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Burgenland Holding AG

Capital/Financing Update Jan 15, 2008

774_rns_2008-01-15_8efdbea3-da84-4801-956b-af564ad58cc1.pdf

Capital/Financing Update

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Schuldverschreibungen 2007 – 2022 Curve Steepener in Sammelurkunde

Emissionsvolumen: Nominale

2,5
Millionen
(aufstockbar)
ISIN: AT0000A05XN9
Verzinsung: Jahre 1

3:
8,25 % fix p.a.
Jahre 4
–15:
10*(10y CMS

2y CMS)
Konvention: act/act,
follow.
unadj.
10y CMS: 10jähriger EUR Swapsatz
2y CMS:
2jähriger EUR Swapsatz
Floor: 0 %
Kupon: 16.
Juli, jährlich
Laufzeit: vom
16.7.2007
bis
15.7.2022, d.s. 15
Jahre
Stückelung, Ausdruck: Nominale

1.000,--
in Sammelurkunde
Tilgung: Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen
erfolgt per
16.7.2022
zum Nennwert.
Kündigung: Der Emittent hat das Recht, die Schuldver
schreibungen ab dem Kupontermin
16.07.2017
und
danach
jährlich zum Nennwert
zu kündigen.
Der Emittent muss dem Investor
die Kündigung
3
Bankarbeitstage
vorher avisieren.
Börseeinführung: Die Zulassung zum Handel an der Wiener Börse AG
wird nicht beantragt.
Emissionskurs: dzt. 100,00
Risikohinweise: Der Kurs unterliegt den natürlichen Schwankungen
der Marktzinssätze.
KESt./QueSt: Die Zinsen unterliegen dem Steuerabzug gemäß EstG
oder EU-Quellensteuergesetz.
Eisenstadt, im
Juli
2007
HYPO–BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft

Die vorgestellten Wertpapiere sind Daueremissionen im Sinne des §§ 3 (1) Z 3 iVm 17b (2) KMG und dadurch von der Prospektpflicht ausgenommen.

Lassen Sie sich vor dem Erwerb der Schuldverschreibungen von Ihrem Wertpapierberater über die damit verbundenen Risken beraten.

Bedingungen der

Schuldverschreibungen Curve Steepener 2007 – 2022 in Sammelurkunde

- ISI-Nr. AT0000A05XN9 -

§ 1 (1) Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen beträgt € 2,5 Millionen und wird
ab 16.07.2007 in Form einer Daueremission begeben.
(2) Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze in Sammelurkunden (§ 24
Depotgesetz, BGBl. Nr.424/1969) dargestellt, ein Ausdruck effektiver Stücke erfolgt
nicht. Die Sammelurkunden tragen die Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder oder
Prokuristen der HYPO-BANK BURGENLAND AG.
§ 2 (1) Für die Verzinsung und Rückzahlung der Schuldverschreibungen haftet die Bank
mit ihrem gesamten Vermögen.
§ 3 (1) Die Verzinsung der Schuldverschreibungen beträgt:
in den Jahren 1 – 3:
8,25 % fix p.a. (act/act, follow. unadj.)
in den Jahren 4 – 15: 10*(10y CMS – 2y CMS)
Die jährliche Zinsanpassung erfolgt zwei Bankarbeitstage vor Kupontermin für die nächste
Zinsperiode. Als Referenzgröße gilt der auf der Reuters-Seite ISDAFIX2 um
11.00 Uhr Brüsseler Zeit veröffentlichte Mean EURO-Area-Swapsatz.
(2) Die Zinszahlungen erfolgen am 16.07. eines jeden Jahres für die jeweils abgelaufene
Periode.
(3) Sollten Kupontermine auf einen Tag fallen, der kein Bankarbeitstag ist, so verschiebt sich
der Zahlungstermin auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag. Die Zahlungen erfolgen in Euro.
(4) Die Zinsenberechnung erfolgt auf Basis (act/act), following unadjusted.
§ 4 Der Gesamtnennbetrag ist unterteilt in Stücke à Nominale € 1.000,-- mit den Nummern
1 – 2.500.
§ 5 Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beträgt 15 Jahre. Sie endet mit Ablauf des
15.07.2022.
Die Schuldverschreibungen sind am 16.07.2022 zur Rückzahlung zum Nennwert fällig.
§ 6 Die Schuldverschreibungen sind seitens des Gläubigers nicht kündbar, seitens des
Emittenten besteht das Recht, das Wertpapier erstmals zum 16.7.2017 und danach
jährlich zu jedem Kupontermin mit einer Vorankündigungsfrist von 3 Bankarbeitstagen
zum Nennwert zu kündigen
§ 7 (1) Die Gutschrift der fälligen Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt durch das für den
Inhaber der Schuldverschreibungen jeweils depotführende Kreditinstitut.
(2) Die Verzinsung endet mit dem der Fälligkeit der einzelnen Schuldverschreibungen
vorangehenden Tag.
§ 8 Die HYPO–BANK BURGENLAND AG kann fällige, aber nicht behobene Beträge auf
Gefahr und Kosten der Inhaber der Schuldverschreibungen mit schuldbefreiender
Wirkung bei dem für die Bank zuständigen Gericht hinterlegen, auch wenn sich die
Inhaber der Schuldver-schreibungen nicht in Annahmeverzug befinden. Bei
Hinterlegung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus den
Schuldverschreibungen gegen die Schuldnerin.
§ 9 Der Anspruch auf verloste, gekündigte oder endfällige Schuldverschreibungen verjährt
nach 30, auf die Zinsen nach 3 Jahren, jeweils nach Fälligkeit.
§ 10 Diese Wertpapiere werden nicht zum Handel an der Wiener Börse AG angemeldet.
§ 11 Für das Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und der HYPO–BANK
BURGENLAND AG gilt österreichisches Recht. Es gilt weiters die Satzung der HYPO–
BANK BURGENLAND AG in der jeweils geltenden Fassung. Für etwaige
Rechtsstreitigkeiten gilt das in Eisenstadt sachlich zuständige Gericht als gemäß § 104
Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand, insoferne das
Konsumentenschutzgesetz, Bundesgesetz vom 8.3.1979, BGBl. Nr. 140, nicht zur
Anwendung gelangt.

Eisenstadt, Juli 2007 HYPO-BANK BURGENLAND AG

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