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Burgenland Holding AG

Prospectus Feb 28, 2008

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Prospectus

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"Four & More" - Floater der Bank Burgenland AG 2008 – 2018 in Sammelurkunde

Emissionsvolumen: Nominale

2
Millionen
ISIN: AT0000A08XN3
Verzinsung: 1.
Jahr: 6,25
%
fix
p.a.
ab
2. Jahr: 12,50
%
-
(2x12-Monats-Euribor)
p.a.
Floor: 4 %
Konvention: 30/360, modified following unadjusted
Kupon: 10. März, jährlich
Laufzeit: vom
10.03.2008
bis
09.03.2018, d. s.
10
Jahre
Stückelung, Ausdruck: Nominale

1.000,--
Tilgung: Die Rückzahlung
des Floaters erfolgt per 10.03.2018
10.03.2018
zum Nennwert.
Kündigung: Die Emittentin ist berechtigt, die Anleihe
jährlich
ab
10.03.2009 zwei Target-Bankarbeitstage vor
Kupontermin
zu 100 % zu
kündigen.
Seitens des Inhabers ist eine Kündigung
ausgeschlossen.
Börseeinführung: Die Zulassung zum
Handel
an der
Wiener Börse
AG
wird
nicht
beantragt.
Emissionskurs: derzeit
100,50
%
freibleibend
Risikohinweise: Der Kurs unterliegt den natürlichen Schwankungen
der Marktzinssätze.
KESt./QueSt: Die Zinsen unterliegen dem Steuerabzug gemäß EstG
oder EU-Quellensteuergesetz.
Eisenstadt, im
Februar
2008
HYPO–BANK BURGENLAND
Aktiengesellschaft
Die vorgestellten Wertpapiere werden in Form einer Daueremission begeben und sind gemäß § 17b (2) KMG iVm
§ 3 Abs 1 Z 3 KMG von der Prospektpflicht ausgenommen.
Lassen Sie sich vor dem Erwerb der Schuldverschreibungen von Ihrem Wertpapierberater über die damit verbundenen
Risken beraten.

Bedingungen der

"Four & More" - Floater der Bank Burgenland AG 2008 – 2018 in Sammelurkunde

- ISI-Nr. AT0000A08XN3 -

  • § 1 (1) Der Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen beträgt € 2 Millionen und wird ab 10.03.2007 in Form einer Daueremission begeben. (2) Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz, BGBl. Nr.424/1969) dargestellt, ein Ausdruck effektiver Stücke erfolgt nicht. Die Sammelurkunden tragen die Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder oder Prokuristen der HYPO-BANK BURGENLAND AG.
  • § 2 (1) Für die Verzinsung und Rückzahlung der Schuldverschreibungen haftet die Bank mit ihrem gesamten Vermögen.
  • § 3 (1) Die Verzinsung der Schuldverschreibung beträgt im 1. Jahr 6,25 % fix p.a. Ab dem 2. Jahr wird der jährliche Zinssatz jeweils zwei Target-Bankarbeitstage vor der betreffenden Zinsperiode wie folgt bestimmt: 12,50 % - (2 x 12-Monats-Euribor) p.a. , jedoch mindestens 4,00 % p.a.

(2) Die Zinszahlungen erfolgen jährlich, jeweils am 10.03. eines jeden Jahres für die jeweils abgelaufene Zinsperiode.

(3) Sollten Zahlungstermine auf einen Tag fallen, der kein Bankarbeitstag ist, so verschiebt sich der Zahlungstermin auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag. Die Zahlungen erfolgen in Euro. (4) Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Basis von einem Monat zu 30 Tagen und einem Jahr zu 360 Tagen (30/360) modified following unadjusted. Die Zinsperiode bleibt unverändert

  • § 4 Der Gesamtnennbetrag ist unterteilt in Stücke à Nominale € 1.000,-- mit den Nummern 1 – 2.000.
  • § 5 Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beträgt 10 Jahre. Sie endet mit Ablauf des 09.03.2018.

Die Schuldverschreibungen sind am 10.03.2018 zur Rückzahlung zum Nennwert fällig.

  • § 6 Die Schuldverschreibungen sind seitens des Schuldners jährlich beginnend mit 10.03.2009 zwei Target-Bankarbeitstage vor jedem Kupontermin zu 100 % kündbar.
  • § 7 (1) Die Gutschrift der fälligen Zins- und Tilgungszahlungen erfolgt durch das für den Inhaber der Schuldverschreibungen jeweils depotführende Kreditinstitut. (2) Die Verzinsung endet mit dem der Fälligkeit der einzelnen Schuldverschreibungen vorangehenden Tag.
  • § 8 Die HYPO–BANK BURGENLAND AG kann fällige, aber nicht behobene Beträge auf Gefahr und Kosten der Inhaber der Schuldverschreibungen mit schuldbefreiender Wirkung bei dem für die Bank zuständigen Gericht hinterlegen, auch wenn sich die Inhaber der Schuldverschreibungen nicht in Annahmeverzug befinden. Bei Hinterlegung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus den Schuldverschreibungen gegen die Schuldnerin.
  • § 9 Der Anspruch auf verloste, gekündigte oder endfällige Schuldverschreibungen verjährt nach 30, auf die Zinsen nach 3 Jahren, jeweils nach Fälligkeit.
  • § 10 Diese Wertpapiere werden nicht zum Handel an der Wiener Börse AG angemeldet.
  • § 11 Für das Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und der HYPO–BANK BURGENLAND AG gilt österreichisches Recht. Es gilt weiters die Satzung der HYPO–BANK BURGENLAND AG in der jeweils geltenden Fassung. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt das in Eisenstadt sachlich zuständige Gericht als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand, insoferne das Konsumentenschutzgesetz, Bundesgesetz vom 8.3.1979, BGBl. Nr. 140, nicht zur Anwendung gelangt.

Eisenstadt, im Februar 2008 HYPO-BANK BURGENLAND AG

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