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -282,7 -257,2
Entwicklung des Finanzmittelbestandes
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 500,6 757,8
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes -282,7 -257,2
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 217,9 500,6

Der Finanzmittelbestand der Readcrest Capital AG beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2019 TEUR 217,9 (Vorjahr: TEUR 500,6).

Aus laufender Geschäftstätigkeit resultiert ein Mittelabfluss von TEUR 282,7 (Vorjahr: TEUR 257,2), der im Wesentlichen aus den Kosten der Geschäftsführung und Verwaltung resultiert.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, keinen Mittelzu- oder Mittelabfluss aus Investitionstätigkeiten zu verzeichnen.

Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich im Geschäftsjahr, wie bereits im Vorjahr, weder ein Mittelzu- noch ein Mittelabfluss.

PROGNOSEBERICHT

Im Vorjahr ist die Gesellschaft von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 275 und einem Bestand an liquiden Mitteln von TEUR 177,00 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 ausgegangen. Tatsächlich ist mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 262 und einem Bankbestand von TEUR 218 das Geschäftsjahr 2019 leicht besser ausgefallen, als erwartet.

Das sich im Wesentlichen aus Aufwendungen ergebende Jahresfehlbetrag 2019 beläuft sich auf TEUR 262, was unter Berücksichtigung von sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 7 und Personal sowie sonstigen betrieblichen Kosten im Geschäftsjahr von ca. TEUR 269 einer Verbesserung von ca. 4,7 % entspricht. Unter Berücksichtigung weiterer Auswirkungen vorgenommener Kosteneinsparungen dürften die durchschnittlichen monatlichen Kosten im Jahr 2020 bei ca. TEUR 18 pro Monat liegen. Damit erwartet die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von ca. TEUR 216 im Jahr 2020.

Im Jahr 2020 breitet sich derzeit ein neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) in vielen Ländern aus. Nach Ausführungen der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts, ist eine weltweite Ausbreitung des Erregers zu erwarten, was bereits jetzt erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hat.

Auch die Gesellschaft werden keine direkten Auswirkungen erwartet, jedoch erschwert sich die Suche nach neuen Investoren, insbesondere solcher aus China.

Wie bereits in den Vorjahren ist die Beteiligung an zukunftsträchtigen Unternehmen aus dem Mittelstand innerhalb und außerhalb Deutschlands geplant. Die Gesellschaft konnte einige Sondierungsgespräche und die Prüfung etwaiger Beteiligungsmöglichkeiten durchführen, leider wurde im Jahr 2019 keine Beteiligung erworben. In 2020 wird es weitere Sondierungsgespräche geben, aus denen sich entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten ergeben können. Voraussetzung für das Eingehen einer Beteiligung ist die Sicherstellung der entsprechenden Finanzierung. Die Finanzierung hierfür soll bei Notwendigkeit durch geeignete Kapitalmaßnahmen, neben der etwaigen Eigenkapitalaufnahme zur Stärkung der Eigenmittelbasis und Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebs, erfolgen. Im Jahr 2019 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt. Solche Maßnahmen können ggf. im laufenden Jahr durchgeführt werden. Geplant ist eine Kapitalerhöhung im August 2020 des Jahres von TEUR 100 durchzuführen. Spätestens zu Beginn des Geschäftsjahres 2021 ist eine weitere Kapitalerhöhung von TEUR 900 geplant. Die entsprechenden Voraussetzungen, wie die Schaffung eines entsprechenden genehmigten Kapitals, sollen im Rahmen der nächsten Hauptversammlung beschlossen werden.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich im laufenden Geschäftsjahr 2020 die Verlustsituation durch Kostenreduktionsmaßnahmen operativ leicht verbessern wird, die Gewinnschwelle aber noch nicht erreicht werden kann. Es werden auf Basis der aktuellen Organisations- und Personalstruktur monatliche durchschnittliche Kosten von ca. TEUR 18 pro Monat für das Jahr 2020 erwartet. Die Gesellschaft verfügt zum jetzigen Zeitpunkt über kein Beteiligungsportfolio. Mittelfristig sind Erträge aus dem Eingehen von Beteiligungen geplant. Ob für 2020 bereits diesbezügliche Ergebnisse erwirtschaftet werden können, ist abhängig vom Abschluss entsprechender Beteiligungsvorhaben und dem Zeitpunkt der Ertragswirksamkeit für die Gesellschaft, welches zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Daher basiert die Planung der Gesellschaft nur auf den zu erwartenden Kosten. Somit wird für das Jahr 2020 ein Jahresfehlbetrag von ca. TEUR 216 bei einer Liquidität zum Jahresende von TEUR 146 erwartet. Die Voraussetzung ist die Durchführung einer Kapitalerhöhung in Bar in Höhe von TEUR 100 im August 2020. Zusätzlich plant die Gesellschaft eine zweite Kapitalerhöhung in Bar in Höhe von TEUR 900 im Januar 2021 durchzuführen, da bei künftigen Beteiligungen nicht mit sofortigen Mittelzuflüssen gerechnet werden kann.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass im dritten Quartal 2020 erste Beteiligungen umgesetzt werden könnten.

Die Annahme der Unternehmensfortführung ist abhängig von den Planungsprämissen der Finanzplanung. Im Falle eines Verfehlens der Finanz- und Ertragsplanung oder einer nicht rechtzeitigen erfolgreichen Umsetzung der geplanten Kapitalerhöhungen und sofern mittelfristig keine operativen Erträge erwirtschaftet werden, ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Das Risikomanagement der Readcrest Capital AG dient dem Erkennen, der Bewertung, der internen und externen Kommunikation sowie der Steuerung und Kontrolle derjenigen Risiken, die den Fortbestand der Unternehmensgruppe beeinträchtigen können.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte das Risikomanagement noch nicht nach einem allgemein anerkannten Rahmenkonzept, sondern beschränkte sich auf einzelne ausgewählte Teilaspekte, die einen strukturierten und zugleich effizienten Umgang mit den Risiken sicherstellen sollen.

Wichtigstes Instrument des Risikomanagements in der aktuellen Phase der Neuausrichtung ist die laufende Überwachung der aktuellen Finanz- und Vermögenslage. Besondere Berücksichtigung findet dabei die laufende monatliche Kontrolle der liquiden Mittel.

Grundsätzliche Risiken bestehen im Bereich der Unternehmensfortführung (Going Concern) und dem noch fehlenden Geschäftsmodell. Hintergrund ist, dass bislang noch keine Beteiligungen erworben werden konnten. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht darin, dass die Verlustsituation nicht durch Erträge (insbesondere Beteiligungserträge) verbessert werden kann und die Gesellschaft durch die oben beschriebenen monatlichen Kosten wieder von Überschuldungs- und/oder Zahlungsunfähigkeit bedroht wird. Der Vorstand erachtet dieses Risiko jedoch als steuerbar, da der Vorstand dabei ist, weitere Investoren für Kapitalmaßnahmen in 2020 zu gewinnen. Aufgrund der fehlenden operativen Tätigkeiten und sehr kleinen Umfangs der Gesellschaft kann der Vorstand die Risikoüberwachung persönlich wahrnehmen.

Liquiditätsrisiken und Insolvenzrisiko

Die Gesellschaft benötigt Barmittel, um die im Zusammenhang mit der Börsennotierung entstehenden laufenden Kosten zu tragen. Weiterhin werden die Barmittel zukünftig zur Fortführung der Gesellschaft, insbesondere zur Akquisition von Beteiligungen benötigt.

Auf Grundlage der Finanzplanung der Gesellschaft stehen in den nächsten 12 Monaten ausreichende liquide Mittel zur Deckung ihrer Zahlungsverpflichtungen zur Verfügung. Dabei sind zwei Kapitalerhöhungen in Bar im August 2020 in Höhe von ca. TEUR 100 und im Januar 2021 in Höhe von TEUR 900 eingeplant. Ohne Berücksichtigung der geplanten Kapitalerhöhungen ist spätestens eine weitere Zuführung von Kapital oder Darlehensmitteln zur Deckung der laufenden Verbindlichkeiten bis Ende März 2020 erforderlich. Im Falle eines Verfehlens der Finanz- und Ertragsplanung oder nicht rechtzeitiger Umsetzung der geplanten Kapitalerhöhungen ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Für die mittelfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Umsetzung des auf Investitionen ausgerichteten Geschäftsmodells der Gesellschaft bedarf es der weiteren Zuführung von Kapital und Liquidität.

Im Falle eines Verfehlens der Finanz- und Ertragsplanung oder nicht rechtzeitiger Umsetzung der geplanten Kapitalerhöhungen ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Für die mittelfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Umsetzung des auf Investitionen ausgerichteten Geschäftsmodells der Gesellschaft bedarf es der weiteren Zuführung von Kapital und Liquidität.

Finanzrisiken

Die Gesellschaft verfügte bisher nicht über Kreditlinien oder Darlehenszusagen. Die verfügbare Liquidität ist auf die Barliquidität der Gesellschaft beschränkt.

Zur weiteren Sicherstellung der Liquidität sind die weitere Kapitalerhöhungen in Bar vorgesehen. Wir verweisen auf die Angabe im Abschnitt von Liquiditätsrisiken und Insolvenzrisiko. Wenn die geplanten Kapitalerhöhungen nicht rechtzeitig oder vollumfänglich umgesetzt werden können, dann tritt laut der Unternehmensplanung zum Ende Juli 2020 die bilanzielle Überschuldung ein. Im Fall der nicht umgesetzten Kapitalerhöhungen sind weitere Kapitalmaßnahmen oder die Aufnahme von Darlehensmitteln spätestens im März 2021 erforderlich. Für Investitionen und zum Ausbau des weiteren Wachstums ist die Gesellschaft auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen. Für die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital ist die Readcrest AG auf einen liquiden und aufnahmefähigen Kapitalmarkt angewiesen.

Forderungsausfallrisiken

Forderungsausfallrisiken bestehen nur bei Forderungen aus Steuern: Im Geschäftsjahr 2019 wurde die Vorsteuer aus verschiedenen Betriebskosten, wie z.B. den Kosten für die Hauptversammlung, Vorstandsvergütung und Beratungskosten sowie Jahresabschlusserstellung, -Veröffentlichungen, -Prüfung abgezogen und als sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Wenn alle Kosten als vorbereitende Tätigkeiten der Geschäftstätigkeit zählen, bleibt der Vorsteuerabzug berechtigt. Ansonsten besteht das Risiko, dass der Vorsteuerabzug nicht durch das Finanzamt anerkannt wird. In diesem Falle könnten die Forderungen in voller Höhe ausfallen.

Gesamtbewertung der Risikolage

Das Gesamtbild der Risikolage setzt sich aus den Einzelrisiken zusammen. Insgesamt ist die Risikolage durch die 2020 aufgetretene-Corona Pandemie sowie der daraus erwarteten gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen beeinflusst, wobei konkrete Einflüsse auf die Gesellschaft noch nicht abschätzbar sind. Kritisch für die Fortführung der Gesellschaft ist das Finanzierungsrisiko und Liquiditätsrisiko zu beurteilen. Im Falle eines Verfehlens der Finanz- und Ertragsplanung oder einer nicht rechtzeitigen erfolgreichen Umsetzung der geplanten Kapitalerhöhungen und, sofern mittelfristig keine operativen Erträge erwirtschaftet werden, ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet.

Für die mittelfristige Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und die Umsetzung des auf Investitionen ausgerichteten Geschäftsmodells bedarf es der Zuführung von Kapital.

Chancenbericht

Durch die erfolgreiche Erhöhung des Eigenkapitals und dem damit im Zusammenhang stehenden Zufluss an liquiden Mitteln besteht die Chance, dass in kommenden Geschäftsjahren erste Beteiligungen erworben werden und somit erstmals operative Umsätze generiert werden können.

Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Readcrest Capital AG stützt sich einerseits auf die internen Steuerungssysteme und andererseits auf die ihnen zugeordneten Überwachungssysteme und -maßnahmen. Im Jahr 2019 wurde ein Monitoring-System eingeführt, dadurch werden die Cash-Flow und Equity regelmäßig überwachtet. Der Vorstand der Readcrest Capital AG trifft grundsätzlich alle Entscheidungen betreffend die Gesellschaft. Die Buchhaltung der Readcrest Capital AG ist an einen externen Dienstleister vergeben, der dem Vorstand regelmäßig in angemessener Weise Informationen zur Verfügung stellt.

Die rechtliche Beurteilung von geplanten Geschäften erfolgt mit Hilfe von erfahrenen Beratern. Steuerliche Fragen werden in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten beurteilt.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht grundsätzlich die vollständige Erfassung, Verarbeitung und Bewertung von Sachverhalten sowie deren Darstellung in der Rechnungslegung. Aufgrund der sehr begrenzten organisatorischen Ausgestaltung des Unternehmens sowie den notwendigerweise einzuräumenden Ermessensspielräumen kann allerdings nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass durch individuelles Fehlverhalten, nicht oder nicht rechtzeitig funktionierende interne Kontrollen, oder sonstige Umstände die vollständige Erfassung, Verarbeitung und Bewertung von Sachverhalten unterbleiben könnte.

ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

Das Grundkapital zum 31. Dezember 2019 beträgt EUR 3.000.000,00 und ist in 3.000.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung. Es bestanden und bestehen keine Aktien, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen der Ausübung von Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien bekannt.

An Beteiligungen, die die Grenze von 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand zum Stichtag folgende Beteiligungen bekannt:

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Aktionär/in Anteil

in %
Anteil

in €
Baoying Ou 28,32 849.721,00
Xiaohua Zhuo 20,00 599.999,00
Qiying JU 29,00 870.000,00
Streubesitz 22,68 680.280,00

Die Readcrest Capital AG hat keine Mitarbeiteraktien ausgegeben.

Die Ernennung und Abberufung des Vorstandes erfolgt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie der Satzung der Readcrest Capital AG.

Mit Hauptversammlung vom 31.07.2019 wurde der Gegenstand des Unternehmens geändert. Neuer Gegenstand ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Management-Dienstleistungen, insbesondere Buchführung, Controlling, nicht aufsichtspflichtige Finanzierungsdienstleistungen und Marketing. Zudem hat die Hauptversammlung die Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsrat beschlossen. Für weitere Informationen verweisen wir auf den Vergütungsbericht.

Die Hauptversammlung vom 28. März 2017 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals ein- oder mehrfach um bis zu 1.000.000,00 EUR bis zum 27.03.2022 beschlossen (Bedingtes Kapital 2017).

Das genehmigte Kapital beträgt, unverändert, € 0,00.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die gemäß § 161 AktG durch den Vorstand sowie den Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG abgegebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Erklärung hat folgenden Wortlaut:

Vorstand und Aufsichtsrat der Readcrest Capital AG erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in jeweils gültiger Fassung im Geschäftsjahr 2019 nicht entsprochen wurde und auch zukünftig nicht entsprochen werden wird. Als derzeit sehr kleines Unternehmen kann die Readcrest Capital AG den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in vollem Umfang entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht.

Die Arbeitsweise von Aufsichtsrat und Vorstand ist durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gekennzeichnet. Hierdurch werden die Steuerung und Überwachung des Unternehmens im Hinblick auf die vom deutschen Aktienrecht vorgesehenen Kompetenzen gewährleistet.

Der Aufsichtsrat steuerte und überwachte die Abwicklung der Gesellschaft. Er besteht aus drei Mitgliedern. Hierzu informiert er sich regelmäßig durch telefonische und persönliche Kontakte mit dem Vorstand. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Gremium und nimmt dessen Belange nach außen wahr.

Die Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Sie erlaubt den anwesenden Aktionären, ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auszuüben. Aktionäre, die nicht anwesend sein können, haben die Möglichkeit, sich durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten zu lassen.

Die Gesellschaft hat im Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes mit Frau Ju und Herrn Binder zwei Vorstände sowie die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Mitgliedern des Aufsichtsrates. Die Zusammensetzung des Vorstandes erfüllt die Voraussetzungen nach § 76 Abs. 4 AktG. Weitere Zielgrößen werden daher unter Bezug auf die Größe der Gesellschaft nicht definiert. Der Aufsichtsrat verfügt derzeit über kein weibliches Mitglied. Das Gremium ist bestrebt, innerhalb der nächsten 5 Jahre die Voraussetzungen nach § 111 Abs. 5 AktG sukzessive zu erfüllen.

Die Gesellschaft gilt aufgrund der Börsennotierung als große Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB, überschreitet jedoch nicht die Größenklassen nach § 267 HGB. Die Vorschriften nach § 96 Abs. 2 und Abs. 3 AktG sowie § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB sind daher nicht anzuwenden.

VERGÜTUNGSBERICHT

Vorstand

Von Beginn bis Ende des Geschäftsjahres waren Herr Gunnar Binder und Frau Qiying Ju als Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bestellt.

Die dem Vorstand im Geschäftsjahr gewährten laufenden Festbezüge betragen TEUR 84,0 (im Vorjahr: TEUR 81,0). Die Bezüge wurden in Höhe von TEUR 62,0 im Geschäftsjahr 2019 ausgezahlt.

Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeiten eine Vergütung, die in der Satzung vom 28.03.2017 mit Änderung vom 31.07.2019 mit insgesamt TEUR 17,5 festgelegt ist. Die einfache Vergütung gemäß § 11 der Satzung beträgt TEUR 2,5 pro Jahr, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte (ab 31.07.2019 das Vierfache) der einfachen Vergütung und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache (ab 31.07.2019 das Doppelte) der einfachen Vergütung erhält. Aufgrund der unterjährigen Anpassung der Satzung, wodurch die neue Aufsichtsratvergütung nur anteilig Anwendung findet, beläuft sich die Vergütung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt TEUR 13,8.

Hamburg, den 31. März 2020

Readcrest Capital AG

Gunnar BinDer Vorstand

Qiying Ju, Vorstand

Versicherung des gesetzlichen Vertreters

Wir versichern nach bestem Wissen, dass, gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen, der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Hamburg, den 31. März 2020

Readcrest Capital AG

Gunnar BinDer Vorstand

Qiying Ju, Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019

Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2019 die ihm nach dem Aktiengesetz und der Satzung des Unternehmens vorgegebenen Überwachungs-, Beratungs- und Kontrollaufgaben umfassend wahrgenommen. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in regelmäßigem telefonischem Kontakt mit dem Vorstand.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates hat sich im Geschäftsjahr 2019 nicht geändert. Herr Marco Gebhard war im Geschäftsjahr 2019 Vorsitzender des Aufsichtsrates, Frau Zhuo Xiaohua war stellvertretende Vorsitzende. Weiteres Mitglied des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2019 war Herr Michael Boeckel.

In seiner Sitzung am 17. April 2019 hat der Aufsichtsrat sich mit der Anregung des Wirtschaftsprüfers der Gesellschaft auseinandergesetzt, zur besseren Kontrolle ein Monitoring einzuführen. Der Aufsichtsrat hat sodann einstimmig beschlossen, ein Monitoring einzuführen, in das neben dem Vorstand auch der mit der Buchführung betraute Finanzdienstleister eingeschlossen wird.

Der Aufsichtsrat hat sich gemeinsam mit dem Vorstand mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befaßt. Die dazu gemäß § 161 AktG vorgesehene Entsprechenserklärung wurde im März 2020 abgegeben und ist im Internetauftritt des Unternehmens abrufbar. Dem Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Geschäftsjahr 2019 nicht entsprochen und wird auch zukünftig nicht entsprochen werden.

Als derzeit sehr kleines Unternehmen kann die Gesellschaft den weitreichenden Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht in Vollem Umfange entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht. Selbstverständlich sind Vorstand und Aufsichtsrat dennoch grundsätzlich bestrebt, entsprechend den Kodexvorgaben zu handeln.

Der Aufsichtsrat hat von der Hauptversammlung am 31. Juli 2019 gewählten Abschlußprüfer, der MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, die Unabhängigkeitserklärung gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt.

Der Abschlußprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 29. April 2020 teilgenommen. Die Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung wurden dargelegt und ausführlich mit dem Aufsichtsrat erörtert. Zudem stand der Abschlußprüfer für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat vom Prüfungsergebnis des Abschlußprüfers zustimmend Kenntnis genommen und erhebt nach seinen eigenen Prüfungen keine Einwendungen.

Der Abschlußprüfer hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluß mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluß für das Geschäftsjahr 2019 gebilligt. Der Jahresabschluß der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 ist damit festgestellt.

Wir danken dem Vorstand für die geleistete Arbeit und den Aktionären für ihre Treue zum Unternehmen.

Hamburg, den 29. April 2020

gez. Marco Gebhard, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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