Legal Proceedings Report • Feb 28, 2008
Legal Proceedings Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
News Details
Corporate | 28 February 2008 10:00
ADM Hamburg AG: Ergänzung zur Technischen Bekanntmachung vom 27. Juli 2007
ADM Hamburg AG / Rechtssache/Dividende
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ADM Hamburg Aktiengesellschaft,
Hamburg
Bekanntmachung
an die außenstehenden Aktionäre der ADM Hamburg Aktiengesellschaft über die
Berechnung der auf die vertragliche Barabfindung und den
Barabfindungserhöhungsbetrag sowie den gerichtlich festgesetzten
Abfindungsbetrag zu berechnenden Zinsen im Zusammenhang mit dem am 4. Juli
1996 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der
ADM Hamburg Aktiengesellschaft (vormals: Oelmühle Hamburg
Aktiengesellschaft) und der ADM Beteiligungsgesellschaft mbH.
(Ergänzung zu der am 27. Juli 2007 im elektronischen Bundesanzeiger
veröffentlichten Technischen Bekanntmachung)
Die ADM Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg ('ADM GmbH') als herrschende
Gesellschaft und die Oelmühle Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg, nunmehr
firmierend unter ADM Hamburg Aktiengesellschaft, Hamburg ('ADM AG') als
beherrschte Gesellschaft, haben am 4. Juli 1996 einen Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag ('BGAV') gemäß §§ 291 ff. AktG geschlossen. Der
BGAV ist mit Eintragung in das Handelsregister der ADM AG am 27. Dezember
1996 wirksam geworden.
Durch rechtskräftigen Beschluss vom 3. April 2007 hat das Landgericht
Hamburg, Kammer 14 für Handelssachen (Az. 414 O 26/97), die im BGAV
vorgesehene vertragliche Ausgleichszahlung von DM 10,20 (EUR 5,22)
rückwirkend auf das Wirksamwerden des BGAV um EUR 10,91 auf EUR 16,13 je
Aktie im Nennbetrag von DM 50,00 (für die Aktien im Nennbetrag von DM
100,00 bzw. DM 1.000,00 entsprechend höher) für jedes Geschäftsjahr
abzüglich Körperschaftssteuerbelastung in Höhe des jeweils geltenden
gesetzlichen Tarifs erhöht ('Ausgleichszahlungs-Nachbesserungsbetrag').
Ferner hat das Landgericht Hamburg die vertragliche Barabfindung von DM
210,00 (EUR 107,37) je Aktie im Nennbetrag von DM 50,00 um EUR 111,99 auf
EUR 219,36 (für die Aktien im Nennbetrag von DM 100,00 bzw. DM 1.000,00
entsprechend höher) zzgl. Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ab dem 27. Dezember 1996 bis zum 31.
Dezember 1998 bzw. 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank seit dem 1. Januar 1999 erhöht
('Barabfindungs-Erhöhungsbetrag').
I. Neuberechnung der Zinsen
Ehemalige außenstehende Aktionäre der ADM AG, die nach Erhalt einer oder
mehrerer Ausgleichszahlungen von dem ursprünglichen vertraglichen
Barabfindungsangebot oder von dem gerichtlich festgesetzten erhöhten
Abfindungsangebot Gebrauch gemacht haben, steht unter den nachstehend
erläuterten Voraussetzungen einen Nachzahlungsanspruch auf die gesetzlich
geschuldeten Zinsen auf die Barabfindung zu.
Die Gesellschaft hat sich durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.
Dezember 2007, Az. II ZR 199/06, veranlasst gesehen, die auf die
vertragliche Barabfindung und den Barabfindungserhöhungsbetrag bzw. die
gerichtlich festgesetzte Barabfindung zu berechnenden Zinsen in Höhe von 2
% über dem jeweiligen Diskont- bzw. Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
vom 27. Dezember 1996 bis zum Tage der Abrechnung, dem 10. Oktober 2007,
neu zu berechnen und eine Anrechnung der erhaltenen Ausgleichszahlungen
nach den folgenden Grundsätzen vorzunehmen:
Die auf die ursprüngliche, d.h. vertragliche Barabfindung sowie den
Barabfindungs-Erhöhungsbetrag zu berechnenden Zinsen werden entsprechend
der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit erhaltenen
Ausgleichszahlungen und Ausgleichszahlungs-Nachbesserungsbeträgen
kompensiert. Eine Anrechnung der für das Kalenderjahr 1996 empfangenen
Ausgleichszahlungen und Ausgleichszahlungsnachbesserungsbeträge auf die
gesetzlich geschuldete Verzinsung der vertraglichen Barabfindung und des
Barabfindungs-Erhöhungsbetrages sowie der gerichtlich festgesetzten
Barabfindung erfolgt dabei jeweils für die Referenzzeiträume der einzelnen
Kalender- bzw. Geschäftsjahre nach dem Zinsbeginn, also ab dem 27. Dezember
1996.
Sofern in einem Kalender- bzw. Geschäftsjahr die Summe der empfangenen
Ausgleichszahlungen und Ausgleichszahlungsnachbesserungsbeträge die Summe
der aufgelaufenen Zinsen in dem entsprechenden Kalender- bzw. Geschäftsjahr
übersteigt, stehen die empfangenen Ausgleichszahlungen und
Ausgleichszahlungsnachbesserungsbeträge der Differenzbetrag dem ehemaligen
Aktionär zu. Eine Anrechnung des Differenzbetrages auf den Zinsanspruch in
späteren Jahren findet nicht statt. Sofern in einem Kalender- bzw.
Geschäftsjahr die Summe der erhaltenen Ausgleichszahlungen und
Ausgleichszahlungs-Nachbesserungsbeträge geringer ist als die Summe der
aufgelaufenen Zinsen, entsteht für das jeweilige Kalender- bzw.
Geschäftsjahr lediglich ein Anspruch in Höhe der Differenz aus
aufgelaufenen Zinsen und Summe aus erhaltenen Ausgleichszahlungen und
Ausgleichszahlungs-Nachbesserungsbeträgen.
II. Technische Umsetzung etwaiger Nachzahlungen
Die Depotbanken werden gebeten, die Ansprüche ihrer Depotkunden, d.h. der
nachbesserungsberechtigten Aktionäre der ADM AG, auf Nachzahlung von Zinsen
umgehend zu ermitteln.
Alle erforderlichen Maßnahmen für eine zügige Abwicklung dieses Verfahrens
sind in die Wege geleitet. Dabei fungiert die
Dresdner Bank AG, Frankfurt am Main,
als Zentalabwicklungsstelle.
Die anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionäre der ADM AG, die nach wie vor
bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die
vertragliche Barabfindung bzw. Ausgleichszahlung im Rahmen des BGAV
abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachzahlung
auf den Zinsanspruch nichts zu veranlassen. Die Nachzahlung erfolgt bei
entsprechender Anspruchsberechtigung auf Initiative der Depotbanken
voraussichtlich bis zum 12. März 2008 auf das bestehende Konto. Sollte nach
diesem Zeitpunkt keine Vergütung erfolgt sein, fordern wir hiermit diese
ehemaligen Aktionäre auf, sich mit ihrer Depotbank bis spätestens 28. März
2008 in Verbindung zu setzen und dort ihre Ansprüche geltend zu machen.
Diejenigen anspruchsberechtigten ehemaligen Aktionäre der ADM AG, die
inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt haben, über die seinerzeit die
Barabfindung beziehungsweise die Ausgleichszahlung im Rahmen des BGAV
abgewickelt wurden, werden hiermit gebeten, sich wegen der Abwicklung
möglichst umgehend an ihre damalige Depotbank zu wenden, um dort Ansprüche
anzumelden, damit diese ebenfalls abgewickelt werden können.
Die entsprechenden nachzubessernden Zinsen gelangen ohne Abzug von
Abschlagsteuern zur Auszahlung, sind jedoch einkommensteuerpflichtig.
Nachbesserungsberechtigte Aktionären wird daher empfohlen, wegen der
persönlichen steuerlichen Behandlung ihren steuerlichen Berater zu
konsultieren.
Alle Mittel aus der ergänzenden Nachbesserung, die nicht bis Ende März 2008
vergütet werden bzw. ausgezahlt werden können, werden anschließend
zugunsten der namentlich nicht bekannten nachbesserungsberechtigten
Aktionäre unter Verzicht auf das Recht der Rücknahme gerichtlich
hinterlegt.
Bei eventuellen Rückfragen werden die nachbesserungsberechtigten Aktionäre
der ADM AG gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.
Hamburg, im Februar 2008
ADM Hamburg Aktiengesellschaft
Der Vorstand
28.02.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
Sprache: Deutsch
Emittent: ADM Hamburg AG
Postfach 90 03 20
21083 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 7 51 94-0
Fax: +49 40 7 51 94-300
E-Mail: [email protected]
Internet: www.admworld.com
ISIN: DE0007269003
WKN: 726900
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Hamburg; Open Market in
Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.