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Governance Information Dec 18, 2008

346_cgr_2008-12-18_8bcfda91-81ea-439b-9c8a-9174564e7c64.pdf

Governance Information

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Entsprechenserklärung des Vorstands und Aufsichtsrats der Business Media China AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

1. Die Business Media China AG wird künftig sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit Ausnahme der folgenden Abweichungen entsprechen:

Ziffer 4.2.3 sieht vor, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder fixe und variable Bestandteile umfassen soll. Die Vorstände erhalten derzeit keine variable Vergütung.

Ziffer 5.3.2 Prüfungsausschuss (Audit Committee). Die Business Media China AG verzichtet im Hinblick auf die überschaubare Größe des Aufsichtsrats generell auf die Bildung eines Prüfungsausschusses. Dadurch ist eine effiziente Tätigkeit und vollständige Information aller Aufsichtsratsmitglieder gewährleistet.

Ziffer 5.3.3 Nominierungsausschuss Die Business Media China AG verzichtet im Hinblick auf die überschaubare Größe des Aufsichtsrats generell auf die Bildung eines Nominierungsausschusses. Dadurch ist eine effiziente Tätigkeit und vollständige Information aller Aufsichtsratsmitglieder gewährleistet.

Ziffer 5.4.1 sieht vor, dass bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern eine festzulegende Altersgrenze berücksichtigt werden soll. Die Festlegung einer Altersgrenze ist nicht vorgesehen.

Ziffer 5.4.3 sieht vor, dass ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung befristet sein soll. Die Befristung der gerichtlichen Bestellung bis zur nächsten Hauptversammlung ist nicht vorgesehen.

Ziffer 5.4.6 sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Business Media China AG erhalten ausschließlich eine fixe Vergütung.

Ziffer 7.1.2 sieht vor, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft befolgt insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Business Media China AG hat seit der letzten Entsprechenserklärung am 20. Dezember 2007 sämtlichen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit Ausnahme der folgenden Abweichungen entsprochen:

Ziffer 4.2.3 sieht vor, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder fixe und variable Bestandteile umfassen soll. Die Vorstände erhalten derzeit keine variable Vergütung.

Ziffer 5.1.2 sieht vor, dass eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt werden soll. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde bislang nicht festgelegt. Im Hinblick auf die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft halten es Vorstand und Aufsichtsrat nicht für angezeigt, eine generelle Vorgabe in Form einer Geschäftsordnungs- oder Satzungsbestimmung zu machen.

Ziffer 5.3 Bildung von Ausschüssen. Die Business Media China AG verzichtet im Hinblick auf die überschaubare Größe des Aufsichtsrats generell auf die Bildung von Ausschüssen. Dadurch ist eine effiziente Tätigkeit und vollständige Information aller Aufsichtsratsmitglieder gewährleistet.

Ziffer 5.4.1 sieht vor, dass bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern eine festzulegende Altersgrenze berücksichtigt werden soll. Die Festlegung einer Altersgrenze ist nicht vorgesehen.

Ziffer 5.4.7 (neu: Ziffer 5.4.6) sieht vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Business Media China AG erhalten ausschließlich eine fixe Vergütung.

Ziffer 5.4.8 (neu: Ziffer 5.4.7) sieht einen Vermerk im Bericht des Aufsichtsrats vor, falls ein Mitglied des Aufsichtsrats in einem Geschäftsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen hat. Der Aufsichtsrat möchte sich den Spielraum für die individuelle Beurteilung etwaiger Abwesenheiten behalten.

Ziffer 7.1.2 sieht vor, dass der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein sollen. Die Gesellschaft befolgt insoweit ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

Stuttgart, den 18. Dezember 2008

Business Media China AG

Der Aufsichtsratsvorsitzende Der Vorstand gez. Henning Möller gez. Klaus M. Hilligardt

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