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Burgenland Holding AG

Prospectus May 13, 2011

774_rns_2011-05-13_115a2ad8-e0d9-4437-af76-5f3cdcba8c89.pdf

Prospectus

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Konditionenblatt

Endgültige Bedingungen Nr. BB-2011-01 vom 13. Mai 2011 für:

HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft

Emission von

bis zu EUR 10.000.000,--

BB Inflations-Anleihe 2011-2021 AT0000A0PL94

emittiert unter dem

Angebotsprogramm für Schuldverschreibungen und derivative Wertpapiere der HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft 2011/12

bestehend aus dem Konditionenblatt sowie den Emissionsbedingungen gemäß Anhang.

Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen.

HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft

Konditionenblatt

Hinweise:

Wahlfelder $\square$ gelten dann als zutreffend, wenn sie wie folgt markiert sind: $\square$ Wenn zu bestimmten Punkten keine Angaben erfolgen, treffen diese Punkte nicht zu.

RISIKOFAKTOREN

Spezifische Risikofaktoren in Bezug auf
die gegenständliche Geringe Inflationsrate / Deflation
Das Risiko des Investors besteht darin, dass infolge einer möglichen
Emission Deflation oder einer nur geringen Teuerung der maßgeblichen
Verbraucherpreise, ausgedrückt durch den "Harmonisierter
Verbraucherpreisindex exklusive Tabak" für die Eurozone (HVPIxt)
während der Laufzeit der Anleihe, die Gesamtrendite
gegenständlicher Emission geringer ausfällt als die Gesamtrendite
einer fixverzinsten Anleihe mit vergleichbarer Laufzeit von zehn
Jahren nach derzeitigen Marktkonditionen.
bei Wertpapieren mit Tilgung Totalverlust des eingesetzten Kapitals aufgrund der
mit derivativer Komponente: Produktstruktur (Tilgung mit derivativer Komponente) möglich

VERKAUFSBESCHRÄNKUNGEN

ggf. Ergänzungen zu den
Verkaufsbeschränkungen im
Basisprospekt
1. Angaben über die
Wertpapiere
1.1. Angaben über die
Wertpapiere
I.I.I. Typ und Kategorie Schuldverschreibungen:
Schuldverschreibungen mit fixer Verzinsung
Schuldverschreibungen mit variabler Verzinsung

Strukturierte Schuldverschreibung
ſ
Siehe 1.1.4 Rang
ISIN/Wertpapieriden
tifikations-nummer
AT0000A0PL94
1.1.2. Erklärung zur
Wertentwicklung für $\overline{[}$
J
Derivative
Wertpapiere
1.1.3. Währung
Euro
andere Währung
$\Box$
[USD, CHF, JPY, PLN, GBP]
I.I.4. Rang $\boxtimes$
nicht nachrangig ("senior")
Ergänzungskapital im Sinne des § 23 Abs. 7 BWG
$\Box$
Nachrangiges Kapital im Sinne des § 23 Abs. 8 BWG
m.
Pfandbriefe/Öffentliche Pfandbriefe
Sonstige besicherte Nicht-Dividendenwerte; Modus:
1.1.5. Nominalzinssatz $\boxtimes$
Laufende Verzinsung
Verzinsung Keine laufende Verzinsung (daher entfallen die folgenden
$\Box$
Angaben)
Verzinsungsbasis $\boxtimes$
Nennbetrag
$\mathbf{I}$
1
allfällige
Bedingungen für die
Auszahlung der Nein
Zinsen:
Nachzahlungsver-
pflichtungen der
Nein
Emittentin:
Verzinsungsbeginn: 01. Juni 2011
Verzinsungsende:
31. Mai 2021
Zinstermin(e): 01. Juni eines jeden Jahres bis einschließlich 01. Juni 2021
Zinszahlung: im nachhinein
$\times$
andere Regelung
ĺ
1
Bankarbeitstag-
Definition $\boxtimes$
TARGET 2
Andere Definition [Definition]
n
Zinsperioden: $\boxtimes$
ganzjährig
halbjährig
$\Box$
vierteljährig
monatlich
andere
$\Box$
J
erster langer Kupon
1
erster kurzer Kupon
letzter langer Kupon
J
letzter kurzer Kupon
aperiodische Zinszahlungen
einmalige Zinszahlung
Anpassung von
Zinsterminen
"Business Day Following Business Day Convention
$\boxtimes$
Convention": Modified Following Business Day Convention
Zinsperiode: $\boxtimes$
unadjusted
$\overline{\phantom{a}}$
adjusted
Zinstagequotient: Actual/Actual
Actual/365
Actual/360
30/360E
30/360
Zinssatz fixer Zinssatz
Stufenzinssatz
variable Verzinsung ("Floater")
an ng
$\boxtimes$
Verzinsung mit derivativer Komponente
Nullkupon
a) Fixer Zinssatz ] % p.a. vom Nennwert
ein Zinssatz: [EUR / Währung] [Betrag] je Stück
] % p.a. vom Nennwert
b) Stufenzinssatz: ] % p.a. vom Nennwert
] % p.a. vom Nennwert
c) Variable EURIBOR
Verzinsung genaue Bezeichnung
Referenzzinssatz:
EUR-Swap-Satz
genaue Bezeichnung
1
L
anderer Referenzzinssatz
genaue Bezeichnung
I.
1
Ersatzregelungen:
genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
Berechnungsmodus: Partizipation [ ] %
genaue Berechnung
L
1
Auf-/Abschlag
genaue Berechnung
1
$\mathbb{E}$
anderer Berechnungsmodus
genaue Berechnung
I
1
Rundungsregeln: kaufmännisch auf [
] Stellen / das nächste [
$]$ %
abrunden auf
] Stellen / das nächste [
$]$ %
aufrunden auf
] Stellen / das nächste [
$]$ %
$\Gamma$
nicht runden
falls ] % p.a.
E
Mindestzinssatz
falls Höchstzinssatz ] % p.a.
Г
Zinsberechnungstage: Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen
Zinsperiode im vorhinein
] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen
Zinsperiode im nachhinein
Sonstige Regelung
Ш
1
t
Veröffentlichung der Art der Veröffentlichung
$\perp$
Zinssätze: J
L
d) Verzinsung mit
derivativer
Komponente
Referenzgröße Index/Indizes, Körbe
Aktie(n), Aktienkörbe
$\mathbf{L}$
Rohstoff(e), Waren, Körbe
Währungskurs(e), Körbe
Fonds, Körbe
Geldmarktinstrumente, Körbe
$\mathbb{R}^{\mathbb{Z}}$
Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten
Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln
Derivative Finanzinstrumente, Körbe
$\Box$
Warenderivate
Basiswert "Harmonisierter Verbraucherpreisindex exklusive Tabak" für die Eurozone
(HVPIxt):
Der Index ist zum Zeitpunkt der Begebung der Emission unter
http://epp.eurostat.ec.europa.eu unter folgender Bezeichnung: "HICP – all
items excluding tobacco - Index (2005=100), Euro area ("Ausgewählte
Statistiken"/"Preis (HVPI)", / "Haupttabellen" / Special Aggregates
(2005=100)" / "All items excluding tobacco", / "Euroraum (EA11-2000,
EA12-2006, EA13-2007, EA15-2008, EA16-2010, EA17") auffindbar, wobei
die erste Veröffentlichung eines Indexwertes für einen Referenzmonat
maßgeblich ist und eventuelle spätere Anpassungen des Indexwertes nicht
berücksichtigt werden.
Index-Sponsor ist das europäische Statistikamt "Eurostat" bzw. ihr Nachfolger
Quelle für Informationen
(über die vergangene und
zukünftige
Maßgebliche Indexquelle zum Zeitpunkt der Begebung der Emission ist die
Bloomberg-Seite "CPTFEMU".
Wertentwicklung) Weiters ist der Index zum Zeitpunkt der Begebung der Emission unter
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=de
&pcode=teicp240 unter der Bezeichnung "Euroraum (EA11-2000, EA12-
2006, EA13-2007, EA15-2008, EA16-2010, EA17" auffindbar.
Im Falle widersprüchlicher Daten über Indexwerte gehen die von Bloomberg
begebenen Daten über den Indexwert (einschließlich eines allfälligen Ersatz-
Index oder Nachfolge-Index oder Geänderten-Index) vor.
Ausübungspreis Nicht zutreffend
Erläuterung
(der Beeinflussung der
Wertpapiere durch die
Wertentwicklung des
Basiswertes)
Die Kuponzahlungen hängen nach Maßgabe untenstehender Bedingungen von
der Entwicklung des Basiswerts ab.
Vorgangsweise bei
Marktstörungen
(betreffend den Basiswert)
1. Verspätete Indexveröffentlichung
Sollte ein Indexwert für einen Referenzmonat nicht spätestens fünf
Bankarbeitstage vor Beginn der entsprechenden Kuponperiode veröffentlicht
worden sein, wird die Berechnungsstelle gemäß nachfolgenden Bestimmungen
einen Ersatz-Indexwert festlegen:
Ersatz-Indexwert = Basis-Indexwert x (Letztgültiger Indexwert / Referenz-
Indexwert)
"Basis-Indexwert" bedeutet jenes Indexniveau, das vom Index-Sponsor für den
Monat, der zwölf Kalendermonate vor dem Monat, für das ein Ersatz-
Indexniveau ermittelt wird, erstveröffentlicht oder bekannt gegeben wurde.
"Letztgültiger Indexwert" bedeutet jenes letztgültige Indexniveau, das vom
Index-Sponsor vor dem Monat, für den ein Ersatz-Indexwert ermittelt
wird, erstveröffentlicht oder bekannt gegeben wurde.
"Referenz-Indexwert" bedeutet jenes Indexniveau, das vom Index-Sponsor für
den Monat, der zwölf Kalendermonate vor dem Monat, das gemäß der
Definition von Letztgültiger Indexwert ermittelt wurde, erstveröffentlicht oder
bekannt gegeben wurde.
Sollte ein Indexwert an einem Tag, der nach dem fünften Bankarbeitstag vor
Beginn der entsprechenden Kuponperiode liegt, veröffentlicht oder bekannt
gemacht werden, wird dieser Indexwert nicht für die Ermittlung der
Zinszahlungen herangezogen.
2. Nichtveröffentlichung oder Einstellung des Indexwertes durch den Index-
Sponsor / Neuer Index-Sponsor / Vorzeitige Rückung
Sollte ein Indexwert vom Index-Sponsor für zwei aufeinanderfolgende Monate
nicht veröffentlicht oder bekannt gegeben worden sein oder hat der Index-
Sponsor bekannt gegeben, dass er den Index nicht weiter berechnen,
veröffentlichen oder bekannt geben wird, so wird die Berechnungsstelle wie
folgt vorgehen:
a. Ersatz des ursprünglichen Index durch einen Nachfolge-Index
Sollte der Index-Sponsor verlautbaren oder bekannt machen, dass der Index
durch einen vom Index-Sponsor benannten Nachfolge-Index ersetzt werden
soll und die Berechnungsstelle stellt fest, dass der Nachfolge-Index
entsprechend denselben bzw. gleichwertigen Formeln und
Berechnungsmethoden wie der ursprüngliche Index ermittelt wird, so wird
dieser Nachfolge-Index mit dem Zeitpunkt seines Wirksamwerdens den
ursprünglichen Index ersetzen.
b. Neuer Index-Sponsor
Sollte der Verbraucherpreisindex nicht mehr vom Index-Sponsor, sondern von
einem anderen Sponsor festgelegt werden, und die Berechnungsstelle stellt
fest, dass dieser andere Index-Sponsor den Index entsprechend denselben bzw.
gleichwertigen Formeln und Berechnungsmethoden wie den ursprünglichen
Index ermittelt, so wird dieser vom Neuen Index-Sponsor festgelegte
Verbraucherpreisindex für die Berechnungen gemäß dieser Anleihe
herangezogen.
c. Kein Nachfolgeindex
Sollte die Berechnungsstelle feststellen, dass gemäß den vorangegangenen
Bestimmungen a) und b) kein (geeigneter alternativer Nachfolge-)Index
herangezogen werden kann, gelangt der Mindestzinssatz in Höhe von 3,5 %
für die verbleibende Laufzeit der Anleihe zur Anwendung.
3. Anderung der Index-Basis bzw. Berechnungsmethode
Sollte die Berechnungsstelle feststellen oder der Index-Sponsor bekannt
geben, dass die Basis bzw. Berechnungsmethode des Index geändert wurde
oder künftig geändert wird, wird dieser Index mit geänderter Basis bzw.
Berechnungsmethode ("Geänderter Index") ab dem Zeitpunkt der Änderung
für die Ermittlung des Indexwertes herangezogen; die Berechnungsstelle wird
sich jedoch bemühen jene Änderungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass
die Werte des Geänderten Index annähernd dieselbe Inflationsrate angeben,
wie der ursprüngliche Index vor den Änderungen. Diese Änderungen haben
keine Auswirkungen auf bereits geleistete Zahlungen unter dieser Anleihe.
4. Wesentlicher und offenkundiger Fehler in der Veröffentlichung des Index
Anpassungsregelunge
$\mathbf n$
(in Bezug auf Ereignisse
betreffend den Basiswert)
Wenn die Berechnungsstelle feststellt, dass der Index-Sponsor das
Indexniveau binnen 30 Tagen ab seiner Veröffentlichung korrigiert um einen
wesentlichen und offenkundigen Fehler in der ursprünglichen
Veröffentlichung zu beheben, so wird die Emittentin die
Schuldverschreibungsinhaber gemäß Börsegesetz über ein elektronisch
betriebenes Informationssystem (euro adhoc System) von dieser Korrektur
informieren und bekannt geben, welche allfälligen weiteren geeigneten
Maßnahmen getroffen werden, die für die Umsetzung der Korrektur
maßgeblich sind.
Berechnungsmodus: Partizipation [
$\frac{1}{6}$
genaue Berechnung
Auf-/Abschlag
genaue Berechnung
T
$\mathbb{I}$
Formel

anderer Berechnungsmodus
3,5 % p.a. vom Nennwert
1. Jahr:
$2. - 10.$ Jahr:
Anpassung an die jährliche Inflationsrate (HVPI exkl.
Tabak); Mindestkupon 3,5 %
Kupon (t) in $\% = \max(\text{Inflation state (t)}; 3.5\%)$
Inflationsrate (t) in % = $\left(\frac{\text{Index}(t)}{\text{Index}(t-1)} - 1\right)$ x 100
$t = 2, 3, \ldots, 10$
Indexwert des HVPIxt für den jeweiligen Referenzmonat (t)
Index $(t)$ :
Indexwert des HVPIxt für den jeweiligen Referenzmonat (t-1)
Index $(t-1)$ :
Laufzeitjahr
Referenzmonat (t)
Referenzmonat (t-1)
$\sqrt{2}$
März 2012
März 2011
3
März 2013
März 2012
4
März 2014
März 2013
5
März 2015
März 2014
März 2016
6
März 2015
7
März 2017
März 2016
8
März 2018
März 2017
9
März 2019
März 2018
März 2020
März 2019
10
Rundungsregeln:
kaufmännisch auf fünf Stellen
abrunden auf
] Stellen / das nächste [
$\overline{\phantom{a}}$
$]$ %
aufrunden auf
] Stellen / das nächste [
Ł
$] \%$
nicht runden
falls Mindestzinssatz 3,5 % p.a.
/-betrag
falls Höchstzinssatz ] % p.a.
ſ
/-betrag
Zinsberechnungstage: $\overline{\boxtimes}$
fünf Bankarbeitstage vor Beginn der jeweiligen
Zinsperiode im vorhinein
] Bankarbeitstage vor Ende der jeweiligen Zinsperiode
11
L
im nachhinein
Sonstige Regelung
$\Box$
$\mathbf{I}$
ſ
1.1.6.
Fälligkeitstermin,
Rückzahlung
Laufzeitbeginn: 01. Juni 2011
Laufzeitende: $\boxtimes$
31. Mai 2021
Laufzeit:
Perpetual
$\Box$
$\boxtimes$
10 Jahre
$\Box$
ohne bestimmte Laufzeit (Perpetual)
01. Juni 2021
Fälligkeitstermin:
Rückzahlungsbeding $\boxtimes$
zur Gänze fällig
ungen: Teiltilgungen
n
$\boxtimes$
ohne ordentliche Kündigungsrechte der Emittentin und der
Inhaber der Wertpapiere
Tilgung mit derivativer Komponente (bei strukturierter
- 1
Schuldverschreibung)
$\boxtimes$
zum Nennwert
zu [ ] % (Rückzahlungs-/Tilgungskurs)
n
$\Box$
zum gemäß Tilgung mit derivativer Komponente berechneten
Rückzahlungs-/Tilgungsbetrag je Stück
Wahlrecht der Emittentin auf Tilgung zum Nennwert in
$\mathcal{L}_{\mathcal{A}}$
fremder Währung
Wahlrecht der Emittentin auf Tilgung zum Nennwert durch
Erlag des Basiswertes
Ordentliches Emittentin insgesamt [bestimmter Kündigungsgrund]
Kündigungsrecht: Emittentin teilweise
einzelne Inhaber der Wertpapiere
]
bestimmten Mehrheiten der Inhaber der Wertpapiere
]
alle Inhaber der Wertpapiere gemeinsam
Anleger
Kündigungsfrist Nicht zutreffend
Kündigungstermin(e):
ſ
$\begin{array}{c} \hline \end{array}$
Rückzahlungskurs/- $]$ %
ľ
betrag:
Berechnung
Rückzahlungskurs/-
betrag bei Emissionen
mit Tilgung mit
derivativer $\overline{[}$
1
Komponente:
Falls Regelung betr. ľ
Stückzinsen:
Veröffentlichung: $\mathbf{r}$
$\mathbf{I}$
durch die Emittentin aus Steuergründen
$\mathfrak l$
] genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
aus sonstigen Gründen
$\mathbf{I}$
genauer Wortlaut oder Verweis auf Annex
$\Gamma$
Vorzeitige
Rückzahlung bei
Eintritt bestimmter Nicht zutreffend
Bedingungen
Bedingungen: $\overline{[}$
$\begin{array}{c} \hline \end{array}$
Rückzahlungstermin(e): $\overline{[}$
$\mathbf{I}$
Rückzahlungskurs/- $\,$ J $\%$
$\overline{[}$
betrag:
Berechnung
Rückzahlungskurs/-
betrag bei Emissionen
mit Tilgung mit
derivativer $\lceil$
]
Komponente:
falls Regelung betr. $\lceil$
1
Stückzinsen:
Veröffentlichung: 1
$\overline{a}$
$\mathbf{1}$
$\overline{1}$
Tilgung mit Nicht zutreffend
derivativer
Komponente
Referenzgröße Index/Indizes, Körbe
$\overline{ }$
Aktie(n), Aktienkörbe
Rohstoff(e), Waren, Körbe
$\Box$
Währungskurs(e), Körbe
m
Fonds, Körbe
$\Box$
Geldmarktinstrumente, Körbe
П
Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten
П
Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln
Derivative Finanzinstrumente, Körbe
Warenderivate
Basiswert $\mathfrak l$
ľ
Quelle für ſ.
$\mathbb{I}$
Informationen
(über die vergangene und
zukünftige
Wertentwicklung)
Ausübungspreis $\mathbb{I}$
$\lceil$
$\lceil$
$\left[ \right]$
Erläuterung
(der Beeinflussung der
Wertpapiere durch die
Wertentwicklung des
Basiswertes)
Vorgangsweise bei $\left[ \right]$
$\mathbf{1}$
Marktstörungen
(betreffend den Basiswert)
Anpassungsregelunge
$\mathbf{n}$
(in Bezug auf Ereignisse $\left[ \right]$
$\mathbf{I}$
betreffend den Basiswert)
Berechnungsmodus: Partizipation
$]$ %
$\Gamma$
$\begin{array}{c} \end{array}$
L
Auf-/Abschlag
1
L
Formel
$\Box$
1
ſ
anderer Berechnungsmodus
$\mathbf{r}$
J
Falls
Mindestrückzahlungs
betrag/-kurs
$]$ %
m,
Falls
Höchstrückzahlungsb $\Gamma$
n
etrag/-kurs $]$ %
П
$\Gamma$
Rundungsregeln: kaufmännisch auf
] Stellen
$\mathbb{R}$
abrunden auf
] Stellen
aufrunden auf
] Stellen
$\Gamma$
$\Box$
andere Rundung
- 1
genaue Regelung
L
$\mathbf{I}$
nicht runden
$\overline{a}$
Berechnungstag für
die Berechnung des
Tilgungskurses/-
betrages: L
$\mathbf{I}$
Beobachtungstag(e)
für die Berechung
des
Tilgungskurses/-
betrages: L
$\Box$
Veröffentlichung des
Tilgungs-/
Rückzahlungs-
kurses/-betrages: $\big] % \begin{center} % \includegraphics[width=\textwidth]{images/Traj_48.png} % \end{center} % \caption { % of the Grotant-Weyl approach. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have a Grotant-Weyl method. % We have$
ſ
1.1.7. [ ] % p.a.
Emissionsrendite variabel verzinst, Angabe entfällt
$\boxtimes$
derivativ, Angabe entfällt
1.1.8.
Zeichnungsfrist,
Valutatage
Zeichnungsfrist $\boxtimes$
vom 13. Mai 2011 bis 31. Mai 2011
Basiswert $\boxtimes$
Index/Indizes, Körbe
Multitranche
Valutatag
1.1.9. Rückgabe,
Zahlungs- und
Lieferungstermin,
Berechnungsmodalit
äten für Derivative
Wertpapiere
Besondere
Regelungen:
1.2.
Angaben über den
Basiswert
(bei Derivativen
Wertpapieren)
weitere Zeichnungsfrist(en): vom [
$\vert$ bis $\vert$
$\mathbf{I}$
$\boxtimes$
Erstvalutatag:
01. Juni 2011
$\Box$
Valutatag: [ ]
Nicht zutreffend
Aktie(n), Körbe
Rohstoff(e), Waren, Körbe
Währungskurs(e), Körbe
$\Box$
Fonds, Körbe
ΙI
Geldmarktinstrumente, Körbe
$\Box$
Nicht-Dividendenwerte anderer Emittenten
П
Zinssatz / Zinssätze / Kombination von Zinssätzen / Formeln
$\Box$
Derivative Finanzinstrumente, Körbe
$\blacksquare$
Sonstige
$\vert \ \ \vert$
1.2.1.
Ausübungspreis Nicht anwendbar
$1.2.2.$ Typ des
Basiswertes , Siehe unter Punkt 1.1.5. d ff
Angaben zum
Basiswert
Quelle für
Informationen
(über die vergangene und
zukünftige
Wertentwicklung)
Basiswert Wertpapier
Name der
Emittentin
ISIN
Basiswert Index
Bezeichnung Index
Beschreibung Index
Verfügbarkeit
Index
Basiswert Zinssatz
Beschreibung
Zinssatz
Sonstiger Basiswert
Basiswert Korb
Gewichtung
1.2.3. Vorgangsweise
bei Marktstörungen Siehe unter Punkt 1.1.5. d ff
Definition Marktstörung
Vorgangsweise bei
Marktstörungen
1.2.4 Siehe unter Punkt 1.1.5. d ff
Anpassungsregelungen
in Bezug auf
Ereignisse, die den
Basiswert betreffen
Definition
Anpassungsereignis
Anpassungsregelungen
2. Bedingungen und
Voraussetzungen für
das
Angebotsprogramm
2.1. Bedingungen,
Angebotsstatistiken,
Zeitplan, Zeichnung
2.1.1. Bedingungen des
Angebotes
Besondere
Bedingungen: siehe Emissionsbedingungen im Anhang
2.1.2. Gesamtvolumen bis zu EUR 10.000.000,--
$\boxtimes$
EUR [ Betrag ]
П
bis zu [ Währung ] [ Betrag ]
H
[ Währung ] [ Betrag ]
2.1.3. Angebotsfrist,
Angebotsverfahren,
Angebotsform
Angebots-
/Zeichnungsfrist:

Daueremission ("offen")
ab 13. Mai 2011
Einmalemission ("geschlossen") - Zeichnungsfrist
vom [ Datum ] bis [ Datum ]
Einmalemission ("geschlossen") - Emissionstag
am [ Datum ]
Angebotsverfahren:
Direktvertrieb durch die Emittentin

Zusätzlicher Vertrieb durch Konzernbanken
Vertrieb durch ein Bankensyndikat
u
Angebotsform: Öffentliches Angebot

$\Box$
Kein öffentliches Angebot (Privatplatzierung)
2.1.4. Mindest-/Höchst-
zeichnungsbeträge
keine Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge
$\boxtimes$
Mindestzeichnungsbetrag
EUR 1.000,--
Höchstzeichnungsbetrag
$\mathbf{1}$
$\mathbb{L}$
2.1.5. Bedienung und
Lieferung
Besondere Regelungen:
Nicht zutreffend
2.2. Preisfestsetzung Erstausgabekurs: 100 %
Daueremission
Erstausgabepreis:[]
Ausgabekurs:
$]$ %
Einmalemission
I.
Ausgabepreis:
$\blacksquare$
$\Gamma$
Weitere Ausgabekurse/
-preise bei
je nach Marktlage
Daueremissionen: I
ggf. Berechnungsformel
für Ausgabekurs/-preis:
L 1
Information über $\mathbf{I}$ 1
weitere Kurse/Preise
1
Spesen, Aufschläge: $\lceil$
2.3.1. Zahl-,
Hinterlegungsstelle
Zahlstelle HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft
$\mathcal{C}$ Andere Hauptzahlstellen [Name der Zahlstelle]
Hinterlegungsstelle $\boxtimes$ Oesterreichische Kontrollbank AG, 1010 Wien,
Strauchgasse 1-3
HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft
Sonstige konzessionierte Verwahrer in Österreich
2.3.2.
Berechnungsstelle,
$\boxtimes$ HYPO - Bank Burgenland Aktiengesellschaft
Andere Berechnungsstelle
Zulassung zum Handel
3.
und Handelsregeln
Zulassung zum Handel
3.1.
Zulassung zum Amtlichen Handel der Wiener Börse
Für diese Emission wird H Zulassung zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse
beantragt: Zulassung zum Dritten Markt der Wiener Börse
Zulassung zu einem anderen Geregelten Markt
$\overline{\phantom{a}}$
1
Zulassung zu einem anderen Ungeregelten Markt
$\begin{bmatrix} 1 \end{bmatrix}$
Einbeziehung in ein Multilaterales Handelssystem (MTF)
1
$\Gamma$
Einbeziehung an einem anderen Handelsplatz
$\Box$
X
Keine Börsezulassung oder Handelseinbeziehung
4.
Zusätzliche Angaben
4.1. Kreditrating
Anleihenrating
keine gesonderte Bewertung
Bewertung durch Moody's Investor Service
4.2. Veröffentlichungen M
Homepage der Emittentin

Emissionsbedingungen BB Inflations-Anleihe 2011-2021 ISIN: AT0000A0PL94

Diese Emissionsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil der Endgültigen Bedingungen Nr. BB-2011-01 (einschließlich allfälliger weiterer Annexe) und sind im Zusammenhang mit dem Basisprospekt der Emittentin vom 05.05.2011 einschließlich aller in Form eines Verweises einbezogener Dokumente und aller Nachträge zu lesen.

§ 1 Form und Nennbetrag

(1) Die HYPO-BANK BURGENLAND Aktiengesellschaft (nachstehend "Emittentin") begibt per 01. Juni 2011 die BB Inflations-Anleihe 2011-2021 (im Folgenden "Schuldverschreibungen" genannt).

Gesamtemissionsvolumen von € 5.000.000,00 (Euro fünf $(2)$ Das Millionen) mit Aufstockungsmöglichkeit bis € 10.000.000,00 (Euro zehn Millionen) ist unterteilt in Stücke á Nominale € 1.000,00 (Euro eintausend) mit den Nummern 1-5.000.

(3) Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze in Sammelurkunden (gemäß § 24 Depotgesetz BGBI Nr. 424/1969, in der Fassung BGBI Nr. 650/87) dargestellt. Ein Anspruch auf Ausfolgung von effektiven Stücken besteht nicht.

(4) Die Sammelurkunde trägt die Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder Prokuristen der Emittentin.

§ 2 Status

Die Schuldverschreibungen begründen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, unmittelbare, unbedingte, nicht nachrangige und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

§ 3 Laufzeit

Die Laufzeit der Schuldverschreibungen beträgt 10 (zehn) Jahre, sie beginnt mit 01. Juni 2011 und endet mit Ablauf des 31. Mai 2021.

§ 4 Verzinsung

Der Zinssatz errechnet sich während der gesamten Laufzeit nach den im Konditionenblatt festgelegten Parametern. Sollte die Berechnung für eine Periode eine negative Verzinsung oder eine Nullverzinsung ergeben, so gilt anstelle dessen eine Verzinsung von 3,5 % für diese Periode. Die Emittentin verpflichtet sich jährlich im Nachhinein, jeweils am 01. Juni eines jeden Jahres (Kupontermin), erstmals am 01. Juni 2012, die Zinsen zu bezahlen.

§ 5 Kündigung

Eine Kündigung ist seitens der Emittentin und seitens des Inhabers während der gesamten Laufzeit ausgeschlossen.

§ 6 Tilgung

Die Schuldverschreibungen werden zur Gänze am 01. Juni 2021 zur Rückzahlung fällig. Der Tilgungsbetrag sowie die Tilgungsmodalitäten ergeben sich aus Pkt. 1.1.6 des Konditionenblatts.

§ 7 Zahl- und Hinterlegungsstellen

(1) Die Oesterreichische Kontrollbank AG ("OeKB"), 1010 Wien, Strauchgasse 1-3 ist die Hinterlegungsstelle. Als Zahlstelle fungiert die Emittentin.

(2) Die Gutschrift der Tilgungszahlungen sowie der fälligen Kuponzahlungen erfolgt zu jedem Kupontermin bzw. am Fälligkeitstermin über die jeweilige für den Inhaber der Schuldverschreibungen Depot führende Stelle.

§ 8 Steuern, Abgaben, Abzüge, sonstige Zahlungen

Alle Zahlungen der Emittentin erfolgen vorbehaltlich etwaiger Steuern, Abgaben Abzüge oder sonstiger Zahlungen, welche aufgrund der Gesetze, deren offizieller Auslegung sowie der Verwaltung vorgeschrieben, geleistet oder abgezogen werden müssen.

§ 9 Anleihenwährung

Die Schuldverschreibungen lauten auf EUR.

§ 10 Bankarbeitstag/Geschäftstag

Bankarbeitstag ist jeder Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem alle betroffenen Bereiche des Bankzahlungssystem TARGET2 sowie, vorbehaltlich einer vorherigen Einstellung, des Bankzahlungssystems TARGET2 betriebsbereit sind und die Banken am Finanzplatz Wien geöffnet haben.

TARGET: Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer

§ 11 Verjährungsfrist

Ansprüche auf Zahlung von Kapital aus den Schuldverschreibungen verjähren nach Ablauf von zehn Jahren und Ansprüche auf Zinsen nach Ablauf von drei Jahren ab dem jeweiligen Fälligkeitstag.

§ 12 Bekanntmachungen

(1) Alle Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dieser Emission erfolgen nach Wahl der Emittentin durch Veröffentlichung auf ihrer Homepage (www.bank-bgld.at) oder im "Amtsblatt" zur Wiener Zeitung.

(2) Jede derartige Mitteilung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung als wirksam erfolgt. Einer besonderen Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Schuldverschreibungen bedarf es nicht.

§ 13 Börseneinführung

Die Zulassung der Schuldverschreibungen zum Handel an einen geregelten Markt oder MTF der Wiener Börse wird nicht beantragt.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für das Rechtsverhältnis zwischen den Gläubigern und der Emittentin gilt österreichisches Recht. Es gilt weiters die Satzung der Emittentin in der jeweils geltenden Fassung. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten gilt das in Eisenstadt sachlich zuständige Gericht als gemäß § 104 Jurisdiktionsnorm vereinbarter Gerichtsstand, soweit sich aus dem Konsumentenschutzgesetz kein anderer zwingender Gerichtsstand ergibt.

§ 15 Sonstiges

(1) Die Emittentin übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass sich für die Schuldverschreibungen ein liguider Sekundärmarkt bildet oder bilden wird.

(2) Die Emittentin ist berechtigt, in den vorliegenden Bedingungen:

(a) offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler oder sonstige offensichtliche Irrtümer, sowie

widersprüchliche oder lückenhafte $(b)$ Bestimmungen ohne Zustimmung der Schuldverschreibungsinhaber zu ändern bzw. zu ergänzen,

wobei in den unter (b) genannten Fällen nur solche Änderungen bzw. Ergänzungen zulässig sind, die unter Berücksichtigung der Interessen der Emittentin für die Schuldverschreibungsinhaber zumutbar sind, d.h. deren finanzielle Situation nicht verschlechtern. Solche Änderungen bzw. Ergänzungen werden unverzüglich gemäß § 12 der vorliegenden Bedingungen bekannt gemacht.

(3) Darüber hinausgehende Änderungen darf die Emittentin ohne Zustimmung aller Schuldverschreibungsinhaber nur vornehmen, wenn diese im ausschließlichen Interesse oder zum Vorteil der Investoren erfolgen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Emittentin, jederzeit die Nominale der Schuldverschreibungen zu erhöhen, zu verringern oder aufzustocken sowie Angebotsfristen zu verlängern oder zu verkürzen.

§ 16 Emission weiterer Schuldverschreibungen, Erwerb

(1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Inhaber der Schuldverschreibungen weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Schuldverschreibungen eine Einheit bilden.

(2) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Schuldverschreibungen zu jedem beliebigen Preis am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Bedingungen im Übrigen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zwecken der unwirksamen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Rechnung trägt.

HYPO-BANK BURGENLAND ktiengesellschaft

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