Annual Report • Dec 12, 2024
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | 2023/24 | 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|---|---|
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 82,0 | 81,7 | 80,7 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 82,0 | 81,7 | 80,7 |
| Beteiligungserträge | Mio. EUR | 11,6 | 11,5 | 10,6 |
| Jahresüberschuss | Mio. EUR | 11,7 | 11,4 | 10,3 |
| Burgenland Energie Gruppe | 2023/24 Prognose |
2022/23 | |
|---|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 942 | 986 |
| Gasverkauf | GWh | 688 | 878 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 1.043,7 | 898,4 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 46,21) | 44,0 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 1.494,4 | 1.393,3 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 408,6 | 366,8 |
1) Das Ergebnis vor Steuern wird bereinigt um einen außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung des Landes Burgenland als strategischer Investor in der Höhe von rund 25,2 Mio. Euro gezeigt (Berechnungsgrundlage: AFRY-Bewertung per 31. März 2023). Die tatsächliche Höhe ist von einer aktuellen Unternehmensbewertung bzw. vom Kaufpreis abhängig. In der Bilanz ist dieser außerordentliche Ertrag berücksichtigt. Der prognostizierte außerordentliche Ertrag ist direkt auf jene Transaktion zurückzuführen, zu welcher am 20. Juni 2024 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht wurde, und ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und der marktüblichen Bewertung beim Einstieg des Landes Burgenland als Mehrheitsinvestor in die indirekte Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der Landesholding Burgenland GmbH gehalten. Das Grundkapital der Burgenland Energie AG beträgt 34,9 Mio. Euro.
Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grundkapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBUND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIE GmbH gehalten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %.
| Kennzahlen | 2 |
|---|---|
| Unternehmensprofil | 2 |
| Vorwort des Vorstands | 3 |
| Corporate Governance Bericht | 4 |
| Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex |
4 |
| Organe der Gesellschaft | 5 |
| Burgenland Energie Gruppe | |
| Geschäftsentwicklung 2023/24 (Prognose) | 10 |
| Lagebericht | 12 |
| Energiepolitisches Umfeld | 12 |
| Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld | 14 |
| Wirtschaftliche Entwicklung | 16 |
| Risikobericht | 19 |
| Ausblick | 19 |
| Jahresabschluss 2023/24 | 20 |
| Bilanz | 20 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | 21 |
| Anhang | 22 |
| Entwicklung des Anlagevermögens | 23 |
| Bestätigungsvermerk | 26 |
| Aktie | 29 |
| Beteiligungen | 31 |
| Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht | 32 |


Dr. Alois Ecker; Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
das Geschäftsjahr 2023/24 war weiterhin von einem schwachen internationalen Wirtschaftsumfeld geprägt. Zusätzlich wirken sich ein anhaltender Nachfragerückgang sowie eine schwache wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in den Nachbarländern negativ aus. Darüber hinaus war der Berichtszeitraum von einer überaus milden Witterung geprägt. Die Entwicklung des Geschäftserfolgs der Burgenland Energie AG und damit auch der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird zudem in hohem Maße von den aktuellen Tendenzen auf den Energiemärkten beeinflusst.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft blickt trotz der nach wie vor geopolitisch und energiewirtschaftlich herausfordernden Zeiten erneut auf ein solides Geschäftsjahr zurück. Der Jahresüberschuss zum 30. September 2024 lag mit 11,7 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vergleichszeitraums. Das Jahresergebnis der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen durch die Dividendenausschüttungen ihrer Beteiligungen geprägt. Hierbei ist insbesondere die Dividende der Burgenland Energie AG von Bedeutung, die aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2022/23 bei 11,3 Mio. Euro lag.
Im Vergleichszeitraum konnte die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft nicht mit den positiven Entwicklungen der
bedeutendsten internationalen Aktienindizes mithalten. Sie positionierte sich mit einem leichten Rückgang von 0,7% nahezu auf dem Vorjahresniveau.
Die solide Entwicklung der Beteiligungserträge im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2023/24 eine Dividende in Höhe von 3,85 Euro je Aktie vorzuschlagen.
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2023/24 ein um unbare außerordentliche Bewertungseffekte bereinigtes Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäftsjahr 2024/25 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus.
Eisenstadt, am 20. November 2024
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapitalmarktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, dem Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe.
Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Governance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investor*innen hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientierten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 17. März 2023 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesellschaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2023 voll inhaltlich unterworfen.
Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichischen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwenden. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft lückenlos eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln (Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begründen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Webseite dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hingegen nicht zu begründen.
Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gültigen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend angeführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar.
Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgenden C-Regeln des ÖCGK ab:
Regel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzenden gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem geringen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die die Zusammenarbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung.
Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revisionsplan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Die bestehenden Kontrollen werden vom Vorstand als angemessen beurteilt. Bei der Burgenland Energie AG ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet.
Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variablen Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich.
Regeln 27a bis 29a: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis 29a nur eingeschränkt anwendbar.
Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung einer*s Vorstandsvorsitzenden derzeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel 16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäftsentwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamtvorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl 1) gem. § 243c UGB an Geschäftsfällen reibungslos.
Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Entscheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Umlaufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des geringen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten.
Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte in deutscher Sprache und macht diese auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar. Eine Veröffentlichung in englischer Sprache wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und der Aktionär*innenstruktur sowie auf den Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, hat der Vorstand beschlossen, keinen englischsprachigen Jahres- und Halbjahresfinanzbericht aufzustellen. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht; eine Änderung ist jederzeit möglich.
Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unterlagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu beurteilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der Abschlussprüfenden haben sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt.
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M.
Geboren 1972, Jurist, leitet die Konzernfunktion Generalsekretariat und Compliance der EVN AG, Mandate im Management inund ausländischer Konzerngesellschaften im EVN Konzern, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.
Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026
Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.1)
Dr. Alois Ecker
Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse weitere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im EVN Konzern.
Erstbestellung: 1. Februar 2021 Ende laufende Funktionsperiode: 31. Jänner 2026
Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK.2)
1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO
2) "Wohnungseigentümer" Gemeinnützige Wohnbaugesellschaftm.b.H., EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH, GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H., Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft "Austria" Aktiengesellschaft
| Name (Geburtsjahr) | Bestellung | Andere Funktionen | Unabhängigkeit Regel 531) |
|---|---|---|---|
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender |
seit 11.03.2011 | Sprecher des Vorstands der EVN AG, Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG |
ja |
| Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958) Stellvertretender Vorsitzender |
seit 16.03.2018 bis 15.03.2024 |
Mitglied des Vorstands der EVN AG (bis 31. März 2024) | ja |
| Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (1975) Stellvertretender Vorsitzender |
seit 01.04.2024 | Mitglied des Vorstands der EVN AG | ja |
| Ing. Mag. Michael Amerer (1963) | seit 31.03.2005 | Geschäftsführer der VERBUND Hydro Power GmbH | ja |
| Mag. Rita Heiss (1969) | seit 16.03.2018 | Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der Flughafen Wien AG | ja |
| Mag. Sonja Kunert (1976) | seit 15.03.2024 | Teamleiterin Beteiligungscontrolling und Konsolidierung der EVN AG | ja |
| Mag. Johannes Lang (1973) | seit 20.03.2015 | Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVN AG | ja |
| Mag. Nikolaus Sauer (1969) | seit 12.03.2021 | Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland | nein |
| Mag. Jörg Sollfelner (1974) | seit 18.03.2016 | Geschäftsführer der EVN Energieservices GmbH | ja |
| MMag. Ute Teufelberger (1977) | seit 21.03.2014 bis 15.03.2024 |
Geschäftsführerin der E-VO eMobility GmbH | ja |
| Dr. Norbert Wechtl (1972) | seit 15.03.2019 | Leiter Recht und Public Affairs der EVN AG | ja |
| Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) | seit 16.03.2018 | Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH, Aufsichtsratsmitglied der EVN AG und der VERBUND AG |
ja |
1) Der Streubesitz der Burgenland Holding Aktiengesellschaft beträgt unter 10%. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung.
Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027/28 beschließt.
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionär*innen sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse- und unternehmensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK.
Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisationsrechtlichen Bestimmungen zu berichten. Gleiches gilt auch gegenüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichtigen Belangen der Beteiligungsgesellschaften.
Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegenheiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen.
Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungssystem gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollorgan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig.
Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehörten per 30. September 2024 insgesamt zehn von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen gewählt hat.
Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersichtlich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungspflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäftsordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein solcher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen.
Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied
Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzungen sowie einer Beschlussfassung im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlusses 2022/23 und der Genehmigung des Budgets 2024/25 – die Veranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreter*innen in der Hauptversammlung der Burgenland Energie AG hervorzuheben. Weiters wurde eine neue Vergütungspolitik beschlossen.
Der ÖCGK in der revidierten Fassung Jänner 2023 wurde für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 17. März 2023 in Kraft gesetzt.
Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schriftlichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt.
Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen gemäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkollisionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festgestellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesenheitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 77,5 %. Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2023/24 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen.
Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet, nämlich der Prüfungsausschuss und der Personalausschuss.
Sowohl der Prüfungs- als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Aufsichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Beschlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse überwachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden.
Der Prüfungsausschuss verfügt über das von Gesetz und Regel 40 ÖCGK geforderte Mitglied mit Finanzexpertise. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2023/24 zweimal getagt. Weiters wurde ein Umlaufbeschluss gefasst. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss zum 30. September 2023 samt Anhang und Lagebericht und der Corporate Governance Bericht, der Bericht der Abschlussprüfenden über die Jahresabschlussprüfung, die Vorab-Genehmigung von "Non-Audit-Services" durch den Abschlussprüfenden sowie der Prozess der Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Bedingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis.
Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklusive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats gegeben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt (Regel 43 ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2023/24 keine Sitzung abgehalten und einen Umlaufbeschluss gefasst, der die Vergütungspolitik sowie die Anpassung von Vorstandsverträgen zum Gegenstand hatte.
Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmitgliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, ein Vertrag mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2023/24 betrug 200.311,67 Euro.
Aus den Vorjahren bestehen bzw. bestanden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirtschaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt:
Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden bis Mitte des Geschäftsjahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungsvertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2023/24 betrug 161.887,02 Euro.
Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über einen Dienstleistungsvertrag abgewickelt, der beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfasst. Das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2023/24 betrug netto 119.256,00 Euro.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Eine Änderung des seit 2014 bestehenden Steuerumlagevertrags mit der EVN AG war nicht erforderlich. Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags mit der EVN AG wurde im Geschäftsjahr 2023/24 eine Steuerumlage in Höhe von 23.966,02 Euro zu Gunsten der Burgenland Holding Aktiengesellschaft verbucht.
Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifischen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens. Entsprechende Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden alle zehn Aufsichtsratsmandate neu besetzt. Es wurde kein Vorstandsmandat neu be-
setzt. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sind weiblich. Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird neben der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Kompetenz insbesondere auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusammensetzung des Gremiums Bedacht genommen. Im Vorstand sind derzeit keine Frauen vertreten.
Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichtigen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristischen und energiewirtschaftlichen Bereich.
Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten. Zuletzt erfolgte eine externe Evaluierung für den Corporate Governance Bericht 2021/22.
Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Corporate Governance Berichts haben sich keine Veränderungen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben.
Eisenstadt, am 20. November 2024
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Geschäftsentwicklung 2023/24 (Prognose)1) 1. Oktober 2023 – 30. September 2024
Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäftsjahr 2023/24 mit 197 Windenergieanlagen2) und einer Leistung von 596 MW3) rund 1.303 GWh Ökostrom produziert.
Im Geschäftsjahr 2023/24 sank der Stromverkauf durch die BE Vertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vorjahres um 4,5% auf 942 GWh. Die Netzabgabemenge lag mit 1.588 GWh um 1,1% unter jener des Geschäftsjahres 2022/23. Der Gasverkauf an Endkunden wird mit 688 GWh rund 21,6% unter dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzabgabemenge um 4,7% auf 1.700 GWh.
Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit 1.043,7 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen Anstieg zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussichtlich 46,2 Mio. Euro betragen und liegt somit um rund 5,1 % über dem Vorjahresniveau. Das Ergebnis vor Steuern wird bereinigt um einen außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung eines strategischen Investors am SPV in der Höhe von rund 25,2 Mio. Euro gezeigt (Berechnungsgrundlage: AFRY-Bewertung per 31. März 2023). Die tatsächliche Höhe ist von einer aktuellen Unternehmensbewertung bzw. vom Kaufpreis abhängig. Der prognostizierte außerordentliche Ertrag ist direkt auf jene Transaktion zurückzuführen, zu welcher am 20. Juni 2024 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht wurde, und ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und der marktüblichen Bewertung beim Einstieg des Landes Burgenland als Mehrheitsinvestor in die indirekte Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG.
Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 74,5 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 147,3 Mio. Euro belaufen wird.
Die Bilanzsumme zum 30. September 2024 steht voraussichtlich bei 1.494,4 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (1.050,9 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 70,3% betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 408,6 Mio. Euro und die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote liegt bei 27,3 %. Unter Berücksichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 36,6 %. Die Bilanz berücksichtigt den außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung des strategischen Investors am SPV in Höhe von rund 25,2 Mio. Euro.
Der Schwerpunkt in den kommenden Jahren liegt unverändert auf dem Ausbau von erneuerbarer Energie (Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen). Die intensive Nutzung von erneuerbarer Energie aus Wind und Sonne erfordert einen ständigen Ausbau der Stromnetze. Bis 2030 wird die Netz Burgenland daher mehr als 630 Mio. Euro investieren, um die Netze zu modernisieren und zu erweitern. Neben dem Bau der 110-kV-Mittelburgenlandleitung vom Umspannwerk Oberpullendorf nach Rotenturm sind die Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Umspannwerke die wichtigsten Vorhaben im Ausbauprogramm. Mit dem Neubau des Umspannwerks an der Güssinger Nordeinfahrt soll die Anschlussleistung verdoppelt werden, um die Einspeisung von zusätzlichem Strom aus geplanten Photovoltaikanlagen zu ermöglichen und gleichzeitig die hohe Versorgungssicherheit beizubehalten. In Nickelsdorf soll der bislang größte Elektrolyseur Europas entstehen. Überschüssiger Strom aus Wind- und Sonnenenergie wird hier in grünen Wasserstoff umgewandelt. Die Anlage, die Burgenland Energie und VERBUND gemeinsam im Burgenland errichten, wird in mehreren Stufen gebaut und soll ab 2026 in Betrieb gehen.
| Burgenland Energie Gruppe | 2023/24 Vorschau |
|
|---|---|---|
| Stromverkauf | GWh | 942 |
| Netzabgabemenge (Strom) | GWh | 1.588 |
| Erdgasverkauf | GWh | 688 |
| Netzabgabemenge (Erdgas) | GWh | 1.700 |
| Umsatzerlöse | Mio. EUR | 1.043,7 |
| Ergebnis vor Steuern | Mio. EUR | 46,2 |
| Bilanzsumme | Mio. EUR | 1.494,4 |
| Eigenkapital | Mio. EUR | 408,6 |
| Operativer Cashflow | Mio. EUR | 147,3 |
1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der Burgenland Energie AG per 30. September 2024 noch nicht vor.
Sofern daher noch keine IST-Daten vorhanden sind, basieren die Werte auf den aktuellsten Prognose-Daten der Burgenland Energie AG.
2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2024)
3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2024)

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49% am Grundkapital der Burgenland Energie AG. Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen.
Der europäische Green Deal stellte für die Legislaturperiode von 2019 bis 2024 das zentrale Projekt der Europäischen Kommission dar und definierte damit einen wichtigen energiepolitischen Fokus der EU-Institutionen. Die Zielsetzungen, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und bereits bis 2030 die Treibhausgasemissionen erheblich zu reduzieren, hatten daher in den letzten Jahren maßgeblichen Einfluss auf die europäische Gesetzgebung für den Energiesektor. Ab 2022 wurde die Energiepolitik zudem von der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Krise sowie deren Einfluss auf die Energiepreise und die europäische Wirtschaft geprägt. Ein wesentliches Ziel war und ist es, die negativen Auswirkungen extremer Preisschwankungen auf den EU-Markt und damit letztlich auf die Verbraucher*innen einzudämmen.
Die in der abgelaufenen Legislaturperiode der EU erarbeiteten umfassenden Gesetzespakete für den Energiebereich wurden im Frühjahr 2024 final beschlossen. Die damit initiierten Reformen im Strommarktdesign resultierten in Novellen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und der EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung. Des Weiteren wurden die Gasbinnenmarktrichtlinie und -verordnung novelliert, welche auch einen Rahmen für eine zukünftige Wasserstoffwirtschaft festlegen.
Die wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzespakete betreffen Erleichterungen für Kund*innen bei der Teilnahme am Strommarkt – sowohl im Rahmen von als auch außerhalb von Energiegemeinschaften. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Förderung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren bzw. nicht fossilen Quellen durch Preisstützung mittels sogenannter zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference). Dieser Ansatz zielt darauf ab, den Anstieg der Marktpreise für die Kund*innen zu kompensieren. Die europäische Energiepolitik verändert die Rolle der Kund*innen grundlegend. Neben der Rolle als reine Verbraucher*innen können sie nun auch als aktive Marktteilnehmer*innen am Strommarkt teilnehmen und selbst Strom produzieren und handeln. Darüber hinaus zielt die Neuregelung der Informationsverpflichtungen für Netzbetreiber hinsichtlich der verfügbaren Anschlusskapazitäten auf eine Optimierung der europäischen Netzausbauplanung. Das sogenannte Gas- und Wasserstoffpaket zielt darauf ab, einen geregelten Umstieg auf Wasserstoff zu ermöglichen. Dazu sollen einheitliche (regulatorische) Rahmenbedingungen für die Errichtung der erforderlichen Wasserstoffinfrastruktur (Netze und Speicher) geschaffen und Planungen dafür europaweit vereinheitlicht werden.
Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit hat für die neue Legislaturperiode höchste Priorität, wie die Europäische Kommission in ihren politischen Leitlinien betont. Darüber hinaus werden der Green Deal und die damit verbundenen Ziele und Maßnahmen fortgeführt.
In Österreich besteht noch die Verpflichtung, die auf EU-Ebene zuletzt beschlossenen Richtlinien für den Energiebereich in nationales Recht umzusetzen. Diese Aufgabe muss von der neuen Bundesregierung in Angriff genommen werden. Sie kann dabei auf einen Entwurf der Vorgängerregierung für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) aufsetzen, das an die Stelle des bestehenden Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes (ElWOG) treten soll.
Im Juni 2024 wurde das mit 31. Dezember 2027 befristete Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern beschlossen.
Trotz der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Marktverwerfungen hat die EU nach ausgiebigen Konsultationen mit Energieexpert*innen den Binnenmarkt und die Merit Order als wesentliche und effiziente Mechanismen für die Preisbildung anerkannt. Gleichzeitig wurden in den Reformpaketen für den europäischen Strommarkt Maßnahmen gesetzt, um Preisspitzen zu vermeiden bzw. einzudämmen. Diese werden nun in die österreichische Gesetzgebung bzw. in das nationale Marktdesign einfließen. Das Ziel ist, auch in Österreich künftig wieder eine stabilere Preisentwicklung für Endkund*innen ohne extreme Verwerfungen zu gewährleisten. Aus Sicht der Energielieferant*innen besteht jedoch weiterhin Bedarf an präziseren und rechtssicheren Konsument*innenschutzbestimmungen in Bezug auf die Preisgestaltung und die Kündigungsmöglichkeiten.

In Österreich wurden das Ausmaß der russischen Gasimporte, mögliche Maßnahmen zur weiteren Diversifizierung der Bezugsquellen sowie potenzielle Folgen einer Nichtverlängerung des mit 31. Dezember 2024 endenden Gas-Transitvertrags zwischen Russland und der Ukraine auf die nationale Gasversorgung ausführlich diskutiert. Vor diesem Hintergrund hat das österreichische Parlament im Juni 2024 Gesetzesänderungen beschlossen, die jene Gasversorgungsunternehmen, die zumindest 25 % ihrer Mengen aus Russland oder aus unbekannten Quellen beziehen, zur Erstellung eines Versorgungssicherheitskonzepts verpflichtet. Des Weiteren wurde die Verpflichtung zur Vorhaltung einer strategischen Gasreserve bis 2027 verlängert.
Das geplante Erneuerbaren-Gas-Gesetz konnte aufgrund der fehlenden erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Parlament nicht beschlossen werden. Aus Sicht der Energiebranche hätte eine Mindestquote für grünes Gas im Zusammenspiel mit Strafzahlungen dazu geführt, dass der Marktpreis durch die Höhe der Strafzahlung definiert worden wäre.
Im bisherigen Verlauf des Jahres 2024 konnte lediglich ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft beobachtet werden. Dabei zeigte sich die Dynamik in den USA höher als im Euroraum, wobei Deutschland und Österreich das untere Ende der Skala bilden. Die Produktion in den Schwellenländern entwickelte sich verhalten, insbesondere in China hat sich das Expansionstempo spürbar verlangsamt. Die aktuellen Prognosen sind mit erheblichen Abwärtsrisiken behaftet. Eine Verschärfung geopolitischer Spannungen, beispielsweise im Nahen Osten oder in der Ukraine, könnte den Welthandel bremsen und die zuletzt im Sinkflug befindliche Inflation wieder antreiben. Dies würde eine schwächere Entwicklung der Realeinkommen zur Folge haben, sodass eine Verlangsamung der geldpolitischen Lockerung zu erwarten wäre. Zusätzlich wird der Welthandel zunehmend durch protektionistische Tendenzen belastet. Die USA und die Europäische Union haben hohe
Zölle auf chinesische Elektroautos eingeführt. Sollten Gegenmaßnahmen Chinas in Kraft treten, ist mit einer weiteren Einschränkung des internationalen Güteraustauschs und einer starken Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dynamik zu rechnen. Die Wirtschaftsforscher*innen prognostizieren für den Euroraum aktuell für das Jahr 2024 ein Wachstum von rund 0,8 % sowie für das Jahr 2025 ein Plus zwischen 1,2 % und 1,4 %.
Die österreichische Wirtschaftsleistung ist im ersten Halbjahr 2024 weiter zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das BIP um 1,0 % gesunken. Die Rezession in Industrie und Bauwirtschaft hat sich auch im laufenden Jahr fortgesetzt. Der Konsum hat trotz kräftiger Realeinkommenszuwächse noch nicht wieder angezogen. Der Anstieg der Kostenbasis führt zu einer Beeinträchtigung der österreichischen Exportwirtschaft und schmälert ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dies führte zu ei-
1) Quellen: "European Economic Forecast, Spring 2024", EU-Kommission, Mai 2024;
"Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2024 –2025", IHS, Oktober 2024;
"Prognose für 2024 und 2025: Rezession in Österreich hält sich hartnäckig", WIFO, Oktober 2024;
"Global Economic Prospects", World Bank, Juni 2024;
"World Economic Outlook", International Monetary Fund, Oktober 2024
nem spürbaren Rückfall der österreichischen Wirtschaft im europäischen Vergleich und zuletzt zu einer Rücknahme der BIP-Erwartungen für das Kalenderjahr 2024 auf –0,6 %. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die heimische Wirtschaft wieder an Schwung gewinnen wird, sobald sich die Konsumstimmung aufhellt und die Auslandsnachfrage stärker wird. Letztere wird durch die erwartete Erholung der Industriekonjunktur im Euroraum getragen. Für das Jahr 2025 wird ein moderates Wachstum zwischen 0,8 % und 1,6 % prognostiziert.
Das Energiegeschäft der Burgenland Energie ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushaltskund*innen vor allem von der Witterung und vom aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise können die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der Burgenland Energie wesentlich vom geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Wind- und Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Im Geschäftsjahr 2023/24 war die Witterung erneut von sehr milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich sowohl deutlich unter dem Vorjahreswert als auch unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Geschäftsjahr 2023/24 hingegen im Vergleich zum bereits hohen Vorjahreswert nochmals deutlich an.
Die Primärenergie- und Energiepreise zeigten sich in der Berichtsperiode weiterhin rückläufig. Nach unterjährigen Schwankungen reduzierte sich der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas zum Bilanzstichtag von zuvor 56,4 Euro pro MWh auf 33,9 Euro pro MWh. Auch die Preise für CO2-Emissionszertifikate kamen konjunkturbedingt unter den Vergleichswerten des Vorjahres zu liegen: Mit durchschnittlich 69,1 Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2023/24 lagen sie um rund 18,0 % unter dem Wert von 84,2 Euro pro Tonne in der vorangegangenen Berichtsperiode.
Diese Entwicklungen wirkten sich auch auf die Marktpreise für Strom aus, die im Berichtsjahr ebenfalls einen neuerlichen deutlichen Rückgang verzeichneten: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh (Vorjahr: 134,4 Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWh). Aufgrund des kontinuierlich ansteigenden Anteils an erneuerbaren Erzeugungskapazitäten im Energiesystem sind die unterjährigen Preisentwicklungen mittlerweile auch stark von saisonalen Effekten beeinflusst.
| Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen | 2023/24 | 2022/23 | |
|---|---|---|---|
| Heizungsbedingter Energiebedarf1) | % | 87,6 | 98,7 |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf1) | % | 143,4 | 101,2 |
| Primärenergiepreise und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 77,9 | 78,8 |
| Erdgas – NCG2) | EUR/MWh | 33,9 | 56,4 |
| Steinkohle – API#23) | EUR/t | 105,0 | 150,4 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 69,1 | 84,2 |
| Strom – EPEX Spotmarkt4) | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 75,2 | 134,4 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 85,5 | 154,8 |
1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100%) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte
2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange)
3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen)
4) EPEX Spot – European Power Exchange
Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgenland Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2023/24 Beteiligungserträge in Höhe von 11,6 Mio. Euro (2022/23: 11,5 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von 11,3 Mio. Euro (Vorjahr: 11,2 Mio. Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) vereinnahmt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal.
Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023/24 eine Dividende in Höhe von 3,85 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,80 Euro je Aktie) an die Aktionär*innen auszuschütten. Das entspricht einer Dividendenzahlung in Höhe von 11,55 Mio. Euro.
Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2023/24 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit rund 82,0 Mio. Euro um 0,4% leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2024 betrug 99,98%.
Per 30. September 2024 betrug das Grundkapital der Burgenland Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaber*innen lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft notiert im Segment "Standard Market Auction" der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten.
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft – Kennzahlen | 2023/24 | 2022/23 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | in % | ||||
| Ergebnis vor Steuern | 11,7 | 11,4 | 2,6 | ||
| Beteiligungserträge | 11,6 | 11,5 | 0,9 | ||
| Jahresüberschuss | 11,7 | 11,4 | 2,6 | ||
| Bilanzsumme | 82,0 | 81,7 | 0,4 | ||
| Anlagevermögen | 71,3 | 71,3 | – | ||
| Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung | 10,6 | 10,4 | 1,9 | ||
| Eigenkapital | 82,0 | 81,7 | 0,4 | ||
| Fremdkapital | 0,0 | 0,0 | – | ||
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at
| TEUR | 2023/24 | 2022/23 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
11.668 | 11.358 | 310 | 2,7 |
Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2023/24 keine Umsatzerlöse.
| 2023/24 | 2022/23 | Veränderung in %-Punkten |
||
|---|---|---|---|---|
| Kapitalrentabilität | ||||
| Eigenkapitalrentabilität | Ergebnis vor Steuern/ durchschnittliches Eigenkapital |
14,3% | 14,0% | 0,3 |
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital |
14,3% | 14,0% | 0,3 |
| TEUR | 2023/24 | 2022/23 | Veränderung absolut |
Veränderung in % |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen – langfristiges Umlaufvermögen = kurzfristiges Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen |
10.615 | 10.323 | 292 | 2,8 |
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital/Gesamtkapital | 99,98% | 99,97% | – | – |
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2024 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %.
| Geldflussrechnung | 2023/24 | 2022/23 | Veränderung | Veränderung |
|---|---|---|---|---|
| TEUR | absolut | in % | ||
| Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit | 11.420 | 10.353 | 1.067 | 10,3 |
| Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit | 0 | 0 | – | – |
| Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit | –11.400 | –10.350 | –1.050 | 10,3 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands | 20 | 3 | 17 | – |
Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 11,7 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von 11,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren neben höheren Zinserträgen vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft.

Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesellschaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter Wind stromproduzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem des EVN Konzerns integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können.
PHOTOVOLTAIK
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungsvertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungswesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zugriffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt.
Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriftenregelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewährleistet.
Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG bestehenden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden.
Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft.
Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet.
Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet zudem großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos.
Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwährungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß. Aufgrund der Veranlagung im EVN Konzern ist das Kreditausfallsrisiko als gering einzustufen.
Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unternehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Burgenland Energie AG statt.
Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2023/24 ein um unbare außerordentliche Bewertungseffekte bereinigtes Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäftsjahr 2024/25 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus.
Eisenstadt, am 20. November 2024
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
(Vorjahresvergleich zum 30. September 2023)
| Aktiva | 30.09.2024 EUR |
30.09.2023 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | ||
| Finanzanlagen | 71.325.280,80 | 71.325 | |
| 71.325.280,80 | 71.325 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen |
|||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 10.626.786,54 | 10.342 | |
| 2. Sonstige Forderungen | 0,00 | 1 | |
| 10.626.786,54 | 10.343 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
1.268,76 | 1 | |
| 10.628.055,30 | 10.344 | ||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 6.841,99 | 7 |
| D. | Aktive latente Steuern | 15.546,91 | 24 |
| Summe Aktiva | 81.975.725,00 | 81.700 |
| Passiva | 30.09.2024 EUR |
30.09.2023 TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | ||||
| I. | Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital | 21.810.000,00 | 21.810 | ||
| II. | Kapitalrücklagen | ||||
| gebundene | 43.676.373,33 | 43.676 | |||
| III. | Gewinnrücklagen | ||||
| andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 4.922.000,00 | 4.792 | |||
| IV. | Bilanzgewinn | 11.553.815,95 | 11.400 | ||
| davon Gewinnvortrag | 388,94 | 8 | |||
| 81.962.189,28 | 81.679 | ||||
| B. | Rückstellungen | ||||
| Sonstige Rückstellungen | 12.404,70 | 9 | |||
| C. | Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.115,00 | 1 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 1.115,00 | 1 | |||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 1 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 0,00 | 1 | |||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 16,02 | 11 | |||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 16,02 | 0 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 16,02 | 11 | |||
| 1.131,02 | 12 | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 1.131,02 | 12 | |||
| Summe Passiva | 81.975,725,00 | 81.700 |
(Vorjahresvergleich 1. Oktober 2022 – 30. September 2023)
| 2023/24 EUR |
2022/23 TEUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Sonstige betriebliche Erträge a) Übrige |
207,35 | 0 |
| 207,35 | 0 | ||
| 2. | Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | –10.415,70 | –9 | |
| b) Soziale Aufwendungen | –405,14 | 0 | |
| davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche | |||
| Mitarbeitendenvorsorgekassen | –159,36 | 0 | |
| davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben | |||
| sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge | –245,78 | 0 | |
| –10.820,84 | –9 | ||
| 3. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen | –54,00 | –2 | |
| b) Übrige | –277.284,66 | –301 | |
| –277.338,66 | –303 | ||
| 4. | Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis) | –287.952,15 | –312 |
| 5. | Erträge aus Beteiligungen | 11.562.860,75 | 11.477 |
| 6. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 393.254,38 | 195 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 392.009,08 | 194 | |
| 7. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | –282,88 | –1 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | –1 | |
| 8. | Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis) | 11.955.832,25 | 11.670 |
| 9. | Ergebnis vor Steuern | 11.667.880,10 | 11.359 |
| 10. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon Erträge aus Steuerumlage |
15.546,91 23.966,02 |
24 0 |
| davon latente Steuern vom Einkommen | –8.419,11 | 24 | |
| 11. | Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 11.683.427,01 | 11.383 |
| 12. | Auflösung von Gewinnrücklagen | 0,00 | 10 |
| 13. | Zuweisung zu Gewinnrücklagen | –130.000,00 | 0 |
| 14. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 388,94 | 8 |
| 15. | Bilanzgewinn | 11.553.815,95 | 11.400 |
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2024 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Konzerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufgestellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 abgeschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG blieb bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied im Falle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuerumlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 23 %) nach der Belastungsmethode ("Stand-alone"- Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgruppenergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines negativen steuerlichen Gesamtgruppenergebnisses auf Ebene der EVN AG ist der Verlust von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gruppenintern vorzutragen.
Das Mindestbesteuerungsgesetz ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft daher erstmalig für das Geschäftsjahr 2024/25. Die Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steuern gemäß § 198 Abs. 10 Z 4 UGB wurde entsprechend angewandt. Laufende Steuern waren mangels Anwendbarkeit zum 30. September 2024 noch nicht zu erfassen. Für künftige Jahre ist aus derzeitiger Sicht für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit keiner zusätzlichen Steuerbelastung aus dem Mindestbesteuerungsgesetz zu rechnen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind.
Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird, gebildet.
In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | Stand 01.10.2023 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 30.09.2024 |
|
| I. | Finanzanlagen | |||||
| Beteiligungen | ||||||
| Burgenland Energie AG | 70.217.803,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 | |
| Wiener Börse AG | 1.107.477,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 | |
| Gesamtsumme Anlagevermögen | 71.325.280,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 |
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt.
| Beteiligungen Name und Sitz |
Höhe der Beteiligung gesamt |
Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) |
Jahres überschuss |
Stichtag | |
|---|---|---|---|---|---|
| in % | TEUR | TEUR | |||
| Burgenland Energie AG (Sitz: Eisenstadt) | 49,00 | 411.348,6 | 68.552,9 | 30.09.2023 | |
| Wiener Börse AG (Sitz: Wien) | 0,99 | 192.230,2 | 39.545,4 | 31.12.2023 |
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 10.626.786,54 Euro (Vorjahr: rund 10.342 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 10.549.311,67 Euro (Vorjahr: 10.295 Tsd. Euro) als auch aus der Verrechnung der Kapitalertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rahmen der Steuergruppe in Höhe von 77.474,87 Euro (Vorjahr: 48 Tsd. Euro).
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 6.841,99 Euro (Vorjahr: 7 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Aufwandsabgrenzungen.
Die aktive latente Steuer für das negative steuerliche Ergebnis des Vorjahres wurde aufgrund des diesjährigen positiven Gesamtgruppenergebnisses auf Ebene der EVN AG aufgelöst und als Forderung aus Steuerumlage eingebucht. Das diesjährige, positive steuerliche Ergebnis der Gesellschaft wurde mit Vorgruppenverlustvorträgen verrechnet.
Für Vorgruppenverlustvorträge wurden aktive latente Steuern in jener Höhe angesetzt, in der sie auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden können. Für Vorgruppenverlustvorträge in Höhe von 2.422.053,76 Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt.
Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| 30.09.2024 EUR |
30.09.2023 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand zum 01.10. | 23.966,02 | 0 |
| Erfolgswirksame Veränderung | –8.419,11 | 24 |
| Stand zum 30.09. | 15.546,91 | 24 |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2023 |
Zugänge außerplan |
Abgänge | Zuschrei bungen |
Umbuchungen | Stand 30.09.2024 |
30.09.2024 | 01.10.2023 | |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 70.217.803,48 | 70.217.803,48 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.107.477,32 | 1.107.477,32 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 71.325.280,80 | 71.325.280,80 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaber*in lautende Stückaktien zerlegt.
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 12.404,70 Euro (Vorjahr: 9 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 10.820,84 Euro (Vorjahr: 9 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden Vorstandsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen hauptsächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mitgliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungsbeziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 119.256,00 Euro (Vorjahr: 108 Tsd. Euro). Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüfenden gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüttung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von 11.270.000,00 Euro (Vorjahr: 11.221 Tsd. Euro) sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 292.860,75 Euro (Vorjahr: 256 Tsd. Euro) ausgewiesen.
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 393.254,38 Euro (Vorjahr: 195 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus der Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von 392.009,08 Euro (Vorjahr: 194 Tsd. Euro) enthalten.
Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage wird einerseits der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 23.966,02 Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuer in Höhe von –8.419,11 (Vorjahr: 24 Tsd. Euro) ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2023/24 waren folgende Personen als Vorstand tätig:
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker
Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 10.820,84 Euro (Vorjahr: 9 Tsd. Euro).
In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichtsratsmitglieder tätig:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter; bis 15. März 2024) Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Vorsitzender-Stellvertreter; ab 1. April 2024) Ing. Mag. Michael Amerer Mag. Rita Heiss Mag. Sonja Kunert (ab 15. März 2024) Mag. Johannes Lang Mag. Nikolaus Sauer Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger (bis 15. März 2024) Dr. Norbert Wechtl Dipl.-Ing. Peter Weinelt
An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 26,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 26 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesellschaft keine Arbeitnehmenden.
Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen.
Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt.
Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen.
Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse eingetreten.
Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 11.553.815,95 Euro einen Betrag in Höhe von 11.550.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 3,85 Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 3.815,95 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Eisenstadt, am 20. November 2024
Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 30.9.2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15.3.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8.4.2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, am 20. November 2024
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer
ppa. MMag. Nicole Doppelhofer Wirtschaftsprüferin
Die international bedeutendsten Aktienindizes haben sich im Berichtszeitraum Oktober 2023 bis September 2024 trotz wirtschaftlicher Herausforderungen und geopolitischer Unsicherheiten positiv entwickelt. Der deutsche Leitindex DAX etwa legte in diesem Zeitraum um 25,6 % zu und der Wiener Leitindex ATX um 15,4 %. Auch der für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities erzielte einen Zuwachs um 16,98 %.
Trotz dieses insgesamt positiven Umfelds lag die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit einem Schlusskurs von 71,5 Euro um 0,7 % unter dem Vorjahresniveau.
Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichtsperiode bei 17 Stück (Einmalzählung). Daraus ergibt sich ein Umsatzvolumen an der Wiener Börse von 0,32 Mio. Euro. Am 30. September 2024 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,17 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 215 Mio. Euro.
Für das Geschäftsjahr 2023/24 wird der Vorstand der Hauptversammlung am 14. März 2025 eine Dividende in Höhe von 3,85 Euro je Aktie vorschlagen.
| Aktienperformance | 2023/24 | 2022/23 | 2021/22 | |
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Tagesumsatz | Stück | 17 | 19 | 17 |
| Aktienumsatz gesamt | Mio. EUR | 0,32 | 0,38 | 0,43 |
| Höchstkurs | EUR | 77,00 | 99,00 | 100,00 |
| Tiefstkurs | EUR | 70,00 | 70,00 | 92,50 |
| Kurs per Ultimo September | EUR | 71,50 | 72,00 | 98,00 |
| Marktkapitalisierung per Ultimo September | Mio. EUR | 215 | 216 | 294 |
| Gewichtung im WBI per Ultimo September | % | 0,17 | 0,18 | 0,28 |
| Dividende pro Aktie | EUR | 3,851) | 3,80 | 3,45 |
1) Vorschlag an die Hauptversammlung
Basis September 2023

Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%)

Beteiligungen der Burgenland Energie AG per 30. September 2024
| 100 % Netz Burgenland GmbH | |||
|---|---|---|---|
| 6,7 % EDA Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH |
|||
| 100 % BE Vertrieb GmbH & Co KG | |||
| BE Energy GmbH | |||
| 57,6 % EPZ Energieprojekt Zurndorf GmbH & Co KG | |||
| 57,6 % EP Zurndorf GmbH | |||
| 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH |
|||
| 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG |
|||
| 40 % MMW Potzneusiedl GmbH |
|||
| 50 % Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH |
|||
| 100 % Windpark Nick Alpha GmbH |
|||
| 100 % Windpark Baumgarten GmbH |
|||
| 100 % Energie Burgenland Bürgerbeteiligung GmbH |
|||
| 20 % Windpark Deutsch Haslau GmbH |
|||
| 37 % Windpark Nikitsch GmbH |
|||
| 100 % WIBE – Windpark Beteiligungs GmbH (Eisenstadt, Österreich) |
|||
| 100 % SonnenBau GmbH |
|||
| 75 % Windpark und PV GmbH |
|||
| 51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn) |
|||
| 40 % ÖBB-BE GmbH & Co KG |
|||
| 40 % ÖBB-BE GmbH |
|||
| 49 % WindPV Holding GmbH |
|||
| 100 % | Energie Burgenland Fernwärme GmbH | ||
| 100 % | BE Technology GmbH | ||
| 100 % | BE Service GmbH | ||
| 100 % | BE Finance GmbH | ||
| 100 % | BE Solution GmbH | ||
| 49 % BE Mobilität GmbH | |||
| 25,02 % Solah Group GmbH | |||
| 100 % |
% Krone Sonne GmbH
WINDKRAFT
gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018
Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind.
Eisenstadt, am 20. November 2024 Der Vorstand
Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
| Nachweisstichtag Hauptversammlung 04.03.2025 |
|
|---|---|
| Hauptversammlung | 14.03.2025 |
| Ex-Dividendentag | 20.03.2025 |
| Record-Date Dividende | 21.03.2025 |
| Dividendenzahltag | 26.03.2025 |
| Ergebnis 1. Halbjahr 2024/25 (Halbjahresfinanzbericht) | 26.05.2025 |
| Jahresergebnis 2024/25 (Jahresfinanzbericht) | 18.12.2025 |
1) Änderungen vorbehalten
| 21,81 Mio. Euro |
|---|
| 3 Mio. Stückaktien |
| EVN AG |
| AT0000640552 |
| BHAV.VI (Reuters); BURG AV |
| (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) |
| Wien |
1) Per 30. September 2024
Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich
Investor Relations Mag. Karin Krammer Telefon: +43 2236 200-12867 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzestexten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind.
Redaktionsschluss: 20. November 2024 Veröffentlichung: 12. Dezember 2024
Satz und Reinzeichnung: gugler* MarkenSinn, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien Fotos: Raimo Rudi Rumpler (Vorstandsfoto), shutterstock (Bildseiten)
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.