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ADM Hamburg AG

Annual Report Jun 30, 2021

4562_rns_2021-06-30_deb8296c-cf78-4dad-8a60-8df33c9ac942.html

Annual Report

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Finanzbericht: 28511494

ADM Hamburg Aktiengesellschaft

Hamburg

Konzernabschluss

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020

Konzernbilanz

Aktiva

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31.12.2020 Vorjahr
Anhang EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
ANLAGEVERMÖGEN (5)
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Software 10.155,28 1.269,89
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 46.257.345,89 45.844.439,34
Technische Anlagen und Maschinen 63.000.002,82 58.322.884,51
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 942.130,07 1.076.096,83
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.594.386,99 13.899.584,96
117.793.865,77 119.143.005,64
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen (6) 25.564,60 25.564,60
Anteile an assoziierten Unternehmen 4.000.000,00 4.000.000,00
4.025.564,60 4.025.564,60
121.829.585,65 123.169.840,13
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.526.690,62 4.710.908,17
Waren (7) 22.836.969,68 27.199.390,85
29.363.660,30 31.910.299,02
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.537.044,63 4.305.215,83
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (8) 26.381.313,08 22.092.153,95
Sonstige Vermögensgegenstände (9) 1.346.976,04 1.363.014,74
37.265.333,75 27.760.384,52
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 479,71 74,12
66.629.473,76 59.670.757,66
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 488.478,57 2.158.608,71
188.947.537,98 184.999.206,50
PASSIVA
31.12.2020 Vorjahr
Anhang EUR EUR EUR
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital (10) 19.142.768,03 19.142.768,03
Kapitalrücklage 21.012.853,54 21.012.853,54
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 175.249,73 175.249,73
Andere Gewinnrücklagen 880.917,05 880.917,05
1.056.166,78 1.056.166,78
Konzernbilanzgewinn 9.580.643,92 10.883.163,89
Nicht beherrschende Anteile 1.239.910,28 1.276.861,79
52.032.342,55 53.371.814,03
SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE 493.298,66 548.100,17
RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen für Pensionen (11) 10.019.361,61 11.305.163,75
Sonstige Rückstellungen (12) 11.429.595,03 9.347.427,06
21.448.956,64 20.652.590,81
VERBINDLICHKEITEN (13)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.836.328,60 7.738.081,91
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 97.348.542,18 100.589.571,46
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 577.292,87 577.292,87
Sonstige Verbindlichkeiten 1.210.776,48 1.521.755,25
114.972.940,13 110.426.701,49
188.947.537,98 184.999.206,50

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

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Anhang 2020 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse (14) 377.236.733,13 292.081.173,28
Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand (15) 2.494.318,50 909.100,31
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -268.367.263,92 -186.656.089,02
Aufwendungen für bezogene Leistungen -10.697.664,31 -279.064.928,23 -8.658.141,80 -195.314.230,82
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -36.134.054,18 -34.863.345,04
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (16) -9.036.758,60 -45.170.812,78 -6.661.270,49 -41.524.615,53
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -10.902.525,89 -10.833.133,36
Sonstige betriebliche Aufwendungen (17) -38.462.083,43 -32.635.238,42
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen (18) 210,44 -2.127.048,96
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (19) 84.226,17 209.842,27
Zinsen und ähnliche Aufwendungen (19) -2.470.486,50 -3.590.707,29
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (20) -114.716,16 -120.085,69
Ergebnis nach Steuern 3.629.935,25 7.055.055,79
Sonstige Steuern -177.130,80 -121.928,06
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn (21) -4.792.275,93 -9.412.441,77
Konzernjahresfehlbetrag -1.339.471,48 -2.479.314,04
Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Verlust 36.951,51 212.614,43
Konzernverlust -1.302.519,97 -2.266.699,61

Konzern-Kapitalflussrechnung

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2020

TEUR
Vorjahr

TEUR
Jahresergebnis (einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 3.453 6.933
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 10.903 13.083
Gewinn/​ Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -500 0
Zunahme/​(Abnahme) Rückstellungen -98 -3.363
(Zunahme)/​Abnahme der Vorräte 2.547 3.912
(Zunahme)/​Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -5.232 -330
(Zunahme)/​Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zunahme/​Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie -3.978 444
anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 12.852 -5.831
Zinsaufwendungen/​Zinserträge 2.386 3.381
Steueraufwand/​-ertrag 115 120
Ertragssteuerzahlungen -115 -136
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 22.333 18.213
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen und das Schanlagevermögen -9.600 -11.639
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 538 142
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -9.062 -11.497
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 0 0
Netto-(Aus-)/​-zahlungen aus Finanzierung durch verbundene Unternehmen -2.366 -3.352
Ergebnisabführung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft -9.412 -1.113
Tilgung/​(Aufnahme) kurzfristiger Kredite 0 0
Gezahlte Zinsen -1.492 -2.249
Auszahlung Gewinn an Minderheiten 0 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -13.270 -6.714
Erhöhung/​(Verminderung) der flüssigen Mittel 0 -1
Flüssige Mittel am Anfang des Geschäftsjahres 0 1
Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres 0 0

Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns

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Gezeichnetes Kapital

TEUR
Kapitalrücklage

TEUR
Gewinnrücklagen

TEUR
Konzernbilanzgewinn

TEUR
Stand 1. Januar 2019 19.143 21.013 1.056 13.150
Konzernjahresfehlbrag 0 0 0 -2.267
Gewinnausschüttung 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2019 /​ 1. Januar 2020 19.143 21.013 1.056 10.883
Konzernjahresfehlbrag 0 0 0 -1.303
Gewinnausschüttung 0 0 0 0
Stand 31. Dezember 2020 19.143 21.013 1.056 9.580

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Summe Konzerneigenkapital des Mutterunternehmens

TEUR
Nicht beherrschende Anteile

TEUR
Stand 1. Januar 2019 54.362 1.489
Konzernjahresfehlbrag -2.267 -212
Gewinnausschüttung 0 0
Stand 31. Dezember 2019 /​ 1. Januar 2020 52.095 1.277
Konzernjahresfehlbrag -1.303 -37
Gewinnausschüttung 0 0
Stand 31. Dezember 2020 50.792 1.240

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Gesamt

TEUR
Stand 1. Januar 2019 55.851
Konzernjahresfehlbrag -2.479
Gewinnausschüttung 0
Stand 31. Dezember 2019 /​ 1. Januar 2020 53.372
Konzernjahresfehlbrag -1.340
Gewinnausschüttung 0
Stand 31. Dezember 2020 52.032

Konzern-Anhang

(1) Allgemeine Angaben

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist in das Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der Nr. 5114 eingetragen. Der Konzernabschluss der ADM Hamburg ("ADM Hamburg Konzern") zum 31. Dezember 2020 wurde wie im Vorjahr nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes aufgestellt.

2) Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die Gesellschaften, an denen die ADM Hamburg Aktiengesellschaft direkt mehrheitlich beteiligt ist oder deren Finanz- und Geschäftspolitik durch ADM Hamburg bestimmt wird. Im Rahmen der Vollkonsolidierung werden die folgenden Gesellschaften einbezogen:

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Anteil am Kapital

in %
Silo. P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG, Hamburg 51%
Silo-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg 51%

Die ADM Research GmbH wurde am 25. September 2020 auf das Mutterunternehmen verschmolzen.

Die Silo-Betriebsgesellschaft mbH, Hamburg, ist persönlich haftende Gesellschafterin der Silo P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG, Hamburg.

Die at Equity bilanzierten Beteiligungen umfassen die folgenden assoziierten Unternehmen:

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Anteil am Kapital

in %
RGL (Rostocker Getreide Lager) GmbH & Co. KG, Hamburg 50%
RGL Management GmbH, Hamburg 50%

(3) Konsolidierungsgrundsätze

Kapitalkonsolidierung von Tochterunternehmen

Die Erstkonsolidierungen der Zugänge zum Konsolidierungskreis erfolgen ab 1. Januar 2010 nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 HGB. Davor erfolgten die Erstkonsolidierungen nach der Buchwertmethode i. S. des § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB in der Fassung vor Änderung durch das BilMoG.

Bei den Erstkonsolidierungen vor 2010 ist auf den Stichtag der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss abgestellt worden. Seit dem 1. Januar 2010 erfolgen Erstkonsolidierungen zu dem Zeitpunkt, zu dem die zu konsolidierenden Unternehmen Tochterunternehmen geworden sind. Die Aufstellung eines Konzernabschlusses erfolgte erstmalig für das Geschäftsjahr 2008. Die erstmalige Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften wurde demzufolge auf den 1. Januar 2008 durchgeführt.

Für Zugänge vor dem 1. Januar 2010 wurde von dem Wahlrecht, im Rahmen der Kapitalkonsolidierung sich ergebende Unterschiedsbeträge der Aktivseite mit solchen der Passivseite zu verrechnen, Gebrauch gemacht. Die im Rahmen der Erstkonsolidierung der Konzerngesellschaften zum 1. Januar 2008 entstandenen passivischen Unterschiedsbeträge wurden gemäß § 309 Abs. 2 HGB im Geschäftsjahr 2010 mit dem Gewinnvortrag verrechnet. Für Zugänge seit dem 1. Januar 2010 werden die aktivischen Unterschiedsbeträge als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen.

Sonstige Konsolidierungen

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. Erträge und Aufwendungen zwischen den konsolidierten Unternehmen wurden aufgerechnet. Auf eine Zwischenerfolgseliminierung wurde gemäß § 304 Abs. 2 HGB verzichtet, wenn der innerkonzernliche Verrechnungsverkehr für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung war.

Konsolidierung von assoziierten Unternehmen

Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden unter Berücksichtigung von bei der erstmaligen Anwendung identifizierten stillen Reserven und Lasten bzw. Geschäfts- und Firmenwerten und passiven Unterschiedsbeträgen entsprechend der Eigenkapitalentwicklung des assoziierten Unternehmens erfolgswirksam oder erfolgsneutral fortgeschrieben (Equity-Methode) und in der Konzernbilanz im Posten "Anteile an assoziierten Unternehmen" erfasst. Das Ergebnis aus der Änderung des Equity-Werts wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten "Ergebnis aus assoziierten Unternehmen" ausgewiesen.

(4) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden, mit Ausnahme der unten aufgeführten Veränderungen in der Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie den veränderten Parametern in der Bewertung der Pensionsrückstellungen, im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewendet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig.

Den Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

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Gebäude: 20 - 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 4 - 15 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 4 - 10 Jahre

Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt.

Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind mit dem Wert angesetzt, der sich nach Anwendung der Equity-Methode ergibt.

Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Für die sonstigen Verbrauchsstoffe bestand zum 31. Dezember 2019 ein Festwert in Höhe von TEUR 3.205. Im Geschäftsjahr 2020 wurde das Festwertverfahren durch ein permanentes Inventurverfahren ersetzt. Durch diese Änderung wird eine bessere Einsicht in die tatsächliche Vermögenslage der Gesellschaft ermöglicht. Aus der Umstellung ergab sich eine Zuschreibung in Höhe von TEUR 663. Die Waren sind mit bestehenden Einkaufs- und Verkaufskontrakten sowie Waren- und Devisentermingeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst und nach der Einfrierungsmethode bilanziert

Soweit Risiken nicht vollständig durch die Bildung von Bewertungseinheiten abgedeckt werden bzw. die bestehenden Bewertungseinheiten Ineffizienzen aufweisen, werden Drohverlustrückstellungen gebildet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vor dem Bilanzstichtag abgeflossene Beträge, die Aufwand der Folgeperioden darstellen.

Für erhaltene Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten gebildet. Dieser wird parallel zur Abschreibung der betroffenen Gegenstände des Anlagevermögens aufgelöst.

Die Erfüllungsbeträge für Pensionsverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung eines Rechnungszinses von 2,30% p.a. (Vorjahr: 2,71% p.a.) ermittelt. Dabei wurden ein Gehaltstrend von 2,50% p.a. (Vorjahr: 2,75% p.a.), ein Rententrend von 1,50% p.a. (Vorjahr: 1,75% p.a.) sowie unverändert eine Fluktuationsrate von 0,5% p.a. für Beschäftigte im Alter zwischen 20 und 50 Jahren zugrunde gelegt. Aus der Veränderung des Gehalts- und Rententrends ergibt sich ein Effekt bzw. eine Reduzierung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 360. Als Rechnungsgrundlagen dienten die "Heubeck Richttafeln 2018 G".

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,60% p.a. (Vorjahr: 1,97% p.a.) und auf der Grundlage der "Heubeck Richttafeln 2018 G" nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die Rückstellungen wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft.

Soweit für Verpflichtungen aus der Altersversorgung und vergleichbaren Verpflichtungen Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB bestehen, sind diese zum Zeitwert angesetzt und mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet worden.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Alle in fremder Währung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt.

Angaben zur Konzernbilanz

(5) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in dem Anlagengitter dargestellt, das als Anlage diesem Anhang beigefügt ist. Die Zu- und Abgänge der Anteile an assoziierten Unternehmen enthalten ausschließlich Ergebnisanteile aus der Fortschreibung des Equity-Wertansatzes.

(6) Anteilsbesitz

Der ADM Hamburg Konzern hält 100% der Anteile an der ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg, die zum 31. Dezember 2020 ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 13.573 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.483 ausweist.

Wegen untergeordneter Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist die ADM Unterstützungskasse GmbH nicht in diesen Konzernabschluss einbezogen worden.

(7) Waren

In dem Posten sind der Bestand an Waren mit den bestehenden Ein- und Verkaufskontrakten sowie den Waren- und Devisentermingeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst worden.

Bei den gebildeten Bewertungseinheiten handelt es sich um Portfolio-Hedges für die Produktbereiche Ölsaaten und Getreide.

Die gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen der in den Bewertungseinheiten zusammengefassten Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente gleichen sich aufgrund der Bezugnahme auf identische Wertparameter bei der Abwicklung der Geschäfte, die regelmäßig innerhalb des Folgejahres erfolgt, weitestgehend aus.

Zum Bilanzstichtag sind die folgenden Vermögensgegenstände, schwebenden Geschäfte und Finanzinstrumente in Bewertungseinheiten enthalten:

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31.12.2020 31.12.2019
Nominalwert

TEUR
Zeitwert

TEUR
Nominalwert

TEUR
Zeitwert

TEUR
--- --- --- --- ---
Waren 22.309 25.666 27.332 28.436
Einkaufskontrakte 83.790 6.249 75.760 2.843
Verkaufskontrakte 89.809 -6.695 69.588 -1.934
Warentermingeschäfte 4.249 190 23.006 795
Devisentermingeschäfte 11.881 425 20.480 332
25.835 30.472

Zur Sicherung der Preisrisiken aus dem Warengeschäft werden Waren-Termingeschäfte an der EURONEXT (ehemals MATIF) für die ADM Hamburg abgeschlossen.

Zur Sicherung der Risiken aus Devisenkursveränderungen in den offenen Ein- und Verkaufskontrakten sowie den Forderungen und Verbindlichkeiten werden entsprechende Devisentermingeschäfte mit Finanzinstituten vereinbart.

Die ausgewiesenen Zeitwerte wurden mit Hilfe von in aktiven Märkten notierten Preisen bzw. mit Hilfe von Bewertungsmethoden bestimmt, deren Inputfaktoren auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Wir verweisen darüber hinaus auf unsere Angaben zum Risikomanagement im Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020.

(8) Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr als auch aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe.

(9) Sonstige Vermögensgegenstände

Der Posten enthält zum 31. Dezember 2020 Ansprüche aus der Erstattung von Energiesteuern über TEUR 215 (Vorjahr: TEUR 70).

Im Vorjahr waren Ansprüche aus einer Versicherungsentschädigung über TEUR 725 enthalten.

(10) Eigenkapital

Das Grundkapital der ADM Hamburg beträgt zum 31. Dezember 2020 weiterhin TEUR 19.143. Es ist eingeteilt in 748.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

Die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, hält an der ADM Hamburg eine Mehrheitsbeteiligung. Im Juli 1996 hat ADM Hamburg mit der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, zwischenzeitlich auf die ADM European Management Holding B.V. & Co. KG verschmolzen, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen.

Die Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 963 (Vorjahr: TEUR 1.135).

(11) Rückstellungen für Pensionen

Es handelt sich hierbei um Verpflichtungen aus Direktzusagen. Von den Erfüllungsbeträgen sind Zeitwerte des Deckungsvermögens in Höhe von TEUR 2.887 (Vorjahr: TEUR 2.899) abgesetzt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betrugen TEUR 2.599 (Vorjahr: TEUR 2.609).

Die ADM Hamburg ist eines der Trägerunternehmen der ADM Unterstützungskasse GmbH, Hamburg. Für die mittelbaren Verpflichtungen hieraus ergibt sich im Vergleich der unter Zugrundelegung der "Heubeck Richttafeln 2018 G" ermittelten Erfüllungsbeträge für die zukünftigen Leistungen der Unterstützungskasse zu ihrem Kassenvermögen für die ADM Hamburg ein Fehlbetrag von TEUR 16.951 (Vorjahr: TEUR 18.129).

(12) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen gebildet für Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern sowie ausstehende Rechnungen. Von den Erfüllungsbeträgen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit ist ein Deckungsvermögen mit einem Zeitwert in Höhe von TEUR 287 (Vorjahr: TEUR 424) abgesetzt. Der Zeitwert entspricht den Anschaffungskosten.

(13) Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren sowohl aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr als auch aus laufenden Verrechnungen im Rahmen des Cash-Clearing-Systems der ADM Gruppe sowie aus Ergebnisabführung.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von TEUR 530 (Vorjahr: TEUR 546) sowie im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 61).

Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(14) Umsatzerlöse

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2020

TEUR
Vorjahr

TEUR
Inland 182.007 134.255
Ausland 195.230 157.826
377.237 292.081
Warenverkäufe 246.462 162.234
Dienstleistungen 130.775 129.847
377.237 292.081

(15) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Kursdifferenzen aus der Folgebewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen in Höhe von TEUR 64 (Vorjahr: EUR 0) enthalten. Ebenso sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.168 (Vorjahr: EUR 0) enthalten. Im Vorjahr befanden sich in den sonstigen betrieblichen Erträgen Erträge aus Versicherungsentschädigungen in Höhe von TEUR 725.

(16) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

Der Posten enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 2.423 (Vorjahr: TEUR 590), wesentlich getrieben durch Dotierungen zu einer Unterstützungskasse.

(17) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren im Vorjahr Kursdifferenzen aus der Folgebewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen in Höhe von TEUR 137 enthalten.

(18) Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen beinhaltete im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.250.

(19) Zinsen

Die Zinserträge von verbundenen Unternehmen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 176). Die Zinsaufwendungen enthalten solche an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.627 (Vorjahr: TEUR 2.457). In den Zinsaufwendungen sind Beträge aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 894 (Vorjahr: TEUR 1.133) enthalten.

(20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Der Posten enthält Steuern betreffend die Dividende an die Minderheitsaktionäre.

(21) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgte die erstmalige Einfassung des Silo Hamburg als Teil der Lohnverarbeitung des Werkes Hamburg. Aus der Anwendung des Manufacturing Service Agreements ergab sich ein Ergebnisrückgang im Silo Hamburg in Höhe von EUR 4,5 Mio.

Das Jahresergebnis der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wurde aufgrund eines im Juli 1996 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags von der ADM European Management Holding B.V. & Co. KG, Hamburg, übernommen.

Sonstige Angaben

(22) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Dieser Posten betrifft die folgenden Verpflichtungen:

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31.12.2020

TEUR
Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 3.875
Bestellobligo für Anlagevermögen 2.693

(23) Aufgliederung der Anzahl an Arbeitnehmern nach Gruppen

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2020
Gewerbliche Arbeitnehmer 317
Angestellte 145
462

(24) Organe der Gesellschaft

Vorstand:

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld, Vorstand, Vorsitzende

Candy Siekmann, Vorstand

Aufsichtsrat:

Dr. Kai-Uwe Ostheim (Vorsitzender seit 25. Februar 2020, Aufsichtsrat seit 17. Februar 2020), Global Oilseeds Lead Readiness der Archer Daniels Midland Company

Dr. Martin Kropp (Vorsitzender, ausgeschieden am 27. Januar 2020), President Animal Nutrition EMEA der Archer Daniels Midland Company

Anke Kühnel (stv. Vorsitzende), Head of Human Resources Germany

Sandra Wittneben (Arbeitnehmervertreterin)

(25) Angaben zu Organen der Gesellschaft

Die kurzfristig fälligen Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 betragen TEUR 727 (Vorjahr: TEUR 652).

Die Pensionszahlungen an ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sowie die Hinterbliebenen früherer Vorstandsmitglieder beliefen sich auf TEUR 498 (Vorjahr: TEUR 489). Die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern bzw. ihren Hinterbliebenen beträgt zum 31. Dezember 2020 bei der ADM Hamburg TEUR 4.698 (Vorjahr: TEUR 5.122).

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2020 und im Vorjahr keine Vergütungen für seine Tätigkeiten.

(26) Mutterunternehmen gemäß § 313 Abs. 2 Nr. 7 HGB

Die ADM Hamburg erstellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen, welcher am Sitz der Gesellschaft erhältlich ist und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Die ADM Hamburg wird in den Konzernabschluss der Archer Daniels Midland Company, Decatur, Illinois/​USA, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss mit Geschäftsbericht ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich. Darüber hinaus wird er im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

(27) Befreiung nach § 264b HGB

Die Silo P. Kruse Betriebs-GmbH & Co. KG macht von den Vorschriften des § 264b HGB Gebrauch und verzichtet auf die Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie auf die Offenlegung des Jahresabschlusses.

(28) Honorar des Abschlussprüfers

Im Geschäftsjahr 2020 hatte die ADM Hamburg Aufwendungen für Honorare des Abschlussprüfers für Zwecke der Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von TEUR 162 (Vorjahr: TEUR 162).

(29) Nachtragsbericht

Es sind uns keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag bekannt geworden.

Hamburg, den 31. März 2021

Der Vorstand

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld

Candy Siekmann

Anlage zum Anhang

Entwicklung des Anlagevermögens

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Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen
Entgeltlich erworbene Software

EUR
Geschäfts- oder Firmenwert

EUR
Gesamt

EUR
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

EUR
Technische Anlagen und Maschinen

EUR
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2020 835.299,18 2.365.173,17 3.200.472,35 152.956.976,12 315.121.694,67 6.448.033,28
Zugänge 14.061,16 0,00 14.061,16 0,00 0,00 5.194,38
Abgänge 0,00 0,00 0,00 1.340.669,40 2.296.405,35 75.722,34
Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 2.358.768,31 13.313.989,26 213.523,22
Stand am 31. Dezember 2020 849.360,34 2.365.173,17 3.214.533,51 153.975.075,03 326.139.278,58 6.591.028,54
Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2020 834.029,29 2.365.173,17 3.199.202,46 107.112.536,78 256.798.810,16 5.371.936,45
Abschreibungen des Geschäftsjahres 5.175,77 0,00 5.175,77 1.945.861,68 8.598.804,08 352.684,36
Abgänge 0,00 0,00 0,00 1.340.669,32 2.258.338,48 75.722,34
Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31. Dezember 2020 839.205,06 2.365.173,17 3.204.378,23 107.717.729,14 263.139.275,76 5.648.898,47
Buchwerte
31. Dezember 2020 10.155,28 0,00 10.155,28 46.257.345,89 63.000.002,82 942.130,07
31. Dezember 2019 1.269,89 0,00 1.269,89 45.844.439,34 58.322.884,51 1.076.096,83

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Sachanlagen Finanzanlagen Gesamt
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

EUR
Gesamt

EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen

EUR
Anteile an assoziierten Unternehmen

EUR
Gesamt

EUR
EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Stand am 1. Januar 2020 13.899.584,96 488.426.289,03 25.564,60 6.249.756,08 6.275.320,68 497.902.082,06
Zugänge 9.581.082,82 9.586.277,20 0,00 0,00 0,00 9.600.338,36
Abgänge 0,00 3.712.797,09 0,00 0,00 0,00 3.712.797,09
Umbuchungen -15.886.280,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31. Dezember 2020 7.594.386,99 494.299.769,14 25.564,60 6.249.756,08 6.275.320,68 503.789.623,33
Abschreibungen
Stand am 1. Januar 2020 0,00 369.283.283,39 0,00 2.249.756,08 2.249.756,08 374.732.241,93
Abschreibungen des Geschäftsjahres 0,00 10.897.350,12 0,00 0,00 0,00 10.902.525,89
Abgänge 0,00 3.674.730,14 0,00 0,00 0,00 3.674.730,14
Umbuchungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31. Dezember 2020 0,00 376.505.903,37 0,00 2.249.756,08 2.249.756,08 381.960.037,68
Buchwerte
31. Dezember 2020 7.594.386,99 117.793.865,77 25.564,60 4.000.000,00 4.025.564,60 121.829.585,65
31. Dezember 2019 13.899.584,96 119.143.005,64 25.564,60 4.000.000,00 4.025.564,60 123.169.840,13

KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 01.01.-31.12.2020

Grundlage des Konzerns /​ Der Gesellschaft

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ist in den weltweit operierenden Konzern der Archer Daniels Midland Company (ADM) eingebunden. Der wirtschaftliche Erfolg des Konzerns der ADM Hamburg Aktiengesellschaft wird durch diese Einbindung wesentlich begünstigt. Die Vorteile liegen in dem internationalen und technischen Know-how, der Forschung und Entwicklung und der umfassend vorhandenen Erfahrungen im Konzernverbund. Die Investitionskraft der Gruppe ist ein Garant für stetigen Fortschritt, auch am Standort Hamburg.

ADM ist ein globaler Marktführer in der Verarbeitung von Ölsaaten, Mais und anderer landwirtschaftlicher Rohstoffe sowie Hersteller von Aromen und Geschmacksstoffen. ADM verfügt über ein Netzwerk zum Transport von landwirtschaftlichen Rohwaren und beschäftigt mittlerweile ca. 40.000 Mitarbeiter in 330 Produktionsanlagen, 450 Beschaffungsstandorten von Agrarrohstoffen, 62 Innovations-Zentren und einer Präsenz in mehr als hundert Ländern. Wachstum wird sowohl organisch als auch durch strategische Zukäufe generiert. Auch in der Herstellung nachwachsender und umweltschonender Kraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol ist ADM aktiv.

Der Konzern der ADM Hamburg Aktiengesellschaft

Auch der Konzern der ADM Hamburg Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist ein führender Verarbeiter von Ölsaaten in Europa. Kernkompetenz des Konzerns ist die Verarbeitung von Sojabohnen und Rapssaat. Zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen des Lagerns und Umschlagens von landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie der Weiterverarbeitung von pflanzlichen Ölen sind Teil der Gesamtleistung.

Die Aktivitäten des Konzerns sind in zwei Geschäftsfelder unterteilt: Ölmühle und Weiterverarbeitung.

Im Geschäftsfeld Ölmühle werden die traditionellen Aktivitäten der Ölsaatenverarbeitung zusammengefasst, wie Erfassung, Transport und Lagerung landwirtschaftlicher Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigerzeugnisse. An den Standorten in Hamburg und Magdeburg-Rothensee betreiben wir konzerneigene Silo- und Umschlagsbetriebe. In Rostock sind wir zusammen mit der ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg zu je 50 % an der Rostocker Getreide Lager GmbH & Co. KG beteiligt und in Hamburg halten wir 51 % an dem Exportsilo Silo P. Kruse GmbH & Co KG. Diese bilden wichtige Knotenpunkte für die Versorgung der Produktionsanlagen und die Vermarktung unserer Produkte und Dienstleistungen.

Das Werk Hamburg ist der größte Ölsaatenverarbeiter in der deutschen ADM-Gruppe und eine der größten Ölmühlen zur Verarbeitung diverser Ölsaaten weltweit. Die verarbeitete Saat wird zu pflanzlichem Rohöl, welches im Produktionsschritt Raffination zu hochwertigem Raffinat weiter veredelt wird. Wichtigster Kunde für diese Raffinate ist die weiterverarbeitende Lebensmittelindustrie. Die bei der Verarbeitung von Ölsaaten als Koppelprodukt entstehenden proteinhaltigen Schrote werden an die Futtermittelindustrie verkauft.

Im Geschäftsfeld Weiterverarbeitung bündeln wir die Herstellungsprozesse zur Produktion von Biodiesel und Pharmaglyzerin.

Biodiesel wird nahezu ausschließlich als Beimischungskomponente zum herkömmlichen Diesel an die europäische Mineralölindustrie geliefert. Die Umesterung von pflanzlichen Ölen zu Biodiesel und Rohglyzerin sowie die Veredelung des Rohglyzerins zu Pharmaglyzerin erfolgt im Werk Hamburg.

Das Werk Hamburg verarbeitet alle Produkte im Auftrag der ADM International Sàrl (ADMI), Rolle, Schweiz, und der Olenex Särl, Rolle, Schweiz. Olenex Sàrl ist eine Tochtergesellschaft der Olenex Holdings B.V., welche selbst ein Partnerunternehmen der ADMI und der Wilmar Europe Holdings B.V. (Wilmar) ist. Die Partnerschaft zwischen ADM und Wilmar dient einer verbesserten Präsenz in Europa für die Vermarktung von Vollraffinaten und Fetten, hergestellt in den europäischen Werken.

Die Handelsaktivitäten werden in der Sparte Rothensee Trading gebündelt. Für alle Handelsaktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft werden die Risiken volatiler Rohwaren-, Devisen- und Produktmärkte über das Risikomanagement für die gesamte Rohstoff- und Produktpalette von der ADMI verantwortet.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft bezieht Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von der ADM Poland Sp. z.o.o., Poznan, Polen, im Rahmen eines Servicevertrages. Controllingleistungen werden für alle deutschen Standorte am Standort Hamburg erbracht. Die an den Standorten verbliebenen Serviceteams aus den Bereichen Finanzen, Human Resources und IT (EDV) bieten ihre Dienstleistungen aus der ADM EMEA Corporate Services GmbH für alle deutschen und teilweise in der Konzernregion EMEAI an.

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und der Konzern haben unverzüglich zu Beginn der Covid-19 Pandemie an allen Standorten weitreichende Maßnahmen zum Schutz der MitarbeiterInnen und Aufrechterhaltung der Produktion umgesetzt. Aufgrund der umfangreichen Maßnahmen, der strikten Einhaltung von Verhaltensregeln als auch geänderter Schichtsysteme und sofortigen Entsendung von mehr als 80% der BüromitarbeiterInnen ins Home-Office konnte das Infektionsgeschehen auf einem sehr niedrigen Niveau gehalten werden. Alle Werke und Silobetriebe waren durchgängig arbeitsfähig und konnten die Produktion aufrechterhalten.

1. Die Ölmühle und ihr Markt

Der Welthandel mit Waren und Dienstleistungen wurde im vergangenen Jahr stark von der Pandemie beeinträchtigt. Einflussfaktoren waren nicht nur die zeitweise gestörten Transportketten, sondern auch das weltweite Einfrieren des Reiseverkehrs. Deutschland verzeichnete nach einer zehnjährigen Wachstumsphase 2020 erstmals wieder einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes. Dieser fällt mit -5,0 Prozent nur ungleich geringer aus als nach der Finanzkrise 2008/​2009. Privater Konsum, Investitionen sowie Im- und Exporte sind in allen Wirtschaftsbereichen negativ betroffen. Einzige Ausnahme sind die pandemiebedingt gestiegenen Konsumausgaben des Staates. Corona hat den 14 Jahre andauernden Aufwärtstrend am Arbeitsmarkt beendet. 2020 ging die Zahl der Erwerbstätigen um 1,1 Prozent auf 44,8 Mio. Personen zurück. Der Staatshaushalt weist mit - 4,8 Prozent oder 158 Mrd. Euro erstmals seit acht Jahren wieder ein Defizit aus. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Januar 2021).

Im Februar hat der spürbare Ausbruch der Covid-19 Pandemie in Europa seinen Anfang genommen und für Ängste, Unsicherheiten und zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen der Regierungen zur Bekämpfung einer weitergehenden Ausbreitung geführt. Auch Unternehmen mussten sich mit plötzlich rasant steigenden Fallzahlen auseinandersetzen. Bilder aus der Region Bergamo in Italien haben den Schrecken der Pandemie verdeutlicht. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie fallen global äußerst unterschiedlich aus und nationalen Lösungen wird dabei häufig vor einer weiteren internationalen Koordinierung der Vorrang eingeräumt. Auch innerhalb der Europäischen Union ist das Wiedererstarken des Nationalstaates erkennbar. Einseitige Grenzschließungen, Reiseverbote sowie Beschränkungen beim Export von Schutzausrüstung und Impfstoffen sind Beispiele hierfür. Die Coronakrise legt Schwachpunkte im Staatswesen schonungslos offen. Mängel in den Prozessen der politischen Willensbildung, unzureichende Infrastrukturen und unterfinanzierte Gesundheitssysteme sowie ineffiziente Verwaltungsorganisationen verhindern eine schnelle Implementierung von Eindämmungs- und Gegenmaßnahmen zum Schutz vor dem Virus. Gerade die Industrienationen in Europa werden diesbezüglich als ungeahnt schwerfällig angesehen und müssen ihre Strukturen umfassend reformieren.

Die jetzige Krise und die Maßnahmen zur Eindämmung selbiger trifft erstmals primär den Dienstleistungssektor. Während nach einer kurzen Periode der Unsicherheit im Frühjahr 2020 die Güterproduktion wieder angefahren wurde, blieben große Teile der Dienstleistungen für den Endverbraucher nur eingeschränkt verfügbar oder wurden ganz eingestellt. Die wirtschaftlichen Folgen sind somit gesellschaftlich ungleich verteilt. Die besonders betroffenen Branchen wie Gastronomie, Tourismus, Fitness/​Lifestyle oder körpernahe Dienstleistungen, aber auch der Pflege- und Gesundheitssektor, gelten einerseits als beschäftigungsintensiv, andererseits aber auch als verbesserungswürdig in der Arbeitsplatzattraktivität. Es ist zu beobachten, dass die Frage nach Arbeitsbedingungen und Entlohnungsstrukturen stärker in den Fokus politischer Diskussionen rückt.

Im vergangenen Jahr hat es zahlreiche Ereignisse gegeben, die direkten und indirekten Einfluss auf die Geschäftsaktivitäten bei der ADM Hamburg Aktiengesellschaft hatten. Bei der ADM Hamburg Aktiengesellschaft stand der unmittelbare sofortige Schutz der Belegschaft im Zentrum aller Aktivitäten und damit auch die Aufrechterhaltung der Produktion. Teams wurden in kleinere Gruppen aufgeteilt, Schichtsysteme geändert und an die Gegebenheiten angepasst, Temperaturmessungen, tägliche gesundheitliche Selbstüberprüfungen und generelle Reise- und Zutrittsbeschränkungen eingeführt. Alle Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Betriebsräten umgesetzt. Auch die Entsendung von MitarbeiterInnen ins Home-Office wurde sehr zeitnah vollzogen, bis schließlich nahezu alle BüromitarbeiterInnen aus dem Home-Office gearbeitet haben, mit Unterstützung einiger weniger KollegInnen aus dem Back-Office heraus. Diese Arbeitsweise hat sich bis in das Jahr 2021 fortgesetzt.

Die Pandemie hat immer wieder an unterschiedlichen Grenzen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu Schließungen und/​oder Grenzkontrollen geführt, deren Auswirkungen unmittelbar die Vorzüge eines freien Warenverkehrs verdeutlicht haben. Lange LKW Staus and den Grenzübergängen haben zu Verzögerungen in just-in-time Wertschöpfungsketten geführt und teilweise auch zu einer verzögerten Versorgung von Supermärkten mit bestimmten frischen Produkten gesorgt. Gleiches gilt für die Wasserstraßen und grenzüberschreitende Binnenschiffsverkehre mit landwirtschaftlichen Rohwaren. Der Umgang mit Schiffsbesatzungen und unausgereiften Quarantäneregeln bedurften einer praktikablen Umsetzung, so dass Massengut Grenzverkehre auf den Wasserstraßen weiterhin reibungslos funktionierten.

Erst Ende Dezember haben die Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der Britischen Regierung zum Brexit den Entwurf eines Handels- und Kooperationsabkommens hervorgebracht, das bis zum 28. Februar 2021 vorläufig angewandt und schließlich in der EU und Großbritannien in Kraft gesetzt worden sein sollte. Demnach kann der Handel mit Agrarprodukten zollfrei und ohne die Einführung von Quoten erfolgen. Seit dem 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU, und am 31.12.2020 endete auch die Übergangsfrist, währenddessen das Vereinigte Königreich noch Teil des Binnenmarktes der EU war. Seitdem gelten die Regeln des Handels- und Kooperationsabkommens. Insgesamt erwartet man mehr Kontrollen im Grenzverkehr verbunden mit einem höheren bürokratischen Aufwand für Exporte aus der EU ins Vereinigte Königreich und Importe aus Großbritannien in die EU. Das Abkommen soll künftig beiden Parteien ein gleiches Wettbewerbsumfeld gewährleisten und niedrigere Umwelt- oder Sozialstandards als Wettbewerbsvorteil verhindern helfen. Gleichwohl sind EuGH Entscheidungen für Großbritannien künftig nicht mehr bindend und neue EU Standards müssen nicht mehr nachvollzogen werden. Die wirtschaftlichen Folgen des Brexit und die Auswirkungen der im Vereinigten Königreich grassierenden Pandemie sind derzeit nicht quantifizierbar. Eine Erholung der Wirtschaft wird allenfalls zögerlich erwartet und die Hoffnung auf ein bilaterales Handelsabkommen mit den USA ist spätestens seit dem Machtwechsel ins demokratische Lager mit Präsident Biden in weite Ferne gerückt. Das Vereinigte Königreich wird Zeit und Energie auf den Zusammenhalt desselbigen verwenden müssen, da es zu den Grenzverkehren zwischen Nordirland und Großbritannien noch keine abschließende Regelung gibt und Schottland die Unabhängigkeit und Abspaltung vom Vereinigten Königreich mutmaßlich in Angriff nimmt.

Die deutsche Landwirtschaft steht unverändert im Fokus unterschiedlichster Interessen. Die Politik etabliert Verbote des Einsatzes von Produktionsfaktoren wie bestimmte Pflanzenschutzmittel und reguliert die Mengen an mineralischem Dünger zum Schutz der Gewässer. NGOs fordern einen Wandel hin zu einer ökologischen Landwirtschaft und mehr Tierwohl. Gleichzeitig wurden 2020 die ersten Fälle der afrikanischen Schweinepest bei toten Wildschweinen festgestellt. Bisher sind keine Fälle in der Schweinemast aufgetreten. China und andere Länder haben sofort den Import von deutschem Schweinefleisch verboten. Diese Maßnahme und die Schließung von Restaurants und Gaststätten hat zu einem deutlich verringerten Fleischverbrauch und einem Preisverfall im Fleischsektor geführt. Der Preisverfall wurde durch die zeitweise Schließung von Schlachthöfen aufgrund von Corona Ausbrüchen verschärft. Schlachtreife Tiere durften nicht geliefert werden und Landwirte mussten bei späteren Schlachtungen signifikante Abschläge hinnehmen. Niedrige Preise, die zunehmende Regulierung und stetig steigende Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion stoßen auf Widerstand in Teilen der Landwirtschaft. Landwirte demonstrieren in Berlin und blockieren Zentrallager der Supermarktketten, um Gespräche über eine veränderte Preispolitik zu forcieren.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat am 18. Dezember 2020 einen mit diversen Ressorts abgestimmten Entwurf zur Renewable Energy Directive II (REDII)-Umsetzung bekannt gegeben. Der ursprünglich vorgesehene Text wurde in den Monaten zuvor heftigst von den Ministerien Wirtschaft (BMWi), Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) und Verkehr (BMVI) kritisiert und deutlich abgeändert. Aus Sicht der Biokraftstoffindustrie konnten wesentliche Elemente entschärft werden. Die Absatzperspektiven aller Biokraftstoffkategorien haben sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf verbessert. Im Wesentlichen wurde die Treibhausgasminderungsquote mit 22%, inklusive Mehrfachanrechnungen, und das cap mit 4,4% benannt. Palmölbasierte Biokraftstoffe dürfen ab 2026 nicht mehr auf die Quote angerechnet werden. Details wurden erst im Verlauf des Januar 2021 veröffentlicht. Bundesrats- und Bundestagsbefassung sollen im ersten Halbjahr 2021 folgen und das Gesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.

1.1 Rohwarenmärkte

In 2020 hat Deutschland einen überwiegend heißen und sehr trockenen Sommer erlebt. Die Raps- und Wintergetreideernte konnte relativ zeitig eingebracht werden und wurde nur im Verlauf des Augustes durch vereinzelte Regenfälle regional verzögert. Die Weizenernte ist geringer ausgefallen als im Jahr zuvor, was auch auf die Gerstenproduktion zutrifft. Die Rapsmengen haben die Vorjahresmengen deutlich übertroffen, allerdings wurde 2019 die geringste Rapsernte seit Jahren eingefahren und die Ernte 2020 liegt nach wie vor deutlich unter dem fünf-Jahresdurchschnitt. Die Qualitäten sind regional sehr unterschiedlich. Während Fallzahlen und Hektolitergewichte beim Weizen eher gut ausgefallen sind, enttäuschten Proteinwerte in einzelnen Regionen Nord- und Süddeutschlands.

Insgesamt waren die globalen Agrarmärkte rund um die Ausbreitung des Coronavirus beeinflusst. Am deutlichsten lässt sich das an den Märkten für Biokraftstoffe ablesen, insbesondere USA und Brasilien, den Hauptproduzenten von Ethanol. Die Nachfrage nach einzelnen Getreidearten wie z. B. Weizen und Mais war für die Produktion von Ethanol zeitweise um bis zu fünfzig Prozent eingebrochen. In der EU war die Nachfrage nach Biodiesel vorübergehend stark zurückgegangen. Die restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie über Lockdowns, Home-Office Arbeit und einem Herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens haben das Verkehrsaufkommen deutlich reduziert, mit entsprechenden Auswirkungen auf den Verbrauch von Biokraftstoffen, Benzin und Diesel. Über die Sommermonate wurden in vielen Ländern die Restriktionen gelockert, was zu einer zwischenzeitlichen Erholung der Nachfrage beigetragen hatte, bis im Herbst erneut in das gesellschaftliche Leben und die Bewegungsfreiheiten der Menschen eingegriffen wurde.

Neben der weltweit grassierenden Covid-19 Pandemie waren die Afrikanische Schweinepest, mit ersten Vorfällen bei Wildschweinen in Deutschland, das Handelsabkommen zwischen den USA und China mit weitreichenden Verpflichtungen seitens China zum Import amerikanischer landwirtschaftlicher Rohwaren, Streitigkeiten zwischen Australien und China mit neu aufgelegten Handelsbarrieren wie Importzölle für den Ursprung Australien sowie die Wetter- und politischen Rahmenbedingungen in Südamerika Themen, die Einfluss auf die Agrarmärkte hatten und haben. Die Auswirkungen des La Nina Wetterphänomens auf die Ernten von Mais und Sojabohnen in Südamerika standen zum Ende des Jahres unter Beobachtung von Marktbeteiligten.

Insgesamt waren die Ernteerwartungen an Getreide und Ölsaaten regional sehr unterschiedlich. Die EU blieb erwartungsgemäß ein Hauptimporteur für Mais, unter anderem auch weil andere Rohwaren wie Weizen in der Futtermischung schlechter kalkulierten. Die zeitweise aufgekommenen Importzölle für Mais sind in der zweiten Jahreshälfte entfallen so dass Mais weiterhin wettbewerbsfähig war. Global avancierte China zu einem großen Maisimporteur aus den USA und der Ukraine. Das bestehende Handelsabkommen zwischen China und den USA mit den darin enthaltenen chinesischen Abnahmeverpflichtungen für die Jahre 2020 und 2021 in Höhe von 80 Mrd. USD, einer stagnierenden chinesischen Produktion und zwischenzeitlich abgebauter Bestände einhergehend mit einem steigenden Verbrauch für die Mischfutter- und Stärkeindustrie waren Treiber dieser Entwicklung, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2020.

Die globale Weizenproduktion soll leicht über dem Vorjahresniveau liegen und regional große Unterschiede aufweisen. In der EU war die Weizenproduktion eher unterdurchschnittlich, in Russland an große Erwartungen gekoppelt trotz regional unterschiedlich ausgeprägter Trockenheit von März bis Mai und einer Hitzewelle im Juni in den südlichen Landesteilen. Auch in der Ukraine lag die Weizenernte auf gutem Niveau. Kanada hat eine überdurchschnittliche Ernte eingefahren und die USA aufgrund der enttäuschenden Anbauflächen eher eine kleinere Ernte trotz der sehr guten Erträge. Für Australien wird aufgrund der guten Witterungsbedingungen bei Aussaat und vegetabiler Entwicklung eine gute Ernte erwartet. In Argentinien haben Aussaat und Frühentwicklung unter einer Trockenphase gelitten. Von Marokko und Tunesien erwartete man höhere Importbedarfe aufgrund einer geringeren Eigenproduktion durch Trockenheit.

Der Weizenverbrauch für Nahrungsmittel und industrielle Zwecke wird erneut auf dem Niveau der Vorjahre zunehmen, der Verbrauch für Futtermittel durch die relative Vorzüglichkeit von Mais eher rückläufig erwartet. Insgesamt sollen die Bestände zum Ende des Wirtschaftsjahres ansteigen, wobei der größte Anteil dieses Anstiegs in China anfallen soll. Hautexporteure bei der globalen Vermarktung von Weizen bleiben Russland und die Ukraine, besonders in den ersten Monaten der Kampagne direkt im Anschluss an die Ernten. Die EU und Deutschland werden weiterhin an Bedeutung beim Weizenexport verlieren. Frankreich und Länder der Balkanregion haben kleine Ernten eingefahren, die möglicherweise nicht über Exporte aus Polen oder baltische Länder nach Nordafrika ausgeglichen werden können. Eine erwartbare nahezu Verdoppelung australischer Weizenexporte ist ebenfalls für den Rückgang der EU Weizenexporte in bestimmte konkurrenzfähige Destinationen mit verantwortlich.

Die globalen Märkte für Ölsaaten und vegetabile Öle sind durch weiterhin zunehmende Verbräuche von China getrieben. Eine erwartete rekordverdächtige Produktion kann dies möglicherweise nicht kompensieren, so dass es zu einer weiteren Reduktion der Endbestände kommen könnte. Diese Annahme dürfte auch für die meisten Ölschrote gelten. Die Auswirkungen der La Nina Wetterkonstellation werden insbesondere in Argentinien erwartet, da andere Teile Südamerikas normalerweise weniger heftig von dieser betroffen sind. Die Sojabohnenproduktion in den USA hat sich aufgrund besserer Aussaatbedingungen im Vergleich zum verregneten Vorjahr erholt und Brasilien soll die Anbauflächen zur Sojabohnenproduktion ausgeweitet haben.

Die starke chinesische Nachfrage auf dem Weltmarkt für Sojabohnen und Tierfutter liegt an sich erholenden Schweinebeständen und Aquakulturen. Der Schweinebestand hat das Niveau der Jahre vor dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest noch nicht erreicht, wird aber im Verlauf der kommenden Jahre weiter zunehmen. Im Jahr 2021 wird diese Entwicklung durch hohe Inlandspreise für Schweine und Schweinefleisch weiterhin gestützt. Im Sommer 2020 hatten Überschwemmungen entlang des Yangtses zu Zerstörungen von Produktionsanlagen im Fischsektor geführt, die mittlerweile behoben wurden. Corona-bedingte Restaurantschließungen wurden gelockert, womit der Verzehr von Fisch für Wachstumsraten sorgte. Steigende Tierbestände, mit Ausnahme der Geflügelproduktion, stimulieren die Inlandsverarbeitung von Sojabohnen und somit den Importbedarf Chinas. Ein Aufbau strategischer Reserven zur Verringerung der Importabhängigkeit in Krisensituationen könnte eine Lehre aus der globalen Pandemie sein und in China umgesetzt werden. Damit kann zeitgleich das Handelsabkommen mit den USA bedient werden. Die USA selbst werden somit ein enormes Exportprogramm auflegen und gleichzeitig einer gestiegenen Inlandsnachfrage der Verarbeiter gerecht werden müssen, die eine höhere Schrotnachfrage für die US amerikanische Schweineproduktion bedienen, welche wiederum der hohen Bedarfe des chinesischen Importbedarfes nach Fleisch geschuldet ist. Auch auf der Südhalbkugel zeichnen sich enger werdende Bilanzen der Versorgung von Sojabohnen ab. Brasiliens Biokraftstoffmandat für Sojamethylesther (SME) wurde auf 12% angehoben und kann bis auf 15% gesteigert werden. Knappe Sojaölbestände haben allerding zwischenzeitlich zu einer Reduzierung um 1% des Mandates geführt. Der Export von Sojaöl aus dem Ursprung Brasilien hat sich über die Bedarfe der Biokraftstoffmandate mittlerweile mehr als halbiert. Die große Nachfrage nach pflanzlichen Ölen für Biokraftstoffe bzw. HVO hat die Preise für vegetabile Öle stark unterstützt.

Die Entwicklung des Rapsmarktes verläuft gegenläufig zum Sojakomplex. Hier sind nach wie vor die Erntemengen rückläufig. In der EU ist dies einer geringeren Anbaufläche und sehr heterogenen Erträgen geschuldet. Der Flächenrückgang kann regional bis zu 25% im Vergleich mit den Vorjahren ausmachen. Witterungsbedingt waren die Erträge in Frankreich, UK und auf dem Balkan eher enttäuschend und in Deutschland, Polen und baltischen Staaten eher gut bis sehr gut. Damit wird die EU auch in dem laufenden Wirtschaftsjahr wieder Raps importieren müssen, um die Nachfrage aus der verarbeitenden Industrie bedienen zu können. Die Importe werden eher aus Australien mit einer erwartbaren guten Ernte und Kanada kommen als aus der Ukraine, wo die Erntemenge eher enttäuschten.

Der Verbrauch von Rapsöl für die menschliche Ernährung bleibt in etwa auf dem Niveau der Vorjahre stabil. Biodiesel ist nach wie vor ein großer Nachfrager nach Rapsöl, da Rapsmethylesther (RME), anders als SME und PME, in den kälteren Regionen Nordeuropas über die Wintermonate eingesetzt werden kann. Darüber hinaus gilt seit Januar 2020 eine verbindliche Treibhausgasminderungsquote von 6%.

Palmöl ist nach wie vor das mengenmäßig bedeutsamste vegetabile Öl und wird in Malaysia und Indonesien angebaut und von dort exportiert. Im Jahresverlauf haben sich die Auswirkungen einer vorherigen Trockenheit in deutlich geringeren Erträgen bemerkbar gemacht. Durch die Pandemie und einer damit einhergehenden Einführung von restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung selbiger, sind weitere negative Einflussfaktoren zum Tragen gekommen. Logistikketten und Arbeiten auf den Palmölplantagen waren beeinträchtigt. Es fehlte aufgrund von Einreiserestriktionen an Fremdlohnarbeitern auf den Plantagen.

Zusammenfassend ist der Markt vegetabiler Öle und Ölsaaten als eher knapp zu bezeichnen. Der Zeitpunkt für eine Entspannung ist derzeit schwer absehbar und ist kurzfristig nicht erkennbar. Größere Ernten auf der Angebotsseite oder eine sich signifikant verringernde Nachfrage im Futtermittel- oder Ölmarkt könnten zu einer Veränderung beitragen.

1.2 Die Ölmühle

Der flexible Einsatz von Rohwaren auf den jeweiligen Produktionslinien hat sich auch im Jahr 2020 als Vorteil erwiesen. Die Verarbeitung von Rapssaat lag zugunsten einer gesteigerten Sojaverarbeitung unter dem Vorjahresniveau. Durch die Wasseranbindung zum Abladen von Schiffen der Panmaxklasse und die drei Verarbeitungslinien am Standort Hamburg haben eine hohe Flexibilität ermöglicht, um zeitnah auf sich ändernde Marktgegebenheiten zu reagieren.

Die Versorgung der Ölmühle mit landwirtschaftlichen Rohwaren war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Pegel auf den logistisch wichtigen Flüssen wie Rhein und Elbe waren über das gesamte Jahr ausreichend. Auf der Elbe bei Magdeburg waren aufgrund von Reparaturarbeiten an der Schleuse die Wasserpegel zeitweise sehr niedrig und Verkehre behindert. Dies galt insbesondere für die Monate April und Mai. Auf der Donau waren die Wasserstände durchgängig niedrig und haben sich erst im Dezember 2020 entspannt.

Auch in 2020 wurde am Standort Hamburg investiert. Im Wesentlichen wurden Projekte in die allgemeine Modernisierung von Anlagen und Anlagenteilen investiert. Instandhaltung war ebenfalls ein relevanter Ausgabenblock für große Anlagenteile. Ebenso wurden Investitionen zur Einhaltung strengerer Umweltauflagen und höherer Anforderungen im Lebensmittel- und Futtermittelrecht getätigt. Die Investitionen aus dem Vorjahr im Bereich Biokraftstoffe zeigten bereits im laufenden Jahr die erwarteten positiven Effekte. Mitarbeiter haben auf breiter Ebene mit zahlreichen kleineren Projekten kontinuierliche Verbesserungen umgesetzt, die Verluste minimiert haben.

In 2020 konnten die Immobilien, Gebäude und Flächen am Standort Riesa erfolgreich verkauft werden, somit unterhält ADM an diesem Standort keinerlei Aktivitäten oder Eigentum mehr. Im Verlauf des Jahres wurde die ADM Research GmbH auf die Aktiengesellschaft zum Verschmelzungsstichtag 01.01.2020 verschmolzen. Dies erfolgte im Zusammenhang mit der globalen Initiative "Legal Entity Rationalization (LER)". Die Initiative überprüft die Anzahl der Gesellschaften und reduziert diese, wo sinnvoll und möglich. Bestenfalls entfallen hierdurch Aufgaben wie Berichtspflichten und die Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Prüfungen. Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft - bezogen auf das Silo Hamburg wurde im Verlauf des Jahres als Teil der Lohnverarbeiterin des Werkes Hamburg eingefasst und folgt nun dem gleichen Geschäftsmodell des Werkes Hamburg mit einer Kosten plus Marge Struktur.

1.3 Die Silo- und Umschlagsbetriebe

Die ADM Hamburg Aktiengesellschaft hält Beteiligungen an Silobetrieben, die sich vornehmlich am Export beteiligen. Das sind die Betriebe in Hamburg Silo P. Kruse und in Rostock die RGL Rostocker Getreide Lager. Die Beteiligungsverhältnisse sind respektive 51 % und eine gleichberechtigte Partnerschaft mit der ATR Beteiligungsgesellschaft mbH, Ratzeburg.

Die Silo- und Umschlagsbetriebe waren im Berichtszeitraum über Vorjahresniveau beschäftigt. Die im Marktteil beschriebenen Umstände haben zwar zu geringeren Futtermittelimporten (PKE) geführt. Jedoch wurde dies durch eine globale und sicherlich durch Covid-19 getriebenen Nachfragesteigerung nach Mahlweizen kompensiert. Positiv herauszustellen ist hier auch die Erfassungssparte der ADM Hamburg Aktiengesellschaft, welche auch ihre Marktanteile im deutschen Lebens- und Futtermittelbereich, sowie im Energiebereich ausbauen und dadurch unseren Inlandssilobetrieb Rothensee, überdurchschnittlich gut auslasten konnte.

Im Großen und Ganzen können wir trotz aller Widrigkeiten auf ein recht erfolgreiches Jahr im Erfassungshandel zurückblicken. Zwar hat der im ersten Halbjahr durch COVID-19 eingetretene Nachfragerückgang und der daraus resultierende Preisverfall im Ölsaatenbereich auch uns stark zu schaffen gemacht, konnte aber durch Rekordmengen im Getreidesegment nahezu kompensiert werden. Die zweite Jahreshälfte und somit neue Ernte hat ebenfalls positiv dazu beigetragen, dass das Jahr 2020 relativ erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Silo P. Kruse ist im Verbund mit der Poldergemeinschaft Hohe Schaar an dem förderfähigen Hochwasserschutzprogramm der Hansestadt Hamburg beteiligt. Die Investitionen in einen verbesserten Flutschutz wurden in 2020 fortgesetzt und werden auch 2021 fortdauern.

1.4 Die Weiterverarbeitung

Die Auslastung der Anlagen des Werkes Hamburg zur Raffination von Soja- und Rapsölen konnte für beide Produktlinien im Vergleich zum Vorjahr auf niedrigerem Niveau gefahren werden. Die Biodieselproduktion lag ebenfalls deutlich unter Vorjahresniveau. Biodieselexporte in Drittländer konnten weiterhin erfolgen und haben zum Teil die niedrigere Inlandsnachfrage bei den Kraftstoffen kompensiert. Die niedrigere Produktion von Biokraftstoffen ist einem geringeren Verkehr aufgrund von restriktiven lock-down Maßnahmen, dem hohen Anteil an praktizierter Home-Office Tätigkeit, damit verbundenen geringeren Pendlerverkehren und den immer wieder auferlegten Reiserestriktionen geschuldet.

2. Bericht zur Ertragslage

2.1 Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft

Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein um EUR 4,6 Mio. niedrigeres Ergebnis nach Steuern und vor Ergebnisabführung in Höhe von EUR 4,8 Mio. erzielt.

Wesentlich für diese Veränderung ist neben einem schwierigeren Umfeld im Handels- und Silogeschäft die im Geschäftsjahr 2020 erfolgte Einfassung des Silo Hamburg als Teil der Lohnverarbeitung des Werkes Hamburg, woraus ein Rückgang i.H.v. EUR 4,5 Mio. resultierte.

Einen positiven Einfluss hatte hingegen die Verschmelzung der ehemaligen ADM Research GmbH auf die ADM Hamburg Aktiengesellschaft, welche per 01. Januar 2020 erfasst wurde. Aus diesem Vorgang resultierte ein Ertrag i.H.v. EUR 1,3 Mio., um welchen das übernommene Nettovermögen zu Buchwerten den vormaligen Buchwert überschritt. Dieser Buchgewinn ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.

Seither werden in der ADM Hamburg Aktiengesellschaft alle Erträge und Aufwendungen aus dem Werk Hamburg, dem Silo Hamburg, dem Silo Rothensee sowie den Sparten Rothensee Trading und Research ausgewiesen.

Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 374,1 Mio. (Vorjahr EUR 286,6 Mio.) betreffen überwiegend das Werk Hamburg mit EUR 112,3 Mio. (Vorjahr EUR 109,1 Mio.) sowie die Sparte Rothensee Trading mit EUR 246,7 Mio. (Vorjahr: EUR 162,5 Mio.). Letztere konnte ihren Umsatz mengengetrieben um EUR 84,2 Mio. ausweiten und ist wesentlich für die Umsatzausweitung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in 2020 verantwortlich.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i.H.v. EUR 1,2 Mio., sowie den Ertrag aus der Verschmelzung der ADM Research GmbH auf die ADM Hamburg Aktiengesellschaft.

Im Vorjahr waren hier Erträge aus Versicherungsentschädigungen i.H.v. TEUR 725 ausgewiesen.

Der Anstieg des Materialaufwandes um EUR 83,6 Mio. auf EUR 278,5 Mio. (Vorjahr EUR 194,9 Mio.) ist im Wesentlichen durch die Umsatzsteigerungen der Sparte Rothensee Trading verursacht.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen von EUR 10,5 Mio. (Vorjahr EUR 10,0 Mio.) enthalten in beiden Geschäftsjahren nur planmäßige Abschreibungen.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um EUR 6,3 Mio. auf EUR 37,6 Mio. (Vorjahr EUR 31,3 Mio.) ist wesentlich durch gestiegene Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen und in geringerem Maße durch die Verschmelzung der neuen Sparte Research bedingt.

Erträge aus Beteiligungen entfielen im Geschäftsjahr 2020 nach EUR 0,1 Mio. im vorhergehenden Geschäftsjahr 2019.

Das Zinsergebnis lag bei EUR -2,4 Mio. (Vorjahr EUR -3,4 Mio.).

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.) betreffen wesentlich die Dividende an die Minderheitsaktionäre.

2.2 Ertragslage des Konzerns

Der Konzernabschluss der ADM Hamburg zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Konzern der ADM Hamburg ein Ergebnis nach Steuern von EUR 3,6 Mio. nach EUR 7,1 Mio. im Vorjahr erzielt, im Wesentlichen verursacht durch die im Geschäftsjahr 2020 erfolgte Einfassung des Silo Hamburg als Teil der Lohnverarbeitung des Werkes Hamburg sowie ein schwierigeres Umfeld u.a. im Bereich des Handels und des Silogeschäfts. Gegenläufig wirkte die im Vorjahr vorgenommene Abschreibung auf den At-Equity-Wert der RGL (Rostocker Getreide Lager) GmbH & Co. KG.

Zu ausgewählten Einflussfaktoren nehmen wir wie folgt Stellung:

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr von EUR 377,2 Mio. (Vorjahr EUR 292,1 Mio.) betreffen überwiegend die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und dort insbesondere das Handelsgeschäft, das ein deutlich erhöhtes Handelsvolumen erreichen konnte.

Der Anstieg des Handelsvolumens ist auch die maßgebliche Ursache für den Anstieg des Materialaufwandes auf EUR 279,1 Mio. (Vorjahr EUR 195,3 Mio.).

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betragen EUR 10,9 Mio. nach EUR 10,8 Mio. im Vorjahr.

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen beträgt EUR 0,0 Mio. nachdem es im Vorjahr durch eine Abschreibung auf den At-Equity-Wert der RGL (Rostocker Getreide Lager) GmbH & Co. KG geprägt war.

Das Zinsergebnis lag bei EUR -2,4 Mio. (Vorjahr EUR -3,4 Mio.).

Die Aufwendungen aus Ertragsteuern betrugen EUR 0,1 Mio. (Vorjahr EUR 0,1 Mio.).

3. Bericht zur Finanzlage

Die Ziele des Finanzmanagements liegen in der Sicherstellung der Liquidität sowie in der Begrenzung der Wechselkursrisiken. Dazu wird die Finanzierung der Geschäftsaktivitäten der ADM Hamburg Aktiengesellschaft sowie aller Tochtergesellschaften unverändert fast ausschließlich durch verbundene Unternehmen der weltweiten ADM Gruppe sichergestellt. Zum Bilanzstichtag bestehen keine langfristigen Bankverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2020 wurden im Rahmen der Finanzierung EUR 2,4 Mio. an verbundene Unternehmen ausgezahlt, nach EUR 3,3 Mio. im Vorjahr.

Die im Geschäftsjahr durchgeführten Investitionen des Konzerns in immaterielle Vermögensgegenstände sowie Sachanlagen in Höhe von EUR 9,6 Mio. (Vorjahr EUR 11,5 Mio.) konnten vollständig aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt werden.

Liquiditätsrisiken sind aufgrund der Finanzierungsstruktur derzeit weder für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft noch für den Konzern ersichtlich.

Wesentliche Währungspositionen bestehen für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den ADM Hamburg-Konzern nicht, da im Wesentlichen in Euro gehandelt wird sowie bestehende Fremdwährungsgeschäfte durch Sicherungsgeschäfte begrenzt werden.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich am Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr aus den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sowie dem Bestellobligo für Anlagevermögen zusammen und bestehen in einer der Geschäftstätigkeit des Konzerns und der ADM Hamburg Aktiengesellschaft angemessenen Höhe.

Wir erwarten auch in der Zukunft Liquiditätsüberschüsse aus der Geschäftstätigkeit der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg-Konzerns.

4. Bericht zur Vermögenslage

Die Vermögenslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns ist wie im Vorjahr weiterhin geordnet.

Im Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft hat sich die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr um EUR 5,2 Mio. auf EUR 177,4 Mio. erhöht. Die Veränderung der Aktiva ergibt sich wesentlich aus erhöhten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie gegen verbundene Unternehmen.

Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens ist im Vergleich zum Vorjahr praktisch unverändert mit EUR 110,0 Mio. (Vorjahr EUR 110,2 Mio.).

Wesentliche Änderungen auf der Passivseite im Vergleich zum Vorjahr betreffen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Es wird ein unverändertes Eigenkapital der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 41,2 Mio. ausgewiesen. Der Eigenkapitalanteil an der Bilanzsumme beträgt nunmehr 23,2% (Vorjahr 23,9%).

Im Konzernabschluss stieg die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahr um EUR 3,9 Mio. auf EUR 188,9 Mio.

Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen auf der Aktivseite Anstiege im Forderungsbereich, denen passivisch insbesondere Anstiege bei Verbindlichkeiten entgegenstehen.

Auf der Passivseite verringert sich auch das Eigenkapital nach Berücksichtigung der Ergebnisabführung der ADM Hamburg Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 4,8 Mio. durch den im Geschäftsjahr 2020 ausgewiesenen Konzernjahresfehlbetrag von EUR 1,3 Mio. auf EUR 52,0 Mio. Die Konzern-Eigenkapitalquote verringerte sich auf 27,5% (Vorjahr 28,8%).

5 Gesamtaussage zur Lage

Die Vermögens- und Finanzlage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns sind weiterhin geordnet.

Im Geschäftsjahr 2020 hat die ADM Hamburg Aktiengesellschaft ein Ergebnis vor Ergebnisabführung von EUR 4,8 Mio. (Vorjahr EUR 9,4 Mio.) erzielt. Wesentlich für diese Veränderung sind, wie bereits erläutert, neben einem schwierigeren Umfeld im Handels- und Silogeschäft die Einfassung des Silo Hamburg als Teil der Lohnverarbeitung des Werkes bei einem gegenläufigen Effekt aus dem Verschmelzungsgewinn aus der nunmehrigen Sparte Research. Im Konzern der ADM Hamburg ergab sich im Geschäftsjahr 2020 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von EUR 3,6 Mio. (Vorjahr: EUR 7,1 Mio.).

Im Jahr 2021 erwarten wir aus der operativen Geschäftstätigkeit unter der Annahme einer vergleichbaren zukünftigen Auslastung durch unsere Auftraggeber ein Ergebnis auf Vorjahresniveau.

Das für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 prognostizierte Ziel, ein Ergebnis auf dem Niveau des Jahres 2019 zu erzielen, konnte aufgrund der in den Abschnitten 2 bis 4 aufgeführten Sachverhalte nicht erreicht werden.

6 Prognosebericht

Auch 2021 wird sich die ADM Organisation weiter entwickeln und Restrukturierungsprozesse zur Optimierung der Abläufe umsetzen. Die Aktiengesellschaft und der Konzern können hiervon direkt und indirekt betroffen sein. ADM hat im Verlauf des Jahres 2020 einen globalen Vertrag mit einem neuen Dienstleister für Buchhaltungstätigkeiten gezeichnet. Ein Großteil der Buchhaltungsprozesse, die nach Polen in ein ADM Shared Service Center (SSC) ausgelagert wurden, sind Teil der neuen globalen Vereinbarung. Die Übergabe der Buchhaltungsaktivitäten vom polnischen SSC an den neuen Dienstleister wird im Verlauf des Jahres 2021 vollzogen. Die Teams an den Hamburger Standorten begleiten die Übergabe der Abläufe an den neuen Dienstleister.

Die Sparte Rothensee Trading wird den Handel mit Ölsaaten wie Raps, Sonnenblumen und Sojabohnen an die ADM International (ADMI) übergeben. Kontrakte aus dem Jahr 2020 werden im laufenden Jahr abgewickelt, neue Ölsaatenkontrakte wird die ADMI handeln. Der Handel mit allen anderen Produkten wie beispielsweise Getreide und Futtermittel sind hiervon nicht betroffen, ohne dass hieraus wesentliche Ergebnisauswirkungen erwartet werden.

Die ADM Research GmbH wurde mit Verschmelzungsstichtag 01.01.2020 auf die Aktiengesellschaft verschmolzen. Die Olenex Edible Oils GmbH (OEO) hat im vergangenen Jahr signifikante Investitionen am Standort Brake beschlossen und mit der Umsetzung begonnen. Sobald die Investitionen in Brake abgeschlossen sind, werden die Prozesse zur Herstellung von Spezialfetten und -ölen an den Standort Brake verlagert. Es ist geplant, die Fabrik in Hamburg Harburg herunter zu fahren und die Produktion an diesem Standort einzustellen. Das ADM Forschungs- und Entwicklungsteam erbringt Leistungen am Standort der OEO in Hamburg-Harburg. Die voraussichtliche Schließung des Standorts erfordert einen Umzug der drei Laborbereiche. Derzeit werden die Umzugsoptionen geprüft. Eine Aufteilung der Teams mit engerer Anbindung an die Produktionsprozesse in der Nippoldstraße und nach Berlin-Spandau erscheint sinnvoll. Im Verlauf des Jahres 2021 sollte die Prüfung abgeschlossen und mit den entsprechenden Umbauarbeiten der besten Varianten begonnen worden sein. Wesentliche Auswirkungen auf die Ertragslage sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.

Bei der RGL wird sich der Name der Beteiligung seitens ATR Beteiligungsgesellschaft mbH Ratzeburg ändern. ATR ist eine Partnerschaft mit der Beiselen Gruppe aus Ulm eingegangen und wird künftig unter dem Namen BAT Agrar GmbH firmieren.

Impfungen zur Bekämpfung der Coronapandemie werden in 2021 größte Bedeutung haben. Die Einhaltung der sogenannten AHA Regeln, gepaart mit einer flächendeckenden regelmäßig wiederholten und freiwilligen Testung der Bevölkerung und eine hohe Impfbeteiligung werden der Pandemie ein Ende setzen können. Das ist die Hoffnung der Wissenschaftler, Politiker und betroffenen Menschen.

Die Aussaatbedingungen für Raps und Wintergetreide waren durchschnittlich bis gut, da Regen im August und September des vergangenen Jahres für ausreichend gute Auflaufbedingungen im Oberboden sorgte, obwohl die tieferen, trockenen Bodenschichten weiterhin auf eine kräftige Wasserversorgung warten. Auf eine erneute Ausdehnung der Rapsanbauflächen wird gehofft, allerdings wird auch die Aussaat 2020 hinter den Erwartungen zurückbleiben.

Der Brexit ist da und die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU werden sich weiter fortsetzen müssen. Das Vereinigte Königreich hat bereits einzelne Vertragsklauseln aus EU Sicht nicht eingehalten, die EU wird auf Einhaltung drängen.

In Deutschland kann der Beitrag von erneuerbaren Energien im Transportsektor durch zwei Systeme erfolgen. Das ist die Renewable Energy Directive II (RED II) und die Treibhausgasminderungsquote (THG), die es seit 2015 und auch nur in Deutschland gibt. Die RED II setzt die Mindestquote für erneuerbare Energien fest, der Wert liegt derzeit bei 14%. Eine Mehrfachanrechnung auf die Quote ist dabei zulässig für z. B. die eMobilität - vierfach oder für Wasserstoff in Mineralölraffinerien - zweifach. Mehrfachanrechnungen sind eine Art Förderung der politisch favorisierten Erfüllungsoptionen zum Erreichen der Mindestquote und erleichtern die Zielerreichung im Verkehr. Über diesen Mechanismus werden keine realen Treibhausgaseinsparungen erwirkt. Eine Zielerreichung im Verkehr bis 2030 könnte mit ca. 7,5% Erneuerbarer Energieträger im Verkehr gelingen, was in etwa dem heutigen Niveau entspräche.

Die deutsche THG Minderungsquote schreibt vor, wie stark die Treibhausgasemissionen der Antriebsenergie z. B. von Fahrzeugen mit Benzin- und Dieselmotoren, sinken müssen. Jede Tonne Treibhausgaseinsparung zählt einmalig und ist somit reell. Die THG Minderungsquote verpflichtet die Mineralölunternehmen die Emissionen ihrer Kraftstoffe um 6%, mit Hilfe der Biokraftstoffbeimischung, zu senken. Zukünftig soll dies auch über eMobilität und strombasierte Kraftstoffe möglich sein. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse verringern im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen den THG Ausstoß um bis zu 90%.

Im Dezember 2020 hat das Bundesministerium für Umwelt (BMU) einen im Vorfeld heftig und kontrovers diskutierten Entwurf zur Umsetzung der Renewable Energy Directive II (RED II) veröffentlicht. Die Ressortabstimmung zwischen BMU und beteiligten Ministerien BMEL, BMWi und BMVI hat zu einer deutlichen Überarbeitung des ursprünglichen Entwurfes des federführenden BMU geführt. Der BMU Vorschlag hält an den Begrifflichkeiten (THG Quote) fest, ändert aber die Methodik, da es die Mehrfachanrechnung aus der REDII an dieser Stelle zulässt. Das heißt nichts anderes, als das jede eingesparte Tonne CO 2 bei der eMobilität um den Faktor 4 vermehrt werden darf, obwohl tatsächlich nur eine Tonne Treibhausgas eingespart wird. Dies hat natürlich zur Folge, dass die THG Quote real viel schneller über solche Luftbuchungen schrumpft und gegen die Anrechenbarkeit der Biokraftstoffmengen arbeiten. Somit werden existierende Klimaschützer wie Biokraftstoffe verdrängt.

Der BMU Entwurf beinhaltet im Wesentlichen eine THG Quote von 22% inklusive der Mehrfachanrechnungen bis 2030. Der Cap bei Anbaubiomasse soll bei 4,4% liegen und palmölbasierte Biokraftstoffe ab 2026 nicht mehr anrechenbar sein. Die Verbände der Biokraftstoffindustrie setzen sich derzeit für einen gleichmäßigen, jährlichen Anstieg der Quote ein und eine Verminderung der Mehrfachanrechnungen, die die Biokraftstoffe kannibalisieren könnten.

Die europäischen und deutschen Landwirte werden sich weitergehenden Regulierungen stellen müssen, die sich auf Einkommen, Anbau und Fruchtfolge auswirken werden. Hier sind insbesondere der Green Deal (GD) und die Farm to Fork (F2F) Strategien sowie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu nennen.

Inwieweit der Rapsanbau erneut zulegen oder auf niedrigerem Niveau als dem Durchschnitt der letzten 5 Jahre verharrt wird mit darüber entscheiden, wie groß der Importbedarf für die Ölmühlen sein wird, um die Fabriken mit Rohwaren versorgen zu können. Damit hängt das Thema der Neuen Züchtungstechniken unmittelbar zusammen.

Ende April 2021 erwarten Marktbeteiligte das Ergebnis einer Untersuchung zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/​16. Hierbei geht es um den Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts sowie - falls angesichts der Ergebnisse der Untersuchung angemessen - hierzu einen Vorschlag zu unterbreiten. Der Rat hatte dieses Vorgehen in Gang gebracht. Das EUGH Urteil hätte Rechtsklarheit über den Status neuer Mutageneseverfahren geschaffen, zugleich aber praktische Fragen aufgeworfen, die Konsequenzen für die zuständigen nationalen Behörden, die Wirtschaft der Union, insbesondere den Pflanzenzuchtsektor, die Forschung und darüber hinaus haben. Insbesondere die Einhaltung der Richtlinie 2001/​18/​EG wird in Frage gestellt, wenn mittels neuer Mutageneseverfahren gewonnene Erzeugnisse mit aktuellen Methoden nicht von Erzeugnissen, die aus natürlicher Mutation hervorgegangen sind, unterscheiden lassen, sowie die Frage, wie in einer solchen Situation die Gleichbehandlung zwischen eingeführten Erzeugnissen und innerhalb der Union hergestellten Erzeugnissen sichergestellt werden kann. Der Rat hat die Kommission ersucht, bis zum 30. April 2021 eine Untersuchung im Lichte des Urteils des Gerichtshofs zu dem Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts vorzulegen und wenn nötig einen Vorschlag für eine Neuregelung zu unterbreiten sowie eine Folgenabschätzung anzustellen. Dieser Vorschlag für eine Neuregelung müsste logischerweise die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigen.

7 Chancen- und Risikobericht

Die Ertragslage der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und des ADM Hamburg Konzerns wird wesentlich geprägt durch die Einbindung in die Aktivitäten des weltweit tätigen ADM-Konzerns. Der ADM Hamburg Konzern ist als international tätiger Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeiten Währungs- und Commodity-Risiken ausgesetzt und in das Risikomanagement des Mutterkonzerns eingebunden. Die Konzernunternehmen der ADM Gruppe unterliegen einem strikten Risikomanagement. Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen sind in internen Richtlinien verbindlich festgelegt. Der Konzernvorstand bedient sich bei der Überwachung dieser Risiken neben seinem eigenen Berichtswesen unter anderem des Instrumentariums, welches von der Muttergesellschaft (ADM) bereitgestellt wird.

Für alle Handelsaktivitäten der Werke werden die Risiken volatiler Rohwaren-, Devisen- und Produktmärkte über das Risikomanagement für die gesamte Rohstoff- und Produktpalette von der ADMI verantwortet.

Die Unternehmenspolitik der ADM zielt auf die Begrenzung dieser Risiken durch ein systematisches Risikomanagement ab. Als Instrumente dienen vor allem Devisentermingeschäfte und Commodity-Termingeschäfte. Finanzinstrumente dürfen grundsätzlich nicht zu Spekulationszwecken eingesetzt werden, sondern dienen der Absicherung von Risiken im Zusammenhang mit dem operativen Geschäft. Absicherungen im Commodity-Bereich dienen primär der Mengen- als auch der Margen-Sicherung. Devisentermingeschäfte dienen der Minimierung von Wechselkursschwankungen bezogen auf die Funktionalwährung.

Bezüglich der Sicherungsgeschäfte bestehen Vertragsverhältnisse mit verschiedenen Unternehmen aus dem ADM-Konzern, die sich auf die Durchführung von Sicherungsgeschäften spezialisiert haben. Somit wird die ADM Hamburg Aktiengesellschaft in die konzernweiten Sicherungsaktivitäten einbezogen. Die Sicherungsgeschäfte im Raps- und Getreidebereich erfolgen über den Marche ä Terme International de France (MATIF).

Als weiteres Risiko ergibt sich im Finanzbereich das Kreditausfallrisiko. Für das Kreditrisiko bestehen Kreditversicherungen. Es sind keine nennenswerten Risiken aus dem Jahr 2020 bekannt.

Allen operativen Risiken wird durch Qualitätssicherungssysteme, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter, regelmäßige Wartung der Anlagen und den Abschluss geeigneter Versicherungen begegnet. Risiken aus dem rechtlichen Umfeld stehen unter ständiger Beobachtung. Die Wirksamkeit wird regelmäßig durch die Revisionsabteilung des weltweiten ADM-Konzerns überprüft. Ein enger Kontakt zu den Verbänden der einzelnen Betätigungsfelder soll helfen, frühzeitig Risiken zu erkennen und im konstruktiven Dialog die Rahmenbedingungen mitzugestalten.

8 Mitarbeiter und Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB 1

Seit der Einführung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, ist die ADM Hamburg Aktiengesellschaft bestrebt die Zielgröße von 30% weiblicher Führungskräfte für die Gremien Aufsichtsrat, Vorstand und die obersten Managementebenen zu erreichen. Das Erreichen dieser Zielgröße galt für das Jahr 2020. ADM hat konzernweit gültige Gehaltsbänder für definierte Bereiche und Aufgaben festgelegt, an denen diese Zielgröße gemessen wird.

Im Aufsichtsrat (67%) und im Vorstand (50%) ist das 30%-Ziel erreicht bzw. übertroffen. Auf den anderen Führungsebenen erreichen wir im Konzern im Durchschnitt 13%. ADM hat in den vergangenen Jahren den Restrukturierungsprozess fortgesetzt und zahlreiche Aufgaben und Funktionen in Servicegesellschaften ausgelagert, die ihre Leistungen auch dem Konzern anbieten. Bezieht man die Servicegesellschaften ADM European Management Holding, ADM EMEA Corporate Services und ADM Germany in die Betrachtung mit ein, liegt der Anteil von Frauen in Führungspositionen bei 22%. Die drei Servicegesellschaften allein haben einen Anteil von 26% weiblichen Führungskräfte.

ADM hat das globale Ziel der Geschlechterparität bis 2030 ausgerufen. Bei der Neubesetzung von Stellen berücksichtigen wir dieses Ziel und legen weiterhin Wert auf fachliche und persönliche Eignung. Bei gleicher Qualifikation männlicher und weiblicher Bewerber werden wir im Sinne des globalen Ziels, Bewerberinnen bevorzugen.

In Deutschland ist es erklärtes Ziel, Diversity & Inclusion zu leben. In 2020 haben wir ein Frauen Forum für Nachwuchsführungskräfte ins Leben gerufen (Women Circle). Frauen mit Führungs- und fachlichen Qualitäten sowie Ambitionen kommen hier quartalsweise zusammen und diskutieren Themen, die sie bei ihrem Streben nach mehr Führungsverantwortung unterstützen. An dem Programm nehmen ca. 30 Führungskräfte aus ganz Deutschland teil. Es bleibt Ziel dieser Gruppe, eine Sensibilisierung für diese Themen zu erreichen und die vorhandenen Talente in entsprechende Führungspositionen zu leiten. Module allgemeinerer Schulungen wie beispielsweise Ability to Execute (A2E) bieten nützliche Gebrauchsanweisungen. Auch in 2020 hat ADM diverse Auszeichnungen erhalten und ist Initiativen beigetreten, wie z. B. der Charta der Vielfalt, um den Austausch zu fördern und sicherzustellen, dass das Unternehmen im Hamburger Wirtschaftsraum als attraktiver Arbeitgeber für gut qualifizierte Frauen gesehen wird. Im Rekrutierungsprozess werden verschiedene Variablen berücksichtigt, wie z. B. Geschlecht, Herkunft, Religion, Qualifikation und Ausbildung als auch Regionen um dem Ziel des Programmes "Diversity & Inclusion" zu entsprechen.

Eine Berichtspflicht ist nach dem Entgelttransparenzgesetz für die ADM Hamburg Aktiengesellschaft nicht gegeben, da wir den Schwellenwert von mehr als 500 Beschäftigten nicht erreichen.

1 Die Prüfung der Angaben nach § 289f HGB ist darauf beschränkt, ob die Angaben gemacht wurden (§316 Abs. 2 S. 6 HGB). Eine inhaltliche Prüfung ist daher nicht erfolgt.

9 Forschung und Entwicklung

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind im Vergleich zu den gesamten Aufwendungen unwesentlich. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit dient im Wesentlichen der produktbezogenen Auftragsabwicklung und führt nicht zur Bildung immaterieller Vermögenswerte.

10 Personal

Zum Jahresultimo beschäftigte die ADM Hamburg Aktiengesellschaft 457 (Vorjahr 413) Mitarbeiter, sowie 29 (Vorjahr 30) Auszubildende. Im Konzern waren 470 (Vorjahr 451) Mitarbeiter sowie 29 (Vorjahr 30) Auszubildende beschäftigt.

Unser Dank und unsere Anerkennung gelten auch allen unseren Mitarbeitern.

Hamburg, den 31. März 2021

Der Vorstand

Jaana Karola Kleinschmit von Lengefeld

Candy Siekmann

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Überwachung der Geschäftsführung

Bei der ADM Hamburg Aktiengesellschaft lag die Auslastung unseres Werkes Hamburg im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 insgesamt auf zufriedenstellendem Niveau. Der flexible Einsatz von Rohwaren hat sich auch im Jahr 2020 als Vorteil erwiesen. Die Verarbeitung von Rapssaat lag zugunsten einer gesteigerten Sojaverarbeitung unter Vorjahresniveau. Die Versorgung der Ölmühle mit landwirtschaftlichen Rohwaren war zu jedem Zeitpunkt gegeben.

Die Silo- und Umschlagsbetriebe waren im Berichtszeitraum über Vorjahresniveau ausgelastet. Und auch unsere Sparte Rothensee Trading konnte ihr Handelsvolumen im Vorjahresvergleich deutlich ausweiten.

Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2020 seine Kontroll- und Beratungsaufgaben gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung wahrgenommen. Er hat den Vorstand während des Geschäftsjahres aktiv durch Beratungen und Diskussionen begleitet sowie gleichzeitig auf der Grundlage von Vorstandsberichten und gemeinsamen Sitzungen laufend überwacht. Die seiner Zustimmung bedürfenden Geschäfte hat er überprüft und jeweils mit dem Vorstand besprochen.

Aufsichtsratszusammensetzung

Dem aus zwei Vertretern der Aktionäre und einem Vertreter der Arbeitnehmer bestehenden Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an:

a) Dr. Kai-Uwe Ostheim (ab 17. Februar 2020, Vorsitzender ab 25. Februar 2020)

b) Dr. Martin Kropp (Vorsitzender, ausgeschieden am 27. Januar 2020)

c) Anke Kühnel (stellvertretende Vorsitzende)

d) Sandra Wittneben (Arbeitnehmervertreterin)

Mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13. Februar 2020 wurde Herr Dr. Kai-Uwe Ostheim als Mitglied des Aufsichtsrates bestellt. Durch Beschlussfassung im Wege der schriftlichen Stimmabgabe wurde am 25. Februar 2020 Herr Dr. Kai-Uwe Ostheim einstimmig zum Vorsitzenden gewählt und Frau Anke Kühnel einstimmig als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. In der Hauptversammlung am 20. August wurde Herr Dr. Kai-Uwe Ostheim als Vertreter der Aktionäre gewählt bzw. in dieser Eigenschaft bestätigt.

Der Aufsichtsrat hat angesichts seiner auf drei Mitglieder beschränkten Größe keine Ausschüsse gebildet.

Sitzungen des Aufsichtsrates /​ laufende Überwachung

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020 in zwei Sitzungen am 14. Mai und 20. August 2020 über die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung, über die Budgetplanung, die strategischen Ziele, das Risikomanagement sowie alle organisatorischen und personellen Veränderungen einschließlich aller weiteren Vorgänge von wesentlicher Bedeutung umfassend unterrichten lassen.

Soweit der Aufgabenkreis des Vorstands bzw. das Zusammenwirken der Organe betroffen war, hat der Vorstand an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat laufend durch detaillierte Berichte über prägende Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und des Konzerns informiert.

Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und die Entwicklungsperspektiven des Unternehmens mit dem Vorstand erörtert. Im Übrigen stand der Aufsichtsratsvorsitzende in ständigem, engem Kontakt zum Vorstand, der ihn über aktuelle Geschäftsvorgänge umfassend unterrichtete und mit dem regelmäßig Gespräche über wesentliche strategische und geschäftspolitische Fragen der Gesellschaft und des Konzerns geführt wurden. Der Aufsichtsrat ist zur Überzeugung gelangt, dass die Gesellschaft und der Konzern über ein leistungsfähiges Risikoüberwachungssystem und ausgewogene Compliance-Regelungen verfügen, die der Vorstand nutzt bzw. deren Durchsetzung der Vorstand überwacht. Der Aufsichtsrat ist von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt.

Rechnungslegung

Als Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer wurde von der Hauptversammlung der Gesellschaft die Altavis GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gewählt. Der Aufsichtsrat hat daraufhin den Prüfungsauftrag erteilt. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer hat den Jahresabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2020 sowie den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht geprüft und jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Am 11. Mai 2021 fand die Bilanzaufsichtsratssitzung als Video- bzw. Telefonkonferenz statt. Der Abschlussprüfer und zugleich Konzernabschlussprüfer nahm an der Sitzung teil, berichtete über den Verlauf der Prüfung und die Prüfungsergebnisse und stand für die Beantwortung von Fragen sowie zur Diskussion der Prüfungsberichte und Unterlagen zur Verfügung.

Das Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat erklärt, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Danksagung

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorstandsmitgliedern, ganz besonders bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft, die während der Covid 19 Pandemie eine hervorragende Arbeit geleistet haben und den Betriebsräten für das große Engagement, für ihren tatkräftigen Einsatz im Interesse des Unternehmens sowie für die im Geschäftsjahr 2020 erzielten Erfolge.

Hamburg, 19. Mai 2021

Für den Aufsichtsrat

Dr. Kai-Uwe Ostheim, Vorsitzender

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dem Konzerneigenkapitalspiegel, der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht und Lagebericht der ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die unter "SONSTIGEN INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts und Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

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entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht und Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht und Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts und Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS UND LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs.4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die wir in Einklang mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft haben.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

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wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts und Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht und Lageberichts erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS UND LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht und Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts und Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht und Lageberichts aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts und Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht und Lageberichts durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Hamburg, 11. Mai 2021

Altavis GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Holger Böge, Wirtschaftsprüfer

Stephan Schott, Wirtschaftsprüfer

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