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Valora Effekten Handel AG

Pre-Annual General Meeting Information Mar 17, 2010

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Pre-Annual General Meeting Information

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News Details

AGM Announcements | 17 March 2010 17:09

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2010 in 76275 Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.05.2010 in 76275 Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

17.03.2010 17:09

VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Ettlingen

Wertpapier-Kenn-Nummer: 760 010, ISIN DE0007600108

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 22. ordentlichen Hauptversammlung am Montag, den 10. Mai 2010 um 14.00 Uhr in das ‘Radisson Blu Hotel’, Am Hardtwald 10, 76275 Ettlingen (direkt an der Autobahn A5, Ausfahrt Nr. 48 Karlsruhe-Süd), ein.

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2009 nebst Lagebericht des Vorstands einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs und des Berichts des Aufsichtsrats

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 492.329,32 eine Dividende von EUR 0,10 je Aktie auf das gezeichnete Kapital von EUR 1.575.000,00, eingeteilt in 1.575.000 Stückaktien, also insgesamt EUR 157.500,00 fällig am 11. Mai 2010, auszuschütten und EUR 334.829,32 auf neue Rechnung vorzutragen.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

  5. Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2009 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer zu zahlen.

  6. Beschlussfassung über die Aufhebung des (alten) genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines (neuen) genehmigten Kapitals I und die entsprechende Satzungsänderung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, nachdem das ehemals bestehende Kapital I nicht genutzt wurde und zum 5. Juni 2010 ausläuft, diesen Beschluss neu zu fassen und folgende Änderung der Satzung zu beschließen:

    a) Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals

    Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 06.06.2005 erteilte Ermächtigung des Vorstands gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, in der Zeit bis zum 05. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, wird aufgehoben.

    b) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals

    Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 09. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

    Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

    Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.

    c) Satzungsänderung

    § 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital I) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst

    ‘Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 09. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 630.000,- durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen Inhaberstückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen, dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.

    Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.

    Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 Abs. 1 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen’

    Der Vorstand wird angewiesen, die unter lit. a) vorgeschlagene Aufhebung der Ermächtigung gemäß § 4 Absatz 5 gemeinsam mit der unter lit. b) beschlossenen Ermächtigung und der entsprechenden Satzungsänderung zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung hat so zu erfolgen, dass zunächst die Aufhebung der Ermächtigung gemäß lit. a) der Satzung eingetragen werden soll und im unmittelbaren Anschluss daran die unter lit. b) beschlossene Ermächtigung und die entsprechende, unter lit. c) beschlossene Satzungsänderung ins Handelsregister eingetragen werden soll.

  7. Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie (ARUG)

    Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) ist am 4. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und weitgehend am 1. September 2009 in Kraft getreten. Es führt insbesondere zu Änderungen der Vorschriften des Aktiengesetzes betreffend die Einberufungsfrist der Hauptversammlung und die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Diese neuen Regelungen sind auf die Hauptversammlung anzuwenden, zu der nach dem 31. Oktober 2009 einberufen wird.

    Durch die Satzungsänderung soll die Satzung der Gesellschaft an die neue Rechtslage angepasst werden. Die Änderungen in § 3 und § 12 tragen dem Umstand Rechnung, dass die börsennotierte Gesellschaft für die europaweite Verbreitung der Einberufungsinformation sorgen muss. § 13 soll vollständig neu gefasst werden, um die Fristen an die gesetzliche Neuregelung anzupassen. Dabei wurde teilweise auf die bloße Wiedergabe gesetzlicher Regelungen verzichtet.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Satzungsänderungen zu beschließen:

    a) § 3 wird wie folgt neu gefasst:

    ‘§ 3 Bekanntmachungen

    Die Bekanntmachungen erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Darüber hinausgehende Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.’

    b) § 12 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

    ‘Die Hauptversammlung findet in Ettlingen, an einem deutschen Börsenplatz oder einem anderen Ort mit mehr als 250.000 Einwohnern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt.’

    c) § 12 Abs. 3 wird um folgenden S. 3 ergänzt:

    ‘Die Einberufung wird spätestens zum Zeitpunkt der Bekanntmachung solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.’

    d) § 13 wird wie folgt neu gefasst:

    ‘§ 13 Teilnahme an der Hauptversammlung

(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen.

(2) Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht, in der auch eine Erleichterung bestimmt werden kann. § 135 Aktiengesetz bleibt unberührt.’

  1. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

    Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

    Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 wird die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mittlerer Pfad 15, 70499 Stuttgart, gewählt.

Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 203 Abs. 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

Der Vorstand erstattet der für den 10. Mai 2010 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft gemäß § 203 Abs. 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG den nachfolgenden schriftlichen Bericht zu der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals I und der Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals:

Das von der Hauptversammlung vom 06.06.2005 beschlossene genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung in Höhe von EUR 630.000,00 beträgt ist nicht ausgenutzt worden. Die Ermächtigung wurde für fünf Jahre ab Eintragung ins Handelsregister erteilt und läuft am 05. Juni 2010 aus. Das genehmigte Kapital soll aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital ersetzt werden, damit der Vorstand auch künftig in der Lage ist, genehmigtes Kapital zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen. Das neue genehmigte Kapital, das an die Stelle des bisherigen genehmigten Kapitals treten soll, soll lediglich für Barkapitalerhöhungen zur Verfügung stehen. Es beträgt EUR 630.000,00 und entspricht damit exakt der Höhe des bisherigen genehmigten Kapitals I. Die Summe der genehmigten Kapitalia I und II entspricht 50% des derzeitigen Grundkapitals.

Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals durch Barkapitalerhöhung steht den Aktionären grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu. Die beantragte Ermächtigung sieht jedoch vor, dass der Vorstand das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Spitzenbeträge ausschließen kann. Damit soll die Abwicklung einer Emission mit einem grundsätzlichen Bezugsrecht der Aktionäre erleichtert werden. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und daraus ergeben, dass es notwendig ist, ein technisch durchführbares Bezugsrechtsverhältnis darzustellen. Der Wert solcher Spitzenbeträge ist für den einzelnen Aktionär in aller Regel gering. Auch der mögliche Verwässerungseffekt ist wegen der Beschränkung auf Spitzenbeträge zu vernachlässigen. Demgegenüber ist der Aufwand für die Emission ohne einen solchen Ausschluss für die Gesellschaft deutlich höher, was zusätzliche Kosten verursacht. Die aufgrund der Spitzenbeträge vom Bezugsrecht ausgeschlossenen neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien werden bestmöglich im Interesse der Gesellschaft verwertet. Der Ausschluss des Bezugsrechts dient der Praktikabilität und Kosteneffizienz und erleichtert die Durchführung einer Emission.

Teilnahme an der Hauptversammlung:

Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn (0:00 Uhr Ortszeit) des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 19. April 2010 bezieht, ausreichend. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten Adresse spätestens am Montag, den 03. Mai 2010 (24:00 Uhr Ortszeit) zugehen.

  • VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

    c/o Bankhaus Gebr. Martin AG

    Hauptversammlungen

    Kirchstr. 35

    73033 Göppingen

    Fax: 07161-969317

    E-Mail: [email protected]

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.

Von den insgesamt ausgegebenen 1.575.000 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.575.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

– Service für Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können:

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder nach Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail an: [email protected]) erteilt werden.

Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit, falls Ihre Bank keinen eigenen Vertreter zur VEH-Hauptversammlung entsendet, Ihr Stimmrecht durch Herrn Roland Antoni ausüben zu lassen.

– Herr Antoni wird Ihre Stimmrechte mit Ihren eventuellen Weisungen entsprechend vertreten. Formulare für die Vollmachten und Weisungen für Herrn Antoni können bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. stehen im Internet unter http://valora.de/hv zum Download bereit.

Die Vollmachten und ggf. die Weisungen sind vom Aktionär oder durch die Depotbank zusammen mit der Eintrittskarte bis spätestens 10. Mai 2010, 10.00 Uhr (Eingang) an die vorstehende Anschrift zu senden:

**Herrn

Roland Antoni

Lindenweg 12

76275 Ettlingen**

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen zurückweisen.

Gegenanträge

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge gemäß § 127 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

**VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Herrn Helffenstein

Postfach 912

76263 Ettlingen

Fax: 07243-90004

E-Mail: [email protected]**

Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://valora.de/hv unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung gemäß § 126 AktG erfüllt sind.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.

Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Antragstellung (entscheidend ist der Zugang bei der Gesellschaft) hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich. Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von einem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (vgl. § 70 AktG).

Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 09. April 2010, 24:00 Uhr, unter der vorstehenden Adresse zugehen.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.

Auf die nach §§ 21 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 28 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.

Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG:

Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetadresse http://valora.de/hv zugänglich. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 werden außerdem auch während der Hauptversammlung am Versammlungsort zur Einsichtnahme ausliegen.

Ettlingen, im März 2010

Der Vorstand

17.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG

Am Hardtwald 7

76275 Ettlingen

Deutschland
Telefon: +49 7243 90001
Fax: +49 7243 90004
E-Mail: [email protected]
Internet: http://valora.de
ISIN: DE0007600108
WKN: 760010
Börsen: Auslandsbörse(n) Geregelter Markt Börse Stuttgart, Freiverkehr Börsen Frankfurt, Berlin, Hamburg und München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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