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Burgenland Holding AG

Annual / Quarterly Financial Statement Dec 12, 2024

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Annual / Quarterly Financial Statement

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Jahresfinanzbericht 2023/24 Burgenland Holding Aktiengesellschaft 2023/24 2022/23 2021/22 Bilanzsumme Mio.EUR 82,0 81,7 80,7 Eigenkapital Mio.EUR 82,0 81,7 80,7 Beteiligungserträge Mio.EUR 11,6 11,5 10,6 Jahresüberschuss Mio.EUR 11,7 11,4 10,3 Burgenland Energie Gruppe 2023/24 Prognose 2022/23 Stromverkauf GWh 942 986 Gasverkauf GWh 688 878 Umsatzerlöse Mio. EUR 1.043,7 898,4 Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 46,2 1) 44,0 Bilanzsumme Mio. EUR 1.494,4 1.393,3 Eigenkapital Mio. EUR 408,6 366,8 1) Das Ergebnis vor Steuern wird bereinigt um einen außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteiligung des Landes Burgenland als strategischer Investor in der Höhe von rund 25,2Mio.Euro gezeigt (Berechnungsgrundlage: AFRY-Bewertung per 31.März 2023). Die tatsächliche Höhe istvon einer aktuellen Unternehmens bewertung bzw. vom Kaufpreis abhängig. In der Bilanz ist dieser außerordentliche Ertrag berücksichtigt. Der prognostizierte außerordentliche Ertrag ist direkt auf jene Transaktion zurückzuführen, zu welcher am 20.Juni 2024 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht wurde, und ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und der markt- üblichen Bewertung beim Einstieg des Landes Burgenland als Mehrheitsinvestor in die indirekte Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG. Kennzahlen Mit Energie fürs Burgenland Die Burgenland HoldingAktiengesellschaft Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der BurgenlandEnergie AG. Die restlichen 51 % der Anteile werden von der LandesholdingBurgenlandGmbH gehalten. Das Grund kapital der BurgenlandEnergie AG beträgt 34,9Mio. Euro. Aktien der Burgenland Holding Aktiengesellschaft (Grund- kapital: 21,8 Mio. Euro) werden im Amtlichen Handel der Wiener Börse unter der internationalen Wertpapierkenn- nummer (ISIN) AT0000640552 gehandelt. Mehrheitsaktionär der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist die EVNAG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % am Grundkapital hält. Über 10 % der Anteile werden von der VERBU ND AG und zwischen 5 % und 10 % von der WIEN ENERGIEGmbH gehal- ten. Die Anteile der übrigen Aktionäre liegen jeweils unter der meldepflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 %. Kennzahlen 2 Unternehmensprofil 2 Vorwort des Vorstands 3 Corporate Governance Bericht 4 Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex 4 Organe der Gesellschaft 5 Burgenland Energie Gruppe Geschäftsentwicklung 2023/24 (Prognose) 10 Lagebericht 12 Energiepolitisches Umfeld 12 Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld 14 Wirtschaftliche Entwicklung 16 Risikobericht 19 Ausblick 19 Jahresabschluss 2023/24 20 Bilanz 20 Gewinn- und Verlustrechnung 21 Anhang 22 Entwicklung des Anlagevermögens 23 Bestätigungsvermerk 26 Aktie 29 Beteiligungen 31 Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht 32 Jahresfinanzbericht 2023/24 Inhalt 2 STROMNETZ 3 Vorwort des Vorstands Vorwort des Vorstands Dr. Alois Ecker; Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, das Geschäftsjahr 2023/24 war weiterhin von einem schwachen internationalen Wirtschaftsumfeld geprägt. Zusätzlich wirken sich ein anhaltender Nachfragerückgang sowie eine schwache wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in den Nachbarländern negativ aus. Darüber hinaus war der Berichtszeitraum von einer überaus milden Witterung geprägt. Die Entwicklung des Ge- schäftserfolgs der Burgenland Energie AG und damit auch der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird zudem in hohem Maße von den aktuellen Tendenzen auf den Energiemärkten beeinflusst. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft blickt trotz der nach wie vor geopolitisch und energiewirtschaftlich herausfordern- den Zeiten erneut auf ein solides Geschäftsjahr zurück. Der Jah- resüberschuss zum 30. September 2024 lag mit 11,7 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vergleichszeitraums. Das Jahres- ergebnis der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen durch die Dividendenausschüttungen ihrer Betei- ligungen geprägt. Hierbei ist insbesondere die Dividende der Burgenland Energie AG von Bedeutung, die aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2022/23 bei 11,3 Mio. Euro lag. Im Vergleichszeitraum konnte die Aktie der Burgenland Holding Aktiengesellschaft nicht mit den positiven Entwicklungen der bedeutendsten internationalen Aktienindizes mithalten. Sie posi- tionierte sich mit einem leichten Rückgang von 0,7 % nahezu auf dem Vorjahresniveau. Die solide Entwicklung der Beteiligungserträge im abgelaufenen Geschäftsjahr ermöglicht es dem Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, der Hauptversammlung aus dem Ergeb nis des Geschäftsjahres 2023/24 eine Dividende in Höhe von 3,85 Euro je Aktie vorzuschlagen. Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2023/24 ein um unbare außerordentliche Bewertungseffekte bereinigtes Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgen land Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäfts - jahr 2024/25 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus. Eisenstadt, am 20. November 2024 Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 4 Corporate Governance Bericht Corporate Governance Bericht 1) Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft (die Gesellschaft) ist eine österreichische Aktiengesellschaft und notiert an der Wiener Börse. Die Corporate Governance ergibt sich neben den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Aktien- und Kapital marktrecht, aus der Satzung der Burgenland Holding Aktien gesellschaft, dem Österreichischen Corporate Gover- nance Kodex (ÖCGK) – siehe www.corporate-governance.at – sowie aus den Geschäftsordnungen der sozietären Organe. Vorstand und Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktien- gesellschaft sind den Grundsätzen guter Corporate Gover- nance verpflichtet und entsprechen damit den Erwartungen nationaler und internationaler Investorinnen hinsichtlich einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig orientier- ten Unternehmensführung und -kontrolle. Mit Wirkung zum 17.März2023 hat sich die Burgenland Holding Aktiengesell- schaft dem ÖCGK in seiner Fassung vom Jänner 2023 voll - inhaltlich unterworfen. Die Standards des ÖCGK unterteilen sich in drei Gruppen. Die erste Kategorie von Regelungen (Legal Requirements) beruht auf zwingenden Rechtsvorschriften und ist von österreichi- schen börsenotierten Unternehmen verpflichtend anzuwen- den. Sie wird auch von der Burgenland Holding Aktiengesell- schaft lücken los eingehalten. Das Nichtbefolgen von C-Regeln ( Comply or Explain) ist zulässig, jedoch öffentlich zu begrün- den. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft stellt derartige Erläuterungen nachstehend in diesem Bericht sowie auf ihrer Webseite dar. Für R-Regeln (Recommendation), die lediglich reinen Empfehlungscharakter haben, sind Abweichungen hin- gegen nicht zu begründen. Da keine Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses besteht, sind die internationalen Rechnungslegungsstandards nicht anzuwenden. Die Berichterstattung erfolgt nach den gülti- gen österreichischen Rechnungslegungsvorschriften, die Regeln 65, 66, 69 und 70 des ÖCGK kommen nicht zur Anwendung. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktien gesellschaft erklären, vorbehaltlich der nachfolgend an- geführten Abweichungen samt Begründungen, die vollständige Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK; auch bei R-Regeln bestehen nur vereinzelt Abweichungen. Der Corporate Governance Bericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist unter www.buho.at/Corporate-Governance-Bericht abrufbar. Abweichungen von C-Regeln Aufgrund der besonderen Ausprägung des Unternehmens weicht die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von folgen- den C-Regeln des ÖCGK ab: R egel 16: Kein Mitglied des Vorstands wurde zum Vorsitzen- den gewählt. Die Gesellschaft ist eine Holding mit einem gerin- gen Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Die Bestellung einers Vorstandsvorsitzenden wäre bei einem zweigliedrigen Vorstand auch mit Nachteilen verbunden. Der Aufsichtsrat hat daher von einer entsprechenden Bestellung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit möglich. Der Vorstand agiert als Kollegialorgan und hat seine Beschlüsse stets einvernehmlich gefasst. Aus den genannten Gründen enthält auch die Geschäftsordnung des Vorstands, die die Zusammenarbeit des Vorstands regelt, keine Geschäftsverteilung. Regel 18: Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist ver- traglich in das Revisions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem der EVN AG eingebunden, auf das jederzeit zugegriffen werden kann. Ein eigener Revi sionsplan wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und dem Anspruch größtmöglicher Effizienz bei der Administration als nicht notwendig ange sehen. Die beste- henden Kontrollen werden vom Vorstand als angemessen beur teilt. Bei der Burgenland Energie AG ist im Übrigen ein eigenes Revisionssystem eingerichtet. Regel 27: Die Vergütung des Vorstands enthält keine variab- len Bestandteile. Die Größe des Unternehmens, die begrenzte Gestaltungsmöglichkeit beim Beteiligungsergebnis sowie die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit sprechen für ein vereinfachtes Vergütungsschema. Der Aufsichtsrat hat daher von einer ent- sprechenden Verankerung keinen Gebrauch gemacht. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jederzeit einvernehmlich möglich. Regeln 27a bis 29a: Da der Vorstand nur eine fixe Vergütung bekommt und es keine leitenden Angestellten in der Burgen- land Holding Aktiengesellschaft gibt, sind die Regeln 27a bis 29a nur eingeschränkt anwendbar. Regel 37: Der Aufsichtsratsvorsitzende kommuniziert mit dem Gesamtvorstand. Die Gesellschaft ist eine Holding mit geringem Umfang an operativer Geschäftstätigkeit. Der Aufsichtsrat hat daher von einer Bestellung einers Vorstandsvorsitzenden der- zeit keinen Gebrauch gemacht (siehe Begründung zu Regel16). Eine zeitliche Befristung gibt es nicht, eine Änderung ist jeder- zeit möglich. Die Abstimmung der Strategie, der Geschäfts- entwicklung sowie des Risikomanagements mit dem Gesamt- vorstand funktioniert angesichts der überschaubaren Anzahl an Geschäftsfällen reibungslos. 1) gem. § 243c UGB 5 Corporate Governance Bericht Organe der Gesellschaft Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Geboren 1972, Jurist, leitet die Konzernfunktion Generalsekreta- riat und Compliance der EVN AG, Mandate im Management in- und ausländischer Konzerngesellschaften im EVN Konzern, seit 2011 im Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft. Erstbestellung: 5. September 2011 Ende laufende Funktionsperiode: 4. September 2026 Drei Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK. 1) Dr. Alois Ecker Geboren 1960, Jurist, Beteiligungsmanager sowie diverse wei- tere Managementfunktionen und Projektverantwortungen im EVN Konzern. Erstbestellung: 1. Februar 2021 Ende laufende Funktionsperiode: 31.Jänner 2026 Vier Aufsichtsratsmandate in anderen Gesellschaften gemäß Regel 16 ÖCGK. 2) Mitglieder des Aufsichtsrats Name (Geburtsjahr) Bestellung Andere Funktionen Unabhängigkeit Regel 53 1) Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (1964) Vorsitzender seit 11.03.2011 Sprecher des Vorstands der EVNAG, Aufsichtsratsmitglied der VERBUND AG ja Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (1958) Stellvertretender Vorsitzender seit 16.03.2018 bis 15.03.2024 Mitglied des Vorstands der EVNAG (bis 31. März 2024) ja Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (1975) Stellvertretender Vorsitzender seit 01.04.2024 Mitglied des Vorstands der EVNAG ja Ing. Mag. Michael Amerer (1963) seit 31.03.2005 Geschäftsführer der VERBUND Hydro PowerGmbH ja Mag. Rita Heiss (1969) seit 16.03.2018 Bereichsleiterin Finanz- und Rechnungswesen der Flughafen Wien AG ja Mag. Sonja Kunert (1976) seit 15.03.2024 Teamleiterin Beteiligungscontrolling und Konsolidierung der EVN AG ja Mag. Johannes Lang (1973) seit 20.03.2015 Leiter Konzernfunktion Rechnungswesen der EVNAG ja Mag. Nikolaus Sauer (1969) seit 12.03.2021 Leitender Bediensteter Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland nein Mag. Jörg Sollfelner (1974) seit 18.03.2016 Geschäftsführer der EVN Energieservices GmbH ja MMag. Ute Teufelberger (1977) seit 21.03.2014 bis 15.03.2024 Geschäftsführerin der E-VO eMobility GmbH ja Dr. Norbert Wechtl (1972) seit 15.03.2019 Leiter Recht und Public Affairs der EVNAG ja Dipl.-Ing. Peter Weinelt (1966) seit 16.03.2018 Geschäftsführer der WIENER STADTWERKE GmbH, Aufsichtsratsmitglied der EVN AG und der VERBUND AG ja 1) Der Streubesitz der Burgenland HoldingAktiengesellschaft beträgt unter 10 %. Regel 54 kommt daher nicht zur Anwendung. Die Funktionsperiode sämtlicher von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2027/28 beschließt. 1) EVN Macedonia AD, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Home DOO 2) „Wohnungseigentümer“ Gemeinnützige Wohnbaugesellschaftm.b.H., EWU Wohnbau Unternehmensbeteiligungs-GmbH, GEBAU-NIOBAU Gemeinnützige Baugesellschaft m.b.H., Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft „Austria“ Aktiengesellschaft Regel 39: Ein eigener Ausschuss des Aufsichtsrats zur Ent- scheidung in dringenden Fällen besteht nicht. Das Erfordernis dringender Entscheidungen des Aufsichtsrats wird über Um- laufbeschlüsse abgedeckt und erscheint angesichts des gerin- gen Geschäftsumfangs der Gesellschaft als ausreichend. Der Aufsichtsrat kann jederzeit weitere Ausschüsse einrichten. Regel 68: Die Gesellschaft veröffentlicht Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte in deutscher Sprache und macht diese auf der Webseite der Gesellschaft verfügbar. Eine Ver- öffentlichung in englischer Sprache wird mit Bedacht auf die geringe Komplexität und Größe der Gesellschaft und der Aktio- närinnenstruktur sowie auf den Anspruch größtmöglicher Effi- zienz bei der Administration als nicht notwendig angesehen. Um unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden, hat der Vor- stand beschlossen, keinen englischsprachigen Jahres- und Halb- jahresfinanzbericht aufzustellen. Eine zeitliche Befristung gibt es nicht; eine Änderung ist jederzeit möglich. Regel 83: Die Abschlussprüfenden haben auf Grundlage der vorgelegten Dokumente und der zur Verfügung gestellten Unter- lagen die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements zu be ur- teilen und dem Vorstand zu berichten. Wie oben erläutert ist die Burgenland Holding Aktiengesellschaft vertraglich in das Revi- sions- und Risikomanagementsystem sowie das interne Kontroll- system der EVN AG eingebunden. Die Prüfung der Abschluss- prüfenden haben sich daher auch auf die Funktionsfähigkeit des Revisions- und Risikomanagements der EVN AG erstreckt. 6 Leitung der Gesellschaft durch den Vorstand Der Vorstand der Burgenland Holding Aktiengesellschaft be- steht aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand hat unter eigener Ver- antwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie der Gegenstand und das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionärinnen sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Grundlagen seines Handelns sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere aktien-, börse- und unterneh- mensrechtliche Vorschriften, sowie die Satzung und die vom Aufsichtsrat beschlossene Geschäftsordnung für den Vorstand. Wichtige Verhaltensregeln finden sich auch im ÖCGK. Bei zustimmungspflichtigen Angelegenheiten, die per Gesetz oder Beschluss des Aufsichtsrats als solche definiert sind, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Geschäftsordnungen beinhalten einen ausführlichen Katalog derartiger Angelegenheiten. Berichtspflichten des Vorstands Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat gemäß den organisations- rechtlichen Bestimmungen zu berichten. Gleiches gilt auch ge- genüber den Ausschüssen des Aufsichtsrats. Zur Berichtspflicht des Vorstands zählen insbesondere Quartalsberichte über die Geschäftslage der Gesellschaft sowie Informationen zu wichti- gen Belangen der Beteiligungsgesellschaften. Die Kommunikation zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt im Rahmen der Sitzungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse sowie anlassbezogen in geeigneter Form. Darüber hinaus findet eine laufende Abstimmung zwischen dem Vorstand und dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats hinsichtlich jener Angelegen- heiten statt, die in die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen. Hierunter fällt insbesondere die Vorbereitung von Sitzungen. Klare Trennung von Unternehmensführung und -kontrolle Durch das österreichische Aktienrecht ist ein duales Führungs- system gesetzlich vorgegeben. Es sieht eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungsorgan (Vorstand) und Kontrollor- gan (Aufsichtsrat) vor. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Organen ist nicht zulässig. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gehörten per 30. September 2024 insgesamt zehn von der Hauptversammlung gewählte Mitglieder an. Der Aufsichtsrat wird von einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter geleitet, die der Aufsichtsrat aus seinen eigenen Reihen gewählt hat. Corporate Governance Bericht Die Unabhängigkeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder nach Regel 53 des ÖCGK ist aus der Aufstellung auf Seite 6 ersicht- lich. Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Be- stimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung aus. Weitere Grundlagen seines Handelns bilden die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat sowie der ÖCGK. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Überwachung der Tätigkeit des Vorstands, von dem er jederzeit einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen kann. Den Kreis der per Gesetz (§ 95 Abs. 5 AktG) definierten zustimmungs- pflichtigen Geschäfte kann der Aufsichtsrat über Beschlüsse erweitern. Ein solcher Katalog findet sich in den jeweiligen Geschäfts ordnungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat. Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstandsmitgliedern steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. Falls ein sol- cher Konflikt vorliegt, sind in Übereinstimmung mit dem ÖCGK mehrjährige Übergangsfristen vorgesehen. Die Leitlinien für die Unabhängigkeit der gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats sehen daher vor, dass das Mitglied 1. in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Aufsichtsratsmit- glieds zu beeinflussen; 2. in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Burgenland Holding Aktien- gesellschaft gewesen ist; 3. zur Burgenland Holding Aktiengesellschaft kein Geschäfts- verhältnis in einem für sie bedeutenden Umfang unterhält oder im letzten Jahr unterhalten hat. Dies gilt auch für Unter- nehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erheb liches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrneh- mung von Organfunktionen im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig. 4. i n den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüferin der Burgen- land Holding Aktiengesellschaft oder Beteiligter oder Ange- stellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen ist; 7 Corporate Governance Bericht 5. nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft ist, in der ein Vorstandsmitglied der Burgenland Holding Aktien- gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist; 6. nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehört. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseignerin mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen einers solchen Anteilseignerin vertreten. 7. keine enger Familienangehöriger (direkte Nachkommin, Ehegattin, Lebensgefährtin, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen ist, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat in der Berichtsperiode in vier Plenarsitzun- gen sowie einer Beschlussfassung im Umlaufweg die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Befugnisse wahrgenommen. Unter den wesentlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats ist – neben der Feststellung des Jahresabschlus- ses2022/23 und der Genehmigung des Budgets 2024/25 – die Veranlagung der Dividende und vor allem die Festlegung des Stimmverhaltens der Gesellschaftsvertreterinnen in der Haupt- versammlung der Burgenland Energie AG hervorzuheben. Wei- ters wurde eine neue Vergütungspolitik beschlossen. Der ÖCGK in der revidierten Fassung Jänner 2023 wurde für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 17.März 2023 in Kraft gesetzt. Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeits- weise. Diese Selbstevaluierung wird anhand eines schrift lichen Fragebogens und anschließender mündlicher Erörterung durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat den Bericht zur aktuellen Umsetzung der Marktmissbrauchsverordnung sowie den Bericht über Vorkeh- rungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen ge- mäß Regel 18a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat erneut mit möglichen Interessenkolli- sionen auseinandergesetzt und dabei keine Konflikte festge- stellt. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug die Anwesen- heitsrate aller Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt 77,5 %. Ein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2023/24 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich teilgenommen. Ausschüsse des Aufsichtsrats Derzeit sind im Aufsichtsrat der Burgenland Holding Aktienge- sellschaft zwei Ausschüsse eingerichtet, nämlich der Prüfungs- ausschuss und der Personalausschuss. Sowohl der Prüfungs- als auch der Personalausschuss bestehen aus den Aufsichtsratsmitgliedern Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender und Vergütungsexperte), Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Stellvertreter des Vorsitzenden), bis 15. März 2024 Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Stellvertreter des Vorsitzenden), ab 1. April 2024 Mag. Johannes Lang (Finanzexperte) und Dr. Norbert Wechtl. Die Arbeitsweise der Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat kommt seinen Aufgaben im Plenum nach, soweit einzelne Angelegenheiten nicht Ausschüssen des Auf- sichtsrats zugewiesen sind, die für ihn Verhandlungen und Be- schlüsse vorbereiten, die Ausführung seiner Beschlüsse über- wachen oder über vom Aufsichtsrat besonders zugewiesene Angelegenheiten entscheiden. Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr: – die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Erteilung von Empfehlungen oder Vorschlägen zur Ge- währleistung seiner Zuverlässigkeit; – die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- systems, gegebenenfalls des internen Revisionssystems, und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft; – die Überwachung der Abschlussprüfung unter Einbezie- hung von Erkenntnissen und Schlussfolgerungen in Berich- ten der Abschlussprüferaufsichtsbehörde; – die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit der Ab- schlussprüfenden, insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft erbrachten zusätzlichen Leistungen; zusätzlich ist Art. 5 Abs. 5 der Abschlussprüfungsverordnung (VO (EU) 537/2014) zu beachten; 8 Corporate Governance Bericht – die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Abschluss- prüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzbericht- erstattung beigetragen hat sowie die Rolle des Prüfungs- ausschusses dabei; – die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Ge- winnverteilung, des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat; – die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl der Abschluss- prüfenden unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für seine Bestellung an den Aufsichtsrat; es gilt hierzu Art. 16 der Abschlussprüfungs- verordnung (VO (EU) 537/2014). Der Prüfungsausschuss verfügt über das von Gesetz und Regel40 ÖCGK geforderte Mitglied mit Finanzexpertise. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem das Unternehmen tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäfts- jahr 2023/24 zweimal getagt. Weiters wurde ein Umlauf- beschluss gefasst. Behandelt wurden dabei der Jahresabschluss zum 30. September 2023 samt Anhang und Lage bericht und der Corporate Governance Bericht, der Bericht der Abschluss- prüfenden über die Jahresabschlussprüfung, die Vorab- Genehmigung von „Non-Audit-Services“ durch den Abschluss- prüfenden sowie der Prozess der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss nahm den Bericht zur Bewertung von im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb und zu marktüblichen Be- dingungen geschlossenen Geschäften (§ 95a Abs. 6 AktG) zur Kenntnis. Der Personalausschuss nimmt die Aufgaben eines Nominie- rungs- und Vergütungsausschusses wahr und befasst sich mit den Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder inklu- sive der Nachfolgeplanung. Dem Personalausschuss obliegen alle Angelegenheiten, die die Beziehungen zwischen der Gesell schaft und den Vorstandsmitgliedern betreffen, soweit nicht zwingend die Zuständigkeit des Gesamtaufsichtsrats ge- geben ist. Dem Personalausschuss als Vergütungsausschuss des Aufsichtsrats gehört ein Mitglied an, das über Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Vergütungspolitik verfügt ( Regel43 ÖCGK). Der Personalausschuss des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2023/24 keine Sitzung abgehalten und einen Umlaufbeschluss gefasst, der die Vergütungspolitik sowie die Anpassung von Vorstandsverträgen zum Gegenstand hatte. Zustimmungspflichtige Verträge von Aufsichtsratsmit- gliedern (Regel 48): Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erheb- liches wirtschaftliches Interesse haben, ein Vertrag mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt abgeschlossen: Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden ab Mitte des Geschäfts jahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungs- vertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2023/24 betrug 200.311,67 Euro. Aus den Vorjahren bestehen bzw. bestanden mit der EVN AG, an der mehrere Aufsichtsratsmitglieder ein erhebliches wirt- schaftliches Interesse haben, folgende Verträge mit einem nicht bloß geringfügigen Entgelt: Die liquiden Mittel der Gesellschaft wurden bis Mitte des Geschäfts jahres größtenteils im Rahmen eines Veranlagungs- vertrags mit mehrmonatiger Bindungsdauer bei der EVN AG angelegt. Der Gesamtertrag im Geschäftsjahr 2023/24 betrug 161.887,02 Euro. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über einen Dienst- leistungsvertrag abgewickelt, der beispielhaft die Bereiche Rechnungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfasst. Das Gesamtentgelt im Geschäftsjahr 2023/24 betrug netto 119.256,00 Euro. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Be- teiligungsgemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis 2019/20 Unternehmensgruppe mit der 9 NÖLandes-Beteiligungsholding als Gruppenträger). Eine Ände- rung des seit 2014 bestehenden Steuerumlagevertrags mit der EVN AG war nicht erforderlich. Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags mit der EVN AG wurde im Geschäfts- jahr 2023/24 eine Steuerumlage in Höhe von 23.966,02Euro zu Gunsten der Burgenland Holding Aktien gesellschaft verbucht. Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept Da die Gesellschaft weder eigene Mitarbeitende noch leitende Angestellte beschäftigt, sind in diesem Bereich keine spezifi- schen Förderungsmaßnahmen geplant. Der Grundsatz der Chancengleichheit gilt auch für die Leitungs- und Aufsichts- organe des Unternehmens. Entsprechende Veränderungen können nur bei der Besetzung von Organen stattfinden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden alle zehn Aufsichtsrats- mandate neu besetzt. Es wurde kein Vorstandsmandat neu be- setzt. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats sind weiblich. Für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird neben der fach- lichen Qualifikation und der persönlichen Kompetenz insbe- sondere auf eine fachlich und persönlich ausgewogene Zusam- mensetzung des Gremiums Bedacht genommen. Im Vorstand sind derzeit keine Frauen vertreten. Der Aufsichtsrat verfügt sowohl in seiner Gesamtheit als auch in seinen Ausschüssen über die für das Unternehmen wichti- gen Fachkenntnisse, insbesondere im kaufmännischen, juristi- schen und energiewirtschaftlichen Bereich. Externe Evaluierung Nach C-Regel 62 ist die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK mindestens alle drei Jahre durch ein externes Institut evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Be- richt zu berichten. Zuletzt erfolgte eine externe Evaluierung für den Corporate Governance Bericht 2021/22. Veränderungen nach dem Abschlussstichtag Zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Corporate Governance Berichts haben sich keine Veränderun- gen von berichtspflichtigen Sachverhalten ergeben. Eisenstadt, am 20. November 2024 Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Corporate Governance Bericht 10 Burgenland Energie Gruppe Burgenland Energie Gruppe Geschäftsentwicklung 2023/24 (Prognose) 1) 1. Oktober 2023– 30. September 2024 Highlights • Im April 2024 startete in Tadten-Wallern Europas größtes Hybrid-Agri-PV-Wind-Projekt. Im Endausbau entsteht damit nicht nur die größte PV-Anlage Österreichs, sondern auch die größte Agri-PV-Wind-Anlage Europas. • Im Mai 2024 unterzeichneten Burgenland Energie und Borealis den ersten langfristigen Stromabnahmevertrag für erneuerbare Wind- und Solarenergie in Österreich. AbJänner 2026 werden jährlich rund 70 GWh Wind- und Solar strom an Borealis geliefert. • Im Juni 2024 konnte das Land Burgenland als strate- gischer Partner für das Projekt „Energieunabhängiges Burgen land" präsentiert werden. Diese Projektgesellschaft wird den größten Wind- und PV-Ausbau Österreichs mit rund 2.000 MW umsetzen. • Im Juli 2024 wurde am Standort der Lagerlogistik Parndorf eine der größten betrieblichen Energiegemeinschaften des Burgenlands errichtet. Ein Schwerpunkt der Burgenland Energie Gruppe liegt weiter in der ökologischen Energieerzeugung. So wurden im Geschäfts- jahr2023/24 mit 197 Windenergieanlagen 2) und einer Leistung von 596 MW 3) rund 1.303 GWh Ökostrom produziert. Energieabsatz und -aufbringung Im Geschäftsjahr 2023/24 sank der Stromverkauf durch die BEVertrieb GmbH & Co KG zum Vergleichszeitraum des Vorjah- res um 4,5 % auf 942 GWh. Die Netzabgabemenge lag mit 1.588GWh um 1,1% unter jener des Geschäftsjahres 2022/23. Der Gasverkauf an Endkunden wird mit 688 GWh rund 21,6 % unter dem Vorjahresniveau liegen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Netzabgabemenge um 4,7 % auf 1.700 GWh. Ertragslage Die Umsatzerlöse der Burgenland Energie Gruppe werden mit 1.043,7 Mio. Euro erwartet und verzeichnen einen Anstieg zur Vorjahresperiode. Das Ergebnis vor Steuern wird voraussicht- lich 46,2 Mio. Euro betragen und liegt somit um rund 5,1 % über dem Vorjahresniveau. Das Ergebnis vor Steuern wird be- reinigt um einen außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteili- gung eines strategischen Investors am SPV in der Höhe von rund 25,2 Mio. Euro gezeigt (Berechnungsgrundlage: AFRY- Bewertung per 31.März 2023). Die tatsächliche Höhe ist von einer aktuellen Unternehmens bewertung bzw. vom Kaufpreis abhängig. Der prognostizierte außerordentliche Ertrag ist direkt auf jene Transaktion zurückzuführen, zu welcher am 20. Juni 2024 eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht wurde,und ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert und der marktüblichen Bewertung beim Einstieg des Landes Burgen- land als Mehrheits investor in die indirekte Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG. Finanzlage Der Nettogeldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird 74,5 Mio. Euro betragen, wobei sich der operative Cashflow voraussichtlich auf 147,3 Mio. Euro belaufen wird. Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme zum 30. September 2024 steht voraussichtlich bei 1.494,4 Mio. Euro, wobei der Anteil des Anlagevermögens (1.050,9 Mio. Euro) am Gesamtvermögen 70,3 % betragen wird. Das Eigenkapital beträgt 408,6 Mio. Euro und die sich daraus ergebende Eigenkapitalquote liegt bei 27,3 %. Unter Berück - sichtigung der Baukosten- und Investitionszuschüsse ergibt sich eine Eigenkapitalquote in Höhe von 36,6 %. Die Bilanz be- rücksichtigt den außerordentlichen Ertrag aufgrund der Beteili - gung des strategischen Investors am SPV in Höhe von rund 25,2Mio. Euro. Ausblick Der Schwerpunkt in den kommenden Jahren liegt unverändert auf dem Ausbau von erneuerbarer Energie (Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen). Die intensive Nutzung von erneuerbarer Energie aus Wind und Sonne erfordert einen ständigen Ausbau der Stromnetze. Bis 2030 wird die Netz Burgenland daher mehr als 630 Mio. Euro investieren, um die Netze zu modernisieren und zu erweitern. Neben dem Bau der 110-kV-Mittelburgen- landleitung vom Umspannwerk Oberpullendorf nach Roten- turm sind die Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Umspannwerke die wichtigsten Vorhaben im Ausbaupro- gramm. Mit dem Neubau des Umspannwerks an der Güssinger Nordeinfahrt soll die Anschlussleistung verdoppelt werden, um die Einspeisung von zusätzlichem Strom aus geplanten Photo- voltaikanlagen zu ermöglichen und gleichzeitig die hohe Ver- sorgungssicherheit beizubehalten. In Nickelsdorf soll der bis- lang größte Elektro lyseur Europas entstehen. Überschüssiger Strom aus Wind- und Sonnenenergie wird hier in grünen Was- serstoff umgewandelt. Die Anlage, die Burgenland Energie und VERBUND gemeinsam im Burgenland errichten, wird in mehre- ren Stufen gebaut und soll ab 2026 in Betrieb gehen. Burgenland Energie Gruppe 2023/24 Vorschau Stromverkauf GWh 942 Netzabgabemenge (Strom) GWh 1.588 Erdgasverkauf GWh 688 Netzabgabemenge (Erdgas) GWh 1.700 Umsatzerlöse Mio. EUR 1.043,7 Ergebnis vor Steuern Mio. EUR 46,2 Bilanzsumme Mio. EUR 1.494,4 Eigenkapital Mio. EUR 408,6 Operativer Cashflow Mio. EUR 147,3 1) Zum Redaktionsschluss lag der endgültige Jahresabschluss der BurgenlandEnergie AG per 30. September 2024 noch nicht vor. Sofern daher noch keine IST-Daten vorhanden sind, basieren die Werte auf den aktuellsten Prognose-Daten der Burgenland Energie AG. 2) Berechnung der Anlagenanzahl anhand der Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2024) 3) Berechnung der Leistung anhand der konsolidierten Beteiligungsanteile (Stand: 30. September 2024) 11 WINDKRAFT 12 Lagebericht Lagebericht Energie- und Klimapolitik Europäische Union Der europäische Green Deal stellte für die Legislaturperiode von 2019 bis 2024 das zentrale Projekt der Europäischen Kom- mission dar und definierte damit einen wichtigen energiepoli- tischen Fokus der EU-Institutionen. Die Zielsetzungen, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und bereits bis 2030 die Treibhausgasemissionen erheblich zu redu- zieren, hatten daher in den letzten Jahren maßgeblichen Einfluss auf die europäische Gesetzgebung für den Energiesektor. Ab 2022 wurde die Energiepolitik zudem von der durch den Ukraine- krieg ausgelösten Krise sowie deren Einfluss auf die Energie- preise und die europäische Wirtschaft geprägt. Ein wesentliches Ziel war und ist es, die negativen Auswirkungen extremer Preis- schwankungen auf den EU-Markt und damit letztlich auf die Verbraucherinnen einzudämmen. Die in der abgelaufenen Legislaturperiode der EU erarbeiteten umfassenden Gesetzespakete für den Energiebereich wurden im Frühjahr 2024 final beschlossen. Die damit initiierten Refor- men im Strommarktdesign resultierten in Novellen der EU-Elek- trizitätsbinnenmarktrichtlinie und der EU-Elektrizitätsbinnen- marktverordnung. Des Weiteren wurden die Gasbinnenmarkt- richtlinie und -verordnung novelliert, welche auch einen Rahmen für eine zukünftige Wasserstoffwirtschaft festlegen. Die wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzespakete betreffen Erleichterungen für Kundinnen bei der Teilnahme am Strom- markt – sowohl im Rahmen von als auch außerhalb von Ener- giegemeinschaften. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Förderung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuer baren bzw. nicht fossilen Quellen durch Preisstützung mittels sogenannter zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference). Dieser Ansatz zielt darauf ab, den Anstieg der Marktpreise für die Kundinnen zu kompensieren. Die europäi- sche Energie politik verändert die Rolle der Kundinnen grund- legend. Neben der Rolle als reine Verbraucherinnen können sie nun auch als aktive Marktteilnehmerinnen am Strommarkt teilnehmen und selbst Strom produzieren und handeln. Darüber hinaus zielt die Neuregelung der Informationsver- pflichtungen für Netzbetreiber hinsichtlich der verfügbaren Anschlusskapazitäten auf eine Opti mierung der euro päischen Netzausbauplanung. Das sogenannte Gas- und Wasserstoff- paket zielt darauf ab, einen geregelten Umstieg auf Wasser- stoff zu ermöglichen. Dazu sollen einheitliche (regulatorische) Rahmenbedingungen für die Errichtung der erforderlichen Wasserstoffinfrastruktur (Netze und Speicher) geschaffen und Planungen dafür europaweit vereinheitlicht werden. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit hat für die neue Legis- laturperiode höchste Priorität, wie die Europäische Kommission in ihren politischen Leitlinien betont. Darüber hinaus werden der Green Deal und die damit verbundenen Ziele und Maßnah- men fortgeführt. Österreich In Österreich besteht noch die Verpflichtung, die auf EU-Ebene zuletzt beschlossenen Richtlinien für den Energiebereich in natio nales Recht umzusetzen. Diese Aufgabe muss von der neuen Bundesregierung in Angriff genommen werden. Sie kann dabei auf einen Entwurf der Vorgängerregierung für das Elektri- zitätswirtschaftsgesetz (ElWG) aufsetzen, das an die Stelle des bestehenden Elektrizitätswirtschafts- und organisa tionsgesetzes (ElWOG) treten soll. Im Juni 2024 wurde das mit 31. Dezember 2027 befristete Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Ver- besserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherr- schenden Energieversorgern beschlossen. Trotz der durch den Ukrainekrieg ausgelösten Marktver wer- fungen hat die EU nach ausgiebigen Konsultationen mit Ener- gie expertinnen den Binnenmarkt und die Merit Order als wesentliche und effiziente Mechanismen für die Preisbildung anerkannt. Gleichzeitig wurden in den Reformpaketen für den europäischen Strommarkt Maßnahmen gesetzt, um Preis spitzen zu vermeiden bzw. einzudämmen. Diese werden nun in die österreichische Gesetzgebung bzw. in das nationale Marktde - sign einfließen. Das Ziel ist, auch in Österreich künftig wieder eine stabilere Preisentwicklung für Endkundinnen ohne extreme Verwerfungen zu gewährleisten. Aus Sicht der Energieliefe - rantinnen besteht jedoch weiterhin Bedarf an präziseren und rechtssicheren Konsumentinnenschutzbestimmungen in Bezug auf die Preisgestaltung und die Kündigungsmöglichkeiten. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft hält 49 % am Grundkapital der Burgenland Energie AG. Aus diesem Grund wird bei den Erläuterungen zum energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld im Lagebericht der Burgenland Holding Aktiengesellschaft vorwiegend auf die Burgenland Energie Gruppe (Burgenland Energie) eingegangen. Energiepolitisches Umfeld 13 BIOMASSE 14 Wirtschaftliches und energiewirtschaftliches Umfeld Wirtschaftliches Umfeld 1) Im bisherigen Verlauf des Jahres 2024 konnte lediglich ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft beobachtet werden. Dabei zeigte sich die Dynamik in den USA höher als im Euro- raum, wobei Deutschland und Österreich das untere Ende der Skala bilden. Die Produktion in den Schwellenländern ent- wickelte sich verhalten, insbesondere in China hat sich das Expansionstempo spürbar verlangsamt. Die aktuellen Progno- sen sind mit erheb lichen Abwärtsrisiken behaftet. Eine Ver- schärfung geopolitischer Spannungen, beispielsweise im Nahen Osten oder in der Ukraine, könnte den Welthandel bremsen und die zuletzt im Sinkflug befindliche Inflation wieder antrei- ben. Dies würde eine schwächere Entwicklung der Realein- kommen zur Folge haben, sodass eine Verlangsamung der geldpolitischen Lockerung zu erwarten wäre. Zusätzlich wird der Welthandel zunehmend durch protektionistische Tenden- zen belastet. Die USA und die Europäische Union haben hohe Zölle auf chinesische Elektro autos eingeführt. Sollten Gegen- maßnahmen Chinas in Kraft treten, ist mit einer weiteren Ein- schränkung des internationalen Güteraustauschs und einer starken Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dynamik zu rechnen. Die Wirtschaftsforscherinnen prognostizieren für den Euroraum aktuell für das Jahr 2024 ein Wachstum von rund 0,8 % sowie für das Jahr 2025 ein Plus zwischen 1,2 % und 1,4 %. Die österreichische Wirtschaftsleistung ist im ersten Halb- jahr2024 weiter zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das BIP um 1,0 % gesunken. Die Rezession in Industrie und Bauwirtschaft hat sich auch im laufenden Jahr fortgesetzt. Der Konsum hat trotz kräftiger Realeinkommenszuwächse noch nicht wieder angezogen. Der Anstieg der Kostenbasis führt zu einer Beeinträchtigung der österreichischen Exportwirtschaft und schmälert ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dies führte zu ei- Lagebericht In Österreich wurden das Ausmaß der russischen Gasimporte, mögliche Maßnahmen zur weiteren Diversifizierung der Be- zugsquellen sowie potenzielle Folgen einer Nichtverlängerung des mit 31. Dezember 2024 endenden Gas-Transitvertrags zwischen Russland und der Ukraine auf die nationale Gasver- sorgung ausführlich diskutiert. Vor diesem Hintergrund hat das österreichische Parlament im Juni 2024 Gesetzesänderun- gen beschlossen, die jene Gasversorgungsunternehmen, die zumindest 25 % ihrer Mengen aus Russland oder aus unbe- kannten Quellen beziehen, zur Erstellung eines Versorgungs- sicherheitskonzepts verpflichtet. Des Weiteren wurde die Ver- pflichtung zur Vorhaltung einer strategischen Gasreserve bis 2027 verlängert. Das geplante Erneuerbaren-Gas-Gesetz konnte aufgrund der fehlenden erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichi- schen Parlament nicht beschlossen werden. Aus Sicht der Ener- giebranche hätte eine Mindestquote für grünes Gas im Zusam- menspiel mit Strafzahlungen dazu geführt, dass der Marktpreis durch die Höhe der Strafzahlung definiert worden wäre. 1) Quellen: „European Economic Forecast, Spring 2024“, EU-Kommission, Mai 2024; „Herbst-Prognose der österreichischen Wirtschaft 2024 –2025“, IHS, Oktober 2024; „Prognose für 2024 und 2025: Rezession in Österreich hält sich hartnäckig“, WIFO, Oktober 2024; „Global Economic Prospects“, World Bank, Juni 2024; „World Economic Outlook“, International Monetary Fund, Oktober 2024 15 Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen 2023/24 2022/23 Heizungsbedingter Energiebedarf 1) % 87,6 98,7 Kühlungsbedingter Energiebedarf 1) % 143,4 101,2 Primärenergiepreise und CO 2 -Emissionszertifikate Rohöl – Brent EUR/Barrel 77,9 78,8 Erdgas – NCG 2) EUR/MWh 33,9 56,4 Steinkohle – API#2 3) EUR/t 105,0 150,4 CO 2 -Emissionszertifikate EUR/t 69,1 84,2 Strom – EPEX Spotmarkt 4) Grundlaststrom EUR/MWh 75,2 134,4 Spitzenlaststrom EUR/MWh 85,5 154,8 1) Berechnet nach Heiz- bzw. Kühlgradsummen; die Basis (100 %) entspricht dem bereinigten langjährigen Durchschnitt der Messwerte 2) Net Connect Germany (NCG) – Börsepreis für Erdgas an der EEX (European Energy Exchange) 3) Notierung in ARA (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) 4) EPEX Spot – European Power Exchange nem spürbaren Rückfall der österreichischen Wirtschaft im euro- päischen Vergleich und zuletzt zu einer Rücknahme der BIP- Erwartungen für das Kalenderjahr 2024 auf –0,6 %. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die heimische Wirtschaft wieder an Schwung gewinnen wird, sobald sich die Konsum- stimmung aufhellt und die Auslandsnachfrage stärker wird. Letztere wird durch die erwartete Erholung der Industriekon- junktur im Euroraum getragen. Für das Jahr 2025 wird ein mo- derates Wachstum zwischen 0,8 % und 1,6 % prognostiziert. Energiewirtschaftliches Umfeld Das Energiegeschäft der Burgenland Energie ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushaltskundinnen vor allem von der Witterung und vom aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise können die Nachfrage nach Strom, Erdgas und Wärme dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der Burgenland Energie wesentlich vom geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekundinnen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kundin- nen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers ent- wickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Wind- und Wasserdargebot sowie die Sonnen einstrahlung relevant. Im Geschäftsjahr 2023/24 war die Witterung erneut von sehr milden Temperaturen geprägt. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich sowohl deutlich unter dem Vorjahreswert als auch unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, stieg im Ge- schäftsjahr2023/24 hingegen im Vergleich zum bereits hohen Vorjahres wert nochmals deutlich an. Die Primärenergie- und Energiepreise zeigten sich in der Berichts periode weiterhin rückläufig. Nach unterjährigen Schwankungen reduzierte sich der durchschnittliche EEX- Börse preis für Erdgas zum Bilanzstichtag von zuvor 56,4 Euro pro MWh auf 33,9 Euro pro MWh. Auch die Preise für CO 2 -Emissionszertifikate kamen konjunkturbedingt unter den Vergleichswerten des Vorjahres zu liegen: Mit durchschnittlich 69,1Euro pro Tonne im Geschäftsjahr 2023/24 lagen sie um rund 18,0 % unter dem Wert von 84,2 Euro pro Tonne in der vorangegangenen Berichtsperiode. Diese Entwicklungen wirkten sich auch auf die Marktpreise für Strom aus, die im Berichtsjahr ebenfalls einen neuerlichen deutlichen Rückgang verzeichneten: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh (Vorjahr: 134,4Euro pro MWh bzw. 154,8 Euro pro MWh). Aufgrund des kontinuierlich ansteigenden Anteils an erneuerbaren Erzeu- gungskapazitäten im Energiesystem sind die unterjährigen Preis entwicklungen mittlerweile auch stark von saisonalen Effekten beeinflusst. Lagebericht 16 • Beteiligungserträge mit 11,6 Mio. Euro leicht über dem Niveau des Vorjahres • Anstieg des Jahresüberschusses analog zur Entwicklung der Beteiligungserträge • Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende in Höhe von 3,85 Euro je Aktie Burgenland HoldingAktiengesellschaft Wirtschaftliche Entwicklung Analyse des Geschäftsjahres 2023/24 Ertragslage Der Erfolg der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wird im Wesentlichen von der Dividende des Beteiligungsunternehmens Burgenland Energie AG bestimmt. Insgesamt sind der Burgen - land Holding Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2023/24 Beteiligungserträge in Höhe von 11,6 Mio. Euro (2022/23: 11,5 Mio. Euro) zugeflossen. Neben der Dividende der Burgen- land Energie AG für das Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von 11,3 Mio. Euro (Vorjahr: 11,2 Mio. Euro) wurde eine Dividende der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) vereinnahmt. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft beschäftigt kein Personal. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, aus dem Bilanz- gewinn des Geschäftsjahres 2023/24 eine Dividende in Höhe von 3,85 Euro je Aktie (Vorjahr: 3,80 Euro je Aktie) an die Aktionärinnen auszuschütten. Das entspricht einer Dividen- denzahlung in Höhe von 11,55 Mio. Euro. Stabile Vermögens- und Kapitalstruktur Die solide Bilanzstruktur der Burgenland Holding Aktiengesell- schaft blieb im Geschäftsjahr 2023/24 gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Die Bilanzsumme lag mit rund 82,0 Mio. Euro um 0,4 % leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag 30. September 2024 betrug 99,98 %. Burgenland Holding Aktie (Angaben nach § 243a Abs. 1UGB) 1. Per 30. September 2024 betrug das Grundkapital der Burgen- land Holding Aktiengesellschaft 21,81 Mio. Euro und war unterteilt in 3.000.000 Stück auf Inhaberinnen lautende nennwertlose Stückaktien. Die Burgenland Holding Aktien- Lagebericht Burgenland HoldingAktiengesellschaft – Kennzahlen Mio. EUR 2023/24 2022/23 Veränderung in % Ergebnis vor Steuern 11,7 11,4 2,6 Beteiligungserträge 11,6 11,5 0,9 Jahresüberschuss 11,7 11,4 2,6 Bilanzsumme 82,0 81,7 0,4 Anlagevermögen 71,3 71,3 – Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 10,6 10,4 1,9 Eigenkapital 82,0 81,7 0,4 Fremdkapital 0,0 0,0 – gesellschaft notiert im Segment „Standard Market Auction“ der Wiener Börse. Form und Inhalt der Aktienurkunden setzt der Vorstand fest. Der Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. Es existiert nur eine Aktiengattung. Alle Aktien haben die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Es gibt keine über die Bestimmungen des Aktiengesetzes hinausgehenden Beschränkungen der Stimmrechte bzw. Vereinbarungen über die Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien. 3. Mehrheitseigentümerin der Burgenland Holding Aktienge- sellschaft ist die EVN AG, die unverändert einen Anteil von 73,63 % hält. Die VERBUND AG ist mit über 10 % und die WIEN ENERGIE GmbH mit 5 % bis 10 % beteiligt. Die Antei le der übrigen Aktionärinnen liegen jeweils unter der melde- pflichtigen Stimmrechtsschwelle von 4 % bzw. befinden sich im Streubesitz. 4. Es wurden keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. 5. Eine Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmenden existiert nicht, da die Gesellschaft keine Mitarbeitenden beschäftigt. 6. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Auf- sichtsrat bestellt und abberufen werden. Dabei ist neben den aktienrechtlichen Vorschriften aufgrund der Eigentums- verhältnisse insbesondere auch das Stellenbesetzungs- gesetz einzuhalten, das eine öffentliche Ausschreibung vor- sieht. 7. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands gemäß § 243a Abs. 1 Z 7 UGB. 17 Lagebericht Kennzahlen Geschäftsjahr 2023/24 Kennzahlen zur Ertragslage TEUR 2023/24 2022/23 Veränderung absolut Veränderung in % Ergebnis vor Zinsen und Steuern Ergebnis vor Steuern + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB 11.668 11.358 310 2,7 Die Geschäftstätigkeit der Burgenland Holding Aktiengesellschaft besteht im Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Burgen- land Holding Aktiengesellschaft verzeichnete im Geschäftsjahr 2023/24 keine Umsatzerlöse. 2023/24 2022/23 Veränderung in %-Punkten Kapitalrentabilität Eigenkapitalrentabilität Ergebnis vor Steuern/ durchschnittliches Eigenkapital 14,3 % 14,0 % 0,3 Gesamtkapitalrentabilität Ergebnis vor Zinsen und Steuern/ durchschnittliches Gesamtkapital 14,3 % 14,0 % 0,3 Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage TEUR 2023/24 2022/23 Veränderung absolut Veränderung in % Nettoumlaufvermögen Umlaufvermögen – langfristiges Umlaufvermögen = kurzfristiges Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital = Nettoumlaufvermögen 10.615 10.323 292 2,8 Eigenkapitalquote Eigenkapital/Gesamtkapital 99,98 % 99,97 % – – Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft weist sowohl zum Stichtag 30. September 2024 als auch zum Vergleichsstichtag keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus. Das Nettoumlaufvermögen liegt aufgrund des im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegenen Jahresergebnisses über dem Vorjahreswert. Der Nettoverschuldungsgrad (Nettoverschuldung/Eigenkapital) beträgt wie im Vorjahr 0,0 %. 8. Zwischen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft und der Landesholding Burgenland GmbH besteht ein Syndikats- vertrag in Bezug auf die Burgenland Energie AG. Ein Kontroll wechsel bei einem der beiden Anteilsinhaberinnen der Burgenland Energie AG hätte ein Aufgriffsrecht der An- teile an der Burgenland Energie AG durch die andere Ver- tragspartnerin zur Folge. 9. Entschädigungsvereinbarungen zugunsten von Organen oder Mitarbeitenden für den Fall eines öffentlichen Übernahme- angebots gemäß § 243a Abs. 1 Z 9 UGB bestehen nicht. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der Gesellschaft unter www.buho.at Geldflussrechnung TEUR 2023/24 2022/23 Veränderung absolut Veränderung in % Netto-Geldfluss der laufenden Geschäftstätigkeit 11.420 10.353 1.067 10,3 Netto-Geldfluss der Investitionstätigkeit 0 0 – – Netto-Geldfluss der Finanzierungstätigkeit –11.400 –10.350 –1.050 10,3 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands 20 3 17 – Zusammensetzung des Finanzmittelbestands: Guthaben bei Kreditinstituten, Finanzmittelbestand Konzern-Cash-Pooling Ausgehend von einem Jahresüberschuss von 11,7 Mio. Euro (Vorjahr: 11,4 Mio. Euro) konnte ein operativer Cashflow in Höhe von 11,4 Mio. Euro (Vorjahr: 10,4 Mio. Euro) erzielt werden. Ausschlaggebend für den Jahresüberschuss waren neben höheren Zins- erträgen vor allem die Ausschüttungen der Beteiligungsunternehmen der Burgenland Holding Aktiengesellschaft. 18 PHOTOVOLTAIK 19 Lagebericht Umweltschutz Nennenswerte umweltrelevante Aktivitäten finden in der Gesell- schaft selbst nicht statt; sie spielen aber in der Beteiligungs- gesellschaft Burgenland Energie AG eine große Rolle. Die Burgenland Energie AG leistet als Österreichs größter Wind - strom produzent einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist im Übrigen in das Umweltmanagementsystem des EVN Konzerns integriert, das etabliert wurde, um den Aspekt des Umweltschutzes in allen Managemententscheidungen berücksichtigen zu können. Zweigniederlassungen Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen. Risikobeurteilung und Kontrollmaßnahmen Die am Rechnungslegungsprozess über einen Dienstleistungs- vertrag mit der EVN AG beteiligten Personen sind entsprechend qualifiziert und werden regelmäßig geschult. Das Rechnungs- wesen der Gesellschaft wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt und durch Zu- griffsberechtigungen sowie zwingende automatische sowie manuelle Kontrollschritte geschützt. Durch eine das Vier-Augen-Prinzip verfolgende Unterschriften- regelung wird die risikominimierende Beauftragung Dritter und die korrekte Erfassung und Bezahlung externer Belege gewähr- leistet. Weiters ist die Gesellschaft aufgrund des mit der EVN AG beste- henden Dienstleistungsvertrags in ein internes Kontrollsystem sowie in ein Revisionssystem eingebunden. Das Kreditrisiko wird vom Unternehmen laufend überwacht. Aufgrund der Veranlagung der liquiden Mittel im EVN Konzern wird das Kreditausfallsrisiko als nicht wesentlich eingestuft. Der von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstel- lungen gelten für alle für die Burgenland Holding Aktiengesell- schaft tätigen Personen. Ein Compliance-Management-System wurde eingerichtet. Der Vorstand erhält vierteljährlich einen umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, der neben einer Bilanz auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung enthält. Diese Berichte werden auch dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vierteljährlich vorgelegt. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft richtet zudem großes Augenmerk auf die Kontrolle des Beteiligungsrisikos. Finanzinstrumente, Risiken und Ungewissheiten Die bestehenden originären Finanzinstrumente sind in der Bilanz unter den Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Darüber hinaus bestehen Bankguthaben und Beteiligungen. Derivative Finanzinstrumente gibt es nicht. Das Fremdwäh- rungsrisiko wird als gering eingestuft. Ein Zinsänderungsrisiko im Bereich der Finanzierung besteht im marktüblichen Ausmaß. Aufgrund der Veranlagung im EVN Konzern ist das Kredit- ausfallsrisiko als gering einzustufen. Forschung und Entwicklung Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden nicht im Unter- nehmen selbst, sondern in der Beteiligungsgesellschaft Burgen- land Energie AG statt. Ausblick Für die Burgenland Energie AG wird für das Geschäftsjahr 2023/24 ein um unbare außerordentliche Bewertungseffekte bereinigtes Ergebnis in etwa auf gleichbleibendem Niveau erwartet. Die Burgen land Holding Aktiengesellschaft geht daher im Geschäfts - jahr 2024/25 von nahezu stabilen Beteiligungserträgen aus. Eisenstadt, am 20. November 2024 Der Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands PHOTOVOLTAIK 20 Jahresabschluss 2023/24 Bilanz zum 30. September 2024 (Vorjahresvergleich zum 30. September 2023) Jahresabschluss 2023/24 Aktiva 30.09.2024 EUR 30.09.2023 TEUR A. Anlagevermögen Finanzanlagen 71.325.280,80 71.325 71.325.280,80 71.325 B. Umlaufvermögen I. Forderungen 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 10.626.786,54 10.342 2. Sonstige Forderungen 0,00 1 10.626.786,54 10.343 II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.268,76 1 10.628.055,30 10.344 C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.841,99 7 D. Aktive latente Steuern 15.546,91 24 Summe Aktiva 81.975.725,00 81.700 Passiva 30.09.2024 EUR 30.09.2023 TEUR A. Eigenkapital I. Eingefordertes, gezeichnetes und einbezahltes Grundkapital 21.810.000,00 21.810 II. Kapitalrücklagen gebundene 43.676.373,33 43.676 III. Gewinnrücklagen andere Rücklagen (freie Rücklagen) 4.922.000,00 4.792 IV. Bilanzgewinn 11.553.815,95 11.400 davon Gewinnvortrag 388,94 8 81.962.189,28 81.679 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen 12.404,70 9 C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.115,00 1 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.115,00 1 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 1 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 1 3. Sonstige Verbindlichkeiten 16,02 11 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 16,02 0 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 16,02 11 1.131,02 12 davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.131,02 12 Summe Passiva 81.975,725,00 81.700 21 Jahresabschluss 2023/24 Gewinn- und Verlustrechnung 1. Oktober 2023 – 30. September 2024 (Vorjahresvergleich 1. Oktober 2022 – 30. September 2023) 2023/24 EUR 2022/23 TEUR 1. Sonstige betriebliche Erträge a) Übrige 207,35 0 207,35 0 2. Personalaufwand a) Gehälter –10.415,70 –9 b) Soziale Aufwendungen –405,14 0 davon Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitendenvorsorgekassen –159,36 0 davon Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge –245,78 0 –10.820,84 –9 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 10 fallen –54,00 –2 b) Übrige –277.284,66 –301 –277.338,66 –303 4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebsergebnis) –287.952,15 –312 5. Erträge aus Beteiligungen 11.562.860,75 11.477 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 393.254,38 195 davon aus verbundenen Unternehmen 392.009,08 194 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen –282,88 –1 davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 –1 8. Zwischensumme aus Z 5 bis 7 (Finanzergebnis) 11.955.832,25 11.670 9. Ergebnis vor Steuern 11.667.880,10 11.359 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 15.546,91 24 davon Erträge aus Steuerumlage 23.966,02 0 davon latente Steuern vom Einkommen –8.419,11 24 11. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 11.683.427,01 11.383 12. Auflösung von Gewinnrücklagen 0,00 10 13. Zuweisung zu Gewinnrücklagen –130.000,00 0 14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 388,94 8 15. Bilanzgewinn 11.553.815,95 11.400 22 Anhang Anhang Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss zum 30. September 2024 der Burgenland Holding Aktiengesellschaft wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmens- gesetzbuches (UGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221UGB. Das Unternehmen gehört dem Konsolidierungskreis des EVN Kon- zerns an. Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufge- stellt hat, ist die EVN AG, Maria Enzersdorf. Dieser Konzernab- schluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt. Seit dem Geschäftsjahr 2020/21 befindet sich die Gesellschaft gemäß § 9 KStG in einer Steuergruppe mit der Beteiligungs- gemeinschaft der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der WIENER STADTWERKE GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft als Gruppenträger (bis2019/20 Unternehmensgruppe mit der NÖ Landes-Betei- ligungsholding als Gruppenträger). Der im September 2014 abgeschlossene Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag mit der EVN AG blieb bestehen. Danach wird dem Gruppenmitglied imFalle eines positiven steuerlichen Ergebnisses eine Steuer- umlage in Höhe des jeweils geltenden Körperschaftsteuersatzes (derzeit 23 %) nach der Belastungsmethode („Stand- alone“- Methode) von der EVN AG belastet bzw. im Falle eines negati- ven steuerlichen Ergebnisses und eines positiven Gesamtgrup- penergebnisses eine Steuerumlage gutgeschrieben. Im Falle eines negativen steuerlichen Ergebnisses und eines negativen steuerlichen Gesamtgruppenergebnisses auf Ebene der EVNAG ist der Verlust von der Burgenland Holding Aktien gesellschaft gruppenintern vorzutragen. Das Mindestbesteuerungsgesetz ist auf Geschäftsjahre anzu- wenden, die ab dem 31. Dezember 2023 beginnen, für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft daher erstmalig für das Geschäftsjahr 2024/25. Die Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steuern gemäß § 198 Abs. 10 Z 4 UGB wurde entspre- chend angewandt. Laufende Steuern waren mangels Anwend- barkeit zum 30. September 2024 noch nicht zu erfassen. Für künftige Jahre ist aus derzeitiger Sicht für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit keiner zusätzlichen Steuerbelas- tung aus dem Mindestbesteuerungsgesetz zu rechnen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 231 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein mög- lichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs. 1 Z 1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden. Die bisherigen angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Anlagevermögen Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlage- vermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Umlaufvermögen Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für er- kennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind. Latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs. 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des Steuersatzes, der im Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird, gebildet. Rückstellungen In den Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichts- prinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 23 Anhang Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Anlagevermögen Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt. Beteiligungen Name und Sitz Höhe der Beteiligung gesamt Eigenkapital (gem. § 224 (3) UGB) Jahres - überschuss Stichtag in % TEUR TEUR BurgenlandEnergie AG (Sitz: Eisenstadt) 49,00 411.348,6 68.552,9 30.09.2023 Wiener Börse AG (Sitz: Wien) 0,99 192.230,2 39.545,4 31.12.2023 Umlaufvermögen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 10.626.786,54 Euro (Vorjahr: rund 10.342 Tsd. Euro) bestehen sowohl aus der Veranlagung kurzfristiger Gelder bei der EVN AG in Höhe von 10.549.311,67 Euro (Vorjahr: 10.295 Tsd. Euro) als auch aus der Verrechnung der Kapital- ertragsteuer und Steuerumlage gegenüber der EVN AG im Rah- men der Steuergruppe in Höhe von 77.474,87 Euro (Vorjahr: 48Tsd. Euro). Aktive Rechnungsabgrenzungen Die aktiven Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 6.841,99 Euro (Vorjahr: 7 Tsd. Euro) bestehen zur Gänze aus sonstigen Auf- wandsabgrenzungen. Aktive latente Steuern Die aktive latente Steuer für das negative steuerliche Ergebnis des Vorjahres wurde aufgrund des diesjährigen positiven Gesamt- gruppenergebnisses auf Ebene der EVN AG aufgelöst und alsForderung aus Steuerumlage eingebucht. Das diesjährige, positive steuerliche Ergebnis der Gesellschaft wurde mit Vor- gruppenverlustvorträgen verrechnet. Für Vorgruppenverlustvorträge wurden aktive latente Steuern in jener Höhe angesetzt, in der sie auf Grundlage der steuer- lichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden können. Für Vorgruppenverlustvorträge in Höhe von 2.422.053,76 Euro wurden keine latenten Steuern angesetzt. Die aktiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: 30.09.2024 EUR 30.09.2023 TEUR Stand zum 01.10. 23.966,02 0 Erfolgswirksame Veränderung –8.419,11 24 Stand zum 30.09. 15.546,91 24 Entwicklung des Anlagevermögens Anlagenspiegel Anschaffungs- und Herstellungskosten EUR Stand 01.10.2023 Zugänge Abgänge Um buchungen Stand 30.09.2024 I. Finanzanlagen Beteiligungen BurgenlandEnergie AG 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 Wiener Börse AG 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 Gesamtsumme Anlagevermögen 71.325.280,80 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 24 Kumulierte Abschreibungen Buchwert Stand 01.10.20 23 Zugänge davon außer plan- mäßig Abgänge Zuschrei- bungen Umbuchungen Stand 30.09.20 24 30.09.20 24 01.10.20 23 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 70.217.803,48 70.217.803,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.107.477,32 1.107.477,32 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 71.325.280,80 71.325.280,80 Anhang Passiva Eigenkapital Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 21,81 Mio. Euro und ist in 3 Mio. auf Inhaberin lautende Stückaktien zerlegt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von 12.404,70 Euro (Vorjahr: 9 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Rückstellun- gen für ausstehende Eingangsrechnungen sowie die Prüfung des Jahresabschlusses. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamt- kostenverfahren erstellt. Personalaufwand Der ausgewiesene Personalaufwand in Höhe von 10.820,84Euro (Vorjahr: 9 Tsd. Euro) umfasst die Vergütung der beiden Vor- standsmitglieder sowie die damit im Zusammenhang stehenden lohnabhängigen Abgaben und Sozialabgaben. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen haupt- sächlich aus Kosten für die Verwaltung der Gesellschaft, Mit- gliedsbeiträgen und Veröffentlichungen der Gesellschaft. Da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeitenden beschäftigt, wird die Verwaltung der Gesellschaft über Dienstleistungs- beziehungen abgewickelt, die beispielhaft die Bereiche Rech- nungswesen, rechtliche Angelegenheiten, Controlling, Cash Management sowie Beteiligungsmanagement umfassen. Das Gesamtentgelt in der Berichtsperiode betrug 119.256,00 Euro (Vorjahr: 108 Tsd. Euro). Die Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Abschlussprüfenden ge- mäß § 238 Abs. 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist. Erträge aus Beteiligungen In den Erträgen aus Beteiligungen wird die Dividendenausschüt- tung der Burgenland Energie AG für das Geschäftsjahr 2022/23 in Höhe von 11.270.000,00 Euro (Vorjahr: 11.221 Tsd. Euro) sowie der Wiener Börse AG für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 292.860,75 Euro (Vorjahr: 256 Tsd. Euro) ausgewiesen. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 393.254,38 Euro (Vorjahr: 195 Tsd. Euro) sind Zinserträge aus der Veranlagung liquider Mittel bei der EVN AG in Höhe von 392.009,08 Euro (Vorjahr: 194 Tsd. Euro) enthalten. Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage Unter der Position Steuern vom Einkommen aus Steuerumlage wird einerseits der Ertrag aus der Steuerumlage in Höhe von 23.966,02 Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuer in Höhe von –8.419,11 (Vor- jahr: 24 Tsd. Euro) ausgewiesen. 25 Anhang Ergänzende Angaben Organe und Arbeitnehmende der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2023/24 waren folgende Personen als Vorstand tätig: Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Die Aufwendungen für die Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 10.820,84 Euro (Vorjahr: 9Tsd.Euro). In der Berichtsperiode waren folgende Personen als Aufsichts- ratsmitglieder tätig: Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (Vorsitzender) Dipl.-Ing. Franz Mittermayer (Vorsitzender-Stellvertreter; bis 15. März 2024) Dipl.-Ing. Stefan Stallinger (Vorsitzender-Stellvertreter; ab 1.April 2024) Ing. Mag. Michael Amerer Mag. Rita Heiss Mag. Sonja Kunert (ab 15. März 2024) Mag. Johannes Lang Mag. Nikolaus Sauer Mag. Jörg Sollfelner MMag. Ute Teufelberger (bis 15. März 2024) Dr. Norbert Wechtl Dipl.-Ing. Peter Weinelt An die Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von 26,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 26 Tsd. Euro) ausbezahlt. Wie in der vorangegangenen Berichtsperiode beschäftigt die Gesell- schaft keine Arbeitnehmenden. Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden im Vorjahr wie im Berichtsjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt und es wurden keine Haftungen übernommen. Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen fanden zu marktüblichen Bedingungen statt. Sonstige Erläuterungen Die Gesellschaft nimmt am Cash Pooling des EVN Konzerns teil. Für die Regelung der Modalitäten wurde ein Vertrag abgeschlossen. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse ein getreten. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 11.553.815,95 Euro einen Betrag in Höhe von 11.550.000,00 Euro, das entspricht einer Dividende von 3,85Euro je Aktie, auszuschütten und den Restbetrag in Höhe von 3.815,95 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Eisenstadt, am 20. November 2024 Der Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands 26 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Eisenstadt, bestehend aus der Bilanz zum 30.9.2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Ge- schäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahres- abschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrecht- lichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruf- lichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderun- gen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnach- weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sach- verhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am be- deutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zu- sammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungs- urteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prü- fungssachverhalte gibt, die in unserem Vermerk mitzuteilen sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahres- abschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam- menhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel- lung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Überein- stimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kon- trollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesent- lichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosenHandlun- gen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver- halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidie- ren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Bestätigungsvermerk 27 Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichi- schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschluss- prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaft- lichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungs- mäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfor- dern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: – Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlan- gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, be- absichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. – Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschluss- prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungs- handlungen zu planen, die unter den gegebenen Umstän- den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontroll- systems der Gesellschaft abzugeben. Bestätigungsvermerk – Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dar - gestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. – Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetz- lichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prü - fungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu- sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestä - tigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahres- abschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü - fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortfüh - rung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. – Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge - schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Eintei- lung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschluss- prüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, 28 die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahres abschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prü - fungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sach - verhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unterneh- mensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstel- lung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichi- schen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufs- grundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den gelten- den rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewon- nenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehler- hafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 15.3.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 8.4.2024 vom Auf- sichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prü- fungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistun- gen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhän- gigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz. Wien, am 20. November 2024 BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer ppa. MMag. Nicole Doppelhofer Wirtschaftsprüferin Bestätigungsvermerk 29 Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft Die Aktie der Burgenland HoldingAktiengesellschaft Die international bedeutendsten Aktienindizes haben sich im Berichtszeitraum Oktober 2023 bis September 2024 trotz wirt- schaftlicher Herausforderungen und geopolitischer Unsicher- heiten positiv entwickelt. Der deutsche Leitindex DAX etwa legte in diesem Zeitraum um 25,6 % zu und der Wiener Leit- index ATX um 15,4 %. Auch der für die Burgenland Holding Aktiengesellschaft maßgebliche Branchenindex DJ Euro Stoxx Utilities erzielte einen Zuwachs um 16,98 %. Trotz dieses insgesamt positiven Umfelds lag die Aktie der Burgen land Holding Aktiengesellschaft mit einem Schlusskurs von 71,5 Euro um 0,7 % unter dem Vorjahres niveau. Der durchschnittliche Tagesumsatz lag in der Berichts periode bei 17 Stück (Einmalzählung). Daraus ergibt sich ein Umsatz- volumen an der Wiener Börse von 0,32 Mio. Euro. Am 30.Sep- tember 2024 lag die Gewichtung der Aktie im Wiener Börse Index (WBI) bei 0,17 % und die Marktkapitalisierung betrug zum Stichtag 215Mio. Euro. Für das Geschäftsjahr 2023/24 wird der Vorstand der Haupt- versammlung am 14. März 2025 eine Dividende in Höhe von 3,85 Euro je Aktie vorschlagen. Informationen für Anlegerinnen Aktienperformance 2023/24 2022/23 2021/22 Durchschnittlicher Tagesumsatz Stück 17 19 17 Aktienumsatz gesamt Mio. EUR 0,32 0,38 0,43 Höchstkurs EUR 77,00 99,00 100,00 Tiefstkurs EUR 70,00 70,00 92,50 Kurs per Ultimo September EUR 71,50 72,00 98,00 Marktkapitalisierung per Ultimo September Mio. EUR 215 216 294 Gewichtung im WBI per Ultimo September % 0,17 0,18 0,28 Dividende pro Aktie EUR 3,85 1) 3,80 3,45 1) Vorschlag an die Hauptversammlung Basis September 2023 Kursentwicklung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft Aktie im relativen Vergleich mit dem Wiener Börse Index (%) 140,00 130,00 120,00 110,00 100,00 90,00 80,00 70,00 BUHO Wiener Börse Index (WBI) Okt 23 Nov 23 Dez 23 Jan 24 Feb 24 Mär 24 Apr 24 Mai 24 Jun 24 Jul 24 Aug 24 Sep 24 30 WINDKRAFT 31 100 % Netz BurgenlandGmbH 6,7 % EDA Energiewirtschaftlicher Datenaustausch GmbH 100 % BE VertriebGmbH & Co KG 100 % BE Energy GmbH 57,6 % EPZ Energieprojekt ZurndorfGmbH&CoKG 57,6 % EP ZurndorfGmbH 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH 50 % PAMA-GOLS Windkraftanlagenbetriebs GmbH & Co KG 40 % MMW PotzneusiedlGmbH 50 % Energie Burgenland – Haider Windpark GmbH 100 % Windpark Nick AlphaGmbH 100 % Windpark BaumgartenGmbH 100 % Energie Burgenland BürgerbeteiligungGmbH 20 % Windpark Deutsch HaslauGmbH 37 % Windpark Nikitsch GmbH 100 % WIBE – Windpark BeteiligungsGmbH (Eisenstadt, Österreich) 100 % SonnenBau GmbH 75 % Windpark und PV GmbH 51 % Renerwind Energetikai Kft. (Budapest, Ungarn) 40 % ÖBB-BE GmbH & Co KG 40 % ÖBB-BE GmbH 49 % WindPV Holding GmbH 100 % Energie Burgenland FernwärmeGmbH 100 % BE Technology GmbH 100 % BE Service GmbH 100 % BE FinanceGmbH 100 % BE Solution GmbH 49 % BE Mobilität GmbH 25,02 % Solah Group GmbH 50 % Krone Sonne GmbH 33,33 % EBRZ Erstes Burgenländisches RechenzentrumGmbH 10 % ENERGIEALLIANZ AustriaGmbH 2,52 % APCS Power Clearing and SettlementAG 0,44 % AGCS Gas Clearing and Settlement AG 1,48 % CISMO Clearing Integrated Services and Market OperationsGmbH 1 % Biomasse Kraftwerk GüssingGmbH u. Co KG Burgenland HoldingAktiengesellschaft Beteiligungen 0,99 % Wiener BörseAG 49 % BurgenlandEnergie AG Beteiligungen der BurgenlandEnergie AG per 30. September 2024 Beteiligungen WINDKRAFT 32 Erklärung des Vorstands zum Jahresfinanzbericht gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018 Der Vorstand der Burgenland HoldingAktiengesellschaft bestä- tigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungs- legungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und dass der Lage- bericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis oder die Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschrieben sind. Eisenstadt, am 20. November 2024 Der Vorstand Dr. Klaus Kohlhuber LL.M. Dr. Alois Ecker Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Erklärung des Vorstands 33 Burgenland HoldingAktiengesellschaft Unternehmenskalender 2024/25 1) Nachweisstichtag Hauptversammlung 04.03.2025 Hauptversammlung 14.03.2025 Ex-Dividendentag 20.03.2025 Record-Date Dividende 21.03.2025 Dividendenzahltag 26.03.2025 Ergebnis 1. Halbjahr 2024/25 (Halbjahresfinanzbericht) 26.05.2025 Jahresergebnis 2024/25 (Jahresfinanzbericht) 18.12.2025 1) Änderungen vorbehalten Basisinformationen 1) Grundkapital 21,81Mio.Euro Stückelung 3 Mio. Stückaktien Mehrheitsaktionär EVNAG ISIN Wertpapierkennnummer AT0000640552 Ticker Symbole BHAV.VI (Reuters); BURG AV (Bloomberg); AT; BHD (Dow Jones) Börsenotierung Wien 1) Per 30. September 2024 Impressum Burgenland HoldingAktiengesellschaft Technologiezentrum Marktstraße 3 7000 Eisenstadt Österreich Investor Relations Mag. Karin Krammer Telefon: +43 2236 200-12867 Fax: +43 2236 200-2030 [email protected] www.buho.at Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist in allen ihren internen und externen Schriftstücken um sprachliche Gleichbehandlung aller Geschlechter bemüht, so auch in diesem Geschäftsbericht. Aus diesem Grund verwenden wir durchgehend geschlechtergerechte Sprache unter Nutzung des Gendersterns. Dadurch können sich Abweichungen zu Formulierungen und Begriffen in Gesetzes- texten, Regelwerken bzw. Normen ergeben, die ihrerseits nicht gegendert sind. Redaktionsschluss: 20. November 2024 Veröffentlichung: 12. Dezember 2024 Satz und Reinzeichnung: gugler MarkenSinn, 3390 Melk Gestaltung und Konzept: Selma Peschek, 1060 Wien Fotos: Raimo Rudi Rumpler (Vorstandsfoto), shutterstock (Bildseiten)

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