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Governance Information Dec 20, 2013

346_cgr_2013-12-20_98b37b0c-9026-484f-be50-fac83f308de2.pdf

Governance Information

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Erklärung gemäß §161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Enerxy AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz in der Fassung vom 13. Mai 2013 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 10. Juni 2013 bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) im Geschäftsjahr 2013 nicht entsprochen wurde und auch zukünftig nicht entsprochen wird.

Da die Enerxy AG ein sehr kleines Unternehmen ist, kann sie den weitreichenden Anforderungen des DCGK nicht in vollem Umfang entsprechen, insbesondere was die Bildung von Ausschüssen im Aufsichtsrat sowie die Beachtung der Fristen zur Rechnungslegung und Veröffentlichung angeht.

Karlsruhe, 20. Dezember 2013

Enerxy AG

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat gez. Christian Hoelscher gez. Matthias Gaebler

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