Regulatory Filings • Jul 4, 1996
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Ad-hoc | 4 July 1996 00:00
Ad hoc-Service: Oelmühle Hamburg
—————————————————————— Ad hoc-Service: Oelmühle Hamburg Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich. —————————————————————————— OELMÜHLE HAMBURG AKTIENGESELLSCHAFT Berichtigung der Mitteilung gemäß Paragrapf 15 WpHG Nachstehende ad-hoc Mitteilung wird wiederholt mit einem Betrag für den Bilanzgewinn: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft billigte am 4. Juli 1996 den zwischen der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, als herrschender Gesellschaft und der Oelmühle Hamburg Aktiengesellschaft als beherrschter Gesellschaft. Der Vertrag wurde unmittelbar darauf abgeschlossen, bedarf jedoch noch der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Der Vertrag sieht eine jährliche Ausgleichszahlung von DM 10,20 und ein Barabfindungsangebot von DM 210,– je DM 5O,– Aktiennennbetrag an die außenstehenden Aktionäre vor. Der Aufsichtsrat stellte in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 außerdem den Jahresabschluß der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1995 fest. Der am 28. August 1996 stattfindenden Haupversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von DM 5.272.158,19 zur Ausschüttung einer Dividende von DM 7,– je DM 50,– Aktiennennwert zu verwenden und DM 30.558,19 auf neue Rechnung vorzutragen. Die Rücklagen wurden mit DM 3.500.000,– dotiert. Hamburg, den 4.Juli 1 Ende der Mitteilung
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